Umsetzungsstand der Maßnahmen der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung nach Zielen - BMFSFJ
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Inhalt Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf 7 Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie zertifizierte Prüfverfahren für Unternehmen zur Entgelttransparenz 8 Weiterentwicklung und Ausbau von Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen 8 Maßnahme in Kooperation mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverband zur Erhöhung der Akzeptanz der Teilzeitarbeit von Männern und (werdenden) Vätern zur Förderung betrieblicher Vereinbarkeitsregelungen für (werdende) Väter 9 „Klischeefrei – Initiative zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees“ 10 „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ – ESF-Bundesprogramm 10 Brückenteilzeit (Recht auf befristete Teilzeit, umgesetzt) 11 Bekanntheitsgrad und Akzeptanz Faktorverfahren stärken (umgesetzt) 11 Weiterentwicklung und Ausbau von Unterstützungsmaßnahmen für Frauen in ländlichen Räumen 11 „Starke-Familien-Gesetz“ (umgesetzt) 12 Fem.OS – Aufsuchendes Orientierungs- und Beratungs-System in den sozialen Medien für Migrantinnen 12 Stärkung der Berufsorientierung, Jugendberufsagenturen 13 „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) 13 Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken 14 Verbesserung der Entlohnung in der Langzeitpflege („Pflegelöhneverbesserungsgesetz“) 15 Schulgeldfreie, sozialversicherungspflichtig vergütete Ausbildungen für Erzieher und Erzieherinnen und Fachkräfte in den Gesundheitsberufen befördern 15 Sofortmaßnahmen für eine bessere Pflegeausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich – umgesetzt im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) 16 Konzertierte Aktion Pflege (KAP) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe 17 Fach-, Bildungs- und Führungskarrieren in Erzieherberufen und Gesundheitsfachberufen eröffnen und leistungsgerecht entlohnen 18 Förderung von Quereinstiegen analog zum Modellprojekt „Quereinstieg – Mehr Frauen und Männer in Kitas“ (zur Aufwertung sozialer Berufe) 18 Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften 19 Vergütung der Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen 19 Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher zur Steigerung der Attraktivität und Wertschätzung des Berufs – durch praxisintegrierte vergütete Ausbildung und Praxisanleitung und Aufstiegsbonus (läuft) 20 2
Ziel 3 Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt 21 Verhinderung unzulässiger Diskriminierungen beim Einsatz algorithmenbasierter Entscheidungen 22 Überprüfung des Arbeitsschutzes in der digitalen Arbeitswelt 22 Überprüfung des Diskriminierungsschutzes in der digitalen Arbeitswelt 23 Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Plattformen sowie Plattformtätigen 24 Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zum Thema „Chancen von Frauen und Männern in der digitalen Wirtschaft“ 24 Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Einrichtung neuer und Besetzung vorhandener Gremien, die sich mit der Digitalisierung befassen 25 Rechtlicher Rahmen zur Förderung und Erleichterung mobiler Arbeit 25 Beobachtung von und Forschung zu Arbeitswelt und Sozialstaat 26 Ziel 4 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stärken – eine gleichberechtigte Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern fördern 27 Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (Gute-KiTa-Gesetz, Investitionsprogramme, Bundesprogramme) 28 Geplanter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen (ab 2025) 29 Erwerbstätige Eltern, Alleinerziehende, ältere Menschen und pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen 29 Weiterentwicklung Elterngeld 30 Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ 30 Prüfung der derzeit geltenden Regelungen zur Familienpflegezeit 31 Männer stärker in die Gleichstellungspolitik – Vernetzung, Beratung, Ansprache und Unterstützung 31 Weiterbildung von Multiplikatoren für männerfokussierte Beratung 31 Stärkung der Mobilität und Breitbandversorgung im ländlichen Raum für bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit 32 Ziel 5 Gleichberechtigte Karrierechancen und Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen 33 FüPoG-Novelle: Sanktion bei Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen und Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ einführen 34 Im BGremBG regeln, dass der Bund für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll 34 3
Ziel 6 Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen 35 Parität in der Politik 36 Frauen in der Kommunalpolitik durch Helene-Weber-Kolleg und Helene-Weber-Preis für Kommunalpolitikerinnen fördern 36 Politische Teilhabe von Migrantinnen 36 Ziel 7 Gleichberechtigte Präsenz und Teilhabe von Frauen und Männern in Kultur und Wissenschaft 37 Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen Kulturrat, insbesondere Mentoring-Programm 38 Anschubförderung der „THEMIS – Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e. V.“ 38 Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder (Phase I, II und III) 38 Nationaler Pakt für Frauen in MINT-Berufen („Komm, mach MINT.“) und Förderlinie „Erfolg mit MINT – Neue Chancen für Frauen“ 39 Digitales Deutsches Frauenarchiv (DDF, umgesetzt) 39 Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich 39 Rahmenverträge zwischen dem Auswärtigen Amt und Mittlerorganisationen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik 40 Berücksichtigung von Gleichstellungsstandards bei der Gewährung von öffentlichen Fördermitteln im Kulturbereich 41 Verbindliche Gleichstellungsstandards für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen 41 Ziel 8 Der öffentliche Dienst des Bundes baut bei der Vereinbarkeit und gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen seine Vorreiterrolle aus 42 Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis spätestens 31. Dezember 2025 für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben 43 Ausweitung des FüPoG auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene prüfen 43 Verzerrungspotenziale im Beurteilungswesen abbauen 44 Teilzeittätigkeit in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes stärker als bisher ermöglichen 44 Analyse der Einzelmerkmale des Beurteilungssystems im Hinblick auf (versteckte) Genderbenachteiligungen in der Anwendung 44 4
