Rechtliche Grundlagen der Berufsausübungsgemeinschaft
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journal für ästhetische chirurgie Medizinrecht J Ästhet Chir 2020 · 13:70–76 Vera Keisers https://doi.org/10.1007/s12631-020-00219-9 Kanzlei am Ärztehaus, Münster, Deutschland Online publiziert: 6. April 2020 © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020 Rechtliche Grundlagen der Berufsausübungsgemeinschaft Die Berufsausübungsgemeinschaft(kurz: dient v. a. der Einsparung von Kosten, Berufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) BAG; früher vornehmlich als Gemein- weil nicht jeder eine eigene volle Ausstat- dar. Während das „Normalbild“ einer schaftspraxis bezeichnet) ist die häufigste tung und separate Räumlichkeiten be- Berufsausübungsgemeinschaft eine ört- Form der (ambulanten) ärztlichen Ko- nötigt. Ähnlich ist es in der reinen Ap- liche Berufsausübungsgemeinschaft ist, operation. Daher ergeben sich viele parate- oder Gerätegemeinschaft, in der also eine Berufsausübungsgemeinschaft wichtige Fragen: Was genau ist eine besonders teure Gerätschaften nicht von mit nur einem einzigen Praxisstandort, Berufsausübungsgemeinschaft? Welche jedem Arzt angeschafft werden, sondern kann eine Berufsausübungsgemeinschaft rechtlichen Grundsätze gelten für sie? zwei oder meist mehrere Ärzte sich diese durchaus auch mit mehreren Standorten Und wie sollte sie gesellschaftsvertraglich teilen. betrieben werden. Für eine solche über- aufgestellt sein, um den individuellen Die Berufsausübungsgemeinschaft örtliche Berufsausübungsgemeinschaft Belangen ihrer Gesellschafter Rechnung hingegen ist eine deutlich engere Ver- gelten allerdings besonders in der ver- zu tragen? Diese Fragen sollen nachste- bindung. Die Ärzte teilen neben den tragsärztlichen Versorgung strenge Vor- hend beleuchtet werden, wobei zunächst Räumen und dem nichtärztlichen sowie gaben dazu, in welchem Umfang Ärzte zum Verständnis der Begrifflichkeiten ärztlichen Personal und den Gerät- an welchem Standort tätig werden dür- die Berufsausübungsgemeinschaft von schaften auch alle weiteren Kosten und fen bzw. müssen. Insbesondere muss in den übrigen ärztlichen Kooperationsfor- Risiken. Sie führen auch eine gemeinsa- der vertragsärztlichen Versorgung jeder men abgegrenzt wird und sodann die me Patientenkartei, was außerhalb einer Arzt überwiegend an dem Standort tätig Sonderformen der Berufsausübungsge- Berufsausübungsgemeinschaft strikt un- werden, an dem er seine vertragsärztliche meinschaft erläutert werden. Nachfol- tersagt ist. Eine reine Praxisgemeinschaft Zulassung hat. gend wird in Grundzügen dargestellt muss streng trennen, was die Behand- Eine Teil-BAG bezeichnet eine Be- werden, was eine Berufsausübungsge- lung der Patienten angeht und auch rufsausübungsgemeinschaft, in der die meinschaft rechtlich ausmacht und von hinsichtlich des Personals: Am Empfang Mitglieder ausschließlich bestimmte anderen Kooperationsformen abhebt. muss unterschieden werden, um wes- Leistungen erbringen, während sie wei- Sodann wird im Einzelnen dargestellt, sen Patienten es sich handelt. Patienten tere Leistungen außerhalb dieser Teil- auf welche Aspekte bei der Gestaltung des einen Arztes der Praxisgemein- BAG erbringen. des Gesellschaftsvertrages besonderes schaft dürfen aus Datenschutzgründen Augenmerk zu legen ist und welche nicht vom alleinigen Personal des an- Es gilt abzugrenzen Gestaltungsmöglichkeiten insoweit be- deren Arztes „bedient“ werden. Auch stehen. die Behandlungsverträge werden in ei- 4 Berufsausübungsgemeinschaft (ört- ner Berufsausübungsgemeinschaft nicht liche oder überörtliche) bzw. Teil- Die verschiedenen Gemein- mit einem einzelnen Arzt, sondern in Berufsausübungsgemeinschaft schaftsformen der Regel mit der Berufsausübungsge- 4 Praxisgemeinschaft meinschaft geschlossen. Dies ermöglicht 4 Apparate- oder Gerätegemeinschaft In einer Praxisgemeinschaft teilen sich (bei Einverständnis des Patienten) auch mehrere Ärzte – bei ansonsten selbst- eine Behandlung durch einen der ande- ständiger Berufsausübung – vornehm- ren Ärzte der Berufsausübungsgemein- Grundlegende Regelungen für lich gemeinsame Räumlichkeiten, unter schaft, ohne dass hierzu ein gesonderter die Berufsausübungsgemein- Umständen auch nichtärztliches Perso- Behandlungsvertrag erforderlich wäre. schaft nal und/oder medizinische Geräte. Dies Exkurs Sonderformen der Berufsaus- Zulassungsrecht Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit übungsgemeinschaft. Eine besondere und Darstellung wird vorliegend anstelle der vollständigen Verwendung der männlichen und Ausgestaltung der Berufsausübungsge- Sollen von der Berufsausübungsgemein- weiblichen Form allgemein ausschließlich die meinschaft stellen die überörtliche Be- schaft vertragsärztliche Leistungen er- männliche Form genutzt. rufsausübungsgemeinschaft und die Teil- bracht werden, bedarf eine Berufsaus- 70 Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020
