Ärztezeitung - Ärztekammer für Kärnten

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Ärztezeitung - Ärztekammer für Kärnten
KÄRNTNER

                              Ärztezeitung                                                                                                     April 2022
Österreichische Post AG, MZ 02Z032563 M, Ärztekammer für Kärnten, St. Veiter Straße 34/2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

                                                                                                                                 Ärztekammer-Wahl 2022
                                                                                                                                       Verteilung der Mandate

                                                                                                                                              Telemedizin
                                                                                                                                           Gesamtvertragliche
                                                                                                                                     Vereinbarung mit der ÖGK

                                                                                                                                         Ärzteausbildung
                                                                                                                                         Neuerungen durch die
                                                                                                                                       2. Novelle der ÄAO 2015
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ÄRZTEKAMMER FÜR KÄRNTEN

                                      Das Referat für Notfall- und Katastrophenmedizin
                                       sowie Rettungs- und ärztl. Bereitschaftsdienste der
                                              Ärztekammer für Kärnten und die Abteilung
                                                    für Kinder- und Jugendheilkunde des
                                                Klinikum Klagenfurt/WS veranstalten das

         KÄRNTNER
         KÄRNTNER
          SYMPOSIUM
                      über
               Notfälle
           im Kindes- &
           Jugendalter

          Auskünfte/Anmeldung:
          Ärztekammer für Kärnten
          Susanne Triebelnig
          Tel.: 0463/5856-35
          Fax: 0463/5856-85
          E-Mail: notarzt@aekktn.at
          www.aekktn.at

           13. bis 15. Oktober 2022
           Blumenhalle St. Veit/Glan
2   APRIL 2022 · www.aekktn.at
Ärztezeitung - Ärztekammer für Kärnten
EDITORIAL

Inhalt
      Editorial. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2–3                           Nachruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

      Ärztekammer-Wahl 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
                                                                                                                                     	
                                                                                                                                      Cirs medical: Fall des Monats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

  	Gesamtvertragliche Vereinbarung
                                                                                                                                     	
                                                                                                                                      Lex & Tax. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
      zum Thema „Telemedizin“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

  	Neuerungen durch die                                                                                                                Standesmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18–22
      2. Novelle der ÄAO 2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
                                                                                                                                        Fortbildungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24–30
      Fortbildungsverpflichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

                                                                                                                                        Die HIV-Erkrankung und der HIV-positive Patient. . . . . . . 31
      Aktion Saubere Hände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8–9

      Anstellung von Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . 10                                                          Exlibris. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  32

GENDER-MAINSTREAMING
Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir in dieser Broschüre auf die Formulierung Ärztinnen /Ärzte und Fachärztinnen/-ärzte oder MedizinerInnen.
Es ist selbstverständlich, dass wir in allen Texten immer beide Geschlechter ansprechen.

                                                                                                                                                             IMPRESSUM
· Medieninhaber (Verleger): Alleiniger Medieninhaber (Verleger) der
    „Kärntner Ärztezeitung” ist die Ärztekammer für Kärnten, Körperschaft
    öffentlichen Rechts, 9020 Klagenfurt/WS, St. Veiter Straße 34.
· Herausgeber/Anzeigenverwaltung: Ärztekammer für Kärnten,
   9020 Klagenfurt/WS, St. Veiter Straße 34, Tel.: 0463/5856-20, Fax: 0463/5856-65,
    E-Mail: presse@aekktn.at · Homepage: www.aekktn.at                                                                            ie grundlegende Aufgabenstellung der „Kärntner Ärztezeitung” ist die
                                                                                                                                 D
· Fotos beigestellt von shutterstock.com und der Ärztekammer.
                                                         Drucklösungen aus einer Hand …
                                                                                                                                 Information der Kollegenschaft über alle sie interessierenden standespolitischen
· Name des Herstellers:                                                                                                         Belange. Darüber hinaus dient die „Kärntner Ärztezeitung” der Wahrnehmung und
   Satz- & Druck-Team GmbH.,                             Feschnigstraße 232 · 9020 Klagenfurt am Wörthersee · Tel. 0463/46190*
                                                                                                                                 Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange
   9020 Klagenfurt/WS,              Umweltzertifiziert
                                                         Fax 0463/46083 · e-mail: office@sdt.at · www.sdt.at
                                                                                                                                 der Kammermitglieder sowie der Wahrung des ärztlichen Berufsansehens und der
   Feschnigstraße 232, www.sdt.at UW-Nr. 931                                                                                     ärztlichen Berufspflichten. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung
   Layout: Barbara Maier       · Verlags- und Herstellungsort: Klagenfurt/WS                                                     des Verfassers dar und decken sich nicht unbedingt mit der Kammermeinung.

                                                                                                                                                                                                       APRIL 2022 · www.aekktn.at                   1
Ärztezeitung - Ärztekammer für Kärnten
EDITORIAL

                                                  Sehr geehrte
                                                  Kolleginnen und Kollegen,
    ein herzliches Dankeschön an alle, die von ihrem Wahlrecht bei
    der Kammerwahl Gebrauch gemacht haben.

    Mit einer Wahlbeteiligung von fast 50 %       und die Dienstordnung der Kammerange-        ten, der Finanzreferentin/dem Finanzrefe-
    liegen wir im Österreichschnitt. Die knapp    stellten.                                    renten, zwei Kurienobleuten und - sofern
    40 % (- 8 % gegenüber 2017) bei den Ange-                                                  vorhanden - einer 1. Vizepräsidentin/ei-
    stellten finde ich enttäuschend, ein Ge-      Erweiterte Vollversammlung                   nem 1. Vizepräsidenten.
    haltsabschluss wie der vor der letzten Wahl   Wie oben (Vollversammlung), ergänzt um
    ist nun einmal nicht regelmäßig zu erzie-     drei entsandte Kammerrätinnen/Kammer-        1. Vizepräsidentin/1. Vizepräsident
    len. Die deutlich bessere Wahlbeteiligung     räte der Landeszahnärztekammer. Be-          Diese Funktion war in der auslaufenden
    (65,86 %) bei den Niedergelassenen ist        schließt mit Zweidrittelmehrheit Satzungs-   Periode nicht besetzt. Der/die 1. Vizepräsi-
    wohl ebenso im Lichte der guten Kassen-       änderungen und mit einfacher Mehrheit        dentIn vertritt bei Abwesenheit der Präsi-
    vertragsabschlüsse der letzten Jahre zu       den Jahresabschluss des Wohlfahrtsfonds.     dentin/des Präsidenten diese(n) mit
    sehen, wobei dennoch in dieser Kurie kei-                                                  Stimmrecht im Präsidium. Die Funktion
    ne absolute Mehrheit zustande kam. Und        Präsidentin/Präsident                        wird durch die beiden Kurienobleute aus-
    damit sind wir bei den Koalitionsverhand-     ❙ Sollte nach meinen Erfahrungen der         gefüllt, wenn in der Satzung keine zusätz-
    lungen.                                         letzten Jahre jemand mit Akzeptanz in      lich gewählte Vizepräsidentin/kein zusätz-
                                                    beiden Kurien sein. Man muss nicht alles   lich gewählter Vizepräsident vorgesehen
    Koalitionsverhandlungen                         mittragen, aber trotzdem nach außen        ist.
    Koalitionsverhandlungen sollten das Zu-         verantworten. Ein „Gottseibeiuns“ für
    standekommen einer funktionsfähigen             die Mehrheit einer Kurie fällt für mich    Vorstand
    Kammerregierung mit handlungsfähigen            nicht unter „funktionsfähige Kammerre-     Dieser setzt sich zusammen aus: Präsiden-
    Gremien (mit eindeutigen Mehrheitsver-          gierung“.                                  tin/Präsident, evtl. 1. Vizepräsidentin/Vize-
    hältnissen) und qualifizierten Funktionä-     ❙ Ist häufig auf ÖÄK-Ebene im Einsatz und    präsident, zwei Kurienobleuten, je zwei
    rinnen und Funktionären in den Schlüssel-       muss für Medienkontakte relativ unein-     Stellvertreterinnen/Stellvertretern und zwei
    positionen zum Ziel haben. Der sparsame         geschränkt zur Verfügung stehen.           angestellten und zwei niedergelassenen
    Umgang mit Kammermitteln muss dabei           ❙ Leitung von, Teilnahme an oder Mitar-      Kammerrätinnen/-räten. Er ist das zentrale
    ebenso im Auge behalten werden wie eine         beit in allen hier erwähnten Gremiensit-   Organ der Kammer, der alle Angelegenhei-
    adäquate Aufwandsentschädigung der              zungen.                                    ten zu behandeln hat, die nicht ausdrück-
    Funktionärinnen und Funktionäre. Folgen-      ❙ Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit    lich anderen Gremien zugeordnet sind. Aus
    de Gremien und Funktionen sind Gegen-           durch die Vollversammlung.                 seiner Mitte wird auch die Finanzreferentin/
    stand der Verhandlungen:                                                                   der Finanzreferent gewählt. Die Zuteilung
                                                  Präsidium                                    der vier „freien“ Mandate zu den Fraktionen
    Vollversammlung                               Dieses Gremium ist für Personalia des        erfolgt nach d’Hondt.
    Wählt aus ihrer Mitte die Funktionärinnen/    Kammeramtes und Akutentscheidungen
    Funktionäre und Mitglieder der Gremien,       (z.B. die Abhaltung der Corona-Impfun-       Kurien
    beschließt u.a. den Jahresabschluss der       gen in der Kammer) zuständig und be-         Kammerrätinnen/Kammerräte sind je einer
    Kammerfinanzen, die Funktionsgebühren         steht aus der Präsidentin/dem Präsiden-      Kurie zugeordnet und wählen die Kurien-

