Umsetzungsstand der Maßnahmen der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung nach Zielen - BMFSFJ

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Umsetzungsstand der Maßnahmen der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung nach Zielen - BMFSFJ
Umsetzungsstand der Maßnahmen
der Gleichstellungsstrategie der
Bundesregierung nach Zielen
Inhalt

Ziel 1 Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung
im Lebensverlauf                                                                                     7
    Beratungs- und Unter­stützungs­angebote sowie zertifizierte Prüfverfahren
    für Unternehmen zur Entgelttransparenz                                                            8
    Weiterentwicklung und Ausbau von Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen
    und Unter­nehmerinnen                                                                             8
    Maßnahme in Kooperation mit Gewerkschaften und Arbeitgeber­verband zur Erhöhung
    der Akzeptanz der Teilzeitarbeit von Männern und (werdenden) Vätern zur Förderung betrieblicher
    Vereinbarkeits­rege­lungen für (werdende) Väter                                                   9
    „Klischeefrei – Initiative zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees“           10
    „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ – ESF-Bundesprogramm             10
    Brückenteilzeit (Recht auf befristete Teilzeit, umgesetzt)                                       11
    Bekanntheitsgrad und Akzeptanz Faktorverfahren stärken (umgesetzt)                               11
    Weiterentwicklung und Ausbau von Unterstützungsmaßnahmen für Frauen
    in ländlichen Räumen                                                                             11
    „Starke-Familien-Gesetz“ (umgesetzt)                                                             12
    Fem.OS – Aufsuchendes Orientierungs- und Beratungs-System in den sozialen Medien
    für Migrantinnen                                                                                 12
    Stärkung der Berufsorientierung, Jugendberufsagenturen                                           13
    „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“
    (Initiative Bildungsketten)                                                                      13

Ziel 2 Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken                             14
    Verbesserung der Entlohnung in der Langzeitpflege („Pflegelöhneverbesserungsgesetz“)             15
    Schulgeldfreie, sozialversicherungspflichtig vergütete Ausbildungen für Erzieher und
    Erzieherinnen und Fachkräfte in den Gesundheitsberufen befördern                                 15
    Sofortmaßnahmen für eine bessere Pflegeausstattung in der Altenpflege und
    im Krankenhausbereich – umgesetzt im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)                       16
    Konzertierte Aktion Pflege (KAP) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stärkung
    der Attraktivität der Pflegeberufe                                                               17
    Fach-, Bildungs- und Führungskarrieren in Erzieherberufen und Gesundheitsfachberufen
    eröffnen und leistungsgerecht entlohnen                                                          18
    Förderung von Quereinstiegen analog zum Modellprojekt „Quereinstieg – Mehr Frauen
    und Männer in Kitas“ (zur Aufwertung sozialer Berufe)                                            18
    Weiterqualifizierung von Pflege­helferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften               19
    Vergütung der Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen                      19
    Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher zur Steigerung der Attraktivität und
    Wertschätzung des Berufs – durch praxisintegrierte vergütete Ausbildung und Praxisanleitung
    und Aufstiegsbonus (läuft)                                                                       20

2
Ziel 3 Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt  21
  Verhinderung unzulässiger Diskriminierungen beim Einsatz algorithmenbasierter
  Entscheidungen                                                                                   22
  Überprüfung des Arbeitsschutzes in der digitalen Arbeitswelt                                     22
  Überprüfung des Diskriminierungsschutzes in der digitalen Arbeitswelt                            23
  Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Plattformen sowie Plattformtätigen              24
  Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zum Thema „Chancen von Frauen
  und Männern in der digitalen Wirtschaft“                                                         24
  Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Einrichtung neuer und
  Besetzung vorhandener Gremien, die sich mit der Digitalisierung befassen                         25
  Rechtlicher Rahmen zur Förderung und Erleichterung mobiler Arbeit                                25
  Beobachtung von und Forschung zu Arbeitswelt und Sozialstaat                                     26

Ziel 4 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stärken – eine gleichberechtigte
Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und
Männern fördern                                                                                27
  Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
  (Gute-KiTa-Gesetz, Investitionsprogramme, Bundesprogramme)                                       28
  Geplanter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen (ab 2025)                         29
  Erwerbstätige Eltern, Alleinerziehende, ältere Menschen und pflegende Angehörige
  unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen
  Dienstleistungen unterstützen                                                                    29
  Weiterentwicklung Elterngeld                                                                     30
  Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“                                                     30
  Prüfung der derzeit geltenden Regelungen zur Familienpflegezeit                                  31
  Männer stärker in die Gleichstellungspolitik – Vernetzung, Beratung, Ansprache und
  Unterstützung                                                                                    31
  Weiterbildung von Multiplikatoren für männerfokussierte Beratung                                 31
  Stärkung der Mobilität und Breitbandversorgung im ländlichen Raum für bessere Vereinbarkeit
  von Erwerbs- und Sorgearbeit                                                                     32

Ziel 5 Gleichberechtigte Karrierechancen und Teilhabe von Frauen und Männern
in Führungspositionen                                                                          33
  FüPoG-Novelle: Sanktion bei Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände
  und Führungsebenen und Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ einführen            34
  Im BGremBG regeln, dass der Bund für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu
  bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll                                    34

                                                                                                3
Ziel 6 Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen                        35
  Parität in der Politik                                                                               36
  Frauen in der Kommunalpolitik durch Helene-Weber-Kolleg und Helene-Weber-Preis
  für Kommunalpolitikerinnen fördern                                                                   36
  Politische Teilhabe von Migrantinnen                                                                 36

Ziel 7 Gleichberechtigte Präsenz und Teilhabe von Frauen und Männern in Kultur
und Wissenschaft                                                                                       37
  Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen Kulturrat, insbesondere
  Mentoring-Programm                                                                                   38
  Anschubförderung der „THEMIS – Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e. V.“         38
  Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder (Phase I, II und III)                               38
  Nationaler Pakt für Frauen in MINT-Berufen („Komm, mach MINT.“) und Förderlinie
  „Erfolg mit MINT – Neue Chancen für Frauen“                                                          39
  Digitales Deutsches Frauenarchiv (DDF, umgesetzt)                                                    39
  Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen
  zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich                                       39
  Rahmenverträge zwischen dem Auswärtigen Amt und Mittlerorganisationen der
  auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik                                                              40
  Berücksichtigung von Gleichstellungsstandards bei der Gewährung von öffentlichen
  Fördermitteln im Kulturbereich                                                                       41
  Verbindliche Gleichstellungsstandards für Wissenschafts- und Forschungs­einrichtungen                41

Ziel 8 Der öffentliche Dienst des Bundes baut bei der Vereinbarkeit und
gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen seine Vorreiterrolle aus                             42
  Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis spätestens
  31. Dezember 2025 für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben          43
  Ausweitung des FüPoG auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung und
  Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundes­ebene prüfen                                       43
  Verzerrungspotenziale im Beurteilungswesen abbauen                                                   44
  Teilzeittätigkeit in Führungs­positionen des öffentlichen Dienstes stärker als bisher ermöglichen    44
  Analyse der Einzelmerkmale des Beurteilungssystems im Hinblick auf (versteckte)
  Genderbenachteiligungen in der Anwendung                                                             44

