Urnenabstimmung 26. September 2021 Dorfzentrum Schmerikon

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Urnenabstimmung 26. September 2021 Dorfzentrum Schmerikon
Gemeindeblatt

 Ausgabe 4, August 2021 | www.schmerikon.ch

Urnenabstimmung 26. September 2021
Dorfzentrum Schmerikon
Der Gemeinderat unterbreitet hiermit den Bericht und Antrag               und deutlich attraktiver zu gestalten. Als Schnitt-
zur Urnenabstimmung vom 26. September 2021. Die Zustellung                stelle zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern
                                                                          soll die Erreichbarkeit verbessert, der Umstieg er-
des Stimmausweises und des Stimmzettels erfolgt fristgerecht              leichtert und das Angebot an Abstellplätzen erhöht
postalisch.                                                               werden. Der Platz soll als Begegnungsort mit hoher
                                                                          Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Die Wohn-
                        Am 26. September 2021 wird über den Bau­          und Gewerbelagen am Dorfplatz sollen aufgewer-
                        kredit zur Zentrumsgestaltung beinhaltend         tet werden.
                        die Ortsdurchfahrt, den Dorfplatz und Bahn­          Drei kommunale und ein kantonales Teilprojekt
                        hofstrasse (Hauptperimeter), die Parkflächen      sind auf der Grundlage eines Projektwettbewerbs
                        zwischen Bahnhof und Seefeld (Nebenperi­          2014 in Teilschritten und unter Mitwirkung zu
                        meter) sowie eine Tiefgarage unter dem Dorf­      Bauprojekten entwickelt worden. Die Verzahnung
                        platz abgestimmt.                                 der Teilprojekte lässt die Realisierung nur als
                           Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie        Gesamtprojekt zu. Daher erstreckt sich der bean-
                        dem Baukredit der Zentrumsgestaltung für          tragte Baukredit unzertrennlich über die Gesamt-
                        das kommunale Bauprojekt und den Kantons­         summe inkl. dem Anteil an der Kantonsstrasse über
                        strassenanteil über insgesamt CHF 12’372’000      CHF 12’372’000 inkl. MWSt.
                        inkl. MWSt. zustimmen?                               Wesentliche Merkmale des Projekts sind die Süd-
                           Der Gemeinderat empfiehlt dem Kredit zu­       verschiebung der Hauptstrasse, die Erstellung eines
                        zustimmen.                                        grosszügigen verkehrsfreien Platzes, die Gestaltung
                                                                          der Bahnhofszufahrt als Allee rechtwinklig zur
                                                                          Bahn mit Einbahnverkehr und die Errichtung einer
                       1. Einleitung und Zusammenfassung                  Tiefgarage für 70 Fahrzeuge unter dem Platz.
                       Mit dem Rückbau der Bahnanlagen und der Inbe-         Unter Berücksichtigung von erwarteten Bundes-
                       triebnahme der A53 (heute A15) zwischen Schmeri-   beiträgen, der Vorfinanzierungsreserve und die oh-
                       kon und Wagen von 2004 – 2007 wurden die Vor-      nehin anfallenden Kosten für den Strassenunterhalt
                       aussetzungen geschaffen, das Dorfzentrum neu       resultiert zukünftig eine vertretbare jährliche Mehr-
Urnenabstimmung 26. September 2021 Dorfzentrum Schmerikon
Schmerikon 1923

                        belastung des Gemeindehaushalts in der Grössen-       Dorflebens. Chilbi, Weihnachtsmarkt und slowUp
                        ordnung zwischen 1 und 3 Steuerprozenten.             bringen die Gemeinschaft zusammen. Weitere
                           Bei Ablehnung des Baukredits werden Kanton         sollen dazukommen. Es soll ein Ort der Begegnung
                        und Gemeinde kurz- bis mittelfristig die Erneue-      entstehen, der einladend wirkt und die attraktive
                        rung der Verkehrsflächen ohne gestalterische Ein-     Lage am See widerspiegelt. Der Dorfplatz verbindet
                        griffe, jedoch unter Berücksichtigung der aktuellen   als Scharnier die Kernzone, den Bahnhof und das
                        Strassen- und Verkehrsnormen vornehmen.               Seeufer. Das verbreiterte Trottoir entlang der Haupt­
                           Der Gemeinderat erachtet die Umsetzung dieses      strasse wirkt einladend und verkehrsberuhigend
                        Projektes als wesentlichen Beitrag zur Weiter­        und bietet Kurzzeitparkplätze für das Gewerbe.
                        entwicklung des Dorfes zu einem attraktiven und          Beleben: Das Dorfzentrum und das Ortsbild
                        lebenswerten Wohn- und Arbeitsstandort und            von nationaler Bedeutung wird durch den neuen
                        empfiehlt Zustimmung zum Kreditbeschluss.             Dorfplatz und die neue Strassenführung stark
                                                                              aufgewertet. Für Hausbesitzer*innen und Be­
                        2. Motivation                                         wohner*innen im Dorfkern ohne eigene Park­
                        Bewegen: Im Dorfzentrum befindet sich der wich­       plätze bietet die neue Tiefgarage wettersichere
                        tigste Umsteigeknoten des Dorfes als Schnitt­         Dauerplätze in Gehdistanz. Die Attraktivität wird
                        stelle zwischen allen Verkehrsträgern. Darum soll     gesteigert und die Wiederbelebung der Wohn­
                        es auch in Zukunft bestens mit Auto, Bus, Velo        häuser in der Kernzone wird gefördert für mittel­
                        oder zu Fuss und zudem viel sicherer erreichbar       ständische Familien, die ein Auto brauchen, aber
                        sein. Eine grosszügige Anzahl öffentlicher Park­      die kurzen Gehdistanzen zu Geschäften, SBB und
                        plätze im Zentrum bleibt bestehen. Die Anzahl         See schätzen.
                        Veloabstellplätze wird erhöht und der geplante
                        Ortsbus nach Uznach ist optimal eingebunden.          3. Ausgangslage (2004 – 2008)
                           Begegnen: Das Dorfzentrum ist mit wichtigen        Mit der Erneuerung des gesamten Bahnhofs im
Gesamtansicht vom See   gesellschaftlichen Anlässen auch das Herz des         Zeitraum von 2004 – 2007 hat die politische Ge­

2   Gemeindeblatt
Gemeindehaus-Splitter
meinde von der SBB grössere Flächen erwerben              Liebe Schmerknerinnen und Schmerkner
können. Dies eröffnet die Chance, diesen bedeu­                           Kaum ist die ablehnende Abstimmung zum CO2-
tungsvollen Platz aktiv zu gestalten. Zudem                               Gesetz verklungen, hat uns die Natur den Spie-
führte die im gleichen Zeitraum in Betrieb gegan­                          gel vorgehalten. Zweimal innerhalb weniger
gene A53 (neu A15) zu einer signifikanten Reduk­                           Wochen führte der Aabach einen Wasserstrom,
tion des Durchgangsverkehrs. Der Kanton stellte                            der statistisch gesehen nur alle drei Jahre vor­
in Aussicht, den gesamten Strassenraum der Kan­                             kommen sollte. Der Zürichsee erreichte Gefah­
tonsstrasse als flankierende Massnahme neu zu                               renstufe vier und setzte diverse Keller unter
gestalten. Dadurch muss der Verkehr beruhigt                                Wasser. Am Goldberg kam es zu einem lokalen
und wo sinnvoll auf die Umfahrungsstrasse ge­                                Erdrutsch. Nebst dem unmissverständlichen
lenkt werden. Bis auf den Abschnitt, der entlang                 Hinweis auf die Notwendigkeit einer kohärenten Klima­
des zentralen Dorfplatzes verläuft, sind diese bau­       schutzpolitik auch ein Hinweis, dass wir gut daran tun, den
lichen Anpassungen erfolgt.                               Wasserbau den Extremsituationen anzupassen. In den nächsten
   Der Gemeinderat hat unter Beteiligung des              Jahren stehen die Sanierung des Aabachs zwischen Uznaberg
kantonalen Tiefbauamtes schon 2005 in einem               und SBB-Brücke sowie des Goldbergbachs an.
breit angelegten Mitwirkungsverfahren ein Ge­                Die Kennzahlen der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Obersee
staltungskonzept und eine neue Linienführung              zeigen, dass im gesamten Verbandsgebiet der fünf Gemeinden
der Strasse entworfen. Ein erstes Vorprojekt im           Gommiswald, Kaltbrunn, Schmerikon, Uznach und Tuggen wäh­
Jahr 2008 wurden nach teils negativen Rückmel­            rend der grossen Niederschläge und den hohen Wasserständen
dungen aus der Bevölkerung sistiert. In den nach­         tagelang die Hälfte der Schmutzfracht der Kanalisationen in die
folgenden Jahren wurde mit einfachen mobilen              Gewässer gespült wurde. Durch mangelnde Trennung des
Elementen verkehrsberuhigende und verkehrslen­            Schmutzwassers aus Haushalt/Gewerbe vom Sauberwasser aus
kende Massnahmen auf dem Platz umgesetzt.                 Dach-/Strassenflächen und Drainagen wird die Aufnahmeka­
                                                          pazität der Kanalisation überschritten und in zahlreichen dafür
4. S
    tudienauftrag und Machbarkeit der                    vorgesehenen «Entlastungsbauwerken» wird das verschmutzte
   Tiefgarage (2014 – 2016)                               Wasser in den See oder den nächsten Bach gespült. In Schmeri­
2014 wurde das Projekt mittels einem selektiven,          kon erfolgt dies im Obstwachs, in der Rösslihaab und im Rhein­
nicht anonymen Studienauftrag mit Bewerbungs­             kieshafen. Der Goldbergbach, der heute, entgegen dem natür­
verfahren nach SIA wiederaufgenommen. Auf                 lichen Verlauf nicht in der Falllinie, die Kirchgasse hinunter, son­
Empfehlung eines Beurteilungsgremiums wählte              dern eingezwängt in einer völlig unterdimensionierten Leitung,
der Gemeinderat aus vier Planungsstudien das              quer über den Friedhof und anschliessend unter der Kreuzgasse,
Projekt EGLIFISCH als Sieger. Vor der Weiterbear­         den Bahnhofplatz querend, dem See zugeführt wird, dringt bei
beitung liess der Gemeinderat 2016 die Machbar­           jedem Normalregen aufgrund der Unterdimensionierung in die
keit einer Tiefgarage unter dem Dorfplatz prüfen.         Kanalisation ein und bringt diese regelmässig zum Überlaufen:
Die Prüfung ergab eine Machbarkeit bei vertret­           2019 an die neunzig Mal. Ein Hinweis, dass nach Regenfällen das
baren Erstellungskosten, weshalb deren Projek­            Bad im See eher nicht zu empfehlen ist.
tierung als optionale Ergänzung zur Platz- und               Das Projekt für das neue Dorfzentrum (siehe nebenstehende
Strassengestaltung in das Projekt aufgenommen             Abstimmungsbotschaft) setzt unter anderem auch die Ver­
wurde.                              Fortsetzung Seite 4   legung des eingedolten Goldbergbachs voraus. Unbesehen des
                                                          Ergebnisses zwingen Hochwasserschutz und Gewässerschutz
                                                          schon längst zu diesem Schritt. Damit auch wir das kühle Wasser
Inhalt                                                    im See unbeschwerter geniessen können.
Aus dem Gemeinderat                                 8
Aus dem Tiefbauamt                                  12   Mit herzlichem Gruss aus dem Gemeindehaus
Aus dem Baudepartement &
Volkswirtschaftsdepartement                         13
Allgemeines und Wissenswertes                       14
Schmerkner Flurnamen                                18
                                                          Félix Brunschwiler | Gemeindepräsident
Aus der Schule                                      21
Jubilare / Hochzeiten                              23
Aus der Rubrik Gesellschaft und Religion           24
Erteilte Baubewilligungen                          25
Handänderungen in der Gemeinde                     26
Veranstaltungen September & Oktober 2021           27

