Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley

Die Seite wird erstellt Hans Ludwig
 
WEITER LESEN
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Valleyer
  45. Ausgabe
                  Gmoabladl
                   Informationen für Gemeindebürger
                                          Juni 2021

Foto: Lisa Gött
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
UFFALLEN …
A

                  Gemeindeblatt!
            ng im
 … mit Werbu
   h&m Druck GmbH · Gruber Straße 8 · 83626 Kreuzstraße/Valley
   Tel. 0 80 24 / 4 75 32 - 0 · Fax 0 80 24 / 4 75 32 - 10
   info@hm-digi.de · www.hm-digi.de
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Juni 2021

                               Sieh nur wie schön die Blumen blühn,
                                    sieh der Sonne erste strahlen,
                                  sieh auf der Wiese satt und grün,
                                 zwei Vöglein sich im Grase aalen.
                                 Ein Schmetterling so herrlich bunt,
                                 voll Freude durch die Lüfte flattert,
                                    so tut er seiner Freude kund,
                               ein Entenpaar gar fröhlich schnattert.
                                  Und ringsherum ein Blütenmeer,
                                 als ob der schönste Tag heute wär,
                              es Singen, die Vögel, von Fern und nah,
                             der Frühling, der Frühling er ist endlich da.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                         ich glaube wir alle         in der Mai-Sitzung über die Vergabe zu ent-
                         sehnen uns nach Blu-        scheiden.
                         men, Schmetterling
                                                     Ebenfalls in der Mai-Sitzung werden wir über
                         und Blütenmeer, nach
                                                     den gemeindlichen Haushalt beraten. Es war
                         Sonne und Wärme, um
                                                     einiges an Arbeit das Zahlenwerk zu erstellen,
                         gerade in dieser Zeit
                                                     die Arbeit hat sich gelohnt. Wir kommen in die-
                         mit einer positiven
                                                     sem Jahr gut durch diese schwierige Zeit. Die
                         Stimmung die Zukunft
                                                     Finanzplanung für die nächsten Jahre gehen
                         an zu gehen.
                                                     wir vorsichtig an. Ich bin überzeugt, dass wir
                         Unsere Landtagsprä-         die Auswirkungen der Pandemie im Haushalt
                         sidentin Ilse Aigner        erst noch zu spüren bekommen.
                         hat Anfang März ein
                                                     Wir hatten vor kurzem ein Fachbüro mit Immis-
Online Meeting einberufen, bei dem Staatsmi-
                                                     sionsmessungen im Gemeindegebiet beauf-
nister Thorsten Glauber und sämtliche Vertre-
                                                     tragt, diese Messungen werden wir im Abstand
ter die mit dem Lärmschutz an der A8 zu tun
                                                     von 5 Jahren wiederholen, um die Entwicklung
haben zugeschalten waren. Was mich nach
                                                     in diesem Bereich verfolgen zu können, ein Be-
dem Treffen sehr optimistisch stimmte war,
                                                     richt folgt im diesem Heft auf Seite 20.
dass es sowohl für Herrn Glauber wie auch für
Frau Aigner keine Alternativen zum aktiven           Im Rathaus fand eine Besprechung mit dem
Lärmschutz gibt, das gilt für die Zone III als       Zweckverband Kommunales Dienstleis-
auch für die Zone II. Ich regte in dieser Runde      tungszentrum Oberland (KDZ), und der Po-
an, man solle gerade in der Zone II die isolierte    lizeiinspektion Holzkirchen statt. Bei dieser
Sichtweise auf den Lärmschutz mal überden-           Besprechung fand eine Rückschau hinsichtlich
ken und das Ganz auch mal mit den Augen des          der Verkehrsmessungen im Jahr 2020 statt und
Wasserschutzes sehen. Gerade in der Zone II          es wurden die Messpunkte für das Jahr 2021
sind die Maßnahmen mit einem enormen Auf-            sowie die Priorität festgelegt. Ein Bericht dazu
wand verbunden.                                      folgt im Heft auf Seite 21.
Die Straßenbauarbeiten in der Hafnerstraße           Schöne Grüße, bleibt’s gsund!
kommen gut voran, wir liegen im Zeitplan, an
dieser Stelle ein „Dankeschön” an die Anwoh-         Ihr
ner die mit den einhergehenden Einschränkun-
gen sehr gut umgehen. Bei der Fellacherstraße        Bernhard Schäfer
läuft gerade die Ausschreibung. Angedacht ist        1. Bürgermeister

                                                                                            1
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Valleyer Gmoabladl                                                  Juni 2021

                                  METALLBAU
                                  BERNHARD KLAUS
                                  •   Vordächer
                                  •   Geländer aller Art             Meister-
                                  •   Terrassenüberdachungen         betrieb
                                  •   Sonderanfertigungen
    Schmidham 9 • 83626 Valley • Tel.: Ol 78 / 3 06 41 70 • metallbauklaus@web.de
                        www.metallbau-klaus-valley.de

    Getränkemarkt
    Martin Schima
    Heimdienst · Zeltverleih · Lotto
    Alpenblickstraße 2 · 83626 Valley
    Telefon: 0 80 24/47 73 189
    Fax: 0 80 24/47 43 539
    Mail: martin.schima@gmx.de

2
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Juni 2021

                                Gemeinde Valley
                                                                          4 77 34 - 0
                                                ley · Telefon: 0 80 24 /
                       Pfarrweg 1 · 83626 Val                inf o@ gem   ein de-valley.de
                                          34 - 199 · E-Mail:
                  Telefax: 0 80 24 / 4 77                                y-t ismus.de
                                                                            our
                                            de-valley.de · www.valle                         2105 01
                    Internet: www.gemein                        · Rai ba DE41 7016 9598 0000
                                           70 0430 3012 34
 Bankverb.: KSK   MB-Teg. DE79 7115 25
                                         Öffnungzeiten:                                  hauses
                                                               n ist der Zutritt des Rat
               Hy gie ne- und Sic her heitsauflagen einzuhalte
        Um die                                        barung möglich.
                              nur nach Terminverein
                                                             stunde:
                                 Bürgermeistersprech                     glich.
                                                      r Vereinbarung mö
                          De rzeit nur nach vorherige

1. Bürgermeister                                    Kämmerei, Steuern
Bernhard Schäfer                                    Heike Finsterbusch
bgm@gemeinde-valley.de                              Durchwahl: -101
                                                    finsterbusch@gemeinde-valley.de
Geschäftsleitung, Standesamt
Franz Huber                                         Kasse, Steuern
Durchwahl: -100                                     Karin Weiß
huber@gemeinde-valley.de                            Durchwahl: -102
                                                    weiss@gemeinde-valley.de
Bauamt
Karin Jaschke                                       Ordnungs-, Gewerbe- und
Durchwahl: -120                                     Einwohnermeldeamt
jaschke@gemeinde-valley.de                          Manuela Pöll
                                                    Durchwahl: -105
Bauamt, Standesamt
                                                    poell@gemeinde-valley.de
Edeltraud Stacheder
Durchwahl: -121                                     Hauptamt, Rente
stacheder@gemeinde-valley.de                        Doreen Impekoven
                                                    Durchwahl: -106
Bauamt, Personal, EDV
                                                    impekoven@gemeinde-valley.de
Sabine Weber
Durchwahl: -122                                     Gmoabladl
weber@gemeinde-valley.de                            gmoabladl@gemeinde-valley.de

Bauhof/Wasserwart                           Anton Dold                                0 80 24 / 24 40
		                                                                                 01 70 / 4 51 74 48
  Gerhard Probst                                                                  01 60 / 93 94 49 60
          Gemeindliches Trinkwasser: Gesamthärte 18,4 ° dH = Härtebereich HART
		                                                       wasserwerk@gemeinde-valley.eu
Kläranlage                            Martin Bichler                       0 80 24 / 10 32
		                 01 51 / 11 84 06 11
		klaerwerk@gemeinde-valley.eu
  Michael Riemesch 01 51 / 28 34 92 42
		klaeranlage@gemeinde-valley.eu

                                                                                               3
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Valleyer Gmoabladl                                                               Juni 2021

