Wertpapiere Kauf- und Tauschangebote: Hinweise für Anleger
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BaFin Journal Informationen der Bundesanstalt März 2018 für Finanzdienstleistungsaufsicht Wertpapiere Kauf- und Tauschangebote: Hinweise für Anleger Seite 15 © weseetheworld/fotolia.com Initial Coin Offerings Sanierungsplanung BaFin veröffentlicht Hinweisschreiben Quervergleich: zur Einordnung als Finanzinstrumente Bankaufsichtliche Erfahrungen Seite 19 Seite 22
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Themen 4 Kurz & Aktuell 4 Anforderungen an die IT VP 4 Kapitalverwaltungsgesellschaften WM 5 Finanzkonglomerate ÜG 5 Privatkundeneinlagen KF 6 Institutsvergütungsverordnung KF 6 Moratorium KF 6 Versicherungsaufsicht VP 6 IT-Aufsicht KF © BaFin 7 Compliance ÜG 7 Erstversicherer VP 7 Wichtige Termine ÜG 8 Versicherungsvertrieb VP Forderungen gegenüber Staaten 8 Nachhaltiges Finanzwesen ÜG 9 Fintech ÜG BaFin-Experte Pierschel zur Diskussion im BCBS: 10 Privatplatzierungen WM „Es wäre fahrlässig, bei der derzeitigen 10 Investmentfonds WM Regelung zu bleiben.“ 10 Aufsichtskonvergenz WM Seite 29 11 Interessengruppen VP 11 Risiken KF 12 Bankenregulierung KF 12 Offenlegung KF 13 Fintech KF 25 Verbraucher 13 Schattenbankensektor ÜG 14 Weitere internationale Konsultationen ÜG 25 Verbraucherbildung KF 26 Warnung WM 15 Aufsicht 26 Großkreditverbot KF 26 Einstellung ÜG 15 Wertpapiere WM 26 Warnhinweis WM 19 Initial Coin Offerings WM 27 Mögliche Verstöße gegen Erlaubnispflicht ÜG 22 Sanierungsplanung KF 27 Abwicklung unerlaubter Geschäfte ÜG 28 Untersagungen VP/WM 29 Internationales 29 Forderungen gegenüber Staaten KF 33 Bekanntmachungen In Artikeln mit diesem Zeichen finden Sie Informationen zum Verbraucherschutz. In der Rubrik Verbraucher lesen Sie Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen dazu. KF = Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; VP = Versicherer und Pensionsfonds; WM = Wertpapierfirmen und Märkte; AW = Abwicklungsthemen; ÜG = Übergreifendes 2
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Wie sind Forderungen gegenüber Staaten in Bankbilanzen regulato- Anleger erhalten hin und wieder risch zu behandeln? Vor wenigen das Angebot, ein Wertpapier aus Tagen endete die Frist für Stellung- ihrem Depot zu einem Angebots- nahmen zu einem Diskussions preis an einen Interessenten zu papier, das der Basler Ausschuss verkaufen beziehungsweise gegen für Bankenaufsicht zu dieser Frage andere Wertpapiere einzutauschen. veröffentlicht hatte. Im Interview Der Coverbeitrag ab Seite 15 er- ab Seite 29 erläutert BaFin-Experte © Bernd Roselieb läutert, welche Kauf- und Tausch Frank Pierschel die Inhalte des angebote die BaFin beaufsichtigt Papiers und ordnet sie aus Sicht und bei welchen Angeboten beson- der BaFin ein. dere Vorsicht geboten ist. Ein weiteres Thema der Banken Dr. Sabine Reimer, Auch bei Initial Coin Offerings aufsicht finden Sie auf Seite 22. Leiterin Kommunikation sind Anleger die Zielgruppe. Seit Der Beitrag gibt einen Überblick einiger Zeit erreichen die BaFin über den Status Quo deutscher Ins- vermehrt Anfragen, ob die dabei titute bei der Sanierungsplanung. vertriebenen Token oder virtuellen Grundlage ist ein Quervergleich der Währungen als Finanzinstrumente Sanierungspläne von 33 bedeuten- anzusehen sind. Sie hat dazu nun den und weniger bedeutenden Ins- ein Hinweisschreiben veröffent- tituten, den die BaFin im vergange- licht, mit dem sich der Beitrag ab nen Jahr durchgeführt hatte. Seite 19 befasst. Ziel ist es, betrof- fene Marktteilnehmer über die gel- Eine interessante Lektüre wünscht tenden gesetzlichen Anforderungen Ihnen aufzuklären. Dr. Sabine Reimer 3
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Kurz & Aktuell Kurzmeldungen zu nationalen und internationalen Neuerungen, Rundschreiben, Konsultationen und andere Veröffentlichungen © iStockphoto.com/Oxford Anforderungen an die IT Kapitalverwaltungs- BaFin konsultiert Rundschreiben gesellschaften der Versicherungsaufsicht BaFin konsultiert novellierte Musterbausteine VP Die BaFin hat das Rundschreiben „Versicherungs- für Kosten offener Fonds aufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT)“ zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum WM Die BaFin hat den Entwurf der ü berarbeiteten 20. April möglich. Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publi- kumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien- Das Rundschreiben findet Anwendung auf alle Ver- Sondervermögen) sowie den Entwurf der über sicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die arbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln der Aufsicht der BaFin unterliegen. Es gilt nicht für von Immobilien-Sondervermögen zur öffentlichen Versicherungszweckgesellschaften im Sinne des Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie § 168 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie bis zum 27. April entgegen. Die Entwürfe lösen die den S icherungsfonds im Sinne des § 223 VAG. Das Musterbausteine für Kostenklauseln offener Pub- Rundschreiben enthält Hinweise zur Auslegung der likumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien- Vorschriften über die Geschäftsorganisation im VAG, Sondervermögen) sowie die Musterbausteine für soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen Ausstattung der Unternehmen beziehen. n ab, beide mit Stand vom 4. September 2012. Mit den Musterbausteinen legt die BaFin ihre Verwal- Linkempfehlung zum Thema tungspraxis bei der Genehmigung von Kostenrege- Die Konsultation finden Sie unter: lungen in den Anlagebedingungen offener Publikums- www.bafin.de » Recht & Regelungen investmentvermögen offen. Es handelt sich dabei um » Konsultationen Muster, die den aufsichtsrechtlichen Mindestanforde- rungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 4
