IT-Sicherheit Aufsicht konkretisiert Anforderungen an die Kreditwirtschaft
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BaFin Journal Informationen der Bundesanstalt Januar 2018 für Finanzdienstleistungsaufsicht IT-Sicherheit Aufsicht konkretisiert Anforderungen an die Kreditwirtschaft Seite 17 © iStockphoto.com/phive2015 Investmentfonds Solvency II Umgang mit Liquiditätsrisiken EIOPA-Bericht zu Maßnahmen für langfristige Garantien Seite 22 und Aktienrisiko: Blick auf den deutschen Markt Seite 34
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Themen 4 Kurz & Aktuell 4 IT-Aufsicht ÜG 4 Bankenabgabe AW 5 Liquiditätsverordnung KF 5 Groß- und Millionenkredite KF 5 Genossenschaftsbanken KF 6 Warenderivate WM 6 Systematische Internalisierer WM © BaFin 6 Nachhandelstransparenz WM 7 Alternative Investmentfonds WM 7 Ad-hoc-Publizität WM 7 Legal Entity Identifier WM Zahlungsdienste 8 Geschäftserlaubnis WM 8 Zentrale Gegenparteien WM BaFin informiert über neue Regelungen 8 Meldewesen KF/WM Seite 27 9 BaFin-Tech ÜG 9 Krankenversicherung VP 10 Wichtige Termine ÜG 10 Verbriefungen WM/KF 10 Interne Modelle KF 12 Sanierungs- und A bwicklungsplanung KF 17 Unternehmen 12 Zahlungsdienste KF 13 Informationstechnik KF 17 IT-Sicherheit KF 13 Notleidende Kredite KF 22 Investmentfonds WM 14 MREL KF 27 Zahlungsdienste ÜG 14 Jahresfinanzberichte WM 31 Marktmissbrauch WM 15 Legal Entity Identifier WM 15 Spekulative Produkte WM 34 Internationales 15 Weitere internationale Konsultationen ÜG 16 OTC-Derivate WM 34 Solvency II VP 16 Stresstest KF 36 Bekanntmachungen 44 Jahresübersicht In Artikeln mit diesem Zeichen finden Sie Informationen zum Verbraucherschutz. In der Rubrik Verbraucher lesen Sie Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen dazu. KF = Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; VP = Versicherer und Pensionsfonds; WM = Wertpapierfirmen und Märkte; AW = Abwicklungsthemen; ÜG = Übergreifendes 2
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Maßnahmen für langfristige Garan- tien und zum Aktienrisiko vor. Im Titelthema dieser Ausgabe sind die Beitrag ab Seite 34 beleuchtet die Bankaufsichtlichen Anforderungen BaFin die Ergebnisse für den deut- an die IT, kurz BAIT (Seite 17). schen Markt. Sie sind nun der zentrale Baustein der IT-Aufsicht für alle Kredit- und Vor zwei Tagen ist zudem das neue Finanzdienstleistungsinstitute in Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Deutschland. Ziel der BAIT ist es, in Kraft getreten. Angesichts der © Bernd Roselieb einen verständlichen und flexiblen rasant fortschreitenden Digitali- Rahmen für das Management der sierung im Zahlungsverkehr sollen IT-Ressourcen, des Informations die neuen Vorschriften den Wett- risikos und der Informationssicher bewerb stärken, die Sicherheit von heit zu schaffen. Zudem sollen Zahlungsdiensten erhöhen und den Dr. Sabine Reimer, sie dazu beitragen, das IT-Risiko Schutz der Verbraucher verbes- Leiterin Kommunikation bewusstsein in den Instituten und sern. Nähere Informationen dazu gegenüber Auslagerungsunterneh- finden Sie im Veranstaltungsbericht men zu erhöhen. ab Seite 27. Auch mit Liquiditätsrisiken bei Das neue Rechtsregime zum Markt- Investmentfonds und Kapitalver- missbrauch dagegen ist zwar be- waltungsgesellschaften befasst sich reits seit anderthalb Jahren in die BaFin intensiv. Kürzlich hat sie Kraft. Dennoch sind sich viele Emit- unter anderem die unternehmens tenten noch unsicher, wie die neuen spezifischen Vorgaben offener Regeln im Detail zu verstehen sind. Fonds zum Liquiditätsmanage- Um ihre Fragen zu beantworten, ment näher untersucht. Der Bei- veranstaltete die BaFin zwei Work- trag ab Seite 22 beschreibt, welche shops (Seite 31). Erkenntnisse die BaFin dabei ge- wonnen hat. Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Und auch im Versicherungssektor spielt der Umgang mit Risiken eine wesentliche Rolle: Mitte Dezember legte die europäische Aufsichts- behörde EIOPA ihren Bericht zu Dr. Sabine Reimer 3
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Kurz & Aktuell Kurzmeldungen zu nationalen und internationalen Neuerungen, Rundschreiben, Konsultationen und andere Veröffentlichungen © iStockphoto.com/Oxford IT-Aufsicht Abteilung Geldwäscheprävention zugeordnet, die keine operative Aufsicht ausüben und daher mit Neue BaFin-Organisationseinheit seit 1. Januar der Abwicklungsfunktion nicht in Konflikt kommen können. n ÜG Um sich auf die Herausforderungen durch IT- und Cyberrisiken und neue Aufgaben im Bereich Zahlungsverkehr noch besser einzustellen, hat die BaFin zum 1. Januar 2018 eine gesonderte Organi- Bankenabgabe sationseinheit für die IT-Aufsicht im Finanzsektor eingerichtet. Darin sind die Aufgaben zu diesen The- Informationen und Formulare auf BaFin-Internetseite men BaFin-übergreifend gebündelt. Die Gruppe „IT- Aufsicht/ Zahlungsverkehr/ Cybersicherheit“ ist dem AW Zum 1. Januar wurden die Abwicklungsfunk- Geschäftsbereich „Bankenaufsicht“ angegliedert. tionen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabili- sierung (FMSA) in die BaFin eingegliedert (siehe Darüber hinaus hat die BaFin – wie bereits in der BaFinJournal Dezember 2017). Bereits im Oktober Dezember-Ausgabe des BaFinJournals berichtet – informierte die FMSA die beitragspflichtigen Institute zum 1. Januar einen zusätzlichen Geschäftsbereich in einem Schreiben über das Meldeverfahren und die mit der Bezeichnung „Abwicklung“ geschaffen. Die- neuen Kontaktdaten. ser beinhaltet zum einen die Abwicklungsfunktionen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Alle wichtigen Informationen und die Formulare ste- (FMSA), die aufgrund des FMSA-Neuordnungs hen nun auf der Internetseite der BaFin bereit. Die gesetzes als gesonderte Einheit in die BaFin einge- Meldebögen sind über das ExtraNet der Deutschen gliedert wurden (siehe BaFinJournal Januar 2017). Bundesbank abzugeben. Die BaFin erläutert das Ver- Zum anderen sind dem neuen Geschäftsbereich die fahren in einer Kurzanleitung. Sie wird den einzel- Abteilung „Erlaubnispflicht und Verfolgung uner- nen Instituten bis spätestens 1. Mai 2018 mitteilen, laubter Geschäfte“ sowie diejenigen Einheiten der welchen Jahresbeitrag sie entrichten müssen. n 4
