GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt

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GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
www.ebermannstadt.de
www.unterleinleiter.de

 02                  Informationen und amtliche              Mitgliedsgemeinden:
 01. Februar 2021    Bekanntmachungen der                    Ebermannstadt
 Jahrgang 44         Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt   Unterleinleiter

    GROSSES FRÜHLINGSKONZERT
    Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
    > S. 32

                                                                                   Foto: Christian König
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
2   Mitteilungsblatt   I Februar 2021
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
REDAKTIONSINFORMATIONEN                          VORWORT
Aus technischen und organisatorischen Grün-
den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar-   SEHR GEEHRTE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an:
mitteilungsblatt@ebermannstadt.de
                                                 die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns war
NEU: Alle Informationen für die Rubriken         zu erwarten und ist auch nötig, um die Infektionszahlen
Vereine und Kirche senden Sie ab sofort          deutlich zu reduzieren. Seit Mitte Januar kann man sich
bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de   über das Onlineportal www.impfzentren.bayern oder
Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben         telefonisch unter 116 117 registrieren und für einen
die Meinung der Verfasser wieder und müs-        Impftermin vormerken lassen. Personen über 80 Jah-
sen nicht unbedingt mit der Auffassung der       re, die sich impfen lassen wollen, können sich telefo-
Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der
                                                 nisch unter 09191 / 950 46 06 oder per E-Mail unter
eingesandten Manuskripte bleiben der Redak-
tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand-      termin.impfzentrum@ugef.com für einen Termin anmel-
te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird      den. Die Entscheidung, ob man sich impfen lässt, ist
keine Haftung übernommen. Nachdruck ein-         eine höchstpersönliche. Ich empfehle eine gute Vorab-
zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel-   information und Risikoabwägung in der Verantwortung für sich selbst aber auch
lenangabe und mit Genehmigung der Redak-
                                                 für die Mitmenschen.
tion gestattet.
                                                 Hinweisen möchte ich auf die Verteilung von FFP-2 Masken an pflegende
                                                 Angehörige. Seit dem 25.01.2021 können einmalig 3 Masken je Hauptpflege-
IMPRESSUM / MEDIADATEN                           person im Rathaus abgeholt werden, Näheres finden Sie in dieser Ausgabe.
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt    Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar und wichtig. Die interkom-
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt            munale Gemeinschaft ILE Fränkische Schweiz AKTIV unterstützt wieder Klein-
Franz-Dörrzapf-Straße 10
                                                 projekte aus der Region mit einem Budget von insgesamt 100.000,- Euro. Dabei
91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650              können sich Vereine, Privatpersonen, Kirchen, etc. um eine Förderung ihres
                                                 Projektes bemühen. Anträge können noch bis zum 28.02.2021 eingereicht wer-
Redaktion                                        den. Planungen in die Zukunft machen Mut und stärken den Zusammenhalt.
Andreas Kirchner
Tel.: 09194 50680                                Gerade in schwierigen Zeiten beweist sich eine Freundschaft. Viele Eber-
                                                 mannstädter standen in den letzten Monaten in engem Austausch mit unserer
Layout                                           Partnerstadt Chantonnay. Auch zwischen den Rathäusern ist reger Kontakt. So
Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH)
                                                 war es dem Freundeskreis und mir wichtig, eine Grußbotschaft zum 22. Januar,
Tel.: 09191 9778713
www.lotz-design.de                               dem Jahrestag der Unterzeichnung der deutsch-französischen Freundschafts-
                                                 verträge nach Frankreich zu senden. Wir wollen dazu beitragen, unsere Verbin-
Erscheinungsweise                                dung intensiv zu pflegen. Den Vielen, die sich um die Freundschaft bemühen,
monatlich in der 1. Woche des Monats             danke ich herzlich.
Auflage 4.200
                                                 Bleiben Sie gesund!
Druck & Anzeigenverwaltung
Waltenberger-Hofmann                             Ihre Christiane Meyer
Bahnhofstraße 9                                  1. Bürgermeisterin
91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503
E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de

Anzeigenschluss
Die aktuellen Abgabetermine können unter         INHALT
www.ebermannstadt.de/buergerservice/
aktuelles/mitteilungsblatt-2021.html
eingesehen werden.                               S. 2    > Kontakte
Anzeigenannahme ausschließlich bei der           S. 4    > Verwaltungsgemeinschaft
Druckerei Waltenberger-Hofmann
                                                 S. 7    > Stadt Ebermannstadt
Anzeigenpreise
1/1 Seite: 295,00 €                              S. 14   > Gemeinde Unterleinleiter
1/2 Seite: 182,00 €
1/4 Seite: 112,00 €                              S. 16   > Neues aus dem Landkreis
1/8 Seite: 66,00 €
1/16 Seite: 44,00 €                              S. 16   > Kirche
100 mm: 90,00 €
Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 €                  S. 18   > Kindergar ten, Schule und Bildung
Rabatte:
12 Anzeigen jährlich: 20 %                       S. 22   > Vereine und Verbände
6 Anzeigen jährlich: 10 %
Alle Preise inklusive 19 % MwSt.                 S. 25   > Vermischtes

                                                                                                   Mitteilungsblatt   l   Februar 2021   3
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
ERREICHBARKEIT DER VERWALTUNG                                    HINWEIS ZUR GRUNDSTEUER BEI EIGENTÜMER-
Aufgrund der aktuellen Infektionslage bittet die Verwaltungs-        WECHSEL
gemeinschaft Ebermannstadt darum, nur in wirklich wichti-          Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn
gen und dringenden Angelegenheiten und nur nach vorhe-             des Kalenderjahres (01.01.) für das jeweilige Kalenderjahr
riger Terminabsprache persönlich ins Rathaus zu kommen.            festgesetzt (§ 9 Grundsteuergesetz - GrstG).
Selbstverständlich können Sie zu den Mitarbeitern der Verwal-      Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h.
tung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.   die gesamte Jahresgrundsteuer ist von einem Steuerpflichti-
Die Kontaktdaten finden Sie unter:                                 gen zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig
https://www.ebermannstadt.de/rathaus und buergerservice/           abgerechnet.
verwaltung/mitarbeiter.html                                        Nach § 10 Abs. 1 GrstG ist derjenige Schuldner der Grundsteu-
Falls eine persönliche Vorsprache nicht zu umgehen ist, sind       er, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu
folgende Vorgaben einzuhalten:                                     Beginn des Kalenderjahrs, also am 01.01. steht (Grundbuch-
                                                                   eintragung). Maßgebend ist also nicht die im notariellen Ver-
1. Persönliche Vorsprachen finden nur nach vorheriger              trag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind
   Terminabsprache statt.                                          die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjah-
2. Es besteht eine „Maskenpflicht“ für alle Besucher des Rat-      res. Zumeist geht das Eigentum mit Zahlung der vollen
   hauses.                                                         Kaufpreissumme auf den Erwerber über.
3. Die Hinweise zur Besucherlenkung im Eingangsbereich sind        Außerdem ist der Grundsteuermessbescheid des Finanz-
   unbedingt zu beachten.                                          amts Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer (§
4. Es sind die derzeit allgemein geltenden Regeln Abstands-        182 AO). Grundsteuerveranlagungen können also erst dann
   gebot, „Hust- und Niesetikette“ und Handhygiene einzu-          auf den neuen Eigentümer umschrieben werden, wenn uns
   halten.                                                         der entsprechende Messbescheid des Finanzamts zugegan-
                                                                   gen ist. Dort ist erfahrungsgemäß mit einer bis zu 12-monatigen
Wir danken Ihnen allen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
                                                                   Bearbeitungszeit zu rechnen.
                                                                   Der bisherige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestim-
    TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT                               mungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzei-
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                      tige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwort-
                                                                   lich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er von der Ge-
Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und
                                                                   meinde einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende
möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter-
                                                                   der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann von
min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und
                                                                   der Gemeinde erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grund-
Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten.
                                                                   steuer herangezogen werden.
Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per
E-Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de.                     Da Erstattungen nur an den jeweiligen Steuerpflichtigen erfol-
                                                                   gen können wird empfohlen, dass der bisherige Eigentümer
Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da.                  bis zum Ergehen eines Aufhebungsbescheides die
Standesamt Ebermannstadt                                           Grundsteuerbeträge entrichtet. Eine bestehende Einzugser-
                                                                   mächtigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsrückständen
    ZAHLUNGSTERMINE BEI DER KASSE DER                              und Kosten nicht storniert werden; diese wird mit Ende der
    VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT                          Zahlungspflicht sowieso hinfällig. Sind Beträge für ein Kalen-
                                                                   derjahr entrichtet worden, für die nach der Mitteilung des Fi-
Am 15. Februar 2021 werden folgende Zahlungen fällig:              nanzamts der neue Eigentümer heranzuziehen ist, werden die-
• Grundsteuer I/2021                                               se selbstverständlich dem bisherigen Eigentümer von der Ge-
• Gewerbesteuervorauszahlung I/2021                                meinde erstattet. Der Anteil des neuen Eigentümers an den
                                                                   verbleibenden bezahlten Beträgen (= für das Jahr des
Die zu zahlenden Beträge sind den Zahlungspflichtigen be-
                                                                   Eigentumübergangs) sollte erst dann wie ggf. im notariellen
kannt!
                                                                   Vertrag vereinbart vom bisherigen Eigentümer an den neuen
Zahlungshinweis:                                                   Eigentümer in Rechnung gestellt werden.
Es wird empfohlen, aus Gründen des Abbaus im Barzahlungs-
                                                                   Was bedeutet das konkret?
verkehr, die laufenden Fälligkeiten und sonstige Zahlungs-
verpflichtungen auf eines der bekannten Konten der                 Zahlungen bitte bis zum Erhalt eines Änderungs-
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu überweisen. Nut-          bescheides leisten und nicht stornieren! Beträge werden
zen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Erforderli-   wie beschrieben ggf. zurückgebucht bzw. können vom
che Formulare liegen bei der Kasse der VG Ebermannstadt auf        neuen Eigentümer eingefordert werden. Bei weiteren Fra-
bzw. können unter www.ebermannstadt.de ->Rathaus & Bürger-         gen wenden Sie sich bitte an Frau Wendler (Tel. 09194/
service ->eDienste/Formularservice ->Formulare herunter-           506-26, sigrun.wendler@ebermannstadt.de).
geladen werden. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren und
ggf. Säumniszuschläge an.                                            PROBEALARMIERUNG DER SIRENEN
    SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG                     Am Samstag, den 6. Februar findet in der Zeit von ca. 11.00 bis
                                                                   11.35 Uhr die nächste Probealarmierung der Sirenen im Land-
Aufgrund der aktuellen Situation finden keine Sprechtage der       kreis statt. Evtl. Störungen sind im Anschluss an die Alarmierung
Dt. Rentenversicherung statt.                                      dem Landratsamt Forchheim telefonisch mitzuteilen.

