Stadtverwaltung bittet um Unterstützung bei Wohnraumsuche für mögliche Flüchtlinge und sucht Personen, die mithelfen ein Begleitnetzwerk ...

 
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Nr. 12         24. März 2022

                                                      Stadtverwaltung bittet um Unterstützung bei Wohnraumsuche
                                                        für mögliche Flüchtlinge und sucht Personen, die mithelfen
                                                                     ein Begleitnetzwerk aufzubauen
                                              Aufgrund des Angriffs von Russland auf die Ukraine und der dadurch entstandenen lebensbedrohlichen hu-
                                              manitären Lage in der Ukraine, kommen in der Zwischenzeit tagtäglich immer mehr Kriegsflüchtlinge, vor
                                              allem Frauen mit ihren Kindern, nach Deutschland und Baden-Württemberg. Die LEA in Sigmaringen und die
                                              kreisweiten Flüchtlingssammelunterkünfte haben auch mit inzwischen 2.300 Plätzen nur sehr begrenzte Auf-
                                              nahmekapazitäten, so dass im Landkreis trotz gewisser Kapazität dennoch möglichst schnell die Flüchtlinge
                                              in die Städte und Gemeinden direkt zur Unterbringung zugewiesen werden müssen. Darüber hinaus reisen
                                              vermehrt Ukrainer*innen auf „privatem“ Weg direkt zu Bekannten/Freunden, die bereits in Deutschland leben.
                                            Dieser „private“ Zuzug nach Deutschland macht es den Behörden aktuell schwer, eine genaue Prognose über
                                            die Art und Zeitschiene der weiteren Unterbringung abzugeben. Aktuell kann nicht gesagt werden, wann und
                                            wie viele Personen am Ende tatsächlich und dauerhaft in unserer Stadt Gammertingen und/oder den Stadtteilen
untergebracht werden müssen. Aktuell sind bereits 19 ukrainische Staatsangehörige auf unterschiedlichen privaten Wegen nach Gammertingen gekommen
und hier untergebracht worden. Da auf diese Art bereits Wohnraum gebunden ist, möchte die Stadtverwaltung die Bevölkerung weiterhin um konkrete
Mithilfe bitten.
Die Stadt Gammertingen hat bereits selbst kurzfristig Kapazitäten zur Unterbringung in ihrem städtischen Wohnungsbestand schaffen können. Da diese Ka-
pazitäten aber ebenfalls sehr begrenzt sind, ist die aktive Mithilfe und Unterstützung aller Bürger*innen notwendig. Wer also ein leerstehendes Wohngebäude,
eine leerstehende (Ferien-)Wohnung oder eine sonstige Übernachtungsmöglichkeit, wie Gästezimmer oder Ähnliches, zur Unterbringung von ukrainischen
Flüchtlingen zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne unverbindlich bei uns melden. Dabei gilt hervorzuheben, dass insbesondere langfristige (6 Mo-
nate+) und vorbehaltlose (also unabhängig der tatsächlichen Konstellation) Unterbringungsmöglichkeiten - in möglichst eigenständigen Wohnräumen - ge-
sucht werden. Nur bei einem absehbar langen Aufenthalt können die ukrainischen Flüchtlinge die weiteren Unterstützungsschritte möglichst reibungslos in
Anspruch nehmen. Nach der Unterbringung im entsprechenden Wohnraum können die Personen sich bei der Stadt Gammertingen anmelden und schnellst-
möglich einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen. Parallel dazu kann ein entsprechender Antrag auf Unterstützungsleistungen gestellt werden, von
denen der Lebensunterhalt (inkl. angepasste Mietkosten) der Geflüchteten abgedeckt werden soll.
Ebenso bitten wir die Gammertinger Bevölkerung sich konkret Gedanken zu machen, wie eine individuelle Betreuung der in Gammertingen untergebrachten
Flüchtlinge erfolgen könnte? Haben Sie evtl. entsprechende Sprachkenntnisse (ukrainisch, evtl. russisch oder polnisch) und wären Sie bereit bei den ersten
Schritten die Kommunikation zu begleiten? Wenn Sie selbst bereits jetzt konkrete Kontakte oder Unterstützungsangebote haben, oder wenn Sie sich ehren-
amtlich betätigen und helfen möchten, dann schreiben Sie uns.
Melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt unter Telefon 07574 406-133 oder am besten per E-Mail an helfen@gammertingen.de

                                              Landkreis Sigmaringen
Landkreis bereitet Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine vor
• Etwa 284 Geflüchtete in den Kommunen angekommen
Nach einer Abfrage der Kreisverwaltung unter den Gemeinden zum Wochenbeginn, sind bereits 284 Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind (Stand
Montag, 14. März 2022) im Landkreis angekommen. Die Geflüchteten sind bei Bekannten und in privaten sowie kommunalen Wohnungen untergekommen.
Lediglich in Schwenningen, Sauldorf, Hettingen und Neufra sind noch keine Geflüchteten aufgeschlagen.
In der LEA sind (Stand 14. März 2022) 866 Menschen aus der Ukraine untergebracht. Die Zugänge steigen stark. Die Kommunen und der Landkreis bereiten
sich auf die Aufnahme weiterer Flüchtlinge vor. In vielen Kommunen stehen noch Wohnungen oder auch größere Unterkünfte zur Verfügung. „Ich bin über-
wältigt und dankbar, wie viele Menschen den Gemeinden und uns als Landkreis Wohnraum angeboten haben“, so die Erste Landesbeamtin Claudia Wiese,
die die Unterbringung von Seiten des Landkreises verantwortet. „Wir prüfen die Angebote gemeinsam mit den Kommunen bereits seit letzter Woche“.
Der Landkreis wird in den nächsten Tagen die ersten Geflüchtete aufnehmen, die vom Land aus den Landeserstaufnahmestellen und Ankunftszentren an
den Landkreis zugewiesen werden. In der Gemeinschaftsunterkunft im Schmorlgebäude stehen dem Landkreis noch 25 Plätze zur Verfügung. Ende April
folgen 52 Plätze in der neuen Gemeinschaftsunterkunft in Mengen. Nach und nach sollen auch Wohnungen belegt werden. Die Jugendherberge Sigmaringen
hat angeboten in den nächsten Tagen vorübergehend Geflüchtete aufnehmen zu können.
Ca. 280 Plätze sollen sukzessive auf dem Gelände der ehemaligen Oberschwaben-Kaserne in Hohentengen geschaffen werden. Abstimmungen zwischen
dem Eigentümer, der Gemeinde und dem Landkreis laufen noch. Die Verantwortlichen sind aber zuversichtlich, das Gebäude rasch bezugsfertig zu haben.
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„Wir sind zuversichtlich, in den nächsten Wochen den Menschen, die bei uns Schutz suchen, gute Unterkünfte anbieten zu können und auf Notquartiere
etwa in Hallen verzichten zu können“, so Wiese. Die Geflüchteten bleiben maximal sechs Monate in der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis. An-
schließend wechseln sie in die Anschlussunterbringung der Kommunen. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis
und können auch frühzeitig selbst privaten Wohnraum suchen.
Mit wie vielen Geflüchteten der Landkreis rechnen muss, ist nach wie vor schwer abzuschätzen. Das Kriegsgeschehen ändert sich täglich, noch kommen
viele in den Nachbarländern der Ukraine oder bei Bekannten unter. „Wir bereiten uns darauf vor, über mehrere Monate hinweg Geflüchtete aus der Ukraine
aufzunehmen und sind daher über jede Unterstützung dankbar“, so Wiese.
Wer Wohnraum oder Unterstützung anbieten möchten, meldet sich am besten bei seiner Gemeinde. Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-
sigmaringen.de/ukraine