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen genügen. Eine Novellierung der Musterbausteine war mit CRR, CRD IV und Solvency II sowie deren Zu- zum einen erforderlich, weil das KAGB das Invest- sammenwirken auf der Ebene von Finanzkonglome- mentgesetz abgelöst hat. Zum anderen soll die aktu- raten. Ebenso bedarf es weiterer Beobachtung, wie elle Verwaltungspraxis der BaFin in den Musterbau- sich die oben genannte Delegierte Verordnung kon- steinen dargestellt werden. Darüber hinaus dient die kret auf die Berechnung der Finanzkonglomerate- Novellierung redaktionellen und klarstellenden Ände- Solvabilität auswirkt. Darüber hinaus unterliegen rungen und Korrekturen. n auch die europäischen Regelungen zur zusätzlichen Aufsicht über Finanzkonglomerate einem kontinuier- lichen Weiterentwicklungsprozess. Linkempfehlung zum Thema Die Konsultation finden Sie unter: Für einen Übergangszeitraum stellt die BaFin den www.bafin.de » Recht & Regelungen nach § 17 Absatz 2 Satz 2 des Finanzkonglomerate- » Konsultationen Aufsichtsgesetzes (FKAG) meldepflichtigen überge- ordneten Unternehmen eines Finanzkonglomerats daher den Meldevordruck zum Nachweis der ange- messenen Eigenmittelausstattung zur Verfügung. Finanzkonglomerate Das Formular ersetzt die bisherigen M eldevordrucke nach § 10 und den Anlagen 1 bis 8 der FkSolV. Es BaFin veröffentlicht Rundschreiben und Formular bietet unter anderem die Möglichkeit, zusätzliche für Solvabilitäts-Meldung Eingabefelder einzufügen, die den unternehmens individuellen Besonderheiten Rechnung tragen. ÜG Die BaFin hat zwei zentrale Elemente für das Damit reagiert die BaFin auch auf die Rückmeldun- Berichtswesen von Finanzkonglomeraten veröffent- gen, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation licht: Das Rundschreiben zur Finanzkonglomerate- eingegangen sind. Solvabilität und den zugehörigen Meldevordruck zum Nachweis der angemessenen Eigenmittelausstattung Das Rundschreiben selbst enthält Erläuterungen zu eines Finanzkonglomerats. Beide in Z usammenarbeit den wesentlichen gesetzlichen Anforderungen sowie mit der Deutschen Bundesbank erstellten Doku- Hinweise zur Ausfüllung des Meldevordrucks. Sowohl mente hatte die Aufsicht zuvor öffentlich k onsultiert Rundschreiben als auch Meldevordruck gelten erst- (siehe BaFinJournal Oktober 2017). malig für die im Jahr 2018 vorzunehmenden Mel- dungen, die sich auf das zum 31. Dezember 2017 Das Rundschreiben ersetzt die veraltete Finanz – oder unternehmensindividuell abweichend – been- konglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV) dete Geschäftsjahr beziehen. n vom 20. September 2013, die aufgehoben wur- de. Hintergrund sind neue Vorgaben aufgrund der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und -richtlinie Privatkundeneinlagen (Capital Requirements Directive IV – CRD IV), dem europäischen Regelwerk Solvency II und der BaFin hebt Merkblatt auf Delegierten Verordnung, welche die Methoden zur Berechnung der Eigenmittelausstattung von Finanz- KF Die BaFin hat das Merkblatt zu den Anforde- konglomeraten konkretisiert. So gibt es gravierende rungen an die Kategorisierung von Privatkunden- Änderungen bei den sektoralen Eigenmittelbestand- einlagen gemäß Artikel 421 Absätze 1 bis 3 der teilen, der Klassifizierung, den Anrechnungsgrenzen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements und den Solvabilitätsanforderungen sowie bei der Regulation – CRR) vom 28. Februar 2014 aufge- marktwertorientierten Neubewertung der Bilanzen. hoben. Hintergrund ist, dass die Europäische Ban- kenaufsichtsbehörde EBA im November 2017 ihre Zusammenwirken von CRR, CRD IV Leitlinien für Privatkundeneinlagen außer Kraft ge- und Solvency II setzt hat. n Die nationalen Aufsichtsbehörden und die Europäi- sche Zentralbank sammeln zurzeit erste Erfahrungen 5
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Institutsvergütungs- Programmformat und an einem neuen Veranstal- tungsort, dem früheren Plenarsaal des Deutschen verordnung Bundestages. Einzelheiten zur Konferenz wie das Programm und das Anmeldeverfahren wird die BaFin BaFin veröffentlicht Auslegungshilfe in einer späteren Ausgabe des BaFinJournals sowie auf ihrer Internetseite bekannt geben. KF Die BaFin hat eine aktualisierte Auslegungs hilfe zur neuen Institutsvergütungsverordnung 2011 als Informationsveranstaltung zum europäi- (InstitutsVergV) veröffentlicht, in der sie Hinweise schen Aufsichtsregime Solvency II ins Leben ge- zur Umsetzung der A nforderungen gibt. Die Aus rufen, hat sich die Veranstaltungsreihe als erfolg- legungshilfe bezieht sich auf die am 4. August 2017 reiches Format etabliert. Die BaFin möchte damit in Kraft getretene Fassung der I nstitutsVergV (siehe weiterhin den intensiven Informationsaustausch mit BaFinJournal August 2017) und ersetzt die Vor der Branche gewährleisten. n version vom 1. Januar 2014. n IT-Aufsicht Moratorium BaFin-Informationsveranstaltung für Banken BaFin veröffentlicht FAQs zur Anordnung am 27. September 2018 gegen die Dero Bank AG KF Am 27. September findet im Kap Europa in KF Die BaFin hat Fragen und Antworten (Frequently Frankfurt am Main die diesjährige Informations Asked Questions – FAQs) rund um das Moratorium veranstaltung „IT-Aufsicht bei Banken“ statt. B ereits über die Dero Bank AG zusammengestellt und auf zum fünften Mal lädt die BaFin interessierte Markt- ihrer Internetseite veröffentlicht. Darin erläutert sie teilnehmer ein, sich über Themen rund um die IT- zum Beispiel das weitere Verfahren und die Folgen Sicherheit auszutauschen. Die Veranstaltung richtet für die Kunden. sich an Vertreter von Banken, Verbänden, IT-Dienst- leistern und Prüfungsgesellschaften. Die BaFin hatte am 8. Februar 2018 gegenüber der Dero Bank AG wegen drohender bilanzieller Über- Die Veranstaltung befasst sich unter anderem mit schuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT erlassen (siehe BaFinJournal Februar 2018). Außer- (BAIT), der aktuellen Aufsichts- und Prüfungspraxis dem hatte sie angeordnet, die Bank für den Verkehr der Europäischen Zentralbank und der Deutschen mit der Kundschaft zu schließen, und ihr untersagt, Bundesbank, der aufsichtlichen Einschätzung zum Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung Thema Cloud-Computing sowie mit den Auswirkun- von Schulden gegenüber der Dero Bank bestimmt gen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. sind (Moratorium). n Nähere Informationen zum Programm und das Anmeldeformular wird die BaFin demnächst auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Die Teilnahme Versicherungsaufsicht ist kostenlos, die Zahl der Teilnehmer jedoch be- schränkt. n BaFin-Jahreskonferenz im November VP Am 13. November 2018 findet im World Conference Center Bonn die diesjährige Jahres Linkempfehlung zum Thema konferenz der Versicherungsaufsicht statt. Unter Nähere Informationen zu den dem Titel „Neue Herausforderungen für Aufsicht Veranstaltungen finden Sie und Branche“ richtet die BaFin den Blick erneut demnächst unter: in die Zukunft – diesmal mit einem erweiterten www.bafin.de » Veranstaltungen 6
