Religion und Politik - UZH
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facultativ Theologisches und Religionswissenschaftliches aus Zürich N° 1 · Frühling 20 18 Religion und Politik
2 facultativ · Magazinbeilage bref N° 1 / 2018 Liebe Leserinnen und Leser «Religion darf keine Tabuzone sein», erklärte die Zürcher Regierungs- rätin Jacqueline Fehr an der Medienkonferenz Ende 2017 zur Präsenta- 3 Wissenschaftliche Expertise zu tion ihres Leitbilds zum Verhältnis von Staat und Religion. Das Papier religionspolitischen Fragen umfasst sieben Leitsätze zum Umgang mit der religiösen Pluralisierung Philipp Hetmanczyk, Martin Bürgin im Kanton Zürich. Der Kanton erhebt darin den Anspruch Religion ge- nerell als Ressource zu verstehen und darüber sachlich und konstruktiv 5 Religiöse Moral und Politik zu diskutieren um ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben zu Markus Huppenbauer ermöglichen (siehe Christoph Uehlinger S. 10 in diesem Heft). Verschiedene soziale und politische Entwicklungen haben in den 7 Staatsmärtyrer europäischen Ländern zum Ideal einer säkularen Gesellschaft und da- Baldassare Scolari mit zu einer mehr oder weniger konsequent vollzogenen Trennung von Religion und Staat geführt. Der kontinuierliche Rückzug des Reli- 8 Recht und Religion giösen ins Private erschien lange als logische Konsequenz gesellschaft- Carl Jauslin licher Modernisierungsprozesse. Mittlerweile geht die Rede von einer «Rückkehr der Religionen». Die zunehmende religiöse Pluralität und 10 Staat und Religion im ihre öffentliche Thematisierung und Problematisierung führten zu einer gesellschaftlichen Wandel neuen politischen Relevanz von Religion. Christoph Uehlinger Das Spannungsfeld Religion und Politik ist emotional stark aufgela- den, da es u.a. mit Fragen von Identität, Ausgrenzung, Macht, Konflikt 12 Ein Blick nach Sri Lanka und Indien oder der Konfrontation vermeintlich unvereinbarer Weltdeutungen Christine Schenk und Moralvorstellungen verbunden wird. In seiner Vieldimensionalität und Komplexität schwer fassbar, stellt es Gesellschaft und Staat immer 14 Aktuelles und Veranstaltungen wieder vor neue Herausforderungen. Anfang 2017 schloss sich die GRC Peer Group for Religion and Politics, eine Gruppe von Nachwuchswissenschaftlerinnen der Uni- versität Zürich, zusammen, um im gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Religion eine interdisziplinäre und fundierte wissen- Impressum schaftliche Expertise zu generieren (mehr dazu S. 3). Inspiriert von dieser Initiative entstand das aktuelle Heft. facultativ Magazinbeilage zu bref Magazin Wie normative und säkulare Moral respektive wie rechtliche Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich, Tel. +41 44 299 33 11 www.brefmagazin.ch und religöse normative Ordnungen neben- oder miteinander exis- tieren können, thematisieren Markus Huppenbauer (aus moralisch- Redaktion, Bildredaktion, Gestaltung & Produktion Jacqueline Grigo im Auftrag der Theologischen Fakultät ethischer) und Carl Jauslin (aus juristischer Perspektive). Baldassa- Zürich, Kantonsschulstrasse 1, 8001 Zürich, re Scolari zeigt auf, wie der italienische Politiker Aldo Moro in den Tel. 044 634 54 06, oeffentlichkeitsarbeit@theol.uzh.ch 1970-er Jahren durch mediale Inszenierung zum «Märtyrer» ge- Korrektorat Ursula Klauser macht wurde, um bestehende Machtverhältnisse zu legitimieren. Christine Schenk macht deutlich, warum sich ein Blick über die Verlag Reformierte Medien Grenzen Europas lohnt, wenn in der Schweiz über die Anerkennung Druck Jordi AG, Aemmenmattstrasse 22, 3123 Belp religiöser Gruppen und ihrer Praktiken diskutiert wird. Herausgeber Reformierte Medien Bildnachweis Titelbild: US Aktivisten HO: © Mario Tama, Getty Images Norht America, AFP // S. 3 Main: ©Frédéric Bisson, www. flickr.com/photos/zigazou76/11590854485/in/photostream/, Creative Commons Lizenz CC BY-NC 2.0 // S. 4 Fundis raus: Filmstill, www.telezueri.ch/62-show-zuerinews/22275-episo- de-sonntag-11-maerz-2018/54140-segment-erschuetterung- Ich wünsche Ihnen eine spannende ueber-frauendemo-schmierereien-am-fraumuenster // S. 5 Burwell v. Hobby Lobby Stores Inc. Decision: ©American Life Lektüre! League, www.flickr.com/photos/americanlifeleague/ 14358418680, Creative Commons Lizenz CC BY-NC 2.0 // S. 7 Mit herzlichen Grüssen Aldo Moro in Gefangenschaft: © Anonymus // S. 8 Wo ist die Burka?: © Operation Libero // S. 11 Grossmünster und Rathaus in Zürich: © Roland zh (Own work) [CC BY-SA 3.0 (https:// creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Jacqueline Grigo Commons // S. 13 Moschee in Kattankudu: © Christine Schenk// Rücktitel: The Scapegoat (Der Sündenbock): William Holman Hunt (1854).
facultativ · Magazinbeilage bref 3 Wissenschaftliche Expertise zu religionspolitischen Fragen Die GRC Peer Group for Religion and Politics Im Frühjahr 2017 haben sich einige Nachwuchsforschende der Universität Zürich zusammengeschlos sen, um sich gemeinsam der Frage zu widmen, ob und wie wissenschaftliche Expertise generiert werden kann, die im gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Religion von Relevanz ist. Innerhalb weniger Monate ist daraus eine ambitionierte und produktive Forschungsgruppe entstanden. Philipp Hetmanczyk und Martin Bürgin F ragestellungen zum Verhältnis von Religion und Politik sind gegen- wärtig stark in der medialen Be- richterstattung und den öffentlich geführ- ten Debatten vertreten. Dies kann im Hinblick sowohl auf internationale Kon- fliktlagen als auch auf national verortete Themen konstatiert werden. Der Stellen- wert von Religion im öffentlichen Raum so- wie Diskurse über Identitäts- und Anerken- nungspolitik bilden dabei neuralgische Punkte, auf die sich aktuelle Fragen zum TeleZüri: «Erschütterung über Frauendemo-Schmierereien am Fraumünster». Verhältnis von Religion und Politik bezie- hen. Diese Fragen lassen sich gleichwohl zum Interaktionsfeld von Religion und Poli- Um diese Frage zu erörtern, erscheint es nicht auf die beiden Begriffe «Religion» tik von Disziplinen mit einer normativen hilfreich, einen vergleichenden Blick auf und «Politik» reduzieren. Sie sind statt- Ausrichtung (etwa Politische Philosophie, andere Disziplinen und deren Umgang mit dessen durch eine Vielzahl von Problem- Ethik oder Theologie) geprägt ist. Im Gegen- der Frage nach politischer Verantwortung dimensionen und deren Verflechtungen satz dazu beabsichtigte die Nachwuchsfor- zu werfen. Im Vergleich zu Disziplinen wie gekennzeichnet. So spielen rechtliche, me- schergruppe, eine beschreibende Perspekti- der Geschichte, der Politikwissenschaft, diale oder ökonomische Faktoren dabei ve einzunehmen. Dieser Anspruch auf eine der Philosophie oder auch der Soziologie ebenso eine wichtige Rolle wie lokale und möglichst nicht-normative Auseinanderset- weist die Religionswissenschaft einen be- transnationale Dynamiken. Fragen zum zung mit dem Themenfeld Religion und Po- deutenden Unterschied auf. Denn mit der Verhältnis von Religion und Politik ver- litik folgt einem spezifischen