SCHADENPRAXIS 01/2013 - Erwartungen System der Schadenregulierungspraxis Schadenfall - Peritos GmbH
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SCHADENPRAXIS 01/2013 Erwartungen ∙ System der Schadenregulierungspraxis ∙ Schadenfall Schadenmanagement für Versicherungsnehmer
Peritos Schadenpraxis Peritos Schadenpraxis VORWORT gleichsangebot des Versicherers deckt trotzdem nicht alle Kosten, die durch die Entschädigungsleistung nicht erfüllt werden. Versi- manifestiert sich die Unzufriedenheit. Zufrieden ist ein Versiche- cherungs- und Schadenmanagement stellt jedoch in den meisten L iebe Leserinnen und Leser, über Schadenfälle und Schadenregulierung und vertreten dabei rungsnehmer in der Regel dann, wenn er seine Aufwendungen voll Unternehmen keine Kernkompetenz dar, so dass die nötige Er- haben Sie das schon einmal erlebt? Ein Hagelsturm mit die Interessen der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungs- ersetzt bekommt. Diese subjektive Zufriedenheit steht allerdings in fahrung und Expertise fehlt. Vor diesem Hintergrund kann eine faustgroßen Hagelkörnern fegt über Ihre Hallendächer, der nehmer – eben der Partei, die nicht alle paar Minuten, sondern keinem Zusammenhang mit der vertraglich zugesicherten Leistung, Erwartung über die faire Entschädigungsleistung wie oben dar- Schaltschrank schmort und setzt Ihre Produktion in Brand, ein nur alle paar Jahre oder Jahrzehnte mit einem größeren Sach-, für die der Versicherungsnehmer die Prämie bezahlt hat. gestellt trügerisch sein. Auch den eingeschalteten Beratern und Rohrbruch setzt Ihre Vorräte unter Wasser, ein Produktionsfehler BU- oder Produkthaftpflichtschaden konfrontiert wird. Deshalb ist Maklern fehlt häufig die nötige Erfahrung im Umgang mit größeren führt zu einer riesigen Rückrufaktion. Mit einem Satz machen Ihre es so schwer, dort Expertise aufzubauen – auch für den Makler Für die Berechnung dieser Leistung kommt es nicht darauf an, Schäden, da diese nur einen sehr kleinen Teil ihrer Aufgaben aus- betrieblichen Versicherungen einen Sprung an die Spitze der un- oder Berater übrigens, bei dem Schäden eben auch nur einen was der Versicherungsnehmer aufwendet, um den Schaden zu machen. Zudem gab es in der Vergangenheit kaum unzufriedene ternehmensinternen Prioritätenliste und lassen Lieferanten- und kleinen Teil seines Aufgabenspektrums ausmachen. Wir berichten beseitigen. Bei der Neuwertversicherung wird regelmäßig der Fall Kunden und damit keinen Grund, sich mit der Materie tiefer ausei- sogar Kundenbeziehungen hinter sich. Das ist doch bestimmt über konkrete Schadenbeispiele und die fachlichen Hintergründe, eintreten, dass der Versicherungsnehmer nach dem Schaden neue nanderzusetzen. Auf das Versicherungsrecht spezialisierte Anwäl- versichert! Der Versicherer rückt an, in Person eines erfahrenen wir machen das System transparent und weisen auf Fallstricke Gegenstände sein Eigen nennt, die vielleicht auch moderner sind te sind ebenfalls rar gesät. Zudem arbeiten sie häufig auf Seiten Schadenregulierers, und bringt gleich auch noch einen Sachver- und Stolpersteine hin – damit Sie die Entschädigung erhalten, als die zerstörten oder beschädigten gebrauchten Gegenstände, der Versicherer. Dies ist lukrativer, weil von Seiten der Versicherer ständigen mit. Beide haben gleich ein paar professionelle Tipps die Ihnen vertraglich zugesichert wurde, und für die Sie oftmals die möglicherweise auch schon abgeschrieben waren. Dies macht regelmäßig wiederkehrend