Samtgemeinde Elbmarsch - Städtebauliches Entwicklungskonzept Erläuterungsbericht ENTWURF - Samtgemeinde ...
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Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Stand: Entwurf, 20.05.2020 Auftraggeber: Samtgemeinde Elbmarsch Der Samtgemeindebürgermeister Elbuferstraße 98 21436 Marschacht Auftragnehmer: WRS Architekten und Stadtplaner GmbH Markusstraße 7 20355 Hamburg stadtplaner@wirsind.net www.wirsind.net SBI Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH Hasselbrookstraße 33 22089 Hamburg www.sbi.de Verfasser: WRS Dipl.-Ing. Stefan Röhr-Kramer M.Sc. André Stein-Schomburg Cand. B.Sc. Inga Meierding SBI Dr.-Ing. Michael Großmann Dipl.-Ing. Olaf Drangusch M.Sc. Reza Alamdar Milani
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................................................... 5 Tabellenverzeichnis ......................................................................................................................................................... 7 1 Einleitung ............................................................................................................................................... 8 1.1 Anlass und Ziel .............................................................................................................................................. 8 1.2 Auftrag ........................................................................................................................................................... 8 1.3 Vorgehen ....................................................................................................................................................... 9 1.4 Bestandteile und Einsicht in die Unterlagen .............................................................................................11 2 Bestandsaufnahme und Analyse........................................................................................................... 12 2.1 Übergeordnete Planungsinstrumente .......................................................................................................12 2.1.1 Landesraumordnungsprogramm 2017 Niedersachsen ..........................................................................12 2.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 ...............................................................................12 2.1.3 Landschaftsrahmenplan (LRP) ..................................................................................................................14 2.1.4 Flächennutzungsplan ................................................................................................................................15 2.1.5 Landschaftsplan ........................................................................................................................................15 2.1.6 Sonstige Planwerke ...................................................................................................................................15 2.1.7 Leader-Region Elbe-Achtern-Diek ............................................................................................................16 2.2 Die Samtgemeinde ......................................................................................................................................16 2.2.1 Räumliche Lage .........................................................................................................................................16 2.2.2 Samtgemeindestruktur .............................................................................................................................17 2.2.3 Historische Entwicklung............................................................................................................................17 2.2.4 Bevölkerungsstruktur / Demografische Entwicklung ..............................................................................18 2.2.5 Wirtschaft und Tourismus ........................................................................................................................19 2.2.6 Kulturlandschaft ........................................................................................................................................20 2.2.7 Infrastruktur ..............................................................................................................................................21 2.2.8 Natur, Landschaft und Naherholung .......................................................................................................23 2.2.9 Mobilität ....................................................................................................................................................24 2.2.10 Ortsbild und Städtebau ............................................................................................................................43 2.3 Abschließende Betrachtung der Bestandsaufnahme ...............................................................................44 3 Ortsentwicklungskonzept ..................................................................................................................... 