Tagung Gemeindestelle Landwirtschaft - Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 1. Februar 2022

 
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Tagung Gemeindestelle Landwirtschaft - Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 1. Februar 2022
Kanton Zürich
   Baudirektion
   Amt für Landschaft und Natur

          Tagung
Gemeindestelle Landwirtschaft
   1. Februar 2022
Tagung Gemeindestelle Landwirtschaft - Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 1. Februar 2022
Amt für Landschaft und Natur

Programm

• Begrüssung
• Programm
• Neuerungen 2022
• Maiswurzelbohrer
• agriGIS
  Pause
• BFF
• Vernetzung und Naturschutzflächen
• Eingereichte Fragen und Anliegen / Diskussion
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Amt für Landschaft und Natur

    Technische Details

•   Bitte Mikrophon ausser für Wortmeldungen ausgeschaltet lassen

•   Fragen / Wortmeldungen:
      Fragen im Anschluss an Referate über „Reaktionen > Hand heben“ und
        am Ende der Veranstaltung
         oder

      Via zoom-chat

•   Kontakt bei technischen Problemen (bitte nicht via zoom-chat):
    Telefon: 052 354 97 19 (Anja Gramlich, AGRIDEA)
    E-Mail: anja.gramlich@agridea.ch
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Kanton Zürich
   Baudirektion
   Amt für Landschaft und Natur

Neuerungen, Anpassungen
Jakob Weidmann, Abteilung Landwirtschaft
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Amt für Landschaft und Natur

REB - Programme
emissionsmindernde Ausbringverfahren
(Schleppschlauch):
Die Beiträge wurden 2021 letztmals ausgerichtet.
Schleppschlauchobligatorium ab 1.1.2024

Einsatz von präziser Applikationstechnik
vorgesehen: wird verlängert bis Ende 2024

stickstoffreduzierende Phasenfütterung von Schweinen
vorgesehen: wird verlängert bis 2026
nach 2026 Aufnahme in den ÖLN
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Amt für Landschaft und Natur

REB - Programme

schonende Bodenbearbeitung
Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in Obst, Reben und ZR
Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche

werden ab 2023 überführt in Produktionssystembeiträge (PSB)

- Weiterentwicklung von bestehenden PSB-Programmen
- Übernahme von REB-Massnahmen
- Definition von neuen Massnahmen
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Amt für Landschaft und Natur

REB - Programme
Ausrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem mit
separatem Spülwasserkreislauf (bis Ende 2022; ab 2023 ÖLN)
Gesuch (Formular + Kopie der bezahlten Rechnung) eingereicht bis:

- Ende September 2022
  Auszahlung des Beitrages mit Hauptzahlung 2022

- Ende Oktober 2022
  Auszahlung des Beitrages mit Schlusszahlung 2022

- Ende Dezember 2022
  Nachzahlung des Beitrages mit Akontozahlung 2023

Für Gesuche, die nach dem 31. Dezember 2022 eingereicht werden,
können keine Beiträge mehr ausbezahlt werden!
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Amt für Landschaft und Natur

Neue Kulturencodes

Hanf: neu 3 Codes anstelle 1 Code (bisher 0535)

   0575 Hanf zur Nutzung der Samen
    alle Beiträge möglich (ausser Extenso)

   0576 Hanf zur Fasernutzung
    Beiträge wie Kenaf/Chinaschilf
    (keine Versorgungssicherheitsbeiträge)

   0577 Anderer Hanf
    keine Beiträge
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Amt für Landschaft und Natur

Landschaftsqualität

Projekte Pfannenstiel und Zürcher Oberland:
Projektdauer von 8 Jahren ist abgelaufen: LQ-Abmeldungen sind
2022 nun möglich, sowohl von Massnahmen als auch von
Betrieben.

Übrige Projekte: Ablauf Ende 2022

Projekte laufen aber weiter, voraussichtlich mindestens bis 2025.