4   Mitteilungsblatt   I   Februar 2021
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
VERTEILUNG FFP2-MASKEN AN PFLEGENDE                              CORONA-SONDERFÖRDERUNG - HILFSPROGRAMM FÜR
  ANGEHÖRIGE                                                       VEREINE DER HEIMAT- UND BRAUCHTUMSPFLEGE
Die Verteilaktion des Bayerischen Staatsministeriums für Ge-
                                                                   (EINSCHLIESSLICH FASCHINGSVEREINE)
sundheit und Pflege von einer Million FFP2-Masken an die pfle-   Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie
genden Angehörigen findet ab der 4. Kalenderwoche,               beispielsweise Trachten- und Heimatvereine, sowie die Fa-
25.01.2021 die praktische Umsetzung auch in Ihrer                schings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine in Bayern ge-
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt.                           stalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Ver-
Je Hauptpflegeperson werden einmalig drei FFP2-Masken kos-       mittlung im Freistaat mit.
tenlos ausgegeben.                                               Sie wirken identitätsstiftend und generationenverbindend
Was müssen Sie tun um Masken zu bekommen?                        und leisten so einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftli-
                                                                 chen Zusammenhalt.
1. Berechtigung prüfen
                                                                 Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von
   1.1. Die pflegebedürftige Person muss in Ebermannstadt        Veranstaltungen fehlt vielen Vereinen ein wichtiger Teil ih-
        bzw. Unterleinleiter amtlich gemeldet (Einwohner*in)     rer Einnahmen, die für die Finanzierung des Vereinsbetriebs
        sein.                                                    benötigt werden.
   1.2. Das Originalschreiben der Pflegekasse mit Feststel-      Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und
        lung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person       Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) will die
        muss vorgelegt werden.
                                                                 Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesell-
2. Vorab einen Termin vereinbaren                                schaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft
                                                                 gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhal-
   Bitte vereinbaren Sie vorab im Hauptamt der Verwaltungs-
                                                                 ten bleiben.
   gemeinschaft unter der Telefonnummer 09194/ 506-62
   oder per E-Mail unter info@ebermannstadt.de einen             Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Aus-
   Termin.                                                       gleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der
                                                                 coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltun-
   Wir bitten zu beachten, dass aufgrund begrenzter Personal-
                                                                 gen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom
   kapazitäten die Telefonnummer öfter belegt sein kann und
                                                                 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2/000 Euro pro
   evtl. mehrfache Anrufversuche notwendig werden.
                                                                 Verein.
3. Klingeln Sie am Rathaus zum Abholtermin
                                                                 Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Ver-
   Zum vereinbarten Termin kommen Sie bitte zum Hauptein-        gleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März 2019 bis 29.
   gang des Rathauses in der Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320       Februar 2020) ermittelt.
   Ebermannstadt. Nachdem Sie geklingelt und sich am
   Gegensprechautomaten angemeldet haben, kommen Sie             Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfs-
   bitte zum dann genannten Fenster. Dort legen Sie zur Prü-     programms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Ver-
   fung das Schreiben der Pflegekasse sowie Ihren Ausweis        ein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des
   vor. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden Ihnen die        Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger
   FFP2-Masken ausgehändigt.                                     einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen
                                                                 Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist.
4. Benötigte Unterlagen zur Vorlage im Rathaus
                                                                 Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine ander-
   Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:         weitigen Hilfemöglichkeiten bestehen. Bestehende oder
   das originale Schreiben der Pflegekasse sowie Ihren Per-      gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfs-
   sonalausweis (Hauptpflegeperson).                             programme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch ge-
                                                                 nommen werden.
                                                                 Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates
                                                                 oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem
                                                                 Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtums-
                                                                 pflege (einschließlich Faschingsvereine) in voller Höhe an-
                                                                 gerechnet.
                                                                 Anträge auf Unterstützung können mit dem entsprechen-
                                                                 den Formblatt per Post oder unter
                                                                 hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de
                                                                 beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Ver-
                                                                 messung bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden.
                                                                 Dem Antrag sind zum Nachweis des Einnahmeausfalls ge-
                                                                 eignete Unterlagen und Belege beizufügen.
                                                                 Das Formblatt und die Richtlinie zum Hilfsprogramm
                                                                 können auf der Homepage der Stadt Ebermannstadt
                                                                 www.ebermannstadt.de heruntergeladen werden.
                                                                 Bei weiteren Rückfragen wenden sie sich bitten an Herrn
                                                                 Krippel, Tel. 09194/506-20.

