Schülerinnen- und Schüler-beteiligung
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Rahmenkonzept Inklusive Bildung der Stadt Kassel Schülerinnen- Öffentlich- und Schüler- Evaluation keitsarbeit beteiligung Kooperation Schul- und Elternarbeit orgDnisation Vernetzung Schul- Aus-, Fort,- Inklusive entwicklung und Weiter- Schule bauen bildung Übergänge
Wir danken allen Förderern und Beteiligten • Beratungs- und Förderzentren (BFZ) Schulleitung und/oder Lehrkräfte von: • Bildungs- und Forschungsinstitut zum • Alexander-Schmorell-Schule selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) • Albert-Schweizer-Schule • Dezentrale Erziehungshilfe • Astrid-Lindgren-Schule • ERIK – Schule für alle Kinder • August-Fricke-Schule • fab e.V. - Verein zur Förderung der • Carl-Schomburg-Schule Autonomie Behinderter • Carl Anton Henschel Schule • Gemeinsam leben Hessen e.V. • Ernst-Leinius-Schule • Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und • Friedrich Wöhler Schule Lehrer des Staatlichen Schulamtes für den • Friedrichsgymnasium Landkreis und die Stadt Kassel • Georg-August-Zinn-Schule • Hessische Lehrkräfteakademie • Goethegymnasium (Studienseminare für Grund-, Haupt-, Real- • Grundschule Bossental und Förderschulen, Berufliche Schulen und • Grundschule Waldau Gymnasien) • Heinrich-Schütz-Schule • Landeswohlfahrtsverband • Johann-Amos-Comeniusschule • Landkreis Kassel • Max-Eyth-Schule • Lichtenau e.V. • Mönchebergschule • Schulelternbeiräte • Offene Schule Waldau • StadtBild gGmbH • Oskar-von-Miller-Schule • Stadtelternbeirat • Osterholzschule • Staatliches Schulamt für den Landkreis und • Pestalozzischule die Stadt Kassel • Reformschule • Universität Kassel • Schule Am Lindenberg • Schule Am Wall Stadt Kassel mit: • Schule Hegelsberg • Behindertenbeirat Stadt Kassel • Valentin-Traudt-Schule • Dezernat V - Jugend, Schule, Frauen, • Wilhelm-Lückert-Schule Gesundheit • Wilhelmsgymnasium • Frauenbüro • Geschäftsstelle der Beiräte • Gesundheitsamt • Hauptamt • Hochbau- und Gebäudebewirtschaftung • Jugendamt • Schulverwaltungsamt • Sozialamt • Zukunftsbüro 3
Inhalt 1. Einleitung 11 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 12 3. Umsetzung der inklusiven Bildung in der Stadt Kassel – der Prozess 13 3.1. Einbettung in den städtischen Gesamtprozess 13 3.2. Herausforderungen und Ziele 14 3.3. Die Entstehung des Rahmenkonzeptes 15 4. Besonderheiten in der Stadt Kassel15 4.1. Qualitätssicherung Integrationsplatz in Kasseler Kindertagesstätten (QUIKK) 15 4.2. Regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) an der Astrid-Lindgren-Schule 16 4.3. Modellregion Inklusive Bildung 17 4.4. Kommunale Koordinierung der inklusiven Bildung in Kassel 17 5. Steuerung und Gremienstruktur 18 6. Strategische Ziele und Qualitätskriterien 19 6.1. Schulentwicklung und Schulorganisation im Kontext der Inklusion 20 6.2. Unterrichtsentwicklung im Kontext der Inklusion 22 6.3. Inklusive Schule bauen 25 6.4. Elternarbeit im Kontext der Inklusion 26 6.5. Schülerinnen- und Schülerbeteiligung im Kontext der Inklusion 27 6.6. Aus-, Fort- und Weiterbildung im Kontext der inklusiven Bildung 28 6.7. Übergänge gestalten im Kontext der Inklusion 29 6.8. Kooperation und Vernetzung 31 6.9. Evaluation 32 6.10. Öffentlichkeitsarbeit 33 7. Ausblick 34 5
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Grußwort „Inklusion ist, wenn keine und keiner Angeboten der verschiedenen Bildungsgänge draußen bleiben muss und alle mitmachen und des Schullebens. Die Kommune als Schul-, können“. Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger hat hier viele Aufgaben, die zum Gelingen inklusiver Als Kommune ist die Stadt Kassel auf dem Weg Bildung beitragen. in die inklusive Gesellschaft oder das inklusive Ein wichtiger Erfolgsfaktor - wenn nicht sogar Gemeinwesen in vielen Bereichen gefordert. der Wichtigste - ist ein Umsetzungskonzept, Die Verabschiedung und Ratifizierung der das von möglichst vielen Beteiligten mitgetra- UN – Behindertenrechtskonvention verbietet gen wird und dann standortbezogen an den die Diskriminierung von Menschen mit Schulen gelebt werden kann. Behinderungen in allen Lebensbereichen und Deshalb haben wir entschieden, das vom Land orientiert sich am Prinzip der Teilhabe. Die Hessen geforderte kommunale Rahmenkon- UN – Behindertenrechtskonvention hat unter zept zur inklusiven Bildung nicht am „grünen anderem erhebliche Auswirkungen auf den Tisch“ zwischen der Stadt und dem Staatli- Bereich der schulischen Bildung, denn die Ver- chem Schulamt zu erarbeiten, sondern einen tragsstaaten haben sich mit Unterzeichnung breiten Beteiligungsprozess zu initiieren, in der Konvention verpflichtet, ein inklusives den auch Schulen, Eltern- und Schülerver- Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewähr- tretung und die Behindertenverbände einge- leisten und Menschen nicht aufgrund einer bunden sind. Transparenz, Beteiligung und das Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem Fachwissen unterschiedlicher Professionen auszugrenzen. Im Umkehrschluss heißt dies, und Bereiche sind der beste Weg, um zu guten dass das allgemeine Bildungssystem so auszu- und tragfähigen Lösungen und zu einem brei- richten ist, dass Teilhabe diskriminierungsfrei ten Konsens zu gelangen. Ich danke allen, die möglich ist. sich in den Arbeitsgruppen mit ihrer Expertise Bezüglich der Frage, wie das Konzept inklu- für das Gelingen des Prozesses engagiert sive Schule umzusetzen ist, mittels welcher haben. pädagogischer Konzepte und ob der Zugang Das hier vorgelegte Rahmenkonzept zur voraussetzungslos gilt, dazu trifft die Be- Umsetzung der inklusiven Bildung in Kassel hindertenrechtskonvention keine Aussage. ist das Ergebnis dieses Beteiligungs- und Insofern gibt es Gestaltungsspielräume der Verständigungsprozesses. Es ist nicht in Stein Unterzeichnerländer, aufgrund der Gesetz- gemeißelt, sondern soll als Wegweiser und gebungskompetenz in Deutschland bei den Prozesspapier verstanden werden. Für die Bundesländern. In Hessen gilt seit der Novel- inklusive Bildung gilt wie für viele andere lierung des Schulgesetzes in 2011, dass die Bereiche, in denen gemeinsam Neuland Beschulung von Kindern mit Behinderungen betreten wird, dass man an vielen Stellen und Beeinträchtigungen in der allgemeinen erst im Tun klug wird. Schule der Regelfall ist. Damit ist klar gestellt: Deshalb sind die Erfahrungen, die wir mit der Es geht nicht um das OB, sondern um das WIE Umsetzung des Konzepts in den Schulen der inklusiven Bildung und Land und Kommu- machen auch der Prüfstand für die zukünftige ne sind hier gemeinsam in der Verantwortung! Weiterentwicklung. Aus kommunaler Sicht sehe ich die Heraus- forderungen, die sich durch die Inklusion für die Kasseler Bildungslandschaft stellen, Anne Janz eingebettet in die kommunale Gesamtstrate- Stadträtin gie, gute Bildungsmöglichkeiten und gleiche Dezernat V für Jugend, Schule, Teilhabechancen für alle Kinder und Jugend- Frauen und Gesundheit lichen in Kassel zu gewährleisten. Inklusive Bildungsangebote ermöglichen Kindern und Jugendlichen den gleichberechtigten Zugang zu allen Angeboten des Unterrichts, zu den 7