    4


Ziel 9 Die Bundesregierung fördert die tatsächliche Gleichstellung querschnittlich
und strukturell                                                                                   45
  Bundesinstitut/-stiftung Gleichstellung                                                             46
  EU-Ratspräsidentschaft                                                                              46
  Einrichtung einer Stelle beim BMFSFJ zur Beratung der Ressorts zu Gender Mainstreaming
  bei Gesetzesfolgenabschätzung und Planung von Fördermaßnahmen                                       47
  Umsetzung des zweiten entwicklungspolitischen Aktionsplans zur Gleich­berechtigung
  der Geschlechter 2016–2020 (GAP II) in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit                     47
  Umsetzung des dritten Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda
  „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (2021–2024)             47
  Aktualisierung der Arbeitshilfe für Gender Mainstreaming in (nichtgesetzlichen ausgestalteten)
  Fördermaßnahmen                                                                                     48
  Umsetzung der Ressortüber­greifenden Gleichstellungsstrategie                                       48
  Frauenrechtskonvention umsetzen                                                                     48
  Entwicklung einer BMU- (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)
  Genderstrategie für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz                                                 49
  Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsgremien im Gesundheitswesen
  durch gesetzliche Vorgaben                                                                          49

                                                                                                   5


Umsetzungsstand dokumentiert
Fortschritte für die Gleichstellung
Im Juli 2020 verabschiedete das Bundeskabinett die Gleichstellungsstrategie der
Bundesregierung. Es ist ein Fortschritt für die Gleichstellung, dass die meisten
Maßnahmen der Strategie laufen oder erledigt sind.

Mit der Ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie bündelt die Bundesregierung
die Beiträge der einzelnen Bundesministerien im Themenfeld Gleichstellung. So soll
der Abbau vorhandener struktureller Hemmnisse für die Gleichstellung beschleunigt
werden. Durch die Zusammenarbeit der einzelnen Bundesministerien wird die fach-
liche Breite der Gleichstellungspolitik abgedeckt.

Die Maßnahmen der Ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie werden laufend
durch die jeweils federführenden Ressorts umgesetzt. Mit Stand Anfang Juli 2021 sind
16 Maßnahmen erledigt, 46 laufend, zwei in Planung und drei ausstehend. Die Strategie
sollte fortgeschrieben und steuernd begleitet werden.

Im Folgenden wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen
dargestellt. Dabei zeigen die Icons den Umsetzungsstand:

Ausstehend

In Planung

Laufend

Erledigt

6
Ziel
          1
    Entgeltgleichheit und
eigenständige wirtschaftliche
 Sicherung im Lebensverlauf

                                7
Ziel 1   Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf

              Beratungs- und Unter­stützungs­angebote
              sowie zertifizierte Prüfverfahren für
              Unternehmen zur Entgelttransparenz

Ausgehend von der Evaluation des Entgelttrans-           Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern
parenzgesetzes wird das Thema Entgelttranspa-            im Betrieb umzusetzen.
renz stärker auf Unternehmen fokussiert. So
startete Ende 2020 das Programm „Entgeltgleich-          Das Fair Pay Innovation Lab prüft im Rahmen
heit fördern – Unternehmen beraten, begleiten,           eines Gutachtens (mit finanzieller Unterstützung
stärken“, das Unternehmen bei der Umsetzung des          des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Entgelttransparenzgesetzes sowie des Entgelt-            Frauen und Jugend [BMFSFJ]) die Anwendbarkeit
gleichheitsgebots unterstützt. Das dreijährige           und Übertragbarkeit des isländischen Zertifizie-
Programm unterstützt Arbeitgeberinnen und                rungsverfahrens für Entgeltgleichheit (Iceland
Arbeitgeber unter anderem mit einer Servicestelle        Equal Pay Standard IST 85:2012) auf Deutschland.
und einer Dialogreihe dabei, innerbetriebliche
Entgeltstrukturen transparent zu machen sowie            Kategorie: laufend

              Weiterentwicklung und Ausbau von
              Unterstützungsmaßnahmen für
              Gründerinnen und Unter­nehmerinnen

Frauen sind bei Gründungen im Vollerwerb und             Maßnahmen mit der Zielgruppe Frauen (zum
Unternehmensnachfolgen weiter unterreprä-                Beispiel Modellprojekte im Rahmen der BMWi-
sentiert. Allerdings weisen Frauen eine höhere           Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der
Beteiligung bei Gründungen im Nebenerwerb auf,           Praxis für die Praxis“).
die in den vergangenen Jahren die Dynamik im
Gründungsgeschehen bestimmten.                           Auch wurde ein Rebranding der Gründerwoche
                                                         Deutschland eingeleitet. Zudem hat die Bundes-
Die ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen                  regierung Mitte 2019 die Konditionen des Mikro-
fokussieren sich auf eine bessere Sichtbarma-            mezzaninfonds, der aus Mitteln des ERP-Sonder-
chung von Unternehmerinnen als Vorbilder. Dies           vermögens und des Europäischen Sozialfonds
wird zum einen durch die vom Bundesministe-              (ESF) finanziert wird, insbesondere für Unterneh-
rium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins               merinnen deutlich verbessert: So gehören unter
Leben gerufene Initiative „FRAUEN unterneh-              anderem Unternehmen, die von Frauen geführt
men“ forciert, bei der bereits über 220 Unterneh-        werden, zu den besonders förderwürdigen
merinnen bundesweit als Vorbilder auf Schülerin-         Zielgruppen, die bis zu 150.000 Euro als stille
nen und junge Frauen zugehen, um sie für die             Beteiligung erhalten können (anstatt bis zu
berufliche Selbstständigkeit zu sensibilisieren.         50.000 Euro; daneben gehören zum Beispiel
Zum anderen werden auch in der Kommunika-                Unternehmen, die ausbilden oder die von Men-
tion Frauen in Sprache und Bild sichtbarer               schen mit Migrationshintergrund geführt werden,
gemacht, ergänzt um eine gezielte Ansprache für          sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen
Frauen in ausgewählten Kanälen (zum Beispiel             und umweltorientierte Unternehmen zu den
Landingpage der Gründerplattform von BMWi/               besonders förderwürdigen Zielgruppen).
Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW]) und

     8
Ziel 1   Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf

Der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) schult       geschlechtsbezogenen Benachteiligungen trai-
im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts           niert.
„Selbst ist die Frau!“ Landfrauen mit Gründungs-
erfahrung zu Gründungslotsinnen. Die Lotsinnen          Im Projekt „Frauen Unternehmen Zukunft“
führen Workshops für Frauen im ländlichen               werden zu verschiedenen für Gründerinnen
Raum durch und informieren sie über die Option          relevanten Themen konkrete Handlungsempfeh-
der selbstständigen Erwerbstätigkeit und Unter-         lungen erarbeitet. Schwerpunktthema des Jahres
nehmensgründung.                                        2021 ist „Nachhaltiges Gründen“, inklusive der
                                                        Unternehmensnachfolge von Frauen.
Das BMFSFJ fördert darüber hinaus mehrere
Projekte der bundesweiten gründerinnenagentur           Im Rahmen der multimedialen Roadshow „Meine
(bga):                                                  Zukunft: Chefin im Handwerk“ werden 2021,
                                                        ergänzend zur Ausstellung, Videoclips in den
„KITE – KI Thinktank female Entrepreneurship“           sozialen Medien veröffentlicht, die Handwerks-
befasst sich mit der Konzeption eines KI-Tools,         chefinnen aus allen Bundesländern präsentieren.
das Gründerinnen im resilienten Umgang mit
                                                        Kategorie: laufend

