Valleyer Gmoabladl - Gemeinde Valley
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UFFALLEN … A Gemeindeblatt! ng im … mit Werbu h&m Druck GmbH · Gruber Straße 8 · 83626 Kreuzstraße/Valley Tel. 0 80 24 / 4 75 32 - 0 · Fax 0 80 24 / 4 75 32 - 10 info@hm-digi.de · www.hm-digi.de
Juni 2021 Sieh nur wie schön die Blumen blühn, sieh der Sonne erste strahlen, sieh auf der Wiese satt und grün, zwei Vöglein sich im Grase aalen. Ein Schmetterling so herrlich bunt, voll Freude durch die Lüfte flattert, so tut er seiner Freude kund, ein Entenpaar gar fröhlich schnattert. Und ringsherum ein Blütenmeer, als ob der schönste Tag heute wär, es Singen, die Vögel, von Fern und nah, der Frühling, der Frühling er ist endlich da. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich glaube wir alle in der Mai-Sitzung über die Vergabe zu ent- sehnen uns nach Blu- scheiden. men, Schmetterling Ebenfalls in der Mai-Sitzung werden wir über und Blütenmeer, nach den gemeindlichen Haushalt beraten. Es war Sonne und Wärme, um einiges an Arbeit das Zahlenwerk zu erstellen, gerade in dieser Zeit die Arbeit hat sich gelohnt. Wir kommen in die- mit einer positiven sem Jahr gut durch diese schwierige Zeit. Die Stimmung die Zukunft Finanzplanung für die nächsten Jahre gehen an zu gehen. wir vorsichtig an. Ich bin überzeugt, dass wir Unsere Landtagsprä- die Auswirkungen der Pandemie im Haushalt sidentin Ilse Aigner erst noch zu spüren bekommen. hat Anfang März ein Wir hatten vor kurzem ein Fachbüro mit Immis- Online Meeting einberufen, bei dem Staatsmi- sionsmessungen im Gemeindegebiet beauf- nister Thorsten Glauber und sämtliche Vertre- tragt, diese Messungen werden wir im Abstand ter die mit dem Lärmschutz an der A8 zu tun von 5 Jahren wiederholen, um die Entwicklung haben zugeschalten waren. Was mich nach in diesem Bereich verfolgen zu können, ein Be- dem Treffen sehr optimistisch stimmte war, richt folgt im diesem Heft auf Seite 20. dass es sowohl für Herrn Glauber wie auch für Frau Aigner keine Alternativen zum aktiven Im Rathaus fand eine Besprechung mit dem Lärmschutz gibt, das gilt für die Zone III als Zweckverband Kommunales Dienstleis- auch für die Zone II. Ich regte in dieser Runde tungszentrum Oberland (KDZ), und der Po- an, man solle gerade in der Zone II die isolierte lizeiinspektion Holzkirchen statt. Bei dieser Sichtweise auf den Lärmschutz mal überden- Besprechung fand eine Rückschau hinsichtlich ken und das Ganz auch mal mit den Augen des der Verkehrsmessungen im Jahr 2020 statt und Wasserschutzes sehen. Gerade in der Zone II es wurden die Messpunkte für das Jahr 2021 sind die Maßnahmen mit einem enormen Auf- sowie die Priorität festgelegt. Ein Bericht dazu wand verbunden. folgt im Heft auf Seite 21. Die Straßenbauarbeiten in der Hafnerstraße Schöne Grüße, bleibt’s gsund! kommen gut voran, wir liegen im Zeitplan, an dieser Stelle ein „Dankeschön” an die Anwoh- Ihr ner die mit den einhergehenden Einschränkun- gen sehr gut umgehen. Bei der Fellacherstraße Bernhard Schäfer läuft gerade die Ausschreibung. Angedacht ist 1. Bürgermeister 1
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 METALLBAU BERNHARD KLAUS • Vordächer • Geländer aller Art Meister- • Terrassenüberdachungen betrieb • Sonderanfertigungen Schmidham 9 • 83626 Valley • Tel.: Ol 78 / 3 06 41 70 • metallbauklaus@web.de www.metallbau-klaus-valley.de Getränkemarkt Martin Schima Heimdienst · Zeltverleih · Lotto Alpenblickstraße 2 · 83626 Valley Telefon: 0 80 24/47 73 189 Fax: 0 80 24/47 43 539 Mail: martin.schima@gmx.de 2
Juni 2021 Gemeinde Valley 4 77 34 - 0 ley · Telefon: 0 80 24 / Pfarrweg 1 · 83626 Val inf o@ gem ein de-valley.de 34 - 199 · E-Mail: Telefax: 0 80 24 / 4 77 y-t ismus.de our de-valley.de · www.valle 2105 01 Internet: www.gemein · Rai ba DE41 7016 9598 0000 70 0430 3012 34 Bankverb.: KSK MB-Teg. DE79 7115 25 Öffnungzeiten: hauses n ist der Zutritt des Rat Hy gie ne- und Sic her heitsauflagen einzuhalte Um die barung möglich. nur nach Terminverein stunde: Bürgermeistersprech glich. r Vereinbarung mö De rzeit nur nach vorherige 1. Bürgermeister Kämmerei, Steuern Bernhard Schäfer Heike Finsterbusch bgm@gemeinde-valley.de Durchwahl: -101 finsterbusch@gemeinde-valley.de Geschäftsleitung, Standesamt Franz Huber Kasse, Steuern Durchwahl: -100 Karin Weiß huber@gemeinde-valley.de Durchwahl: -102 weiss@gemeinde-valley.de Bauamt Karin Jaschke Ordnungs-, Gewerbe- und Durchwahl: -120 Einwohnermeldeamt jaschke@gemeinde-valley.de Manuela Pöll Durchwahl: -105 Bauamt, Standesamt poell@gemeinde-valley.de Edeltraud Stacheder Durchwahl: -121 Hauptamt, Rente stacheder@gemeinde-valley.de Doreen Impekoven Durchwahl: -106 Bauamt, Personal, EDV impekoven@gemeinde-valley.de Sabine Weber Durchwahl: -122 Gmoabladl weber@gemeinde-valley.de gmoabladl@gemeinde-valley.de Bauhof/Wasserwart Anton Dold 0 80 24 / 24 40 01 70 / 4 51 74 48 Gerhard Probst 01 60 / 93 94 49 60 Gemeindliches Trinkwasser: Gesamthärte 18,4 ° dH = Härtebereich HART wasserwerk@gemeinde-valley.eu Kläranlage Martin Bichler 0 80 24 / 10 32 01 51 / 11 84 06 11 klaerwerk@gemeinde-valley.eu Michael Riemesch 01 51 / 28 34 92 42 klaeranlage@gemeinde-valley.eu 3
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 Wertstoffhof Dalibor Miocevic, Am Höllgraben 2, 83626 Valley 01 51 / 17 75 39 41 Öffnungzeiten: Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 12.00 bis 17.00 Uhr • Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr Müllabfuhr Vivo KU 0 80 24 / 90 38 - 0 Lochham, Valleyer Str. 60, 83627 Warngau www.vivowarngau.de • info@vivowarngau.de Fax 0 80 24 / 90 38 - 40 Wasserreferent Anton Huber, Sollach, 2. BGM 0 80 24 / 55 11 Umweltreferent Florian Frei 0 80 20 / 9 08 68 00 Jugendbeauftragte Johannes Schneider 01 76 / 41 23 68 18 Markus Nöscher jugend@gemeinde-valley.de Seniorenbeauftragte Ursula Ransberger 0 80 20 / 12 85 Behindertenbeauftragter Johann Humer 0 80 20 / 14 24 01 70 / 4 91 52 85 johann.humer@t-online.de Kulturreferenten Verena Huber 0173/7864763 vh@kulturvision-aktuell.de Kordula Killer 0 80 24 / 34 70 kordula-killer@t-online.de Volksschule Valley (Grundschule Valley und Mittelschule Mangfalltal) Buchenweg 1, 83626 Valley 0 80 24 / 16 58 Fax: 0 80 24 / 4 81 14 Rektorin Anja Rettich volksschule-valley@t-online.de Hausmeister Johannes Weinzierl 0 80 24 / 47 51 02 01 75 / 3 20 61 28 Mittagsbetreuung 0 80 24 / 3 03 04 11 Kinderstube: Kinderstube Valley Graf-Arco-Str. 6 D • 83626 Valley 0 80 24 / 3 03 09 69 01 51 / 42 52 96 23 kinderstube@gemeinde-valley.de Kindergärten: Felicitas Kindergarten Graf-Arco-Str. 12 • 83626 Valley 0 80 24 / 4 81 38 st-felicitas.unterdarching@kita.erzbistum-muenchen.de Nikolaus Kindergarten Bergstr. 5 a, 83626 Valley-Oberdarching 0 80 20 / 13 03 st-nikolaus.oberdarching@kita.erzbistum-muenchen.de Fax: 0 80 20 / 90 49 00 Pfarrämter: Kath. Pfarramt Unter- u. Oberdarching Graf-Arco-Str. 2, 83626 Valley 0 80 24 / 72 51 Fax: 0 80 24 / 47 68 93 st-johann.baptist.unterdarching@ebmuc.de st-michael.oberdarching@ebmuc.de Pater Michael De Koninck 0 80 20 / 90 62 01 • midekopae@aol.com 4