Kantonaler Plafond (vom BLW vorgegeben): 8.8 Millionen Franken
2021 erreicht
ab 2022 möglich, dass LQ-Beiträge nicht in vollem Umfang
ausbezahlt werden können, damit Plafond eingehalten werden kann.
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Amt für Landschaft und Natur

Deklaration Tiere
Ab 1.1.2024 massgebender Schaf- und Ziegenbestand ab TVD

2022 und 2023 Selbstdeklaration:
Angaben: Anzahl am 1. Januar – durchschnittliche Anzahl Vorjahr

Kontrollieren Sie auf dem Betriebsblatt die Einträge unter «Tiere
Selbstdeklaration»
auch wichtig im Zusammenhang mit Tierseuchen
Amt für Landschaft und Natur

Einzelkulturbeitrag

- Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung
  (befristet bis 2026)                          Fr. 2’100.- / ha

- Zusatzbeitrag für Zuckerrüben, die nach den Anfor-
 derungen der biologischen Landwirtschaft oder der
 integrierten Produktion angebaut werden     Fr. 200.- / ha

Änderung Artikel 2 EKBV (voraussichtlich auf 1. März 2022):
Zusatzbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung, die den Beitrag für
biologische Landwirtschaft oder den Beitrag für den Verzicht auf Fungizide
und Insektizide erhalten.
Amt für Landschaft und Natur

Einzelkulturbeitrag
- Code 0569
  Mischungen von Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen
  zu Futterzwecken mit Getreide, mindestens 30 % Anteil
  Leguminosen bei der Ernte (zur Körnergewinnung)

- Berechtigt für den Extenso- und Einzelkulturbeitrag

- wird die Mischung siliert: korrekter Code
  0597: übrige offene Ackerfläche, beitragsberechtigt
  0543: Getreide siliert (evtl. je nach Mischungsverhältnis)
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agriPortal 2022
Jakob Weidmann, Abteilung Landwirtschaft
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Meine Daten - Flächen

Naturschutzflächen: Keine 0400-Codes mehr

im agriPortal mit   gekennzeichnet
Amt für Landschaft und Natur

Meine Daten - Flächen
Neu:
Einjährige Ackerkulturen werden vor der Strukturdatenerhebung auf
neuen Code 0399 «Nutzung bestimmen» gewechselt.

Kunstwiesen (0601; da oft mehrjährig) und einjähriges Freiland-
gemüse (0545) vom Vorjahr wurden übernommen und nicht auf
0399 gewechselt. Diese Kulturen müssen wie bisher je nach Kul-
tur 2022 angepasst und aktualisiert werden.
Amt für Landschaft und Natur

Meine Daten - Flächen
Solange nicht alle 0399 Codes auf den für 2022 gültigen
Ackerkulturcode gewechselt worden sind, kann die Anmeldung nicht
eingereicht werden.
Amt für Landschaft und Natur

Meine Daten - Tiere
Die für die Direktzahlungen 2022 relevanten TVD-Daten für Rinder und
Equiden sind bereits in unser Datensystem importiert.
Alle übrigen Tierkategorien sind mittels Selbstdeklaration anzumelden
(Bestand am 1. Januar 2022; durchschnittlicher Bestand Vorjahr).

Sie können sich bei den Tieren mit Selbstdeklaration die Vorjahresdaten
anzeigen lassen und falls diese Daten im aktuellen Jahr noch korrekt sind,
direkt übernehmen.
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Meine Dokumente - Dokumentenverwaltung
Neu:
Mit Klick auf «Meine Dokumente» geht automatisch die Dokumenten-
verwaltung auf mit den aktuellen und den abgespeicherten Dokumenten.
Amt für Landschaft und Natur

Erhebungsbeauftragter
Neu: Meine Funktionen

Übersicht: wie bisher
Export: pro Anmeldung kann Excel-Liste der Betriebe generiert werden
Kanton Zürich
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Termine 2022
Jakob Weidmann, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur

Auszahlungstermine 2022

Wir haben die folgenden Auszahlungstermine für 2022 festgelegt:

Akontozahlung
   21. Juni 2022 (Fixierung der Daten 30. Mai 2022)
   Auszahlung 60% der Direktzahlungen Bund

Hauptzahlung
   21. Oktober 2022 (Fixierung der Daten 4. Oktober 2022)
   Rest Direktzahlungen Bund; Einzelkulturbeiträge; Beiträge von Kanton
   und Gemeinden

Schlusszahlung
   6. Dezember 2022 (Fixierung der Daten 16. November 2022)
   Übergangsbeitrag; Getreidezulage;
   Sömmerungsbeiträge für Sömmerungsbetriebe
Amt für Landschaft und Natur

Datenerfassungstermine 2022
Die Datenerfassungen finden 2022 an folgenden Terminen statt. Für
die Gemeindestellen ist jeweils eine Verlängerungswoche eingeplant.

