Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung

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Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung
Strukturierung des sachlichen Teilmarktes
wirtschaftlich genutzter Immobilien
für die Zwecke der Marktbeobachtung
und Wertermittlung          2. Ergebnisbericht (September 2019)

              (AK Wertermittlung)
Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung
Impressum

Das Papier ist entstanden als Zusammenfassung von Fachgesprächen
mit Vertretern von Institutionen wie z. B.:

          • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss
          • Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen
            und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik
            Deutschland (AK OGA)
          • Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS)
          • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
          • Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)
          • Arbeitskreis Wertermittlung des Deutschen Städtetags
          • Deutsche Bundesbank (Beobachterstatus)
          • Statistisches Bundesamt (Beobachterstatus)

Leitung der Fachgespräche: Sabine Georgi, RICS
Fachliche Federführung: Peter Ache, AK OGA

Herausgeber:
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Vereinsregister-Nummer:
VR 25863 B - Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Telefon: +49 (0) 30 / 20215850
Telefax: +49 (0) 30 / 202158529
Mail: info@zia-deutschland.de
Website: www.zia-deutschland.de
Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung
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Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung
Inhalt

    Inhalt

    1.       Hintergrund, Anlass und Ziel					6
    1.1.     Hintergrund und Anlass					6
    1.2.     Erste Erfolge weiterentwickelter Immobilienmarkttransparenz		             7
    1.3.     Erkenntnisbedarf						9
    1.4.     Erkenntnisgewinne						11
    1.5.     Verbesserte Markttransparenz und effizientere Analysemöglichkeiten        12
    1.5.1.   Immobilienmarktbeobachtung					12
    1.5.2.   Bedeutung von Immobilienmarkttransparenz				14
    2.       Immobilien und ihre Einstufungsperspektiven			                            16
    3.       Bildung von Kategorien und hierarchischen Ebenen		                        19
    3.1.     Räumliche und sachliche Teilmärkte				19
    3.2.     Gruppe der bebauten und unbebauten Grundstücke im sachlichen Teilmarkt    20
    3.3.     Gruppe der bebauten Grundstücke				                                       21
    3.3.1.   Kategorie der Wohnimmobilien					21
    3.3.2.   Kategorie der Wirtschaftsimmobilien				23
    3.3.3.   Kategorie der Agrar-, Forst- und Fischereiimmobilien			                   23
    4.       Segmente der Kategorie Wirtschaftsimmobilien			                           24
    4.1.     Segment der Handelsimmobilien					25
    4.1.1.   Untersegment der großflächigen Handelsimmobilien			                       26
    4.1.2.   Untersegment der kleinflächigen Einzelhandelsimmobilien		                 28
    4.1.3.   Untersegment der gemischt genutzten Handelsimmobilien (Geschäftshäuser) 29
    4.2.     Segment der Büroimmobilien					29
    4.2.1.   Untersegment der monofunktional genutzten Büroimmobilien (inkl. Büroparks) 30

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Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung
4.2.2.   Untersegment der gemischt genutzten Büroimmobilien			                     30
4.2.3.   Untersegment der anderen Büroimmobilien				                               30
4.3.     Segment der Beherbergungs- und Gastronomieimmobilien		                    30
4.3.1.   Untersegment der Hotelimmobilien				31
4.3.2.   Untersegment der Immobilien für andere Beherbergungsbetriebe		            36
4.3.3.   Untersegment der Immobilien für Gastronomie			                            40
4.4.     Segment der Industrie-, Produktions- und Logistikimmobilien		             40
4.4.1.   Untersegment der Immobilien für Fertigungsflächen			                      41
4.4.2.   Untersegment der Lager- und Logistikimmobilien			                         42
4.4.3.   Untersegment der Laborimmobilien				43
4.4.4.   Exkurs: Unternehmensimmobilien als Teil der Industrie-,
         Produktions- und Logistikimmobilien				                                   44
4.5.     Segment der Gesundheits- und Sozialimmobilien			                          45
4.5.1.   Untersegment der betreiberorientierten Seniorenimmobilien		               46
4.5.2.   Exkurs: Die Wirtschaftsimmobilie „Gesundheits- und Sozialimmobilie“
         vs. Kategorie der Wohnimmobilien				                                      51
4.6.     Segment der Immobilien für Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen   54
4.7.     Segment der Immobilien mit Gebäuden für die technische Infrastruktur
         und öffentliche Sicherheit					                                           56
4.7.1.   Abgrenzung von Infrastruktureinrichtungen				56
4.7.2.   Technische Infrastruktureinrichtungen				56
4.8.     Das Segment der anderen Wirtschaftsimmobilien			                          58
5.       Weiteres Vorgehen und Ausblick				                                        58

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Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung
1. Hintergrund, Anlass und Ziel

    1. Hintergrund, Anlass und Ziel                  konnten, kamen die Immobilien massiv
                                                     auf den Markt und die Immobilienpreise
    1.1. Hintergrund und Anlass                      begannen mit zunehmendem Tempo zu
                                                     fallen. Die Folgen waren u. a. bis in das Jahr
    Die Finanz- und Wirtschaftskrise der             2010 hinein weltweit fallende Immobilien­
    Jahre 2007 bis 2009 hatte zur Folge,             preise. Während sich die deutsche und
    dass insbesondere die Überwachung der            auch die amerikanische Wirt­            schaft
    Stabilität des Finanz­systems noch stärker als   vergleichs­­­weise schnell erholten, waren die
    bisher in den Fokus der Aufsichts­­­behörden     Staats­­haushalte der schwächeren Volks­
    und Notenbanken genommen wurde.                  wirtschaften nachhaltig stark belastet.
    Die makroprudenzielle Überwachung soll
    Risiken für das Finanz­system als Gesamtheit     Die internationale Finanzmarktkrise hat
    ermitteln, bewerten und mindern.                 gezeigt, dass plötzliche, ökonomisch nicht
                                                     sinnvoll erklärbare Preis­entwicklungen auf
    Auslöser der Finanzmarktkrise waren              den Immobilien­­märkten erhebliche Aus­
    massiv angestiegene Wohn­immobilien­käufe        wirkungen auf die Finanzstabilität der
    in den USA. Durch ein zu dem Zeitpunkt           Staaten haben. Dies kann sich bis hin zu
    niedriges Zinsniveau erwarben immer mehr         einer nachhaltigen Rezession, wie z.B. in
    Interessenten, deren Finan­zmittel eigentlich    Griechenland 2010, und zu einem volks­
    nicht ausreichten, kreditfinanzierte Häuser      wirtschaftlichen und politischen Schaden
    und Wohnungen. Dabei achteten die Kredit­        auswirken.
    institute in den USA nur eingeschränkt auf
    die Bonität ihrer Kunden und vergaben            Vor diesen Hinter­­  gründen bekommt die
    zunehmend Hypotheken, die jedoch nicht           bereits 1960 in dem damaligen Bundes­
    ausreichend durch die Eigenkapitaldecke          baugesetz begründete Erfordernis der
    der Erwerber und durch den Immobilienwert        Transparenz von Immobilien­      märkten eine
    abgesichert waren (sog. Subprime-                neue Bedeutungs­dimension: In erster Linie
    Hypotheken). Nachdem eine Vielzahl der           aus Gründen der Absicherung der Finanz­
    Erwerber etwa in der ersten Jahreshälfte         stabilität der Staaten zielte eine Initiative der
    2007 die Hypothekenraten wegen der               inter­
                                                          nationalen Finanz­  aufsicht darauf ab,
    steigenden Zinslast nicht mehr bedienen          die jeweiligen nationalen Immobilien­märkte