Erkenntnisin- politischen Philosophie, der politisch ge- weisen folglich auf einen Problembereich, teresse. So lassen sich hiesige Debatten über bundenen Geschichtsschreibung oder der der nicht nur eine grosse thematische die Sichtbarkeit von Religion im öffentlichen kritischen Soziologie, wie sie zumindest Bandbreite umfasst. Er ist zudem durch ei- Raum oder nach den Grenzen religiöser To- von der Frankfurter Schule und ihren Er- ne komplexe Gemengelage gekennzeich- leranz und Pluralität zwar als aktuelle Aus- ben praktiziert wird, verfügen die genann- net, die sich aus der Überlagerung ver- handlungsprozesse religiöser bzw. säkula- ten Disziplinen über bestimmte Bereiche schiedener sozialer Diskursfelder ergibt. rer Identität verstehen und analysieren, ihres Fachs, wo die Formulierung norma- gleichwohl lassen sich aber auch Phänome- tiv-politischer Standpunkte ein zentrales Ideal einer nicht-normativen Perspektive ne wie Populismus, Xenophobie oder Kultu- Anliegen ist. Diese mögen nicht im Zent- Die andauernde Aktualität und Komplexität ressentialismus als Teil dieser Debatten be- rum der jeweiligen Disziplinen angesiedelt des Problembereichs von Religion und Poli- obachten. In der Folge stellt sich die Frage, sein, nehmen aber dennoch einen spezifi- tik regte uns an, eine Forschungsgruppe zu ob die Religionswissenschaft es schlicht bei schen Platz innerhalb ihrer Fächer ein. So gründen, die eine vertiefte und längerfristi- der beobachtenden Analyse dieser Prozesse kann sich die politische Philosophie ohne ge Auseinandersetzung mit diesem Thema belassen sollte oder ob sie sich nicht doch in weiteres der Formulierung einer Theorie ermöglichen soll. Ausschlaggebend dafür den politischen Diskurs einzuschalten hat? der Gerechtigkeit widmen und die kriti- war unter anderem die Einschätzung, dass Hat sie womöglich sogar eine politische Ver- sche Theorie ihrem Anliegen nachkommen, die aktuelle wissenschaftliche Betrachtung antwortung dies zu tun? totalisierende Gesellschaftsstrukturen zu
4 facultativ · Magazinbeilage bref benennen und zu kritisieren. Innerhalb die- religionswissenschaftliches Vorhaben han- ehemaliger Direktor des Schweizerischen ser Disziplinen gibt es folglich einen Fach- delt. Stattdessen verfolgt die GRC Peer Kompetenzzentrums für Menschenrechte, bereich, in dem die politische Standortbe- Group for Religion and Politics das Ziel, war Spezialberichterstatter der UNO-Men- ziehung zum Selbstverständnis gehört. Die Kompetenzen zu diesem Themenfeld an schenrechtskommission und Repräsentant Religionswissenschaft hat dies nicht. der Universität Zürich zu bündeln und sie des UNO-Generalsekretärs für die Men- Unter dieser Voraussetzung war es ein durch die interdisziplinär angelegte Ana- schenrechte intern Vertriebener. Zu seinen Anliegen, eine Nachwuchsforschungs- lyse aktueller Problemfälle fruchtbar zu Arbeits- und Forschungsschwerpunkten gruppe zu gründen, die einerseits zwar machen. gehören das Flüchtlingsrecht, internationa- dem Ideal einer nicht-normativ ausgerich- ler Menschenrechtsschutz, Verfassungsge- teten Analyse von Problemstellungen im richtsbarkeit, öffentliches Verfahrensrecht Themenfeld von Religion und Politik ver- und das Verfassungsrecht der Kantone. In pflichtet ist, sich andererseits aber der Fra- diesen Bereichen war er wiederholt auch ge annimmt, ob und wie wissenschaftliche als Berater für Bund und Kantone, interna- Expertise generiert werden kann, die im ge- tionale Organisationen und nichtstaatliche sellschaftlichen und politischen Umgang Organisationen tätig. Mit der GRC Peer mit Religion von Relevanz ist. Group for Religion and Politics diskutierte er über das Berichtwesen als solches wie Transdisziplinäre Forschungsgruppe auch spezifisch über den für den schweize- Um dieses Vorhaben umzusetzen, wurde rischen Bundesrat erstellten Bericht Getra- mit finanzieller Unterstützung des Gradua- gene und an Bauten angebrachte religiöse te Campus der Universität Zürich im Früh- So beschäftigte sich die Gruppe im letzten Zeichen und Symbole. jahrssemester 2017 die GRC Peer Group for Jahr intensiv mit dem sogenannten Hand- Für das Frühjahr 2018 ist unter ande- Religion and Politics ins Leben gerufen. schlag von Therwil. Dabei ging es um zwei rem ein Gespräch mit den Initiatoren der Entsprechend der Komplexität des zu un- Schüler, die ihrer Lehrerin mit Berufung religionspolitischen Leitsätze Staat und tersuchenden Feldes handelt es sich bei auf religiöse Gründe den Handschlag Religion im Kanton Zürich vorgesehen, dieser Initiative um ein transdisziplinäres verweigerten. Das Ereignis, das medial die von der Direktion der Justiz und Vorhaben. und politisch hohe Wellen schlug, wurde des Innern im November letzten Jahres Neben Religionswissenschaftlerinnen innerhalb der Gruppe unter rechtswis- veröffentlicht wurden. und Religionswissenschaftlern setzt sich senschaftlicher, mediensoziologischer, die Gruppe momentan aus Forschenden ethnologischer, gendertheoretischer und Mehr Informationen unter: der Rechtswissenschaften, der Geografie, religionswissenschaftlicher Perspektive www.religionandpolitics.uzh.ch. der Soziologie und der Ethnologie zusam- analysiert. Die Ergebnisse werden im Ju- men. Mehrheitlich arbeiten sie in ihrer For- ni dieses Jahres auf der Konferenz der Martin Bürgin und Philipp Hetmanczyk schungspraxis interdisziplinär, was die European Association for the Study of sind Doktoranden am Religionswissenschaftlichen fachliche Expertise zusätzlich erweitert, Religions in Bern vorgestellt und sind für Seminar und Initianten der GRC Peer Group konkret im Bereich der Politikwissenschaft, eine Veröffentlichung in der Zeitschrift for Religion and Politics. der politischen Psychologie, der Medien- für Religionswissenschaft im nächsten Jahr wissenschaft, der Geschichte, der Sinologie, vorgesehen. der Islamwissenschaft und der Gender Stu- dies. Geografisch gesehen versammeln sie Gäste aus Politik, Diplomatie gebietsspezifisches Wissen zu Süd- und und Wissenschaft Ostasien, dem Nahen und dem Mittleren Zudem lädt die Peer Group zweimal jähr- Osten, zu Russland und der Krim, Nord lich Gäste aus Wissenschaft, Verwaltung, afrika, Europa und der Schweiz. Politik, Diplomatie, Wirtschaft und Medi- Obgleich die GRC Peer Group for Reli- en ein, um mit ihnen über das Spannungs- gion and Politics vor dem Hintergrund ei- feld von Religion und Politik zu diskutie- ner religionswissenschaftlichen Problem- ren. Im November 2017 war Walter Kälin stellung initiiert wurde, verdeutlicht die in- zu Gast im Kolloquium der GRC Peer terdisziplinäre Zusammensetzung der Group. Kälin war Professor für Staats- und Gruppe, dass es sich nicht um ein genuin Völkerrecht an der Universität Bern, ist
