Samtgemeinde Elbmarsch - Städtebauliches Entwicklungskonzept Erläuterungsbericht ENTWURF - Samtgemeinde ...

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Samtgemeinde Elbmarsch - Städtebauliches Entwicklungskonzept Erläuterungsbericht ENTWURF - Samtgemeinde ...
Samtgemeinde Elbmarsch

Städtebauliches Entwicklungskonzept

              Erläuterungsbericht
                   ENTWURF
                                      Mai 2020
Samtgemeinde Elbmarsch - Städtebauliches Entwicklungskonzept Erläuterungsbericht ENTWURF - Samtgemeinde ...
Samtgemeinde Elbmarsch

Städtebauliches Entwicklungskonzept

Stand: Entwurf, 20.05.2020

Auftraggeber:

Samtgemeinde Elbmarsch
Der Samtgemeindebürgermeister
Elbuferstraße 98
21436 Marschacht

Auftragnehmer:

WRS Architekten und Stadtplaner GmbH
Markusstraße 7
20355 Hamburg
stadtplaner@wirsind.net
www.wirsind.net

SBI
Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH
Hasselbrookstraße 33
22089 Hamburg
www.sbi.de

Verfasser:
WRS
Dipl.-Ing. Stefan Röhr-Kramer
M.Sc. André Stein-Schomburg
Cand. B.Sc. Inga Meierding

SBI
Dr.-Ing. Michael Großmann
Dipl.-Ing. Olaf Drangusch
M.Sc. Reza Alamdar Milani
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................................................... 5
Tabellenverzeichnis ......................................................................................................................................................... 7
1          Einleitung ............................................................................................................................................... 8
  1.1      Anlass und Ziel .............................................................................................................................................. 8
  1.2      Auftrag ........................................................................................................................................................... 8
  1.3      Vorgehen ....................................................................................................................................................... 9
  1.4      Bestandteile und Einsicht in die Unterlagen .............................................................................................11
2          Bestandsaufnahme und Analyse........................................................................................................... 12
  2.1      Übergeordnete Planungsinstrumente .......................................................................................................12
    2.1.1   Landesraumordnungsprogramm 2017 Niedersachsen ..........................................................................12
    2.1.2   Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 ...............................................................................12
    2.1.3   Landschaftsrahmenplan (LRP) ..................................................................................................................14
    2.1.4   Flächennutzungsplan ................................................................................................................................15
    2.1.5   Landschaftsplan ........................................................................................................................................15
    2.1.6   Sonstige Planwerke ...................................................................................................................................15
    2.1.7   Leader-Region Elbe-Achtern-Diek ............................................................................................................16
  2.2      Die Samtgemeinde ......................................................................................................................................16
    2.2.1   Räumliche Lage .........................................................................................................................................16
    2.2.2   Samtgemeindestruktur .............................................................................................................................17
    2.2.3   Historische Entwicklung............................................................................................................................17
    2.2.4   Bevölkerungsstruktur / Demografische Entwicklung ..............................................................................18
    2.2.5   Wirtschaft und Tourismus ........................................................................................................................19
    2.2.6   Kulturlandschaft ........................................................................................................................................20
    2.2.7   Infrastruktur ..............................................................................................................................................21
    2.2.8   Natur, Landschaft und Naherholung .......................................................................................................23
    2.2.9   Mobilität ....................................................................................................................................................24
    2.2.10 Ortsbild und Städtebau ............................................................................................................................43
  2.3      Abschließende Betrachtung der Bestandsaufnahme ...............................................................................44
3          Ortsentwicklungskonzept ..................................................................................................................... 46
  3.1      Ziel für die Bevölkerungsentwicklung ........................................................................................................46
  3.2      Wohnbauflächenpotenziale .......................................................................................................................47
  3.3      Verkehrsprognose .......................................................................................................................................51
    3.3.1   Allgemeine Verkehrsentwicklung.............................................................................................................51
    3.3.2   Verkehrserzeugung in der Samtgemeinde Elbmarsch ............................................................................51
    3.3.3   Auswirkungen auf die Verkehrssituation in der Samtgemeinde Elbmarsch ..........................................54
  3.4      Ziele .............................................................................................................................................................55
    3.4.1   Siedlungsstruktur und Wohnen ...............................................................................................................55
    3.4.2   Wirtschaft und Tourismus ........................................................................................................................56
    3.4.3   Mobilität ....................................................................................................................................................58
    3.4.4   Umwelt, Natur, Landschaft ......................................................................................................................58
    3.4.5   Familie, Demografie und Soziales ............................................................................................................59
    3.4.6   Verwaltungsstruktur .................................................................................................................................60
  3.5      Maßnahmen ................................................................................................................................................61
  3.6      Maßnahmenübersicht ................................................................................................................................75
4          Selbstbindung ...................................................................................................................................... 77
Quellenverzeichnis ........................................................................................................................................................78
Anhang     .....................................................................................................................................................................79

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Abbildungsverzeichnis

Abb. 1
Handlungsfelder und Querschnittsthemen (WRS)…………………………………………………………………………………9

Abb. 2/Abb. 3
Auftaktveranstaltung Januar 2019 (WRS)..………………………………………………………………………………………….10

Abb. 4/Abb. 5
Erste Werkstattveranstaltung Mai 2019 (WRS)………………………………………………………………..…………………10

Abb. 6/Abb. 7
Zweite Werkstattveranstaltung August 2019 (WRS)…………………………………………………………………………...11

Abb. 8
Regionales Raumordnungsprogramm 2025 Landkreis Harburg, 2019 (LK Harburg)…………………………… 14

