GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
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www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de 02 Informationen und amtliche Mitgliedsgemeinden: 01. Februar 2021 Bekanntmachungen der Ebermannstadt Jahrgang 44 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterleinleiter GROSSES FRÜHLINGSKONZERT Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein > S. 32 Foto: Christian König
REDAKTIONSINFORMATIONEN VORWORT Aus technischen und organisatorischen Grün- den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar- SEHR GEEHRTE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns war NEU: Alle Informationen für die Rubriken zu erwarten und ist auch nötig, um die Infektionszahlen Vereine und Kirche senden Sie ab sofort deutlich zu reduzieren. Seit Mitte Januar kann man sich bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de über das Onlineportal www.impfzentren.bayern oder Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben telefonisch unter 116 117 registrieren und für einen die Meinung der Verfasser wieder und müs- Impftermin vormerken lassen. Personen über 80 Jah- sen nicht unbedingt mit der Auffassung der re, die sich impfen lassen wollen, können sich telefo- Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der nisch unter 09191 / 950 46 06 oder per E-Mail unter eingesandten Manuskripte bleiben der Redak- tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand- termin.impfzentrum@ugef.com für einen Termin anmel- te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird den. Die Entscheidung, ob man sich impfen lässt, ist keine Haftung übernommen. Nachdruck ein- eine höchstpersönliche. Ich empfehle eine gute Vorab- zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel- information und Risikoabwägung in der Verantwortung für sich selbst aber auch lenangabe und mit Genehmigung der Redak- für die Mitmenschen. tion gestattet. Hinweisen möchte ich auf die Verteilung von FFP-2 Masken an pflegende Angehörige. Seit dem 25.01.2021 können einmalig 3 Masken je Hauptpflege- IMPRESSUM / MEDIADATEN person im Rathaus abgeholt werden, Näheres finden Sie in dieser Ausgabe. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar und wichtig. Die interkom- Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt munale Gemeinschaft ILE Fränkische Schweiz AKTIV unterstützt wieder Klein- Franz-Dörrzapf-Straße 10 projekte aus der Region mit einem Budget von insgesamt 100.000,- Euro. Dabei 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650 können sich Vereine, Privatpersonen, Kirchen, etc. um eine Förderung ihres Projektes bemühen. Anträge können noch bis zum 28.02.2021 eingereicht wer- Redaktion den. Planungen in die Zukunft machen Mut und stärken den Zusammenhalt. Andreas Kirchner Tel.: 09194 50680 Gerade in schwierigen Zeiten beweist sich eine Freundschaft. Viele Eber- mannstädter standen in den letzten Monaten in engem Austausch mit unserer Layout Partnerstadt Chantonnay. Auch zwischen den Rathäusern ist reger Kontakt. So Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) war es dem Freundeskreis und mir wichtig, eine Grußbotschaft zum 22. Januar, Tel.: 09191 9778713 www.lotz-design.de dem Jahrestag der Unterzeichnung der deutsch-französischen Freundschafts- verträge nach Frankreich zu senden. Wir wollen dazu beitragen, unsere Verbin- Erscheinungsweise dung intensiv zu pflegen. Den Vielen, die sich um die Freundschaft bemühen, monatlich in der 1. Woche des Monats danke ich herzlich. Auflage 4.200 Bleiben Sie gesund! Druck & Anzeigenverwaltung Waltenberger-Hofmann Ihre Christiane Meyer Bahnhofstraße 9 1. Bürgermeisterin 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503 E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de Anzeigenschluss Die aktuellen Abgabetermine können unter INHALT www.ebermannstadt.de/buergerservice/ aktuelles/mitteilungsblatt-2021.html eingesehen werden. S. 2 > Kontakte Anzeigenannahme ausschließlich bei der S. 4 > Verwaltungsgemeinschaft Druckerei Waltenberger-Hofmann S. 7 > Stadt Ebermannstadt Anzeigenpreise 1/1 Seite: 295,00 € S. 14 > Gemeinde Unterleinleiter 1/2 Seite: 182,00 € 1/4 Seite: 112,00 € S. 16 > Neues aus dem Landkreis 1/8 Seite: 66,00 € 1/16 Seite: 44,00 € S. 16 > Kirche 100 mm: 90,00 € Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 € S. 18 > Kindergar ten, Schule und Bildung Rabatte: 12 Anzeigen jährlich: 20 % S. 22 > Vereine und Verbände 6 Anzeigen jährlich: 10 % Alle Preise inklusive 19 % MwSt. S. 25 > Vermischtes Mitteilungsblatt l Februar 2021 3
ERREICHBARKEIT DER VERWALTUNG HINWEIS ZUR GRUNDSTEUER BEI EIGENTÜMER- Aufgrund der aktuellen Infektionslage bittet die Verwaltungs- WECHSEL gemeinschaft Ebermannstadt darum, nur in wirklich wichti- Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn gen und dringenden Angelegenheiten und nur nach vorhe- des Kalenderjahres (01.01.) für das jeweilige Kalenderjahr riger Terminabsprache persönlich ins Rathaus zu kommen. festgesetzt (§ 9 Grundsteuergesetz - GrstG). Selbstverständlich können Sie zu den Mitarbeitern der Verwal- Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h. tung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. die gesamte Jahresgrundsteuer ist von einem Steuerpflichti- Die Kontaktdaten finden Sie unter: gen zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig https://www.ebermannstadt.de/rathaus und buergerservice/ abgerechnet. verwaltung/mitarbeiter.html Nach § 10 Abs. 1 GrstG ist derjenige Schuldner der Grundsteu- Falls eine persönliche Vorsprache nicht zu umgehen ist, sind er, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu folgende Vorgaben einzuhalten: Beginn des Kalenderjahrs, also am 01.01. steht (Grundbuch- eintragung). Maßgebend ist also nicht die im notariellen Ver- 1. Persönliche Vorsprachen finden nur nach vorheriger trag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind Terminabsprache statt. die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjah- 2. Es besteht eine „Maskenpflicht“ für alle Besucher des Rat- res. Zumeist geht das Eigentum mit Zahlung der vollen hauses. Kaufpreissumme auf den Erwerber über. 3. Die Hinweise zur Besucherlenkung im Eingangsbereich sind Außerdem ist der Grundsteuermessbescheid des Finanz- unbedingt zu beachten. amts Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer (§ 4. Es sind die derzeit allgemein geltenden Regeln Abstands- 182 AO). Grundsteuerveranlagungen können also erst dann gebot, „Hust- und Niesetikette“ und Handhygiene einzu- auf den neuen Eigentümer umschrieben werden, wenn uns halten. der entsprechende Messbescheid des Finanzamts zugegan- gen ist. Dort ist erfahrungsgemäß mit einer bis zu 12-monatigen Wir danken Ihnen allen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Bearbeitungszeit zu rechnen. Der bisherige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestim- TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT mungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzei- Liebe Bürgerinnen und Bürger, tige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwort- lich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er von der Ge- Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und meinde einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter- der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann von min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und der Gemeinde erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grund- Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten. steuer herangezogen werden. Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per E-Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de. Da Erstattungen nur an den jeweiligen Steuerpflichtigen erfol- gen können wird empfohlen, dass der bisherige Eigentümer Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da. bis zum Ergehen eines Aufhebungsbescheides die Standesamt Ebermannstadt Grundsteuerbeträge entrichtet. Eine bestehende Einzugser- mächtigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsrückständen ZAHLUNGSTERMINE BEI DER KASSE DER und Kosten nicht storniert werden; diese wird mit Ende der VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT Zahlungspflicht sowieso hinfällig. Sind Beträge für ein Kalen- derjahr entrichtet worden, für die nach der Mitteilung des Fi- Am 15. Februar 2021 werden folgende Zahlungen fällig: nanzamts der neue Eigentümer heranzuziehen ist, werden die- • Grundsteuer I/2021 se selbstverständlich dem bisherigen Eigentümer von der Ge- • Gewerbesteuervorauszahlung I/2021 meinde erstattet. Der Anteil des neuen Eigentümers an den verbleibenden bezahlten Beträgen (= für das Jahr des Die zu zahlenden Beträge sind den Zahlungspflichtigen be- Eigentumübergangs) sollte erst dann wie ggf. im notariellen kannt! Vertrag vereinbart vom bisherigen Eigentümer an den neuen Zahlungshinweis: Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Es wird empfohlen, aus Gründen des Abbaus im Barzahlungs- Was bedeutet das konkret? verkehr, die laufenden Fälligkeiten und sonstige Zahlungs- verpflichtungen auf eines der bekannten Konten der Zahlungen bitte bis zum Erhalt eines Änderungs- Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu überweisen. Nut- bescheides leisten und nicht stornieren! Beträge werden zen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Erforderli- wie beschrieben ggf. zurückgebucht bzw. können vom che Formulare liegen bei der Kasse der VG Ebermannstadt auf neuen Eigentümer eingefordert werden. Bei weiteren Fra- bzw. können unter www.ebermannstadt.de ->Rathaus & Bürger- gen wenden Sie sich bitte an Frau Wendler (Tel. 09194/ service ->eDienste/Formularservice ->Formulare herunter- 506-26, sigrun.wendler@ebermannstadt.de). geladen werden. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge an. PROBEALARMIERUNG DER SIRENEN SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG Am Samstag, den 6. Februar findet in der Zeit von ca. 11.00 bis 11.35 Uhr die nächste Probealarmierung der Sirenen im Land- Aufgrund der aktuellen Situation finden keine Sprechtage der kreis statt. Evtl. Störungen sind im Anschluss an die Alarmierung Dt. Rentenversicherung statt. dem Landratsamt Forchheim telefonisch mitzuteilen. 4 Mitteilungsblatt I Februar 2021
VERTEILUNG FFP2-MASKEN AN PFLEGENDE CORONA-SONDERFÖRDERUNG - HILFSPROGRAMM FÜR ANGEHÖRIGE VEREINE DER HEIMAT- UND BRAUCHTUMSPFLEGE Die Verteilaktion des Bayerischen Staatsministeriums für Ge- (EINSCHLIESSLICH FASCHINGSVEREINE) sundheit und Pflege von einer Million FFP2-Masken an die pfle- Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie genden Angehörigen findet ab der 4. Kalenderwoche, beispielsweise Trachten- und Heimatvereine, sowie die Fa- 25.01.2021 die praktische Umsetzung auch in Ihrer schings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine in Bayern ge- Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt. stalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Ver- Je Hauptpflegeperson werden einmalig drei FFP2-Masken kos- mittlung im Freistaat mit. tenlos ausgegeben. Sie wirken identitätsstiftend und generationenverbindend Was müssen Sie tun um Masken zu bekommen? und leisten so einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftli- chen Zusammenhalt. 1. Berechtigung prüfen Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von 1.1. Die pflegebedürftige Person muss in Ebermannstadt Veranstaltungen fehlt vielen Vereinen ein wichtiger Teil ih- bzw. Unterleinleiter amtlich gemeldet (Einwohner*in) rer Einnahmen, die für die Finanzierung des Vereinsbetriebs sein. benötigt werden. 1.2. Das Originalschreiben der Pflegekasse mit Feststel- Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und lung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) will die muss vorgelegt werden. Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesell- 2. Vorab einen Termin vereinbaren schaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhal- Bitte vereinbaren Sie vorab im Hauptamt der Verwaltungs- ten bleiben. gemeinschaft unter der Telefonnummer 09194/ 506-62 oder per E-Mail unter info@ebermannstadt.de einen Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Aus- Termin. gleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltun- Wir bitten zu beachten, dass aufgrund begrenzter Personal- gen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom kapazitäten die Telefonnummer öfter belegt sein kann und 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2/000 Euro pro evtl. mehrfache Anrufversuche notwendig werden. Verein. 3. Klingeln Sie am Rathaus zum Abholtermin Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Ver- Zum vereinbarten Termin kommen Sie bitte zum Hauptein- gleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März 2019 bis 29. gang des Rathauses in der Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Februar 2020) ermittelt. Ebermannstadt. Nachdem Sie geklingelt und sich am Gegensprechautomaten angemeldet haben, kommen Sie Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfs- bitte zum dann genannten Fenster. Dort legen Sie zur Prü- programms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Ver- fung das Schreiben der Pflegekasse sowie Ihren Ausweis ein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des vor. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden Ihnen die Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger FFP2-Masken ausgehändigt. einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist. 4. Benötigte Unterlagen zur Vorlage im Rathaus Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine ander- Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit: weitigen Hilfemöglichkeiten bestehen. Bestehende oder das originale Schreiben der Pflegekasse sowie Ihren Per- gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfs- sonalausweis (Hauptpflegeperson). programme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch ge- nommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtums- pflege (einschließlich Faschingsvereine) in voller Höhe an- gerechnet. Anträge auf Unterstützung können mit dem entsprechen- den Formblatt per Post oder unter hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Ver- messung bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Dem Antrag sind zum Nachweis des Einnahmeausfalls ge- eignete Unterlagen und Belege beizufügen. Das Formblatt und die Richtlinie zum Hilfsprogramm können auf der Homepage der Stadt Ebermannstadt www.ebermannstadt.de heruntergeladen werden. Bei weiteren Rückfragen wenden sie sich bitten an Herrn Krippel, Tel. 09194/506-20. Mitteilungsblatt l Februar 2021 5
