RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021 - 3 Banken Amerika Stock-Mix Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN AT0000712591 - 3 Banken-Generali
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RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021 3 Banken Amerika Stock-Mix Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN AT0000712591
3 Banken Amerika Stock-Mix
3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.
Untere Donaulände 36
4020 Linz, Österreich
www.3bg.at
Gesellschafter
Generali Versicherung AG, Wien
Oberbank AG, Linz
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck
BKS Bank AG, Klagenfurt
Aufsichtsrat
Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender
Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Paul Hoheneder
Dr. Nikolaus Mitterer
Mag. Michael Oberwalder (ab 6. Mai 2020)
Dr. Gottfried Wulz
Staatskommissär
MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär
MR Mag. Regina Reitböck, Stellvertreterin
Geschäftsführer
Alois Wögerbauer
Mag. Dietmar Baumgartner
Gerhard Schum
Zahlstellen in Österreich
Oberbank AG, Linz
BKS Bank AG, Klagenfurt
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck
Zahl- und Vertriebsstelle in Deutschland
Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, München
Depotbank/Verwahrstelle
Oberbank AG, Linz
Fondsmanagement
3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.
Prüfer
KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
23 Banken Amerika Stock-Mix
Die Entwicklung des 3 Banken Amerika Stock-Mix im abgelaufenen
Rechnungsjahr
Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. legt hiermit den Bericht des
3 Banken Amerika Stock-Mix, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das
Rechnungsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 vor.
Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum um USD 15.907.319,17 und betrug zum
31. März 2021 USD 46.426.367,40.
Die Zahl der umlaufenden Anteile lag zu Beginn der Rechnungsperiode bei 1.411.034,13 Stück und
erhöhte sich bis zum Ende der Rechnungsperiode um 72.494,43 auf 1.483.528,56 Stück.
Der errechnete Wert eines Fondsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf USD 21,63
und lag am 31. März 2021 bei USD 31,29. Unter Berücksichtigung der am 3. Juli 2020 erfolgten
KESt-Auszahlung über USD 0,2170 je Anteil ist das eine Wertsteigerung von 45,9 %.
Auszahlung
Gemäß Artikel 6 der beigefügten Fondsbestimmungen werden die vereinnahmten Erträgnisse nach
Deckung der Kosten nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert. Der zur Thesaurierung verwendete
Ertrag beläuft sich auf USD 2,5716 je Anteil.
Für das Rechnungsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 ergibt sich aufgrund
§ 58 Abs 2 InvFG eine KESt-Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge
entfallenden Kapitalertragsteuer von USD 0,5082 je Anteil. Die Auszahlung der KESt erfolgt ab
1. Juli 2021 durch das depotführende Kreditinstitut.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen,
sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.
Wertentwicklung im letzten Rechnungsjahr
150
145
140
Wertentwicklung in %
135
130
125
120
115
110
105
100
95
90
Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jän Feb Mär
20 20 20 20 20 20 20 20 20 21 21 21
33 Banken Amerika Stock-Mix
Vergleichende Übersicht
zur Thesaurierung
Errechneter Wertent-
Fondsvermögen verwendeter Ertrag Auszahlung je
Rechnungsjahr Wert je Anteil in wicklung
in USD je Anteil Anteil in USD
USD in % *)
in USD
01.04.16 - 31.03.17 41.887.644,41 19,88 2,5029 0,4946 13,53
01.04.17 - 31.03.18 38.422.382,28 21,49 1,7713 0,3500 10,84
01.04.18 - 31.03.19 34.300.263,61 22,61 0,8636 0,1707 6,91
01.04.19 - 31.03.20 30.519.048,23 21,63 1,0982 0,2170 -3,65
01.04.20 - 31.03.21 46.426.367,40 31,29 2,5716 0,5082 45,90
*) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines
Fonds zu.
Wertentwicklung der letzten fünf Jahre
200
190
180
Wertentwicklung in %
170
160
150
140
130
120
110
100
90
Apr 16 Apr 17 Apr 18 Apr 19 Apr 20
43 Banken Amerika Stock-Mix
Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und
Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rechnungsjahr
Marktentwicklung
Die sich zum Berichtsjahr beginnende weltweit ausbreitende Viruserkrankung COVID-19 führte auf
den Finanzmärkten zu plötzlichen Kursrückgängen und zu einer deutlich erhöhten Volatilität. Dies
führte zu Panikverkäufen an den Börsen und auch die Anleihenmärkte reagierten mit Kursverlusten.