facultativ · Magazinbeilage bref 5 Religiöse Moral und Politik Die Ansprüche religiöser Moral und ihre Disziplinierung Kundgebung vor dem oberstem Gerichtshof (USA), anlässlich der Verhandlung des Falls Burwell versus Hobby Lobby im Streit um Kontrazeptiva. Markus Huppenbauer S anspruch. Politische und gesellschaftliche Hohe Legitimitätsansprüche an für alle trenggläubige Christen in den USA Konflikte sind vor diesem Hintergrund geltendes staatliches Recht sprechen sich radikal gegen Abtrei- vorprogrammiert. Es war ein Fortschritt An politisch-rechtliche Institutionen wer- bung aus und bedrohen Ärztinnen für die Menschheit, sich im Sinne der Auf- den in säkularen Gesellschaften hohe Le- und Ärzte, welche Abtreibungen vorneh- klärung an einer nicht-partikularen und gitimitätsansprüche gestellt. Was staat- men. Nationalistische Hindus wollen ihr für alle Menschen gleicherweise zugängli- lich-rechtlich umgesetzt wird, muss von Land von anderen Religionen befreien chen, vernünftigen Moral zu orientieren. allen vernünftigerweise akzeptierbar sein, und so das wahre Indien wiederherstellen. Damit wurde die Entwicklung hin zu weil es für das Leben aller Folgen hat. Die Fanatische Muslime im Mittleren Osten modernen Gesellschaften möglich, in de- partikularen moralischen Forderungen rufen zum Kampf gegen alles auf, was nen die Macht religiöser Orientierungs- der Religionen müssen sich in kritischen nicht ihrer Vorstellung von religiöser systeme und Moral durch die Trennung Vernunftdiskursen bewähren, wenn sie öf- Wahrheit und Lebensführung entspricht. von Staat und Religion eingegrenzt ist. Re- fentliche Geltung beanspruchen und Wie ist solchen Ansprüchen religiöser ligionsfreiheit ist zwar ein Menschenrecht, rechtliche Umsetzung fordern. Wenn für Moral zu begegnen? aber nur solange religiöse Menschen die religiöse Bürger aufgrund ihrer spezifi- Religionsfreiheit anderer respektieren. Das schen Moralvorstellungen und Begrün- Aufgeklärte, also säkulare Gesellschaft impliziert, dass die säkulare und aufgeklär- dungsdiskurse moderne Menschenrechte Viele halten folgendes Narrativ für ver- te Gesellschaft religiöser Moral Grenzen und freiheitlich-demokratische Institutio- nünftig: Obwohl sie, von aussen betrach- setzen muss, wenn diese im Konflikt mit nen nicht akzeptabel sind, dann haben sie, tet, partikuläre Moralvorstellungen vertre- grundlegenden Normen des Zusammenle- etwas überspitzt formuliert, zu schweigen. ten, haben religiöse Orientierungssysteme bens in einer freiheitlichen und demokrati- Klar ist, dass derartige moralische Über- und Moral in der Regel einen Absolutheits- schen Rechtsordnung steht. zeugungen religiöser Bürgerinnen keine
6 facultativ · Magazinbeilage bref geeigneten Kandidaten für die Umsetzung innerhalb derselben religiösen Tradition be- politischen Debatten werden einzelne Fra- in für alle geltendes staatliches Recht sind. züglich Themen wie spezifische Menschen- gen (wie die Verhüllung des Gesichts, Ab- rechte, Demokratie und Minderheiten- treibung, Umgang mit Immigranten, Gen- Wie immer ist die Wirklichkeit komplexer schutz unterschiedliche moralische Ansich- technologie, Sterbehilfe, Tierschutz und Soweit, so gut. Aber selbstverständlich ist ten zu beobachten sind, macht darüber selbst das Verhältnis zu staatlicher Regu- die Wirklichkeit komplexer. Folgende hinaus deutlich, dass religiöse Moralvorstel- lierung) zu Fragen einer nicht aufgebbaren Punkte scheinen mir diesbezüglich rele- lungen alles andere als homogen sind. moralischen Identität. Viele moralische vant. Erstens sind Religionen weder in der Viertens hat sich gezeigt, dass es sach- und politische Forderungen sind an um- Weise auf dem Rückmarsch, noch sind sie lich nicht angemessen ist, von der säkula- fassende Überzeugungen (eben Weltan- so schädlich, wie es das säkulare Narrativ ren Vernunft und ihrer von allen vernünfti- schauungen und Religionen) gekoppelt, oft suggeriert. Religionen vermitteln für gerweise akzeptierbaren Moral zu reden. die man nicht leicht preisgibt. Kompromis- viele Menschen nach wie vor (moralische) Sowohl von ihren Prinzipien wie auch von se, die im Hinblick auf das durch staatli- Lebensorientierung. Auch wenn dazu oft ihren Gehalten her sind säkulare Ethiken ches Recht vermittelte Zusammenleben komplexe Transformationsprozesse nötig ebenso umstritten wie religiöse. Die Unter- nötig sind, gelten als etwas für Weicheier sind, können religiöse Überzeugungen zu- schiede bspw. zwischen kantianischen und und Prinzipienlose. dem als moralische Ressourcen gerade im utilitaristischen Ethiken sind sehr gross, Um politik- und gemeinschaftsfähig zu Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie, und es gibt unter Philosophen keine Einig- bleiben, ist das liberale Narrativ dennoch Minderheitenschutz und Rechtsstaatlich- keit darüber, welche dieser umfassenden unverzichtbar. Inwiefern aber ist die libe- keit wirken. Moraltheorien die richtige ist. rale Forderung einer Selbstdistanzierung Wir haben zweitens gelernt, dass auch von eigenen fundamentalen Überzeugun- säkulare Überzeugungen und Institutionen Der Verzicht auf die rechtliche gen im Hinblick auf politisch-rechtliche In- ins Fundamentalistische und Menschenver- Durchsetzung des Wahrheitsanspruchs stitutionen realistisch? Wird nicht, wer von achtende abdriften können. Mit Recht hat von Moral einer moralischen Position überzeugt ist, Charles Taylor deshalb darauf bestanden, Das erwähnte säkulare Narrativ könnte als gar nicht anders können, als diese für alle dass es nicht primär um die Trennung von liberales Modell bezeichnet werden. Mit der geltend zu machen? Diese Frage stellt sich Staat und Religion gehe, sondern darum, ob von ihm geforderten Toleranz gegenüber aber nicht nur im Hinblick auf religiöse der Staat sowohl religiös wie auch weltan- anderen setzt es voraus, dass die jeweiligen Moral, sondern im Hinblick auf all jene, die schaulich neutral sei. Weder spezifische Re- Vertreter von Religionen und anderen «um- davon überzeugt sind, moralische Wahr- ligionen noch säkulare Philosophien dürfen fassenden Lehren» (im Sinne von Rawls) be- heit zu besitzen. den Staat usurpieren und so Menschen, die reit sind, politische Fragen des Zusammen- andere Überzeugungen haben, diskriminie- lebens nicht immer gleich zu einer Frage ab- Markus Huppenbauer ist geschäftsführender ren. Umfassende normative Orientierungs- soluter Wahrheit zu machen. Man muss Direktor des Zentrums für Religion, Wirtschaft systeme (Religionen, Philosophien, Weltan- bereit sein, gesellschaftliche Freiräume be- und Politik. schauungen) sollen politisch koexistieren, züglich Moral und Orientierung zuzulas- so dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Le- sen. Man muss bereit sein, zwischen dem ei- ben ihrer Wahl leben können. Dies zu er- genen (moralischen) Orientierungskontext möglichen ist Aufgabe des Staates. und -anspruch einerseits und Normen und Drittens ist es alles andere als klar, was Institutionen, die rechtlich für alle gelten genau eine religiöse Moral eigentlich ist. In- sollen, andererseits zu trennen. haltlich finden sich für fast jede moralische Ich beobachte, dass diese Trennung Position bezüglich fast aller Themen so- auch vielen Bürgern liberal-westlicher Län- wohl religiöse wie auch nicht-religiöse Ver- der schwerfällt. Das ist allerdings kein spe- treterinnen und Begründungen. Dass sogar zifisches Problem religiöser Moral. In vielen