Aufträge zu erwarten sind. Um dem parat – und Sie ein gutes Gefühl. Das sind schließlich Profis. lange Jahre Prämie bezahlt haben. Versicherung beruht auf dem ihn höchst zufrieden und übertrifft in der Regel seine Erwartungen. Versicherungsnehmer zu objektiv richtigen Erwartungen zu ver- Zuerst geht alles ganz schnell. Doch irgendwann stellt sich ein Grundgedanken des Kollektivs der Versicherten. Deswegen wollen Dies ist jedoch gerade der Sinn einer Neuwertversicherung und helfen, muss er so gut informiert werden, dass er versteht, was flaues Gefühl ein – die angekündigte Entschädigung deckt den Sie keinen Cent mehr als Ihnen zusteht – aber eben auch keinen die Entschädigung steht ihm auch dann in voller Höhe zu, wenn ihm nach dem Vertrag, den er mit dem Versicherer abgeschlossen tatsächlichen Aufwand nicht, die Verhandlungen verlaufen zäh Cent weniger. Und dies zügig. er seinen Schaden anders oder gar nicht beseitigt (Ausnahme: hat, tatsächlich zusteht, und welche Rechte und Pflichten er im und die Teilzahlungen lassen auf sich warten – die Schadenregu- Zeitwertregelung und Reinvestitionsklausel). Dies ist das Leistungs- Schadenfall hat. Dazu benötigt er einen kompetenten Ansprech- lierungspraxis ist in vollem Gange. Wir von Peritos, Ihrem Partner Wenn Sie die Schadenpraxis zukünftig per Email erhalten möch- versprechen, das der Versicherer gegeben hat. Vom Versicherungs- partner, der ihn während des gesamten Schadenfalls begleitet und fürs Schadenmanagement, möchten dazu beitragen, dass Versi- ten, freuen wir uns über eine Nachricht an anmeldung@scha- nehmer wird das in der Regel gar nicht erwartet, so dass er mit berät und die entsprechende Dokumentation vornimmt. Falls es cherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eine solche Si- denpraxis.com weit geringeren Leistungen als den ihm zustehenden zufrieden ist, zum Streitfall kommt, was niemals wünschenswert ist, kann dann tuation gut informiert und gewappnet in Angriff nehmen können. jedenfalls so lange seine Aufwendungen abgedeckt sind. ein juristischer Berater, der unabhängig denkt, unverzüglich weitere Wir informieren mit der Schadenpraxis ab jetzt vierteljährlich Schritte einleiten. Kathrin Vollgraf Wie kommt es jetzt zu Fällen von Unmutsäußerungen und Un- zufriedenheit mit der Schadenregulierung in der Industrieversiche- rung? Jahrzehntelang war dies kein Thema. Die Versicherer regu- ERWARTEN SIE GENUG VON DER SCHADENREGULIERUNG? lierten nach eigener Aussage großzügig, die Unternehmen waren Auf die tatsächlich angefallenen Kosten kommt es nicht an. (aus den dargestellten Gründen) zufrieden. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Entschädigungsleistungen in diesen Fällen die tat- sächlichen Aufwendungen nicht gedeckt haben. Eine mögliche S eit einigen Monaten wird in der Presse wiederholt berichtet, rungsgrundsätze nicht verschärft und könnten keine signifikanten Erklärung dafür könnte der steigende Kostendruck sein, dem sich dass Versicherer Schäden nicht ordnungsgemäß regulieren. Veränderungen feststellen, hörte man vom GDV und auf dem dies- die Versicherungsgesellschaften ausgesetzt sehen, verursacht durch Vor allem im Bereich der Privatversicherungen werden harte jährigen DVS Symposium von Vertretern der Branche. Im Gegenteil, harten Wettbewerb, geringe Kapitalerträge und höhere Regulie- Vorwürfe erhoben; so sollen Versicherer ihre starke Position aus- man habe bei der Schadenregulierung nach wie vor mit Versiche- rungsanforderungen durch