Der ausgelöste Crash ist, gemessen an der Intensität, nahezu einzigartig in der Historie. An den
Rentenmärkten manifestierte sich die Corona-Krise aber auch zu einer Liquiditätskrise. Politik und
Zentralbanken reagierten mit milliardenschweren Rettungspaketen. Mehrere Schwellenländer
beantragten Notkredite beim IWF und mussten teilweise Zahlungsaufschübe oder
Schuldenrestrukturierungsmaßnahmen ankündigen. Am Markt für Rohöl herrschten ebenso
erkennbare Unsicherheiten. Offensichtlich wurde dies durch den kurios anmutenden Umstand, dass
der Terminkontrakt auf die US-Sorte WTI für Mai zwischenzeitlich einen negativen Preis aufwies.
Der eingebrochene Ölpreis setzt dabei sowohl die hoch verschuldete US-Shale-Gas-Industrie, als
auch die ölexportierenden Länder in den Emerging Markets unter Druck. Der Kurs konnte sich jedoch
wieder stabilisieren. Ende August verkündete die US-Zentralbank FED, von ihrem bisherigen harten
2 %- Inflationsziel abzuweichen, und in Zukunft auch Inflation über 2 % zu tolerieren. Die
Inflationserwartungen in den USA stiegen darauf leicht an. Ende September fand die erste Debatte
zwischen Donald Trump und Joe Biden statt. Die gesamte Debatte gestaltete sich sehr chaotisch.
Der Oktober war zum einen durch die anstehende Präsidentschaftswahl in den USA geprägt, zum
anderen entstand zusätzliche Unsicherheit aufgrund der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen
und die damit einhergehenden strengeren Corona-Maßnahmen, vor allem in der Europäischen
Union.
Durchaus euphorisch zeigten sich die Anleger im November. Im Wesentlichen war dies auf die Wahl
Joe Bidens zum 46. Präsidenten der Vereinigten Staaten zurückzuführen. Neben der US-Wahl
führten auch positive Entwicklungen der Corona-Impfstoffstudien von Pfizer, Moderna und
AstraZeneca zu einer erneuten Rückeroberung der Bullen an den Aktienmärkten, trotz weltweit
steigender Fallzahlen. Das ereignisreiche Kalenderjahr endete mit einem historischen
Schulterschluss der europäischen Länder. Trotz Unstimmigkeiten mit Ungarn und Polen konnte man
sich auf ein 1,8 Billionen Euro großes Finanzpaket bestehend aus dem mehrjährigen Finanzrahmen
und dem Corona-Wiederaufbaufonds einigen. Erstmals werden hierzu gemeinsame Schulden ab
2021 aufgenommen. Ein ungeordneter Brexit zum Jahreswechsel konnte nach schwierigen
Verhandlungen noch im letzten Moment verhindert werden. In den USA verständigten sich
Republikaner und Demokraten auf ein weiteres dringend benötigtes Stimuluspaket über 900 Mrd.
USD. Mit diesem Übereinkommen summieren sich die US- Konjunkturpakete auf deutlich mehr als
drei Billionen Dollar innerhalb eines Jahres. Die Märkte hatten die Entwicklungen genau verfolgt und
schalteten in den Risk-On Modus mit neuen Rekordhochs.
Mit dem Start in das neue Kalenderjahr stieg allerdings erneut das Schlagzeilenrisiko aufgrund der
Nachrichtenlage über die verschiedenen Virusmutationen und die Verlängerungen der Lockdown-
Maßnahmen, vor allem hier in Europa. Die Aktienmärkte ließen sich davon aber nicht nachhaltig
beunruhigen, genauso wenig die Risikoprämien der Unternehmensanleihen. Mit steigender
Zuversicht hinsichtlich der Durchimpfungsrate und den damit einhergehenden Ausblick auf mehr
Normalität, setzten erste Diskussionen über höhere Inflationsraten ein. Die Inflationserwartungen
hatten sich zu diesem Zeitpunkt deutlich von den Tiefständen losgelöst. Gold konnte sich nach
Kursrückschlägen zum Ausbruch der Corona-Krise deutlich erholen und notiert auf Jahressicht im
53 Banken Amerika Stock-Mix
Plus. Allerdings liegt das Edelmetall seit den Kursspitzen im vergangenen August deutlich niedriger
und konnte sich gegen Ende des Berichtszeitraumes im Zuge der Inflationsdiskussionen nicht
hervorheben. In den Vereinigten Staaten von Amerika konnte ein weiteres Stimuluspaket auf den
Weg gebracht werden. Eine Konsumunterstützung für die Bürger wird als Ziel verfolgt. Die FED wird
ihren Kurs beibehalten und deutet ein niedriges Zinsniveau trotz erwartbaren Aufschwungs an.
