Krackow - Penkuner Straße - Amt Löcknitz-Penkun
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Nr. 01-02/2018 -1- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Jahrgang 13 13. Februar 2018 Nr. 01-02 Krackow – Penkuner Straße Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -2- Nr. 01-02/2018 Stellenausschreibung Seniorenheim Abendsonne Penkun Für unseren ambulanten Pflegedienst suchen wir kurzfristig eine Pflegefachkraft/Altenpflegehilfskraft zur Festeinstellung mit mindestens 30 Std./Wo. Wenn Sie herzlich, teamfähig und verantwortungsbewußt sind, passen Sie in unser Team! Wir bieten Ihnen: · Tarifliche Vergütung über der ortsüblichen Bezahlung · 30 Tage Urlaub · Weiterbildungsmöglichkeiten · betriebliche Zusatzrente bei Renteneintritt Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich bis 28.Februar 2018 an: Senioren- und Pflegeheim „Abendsonne“ z.H. Frau Brüssow Gartenweg 14 · 17328 Penkun Tel. 039751/67113
Nr. 01-02/2018 -3- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Inhaltsverzeichnis Amtliches - Landesmeisterin für JSV Löcknitz e. V. 28 - Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun 4 - Sportlicher Jahresausklang in Grambow 28 - Öffentl. Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit - Jahresauftakt des Löcknitzer Sportschützenvereins 29 von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz 5 - AWO-Kita „Pusteblume“, Alle Jahre wieder … 29 - Öffentl. Bekanntmachung – Widerspruch gegen die - Sommer-Ferien-Abenteuer, Kinder von 6 bis 16 Jahren 29 Übermittlung von Daten 5 - Begrüßungsgeld in der Gemeinde Blankensee 30 - Öffentl. Bekanntmachung der ersten Satzung zur - Neues aus der Kita „Randow-Spatzen“ in Löcknitz 30 Änderung der Satzung der Gem. Blankensee über - Neues aus dem Hort der „Randow-Spatzen“ in Löcknitz 33 die Erhebung der Hundesteuersatzung 5 - Information der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des - Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH informiert, Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gem. Boock 6 Frühjahrsputz 34 - Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Jetziger Breitbandausbau erfüllt Erwartungen nicht 35 der Gemeinde Boock 6 - Öffentl. Bekanntmachung der Satzung über die Fest- setzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Blankensee 7 - Haushaltssatzung des Amtes Löcknitz-Penkun, 2018 7 Impressum - Öffentl. Bekanntmachung des Amtes Löcknitz-Penkun 9 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun - Öffentl. Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2014 für das Amt Löcknitz-Penkun 9 Herausgeber: Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz - Öffentl. Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2013 Internet: www.loecknitz-online.de für die Gemeinde Löcknitz 10 E-Mail: amt@loecknitz-online.de - Öffentl. Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2012 für die Gemeinde Bergholz 10 Bezugsmöglichkeiten: - Öffentl. Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2013 - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, für die Gemeinde Blankensee 11 Tel.: 039754/50-0 - Öffentl. Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2013 - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: für die Gemeinde Grambow 11 039753/22757 - Öffentl. Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2013 Bezugsbedingungen: des „Städtebaulichen Sondervermögens Ortskern- - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf sanierung“ für die Gemeinde Löcknitz 12 Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die - Amtl. Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes- erreichbaren Haushalte verteilt. Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) – Bekanntmachung - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Porto- des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt kosten Mecklenburgische Seenplatte vom 29.01.2018 12 - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt - Festlegung der Zahl der benötigten Haupt- und Hilfs- Löcknitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich. schöffen gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz 13 - Jugendschöffen Wahlperiode 2019–2023 13 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: - Bekanntmachung der Stadt Penkun – Frau Siebert, Tel.: 039754/50128 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung Betreff: Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten Einzelhandel „Neubau Penny-Markt“ der Stadt Penkun 14 sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver- - Information zur Vereinsförderung 2018 16 antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. - Landratswahl 2018 – Bekanntmachung des Kreiswahl- leiters für die Wahl der Landrätin/des Landrates 16 Herstellungsleitung: - Die Gem. Grambow bietet Grundstück zum Verkauf an 16 V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland, - Information, Ausgabe gelbe Säcken in der Stadt Penkun 17 Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) - Abfuhrtermine – März 2018 17 Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, Tel.: 039753/22757 Sonstiges - Gratulationen im März 18 Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich. - Bruno von Schuckmann (Teil 2) 19 Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages - Pammy sucht ein Zuhause 20 sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge - Aktuelle Veranstaltungen im Amtsbereich 22 geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt - Blutspendetermine 22 mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. - Aufruf zur Interkulturellen Woche 2018 22 Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheber- - „GeroMobil“ und „Dörpkieker“ 23 rechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder auto- - Frauentagsfeier in Nadrensee 23 risierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt wer- den. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von - 7. Regionale Saatgut-Tauschbörse Brüssow/Uckermark 23 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. - Einladung zum Vortrag in Rothenklempenow 24 - CariMobil – Beratung auf Rädern 24 Druck/Endverarbeitung: - Ein kleiner Rückblick auf unser Adventskonzert und Linus Wittich, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow unseren Adventsmarkt, Heimat- und Burgverein e. V. 26 - Club der dt.-franz. Freundschaft der Stadt Penkun 26 © Schibri-Verlag. - Drei neue seniorTrainer/innen 27 Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver- - Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossen- vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. schaft Boock 27
