Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

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Analysen und Berichte                                                     Monatsbericht des BMF
                                                                                          September 2019

Steuerliche Förderung des
Mietwohnungsneubaus

                                                                                                              Analysen und Berichte
    ●● Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019
       wurde eine neue Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen in § 7b des
       Einkommensteuergesetzes eingeführt.

    ●● Damit setzt die Bundesregierung einen weiteren Baustein der Wohnraumoffensive in die Tat
       um. Mit der Förderung des Mietwohnungsneubaus werden steuerliche Anreize gesetzt, um
       insbesondere private Investoren zum Bau zusätzlicher Mietwohnungen zu bewegen.

    ●● Die Sonderabschreibung in Höhe von jährlich 5 % kann über einen Gesamtzeitraum von vier
       Jahren zusätzlich zur linearen Absetzung für Abnutzung von 2 % jährlich in Anspruch genom-
       men werden.

   Einleitung                                              Überblick
Im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode hat-     § 7b EStG enthält folgende Regelungen:
ten CDU, CSU und SPD vereinbart, eine Wohnraum­
offensive zu starten. Im Rahmen dieser Wohnrau-         ●● Eine Sonderabschreibung in Höhe von jähr-
moffensive wurden auch steuerliche Anreize für             lich 5 % kann über einen Gesamtzeitraum von
den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Miet-                vier Jahren zusätzlich zur linearen Absetzung
segment vereinbart. Insgesamt soll der Bau von ins-        für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
gesamt 1,5 Mio. neuen Wohnungen und Eigenhei-              Buchstabe a EStG von 2 % jährlich in Anspruch
men angeregt werden.                                       genommen werden.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des           ●● Begünstigte Investitionen sind Anschaffung
Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019 (Bun-               oder Herstellung neuer Wohnungen in neuen
desgesetzblatt I S. 1122) setzt die Bundesregierung        wie auch in bestehenden Gebäuden.
dies nun um. Der neu geschaffene § 7b des Ein-
kommensteuergesetzes (EStG) enthält eine Rege-          ●● Voraussetzung ist die Vermietung zu fremden
lung zur Inanspruchnahme einer Sonderabschrei-             Wohnzwecken im Jahr der Anschaffung oder
bung im Falle der Anschaffung oder Herstellung             Herstellung und in den folgenden neun Jahren.
neuer Wohnungen zu fremden Wohnzwecken. Die
Maßnahme spricht vorwiegend private und ge-             ●● Sonderabschreibungen sind nur möglich, wenn
werbliche Investorinnen und Investoren an, sich            die Baumaßnahme nach dem 31. August 2018
verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu             und vor dem 1. Januar 2022 begonnen wird
engagieren.                                                (Datum der Beantragung der Baugenehmigung
                                                           oder Bauanzeige).

                                                        ●● Die letztmalige Inanspruchnahme der Sonder-
                                                           abschreibung ist im Jahr 2026 möglich.

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Analysen und Berichte                                                         Monatsbericht des BMF
          Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus                                       September 2019

●● Von der Förderung ausgeschlossen sind Bau-               ●● durch Dachgeschossausbauten, wenn dadurch
   kosten über 3.000 € je m² Wohnfläche.                       erstmals eine Wohnung entsteht.