Abb. 9
Räumliche Lage der Samtgemeinde ……………………………………………………………………………………………….….17

Abb. 10
Historische Karte der Samtgemeinde aus dem Jahr 1833 (LGLN Niedersachsen…………………………………18

Abb. 11
Zählstellen (SBI) ………………………………………………………………………………………………………………….……………..25

Abb. 12
3-Tage-Ganglinie an den Zählquerschnitten (Dienstag bis Donnerstag; 07.05. - 09.05. /
04.06. - 06.06.2019) (SBI)…………..……………………………………………………………………………………………………….25

Abb. 13
Aktuelle werktägliche Verkehrsbelastungen (SBI) .……………………………………………………………………………..26

Abb. 14
Tagesganglinie des Kfz-Verkehrs auf der B404 – Elbbrücke (am 29. Mai 2019) (SBI)…………………………..27

Abb. 15
Tagesganglinie des Kfz-Verkehrs auf der Elbuferstraße (L217) in Marschacht
(am 29. Mai 2019) (SBI).27………………………………………………………………………………………………………………….27

Abb. 16
Verkehrsqualität im Einfädelungsbereich der B404 – Anschlussstelle Marschacht (HBS 2015,
Teil L – Landstraßen, Bild L6-13)…………………………………………………………………………………………………..……..28

Abb. 17
Busliniennetz in der Samtgemeinde Elbmarsch ………………………………………………………………………………….30

Abb. 18/Abb. 19
Elb-Shuttle……………………………………………………………………………………………………….………………………………...32

Abb. 20
Einzugsbereiche der Bushaltestellen im Untersuchungsgebiet (SBI) ……………………………………………….…33

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Abb. 21
Bewertung der Bushaltestellen im Untersuchungsgebiet (SBI) …………………………………………………………..34

Abb. 22/Abb. 23
Beispiele für sehr gut/ausreichend ausgestattete Haltestellen (SBI)…………………………………..………………35

Abb. 24/Abb. 25
Beispiele für unzureichend ausgestattete Haltestellen (SBI)………………………………………………………..……..35

Abb. 26/Abb. 27
Fahrradabstellanlagen an Haltestellen (SBI)…………………………………………………………..…………………………..35

Abb. 28
Fuß- und Radverkehrsführung im Untersuchungsgebiet (SBI) …………………………………………………………...36

Abb. 29/Abb. 30
Einseitiger benutzungspflichtiger „gemeinsamer Geh- und Radweg“ außerorts (SBI)………………………...37

Abb. 31/Abb. 32
Einseitiger benutzungspflichtiger „gemeinsamer Geh- und Radweg“ innerorts (SBI)………………………....37

Abb. 33 – Abb. 38
Beispiele für die unterschiedliche Qualität und Zustand der Geh- und Radwege (SBI)………………………..38

Abb. 39/Abb. 40
Ende von Anlagen des Fuß- und Radverkehrs ohne Weiterführung (SBI)……………………….…………………..39

Abb. 41 – Abb. 44
Bedeutsame Radverbindungen im Untersuchungsgebiet (SBI)………………………………..…………………..…….39

Abb. 45/Abb. 46
Radverbindung zwischen Eichholz und Horburg/Bütlingen (SBI)…………………………………………………..…… 40

Abb. 47
Abschnittsbewertung und Betrachtung der punktuellen Auffälligkeiten……………………………………………..40

Abb. 48
Radverkehrsanlagen mit zu geringen Breiten gem. ERA 2010……………………………………………………………..41

Abb. 49
Prüfung der Benutzungspflicht gem. ERA 2010………………………..…………………………………………………………41

Abb. 50
Fahrradfreizeitrouten im Untersuchungsgebiet (SBI)………………………………………………………………………….42

Abb. 51
Übersicht Wachstumsszenario (WRS)………………………..……………………………………………………………………….47

Abb. 52
Dichtekonzept (WRS)……………………………………………..…………………………………………………………………………..48

Abb. 53
Übersicht Bedarfe Wohnungsbau (WRS)………………………………………………………………………..…………………..49

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Abb. 54
Entwicklungspotenziale Wohnen und Gewerbe in der Samtgemeinde Elbmarsch (SBI/WRS)……………..52

Abb. 55
Prognose der Kfz-Verkehrsentwicklung in der Samtgemeinde Elbmarsch (SBI) …………………………..…….54

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1
ÖPNV-Fahrtenangebot pro Tag (Quelle: Fahrplan vom 15.08.2019 bis 14.12.2019)……………………………31

Tabelle 2
Gesamtpotenzial Wohnungsbau (WRS)………………………………………………………………………………………………49

Tabelle 3
Gesamtbedarf Wohnungsbau (WRS)…………………………………………………………………………………………………..50

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1       Einleitung

1.1    Anlass und Ziel

Ob demografischer Wandel, wirtschaftsstrukturelle Veränderungen, der Umgang mit natürlichen
Ressourcen, die Digitalisierung oder andere übergeordnete Trends wie bspw. neue Mobilitätskonzepte
und regenerative Energieversorgung: Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland
stehen heute vor großen Herausforderungen. Es bedarf zunehmend innovativer Anpassungsstrategien
und Entwicklungsideen, um den Herausforderungen zu begegnen und die damit einhergehenden
Potenziale und Möglichkeiten für eine gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Ortsentwicklung zu
nutzen.

Die Hamburger Metropolregion, als anhaltend prosperierende Wachstumsregion, vereint
Herausforderungen im besonderen Maße, sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene.
Die Überlagerung einer Vielzahl von Interessen charakterisiert die Region. Es gilt, diese untereinander
abzuwägen und in einen zukunftsfähigen Einklang zu bringen. Ob Wirtschaft, Siedlungsstruktur,
Demografie, Klimaschutz, Sozialeinrichtungen, Kultur, Tourismus oder Verkehr: Es bedarf
umfangreicher, übergreifender und partizipativer Konzepte zur Gestaltung einer nachhaltigen
Ortsentwicklung.