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Compliance Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Verhaltenskodex für die Mitglieder Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschafts- des BaFin-Direktoriums raums, die für die Tätigkeit in Deutschland eine Zu- lassung brauchen. n ÜG Ein neuer, vom Bundesfinanzministerium (BMF) gebilligter Verhaltenskodex bündelt nunmehr die Wohlverhaltensregeln, die für das Direktorium der BaFin gelten. Die Wohlverhaltensregeln ergeben sich insbesondere aus dem Gesetz über die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG), dem Bundesbeamtengesetz (BBG), vertraglichen Agenda Regelungen und BaFin-internen Leitlinien. Wichtige Termine Die Basis des Verhaltenskodex bilden drei grund legende Prinzipien. Erstens müssen die Mitglieder bis Ende April 2018 des Direktoriums ihre Aufgaben unparteiisch und uneigennützig erfüllen. Zweitens haben sie Interes- 15. März Joint Committee, senkonflikte zu umgehen und unvermeidbare In- Videokonferenz teressenkonflikte dem BMF mitzuteilen. Das dritte Prinzip besagt, dass sich die Direktoriumsmitglieder 15./16. März BCBS, Basel jederzeit in einer Weise verhalten, die das Ansehen der BaFin und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die 17. März Börsentag (BaFin- BaFin aufrecht erhält und fördert. Stand), München 19. März EIOPA MB, Der Verhaltenskodex enthält unter anderem Rege- Frankfurt a. M. lungen zur Annahme von Zuwendungen, zu Vor- tragstätigkeiten und Ehrenämtern und zu privaten 22. März ESMA MB, Sofia Wertpapiergeschäften. Er sieht vor, dass die Mit- glieder des Direktoriums keine Geschäfte in Wert 22. März ESRB GB, papieren von Unternehmen des Finanzsektors täti- Frankfurt a. M. gen. Ein externer Wirtschaftsprüfer prüft dies und 22./23. März ESMA BoS, Sofia stellt eine neutrale Kontrolle sicher. 23. März AFS, Berlin Es ist Aufgabe des Compliance-Beauftragten der 24.-27. März NAIC Spring Meeting, BaFin, die Mitglieder des Direktoriums zu den Wohl- Milwaukee verhaltenspflichten zu beraten. Zudem nimmt er (Wisconsin, USA) deren Meldungen entgegen, beispielsweise zu Gast- geschenken und zu privaten Wertpapiergeschäften, und prüft diese anhand der einschlägigen Rege lungen. n 10. April BaFin-Tech 2018, Berlin 10./11. April EIOPA BoS, Erstversicherer Frankfurt a. M. 13./14. April Invest, Stuttgart Statistik 2016 veröffentlicht (BaFin-Infostand und Vorträge) VP Die BaFin hat die Gesamtstatistik über Stand und Entwicklung der deutschen Erstversicherer und 18./19. April EBA, London Pensionsfonds 2016 auf ihrer Internetseite veröf- fentlicht. Diese enthält außerdem Statistiken über 7
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Internationale Meldungen hochrangigen Expertengruppe stützt. Zudem gibt sie auf ihrer Internetseite Antworten auf wichtige Fragen zum Thema. Der Aktionsplan sieht insbesondere vor, b estimmte Entscheidungen von den Mitgliedstaaten auf die Versicherungsvertrieb europäische Ebene zu verlagern. Als Hauptziele nennt die Kommission Anwendungsbeginn der Richtlinie in Deutschland bleibt unverändert -- die Umlenkung der Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen, um ein nachhaltiges und integrati- VP Der europäische Gesetzgeber hat den Zeitpunkt ves Wachstum zu erreichen, verschoben, zu dem die Versicherungsvertriebs -- die Bewältigung der finanziellen Risiken, die sich richtlinie spätestens umzusetzen beziehungsweise aus Klimawandel, Naturkatastrophen, Umwelt anzuwenden ist. Eine entsprechende Ä nderungs- zerstörung und sozialen Problemen ergeben, und richtlinie haben das Europäische Parlament und -- die Förderung der Transparenz und Langfristig- der Rat vor wenigen Tagen verabschiedet. Dem- keit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit. nach müssen die Mitgliedstaaten die Regelungen erst zum 1. Juli 2018 umsetzen und spätestens ab Empfehlungen der Experten dem 1. Oktober 2018 anwenden; ursprünglich war für beides der 23. Februar 2018 vorgesehen. Die Die Expertengruppe hatte in ihrem A bschlussbericht Verschiebung kam auf Antrag einer Reihe von Mit- die Herausforderungen und Chancen dargelegt, de- gliedstaaten zustande, die – insbesondere wegen nen die EU bei der Entwicklung einer n achhaltigen der Verzögerung beim Erlass der zugehörigen Dele- Finanzpolitik gegenübersteht. Der Bericht zeigt gierten Verordnungen – die fristgerechte Umsetzung auf, wie der Finanzsektor wieder an die Realwirt- und Anwendung nicht geschafft hätten. schaft anknüpfen kann, um den Übergang zu einer ressourcenschonenderen, kreislauforientierten Wirt- Deutschland hat die Regelungen allerdings bereits schaft zu schaffen. implementiert – das Umsetzungsgesetz zur Ver- sicherungsvertriebsrichtlinie (siehe BaFinJournal Demnach wird eine Neuausrichtung der Investitions- März 2017 und August 2017) ist bereits seit dem ströme hin zu langfristigen, nachhaltigen Projekten 23. Februar 2018 in Kraft. Der nationale Gesetz auch die Stabilität des Finanzsystems verbessern. geber hat die Richtlinie damit zulässigerweise „vor- Die Expertengruppe schlug vor, fristig“ umgesetzt und für anwendbar erklärt. n -- ein System zur Klassifizierung einzuführen, um auf dem Markt für Klarheit darüber zu sorgen, Linkempfehlung zum Thema was „nachhaltig“ ist, Die Änderungsrichtlinie finden Sie -- die Pflichten von Investoren bei der Schaffung unter: eines nachhaltigeren Finanzsystems zu klären, www.data.consilium.europa.eu -- Finanzinstitute und Unternehmen anzuhalten, besser offenzulegen, wie Nachhaltigkeit in die Entscheidungsprozesse einfließt, -- ein EU-weites Gütesiegel für grüne Anlagefonds Nachhaltiges Finanzwesen zu schaffen -- Nachhaltigkeit in die Mandate der europäischen Europäische Kommission legt Aktionsplan vor Aufsichtsbehörden aufzunehmen und -- einen europäischen Standard für grüne Anleihen ÜG Mit einem Bündel von Maßnahmen, die alle Ak- einzuführen. teure des Finanzsystems einbeziehen, will die Euro- päische Kommission den Finanzsektor nachhaltiger Die Umsetzung einiger Empfehlungen, die im gestalten. Sie hat einen entsprechenden A ktionsplan Zwischenbericht vom Juli enthalten waren, sind be- vorgelegt, der sich auf die Empfehlungen einer reits weit fortgeschritten. So hat die Kommission 8