facultativ · Magazinbeilage bref 7 Staatsmärtyrer – Die Ästhetik politischer Gewalt Ein gewaltsamer Tod als Legitimation für ein politisches System? Der Fall Aldo Moro zeigt auf, wie durch eine spezifische Art der medialen Inszenierung ein Politker zu einem Märtyrer gemacht wurde und wie religiös aufgeladene Repräsentationsstrategien bis heute zum Machterhalt oder zur Macht ergreifung eingesetzt werden können. Baldassare Scolari I nszenierung dieses Ereignisses politischer Nachbildung von Vorbildern der Vergan- È Gewalt ist in den vergangenen 40 Jahren genheit die Komplexität der Wirklichkeit zu morto perché la repubblica viva! (Er immer wieder aktualisiert worden. reduzieren und Kontingenz zu bewältigen. ist gestorben, damit die Republik lebe!), titelte die Zeitung Corriere del Diskursive Legitimation von Macht la Sera am 10. Mai 1978. Gemeint war damit und Herrschaft Aldo Moro, der damalige Präsident der Ita- Der Fall Moro zeigt deutlich, in welchem lienischen Christdemokratischen Partei. Er Ausmass das Präfigurat des Märtyrers war von den Roten Brigaden – einer stalinis- ideologisch Verwendung finden kann. In tisch gesinnten und selbsternannten «revo- unterschiedlichen diskursiven Praktiken lutionären Guerilla-Avantgarde» – entführt, und medialen Darstellungen erhielt Moros für 55 Tage in Gefangenschaft gehalten und gewaltsamer Tod die Konnotation eines schliesslich am 9. Mai ermordet worden. unumgänglichen Selbstopfers in einem Während der Gefangenschaft schrieb mythisch aufgefassten Kampf zwischen Moro mehrere Briefe, mit denen er die Re- dem absolut Guten – dem Staat und seinen gierung, seine eigene Partei, die Kirche Apparaten – und dem absolut Bösen – den und die Zivilgesellschaft davon zu über- Roten Brigaden. zeugen versuchte, dass Verhandlungen Durch die martyrologische Inszenie- für seine Freilassung moralisch korrekt rung von Moros Tod konnte man die Wäh- und politisch machbar seien. Die neue lerschaft dazu bringen, sich emotional und «Regierung der nationalen Solidarität» Aldo Moro in Gefangenschaft. ideologisch mit einer als bedroht wahrge- lehnte aber Verhandlungen mit den Roten nommenen Gemeinschaft zu identifizie- Brigaden kategorisch ab. Die Medien stell- Dass bei dieser säkularen Anwendung der ren – einer Gemeinschaft, die je nach Inte- ten sich mehrheitlich hinter diesen Ent- Märtyrerfigur aus dem Fundus christlicher resse und ideologischer Couleur Kirche, scheid. Die Staatsräson verbot jeglichen Sprache und Symbolik geschöpft wurde Partei, Volk, Staat, Nation oder Republik Verhandlungsversuch. und wird, ist weniger verwunderlich, als es genannt wurde. auf den ersten Blick scheinen mag. So hatte Moro wurde somit wider Willen zur Aldo Moro – Märtyrer wider Willen schon der Theologe und Philosoph Fried- Hauptfigur einer Staatsmythologie ge- Moro kritisierte die Rhetorik der Staatsrä- rich Schleiermacher darauf hingewiesen, macht, deren Funktion in letzter Instanz son als eine scheinheilige Berufung auf ein dass das Christentum «Sprache gemacht die Legitimation bestehender Macht- und «abstraktes Prinzip von Legalität», durch hat» und «ein potenzierter Sprachgeist» ist. Herrschaftsverhältnisse war. das man eigentlich nur seinen Tod zu be- Damit beschreibt er den Umstand, dass die wirken wünsche. In einem Brief an die eige- Gesamtheit der christlich geprägten Spra- Baldassare Scolari ist Doktorand am Zentrum ne Partei schrieb Moro: «Wenn ihr nicht ein- che ihre Attraktivität und Wirkmächtigkeit für Religion, Wirtschaft und Politik und greift, würde ein schauderhaftes Kapitel trotz der vermeintlichen Säkularisierung Dozent für Medienethik an der Hochschule für der italienischen Geschichte geschrieben nicht eingebüsst hat. Das Phänomen der Technik und Wirtschaft in Chur und an der werden. Mein Blut würde auf euch fallen, Übertragung bzw. der Umbesetzung der Berner Fachhochschule. auf die Partei, auf das Land.» Nichtsdesto- christlichen Märtyrerfigur in neue Kontex- trotz wird Moros Tod von einem Grossteil te kann in Anschluss an Hans Blumenberg der Politik und der Zivilgesellschaft als als «Präfiguration» bezeichnet werden. Martyrium für die italienische Republik Dem deutschen Philosophen zufolge ist die und als Opfer für die Errettung der Staats- Präfiguration ein anthropologisch herleit- bürger dargestellt. Die martyrologische bares Verfahren. Es besteht darin, durch die
8 facultativ · Magazinbeilage bref Recht und Religion Zwei normative Ordnungen im Konflikt? Der zunehmende Kontakt und die vermehrte Konfrontation mit fremden Religionen und Kulturen führen zu einer Rückbesinnung vieler Demokratien in Europa auf die christlich-abendländische Tradition. Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates gerät durch diesen Trend unter Legitimationsdruck. Carl Jauslin R wissenschaft, Universität Basel) veranstaltet Recht und Religion im Konflikt? eligiöse Knabenbeschneidung, wurde, trug den Titel «Toleranz contra Neu- Recht und Religion enthalten ihrerseits bei- Schächten, das Tragen einer Burka, tralität: Zur Kontroverse über die Leitprinzi- de Verhaltensnormen, das heisst Anweisun- Ehrenmörder, die öffentlich-recht- pien der Integration religiöser Pluralität». gen, etwas zu tun oder zu unterlassen (Ge- liche Anerkennung des Islams, Toleranzarti- Studierende aus unterschiedlichen Diszipli- bote und Verbote). Sie bilden folglich zwei kel in der schweizerischen Bundesverfas- nen – u.a. Rechtswissenschaft, Religionswis- normative Ordnungen mit zwei unter- sung? Was bedeutet religiöse Toleranz und senschaft, Philosophie sowie aus dem Mas- schiedlichen Gesetzgebern – Gott und Staat Neutralität? – diese und viele weitere bri- terstudiengang Religion, Wirtschaft und (in Demokratien das Volk oder dessen Ver- sante Themen wurden am traditionsreichen, Politik – nahmen an diesem dreitägigen Se- treter im Parlament). Rechtliche und religiö- interdisziplinären «Engelberger Seminar» minar in Engelberg teil. Die Expertise der se Normen, die sich in der Form von Soll- von Prof. Felix Hafner (Professor für Öffent- drei leitenden Professoren sowie die Partizi- Sätzen oder Imperativen an uns richten, liches Recht, Universität Basel) diskutiert. pation der Studierenden ermöglichten es, können den gleichen Inhalt haben: Die Sät- Dieses Seminar, das im Herbstsemester 2017 die Fragestellung der religiösen Toleranz ze «Du sollst nicht töten» oder «Du sollst zusammen mit Prof. Bijan Fateh-Moghadam und Neutralität aus verfassungsrechtlicher, nicht stehlen», die zu den Zehn Geboten ge- (Professor für Grundlagen des Rechts und strafrechtlicher, rechtsphilosophischer und hören, sind auch in unserem Strafgesetz- Life Sciences-Recht, Universität Basel) und religionswissenschaftlicher Perspektive zu buch verankert. Religiöse Normen (bspw. Prof. Jürgen Mohn (Professor für Religions- beleuchten. Riten oder Kulthandlungen) können aber Grafik des Vereins Operation Libero gegen ein Burkaverbot in der Verfassung.