„SCHNEE UND EIS – DES EINEN FREUND, DES ANDEREN LEID Hinweise auf die Winterpflichten Keiner weiß, wie streng oder mild der Winter wird. Die Verwaltungs- gemeinschaft ist seit jeher beim Winterdienst bemüht, ihm Rah- men ihrer Leistungsfähigkeit und zur Aufrechterhaltung des all- gemeinen Verkehrs, mehr als das gesetzliche vorgeschriebene und notwendige zu leisten. An „normalen“ Wintertagen ist das in der Regel möglich. Schwieriger wird es, wenn es während der Zeit des Winterdienstes oder im Verlauf des ganzen Tages weiter schneit. Im Normalfall beginnt der Bauhof sowie weitere Dienst- leister um 4:00 Uhr morgens mit dem Räumdienst. Wenn es erst später zu schneien beginnt, wird geräumt, wenn sich die Verkehrs- verhältnisse soweit verschlechtert haben, dass durch das Räu- men der Straßen eine Verbesserung der Verhältnisse zu erwar- bahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Orts- ten ist. lagen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Alle sollten bedenken, dass Verkehrsbehinderungen selbst bei Schnee- und Eisglätte behandeln. Die beiden Kriterien „Verkehrs- perfektem Winterdienst auftreten. wichtigkeit“ und „Gefährlichkeit“ müssen zusammen vorliegen, so dass viele Straßen mangels Verkehrsbedeutung oder Gefähr- Es darf jedoch daran erinnert werden, dass für die Sicherung von lichkeit unbehandelt bleiben dürfen. Es genügt eine Punkträumung Gehwegen im Winter die Eigentümer und die zur Nutzung ding- oder -streuung allein an der gefährlichen Stelle auf der verkehrs- lich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlos- wichtigen Straße. Sicherlich gehen unsere Räum- und Streu- senen Ortslage an die öffentlichen Straßen angrenzen (Vorder- maßnahmen weit über die gesetzliche Regelung hinaus. Dies ist lieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlos- reiner Service für die Bürger! Zumal wir diese Saison den Winter- sen werden (Hinterlieger) verantwortlich sind. Kann der Eigentü- dienst unter Corona-Bedingungen zu erbringen haben. mer, z. B. auf Grund von Berufstätigkeit oder anderer Einschrän- kungen nicht oder nur unzureichend selbst tätig werden, hat er Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten bit- sicherzustellen, dass andere Personen/Firmen diese Aufgabe tet die Verwaltungsgemeinschaft, besonders die engen Stra- übernehmen. Mehrere Winterdienstpflichtige sind gesamt- ßen und Wege sowie Wendemöglichkeiten von Fahrzeugen schuldnerisch verantwortlich. freizuhalten. Bitte helfen Sie mit, dass unsere Schneepflug- fahrer nicht vor unüberwindbare Hindernisse gestellt wer- Sie sind verpflichtet, den vorbeiführenden Gehsteig von Schnee den. Dadurch verbessert sich die Qualität des Winterdienstes zu räumen sowie bei Reif oder Eisglätte mit geeigneten abstump- und es wird keine unnötige Zeit durch schwierige fenden Stoffen, z. B. Sand, Split (nicht jedoch mit Tausalz oder Rangiermanöver vergeudet. ätzenden Mitteln) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigun- Bei Schäden an parkenden Fahrzeugen auf winterlichen Stra- gen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. ßen übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Bei zu- geparkten Straßen wird der Winterdienst eingestellt oder Soweit kein Gehweg vorhanden ist, ist der Rand öffentlicher Stra- ggf. ein für den Winterdienst zeitlich befristetes Haltverbot ßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von angeordnet. mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen. Diese Ver- pflichtungen gelten Werktags von 6:45 Uhr bis 20:00 Uhr sowie Sofern die eigenen Ansprüche und Sicherungserwartungen an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Maßnah- darüber hinausgehen, hat man durch eigene Sorgfalt (Ausrüs- men müssen bis 20:00 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zu tung, Bereifung, vorsichtiges Fahren, festes Schuhwerk) diese zu Gefahrenabwehr notwendig ist. Bei Miet- und Pachtobjekten kann erfüllen, nicht aber die Gemeinde! Vielleicht rufen Sie sich diese die Sicherungspflicht auch auf Mieter abgewälzt sein. Zeilen in Erinnerung, bevor Sie das Telefon zur Hand nehmen, um sich zu beschweren. Was Sie wissen sollten: Wenn Sie ihre Sicherungspflichten nicht erfüllen, kann eine Geld- Reihenfolge der Straßen und Fahrstrecke buße fällig werden. Sollten Fußgänger in Ihrem Zuständigkeits- Die Fahrstrecken für die einzelnen Fahrzeuge sind festgelegt und bereich zu Schaden kommen oder sich verletzen, kann dies Ihre orientieren sich an der Gefährlichkeit der Straßenabschnitte zivil- oder strafrechtliche Haftung zur Folge haben. („Bergstrecken“), an der Verkehrsnotwendigkeit (z.B. Schulbus- Der geräumte Schnee bzw. das Räumgut sind neben der Geh- strecken) und an der Konzentration der Einwohner (Ortsteile vor bahn oder bei sehr engen Gehbahnen nötigenfalls am Rande der Einzelanwesen). Aus rechtlichen Gründen dürfen die Fahrer ohne Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet, behin- Notwendigkeit von den Vorgaben nicht abweichen. dert oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von Leider ist es je nach Wetterlage und örtlichen Gegebenheiten der öffentlichen Straße zu entfernen. Gerade bei starkem Tau- nicht vermeidbar, dass vom durchfahrenden Räumfahrzeug und Regenwetter zeigt sich immer wieder wie wichtig es ist, die wieder Schnee auf den gerade durch Sie gesicherten Gehweg Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte und Gullys frei zu halten. oder die Grundstückszufahrt geworfen wird. Dies macht die Er- füllung der Räumpflicht für die Anlieger aber nicht unzumutbar. Die Lagerung von Schnee von privaten Flächen auf öffentlichen Diese Problematik ist so alt wie der Winterdienst selbst, aber trotz Plätzen und Wendeplatten ist nicht erlaubt. aller Bemühungen wird sich dieses Problem allein oft schon aus Winterdienstpflichten – oder zu was ist die Gemeinde ei- Platzgründen nicht lösen lassen. Wir können Sie daher nur darum gentlich verpflichtet? bitten, Verständnis für die Räumfahrzeuge aufzubringen und den- noch weiterhin ihren eigenen Beitrag für einen sicheren Gehweg Städte und Gemeinden müssen lt. gesetzlicher Regelung die Fahr- zu leisten. Beschwerden haben diesbezüglich auch keinerlei Sinn.“ 6 Mitteilungsblatt I Februar 2021