Strukturdatenerhebung (Verlängerung Gemeindestelle)
24. Februar 2022 – 9. März 2022 (- 16. März 2022)

Anmeldung Programme für das Beitragsjahr 2023
(ÖLN, Bio, Extenso, BTS, RAUS, GMF, REB)
16. August 2022 – 31. August 2022 (- 7. September 2022)

Anmeldung Sömmerungsbetriebe
16. August 2022 – 31. August 2022
Amt für Landschaft und Natur

Datenerfassungstermine 2022
Detailanmeldung für Parzellen, Kulturen, Massnahmen:

REB-Programme (Verlängerung Gemeindestelle)
Schonende Bodenbearbeitung
Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in Obst, Reben und Zuckerrüben
Herbizidverzicht auf offener Ackerfläche
3. Mai 2022 – 30. Juni 2022 (- 7. Juli 2022)

Landschaftsqualität (Verlängerung Gemeindestelle)
3. Mai 2022 – 17. Mai 2022 (- 24. Mai 2022)
Amt für Landschaft und Natur

Schleppschlauch
•   Die Einführung der Schleppschlauchpflicht im ÖLN
    wurde auf den 1. Januar 2024 verschoben. An diesem
    Datum treten die entsprechenden Vorschriften der
    Luftreinhalte-Verordnung in Kraft
•   Betroffene landwirtschaftliche Betriebe haben mehr Zeit für
    die Beschaffung von Geräten, die den Anforderungen
    entsprechen, da die Lieferzeiten derzeit lang sind
•   Ab 2022 gibt es keine REB-Beiträge für
    emissionsmindernde Ausbringverfahren
Amt für Landschaft und Natur

Schleppschlauch - rechtliche Grundlagen

• Luftreinhalte-Verordnung (LRV):
    Gülle und flüssige Vergärungsprodukte sind auf
     Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch
     geeignete Verfahren möglichst emissionsarm
     auszubringen, wenn diese Flächen auf dem Betrieb
     insgesamt 3 oder mehr Hektaren betragen
• Direktzahlungsverordnung (DZV):
    Luftverunreinigungen, die insbesondere durch das
     Lagern und Ausbringen von flüssigen Hofdüngern
     verursacht werden, sind nach den Vorgaben der
     Luftreinhalte-Verordnung zu begrenzen
• Vollzugshilfe BAFU / BLW
Amt für Landschaft und Natur

Flächen - Berechnung
Amt für Landschaft und Natur

Vollzugshilfe - Ausnahmen im Einzelfall

• Behörde kann auf schriftliches Gesuch
  Ausnahme bewilligen, Gründe:
    Vorgaben aus Sicherheitsgründen nicht
     anwendbar
    Aufgrund der Zufahrt ist Erreichbarkeit nicht
     möglich
    Einsatz wegen knapper Platzverhältnisse
     nicht möglich
 Fallweise Beurteilung
Maiswurzelbohrer
Schweiz
• Quarantäneorganismus
   Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV SR 916.20
• Ein Fund muss umgehend den kantonalen Fachstellen gemeldet
  werden
• Jeder Kanton überwacht mit Pheromonfallen an zahlreichen
  Standorten, ob der Käfer auftritt

Quarantäneorganismen                             Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Überwachung
• Csalomon PAL Fallen
   aus Weichplastik mit Leim
   mit weiblichem Pheromon
• Kontrolle alle zwei Wochen
• In 2m hohen Pflanzen, direkt an der
  Pflanze befestigt

Quarantäneorganismen                    Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Überwachung
• Insgesamt 15 Fallen im Kanton
  Zürich
• Seit 2020 in vorgegebenen
  Gemeinden
• Fallen jeweils 10km voneinander
  entfernt regelmässiges Raster
  über die Schweiz
• Nicht höher als 700 m.ü.M.
Quarantäneorganismen                Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
www.maps.zh.ch

Quarantäneorganismen                    Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Ausgewachsene
                                           ausgewachseneKäfer
                                                         Käfer

               Eier                        Larven                                Eier                               3 - 15cm
                                                                                                                    3-15   cm
                                     = grösste Schäden                   = Überwinterungsform

        März           April   Mai         Juni          Juli/August   September              Oktober
Quarantäneorganismen                                                          Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Problemorganismen: Maiswurzelbohrer   Wahlfach Pflanzenschutz
Alle müssen an einem Strang ziehen
• Flächen korrekt melden
   Jede falsche Meldung führt zu einem Mehraufwand für den/die
Landwirten/in
• Bitte auch die älteren Landwirt/innen, welche keine Direktzahlungen
  mehr beziehen, beim Flächenmelden unterstützen
   Gleichbehandlung
• Bei Verstoss wird eine Anzeige gemacht werden