                                                                                                   Mitteilungsblatt   l   Februar 2021   5
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
„SCHNEE UND EIS – DES EINEN FREUND,
    DES ANDEREN LEID
Hinweise auf die Winterpflichten
Keiner weiß, wie streng oder mild der Winter wird. Die Verwaltungs-
gemeinschaft ist seit jeher beim Winterdienst bemüht, ihm Rah-
men ihrer Leistungsfähigkeit und zur Aufrechterhaltung des all-
gemeinen Verkehrs, mehr als das gesetzliche vorgeschriebene
und notwendige zu leisten. An „normalen“ Wintertagen ist das in
der Regel möglich. Schwieriger wird es, wenn es während der Zeit
des Winterdienstes oder im Verlauf des ganzen Tages weiter
schneit. Im Normalfall beginnt der Bauhof sowie weitere Dienst-
leister um 4:00 Uhr morgens mit dem Räumdienst. Wenn es erst
später zu schneien beginnt, wird geräumt, wenn sich die Verkehrs-
verhältnisse soweit verschlechtert haben, dass durch das Räu-
men der Straßen eine Verbesserung der Verhältnisse zu erwar-          bahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Orts-
ten ist.                                                              lagen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei
Alle sollten bedenken, dass Verkehrsbehinderungen selbst bei          Schnee- und Eisglätte behandeln. Die beiden Kriterien „Verkehrs-
perfektem Winterdienst auftreten.                                     wichtigkeit“ und „Gefährlichkeit“ müssen zusammen vorliegen,
                                                                      so dass viele Straßen mangels Verkehrsbedeutung oder Gefähr-
Es darf jedoch daran erinnert werden, dass für die Sicherung von      lichkeit unbehandelt bleiben dürfen. Es genügt eine Punkträumung
Gehwegen im Winter die Eigentümer und die zur Nutzung ding-           oder -streuung allein an der gefährlichen Stelle auf der verkehrs-
lich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlos-       wichtigen Straße. Sicherlich gehen unsere Räum- und Streu-
senen Ortslage an die öffentlichen Straßen angrenzen (Vorder-         maßnahmen weit über die gesetzliche Regelung hinaus. Dies ist
lieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlos-      reiner Service für die Bürger! Zumal wir diese Saison den Winter-
sen werden (Hinterlieger) verantwortlich sind. Kann der Eigentü-      dienst unter Corona-Bedingungen zu erbringen haben.
mer, z. B. auf Grund von Berufstätigkeit oder anderer Einschrän-
kungen nicht oder nur unzureichend selbst tätig werden, hat er        Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten bit-
sicherzustellen, dass andere Personen/Firmen diese Aufgabe            tet die Verwaltungsgemeinschaft, besonders die engen Stra-
übernehmen. Mehrere Winterdienstpflichtige sind gesamt-               ßen und Wege sowie Wendemöglichkeiten von Fahrzeugen
schuldnerisch verantwortlich.                                         freizuhalten. Bitte helfen Sie mit, dass unsere Schneepflug-
                                                                      fahrer nicht vor unüberwindbare Hindernisse gestellt wer-
Sie sind verpflichtet, den vorbeiführenden Gehsteig von Schnee        den. Dadurch verbessert sich die Qualität des Winterdienstes
zu räumen sowie bei Reif oder Eisglätte mit geeigneten abstump-       und es wird keine unnötige Zeit durch schwierige
fenden Stoffen, z. B. Sand, Split (nicht jedoch mit Tausalz oder      Rangiermanöver vergeudet.
ätzenden Mitteln) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei
besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigun-       Bei Schäden an parkenden Fahrzeugen auf winterlichen Stra-
gen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.                            ßen übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Bei zu-
                                                                      geparkten Straßen wird der Winterdienst eingestellt oder
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, ist der Rand öffentlicher Stra-     ggf. ein für den Winterdienst zeitlich befristetes Haltverbot
ßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von         angeordnet.
mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen. Diese Ver-
pflichtungen gelten Werktags von 6:45 Uhr bis 20:00 Uhr sowie         Sofern die eigenen Ansprüche und Sicherungserwartungen
an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Maßnah-       darüber hinausgehen, hat man durch eigene Sorgfalt (Ausrüs-
men müssen bis 20:00 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zu          tung, Bereifung, vorsichtiges Fahren, festes Schuhwerk) diese zu
Gefahrenabwehr notwendig ist. Bei Miet- und Pachtobjekten kann        erfüllen, nicht aber die Gemeinde! Vielleicht rufen Sie sich diese
die Sicherungspflicht auch auf Mieter abgewälzt sein.                 Zeilen in Erinnerung, bevor Sie das Telefon zur Hand nehmen, um
                                                                      sich zu beschweren.
Was Sie wissen sollten:
Wenn Sie ihre Sicherungspflichten nicht erfüllen, kann eine Geld-     Reihenfolge der Straßen und Fahrstrecke
buße fällig werden. Sollten Fußgänger in Ihrem Zuständigkeits-
                                                                      Die Fahrstrecken für die einzelnen Fahrzeuge sind festgelegt und
bereich zu Schaden kommen oder sich verletzen, kann dies Ihre
                                                                      orientieren sich an der Gefährlichkeit der Straßenabschnitte
zivil- oder strafrechtliche Haftung zur Folge haben.
                                                                      („Bergstrecken“), an der Verkehrsnotwendigkeit (z.B. Schulbus-
Der geräumte Schnee bzw. das Räumgut sind neben der Geh-              strecken) und an der Konzentration der Einwohner (Ortsteile vor
bahn oder bei sehr engen Gehbahnen nötigenfalls am Rande der          Einzelanwesen). Aus rechtlichen Gründen dürfen die Fahrer ohne
Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet, behin-       Notwendigkeit von den Vorgaben nicht abweichen.
dert oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder-
und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von          Leider ist es je nach Wetterlage und örtlichen Gegebenheiten
der öffentlichen Straße zu entfernen. Gerade bei starkem Tau-         nicht vermeidbar, dass vom durchfahrenden Räumfahrzeug
und Regenwetter zeigt sich immer wieder wie wichtig es ist, die       wieder Schnee auf den gerade durch Sie gesicherten Gehweg
Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte und Gullys frei zu halten.        oder die Grundstückszufahrt geworfen wird. Dies macht die Er-
                                                                      füllung der Räumpflicht für die Anlieger aber nicht unzumutbar.
Die Lagerung von Schnee von privaten Flächen auf öffentlichen         Diese Problematik ist so alt wie der Winterdienst selbst, aber trotz
Plätzen und Wendeplatten ist nicht erlaubt.                           aller Bemühungen wird sich dieses Problem allein oft schon aus
Winterdienstpflichten – oder zu was ist die Gemeinde ei-              Platzgründen nicht lösen lassen. Wir können Sie daher nur darum
gentlich verpflichtet?                                                bitten, Verständnis für die Räumfahrzeuge aufzubringen und den-
                                                                      noch weiterhin ihren eigenen Beitrag für einen sicheren Gehweg
Städte und Gemeinden müssen lt. gesetzlicher Regelung die Fahr-       zu leisten. Beschwerden haben diesbezüglich auch keinerlei Sinn.“

6   Mitteilungsblatt   I   Februar 2021
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
Regionalbudget 2021 gestartet –                                    Neues von der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz
ILE vergibt erneut 100.000€ für Kleinprojekte
                                                                   Das Jahr 2020 fand seinen Ausklang mit dem Ökokistla, das zur
Auch in diesem Jahr unterstützt die ILE wieder Kleinprojekte aus   Weihnachtszeit mit allerlei Bioleckereien aus der Region be-
der Region mit insgesamt 100.000€. Möglich ist das durch das       stückt, über 350 Mal verkauft wurde. Auch im neuen Jahr kann
Förderprogramm „Regionalbudget“, das bereits im letzten Jahr       weiterhin eine kleine Kiste (17€) oder eine große Kiste (38,50€)
sehr erfolgreich umgesetzt wurde. Dabei können sich Vereine,       bestellt werden. Kontaktieren Sie uns dazu unter 09194/7363-50
Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Kirchen usw. um            oder info@oeko-fraenkische.de
eine Förderung ihres Projektes bewerben.
                                                                   Zum Jahresanfang fand bereits eine Veranstaltung zur Silphie-
Für eine Förderung muss ein Projekt folgende Kriterien erfüllen:   Becherpflanze statt. Die Informationen aus dem Vortrag stellen
Es muss in einer der ILE-Kommunen liegen, es darf insgesamt        wir Ihnen auch auf unserer Website bereit unter https://www.
nicht mehr als 20.000€ Netto kosten, es darf bis zur Ernennung     oekomodellregionen.bayern/projekte/silphie-becherpflanze
noch nicht begonnen haben und muss bis Ende September
                                                                   Zudem laden wir ganz herzlich zur Veranstaltung „SoLaWi und
fertig umgesetzt sein. Im letzten Jahr wurden zum Beispiel die
                                                                   Selbsterntegärten: Was steckt dahinter?“ am 03.Februar 2021.
Erweiterung von Spielplätzen, das Anlegen von Bürgergärten
                                                                   Hier widmen wir uns mit Heike Kettner von der SoLaWi in Bam-
oder die Renovierung von Vereinshäusern finanziell unterstützt.
                                                                   berg und ggfs. einem Vertreter der SoLaWi Ebermannstadt den
 FÖRDERANFRAGEN NOCH BIS              Förderanfragen können        Fragen, was sich eigentlich genau hinter den begriffen SoLaWi,
  ZUM 28.02.2021 MÖGLICH!             noch bis zum 28.02.2021      Food-Coop und Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaft versteckt,
                                      unter zettlmeissl@ile-fsa.   wo es so etwas gibt und wie man Teil davon wird. Die Teilnahme
                                      de eingereicht werden.       ist kostenfrei. Anmeldung bitte bei Zentrale@klvhs-Feuerstein.de
                                      Das Formular dafür
                                                                   Auch unsere großen Projekte zur Getreidelagerung und Bio in
                                      finden Sie unter www.ile-
                                                                   der Gemeinschaftsverpflegung gehen im neuen Jahr weiter.
                                      fsa.de/konzept/projekte/
                                                                   Wenn Sie als Einrichtung für Gemeinschaftsverpflegung oder
                                      regionalbudget/.
                                                                   Betrieb in der Getreideproduktion und -verarbeitung Interesse
                                      Gerne helfen wir Ihnen       haben, Teil der Öko-Modellregion zu werden, melden Sie sich
                                      auch bei der Antragstel-     gerne bei uns Weiterführende Informationen gibt es auch auf
                                      lung. Nehmen Sie dazu        unserer Website
                                      einfach Kontakt mit uns              www.oekomodellregionen.bayern/
                                      auf.
                                                                                fraenkische-schweiz
  Fränkische Schweiz AKTIV                                         Öko-Modellregion Fränkische Schweiz
  Projektbüro                                                      c/o Landvolkshochschule Feuerstein
                                                                                                                                         Foto: Roland Wölfel

