Rechtliche Grundlagen der Berufsausübungsgemeinschaft

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journal für
      ästhetische chirurgie
      Medizinrecht

     J Ästhet Chir 2020 · 13:70–76                  Vera Keisers
     https://doi.org/10.1007/s12631-020-00219-9     Kanzlei am Ärztehaus, Münster, Deutschland
     Online publiziert: 6. April 2020
     © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von
     Springer Nature 2020
                                                    Rechtliche Grundlagen der
                                                    Berufsausübungsgemeinschaft

     Die Berufsausübungsgemeinschaft(kurz:          dient v. a. der Einsparung von Kosten,        Berufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG)
     BAG; früher vornehmlich als Gemein-            weil nicht jeder eine eigene volle Ausstat-   dar. Während das „Normalbild“ einer
     schaftspraxis bezeichnet) ist die häufigste     tung und separate Räumlichkeiten be-          Berufsausübungsgemeinschaft eine ört-
     Form der (ambulanten) ärztlichen Ko-           nötigt. Ähnlich ist es in der reinen Ap-      liche Berufsausübungsgemeinschaft ist,
     operation. Daher ergeben sich viele            parate- oder Gerätegemeinschaft, in der       also eine Berufsausübungsgemeinschaft
     wichtige Fragen: Was genau ist eine            besonders teure Gerätschaften nicht von       mit nur einem einzigen Praxisstandort,
     Berufsausübungsgemeinschaft? Welche            jedem Arzt angeschafft werden, sondern        kann eine Berufsausübungsgemeinschaft
     rechtlichen Grundsätze gelten für sie?         zwei oder meist mehrere Ärzte sich diese      durchaus auch mit mehreren Standorten
     Und wie sollte sie gesellschaftsvertraglich    teilen.                                       betrieben werden. Für eine solche über-
     aufgestellt sein, um den individuellen             Die      Berufsausübungsgemeinschaft      örtliche Berufsausübungsgemeinschaft
     Belangen ihrer Gesellschafter Rechnung         hingegen ist eine deutlich engere Ver-        gelten allerdings besonders in der ver-
     zu tragen? Diese Fragen sollen nachste-        bindung. Die Ärzte teilen neben den           tragsärztlichen Versorgung strenge Vor-
     hend beleuchtet werden, wobei zunächst         Räumen und dem nichtärztlichen sowie          gaben dazu, in welchem Umfang Ärzte
     zum Verständnis der Begrifflichkeiten            ärztlichen Personal und den Gerät-            an welchem Standort tätig werden dür-
     die Berufsausübungsgemeinschaft von            schaften auch alle weiteren Kosten und        fen bzw. müssen. Insbesondere muss in
     den übrigen ärztlichen Kooperationsfor-        Risiken. Sie führen auch eine gemeinsa-       der vertragsärztlichen Versorgung jeder
     men abgegrenzt wird und sodann die             me Patientenkartei, was außerhalb einer       Arzt überwiegend an dem Standort tätig
     Sonderformen der Berufsausübungsge-            Berufsausübungsgemeinschaft strikt un-        werden, an dem er seine vertragsärztliche
     meinschaft erläutert werden. Nachfol-          tersagt ist. Eine reine Praxisgemeinschaft    Zulassung hat.
     gend wird in Grundzügen dargestellt            muss streng trennen, was die Behand-             Eine Teil-BAG bezeichnet eine Be-
     werden, was eine Berufsausübungsge-            lung der Patienten angeht und auch            rufsausübungsgemeinschaft, in der die
     meinschaft rechtlich ausmacht und von          hinsichtlich des Personals: Am Empfang        Mitglieder ausschließlich bestimmte
     anderen Kooperationsformen abhebt.             muss unterschieden werden, um wes-            Leistungen erbringen, während sie wei-
     Sodann wird im Einzelnen dargestellt,          sen Patienten es sich handelt. Patienten      tere Leistungen außerhalb dieser Teil-
     auf welche Aspekte bei der Gestaltung          des einen Arztes der Praxisgemein-            BAG erbringen.
     des Gesellschaftsvertrages besonderes          schaft dürfen aus Datenschutzgründen
     Augenmerk zu legen ist und welche              nicht vom alleinigen Personal des an-         Es gilt abzugrenzen
     Gestaltungsmöglichkeiten insoweit be-          deren Arztes „bedient“ werden. Auch
     stehen.                                        die Behandlungsverträge werden in ei-         4 Berufsausübungsgemeinschaft (ört-
                                                    ner Berufsausübungsgemeinschaft nicht           liche oder überörtliche) bzw. Teil-
     Die verschiedenen Gemein-                      mit einem einzelnen Arzt, sondern in            Berufsausübungsgemeinschaft
     schaftsformen                                  der Regel mit der Berufsausübungsge-          4 Praxisgemeinschaft
                                                    meinschaft geschlossen. Dies ermöglicht       4 Apparate- oder Gerätegemeinschaft
     In einer Praxisgemeinschaft teilen sich        (bei Einverständnis des Patienten) auch
     mehrere Ärzte – bei ansonsten selbst-          eine Behandlung durch einen der ande-
     ständiger Berufsausübung – vornehm-            ren Ärzte der Berufsausübungsgemein-          Grundlegende Regelungen für
     lich gemeinsame Räumlichkeiten, unter          schaft, ohne dass hierzu ein gesonderter      die Berufsausübungsgemein-
     Umständen auch nichtärztliches Perso-          Behandlungsvertrag erforderlich wäre.         schaft
     nal und/oder medizinische Geräte. Dies
                                                    Exkurs Sonderformen der Berufsaus-            Zulassungsrecht
     Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit       übungsgemeinschaft. Eine besondere
     und Darstellung wird vorliegend anstelle der
     vollständigen Verwendung der männlichen und    Ausgestaltung der Berufsausübungsge-          Sollen von der Berufsausübungsgemein-
     weiblichen Form allgemein ausschließlich die   meinschaft stellen die überörtliche Be-       schaft vertragsärztliche Leistungen er-
     männliche Form genutzt.                        rufsausübungsgemeinschaft und die Teil-       bracht werden, bedarf eine Berufsaus-