übungsgemeinschaft (anders als die Pra- außen – also zwischen Gesellschaft und Die Haftung im Innenverhältnis hin- xisgemeinschaft oder Apparategemein- Patient – neben der Gesellschaft selbst gegen, also die Frage, zu welchem Anteil schaft) der vorherigen Genehmigung nur derjenige Arzt persönlich haftet, der die Gesellschafter im Verhältnis unter- durch die zuständigen Zulassungsgre- den Patienten behandelt hat. (Eine weite- einander welche Verbindlichkeiten tra- mien der jeweiligen Kassenärztlichen re Beschränkung der Haftung, wie sie in gen, kann auch in der Rechtsform der Vereinigung. Dies gilt sowohl für die anderen Berufszweigen über die Rechts- GbR im Gesellschaftsvertrag abweichend örtliche wie auch die überörtliche Be- form der Partnerschaftsgesellschaft mit von der Außenhaftung geregelt werden. rufsausübungsgemeinschaft als auch für beschränkter Berufshaftung möglich ist, So kann etwa für Verbindlichkeiten auf- die Teil-BAG. ist bei Ärzten ausgeschlossen.) In der grund von Behandlungsfehlern geregelt Neben dieser Genehmigung zur ge- Rechtsform einer Gesellschaft bürgerli- werden, dass im Innenverhältnis zwi- meinsamen Ausübung vertragsärztlicher chen Rechts (GbR), die nach wie vor die schen den Gesellschaftern nur der behan- Tätigkeit (sog. BAG-Genehmigung) be- ganz überwiegend übliche Rechtsform delnde Arzt alleine hierfür aufzukom- darf zudem jeder in der Berufsaus- bei Berufsausübungsgemeinschaften ist, men hat (soweit nicht ohnehin die Be- übungsgemeinschaft tätige Arzt einer haften alle Gesellschafter als Gesamt- rufshaftpflichtversicherung einsteht). eigenen vertragsarztrechtlichen Grund- schuldner persönlich. Das bedeutet: Ein lage zur Erbringung und Abrechnung vermeintlich fehlerhaft behandelter Pa- Der Gesellschaftsvertrag vertragsärztlicher Leistungen. tient kann jeden der Gesellschafter auf Im Hinblick auf den Erhalt und Schadensersatz in Anspruch nehmen, Rechtliche Grundlage einer Berufsaus- die wunschgemäße Nutzungsmöglich- egal ob dieser selbst ihn behandelt hat übungsgemeinschaft (egal ob als GbR keit vorhandener Zulassungen genießt oder nicht. oder als PartG) ist der Gesellschafts- die Berufsausübungsgemeinschaft ei- vertrag, der gelegentlich auch als „Ver- ne zulassungsrechtliche Privilegierung. Achtung trag über eine Berufsausübungsgemein- Denn im Rahmen der Nachbesetzung Im Hinblick auf diese gesamtschuldneri- schaft“ oder (von der früher gebräuchli- einer vertragsärztlichen Zulassung eines sche Haftung nach außen ist v. a. auch für chen Bezeichnung) „Gemeinschaftspra- Arztes, der Gesellschafter einer Berufs- solche Kooperationen Vorsicht geboten, xisvertrag“ bezeichnet wird. Bei einer ausübungsgemeinschaft (gewesen) ist, die rechtlich gesehen gar keine Berufs- Berufsausübungsgemeinschaft, in der sind bei einer Nachbesetzung innerhalb ausübungsgemeinschaft sind und dies vertragsärztliche Leistungen erbracht der Berufsausübungsgemeinschaft die auch gar nicht sein wollen. Denn auch werden sollen, ist das Vorliegen eines Interessen der verbleibenden Mitgesell- wenn lediglich eine Praxisgemeinschaft solchen schriftlichen Gesellschaftsver- schafter bevorzugt zu berücksichtigen. oder Apparategemeinschaft betrieben trages im Rahmen des Genehmigungs- Faktisch handhaben die Zulassungs- wird oder sogar in einer Einzelpraxis verfahrens der gemeinsamen Ausübung ausschüsse dies in der Weise, dass sie nur ein (oder mehrere) Arzt/Ärzte als vertragsärztlicher Tätigkeit grundsätz- unter mehreren Bewerbern die Zu- Angestellte(r) beschäftigt wird/werden, lich zwingend erforderlich. Doch auch lassung demjenigen erteilen, den der kann es durch den Außenauftritt der Pra- wenn ausschließlich privatärztliche Leis- oder die andere(n) Gesellschafter als xis passieren, dass eine Haftung wie in der tungen erbracht werden, sodass lediglich Wunschnachfolger benennt/benennen, Berufsausübungsgemeinschaft entsteht: eine Anzeigepflicht bei der Ärztekammer auch wenn nach den weiteren gesetzli- Vermitteln etwa die Homepage oder ge- besteht, ist es zur Rechtsklarheit aller chen Auswahlkriterien andere Bewerber meinsames Briefpapier, das Praxisschild, Gesellschafter dringend zu empfehlen, vorzugswürdig wären. die Terminzettel oder Werbemittel den einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag Eindruck, dass es sich um eine Berufs- zu