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -4- Nr. 01-02/2018 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang – Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun Name Aufgabe Telefonnummer Zimmer Leitender Verwaltungsbeamter Herr D. Futh Leitender Verwaltungsbeamter 039754/50-126 28 Frau C. Bretzmann Amtsblatt/Datenschutz/Lehrausbildung/Bundesfreiwilligendienst/ 039754/50-128 27 Sekretariat Frau S. Juhl Lohn/Gehalt 039754/50-127 29 Frau K. Benning Sachbearbeiterin Personal, Wahlen 039754/50-139 28 Haupt- und Ordnungsamt Frau A. Wagner Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB 039754/50-113 13 Frau S. Radant Kindertagesstätten/Schulen 039754/50-111 12 Herr R. Linse Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur 039754/50-114 20 Frau H. Schmidt Einwohnermeldeamt 039754/50-107 17 Frau P. Schröder Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr 039754/50-204 12 Frau G. Uecker Standesamt 039754/50-118 18 Frau E. Köhler Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung 039754/50-201 16 Frau B. Ziesemer Gewerbe 039754/50-109 11 Herr G. Carnitz Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA 039754/50-117 17 Frau G. Ziemann Poststelle/Zentrale/Archiv 039754-500 10 Kämmerei Frau K. Rambow Leiterin Kämmerei 039754/50-125 30 Frau J. Melech Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin 039754/50-131 31 Frau I. Albrecht Kassenleiterin 039754/50-134 34 Frau K. Ramscheck Mitarbeiterin Kasse, Versicherungen 039754/50-136 34 Frau T. Lüdtke Vollstreckung 039754-50-137 33 Frau G. Nimz Steuern 039754/50-119 35 Frau E. Hoffmann Steuern 039754/50-132 32 Frau A. Wendtland Bilanzbuchhalter 039754/50-133 19 Frau M. Lorenz Mitarbeiterin Anlagenbuchhaltung 039754/50-144 19 Herr B. Lewerenz Systemadministration 039754/50-141 35 Frau R. Dahlke Anlagenbuchhaltung 039754/50-135 14 Frau A. Manthei Finanzbuchhaltung 039754/50-130 14 Bauamt Herr Stahl Leiter Bauamt 039754/50-156 24 Frau Scherzandt Wirtschaftsförderung 039754/50-155 21 Frau Kalinowski Bauleitplanung, Bauanträge 039754/50-152 22 Frau Schulz Bauverwaltung, Beitragserhebung 039754/50-150 22 Frau D. Wagner Sachgebietsleiterin/Zentrale Verw./Gebäudemanagement 039754/50-138 26 Frau D. Straßburg Liegenschaften, Pachtverträge 039754/50-120 26 Herr P. Kühl Gebäudemanagement,Wohnungen, Kultur 039754/50-121 25 Fax: Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200 Öffnungszeiten Außenstelle Penkun: 039754/50-175 Montag 09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr Dienstag 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Internet: www.loecknitz-online.de Mittwoch/Donnerstag geschlossen E-Mail: amt@loecknitz-online.de Freitag 09.00–12.00 Uhr
Nr. 01-02/2018 -5- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegeset- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus zes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Presse oder Rundfunk Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i. V. m. jeweils bis zum Widerruf. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Bundesamt für das Personalmanagement der Bundes- Adressbuchverlage wehr Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzt wie- unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim Amt Löck- dersprechen. nitz-Penkun Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Chausseestraße 30 eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der 17321 Löcknitz nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Öffnungszeiten: Familienangehörige der meldepflichtigen Person an- Montag 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr gehören Dienstag 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. Freitag 9.00 Uhr–12.00 Uhr § 42 Abs. 3 BMG widersprechen. beantragen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstim- Ein Antragsformular finden Sie auf unserer homepage: mungen. www.amt-loecknitz-penkun.de Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. Bürgerservice – Vordrucke – Antrag auf Eintragung einer § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. Übermittlungssperre Öffentliche Bekanntmachung – Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Melde- einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spä- behörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern testens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und löschen oder zu vernichten. Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden mittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melde- Amt Löcknitz-Penkun, Einwohnermeldeamt, Chaussee- register erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der straße 30 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und seinem Widerruf. derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben Ein Antragsformular finden Sie auf unserer homepage: ist, diese Tatsache. www.amt-loecknitz-penkun.de Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht Bürgerservice – Vordrucke – Antrag auf Eintragung einer mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten Übermittlungssperre Öffentliche Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Blankensee über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Landes 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 77, 833) Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der wird nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. Blankensee vom 06.12.2017 folgende Erste Satzung zur 777, 833)und der §§ 1, 2, 3, 16 und 17 des Kommunalab- Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteu- gabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in er erlassen: der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel Der § 5 wird geändert und erhält folgende Fassung:
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -6- Nr. 01-02/2018 § 5 – Steuersatz Jagdeignungsprüfung abgelegt hat und nachweis- lich jagdlich verwendet wird, (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr c) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde - für den 1. Hund 22,00 Euro verwendet werden und die von anerkannten Sani- - für den 2. Hund 32,00 Euro täts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden, - für den 3. und jeden weiteren Hund 42,00 Euro d) Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorüber- - gefährliche Hunde je Hund 500,00 Euro gehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen (2) Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde untergebracht worden sind sowie gemäß § 2 der Verordnung über das Führen und Halten e) Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V werden. vom 4. Juli 2000, letzte berücksichtigte Änderung vom (2) Für gefährliche Hunde wird, laut Verordnung über das 22. Februar 2017 – GVOBl. M-V S. 27 bzw. der jeweils Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverord- zukünftig geltenden Fassung) nung-HundehVO), keine Ermäßigung gewährt. (3) Hunde, die von der Steuer nach Maßgabe des § 7 Inkrafttreten befreit sind, werden bei der Berechnung der zur An- Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. wendung des Abs. 1 maßgeblichen Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die eine Ermäßigung Blankensee, den 06.12.2017 nach § 8 gewährt wird, gelten als erste Hunde. Der § 8 wird geändert und erhält folgende Fassung: § 8 – Steuerermäßigung St. Müller (1) Die Steuer kann auf Antrag des Steuerpflichtigen auf Bürgermeister die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs.1 ermäßigt werden für einen Hund, Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und a) der zur Bewachung von bewohnten Gebäuden ge- Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß halten wird, die von dem nächsten Gebäude mehr § 5 Abs. 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit der als 300 m Luftlinie entfernt liegen, öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht b) der von bestätigten Jagdaufsehern oder von Jagd- werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung ausübungsberechtigten im Sinne des Bundesjagd- von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvor- gesetzes gehalten wird (Jagdgebrauchshund), eine schriften. Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Boock Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung Mecklen- Artikel 2 – Inkrafttreten burg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i. V. m. § 18 Abs. 2 Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 3. Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Boock Juli 1998 hat die Gemeinde Boock in ihrer Sitzung am tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Be- 07.12.2017 folgende Erste Satzung zur Änderung der Sat- kanntmachung in Kraft. zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Fried- hofssatzung) beschlossen: Boock, den 07.12.2017 Artikel 1 – Änderung der Satzung Die Friedhofssatzung vom 16.06.2016 wird wie folgt geän- dert: § 20 – Ordnungswidrigkeiten Wer gegen §§ 12 (10) und 13 der Friedhofssatzung verstößt, Mißling wird mit einer Geldbuße in Höhe von 300,00 Euro geahndet. Bürgermeister Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Boock Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der 1. Der § 7 Absatz 5 der Hauptsatzung vom 18.07.2014 Bekanntmachung vom 04.09.2011 (GVOBl M-V Nr. 14 S. mit seiner Änderung vom 28.09.2015 tritt außer Kraft. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Boock Er wird wie folgt geändert: vom 07.12.2017 und nach Genehmigung durch die Rechts- aufsichtsbehörde die folgende zweite Satzung zur Ände- Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von rung der Hauptsatzung der Gemeinde Boock erlassen: Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1
Nr. 01-02/2018 -7- Amtsblatt Löcknitz-Penkun hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, Artikel 2 – Inkrafttreten soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem aus- Gemeinde Boock tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung gelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel in Kraft. zu vermerken. Die Auslegung erfolgt im Amt Löcknitz-Penkun, Chaus- Löcknitz, den 03.01.2018 seestraße 30 in Löcknitz zu folgenden Dienstzeiten: montags: 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr dienstags: 09.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr freitags: 09.00–12.00 Uhr Mißling sowie nach Vereinbarung. Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Blankensee (Hebesatzung) vom 06.12.2017 Präambel (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 310 % Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land (2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) 396 % Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der (3) Gewerbesteuer 350 % Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833) und der §§ 1 bis 3 Kommunalabgabengesetz § 2 – Inkrafttreten Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom Blankensee, den 06.12.2017 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) i. V. mit den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt geändert St. Müller durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 Bürgermeister (BGBl. I S. 2417) wird nach Beschlussfassung der Gemein- devertretung Blankensee vom 6. Dezember 2017 folgende Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Hebesatzung erlassen: Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser § 1 – Steuerhebesätze öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht Die Steuerhebesätze der nachstehenden Gemeindesteuern werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung werden für das Gebiet der Gemeinde Blankensee ab von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvor- 