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übungsgemeinschaft (anders als die Pra-      außen – also zwischen Gesellschaft und           Die Haftung im Innenverhältnis hin-
xisgemeinschaft oder Apparategemein-         Patient – neben der Gesellschaft selbst       gegen, also die Frage, zu welchem Anteil
schaft) der vorherigen Genehmigung           nur derjenige Arzt persönlich haftet, der     die Gesellschafter im Verhältnis unter-
durch die zuständigen Zulassungsgre-         den Patienten behandelt hat. (Eine weite-     einander welche Verbindlichkeiten tra-
mien der jeweiligen Kassenärztlichen         re Beschränkung der Haftung, wie sie in       gen, kann auch in der Rechtsform der
Vereinigung. Dies gilt sowohl für die        anderen Berufszweigen über die Rechts-        GbR im Gesellschaftsvertrag abweichend
örtliche wie auch die überörtliche Be-       form der Partnerschaftsgesellschaft mit       von der Außenhaftung geregelt werden.
rufsausübungsgemeinschaft als auch für       beschränkter Berufshaftung möglich ist,       So kann etwa für Verbindlichkeiten auf-
die Teil-BAG.                                ist bei Ärzten ausgeschlossen.) In der        grund von Behandlungsfehlern geregelt
   Neben dieser Genehmigung zur ge-          Rechtsform einer Gesellschaft bürgerli-       werden, dass im Innenverhältnis zwi-
meinsamen Ausübung vertragsärztlicher        chen Rechts (GbR), die nach wie vor die       schen den Gesellschaftern nur der behan-
Tätigkeit (sog. BAG-Genehmigung) be-         ganz überwiegend übliche Rechtsform           delnde Arzt alleine hierfür aufzukom-
darf zudem jeder in der Berufsaus-           bei Berufsausübungsgemeinschaften ist,        men hat (soweit nicht ohnehin die Be-
übungsgemeinschaft tätige Arzt einer         haften alle Gesellschafter als Gesamt-        rufshaftpflichtversicherung einsteht).
eigenen vertragsarztrechtlichen Grund-       schuldner persönlich. Das bedeutet: Ein
lage zur Erbringung und Abrechnung           vermeintlich fehlerhaft behandelter Pa-       Der Gesellschaftsvertrag
vertragsärztlicher Leistungen.               tient kann jeden der Gesellschafter auf
   Im Hinblick auf den Erhalt und            Schadensersatz in Anspruch nehmen,            Rechtliche Grundlage einer Berufsaus-
die wunschgemäße Nutzungsmöglich-            egal ob dieser selbst ihn behandelt hat       übungsgemeinschaft (egal ob als GbR
keit vorhandener Zulassungen genießt         oder nicht.                                   oder als PartG) ist der Gesellschafts-
die Berufsausübungsgemeinschaft ei-                                                        vertrag, der gelegentlich auch als „Ver-
ne zulassungsrechtliche Privilegierung.      Achtung                                       trag über eine Berufsausübungsgemein-
Denn im Rahmen der Nachbesetzung             Im Hinblick auf diese gesamtschuldneri-       schaft“ oder (von der früher gebräuchli-
einer vertragsärztlichen Zulassung eines     sche Haftung nach außen ist v. a. auch für    chen Bezeichnung) „Gemeinschaftspra-
Arztes, der Gesellschafter einer Berufs-     solche Kooperationen Vorsicht geboten,        xisvertrag“ bezeichnet wird. Bei einer
ausübungsgemeinschaft (gewesen) ist,         die rechtlich gesehen gar keine Berufs-       Berufsausübungsgemeinschaft, in der
sind bei einer Nachbesetzung innerhalb       ausübungsgemeinschaft sind und dies           vertragsärztliche Leistungen erbracht
der Berufsausübungsgemeinschaft die          auch gar nicht sein wollen. Denn auch         werden sollen, ist das Vorliegen eines
Interessen der verbleibenden Mitgesell-      wenn lediglich eine Praxisgemeinschaft        solchen schriftlichen Gesellschaftsver-
schafter bevorzugt zu berücksichtigen.       oder Apparategemeinschaft betrieben           trages im Rahmen des Genehmigungs-
Faktisch handhaben die Zulassungs-           wird oder sogar in einer Einzelpraxis         verfahrens der gemeinsamen Ausübung
ausschüsse dies in der Weise, dass sie       nur ein (oder mehrere) Arzt/Ärzte als         vertragsärztlicher Tätigkeit grundsätz-
unter mehreren Bewerbern die Zu-             Angestellte(r) beschäftigt wird/werden,       lich zwingend erforderlich. Doch auch
lassung demjenigen erteilen, den der         kann es durch den Außenauftritt der Pra-      wenn ausschließlich privatärztliche Leis-
oder die andere(n) Gesellschafter als        xis passieren, dass eine Haftung wie in der   tungen erbracht werden, sodass lediglich
Wunschnachfolger benennt/benennen,           Berufsausübungsgemeinschaft entsteht:         eine Anzeigepflicht bei der Ärztekammer
auch wenn nach den weiteren gesetzli-        Vermitteln etwa die Homepage oder ge-         besteht, ist es zur Rechtsklarheit aller
chen Auswahlkriterien andere Bewerber        meinsames Briefpapier, das Praxisschild,      Gesellschafter dringend zu empfehlen,
vorzugswürdig wären.                         die Terminzettel oder Werbemittel den         einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag
                                             Eindruck, dass es sich um eine Berufs-        zu schließen.
Außenhaftung                                 ausübungsgemeinschaft handelt, kann               Die Ausarbeitung eines solchen Ge-
                                             der Patient oder sonstige Gläubiger wie       sellschaftsvertrages bedarf großer Sorg-
Auch haftungsrechtlich steht eine Be-        der Vermieter oder Lieferanten sich un-       falt und sollte daher immer von in
rufsausübungsgemeinschaft gegenüber          ter Umständen hierauf berufen und die         dieser Spezialmaterie erfahrenen Me-
Dritten als Einheit da. Jeder Gesellschaf-   anderen (ggf. sogar nur angestellten)         dizinrechtlern übernommen werden.
ter haftet für die Verbindlichkeiten der     Ärzte gleichermaßen voll in Haftung           Besondere Vorsicht gilt bei der Verwen-
Gesellschaft im Außenverhältnis per-         nehmen, als wären diese Gesellschafter        dung von Mustern und Vorlagen, da diese
sönlich, es sei denn, es wird die Rechts-    (sog. Rechtsscheinhaftung).                   immer nur eine denkbare Grundkonstel-
form der Partnerschaftsgesellschaft nach                                                   lation betreffen und nie die Feinheiten
dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz        Beachte                                       und unterschiedlichen Interessenlagen
(PartGG) gewählt. Diese muss in das                                                        des Einzelfalles berücksichtigen (kön-
Partnerschaftsregister eingetragen wer-      Wer nach außen auftritt wie eine Be-          nen). So macht schon die Frage, ob es zwei
denmitderFolge, dass im Verhältnis nach      rufsausübungsgemeinschaft, der haftet         oder mehrere Gesellschafter geben soll,
                                             unter Umständen auch wie eine.                einen bedeutenden Unterschied sowohl
                                                                                           in der Entscheidungsfindung wie auch in
                                                                                           den Regelungen zum Ausscheiden eines