2   APRIL 2022 · www.aekktn.at
Ärztezeitung - Ärztekammer für Kärnten
EDITORIAL

obleute und deren 1. und 2. Stellvertrete-
rInnen mit einfacher Mehrheit. Diese sind              Koalitionsverhandlungen sollten das Zustandekommen einer
bei den Angestellten jeweils eine/ein
                                                 funktionsfähigen Kammerregierung mit handlungsfähigen Gremien (mit
Fachärztin/-arzt, Turnusärztin/-arzt und
                                                  eindeutigen Mehrheitsverhältnissen) und qualifizierten Funktionärinnen
Primaria/Primar; bei den Niedergelasse-
nen eine/ein Fachärztin/-arzt, Allgemein-
                                                       und Funktionären in den Schlüsselpositionen zum Ziel haben.
medizinerIn und Wahlärztin/-arzt. Sollte
keine Mehrheit zustande kommen, wird
gelost. Die Kurien entscheiden über kuri-
enspezifische Angelegenheiten.               antwortet der VA die Entscheidungen           überwiegend unbezahlten oder kaum be-
                                             über die Investitionsrichtlinie; Zuteilung    zahlten Kammerfunktionen: Referenten,
Verwaltungsausschuss (VA)                    der Gelder zu Fondsgesellschaften; Immo-      Fachgruppenobleute, Bezirksärztevertre-
Dieser verwaltet das Vermögen des Wohl-      biliennutzung, -kauf und -verkauf; Edel-      terInnen, Ausschüsse, Kommissionen.
fahrtsfonds und setzt sich zusammen aus:     metallan- und -verkauf; Übernahme von         Auch auf dieser Ebene hat (für mich) das
Präsidentin/Präsident, Finanzreferentin/     Behandlungskosten; Beitragsreduktionen        Prinzip zu gelten: Qualifikation und Enga-
Finanzreferent, zwei entsandten Mitglie-     und Befreiungen sowie eine Vielzahl an        gement schlagen Fraktionszugehörigkeit.
dern aus der Zahnärztekammer sowie fünf      weiteren Themen.                              Es war mir eine Ehre, mit meinem Team im
Kammerrätinnen/-räten der Ärztekammer                                                      Sinne dieser angeführten Prinzipien (so
für Kärnten (Bestellung nach d’Hondt). Aus   FinanzreferentIn                              hoffe ich) für Sie in den letzten Jahren tätig
den eigenen Reihen wird die/der Vorsit-      Die Finanzreferentin/der Finanzreferent ist   gewesen zu sein. Die Wahl in die Vollver-
zende gewählt. Die Vollversammlung           Mitglied des Vorstandes, der Vollversamm-     sammlung am 9.5.2022 und die bis dahin
wählt eine/n SeniorenvertreterIn (ohne       lung, des Verwaltungsausschusses und          laufenden Koalitionsverhandlungen wer-
Stimmrecht).                                 des Präsidiums. Er wird mit einfacher         den darüber entscheiden, ob ich mich nun
                                             Mehrheit vom Vorstand gewählt und ver-        temporär oder permanent in der Funktion
Verwaltungsausschuss-Vorsitzende/r           antwortet die Kammerfinanzen.                 als Präsidentin von Ihnen verabschiede,
Ist eine sehr zeitaufwendige Funktion, die
erhebliches Fachwissen voraussetzt. Unter    Die angeführten Gremien entscheiden                                mit kollegialen Grüßen
der Leitung der/des VA-Vorsitzenden ver-     nach Konstituierung über eine Vielzahl an                                 Ihre Petra Preiss

                                                                                                              APRIL 2022 · www.aekktn.at    3
Ärztezeitung - Ärztekammer für Kärnten
WAHL 2022

                           Ärztekammer-Wahl 2022
 ie angestellte Ärzte                                                     Mandate Vollversammlung (26)
                                                       Wahlbeteiligung, Mandate, Stimmen

          Am Freitag, dem 1. April 2022, fanden in      ärzte Kärnten – WSKTN“, die in beiden Kuri-
                                                                             WSKTN
          der Ärztekammer für Kärnten die Wahlen        en mit Dr. Sandra Eder und Dr. Markus Op-
        1 in die Vollversammlung statt. Gewählt         riessnig als Spitzenkandidaten antrat. Platz
       LFÄwurden die 26 MandatarInnen für die Voll-     3 ging an die „Plattform    Niedergelassene“
                                                                             Preiss‐und‐Team                                             5
                5
          versammlung.    16 Mandate entfallen dabei    mit Spitzenkandidat Dr. Wilhelm Kerber mit
          auf die Kurie der angestellten ÄrztInnen,
           WSKTN
                                                        5 Mandaten (2017: 5 Mandate). Die viert-                       10                       1
          zehn  Mandate auf die Kurie der niederge-     stärkste Gruppe warPlattform
                                                                               die erstmals kandidie-
 nd‐      lassenen ÄrztInnen.                           rende „LFÄ – Liste freier Ärztinnen und frei-
                                                                             Niedergelassene                                                        2
          Von den 2.815 wahlberechtigten ÄrztIn-        er Ärzte“, angeführt von Dr. Kyra Borchhardt
m                                                                            Wir.Ärzte
          nen im Land gaben 1.363 ÄrztInnen ihre
          Stimme ab, dies entspricht einer Wahlbe-
                                                        und Dr. Wilfried Amann    mit 2 Mandaten. An
                                                        fünfter Stelle scheint „Wir.Ärzte“ mit Listen-
                                                                                                                                    8
          teiligung von knapp 50 %. Gegenüber der       führer Dr. Andreas Braunegg mit einem
          Ärztekammer-Wahl 2017 (55,2 %) ist dies                            LFÄ auf.
                                                        Mandat (2017: 2 Mandate)
          ein Verlust der Wahlbeteiligung von ca.
                                                                                                                    Mandate Vollversammlung (26)
          zehn Prozent.                                 Konstituierung

Mandate Kurie angestellte Ärzte
          Die wahlwerbende Gruppe „Preiss-und-
          Team“ mit Listenführerin Dr. Petra Preiss
                                                        Voraussichtlich am 9. Mai 2022 wird die
                                                        konstituierende Vollversammlung (26
                                                                                                 Mandate
                                                                                                               WSKTN
                                                                                                             Vollversammlung (26)
 niedergelassene Ärzte
          errang als mandatsstärkste Fraktion 10
          Mandate (2017: 9 Mandate). Zweitstärkste
                                                        Mandatare) mit einfacher Mehrheit die
                                                        Präsidentin/den Präsidenten und die Vize-
                                                                                                     Preiss‐und‐Team
                                                                                                               Plattform Niedergelassene