Regionalbudget 2021 gestartet – Neues von der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz ILE vergibt erneut 100.000€ für Kleinprojekte Das Jahr 2020 fand seinen Ausklang mit dem Ökokistla, das zur Auch in diesem Jahr unterstützt die ILE wieder Kleinprojekte aus Weihnachtszeit mit allerlei Bioleckereien aus der Region be- der Region mit insgesamt 100.000€. Möglich ist das durch das stückt, über 350 Mal verkauft wurde. Auch im neuen Jahr kann Förderprogramm „Regionalbudget“, das bereits im letzten Jahr weiterhin eine kleine Kiste (17€) oder eine große Kiste (38,50€) sehr erfolgreich umgesetzt wurde. Dabei können sich Vereine, bestellt werden. Kontaktieren Sie uns dazu unter 09194/7363-50 Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Kirchen usw. um oder info@oeko-fraenkische.de eine Förderung ihres Projektes bewerben. Zum Jahresanfang fand bereits eine Veranstaltung zur Silphie- Für eine Förderung muss ein Projekt folgende Kriterien erfüllen: Becherpflanze statt. Die Informationen aus dem Vortrag stellen Es muss in einer der ILE-Kommunen liegen, es darf insgesamt wir Ihnen auch auf unserer Website bereit unter https://www. nicht mehr als 20.000€ Netto kosten, es darf bis zur Ernennung oekomodellregionen.bayern/projekte/silphie-becherpflanze noch nicht begonnen haben und muss bis Ende September Zudem laden wir ganz herzlich zur Veranstaltung „SoLaWi und fertig umgesetzt sein. Im letzten Jahr wurden zum Beispiel die Selbsterntegärten: Was steckt dahinter?“ am 03.Februar 2021. Erweiterung von Spielplätzen, das Anlegen von Bürgergärten Hier widmen wir uns mit Heike Kettner von der SoLaWi in Bam- oder die Renovierung von Vereinshäusern finanziell unterstützt. berg und ggfs. einem Vertreter der SoLaWi Ebermannstadt den FÖRDERANFRAGEN NOCH BIS Förderanfragen können Fragen, was sich eigentlich genau hinter den begriffen SoLaWi, ZUM 28.02.2021 MÖGLICH! noch bis zum 28.02.2021 Food-Coop und Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaft versteckt, unter zettlmeissl@ile-fsa. wo es so etwas gibt und wie man Teil davon wird. Die Teilnahme de eingereicht werden. ist kostenfrei. Anmeldung bitte bei Zentrale@klvhs-Feuerstein.de Das Formular dafür Auch unsere großen Projekte zur Getreidelagerung und Bio in finden Sie unter www.ile- der Gemeinschaftsverpflegung gehen im neuen Jahr weiter. fsa.de/konzept/projekte/ Wenn Sie als Einrichtung für Gemeinschaftsverpflegung oder regionalbudget/. Betrieb in der Getreideproduktion und -verarbeitung Interesse Gerne helfen wir Ihnen haben, Teil der Öko-Modellregion zu werden, melden Sie sich auch bei der Antragstel- gerne bei uns Weiterführende Informationen gibt es auch auf lung. Nehmen Sie dazu unserer Website einfach Kontakt mit uns www.oekomodellregionen.bayern/ auf. fraenkische-schweiz Fränkische Schweiz AKTIV Öko-Modellregion Fränkische Schweiz Projektbüro c/o Landvolkshochschule Feuerstein Foto: Roland Wölfel Am Marktplatz 18, 91320 Ebermannstadt Burg Feuerstein 16, 91320 Ebermannstadt Nadine Zettlmeißl Telefon: 09194/73 63 50 Tel. 09194-3348828 · Mobil 0160-8938207 Web: www.oekomodellregionen.bayern/ Web: www.ile-fsa.de fraenkische-schweiz E-Mail: zettlmeissl@ile-fsa.de VCard als QR-Code E-Mail-Adressen: VCard als QR-Code info@ oeko-fraenkische.de thomas.lang@ oeko-fraenkische.de sabine.hafner@ oeko-fraenkische.de Mitteilungsblatt l Februar 2021 7
ZENTRENMANAGEMENT EBERMANNSTADT Ausblick 2021 Das Zentrenmanagement ist aus der Weihnachts- und Neujahrspause zurück und wünscht Ihnen in diesem Sinne noch ein erfolg- reiches, glückliches und vor allem gesundes neues Jahr! Viele Projekte und Maßnahmen konnten in den letzten Jahren umgesetzt oder angestoßen werden. Auch 2021 ist unsere Pro- jektplanungsliste wieder gefüllt. Im Januar haben wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung die zentralen Handlungsfelder und Projekte festgelegt. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Ausblick geben: Öffentlicher Raum derprogramm „Sondernutzungsflächen“ zur „Förderung der Innenstadtgestaltung im Sinne der Gestaltungsrichtlinie“ im Auch in diesem Jahr unterstützt das ZM wieder unterschied- Rahmen des ISEK-Verfügungsfonds der Stadt Ebermannstadt liche Projekte, um den öffentlichen Raum und Platzräume in entwickelt und installiert werden. Ebermannstadt aufzuwerten. Dabei sind unter anderem die Begrünung der Innenstadt und Digitale Stadt ausgewählter Straßenräume, die Anschaffung verschiedener Ziel des Handlungsfeldes „Digitale Stadt“ ist es das Stadtleben Sitzmöglichkeiten zur Aufwertung von Naherholungsflächen und die Lebensräume Ebermannstadts auch in der digitalen oder die erneute Ausweitung der Weihnachtsbeleuchtung ge- Welt abzubilden sowie das lokale Gewerbe beim Digitalisie- plant. rungsprozess zu begleiten und zu unterstützen. Waldsofas als Beispiel- und Startprojekt Mit der Aufnahme im Förderprogramm „Digitale Einkaufsstadt Zur Aufwertung von Platzräumen, die insbesondere der Na- Bayern 2020“ konnte hierfür ein Fundament und eine finanzi- herholung dienen, sowie folglich zur Verbesserung der Lebens- elle Unterstützung geschaffen werden. Nachdem sich im Jahr qualität dienen, sollen an bestimmten Plätzen im Stadtgebiet 2020 ein Kernteam schwerpunktmäßig mit der inhaltlichen Waldsofas aufgestellt werden. Ausgestaltung des Projektes befasste, soll es in diesem Jahr in die Umsetzung gehen: Die ersten fünf Bänke sollen im Frühjahr 2021 an der „Flutmul- de (Kohlfurt)“ ihren Platz finden. Bürger*innen und Gäste der Digitales Stadtportal Stadt können hier zur Ruhe kommen und sich auf den Ort ein- Die im vergangenen Jahr begonnenen Arbeiten in Sachen digi- lassen. tales Stadtportal sollen 2021 fortgeführt werden. Hierbei steht Im Laufe des Jahres sollen sukzessive weitere Plätze mit Wald- die Einrichtung des Stadtportals, welches alle Lebensräume sofas bestückt werden. Ebermannstadts online abbildet und als zentrales Informati- onsmedium sowie Dreh- und Angelpunkt der Bevölkerung und Ausweitung Weihnachtsbeleuchtung Kunden Ebermannstadts dienen soll, im Mittelpunkt. Im Jahr 2020 wurde die gesamte städtische Weihnachtsbe- leuchtung in Ebermannstadt auf LED umgerüstet und drei zen- Digitalführerschein tral am Marktplatz, im Herzen der Stadt, gelegene Kastanien- Neben der Entwicklung eines bäume ergänzend mit LED-Lichterketten beleuchtet. standortübergreifenden digitalen Nach durchweg positiven Stimmen zu den neuen Beleuch- Stadtportals, soll auch auf ein- tungselementen im Jahr 2020 soll die Beleuchtung der Bäume zelbetrieblicher Ebene das lokale nun sukzessive erweitert werden und weitere Bäume auf dem Gewerbe, insbesondere der stati- Marktplatz und in der Hauptstraße mit LED-Lichterketten be- onäre Handel vor Ort, beim Digi- stückt werden. talisierungsprozess begleitet und unterstützt werden. Innenstadtgestaltung – Förderprogramm Sondernutzungs- Nach dem erfolgreichen Start und fläche aufgrund des großen Zuspruches Um die Anwendung der bereits bestehenden Gestaltungsricht- der Workshopreihe „Digitalfüh- linie zu intensivieren und Anreize für die Aufwertung der Ge- rerschein“ soll diese 2021 fortge- staltung der Sondernutzungsflächen zu schaffen soll ein För- führt werden. 8 Mitteilungsblatt I Februar 2021