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: schriften. Haushaltssatzung des Amtes Löcknitz-Penkun für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes der Gesamtbetrag der Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amts- außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e ausschusses vom 29.11.2017 und mit Genehmigung der der Saldo der außerordentlichen Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung c) das Jahresergebnis vor Veränderung erlassen: der Rücklagen auf 25.000,00 e die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 e das Jahresergebnis nach Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird Veränderung der Rücklagen auf 25.000,00 e 1. im Ergebnishaushalt 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der a) die ordentlichen Einzahlungen auf 2.841.200,00 e ordentlichen Erträge auf 2.875.000,00 e die ordentlichen Auszahlungen auf 2.893.300,00 e der Gesamtbetrag der der Saldo der ordentlichen ordentlichen Aufwendungen auf 2.850.000,00 e Ein- und Auszahlungen auf - 52.100,00 e der Saldo der ordentlichen Erträge b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e und Aufwendungen auf 25.000,00 e die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e b) der Gesamtbetrag der der Saldo der außerordentlichen außerordentlichen Erträge auf 0,00 e Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -8- Nr. 01-02/2018 c) die Einzahlungen aus § 8 – Regelungen zur Deckungsfähigkeit Investitionstätigkeit auf 185.000,00 e 1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibun- die Auszahlungen aus gen werden gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik für Investitionstätigkeit auf 14.700,00 e gegenseitig deckungsfähig erklärt. der Saldo der Ein- und Auszahlungen 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen ein- aus Investitionstätigkeit auf 170.300,00 e schließlich der Aufwendungen für Personalgestellun- d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen gen werden gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über aus Finanzierungstätigkeit den gesamten Haushalt des Amtes Löcknitz-Penkun (Veränderung der liquiden Mittel und für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Analog gilt das der Kredite zur Sicherung der für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszah- Zahlungsfähigkeit) auf 86.700,00 e lungen. festgesetzt. 3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 2 – Kredite für Investitionen und § 14 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig Investitionsförderungsmaßnahmen erklärt. 4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versi- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen cherungserstattungen sind zweckgebunden für Auf- ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- wendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt setzt auf 0,00 e. einzusetzen. § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.01.2018 erteilt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0,00 e. Löcknitz, den 08.01.2018 § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- Liskow fähigkeit wird festgesetzt auf 280.000,00 e. Amtsvorsteher § 5 – Amtsumlage Hinweis: Die Amtsumlage wird auf 25,1 v. H. der Umlagegrundlagen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr festgesetzt. 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am § 6 – Stellen gemäß Stellenplan 04.01.2018 durch die Landrätin des Landkreises Vorpom- mern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht- beträgt 29,755 Vollzeitäquivalente (VZÄ). nahme vom 16.02.2018 bis 26.02.2018 während der allge- meinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 § 7 – Eigenkapital Löcknitz, Chausseestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus. Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. Löcknitz, den 08.01.2018 des Haushaltsvorvorjahres betrug - 1.378.778,05 e Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - 1.278.778,05 e Liskow und zum 31.12. des Haushaltsjahres - 1.253.778,05 e Amtsvorsteher Folgender Hinweis gilt für die folgenden Öffentlichen Bekanntmachungen zum Jahresabschluss (Seiten 9–12) Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V) : Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlas- ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine sen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend ge- machungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets macht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die geltend gemacht werden. Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Nr. 01-02/2018 -9- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Löcknitz-Penkun Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- zu empfehlen und dem Amtsvorsteher die Entlastung zu prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Amtes erteilen. Löcknitz-Penkun zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- Beschluss Nr. 126: prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- 1. Der Amtsausschuss beschließt, den vom Rechnungs- berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken prüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- geprüften Jahresabschluss des Amtes Löcknitz-Pen- gungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht sowie der Prü- kun zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 22.07.2016 fungs- und Bestätigungsvermerk sind Bestandteil des festzustellen. Jahresabschlusses. 