Tätigkeitsbericht
Der 3 Banken Amerika Stock-Mix ist ein aktiv gemanagter Aktienfonds, dessen aktiver
Managementansatz nicht durch eine Benchmark beeinflusst wird.
Während des als zum Teil stark volatil zu bezeichnenden Berichtszeitraums kam es zu einigen
Verschiebungen innerhalb der Allokation. Der Bereich Informationstechnologie wurde im letzten
Quartal des Zeitraums etwas aufgebaut. Ebenfalls verstärkt wurde der Sektor zyklischer Konsum.
Klassische Ölfördertitel wurden komplett von der Allokation ausgeschlossen und folglich abgebaut –
selbes gilt auch für den Bereich Rüstung, wo versucht wird weitestgehend auf typische
Rüstungsunternehmen zu verzichten.
63 Banken Amerika Stock-Mix
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
Rechnungsjahr 2020/2021
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode
pro Anteil in Fondswährung (USD) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages:
Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 21,63
KESt-Auszahlung am 3. Juli 2020 (entspricht 0,0086 Anteilen*) 0,2170
*Errechneter Wert am 1. Juli 2020 (Extag) USD 25,24
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 31,29
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbener
Anteile (1,0086*31,29) 31,56
Nettoertrag pro Anteil (1.483.528,56 Anteile) 9,93
Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 45,90 %
73 Banken Amerika Stock-Mix
2. Fondsergebnis
a. Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Ergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinserträge 170,19
Zinsaufwendungen -19,94
Dividendenerträge/Ausland 661.463,01
ausländ. Quellensteuer -196.907,03
sonstige Erträge 0,00 464.706,23
Aufwendungen
Vergütung an die KAG -613.733,28
Wertpapierdepotgebühren -30.683,50
Kosten für die Fondsbuchhaltung -23.371,76
Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberatungskosten -8.507,91
Publizitätskosten -1.795,83
sonstige Verwaltungsaufwendungen -683,30 -678.775,58
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -214.069,35
Realisiertes Kursergebnis 1) 2)
Realisierte Gewinne 6.167.448,49
Realisierte Verluste -1.336.054,66
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 4.831.393,83
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 4.617.324,48
b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2)
3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 10.347.549,48
Ergebnis des Rechnungsjahres 4) 14.964.873,96
c. Ertragsausgleich -48.284,19
FONDSERGEBNIS gesamt 14.916.589,77
83 Banken Amerika Stock-Mix
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres
1.411.034,13 Anteile 30.519.048,23
Auszahlung
Auszahlung (KESt) am 03.07.2021 -339.936,42
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe von Anteilen 12.161.909,58
Rücknahme von Anteilen -10.879.527,95
Ertragsausgleich 48.284,19 1.330.665,82
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) 14.916.589,77
FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES
1.483.528,56 Anteile 46.426.367,40
1)
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
2)
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht
realisierten Kursergebnisses): USD 15.178.943,31
3)
Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse:
unrealisierte Gewinne: USD 7.721.056,78
unrealisierte Verluste: USD 2.626.492,70
4)
Im Fondsrechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von USD 150.403,45.