46 3.1 Ziel für die Bevölkerungsentwicklung ........................................................................................................46 3.2 Wohnbauflächenpotenziale .......................................................................................................................47 3.3 Verkehrsprognose .......................................................................................................................................51 3.3.1 Allgemeine Verkehrsentwicklung.............................................................................................................51 3.3.2 Verkehrserzeugung in der Samtgemeinde Elbmarsch ............................................................................51 3.3.3 Auswirkungen auf die Verkehrssituation in der Samtgemeinde Elbmarsch ..........................................54 3.4 Ziele .............................................................................................................................................................55 3.4.1 Siedlungsstruktur und Wohnen ...............................................................................................................55 3.4.2 Wirtschaft und Tourismus ........................................................................................................................56 3.4.3 Mobilität ....................................................................................................................................................58 3.4.4 Umwelt, Natur, Landschaft ......................................................................................................................58 3.4.5 Familie, Demografie und Soziales ............................................................................................................59 3.4.6 Verwaltungsstruktur .................................................................................................................................60 3.5 Maßnahmen ................................................................................................................................................61 3.6 Maßnahmenübersicht ................................................................................................................................75 4 Selbstbindung ...................................................................................................................................... 77 Quellenverzeichnis ........................................................................................................................................................78 Anhang .....................................................................................................................................................................79 Seite 4 von 79 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Handlungsfelder und Querschnittsthemen (WRS)…………………………………………………………………………………9 Abb. 2/Abb. 3 Auftaktveranstaltung Januar 2019 (WRS)..………………………………………………………………………………………….10 Abb. 4/Abb. 5 Erste Werkstattveranstaltung Mai 2019 (WRS)………………………………………………………………..…………………10 Abb. 6/Abb. 7 Zweite Werkstattveranstaltung August 2019 (WRS)…………………………………………………………………………...11 Abb. 8 Regionales Raumordnungsprogramm 2025 Landkreis Harburg, 2019 (LK Harburg)…………………………… 14 Abb. 9 Räumliche Lage der Samtgemeinde ……………………………………………………………………………………………….….17 Abb. 10 Historische Karte der Samtgemeinde aus dem Jahr 1833 (LGLN Niedersachsen…………………………………18 Abb. 11 Zählstellen (SBI) ………………………………………………………………………………………………………………….……………..25 Abb. 12 3-Tage-Ganglinie an den Zählquerschnitten (Dienstag bis Donnerstag; 07.05. - 09.05. / 04.06. - 06.06.2019) (SBI)…………..……………………………………………………………………………………………………….25 Abb. 13 Aktuelle werktägliche Verkehrsbelastungen (SBI) .……………………………………………………………………………..26 Abb. 14 Tagesganglinie des Kfz-Verkehrs auf der B404 – Elbbrücke (am 29. Mai 2019) (SBI)…………………………..27 Abb. 15 Tagesganglinie des Kfz-Verkehrs auf der Elbuferstraße (L217) in Marschacht (am 29. Mai 2019) (SBI).27………………………………………………………………………………………………………………….27 Abb. 16 Verkehrsqualität im Einfädelungsbereich der B404 – Anschlussstelle Marschacht (HBS 2015, Teil L – Landstraßen, Bild L6-13)…………………………………………………………………………………………………..……..28 Abb. 17 Busliniennetz in der Samtgemeinde Elbmarsch ………………………………………………………………………………….30 Abb. 18/Abb. 19 Elb-Shuttle……………………………………………………………………………………………………….………………………………...32 Abb. 20 Einzugsbereiche der Bushaltestellen im Untersuchungsgebiet (SBI) ……………………………………………….…33 Seite 5 von 79 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Abb. 21 Bewertung der Bushaltestellen im Untersuchungsgebiet (SBI) …………………………………………………………..34 Abb. 22/Abb. 23 Beispiele für sehr gut/ausreichend ausgestattete Haltestellen (SBI)…………………………………..………………35 Abb. 24/Abb. 25 Beispiele für unzureichend ausgestattete Haltestellen (SBI)………………………………………………………..……..35 Abb. 26/Abb. 27 Fahrradabstellanlagen an Haltestellen (SBI)…………………………………………………………..…………………………..35 Abb. 28 Fuß- und Radverkehrsführung im Untersuchungsgebiet (SBI) …………………………………………………………...36 Abb. 29/Abb. 30 Einseitiger benutzungspflichtiger „gemeinsamer Geh- und Radweg“ außerorts (SBI)………………………...37 Abb. 31/Abb. 32 Einseitiger benutzungspflichtiger „gemeinsamer Geh- und Radweg“ innerorts (SBI)………………………....37 Abb. 33 – Abb. 38 Beispiele für die unterschiedliche Qualität und Zustand der Geh- und Radwege (SBI)………………………..38 Abb. 39/Abb. 40 Ende von Anlagen des Fuß- und Radverkehrs ohne Weiterführung (SBI)……………………….…………………..39 Abb. 41 – Abb. 44 Bedeutsame Radverbindungen im Untersuchungsgebiet (SBI)………………………………..…………………..