                                    Land gibt Zuschuss für Wohneigentum
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare,
Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleiner-
ziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen, müssen dazu die Ein-
kommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde
Objekt muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder
der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem mit Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerecht-
fertigt.
Das Land fördert folgende Maßnahmen:
• Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus
   erfüllt
• Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen
• Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt
   werden
• Erwerb bestehenden Wohnraums
und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsverbilligung erstreckt sich auf 15 Jahre, der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent.
Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger
Kinder. Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser
können durch einen Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden.
Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung
einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen.
Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familienzuwachsdarlehen einer Zins-
verbilligung.
Weitere Informationen und Antragstellung
Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Telefonnummer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder Mo-
bilfunknetz und –provider, Montag – Freitag von 8.00 - 16.30 Uhr)
Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finanzierunsrechner.l-
bank.de)
Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle beantragt: Ansprechpartner ist das Landratsamt Sigmaringen, Melanie Failer, Tel. 07571/102-
5103

                          Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Gammertingen
      Jede Blutspende zählt!
      - Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blutspende
      Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die
      kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am:

                                  Freitag, 25. März 2022 von 14.30 bis 19.30 Uhr
                            Alb-Lauchert-Halle, Josef-Wiest-Straße 3, Gammertingen

      Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online
      unter: terminreservierung.blutspende.de
      Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel!

      Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den
      Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-
      Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können keine Tests beim Blutspen-
      determin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung
      Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen.

      Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.
      Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022                                                                                              3

                                                                             Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der
                                                                             Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften
              Amtliche Bekanntmachungen                                      die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem
                                                                             Datum vom 22.03.2022.
          Bekanntmachung Satzungsbeschluss Norma                             Inkrafttreten
                                                                             Der Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „SO groß-
                   Ortsübliche Bekanntmachung                                flächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/Kreisverkehr (Norma)“, Stadt
                                                                             Gammertingen, und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „SO
1. Inkrafttreten des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §              großflächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/Kreisverkehr (Norma)“, Stadt
   13a BauGB „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer                      Gammertingen, treten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 74 Abs. 7
   Straße/Kreisverkehr (Norma)“ und                                          Landesbauordnung BW mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Inkrafttreten der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
                                                                             Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begrün-
   „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/Kreisverkehr
                                                                             dungen können bei der Stadtverwaltung Gammertingen, Hohenzollernstraße
   (Norma)“,
                                                                             5-7, 72501 Gammertingen, (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) während der üb-
     Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen                              lichen Dienststunden eingesehen werden.
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 22. März 2022 in               Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen:
öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan der Innentenwicklung nach             Montag bis Freitag             von 08.00 bis 12.00 Uhr
§ 13a BauGB „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer                       Montag und Dienstag            von 14.00 bis 16.00 Uhr
Straße/Kreisverkehr (Norma)“, Stadt Gammertingen, Gemarkung                  Donnerstag                     von 14.00 bis 18.00 Uhr
Gammertingen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die                und nach telefonischer Vereinbarung
zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvor-
                                                                             Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen
schriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „SO groß-
                                                                             Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt
flächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/Kreisverkehr (Norma)“,
                                                                             Auskunft verlangen.
Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen, gemäß § 74 Abs.
7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbst-               Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ständige Satzung beschlossen. Die Beschlüsse werden hiermit orts-            über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§
üblich bekannt gemacht.                                                      39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich
                                                                             beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB
Ziel und Zweck der Planung
                                                                             über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht
Mit dem Bebauungsplan „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer
                                                                             innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Straße/Kreisverkehr (Norma)“ sollen die Grundlagen für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung geschaffen und die Grundversorgung des Ver-       Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah-
flechtungsbereichs der Stadt Gammertingen gesichert werden.                  rens- und Form-vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
                                                                             BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be-
Im Plangebiet wurde im Jahr 2019 anstelle des langjährigen Lebensmittel-
                                                                             bauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3
marktes „Norma“ ein neuer Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von
                                                                             Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß §
800 m² auf Teilen des Gesamtgrundstücks beim Kreisverkehr „Sigmaringer
                                                                             215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
Straße/Europastraße“ erstellt. Dieser Neubau wurde durch die untere Bau-
                                                                             dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Gammertingen gel-
rechtsbehörde im Landratsamt Sigmaringen im Bestand nach § 34 BauGB
                                                                             tend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der
genehmigt.
                                                                             die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Durch den Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur ge-
                                                                             Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein-
bäudeinternen Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Einzelhan-
                                                                             deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder
delbetriebs von 800 m² auf 1.000 m² Verkaufsfläche geschaffen werden. Zur
                                                                             von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustande-
langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und zur
                                                                             kommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO)
Wahrung der Übersichtlichkeit insbesondere bei der Warenpräsentation ist
                                                                             in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
eine Flächenausdehnung von 800 m² auf 1.000 m² zwingend erforderlich.
                                                                             oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegen-
Trotz der weiteren Modernisierung des Marktes wird das Sortiment des
                                                                             über der Stadt Gammertingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,
Marktes nicht ausgeweitet. Die Kubatur des Gebäudes des Lebensmittel-
                                                                             der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
markts und die Erschließung des Lebensmittel-markts werden nicht verän-
                                                                             - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
dert. Die Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.000m² wird im Bestand durch
                                                                                 oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
eine Änderung der internen baulichen Struktur umgesetzt.
                                                                             - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwid-
Plangebiet                                                                       rigkeit widersprochen hat oder
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich der Kernstadt von Gam-     - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be-
mertingen in einer gemischten Baufläche, direkt an der Sigmaringer Straße        anstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
(B 32/B 313). Es wird begrenzt durch die Sigmaringer Straße im Westen, der
Bahnlinie der Zollern-Alb-Bahn im Osten und angrenzen-de Wohngebäude         Gammertingen, 24. März 2022
im Norden und Süden.
                                                                             gez. Holger Jerg, Bürgermeister
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nrn. 406/15 und 407/8;
und teilweise auch die
Grundstücke Flst.Nrn.
407/7, 3349/2 und
3349/5. Der räumliche
Geltungsbereich um-
fasst in dieser Abgren-
zung ca. 0,43 ha.
Das Plangebiet wird,
wie in der nachfolgen-
den Planzeichnung dar-
gestellt, begrenzt:                                                                               Alb-Lauchert-Schwimmhalle
                                                                               Öffentliches Schwimmen in der Alb-Lauchert-Schwimmhalle ist
                                                                               zu folgenden Zeiten möglich:
                                                                               Dienstag:                    derzeit noch kein Frühschwimmen
                                                                               Dienstag - Freitag:          15.30 - 20.45 Uhr
                                                                               in den Ferien:               14.00 - 20.45 Uhr
                                                                               Samstag und Sonntag:          8.00 - 13.00 Uhr
                                                                               Zutritt in die Alb-Lauchert-Schwimmhalle weiterhin nur mit 3G
                                                                               Nachweis.
4                                                                                      AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022