93 Banken Amerika Stock-Mix
Vermögensaufstellung zum 31.03.2021
ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/ KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT ANTEIL
NOMINALE ZUGÄNGE ABGÄNGE IN USD IN %
IN TSD
Wertpapiervermögen
Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere
Aktien
lautend auf USD
US88579Y1010 3M CO. DL-,01 4.910,00 5.540,00 630,00 194,64 955.682,40 2,06
US0028241000 ABBOTT LABS 7.710,00 3.813,00 3.540,00 119,75 923.272,50 1,99
US00287Y1091 ABBVIE INC. DL-,01 8.740,00 9.200,00 460,00 106,79 933.344,60 2,01
IE00B4BNMY34 ACCENTURE A DL-,0000225 3.500,00 967,00 1.028,00 278,55 974.925,00 2,10
US00507V1098 ACTIVISION BLIZZARD INC. 9.800,00 12.080,00 2.280,00 92,66 908.068,00 1,96
US00724F1012 ADOBE INC. 2.010,00 731,00 911,00 465,46 935.574,60 2,02
US0079031078 ADVANCED MIC.DEV. DL-,01 11.150,00 16.469,00 5.319,00 76,00 847.400,00 1,83
US02079K3059 ALPHABET INC.CL.A DL-,001 435,00 216,00 323,00 2.046,47 890.214,45 1,92
US0231351067 AMAZON.COM INC. DL-,01 295,00 67,00 145,00 3.055,29 901.310,55 1,94
US03027X1000 AMERICAN TOWER DL -,01 4.240,00 2.673,00 1.343,00 237,15 1.005.516,00 2,17
US0378331005 APPLE INC. 7.550,00 7.460,00 2.330,00 119,90 905.245,00 1,95
US0394831020 ARCHER DANIELS MIDLAND 15.460,00 15.930,00 470,00 57,90 895.134,00 1,93
US0605051046 BANK AMERICA DL 0,01 24.330,00 35.198,00 38.140,00 38,99 948.626,70 2,04
US09247X1019 BLACKROCK CL. A DL -,01 1.280,00 1.590,00 310,00 749,26 959.052,80 2,07
US11135F1012 BROADCOM INC. DL-,001 2.000,00 3.150,00 1.150,00 456,16 912.320,00 1,97
US20030N1019 COMCAST CORP. A DL-,01 16.290,00 9.830,00 10.660,00 54,98 895.624,20 1,93
US2358511028 DANAHER CORP. DL-,01 4.240,00 1.870,00 1.840,00 223,00 945.520,00 2,04
US2441991054 DEERE CO. DL 1 2.490,00 2.490,00 373,92 931.060,80 2,01
US2546871060 DISNEY (WALT) CO. 4.730,00 1.820,00 2.610,00 185,53 877.556,90 1,89
US2788651006 ECOLAB INC. DL 1 4.210,00 2.176,00 1.886,00 215,00 905.150,00 1,95
US5324571083 ELI LILLY 4.900,00 6.240,00 1.340,00 185,50 908.950,00 1,96
US5184391044 ESTEE LAUDER COS A DL-,01 3.120,00 3.820,00 700,00 295,13 920.805,60 1,98
US30303M1027 FACEBOOK INC.A DL-,000006 3.310,00 1.401,00 2.091,00 288,00 953.280,00 2,05
US4370761029 HOME DEPOT INC. DL-,05 3.380,00 1.060,00 1.040,00 304,82 1.030.291,60 2,21
US4385161066 HONEYWELL INTL DL1 4.270,00 1.672,00 1.670,00 218,09 931.244,30 2,01
US4781601046 JOHNSON + JOHNSON DL 1 5.690,00 6.731,00 1.041,00 165,01 938.906,90 2,02
US46625H1005 JPMORGAN CHASE DL 1 5.870,00 3.630,00 4.110,00 154,48 906.797,60 1,95
US5486611073 LOWE'S COS INC. DL-,50 5.410,00 5.900,00 490,00 190,02 1.028.008,20 2,20
US57636Q1040 MASTERCARD INC.A DL-,0001 2.530,00 1.566,00 1.376,00 358,20 906.246,00 1,95
US5801351017 MCDONALDS CORP. DL-,01 4.260,00 4.260,00 224,98 958.414,80 2,06
IE00BTN1Y115 MEDTRONIC PLC DL-,0001 7.640,00 2.954,00 2.560,00 118,83 907.861,20 1,96
US5949181045 MICROSOFT DL-,00000625 3.880,00 920,00 1.240,00 231,85 899.578,00 1,94
US55354G1004 MSCI INC. A DL-,01 2.190,00 760,00 840,00 417,51 914.346,90 1,97
US64110L1061 NETFLIX INC. DL-,001 1.770,00 1.980,00 210,00 513,39 908.700,30 1,96
US65339F1012 NEXTERA ENERGY INC.DL-,01 12.760,00 13.560,00 3.700,00 74,22 947.047,20 2,04
US6541061031 NIKE INC. B 6.470,00 2.560,00 3.300,00 132,95 860.186,50 1,85
US67066G1040 NVIDIA CORP. DL-,001 1.740,00 1.080,00 1.560,00 514,87 895.873,80 1,93
US70450Y1038 PAYPAL HDGS INC.DL-,0001 3.640,00 2.156,00 5.340,00 236,54 861.005,60 1,85
US7427181091 PROCTER GAMBLE 6.840,00 3.647,00 1.980,00 135,45 926.478,00 2,00
US74736K1016 QORVO INC.DL -,0001 5.180,00 8.860,00 3.680,00 177,63 920.123,40 1,98
US7739031091 ROCKWELL AU. DL 1 3.390,00 3.850,00 460,00 267,64 907.299,60 1,95
US78409V1044 S+P GLOBAL INC. DL 1 2.630,00 1.013,00 983,00 352,78 927.811,40 2,00
US79466L3024 SALESFORCE.COM DL-,001 4.280,00 3.291,00 2.881,00 210,00 898.800,00 1,94