  Am Marktplatz 18, 91320 Ebermannstadt                            Burg Feuerstein 16, 91320 Ebermannstadt
  Nadine Zettlmeißl                                                Telefon: 09194/73 63 50
  Tel. 09194-3348828 · Mobil 0160-8938207                          Web: www.oekomodellregionen.bayern/
  Web: www.ile-fsa.de                                                    fraenkische-schweiz
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                                                                   info@
                                                                   oeko-fraenkische.de
                                                                   thomas.lang@
                                                                   oeko-fraenkische.de
                                                                   sabine.hafner@
                                                                   oeko-fraenkische.de

                                                                                                        Mitteilungsblatt   l   Februar 2021                    7
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
ZENTRENMANAGEMENT EBERMANNSTADT
Ausblick 2021
Das Zentrenmanagement ist aus der Weihnachts- und Neujahrspause zurück und wünscht Ihnen in diesem Sinne noch ein erfolg-
reiches, glückliches und vor allem gesundes neues Jahr!
Viele Projekte und Maßnahmen konnten in den letzten Jahren umgesetzt oder angestoßen werden. Auch 2021 ist unsere Pro-
jektplanungsliste wieder gefüllt. Im Januar haben wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung die zentralen Handlungsfelder und
Projekte festgelegt. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Ausblick geben:

Öffentlicher Raum                                                derprogramm „Sondernutzungsflächen“ zur „Förderung der
                                                                 Innenstadtgestaltung im Sinne der Gestaltungsrichtlinie“ im
Auch in diesem Jahr unterstützt das ZM wieder unterschied-
                                                                 Rahmen des ISEK-Verfügungsfonds der Stadt Ebermannstadt
liche Projekte, um den öffentlichen Raum und Platzräume in
                                                                 entwickelt und installiert werden.
Ebermannstadt aufzuwerten.
Dabei sind unter anderem die Begrünung der Innenstadt und        Digitale Stadt
ausgewählter Straßenräume, die Anschaffung verschiedener         Ziel des Handlungsfeldes „Digitale Stadt“ ist es das Stadtleben
Sitzmöglichkeiten zur Aufwertung von Naherholungsflächen         und die Lebensräume Ebermannstadts auch in der digitalen
oder die erneute Ausweitung der Weihnachtsbeleuchtung ge-        Welt abzubilden sowie das lokale Gewerbe beim Digitalisie-
plant.                                                           rungsprozess zu begleiten und zu unterstützen.
Waldsofas als Beispiel- und Startprojekt                         Mit der Aufnahme im Förderprogramm „Digitale Einkaufsstadt
Zur Aufwertung von Platzräumen, die insbesondere der Na-         Bayern 2020“ konnte hierfür ein Fundament und eine finanzi-
herholung dienen, sowie folglich zur Verbesserung der Lebens-    elle Unterstützung geschaffen werden. Nachdem sich im Jahr
qualität dienen, sollen an bestimmten Plätzen im Stadtgebiet     2020 ein Kernteam schwerpunktmäßig mit der inhaltlichen
Waldsofas aufgestellt werden.                                    Ausgestaltung des Projektes befasste, soll es in diesem Jahr in
                                                                 die Umsetzung gehen:
Die ersten fünf Bänke sollen im Frühjahr 2021 an der „Flutmul-
de (Kohlfurt)“ ihren Platz finden. Bürger*innen und Gäste der    Digitales Stadtportal
Stadt können hier zur Ruhe kommen und sich auf den Ort ein-      Die im vergangenen Jahr begonnenen Arbeiten in Sachen digi-
lassen.                                                          tales Stadtportal sollen 2021 fortgeführt werden. Hierbei steht
Im Laufe des Jahres sollen sukzessive weitere Plätze mit Wald-   die Einrichtung des Stadtportals, welches alle Lebensräume
sofas bestückt werden.                                           Ebermannstadts online abbildet und als zentrales Informati-
                                                                 onsmedium sowie Dreh- und Angelpunkt der Bevölkerung und
Ausweitung Weihnachtsbeleuchtung
                                                                 Kunden Ebermannstadts dienen soll, im Mittelpunkt.
Im Jahr 2020 wurde die gesamte städtische Weihnachtsbe-
leuchtung in Ebermannstadt auf LED umgerüstet und drei zen-      Digitalführerschein
tral am Marktplatz, im Herzen der Stadt, gelegene Kastanien-     Neben der Entwicklung eines
bäume ergänzend mit LED-Lichterketten beleuchtet.                standortübergreifenden digitalen
Nach durchweg positiven Stimmen zu den neuen Beleuch-            Stadtportals, soll auch auf ein-
tungselementen im Jahr 2020 soll die Beleuchtung der Bäume       zelbetrieblicher Ebene das lokale
nun sukzessive erweitert werden und weitere Bäume auf dem        Gewerbe, insbesondere der stati-
Marktplatz und in der Hauptstraße mit LED-Lichterketten be-      onäre Handel vor Ort, beim Digi-
stückt werden.                                                   talisierungsprozess begleitet und
                                                                 unterstützt werden.
Innenstadtgestaltung – Förderprogramm Sondernutzungs-
                                                                 Nach dem erfolgreichen Start und
fläche
                                                                 aufgrund des großen Zuspruches
Um die Anwendung der bereits bestehenden Gestaltungsricht-       der Workshopreihe „Digitalfüh-
linie zu intensivieren und Anreize für die Aufwertung der Ge-    rerschein“ soll diese 2021 fortge-
staltung der Sondernutzungsflächen zu schaffen soll ein För-     führt werden.

8   Mitteilungsblatt   I Februar 2021
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
Die Veranstaltungsreihe schult lokalen Unternehmer*Innen zu       So soll in diesem Jahr beispielweise die Anschaffung einer
digitalen Themen und soll das lokale Gewerbe auf den neues-       Pedelec-Rikscha im Rahmen des Verfügungsfonds der Städte-
ten, technischen Stand bringen und einen Grundstein für die       bauförderung finanziell unterstützt werden.
Entwicklung einer gemeinsamen Online-Plattform setzen.
                                                                  Organisation
Tourismus                                                         Zentrales Handlungsfeld des ZMs ist die Weiterentwicklung
2021 gilt es eine klare touristische Positionierung festzulegen   und die Verstetigung nachhaltiger und langfristiger Koope-
und darauf abgestimmt in Zusammenarbeit mit der Projekt-          rations- und Organisationsstrukturen zwischen den lokalen
gruppe Tourismus die touristische Arbeit in Ebermannstadt zu      Akteuren.
intensivieren.
Als ersten Meilenstein soll die Erstellung eines auf die Stadt
Ebermannstadt zugeschnittenen, praxisorientierten Touris-
muskonzeptes ausgeschrieben werden.