schließen. Außenhaftung ausübungsgemeinschaft handelt, kann Die Ausarbeitung eines solchen Ge- der Patient oder sonstige Gläubiger wie sellschaftsvertrages bedarf großer Sorg- Auch haftungsrechtlich steht eine Be- der Vermieter oder Lieferanten sich un- falt und sollte daher immer von in rufsausübungsgemeinschaft gegenüber ter Umständen hierauf berufen und die dieser Spezialmaterie erfahrenen Me- Dritten als Einheit da. Jeder Gesellschaf- anderen (ggf. sogar nur angestellten) dizinrechtlern übernommen werden. ter haftet für die Verbindlichkeiten der Ärzte gleichermaßen voll in Haftung Besondere Vorsicht gilt bei der Verwen- Gesellschaft im Außenverhältnis per- nehmen, als wären diese Gesellschafter dung von Mustern und Vorlagen, da diese sönlich, es sei denn, es wird die Rechts- (sog. Rechtsscheinhaftung). immer nur eine denkbare Grundkonstel- form der Partnerschaftsgesellschaft nach lation betreffen und nie die Feinheiten dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Beachte und unterschiedlichen Interessenlagen (PartGG) gewählt. Diese muss in das des Einzelfalles berücksichtigen (kön- Partnerschaftsregister eingetragen wer- Wer nach außen auftritt wie eine Be- nen). So macht schon die Frage, ob es zwei denmitderFolge, dass im Verhältnis nach rufsausübungsgemeinschaft, der haftet oder mehrere Gesellschafter geben soll, unter Umständen auch wie eine. einen bedeutenden Unterschied sowohl in der Entscheidungsfindung wie auch in den Regelungen zum Ausscheiden eines Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020 71
Zusammenfassung · Abstract Gesellschafters. Auch sind unterschied- J Ästhet Chir 2020 · 13:70–76 https://doi.org/10.1007/s12631-020-00219-9 liche Interessenlagen der Gesellschafter © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020 von großer Bedeutung. Ist der eine Arzt z. B. ein Mittfünfziger, der 65 h pro Wo- V. Keisers che arbeitet, aber beabsichtigt, in den Rechtliche Grundlagen der Berufsausübungsgemeinschaft nächsten Jahren seine Tätigkeit zu be- enden, und der andere Arzt z. B. eine Zusammenfassung alleinerziehende Mutter, die absehbar In der Berufsausübungsgemeinschaft werden maßgeblich zu berücksichtigen. Auch die nicht nur die Praxisräumlichkeiten, die örtliche Versorgungssituation im Hinblick auf innerhalb der nächsten Jahre nicht mehr Praxiseinrichtung und das nichtärztliche die Bedarfsplanung hat bedeutenden Einfluss, als 25 h pro Woche wird arbeiten kön- Personal von zwei oder mehreren Ärzten v. a. auf Regelungen zum Ausscheiden eines nen, sind in der Vertragsgestaltung ganz gemeinschaftlich genutzt, sondern es Gesellschafters. Die hier aufgezeigten andere Überlegungen anzustellen, als kann auch ärztliches Personal gemeinsam Teilaspekte der Vertragsgestaltung und wenn etwa beide Ärzte am Beginn ihres beschäftigt werden, und in der Regel laufen die jeweiligen Regelungsmöglichkeiten zudem sämtliche Einnahmen und Ausgaben können angesichts der Komplexität der Berufslebens stehen und beabsichtigen, gemeinschaftlich über die Praxis. Nach außen Materie hier nur einen kleinen Ausschnitt beide für die nächsten 30 Jahre voll zu bildet die Berufsausübungsgemeinschaft darstellen. Mit der Gestaltung eines ärztlichen arbeiten. eine rechtliche Einheit, was sich auch in der Gesellschaftsvertrages sollte in Anbetracht In jedem Falle sind im Rahmen ei- gemeinsamen Haftung der Gesellschafter der rechtlichen Schnittmengen aus Gesell- nes Gesellschaftsvertrages unteranderem niederschlägt. Zum Schutz dieser Einheit darf schaftsrecht, ärztlichem Berufsrecht und ggf. die Berufsausübungsgemeinschaft auch im Zulassungsrecht ein Rechtsanwalt beauftragt insbesondere die nachfolgend aufgeführ- Rahmen der Nachbesetzung der Zulassung werden, der über die entsprechende ten Punkte zu regeln. eines ausscheidenden Gesellschafters über Erfahrung und Expertise verfügt. den Nachfolger mitbestimmen, wenn die Vermögensbeteiligung Zulassung innerhalb der Berufsausübungs- Schlüsselwörter gemeinschaft nachbesetzt wird. Im Rahmen Gründung/Einstieg/Übernahme einer (Gesellschaftsanteil) der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages Berufsausübungsgemeinschaft · Gestaltung ist insgesamt große Sorgfalt und in vielerlei des Gesellschaftsvertrages („Gemein- Wesentlicher Bestandteil eines Gesell- Hinsicht auch Vorsicht geboten. Zudem schaftspraxisvertrag“) · Gewinnverteilung · schaftsvertrages ist die Beteiligung der ist immer die individuelle Situation der Interessengerechte Regelungen zum Gesellschafter einerseits am materiel- Gesellschaft und der einzelnen Gesellschafter Ausscheiden · Risiko Scheinselbstständigkeit len und andererseits am