Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer

Die Seite wird erstellt Volker Noack
 
WEITER LESEN
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
FOLGE 343                     JULI 2020
www.pixabay.com

                            Präsident
                           Eugen Preg
                               Nachruf auf Seite 4 und 5

            Danke –                     Betreuung            Neue Termine für            Arbeiten           Kollektiv-
            Dr. Wolfgang Ecker          und Pflege           Seminare und                bei großer Hitze   verträge
                                                             BR-Diplom Lehrgang
             Seite 2 – 3                Seite 8 – 10         Seite 12 – 13               Seite 15           Seite 19 – 23

                                                                         www.landarbeiterkammer.at/ooe
                                     verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                      1
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
INHALT

    Neuer Direktor der OÖ LAK           2
    Danke!                              3
    Eugen Preg war das Gesicht
    und die Stimme unserer Kammer       4
    Ärger wegen einer Bonitätsdatenbank 6
    Neue Aufgaben &
    Herausforderungen                   7
    Wer bestimmt, wann zu arbeiten ist? 7
    Betreuung und Pflege
    von Angehörigen                     8
    Das Wichtigste zum Pflegegeld      10
    Quer durch‘s Lånd                  11
    BR-Diplom Lehrgang und
    BR-Fortbildung                     12
    ADR – GefahrgutlenkerIn Aus- und
    Fortbildung mit Prüfung            13
    Ausbildung zum(r) StaplerfahrerIn 13
    ÖBF AG BR-Seminar                  13   v.l.: Mag. Lukas Scharinger, neuer Leiter der Abteilung Recht, der scheidende Kammerdirektor
    Neuerungen in der Lohnverrechnung 13    Dr. Wolfgang Ecker und der neue Direktor der OÖ LAK Dr. Siegfried Glaser
    PraktikantInnen-1x1 –
    Meine Rechte und Pflichten
    Arbeiten bei großer Hitze
                                       14
                                       15
                                            Neuer Direktor der OÖ LAK
    Maßnahmen um CO2-Emissionen             Dr. Siegfried Glaser übernahm mit              es, den erfolgreichen Kurs konsequent
    zu reduzieren                      16   1. Juni 2020 als neuer Direktor die            weiterzuführen. Ich freue mich auf die
    ÖGK – Ihre Ansprechpartnerin            Leitung der OÖ LAK. Der bisherige              neue Herausforderung!”
    in allen Fragen rund um Gesundheit 18
                                            Kammerdirektor, Dr. Wolfgang Ecker,
    Kollektivverträge                  19                                                  In seiner Freizeit versucht Glaser „sei-
                                            beendete mit 31. Mai 2020 seine lang-
    Herzlich Willkommen im Team        21                                                  nen Horizont" durch nicht alltägliche
                                            jährige erfolgreiche Amtszeit.
    Fotoregistrierungsstellen          21                                                  Reisen in ferne Länder zu erweitern.
    IMPRESSUM                          23
                                            Dr. Wolfgang Ecker: „Ich blicke auf            Persönlichen Ausgleich findet er in der
    Service- und Informationstage      24
                                            über 34 arbeitsreiche, aber sehr er-           aktiven Teilnahme an Laufveranstal-
                                            füllende Jahre mit tollen Menschen             tungen und in der passiven Teilnahme
                                            in der Kammer zurück. Ich freue                im Stadion seines Lieblingsfußballver-
                                            mich, dieses Team und meine Aufga-             eins. Siegfried Glaser ist verheiratet
                                            ben in die erfahrenen Hände unseres            und hat drei erwachsene Kinder.
    KONTAKT                                 Rechtsabteilungsleiters, Dr. Siegfried
                                            Glaser, zu übergeben. Ich wünsche              Neuer Leiter der Rechtsabteilung
                                            ihm in seiner neuen Funktion ebenso            Mag. Lukas Scharinger übernahm mit
    DIREKTION
                                            viel Freude wie Erfolg."                       1. Juni 2020 die Leitung der Rechts-
    0732 65 63 81-11
    Abteilung RECHT
                                            Nach abgeschlossener Schriftsetzer-            abteilung. Der begeisterte Sportler
    0732 65 63 81-22                        lehre und mehrjährigem Gesellenda-             studierte Rechtswissenschaften an
                                            seins maturierte Siegfried Glaser am           der Uni Wien und absolvierte danach
    Abteilung FÖRDERUNGEN
                                            Bundesgymnasium für Berufstätige               seine Gerichtspraxis. Seit September
    0732 65 63 81-24
                                            in Linz. Seine wahre Berufung fand er          2016 ist er als Rechtsreferent in der
    Abteilung BILDUNG                       im Studium der Rechtswissenschaften            LAK tätig.
    0732 60 02 73-0
                                            und anschließendem Einstieg im Jahre           Der 31-jährige über seine neue Aufga-
    BEREICHSBETREUERIN                      1994 in die Landarbeiterkammer als
    Mag.a Sandra Schrank                                                                   be: „In meiner Funktion als Leiter der
                                            Leiter der Rechtsabteilung.                    Rechtsabteilung kann ich mich noch
    0664 596 36 37
    BEREICHSBETREUER
                                            Der Ottensheimer über seine neue               intensiver für die arbeits- und sozial-
    Gerhard Hoflehner                       Aufgabe: „Ich übernehme von Dr.                rechtlichen Belange unserer Kammer-
    0664 326 04 14                          Ecker ein wohlbestelltes Haus. Die             mitglieder einsetzen. Eine Heraus-
                                            Landarbeiterkammer ist eine service-           forderung stellt in nächster Zeit die
                                            orientierte Interessenvertretung, die          Implementierung des neuen bundes-
       www.landarbeiterkammer.at/ooe        sich besonders durch Innovationsgeist          einheitlichen Landarbeitsrechts dar.
                                            und die Begeisterungsfähigkeit seiner          Es gibt also genug zu tun im Interesse
       www.facebook.com/lakooe              Belegschaft auszeichnet. Mein Ziel ist         unserer Mitglieder.”