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Liquiditätsverordnung (GroMiKV) angepasst. Die entsprechende Verord- nung wurde Ende Dezember im Bundesgesetzblatt Neue Fassung: Reduzierter Anwendungsbereich verkündet. KF Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Damit ist die Streichung der Länderrisikoverordnung Deutschen Bundesbank die Liquiditätsverordnung seit dem 1. Januar in Kraft. Die darin enthaltenen re- (LiqV) überarbeitet. Kernpunkt der Neuerungen ist levanten bankaufsichtlichen Informationen sind mitt- ein reduzierter Anwendungsbereich. Die Änderungs- lerweile im Millionenkreditmeldewesen enthalten, so verordnung ist am 1. Januar in Kraft getreten. dass die Länderrisikoverordnung verzichtbar ist. Die LiqV ist jetzt nur noch von Instituten einzuhal- Änderungen im Großkredit- und ten, die die Liquiditätsanforderungen der Artikel 411 Millionenkreditwesen bis 428 der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) nicht an- Die bereits konsultierten Änderungen der G roMiKV wenden müssen. Die genannten Vorschriften gelten sollen Institutsgruppen mit zentralem Risikomanage- gemäß § 2 Absatz 9d Kreditwesengesetz (KWG) wei- ment bei Großkrediten seit dem 1. Januar denselben terhin nicht für CRR-Wertpapierfirmen. Sie fallen da- Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen her in den Anwendungsbereich der LiqV. Allerdings gruppenangehörigen Unternehmen einräumen wie können sie sich hiervon unter bestimmten Voraus- Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung. setzungen befreien lassen. Dies gilt dann, wenn sie Teil einer Gruppe sind, die die Liquiditätsdeckungs- Zudem wurde das Meldewesen für M illionenkredite quote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) auf Gruppen- zum 1. Januar 2019 wieder auf seinen originären ebene einhalten muss, und dadurch sichergestellt bankaufsichtlichen Kern begrenzt. Dazu verzichtet ist, dass die Liquiditätsrisiken auf Gruppenebene ge- die angepasste Verordnung auf neue M eldeformate steuert und begrenzt werden. mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. Statt- Hintergrund der Änderungen ist, dass die EU-Mit- dessen bleiben die aktuell gültigen Meldeformate gliedstaaten gemäß Artikel 412 Absatz 5 CRR natio- zu den Betragsdaten bestehen und werden lediglich nale Bestimmungen zu Liquiditätsanforderungen nur ergänzt. n so lange beibehalten dürfen, bis gemäß Artikel 460 CRR verbindliche Mindestquoten für Liquiditätsanfor derungen vollständig eingeführt sind. Dies ist seit Linkempfehlung zum Thema dem 1. Januar 2018 der Fall, da seitdem die Liquidi- Die geänderte Verordnung finden Sie tätsdeckungsquote zu 100 Prozent einzuhalten ist. unter: www.bgbl.de Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hatte im Auftrag der Kommission die Folgen einer schritt- weisen Anhebung der LCR auf 100 Prozent bis 2018 untersucht, um zu bewerten, ob die Einführung um Genossenschaftsbanken ein Jahr verschoben werden sollte. In ihrem Bericht vom Dezember 2016 kam sie zu dem Ergebnis, dass BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung hierzu keine Veranlassung besteht. n zu Instrumenten des harten Kernkapitals KF Die BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die regelt, inwiefern neu b egebene Groß- und Millionenkredite Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken mit Erlaubnis der BaFin als Instrumente des harten BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab Kernkapitals eingestuft werden können und u nter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von KF Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Bundes- Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossen- bank die Länderrisikoverordnung abgeschafft so- schaftsanteile vorab genehmigt ist. Die Allgemein- wie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung verfügung gilt bis Ende 2018. 5
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Sie betrifft ausschließlich G enossenschaftsbanken, und Derivate, die an einem Handelsplatz gehandelt die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen werden und für die kein liquider Markt besteht. Zentralbank unterliegen. Hintergrund sind die Vor- gaben der europäischen Eigenmittelverordnung Die Reichweite der Pflichten systematischer Inter- (Capital Requirements Regulation – CRR) und nalisierer hinsichtlich illiquider Nichteigenkapital- der ergänzenden Delegierten Verordnung, die die instrumente hat die Europäische Wertpapier- und Europäische Kommission für die Anforderungen an Marktaufsichtsbehörde ESMA bereits in Form von Eigenmittel erlassen hat. n Fragen und Antworten konkretisiert. Demnach muss ein systematischer Internalisierer eine Kursofferte für ein Nichteigenkapitalinstrument, das an einem Linkempfehlung zum Thema Handelsplatz gehandelt wird und für das kein liqui- Die Allgemeinverfügung finden der Markt besteht, anderen Kunden nicht zur Verfü- Sie unter: gung stellen oder sie öffentlich machen. Systema- www.bafin.de » Recht & Regelungen tische Internalisierer unterliegen somit bei Abgabe » Verfügungen einer Kursofferte gegenüber einem Kunden keinem Kontrahierungszwang gegenüber anderen Kunden. Allerdings stellt die ESMA auch klar, dass systema- Warenderivate tische Internalisierer Kursofferten nach Artikel 18 Absatz 2 Satz 1 MiFIR auf Antrag anderen Kunden Allgemeinverfügungen zu Positionslimits offenzulegen haben. Von dieser Verpflichtung kön- nen die nationalen Aufsichtsbehörden systematische WM Die BaFin hat mehrere Allgemeinverfügungen Internalisierer freistellen. n erlassen, die Positionslimits auf Warenderivate fest- legen. Sie gelten seit dem 4. Januar. Rechtsgrund lage sind die §§ 54 ff. des neuen Wertpapierhandels- gesetzes (WpHG). Marktteilnehmer hatten bis zum Nachhandelstransparenz 1. Januar Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. n BaFin gestattet spätere Veröffentlichung von Geschäften WM Seit dem 3. Januar 2018 gelten nach der euro- päischen Finanzmarktverordnung (Markets in F inancial Systematische Instruments Regulation – MiFIR) neue R egelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Internalisierer Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten BaFin befreit von Verpflichtungen bei Kursofferten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over- zu illiquiden Instrumenten the-Counter-Geschäften (OTC-Geschäfte) mit Finanz instrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt WM Per Allgemeinverfügung hat die BaFin