immateriellen Gesellschaftsvermögen. Während das materielle Vermögen v. a. aus dem Legal foundations of medical profession partnerships Praxisinventar einschließlich der Ge- Abstract rätschaften (und bei Eigentumsimmo- In professional partnerships not only the situation has an important influence with bilien: aus dem Grundstückseigentum premises of the practice, the practice respect to the requirements planning, bezüglich der Praxisimmobilie) besteht, furnishings and the nonmedical personnel particularly on regulation of retirement of macht einen Großteil des immateriel- are jointly utilized by two or more physicians, a partner. In view of the complexity of the but medical personnel can also be jointly material, the partial aspects of the structure len Vermögens der sog. „Goodwill“ aus, employed. As a rule, all income and expen- of a contract shown in this article and the also die Möglichkeit, mittels des beste- ditures are run jointly through the practice. appropriate regulatory options can only henden Patientenstammes in Zukunft Outwardly, the professional partnership forms represent a small excerpt. In view of the Umsätze zu generieren. Die Beteiligung a legal unit that is also reflected in the mutual legal overlaps from corporate law, laws der Gesellschafter an materiellem und liability of the partners. For the protection concerning the medical profession and if of this unit, the professional partnership is necessary licensing laws, a lawyer with the immateriellem Vermögen kann vonein- allowed to participate in the replacement of appropriate experience and expertise should ander abweichen, d. h. die prozentuale the licensing of a retiring partner through be commissioned with the construct of a Beteiligung am einen muss nicht gleich the successor, if the licensing is replaced medical partnership contract. hoch sein wie die am anderen. Es gibt within the professional partnership. Within sogar die zulassungsrechtlich beanstan- the framework of the partnership contract, Keywords overall great care and in many aspects caution Founding/start-up/takeover of a professional dungsfreie Möglichkeit, lediglich mit is also warranted. Additionally, the individual partnership · Structure of partnership agree- einem geringen Anteil am immateriellen situation of the partnership and the individual ments (joint practice contract) · Distribution Vermögen und gleichzeitig überhaupt partners must always be essentially taken of profits · Fair regulation of retirement · Risk nicht am materiellen Vermögen beteiligt into consideration. Even the local treatment of ostensible self-employment zu sein. Auch hier gelten aber – auch bei rein privatärztlich tätigen Praxen – in ganz besonderem Maße die unten stehenden Ausführungen (s. „Exkurs Scheinselbstständigkeit“). 72 Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020
Leistungsumfang sellschaftern bestehen, eine große Band- Schlüssel verteilt wird (z. B. 60 % des breite an Gestaltungsmöglichkeiten, bei Gewinns entsprechend der Vermö- Wichtig ist die Einigung darüber, wel- der aber auch immer Berücksichtigung gensbeteiligung) und der darüber cher Gesellschafter welchen Beitrag ins- finden muss, dass die Mitunternehmerin- hinausgehende Teil nach einem an- besondere in zeitlicher Hinsicht leisten itiative der einzelnen Gesellschafter nicht deren Schlüssel (z. B. die übrigen soll. Denn immer häufiger sind Gestal- zu stark reduziert wird. 40 % leistungsabhängig nach der tungen, in denen etwa ein Gesellschafter Für den Fall, dass es zwischen den Ge- Beteiligung am Gesamtumsatz). Vollzeit arbeitet und ein anderer in Teil- sellschaftern in Zukunft Streit gibt, wirkt zeit (man denke nur an die vielen Ge- sich dies in aller Regel auf die Beschluss- Es kann auch zugleich geregelt werden, staltungen zur Vereinbarkeit von Beruf fassung der Gesellschaft aus. Wichtig ist unter welchen konkreten Bedingungen und Familie). Auch die Themen Urlaub, in diesem Zusammenhang daher, dass eine Anpassung der Gewinnverteilung Krankheit und Berufsunfähigkeit gehö- gerade im Streitfall allen Beteiligten klar stattzufinden hat. Ein Beispiel: Bei ei- ren in diesen weiten Bereich der Rege- ist, auf welchem Weg Entscheidungen ge- ner fixen Gewinnverteilung nach der er- lungserfordernisse. Gerade im Hinblick troffen werden können und binnen wel- brachten Arbeitsleistung in Zeit, bei der auf das Thema Berufsunfähigkeit bedarf cher Frist diese auf welchem Wege ange- festgelegt ist, welcher Gesellschafter wie es einer interessengerechten, im Ernst- griffen werden können. Insbesondere ist viele Stunden in der Woche arbeitet und fall funktionierenden und auch im