Juni 2021 Kath. Pfarramt Warngau Am Bergfeld 7, 83627 Warngau 0 80 21 / 50 48 98 - 0 Pfarrer Gottfried Doll Fax: 0 80 21 / 50 48 98 - 20 (für Ortsteil Schmidham) pv-warngau@erzbistum-muenchen.de Kath. Pfarramt Helfendorf Kleinhelfendorf 25, 85653 Großhelfendorf 0 80 95 / 3 29 (für Ortsteil Grub) Fax: 08095/871095 St-Emmeram.Helfendorf@ebmuc.de Evangelisches Pfarramt Holzkirchen Haidstr. 3, 83607 Holzkirchen 0 80 24 / 9 29 29 Fax: 0 80 24 / 9 29 30 pfarramt.holzkirchen@elkb.de AK-Sozialhelferkreis Valley Renate Weindl 0 80 24 / 6 08 29 99 AK-Asylhelfer Valley Gemeinde Valley 0 80 24 / 4 77 34 - 0 ak-asylhelfer@gemeinde-valley.de www.asyl-valley.de Feuerwehrkommandanten: Federführender Kommandant Martin Schima 0 80 24 / 25 57 FFW Valley Martin Schima 0 80 24 / 25 57 FFW Mitter-, Oberdarching Bernhard Huber 0 80 20 / 90 58 51 FFW Hohendilching Markus Schlagbauer 0 80 24 / 30 37 60 Löschgruppe Schmidham Johann Gschwendtner 01 51 / 46 41 19 24 Wichtige Notrufnummern: Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettung 112 Krisendienst – Psychiatrie 01 80 / 6 55 30 00 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Leitstelle Rosenheim 0 80 31 / 90 09 00 Giftnotruf 0 89 / 1 92 40 Polizeiinspektion Holzkirchen 0 80 24 / 90 74 - 0 Kreiskrankenhaus Agatharied 0 80 26 / 3 93 - 0 Atrium-Gesundheitszentrum (Münchner Str. 56 a, Holzkirchen) 0 80 24 / 30 33 - 10 10 Zahnarzt Dr. Alexander Bertram 0 80 24 / 25 22 5
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 Sie können alle Protokolle auf 2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der www.gemeinde-valley.de Geheimhaltungspflicht Rubrik Gemeinderat Protokolle Auftragsvergabe Ingenieurleistung für Ver- einsehen. besserung des Hochwasserschutzes am Darchinger Dorfbach für Geotechnik und Um- Ergebnisprotokoll weltplanungen Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auf- über die öffentliche trag für die Ausschreibung Geotechnik und Umweltplanungen im Rahmen der Verbesse- Sitzung des rung des Hochwasserschutzes am Darchinger Gemeinderates Dorfbach (Gewässer III. Ordnung), einem Inge- nieurbüro, aus Weilheim, gemäß dem Nach- am 09.02.2021 in der tragsangebot vom 09.11.2020 in Höhe von 16.091,28 € brutto zu erteilen. Mehrzweckhalle Unterdarching Zur Kenntnis genommen 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates 3. Bauantrag zur Anhebung und Quer- vom 15.12.2020 giebeleinbau des östl. Gebäudeteils zum Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift Einbau eines Kinderzimmers, Anbau einer über die öffentliche Sitzung vom 15.12.2020. Aussentreppe am best. Zweifamilienhaus, in 83626 Unterdarching, 1, Fl.Nr. 212/3, Abstimmungsergebnis: Gemarkung Valley Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Der Gemeinderat beschließt zum vorliegenden Bauantrag zur Anhebung und Quergiebelein- bau des östlichen Gebäudeteils, zum Einbau eines Kinderzimmers, Anbau einer Außen- treppe am bestehenden Zweifamilien-Wohn- haus in Unterdarching, Tannenweg 1, Fl.Nr. 212/3, Gemarkung Valley sein Einvernehmen. Im Zuge der Nachverdichtung wird das ge- plante Bauvorhaben als positiv bewertet. Abstimmungsergebnis: Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 216/4, Gemarkung Valley, Unterdarching Der Gemeinderat beschließt zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhau- ses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Unterdarching, Fl. Nr. 216/4, Gemarkung Valley sein Einvernehmen. Die Wandhöhe bezieht sich auf das natürliche Gelände. Emissionen und Immissionen aus der Landwirt- schaft sind ganzjährig zu dulden. 6
Juni 2021 Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Ja 15/Nein 0/Anwesend 15 Abstimmungsvermerke: 5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau Ein Gemeinderatsmitglied hat zu Beginn die- eines Einfamilienhauses mit einer ses Tagesordnungspunktes seinen Platz im Büroeinheit und einer Doppelgarage Gemeinderat verlassen und in der Zuhörer- in Kreuzstraße, Fl.Nr. 3168, Gemarkung Föching reihe einen Platz eingenommen. Wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen- GO hat ein Gemeinderatsmitglied an der Be- den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau ratung und Abstimmung zu diesem Tagesord- eines Einfamilienhauses mit einer Büroeinheit nungspunkt rechtmäßig nicht teilgenommen und einer Doppelgarage in Kreuzstraße Fl.Nr. 3168, Gemarkung Föching das Einvernehmen 7. Unvorhergesehenes zu erteilen. Züge der Bayerischen Regionalbahn (BRB) Abstimmungsergebnis: Ein Gemeinderatsmitglied sagt, dass die Bay- Ja 0/Nein 16/Anwesend 16 erische Regionalbahn (BRB) zwar in den Wo- Abstimmungsvermerke: chenenden mehr Züge eingepflegt habe, aber Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist diese alle nicht am Bahnhof Darching halten. das Einvernehmen nicht erteilt. Erster Bürgermeister Schäfer erklärte nach Rücksprache mit der BRB, dass das Fahrplanan- gebot am Wochenende umgestellt wurde um 6. Antrag zur Errichtung einer den Ausflugsverkehr Richtung Bayrischzell und Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Tegernsee entsprechend erfüllen zu können. Fl.Nr. 3686 in Oberlaindern Um das Angebot erfüllen zu können, musste Der Gemeinderat Valley beschließt zum vor- die Station Darching bei den Zwischentaktzü- liegenden Antrag, zur Errichtung einer bo- gen an Wochenenden einige Halteausfälle in denaufgeständerten Photovoltaikanlage in Kauf nehmen. Dafür sind an den Wochentagen Oberlaindern, Fl.Nr. 3686, Gemarkung Valley sogar mehr Zugfahrten am Nachmittag bzw. sein Einvernehmen. Abend, insgesamt zehn zusätzliche Zugfahrten Das Vorhaben über die Nutzung erneuerbarer in der Woche. Energie wird im Gemeinderat als positiv be- Der erste Bürgermeister erklärte, dass ihm die wertet. BRB mitgeteilt hat, dass zum nächsten Fahr- DEVK Versicherungsagentur Aichler Seit über 25 Jahren Ihr Versicherungspartner! Gruber Str. 2a · 83626 Kreuzstraße/Valley Telefon: 0 80 24 / 9 27 70 · Telefax: 0 80 24 / 9 27 71 · E-Mail: Siegfried.Aichler@vtp.devk.de 7