Wertstoffhof             Dalibor Miocevic, Am Höllgraben 2, 83626 Valley        01 51 / 17 75 39 41
                           Öffnungzeiten: Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr
                     Freitag 12.00 bis 17.00 Uhr • Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr
Müllabfuhr                                   Vivo KU                             0 80 24 / 90 38 - 0
                           Lochham, Valleyer Str. 60, 83627 Warngau
                          www.vivowarngau.de • info@vivowarngau.de         Fax 0 80 24 / 90 38 - 40
Wasserreferent                   Anton Huber, Sollach, 2. BGM                      0 80 24 / 55 11
Umweltreferent                             Florian Frei                         0 80 20 / 9 08 68 00
Jugendbeauftragte                      Johannes Schneider                       01 76 / 41 23 68 18
                                         Markus Nöscher
		jugend@gemeinde-valley.de
Seniorenbeauftragte Ursula Ransberger 0 80 20 / 12 85
Behindertenbeauftragter                   Johann Humer                              0 80 20 / 14 24
		                            01 70 / 4 91 52 85
		johann.humer@t-online.de
Kulturreferenten Verena Huber  0173/7864763
		vh@kulturvision-aktuell.de
 Kordula Killer 0 80 24 / 34 70
		kordula-killer@t-online.de
             Volksschule Valley (Grundschule Valley und Mittelschule Mangfalltal)
                                  Buchenweg 1, 83626 Valley                   0 80 24 / 16 58
		                                Fax: 0 80 24 / 4 81 14
Rektorin Anja Rettich		volksschule-valley@t-online.de
Hausmeister Johannes Weinzierl		                                                 0 80 24 / 47 51 02
		                                                                                01 75 / 3 20 61 28
Mittagsbetreuung		                                                              0 80 24 / 3 03 04 11
                                         Kinderstube:
Kinderstube Valley              Graf-Arco-Str. 6 D • 83626 Valley               0 80 24 / 3 03 09 69
		             01 51 / 42 52 96 23
		kinderstube@gemeinde-valley.de
                                          Kindergärten:
Felicitas Kindergarten           Graf-Arco-Str. 12 • 83626 Valley                  0 80 24 / 4 81 38
                   st-felicitas.unterdarching@kita.erzbistum-muenchen.de
Nikolaus Kindergarten        Bergstr. 5 a, 83626 Valley-Oberdarching                0 80 20 / 13 03
                       st-nikolaus.oberdarching@kita.erzbistum-muenchen.de Fax: 0 80 20 / 90 49 00
                                        Pfarrämter:
Kath. Pfarramt Unter- u. Oberdarching Graf-Arco-Str. 2, 83626 Valley                0 80 24 / 72 51
		                                             Fax: 0 80 24 / 47 68 93
		st-johann.baptist.unterdarching@ebmuc.de
		st-michael.oberdarching@ebmuc.de
Pater Michael De Koninck		 0 80 20 / 90 62 01 • midekopae@aol.com

4
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Juni 2021

Kath. Pfarramt Warngau         Am Bergfeld 7, 83627 Warngau                0 80 21 / 50 48 98 - 0
Pfarrer Gottfried Doll		                                           Fax: 0 80 21 / 50 48 98 - 20
(für Ortsteil Schmidham)		                             pv-warngau@erzbistum-muenchen.de
Kath. Pfarramt Helfendorf Kleinhelfendorf 25, 85653 Großhelfendorf               0 80 95 / 3 29
                                    (für Ortsteil Grub)                    Fax: 08095/871095
                            St-Emmeram.Helfendorf@ebmuc.de
Evangelisches Pfarramt Holzkirchen Haidstr. 3, 83607 Holzkirchen               0 80 24 / 9 29 29
		                                                                        Fax: 0 80 24 / 9 29 30
                            pfarramt.holzkirchen@elkb.de
AK-Sozialhelferkreis Valley        Renate Weindl                            0 80 24 / 6 08 29 99
AK-Asylhelfer Valley                   Gemeinde Valley                      0 80 24 / 4 77 34 - 0
                              ak-asylhelfer@gemeinde-valley.de              www.asyl-valley.de
                                 Feuerwehrkommandanten:
Federführender Kommandant              Martin Schima                             0 80 24 / 25 57
FFW Valley                              Martin Schima                            0 80 24 / 25 57
FFW Mitter-, Oberdarching              Bernhard Huber                        0 80 20 / 90 58 51
FFW Hohendilching                    Markus Schlagbauer                      0 80 24 / 30 37 60
Löschgruppe Schmidham               Johann Gschwendtner                     01 51 / 46 41 19 24
        Wichtige Notrufnummern:
Polizei		                                                                                   110
Feuerwehr, Notarzt, Rettung		                                                               112
Krisendienst – Psychiatrie		                                                 01 80 / 6 55 30 00
Ärztlicher Bereitschaftsdienst		                                                       116 117
Leitstelle Rosenheim		                                                       0 80 31 / 90 09 00
Giftnotruf		                                                                      0 89 / 1 92 40
Polizeiinspektion Holzkirchen		                                               0 80 24 / 90 74 - 0
Kreiskrankenhaus Agatharied		                                                  0 80 26 / 3 93 - 0
Atrium-Gesundheitszentrum (Münchner Str. 56 a, Holzkirchen)              0 80 24 / 30 33 - 10 10
Zahnarzt Dr. Alexander Bertram		                                                 0 80 24 / 25 22

                                                                                       5
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Valleyer Gmoabladl                                                        Juni 2021

 Sie können alle Protokolle auf                 2. Bekanntgabe nichtöffentlicher
                                                Entscheidungen nach Wegfall der
   www.gemeinde-valley.de                       Geheimhaltungspflicht
 Rubrik Gemeinderat Protokolle
                                               Auftragsvergabe Ingenieurleistung für Ver-
           einsehen.                           besserung des Hochwasserschutzes am
                                               Darchinger Dorfbach für Geotechnik und Um-
Ergebnisprotokoll                              weltplanungen
                                               Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auf-
über die öffentliche                           trag für die Ausschreibung Geotechnik und
                                               Umweltplanungen im Rahmen der Verbesse-
Sitzung des                                    rung des Hochwasserschutzes am Darchinger

Gemeinderates                                  Dorfbach (Gewässer III. Ordnung), einem Inge-
                                               nieurbüro, aus Weilheim, gemäß dem Nach-
am 09.02.2021 in der                           tragsangebot vom 09.11.2020 in Höhe von
                                               16.091,28 € brutto zu erteilen.
Mehrzweck­halle Unterdarching
                                               Zur Kenntnis genommen
 1. Genehmigung der Niederschrift über
 die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
                                                3. Bauantrag zur Anhebung und Quer-
 vom 15.12.2020
                                                giebeleinbau des östl. Gebäudeteils zum
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift     Einbau eines Kinderzimmers, Anbau einer
über die öffentliche Sitzung vom 15.12.2020.    Aussentreppe am best. Zweifamilienhaus,
                                                in 83626 Unterdarching, 1, Fl.Nr. 212/3,
Abstimmungsergebnis:                            Gemarkung Valley
Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
                                               Der Gemeinderat beschließt zum vorliegenden
                                               Bauantrag zur Anhebung und Quergiebelein-
                                               bau des östlichen Gebäudeteils, zum Einbau
                                               eines Kinderzimmers, Anbau einer Außen-
                                               treppe am bestehenden Zweifamilien-Wohn-
                                               haus in Unterdarching, Tannenweg 1, Fl.Nr.
                                               212/3, Gemarkung Valley sein Einvernehmen.
                                               Im Zuge der Nachverdichtung wird das ge-
                                               plante Bauvorhaben als positiv bewertet.
                                               Abstimmungsergebnis:
                                               Ja 16/Nein 0/Anwesend 16

                                                4. Bauantrag zum Neubau eines
                                                Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
                                                und Doppelgarage, Fl.Nr. 216/4,
                                                Gemarkung Valley, Unterdarching
                                               Der Gemeinderat beschließt zum vorliegenden
                                               Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhau-
                                               ses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
                                               in Unterdarching, Fl. Nr. 216/4, Gemarkung
                                               Valley sein Einvernehmen.
                                               Die Wandhöhe bezieht sich auf das natürliche
                                               Gelände.
                                               Emissionen und Immissionen aus der Landwirt-
                                               schaft sind ganzjährig zu dulden.