Hin- durch klare Regelungen zu vermeiden, daher welche Prozentuale vom Gewinn blick auf die individuelle Gewinnvertei- dass noch Monate nach Beschlussfas- erhält, wird ergänzend vereinbart, dass lung durchdachten Regelung (Stichwör- sung durch querulatorische Widersprü- bei einer Reduktion oder Aufstockung ter: „Definition der Berufsunfähigkeit“ che oder Klagen die Handlungsfähigkeit der Arbeitszeit eines Gesellschafters oder sowie „Feststellung bzw. Verpflichtung der Gesellschaft gefährdet wird. der faktischen Verschiebung der Verhält- zur Überprüfung des Bestehens einer Be- nisse der Arbeitsleistungen zueinander rufsunfähigkeit“). Verteilung von Gewinn und Verlust um einen bestimmten Faktor der Ge- Ebenfalls hierher gehören Regelungen winnverteilungsschlüssel ebenfalls ent- zur Nebentätigkeit, namentlich ob die- Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines sprechend angepasst wird. se etwa grundsätzlich erlaubt sein sollen Verlustes (d. h. es wird insgesamt weniger oder unter dem Vorbehalt der Genehmi- Umsatz erzielt, als für die reinen Kosten Exkurs „Scheinselbstständigkeit“. Wich- gung der Mitgesellschafter stehen, wel- aufzubringen ist, sodass nach Abzug der tig zu beachten ist, dass ein Gesellschaf- che Folge die fehlende Genehmigung hat Kosten kein Gewinn verbleibt, sondern ter einer Berufsausübungsgemeinschaft und wer die Kosten für die Nebentätig- sogar Schulden übrig bleiben) bei einer auch aufgrund seiner Stellung in der keit trägt bzw. wem der Erlös hieraus Arztpraxis jedenfalls bis zum Ausbruch Gesellschaft als solcher sicher definiert zusteht. Auch die Frage, ob Nebentätig- der Covid-19-Pandemie immer als über- werden kann. Bestehen in der Gesamt- keiten innerhalb oder nur außerhalb der aus gering galt, ist im Gesellschaftsvertrag wertung der Rechte und Pflichten eines Praxiszeiten und unter Nutzung der Pra- zu regeln, wie ein hypothetischer Verlust Gesellschafters Zweifel daran, ob dieser xisinfrastruktur erfolgen dürfen, bedarf zu verteilen wäre. in angemessenem Umfang ein unterneh- zur Vermeidung von Streitigkeiten einer Deutlich mehr Gewicht wird aber na- merisches Risiko trägt und unterneh- klaren Absprache. türlich in der Vertragsgestaltung auf die merische Mitgestaltungsmöglichkeiten Verteilung des Gewinns gelegt. Die Ge- hat, kann es sein, dass er von den Zu- Entscheidungsfindung winnverteilung ist in zahlreichen unter- lassungsbehörden, den Steuerbehörden schiedlichen Gestaltungen möglich, von oder den Sozialversicherungsträgern als Soweit nicht das Gesetz vorschreibt, dass denen hier nur einige aufgezählt werden Angestellter eingestuft wird. Es handelt für eine Entscheidung der Gesellschaft sollen: sich dann um einen sog. „Scheinselbst- die Zustimmung aller Gesellschafter er- 4 reine Verteilung nach Köpfen, ständigen“. Vor allem bei Zahnärzten war forderlich ist, obliegt es den Gesellschaf- 4 reine Verteilung nach Beteiligung am es jahrelang gang und gäbe, junge Nach- tern zu regeln, wie die Gesellschafter ihre Gesellschaftsvermögen, wuchsärzte lediglich mit einem kleinen Beschlüsse fassen wollen. Dies betrifft ei- 4 reine Verteilung nach Beteiligung an Prozentsatz (oder sogar gar nicht) am nerseits die Art und Weise der Beschluss- der erbrachten Arbeitsleistung in Zeit Vermögen der Gesellschaft zu beteiligen fassung (in einer gemeinsamen persön- (fix oder dynamisch), und ihnen anstelle einer Beteiligung am lichen Gesellschafterversammlung oder 4 reine Verteilung nach Beteiligung am Gewinn einen Teil der von ihnen selbst rein im Umlaufverfahren ohne persön- Umsatz in Euro, erwirtschafteten Umsätze zuzugestehen. liches Zusammentreffen) wie auch die 4 reine Verteilung nach Beteiligung am Das Problem hierbei ist, dass bei einer Verteilung der Stimmen unter den Ge- Umsatz in Patientenzahlen, Beteiligung am Umsatz (anders als bei sellschaftern und das für eine Entschei- 4 sog. Mischmodelle, in denen ein So- einer Beteiligung am Gewinn) kein un- dung erforderliche Quorum. Hier besteht ckelbetrag in Höhe einer bestimmten ternehmerisches Risiko im Hinblick auf v. a. bei mehrgliedrigen Gesellschaften, Prozentuale oder eines bestimm- die Kosten und auch im Hinblick auf also solchen, die aus drei und mehr Ge- ten Geldbetrages nach dem einen das Risiko eines theoretisch möglichen Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020 73
