Tagung Gemeindestelle Landwirtschaft - Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 1. Februar 2022
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Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Tagung Gemeindestelle Landwirtschaft 1. Februar 2022
Amt für Landschaft und Natur Programm • Begrüssung • Programm • Neuerungen 2022 • Maiswurzelbohrer • agriGIS Pause • BFF • Vernetzung und Naturschutzflächen • Eingereichte Fragen und Anliegen / Diskussion
Amt für Landschaft und Natur Technische Details • Bitte Mikrophon ausser für Wortmeldungen ausgeschaltet lassen • Fragen / Wortmeldungen: Fragen im Anschluss an Referate über „Reaktionen > Hand heben“ und am Ende der Veranstaltung oder Via zoom-chat • Kontakt bei technischen Problemen (bitte nicht via zoom-chat): Telefon: 052 354 97 19 (Anja Gramlich, AGRIDEA) E-Mail: anja.gramlich@agridea.ch
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Neuerungen, Anpassungen Jakob Weidmann, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur REB - Programme emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauch): Die Beiträge wurden 2021 letztmals ausgerichtet. Schleppschlauchobligatorium ab 1.1.2024 Einsatz von präziser Applikationstechnik vorgesehen: wird verlängert bis Ende 2024 stickstoffreduzierende Phasenfütterung von Schweinen vorgesehen: wird verlängert bis 2026 nach 2026 Aufnahme in den ÖLN
Amt für Landschaft und Natur REB - Programme schonende Bodenbearbeitung Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in Obst, Reben und ZR Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche werden ab 2023 überführt in Produktionssystembeiträge (PSB) - Weiterentwicklung von bestehenden PSB-Programmen - Übernahme von REB-Massnahmen - Definition von neuen Massnahmen
Amt für Landschaft und Natur REB - Programme Ausrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf (bis Ende 2022; ab 2023 ÖLN) Gesuch (Formular + Kopie der bezahlten Rechnung) eingereicht bis: - Ende September 2022 Auszahlung des Beitrages mit Hauptzahlung 2022 - Ende Oktober 2022 Auszahlung des Beitrages mit Schlusszahlung 2022 - Ende Dezember 2022 Nachzahlung des Beitrages mit Akontozahlung 2023 Für Gesuche, die nach dem 31. Dezember 2022 eingereicht werden, können keine Beiträge mehr ausbezahlt werden!
Amt für Landschaft und Natur Neue Kulturencodes Hanf: neu 3 Codes anstelle 1 Code (bisher 0535) 0575 Hanf zur Nutzung der Samen alle Beiträge möglich (ausser Extenso) 0576 Hanf zur Fasernutzung Beiträge wie Kenaf/Chinaschilf (keine Versorgungssicherheitsbeiträge) 0577 Anderer Hanf keine Beiträge
Amt für Landschaft und Natur Landschaftsqualität Projekte Pfannenstiel und Zürcher Oberland: Projektdauer von 8 Jahren ist abgelaufen: LQ-Abmeldungen sind 2022 nun möglich, sowohl von Massnahmen als auch von Betrieben. Übrige Projekte: Ablauf Ende 2022 Projekte laufen aber weiter, voraussichtlich mindestens bis 2025. Kantonaler Plafond (vom BLW vorgegeben): 8.8 Millionen Franken 2021 erreicht ab 2022 möglich, dass LQ-Beiträge nicht in vollem Umfang ausbezahlt werden können, damit Plafond eingehalten werden kann.
Amt für Landschaft und Natur Deklaration Tiere Ab 1.1.2024 massgebender Schaf- und Ziegenbestand ab TVD 2022 und 2023 Selbstdeklaration: Angaben: Anzahl am 1. Januar – durchschnittliche Anzahl Vorjahr Kontrollieren Sie auf dem Betriebsblatt die Einträge unter «Tiere Selbstdeklaration» auch wichtig im Zusammenhang mit Tierseuchen
Amt für Landschaft und Natur Einzelkulturbeitrag - Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung (befristet bis 2026) Fr. 2’100.- / ha - Zusatzbeitrag für Zuckerrüben, die nach den Anfor- derungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion angebaut werden Fr. 200.- / ha Änderung Artikel 2 EKBV (voraussichtlich auf 1. März 2022): Zusatzbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung, die den Beitrag für biologische Landwirtschaft oder den Beitrag für den Verzicht auf Fungizide und Insektizide erhalten.