             Maßnahme in Kooperation mit Gewerk-
             schaften und Arbeitgeber­verband zur
             Erhöhung der Akzeptanz der Teilzeitarbeit
             von Männern und (werdenden) Vätern zur
             Förderung betrieblicher Vereinbarkeits­
             rege­lungen für (werdende) Väter

Das Dossier „Gleichstellungspolitik für Jungen          bern und Gewerkschaften sollen gemeinsam
und Männer in Deutschland“ hat klargestellt, dass       Ideen zur besseren Vereinbarkeit von Vaterschaft
der Wunsch von Kindern und der Wunsch von               und Beruf entwickelt werden: Vaterschaft, Teilzeit
Vätern, miteinander mehr Zeit zu verbringen,            und Karriere müssen sich nicht ausschließen.
heute sehr stark ausgeprägt ist. Eine Reduzierung
der Arbeitszeit von Vätern kann eine Lösung sein,       Kategorie: ausstehend
diesem Wunsch gerecht zu werden. Dem stehen
strukturelle Hindernisse, wie beispielsweise
Geschlechterstereotype, betriebliche und gesetz-
liche Rahmenfaktoren, entgegen. Mit Arbeitge-

                                                                                                        9
Ziel 1   Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf

              „Klischeefrei – Initiative zur Berufs- und
              Studienwahl frei von Geschlechterklischees“

Die 2016 ins Leben gerufene und gemeinsam vom            scheefrei fängt früh an“ („KiTa-Paket“ mit Wim-
Bundesministerium für Bildung und Forschung              melbuch), ein Methodenset „Klischeefrei durch
(BMBF) und BMFSFJ geförderte „Initiative Kli-            die Grundschule“, ein Faktenblatt zur vertikalen
scheefrei“ will eine Berufs- und Studienwahl frei        Segregation auf dem Arbeitsmarkt, je ein „Kli-
von Geschlechterklischees deutschlandweit                scheefrei“-Quiz für Erwachsene und für Jugend-
etablieren und wirbt dafür Partnerorganisationen         liche, ein Onlineseminar „Eltern: Kinder begleiten
unter anderem aus Verwaltungen, gemeinnützi-             und fördern – frei von Geschlechterklischees“, ein
gen Einrichtungen, Initiativen und Unternehmen.          Themendossier zu Ausbilderinnen. Es ist geplant,
Diese werden zur Anwendung von Genderstereo-             ein Onlinecurriculum für Berufsberaterinnen und
type aufbrechenden Maßnahmen beraten und                 Berufsberater zu veröffentlichen.
motiviert. Bis zum Juni 2021 hat sich die Zahl der
Partnerorganisationen auf 356 erhöht. Ziel ist es,       2021 fand die dritte Fachtagung am 9. März in
bis 2023 circa 650 Partnerorganisationen einzu-          Berlin unter Federführung des Bundesministe-
werben.                                                  riums für Arbeit und Soziales (BMAS) digital statt.
                                                         2022 wird die Fachtagung vom BMWi ausgerich-
Über das Webportal www.klischee-frei.de werden           tet.
verschiedenen Fachkräftezielgruppen fortlaufend
Unterstützungsangebote gemacht. Neu entwickelt           Kategorie: laufend
wurden unter anderem ein Methodenset „Kli-

              „Stark im Beruf – Mütter mit Migrations-
              hintergrund steigen ein“ – ESF-Bundes-
              programm

Die heterogene Gruppe der Mütter mit Migra-              „Stark im Beruf“ zeigt in enger Kooperation
tionshintergrund wird durch das Angebot von              mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den
Kursen und Coaching an bundesweit 84 Stand-              Jobcentern vor Ort sowie von Wirtschaftsverbän-
orten beim Erwerbseinstieg unterstützt. Nach             den, wie sich das Beschäftigungspotenzial der
„Stark im Beruf“ haben zwei Drittel dieser Frauen        über eine halbe Million nicht erwerbstätigen
eine Erwerbsorientierung, davon tritt die Hälfte in      Mütter mit Erwerbswunsch gelingt und sich eine
eine Qualifizierung, sozialversicherungspflichtige       eigenständige Erwerbsperspektive für migranti-
Beschäftigung oder Selbstständigkeit über;               sche Frauen in aktiver Familienverantwortung
insgesamt haben seit Programmstart 2015                  eröffnen lässt.
15.000 Mütter mit Migrationshintergrund, davon
75 Prozent im SGB-II-Bezug, partizipiert. Während        Kategorie: laufend
der pandemiebedingten Einschränkungen haben
alle „Stark im Beruf“-Kontaktstellen die Mütter
fortlaufend begleitet und beraten.

    10
Ziel 1   Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf

             Brückenteilzeit (Recht auf befristete Teilzeit,
             umgesetzt)

Am 1. Januar 2019 ist das „Gesetz zur Weiterent-        einen vereinbarten Zeitraum zwischen einem Jahr
wicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer          und fünf Jahren verringern, sofern dem keine
Brückenteilzeit“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz      betrieblichen Gründe entgegenstehen. Arbeitgeber
wurde insbesondere ein Rechtsanspruch auf               mit 46 bis 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (sogenannte           mern müssen nur einem pro angefangenen
Brückenteilzeit) eingeführt. Arbeitnehmerinnen          15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
und Arbeitnehmer bei Arbeitgebern mit in der            Brückenteilzeit gewähren.
Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern können ihre Arbeitszeit für               Kategorie: erledigt

             Bekanntheitsgrad und Akzeptanz
             Faktorverfahren stärken (umgesetzt)

In den letzten Jahren wurde umfangreich Wer-            um darüber zu informieren, dass die Steuerklasse
bung für das Faktorverfahren betrieben, sowohl          V zu einer hohen Steuerbelastung führt und dass
über den Bund als auch über die Länder. Zudem           auch zum Faktorverfahren gewechselt werden
zeigt die hohe Zahl der Zugriffe auf den Faktor-        kann. Es wird derzeit keine Möglichkeit gesehen,
rechner des Bundesministeriums der Finanzen             noch weiter auf das Faktorverfahren aufmerksam
(BMF), dass ein großes Interesse an dem Faktor-         zu machen.
verfahren besteht. Zusätzlich wird in Steuerbe-
scheiden von Paaren mit der Steuerklasse III/V          Kategorie: erledigt
automatisiert ein Erläuterungstext ausgewiesen,

             Weiterentwicklung und Ausbau von
             Unterstützungsmaßnahmen für Frauen
             in ländlichen Räumen