…….39 Abb. 45/Abb. 46 Radverbindung zwischen Eichholz und Horburg/Bütlingen (SBI)…………………………………………………..…… 40 Abb. 47 Abschnittsbewertung und Betrachtung der punktuellen Auffälligkeiten……………………………………………..40 Abb. 48 Radverkehrsanlagen mit zu geringen Breiten gem. ERA 2010……………………………………………………………..41 Abb. 49 Prüfung der Benutzungspflicht gem. ERA 2010………………………..…………………………………………………………41 Abb. 50 Fahrradfreizeitrouten im Untersuchungsgebiet (SBI)………………………………………………………………………….42 Abb. 51 Übersicht Wachstumsszenario (WRS)………………………..……………………………………………………………………….47 Abb. 52 Dichtekonzept (WRS)……………………………………………..…………………………………………………………………………..48 Abb. 53 Übersicht Bedarfe Wohnungsbau (WRS)………………………………………………………………………..…………………..49 Seite 6 von 79 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Abb. 54 Entwicklungspotenziale Wohnen und Gewerbe in der Samtgemeinde Elbmarsch (SBI/WRS)……………..52 Abb. 55 Prognose der Kfz-Verkehrsentwicklung in der Samtgemeinde Elbmarsch (SBI) …………………………..…….54 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 ÖPNV-Fahrtenangebot pro Tag (Quelle: Fahrplan vom 15.08.2019 bis 14.12.2019)……………………………31 Tabelle 2 Gesamtpotenzial Wohnungsbau (WRS)………………………………………………………………………………………………49 Tabelle 3 Gesamtbedarf Wohnungsbau (WRS)…………………………………………………………………………………………………..50 Seite 7 von 79 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept 1 Einleitung 1.1 Anlass und Ziel Ob demografischer Wandel, wirtschaftsstrukturelle Veränderungen, der Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Digitalisierung oder andere übergeordnete Trends wie bspw. neue Mobilitätskonzepte und regenerative Energieversorgung: Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland stehen heute vor großen Herausforderungen. Es bedarf zunehmend innovativer Anpassungsstrategien und Entwicklungsideen, um den Herausforderungen zu begegnen und die damit einhergehenden Potenziale und Möglichkeiten für eine gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Ortsentwicklung zu nutzen. Die Hamburger Metropolregion, als anhaltend prosperierende Wachstumsregion, vereint Herausforderungen im besonderen Maße, sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene. Die Überlagerung einer Vielzahl von Interessen charakterisiert die Region. Es gilt, diese untereinander abzuwägen und in einen zukunftsfähigen Einklang zu bringen. Ob Wirtschaft, Siedlungsstruktur, Demografie, Klimaschutz, Sozialeinrichtungen, Kultur, Tourismus oder Verkehr: Es bedarf umfangreicher, übergreifender und partizipativer Konzepte zur Gestaltung einer nachhaltigen Ortsentwicklung. Informelle Planungsinstrumente - wie das hier vorliegende städtebauliche Entwicklungskonzept - sind in der Lage, die Situation heute vor Ort zu bewerten und den Herausforderungen interdisziplinär zu begegnen sowie entsprechende Ziele und Lösungsansätze zu formulieren. Dabei stützen sich die Ergebnisse vor dem Hintergrund des umfangreichen Beteiligungsprozesses auf einen breiten öffentlichen Konsens. Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Elbmarsch hat sich vor dem Hintergrund der beschriebenen Zukunftsaufgaben im Jahr 2018 dazu entschlossen, die Erarbeitung eines interdisziplinären städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu veranlassen. 1.2 Auftrag Ziel dieses Konzeptes ist ein partizipativer städtebaulicher Entwicklungsrahmen für die Samtgemeinde Elbmarsch in den kommenden zwei Jahrzehnten. Ein wohnbauliches Potenzialflächenkataster sowie eine verkehrsplanerische Untersuchung mit konzeptionellen Maßnahmen bilden dabei dessen Kern. Ansinnen der Samtgemeinde war es, neben der wohnbaulichen Entwicklung für die kommenden 20 Jahre auch die bestehenden sozialen, verkehrlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und touristischen Strukturen zu überprüfen und für all diese Themenfelder eine Handlungsstrategie für den Betrachtungszeitraum zu erarbeiten. Die Handlungsfelder entsprechen den „Losen“ aus der Ausschreibung. Hier wurden allerdings geringfügig Anpassungen in bspw. der Bezeichnung dieser vorgenommen. So ist sind bspw. die Lose „Familie“ und „Demographie“ in einem Handlungsfeld zusammengefasst du das Los „Verkehr/ÖPNV“ wurde unter dem Begriff „Mobilität“ neu bezeichnet. Dabei soll besonders auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie lokaler Akteure vor dem Hintergrund aktueller gesamtgesellschaftlicher und wirtschaftsstruktureller Herausforderungen wie dem demografischen Wandel und dem Klima- und Ressourcenschutz eingegangen werden. Seite 8 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Abb. 1: Handlungsfelder und Querschnittsthemen (WRS) Auf Basis einer fundierten Bestandsaufnahme wird die aktuelle Situation der Samtgemeinde analysiert, bewertet und besondere Qualitäten sowie Defizite in den für die Ortsentwicklung wesentlichen Themenfeldern herausgearbeitet. Entsprechend den Ergebnissen der Bestandsanalyse werden Handlungsempfehlungen und Maßnahmen herausgearbeitet. Diese sollen den politisch Verantwortlichen als Entscheidungs- und Orientierungshilfe für die kommenden 20 Jahre dienen. Das Entwicklungskonzept stellt ein informelles Planungsinstrument dar, das als Grundlage für die folgenden, formellen Planungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie Detailmaßnahmen dienen soll. So sollen vor allem wohnbauliche und verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen innerhalb der Samtgemeinde und ihren Gliedgemeinden