Amt für Landschaft und Natur Einzelkulturbeitrag - Code 0569 Mischungen von Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu Futterzwecken mit Getreide, mindestens 30 % Anteil Leguminosen bei der Ernte (zur Körnergewinnung) - Berechtigt für den Extenso- und Einzelkulturbeitrag - wird die Mischung siliert: korrekter Code 0597: übrige offene Ackerfläche, beitragsberechtigt 0543: Getreide siliert (evtl. je nach Mischungsverhältnis)
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur agriPortal 2022 Jakob Weidmann, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur Meine Daten - Flächen Naturschutzflächen: Keine 0400-Codes mehr im agriPortal mit gekennzeichnet
Amt für Landschaft und Natur Meine Daten - Flächen Neu: Einjährige Ackerkulturen werden vor der Strukturdatenerhebung auf neuen Code 0399 «Nutzung bestimmen» gewechselt. Kunstwiesen (0601; da oft mehrjährig) und einjähriges Freiland- gemüse (0545) vom Vorjahr wurden übernommen und nicht auf 0399 gewechselt. Diese Kulturen müssen wie bisher je nach Kul- tur 2022 angepasst und aktualisiert werden.
Amt für Landschaft und Natur Meine Daten - Flächen Solange nicht alle 0399 Codes auf den für 2022 gültigen Ackerkulturcode gewechselt worden sind, kann die Anmeldung nicht eingereicht werden.
Amt für Landschaft und Natur Meine Daten - Tiere Die für die Direktzahlungen 2022 relevanten TVD-Daten für Rinder und Equiden sind bereits in unser Datensystem importiert. Alle übrigen Tierkategorien sind mittels Selbstdeklaration anzumelden (Bestand am 1. Januar 2022; durchschnittlicher Bestand Vorjahr). Sie können sich bei den Tieren mit Selbstdeklaration die Vorjahresdaten anzeigen lassen und falls diese Daten im aktuellen Jahr noch korrekt sind, direkt übernehmen.
Amt für Landschaft und Natur Meine Dokumente - Dokumentenverwaltung Neu: Mit Klick auf «Meine Dokumente» geht automatisch die Dokumenten- verwaltung auf mit den aktuellen und den abgespeicherten Dokumenten.
Amt für Landschaft und Natur Erhebungsbeauftragter Neu: Meine Funktionen Übersicht: wie bisher Export: pro Anmeldung kann Excel-Liste der Betriebe generiert werden
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Termine 2022 Jakob Weidmann, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur Auszahlungstermine 2022 Wir haben die folgenden Auszahlungstermine für 2022 festgelegt: Akontozahlung 21. Juni 2022 (Fixierung der Daten 30. Mai 2022) Auszahlung 60% der Direktzahlungen Bund Hauptzahlung 21. Oktober 2022 (Fixierung der Daten 4. Oktober 2022) Rest Direktzahlungen Bund; Einzelkulturbeiträge; Beiträge von Kanton und Gemeinden Schlusszahlung 6. Dezember 2022 (Fixierung der Daten 16. November 2022) Übergangsbeitrag; Getreidezulage; Sömmerungsbeiträge für Sömmerungsbetriebe
Amt für Landschaft und Natur Datenerfassungstermine 2022 Die Datenerfassungen finden 2022 an folgenden Terminen statt. Für die Gemeindestellen ist jeweils eine Verlängerungswoche eingeplant. Strukturdatenerhebung (Verlängerung Gemeindestelle) 24. Februar 2022 – 9. März 2022 (- 16. März 2022) Anmeldung Programme für das Beitragsjahr 2023 (ÖLN, Bio, Extenso, BTS, RAUS, GMF, REB) 16. August 2022 – 31. August 2022 (- 7. September 2022) Anmeldung Sömmerungsbetriebe 16. August 2022 – 31. August 2022
Amt für Landschaft und Natur Datenerfassungstermine 2022 Detailanmeldung für Parzellen, Kulturen, Massnahmen: REB-Programme (Verlängerung Gemeindestelle) Schonende Bodenbearbeitung Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in Obst, Reben und Zuckerrüben Herbizidverzicht auf offener Ackerfläche 3. Mai 2022 – 30. Juni 2022 (- 7. Juli 2022) Landschaftsqualität (Verlängerung Gemeindestelle) 3. Mai 2022 – 17. Mai 2022 (- 24. Mai 2022)
