Präsident Eugen Preg - OÖ Landarbeiterkammer
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FOLGE 343 JULI 2020 www.pixabay.com Präsident Eugen Preg Nachruf auf Seite 4 und 5 Danke – Betreuung Neue Termine für Arbeiten Kollektiv- Dr. Wolfgang Ecker und Pflege Seminare und bei großer Hitze verträge BR-Diplom Lehrgang Seite 2 – 3 Seite 8 – 10 Seite 12 – 13 Seite 15 Seite 19 – 23 www.landarbeiterkammer.at/ooe verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 1
INHALT Neuer Direktor der OÖ LAK 2 Danke! 3 Eugen Preg war das Gesicht und die Stimme unserer Kammer 4 Ärger wegen einer Bonitätsdatenbank 6 Neue Aufgaben & Herausforderungen 7 Wer bestimmt, wann zu arbeiten ist? 7 Betreuung und Pflege von Angehörigen 8 Das Wichtigste zum Pflegegeld 10 Quer durch‘s Lånd 11 BR-Diplom Lehrgang und BR-Fortbildung 12 ADR – GefahrgutlenkerIn Aus- und Fortbildung mit Prüfung 13 Ausbildung zum(r) StaplerfahrerIn 13 ÖBF AG BR-Seminar 13 v.l.: Mag. Lukas Scharinger, neuer Leiter der Abteilung Recht, der scheidende Kammerdirektor Neuerungen in der Lohnverrechnung 13 Dr. Wolfgang Ecker und der neue Direktor der OÖ LAK Dr. Siegfried Glaser PraktikantInnen-1x1 – Meine Rechte und Pflichten Arbeiten bei großer Hitze 14 15 Neuer Direktor der OÖ LAK Maßnahmen um CO2-Emissionen Dr. Siegfried Glaser übernahm mit es, den erfolgreichen Kurs konsequent zu reduzieren 16 1. Juni 2020 als neuer Direktor die weiterzuführen. Ich freue mich auf die ÖGK – Ihre Ansprechpartnerin Leitung der OÖ LAK. Der bisherige neue Herausforderung!” in allen Fragen rund um Gesundheit 18 Kammerdirektor, Dr. Wolfgang Ecker, Kollektivverträge 19 In seiner Freizeit versucht Glaser „sei- beendete mit 31. Mai 2020 seine lang- Herzlich Willkommen im Team 21 nen Horizont" durch nicht alltägliche jährige erfolgreiche Amtszeit. Fotoregistrierungsstellen 21 Reisen in ferne Länder zu erweitern. IMPRESSUM 23 Dr. Wolfgang Ecker: „Ich blicke auf Persönlichen Ausgleich findet er in der Service- und Informationstage 24 über 34 arbeitsreiche, aber sehr er- aktiven Teilnahme an Laufveranstal- füllende Jahre mit tollen Menschen tungen und in der passiven Teilnahme in der Kammer zurück. Ich freue im Stadion seines Lieblingsfußballver- mich, dieses Team und meine Aufga- eins. Siegfried Glaser ist verheiratet ben in die erfahrenen Hände unseres und hat drei erwachsene Kinder. KONTAKT Rechtsabteilungsleiters, Dr. Siegfried Glaser, zu übergeben. Ich wünsche Neuer Leiter der Rechtsabteilung ihm in seiner neuen Funktion ebenso Mag. Lukas Scharinger übernahm mit DIREKTION viel Freude wie Erfolg." 1. Juni 2020 die Leitung der Rechts- 0732 65 63 81-11 Abteilung RECHT Nach abgeschlossener Schriftsetzer- abteilung. Der begeisterte Sportler 0732 65 63 81-22 lehre und mehrjährigem Gesellenda- studierte Rechtswissenschaften an seins maturierte Siegfried Glaser am der Uni Wien und absolvierte danach Abteilung FÖRDERUNGEN Bundesgymnasium für Berufstätige seine Gerichtspraxis. Seit September 0732 65 63 81-24 in Linz. Seine wahre Berufung fand er 2016 ist er als Rechtsreferent in der Abteilung BILDUNG im Studium der Rechtswissenschaften LAK tätig. 0732 60 02 73-0 und anschließendem Einstieg im Jahre Der 31-jährige über seine neue Aufga- BEREICHSBETREUERIN 1994 in die Landarbeiterkammer als Mag.a Sandra Schrank be: „In meiner Funktion als Leiter der Leiter der Rechtsabteilung. Rechtsabteilung kann ich mich noch 0664 596 36 37 BEREICHSBETREUER Der Ottensheimer über seine neue intensiver für die arbeits- und sozial- Gerhard Hoflehner Aufgabe: „Ich übernehme von Dr. rechtlichen Belange unserer Kammer- 0664 326 04 14 Ecker ein wohlbestelltes Haus. Die mitglieder einsetzen. Eine Heraus- Landarbeiterkammer ist eine service- forderung stellt in nächster Zeit die orientierte Interessenvertretung, die Implementierung des neuen bundes- www.landarbeiterkammer.at/ooe sich besonders durch Innovationsgeist einheitlichen Landarbeitsrechts dar. und die Begeisterungsfähigkeit seiner Es gibt also genug zu tun im Interesse www.facebook.com/lakooe Belegschaft auszeichnet. Mein Ziel ist unserer Mitglieder.” Alle Infos aktuell auf: 2 Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe
Ich habe mich bemüht den Anforderun- mengearbeitet haben. Es war immer gen gerecht zu werden und Lösungen das Bemühen da, Lösungen zu finden. zu finden, die die Sache der Dienstneh- Dazu gehört das Vertreten des eigenen merInnen in der Land- und Forstwirt- Standpunkts genauso, wie die Bereit- schaft voranbringen. Auf allen Ebenen schaft dem anderen zuzuhören und zu und bei allen Tätigkeiten war mein zen- respektieren. Ich habe mich bemüht dies trales Denken und Handeln immer auf so umzusetzen und habe auch immer Nach 26 Jahren als Direktor der OÖ das Wohl der OÖ Landarbeiterkammer gespürt, dass dieser Respekt der Kam- Landarbeiterkammer gebe ich diese und ihre Mitglieder gerichtet. Sie war mer gegenüber auch vorhanden war. Funktion nun in neue, jüngere Hände. ein Teil meines Lebens und es wird mich Aber vor allem anderen bedanke ich Gemeinsam mit meinem Präsidenten auch weiter begleiten. mich bei den BetriebsrätInnen für ihre und Freund Eugen Preg, dessen Tod ich Nun ist es Zeit für mich zu gehen und hervorragende Arbeit und den Schul- bis heute nicht wirklich begreifen kann, danke zu sagen. terschluss, den sie mit der Landarbei- wurde dieser Wechsel seit längerer Zeit terkammer immer pflegen. Es ist eine Zuerst möchte ich mich an dieser Stelle vorbereitet. Schon zu Beginn meiner der zentralen Aufgaben der Kammer bei meinen Präsidenten bedanken. Wal- Vereinbarung über die Altersteilzeit, sie nach Kräften zu unterstützen und ter Lehner, der mein Mentor und Freund und die Art und Weise wie diese aus- ihnen bei immer wieder auftretenden war, von dem ich viel gelernt habe, vor gestaltet wurde, war klar, dass sich im Schwierigkeiten zu helfen. Dies gilt allem wie wichtig Loyalität ist. Eugen zweiten Abschnitt der Vertragslaufzeit auch für alle Mitglieder unserer Kam- Preg, mit dem ich mehr als 30 Jahre in meine Arbeitszeit auf acht Wochen- mer. Sie haben uns immer ein großes den verschiedenen Funktionen eng zu- stunden reduzieren wird. Es ist wohl Maß an Vertrauen entgegengebracht, sammengearbeitet habe und mit dem unbestritten, dass es mit diesem Ar- den Kontakt zu uns gesucht und somit ich die letzten 20 Jahre die Kammer füh- beitszeitausmaß nicht möglich ist, eine der Kammer die wahre Daseinsberech- ren durfte, in einer offenen und freund- Führungsposition sinnvoll auszuüben. tigung gegeben. Wir bemühen uns im- schaftlichen Art, um die uns die anderen Deshalb wurden schon