Aktuelle Herausforderungen der europäischen Bankenabwicklung - Bundesfinanzministerium
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Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Mai 2021 Aktuelle Herausforderungen der europäischen Bankenabwicklung Analysen und Berichte ● Ziel des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus ist es, dass Banken abwick- lungsfähig sind – zum Schutz der Finanzstabilität und der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. ● Um Abwicklungspläne in der Praxis effektiv umsetzen zu können, werden vor allem die opera- tiven Voraussetzungen bei den Banken verbessert und bail-in-fähiges Kapital, insbesondere in Form nachrangiger Verbindlichkeiten, kontinuierlich aufgebaut. ● Falls bei einzelnen Banken Fortschritte nicht ausreichend sein sollten, stehen den Abwick- lungsbehörden Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Banken zur Verfügung. Sie können Maßnahmen durchsetzen, um die Abwicklungsfähigkeit des jeweiligen Instituts zu verbessern. ● Die Funktionsfähigkeit des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus wird durch den Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board) und die nationalen Abwicklungsbehörden beständig fortentwickelt. Einleitung schrittweise ausgebaut. Im ersten und bislang ein- zigen Abwicklungsfall – der spanischen Banco Po- Im Jahr 2016 wurde mit der zweiten Säule der Ban- pular – hat der SRM seine Funktionsfähigkeit unter kenunion der einheitliche europäische Abwick- Beweis gestellt. lungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) geschaffen. Ziel des Mechanismus ist es, eine Innerhalb des SRM arbeiten SRB und nationale Bank in Schieflage geordnet abwickeln zu können, Abwicklungsbehörden – in Deutschland ist dies ohne die Finanzstabilität zu gefährden oder öffent- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- liche Gelder einsetzen zu müssen. Damit soll zur sicht (BaFin) – eng zusammen. Während der SRB Lösung des „Too Big to Fail“-Problems beigetragen für bedeutende Institute unter Aufsicht der Euro- werden. Diese Regelungen sind auch mehr als eine päischen Zentralbank und einige grenzüberschrei- Dekade nach der Finanzkrise sehr relevant. tende Gruppen zuständig ist, übernehmen die na- tionalen Abwicklungsbehörden die Planung von Der weitere Aufbau des SRM schreitet voran: Der Abwicklungsmaßnahmen für weniger bedeutende als europäische Agentur in Brüssel im Januar 2015 Institute. Im Rahmen sogenannter Internal Resolu- neu errichtete Ausschuss für die einheitliche Ab- tion Teams wirken auch Beschäftigte der nationa- wicklung (Single Resolution Board, SRB) hat die len Abwicklungsbehörden an der Planung für In- institutionellen und operativen Grundlagen für stitute und Gruppen im Zuständigkeitsbereich des die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen SRB mit. 31
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Aktuelle Herausforderungen der europäischen Bankenabwicklung Mai 2021 Im Fall einer Bankenabwicklung kann die Abwick- Fortschritte bei der lungsbehörde bestimmte Maßnahmen gegenüber Schaffung der operativen dem Institut in Schieflage anordnen. Das Abwick- Voraussetzungen für eine lungsrecht, die sogenannte SRM-Verordnung und das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von In- Bankenabwicklung stituten und Finanzgruppen, hält dafür den ge- eigneten Werkzeugkasten bereit: Das wichtigste Abwicklungspläne müssen in der Praxis kurzfris- Werkzeug der Abwicklungsbehörde ist der soge- tig umsetzbar sein. Diese von den Abwicklungs- nannte Bail-in, also die Beteiligung von Anteilsin- behörden erstellten Pläne sind eine wichtige Vor- habern und Gläubigern einer Bank an der Deckung aussetzung, damit die Abwicklungsbehörde auf die der Verluste und an der Rekapitalisierung einer mögliche Schieflage einer Bank vorbereitet ist und Bank. kurzfristig mit geeigneten Maßnahmen agieren kann. Aber auch bei den Banken selbst müssen die operativen Voraussetzungen hierfür getroffen sein. Bail-in bezeichnet die Herabschreibung von Kapitalinstrumenten und