Informelle Planungsinstrumente - wie das hier vorliegende städtebauliche Entwicklungskonzept - sind
in der Lage, die Situation heute vor Ort zu bewerten und den Herausforderungen interdisziplinär zu
begegnen sowie entsprechende Ziele und Lösungsansätze zu formulieren. Dabei stützen sich die
Ergebnisse vor dem Hintergrund des umfangreichen Beteiligungsprozesses auf einen breiten
öffentlichen Konsens.

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Elbmarsch hat sich vor dem Hintergrund der beschriebenen
Zukunftsaufgaben im Jahr 2018 dazu entschlossen, die Erarbeitung eines interdisziplinären
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu veranlassen.

1.2      Auftrag

Ziel dieses Konzeptes ist ein partizipativer städtebaulicher Entwicklungsrahmen für die Samtgemeinde
Elbmarsch in den kommenden zwei Jahrzehnten. Ein wohnbauliches Potenzialflächenkataster sowie
eine verkehrsplanerische Untersuchung mit konzeptionellen Maßnahmen bilden dabei dessen Kern.

Ansinnen der Samtgemeinde war es, neben der wohnbaulichen Entwicklung für die kommenden 20
Jahre auch die bestehenden sozialen, verkehrlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und touristischen
Strukturen zu überprüfen und für all diese Themenfelder eine Handlungsstrategie für den
Betrachtungszeitraum zu erarbeiten. Die Handlungsfelder entsprechen den „Losen“ aus der
Ausschreibung. Hier wurden allerdings geringfügig Anpassungen in bspw. der Bezeichnung dieser
vorgenommen. So ist sind bspw. die Lose „Familie“ und „Demographie“ in einem Handlungsfeld
zusammengefasst du das Los „Verkehr/ÖPNV“ wurde unter dem Begriff „Mobilität“ neu bezeichnet.
Dabei soll besonders auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie lokaler Akteure vor dem
Hintergrund aktueller gesamtgesellschaftlicher und wirtschaftsstruktureller Herausforderungen wie
dem demografischen Wandel und dem Klima- und Ressourcenschutz eingegangen werden.

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Abb. 1: Handlungsfelder und Querschnittsthemen (WRS)

Auf Basis einer fundierten Bestandsaufnahme wird die aktuelle Situation der Samtgemeinde
analysiert, bewertet und besondere Qualitäten sowie Defizite in den für die Ortsentwicklung
wesentlichen Themenfeldern herausgearbeitet.

Entsprechend den Ergebnissen der Bestandsanalyse werden Handlungsempfehlungen und
Maßnahmen herausgearbeitet. Diese sollen den politisch Verantwortlichen als Entscheidungs- und
Orientierungshilfe für die kommenden 20 Jahre dienen. Das Entwicklungskonzept stellt ein informelles
Planungsinstrument dar, das als Grundlage für die folgenden, formellen Planungen
(Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie Detailmaßnahmen dienen soll. So sollen vor allem
wohnbauliche und verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen innerhalb der Samtgemeinde und ihren
Gliedgemeinden koordiniert und der bedarfsgerechte und schonende Umgang mit Flächenressourcen
gesteuert werden.

Vorhandene Potenziale für eine zukunftsfähige Ortsentwicklung sollen ermittelt und konkrete
Maßnahmen aufgezeigt werden. Die Entwicklung gemeinschaftlich nutzbarer Räume sowie vernetzter
und kurzer Wegeverbindungen sind dabei zwei weitere zentrale Aspekte des Konzeptes. Durch die
definierten Maßnahmen soll die Samtgemeinde Elbmarsch ihren Status als naturnaher Wohn- und
Freizeitort festigen. Dabei soll unter anderem die Entwicklung generationenübergreifender
Wohnraumangebote sowohl für junge Familien als auch für ältere Bewohner begünstigt werden.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept setzt sich außerdem zum Ziel, unter Berücksichtigung und
Entwicklung naturräumlicher Begebenheiten die wirtschaftliche Stabilität zu fördern sowie die
vorhandenen Strukturen und Funktionen der öffentlichen Infrastruktur zu festigen.

Somit sollen die kommunalen Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, Entscheidungen
vorzubereiten und strategische Maßnahmen zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft der
Samtgemeinde zu treffen.

1.3      Vorgehen

Die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgte in drei Phasen. Die dem Konzept
zu Grunde gelegte Bestandsaufnahme und -analyse, die Ideensammlung während der Konzeptphase
sowie die Ausformulierung der Ergebnisse in Konzeptkarte und Erläuterungsbericht.

Die Bestandsaufnahme erfolgte durch Ortsbegehungen, Auswertung bestehender Planwerke (bspw.
Landesraumordnungsprogramm, Flächennutzungsplan), die Recherche in einschlägigen Datenbanken
(bspw. Landesamt für Statistik Niedersachsen), durch eine Reihe von öffentlichen
Beteiligungsveranstaltungen, durch diverse Akteursgespräche sowie im Dialog mit Vertretern der
Samtgemeinde sowie den Gliedgemeinden und Fachplanern.
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Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der vorgefundenen
Rahmenbedingungen wurde die Situation der Samtgemeinde bewertet. Auf dieser Grundlage wurde
als zentraler Bestandteil des Entwicklungskonzeptes ein Szenario zum Bevölkerungswachstum
ausgearbeitet und als unverbindliches anzustrebendes Ziel abgestimmt und dargestellt. Dieses stellt
den Rahmen für die Potenzialsuche im Handlungsfeld Siedlungsstruktur und Wohnen und bildet eine
wesentliche Grundlage für Maßnahmen und Handlungsempfehlungen der übrigen Handlungsfelder.