Solvency II. Im Schaden hört man ver- nutzen, um Versicherungsnehmern die ihnen zustehenden Leistun- rungsbetrug zu kämpfen. Ein Vertreter eines Großunternehmens stärkt die Äußerung, man müsse jetzt bedingungsgemäß regulie- gen z. B. aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vorzuenthalten. bestätigte auf der DVS Tagung, er habe keinerlei Probleme mit der ren, und nicht mehr, wie früher, großzügig. Ob dies den Tatsachen Aber auch aus der Ecke der Gewerbe- und Industrieversicherung Schadenregulierung. Ein Makler sprang ihm bei. Man sei zufrieden. entspricht mag dahinstehen. Es könnte allerdings eine Ursache wurden kritische Stimmen laut. Makler berichten von Fällen, wo Auf den Punkt brachte es ein Sachverständiger des BTE auf dem dafür sein, dass in Einzelfällen die vom Versicherer bereitgestellte Unternehmensvertreter im Schaden gedrängt werden, aus Zeit- Schadenregulierungsseminar des Sanierers Belfor: Er wundere sich Entschädigung nicht mehr zur Deckung der Aufwendungen reicht, und Liquiditätsmangel Vergleichsangebote anzunehmen. manches Mal, dass der Versicherungsnehmer mehr bekomme, als so dass sich Unzufriedenheit einstellt. Zur Klarstellung: Versiche- er eigentlich brauche. rungsbetrug, wie er im Privatgeschäft ein Problem sein mag, ist für Das Bundesministerium der Justiz hat die Vorwürfe zum Anlass das Kollektiv der Versicherten ebenso eine Katastrophe wie für den genommen, eine Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen zur Dies ist der eigentliche Kern des Problems, denn darauf, was der Versicherer, und entsprechend zu verurteilen. Der Versicherer hat Schadenregulierung durchzuführen. Diese halten eine Gesetzes- Versicherungsnehmer „braucht“, also was er zur Beseitigung des daher umfangreiche Rechte, die die Prüfung des Versicherungsfal- änderung überwiegend für nicht notwendig, berichten aber, dass Schadens tatsächlich aufwendet, kommt es nicht an. Dies ist auch les ermöglichen. Nicht auskömmliche Prämien sind ebenfalls ein bei höheren Streitwerten oft kompromisslos gekämpft werde. Die die Antwort auf die Frage, warum so viele Unternehmen zufrie- Problem für die Versicherungsunternehmen. Dies darf aber unter Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltver- den mit der Regulierung ihrer Schäden sind, einige wenige aber keinen Umständen dadurch geheilt werden, dass in Einzelfällen ein hat eine eigene Umfrage unter den Fachanwälten für Versi- höchst unzufrieden und nachhaltig verärgert. Unzufrieden ist der die vertraglich zugesicherte Entschädigung gekürzt wird, sondern cherungs- und Verkehrsrecht durchgeführt. Diese ergab, dass über Geschädigte in der Regel dann, wenn sich seine Erwartung, dass muss durch Prämienerhöhungen auf das gesamte Kollektiv verteilt 80% der Fachanwälte der Meinung waren, dass Versicherer die die Versicherung die ihm entstehenden Kosten voll entschädigt, werden, wie es dem Grundgedanken der Versicherung entspricht. Schadenregulierung verzögern oder vereiteln, und ihre Position aus- nicht erfüllt. Dies kann in der Praxis unterschiedliche Gründe haben, nutzen, um über zermürbende Rechtsstreitigkeiten eine Aufgabe wie etwa nicht versicherte Ereignisse oder Ausschlüsse, die ein Unzufriedenheit könnte auch dadurch entstehen, dass ein Versiche- des Anspruchs oder einen Vergleich zu erreichen. Die Versicherer Versicherungsnehmer in der Regel gut nachvollziehen kann. Ist dies rungsnehmer über die ihm vertraglich zugesicherte Entschädigung wehren sich gegen die Vorwürfe. Sie hätten die Schadenregulie- aber nicht der Fall, und die Entschädigungszahlung bzw. das Ver- so gut informiert ist, dass er objektiv richtige Erwartungen bildet, 2 3