Grußwort Der Behindertenbeirat begrüßt es ausdrück- Bei aller berechtigten Freude über das bisher lich, dass die Stadt Kassel die Umsetzung der Erreichte müssen alle Beteiligten wissen, dass inklusiven Bildung vorantreibt und Modell- die Stadt mit dem Prozess der Umsetzung der region Inklusive Bildung des Landes Hessen inklusiven Bildung in Kassel erst am Anfang geworden ist. eines sicherlich mühsamen Weges steht. Wer den ersten Schritt wagt, hat sich letztlich auch Einige der Mitglieder des Behindertenbeirates für die Realisierung der nächsten Schritte kennen es aus eigener Betroffenheit, wie man verpflichtet. sich absolut ausgegrenzt fühlt, weil z. B. eine Schulausbildung aufgrund unüberwindlicher Der Behindertenbeirat hat gerne in den vor- baulicher Barrieren in der Schule am Heimat- bereitenden Arbeitsgruppen zur Erstellung des ort nicht möglich war und somit mehrere vorgelegten Rahmenkonzeptes mitgearbeitet 100 km entfernte Internatsschulen besucht und wird sich auch zukünftig entsprechend werden mussten. einbringen. Er wird den Prozess der Umset- zung der inklusiven Bildung in Kassel auf- Die ersten Schritte sind nun erfolgreich merksam beobachten und bei Bedarf seine gesetzt worden. So wurde z. B. mit dem Anregungen oder Kritik den zuständigen Beratungs- und Förderzentrum - angesiedelt Gremien vortragen. an der Astrid-Lindgren-Schule - eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgversprechende schulische Inklusion geschaffen. Helmut Ernst Vorsitzender des Behindertenbeirats der Stadt Kassel 8
Grußwort Am 26.03.2009 trat in Deutschland die schen System und in kommunalen UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Zuständigkeiten der Stadt Kassel als Schul-, Sie hat zum Ziel, die Diskriminierung von Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger aufeinander Menschen mit Behinderungen in der Gesell- abzustimmen, eine Gesamtstrategie zu entwi- schaft zu unterbinden und deren Chancen- ckeln und somit effektiv und erfolgreich gute gleichheit zu fördern. Bildungsmöglichkeiten und gleiche Teilhabe- Die UN-Konvention und das Hessische Schul- chancen für alle Kinder und Jugendlichen in gesetz geben uns in der Bildungsverwaltung Kassel zu gewährleisten. und in der Schule den Auftrag, ein inklusives Die Umsetzung der Inklusion ist als fortlau- Schulwesen zu entwickeln: Kinder und fender Prozess zu verstehen: Das vorliegende Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen Rahmenkonzept zur inklusiven Bildung in in unseren Schulen selbstverständlich zusam- Kassel, das durch einen breiten Beteiligungs- men lernen, leben und arbeiten. prozess entstanden ist, ist ein erster bedeut- Unser Anliegen ist, allen Schülerinnen und samer Schritt. Schülern in Kassel zu ermöglichen, ihre Talente zu entfalten – und zwar am besten gemein- sam. Um dieses bildungspolitische Ziel erfolg- Helga Dietrich reich umzusetzen, bedarf es bei allen Betei- Amtsleiterin des Staatlichen Schulamtes ligten eines beherzten Maßes an Innovation, für den Landkreis und die Stadt Kassel Tatkraft, Flexibilität und Anstrengung. Dieses Engagement und die notwendige pädagogische Empathie haben zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer in Kassel bereits seit vielen Jahren erfolgreich unter Beweis gestellt: Der gemeinsame Besuch von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung bzw. Behinderung hat in Kassel eine lange und erfolgreiche Tradition. Der Gemeinsame Unterricht und verschiedene Konzepte individueller Förderung und Kooperations- formen haben sich bewährt und werden nun in Schulen mit inklusivem Angebot ausgebaut. In schulische Praxis umgesetzt bedeutet In- klusion: Kein Kind muss besondere Leistungen erbringen oder besondere Eigenschaften nachweisen, damit es eine bestimmte Schule besuchen darf, das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder in einer Schule wird zukünftig der Regelfall sein. Eine Schule zu einer inklusive Schule weiter zu entwickeln geht nicht in Einzelarbeit, sondern bedarf klarer Entscheidungen, umfassender Diskussionen, Kooperationen und langwieriger Entwicklungen sowie den Glauben an den Sinn einer guten Sache. Im Sinne dieses Entwicklungsprozesses nehmen das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel und die Stadt Kassel gemeinsam diese Verantwortung wahr, um die inklusiven Entwicklungen im schuli- 9
Grußwort „Bei Inklusion muss es darum gehen, alle Akteure, zum Beispiel die Schulgemeinden vor Ort in der Region, in diesen Entwicklungsprozess mit einzubeziehen.“ Dr. Daniel Mays „Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung müssen in der inklusiven Schule nicht nur zusammen arbeiten, sondern zusammenarbeiten.“ Christiane Wember Inklusion ist eine schulische Aufgabe, aber Studienseminare in Kassel mit den Lehräm- eine gesamtgesellschaftliche Herausforde- tern für berufliche Schulen, für Gymnasien rung. In den Schulen der Region ist das The- und für Grund-, Haupt-, Real- und Förder- ma angekommen, nun heißt es, gemeinsam schulen eine vernetzte Lehrerausbildung und einen inklusiven Unterricht zu entwerfen und Lehrerfortbildung unterstützen und zu leben. Angebote zur Weiterbildung für inklusive Die Vorbereitung auf ein inklusives Schulsys- Bildungsprozesse an Schulen nach Möglich- tem wird als Querschnittaufgabe in der Aus-, keit begleiten. Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen In der Ausbildung der Lehrkräfte im Vor- und Lehrern verstanden. Entscheidend ist bereitungsdienst aller Lehrämter sind die der Aufbau inklusiver Werte und Haltungen Themen „Individuelle Förderung im inklusi- bei Lehrerinnen und Lehrern. Die Umsetzung ven Unterricht“, „Sprachsensibler Unterricht inklusiven Unterrichts führt zu einem team- in einem inklusiven Kontext“, „Arbeiten in orientierten Schulalltag und somit zu verän- multiprofessionellen Teams“, „Umgang mit derten Aufgaben und Rollen von Lehrkräften. Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchti- Für die Studienseminare des Landes gungen oder Behinderungen“, „Differenzierte Hessens ist Inklusion ein zentrales Thema Unterrichtsgestaltung und Leistungsbewer- der Lehrkräfteausbildung der zweiten Phase tung“ sowie „Pädagogische und rechtliche der Ausbildung. Dabei gehen wir von dem Grundlagen einer inklusiven Bildung“ integ- Bildungsauftrag aus, Lehrkräfte im Vorbe- raler Bestandteil der Ausbildungsarbeit. reitungsdienst auf die Herausforderung hin auszubilden, eine Bildung aller Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Voraus- Hessische Lehrkräfteakademie setzungen und Bedarfen zu leisten. „Lehrer- Studienseminare für Grund-, Haupt-, Real- bildung bereitet auf die Verantwortlichkeit und Förderschulen, Berufliche Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler vor“ Gymnasien (Handreichung 2016). Damit Inklusion in der Praxis in der Modell- region Kassel gelingen kann, wollen die 10
Einleitung 1. Einleitung Alle Menschen - unabhängig von Geschlecht, Zur Verwirklichung dieser Ziele stellen das Alter oder Herkunft, Religionszugehörigkeit, Land Hessen und der Schulträger Schritt für Behinderung oder sonstigen individuellen Schritt sicher, dass alle Kinder und Jugend- Merkmalen - haben ein Recht auf Bildung. lichen einen Zugang zum inklusiven Unter- richt an Grundschulen und weiterführenden Inklusion stellt in diesem Zusammenhang Schulen haben. Sie sollen gleichberechtigt mit eine umfassende gesellschaftliche Verpflich- anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, tung und einen langfristigen gesellschaftli- lernen und die notwendige Unterstützung chen Veränderungsprozess dar, der helfen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems soll, Diskriminierungen in jeder Form als erhalten, um ihnen eine wirksame Bildung zu Störung eines friedlichen Zusammenlebens ermöglichen. zu überwinden. Die städtischen Ämter, das Staatliche Schul- Traditionell gibt es in Kassel eine sehr amt für den Landkreis und die Stadt Kassel heterogene Stadtgesellschaft. Daher ist das und die Kasseler Schulen bieten die Möglich- Kernelement der inklusiven Bildung in Kassel keit der individuellen Betreuung, Beratung die Orientierung an der Individualität bzw. und Förderung von Beginn an. Auf diesem Unterschiedlichkeit der Menschen und ihrer begleiteten Weg, auf dem keiner alleine Bedürfnisse. gelassen wird, bieten die Schulen und die Bildungseinrichtungen der Stadt Bildungs- Dieses schließt ein Bild vom Menschen ein, angebote vor Ort, welche bereichert werden welches wertschätzend die Unterschiedlich- durch die Kooperationen mit städtischen keit der Menschen mit ihren kulturellen und Behörden und außerschulischen Partnern. sozialen Hintergründen, ihren weltanschauli- Die Stärken des Einzelnen werden ausgebaut chen und religiösen Zugängen und ihren un- und Defizite gemeinsam behoben. terschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten als Ressource und Potential anerkennt. Als Damit dies gelingen kann, muss jedes Kind grundlegend dafür ist die positive Haltung und jeder Jugendliche unabhängig vom und Einstellung zur Inklusion hervorzuheben. sozialen Hintergrund und von den Lernvor- aussetzungen wahrgenommen, begleitet und Inklusive Bildung im gesellschaftlichen gehört werden. So wird der Begriff „Bildung“ Kontext umzusetzen bedeutet in Kassel: allumfassend interpretiert: Sowohl die fach- liche als auch die soziale und interkulturelle • alle an Bildung Beteiligte einzubeziehen, Bildung wird in den Schulen Kassels und den • die Bildungseinrichtungen in die Stadtteile Bildungseinrichtungen der Stadt in den Blick hinein zu öffnen und genommen. • eine Bildungskultur im Sinne eines lebenslangen Lernens zu entwickeln, Der inklusive Unterricht wird in der Stadt die niemanden ausschließt. Kassel kontinuierlich weiter ausgebaut, so dass eine flächendeckende inklusive Beschu- Dies gilt auch und besonders bei der lung gewährleistet werden kann. Dabei ist Umsetzung der inklusiven Bildung im Inklusion als Prozess zu verstehen, an dessen schulischen Kontext. erfolgreicher Umsetzung in den kommenden Jahren gemeinsam gearbeitet wird. 11
Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Übereinkommen der Vereinten Nationen In § 50 des Hessischen Schulgesetzes finden über die Rechte von Menschen mit Behinde- sich die verschiedenen Förderschwerpunkte, rungen (UN-BRK), die vom Bund ratifiziert nach denen die sonderpädagogische Förde- und im Hessischen Schulgesetz (HSchG) rung gegliedert ist. Dabei wird unterschieden umgesetzt wurde, fordert in Artikel 24 eine nach Förderschwerpunkten mit einer der all- gleichberechtigte Teilhabe an Bildung aller gemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung Menschen. („zielgleiche“ Beschulung: Schülerinnen und Schüler streben den gleichen Schulabschluss Inklusive Beschulung umfasst die Beschulung an) und Förderschwerpunkten mit einer von aller Kinder und Jugendlichen (mit und ohne der allgemeinen Schule abweichenden Ziel- Beeinträchtigungen) im Regelschulsystem: setzung („zieldifferente“ Beschulung: Nach Artikel 24 VN-BRK – Bildung - haben Schülerinnen und Schüler streben nicht den die Vertragsstaaten sich verpflichtet, Maß- gleichen Schulabschluss an). nahmen umzusetzen, damit Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen gleichbe- Förderschwerpunkte mit rechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in zielgleicher Beschulung sind: der sie leben, einen Zugang zu einem inklusi- • Sprachheilförderung ven sowie hochwertigen Unterricht an • emotionale und soziale Entwicklung Grundschulen und weiterführenden Schulen • körperliche und motorische Entwicklung haben. • Sehen • Hören Im Hessischen Schulgesetz, das in 2011 geändert wurde, sind in den §§ 49 – 55 neue Förderschwerpunkte mit Regelungen zur inklusiven Bildung niederge- zieldifferenter Beschulung sind: schrieben: • Lernen • geistige Entwicklung • Alle schulpflichtigen Kinder werden in der allgemeinen Schule angemeldet. Inklusion wird zur Regelform. Die Eltern haben jedoch das Wahlrecht für Ihre Kinder und können zwischen einer inklusiven Beschu- lung an der allgemeinen Schule oder einer Beschulung an einer Förderschule wählen. • Für die inklusive Beschulung sind die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen (im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel) vom Land und vom Schulträger zu schaffen. • Beratungs- und Förderzentren stellen der allgemeinen Schule Förderschullehr- kräfte für den inklusiven Unterricht zur Verfügung. • Die Entscheidung über den Förderbedarf und die daraus folgenden Maßnahmen trifft ein eigens an der allgemeinen Schule eingerichteter Förderausschuss. 12