Amt für Landschaft und Natur Schleppschlauch • Die Einführung der Schleppschlauchpflicht im ÖLN wurde auf den 1. Januar 2024 verschoben. An diesem Datum treten die entsprechenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung in Kraft • Betroffene landwirtschaftliche Betriebe haben mehr Zeit für die Beschaffung von Geräten, die den Anforderungen entsprechen, da die Lieferzeiten derzeit lang sind • Ab 2022 gibt es keine REB-Beiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren
Amt für Landschaft und Natur Schleppschlauch - rechtliche Grundlagen • Luftreinhalte-Verordnung (LRV): Gülle und flüssige Vergärungsprodukte sind auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch geeignete Verfahren möglichst emissionsarm auszubringen, wenn diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt 3 oder mehr Hektaren betragen • Direktzahlungsverordnung (DZV): Luftverunreinigungen, die insbesondere durch das Lagern und Ausbringen von flüssigen Hofdüngern verursacht werden, sind nach den Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung zu begrenzen • Vollzugshilfe BAFU / BLW
Amt für Landschaft und Natur Flächen - Berechnung
Amt für Landschaft und Natur Vollzugshilfe - Ausnahmen im Einzelfall • Behörde kann auf schriftliches Gesuch Ausnahme bewilligen, Gründe: Vorgaben aus Sicherheitsgründen nicht anwendbar Aufgrund der Zufahrt ist Erreichbarkeit nicht möglich Einsatz wegen knapper Platzverhältnisse nicht möglich Fallweise Beurteilung
Maiswurzelbohrer
Schweiz • Quarantäneorganismus Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV SR 916.20 • Ein Fund muss umgehend den kantonalen Fachstellen gemeldet werden • Jeder Kanton überwacht mit Pheromonfallen an zahlreichen Standorten, ob der Käfer auftritt Quarantäneorganismen Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Überwachung • Csalomon PAL Fallen aus Weichplastik mit Leim mit weiblichem Pheromon • Kontrolle alle zwei Wochen • In 2m hohen Pflanzen, direkt an der Pflanze befestigt Quarantäneorganismen Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Überwachung • Insgesamt 15 Fallen im Kanton Zürich • Seit 2020 in vorgegebenen Gemeinden • Fallen jeweils 10km voneinander entfernt regelmässiges Raster über die Schweiz • Nicht höher als 700 m.ü.M. Quarantäneorganismen Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
www.maps.zh.ch Quarantäneorganismen Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Ausgewachsene ausgewachseneKäfer Käfer Eier Larven Eier 3 - 15cm 3-15 cm = grösste Schäden = Überwinterungsform März April Mai Juni Juli/August September Oktober Quarantäneorganismen Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Problemorganismen: Maiswurzelbohrer Wahlfach Pflanzenschutz
Alle müssen an einem Strang ziehen • Flächen korrekt melden Jede falsche Meldung führt zu einem Mehraufwand für den/die Landwirten/in • Bitte auch die älteren Landwirt/innen, welche keine Direktzahlungen mehr beziehen, beim Flächenmelden unterstützen Gleichbehandlung • Bei Verstoss wird eine Anzeige gemacht werden Quarantäneorganismen Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Quarantäneorganismen Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur agriGIS Rahel Tommasini, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur Einjährige Ackerkulturen Vor Beginn der Strukturdatenerhebung werden neu die einjährigen Ackerkulturen in den Code 0399 «Nutzung bestimmen» umgewandelt Solange dieser Code noch auf dem Betrieb vorhanden ist, kann die Strukturdatenerhebung nicht eingereicht werden Kunstwiesen (0601) und einjährige Freiland- gemüse (0545) vom Vorjahr sind nicht auf 0399 geändert, müssen aber natürlich je nach Kultur 2022 auch angepasst werden (wie bisher)
Eingabe 399 ins Suchfeld: alle Nutzungen auf denen der Code vorhanden ist Amt für Landschaft und Natur werden aufgelistet und können so abgearbeitet werden. 399 Kunstwiese (0601) und einjähriges Freilandgemüse (0545) vom Vorjahr kk werden wie bisher angezeigt und müssen je nach Kultur 2022 aktualisiert werden Nutzungen mit Code 0399 sind rot einge- färbt auf der Karte.