Mit der Umsetzung der im Juli 2019 vom Bundes-          schaftlichen Betrieben wird bis zum Spätsommer
kabinett beschlossenen zwölf prioritären sowie          2022 eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen,
weiteren Maßnahmen des Bundes als Ergebnis der          um Frauen in der Landwirtschaft besser zu
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“           unterstützen und ihnen weitere Zukunftspers-
wurde begonnen. Die Schaffung gleichwertiger            pektiven zu eröffnen.
Lebensverhältnisse bleibt eine wichtige Quer-
schnittsaufgabe für die kommenden Jahre.                Darüber hinaus fördert das BMEL im Jahr 2021
                                                        mit der Maßnahme „Digital.Vernetzt – Frauen im
Mit der vom Bundesministerium für Ernährung             Ehrenamt stärken“ im Rahmen des Bundespro-
und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Studie            gramms Ländliche Entwicklung (BULE) Schu-
über die Lebenssituation von Frauen in landwirt-        lungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im

                                                                                                       11
Ziel 1   Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf

Bereich der ehrenamtlichen digitalen Arbeit              führen Workshops für Frauen im ländlichen
von Frauenvereinen und -initiativen.                     Raum durch und informieren sie über die Option
                                                         der selbstständigen Erwerbstätigkeit und Unter-
Der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) schult        nehmensgründung.
im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts
„Selbst ist die Frau!“ Landfrauen mit Gründungs-         Kategorie: laufend
erfahrung zu Gründungslotsinnen. Die Lotsinnen

              „Starke-Familien-Gesetz“ (umgesetzt)
             Mit dem Starke-Familien-Gesetz              Gesetzes und im Zuge der Coronapandemie (seit
             wurde der Kinderzuschlag in zwei            Juli 2019, damals rund 250.000 Kinder) stark
Schritten zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020        gestiegen. Es werden zurzeit deutlich über 700.000
neu gestaltet und die Leistungen für Bildung und         Kinder mit dem Kinderzuschlag erreicht.
Teilhabe verbessert. Damit werden die Familien
und insbesondere ihre Kinder gestärkt.                   Darüber hinaus kann seit Anfang des Jahres 2020
                                                         der Kinderzuschlag online bei der Familienkasse
Das Starke-Familien-Gesetz zahlt sich auch               der BA beantragt werden (www.kizdigital.de).
weiterhin aus: Der Kinderzuschlag beträgt aktuell
infolge der neu vorgesehenen Dynamisierung des           Auch die Nachweise können online hochgeladen
Kinderzuschlags entsprechend der Entwicklung             werden. Im Anschluss müssen die Antragstellerin-
des Existenzminimums bis zu 205 Euro monatlich           nen und Antragsteller lediglich eine kurze An-
pro Kind.                                                tragsübersicht unterschrieben per Post an die
                                                         Familienkasse senden.
Damit sichert der Kinderzuschlag in Familien mit
kleinen Einkommen gemeinsam mit dem Kinder-              Das Gesetz ist am 1. Juli 2019 beziehungsweise
geld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe         1. Januar 2020 in Kraft getreten.
die Existenzgrundlage von Kindern.
                                                         Kategorie: erledigt
Die Zahl der mit dem Kinderzuschlag erreichten
Kinder ist seit der Reform des Starke-Familien-­

              Fem.OS – Aufsuchendes Orientierungs- und
              Beratungs-System in den sozialen Medien
              für Migrantinnen

Mit Fem.OS wurde ein digitaler Zugang zu                 so auch einen direkten Kontakt zur Fachberatung
Beratung und Informationen für Frauen aus                der örtlichen Agenturen für Arbeit und Jobcenter
Drittstaaten ermöglicht, der niederschwellig             für die berufliche Integration der Frauen. Über die
angelegt ist und funktioniert. Seit Mai 2020             740 Kommunikationsorte und 140 Frauengruppen
wurden mehr als 4.000 Fragen zum Leben und               überwiegend bei Facebook können potenziell
Arbeiten in Deutschland dokumentiert, welche             neun Millionen Mitglieder mit nicht europäischer
die zehn Beraterinnen bei Fem.OS in den sozialen         Spracheinstellung erreicht werden. Seit 8. März
Medien in elf Sprachen beantworten. Sie schaffen         2021 hat das digitale Beratungsangebot eine

    12
Ziel 1   Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf

eigene Website https://femos.minor-kontor.de und        Kategorie: laufend
ist darüber zukünftig auch Frauen zugänglich,
welche über die sozialen Medien nicht erreicht
werden.

             Stärkung der Berufsorientierung,
             Jugendberufsagenturen

Zur Stärkung der rechtskreisübergreifenden              Beratung und Orientierung, sondern verfügt auch
Zusammenarbeit am Übergang von der Schule in            über ein vielfältiges Onlineangebot bestehend
den Beruf hat das BMAS die Servicestelle Jugend-        aus verschiedenen Webseiten im Onlineportal
berufsagenturen eingeführt. Sie dient als An-           www.arbeitsagentur.de, Apps und Social Media.
sprechpartnerin für die vielfältigen Kooperations-      Die digitalen Möglichkeiten der Berufsorientie-
bündnisse und ermöglicht ihnen einen                    rung werden fortlaufend ausgebaut.
erleichterten Wissenstransfer sowie Austausch
untereinander. Das umfassende Angebot der               Um das Ziel einer geschlechtergerechten Berufs-
Servicestelle Jugendberufsagenturen steht unter         wahlbegleitung aktiv zu unterstützen, richtete das
www.servicestelle-jba.de zur Verfügung.                 BMAS im Zuge der Initiative Klischeefrei am
                                                        9. März 2021 die Fachveranstaltung „Klischeefrei“
Damit die Fachkräfte vor Ort ihre gemeinsame            aus. Unter dem Motto „Tschüss Klischees, hallo
Fallarbeit auch digital unterstützt gestalten           Talente!“ tauschten sich Jugendliche im Rahmen
können, steht zudem seit dem 1. Januar 2021             der erfolgreichen Onlineveranstaltung mit
flächendeckend das IT-Verfahren YouConnect zur          Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der
Verfügung. Um den regionalen Gegebenheiten              Bildungsinstitutionen und der Wirtschaft über
und Zuständigkeiten gerecht zu werden, arbeitet         Chancen und Hürden auf dem Weg zu einer
das BMAS eng mit den kommunalen Spitzen­                Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechter­
verbänden und der BA zusammen.                          klischees aus.

Die BA unterstützt junge Menschen am Übergang           Kategorie: laufend
von der Schule in den Beruf nicht nur durch

             „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten
             bis zum Ausbildungsabschluss“ (Initiative
             Bildungsketten)

Die Initiative Bildungsketten unterstützt junge         zu erkunden und ihren Blick für ein breites
Menschen bei einem möglichst reibungslosen              Spektrum an beruflichen Möglichkeiten zu öffnen.
Übergang von der Schule in Ausbildung/Studium
und Beruf. Dabei kommt es darauf an, frei von           Mit der Unterstützung einer klischeefreien
Geschlechterklischees Orientierung zu bieten und        Berufsorientierung und -wahl trägt die Initiative
eine fundierte Basis für die Berufswahl zu schaf-       Bildungsketten zu gleichen Karrierechancen und
fen. Das vom BMBF geförderte Berufsorientie-            mehr Entgeltgleichheit bei.
rungsprogramm als zentrales Element der
Initiative bietet Mädchen die Chance, ihre Stärken      Kategorie: laufend

                                                                                                       13
Ziel
           2
Soziale Berufe als attraktive
und flexible Karriereberufe
          stärken
Ziel 2   Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken

             Verbesserung der Entlohnung in der
             Langzeitpflege („Pflegelöhne-
             verbesserungsgesetz“)

Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege          den neuen Bundesländern und in ländlichen
(„Pflegelöhneverbesserungsgesetz“), das am              Gebieten aus.
29. November 2019 in Kraft getreten ist, wurde
im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die              Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwick-
rechtliche Grundlage für eine Verbesserung der          lungsgesetz (GVWG), das am 11. Juni 2021 vom
Entlohnung in der Langzeitpflege geschaffen.            Bundestag beschlossen und am 25. Juni 2021 vom
Durch die Umsetzung der Empfehlungen der                Bundesrat gebilligt wurde, hat die Bundesregie-
vierten Pflegekommission in der Vierten Verord-         rung zur Stärkung der Tariflöhne in der Pflege
nung über zwingende Arbeitsbedingungen für die          beschlossen, dass alle Pflegekräfte künftig nach
Pflegebranche (4. PflegeArbbV) gelten ab Septem-        Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige
ber 2021 bundeseinheitliche, nach Qualifikation         dadurch überfordert werden. Ab dem 1. Septem-
differenzierte Mindestentgelte in der Altenpflege.      ber 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur
Mit der aktuell geltenden 4. PflegeArbbV wird der       Versorgung zugelassen werden, die entweder
Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte bis        selbst tarifgebunden sind oder ihre Pflege- und
zum 1. April 2022 in vier Schritten spürbar auf         Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines in der
12,55 Euro einheitlich in Ost- und Westdeutsch-         Region anwendbaren Pflege-Tarifvertrags entloh-
land angehoben. Für einjährig qualifizierte             nen. Dies gilt grundsätzlich auch bei nicht tarifge-
Pflegehilfskräfte steigt der Lohn ebenfalls in          bundenen Pflegeeinrichtungen für die verpflich-
vier Schritten zum 1. April bundeseinheitlich auf       tende Entlohnung ihrer Pflege- und
13,20 Euro. Ab dem 1. Juli 2021 gibt es zudem           Betreuungskräfte nach Tarif. Damit wird für
erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte         Pflege- und Betreuungskräfte in der Altenpflege
in Höhe von 15 Euro, der zum 1. April 2022              ab dem 1. September 2022 eine Entlohnung in
nochmals auf 15,40 Euro steigt. Die erhöhten            Höhe eines Tarifvertrags gesetzlich verpflichtend.
Pflegemindestlöhne wirken sich vor allem in
                                                        Kategorie: laufend

             Schulgeldfreie, sozialversicherungspflichtig
             vergütete Ausbildungen für Erzieher und
             Erzieherinnen und Fachkräfte in den
             Gesundheitsberufen befördern
Gesundheitsberufe                                       bereits abgeschafft und eine angemessene Ausbil-
                                                        dungsvergütung sichergestellt.
Die Schaffung von Schulgeldfreiheit und Zahlung
einer angemessenen Ausbildungsvergütung in              Auch das Notfallsanitätergesetz verpflichtet schon
den Gesundheitsfachberufen ist ein wichtiger            seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2014 die
Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der              Ausbildungsträger, den Auszubildenden eine
Ausbildungen. Mit Inkrafttreten des Pflegeberufe-       angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren.
gesetzes (PflBG) zum 1. Januar 2020 wurde das
Schulgeld für die neuen Pflegeausbildungen

                                                                                                         15
Ziel 2   Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken

Identische Vorgaben beinhaltet das Anästhesie-              Erzieherberufe
technische- und Operationstechnische-Assisten-
ten-Gesetz, welches ab 2022 erstmalig bundesweit            Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive
eine Ausbildung in den Berufen der anästhesie-              für Erzieherinnen und Erzieher“ wurden wichtige
technischen- und operationstechnischen Assis-               Impulse für die praxisintegrierte nach dem
tenz einheitlich regelt.                                    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
                                                            vergütete Ausbildung (PiA) gesetzt, die inzwischen
Ferner erfolgt Schritt für Schritt die Umsetzung            in jedem Land angeboten wird und mit dem
des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“,                 Beschluss der Kultusministerkonferenz und der
welches entsprechend dem Koalitionsvertrag der              Kulturministerkonferenz von 2020 eine Regelaus-
19. Legislaturperiode vom Bundesministerium für             bildung ist. Die Sozialversicherungspflicht für die
Gesundheit (BMG) gemeinsam mit den Ländern                  vergütete Ausbildung im Erzieherberuf wurde
erarbeitet und geeint wurde. Es erfordert eine              gesetzlich geregelt. Das Programm schafft außer-
jeweils sach- und interessentengerechte Finanzie-           dem Anreize für die schulgeldfreie Ausbildung,
rung der damit verbundenen Gesetzgebungsvor-                indem für die durch das Programm geförderten
haben auf der Grundlage einer Verständigung mit             Fachschülerinnen und Fachschüler Schulgeld­
den Ländern. Ein erster und wichtiger Baustein              freiheit gewährleistet ist.
der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesund-
heitsfachberufe“ ist das Gesetz zur Reform der              Kategorie für den Bereich: laufend; für Sozial­
technischen Assistenzberufe in der Medizin, das             versicherungspflicht: erledigt
die Schulgeldabschaffung und die Zahlung einer
angemessenen Ausbildungsvergütung zunächst                  Kategorie insgesamt: laufend
für diesen Bereich enthält.

Kategorie für den Bereich: laufend

               Sofortmaßnahmen für eine bessere
               Pflegeausstattung in der Altenpflege und im
               Krankenhausbereich – umgesetzt im
               Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Das PpSG, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten           zuschlag von den Pflegekassen erhalten. Ange-
ist, verfolgt mit einer Vielfalt von Maßnahmen das          sichts der kritischen Arbeitsmarktsituation für
Ziel, durch eine bessere Personalausstattung und            examinierte Pflegefachkräfte ist es den Pflegeein-
bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für eine           richtungen mit Inkrafttreten des Gesundheitsver-
spürbare Entlastung im Alltag von Pflegekräften             sorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes
zu sorgen. Jede zusätzliche und jede aufgestockte           (GPVG) zum 1. Januar 2021 ermöglicht worden,
Pflegestelle am Bett wird vollständig durch die             diesen Vergütungszuschlag unbürokratisch auch
Kostenträger refinanziert.                                  für Pflegehilfskräfte in Ausbildung zur Pflegefach-
                                                            kraft oder die Einstellung weiterer Fachkräfte aus
Durch das Förderprogramm gemäß § 8 Absatz 6                 dem Gesundheits- und Sozialbereich zu beantra-
Sozialgesetzbuch (SGB) XI kann seit Januar 2019             gen. Zur Finanzierung zahlt die gesetzliche
jede vollstationäre Pflegeeinrichtung (einschließ-          Krankenversicherung jährlich pauschal einen
lich Kurzzeitpflege) auf Antrag für die Neueinstel-         Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversiche-
lung beziehungsweise Stellenaufstockung von                 rung.
zusätzlichem Pflegefachpersonal, gestaffelt nach
Einrichtungsgröße, einen pauschalen Vergütungs-             Kategorie: erledigt