                                                                                               Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020   71
Zusammenfassung · Abstract

     Gesellschafters. Auch sind unterschied-       J Ästhet Chir 2020 · 13:70–76 https://doi.org/10.1007/s12631-020-00219-9
     liche Interessenlagen der Gesellschafter      © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020
     von großer Bedeutung. Ist der eine Arzt
     z. B. ein Mittfünfziger, der 65 h pro Wo-     V. Keisers
     che arbeitet, aber beabsichtigt, in den       Rechtliche Grundlagen der Berufsausübungsgemeinschaft
     nächsten Jahren seine Tätigkeit zu be-
     enden, und der andere Arzt z. B. eine         Zusammenfassung
     alleinerziehende Mutter, die absehbar         In der Berufsausübungsgemeinschaft werden           maßgeblich zu berücksichtigen. Auch die
                                                   nicht nur die Praxisräumlichkeiten, die             örtliche Versorgungssituation im Hinblick auf
     innerhalb der nächsten Jahre nicht mehr       Praxiseinrichtung und das nichtärztliche            die Bedarfsplanung hat bedeutenden Einfluss,
     als 25 h pro Woche wird arbeiten kön-         Personal von zwei oder mehreren Ärzten              v. a. auf Regelungen zum Ausscheiden eines
     nen, sind in der Vertragsgestaltung ganz      gemeinschaftlich genutzt, sondern es                Gesellschafters. Die hier aufgezeigten
     andere Überlegungen anzustellen, als          kann auch ärztliches Personal gemeinsam             Teilaspekte der Vertragsgestaltung und
     wenn etwa beide Ärzte am Beginn ihres         beschäftigt werden, und in der Regel laufen         die jeweiligen Regelungsmöglichkeiten
                                                   zudem sämtliche Einnahmen und Ausgaben              können angesichts der Komplexität der
     Berufslebens stehen und beabsichtigen,        gemeinschaftlich über die Praxis. Nach außen        Materie hier nur einen kleinen Ausschnitt
     beide für die nächsten 30 Jahre voll zu       bildet die Berufsausübungsgemeinschaft              darstellen. Mit der Gestaltung eines ärztlichen
     arbeiten.                                     eine rechtliche Einheit, was sich auch in der       Gesellschaftsvertrages sollte in Anbetracht
         In jedem Falle sind im Rahmen ei-         gemeinsamen Haftung der Gesellschafter              der rechtlichen Schnittmengen aus Gesell-
     nes Gesellschaftsvertrages unteranderem       niederschlägt. Zum Schutz dieser Einheit darf       schaftsrecht, ärztlichem Berufsrecht und ggf.
                                                   die Berufsausübungsgemeinschaft auch im             Zulassungsrecht ein Rechtsanwalt beauftragt
     insbesondere die nachfolgend aufgeführ-       Rahmen der Nachbesetzung der Zulassung              werden, der über die entsprechende
     ten Punkte zu regeln.                         eines ausscheidenden Gesellschafters über           Erfahrung und Expertise verfügt.
                                                   den Nachfolger mitbestimmen, wenn die
     Vermögensbeteiligung                          Zulassung innerhalb der Berufsausübungs-            Schlüsselwörter
                                                   gemeinschaft nachbesetzt wird. Im Rahmen            Gründung/Einstieg/Übernahme einer
     (Gesellschaftsanteil)                         der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages           Berufsausübungsgemeinschaft · Gestaltung
                                                   ist insgesamt große Sorgfalt und in vielerlei       des Gesellschaftsvertrages („Gemein-
     Wesentlicher Bestandteil eines Gesell-        Hinsicht auch Vorsicht geboten. Zudem               schaftspraxisvertrag“) · Gewinnverteilung ·
     schaftsvertrages ist die Beteiligung der      ist immer die individuelle Situation der            Interessengerechte Regelungen zum
     Gesellschafter einerseits am materiel-        Gesellschaft und der einzelnen Gesellschafter       Ausscheiden · Risiko Scheinselbstständigkeit
     len und andererseits am immateriellen
     Gesellschaftsvermögen. Während das
     materielle Vermögen v. a. aus dem             Legal foundations of medical profession partnerships
     Praxisinventar einschließlich der Ge-
                                                   Abstract
     rätschaften (und bei Eigentumsimmo-           In professional partnerships not only the           situation has an important influence with
     bilien: aus dem Grundstückseigentum           premises of the practice, the practice              respect to the requirements planning,
     bezüglich der Praxisimmobilie) besteht,       furnishings and the nonmedical personnel            particularly on regulation of retirement of
     macht einen Großteil des immateriel-          are jointly utilized by two or more physicians,     a partner. In view of the complexity of the
                                                   but medical personnel can also be jointly           material, the partial aspects of the structure
     len Vermögens der sog. „Goodwill“ aus,
                                                   employed. As a rule, all income and expen-          of a contract shown in this article and the
     also die Möglichkeit, mittels des beste-      ditures are run jointly through the practice.       appropriate regulatory options can only
     henden Patientenstammes in Zukunft            Outwardly, the professional partnership forms       represent a small excerpt. In view of the
     Umsätze zu generieren. Die Beteiligung        a legal unit that is also reflected in the mutual   legal overlaps from corporate law, laws
     der Gesellschafter an materiellem und         liability of the partners. For the protection       concerning the medical profession and if
                                                   of this unit, the professional partnership is       necessary licensing laws, a lawyer with the
     immateriellem Vermögen kann vonein-
                                                   allowed to participate in the replacement of        appropriate experience and expertise should
     ander abweichen, d. h. die prozentuale        the licensing of a retiring partner through         be commissioned with the construct of a
     Beteiligung am einen muss nicht gleich        the successor, if the licensing is replaced         medical partnership contract.
     hoch sein wie die am anderen. Es gibt         within the professional partnership. Within
     sogar die zulassungsrechtlich beanstan-       the framework of the partnership contract,          Keywords
                                                   overall great care and in many aspects caution      Founding/start-up/takeover of a professional
     dungsfreie Möglichkeit, lediglich mit
                                                   is also warranted. Additionally, the individual     partnership · Structure of partnership agree-
     einem geringen Anteil am immateriellen        situation of the partnership and the individual     ments (joint practice contract) · Distribution
     Vermögen und gleichzeitig überhaupt           partners must always be essentially taken           of profits · Fair regulation of retirement · Risk
     nicht am materiellen Vermögen beteiligt       into consideration. Even the local treatment        of ostensible self-employment
     zu sein. Auch hier gelten aber – auch
     bei rein privatärztlich tätigen Praxen –
     in ganz besonderem Maße die unten
     stehenden Ausführungen (s. „Exkurs
     Scheinselbstständigkeit“).