                                                                                                     Gemeindeblatt          3
Allee und Bahnhofvorplatz                                             Boulevardansicht und Tiefgarage

                              5. Projektierungskredit (2017)                        7. Bauprojekt
                              Anlässlich der Bürgerversammlung vom 3. April         Ab 2019 erfolgte die Bauprojektierung durch das
                              2017 genehmigte die Bürgerschaft einen Projek­        gleiche Planerteam, umfassend Landschaftsarchi­
                              tierungskredit über CHF 670’000 auf Basis des         tektur, Verkehrsplanung und Bauingenieurwesen.
                              Siegerprojektes. Der Kredit berücksichtigt die        Hierbei reduzierte der Gemeinderat den Planungs­
                              finanziellen Mittel sowohl für die Erstellung eines   umfang in Abweichung der üblichen Planung­
                              Vorprojekts wie eines Bauprojekts, bis zur Geneh­     stiefe gemäss SIA Phase 32. Er tat dies mit der
                              migung des Baukredits.                                Absicht, der Bürgerschaft die erforderliche Pla­
                                 Nach Abschluss des Bauprojektes und unter          nungstiefe und Kostengenauigkeit für einen ver­
                              Annahme der erforderlichen Aufwendung für die         bindlichen Entscheid zu unterbreiten, ohne Auf­
                              Kommunikation bis zur Abstimmung ist davon            wendungen für die Detailplanung zur Genehmi­
                              auszugehen, dass der bewilligte Projektierungs­       gung und Ausführung zu betreiben, die auch nach
                              kredit von 2017 mutmasslich zu rund 80% ausge­        der Kreditgenehmigung möglich sind.
                              schöpft sein wird. Eine Reduktion des Planungs­          Gegenüber dem Vorprojekt wurden verschie­
                              umfanges hat diese Einsparung ermöglicht.             dene Themen vertieft und ausführlicher ausgear­
                                                                                    beitet. Schwerpunkte bei der Ausarbeitung waren
                              6. Vorprojekt und Einwendungsverfahren                die Präzisierung der Höhenkoten/Gefälle, das
                              Anfang 2018 lag das Ergebnis des Vorprojekts vor.     Bepflanzungskonzept, eine veränderte Platzge­
                              Anlässlich der Vorversammlung zur Bürgerver­          staltung und Materialisierung, die Ausarbeitung
                              sammlung 2018 wurde dieses vorgestellt und an­        der Auf- und Abgänge der Tiefgarage sowie die
                              schliessend im Gemeindehaus ausgehängt. Alle          dazugehörigen Hochbauten. Weitere zahlreiche
                              Anstösser*innen, Bewohner*innen oder Interes­         Hinweise von Anstössern*innen wurden geprüft
                              sierte wurden eingeladen mündliche Diskussions­       und teilweise übernommen.
                              beiträge oder formlose schriftliche Eingaben vor­
                              zubringen. Rund 20 Einzelpersonen oder Instituti­     8. Das Projekt
                              onen nahmen die Einladung, sich zu äussern, an.       Insgesamt vier Teilprojekte wurden vorangetrie­
                                 Unter Berücksichtigung der Einwendungen be­        ben. Die Ortsdurchfahrt, der Hauptperimeter der
                              stätigte der Gemeinderat die zentralen Elemente       Zentrumsgestaltung beinhaltend den Dorfplatz
                              des Projektes, nämlich die Südverschiebung und        und die Bahnhofstrasse, der Nebenperimeter be­
                              Umgestaltung der Ortsdurchfahrt, den Bau der          inhaltend die Parkflächen zwischen Bahnhof und
                              Tiefgarage, die Gestaltung des Zentrumsplatzes        Seefeld sowie die Tiefgarage unter dem Dorfplatz.
                              und die Sanierung sowie Neugestaltung der             Die Ortsdurchfahrt steht im Eigentum und Unter­
                              Bahnhofstrasse. Insbesondere bekräftigte er           halt des Kantons, entsprechend ist das kantonale
    Impressum
                              die Freihaltung des Dorfplatzes vom Fahr- und         Tiefbauamt der Planungsträger. Für die übrigen
    Herausgeberin
    Gemeinde Schmerikon       Parkierungsverkehr, die Lage der Ein- und Ausfahrt    drei Teilprojekte zeichnet die Politische Gemeinde
    Redaktion                 der Tiefgarage am Westende des Zentrums­              Schmerikon verantwortlich.
    Claudio De Cambio         platzes, die Erstellung der Allee Bahnhofstrasse
    Gestaltung und Druck      von der Ortsdurchfahrt direkt auf das SBB-Ge­         Wesentliche Merkmale des Projekts:
    ERNi Druck und Media AG
    www.ernidruck.ch
                              bäude zu und die Gestaltung der Bahnhofstrasse,       • Durch die Südverschiebung der Hauptstrasse
                              einschliesslich der Einbahnregelung.                     entsteht ein grosszügiges breites Trottoir vor der