                                                                            Alle Infos aktuell auf:
2        Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                                                                            www.landarbeiterkammer.at/ooe
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
Ich habe mich bemüht den Anforderun-        mengearbeitet haben. Es war immer
                                                          gen gerecht zu werden und Lösungen          das Bemühen da, Lösungen zu finden.
                                                          zu finden, die die Sache der Dienstneh-     Dazu gehört das Vertreten des eigenen
                                                          merInnen in der Land- und Forstwirt-        Standpunkts genauso, wie die Bereit-
                                                          schaft voranbringen. Auf allen Ebenen       schaft dem anderen zuzuhören und zu
                                                          und bei allen Tätigkeiten war mein zen-     respektieren. Ich habe mich bemüht dies
                                                          trales Denken und Handeln immer auf         so umzusetzen und habe auch immer
              Nach 26 Jahren als Direktor der OÖ          das Wohl der OÖ Landarbeiterkammer          gespürt, dass dieser Respekt der Kam-
              Landarbeiterkammer gebe ich diese           und ihre Mitglieder gerichtet. Sie war      mer gegenüber auch vorhanden war.
              Funktion nun in neue, jüngere Hände.        ein Teil meines Lebens und es wird mich
                                                                                                      Aber vor allem anderen bedanke ich
              Gemeinsam mit meinem Präsidenten            auch weiter begleiten.
                                                                                                      mich bei den BetriebsrätInnen für ihre
              und Freund Eugen Preg, dessen Tod ich       Nun ist es Zeit für mich zu gehen und       hervorragende Arbeit und den Schul-
              bis heute nicht wirklich begreifen kann,    danke zu sagen.                             terschluss, den sie mit der Landarbei-
              wurde dieser Wechsel seit längerer Zeit                                                 terkammer immer pflegen. Es ist eine
                                                          Zuerst möchte ich mich an dieser Stelle
              vorbereitet. Schon zu Beginn meiner                                                     der zentralen Aufgaben der Kammer
                                                          bei meinen Präsidenten bedanken. Wal-
              Vereinbarung über die Altersteilzeit,                                                   sie nach Kräften zu unterstützen und
                                                          ter Lehner, der mein Mentor und Freund
              und die Art und Weise wie diese aus-                                                    ihnen bei immer wieder auftretenden
                                                          war, von dem ich viel gelernt habe, vor
              gestaltet wurde, war klar, dass sich im                                                 Schwierigkeiten zu helfen. Dies gilt
                                                          allem wie wichtig Loyalität ist. Eugen
              zweiten Abschnitt der Vertragslaufzeit                                                  auch für alle Mitglieder unserer Kam-
                                                          Preg, mit dem ich mehr als 30 Jahre in
              meine Arbeitszeit auf acht Wochen-                                                      mer. Sie haben uns immer ein großes
                                                          den verschiedenen Funktionen eng zu-
              stunden reduzieren wird. Es ist wohl                                                    Maß an Vertrauen entgegengebracht,
                                                          sammengearbeitet habe und mit dem
              unbestritten, dass es mit diesem Ar-                                                    den Kontakt zu uns gesucht und somit
                                                          ich die letzten 20 Jahre die Kammer füh-
              beitszeitausmaß nicht möglich ist, eine                                                 der Kammer die wahre Daseinsberech-
                                                          ren durfte, in einer offenen und freund-
              Führungsposition sinnvoll auszuüben.                                                    tigung gegeben. Wir bemühen uns im-
                                                          schaftlichen Art, um die uns die anderen
              Deshalb wurden schon im vorigen Jahr                                                    mer, alle Möglichkeiten auszuschöpfen
                                                          Kammern immer beneidet haben.
              die Weichen gestellt und der bisherige                                                  und ihre Interessen zu wahren und die
              Leiter der Rechtsabteilung Dr. Siegfried    Ich bedanke mich bei allen Funktionär-      wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
              Glaser zu meinem Nachfolger ernannt         Innen für die gute Zusammenarbeit, für      Rahmenbedingungen zu verbessern.
              und ich werde mich in dieser Zeit der       das Vertrauen und für den gemeinsa-
                                                                                                      Es war mir eine Ehre für die gemein-
              Durchführung von einigen Projekten          men Weg über alle politischen Grenzen
                                                                                                      samen Ziele zu arbeiten und ich hoffe,
              und den Berufsjägern widmen.                hinweg. Mit vielen von ihnen verbindet
                                                                                                      dass ich ein Stück weit helfen konnte,
              Damit weiß ich, dass die Kammer in gute     mich eine persönliche Freundschaft,
                                                                                                      diese Ziele zu verwirklichen. Nicht alles
              Hände gelangt. Dr. Siegfried Glaser ist     welche auch nach deren Pensionierung
                                                                                                      konnte erreicht werden, aber 100 %
              seit 1994 in der OÖ Landarbeiterkam-        angehalten hat. In diesen Dank ein-
                                                                                                      gibt es im wahren Leben nicht.
              mer tätig. Als Leiter der Rechtsabteilung   geschlossen sind auch jene, die diese
              kennt er, wie kein anderer, die Sorgen      Welt viel zu früh verlassen haben, na-      Die Welt steht nun vor neuen, bisher
              und Wünsche unserer Mitglieder. Er hat      mentlich seien diesbezüglich erwähnt        ungeahnten Herausforderungen. Da al-
              aber auch den Blick für das Ganze und ist   Vizepräsident Sepp Reisenbichler und        les zusammenhängt, wird dies auch die
              ein hervorragender Verhandler.              Kammerrat Johann Riepl.                     DienstnehmerInnen in der Land- und
                                                                                                      Forstwirtschaft betreffen. Ich bin mir si-
              Für mich war die Zeit in der OÖ Land-       Zutiefst verpflichtet und verbunden fühle
                                                                                                      cher, dass es, unter der Führung von Dr.
              arbeiterkammer eine sehr erfüllende.        ich mich auch meinen Mitarbeiterinnen
                                                                                                      Siegfried Glaser, mit der Kammer gut
              Es gibt nichts Schöneres als für Men-       und Mitarbeitern. Sie haben sich all die
                                                                                                      weitergeht und dass diese neuen Her-
              schen zu arbeiten, zu helfen und Dinge      Jahre in hervorragender Weise einge-
                                                                                                      ausforderungen gemeistert werden.
              in Bewegung zu bringen und weiter zu        setzt und waren in schwierigen Zeiten
              entwickeln. Bei meinen vielen Gesprä-       weit über das normale Maß hinaus bereit     In diesem Sinne darf ich jedem einzel-
              chen in den Betrieben und mit den Mit-      ihren Beitrag zu leisten und für unsere     nen von Ihnen alles erdenklich Gute, viel
              gliedern habe ich immer wieder fest-        Kammermitglieder da zu sein. Das Mit-       Gesundheit und Freude privat und im
              gestellt, dass der Landarbeiterkammer       einander hat immer im Vordergrund ge-       Arbeitsleben wünschen und darf mich
              und mir persönlich immer ein hohes          standen. Es ist ein hervorragendes Team.    in einen neuen Lebensabschnitt verab-
              Vertrauen und viel Wertschätzung ent-                                                   schieden. Eine spannende Zukunft steht
                                                          Mein Dank gilt auch allen Institutionen
              gegengebracht wurde.                                                                    bevor, wir werden sie meistern.
                                                          und Betrieben, mit denen wir zusam-
pixabay.com

              Alle Infos aktuell auf:
                                      verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
              www.landarbeiterkammer.at/ooe
                                                                                                          Coronavirus & Recht!                     3
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
Präsident
         Eugen Preg
         Die Welt stand still und ein dunkler
         Schatten legte sich über uns, als wir
         am 4. April 2020 die Nachricht vom
         Tod unseres Präsidenten bekommen
         haben. Wir alle sind bis heute noch
         fassungslos und können nicht begrei-
         fen, dass er nicht mehr unter uns ist,
         nicht mehr für uns da ist.                 zesse eingebracht wurden. Die sozia-
         Was aber bleibt ist die dankbare Erin-     le Komponente dabei war ihm immer
         nerung an einen wahrhaft Großen un-        wichtig und es war nicht zuletzt sein
         serer Kammer, an unseren Präsiden-         Verdienst, dass auch in schwierigen
         ten und Freund.                            Zeiten die Saatbau Linz ein Vorzeige-
                                                    betrieb in Sachen Mitarbeiterführung
         Mit kühlem Kopf und heißem Herzen          geblieben ist.
         hat er sich sein ganzes Arbeitsleben
         lang für seine Leute, für die Dienst-      Mit seiner Wahl in die Vollversamm-
         nehmerinnen und Dienstnehmer in            lung der OÖ Landarbeiterkammer im
         der Land- und Forstwirtschaft ein-         Jahre 1991 wurde er gleichzeitig Mit-
         gesetzt, für sie gekämpft und vieles       glied des Prüfungsausschusses unse-
         weiterentwickelt und erreicht. Sein        rer Kammer. Es war zu einer Zeit, die
         zentrales Denken war immer darauf          für die Kammer sowohl intern als auch
         gerichtet, gerade dieser Arbeitneh-        extern gewaltige Herausforderungen
         mergruppe jenen Stellenwert zukom-         mit sich gebracht hat. Eugen Preg war
         men zu lassen, den sie verdient hat.       in dieser wirklich kritischen Phase ein
         Dabei war er immer lösungsorientiert       verlässlicher und kompetenter Part-
         und hat seine verschiedenen Funktio-       ner, der mit Augenmaß und Kreativität
         nen dazu genützt, um das Leben der         geholfen hat, selbst die größten Hür-
         Menschen ein Stück weit besser zu          den zu überwinden.
         machen. Denn nicht die Funktionen
                                                    Im Jahre 1997 wurde er zum Vizeprä-
         machen es aus, sondern das, was man
                                                    sidenten gewählt. Der damalige Präsi-
         daraus macht. Und er hat sehr viel da-
                                                    dent Walter Lehner war ihm Mentor
         raus gemacht. Er war das Gesicht und
                                                    und Freund. Im Zuge der 60 Jahr Fei-
         die Stimme der OÖ Landarbeiterkam-
                                                    er übergab dieser sein Amt an Eugen
         mer und ihrer Mitglieder.
                                                    Preg. Seit Dezember 1999 war Eugen
         Seit 1988, also mehr als 30 Jahre,         Preg Präsident der OÖ Landarbeiter-
         war Eugen Preg Vorsitzender des Be-        kammer. Mit ihm ist die Institution
         triebsrates der Saatbau Linz. Schon        gewachsen, hat ihre Leistungen konti-
         zu Beginn dieser Funktion ist es ihm       nuierlich ausgebaut und neue Schwer-
         gelungen einen vorbildlichen Kollek-       punkte gesetzt. Es war ihm ein beson-
         tivvertrag auszuhandeln und sicherzu-      deres Anliegen, die Betriebsrätinnen
         stellen, dass die Interessen der Dienst-   und Betriebsräte in den Unternehmen
         nehmerinnen und Dienstnehmer               zu stärken und ihnen jeden Rückhalt
         maßgeblich in die Entscheidungspro-        zu geben, der für diese Aufgabe not-