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Leistungsumfang                               sellschaftern bestehen, eine große Band-          Schlüssel verteilt wird (z. B. 60 % des
                                              breite an Gestaltungsmöglichkeiten, bei           Gewinns entsprechend der Vermö-
Wichtig ist die Einigung darüber, wel-        der aber auch immer Berücksichtigung              gensbeteiligung) und der darüber
cher Gesellschafter welchen Beitrag ins-      finden muss, dass die Mitunternehmerin-            hinausgehende Teil nach einem an-
besondere in zeitlicher Hinsicht leisten      itiative der einzelnen Gesellschafter nicht       deren Schlüssel (z. B. die übrigen
soll. Denn immer häufiger sind Gestal-         zu stark reduziert wird.                          40 % leistungsabhängig nach der
tungen, in denen etwa ein Gesellschafter          Für den Fall, dass es zwischen den Ge-        Beteiligung am Gesamtumsatz).
Vollzeit arbeitet und ein anderer in Teil-    sellschaftern in Zukunft Streit gibt, wirkt
zeit (man denke nur an die vielen Ge-         sich dies in aller Regel auf die Beschluss-    Es kann auch zugleich geregelt werden,
staltungen zur Vereinbarkeit von Beruf        fassung der Gesellschaft aus. Wichtig ist      unter welchen konkreten Bedingungen
und Familie). Auch die Themen Urlaub,         in diesem Zusammenhang daher, dass             eine Anpassung der Gewinnverteilung
Krankheit und Berufsunfähigkeit gehö-         gerade im Streitfall allen Beteiligten klar    stattzufinden hat. Ein Beispiel: Bei ei-
ren in diesen weiten Bereich der Rege-        ist, auf welchem Weg Entscheidungen ge-        ner fixen Gewinnverteilung nach der er-
lungserfordernisse. Gerade im Hinblick        troffen werden können und binnen wel-           brachten Arbeitsleistung in Zeit, bei der
auf das Thema Berufsunfähigkeit bedarf        cher Frist diese auf welchem Wege ange-        festgelegt ist, welcher Gesellschafter wie
es einer interessengerechten, im Ernst-       griffen werden können. Insbesondere ist         viele Stunden in der Woche arbeitet und
fall funktionierenden und auch im Hin-        durch klare Regelungen zu vermeiden,           daher welche Prozentuale vom Gewinn
blick auf die individuelle Gewinnvertei-      dass noch Monate nach Beschlussfas-            erhält, wird ergänzend vereinbart, dass
lung durchdachten Regelung (Stichwör-         sung durch querulatorische Widersprü-          bei einer Reduktion oder Aufstockung
ter: „Definition der Berufsunfähigkeit“        che oder Klagen die Handlungsfähigkeit         der Arbeitszeit eines Gesellschafters oder
sowie „Feststellung bzw. Verpflichtung         der Gesellschaft gefährdet wird.               der faktischen Verschiebung der Verhält-
zur Überprüfung des Bestehens einer Be-                                                      nisse der Arbeitsleistungen zueinander
rufsunfähigkeit“).                            Verteilung von Gewinn und Verlust              um einen bestimmten Faktor der Ge-
    Ebenfalls hierher gehören Regelungen                                                     winnverteilungsschlüssel ebenfalls ent-
zur Nebentätigkeit, namentlich ob die-        Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines         sprechend angepasst wird.
se etwa grundsätzlich erlaubt sein sollen     Verlustes (d. h. es wird insgesamt weniger
oder unter dem Vorbehalt der Genehmi-         Umsatz erzielt, als für die reinen Kosten      Exkurs „Scheinselbstständigkeit“. Wich-
gung der Mitgesellschafter stehen, wel-       aufzubringen ist, sodass nach Abzug der        tig zu beachten ist, dass ein Gesellschaf-