Das Stadtbauamt informiert:

              Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen
                        „im und um’s Städtle“
Lage | Ort                 Sperrung | Maßnahme Zeitraum | Anlass
Kernstadt:
Gammertingen:              Neugestaltung           Noch bis
„Friedhof“                 einiger Bereiche        voraussichtlich Juni
                           im Friedhof.            2022. Abschnittweise
                                                   Sperrung der Friedhofs-
                                                   wege und Zugänge.
                                                   Mit Behinderungen ist
                                                   zu rechnen.                                  Neue Coronaregeln in Überblick
Gammertingen:              Neuherstellung eines Noch bis
„Hochbergstraße“           Hausanschlusses      Donnerstag,
                           Wasser und Abwasser 31. März 2022.
                                                Vollsperrung für eine
                                                Dauer von maximal
                                                5 Arbeitstagen.

Gammertingen:         Diverse Instand-     Von Montag, 7. März
„Freizeitanlage“      setzungsmaßnahmen. bis Sonntag,
                      (Sperrung der Außen- 13. April 2022.
                     anlage, der Zufahrt,
                     das WC Gebäude sowie
                     die Parkplätze)
(Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Mon-
tagabend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter:
www.gammertingen.de)

                Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
              bei der Stadt/Gemeinde nicht mehr möglich
Ab Freitag, 01. April 2022 ist es nicht mehr möglich, Anträge auf Außer-
betriebsetzungen von Fahrzeugen direkt bei der Gemeinde/-Stadtverwaltung
einzureichen. Außerbetriebsetzungen können nur noch in den drei Zulas-
sungsstellen des Landkreises (Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf)
ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten durchge-
führt werden. Die Öffnungszeiten können Sie der Homepage des Landrats-          Seit vergangenem Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine
amts Sigmaringen entnehmen. Außerdem ist es möglich, Fahrzeuge online           geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt angesichts der nach wie vor
über den i-Kfz-Dienst außer Betrieb setzen zu lassen.                           hohen Infektionszahlen die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde Sigmaringen           vorgesehene Übergangsregel bis Anfang April. Damit bleiben die Masken-
entweder telefonisch unter 07571 102 5440 oder per Mail an kfz-zulas-           pflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Be-
sung@lrasig.de.“                                                                reichen zunächst bestehen.

                                Veranstaltungshinweise für den Monat März 2022
Wann?           Was?                                    Wer?                                 Wo?                                            Uhrzeit?
Jeden            Wochenmarkt                          Stadt Gammertingen                     Großer Schlossplatz                       8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch       • in den Warteschlangen müssen
                 mindestens 2 m Abstand zwischen
                 den Kunden eingehalten werden,
               • Gruppenbildung/Ansammlungen
                 müssen vermieden werden
               • Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und
                 dem Schutz der anderen Marktbesucher.
Jeden           Skat spielen -                          Skatclub Alb-Lauchert                Im alten Pfarrhaus                               20.00 Uhr
Freitag         Gastspieler sind herzlich willkommen.
Fr., 25.03.     Blutspende –
                Terminreservierung erforderlich!        DRK – OV Gammertingen                Alb-Lauchert-Sporthalle                  15.30 – 19.30 Uhr

So., 27.03.     Familienwanderung                       Schwäbischer Albverein – OG Gammertingen         Treffpunkt Parkplatz beim Mey,        14.00 Uhr
                                                                                                         Sigmaringer Str. 27, 72501 Gammertingen
Mo., 28.03. Montagswanderer                             Schwäbischer Albverein –                         Treffpunkt Vereinsheim (gerne mit Stöcken)
                                                        OG Gammertingen                                                                        14.00 Uhr
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022                                                                    5

                                                                                                   Stand: 18. März 2022
                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                               1

Corona-Regeln ab 19. März 2022
Übergangsregelung bis 2. April 2022:
Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Ebenso entfallen die
Kontaktbeschränkungen und Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen.

In Innenbereichen und im öffentlichen Nahverkehr gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Im Luftverkehr und
im öffentlichen Personenfernverkehr gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Gesichtsmaske. Im
Freien gilt die Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Es gilt weiterhin die Test(nachweis)pflicht, das heißt:
• 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen
    und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherber-
    gung sowie bei körpernahen Dienstleistungen usw.
• 2G+, also 2G mit zusätzlichem Test, in Diskotheken und Clubs

Die Regeln betreffend der Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen (z. B. bei öffentlichen
Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).

Die Maskenpflicht und Testpflicht an Kitas, Schulen (2 mal pro Woche), Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen
wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5 Metern bleibt erhalten.

Definitionen und Ausnahmen:

Maskenpflicht                                         3G und 2G        3G                           2G Plus    2G+
Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen        3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte       Zutritt nur für geimpfte
geschlossenen Räumen.                                oder genesene Personen                        oder genesene Personen
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung              2G: Zutritt nur für geimpfte oder             mit negativem Schnell-
des Bundes regelt die Maskenpflicht                   genesene Personen                             oder PCR-Test
am Arbeitsplatz.                                                                                   Es gelten keine Ausnahmen
                                                                                                   für geboosterte, geimpfte
                                                                                                   und genesene Personen.
Ausnahmen:                                           Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre                  » Kinder bis einschließlich 5 Jahre°
» Personen, die aus gesundheitlichen                 » Kinder, die noch nicht eingeschult sind°
  Gründen keine Maske tragen können                  » Grundschüler*innen, Schüler*innen
  (ärztlicher Nachweis notwendig).                     eines sonderpädagogischen Bildungs-/
» In geschlossenen Räumen bei privaten                 Beratungszentrums, einer auf der
  Treffen, privaten Feiern und beim Sport trei-        Grundschule aufbauenden Schule oder
  ben; in der Gastronomie, Kantinen, Men               einer beruflichen Schule° – gilt nur für
  sen und Cafeterien während des Essens                Schüler*innen bis einschließlich 17
  und Trinkens                                         Jahre und nicht während der Ferien°/°°
» Im Freien nur dann, wenn der Mindestab-            » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die
  stand von 1,5 Metern zu anderen Personen             nicht mehr zur Schule gehen°/°°
  dauerhaft eingehalten werden kann.                 » Personen, die sich aus medizinischen
» In geschlossenen Räumen sowie in Fahr-               Gründen nicht impfen lassen können
  zeugen im öffentlichen Personen-                     (ärztlicher Nachweis notwendig).°/°°
  nahverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt        » Personen, für die es keine allgemeine
  gilt die FFP2-Maskenpflicht                           Impfempfehlung der Ständigen
                                                       Impfkommission (STIKO) gibt°/°°
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an
Schulen ist über die Corona-Verordnung               °Gilt nicht für Dampfbäder, Warmluft-
Schule geregelt.                                      räume, Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                     °°Negativer Antigen-Test erforderlich
6                                                                           AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022

                                                                                               Stand: 18. März 2022
                                                   Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                  2
Legende