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genauer zu beobachten. So konstatierten im                                   zes europaweit weitest­gehend harmonisiert
Jahr 2013 der Inter­nationale Währungs­fonds                                 sein müssen, damit die ent­     sprechenden
(IMF), das Inter­nationale Financial Stability                               Teil­
                                                                                 märkte auch tatsächlich mit­    einander
Board (FSB) sowie die G-20 Finanz­minister                                   vergleichbar sind. Hierzu hat das Europä-
und deren Zentralbanken, dass neben den                                      ische Statistik­amt (Eurostat) 2017 ein ent­­­
Indizes zur Preis­  entwicklung von Wohn­                                    sprechendes Arbeits­papier „Commercial
immobilien auch sog. CPPIs (Commercial                                       Property Price Indicators: Sources, Me-
Property Price Indices) gebildet und                                         thods and Issues“ ver­öffentlicht2. Dabei
beobachtet werden sollen. Sie bestimmten                                     wurde festgestellt, dass auch welt­weit bis-
die CPPIs als eine der 20 Lücken, die es                                     lang keine Einheitlichkeit hinsichtlich der
zu schließen gilt, um bessere Aussagen zur                                   Kategorisierung besteht. In dem Bericht von
Finanz­stabilität generieren zu können.                                      Eurostat wurde der erste Ergebnisbericht
                                                                             „Strukturierung des sachlichen Teilmarktes
1.2. Erste Erfolge weiterentwickelter                                        wirtschaftlich genutzter Immobilien für die
Immobilienmarkttransparenz                                                   Zwecke der Marktbeobachtung und Werter-
                                                                             mittlung“ vom August 2016 als vorbildlich zi-
Der Europäische Ausschuss für System­                                        tiert3 und auf der „International Conference
risiken (European Systemic Risk Board,                                       on Real Estate Statistics“ am 21.02.2019 in
ESRB) hat in seiner Empfehlung zur Schlie-                                   Luxemburg vorgestellt.
ßung von Lücken bei Immobilien­­        daten1
darauf hin­ gewiesen, dass „die nationa-                                     Grundlage einer hinreichend genauen
len makro­  prudenziellen Behörden ange-                                     und über Staats- und Länder­       grenzen
halten werden sollen, den einheitlichen                                      hinaus vergleich­baren Preis­­beobachtung
Indikatoren­satz nach relevanten Bereichen                                   ist, dass Einigkeit über die Definition
zu untergliedern, beispielsweise nach                                        der unter­schiedlichen Immobilien­­arten
Immobilien­art, Standort der Immobilien so-                                  bestehen muss. Diese ist bei den Wohn­
wie Art und Nationalität der Markt­teilnehmer                                immobilien zunächst vergleichs­      weise
(…)“. Es sollte die Preis­  entwicklung von                                  einfach, denn hier kann deutlich zwischen
sog. Commercial Properties ebenfalls mit-                                    z.B. Eigen­­heimen, Mehr­­familien­häusern
tels geeigneter Indizes beobachtet werden.                                   oder Wohnungen unterschieden werden.
Dabei ist es naheliegend, dass diese Indi-                                   Für die Ein­ ordnung von Immobilien, die
1
    Europäischer Ausschuss für Systemkriterien, Zur Schließung von Lücken bei Immobiliendaten, in: Amtsblatt der Europäischen Union 60.
    Jahrgang (2007), S. C31/1 ff.
2
    European Union (Eurostat), Commercial property price indicators sources, methods and issues, Luxemburg 2017.
3
    Ebd., S. 38 ff.

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Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien für die Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung
1. Hintergrund, Anlass und Ziel

        in erster Linie wirtschaftlich genutzt                           Bundes­ richtlinien hatten zum Ziel, die
        werden, sind die Immobilien­­­arten um ein                       amtliche Wert­   ermittlung von einer rein
        Erhebliches vielfältiger. Dieser Teilmarkt                       ortsbezogenen hin zu einer deutschlandweit
        ist sehr inhomogen und die Immobilien­                           vergleichbaren Immobilien­­bewertung auf­
        arten schwieriger zu aggregieren. Vor                            zustellen. Dieser „Umbau­prozess“ ist seitens
        allem aber herrschen über die Branchen                           der Gesetz- und Verord­    nungsgeber noch
        und Regionen hinweg verschiedenste                               nicht abgeschlossen und bei den Gutachter­
        Identifikations­merkmale zur Klassifizierung                     ausschüssen in Deutschland auch noch
        der unterschiedlichen Immobilien­arten.                          nicht in vollem Umfang umgesetzt. Dennoch
                                                                         sind im Verlauf der vergangenen 10 Jahre
        Nahezu parallel zu den oben angerissenen                         erhebliche Entwick­lungen zu verzeichnen.
        Entwicklungen auf den Finanz­märkten hat
        das Urteil des BVerfG vom 07.11.20064 dem                        Eine neue Dynamik wird auch durch das
        Gesetzgeber auferlegt, die Regelungen zur                        BVerfG- Urteil vom 10.04.20185 entstehen.
        Bewertung von Immobilien so anzupassen,                          Auch hier spielte die Frage der gerechten
        dass die Er­  hebung der Erbschafts­ steuer                      Besteuerung die Kernrolle. Das BVerfG
        zukünftig an Werte anknüpft, die den                             stellt in seinem Urteil fest, dass auch die
        Anforderungen des Gleichheits­­grundsatzes                       Ermittlung der Bemessungs­    grundlage für
        genügen. Beginnend mit diesem Urteil                             die Erhebung der Grundsteuer nicht dem
        und den darauffolgenden Änderungen                               Gleichheits­grundsatz des Grund­gesetzes
        gesetzlicher Regelungen, Verordnungen                            genügt. Hier hat der Gesetz­geber bis zum
        und Richtlinien für das amtliche Gutachter­                      31.12.2019 Regelungen zu schaffen, die
        ausschuss­­wesen in Deutschland hat                              zu einer anderen Form der Ermittlung
        sich eine erhebliche Steigerung der An­                          der Bemessungs­    grundlage führen. Die
        forderungen an die Erledigung der                                Diskussion über die inhaltliche Regelung
        Aufgaben der Gutachter­­aus­­schüsse er­                         dieser Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt
        geben. Die Änderungen der betreffenden                           nicht abgeschlossen. Sollten aber z.B. die
        Regelungen des Bau­gesetz­buches (BauGB),                        von den Gutachterausschüssen nach dem
        die neu bearbeitete Immobilienwert­                              BauGB zu ermittelnden Bodenrichtwerte
        ermittlungs­verordnung (ImmoWertV) und                           eine wichtige Rolle spielen, dann würden
        die Veröffentlichung der dazugehörigen                           auch in diesem Zusammenhang die
    4
        Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 07.11.2006, 1 BvL 10/02.
    5
        Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.04.2018, 1 BvR 889/12.

8
Anforderungen an bundesweit einheitliche         Nieder­sachsen für den Arbeitskreis der
und klare Strukturen der Immobilien­arten,       Oberen Gutachter­   ausschüsse, Zentralen
bzw. der Nutzungsarten von Grundstücken,         Geschäfts­stellen und Gutachter­ausschüsse
erheblich steigen.                               in der Bundesrepublik Deutschland (AK
                                                 OGA), Peter Ache und der ZIA Zentraler
1.3. Erkenntnisbedarf                            Immobilien Ausschuss Fach­besprechungen
                                                 mit Teil­nehmern aus den unter­schiedlichen
Die aus den dar­      gestellten Gründen         fachlichen Bereichen.
gestiegene Auf­­merksamkeit der Banken­
aufsicht und die seit 2006 gleichermaßen         Die Leitung der Fach­gespräche wird zurzeit
gestiegenen Anforderungen des Gutachter­         von Sabine Georgi (RICS), die fachliche
ausschuss­wesens in Deutschland an einen         Feder­führung wird von Peter Ache (AK OGA)
trans­parenten Immobilien­­markt gaben den       wahrgenommen. Bei der Berichtsl­egung der
grundlegenden Anstoß zur Durchführung            Ergebnisse wirkte ebenfalls Eva Neubrand
von regelmäßigen Fach­     gesprächen. Die       (BBSR) mit.
Kern­fragen waren:
                                                 Die erste Fach­   besprechung fand am
• Wie und in welcher Form sollen die             17.10.2013 statt. Im Verlauf der Zeit haben
  unterschiedlichen Arten von Wirtschafts-       die teil­
                                                         nehmenden Institutionen bzw.
   immobilien klassifiziert werden?              auch deren Vertreter gewechselt. Nahezu
• Welches sind die Identifizierungs-             regelmäßig waren Vertreter
   merkmale für die Einordnung in die
   unterschiedlichen Klassen?                    • des AK OGA,
• Wie gelingt es, eine möglichst                 • des ZIA,
   branchen­übergreifende und auch               • des Verbands deutscher Pfandbrief­-
   regions­übergreifende Einheitlichkeit in        banken,
  dieser Betrachtungsweise herzustellen?         • des AK Wertermittlung des Deutschen
                                                   Städtetags,
Vor diesem Hinter­grund initiierten der Leiter   • des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-
der Geschäfts­stelle des Oberen Gutachter­         und Raumforschung,
ausschusses für Grundstücks­       werte in      • der RICS und