6
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Juni 2021

Abstimmungsergebnis:                               Abstimmungsergebnis:
Ja 16/Nein 0/Anwesend 16                           Ja 15/Nein 0/Anwesend 15
                                                   Abstimmungsvermerke:
 5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau
                                                   Ein Gemeinderatsmitglied hat zu Beginn die-
 eines Einfamilienhauses mit einer
                                                   ses Tagesordnungspunktes seinen Platz im
 Büroeinheit und einer Doppelgarage
                                                   Gemeinderat verlassen und in der Zuhörer-
 in Kreuzstraße, Fl.Nr. 3168,
 Gemarkung Föching                                 reihe einen Platz eingenommen.
                                                   Wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49
Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen-          GO hat ein Gemeinderatsmitglied an der Be-
den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau              ratung und Abstimmung zu diesem Tagesord-
eines Einfamilienhauses mit einer Büroeinheit      nungspunkt rechtmäßig nicht teilgenommen
und einer Doppelgarage in Kreuzstraße Fl.Nr.
3168, Gemarkung Föching das Einvernehmen            7. Unvorhergesehenes
zu erteilen.
                                                   Züge der Bayerischen Regionalbahn (BRB)
Abstimmungsergebnis:                               Ein Gemeinderatsmitglied sagt, dass die Bay-
Ja 0/Nein 16/Anwesend 16                           erische Regionalbahn (BRB) zwar in den Wo-
Abstimmungsvermerke:                               chenenden mehr Züge eingepflegt habe, aber
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist            diese alle nicht am Bahnhof Darching halten.
das Einvernehmen nicht erteilt.                    Erster Bürgermeister Schäfer erklärte nach
                                                   Rücksprache mit der BRB, dass das Fahrplanan-
                                                   gebot am Wochenende umgestellt wurde um
 6. Antrag zur Errichtung einer
                                                   den Ausflugsverkehr Richtung Bayrischzell und
 Photovoltaikanlage auf dem Grundstück
                                                   Tegernsee entsprechend erfüllen zu können.
 Fl.Nr. 3686 in Oberlaindern
                                                   Um das Angebot erfüllen zu können, musste
Der Gemeinderat Valley beschließt zum vor-         die Station Darching bei den Zwischentaktzü-
liegenden Antrag, zur Errichtung einer bo-         gen an Wochenenden einige Halteausfälle in
denaufgeständerten Photovoltaikanlage in           Kauf nehmen. Dafür sind an den Wochentagen
Oberlaindern, Fl.Nr. 3686, Gemarkung Valley        sogar mehr Zugfahrten am Nachmittag bzw.
sein Einvernehmen.                                 Abend, insgesamt zehn zusätzliche Zugfahrten
Das Vorhaben über die Nutzung erneuerbarer         in der Woche.
Energie wird im Gemeinderat als positiv be-        Der erste Bürgermeister erklärte, dass ihm die
wertet.                                            BRB mitgeteilt hat, dass zum nächsten Fahr-

         DEVK Versicherungsagentur Aichler

                Seit über 25 Jahren Ihr Versicherungspartner!

                           Gruber Str. 2a · 83626 Kreuzstraße/Valley
  Telefon: 0 80 24 / 9 27 70 · Telefax: 0 80 24 / 9 27 71 · E-Mail: Siegfried.Aichler@vtp.devk.de

                                                                                           7
Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
Valleyer Gmoabladl                                                             Juni 2021

planwechsel geschaut wird, die ausgefallenen       hilfe geben möchten und Fragen sicher beant-
Haltepunkte in Darching wieder zu ermögli-         worten und helfen können.
chen.                                              Meldet euch doch einfach über die E-Mail ju-
                                                   gend@gemeinde-valley.de bei uns mit Eurem
Zur Kenntnis genommen                              Anliegen und in welchen Fächern und Themen
                                                   wir helfen können.
 7.1 Unvorhergesehenes                             Wir setzen uns dann mit Euch in Kontakt.
Unterstützung beim Homeschooling durch die         Das Ganze findet aufgrund der aktuellen Lage
Jugendbeauftragten                                 leider nur via Skype, Zoom, Teams, etc. statt.
Die beiden Jugendbeauftragten haben sich           PS: Gerne darf die Gruppe der Helfer auch
Gedanken gemacht, wie man den Kindern beim         größer werden. Wer also Interesse und Zeit
Homeschooling helfen kann.                         hat zu unterstützen, kann sich gerne bei uns
Im Freundes- und Bekanntenkreis werden             melden.”
Leute zur Mithilfe bei der Nachhilfe aktiviert.    Zur Kenntnis genommen
Die Rektorin an der Grund- und Mittelschule
Valley wurde hierüber auch schon benachrich-
tigt.                                              Ergebnisprotokoll
Der erste Bürgermeister sagt abschließend,
dass die Unterstützung beim Homeschooling          über die öffentliche
durch die Jugendbeauftragten auch auf der
Homepage der Gemeinde durch nachstehen-
                                                   Sitzung des
den Text veröffentlicht ist:
„Als Jugendbeauftragte der Gemeinde Val-
                                                   Gemeinderates
ley möchten wir Euch, so gut es geht, gerne        am 02.03.2021 in der Mehr-
unterstützen, falls es Probleme in der Schule
                                                   zweckhalle Unterdarching
gibt. Dafür haben wir zunächst eine kleine
Gruppe an Leuten zusammengetrommelt, die            1. Genehmigung der Niederschrift über
Nachhilfe geben möchten und Fragen sicher           die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
beantworten und helfen können. Meldet euch          vom 09.02.2021
doch einfach über die E-Mail jugend@gemein-
de-valley.de bei uns mit Eurem Anliegen und        Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift
in welchen Fächern und Themen wir helfen           über die öffentliche Sitzung vom 09.02.2021.
können.                                            Abstimmungsergebnis:
Liebe Eltern, liebe Kinder,                        Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
wir alle wissen, wie schwierig die Situation ge-
rade ist.                                           2. Bekanntgabe nichtöffentlicher
Die Corona Pandemie zwingt die Kinder leider        Entscheidungen nach Wegfall der
daheim zu bleiben, auf soziale Kontakte zu ver-     Geheimhaltungspflicht
zichten und die Schule nur noch daheim am PC
zu bewältigen.                                     Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine
Wir können uns vorstellen, dass es dem einen       nichtöffentlichen Entscheidungen nach Weg-
oder anderen Schüler/in schwerfällt, im Home-      fall der Geheimhaltungspflicht vor über die es
schooling mitzuhalten und Probleme in der          etwas zu berichten gibt.
Aufarbeitung des Schulstoffes bestehen.            Zur Kenntnis genommen
Als Jugendbeauftragte der Gemeinde Valley
möchten wir euch daher, so gut es geht, gerne       3. Schülerehrungen
unterstützen, falls es Probleme in der Schule
gibt.                                              Mit einem Geldgeschenk ehrt der erste Bürger-
Dafür haben wir zunächst eine kleine Gruppe        meister zwei Gemeindebürger, die mit einer
an Leuten zusammengetrommelt, die Nach-            „Eins” vor dem Komma abgeschlossen haben

8
Juni 2021

und wünschte ihnen für den weiteren Berufs-      Die Gemeinde Valley erlässt aufgrund der
und Lebensweg viel Freude und Erfolg.            §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB)
                                                 sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für
Bachlorabschluss                                 den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
Poppe, Johannes, Note: 1,70, Bioingenieurwesen
                                                                      §1
Berufsabschluss                                              Zu sichernde Planung
Epp, Kathleen, Note: 1,77, Kinderpflegerin
                                                 Der Gemeinderat der Gemeinde Valley hat in
Zur Kenntnis genommen                            seiner Sitzung am 02.03.2021 beschlossen,
                                                 im Gemeindeteil Oberlaindern „Am Marschall-
 4. 11. Änderung des Bebauungsplanes             feld” im Bereich des festgelegten Gewerbe-
 Nr. 10 „Am Marschallfeld”, Ortsteil             gebiets 2 des bestehenden Bebauungsplanes
 Oberlaindern; Aufstellungsbeschluss             Nr. 10 „Am Marschallfeld” die Bestimmung der
                                                 zukünftigen Nutzung festzulegen.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung       Zur Sicherung der gemeindlichen Planung für
der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr.         dieses Gebiet wird eine Veränderungssperre
10„Am Marschallfeld” Ortsteil Oberlaindern       als Satzung erlassen.
gemäß § 2 BauGB.
                                                                     §2
Abstimmungsergebnis:                                     Räumlicher Geltungsbereich
Ja 16/Nein 0/Anwesend 16                         Die Veränderungssperre umfasst den Bereich
                                                 des festgelegten Gewerbegebiets 2 des be-
 5. Satzung über eine Veränderungssperre         stehenden Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Mar-
 nach §§ 14 ff BauGB für den räumlichen          schallfeld” im Gemeindeteil Oberlaindern, wie
 Geltungsbereich der in Aufstellung              es im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekenn-
 befindlichen 11. Änderung des                   zeichnet ist.
 Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Marschall-
                                                                   §3
 feld”, Ortsteil Oberlaindern;
                                                  Rechtswirkungen der Veränderungssperre
 Satzungsbeschluss
                                                 (1)	Im räumlichen Geltungsbereich der Verän-
Der Gemeinderat erlässt zur Sicherung der             derungssperre (§ 2) dürfen:
Bauleitplanung die nachstehend genannte          	1.	Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB
Veränderungssperre als Satzung.                           nicht durchgeführt und bauliche Anla-
Satzung                                                   gen nicht beseitigt werden; Vorhaben
                                                          im Sinne des § 29 BauGB sind:
über die Veränderungssperre für die 11. Än-           a)	Vorhaben, die die Errichtung, Änderung
derung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Mar-                oder Nutzungsänderung von baulichen
schallfeld” Ortsteil Oberlaindern                         Anlagen zum Inhalt haben, und