Mandate Kurie angestellte Ärzte
          Fraktion mit 8 Mandaten (2017: 10 Mandate)    präsidentInnen der Ärztekammer für Kärn-WSKTN          Wir.Ärzte
                                                                                                      Mandate Vollversammlung (26
         1                         1
          wurde „Wahlärzte, Spitalsärzte und Kassen-    ten für die nächsten fünf Jahre wählen.                LFÄ

     Wir.Ärzte                    LFÄ                                                              Preiss‐und‐Team                                       5
                                 5                                                                    WSKTN
             1                                                                                                                              10               1
                   10       1 WSKTN
            LFÄ                                          WAHLKÖRPER                               Plattform
                                                                                              Angestellte Ärzte                  Niedergelassene

 m
               Preiss‐und‐ LFÄ                           Wahlberechtigte Ärzte                     Niedergelassene
                                                                                                      Preiss‐und‐Team
                                                                                                    1.743                               1.072                52
                  Team           5
               3 10            WSKTN
                                                         Abgegebene Stimmen                        Wir.Ärzte
                                                                                                    701                                 706      10 8
                                                                                                      Plattform
            WSKTN
              Preiss‐und‐
                                                         Wahlbeteiligung in %                       40,22 %
                                                                                                      Niedergelassene
                                                                                                                                     66,00 %
                                                         Gültige Stimmen                           LFÄ
                                                                                                     679                                684
                 Team                                                                                    Wir.Ärzte
                                                         Ungültige Stimmen                               22                              22
                                                                                                                                                         8

 ndate Kurie
        Mandate niedergelassene
                Kurie angestellte Ärzte Ärzte                                                            LFÄ

                                 1        WAHLWERBENDE
ndate Kurie                niedergelasseneGRUPPEN
                             Wir.Ärzte      Ärzte                                     St.         %            M.          St.          %           M.

                                           1             WSKTN                       228                       5           194                      3

                    5                    1LFÄ
                                                         Preiss-und-Team             390                       10           -                       -

               Plattform Wir.Ärzte                       Plattform
                                                                                       -                        -          314                      5
                                                         Niedergelassene
                   NG                 3
                                    1                    Wir.Ärzte                     -                        -          102                      1
                                  WSKTN
                   5               LFÄ                   LFÄ                          61                       1            74                      1

               Plattform                                 GESAMT                      679                       16         684                       10

                  NG                   3
                                  WSKTN
              Mandate Kurie niedergelassene Ärzte

        4   APRIL 2022 · www.aekktn.at
Ärztezeitung - Ärztekammer für Kärnten
TELEMEDIZIN

              Gesamtvertragliche
           Vereinbarung zum Thema
                 „Telemedizin“
Am 21. März 2022 wurde zwischen der Ärz-     jeweils geltenden Fassung sowie der Da-       Behandlung grundsätzlich nicht hono-
tekammer für Kärnten und der Österreichi-    tenschutzgrundverordnung einzuhalten.         riert; es sei denn es handelt sich um ein
schen Gesundheitskasse die gesamtver-        Telemedizinische Behandlungen sind nur        anderes Krankheitsgeschehen.
tragliche Vereinbarung zum Gesamtver-        bei bekannten PatientInnen, also bei Pati-    Die Erbringung telemedizinischer Leistun-
trag vom 01.08.1972 in der jeweils gelten-   entInnen zulässig, die bei VertragsärztIn-    gen kann unbegrenzt mit Stecken der
den Fassung abgeschlossen, mit welcher       nen bzw. der Vertragsgruppenpraxis be-        O-Card abgerechnet werden
die Honorierung telemedizinischer Leis-      reits persönlich in Behandlung waren. Ver-    Im Zuge der Abrechnung sind telemedizi-
tungen für ÄrztInnen für Allgemeinmedi-      tragsärztInnen haben sich bei Einsatz tele-   nische Leistungen über die Verrechnung
zin und FachärztInnen vereinbart wird.       medizinischer Methoden im Rahmen ihrer        von zwei (alternativen) fiktiven Positionen
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten In-   technischen Möglichkeiten von der Identi-     entweder als telefonische Leistungser-
formationen zur Honorierung telemedizi-      tät der PatientInnen zu überzeugen.           bringung (Pos. TELE) oder als Videokonsul-
nischer Leistungen im Überblick:                                                           tation (Pos. VIDEO) zu kennzeichnen
                                             3. Keine Verpflichtung zur Bereitstel-
1.	Was versteht man unter Telemedizin?          lung telemedizinischer Leistungen         5. Folgehandlungen
Als „Telemedizin“ gilt die Bereitstellung    VertragsärztInnen sind aber nicht ver-        Eine Verweisung an Krankenanstalten
von ärztlichen Leistungen durch Vertrags-    pflichtet, telemedizinische Leistungen an-    oder FachärztInnen infolge der telemedi-
ärztInnen mit Hilfe von Informations- und    zubieten.                                     zinischen Behandlung ist nur möglich,
Kommunikationstechnologien (z.B. Tele-                                                     wenn diese dringend geboten oder abseh-
fon, Videokonsultation) für den Fall, dass   4. Honorierung telemedizinscher              bar ist, dass ein Ordinations- oder Kranken-
ÄrztInnen und PatientInnen sich nicht am         Leistungen                                besuch nicht zielführend ist.
gleichen Ort befinden.                       Telemedizinische Leistungen werden nach       Für die Verordnung von Medikamenten ist
                                             der jeweils geltenden Honorarordnung in       die eMedikation (und sobald implemen-
2. Zulässigkeit der Erbringung teleme-      gleicher Höhe honoriert, als würde die        tiert das eRezept) zu verwenden, sofern
   dizinischer Leistungen                    Leistung ohne Zuhilfenahme telemedizi-        diese für die entsprechende Medikation
Die Erbringung telemedizinischer Leistun-    nischer Methoden erbracht werden – und        zur Verfügung steht.
gen auf Kassenkosten ist zulässig, wenn      so, als wäre die Leistung in der Ordination
diese ärztlich vertretbar und berufsrecht-   erbracht worden.                              6. Telemedizinische Technologien
lich zulässig, zweckmäßig und genauso er-    Eine Zuzahlung zum Kassenhonorar für          Die ÖGK wird den VertragsärztInnen auf
folgsversprechend wie eine persönliche       die telemedizinische Leistungserbringung      ihre Kosten ein System (visit-e) zur Video-
Leistungserbringung sind und die erforder-   ist unzulässig.                               konsultation kostenlos zur Verfügung stel-
liche ärztliche Sorgfalt eingehalten wird.   Bei der Erbringung einer telemedizini-        len.
Darüber hinaus sind die Vorgaben des Ge-     schen und einer persönlichen Behandlung       Dieses System wird keinerlei Daten an die
sundheitstelematikgesetzes 2012 in der       am selben Tag wird die telemedizinische       Kasse übertragen bzw. solche nur mit Zu-
                                                                                           stimmung der VertragsärztInnen oder nur
                                                                                           dann speichern, wenn sie für die Funkti-
                                                                                           onsfähigkeit des Systems notwendig sind.
                                                                                           Nicht gespeichert werden insbesondere
                                                                                           der Zeitpunkt und die Dauer von Video-
                                                                                           konsultationen
                                                                                           VertragsärztInnen können aber auch an-
                                                                                           dere Systeme in Anspruch nehmen.

                                                                                           7. Befristung der Vereinbarung
                                                                                           Die gesamtvertragliche Vereinbarung be-
                                                                                           ginnt mit 1.4.2022 und ist vorläufig bis
                                                                                           31.12.2023 befristet.

                                                                                                       Mag.a Stefanie Fasching, LL.M.

                                                                                                             APRIL 2022 · www.aekktn.at   5
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ÄAO

                     Neuerungen durch die
                    2. Novelle der ÄAO 2015
                Mit 7. Februar 2022 trat die 2. Novelle der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2015 in Kraft.