4   verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
Eugen Preg war das Gesicht
                  und die Stimme unserer Kammer
                  wendig ist. Arbeitsplatzsicherheit und   klare Sprache und sein lösungsorien-
                  Ausbildung waren weitere zentrale        tiertes Verhandeln waren überall ge-
                  Punkte.                                  schätzt.
                  Aber auch die Stärkung von Familie       Doch das Wertvollste was wir verloren
                  und der Rechte von Frauen waren ihm      haben ist der Mensch Eugen Preg, der
                  ein Anliegen. Vor allem aber hat er      Gefährte, der Mitstreiter, der Freund.
                  vielen unserer Mitglieder persönlich     Die Gemeinschaft innerhalb der Kam-
                  geholfen, denn die einzelnen Men-        mer lag ihm besonders am Herzen.
                  schen waren ihm wichtig, sie waren
                                                           Wir werden die gemeinsamen Run-
                  der Mittelpunkt seines Handelns und
                                                           den vermissen, bei denen wir mit ihm
                  er war immer für sie da.
                                                           diskutiert haben. Vor allem aber wer-
                  Eugen Preg hat auch dafür gesorgt,       den wir die Stunden vermissen, in de-
                  dass die OÖ Landarbeiterkammer           nen wir einfach zusammengesessen
                  weit über den landwirtschaftlichen       sind und Freude hatten und gelacht
                  Bereich hinaus ein hohes Ansehen         haben. Wir alle verlieren mit ihm ei-
                  genießt. Nach allen Seiten hin hat er    nen Ratgeber, einen Freund, dem wir
                  immer wieder das Gespräch gesucht        viel zu verdanken haben und dem wir
                  und Brücken gebaut, die bei den So-      zu Dank verpflichtet sind.
                  zialpartnern und in der Politik immer
                                                           Dennoch ist dieser Verlust nicht mit
                  Beachtung fanden. Sein Wort hatte
                                                           dem zu vergleichen, den seine Fami-
                  Gewicht.
                                                           lie mit seinem Tod erlitten hat. Eugen
                  In seiner gewerkschaftlichen Funktion    Preg war ein Familienmensch, einer
                  als Obmann des Oberösterreichischen      dem diese Werte besonders am Her-
                  und des Österreichischen Land- und       zen gelegen sind. Man hat die Freude
                  Forstarbeiterbundes ist es ihm gelun-    gespürt, wenn er von zu Hause erzählt
                  gen, die Rechte der Dienstnehmerin-      hat oder wenn er mit seiner Karoline
                  nen und Dienstnehmer konsequent          bei den Kammerfahrten gemeinsam
                  weiterzuentwickeln und neue Kollek-      in unserem Kreis war. Es erfüllte ihn
                  tivverträge abzuschließen. Seit dem      mit Stolz und Freude, wenn er von
                  Jahr 2000 hat er mit Leidenschaft ver-   seinem Sohn Christian erzählen konn-
                  handelt und war ein anerkannter So-      te und seine Enkelin war sein Augen-
                  zialpartner auf allen Ebenen. Er hatte   stern. Unzählige Fotos hat er gemacht
                  gute Kontakte zu den Betrieben, aber     und gerne hergezeigt. Unsere Gedan-
                  auch die notwendige Standfestigkeit      ken sind auch immer ein Stück weit
                  in den Verhandlungen.                    bei Ihnen.
                  Aber auch auf österreichischer Ebene     Wenn die Trauer verblasst, so sollte
                  war Eugen Preg für seine Leute tätig.    die Erinnerung an ihn uns immer ein
                  Als Vorsitzender-Stv. des Österreichi-   dankbares Lächeln ins Gesicht zau-
                  schen Landarbeiterkammertages war        bern, sie sollte uns Hoffnung geben
                  er in viele Verhandlungen und Ent-       und Zuversicht. Das wäre bestimmt in
                  scheidungen auf ministerieller und       seinem Sinne und er bleibt dadurch
                  politischer Ebene eingebunden. Seine     immer ein Teil von uns.
www.pixabay.com

                                                           Foto: ÖLAKT
                  Foto: dpa

                                         verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer          5
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
www.pixabay.com

     Ärger wegen Eintrag in einer Bonitätsdatenbank
     Immer wieder kommt es         fähig sind, der Vertrags-      Das Unternehmen darf die       zwingende schutzwürdige
     vor, dass KonsumentInnen      abschluss wegen früher         Auskunft verweigern oder       Gründe, die die Interessen
     der Abschluss eines Ge-       nicht rechtzeitig bezahlter    auch ein angemessenes          die/des Betroffenen über-
     schäftes (zB eines Telefon-   Rechnungen oder aber           Entgelt verrechnen, wenn       wiegen).
     vertrages oder einer Be-      auch wegen fehlerhafter        der Antrag offensichtlich
     stellung im Versandhaus)      Einträge verweigert wird.      unbegründet war oder ei-       Für die Beantwortung
     von Unternehmen unter                                        nen exzessiven Charakter       des Antrages gelten die
     Verweis auf mangelnde         Dieser Vorgangsweise ist       hatte. Verweigert das Un-      gleichen Fristen wie bei
     Kreditwürdigkeit verwei-      man jedoch nicht schutz-       ternehmen die Auskunft,        der Auskunft. Lehnt das
     gert wird. Betroffene bzw.    los ausgeliefert. Nach der     kann die/der Betroffene        Unternehmen eine Rich-
     alle KonsumentInnen ha-       Datenschutz-Grundver-          Beschwerde bei der Da-         tigstellung oder Löschung
     ben das Recht, kostenlos      ordnung ist nämlich jeder      tenschutzbehörde      ein-     ab, kann die/der Betroffe-
     Auskunft über die von         berechtigt, von jedem Un-      bringen.                       ne Beschwerde bei der Da-
     Ihnen verwendeten Da-         ternehmen, das seine per-                                     tenschutzbehörde (www.
     ten zu erhalten und unter     sönlichen Daten verwen-        Stellt sich heraus, dass ein   dsb.gv.at) einbringen.
     bestimmten Umständen          det, zu verlangen, dass es     unrichtiger oder gesetz-
     auch ein Widerrufsrecht.      über die verwendeten Da-       widriger Eintrag vorliegt,
                                   ten detailliert Auskunft er-   so kann die/der Betroffene
     Unternehmen treffen die-      teilt. Auch die Quelle, aus    vom Unternehmen Rich-
     se Entscheidungen meist       der die Daten stammen,         tigstellung bzw. Löschung
     nach Einsicht in eine Bo-     muss das Unternehmen           verlangen.
     nitätsdatenbank. Solche       dabei angeben. Ein sol-
     Datenbanken werden von        ches Auskunftsbegehren         Auch bei Vorliegen eines
     Kreditauskunftsdiensten,      kann in jeder beliebigen       richtigen und gesetzmä-
     wie etwa dem Kredit-          Form gestellt werden. Da-      ßigen Eintrages kann ein
     schutzverband (KSV) von       mit es dokumentiert wird,      Betroffener unter be-
     1870, der CRIF GmbH oder      ist aber die Schriftform       stimmten Voraussetzun-
     der Firma Bisnode ge-         sinnvoll.                      gen die Löschung von
     führt. Diese Auskunfteien                                    Daten begehren (Wider-              Mag.a Ulrike Weiß, MBA
                                   Das angeschriebene Un-         spruchsrecht). Dies kann        AK OÖ/Konsumenteninformation
     sammeln systematisch Da-
     ten über nicht rechtzeitig    ternehmen ist verpflich-       etwa dann der Fall sein,
     bezahlte Rechnungen und       tet, unverzüglich, jeden-      wenn die betroffene Per-
                                                                                                  Weitere    Informatio-
     informieren andere Unter-     falls aber innerhalb von       son Gründe vorbringt, die
                                                                                                  nen und Links zur kos-
     nehmen darüber, wer als       einem Monat ab Eingang         sich aus ihrer persönlichen
                                   der Anfrage die Auskunft       Situation ergeben. Laut         tenlosen     Selbstaus-
     kreditwürdig gilt und wer                                                                    kunft bei gängigen
     nicht.                        kostenlos zu erteilen. Nur     Datenschutzrecht gibt es
                                   in komplexen Fällen kann       aber auch spezielle Ableh-      Bonitätsdatenbanken
     Dies kann dazu führen,        die Frist auf drei Monate      nungsgründe für eine Lö-        finden Sie auf: ooe.
     dass    KonsumentInnen,       verlängert werden.             schung oder einen Wider-        konsumentenschutz.at.
     die eigentlich zahlungs-                                     ruf (zB beim Widerspruch:

                                                                             Alle Infos aktuell auf:
66        Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                                                                             www.landarbeiterkammer.at/ooe
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
Neue Aufgaben &
              Herausforderungen                                                Wer bestimmt,
              Johann Möslinger arbei-
                                                                               wann zu arbeiten ist?
              tet seit über 40 Jahren                                          Mag. Lukas Scharinger | Abteilung RECHT
              in der OÖ Landarbeiter-
              kammer. Zu Beginn seiner
              langjährigen Tätigkeit im                                       Lange Zeit konnte die/der DienstgeberIn einseitig be-
              Jahre 1977 war er für die                                       stimmen, wann gearbeitet wird. Mittlerweile sehen aber
              landwirtschaftliche Wohn-                                       gesetzliche Bestimmungen vor, dass sowohl das Aus-
              bauförderung eingesetzt.                                        maß als auch die Lage der Normalarbeitszeit zwingend
              Schnell erwarb er sich                                          zu vereinbaren sind. Sofern es keine Regelung durch
              Kenntnisse in arbeits- und                                      Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt, müs-
              sozialrechtlichen Belangen,                                     sen DienstgeberIn und DienstnehmerIn spätestens bei
              war sowohl für Betriebs-                                        Dienstantritt vereinbaren, wie die Normalarbeitszeit auf
              rats- und LAK-Wahlen als                                        die einzelnen Tage verteilt wird. Die Normalarbeitszeit
              auch Kollektivvertragsverhandlungen zuständig. Nach Ver-        kann dabei auch ungleichmäßig verteilt werden. Beispiel:
              tretungstätigkeiten in verschiedenen Außenstellen war er        DN mit 40h/Woche: Mo: 9h Di: 9h Mi: 8h Do: 9h Fr: 5h.
              für die Betreuung unserer Kammermitglieder in mehreren          Empfehlenswert ist es, die Verteilung der Arbeitszeit auf
              Bezirken verantwortlich. Für Johann Möslinger müsste die        einzelne Arbeitstage im Dienstvertrag schriftlich festzu-
              Berufsbezeichnung „Allrounder“ erfunden werden. Stets           halten. Wird keine Vereinbarung getroffen, so wird die
              mit großer fachlicher Kompetenz zur Stelle – wann und           im Betrieb übliche Normalarbeitszeit verbindlich. Die/
              wo auch immer er in der Kammer gebraucht wurde – das            der DienstgeberIn kann die Lage der Arbeitszeit jeden-
              zeichnet ihn im besonderen Maße aus.                            falls nicht einseitig bestimmen. Vor allem „Arbeit auf
              Zunächst wird der 62-jährige seinen Urlaub genießen und         Abruf" oder „Arbeit nach Bedarf" ist damit nicht zulässig.
              anschließend in den Ruhestand treten. Mit der Pensionie-        Eine Änderung der bestehenden Arbeitszeitverein-
              rung von Johann Möslinger gibt es einen Generationen-           barung ist grundsätzlich nur einvernehmlich möglich.
              wechsel in der Rechtsabteilung und die 28-jährige Mag.a         Einseitig kann die/der DienstgeberIn eine Änderung
              Katharina Lugmayr folgt ihm nach. Die Juristin verstärkt seit   der Lage der Normalarbeitszeit nur anordnen, wenn:
              März unser Team in der Rechtsabteilung.
                                                                              » ein entsprechender Änderungsvorbehalt in der Ver-
                                                                              einbarung über die Lage der Arbeitszeit vorgesehen ist;
                                              Seit dem Jahre 1978 ist
                                              Pauline Gebetsberger die        » die Änderung aus objektiven, in der Art der Arbeits-
                                              „gute Seele“ in Direktion       leistung gelegenen Gründen sachlich gerechtfertigt ist;
                                              und Präsidium. Nun ist der      » berücksichtigungswürdige Interessen der/des Ar-
                                              Zeitpunkt gekommen, wo          beitnehmerIn dieser Einteilung nicht entgegenstehen
                                              sie sich nicht mehr nach        (zB Betreuungspflichten für Kinder oder andere Ange-
                                              dem Terminkalender der          hörige, Fort- und Weiterbildungskurse, erschwerte Ver-
                                              Kammerführung richten           kehrsbedingungen für Hin- und Rückwege zur Arbeit,
                                              muss. Auch die adminis-         Freizeitinteressen etc);
                                              trativen Arbeiten für die       » der/dem ArbeitnehmerIn die Änderung für die je-
                                              Berufsjägervereinigung          weilige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein
                                              gehören nun der Vergan-         mitgeteilt wird.
                                              genheit an.                     Es müssen allerdings sämtliche aufgezählte Vor-
              Nach dem Urlaub verabschiedet sie sich nach 43 Dienst-          aussetzungen erfüllt sein, damit die/der Dienst-
              jahren, drei Präsidenten und drei Direktoren in die wohl-       geberIn die Änderung einseitig bestimmen kann.
              verdiente Pension. Mit Afrodita Drenski konnte bereits
                                                                              Einteilung durch Dienstplan:
              eine kompetente Nachfolgerin gefunden werden.
                                                                              Eine wechselnde Lage der Normalarbeitszeit durch
              Neben der fachlichen Kompetenz und der Tatkraft, die Frau
                                                                              monatliche Dienstpläne ist rechtlich zulässig, sofern
              Gebetsberger und Herr Möslinger tagtäglich in unser Team
                                                                              darin neben den betrieblichen Erfordernissen auch
              einbrachten, wird uns allen der große Schatz an Lebenser-
                                                                              die Interessen der einzelnen Beschäftigten berück-
              fahrung und ihre Empathie künftig am meisten fehlen.
                                                                              sichtigt werden und die 2-wöchige Mitteilungsfrist
               Die Pflichten sind erfüllt. Nun folgt die Kür. Wir wünschen    eingehalten wird. Das heißt, dem Beschäftigten muss
              ihnen einen wohlverdienten Ruhestand bei bester Gesund-         der jeweilige Dienstplan spätestens 2 Wochen vor
                   heit. Beiden gebührt ein besonderes Dankeschön!            Beginn des kommenden Monats mitgeteilt werden.
pixabay.com

              Alle Infos aktuell auf:
                                      verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
              www.landarbeiterkammer.at/ooe
                                                                                                     Coronavirus & Recht!                  7
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
www.pixabay.com
                    Betreuung und Pflege von Angehörigen
     Pflegebedürftig zu werden kann jeden treffen – sei es durch Unfall, Krankheit oder mit zunehmendem Alter. In Österreich
     beziehen derzeit über 460.000 Personen Pflegegeld. Anspruch darauf haben Personen mit Aufenthalt im Inland und
     einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbehinderung, die ständig Betreuung
     und Hilfe von mehr als 65 Stunden monatlich erforderlich macht und dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert.

     Betreuung durch Angehörige               den „Landarbeitern“ wird die entgelt-     nommen werden, wenn das Kind das
     Die Möglichkeit, Kinder oder sonstige    liche Freistellung für Pflegeverpflich-   10. Lebensjahr noch nicht vollendet
     Angehörige betreuen oder pflegen         tungen auf Basis der „Dienstverhin-       hat. Ein gemeinsamer Haushalt mit
     zu können, bekommt für Berufstä-         derung aus wichtigen persönlichen         dem Kind ist nicht erforderlich.
     tige immer mehr Bedeutung. Für           Gründen“ geregelt.
                                                                                        Woche 2
     kürzere anfallende Betreuungsfälle       Woche 1
     kann einerseits eine Pflegefreistel-                                               Eine zweite Pflegefreistellungswoche
     lung nach dem Urlaubsgesetz oder         Für die Pflege naher Angehöriger re-      pro Arbeitsjahr gibt es (ausschließ-
     die Entgeltsfortzahlungsregelung für     gelt das UrlG den Anspruch auf eine       lich) für die krankheitsbedingte Pfle-
     Dienstverhinderungen aus wichtigen       bezahlte Pflegefreistellung von einer     ge eines Kindes unter 12 Jahren.
     persönlichen Gründen in Anspruch         Woche pro Arbeitsjahr.                    Die zweite Woche gebührt nur dann,
     genommen werden.                                                                   wenn kein Anspruch auf Entgelt-
                                              Zu den nahen Angehörigen gem.
                                                                                        fortzahlung aus sonstigen wichtigen
     Andererseits bestehen für länger an-     § 16 UrlG gehören:
                                                                                        Gründen gegeben ist. Leibliche Eltern
     dauernde Verpflichtungen Regelun-           Personen, die in gerader Linie ver-    (Wahl- und Pflegeeltern) können die-
     gen wie Pflegekarenz oder -teilzeit,     wandt sind (zB Kinder, Enkelkinder,       ses Recht unabhängig vom Vorliegen
     „Familienhospiz“ oder die pflegebe-      Eltern, Großeltern)                       eines gemeinsamen Haushalts bean-
     dingte Herabsetzung der Normal-                                                    spruchen. Für leibliche Kinder von Ehe-
                                                Wahl- und Pflegekinder
     arbeitszeit nach AVRAG bzw. OÖ.                                                    gattIn, PartnerIn oder LebensgefährtIn
     Landarbeitsordnung (OÖ LAO). Die           leibliche Kinder von EhegattIn, ein-    kann man die zweite Woche nur dann
     Pflegekarenz sowie die Familienhos-      getrag. PartnerIn oder LebensgefährtIn
                                                                                        in Anspruch nehmen, wenn man mit
     pizkarenz sind unbezahlt, es kann aber     EhegattIn                               dem leiblichen Elternteil und dem Kind
     ein Pflegekarenzgeld beim Sozialmi-                                                im gemeinsamen Haushalt lebt.
     nisteriumservice beantragt werden.         Eingetragene/Eingetragener Part-
     Bei der Pflegeteilzeit gebührt für die   nerIn
                                                                                        Urlaubsantritt bei fehlendem Frei-
     reduzierte Arbeitszeit ein aliquotes      Person, mit der in einer Lebensge-       stellungsanspruch
     Entgelt vom Dienstgeber, zusätzlich      meinschaft gelebt wird
                                                                                        Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung
     kann aliquotes Pflegekarenzgeld in
                                                                                        ausgeschöpft und/oder es besteht kein
     Anspruch genommen werden.                Kind im Krankenhaus                       Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus
                                              Für die Begleitung eines Kindes           sonstigen wichtigen Gründen, kann
     Pflegefreistellung im Urlaubs-           (Wahl- oder Pflegekindes) bei einem       für die notwendige Pflege eines Kindes
     gesetz (UrlG)                            stationären Aufenthalt im Kranken-        unter 12 Jahren offener Urlaub ver-
     In land- und forstwirtschaftlichen Be-   haus (Heil- oder Pflegeanstalt) kann      braucht werden. Es bedarf dazu nicht
     trieben greifen die Bestimmungen         Pflegefreistellung oder auch Pflege-      der sonst erforderlichen Urlaubsver-
     des UrlG nur für die Angestellten. Bei   karenz bzw. -teilzeit in Anspruch ge-     einbarung.