US81762P1021 SERVICENOW INC. DL-,001 1.890,00 3.950,00 2.060,00 487,57 921.507,30 1,98
US74144T1088 T.ROW.PR.GRP DL-,20 5.200,00 3.226,00 3.006,00 172,22 895.544,00 1,93
US87612E1064 TARGET CORP. DL-,0833 5.050,00 8.370,00 3.320,00 199,65 1.008.232,50 2,16
US8825081040 TEXAS INSTR. DL 1 5.180,00 5.390,00 210,00 185,94 963.169,20 2,07
US9113121068 UNITED PARCEL SE.B DL-01 5.610,00 6.190,00 580,00 168,64 946.070,40 2,04
US91324P1021 UNITEDHEALTH GROUP DL-,01 2.570,00 950,00 970,00 373,56 960.049,20 2,07
US92826C8394 VISA INC. CL. A DL -,0001 4.360,00 2.675,00 2.165,00 211,90 923.884,00 1,99
Summe Aktien 46.327.112,00 99,78
Summe Wertpapiervermögen 46.327.112,00 99,78
103 Banken Amerika Stock-Mix
Bankguthaben/Verbindlichkeiten
nicht EU-Währungen 81.694,59 0,18
Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten 81.694,59 0,18
sonstiges Vermögen/Verbindlichkeiten
Dividendenansprüche 17.560,81 0,04
Summe sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 17.560,81 0,04
Fondsvermögen 46.426.367,40 100,00
113 Banken Amerika Stock-Mix
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe,
soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind
ISIN BEZEICHNUNG KÄUFE VERKÄUFE
ZUGÄNGE ABGÄNGE
NOMINALE IN TSD NOMINALE IN TSD
Wertpapiervermögen
Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere
Aktien
US00206R1023 AT + T INC. DL 1 6.370,00 26.250,00
US0530151036 AUTOM. DATA PROC. DL -,10 1.897,00 6.477,00
US0758871091 BECTON, DICKINSON DL 1 1.922,00 4.672,00
US1667641005 CHEVRON CORP. DL-,75 2.080,00 9.150,00
US12572Q1058 CME GROUP INC. DL-,01 1.676,00 5.246,00
US20825C1045 CONOCOPHILLIPS DL-,01 11.500,00 23.560,00
US23331A1097 D.R.HORTON INC. DL-,01 8.050,00 23.490,00
US29786A1060 ETSY INC. DL-,001 4.880,00 4.880,00
US3695501086 GENL DYNAMICS CORP. DL 1 1.272,00 5.420,00
US4612021034 INTUIT INC. DL-,01 770,00 3.170,00
US4943681035 KIMBERLY-CLARK DL 1,25 3.480,00 7.590,00
US5253271028 LEIDOS HOLDINGS DL-,0001 2.760,00 9.380,00
BMG5876H1051 MARVELL TECH. GRP DL-,002 19.370,00 19.370,00
US58933Y1055 MERCK CO. DL-,01 4.755,00 13.495,00
US6516391066 NEWMONT CORP. DL 1,60 29.280,00 29.280,00
US7134481081 PEPSICO INC. DL-,0166 3.259,00 8.159,00
US7170811035 PFIZER INC. DL-,05 9.336,00 28.990,00
US6934751057 PNC FINL SERVICES GRP DL5 5.410,00 5.410,00
US74834L1008 QUEST DIAGNOSTICS DL-,01 6.186,00
US7551115071 RAYTHEON CO. DL-,01 3.932,00
US75513E1010 RAYTHEON TECH. CORP. -,01 9.180,43 9.180,43
US8522341036 SQUARE INC. A 4.150,00 4.150,00
US8718291078 SYSCO CORP. DL 1 4.611,00 16.000,00
US88160R1014 TESLA INC. DL -,001 1.400,00 1.400,00
US9024941034 TYSON FOODS INC A DL-,10 7.340,00 16.110,00
US92556V1061 VIATRIS INC. O.N. 2.604,42 2.604,42
US94106L1098 WASTE MANAGEMENT (DEL.) 3.800,00 9.230,00
123 Banken Amerika Stock-Mix
Besondere Hinweise
Bewertungsgrundsätze
Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds
einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds
ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente,
Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen,
Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der
Verwaltungsgesellschaft zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt
notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren
Kurses ermittelt.
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert
oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem
anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht
angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf
Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden
zurückgegriffen.
c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen
bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B.
ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen.
d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen
geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren
Abwicklungspreises berechnet.