Die Veranstaltungsreihe schult lokalen Unternehmer*Innen zu So soll in diesem Jahr beispielweise die Anschaffung einer digitalen Themen und soll das lokale Gewerbe auf den neues- Pedelec-Rikscha im Rahmen des Verfügungsfonds der Städte- ten, technischen Stand bringen und einen Grundstein für die bauförderung finanziell unterstützt werden. Entwicklung einer gemeinsamen Online-Plattform setzen. Organisation Tourismus Zentrales Handlungsfeld des ZMs ist die Weiterentwicklung 2021 gilt es eine klare touristische Positionierung festzulegen und die Verstetigung nachhaltiger und langfristiger Koope- und darauf abgestimmt in Zusammenarbeit mit der Projekt- rations- und Organisationsstrukturen zwischen den lokalen gruppe Tourismus die touristische Arbeit in Ebermannstadt zu Akteuren. intensivieren. Als ersten Meilenstein soll die Erstellung eines auf die Stadt Ebermannstadt zugeschnittenen, praxisorientierten Touris- muskonzeptes ausgeschrieben werden. Wirtschaftsförderung Um die unternehmerischen Aktivitäten vor Ort zu pflegen und zu fördern, werden seitens des ZMs unterschiedliche Maßnah- men ergriffen. So wurde vergangenes Jahr beispielsweise ein Existenzgründerwettbewerb ins Leben gerufen oder regelmä- ßige Unternehmerstammtische durchgeführt. In diesem Jahr bauen wir auf den Vorarbeiten auf und werden nach dem erfolgreichem Abschluss des Existenzgründerwett- Derzeit laufen sowohl im Bereich der Tourismusarbeit, dem bewerbs Mitte letzten Jahres, die Bewerber*nnen und Gewin- Standortmarketing und der Digitalisierung Projekte, die ver- ner*innen bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsideen in Eber- netzt gedacht werden müssen und für deren erfolgreiche Um- mannstadt weiterhin unterstützen und begleiten. Zudem soll setzung die Entwicklung nachhaltiger und langfristiger Organi- im Rahmen von quartalsweisen Unternehmerstammtischen sationsstrukturen eine Grundvoraussetzung ist. der Austausch untereinander gefördert werden. Ziel ist es daher gemeinsam mit lokalen Akteuren ein Organi- sationskonzept für ein modernes Wirtschafts- und Standort- Verkaufsoffene Sonntage und Märkte marketing zu entwickeln, bei der die Themenfelder Tourismus, Neben der Förderung von Unternehmensansiedlungen und Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, berücksichtigt wer- der Kommunikation, unterstützt das ZM bei der Konzeption den sollen. und Durchführung verkaufsfördernder Veranstaltung, u.a. von verkaufsoffenen Sonntagen. Das Zentrenmanagement freut sich auf ein erfolgreiches und 2021 soll das Potenzial spannendes Jahr 2021 sowie auf die Zusammenarbeit mit allen der Marktsonntage mittels Akteuren, um auch in diesem Jahr Vieles in Ebermannstadt zu eines gemeinsamen Mar- erreichen und gemeinsam zu gestalten. ketings („Dachmarke“) als Projekt weiterentwickelt ZENTRENMANAGEMENT EBS werden. Projektbüro Am Marktplatz 18 Ziel ist es somit die Reich- Öffnungszeiten: weite zu erhöhen, die At- Di 9 -13 Uhr und Do 14 – 18 Uhr traktivität zu steigern und Telefon: 0 91 94 - 334 88 26 dabei die finanziellen Mittel E-Mail: stintzing@cima.de zu bündeln und zukünftig Anmeldung Newsletter auf: den Marktsonntag ggf. un- www.zentrenmanagement-ebs.de ter ein gemeinsames Motto zu stellen. Mobilität Im Handlungsfeld Mobilität werden Maßnahmen und Projekte wie die Gewährleistung der Schulwegsicherheit oder die Un- terstützung der Schaffung von alternativer Mobilitätsangebote vom Zentrenmanagement unterstützt und bearbeitet. Annika Stintzing Jörg Dettmer Markus Jocher cima Projektmanagerin cima Koop.-partner cima Projektmanager Mitteilungsblatt l Februar 2021 9
SITZUNGSDIENST Wir stellen uns vor! – Akteure der Fairtrade-Stadt Ebermannstadt • Mo, 08.02., 17.00, Bau- und Umweltausschuss, Veranstaltungssaal am Hasenberg Das Jugendhaus Burg Feuerstein, die zentrale Jugend- bildungsstätte im Erzbistum Bamberg, ist seit Jahrzehnten dem • Mo., 22.02., 14.00, Haupt- und Finanzausschuss, Fairen Handel verbunden. Veranstaltungssaal am Hasenberg Der Faire Handel ist ein zentraler Baustein der Bildungsarbeit Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau- und Teil des seelsorgerischen Auftrags. Eine-Welt bedeutet für und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da uns: Weltweite Solidarität, Förderung von gerechten Arbeits- nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden kann. plätzen, gerechte Löhne, Vermeidung von Ausbeutung und Kin- Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie derarbeit, Verbesserung von Infrastrukturen sowie Erhalt und auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- Schaffung von Frieden und Gerechtigkeit. service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem Bei Wochenend-, Ferienkursen und Großveranstaltungen wer- den Kinder und Jugendliche über den Fairen Handel, seine Struk- SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN turen und Akteure informiert und die Teilnehmenden können selbst den Verkauf mitgestalten. Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig Im Speisesaal des Jugendhauses wird ausschließlich Kaffee aus – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie dem Fairen Handel ausgeschenkt, alle Bananen werden über ganz herzlich zu meiner nächsten Sprechstunde am Freitag, den Fairen Handel bezogen. den 19.02.2021 von 9-11 Uhr ein. Aufgrund der aktuellen Si- tuation bitten wir Sie, in jedem Fall einen Termin unter der Zudem unterstützt die Burg Feuerstein die Bildungsarbeit zum Tel. 09194 506-11 zu vereinbaren. Wir bieten Ihnen die Bürger- Thema Fairer Handel bei Gastgruppen und an Schulen. Bei In- sprechstunde gerne auch telefonisch oder online an. Bitte teresse kann man sich auch Informationsmaterial für die erscheinen Sie daher nur in dringenden Ausnahmefällen per- Bildungsarbeit zum Thema Fairer Handel ausleihen oder es sönlich zum Termin. Sie haben auch die Möglichkeit eine E- werden Kontakte zum Welthaus Fürth hergestellt. Das Jugend- Mail zu schicken. Diese richten Sie bitte an christiane.meyer@ haus Burg Feuerstein arbeitet aktiv in der Steuerungsgruppe ebermannstadt.de - ich werde mich um eine zeitnahe Antwort „Fairtrade Stadt Ebermannstadt“ mit. bemühen. In Zeiten der Corona-Pandemie ist aufgrund von staatlichen Ich freue mich auf Sie! und kirchlichen Vorgaben der bisherige Umfang und die Um- Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin setzung des Fairen Handels, besonders in der Bildungsarbeit, derzeit leider nicht möglich. ABLAUF GRABNUTZUNGSRECHT Dennoch geht der Faire Handel als Verkauf weiter: Nach den Friedhof: Ebermannstadt, Teil B, Abt. 3E, Reihe -, Nr. 148 Gottesdiensten besteht die Möglichkeit eine breite Palette an Belegung: Verstorbene Hugo und Ida Armke verschiedensten Kaffee- und Teesorten sowie