Umsetzung der inklusiven Bildung in der Stadt Kassel – der Prozess 3. Umsetzung der inklusiven Bildung in der Stadt Kassel – der Prozess In der Stadt Kassel haben die Stadtverordne- Land und der Stadt vereinbart wurden. Diese ten den Magistrat mit Beschluss vom 19. Mai ersten Schritte beziehen sich ausschließlich 2014 beauftragt, mit dem Land Hessen in auf den schulischen Kontext. Verhandlungen zu treten, um eine Bewer- Inklusive Bildung umfasst jedoch mehr als bung für eine „Modellregion Inklusive Bil- den Bereich Schule, zudem sind in einer dung in der Stadt Kassel“ vorzubereiten. Die Stadtgesellschaft viele Institutionen und Per- Bewerbung wurde gemeinsam mit dem sonen an einer gelingenden Bildungsbiografie Staatlichen Schulamt für den Landkreis und von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Stadt Kassel erarbeitet. Die Modellregion beteiligt. Daher wurde parallel zu den Ver- ist zum Schuljahr 2015/16 gestartet und hat handlungen zur Modellregion ein breit ange- eine Laufzeit von fünf Jahren. legter Beteiligungsprozess zur Vorbereitung eines Rahmenkonzeptes zur Umsetzung der Die Umsetzung der inklusiven Bildung in der Inklusiven Bildung in Kassel (IBKS) gestartet, Stadt Kassel wird nach fünf Jahren nicht ab- dessen erste Fassung mit diesem Papier vor- geschlossen sein. Vielmehr hat ein langfristi- liegt. ger Prozess begonnen, zu dem in der Modell- region erste konkrete Schritte zwischen dem 3.1. Einbettung in den städtischen Gesamtprozess Die Umsetzung der inklusiven Bildung in der • Inklusive Gestaltung des schulischen Stadt Kassel ist in den gesamtstädtischen Ganztags in Kooperation von Schule und Prozess der Umsetzung der UN-Behinder- Jugendhilfe tenrechtskonvention eingebunden. Eine in- • Berücksichtigung einer inklusiv ausgerich- terdisziplinäre Projektgruppe hat die bisheri- teten Bildung bei allen Aspekten des gen Aktivitäten der Stadt Kassel analysiert lebenslangen Lernens und Handlungsempfehlungen zu den folgen- • Wahlfreiheit für Menschen mit Behinde- den Handlungsfeldern erarbeitet: rungen zwischen Regel- und Sonderein- richtungen • Bildung und Erziehung • Einbindung spezialisierter Fachkräfte in • Zugang und Teilhabe am Arbeitsmarkt Regeleinrichtungen und Beteiligung von • Barrierefreie Infrastruktur Betroffenen an den Strukturentwick- - Kommunikation lungen - Gebäude • Abstimmung der Übergänge zwischen - Öffentlicher Raum und Mobilität schulischer Grundbildung und Ausbildung, Fachschulen, Fachhochschule und Uni- Alle Dezernate mit allen städtischen Ämtern versität, unter Berücksichtigung inklusiver sind aufgefordert, Maßnahmen- und Zeit- Aspekte pläne zu entwickeln, die zu einem Gesamt- Aktionsplan der Stadt Kassel zur Umsetzung Die Umsetzung der inklusiven Bildung in der der UN-Behindertenrechtskonvention zu- Stadt Kassel ist also ein Teil des städtischen sammengeführt werden sollen. Gesamtprozesses. Über die enge Verknüp- fung mit den innerstädtischen Aktivitäten Für den Bereich Bildung und Erziehung wur- sollen Transparenz geschaffen und Parallel- den die folgenden Empfehlungen aufgezeigt: strukturen vermieden werden. • Inklusive Ausrichtung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit 13
Umsetzung der inklusiven Bildung in der Stadt Kassel – der Prozess 3.2. Herausforderungen und Ziele Schon heute bietet die Bildungslandschaft sich in Schulentwicklungsprozessen nieder- in der Stadt Kassel ein vielfältiges Angebot schlagen. für alle Lebensphasen und Lebenslagen Grundlage beruflicher Kompetenz im Bereich ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. der inklusiven Bildung ist neben einer fun- Die Angebote reichen von frühkindlichen dierten fachlichen Ausbildung insbesondere Bildungs- und Betreuungsangeboten über eine Aufgeschlossenheit der Idee der ge- schulische und außerschulische Bildungsan- meinsamen Beschulung gegenüber. Es liegt in gebote bis zu Angeboten der Fachschulen, der gemeinsamen Verantwortung von Stadt der Universität und der Weiterbildungsträger und Land, die Haltung zur Inklusion zu stär- im Rahmen des lebenslangen Lernens. ken und die notwendigen Kompetenzen in die Aus- und Weiterbildung zu integrieren. In den Kindertagesstätten, Bildungsorte In Kassel werden Erzieherinnen und Erzieher, der frühen Bildung, werden Kinder mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und ohne Behinderungen gemeinsam in und Lehrerinnen und Lehrer in Fachschulen, Regeleinrichtungen betreut. Die Fach- an der Universität und in den Studiensemina- kräfte arbeiten an den Bedürfnissen der ren ausgebildet. Die notwendigen Angebote Kinder und ihrer Familien orientiert und in der Fort- und Weiterbildung als systema- nutzen die multiprofessionelle Kompetenz tische Qualifizierung werden z. B. durch das von internen und externen Fachkräften. Die Projektbüro für individuelle Förderung, die Akzeptanz der Vielfalt und die Anerkennung Lehrkräfteakademie des hessischen Kultus- der Heterogenität bilden das Fundament ministeriums, die Beratungs- und Förder- eines wertschätzenden Umgangs und fördern zentrum, die Förderschulen sowie die Stadt das professionelle Handeln aller Beteiligten Kassel vorhalten. im Bildungsbereich. Das soll in Zukunft auch Die Schulen in Kassel entwickeln sich zu- für den Bereich der schulischen Bildung nehmend zu Einrichtungen mit ganztägigem gelten. Angebot. Inklusive Beschulung im Rahmen Langfristiges Ziel ist es, allen Kindern und von ganztägiger Bildung und Betreuung er- Jugendlichen, deren Eltern es wünschen, fordert eine aufeinander abgestimmte Arbeit die inklusive Beschulung in einer Grund- der multiprofessionellen Teams und eine und weiterführenden Schule in Kassel zu etablierte Netzwerkkultur. Die Bildungsorte ermöglichen. müssen den Bedürfnissen der Kinder und Ju- Für Eltern, die sich für ihr Kind die Beschu- gendlichen entsprechend angepasst werden. lung an einer Förderschule wünschen, wird Schulentwicklung und Unterrichtsentwick- ein Angebot in der Stadt Kassel vorgehalten. lung müssen in allen Schulen zukunftsorien- tiert gestaltet werden. Inklusive Bildung in Kassel lebt von einer gemeinsam getragenen Verantwortung der Die Weiterentwicklung der inklusiven Bildung Kinder und Jugendlichen und ihren Familien in Kassel wird Schritt für Schritt umgesetzt. mit den beteiligten Fachkräften in Schulen, Mit der Auftaktveranstaltung in 2014 ist ein Institutionen und Ämtern. langfristiger Prozess gestartet worden, der nicht bis zum Ende der begrenzten Projekt- Die große Vielfalt der Bildungseinrichtungen laufzeit der Modellregion Inklusive Bildung und die lange Tradition der ämter- und ins- in fünf Jahren abgeschlossen sein wird. Die titutionenübergreifenden Zusammenarbeit Geschwindigkeit der Umsetzung ist abhängig bilden auch eine gute Voraussetzung für das vom Gelingen der Qualitätsentwicklung an Gelingen der inklusiven Beschulung. Sie wird den Schulen und den zukünftig zur Verfü- dann realisierbar, wenn sich die Bildungs- gung stehenden räumlichen, sächlichen systeme an die Bedürfnisse der Kinder und und personellen Ressourcen zur inklusiven Jugendlichen anpassen. Dies wird zu Verän- Beschulung. derungen der Schulorganisation führen und 14