    Änderungen in der Modulausbildung in der     Fachärztinnen und Fachärzten für Ortho-        Änderung des Durchrechnungszeit-
    Sonderfach-Schwerpunktausbildung der         pädie bzw. Fachärztinnen und Fachärzten        raumes
    Fächer „Anästhesiologie und Intensivmedi-    für Orthopädie und Traumatologie vermit-       Änderung des Durchrechnungszeitrau-
    zin“ und „Orthopädie und Traumatologie“      telt werden können (Modul 3 und 4). Dies       mes für die Absolvierung von Nacht-, Wo-
                                                 gilt für jene Personen, die ihre Sonderfach-   chenend- und Feiertagsdiensten für Tur-
    Sonderfächer                                 Schwerpunktausbildung ab dem 1. Juli           nusärztinnen/Turnusärzte
    Im Sonderfach Anästhesiologie und Inten-     2022 beginnen. Das dritte zu absolvieren-      Der Durchrechnungszeitraum für die Absol-
    sivmedizin ist das Modul 1 (Fachspezifi-     de Modul kann aus den verbleibenden            vierung von fachlich erforderlichen Nacht-,
    sche Intensivmedizin) zur Gewährleistung     fünf Modulen gewählt werden.                   Wochenend-und Feiertagsdiensten wurde
    einer ausreichenden Absolvierung von in-                                                    von drei auf neun Monaten ausgedehnt.
    tensivmedizinischen Inhalten für jene Per-   Mangelfachregelungen
    sonen, die ihre Sonderfach-Schwer-           Mangelfachregelungen in den Sonderfä-          Aufschiebung der Rezertifizierungs-
    punktausbildung ab dem 1. Juli 2022 be-      chern Kinder- und Jugendpsychiatrie und        verfahren von Ausbildungsstätten
    ginnen, verpflichtend zu absolvieren. Die    Psychotherapeutische Medizin, Psychiat-        Aufgrund der Pandemie wird der Ablauf
    anderen beiden zu absolvierenden Modu-       rie und Psychotherapeutische Medizin so-       der Sieben-Jahres-Frist für die Rezertifizie-
    le können frei gewählt werden.               wie Strahlentherapie-Radioonkologie            rung von Ausbildungsstellen und -stätten
    Im Sonderfach Orthopädie und Traumato-       Die Mangelfachregelungen (geringere An-        nach Rücksprache der Österreichischen
    logie werden Module festgelegt, deren        forderungen an den Facharztschlüssel           Ärztekammer mit dem Bundesministeri-
    Inhalte ausschließlich von Fachärztinnen     u.a.) in den Sonderfächern Kinder- und Ju-     um für Soziales, Gesundheit, Pflege und
    und Fachärzten für Unfallchirurgie bzw.      gendpsychiatrie und Psychotherapeuti-          Konsumentenschutz für die Dauer dieser
    Fachärztinnen und Fachärzten für Ortho-      sche Medizin, Psychiatrie und Psychothe-       Pandemie ausgesetzt. Die erteilten Aner-
    pädie und Traumatologie vermittelt wer-      rapeutische Medizin sowie Strahlenthera-       kennungen und Bewilligungen bleiben für
    den können (Modul 1 und 2) bzw. eines        pie-Radioonkologie wurden bis 31. Mai          die Dauer der Pandemie daher über die
    Moduls, dessen Inhalte ausschließlich von    2027 verlängert.                               ursprüngliche Frist hinaus aufrecht.

6   APRIL 2022 · www.aekktn.at
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FORTBILDUNG

           Fortbildungsverpflichtung
Kann die ärztliche Fortbildungsverpflichtung auch durch die Lektüre von Fachzeitschriften erfüllt werden?
Weil ein niedergelassener Facharzt für In-      und Nachweispflicht eingeführt und ein        Nach Auffassung des VwGH sind das öf-
nere Medizin seiner Fortbildungspflicht         eigenes Fortbildungskonto geschaffen.         fentliche Interesse an der Einhaltung der
nicht nachkam, wurden ihm eine Diszipli-        Gegen die Führung des individuellen Fort-     Fortbildungspflicht eines Arztes und deren
narstrafe in Höhe von € 1.500,-- sowie ein      bildungskontos besteht eine Wider-            Bedeutung allerdings als sehr hoch einzu-
Kostenbeitrag von € 1.000,-- vorgeschrie-       spruchsmöglichkeit. In Fällen, in denen       schätzen. Es handle sich um eine elemen-
ben. Von den zum damaligen Zeitpunkt            ein protokollierter Widerspruch vorliegt,     tare Berufspflicht. Die Folgen von Übertre-
geforderten 150 Fortbildungspunkten             haben Ärztinnen und Ärzte die Dokumen-        tungen der Fortbildungspflicht durch ei-
(DFP-Punkte) konnte er insgesamt nur 9          tation der Fortbildungsverpflichtung in       nen Arzt sind daher im Hinblick auf deren
DFP-Punkte nachweisen.                          anderer Weise sicherzustellen.                Schutzzweck nicht unbedeutend (Quali-
Der Arzt hingegen sah seine Verpflichtung       Im konkreten Fall urteilte der VwGH           tätssicherung für Patienten und Sicherstel-
zur Fortbildung als erfüllt an, weil er sich    (28.02.2022, Ra 2020/09/0009), dass es        lung bestmöglicher Behandlung). Ausge-
regelmäßig der Lektüre von Fachzeit-            zwar im freien Ermessen des Arztes steht,     hend davon und unter Berücksichtigung,
schriften widmete. Eigenen Angaben zu-          wie er die geforderte Mindestpunktean-        dass der Arzt anerkannte Fortbildungen
folge beziehe er alle deutsch- und eng-         zahl durch die Absolvierung anerkannter       nur im sehr geringen Ausmaß absolvierte
lischsprachigen Fachzeitschriften, die sein     Fortbildungen erlangt und welche              (nur 9 von 150 DFP-Punkten), kann nicht
Fachgebiet betreffen – in Summe jeden-          Schwerpunkte er bei seiner Fortbildung        von unbedeutenden Folgen der Übertre-
falls über zehn Stück monatlich. Er werte       (im Rahmen der Vorgaben) wählt. Dem           tung gesprochen werden.
diese aus und führe Exzerpte davon in die       Arzt bleibt es aber nicht gänzlich sich
von ihm betreute Datenbank ein. Darüber         selbst überlassen, wie er sich fortbildet.                Mag.a Stefanie Fasching, LL.M.
hinaus spüre er regelmäßig den Quellen          Die Ansicht, dass jedwedes Literaturstudi-
nach und recherchiere in diesen. Das be-        um (samt Einpflegen von Fachartikeln in
treffe vor allem patientenbezogene Frage-       eine Datenbank) bei der Frage der Erfül-
stellungen. Die Recherchetätigkeiten und        lung der Fortbildungspflicht zu berück-
                                                                                                INFO
die Auswertung der Zeitschriften würden         sichtigen sei, ist nach Ansicht der VwGH       Im Ergebnis bestätigte der VwGH
in der Woche etwa acht bis zehn Stunden         verfehlt.                                      die Rechtsansicht des Disziplinarrats
betragen. Aus diesem Grund sei er seiner        Darüber hinaus musste der VwGH beurtei-        der Österreichischen Ärztekammer
Fortbildungsverpflichtung im Selbststudi-       len, in welchem Ausmaß die Fortbildungs-       (Disziplinarkommission für Wien)
um nachgekommen und er setzte sich ge-          pflicht verletzt werden kann, ohne dass ein    und urteilte, dass eine „Fortbildung“
gen die Disziplinarstrafe zu Wehr.              Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Ge-      im Selbststudium durch die Lektüre
                                                mäß § 136 Abs 8 ÄrzteG ist ein Disziplinar-    von Fachzeitschriften nicht aus-
In letzter Instanz wurde der VwGH               vergehen vom Disziplinarrat nicht zu ver-      reicht, um der ärztlichen Fortbil-
angerufen, der sich im Wesentlichen             folgen, wenn die Schuld des Arztes gering      dungsverpflichtung gem § 49
mit folgenden Fragestellungen zu                ist und sein Verhalten keine oder nur unbe-    ÄrzteG nachzukommen.
beschäftigen hatte:                             deutende Folgen nach sich gezogen hat.
1. Ist der Nachweis auch anders als durch
   DFP-Punkte möglich?
2. Ist ein „alternativer Nachweis“ nur zuläs-
   sig, wenn der Arzt der Führung eines
   DFP-Kontos ausdrücklich widerspro-
   chen hat?
3. Und genügt der bloße Verweis auf die
   Lektüre von Fachliteratur zur Erfüllung
   der Fortbildungsverpflichtung?