                                                        3G                     2G                     2G+
             Hygienekonzept      Maskenpflicht   Nachweislich geimpft,   Nachweislich geimpft    Nachweislich geimpft/
                                                getestet oder genesen      oder genesen         genesen und getestet

                              Lebensbereich                                                    Schutzmaßnahme

    Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen                                         keine Beschränkungen
                 (wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.;
          gilt auch bei Treffen in gastronomischen Betrieben)

            Sport in Sportstätten und Sportanlagen                                                        3G
           keine Maskenpflicht während der Sportausübung

                   Öffentliche Veranstaltungen
                (wie Theater, Oper, Konzerte, Messen,
             Ausstellungen , Informationsveranstaltungen,                                                 3G
Stadtführungen, Kongresse, Sportveranstaltungen, Betriebs- und Vereins-
                      feiern, Veranstaltungen der
                 Breitenkultur, Stadt- und Volksfeste)

                        Kultureinrichtungen
                (wie Galerien, Museen, Bibliotheken°,
                      Archive°, Gedenkstätten)°
                                                                                                          3G
               Abholung bestellter Medien unbeschränkt
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022                                                               7

                                                                                                   Stand: 18. März 2022
                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                          3

                               Lebensbereich                                            Schutzmaßnahme

                        Religiöse Veranstaltungen                                       keine Beschränkungen

                                                                                                   3G
                                Beherbergung
                                                                                        Erneuter Test alle 3 Tage

             (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten;
             Mensen und Cafeterien (für externe Personen)
                                                                                                   3G

                                                                                  FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen
                        Öffentliche Verkehrsmittel                                     Nahverkehr sowie in der
                                                                                          Fahrgastschifffahrt;
                                                                                Im Flug- und Fernverkehr gilt zudem die
                                                                                     Möglichkeit zum Tragen einer
                                                                                        medizinischen Maske.

                                                                                                   3G
                           Freizeiteinrichtungen
         (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos,
              Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.)                        2G-Regel für Dampfbäder,
                                                                                        Warmlufträume etc.

                            Prostitutionsstätten                                                   3G
8                                                                           AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022

                                                                                                  Stand: 18. März 2022
                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                   4

                             Lebensbereich                                                 Schutzmaßnahme

                                                                                                      3G
                          Touristische Verkehre

                                                                                                      3G
                       Körpernahe Dienstleitungen

                        Außerschulische Bildung                                                       3G
         (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)

                                                                                                      3G

                                   Bildung                                            Bei mehrtägigen Veranstaltungen
  (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und                   erneuter Test alle 3 Tage
                           Integrationskurse)

                                                                                                     2G+

 Diskotheken, Clubs, clubähnliche Lokale und Veranstaltungen                              Keine Maskenpflicht auf
(Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht)                      der Tanzfläche

Grundsätzlich gilt

      Abstand halten      Hygieneregeln        Medizinische    Corona-Warn-App       Regelmäßig
                            beachten         oder FFP2-Maske       benutzen            lüften
                                                  tragen
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022                                                                                                9

Am Dienstag, 22. März 2022, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-         • Eine weitere private Teststation bietet Tests von Montag - Sonntag von
Württemberg insgesamt weitere 39.697 bestätigte Infektionen mit dem             8.00 – 20.00 Uhr auf dem Parkplatz des Verbrauchermarktes
Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie        EDEKA-Schmid, Mittelberg 12 ohne und mit Termin an. Termine unter:
Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 2.787.577 an. Davon sind        teststationenamkraftwerk.covidservicepoint.de/buchung
ungefähr 2.026.013 (+22.294) Personen bereits wieder von ihrer COVID-19-      • Des Weiteren gibt es im Dan Gesundheit & Fitness in der Maybach-
Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 746.718 (+17.370) Menschen           straße 3, Gammertingen täglich kostenlose Schnelltestungen. Termine
im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.                             können online unter www.testtermin.de gebucht werden.
Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 33 weitere Todesfälle im Zu-
sammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt
auf insgesamt 14.846.
Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro-
bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,86 angegeben. Sie ist die
Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange-
                                                                                              Neues aus dem Bürgerbüro
steckt werden.

Behandlung in Krankenhäusern
Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit In-      Wir gratulieren ...
tensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 22. März 2022, 12.30
Uhr, 241 (-8) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizini-           In der letzten Märzwoche gelten unsere städtischen
scher Behandlung, davon werden 100 (40,2 Prozent) invasiv beatmet. Der           Geburtstagsglückwünsche den Jubilaren:
Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Ge-
samtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 11,0 Prozent (-0,4).                Herrn Rudolf Reinhard, Marktstraße 2, Gammertingen
                                                                                    am 25. März zum 85. Geburtstag
Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf
100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt             Herrn Michael Drese, Achalmstraße 4, Gammertingen
bei 8,1 (+0,4).                                                                     am 27. März zum 70. Geburtstag
                                                                                 Herrn Kurt Hirschberg, Achalmstraße 18, Gammertingen
7-Tage-Inzidenz                                                                     am 27. März zum 80. Geburtstag
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen        Frau Margareta Bieger, Uhlandstraße 6, Gammertingen
neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Seit 16. August                 am 29. März zum 80. Geburtstag
2021 gelten in Baden-Württemberg landesweit inzidenzunabhängige Rege-
lungen.                                                                          Frau Sonja Band, Burghaldenstraße 16, Gammertingen ST Mariaberg
                                                                                     am 30. März zum 70. Geburtstag
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg beträgt im Landes-
Durchschnitt 1.926,2 (-25,4).                                                    Zur Gesundheitsvorsorge und Kontaktreduzierung wegen der anhal-
                                                                                 tenden „Corona-Pandemie“ finden bis auf Weiteres keine Jubilars-Be-
Die aktuellen Corona-Regeln finden Sie auf unserer Homepage                      suche eines Vertreters der Stadt statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
www.gammertingen.de auf den Corona-Sonderseiten.

Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen:
(Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg-
lich aktualisiert - Stand: 22. März 2022)

7 Tage Inzidenz / 100T EW: 3.535,00

labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                 43.279 Personen
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                     151 Personen
bereits genesene Personen:                                39.528 Personen
ergibt derzeit infizierte Personen:                        3.600 Personen

Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen:
(Stand: 22. März 2022)

labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                  2.123 Personen       Wer den Verschenken/Tauschen-Markt nutzt, leistet einen wichtigen
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                      12 Personen       Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, verbunden
bereits genesene Personen:                                 1.936 Personen       mit einem sozialen Nutzen für die Bürger*innen in unserem Städtle.
ergibt derzeit infizierte Personen:                          175 Personen       Wenn Sie also etwas zu verschenken/tauschen haben, dann setzen Sie
                                                                                sich mit dem Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder -136;
                                                                                Fax 406-199 - E-Mail buergerbuero@gammertingen.de in Verbindung
                                                                                - wir veröffentlichen Ihre Angebote gerne kostenlos.