Schokolade, Rie- gel, Schokocreme, getrocknete Früchte, Kekse, Kakaopulver und Friedhof: Ebermannstadt, Teil A, Abt. 1E, Reihe 01, Nr. 021 Süßwaren zu erwerben. Belegung: Verstorbener Franz Josef Polzer Ein großer Teil des Lebensmittelangebotes ist biozertifiziert, Das Nutzungsrecht an den oben genannten Grabstätten ist einige Lebensmittel zudem glutenfrei oder vegan. Die in der bereits abgelaufen. Bislang konnte kein Nutzungsberechtigter Burg Feuerstein konzipierten und hergestellten Verkaufswägen ermittelt werden und es erfolgte diesbezüglich keinerlei Kontakt- und weitere Verkaufstische ermöglichen es derzeit auch aufnahme mit der Friedhofsverwaltung. Gemäß § 19 Abs. 5 der „kontaktlos“ einzukaufen. Friedhofsatzung ergeht hiermit die schriftliche Aufforderung in ortsüblicher Weise durch öffentliche Aufforderung. Die Waren sind übersichtlich nach Warengruppen aufgebaut, mit Preisschildern gekennzeichnet und nach der Entnahme der Bürgerinnen und Bürger, welche das Nutzungsrecht an den Lebensmittel und Waren kann man das Geld in eine Kasse ein- Grabstätten übernehmen möchten, werden gebeten, sich bei legen. Zudem ist es derzeit auch weiterhin möglich Sonder- der Friedhofsverwaltung (Tel. 09194/506-66 oder per Email und Großbestellungen aufzugeben. ordnungsamt@ebermannstadt.de ) zu melden. Weitere Informationen zum Fairen Handel finden sich auf der Website des Jugendhauses Burg Feuerstein https://burg- FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT feuerstein.de/serviceangebote/fairer-handel Kontakt: Joannis Platis, 09194-76740, joannis.platis@burg- feuerstein.de Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit! Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das The- ma Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unterstüt- Kontakt u. Info: Corinna Drummer (Jugendpflege Ebermannstadt zen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drummer (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt-Ebermannstadt) Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter). E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat), Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter: E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de www.ebermannstadt.de 10 Mitteilungsblatt I Februar 2021
GRUSSBOTSCHAFT ZUM 22. JANUAR noch eröffnet und nach dem ersten Lockdown besucht wer- den. Leider konnten sie unsere französischen Freunde aufgrund ,,TAG DER UNTERZEICHNUNG DER DEUTSCH- der Absage aller Aktivitäten nicht sehen. FRANZÖSISCHEN FREUNDSCHAFTSVERTRÄGE (Elysee-Vertrag und Vertrag von Aachen) Nun ist geplant, diese Ausstellung zu digitalisieren und bei entsprechendem Interesse auch zu drucken, ein Projekt, das in Gerade in schwierigen Zeiten beweist sich eine Freundschaft. der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein soll. Viele Ebermannstädter standen in den letzten Monaten in en- gem Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer In Erweiterung und Ergänzung zur Ausstellung sollen auch Partnerstadt. Auch zwischen den Rathäusern ist reger Kontakt. Zeitzeugen zu Wort kommen. So war es dem Freundeskreis Chantonnay und der Bürger- Viele Ebermannstädter haben die Partnerschaft von Beginn an meisterin mit ihren Stellvertretern wichtig, folgende Gruß- und bis heute über viele Jahre hinweg begleitet, unterstützt, botschaft zum 22. Januar, dem Tag der Unterzeichnung der mitgestaltet und organisiert, sei es als Jugendliche auf Burg deutsch-französischen Freundschaftsverträge (Elysee-Vertrag Feuerstein, als politische Mandatsträger/innen, als Austausch- und Vertrag von Aachen) nach Frankreich zu senden: schüler/innen, als aktive Teilnehmer/innen oder Schlachten- bummler an Miniolympiaden, als Feuerwehrmitglied, als Musi- 22. Januar 2021 ker/innen und Sänger/innen, als Gastgeber/innen, als Mitglie- Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Moinet, liebe Isabelle, der des Freundeskreises und in vielen anderen Bereichen. Und an diesen Personenkreis wendet sich dieser Aufruf. Wir aus Anlass des heutigen Jahrestages der Unterzeichnung des bitten Sie um ein paar persönliche Gedanken in schriftlicher Elysee-Vertrages sowie des Vertrags von Aachen sende ich Form oder auch kommentierte Bilder. Das können einprägsa- Dir, dem Stadtrat sowie allen Bewohnerinnen und Bewohnern me Erlebnisse, amüsante Anekdoten, z. B. zu sprachlichen oder von Chantonnay die herzlichsten Grüße aus der Partnerstadt kulturellen Missverständnissen, persönliche Erinnerungen al- Ebermannstadt. ler Art sowie auch Perspektiven und Ideen für das nächste Jahr- Da persönliche Kontakte derzeit nur medial möglich sind, bitte zehnt der Partnerschaft sein. ich Dich, diese Botschaft als Zeichen der Verbundenheit mit unseren Partnern und Freunden in Chantonnay zu verstehen, Wenn Sie Interesse haben und Ihnen die Mitarbeit an diesem die zusammen mit uns herausfordernde Zeiten erleben. Vorhaben möglich ist, bitten wir Sie um Zusendung von Texten und Bildern bis Ende März 2021 an die o.g. Mailadresse des Dieser Jahrestag ist eine gute Gelegenheit sich daran zu erin- Freundeskreises. Alternativ möglich ist auch der postalische nern, dass die deutsch-französische Freundschaft, die durch Weg an die Stadt Ebermannstadt, z. H. Frau Carola Bäumler- unsere Vorgänger umgesetzt und mit Leben erfüllt wurde, eine Kohlbauer. beispiellose Erfolgsgeschichte auch für unsere beiden Städte darstellt. Vielen Dank im Voraus. Dies soll uns Ermutigung sein, unsere Verbindungen auch un- Mit freundlichen Grüßen ter schwierigen Bedingungen intensiv weiter zu pflegen. gez. Reinhold Wick Zusammen mit vielen Ebermannstädtern hoffe ich daher auf (für den Freundeskreis Ebermannstadt-Chantonnay) eine baldige Fortsetzung von persönlichen Begegnungen und Treffen, damit wir unsere nunmehr über 50jährige Städtepart- NEUGEBORENEN-BESUCHE IN DER STADT nerschaft nachträglich feiern und weiterhin festigen können. EBERMANNSTADT Mit den allerbesten Grüßen und Wünschen aus Ebermannstadt „Hallo! Hier ist die Barbara Großmann. Ich bringe Ihnen das Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin Begrüßungspaket der Stadt für den Simon.“ – Das hören frisch- gebackene Eltern in Ebermannstadt unter Umständen, wenn es zuhause klingelt. Dann nämlich steht – natürlich angekün- FREUNDESKREIS EBERMANNSTADT – CHANTONNAY digt und in sicherem Abstand – die Mitarbeiterin des Familien- freundeskreis@ebermannstadt.de stützpunktes vor der Tür, um das besagte Begrüßungspaket persönlich abzugeben. Diese Besuche von Familien mit Neugeborenen gibt es in Eber- PARTNERSCHAFT mannstadt seit Mai 2019. Die Begrüßungspakete selbst haben 1970 - 2020 in Ebs aber schon eine lange Tradition, denn die Stadt freut sich über alle Neubürgerinnen und –bürger, gratuliert den El- JUMELAGE tern und begrüßt und beschenkt die Babys. Um den Eltern den http://www.chantonnay50ebs.de Weg ins Rathaus abzunehmen, werden die Taschen aber eben seit letztem Jahr von Barbara Großmann direkt zu den Famili- en nach Hause gebracht. Auf diese Weise findet auch schon Januar 2021 ein erster Kontakt zwischen Eltern und Familienstützpunkt statt, Liebe Ebermannstädter, so dass die jungen Mütter und Väter sich nicht erst einlesen im Jahr 2020 sollte das 50-jährige Partnerschaftsjubiläum mit müssen, um von diesem Anlaufpunkt rund um das Thema Er- Chantonnay gebührend gefeiert werden. Leider fielen alle Vor- ziehung und Familie zu erfahren. Und oft ergibt es sich an der bereitungen der Corona-Pandemie zum Opfer. Und auch Haus- oder Wohnungstür, dass schon erste Fragen ganz schnell derzeit sind keine Planungen möglich. beantwortet werden können. Die von Frau Johanna Kraus mit viel Herzblut erstellte Jubiläums- Die Taschen, die bei diesen Kurzbesuchen überreicht werden, ausstellung im Heimatmuseum konnte im März 2020 immerhin enthalten neben einem Begrüßungsbrief der Stadt auch Mitteilungsblatt l Februar 2021 11