                                                                             Alle Infos aktuell auf:
88        Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                                                                             www.landarbeiterkammer.at/ooe
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
„Landarbeiter“-Regelung                          Meldepflicht                                          Antragstellung
              Im Anwendungsbereich der OÖ LAO                  Bei allen Inanspruchnahmen einer                      Der Anspruch auf das Pflegekarenz-
              gibt es keine eigene Pflegefreistellungs-        Pflegefreistellung ist die/der Dienst-                geld ist beim Sozialministeriumser-
              bestimmung. Als Dienstverhinderungs-             geberIn unverzüglich, das heißt so                    vice geltend zu machen. Gibt man bei
              gründe sind hier ua die Gründe für die           schnell wie möglich, zu informieren.                  der PVA bekannt, eine Pflegekarenz
              Pflegefreistellung nach dem Urlaubsge-           Verlangt die/der ArbeitgeberIn eine                   oder Pflegeteilzeit in Anspruch neh-
              setz angeführt. Nach herrschender An-            ärztliche Bestätigung als Nachweis,                   men zu wollen, muss diese über den
              sicht besteht ein Freistellungsanspruch          dann hat sie/er auch ev. anfallende                   Antrag auf das Pflegegeld binnen zwei
              bis zu einer Woche pro Arbeitsjahr.              Kosten zu tragen.                                     Wochen entscheiden.

                                    Übersicht der Pflege-Modelle in Österreich
                                                                                                                                               Familienhospiz Be-
                                                                                                                     Familienhospiz
                                    Pflegekarenz               Pflegeteilzeit           Herabsetzung NAZ                                       gleitung schwerst
                                                                                                                     Sterbebegleitung          erkrankter Kinder
              Rechtsgrundlage       § 14c AVRAG/39w LAO        § 14d AVRAG/39x LAO § 14 AVRAG/39h LAO                § 14a AVRAG/39t LAO § 14b AVRAG/39u LAO
              besteht               Ang.: bis max 4 Wo;        Ang.: bis max 4 Wo;      nein                         ja                        ja
              Rechtsanspruch?       LAO: nein                  LAO: nein
              Vereinbarung oder                                                                                      schriftl. Verlangen /     schriftl. Verlangen /
                                    schriftliche Vereinb.      schriftliche Vereinb.    Vereinbarung
              Meldung?                                                                                               Meldung an DG             Meldung an DG
              Bestimmte             -                          Nicht unter 10 Std       -                            -                         -
              Arbeitszeit?
              Dienstzeit-           3 Monate Ausnahme          3 Monate Ausnahme -                                   -                         -
              voraussetzung?        für Saisoniers             für Saisoniers
                                    Nahe Ang § 16 UG +         Nahe Ang § 16 UG +
                                    Geschwister, Schwie-       Geschwister, Schwie-                                  Nahe Ang § 16 UG +
              Für welche            gereltern, -kinder und     gereltern, -kinder und Nahe Ang § 16 UG               Geschwister, Schwie- schwerst erkrankte
              Angehörigen?          Pflegeeltern               Pflegeeltern                                          gereltern, -kinder und Kinder
                                                                                                                     Pflegeeltern
                                    alle ab Pflegestufe 3      alle ab Pflegestufe 3
              Gemeinsamer Haus- nein                           nein                     nein                         nein                      Ja
              halt notwendig?
                                                                                        kranke, behinderte oder      Sterbebegleitung          Sterbebegleitung
                                    Pflegestufe 3 bzw.         Pflegestufe 3 bzw.       gebrechl. Personen,
              notwendige Betreu-                                                                                     verlangt Lebensbe-        verlangt Lebensbe-
                                    Stufe 1 bei Demenz-        Stufe 1 bei Demenz-      psych. Unterstützung
              ung / Pflegebedürf-                                                                                    drohlichkeit; Pflege-     drohlichkeit; Pflege-
                                    erkrankten und Min-        erkrankten und Min-      od. in wirtschaftl. Angel-
              tigkeit                                                                                                bedürftigkeit ist grds.   bedürftigkeit ist grds.
                                    derjährigen                derjährigen              genheiten, Bestand bei       nicht Voraussetzung       nicht Voraussetzung
                                                                                        Schicksalsschlägen
                                    1 x für dieselbe pfle-     1 x für dieselbe pfle-
              Wie oft?                                                                  pro Anlassfall               pro Anlassfall            pro Anlassfall
                                    gebedürftige Person        gebedürftige Person
              Dauer                 1 -3 Monate                1 -3 Monate              Keine Mindest- und           max. 3 Monate             max. 5 Monate
                                                                                        Höchstgrenze
                                                                                        früh. 2 Wo nach Mel-                                   früh. 2 Wo nach Weg-
              vorzeitige Rückkehr frühestens 2 Wo                                                                    früh. 2 Wo nach
                                                               frühestens 2 Wo          dung, längstens 4 Mo                                   fall der Begleitung
              zu bisheriger                                                                                          Wegfall der Sterbe-
                                  nach Meldung                 nach Meldung             nach Wegfall der Be-                                   des schwerst erkrank-
              ArbZeit                                                                                                begleitung
                                                                                        treuungspflicht                                        ten Kindes
                                                                                                                     Bes. Kündigungs-          Bes. Kündigungs-
              Kündigungs-           Motivkünd.Schutz           Motivkünd.Schutz         Motivkünd.Schutz nach        schutz gem. § 15a         schutz gem. § 15a
              schutz                nach § 15 AVRAG            nach § 15 AVRAG          § 15 AVRAG                   AVRAG                     AVRAG
              Anrechenbarkeit       nein                       ja                       ja                           ja                        ja
              als Dienstzeit
                                                                                                                     Aus Bundesmittel:         Aus Bundesmittel:
                                                               Bemessungsgrundlage: Keine Regelung => auf            1,53% von 26,60 €/        1,53% von 26,60 €/
                                    Aus Bundesmittel:
              Abfertigung neu                                  Basis ist der letzte                                  Tag; wenn bloß Re-        Tag; wenn bloß Re-
                                    1,53% von € 26,60/Tag      Monat vor Reduzierung Basis der red. Zeit             duktion: auf Basis der    duktion: auf Basis der
                                                                                                                     red. Zeit                 red. Zeit
                                                               BMGl letzter Monat
                                    BMGl letzter Monat vor                              Wenn noch keine 2         BMGl: frühere Arb-           BMGl: frühere Arb-
                                                               vor Redukt. (§ 14d
              Abfertigung alt       Reduktion (§ 14c Abs. 5    Abs. 5 i.V.m. § 11 Abs.4 Jahre: frühere ArbZeit (§ Zeit (§ 14a Abs.7            Zeit (§ 14a Abs.7
                                    i.V.m. § 11 Abs.4 AVRAG)                            14 Abs. 4 AVRAG)          AVRAG)                       AVRAG)
                                                               AVRAG)
                                                                                                                  Aliquotes Pflegeka-          Aliquotes Pflegeka-
              Finanzielle           Pflegekarenzgeld           Aliquotes Pflegeka-
                                                               renzgeld § 21c BPGG keine                          renzgeld § 21c BPGG          renzgeld § 21c BPGG
              Unterstützung         (BPGG)                                                                        + Härteausgleich             + Härteausgleich
                                                               Kostenlose Selbstvers. normale Vers. je nach EK Kostenlose                      Kostenlose
              KV                    Kostenlose Selbstvers.                                                     Selbstvers.                     Selbstvers.
                                                               Kostenlose Selbstvers. normale Vers. je nach EK Kostenlose                      Kostenlose
              PV                    Kostenlose Selbstvers.                                                     Selbstvers.                     Selbstvers.
pixabay.com

              Alle Infos aktuell auf:
                                      verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
              www.landarbeiterkammer.at/ooe
                                                                                                                          Coronavirus & Recht!                           99
Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
Das Wichtigste zum Pflegegeld
     Das Pflegegeld gliedert sich in sieben Stufen. Es richtet sich nach
     dem Ausmaß der benötigten Pflege, welches von einer/einem
     GutachterIn bei einem Einstufungs-Gespräch festgestellt wird.
     Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein

                                                                                                                              www.pixabay.com
     ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein
     Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
     Der Antrag zum Pflegegeld ist bei der zuständigen Pensionsversi-
     cherungsanstalt zu stellen.

                     Pflegegeld ab        Aufwand in
      Pflegestufe                                          Zustätzliche Voraussetzungen
                     1. Jänner 2020    Stunden / Monat
           1             160,10 €         mehr als 65      -
           2             295,20 €         mehr als 95      -
           3             459,90 €        mehr als 120      -
           4             689,80 €        mehr als 160      -
                                                               außergewöhnlicher Pflegeaufwand (dauernde Bereitschaft einer
           5             936,90 €        mehr als 180          Pflegeperson) ist erforderlich

                                                               bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnah-
           6            1.308,30 €       mehr als 180          men oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson wegen
                                                               der Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung nötig

                                                               zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich
           7            1.719,30 €       mehr als 180          oder es besteht ein gleich zu achtender Zustand

         Gestresst?
         Laden Sie Ihren
         Akku wieder auf!
         • Momente für mich!-Fibel
         • Momente für mich!-Tagebuch
         • Für mich-App

         Kostenlos bestellen oder downloaden:
         gesundheitskasse.at/momentefürmich

                                                                             Alle Infos aktuell auf:
10        Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                                                                             www.landarbeiterkammer.at/ooe
„Quer durch‘s Lånd“                             Das Beste für
                                                                             zwischendurch
                                                                             BODENFIT
                                                                             Abfrostende Begrünungsmischung
                                                                             • humusaufbauend
                                                                             • ideal vor Mais – auch vor Soja
                                                                               und Zuckerrübe möglich
                                                                             • Mykorrhiza fördernd
                     Kammer Aktuell OÖ
                                                                             • gute Unkrautunterdrückung
                     1. Juli 2020
                                                                             • Schattengare bildend
                     89 x 261 mm