systema- werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie tische Internalisierer von Verpflichtungen bei der Ab- technisch möglich zu veröffentlichen. gabe von Kursofferten zu illiquiden Finanzinstrumen- ten gegenüber anderen Kunden befreit. Hintergrund Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch un- ist die europäische Finanzmarktverordnung (Markets ter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröf- in Financial Instruments Regulation – MiFIR), die fentlichung gestatten. Ebenso können sie gestatten, zum 3. Januar auch neue Regeln für systematische dass bestimmte Informationen zu den Geschäften zu Internalisierer mit sich gebracht hat. Nach Artikel 18 einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Absatz 2 Satz 1 MiFIR müssen diese ihren Kunden auf Anfrage Kursofferten anbieten, sofern sie mit der Allgemeinverfügungen und Widerruf Abgabe einer Kursofferte einverstanden sind. D iese Verpflichtung besteht für Schuldverschreibungen, Die BaFin schöpft beide Möglichkeiten für Handels- strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate plätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen 6
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen voll aus und erlässt dazu die folgenden Allgemein- talanlagegesetzbuchs (KAGB) auch dann uneinge- verfügungen, die jeweils bis zum 1. Januar 2019 be- schränkt gilt, wenn die AIF-Investmentgesellschaft fristet sind: eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit ih- rer Verwaltung beauftragt hat. n -- Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späte- ren Veröffentlichung von Geschäften mit Nicht eigenkapitalinstrumenten an Handelsplätzen, die Linkempfehlung zum Thema durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen Die Auslegungsentscheidung finden betrieben werden Sie unter: -- Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späte www.bafin.de » Recht & Regelungen ren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit » Auslegungsentscheidungen Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapier- dienstleistungsunternehmen -- Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späte- ren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigen Ad-hoc-Publizität kapitalinstrumenten an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen be- Fragen und Antworten zu Veröffentlichungen von trieben werden Insiderinformationen zu Emissionszertifikaten Zudem widerruft die BaFin ihre Allgemeinverfügung WM Seit dem 3. Januar ist gemäß Artikel 17 Ab- zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von satz 2 der Marktmissbrauchsverordnung jeder Teil- Geschäften gemäß § 31h W ertpapierhandelsgesetz nehmer am Markt für Emissionszertifikate verpflich- (WpHG). Die Beteiligten wurden zuvor z weimal tet, bestimmte Insiderinformationen öffentlich, angehört, nämlich im Oktober 2017 und im wirksam und rechtzeitig bekannt zu geben. Dies gilt Dezember 2017. jedoch nur, wenn die Anlage- oder Luftverkehrsemis- sionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Die Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröf- BaFin hat dazu nun Antworten auf die wichtigsten fentlichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapital Fragen (Frequently Asked Questions – FAQs) veröf- instrumenten ist nicht vorgesehen. Diese sind nach fentlicht. Sie wird diese regelmäßig aktualisieren. n der MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze er- fasst. Handelsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, haben deren Genehmigung einzuholen, be- vor sie von der Gestattung einer späteren Veröffent Legal Entity Identifier lichung Gebrauch machen. n Hinweise der BaFin zur Beantragung und Verwendung des LEI sowie zur Meldepflicht von Fondsgeschäften Alternative WM Artikel 26 Absatz 6 der europäischen Finanz- marktverordnung (Markets in Financial Instruments Investmentfonds Regulation – MiFIR) verpflichtet Wertpapierdienst- leistungsunternehmen, alle Kunden, die über eine Auslegungsentscheidung zu externer Verwaltung eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, in ihren Mel- dungen an die Aufsicht mittels Legal Entity I dentifier WM Gesellschaften für alternative Investment- (LEI) zu identifizieren. Dies betrifft neben juristi- fonds (AIF-Investmentgesellschaften) haben auf- schen Personen wie Gesellschaften mit beschränkter grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Form eine eige- Haftung und eingetragenen Vereinen auch teilrechts ne Rechtspersönlichkeit. Sie können somit, vertreten fähige Gesellschaften wie die Gesellschaft bürger durch ihre Organe, im Rechtsverkehr Rechte und lichen Rechts. Pflichten eingehen. Die BaFin weist darauf hin, dass auch das Wert Die BaFin hat nun in einer A uslegungsentscheidung papierdienstleistungsunternehmen den LEI für den geklärt, ob dies nach den Bestimmungen des Kapi- Kunden beantragen kann, um dessen administra- 7
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen tiven Aufwand möglichst gering zu halten. Voraus- zur Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Ins- setzung ist, dass der Kunde eine entsprechende truments Directive II – MiFID II). Nähere Informa- Vollmacht erteilt hat. Das Unternehmen kann den tionen dazu hält die BaFin auf ihrer Internetseite LEI-Antrag dann im Namen des Kunden direkt bei bereit. n einer der LEI-Vergabestellen einreichen. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt der Auftrags Linkempfehlung zum Thema erteilung nicht über einen LEI-Code, ist es dem Die Informationen finden Sie Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach Ar- unter: tikel 13 Absatz 2 der Delegierten Verordnung zur www.bafin.de » Unternehmen MiFIR untersagt, das betreffende Geschäft für den » Banken & Finanzdienstleister Kunden auszuführen (no-LEI-no-Trade-Regel). Aller- dings werden nicht alle Wertpapierdienstleistungs- unternehmen zum 3. Januar 2018 über LEI-Codes aller ihrer LEI-fähigen Kunden verfügen. Daher dul- Zentrale Gegenparteien det die BaFin – einer Stellungnahme der Europäi- schen Wertpapier- und Markaufsichtsbehörde ESMA Eurex Clearing AG: BaFin gibt Antrag auf folgend (siehe Seite 15) – in einer sechsmonatigen Übergangsregelung für börsengehandelte Derivate statt Übergangszeit, dass die Unternehmen auch dann meldepflichtige Wertpapierdienstleistungen für ihre WM Mit Wirkung zum 3. Januar 2018 sieht Kunden