etliches an Infomaterial für Familien mit Babys und einige nütz- 11. BayIfSMV entsprechend anwendbar. Diese werden durch liche Geschenke, wie ein Babybadetuch, einen Rauchmelder die Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ergänzend reg- und einen Kinderteller. lementiert. Rund 75 Familien konnten so bisher schon besucht werden und 2. Ausgeschlossene Personen nicht selten erfolgt auf diesen Erst- ein späterer Zweitkontakt Ausgeschlossen vom Recht den Friedhof zu betreten sind Per- im Rahmen einer Veranstaltung, via Mail, WhatsApp oder im sonen mit Corona assoziierten Symptomen (akute, Büro des Familienstützpunktes in der Feuersteinstraße. Und unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacks- so profitieren letztlich beide Seiten von den Neugeborenen- verlust, erhöhte Temperatur) sowie Personen mit Kontakt zu Begrüßungen an der Haustür. Corona-Erkrankten in den letzten 14 Tagen. 3. Information der Betroffenen Das Infektionsschutzkonzept für die Friedhöfe der Stadt Eber- mannstadt wird über die Homepage sowie des Mitteilungs- blattes der Stadt Ebermannstadt und über Aushänge an den Friedhöfen bekannt gemacht. Dem ortsansässigen Bestatter und dem ortsansässigen Pfarr- amt geht es zu; ortsfremde Bestatter werden bei der Anmel- dung einer Bestattung von der Friedhofsverwaltung oder dem Bestattungsunternehmen Gerjewitsch informiert. Bei den Bestattungen während der Corona-Pandemie verpflich- ten sich die Durchführenden zur Einhaltung dieses Infektions- schutzkonzeptes. 4. Maßnahmen zur Durchführung der Bestattungen 4.1 Ort Trauerfeiern können in den Leichenhallen sowie an den Grab- stätten aller Friedhöfe direkt stattfinden. Sie finden ab einer INFEKTIONSSCHUTZKONZEPT FÜR DIE FRIEDHÖFE DER Teilnehmerzahl von 10 Personen ausschließlich an der Grab- stätte statt. STADT EBERMANNSTADT MIT ORTSTEILEN WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE 4.2 Teilnehmerzahl § 2 Satz 2 Nr. 9 der 11. BayIfSMV gibt als triftigen Grund die Auf Grundlage der aktualisierten Informationen zur Durchfüh- Wohnung zu verlassen an, bei Beerdigungen im engsten Fa- rung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach milien- und Freundeskreis teilzunehmen. Darunter versteht der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen- man folgende Angehörige der verstorbenen Person: verordnung vom 15.12.2020 gibt die Stadt Ebermannstadt fol- Ehegatt*in, Lebenspartner*in und oder Partner*in einer nicht- gendes Infektionsschutzkonzept bekannt. ehelichen Lebensgemeinschaft, Verlobte, Verwandte in ge- Inhaltsverzeichnis rader Linie (Eltern, Kinder), außerdem Großeltern, Schwie- gereltern, Pflegeeltern, Geschwister, Geschwisterkinder und 1. Vorbemerkungen deren jeweilige Haushaltsangehörige. 2. Ausgeschlossene Personen Darüber hinaus ist nur Personal der Gemeinde, das Personal 3. Information der Betroffenen des Bestattungsunternehmens, ein Organist und der Geistli- 4. Maßnahmen zur Durchführung der Bestattungen che/ freie Redner in der Friedhofshalle zugelassen. 4.1 Ort 4.2 Teilnehmerzahl In der Leichenhalle Ebermannstadt beträgt die zulässige 4.3 Hygienemaßnahmen Höchstteilnehmerzahl 6 Personen/ Sitzplätze, bei denen ein 4.3.1 Desinfektion Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt 4.3.2 Geöffnete Türen und Fenster wird. Trauergäste dürfen sich aufgrund Platzmangels in den 4.3.3 Mund-Nasen-Bedeckung Leichenhallen der Ortsteile nicht aufhalten. Zwischen den Teil- 4.3.4 Erdwurf und Weihwassergaben nehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Me- 4.3.5 Gemeindegesang tern einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht. 4.3.6 Blumenwurf Die übrigen Teilnehmer der Beisetzungsfeier halten sich wäh- 4.3.7 Kondolenzlisten renddessen außerhalb des Leichenhauses/ Kolumbarium auf 1. Vorbemerkungen und erhalten erst dann nacheinander, unter Einhaltung der Abstandsregelung, Zutritt, wenn die engsten Angehörigen das Grundlage des Infektionsschutzkonzeptes für die Friedhöfe der Gebäude verlassen haben. Stadt Ebermannstadt sind die aktualisierten Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pande- 4.3 Hygienemaßnahmen mie nach der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen- 4.3.1 Desinfektion verordnung (11. BayIfSMV) vom 15.12.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 737, BayRS 2126-1-15-G). Am Eingang der Leichenhallen ist ein Handdesinfektions- mittelspender aufgestellt. Vor Eintritt in die Gebäude sind die Für Bestattungen sind die Regeln für Gottesdienste und Zu- Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern zu des- sammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der infizieren. 12 Mitteilungsblatt I Februar 2021
4.3.2 Geöffnete Türen und Fenster HEIMATMUSEUM Die Türen der Leichenhallen bleiben während der gesamten Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055 Trauerfeier geöffnet, um ein Anfassen der Türen durch die E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de Trauernden zu vermeiden. Vorhandene Fenster sind zu kip- Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de pen. Es ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Bitte beachten! 