    16
Ziel 2   Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken

             Konzertierte Aktion Pflege (KAP) zur
             Verbesserung der Arbeitsbedingungen und
             Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe

Zu dem im Jahr 2019 vereinbarten umfangreichen           dieser Grundlage wird über weitere Schritte
Maßnahmenpaket der KAP des BMG, des BMFSFJ               entschieden.
und des BMAS wurde im November 2020 ein
erster Bericht zum Stand der Umsetzung veröf-            Damit in der Pflege zukünftig auch mehr Pflege-
fentlicht. Die neue, generalistische Pflegeausbil-       fachkräfte aus dem Ausland tätig werden können,
dung nach dem PflBG ist – begleitet durch die            werden die Verfahren im In- und Ausland für die
vom BMFSFJ geleitete Ausbildungsoffensive                Einreise, die berufliche Anerkennung sowie
Pflege – erfolgreich gestartet. Ihr Ziel ist es,         Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
engagierte und gut ausgebildete Pflegefachperso-         erleichtert.
nen für das Berufsfeld zu gewinnen und den Start
der neuen Pflegeausbildungen ab 2020 zu unter-           Viele Pflegekräfte wünschen sich mehr berufliche
stützen.                                                 Entwicklungsmöglichkeiten. Mit dem GVWG
                                                         wurde die Umsetzung erster Ergebnisse aus dem
Im Prozess zur Vorbereitung der schrittweisen            Strategieprozess zur interprofessionellen Zusam-
Einführung des Personalbemessungsverfahrens              menarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich in
für Pflegeeinrichtungen wurde im Februar 2021            dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht.
die vom BMG im Einvernehmen mit dem BMFSFJ               Die Erprobung von Modellen zur Heilkundeüber-
unter Beteiligung der KAP-Partner erarbeitete            tragung auf Pflegefachpersonen wird vereinfacht
Roadmap veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage wird         und beschleunigt. Zudem erhalten Pflegefachper-
mit dem GVWG ein einheitliches Personal­                 sonen mehr Befugnisse, um ihre Fachkompetenz
bemessungsverfahren in der vollstationären               in der pflegerischen Versorgung im Rahmen der
Altenpflege eingeführt. Damit wird anhand der            Verordnung von Hilfsmitteln und Pflegehilfs­
jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der           mitteln für pflegebedürftige Menschen besser
Personalbedarf berechnet. Ab 1. Juli 2023 sollen         einsetzen zu können. Siehe dazu den Umsetzungs-
bundeseinheitliche Personalanhaltswerte vorge-           stand zur Maßnahme „Verbesserungen der
geben werden, die weitere Einstellungen zusätz-          Entlohnung in der Langzeitpflege“.
licher Pflegekräfte ermöglichen. Ein erster Schritt
zur Umsetzung des Personalbemessungsverfah-              Die Coronapandemie hat die Partner der KAP
rens war bereits mit dem GPVG erfolgt: Damit             stark gefordert. Nicht alle Maßnahmen der KAP
wurden 20.000 zusätzliche Pflegehilfskraftstellen        konnten in diesem Zeitraum mit gleicher Intensi-
geschaffen. Die Umsetzung des Personalbemes-             tät vorangetrieben werden. Hier werden die
sungsverfahrens wird im Rahmen eines Modell-             Partner auch in Zukunft weiterarbeiten.
programms des GKV-Spitzenverbands begleitet, in
dem der veränderte Personalmix mit einer neuen           Kategorie: laufend
Aufgabenverteilung erprobt werden soll. Auf

                                                                                                          17
Ziel 2   Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken

               Fach-, Bildungs- und Führungskarrieren in
               Erzieherberufen und Gesundheitsfachberu-
               fen eröffnen und leistungsgerecht entlohnen

Gesundheitsberufe                                           Im Rahmen des GVWG wurde die Zahlung einer
                                                            Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreu-
Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen               ungskräften in Pflegeeinrichtungen ab dem
PflBG wurde neben der beruflichen Pflegeausbil-             1. September 2022 sozialrechtlich im SGB XI
dung erstmals eine bundesgesetzliche Grundlage              verankert. Siehe dazu den Umsetzungsstand zur
für eine primärqualifizierende hochschulische               Maßnahme „Verbesserungen der Entlohnung in
Pflegeausbildung geschaffen sowie die Durchläs-             der Langzeitpflege“.
sigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstu-
fen in der Pflege verbessert. Mit Pflegehelfer- und
Pflegeassistenzausbildungen, beruflichen und                Erzieherberufe
hochschulischen Fachkraftausbildungen, beruf-
licher und hochschulischer Fort- und Weiterbil-             Im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfte-
dung und weiterführenden Studiengängen bietet               offensive für Erzieherinnen und Erzieher“ konn-
die Pflege insgesamt Qualifizierungen auf ver-              ten mehr als 1.600 hoch qualifizierte Fachkräfte
schiedenen Kompetenzniveaus. Auch die Hebam-                durch die Übernahme besonderer Aufgaben von
menausbildung wurde zum 1. Januar 2020 in ein               dem Aufstiegsbonus profitieren, der die Entwick-
duales Studium überführt. Somit eröffnen die                lung fachlicher Karrieren fördert.
neuen Ausbildungen berufliche Entwicklungs­
wege und tragen der Stärkung der Repräsentanz               Nun geht es darum, neue Karrierewege in wichti-
von Frauen in Führungspositionen Rechnung.                  gen Zukunftsfeldern zu eröffnen. Hierfür setzt das
Ferner erfolgt Schritt für Schritt die Umsetzung            BMFSFJ wissenschaftliche Impulse: https://www.
des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“,                 bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zukunfts-
welches entsprechend dem Koalitionsvertrag der              felder-fuer-erzieherberufe-fachkarrieren-in-der-
19. Legislaturperiode vom BMG gemeinsam mit                 fruehen-bildung-163912.
den Ländern erarbeitet und geeint wurde.
Themenschwer­punkte des Gesamtkonzepts sind                 Kategorie: laufend
die Durchlässigkeit der Ausbildung sowie die
Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergü-
tung.

               Förderung von Quereinstiegen analog zum
               Modellprojekt „Quereinstieg – Mehr Frauen
               und Männer in Kitas“ (zur Aufwertung
               sozialer Berufe)
Durch die erfolgreichen ESF-Programme „Mehr                 Erfahrungen aus den beiden Modellprojekten
Männer in Kitas“ und „Quereinstieg – Männer und             sollen künftig für den Bereich der sozialen Berufe
Frauen in Kitas“ konnten erfolgreich neue Erzie-            nutzbar gemacht werden. Insbesondere die beiden
herinnen und Erzieher gewonnen werden. Die                  Engpassberufe der Erziehenden und Pflegenden

    18
Ziel 2   Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken

sollen auch durch Quereinstiege gestärkt werden,          Kategorie: in Planung
um den Anforderungen des demografischen
Wandels gerecht werden zu können.