Verbindlichkeiten Erwartungen an die Banken beziehungsweise deren Umwandlung in An- teile. Dadurch werden Anteilsinhaber und Banken sind in der Mitwirkungspflicht. Vor die- Gläubiger an den Verlusten und der Rekapi- sem Hintergrund wurde vom SRB das Dokument talisierung beteiligt. zu Erwartungen an die Abwicklungsfähigkeit der Banken („Expectations for Banks”)1 veröffentlicht. Darin sind die Anforderungen genannt, die die In- Eine Abwicklung nach den Vorschriften der stitute selbst erfüllen müssen. Dazu zählen bei- SRM-Verordnung kommt nur für solche Banken spielsweise der Aufbau einer Bail-in-Kapazität und infrage, bei denen eine Liquidation im regulären von Informations- und Datenbereitstellungssyste- Insolvenzverfahren potenziell die Finanzstabili- men oder der Zugang zu Finanzmarktinfrastruk- tät gefährden könnte. In Deutschland wäre gemes- turen, also zu Börsen und Zentralverwahrern, im sen an der Gesamtanzahl der rund 1.350 Institute Abwicklungsfall. Sämtliche Anforderungen sollen eine solche Abwicklung nur für sehr wenige Ban- bis spätestens zum Ende des Jahres 2023 bei allen ken vorgesehen; für die ganz überwiegende Mehr- SRB-Banken vollständig erfüllt sein. zahl der deutschen Banken wäre hingegen ein re- guläres Insolvenzverfahren der geeignete Weg. Die Bail-in-Kapazität Die Abwicklungsbehörden legen den Fokus ih- ist das vorhandene Volumen an solchen Ka- rer Arbeit daher auf die großen und potenziell sys- pitalinstrumenten und Verbindlichkeiten ei- temrelevanten Banken. Ziel ihrer Arbeit ist es, dass ner Bank, die für die Durchführung eines Banken zum Schutz der Finanzstabilität und der Bail-ins zur Verfügung stehen. europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewickelt werden können. Der SRB gibt den Banken die Prioritäten vor. Sie werden vom SRB jährlich sowohl für alle bedeuten- den Institute übergreifend als auch individuell für einzelne Institute festgelegt. Im Jahr 2021 zählen zu 1 http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20210531 32
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Aktuelle Herausforderungen der europäischen Bankenabwicklung Mai 2021 den drei übergreifenden Prioritäten für alle Banken Operative Voraussetzungen für einen die Verbesserung der Informationssysteme, die Si- Bail-in mulation des Liquiditätsbedarfs im Abwicklungs- Analysen und Berichte fall sowie die Schaffung der Voraussetzungen für Zu den wesentlichen Voraussetzungen für einen Bail-in. die Durchführung eines Bail-in zählen Bei der Schaffung der operativen Voraussetzungen ● ausreichende Bail-in-Kapazitäten, findet stets das Prinzip der Proportionalität Beach- tung; auch sind die individuellen Fortschritte der ● die Fähigkeit zur schnellen Datenbereit- einzelnen Bank zu bewerten, die Abwicklungsfä- stellung in guter Qualität und higkeit durch Justierung geeigneter Stellschrauben zu verbessern. ● die Vorbereitung der Umsetzung mit den Finanzmarktinfrastrukturen. Das Werkzeug Bail-in wird im Folgenden bei- spielhaft für die Schaffung von operativen Vor- aussetzungen für eine Bankenabwicklung näher betrachtet. Bail-in-Kapazitäten Zur Sicherstellung ausreichender Bail-in-Kapazi- Voraussetzungen für einen Bail-in täten wird eine institutsspezifische Mindestanfor- derung an Eigenmittel und berücksichtigungsfä- Grundvoraussetzung für einen Bail-in sind aus- hige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for reichende Bail-in-Kapazitäten. Das heißt, Banken Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) festge- müssen im von der Abwicklungsbehörde festge- setzt. Die MREL-Anforderung dient dazu, sicherzu- legten Umfang Eigenkapitalinstrumente und Ver- stellen, dass im Bedarfsfall ausreichend Kapitalins- bindlichkeiten ausgegeben haben, die beim Bail-in trumente und Verbindlichkeiten für das Werkzeug herangezogen werden können. Weiterhin müssen Bail-in zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die Banken in der Lage sein, kurzfristig die hierzu die Haftungskaskade im Rahmen des Bail-ins und von der Abwicklungsbehörde benötigten Daten in die