              Betriebsversammlung der Arbeiter der ÖBF AG-Forstbe-
              trieb Steyrtal am 5. März 2020.                                Mit BODENFIT zum
              Foto: BRV KR Christoph Auer (rechts) mit seinen Kollegen       klimafitten Boden
                                                                             • vielfältige Mischungspartner
                                                                                - fördern die mikrobielle Diversität
                                                                                - füttern die Bodenorganismen
                                                                             • ein gut ausgebildetes mehrschichtiges
                                                                               Wurzelsystem fördert den Humusaufbau

                                                                             Information und Beratung
                                                                             Raimund BRANDSTETTER
                                                                             Mobil: 0664/855 06 21
                                                                             raimund.brandstetter@saatbau.com

                                                                                                                www.saatbau.com

              BR-Vorsitzender KR Christoph Auer bei der Stimmabgabe
              unter Einhaltung der Coronabestimmungen.
              Auf Grund der Corona-Maßnahmen musste der Wahltag
              der bereits ausgeschriebenen Betriebsratswahl der Arbei-
              ter der ÖBF-AG, Forstbetrieb Steyrtal durch Verlängerung
              des Fristenlaufes auf den 8. Mai verschoben werden.
              Ohne Gegenstimmen wurden der bisherige Vorsitzende KR
              Christoph Auer und seine Kollegen Mario Wankmüller und
              Kurt Kohlbauer wieder gewählt. Als Ersatzmitglieder wurden
              Hubert Zorn, Gerald Weingrill und Christian Helml gewählt.
pixabay.com

               Alle Infos aktuell auf:
                                       verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
               www.landarbeiterkammer.at/ooe
                                                                                               Coronavirus & Recht!               11
                                                                                                                                  11
Semina

          Wis
             sen
                 &      Kno
                           wh
                             ow
                                     BR-Diplom Lehrgang 2020                                                                                         die aufgr
                                                                                                                                                     von Coro
                                     & BR-Fortbildung                                                                                               Maßnahm
                                                                                                                                                      abgesag
                                                                                                                                                      wurden
                Aus Erfahrungen sowie vielen Rückmeldungen der                  Ab Herbst können Sie nun den 6-teiligen „BR-Diplom                  finden nu
                Lehrgangs-Teilnehmenden der letzten Jahre wurde                 Lehrgang 2020" besuchen.
                nun der BR-Diplom Lehrgang überarbeitet.                                                                                            im Herbs
                                                                                Und natürlich erhalten AbsolventInnen auch weiter-
                Die Module wurden auf ihre Relevanz und Aktuali-                hin, nach Abschluss aller Module, bei einer feierlichen                statt!
                tät überprüft, überarbeitet und ergänzt sowie mit               Übergabe das „OÖ LAK Betriebsrats – Diplom" und ein
                neuen Themen erweitert.                                         topaktuelles Tablet überreicht!

                          Sichern Sie sich gleich Ihre Teilnahme und melden Sie sich noch heute an:                                             Gleich
                          www.lak-ooe.at/bildung/seminarprogramm/                                                                             anmelden!
                         Modul I: Grundzüge des Arbeitsrechts von A-Z
                         Termin 1: Mo, 19.10.2020, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau
                         Termin 2: Do, 14.01.2021, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg

Frü
Modhuer
      l II &
               III
                         Modul II: Arbeits- und Sozialrecht
                         Termin 1: Mo, 09.11.2020, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg
                         Termin 2: Do, 04.02.2021, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau

                         Modul III: Grundlagen Betriebsrat, Datenschutz
                         Termin 1: Do, 26.11.2020, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg
                         Termin 2: Di, 23.02.2021, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau

Neu:
     BR-Fo
          nds
                         Modul IV: Betriebsratswahl, Betriebsratsfonds
                         Termin 1: Do, 10.12.2020, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau
                         Termin 2: Di, 09.03.2021, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg

                         Modul V: Social Media für den Betriebsrat
                         Termin 1: Do, 22.10.2020, 9 – 17 Uhr, Wifi Grieskirchen
                         Termin 2: Do 18.03.2021, 9 – 17 Uhr, Wifi Grieskirchen

Frü
Modhuer
      l VII &
                         Modul VI: Kommunikation – Konflikte gut lösen
                 VIII
                         Termin 1: Di, 17.11. & Mi, 18.11.2020, 9 – 17 Uhr, Parkhotel Stroissmüller
                         Termin 2: Mi, 24.03. & Do, 25.03.2021, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau
                         Bei der Anmeldung bitte ev. Nächtigungswunsch bekannt geben!
                         BR, denen das frühere Modul VII fehlt, besuchen nur den ersten Tag. BR, denen das
                         frühere Modul VIII fehlt, besuchen den zweiten Tag.

                     BR-Fortbildung | Verhandlungtechniken & Betriebsratsfonds
                     Termin 1: Mo, 12.10.2020                                        Termin 2: Di, 02.03.2021
                     Zielgruppe: AbsolventInnen des BR-Diplom-Lehrgangs              Inhalt Vormittag: Verhandlungsweisen & Verhandlungstaktiken
                     Seminarort: Hotel Kremstalerhof, Leonding                       Inhalt Nachmittag: BR-Fonds (gesetzl. Grundlagen, BR-Umlage, Kassa-
                     Teilnehmerzahl: max. 12 Personen                                verwalter, Kassabuch, Rechnungsprüfer, Revision, etc.)

                                                                                             Alle Infos aktuell auf:
  12                      Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                                                                                             www.landarbeiterkammer.at/ooe
are,
                                                                                                                                                        nz
 rund                                                                                                                                         hko
                                                                                                                                                 mp
                                                                                                                                                    ete
                                                                                                                                          Fac
ona-
men                                                                 Aus- und Weiterbildung
gt
n,
un                          ADR – Gefahrgut
st                                                                                       Ausbildung                                       26.–28.1
                                                                                                                                                  1
                            GefahrgutlenkerIn Aus- und
                            Fortbildung mit Prüfung
                                                                                         zum(r) StaplerfahrerIn                             2020
                                                                                         Inhalt: Theoretische und praktische Ausbildung
                      Termine ADR-Basisausbildung                                        gemäß den aktuellen Verordnungen und Gesetzen
                                                                                         Voraussetzung: Vollend. 18. LJ, geistige & körperli-
                      »   Fr, 7., Sa, 8. und So, 9. August 2020
                                                                                         che Eignung, Kenntnisse der deutschen Sprache in
                      »   Fr, 25., Sa, 26. und So, 27. September 2020
!                     »   Fr, 16., Sa, 17. und So, 18. Oktober 2020
                                                                                         Wort & Schrift
                                                                                         Ort: Zentralraum Linz-Wels-Enns bzw. vor Ort
                      »   Freitag jeweils 18 – 22 Uhr, Samstag & Sonntag, 9 – 17 Uhr     Unterrichtseinheiten: 25 UE, jeweils 8 – 17 Uhr
                                                                                         Prüfung: schriftlich
                      » Inhalt: Rechtliche und praktische Beförderungsvorschriften für   TeilnehmerInnenanzahl: mind. 10, max. 25 Personen
                          den Transport von gefährlichen Gütern lt. gesetzl. Grundlage
                                                                                         Seminarkosten: 230,00 € p.P.
                      »   Praktische Übung: Feuerwehr Mistlbach
                      »   Kurskosten: 390,00 € plus 20,00 € für die Ausstellung der
                          Scheckkarte                                                    ÖBF AG                                              24.11.
                      »   Seminarort: Cafe zum alten Backhaus, 4064 Oftering                                                                 2020
                      »   Unterrichtseinheiten: 18 Unterrichtseinheiten                  Betriebsräte-Seminar
                      »   Prüfung: schriftlich
                                                                                         Für Arbeiter-BetriebsrätInnen der ÖBF aus OÖ und
                                                                                         Salzburg findet ein BR-Seminar im Hotel Weinberg,
                      Termine ADR-Fortbildung                                            Regau statt.
                      Lt. den gesetzlichen Bestimmungen muss die Nachschulung            ReferentInnen der OÖ LAK informieren über die Rech-
                      vor Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren bzw. frühestens 1 Jahr      te & Pflichten von BetriebsrätInnen, Neuerungen aus
                      vorher durchgeführt werden - allerdings muss die Fortbildung       dem Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und ste-
                      unbedingt vor Ablauf der Bescheinigung absolviert werden.          hen für aktuelle Fragen und Anliegen zur Verfügung.
                                                                                         Weiters informiert der Zentralbetriebsrat über Aktu-
                      » Sa, 8. & So, 9. August 2020 Uhr, jeweils von 9 – 17 Uhr          elles aus den ÖBF, KV, Betriebsvereinbarung, etc.
                      » Sa, 26. & So, 27. September 2020, jeweils von 9 – 17 Uhr
                      » Sa, 17. & So, 18. Oktober 2020, jeweils von 9 – 17 Uhr
                      » Inhalt: Weiterbildung gem. GGBG und ADR zur Verlänge-            Neuerungen in der                                    3.12.
                          rung der Bescheinigung
                                                                                         Lohnverrechnung                                     2020
                      » Kurskosten: 380,00 € plus 20,00 € für die Ausstellung der
                          Scheckkarte
                                                                                         Seminarort: Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach
                      »   Seminarort: Cafe zum alten Backhaus, 4064 Oftering
                                                                                         Zielgruppe: LeiterInnen & MitarbeiterInnen des Rech-
                      »   Unterrichtseinheiten: 18 Unterrichtseinheiten                  nungswesens, BetriebsrätInnen, KammerrätInnen
                      »   Prüfung: schriftlich                                           Inhalt: Neuerungen aus der Sozialversicherung,
                                                                                         Lohnsteuer und Arbeitsrecht, Kollektivvertrag (Stun-
                                                                                         denabrechnung, Arbeitszeitaufzeichnung, etc.)
                      Infos zur Fristverlängerung aufgrund der
                                                                                         Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
                      Maßnahmen zur Coronavirus-Bekämpfung:                              Voraussetzung: LAK-Kammermitglied
                      www.lak-ooe.at/fristen/                                            Referent: Roland Pühringer
    www.pixabay.com