koordiniert und der bedarfsgerechte und schonende Umgang mit Flächenressourcen gesteuert werden. Vorhandene Potenziale für eine zukunftsfähige Ortsentwicklung sollen ermittelt und konkrete Maßnahmen aufgezeigt werden. Die Entwicklung gemeinschaftlich nutzbarer Räume sowie vernetzter und kurzer Wegeverbindungen sind dabei zwei weitere zentrale Aspekte des Konzeptes. Durch die definierten Maßnahmen soll die Samtgemeinde Elbmarsch ihren Status als naturnaher Wohn- und Freizeitort festigen. Dabei soll unter anderem die Entwicklung generationenübergreifender Wohnraumangebote sowohl für junge Familien als auch für ältere Bewohner begünstigt werden. Das städtebauliche Entwicklungskonzept setzt sich außerdem zum Ziel, unter Berücksichtigung und Entwicklung naturräumlicher Begebenheiten die wirtschaftliche Stabilität zu fördern sowie die vorhandenen Strukturen und Funktionen der öffentlichen Infrastruktur zu festigen. Somit sollen die kommunalen Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, Entscheidungen vorzubereiten und strategische Maßnahmen zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft der Samtgemeinde zu treffen. 1.3 Vorgehen Die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgte in drei Phasen. Die dem Konzept zu Grunde gelegte Bestandsaufnahme und -analyse, die Ideensammlung während der Konzeptphase sowie die Ausformulierung der Ergebnisse in Konzeptkarte und Erläuterungsbericht. Die Bestandsaufnahme erfolgte durch Ortsbegehungen, Auswertung bestehender Planwerke (bspw. Landesraumordnungsprogramm, Flächennutzungsplan), die Recherche in einschlägigen Datenbanken (bspw. Landesamt für Statistik Niedersachsen), durch eine Reihe von öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen, durch diverse Akteursgespräche sowie im Dialog mit Vertretern der Samtgemeinde sowie den Gliedgemeinden und Fachplanern. Seite 9 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der vorgefundenen Rahmenbedingungen wurde die Situation der Samtgemeinde bewertet. Auf dieser Grundlage wurde als zentraler Bestandteil des Entwicklungskonzeptes ein Szenario zum Bevölkerungswachstum ausgearbeitet und als unverbindliches anzustrebendes Ziel abgestimmt und dargestellt. Dieses stellt den Rahmen für die Potenzialsuche im Handlungsfeld Siedlungsstruktur und Wohnen und bildet eine wesentliche Grundlage für Maßnahmen und Handlungsempfehlungen der übrigen Handlungsfelder. Die lokalen Akteure (Vereine, Betriebe und andere Organisationen) sind ein bedeutender Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens der Samtgemeinde. Mit ihren Strukturen bilden sie in vielerlei Hinsicht deren gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Mittelpunkt. Aufgrund ihrer Bedeutung sind ihre Belange im Zuge des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ermittelt und beachtet worden. Sie wurden hinsichtlich ihrer Bedürfnisse befragt und am Entwicklungsprozess beteiligt. Inhalt dieser Gespräche waren die Vorhabenbeschreibung, die Erfassung der individuellen Bestandssituation des jeweiligen Akteurs bzw. dessen Strukturen sowie Bedürfnisse und Wünsche für das städtebauliche Entwicklungskonzept. Die Inhalte der Akteursgespräche bilden, ebenso wie die weiteren Recherche- und Analyseergebnisse, einen wichtigen Teil des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und geben darüber hinaus wichtige Hinweise für das zukünftige Handeln der Gemeinde. Zentrale Anliegen der Samtgemeinde war es, die Öffentlichkeit direkt in die Erarbeitung des Konzeptes einzubinden. Neben einer öffentlichen Auftaktveranstaltung wurden zwei weitere Öffentlichkeitsveranstaltungen mit Werkstattcharakter durchgeführt, bei denen die Bürger und Bürgerinnen unmittelbar die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche und Anregungen in den Prozess einfließen zu lassen. Abb. 2/3: Auftaktveranstaltung Januar 2019 (WRS) Abb. 4/5: Erste Werkstattveranstaltung Mai 2019 (WRS) Seite 10 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Abb. 6/7: Zweite Werkstattveranstaltung August 2019 (WRS) 1.4 Bestandteile und Einsicht in die Unterlagen Das Ortsentwicklungskonzept besteht aus der Konzeptkarte sowie dem Erläuterungsbericht. Die vollständigen Unterlagen sind auf der Homepage Samtgemeinde Elbmarsch www.samtgemeinde-elbmarsch.de verfügbar sowie im Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch, Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht einsehbar. Seite 11 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept 2 Bestandsaufnahme und Analyse 2.1 Übergeordnete Planungsinstrumente Die folgenden Planwerke setzen auf einer der Samtgemeinde übergeordneten Ebene die Leitlinien der Entwicklung und markieren so den Spielraum für dieses Konzept. Die samtgemeindlichen Planungsinstrumente stellen den Status Quo der selbst gesetzten Entwicklungsziele dar. Sie sind auf Basis dieses Konzeptes entsprechend fortzuschreiben. 