Quarantäneorganismen                                 Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Quarantäneorganismen   Maiswurzelbohrer – Diabrotica virgifera
Kanton Zürich
   Baudirektion
   Amt für Landschaft und Natur

agriGIS
Rahel Tommasini, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur

Einjährige Ackerkulturen

 Vor Beginn der Strukturdatenerhebung werden
  neu die einjährigen Ackerkulturen in den Code
  0399 «Nutzung bestimmen» umgewandelt
 Solange dieser Code noch auf dem Betrieb
  vorhanden ist, kann die Strukturdatenerhebung
  nicht eingereicht werden
 Kunstwiesen (0601) und einjährige Freiland-
  gemüse (0545) vom Vorjahr sind nicht auf 0399
  geändert, müssen aber natürlich je nach Kultur
  2022 auch angepasst werden (wie bisher)
Eingabe 399 ins Suchfeld:
      alle Nutzungen auf denen der Code vorhanden    ist
                                           Amt für Landschaft und Natur
      werden aufgelistet und können so abgearbeitet werden.
399

                                            Kunstwiese (0601) und einjähriges
                                            Freilandgemüse (0545) vom Vorjahr
                                                               kk
                                            werden wie bisher angezeigt und müssen
                                            je nach Kultur 2022 aktualisiert werden
            Nutzungen mit Code
            0399 sind rot einge-
            färbt auf der Karte.
Amt für Landschaft und Natur

Flächen ausserhalb LN neu in agriGS

Im Verlauf 2021 haben wir möglichst viele Nutzungen ausserhalb LN
vorerfasst:
901       Wald
902       Übrige unproduktive Flächen
907       Unbefestigte, natürliche Wege
909       Hausgärten
998       Übrige Flächen ausserhalb LN
Nicht zugewiesene Nutzungen mit den Codes 902, 907, 909, 998
werden gelöscht.
Sollen diese Flächen oder Waldflächen ins agriGIS integriert werden,
können die Bewirtschaftenden einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Nutzungen werden im Verlauf des Jahres 2022 durch das Team
Direktzahlungen erfasst.
Amt für Landschaft und Natur

Die Codes 901, 902, 907, 909
und 998 können von Betrieben
und Gemeindestellen nicht
bearbeitet werden.
Falls die Geometrie angepasst
werden soll, bitte einen Plan mit
der gewünschten Änderung an:
direktzahlungen@bd.zh.ch
Amt für Landschaft und Natur

Integration QII, VN und NHG Verträge

 Neu sind alle Nutzungen in agriGIS erfasst, auch
  NHG Flächen
 Neu sind Details zu den Verträgen QII, VN und
  NHG im agriGIS ersichtlich
 Neu werden QII Flächen im agriGIS für
  Kontrollen beantragt
Amt für Landschaft und Natur

            Vertragsdetails
            aufrufen
Detailansicht Vertragsdaten QII   Amt für Landschaft und Natur
Detailansicht Vertragsdaten QII         Amt für Landschaft und Natur

                   Aktuelles Jahr      Vorjahr
Detailansicht Vertragsdaten Naturschutz
                                      Amt für Landschaft und Natur
QII Flächen für Kontrollen anmelden                                Amt für Landschaft und Natur

            Filtern, nach Flächen auf denen QII
            noch angemeldet werden kann

                                                  Vertrag beantragen
QII Flächen für Kontrollen anmelden              Amt für Landschaft und Natur

    Versehentlich gestellte Anträge können
    auch wieder zurückgenommen werden.

    Verträge können vorzeitig erneuert werden.
Amt für Landschaft und Natur

Beige = Vertrag wurde gestellt, aber
ist noch nicht gültig, da z.B. Kontrolle
noch nicht stattgefunden hat.
Amt für Landschaft und Natur

Neue Hintergrundkarten & -funktionen

 Es gibt verschiedene neue Hintergrundkarten:
    «Ebenenkarte» (= Pflegeplan Naturschutz)
    Öffentliche offene Gewässer
 Neu haben einzelne Hintergrundkarten Ebenen,
  die ein und ausgeblendet werden können
    z.B. Orthofoto mit Amtlicher Vermessung:
     verschiedene Jahresstände Orthofoto
Amt für Landschaft und Natur
Amt für Landschaft und Natur