Wirtschaftsförderung
Um die unternehmerischen Aktivitäten vor Ort zu pflegen und
zu fördern, werden seitens des ZMs unterschiedliche Maßnah-
men ergriffen. So wurde vergangenes Jahr beispielsweise ein
Existenzgründerwettbewerb ins Leben gerufen oder regelmä-
ßige Unternehmerstammtische durchgeführt.
In diesem Jahr bauen wir auf den Vorarbeiten auf und werden
nach dem erfolgreichem Abschluss des Existenzgründerwett-         Derzeit laufen sowohl im Bereich der Tourismusarbeit, dem
bewerbs Mitte letzten Jahres, die Bewerber*nnen und Gewin-        Standortmarketing und der Digitalisierung Projekte, die ver-
ner*innen bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsideen in Eber-         netzt gedacht werden müssen und für deren erfolgreiche Um-
mannstadt weiterhin unterstützen und begleiten. Zudem soll        setzung die Entwicklung nachhaltiger und langfristiger Organi-
im Rahmen von quartalsweisen Unternehmerstammtischen              sationsstrukturen eine Grundvoraussetzung ist.
der Austausch untereinander gefördert werden.                     Ziel ist es daher gemeinsam mit lokalen Akteuren ein Organi-
                                                                  sationskonzept für ein modernes Wirtschafts- und Standort-
Verkaufsoffene Sonntage und Märkte
                                                                  marketing zu entwickeln, bei der die Themenfelder Tourismus,
Neben der Förderung von Unternehmensansiedlungen und              Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, berücksichtigt wer-
der Kommunikation, unterstützt das ZM bei der Konzeption          den sollen.
und Durchführung verkaufsfördernder Veranstaltung, u.a. von
verkaufsoffenen Sonntagen.                                        Das Zentrenmanagement freut sich auf ein erfolgreiches und
2021 soll das Potenzial                                           spannendes Jahr 2021 sowie auf die Zusammenarbeit mit allen
der Marktsonntage mittels                                         Akteuren, um auch in diesem Jahr Vieles in Ebermannstadt zu
eines gemeinsamen Mar-                                            erreichen und gemeinsam zu gestalten.
ketings („Dachmarke“) als
Projekt   weiterentwickelt                                         ZENTRENMANAGEMENT EBS
werden.
                                                                   Projektbüro Am Marktplatz 18
Ziel ist es somit die Reich-                                       Öffnungszeiten:
weite zu erhöhen, die At-                                          Di 9 -13 Uhr und Do 14 – 18 Uhr
traktivität zu steigern und                                        Telefon:     0 91 94 - 334 88 26
dabei die finanziellen Mittel                                      E-Mail:      stintzing@cima.de
zu bündeln und zukünftig                                           Anmeldung Newsletter auf:
den Marktsonntag ggf. un-                                          www.zentrenmanagement-ebs.de
ter ein gemeinsames Motto
zu stellen.

Mobilität
Im Handlungsfeld Mobilität werden Maßnahmen und Projekte
wie die Gewährleistung der Schulwegsicherheit oder die Un-
terstützung der Schaffung von alternativer Mobilitätsangebote
vom Zentrenmanagement unterstützt und bearbeitet.
                                                                   Annika Stintzing      Jörg Dettmer             Markus Jocher
                                                                   cima Projektmanagerin cima Koop.-partner       cima Projektmanager

                                                                                                        Mitteilungsblatt   l   Februar 2021   9
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
SITZUNGSDIENST                                                   Wir stellen uns vor! –
                                                                      Akteure der Fairtrade-Stadt Ebermannstadt
• Mo, 08.02., 17.00, Bau- und Umweltausschuss,
  Veranstaltungssaal am Hasenberg                                     Das Jugendhaus Burg Feuerstein, die zentrale Jugend-
                                                                      bildungsstätte im Erzbistum Bamberg, ist seit Jahrzehnten dem
• Mo., 22.02., 14.00, Haupt- und Finanzausschuss,                     Fairen Handel verbunden.
  Veranstaltungssaal am Hasenberg
                                                                      Der Faire Handel ist ein zentraler Baustein der Bildungsarbeit
Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau-           und Teil des seelsorgerischen Auftrags. Eine-Welt bedeutet für
und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da                uns: Weltweite Solidarität, Förderung von gerechten Arbeits-
nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden kann.        plätzen, gerechte Löhne, Vermeidung von Ausbeutung und Kin-
Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie              derarbeit, Verbesserung von Infrastrukturen sowie Erhalt und
auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-              Schaffung von Frieden und Gerechtigkeit.
service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem                       Bei Wochenend-, Ferienkursen und Großveranstaltungen wer-
                                                                      den Kinder und Jugendliche über den Fairen Handel, seine Struk-
     SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN                                 turen und Akteure informiert und die Teilnehmenden können
                                                                      selbst den Verkauf mitgestalten.
Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig
                                                                      Im Speisesaal des Jugendhauses wird ausschließlich Kaffee aus
– Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie
                                                                      dem Fairen Handel ausgeschenkt, alle Bananen werden über
ganz herzlich zu meiner nächsten Sprechstunde am Freitag,
                                                                      den Fairen Handel bezogen.
den 19.02.2021 von 9-11 Uhr ein. Aufgrund der aktuellen Si-
tuation bitten wir Sie, in jedem Fall einen Termin unter der          Zudem unterstützt die Burg Feuerstein die Bildungsarbeit zum
Tel. 09194 506-11 zu vereinbaren. Wir bieten Ihnen die Bürger-        Thema Fairer Handel bei Gastgruppen und an Schulen. Bei In-
sprechstunde gerne auch telefonisch oder online an. Bitte             teresse kann man sich auch Informationsmaterial für die
erscheinen Sie daher nur in dringenden Ausnahmefällen per-            Bildungsarbeit zum Thema Fairer Handel ausleihen oder es
sönlich zum Termin. Sie haben auch die Möglichkeit eine E-            werden Kontakte zum Welthaus Fürth hergestellt. Das Jugend-
Mail zu schicken. Diese richten Sie bitte an christiane.meyer@        haus Burg Feuerstein arbeitet aktiv in der Steuerungsgruppe
ebermannstadt.de - ich werde mich um eine zeitnahe Antwort            „Fairtrade Stadt Ebermannstadt“ mit.
bemühen.
                                                                      In Zeiten der Corona-Pandemie ist aufgrund von staatlichen
Ich freue mich auf Sie!                                               und kirchlichen Vorgaben der bisherige Umfang und die Um-
Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin                                  setzung des Fairen Handels, besonders in der Bildungsarbeit,
                                                                      derzeit leider nicht möglich.
     ABLAUF GRABNUTZUNGSRECHT                                         Dennoch geht der Faire Handel als Verkauf weiter: Nach den
Friedhof:         Ebermannstadt, Teil B, Abt. 3E, Reihe -, Nr. 148    Gottesdiensten besteht die Möglichkeit eine breite Palette an
Belegung:         Verstorbene Hugo und Ida Armke                      verschiedensten Kaffee- und Teesorten sowie Schokolade, Rie-
                                                                      gel, Schokocreme, getrocknete Früchte, Kekse, Kakaopulver und
Friedhof:         Ebermannstadt, Teil A, Abt. 1E, Reihe 01, Nr. 021   Süßwaren zu erwerben.
Belegung:         Verstorbener Franz Josef Polzer
                                                                      Ein großer Teil des Lebensmittelangebotes ist biozertifiziert,
Das Nutzungsrecht an den oben genannten Grabstätten ist               einige Lebensmittel zudem glutenfrei oder vegan. Die in der
bereits abgelaufen. Bislang konnte kein Nutzungsberechtigter          Burg Feuerstein konzipierten und hergestellten Verkaufswägen
ermittelt werden und es erfolgte diesbezüglich keinerlei Kontakt-     und weitere Verkaufstische ermöglichen es derzeit auch
aufnahme mit der Friedhofsverwaltung. Gemäß § 19 Abs. 5 der           „kontaktlos“ einzukaufen.
Friedhofsatzung ergeht hiermit die schriftliche Aufforderung in
ortsüblicher Weise durch öffentliche Aufforderung.                    Die Waren sind übersichtlich nach Warengruppen aufgebaut,
                                                                      mit Preisschildern gekennzeichnet und nach der Entnahme der
Bürgerinnen und Bürger, welche das Nutzungsrecht an den               Lebensmittel und Waren kann man das Geld in eine Kasse ein-
Grabstätten übernehmen möchten, werden gebeten, sich bei              legen. Zudem ist es derzeit auch weiterhin möglich Sonder-
der Friedhofsverwaltung (Tel. 09194/506-66 oder per Email             und Großbestellungen aufzugeben.
ordnungsamt@ebermannstadt.de ) zu melden.
                                                                      Weitere Informationen zum Fairen Handel finden sich auf der
                                                                      Website des Jugendhauses Burg Feuerstein https://burg-
     FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT                                    feuerstein.de/serviceangebote/fairer-handel
                                                                      Kontakt: Joannis Platis, 09194-76740, joannis.platis@burg-
                                                                      feuerstein.de