Medizinrecht Verlustes besteht. Denn egal wie gut oder angesehen werden kann, gilt steuer- Ausscheiden eines Gesellschafters schlecht die Praxis insgesamt wirtschaf- lich als Mitunternehmer, sozialversi- tet, wird der Scheinselbstständige immer cherungsrechtlich als Selbständiger Ein besonders weites Feld der rechtlichen in gleicher Weise an seinen Umsätzen und zulassungsrechtlich als niederge- Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages beteiligt. Die Höhe seiner Einkünfte ist lassener Arzt. Andernfalls kann er als machen die Regelungen zum Ausschei- also allein davon abhängig, wie viel er Scheinselbstständiger, also Angestellter, den aus. Üblicherweise wird die im selbst erwirtschaftet, völlig losgelöst von gewertet werden. Gesetz verankerte Rechtsfolge, dass die der Praxis insgesamt. Die möglichen Gesellschaft in bestimmten Fällen (z. B. Konsequenzen einer solchen Schein- Besonders gefährlich Tod eines Gesellschafters, ordentliche selbstständigkeit sind enorm. Denn bei und außerordentliche Kündigung, Eröff- einer Einstufung als Angestellter sind Die einzelnen Rechtsgebiete sind inso- nung des Insolvenzverfahrens über das auf die Einkünfte in vollem Umfang weit unabhängig! Privatvermögen eines Gesellschafters) Sozialabgaben zu entrichten, auch für So kann es sein, dass ein Arzt beispiels- aufgelöst wird, abbedungen durch eine die Vergangenheit. Zudem können Steu- weise steuerrechtlich als selbstständi- sog. Fortführungsklausel. Diese besagt, erbelastungen für die Vergangenheit ger Gesellschafter anerkannt wird, aus dass der betreffende Gesellschafter aus- entstehen. Und darüber hinaus ist v. a. Sicht der Zulassungsbehörden und/ scheidet und die übrigen Gesellschafter bei einer Praxis, die (auch) gesetzlich oder Sozialversicherungsträger aber als verpflichtet sind (stattdessen auch mög- krankenversicherte Patienten behandelt, Angestellter gewertet wird. lich: die reine Berechtigung ohne eine die Auswirkung schnell existenzbedro- Verpflichtung), die Gesellschaft fortzu- hend. Denn die als Scheinselbstständiger Zuordnung von Arztstellen und führen. Fehlt für einen solchen gesetzlich erbrachten Leistungen, die der Arzt auf Jobsharing-Konstellationen/ vorgesehenen Fall die Fortführungsklau- dem Papier als niedergelassener Arzt Jobsharing-Partnerschaften sel, kann es bei Eintritt dieses Falles zur erbracht hat, während er in der recht- ungewollten Auflösung der Gesellschaft lichen Würdigung aber ein angestellter Sowohl im Hinblick auf die zulassungs- kommen. Arzt war, waren rückwirkend betrachtet rechtliche Situation wie auch auf die Hinsichtlich des Ausscheidens eines nicht von seiner Abrechnungsgenehmi- Verteilung des Gewinns sind Arztstellen Gesellschafters sind verschiedene Aspek- gung als niedergelassener (zugelassener oder bestimmte Jobsharing-Konstella- te zu berücksichtigen und miteinander Arzt) gedeckt. Um vertragsärztliche tionen bei (auch) vertragsärztlich tätigen in Einklang zu bringen. Vor allem sind Leistungen abrechnen zu können, hätte Praxen zu regeln. Zu beachten ist hierbei, die von Natur aus widerstreitenden In- er eine Genehmigung als angestellter dass entgegen der früheren Handhabung teressen der verschiedenen Betroffenen Arzt benötigt. Da ihm diese (logischer- angestellte Ärzte vertragsarztrechlich so aufzufangen, dass insgesamt ein Kom- weise) fehlte, wurden sämtliche von nicht mehr dem einzelnen Arzt zu- promiss entsteht, mit dem alle Beteiligten diesem (scheinselbstständigen) Arzt er- geordnet sind, aus dessen Zulassung einverstanden sind und im Ernstfall ih- brachten vertragsärztlichen Leistungen die Anstellungsgenehmigung generiert re Existenz (oder ggf. die ihrer Erben) der Vergangenheit ohne Genehmigung wurde, sondern der Berufsausübungs- sichern können. Einerseits will man – abgerechnet und sind damit den Kran- gemeinschaft. Hier kann es schnell zu versetzt man sich in die Situation, selbst kenversicherungen vollumfänglich zu Missverständnissen und Zerwürfnis- wegen Todes oder Berufsunfähigkeit aus- erstatten. Dass diese Leistungen tat- sen kommen, wenn die Eventualitäten zuscheiden – gerne eine auskömmliche sächlich und durchaus auch von einem nicht vorab beleuchtet, konsentiert und Abfindung für sich bzw. seine Erben. An- kompetenten Arzt erbracht wurden, ist vertraglich festgehalten werden. Insbe- dersherum will man aber – versetzt man in diesem Zusammenhang unerheblich. sondere gilt dies im Zusammenhang mit sich in die Rolle des Verbleibenden im Sie wurden zulassungsrechtlich ohne vertragsärztlichen Jobsharing-Partner- Fall des Versterbens oder der Berufsun- Genehmigung erbracht, und daher sind schaften. Zum einen hängt hier immer fähigkeit eines anderen Gesellschafters die Kosten für diese Leistungen nicht die vertragsärztliche Tätigkeit des sog. – nicht mit immensen Abfindungszah- von den gesetzlichen Versicherern zu „Juniors“ von der gemeinsamen Tätigkeit lungen belastet sein, während man ja