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 planwechsel geschaut wird, die ausgefallenen hilfe geben möchten und Fragen sicher beant- Haltepunkte in Darching wieder zu ermögli- worten und helfen können. chen. Meldet euch doch einfach über die E-Mail ju- gend@gemeinde-valley.de bei uns mit Eurem Zur Kenntnis genommen Anliegen und in welchen Fächern und Themen wir helfen können. 7.1 Unvorhergesehenes Wir setzen uns dann mit Euch in Kontakt. Unterstützung beim Homeschooling durch die Das Ganze findet aufgrund der aktuellen Lage Jugendbeauftragten leider nur via Skype, Zoom, Teams, etc. statt. Die beiden Jugendbeauftragten haben sich PS: Gerne darf die Gruppe der Helfer auch Gedanken gemacht, wie man den Kindern beim größer werden. Wer also Interesse und Zeit Homeschooling helfen kann. hat zu unterstützen, kann sich gerne bei uns Im Freundes- und Bekanntenkreis werden melden.” Leute zur Mithilfe bei der Nachhilfe aktiviert. Zur Kenntnis genommen Die Rektorin an der Grund- und Mittelschule Valley wurde hierüber auch schon benachrich- tigt. Ergebnisprotokoll Der erste Bürgermeister sagt abschließend, dass die Unterstützung beim Homeschooling über die öffentliche durch die Jugendbeauftragten auch auf der Homepage der Gemeinde durch nachstehen- Sitzung des den Text veröffentlicht ist: „Als Jugendbeauftragte der Gemeinde Val- Gemeinderates ley möchten wir Euch, so gut es geht, gerne am 02.03.2021 in der Mehr- unterstützen, falls es Probleme in der Schule zweckhalle Unterdarching gibt. Dafür haben wir zunächst eine kleine Gruppe an Leuten zusammengetrommelt, die 1. Genehmigung der Niederschrift über Nachhilfe geben möchten und Fragen sicher die öffentliche Sitzung des Gemeinderates beantworten und helfen können. Meldet euch vom 09.02.2021 doch einfach über die E-Mail jugend@gemein- de-valley.de bei uns mit Eurem Anliegen und Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift in welchen Fächern und Themen wir helfen über die öffentliche Sitzung vom 09.02.2021. können. Abstimmungsergebnis: Liebe Eltern, liebe Kinder, Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 wir alle wissen, wie schwierig die Situation ge- rade ist. 2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Die Corona Pandemie zwingt die Kinder leider Entscheidungen nach Wegfall der daheim zu bleiben, auf soziale Kontakte zu ver- Geheimhaltungspflicht zichten und die Schule nur noch daheim am PC zu bewältigen. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wir können uns vorstellen, dass es dem einen nichtöffentlichen Entscheidungen nach Weg- oder anderen Schüler/in schwerfällt, im Home- fall der Geheimhaltungspflicht vor über die es schooling mitzuhalten und Probleme in der etwas zu berichten gibt. Aufarbeitung des Schulstoffes bestehen. Zur Kenntnis genommen Als Jugendbeauftragte der Gemeinde Valley möchten wir euch daher, so gut es geht, gerne 3. Schülerehrungen unterstützen, falls es Probleme in der Schule gibt. Mit einem Geldgeschenk ehrt der erste Bürger- Dafür haben wir zunächst eine kleine Gruppe meister zwei Gemeindebürger, die mit einer an Leuten zusammengetrommelt, die Nach- „Eins” vor dem Komma abgeschlossen haben 8
Juni 2021 und wünschte ihnen für den weiteren Berufs- Die Gemeinde Valley erlässt aufgrund der und Lebensweg viel Freude und Erfolg. §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für Bachlorabschluss den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: Poppe, Johannes, Note: 1,70, Bioingenieurwesen §1 Berufsabschluss Zu sichernde Planung Epp, Kathleen, Note: 1,77, Kinderpflegerin Der Gemeinderat der Gemeinde Valley hat in Zur Kenntnis genommen seiner Sitzung am 02.03.2021 beschlossen, im Gemeindeteil Oberlaindern „Am Marschall- 4. 11. Änderung des Bebauungsplanes feld” im Bereich des festgelegten Gewerbe- Nr. 10 „Am Marschallfeld”, Ortsteil gebiets 2 des bestehenden Bebauungsplanes Oberlaindern; Aufstellungsbeschluss Nr. 10 „Am Marschallfeld” die Bestimmung der zukünftigen Nutzung festzulegen. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung Zur Sicherung der gemeindlichen Planung für der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. dieses Gebiet wird eine Veränderungssperre 10„Am Marschallfeld” Ortsteil Oberlaindern als Satzung erlassen. gemäß § 2 BauGB. §2 Abstimmungsergebnis: Räumlicher Geltungsbereich Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Die Veränderungssperre umfasst den Bereich des festgelegten Gewerbegebiets 2 des be- 5. Satzung über eine Veränderungssperre stehenden Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Mar- nach §§ 14 ff BauGB für den räumlichen schallfeld” im Gemeindeteil Oberlaindern, wie Geltungsbereich der in Aufstellung es im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekenn- befindlichen 11. Änderung des zeichnet ist. Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Marschall- §3 feld”, Ortsteil Oberlaindern; Rechtswirkungen der Veränderungssperre Satzungsbeschluss (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Verän- Der Gemeinderat erlässt zur Sicherung der derungssperre (§ 2) dürfen: Bauleitplanung die nachstehend genannte 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB Veränderungssperre als Satzung. nicht durchgeführt und bauliche Anla- Satzung gen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: über die Veränderungssperre für die 11. Än- a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung derung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Mar- oder Nutzungsänderung von baulichen schallfeld” Ortsteil Oberlaindern Anlagen zum Inhalt haben, und 9
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 b) A ufschüttungen und Abgrabungen (2) Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom größeren Umfangs, sowie Ausschach- Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer tungen, Ablagerungen einschließlich Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Lagerstätten; Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungs- Veränderungen der Grundstücke und bau- sperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald lichen Anlagen, deren Veränderungen und soweit der Bebauungsplan für das in § nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorge- nommen werden. Hinweis: Dauert die Veränderungssperre länger als (2) Wenn überwiegende öffentliche Be- vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns lange nicht entgegenstehen, kann von oder der ersten Zurückstellung des Bauge- der Veränderungssperre eine Aus- suchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den nahme zugelassen werden. Betroffenen für den dadurch entstandenen (3) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Vermögensnachteil eine angemessene Ent- Veränderungssperre baurechtlich