che Folge die fehlende Genehmigung hat        Kosten kein Gewinn verbleibt, sondern          ter einer Berufsausübungsgemeinschaft
und wer die Kosten für die Nebentätig-        sogar Schulden übrig bleiben) bei einer        auch aufgrund seiner Stellung in der
keit trägt bzw. wem der Erlös hieraus         Arztpraxis jedenfalls bis zum Ausbruch         Gesellschaft als solcher sicher definiert
zusteht. Auch die Frage, ob Nebentätig-       der Covid-19-Pandemie immer als über-          werden kann. Bestehen in der Gesamt-
keiten innerhalb oder nur außerhalb der       aus gering galt, ist im Gesellschaftsvertrag   wertung der Rechte und Pflichten eines
Praxiszeiten und unter Nutzung der Pra-       zu regeln, wie ein hypothetischer Verlust      Gesellschafters Zweifel daran, ob dieser
xisinfrastruktur erfolgen dürfen, bedarf      zu verteilen wäre.                             in angemessenem Umfang ein unterneh-
zur Vermeidung von Streitigkeiten einer          Deutlich mehr Gewicht wird aber na-         merisches Risiko trägt und unterneh-
klaren Absprache.                             türlich in der Vertragsgestaltung auf die      merische Mitgestaltungsmöglichkeiten
                                              Verteilung des Gewinns gelegt. Die Ge-         hat, kann es sein, dass er von den Zu-
Entscheidungsfindung                          winnverteilung ist in zahlreichen unter-       lassungsbehörden, den Steuerbehörden
                                              schiedlichen Gestaltungen möglich, von         oder den Sozialversicherungsträgern als
Soweit nicht das Gesetz vorschreibt, dass     denen hier nur einige aufgezählt werden        Angestellter eingestuft wird. Es handelt
für eine Entscheidung der Gesellschaft        sollen:                                        sich dann um einen sog. „Scheinselbst-
die Zustimmung aller Gesellschafter er-       4 reine Verteilung nach Köpfen,                ständigen“. Vor allem bei Zahnärzten war
forderlich ist, obliegt es den Gesellschaf-   4 reine Verteilung nach Beteiligung am         es jahrelang gang und gäbe, junge Nach-
tern zu regeln, wie die Gesellschafter ihre      Gesellschaftsvermögen,                      wuchsärzte lediglich mit einem kleinen
Beschlüsse fassen wollen. Dies betrifft ei-   4 reine Verteilung nach Beteiligung an         Prozentsatz (oder sogar gar nicht) am
nerseits die Art und Weise der Beschluss-        der erbrachten Arbeitsleistung in Zeit      Vermögen der Gesellschaft zu beteiligen
fassung (in einer gemeinsamen persön-            (fix oder dynamisch),                        und ihnen anstelle einer Beteiligung am
lichen Gesellschafterversammlung oder         4 reine Verteilung nach Beteiligung am         Gewinn einen Teil der von ihnen selbst
rein im Umlaufverfahren ohne persön-             Umsatz in Euro,                             erwirtschafteten Umsätze zuzugestehen.
liches Zusammentreffen) wie auch die           4 reine Verteilung nach Beteiligung am         Das Problem hierbei ist, dass bei einer
Verteilung der Stimmen unter den Ge-             Umsatz in Patientenzahlen,                  Beteiligung am Umsatz (anders als bei
sellschaftern und das für eine Entschei-      4 sog. Mischmodelle, in denen ein So-          einer Beteiligung am Gewinn) kein un-
dung erforderliche Quorum. Hier besteht          ckelbetrag in Höhe einer bestimmten         ternehmerisches Risiko im Hinblick auf
v. a. bei mehrgliedrigen Gesellschaften,         Prozentuale oder eines bestimm-             die Kosten und auch im Hinblick auf
also solchen, die aus drei und mehr Ge-          ten Geldbetrages nach dem einen             das Risiko eines theoretisch möglichen