4.3.3 Mund-Nasen-Bedeckung Auf dem Weg vom Leichenhaus zum Grab, am Grab und für Zum jetzigen Zeitpunkt – 20. Januar 2021 – ist noch nicht sicher, die Dauer der gesamten Beisetzung ist eine Mund-Nasen- ob die für Mittwoch, 24. Februar 2021, geplante Sitzung statt- Bedeckung zu tragen. finden kann. Ebenso unsicher bleibt die für Sonntag, 07. März 2021, um 14:00 Uhr angesetzte Eröffnung der 49. Sonderaus- Die Trauergäste haben, soweit sie nicht demselben Haus- stellung „Landtag und Staatsregierung im Exil“. Wir müssen stand angehören, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu abwarten, wie angesichts der Covid-Pandemie Bundes- und wahren. Staatsregierung über weitere Abwehrmaßnahmen entschei- 4.3.4 Erdwurf und Weihwassergaben den. Sobald Näheres bekannt ist, werden wir über Presse und die Homepage unseres Heimatmuseums aktuell informieren Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am (https://www.ebermannstadt.de/unsere-stadt/ aufgebahrten Sarg sind nur den Geistlichen vorbehalten; vor heimatmuseum.html). einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weite- re Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzu- Das Farbenbuch Friedrich Theilers (1748-1826) führen. Ein hochherziges Geschenk hat Frau Agatha Bär gemacht: 4.3.5 Gemeindegesang Sie hat das handschriftliche Geheft, in dem der Bildschnitzer Gemeindegesang ist untersagt. Friedrich Theiler (1748-1826) seine Rezepturen für die Her- 4.3.6 Blumenwurf stellung der Farben Kupfer, Rot, Gold-Gelb, Schwarz und von wasserbeständigem Leim festgehalten hat, dem Museum Blumenwurf ist gestattet, soweit es sich um selbst mitge- übergeben. Agatha Bär ist nicht in direkter Linie mit Friedrich brachte Blumen der Teilnehmer handelt. Theiler verwandt, sondern über seine Schwester Maria 4.3.7 Kondolenzlisten Margareta. Über fünf Generationen hinweg wurde das Re- Die Kondolenzlisten sind nur mit eigens mitgebrachten zepte-Heft in der Familie Theiler weitergegeben und wie ein Schreibgeräten zu signieren. Schatz bewahrt. All diese Maßnahmen sind leider notwendig, wichtig und die- nen dem Schutz der Gesundheit von Menschen. Ihre Ein- haltung ist für die Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebes unumgänglich. Es wird um Rücksichtnahme und Verständnis gebeten. Ebermannstadt, 12.01.2021 gez. Christiane Meyer 1. Bürgermeisterin FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V. Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de www.facebook.com/FlorianEbermannstadt Feuerwehrverein Kontakt und Info: Tanja Lang, 1. Vorstand E-Mail: vorstand@feuerwehr-ebermannstadt.de Feuerwehr Aktiver Dienst Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de Jugendfeuerwehr Kontakt und Info: Dominik Dumpert und Ann-Kathrin Hetz, Jugendwarte E-Mail: jugend@feuerwehr-ebermannstadt.de Kinderfeuerwehr Kontakt und Info: Andrea Modsching und Susi Teichmann, Kinderfeuerwehrbeauftragte E-Mail: kinder@feuerwehr-ebermannstadt.de Mitteilungsblatt l Februar 2021 13
Theiler lebte in einer turbulenten Zeit. In sein kleines Städt- STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT chen fielen wiederholt preußische und französischen Truppen ein, nahmen hier Quartier, erpressten Lebensmittel und raub- Kirchenplatz 1, Ebermannstadt ten die Einheimischen aus. Wir wissen nicht, wie es dabei Theiler Leider wird unser Alltag nach wie vor von der Corona-Pande- und seiner kleinen Bildhauerwerkstatt erging, wohl aber, dass mie und den damit verbundenen Regeln und Auflagen be- er das Städtchen leicht verlassen hätte können. Trotz verlo- stimmt. Bei Redaktionsschluss lagen dem Büchereiteam noch ckender auswärtiger Angebote, eines sogar aus dem zaristi- keine Informationen bezüglich der Wiedereröffnung der Bü- schen Petersburg, blieb er hier in der Fränkischen Schweiz, die chereien in Bayern vor. Wir können deshalb zum jetzigen Zeit- zu dieser Zeit erst durch die Beschreibung der beiden Erlanger punkt leider keine Auskunft darüber geben, wann eine Auslei- Studenten – Ludwig Tieck und Wilhelm Heinrich Wackenroder he wieder möglich sein wird. Da sich Änderungen momentan 1793 – als romantische Landschaft entdeckt wurde. recht kurzfristig ergeben können, lohnt es sich, ab und zu ei- Rings um Ebermannstadt und Forchheim findet man überall in nen Blick auf die Internetseite der Stadt Ebermannstadt den Kirchen seine grazilen Heiligenfiguren. Sie sind dem (www.ebermannstadt.de) oder die Facebook-Seite der Stadt Stil nach – so das Handbuch der Bayerischen Geschichte, Band Ebermannstadt zu werfen. Auch an der Eingangstür der Bü- 3/1 – der Epoche des „sterbenden Rokoko“ zuzuordnen. Die cherei wird es einen entsprechenden Aushang geben, sollte Strahlenmadonna im linken Seitenaltar der Marienkapelle sich an der aktuellen Situation etwas ändern. von Ebermannstadt ist sein bekanntestes Werk. Aber z.B. auch Für ausgeliehene Medien, die aktuell wegen der Schließung die Kirchen in Pretzfeld oder in Kirchehrenbach sind reich mit nicht zurückgegeben werden können, entstehen natürlich bis seinen Werken ausgestattet. Das Heimatmuseum in Eber- zur Wiedereröffnung keine Säumnisgebühren. mannstadt widmet Theilers künstlerischem Schaffen einen ganzen Raum, die Staatsbibliothek in Bamberg verwahrt Wir möchten auch noch einmal auf die Möglichkeit der Onleihe seine schriftlichen Zeugnisse und seine Zeichnungen. LEO-NORD hinweisen. Unter www.leo-nord.de kann man aus vielen tollen eBooks, eMagazinen und Hörbüchern wählen und Deswegen hat ihr auch der ehrenamtliche Museumsbeirat in sich die entsprechenden Medien herunterladen und auf dem Absprache mit Frau Bär Theilers Rezeptheft überlassen. Hier eReader, Tablet oder Handy lesen bzw. hören – sieben Tage soll es restauriert und ein sog. „Digisat“ angefertigt werden, die Woche und rund um die Uhr (Voraussetzung ist ein gültiger das allen Interessenten über Internet zugänglich ist. Die Leite- Büchereiausweis bei uns, d.h., die Jahresgebühr muss bezahlt rin der Staatsbibliothek, Frau Prof. Bettina Wagner, möchte sein. Ansonsten kann man sich bei der Onleihe nicht einloggen). zudem an der Universität Bamberg eine wissenschaftliche Auswertung veranlassen. Frau Bär und das Heimatmuseum Auch während des Lockdowns arbeitet das Büchereiteam wei- werden – wie beide es wünschen – Faksimile von Theilers ter – so könnt Ihr Euch nach der Wiedereröffnung auf viele tolle Rezeptheft erhalten. Friedrich Theiler hat es verdient, das Wis- neue Bücher für Groß und Klein freuen. sen um seine Kunst zu bewahren und mit dieser Schrift vielleicht Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehen in der Bücherei und auch noch etwas zu vertiefen. freuen uns schon auf Euch. Bis dahin alles Gute, gebt auf Euch acht und bleibt zuversichtlich. Euer Büchereiteam Das Team der Stadtbücherei St. Nikolaus freut sich auf Euren / Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich will- kommen! Unsere Öffnungszeiten: Dienstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr Hinweis: Die angegebenen Öffnungszeiten gelten natür- lich nicht während des Lockdowns. Auch nach der Wie- dereröffnung der Büchereien kann es zu Abweichungen kommen. Informationen gibt es dann an dieser Stelle. SITZUNGSDIENST Die nächste Gemeinderatssitzung in Unterleinleiter findet statt am: • Do, 25.02., 19.00 Uhr, Sportheim Unterleinleiter Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Gemeinderatssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Eber- LESEEMPFEHLUNG mannstadt einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behand- lung durch den Gemeinderat gewährleistet ist. Erich Döttl, Toni Welzbacher: Die Heiligen des Friedrich Theiler, Erlangen 1998 (in der Reihe der Schriftenreihe des Fränkische- Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie Schweiz-Vereins, Band 12) auf www.unterleinleiter.de 14 Mitteilungsblatt I Februar 2021
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