Peritos Schadenpraxis Peritos Schadenpraxis SYSTEM DER SCHADENREGULIERUNGSPRAXIS Tradition ist nicht gleich Legitimation. D ie Regulierung von Schäden in der Industrieversiche- Da davon ausgegangen werden muss, dass Regulierer und rung folgt in der Regel einem bestimmten Muster, das Sachverständigen eine Geschäftsbeziehung verbindet, besteht sich über Jahrzehnte entwickelt hat. Die Praxis der hier ein Interessenskonflikt und es müssen Zweifel an der Schadenregulierung in der industriellen Sachversicherung zum Neutralität des Beirats erhoben werden. Auch ein Sachver- Neuwert sieht häufig so aus: ständigenverfahren wird in der Regel nicht im Interesse des Versicherungsnehmers sein, da der Kreis der in Frage kom- Der Schaden ist eingetreten, die Situation ist angespannt, der menden Sachverständigen klein ist und das Ergebnis verbind- psychische Druck auf die Geschäftsführung ist beträchtlich. lich. Nur bei größeren Abweichungen kann juristisch gegen Schnelle Entscheidungen müssen getroffen werden, Kunden, das Ergebnis des Sachverständigenverfahrens vorgegangen Lieferanten und Banken wollen informiert werden. Der Ver- werden. Auf einem Seminar des Sanierungsunternehmens sicherer wird kontaktiert, ein Regulierer kündigt sich an, er Belfor war man sich im Kreis der Regulierer und Sachver- bringt einen Sachverständigen mit. Dieser soll für beide Par- ständigen kürzlich einig, dass 80% der Großschäden von den teien einvernehmlich den Schaden feststellen, im Interesse rund 80 Sachverständigen des BTE begleitet werden, und einer reibungslosen und zügigen Regulierung. Möglicherweise dass man als Sachverständiger naturgemäß häufig vom sel- fordert ein Berater auf Seiten des Versicherungsnehmers auch ben Versicherer beauftragt wird, da dort regelmäßig Schäden ein Sachverständigenverfahren, dann wird noch ein Sach- anfallen. Empfehlenswert ist es also, sich dieser möglichen verständiger für die Versicherungsnehmerseite hinzugezogen. Interessenkonflikte des Sachverständigen bewusst zu sein und Der Sachverständige veranlasst in enger Abstimmung mit dem im Zweifel auf beiden Seiten einen Sachverständigen als tech- Regulierer die nötigen Schritte zur Entsorgung und Sanierung nischen Berater zu beauftragen und weder dem Beirats- noch und kümmert sich um Provisorien. Alles wird zügig veran- dem Sachverständigenverfahren zuzustimmen. lasst, um den Schaden möglichst klein zu halten. Oft bringt der Sachverständige das Sanierungsunternehmen gleich mit. Sachverständige und Regulierer verbindet meist eine langjäh- rige Geschäftsbeziehung. Das Aufgabengebiet eines technischen Sachverständigen um- Zur Ermittlung der Schadenhöhe fasst die Beurteilung technischer Fragestellungen, dort hat er Die Berechnung der Schadenhöhe erfolgt dann weniger zü- ein besonderes Wissen, das seine Beauftragung rechtfertigt. Die Ermittlung der Schadenhöhe erfolgt grundsätzlich fik- gig. Der Sachverständige fordert Angebote an, verhandelt Technische Sachverständige sind regelmäßig nicht dafür aus- tiv. Es ist nicht darauf abzustellen, welche Aufwendungen vielleicht nach, rechnet historische Anschaffungs- oder Her- gebildet, Versicherungsbedingungen auszulegen oder andere tatsächlich anfallen, da der Versicherungsnehmer nicht ver- stellungskosten mit Preisindizes hoch und gibt Teilzahlungen Rechtsfragen, wie etwa