Die lokalen Akteure (Vereine, Betriebe und andere Organisationen) sind ein bedeutender Bestandteil
des gemeinschaftlichen Lebens der Samtgemeinde. Mit ihren Strukturen bilden sie in vielerlei Hinsicht
deren gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Mittelpunkt. Aufgrund ihrer
Bedeutung sind ihre Belange im Zuge des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ermittelt und
beachtet worden. Sie wurden hinsichtlich ihrer Bedürfnisse befragt und am Entwicklungsprozess
beteiligt. Inhalt dieser Gespräche waren die Vorhabenbeschreibung, die Erfassung der individuellen
Bestandssituation des jeweiligen Akteurs bzw. dessen Strukturen sowie Bedürfnisse und Wünsche für
das städtebauliche Entwicklungskonzept.
Die Inhalte der Akteursgespräche bilden, ebenso wie die weiteren Recherche- und Analyseergebnisse,
einen wichtigen Teil des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und geben darüber hinaus wichtige
Hinweise für das zukünftige Handeln der Gemeinde.

Zentrale Anliegen der Samtgemeinde war es, die Öffentlichkeit direkt in die Erarbeitung des Konzeptes
einzubinden. Neben einer öffentlichen Auftaktveranstaltung wurden zwei weitere
Öffentlichkeitsveranstaltungen mit Werkstattcharakter durchgeführt, bei denen die Bürger und
Bürgerinnen unmittelbar die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche und Anregungen in den Prozess
einfließen zu lassen.

Abb. 2/3: Auftaktveranstaltung Januar 2019 (WRS)

Abb. 4/5: Erste Werkstattveranstaltung Mai 2019 (WRS)

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Abb. 6/7: Zweite Werkstattveranstaltung August 2019 (WRS)

1.4       Bestandteile und Einsicht in die Unterlagen

Das Ortsentwicklungskonzept besteht aus der Konzeptkarte sowie dem Erläuterungsbericht.

Die vollständigen Unterlagen sind auf der Homepage Samtgemeinde Elbmarsch
www.samtgemeinde-elbmarsch.de verfügbar sowie im Rathaus der Samtgemeinde Elbmarsch,
Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht einsehbar.

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2       Bestandsaufnahme und Analyse

2.1    Übergeordnete Planungsinstrumente

Die folgenden Planwerke setzen auf einer der Samtgemeinde übergeordneten Ebene die Leitlinien der
Entwicklung und markieren so den Spielraum für dieses Konzept. Die samtgemeindlichen
Planungsinstrumente stellen den Status Quo der selbst gesetzten Entwicklungsziele dar. Sie sind auf
Basis dieses Konzeptes entsprechend fortzuschreiben.

 2.1.1 Landesraumordnungsprogramm 2017 Niedersachsen
Das Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2017 stellt auf
Landesebene die übergeordneten raumordnerischen Ziele und Grundsätze dar. Diese werden über
eine nachhaltige räumliche Entwicklung definiert, welche einen umweltgerechten Wohlstand für
kommende Generationen zum Ziel hat. Im Zuge der Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen
Entwicklung des Landes und seiner Teilräume wird bezüglich der Entwicklung der räumlichen Struktur
des Landes (LROP 2017) ausgeführt, dass in allen Teilräumen eine Steigerung des wirtschaftlichen
Wachstums und der Beschäftigung erreicht werden soll. Bei allen Planungen und Maßnahmen sollen
daher die Möglichkeiten der Innovationsförderung, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der
Erschließung von Standortpotenzialen und von Kompetenzfeldern ausgeschöpft werden und
insgesamt zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Es wird ausdrücklich auf das
koordinierende Zusammenwirken des Landes und der Träger der Regionalplanungen Wert gelegt, um
regionalspezifische Entwicklungspotenziale auszuschöpfen und Besonderheiten der teilräumlichen
Entwicklung Rechnung zu tragen. Diese werden im Regionalen Raumordnungsprogramm des
Landkreises Harburg weiter spezifiziert und ausformuliert.

Die Samtgemeinde Elbmarsch findet keine explizite Erwähnung im Landesraumordnungsprogramm.

2.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2025
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 des Landkreises Harburg aus dem Jahr 2019 gibt die
übergeordneten Raumordnungsziele auf der Ebene des Landkreises vor. Die Gemeinden sind dazu
angehalten, den Zielen der Raumordnung zu entsprechen. Vor allem über die formelle gemeindliche
Planung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sind Entwicklungen innerhalb der Gemeinden an
die Ziele der Raumordnung anzupassen.

Im RROP ist die Gemeinde Marschacht als Grundzentrum festgelegt. Aufgrund der
Samtgemeindestruktur und Verteilung der zentralen Einrichtungen auf die Teilgemeinden werden
auch Drage und Tespe Teilfunktionen eines Grundzentrums zugesprochen. Die konkrete räumliche
Ausdehnung der zentralen Orte wird im RROP über die Festlegung zentraler Siedlungsgebiete weiter
ausdifferenziert. Grundzentren sollen zentralörtliche Einrichtungen des Grundbedarfs bündeln und
sichern. Hierzu zählen u.a. weiterführende Schulen, Büchereien, Sportplätze, Einrichtungen der
Altenpflege sowie Einkaufsmöglichkeiten. Als raumordnerisches Novum gilt die Festlegung des
zentralen Siedlungsgebietes über die Gemeindegrenzen hinweg.