erbringen, wenn diese zwar noch nicht über Artikel 35 der europäischen Finanzmarktverord- einen LEI verfügen, das Wertpapierdienstleistungs- nung (Markets in Financial Instruments Regulation – unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung MiFIR) grundsätzlich vor, dass ein Handelsplatz das aber bereits für die Beantragung eines LEI-Codes Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu einer bevollmächtigt haben. Zentralen Gegenpartei hat, sofern bestimmte Be- dingungen erfüllt sind. Auf Antrag einer Zentralen Weiterhin weist die BaFin in diesem Zusammenhang Gegenpartei bei der zuständigen Behörde kann die darauf hin, dass Geschäfte für Kunden in Fonds Anwendung dieser Vorschrift bei börsengehandelten anteilen, die zum Handel an einem Handelsplatz Derivaten jedoch nach Artikel 54 Absatz 2 MiFIR für zugelassen sind oder an einem solchen gehandelt einen Übergangszeitraum bis zum 3. Juli 2020 aus- werden, nur dann der Meldepflicht gemäß Artikel 26 geschlossen werden. MiFIR unterliegen, wenn das Wertpapierdienstleis- tungsunternehmen die Fondsanteile zunächst für Die BaFin hat – nach eingehender Prüfung der Vor- sich selbst von der Kapitalverwaltungsgesellschaft aussetzungen – einem entsprechenden Antrag der erwirbt und die Anteile aus ihrem eigenen Vermögen Eurex Clearing AG mit Wirkung zum 3. Januar 2018 dann an ihre Kunden weiterveräußert. Geschäfte, stattgegeben. Insofern muss das Unternehmen Ar- bei denen das Unternehmen die Fondsanteile unmit- tikel 35 MiFiR bei börsengehandelten Derivaten erst telbar für den Kunden erwirbt, lösen keine Melde ab dem 3. Juli 2020 anwenden. n pflicht aus. Für solche Geschäfte ist auch kein LEI des Kunden erforderlich. n Meldewesen Geschäftserlaubnis BaFin konsultiert Änderung der FinaRisikoV Neue Regeln für Zulassungsanträge von KF/WM Die BaFin hat eine Verordnung zur Ände- Wertpapierhandelsunternehmen und -banken rung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinforma- tionenverordnung (FinaRisikoV) zur Konsultation WM Wertpapierhandelsunternehmen und -banken gestellt. Stellungnahmen nimmt sie noch bis zum müssen seit dem 3. Januar neue Vorgaben beachten, 17. Januar entgegen. Die Verordnung richtet sich wenn sie bei der BaFin eine G eschäftserlaubnis be- an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie antragen. Hintergrund ist eine Delegierte Verordnung Wertpapierhandelsbanken. 8
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Hintergrund ist, dass ab dem Stichtag 30. Juni 2017 BaFin-Tech auch die weniger bedeutenden beaufsichtigten Institutsgruppen und Unternehmen zu Meldungen Konferenz zur Digitalisierung diesmal in Berlin nach der EZB-Meldeverordnung verpflichtet sind. Dadurch besteht für Banken neben dem nationalen ÜG Am 10. April 2018 findet in Berlin die z weite nunmehr auch ein umfangreiches europäisches Mel- BaFin-Tech statt (zur ersten BaFin-Tech siehe dewesen. BaFinJournal Juli 2016). Im Blickpunkt der Kon- ferenz stehen finanztechnologische Innovatio Um den Kreditinstituten die Meldung von Finanz nen. Geplant sind Vorträge, Workshops und informationen auf nationaler und harmonisierter Podiumsdiskussionen. Die BaFin-Tech 2018 rich- Basis zu erleichtern, sollen die Einreichungsfristen tet sich an neue und etablierte Unternehmen der für die Meldung von Finanzinformationen nach der Finanzindustrie sowie an Experten aus Praxis und FinaRisikoV den harmonisierten Einreichungstermi- Wissenschaft. nen angeglichen werden. Die veränderten Einrei- chungsstichtage für die Finanz- und ergänzenden Einzelheiten gibt die BaFin in Kürze auf ihrer Informationen sollen auch für Finanzdienstleis- Internetseite bekannt. Anmeldungen sind dann tungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken gelten. ebenfalls möglich. Die Anzahl der Teilnehmer- Des Weiteren sollen auch die weniger bedeutenden plätze ist beschränkt. Veranstaltungsort ist das beaufsichtigten Gruppen, die nach dem Handels Radisson Blu H otel, Karl-Liebknecht-Straße 3, gesetzbuch (HGB) bilanzieren und ab dem Stich- 10178 Berlin. n tag 30. Juni 2017 ebenfalls Meldungen aufgrund der EZB-Meldeverordnung einzureichen haben, aus Gründen der Proportionalität von der Befreiungs- möglichkeit des bisherigen § 6 Absatz 3 FinaRisikoV Krankenversicherung erfasst werden. Wahrscheinlichkeitstafeln 2016 veröffentlicht Im Zuge der Überarbeitung werden zudem Melde pflichten für bestimmte Finanzdienstleistungsinsti- VP Die BaFin hat neue Wahrscheinlichkeitstafeln ge- tute ergänzt, die bislang außerhalb der F inaRisikoV mäß § 159 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ver- geregelt waren. Schließlich hat die BaFin w eitere öffentlicht, nach denen Krankenversicherer ihre Tarife Klarstellungen und einige angepasste Melde kalkulieren können. Berücksichtigt wurden die Beob- vordrucke in die FinaRisikoV aufgenommen. n achtungswerte der Jahre 2014 bis 2016, welche die BaFin bei den Unternehmen erhoben hat. n Linkempfehlung zum Thema Die Konsultation finden Sie unter: Linkempfehlung zum Thema www.bafin.de » Recht & Regelungen Die Wahrscheinlichkeitstafeln finden » Konsultationen Sie unter: www.bafin.de » Publikationen & Daten » Statistiken 9
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Internationale Meldungen Agenda Wichtige Termine bis Ende Februar 2018 Verbriefungen 15./16. Jan IAIS ExCo Retreat, Europäische Verordnungen im Amtsblatt veröffentlicht Nashville 17. Jan Neujahrspresse- WM/KF Am 17. Januar treten die neue, sektor- empfang der BaFin, übergreifende Verbriefungsverordnung und die Frankfurt a. M. Änderungsverordnung zur Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) in Kraft 18. Jan Joint Committee, (siehe dazu auch BaFinJournal November 2017). Videokonferenz Beide sind jedoch erst ab dem 1. Januar 2019 anzu- wenden. 