                                                                                       9
Valleyer Gmoabladl                                                               Juni 2021

     b)	
        A ufschüttungen und Abgrabungen           (2)	Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom
        größeren Umfangs, sowie Ausschach-             Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer
        tungen, Ablagerungen einschließlich            Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der
        Lagerstätten;                                  Zustellung der ersten Zurückstellung eines
                                                       Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene
2.	Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde          Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungs-
    Veränderungen der Grundstücke und bau-             sperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald
    lichen Anlagen, deren Veränderungen                und soweit der Bebauungsplan für das in §
    nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder             2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist.
    anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorge-
    nommen werden.                                Hinweis:
                                                  Dauert die Veränderungssperre länger als
     (2)	Wenn überwiegende öffentliche Be-       vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns
         lange nicht entgegenstehen, kann von     oder der ersten Zurückstellung des Bauge-
         der Veränderungssperre eine Aus-         suchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den
         nahme zugelassen werden.                 Betroffenen für den dadurch entstandenen
     (3)	
         Vorhaben, die vor Inkrafttreten der      Vermögensnachteil eine angemessene Ent-
         Veränderungssperre baurechtlich ge-      schädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1
         nehmigt worden sind, Vorhaben, von       Satz 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte
         denen die Gemeinde nach Maßgabe          kann die Entschädigung verlangen, wenn die
         des Bauordnungsrechts Kenntnis er-       im vorangegangenen Satz bezeichneten Ver-
         langt hat und mit deren Ausführung vor   mögensnachteile eingetreten sind. Er kann die
         dem Inkrafttreten der Veränderungs-      Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen,
         sperre hätte begonnen werden dürfen,     dass er die Leistung der Entschädigung bei der
                                                  Gemeinde Valley schriftlich beantragt (§ 18
         sowie Unterhaltungsarbeiten und die
                                                  Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).
         Fortführung einer bisher ausgeübten
                                                  Die Satzung über die Veränderungssperre kann
         Nutzung werden von der Verände-
                                                  im Rathaus Valley, Bauamt, Zi. Nr. 7 im 1. Stock,
         rungssperre nicht berührt.
                                                  Pfarrweg, 1, 83626 Valley während der übli-
                    §4                            chen Dienststunden nach Terminvereinbarung
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten der        eingesehen werden.
            Veränderungssperre                    Beschluss:
(1)	Die Satzung (Veränderungssperre) tritt am    Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der
     Tag der Bekanntmachung in Kraft.             Bauleitplanung die vorstehend genannte Ver-

10
Juni 2021

änderungssperre als Satzung zu erlassen und      deren Aufgabenbereich durch die Planung
ortsüblich durch Anschlag an allen gemeind-      berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
lichen Amtstafeln bekannt zu machen, sowie       aufzunehmen bzw. durchzuführen.
den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung,
samt Lageplanausschnitt zusätzlich im Internet   Abstimmungsergebnis:
unter www.gemeinde-valley.de/buergerser-         Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
vice/bekanntmachungen/amtliche-bekannt-
machungen zur Veröffentlichung einzustellen.      7. Antrag zur Aufhebung des Beschlusses
                                                  bezüglich der Verbreiterung und
Abstimmungsergebnis:                              Sanierung Fellacher Straßl
Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
                                                 Der Gemeinderat hat die nachfolgende chro-
 6. 6. vereinfachte Änderung des Bebau-          nologische Zusammenfassung über die Vor-
 ungsplanes Nr. 19 „Am Hoffeld” in Valley,       gehensweise bei der Straßenbaumaßname
 Fl. Nr. 56/57 u. 56/24, Gemarkung Valley;       Fellacher Straße (Gemeindeverbindungsstraße
 Durchführung der Beteil. der Öffentlich-        von Sollach nach Fellach) mit der Sitzungsein-
 keit, d. Behörden u. sonst. Träger              ladung erhalten.
 öffentlicher Belange; Billigungs- und           Sitzung vom 04.12.2018
 Auslegungsbeschluss                             Der Gemeinderat beschließt die Straßenbau-
Der Gemeinderat beschließt die Billigung und     maßnahmen mit oberster Priorität: Dilchinger
Auslegung der 6. Vereinfachten Änderung des      Straße, Fellacher Straße, Alpenblickstraße,
Bebauungsplanes Nr. 19 „Am Hoffeld” mit der      Schlossallee.
textlichen und zeichnerischen Änderung auf       Sitzung vom 05.02.2019
den Fl. Nrn. 56/57 und 56/24, Gemarkung Val-     Der erste Bürgermeister teilt mit, dass von
ley für den Neubau eines Einfamilienhauses.      den Grundstückanliegern der Gemeinde-
Der vom Architekturbüro ausgearbeitete und       verbindungsstraße von Sollach nach Fellach
vorliegende Entwurf über die 6. Vereinfachte     ein durchgehender Ausbau von 4,50 m be-
Änderung nach § 13 BauGB des Bebauungs-          fürwortet wird. Am 01.02.2019 fand eine
planes Nr. 19 „Am Hoffeld” in Valley samt        Zusammenkunft mit den betroffenen Grund-
Lageplan ist auszulegen und die Verfahren        stückseigentümern und Herrn Ingenieur im
– Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.      Rathaus statt. Mit dem zweiten Bürgermeister
2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden       Anton Huber wurden die erforderlichen Grund-
und sonstigen Träger öffentlicher Belange        stücksabtretungen vor Ort mit den Grund-

                                                                                      11
Valleyer Gmoabladl                                                            Juni 2021

stückseigentümern angeschaut. Es wurde eine      Der Zustand der Straße muss verbessert wer-
sehr zielorientierte Lösung gefunden. Die Pla-   den. Es wurden verschiedene Maßnahmen
nung durch das Ingenieurbüro wird mit der Re-    vom Ingenieurbüro vorgestellt, ein Ausbau im
gierung von Oberbayern abgesprochen, damit       Bestand würde nicht gefördert und kommt na-
der vorzeitige Baubeginn erfolgen kann.          hezu genau so teuer wie ein geförderter Aus-
                                                 bau auf 4,50 m.
Sitzung vom 26.02.2019
                                                 Der Ausbau wurde im Vorfeld mit den Solla-
Das Ingenieurbüro stellt die Kostenschätzun-
                                                 chern und Dilchingern abgesprochen. Es wäre
gen für die Maßnahmen: Dilchinger Straße
                                                 nicht vermittelbar, wenn dieser jetzt so nicht
Nord, Alpenblickstraße, Schlossallee, Weg zum
                                                 durchgeführt werden würde.
Wasserschloss, Heerder Weg und Fellacher
                                                 Straßenbaumaßnahmen sind eine Investition
Straße vor.
Der Gemeinderat stimmt den Straßenbaumaß-        in die Zukunft. Die Straße muss dann für die
nahmen für 2019 gemäß der aufgezeigten           nächsten 25 -30 Jahre den Anforderungen ent-
Liste zu.                                        sprechen. Bei einem Ausbau auf 4,50 m ist ein
Am 24.02.2020 wurde bei der Regierung von        gefahrenloser Begegnungsverkehr mit einem
Oberbayern der Antrag auf Zuwendung nach         Kfz gewährleistet, an Fußgängern und Radfah-
Art. 13c BayFAG gestellt, sowie der Antrag auf   rern kann gefahrenlos vorbeigefahren werden.
vorzeitigen Vorhabenbeginn.                      Dies ist in der jetzigen Situation nicht möglich.
Am 09.06.2020 kam von der Regierung das OK       Die Straße ist als Gemeindeverbindungsstraße
für die Zuwendung und den vorzeitigen Vor-       eingestuft und muss auch entsprechend be-
habenbeginn.                                     nutzbar sein. Es ist eine Pflichtaufgabe der Ge-
Geschätzte Baukosten ca. 1.676 000 €, Zuwen-     meinden für eine sichere Verkehrsteilnahme
dung ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.      zu sorgen und die Infrastruktur entsprechend
Von den Grundstückeigentümern entlang der        Instand zu halten.
Fellacher Straße wurden bereits die schriftli-   Finanziell ist der Ausbau 2021 kein Problem.
chen Einwilligungen zur Grundabtretung ein-      Im Haushalt sind die entsprechenden Mittel
geholt.                                          eingestellt.