Eines der prioritären Ziele des RROP im Bereich der Siedlungsentwicklung ist die sparsame
Flächeninanspruchnahme. In diesem Zusammenhang wird auf eine Vermeidung von bandartigen
Siedlungsstrukturen ohne erkennbare Ortsübergänge - wie sie sich in der Samtgemeinde Elbmarsch

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teilweise bereits ergeben haben - sowie neuen „Vorsprüngen“ in den Landschaftsraum hingewiesen.
Sollten diese nicht zu vermeiden sein, sollen Ortsränder an geeigneter Stelle abgerundet und
gegenüber der freien Landschaft klar begrenzt und landschaftsgerecht gestaltet werden. Dabei sollen
die Gemeinden vordringlich nachgefragte Wohnformen schaffen und insbesondere
Infrastrukturfolgekosten langfristig im Blick haben. So ist grundsätzlich anzustreben, alle Nutzungen im
Siedlungskörper einzubinden und zu konzentrieren. Einrichtungen zur Freizeitgestaltung und
Versorgung sollen möglichst fußläufig zu erreichen sein. Kompakte Siedlungsstrukturen sollen kurze
Wege ermöglichen und Verkehrserzeugung vermeiden.

Mit den Teilgemeinden Drage und Marschacht liegt die Samtgemeinde im Randbereich der
Siedlungsachse Hamburg - Geesthacht und übernimmt somit Funktionen zur Entlastung des östlichen
Teils der Metropolregion Hamburg vom Siedlungsdruck. Dieser Bereich des Landkreises hat in der
Folge in jüngster Vergangenheit stark vom Zuzug profitiert. Der räumlich-funktionale Zusammenhang
der Samtgemeinde entlang der Landestraße 217 und entsprechend vorhandene Infrastrukturen und
Flächenpotenziale können und sollen über das Maß der Eigenentwicklung hinaus für weitere
wohnbauliche Entwicklungen sorgen.

Aufgrund der besonderen Bodenwertigkeit und eines besonders hohen standortgebundenen
Ertragspotenzials werden im RROP Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft aufgezeigt. Diese
befinden sich in der Samtgemeinde im nördlichen Bereich, zumeist unmittelbar an der vorhandenen
bandartigen Siedlungsstruktur entlang der Landesstraße. Auch aufgrund dessen ist in diesem Bereich
ein schonender Umgang mit der Ressource Boden geboten.

Ein weiterer zentraler Aspekt des RROP für die Samtgemeinde sind mehrere Standorte mit den
besonderen Entwicklungsaufgaben für Erholung und Tourismus. Insbesondere der Elberadweg und die
sich am Hafen Stover Strand befindenden Campinganlagen sind hier von regionaler und
überregionaler Bedeutung.

Eine Besonderheit der Samtgemeinde stellt die Lage an der Elbe dar. Im RROP wird auf Gemeinden an
tidebeeinflussten Gewässern gesondert eingegangen, um klarzustellen, welcher Raum im Landkreis für
die Küstenentwicklung einer gesonderten Raumbetrachtung unterliegt. Als hoheitliche Aufgabe spielt
der Hochwasserschutz in der Elbmarsch eine besondere Rolle. Zudem sind im RROP innerhalb des
Samtgemeindegebietes ‚Vorranggebiete zur Rohstoffgewinnung‘ dargestellt. Hier stehen
Kleivorkommen für Deichschutzmaßnahmen als Rohstoff dem Deichbau zur Verfügung. Andere
Nutzungen dieser Flächen sind aufgrund ihrer festgelegten Vorrangfunktion ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit den Tidegewässern stehen Hafenanlagen, welche im Elberaum zukunftsfähig
sichergestellt werden sollen und deren Zugänglichkeit dauerhaft gesichert werden soll.

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Abb. 8: Regionales Raumordnungsprogramm 2025 Landkreis Harburg, 2019 (LK Harburg)

2.1.3 Landschaftsrahmenplan (LRP)
Der Landschaftsrahmenplan ist entsprechend seines gesetzlichen Auftrages ein unabgestimmter
Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit gutachterlichem Charakter und unterliegt
nicht der politischen Abwägung.
Seine Aufgabe ist die Erarbeitung und Darstellung der überörtlichen Ziele, Erfordernisse und
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Gebiet des Landkreises. Die Ziele
der Raumordnung sind dabei zu beachten, die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der
Raumordnung zu berücksichtigen.
Die Aussagen, Ziele und Maßnahmen des Landschaftsrahmenplans sind nicht rechtsverbindlich. Die
Abwägung mit gesamtgesellschaftlichen Belangen ist den jeweiligen nachfolgenden Verfahren
vorbehalten, die eine Verbindlichkeit von Zielen und Maßnahmen des Landschaftsrahmenplans
begründen und die räumliche Ausdehnung im örtlichen Maßstab konkretisieren. Hierbei finden
eigenständige Beteiligungsverfahren statt, innerhalb derer aus nicht-naturschutzfachlichen Gründen
Einwand erhoben bzw. Widerspruch eingelegt werden kann.
Der Landschaftsrahmenplan bietet als naturschutzfachliches Gutachten in regionalem Maßstab eine
Grundlage für Bestandserfassungen bzw. Maßnahmenkonzepte auf anderen Planungsebenen und
vertritt als Abwägungsmaterial bei Umsetzungsprozessen raumwirksamer Planungen (z.B. im Rahmen
der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms) die Belange des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes.