tragen. Es drohen Regresse. Diese gehen mit dem sog. „Senior“ ab, was bei den zugleich stark gefordert ist, die bisher schnell in Größenordnungen von meh- Ausscheidensregelungen besonders zu gemeinsam geführte Praxis ganz allei- reren Zehn- oder gar Hunderttausenden berücksichtigen ist. Zum anderen sollte ne aufrechterhalten zu müssen bzw. kur- Euro. geregelt werden, wie man damit umgeht, zerhand einen geeigneten Nachfolger zu dass nach Ablauf von zehn Jahren oder im finden. In gleicher Weise hängt die Be- Vorsicht Zuge von bedarfsplanerischen Maßnah- wertung jedes denkbaren Ausscheidens- men die Jobsharing-Zulassung in eine grundes (ordentliche Kündigung wegen Nur wer im Hinblick auf seine mitunter- „normale“ Vollzulassung umgewandelt Zerwürfnisses unter den Gesellschaftern, nehmerischen Chancen, Risiken, Mit- wird. außerordentliche Kündigung wegen er- sprache- und Gestaltungsmöglichkeiten heblicher Verfehlungen, Eröffnung des in einer Gesamtschau als Gesellschafter privaten Insolvenzverfahrens etc.) immer 74 Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020
davon ab, ob man sich selbst in der Rol- Tritt ein Gesellschafter in eine beste- des Einzelnen (eigenes Alter, Anzahl le des Ausscheidenden oder des Verblei- hende Gesellschaft ein, kann es ratsam der Kinder und deren Alter etc.), aber benden sieht. Die Vertragsgestaltung soll sein, Regelungen zur Erprobung zu tref- auch die örtliche Versorgungssituation. aber natürlich alle diese Szenarien jeweils fen, so etwa die Vereinbarung, dass bei Zudem müssen die Regelungen der ein- für beide denkbaren Rollenverteilungen Ausscheiden des neu Eingetretenen in- zelnen Aspekte wiederum miteinander regeln. Besondere Bedeutung kommt im nerhalb eines bestimmten Zeitraumes in Einklang stehen. So muss (um nur Zusammenhang mit dem Ausscheiden die Abfindung der Höhe nach auf den zwei Beispiele zu nennen) die Regelung aus unterschiedlichen Gründen auch der Betrag begrenzt ist, der als Kaufpreis zur Kostentragung bei Krankheit und interessengerechten Ausarbeitung eines für den zum Eintritt erworbenen Gesell- Berufsunfähigkeit mit der Regelung zur Wettbewerbsverbotes zu. Da an ein sol- schaftsanteil gezahlt wurde. Insgesamt Gewinnverteilung harmonieren. Das ches einerseits sehr strenge Maßstäbe sei- stellt der Einstieg in eine bestehen- Wettbewerbsverbot wiederum ist auf tens der Rechtsprechung gelegt werden, de Berufsausübungsgemeinschaft eine die konkreten Ausscheidensregelungen ihm andererseits aber existenzielle Be- ganz andere rechtliche Herausforderung im Hinblick auf die Zulassung und die deutung bei der Fortführung der Praxis dar als die Neugründung einer Berufs- Abfindung abzustimmen. zukommen kann, ist auch und gerade ausübungsgemeinschaft. Abzuraten ist diesbezüglich äußerste Sorgfalt geboten. grundsätzlich von der Übernahme eines Fazit für die Praxis Gerade im Rahmen der ordentlichen bestehenden (in aller Regel auch im Hin- Kündigung stellt sich bei Vertragsärz- blick auf die vorherige Situation bereits) 4 Zum Zeitpunkt der Gründung oder ten maßgeblich die oft existentielle Fra- veralteten Gesellschaftsvertrages, indem des Beitritts in eine Berufsaus- ge: Zulassung mitnehmen oder dalas- man durch einen schlichten Nachtrag übungsgemeinschaft erscheinen sen? Darf der ausscheidende Gesellschaf- hierzu den Beitritt in die Gesellschaft die aus anwaltlicher Sicht zwingend ter seine Zulassung selbst an anderer Stel- durch Übernahme der Gesellschafts- erforderlichen Regelungen den Be- le weiter nutzen, kann er auf eine Ab- anteile regelt. Denn für die künftige teiligten oft als überflüssig oder findung für seine materielle Vermögens- Zusammenarbeit spielen die individuel- unnötig kompliziert. Hier ist aber beteiligung beschränkt werden. Soll der len Belange eines jeden Gesellschafters immer zu bedenken, dass Sie einen Ausscheidende aber verpflichtet werden, eine Rolle. Am Beispiel des häufigs- Vertrag nicht für die Zeit verfas- seine Zulassung durch die Gesellschaft ten Falles der altersbedingten Nachfolge: sen, in der sich alle verstehen und nachbesetzen zu lassen, und überdies ei- Die Situation des jungen Nachfolgers mit vertragen und sich einig sind, wie nem Wettbewerbsverbot unterliegen, das kleinen Kindern ist in jeder Hinsicht (fi- welche Dinge zu handhaben sind. ihm verbietet, seine bisherigen Patien- nanziell, familiär, zeitlich, konditionell, Einen Vertrag benötigen Sie immer ten in anderer Praxis weiter zu behan- fachlich) eine komplett andere als die genau dann, wenn Uneinigkeiten deln, so muss er hierfür natürlich eine des bisherigen Altgesellschafters. Es ist oder gar Streit entstehen. Und dann