Ziel 9 Die Bundesregierung fördert die tatsächliche Gleichstellung querschnittlich und strukturell 45 Bundesinstitut/-stiftung Gleichstellung 46 EU-Ratspräsidentschaft 46 Einrichtung einer Stelle beim BMFSFJ zur Beratung der Ressorts zu Gender Mainstreaming bei Gesetzesfolgenabschätzung und Planung von Fördermaßnahmen 47 Umsetzung des zweiten entwicklungspolitischen Aktionsplans zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016–2020 (GAP II) in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit 47 Umsetzung des dritten Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (2021–2024) 47 Aktualisierung der Arbeitshilfe für Gender Mainstreaming in (nichtgesetzlichen ausgestalteten) Fördermaßnahmen 48 Umsetzung der Ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie 48 Frauenrechtskonvention umsetzen 48 Entwicklung einer BMU- (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Genderstrategie für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz 49 Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsgremien im Gesundheitswesen durch gesetzliche Vorgaben 49 5
Umsetzungsstand dokumentiert Fortschritte für die Gleichstellung Im Juli 2020 verabschiedete das Bundeskabinett die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. Es ist ein Fortschritt für die Gleichstellung, dass die meisten Maßnahmen der Strategie laufen oder erledigt sind. Mit der Ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie bündelt die Bundesregierung die Beiträge der einzelnen Bundesministerien im Themenfeld Gleichstellung. So soll der Abbau vorhandener struktureller Hemmnisse für die Gleichstellung beschleunigt werden. Durch die Zusammenarbeit der einzelnen Bundesministerien wird die fach- liche Breite der Gleichstellungspolitik abgedeckt. Die Maßnahmen der Ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie werden laufend durch die jeweils federführenden Ressorts umgesetzt. Mit Stand Anfang Juli 2021 sind 16 Maßnahmen erledigt, 46 laufend, zwei in Planung und drei ausstehend. Die Strategie sollte fortgeschrieben und steuernd begleitet werden. Im Folgenden wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen dargestellt. Dabei zeigen die Icons den Umsetzungsstand: Ausstehend In Planung Laufend Erledigt 6
Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf 7
Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie zertifizierte Prüfverfahren für Unternehmen zur Entgelttransparenz Ausgehend von der Evaluation des Entgelttrans- Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern parenzgesetzes wird das Thema Entgelttranspa- im Betrieb umzusetzen. renz stärker auf Unternehmen fokussiert. So startete Ende 2020 das Programm „Entgeltgleich- Das Fair Pay Innovation Lab prüft im Rahmen heit fördern – Unternehmen beraten, begleiten, eines Gutachtens (mit finanzieller Unterstützung stärken“, das Unternehmen bei der Umsetzung des des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Entgelttransparenzgesetzes sowie des Entgelt- Frauen und Jugend [BMFSFJ]) die Anwendbarkeit gleichheitsgebots unterstützt. Das dreijährige und Übertragbarkeit des isländischen Zertifizie- Programm unterstützt Arbeitgeberinnen und rungsverfahrens für Entgeltgleichheit (Iceland Arbeitgeber unter anderem mit einer Servicestelle Equal Pay Standard IST 85:2012) auf Deutschland. und einer Dialogreihe dabei, innerbetriebliche Entgeltstrukturen transparent zu machen sowie Kategorie: laufend Weiterentwicklung und Ausbau von Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen Frauen sind bei Gründungen im Vollerwerb und Maßnahmen mit der Zielgruppe Frauen (zum Unternehmensnachfolgen weiter unterreprä- Beispiel Modellprojekte im Rahmen der BMWi- sentiert. Allerdings weisen Frauen eine höhere Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Beteiligung bei Gründungen im Nebenerwerb auf, Praxis für die Praxis“). die in den vergangenen Jahren die Dynamik im Gründungsgeschehen bestimmten. Auch wurde ein Rebranding der Gründerwoche Deutschland eingeleitet. Zudem hat die Bundes- Die ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen regierung Mitte 2019 die Konditionen des Mikro- fokussieren sich auf eine bessere Sichtbarma- mezzaninfonds, der aus Mitteln des ERP-Sonder- chung von Unternehmerinnen als Vorbilder. Dies vermögens und des Europäischen Sozialfonds wird zum einen durch die vom Bundesministe- (ESF) finanziert wird, insbesondere für Unterneh- rium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins merinnen deutlich verbessert: So gehören unter Leben gerufene Initiative „FRAUEN unterneh- anderem Unternehmen, die von Frauen geführt men“ forciert, bei der bereits über 220 Unterneh- werden, zu den besonders förderwürdigen merinnen bundesweit als Vorbilder auf Schülerin- Zielgruppen, die bis zu 150.000 Euro als stille nen und junge Frauen zugehen, um sie für die Beteiligung erhalten können (anstatt bis zu berufliche Selbstständigkeit zu sensibilisieren. 50.000 Euro; daneben gehören zum Beispiel Zum anderen werden auch in der Kommunika- Unternehmen, die ausbilden oder die von Men- tion Frauen in Sprache und Bild sichtbarer schen mit Migrationshintergrund geführt werden, gemacht, ergänzt um eine gezielte Ansprache für sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen Frauen in ausgewählten Kanälen (zum Beispiel und umweltorientierte Unternehmen zu den Landingpage der Gründerplattform von BMWi/ besonders förderwürdigen Zielgruppen). Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW]) und 8
Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf Der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) schult geschlechtsbezogenen Benachteiligungen trai- im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts niert. „Selbst ist die Frau!“ Landfrauen mit Gründungs- erfahrung zu Gründungslotsinnen. Die Lotsinnen Im Projekt „Frauen Unternehmen Zukunft“ führen Workshops für Frauen im ländlichen werden zu verschiedenen für Gründerinnen Raum durch und informieren sie über die Option relevanten Themen konkrete Handlungsempfeh- der selbstständigen Erwerbstätigkeit und Unter- lungen erarbeitet. Schwerpunktthema des Jahres nehmensgründung. 2021 ist „Nachhaltiges Gründen“, inklusive der Unternehmensnachfolge von Frauen. Das BMFSFJ fördert darüber hinaus mehrere Projekte der bundesweiten gründerinnenagentur Im Rahmen der multimedialen Roadshow „Meine (bga): Zukunft: Chefin im Handwerk“ werden 2021, ergänzend zur Ausstellung, Videoclips in den „KITE – KI Thinktank female Entrepreneurship“ sozialen Medien veröffentlicht, die Handwerks- befasst sich mit der Konzeption eines KI-Tools, chefinnen aus allen Bundesländern präsentieren. das Gründerinnen im resilienten Umgang mit Kategorie: laufend Maßnahme in Kooperation mit Gewerk- schaften und Arbeitgeberverband zur Erhöhung der Akzeptanz der Teilzeitarbeit von Männern und (werdenden) Vätern zur Förderung betrieblicher Vereinbarkeits regelungen für (werdende) Väter Das Dossier „Gleichstellungspolitik für Jungen bern und Gewerkschaften sollen gemeinsam und Männer in Deutschland“ hat klargestellt, dass Ideen zur besseren Vereinbarkeit von Vaterschaft der Wunsch von Kindern und der Wunsch von und Beruf entwickelt werden: Vaterschaft, Teilzeit Vätern, miteinander mehr Zeit zu verbringen, und Karriere müssen sich nicht ausschließen. heute sehr stark ausgeprägt ist. Eine Reduzierung der Arbeitszeit von Vätern kann eine Lösung sein, Kategorie: ausstehend diesem Wunsch gerecht zu werden. Dem stehen strukturelle Hindernisse, wie beispielsweise Geschlechterstereotype, betriebliche und gesetz- liche Rahmenfaktoren, entgegen. Mit Arbeitge- 9
Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf „Klischeefrei – Initiative zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees“ Die 2016 ins Leben gerufene und gemeinsam vom scheefrei fängt früh an“ („KiTa-Paket“ mit Wim- Bundesministerium für Bildung und Forschung melbuch), ein Methodenset „Klischeefrei durch (BMBF) und BMFSFJ geförderte „Initiative Kli- die Grundschule“, ein Faktenblatt zur vertikalen scheefrei“ will eine Berufs- und Studienwahl frei Segregation auf dem Arbeitsmarkt, je ein „Kli- von Geschlechterklischees deutschlandweit scheefrei“-Quiz für Erwachsene und für Jugend- etablieren und wirbt dafür Partnerorganisationen liche, ein Onlineseminar „Eltern: Kinder begleiten unter anderem aus Verwaltungen, gemeinnützi- und fördern – frei von Geschlechterklischees“, ein gen Einrichtungen, Initiativen und Unternehmen. Themendossier zu Ausbilderinnen. Es ist geplant, Diese werden zur Anwendung von Genderstereo- ein Onlinecurriculum für Berufsberaterinnen und type aufbrechenden Maßnahmen beraten und Berufsberater zu veröffentlichen. motiviert. Bis zum Juni 2021 hat sich die Zahl der Partnerorganisationen auf 356 erhöht. Ziel ist es, 2021 fand die dritte Fachtagung am 9. März in bis 2023 circa 650 Partnerorganisationen einzu- Berlin unter Federführung des Bundesministe- werben. riums für Arbeit und Soziales (BMAS) digital statt. 2022 wird die Fachtagung vom BMWi ausgerich- Über das Webportal www.klischee-frei.de werden tet. verschiedenen Fachkräftezielgruppen fortlaufend Unterstützungsangebote gemacht. Neu entwickelt Kategorie: laufend wurden unter anderem ein Methodenset „Kli- „Stark im Beruf – Mütter mit Migrations- hintergrund steigen ein“ – ESF-Bundes- programm Die heterogene Gruppe der Mütter mit Migra- „Stark im Beruf“ zeigt in enger Kooperation tionshintergrund wird durch das Angebot von mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kursen und Coaching an bundesweit 84 Stand- Jobcentern vor Ort sowie von Wirtschaftsverbän- orten beim Erwerbseinstieg unterstützt. Nach den, wie sich das Beschäftigungspotenzial der „Stark im Beruf“ haben zwei Drittel dieser Frauen über eine halbe Million nicht erwerbstätigen eine Erwerbsorientierung, davon tritt die Hälfte in Mütter mit Erwerbswunsch gelingt und sich eine eine Qualifizierung, sozialversicherungspflichtige eigenständige Erwerbsperspektive für migranti- Beschäftigung oder Selbstständigkeit über; sche Frauen in aktiver Familienverantwortung insgesamt haben seit Programmstart 2015 eröffnen lässt. 15.000 Mütter mit Migrationshintergrund, davon 75 Prozent im SGB-II-Bezug, partizipiert. Während Kategorie: laufend der pandemiebedingten Einschränkungen haben alle „Stark im Beruf“-Kontaktstellen die Mütter fortlaufend begleitet und beraten. 10
Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf Brückenteilzeit (Recht auf befristete Teilzeit, umgesetzt) Am 1. Januar 2019 ist das „Gesetz zur Weiterent- einen vereinbarten Zeitraum zwischen einem Jahr wicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer und fünf Jahren verringern, sofern dem keine Brückenteilzeit“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz betrieblichen Gründe entgegenstehen. Arbeitgeber wurde insbesondere ein Rechtsanspruch auf mit 46 bis 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (sogenannte mern müssen nur einem pro angefangenen Brückenteilzeit) eingeführt. Arbeitnehmerinnen 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitnehmer bei Arbeitgebern mit in der Brückenteilzeit gewähren. Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können ihre Arbeitszeit für Kategorie: erledigt Bekanntheitsgrad und Akzeptanz Faktorverfahren stärken (umgesetzt) In den letzten Jahren wurde umfangreich Wer- um darüber zu informieren, dass die Steuerklasse bung für das Faktorverfahren betrieben, sowohl V zu einer hohen Steuerbelastung führt und dass über den Bund als auch über die Länder. Zudem auch zum Faktorverfahren gewechselt werden zeigt die hohe Zahl der Zugriffe auf den Faktor- kann. Es wird derzeit keine Möglichkeit gesehen, rechner des Bundesministeriums der Finanzen noch weiter auf das Faktorverfahren aufmerksam (BMF), dass ein großes Interesse an dem Faktor- zu machen. verfahren besteht. Zusätzlich wird in Steuerbe- scheiden von Paaren mit der Steuerklasse III/V Kategorie: erledigt automatisiert ein Erläuterungstext ausgewiesen, Weiterentwicklung und Ausbau von Unterstützungsmaßnahmen für Frauen in ländlichen Räumen Mit der Umsetzung der im Juli 2019 vom Bundes- schaftlichen Betrieben wird bis zum Spätsommer kabinett beschlossenen zwölf prioritären sowie 2022 eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen, weiteren Maßnahmen des Bundes als Ergebnis der um Frauen in der Landwirtschaft besser zu Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unterstützen und ihnen weitere Zukunftspers- wurde begonnen. Die Schaffung gleichwertiger pektiven zu eröffnen. Lebensverhältnisse bleibt eine wichtige Quer- schnittsaufgabe für die kommenden Jahre. Darüber hinaus fördert das BMEL im Jahr 2021 mit der Maßnahme „Digital.Vernetzt – Frauen im Mit der vom Bundesministerium für Ernährung Ehrenamt stärken“ im Rahmen des Bundespro- und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Studie gramms Ländliche Entwicklung (BULE) Schu- über die Lebenssituation von Frauen in landwirt- lungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im 11
Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf Bereich der ehrenamtlichen digitalen Arbeit führen Workshops für Frauen im ländlichen von Frauenvereinen und -initiativen. Raum durch und informieren sie über die Option der selbstständigen Erwerbstätigkeit und Unter- Der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) schult nehmensgründung. im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts „Selbst ist die Frau!“ Landfrauen mit Gründungs- Kategorie: laufend erfahrung zu Gründungslotsinnen. Die Lotsinnen „Starke-Familien-Gesetz“ (umgesetzt) Mit dem Starke-Familien-Gesetz Gesetzes und im Zuge der Coronapandemie (seit wurde der Kinderzuschlag in zwei Juli 2019, damals rund 250.000 Kinder) stark Schritten zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 gestiegen. Es werden zurzeit deutlich über 700.000 neu gestaltet und die Leistungen für Bildung und Kinder mit dem Kinderzuschlag erreicht. Teilhabe verbessert. Damit werden die Familien und insbesondere ihre Kinder gestärkt. Darüber hinaus kann seit Anfang des Jahres 2020 der Kinderzuschlag online bei der Familienkasse Das Starke-Familien-Gesetz zahlt sich auch der BA beantragt werden (www.kizdigital.de). weiterhin aus: Der Kinderzuschlag beträgt aktuell infolge der neu vorgesehenen Dynamisierung des Auch die Nachweise können online hochgeladen Kinderzuschlags entsprechend der Entwicklung werden. Im Anschluss müssen die Antragstellerin- des Existenzminimums bis zu 205 Euro monatlich nen und Antragsteller lediglich eine kurze An- pro Kind. tragsübersicht unterschrieben per Post an die Familienkasse senden. Damit sichert der Kinderzuschlag in Familien mit kleinen Einkommen gemeinsam mit dem Kinder- Das Gesetz ist am 1. Juli 2019 beziehungsweise geld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe 1. Januar 2020 in Kraft getreten. die Existenzgrundlage von Kindern. Kategorie: erledigt Die Zahl der mit dem Kinderzuschlag erreichten Kinder ist seit der Reform des Starke-Familien- Fem.OS – Aufsuchendes Orientierungs- und Beratungs-System in den sozialen Medien für Migrantinnen Mit Fem.OS wurde ein digitaler Zugang zu so auch einen direkten Kontakt zur Fachberatung Beratung und Informationen für Frauen aus der örtlichen Agenturen für Arbeit und Jobcenter Drittstaaten ermöglicht, der niederschwellig für die berufliche Integration der Frauen. Über die angelegt ist und funktioniert. Seit Mai 2020 740 Kommunikationsorte und 140 Frauengruppen wurden mehr als 4.000 Fragen zum Leben und überwiegend bei Facebook können potenziell Arbeiten in Deutschland dokumentiert, welche neun Millionen Mitglieder mit nicht europäischer die zehn Beraterinnen bei Fem.OS in den sozialen Spracheinstellung erreicht werden. Seit 8. März Medien in elf Sprachen beantworten. Sie schaffen 2021 hat das digitale Beratungsangebot eine 12
Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf eigene Website https://femos.minor-kontor.de und Kategorie: laufend ist darüber zukünftig auch Frauen zugänglich, welche über die sozialen Medien nicht erreicht werden. Stärkung der Berufsorientierung, Jugendberufsagenturen Zur Stärkung der rechtskreisübergreifenden Beratung und Orientierung, sondern verfügt auch Zusammenarbeit am Übergang von der Schule in über ein vielfältiges Onlineangebot bestehend den Beruf hat das BMAS die Servicestelle Jugend- aus verschiedenen Webseiten im Onlineportal berufsagenturen eingeführt. Sie dient als An- www.arbeitsagentur.de, Apps und Social Media. sprechpartnerin für die vielfältigen Kooperations- Die digitalen Möglichkeiten der Berufsorientie- bündnisse und ermöglicht ihnen einen rung werden fortlaufend ausgebaut. erleichterten Wissenstransfer sowie Austausch untereinander. Das umfassende Angebot der Um das Ziel einer geschlechtergerechten Berufs- Servicestelle Jugendberufsagenturen steht unter wahlbegleitung aktiv zu unterstützen, richtete das www.servicestelle-jba.de zur Verfügung. BMAS im Zuge der Initiative Klischeefrei am 9. März 2021 die Fachveranstaltung „Klischeefrei“ Damit die Fachkräfte vor Ort ihre gemeinsame aus. Unter dem Motto „Tschüss Klischees, hallo Fallarbeit auch digital unterstützt gestalten Talente!“ tauschten sich Jugendliche im Rahmen können, steht zudem seit dem 1. Januar 2021 der erfolgreichen Onlineveranstaltung mit flächendeckend das IT-Verfahren YouConnect zur Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verfügung. Um den regionalen Gegebenheiten Bildungsinstitutionen und der Wirtschaft über und Zuständigkeiten gerecht zu werden, arbeitet Chancen und Hürden auf dem Weg zu einer das BMAS eng mit den kommunalen Spitzen Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechter verbänden und der BA zusammen. klischees aus. Die BA unterstützt junge Menschen am Übergang Kategorie: laufend von der Schule in den Beruf nicht nur durch „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) Die Initiative Bildungsketten unterstützt junge zu erkunden und ihren Blick für ein breites Menschen bei einem möglichst reibungslosen Spektrum an beruflichen Möglichkeiten zu öffnen. Übergang von der Schule in Ausbildung/Studium und Beruf. Dabei kommt es darauf an, frei von Mit der Unterstützung einer klischeefreien Geschlechterklischees Orientierung zu bieten und Berufsorientierung und -wahl trägt die Initiative eine fundierte Basis für die Berufswahl zu schaf- Bildungsketten zu gleichen Karrierechancen und fen. Das vom BMBF geförderte Berufsorientie- mehr Entgeltgleichheit bei. rungsprogramm als zentrales Element der Initiative bietet Mädchen die Chance, ihre Stärken Kategorie: laufend 13
Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken
Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken Verbesserung der Entlohnung in der Langzeitpflege („Pflegelöhne- verbesserungsgesetz“) Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege den neuen Bundesländern und in ländlichen („Pflegelöhneverbesserungsgesetz“), das am Gebieten aus. 29. November 2019 in Kraft getreten ist, wurde im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwick- rechtliche Grundlage für eine Verbesserung der lungsgesetz (GVWG), das am 11. Juni 2021 vom Entlohnung in der Langzeitpflege geschaffen. Bundestag beschlossen und am 25. Juni 2021 vom Durch die Umsetzung der Empfehlungen der Bundesrat gebilligt wurde, hat die Bundesregie- vierten Pflegekommission in der Vierten Verord- rung zur Stärkung der Tariflöhne in der Pflege nung über zwingende Arbeitsbedingungen für die beschlossen, dass alle Pflegekräfte künftig nach Pflegebranche (4. PflegeArbbV) gelten ab Septem- Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige ber 2021 bundeseinheitliche, nach Qualifikation dadurch überfordert werden. Ab dem 1. Septem- differenzierte Mindestentgelte in der Altenpflege. ber 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Mit der aktuell geltenden 4. PflegeArbbV wird der Versorgung zugelassen werden, die entweder Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte bis selbst tarifgebunden sind oder ihre Pflege- und zum 1. April 2022 in vier Schritten spürbar auf Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines in der 12,55 Euro einheitlich in Ost- und Westdeutsch- Region anwendbaren Pflege-Tarifvertrags entloh- land angehoben. Für einjährig qualifizierte nen. Dies gilt grundsätzlich auch bei nicht tarifge- Pflegehilfskräfte steigt der Lohn ebenfalls in bundenen Pflegeeinrichtungen für die verpflich- vier Schritten zum 1. April bundeseinheitlich auf tende Entlohnung ihrer Pflege- und 13,20 Euro. Ab dem 1. Juli 2021 gibt es zudem Betreuungskräfte nach Tarif. Damit wird für erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte Pflege- und Betreuungskräfte in der Altenpflege in Höhe von 15 Euro, der zum 1. April 2022 ab dem 1. September 2022 eine Entlohnung in nochmals auf 15,40 Euro steigt. Die erhöhten Höhe eines Tarifvertrags gesetzlich verpflichtend. Pflegemindestlöhne wirken sich vor allem in Kategorie: laufend Schulgeldfreie, sozialversicherungspflichtig vergütete Ausbildungen für Erzieher und Erzieherinnen und Fachkräfte in den Gesundheitsberufen befördern Gesundheitsberufe bereits abgeschafft und eine angemessene Ausbil- dungsvergütung sichergestellt. Die Schaffung von Schulgeldfreiheit und Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung in Auch das Notfallsanitätergesetz verpflichtet schon den Gesundheitsfachberufen ist ein wichtiger seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2014 die Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildungsträger, den Auszubildenden eine Ausbildungen. Mit Inkrafttreten des Pflegeberufe- angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. gesetzes (PflBG) zum 1. Januar 2020 wurde das Schulgeld für die neuen Pflegeausbildungen 15
Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken Identische Vorgaben beinhaltet das Anästhesie- Erzieherberufe technische- und Operationstechnische-Assisten- ten-Gesetz, welches ab 2022 erstmalig bundesweit Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive eine Ausbildung in den Berufen der anästhesie- für Erzieherinnen und Erzieher“ wurden wichtige technischen- und operationstechnischen Assis- Impulse für die praxisintegrierte nach dem tenz einheitlich regelt. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütete Ausbildung (PiA) gesetzt, die inzwischen Ferner erfolgt Schritt für Schritt die Umsetzung in jedem Land angeboten wird und mit dem des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, Beschluss der Kultusministerkonferenz und der welches entsprechend dem Koalitionsvertrag der Kulturministerkonferenz von 2020 eine Regelaus- 19. Legislaturperiode vom Bundesministerium für bildung ist. Die Sozialversicherungspflicht für die Gesundheit (BMG) gemeinsam mit den Ländern vergütete Ausbildung im Erzieherberuf wurde erarbeitet und geeint wurde. Es erfordert eine gesetzlich geregelt. Das Programm schafft außer- jeweils sach- und interessentengerechte Finanzie- dem Anreize für die schulgeldfreie Ausbildung, rung der damit verbundenen Gesetzgebungsvor- indem für die durch das Programm geförderten haben auf der Grundlage einer Verständigung mit Fachschülerinnen und Fachschüler Schulgeld den Ländern. Ein erster und wichtiger Baustein freiheit gewährleistet ist. der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesund- heitsfachberufe“ ist das Gesetz zur Reform der Kategorie für den Bereich: laufend; für Sozial technischen Assistenzberufe in der Medizin, das versicherungspflicht: erledigt die Schulgeldabschaffung und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung zunächst Kategorie insgesamt: laufend für diesen Bereich enthält. Kategorie für den Bereich: laufend Sofortmaßnahmen für eine bessere Pflegeausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich – umgesetzt im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) Das PpSG, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten zuschlag von den Pflegekassen erhalten. Ange- ist, verfolgt mit einer Vielfalt von Maßnahmen das sichts der kritischen Arbeitsmarktsituation für Ziel, durch eine bessere Personalausstattung und examinierte Pflegefachkräfte ist es den Pflegeein- bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für eine richtungen mit Inkrafttreten des Gesundheitsver- spürbare Entlastung im Alltag von Pflegekräften sorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes zu sorgen. Jede zusätzliche und jede aufgestockte (GPVG) zum 1. Januar 2021 ermöglicht worden, Pflegestelle am Bett wird vollständig durch die diesen Vergütungszuschlag unbürokratisch auch Kostenträger refinanziert. für Pflegehilfskräfte in Ausbildung zur Pflegefach- kraft oder die Einstellung weiterer Fachkräfte aus Durch das Förderprogramm gemäß § 8 Absatz 6 dem Gesundheits- und Sozialbereich zu beantra- Sozialgesetzbuch (SGB) XI kann seit Januar 2019 gen. Zur Finanzierung zahlt die gesetzliche jede vollstationäre Pflegeeinrichtung (einschließ- Krankenversicherung jährlich pauschal einen lich Kurzzeitpflege) auf Antrag für die Neueinstel- Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversiche- lung beziehungsweise Stellenaufstockung von rung. zusätzlichem Pflegefachpersonal, gestaffelt nach Einrichtungsgröße, einen pauschalen Vergütungs- Kategorie: erledigt 16
Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken Konzertierte Aktion Pflege (KAP) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe Zu dem im Jahr 2019 vereinbarten umfangreichen dieser Grundlage wird über weitere Schritte Maßnahmenpaket der KAP des BMG, des BMFSFJ entschieden. und des BMAS wurde im November 2020 ein erster Bericht zum Stand der Umsetzung veröf- Damit in der Pflege zukünftig auch mehr Pflege- fentlicht. Die neue, generalistische Pflegeausbil- fachkräfte aus dem Ausland tätig werden können, dung nach dem PflBG ist – begleitet durch die werden die Verfahren im In- und Ausland für die vom BMFSFJ geleitete Ausbildungsoffensive Einreise, die berufliche Anerkennung sowie Pflege – erfolgreich gestartet. Ihr Ziel ist es, Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis engagierte und gut ausgebildete Pflegefachperso- erleichtert. nen für das Berufsfeld zu gewinnen und den Start der neuen Pflegeausbildungen ab 2020 zu unter- Viele Pflegekräfte wünschen sich mehr berufliche stützen. Entwicklungsmöglichkeiten. Mit dem GVWG wurde die Umsetzung erster Ergebnisse aus dem Im Prozess zur Vorbereitung der schrittweisen Strategieprozess zur interprofessionellen Zusam- Einführung des Personalbemessungsverfahrens menarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich in für Pflegeeinrichtungen wurde im Februar 2021 dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. die vom BMG im Einvernehmen mit dem BMFSFJ Die Erprobung von Modellen zur Heilkundeüber- unter Beteiligung der KAP-Partner erarbeitete tragung auf Pflegefachpersonen wird vereinfacht Roadmap veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage wird und beschleunigt. Zudem erhalten Pflegefachper- mit dem GVWG ein einheitliches Personal sonen mehr Befugnisse, um ihre Fachkompetenz bemessungsverfahren in der vollstationären in der pflegerischen Versorgung im Rahmen der Altenpflege eingeführt. Damit wird anhand der Verordnung von Hilfsmitteln und Pflegehilfs jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der mitteln für pflegebedürftige Menschen besser Personalbedarf berechnet. Ab 1. Juli 2023 sollen einsetzen zu können. Siehe dazu den Umsetzungs- bundeseinheitliche Personalanhaltswerte vorge- stand zur Maßnahme „Verbesserungen der geben werden, die weitere Einstellungen zusätz- Entlohnung in der Langzeitpflege“. licher Pflegekräfte ermöglichen. Ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfah- Die Coronapandemie hat die Partner der KAP rens war bereits mit dem GPVG erfolgt: Damit stark gefordert. Nicht alle Maßnahmen der KAP wurden 20.000 zusätzliche Pflegehilfskraftstellen konnten in diesem Zeitraum mit gleicher Intensi- geschaffen. Die Umsetzung des Personalbemes- tät vorangetrieben werden. Hier werden die sungsverfahrens wird im Rahmen eines Modell- Partner auch in Zukunft weiterarbeiten. programms des GKV-Spitzenverbands begleitet, in dem der veränderte Personalmix mit einer neuen Kategorie: laufend Aufgabenverteilung erprobt werden soll. Auf 17
Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken Fach-, Bildungs- und Führungskarrieren in Erzieherberufen und Gesundheitsfachberu- fen eröffnen und leistungsgerecht entlohnen Gesundheitsberufe Im Rahmen des GVWG wurde die Zahlung einer Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreu- Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen ungskräften in Pflegeeinrichtungen ab dem PflBG wurde neben der beruflichen Pflegeausbil- 1. September 2022 sozialrechtlich im SGB XI dung erstmals eine bundesgesetzliche Grundlage verankert. Siehe dazu den Umsetzungsstand zur für eine primärqualifizierende hochschulische Maßnahme „Verbesserungen der Entlohnung in Pflegeausbildung geschaffen sowie die Durchläs- der Langzeitpflege“. sigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstu- fen in der Pflege verbessert. Mit Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen, beruflichen und Erzieherberufe hochschulischen Fachkraftausbildungen, beruf- licher und hochschulischer Fort- und Weiterbil- Im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfte- dung und weiterführenden Studiengängen bietet offensive für Erzieherinnen und Erzieher“ konn- die Pflege insgesamt Qualifizierungen auf ver- ten mehr als 1.600 hoch qualifizierte Fachkräfte schiedenen Kompetenzniveaus. Auch die Hebam- durch die Übernahme besonderer Aufgaben von menausbildung wurde zum 1. Januar 2020 in ein dem Aufstiegsbonus profitieren, der die Entwick- duales Studium überführt. Somit eröffnen die lung fachlicher Karrieren fördert. neuen Ausbildungen berufliche Entwicklungs wege und tragen der Stärkung der Repräsentanz Nun geht es darum, neue Karrierewege in wichti- von Frauen in Führungspositionen Rechnung. gen Zukunftsfeldern zu eröffnen. Hierfür setzt das Ferner erfolgt Schritt für Schritt die Umsetzung BMFSFJ wissenschaftliche Impulse: https://www. des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zukunfts- welches entsprechend dem Koalitionsvertrag der felder-fuer-erzieherberufe-fachkarrieren-in-der- 19. Legislaturperiode vom BMG gemeinsam mit fruehen-bildung-163912. den Ländern erarbeitet und geeint wurde. Themenschwerpunkte des Gesamtkonzepts sind Kategorie: laufend die Durchlässigkeit der Ausbildung sowie die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergü- tung. Förderung von Quereinstiegen analog zum Modellprojekt „Quereinstieg – Mehr Frauen und Männer in Kitas“ (zur Aufwertung sozialer Berufe) Durch die erfolgreichen ESF-Programme „Mehr Erfahrungen aus den beiden Modellprojekten Männer in Kitas“ und „Quereinstieg – Männer und sollen künftig für den Bereich der sozialen Berufe Frauen in Kitas“ konnten erfolgreich neue Erzie- nutzbar gemacht werden. Insbesondere die beiden herinnen und Erzieher gewonnen werden. Die Engpassberufe der Erziehenden und Pflegenden 18
Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken sollen auch durch Quereinstiege gestärkt werden, Kategorie: in Planung um den Anforderungen des demografischen Wandels gerecht werden zu können. Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften Die BA fördert aufgrund des Fachkräftemangels in geschaffen. Ausbildungen, die die „Eckpunkte für der Pflege und der gesellschaftlichen Bedeutung die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildun- dieses Arbeitsfelds seit vielen Jahren die berufliche gen zu Assistenz- und Heilberufen in der Pflege“ Weiterbildung zur Altenpflegefachperson in (BAnz AT 17. Februar 2016 B3) erfüllen, können erheblichem Umfang. Mit dem Qualifizierungs- auf Antrag auf ein Drittel der Ausbildung zur chancengesetz, das Anfang 2019 in Kraft trat und Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefach- den Zugang zur Weiterbildungsförderung für die mann angerechnet werden. Darüber hinaus spielt Beschäftigten erweiterte, wurden die Förderleis- die Möglichkeit der Teilzeitausbildung eine tungen weiter verbessert und die Weiterbildungs- wichtige Rolle für berufsbegleitende Ausbildun- beratung deutlich verstärkt. Mit dem Arbeit-von- gen, insbesondere bei der Weiterbildung von morgen-Gesetz vom 20. Mai 2020 wurden die Pflegehilfskräften zu Fachkräften. Die große Fördermöglichkeiten der BA nochmals ausgebaut, Mehrzahl der Länder hat bereits Rahmenbedin- indem nunmehr auf die Förderung des Nachho- gungen für Teilzeitausbildungen geschaffen. Über lens eines Berufsabschlusses ein grundsätzlicher das mit dem PpSG geschaffene Pflegestellen-För- Rechtsanspruch besteht. Den Anspruch haben derprogramm nach § 8 Absatz 6 SGB XI werden nicht nur arbeitslose Menschen, sondern auch zudem bis zu 13.000 zusätzliche Stellen für Beschäftigte, die noch nicht über eine Berufsaus- Pflegefachkräfte in vollstationären Pflegeeinrich- bildung verfügen und damit zur Pflegefachkraft tungen von den Pflegekassen vollständig finan- weitergebildet werden können. ziert, die auch mit Pflegehelferinnen und Pflege- helfern in Ausbildung zur Pflegefachkraft besetzt Mit dem PflBG wurde bereits die Grundlage für werden können. einen verbesserten Übergang von einem Assis- tenz- und Heilberuf in der Pflege zur Pflegefach- Kategorie: laufend kraft durch eine besondere Verkürzungsregelung Vergütung der Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen Seit dem Jahr 2020 ist die Krankenhausvergütung waltungspartner gesetzlich beauftragt, die Fall- auf eine Kombination von Fallpauschalen und pauschalen ohne die Pflegekostenanteile in der einer Pflegepersonalkostenvergütung (Pflegebud- unmittelbaren Patientenversorgung auf betten- get) umgestellt. Mit dem PpSG, das zum 1. Januar führenden Stationen auszuweisen. Auf Basis der 2019 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, die ausgegliederten Pflegepersonalkosten wurden Pflegepersonalkosten für die unmittelbare tagesbezogene Bewertungsrelationen für einen Patientenversorgung auf bettenführenden Pflegeerlöskatalog berechnet, der als separate Stationen künftig unabhängig von den Fallpau- Spalte in den Fallpauschalen-Katalog integriert schalen zu vergüten. Dazu wurden die Selbstver- wurde. Das von den Vertragsparteien zu vereinba- 19
Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken rende Pflegebudget zur Finanzierung der Pflege- Pflegepersonalausstattung und der krankenhaus- personalkosten berücksichtigt die krankenhaus- individuellen Kosten ermittelt. individuellen Pflegepersonalkosten auf bettenführenden Stationen und wird auf der Kategorie: erledigt Grundlage der geplanten und nachgewiesenen Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher zur Steigerung der Attraktivität und Wertschätzung des Berufs – durch praxisintegrierte vergütete Ausbildung und Praxisanleitung und Aufstiegsbonus (läuft) Das Programm wird erfolgreich umgesetzt. Alle sichern, wurden für das Jahr 2021 zusätzliche Fördermodule (praxisintegrierte vergütete Fördermodule auf den Weg gebracht, mit denen Ausbildung, Praxisanleitung und Aufstiegsbonus) das pädagogische Personal entlastet und die sind ausgeschöpft und die begleitenden Evalua- Verankerung der Programmimpulse unterstützt tionsergebnisse zeugen von den positiven Wir- wird. kungen des Programms. Um den Programmerfolg unter den Bedingungen der Coronapandemie zu Kategorie: laufend 20
Ziel 3 Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt
Ziel 3 Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt Verhinderung unzulässiger Diskriminierun- gen beim Einsatz algorithmenbasierter Entscheidungen Im Bereich des Arbeitsrechts bergen insbesondere hier nicht die Entscheidung erforderlich ist, alle Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI), Anwendungen von KI im Arbeits- und Sozialrecht beispielsweise in der Personalauswahl, bei Ent- zunächst als Hochrisiko-Anwendungen zu scheidungen über Beförderungen, zur Beendigung klassifizieren. Zudem ist zu prüfen, ob im Arbeits- von Arbeitsverhältnissen, Aufgabenzuweisung und Sozialrecht eine Konformitätsbewertung und zum Monitoring sowie zur Bewertung von ausreicht, die den Unternehmen beziehungsweise Arbeitsleistung und -verhalten, ein Potenzial für Sozialversicherungsträgern die Entscheidung diskriminierende Entscheidungen. Aus Sicht des überlässt, ob die Bewertung intern oder extern BMAS ist ein menschenzentrierter Ansatz bei der durch Dritte erfolgt oder ob eine Ex-ante-Über- Beurteilung der Zulässigkeit des Einsatzes von prüfung durch Dritte beziehungsweise eine KI-Anwendungen erforderlich. Aufsichtsbehörde zwingend vorgeschrieben werden sollte, um den besonderen Risiken, die Der Vorschlag der Europäischen Kommission gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom 21. April 2021 ist der erste umfassende im Einsatz von KI liegen können, effektiv zu Regulierungsansatz dieser Art für KI. Die Zielset- begegnen. Bislang nicht im Entwurf enthalten zung des Vorschlags, dem Schutz der Grundrechte sind zudem eigene Auskunftsrechte der von und der Gewährleistung der Sicherheit der KI-Anwendungen im Arbeits- und Sozialrecht Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere solcher Betroffenen. mit Beeinträchtigungen, eine hohe Bedeutung einzuräumen sowie über einen risikobasierten Gleichzeitig prüft der Ad-hoc-Ausschuss für Ansatz unterschiedliche Anforderungen bis hin zu künstliche Intelligenz (CAHAI) des Europarats die Verboten für verschiedene KI-Systeme festzule- Machbarkeit eines völkerrechtlichen Rahmens zur gen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung Teil der weiteren Diskussion wird sein, ob mit den begleitet diese Prozesse aktiv. in dem Entwurf aufgezählten Anwendungsfällen bereits alle relevanten Fallkonstellationen im Kategorie: laufend Arbeits- und Sozialrecht erfasst sind oder ob Überprüfung des Arbeitsschutzes in der digitalen Arbeitswelt Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- Arbeitsschutz von morgen ab. Darüber hinaus medizin (BAuA) analysiert seit 2018 im Rahmen werden die von der BAuA (mit-)erhobenen des Schwerpunktprogramms „Sicherheit und Studien (BAuA-Arbeitszeitbefragung, BIBB/ Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt“ tätig- BAuA-Erwerbstätigenbefragung, „Befragung zur keitsbezogen Chancen und Risiken der Digitalisie- Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung“ rung und leitet daraus Empfehlungen für den [DiWaBe], „Prävention für sicheres und gesundes 22