Risikobemessung
Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die
Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat
zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser
Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert
des Fonds nicht überschreiten.
Angaben zu Verwaltungsgebühren
Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im
Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt.
133 Banken Amerika Stock-Mix
Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß SFT-VO (EU) 2015/2365
Gemäß den aktuell gültigen Fondsbestimmungen sind Pensionsgeschäfte nicht zulässig. In den
Fondsbestimmungen werden zwar Angaben zur Wertpapierleihe gemacht und diese Möglichkeit
wäre somit grundsätzlich zulässig, jedoch sieht die derzeitige Strategie des Fonds dies nicht vor und
die Technik wird daher bis auf weiteres nicht angewendet. Zudem findet kein Einsatz von Total
Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) oder vergleichbaren Derivatgeschäften im Rahmen der
Anlagepolitik statt.
Mangels Anwendung der vorgenannten Techniken müssen auch keine weiteren Angaben zum
collateral management sowie gemäß VO 2015/2365 über die Transparenz von
Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung gemacht werden.
Angaben zur Sicherheitenbestellung gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Um das Kontrahentenrisiko bei außerbörslichen Geschäften mit derivativen Instrumenten zu
reduzieren, werden Vereinbarungen über die Leistungen von Sicherheiten abgeschlossen. Derartige
Sicherheiten haben den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Liquidität, Bewertung, Bonität, Korrelation
und Risiken zu entsprechen. Eine Wiederverwendung erhaltener und gestellter Sicherheiten ist
jedenfalls ausgeschlossen. Gemäß den aktuell gültigen Fondsbestimmungen sind derivative
Instrumente ausgeschlossen und somit die Bestellung von etwaigen Sicherheiten für diesen Fonds
nicht anwendbar.
143 Banken Amerika Stock-Mix
Vergütungspolitik
Angaben Vergütung gemäß § 49 Abs. 2 InvFG 2011 iVm Anlage I zu
Artikel 2 InvFG 2011 Schema B Z 9 bzw. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG
Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) gezahlten
EUR 4.499.612,00
Vergütungen im Jahr 2020 (Stichtag 31.12.2020)
hiervon fixe Vergütung EUR 4.009.166,00
hiervon variable Vergütung EUR 490.446,00
Anzahl der Mitarbeiter während dieses Geschäftsjahres (VZÄ) 58,42
hiervon Begünstigte (VZÄ) 58,42
1)
Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleiter EUR 737.617,00
Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 2) EUR 176.620,00
Gesamtsumme der Vergütungen an sonstige risikorelevante Mitarbeiter
EUR 1.789.867,00
(exkl. Mitarbeiter mit Kontrollfunktion) 3)
Gesamtsumme der Vergütung an Mitarbeiter, die sich in derselben
EUR 0,00
Einkommensstufe wie Geschäftsleiter befinden
Carried Interests EUR 0,00
Auflistung der festgestellten Unregelmäßigkeiten im Rahmen der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 InvFG
2011 durch den Aufsichtsrat / Interne Revision genannten Überprüfungen:
Es wurden im Prüfungsjahr (2020) keine Unregelmäßigkeiten im Zuge der Überprüfung durch den
Aufsichtsrat bzw. Interne Revision festgestellt.
Im Jahr 2020 wurden keine wesentlichen Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik
vorgenommen.
Carried Interests 4) (Vergütungen direkt von OGAW/AIF) sind in der 3 Banken-Generali Investment-
Gesellschaft m.b.H. nicht vorgesehen.
Die Angaben zur Vergütung beruhen auf Daten laut OeNB-Materialiensammlung zur
Vergütungspolitik unkonsolidiert Anlage A3e und A3f. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik
sind auch unter www.3bg.at erhältlich und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur
Verfügung gestellt.
Die ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die im Gesamtinstitut gezahlten Vergütungen und
werden nicht auf Ebenen des Fonds offen gelegt.
1) iSv. § 3 Abs. 2 Z 22 InvFG 2011 iVm. gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 (Geschäftsleitung excl. Prokuristen);
Geschäftsleiter ist im Sinne von „Führungskräfte“ laut AIFMG zur verstehen (Personen, welche die Geschäfte
tatsächlich führen).
2)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“
oder „sonstige risikorelevante Mitarbeiter“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
3)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“
oder „Mitarbeiter mit Kontrollfunktion“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
4) vgl. Begriffsbestimmung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 AIFMG.