●● Die förderfähige Bemessungsgrundlage ist auf             Nicht entscheidend ist die Frage, in welchem Nut-
   maximal 2.000 € je m² Wohnfläche begrenzt.               zungs- und Funktionszusammenhang die neu ge-
                                                            schaffene Wohnung zu den anderen Nutzflächen
●● Die Sonderabschreibung kann auch für Woh-                eines Gebäudes steht.
   nungen in anderen Staaten der Europäischen
   Union (EU) sowie in Staaten außerhalb der EU –
   mit denen entsprechende Amtshilfeabkommen                   Was ist eine Wohnung?
   bestehen – in Anspruch genommen werden
   (keine Beschränkung auf Inlandswohnungen).               Die begünstigte Wohnung muss die bewertungs-
                                                            rechtlichen Anforderungen des § 181 Abs. 9 des Be-
                                                            wertungsgesetzes erfüllen. Danach ist eine Woh-
   Begünstigter Personenkreis                               nung die Zusammenfassung einer Mehrheit von
                                                            Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein
Von der Sonderabschreibung können alle nach                 müssen, dass die Führung eines selbstständigen
dem Einkommen- oder Körperschaftsteuerge-                   Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung ei-
setz Steuerpflichtigen Gebrauch machen, die eine            ner Mehrheit von Räumen muss eine von anderen
Wohnung entgeltlich zu fremden Wohnzwecken                  Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohn-
vermieten (d. h. daraus steuerpflichtige Einkünfte          räumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene
erzielen), wenn diese Wohnung die folgenden Vo­             Wohneinheit bilden und einen selbstständigen
raussetzungen erfüllt.                                      Zugang haben. Außerdem ist es erforderlich, dass
                                                            die für die Führung eines selbstständigen Haus-
                                                            halts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder
   Voraussetzungen                                          Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnflä-
                                                            che muss mindestens 23 m² betragen. Im Hinblick
                                                            auf Apartments für Studierende – die gelegentlich
   Begünstigte Objekte                                      ein bisschen kleiner ausfallen, aber ansonsten den
                                                            Wohnungsbegriff erfüllen – wird noch zu klären
Begünstigtes Objekt ist grundsätzlich eine im Wege          sein, ob entsprechend der Zielrichtung des Geset-
der Anschaffung oder der Herstellung neu geschaf-           zes ein nicht so strenges Festhalten an der Mindest-
fene Wohnung.                                               größe gerechtfertigt wäre.

Das bedeutet für die Praxis, dass eine begünstigte          Zu den begünstigten Räumen einer Wohnung ge-
Wohnung in folgenden Fällen entstehen kann:                 hören nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 7b Abs. 2
                                                            Nr. 1 EStG) auch Nebenräume, die sich nicht im
●● durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehr-              abgeschlossenen Bereich der Wohnung befinden,
   familienhäusern,                                         aber zu dieser gehören. Dies sind z. B. Keller- oder
                                                            Abstellräume, gemeinschaftlich genutzte Räume
●● durch den Umbau von bestehenden Gebäude-                 im selben Gebäude, Stellplätze in Tiefgaragen sowie
   flächen, wenn dadurch erstmals eine Wohnung              die zu einem Wohngebäude gehörenden Garagen.
   entsteht,
                                                            Beispiel:
●● durch Aufstockungen oder Anbauten auf oder               In einem Gebäude, das im Jahr 2010 errichtet
   an bestehenden Gebäuden oder                             wurde, gibt es vier Mietwohnungen in den oberen

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Analysen und Berichte                                                         Monatsbericht des BMF
          Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus                                       September 2019

Etagen. Im Erdgeschoss und in der ersten Etage be-          Der Förderzeitraum ist jedoch nicht nur im Hin-
finden sich Ladengeschäfte und Büroräume. Die               blick auf den Zeitpunkt der Beantragung der Bau-
Büroräume werden im Jahr 2019 zu drei 50 m² gro-            genehmigung oder der Bauanzeige begrenzt, son-

                                                                                                                   Analysen und Berichte
ßen Wohnungen umgebaut, die ab dem 1. Dezem-                dern auch im Hinblick auf das Jahr der letztmaligen
ber 2019 vermietet werden. Bei den drei Wohnun-             Inanspruchnahme der Sonderabschreibung. So
gen handelt es sich um neue Wohnungen, die nach             wird eine Geltendmachung von Sonderabschrei-
§ 7b EStG begünstigt sind.                                  bungen letztmalig im Jahr 2026 möglich sein. Die
                                                            so gewählte Form der zeitlichen Begrenzung des
                                                            Förderzeitraums hat zur Folge, dass es nicht auf den
   Wann ist eine Wohnung neu?                               Fertigstellungszeitpunkt ankommt.