4    Gemeindeblatt
Bahnhofplatz von Südost                                             Platzansicht von Nordost

                             Häuserfront und den Geschäften, mit der Mög­          • Der Ortsbus nach Uznach erhält eine Anlege­
                             lichkeit zur Nutzung als Vorplätze.                      kante unmittelbar beim Bahnhof für einen Um­
                          • Die Erstellung eines Mehrzweckstreifens auf der          stieg mit kurzen Wegen.
                             Hauptstrasse schafft Platz für Abbiegevorgänge        • Das Angebot an Veloabstellplätzen wird von
                             und für Querungen durch Fussgänger*innen. Der            heute 100 auf 170 vervielfacht.
                             Verkehr wird durch die optische Verengung be­         • Der östliche Bahnhofplatz wird einheitlich ge­
                             ruhigt, ohne dass die Strasse ihre übergeordnete         staltet und der gesamte Bereich, inklusiv der
                             Eigenschaft als Durchgangsstrasse und Sonder­            heutigen Schotterhalden bei den Gleisen und
                             transportroute einbüsst.                                 der Freifläche im Seefeld für Langzeitparkplätze
                          •D  ie Bushaltestellen werden auf der Fahrbahn             eingerichtet. Kurzstämmige Alleebäume spen­
                             angeordnet und barrierefrei ausgebildet.                 den Schatten, ohne den Anwohnenden die See­
                          • Kurzzeitparkplätze werden unter Berücksichti­            sicht zu nehmen.
                             gung der Verkehrssicherheit so weit wie möglich       • Die Tiefgarage bietet rund 70 Plätze. Sie hat so­
                             unmittelbar vor den Geschäften realisiert. Wei­          wohl Plätze für Dauer- und Langzeitparkende.
                             tere Kurzzeitparkplätze befinden sich in der Tief­       Wenige gebührenfreie Kurzzeitparkplätze in
                             garage unmittelbar bei der Ein- und Auffahrt.            Ausfahrtnähe werden realisiert.
                          • Spezialbeläge reduzieren die Lärmimmissionen.         • Nur mit der Tiefgarage kann das bestehende
                             Der Antrag auf Tempo 30 ist beim Kanton depo­            grosszügige Parkplatzangebot im Zentrum von
                             niert. Diese Anordnung würde zusätzlich zur              rund 200 Parkplätzen erhalten werden und
                             Lärmreduktion und Verkehrsberuhigung beitra­             der Platz für eine mehrfach attraktive Nutzung
                             gen.                                                     freigespielt werden. Ohne Tiefgarage führt jeg­
                          • Ein grosszügiger Dorfplatz entsteht durch die            liche zeitgemässe Platzgestaltung zu einem
                             Entfernung der Verkehrsflächen und Parkplätze            Parkplatzverlust. Dies ist nicht im Interesse der
                             zwischen Hauptstrasse und Bahn in Verbindung             Laden­geschäfte.
                             mit einer Verschiebung der Bahnhofszufahrt.           • Die Ein- und Ausfahrt weist eine Rampe für den
                          • Es wird bewusst weitestgehend auf eine feste             schnellen Zugang zu Fuss zu den gegenüberlie­
                             Möblierung verzichtet. Damit wird Raum für               genden Geschäften auf.
                             einen grosszügigen Platz zur vielfältigen Nut­        • Ein Aufgang weist einen Lift auf; der andere eine
                             zung geschaffen. Mobile Einrichtungen, wie z.B.          öffentliche Toilette.
                             schattenspende Segel oder Zierbäume in Behält­
                             nissen können bedürfnisgerecht später umge­           Der Gemeinderat hat nicht zuletzt aufgrund der
                             setzt werden.                                         Einwendungen die drei kommunalen Teilprojekte
                          • Die Bahnhofstrasse führt neu direkt auf das           als untrennbar deklariert und unterstellt sie der
                             Bahnhofsgebäude zu. Unter Alleebäumen sind            gesamtheitlichen Kreditgenehmigung. Eine Auf­
                             zahlreiche Kurzzeitparkplätze in Nähe des Ge­         wertung des Platzes bei gleichzeitiger Aufrecht­
                             werbes angeordnet.                                    erhaltung des Parkplatzangebotes bedingen
                          • Durch Kreisführung mit Einbahn im Gegenuhr­           zwingend die Errichtung einer Tiefgarage. Ein Ver­
                             zeigersinn und Temporeduktion auf 30 km/h             zicht auf die Neugestaltung des Nebenperimeters
                             wird der Verkehrs auf dem Bahnhofvorplatz ent­        würde der Attraktivität des gesamten Zentrums­
                             schleunigt und beruhigt.                              bereichs erheblich stören.

                                                                                                               Gemeindeblatt         5
9. Abhängigkeit der Projekte untereinander            der bestehenden Geometrie gegenüber, die erfor­
                    Aufgrund der Kreditkompetenzen hat die Bürger­        derlich würde, sofern das vorliegende Projekt nicht
                    schaft über den Kredit für das kommunale Projekt      realisiert wird. Im Zusammenhang mit der Geneh­
                    an der Urne zu bestimmen. Diese Abstimmung            migung des Projektierungskredits 2017 wurden
                    findet am 26. September 2021 statt.                   die Kosten dieser ohnehin erforderlichen Erneue­
                       Für das Kantonsstrassenprojekt bedarf es der       rung der Beläge und der Randabschlüsse auf 1.95
                    Zustimmung zum Bauprojekt sowie der Zusiche­          Mio. Franken für den Gesamtperimeter geschätzt.
                    rung des Gemeindebeitrags seitens des Gemein­
                    derates. Da der Kostenvoranschlag dieses Teilpro­     11. Agglomerationsprogramm
                    jektes 1 Mio. Franken übersteigt, untersteht dieser   Die Gemeinde Schmerikon ist Mitglied des Vereins
                    Vernehmlassungsbeschluss dem fakultativen             Agglo Obersee. Diesem gehören vier St. Galler,
                    Referendum. Die öffentliche Auflage fand vom          neun Schwyzer und vier Zürcher Gemeinden so­
                    28. Mai bis zum 6. Juli 2021 statt, ohne dass das     wie die Kantone St. Gallen, Schwyz und Zürich an.
                    Referendum ergriffen wurde.                           Er ist Planungsträger des Agglomerationspro­
                       Das kommunale Gesamtprojekt sowie das Kan­         grammes Obersee, eines von bundesweit 43 Pro­
                    tonsstrassenprojekt sind eng miteinander ver­         grammen, mit dem die Kantone, Städte und Ge­
                    zahnt. Sie können nicht unabhängig voneinander        meinden die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung
                    in der vorliegenden Form realisiert werden. Die       aufeinander abstimmen und die Investitionen
                    Ablehnung des Baukredits am 26. September 2021        in die Verkehrsinfrastruktur gemeinsam planen.
                    würde zwangsweise auch das Kantonsstrassen­           Der Bund unterstützt im Gegenzug die Verkehrs­
                    projekt hinfällig machen.                             projekte mit Beiträgen von 30% – 40% der Inves­
                                                                          titionskosten.
                    10. Kosten                                                Im Rahmen des vierten Agglomerationspro­
                    Mit dem Bauprojekt wurde der Kostenvoran­             gramms (AP4) wurde dieses Projekt 2021 bereits
                    schlag ermittelt. Dieser wird mit einer Genauig­      eingereicht. Der Vergleich mit ähnlich gelagerten
                    keit von +/- 10%. ausgewiesen. Die Planer wurden      Projekten der anderen Agglo-Gemeinden in der
                    ermahnt, den Verzicht der die Detailplanung für       Vergangenheit zeigt, dass Hoffnungen auf eine
                    Genehmigung und die Ausführung mit einem be­          nationale Bezuschussung im Umfang von rund
                    sonderen Augenmerk auf die kostentreibenden           35% an die Aufwendungen für Strassen und Plätze
                    Bauteile zu kompensieren. Für die Tiefgarage          gerechtfertigt sind. Damit würden sich die Bau­
                    wurde zudem eine Zweitmeinung eingeholt, die          kosten für die Gemeinde um 2.4 – 4.3 Mio. Franken
                    den Kostenvoranschlag bestätigte.                     reduzieren.
                       Das Kantonsstrassenprojekt wird mit CHF                Die Bundeszahlungen sind an die Bedingung
                    2’535’000 veranschlagt. Unter Berücksichtigung        geknüpft, dass die Realisierung im Zeitfenster
                    der Ohnehinkosten, der Sonderkosten und des ge­       2024 – 2027 erfolgt, und nicht vorher.
                    setzlich zu tragenden Anteils resultiert eine Kos­
                    tenbeteiligung der Gemeinde von CHF 742’000.          12. Finanzaufwand/-ertrag
                                                                          Entscheidend für die Belastung des Gemeinde­
                    Die kommunalen Teilprojekte inkl. Kantonsstras­       haushaltes sind die Abschreibungsdauern und die
                    senanteil belaufen sich auf:                          Kapitalzinsen. Nach heutiger Rechnungslegung
                      Hauptperimeter             CHF 4’930’000.00        betragen die Abschreibungszeiträume 10 Jahre für
                      Nebenperimeter             CHF 1’070’000.00        Planungsarbeiten, 35 für Strassen und Plätze und
                      Tiefgarage                 CHF 5’630’000.00        50 für die Tiefgarage.
                      Anteil Kantonsstrasse      CHF 742’000.00             Zu berücksichtigen ist im Weiteren, dass die
                      Total                      CHF 12’372’000.00       Bürgerschaft in den vergangenen Jahren eine Vor-
                                                                          finanzierungsreserve von rund 1.3 Mio. Franken
                    Die Planungen ab 2014 bis zum Planungskredit          aus früheren Ertragsüberschüssen geäuffnet hat.
                    2017 haben einen Aufwand von rund CHF 200’000            Die Kapitalkosten sind seit Jahren auf einem
                    generiert. Die Vorprojektierung und die Baupro­       historischen Tief. Insbesondere die öffentliche
                    jektierung (2017-2021), mit einem Bürgerschafts­      Hand erhält heute Darlehen nahezu zinsfrei. Über
                    kredit über CHF 670’000 versehen, werden bis          den langen Zeitraum der Nutzungsdauer betrach­
                    zum Zeitpunkt der Kreditgenehmigung insgesamt         tet ist daher sicherlich ein Kapitalzins zu berück­
                    Kosten von rund CHF 520’000 verursacht haben.         sichtigen.
                       Dem bestehenden Projekt steht eine Sanierung          Ja nachdem ob und in welchem Umfang nun
                    der bestehenden Verkehrsflächen und Plätzen in        Kapitalzinsen, Ohnehinkosten oder die Bundesbe­