Ziel 3 Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt Arbeiten mit digitalen Technologien“ [PräDiTec]) empirischer Daten werden dabei Chancen der hinsichtlich neuer – unter anderem psychischer – Digitalisierung, wie etwa für die Vereinbarkeit von Belastungen ausgewertet. Die BAuA führt das Beruflichem und Privatem, aber auch Risiken, wie Schwerpunktprogramm auch in der kommenden die mögliche Entgrenzung der Arbeit, einbezogen. Arbeitsprogrammperiode (2022–2025) weiter. Da sich die Arbeitswelt kontinuierlich weiterent- Die Digitalisierung wird in weitere Studien (zum wickelt, sind die Studien der BAuA langfristig Beispiel „Mentale Gesundheit bei der Arbeit“) angelegt und ermöglichen es so, auch aktuelle integriert. Veränderungen – wie etwa die Zunahme an Homeoffice während der Coronapandemie – https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Forschung/ abzubilden. Schwerpunkt-Digitale-Arbeit/Arbeitsschutz-und- Digitalisierung/Arbeitsschutz-und-Digitalisierung_ https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt- node.html und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Flexibilisierung/_ functions/BereichsPublikationssuche_Formular. Zudem werden im Themenschwerpunkt „Flexibi- html?nn=8687776 lisierung“ der BAuA neue Arbeitsformen in den Blick genommen. Auf Basis unterschiedlicher Kategorie: laufend Überprüfung des Diskriminierungsschutzes in der digitalen Arbeitswelt Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommis- Feldern weitere Anwendungsbereiche, wie etwa sion (COM) einen Vorschlag für eine horizontale der Zugang zu diskriminierungsfreien Daten als Verordnung für künstliche Intelligenz (COM[2021] Grundlage für algorithmische Prozesse sowie 206 final) veröffentlicht, die sich auf jedes Inver- KI-Anwendungen, einbezogen werden müssen. kehrbringen, jede Inbetriebnahme und jede Art von Nutzung von KI-Systemen in der Europäi- Auch der vom BMAS zur Umsetzung des im schen Union (EU), unabhängig davon, ob der Koalitionsvertrag enthaltenen Prüfauftrags zum Anbieter seinen Sitz in der EU hat, bezieht. Im Beschäftigtendatenschutz eingesetzte interdiszi- Arbeitsrecht zählen dazu Anwendungen, die plinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz ein erhebliches Potenzial für Diskriminierungen diskutiert Fragen des Diskriminierungsschutzes in bergen, etwa in der Personalauswahl, bei Entschei- der digitalen Arbeitswelt, etwa mit Blick auf Big dungen über Beförderungen, zur Beendigung von Data und People Analytics im Beschäftigungskon- Arbeitsverhältnissen, bei Aufgabenzuweisung text sowie auf den Umgang mit automatisierten und zum Monitoring sowie zur Bewertung von beziehungsweise KI-basierten Entscheidungsfin- Arbeitsleistung und -verhalten. Das BMAS wird in dungen, beispielsweise im Rekrutierungsprozess. den weiteren Beratungen des Vorschlags den Der Beirat erarbeitet konkrete Handlungsempfeh- Fokus auf solche Anwendungen und Anwen- lungen in Form eines Abschlussberichts. dungsbereiche legen, die ein hohes Diskriminie- rungspotenzial bergen, und dabei auch prüfen, ob Kategorie: laufend neben den im Entwurf bereits konkret benannten 23
Ziel 3 Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Plattformen sowie Plattformtätigen Ziel der Bundesregierung sind starke deutsche verbessert. Betreiberinnen und Betreiber von und europäische Akteure der Plattformökonomie, Onlinemarktplätzen müssen Verbraucherinnen deshalb wollen wir vorhandene Hemmnisse und Verbraucher künftig vor Vertragsschluss über abbauen. Wir setzen uns für ein Level Playing wesentliche Umstände aufklären, die ihre Ent- Field ein, dazu gehören auch die Rechte von scheidungsfindung beeinflussen können. Dazu Beschäftigten und Verbrauchern. Dazu werden gehören zum Beispiel die Parameter für das wir die Mitwirkung der Plattformen einfordern. Ranking, das Verbraucherinnen und Verbrauchern auf eine Suchanfrage hin präsentiert wird, wirt- Mit dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen schaftliche Verflechtungen zwischen der Betreibe- Gesetzbuchs (BGB) und des Einführungsgesetzes rin oder dem Betreiber des Onlinemarktplatzes zum BGB in Umsetzung der EU-Richtlinie zur und der jeweiligen Anbieterin beziehungsweise besseren Durchsetzung und Modernisierung der dem jeweiligen Anbieter oder der Umstand, ob es Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur sich bei der Anbieterin oder dem Anbieter um eine Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Unternehmerin oder einen Unternehmer oder um Zuständigkeit für die Durchführung der Verord- eine Verbraucherin oder einen Verbraucher nung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministe- handelt. rium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird die Information von Verbraucherinnen und Kategorie: laufend Verbrauchern, die im Internet Verträge schließen, Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zum Thema „Chancen von Frauen und Männern in der digitalen Wirtschaft“ Der Dritte Gleichstellungsbericht wurde am (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 9. Juni 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet. Er [HWR Berlin]) und der Stellungnahme der befasst sich mit der Frage, wie die Digitalisierung Bundesregierung hierzu. Das Gutachten umfasst geschlechtergerecht gestaltet werden kann, um 101 Handlungsempfehlungen, die sich an Bund, Frauen und Männern gleiche Verwirklichungs- Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft chancen zu bieten. richten. Sie sollten im Rahmen der Bundesstiftung Gleichstellung und in der nächsten Gleichstel- Der Bericht besteht aus dem Gutachten einer lungsstrategie aufgegriffen werden. unabhängigen Sachverständigenkommission unter Vorsitz von Professorin Aysel Yollu-Tok Kategorie: erledigt 24
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