                                                                                               9
1. Hintergrund, Anlass und Ziel

     • der Deutschen Bundesbank                                                nis über die den Angebots- bzw. Kauf­fällen
       (Beobachterstatus)                                                      zu­zu­­ordnenden Immobilien­­arten (sach­liche
                                                                               Teil­märkte) gleich ist.
     an den Besprechungen und an der Ergebnis­
     sicherung beteiligt.                                                      Die Experten der Fach­     gespräche stellten
                                                                               fest, dass es hierzu bislang noch keine ein­
     Zusätzlich zu den eher als „externe Anlässe“                              deutigen und über die jeweiligen Geschäfts­
     zu beschreib­   enden Ereignis­    sen, setzte                            bereiche der Immobilien­     branchen hinweg
     sich im Rahmen der regel­mäßigen Fach­                                    anerkannten Definitionen von Immobilien­
     austausche zwischen den verschiedenen                                     arten gibt. Viel­mehr erfolgt die Ein­ordnung
     Akteuren auch die Erkenntnis durch, dass                                  jeweils branchen­spezifisch nach den dort
     für ein Daten-Matching zwischen z. B. Trans­­                             vorliegenden Erforder­    nissen und nach
     aktions­­datenbanken und Angebots­daten­                                  bisher seit langem gehand­habten Kriterien.
     banken unter­schiedlicher Akteure ebenfalls                               Ein kritisches Hinter­fragen der Sinn­haftigkeit
     die ein­ deutige Definition von Immobilien­                               der verwendeten Kategori­sierungen ist i.d.R.
     arten notwendig ist. So wurden innerhalb                                  im Zeitverlauf nicht mehr erfolgt; ebenso
     des „Arbeits­kreises Immobilien­preise“                                   wenig erfolgt ist auch die Abstimmung mit
     des Bundes­   instituts für Bau-, Stadt und                               anderen Branchen­teilnehmern. Ähnliches
     Raum­  forschung (BBSR) Verfahren zum                                     wurde auch bei der Hand­          habung im
     Matching von Trans­aktions- und Angebots­                                 Zusammen­hang mit der Registrierung von
     daten­banken erwogen und erprobt6. Für                                    Kauffällen durch die Gutachter­ausschüsse
     ein solches Matching stehen seit etwa 10                                  in den Kauf­preis­sammlungen nach § 195
     Jahren umfassende Immobilien­        angebots­                            BauGB festgestellt. Hier gibt es zwar – i.d.R.
     daten aus verschiedenen Daten­         quellen                            aufgrund der angewendeten Software zu
     zur Verfügung, so dass durch die Analyse                                  den Kauf­preis­sammlungen – eine gewisse
     zusammen­­geführter Daten­banken ein                                      Einheitlichkeit bei der Identifizierung der
     erheblicher Erkenntnis­­    gewinn über das                               Immobilien­arten, jedoch ist diese gerade bei
     Immobilien­­­markt­­­verhalten gewon­nen wer­                             den Wirtschafts­immobilien eher rudimentär,
     den konnte. Eine Zusammen­­       führung und                             wenn es über die Grenzen der Bundes­länder
     Analyse der Daten ist aber nur sinnvoll mög­                              hinaus geht.
     lich, wenn bei allen Akteuren das Verständ­­
     6
         Peter Ache (Oberer Gutachterausschuss Niedersachsen) und Sebastian Hein (empirica-systeme GmbH), Kaufpreissammlungen und
         Angebotsdaten – Zusammenführen von Informationen aus beiden Datenbanken – Ein Fazit, Vortrag im Rahmen des AK Immobilienpreise des
         BBSR, Bonn 22.09.2011.

10
Insgesamt haben die Fach­    gespräche er­                                 Gruppierun­gen eine hohe Konsistenz zu den
geben, dass auf dem zu dis­     kutierenden                                von Unternehmen geführten Daten­banken
Themen­ feld ein erheblicher Bedarf                                        erreicht.
besteht, zu einem unter den verschiedenen
Branchen­­akteuren abgestimmten Ergebnis                                   Darüber hinaus kann beobachtet werden,
zu kommen, um langfristig einen sinnvollen                                 dass die Argumente für eine Änderung
Daten­austausch bzw. eine ziel­   gerichtete                               der Begriff­lichkeit der Gewerbe­­
                                                                                                           immobilie
Analyse zusammen­geführter Daten­banken                                    auf breite Resonanz stoßen und der vor­
zu ermöglichen. Dieses Ergebnis sollte                                     geschlagene Begriff der Wirtschafts­
dann inner­halb der jeweiligen Institutionen                               immobilie Einzug in die Branche gehalten
intensiv diskutiert werden, um in ein                                      hat8.
möglichst breit akzept­iertes gemein­sames
Papier münden zu können.                                                   Insgesamt kann festgestellt werden,
                                                                           dass die Auseinander­    setzung mit der
1.4. Erkenntnisgewinne                                                     Struktur­ierung der sachlichen Teilmärkte
                                                                           im All­ gemeinen und der Wirtschafts­
Im Laufe der Zeit konnte auch fest­                                        immobilien im Besonderen einen mittel­
gestellt werden, dass schon der geführte                                   fristig aus­ gesprochen hohen Mehr­    wert
Diskussions­­prozess zu Veränder­ungen bei                                 für alle Akteure auf dem Immobilien­markt
der Registrierung von Trans­aktions­fällen                                 haben wird. Ins­besondere die Analyse der
geführt hat. Der Immobilien­   marktbericht                                unter­schiedlichen Teil­märkte wird durch
Deutschland des AK OGA basiert in seiner                                   das Matching unter­    schiedlicher Daten­
Struktur nahezu vollständig auf den in den                                 banken aus unter­   schiedlichen Branchen
Fach­besprechungen gewonnenen Erkennt­                                     zu erheblichen Erkenntnis­  gewinnen über
nissen7; auch die Kauf­   preis­
                               sammlungen                                  den Markt führen. Darüber hinaus ist auch
der Gutachter­   ausschüsse werden z.B.                                    davon auszugehen, dass Markt­analysen bis
nach und nach überarbeitet und die bisher                                  hin zu auto­matisierten Verfahren deutlich
veröffentlichten Kategorien der Immobilien­                                verbessert und effizienter gestaltet werden
arten finden hierbei nach­        drückliche                               können.
Berück­sichtigung. Ebenso wurde in den im
ersten Ergebnis­bericht vor­geschlagenen
7
    Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland,
    Immobilienmarktbericht Deutschland, URL: http://www.immobilienmarktbericht-deutschland.info/startseite/ (Stand: 02.05.2019).
8
    Tobias Just, Michael Voigtländer, Rupert Eisfeld, Ralph Henger, Markus Hesse, Alexandra Toschka, Wirtschaftsfaktor Immobilien 2017
    Wirtschaftsfaktor Immobilie 2017, Berlin 2017, S. 40 ff.