6   Gemeindeblatt
zuschussung berücksichtigt werden resultiert eine      können und der Gemeinderat hat die Eingaben in
                             Mehrbelastung von maximal bis zu CHF 300’000           einem Bericht detailliert gewürdigt.
                             je Jahr entsprechend maximal rund 3-Steuerpro-            Aufbauend auf diesen Schritten wurde das
                             zenten. Insbesondere auf lange Dauer reduziert         aktuelle Bauprojekt erarbeitet und steht auf der
                             sich dieser Betrag, Zum Vergleich: Im Zeitab­          Plattform www.mitwirkung-schmerikon.ch in
                             schnitt zwischen 2000 und 2020 wendete die Po­         seiner Gesamtheit zur Einsicht zur Verfügung.
                             litische Gemeinde jeweils rund 20 Steuerprozente
                             für die Abschreibungen auf.                            14. Weiteres Vorgehen
                                 Zur Ertragsseite: In den Betrachtungen unberück­   Mit der vom Gemeinderat empfohlenen Zustim­
                             sichtigt ist, dass sich bei einer zeitgemässen Park­   mung zum Baukredit werden die weiteren Pla­
                             platzbewirtschaftung Parkfelder aus den Erlösen        nungsschritte bis zur Realisierung ausgelöst. Die
                             der Fahrzeughalter finanzieren und keine Steuer­       Gemeinde wird aus der vorliegenden Planung ein
                             last darstellen. Bereits heute generieren die Park­    verbindliches Auflageprojekt entwickeln. Wie
                             plätze rund um den Bahnhof rund CHF 100’000 je         oben dargelegt wurde bis zum Kreditantrag die
                             Jahr. Mit der Tiefgarage sind Tarifanapassungen        Planungstiefe angestrebt, die eine Kostengenauig­
                             angezeigt.                                             keit von +/– 10% ermöglicht. Zahlreiche Details
                                                                                    und auch berechtigte Anregungen der Bürger­
                             13. Mitwirkung                                         schaft, sofern diese das zugrundeliegende Konzept
                             Der Mitwirkung wird heute ein hoher Stellenwert        und die Kosten nicht tangieren, sind ausführungs­
                             eingeräumt. Im vorliegenden Vorhaben hat sich          reif zu präzisieren. Im Anschluss erfolgen die öffent­
                             die Bürgerschaft erstmals vertreten durch ein          liche Planauflage und des Landerwerbsverfahren,
                             breitgefächertes Forum vor rund fünfzehn Jahre         da doch zahlreiche Grenzverschiebungen zwischen
                             umfassend eingebracht. In den weiteren Schritten       Kanton, Gemeinde und Privateigentümer*innen
                             wurde jeweils breit informiert und auch sehr ge­       anstehen. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen
                             nau hingehört. So hat der Gemeinderat in einer         des Bundes über das Agglomerationsprogramm
                             Weiterentwicklung der Forumsgedanken 2008              erfolgt der Spatenstich frühestens Anfang 2024.
                             zwei Varianten zur Projektierung vorgeschlagen.
                             Diese stiessen jedoch auf deutliche Ablehnung.         15. Wie weiter im Fall einer Ablehnung
                             Ab 2014 wurde mit einem Projektwettbewerb              Bei einer Ablehnung würde das kantonale Tief­
                             weitergefahren, dessen Ergebnis öffentlich vorge­      bauamt die Ortsdurchfahrt in der gleichen Geo­
                             stellt wurde. Anlässlich des Antrages für einen        metrie ohne die Südverschiebung sanieren. Wie
                             Projektierungskredit 2017 wurde aufgezeigt, wel­       bei den übrigen Abschnitten würden hierbei auch
                             ches Wettbewerbsprojekt nun im Detail projek­          die Ein- und Ausfahrten sowie die Anordnung der
                             tiert werden soll und welche Kosten erwartet           Parkfelder unter Berücksichtigung der geltenden
                             werden. Die Bürgerschaft folgte dem Antrag mit         Strassen- und Verkehrsnormen überprüft. Für die
                             grossem Mehr. Das Vorprojekt wurde 2018 öffent­        bestehenden Längsparkplätze im Planungsperi­
                             lich vorgestellt; direkt Betroffene und die Öffent­    meter und die Platzzufahrt ist eine Modifikation
                             lichkeit haben sich in Stellungnahmen einbringen       und Reduktion sehr wahrscheinlich. ❚

Visualisierung Dorfplatz –
Allee

                                                                                                                 Gemeindeblatt          7
Aus dem
Gemeinderat

                    Der Gemeinderat hat folgende Geschäfte                  wässerökologie zur Kenntnis genommen. Die
                    behandelt bzw. Beschlüsse gefasst:                      Unterlagen werden dem Amt für Raumentwick­
                    – der Stiftung Usthi, mit Sitz in Rapperswil-Jona      lung zur Vorprüfung unterbreitet.
                       keinen Unterstützungsbeitrag ausgerichtet.        – vom neu erarbeiteten internen Kontrollsystem
                       Die Stiftung engagiert sich seit 1976 für junge      (IKS) und Risikobericht zustimmend Kenntnis
                       Menschen in Not in Indien und Nepal.                 genommen. Nach Art. 123 Gemeindegesetz (GG)
                    – der Tarifänderung analog des Gemeinderates           ist der Rat verpflichtet, ein internes Kontrollsys­
                       Eschenbach vom 4. Mai 2021 für die Benützung         tem zu führen.
                       des Notschlachtlokals Eschenbach zugestimmt.      – von der Absicht der Anschaffung einer Soft­-
                       Das Notschlachtlokal wird zusammen mit Rap­          ware für das Immobilienmanagement für die
                       perswil-Jona und Eschenbach betrieben.               gemeindeeigenen Liegenschaften Kenntnis ge­
                    –d  er neuen Leistungsvereinbarung der Spitex          nommen und den Erwerb abgelehnt. Die An­
                       Linth zugestimmt und diese genehmigt. Der            schaffung der Software ist im Rahmen der Ge­
                       Leistungsvertrag mit dem Spitex-Verein Eschen­       samtüberlegungen über die Personalressourcen
                       bach-Schmerikon wird per Ende 2021 im gegen­         zu berücksichtigen und wird zu gegebener Zeit
                       seitigen Einvernehmen aufgelöst. Für den Mahl­       wieder behandelt.
                       zeitendienst und den Fahrdienst 2022 wird         – Alina Müller zum Lehrabschluss mit einer Prämie
                       Jolanda Couchet beauftragt Vorschläge zu un­         gratuliert. Alina Müller hat ihre Ausbildung am
                       terbreiten.                                          31. Juli 2021 beendet und absolviert im Anschluss
                    – von der 49. Delegiertenversammlung des Zweck-        die Berufsmatura im Vollzeitstudium.
                       verbandes Pflegezentrum Linthgebiet Kennt­        – die schwere Situation für die Stellenbesetzung
                       nis genommen und beschlossen den traktan­            im Grundbuchwesen im Linthgebiet erörtert
                       dierten Geschäften zuzustimmen.                      und über die Betroffenheit der Gemeindever­
                    – von der Hauptversammlung des Werk- und               waltung Schmerikon und allfälligen Handlungs­
                       Technologiezentrums Linthgebiet Kenntnis ge­         bedarf befunden.
                       nommen und beschlossen den traktandierten         – an der Gemeinderatssitzung vom 23. März 2021
                       Geschäften zuzustimmen.                              von der Forderung nach rückwirkender Ent-
                    – den gesteigerten Gemeingebrauch beim Park­           schädigung für die Pausenaufsicht von Kin-
                       platz Seefeld für das 1. August-Frühshoppen mit      dergartenlehrpersonen Kenntnis genommen.
                       Livemusik des Ahoi Schmerikon bewilligt. Für         Der KLV (Kantonaler Lehrerinnen und Lehrer­
                       den Anlass war vorgesehen ca. 4 Parkplätze beim      verband) hatte betreffend die Entschädigung
                       Seefeld zu nutzen, um Festbänke hinzustellen.        der Pausenzeiten bei den Kindergartenlehrper­
                    – Konzeptvorschläge für die Einmündung See-            sonen eine Klage gegen das Bildungsdeparte­
                       strasse, Allmeindstrasse, erarbeitet im Auftrag      ment (BD) des Kantons St. Gallen eingereicht
                       der Ortsgemeinde und der Politischen Gemeinde       und vor Verwaltungsgericht obsiegt. Hieraus
                       durch das Verkehrsplanungsbüro asa AG, entge­        resultieren berechtigte Forderungen nach Ent­
                       gen genommen und diskutiert. Diese Planungen         schädigung, die nun auf der Grundlage einer
                       sollen der Sicherheit der Radfahrerinnen und         durch verschiedene Verbände erarbeiteten Pau­
                       Radfahrer dienen auf der Verbindungsachse            schallösung rückwirkend auf August 2015 an
                       Linthebene – Strandweg. Vorgeschlagen wird           jede Kindergartenlehrperson auf Antrag aus­
                       ein befahrbarer Mehrzweckstreifen im Einmün­         bezahlt wird. Insgesamt richtet die Gemeinde
                       dungsbereich. Verschiedene Varianten sollen          CHF 45’000 per Saldo aller Ansprüche aus.
                       nun mit der Verkehrspolizei diskutiert werden.    – von der Vereinsversammlung des Vereins
                       Die Umsetzung soll im Zusammenhang mit dem           Forum Lebendiges Linthgebiet Kenntnis ge­
                       Doppelspurausbau und den Anpassungen am              nommen und beschlossen den traktandierten
                       Bahnübergang Allmeindstrasse erfolgen.               Geschäften zuzustimmen.
                    – den Sondernutzungsplan Gewässerraum Härti-        – die Bewilligung zur Durchführung des rock-
                       graben (angrenzend an Herbag-Areal), den             fest.ch der Schmerkner Jugend für Freitag,
                       Planungsbericht und den Anhang «Technischer          30. Juli 2021 und Samstag, 31. Juli 2021 erteilt.
                       Zugang» und die Nachweise Wasserbau und Ge­          Das Sicherheitskonzept sah diverse Mass­