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen vorgeschlagen, die Faktoren Umwelt, Soziales und Service Provider – ECSP) einzuführen. Die Zustän- Governance in die Mandate der europäischen Auf- digkeit für die Erteilung dieser Erlaubnis und die sichtsbehörden aufzunehmen. Um den Jahreswechsel Aufsicht über die Dienstleister soll bei der europäi- führte sie außerdem eine öffentliche Konsultation zu schen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA liegen. Die den Pflichten institutioneller Anleger und Vermögens- Verordnung soll keine Anwendung auf Unternehmen verwalter im Hinblick auf Nachhaltigkeit durch. finden, die bereits im Einklang mit den Vorgaben des jeweiligen Mitgliedstaats operieren. n Kapitalmarktunion Die Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen ist eine vorrangige Maßnahme des Aktionsplans der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarkt union (siehe BaFinJournal November 2015 und Auf einen Blick Februar 2017) und ein wesentlicher Schritt hin zur Umsetzung der in Paris vereinbarten Klimaziele der Internationale Behörden EU. Diese sehen unter anderem vor, die Treibhaus- und Gremien gas-Emissionen bis 2030 um 40 Prozent zu senken, und erfordern zusätzliche Investitionen von jährlich rund 180 Milliarden Euro. Dabei spielt der Finanz- EZB Europäische Zentralbank sektor eine Schlüsselrolle. n EBA European Banking Authority Europäische Banken- aufsichtsbehörde Fintech EIOPA European Insurance and Europäische Kommission legt Aktionsplan vor. Occupational Pensions Verordnungsentwurf zu Crowdfunding Authority Europäische Aufsichts- ÜG Die Europäische Kommission hat einen behörde für das Versiche- Aktionsplan zu technologiegestützten Innovationen rungswesen und die betrieb- bei Finanzdienstleistungen (Fintech) vorgelegt. Dar- liche Altersversorgung in schlägt sie 23 Maßnahmen vor, um die Expansion innovativer Geschäftsmodelle zu fördern, den Ein- ESMA European Securities and satz neuer Technologien zu unterstützen, die Cyber- Markets Authority sicherheit zu erhöhen und die Integrität des Finanz- Europäische Wertpapier- systems zu stärken. und Marktaufsichtsbehörde Die Maßnahmen sollen es dem Finanzsektor ermög- FSB Financial Stability Board lichen, die Fortschritte bei neuen Technologien wie Finanzstabilitätsrat Blockchain, künstlicher Intelligenz und Cloud-Diens- ten für sich zu nutzen. Gleichzeitig ist es erklärtes BCBS Basel Committee on Ziel der Kommission, die Märkte sicherer und für Banking Supervision neue Marktteilnehmer leichter zugänglich zu machen. Basler Ausschuss für Die BaFin wird sich an den weiteren Arbeiten im Rah- Bankenaufsicht men des Fintech-Aktionsplans aktiv beteiligen. IOSCO International Organization Crowdfunding of Securities C ommissions Internationale Organisation Darüber hinaus hat die Kommission einen Verord- der Wertpapieraufsichts- nungsentwurf vorgelegt, in dem sie vorschlägt, eine behörden europaweit einheitliche Erlaubnis für Europäische Crowdfunding-Dienstleister (European Crowdfunding 9
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Privatplatzierungen Aus Investorensicht erlaubt dieses Segment zudem eine Diversifizierung gegenüber klassischen Anlage- Europäische Kommission veröffentlicht Studie instrumenten. n zum EU-Markt WM Im Zuge des 2015 initiierten Aktionsplans zur Linkempfehlung zum Thema Entwicklung einer Kapitalmarktunion (siehe dazu Die Studie der EU-Kommission finden auch Seite 8 sowie BaFinJournal November 2015 Sie unter: und Februar 2017) hat die EU-Kommission kürzlich www.ec.europa.eu eine Studie zum EU-Markt für Privatplatzierungen von Schuldinstrumenten veröffentlicht. Die Studie konzentriert sich auf gut etablierte Märk- Investmentfonds te für Privatplatzierungen innerhalb der EU, nämlich den deutschen Schuldschein und die französische BaFin beteiligt sich an AIFMD-Studie Euro-PP (Placement Privé). Sie beschreibt eingehend der EU-Kommission die Entwicklung des Schuldscheins, insbesondere den besonderen Aufschwung dieses Instruments WM Noch bis morgen, 16. März, findet in 15 EU-Mit- während der Finanzkrise 2008 sowie erneut in der gliedstaaten eine online-basierte Umfrage zu Praxis jüngsten Vergangenheit. Demgegenüber wurde der erfahrungen mit der Richtlinie über die Verwalter al- französische Euro-PP erst 2012 ins Leben g erufen, ternativer Investmentfonds (Alternative Investment seitdem geprägt durch steile Wachstumsraten. Fund Managers Directive – AIFMD) statt. Die Untersuchung – auch unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Pendants US PP (Private Die Umfrage ist Teil einer Studie, welche die Euro- Placement) – hat ergeben, dass diese I nstrumente päische Kommission in Auftrag gegeben hat. Auch mit den bisherigen Produkten nicht in Konkurrenz die BaFin nimmt an dieser Studie teil. Gemäß stehen, sondern sich vielmehr gegenseitig ergänzen. Artikel 69 der AIFMD ist die Kommission a ufgerufen, die AIFMD auf ihre Zielerreichung im Lichte der An- Als aktuelle Trends identifiziert die Kommission un- wendungserfahrung zu überprüfen. Die Umfrage ter anderem eine zunehmende Standardisierung richtet sich an Marktteilnehmer wie Verwalter alter- sowie die Privatplatzierung von Fonds und „grünen“ nativer Investmentfonds, Verwahrstellen, Investo- Instrumenten. In der EU gebe es keine signifikanten ren, Finanzintermediäre und Asset-Manager. regulatorischen Hürden für dieses Marktsegment. Gleichwohl ruft die Kommission dazu auf, dessen Den Zuschlag für die Durchführung der Studie, die Akzeptanz – etwa durch Informationskampagnen – europaweit ausgeschrieben wurde, hat die KPMG zu fördern, die Standardisierung der Produkte weiter Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten. Die voranzubringen und den bestehenden Rechtsrahmen BaFin bittet interessierte Marktteilnehmer, an der für Privatplatzierungen auch auf nationaler Ebene Umfrage teilzunehmen. n zu reflektieren. Dieser Appell richtet sich augen- scheinlich insbesondere an Mitgliedstaaten, in de- nen bislang noch kein Privatplatzierungsmarkt etab- liert ist. Aufsichtskonvergenz Alternative zur klassischen ESMA veröffentlicht Arbeitsprogramm 2018 Bankenfinanzierung WM Aufsichtskonvergenz verfolgt das Ziel, dass Die Kommission erachtet die Privatplatzierung neben die Aufseher der gesamten Europäischen U nion der im Zuge der Kapitalmarktunion angestrebten EU-Vorschriften einheitlich anwenden, um ein Stärkung des EU-Kapitalbinnenmarkts als weitere effizientes Funktionieren der F inanzmärkte, Möglichkeit, eine Finanzierungsmöglichkeit losgelöst den Verbraucherschutz und die Finanzstabi- von der klassischen Bankenfinanzierung zu eröffnen. lität zu stärken. Außerdem stellt sie ähnliche 10