              Weiterqualifizierung von Pflege­helferinnen
              und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften

Die BA fördert aufgrund des Fachkräftemangels in          geschaffen. Ausbildungen, die die „Eckpunkte für
der Pflege und der gesellschaftlichen Bedeutung           die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildun-
dieses Arbeitsfelds seit vielen Jahren die berufliche     gen zu Assistenz- und Heilberufen in der Pflege“
Weiterbildung zur Altenpflegefachperson in                (BAnz AT 17. Februar 2016 B3) erfüllen, können
erheblichem Umfang. Mit dem Qualifizierungs-              auf Antrag auf ein Drittel der Ausbildung zur
chancengesetz, das Anfang 2019 in Kraft trat und          Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefach-
den Zugang zur Weiterbildungsförderung für die            mann angerechnet werden. Darüber hinaus spielt
Beschäftigten erweiterte, wurden die Förderleis-          die Möglichkeit der Teilzeitausbildung eine
tungen weiter verbessert und die Weiterbildungs-          wichtige Rolle für berufsbegleitende Ausbildun-
beratung deutlich verstärkt. Mit dem Arbeit-von-          gen, insbesondere bei der Weiterbildung von
morgen-Gesetz vom 20. Mai 2020 wurden die                 Pflegehilfskräften zu Fachkräften. Die große
Fördermöglichkeiten der BA nochmals ausgebaut,            Mehrzahl der Länder hat bereits Rahmenbedin-
indem nunmehr auf die Förderung des Nachho-               gungen für Teilzeitausbildungen geschaffen. Über
lens eines Berufsabschlusses ein grundsätzlicher          das mit dem PpSG geschaffene Pflegestellen-För-
Rechtsanspruch besteht. Den Anspruch haben                derprogramm nach § 8 Absatz 6 SGB XI werden
nicht nur arbeitslose Menschen, sondern auch              zudem bis zu 13.000 zusätzliche Stellen für
Beschäftigte, die noch nicht über eine Berufsaus-         Pflegefachkräfte in vollstationären Pflegeeinrich-
bildung verfügen und damit zur Pflegefachkraft            tungen von den Pflegekassen vollständig finan-
weitergebildet werden können.                             ziert, die auch mit Pflegehelferinnen und Pflege-
                                                          helfern in Ausbildung zur Pflegefachkraft besetzt
Mit dem PflBG wurde bereits die Grundlage für             werden können.
einen verbesserten Übergang von einem Assis-
tenz- und Heilberuf in der Pflege zur Pflegefach-         Kategorie: laufend
kraft durch eine besondere Verkürzungsregelung

              Vergütung der Pflegepersonalkosten besser
              und unabhängig von Fallpauschalen

Seit dem Jahr 2020 ist die Krankenhausvergütung           waltungspartner gesetzlich beauftragt, die Fall-
auf eine Kombination von Fallpauschalen und               pauschalen ohne die Pflegekostenanteile in der
einer Pflegepersonalkostenvergütung (Pflegebud-           unmittelbaren Patientenversorgung auf betten-
get) umgestellt. Mit dem PpSG, das zum 1. Januar          führenden Stationen auszuweisen. Auf Basis der
2019 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, die        ausgegliederten Pflegepersonalkosten wurden
Pflegepersonalkosten für die unmittelbare                 tagesbezogene Bewertungsrelationen für einen
Patientenversorgung auf bettenführenden                   Pflegeerlöskatalog berechnet, der als separate
Stationen künftig unabhängig von den Fallpau-             Spalte in den Fallpauschalen-Katalog integriert
schalen zu vergüten. Dazu wurden die Selbstver-           wurde. Das von den Vertragsparteien zu vereinba-

                                                                                                           19
Ziel 2   Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken

rende Pflegebudget zur Finanzierung der Pflege-             Pflegepersonalausstattung und der krankenhaus-
personalkosten berücksichtigt die krankenhaus-              individuellen Kosten ermittelt.
individuellen Pflegepersonalkosten auf
bettenführenden Stationen und wird auf der                  Kategorie: erledigt
Grundlage der geplanten und nachgewiesenen

               Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und
               Erzieher zur Steigerung der Attraktivität
               und Wertschätzung des Berufs – durch
               praxisintegrierte vergütete Ausbildung und
               Praxisanleitung und Aufstiegsbonus (läuft)

Das Programm wird erfolgreich umgesetzt. Alle               sichern, wurden für das Jahr 2021 zusätzliche
Fördermodule (praxisintegrierte vergütete                   Fördermodule auf den Weg gebracht, mit denen
Ausbildung, Praxisanleitung und Aufstiegsbonus)             das pädagogische Personal entlastet und die
sind ausgeschöpft und die begleitenden Evalua-              Verankerung der Programmimpulse unterstützt
tionsergebnisse zeugen von den positiven Wir-               wird.
kungen des Programms. Um den Programmerfolg
unter den Bedingungen der Coronapandemie zu                 Kategorie: laufend

    20
Ziel
         3
Gleichstellungspolitische
Standards in der digitalen
 Lebens- und Arbeitswelt
Ziel 3   Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt

              Verhinderung unzulässiger Diskriminierun-
              gen beim Einsatz algorithmenbasierter
              Entscheidungen

Im Bereich des Arbeitsrechts bergen insbesondere          hier nicht die Entscheidung erforderlich ist, alle
Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI),                 Anwendungen von KI im Arbeits- und Sozialrecht
beispielsweise in der Personalauswahl, bei Ent-           zunächst als Hochrisiko-Anwendungen zu
scheidungen über Beförderungen, zur Beendigung            klassifizieren. Zudem ist zu prüfen, ob im Arbeits-
von Arbeitsverhältnissen, Aufgabenzuweisung               und Sozialrecht eine Konformitätsbewertung
und zum Monitoring sowie zur Bewertung von                ausreicht, die den Unternehmen beziehungsweise
Arbeitsleistung und -verhalten, ein Potenzial für         Sozialversicherungsträgern die Entscheidung
diskriminierende Entscheidungen. Aus Sicht des            überlässt, ob die Bewertung intern oder extern
BMAS ist ein menschenzentrierter Ansatz bei der           durch Dritte erfolgt oder ob eine Ex-ante-Über-
Beurteilung der Zulässigkeit des Einsatzes von            prüfung durch Dritte beziehungsweise eine
KI-Anwendungen erforderlich.                              Aufsichtsbehörde zwingend vorgeschrieben
                                                          werden sollte, um den besonderen Risiken, die
Der Vorschlag der Europäischen Kommission                 gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vom 21. April 2021 ist der erste umfassende               im Einsatz von KI liegen können, effektiv zu
Regulierungsansatz dieser Art für KI. Die Zielset-        begegnen. Bislang nicht im Entwurf enthalten
zung des Vorschlags, dem Schutz der Grundrechte           sind zudem eigene Auskunftsrechte der von
und der Gewährleistung der Sicherheit der                 KI-Anwendungen im Arbeits- und Sozialrecht
Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere solcher              Betroffenen.
mit Beeinträchtigungen, eine hohe Bedeutung
einzuräumen sowie über einen risikobasierten              Gleichzeitig prüft der Ad-hoc-Ausschuss für
Ansatz unterschiedliche Anforderungen bis hin zu          künstliche Intelligenz (CAHAI) des Europarats die
Verboten für verschiedene KI-Systeme festzule-            Machbarkeit eines völkerrechtlichen Rahmens zur
gen, ist grundsätzlich zu begrüßen.                       Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie
                                                          und der Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung
Teil der weiteren Diskussion wird sein, ob mit den        begleitet diese Prozesse aktiv.
in dem Entwurf aufgezählten Anwendungsfällen
bereits alle relevanten Fallkonstellationen im            Kategorie: laufend
Arbeits- und Sozialrecht erfasst sind oder ob