Besonderheiten in der Stadt Kassel 3.3. Die Entstehung des Rahmenkonzeptes Am 6. Mai 2014 wurden über 200 Personen Schulverwaltung und Stadtverwaltung, aus aus Schulen, Verwaltung, Politik und Interes- den Studienseminaren, der Universität Kassel sensverbänden zu einer großen Auftaktver- und aus Interessensverbänden. Aus der AG anstaltung eingeladen, um sich am Prozess Inklusive Bildung in Kassel heraus wurde das der Umsetzung der inklusiven Bildung in Kas- vorliegende Rahmenkonzept erarbeitet, das sel zu beteiligen. Am Ende der Veranstaltung die Grundlage für eine erfolgreiche Umset- gab es Ideen und Anregungen, Hinweise auf zung der inklusiven Bildung in Kassel in den Chancen, Aufgaben, Ängste und Stolpersteine kommenden Jahren sein darstellt. und konkrete Angebote zur aktiven Mitarbeit, die in den Entstehungsprozess des vorliegen- In insgesamt zehn Unterarbeitsgruppen zur den Rahmenkonzeptes eingeflossen sind. AG IBKS haben rund 120 Personen strate- gische Ziele und Qualitätskriterien für deren Für die Steuerung und Planung des Prozes- Erreichung erarbeitet, die den Kern dieses ses wurde eine gemeinsame Steuergruppe Rahmenkonzeptes bilden. von Stadt und Staatlichem Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel gegründet, Die Arbeit der zehn Unterarbeitsgruppen die sowohl die ersten Schritte im Prozess der wurde im Herbst 2015 abgeschlossen und Umsetzung der inklusiven Bildung in Kassel am 6. Oktober 2015 den Mitgliedern der AG als auch die ersten Schritte zur Planung und Inklusive Bildung in Kassel mit der Möglich- Umsetzung der Modellregion Inklusive Bil- keit zu Kommentierung vorgestellt. Eine Re- dung in Kassel begleitet hat. daktionsgruppe mit Vertreterinnen und Ver- tretern der Stadt Kassel und des Staatlichen Am 22. Juli 2014 fand die konstituierende Schulamtes für den Landkreis und die Stadt Sitzung der AG Inklusive Bildung in Kas- Kassel hat das vorliegende Rahmenkonzept sel (AG IBKS) statt. Eingeladen wurden 60 zusammengestellt. Fachleute aus Schule und Jugendhilfe, aus 4. Besonderheiten in der Stadt Kassel 4.1. Qualitätssicherung Integrationsplatz in Kasseler Kindertagesstätten (QUIKK) 95% aller Kasseler Kinder besuchen vor der enthält einen Aufnahme-, Verlaufs- und Einschulung eine Kindertagesstätte. Die Be- Abschlussbogen, auf dem in 14 unterschied- treuung von Kindern mit Behinderung wird lichen Entwicklungsbereichen die individuelle in den Kasseler Kindertagesstätten nach den Entwicklung des Kindes dokumentiert wird. Qualitätskriterien von QUIKK durchgeführt. Im Hilfeplangespräch wird die Entwicklung Durch QUIKK wird eine individuelle Ent- des Kindes von den Eltern, der Kinderta- wicklungsdokumentation und Hilfeplanung gesstätte sowie ggf. von Frühförderung und ermöglicht und die Zusammenarbeit von Therapeuten beschrieben und gemeinsame Eltern, Kindertagesstätte und weiteren an der Ziele vereinbart. Hierfür steht ein Hilfeplan- Förderung des Kindes beteiligten Fachkräften leitfaden zur Verfügung. gefördert. Der Übergang in die Schule wird durch einen Der entwickelte QUIKK Ordner erläutert die Fahrplan, welcher die Zusammenarbeit von Verfahrensabläufe der Antragstellung und Kindertagesstätte und Schule regelt, gestal- Durchführung der Integration, stellt not- tet. Ein Gesprächsleitfaden unterstützt den wendige Formulare zur Verfügung und sorgt Austausch über die individuelle Entwicklung 1 Eine Liste aller Förderer somit für eine hohe Transparenz der Maß- und den Bedarf des Kindes, um einen mög- und Beteiligter finden Sie auf der ersten Seite. nahme. Die Entwicklungsdokumentation lichst reibungslosen Übergang in das folgen- 15
Besonderheiten in der Stadt Kassel de Bildungssystem zu gewährleisten. Tageseinrichtungen für Kinder (01.08.2014) Weiterhin finden sich im QUIKK Ordner not- und stellt somit eine Eingliederungshilfe dar. wendige Formulare zur Medikamentengabe, Formal kann demzufolge noch nicht von einer Sondenernährung sowie Vordrucke zur inklusiven Kindertagesbetreuung gesprochen Schweigepflichtsentbindung und ein Pass zur werden, obwohl die inklusive Haltung der Unterstützten Kommunikation. Fachkräfte eine Wertschätzung von Vielfalt Die Betreuung von Kindern mit Behinderung beinhaltet und das gemeinsame Aufwachsen basiert auf der Vereinbarung zur Integration aller Kinder in Regeleinrichtungen als Stan- von Kindern mit Behinderung vom voll- dard ermöglicht. endeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in 4.2. Regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) an der Astrid-Lindgren-Schule Zum Schuljahr 2015/16 wurde in Kassel ein Unterstützung in der inklusiven Beschulung. regionales Beratungs- und Förderzentrum Hierdurch erfahren alle Schulen in der Stadt (rBFZ) eingerichtet, das alle Schulen in Kas- Kassel eine systemische Unterstützung. Das sel in ihrer Verantwortung für die inklusive rBFZ der Astrid-Lindgren-Schule ist zudem Beschulung fachlich unterstützt. Die bisher am Entscheidungsverfahren zur Feststellung bestehenden vier Beratungs- und Förderzen- eines Anspruchs auf sonderpädagogische tren und die Dezentrale Erziehungshilfe sind Förderung grundlegend beteiligt. Die Zusam- hier zusammengefasst. Die Entwicklung des menarbeit zum Wohle der Schülerinnen und zentralen rBFZ ist ein wesentlicher Schritt Schüler wird zwischen dem rBFZ und jeder hin zur geplanten Umsetzung der inklusiven einzelnen Kasseler Schule über eine individu- Bildung in Kassel und stellt einen wichtigen elle Kooperationsvereinbarung geregelt. Baustein in der qualitativen Weiterentwick- lung des inklusiven Unterrichts dar. Die Sonderpädagogischen Fachkräfte des rBFZ sind verlässlich für die allgemeinen Im