2.1.1 Landesraumordnungsprogramm 2017 Niedersachsen Das Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2017 stellt auf Landesebene die übergeordneten raumordnerischen Ziele und Grundsätze dar. Diese werden über eine nachhaltige räumliche Entwicklung definiert, welche einen umweltgerechten Wohlstand für kommende Generationen zum Ziel hat. Im Zuge der Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume wird bezüglich der Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes (LROP 2017) ausgeführt, dass in allen Teilräumen eine Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums und der Beschäftigung erreicht werden soll. Bei allen Planungen und Maßnahmen sollen daher die Möglichkeiten der Innovationsförderung, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erschließung von Standortpotenzialen und von Kompetenzfeldern ausgeschöpft werden und insgesamt zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Es wird ausdrücklich auf das koordinierende Zusammenwirken des Landes und der Träger der Regionalplanungen Wert gelegt, um regionalspezifische Entwicklungspotenziale auszuschöpfen und Besonderheiten der teilräumlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Diese werden im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg weiter spezifiziert und ausformuliert. Die Samtgemeinde Elbmarsch findet keine explizite Erwähnung im Landesraumordnungsprogramm. 2.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 Das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 des Landkreises Harburg aus dem Jahr 2019 gibt die übergeordneten Raumordnungsziele auf der Ebene des Landkreises vor. Die Gemeinden sind dazu angehalten, den Zielen der Raumordnung zu entsprechen. Vor allem über die formelle gemeindliche Planung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sind Entwicklungen innerhalb der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Im RROP ist die Gemeinde Marschacht als Grundzentrum festgelegt. Aufgrund der Samtgemeindestruktur und Verteilung der zentralen Einrichtungen auf die Teilgemeinden werden auch Drage und Tespe Teilfunktionen eines Grundzentrums zugesprochen. Die konkrete räumliche Ausdehnung der zentralen Orte wird im RROP über die Festlegung zentraler Siedlungsgebiete weiter ausdifferenziert. Grundzentren sollen zentralörtliche Einrichtungen des Grundbedarfs bündeln und sichern. Hierzu zählen u.a. weiterführende Schulen, Büchereien, Sportplätze, Einrichtungen der Altenpflege sowie Einkaufsmöglichkeiten. Als raumordnerisches Novum gilt die Festlegung des zentralen Siedlungsgebietes über die Gemeindegrenzen hinweg. Eines der prioritären Ziele des RROP im Bereich der Siedlungsentwicklung ist die sparsame Flächeninanspruchnahme. In diesem Zusammenhang wird auf eine Vermeidung von bandartigen Siedlungsstrukturen ohne erkennbare Ortsübergänge - wie sie sich in der Samtgemeinde Elbmarsch Seite 12 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept teilweise bereits ergeben haben - sowie neuen „Vorsprüngen“ in den Landschaftsraum hingewiesen. Sollten diese nicht zu vermeiden sein, sollen Ortsränder an geeigneter Stelle abgerundet und gegenüber der freien Landschaft klar begrenzt und landschaftsgerecht gestaltet werden. Dabei sollen die Gemeinden vordringlich nachgefragte Wohnformen schaffen und insbesondere Infrastrukturfolgekosten langfristig im Blick haben. So ist grundsätzlich anzustreben, alle Nutzungen im Siedlungskörper einzubinden und zu konzentrieren. Einrichtungen zur Freizeitgestaltung und Versorgung sollen möglichst fußläufig zu erreichen sein. Kompakte Siedlungsstrukturen sollen kurze Wege ermöglichen und Verkehrserzeugung vermeiden. Mit den Teilgemeinden Drage und Marschacht liegt die Samtgemeinde im Randbereich der Siedlungsachse Hamburg - Geesthacht und übernimmt somit Funktionen zur Entlastung des östlichen Teils der Metropolregion Hamburg vom Siedlungsdruck. Dieser Bereich des Landkreises hat in der Folge in jüngster Vergangenheit stark vom Zuzug profitiert. Der räumlich-funktionale Zusammenhang der Samtgemeinde entlang der Landestraße 217 und entsprechend vorhandene Infrastrukturen und Flächenpotenziale können und sollen über das Maß der Eigenentwicklung hinaus für weitere wohnbauliche Entwicklungen sorgen. Aufgrund der besonderen Bodenwertigkeit und eines besonders hohen standortgebundenen Ertragspotenzials werden im RROP Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft aufgezeigt. Diese befinden sich in der Samtgemeinde im nördlichen Bereich, zumeist unmittelbar an der vorhandenen bandartigen Siedlungsstruktur entlang der Landesstraße. Auch aufgrund dessen ist in diesem Bereich ein schonender Umgang mit der Ressource Boden geboten. Ein weiterer zentraler Aspekt des RROP für die Samtgemeinde sind mehrere Standorte mit den besonderen Entwicklungsaufgaben für Erholung und Tourismus. Insbesondere der Elberadweg und die sich am Hafen Stover Strand befindenden Campinganlagen sind hier von regionaler und überregionaler Bedeutung. Eine Besonderheit der Samtgemeinde stellt die Lage an der Elbe dar. Im RROP wird auf Gemeinden an tidebeeinflussten Gewässern gesondert eingegangen, um klarzustellen, welcher Raum im Landkreis für die Küstenentwicklung einer gesonderten Raumbetrachtung unterliegt. Als hoheitliche Aufgabe spielt der Hochwasserschutz in der Elbmarsch eine besondere Rolle. Zudem sind im RROP innerhalb des Samtgemeindegebietes ‚Vorranggebiete zur Rohstoffgewinnung‘ dargestellt. Hier stehen Kleivorkommen für Deichschutzmaßnahmen als Rohstoff dem Deichbau zur Verfügung. Andere Nutzungen dieser Flächen sind aufgrund ihrer festgelegten Vorrangfunktion ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit den Tidegewässern stehen Hafenanlagen, welche im Elberaum zukunftsfähig sichergestellt werden sollen und deren Zugänglichkeit dauerhaft gesichert werden soll. Seite 13 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Abb. 8: Regionales