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Wettbewerbsbedingungen in der EU sicher und redu- Interessengruppen ziert Arbitrage-Risiken. EIOPA ruft zur Interessenbekundung Um die Aufsichtskonvergenz weiter zu fördern, hat für Mitgliedschaft auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichts- behörde ESMA ein Konvergenz-Arbeitsprogramm VP Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Ver- (Supervisory Convergence Work Programme – sicherungswesen und die betriebliche Altersversor- SCWP) für das Jahr 2018 entwickelt. In diesem führt gung EIOPA hat eine Aufforderung zur Interessen sie ihre Tätigkeiten und Aufgaben auf, die dazu die- bekundung veröffentlicht. Dabei geht es um die nen, eine solide, effiziente und einheitliche Aufsicht Auswahl neuer Mitglieder für die Interessengruppen in der EU zu fördern. „Versicherung und Rückversicherung“ (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group – IRSG) und Prioritäten für 2018 „betriebliche Altersversorgung“ (Occupational Pensions Stakeholder Group – OPSG). Interessierte Das SCWP 2018 legt Prioritäten fest, welche die können sich bis zum 26. April 2018 b ewerben. Konvergenz-Agenda der ESMA in diesem Jahr an- treiben. Dabei bleiben viele der Prioritäten aus EIOPA setzt die Interessengruppen gemäß Artikel 37 2017 auch für 2018 relevant – zum Beispiel die der EIOPA-Verordnung ein. Sie sollen die Konsulta- Sicherstellung einer EU-weit einheitlichen, effi tion mit Interessenvertretern in Bereichen erleich- zienten und konsistenten Anwendung der europäi- tern, die für die Aufgaben der Behörde relevant sind. schen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Jede Interessengruppe setzt sich aus 30 M itgliedern Instruments Directive II – MiFID II) und -verord- zusammen, zu denen unter anderem Vertreter von nung (Markets in Financial Instruments R egulation – einschlägigen Berufsverbänden und kleinen und MiFIR), die Verbesserung der Datenqualität sowie mittleren Unternehmen sowie Wissenschaftler zäh- die Gewährleistung eines angemessenen Anleger- len. Die Mitglieder werden für die Dauer von zwei- schutzes im Rahmen der grenzüberschreitenden einhalb Jahren gewählt. Es besteht die Möglichkeit, Erbringung von Dienstleistungen. Die ESMA setzt das Mandat einmalig zu verlängern. Weitere Infor- aber auch neue Prioritäten: Insbesondere will sie in mationen zum Bewerbungsverfahren hat EIOPA auf diesem Jahr auch die Aufsichtskonvergenz im Zu- ihrer Internetseite veröffentlicht. n sammenhang mit dem Brexit sicherstellen und die Entwicklungen bei Finanzinnovationen, Plattformen und Technologien überwachen. Risiken Die ESMA überwacht in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden die Umsetzung des EBA veröffentlicht aktualisierten Methodenleitfaden SCWP und passt – je nach aktuellen Entwicklun- gen – die Konvergenzprioritäten an. Dazu zählen KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA mögliche Änderungen des Marktumfelds, der legis- hat einen aktualisierten Methodenleitfaden zu lativen und regulatorischen Entwicklungen sowie Risikoindikatoren und Risikoanalyse-Tools veröffent- der nationalen Aufsichtsprioritäten. Auf diese Weise licht. Dieser dient hauptsächlich der internen Nut- kann die ESMA begrenzte Ressourcen besser einset- zung, unterstützt aber auch andere Aufsichtsbehör- zen und steuern. n den und externe Nutzer bei ihrer Risikobewertung. Der Leitfaden schafft insbesondere gegenüber der Linkempfehlung zum Thema Öffentlichkeit Transparenz darüber, wie die EBA ihre Das Konvergenz-Arbeitsprogramm Risikoindikatoren berechnet, die sie in o ffiziellen finden Sie unter: Veröffentlichungen wie ihrem Risk Assessment www.esma.europa.eu Report und ihrem Risk Dashboard verwendet. Er unterstützt die Nutzer dabei, die Daten der EBA korrekt zu interpretieren und zu verwenden. So können zum Beispiel andere Aufsichtsbehörden 11
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Risikoindikatoren nach derselben Methodik berech- Offenlegung nen, um länderübergreifende Analysen auf ver- gleichbarer Datengrundlage durchzuführen. BCBS konsultiert überarbeitete Anforderungen Die EBA berechnet Risikoindikatoren auf Basis des KF Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS auf EU-Ebene vollharmonisierten aufsichtlichen hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, auf Meldewesens. Die Indikatoren betreffen verschie dessen Grundlage die Überarbeitung der Offen dene Risikobereiche der Banken wie beispiels- legungsanforderungen nach Säule 3 des Regelwerks weise Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken, Basel III finalisiert werden soll. Darin hat der BCBS Kreditqualität, Ertragsrisiken, operationelle sowie sowohl existierende Offenlegungsanforderungen Marktrisiken. n angepasst als auch zusätzliche neu aufgenommen. Stellungnahmen nimmt er bis zum 25. Mai 2017 entgegen. Bankenregulierung Nach den neuen Anforderungen sind Kreditinstitute künftig beispielsweise dazu verpflichtet, Informatio EBA und BCBS veröffentlichen Monitoring-Berichte nen zu belasteten Vermögenswerten (Encumbered zu CRD IV/CRR und Basel III Assets) und Kapitalverteilungsbeschränkungen (Capital Distribution Constraints) offenzulegen. KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Ebenfalls neu sind die Anforderungen an das Bench- hat das europäische Bankensystem zum dreizehnten marking der risikogewichteten Aktiva (Risk-Weighted Mal dem halbjährlichen C RD-IV-/CRR-Monitoring1 Assets – RWAs) von Kreditinstituten. Mit dessen unterzogen. Neben ausgewählten risikobasierten Hilfe lassen sich RWAs, die anhand interner Modelle Kapitalkennzahlen, wie zum Beispiel der harten ermittelt werden, mit solchen vergleichen, die mit- Kernkapitalquote, stand mit der V erschuldungsquote tels Standardansatz berechnet wurden. (Leverage Ratio) auch eine nicht risikobasierte Kapitalkennzahl im Fokus. Wie in den Vorjahren um- Anpassung der bisherigen Anforderungen fasste das Monitoring zusätzlich wesentliche Liquidi- tätskennzahlen. Der aktuelle Bericht enthält die ag- Die bisherigen Offenlegungsanforderungen hat der gregierten Ergebnisse von 138 Instituten, davon 35 BCBS in den Bereichen Kreditrisiko, O perationelles deutschen, zum Stichtag 30. Juni 2017. Risiko und Verschuldungsquote (Leverage Ratio) überarbeitet. Auch passte er die Kreditbewertung Auf globaler Ebene führte der Basler Ausschuss für (Credit Value Adjustment) an. Bankenaufsicht BCBS parallel dazu ein Basel-III- Monitoring durch. Der BCBS beobachtet die risiko- Die aus dem Konsultationsverfahren resultierenden basierten Kapital- und Liquiditätskennziffern un- Offenlegungsanforderungen gelten für betroffene ter der Annahme der vollständigen Umsetzung der Kreditinstitute ab Januar 2022. Parallel zur Konsul- Vorgaben aus Basel III, das heißt ohne Berücksich- tation bittet der BCBS um Feedback zum Anwen- tigung gesetzlicher Übergangsregelungen. Der ak- dungsbereich der Offenlegungsanforderungen vom tuelle Bericht des BCBS beinhaltet die aggregierten März 2017, die sich auf die Zusammensetzung des Ergebnisse von insgesamt 193 Instituten, davon 35 regulatorischen Kapitals beziehen. n deutschen, und zwar ebenfalls zum Stichtag 30. Juni 2017. n Linkempfehlung zum Thema Das Konsultationspapier finden Sie unter: www.bis.org 1 CRD IV: Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive IV); CRR: Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation). 12