angemessene Abfindung für seine Beteili- daher in keiner Weise interessengerecht, benötigen Sie Regelungen, die für gung am immateriellen Vermögen erhal- so zu tun, als würde sich außer im Hin- jeden Fall eindeutig und klar regeln, ten. Im letzteren Fall ist zudem für eine blick auf den Namen des Gesellschafters wie zu verfahren ist. So vermeidet ausreichende Kündigungsfrist Sorge zu nichts ändern. Der Gesellschaftsvertrag jeder friedlich im Vorfeld getroffene tragen, da die Gesellschaft die Zulassung ist hier an die veränderte Situation anzu- Konsens einen unnötigen weiteren nur dann gewinnbringend weiternutzen passen. Umso mehr gilt dies, wenn der Kriegsschauplatz im Streitfall. kann, wenn es ihr gelingt, innerhalb be- bestehende Gesellschaftsvertrag für eine 4 Insgesamt bleibt daher festzuhal- stimmter Fristen einen Nachfolger ein- ganz andere Grundkonstellation gestaltet ten, dass es einer versierten und zubinden. wurde, z. B. der Vertrag noch von einer sorgfältigen anwaltlichen Ausarbei- Immerwiederzu Streitigkeitenkommt Gesellschaft mit nur 2 Gesellschaftern tung bedarf, um die konkreten und es auch bei der Berechnung der Abfin- ausgeht, der aber inzwischen ein dritter individuellen Gegebenheiten des dung sowie der Praxisbewertung. Hier hinzugetreten ist (oder andersherum). Einzelfalles interessengerecht um- empfiehlt es sich, zumindest die Para- zusetzen und in den verschiedenen meter der Bewertung festzulegen und zu Anpassung an die individuellen denkbaren Szenarien weitest mög- regeln, durch wen eine Bewertung im Gegebenheiten lich zu wahren. Da dies angesichts Streitfall erfolgen soll. der Verschiedenartigkeit der teilwei- Bei Neugründung einer Berufsaus- Bei der Ausarbeitung des Gesellschafts- se widerstreitenden Interessen der übungsgemeinschaft wie auch beim Ein- vertrages gibt es in vielen Punkte sehr Beteiligten teilweise der „Quadratur tritt in eine bestehende kann es sinnvoll unterschiedliche Gestaltungsmöglich- des Kreises“ gleichkommt, bedarf es sein, die ordentliche Kündigung für eine keiten. Wichtig ist insoweit, die konkre- zudem einer anwaltlichen Betreuung bestimmte Dauer auszuschließen, also te Situation vollständig zu berücksichti- zur Begleitung und Moderation der eine Festlaufzeit des Gesellschaftsvertra- gen, etwa die Anzahl der Gesellschafter, gemeinsamen Konsensfindung, die ges zu regeln. den persönlichen und fachlichen Hin- nicht konfrontativ wirkt, sondern die tergrund und die familiäre Situation Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020 75
Medizinrecht Termine Beteiligten konstruktiv zusammen- September 2020 führt. Hamburg 18.–20.09.2020 35. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e. V. Themen: Akne inversa, Filler und Augmentation, Korrespondenzadresse Licht und Laser, Liposuktion u. v. m. Auskunft: Frau Conventus Congressma Julia Vera Keisers Wrenczycki, Conventus Congressmanagement & Kanzlei am Ärztehaus Marketing GmbH, Carl-Pulfrich-Str. 1, 07745 Jena, Dorpatweg 10, Germania Fon: 036413116390, conferencemarketing@conventus.de Campus, 48159 Münster, Deutschland Ulm 23.–24.09.2020 v.keisers@kanzlei-am- 27. Kurs in funktionell-ästhetischer aerztehaus.de Rhinochirurgie Themen: Funktionell ästhetische Rhinochirurgie, OP-Kurs mit Übungen an Fresh-Frozen Präparaten Wiss. Leitung: Prof. Dr. M. O. Scheithauer, Gastdozent: Prof. Dr. J. Kainz, Graz Einhaltung ethischer Richtlinien Auskunft: Janka Steiner, Universitätsklinikum Ulm, Frauensteige 12, 89075 Ulm, Fon: 0731/50059505, Interessenkonflikt. V. Keisers ist angestellte Rechts- hno.kurs@uniklinik-ulm.de, anwältin der Kanzlei am Ärztehaus, Justitiarin der https://www.uniklinik-ulm.de/hals-nasen-und- GÄCD. ohrenheilkunde.html Für diesen Beitrag wurden vom Autor keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. April 2021 Stuttgart 21.–22.04.2021 28th Stuttgart Advanced Course for Rhino- plasty with Live Surgical Demonstration Themen: Analysis of Primary & Secondary Cases, Development of Specific Surgery Concepts, Video presentations Wiss. Leitung: Dr. S. Haack und Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gubisch, Stuttgart Auskunft: boeld communication GmbH, Kapuzinerstr. 9d, 80337 München, congress@bb-mc.com, http://www.stuttgart-rhinoplasty-2021.de/ Stuttgart 23.–24.04.2021 3rd Stuttgart Symposium on Nasal Reconstruction with Live Surgery Themen: Reconstruction of lining, framework and cover Auskunft: boeld communication GmbH, Kapuzinerstr. 9d, 80337 München, congress@bb-mc.com, http://www.stuttgart-rhinoplasty-2021.de/ 76 Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020
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