Für die Region Elbmarsch beschreibt das Zielkonzept des Landschaftsrahmenplan u.a. folgende
Aspekte:
     Erhaltung der für die Elbmarsch charakteristischen, großflächig offenen Wiesenlandschaft.
     Erhaltung und Entwicklung des weiträumigen Grünlandes mit z.T. extensiver Flächennutzung
       als Brut- und Nahrungshabitat
     Erhaltung und Entwicklung von Marschgräben mit hohem Anteil typischer
       Vegetationsbestände

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        Erhaltung und Entwicklung eines typischen Obstanbaugebietes in ökologisch angepasster
         Bewirtschaftung mit artenreichen Grünlandbereichen und offenen Grabensystemen zur
         Sicherung der kulturhistorisch begründeten, elbmarschtypischen Nutzungsform, auch als
         Lebensraum typischer Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat
         und im südlichen Teilbereich als Lebensraum des Wachtelkönigs.
        Erhalt des kulturhistorisch begründeten Landschaftscharakters der Elbmarsch mit typischen
         Nutzungsformen und als Lebensraum typischer Pflanzen- und Tierarten.

2.1.4 Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbmarsch stammt aus dem Jahr 2002. Der
Flächennutzungsplan orientiert sich an den planerischen Rahmenbedingungen des Landes und bildet
als Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlage für kleinräumige Planungen
innerhalb der jeweiligen Teilgemeinden. Er definiert für das gesamte Samtgemeindegebiet die sich aus
einer strategischen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung.

Im Flächennutzungsplan soll die örtliche Entwicklung von Siedlungsstrukturen, von Natur und
Landschaft, von Gewerbe und Industrie, von Land- und Forstwirtschaft sowie von Infrastruktur und
Versorgung räumlich organisiert und langfristig gesichert werden.

Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist der historischen bandartigen Siedlungsstruktur entlang der
Elbuferstraße nachempfunden und entsprechend der gewachsenen Nutzungsmischung als
Mischgebiet dargestellt. Später entstandene Siedlungskörper abseits der historischen Strukturen wie
bspw. der überwiegende Teil von Tespe, oder in die Landschaft hineinragende Siedlungsbestandteile
wurden entsprechend ihres tendenziell eindimensionalen Nutzungscharakters als Wohngebiete
dargestellt.

Wesentliche Teile der Samtgemeinde sind als Flächen für die Landwirtschaft (ca. 80 % der
Gesamtfläche) gekennzeichnet. Die Umgrenzung der Darstellung der Siedlungskörper wurde
größtenteils am Bestand orientiert. Dabei wurden bereits vereinzelt Potenzialflächen berücksichtigt.
So sind an entsprechenden Stellen Flächen zur Arrondierung des Siedlungskörpers festgelegt worden.
Zudem regelt der Flächennutzungsplan weitere Nutzungen als Sondergebiete. Dies umfasst bspw.
Campingplätze, Reitsportanlagen, Sportboothäfen oder eine Wochenendhaussiedlung. Weitere
Darstellungen      umfassen      bestehende       Gewerbegebiete,       Infrastruktureinrichtungen,
Gemeinbedarfsflächen sowie Flächen, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur und
Landschaft vorbehalten sind.

2.1.5 Landschaftsplan
Die Samtgemeinde hat keinen eigenen Landschaftsplan auf Samtgemeindeebene

2.1.6 Sonstige Planwerke
Neben den formellen Planungsinstrumenten liegen eine Reihe weiterer, mehr oder weniger aktueller
informeller Planwerke (u. a. Tourismuskonzept, Schulentwicklungskonzepte) vor, die auf
Samtgemeinde- oder übergeordneter Ebene erarbeitet wurden und zumeist fach- oder
themenspezifisch Entwicklungsstrategien beinhalten.
Vorliegende Planwerke wurden im Zuge der Bestandsaufnahme gesichtet und bzgl. relevanter Inhalte
ausgewertet. An dieser Stelle wird darauf verzichtet, die Planwerke im Einzelnen aufzuzählen und

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detailliert vorzustellen. Inhaltliche Bezüge sind im laufenden Bericht enthalten und finden sowohl in
der Analyse als auch im Konzeptteil Beachtung.

2.1.7 Leader-Region Elbe-Achtern-Diek
Die Samtgemeinde Elbmarsch ist Teil der LEADER-Region Elbe-Achtern-Diek. Leader ist ein
Förderprogramm der Europäischen Union für den ländlichen Raum. Frei Übersetzt bedeutet die aus
dem Französisch stammende Abkürzung so viel wie „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung
der ländlichen Wirtschaft“. Mit dem Förderprogramm sollen Regionen bei ihren Strategien und
Projekten für eine bessere Zukunft unterstützt werden. Es geht um das gemeinsame Gestalten einer
Region unter Einbeziehung möglichst vieler Akteure (Leader-Region ACHTERN-ELBE-DIEK).

Zu der Region (Förderperiode bis 2020) gehören die Gemeinden Seevetal und Stelle, die Stadt Winsen
(Luhe) sowie die Samtgemeinden Bardowick und Elbmarsch.

2.2    Die Samtgemeinde

2.2.1 Räumliche Lage
Die Samtgemeinde Elbmarsch liegt im nördlichen Landesteil von Niedersachsen, im Nordosten des
Landkreises Harburg und ist Teil der Metropolregion Hamburg. Die Gemeinde liegt unmittelbar südlich
der Elbe. Umliegend befinden sich im Norden die Stadt Geesthacht, im Westen die Stadt Winsen
(Luhe), östlich die Gemeinde Artlenburg und südlich die Samtgemeinde Bardowick. Geesthacht und
Winsen (Luhe) übernehmen die Versorgungsfunktionen von Mittelzentren für die Samtgemeinde
Elbmarsch. Die Hansestadt Lüneburg liegt als überregionales Oberzentrum etwa 20 Kilometer südlich
der Samtgemeinde. Der Landkreis Lüneburg schließt sich im Süden und Osten bis zur Elbe an. Das
Oberzentrum Hamburg liegt in etwa 25 Kilometern Entfernung.