Raumordnungsprogramm 2025 Landkreis Harburg, 2019 (LK Harburg) 2.1.3 Landschaftsrahmenplan (LRP) Der Landschaftsrahmenplan ist entsprechend seines gesetzlichen Auftrages ein unabgestimmter Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit gutachterlichem Charakter und unterliegt nicht der politischen Abwägung. Seine Aufgabe ist die Erarbeitung und Darstellung der überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Gebiet des Landkreises. Die Ziele der Raumordnung sind dabei zu beachten, die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. Die Aussagen, Ziele und Maßnahmen des Landschaftsrahmenplans sind nicht rechtsverbindlich. Die Abwägung mit gesamtgesellschaftlichen Belangen ist den jeweiligen nachfolgenden Verfahren vorbehalten, die eine Verbindlichkeit von Zielen und Maßnahmen des Landschaftsrahmenplans begründen und die räumliche Ausdehnung im örtlichen Maßstab konkretisieren. Hierbei finden eigenständige Beteiligungsverfahren statt, innerhalb derer aus nicht-naturschutzfachlichen Gründen Einwand erhoben bzw. Widerspruch eingelegt werden kann. Der Landschaftsrahmenplan bietet als naturschutzfachliches Gutachten in regionalem Maßstab eine Grundlage für Bestandserfassungen bzw. Maßnahmenkonzepte auf anderen Planungsebenen und vertritt als Abwägungsmaterial bei Umsetzungsprozessen raumwirksamer Planungen (z.B. im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms) die Belange des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Für die Region Elbmarsch beschreibt das Zielkonzept des Landschaftsrahmenplan u.a. folgende Aspekte: Erhaltung der für die Elbmarsch charakteristischen, großflächig offenen Wiesenlandschaft. Erhaltung und Entwicklung des weiträumigen Grünlandes mit z.T. extensiver Flächennutzung als Brut- und Nahrungshabitat Erhaltung und Entwicklung von Marschgräben mit hohem Anteil typischer Vegetationsbestände Seite 14 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Erhaltung und Entwicklung eines typischen Obstanbaugebietes in ökologisch angepasster Bewirtschaftung mit artenreichen Grünlandbereichen und offenen Grabensystemen zur Sicherung der kulturhistorisch begründeten, elbmarschtypischen Nutzungsform, auch als Lebensraum typischer Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und im südlichen Teilbereich als Lebensraum des Wachtelkönigs. Erhalt des kulturhistorisch begründeten Landschaftscharakters der Elbmarsch mit typischen Nutzungsformen und als Lebensraum typischer Pflanzen- und Tierarten. 2.1.4 Flächennutzungsplan Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbmarsch stammt aus dem Jahr 2002. Der Flächennutzungsplan orientiert sich an den planerischen Rahmenbedingungen des Landes und bildet als Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlage für kleinräumige Planungen innerhalb der jeweiligen Teilgemeinden. Er definiert für das gesamte Samtgemeindegebiet die sich aus einer strategischen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung. Im Flächennutzungsplan soll die örtliche Entwicklung von Siedlungsstrukturen, von Natur und Landschaft, von Gewerbe und Industrie, von Land- und Forstwirtschaft sowie von Infrastruktur und Versorgung räumlich organisiert und langfristig gesichert werden. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist der historischen bandartigen Siedlungsstruktur entlang der Elbuferstraße nachempfunden und entsprechend der gewachsenen Nutzungsmischung als Mischgebiet dargestellt. Später entstandene Siedlungskörper abseits der historischen Strukturen wie bspw. der überwiegende Teil von Tespe, oder in die Landschaft hineinragende Siedlungsbestandteile wurden entsprechend ihres tendenziell eindimensionalen Nutzungscharakters als Wohngebiete dargestellt. Wesentliche Teile der Samtgemeinde sind als Flächen für die Landwirtschaft (ca. 80 % der Gesamtfläche) gekennzeichnet. Die Umgrenzung der Darstellung der Siedlungskörper wurde größtenteils am Bestand orientiert. Dabei wurden bereits vereinzelt Potenzialflächen berücksichtigt. So sind an entsprechenden Stellen Flächen zur Arrondierung des Siedlungskörpers festgelegt worden. Zudem regelt der Flächennutzungsplan weitere Nutzungen als Sondergebiete. Dies umfasst bspw. Campingplätze, Reitsportanlagen, Sportboothäfen oder eine Wochenendhaussiedlung. Weitere Darstellungen umfassen bestehende Gewerbegebiete, Infrastruktureinrichtungen, Gemeinbedarfsflächen sowie Flächen, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft vorbehalten sind. 2.1.5 Landschaftsplan Die Samtgemeinde hat keinen eigenen Landschaftsplan auf Samtgemeindeebene 2.1.6 Sonstige Planwerke Neben den formellen Planungsinstrumenten liegen eine Reihe weiterer, mehr oder weniger aktueller informeller Planwerke (u. a. Tourismuskonzept, Schulentwicklungskonzepte) vor, die auf Samtgemeinde- oder übergeordneter Ebene erarbeitet wurden und zumeist fach- oder themenspezifisch Entwicklungsstrategien beinhalten. Vorliegende Planwerke wurden im Zuge der Bestandsaufnahme gesichtet und bzgl. relevanter Inhalte ausgewertet. An dieser Stelle wird darauf verzichtet, die Planwerke im Einzelnen aufzuzählen und Seite 15 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept detailliert vorzustellen. Inhaltliche Bezüge sind im laufenden Bericht enthalten und finden sowohl in der Analyse als auch im Konzeptteil Beachtung. 