                                                                                                                                         11
1. Hintergrund, Anlass und Ziel

     Durch eine einheitliche Definition der          • Die Darstellung von statistischen
     Immobilien­­arten werden drei zentrale Ver­       Kennwerten über die jeweiligen Stich-
     besserungen erreicht:                             proben zu tatsächlich vergleich­baren
                                                       Immobilien­arten lassen einen besseren
     • Amtliche Immobilien­marktberichte               Rück­schluss über die Grund­gesamt-
       und Reports von anderen Stellen                 heiten zu und erlauben die Beurteilung
       können miteinander verglichen werden.           der Qualität von pub­lizierten Markt-
       Dadurch wird es möglich, die Analyse­-          und Bewertungs­daten über bestimmte
       ergebnisse zu verifizieren und auch die         Immobilien­arten. Dies erhöht die
       Qualität der Analysen zu bewerten. Dies         Sicherheit von Verkehrs­wert- und
       erlaubt die kritische Diskussion der Pub-­      Beleihungs­wertermittlungen und
       likationen, erhöht damit die Zuverlässig-       verbessert die Vergleichbarkeit von
       keit der Einzel­berichte und führt folglich     Immobilien­wert­gutachten
       zu einer fort­schreitenden Verbesserung         unterschiedlicher Stellen.
       der Trans­parenz des Marktes.
     • Die Methoden und Modelle zur Ab-              1.5. Verbesserte Markttransparenz und
       leitung wesentlicher Marktinformationen       effizientere Analysemöglichkeiten
       und der für die Immobilien­wert-
       ermittlung erforder­lichen Daten (z.B.        1.5.1. Immobilienmarktbeobachtung
       Zeit­reihen, Liegenschaftszins- oder
       andere Kapitalisierungs­zinssätze,            Grund­
                                                          legende Gegen­  stände der Markt­
       Vergleichs- oder Sachwert­faktoren etc.)      beobacht­ung bei Immo­bilien sind
       sind auf über Regions­grenzen hinweg
       vereinheitlichte Immobilien­arten bezo-       • Transaktionszahlen,
       gen und können im Rahmen von Ver-             • Geldumsätze bzw.
       kehrs- bzw. Beleihungs­wert­ermittlungen        Investitionsgesamtsummen,
       mit verbesserter Rechts­sicherheit            • Grundstücksflächen-, Wohnflächen-
       verwendet werden. Auch wird durch               und Nutzflächenumsätze und
       eine Zusammen­führung von Daten-              • Immobilienpreise.
       sammlungen die Daten­lage für seltener
       vor­kommende Trans­aktionen verbessert.

12
Die o.g. Beobachtungs­  gegen­ stände er­        oder beabsichtigten Verkäufen (Angeboten)
geben sich dabei innerhalb des jeweiligen        von Immobilien oder auch von Rechten an
sachlichen und regionalen Markt­umfeldes         Immobilien (z.B. Erbbau­rechtsverkäufe etc.).
aufgrund von Angebot und Nach­­frage. Da-
her muss die Ana­lyse der o.g. vier Grund­­      Die Erzeugung von Immobilien­markt­daten
kategorien durch                                 ist stark durch die Hetero­genität der Immo­
                                                 bilien selbst geprägt. Zudem unter­liegen die
• zeitliche Längs- und Querschnitts-             notariell zu beurkundenden Grundstücks­
  analysen,                                      kauf­ verträge dem Schutz per­      sönlicher
• in analysezweckbezogenen räumlichen            Daten. Ent­­sprechende Daten­­banken wie z.B.
  Lagen (regionale Märkte) und                   die Kauf­preis­samm­lungen der Gutachter­
• in analysezweckbezogenen sachlichen            ausschüsse, aber auch Daten­sammlungen
  Teilmärkten (Immobilienarten)                  von Banken, Makler­häusern und anderen
                                                 Institutionen sind daher entsprechend sorg­
erfolgen.                                        fältig zu verwalten.

Datengrundlage für die Beobacht­ung des          Zur Verbesser­    ung der Qualität der
Immobilien­­marktes sind z.B. die Kauf­preis­    Analysen und zur zeit­    gemäßen Erfüllung
sammlungen der amtlichen Gutachter­              der An­forder­ungen an einen transparenten
ausschüsse nach § 195 BauGB oder auch            Immobilien­markt kommt es darauf an,
Trans­aktions­datenbanken von Banken­            die Informationen verschiedener Daten­
ver­
   bänden oder größeren Makler­    häusern.      quellen zusammenz­     uführen. Daher sind
Zudem können Markt­     analysen auch auf        für die Markt­  beobachtung sinnvolle und
der Grundlage von Angebots­daten­banken          valide Immobilien­markt­informationen aus
erfolgen, wie sie z.B. auf Internet­platt­for­   verschiedensten Daten­banken zu qualitativ
men zur Verfügung stehen. Gegen­stand der        hoch­wertigen und durch Vergleich­
Markt­beobachtung sind damit entweder            barkeit verifizierbaren Markt­kennziffern zu
die Immobilien­  verkäufe selbst oder die        verarbeiten. Daten­   schutzbelange dürfen
Angebote von Immo­bilien. In beiden Fällen       dabei nicht gefährdet werden.
geht es um die Analyse von entweder
bereits getätigten Käufen (Transaktionen)

                                                                                                 13
1. Hintergrund, Anlass und Ziel

     1.5.2. Bedeutung von                                                        jährlich etwa eine Million Verkäufe von No-
     Immobilienmarkttransparenz                                                  taren beurkundet, per Zuschlag erworben
                                                                                 oder durch andere in dem BauGB definierte
     Ein optimales Marktumfeld ist durch die                                     Rechts­vorgänge in das Eigen­tum einer an-
     Zugänglichkeit aller für die betref­   fende                                deren Person übergehen. Verkäufe von Fir-
     Immobilie relevanten Informationen für                                      men, deren Zweck es ist, Immobilien zu hal-
     alle Beteiligten geprägt. Je umfas­  sender                                 ten und zu erwerben (Share Deals) sind hier
     diese Informationen und je besser sie                                       nicht enthalten9. Auch Banken­verbände (z.B.
     zugänglich sind – also je transparenter                                     Verband deutscher Pfand­briefbanken (vdp)),
     und vollkom­mener der Markt ist –, desto                                    Makler­ häuser oder andere Institutio­   nen
     besser entwickelt sich ein nach­    haltiges                                registrieren aus ihren eigenen Geschäfts­
     und ökonomisch sinnvolles Markt­verhalten                                   tätigkeiten heraus Trans­aktionen. Dazu kom-
     sowie eine nach­voll­ziehbare Preis­bildung.                                men teilweise umfassende Daten­       banken
     Gegenüber den Kauf­preis­sammlungen der                                     über Angebote zu Immobilien­verkäufen.
     Gutachter­
              ausschüsse existieren aufgrund
     fehlender gesetzlicher Regelungen z.B.                                      Etwa seit dem Jahr 2010 wird der deutsche
     keine amtlichen Miet­preis­sammlungen.                                      Immobilien­markt und hier ins­besondere der
     Diese Problematik macht die Herstel­     lung                               Markt der Wohn­  immobilien von teilweise
     von echter Transparenz auf dem Mieter­                                      sehr starken Preis­­steigerungen dominiert.
     markt nahezu unmöglich. Dass bei einem                                      Die Ent­wicklungen auf dem Immobilien­­
     Vermietungs­anteil von mehr als 50 Prozent                                  markt haben in den vergangenen Jahren
     der Wohnungen hier ein Nachhol­      bedarf                                 in Deutschland eine hohe Brisanz erlangt.
     besteht, wurde in den Fach­    gesprächen                                   In diesem Zuge wird von der Immobilien­
     immer wieder erwähnt.                                                       branche selbst, aber auch von Politik
                                                                                 und Verwaltung, Wirtschaft und For­
     Aufgrund der Regelungen der §§192 ff.                                       schung zunehmend die Vergleich­­barkeit
     des Bau­­gesetzbuches (BauGB) werden in                                     der Analyse­­ergebnisse von Gutachter­
     Deutschland Trans­­aktions­daten über den                                   ausschüssen, Forschungs­­instituten und an­
     Ver­
        kauf von Immobilien von Gutachter­                                       deren Akteuren gefordert.
     ausschüssen registriert. Aus diesen Daten
     wird geschlos­ sen, dass in Deutschland                                     Die Vergleich­barkeit von Reports und an­
     9
         Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik
         Deutschland, Immobilienmarktbericht Deutschland 2017 der Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland,
         Oldenburg 2017.