Amt für Landschaft und Natur Flächen ausserhalb LN neu in agriGS Im Verlauf 2021 haben wir möglichst viele Nutzungen ausserhalb LN vorerfasst: 901 Wald 902 Übrige unproduktive Flächen 907 Unbefestigte, natürliche Wege 909 Hausgärten 998 Übrige Flächen ausserhalb LN Nicht zugewiesene Nutzungen mit den Codes 902, 907, 909, 998 werden gelöscht. Sollen diese Flächen oder Waldflächen ins agriGIS integriert werden, können die Bewirtschaftenden einen entsprechenden Antrag stellen. Die Nutzungen werden im Verlauf des Jahres 2022 durch das Team Direktzahlungen erfasst.
Amt für Landschaft und Natur Die Codes 901, 902, 907, 909 und 998 können von Betrieben und Gemeindestellen nicht bearbeitet werden. Falls die Geometrie angepasst werden soll, bitte einen Plan mit der gewünschten Änderung an: direktzahlungen@bd.zh.ch
Amt für Landschaft und Natur Integration QII, VN und NHG Verträge Neu sind alle Nutzungen in agriGIS erfasst, auch NHG Flächen Neu sind Details zu den Verträgen QII, VN und NHG im agriGIS ersichtlich Neu werden QII Flächen im agriGIS für Kontrollen beantragt
Amt für Landschaft und Natur Vertragsdetails aufrufen
Detailansicht Vertragsdaten QII Amt für Landschaft und Natur
Detailansicht Vertragsdaten QII Amt für Landschaft und Natur Aktuelles Jahr Vorjahr
Detailansicht Vertragsdaten Naturschutz Amt für Landschaft und Natur
QII Flächen für Kontrollen anmelden Amt für Landschaft und Natur Filtern, nach Flächen auf denen QII noch angemeldet werden kann Vertrag beantragen
QII Flächen für Kontrollen anmelden Amt für Landschaft und Natur Versehentlich gestellte Anträge können auch wieder zurückgenommen werden. Verträge können vorzeitig erneuert werden.
Amt für Landschaft und Natur Beige = Vertrag wurde gestellt, aber ist noch nicht gültig, da z.B. Kontrolle noch nicht stattgefunden hat.
Amt für Landschaft und Natur Neue Hintergrundkarten & -funktionen Es gibt verschiedene neue Hintergrundkarten: «Ebenenkarte» (= Pflegeplan Naturschutz) Öffentliche offene Gewässer Neu haben einzelne Hintergrundkarten Ebenen, die ein und ausgeblendet werden können z.B. Orthofoto mit Amtlicher Vermessung: verschiedene Jahresstände Orthofoto
Amt für Landschaft und Natur
Amt für Landschaft und Natur Es ist auch möglich, kein Orthofoto auszuwählen, dann wird das Luftbild von Swisstopo angezeigt.