Die Samtgemeinde liegt nah an den Siedlungsachsen Hamburg – Geesthacht bzw. Hamburg –
Lüneburg, welche jeweils nördlich bzw. südlich der Gemeindegrenze verlaufen. Verbunden durch die
Elbbrücke (B404), profitiert die Samtgemeinde vom Mittelzentrum Geesthacht, dem Hamburger B-
Zentrum Bergedorf sowie dem Oberzentrum Hamburg insgesamt.
Die Lage in der Elbmarsch bringt besondere Herausforderungen mit sich. Im Bereich der Elbmarsch
besteht nicht nur die Gefahr von Hochwasser, sondern auch eine Gefährdung durch Sturmfluten. Die
Elbmarsch liegt noch im tidebeeinflussten Bereich der Elbe, welcher im normalen Gezeitenverlauf bis
zur Staustufe Geesthacht, bei schweren Sturmfluten aber auch bis Bleckede im Landkreis Lüneburg
reicht. Bei der Bemessung der Deichhöhen wird von den höheren Wasserständen bei einer Sturmflut
ausgegangen.

Die Lage an der Elbe führt insbesondere aus der Entwicklungsperspektive für die Teilgemeinde
Marschacht zu einer besonderen Situation: Marschacht ist neben den administrativen Grenzen zu den
beiden Nachbargemeinden (Tespe und Drage) und durch den Verlauf der Elbe im Norden auch durch
einen 500-Meter-Radius eines Störfallbetriebes im Süden in seiner Siedlungsentwicklung
eingeschränkt.

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Abb. 9: Räumliche Lage der Samtgemeinde (WRS)

2.2.2 Samtgemeindestruktur
Die Samtgemeinde Elbmarsch besteht seit 1972 als Gemeindeverband aus den drei
Mitgliedsgemeinden Drage, Marschacht und Tespe, welche sich entlang der Elbverlaufes von Ost nach
West aneinander reihen. Samtgemeinden stellen in Niedersachsen einen Gemeindeverband dar, der
die öffentlichen Aufgaben anstelle seiner Mitgliedsgemeinden wahrnimmt. Die Mitgliedsgemeinden
bleiben dabei eigenständige Körperschaften und führen weiterhin bestimmte Aufgabenbereiche
eigenverantwortlich aus, so zum Beispiel Planungsaufgaben im Sinne der kommunalen
Planungshoheit. Die Samtgemeindeverwaltung befindet sich zentral in der Gemeinde Marschacht.

2.2.3 Historische Entwicklung
Die bauliche Entwicklung in der Winsener Marsch verlief aufgrund der topographischen Situation
anders als in den weit verbreiteten Haufendörfern in Niedersachsen und ist eher vergleichbar mit den
Siedlungsstrukturen im Alten Land westlich von Hamburg sowie in den Vier- und Marschlanden
unmittelbar nördlich der Elbe. Nachdem die Elbe im 13. Jahrhundert eingedeicht wurde und die
Möglichkeit entstand, das fruchtbare Marschland im Hinterland zu kultivieren, entwickelten sich
entlang des Elbdeiches sogenannte Marschhufendörfer mit langgestreckten Fluren im Hinterland. Die
Höfe wurden zumeist auf Warften errichtet. Im Hinterland ballten sich die Hofwarften zusammen und
bildeten Dorfwarften, wie bspw. in Krümse oder Oldershausen. Intensive Vieh- und Ackerwirtschaft
sowie der im 19. Jh. stark einsetzende Obst- und Gemüseanbau führten zu Wohlstand. Die
historischen Bauernhäuser gleichen entsprechend Repräsentationsbauten (Winsener Anzeiger o.J.).

Im Zuge wirtschaftsstruktureller und gesamtgesellschaftlicher Veränderungen wurden die
Marschhufendörfer vielerorts siedlungsstrukturell „aufgeweicht“ und es entstanden durch flächige
Wohnbebauung geprägte Quartiere abseits der historischen bandartigen Siedlungsstruktur. Besonders
gut ablesbar ist diese Tendenz in der Gemeinde Tespe, welche sich von der linearen Struktur zur Form

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eines klassischen Haufendorfs gewandelt hat. Heute sind dort kaum noch die historischen
Siedlungsstrukturen erkennbar. Ähnliche Tendenzen gibt es immer wieder entlang der Elbuferstraße,
an der sich zumeist reine Wohngebete in die freie Landschaft hineinziehen (Winsener Anzeiger o.J.).

Die freie Landschaft in der Marsch, abseits des bebauten Raumes, ist nach wie vor durch
landwirtschaftliche Nutzflächen und ein dichtes Entwässerungssystem aus Mulden und Gräben
geprägt. Ein historisch gewachsenes Netz aus Wirtschaftswegen in der Feldflur bietet heute auch für
den Erholungs- und Freizeittourismus attraktive Möglichkeiten, abseits der Straßen die
Marschlandschaft zu erschließen.

Abb. 10: Historische Karte der Samtgemeinde aus dem Jahr 1833 (LGLN Niedersachsen)

2.2.4 Bevölkerungsstruktur / Demografische Entwicklung
Die Samtgemeinde Elbmarsch hatte im Jahre 2008 laut Zensus 11.137 Einwohner. Trotz eines leicht
negativen natürlichen Saldos (-1,6 je 1000 Einwohner im Jahre 2016) stieg aufgrund eines
vergleichsweise hohen Wanderungssaldos (9,6 je 1000 Einwohner im Jahre 2016) die Einwohnerzahl
zum Ende des Jahres 2017 auf 12.711 Einwohner (Samtgemeinde Elbmarsch 2018, Demografiebericht
Elbmarsch).