rBFZ der Astrid-Lindgren-Schule arbeiten Schulen zuständig. Sie sind nicht mehr im im Schuljahr 2015/16 rund 50 Mitarbeite- Unterricht eines stationären Förderschulsys- rinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützen die tems eingesetzt, sondern ausschließlich an allgemeinen Schulen bei der Umsetzung und allgemeinen Schulen mit maximal möglicher Weiterentwicklung des inklusiven Unterrichts. Stundenzahl im inklusiven Unterricht. Dies Das rBFZ sichert in diesem Zusammenhang sichert die eingeforderte Qualität und Unter- den effektiven, qualifizierten und verlässli- stützung für die Schulen. chen Personaleinsatz in den Kasseler Schulen und damit die Qualität der sonderpädagogi- Die Sonderpädagogischen Fachkräfte des schen Unterstützung durch ein klar struktu- rBFZ sind für die Lehrkräfte der allgemeinen riertes Qualitätsmanagement. Schulen und die Eltern präsent und zeitnah erreichbar. Sie arbeiten nach einem transpa- Zu den Aufgaben des rBFZ der Astrid- renten Ablaufplan. Über die Anbindung der Lindgren-Schule gehören u. a. die Umset- Lehrkräfte am rBFZ der Astrid-Lindgren- zung von präventiven sonderpädagogischen Schule werden kollegiale Beratung, Su- Beratungs- und Fördermaßnahmen, die pervision, zielgerichtete Fortbildungen, ein engmaschige Abstimmung und Vernetzung einheitliches Tätigkeitsprofil der Lehrkräfte dieser Maßnahmen mit den präventiven und regelmäßige Evaluationsmaßnahmen Maßnahmen der allgemeinen Schule auf der sichergestellt. Diese personelle Kontinuität Grundlage des jeweiligen schulischen För- der Unterstützung in den Regelschulen soll derkonzeptes und die sonderpädagogische zur besseren Verankerung der sonderpäda- 16
Besonderheiten in der Stadt Kassel gogischen Unterstützung im schulischen des Kasseler Modells dar. So arbeiten schu- Förderkonzept führen. lische Sozialarbeit, der Schulärztliche Dienst, die Sozial- und Jugendhilfe auf der Basis Die Vernetzung des rBFZ mit den außerschu- von Vereinbarungen zum Wohle der Kinder lischen Partnern ist verbindlich durch Kon- und Jugendlichen zusammen. Das Kind mit trakte geregelt und stellt eine Besonderheit seinem Unterstützungs- und Bildungsbedarf steht im Mittelpunkt. 4.3. Modellregion Inklusive Bildung Das Land Hessen hat die Hessischen Schul- Die Modellregion inklusive Bildung gibt die träger aufgerufen, gemeinsam in staatlich- ersten, konkreten Schritte im langfristig kommunaler Verantwortung im Rahmen von angelegten Prozess der Umsetzung der Modellregionen erste wichtige Schritte zur inklusiven Bildung in Kassel vor. Umsetzung der inklusiven Bildung in Hes- sen zu gehen. Die Stadt Kassel ist eine von Ziele, Aufgaben und Umsetzungsschritte im neun Modellregionen, in denen Ressourcen Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung von Land und Kommune gesichert und den in Kassel sind in der Kooperationsverein- inklusiv arbeitenden Schulen zur Verfügung barung zwischen dem Land Hessen und der gestellt werden. Neben den Städten Stadt Kassel beschrieben, deren Laufzeit Wiesbaden, Frankfurt, Hanau und Kassel sind fünf Jahre beträgt (1. August 2015 – 31. Juli auch der Hochtaunuskreis, der Wetteraukreis, 2020) 2 . der Landkreis Offenbach, der Main-Kinzig- Kreis und der Landkreis Groß-Gerau mit den 2 Kooperationsverein- Städten Rüsselsheim und Kelsterbach an barung zur Modellregion Inklusive Bildung der der Initiative des Landes beteiligt. Insgesamt Stadt Kassel im Internet werden in den neun Modellregionen mit elf unter: www.inklusive_bildung. Schulträgern rund 44 % aller hessischen kassel.de Schülerinnen und Schüler beschult. 4.4. Kommunale Koordinierung der inklusiven Bildung in Kassel Zur Unterstützung des Prozesses der Umset- Netzwerks mit allen relevanten Akteuren in- zung der inklusiven Bildung in Kassel ist im nerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung Schulverwaltungsamt der Stadt eine Stelle und die aktive Mitarbeit in bestehenden für die „Kommunale Koordinierung der inklu- Netzwerken regional und überregional. Zu- siven Bildung“ – befristet für fünf Jahre - ge- dem gehören die Planung und Durchführung schaffen worden, die seit Anfang Januar von Veranstaltungen und die Öffentlichkeits- 2016 besetzt ist. Aufgaben der Koordination arbeit durch Aufbau und Pflege der Internet- sind der Aufbau und die Betreuung eines präsenz zu den Handlungsfeldern. 17
Steuerung und Gremienstruktur 5. Steuerung und Gremienstruktur Die Steuerungs- und Gremienstruktur wurde dendes Gremium ist die aus jeweils zwei nach dem offiziellen Beginn der Modellregion Vertreterinnen und Vertretern des Schulver- weiterentwickelt und den veränderten Rah- waltungsamtes der Stadt Kassel (Amtsleiterin, menbedingungen angepasst. Für die Beglei- Kommunale Koordinatorin Inklusive Bildung) tung der Modellregion des Landes und die und des Staatlichen Schulamtes für den Umsetzung des Rahmenkonzeptes der Stadt Landkreis und die Stadt Kassel (Schulfachli- wurden zwei unterschiedliche sich ergänzen- che Aufsichtsbeamten) zusammengesetzte de Steuerungsebenen eingerichtet. Verbin- Steuergruppe. Inklusive Bildung in der Stadt Kassel - Organigramm/Gremienstruktur – Koordinierungsgruppe Inklusive Bildung Koordinierungsgruppe Modellregion der Stadt Kassel Inklusive Bildung Frauenbüro, Gesundheitsamt, Jugendamt, des Staatlichen Schulamtes für den Schulverwaltungsamt, Sozialamt Landkreis und die Stadt Kassel Steuergruppe zur Umsetzung der themenorientierte themenorientierte Inklusiven in Bildung Kassel3 Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Stadt Kassel und Staatliches Schulamtes für den Landkreis und die Stadt Kassel themenorientierte themenorientierte Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Netzwerk Inklusive Bildung 3 Dieses Gremium offen für alle interessierten Akteure, steuert auch den Prozess der Modellregion 1x/Jahr Inklusive Bildung Kassel 18