                                                                                                 Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020   73
Medizinrecht

     Verlustes besteht. Denn egal wie gut oder     angesehen werden kann, gilt steuer-          Ausscheiden eines Gesellschafters
     schlecht die Praxis insgesamt wirtschaf-      lich als Mitunternehmer, sozialversi-
     tet, wird der Scheinselbstständige immer      cherungsrechtlich als Selbständiger          Ein besonders weites Feld der rechtlichen
     in gleicher Weise an seinen Umsätzen          und zulassungsrechtlich als niederge-        Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages
     beteiligt. Die Höhe seiner Einkünfte ist      lassener Arzt. Andernfalls kann er als       machen die Regelungen zum Ausschei-
     also allein davon abhängig, wie viel er       Scheinselbstständiger, also Angestellter,    den aus. Üblicherweise wird die im
     selbst erwirtschaftet, völlig losgelöst von   gewertet werden.                             Gesetz verankerte Rechtsfolge, dass die
     der Praxis insgesamt. Die möglichen                                                        Gesellschaft in bestimmten Fällen (z. B.
     Konsequenzen einer solchen Schein-            Besonders gefährlich                         Tod eines Gesellschafters, ordentliche
     selbstständigkeit sind enorm. Denn bei                                                     und außerordentliche Kündigung, Eröff-
     einer Einstufung als Angestellter sind        Die einzelnen Rechtsgebiete sind inso-       nung des Insolvenzverfahrens über das
     auf die Einkünfte in vollem Umfang            weit unabhängig!                             Privatvermögen eines Gesellschafters)
     Sozialabgaben zu entrichten, auch für         So kann es sein, dass ein Arzt beispiels-    aufgelöst wird, abbedungen durch eine
     die Vergangenheit. Zudem können Steu-         weise steuerrechtlich als selbstständi-      sog. Fortführungsklausel. Diese besagt,
     erbelastungen für die Vergangenheit           ger Gesellschafter anerkannt wird, aus       dass der betreffende Gesellschafter aus-
     entstehen. Und darüber hinaus ist v. a.       Sicht der Zulassungsbehörden und/            scheidet und die übrigen Gesellschafter
     bei einer Praxis, die (auch) gesetzlich       oder Sozialversicherungsträger aber als      verpflichtet sind (stattdessen auch mög-
     krankenversicherte Patienten behandelt,       Angestellter gewertet wird.                  lich: die reine Berechtigung ohne eine
     die Auswirkung schnell existenzbedro-                                                      Verpflichtung), die Gesellschaft fortzu-
     hend. Denn die als Scheinselbstständiger      Zuordnung von Arztstellen und                führen. Fehlt für einen solchen gesetzlich
     erbrachten Leistungen, die der Arzt auf       Jobsharing-Konstellationen/                  vorgesehenen Fall die Fortführungsklau-
     dem Papier als niedergelassener Arzt          Jobsharing-Partnerschaften                   sel, kann es bei Eintritt dieses Falles zur
     erbracht hat, während er in der recht-                                                     ungewollten Auflösung der Gesellschaft
     lichen Würdigung aber ein angestellter        Sowohl im Hinblick auf die zulassungs-       kommen.
     Arzt war, waren rückwirkend betrachtet        rechtliche Situation wie auch auf die            Hinsichtlich des Ausscheidens eines
     nicht von seiner Abrechnungsgenehmi-          Verteilung des Gewinns sind Arztstellen      Gesellschafters sind verschiedene Aspek-
     gung als niedergelassener (zugelassener       oder bestimmte Jobsharing-Konstella-         te zu berücksichtigen und miteinander
     Arzt) gedeckt. Um vertragsärztliche           tionen bei (auch) vertragsärztlich tätigen   in Einklang zu bringen. Vor allem sind
     Leistungen abrechnen zu können, hätte         Praxen zu regeln. Zu beachten ist hierbei,   die von Natur aus widerstreitenden In-
     er eine Genehmigung als angestellter          dass entgegen der früheren Handhabung        teressen der verschiedenen Betroffenen
     Arzt benötigt. Da ihm diese (logischer-       angestellte Ärzte vertragsarztrechlich       so aufzufangen, dass insgesamt ein Kom-
     weise) fehlte, wurden sämtliche von           nicht mehr dem einzelnen Arzt zu-            promiss entsteht, mit dem alle Beteiligten
     diesem (scheinselbstständigen) Arzt er-       geordnet sind, aus dessen Zulassung          einverstanden sind und im Ernstfall ih-
     brachten vertragsärztlichen Leistungen        die Anstellungsgenehmigung generiert         re Existenz (oder ggf. die ihrer Erben)
     der Vergangenheit ohne Genehmigung            wurde, sondern der Berufsausübungs-          sichern können. Einerseits will man –
     abgerechnet und sind damit den Kran-          gemeinschaft. Hier kann es schnell zu        versetzt man sich in die Situation, selbst
     kenversicherungen vollumfänglich zu           Missverständnissen und Zerwürfnis-           wegen Todes oder Berufsunfähigkeit aus-
     erstatten. Dass diese Leistungen tat-         sen kommen, wenn die Eventualitäten          zuscheiden – gerne eine auskömmliche
     sächlich und durchaus auch von einem          nicht vorab beleuchtet, konsentiert und      Abfindung für sich bzw. seine Erben. An-
     kompetenten Arzt erbracht wurden, ist         vertraglich festgehalten werden. Insbe-      dersherum will man aber – versetzt man
     in diesem Zusammenhang unerheblich.           sondere gilt dies im Zusammenhang mit        sich in die Rolle des Verbleibenden im
     Sie wurden zulassungsrechtlich ohne           vertragsärztlichen Jobsharing-Partner-       Fall des Versterbens oder der Berufsun-
     Genehmigung erbracht, und daher sind          schaften. Zum einen hängt hier immer         fähigkeit eines anderen Gesellschafters
     die Kosten für diese Leistungen nicht         die vertragsärztliche Tätigkeit des sog.     – nicht mit immensen Abfindungszah-
     von den gesetzlichen Versicherern zu          „Juniors“ von der gemeinsamen Tätigkeit      lungen belastet sein, während man ja
     tragen. Es drohen Regresse. Diese gehen       mit dem sog. „Senior“ ab, was bei den        zugleich stark gefordert ist, die bisher
     schnell in Größenordnungen von meh-           Ausscheidensregelungen besonders zu          gemeinsam geführte Praxis ganz allei-
     reren Zehn- oder gar Hunderttausenden         berücksichtigen ist. Zum anderen sollte      ne aufrechterhalten zu müssen bzw. kur-
     Euro.                                         geregelt werden, wie man damit umgeht,       zerhand einen geeigneten Nachfolger zu
                                                   dass nach Ablauf von zehn Jahren oder im     finden. In gleicher Weise hängt die Be-
     Vorsicht                                      Zuge von bedarfsplanerischen Maßnah-         wertung jedes denkbaren Ausscheidens-
                                                   men die Jobsharing-Zulassung in eine         grundes (ordentliche Kündigung wegen
     Nur wer im Hinblick auf seine mitunter-       „normale“ Vollzulassung umgewandelt          Zerwürfnisses unter den Gesellschaftern,
     nehmerischen Chancen, Risiken, Mit-           wird.                                        außerordentliche Kündigung wegen er-
     sprache- und Gestaltungsmöglichkeiten                                                      heblicher Verfehlungen, Eröffnung des
     in einer Gesamtschau als Gesellschafter                                                    privaten Insolvenzverfahrens etc.) immer