              Überprüfung des Arbeitsschutzes in der
              digitalen Arbeitswelt

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-          Arbeitsschutz von morgen ab. Darüber hinaus
medizin (BAuA) analysiert seit 2018 im Rahmen             werden die von der BAuA (mit-)erhobenen
des Schwerpunktprogramms „Sicherheit und                  Studien (BAuA-Arbeitszeitbefragung, BIBB/
Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt“ tätig-           BAuA-Erwerbstätigenbefragung, „Befragung zur
keitsbezogen Chancen und Risiken der Digitalisie-         Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung“
rung und leitet daraus Empfehlungen für den               [DiWaBe], „Prävention für sicheres und gesundes

    22
Ziel 3   Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt

Arbeiten mit digitalen Technologien“ [PräDiTec])         empirischer Daten werden dabei Chancen der
hinsichtlich neuer – unter anderem psychischer –         Digitalisierung, wie etwa für die Vereinbarkeit von
Belastungen ausgewertet. Die BAuA führt das              Beruflichem und Privatem, aber auch Risiken, wie
Schwerpunktprogramm auch in der kommenden                die mögliche Entgrenzung der Arbeit, einbezogen.
Arbeitsprogrammperiode (2022–2025) weiter.               Da sich die Arbeitswelt kontinuierlich weiterent-
Die Digitalisierung wird in weitere Studien (zum         wickelt, sind die Studien der BAuA langfristig
Beispiel „Mentale Gesundheit bei der Arbeit“)            angelegt und ermöglichen es so, auch aktuelle
integriert.                                              Veränderungen – wie etwa die Zunahme an
                                                         Homeoffice während der Coronapandemie –
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Forschung/               abzubilden.
Schwerpunkt-Digitale-Arbeit/Arbeitsschutz-und-
Digitalisierung/Arbeitsschutz-und-Digitalisierung_       https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-
node.html                                                und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Flexibilisierung/_
                                                         functions/BereichsPublikationssuche_Formular.
Zudem werden im Themenschwerpunkt „Flexibi-              html?nn=8687776
lisierung“ der BAuA neue Arbeitsformen in den
Blick genommen. Auf Basis unterschiedlicher              Kategorie: laufend

             Überprüfung des Diskriminierungsschutzes
             in der digitalen Arbeitswelt

Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommis-            Feldern weitere Anwendungsbereiche, wie etwa
sion (COM) einen Vorschlag für eine horizontale          der Zugang zu diskriminierungsfreien Daten als
Verordnung für künstliche Intelligenz (COM[2021]         Grundlage für algorithmische Prozesse sowie
206 final) veröffentlicht, die sich auf jedes Inver-     KI-Anwendungen, einbezogen werden müssen.
kehrbringen, jede Inbetriebnahme und jede Art
von Nutzung von KI-Systemen in der Europäi-              Auch der vom BMAS zur Umsetzung des im
schen Union (EU), unabhängig davon, ob der               Koalitionsvertrag enthaltenen Prüfauftrags zum
Anbieter seinen Sitz in der EU hat, bezieht. Im          Beschäftigtendatenschutz eingesetzte interdiszi-
Arbeitsrecht zählen dazu Anwendungen, die                plinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz
ein erhebliches Potenzial für Diskriminierungen          diskutiert Fragen des Diskriminierungsschutzes in
bergen, etwa in der Personalauswahl, bei Entschei-       der digitalen Arbeitswelt, etwa mit Blick auf Big
dungen über Beförderungen, zur Beendigung von            Data und People Analytics im Beschäftigungskon-
Arbeitsverhältnissen, bei Aufgabenzuweisung              text sowie auf den Umgang mit automatisierten
und zum Monitoring sowie zur Bewertung von               beziehungsweise KI-basierten Entscheidungsfin-
Arbeitsleistung und -verhalten. Das BMAS wird in         dungen, beispielsweise im Rekrutierungsprozess.
den weiteren Beratungen des Vorschlags den               Der Beirat erarbeitet konkrete Handlungsempfeh-
Fokus auf solche Anwendungen und Anwen-                  lungen in Form eines Abschlussberichts.
dungsbereiche legen, die ein hohes Diskriminie-
rungspotenzial bergen, und dabei auch prüfen, ob         Kategorie: laufend
neben den im Entwurf bereits konkret benannten

                                                                                                        23
Ziel 3   Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt

              Rechte von Verbraucherinnen und
              Verbrauchern auf Plattformen sowie
              Plattformtätigen

Ziel der Bundesregierung sind starke deutsche             verbessert. Betreiberinnen und Betreiber von
und europäische Akteure der Plattformökonomie,            Onlinemarktplätzen müssen Verbraucherinnen
deshalb wollen wir vorhandene Hemmnisse                   und Verbraucher künftig vor Vertragsschluss über
abbauen. Wir setzen uns für ein Level Playing             wesentliche Umstände aufklären, die ihre Ent-
Field ein, dazu gehören auch die Rechte von               scheidungsfindung beeinflussen können. Dazu
Beschäftigten und Verbrauchern. Dazu werden               gehören zum Beispiel die Parameter für das
wir die Mitwirkung der Plattformen einfordern.            Ranking, das Verbraucherinnen und Verbrauchern
                                                          auf eine Suchanfrage hin präsentiert wird, wirt-
Mit dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen              schaftliche Verflechtungen zwischen der Betreibe-
Gesetzbuchs (BGB) und des Einführungsgesetzes             rin oder dem Betreiber des Onlinemarktplatzes
zum BGB in Umsetzung der EU-Richtlinie zur                und der jeweiligen Anbieterin beziehungsweise
besseren Durchsetzung und Modernisierung der              dem jeweiligen Anbieter oder der Umstand, ob es
Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur           sich bei der Anbieterin oder dem Anbieter um eine
Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der              Unternehmerin oder einen Unternehmer oder um
Zuständigkeit für die Durchführung der Verord-            eine Verbraucherin oder einen Verbraucher
nung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministe-            handelt.
rium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
wird die Information von Verbraucherinnen und             Kategorie: laufend
Verbrauchern, die im Internet Verträge schließen,

              Dritter Gleichstellungsbericht der
              Bundesregierung zum Thema „Chancen von
              Frauen und Männern in der digitalen
              Wirtschaft“
Der Dritte Gleichstellungsbericht wurde am                (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
9. Juni 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet. Er         [HWR Berlin]) und der Stellungnahme der
befasst sich mit der Frage, wie die Digitalisierung       Bundesregierung hierzu. Das Gutachten umfasst
geschlechtergerecht gestaltet werden kann, um             101 Handlungsempfehlungen, die sich an Bund,
Frauen und Männern gleiche Verwirklichungs-               Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft
chancen zu bieten.                                        richten. Sie sollten im Rahmen der Bundesstiftung
                                                          Gleichstellung und in der nächsten Gleichstel-
Der Bericht besteht aus dem Gutachten einer               lungsstrategie aufgegriffen werden.
unabhängigen Sachverständigenkommission
unter Vorsitz von Professorin Aysel Yollu-Tok             Kategorie: erledigt

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