20. Jan Börsentag Dresden (BaFin-Infostand) Ziel der neuen Verordnungen ist es insbesondere, 25. Jan EU / US Insurance die Finanzierungsquellen europäischer Unterneh- Project Public Forum, men zu diversifizieren und die Risikoallokation im Washington europäischen Finanzsystem auf eine breitere Basis zu stellen. Die Entlastung der Bankbilanzen, die aus 29./30. Jan EIOPA BoS, einer verstärkten Verbriefungsaktivität resultiert, Frankfurt a. M. soll zudem eine Ausweitung der Darlehensvergabe 30. Jan ESMA MB, Paris an die Realwirtschaft ermöglichen. n 31. Jan ESMA BoS, Paris Interne Modelle 3. Feb Börsentag Frankfurt a. M. Aktualisierte EBA-Standards und (BaFin-Infostand) Prüfungsleitfaden-Entwurf der EZB 21. Feb EIOPA BoS, KF Nach der europäischen Eigenmittelrichtlinie Frankfurt a. M. (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) müs- sen Kreditinstitute, die ihre Eigenmittelanforderun- 22. Feb ESRB ATC, gen mittels interner Ansätze selbst berechnen dür- Frankfurt a. M. fen, die Ergebnisse ihrer Berechnungen mindestens 22./23. Feb IOPS Committees, einmal jährlich an die zuständigen Behörden über- Dublin mitteln. Deren Aufgabe ist es, die internen Ansätze aufsichtlich zu vergleichen. Davon ausgenommen ist 23. Feb EZB FSC, lediglich das operationelle Risiko. Frankfurt a. M. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat 26.-28. Feb IAIS Committees, nun für den diesjährigen aufsichtlichen Querver- Basel gleich und für die Vergleichsrechnung 2019 überar- 28. Feb - EBA BoS, London beitete und aktualisierte Technische Durchführungs- 1. März standards veröffentlicht. Diese richten sich an die 10
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen teilnehmenden Banken und legen fest, welche Daten Kreditbewertung (Advanced Method for Credit die Institute melden müssen und welche Form sie Valuation A djustments – A-CVA) befasst. Die EZB dabei einhalten sollen. bittet Institute und Verbände um Rückmeldung zu diesem Entwurf bis zum 31. März und plant bereits Einbeziehung sämtlicher Portfolien jetzt eine zweite Feedback-Runde. Nachdem die letzten beiden V ergleichsrechnungen der Der Leitfaden erläutert, wie die Aufsicht bei der Jahre 2016 und 2017 im Bereich K reditrisiko Beurteilung der Konformität von IMM- und A-CVA- nur Teile des Gesamtforderungsbestands abgedeckt Modellen mit den rechtlichen Anforderungen der hatten, nämlich High- beziehungsweise Low-Default- Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Portfolien (siehe BaFinJournal März 2017 und Regulation – CRR) bei den Instituten vorgehen will, Dezember 2017), werden dieses Jahr erstmalig alle die die EZB direkt beaufsichtigt. Der Entwurf soll Portfolien in den Quervergleich einbezogen. Dies zudem den Instituten helfen, die CRR-Konformität ermöglicht es der EBA, die B ankenportfolien voll ihrer IMM- und A-CVA-Modelle selbst zu beurteilen. umfänglich zu betrach- Diese Modelle liefern ten. Berücksichtigt Input-Parameter für werden dabei erstmals die Säule-I-Eigenmit- auch Spezialfinanzie- telanforderungen für rungen, etwa Projekt- Kreditrisiken von Deri- Hinweis finanzierungen. Melde- vaten und Wertpapier- frist für die teilnehmen- finanzierungsgeschäf- den Institute ist wie Fragen an die BaFin ten. Der Leitfaden bisher der 11. April. könnte aufgrund der Fragen zum aufsichtlichen V ergleich mit dem Brexit ver- Für 2019 hat die EBA beantwortet die BaFin unter bundenen Standort- im Vergleich zum bis- benchmarking@bafin.de. verlagerungen indirekt herigen Regelwerk auch Auswirkungen größere Änderungen auf nicht direkt von an den Technischen der EZB beaufsichtigte Standards vorgenom- Institute haben, so- men. So ist geplant, Spezialfinanzierungen getrennt fern diese eine Genehmigung der IMM oder A-CVA von anderen Unternehmensfinanzierungen aus- in Deutschland anstreben. Damit soll dem Gleichbe- weisen zu lassen und separate Informationen über handlungsgedanken in Deutschland unabhängig vom außerbilanzielle Positionen zu erheben. Aufgrund des zuständigen Aufseher Rechnung getragen werden. Umfangs und der Bedeutung der Änderungen hat die Zudem unterstützt dieses Vorgehen die Harmonisie- EBA die überarbeiteten Standards zur K onsultation rungsbemühungen innerhalb des Einheitlichen Auf- gestellt. Stellungnahmen nimmt sie noch bis zum sichtsmechanismus. 31. Januar entgegen. Die EZB orientiert sich dabei an den Ansätzen zur Beurteilungsmethodik für Berechnung Beurteilung der Modellkonformität, die die EBA be- des Gegenparteirisikos reits für andere Risikoarten veröffentlicht hat. Damit setzt sie ihre Vorgehensweise fort, bei fehlendem Darüber hinaus veröffentlichte die Europäische EBA-Mandat Lücken in deren Technischen Regulie- Zentralbank (EZB) den Entwurf eines Leitfadens, rungsstandards zu füllen, wenn dies zur Harmo- der sich mit der Beurteilungsmethodik für die auf nisierung europäischer Regularien notwendig er- einem internen Modell beruhende Methode zur Be- scheint. Aus dieser Überlegung heraus hatte die EZB rechnung des Gegenparteiausfallrisikos (Internal auch den Leitfaden zur Materialitätsbeurteilung von Model Methode – IMM) und der fortgeschrittenen Modelländerungen für IMM- und A-CVA-Modelle ver- Methode für das Risiko einer Anpassung der öffentlicht. n 11
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Sanierungs- und Auf einen Blick Abwicklungsplanung Internationale Behörden EBA veröffentlicht Bericht und Technische Standards und Gremien zu vereinfachten Anforderungen und Befreiungen KF Sowohl bei den Kriterien zur Gewährung ver- EZB Europäische Zentralbank einfachter Anforderungen für Institute als auch bei deren Umfang bestehen zwischen den EU-Mit- ESAs European Supervisory gliedstaaten Unterschiede. Das stellt die Europäi- Authorities sche Bankenaufsichtsbehörde EBA in einem kürzlich Europäische Aufsichts- veröffentlichten Bericht fest. In einem Technischen behörden Regulierungsstandard greift sie diese Erkenntnis auf. Der Standard ersetzt die EBA-Leitlinien zu verein- EBA European Banking Authority fachten Anforderungen aus dem Jahr 2015. Ziel ist Europäische Banken- es, die Unterschiede bei den Kriterien durch die Ein- aufsichtsbehörde führung eines zweistufigen Beurteilungsverfahrens zu reduzieren und die Ansätze der Mitgliedstaaten EIOPA European Insurance and zu harmonisieren. Dies soll die Konvergenz der Occupational Pensions Verfahren erhöhen und einheitliche Wettbewerbs Authority bedingungen innerhalb der Europäischen Union Europäische Aufsichts- sicherstellen. n behörde für das Versiche- rungswesen und die betrieb- liche Altersversorgung Zahlungsdienste ESMA European Securities and Markets Authority EBA veröffentlicht Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen Europäische Wertpapier- gegen Risiken und Marktaufsichtsbehörde KF Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie sieht vor, FSB Financial Stability Board dass Zahlungsdienstleister angemessene IT-Sicher- Finanzstabilitätsrat heitsmaßnahmen zur Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken ergreifen müssen. BCBS Basel Committee on Das neue Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Banking Supervision das am 13. Januar in Kraft getreten ist, hat diese Basler Ausschuss für Anforderung in § 53 Absatz 1 in das deutsche Recht Bankenaufsicht umgesetzt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat dazu nun konkretisierende Leitlinien veröffentlicht. Demnach müssen Zahlungsdienstleister insbesonde- re die mit den Zahlungsdiensten verbundenen Risi- ken eindeutig identifizieren und ein angemessenes Risikomanagement aufbauen. Basierend darauf sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu definieren und zu realisieren. Als nächsten Schritt muss die EBA die L eitlinien, die bisher nur auf Englisch vorliegen, in alle Amts- 12