Kausalitäten oder behördliche Auf- pflichtet ist, überhaupt wieder aufzubauen. Maßgeblich ist frei. Nebenbei prüft er noch den Versicherungsfall. Liegt das lagen, zu prüfen. Die Beauftragung eines Sachverständigen der ortsübliche Neubauwert (Gebäude), also explizit nicht die Sachverständigengutachten vor, beginnen die Verhandlungen. über ein entsprechendes vorgedrucktes Formular des Versi- günstigste Option, bzw. das Angebot desjenigen Herstellers, Vielleicht hat der Sachverständige Zweifel am Schadenher- cherers sollte aufmerksam geprüft werden. Die Ermittlung bei dem der Versicherungsnehmer üblicherweise kaufen wür- gang geäußert, oder er hat festgestellt, dass nicht alle orga- der Schadenursache oder des Schadenumfangs durch einen de (Betriebseinrichtung). Rabatte, die nicht Jedermann ohne nisatorischen Maßnahmen eingehalten wurden. Der Regulierer Sachverständigen dürfte regelmäßig nicht im Interesse des weiteres erhält, sind nicht abzuziehen. Sie dürfen schließlich argumentiert dann auf der Basis dieses Gutachtens und macht Versicherungsnehmers sein, ebenso wenig wie die Ausdeh- auch bei der Ermittlung der Versicherungssumme nicht be- einen Vorschlag zur abschließenden Regulierung – häufig mit nung des Sachverständigenverfahrens auf Beweislasten des rücksichtigt werden. Ein Nachverhandeln der Angebote durch dem Hinweis auf die eigene Fairness und Großzügigkeit. Versicherers wie die Unterversicherung. den Sachverständigen verbietet sich daher ebenso wie die Hochrechnung historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungs- Die Großzügigkeit und Fairness eines solchen Angebotes kön- Den Nachweis über den typischen Geschehensablauf, der zum kosten und das pauschale Abziehen von Rabatten. Hierfür hat nen immer nur im Einzelfall beurteilt werden, wobei Großzü- Schaden geführt hat, erbringt der Versicherungsnehmer, dies der Versicherungsnehmer schließlich Prämie gezahlt. gigkeit von keinem rational handelnden Unternehmervertreter ist nicht Aufgabe des Sachverständigen der Versicherung. verlangt wird, Fairness aber sehr wohl. Die oben geschilderte Gleiches gilt für die Schadenhöhe. Der Versicherer wird bei- Wie der Vorschlag des Regulierers bei der Geschäftsführung Vorgehensweise ist jedenfalls von Fairness weit entfernt und des prüfen. Beruft er sich auf eine Abweichung, wird er den des geschädigten Unternehmens ankommt, hängt von mehre- keinesfalls im Einklang mit rechtlichen und vertraglichen Re- entsprechenden Beweis erbringen müssen. ren Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt der Vertragsinhalt, gelungen. also die Güte des Wordings und das diesbezügliche versi- Die Entscheidungen über Entsorgung und Sanierung und den Ein- cherungsspezifische Know-how des Versicherungsnehmers. Zur Rolle des Sachverständigen satz von Provisorien obliegen nicht dem Sachverständigen, sondern Darauf bauen die Erwartungen an die Entschädigungshöhe dem Versicherungsnehmer. Dieser wird den Versicherungsnehmer auf, die durch den Vorschlag entweder erfüllt, übertroffen Die geschilderte Ermittlung der Schadenhöhe im Beiratsver- im Rahmen seiner Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten natürlich oder enttäuscht werden, was zu Zufriedenheit oder Unzu- fahren durch einen gemeinsamen Sachverständigen wird re- informieren müssen. Das unterscheidet sich aber von Federführung friedenheit führt. Das versicherungsspezifische Wissen kann gelmäßig nicht im Interesse des Versicherungsnehmers sein. und Entscheidung durch den Regulierer oder seine Berater. auch durch einen Berater vermittelt worden sein. 4 5