ge- schädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 nehmigt worden sind, Vorhaben, von Satz 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte denen die Gemeinde nach Maßgabe kann die Entschädigung verlangen, wenn die des Bauordnungsrechts Kenntnis er- im vorangegangenen Satz bezeichneten Ver- langt hat und mit deren Ausführung vor mögensnachteile eingetreten sind. Er kann die dem Inkrafttreten der Veränderungs- Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, sperre hätte begonnen werden dürfen, dass er die Leistung der Entschädigung bei der Gemeinde Valley schriftlich beantragt (§ 18 sowie Unterhaltungsarbeiten und die Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB). Fortführung einer bisher ausgeübten Die Satzung über die Veränderungssperre kann Nutzung werden von der Verände- im Rathaus Valley, Bauamt, Zi. Nr. 7 im 1. Stock, rungssperre nicht berührt. Pfarrweg, 1, 83626 Valley während der übli- §4 chen Dienststunden nach Terminvereinbarung In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten der eingesehen werden. Veränderungssperre Beschluss: (1) Die Satzung (Veränderungssperre) tritt am Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der Tag der Bekanntmachung in Kraft. Bauleitplanung die vorstehend genannte Ver- 10
Juni 2021 änderungssperre als Satzung zu erlassen und deren Aufgabenbereich durch die Planung ortsüblich durch Anschlag an allen gemeind- berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB lichen Amtstafeln bekannt zu machen, sowie aufzunehmen bzw. durchzuführen. den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, samt Lageplanausschnitt zusätzlich im Internet Abstimmungsergebnis: unter www.gemeinde-valley.de/buergerser- Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 vice/bekanntmachungen/amtliche-bekannt- machungen zur Veröffentlichung einzustellen. 7. Antrag zur Aufhebung des Beschlusses bezüglich der Verbreiterung und Abstimmungsergebnis: Sanierung Fellacher Straßl Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Der Gemeinderat hat die nachfolgende chro- 6. 6. vereinfachte Änderung des Bebau- nologische Zusammenfassung über die Vor- ungsplanes Nr. 19 „Am Hoffeld” in Valley, gehensweise bei der Straßenbaumaßname Fl. Nr. 56/57 u. 56/24, Gemarkung Valley; Fellacher Straße (Gemeindeverbindungsstraße Durchführung der Beteil. der Öffentlich- von Sollach nach Fellach) mit der Sitzungsein- keit, d. Behörden u. sonst. Träger ladung erhalten. öffentlicher Belange; Billigungs- und Sitzung vom 04.12.2018 Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt die Straßenbau- Der Gemeinderat beschließt die Billigung und maßnahmen mit oberster Priorität: Dilchinger Auslegung der 6. Vereinfachten Änderung des Straße, Fellacher Straße, Alpenblickstraße, Bebauungsplanes Nr. 19 „Am Hoffeld” mit der Schlossallee. textlichen und zeichnerischen Änderung auf Sitzung vom 05.02.2019 den Fl. Nrn. 56/57 und 56/24, Gemarkung Val- Der erste Bürgermeister teilt mit, dass von ley für den Neubau eines Einfamilienhauses. den Grundstückanliegern der Gemeinde- Der vom Architekturbüro ausgearbeitete und verbindungsstraße von Sollach nach Fellach vorliegende Entwurf über die 6. Vereinfachte ein durchgehender Ausbau von 4,50 m be- Änderung nach § 13 BauGB des Bebauungs- fürwortet wird. Am 01.02.2019 fand eine planes Nr. 19 „Am Hoffeld” in Valley samt Zusammenkunft mit den betroffenen Grund- Lageplan ist auszulegen und die Verfahren stückseigentümern und Herrn Ingenieur im – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. Rathaus statt. Mit dem zweiten Bürgermeister 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden Anton Huber wurden die erforderlichen Grund- und sonstigen Träger öffentlicher Belange stücksabtretungen vor Ort mit den Grund- 11
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 stückseigentümern angeschaut. Es wurde eine Der Zustand der Straße muss verbessert wer- sehr zielorientierte Lösung gefunden. Die Pla- den. Es wurden verschiedene Maßnahmen nung durch das Ingenieurbüro wird mit der Re- vom Ingenieurbüro vorgestellt, ein Ausbau im gierung von Oberbayern abgesprochen, damit Bestand würde nicht gefördert und kommt na- der vorzeitige Baubeginn erfolgen kann. hezu genau so teuer wie ein geförderter Aus- bau auf 4,50 m. Sitzung vom 26.02.2019 Der Ausbau wurde im Vorfeld mit den Solla- Das Ingenieurbüro stellt die Kostenschätzun- chern und Dilchingern abgesprochen. Es wäre gen für die Maßnahmen: Dilchinger Straße nicht vermittelbar, wenn dieser jetzt so nicht Nord, Alpenblickstraße, Schlossallee, Weg zum durchgeführt werden würde. Wasserschloss, Heerder Weg und Fellacher Straßenbaumaßnahmen sind eine Investition Straße vor. Der Gemeinderat stimmt den Straßenbaumaß- in die Zukunft. Die Straße muss dann für die nahmen für 2019 gemäß der aufgezeigten nächsten 25 -30 Jahre den Anforderungen ent- Liste zu. sprechen. Bei einem Ausbau auf 4,50 m ist ein Am 24.02.2020 wurde bei der Regierung von gefahrenloser Begegnungsverkehr mit einem Oberbayern der Antrag auf Zuwendung nach Kfz gewährleistet, an Fußgängern und Radfah- Art. 13c BayFAG gestellt, sowie der Antrag auf rern kann gefahrenlos vorbeigefahren werden. vorzeitigen Vorhabenbeginn. Dies ist in der jetzigen Situation nicht möglich. Am 09.06.2020 kam von der Regierung das OK Die Straße ist als Gemeindeverbindungsstraße für die Zuwendung und den vorzeitigen Vor- eingestuft und muss auch entsprechend be- habenbeginn. nutzbar sein. Es ist eine Pflichtaufgabe der Ge- Geschätzte Baukosten ca. 1.676 000 €, Zuwen- meinden für eine sichere Verkehrsteilnahme dung ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. zu sorgen und die Infrastruktur entsprechend Von den Grundstückeigentümern entlang der Instand zu halten. Fellacher Straße wurden bereits die schriftli- Finanziell ist der Ausbau 2021 kein Problem. chen Einwilligungen zur Grundabtretung ein- Im Haushalt sind die entsprechenden Mittel geholt. eingestellt. Sitzung vom 03.03.2020 Beratung, Meinungsäußerungen und Diskus- Auftragsvergabe für Bestandsuntersuchung in sion im Gemeinderat der Fellacher Straße laut Angebot vom Ingeni- Positive Meinungsäußerungen zur Sanierung eurbüro in Höhe von 15 879,48 € brutto. des Fellacher Straßl Es gibt keine wesentlichen Erkenntnisse den Sitzung vom 14.07.2020 alten Beschluss aufzuheben. Der Gemeinderat beschließt nach ausreichen- Ökonomisch und ökologisch ist es sinnvoll der Beratung und Diskussion die Straßenbau- die Straße zu sanieren, insbesondere die Be- arbeiten für die Fellacher Straße im Jahr 2020 wohner in Sollach und Hohendilching nutzen nicht durchzuführen. Aufgrund