153 Banken Amerika Stock-Mix
Beschreibung, wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden
Die Vergütungspolitik der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. steht im Einklang mit
der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und auch langfristigen Interessen der Gesellschaft. Sie
ist in der Art aufgebaut, dass sie die Verwaltungsgesellschaft und ihre Mitarbeiter nicht daran hindert,
im besten Interesse der Anleger bzw. der Fonds zu handeln.
Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass die Entlohnung der Mitarbeiter keinerlei Anreizwirkung,
auch nicht finanzieller Art, bietet, Risiken für die Gesellschaft einzugehen, die über den
vorgegebenen Sorgfaltsmaßstab hinausgehen. Es gelangen ausschließlich auf eine langfristig
erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsentwicklung ausgerichtete Beurteilungsparameter zur
Anwendung.
Maßgebliche Beurteilungsparameter für die Gestaltung des Fixgehalts sind u.a. Ausbildung,
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Berufserfahrung, spezielle Fachkompetenzen und die konkret
auszuführende Tätigkeit in der einzelnen Gruppe. Die Auszahlung ist unabhängig von der Leistung
des Mitarbeiters bzw. vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft.
Bei der Berechnung der variablen Vergütung wird primär auf das quantitative Kriterium des
finanziellen Gesamtergebnisses der Gesellschaft abgestellt, sekundär werden qualitative Elemente
(z.B. Einhaltung regulatorischer Bestimmungen, Einhaltung der übertragenen Aufgaben im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben, Teamfähigkeit, Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit,
Engagement, etc.), die im Rahmen des Mitarbeiter-Jahresgespräches als individuelle Leistungs- und
Entwicklungsziele vereinbart werden, berücksichtigt. Das Eingehen von nicht adäquaten Risiken
fließt in die Berechnung der variablen Vergütung ein.
Die interne Vergütungspolitik und –praxis wird einmal jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt und von
der Internen Revision geprüft.
163 Banken Amerika Stock-Mix
Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. März 2021
3 Banken Amerika Stock-Mix,
Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG
Anteil am
USD
Fondsvermögen
Wertpapiervermögen 46.327.112,00 99,78%
Bankguthaben / Verbindlichkeiten 81.694,59 0,18%
sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 17.560,81 0,04%
Fondsvermögen 46.426.367,40 100,00%
Umlaufende Anteile 1.483.528,56
Anteilswert (Nettobestandswert) 31,29
Linz, am 1. Juli 2021
3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.
Alois Wögerbauer, CIIA e.h. Mag. Dietmar Baumgartner e.h. Gerhard Schum e.h.
173 Banken Amerika Stock-Mix
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Rechenschaftsbericht
Prüfungsurteil
Wir haben den Rechenschaftsbericht der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz,
über den von ihr verwalteten
3 Banken Amerika Stock-Mix,
Miteigentumsfonds,
bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31. März 2021, der Ertragsrechnung für das an
diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B
Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der
Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des
InvFG 2011.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die
Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011
vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Rechenschaftsbericht oder zu unseren bei der Abschlussprüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
183 Banken Amerika Stock-Mix
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des
Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen,
dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir
verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu
berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Rechenschaftsbericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Rechenschaftsberichts
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die
die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche
Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der
gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
193 Banken Amerika Stock-Mix
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts
einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian
Grinschgl.
Linz, am 1. Juli 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
203 Banken Amerika Stock-Mix
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des 3 Banken Amerika Stock-Mix
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
Rechnungsjahr: 01.04.2020
31.03.2021
Ausschüttung: 05.07.2021
ISIN: AT0000712591
Währung: USD
Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher
Privatanleger Privatanleger
Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung
mit Option ohne Option
mit Option ohne Option jur. Person
1. Fondsergebnis der Meldeperiode 3,0798 3,0798 3,0798 3,0798 3,0798 3,0798
2. Zuzüglich
2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl.
2.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag
Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag
2.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
auf neue Rechnung)
3. Abzüglich
3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
3.2 Steuerfreie Zinserträge
3.2.1 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB
3.2.2 0,0000 0,0000 0,0000
Wohnbauanleihen
3.3 Steuerfreie Dividendenerträge
3.3.1 Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000
3.3.2 Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG 0,0000 0,0000
3.3.3 Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0,0000
3.4 Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge
3.4.1 Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
3.4.3 Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem.