Sitzung vom 03.03.2020                           Beratung, Meinungsäußerungen und Diskus-
Auftragsvergabe für Bestandsuntersuchung in      sion im Gemeinderat
der Fellacher Straße laut Angebot vom Ingeni-    Positive Meinungsäußerungen zur Sanierung
eurbüro in Höhe von 15 879,48 € brutto.          des Fellacher Straßl
                                                 Es gibt keine wesentlichen Erkenntnisse den
Sitzung vom 14.07.2020                           alten Beschluss aufzuheben.
Der Gemeinderat beschließt nach ausreichen-      Ökonomisch und ökologisch ist es sinnvoll
der Beratung und Diskussion die Straßenbau-      die Straße zu sanieren, insbesondere die Be-
arbeiten für die Fellacher Straße im Jahr 2020   wohner in Sollach und Hohendilching nutzen
nicht durchzuführen. Aufgrund der Corna Pan-     diese Gemeindeverbindungsstraße nach Holz-
demie will man erst die finanziellen Auswir-
                                                 kirchen. Bei der Fahrt nach Holzkirchen über
kungen abwarten.
                                                 Unterdarching und Laindern oder über Kreuz-
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wer-
                                                 straße ist die einfache Fahrt um zwei Kilometer
den die Straßenbauarbeiten nicht 2020 durch-
                                                 länger.
geführt, sondern im Jahr 2021.
                                                 Es wurden die Grundstücksverhandlungen
FAZIT:                                           bereits durchgeführt und Abholzungen vorge-
Es gibt einen gültigen Gemeinderatsbeschluss     nommen. Die Gemeinde sollte schon ein ver-
vom 04.12.2018 in dem die Maßnahme be-           lässlicher Partner sein. Die Landwirte fragen
schlossen wurde. Es sind mittlerweile auch       wie es weitergeht.
Kosten aufgelaufen, Ingenieursleistungen, Bo-    Eine schmale Straße ist für jeden Verkehrsteil-
denbeprobungen. Für die benötigten Grund-        nehmer gefährlicher. Je breiter die Straße aus-
stücksabtretungen wurden Einwilligungen          geführt wird um so sicherer ist diese für den
unterzeichnet.                                   Verkehrsteilnehmer. Man sollte eben schon

12
Juni 2021

einen zukunftsfähigen Ausbau realisieren, so      Abschließend teilt die Antragstellerin mit, dass
wie er bisher geplant war, da die Fahrzeuge       es ihr wichtig war, auf den Flächenverbrauch
auch breiter werden.                              hinzuweisen.
Der Baumaßnahme sollte zugestimmt werden,
                                                  Beschluss:
weil diese schon zu weit fortgeschritten ist.
                                                  Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung
Negative Meinungsäußerungen zur Sanierung         zum Antrag zur Aufhebung des Beschlusses
des Fellacher Straßl                              bezüglich der Verbreiterung und Sanierung
Der Flächenverbrauch wird moniert.                des „Fellacher Straßl”.
Die Straße von Sollach nach Fellach sei eine
                                                  Abstimmungsergebnis:
Nebenstraße. Es sollte gerade in Zeiten von
                                                  Ja 2/Nein 14/Anwesend 16
Corona nachgedacht werden ob der Ausbau
wirklich sinnvoll ist.                            Anmerkung:
Eine ausgebaute Straße verleite zum Rasen.        Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist
Es wird in Zukunft mehr Verkehr nach Fellach      der Antrag abgelehnt.
geleitet.
Fellach ist für diesen verstärkten Durchgangs-     8. Bauantrag zum Neubau eines Ein-
verkehr nicht geeignet.                            familienhauses mit Einliegerwohnung
Der Bestand sollte erhalten werden. Es soll-       und Gewerbeeinheit, Kreuzstraße, Fl. Nr.
ten Ausweichstellen vorgesehen werden. Die         3133/12, Parzelle 5, Gemarkung Föching
Fahrzeuge müssen dann anhalten und langsam
                                                  Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung
fahren.
                                                  zum vorliegenden Bauantrag, zum Neubau
Thema Radweg                                      eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Das Thema Radweg wird angesprochen. Es ist        und Gewerbeeinheit in Kreuzstraße, Parzelle 5,
jedoch nicht Gegenstand des Antrages.             Fl. Nr. 3133/12, Gemarkung Föching im Frei-
Die Planung und der Bau eines Radweges            stellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zu er-
wurde nicht berücksichtigt. Für einen Radweg      teilen.
würde zusätzlich ein durchgängiger Grund-
                                                  Abstimmungsergebnis:
stücksstreifen von 3,50 m benötigt. Auch fi-
                                                  Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
nanziell wäre es nicht darstellbar.
Eine schmale Straße ist für jeden Verkehrsteil-
                                                   9. Antrag zum Abbruch eines Bauern-
nehmer gefährlicher. Bei einer Straßenbreite
                                                   hauses und Neubau eines Mehrfamilien-
von 4,50 m ist ein reibungsloser Begegnungs-
                                                   hauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 139/3,
verkehr möglich, ebenso ein gefahrloses vor-
                                                   Gemarkung Valley
beifahren an Radfahrern. Man sollte eben
schon einen zukunftsfähigen Ausbau realisie-      Der Gemeinderat beschließt zum vorliegenden
ren, so wie er bisher geplant war.                Bauantrag, zum Abbruch eines Bauernhauses

             Meisterbetrieb im Vulkaniseur- und Kfz-Handwerk
                        GE R H A R D H E I M E RER
                           Reifen & KFZ-Service aller Fabrikate
                           Agrar, LKW, Motorradreifen
                           Reifenreparaturen alle Bereiche
                           HU + AU Service
                 Am Teufelsgraben 2      Tel. 0 80 24/1519        www.reifen-heimerer.de
                 83624 Otterfing         Fax 0 80 24/4 74 99 51   service@reifen-heimerer.de

                                                                                         13
Valleyer Gmoabladl                                                         Juni 2021

und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit        bestehenden Einfamilienhauses durch Einbau
Doppelgarage in Unterdarching, Fl.Nr. 139/3,   einer Steuerkanzlei und Anbau einer Aussen-
Gemarkung Valley sein Einvernehmen zu er-      treppe in Kreuzstraße, Gruber Str. 10, Fl.Nr.
teilen.                                        3133/2, Gemarkung Föching, sein Einverneh-
Im Zuge der Nachverdichtung wird das Bauvor-   men.
haben als positiv bewertet.                    Abstimmungsergebnis:
Die Höhenfestlegung muss vor Ort erfolgen.     Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
Abstimmungsergebnis:
Ja 15/Nein 0/Anwesend 16                        11. Antrag zum Neubau von zwei Doppel-
                                                haushälften mit je einer Garage und einem
Abstimmungsvermerke:                            Stellplatz, Fl. Nr. 995/7, Mitterdarching,
Ein Gemeinderatsmitglied hat bei diesem         Gemarkung Valley
Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO auf-
grund persönlicher Beteiligung (Verwandt-      Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen-
schaftsverhältnis) mit dem Antragsteller an    den Bauantrag, zum Neubau von zwei Dop-
beiden Abstimmungen nicht teilgenommen.        pelhaushälften mit je einer Garage und einem
                                               Stellplatz in Mitterdarching, Fl.Nr. 995/7, Ge-
                                               markung Valley, sein Einvernehmen zu ertei-
 10. Antrag auf Teilnutzungsänderung des
                                               len.
 best. Einfamilienhauses durch Einbau
 einer Steuerkanzlei und Anbau einer Aus-      Abstimmungsergebnis:
 sentreppe in Kreuzstrasse, Fl.Nr. 3133/2,     Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
 Gemarkung Föching
                                                12. Örtliche Rechnungsprüfung;
Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen-
                                                Feststellung und Entlastung der
den Bauantrag, zur Teilnutzungsänderung des
                                                Jahresrechnung 201
                                               Die Jahresrechnung 2019 mit Rechenschafts-
                                               bericht wurde in der Gemeinderatssitzung am
                                               28.04.2020 bekanntgegeben.
                                               Am 20.10.2020 hat die örtliche Prüfung der
                                               Jahresrechnung 2019 stattgefunden.
                                               Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsaus-
                                               schusses, Herr Zweiter Bürgermeister Anton
                                               Huber verliest den Prüfbericht.
                                               Die Jahresrechnung 2019 wird gemäß Artikel
                                               102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO) wie folgt
                                               festgestellt:
                                               a) Verwaltungshaushalt
                                               bereinigte Soll-Einnahmen      9.675.915,67 €
                                               bereinigte Soll-Ausgaben       9.675.915,67 €
                                               b) Vermögenshaushalt
                                               bereinigte Soll-Einnahmen      6.364.470,23 €
                                               bereinigte Soll-Ausgaben       6.364.470,23 €
                                               Bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergaben
                                               sich keine Beanstandungen, es mussten le-
                                               diglich einige Erläuterungen zu verschiede-
                                               nen Vorgängen während der Prüfung gegeben
                                               werden.