8   Gemeindeblatt
nahmen aufgrund der Covid19 Einschränkungen         –d  ie Problematik des Litterings an beliebten
   vor.                                                   Treffpunkten bzw. Aufenthaltsorten wie See­
– dem Samariterverein die Bewilligung für das            anlage, Dampfschiffsteg, Jostenplatz etc. the­
   Sammeln von Geld für den Verein am Samstag,            matisiert und folgende Massnahmen beschlos­
   11. September 2021 von 09.00 – 11.00 Uhr im            sen:
   Dorfzentrum erteilt.                                   • Sensibilisierung und Aufklärung in den Schulen
– dem VC Eschenbach die Durchfahrtsbewilli-              • Dichte Abfallbehälter prüfen
   gung für die Radsportveranstaltung MTB Race            • Informationskampagnen bzw. Sensibilisierung
   Series 2021 vom Sonntag, 29. August 2021 er­              der Bevölkerung durch Beiträge, Publikationen
   teilt.                                                 • Gespräche mit Ortsgemeinde führen
– vom Vorprojekt der Schällibaum AG zum Hoch-         – Aksoy Feryadi das Patent zur Ausübung einer
   wasserschutz am Schlattbach und Kanzelbach             gastgewerblichen Tätigkeit im Restaurant Krone
   Kenntnis genommen. Diese beiden Bäche ent­             erteilt.
   wässern den gesamten Hang zwischen Lanzen­          – die Bewilligung zur Durchführung der Chilbi
   moos und Uznaberg und wurden in den vergan­            2021 auf dem Bahnhof- und Dorfplatz erteilt.
   genen Jahren in Meteorleitungen eingeleitet            Die Chilbi findet am Samstag, 16. Oktober 2021
   und via Seegarten ins Becken des Rheinkies­            und Sonntag, 17. Oktober 2021 statt.
   hafens. Die Dimensionierungen dieser Meteor­        – v on der Machbarkeit eines Energieverbun-
   leitung sind für ein Gewässer ungenügend, da           des Schmerikon Süd und der vorgeschlagenen
   diese für ein hundertjähriges Extremereignis           Variante, die Linthwasser-Nutzung mit einer
   ausgelegt sein müssen.                                 Wärmepumpen-Zentrale bei der ARA Obersee
   Abschliessend muss festgestellt werden, dass           für beide Gemeinden (Schmerikon und Uznach)
   die erforderten Ableitungskapazitäten nicht            und einem warmen Fernwärme-Netz umzu­
   bereitgestellt werden können. Aufgrund de              setzen, zustimmend Kenntnis genommen. Der
   flachen Topographie zwischen der Ortsdurch­            Gemeinderat wünscht eine Stellungnahme der
   fahrt (St. Gallerstrasse) bis zum Aabach, bzw.         Ortsgemeinde und der Betriebskommission des
   zum See wären sehr grosse Leitungsquer­                AVO. Auf dieser Grundlage ist er bereit mit der
   schnitte erforderlich, die weder im Strassen­          Energie ZürichseeLinth (EZL) über die Weiter­
   raum der Kantonsstrasse noch im Seegarten­             führung der Verbundidee im Rahmen eines
   quartier eingebracht werden könnten. Schwers­          Vorprojekts unter Festlegung der Tiefe der kom­
   tes Hindernis stellt jedoch die Schienenkote dar,      munalen Mitwirkung zeitnah zu befinden. Mit
   die ein Abfliessen im Freispiegel verunmöglicht.       dem Energieverbund Süd wird angestrebt allen
   Ein Düker würde jedoch durch den See auch bei          voran das Siedlungsgebiet südlich der Bahnlinie
   normalem Wasserstand eingestaut. Zudem ver­            mit Wärme zu versorgen.
   bliebe die Ableitung des Oberflächenwassers         – von der Projektidee eines Energieververbun-
   aus den am niedrigsten liegenden Quartieren            des Schmerikon West Kenntnis genommen und
   Seegarten, Sand, Säntisstrasse und Mürtschen­          die Stiftung St. Josef zur Stellungnahme ein­
   strasse ungelöst. In diesem Bereich würde sich         geladen. Die Energie ZürichseeLinth (EZL) hat
   ein See bilden, der wegen des Bahndamms nicht          in einer Grobevaluation die Möglichkeit einer
   südlich abfliessen und aus hydrodynamischen            Wärmeversorgung des Gebiets zwischen Spitzi
   Überlegungen auch nicht dem eingedolten Bach           und Schulhausstrasse im Verbund geprüft und
   zugeführt werden kann.                                 empfiehlt die Vertiefung im Rahmen einer Mach­
   Der Gemeinderat verzichtet bis auf Weiteres auf        barkeitsstudie. ❚
   die Bearbeitung eines Bauprojekts unter Inkauf­
   nahme möglicher Überschwemmungen als
   Folge von Unwettern. Weitere Infrastrukturbau­
   ten (Strassen und Werke) in der Lanzenmoos­
   strasse und der Schlattgasse sollen vorerst ohne
   Vorinvestitionen in Teilabschnitten der einge­
   dolten Gewässer erfolgen.

                                                                                  Gemeindeblatt          9
Seelsorgeeinheit Obersee

         Das Seniorenteam Schmerikon lädt ein ...

         Zum Wildessen mit Jägerlatein
                                                                                               Am Dienstag, 26. Oktober 2021
                                                                                               11.00 Uhr Treffpunkt Restaurant Seehof

                                                                                               Nähere Informationen entnehmen Sie bitte
                                                                                               dem Flyer der im Schriftenstand aufliegt.

                                                                                               Wir freuen uns über viele Anmeldungen.

                                                                                               Das Seniorenteam Schmerikon

         Am Dienstag, 26. Oktober 2021
                                          Samst
         11.00 Uhr Treffpunkt Restaurant Seehof a                          g

                                                          4 5
                                                                                       Sonntag
         Nähere Informationen entnehmen Sie bitte
         dem Flyer der im Schriftenstand aufliegt.
                                                    Sept.
                                                            2021
         Wir freuen uns über viele Anmeldungen.
                                        11:0
                                             0 –0         2:00
                                                               Uhr                  Sept. 2021
                                                                                  10:00 –16:00 Uhr

     ●   Festwirtschaft,                                                                                       ●    Samstag, 15 Uhr:
         250 gedeckte Sitzplätze                                                                                    Bootsfährenbau-Demo
         Das Seniorenteam Schmerikon
         an der Linth
                                                                                                               ●    Samstag, 20 Uhr:
     ●   Felchenfilets im Bierteig                                                                                  Abendunterhaltung mit
     ●   Bratwürste, Cervelats,                                                                                     Tweralp-Sepp mit volks-
         Pommes-Frites                                                                                              tümlichen Klängen und
                                                                                                                    Schlagern
     ●   Kaffee- / Weinstube

                                               Samstag, 15 Uhr                      Samstag, 20 Uhr

                                                                                                  age AG
                                                                                         ynau-Gar
                       Johann Müller AG                                         Müller Gr se 21                                   Podoline Jasmin Müller
                                                                                           G
                                                                                    arage A
                                                                                       stras
                                                                                   Grynau
                       Schmerikon
                                                                             rynau-G
                                                                 Ihr Partn
                                                                            er für      Uznach
                                                                                rd 8730 .grynaugarage
                                                                                                      .ch                         medizinische Fusspflege
                                                                     Müller G sse 21
                                                                         ge AG

                                                                      t und Fo
                                                              Peugeo thgebiet www                                                 in Altendorf, Brügglistrasse 17
                                                                  im Lin
                                                                              ra
                                                                     Grynaust ch
                                                             ner für        zna
                HOFMEISTER UND KUSTER AG             Ihr Part Ford 8730 U naugarage.ch
                                                           ge AG
                WINTERTHUR        SCHMERIKON
                                                          t und          w.gry
                                                  Peugeo thgebiet ww                                        Bruno Müller, Talstrasse 11, 8852 Altendorf, www.burg-rain.ch
                                                     im  Lin

10   Gemeindeblatt
Mitglied VSL
        D ie L u d o t h e k S c h m e r ik o n       Verband        Lehrstellen in deiner Nähe!
                       sucht                         Schweizer

            M it a r b e it e r -/ in n e n
                                                    Ludotheken       Das Gefühl, wenn
    für unser Team von ehrenamtlich tätigen Frauen.
                                                                     die Rechnung aufgeht.
    Wir verleihen trendige Spiele und Spielsachen an
    alle Spielfreudigen.
    Folgende abwechslungsreiche Tätigkeiten rund
    um die Welt der Spiele erwarten dich:

    -   Ausleihe/Rücknahme Spiele und Spielsachen
    -   Bedienung des PC-Ausleihsystems Lupo
    -   Spiele aufbereiten (Kontrolle und Reinigung)
    -   Verschiedene abwechslungsreiche Aufgaben
        innerhalb des Ludobetriebs (z.B. Spieleeinkauf,
        Mitarbeit bei Anlässen, etc.)