der Corna Pan- diese Gemeindeverbindungsstraße nach Holz- demie will man erst die finanziellen Auswir- kirchen. Bei der Fahrt nach Holzkirchen über kungen abwarten. Unterdarching und Laindern oder über Kreuz- Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wer- straße ist die einfache Fahrt um zwei Kilometer den die Straßenbauarbeiten nicht 2020 durch- länger. geführt, sondern im Jahr 2021. Es wurden die Grundstücksverhandlungen FAZIT: bereits durchgeführt und Abholzungen vorge- Es gibt einen gültigen Gemeinderatsbeschluss nommen. Die Gemeinde sollte schon ein ver- vom 04.12.2018 in dem die Maßnahme be- lässlicher Partner sein. Die Landwirte fragen schlossen wurde. Es sind mittlerweile auch wie es weitergeht. Kosten aufgelaufen, Ingenieursleistungen, Bo- Eine schmale Straße ist für jeden Verkehrsteil- denbeprobungen. Für die benötigten Grund- nehmer gefährlicher. Je breiter die Straße aus- stücksabtretungen wurden Einwilligungen geführt wird um so sicherer ist diese für den unterzeichnet. Verkehrsteilnehmer. Man sollte eben schon 12
Juni 2021 einen zukunftsfähigen Ausbau realisieren, so Abschließend teilt die Antragstellerin mit, dass wie er bisher geplant war, da die Fahrzeuge es ihr wichtig war, auf den Flächenverbrauch auch breiter werden. hinzuweisen. Der Baumaßnahme sollte zugestimmt werden, Beschluss: weil diese schon zu weit fortgeschritten ist. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung Negative Meinungsäußerungen zur Sanierung zum Antrag zur Aufhebung des Beschlusses des Fellacher Straßl bezüglich der Verbreiterung und Sanierung Der Flächenverbrauch wird moniert. des „Fellacher Straßl”. Die Straße von Sollach nach Fellach sei eine Abstimmungsergebnis: Nebenstraße. Es sollte gerade in Zeiten von Ja 2/Nein 14/Anwesend 16 Corona nachgedacht werden ob der Ausbau wirklich sinnvoll ist. Anmerkung: Eine ausgebaute Straße verleite zum Rasen. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist Es wird in Zukunft mehr Verkehr nach Fellach der Antrag abgelehnt. geleitet. Fellach ist für diesen verstärkten Durchgangs- 8. Bauantrag zum Neubau eines Ein- verkehr nicht geeignet. familienhauses mit Einliegerwohnung Der Bestand sollte erhalten werden. Es soll- und Gewerbeeinheit, Kreuzstraße, Fl. Nr. ten Ausweichstellen vorgesehen werden. Die 3133/12, Parzelle 5, Gemarkung Föching Fahrzeuge müssen dann anhalten und langsam Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung fahren. zum vorliegenden Bauantrag, zum Neubau Thema Radweg eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Das Thema Radweg wird angesprochen. Es ist und Gewerbeeinheit in Kreuzstraße, Parzelle 5, jedoch nicht Gegenstand des Antrages. Fl. Nr. 3133/12, Gemarkung Föching im Frei- Die Planung und der Bau eines Radweges stellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zu er- wurde nicht berücksichtigt. Für einen Radweg teilen. würde zusätzlich ein durchgängiger Grund- Abstimmungsergebnis: stücksstreifen von 3,50 m benötigt. Auch fi- Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 nanziell wäre es nicht darstellbar. Eine schmale Straße ist für jeden Verkehrsteil- 9. Antrag zum Abbruch eines Bauern- nehmer gefährlicher. Bei einer Straßenbreite hauses und Neubau eines Mehrfamilien- von 4,50 m ist ein reibungsloser Begegnungs- hauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 139/3, verkehr möglich, ebenso ein gefahrloses vor- Gemarkung Valley beifahren an Radfahrern. Man sollte eben schon einen zukunftsfähigen Ausbau realisie- Der Gemeinderat beschließt zum vorliegenden ren, so wie er bisher geplant war. Bauantrag, zum Abbruch eines Bauernhauses Meisterbetrieb im Vulkaniseur- und Kfz-Handwerk GE R H A R D H E I M E RER Reifen & KFZ-Service aller Fabrikate Agrar, LKW, Motorradreifen Reifenreparaturen alle Bereiche HU + AU Service Am Teufelsgraben 2 Tel. 0 80 24/1519 www.reifen-heimerer.de 83624 Otterfing Fax 0 80 24/4 74 99 51 service@reifen-heimerer.de 13
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit bestehenden Einfamilienhauses durch Einbau Doppelgarage in Unterdarching, Fl.Nr. 139/3, einer Steuerkanzlei und Anbau einer Aussen- Gemarkung Valley sein Einvernehmen zu er- treppe in Kreuzstraße, Gruber Str. 10, Fl.Nr. teilen. 3133/2, Gemarkung Föching, sein Einverneh- Im Zuge der Nachverdichtung wird das Bauvor- men. haben als positiv bewertet. Abstimmungsergebnis: Die Höhenfestlegung muss vor Ort erfolgen. Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Abstimmungsergebnis: Ja 15/Nein 0/Anwesend 16 11. Antrag zum Neubau von zwei Doppel- haushälften mit je einer Garage und einem Abstimmungsvermerke: Stellplatz, Fl. Nr. 995/7, Mitterdarching, Ein Gemeinderatsmitglied hat bei diesem Gemarkung Valley Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO auf- grund persönlicher Beteiligung (Verwandt- Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen- schaftsverhältnis) mit dem Antragsteller an den Bauantrag, zum Neubau von zwei Dop- beiden Abstimmungen nicht teilgenommen. pelhaushälften mit je einer Garage und einem Stellplatz in Mitterdarching, Fl.Nr. 995/7, Ge- markung Valley, sein Einvernehmen zu ertei- 10. Antrag auf Teilnutzungsänderung des len. best. Einfamilienhauses durch Einbau einer Steuerkanzlei und Anbau einer Aus- Abstimmungsergebnis: sentreppe in Kreuzstrasse, Fl.Nr. 3133/2, Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Gemarkung Föching 12. Örtliche Rechnungsprüfung; Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen- Feststellung und Entlastung der den Bauantrag, zur Teilnutzungsänderung des Jahresrechnung 201 Die Jahresrechnung 2019 mit Rechenschafts- bericht wurde in der Gemeinderatssitzung am 28.04.2020 bekanntgegeben. Am 20.10.2020 hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 stattgefunden. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsaus- schusses, Herr Zweiter Bürgermeister Anton Huber verliest den Prüfbericht. Die Jahresrechnung 2019 wird gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO) wie folgt festgestellt: a) Verwaltungshaushalt bereinigte Soll-Einnahmen 9.675.915,67 € bereinigte Soll-Ausgaben 9.675.915,67 € b) Vermögenshaushalt bereinigte Soll-Einnahmen 6.364.470,23 € bereinigte Soll-Ausgaben 6.364.470,23 € Bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergaben sich keine Beanstandungen, es mussten le- diglich einige Erläuterungen zu verschiede- nen Vorgängen während der Prüfung gegeben werden. 14