Peritos Schadenpraxis Peritos Schadenpraxis Ein weitgehendes Wording alleine führt nicht unbedingt zu sche Details hinausgehen. Wie die Entschädigungszahlung SCHADENFALL hohen Erwartungen, wenn der Versicherungsnehmer bzw. ausfällt, hängt natürlich zu einem nicht unerheblichen Teil Schaden an einer BImSchG-Anlage sein Berater es nicht entsprechend zu lesen weiß. davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Eine gute Bera- tung zahlt sich jetzt aus, und nicht getroffene Vereinbarun- A Ist der Versicherungsnehmer schließlich unzufrieden, fällt gen lassen sich nicht herbeizaubern. Trotzdem ist auch ein n einer nach BImSchG genehmigungs- und abnahme- im Teilschaden Reparaturkosten, die nach den gleichen Grundsät- die Argumentation schwer. Die Intentionen der handelnden gutes Wording keine Garantie für eine angemessene Ent- pflichtigen Kühlanlage kommt es durch einen Brand am zen wie der Versicherungswert kalkuliert werden. Die vertraglich Personen sind vielleicht klar geworden, man kann ihnen schädigung. Es ist unabdingbar, dass man im Schaden seine Dach zu thermischen Schäden sowie Verrußungen an und vereinbarte Leistung ist unverzüglich zur Verfügung zu stellen. aber nicht mehr entsprechend begegnen. Zu ermitteln, wer Rechte und Pflichten von Anfang an kennt und entsprechend in Schaltschränken sowie der Steuerung. Aus technischer Sicht ist wann was gesagt, getan und gefordert hat, ist im Nachhinein handelt. Dazu gehören eine konsequente Dokumentation des eine Sanierung und Reparatur möglich. Technische Sachverständige, die die Schadenregulierungspraxis fast unmöglich. Für die Sicherstellung einer angemessenen Sachverhaltes und des Schadenverlaufs und die Organisation maßgeblich prägen, ist dies vielleicht nicht bekannt. Ein Sachver- Schadenregulierung ist es unumgänglich, die Strategie im des Ablaufes der Regulierung in der Art, dass die Interessen Versicherer und von ihm beauftragte Sachverständige ermitteln ständiger des BTE (Bund technischer Experten) hat sich im Rah- Vorhinein festzulegen und umfassend zu dokumentieren. aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Es muss die Schadenhöhe anhand eines Angebotes einer Sanierungsfirma men eines Seminars geäußert, er wundere sich häufig, dass die Dies hat den weiteren Vorteil, dass im Falle einer – nie klar sein, wer welche Nachweise erbringt und welche Auf- sowie geschätzten Preisen möglicher Spezialfirmen. Sie bestim- Versicherungsnehmer im Schaden mehr bekommen als sie brau- wünschenswerten – juristischen Auseinandersetzung diese gaben und rechtlichen Stellungen die handelnden Personen men auf diese Art und Weise den aus ihrer Sicht notwendigen chen. Der Versicherungsnehmer könnte bezogen auf das obige Dokumentation direkt an einen möglichst spezialisierten haben. Der Versicherer muss das Recht haben, den Versi- Betrag, um die Schaltschränke und die Steuerung in den Zustand Beispiel natürlich die günstige Variante der Reparatur durch einen Rechtsanwalt übergeben werden kann, damit keine weitere cherungsfall angemessen zu prüfen, denn nur so kann das wie vor Schaden zu versetzen. Dieser Betrag errechnet sich mit Sanierer bzw. die veränderte Reparatur durch ein günstigeres Un- Verzögerung hingenommen werden muss. Kollektiv der Versicherten vor überhöhten Prämien geschützt 200.000 EUR. ternehmen wählen. Der finanzielle Vorteil daraus stünde allerdings werden. Der Versicherungsnehmer