14
deren Pub­­likationen über den Immobilien­­                                  Den Regelungen der europäischen Banken­
markt und hier ins­­    besondere die um­                                    verordnung (Capital Requirements Regu-
fassende Dar­stellung der Daten­lagen in den                                 lation, CRR) zufolge können grund­      pfand­
jeweiligen Pub­likationen führt zu einer Erhö-                               rechtlich besicherte Forder­ungen weiterhin
hung der Transparenz der Analysen und zu                                     privilegiert werden, d.h. einen gün­stigeren
einer verbesserten, von gegen­seitiger kriti-                                Risiko­ansatz erfahren. Voraus­­setzung ist,
scher Betrachtung getriebenen Qualitäts­                                     dass die zu­­ständigen nationalen Auf­sichts­­
verbesserung der Transparenz des Marktes                                     behörden nach­­weisen, dass die nationalen
selbst.                                                                      Märkte bestimmten Stabilitäts­­kriterien ge-
                                                                             nügen. Damit kön­nen Kredit­institute, die den
Ent­scheidende Grund­  lage dafür ist die                                    Kredit­risikostandardansatz (KSA) anwenden,
Ein­heitlichkeit der Auff­assungen darüber,                                  für die Bemess­    ung ihres vor­ zuhaltenden
welche Arten von Immobilien es gibt, wie                                     Eigen­­kapitals für Forder­ungen, die durch
diese überschneidungs­    frei definiert sind                                Grund­­pfand­­rechte besichert sind (z.B. durch
und wie die Einzel­kategorien wiederum zu                                    Sicher­ heiten an Immobilien), günstigere
Gruppen zusammen­gefasst, d.h. aggregiert,                                   Risiko­gewichte in Ansatz bringen.
werden können. Erst auf dieser Grund­lage
kann sich eine sinnvolle Methoden- und                                       Für besicherte Forderungen durch gewerb­
Modell­diskussion ergeben.                                                   lich genutzte Immobilien10 gilt grund­­­­sätzlich
                                                                             ein Risiko­gewicht von 50 Prozent. Für durch
Die grundlegende Einheit­      lichkeit der Im­                              Wohn­­­immobilien besicherte Forder­ungen
mobilien­­arten­definition ist nicht nur für die                             beträgt das Risiko­gewicht 35 Prozent. Die
Immobilien­wirtschaft von großem Interesse,                                  nationalen zuständigen Aufsichts­­behörden
sondern liegt auch im Interesse der Kredit­                                  können auf der Grundlage von Verluster-
wirtschaft und nicht zuletzt der staatlichen                                 fahrungswerten, unter Berücksichtigung
Finanz­aufsichts­behörden.                                                   zukunftsorientierter    Marktentwicklungen
                                                                             sowie Erwägungen in Bezug auf die Finanz-
Die Bedeutung der richtigen Einordnung                                       marktstabilität auch höhere Risikogewichte
von Immobilien­  arten soll hier beispielhaft                                festsetzen.
anhand der Finanzierung von Immobilien­
investitionen skizziert werden:
10
     Gewerblich genutzte Immobilien werden in der hier entworfenen Systematik stets als Wirtschaftsimmobilien bezeichnet.

                                                                                                                                 15
2. Immobilien und ihre Einstufungsperspektiven

     Für Kreditinstitute, die zur Bemessung ihrer                                 2. Immobilien und ihre
     Eigen­mittel interne Ratingansätze verwen-                                   Einstufungs­perspektiven
     den, gelten vergleichbare Mechanismen.
     Wegen der unter­schiedlichen Behandlung                                      In den Fach­­    gremien der Immobilien­
     von Forder­ungen, die durch Wohn­immobilien                                  markt­­­analysten und der Experten für die
     bzw. durch gewerblich genutzte Immobilien                                    Immobilien­­bewertung bestehen viel­fältige
     besichert sind, stellt sich in besonderem                                    Begriffe und Ab­grenz­ungen von Immobilien­
     Maße die Frage nach der Abgrenzung der                                       arten. Dabei kommt es oftmals auf die
     ein­her­gehenden Immobilien­märkte. Inner-                                   Betrachtungs­­perspektive und das Ziel der
     halb der Immobilien­­wirtschaft und auch bei                                 Analysen an.
     politischen Entscheidungs­trägern hat sich
     seit langem die Auffassung durchgesetzt,                                     Breite Einigkeit besteht allerdings über die
     dass auch vermietete Wohnungen dem                                           folgende Basisdefinition von Immobilien:
     Wohn­immobilienmarkt zu­zurechnen sind
     und auch in der Banken­­regulierung findet                                   Immobilien sind ortsgebundene Wirt­schafts­
     sich diese Zuordnung wieder11.                                               güter, bei denen die Investitions­mittel für
                                                                                  den Erwerb bzw. die Erstellung vergleichs-
     Auch vor dem Hintergrund der aktuellen                                       weise hoch und in der Regel über einen län-
     politischen Debatte über immer weiter                                        geren Zeitraum gebunden sind.
     steigende Immobilien- und Mietpreise
     wird der immense Bedarf an qualitativ                                        In der Literatur wird der Begriff der Im­
     hochwertigen Datenanalysen deutlich. Dazu                                    mobilien u. a. wie folgt definiert:
     ist jedoch die zwischen Akteuren und vor
     allem von öffentlichen und privat­rechtlichen                                Immobilien sind Wirtschaftsgüter, die aus
     Datenhaltern abgestimmte ein­        heitliche                               unbebauten Grundstücken oder be­bauten
     Handhabung von Standards unabdingbar.                                        Grundstücken mit dazugehörigen Gebäuden
                                                                                  und Außenanlagen bestehen. Sie werden
                                                                                  von Menschen im Rahmen physisch-tech­
                                                                                  nischer, rechtlicher und zeit­licher Grenzen
                                                                                  für Produktions­ zwecke, Handels-, Dienst­
                                                                                  leistungs- oder Konsum­zwecke genutzt12.
     11
          EU-Verordnung Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und
          Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, vom 26. Juni 2013, Art. 4 (Begriffsbestimmungen) Nr. 75.
     12
          Stephan Bone-Winkel, Karl-Werner Schulte, Christian, Begriff und Besonderheiten der Immobilie als Wirtschaftsgut, in:
          Immobilienökonomie - Betriebswirtschaftliche Grundlagen, von: Karl-Werner Schulte, München 2005, S. 3-25.

16
Eine ähnliche, aber dezidiertere Definition                                     Wohn­immobilien zuzuordnen.
von Immobilien wurde auch als Grundlage
für die Berichterstattung in dem Gutachten                                      Für eine mögliche Kategorisierung von Im-
„Wirtschaftsfaktor Immobilien 2017“13 ge­                                       mobilienarten anhand von Kriterien ist auch
nutzt. Auch die Bundesregierung übernahm                                        die Aufteilung in unterschiedliche Sichtwei-
in den Berichten der Bundesregierung diese                                      sen14 bezogen auf eine Immobilie vorstell-
Definition.                                                                     bar:

In den Fachgesprächen hat sich dazu über                                        • Die physische Sicht, die sich lediglich
die oben dargestellten Definitionen hinaus                                         auf die materiellen Eigenschaften
noch die einhellige ergänzende Auffassung                                          einer Immobilie beschränkt, nicht aber
zu den Wohnimmobilien ergeben:                                                     die Nutzungen einbezieht.
                                                                                • Die juristische Sicht, nach der Im-
Bei Wohnimmobilien handelt es sich zudem                                         ­ mo­bilien im Bürgerlichen Gesetzbuch
nicht nur um reine Güter, sondern sie dienen                                       (BGB) als räumlich abgegrenzte Teile
dem angemessenen und zeit­gemäßen Woh-                                             der Erd­oberfläche definiert werden, die
nen der Bevölkerung. Damit hat diese Im-                                           fest mit dem Grund und Boden ver-
mobilienart eine grund­legende Bedeutung                                           bundene Sachen darstellen und deren
für die Lebens­­qualität und gleich­zeitig für                                     Gebäude und Gebäudeteile nach
die lang­fristig angelegte finanzielle Sicher­                                     §§ 93 bis 97 wesentliche Bestand-
heit der Bevölk­erung. Die Bereit­stellung von                                     teile des Grund­stückes sind. Die
Wohnraum stellt aus diesem Grund einen                                             Begrenzung der Immobilien und die
Teil der staatlichen Daseins­  vorsorge dar.                                       Eigentums­verhältnisse werden in der
Wohn­immobilien haben deshalb gegenüber                                            Bundesrepublik Deutschland durch
den Wirtschafts­immobilien eine abweichen-                                         das Liegenschafts­kataster in Ver-
de Bedeutung.                                                                      bindung mit den Eintragungen in
                                                                                   das Grundbuch gewährleistet. Darüber
Nach dieser Sichtweise sind z.B. Mehr­                                             hinaus sind weitere Rechte
familien­häuser, die dem Eigen­tümer zur Er­                                       an Immobilien (Erbbaurecht,
wirtschaftung von Gewin­nen dienen, nicht                                          Wohnungseigentumsrecht, Miete, Pacht
den Wirtschafts­  immobilien, sondern den                                          etc.) nach Rechtsnormen definiert.
13
     Tobias Just, Michael Voigtländer, Rupert Eisfeld, Ralph Henger, Markus Hesse, Alexandra Toschka, Wirtschaftsfaktor Immobilien
     2017 Wirtschaftsfaktor Immobilie 2017, Berlin 2017.
14
     Ursula Holthaus, Ökonomisches Modell mit Risikobetrachtung für die
     Projektentwicklung, Dissertation, Universität Dortmund, Dortmund 2007, S. 16 ff.

                                                                                                                                     17
2. Immobilien und ihre Einstufungsperspektiven

     • Die wirtschaftliche Sicht beschreibt                                            Der Marktwert einer Immobilie wird durch
       hingegen die investitions- und                                                  den Zweck, zu dem die Immo­bilie gehal-
       produktionstheoretische Sicht. Die                                              ten bzw. erworben wird, entscheidend be-
       investitions­theoretische Sicht betrachtet                                      stimmt. Der Nutz­   ungszweck bestimmt15
       die Immobilie als Kapital­anlage mit                                            also den Wert des Objektes. Dabei muss
       erwerbswirtschaftlicher Absicht. Die                                            eine solche Nutz­ung zum Kauf­zeitpunkt hin­
       produktionstheoretische Sicht wertet                                            reichend sicher realisierbar sein.
       die Immobilie als Produktionsfaktor
       in der Leistungserstellung eines                                                In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen,
       Unternehmens. Aus beiden Perspektiven                                           dass das Wertverständnis, welches sich mit
       heraus wird die Immobilie während                                               dem Begriff des „Marktwertes“ verbindet,
       ihres wirtschaftlichen Einsatzes als                                            mittlerweile mit dem in der deutschen
       Gebrauchsgut mit dem Ziel genutzt,                                              Gesetzgebung definierten Begriff des
       Erträge zu erwirtschaften; dieses kann                                          „Verkehrswertes“ gleich­    zusetzen ist.
       auch bedeuten, Ausgaben einzusparen,                                            Diese Betrachtungs­   weise ergibt sich im
       wie dieses bei Wohnimmobilien und                                               Wesentlichen durch die Standards des
       deren Eigennutzung durch die Ein-                                               Marktwertbegriffes des Red Books nach
       sparung von Mietzahlungen erfolgen kann.                                        dem Europarechtsanpassungsgesetz vom
                                                                                       24.06.2004 (BGBL. I 2004, S. 1359) und der
     Im Zusammenhang mit der Beobachtung                                               Direktive des Europäischen Rates von 1991
     des Immobilien­marktes sind grund­sätzlich                                        (Art. 49- Abs. 2 – 91/647/EEC). Er entspricht
     alle drei Sichtweisen relevant. Für die                                           auch dem in den International Financial
     Bestim­
           mung oder die Beobacht­   ung ins­                                          Reporting Standards (IFRS) festgelegten
     besondere von Immobilien­ werten ist die                                          Wertbegriff des „Fair Value“. Näheres ist der
     Nutz­barkeit der Immobilien von vor­                                              Bemessung des beizulegenden Zeitwertes
     wiegender Bedeutung.                                                              nach IFRS 13 zu entnehmen und schlägt
                                                                                       sich in den hohen deutschen Standards des
     Dies führt unmittelbar zu der nachfolgenden                                       Grundstückswertermittlungsrechts nach
     Definition über den Markt- bzw. Verkehr­s­                                        dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem
     wert von Immobilien:                                                              Pfandbriefgesetz (PfandBG) nieder.

     15
          Wolfgang Kleiber, Internationale Bewertungsstandards (IFRS/IAS) in: Kleiber digital Teil III, Verkehrswertermittlung von
          Grundstücken, Stand 02.02.2015.

18
3. Bildung von Kategorien und                  räumlichen und sachlichen Teil­märkte (Abb.
hierarchischen Ebenen                          1) an. Aller­dings ist hier zu beachten, dass
                                               die räumlichen Teil­märkte sich im Kontext
3.1. Räumliche und sachliche                   und den An­     forderungen der jeweiligen
Teilmärkte                                     sachlichen Teil­  märkte ergeben. So ent­
                                               sprechen z.B. die räum­      lichen Teil­
                                                                                       märkte
Grundlage des Vorgehens ist die Kategori­      in der Kategorie der Wohn­          immobilien
sierung der Immobilien­­   arten in einer      nicht den räum­    lichen Teil­märkten in der
hierarchisch zu gliedernden Struktur.          Kategorie der Agrar­     flächen. Räumliche
Diese stellt sicher, dass eine Ag­gregation    Teil­märkte sind je nach Betrachtungs­tiefe
von Immobilien­   arten in über­   geordnete   und je nach sach­lichen Teil­märkten unter­
Stufen erfolgen kann. Durch möglichst          schiedlich geo­grafisch oder raum­strukturell
eindeutige Abgrenzungen der unteren            zu verorten. Eine weitere Betrachtung
Klassen ist zudem gewähr­      leistet, dass   räum­ licher Teil­märkte ist hier zunächst
die Zusammen­­­fassungen immer auch            nicht vor­genommen worden.
die gleichen Immobilien­  arten beinhalten.
Damit werden marktspezifische Angaben          Im Rahmen der Diskussionen über die
zu Immobilien­arten (z.B. Umsatz­anteile von   Anforderungen an die Immobilien­       markt­
Geschäfts­häusern, Transaktions­zahlen über    transparenz wurde auch über Erwerber-
Logistik­immobilien, Flächen­angaben zu        Teil­märkte dis­kutiert. Die Ein­führung einer
Büro­immobilien­umsätzen etc.) vergleichbar    Kategorie „Erwerber“ (z.B. nach Wohn-/
und eindeutig.                                 oder Geschäfts­ort, nach Unter­­nehmens­form
                                               etc.) erfolgt hier jedoch nicht.
Der Fokus der Fach­   gespräche liegt in
der Klassifizier­ung der wirtsch­   aftlich
nutzbaren Immobilien. Dennoch ist diese
Klassifizierung unter Beachtung des
gesamten Marktes der Immobilien vor­
zunehmen. Die Kategorisierung besteht in
der Unter­ scheidung von Teil­
                             märkten und
setzt bereits bei der Unter­scheidung der

                                                                                                19
3. Bildung von Kategorien und hierarchischen Ebenen

                                                  Teilmärkte auf dem
                                                   Immobilienmarkt

                Räumlicher Teilmarkt              Sachlicher Teilmarkt           Erwerber- Teilmarkt

     Abb. 1: Teilmärkte auf dem Immobilienmarkt

     3.2. Gruppe der bebauten und                           Vor­aus­­setzungen geprägt sind. Die Frage,
     u­n­bebauten Grundstücke im sachlichen                 ob die Unter­scheidung des sachlichen Teil­
     Teilmarkt                                              marktes bereits in der ersten Stufe in
                                                            unbebaute und bebaute Immobilien erfolgen
     Der sachliche Teilmarkt beschreibt den                 soll, wurde intensiv diskutiert. Letztlich
     Im­mobilien­markt nach Im­mobilien­arten. Die          be­steht die nahe­liegende Lösung in der Bei­
     Im­mobilien­
                arten werden in erster Linie                behaltung der bisher am weit­reichendsten
     danach bestimmt, welche Nutzung für den                verwendeten Verfahrens­   weise zur Unter­
     Erwerber einer Immobilie vor­        rangige           scheidung be­bau­ter und un­bebauter Grund­
     Be­deut­ung hat.                                       stücke.