14
Juni 2021

Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen gemäß Art. 66 GO i.V.m. § 8 Absatz 2 Nr. 2 c) der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat Valley vom Gemeinderat beschlossen werden, wenn sie
einen Betrag von 10.000 € überschreiten.

Bei folgenden Haushaltstellen wurde der Plan-    Abstimmungsergebnis:
ansatz um mehr als 10.000 € überschritten:       Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
Der Gemeinderat genehmigt den vorgetra-
                                                 Der Gemeinderat stellt nach Art. 102 Abs. 3
genen Prüfbericht über die am 20.10.2020
                                                 Gemeindeordnung die Jahresrechnung für das
stattgefundene örtliche Prüfung der Jahres-
                                                 Haushaltsjahr 2019 fest.
rechnung 2019.
                                                 Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
                                                 Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
                                                 Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres
Der Gemeinderat beschließt die nachträgli-
                                                 2019 erteilt der Gemeinderat den im Jahr
che Genehmigung von Überschreitungen der
                                                 2019 amtierenden Ersten Bürgermeister, Herrn
Haushaltsplanansätze und die Leistung über-
                                                 Andreas Hallmannsecker, Entlastung gemäß
bzw. außerplanmäßiger Ausgaben soweit nicht
                                                 Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.
bereits durch Einzelbeschluss erfolgt. Die De-
ckungsmittel nach Art. 66 GO wurden bereit-      Abstimmungsergebnis:
gestellt.                                        Ja 16/Nein 0/Anwesend 16

                                                                                    15
Valleyer Gmoabladl                                                            Juni 2021

                                                  men hat und somit auch nicht beurteilen kann
 13. Unvorhergesehenes
                                                  ob die Niederschrift den Tatsachen entspricht.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt der erste
                                                   2. Bekanntgabe nichtöffentlicher
Bürgermeister bekannt, dass keine Themen
                                                   Entscheidungen nach Wegfall der
vorliegen und es keine Informationen gibt,
über die es etwas zu berichten gibt.               Geheimhaltungspflicht
Aus dem Gemeinderat gibt es keine Wortmel-        1. Wasserleitungserneuerung in Unterlain-
dungen.                                           dern von der Hauptstraße weg
Zur Kenntnis genommen                             Für die Neuverlegung der Wasserleitung in
                                                  Unterlaindern hat das Ingenieurbüro, eine
                                                  Kostenberechnung anhand der Einheitspreise
Ergebnisprotokoll                                 der Wasserleitungsverlegung im Rahmen der

über die öffentliche                              Straßenbauarbeiten in der Hafnerstraße in
                                                  Unterdarching, welche durch eine Firma aus
Sitzung des                                       Ebersberg durchgeführt werden erstellt.
                                                  Die Kostenberechnung beträgt insgesamt
Gemeinderates                                     69.312,68 €.
                                                  Der erste Bürgermeister berichtet, dass es sich
am 23.03.2021 in der                              bei der erneuerungsbedürftigen Wasserlei-
                                                  tung noch um eine Gussleitung handelt und es
Mehrzweckhalle Unterdarching                      immer wieder zu Rohrbrüchen komme.
Der erste Bürgermeister stellt einen Antrag       Die neue Wasserleitung wird gegraben von der
zur Geschäftsordnung gemäß § 20 Abs. 3 auf        Holzkirchner Straße (Kreisstraße MB 15 ca. 150
Nichtbefassung des Tagesordnungspunktes           m Richtung Villa (Waldhausweg 3). Sie endet in
4 „Antrag zur Umnutzung und Neubau eines          etwa bei der letzten Wohnbebauung (Haus Nr.
ehemaligen Stadlbereiches in ein Mehrfamili-      36 A) ortsauswärts. Die alte Leitung Richtung
enhaus, Fl.Nr. 1973 und 2247/4, Gemarkung         Waldhausweg 3 wird stillgelegt.
Föching”.
                                                  2. Bundesfreiwilligendienst (BufDi-Stelle)
Der Gemeinderat beschließt, den Punkt 4 der       Wir haben beschlossen für die Grund- und Mit-
heutigen Sitzung von der Tagesordnung zu          telschule Valley für das kommende Schuljahr
nehmen.                                           21/22 eine Person für den Bundesfreiwilligen-
Abstimmungsergebnis:                              dienst auszuschreiben.
Ja 16/Nein 0/Anwesend 16                          Für die Klassen- und Fachlehrer, die Mittagsbe-
                                                  treuung sowie für die offene Ganztagsschule
 1. Genehmigung der Niederschrift über            ist der Bufdi eine große Hilfe. Besonders im
                                                  pädagogischen Bereich ist der Bufdi als Lern-
 die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
                                                  helfer als zusätzlicher Unterstützer im Fachun-
 vom 02.03.2021
                                                  terricht bzw. bei Projekten als Betreuer sehr
Der Gemeinderat genehmigt mit Einarbeitung        hilfreich.
der entsprechenden Ergänzungen wie im Sach-
                                                  Zur Kenntnis genommen
verhalt beschrieben, die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung vom 02.03.2021.
                                                   3. Antrag auf Errichtung eines Geräte-
Abstimmungsergebnis:                               schuppens, „Forstfeld”, OT Sollach,
Ja 15/Nein 0/Anwesend 16                           Fl.Nr. 1734, Gemarkung Föching
Abstimmungsvermerke:                              Der Gemeinderat beschließt zum Bauantrag
Ein Gemeinderatsmitglied hat sich rechtmäßig      für das Bauvorhaben „Errichtung eines Geräte-
der Stimme enthalten, da es an der öffentli-      schuppen zur Unterbringung von Gerätschaf-
chen Sitzung vom 02.03.2021 nicht teilgenom-      ten, Gebrauchsgegenständen, Werkzeug und

16
Juni 2021

Kiesmaterial für den gemeindlichen Wege-            Das Glockengeläut der Kirche im Dorf ist eben-
und Straßenbau, sowie für den Winterdienst          falls ganzjährig zu dulden.
insbesondere im nördlichen Gemeindebe-
                                                    Abstimmungsergebnis:
reich Valley” in Sollach, Forstfeld, Fl.Nr. 1734,
                                                    Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
Gemarkung Föching, Gemeinde Valley sein
Einvernehmen zu erteilen.
                                                     6. Antrag auf Anbau eines Außenzugangs
Abstimmungsergebnis:                                 an das best. Zweifamilienhaus, Ober-
Ja 15/Nein 1/Anwesend 16                             darching, Fl.Nr. 1664/1, Gemarkung Valley
                                                    Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen-
 4. Antrag zur Umnutzung und Neubau
                                                    den Bauantrag Oberdarching zum Anbau eines
 eines ehemaligen Stadelbereiches in
                                                    Außenzugangs an das bestehende Zweifamili-
 ein Mehrfamilienhaus, Fl.Nr. 1973
                                                    enhaus in Oberdarching, Fl.Nr. 1664/1, Gemar-
 u. 2247/4, Gemarkung Föching,                      kung Valley, sein Einvernehmen.
 83626 Valley
                                                    Abstimmungsergebnis:
Der Tagesordnungspunkt wird wie vom Ge-             Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
meinderat zu Beginn der öffentlichen Sitzung
beschlossen, in der heutigen Sitzung nicht be-
                                                     7. Bauantrag zum Neubau eines
handelt.
                                                     Wohnhauses, Mühlthal, Fl.Nr. 1585/1,
Zur Kenntnis genommen                                Gemarkung Valley
                                                    Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung
 5. Antrag zum Neubau eines Einfamilien-            zum vorliegenden Bauantrag, zum Neubau
 hauses mit Doppelgarage, Birkenweg,                eines Wohnhauses in Mühlthal, Fl. Nr. 1585/1,
 83626 Valley, Fl.Nr. 146, Gemarkung Valley
Der Gemeinderat beschließt zum Bauvorhaben
Unterdarching, für das Bauvorhaben „Neubau
eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage” in
Unterdarching, Birkenweg, Fl.Nr. 146, Gemar-
kung Valley sein Einvernehmen zu erteilen.
Das Landratsamt Miesbach soll eigenständig
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prü-
fen ob ein Gutachten hinsichtlich des Hoch-              Die neuen Valleyer Biere
wasserschutzes erforderlich ist. Sofern dies             sind auch im Handel und
erforderlich ist, muss die Kosten hierfür der          in Abholmärkten erhältlich.
Bauherr in vollem Umfang übernehmen.
                                                      Fragen Sie nach, wir freuen uns drüber.
Um Hochwasserschäden am Wohngebäude
und der Doppelgarage zu vermeiden sollte
das geplante Bauvorhaben auch entsprechend
den örtlichen Gegebenheiten hochwasseran-
gepasst errichtet werden.
Die Gemeinde Valley entledigt sich jeglicher
Regressansprüche bzgl. etwaiger Hochwasser-
schäden, welche durch Überschwemmung des
Darchinger Dorfbaches verursacht werden.
Der Abschluss einer Elementarschadensversi-
cherung wird empfohlen.
Emissionen und Immissionen aus der Landwirt-
schaft sind ganzjährig zu dulden.