Die ärztliche Fortbildungsverpflichtung
wurde mit der 2. Ärztegesetz-Novelle im
Jahr 2001 ausdrücklich in § 49 Abs 1 ÄrzteG
1998 verankert. Ärztinnen und Ärzte haben
sich demgemäß laufend im Rahmen aner-
kannter Veranstaltungen fortzubilden. Im
Zuge der Gesundheitsreform 2013 wurde
eine diesbezügliche Dokumentations-

                                                                                                                APRIL 2022 · www.aekktn.at   7
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EXPERTENBEITRAG

                        Aktion Saubere Hände
                                                   Von OA Dr. Herwig Tomantschger
                                           Leiter der Stabsstelle Krankenhaushygiene LKH Villach

    Nosokomiale Infektionen
    Untrennbar verbunden mit der Händehy-
    giene ist der Begriff der nosokomialen In-
    fektion. Das ist jede Infektion, die mit ei-
    nem Krankenhausaufenthalt oder einer
    ambulanten medizinischen Leistung in
    Verbindung steht. Es kann sich um lokale
    oder systemische Infektionen handeln
    und sie dürfen nicht bereits bei Kranken-
    hausaufnahme vorhanden oder in der In-
    kubationsphase sein (üblicherweise frü-
    hestes Auftreten: 48 Stunden nach Kran-
    kenhaus-Aufnahme). Ausschlaggebend
    ist, dass sie erst während des Aufenthaltes
    erworben worden ist.
    Nosokomiale Infektionen sind ein nicht
    unbedeutendes Problem im Gesundheits-
    system. Sie bringen nicht nur Leid für die
    betroffenen PatientInnen, sondern sie
    führen auch zu Belastungen der Angehöri-
    gen, des Pflegepersonals und der Ärztin-
    nen. Durch nosokomiale Infektionen
    kommt es zu erhöhter Morbidität und
    Mortalität sowie zu einer verlängerten
    Dauer des Krankenhausaufenthalts mit
    zum Teil beträchtlichem volkswirtschaftli-
    chen Nachteilen durch Langzeitkranken-
    stände sowie vermehrte Pflege- und Me-
    dikamentenkosten.

    Ausmaß der Belastungen
    Etwa 4–5 %, also vier von hundert Kran-
    kenhauspatientInnen in Österreich erlei-
    den eine nosokomiale Infektion; in der EU
    sind es ungefähr 450-500 PatientInnen pro
    100.000 EinwohnerInnen. Noch viel
    schwerer aber wiegt die Tatsache, dass ein
    Prozent der PatientInnen mit einem noso-         Risikofaktoren                               on, also Vorbeugung, das Zauberwort.
    komialen Infekt unmittelbar und bis 2,7 %        Risikofaktoren für die Entwicklung und       Durch entsprechende Hygienemaßnah-
    indirekt an deren Folgen sterben.                Schwere der nosokomialen Infektion sind      men und Schulungen kann das Infekti-
    Darüber hinaus erschweren die nosokomi-          bei den PatientInnen selbst das Alter, der   onsrisiko um 10–40 % reduziert werden
    alen Infektionen auch die Arbeit des Kran-       Ernährungsstatus, die Grunderkrankung,       und hier steht die Händehygiene ganz im
    kenhauspersonals. Auch hierzu einige             der Immunstatus sowie die gesetzten in-      Vordergrund.
    Zahlen, die natürlich, je nach Versorgungs-      vasiven Maßnahmen.                           Eine exakt durchgeführte Händedesinfek-
    art des Krankenhauses und PatientIn-             Aus dem Umfeld der PatientInnen kom-         tion – als grundlegende Maßnahme – ver-
    nenklientel unterschiedlich hoch sind:           men physikalische Aspekte wie Tempera-       hindert oder minimiert zumindest die
    Krankenhausinfektionen erhöhen den Ar-           tur, Luftfeuchtigkeit, biologische Aspekte   Übertragung krankheitserregender Kei-
    beitsaufwand zum Beispiel bei einer ober-        als Zwischenwirte und schließlich soziale    me und trägt wesentlich zur Sicherheit
    flächlichen Wundinfektion um das 1,8-Fa-         Aspekte wie Trinkwasserversorgung, Ab-       der PatientInnen bei.
    che, bei einer tiefen Wundinfektion um           fallentsorgung und Unterbringung. Wie        Die folgende Aufstellung soll dies veran-
    das Dreifache.                                   in vielen anderen Bereichen ist Präventi-    schaulichen.

8   APRIL 2022 · www.aekktn.at
EXPERTENBEITRAG

Selbstverständlich ist die Häufigkeit von
nosokomialen Infektionen ein Parameter                Am wirksamsten, am wenigsten aufwendig und am billigsten ist und
für die Qualität eines Krankenhauses. Aber          bleibt die Händedesinfektion. Sie wirkt überall, ist jederzeit verfügbar und
sie sind auch von vielen anderen Faktoren                   verlangt keinen großartigen Aufwand an Zeit und Kosten.
abhängig: wie dem Zustand der PatientIn-
nen, der Unterbringungsqualität, der Aus-
bildung aller MitarbeiterInnen des Kran-      Die Vermeidung einer nosokomialen In-        weder eine direkte Übertragung z.B. durch
kenhauses und nicht zuletzt dem Perso-        fektion ist nur bedingt möglich, das heißt   eine Tröpfcheninfektion oder eine indirek-
nalstand Das Risiko, eine Infektion zu ent-   bei exogenen - also von außen einge-         te, das ist häufiger, z.B. über die Hände des
wickeln, ist natürlich im Krankenhaus hö-     brachten Infektionen - nur durch Unter-      Personals oder Angehöriger, seltener
her als außerhalb.                            brechung der Übertragungskette. Bei en-      durch kontaminierte Instrumente, Wasser,
Die Ursache dafür sind Leistungen, die im     dogenen - also von PatientInnen selbst       Luft oder Lebensmittel.
Krankenhaus gehäuft erbracht werden:          ausgehenden Infektionen - ist sie über-      Die Erreger von im Krankenhaus erworbe-
dazu gehören die vermehrten invasiven me-     haupt nur eingeschränkt, bis gar nicht       ner Infektionen, wie z.B. MRSA, ESBL, Pseu-
dizinischen Maßnahmen (Devices) wie das       möglich.                                     domonas aeruginosa, Stenotrophomonas
Setzen peripherer oder zentraler Venenka-     Bedingung für die Übertragung von Erre-      maltophilia, sind meist widerstandsfähi-
theter, das Legen von Harnwegskathetern,      gern, entweder aus dem eigenen Erreger-      ger gegen antimikrobielle Chemothera-
Intubationen, Liquorableitungen usw.          spektrum oder aus der Umgebung, ist ent-     peutika als die Erreger bei ambulant er-
                                                                                           worbenen Infektionen, und daher auch
                                                                                           aufwendiger zu behandeln.
                                                                                           Bei immunsupprimierten PatientInnen
  VEHIKEL FÜR ERREGER von Krankenhausinfektionen:
                                                                                           spielen neben den Bakterien auch Pilze
                 ❙ Hände                                                                   oder reaktivierte Infektionen mit Herpes-
     OFT         ❙ Berufskleidung                                                          oder Cytomegalie-Viren oder Tuberkulose,
                 ❙ Gegenstände und Medien mit Kontakt zu Wunden und normal                 eine bedeutendere Rolle.
                   sterilen Körperflüssigkeiten (z.B. Katheter, Instrumente)
                 ❙ Gegenstände mit PatientInnenkontakt                                     Die am häufigsten auftretenden
                   (z.B. Leibschüssel, Stethoskop)                                         Infektionen stellen der
                 ❙ patientenferne Oberflächen (z.B. Möbel)                                 ❙ Harnwegsinfekt mit ca. 40 %,
                 ❙ Staub                                                                   ❙ die Atemwegsinfektion mit ca. 20 %,
   SELTEN        ❙ Luft                                                                    ❙ die Wundinfektion mit 15 – 20 % und die
                                                                                           ❙ Sepsis mit ca. 8 % der nosokomialen In-
                                                                                             fektionen dar.