2.1.7 Leader-Region Elbe-Achtern-Diek Die Samtgemeinde Elbmarsch ist Teil der LEADER-Region Elbe-Achtern-Diek. Leader ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für den ländlichen Raum. Frei Übersetzt bedeutet die aus dem Französisch stammende Abkürzung so viel wie „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Mit dem Förderprogramm sollen Regionen bei ihren Strategien und Projekten für eine bessere Zukunft unterstützt werden. Es geht um das gemeinsame Gestalten einer Region unter Einbeziehung möglichst vieler Akteure (Leader-Region ACHTERN-ELBE-DIEK). Zu der Region (Förderperiode bis 2020) gehören die Gemeinden Seevetal und Stelle, die Stadt Winsen (Luhe) sowie die Samtgemeinden Bardowick und Elbmarsch. 2.2 Die Samtgemeinde 2.2.1 Räumliche Lage Die Samtgemeinde Elbmarsch liegt im nördlichen Landesteil von Niedersachsen, im Nordosten des Landkreises Harburg und ist Teil der Metropolregion Hamburg. Die Gemeinde liegt unmittelbar südlich der Elbe. Umliegend befinden sich im Norden die Stadt Geesthacht, im Westen die Stadt Winsen (Luhe), östlich die Gemeinde Artlenburg und südlich die Samtgemeinde Bardowick. Geesthacht und Winsen (Luhe) übernehmen die Versorgungsfunktionen von Mittelzentren für die Samtgemeinde Elbmarsch. Die Hansestadt Lüneburg liegt als überregionales Oberzentrum etwa 20 Kilometer südlich der Samtgemeinde. Der Landkreis Lüneburg schließt sich im Süden und Osten bis zur Elbe an. Das Oberzentrum Hamburg liegt in etwa 25 Kilometern Entfernung. Die Samtgemeinde liegt nah an den Siedlungsachsen Hamburg – Geesthacht bzw. Hamburg – Lüneburg, welche jeweils nördlich bzw. südlich der Gemeindegrenze verlaufen. Verbunden durch die Elbbrücke (B404), profitiert die Samtgemeinde vom Mittelzentrum Geesthacht, dem Hamburger B- Zentrum Bergedorf sowie dem Oberzentrum Hamburg insgesamt. Die Lage in der Elbmarsch bringt besondere Herausforderungen mit sich. Im Bereich der Elbmarsch besteht nicht nur die Gefahr von Hochwasser, sondern auch eine Gefährdung durch Sturmfluten. Die Elbmarsch liegt noch im tidebeeinflussten Bereich der Elbe, welcher im normalen Gezeitenverlauf bis zur Staustufe Geesthacht, bei schweren Sturmfluten aber auch bis Bleckede im Landkreis Lüneburg reicht. Bei der Bemessung der Deichhöhen wird von den höheren Wasserständen bei einer Sturmflut ausgegangen. Die Lage an der Elbe führt insbesondere aus der Entwicklungsperspektive für die Teilgemeinde Marschacht zu einer besonderen Situation: Marschacht ist neben den administrativen Grenzen zu den beiden Nachbargemeinden (Tespe und Drage) und durch den Verlauf der Elbe im Norden auch durch einen 500-Meter-Radius eines Störfallbetriebes im Süden in seiner Siedlungsentwicklung eingeschränkt. Seite 16 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Abb. 9: Räumliche Lage der Samtgemeinde (WRS) 2.2.2 Samtgemeindestruktur Die Samtgemeinde Elbmarsch besteht seit 1972 als Gemeindeverband aus den drei Mitgliedsgemeinden Drage, Marschacht und Tespe, welche sich entlang der Elbverlaufes von Ost nach West aneinander reihen. Samtgemeinden stellen in Niedersachsen einen Gemeindeverband dar, der die öffentlichen Aufgaben anstelle seiner Mitgliedsgemeinden wahrnimmt. Die Mitgliedsgemeinden bleiben dabei eigenständige Körperschaften und führen weiterhin bestimmte Aufgabenbereiche eigenverantwortlich aus, so zum Beispiel Planungsaufgaben im Sinne der kommunalen Planungshoheit. Die Samtgemeindeverwaltung befindet sich zentral in der Gemeinde Marschacht. 2.2.3 Historische Entwicklung Die bauliche Entwicklung in der Winsener Marsch verlief aufgrund der topographischen Situation anders als in den weit verbreiteten Haufendörfern in Niedersachsen und ist eher vergleichbar mit den Siedlungsstrukturen im Alten Land westlich von Hamburg sowie in den Vier- und Marschlanden unmittelbar nördlich der Elbe. Nachdem die Elbe im 13. Jahrhundert eingedeicht wurde und die Möglichkeit entstand, das fruchtbare Marschland im Hinterland zu kultivieren, entwickelten sich entlang des Elbdeiches sogenannte Marschhufendörfer mit langgestreckten Fluren im Hinterland. Die Höfe wurden zumeist auf Warften errichtet. Im Hinterland ballten sich die Hofwarften zusammen und bildeten Dorfwarften, wie bspw. in Krümse oder Oldershausen. Intensive Vieh- und Ackerwirtschaft sowie der im 19. Jh. stark einsetzende Obst- und Gemüseanbau führten zu Wohlstand. Die historischen Bauernhäuser gleichen entsprechend Repräsentationsbauten (Winsener Anzeiger o.J.). Im Zuge wirtschaftsstruktureller und gesamtgesellschaftlicher Veränderungen wurden die Marschhufendörfer vielerorts siedlungsstrukturell „aufgeweicht“ und es entstanden durch flächige Wohnbebauung geprägte Quartiere abseits der historischen bandartigen Siedlungsstruktur. Besonders gut ablesbar ist diese Tendenz in der Gemeinde Tespe, welche sich von der linearen Struktur zur Form Seite 17 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept eines klassischen Haufendorfs gewandelt hat. Heute sind dort kaum noch die historischen Siedlungsstrukturen erkennbar. Ähnliche Tendenzen gibt es immer wieder entlang der Elbuferstraße, an der sich zumeist reine Wohngebete in die freie Landschaft hineinziehen (Winsener Anzeiger o.J.). Die freie Landschaft in der Marsch, abseits des bebauten Raumes, ist nach wie vor durch landwirtschaftliche Nutzflächen und ein dichtes Entwässerungssystem aus Mulden und Gräben geprägt. Ein historisch gewachsenes Netz aus Wirtschaftswegen in der Feldflur bietet heute auch für den