im vorigen Jahr mer, alle Möglichkeiten auszuschöpfen Kammern immer beneidet haben. die Weichen gestellt und der bisherige und ihre Interessen zu wahren und die Leiter der Rechtsabteilung Dr. Siegfried Ich bedanke mich bei allen Funktionär- wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Glaser zu meinem Nachfolger ernannt Innen für die gute Zusammenarbeit, für Rahmenbedingungen zu verbessern. und ich werde mich in dieser Zeit der das Vertrauen und für den gemeinsa- Es war mir eine Ehre für die gemein- Durchführung von einigen Projekten men Weg über alle politischen Grenzen samen Ziele zu arbeiten und ich hoffe, und den Berufsjägern widmen. hinweg. Mit vielen von ihnen verbindet dass ich ein Stück weit helfen konnte, Damit weiß ich, dass die Kammer in gute mich eine persönliche Freundschaft, diese Ziele zu verwirklichen. Nicht alles Hände gelangt. Dr. Siegfried Glaser ist welche auch nach deren Pensionierung konnte erreicht werden, aber 100 % seit 1994 in der OÖ Landarbeiterkam- angehalten hat. In diesen Dank ein- gibt es im wahren Leben nicht. mer tätig. Als Leiter der Rechtsabteilung geschlossen sind auch jene, die diese kennt er, wie kein anderer, die Sorgen Welt viel zu früh verlassen haben, na- Die Welt steht nun vor neuen, bisher und Wünsche unserer Mitglieder. Er hat mentlich seien diesbezüglich erwähnt ungeahnten Herausforderungen. Da al- aber auch den Blick für das Ganze und ist Vizepräsident Sepp Reisenbichler und les zusammenhängt, wird dies auch die ein hervorragender Verhandler. Kammerrat Johann Riepl. DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft betreffen. Ich bin mir si- Für mich war die Zeit in der OÖ Land- Zutiefst verpflichtet und verbunden fühle cher, dass es, unter der Führung von Dr. arbeiterkammer eine sehr erfüllende. ich mich auch meinen Mitarbeiterinnen Siegfried Glaser, mit der Kammer gut Es gibt nichts Schöneres als für Men- und Mitarbeitern. Sie haben sich all die weitergeht und dass diese neuen Her- schen zu arbeiten, zu helfen und Dinge Jahre in hervorragender Weise einge- ausforderungen gemeistert werden. in Bewegung zu bringen und weiter zu setzt und waren in schwierigen Zeiten entwickeln. Bei meinen vielen Gesprä- weit über das normale Maß hinaus bereit In diesem Sinne darf ich jedem einzel- chen in den Betrieben und mit den Mit- ihren Beitrag zu leisten und für unsere nen von Ihnen alles erdenklich Gute, viel gliedern habe ich immer wieder fest- Kammermitglieder da zu sein. Das Mit- Gesundheit und Freude privat und im gestellt, dass der Landarbeiterkammer einander hat immer im Vordergrund ge- Arbeitsleben wünschen und darf mich und mir persönlich immer ein hohes standen. Es ist ein hervorragendes Team. in einen neuen Lebensabschnitt verab- Vertrauen und viel Wertschätzung ent- schieden. Eine spannende Zukunft steht Mein Dank gilt auch allen Institutionen gegengebracht wurde. bevor, wir werden sie meistern. und Betrieben, mit denen wir zusam- pixabay.com Alle Infos aktuell auf: verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe Coronavirus & Recht! 3
Präsident Eugen Preg Die Welt stand still und ein dunkler Schatten legte sich über uns, als wir am 4. April 2020 die Nachricht vom Tod unseres Präsidenten bekommen haben. Wir alle sind bis heute noch fassungslos und können nicht begrei- fen, dass er nicht mehr unter uns ist, nicht mehr für uns da ist. zesse eingebracht wurden. Die sozia- Was aber bleibt ist die dankbare Erin- le Komponente dabei war ihm immer nerung an einen wahrhaft Großen un- wichtig und es war nicht zuletzt sein serer Kammer, an unseren Präsiden- Verdienst, dass auch in schwierigen ten und Freund. Zeiten die Saatbau Linz ein Vorzeige- betrieb in Sachen Mitarbeiterführung Mit kühlem Kopf und heißem Herzen geblieben ist. hat er sich sein ganzes Arbeitsleben lang für seine Leute, für die Dienst- Mit seiner Wahl in die Vollversamm- nehmerinnen und Dienstnehmer in lung der OÖ Landarbeiterkammer im der Land- und Forstwirtschaft ein- Jahre 1991 wurde er gleichzeitig Mit- gesetzt, für sie gekämpft und vieles glied des Prüfungsausschusses unse- weiterentwickelt und erreicht. Sein rer Kammer. Es war zu einer Zeit, die zentrales Denken war immer darauf für die Kammer sowohl intern als auch gerichtet, gerade dieser Arbeitneh- extern gewaltige Herausforderungen mergruppe jenen Stellenwert zukom- mit sich gebracht hat. Eugen Preg war men zu lassen, den sie verdient hat. in dieser wirklich kritischen Phase ein Dabei war er immer lösungsorientiert verlässlicher und kompetenter Part- und hat seine verschiedenen Funktio- ner, der mit Augenmaß und Kreativität nen dazu genützt, um das Leben der geholfen hat, selbst die größten Hür- Menschen ein Stück weit besser zu den zu überwinden. machen. Denn nicht die Funktionen Im Jahre 1997 wurde er zum Vizeprä- machen es aus, sondern das, was man sidenten gewählt. Der damalige Präsi- daraus macht. Und er hat sehr viel da- dent Walter Lehner war ihm Mentor raus gemacht. Er war das Gesicht und und Freund. Im Zuge der 60 Jahr Fei- die Stimme der OÖ Landarbeiterkam- er übergab dieser sein Amt an Eugen mer und ihrer Mitglieder. Preg. Seit Dezember 1999 war Eugen Seit 1988, also mehr als 30 Jahre, Preg Präsident der OÖ Landarbeiter- war Eugen Preg Vorsitzender des Be- kammer. Mit ihm ist die Institution triebsrates der Saatbau Linz. Schon gewachsen, hat ihre Leistungen konti- zu Beginn dieser Funktion ist es ihm nuierlich ausgebaut und neue Schwer- gelungen einen vorbildlichen Kollek- punkte gesetzt. Es war ihm ein beson- tivvertrag auszuhandeln und sicherzu- deres Anliegen, die Betriebsrätinnen stellen, dass die Interessen der Dienst- und Betriebsräte in den Unternehmen nehmerinnen und Dienstnehmer zu stärken und ihnen jeden Rückhalt maßgeblich in die Entscheidungspro- zu geben, der für diese Aufgabe not- 4 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Eugen Preg war das Gesicht und die Stimme unserer Kammer wendig ist. Arbeitsplatzsicherheit und klare Sprache und sein lösungsorien- Ausbildung waren weitere zentrale tiertes Verhandeln waren überall ge- Punkte. schätzt. Aber auch die Stärkung von Familie Doch das Wertvollste was wir verloren und der Rechte von Frauen waren ihm haben ist der Mensch Eugen Preg, der ein Anliegen. Vor allem aber hat er Gefährte, der Mitstreiter, der Freund. vielen unserer Mitglieder persönlich Die Gemeinschaft innerhalb der Kam- geholfen, denn die einzelnen Men- mer lag ihm besonders am Herzen. schen waren ihm wichtig, sie waren Wir werden die gemeinsamen Run- der Mittelpunkt seines Handelns und den vermissen, bei denen wir