  INFEKTIONSQUELLEN für Krankenhausinfektionen:
                                                                                           Vorbeugen ist besser, als später reagieren
                 belebt:                                                                   zu müssen und daher zum Schluss wieder
     OFT         ❙ Patientin und Patient selbst                                            zurück zu den Präventionsmaßnahmen.
                 ❙ andere PatientInnen                                                     Am wirksamsten, am wenigsten aufwen-
                 ❙ stationseigenes Personal                                                dig und am billigsten ist und bleibt die
                 ❙ stationsfremdes Personal                                                Händedesinfektion. Sie wirkt überall, ist
                 ❙ BesucherInnen                                                           jederzeit verfügbar und verlangt keinen
                                                                                           großartigen Aufwand an Zeit und Kosten.
                 unbelebt:                                                                 Sie ist jedem zumutbar und die 30 Sekun-
                 ❙ wässrige Lösungen (z.B. Infusionen)                                     den Zeitaufwand zum Einhalten der Ein-
                 ❙ Speisen                                                                 wirkzeit sollte uns die Gesundheit unserer
                 ❙ Kosmetika                                                               PatientInnen wert sein.
                 ❙ Desinfektionsmittel
                 ❙ (Blumen) Erde                                                           Quellen:
                 ❙ Warmwasser                                                              Robert Koch Institut
   SELTEN        ❙ Trinkwasser                                                             Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
                                                                                           Pflege und Konsumentenschutz

                                                                                                              APRIL 2022 · www.aekktn.at   9
ÄRZTEKAMMER FÜR KÄRNTEN

                  Anstellung von Ärztinnen
                         und Ärzten
                                                  in Ordinationsstätten und Gruppenpraxen

     Seit 2018 ermöglicht § 47a ÄrzteG die An-         Gesamtvertragliche Vereinbarung
                                                                                                        EIN ENTSPRECHENDES
     stellung von Ärztinnen und Ärzten bei Ver-        Um die Abrechnung der erbrachten Leis-
                                                                                                        ANTRAGSFORMULAR FINDEN
     tragsärztInnen, Vertragsgruppenpraxen             tungen des angestellten Arztes für Kassen-
                                                                                                        SIE AUF UNSERER HOMEPAGE
     oder bei Primärversorgungseinrichtun-             vertragsärztInnen zu ermöglichen, wurde
                                                                                                        UNTER:
     gen. Welche Voraussetzungen hierfür er-           zwischen dem Hauptverband der österrei-
                                                                                                        Infos für ÄrztInnen /
     füllt sein müssen und was Sie darüber hin-        chischen Sozialversicherungsträger und
                                                                                                        Niedergelassener Bereich /
     aus noch zu beachten haben, können Sie            die Österreichische Ärztekammer eine ge-         Zusammenarbeitsformen
     nachfolgendem Überblick entnehmen:                samtvertragliche Vereinbarung geschlos-
                                                       sen. Diese Vereinbarung regelt die Bedin-
     Gesetzliche Rahmenbedingungen                     gungen für die Anstellung von Ärzten bei      3. Honorierung
     1. Ausmaß der Anstellung                          Ärzten und ist seit 1.10.2019 in Kraft.       Die von der angestellten Ärztin bzw. dem
     Gemäß § 47a ÄrzteG ist die Anstellung von                                                       angestellten Arzt erbrachten Leistungen
     Ärztinnen und Ärzten möglich:                     1. Folgende Varianten der Anstellung          können mit dem Versicherungsträger im
        ❙	bei EinzelkassenärztInnen (einschließ-      sind nach der gesamtvertraglichen             selben Ausmaß abgerechnet werden, wie
           lich Lehrpraxen) nur im Ausmaß von          Vereinbarung zum Thema Anstellung             dies bei Erbringung der Leistung durch die
           einem einzigen Vollzeitäquivalent (40       von Ärztinnen und Ärzten möglich:             VertragsärztInnen möglich wäre.
           Wochenstunden),                             Variante 1: Anstellung ohne Abdeckung         Die Abrechnung der vertragsärztlichen
        ❙	d.h. eine Ärztin / ein Arzt darf mit max.   eines Zusatzbedarfs (z.B. zur Entlastung      Leistungen gegenüber dem Versiche-
           40 Wochenstunden beschäftigt wer-           der antragstellenden Vertragsärztin)          rungsträger erfolgt ausschließlich durch
           den oder                                    Variante 2: Befristete Anstellung zur Abde-   die VertragsärztInnen selbst; angestellte
        ❙ zwei angestellte ÄrztInnen, die zu-         ckung eines bestehenden – aber nur tem-       ÄrztInnen erhalten das zwischen ihnen als
           sammen max. 40 Wochenstunden er-            porären – Zusatzbedarfs (z.B. zum Abbau       Dienstnehmer und dem Praxisinhaber als
           reichen.                                    von Wartezeiten oder Teilabdeckung einer      Dienstgeber vereinbarte Entgelt.
        ❙	Beachte: Ein Vollzeitäquivalent be-         vakanten Stelle); Genehmigung der An-         Bestehen für bestimmte Leistungen be-
           rechtigt zur Anstellung von max. zwei       stellung wird nur befristet für maximal 12    sondere Verrechnungsvoraussetzungen,
           ÄrztInnen.                                  Monate ohne Anrechnung auf den Stellen-       muss auch die angestellte Ärztin oder der
        ❙	in Gruppenpraxen (einschließlich Lehr-      plan erteilt.                                 angestellte Arzt diese erfüllen, um die
           gruppenpraxen) im Ausmaß von insge-         Variante 3: Unbefristete gemeinsame Tä-       Leistung erbringen zu dürfen.
           samt max. zwei Vollzeitäquivalenten,        tigkeit zur Abdeckung eines bestehenden                    Mag.a Stefanie Fasching, LL.M.
        ❙	d.h. es dürfen max. vier Ärzte beschäf-     dauerhaften Zusatzbedarfs (unter Aus-
           tigt werden, deren gemeinsames Be-          dehnung der Kassenstelle).
           schäftigungsausmaß zusammen max.
           80 Wochenstunden beträgt.                   2. Antragstellung
                                                       Jede Anstellung setzt einen schriftlichen
     2. „Fachgleiche“ Anstellung                       Dienstvertrag zwischen VertragsinhaberIn
     Die Anstellung darf nur im Fachgebiet der/        und den angestellten ÄrztInnen voraus
     des OrdinationsstätteninhaberIn erfolgen          und ist nur nach vorheriger Zustimmung
     (bspw. dürfen FachärztInnen nur Fachärz-          der Ärztekammer für Kärnten und des
     tInnen desselben Sonderfaches anstellen).         nach dem ASVG zuständigen Versiche-
                                                       rungsträgers zulässig.
     3. Pflicht zur persönlichen Berufsaus-            Die geplante Anstellung ist mindestens
     übung                                             drei Monate im Vornhinein zu beantragen.
     OrdinationsstätteninhaberInnen sind trotz         In diesem Antrag ist der Grund der geplan-
     Anstellung maßgeblich zur persönlichen            ten Anstellung darzulegen (z.B. Kinderbe-
     Berufsausübung verpflichtet. Für Patien-          treuung, schwere Erkrankung oder Über-
     tinnen und Patienten ist die freie Arztwahl       durchschnittliche Belastung bei fortge-
     zu gewährleisten.                                 schrittenem Alter).