    Einsatzzeit in der Ludothek: 1 – 2 x im Monat
    (ausser Schulferien)
    jeweils donnerstags, von 14.45 h – 17.45 h,
    vereinzelt samstags: von 10.00 h – 12.30 h.

    Wenn du Interesse hast, komm doch unverbindlich
    während den Öffnungszeiten vorbei, oder
    kontaktiere:

                                                                     Erfahre mehr über die sieben spannenden
      Rita Fritschi         oder       Sandra Kuster
    Tel. 055 280 63 80               Tel. 055 292 21 76              Lehrberufe bei der JMS-Gruppe:

          https://ludothek-schmerikon.jimdosite.com                  jms.ch/lernen
               E-Mail: ludo-schmerikon@gmx.ch
    Pavillon JMS-Areal, Allmeindstr. 11, 8716 Schmerikon

Öffnungszeiten
Hallenbad und Aussenanlage
Montag/Mittwoch/Freitag                                            11.00 – 21.00 Uhr
Dienstag (Frühschwimmen)                                           06.00 – 08.00 Uhr
                                                                   11.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag (Frühschwimmen)                                         06.00 – 21.00 Uhr
Samstag/Sonntag                                                    09.00 – 21.00 Uhr
Feiertage                                                          09.00 – 21.00 Uhr

Öffnungszeiten Wellnessbereich
Montag – Freitag                                                   11.00 – 21.00 Uhr
Samstag/Sonntag                                                    09.00 – 21.00 Uhr
Feiertage                                                          09.00 – 21.00 Uhr

                                                                                                   Gemeindeblatt   11
Aus dem
Tiefbauamt

                                          Der Kanton St. Gallen wird zwei Lärmsanierungs­                            eines solchen Belags im vorliegenden Projekt
                                          projekte über einen grossen Teil der Zürcher­                              nicht berücksichtigt werden. An stark lärmbe­
                                          strasse, Hauptstrasse und St. Gallerstrasse in der                         lasteten Gebäuden ist der Einbau respektive die
                                          Gemeinde Schmerikon öffentlich auflegen.                                   Rückerstattung von Schallschutzfenstern vorge­
                                          Ausgenommen ist der Perimeter des Vorhabens                                sehen. ❚
                                          «Strassenraum und Ortsdurchfahrt Schmerikon»
                                          sowie der Bereich rund um die Autobahnbrücke.
                                          Im Projekt wurde die zukünftige Lärmbelastung
                                          der angrenzenden Liegenschaften ermittelt und
                                          verschiedene Sanierungsmassnahmen unter­
                                          sucht. An den meisten Standorten ist der Einsatz
                                          eines Flüsterbelags sinnvoll und würde eine deut­
                                          liche Lärmminderung an der Quelle bedeuten.
                                          Da die genauen Einbautermine noch nicht defi­
                                          niert sind, konnten die positiven Auswirkungen

     Kanton St.Gallen                                                                             Kanton St.Gallen
     Baudepartement                                                                               Baudepartement

     Tiefbauamt                                                                                   Tiefbauamt

     Öffentliche Planauflage                                                                      Öffentliche Planauflage

     Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1;         Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1;
     abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:                                                   abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:

     Kantonsstrasse Nr. 17, Schmerikon: Lärmsanierungsprojekt Schmerikon, Abschnitt               Kantonsstrasse Nr. 17, Schmerikon: Lärmsanierungsprojekt Schmerikon, Abschnitt
     51.1 - B51.7.051.005                                                                         51.3 – B51.7.051.006

     Vom Baudepartement genehmigt am 2. Juli 2021                                                 Vom Baudepartement genehmigt am 2. Juli 2021
     Auflageort: Gemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon,                           Auflageort: Gemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon,
                   Gemeinderatskanzlei, 3.OG                                                                    Gemeinderatskanzlei, 3.OG
     Auflagefrist: 8. September 2021 bis 7. Oktober 2021                                          Auflagefrist: 8. September 2021 bis 7. Oktober 2021

     Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der           Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der
     Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Baudepartement           Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Baudepartement
     des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur         des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur
     Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des   Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des
     Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).                                       Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

     St.Gallen, 30. August 2021                                                                   St.Gallen, 30. August 2021

     Der Kantonsingenieur                                                                         Der Kantonsingenieur

12     Gemeindeblatt
Aus dem Baudepartement &
Volkswirtschaftsdepartement

        Mit der Natur statt gegen sie –                      – Kleinstrukturen als Lebensraum für Nützlinge
        ohne Pestizide                                          wie Igel oder Eidechse schaffen
        Naturnahe, vielfältige Grünflächen, Gärten und       – In Handarbeit Schnecken absammeln und recht­
        Wege kennen weder Schädlinge noch Unkräuter:            zeitig jäten
        Das natürliche Gleichgewicht verhindert, dass ein­   – Unkräuter auf Wegen und Plätzen wenn nötig
        zelne Arten überhandnehmen und Schaden an­              mechanisch oder mit Hitze reduzieren
        richten. Pestizide sind nicht nötig.                 – natürliche Hilfsmittel wie Brennnesseljauche
           Die Bekämpfung von Schädlingen und Un­               oder Marienkäfer gegen Blattläuse einsetzen
        kräutern mit Giftstoffen trifft auch Kleintiere      – Kiesflächen mit seitlichem Wildkräuterbewuchs
        vom Regenwurm bis zur Honigbiene. Die Stoffe            schaffen oder Pflasterfugen begrünen, damit
        ge­langen in den Boden, in Gewässer und ins             Bewuchs nicht nur akzeptiert, sondern auch ak­
        Grundwasser, wo sie weiteren Schaden anrichten.         tiv gefördert wird
        Rückstände von Pestiziden im Trinkwasser und in
        der Nahrung gefährden die Gesundheit von uns         Danke, dass Sie auf Pestizide verzichten!
        Menschen.
                                                             Verbreiten Sie Ihr Wissen über den Nutzen und die
        Eine sorgfältige Planung im Einklang mit der         Ästhetik naturnaher Gärten und Grünflächen,
        Natur macht Pestizide überflüssig:                   damit Pestizide überflüssig werden.
        – widerstandsfähige, dem Standort und der
           Bodenqualität angepasste Pflanzen wählen          Gerne unterstützen wir Sie mit nützlichen Infor­
        – die Artenvielfalt fördern                         mationen: mitdernatur.sg.ch ❚