2. Der Amtsausschuss ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik den ausgewiese- Die Bilanzsumme beträgt 7.560.294,78 e nen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von Das Jahresergebnis vor Veränderung 98.038,82 e in voller Höhe zur Abdeckung des Jahres- der Rücklagen 2012 beträgt 98.038,82 e fehlbetrages aus der Eröffnungsbilanz zu verwenden. Das Jahresergebnis 2012 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 98.038,82 e Beschluss Nr. 127: Die Finanzrechnung weist für 2012 Der Amtsausschuss des Amtes Löcknitz-Penkun be- einen Finanzmittelüberschuss aus von 10.589,80 e schließt, dem Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2012 Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann die Entlastung zu erteilen. insgesamt nicht ausgegangen werden. Löcknitz, den 20.12.2017 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Löck- Liskow nitz-Penkun zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 22.07.2016 Amtsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2014 für das Amt Löcknitz-Penkun Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Löck- prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Amtes nitz-Penkun zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 19.09.2017 Löcknitz-Penkun zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch den Amtsaus- geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- schuss Löcknitz-Penkun erfolgte am 29.11.2017. prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken Beschluss Nr. 160: zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- Der Amtsausschuss beschließt, den vom Rechnungsprü- gungsvermerk erteilt. fungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüf- ten Jahresabschluss des Amtes Löcknitz-Penkun zum 31. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- Dezember 2014 i. d. F. vom 19.09.2017 festzustellen. standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Der Amtsausschuss ermächtigt die Verwaltung gemäß Feststellung durch den Amtsausschuss entgegenstehen § 17 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik den ausgewiesenen und könnten. festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von - 40.082,07 e Das Vermögen beträgt zum in voller Höhe auf die neue Rechnung vorzutragen. 31. Dezember 2014 7.437.686,39 e Es wird ein nicht durch Eigenkapital Beschluss Nr. 161: gedeckter Fehlbetrag von 1.427.978,05 e Der Amtsausschuss beschließt, dem Amtsvorsteher für das ausgewiesen. Haushaltsjahr 2014 die Entlastung zu erteilen. Das Amt ist bilanziell überschuldet. Der Jahresabschluss 2014 des Amts Löcknitz-Penkun wird Das Jahresergebnis 2014 beträgt - 40.082,07 e hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Die Finanzrechnung 2014 weist liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt einen Saldo aus von -35.806,89 e der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- Die liquiden Mittel betragen verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- zum Bilanzstichtag 162.372,84 e merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Investitionsauszahlungen betragen 24.551,25 e Löcknitz, den 20.12.2017 Von einemr Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Dop- pik kann insgesamt nicht ausgegangen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung Liskow am 16.11.2017 beschlossen, dem Amtsausschuss die Amtsvorsteher
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 10 - Nr. 01-02/2018 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2013 für die Gemeinde Löcknitz Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprü- Beschluss Nr. 156: fungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Löck- 1. Die Gemeindevertretung Löcknitz beschließt, den nitz zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Das vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech- Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsaus- nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der schuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und Gemeinde Löcknitz zum 31. Dezember 2013 i. d. F. ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst vom 10.07.2017 festzustellen. und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Die Gemeindevertretung Löcknitz ermächtigt die Ver- Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- waltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- in Höhe von 279.902,32 e in voller Höhe auf die neue hen könnten. Rechnung vorzutragen. Die Bilanzsumme beträgt 18.651.391,47 e Beschluss Nr. 157: Das Jahresergebnis vor Veränderung Die Gemeindevertretung Löcknitz beschließt, dem Bürger- der Rücklagen 2013 beträgt 279.902,32 e meister für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu er- Das Jahresergebnis 2013 beträgt teilen. nach Veränderung der Rücklagen 279.902,32 e Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Löcknitz wird Die Finanzrechnung weist für 2013 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss einen Finanzmittelüberschuss aus von 446.586,31 e liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- insgesamt nicht ausgegangen werden. verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Löcknitz, den 27.11.2017 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Löck- nitz zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 10.07.2017 zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch die Gemeindever- Ebert tretung Löcknitz erfolgte am 26.09.2017. Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2012 für die Gemeinde Bergholz Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- am 10.05.2016 und für die Entlastung des Bürgermeisters prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde am 06.12.2017. Bergholz zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG ge- Beschluss Nr. 225: prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- 1. Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt, den prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech- berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- Gemeinde Bergholz zum 31. Dezember 2012 i. d. F. gungsvermerk erteilt. vom 20.10.2016 festzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- 2. Die Gemeindevertretung Bergholz ermächtigt die Ver- standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der waltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag hen könnten. in Höhe von 55.380,84 e in voller Höhe auf die neue Rechnung vorzutragen. Die Bilanzsumme beträgt 1.313.758,94 e Das Jahresergebnis vor Veränderung Beschluss Nr. 236: der Rücklagen 2012 beträgt - 55.380,84 e Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt, dem Bürger- Das Jahresergebnis 2012 beträgt meister für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung zu er- nach Veränderung der Rücklagen - 55.380,84 e teilen. Die Finanzrechnung weist für 2012 Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Bergholz wird einen Finanzmittelfehlbetrag aus von 29.064,05 e hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt insgesamt nicht ausgegangen werden. der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. am 20.04.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Berg- Bergholz, den 07.12.2017 holz zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 20.10.2016 zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch die Gemeindever- Kersten tretung Bergholz erfolgte für den Jahresabschluss 2012 Bürgermeister