mit ihm er war immer für sie da. diskutiert haben. Vor allem aber wer- Eugen Preg hat auch dafür gesorgt, den wir die Stunden vermissen, in de- dass die OÖ Landarbeiterkammer nen wir einfach zusammengesessen weit über den landwirtschaftlichen sind und Freude hatten und gelacht Bereich hinaus ein hohes Ansehen haben. Wir alle verlieren mit ihm ei- genießt. Nach allen Seiten hin hat er nen Ratgeber, einen Freund, dem wir immer wieder das Gespräch gesucht viel zu verdanken haben und dem wir und Brücken gebaut, die bei den So- zu Dank verpflichtet sind. zialpartnern und in der Politik immer Dennoch ist dieser Verlust nicht mit Beachtung fanden. Sein Wort hatte dem zu vergleichen, den seine Fami- Gewicht. lie mit seinem Tod erlitten hat. Eugen In seiner gewerkschaftlichen Funktion Preg war ein Familienmensch, einer als Obmann des Oberösterreichischen dem diese Werte besonders am Her- und des Österreichischen Land- und zen gelegen sind. Man hat die Freude Forstarbeiterbundes ist es ihm gelun- gespürt, wenn er von zu Hause erzählt gen, die Rechte der Dienstnehmerin- hat oder wenn er mit seiner Karoline nen und Dienstnehmer konsequent bei den Kammerfahrten gemeinsam weiterzuentwickeln und neue Kollek- in unserem Kreis war. Es erfüllte ihn tivverträge abzuschließen. Seit dem mit Stolz und Freude, wenn er von Jahr 2000 hat er mit Leidenschaft ver- seinem Sohn Christian erzählen konn- handelt und war ein anerkannter So- te und seine Enkelin war sein Augen- zialpartner auf allen Ebenen. Er hatte stern. Unzählige Fotos hat er gemacht gute Kontakte zu den Betrieben, aber und gerne hergezeigt. Unsere Gedan- auch die notwendige Standfestigkeit ken sind auch immer ein Stück weit in den Verhandlungen. bei Ihnen. Aber auch auf österreichischer Ebene Wenn die Trauer verblasst, so sollte war Eugen Preg für seine Leute tätig. die Erinnerung an ihn uns immer ein Als Vorsitzender-Stv. des Österreichi- dankbares Lächeln ins Gesicht zau- schen Landarbeiterkammertages war bern, sie sollte uns Hoffnung geben er in viele Verhandlungen und Ent- und Zuversicht. Das wäre bestimmt in scheidungen auf ministerieller und seinem Sinne und er bleibt dadurch politischer Ebene eingebunden. Seine immer ein Teil von uns. www.pixabay.com Foto: ÖLAKT Foto: dpa verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 5
www.pixabay.com Ärger wegen Eintrag in einer Bonitätsdatenbank Immer wieder kommt es fähig sind, der Vertrags- Das Unternehmen darf die zwingende schutzwürdige vor, dass KonsumentInnen abschluss wegen früher Auskunft verweigern oder Gründe, die die Interessen der Abschluss eines Ge- nicht rechtzeitig bezahlter auch ein angemessenes die/des Betroffenen über- schäftes (zB eines Telefon- Rechnungen oder aber Entgelt verrechnen, wenn wiegen). vertrages oder einer Be- auch wegen fehlerhafter der Antrag offensichtlich stellung im Versandhaus) Einträge verweigert wird. unbegründet war oder ei- Für die Beantwortung von Unternehmen unter nen exzessiven Charakter des Antrages gelten die Verweis auf mangelnde Dieser Vorgangsweise ist hatte. Verweigert das Un- gleichen Fristen wie bei Kreditwürdigkeit verwei- man jedoch nicht schutz- ternehmen die Auskunft, der Auskunft. Lehnt das gert wird. Betroffene bzw. los ausgeliefert. Nach der kann die/der Betroffene Unternehmen eine Rich- alle KonsumentInnen ha- Datenschutz-Grundver- Beschwerde bei der Da- tigstellung oder Löschung ben das Recht, kostenlos ordnung ist nämlich jeder tenschutzbehörde ein- ab, kann die/der Betroffe- Auskunft über die von berechtigt, von jedem Un- bringen. ne Beschwerde bei der Da- Ihnen verwendeten Da- ternehmen, das seine per- tenschutzbehörde (www. ten zu erhalten und unter sönlichen Daten verwen- Stellt sich heraus, dass ein dsb.gv.at) einbringen. bestimmten Umständen det, zu verlangen, dass es unrichtiger oder gesetz- auch ein Widerrufsrecht. über die verwendeten Da- widriger Eintrag vorliegt, ten detailliert Auskunft er- so kann die/der Betroffene Unternehmen treffen die- teilt. Auch die Quelle, aus vom Unternehmen Rich- se Entscheidungen meist der die Daten stammen, tigstellung bzw. Löschung nach Einsicht in eine Bo- muss das Unternehmen verlangen. nitätsdatenbank. Solche dabei angeben. Ein sol- Datenbanken werden von ches Auskunftsbegehren Auch bei Vorliegen eines Kreditauskunftsdiensten, kann in jeder beliebigen richtigen und gesetzmä- wie etwa dem Kredit- Form gestellt werden. Da- ßigen Eintrages kann ein schutzverband (KSV) von mit es dokumentiert wird, Betroffener unter be- 1870, der CRIF GmbH oder ist aber die Schriftform stimmten Voraussetzun- der Firma Bisnode ge- sinnvoll. gen die Löschung von führt. Diese Auskunfteien Daten begehren (Wider- Mag.a Ulrike Weiß, MBA Das angeschriebene Un- spruchsrecht). Dies kann AK OÖ/Konsumenteninformation sammeln systematisch Da- ten über nicht rechtzeitig ternehmen ist verpflich- etwa dann der Fall sein, bezahlte Rechnungen und tet, unverzüglich, jeden- wenn die betroffene Per- Weitere Informatio- informieren andere Unter- falls aber innerhalb von son Gründe vorbringt, die nen und Links zur kos- nehmen darüber, wer als einem Monat ab Eingang sich aus ihrer persönlichen der Anfrage die Auskunft Situation ergeben. Laut tenlosen Selbstaus- kreditwürdig gilt und wer kunft bei gängigen nicht. kostenlos zu erteilen. Nur Datenschutzrecht gibt es in komplexen Fällen kann aber auch spezielle Ableh- Bonitätsdatenbanken Dies kann dazu führen, die Frist auf drei Monate nungsgründe für eine Lö- finden Sie auf: ooe. dass KonsumentInnen, verlängert werden. schung oder einen Wider- konsumentenschutz.at. die eigentlich zahlungs- ruf (zB beim Widerspruch: Alle Infos aktuell auf: 66 Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe
Neue Aufgaben & Herausforderungen Wer bestimmt, Johann Möslinger arbei- wann zu arbeiten ist? tet seit über 40 Jahren Mag. Lukas Scharinger | Abteilung RECHT in der OÖ Landarbeiter- kammer. Zu Beginn seiner langjährigen Tätigkeit im Lange Zeit konnte die/der DienstgeberIn einseitig be- Jahre 1977 war er für die stimmen, wann gearbeitet wird. Mittlerweile sehen aber landwirtschaftliche Wohn- gesetzliche Bestimmungen vor, dass sowohl das Aus- bauförderung eingesetzt. maß als auch die Lage der Normalarbeitszeit zwingend Schnell erwarb er sich zu vereinbaren sind. Sofern es keine Regelung durch Kenntnisse in arbeits- und Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt, müs- sozialrechtlichen Belangen, sen DienstgeberIn und DienstnehmerIn spätestens bei war sowohl für Betriebs- Dienstantritt vereinbaren, wie die Normalarbeitszeit auf rats- und LAK-Wahlen als die einzelnen Tage verteilt wird. Die Normalarbeitszeit auch Kollektivvertragsverhandlungen zuständig. Nach Ver- kann dabei auch ungleichmäßig verteilt werden. Beispiel: tretungstätigkeiten in verschiedenen Außenstellen war er DN mit 40h/Woche: Mo: 9h Di: 9h Mi: 8h Do: 9h Fr: 5h. für die Betreuung unserer Kammermitglieder in mehreren Empfehlenswert ist es, die Verteilung der Arbeitszeit auf Bezirken verantwortlich. Für Johann Möslinger müsste die einzelne Arbeitstage im Dienstvertrag schriftlich festzu- Berufsbezeichnung „Allrounder“ erfunden werden. Stets halten. Wird keine Vereinbarung getroffen, so wird die mit großer fachlicher Kompetenz zur Stelle – wann und im Betrieb übliche Normalarbeitszeit verbindlich. Die/ wo auch immer er in der Kammer gebraucht wurde – das der DienstgeberIn kann die Lage der Arbeitszeit jeden- zeichnet ihn im besonderen Maße aus. falls nicht einseitig bestimmen. Vor allem „Arbeit auf Zunächst wird der 62-jährige seinen Urlaub genießen und Abruf" oder „Arbeit nach Bedarf" ist damit nicht zulässig. anschließend in den Ruhestand treten. Mit der Pensionie- Eine Änderung der bestehenden Arbeitszeitverein- rung von Johann Möslinger gibt es einen Generationen- barung ist grundsätzlich nur einvernehmlich möglich. wechsel in der Rechtsabteilung und die 28-jährige Mag.a Einseitig kann die/der DienstgeberIn eine Änderung Katharina Lugmayr folgt ihm nach. Die Juristin verstärkt seit der Lage der Normalarbeitszeit nur anordnen, wenn: März unser Team in der Rechtsabteilung. » ein entsprechender Änderungsvorbehalt in der Ver- einbarung über die Lage der Arbeitszeit vorgesehen ist; Seit dem Jahre 1978 ist Pauline Gebetsberger die » die Änderung aus objektiven, in der Art der Arbeits- „gute Seele“ in Direktion leistung gelegenen Gründen sachlich gerechtfertigt ist; und Präsidium. Nun ist der » berücksichtigungswürdige Interessen der/des Ar- Zeitpunkt gekommen, wo beitnehmerIn dieser Einteilung nicht entgegenstehen sie sich nicht mehr nach (zB Betreuungspflichten für Kinder oder andere Ange- dem Terminkalender der hörige, Fort- und Weiterbildungskurse, erschwerte Ver- Kammerführung richten kehrsbedingungen für Hin- und Rückwege zur Arbeit, muss. Auch die adminis- Freizeitinteressen etc); trativen Arbeiten für die » der/dem ArbeitnehmerIn die Änderung für die je- Berufsjägervereinigung weilige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein gehören nun der Vergan- mitgeteilt wird. genheit an. Es müssen allerdings sämtliche aufgezählte Vor- Nach dem Urlaub verabschiedet sie sich nach 43 Dienst- aussetzungen erfüllt sein, damit die/der Dienst- jahren, drei Präsidenten und drei Direktoren in die wohl- geberIn die Änderung einseitig bestimmen kann. verdiente Pension. Mit Afrodita Drenski konnte bereits Einteilung durch Dienstplan: eine kompetente Nachfolgerin gefunden werden. Eine wechselnde Lage der Normalarbeitszeit durch Neben der fachlichen Kompetenz und der Tatkraft, die Frau monatliche Dienstpläne ist rechtlich zulässig, sofern Gebetsberger und Herr Möslinger tagtäglich in unser Team darin neben den betrieblichen Erfordernissen auch einbrachten, wird uns allen der große Schatz an Lebenser- die Interessen der einzelnen Beschäftigten berück- fahrung und ihre Empathie künftig am meisten fehlen. sichtigt werden und die 2-wöchige Mitteilungsfrist Die Pflichten sind erfüllt. Nun folgt die Kür. Wir wünschen eingehalten wird. Das heißt, dem Beschäftigten muss ihnen einen wohlverdienten Ruhestand bei bester Gesund- der jeweilige Dienstplan spätestens 2 Wochen vor heit. Beiden gebührt ein besonderes Dankeschön! Beginn des kommenden Monats mitgeteilt werden. pixabay.com Alle Infos aktuell auf: verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe Coronavirus & Recht! 7
www.pixabay.com Betreuung und Pflege von Angehörigen Pflegebedürftig zu werden kann jeden treffen – sei es durch Unfall, Krankheit oder mit zunehmendem Alter. In Österreich beziehen derzeit über 460.000 Personen Pflegegeld. Anspruch darauf haben Personen mit Aufenthalt im Inland und einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbehinderung, die ständig Betreuung und Hilfe von mehr als 65 Stunden monatlich erforderlich macht und dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert. Betreuung durch Angehörige den „Landarbeitern“ wird die entgelt- nommen werden, wenn das Kind das Die Möglichkeit, Kinder oder sonstige liche Freistellung für Pflegeverpflich- 10. Lebensjahr noch nicht vollendet Angehörige betreuen oder pflegen tungen auf Basis der „Dienstverhin- hat. Ein gemeinsamer Haushalt mit zu können, bekommt für Berufstä- derung aus wichtigen persönlichen dem Kind ist nicht erforderlich. tige immer mehr Bedeutung. Für Gründen“ geregelt. Woche 2 kürzere anfallende Betreuungsfälle Woche 1 kann einerseits eine Pflegefreistel- Eine zweite Pflegefreistellungswoche lung nach dem Urlaubsgesetz oder Für die Pflege naher Angehöriger re- pro Arbeitsjahr gibt es (ausschließ- die Entgeltsfortzahlungsregelung für gelt das UrlG den Anspruch auf eine lich) für die krankheitsbedingte Pfle- Dienstverhinderungen aus wichtigen bezahlte Pflegefreistellung von einer ge eines Kindes unter 12 Jahren. persönlichen Gründen in Anspruch Woche pro Arbeitsjahr. Die zweite Woche gebührt nur dann, genommen werden. wenn kein Anspruch auf Entgelt- Zu den nahen Angehörigen gem. fortzahlung aus sonstigen wichtigen Andererseits bestehen für länger an- § 16 UrlG gehören: Gründen gegeben ist. Leibliche Eltern dauernde Verpflichtungen Regelun- Personen, die in gerader Linie ver- (Wahl- und Pflegeeltern) können die- gen wie Pflegekarenz oder -teilzeit, wandt sind (zB Kinder, Enkelkinder, ses Recht unabhängig vom Vorliegen „Familienhospiz“ oder die pflegebe- Eltern, Großeltern) eines gemeinsamen Haushalts bean- dingte Herabsetzung der Normal- spruchen. Für leibliche Kinder von Ehe- Wahl- und Pflegekinder arbeitszeit nach AVRAG bzw. OÖ. gattIn, PartnerIn oder LebensgefährtIn Landarbeitsordnung (OÖ LAO). Die leibliche Kinder von EhegattIn, ein- kann man die zweite Woche nur dann Pflegekarenz sowie die Familienhos- getrag. PartnerIn oder LebensgefährtIn in Anspruch nehmen, wenn man mit pizkarenz sind unbezahlt, es kann aber EhegattIn dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein Pflegekarenzgeld beim Sozialmi- im gemeinsamen Haushalt lebt. nisteriumservice beantragt werden. Eingetragene/Eingetragener Part- Bei der Pflegeteilzeit gebührt für die nerIn Urlaubsantritt bei fehlendem Frei- reduzierte Arbeitszeit ein aliquotes Person, mit der in einer Lebensge- stellungsanspruch Entgelt vom Dienstgeber, zusätzlich meinschaft gelebt wird Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung kann aliquotes Pflegekarenzgeld in ausgeschöpft und/oder es besteht kein Anspruch genommen werden. Kind im Krankenhaus Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Für die Begleitung eines Kindes sonstigen wichtigen Gründen, kann Pflegefreistellung im Urlaubs- (Wahl- oder Pflegekindes) bei einem für die notwendige Pflege eines Kindes gesetz (UrlG) stationären Aufenthalt im Kranken- unter 12 Jahren offener Urlaub ver- In land- und forstwirtschaftlichen Be- haus (Heil- oder Pflegeanstalt) kann braucht werden. Es bedarf dazu nicht trieben greifen die Bestimmungen Pflegefreistellung oder auch Pflege- der sonst erforderlichen Urlaubsver- des UrlG nur für die Angestellten. Bei karenz bzw. -teilzeit in Anspruch ge- einbarung. Alle Infos aktuell auf: 88 Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe
„Landarbeiter“-Regelung Meldepflicht Antragstellung Im Anwendungsbereich der OÖ LAO Bei allen Inanspruchnahmen einer Der Anspruch auf das Pflegekarenz- gibt es keine eigene Pflegefreistellungs- Pflegefreistellung ist die/der Dienst- geld ist beim Sozialministeriumser- bestimmung. Als Dienstverhinderungs- geberIn unverzüglich, das heißt so vice geltend zu machen. Gibt man bei gründe sind hier ua die Gründe für die schnell wie möglich, zu informieren. der PVA bekannt, eine Pflegekarenz Pflegefreistellung nach dem Urlaubsge- Verlangt die/der ArbeitgeberIn eine oder Pflegeteilzeit in Anspruch neh- setz angeführt. Nach herrschender An- ärztliche Bestätigung als Nachweis, men zu wollen, muss diese über den sicht besteht ein Freistellungsanspruch dann hat sie/er auch ev. anfallende Antrag auf das Pflegegeld binnen zwei bis zu einer Woche pro Arbeitsjahr. Kosten zu tragen. Wochen entscheiden. Übersicht der Pflege-Modelle in Österreich Familienhospiz Be- Familienhospiz Pflegekarenz Pflegeteilzeit Herabsetzung NAZ gleitung schwerst Sterbebegleitung erkrankter Kinder Rechtsgrundlage § 14c AVRAG/39w LAO § 14d AVRAG/39x LAO § 14 AVRAG/39h LAO § 14a AVRAG/39t LAO § 14b AVRAG/39u LAO besteht Ang.: bis max 4 Wo; Ang.: bis max 4 Wo; nein ja ja Rechtsanspruch? LAO: nein LAO: nein Vereinbarung oder schriftl. Verlangen / schriftl. Verlangen / schriftliche Vereinb. schriftliche Vereinb. Vereinbarung Meldung? Meldung an DG Meldung an DG Bestimmte - Nicht unter 10 Std - - - Arbeitszeit? Dienstzeit- 3 Monate Ausnahme 3 Monate Ausnahme - - - voraussetzung? für Saisoniers für Saisoniers Nahe Ang § 16 UG + Nahe Ang § 16 UG + Geschwister, Schwie- Geschwister, Schwie- Nahe Ang § 16 UG + Für welche gereltern, -kinder und gereltern, -kinder und Nahe Ang § 16 UG Geschwister, Schwie- schwerst erkrankte Angehörigen? Pflegeeltern Pflegeeltern gereltern, -kinder und Kinder Pflegeeltern alle ab Pflegestufe 3 alle ab Pflegestufe 3 Gemeinsamer Haus- nein nein nein nein Ja halt notwendig? kranke, behinderte oder Sterbebegleitung Sterbebegleitung Pflegestufe 3 bzw. Pflegestufe 3 bzw. gebrechl. Personen, notwendige Betreu- verlangt Lebensbe- verlangt Lebensbe- Stufe 1 bei Demenz- Stufe 1 bei Demenz- psych. Unterstützung ung / Pflegebedürf- drohlichkeit; Pflege- drohlichkeit; Pflege- erkrankten und Min- erkrankten und Min- od. in wirtschaftl. Angel- tigkeit bedürftigkeit ist grds. bedürftigkeit ist grds. derjährigen derjährigen genheiten, Bestand bei nicht Voraussetzung nicht Voraussetzung Schicksalsschlägen 1 x für dieselbe pfle- 1 x für dieselbe pfle- Wie oft? pro Anlassfall pro Anlassfall pro Anlassfall gebedürftige Person gebedürftige Person Dauer 1 -3 Monate 1 -3 Monate Keine Mindest- und max. 3 Monate max. 5 Monate Höchstgrenze früh. 2 Wo nach Mel- früh. 2 Wo nach Weg- vorzeitige Rückkehr frühestens 2 Wo früh. 2 Wo nach frühestens 2 Wo dung, längstens 4 Mo fall der Begleitung zu bisheriger Wegfall der Sterbe- nach Meldung nach Meldung nach Wegfall der Be- des schwerst erkrank- ArbZeit begleitung treuungspflicht ten Kindes Bes. Kündigungs- Bes. Kündigungs- Kündigungs- Motivkünd.Schutz Motivkünd.Schutz Motivkünd.Schutz nach schutz gem. § 15a schutz gem. § 15a schutz nach § 15 AVRAG nach § 15 AVRAG § 15 AVRAG AVRAG AVRAG Anrechenbarkeit nein ja ja ja ja als Dienstzeit Aus Bundesmittel: Aus Bundesmittel: Bemessungsgrundlage: Keine Regelung => auf 1,53% von 26,60 €/ 1,53% von 26,60 €/ Aus Bundesmittel: Abfertigung neu Basis ist der letzte Tag; wenn bloß Re- Tag; wenn bloß Re- 1,53% von € 26,60/Tag Monat vor Reduzierung Basis der red. Zeit duktion: auf Basis der duktion: auf Basis der red. Zeit red. Zeit BMGl letzter Monat BMGl letzter Monat vor Wenn noch keine 2 BMGl: frühere Arb- BMGl: frühere Arb- vor Redukt. (§ 14d Abfertigung alt Reduktion (§ 14c Abs. 5 Abs. 5 i.V.m. § 11 Abs.4 Jahre: frühere ArbZeit (§ Zeit (§ 14a Abs.7 Zeit (§ 14a Abs.7 i.V.m. § 11 Abs.4 AVRAG) 14 Abs. 4 AVRAG) AVRAG) AVRAG) AVRAG) Aliquotes Pflegeka- Aliquotes Pflegeka- Finanzielle Pflegekarenzgeld Aliquotes Pflegeka- renzgeld § 21c BPGG keine renzgeld § 21c BPGG renzgeld § 21c BPGG Unterstützung (BPGG) + Härteausgleich + Härteausgleich Kostenlose Selbstvers. normale Vers. je nach EK Kostenlose Kostenlose KV Kostenlose Selbstvers. Selbstvers. Selbstvers. Kostenlose Selbstvers. normale Vers. je nach EK Kostenlose Kostenlose PV Kostenlose Selbstvers. Selbstvers. Selbstvers. pixabay.com Alle Infos aktuell auf: verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe Coronavirus & Recht! 99
Das Wichtigste zum Pflegegeld Das Pflegegeld gliedert sich in sieben Stufen. Es richtet sich nach dem Ausmaß der benötigten Pflege, welches von einer/einem GutachterIn bei einem Einstufungs-Gespräch festgestellt wird. Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein www.pixabay.com ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Der Antrag zum Pflegegeld ist bei der zuständigen Pensionsversi- cherungsanstalt zu stellen. Pflegegeld ab Aufwand in Pflegestufe Zustätzliche Voraussetzungen 1. Jänner 2020 Stunden / Monat 1 160,10 € mehr als 65 - 2 295,20 € mehr als 95 - 3 459,90 € mehr als 120 - 4 689,80 € mehr als 160 - außergewöhnlicher Pflegeaufwand (dauernde Bereitschaft einer 5 936,90 € mehr als 180 Pflegeperson) ist erforderlich bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnah- 6 1.308,30 € mehr als 180 men oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson wegen der Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung nötig zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich 7 1.719,30 € mehr als 180 oder es besteht ein gleich zu achtender Zustand Gestresst? Laden Sie Ihren Akku wieder auf! • Momente für mich!-Fibel • Momente für mich!-Tagebuch • Für mich-App Kostenlos bestellen oder downloaden: gesundheitskasse.at/momentefürmich Alle Infos aktuell auf: 10 Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe
„Quer durch‘s Lånd“ Das Beste für zwischendurch BODENFIT Abfrostende Begrünungsmischung • humusaufbauend • ideal vor Mais – auch vor Soja und Zuckerrübe möglich • Mykorrhiza fördernd Kammer Aktuell OÖ • gute Unkrautunterdrückung 1. Juli 2020 • Schattengare bildend 89 x 261 mm Betriebsversammlung der Arbeiter der ÖBF AG-Forstbe- trieb Steyrtal am 5. März 2020. Mit BODENFIT zum Foto: BRV KR Christoph Auer (rechts) mit seinen Kollegen klimafitten Boden • vielfältige Mischungspartner - fördern die mikrobielle Diversität - füttern die Bodenorganismen • ein gut ausgebildetes mehrschichtiges Wurzelsystem fördert den Humusaufbau Information und Beratung Raimund BRANDSTETTER Mobil: 0664/855 06 21 raimund.brandstetter@saatbau.com www.saatbau.com BR-Vorsitzender KR Christoph Auer bei der Stimmabgabe unter Einhaltung der Coronabestimmungen. Auf Grund der Corona-Maßnahmen musste der Wahltag der bereits ausgeschriebenen Betriebsratswahl der Arbei- ter der ÖBF-AG, Forstbetrieb Steyrtal durch Verlängerung des Fristenlaufes auf den 8. Mai verschoben werden. Ohne Gegenstimmen wurden der bisherige Vorsitzende KR Christoph Auer und seine Kollegen Mario Wankmüller und Kurt Kohlbauer wieder gewählt. Als Ersatzmitglieder wurden Hubert Zorn, Gerald Weingrill und Christian Helml gewählt. pixabay.com Alle Infos aktuell auf: verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe Coronavirus & Recht! 11 11
Semina Wis sen & Kno wh ow BR-Diplom Lehrgang 2020 die aufgr von Coro & BR-Fortbildung Maßnahm abgesag wurden Aus Erfahrungen sowie vielen Rückmeldungen der Ab Herbst können Sie nun den 6-teiligen „BR-Diplom finden nu Lehrgangs-Teilnehmenden der letzten Jahre wurde Lehrgang 2020" besuchen. nun der BR-Diplom Lehrgang überarbeitet. im Herbs Und natürlich erhalten AbsolventInnen auch weiter- Die Module wurden auf ihre Relevanz und Aktuali- hin, nach Abschluss aller Module, bei einer feierlichen statt! tät überprüft, überarbeitet und ergänzt sowie mit Übergabe das „OÖ LAK Betriebsrats – Diplom" und ein neuen Themen erweitert. topaktuelles Tablet überreicht! Sichern Sie sich gleich Ihre Teilnahme und melden Sie sich noch heute an: Gleich www.lak-ooe.at/bildung/seminarprogramm/ anmelden! Modul I: Grundzüge des Arbeitsrechts von A-Z Termin 1: Mo, 19.10.2020, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau Termin 2: Do, 14.01.2021, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg Frü Modhuer l II & III Modul II: Arbeits- und Sozialrecht Termin 1: Mo, 09.11.2020, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg Termin 2: Do, 04.02.2021, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau Modul III: Grundlagen Betriebsrat, Datenschutz Termin 1: Do, 26.11.2020, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg Termin 2: Di, 23.02.2021, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau Neu: BR-Fo nds Modul IV: Betriebsratswahl, Betriebsratsfonds Termin 1: Do, 10.12.2020, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau Termin 2: Di, 09.03.2021, 9 – 17 Uhr, Landhotel Schicklberg Modul V: Social Media für den Betriebsrat Termin 1: Do, 22.10.2020, 9 – 17 Uhr, Wifi Grieskirchen Termin 2: Do 18.03.2021, 9 – 17 Uhr, Wifi Grieskirchen Frü Modhuer l VII & Modul VI: Kommunikation – Konflikte gut lösen VIII Termin 1: Di, 17.11. & Mi, 18.11.2020, 9 – 17 Uhr, Parkhotel Stroissmüller Termin 2: Mi, 24.03. & Do, 25.03.2021, 9 – 17 Uhr, Seminarkultur an der Donau Bei der Anmeldung bitte ev. Nächtigungswunsch bekannt geben! BR, denen das frühere Modul VII fehlt, besuchen nur den ersten Tag. BR, denen das frühere Modul VIII fehlt, besuchen den zweiten Tag. BR-Fortbildung | Verhandlungtechniken & Betriebsratsfonds Termin 1: Mo, 12.10.2020 Termin 2: Di, 02.03.2021 Zielgruppe: AbsolventInnen des BR-Diplom-Lehrgangs Inhalt Vormittag: Verhandlungsweisen & Verhandlungstaktiken Seminarort: Hotel Kremstalerhof, Leonding Inhalt Nachmittag: BR-Fonds (gesetzl. Grundlagen, BR-Umlage, Kassa- Teilnehmerzahl: max. 12 Personen verwalter, Kassabuch, Rechnungsprüfer, Revision, etc.) Alle Infos aktuell auf: 12 Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe
are, nz rund hko mp ete Fac ona- men Aus- und Weiterbildung gt n, un ADR – Gefahrgut st Ausbildung 26.–28.1 1 GefahrgutlenkerIn Aus- und Fortbildung mit Prüfung zum(r) StaplerfahrerIn 2020 Inhalt: Theoretische und praktische Ausbildung Termine ADR-Basisausbildung gemäß den aktuellen Verordnungen und Gesetzen Voraussetzung: Vollend. 18. LJ, geistige & körperli- » Fr, 7., Sa, 8. und So, 9. August 2020 che Eignung, Kenntnisse der deutschen Sprache in » Fr, 25., Sa, 26. und So, 27. September 2020 ! » Fr, 16., Sa, 17. und So, 18. Oktober 2020 Wort & Schrift Ort: Zentralraum Linz-Wels-Enns bzw. vor Ort » Freitag jeweils 18 – 22 Uhr, Samstag & Sonntag, 9 – 17 Uhr Unterrichtseinheiten: 25 UE, jeweils 8 – 17 Uhr Prüfung: schriftlich » Inhalt: Rechtliche und praktische Beförderungsvorschriften für TeilnehmerInnenanzahl: mind. 10, max. 25 Personen den Transport von gefährlichen Gütern lt. gesetzl. Grundlage Seminarkosten: 230,00 € p.P. » Praktische Übung: Feuerwehr Mistlbach » Kurskosten: 390,00 € plus 20,00 € für die Ausstellung der Scheckkarte ÖBF AG 24.11. » Seminarort: Cafe zum alten Backhaus, 4064 Oftering 2020 » Unterrichtseinheiten: 18 Unterrichtseinheiten Betriebsräte-Seminar » Prüfung: schriftlich Für Arbeiter-BetriebsrätInnen der ÖBF aus OÖ und Salzburg findet ein BR-Seminar im Hotel Weinberg, Termine ADR-Fortbildung Regau statt. Lt. den gesetzlichen Bestimmungen muss die Nachschulung ReferentInnen der OÖ LAK informieren über die Rech- vor Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren bzw. frühestens 1 Jahr te & Pflichten von BetriebsrätInnen, Neuerungen aus vorher durchgeführt werden - allerdings muss die Fortbildung dem Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und ste- unbedingt vor Ablauf der Bescheinigung absolviert werden. hen für aktuelle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Weiters informiert der Zentralbetriebsrat über Aktu- » Sa, 8. & So, 9. August 2020 Uhr, jeweils von 9 – 17 Uhr elles aus den ÖBF, KV, Betriebsvereinbarung, etc. » Sa, 26. & So, 27. September 2020, jeweils von 9 – 17 Uhr » Sa, 17. & So, 18. Oktober 2020, jeweils von 9 – 17 Uhr » Inhalt: Weiterbildung gem. GGBG und ADR zur Verlänge- Neuerungen in der 3.12. rung der Bescheinigung Lohnverrechnung 2020 » Kurskosten: 380,00 € plus 20,00 € für die Ausstellung der Scheckkarte Seminarort: Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach » Seminarort: Cafe zum alten Backhaus, 4064 Oftering Zielgruppe: LeiterInnen & MitarbeiterInnen des Rech- » Unterrichtseinheiten: 18 Unterrichtseinheiten nungswesens, BetriebsrätInnen, KammerrätInnen » Prüfung: schriftlich Inhalt: Neuerungen aus der Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht, Kollektivvertrag (Stun- denabrechnung, Arbeitszeitaufzeichnung, etc.) Infos zur Fristverlängerung aufgrund der Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Maßnahmen zur Coronavirus-Bekämpfung: Voraussetzung: LAK-Kammermitglied www.lak-ooe.at/fristen/ Referent: Roland Pühringer www.pixabay.com Ihre Anmeldemöglichkeiten 0732 600 273-15 bildungsverein@lak-ooe.at www.lak-ooe.at/bildung/seminarprogramm/ pixabay.com Alle Infos aktuell auf: verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe Coronavirus & Recht! 13 13