        Kostenlose Bürgerschnelltests in Gammertingen
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich in unserem Laucherttalstädtchen
                                                                                 AKTUELLE ANGEBOTE
kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Damit hat jeder Anspruch auf         ZU VERSCHEN KEN                                          TE LEFON
mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche –
und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.                         • 1 runder Plastikkomposter mit Deckel                    564110

Übersicht der Testmöglichkeiten im Laucherttalstädtchen
• Auf dem „Großen Schlossplatz“, hinter dem Rathaus (Schnelltests
   und PCR-Tests). Die Teststation hat von Montag bis Samstag jeweils
   von 8.00 - 20.00 Uhr geöffnet. Termine sind grundsätzlich nicht nötig,
   können aber ganz entspannt auch auf der Homepage www.gammertin-
                                                                                Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN
   gen-testet.de vereinbart werden. Bei der Teststation können – und das
                                                                                Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der
   ist neu in Gammertingen – auch PCR-Tests (auch als Express-Version: Er-
                                                                                Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt.
   gebnis am gleichen Tag) gemacht werden. Die PCR-Tests sind u. U. ko-
                                                                                Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6,
   stenpflichtig.
                                                                                72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30,
   Die Betreiber der Station haben zusätzlich angeboten, dass wenn ir-          E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,50 Euro.
   gendwelche Sonder-Testungen (z. B. bei Vereinen oder Veranstaltungen)        Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung.
   benötigt werden, sie gerne zur Kooperation bereit sind.
10                                                                                       AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022

Kaufen Sie regional und lokal:

     WOCHENMARKT                                                                                              Mülltermine

                                                                                    Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen
                                                                                   Bitte halten Sie, in Ihrem eigenen Gesundheitsinteresse und zum
                                                                                   Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen
             jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr                                   ausreichend Abstand. Es gilt Maskenpflicht auf dem Recyclinghof.
                                                                                   Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie
        auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen                                sich bitte in die Warteschlange ein. Um Schlangen zu vermeiden bittet
             Einkaufen im Städtle – kurze Wege                                     die Kreisabfallwirtschaft darum, nur das notwendigste zu entsorgen,
                                                                                   auf Entrümplungen zu verzichten und die Abfälle gut vorzusortieren.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf auf dem Wochenmarkt folgen-
des:                                                                               Geänderte Öffnungszeiten des Recyclinghofes
                                                                                   über die Sommermonate (März bis Oktober)
• In den Warteschlangen vor den Verkaufsständen müssen mindestens
  1,5 m Abstand zwischen den Kunden eingehalten werden,                                      Dienstag             14.30 - 18.00 Uhr
• Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen vermie-                                    Donnerstag           14.00 - 17.00 Uhr
  den werden.                                                                                Freitag              14.00 - 17.00 Uhr
• Es gilt Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der an-                       Samstag               9.00 - 12.30 Uhr
  deren Marktbesucher.
Die Markthändler freuen sich auf Sie.

          „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle
Der Fair-Teiler ist aktuell bis auf Weiteres aus organisatorischen
Gründen geschlossen.                                                                     GELBER SACK:
                                                                                         Freitag, 08. April 2022 - Bezirke 1-4
                                                                                         RESTMÜLL:
                Gammertinger Tafel                                                       Montag, 04. April 2022 - Bezirk 4
                                                                                         Dienstag, 05. April 2022 - Bezirk 1+3
Anschrift: Hohenzollernstraße 14, 72501 Gammertingen                                     Mittwoch, 06. April 2022 - Bezirk 2
Öffnungszeiten: Freitag von 9.00 - 11.30 Uhr
Für weitere Informationen oder zur Annahme von Spenden sind wir Freitag                  PAPIERTONNE:
von 6.30 - 11.30 Uhr direkt vor Ort für Sie erreichbar! Telefonisch erreichen            Dienstag, 19. April 2022 - Bezirke 1
Sie uns unter 0162 2860681 oder 0162 2860682.                                            Mittwoch, 20. April 2022 - Bezirke 2-4
                                                                                         Vorankündigung:
                                                                                         GRÜNGUTBÜNDELSAMMLUNG
                                                                                         von holzigem Grüngut am Donnerstag, 14. April 2022.
                                                                                         Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/
                    Sprechzeiten / Termine                                               Sigmaringer Straße in Fließrichtung der Lauchert
                                                                                         Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/
                                                                                         Sigmaringer
Bitte achten Sie - zu Ihrem und unserem Schutz - bei Terminen der Sprech-                Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller
stunden des Bürgermeisters und der Ortsvorsteher nach wie vor auf die ak-                Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße
tuellen Corona-Vorgaben. Wir bitten Sie, diese Sprechstunden möglichst                   Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen
telefonisch wahrzunehmen, sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Ter-               u. Kettenacker
mine bitten wir immer vorab telefonisch anzumelden, damit wir ent-                       Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg
sprechende Hygienemaßnahmen vorbereiten können. Es gelten aktuell die
3G-Regeln für die Sprechzeiten.

Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch
unter 07574 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@ gammertin-                     Sammelaktion für Problemstoffe aus Haushalten
gen.de vereinbart werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 24.             Das Schadstoffmobil für Problemstoffe aus Haushalten ist im gesamten
März 2022 von 17.00 - 18.00 Uhr. Der darauffolgende Termin ist am               Kreisgebiet unterwegs. In Gammertingen findet der Termin am Samstag,
Donnerstag, 28. April 2022 von 17.00 - 18.00 Uhr.                               2. April 2022 von 9.30 – 10.30 Uhr am alten Sportplatz an der Ölberg-
                                                                                straße statt. Die Kreisabfallwirtschaft weist auf die aktuelle Corona-Ver-
                                                                                ordnung hin. Bitte denken Sie an die Abstandregeln und tragen Sie eine
                                                                                Maske/Mund-Nasen-Schutz.
           Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen
                                                                                Folgende Problemstoffe können beim Schadstoffmobil abgegeben
Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß               werden:
steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 - 18.00 Uhr für eine Sprech-        Reste von Reinigungsmitteln, Unkrautbekämpfungs- u. Pflanzenschutzmit-
stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174 9912808).         tel, Holzschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalten, Imprägniermittel, Pho-
Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht             tochemikalien, Wachse, Schmierfette, Kleber, Säuren, Laugen, Salze,
immer donnerstags in der Zeit von 18.00 - 19.00 Uhr für eine Sprech-            Quecksilber, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke (nur in flüssigem Zu-
stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 3672).        stand), Beizmittel, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen,
                                                                                Batterien aller Art (max. 3 Stück Starterbatterien pro Haushalt) und andere
Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht               schadstoffhaltige Stoffe, die nicht in den Restmülleimer oder ins Abwasser
immer donnerstags in der Zeit von 18.00 - 19.00 Uhr für eine Sprech-            gehören.
stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170 2864073).
                                                                                Nicht angenommen werden:
Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht            Lösungsmittelfreie Farbreste wie z. B. Dispersionsfarben oder Abtönfarben
immer montags in der Zeit von 19.00 - 20.00 Uhr für eine Sprechstunde           aber auch sonstige ausgetrocknete Farb- und Lackreste. Diese sind im aus-
in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361).             getrockneten Zustand über den Restmüll zu entsorgen.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022                                                                                          11