Amt für Landschaft und Natur
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur BFF und ökologischer Ausgleich Carlota Erismann, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur 1. Agrarpolitische Präzisierungen Extensive Wiesen Mindestens 1x mähen zur Futtergewinnung Neu; Schnittgut darf beim Mähvorgang nicht zerkleinert werden und muss abgeführt werden. Hecke, Krautsaum Q1 - nach SZP ext. Wiese ist weiden möglich - Herbstweide 1. Sept. bis 30. Nov. - mindestens alle 3 Jahre mähen Q2 - jährlich max. 2 Schnitt-Nutzungen - zusätzlich Herbstweide 1. Sept. bis 30. Nov.
Amt für Landschaft und Natur 2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle AgriGIS Nutzungsfläche Liegenschaft Vertrag beantragen
Amt für Landschaft und Natur 2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle Noch keine Q2 Q2-Vertrag vorhanden Erstanmeldung vorzeitige Erneuerung - für Koordination - (Teil-)Obstgärten
Amt für Landschaft und Natur 2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle Filtern
Amt für Landschaft und Natur 2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle Übersicht in Meine Dokumente BFF-Liste
Amt für Landschaft und Natur 3. In-Situ-Futtererhaltungspflanzen neu Grünflächen Wiesen und Weiden, keine BFF Natürliche genetische Vielfalt, keine Über-/ Neusaat Geschlossener, gleichmässiger Bestand Pflanzenverband (Fromentalwiese, italienische Ray- graswiese, Weissklee-Wiesenfuchsschwanzwiese…) Möglichst gleiche Bewirtschaftung, Verpflichtung 8 J. Aufnahme in nationale Genbank
Amt für Landschaft und Natur 3. In-Situ-Futtererhaltungspflanzen neu Vorgehen: Mail mit Anmeldeformular Beurteilung vor Ort durch Strickhof Entscheid BLW Flächenanmeldung an Strukturdatenerhebung 2023 Auszahlung Beitrag CHF 450.- / ha ab 2023
Amt für Landschaft und Natur 4. Verunkrautung Klappertopf Frühschnitt mit Sonderbewilligung wenn mindestens 20% Deckungsgrad auf Q1-, Q2- und Naturschutzflächen Verunkrautung: Vielerorts zunehmend (nicht nur auf BFF) Interne Richtlinie, schweizweit wird Richtlinie erarbeitet
Amt für Landschaft und Natur 5. Sommerkontrolle 2022 Im DZ-Team ist der Zeitplan im September sehr eng: Listen sobald möglich dem DZ-Team zustellen: werden bearbeitet, Änderungen eingeben, evtl. Kürzungen machen. Ab ca. 20. September ist Agriportal wegen Aufbereitung Hauptzahlung auch fürs DZ-Team gesperrt. Listen evtl. aufteilen und nur Streueflächen bis September behalten. MERCI FÜRS DRAN DENKEN!
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Vernetzung und Naturschutz Jasmin Knutti, Fachstelle Naturschutz Sylvia Urbscheit, Fachstelle Naturschutz
Amt für Landschaft und Natur Neuerungen Jasmin Knutti hat seit Juli 2021 die Projekte von Jessica Käser übernommen. Kontakt: jasmin.knutti@bd.zh.ch, 043 259 43 70 Karte unter https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/naturschutz/vernetzungsprojekte.html
Amt für Landschaft und Natur Verlängerung der Vernetzungsprojekte Durch die Sistierung der AP22+ werden Vernetzungsprojekte, welche vor 2025 auslaufen, in einem vereinfachten Verfahren neu bis Ende 2025 verlängert. Im Schlussgespräch während dem letzten Projektjahr wird der Ablauf genauer erläutert. Merkblatt zur Projektverlängerungen unter https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/naturschutz/vernetzungsprojekte.html Genehmigung und Richtlinien Merkblatt Verlängerung VP ab 2021