74    Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020
davon ab, ob man sich selbst in der Rol-          Tritt ein Gesellschafter in eine beste-   des Einzelnen (eigenes Alter, Anzahl
le des Ausscheidenden oder des Verblei-       hende Gesellschaft ein, kann es ratsam        der Kinder und deren Alter etc.), aber
benden sieht. Die Vertragsgestaltung soll     sein, Regelungen zur Erprobung zu tref-       auch die örtliche Versorgungssituation.
aber natürlich alle diese Szenarien jeweils   fen, so etwa die Vereinbarung, dass bei       Zudem müssen die Regelungen der ein-
für beide denkbaren Rollenverteilungen        Ausscheiden des neu Eingetretenen in-         zelnen Aspekte wiederum miteinander
regeln. Besondere Bedeutung kommt im          nerhalb eines bestimmten Zeitraumes           in Einklang stehen. So muss (um nur
Zusammenhang mit dem Ausscheiden              die Abfindung der Höhe nach auf den            zwei Beispiele zu nennen) die Regelung
aus unterschiedlichen Gründen auch der        Betrag begrenzt ist, der als Kaufpreis        zur Kostentragung bei Krankheit und
interessengerechten Ausarbeitung eines        für den zum Eintritt erworbenen Gesell-       Berufsunfähigkeit mit der Regelung zur
Wettbewerbsverbotes zu. Da an ein sol-        schaftsanteil gezahlt wurde. Insgesamt        Gewinnverteilung harmonieren. Das
ches einerseits sehr strenge Maßstäbe sei-    stellt der Einstieg in eine bestehen-         Wettbewerbsverbot wiederum ist auf
tens der Rechtsprechung gelegt werden,        de Berufsausübungsgemeinschaft eine           die konkreten Ausscheidensregelungen
ihm andererseits aber existenzielle Be-       ganz andere rechtliche Herausforderung        im Hinblick auf die Zulassung und die
deutung bei der Fortführung der Praxis        dar als die Neugründung einer Berufs-         Abfindung abzustimmen.
zukommen kann, ist auch und gerade            ausübungsgemeinschaft. Abzuraten ist
diesbezüglich äußerste Sorgfalt geboten.      grundsätzlich von der Übernahme eines         Fazit für die Praxis
    Gerade im Rahmen der ordentlichen         bestehenden (in aller Regel auch im Hin-
Kündigung stellt sich bei Vertragsärz-        blick auf die vorherige Situation bereits)    4 Zum Zeitpunkt der Gründung oder
ten maßgeblich die oft existentielle Fra-     veralteten Gesellschaftsvertrages, indem        des Beitritts in eine Berufsaus-
ge: Zulassung mitnehmen oder dalas-           man durch einen schlichten Nachtrag             übungsgemeinschaft erscheinen
sen? Darf der ausscheidende Gesellschaf-      hierzu den Beitritt in die Gesellschaft         die aus anwaltlicher Sicht zwingend
ter seine Zulassung selbst an anderer Stel-   durch Übernahme der Gesellschafts-              erforderlichen Regelungen den Be-
le weiter nutzen, kann er auf eine Ab-        anteile regelt. Denn für die künftige           teiligten oft als überflüssig oder
findung für seine materielle Vermögens-        Zusammenarbeit spielen die individuel-          unnötig kompliziert. Hier ist aber
beteiligung beschränkt werden. Soll der       len Belange eines jeden Gesellschafters         immer zu bedenken, dass Sie einen
Ausscheidende aber verpflichtet werden,        eine Rolle. Am Beispiel des häufigs-             Vertrag nicht für die Zeit verfas-
seine Zulassung durch die Gesellschaft        ten Falles der altersbedingten Nachfolge:       sen, in der sich alle verstehen und
nachbesetzen zu lassen, und überdies ei-      Die Situation des jungen Nachfolgers mit        vertragen und sich einig sind, wie
nem Wettbewerbsverbot unterliegen, das        kleinen Kindern ist in jeder Hinsicht (fi-       welche Dinge zu handhaben sind.
ihm verbietet, seine bisherigen Patien-       nanziell, familiär, zeitlich, konditionell,     Einen Vertrag benötigen Sie immer
ten in anderer Praxis weiter zu behan-        fachlich) eine komplett andere als die          genau dann, wenn Uneinigkeiten
deln, so muss er hierfür natürlich eine       des bisherigen Altgesellschafters. Es ist       oder gar Streit entstehen. Und dann
angemessene Abfindung für seine Beteili-       daher in keiner Weise interessengerecht,        benötigen Sie Regelungen, die für
gung am immateriellen Vermögen erhal-         so zu tun, als würde sich außer im Hin-         jeden Fall eindeutig und klar regeln,
ten. Im letzteren Fall ist zudem für eine     blick auf den Namen des Gesellschafters         wie zu verfahren ist. So vermeidet
ausreichende Kündigungsfrist Sorge zu         nichts ändern. Der Gesellschaftsvertrag         jeder friedlich im Vorfeld getroffene
tragen, da die Gesellschaft die Zulassung     ist hier an die veränderte Situation anzu-      Konsens einen unnötigen weiteren
nur dann gewinnbringend weiternutzen          passen. Umso mehr gilt dies, wenn der           Kriegsschauplatz im Streitfall.
kann, wenn es ihr gelingt, innerhalb be-      bestehende Gesellschaftsvertrag für eine      4 Insgesamt bleibt daher festzuhal-
stimmter Fristen einen Nachfolger ein-        ganz andere Grundkonstellation gestaltet        ten, dass es einer versierten und
zubinden.                                     wurde, z. B. der Vertrag noch von einer         sorgfältigen anwaltlichen Ausarbei-
    Immerwiederzu Streitigkeitenkommt         Gesellschaft mit nur 2 Gesellschaftern          tung bedarf, um die konkreten und
es auch bei der Berechnung der Abfin-          ausgeht, der aber inzwischen ein dritter        individuellen Gegebenheiten des
dung sowie der Praxisbewertung. Hier          hinzugetreten ist (oder andersherum).           Einzelfalles interessengerecht um-
empfiehlt es sich, zumindest die Para-                                                         zusetzen und in den verschiedenen
meter der Bewertung festzulegen und zu        Anpassung an die individuellen                  denkbaren Szenarien weitest mög-
regeln, durch wen eine Bewertung im           Gegebenheiten                                   lich zu wahren. Da dies angesichts
Streitfall erfolgen soll.                                                                     der Verschiedenartigkeit der teilwei-
    Bei Neugründung einer Berufsaus-          Bei der Ausarbeitung des Gesellschafts-         se widerstreitenden Interessen der
übungsgemeinschaft wie auch beim Ein-         vertrages gibt es in vielen Punkte sehr         Beteiligten teilweise der „Quadratur
tritt in eine bestehende kann es sinnvoll     unterschiedliche Gestaltungsmöglich-            des Kreises“ gleichkommt, bedarf es
sein, die ordentliche Kündigung für eine      keiten. Wichtig ist insoweit, die konkre-       zudem einer anwaltlichen Betreuung
bestimmte Dauer auszuschließen, also          te Situation vollständig zu berücksichti-       zur Begleitung und Moderation der
eine Festlaufzeit des Gesellschaftsvertra-    gen, etwa die Anzahl der Gesellschafter,        gemeinsamen Konsensfindung, die
ges zu regeln.                                den persönlichen und fachlichen Hin-            nicht konfrontativ wirkt, sondern die
                                              tergrund und die familiäre Situation