jeweiligen Instrumente ist auf der Internetseite guter Qualität bereitzustellen. Dafür sollten IT-Sys- der BaFin abrufbar.2 teme und interne Prozesse in den Instituten bereit- stehen. Nach der Anordnung des Bail-ins durch die Abwicklungsbehörde muss dieser auch mit den Fi- MREL nanzmarktinfrastrukturen umgesetzt werden kön- bezeichnet die Mindestanforderungen an nen. Eine strukturierte Vorbereitung und Planung Eigenmittel und berücksichtigungsfähi- ist für diese zeitkritischen Prozesse, die im Zweifel ge Verbindlichkeiten. Die MREL-Anforde- binnen weniger Tage umgesetzt werden müssen, rungen werden für jede Bank individuell unerlässlich. festgelegt. Wenn für eine Bank keine Ab- wicklung vorgesehen ist, dann entspricht die MREL-Anforderung der aufsichtlichen Eigenmittelanforderung. 2 http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20210532 33
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Aktuelle Herausforderungen der europäischen Bankenabwicklung Mai 2021 Soweit Institute noch nicht über ausreichende Fortschritte beim Aufbau dieser Kapazitäten wer- Bail-in-Kapazitäten verfügen, müssen entspre- den regelmäßig veröffentlicht. Mit dem „MREL chende Verbindlichkeiten sukzessive aufgebaut dashboard“3 stellt der SRB in jedem Quartal ei- werden. Bis spätestens zum Jahresende 2023 müs- nen Überblick über die Höhe des Aufbaus von sen alle Banken unter der SRB-Zuständigkeit ihre MREL-Kapazitäten in den einzelnen Ländern zur MREL-Anforderungen vollständig erfüllen. Da- Verfügung. Dadurch wird ersichtlich, dass der Auf- für werden kontinuierlich Kapitalinstrumente und bau voranschreitet, aber Unterschiede zwischen Verbindlichkeiten, die verschiedenen Rängen in den Banken in einzelnen Ländern bestehen. Im der Insolvenzrangfolge zugeordnet sein können, dritten Quartal 2020 wurden Instrumente im Wert von den Banken am Markt emittiert (s. a. Abbil- von insgesamt 50,9 Mrd. € begeben. Deutsche Ins- dung 1). Die Abwicklungsbehörden geben verbind- titute sind im Allgemeinen gut mit bail-in-fähigen liche Zwischenziele vor und überwachen diesen Verbindlichkeiten ausgestattet. Aufbau fortlaufend. 3 Single Resolution Board - “MREL-Dashboard”: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20210533 Abbildung 1 Emission von MREL-Instrumenten von Banken in Europa in Mrd. € 120 112,1 100 91,7 88,2 76,7 80 60,2 56,6 60 50,9 40 20 0 Q1 2019 Q2 2019 Q3 2019 Q4 2019 Q1 2020 Q2 2020 Q3 2020 Stand: 3. Quartal 2020. Quelle: SRB, „MREL dashboard“ 34
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Aktuelle Herausforderungen der europäischen Bankenabwicklung Mai 2021 Bankenabwicklungsfonds Vorbereitung einer Banken abwicklung und Sanktions Ein weiterer wichtiger Baustein des SRM ist der möglichkeiten Analysen und Berichte ebenfalls im Aufbau befindliche einheitliche Ab- wicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Die Vorbereitung beziehungsweise Planung einer Banken in den teilnehmenden Mitgliedstaaten Bankenabwicklung ist ein fortlaufender Prozess. der Bankenunion (Euroraum sowie derzeit Bulga- SRB und nationale Abwicklungsbehörden koope- rien und Kroatien) entrichten jährlich eine Abgabe, rieren dabei in sogenannten Internal Resolution um den SRF zu befüllen. Aktuell befinden sich rund Teams für jeweils eine Bank in der Zuständigkeit 42 Mrd. € im SRF. Der SRF wird weiter gemäß den des SRB mit dem Ziel, die Abwicklungsfähigkeit der gesetzlichen Vorgaben befüllt: Die Zielausstattung jeweiligen Bank zu verbessern. Der Fortschritt wird des SRF zum Jahresende 2023 beläuft sich auf min- jährlich in den Abwicklungsplänen dokumentiert. destens 1 Prozent der gedeckten Einlagen der Kre- Daraus ergeben sich auch die Prioritäten für die ditinstitute in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. von den Instituten umzusetzenden Maßnahmen. Vorbehaltlich der Billigung durch die Mitgliedstaa- ten sollen ab dem Jahr 2022 zusätzlich als letztes Mittel Kreditlinien des Europäischen Stabilitäts- Umgang mit Hindernissen mechanismus (ESM) an den SRF bis zur Höhe von maximal 68 Mrd. € zur Verfügung stehen (soge- Abwicklungsbehörden bewerten die individuelle nannter Common Backstop). Abwicklungsfähigkeit von Banken. Falls dabei po- tenzielle Hindernisse für eine Abwicklung zu er- kennen sind, werden die Institute aufgefordert, Common Backstop diese zu beseitigen. Abwicklungshindernisse kön- bezeichnet die Letztsicherung des Banken- nen z. B. das Fehlen von IT-Systemen zur schnellen abwicklungsfonds durch Kreditlinien des Datenbereitstellung für die Umsetzung eines Bail- ESM. ins oder eine Unterschreitung der MREL-Anforde- rung sein. Die Mittel des SRF stehen im Rahmen einer Ab- Die Abwicklungsbehörden haben auch Sanktions- wicklung zusätzlich zum Bail-in für die Rekapitali- möglichkeiten: Wenn die Fortschritte bei der Besei- sierung zur Verfügung, jedoch erst dann, wenn ein tigung wesentlicher Hindernisse nicht ausreichen, Bail-in in Höhe von mindestens 8 Prozent der ge- können die Abwicklungsbehörden die Beseiti- samten Verbindlichkeiten und Eigenmittel bei der gung von Abwicklungshindernissen bei den Ban- betroffenen Bank erfolgt ist. Damit haften Anteils- ken per Verwaltungsakt anordnen. Darüber hinaus eigner und Gläubiger, bevor sich gegebenenfalls können die Abwicklungsbehörden dem Institut der SRF beteiligt. beispielsweise auch untersagen, Ausschüttungen vorzunehmen. Vor-Ort-Prüfungen und Testläufe Abwicklungsbehörden werden künftig vermehrt Vor-Ort-Prüfungen durchführen, um den Stand der Vorbereitungen auf einen eventuellen Abwick- lungsfall bei den Instituten zu überprüfen und Stellschrauben im Hinblick auf die Abwicklungs- fähigkeit zu justieren. Zeitkritische Prozesse der 35
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Aktuelle Herausforderungen der europäischen Bankenabwicklung Mai 2021 Datenbereitstellung dürfen nicht nur auf dem Pa- Ausblick pier konzipiert sein, sondern sie müssen auch in der Praxis durchführbar sein. Die Abwicklungsbe- Mit den weltweiten Reformen zur Lösung des hörden prüfen dies anhand von Testläufen. „Too Big to Fail“-Problems – wie dem Aufbau des SRM – wurde ein Paradigmenwechsel im Umgang mit Banken in Schieflage vom Bail-out mit öffent- Internationale Kooperation lichen Mitteln hin zum Bail-in privater Anteilsin- haber und Gläubiger angestoßen. Global betrachtet Grenzüberschreitende Kooperation ist eine Grund- zeigt die jüngste Evaluation des Finanzstabilitäts- voraussetzung für die bestmögliche Vorbereitung rats (Financial Stability Board)4, dass die „Too Big von Abwicklungsmaßnahmen. Das gilt sowohl in- to Fail“-Reformen die Banken widerstandsfähiger nerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanis- und abwicklungsfähiger gemacht und systemische mus als auch für die Zusammenarbeit mit den Ab- Risiken reduziert haben. wicklungsbehörden von Drittstaaten außerhalb der Bankenunion wie den USA oder dem Vereinig- Herausforderungen liegen in der praktischen An- ten Königreich. wendung und der konsistenten Umsetzung der Regelungen. Außerdem sind stetige Verbesserun- In sogenannten Abwicklungskollegien kommen gen nötig, um neuen Gegebenheiten und Erfah- daher jährlich alle relevanten Behörden der ein- rungen Rechnung zu tragen. Auch in Europa sollen zelnen Staaten zusammen: Hier wird gemeinsam auf der Basis der gewonnenen praktischen Erfah- über die Fortschritte und Herausforderungen bei rungen die bestehenden Regelungen weiterentwi- der Herstellung der Abwicklungsfähigkeit eines ckelt werden: Im Jahr 2021 soll das europäische Re- Instituts beraten. Zudem wird anhand operativer gelwerk für das Krisenmanagement zielgerichtet Übungen die Effektivität grenzüberschreitender verbessert werden. Auch dabei wird der Schutz der Kooperation getestet, beispielsweise im Rahmen europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einer sogenannten Trilateral Principle Level Exer- beziehungsweise der Einlegerinnen und Einleger cise zwischen der Bankenunion, den USA und dem weiterhin im Vordergrund stehen. Vereinigten Königreich. 4 http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20210534 36
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