Aufgrund einer Vielzahl von Bevölkerungsstatistiken und Berechnungsweisen divergieren die
Bevölkerungszahlen in den einzelnen Informationsquellen. Von daher werden für dieses
Entwicklungskonzept die Zahlen des Melderegisters der Samtgemeinde Elbmarsch als Grundlage
genutzt. Mit Stichtag 30.06.2019 lässt sich die Einwohnerzahl auf 13.301 Einwohner beziffern. Davon
lebten zu diesem Zeitpunkt in Drage 4.412 Einwohner, in der Gemeinde Marschacht .4.101 Einwohner
und in der Gemeinde Tespe 4.801 Einwohner.
Die Altersstruktur der Samtgemeinde spiegelt in etwa den Landesdurchschnitt wider. Das
Durchschnittsalter betrug im Jahr 2016 45,5 Jahre. Im Vergleich dazu hatte das Land Niedersachsen im
selben Jahr einen Altersdurchschnitt von 44,4 Jahren.

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Dabei waren knapp 16 Prozent der Einwohner unter 18 Jahre alt, fast 64 Prozent zwischen 18 und 65
Jahre alt und etwa 20,5 Prozent älter als 65.

Die Samtgemeinde Elbmarsch ist in stärkerem Maße durch Familien geprägt als das Land
Niedersachsen im Durchschnitt. In diesem Zusammenhang konnte die Samtgemeinde ihre Position als
Wohnstandort im Landkreis festigen, was sich auch an den überdurchschnittlichen Wanderungssalden
ablesen lässt (7,4 je 1.000 Einwohner in der Samtgemeinde, 5,0 je 1.000 Einwohner im Landesschnitt).
Langfristig legt dies nahe, dass der bundesweit prognostizierte Bevölkerungsrückgang in der von
Zuwanderung geprägten Samtgemeinde erst sehr viel später oder zu Teilen gar nicht eintritt. So wird
für die Samtgemeinde ein Rückgang der Bevölkerung erst für sehr viel später prognostiziert als für
andere Gemeinden im weiteren Umfeld der Stadt Hamburg. Hier ist allerdings zu bedenken, dass ein
Zuwachs oder auch der Rückgang von Bevölkerung immer stark von wirtschaftlichen und
gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen abhängt und daher nur bedingt vorhersagbar ist. Für die
Metropolregion Hamburg lässt sich allerdings vermuten, dass aufgrund des anhaltenden Wachstums
der Hansestadt und damit verbundenen Zuzugs die Bevölkerungszahlen in der Region langfristig
zumindest als stabil betrachtet werden können. Dabei können Prognoseannahmen auf kommunaler
Ebene durch entsprechende wohnbauliche Entwicklungsstrategien durchaus beeinflusst werden.
Gemäß Bevölkerungsprognose gibt es bis zum Jahr 2030 ein errechnetes Bevölkerungswachstum von
etwa 1000 Einwohnern. Diese Zahl ist das Ergebnis aus natürlichem und Wanderungssaldo.
Entsprechend kann die positive Bevölkerungsentwicklung in der Samtgemeinde sowie im gesamten
Kreis Harburg maßgeblich durch Wanderungsgewinne erzielt werden. Dabei liegt grundsätzlich das
sog. „Wenn-dann-Prinzip“ zugrunde. Das heißt, nur wenn alle getroffenen Annahmen (Geburten- und
Sterberaten, Wanderungsbewegungen, Wohnungs-Bauvorhaben etc.) wie angenommen eintreten, ist
mit diesen Entwicklungen zu rechnen (Samtgemeinde Elbmarsch 2018).

Neben der absoluten Bevölkerungszahl bilden haushaltstrukturelle Trends und familiäre
Lebenssituationen eine weitere Grundlage von Wachstumstendenzen. Singularisierungsprozesse
beeinflussen die Haushaltsgrößen, moderne Bedürfnisse an Wohnraum und Barrierefreiheit den
Wohnungsmarkt. Auch die Samtgemeinde folgt dem bundesweiten Trend zu kleineren Haushalten bei
gleichzeitig größer werdender Wohnfläche pro Person. Sprich, die Zahl der Haushalte wird deutlicher
zunehmen als die Zahl der Einwohner. Hier gilt es, mit entsprechender strategischer Wohnraumpolitik
dem Trend zu folgen und ein bedarfsorientiertes Angebot an Wohnformen zu schaffen.

2.2.5 Wirtschaft und Tourismus
Geprägt ist die Samtgemeinde in weiten Teilen durch die Landwirtschaft. Historisch entwickelte sich
diese entlang des Elbdeiches, inzwischen finden sich auch in den Marschgebieten des Binnenlandes
vereinzelte Gehöfte und landwirtschaftliche Betriebe. Aufgrund des hohen Ertragspotenzials der
fruchtbaren Böden ist der Obst- und Gemüseanbau seit jeher der zentrale Wirtschaftszweig, auch
wenn sich die landwirtschaftliche Nutzfläche seit geraumer Zeit geringfügig verringert. Neben dem
Ackerbau ist vor allem die Milchviehzucht in der Elbmarsch präsent. Einen weiteren Zweig der
Landwirtschaft stellt der Reitsport dar: In der Samtgemeinde sind diverse Pferdezucht- oder Reitsport-
anlagen angesiedelt.

Neben der Landwirtschaft finden sich in der Gemeinde mehrere kleine und mittelständische
Unternehmen. Mit der chemischen Fabrik Bruno Bock als einem der größten Arbeitgeber, mehreren
flächigen Gewerbegebieten sowie weiteren vereinzelten Handwerks.- und Dienstleistungsbetrieben

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