                                                                      Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit!
                                                                      Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter oder
                                                                      Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das The-
                                                                      ma Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unterstüt-
Kontakt u. Info: Corinna Drummer (Jugendpflege Ebermannstadt          zen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drummer
                                                                      (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder
Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt-Ebermannstadt)
                                                                      Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter).
E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de
Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat),                 Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter:
E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de                              www.ebermannstadt.de

10    Mitteilungsblatt   I   Februar 2021
GRUSSBOTSCHAFT ZUM 22. JANUAR                                     noch eröffnet und nach dem ersten Lockdown besucht wer-
                                                                    den. Leider konnten sie unsere französischen Freunde aufgrund
  ,,TAG DER UNTERZEICHNUNG DER DEUTSCH-                             der Absage aller Aktivitäten nicht sehen.
  FRANZÖSISCHEN FREUNDSCHAFTSVERTRÄGE
  (Elysee-Vertrag und Vertrag von Aachen)                           Nun ist geplant, diese Ausstellung zu digitalisieren und bei
                                                                    entsprechendem Interesse auch zu drucken, ein Projekt, das in
Gerade in schwierigen Zeiten beweist sich eine Freundschaft.        der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein soll.
Viele Ebermannstädter standen in den letzten Monaten in en-
gem Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer               In Erweiterung und Ergänzung zur Ausstellung sollen auch
Partnerstadt. Auch zwischen den Rathäusern ist reger Kontakt.       Zeitzeugen zu Wort kommen.
So war es dem Freundeskreis Chantonnay und der Bürger-              Viele Ebermannstädter haben die Partnerschaft von Beginn an
meisterin mit ihren Stellvertretern wichtig, folgende Gruß-         und bis heute über viele Jahre hinweg begleitet, unterstützt,
botschaft zum 22. Januar, dem Tag der Unterzeichnung der            mitgestaltet und organisiert, sei es als Jugendliche auf Burg
deutsch-französischen Freundschaftsverträge (Elysee-Vertrag         Feuerstein, als politische Mandatsträger/innen, als Austausch-
und Vertrag von Aachen) nach Frankreich zu senden:                  schüler/innen, als aktive Teilnehmer/innen oder Schlachten-
                                                                    bummler an Miniolympiaden, als Feuerwehrmitglied, als Musi-
                                                22. Januar 2021     ker/innen und Sänger/innen, als Gastgeber/innen, als Mitglie-
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Moinet, liebe Isabelle,           der des Freundeskreises und in vielen anderen Bereichen.
                                                                    Und an diesen Personenkreis wendet sich dieser Aufruf. Wir
aus Anlass des heutigen Jahrestages der Unterzeichnung des
                                                                    bitten Sie um ein paar persönliche Gedanken in schriftlicher
Elysee-Vertrages sowie des Vertrags von Aachen sende ich
                                                                    Form oder auch kommentierte Bilder. Das können einprägsa-
Dir, dem Stadtrat sowie allen Bewohnerinnen und Bewohnern
                                                                    me Erlebnisse, amüsante Anekdoten, z. B. zu sprachlichen oder
von Chantonnay die herzlichsten Grüße aus der Partnerstadt
                                                                    kulturellen Missverständnissen, persönliche Erinnerungen al-
Ebermannstadt.
                                                                    ler Art sowie auch Perspektiven und Ideen für das nächste Jahr-
Da persönliche Kontakte derzeit nur medial möglich sind, bitte      zehnt der Partnerschaft sein.
ich Dich, diese Botschaft als Zeichen der Verbundenheit mit
unseren Partnern und Freunden in Chantonnay zu verstehen,           Wenn Sie Interesse haben und Ihnen die Mitarbeit an diesem
die zusammen mit uns herausfordernde Zeiten erleben.                Vorhaben möglich ist, bitten wir Sie um Zusendung von Texten
                                                                    und Bildern bis Ende März 2021 an die o.g. Mailadresse des
Dieser Jahrestag ist eine gute Gelegenheit sich daran zu erin-      Freundeskreises. Alternativ möglich ist auch der postalische
nern, dass die deutsch-französische Freundschaft, die durch         Weg an die Stadt Ebermannstadt, z. H. Frau Carola Bäumler-
unsere Vorgänger umgesetzt und mit Leben erfüllt wurde, eine        Kohlbauer.
beispiellose Erfolgsgeschichte auch für unsere beiden Städte
darstellt.                                                          Vielen Dank im Voraus.

Dies soll uns Ermutigung sein, unsere Verbindungen auch un-         Mit freundlichen Grüßen
ter schwierigen Bedingungen intensiv weiter zu pflegen.             gez. Reinhold Wick
Zusammen mit vielen Ebermannstädtern hoffe ich daher auf            (für den Freundeskreis Ebermannstadt-Chantonnay)
eine baldige Fortsetzung von persönlichen Begegnungen und
Treffen, damit wir unsere nunmehr über 50jährige Städtepart-          NEUGEBORENEN-BESUCHE IN DER STADT
nerschaft nachträglich feiern und weiterhin festigen können.          EBERMANNSTADT
Mit den allerbesten Grüßen und Wünschen aus Ebermannstadt
                                                                    „Hallo! Hier ist die Barbara Großmann. Ich bringe Ihnen das
Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin                                Begrüßungspaket der Stadt für den Simon.“ – Das hören frisch-
                                                                    gebackene Eltern in Ebermannstadt unter Umständen, wenn
                                                                    es zuhause klingelt. Dann nämlich steht – natürlich angekün-
  FREUNDESKREIS EBERMANNSTADT – CHANTONNAY                          digt und in sicherem Abstand – die Mitarbeiterin des Familien-
freundeskreis@ebermannstadt.de                                      stützpunktes vor der Tür, um das besagte Begrüßungspaket
                                                                    persönlich abzugeben.
                                                                    Diese Besuche von Familien mit Neugeborenen gibt es in Eber-
                       PARTNERSCHAFT                                mannstadt seit Mai 2019. Die Begrüßungspakete selbst haben
                         1970 - 2020                                in Ebs aber schon eine lange Tradition, denn die Stadt freut
                                                                    sich über alle Neubürgerinnen und –bürger, gratuliert den El-
                          JUMELAGE                                  tern und begrüßt und beschenkt die Babys. Um den Eltern den
                 http://www.chantonnay50ebs.de                      Weg ins Rathaus abzunehmen, werden die Taschen aber eben
                                                                    seit letztem Jahr von Barbara Großmann direkt zu den Famili-
                                                                    en nach Hause gebracht. Auf diese Weise findet auch schon
                                                   Januar 2021
                                                                    ein erster Kontakt zwischen Eltern und Familienstützpunkt statt,
Liebe Ebermannstädter,
                                                                    so dass die jungen Mütter und Väter sich nicht erst einlesen
im Jahr 2020 sollte das 50-jährige Partnerschaftsjubiläum mit       müssen, um von diesem Anlaufpunkt rund um das Thema Er-
Chantonnay gebührend gefeiert werden. Leider fielen alle Vor-       ziehung und Familie zu erfahren. Und oft ergibt es sich an der
bereitungen der Corona-Pandemie zum Opfer. Und auch                 Haus- oder Wohnungstür, dass schon erste Fragen ganz schnell
derzeit sind keine Planungen möglich.                               beantwortet werden können.
Die von Frau Johanna Kraus mit viel Herzblut erstellte Jubiläums-   Die Taschen, die bei diesen Kurzbesuchen überreicht werden,
ausstellung im Heimatmuseum konnte im März 2020 immerhin            enthalten neben einem Begrüßungsbrief der Stadt auch