10   APRIL 2022 · www.aekktn.at
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NACHRUF

                                                  Medizinalrat Dr. Heinrich Herbst
                                                  15.8.1930–23.1.2022

                                                  Franz Wieser, bei dem er dann als erster       scher Jugendmeister, Kärntner Junioren-
                                                  Oberarzt tätig war.                            meister, Staatsligaspieler im Tennis.
                                                  Der Hochzeit 1957 folgten drei Kinder, As-     In den 70ger Jahren hatte Dr. Herbst das
                                                  trid, Heinz und Walter, welche alle als Ärz-   Amt des Kärntner Tennispräsidenten
                                                  te tätig sind.                                 übernommen. In seiner 25jährigen Prä-
                                                  1964 arbeitete er vier Monate in London        sidentenzeit hatte sich der Kärntner
                                                  an einem plastisch-chirurgischen Kran-         Tennisverband zu einem Vorzeigever-
       Dr. Herbst wurde am 15. August 1930 in     kenhaus und konnte dort seine operati-         band in Österreich entwickelt. Tennis-
       Bleiburg geboren. Nach der Grund-          ven Kenntnisse erweitern.                      größen, wie Horst Skoff, Alex Anto-
       schule besuchte er das Bundesrealgym-      Standespolitisch wurde Dr. Herbst als Spi-     nitsch und Stefan Koubek spielten unter
       nasium in Klagenfurt und später das        talsärztevertreter gewählt und war in die-     seiner Präsidentschaft.
       Stiftsgymnasium in St. Paul.               ser Funktion in der Ärztekammer tätig.         Golf spielte er bis zum 90. Geburtstag,
       In der Folge begann er mit dem Medi-       32 Jahre, also bis zu seinem 70. Lebens-       Bridge, Tarock oder Schach gehörten zu
       zinstudium in Graz, welches er 1955 ab-    jahr, hatte er seine HNO-Facharztpraxis als    seinen Lieblingsbeschäftigungen.
       schloss.                                   Kassenarzt geführt, welche er im Jahre         Seine positive Lebenseinstellung, sein
       Während dieser Zeit lernte er auch sei-    2000 seinem Sohn Heinz übergeben hat.          sportliches und geistig reges Leben wa-
       ne spätere Frau Erna, die auch Medizin     1989 wurde ihn der Titel Medizinalrat ver-     ren zweifelsohne auch die Basis für sei-
       studierte , kennen. Während des Studi-     liehen.                                        ne Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
       ums trat er auch der Burschenschaft        Familie, Gesellschaft, Freundeskreise wa-      Umso schlimmer war letztendlich ein
       Alemannia bei.                             ren ihm immer sehr wichtig. Während sei-       Sturz im Herbst 2020, mit einem Ober-
       Nach Abschluss des Studiums wechsel-       nes Aufenthaltes in London hatte er den        schenkelbruch, der sein Leben drama-
       te Kollege Herbst in die USA nach New      „Round Table“ Club kennengelernt und           tisch veränderte.
       Jersey, wo er in einem Krankenhaus im      nach Kärnten mitgebracht.                      Freunde und Familie haben ihm immer
       Rahmen eines medical internships ar-       Reisen, um die Welt und die unterschiedli-     wieder neue Kraft gegeben.
       beitete. So hatte er die Möglichkeit As-   chen Kulturen kennenzulernen, hatte
       pekte der Medizin kennenzulernen, die      ebenso einen hohen Stellenwert in sei-         Am Sonntag, dem 23. Jänner, fand
       in Europa noch nicht etabliert waren.      nem Leben.                                     schließlich ein erfülltes, aktives und
       1957 begann Dr. Herbst den Turnus im       Auch seine sportliche Karriere war bemer-      glückliches Leben dann sein Ende.
       LKH Klagenfurt und absolvierte die         kenswert. Leichtathletik in der Jugend, Ten-
       HNO- Fachausbildung unter Prof. Dr.        nis ein Leben lang, leidenschaftlicher Schi-    „Hinze“, wie in seine Freunde nannten,
       Unterberger. Ein wichtiger Mentor –        fahrer bis ins hohe Alter, sowie das Kegeln                             ruhe in Frieden.
       fachlich und menschlich- war Prim. Dr.     beherrschten seine Freizeit. Er war Steiri-

12   APRIL 2022 · www.aekktn.at
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Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen
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Jugendfürsorgeärztin/                                           Lust auf familienfreundliche Arbeitszeiten und einen
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Jugendfürsorgearzt                                              Als eines der größten Kur- und Rehazentren Österreichs bie-
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Beschäftigungsausmaß 100 % (40 Stunden)                         tation, Stoffwechsel Rehabilitation, Onkologische Rehabili-
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Dienstort: 9560 Feldkirchen i.K.
                                                                Für die Lungen Rehabilitation suchen wir eine/n
Nachweis:
• Abgeschlossenes Medizinstudium                                          Fachärztin/-arzt
• Diplom als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder
  Facharzt/ärztin
                                                                      für Lungenkrankheiten
                                                                                      (m/w/d) oder
• Absolvierter Physikatskurs bzw. die Bereitschaft,
  den Physikatskurs nachzumachen
• Führerschein der Gruppe B
                                                                            Fachärztin/-arzt
Ihre Tätigkeit:
                                                                           für Innere Medizin
                                                                                      (m/w/d) oder
• medizinische Beratungen
• Schuluntersuchungen
• med. Gutachten und Stellungnahmen
                                                                             Ärztin/Arzt
• Infektionsprophylaxe durch Impfungen, Impfauf-                        für Allgemeinmedizin
  klärung und Impfdokumentation etc.                                                    (m/w/d)
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Verfahren mit Terminvergabe                                        für Ihre Patienten
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                                                                   interdisziplinären Team aus Medizin, Pflege und Therapie
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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDKIRCHEN                                 Dienstplanung berücksichtigt werden
Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen                               • Familienfreundliche Arbeitszeiten
Bereich 1 – Organisation und Verwaltung                         • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Email: bhfe.vwdion@ktn.gv.at
                                                                • Preiswerte und frische Verpflegung mit Frühstück,
                                                                   Mittag- und Abendessen
                                                                • Betriebliche Gesundheitsförderung

Parkplätze bei der                                              • Langfristige, sichere Anstellung in einem zukunftsorien-
                                                                   tierten und erfolgreichen Unternehmen
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Ärztekammer                                                        Umzugsprämie von € 2.000,--

                                                                Gehalt
                                                                Wir bieten Ihnen als Fachärzt*in ein Grundgehalt brutto/Jahr
Im letzten Jahr wurden die Tiefgaragenplätze der Ärztekam-      ab € 110.000,--, als Allgemeinmediziner*in ab € 80.000,--
mer erneuert. Weiters wurden auf der Wiese östlich der Kam-     zuzüglich Nachtdienste mit eindeutiger Bereitschaft zur
mer 35 neue Carports errichtet.                                 Überzahlung je nach Erfahrung und Qualifikation.

Sollten Sie Interesse an der Anmietung eines Stellplatzes ha-   Haben wir Ihr Interesse für einen der schönsten Orte
                                                                geweckt? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen!
ben, dürfen wir um Kontaktaufnahme ersuchen
                                                                Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an Prim.
                                                                Dr. Michael Muntean, Humanomed Zentrum Althofen,
    KONTAKT:                                                    Moorweg 30, 9330 Althofen, E-Mail: michael.muntean@
    Herr Wurzer DW 22                                           humanomed.at
    wurzer@aekktn.at
                                                                                        www.humanomed.at/karriere

                                                                                                        APRIL 2022 · www.aekktn.at   13
QUALITÄTSMANAGEMENT

     Fall des Monats
     Fall-Nr: 233601

     Falschen Patienten zur OP gebracht
     Altersgruppe: 71–80                                                   Warum sich der Patient mit falschen Namen gemeldet hat, kann
     Geschlecht: Unbekannt                                                 hier nur vermutet werden. Handelt es sich um einen dementen
     Bereich: Chirurgie                                                    Patienten?
     In welchem Kontext fand das Ereignis statt? Anderer Kontext:
     Was ist passiert (Fallbeschreibung)? Es wurde ein nachgemel-          Beitragende Faktoren zum Ereignisentstehen werden
     deter Patient in den OP abgerufen, die Stationspflegekraft hat den    beschrieben und können sein:
     Patienten im Stationszimmer aufgesucht. Der Zimmernachbar hat         ❙ Patientenseitig falsche Namensangabe Unzureichende Identifi-
     sich für den Patienten ausgegeben. Die Stationspflegekraft hat          kationsmaßnahmen Evtl. Patientennamen falsch verstanden
     diesen Patienten dem Patientenbegleitservice übergeben, auch          ❙ Kein Abgleich zwischen Bettschild, Patientenakte und Patiente-
     dort hat er sich falsch vorgestellt.                                    narmband Unvollständige Patientenidentifikation beim Ein-
     Beim Einschleusen in den OP-Bereich hat er sich erneut falsch vor-      schleusen des Patienten Evtl. Patienten mit ähnlichem Namen
     gestellt und hatte auch die Aktenunterlagen des erwarteten Pati-        auf Station
     enten dabei. Erst im Vorraum der Anästhesieeinleitung ist es der      ❙ Evtl. keine Rückversicherung seitens der Station, ob der richtige
     Anästhesiekraft während der Patientenidentifikation aufgefallen,        Patient und die dazugehörige Akte zur Operation mitgegeben
     dass es sich um einen falschen Patienten handelt, weil er bewusst       werden
     nochmals auf das Patientenarmband geschaut hat.
                                                                           Grundsätzlich gilt:
     Was war das Ergebnis? Patient wurde umgehend aus dem OP-              ❙ Vor jeder Maßnahme sollten sich alle Beteiligten versichern,
     Bereich wieder ausgeschleust und von der Stationspflegekraft            dass beim richtigen Patienten
     wieder abgeholt und auf Station gebracht. Der richtige Patient        ❙ die richtige Maßnahme durch
     wurde in den OP gebracht.                                             ❙ den richtigen Behandler durchgeführt wird.