     Solange keine hin­­reichend sich­eren                  Da die Gruppe der bebauten Grundstücke
     Erkenntnisse über eine Nutzung­s­änderung              den kom­  plexesten Teil des Immobilien­
     vorliegen, wird an­genommen, dass die                  marktes betrifft, ist die Gruppe der un­
     Immobilie wie bisher genutzt wird (Abb. 2).            bebauten Grund­   stücke zu­nächst nicht
     Un­bebaute und bebaute Grund­stücke las-               weiter betrachtet worden. Wenn in diesem
     sen sich dabei in ähnlichen Kat­   egorien             Bericht der Begriff „Immobilie“ verwendet
     zusammenfassen, weil Grundstücke hin­                  wird, dann sind immer bebaute Grundstücke
     sichtlich des Nutz­­ungs­­potenzials ins­              gemeint.
     besondere von den plan­    ungs­rechtlichen

20
Sachliche Teilmärkte

                                   Gruppe:                                            Gruppe:
                             Unbebaute Grundstücke                               Bebaute Grundstücke

Abb. 2: Gruppen der unbebauten und bebauten Grundstücke im sachlichen Teilmarkt

3.3. Gruppe der bebauten Grundstücke                                         nition am eindeutigsten. Er zielt auf die
                                                                             Grundfunktion des Wohnens ab und impli-
Für die bebauten Grundstücke werden als                                      ziert schon dadurch eine bestimmte Nut-
dritte Ebene der hier­archischen Ein­stufung                                 zung. Auch die europäische Banken­richtlinie
drei Kategorien gebildet (Abb. 3).                                           zeichnet hier ein klares Bild und definiert:
                                                                             „Wohn­immobilie: eine Wohn­ung oder ein
3.3.1. Kategorie der Wohnimmobilien                                          Wohnhaus, die/ das vom Eigen­tümer oder
                                                                             Mieter bewohnt wird, ein­      schließ­lich des
Innerhalb der Kategorien ist der Begriff der                                 Wohn­rechts in Genossen­schaften.“16 Der
Wohnimmobilien im Hinblick auf seine Defi-                                   Begriff ist ein­­deutiger ab­­grenz­bar als bei

                                                         Sachliche Teilmärkte

                                    Gruppe:                                            Gruppe:
                              Unbebaute Grundstücke                               Bebaute Grundstücke

                   Kategorie:                                      Kategorie:                              Kategorie: Agrar-/Forst-
                 Wohnimmobilien                              Wirtschaftsimmobilien                         und Fischereiimmobilien

Abb. 3: Kategorien innerhalb der Gruppe der bebauten Grundstücke (Immobilie)
16
     EU-Verordnung Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und
     Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, vom 26. Juni 2013, Art. 4 (Begriffsbestimmungen) Nr. 75.

                                                                                                                                      21
3. Bildung von Kategorien und hierarchischen Ebenen

     den Wirtschafts­   immobilien; dort ist die       situation der Bevölk­erung und die Ana­lyse
     Nutz­
         ung als Produktions­    faktor vielfältiger   der Umsatz- und Preis­entwicklungen auf
     z.B. als Verkaufs­  fläche, Lager­ raum oder      dem Wohn­immobilienmarkt.
     Büro­­fläche (siehe Kapitel 3.3.2).
                                                       Entsprechend dem vorwiegenden Nutzen,
     Nach den Erfahr­ungen der an den Fach­            der Bereit­stellung von perma­nentem Wohn­
     gesprächen beteiligten Institutionen besteht      raum, wird bezüglich der Wohn­immobilien
     auch ein starkes öffentliches Interesse           festgelegt:
     an der zusam­men­fassenden Dar­stellung
     des Teil­marktes der Wohn­immobilien.             • Eigentumswohnungen nach dem
     Hinter­grund ist, dass die Ver­sorgung der          Wohnungs­eigentumsgesetz sind immer
     Bevölkerung mit an­     gemessenem Wohn­            der Kategorie Wohn­immobilien zu-
     raum als Teil der staat­      lichen Daseins­       zuordnen, da die Vermietungs­absicht
     vorsorge gilt und in weiten Teilen gesetzlich       sich im Laufe der Halte­dauer ändern
     reguliert ist. Zu­dem hat die Bereit­stellung       kann und bei Kauf nicht statisch fest-
     von ver­mietbaren Wohn­immobilien in                steht.
     Deutschland wegen des im euro­päischen            • Eigenheime und Mehrfamilienhäuser
     Ver­gleich geringen Anteils von selbst              sind der Kategorie der Wohnimmobilien
     genutztem Wohn­      eigentum eine höhere           zuzuordnen.
     Bedeutung als in an­deren Staaten. Überdies       • Wochenendhäuser sind ebenfalls der
     ergibt sich bei einer Tren­     nung von ver­       Kategorie der Wohnimmobilien
     mietetem Wohn­raum und selbst genutztem             zuzuordnen, da diese in erster Linie
     Wohn­   raum die Schwierigkeit, dass ins­           dem privaten Wohnen an Wochenenden
     besondere bei Eigen­     tums­ wohnungen die        und freien Tagen dienen.
     Nutzungs­  absicht nicht statisch ist und         • Ferienhäuser bzw. -wohnungen
     damit nicht klar ist, welcher Kategorie diese       sind der Kategorie der wirtschaftlich
     dann bei Vertrags­     abschluss zuzuordnen         nutzbaren Immobilien zuzuordnen,
     ist. Daher erfolgt ins­besondere auch durch         wenn sie der kurzfristigen Vermietung
     staat­liche Stellen die Über­prüfung der Wirk­      an unterschiedliche Nutzer dienen.
     samkeit von Wohn­raum­förder­programmen,
     die Unter­  suchung der gesam­     ten Wohn­

22
3.3.2. Kategorie der Wirtschaftsimmobilien         3.3.3. Kategorie der Agrar-, Forst- und
                                                   Fischereiimmobilien
Für die hier verwendete Kategorie der
„Wirtschafts­immobilien“ wurde bislang             Nach der o.g. Definition wären Immobili-
i.d.R. der Begriff „Gewerbe­        immobilie“     en, die der Agrar-, Forst- oder Fischwirt-
genutzt. Diese Begriff­lichkeit ist stark an       schaft dienen, den Wirtschafts­   immobilien
planungs­ rechtliche Rege­  lungen des Bau­        zu­zuordnen. Den­  noch wird die separate
gesetz­buches im Zusammen­hang mit den             Aus­weisung dieser Immobilien­     arten als
Regelungen zur Zu­lässigkeit von Vor­haben         sinn­voll an­gesehen, da hier eine völlig an-
inner­halb der im Zusammen­hang bebauten           dere Nutzung des Grund und Bodens im
Ortsteile (§ 34 BauGB) gebunden. Damit ist         Vorder­grund steht. Auch soll der bis­herigen
diese Begrifflichkeit für die Be­schreibung        Sicht­weise, insbesondere der amtlichen
von Im­mobilien, die wirtsch­aft­lichen            Werte­rmittlung und der amtlichen Statistik,
Zwecken im weitesten Sinne dienen, nicht           Rechnung getragen werden.
um­fassend genug. Industrie­­immobilien,
um­fassende, kombinierte Freizeit-, Shop­
ping- oder Beher­bergungs­­anlagen sind
eher unter der Begriff­­lichkeit „wirtschaftlich
genutzte Immobilie“ sub­sumierbar. Aus den
o.g. Gründen wird als Grund­lage der Ein­
ordnung von Wirtschafts­immobilien nach­
folgende Definition zugrunde gelegt, die
mittlerweile auch die Bundes­         regierung
angenommen hat:

Wirtschaftsimmobilien sind solche Im­
mobilien, die der Nutzer zur Er­stellung ei-
nes Produktes oder einer Diens­t­leistung
als Produktions­­faktor einsetzt. Nutzer
solcher Wirtschafts­immobilien sind
Unter­nehmen oder die öffentliche Hand.