Es ist auch möglich, kein
Orthofoto auszuwählen,
dann wird das Luftbild von
Swisstopo angezeigt.
Amt für Landschaft und Natur
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Landschaft und Natur

BFF und ökologischer Ausgleich
Carlota Erismann, Abteilung Landwirtschaft
Amt für Landschaft und Natur

1. Agrarpolitische Präzisierungen

Extensive Wiesen
 Mindestens 1x mähen zur Futtergewinnung
 Neu; Schnittgut darf beim Mähvorgang nicht
  zerkleinert werden und muss abgeführt werden.
Hecke, Krautsaum
Q1 - nach SZP ext. Wiese ist weiden möglich
   - Herbstweide 1. Sept. bis 30. Nov.
   - mindestens alle 3 Jahre mähen
Q2 - jährlich max. 2 Schnitt-Nutzungen
   - zusätzlich Herbstweide 1. Sept. bis 30. Nov.
Amt für Landschaft und Natur

2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle

AgriGIS  Nutzungsfläche  Liegenschaft 
Vertrag beantragen
Amt für Landschaft und Natur

   2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle

Noch keine Q2        Q2-Vertrag vorhanden
 Erstanmeldung       vorzeitige Erneuerung

                     - für Koordination
                     - (Teil-)Obstgärten
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2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle

Filtern
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2. Anmeldungen Q2 - Kontrolle

Übersicht in Meine Dokumente  BFF-Liste
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 3. In-Situ-Futtererhaltungspflanzen  neu

 Grünflächen Wiesen und Weiden, keine BFF
 Natürliche genetische Vielfalt, keine Über-/ Neusaat
 Geschlossener, gleichmässiger Bestand
 Pflanzenverband (Fromentalwiese, italienische Ray-
  graswiese, Weissklee-Wiesenfuchsschwanzwiese…)
 Möglichst gleiche Bewirtschaftung, Verpflichtung 8 J.
 Aufnahme in nationale Genbank
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3. In-Situ-Futtererhaltungspflanzen  neu

Vorgehen:
 Mail mit Anmeldeformular
 Beurteilung vor Ort durch Strickhof
 Entscheid BLW
 Flächenanmeldung an Strukturdatenerhebung 2023
 Auszahlung Beitrag CHF 450.- / ha ab 2023
Amt für Landschaft und Natur

4. Verunkrautung

Klappertopf  Frühschnitt mit Sonderbewilligung
wenn mindestens 20% Deckungsgrad auf Q1-, Q2-
und Naturschutzflächen

Verunkrautung:
 Vielerorts zunehmend (nicht nur auf BFF)
 Interne Richtlinie, schweizweit wird Richtlinie
  erarbeitet
Amt für Landschaft und Natur

5. Sommerkontrolle 2022

Im DZ-Team ist der Zeitplan im September sehr eng:
 Listen sobald möglich dem DZ-Team zustellen:
  werden bearbeitet, Änderungen eingeben, evtl.
  Kürzungen machen. Ab ca. 20. September ist
  Agriportal wegen Aufbereitung Hauptzahlung auch
  fürs DZ-Team gesperrt.
 Listen evtl. aufteilen und nur Streueflächen bis
  September behalten.

MERCI FÜRS DRAN DENKEN!
Kanton Zürich
   Baudirektion
   Amt für Landschaft und Natur

Vernetzung und Naturschutz
Jasmin Knutti, Fachstelle Naturschutz
Sylvia Urbscheit, Fachstelle Naturschutz
Amt für Landschaft und Natur

Neuerungen

 Jasmin Knutti hat seit
  Juli 2021 die Projekte
  von Jessica Käser
  übernommen.

  Kontakt:
  jasmin.knutti@bd.zh.ch,
  043 259 43 70

                            Karte unter
                            https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/naturschutz/vernetzungsprojekte.html
Amt für Landschaft und Natur

Verlängerung der Vernetzungsprojekte

 Durch die Sistierung der AP22+ werden
  Vernetzungsprojekte, welche vor 2025 auslaufen,
  in einem vereinfachten Verfahren neu bis Ende
  2025 verlängert.
 Im Schlussgespräch während dem letzten
  Projektjahr wird der Ablauf genauer erläutert.