Außerdem werden nicht angenommen Altöle, Kühlgeräte, Fernsehge-                 Weitere Informationen erhalten Sie in der Abfall-App der Kreisabfallwirt-
räte, PC-Monitore sowie Problemstoffe bzw. Sondermüll aus dem Gewerbe.          schaft oder auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-sig-
Für Altöle besteht eine Rücknahmepflicht der Vertreiber. Kühlgeräte, Fern-      maringen.de
seher sowie PC-Monitore werden auf der Entsorgungsanlage Ringgenbach,
Recyclinghof Bad Saulgau und ehemaligen Umladestation Gammertingen
kostenlos angenommen.
Hinweis zu gebrauchten Batterien:
Starterbatterien werden zwar bei der Schadstoffsammlung angenommen,                             Behörden und Beratungsstellen
können aber auch bei jeder Verkaufsstelle für Starterbatterien abgegeben
werden. Gemäß der Batterieverordnung sind Vertreiber, die an Endverbrau-
cher schadstoffhaltige Starterbatterien abgeben, verpflichtet diese auch un-
entgeltlich zurückzunehmen. Ebenso kann beim Kauf einer neuen                                      Deutsche Rentenversicherung
Starterbatterie eine gebrauchte Batterie abgegeben werden.                      Der nächste lokale Rentensprechtag in Gammertingen findet am Mitt-
Gerätebatterien können auch bei jeder Verkaufsstelle unentgeltlich sowie        woch, 27. April 2022 in der Zeit von 8.30 - 12.00 Uhr und von 13.00
auf den Recyclinghöfen im Landkreis abgegeben werden                            - 15.30 Uhr im Rathaus in Gammertingen im Sprechzimmer EG (Raum E9)
Lithiumhaltige Batterien können ebenfalls auf den Recyclinghöfen im Land-       im alten Bürgerbüro statt. Die Beratungen finden nur noch nach vorheriger
kreis oder auf der Entsorgungsanlage Meßkirch-Ringgenbach abgegeben             telefonischer Terminvereinbarung unter 07571 7452-0 oder 07574 406-132
werden.                                                                         und unter Einhaltung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) statt. Bitte
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung gerne zur Ver-       bringen Sie den entsprechenden Nachweis zum Sprechtag mit.
fügung: Telefon 07571 102-6677 oder E-Mail abfallberatung@LRASIG.de

    Was ist los in der Region ?
       Wann?                Was?                           Wer?                           Wo?                             Uhrzeit?

       Neufra
       Mittwoch &           Schnellteststation           Gemeinde Neufra/                 Bürgerstüble                    ab 18.00 Uhr
       Freitag              NUR NACH                     DRK/FFW Neufra                   Im Oberdorf 41
                            VORANMELDUNG!
                            online: https://testzentrumneufra.setmore.com
                            Telefonische Anmeldung:
                            Mo.-Fr. 9 - 12 Uhr, 07574/930015
                            Letzte Testmöglichkeit am 30.03.20222!

       Gammertingen
       Jeden Mittwoch       Wochenmarkt                    Stadt Gammertingen             Großer Schlossplatz             8.00 Uhr - 12.00 Uhr

       Dienstag -           Hallenbad ist geöffnet         Stadt Gammertingen             Alb-Lauchert-                   • Dienstag - Freitag:
       Sonntag              (Zutritt mit 3G Nachweis)                                     Schwimmhalle,                     15.30 Uhr - 20.45 Uhr
                                                                                          Josef-Wiest-Straße 3            • Samstag und Sonntag:
                                                                                                                             8.00 Uhr - 13.00 Uhr

       Fr., 25.03.          Blutspende -                   DRK – OV Gammertingen          Alb-Lauchert-                   15.30 – 19.30 Uhr
                            Terminreservierung                                            Sporthalle
                            erforderlich!

       So., 27.03.          Familienwanderung              Schwäbischer Albverein –       Treffpunkt Parkplatz          14.00 Uhr
                                                           OG Gammertingen                beim Mey, Sigmaringer Str. 27,
                                                                                          72501 Gammertingen

       Mo., 28.03.          Montagswanderer                Schwäbischer Albverein –       Vereinsheim                     14.00 Uhr
                                                           OG Gammertingen

       Veringenstadt
       Dienstag &           Veringer Lädele                Bürgerverein                   Im Städtle 68                   14.30 - 18.00 Uhr
       Freitag              Second-Hand-Laden              Veringenstadt e.V.

       Jeden Sonntag        Schnelltestzentrum             DRK / Feuerwehr /              Feuerwehrgerätehaus             18.00 - 19.00 Uhr
                            (Ohne Anmeldung)               Stadt Veringenstadt            Bahnhofstraße 3

                                                          Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
12                                                                                      AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022