                                                                                                      Mitteilungsblatt   l Februar 2021 11
etliches an Infomaterial für Familien mit Babys und einige nütz-   11. BayIfSMV entsprechend anwendbar. Diese werden durch
liche Geschenke, wie ein Babybadetuch, einen Rauchmelder           die Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ergänzend reg-
und einen Kinderteller.                                            lementiert.
Rund 75 Familien konnten so bisher schon besucht werden und        2. Ausgeschlossene Personen
nicht selten erfolgt auf diesen Erst- ein späterer Zweitkontakt    Ausgeschlossen vom Recht den Friedhof zu betreten sind Per-
im Rahmen einer Veranstaltung, via Mail, WhatsApp oder im          sonen mit Corona assoziierten Symptomen (akute,
Büro des Familienstützpunktes in der Feuersteinstraße. Und         unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacks-
so profitieren letztlich beide Seiten von den Neugeborenen-        verlust, erhöhte Temperatur) sowie Personen mit Kontakt zu
Begrüßungen an der Haustür.                                        Corona-Erkrankten in den letzten 14 Tagen.
                                                                   3. Information der Betroffenen
                                                                   Das Infektionsschutzkonzept für die Friedhöfe der Stadt Eber-
                                                                   mannstadt wird über die Homepage sowie des Mitteilungs-
                                                                   blattes der Stadt Ebermannstadt und über Aushänge an den
                                                                   Friedhöfen bekannt gemacht.
                                                                   Dem ortsansässigen Bestatter und dem ortsansässigen Pfarr-
                                                                   amt geht es zu; ortsfremde Bestatter werden bei der Anmel-
                                                                   dung einer Bestattung von der Friedhofsverwaltung oder dem
                                                                   Bestattungsunternehmen Gerjewitsch informiert.
                                                                   Bei den Bestattungen während der Corona-Pandemie verpflich-
                                                                   ten sich die Durchführenden zur Einhaltung dieses Infektions-
                                                                   schutzkonzeptes.

                                                                   4. Maßnahmen zur Durchführung der Bestattungen
                                                                   4.1 Ort
                                                                    Trauerfeiern können in den Leichenhallen sowie an den Grab-
                                                                    stätten aller Friedhöfe direkt stattfinden. Sie finden ab einer
     INFEKTIONSSCHUTZKONZEPT FÜR DIE FRIEDHÖFE DER                  Teilnehmerzahl von 10 Personen ausschließlich an der Grab-
                                                                    stätte statt.
     STADT EBERMANNSTADT MIT ORTSTEILEN
     WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE                                   4.2 Teilnehmerzahl
                                                                    § 2 Satz 2 Nr. 9 der 11. BayIfSMV gibt als triftigen Grund die
Auf Grundlage der aktualisierten Informationen zur Durchfüh-
                                                                    Wohnung zu verlassen an, bei Beerdigungen im engsten Fa-
rung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach
                                                                    milien- und Freundeskreis teilzunehmen. Darunter versteht
der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-
                                                                    man folgende Angehörige der verstorbenen Person:
verordnung vom 15.12.2020 gibt die Stadt Ebermannstadt fol-
                                                                    Ehegatt*in, Lebenspartner*in und oder Partner*in einer nicht-
gendes Infektionsschutzkonzept bekannt.
                                                                    ehelichen Lebensgemeinschaft, Verlobte, Verwandte in ge-
Inhaltsverzeichnis                                                  rader Linie (Eltern, Kinder), außerdem Großeltern, Schwie-
                                                                    gereltern, Pflegeeltern, Geschwister, Geschwisterkinder und
1.   Vorbemerkungen                                                 deren jeweilige Haushaltsangehörige.
2.    Ausgeschlossene Personen
                                                                    Darüber hinaus ist nur Personal der Gemeinde, das Personal
3.   Information der Betroffenen
                                                                    des Bestattungsunternehmens, ein Organist und der Geistli-
4.   Maßnahmen zur Durchführung der Bestattungen
                                                                    che/ freie Redner in der Friedhofshalle zugelassen.
     4.1 Ort
     4.2 Teilnehmerzahl                                             In der Leichenhalle Ebermannstadt beträgt die zulässige
     4.3 Hygienemaßnahmen                                           Höchstteilnehmerzahl 6 Personen/ Sitzplätze, bei denen ein
         4.3.1 Desinfektion                                         Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt
         4.3.2 Geöffnete Türen und Fenster                          wird. Trauergäste dürfen sich aufgrund Platzmangels in den
         4.3.3 Mund-Nasen-Bedeckung                                 Leichenhallen der Ortsteile nicht aufhalten. Zwischen den Teil-
         4.3.4 Erdwurf und Weihwassergaben                          nehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Me-
         4.3.5 Gemeindegesang                                       tern einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht.
         4.3.6 Blumenwurf                                           Die übrigen Teilnehmer der Beisetzungsfeier halten sich wäh-
         4.3.7 Kondolenzlisten                                      renddessen außerhalb des Leichenhauses/ Kolumbarium auf
1. Vorbemerkungen                                                   und erhalten erst dann nacheinander, unter Einhaltung der
                                                                    Abstandsregelung, Zutritt, wenn die engsten Angehörigen das
Grundlage des Infektionsschutzkonzeptes für die Friedhöfe der       Gebäude verlassen haben.
Stadt Ebermannstadt sind die aktualisierten Informationen zur
Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pande-            4.3 Hygienemaßnahmen
mie nach der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-         4.3.1 Desinfektion
verordnung (11. BayIfSMV) vom 15.12.2020 (BayMBl. 2020
Nr. 737, BayRS 2126-1-15-G).                                        Am Eingang der Leichenhallen ist ein Handdesinfektions-
                                                                    mittelspender aufgestellt. Vor Eintritt in die Gebäude sind die
Für Bestattungen sind die Regeln für Gottesdienste und Zu-          Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern zu des-
sammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der                infizieren.

12   Mitteilungsblatt   I   Februar 2021
4.3.2 Geöffnete Türen und Fenster                                 HEIMATMUSEUM
 Die Türen der Leichenhallen bleiben während der gesamten
                                                                Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055
 Trauerfeier geöffnet, um ein Anfassen der Türen durch die
                                                                E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de
 Trauernden zu vermeiden. Vorhandene Fenster sind zu kip-
                                                                Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de
 pen. Es ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.
                                                                Bitte beachten!
4.3.3 Mund-Nasen-Bedeckung
 Auf dem Weg vom Leichenhaus zum Grab, am Grab und für          Zum jetzigen Zeitpunkt – 20. Januar 2021 – ist noch nicht sicher,
 die Dauer der gesamten Beisetzung ist eine Mund-Nasen-         ob die für Mittwoch, 24. Februar 2021, geplante Sitzung statt-
 Bedeckung zu tragen.                                           finden kann. Ebenso unsicher bleibt die für Sonntag, 07. März
                                                                2021, um 14:00 Uhr angesetzte Eröffnung der 49. Sonderaus-
 Die Trauergäste haben, soweit sie nicht demselben Haus-        stellung „Landtag und Staatsregierung im Exil“. Wir müssen
 stand angehören, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu        abwarten, wie angesichts der Covid-Pandemie Bundes- und
 wahren.                                                        Staatsregierung über weitere Abwehrmaßnahmen entschei-
4.3.4 Erdwurf und Weihwassergaben                               den. Sobald Näheres bekannt ist, werden wir über Presse und
                                                                die Homepage unseres Heimatmuseums aktuell informieren
 Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am
                                                                (https://www.ebermannstadt.de/unsere-stadt/
 aufgebahrten Sarg sind nur den Geistlichen vorbehalten; vor
                                                                heimatmuseum.html).
 einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weite-
 re Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzu-
                                                                Das Farbenbuch Friedrich Theilers (1748-1826)
 führen.
                                                                Ein hochherziges Geschenk hat Frau Agatha Bär gemacht:
4.3.5 Gemeindegesang
                                                                Sie hat das handschriftliche Geheft, in dem der Bildschnitzer
 Gemeindegesang ist untersagt.                                  Friedrich Theiler (1748-1826) seine Rezepturen für die Her-
4.3.6 Blumenwurf                                                stellung der Farben Kupfer, Rot, Gold-Gelb, Schwarz und von
                                                                wasserbeständigem Leim festgehalten hat, dem Museum
 Blumenwurf ist gestattet, soweit es sich um selbst mitge-
                                                                übergeben. Agatha Bär ist nicht in direkter Linie mit Friedrich
 brachte Blumen der Teilnehmer handelt.
                                                                Theiler verwandt, sondern über seine Schwester Maria
4.3.7 Kondolenzlisten                                           Margareta. Über fünf Generationen hinweg wurde das Re-
 Die Kondolenzlisten sind nur mit eigens mitgebrachten          zepte-Heft in der Familie Theiler weitergegeben und wie ein
 Schreibgeräten zu signieren.                                   Schatz bewahrt.