Nr. 01-02/2018 - 11 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2013 für die Gemeinde Blankensee Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprü- Beschluss Nr. 223: fungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Blanken- 1. Die Gemeindevertretung Blankensee beschließt, den see zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Das vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech- Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsaus- nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der schuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und Gemeinde Blankensee zum 31. Dezember 2013 i. d. F. ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst vom 19.07.2017 festzustellen. und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Die Gemeindevertretung Blankensee ermächtigt die Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- Verwaltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüber- Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- schuss in Höhe von 4.964,80 e in voller Höhe auf die hen könnten. neue Rechnung vorzutragen. Die Bilanzsumme beträgt 3.462.482,89 e Beschluss Nr. 224: Das Jahresergebnis vor Veränderung Die Gemeindevertretung Blankensee beschließt, dem Bür- der Rücklagen 2013 beträgt 4.964,80 e germeister für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu Das Jahresergebnis 2013 beträgt erteilen. nach Veränderung der Rücklagen 4.964,80 e Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Blankensee wird Die Finanzrechnung weist für 2013 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss einen Finanzmittelüberschuss aus von 64.406,72 e liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- insgesamt nicht ausgegangen werden. verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Blankensee, den 27.11.2017 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Blan- kensee zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 19.07.2017 zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch die Gemeindever- Müller tretung Blankensee erfolgte am 06.12.2017. Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2013 für die Gemeinde Grambow Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Beschluss Nr.: prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde 1. Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, den Grambow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG ge- vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech- prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- Gemeinde Grambow zum 31. Dezember 2013 i. d. F. berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken vom 28.11.2017 festzustellen. zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- 2. Die Gemeindevertretung Grambow ermächtigt die Ver- gungsvermerk erteilt. waltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- in Höhe von 92.831,51 e in voller Höhe auf die neue standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Rechnung vorzutragen. Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- hen könnten. Beschluss Nr.: Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, dem Bür- Die Bilanzsumme beträgt 4.756.576,93 e germeister für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu Das Jahresergebnis vor Veränderung erteilen. der Rücklagen 2013 beträgt - 92.831,51 e Das Jahresergebnis 2013 beträgt Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Grambow wird nach Veränderung der Rücklagen - 92.831,51 e hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Die Finanzrechnung weist für 2013 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt einen Finanzmittelüberschuss aus von - 20.415,28 e der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. insgesamt nicht ausgegangen werden. Grambow, den 27.11.2017 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gram- bow zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 28.11.2017 zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch die Gemeindever- Ehmke tretung Grambow erfolgte am 20.12.2017. Bürgermeister
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 12 - Nr. 01-02/2018 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2013 des „Städtebaulichen Sondervermögens Ortskerngestaltung“ für die Gemeinde Löcknitz Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Löcknitz zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 12.06.2017 prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Städtebau- zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch die Gemein- lichen Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der Ge- devertretung Löcknitz erfolgte am 26.09.2017. meinde Löcknitz zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG Beschluss Nr. 158: geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- 1. Die Gemeindevertretung Löcknitz beschließt, den vom prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungs- berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken prüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Städ- zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- tebaulichen Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ gungsvermerk erteilt. der Gemeinde Löcknitz zum 31. Dezember 2013 i. d. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- F. vom 12.06.2017 festzustellen. standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Beschluss Nr. 159: Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- Die Gemeindevertretung Löcknitz beschließt, dem Bürger- hen könnten. meister für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu er- Das Vermögen beträgt zum 31.12.2013 1.162.100,60 e teilen. Das Jahresergebnis 2013 ist ausgeglichen. Der Jahresabschluss „Städtebaulichen Sondervermögens Die Finanzrechnung 2013 weist Ortskerngestaltung“ 2013 der Gemeinde Löcknitz wird einen Saldo aus von: -155.806,22 e hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Die Investitionsauszahlungen liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt betragen in 2013 445.650,11 e der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- Die liquiden Mittel auf Bankkonten verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- betragen 214.661,66 e merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Der Haushaltsausgleich gemäß Löcknitz, den 27.11.2017 § 16 GemHVO ist insgesamt gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Ebert Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der Gemeinde Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 29.01.2018 Die BS Windertrag Nr. 10 GmbH und Co. KG hat mit Datum geändert worden ist. Daher wird das Verfahren gemäß § 10 vom 04.08.2017 einen Antrag auf Erteilung einer Geneh- Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 der Verordnung migung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt geändert wurde durch S. 1001), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771), Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882) geändert worden ist, für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergiean- hiermit öffentlich bekannt gemacht. lagen (2 x Vestas V136-3,6 MW mit einer Nabenhöhe von Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen vom 5. Feb- 149 m) gestellt. Die Standorte der Anlagen befinden sich ruar 2018 bis einschließlich 5. März 2018 im in der Gemarkung Grünz, Flur 2, Flurstücke 101/6 im Land- kreis Vorpommern-Greifswald. In diesem Zusammenhang Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt stellt die BS Windertrag Nr. 10 GmbH & Co. KG einen Mecklenburgische Seenplatte Antrag entsprechend § 67 LBauO M-V auf Abweichung Abteilung Immissions- und Klimaschutz von § 6 LBauO M-V (Abstandsflächenverkürzung). Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg Das Vorhaben ist nach Nummer 1.6.2. Spalte c des Anhan- während der Dienststunden in der Zeit von ges 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anla- gen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7.30 Uhr–16.00 Uhr vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) genehmigungsbedürf- Dienstag: 7.30 Uhr–17.00 Uhr tig. Die Notwendigkeit für ein Verfahren nach § 10 BImSchG Freitag: 7.30 Uhr–12.30 Uhr mit Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus § 5 Abs. und zusätzlich im 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Amt Löcknitz-Penkun Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 Chausseestraße 30 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) 17321 Löcknitz
Nr. 01-02/2018 - 13 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun während der Sprechzeiten geben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name Montag 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich ge- Dienstag: 9.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr macht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durch- Freitag 9.00–12.00 Uhr führung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. zur Einsichtnahme aus. Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen Einwendungen gegen das Vorhaben können während der erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, wer- Auslegung, beginnend mit der Auslegung der Unterlagen den im Ermessen der Behörde, auch bei Ausbleiben des am 5. Februar 2018 und in der ihr nachfolgenden 14-tägi- Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen er- gen Einwendungsfrist bis einschließlich 19. März 2018 hoben haben, die Einwendungen voraussichtlich am 18. schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben April 2018 ab 10.00 Uhr im Sitzungssaal der werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmi- Stadt Penkun gung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf Stettiner Tor 2 besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Ein- 17328 Penkun wendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klagever- erörtert. fahren erhoben werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Zustellung der am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenberei- Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben che von den Einwendungen berührt werden, bekanntge- haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Festlegung der Zahl der benötigten Haupt- und Hilfsschöffen gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 2019 finden erneut die Wahlen der Haupt- und Hilfsschöf- Der festgelegte Bedarf an Schöffen und Hilfsschöffen ergibt fen statt. sich wie folgt: Im ersten Halbjahr 2018 werden Schöffen für die Amtszeit Gemeinde Schöffen 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden insgesamt 12 Bergholz 1 Schöffen und 10 Hilfsschöffen für das Amtsgericht Pase- Blankensee 1 walk, die als Verterer des Volkes an der Rechtssprechung Boock 1 in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung schlägt Glasow 1 doppelt so viele vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus Grambow 1 diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Krackow 1 Amtsgericht in der Zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- Löcknitz 3 und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Nadrensee 1 Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 Penkun 2 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Plöwen 1 Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Ramin 1 Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollen über Rossow 1 soziale Kompetenzen verfügen, d. h. das Handeln eines Rothenklempenow 1 Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. In