facultativ · Magazinbeilage bref 9 auch im Spannungsfeld oder im Wider- darstellen. Aus liberaler Sicht kann es je- liberaler Sicht legitim. Das Recht soll sich spruch zu rechtlichen Normen des Staates doch keine persönliche Freiheit geben, darauf beschränken, die gleiche Freiheit stehen. Wie ist damit umzugehen? wenn religiöse oder auch ethische und für alle zu garantieren und nur äussere kulturelle Normen zu Rechtsnormen Verhaltensweisen, nicht aber innere Über- Religionsfreiheit und religiöse transformiert werden. Das liberale Prinzip zeugungen rechtlich einzufordern (vgl. Neutralität des Staates der religiös-weltanschaulichen Neutrali- Immanuel Kants Rechtsphilosophie). Rechtliche Normen sind zwingend. Der tät des Staates impliziert eine klare Tren- Staat und nicht etwa die Kirche hat (heute) nung zwischen dem Recht einerseits und Neutralität und Toleranz das Gewaltmonopol inne, das es ihm er- religiösen, kulturellen oder gesellschaftli- Der Staat hat sich in religiösen Angelegen- möglicht, Normen auch gegen den Willen chen Normen andererseits. heiten gegenüber Privaten neutral zu ver- der Betroffenen durchzusetzen und Sankti- halten, d.h. er ist verpflichtet, keine religiö- onen anzuordnen. In diesem Sinne bean- Neutrales oder identitätsstiftendes Recht? se oder ethische Position einzunehmen. Pri- spruchen rechtliche Normen gegenüber re- In politischen Debatten wird ein formales vate hingegen müssen sich nicht religiös ligiösen Normen im Konfliktfall Vorrang. Recht, wie es das Neutralitätsprinzip ver- neutral verhalten. Im Gegenteil: ihnen steht Der moderne, säkulare und durch die Auf- langt, stark kritisiert und ein Recht gefor- die oben erwähnte Religionsfreiheit zu, ins- klärung geprägte Staat sieht jedoch für je- dert, das die kulturelle Identität stärker mit besondere das Recht, eine religiöse Über- den Menschen einen Freiraum vor, in dem einbezieht, um dadurch die nationale Soli- zeugung frei zu wählen und ihr Verhalten er alleine oder gemeinsam mit anderen sei- darität zu fördern. Der Ruf, eine Leitkultur danach zu richten. Von Privaten kann folg- nen Glauben frei ausüben kann. Dieser Frei- oder einen gesellschaftlichen Grundkon- lich lediglich Toleranz gefordert werden. raum ist als subjektives Recht ausgestaltet sens rechtlich zu verankern, zeigt sich bei- Im Gegensatz zur Neutralität fordert Tole- und als Glaubens- und Gewissensfreiheit spielsweise am vieldiskutierten Burka- ranz keine Enthaltung, sondern verlangt (Religionsfreiheit) in der schweizerischen Verbot oder an der «Handschlag-Debatte». vielmehr eine eigene Stellungnahme bzw. Bundesverfassung (Art. 15) verankert wie In beiden Fällen wird die Meinung vertre- Position, die aber abweichende Meinungen auch von der Europäischen Menschen- ten, dass es sich nach kultureller Tradition aufgrund übergeordneter Gründe duldet rechtskonvention (Art. 9) und dem UNO- um eine soziale Norm, eine hiesige Ge- und akzeptiert. Die Toleranz endet wie Pakt II (Art. 18) geschützt. pflogenheit und eine Selbstverständlich- auch die Neutralität des Staates, wo in die Aus der Religionsfreiheit und dem Dis- keit handelt, dass im öffentlichen Raum gleiche Freiheit Dritter eingegriffen wird. kriminierungsverbot wird gemeinhin das das Gesicht unverhüllt ist, man sich ge- Sowohl das Recht wie auch die Religion er- zentrale Prinzip der religiös-weltanschauli- genseitig in die Augen schauen kann, oder heben als normative Ordnungen einen Gel- chen Neutralität des Staates abgeleitet, das dass man als Schüler der Lehrperson zur tungsanspruch. Aus rechtlicher Sicht kann den Staat beispielsweise verpflichtet, den Begrüssung die Hand gibt. Die Tatsache, der Konflikt dieser normativen Ordnungen Schulunterricht religiös-weltanschaulich dass es sich jedoch hierbei um gesellschaft- nur durch die religiöse Neutralität des Staa- neutral zu gestalten. Das Neutralitätsprin- liche Normen handelt, ist aus Sicht des tes gegenüber Privaten und die wechselsei- zip verlangt, dass der Staat in religiösen, Neutralitätsprinzips kein legitimer Grund, tige Toleranz unter Privaten gelöst werden. weltanschaulichen, aber auch ethischen, ein solches Verhalten rechtlich einzufor- gesellschaftlichen und kulturellen Angele- dern. Dieser Gedanke wird eindrücklich Carl Jauslin ist Assistent an der genheiten keine Stellung bezieht, soweit durch das berühmte «Böckenförde-Zitat» Juristischen Fakultät der Universität Basel. und solange damit nicht Dritte oder der versinnbildlicht, das die Grenzen des Staat geschädigt werden. Vor diesem Hin- Rechts aufzeigt: «Der freiheitliche, säkula- tergrund ist es offensichtlich, dass sich der risierte Staat lebt von Voraussetzungen, Staat hinsichtlich religiös motivierter Ter- die er selbst nicht garantieren kann.» Nur roranschlägen nicht neutral zu verhalten wenn die Freiheit anderer auf dem Spiel hat, da diese einen direkten Angriff auf das steht, sind Rechtsnormen, die ein be- individuelle und gesellschaftliche Leben stimmtes Verhalten ge- oder verbieten, aus
10 facultativ · Magazinbeilage bref Staat und Religion im gesellschaftlichen Wandel Das 2007 bis 2010 durchgeführte NFP 58 «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft» hat dazu beigetragen, die Reflexion über die Bedeutung von Religion(en) in der Schweiz auf eine wissenschaft liche Grundlage zu stellen. Manche der damals debattierten Fragen (etwa zum Minarettbauverbot) sind heute in den Hintergrund getreten. Andere (z. B. zur Ausbildung von Imamen) haben zur Schaffung neuer Bildungsangebote geführt. Wieder andere, nicht zuletzt im Bereich Sicherheit und Radikalisie rungsprävention, sind neu dazugekommen. Die Beispiele zeigen, wie sehr nach wie vor der Islam im Zentrum medialer Aufmerksamkeit steht. Dass der Regierungsrat des Kantons Zürich in diesem Kontext eine Positionsbestimmung vornimmt, die einen Schritt zurücktritt, Grundsätzliches in den Blick nimmt und der nachhaltigen politischen Orientierung dienen will, ist bemerkenswert. Christoph Uehlinger D pragmatisch auf der Ebene der unmittelbar Landeskirche fast wie eine Staatskirche Die schweizerische Rechtsord- betroffenen Institution geregelt werden privilegierte. Die 1963 vollzogene öffent- nung regelt das Verhältnis von kann oder als so grundsätzlich betrachtet lich-rechtliche Anerkennung der Römisch- Staat, Religion(en) und Gesell- wird, dass es der Regelung durch eine über- katholischen Körperschaft und der Christ- schaft auf verschiedenen Ebenen: Von na- geordnete Behörde bedarf. katholischen Kirchgemeinde begründete tionaler Verbindlichkeit ist Art. 15 der vorübergehend ein überkonfessionelles Bundesverfassung, der die Glaubens- und Religion, Kultur, Diversifizierung Regime, das angesichts von Säkularisie- Gewissensfreiheit aller in der Schweiz le- Im Kanton Zürich wurde vor einigen Jah- rung, Diversifizierung und Deinstitutiona- benden Menschen gewährleistet: «Jede ren das für alle Schülerinnen und Schüler lisierung des religiösen Feldes aber bald an Person hat das Recht, ihre Religion und ih- verpflichtende Schulfach «Religion und Plausibilität einbüsste. Die Kantonsverfas- re weltanschauliche Überzeugung frei zu Kultur» eingeführt. Dies ist vor dem Hin- sung von 2005 ermöglichte die privatrecht- wählen und allein oder in Gemeinschaft tergrund der beschriebenen gestaffelten liche Anerkennung weiterer, auch nicht- mit anderen zu bekennen. Jede