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Fintech Sowohl die Institute als auch die Aufsicht sollten laut BCBS den Neuerungen aufgeschlossen gegen- Auswirkungen auf Banken und Bankenaufsicht über stehen, sich aber auch über die Risiken be- wusst sein. Aufsichtliche Erwartungen und Banken KF Wie wirken sich Fintech-Entwicklungen auf standards sollten anpassungsfähig gegenüber Banken und Aufsicht aus? Dazu hat der Basler Aus- Innovationen sein; gleichzeitig sollte jedoch ein schuss für Bankenaufsicht BCBS kürzlich ein Papier angemessener Aufsichtsstandard erhalten bleiben. veröffentlicht. Zu diesem Zweck hat der BCBS aus den Szenarien jeweils zehn Beobachtungen und Empfehlungen für Das Dokument, das der BCBS zuvor öffentlich kon- Banken und Aufsicht abgeleitet, die ebenfalls in dem sultiert hatte, untersucht den kurz- und langfristigen Papier enthalten sind. n Einfluss von Fintech auf den Bankensektor und die Aufsicht. Linkempfehlung zum Thema Fünf Szenarien Das Papier des BCBS finden Sie unter: www.bis.org Basierend auf unterschiedlichen potenziellen Zu- kunftsszenarien und Umfragen bei den Aufsichts behörden entstanden fünf stilisierte Szenarien, welche die Bedeutung von Fintech für Banken be- Schattenbankensektor schreiben sollen: FSB-Bericht zu Umfang, Trends und Risiken -- Die bessere Bank: Modernisierung und Digi talisierung etablierter Marktteilnehmer ÜG Der globale Schattenbankensektor wächst wei- -- Die neue Bank: Ersatz der etablierten Marktteil- ter, sowohl absolut als auch im Vergleich zu anderen nehmer durch Herausforderer Teilen des Finanzsystems. Die Wachstumsdynamik -- Die verteilte Bank: Fragmentierung der Finanz- ist dabei jedoch leicht zurückgegangen. Zu diesem dienstleistungen auf spezialisierte Fintechs und Ergebnis kommt der Finanzstabilitätsrat FSB in sei- etablierte Banken nem jährlichen Bericht zu Umfang, Trends und Risi- -- Die relegierte Bank: Etablierte Banken werden zu ken des globalen Schattenbankensektors. Die Studie einfachen, handelbaren Dienstleistern und Kun- umfasst 29 Staaten, die zusammen über 80 Prozent denbeziehungen gehören neuen Intermediären der globalen Wirtschaftsleistung repräsentieren. Die -- Die disintermediäre Bank: Banken sind irrele- Berechnungen erfolgten auf der Basis von Zahlen vant geworden, da Kunden direkt mit einzelnen zum Jahresende 2016. Finanzdienstleistern interagieren Bei der Analyse und Bewertung von Schatten Drei technologische Entwicklungen (Big Data, bankenrisiken verfolgt das FSB einen zweistufigen Distributed Ledger und Cloud Computing) und drei Ansatz: In der ersten Stufe nimmt es eine b reite Fintech-Geschäftsmodelle (innovative Zahlungs- Herangehensweise ein, um dann in der z weiten dienste-Technologie, Kreditplattformen und Neo- Stufe die schattenbankspezifischen Risiken w eiter Banken) stehen dabei im Fokus der Betrachtungen. einzugrenzen und näher zu beleuchten. Die Aus- gangsbasis bildet das sogenannte M onitoring Wandel des Bankensektors Universe of Non-Bank Financial Intermediation (MUNFI). Die Untersuchung erfasst Versicherungs- Vor diesem Hintergrund kommt der BCBS zu dem unternehmen, Pensionsfonds, sonstige Finanz Schluss, dass sich der Bankensektor einem Wandel intermediäre und Anbieter von Nebendienstleis unterziehen wird. Wie die fünf möglichen S zenarien tungen. Die Aktiva dieser Unternehmen stiegen zeigen, bergen die neuen Technologien und Ge- zum Jahresende 2016 auf 160 Billionen US-Dollar. schäftsmodelle für alle etablierten Banken zahlreiche Möglichkeiten, aber auch Risiken. 13
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Sonstige Finanzintermediäre Anstieg von 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für das Wachstum wesentlich verantwortlich sind Der für die Betrachtung besonders relevante Teil- Investmentfonds, deren Eigenschaften „Run-Anfäl- sektor der Sonstigen Finanzintermediäre (Other ligkeiten“ aufweisen können. Negativ dagegen war Financial Intermediaries – OFIs), den das FSB in der das Wachstum bei Finanzierungsgesellschaften und Vergangenheit als Benchmark für das sogenann- Wertpapierfirmen. te breite Maß des Schattenbankensektors heranzog (siehe BaFinJournal Juni 2017), stieg um 8 Prozent Fallstudien auf 99 Billionen US-Dollar. Die Wachstumsdynamik des OFI-Sektors hat gegenüber den Vorjahren je- Der FSB-Bericht enthält darüber hinaus eine Reihe doch leicht nachgelassen. Insgesamt repräsentiert an Fallstudien, unter anderem zu innovativen For- der Sektor circa 30 Prozent des globalen Finanzver- men des Schattenbankenwesens wie Kreditfonds. In mögens. Die größten Anteile stellen die Euro-Zone, der Vergangenheit hatte das FSB bereits die Risiken die Vereinigten Staaten, China, das Vereinigte Kö- aus der kreditbasierten Schwarmfinanzierung nigreich und die Kaiman-Inseln. (Lending-Based Crowdfunding) näher analysiert. Das sogenannte enge Maß beinhaltet hingegen Generell zeichnet sich der Schattenbankensektor nur Unternehmen und Aktivitäten, die schatten- durch seine hohe Innovationskraft aus. Vor diesem bankspezifische Risiken bergen wie Fristen- und Hintergrund ist es wichtig, dass das FSB trotz der Liquiditätstransformation, Leverage (Verschuldungs- erheblichen Regulierungsfortschritte auch weiterhin grad) sowie Kreditrisikotransfer. Hier kommt das eine umfangreiche Überwachung des Sektors ge- FSB zum Jahresende 2016 auf einen Umfang von währleistet. n 45,2 Billionen US-Dollar. Dies entspricht einem Hinweis Weitere internationale Konsultationen IOSCO Maßnahmen zum Schutz der Anleger vor Over-the-Counter-Hebelprodukten (bis 27. März 2018) IOSCO Leitfaden zur Behandlung von Interessenkonflikten bei der Eigenkapitalbeschaffung (bis 4. April 2018) EZB Leitfäden für die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität (ICAAP und ILAAP) (bis 4. Mai 2018) IOSCO Konsultation zum Umgang von Handelsplätzen mit extremer Volatilität (bis 6. Mai 2018) EBA Leitlinien zur Behandlung notleidender und restrukturierter Kredite (bis 8. Juni 2018) 14