                                                                                         17
Valleyer Gmoabladl                                                          Juni 2021

Gemarkung Valley im Freistellungsverfahren      Regressansprüche bzgl. etwaiger Hochwasser-
nach Art. 58 BayBO zu erteilen.                 schäden, welche durch Überschwemmung des
                                                Darchinger Dorfbaches verursacht werden.
Abstimmungsergebnis:                            Emissionen und Immissionen aus der Landwirt-
Ja 16/Nein 0/Anwesend 16                        schaft sind ganzjährig zu dulden.
                                                Unter Beachtung dieser Vorgaben erteilt der
 8. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau           Gemeinderat das Einvernehmen für die Bebau-
 von 3 Reihenwohnhäusern mit Garagen,           ung mit einem Doppelhaus.
 Fl.Nr. 143/1, Gemarkung Valley
                                                Abstimmungsergebnis:
1. Beschluss:                                   Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
Der Gemeinderat beschließt den Antrag auf
Vorbescheid zum Neubau von 3 Reihenwohn-         9. Bauantrag zum Neubau einer landwirt-
häusern mit Garagen, Fl.Nr. 143/1, Gemarkung     schaftlichen Maschinen- und Bergehalle
Valley zu genehmigen.                            mit Betriebsleiter- und Altenteilerwoh-
Abstimmungsergebnis:                             nung, Fl.Nr. 80/12, Gemarkung Valley
Ja 0/Nein 16/Anwesend 16                        Der Gemeinderat beschließt unter der Voraus-
Begründung: Die ortsplanerische Ausrichtung     setzung, dass das geplante Bauvorhaben pri-
des Reihenhauses ist nicht zu vertreten. Es     vilegiert ist, zum vorliegenden Bauantrag, zum
würde an dieser markanten Stelle der Holz-      Neubau einer landwirtschaftlichen Maschi-
                                                nen- und Bergehalle mit Betriebsleiter- und
kirchner Straße ein Querriegel mit Nord-Süd
                                                Altenteilerwohnung in Valley, Fl.Nr. 80/12,
Ausrichtung entstehen. Sehr kritisch wird das
                                                Gemarkung Valley, sein Einvernehmen zu er-
Heranrücken an die vorhandenen landwirt-
                                                teilen.
schaftlichen Stallungen gesehen.
                                                Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsvermerke:
                                                Ja 10/Nein 5/Anwesend 16
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das
Einvernehmen nicht erteilt.                     Abstimmungsvermerke:
                                                Ein Gemeinderatsmitglied hat bei diesem Ta-
2. Beschluss:
                                                gesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO aufgrund
Der Gemeinderat hält an dem gefassten Be-
                                                persönlicher Beteiligung (Verwandtschaftsver-
schuss vom 30.07.2019 in dem eine Dop-
                                                hältnis) an der Abstimmung nicht teilgenom-
pelhauslösung befürwortet wird fest. Die        men.
Firstausrichtung soll sich nach den vorhande-
nen Doppel- und Mehrfamilienhäusern rich-
                                                 10. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wege-
ten, Ost-West. Der Gemeinderat verweist auf
                                                 gesetz (BayStrWG); Straßenbenennung
das Schreiben vom 12.09.2019 das weiterhin
                                                 im erweiterten Mischgebiet Kreuzstraße,
die Meinung des Gemeinderats zum Ausdruck
                                                 Fl.Nr. 3133/12, Gemarkung Föching
bringt.
Die Höhenentwicklung soll sich an der vorhan-   Der Gemeinderat beschließt, für die Straße im
denen Bebauung orientieren                      neuen Mischgebiet im Gemeindeteil Kreuz-
Die Abstände zum Altbestand dürfen nicht ver-   straße den Straßennamen „Am alten Sägewerk”
ringert werden.                                 zu erteilen.
Für den neben angrenzenden Landwirtschafts-
                                                Abstimmungsergebnis:
betrieb auf der Fl.Nr. 143, Gemarkung Valley
                                                Ja 16/Nein 0/Anwesend 16
gibt es hinsichtlich der Immissionen einen
sogenannten Schutzanspruch auf Abstände.        Anmerkung:
Es darf durch den Neubau keine Verschlechte-    Aufgrund des einstimmigen Abstimmungser-
rung für den Landwirt eintreten.                gebnisses wurde über die beiden anderen vor-
Die Gemeinde Valley entledigt sich jeglicher    geschlagenen Straßennamensbezeichnungen

18
Juni 2021

„Altes Sägewerk” und „An dem alten Sägewerk”             sprach diesbezüglich an, man sollte mal eine
nicht abgestimmt.                                        andere Sichtweise auf die Lärmschutzmaßnah-
                                                         men anstreben. Bis jetzt standen sich Lärm-
 11. Unvorhergesehenes                                   schutz und Wasserschutz immer ablehnend
                                                         gegenüber. Man solle die Lärmschutzmaßnah-
Bericht des ersten Bürgermeisters zum Thema              men doch mal auch als Wasserschutzmaßnah-
„Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn”                    men sehen man hat jetzt die Gelegenheit den
Wie aus der Presse schon zu entnehmen war                Wasserschutz an der A8 im Zug des Lärmschut-
hat eine hochdekorierte Gesprächsrunde statt-            zes für die Zukunft neu aufzustellen. Was doch
gefunden. Von den politischen Seiten waren,              auch im Sinne der SWM sein müsste. Die vor-
Herr Staatsminister Thorsten Glauber, Frau               handenen Schutzmaßnahmen an der A8 sind
Landtagspräsidentin Ilse Aigner und unser                aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ich war
Landrat Olaf von Löwis zugeschaltet. Ich sage            einige Male vor Ort und habe mir diese ange-
jetzt mal von der fachlichen Seite haben Ver-            schaut. Ich bin mit Sicherheit kein Fachmann,
treter vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim,               aber ich bin der Meinung das könnte man ge-
LfU, Autobahn GmbH, Staatsministerium für                rade im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen sehr
Bauen, Wohnen, Verkehr, Staatsministerium                viel besser machen. Das war damals als man
für Umwelt und Verbraucherschutz und SWM                 diese Schutzmaßnahmen angebracht hatte
teilgenommen.                                            „Stand der Technik” aber aus heutiger Sicht
Diskussionsgrundlage war eine Stellungnahme              und für die Zukunft mit Sicherheit zu verbes-
des Wasserwirtschaftsamtes zu den geplanten              sern.
Lärmschutzmaßnahmen, durch die schwere                   Was ich auf dem Bildschirm unter den Teilneh-
und komplizierte Umsetzung der Vorgaben                  mern sah, war auch zustimmendes Kopfnicken
besonders in der Zone II wurde auch die Mög-             und es gab auch Meinungen, dass man das
lichkeit von passivem Lärmschutz angespro-               durchaus so sehen könne.
chen, wenn keine aktiven Maßnahmen möglich               Um mit den Maßnahmen nach nunmehr gut
seien. Dies wurde aber vom Staatsminister wie            10 Jahren endlich voran zu kommen stellte
auch von der Landtagspräsidentin nicht als Al-           man zur Diskussion, die Maßnahmen zu teilen
ternative in Erwägung gezogen, Sie sprachen              in Zone II und Zone III was zum Vorteil hätte,
sich ganz klar nur für einen aktiven Lärmschutz          dass man die Schutzmaßnahmen in der Zone III
aus, es ist zwar schwieriger aber machbar!               vorziehen könnte nach ausgiebiger und glaube
Ich machte klar, dass es für uns Valleyer nur            ich zielführender Diskussion verabredete man
aktive Schutzmaßnahmen geben könne und                   sich in dieser Runde sich im Herbst wieder zu

                        Massage Raum Valley
                             Zeit für meine Gesundheit - Zeit für mich
       Termine               ENDLICH darf ich Sie wieder verwöhnen im Massage Raum Valley!
      nur unter              Ich freue mich nach langer Lockdown Pause auf jeden, die sich nach diesem Jahr
     Vorbehalt               voll neuer Herausforderungen Zeit für sich und seine Gesundheit gönnt.
    der aktuellen            Jede Massage bei mir passe ich an Ihre Bedürfnisse an und ist somit eine echte Wohltat
                             für Körper, Geist und Seele. Rufen Sie mich an unter der Telefonnummer 01 75 / 24 55 162
       Corona-
                             oder schreiben Sie mir eine E-Mail: massage-raum@aol.com, ich berate Sie gerne.
     Regelung!               Besuchen Sie auch meine Homepage unter massage-raum.vpweb.de.
                             Ich freue mich auf Ihren Besuch bei mir!