All diese Maßnahmen sind leider notwendig, wichtig und die-
nen dem Schutz der Gesundheit von Menschen. Ihre Ein-
haltung ist für die Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebes
unumgänglich. Es wird um Rücksichtnahme und Verständnis
gebeten.
Ebermannstadt, 12.01.2021
gez. Christiane Meyer
1. Bürgermeisterin

  FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V.
Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de
www.facebook.com/FlorianEbermannstadt

 Feuerwehrverein
Kontakt und Info: Tanja Lang, 1. Vorstand
E-Mail: vorstand@feuerwehr-ebermannstadt.de

 Feuerwehr Aktiver Dienst
Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant
E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de

 Jugendfeuerwehr
Kontakt und Info: Dominik Dumpert und Ann-Kathrin Hetz,
Jugendwarte
E-Mail: jugend@feuerwehr-ebermannstadt.de

 Kinderfeuerwehr
Kontakt und Info: Andrea Modsching und Susi Teichmann,
Kinderfeuerwehrbeauftragte
E-Mail: kinder@feuerwehr-ebermannstadt.de

                                                                                                  Mitteilungsblatt   l   Februar 2021   13
Theiler lebte in einer turbulenten Zeit. In sein kleines Städt-       STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT
chen fielen wiederholt preußische und französischen Truppen
ein, nahmen hier Quartier, erpressten Lebensmittel und raub-        Kirchenplatz 1, Ebermannstadt
ten die Einheimischen aus. Wir wissen nicht, wie es dabei Theiler   Leider wird unser Alltag nach wie vor von der Corona-Pande-
und seiner kleinen Bildhauerwerkstatt erging, wohl aber, dass       mie und den damit verbundenen Regeln und Auflagen be-
er das Städtchen leicht verlassen hätte können. Trotz verlo-        stimmt. Bei Redaktionsschluss lagen dem Büchereiteam noch
ckender auswärtiger Angebote, eines sogar aus dem zaristi-          keine Informationen bezüglich der Wiedereröffnung der Bü-
schen Petersburg, blieb er hier in der Fränkischen Schweiz, die     chereien in Bayern vor. Wir können deshalb zum jetzigen Zeit-
zu dieser Zeit erst durch die Beschreibung der beiden Erlanger      punkt leider keine Auskunft darüber geben, wann eine Auslei-
Studenten – Ludwig Tieck und Wilhelm Heinrich Wackenroder           he wieder möglich sein wird. Da sich Änderungen momentan
1793 – als romantische Landschaft entdeckt wurde.                   recht kurzfristig ergeben können, lohnt es sich, ab und zu ei-
Rings um Ebermannstadt und Forchheim findet man überall in          nen Blick auf die Internetseite der Stadt Ebermannstadt
den Kirchen seine grazilen Heiligenfiguren. Sie sind dem            (www.ebermannstadt.de) oder die Facebook-Seite der Stadt
Stil nach – so das Handbuch der Bayerischen Geschichte, Band        Ebermannstadt zu werfen. Auch an der Eingangstür der Bü-
3/1 – der Epoche des „sterbenden Rokoko“ zuzuordnen. Die            cherei wird es einen entsprechenden Aushang geben, sollte
Strahlenmadonna im linken Seitenaltar der Marienkapelle             sich an der aktuellen Situation etwas ändern.
von Ebermannstadt ist sein bekanntestes Werk. Aber z.B. auch        Für ausgeliehene Medien, die aktuell wegen der Schließung
die Kirchen in Pretzfeld oder in Kirchehrenbach sind reich mit      nicht zurückgegeben werden können, entstehen natürlich bis
seinen Werken ausgestattet. Das Heimatmuseum in Eber-               zur Wiedereröffnung keine Säumnisgebühren.
mannstadt widmet Theilers künstlerischem Schaffen einen
ganzen Raum, die Staatsbibliothek in Bamberg verwahrt               Wir möchten auch noch einmal auf die Möglichkeit der Onleihe
seine schriftlichen Zeugnisse und seine Zeichnungen.                LEO-NORD hinweisen. Unter www.leo-nord.de kann man aus
                                                                    vielen tollen eBooks, eMagazinen und Hörbüchern wählen und
Deswegen hat ihr auch der ehrenamtliche Museumsbeirat in            sich die entsprechenden Medien herunterladen und auf dem
Absprache mit Frau Bär Theilers Rezeptheft überlassen. Hier         eReader, Tablet oder Handy lesen bzw. hören – sieben Tage
soll es restauriert und ein sog. „Digisat“ angefertigt werden,      die Woche und rund um die Uhr (Voraussetzung ist ein gültiger
das allen Interessenten über Internet zugänglich ist. Die Leite-    Büchereiausweis bei uns, d.h., die Jahresgebühr muss bezahlt
rin der Staatsbibliothek, Frau Prof. Bettina Wagner, möchte         sein. Ansonsten kann man sich bei der Onleihe nicht einloggen).
zudem an der Universität Bamberg eine wissenschaftliche
Auswertung veranlassen. Frau Bär und das Heimatmuseum               Auch während des Lockdowns arbeitet das Büchereiteam wei-
werden – wie beide es wünschen – Faksimile von Theilers             ter – so könnt Ihr Euch nach der Wiedereröffnung auf viele tolle
Rezeptheft erhalten. Friedrich Theiler hat es verdient, das Wis-    neue Bücher für Groß und Klein freuen.
sen um seine Kunst zu bewahren und mit dieser Schrift vielleicht    Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehen in der Bücherei und
auch noch etwas zu vertiefen.                                       freuen uns schon auf Euch. Bis dahin alles Gute, gebt auf Euch
                                                                    acht und bleibt zuversichtlich.
                                                                    Euer Büchereiteam
                                                                    Das Team der Stadtbücherei St. Nikolaus freut sich auf
                                                                    Euren / Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich will-
                                                                    kommen!
                                                                    Unsere Öffnungszeiten:
                                                                    Dienstag:   10.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
                                                                    Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
                                                                    Hinweis: Die angegebenen Öffnungszeiten gelten natür-
                                                                    lich nicht während des Lockdowns. Auch nach der Wie-
                                                                    dereröffnung der Büchereien kann es zu Abweichungen
                                                                    kommen. Informationen gibt es dann an dieser Stelle.

                                                                      SITZUNGSDIENST
                                                                    Die nächste Gemeinderatssitzung in Unterleinleiter findet statt
                                                                    am:
                                                                    • Do, 25.02., 19.00 Uhr, Sportheim Unterleinleiter
                                                                    Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer
                                                                    Gemeinderatssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Eber-
LESEEMPFEHLUNG                                                      mannstadt einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behand-
                                                                    lung durch den Gemeinderat gewährleistet ist.
Erich Döttl, Toni Welzbacher: Die Heiligen des Friedrich Theiler,
Erlangen 1998 (in der Reihe der Schriftenreihe des Fränkische-      Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie
Schweiz-Vereins, Band 12)                                           auf www.unterleinleiter.de

14   Mitteilungsblatt   I Februar 2021
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