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen © weseetheworld/fotolia.com Wertpapiere Kauf- und Tauschangebote: Hinweise für Anleger WM Anleger erhalten hin und wie- In vielen Fällen haben Kauf- oder T auschangebote der per Post das Angebot, ein Wert- für Wertpapiere durchaus einen seriösen Hinter- papier aus ihrem Depot zu e inem grund, etwa wenn es sich um öffentliche Übernah- Angebotspreis an einen Interessen- men nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernah- ten zu verkaufen beziehungsweise megesetz (WpÜG) handelt. Danach besteht unter gegen andere Wertpapiere einzu- gewissen Umständen sogar eine Angebotspflicht. tauschen. Depotführende Institute Die BaFin beaufsichtigt dieses Verfahren. sind dazu verpflichtet, derartige Angebote auto- matisch an betroffene Depotinhaber weiterzuleiten; Aber auch jenseits von Angeboten nach dem WpÜG sie prüfen jedoch nicht, ob die Angebote seriös sind. können Privatpersonen und Unternehmen Kauf- oder Bei der Weiterleitung handelt es sich also nicht um Tauschangebote veröffentlichen, welche die depot- eine Empfehlung an den Anleger, das Angebot anzu- führenden Institute dann pflichtgemäß und unge- nehmen. prüft an ihre Kunden weiterleiten. Diese freiwilligen 15
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Angebote unterliegen keiner staatlichen Aufsicht. Damit sind diese Angebote natürlich nicht per se unseriös. Es ist aber besondere Vorsicht g eboten, Auf einen Blick denn man kann nicht in allen Fällen von einem fairen Angebot mit einer angemessenen Gegen- Rundschreiben zu den leistung ausgehen. Der vorliegende Artikel erläutert, MaComp welche Kauf- und Tauschangebote die BaFin beauf- sichtigt und bei welchen Angeboten besondere Vor- Das aktualisierte Rundschreiben zu sicht geboten ist. den MaComp (siehe BaFinJournal März 2017) legt fest, dass das depot- Ausschließliche Weiterleitungsfunktion führende Institut bei der Weiterleitung der Depotbank der Informationen auf geeignete Art und Weise – zum Beispiel durch Die Verpflichtung der depotführenden Institute, die Fettdruck hervorgehoben – kenntlich Angebote an ihre Kunden weiterzuleiten, ergibt sich machen muss, aus Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapier- geschäfte. In der Regel sind diese Sonderbedingun- -- dass es lediglich die Nachricht eines gen Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Dritten weiterleitet und den Inhalt dem Kunden und dem Institut. der Nachricht nicht geprüft hat und -- dass der Anleger die Werthaltigkeit Weiterleiten ist hierbei wörtlich zu verstehen: Er- des Angebots selbst prüfen und ent- hält ein depotführendes Institut das Angebot eines scheiden muss, ob er das Angebot Dritten, identifiziert es lediglich anhand der d arin annimmt oder nicht. angegebenen Wertpapierkennnummer (WKN) oder der Internationalen Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number – ISIN), welche Kunden betroffen sind. An diese übermittelt sie das Angebot. Sie prüft dabei weder versenden die Institute zusammen mit dem Ange- die Ziele, die rechtliche Existenz und die Bonität bot eine vorbereitete Annahmeerklärung. Dies ist des Interessenten noch die Qualität der Angebots gesetzlich nicht vorgeschrieben, aus Sicht der BaFin informationen oder gar die Fairness des Angebots aber auch nicht zu beanstanden. Aus der Annahme- und die Angemessenheit der angebotenen Gegen- erklärung darf der Kunde jedoch ebenfalls nicht leistung. schlussfolgern, dass die Institute das Angebot ge- prüft und für gut befunden haben. Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat die BaFin im März 2017 eine Kennzeichnungspflicht für die Kauf- und Tauschangebote nach dem WpÜG Weiterleitung von Kauf- und Tauschangeboten in die neuen Mindestanforderungen an die Compliance- Das WpÜG gibt die Rahmenbedingungen für öffent Funktion (MaComp) aufgenommen. Danach muss liche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren vor, das depotführende Institut den Kunden darauf hin- die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden weisen, dass dieser die Informationen selbst prüfen und zum Handel an einem organisierten Markt zu- muss. Für Kleinanleger soll ohne Weiteres erkennbar gelassen sind. Ausschließlich im Freiverkehr gehan- sein, dass das Institut keinerlei Verantwortung für delte Wertpapiere fallen damit nicht in den Anwen- das Angebot übernimmt, selbst wenn das Begleit- dungsbereich. Bei den Wertpapieren handelt es sich schreiben deren Briefkopf enthält. Wie dieser Hin- meist um Aktien. Allerdings kann es auch um den weis optisch zu gestalten ist und auf welche Aspekte Erwerb von aktienvertretenden Zertifikaten oder einzugehen ist, hat die BaFin in den MaComp kon- sonstigen Wertpapieren gehen, die ihrerseits zum kretisiert (siehe Infokasten). Kauf von Aktien berechtigen. Es sollte auch im Interesse der depotführenden Dem Erwerb der Wertpapiere geht ein Angebot Institute sein, den Anschein einer Verantwortungs- des Bieters an die Aktionäre der Zielgesellschaft übernahme möglichst auszuschließen. Bisweilen voraus, das auf den Abschluss von Kauf- oder 16
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Tauschverträgen gerichtet ist. Das Angebot muss im bedingungsfeindlich ausgestaltet. Es kann also nicht Rahmen einer Angebotsunterlage unterbreitet wer- an Bedingungen geknüpft werden, außer an be- den. Der Bieter muss diese innerhalb von vier Wo- stimmte behördliche Genehmigungen. chen bei der BaFin einreichen, nachdem er seine Entscheidung über die Abgabe eines Angebots oder Ein Delisting-Erwerbsangebot schließlich ist dann die Information über die erfolgte Kontrollerlangung abzugeben, wenn der Bieter die Zulassung des Wert- an der Zielgesellschaft veröffentlicht hat. papiers am organisierten Markt widerrufen lassen will. Dies bedeutet, dass das Wertpapier künftig Die BaFin prüft in der Regel innerhalb von zehn überhaupt nicht mehr börslich gehandelt werden soll Werktagen, ob der Bieter die A ngebotsunterlage – oder aber nur noch im Freiverkehr notiert. § 39 des gegebenenfalls mit Änderungen – veröffentlichen Börsengesetzes (BörsG) verweist für das durchzu- kann oder ob sie das Angebot untersagen kann führende Angebotsverfahren auf das WpÜG. Dabei beziehungsweise muss. Für die Prüfung ist vor al- muss der Bieter ein bedingungsfreies Kaufangebot lem relevant, ob die im WpÜG und in der WpÜG- abgeben. Es gilt eine modifizierte Mindestpreis Angebotsverordnung (WpÜGAngebV) vorgesehenen regelung: Die vom Bieter mindestens anzubietende Mindestangaben in der Angebotsunterlage enthalten Gegenleistung richtet sich hier nach dem gewichte- sind und ob der Inhalt gegen das WpÜG und die ent- ten durchschnittlichen Börsenkurs der vorangegan- sprechenden