  Merkblatt zur Projektverlängerungen unter
  https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/naturschutz/vernetzungsprojekte.html
   Genehmigung und Richtlinien  Merkblatt Verlängerung VP ab 2021
Amt für Landschaft und Natur

Erhebung der Vernetzungsdaten neu
im Vertragsmodul im agriGIS

 Erhebungszeitraum: 3. Mai – 7. Juli
 Neu direkt im agriGIS Vertragsmodul (Einstieg
  wohl weiterhin übers Agriportal Vernetzung)
 Details und genaue Anleitung folgen
Amt für Landschaft und Natur

Naturschutzflächen im agriGIS

 Naturschutzflächen sind neu ebenfalls direkt im
  agriGIS mit den entsprechenden Nutzungscodes
  der Nutzung ersichtlich (keine separaten
  400er Codes mehr)
 NHG-Vertrag auf
  der Fläche
Amt für Landschaft und Natur

    Direktbegrünungen / Schnittgutübertragung

• Die Fachstelle Naturschutz unterstützt Wiesenaufwertungen
  von ext. Wiesen mit Direktbegrünung
• kostenlose Begleitung der Ansaat:
      Beurteilung des Standorts und Suche einer geeigneten
       Spenderfläche
      Beratung bei der Saatbettvorbereitung, Schnittgutübertragung und
       Erstpflege nach der Ansaat
• Entschädigung Arbeitsaufwand: Beitrag von CHF 20.-/Are
• Ansprechstelle im Auftrag der Fachstelle Naturschutz
  Agrofutura: 056 500 10 50 oder agrofutura@agrofutura.ch
Amt für Landschaft und Natur

«Pflegegrundsätze» für Artenreiches Grünland
Umfassender Bericht:
• Zusammenstellung von Wissen zur ökologischen Pflege von Schutz-
  und Vertragsobjekten
• Hinweise sind auch hilfreich für die Pflege von BFF
https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/naturschutz/naturschutzgebiete/pflegegrundsaetze_fuer_lebensraeume_und_arten_des_artenreichen_gruenlands.pdf
Kanton Zürich
   Baudirektion
   Amt für Landschaft und Natur

Fragen der
Gemeindestellen

Team Direktzahlungen
Amt für Landschaft und Natur

Darf eine extensive Wiese mit QII im Herbst
mit Schafen beweidet werden?

 Ja (1. September – 30. November)
  (evtl. spezielle Vereinbarung auf Vernetzungs-
  und Naturschutzflächen beachten)

 Vorübergehende Beweidung durch wandernde
  Schafherden im Winter zulässig
Amt für Landschaft und Natur

Was hat ein Betrieb unter 3 ha offene Acker-
fläche bezüglich Fruchtfolge zu beachten?

 Es gelten keine Fruchtfolgeauflagen

 Aber: bei Massnahmen gegen den
  Maiswurzelbohrer gilt auch kein Mais nach Mais
Amt für Landschaft und Natur

Wenn ein Betrieb aussteigen will von den
Direktzahlungen: Was muss eingehalten werden
(ÖLN, Nährstoffbilanz)?

   Bei Verzicht auf DZ muss der ÖLN nicht erbracht werden,
    die Nährstoffbilanz ist Teil des ÖLN. Eingehalten werden
    müssen die Tierschutz-, Gewässerschutz- und
    Naturschutzgesetzgebung.

   Aber: Es ist zu beachten, dass bei Ackerbauprodukten
    (z.B. Zuckerrüben, Raps…) oder bei der Labelproduktion
    (IP-Suisse, QM-Fleisch…) von den Abnehmern der ÖLN
    vorausgesetzt wird, auch wenn der Betrieb keine DZ
    bezieht. Regelung bezüglich Mais müssen auch einge-
    halten werden. Gilt auch für BewirtschafterInnen, die den
    Betrieb nach Erreichen des Pensionsalters weiterführen.
Amt für Landschaft und Natur

Ab wann ist für die digitale Dokumentation mit
«Barto» die Flächendatenübernahme aus dem
Agricola System möglich?

   Eine direkte Übernahme ist aktuell noch nicht
    möglich, Abklärungen dazu laufen

   Betriebe, die ihre Daten gerne in Barto
    integrieren möchten, melden sich bitte bei
    rahel.tommasini@bd.zh.ch damit ihnen die
    Daten zugestellt werden können.
Amt für Landschaft und Natur

Ist LQ Abmeldung / sind Änderungen bei
abgelaufenem Projekt jährlich bis 2025
möglich?

   Mit der Verlängerung der LQ Projekte
    verpflichten sich die Betriebe wieder bis 2025 (es
    kann nicht jährlich ausgestiegen werden). Die
    Verpflichtungsdauer der Verlängerung muss bei
    der LQ Erfassung erneut bestätigt werden.
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