Amt für Landschaft und Natur Erhebung der Vernetzungsdaten neu im Vertragsmodul im agriGIS Erhebungszeitraum: 3. Mai – 7. Juli Neu direkt im agriGIS Vertragsmodul (Einstieg wohl weiterhin übers Agriportal Vernetzung) Details und genaue Anleitung folgen
Amt für Landschaft und Natur Naturschutzflächen im agriGIS Naturschutzflächen sind neu ebenfalls direkt im agriGIS mit den entsprechenden Nutzungscodes der Nutzung ersichtlich (keine separaten 400er Codes mehr) NHG-Vertrag auf der Fläche
Amt für Landschaft und Natur Direktbegrünungen / Schnittgutübertragung • Die Fachstelle Naturschutz unterstützt Wiesenaufwertungen von ext. Wiesen mit Direktbegrünung • kostenlose Begleitung der Ansaat: Beurteilung des Standorts und Suche einer geeigneten Spenderfläche Beratung bei der Saatbettvorbereitung, Schnittgutübertragung und Erstpflege nach der Ansaat • Entschädigung Arbeitsaufwand: Beitrag von CHF 20.-/Are • Ansprechstelle im Auftrag der Fachstelle Naturschutz Agrofutura: 056 500 10 50 oder agrofutura@agrofutura.ch
Amt für Landschaft und Natur «Pflegegrundsätze» für Artenreiches Grünland Umfassender Bericht: • Zusammenstellung von Wissen zur ökologischen Pflege von Schutz- und Vertragsobjekten • Hinweise sind auch hilfreich für die Pflege von BFF https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/naturschutz/naturschutzgebiete/pflegegrundsaetze_fuer_lebensraeume_und_arten_des_artenreichen_gruenlands.pdf
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Fragen der Gemeindestellen Team Direktzahlungen
Amt für Landschaft und Natur Darf eine extensive Wiese mit QII im Herbst mit Schafen beweidet werden? Ja (1. September – 30. November) (evtl. spezielle Vereinbarung auf Vernetzungs- und Naturschutzflächen beachten) Vorübergehende Beweidung durch wandernde Schafherden im Winter zulässig
Amt für Landschaft und Natur Was hat ein Betrieb unter 3 ha offene Acker- fläche bezüglich Fruchtfolge zu beachten? Es gelten keine Fruchtfolgeauflagen Aber: bei Massnahmen gegen den Maiswurzelbohrer gilt auch kein Mais nach Mais
Amt für Landschaft und Natur Wenn ein Betrieb aussteigen will von den Direktzahlungen: Was muss eingehalten werden (ÖLN, Nährstoffbilanz)? Bei Verzicht auf DZ muss der ÖLN nicht erbracht werden, die Nährstoffbilanz ist Teil des ÖLN. Eingehalten werden müssen die Tierschutz-, Gewässerschutz- und Naturschutzgesetzgebung. Aber: Es ist zu beachten, dass bei Ackerbauprodukten (z.B. Zuckerrüben, Raps…) oder bei der Labelproduktion (IP-Suisse, QM-Fleisch…) von den Abnehmern der ÖLN vorausgesetzt wird, auch wenn der Betrieb keine DZ bezieht. Regelung bezüglich Mais müssen auch einge- halten werden. Gilt auch für BewirtschafterInnen, die den Betrieb nach Erreichen des Pensionsalters weiterführen.
Amt für Landschaft und Natur Ab wann ist für die digitale Dokumentation mit «Barto» die Flächendatenübernahme aus dem Agricola System möglich? Eine direkte Übernahme ist aktuell noch nicht möglich, Abklärungen dazu laufen Betriebe, die ihre Daten gerne in Barto integrieren möchten, melden sich bitte bei rahel.tommasini@bd.zh.ch damit ihnen die Daten zugestellt werden können.
Amt für Landschaft und Natur Ist LQ Abmeldung / sind Änderungen bei abgelaufenem Projekt jährlich bis 2025 möglich? Mit der Verlängerung der LQ Projekte verpflichten sich die Betriebe wieder bis 2025 (es kann nicht jährlich ausgestiegen werden). Die Verpflichtungsdauer der Verlängerung muss bei der LQ Erfassung erneut bestätigt werden.
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