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen sprachen der EU übersetzen. Die BaFin prüft derzeit, Notleidende Kredite wie die Anforderungen dieser Leitlinien am besten in die nationale Aufsichtspraxis eingefügt werden kön- EBA veröffentlicht Datentemplates nen. Bis zu einer solchen Übernahme der Leitlinien sollten sich die Zahlungsdienstleister an den ent- KF Die BaFin begrüßt die Veröffentlichung von sprechenden Bestimmungen der Mindestanforderun- atentemplates für notleidende Kredite (Non- D gen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI) Performing Loans – NPL) durch die Europäische orientieren. n Bankenaufsichtsbehörde EBA. Die Templates schaf- fen die Voraussetzungen dafür, dass Transaktionen mit notleidenden Krediten in der gesamten EU getä- Linkempfehlung zum Thema tigt werden können. Damit gibt es nun ein einheit- Die Leitlinien finden Sie unter: liches EU-Datenformat für die indikative Beurtei- www.eba.europa.eu lung, finanzielle Sorgfaltspflichten (Due Diligence) sowie Bewertungen im Verlauf von NPL-Transaktio- nen. Ein breiter Einsatz der Templates soll zu einer Ausweitung der Investorenbasis beitragen, die Ein- Informationstechnik stiegsbarrieren für potenzielle Anleger senken, die Datenqualität und -verfügbarkeit verbessern, die EBA veröffentlicht Empfehlungen für Auslagerung Preisfindung vereinfachen und die Entwicklung von an Cloud-Dienstleister NPL-Sekundärmärkten stärken. KF Nach einer dreimonatigen Konsultationsphase Die EBA stellt diese Templates zur Verfügung, damit hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Banken Investoren und anderen Interessenten ver- Empfehlungen veröffentlicht, in denen sie konkre- gleichbare und standardisierte Daten zu notleiden- tisiert, was Kreditinstitute bei Auslagerungen ih- den Krediten zur Verfügung stellen können. Die NPL- rer IT-Ressourcen an externe Cloud-Dienstleister Templates der EBA sind nicht Teil der aufsichtlichen (Cloud-Service-Provider) beachten sollten. Wesent- Meldepflicht; ihre Nutzung ist freiwillig. Sie sollen liche Punkte sind die Pflicht der Institute zur ange- als Marktstandard für NPL-Transaktionen dienen und messenen Information der Aufsicht, die vertragli- eine Grundlage für Sekundärmarktinitiativen in die- che Umsetzung von Zugangs- und Prüfungsrechten sem Bereich schaffen. –s owohl für die Institute als auch für die Aufsicht – sowie die Sicherheit von Daten und Systemen. In den NPL-Templates der EBA sollen Daten auf Einzelkreditebene erfasst werden, unter anderem Die Empfehlungen der EBA werden zum 1. Juli 2018 mit Informationen zu den Gegenparteien des Kre- wirksam. Vorher müssen die nationalen Aufsichtsbe- dits sowie zu den zugrundeliegenden Sicherheiten. hörden der EBA melden, inwieweit die Institute die Dies gewährleistet Informationen in größtmöglicher einzelnen Punkte bereits umsetzen. Die BaFin wird Granularität. Die Templates bauen auf dem bereits die Veröffentlichung der EBA zum Anlass nehmen, bestehenden Meldewesen auf, um die Implemen- eine Interpretationshilfe für die Unternehmen zu tierungskosten für die Banken zu reduzieren. Sie erstellen. Darin wird sie unter anderem klarstellen, etablieren ein gemeinsames EU-Datenformat; in welche Erwartungen sie in Bezug auf die Prüfungs- bestimmten Teilen werden aber auch nationale Be- rechte bei Cloud-Dienstleistern hat. n sonderheiten erfasst. Für die indikative Beurteilung von Portfolien steht zudem ein Übersichtstemplate zur Verfügung. Linkempfehlung zum Thema Die Empfehlungen der EBA finden Sie Bei der Finalisierung der Templates wurde das Feed- unter: back von Marktteilnehmern sowie den zuständigen www.eba.europa.eu Behörden und EU-Institutionen berücksichtigt. So nahm die EBA zum Beispiel eine Priorisierung ver- schiedener Datenfelder vor, je nach Bedeutung der Informationen für die Bewertung und die Prüfungen im Rahmen finanzieller Due Diligence. 13
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Hintergrund Jahresfinanzberichte Mit den NPL-Templates kommt die EBA einem Ersu- ESMA veröffentlicht Technischen Regulierungsstandard chen der Europäischen Kommission und des Rates zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat der Europäischen Union nach. Am 29. März 2017 bat der Vizepräsident der Europäischen Kommission die WM Emittenten, die in den Anwendungsbereich EBA um die Ausarbeitung von Datentemplates, die der Transparenzrichtlinie fallen, müssen ihre Jah- die Informationsasymmetrien zwischen potenziellen resfinanzberichte für Geschäftsjahre, die ab dem Käufern und Verkäufern notleidender Kredite verrin- 1. Januar 2020 beginnen, in einem einheitlichen gern und so zur Entwicklung eines funktionierenden elektronischen Format erstellen. Die Europäische Sekundärmarkts in der EU beitragen sollten. Außer- Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA dem erhielt die EBA durch die Schlussfolgerungen hat der EU-Kommission dazu nun den Entwurf ei- des Europäischen Rates vom 11. Juli 2017 das Man- nes Technischen Regulierungsstandards vorgelegt dat, Templates für Banken herauszugeben, in denen und diesen zusammen mit ihrem Abschlussbericht spezifische Detailinformationen enthalten sind, die veröffentlicht. Ergänzend stellte sie einen L eitfaden Banken bezüglich ihrer Kreditrisiken im Anlagebuch für die Anwendung des elektronischen Formats festhalten müssen. bereit. Die Nutzung der NPL-Transaktionstemplates der EBA befreit die Vertragsparteien nicht von rechtlichen, Linkempfehlung zum Thema buchhalterischen, aufsichtlichen und