die Vorschlaglisten des Bezirks des Amtsgerichtes sind Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allge- mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie meinen Strafsachen bis zum 30.05.2018 beim Amt Löck- als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen be- nitz-Penkun, Ordnungsamt, Frau A. Wagner, Zimmer 13 in stimmt sind (§ 36 Abs. 4 GVG). Die Verteilung erfolgt auf 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30. Ein Formular kann die Gemeinden durch den Präsidenten des Landgerichtes von der Internetseite www.schoeffenwahl.de herunterge- in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden. laden werden. Jugendschöffen Wahlperiode 2019–2023 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald sucht dringend den Landgerichten Stralsund und Neubrandenburg aus- Frauen und Männer für eine ehrenamtliche Tätigkeit als geübt. Jugendschöffin/Jugendschöffe. Die Wahlperiode beginnt ab 01.01.2019 und dauert fünf Die Bewerberinnen müssen im Landkreis wohnen und am Jahre. 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpom- Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche mern-Greifswald stellt auf Basis der Bewerbungen eine Sprache ausreichend beherrschen. Jugendschöffen müs- Vorschlagsliste auf und beschließt diese. Anschließend sen erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfolgt die Übergabe an den Schöffenwahlausschuss. erfahrene Personen sein. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt durch den Schöf- Die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe wird an fenwahlausschuss. Eine Zusicherung der Wahl ist mit der den Amtsgerichten Greifswald und Pasewalk sowie an Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschus-
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 14 - Nr. 01-02/2018 ses nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Landkreis Vorpommern-Greifswald Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen Postfach 11 32 sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Mindestens die Hälf- 17464 Greifswald te der Bewerber bleibt deshalb unberücksichtigt. Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2018. Interessierte und geeignete Personen können sich schrift- lich mit dem Bewerbungsformular, dass auf der Homepage Für Rückfragen stehen Frau Dr. Peters, Tel. 03834/8760- des Landkreises unter www.kreis-vg.de abrufbar ist, mel- 1206 bzw. Herr Neumann, Tel. 03834/8760-2677 zur Ver- den beim: fügung. Bekanntmachung der Stadt Penkun – Betreff: Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Einzelhandel „Neubau Penny-Markt“ der Stadt Penkun Hier: Bekanntmachung der Satzung nach § 10 Abs. 3 nitz-Penkun, in Löcknitz, Chausseestraße 30, Bauamt, Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- Zimmer 22 während folgender Zeiten machung vom 03.11.2017, BGBl. S. 3634 in der am Tag montags: 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung dienstags: 9.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr freitags: 9.00–12.00 Uhr Das Plangebiet umfasst das Flurstück 2/7 und Teile der sowie nach Vereinbarung einsehen und über deren Inhalt Flurstücke 1/4 und 2/15 der Flur 3 in der Gemarkung Pen- Auskunft verlangen. kun und einen Teil des Flurstückes 42 der Flur 4 in der Gemarkung Penkun. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Das Plangebiet befindet sich angrenzend an die straßen- Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von begleitende Wohnbebauung entlang der Stettiner Straße Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 am östlichen Stadtrand der Stadt Penkun, nördlich der Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Landstraße 283 über die das Plangebiet auch erschlossen Unbeachtlich werden demnach: wird. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und § Die Grenzen des Geltungsbereichs sind: 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- - im Nordosten die westliche Böschungsoberkante lenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, des Straßengrabens und im Südosten der nördliche S. 777) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Straßenrand der Landesstraße 283, Form- und Verfahrensvorschriften, - im Südwesten die nördliche Flurstücksgrenze des 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB Wegegrundstückes 1/4 der Flur 3 der Gemarkung Pen- beachtliche Verletzung der Vorschriften über das kun und die nördliche Grenze des Wohngrundstückes Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen- Stettiner Chaussee 32, nutzungsplanes und - im Westen Ackerflächen des Flurstückes 2/15 der Flur 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel 3 der Gemarkung Penkun des Abwägungsvorschlags, wenn sie nicht innerhalb - im Norden die südliche Grenze des Flurstückes 2/10 eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungs- der Flur 3 der Gemarkung Penkun planes schriftlich gegenüber der Stadt geltend ge- Das Plangebiet ist insgesamt 9.528 m² groß. macht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. entnehmen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz Die Stadtvertretung der Stadt Penkun hat in ihrer Sitzung 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. am 06.09.2017 den Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den Einzelhandel „Neubau Penny-Markt“, bestehend aus Plan- §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensteile, wenn zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung be- nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- schlossen. jahres, in welchem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Satzung mit Begründung, zusammenfassender Erklä- rung und die erteilte Genehmigung vom 20.12.2017, Az: Penkun, den 22.01.2018 05151-17-40, werden nach § 10 Abs. 3 BauGB bekannt Stadt Penkun gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung als Sat- zung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Einzelhandel „Neubau Penny-Markt“ mit der Begründung Netzel und der zusammenfassenden Erklärung im Amt Löck- Bürgermeister
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