Juni 2021 Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen gemäß Art. 66 GO i.V.m. § 8 Absatz 2 Nr. 2 c) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Valley vom Gemeinderat beschlossen werden, wenn sie einen Betrag von 10.000 € überschreiten. Bei folgenden Haushaltstellen wurde der Plan- Abstimmungsergebnis: ansatz um mehr als 10.000 € überschritten: Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Der Gemeinderat genehmigt den vorgetra- Der Gemeinderat stellt nach Art. 102 Abs. 3 genen Prüfbericht über die am 20.10.2020 Gemeindeordnung die Jahresrechnung für das stattgefundene örtliche Prüfung der Jahres- Haushaltsjahr 2019 fest. rechnung 2019. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres Der Gemeinderat beschließt die nachträgli- 2019 erteilt der Gemeinderat den im Jahr che Genehmigung von Überschreitungen der 2019 amtierenden Ersten Bürgermeister, Herrn Haushaltsplanansätze und die Leistung über- Andreas Hallmannsecker, Entlastung gemäß bzw. außerplanmäßiger Ausgaben soweit nicht Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung. bereits durch Einzelbeschluss erfolgt. Die De- ckungsmittel nach Art. 66 GO wurden bereit- Abstimmungsergebnis: gestellt. Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 15
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 men hat und somit auch nicht beurteilen kann 13. Unvorhergesehenes ob die Niederschrift den Tatsachen entspricht. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt der erste 2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Bürgermeister bekannt, dass keine Themen Entscheidungen nach Wegfall der vorliegen und es keine Informationen gibt, über die es etwas zu berichten gibt. Geheimhaltungspflicht Aus dem Gemeinderat gibt es keine Wortmel- 1. Wasserleitungserneuerung in Unterlain- dungen. dern von der Hauptstraße weg Zur Kenntnis genommen Für die Neuverlegung der Wasserleitung in Unterlaindern hat das Ingenieurbüro, eine Kostenberechnung anhand der Einheitspreise Ergebnisprotokoll der Wasserleitungsverlegung im Rahmen der über die öffentliche Straßenbauarbeiten in der Hafnerstraße in Unterdarching, welche durch eine Firma aus Sitzung des Ebersberg durchgeführt werden erstellt. Die Kostenberechnung beträgt insgesamt Gemeinderates 69.312,68 €. Der erste Bürgermeister berichtet, dass es sich am 23.03.2021 in der bei der erneuerungsbedürftigen Wasserlei- tung noch um eine Gussleitung handelt und es Mehrzweckhalle Unterdarching immer wieder zu Rohrbrüchen komme. Der erste Bürgermeister stellt einen Antrag Die neue Wasserleitung wird gegraben von der zur Geschäftsordnung gemäß § 20 Abs. 3 auf Holzkirchner Straße (Kreisstraße MB 15 ca. 150 Nichtbefassung des Tagesordnungspunktes m Richtung Villa (Waldhausweg 3). Sie endet in 4 „Antrag zur Umnutzung und Neubau eines etwa bei der letzten Wohnbebauung (Haus Nr. ehemaligen Stadlbereiches in ein Mehrfamili- 36 A) ortsauswärts. Die alte Leitung Richtung enhaus, Fl.Nr. 1973 und 2247/4, Gemarkung Waldhausweg 3 wird stillgelegt. Föching”. 2. Bundesfreiwilligendienst (BufDi-Stelle) Der Gemeinderat beschließt, den Punkt 4 der Wir haben beschlossen für die Grund- und Mit- heutigen Sitzung von der Tagesordnung zu telschule Valley für das kommende Schuljahr nehmen. 21/22 eine Person für den Bundesfreiwilligen- Abstimmungsergebnis: dienst auszuschreiben. Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Für die Klassen- und Fachlehrer, die Mittagsbe- treuung sowie für die offene Ganztagsschule 1. Genehmigung der Niederschrift über ist der Bufdi eine große Hilfe. Besonders im pädagogischen Bereich ist der Bufdi als Lern- die öffentliche Sitzung des Gemeinderates helfer als zusätzlicher Unterstützer im Fachun- vom 02.03.2021 terricht bzw. bei Projekten als Betreuer sehr Der Gemeinderat genehmigt mit Einarbeitung hilfreich. der entsprechenden Ergänzungen wie im Sach- Zur Kenntnis genommen verhalt beschrieben, die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 02.03.2021. 3. Antrag auf Errichtung eines Geräte- Abstimmungsergebnis: schuppens, „Forstfeld”, OT Sollach, Ja 15/Nein 0/Anwesend 16 Fl.Nr. 1734, Gemarkung Föching Abstimmungsvermerke: Der Gemeinderat beschließt zum Bauantrag Ein Gemeinderatsmitglied hat sich rechtmäßig für das Bauvorhaben „Errichtung eines Geräte- der Stimme enthalten, da es an der öffentli- schuppen zur Unterbringung von Gerätschaf- chen Sitzung vom 02.03.2021 nicht teilgenom- ten, Gebrauchsgegenständen, Werkzeug und 16
Juni 2021 Kiesmaterial für den gemeindlichen Wege- Das Glockengeläut der Kirche im Dorf ist eben- und Straßenbau, sowie für den Winterdienst falls ganzjährig zu dulden. insbesondere im nördlichen Gemeindebe- Abstimmungsergebnis: reich Valley” in Sollach, Forstfeld, Fl.Nr. 1734, Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Gemarkung Föching, Gemeinde Valley sein Einvernehmen zu erteilen. 6. Antrag auf Anbau eines Außenzugangs Abstimmungsergebnis: an das best. Zweifamilienhaus, Ober- Ja 15/Nein 1/Anwesend 16 darching, Fl.Nr. 1664/1, Gemarkung Valley Der Gemeinderat beschließt zum vorliegen- 4. Antrag zur Umnutzung und Neubau den Bauantrag Oberdarching zum Anbau eines eines ehemaligen Stadelbereiches in Außenzugangs an das bestehende Zweifamili- ein Mehrfamilienhaus, Fl.Nr. 1973 enhaus in Oberdarching, Fl.Nr. 1664/1, Gemar- u. 2247/4, Gemarkung Föching, kung Valley, sein Einvernehmen. 83626 Valley Abstimmungsergebnis: Der Tagesordnungspunkt wird wie vom Ge- Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 meinderat zu Beginn der öffentlichen Sitzung beschlossen, in der heutigen Sitzung nicht be- 7. Bauantrag zum Neubau eines handelt. Wohnhauses, Mühlthal, Fl.Nr. 1585/1, Zur Kenntnis genommen Gemarkung Valley Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung 5. Antrag zum Neubau eines Einfamilien- zum vorliegenden Bauantrag, zum Neubau hauses mit Doppelgarage, Birkenweg, eines Wohnhauses in Mühlthal, Fl. Nr. 1585/1, 83626 Valley, Fl.Nr. 146, Gemarkung Valley Der Gemeinderat beschließt zum Bauvorhaben Unterdarching, für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage” in Unterdarching, Birkenweg, Fl.Nr. 146, Gemar- kung Valley sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Miesbach soll eigenständig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prü- fen ob ein Gutachten hinsichtlich des Hoch- Die neuen Valleyer Biere wasserschutzes erforderlich ist. Sofern dies sind auch im Handel und erforderlich ist, muss die Kosten hierfür der in Abholmärkten erhältlich. Bauherr in vollem Umfang übernehmen. Fragen Sie nach, wir freuen uns drüber. Um Hochwasserschäden am Wohngebäude und der Doppelgarage zu vermeiden sollte das geplante Bauvorhaben auch entsprechend den örtlichen Gegebenheiten hochwasseran- gepasst errichtet werden. Die Gemeinde Valley entledigt sich jeglicher Regressansprüche bzgl. etwaiger Hochwasser- schäden, welche durch Überschwemmung des Darchinger Dorfbaches verursacht werden. Der Abschluss einer Elementarschadensversi- cherung wird empfohlen. Emissionen und Immissionen aus der Landwirt- schaft sind ganzjährig zu dulden. 17