     Wo sehen Sie Gründe für dieses Ereignis?                              Um ein erneutes Auftreten eines solchen Ereignisses zu
     Fehler bei der Patientenidentifikation, mehrere Stellen haben den     vermeiden, können folgende Maßnahmen hilfreich sein:
     Identifiationsprozess nicht richtig durchgeführt.                     ❙ Bereits bei Aufnahme den Patienten ein Identifikationsarmband
                                                                             anlegen: Darauf steht deutlich zu lesen, Vor- und Nachname, Ge-
     Wie häufig tritt ein solches Ereignis ungefähr auf?                     burtsdatum, Barcode und eventuell die Identifikationsnummer
     unbekannt                                                               des Patienten
     Kam der Patient zu Schaden? nein                                      ❙ Wenn Patient zu einer Untersuchung abgeholt wird: Kontrolle,
     Welche Faktoren trugen zu dem Ereigniss bei?                            ob richtiger Patient (anhand einer aktiven Identifikation des Pa-
     ❙ Kommunikation (im Team, mit PatientIn, mit anderen ÄrztInnen,         tienten, Abgleich mit dem Patientenidentifikationsarmband
       SanitäterInnen, etc.)                                                 und der Patientenakte/Anordnung, die zur Untersuchung mit-
     ❙ Persönliche Faktoren der MitarbeiterInnen (Müdigkeit, Gesund-         gegeben wird
       heit, Motivation, etc.)                                             ❙ Alternativ strukturierte Patientenübergabe von der zuständi-
     ❙ Patientenfaktoren (Sprache, Einschränkungen, med. Zustand,            gen Pflegefachkraft auf der Station an den Patiententransport
       etc.)                                                               ❙ Einschließlich ausführlicher Patientenidentifikation (nur die
     ❙ Kontext der Institution (Organisation des Gesundheitswesens,          Nennung des Nachnamens reicht hier nicht aus)
       etc.)                                                               ❙ Übersicht über die geplanten Untersuchungen der Patienteni-
                                                                             dentifikation vor jeder Untersuchung – Pat. direkt nach Namen
     Wer berichtet? Pflegepersonal                                           und Geburtsdatum fragen; Fragen dabei aktiv formulieren: „Wie
                                                                             heißen Sie? Wann wurden Sie geboren?“ Bei Sprachbarrieren
     Kommentar:                                                              ggf. Einsatz von Dolmetschern, Familienmitgliedern, fremdspra-
     Vielen Dank für die Eingabe.                                            chigem Personal etc.
     Im vorliegenden Fall wird von einem Patienten berichtet, der sich     ❙ Bei Unsicherheiten unbedingt beim Stationspersonal nachfragen
     für seinen Zimmernachbarn ausgibt und so fälschlicherweise in         ❙ Schulung der Mitarbeiter zu Patientensicherheit und korrekter
     den OP-Bereich gebracht wird. Erst im Vorraum der Anästhesieein-        Patientenidentifikation
     leitung fiel dies durch den Abgleich mit dem Patientenidentifikati-
     onsarmband auf.                                                                                     Ihr CIRS-Team der BÄK Deutschland

14   APRIL 2022 · www.aekktn.at
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mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Knowhow aus. Die
Verbindung zwischen hochwertiger Medizin und individueller          ambitionierte(n)

                                                                    Ärztin/Arzt
Betreuung von Patienten ist in der Privatklinik Maria Hilf in
allen Bereichen spürbar.
Zur Unterstützung unseres Stationsärzt*innenteams suchen
wir ab sofort eine/n engagierte/n
                                                                    mit „ius practicandi“ oder einer Facharztaus-
Arzt/Ärztin für                                                     bildung mit Berechtigung zur selbständigen
                                                                    Berufsausübung in Vollzeit (36 Std./Woche)
Allgemeinmedizin (m/w/d)                                            für das Ärzteteam der Landesstelle Kärnten.

Facharzt/Fachärztin (m/w/d)                                         Ihr Aufgabenbereich:
(Vollzeit/Teilzeit)                                                   Untersuchung von Versicherten und
                                                                      Erstellung von Gutachten
Unser Angebot an Sie
                                                                      Durchführung von Begutachtungen nach
• Arbeitsplatz mit moderner medizinischer Ausstattung
                                                                      dem Bundespflegegeldgesetz
• Eine Privatklinik mit familiärer Unternehmenskultur, die
   sich durch flache Hierarchien und kurze Entscheidungs-             Bearbeitung sämtlicher
   wege auszeichnet                                                   Bewilligungsanfragen und Kontrollanfragen
• Verantwortungsvolle Tätigkeit in einem sehr engagierten            Mitwirkung beim medizinischen Dialog mit
   und freundlichen Team                                              unseren Vertragspartnern
• Einsatz entsprechend Ihrem Fachgebiet                              Sämtliche medizinischen Tätigkeiten im
• Vertiefung je nach Interesse möglich                               Aufgabengebiet des ärztlichen Dienstes
• Tägliche Morgenbesprechung mit den angestellten
   Fachärzten
                                                                    Was wir bieten:
• Individuelle Arbeitszeitgestaltung – auch ausschließlich
   Nachtdienste möglich – so können Sie die Zeit für Familie,         Selbständige Tätigkeit in einem engagierten
   Hobbys und Erholung selbst gestalten.                              und interdisziplinären Team
• Langfristige Anstellung in einem privaten, innovativen und         Eine langfristige Anstellung mit familien-
   zukunftsorientierten Unternehmen
                                                                      freundlichen, gleitenden Arbeitszeiten
• Möglichkeit zum Führen einer Privatordination
                                                                      Keine Sonn- und Feiertagsdienste oder
• Attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
                                                                      Nachtdienste
• Günstige und frische Verpflegung mit Frühstück, Mittag-
   und Abendessen                                                     Möglichkeit zu Homeoffice
• Unterstützung bei Umzug und Wohnungssuche, Um-                     Vielfältige Aus- und Weiterbildungs-
   zugsprämie von € 2.000,--                                          möglichkeiten
Gehalt                                                                Vorteile der DO.B mit entsprechenden
Wir bieten Ihnen als Allgemeinmediziner*in ein Grundgehalt            Sozialleistungen
brutto/Jahr ab € 90.000,--, als Fachärzt*in ab € 110.000,-- zu-
züglich Nachtdienste mit eindeutiger Bereitschaft zur Über-         Monatliches Bruttogehalt je nach
zahlung je nach Erfahrung und Qualifikation.
                                                                    anrechenbarer Vordienstzeit ab € 5.007,90.
Ihr Profil
• Diplom Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder
   Facharztdiplom                                                   Für nähere wenden Sie sich bitte an die
• Notarztdiplom erwünscht                                          Sozialversicherungsanstalt
Haben wir Ihr Interesse geweckt?                                    der Selbständigen
Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen!                             Landesstelle Kärnten
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an Stefanie            Tel.: 050808-9610
Allmann, Privatklinik Maria Hilf, Radetzkystraße 35,
                                                                    www.svs.at
9020 Klagenfurt; stefanie.allmann@humanomed.at
                                                                    E-Mail: Direktion.KTN@svs.at
                         www.humanomed.at/karriere

                                                                                                   APRIL 2022 · www.aekktn.at   15
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