      Caritasverband für das Dekanat                                           oder Geimpfte möglich. Der Sicherheitsdienst kontrolliert den Status an den
        Sigmaringen-Meßkirch e. V.                                             Eingängen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Aus-
                                                                               kunft zu ihrem Status geben möchten, können sich bei der Agentur für Ar-
Unsere Beratungsdienste stehen telefonisch oder per E-Mail - den Menschen      beit telefonisch unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder unter der
in unterschiedlichen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite. Menschen in        Rufnummer 07433 951-900 beraten lassen, beim Jobcenter Zollernalb-
problembehafteten Lebenslagen, mit einer psychischen Erkrankung,               kreis unter 07433 951-400 oder 07433 951-800. Für das Jobcenter
Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund, Pflegebedürftige und           Landkreis Sigmaringen gelten die Rufnummern 07571 7395-100 und
pflegende Angehörige etc. können sich an uns wenden. Zentrale Telefon-         07571 7395-900.
nummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail info@caritas-
sigmaringen.de                                                                 Arbeitslosmeldungen müssen weiterhin persönlich erfolgen. Kann
                                                                               kein 2G nachgewiesen werden, ist ausschließlich eine Meldung mit Identi-
                                                                               tätsnachweis ohne Beratung möglich.
      Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL                                         JobCafé
steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le-
benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und        (Allein-) Erziehend und auf Jobsuche? Dann besuchen Sie doch das JobCafé
Anmeldungen im Sekretariat in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang          im Frauenbegegnungszentrum. In ungezwungener Runde können Sie eine
Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: beratung@efl-sigmaringen.de,       Tasse frischen Kaffee genießen und dabei aktuelle Stellenangebote studie-
Homepage: www.efl-sigmaringen.de                                               ren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, zusammen mit einer Mitarbeiterin
                                                                               des Jobcenters, gezielt nach einer passgenauen Stelle zu suchen. Das
                                                                               nächste JobCafé findet statt am Freitag, 01. April 2022 von 09.30 Uhr
                Krebsberatungsstelle Sigmaringen                               – 11.30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der Bahnhof-
Die Psychosoziale Krebsberatungsstelle in der Sigmaringer Laizer Straße 1      straße 3.
bleibt für Beratungen geöffnet. Zudem werden Beratungen auch telefonisch
und online angeboten. Öffentliche Veranstaltungen finden aktuell nicht
statt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.krebsberatung-sigma-
ringen.de. Termine vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat der Krebsbe-
                                                                                          Aus der Land- und Forstwirtschaft
ratungsstelle 07571 729645-0.
Vorankündigung:                                                                             Forstreviere Gammertingen und Neufra
Vortrag Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht                                                               Reisschlagverkauf Aufgrund der aktuellen
Zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht referiert am Diens-                                         Corona-Bestimmungen können die Reisschlag-
tag, 29. März 2022 in der Psychosozialen Krebsberatungsstelle Sigmarin-                                        verkäufe auch in diesem Jahr nicht im gewohn-
gen in der Laizer Straße 1 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr Herr Alexander Teubl,                                   ten Rahmen stattfinden. Trotzdem soll den
Rechtlicher Betreuer von SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im                                      Bürgern die Gelegenheit gegeben werden,
Landkreis Sigmaringen. Die Veranstaltung ist kostenfrei und barrierefrei zu-                                   günstig an ihr Brennholz zu kommen. Dazu
gänglich. Anmeldung bitte unter 07571-729 6450 oder per Mail:                                                  müssen sie das Bestellformular der Stadt
info@krebsberatung-sigmaringen.de                                                                              Gammertingen, welches auf der Homepage
                                                                               der Stadt, beim Bürgerbüro im Rathaus oder bei den Ortschaftsverwaltungen
                                                                               erhältlich ist, ausfüllen und unterschreiben. Es wird darum gebeten, Angaben
           Suchtberatung Sigmaringen                                           zur gewünschten Menge und zur persönlichen Ausrüstung zu machen (z. B.
                                                                               Schlepper mit Winde, Schlepper ohne Winde, PKW mit Anhänger). Die jewei-
Offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken                            ligen Reisschläge werden unter weitestgehender Berücksichtigung der An-
Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer einmal im Monat              gaben zugeteilt und berechnet. Die schriftlichen Bestellungen können auch
eine offene Sprechstunde für Angehörige (Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen          direkt an die Revierleiter per E-Mail versandt werden.
und Lebenspartner, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene
Söhne und Töchter von suchtkranken Eltern) von Suchtkranken an. Eine An-       In folgenden Waldorten werden Reisschläge angeboten:
meldung für diese Sprechstunde ist nicht erforderlich. Das Angebot ist
kostenfrei und steht selbstverständlich unter Verschwiegenheit.                •   Nördl. Gamenloch Nr. 1 - 6
                                                                               •   Ottersberg Nr. 9 - 13
Hilfe bei Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen                         •   Katzensteig Nr. 14 - 21
Nach Ostern beginnt wieder ein Führerschein-Seminar. Es findet an 5 Frei-      •   Linsenberg Nr. 22 - 27
tagnachmittagen im Zeitraum vom 22. April bis 3. Juni 2022 statt. Die-         •   Hochwang Nr. 28 - 42
ses Seminar richtet sich an die Personen, denen wegen Alkohol oder Drogen      •   Müllertal Nr. 43 - 47
der Führerschein entzogen wurde und die für eine Wiedererteilung des Füh-      •   Schloßberg Nr. 48 – 57
rerscheins ein positives MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) -
Gutachten vorlegen müssen.                                                     Eine Karte dazu liegt im Bürgerbüro des Rathauses aus. Letzte Möglichkeit
Weitere Informationen und Anmeldungen zu einem Vorgespräch sind unter          für Bestellung eines Reisschlages Freitag, 25. März 2022.
07571 4188 (Suchtberatung Sigmaringen) möglich.
                                                                               Die E-Mail-Adressen lauten:
                                                                               • Für Gammertingen östlich der Lauchert
       Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten                              reiner.czanek@lrasig.de
Die Kreisbehindertenbeauftragte Petra Knaus setzt sich für alle Menschen       • Für Gammertingen und Bronnen westlich der Lauchert robert.hau-
mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung im Landkreis Sigma-       ser@lrasig.de
ringen ein. Sie ist Mittlerin zwischen Betroffenen und fachlich Verantwort-
lichen.
Die nächsten Sprechstunden finden ausschließlich telefonisch statt.                              Landratsamt
Donnerstag, 24. März 2022 von 16.00 bis 18.00 Uhr                                       lädt zu Felderbegehungen ein
Donnerstag, 28. April 2022 von 17.00 bis 19.00 Uhr                             Der Fachbereich Landwirtschaft lädt interessierte Landwirt*innen zu den
Sie können Ihre Anliegen auch jederzeit gerne über die Postanschrift oder      Felderbegehungen auf das Zentrale Versuchsfeld Oberland bei Krauchenwies
per E-Mail an Frau Knaus richten.                                              herzlich ein. Die erste Felderbegehung findet am Dienstag, 29. März
Petra Knaus, Unterdorfstr. 8, 72488 Sigmaringen-Laiz                           2022 um 19.00 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzen-
E-Mail: kbb@landkreis-sig.de                                                   schutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps. Die darauffolgenden Ter-
Mobil: 0160 98 40 61 98                                                        mine finden im 2-wöchigen Rhythmus statt:
                                                                               • 12. April 2022 um 19.00 Uhr, 26. April 2022 um 19.30 Uhr, 10. Mai
                                                                                 2022 um 19.30 Uhr, 24. Mai 2022 um 19.30 Uhr

Die Agentur für Arbeit Balingen und die Jobcenter Landkreis Sigmaringen        Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies
und Zollernalbkreis haben auch im neuen Jahr zu den gewohnten Öffnungs-        und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite. Die zum
zeiten geöffnet. Nach wie vor gilt für den Zugang die 2G-Regel, persönliche    jeweiligen Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln werden eingehalten.
Beratungsgespräche sind nach voriger Terminvereinbarung nur für Genesene
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 12 vom 24. März 2022                                                                                          13