PraktikantInnen-1x1 – Meine Rechte und Pflichten Ferialjob Landwirtschaftliche Praktika Langes Pflichtpraktikum Ein „Ferialjob“ wird von SchülerInnen Für SchülerInnen in Höheren Lehr- Für das lange Pflichtpraktikum (mehr und StudentInnen in deren Ferien vor- anstalten und Fachschulen in der als vier Monate) gebührt eine mo- dergründig zum Zuverdienst – nicht je- Land- und Forstwirtschaft (aus- natliche „Lehrlingsentschädigung“ doch zu Ausbildungszwecken – absol- genommen Gartenbau, Forstwirt- entsprechend dem ersten Lehrjahr – viert. Dabei handelt es sich gewöhnlich schaft, Forstgarten und -pflege derzeit liegt diese bei brutto 670,00 €. um ein befristetes Arbeitsverhältnis, sowie landwirtschaftliche Lagerhal- Hier kommen die KV-Bestimmungen auf welches die arbeitsrechtlichen Be- tung) sind insbesondere das kurze wie bei Lehrlingen (zB Sonderzahlun- stimmungen (KV-Mindestlohn, Urlaub und das lange Pflichtpraktikum we- gen, Krankenstand, Urlaub usw.) zur usw.) zur Anwendung gelangen. Für sentlich, welche im Kollektivvertrag Anwendung, weshalb hier der Abzug gewöhnlich werden „Ferialpraktikan- für Landarbeiter geregelt werden. des Sachbezugswerts einer freien Sta- ten“ als Urlaubsvertretung der Stamm- tion – maximal in der Höhe von brutto belegschaft herangezogen. Kurzes Pflichtpraktikum 196,20 € – zulässig ist. Volontariat Für das kurze Pflichtpraktikum (bis Unabhängig der Dauer des vorgese- vier Monate) gebührt eine monat- henen Pflichtpraktikums gebührt Stu- Ein „Volontariat“ wird freiwillig von liche Mindestentschädigung in der dentInnen eine monatliche „Lehrlings- SchülerInnen und StudentInnen absol- Höhe der ASVG-Geringfügigkeits- entschädigung“ entsprechend des viert, um für Ausbildungszwecke erste grenze – derzeit (2020) liegt diese zweiten Lehrjahres – derzeit liegt die- praktische Erfahrungen und Fertigkei- bei brutto 460,66 €. se bei brutto 760,00 €. ten zu sammeln. Volontäre unterliegen keiner Arbeitspflicht und haben daher Sofern die Entschädigung vorge- Ebenso gebührt unabhängig von der auch keinen Anspruch auf Entgelt. nannten Betrag (Anm. „Geringfü- Dauer den PflichtpraktikantInnen im gigkeitsgrenze“) nicht übersteigt, ist Gartenbau, auf welche im Gegensatz Pflichtpraktikum die/der PraktikantIn über ihre/sei- zu obigen Ausführungen der Kollek- Ein „Pflichtpraktikum“ ist verpflichtend nen DienstgeberIn lediglich unfall- tivertrag für Gartenbaubetriebe zur von SchülerInnen und StudentInnen im versichert, nicht aber kranken- und Anwendung gelangt, eine monatliche Rahmen der Studienordnung oder ei- pensionsversichert. „Lehrlingsentschädigung“ entspre- nes Lehrplanes vordergründig zu Aus- chend des zweiten Lehrjahres – der- bildungszwecken zu absolvieren. Dabei zeit liegt diese bei brutto 780,00 €. » Hinweis: Sofern beim kurzen handelt es sich üblicherweise um kein Pflichtpraktikum eine freie Stati- Arbeitsverhältnis (sog. „echtes Prakti- » Hinweis: Arbeitnehmerschutz- on gewährt wird, zB Wohnmög- kum“), weshalb kein Entlohnungsan- bestimmungen sind bei sämtli- lichkeit und Verpflegung, darf spruch per se, sondern lediglich eine chen Praktika jedenfalls zu be- diese nicht von der Mindestent- „Aufwandsentschädigung“ vorgesehen achten! schädigung abgezogen werden. werden kann und auch die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen kei- ne Anwendung finden. Im Gegensatz dazu gibt es für Pflichtpraktikanten in Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche der Landwirtschaft und im Gartenbau vor Vollendung des 15. vor Vollendung des 18. Le- in den jeweiligen Kollektivverträgen Lebensjahres bensjahres Bestimmungen zur Entlohnung. max. 40 h, Ausnahmen für Wochenarbeitszeit max. 35 h Durchrechnungszeitraum » Hinweis: Für die Zuordnung ist Tagesarbeitszeit max. 7 h max. 8 h nicht deren Bezeichnung son- dern die tatsächliche Tätigkeit mind. 12 h, gesetzl. Ausnah- Tägliche Ruhezeit mind. 14 h mefälle mind. 11 h ausschlaggebend. Wird zB ein „Pflichtpraktikant“ anstatt zu Aus- Beschäftigungszeit im von 6 – 19 Uhr, ge- von 5 – 19 Uhr, gesetzl. Aus- bildungszwecken, ausschließlich setzl. Ausnahmefälle Rahmen nahmefälle bis 22 Uhr ab 5 Uhr als Arbeitskraft (zB Urlaubsver- tretung) herangezogen, kann dies mind. 41 h, grund- Wöchentliche unun- mind. 41 h, grundsätzl. Sonntag sätzl. Sonntag + Mon- durchaus zu einem befristeten Ar- terbrochene Freizeit + Montag oder Samstag tag oder Samstag beitsverhältnis und somit zu einem Entlohnungsanspruch wie bei „Fe- Tägliche Arbeitspause Durchgehend 30 Min. Durchgehend 30 Min. rialpraktikanten“ führen. Überstunden unzulässig unzulässig Alle Infos aktuell auf: 14 Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe
Arbeiten bei großer Hitze www.pixabay.com Für viele Menschen ist die Arbeit in den Sommermonaten eine schweißtreibende Angelegenheit. ArbeitnehmerInnen, die an heißen Tagen im Freien genauso wie bei Schlechtwetter ihrer Arbeit nachgehen müssen, sind dabei großer Be- lastung durch Hitze, UV-Strahlen und Ozon ausgesetzt. Wir haben die fünf wichtigsten Fragen zu diesem Thema aus arbeitsrechtlicher Sicht beantwortet: Welche Gefahren drohen bei Welche Maßnahmen kommen in • geringe körperliche Belastung Arbeiten unter großer Hitze und Frage? (Sitzen, Büroarbeit): mind. 19 °C intensiver Sonneneinstrahlung? und max. 25°C Bereitstellung alkoholfreier Ge- Erhöhtes Unfallrisiko, Fehleran- tränke • normale körperliche Belastung fälligkeit (Stehen): mind. 18 °C und max. Abschattung des Arbeitsplatzes zB durch Sonnenschirme/-segel 24 °C Hitzschlag (Hautrötung, schnelle Atmung, beschleunigter Herzschlag, Schutzkleidung, zB Sonnenhüte, • hohe körperliche Belastung Bewusstseinstrübung), Koma (Ach- Nackenschutz, Kühlwesten, UV- (handwerkliche Tätigkeiten): tung: Lebensgefahr) sichere Kleidung, Brillen mind. 12 °C Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Sonnenschutzmittel Ausnahmen sind möglich, wenn Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit gekühlte Mannschaftscontainer/ die Art der Nutzung des Raumes und Ohnmacht) Aufenthaltsräume obige Werte nicht zulässt (zB Glas- Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, Kühlbox/Kühlschrank für Getränke haus, Kühllager) heftige Kopfschmerzen) und Speisen Ein grundsätzliches Recht auf Sonnenbrand (Risiko der Haut- organisatorische Maßnahmen eine Klimaanlage besteht nicht krebsentstehung) (Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittags- sinkende Arbeitsleistung und Ar- hitze meiden) Was tun bei Hitze-Notfällen – beitsqualität (30-70 % bei sommerli- Unterweisung der Arbeitnehmer Erste Hilfe Maßnahmen? cher Hitzeperiode) in Erste-Hilfe-Leistungen, speziell bei Hitzekollaps, Sonnenstich, Hitzschlag Rettungskette in Gang setzen = Gibt es „hitzefrei“? ErsthelferIn (inkl. Notruf absetzen) Innenbereich: Kleidungsvorschrif- – Rettungsdienst – Krankenhaus (im Es sind keine Temperaturgrenzen ten lockern (leichtes Schuhwerk, gesetzlich festgelegt -> kein Anspruch Zweifel IMMER die Rettung verstän- sommerliche Kleidung), Bereit- digen!) auf „hitzefrei“ bei bestimmten Tem- stellung von Ventilatoren (Zugluft peraturen. vermeiden), Lüften am Morgen und ArbeitnehmerInnen nicht unbe- ABER: Die/Der ArbeitgeberIn ist Abend (Nachtabkühlung), Abschat- aufsichtigt lassen gesetzlich verpflichtet Maßnahmen tung durch Außenjalousien Flachlagerung in einem kühlen zu setzen, um Hitzebelastungen so Was gilt für Arbeiten im Innen- Raum, Beine hochlagern gering wie möglich zu halten (Für- sorgepflicht). Dabei haben kollek- bereich? Flüssigkeitszufuhr tive Maßnahmen (zB Sonnensegel) Die/Der ArbeitgeberIn hat dafür zu wassergetränkte, kühle Tücher Vorrang vor individuellen (zB Son- sorgen, dass möglichst folgende Luft- in den Nacken und auf Hautflächen nencreme). temperaturen eingehalten werden: legen pixabay.com Alle Infos aktuell auf: verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe Coronavirus & Recht! 15 15
Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen Maßnahmen um CO2-Emissionen zu reduzieren Der menschengemachte Klimawandel ist in aller Mun- höhere Einkommen bedeuten meist auch einen höheren de und „der zentrale Faktor" ist der weltweit steigende CO2-Ausstoß“, betont Co-Autor Dominik Wiedenhofer Energieverbrauch und somit CO2-Ausstoß. Verantwortlich vom Institut für Soziale Ökologie an der BOKU. dafür sind, in der Reihenfolge der Emissionsmenge die Um diese Potentiale auch ausschöpfen zu können und so- sie ausstossen, zB die Erzeugung von Strom und Wärme, mit einen wichtigen Beitrag zu einem klimafreundlichen die Mobilität (primär Autos & LKWs) sowie die Industrie Leben zu ermöglichen, müsse einiges getan werden. Hier- und Bauwirtschaft. Dennoch, wie ein internationales For- zu einige Beispiele: schungsteam unter Beteiligung der Universität für Boden- kultur Wien bestätigt, kann jede und jeder von uns durch • Herstellung von Kostenwahrheit durch einen konse- die Veränderung des Konsumverhaltens zur CO2-Redukti- quent steigenden CO2-Preis, Reform des Emissions- on beitragen. handels Jetzt, wo Corona-bedingte Beschränkungen gelockert • Strengere Umweltgesetze und Produkt-Effizienz-Stan- wurden, ist eine gute Zeit um individuelle Beiträge zur dards (zB bei Autoabgasen, Passiv- und Niedrigener- Bekämpfung der Klimakrise ins Auge zu fassen, sowie die giehaus, Verbot von Ölheizungen) notwendigen Rahmenbedingungen für ein klimafreundli- ches Leben zu schaffen. Ein Team aus ForscherInnen, un- • Schaffung notwendiger Infrastrukturen (zB Ausbau ter der Leitung von Diana Ivanova, Universität Leeds und öffentlicher Verkehr und Fernwärme, Förderung von unter Mitarbeit von Dominik Wiedenhofer, Universität für thermischer Sanierungen) Bodenkultur, hat das Potential zur Reduktion von Emissi- • Umsetzung klimafitter Verkehrs- und Raumplanung onen im Bereich Ernährung, Mobilität und Wohnen aus (zB eine Raumplanung, die den Verzicht auf das Auto vorhandener Forschung zusammengefasst und 66 Maß- ermöglicht, die Zersiedelung stoppt und den Erhalt nahmen identifiziert. von Stadt- und Dorfstrukturen ermöglicht) Folgende Grafik zeigt die Top 10 -Maßnahmen nach deren Potential CO2 zu reduzieren, sowie mögliche Bandbreiten Einsparpotential Mobilität je nach konkreter Umsetzung: Das Ergebnis der Studie zeigt, dass die Mobilität das Top-10 Maßnahmen die persönliche Klimabilanz zu verbessern größte Potential für die Emissions-Reduktionen birgt. Da- Min Median Max bei belegt Platz Eins ein Auto-freies Leben, gefolgt vom 1 0.6 2.04 3.6 Auto-freies Leben Wechsel zur Elektromobilität und der Vermeidung von Langstrecken-Flügen. Damit ließen sich lt. den Ergebnis- 2 –1.91 1.95 5.4 Elektromobilität sen dieser Studie bis zu 1,7 Tonnen CO2-Emissionen pro 3 0.73 1.68 4.46 Ein Flug weniger (Langstrecke) Kopf und Jahr einsparen. 4 0.31 1.6 2.51 Grüner Strom Sowohl Automobilität als auch Flugreisen steigen stark 5 0.22 0.98 2.24 Öffentlicher Verkehr (wo vorhanden) mit höherem Einkommen, daher sind diese Optionen besonders wichtig in wohlhabenden Ländern. „Darüber 6 0.02 0.895 1.93 Renovierung und Sanierung hinaus ist die Mobilität der Bereich, wo öffentliche Infra- 7 0.37 0.8 2.12 Vegane Ernährung strukturen und Dienstleistungen die Voraussetzung da- 8 0.09 0.795 1.27 Wärmepumpe für sind, ob Menschen überhaupt nachhaltig mobil sein können oder ob sie mit dem Auto fahren müssen“, so 9 0.13 0.65 0.87 Effizientes Kochen & Lagerung v. Lebensmitteln Wiedenhofer. Grafik: Vereinten Nationen 10 0.07 0.64 1.27 Heizen mit Erneuerbaren Energien Mittlere potentielle Reduktion (Tonne C02eq-Fußabdruck/Kopf/Jahr) Einsparpotential Ernährung und Wohnen „Die Umsetzung allein dieser 10 Maßnahmen hätte ein Im Bereich der Ernährung ist klar zu empfehlen, weniger enormes Reduktions-Potential von rund 9 Tonnen CO2- Fleisch und mehr Gemüse zu konsumieren sowie auf Bio- Emissionen pro Kopf und Jahr, speziell in einem wohlha- und regionale Produkte zu achten, gefolgt von Effizienz- benden und konsum-intensiven Land wie Österreich. Und maßnahmen beim Kochen und Kühlen von Lebensmitteln. Alle Infos aktuell auf: 16 Coronavirus & Recht!verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer www.landarbeiterkammer.at/ooe
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