Die Sonderabschreibung hat zum Ziel, durch den
Bau von neuen Wohnungen den Mietwohnungs-                      Begünstigungszeitraum
markt deutlich zu entlasten. Daher wird bei der
Förderung darauf abgestellt, dass tatsächlich neue          Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Fertig-
Wohnungen geschaffen werden, die bisher nicht               stellung oder Anschaffung und den folgenden drei
vorhanden waren. Keine neue Wohnung entsteht,               Jahren in Anspruch genommen werden. Es be-
wenn bereits vorhandener Wohnraum moderni-                  steht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme
siert oder saniert wird, auch wenn dies mit hohen           der Sonderabschreibung, sondern ein Wahlrecht.
Kosten verbunden ist und sich die Ausstattungs-             So kann die Sonderabschreibung wahlweise nur
merkmale der Wohnung damit deutlich verbessern.             in einem Jahr oder nur in zwei oder drei Jahren in
Auch dann, wenn Wohnraum verlegt wird oder die              Anspruch genommen werden. Eine beliebige Ver-
bestehende Wohnung um Wohnfläche erweitert                  teilung des Sonderabschreibungsvolumens inner-
wird, entsteht keine begünstigte neue Wohnung.              halb des Begünstigungszeitraums ist jedoch nicht
                                                            möglich. Nicht in Anspruch genommenes Sonder-
                                                            abschreibungsvolumen wird nach Beendigung des
   Förderzeitraum                                           Begünstigungszeitraums im Wege der Restwertab-
                                                            schreibung abgeschrieben.
Der Bauantrag oder – in den Fällen, in denen eine
Baugenehmigung nicht erforderlich ist – die Bau-            Die reguläre lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ist in
anzeige muss nach dem 31. August 2018 und vor               jedem Fall in der gesetzlich vorgesehenen Höhe pa-
dem 1. Januar 2022 gestellt worden sein. Nicht ent-         rallel vorzunehmen. Die Sonderabschreibung wird
scheidend ist das Jahr der Fertigstellung der Bau-          also zusätzlich zur linearen AfA gewährt.
maßnahme. Die Sonderabschreibung kann damit
auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
die Wohnung erst nach dem 31. Dezember 2021                    Gebietsabgrenzung
fertiggestellt wird. Wurde der Bauantrag vor dem
1. September 2018 gestellt, mit den tatsächlichen           Der neue § 7b EStG sieht keine Begrenzung des
Arbeiten aber erst nach diesem Stichtag begonnen,           Fördergebiets vor. Während die „Vorläufer“-Geset-
fällt die Investition aus der Förderung heraus, da          zesinitiative im Jahr 2016 noch die Förderung auf
nicht auf den Beginn der Bautätigkeit, sondern auf          Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt be-
die Stellung des Bauantrags abzustellen ist.                schränkt hatte, entschied sich der Gesetzgeber

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Analysen und Berichte                                                         Monatsbericht des BMF
           Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus                                       September 2019

diesmal ganz bewusst dagegen. Gemäß dem Motto                   Baukostenobergrenze
„Jede Wohnung zählt und entlastet damit auch die
angespannten Wohnungsmärkte“ ist es jetzt egal,              § 7b Abs. 2 Nr. 2 EStG knüpft die Förderung an die
wo die Wohnung belegen ist. Dies gilt auch über die          Voraussetzung, dass die abschreibungsfähigen An-
Grenze Deutschlands hinaus: Die Sonderabschrei-              schaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr
bung kann daher auch für Wohnungen in An-                    als 3.000 € je m² Wohnfläche betragen. Fallen hö-
spruch genommen werden, die in einem anderen                 here Anschaffungs- oder Herstellungskosten an,
Mitgliedstaat der EU oder einem Staat belegen sind,          führt dies ohne weiteren Ermessensspielraum zum
der aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amts-               vollständigen Ausschluss von der Förderung.
hilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz in ei-
nem Umfang leistet, der für die Überprüfung der              Mit dieser Begrenzung soll die Anschaffung oder
Vo­raus­setzungen dieser Vorschrift erforderlich ist.        Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums ver-
                                                             mieden werden. Mietwohnungen mit hohem Stan-
                                                             dard (Luxusausstattung) bedürfen keiner staatli-
   Bemessungsgrundlage                                       chen Förderung und werden somit vollständig von
                                                             der Förderung ausgeschlossen.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die im
Rahmen der Anschaffung oder Herstellung einer
neuen Wohnung entstehen, bilden grundsätzlich                   Förderhöchstgrenze
die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschrei-
bung. Auch zu den begünstigten Anschaffungs-                 Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschrei-
und Herstellungskosten gehören Aufwendungen,                 bung wird auf maximal 2.000 € je m² Wohnfläche
soweit diese auf die zur Wohnung gehörenden                  begrenzt. Liegen die Anschaffungs- oder Herstel-
Nebenräume entfallen. Anschaffungs- und Her-                 lungskosten darunter, sind diese in der tatsächlich
stellungskosten für Nebenräume, gemeinschaft-                angefallenen Höhe der Sonderabschreibung zu-
lich genutzte Flächen u. Ä. sind entsprechend der            grunde zu legen. Betragen die grundsätzlich för-
Zuordnung zur Wohnung einzubeziehen. Für ge-                 derfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
meinschaftlich genutzte Flächen werden die Kos-              mehr als 2.000 € je m² Wohnfläche, dann ermittelt
ten entsprechend dem Nutzungsanteil aufgeteilt.              sich die Bemessungsgrundlage für die Sonderab-
                                                             schreibung wie folgt:
Aufwendungen für das Grundstück und für die Au-
ßenanlagen sind auch im Falle der Anschaffung                2.000 € x begünstigungsfähige Wohn­fläche =
nicht begünstigt. Anschaffungskosten sind gegebe-            Bemessungsgrundlage
nenfalls mittels einer Kaufpreisaufteilung in einen
Grund- und Bodenanteil sowie einen Gebäudean-
teil aufzuteilen.