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 Gemarkung Valley im Freistellungsverfahren Regressansprüche bzgl. etwaiger Hochwasser- nach Art. 58 BayBO zu erteilen. schäden, welche durch Überschwemmung des Darchinger Dorfbaches verursacht werden. Abstimmungsergebnis: Emissionen und Immissionen aus der Landwirt- Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 schaft sind ganzjährig zu dulden. Unter Beachtung dieser Vorgaben erteilt der 8. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau Gemeinderat das Einvernehmen für die Bebau- von 3 Reihenwohnhäusern mit Garagen, ung mit einem Doppelhaus. Fl.Nr. 143/1, Gemarkung Valley Abstimmungsergebnis: 1. Beschluss: Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 Der Gemeinderat beschließt den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 3 Reihenwohn- 9. Bauantrag zum Neubau einer landwirt- häusern mit Garagen, Fl.Nr. 143/1, Gemarkung schaftlichen Maschinen- und Bergehalle Valley zu genehmigen. mit Betriebsleiter- und Altenteilerwoh- Abstimmungsergebnis: nung, Fl.Nr. 80/12, Gemarkung Valley Ja 0/Nein 16/Anwesend 16 Der Gemeinderat beschließt unter der Voraus- Begründung: Die ortsplanerische Ausrichtung setzung, dass das geplante Bauvorhaben pri- des Reihenhauses ist nicht zu vertreten. Es vilegiert ist, zum vorliegenden Bauantrag, zum würde an dieser markanten Stelle der Holz- Neubau einer landwirtschaftlichen Maschi- nen- und Bergehalle mit Betriebsleiter- und kirchner Straße ein Querriegel mit Nord-Süd Altenteilerwohnung in Valley, Fl.Nr. 80/12, Ausrichtung entstehen. Sehr kritisch wird das Gemarkung Valley, sein Einvernehmen zu er- Heranrücken an die vorhandenen landwirt- teilen. schaftlichen Stallungen gesehen. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsvermerke: Ja 10/Nein 5/Anwesend 16 Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das Einvernehmen nicht erteilt. Abstimmungsvermerke: Ein Gemeinderatsmitglied hat bei diesem Ta- 2. Beschluss: gesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO aufgrund Der Gemeinderat hält an dem gefassten Be- persönlicher Beteiligung (Verwandtschaftsver- schuss vom 30.07.2019 in dem eine Dop- hältnis) an der Abstimmung nicht teilgenom- pelhauslösung befürwortet wird fest. Die men. Firstausrichtung soll sich nach den vorhande- nen Doppel- und Mehrfamilienhäusern rich- 10. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wege- ten, Ost-West. Der Gemeinderat verweist auf gesetz (BayStrWG); Straßenbenennung das Schreiben vom 12.09.2019 das weiterhin im erweiterten Mischgebiet Kreuzstraße, die Meinung des Gemeinderats zum Ausdruck Fl.Nr. 3133/12, Gemarkung Föching bringt. Die Höhenentwicklung soll sich an der vorhan- Der Gemeinderat beschließt, für die Straße im denen Bebauung orientieren neuen Mischgebiet im Gemeindeteil Kreuz- Die Abstände zum Altbestand dürfen nicht ver- straße den Straßennamen „Am alten Sägewerk” ringert werden. zu erteilen. Für den neben angrenzenden Landwirtschafts- Abstimmungsergebnis: betrieb auf der Fl.Nr. 143, Gemarkung Valley Ja 16/Nein 0/Anwesend 16 gibt es hinsichtlich der Immissionen einen sogenannten Schutzanspruch auf Abstände. Anmerkung: Es darf durch den Neubau keine Verschlechte- Aufgrund des einstimmigen Abstimmungser- rung für den Landwirt eintreten. gebnisses wurde über die beiden anderen vor- Die Gemeinde Valley entledigt sich jeglicher geschlagenen Straßennamensbezeichnungen 18
Juni 2021 „Altes Sägewerk” und „An dem alten Sägewerk” sprach diesbezüglich an, man sollte mal eine nicht abgestimmt. andere Sichtweise auf die Lärmschutzmaßnah- men anstreben. Bis jetzt standen sich Lärm- 11. Unvorhergesehenes schutz und Wasserschutz immer ablehnend gegenüber. Man solle die Lärmschutzmaßnah- Bericht des ersten Bürgermeisters zum Thema men doch mal auch als Wasserschutzmaßnah- „Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn” men sehen man hat jetzt die Gelegenheit den Wie aus der Presse schon zu entnehmen war Wasserschutz an der A8 im Zug des Lärmschut- hat eine hochdekorierte Gesprächsrunde statt- zes für die Zukunft neu aufzustellen. Was doch gefunden. Von den politischen Seiten waren, auch im Sinne der SWM sein müsste. Die vor- Herr Staatsminister Thorsten Glauber, Frau handenen Schutzmaßnahmen an der A8 sind Landtagspräsidentin Ilse Aigner und unser aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ich war Landrat Olaf von Löwis zugeschaltet. Ich sage einige Male vor Ort und habe mir diese ange- jetzt mal von der fachlichen Seite haben Ver- schaut. Ich bin mit Sicherheit kein Fachmann, treter vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, aber ich bin der Meinung das könnte man ge- LfU, Autobahn GmbH, Staatsministerium für rade im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen sehr Bauen, Wohnen, Verkehr, Staatsministerium viel besser machen. Das war damals als man für Umwelt und Verbraucherschutz und SWM diese Schutzmaßnahmen angebracht hatte teilgenommen. „Stand der Technik” aber aus heutiger Sicht Diskussionsgrundlage war eine Stellungnahme und für die Zukunft mit Sicherheit zu verbes- des Wasserwirtschaftsamtes zu den geplanten sern. Lärmschutzmaßnahmen, durch die schwere Was ich auf dem Bildschirm unter den Teilneh- und komplizierte Umsetzung der Vorgaben mern sah, war auch zustimmendes Kopfnicken besonders in der Zone II wurde auch die Mög- und es gab auch Meinungen, dass man das lichkeit von passivem Lärmschutz angespro- durchaus so sehen könne. chen, wenn keine aktiven Maßnahmen möglich Um mit den Maßnahmen nach nunmehr gut seien. Dies wurde aber vom Staatsminister wie 10 Jahren endlich voran zu kommen stellte auch von der Landtagspräsidentin nicht als Al- man zur Diskussion, die Maßnahmen zu teilen ternative in Erwägung gezogen, Sie sprachen in Zone II und Zone III was zum Vorteil hätte, sich ganz klar nur für einen aktiven Lärmschutz dass man die Schutzmaßnahmen in der Zone III aus, es ist zwar schwieriger aber machbar! vorziehen könnte nach ausgiebiger und glaube Ich machte klar, dass es für uns Valleyer nur ich zielführender Diskussion verabredete man aktive Schutzmaßnahmen geben könne und sich in dieser Runde sich im Herbst wieder zu Massage Raum Valley Zeit für meine Gesundheit - Zeit für mich Termine ENDLICH darf ich Sie wieder verwöhnen im Massage Raum Valley! nur unter Ich freue mich nach langer Lockdown Pause auf jeden, die sich nach diesem Jahr Vorbehalt voll neuer Herausforderungen Zeit für sich und seine Gesundheit gönnt. der aktuellen Jede Massage bei mir passe ich an Ihre Bedürfnisse an und ist somit eine echte Wohltat für Körper, Geist und Seele. Rufen Sie mich an unter der Telefonnummer 01 75 / 24 55 162 Corona- oder schreiben Sie mir eine E-Mail: massage-raum@aol.com, ich berate Sie gerne. Regelung! Besuchen Sie auch meine Homepage unter massage-raum.vpweb.de. Ich freue mich auf Ihren Besuch bei mir! Martina Paßreiter • Massagepraktikerin seit 2010 • Lärchenstraße 2a • 83626 Unterdarching 19