                                                                                                   23
4. Segmente der Kategorie Wirtschaftsimmobilie

     4. Segmente der Kategorie Wirt-                          Das Seg­ment der Freizeit-, Kultur- und Bil­
     schaftsimmobilien                                        dungs­einrichtungen wird in diesem Bericht
                                                              zunächst nur nach der Zu­      ordnungslogik
     Wie bereits dargelegt, liegt der Fo­kus der              und in seiner Ab­grenzung zu den anderen
     Fach­besprechungen der Ex­perten auf einer               Seg­menten thematisiert. Ebenso wurden
     ein­deutigen und über­schneidungs­freien,                in dem vorliegenden Bericht die Teil­
     hierarch­isch geordneten Definition der Im­              bereiche der Be­­herbergungs- und Gastro­
     mobilien­arten. Der Schwer­punkt liegt bei               nomieimmobilien, der Gesundheits- und
     den Wirtschafts­  immobilien. Hier finden                Sozial­immobilien und der Im­mobilien mit
     sich Im­mobilien mit sehr hetero­genen Nut-              Gebäuden für tech­nische Infra­struktur und
     zungen und Rendite­   zielen. Im Folgenden               öffentliche Sicherheit noch nicht weiter
     werden die einzelnen Seg­mente nach ihren                aus­differenziert. In dem nach­    folgenden
     Im­mobilien­arten und Nutz­ungen näher be­               Ergebnis­ bericht werden alle Seg­     mente
     schrieben und klassifiziert.                             dann vollständig erfasst sein.

                                                        Kategorie:
                                                  Wirtschaftsimmobilien

                Segment:                                                                       Segment:
             Handelsimmobilien                                                              Gesundheits- und
                                                                                            Sozialimmobilien

                        Segment:                                                     Segment:
                      Büroimmobilien                                       Immobilien für Freizeit-, Kultur-
                                                                             und Bildungseinrichtungen

                              Segment:                                           Segment:
                         Beherbergungs- und                           Immobilien für die technische
                        Gastronomieimmobilien                          Infrastruktur und öffentliche
                                                                                Sicherheit

                                     Segment:                             Segment:
                              Industrie-, Produktions-                     Andere
                               und Logistikimmobilien               Wirtschaftsimmobilien

     Abb. 4: Segmente der Kategorie Wirtschaftsimmobilien

24
4.1. Segment der Handelsimmobilien                                Teil­märkten geeignet sind. Die Ein­ordnung
                                                                  einer Immobilie in eine räum­liche Struktur
Bei der Kate­gorisierung von Handels­immobilien                   einerseits und in eine sachl­iche Kategorie
wurden Betriebs­     formate bzw. -typen in                       führt zu über­ schneidungs­ freien und ein­
Kombi­nation mit typolo­gischen Merk­malen                        deutigen Ein­ordnungen. Im Folgenden wird
wie Flächen­   größen und baulich-funktio-                        lediglich die sachliche Kategorisierung vor­
nalen Kriterien zugrunde gelegt (Abb. 5).                         genommen.
Eine gesonderte Differenz­ierung einzelner
Lagen erfolgte nicht, wohl­    wissend, dass                      Bei der dar­gestellten Unter­­scheidung zwi­
Lage­unterschiede in hohem Maße wert­                             schen groß- und klein­     flächigen Einzel­
bestimmend für Immobilien sind. Dieser                            handels­­immobilien ist zu be­achten,
Entscheidung liegt die Annahme zugrunde,                          dass oft­mals bau­­planerisch die Addition
dass Lagen in vielen Städten nicht eindeu-                        von Verkaufs­­flächen mehrerer Betrie-
tig und überschneidungsfrei abgegrenzt                            be vor­genommen wird, wenn eine sog.
bzw. definiert sind (z.B. „Innenstadtlage“)                       „Funktions­einheit“ vorliegt. Dies trifft nicht
und dass solcherart Differenz­ierungen bes-                       auf jede An­ sammlung räum­     lich benach-
ser durch die Festlegung räumlicher Teil-                         barter Ge­schäfte bzw. Märkte zu, sondern
märkte in Kombi­nation mit den sach­lichen                        ist eher der Aus­nahmefall. Eine Funktions­­

                                                     Segment:
                                                  Handelsimmobilien

                                                                                              ilien                            n
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Abb. 5: Segment der Handelsimmobilien

                                                                                                                                   25
4. Segmente der Kategorie Wirtschaftsimmobilie

                                                                    Untersegment:
                                                                  Immobilien für den
                                                                 großflächigen Handel

                         Center
                 (Einkaufs-, Shopping-,                                                                                Markt- und
                    Fachmarktcenter)                                                                                   Messehallen

                                                                                     Fachmärkte, SB-Warenhäuser,
                                  Waren- oder Kaufhäuser
                                                                                     Verbrauchermärkte, Discounter,
                                                                                              Cash&Carry

     Abb. 6: Immobilienarten im Untersegment „großflächiger Handel“

     einheit liegt nur dann vor, wenn mehrere                                    1.200 Quadrat­­metern bzw. nach einem Ur-
     selbst­ständige Be­triebe eine sowohl bauli-                                teil des BVerwG ab einer Verkaufs­­fläche von
     che als auch be­triebliche Einheit bilden und                               800 Quadrat­­metern als groß­­flächig gelten.
     nicht un­­abhängig von­einander be­trieben
     werden können bzw. auch ver­           traglich                             Hinweise zur Ab­     grenzung von Verkaufs­
     aneinander­gebunden sind.                                                   flächen, welche inner­    halb und außer­    halb
                                                                                 von Gebäuden liegen können, finden sich
     4.1.1. Untersegment der großflächigen                                       u.a. in der Rechts­prechung18, in gif-Richt­
     Handelsimmobilien                                                           linien19 (v. a. MF/V, Richtlinie zur Be­rechnung
                                                                                 der Verkaufs­fläche im Einzel­handel) und in
     Die raumordnerische und städtebauliche                                      Einzel­handels­erlassen der Länder.
     Wirkung von groß­flächigen Einzel­handels­
     betrieben und -zentren (Vermutungs­­regel)                                  4.1.1.1. Center (Einkaufs-, Shopping-,
     stellt einen wichtigen Ansatz­­punkt für die                                Fach­marktcenter)
     gesetz­­
            geberische Definition der „Groß­
     flächigkeit“ dar. Die Kategorie „Groß­                                      Als Center werden groß­­    flächige Einzel­
     flächiger Han­  del“ um­­ fasst alle Einzel­                                gebäude mit mehreren Mie­         tern oder
     handels­­­­immobilien, die nach §11 Abs. 3                                  Gebäu­de­­ag­glomerationen des Han­dels ver­
     BauNVO ab einer Geschoss­­­fläche17 von                                     standen, deren Flächen einem zentral­    en
     17
          Die Geschoßfläche berechnet sich nach DIN 277 und bezieht sich lediglich auf die Summe der Flächen aller Vollgeschosse.
          Maßgeblich sind die Außenmaße der Vollgeschosse eines Gebäudes. Im Gegensatz dazu berechnet sich die Bruttogrundfläche
          (BGF) aus der Summe der Grundfläche aller Grundrissebenen, d.h. ebenso der Nichtvollgeschosse wie Keller, Dachböden und
          Tiefgaragen.
     18
          Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2005, BVerwG 4 C 10.04.
26   19
          gif: Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.
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