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   Beispiel:

   Ein Gebäude wird neu errichtet. Die Nutzung des Gebäudes stellt sich wie folgt dar:

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   ●● 400 m² Fläche entfallen auf Mietflächen mit exklusivem Nutzungsrecht Wohnen.

   ●● 200 m² Fläche entfallen auf Mietflächen mit exklusivem Nutzungsrecht Gewerbe.

   ●● 50 m² Fläche entfallen auf Mietflächen mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht.

   ●● 50 m² Fläche zählen nicht zur Mietfläche (Funktions- und Haustechnikflächen, Aufzüge und
      Aufzugsschächte, Treppenläufe und -podeste).

   ●● Die Herstellungskosten betragen 1,5 Mio. €.

   ●● Die Baukosten je m² Wohnfläche betragen 1,5 Mio. € / 700 m² = 2.142,86 € pro m².

   Die Baumaßnahme ist grundsätzlich förderfähig, da die Kosten nicht mehr als 3.000 € je m² betragen.

   Förderfähige Wohnfläche: 400 m² exklusive Mietfläche + 33,33 m² anteilig (2/3) gemeinsam genutzte
   Fläche (die nicht zur Mietfläche zählende Fläche bleibt unberücksichtigt)

   2.000 € x 433 m² = 866.000 € Bemessungsgrundlage

   Höhe der Sonderabschreibung                              gekoppelt. Damit soll verhindert werden, dass die
                                                            Wohnungen zunächst als Mietwohnungen fer-
Die Sonderabschreibung beträgt bis zu jährlich 5 %          tiggestellt, dann aber kurzfristig dem Wohnungs-
der förderfähigen Bemessungsgrundlage im Jahr               markt wieder entzogen werden und eine andere –
der Fertigstellung oder Anschaffung einer neuen             z. B. gewerbliche – Nutzung vorgesehen wird. Die
Wohnung und in den folgenden drei Jahren. Die               begünstigten Wohnungen müssen daher mindes-
Sonderabschreibung ist als volle Jahresabschrei-            tens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und
bung vorgesehen. Das heißt, dass auch bei Fertig-           den darauf folgenden neun Jahren der entgeltli-
stellung oder Anschaffung im zweiten Halbjahr ei-           chen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Eine
nes Jahres die volle Jahresabschreibung geltend             Wohnung dient auch der entgeltlichen Überlas-
gemacht werden kann.                                        sung zu Wohnzwecken, wenn sie zwar vorüberge-
                                                            hend leer steht, die Vermietung aber weiterhin vor-
                                                            gesehen ist und die Wohnung dafür bereitgehalten
   Nutzungsvoraussetzungen                                  wird. Eine zeitliche Begrenzung des Leerstands gibt
                                                            es dabei nicht; wichtig ist allein der Wille zur Ver-
Um dem Grundgedanken der Förderung auch                     mietung, der sich in den nach außen hin erkenn-
nachhaltig zu entsprechen, wird die Förderung               baren Aktivitäten der Vermieterin oder des Vermie-
an die Einhaltung der Nutzung zu Wohnzwecken                ters dokumentieren muss.