Strategische Ziele und Qualitätskriterien 6. Strategische Ziele und Qualitätskriterien Damit inklusive Bildung im allgemeinen und e. Schülerinnen- und Schülerbeteiligung inklusive Beschulung im Besonderen gelin- im Kontext von Inklusion gen können, braucht es ein starkes Miteinan- f. Aus-, Fort- und Weiterbildung im der, den Willen und das Engagement aller an Kontext der inklusiven Bildung Bildung und Erziehung Beteiligten, eine ziel- g. Übergänge gestalten im Kontext von gerichtete Schulentwicklung und zugleich in- Inklusion dividuelle Lösungen. h. Kooperation und Vernetzung i. Evaluation Die im Folgenden dargestellten strategischen j. Öffentlichkeitsarbeit Ziele und Qualitätskriterien benennen we- sentliche Aspekte zur Ausgestaltung der not- wendigen Leitungs-, Organisations-, Koope- Dieser Katalog ist nicht als vollständig zu rations- sowie Lehr- und Lernprozesse in betrachten, sondern stellt einen ersten Ent- den Kasseler Schulen. wurf dar, der veränderbar ist und fortge- schrieben wird. Je nach Schulform, Schul- Relevante Qualitätsbereiche schulischer größe und schulspezifischen Entwicklung sind dabei: Besonderheiten vor Ort kann er entspre- chende Erweiterungen oder Ergänzungen a. Schulentwicklung und Schulorganisation erfahren und damit passgenau als Orientie- im Kontext der Inklusion rungshilfe bei der systematischen Schul-, b. Unterrichtsentwicklung im Kontext der Unterrichts- und Qualitätsentwicklung die- Inklusion nen. Auf diese Weise bildet er den Aus- c. Inklusive Schule bauen gangspunkt und gibt Anregungen für einen d. Elternarbeit im Kontext von Inklusion kontinuierlichen Schulentwicklungsprozess. 19
Schulentwicklung und Schulorganisation im Kontext der Inklusion 6.1. Schulentwicklung und Schulorganisation im Kontext der Inklusion Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Elternverein ERIK, Schulverwaltungsamt der Institutionen haben mitgewirkt: Stadt Kassel, Jugendamt der Stadt Kassel, Staatliches Schulamt für den Landkreis und Schulverwaltungsamt Landkreis Kassel, Stu- die Stadt Kassel, Servicestelle Ganztägig Ler- dienseminar für berufliche Schulen, Landes- nen, Fachberatungen Förderschulen und wohlfahrtsverband Hessen Ganztag, Grundschule, Gesamtschule, Gym- nasium, Förderschule, Elternbeirat, Strategisches Ziel 1 Die Schulleitungen sind sich ihrer Rolle als Führungskraft und Motivator für die notwendige schulinterne Entwicklung auf dem Weg zur inklusiven Bildungslandschaft bewusst. Sie finden dafür förderliche Rahmenbedingungen vor, die sie bei dem Aufbau und der Steuerung inklusiver Lehr- und Lernprozesse unterstützen. Qualitätskriterium 1.1 Die Schulleitung sorgt dafür, dass rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit inklusiver Beschulung wirksam realisiert werden und stellt die Entwicklung und Umsetzung eines angemessenen Förderkonzepts sicher. Qualitätskriterium 1.2 Die Schulleitung unterstützt die Umsetzung des inklusiven Unterrichts, indem sie die Nutzung der zeitlichen, räumlichen und personellen Ressourcen ermöglicht und sich für deren notwendige Erweiterung dieses Spielraums aktiv einsetzt. Qualitätskriterium 1.3 Es werden Kooperationsstrukturen sowohl innerhalb der Schulgemeinde als auch schulübergreifend geschaffen. Hierbei legt die Schulleitung die Grundlage für einen wertschätzenden Erfahrungsaustausch. Qualitätskriterium 1.4 Inklusive Bildung ist fester Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte und pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Schulleitung trägt Sorge für eine umfassende und kontinuierliche Umsetzung. Sie nimmt selbst einschlägige Angebote in Anspruch. Qualitätskriterium 1.5 Die Schulleitung achtet auf einen kontinuierlichen Prozess, der die Akzeptanz aller verein- barten Maßnahmen im Sinne der Entwicklung inklusiver Strukturen im Schulalltag anstrebt und gewährleistet eine interne und/oder externe Begleitung. Qualitätskriterium 1.6 Das Schulprogramm und andere schulinterne Vereinbarungen entsprechen den verbindli- chen Vorgaben bezüglich einer umzusetzenden inklusiven Beschulung und werden in Verantwortung der Schulleitung gesteuert und evaluiert. 20
Schulentwicklung und Schulorganisation im Kontext der Inklusion Strategisches Ziel 2 Allen Schülerinnen und Schülern wird die Teilnahme am Schulleben über den ganzen Tag ermöglicht. Qualitätskriterium 2.1 Alle an Schule Beteiligten verpflichten sich, den inklusiven Gedanken über den ganzen Tag zu ermöglichen und zu leben. Qualitätskriterium 2.2 Der Prozess der Umsetzung des inklusiven Gedankens orientiert sich an den Qualitätsbe- reichen des Qualitätsrahmens für ganztägig arbeitende Schulen (vgl. „Richtlinien für ganz- tägig arbeitende Schulen in Hessen“; 2011) und dem Rahmenkonzept der Stadt Kassel für den Ganztag an Grundschulstandorten. Qualitätskriterium 2.3 Die räumliche, personelle und sächliche Ausstattung ermöglicht allen Kindern eine uneinge- schränkte Teilhabe sowie besondere und notwendige Betreuungsformen (d.h. ausreichende Räume für Kleingruppen und Ruhemöglichkeiten; Personal im Nachmittag, z.B. Assistenz- kräfte oder medizinisch- therapeutisches Personal). Qualitätskriterium 2.4 Zeitliche und rhythmisierende Elemente sowie Freizeitangebote berücksichtigen die Bedürf- nisse aller Schülerinnen und Schüler. Qualitätskriterium 2.5 Schule und Jugendhilfe (Horte, Schulsozialarbeit in Grundschulen und Schulen der Sekun- darstufe 1, Übergangsmanagement Schule – Beruf) berücksichtigen die Dimensionen der Inklusion bei der Organisation und Umsetzung des Ganztages an Kasseler Schulen. Strategisches Ziel 3 Teamstrukturen und multiprofessionelle Teams sind implementiert und grundlegende Bedingungen zum Gelingen eines inklusiven Schulalltags sind gewährleistet. Qualitätskriterium 3.1 Im Rahmen des inklusiven Unterrichts und des Ganztages sind Teams eingesetzt: Klassen-/ Fachlehrkräfte / Förderschullehrkräfte / Sozialpädagogische Mitarbeiter / Erzieher/ Thera- peuten sowie Assistenzkräfte ergänzen sich in ihren Aufgaben. Qualitätskriterium 3.2 Feste Kooperations- und Konferenzstrukturen sind etabliert, so dass kontinuierliche Kommunikation in den multiprofessionellen Teams möglich ist. Qualitätskriterium 3.3 Supervision, Prozessbegleitung und -beratung sowie auf die Teams bezogene Fortbildungen bei der Fortbildungs- bzw. Budgetplanung berücksichtigt. Qualitätskriterium 3.4 Hospitationen zum Austausch und Sammeln von Erfahrungen einschließlich einer ange- messenen Feedbackkultur finden regelmäßig statt. Ein regelmäßiger Austausch von Best- Practice-Beispielen bietet Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Qualitätskriterium 3.5 Das Einbinden der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern im Sinne der Partizipation ist etabliert. Qualitätskriterium 3.6 Die Schule ist als Ort medizinisch-therapeutischer Leistungen anerkannt. 21