                                                                             Donnerstag:           13.00 - 18.00 Uhr
                                                                             Freitag:              13.00 - 18.00 Uhr
                      Wirtschaftsförderung                                   Samstag:              10.00 - 12.00 Uhr
                                                                             Hohenzollernstraße 5 - 7, Gammertingen, Telefon 07574 406-350,
                                                                             www.gammertingen.de, E-Mail: stadtbuecherei@gamertingen.de
                        Wirtschaftsförderung
                        WIS GmbH Landkreis
                       Sigmaringen und Stadt                                            Städt. Altenpflegeheim St. Elisabeth
                           Gammertingen
Hilfestellungen für Unternehmen und Selbstständige                                                  Besuche in St. Elisabeth
Im Internet haben sowohl die Stadt Gammertingen unter www.gammer-
                                                                             Die aktuellen Besuchszeiten in St. Elisabeth sind täglich von 14.00
tingen.de als auch unsere interkommunale Wirtschafts- und Standortmar-
                                                                             bis 16.30 Uhr. Besuche sind nur jeweils im Bewohner/innen-Zimmer und
ketinggesellschaft im Landkreis Sigmaringen WIS GmbH unter
                                                                             der Verwendung einer FFP2-Maske und der Einhaltung der gültigen Ab-
www.wirtschaftsradar.net tagesaktuelle Informationen und Hilfestellun-
                                                                             standsregelungen möglich. Besuche von in Quarantäne befindlichen infizier-
gen für Unternehmen und Selbständige zusammengestellt.
                                                                             ten Bewohnern sind derzeit noch nicht möglich. Nur in begründeten wenigen
                                                                             Einzelfällen (Palliativmaßnahmen) wird nach vorheriger Rücksprache mit der
                                                                             Haus- und Pflegedienstleitung und einer Testung in sehr begrenztem Maße
                  Kinder- und Jugendarbeit                                   ein Besuch engster Angehöriger ermöglicht.
                                                                             Nachdem im Laucherttalstädtchen derzeit einige privatwirtschaftlich betrie-
                                                                             bene Teststationen mit nahezu täglichen Schnelltestangeboten (Bürgertests)
          Jugendzentrum                                                      oder sogar PCR-Test aktiv sind (siehe Rubrik „Coronatest“ im Amtsblatt),
                                                                             konnten die Schnelltestangebote in St. Elisabeth auf Montag, Mitt-
 „Alte Strickerei Gammertingen“                                              woch und Freitag, jeweils nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr redu-
Steinbeisstraße 1 (im UG der ehemaligen Textilfabrik Maute)                  ziert werden. Bitte haben Sie Verständnis für diese leicht reduzierten
Tel.: 07574 5659875, Fax: 07574 5659874                                      Testmöglichkeiten, aber unser Testpersonal wird momentan verstärkt für die
E-Mail: Jugendzentrum@Gammertingen.de                                        regelmäßige Testung der Bewohner und Mitarbeitenden gebraucht.
Homepage: http://www.facebook.de/jugendhausgammertingen                      Tagesaktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Corona-Sonderseite
Otto Sommer (Jugendbeauftragter)                                             im Internet unter www.gammertingen.de
Mobil: 0178 2923094, E-Mail: o.sommer@mariaberg.de
Frank Steng
Mobil: 0178 2923097, E-Mail: f.steng@mariaberg.de
Die Öffnungszeiten des Jugendzentrums sind wie folgt:
                                                                                                    Vereinsmitteilungen
Mittwoch:         15.00 – 17.00 Uhr Teenie-Treff
                  17.00 – 20.00 Uhr Offener Treff
Donnerstag:       17.00 – 20.00 Uhr Offener Treff                            Rubrik Sport
Freitag:          15.00 – 17.00 Uhr Teenie-Treff                             Fußball
                  17.00 – 21.00 Uhr Offener Treff                                                       SGM Alb-Lauchert
Samstag:          17.00 – 21.00 Uhr Offener Treff
                                                                             TSV Gammertingen/SG KFH Kettenacker/TSV Neufra
Jugendsozialarbeit an allen Gammertinger Schulen
                                                                             B-Junioren
Sprechzeiten der Schulsozialarbeit Gammertingen:                             Die zweite Hälfte der Saison steht unmittelbar vor der Tür. Am kommenden
Montag - Donnerstag:        7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr           Wochenende beginnt die Rückrunde in der Kreisleistungsstaffel. Nachdem
Freitag:                    7.30 – 14.00 Uhr                                 die B-Junioren mit einigen Ausfällen die letzten Wochen zu kämpfen hatten
Beratung von Schülerinnen und Schüler und Eltern bei Problemen in der        und daher im Training zum Teil nur mit 6 Mann waren, lichten sich die Reihen
Schule und zu Hause, Sozialkompetenztrainings, Präventionsarbeit.            und die Mannschaft komplettiert sich.
                                                                             Am vergangenen Wochenende gastierte die Mannschaft nach 2 vollzähligen
Michael Egerter
                                                                             Trainingseinheiten in Hechingen bei der gastgebenden Mannschaft der Con-
Tel.: 07574 406-222, Mobil: 01577 7911216
                                                                             cordia Zollern. Der Gastgeber, welcher aus dem vollen schöpfen konnte und
E-Mail: m.egerter@mariaberg.de
                                                                             einen sehr breiten Kader besitzt und bereits seit 4 Wochen im Training ist,
Instagram-Account: schulsozi_gtg
                                                                             stellte die SGM B-Junioren zum Teil vor ungeahnte Schwierigkeiten so dass
                                                                             dieses Spiel dann mit 2:8 verloren wurde.
              Familie am Start                                               Am Dienstag, 22. März 2022 gastiert die Mannschaft der SGM Onstmet-
                                                                             tingen – Pfeffingen um 19.00 Uhr zu einem weiteren Vorbereitungsspiel in
Vorankündigung nächster Onlinevortrag:                                       Gammertingen. Dieses Spiel dient als weitere Standortbestimmung, bevor
Dienstag, 5. April 2022, 19.30 Uhr                                           es dann am Sonntag losgeht. Am kommenden Sonntag kommt die Mann-
Alkohol, Cannabis und Medien – zum Umgang                                    schaft der SGM SV Ennetach / Mengen / Rulfingen / Blochingen nach Gam-
mit Konsummitteln im Jugendalter                                             mertingen zum ersten Saisonspiel. Spielbeginn in Gammertingen ist am
                                                                             Sonntag, 27. März 2022 um 11.00 Uhr im Stadion.
Anmeldungen nimmt die Fachstelle Familie am Start entgegen, bis späte-
stens einen Tag vor der Veranstaltung unter: tanja.brugger@lrasig.de         Aktive
Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie per Mail einen Zugangscode zur Veranstal-   SGM Alb-Lauchert : SC Türkyemspor Saulgau                           2:1 (0:0)
tung (Online-Plattform web-ex).
                                                                             (87‘) Armin Steinhart, (90‘) Finn Bitzer, (75‘) Gegentor
                                                                             Unsere Elf konnte durch den Sieg gegen den abstiegsbedrohten SC Türky-
                                                                             emspor Saulgau wieder ganz oben angreifen und sich an dem FC Laiz vor-
             Stadtbücherei Gammertingen                                      beischieben. Zu Beginn taten wir uns auf dem kleinen Platz in Kettenacker
                                                                             sehr schwer und mussten viele Zweikämpfe im Mittelfeld an den Gast ab-
                                                                             geben. Bis zur Halbzeit ereignete sich Chancentechnisch ein ausgeglichenes
                                                                             Spiel. Unsere Topscorer Armin Steinhart traf vorne einmal nur den Pfosten
Herzlich willkommen in der Bücherei                                          und unser Keeper Christoph Leipert parierte einen Ball der Gäste, den man
Für einen Aufenthalt in der Stadtbücherei Gammer-                            fast als unhaltbar abstempeln konnte. Nach dem Seitenwechsel plätscherte
tingen gilt die 3G Regelung. Sie müssen dem Büche-                           das Spiel bis zur 75. Spielminute vor sich hin und beide Mannschaften schaff-
reiteam einen Nachweis vorlegen. Rückgabe und Abholung von Medien ist        ten es nicht, den Gegner zu dominieren. Mit steigendem Druck unserer
allerdings ohne Nachweis möglich.                                            Mannschaft liefen wir immer wieder Gefahr eines Konters der Gäste. In der
Öffnungszeiten:                                                              75. Spielminute schlug der Gast dann zu und ging mit 1:0 in Führung.
Dienstag:           13.00 - 18.00 Uhr                                        In der Folge schafften wir es dann, den Gegner tiefer in seine Hälfte zu drän-
Mittwoch:           10.00 - 12.00 Uhr                                        gen und kamen dann per Foulelfmeter in der 87. Spielminute per Elfmeter
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