Ausführungsverordnungen verstößt. genen sechs Monate und dem Preis etwaiger Vor erwerbe in diesem Zeitraum. Verschiedene Angebotsarten Auch öffentliche Angebote eines Bieters im Gel- Bei einem regulären Erwerbsangebot will der B ieter tungsbereich des WpÜG werden Anlegern durch entweder Anteile kaufen, ohne die Kontrolle über ihr depotführendes Institut übermittelt. Dieses die Zielgesellschaft zu erlangen, oder er will die weist auf die Veröffentlichung der relevanten An- Kontrollposition, über die er bereits verfügt, w eiter gebotsunterlage hin und bittet den Anleger darum ausbauen. Hierfür ist kein Mindestpreis vorgeschrie- ben; Teilangebote sind zulässig. Die Kontrolle über eine Zielgesellschaft hat derjenige, der m indestens 30 Prozent der Stimmrechte an der relevanten Aktiengesellschaft (AG), Europäischen Aktiengesell- Auf einen Blick schaft (Societas Europaea – SE) oder Kommandit gesellschaft auf Aktien (KGaA) hält. Kauf- und Tauschangebote Bei einem Übernahmeangebot will der Bieter so vie- Kauf- und Tauschangebote le Aktien der Zielgesellschaft erwerben, dass er die nach dem WpÜG genannte Kontrollschwelle erreicht oder überschrei- tet. Er kann sein Angebot unter anderem von der Diese Angebote unterliegen der Auf- Bedingung abhängig machen, dass er eine bestimm- sicht der BaFin. Hierzu zählen öffent te Erfolgsquote erreicht. Dabei muss er jedoch nach liche Erwerbs-, Übernahme-, Pflicht- der im WpÜG verankerten Mindestpreisregelung und Delisting-Erwerbsangebote. eine Gegenleistung anbieten. Diese muss mindes- Sonstige Kauf- und Tauschangebote tens entweder dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate oder Hierzu gehören Angebote, die nicht dem Preis der möglichen Vorerwerbe der voran unter das WpÜG fallen und daher auch gegangenen sechs Monate entsprechen – je nach- nicht von der BaFin beaufsichtigt wer- dem, welcher der beiden Beträge höher ist. den. Typischerweise handelt es sich um Angebote, die auf nur im Freiverkehr Ein Pflichtangebot an alle übrigen Aktionäre muss gehandelte Wertpapiere Bezug nehmen der Bieter dann unterbreiten, wenn er die Kontrolle oder auf solche Wertpapiere, die keine über die Zielgesellschaft erlangt hat. Auch hier gilt Aktien sind oder Aktien vertreten. die Mindestpreisregelung des WpÜG. Das Pflicht angebot ist im Gegensatz zum Übernahmeangebot 17
März 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen ihm mitzuteilen, ob er das Angebot annehmen will. Institute. Gehen Anleger aus Unkenntnis oder Un- In der von der BaFin genehmigten Angebotsunter überlegtheit auf solche Angebote ein, können den lage findet der Anleger sämtliche Informationen, die Bietern erhebliche Gewinne auf Kosten dieser Anle- er für seine Entscheidung benötigt. ger winken. Sonstige Kauf- und Tauschangebote Gebot sorgfältiger Prüfung durch den Anleger Jenseits von Kauf- und Tauschangeboten, die dem Anleger sollten alle Kauf- und Tauschangebote sehr Anwendungsbereich des WpÜG unterfallen und genau prüfen, bevor sie sich für oder gegen eine daher in Bezug auf das Angebotsverfahren der Auf- Annahme entscheiden. Wichtig ist dabei zunächst sicht der BaFin unterliegen, kann es natürlich eben- zu klären, um wen es sich bei dem Kauf- oder falls seriöse Kauf- und Tauschangebote geben. Tauschinteressenten handelt und ob das Angebot Typischerweise handelt es sich dabei um A ngebote, dem Regime des WpÜG unterliegt oder nicht. die auf Wertpapiere Bezug nehmen, die nur im Freiverkehr gehandelt werden, oder aber auf solche Bei Angeboten, die nicht dem WpÜG unterfallen, Wertpapiere, die keine Aktien sind oder Aktien ver- sollten sich Anleger besonders gründlich informie- treten. Derartige Angebote werden ebenfalls durch ren, ob diese fair sind und insbesondere auch die die depotführenden Institute an ihre Kunden über- angebotene Gegenleistung angemessen ist. Dies mittelt. Zudem sind sie oft im Bundesanzeiger sowie ist nicht immer ganz einfach, vor allem dann, wenn auf privaten Internetseiten auffindbar. Die BaFin ist es sich um marktenge Wertpapiere handelt – also bei solchen Angeboten nicht eingebunden und prüft Wertpapiere, die nicht mehr oder nur noch wenig auch keine Unterlagen. an der Börse gehandelt werden. Gibt es aus diesem Grund keine Finanzberichte, können die Anleger an- In einigen Fällen besondere Vorsicht geboten dere Informationsquellen nutzen wie beispielsweise freiwillig veröffentlichte Bilanzkennzahlen, den Be- Anleger sollten sich zum einen vor „schwarzen Scha- richt des Insolvenzverwalters oder veröffentlichte fen“ in Acht nehmen. Dies sind Interessenten, die Neuigkeiten des Unternehmens. gar keine Kauf- oder Tauschabsicht hegen, sondern durch die Veröffentlichung des Angebots lediglich Wenn der Anleger ernsthaft in Erwägung zieht, eine Kursbewegung herbeiführen wollen. Ob solche ein Angebot anzunehmen, allerdings mit e igenen Interessenten im Ernstfall die geschlossenen Verträ- Recherchen nicht weiterkommt oder trotz P rüfung ge überhaupt vollziehen und die angebotene Gegen- nicht beurteilen kann, ob die angebotene Gegen leistung leisten können, ist fraglich. leistung angemessen ist, sollte er sich nicht scheuen, kompetente Beratung in Anspruch zu Des Weiteren ist Vorsicht bei Kauf- oder Tausch nehmen. Diese kann zum Beispiel durch Anleger- interessenten geboten, die Anleger dazu verleiten schutzorganisationen oder einen in Finanzthemen wollen, ihre Wertpapiere mit extrem hohen Abschlä- bewanderten Rechtsanwalt erfolgen. Umfassende, gen gegenüber dem Marktwert an sie abzugeben. verständlich aufbereitete Informationen sind schließ- Dies betrifft zum Beispiel Wertpapiere von Unterneh- lich Voraussetzung dafür, eine fundierte Entschei- men, die Insolvenz anmelden mussten oder wegen dung über die Annahme eines solchen Angebots anderer Ereignisse nicht mehr börsennotiert sind. In önnen. n treffen zu k einigen Fällen kann diese Realisierung von Verlusten für Anleger sinnvoll sein, wenn etwa ein Totalverlust ein absehbares Szenario ist. Es kann aber auch Fäl- Autoren le geben, in denen Kauf- oder Tauschinteressenten Dr. Michael Hippeli eine unklare Risikolage eindeutig zu ihren Gunsten BaFin-Referat für Unternehmens- und zulasten der Anleger ausnutzen wollen. übernahmen Für die Kauf- oder Tauschinteressenten ist die Sache Ursula Weigold einfach zu bewerkstelligen: Die Versandkosten, die Thomas Müller aufgrund der Vielzahl der anzuschreibenden Anle- BaFin-Referat für Verbrauchertrend- ger oft sehr hoch sind, tragen die depotführenden analyse und Verbraucheraufklärung 18
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