Erholungs- und Freizeittourismus attraktive Möglichkeiten, abseits der Straßen die Marschlandschaft zu erschließen. Abb. 10: Historische Karte der Samtgemeinde aus dem Jahr 1833 (LGLN Niedersachsen) 2.2.4 Bevölkerungsstruktur / Demografische Entwicklung Die Samtgemeinde Elbmarsch hatte im Jahre 2008 laut Zensus 11.137 Einwohner. Trotz eines leicht negativen natürlichen Saldos (-1,6 je 1000 Einwohner im Jahre 2016) stieg aufgrund eines vergleichsweise hohen Wanderungssaldos (9,6 je 1000 Einwohner im Jahre 2016) die Einwohnerzahl zum Ende des Jahres 2017 auf 12.711 Einwohner (Samtgemeinde Elbmarsch 2018, Demografiebericht Elbmarsch). Aufgrund einer Vielzahl von Bevölkerungsstatistiken und Berechnungsweisen divergieren die Bevölkerungszahlen in den einzelnen Informationsquellen. Von daher werden für dieses Entwicklungskonzept die Zahlen des Melderegisters der Samtgemeinde Elbmarsch als Grundlage genutzt. Mit Stichtag 30.06.2019 lässt sich die Einwohnerzahl auf 13.301 Einwohner beziffern. Davon lebten zu diesem Zeitpunkt in Drage 4.412 Einwohner, in der Gemeinde Marschacht .4.101 Einwohner und in der Gemeinde Tespe 4.801 Einwohner. Die Altersstruktur der Samtgemeinde spiegelt in etwa den Landesdurchschnitt wider. Das Durchschnittsalter betrug im Jahr 2016 45,5 Jahre. Im Vergleich dazu hatte das Land Niedersachsen im selben Jahr einen Altersdurchschnitt von 44,4 Jahren. Seite 18 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
Samtgemeinde Elbmarsch Städtebauliches Entwicklungskonzept Dabei waren knapp 16 Prozent der Einwohner unter 18 Jahre alt, fast 64 Prozent zwischen 18 und 65 Jahre alt und etwa 20,5 Prozent älter als 65. Die Samtgemeinde Elbmarsch ist in stärkerem Maße durch Familien geprägt als das Land Niedersachsen im Durchschnitt. In diesem Zusammenhang konnte die Samtgemeinde ihre Position als Wohnstandort im Landkreis festigen, was sich auch an den überdurchschnittlichen Wanderungssalden ablesen lässt (7,4 je 1.000 Einwohner in der Samtgemeinde, 5,0 je 1.000 Einwohner im Landesschnitt). Langfristig legt dies nahe, dass der bundesweit prognostizierte Bevölkerungsrückgang in der von Zuwanderung geprägten Samtgemeinde erst sehr viel später oder zu Teilen gar nicht eintritt. So wird für die Samtgemeinde ein Rückgang der Bevölkerung erst für sehr viel später prognostiziert als für andere Gemeinden im weiteren Umfeld der Stadt Hamburg. Hier ist allerdings zu bedenken, dass ein Zuwachs oder auch der Rückgang von Bevölkerung immer stark von wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen abhängt und daher nur bedingt vorhersagbar ist. Für die Metropolregion Hamburg lässt sich allerdings vermuten, dass aufgrund des anhaltenden Wachstums der Hansestadt und damit verbundenen Zuzugs die Bevölkerungszahlen in der Region langfristig zumindest als stabil betrachtet werden können. Dabei können Prognoseannahmen auf kommunaler Ebene durch entsprechende wohnbauliche Entwicklungsstrategien durchaus beeinflusst werden. Gemäß Bevölkerungsprognose gibt es bis zum Jahr 2030 ein errechnetes Bevölkerungswachstum von etwa 1000 Einwohnern. Diese Zahl ist das Ergebnis aus natürlichem und Wanderungssaldo. Entsprechend kann die positive Bevölkerungsentwicklung in der Samtgemeinde sowie im gesamten Kreis Harburg maßgeblich durch Wanderungsgewinne erzielt werden. Dabei liegt grundsätzlich das sog. „Wenn-dann-Prinzip“ zugrunde. Das heißt, nur wenn alle getroffenen Annahmen (Geburten- und Sterberaten, Wanderungsbewegungen, Wohnungs-Bauvorhaben etc.) wie angenommen eintreten, ist mit diesen Entwicklungen zu rechnen (Samtgemeinde Elbmarsch 2018). Neben der absoluten Bevölkerungszahl bilden haushaltstrukturelle Trends und familiäre Lebenssituationen eine weitere Grundlage von Wachstumstendenzen. Singularisierungsprozesse beeinflussen die Haushaltsgrößen, moderne Bedürfnisse an Wohnraum und Barrierefreiheit den Wohnungsmarkt. Auch die Samtgemeinde folgt dem bundesweiten Trend zu kleineren Haushalten bei gleichzeitig größer werdender Wohnfläche pro Person. Sprich, die Zahl der Haushalte wird deutlicher zunehmen als die Zahl der Einwohner. Hier gilt es, mit entsprechender strategischer Wohnraumpolitik dem Trend zu folgen und ein bedarfsorientiertes Angebot an Wohnformen zu schaffen. 2.2.5 Wirtschaft und Tourismus Geprägt ist die Samtgemeinde in weiten Teilen durch die Landwirtschaft. Historisch entwickelte sich diese entlang des Elbdeiches, inzwischen finden sich auch in den Marschgebieten des Binnenlandes vereinzelte Gehöfte und landwirtschaftliche Betriebe. Aufgrund des hohen Ertragspotenzials der fruchtbaren Böden ist der Obst- und Gemüseanbau seit jeher der zentrale Wirtschaftszweig, auch wenn sich die landwirtschaftliche Nutzfläche seit geraumer Zeit geringfügig verringert. Neben dem Ackerbau ist vor allem die Milchviehzucht in der Elbmarsch präsent. Einen weiteren Zweig der Landwirtschaft stellt der Reitsport dar: In der Samtgemeinde sind diverse Pferdezucht- oder Reitsport- anlagen angesiedelt. Neben der Landwirtschaft finden sich in der Gemeinde mehrere kleine und mittelständische Unternehmen. Mit der chemischen Fabrik Bruno Bock als einem der größten Arbeitgeber, mehreren flächigen Gewerbegebieten sowie weiteren vereinzelten Handwerks.- und Dienstleistungsbetrieben Seite 19 von 78 WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH SBI Beratende Ingenieure
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