  Martina Paßreiter • Massagepraktikerin seit 2010 • Lärchenstraße 2a • 83626 Unterdarching

                                                                                                            19
Valleyer Gmoabladl                                                              Juni 2021

treffen. Ich werde bis dahin nicht locker lassen   Summenbildung aller Anteile durchgeführt.
damit man beim nächsten Treffen entspre-           Dieses Ergebnis wird auf den für das betref-
chende Erfolge vermelden kann.                     fende Frequenzband gültigen Grenzwert bezo-
                                                   gen, so dass sich damit eine relative Immission
Beratung im Gemeinderat
                                                   in Prozent ergibt. Dieser Wert entspricht der
Aus dem Gemeinderat wird die Gesprächs-
                                                   aktuellen Anlagenauslastung zum Zeitpunkt
runde als positiv erachtet.
                                                   der Messung.
Während der Zeit des Überganges sollte schon
                                                   Zur Bewertung einer Funkimmission ist in
nochmal über kurzfristige Maßnahmen wie der
                                                   Deutschland die 26. Bundesimmissionsschutz-
Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempolimit)
                                                   verordnung (26. BImSchV), sowie die DIN VDE
nachgehakt werden.
                                                   0848 (neu: DIN EN 50413 von 08.2009) gültig.
Außerdem wird der Lärm bzgl. der Dehnungs-
                                                   Die genannte Verordnung stellt in Deutschland
fugen auf der Autobahnbrücke angesprochen.
                                                   die rechtliche Grundlage zur immissionstech-
Der Brief an Bundesverkehrsminister Andreas
                                                   nischen Zulassung funktechnischer Anlagen
Scheuer wurde bereits im vergangenen Herbst
                                                   dar. Die dort definierten Grenzwerte sind für
geschrieben und versandt. Eine Antwort steht
                                                   die verschiedenen Frequenzbereiche unter-
noch aus. Der erste Bürgermeister wird der
                                                   schiedlich definiert und sind bei der Bewer-
Sache nachgehen.
                                                   tung der Ergebnisse verwendet worden.
Dass alle an einem Tisch gesessen sind ist po-
                                                   Wenn, wie im vorliegenden Fall, bei mehreren
sitiv. Es war ein kluger Schachzug des ersten
                                                   Frequenzbändern eine Funkimmission vorhan-
Bürgermeisters, Wasser- und Lärmschutz zu
                                                   den ist werden die Einzelwerte der relativen
verbinden.
                                                   Immissionen mit einer quadratischen Sum-
Zur Kenntnis genommen                              menbildung zu einem Gesamtwert zusammen-
                                                   gefasst.

Funkmessungen                                      Es kann festgestellt werden, dass die Grenz­
                                                   werte nur zu einem sehr geringen Teil ausge-
Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Valley           schöpft werden. Auch unter Berücksichtigung
sollte die derzeitige Funkimmission durch eine     des ungünstigsten Falles, d.h. es wären alle
Messung festgestellt und den Ergebnissen           Teilnehmerkanäle des Mobilfunks gleichzei-
einer früheren Messung von 2015 gegenüber          tig mit voller Leistung in Betrieb, würden die
gestellt werden. Dabei wurden die alten Mess­      Messwerte nur geringfügig höher liegen.
positionen verwendet. Diese 7 Messpunkte           Erst wenn sich die relative Immission eine Pro-
sind über das Gemeindegebiet Valley verteilt.      zentangabe von 100 % annähert, wäre eine
Die Messungen wurden mit dem kalibrier-            kritische Situation erreicht. Die Bandbreite der
                                                   Messung an den 7 Messpunkten geht von 0,22
ten Spektrumanalysator SRM3006 mit einer
                                                   % – 2,77%
orthogonalen Messantenne der Firma Narda
durchgeführt. Während der Messaktion               Fazit:
wurde festgestellt das in den verschiedenen        An den Messpunkten ergeben sich für die pro-
Frequenzbändern mehrere Funkanlagen/               zentuale Ausschöpfung der Grenzwerte mo-
Betreiber aktiv sind und damit auch deren Fel-     derate bis geringe Werte. Basierend auf den
dimmission vorhanden waren. Für die Messung        lokalen Messergebnissen der derzeitigen Situ-
wurde ein vereinfachtes Verfahren verwendet        ation kann der Anlagenausbau als unbedenk-
bei dem die gesamte Funkimmission eines be-        lich eingestuft werden.
stimmten Frequenzbereiches (GSM, LTE, UMTS)        Bedingt durch die niedrigen Immissionswerte
zum Zeitpunkt der Messung frequenzselektiv         im nördlichen Bereich des Gemeindegebietes
analysiert wird. Damit können einzelne Funk-       kann dort auf eine schlechte Mobilfunkversor-
netze und Kanäle separiert werden. Wenn            gung geschlossen werden.
mehrere Immissionsquellen vorhanden sind,          Der Gemeinderat hat zudem beschlossen,
wird bei der Auswertung der Messergebnisse         diese Messungen in fünfjährigen Rytmus zu
über ein Frequenzband per Software eine            wiederholen.

20
Juni 2021

Rückschnitt von                                Solche Anpflanzungen müssen daher regel-
                                               mäßig auf das erforderliche Maß zurück-
Bäumen und Hecken                              geschnitten werden. Die vorgeschriebenen
                                               Maße können dem Schaubild „Lichtraumprofil”
an Straßen, Geh- und                           entnommen werden.
                                               An Straßeneinmündungen und –kreuzungen
Radwegen                                       müssen Hecken, Sträucher und andere An-
                                               pflanzungen stets so niedrig gehalten werden,
Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen
                                               dass eine ausreichende Übersicht für die Kraft-
auf Grundstücken dürfen die Sicherheit des
                                               fahrer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen
Straßenverkehrs nicht behindern.
                                               dürfen nicht höher als 80 cm sein.
Eingeschränkte Sichtverhältnisse können
leicht zu Verletzungsgefahren für Fußgänger
sowie Beschädigungen an Fahrzeugen führen.
                                               Zweckverband
Ebenso ist darauf zu achten, dass keine Ver-
kehrszeichen und Straßenbeleuchtungen ver-
                                               Kommunales Dienst-
deckt werden.                                  leistungszentrum
                                               Oberland (KDZ)
                                               Am 24.03.2021 fand im Rathaus eine Bespre-
                                               chung mit Herrn Weiser vom Zweckverband
                                               Kommunales Dienstleistungszentrum Ober-
                                               land (KDZ), und Herrn Größwang von der Po-
                                               lizeiinspektion Holzkirchen statt. Bei dieser
                                               Besprechung fand eine Rückschau hinsichtlich
                                               der Verkehrsmessungen im Jahr 2020 statt und
                                               es wurden die Messpunkte für das Jahr 2021
                                               sowie die Priorität festgelegt.
                                               Im Gemeindegebiet haben 2020 44 Messun-
Lichtraumprofil – vorgeschriebene Maße für     gen stattgefunden es wurden 22080 Fahrzeu-
Rückschnitt von Bäumen und Hecken an Straßen   gen gemessen davon gab es 817 Verstöße was
                                                                     eine Beanstandungsquote
                                                                     von 4,20 % ergibt (2019,
                                                                     4,96 %).
                                                                     Bei den teilstationären
                                                                     Anlagen waren es 7 Mes-
                                                                     sungen diese Anlagen
                                                                     stehen entweder in Kreuz-
                                                                     straße oder Grub dort sind
                                                                     93319 Kfz gemessen wor-
                                                                     den, dabei gab es 2837
                                                                     Verstöße was eine Bean-
                                                                     standungsquote von 2,42
                                                                     % (2019 3,73 %) ergibt.
                                                                     Es wurde von allen be-
                                                                     teiligten ein positives
                                                                     Fazit gezogen die Bean-
                                                                     standungsquoten gehen
                                                                     zurück, was höchst war-
                                                                     scheinlich auch dazu

                                                                                      21
Sie können auch lesen