                                                                                                Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020   75
Medizinrecht                                           Termine

         Beteiligten konstruktiv zusammen-                    September 2020
         führt.                                               Hamburg 18.–20.09.2020
                                                              35. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft
                                                              für Dermatochirurgie e. V.
                                                              Themen: Akne inversa, Filler und Augmentation,
     Korrespondenzadresse                                     Licht und Laser, Liposuktion u. v. m.
                                                              Auskunft: Frau Conventus Congressma Julia
                         Vera Keisers                         Wrenczycki, Conventus Congressmanagement &
                         Kanzlei am Ärztehaus                 Marketing GmbH, Carl-Pulfrich-Str. 1, 07745 Jena,
                         Dorpatweg 10, Germania               Fon: 036413116390,
                                                              conferencemarketing@conventus.de
                         Campus, 48159 Münster,
                         Deutschland                          Ulm 23.–24.09.2020
                         v.keisers@kanzlei-am-                27. Kurs in funktionell-ästhetischer
                         aerztehaus.de                        Rhinochirurgie
                                                              Themen: Funktionell ästhetische Rhinochirurgie,
                                                              OP-Kurs mit Übungen an Fresh-Frozen Präparaten
                                                              Wiss. Leitung: Prof. Dr. M. O. Scheithauer,
                                                              Gastdozent: Prof. Dr. J. Kainz, Graz
     Einhaltung ethischer Richtlinien                         Auskunft: Janka Steiner, Universitätsklinikum Ulm,
                                                              Frauensteige 12, 89075 Ulm,
                                                              Fon: 0731/50059505,
     Interessenkonflikt. V. Keisers ist angestellte Rechts-   hno.kurs@uniklinik-ulm.de,
     anwältin der Kanzlei am Ärztehaus, Justitiarin der       https://www.uniklinik-ulm.de/hals-nasen-und-
     GÄCD.                                                    ohrenheilkunde.html

     Für diesen Beitrag wurden vom Autor keine Studien an
     Menschen oder Tieren durchgeführt.                       April 2021
                                                              Stuttgart 21.–22.04.2021
                                                              28th Stuttgart Advanced Course for Rhino-
                                                              plasty with Live Surgical Demonstration
                                                              Themen: Analysis of Primary & Secondary Cases,
                                                              Development of Specific Surgery Concepts, Video
                                                              presentations
                                                              Wiss. Leitung: Dr. S. Haack und
                                                              Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gubisch, Stuttgart
                                                              Auskunft: boeld communication GmbH,
                                                              Kapuzinerstr. 9d, 80337 München,
                                                              congress@bb-mc.com,
                                                              http://www.stuttgart-rhinoplasty-2021.de/

                                                              Stuttgart 23.–24.04.2021
                                                              3rd Stuttgart Symposium on Nasal
                                                              Reconstruction with Live Surgery
                                                              Themen: Reconstruction of lining, framework
                                                              and cover
                                                              Auskunft: boeld communication GmbH,
                                                              Kapuzinerstr. 9d, 80337 München,
                                                              congress@bb-mc.com,
                                                              http://www.stuttgart-rhinoplasty-2021.de/

76     Journal für Ästhetische Chirurgie 2 · 2020
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