                          Ihre Anmeldemöglichkeiten
                             0732 600 273-15                   bildungsverein@lak-ooe.at               www.lak-ooe.at/bildung/seminarprogramm/
    pixabay.com

                      Alle Infos aktuell auf:
                                              verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                      www.landarbeiterkammer.at/ooe
                                                                                                                Coronavirus & Recht!                         13
                                                                                                                                                             13
PraktikantInnen-1x1 – Meine Rechte und Pflichten
     Ferialjob                                  Landwirtschaftliche Praktika                Langes Pflichtpraktikum
     Ein „Ferialjob“ wird von SchülerInnen      Für SchülerInnen in Höheren Lehr-           Für das lange Pflichtpraktikum (mehr
     und StudentInnen in deren Ferien vor-      anstalten und Fachschulen in der            als vier Monate) gebührt eine mo-
     dergründig zum Zuverdienst – nicht je-     Land- und Forstwirtschaft (aus-             natliche      „Lehrlingsentschädigung“
     doch zu Ausbildungszwecken – absol-        genommen Gartenbau, Forstwirt-              entsprechend dem ersten Lehrjahr –
     viert. Dabei handelt es sich gewöhnlich    schaft, Forstgarten und -pflege             derzeit liegt diese bei brutto 670,00 €.
     um ein befristetes Arbeitsverhältnis,      sowie landwirtschaftliche Lagerhal-         Hier kommen die KV-Bestimmungen
     auf welches die arbeitsrechtlichen Be-     tung) sind insbesondere das kurze           wie bei Lehrlingen (zB Sonderzahlun-
     stimmungen (KV-Mindestlohn, Urlaub         und das lange Pflichtpraktikum we-          gen, Krankenstand, Urlaub usw.) zur
     usw.) zur Anwendung gelangen. Für          sentlich, welche im Kollektivvertrag        Anwendung, weshalb hier der Abzug
     gewöhnlich werden „Ferialpraktikan-        für Landarbeiter geregelt werden.           des Sachbezugswerts einer freien Sta-
     ten“ als Urlaubsvertretung der Stamm-                                                  tion – maximal in der Höhe von brutto
     belegschaft herangezogen.                  Kurzes Pflichtpraktikum                     196,20 € – zulässig ist.
     Volontariat                                Für das kurze Pflichtpraktikum (bis         Unabhängig der Dauer des vorgese-
                                                vier Monate) gebührt eine monat-            henen Pflichtpraktikums gebührt Stu-
     Ein „Volontariat“ wird freiwillig von      liche Mindestentschädigung in der           dentInnen eine monatliche „Lehrlings-
     SchülerInnen und StudentInnen absol-       Höhe der ASVG-Geringfügigkeits-             entschädigung“ entsprechend des
     viert, um für Ausbildungszwecke erste      grenze – derzeit (2020) liegt diese         zweiten Lehrjahres – derzeit liegt die-
     praktische Erfahrungen und Fertigkei-      bei brutto 460,66 €.                        se bei brutto 760,00 €.
     ten zu sammeln. Volontäre unterliegen
     keiner Arbeitspflicht und haben daher      Sofern die Entschädigung vorge-             Ebenso gebührt unabhängig von der
     auch keinen Anspruch auf Entgelt.          nannten Betrag (Anm. „Geringfü-             Dauer den PflichtpraktikantInnen im
                                                gigkeitsgrenze“) nicht übersteigt, ist      Gartenbau, auf welche im Gegensatz
     Pflichtpraktikum                           die/der PraktikantIn über ihre/sei-         zu obigen Ausführungen der Kollek-
     Ein „Pflichtpraktikum“ ist verpflichtend   nen DienstgeberIn lediglich unfall-         tivertrag für Gartenbaubetriebe zur
     von SchülerInnen und StudentInnen im       versichert, nicht aber kranken- und         Anwendung gelangt, eine monatliche
     Rahmen der Studienordnung oder ei-         pensionsversichert.                         „Lehrlingsentschädigung“ entspre-
     nes Lehrplanes vordergründig zu Aus-                                                   chend des zweiten Lehrjahres – der-
     bildungszwecken zu absolvieren. Dabei                                                  zeit liegt diese bei brutto 780,00 €.
                                                 » Hinweis: Sofern beim kurzen
     handelt es sich üblicherweise um kein
                                                 Pflichtpraktikum eine freie Stati-
     Arbeitsverhältnis (sog. „echtes Prakti-                                                 » Hinweis: Arbeitnehmerschutz-
                                                 on gewährt wird, zB Wohnmög-
     kum“), weshalb kein Entlohnungsan-                                                      bestimmungen sind bei sämtli-
                                                 lichkeit und Verpflegung, darf
     spruch per se, sondern lediglich eine                                                   chen Praktika jedenfalls zu be-
                                                 diese nicht von der Mindestent-
     „Aufwandsentschädigung“ vorgesehen                                                      achten!
                                                 schädigung abgezogen werden.
     werden kann und auch die üblichen
     arbeitsrechtlichen Bestimmungen kei-
     ne Anwendung finden. Im Gegensatz
     dazu gibt es für Pflichtpraktikanten in              Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
     der Landwirtschaft und im Gartenbau                                  vor Vollendung des 15.      vor Vollendung des 18. Le-
     in den jeweiligen Kollektivverträgen                                      Lebensjahres                   bensjahres
     Bestimmungen zur Entlohnung.                                                                      max. 40 h, Ausnahmen für
                                                  Wochenarbeitszeit            max. 35 h               Durchrechnungszeitraum
      » Hinweis: Für die Zuordnung ist            Tagesarbeitszeit              max. 7 h                        max. 8 h
      nicht deren Bezeichnung son-
      dern die tatsächliche Tätigkeit                                                                 mind. 12 h, gesetzl. Ausnah-
                                                  Tägliche Ruhezeit            mind. 14 h                 mefälle mind. 11 h
      ausschlaggebend. Wird zB ein
      „Pflichtpraktikant“ anstatt zu Aus-         Beschäftigungszeit im    von 6 – 19 Uhr, ge-        von 5 – 19 Uhr, gesetzl. Aus-
      bildungszwecken, ausschließlich                                     setzl. Ausnahmefälle
                                                  Rahmen                                                 nahmefälle bis 22 Uhr
                                                                                 ab 5 Uhr
      als Arbeitskraft (zB Urlaubsver-
      tretung) herangezogen, kann dies                                     mind. 41 h, grund-
                                                  Wöchentliche unun-                                mind. 41 h, grundsätzl. Sonntag
                                                                          sätzl. Sonntag + Mon-
      durchaus zu einem befristeten Ar-           terbrochene Freizeit                                 + Montag oder Samstag
                                                                            tag oder Samstag
      beitsverhältnis und somit zu einem
      Entlohnungsanspruch wie bei „Fe-            Tägliche Arbeitspause   Durchgehend 30 Min.            Durchgehend 30 Min.
      rialpraktikanten“ führen.                   Überstunden                  unzulässig                      unzulässig

                                                                             Alle Infos aktuell auf:
14        Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                                                                             www.landarbeiterkammer.at/ooe
Arbeiten bei großer Hitze
              www.pixabay.com

              Für viele Menschen ist die Arbeit in den Sommermonaten eine schweißtreibende Angelegenheit. ArbeitnehmerInnen,
              die an heißen Tagen im Freien genauso wie bei Schlechtwetter ihrer Arbeit nachgehen müssen, sind dabei großer Be-
              lastung durch Hitze, UV-Strahlen und Ozon ausgesetzt. Wir haben die fünf wichtigsten Fragen zu diesem Thema aus
              arbeitsrechtlicher Sicht beantwortet:

              Welche Gefahren drohen bei               Welche Maßnahmen kommen in                • geringe körperliche Belastung
              Arbeiten unter großer Hitze und          Frage?                                      (Sitzen, Büroarbeit): mind. 19 °C
              intensiver Sonneneinstrahlung?                                                       und max. 25°C
                                                          Bereitstellung alkoholfreier Ge-
                 Erhöhtes Unfallrisiko, Fehleran-      tränke                                    • normale körperliche Belastung
              fälligkeit                                                                           (Stehen): mind. 18 °C und max.
                                                          Abschattung des Arbeitsplatzes zB
                                                       durch Sonnenschirme/-segel                  24 °C
                 Hitzschlag (Hautrötung, schnelle
              Atmung, beschleunigter Herzschlag,          Schutzkleidung, zB Sonnenhüte,         • hohe körperliche Belastung
              Bewusstseinstrübung), Koma (Ach-         Nackenschutz, Kühlwesten, UV-               (handwerkliche Tätigkeiten):
              tung: Lebensgefahr)                      sichere Kleidung, Brillen                   mind. 12 °C
                 Hitzekollaps (Blutdruckabfall,           Sonnenschutzmittel                        Ausnahmen sind möglich, wenn
              Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit         gekühlte Mannschaftscontainer/         die Art der Nutzung des Raumes
              und Ohnmacht)                            Aufenthaltsräume                          obige Werte nicht zulässt (zB Glas-
                 Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel,        Kühlbox/Kühlschrank für Getränke       haus, Kühllager)
              heftige Kopfschmerzen)                   und Speisen                                  Ein grundsätzliches Recht auf
                 Sonnenbrand (Risiko der Haut-            organisatorische Maßnahmen             eine Klimaanlage besteht nicht
              krebsentstehung)                         (Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittags-
                 sinkende Arbeitsleistung und Ar-      hitze meiden)                             Was tun bei Hitze-Notfällen –
              beitsqualität (30-70 % bei sommerli-        Unterweisung der Arbeitnehmer          Erste Hilfe Maßnahmen?
              cher Hitzeperiode)                       in Erste-Hilfe-Leistungen, speziell bei
                                                       Hitzekollaps, Sonnenstich, Hitzschlag        Rettungskette in Gang setzen =
              Gibt es „hitzefrei“?                                                               ErsthelferIn (inkl. Notruf absetzen)
                                                          Innenbereich: Kleidungsvorschrif-      – Rettungsdienst – Krankenhaus (im
                Es sind keine Temperaturgrenzen        ten lockern (leichtes Schuhwerk,
              gesetzlich festgelegt -> kein Anspruch                                             Zweifel IMMER die Rettung verstän-
                                                       sommerliche Kleidung), Bereit-            digen!)
              auf „hitzefrei“ bei bestimmten Tem-      stellung von Ventilatoren (Zugluft
              peraturen.                               vermeiden), Lüften am Morgen und            ArbeitnehmerInnen nicht unbe-
                 ABER: Die/Der ArbeitgeberIn ist       Abend (Nachtabkühlung), Abschat-          aufsichtigt lassen
              gesetzlich verpflichtet Maßnahmen        tung durch Außenjalousien                   Flachlagerung in einem kühlen
              zu setzen, um Hitzebelastungen so        Was gilt für Arbeiten im Innen-           Raum, Beine hochlagern
              gering wie möglich zu halten (Für-
              sorgepflicht). Dabei haben kollek-
                                                       bereich?                                    Flüssigkeitszufuhr
              tive Maßnahmen (zB Sonnensegel)            Die/Der ArbeitgeberIn hat dafür zu         wassergetränkte, kühle Tücher
              Vorrang vor individuellen (zB Son-       sorgen, dass möglichst folgende Luft-     in den Nacken und auf Hautflächen
              nencreme).                               temperaturen eingehalten werden:          legen
pixabay.com

              Alle Infos aktuell auf:
                                      verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
              www.landarbeiterkammer.at/ooe
                                                                                                    Coronavirus & Recht!                15
                                                                                                                                        15
Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des
 Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

     Maßnahmen um CO2-Emissionen zu reduzieren
     Der menschengemachte Klimawandel ist in aller Mun-                                                                             höhere Einkommen bedeuten meist auch einen höheren
     de und „der zentrale Faktor" ist der weltweit steigende                                                                        CO2-Ausstoß“, betont Co-Autor Dominik Wiedenhofer
     Energieverbrauch und somit CO2-Ausstoß. Verantwortlich                                                                         vom Institut für Soziale Ökologie an der BOKU.
     dafür sind, in der Reihenfolge der Emissionsmenge die
                                                                                                                                    Um diese Potentiale auch ausschöpfen zu können und so-
     sie ausstossen, zB die Erzeugung von Strom und Wärme,
                                                                                                                                    mit einen wichtigen Beitrag zu einem klimafreundlichen
     die Mobilität (primär Autos & LKWs) sowie die Industrie
                                                                                                                                    Leben zu ermöglichen, müsse einiges getan werden. Hier-
     und Bauwirtschaft. Dennoch, wie ein internationales For-
                                                                                                                                    zu einige Beispiele:
     schungsteam unter Beteiligung der Universität für Boden-
     kultur Wien bestätigt, kann jede und jeder von uns durch                                                                       • Herstellung von Kostenwahrheit durch einen konse-
     die Veränderung des Konsumverhaltens zur CO2-Redukti-                                                                            quent steigenden CO2-Preis, Reform des Emissions-
     on beitragen.                                                                                                                    handels
     Jetzt, wo Corona-bedingte Beschränkungen gelockert                                                                             • Strengere Umweltgesetze und Produkt-Effizienz-Stan-
     wurden, ist eine gute Zeit um individuelle Beiträge zur                                                                          dards (zB bei Autoabgasen, Passiv- und Niedrigener-
     Bekämpfung der Klimakrise ins Auge zu fassen, sowie die                                                                          giehaus, Verbot von Ölheizungen)
     notwendigen Rahmenbedingungen für ein klimafreundli-
     ches Leben zu schaffen. Ein Team aus ForscherInnen, un-                                                                        • Schaffung notwendiger Infrastrukturen (zB Ausbau
     ter der Leitung von Diana Ivanova, Universität Leeds und                                                                         öffentlicher Verkehr und Fernwärme, Förderung von
     unter Mitarbeit von Dominik Wiedenhofer, Universität für                                                                         thermischer Sanierungen)
     Bodenkultur, hat das Potential zur Reduktion von Emissi-                                                                       • Umsetzung klimafitter Verkehrs- und Raumplanung
     onen im Bereich Ernährung, Mobilität und Wohnen aus                                                                              (zB eine Raumplanung, die den Verzicht auf das Auto
     vorhandener Forschung zusammengefasst und 66 Maß-                                                                                ermöglicht, die Zersiedelung stoppt und den Erhalt
     nahmen identifiziert.                                                                                                            von Stadt- und Dorfstrukturen ermöglicht)
     Folgende Grafik zeigt die Top 10 -Maßnahmen nach deren
     Potential CO2 zu reduzieren, sowie mögliche Bandbreiten                                                                        Einsparpotential Mobilität
     je nach konkreter Umsetzung:                                                                                                   Das Ergebnis der Studie zeigt, dass die Mobilität das
     Top-10 Maßnahmen die persönliche Klimabilanz zu verbessern
                                                                                                                                    größte Potential für die Emissions-Reduktionen birgt. Da-
                      Min    Median   Max                                                                                           bei belegt Platz Eins ein Auto-freies Leben, gefolgt vom
     1                0.6    2.04     3.6    Auto-freies Leben                                                                      Wechsel zur Elektromobilität und der Vermeidung von
                                                                                                                                    Langstrecken-Flügen. Damit ließen sich lt. den Ergebnis-
     2               –1.91    1.95    5.4    Elektromobilität
                                                                                                                                    sen dieser Studie bis zu 1,7 Tonnen CO2-Emissionen pro
     3               0.73     1.68    4.46   Ein Flug weniger (Langstrecke)                                                         Kopf und Jahr einsparen.
     4               0.31     1.6     2.51   Grüner Strom                                                                           Sowohl Automobilität als auch Flugreisen steigen stark
     5               0.22    0.98     2.24   Öffentlicher Verkehr (wo vorhanden)                                                    mit höherem Einkommen, daher sind diese Optionen
                                                                                                                                    besonders wichtig in wohlhabenden Ländern. „Darüber
     6               0.02    0.895    1.93   Renovierung und Sanierung
                                                                                                                                    hinaus ist die Mobilität der Bereich, wo öffentliche Infra-
     7               0.37     0.8     2.12   Vegane Ernährung                                                                       strukturen und Dienstleistungen die Voraussetzung da-
     8               0.09    0.795    1.27   Wärmepumpe
                                                                                                                                    für sind, ob Menschen überhaupt nachhaltig mobil sein
                                                                                                                                    können oder ob sie mit dem Auto fahren müssen“, so
     9               0.13    0.65     0.87   Effizientes Kochen & Lagerung v. Lebensmitteln
                                                                                                                                    Wiedenhofer.
                                                                                                                                                                                                  Grafik: Vereinten Nationen

     10              0.07    0.64     1.27   Heizen mit Erneuerbaren Energien
                                                                Mittlere potentielle Reduktion (Tonne C02eq-Fußabdruck/Kopf/Jahr)   Einsparpotential Ernährung und Wohnen
     „Die Umsetzung allein dieser 10 Maßnahmen hätte ein                                                                            Im Bereich der Ernährung ist klar zu empfehlen, weniger
     enormes Reduktions-Potential von rund 9 Tonnen CO2-                                                                            Fleisch und mehr Gemüse zu konsumieren sowie auf Bio-
     Emissionen pro Kopf und Jahr, speziell in einem wohlha-                                                                        und regionale Produkte zu achten, gefolgt von Effizienz-
     benden und konsum-intensiven Land wie Österreich. Und                                                                          maßnahmen beim Kochen und Kühlen von Lebensmitteln.

                                                                                Alle Infos aktuell auf:
16           Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
                                                                                www.landarbeiterkammer.at/ooe
Sie können auch lesen