                                                                                      Gemeindeblatt         13
Allgemeines
und Wissenswertes

                     Mütter-/Väterberatung See und Gaster                 Gemeindeverwaltung
                     Die Mütterberatung in der Gemeinde Schmerikon        Öffnungszeiten: Montag, 8.00 bis 11.30 Uhr und
                     findet im Pfarreizentrum Jodokus an der Ober­        14.00 bis 18.00 Uhr. Dienstag bis Freitag, 8.00
                     gasse 44 statt. Termine und aktuelle Informationen   bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr.
                     können der Homepage www.muetterberatung-             Bei tele­fonischer Voranmeldung sind wir auch
                     see-gaster.ch entnommen werden.                      gerne ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da.
                     Kontakt: Telefon 055 293 52 16
                              E-Mail muetter-vaeter@bluewin.ch ❚          Spezielle Öffnungszeiten
                                                                          Am Freitag, 3. September 2021 bleiben die Schal­
                                                                          ter der Gemeindeverwaltung Schmerikon am
                     Spitex Eschenbach-Schmerikon
                                                                          Nachmittag aufgrund eines Personalanlasses
                     Die Spitex-Dienstleistungen stehen den Einwoh­
                                                                          geschlossen.
                     nerinnen und Einwohnern jeden Alters in Schme­
                     rikon und Eschenbach zur Verfügung. Die Spitex
                     hilft bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Alters­
                     beschwerden und Mutterschaft. Wir sind Ihre Spi­     Kontakte
                     tex und täglich für Sie unterwegs.                   Hauptruf-Nr. Gemeindeverwaltung 055 286 11 11
                     Telefonische Erreichbarkeit:                         Telefax Gemeindeverwaltung 055 286 11 12
                     Montag bis Freitag
                     08.00 bis 12.00 Uhr und                Eschenbach
                     14.00 bis 16.00 Uhr                   Schmerikon    Félix Brunschwiler | Gemeindepräsidium |
                     055 286 26 86                                        055 286 11 01 | felix.brunschwiler@schmerikon.ch
                     Ausserhalb dieser Zeiten kann eine Nachricht auf     Claudio De Cambio | Leiter Gemeindekanzlei,
                     den Anrufbeantworter gesprochen werden.              Orts-QM | 055 286 11 17 |
                     Spitex-Verein Eschenbach – Schmerikon                claudio.decambio@schmerikon.ch
                     Rapperswilerstrasse 12                               Jovana Maksic | Mitarbeiterin Gemeinde­
                     8733 Eschenbach                                      präsident und Gemeindekanzlei, Sektionschef,
                     Telefon 055 286 26 86                                Bedienung Telefonzentrale, Webmaster |
                     info@spitexeschenbach.ch                             055 286 11 11 | jovana.maksic@schmerikon.ch
                     www.spitex-egss.ch ❚
                                                                          Corinne Zett | (Teilzeitangestellte 40%) |
                                                                          Mitarbeiterin Gemeindepräsident und
                                                                          Gemeinde­kanzlei, Sekretariat Einbürgerungsrat |
                                                                          Webmaster | Verantwortliche für Lernende |
                                                                          055 286 11 08 | corinne.zett@schmerikon.ch
                     SBB-Tageskarte
                                                                          Simona Kohler | Leiterin AHV-Zweigstelle,
                     Bei der Gemeindeverwaltung sind pro Kalender­
                                                                          Betreibungsamt, Einwohneramt, Bestattungs­
                     tag zwei SBB-Tageskarten erhältlich. Die Tages­
                                                                          amt, Kontrollstelle für Kranken­versicherung |
                     karten können bequem von zu Hause aus über un­
                     sere Homepage www.schmerikon.ch reserviert           055 286 11 19 |
                     und online bezahlt werden. Die im Voraus bezahl­     simona.kohler@schmerikon.ch
                     ten Tageskarten werden auf Wunsch per A-Post         Vanessa Nauer | Mitarbeiterin Betreibungsamt,
                     zugestellt. Eine Tageskarte kostet CHF 42.00.        Einwohneramt, Bestattungsamt, Kontrollstelle
                     Am Gültigkeitstag können die Tageskarten zum         für Krankenversicherung | 055 286 11 19 |
                     Last-minute-Preis von CHF 20.00 bezogen wer-         vanessa.nauer@schmerikon.ch
                     den (für das Wochenende und für Feiertage:
                     ab 14.00 Uhr bis Schalterschluss des Vortages).      Pamela Brunner | (Teilzeitangestellte 20%) | Mit­
                     Telefonische Reservierungen sind bei der Finanz­     arbeiterin Betreibungsamt, Einwohneramt, Be­
                     verwaltung, Telefon 055 286 11 15, möglich.          stattungsamt, Kontrollstelle für
                     Es hät solang’s hät.                                 Krankenversicherung | 055 286 11 19 |
                     Reservieren Sie am besten frühzeitig. ❚              pamela.brunner@schmerikon.ch

14   Gemeindeblatt
blatt
                                                       Das Gemeinde t: unter
                                                                     e
                                                       auch im Intern on.ch
                                                                     k
                                                       www.schmeri

Christoph Romer | Leiter Grundbuchamt |              Zivilstandskreis Uznach
055 286 11 16 | christoph.romer@schmerikon.ch        Obergasse 24 | 8730 Uznach | 055 285 23 09 |
                                                     zivilstandsamt@uznach.ch
Katharina Wäspi | (Teilzeitangestellte 80%) |
Leiterin Sozialamt, Verantwortliche für Asyl- und
Flüchtlingsbetreuung | Verantwortliche für
                                                     Zivilschutz ZürichseeLinth
Lernende | 055 286 11 13 |
                                                     Bollwiesstrasse 4 | 8645 Jona | 055 225 70 90 |
katharina.waespi@schmerikon.ch
                                                     zivilschutz@rj.sg.ch
Dominic Müller | (Teilzeitangestellter 60%) |
Mitarbeiter Sozialamt |
055 286 11 13 | dominic.mueller@schmerikon.ch        Hallen- und Seebad
                                                     055 282 33 66 | hallenbad@schmerikon.ch
Heinz Hickert | Leiter Hallenbad,
Brunnenmeister Wasserversorgung |
055 286 11 09 | heinz.hickert@schmerikon.ch
                                                     Werkdienst Schmerikon
Marco Luginbühl | Leiter Tiefbau, Liegen-
                                                     Marco Carminati | 079 352 56 57 |
schaften und Bau­verwaltung | 055 286 11 18 |
                                                     werkdienst@schmerikon.ch
marco.luginbuehl@schmerikon.ch
                                                     Edy Käslin |
Gabi Eberle | Leiterin Steueramt | 055 286 11 14 |   werkdienst@schmerikon.ch
gabi.eberle@schmerikon.ch
                                                     Ahmed Abdisalan Abdirahman |
Patricia Belk | (Teilzeitangestellte 40%) |          werkdienst@schmerikon.ch
Mitarbeiterin Steueramt | 055 286 11 14 |
                                                     Colin Bocchetti | Fachmann Betriebsunterhalt
patricia.belk@schmerikon.ch
                                                     in Ausbildung | werkdienst@schmerikon.ch
Daniel Christen | Leiter Finanzverwaltung |
055 286 11 15 | daniel.christen@schmerikon.ch
                                                     Sektionschef
Rita Schmucki | (Teilzeitangestellte 80%) |
Stv. Leiterin Finanzverwaltung | 055 286 11 15 |     Schul- und WK-Daten
rita.schmucki@schmerikon.ch                          Die Dienstleistungsdaten für die Schulen und
                                                     Kurse sind im Internet unter der Adresse
Fiona Glarner | Mitarbeiterin Finanzverwaltung |     www.armee.ch/wk abrufbar oder im Anschlag­
055 286 11 15 | fiona.glarner@schmerikon.ch          kasten der Gemeindeverwaltung ersichtlich.
Ivo Kuster | Jugendarbeiter | 079 265 30 33 |        Information: www.armee.ch/wk ❚
ivo.kuster@schmerikon.ch

Anke Terzioglu | Jugendarbeiterin |
075 429 35 50 | anke.terzioglu@schmerikon.ch

                                                     Aus der Redaktion
                                                     Gewerbliche und private Inserate
                                                     im Gemeindeblatt
Lernende
                                                     Im Gemeindeblatt können auch Gewerbe und Pri­
Anina Sutter | Kauffrau in Ausbildung |
                                                     vate – zum Beispiel Vermietung oder Verkauf von
anina.sutter@schmerikon.ch
                                                     Immobilien – zu günstigen Preisen inserieren. Die
Laura Mäder | Kauffrau in Ausbildung |               Gemeindekanzlei hat ein Infor­ma­tions­blatt erar­
laura.maeder@schmerikon.ch                           beitet, auf welchem die Bedingungen und Kosten
                                                     für die Anzeigen ersichtlich sind.
Davide Bracci | Kaufmann in Ausbildung |             Information: Gemeindekanzlei, 055 286 11 11,
davide.bracci@schmerikon.ch (seit 9. August 2021)    kanzlei@schmerikon.ch ❚

                                                                               Gemeindeblatt           15
Lesepatinnen und
          Lesepaten gesucht!
          Möchten Sie Ihre Begeisterung für das Lesen an Kinder
          weitergeben?
          Die Bibliothek Uznach bietet in Zusammenarbeit mit der
          Schule Uznach ein Leseförderungsangebot für Kinder
          der 2. und 3. Klasse an. Dafür suchen wir freiwillige
          Lesepatinnen und Lesepaten jeden Alters, die zwischen
          Oktober und Juni mit einer Schülerin oder einem Schüler
          am Mittwochnachmittag eine halbe Stunde lesen. Für
          Ihr Engagement erhalten Sie ein Gratis-Jahresabonne-
          ment der Bibliothek Uznach.
          Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Bibliothek Uznach,
          Telefon: 055 285 23 53.

          Am Donnerstag, 2. September 2021, bleibt die
          Bibliothek Uznach aufgrund eines Personal­anlasses
          geschlossen.

          Donnerstag, 30. September 2021, 16.00 Uhr
          GschichteChischte

                                                       Claudia Steiner
                                                       erzählt
                                                       um 16.00 Uhr
                                                       eine Geschichte
                                                       für Kinder von    Unser Beitrag:
                                                       3 – 6 Jahren.     «Meine Freundinnen sagen,
          Der Eintritt ist frei, die Platzzahl jedoch begrenzt.          wir haben das allercoolste
          Eine Anmeldung ist erforderlich (Name, Vorname, Anzahl         Elterntaxi von der ganzen
          Personen, Telefonnummer).                                      Schule.»
          Anmeldungen bitte bis 28. September in der Bibliothek
          Uznach unter Telefon 055 280 23 53 oder bibliothek@
          uznach.ch.                                                                 energieagentur
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          Weitere GschichteChischte im 2021: 28. Oktober 2021            Mehr Tipps: www.energieagentur-sg.ch

     S O M M E R N AC H T
           Balkonia                      Terrasini
           Pergolino                     Gardenroute

     Industrie Buech, Rappi-Jona | 055 210 38 01

16    Gemeindeblatt
ZU VERMIETEN
    Valerie Walz                                                       ===========
     Ihre lokale
                                                                       Auf 1.September 2021 oder nach
 Immobilienberaterin
im Gebiet See-Gaster                                                   Vereinbarung