anderen Ver- Die Dokumente zum einheitlichen pflichtungen, insbesondere nicht von solchen im elektronischen Berichtsformat finden Zusammenhang mit Datenschutz- oder Vertraulich- Sie unter: keitsvorschriften. n www.esma.europa.eu Der Technische Regulierungsstandard sieht vor, MREL dass Emittenten für ihre Jahresfinanzberichte das XHTML-Format verwenden (Extensible Hyper Text EBA aktualisiert Bericht zur Umsetzung Markup Language). Dieses kann mit herkömmlichen Internetbrowsern dargestellt werden. Enthält der KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Jahresfinanzbericht einen nach den Internationalen hat den quantitativen Teil ihres Berichts über die Rechnungslegungsstandards (International F inancial Umsetzung der Mindestanforderung an Eigenmit- Reporting Standards – IFRS) erstellten Konzern- tel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten abschluss, so sind zusätzlich bestimmte Elemente (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible dieses Abschlusses mit Kennzeichnungen nach dem Liabilities – MREL) aus dem Vorjahr aktualisiert (sie- XBRL-Standard zu versehen (Extensible Business he BaFinJournal Januar 2017). Reporting Language). Diese Kennzeichnungen er- möglichen eine maschinelle Verarbeitung der ent- Basierend auf der Analyse des letztjährigen Be- sprechenden Informationen. Die XBRL-Kennzeich- richts untersuchte die EBA das Volumen und die nungen müssen nach dem Inline-XBRL-Standard in Deckungslücke der MREL. Dies erfolgte anhand einer das XHTML-Dokument eingebunden werden. repräsentativen Stichprobe von europäischen Ban- ken auf Grundlage von Daten aus Dezember 2016. Dem Entwurf des Regulierungsstandards gingen Die EBA analysierte dabei verschiedene Szenarien. eine öffentliche Konsultation und Praxistests voraus. Sie kam zu dem Ergebnis, dass sich Qualität und Nach dem Übernahmeverfahren durch die EU-Kom- Höhe der berücksichtigungsfähigen Eigenmittel und mission wird der Standard in allen Mitgliedstaaten Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr leicht unmittelbar anzuwenden sein. n verbessert haben. n 14
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Legal Entity Identifier Spekulative Produkte Übersetzung der ESMA-Stellungnahme ESMA veröffentlicht weitere Stellungnahme zur Unterstützung der reibungslosen Einführung WM Ende Juni 2017 teilte die Europäische Wert- WM Um die reibungslose Umsetzung der Anforde- papier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in einer rungen des Legal Entity Identifier zu unterstützen, Stellungnahme mit, dass sie derzeit Maßnahmen hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichts- zur Regulierung des Vertriebs bestimmter speku- behörde ESMA eine Stellungnahme veröffentlicht. lativer Finanzprodukte erwägt (siehe B aFinJournal Die B aFin hat diese gemeinsam mit den Finanz- Juli 2017). Betroffen sind namentlich finanzielle marktaufsichtsbehörden von Österreich und Liech- Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) bersetzen lassen. n tenstein ü und binäre Optionen. Nun hat die ESMA in einer aktuellen Stellungnahme Linkempfehlung zum Thema mitgeteilt, welche Maßnahmen sie erwägt. In Be- Die Übersetzung der Stellungnahme tracht kommt danach zum einen ein Verbot von finden Sie unter: Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von binären Op- www.bafin.de » Publikationen & Daten tionen. Zum anderen seien in Bezug auf das Ange- » Aktuelles bot von CFDs verschiedene Vorgaben denkbar: eine Hinweis Weitere internationale Konsultationen BCBS Technische Anpassung bei Basel III: Behandlung außergewöhnlicher geldpolitischer Geschäfte in der strukturellen Liqui- ditätsquote (Net Stable Funding Ratio) (bis 5. Februar 2018) FSB Methodik zur Beurteilung der Umsetzung der Key Attributes für effektive Abwick- lungsregimes im Versicherungssektor (bis 28. Februar 2018) EBA Technische Regulierungsstandards zur Homogenität von STS-Verbriefungen unter- liegenden Risikopositionen (bis 15. März 2018) EBA Technische Regulierungsstandards zum Risikoselbstbehalt bei Verbriefungstrans- aktionen (bis 15. März 2018) EBA Diskussionspapier zu den überarbeiteten Rahmenwerken für das Markt- und Kontrahentenausfallrisiko (bis 15. März 2018) ESMA Technische Standards zu Inhalt und Format der Meldung für STS-Verbriefungen gemäß Verbriefungsverordnung (bis 19. März 2018) ESMA Technische Standards zu Offenlegungspflichten, operativen Standards und Zugangs- bedingungen gemäß Verbriefungsverordnung (bis 19. März 2018) ESMA Technische Standards zu den die Erfüllung der STS-Kriterien überprüfenden Dritten gemäß Verbriefungsverordnung (bis 19. März 2018) 15
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Hebelbeschränkung, eine automatische Verlust Stresstest begrenzung, ein Nachschusspflichtverbot, Vermark- tungsbeschränkungen und eine standardisierte BCBS konsultiert überarbeitete Prinzipien Risikowarnung. Die ESMA will dazu im Januar eine kurze Konsultation durchführen. n KF Bis zum 23. März haben Marktteilnehmer Gele- genheit, zu den überarbeiteten Stresstest-Prinzipien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS Stellung zu nehmen. Diese sollen die im Jahr 2009 OTC-Derivate veröffentlichten Prinzipien ersetzen und richten sich sowohl an die Banken als auch an die Aufsichts FSB veröffentlicht Governance-Regeln behörden. und Zeitplan für einheitliche Transaktionskennung Die neuen Stresstest-Prinzipien sind sehr allgemein WM Der Finanzstabilitätsrat FSB hat Governance- gehalten. Es wurde weitestgehend auf präskriptive Regeln und einen Zeitplan zur Umsetzung des Ausführungen und Anforderungen verzichtet. N ähere Unique Transaction Identifiers (UTI) veröffentlicht. Erläuterungen und Auslegungen sind in einem er- Der UTI ist eine weltweit einheitliche Transaktions- gänzenden Bericht enthalten, den der BCBS eben- kennung, der die Aggregation von Transaktionsmel- falls veröffentlichte. n dungen zu Over-the-Counter-Derivaten (OTC-Deri- vaten) erleichtern soll. n 16