wird die Schadenhöhe dem Versicherungsnehmer zu und nicht dem Versicherer. Es bleibt festzuhalten, dass das tradierte System der Scha- nachweisen, und zwar anhand fiktiver Berechnungen, da es Der Versicherungsnehmer entscheidet sich zu einem veränderten denregulierungspraxis im krassen Widerspruch zu den ent- auf den tatsächlichen Aufwand nicht ankommt. Sachverstän- Wiederaufbau und lässt sich vom Hersteller der Anlage sowie den Dass Sachverständigen die Kenntnis dieser Details fehlt ist nicht sprechenden versicherungsrechtlichen und vertraglichen Be- dige werden da eingesetzt, wo technisches Wissen vonnöten Unternehmen, die mit der Betreuung und Wartung der Anlage hinderlich, wenn sie sich auf das beschränken, wofür sie Spezi- stimmungen steht. Es wird auch nicht dadurch legitimiert, ist, wobei klar definiert sein muss, was ihre Aufgabe ist und betraut sind, ein Angebot über die fiktive Wiederherstellung/Re- alwissen haben: Die Ermittlung von Preisen bei vorgegebenen dass es gängige Praxis ist. Regulierer und Sachverständigen welche Aussagekraft ihre Gutachten haben. So wird Inter- paratur erstellen. Die Kosten belaufen sich auf 700.000 EUR. Anbietern. Harald Vollgraf verbindet häufig eine langjährige Geschäftsbeziehung, und essenskonflikten vorgebeugt und das jeweilige Interesse der für den Regulierer ist es angenehm, wenn seine rechtliche Parteien angemessen berücksichtigt. Harald Vollgraf Betrachtet man diese Fallkonstellation, so spiegelt sie die grund- Position durch die Feststellungen des technischen Sachver- sätzliche Vorgehensweise der sogenannten Schadenregulie- ständigen gestützt wird, auch wenn diese weit über techni- rungspraxis wider. Es werden mittlere Marktpreise ermittelt bzw. durch die beauftragten Sachverständigen geschätzt und anhand des tatsächlichen Reparaturvorganges die günstigste Variante bei der Ermittlung der Entschädigung berücksichtigt. Nach den Ver- sicherungsbedingungen zu entschädigen ist der Versicherungs- wert. Hierbei handelt es sich meistens, aber nicht immer (es gibt Ausnahmen), um den Listenpreis des Herstellers. Hierfür zahlt der Versicherungsnehmer auch die Prämie. Analog ist zu verfah- ren bei Reparaturkosten. Hier kommt es also maßgeblich dar- auf an, wo der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung des konkreten Schadens reparieren lassen würde. Dies gilt sicherlich unbestritten für genehmigungspflichtige Anlagen. Bei einfachen technischen Anlagen mag es Ausnahmen geben. Es ist kein Platz für Schätzungen der Sachverständigen oder Verweis auf günsti- gere Reparaturmöglichkeiten. Ebenso ist es für die Ermittlung der Reparaturkosten unerheblich, ob und wie der Versicherungsneh- mer wiederaufbaut. Dies ist gefestigte herrschende Meinung. Die Ausnahmen von dieser Regelung wären durch den Versicherer zu beweisen, wobei eine andere Reparaturmöglichkeit keinerlei Nachteile und nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht sondern z. B. auch im Hinblick auf zukünftige Wartung oder Anlagensicherheit o.ä. haben dürfte. Diese Beweislast wird man sicherlich nicht durch Einschätzungen von Parteiengutachtern erbringen können. Der Versicherungsnehmer wäre nicht gut beraten, diese Frage zum Gegenstand eines Sachverständigenverfahrens zu machen. Zielsetzung ist nicht, dem Versicherungsnehmer einen ihm tat- sächlich entstandenen Schaden auszugleichen, sondern im Total- schaden den Versicherungswert zu ersetzen bzw. 6 7
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