Person hat Rechtsordnung zu verstehen. christlicher Religionsgemeinschaften, wo- das Recht, einer Religionsgemeinschaft Der Kanton war befugt, den Gegenstand von bisher zwei jüdische Gemeinden beizutreten oder anzugehören und religiö- Religion als für den sozialen Frieden und Gebrauch gemacht haben. Religionsrecht sem Unterricht zu folgen. Niemand darf die kulturelle Bildung junger Menschen ist nicht mehr in erster Linie Mehrheits- gezwungen werden, einer Religionsge- hinreichend relevant zu erklären, um die recht, es kann differenziert auf verschiede- meinschaft beizutreten oder anzugehören, Einrichtung eines neuen Pflichtfachs zu be- ne religiöse Minderheiten bezogen werden. eine religiöse Handlung vorzunehmen gründen. Zugleich muss er bei dessen Um- Dabei ist die aktuelle demografische Situa- oder religiösem Unterricht zu folgen.» setzung der Bundesverfassung genügen tion nicht unerheblich: Zählt man Katholi- Kantonales Recht regelt das Verhältnis und die Glaubens- und Gewissensfreiheit ken, Reformierte, freikirchlich Organisierte des Staats zu einzelnen Religionsgemein- der Schülerinnen und Schüler garantieren. und Orthodoxe nicht einfach als «Christen» schaften, damit auch die Gewährung ihrer Das neue Schulfach unterscheidet sich des- zusammen (die es als eine organisierte Re- öffentlich- oder privatrechtlichen Anerken- halb von konfessionellen oder interreligiö- ligionsgemeinschaft gar nicht gibt), dann nung. Auch der Stellenwert von Religion sen Formen des Religionsunterrichts. Lehr- repräsentieren heute alle in der Schweiz be- und religionsbezogenem Unterricht an öf- plan und Lehrmittel bieten für die Unter- stehenden Religionsgemeinschaften, auch fentlichen Schulen ist kantonal geregelt. richtsgestaltung eine Grundlage und die sogenannten Landeskirchen, für sich Fragen im Umgang mit Alltagsproblemen Orientierung. Die konkrete Gestaltung liegt genommen je unterschiedliche Minderhei werden wenn möglich auf kommunaler in der Verantwortung der Lehrpersonen ten innerhalb einer stark diversifizierten Ebene geregelt: Dazu gehören z. B. Fried- und Schulleitungen. Gesamtgesellschaft. hofs- und Bestattungsordnungen, die Ein- Die Einführung des neuen Schulfachs Die Gesellschaft ist, in religiöser Hin- richtung separater Grabfelder für Angehö- kann als bildungspolitische Antwort auf sicht, einem starken Wandel unterzogen, rige bestimmter Religionsgemeinschaften, einen tiefgreifenden sozialen Wandel ver- der zu grosser weltanschaulicher Vielfalt Regelungen zu religiösen Symbolen, Klei- standen werden: Bis in die 1960er Jahre geführt hat. Der Staat steht vor der schwie- dungsvorschriften u. v. a. m. Nicht immer hatte in Zürich eine konfessionell eindeu- rigen Aufgabe, zu klären, wie er sich gegen- ist von vorneherein klar, ob ein Problem tige Ordnung gegolten, die die reformierte über historisch gewachsenen Privilegien
facultativ · Magazinbeilage bref 11 und neu aufkommenden Ansprüchen und geltenden Massstab dar». Dieser Massstab Es ist dem Dokument anzusehen, dass Problemlagen verhalten will. Vorausset- sei im Kanton Zürich, so der fünfte Leitsatz, ihm – wie oft in der Politik – einige Diskus- zung und Rahmen für seine Antwort muss «von der demokratisch-liberalen Kultur» sionen und Kompromisse vorausgegangen eine Rechtsordnung sein, die für alle, Glau- geprägt. Der Kommentar erläutert, dass da- sind. Gegenüber den Religionsgemein- bende wie Nichtglaubende, mit gleicher zu nicht nur das Christentum, sondern schaften, den lange Zeit privilegierten wie Verbindlichkeit gilt. auch die griechische Philosophie, die römi- den neu in den Fokus öffentlicher Aufmerk- sche Rechtskultur und v. a. die Aufklärung samkeit geratenen, will es einladend auftre- Leitsätze des Zürcher Regierungsrats beigetragen hätten. ten: Religion wird in erster Linie als Ressour Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat ce für den sozialen Frieden, nicht unter dem am 29. November 2017 sieben Leitsätze zur Gesichtspunkt des Risikos und des Wettbe- Gestaltung des Verhältnisses von Staat und werbs partikulärer Deutungsansprüche Religion beschlossen. An diesen will er sein thematisiert. Die Leitsätze des Zürcher Re- religionspolitisches Handeln künftig aus- gierungsrats scheinen damit – gewollt oder richten. Dass es zu einem solchen Grund- ungewollt – einer Empfehlung des Natio- satzdokument gekommen ist, ist ausserge- nalen Forschungsprogramms (NFP 58) wöhnlich und geht auf eine Initiative von zu folgen, «neuen Entwicklungen mit Au- Justizdirektorin Jacqueline Fehr (die sich genmass und Innovations bereitschaft zu gelegentlich als Zürcher «Religionsministe- begegnen». rin» bezeichnet) zurück. Der erste Leitsatz hält fest, dass «religiöse Überzeugungen ei- Christoph Uehlinger ist Professor ne wichtige Grundlage des gesellschaftli- für Allgemeine Religionsgeschichte und chen Zusammenlebens» bilden. Was reli Religionswissenschaft und leitet giös sozialisierten Menschen eine Selbst das Religionswissenschaftliche Seminar verständlichkeit sein mag, kann bei der Universität Zürich. Religionslosen Kopfschütteln auslösen. Der Satz sagt aber nicht mehr, als dass Religion in einer Gesellschaft zur Bildung von Wer- ten und Haltungen beiträgt; er sagt nicht, dass Religionen dies als Einzige tun. Auf et- was dünnerem Eis bewegt sich der zweite Leitsatz, wonach «die religiösen Gemein- Grossmünster und Rathaus in Zürich. schaften den öffentlichen Frieden wahren». Der Kommentar zu den Leitsätzen Nach Leitsatz 6 sollte das bewährte System NFP 58: macht deutlich, dass der Regierungsrat da- der öffentlich-rechtlichen Anerkennung bei- Christoph Bochinger u.a., mit erstens eine Erwartung formuliert, behalten werden: Es verleiht den anerkann- zweitens Religionsgemeinschaften aber ten Religionsgemeinschaften bestimmte Religionen, Staat und Gesellschaft. auch grundsätzlich ein dem sozialen Frie- Rechte, fordert aber auch Pflichten ein und Die Schweiz zwischen den dienliches Wirken zutrauen will. erlaubt ein konstruktiv-kooperatives Zu- Säkularisierung und religiöser Vielfalt, Nach Leitsatz 3 dürfen «religiöse Sym- sammenwirken von Staat und Religionsge- bole im öffentlichen Raum sichtbar sein, so- meinschaften. Leitsatz 7 hält abschliessend Zürich: Verlag NZZ, 2012. weit es die staatliche Rechtsordnung zu- fest, dass es «zum Umgang mit verfassungs- lässt». Auch hier äussert sich zunächst eine rechtlich nicht-anerkannten Religionsge- Leitsätze: Haltung der Toleranz, die nur dann ein- meinschaften … klare Handlungsgrundla- Kanton Zürich – Direktion der Justiz schränkend eingreifen will, wenn dies aus gen» brauche. Das mag auf den ersten Blick übergeordneten Gründen erforderlich wenig konkret erscheinen. Vielleicht folgt und des Inneren, Staat und Religion scheint. Zugleich wird die Priorität der der Satz dem Gebot politischer Klugheit, im Kanton Zürich: Eine Orientierung staatlichen Rechtsordnung gegenüber reli- Dinge nicht vorschnell festschreiben zu wol- (Download über https://ji.zh.ch/ giösen (oder anderen) Partikularansprü- len, wohl aber Debatten darüber in Gang zu chen unmissverständlich festgehalten. Sie setzen, neue Initiativen zu ermöglichen internet/justiz_inneres/de/themen/ stellt nach Leitsatz 4 «den verbindlichen, und – noch einmal – an den rechtsstaatlichen religionsgemeinschaften.html). für alle Religionsgemeinschaften gleich Handlungsrahmen zu erinnern.