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                     Tel. +41 43 210 92 20
                 rapperswil@engelvoelkers.com                               Nähe Bahnhof/ 100 Meter zum See
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8730 Uznach                                   www.zanin-gmbh.ch                             055 282 36 84
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          TSCHIRKY-NEWS          NEU - SONNTAGSBRUNCH IN SCHMERIKON

       BRUNCH   IN UNSEREM RESTAURANT

                       HIGH-TECH                Allmei
                                                       ndstra
                                                bei           sse 19

                        BRUNCH DATEN 2021
          SONNTAG, 5. SEPTEMBER 21
                                      SONNTAG, 5. DEZEMBER 21
          SONNTAG, 3. OKTOBER 21
                                      SONNTAG, 19. DEZEMBER 21
          SONNTAG, 7. NOVEMBER 21

               JETZT RESERVIEREN: RESTAURANT-HIGH-TECH.CH

         Buffet à discrétion mit Mittagsmenü Fr. 49.- / Person

                                                                                                  Gemeindeblatt    17
Schmerkner
Flurnamen

                           «Die meisten Flur- und Siedlungsnamen der Ge-         weite Ebene südöstlich des Dorfes, im Norden be­
                           meinde Schmerikon stammen aus der Zeit der ale-       grenzt durch die Strasse nach Uznach, im Osten
                           mannischen Besiedlung und der nachfolgenden           durch den Aabach und den heutigen Verlauf der
                           Landerschliessung. Die Namen mussten nicht            Gemeindegrenze, im Süden durch die Linth und
                           künstlich gesucht werden, sie ergaben sich von        im Westen durch den See.»
                           selbst aus der Umgangssprache.» So beschreibt Dr.
                           Alois Stadler die Flurnamen als Zeugen der Land-      Bergli
                           nutzung im Buch «Geschichte der Gemeinde              «Im Mittelalter war es üblich, das ansteigende
                           Schmerikon». Der nachfolgende Text ist ein Versuch,   Land oberhalb eines Dorfes oder eines Hofes ein­
                           in geraffter Form einige Hintergründe zur Namens-     fach mit ‹Berg› zu bezeichnen. Die sonnige Hügel­
                           gebung von heute noch gebräuchlichen Flurnamen        flanke oberhalb des Dorfes gehörte im Mittelalter
                           zu beleuchten und in Erinnerung zu rufen.             zum bevorzugten Wiesen- und Ackerland der Ge­
                                                                                 nossengemeinde und kam schon früh in Privatbe­
                           Allmeind                                              sitz. 1550 besass ein Gallus Kuster das Gut ‹Berg›.
                           «Ursprünglich hiess alles Land, das im Gemeinde­      Mit dem Bau von Einzelhöfen wurde der ‹Berg›
                           besitz war und von allen Genossen genutzt wurde,      unterteilt und die entstandenen Parzellen durch
                           ‹Allmeind›. Das waren Felder, Weiden und Wälder       Zusatzbezeichnungen auseinandergehalten. So
                           vom Buechberg bis zum Döltsch und Bannwald.           entstanden Flurnamen wie Hummelberg, Gold­
                           Zum eigentlichen Flurnamen entwickelte sich das       berg und Bergli.»
                           Wort ‹Allmeind› erst, als die Schmerkner damit ei­
                           nen ganz bestimmten und abgegrenzten Bereich          Brugg
                           bezeichneten, nämlich jenes Land in der Nähe des      «Die Landstrasse von Schmerikon nach Uznach
                           Dorfes, das als Viehweide, Heuwiese, Streueried,      führte bereits im Spätmittelalter an der St. Anto­
                           Garten- und Hanfland im gemeinsamen Besitz            nius-Mühle vorbei und überquerte dort den Aa­
                           verblieb und wiederkehrend an die Genossen zur        bach. Die Brücke gab dem Ort und den am Aabach
                           Nutzung abgegeben wurde. Als ‹Allmeind› be­           entstehenden Häusern und Gewerbebetrieben
                           zeichneten die Schmerkner letztlich nur noch die      den Namen. Die Holzbrücke wurde von den Ge­
Dorfansicht ca. 1940
mit Goldberg Schibel und
Bergli

18   Gemeindeblatt
meinden Schmerikon und Uznach gemeinsam               Herkunft bleibt ungewiss. Es scheint naheliegend,
unterhalten. Im 18. Jahrhundert war sie ein auffal­   die Anhöhe entsprechend deren Südlage als
lendes Bauwerk, aus grossen Baumstämmen               ‹sonnigen› oder ‹goldigen› Berg zu bezeichnen.
kunstvoll errichtet und mit einem Dach geschützt.     Die Nachbarschaft mit den nahen Hügelgräbern
Daneben stand auf Uzner Seite das Wirtshaus           auf Balmenrain stärkt die Verbindung zum Wort
zum Kreuz. Bei der Brücke wurde eine Huf- und         ‹Gol› (Steinhaufen).»
Nagelschmiede betrieben. Um 1820 baute Leonz
Huter den Gasthof ‹Sonne›. 1834 wurde die Spin­       Hab
nerei am Uznaberg gebaut.»                            «Als ‹Hab› bezeichneten die Leute am See den
                                                      Landeplatz der Schiffe, wo die Reisenden ein- und
Buechstock                                            ausstiegen und wo die Güter auf- und abgeladen
«Der ‹Buechstock› liegt östlich des Dorfes an der     wurden. Im Sinne von ‹haben› und ‹halten› deutet
Landstrasse nach Uznach. Hier muss über lange         ‹Hab› einerseits auf einen abgegrenzten Ort, wo
Zeit ein auffallender Buchenstock an den ehema­       Schiffe im Schutz von Palisaden und Mauern an­
ligen Baumbestand erinnert haben. Das Gebiet          gebunden wurden und Halt fanden, anderseits
gehörte schon im Mittelalter zum fruchtbaren          auf die Waren (‹Habe›), die am Landeplatz aufge­
Ackerland der Genossengemeinde. Um 1500 war           stapelt lagerten. An Stelle von ‹Hab› war im alten
der ‹Buechstock› bereits Privatbesitz, um 1720        Schmerikon das Wort ‹Stad› bzw. ‹Gstad› ge­
mindestens dreigeteilt. Die damaligen Besitzer        bräuchlich.»
hiessen Anslem Kriech, Anselm Keller und Mel­
chior Keller.»                                        Härti
                                                      «Härti nannten die Schmerkner ein Landstück in
Bürgital                                              der Allmeind, das an den Aabach grenzt. Der
«Herkunft und ursprüngliche Form dieses Flur-         Name dürfte die auffallende Beschaffenheit des
und Hofnamens sind nicht geklärt. 1487 hielt das      Bodens bezeichnet haben, der hier im Gegensatz
Rechnungsbuch der Genossengemeinde fest, dass         zum feuchten Ried härter und fruchtbarer war.
die Dorfgenossen während den nächsten acht            1698 grub Hans Jakob Brunner mit Erlaubnis der
Jahren ihr Holz aus dem unteren ‹Bürgental› be­       Genossengemeinde einen kleinen Wasserkanal
ziehen konnten. 1528 wurde dieser Wald in Par­        vom Aabach bis zum See und erstellte an diesem
zellen aufgeteilt, welche die Dorfgenossen in den     Kanal eine Mühle, die als ‹Hertenmühle› bezeich­
folgenden 15 Jahren roden und zu privatem Kul­        net wurde. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde
turland ausbauen durften. Der Name ‹Bürgental›        das Haus Härti zu Wohnungen für italienische
könnte mit dem alemannischen Ortsnamen                Arbeiterinnen umgebaut.»
‹Bürg› verwandt sein, welcher auf nahe Ruinen
hindeutet. Ob ‹Bürgental› zu den nahen Hügel­         Schlatt
gräbern auf ‹Balmenrain› weist ist unsicher.»         «Der Rodungsname ‹Schlatt› (Holz schlagen) ist
                                                      ähnlich wie der Name ‹Rüti› an vielen Orten be­
Gibel (Schibel)                                       kannt. Er bezeichnet Landstücke, die nach der
«Der Name ‹Gibel› erscheint nur in Eintragungen       Gründung der alemannischen Siedlungen durch
des 15. Jahrhunderts. ‹Gibel› war ein kultiviertes    Abholzung des Waldes und Kultivierung des Bo­
Grundstück, dessen Form wahrscheinlich an einen       dens erschlossen wurden. Das Schmerkner ‹Schlatt›
Hausgiebel erinnerte. Ob der heutige ‹Schibel›        liegt am Hang gegen den Uznaberg. Über das
eine Verballhornung des Flurnamens ‹Gibel› ist,       ‹Schlatt› führte der Weg, der das Dorf Schmerikon
kann nicht nachgewiesen werden. Der ‹Schibel›         mit Uznaberg, Neuhaus und St. Gallenkappel ver­
liegt am Abhang, nördlich der Kirche.»                band. Erst im 17. oder 18. Jahrhundert entstand auf
                                                      dem ‹Schlatt› ein eigenständiges Heimwesen.»
Goldberg
«Der ‹Goldberg› ist der mittlere Teil des Hügel­      Uznaberg
rückens oberhalb des Dorfes. In frühen Quellen        «Der Weiler Uznaberg mit seinen Sandstein­
konnte der Name nicht gefunden werden. Die            brüchen reicht bis ins 12. und 13. Jahrhundert zu­

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