3.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
§ 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge
Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile
3.6 steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. 1,2319 1,2319 1,2319
Altemissionen)
3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 1,8479 1,8479 3,0798 3,0798 3,0798 1,8479
4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 1,8479 1,8479 0,0000 0,0000
4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 3,0798 3,0798 3,0798 1,8479
Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von
4.2.1 Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' 1,8479
(§ 22 Abs.2 KStG)
In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus
4.3 1,8479 1,8479 3,0798 3,0798 3,0798 1,8479
Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres
Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die
5. 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082
Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen
In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche
5.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Gewinnvorträge
In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte
5.2 aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen)
5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis 2,5716 2,5716 2,5716 2,5716 2,5716 2,5716
Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen
5.6 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082
Meldung vornimmt
213 Banken Amerika Stock-Mix
Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher
Privatanleger Privatanleger
Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung
mit Option ohne Option
mit Option ohne Option jur. Person
6. Korrekturbeträge 14)
Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten
(Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)
Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung
zu korrigieren
6.1 1,8479 1,8479 3,0798 3,0798 3,0798 1,8479
Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige
sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus
Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte)
Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen
Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF
Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte
6.2 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082
Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und
ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten
7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung
7.1 Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
7.2 Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
7.3 Ausschüttungen von Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im
7.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Ausland einem Steuerabzug unterlagen
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland
8.
entrichteten Steuern sind
auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA
8.1 4) 5) 6)
anrechenbar
Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des
8.1.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
matching credit)
Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des
8.1.2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
matching credit)
Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne
8.1.3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Berücksichtigung des matching credit)
Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland
8.1.4 abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
§ 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998
8.1.5 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7)
8.2.1 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
8.2.2 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
8.2.3 Steuern auf Ausschüttungen Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG
8.2.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
1998
8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0,0000
9. Begünstigte Beteiligungserträge
9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG) 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne
9.2 8) 0,0000 0,0000
Schachteldividenden)
9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0,0000
10. Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11)
10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
10.3 Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder
10.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)
Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs
10.9 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
(80%)
Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus
10.14 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
AIFs oder ImmoAIFs
KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und
10.15 10) 11) 1,8479 1,8479 1,8479 1,8479 1,8479 1,8479
4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)
223 Banken Amerika Stock-Mix
Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher
Privatanleger Privatanleger
Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung
mit Option ohne Option
mit Option ohne Option jur. Person
Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den
11.
Fonds einbehalten wurde
11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082
12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082 0,5082
12.9 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber
KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt
15.1
steuerpflichtige Anleger)
1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden
Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5
und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden.
4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des
Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
8) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert.
Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw.
rückerstattet werden.
9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der
KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG).
Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw.
rückerstattet werden.
11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher
Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).
12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.
13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils.
Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.
233 Banken Amerika Stock-Mix
Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011
3 Banken Amerika Stock-Mix
Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG
Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds 3 Banken Amerika Stock-Mix, Miteigentumsfonds gemäß
Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt.
Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der 3 Banken-
Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Linz verwaltet.
Artikel 1 Miteigentumsanteile
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle)
Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Oberbank AG, Linz. Zahlstellen für die Anteilscheine
sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen.
Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und – grundsätze
Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden:
Für den Investmentfonds werden für mindestens 51 vH des Fondsvermögens Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere
in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, von
Unternehmen erworben, welche ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Nordamerika haben und/oder die an einer
Wertpapierbörse in Nordamerika notieren oder gehandelt werden.
Anteile an anderen Investmentfonds können erworben werden, sofern diese überwiegend in nordamerikanischen
Unternehmen investieren.
Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunktes
für das Fondsvermögen erworben.
Wertpapiere
Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen im gesetzlich zulässigen
Umfang erworben werden.
Geldmarktinstrumente
Nicht anwendbar.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder nicht voll
eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig.
Wertpapiere dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten
Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen.
Wertpapiere, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vH des
Fondsvermögens erworben werden.
243 Banken Amerika Stock-Mix
Anteile an Investmentfonds
Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10
vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH
des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren.
Derivative Instrumente
Nicht anwendbar.
Risiko-Messmethode des Investmentfonds:
Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an:
Commitment Ansatz: Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und
MeldeV i.d.g.F. ermittelt.
Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 20 vH des
Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.
Vorübergehend aufgenommene Kredite
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vH
des Fondsvermögens aufnehmen.
Pensionsgeschäfte
Nicht anwendbar.
Wertpapierleihe
Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vH des Fondsvermögens eingesetzt werden.
Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in USD. Der Wert der Anteile wird an jedem österreichischen Bankarbeitstag
(ausgenommen Karfreitag und Silvester) ermittelt.
Ausgabe und Ausgabeaufschlag
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3,50 vH zur
Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, kaufmännisch gerundet auf die nächste äquivalente Untereinheit.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe
von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
Rücknahme und Rücknahmeabschlag
Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert, kaufmännisch gerundet auf die nächste äquivalente Untereinheit. Es fällt
kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum
jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen.
Artikel 5 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 01. April bis zum 31. März.
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