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen © iStockphoto.com/phive2015 IT-Sicherheit Aufsicht konkretisiert Anforderungen an die Kreditwirtschaft KF Anfang November veröffentlichte die BaFin die Ziel der BAIT ist es, einen verständlichen und flexib- Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT, len Rahmen für das Management der IT-Ressourcen, siehe BaFinJournal November 2017). Die BAIT sind des Informationsrisikos und der Informationssicher- nunmehr der zentrale Baustein der IT-Aufsicht für heit zu schaffen. Sie sollen auch dazu beitragen, alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in das unternehmensweite IT-Risikobewusstsein in den Deutschland. Sie richten sich an die Geschäftsleitun- Instituten und gegenüber den Auslagerungsunter- gen der Unternehmen. nehmen zu erhöhen. Auch die Erwartungen der 17
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Bankenaufsicht an die Institute in Bezug auf die Fremdbezug, beziehen die BAIT auch den § 25b KWG Steuerung und Überwachung des IT-Betriebs – in diese Interpretation ein. Durch den Verweis auf einschließlich des hierfür notwendigen Berechti- dezidierte Textziffern in den MaRisk wird der Bezug gungsmanagements, der Anforderungen an das zu den allgemeinen bankaufsichtlichen Anforderun- IT-Projektmanagement und die Anwendungs gen an das Risikomanagement sichergestellt. Die entwicklung – ist nunmehr transparent. Die BAIT BAIT adressieren insbesondere Themen, bei denen adressieren insgesamt die Themenbereiche, die die die Aufsicht bei IT-Prüfungen der vergangenen Jahre Aufsicht aufgrund der Ergebnisse der IT-Prüfungs- wesentliche Mängel identifiziert hat (siehe Grafik 1). praxis als besonders wichtig einstuft. Die BAIT sollen den Instituten dabei helfen, in Be- Interpretation der Aufsichtsnormen zug auf die IT eine ordnungsgemäße Geschäftsorga- nisation sicherzustellen. Die prinzipienorientierten Die BAIT interpretieren – ebenso wie die Ende Anforderungen der BAIT sind jedoch nicht als voll- Oktober aktualisierten Mindestanforderungen an ständiger Anforderungskatalog anzusehen. I nsoweit das Risikomanagement der Banken (MaRisk, siehe bleiben die Banken gemäß AT 7.2 MaRisk in der BaFinJournal November 2017) – die gesetzlichen Pflicht, bei der Umsetzung der BAIT-Anforderungen Anforderungen des § 25a Absatz 1 Satz 3 Num- auf gängige Standards abzustellen. mern 4 und 5 Kreditwesengesetz (KWG). Sie kon- kretisieren, was die Aufsicht unter einer angemes- Darüber hinaus ist es evidentes Wesensmerkmal senen technisch-organisatorischen Ausstattung der der BAIT, dass der Grundsatz der doppelten Propor- IT-Systeme, unter besonderer Berücksichtigung der tionalität uneingeschränkt gilt. Dieser besagt, dass Anforderungen an die Informationssicherheit sowie sowohl die Steuerungsinstrumente einer Bank als eines angemessenen Notfallkonzepts, versteht. auch die Intensität der Überwachung durch die Ban- kenaufsicht proportional zu den Risiken der Bank Da die Institute immer mehr IT-Services von Drit- sein sollen. ten beziehen, sowohl durch Auslagerungen von IT-Dienstleistungen als auch durch den sonstigen IT-Risikobewusstsein schärfen Ein zentrales Ziel der BAIT ist, das IT-Risikobewusstsein in den Instituten und insbesondere in Grafik 1: Identifizierte IT-Mängel den Führungsebenen zu schär- fen. Unter dem Begriff IT-Risiko versteht die Aufsicht alle Risiken IT-Strategie (AT 4.2 MaRisk), IT-Berichtswesen, Datenqualität für die Vermögens- und Ertrags- (u.a. AT 4.3.2 Tz. 2 und AT 7.2 Tz. 2 MaRisk) lage der Institute, die aufgrund von Mängeln entstehen, die das IT-Revision IT-Organisation, IT-Management beziehungswei- (AT 4.4.3, BT 2) IT-Auslagerung se die IT-Steuerung, die Verfüg- (AT 9 MaRisk) barkeit, Vertraulichkeit, Integri- tät und Authentizität der Daten, IT-Feststellungen das interne Kontrollsystem der schwerpunktmäßig IT-Organisation, die IT-Strate- IT-Notfall- Informations- in den Bereichen gie, -Leitlinien und -Aspekte der management risikomanagement Geschäftsordnung oder den Ein- (AT 7.3 MaRisk) (AT 4.3.2 i.V.m. satz von Informationstechnolo- BTR 4 MaRisk) gie betreffen (siehe dazu auch BaFinJournal November 2013). Anwendungs- Benutzerberechtigungen entwicklung (AT 7.2 Tz. 2 i.V.m. Das Erfordernis der Schaffung (AT 7.2 Tz. 2 bis 5 MaRisk) AT 4.3.1 Tz. 2 MaRisk) von Risikotransparenz und der 18
Januar 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Auseinandersetzung mit dem IT-Risiko auf allen IT-Governance Ebenen des Instituts zieht sich durch alle acht The- menmodule der BAIT und ist integraler Bestandteil Die Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, dass der einzelnen IT-Anforderungen (siehe Grafik 2). die Regelungen zur IT-Governance institutsintern und gegenüber Dritten wirksam umgesetzt werden. IT-Strategie Sie hat auch dafür Sorge zu tragen, dass insbeson- dere das Informationsrisiko und das Informations- In Bezug auf die IT-Strategie steht die Anforderung sicherheitsmanagement, der IT-Betrieb und die im Vordergrund, dass sich die Geschäftsleitung mit Anwendungsentwicklung angemessen mit Personal den strategischen Implikationen der verschiedenen ausgestattet sind. Aspekte der IT für die Geschäftsstrategie regelmäßig auseinandersetzt. Hierzu gehören neben der Auf- Dies ist aus Sicht der Aufsicht wichtig, damit das bau- und Ablauforganisation der IT und der Ausla- Risiko einer qualitativen oder quantitativen Unter- gerung von IT-Dienstleistungen auch b eispielsweise ausstattung dieser Bereiche frühzeitig erkannt und der strategische Umgang mit der individuellen möglichst umgehend behoben werden kann. Aus Datenverarbeitung (IDV) in den Fachbereichen. demselben Grund enthalten die BAIT die Anforde- rung, unvereinbare Tätigkeiten innerhalb der IT-Auf- Durch die Festlegung der IT-Strategie sowie durch bau- und -Ablauforganisation zu vermeiden. daraus abgeleitete Maßnahmen zur Erreichung der Strategieziele, die institutsintern zu veröffentlichen Informationsrisikomanagement sind, wird auch Klarheit über die Bedeutung der IT für die Durchführung der Bankgeschäfte geschaffen, Das Institut hat im Rahmen des Managements der die für das IT-Risikobewusstsein notwendig ist. Informationsrisiken den jeweiligen Schutzbedarf zu ermitteln, auf dieser Grundlage Sollmaßnahmen Grafik 2: Schärfung des IT-Risikobewusstseins durch die BAIT IT-Risikobewusstsein Governance 1. IT- Strategie 2. IT- Governance 3. Informations- 8. Aus- lagerung Steuerung risikomanagement und sonstiger Fremdbezug 4. Informations- von sicherheits- IT-Dienst- management leistungen 6. IT-Projekte 5. Benutzer- und Anwendungs- Operativ berechtigungs- entwicklung 7. IT-Betrieb management (inkl. Datensicherung) 19
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