12 facultativ · Magazinbeilage bref Ein Blick nach Sri Lanka und Indien Warum sich ein Blick über die Grenzen Europas hinaus lohnt, wenn in der Schweiz über die Anerkennung religiöser Gruppen und ihrer Praktiken diskutiert wird. Christine Schenk D sich besonders am Schulwesen. Es gibt Gleichzeitig versuchte die niederländische er französische Philosoph Michel Schulen für jede religiöse Gruppe, die auch und später die britische Besatzungmacht Foucault lehrte, dass eine Regie- die Verhaltensregeln festlegen. Sri Lanka zu totalisieren, nämlich durch die rung die Ordnung ihrer Gesell- In einem Gespräch mit drei Professo- Schaffung von Gesetzen und Organen zur schaft für ein funktionierendes Staatsgebil- ren der Islamwissenschaft und Arabistik Umsetzung dieser Gesetze, also mit Militär, de totalisieren und für den einzelnen habe ich gefragt, ob es für sie als Väter ak- Polizei und ziviler Administration inklusi- Bürger, die einzelne Bürgerin zugleich in- zeptabel wäre, wenn ihre muslimischen ve Schulen. Und hier kommt der entschei- dividualisieren will. Die Dynamiken des Kinder, besonders Söhne, einer weiblichen dende historische Unterschied zur Schweiz: Totalisierens und des Individualisierens Lehrperson in Sri Lanka die Hand geben Die gesellschaftlichen Gruppen sicherten treten auch bei der politischen Aushand- müssten. Es folgte ein vehementes Nein, sich ihre kollektiven Interessen durch ei- lung von gesellschaftlichen Interessen, in- mit der Begründung, dass dies die Wert- gens ausgehandelte Gesetze. Das betrifft besondere von religiösen Gruppen und der vorstellungen der Muslime nicht zulassen vor allem das Schulwesen und das Famili- Ausübung ihrer Praktiken, auf. Dabei geht würden. Dann habe ich gefragt, ob es für enrecht, wie so oft in Staaten mit einer kolo- es um kollektive Interessen einer individu- sie als sri-lankische Väter akzeptabel wä- nialen Vergangenheit. Doch diese Gesetz- ellen Gruppe, die mit einer Staatsräson in re, wenn ihr muslimischer Sohn einer gebungen und ihre Umsetzung waren und Einklang gebracht werden sollen. weiblichen Lehrperson in Zürich die Hand sind teils nicht aufeinander abgestimmt, Wenn eine Schule eine Form der Be- zur Begrüssung geben müsste. Ihre erste was einen Rechtspluralismus begründet. In grüssung zwischen Lehrperson und einer Reaktion war wieder ein vehementes Sri Lanka haben deshalb Muslime und ta- Schulklasse festlegt, ist es ein Totalisieren Nein. Als ich zu bedenken gab, dass dies in milische Hinduisten (aus Jaffna) ein eige- und gleichzeitig eine pragmatische Lö- Teilen der Schweiz so üblich sei und in der nes Heirats- und Erbrecht. Das heisst, es sung, um ein zielgerichtetes Funktionie- Schulpolitik als gängige Praxis definiert, gibt religiös begründete Rechte für be- ren des Schulbetriebs zu unterstützen. äusserten sich meine Gesprächspartner stimmte Teilgemeinschaften, die oft neben- Dieses zweckorientierte Totalisieren besorgt und gleichzeitig fragend, wie so einander bestehen. mag in Europa akzeptiert sein, ausserhalb eine Vereinheitlichung der Begrüssung Auch indische Intellektuelle verstehen des europäischen Raums, sieht es jedoch denn möglich sei – in einem pluralisti- deshalb die Rolle des Staates nicht als tota- anders aus. Im folgenden Beitrag möchte schen, modernen Land wie der Schweiz. lisierend im Hinblick auf die Regelung von ich zeigen, warum sich der Blick über den Es gibt also unterschiedliche Auffassun- religiösen Praktiken und Rechten und europäisch geprägten Raum hinaus, etwa gen, wie ein pluralistischer, moderner Pflichten von religiösen Gruppen. Ganz im nach Sri Lanka und Indien lohnt, wenn in Staat gestaltet ist und welches Recht dieser Gegenteil: der Friedensnobelpreisträger der Schweiz über die Anerkennung von re- Staat hat, zu totalisieren. Um diese unter- Amarthya Sen propagiert eine «aktive ligiösen Gruppen und ihre Praktiken dis- schiedlichen Auffassungen zu verstehen, Neutralität» des Staates. Der Staat soll so- kutiert wird. lohnt es sich, einen Blick in die Vergangen- wohl die Religionsfreiheit sowie spezielle heit eines postkolonialen Staates wie Sri Rechte und Pflichten für religiöse Gruppen Religiöser Pluralismus Lanka zu werfen. anerkennen. In Sri Lanka leben vor allem vier ethnisch- Der indische Philosoph Rajeev Barg- religiöse Gruppen: Singhalesen, die mehr- Rechtspluralismus hava schreibt dazu, dass der Staat religi- heitlich buddhistisch sind, Muslime, die Sri Lanka hat Jahrhunderte kolonialer Be- öse Gruppen und ihre Rechte gleich be- sich als eigene ethnische Gruppe verstehen, satzung durch Grossbritannien und die handeln soll. Das heisst zum Beispiel, und Tamilen, die mehrheitlich Hindus Niederlande hinter sich. Die Kolonialmäch- dass Sikhs keine Motorradhelme tragen sind, sowie Christen. te hatten vor allem ein ökonomisches Inter- müssen, Muslime dürfen Kleidervor- Sri Lanka ist ein moderner, sehr plura- esse, nämlich den Export von Zucker, Tee, schriften erlassen und Muslime, Hindus listischer Staat, in dem religiöse Praktiken Holz und Gewürzen zu fördern. Dieser ver- und Sikhs dürfen ihre Geschäfte am im Alltag und ihre politische Regelung ein sorgte die Niederlande und später Gross- Sonntag öffnen. Und alle religiösen Tagesthema sind. Gleichzeitig haben die britannien profitabel und brachte wertvolle Gruppen dürfen ihre Feiertage begehen, religiösen Gruppen ihre individuell- Einnahmen durch den Handel mit europäi- was zu einer Vielzahl von Feiertagen in kollektiven Interessen bewahrt. Dies zeigt schen Nachbarländern. multireligiösen Gesellschaften führt.