Valleyer Gmoabladl Juni 2021 treffen. Ich werde bis dahin nicht locker lassen Summenbildung aller Anteile durchgeführt. damit man beim nächsten Treffen entspre- Dieses Ergebnis wird auf den für das betref- chende Erfolge vermelden kann. fende Frequenzband gültigen Grenzwert bezo- gen, so dass sich damit eine relative Immission Beratung im Gemeinderat in Prozent ergibt. Dieser Wert entspricht der Aus dem Gemeinderat wird die Gesprächs- aktuellen Anlagenauslastung zum Zeitpunkt runde als positiv erachtet. der Messung. Während der Zeit des Überganges sollte schon Zur Bewertung einer Funkimmission ist in nochmal über kurzfristige Maßnahmen wie der Deutschland die 26. Bundesimmissionsschutz- Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempolimit) verordnung (26. BImSchV), sowie die DIN VDE nachgehakt werden. 0848 (neu: DIN EN 50413 von 08.2009) gültig. Außerdem wird der Lärm bzgl. der Dehnungs- Die genannte Verordnung stellt in Deutschland fugen auf der Autobahnbrücke angesprochen. die rechtliche Grundlage zur immissionstech- Der Brief an Bundesverkehrsminister Andreas nischen Zulassung funktechnischer Anlagen Scheuer wurde bereits im vergangenen Herbst dar. Die dort definierten Grenzwerte sind für geschrieben und versandt. Eine Antwort steht die verschiedenen Frequenzbereiche unter- noch aus. Der erste Bürgermeister wird der schiedlich definiert und sind bei der Bewer- Sache nachgehen. tung der Ergebnisse verwendet worden. Dass alle an einem Tisch gesessen sind ist po- Wenn, wie im vorliegenden Fall, bei mehreren sitiv. Es war ein kluger Schachzug des ersten Frequenzbändern eine Funkimmission vorhan- Bürgermeisters, Wasser- und Lärmschutz zu den ist werden die Einzelwerte der relativen verbinden. Immissionen mit einer quadratischen Sum- Zur Kenntnis genommen menbildung zu einem Gesamtwert zusammen- gefasst. Funkmessungen Es kann festgestellt werden, dass die Grenz werte nur zu einem sehr geringen Teil ausge- Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Valley schöpft werden. Auch unter Berücksichtigung sollte die derzeitige Funkimmission durch eine des ungünstigsten Falles, d.h. es wären alle Messung festgestellt und den Ergebnissen Teilnehmerkanäle des Mobilfunks gleichzei- einer früheren Messung von 2015 gegenüber tig mit voller Leistung in Betrieb, würden die gestellt werden. Dabei wurden die alten Mess Messwerte nur geringfügig höher liegen. positionen verwendet. Diese 7 Messpunkte Erst wenn sich die relative Immission eine Pro- sind über das Gemeindegebiet Valley verteilt. zentangabe von 100 % annähert, wäre eine Die Messungen wurden mit dem kalibrier- kritische Situation erreicht. Die Bandbreite der Messung an den 7 Messpunkten geht von 0,22 ten Spektrumanalysator SRM3006 mit einer % – 2,77% orthogonalen Messantenne der Firma Narda durchgeführt. Während der Messaktion Fazit: wurde festgestellt das in den verschiedenen An den Messpunkten ergeben sich für die pro- Frequenzbändern mehrere Funkanlagen/ zentuale Ausschöpfung der Grenzwerte mo- Betreiber aktiv sind und damit auch deren Fel- derate bis geringe Werte. Basierend auf den dimmission vorhanden waren. Für die Messung lokalen Messergebnissen der derzeitigen Situ- wurde ein vereinfachtes Verfahren verwendet ation kann der Anlagenausbau als unbedenk- bei dem die gesamte Funkimmission eines be- lich eingestuft werden. stimmten Frequenzbereiches (GSM, LTE, UMTS) Bedingt durch die niedrigen Immissionswerte zum Zeitpunkt der Messung frequenzselektiv im nördlichen Bereich des Gemeindegebietes analysiert wird. Damit können einzelne Funk- kann dort auf eine schlechte Mobilfunkversor- netze und Kanäle separiert werden. Wenn gung geschlossen werden. mehrere Immissionsquellen vorhanden sind, Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, wird bei der Auswertung der Messergebnisse diese Messungen in fünfjährigen Rytmus zu über ein Frequenzband per Software eine wiederholen. 20
Juni 2021 Rückschnitt von Solche Anpflanzungen müssen daher regel- mäßig auf das erforderliche Maß zurück- Bäumen und Hecken geschnitten werden. Die vorgeschriebenen Maße können dem Schaubild „Lichtraumprofil” an Straßen, Geh- und entnommen werden. An Straßeneinmündungen und –kreuzungen Radwegen müssen Hecken, Sträucher und andere An- pflanzungen stets so niedrig gehalten werden, Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen dass eine ausreichende Übersicht für die Kraft- auf Grundstücken dürfen die Sicherheit des fahrer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen Straßenverkehrs nicht behindern. dürfen nicht höher als 80 cm sein. Eingeschränkte Sichtverhältnisse können leicht zu Verletzungsgefahren für Fußgänger sowie Beschädigungen an Fahrzeugen führen. Zweckverband Ebenso ist darauf zu achten, dass keine Ver- kehrszeichen und Straßenbeleuchtungen ver- Kommunales Dienst- deckt werden. leistungszentrum Oberland (KDZ) Am 24.03.2021 fand im Rathaus eine Bespre- chung mit Herrn Weiser vom Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Ober- land (KDZ), und Herrn Größwang von der Po- lizeiinspektion Holzkirchen statt. Bei dieser Besprechung fand eine Rückschau hinsichtlich der Verkehrsmessungen im Jahr 2020 statt und es wurden die Messpunkte für das Jahr 2021 sowie die Priorität festgelegt. Im Gemeindegebiet haben 2020 44 Messun- Lichtraumprofil – vorgeschriebene Maße für gen stattgefunden es wurden 22080 Fahrzeu- Rückschnitt von Bäumen und Hecken an Straßen gen gemessen davon gab es 817 Verstöße was eine Beanstandungsquote von 4,20 % ergibt (2019, 4,96 %). Bei den teilstationären Anlagen waren es 7 Mes- sungen diese Anlagen stehen entweder in Kreuz- straße oder Grub dort sind 93319 Kfz gemessen wor- den, dabei gab es 2837 Verstöße was eine Bean- standungsquote von 2,42 % (2019 3,73 %) ergibt. Es wurde von allen be- teiligten ein positives Fazit gezogen die Bean- standungsquoten gehen zurück, was höchst war- scheinlich auch dazu 21
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