Unterrichtsentwicklung im Kontext der Inklusion Strategisches Ziel 4 Netzwerkstrukturen zwischen den Schulen sind implementiert. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit gewährleistet eine gemeinsame Umsetzung der inklusiven Beschulung Qualitätskriterium 4.1 Im Rahmen des inklusiven Unterrichts sind Netzwerkstrukturen aller beteiligten Schulen eingeführt. So werden Erfahrungen bei der Umsetzung der inklusiven Beschulung weiter- gegeben. Qualitätskriterium 4.2 Feste Konferenzstrukturen über die einzelnen Schulen hinaus sind etabliert, so dass die kontinuierliche Kommunikation gewährleistet ist. Verantwortliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in jeder Schule benannt Qualitätskriterium 4.3 Das Netzwerk arbeitet ziel-, stärken- und ressourcenorientiert und baut regelmäßig die Zusammenarbeit und Kooperation mit verschiedenen Institutionen sowie Expertinnen und Experten aus. Qualitätskriterium 4.4 Es liegen übergreifende Konzepte vor, die es den Schulen ermöglichen, gemeinsame Projekte im Rahmen der inklusiven Beschulung, z.B. in der Gestaltung von Übergängen durchzuführen. 6.2. Unterrichtsentwicklung im Kontext der Inklusion Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Förderschule, Gymnasium, Berufsschule, Stu- Institutionen haben mitgewirkt: dienseminar für Grund-/Haupt-/Real- und Staatliches Schulamt für den Landkreis und Förderschule, Studienseminar für Gymnasien, die Stadt Kassel, Grundschule, Gesamtschule, Universität Kassel, Dezentrale Erziehungshilfe Strategisches Ziel 1 Alle Schulen richten sich inklusiv aus und haben dies in ihrem Leitbild verankert. Hier knüpfen die Schulen an den positiven Erfahrungen und Erfolgen in der vielfältigen bisherigen Förderpraxis an. Qualitätskriterium 1.1 Jede Schulgemeinde begreift die Entwicklung zu einer inklusiven Schule als Prozess und erarbeitet ein tragfähiges und realistisches Selbstverständnis, das die Grundlage für die konkreten inklusiven Konzepte und für die Unterrichtsentwicklung darstellt. Qualitätskriterium 1.2 Im Schulprogramm ist die inklusive Schule als Entwicklungsvorhaben formuliert, an dem kontinuierlich und zielgerichtet gearbeitet wird. Qualitätskriterium 1.3 Die Fortbildungsplanung berücksichtigt Entwicklungsvorhaben der Schule im Hinblick auf die Unterrichtsentwicklung zur inklusiven Beschulung. Qualitätskriterium 1.4 Schul- und institutionenübergreifende Arbeitsgruppen sind etabliert mit dem Ziel, in der Region eine inklusive Kultur zu entwickeln. Strategisches Ziel 2 Die Schulleiterin / der Schulleiter begreift inklusive Unterrichtsentwicklung als Führungsaufgabe und unterstützt diese durch schulorganisatorische Maßnahmen. Qualitätskriterium 2.1 Die Schulleitung fordert und fördert Initiativen zur inklusiven Unterrichtsentwicklung. Qualitätskriterium 2.2 Die Schulleitung schafft den schulorganisatorischen Rahmen für Kooperation und Kommunikation. Qualitätskriterium 2.3 Auch für die Mitglieder der Schulleitung ist der schulische Arbeitsschwerpunkt „inklusive Schule“ ein Schwerpunkt der eigenen Weiterqualifizierung. Qualitätskriterium 2.4 Die Schulleitung stärkt das Kollegium in der Entwicklung einer inklusiven Schul- und Unterrichtskultur und regt Konzepte der Umsetzung an, die Heterogenität als Bereicherung und Chance verstehen. 22
Unterrichtsentwicklung im Kontext der Inklusion Strategisches Ziel 3 Die Lehrkräfte nehmen Inklusion als Herausforderung und Auftrag an. Sie beteiligen sich aktiv an einer Schul- und Unterrichtsentwicklung zur inklusiven Beschulung. Qualitätskriterium 3.1 Die Lehrkräfte und das pädagogische Personal qualifizieren sich im Hinblick auf den Umgang mit Heterogenität und Diversität kontinuierlich weiter. Inklusion ist integraler Bestandteil der persönlichen und schulischen Fortbildungsvorhaben. Qualitätskriterium 3.2 Innerhalb institutionalisierter Strukturen werden die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung jeder Schülerin / jedes Schülers betrachtet, in Förderplänen festgehalten und kontinuierlich fortgeschrieben. Qualitätskriterium 3.3 Lehrkräfte und pädagogisches Personal arbeiten in multiprofessionellen Teams zusammen und treffen verbindliche Absprachen. Strategisches Ziel 4 Alle Mitglieder der Schulgemeinde und die außerschulischen Handlungspartner fördern die soziale Integration, das Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Weiterentwick- lung zur inklusiven Schule. Qualitätskriterium 4.1 Die inklusive Beschulung ist integraler Bestandteil des Leitbildes und des Schulprogramms. Qualitätskriterium 4.2 Durch eine intensive Auseinandersetzung mit Inklusion in allen schulischen Gremien und Gruppen sowie durch positive Erfahrungen entwickelt sich eine Haltung, die Andersartigkeit als Selbstverständlichkeit akzeptiert, sie als Wert und Chance begreift. Qualitätskriterium 4.3 Unterricht und alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule berücksichtigen die Weiterentwicklung zu einer inklusiven Schulkultur. Qualitätskriterium 4.4 Es bestehen umfassende und qualitätvolle Beratungsangebote für die persönliche und schulische Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler sowie Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Eltern. Qualitätskriterium 4.5 Inklusion wird durch die intensive Kooperation und dahingehende Vereinbarungen zwischen Schulen sowie zwischen Schulen und außerschulischen Handlungspartnern weiterentwickelt und verstetigt. Strategisches Ziel 5 Der Unterricht berücksichtigt die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler sowie die individuellen Förderbedürfnisse, baut Hindernisse ab und ermöglicht Teilhabe. Qualitätskriterium 5.1 Die Lehrkräfte kennen die Schülerinnen und Schüler, ihre Förderbedürfnisse und Lernaus- gangslagen und machen ihre Kenntnisse zur Grundlage ihres unterrichtlichen Handelns. Qualitätskriterium 5.2 Die Unterrichtsgestaltung basiert auf der Ermittlung der individuellen Lernausgangslage. Lernwege leiten sich aus dieser ab. Qualitätskriterium 5.3 Die Lehrkräfte kooperieren miteinander, sie planen und reflektieren Unterricht gemeinsam und treffen verbindliche Absprachen. Qualitätskriterium 5.4 Es gibt in der Schule verbindliche Verabredungen zur Vermittlung überfachlicher Kompetenzen. Qualitätskriterium 5.5 Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind für die Lernenden transparent. Qualitätskriterium 5.6 Lernen ist ein aktiver und kooperativer Prozess. Schülerinnen und Schüler sind Subjekte ihres eigenen Lernens. Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Gestal- tung des eigenen Lernprozesses und schaffen differenzierte Zugänge zum Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen. Qualitätskriterium 5.7 Die Lehrkräfte begreifen Förderung als Prozess und begleiten diesen im Sinne des Förder- kreislaufs kontinuierlich. 23
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