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Analysen und Berichte                                                         Monatsbericht des BMF
          Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus                                       September 2019

   Bemessung der Abschreibung                                   Die De-minimis-Verordnung
   nach Ablauf des                                              dient dazu, dass Subventionen, die unterhalb
   Begünstigungszeitraums                                       einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei
                                                                der Europäischen Kommission nicht ange-
Die Abschreibung nach Ablauf des Begünstigungs-                 meldet und von ihr genehmigt werden müs-
zeitraums bemisst sich nach § 7a Abs. 9 EStG. Da-               sen. Die Europäische Kommission geht da-
nach ermittelt sich die künftige AfA bei Gebäu-                 von aus, dass diese kleineren Subventionen
den und bei Wirtschaftsgütern im Sinne des § 7                  keine spürbaren Auswirkungen auf den Han-
Abs. 5a EStG nach dem Restwert nach Ablauf                      del und den Wettbewerb zwischen den Mit-
des Begünstigungszeitraums und dem nach § 7                     gliedstaaten haben.
Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung der Restnut-                 Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Europä­
zungsdauer maßgeblichen Prozentsatz.                            ischen Kommission vom 18. Dezember 2013
                                                                über die Anwendung der Art. 107 und 108
                                                                des Vertrags über die Arbeitsweise der Eu­
   Beihilferechtliche Fragen                                    ropäischen Union auf De‑minimis-Beihilfen
   im Zusammenhang mit                                          (Amtsblatt L 352 vom 24. Dezemberr 2013,
                                                                S. 1, De-minimis-Verordnung).
   der Inanspruchnahme der
   Sonderabschreibung
                                                            Der für die Einhaltung der maßgeblichen Höchst-
Mit der Entscheidung, die Sonderabschreibung                grenze von 200.000 € zugrunde zu legende steuer-
so auszugestalten, dass die Voraussetzungen der             liche Vorteil entspricht jedoch weder der Höhe der
De-minimis-Verordnung eingehalten werden, hat               Sonderabschreibung selbst noch dem Steuervor-
der Gesetzgeber das beihilferechtliche Risiko eines         teil, der sich aus der Inanspruchnahme jährlich er-
ansonsten anstehenden Notifizierungsverfahrens              gibt. Zu ermitteln ist vielmehr der relevante wirt-
vermieden. Die Anwendung der De-minimis-Ver-                schaftliche Vorteil durch die vorgezogene höhere
ordnung bietet in beihilferechtlicher Hinsicht              Abschreibungsmöglichkeit innerhalb des 50-jähri-
mehr Rechts- und damit Planungssicherheit für die           gen Referenzzeitraums.
Investorinnen und Investoren. Denn die Sonderab-
schreibung kann nur in Anspruch genommen wer-
den, wenn der Gesamtbetrag der einer einzelnen                 Fazit
Investorin oder einem einzelnen Investoren ge-
währten De-minimis-Beihilfen – egal aus welchen             Viermal 5 % Sonderabschreibung im Gegenzug
Förderprogrammen diese gewährt worden sind –                für die Verpflichtung, die geförderten Wohnun-
in einem Zeitraum von drei Veranlagungszeiträu-             gen mindestens zehn Jahre entgeltlich zu vermie-
men einschließlich des wirtschaftlichen Vorteils            ten, bieten – zusätzlich zu den anderen Maßnah-
aus der Sonderabschreibung 200.000 € nicht über-            men der Wohnraumoffensive – einen steuerlichen
steigt. Die Sonderabschreibungen können daher               Anreiz für Investorinnen und Investoren, verstärkt
erst gewährt werden, wenn die Anspruchsberech-              in den Neubau von Mietwohnungen zu investie-
tigten Angaben darüber gemacht haben, in welcher            ren. Da der Zeitraum, in dem begünstigte Maßnah-
Höhe ihnen in den beiden vorangegangenen so-                men realisiert werden können, nicht lang ist, sollte
wie im laufenden Veranlagungszeitraum De-mini-              die Entscheidung zur Investition nicht lange aufge-
mis-Beihilfen gewährt worden waren.                         schoben werden. Die Förderung kann auch gerade
                                                            deswegen ihre Wirkung entfalten, weil es keine Be-
                                                            grenzungen beim Fördergebiet gibt und Aufsto-
                                                            ckungen, An- und Umbauten grundsätzlich förder-
                                                            fähig sind.

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