facultativ · Magazinbeilage bref 13 Moschee, Sri Lanka. Da in Indien Hindus und Muslime seit der Leider gibt es sowohl in Indien als auch in sie das friedliche Zusammenleben der reli- Ankunft von muslimischen Händlern im Sri Lanka Auseinandersetzungen zwi- giösen Gruppen, greift der indische Staat siebten und achten Jahrhundert koexistie- schen religiösen Gruppen, die jedoch auf regulierend ein. Auch wenn Michel Fou- ren, ist auch der interreligiöse Dialog keine ökomische oder politische Verteilungs- cault einen Grossteil seiner Einsichten auf Erscheinung der Neuzeit, sondern eine kämpfe zurückzuführen sind und entlang Frankreich gründet: er regt immer wieder über Jahrhunderte etablierte Praxis, wie die der religiösen Trennlinien ausgefochten an, ganz besonders in der Vorlesung «Zur Religionswissenschaftlerin Anna Bigelow werden. Es gibt also sowohl in der Schweiz Verteidigung der Gesellschaft», dass eine bemerkt. als auch in einem postkolonialen Staat wie ungerechte Behandlung von gesellschaftli- Sri Lanka ein totalisierendes Interesse ei- chen Gruppen Unfrieden stiftet. Um dies Besondere politische Rechte der ner gesellschaftlichen, zum Teil auch religi- zu vermeiden, mag es sich lohnen, von der religiösen Mehrheit ös legitimierten gesellschaftlichen Mehr- Religionspolitik Indien s und Sri Lankas zu Häufig findet eine solche Gleichbehand- heit. Es wäre zu diskutieren, was die Krite- lernen. lung von religiösen Gruppen aber eben rien sind, die eine religiöse Gruppe nicht statt – weder in der Schweiz noch in berechtigen, kollektive Interessen zu ver- Christine Schenk ist wissenschaftliche Sri Lanka. In der Schweiz sind christliche handeln und ggf. diese auch zugesprochen Mitarbeiterin am Religionswissenschaftlichen Gruppen wie Protestanten und Katholiken zu bekommen. Denn Rajeev Barghava Seminar und Mitglied der GRC Peer Group for (in Zürich erst seit 1963!) staatlich aner- mahnt auch, dass der Staat in Indien seinen Religion and Politics. kannt, Muslime oder Hindus aber nicht. In religiösen Gruppen sehr wohl Auflagen Sri Lanka fordert die singhalesische, mehr- macht. Sind Zielsetzungen und Praktiken heitlich buddhistische Mehrheit besondere diskriminierend (z.B. Frauenrechte, Perpe- politische Rechte. tuierung des Kastenwesens) oder stören
14 facultativ · Magazinbeilage bref Aktuelles und Veranstaltungen Promotionen Theologie Ruf und US-amerikanische Ausserdem verfasste er zwei Systematische Theologie, Einführungswerke: eine über den Bieler Jonathan Prof. Dr. Markus Huppenbauer Medienethik, Politik, Religion und Islam für Juden und eine über das Der Einheitsbegriff als Kohärenz per 1. 12. 2017: ausserordentlicher Gesellschaft und theologische Judentum für Muslime. Vom prinzip in der Theologie des Professur ad personam für Ethik Gegenwartsfragen, Dietrich Hebrew Union College erhielt er Maximus Confessor. Eine Studie Bonhoeffer, Neurowissenschaften die rabbinische Ordination und zu Ps.-Dionysius-Rezeption, Ernennungen und Ethik. einen Doktortitel in Arabic and triplex via und analogem Weltbild Islamic Studies von der New-York- bei Maximus Confessor. Prof. Dr. Konrad Schmid wurde Universität. Ausserdem war er als Prof. Dr. S.-P. Bergjan am Theologenkongress in Sigi Feigel-Gastprofessor Vizepräsident der Association for PD Dr. B. Gleede Wien für die Periode 2017 bis 2020 Dr. Reuven Firestone ist im Jewish Studies und als Präsident zum Ersten Vorsitzenden der Frühlingssemester 2018 Sigi der International Qur’anic Studies Bänziger Mathias Wissenschaftlichen Gesellschaft An der Schwelle zum Integralen. Feigel-Gastprofessor an unserer Association tätig. für Theologie gewählt. Fakultät. Er ist Professor für Henry Corbins religions philosophischer Pionierweg durch Mittelalterliches Judentum und Publikationen Der SNF hat Prof. Dr. Konrad Islam am Hebrew Union College das 20. Jahrhundert. Schmid für die Amtszeit Prof. Dr. P. Bühler in Los Angeles und Senior Fellow Marco Baschera; Pierre Bühler; 1. Oktober 2017– 30.Sept. 2021 des Center of Religion and Civic Lucie Kaennel (Hg.): Das Prof. Dr. Chr. Uehlinger in den Forschungsrat für den Prof. Dr. H. Landolt (McGill Culture an der South California Unsagbare sagen. Mystische Bereich Theologie/Religions- Universität. Zu seinen zahlreichen Aspekte in zeitgenössischer University, Montreal, Canada) wissenschaft gewählt. Publikationen zählen die Literatur, Kunst und Religion, Doppeldoktorat Monografien: Journeys in Holy Königshausen & Neumann, Auszeichnungen Lands: The Abraham-Ishmael Legends Würzburg 2017. Rupschus-Zwanzig Nicole Die Semesterprämie für das in Islamic Exegesis; Jihad: The Origin Frauen im Qumran. of Holy War in Islam; Holy War in Natalie Fritz; Marie-Therese Frühjahr 2017 ging an Ilona Maria Mäder; Daria Pezzoli-Olgiati; Prof. Dr. J. Frey Monz für ihre Seminararbeit: Judaism: the Fall and Rise of a Universität Zürich Controversial Idea; Who are the Real Baldassare Scolari (Hg.): Evagrius Pontikus. An der Leid-Bilder. Die Passionsgeschichte Prof. Dr. St. Beyerle Wendemarke von römischem und Chosen People: The Meaning of (Universität Greifswald, DE) «Chosenness» in Judaism, in der Kultur, Schüren Verlag, christlichem Imperium. Marburg 2018. Prof. Dr. Susanna Elm Christianity and Islam. Master Theologie Volker Leppin; Samuel Stefan Degen Gastprofessorin Theologische Ethik Vollenweider (Hg.): «Mitleid - Zoe Denzler Mitleiden», Jahrbuch für Biblische Belinda Rea Dietziker Frau Prof. Dr. Gotlind Ulshöfer ist Theologie 30, Vandenhoeck & Stefan Schori bis 31. Juli 2018 als Gastprofessorin Ruprecht, Göttingen 2018. Rahel Zweifel Theologische Ethik am Institut für Sozialethik tätig. Nach ihrer Andreas Mauz (Hg.): Kurt Marti: Master Religionswissenschaft Promotion im Jahr 2000 an der wo chiemte mer hi. sämtlechi gedicht Marc Pascal Bäumlin Universität Heidelberg war sie bis ir bärner umgangsschprach, mit 2016 als Studienleiterin an der einem Nachwort von Guy Krneta, Master Religion – Wirtschaft – Ev. Akademie Frankfurt tätig. Politik Nagel & Kimche, Zürich 2018. 2013 habilitierte sie für das Fach Léo Rime Systematische Theologie an der Universität Tübingen. Seit 2016 Bachelor Theologie arbeitete sie als Heisenberg- Stipendiatin der Deutschen Michael Goldberg Forschungsgemeinschaft im Michal Maurer Projekt: Ethik der Macht im Ilona Maria Monz digitalen Zeitalter. 2017 erhielt Christian Morf sie für ihre Habilitation den Virginia Beatrice Müller Hanns-Lijie-Stiftungspreis. Sarah Sommer Zu Ihren Forschungsschwer punkten zählen: Sozialethik und Bachelor Religionswissenschaft Grundlagenfragen der Ethik, Gilles Duc Wirtschafts-, Unternehmens- Simone Preiswerk und Finanzmarktethik, Ethische Lars Roelli Herausforderungen der Digitalisierung, Prozesstheologie
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