Die Stille der Heiligen Nacht ist gewichtiger als der Lärm der ganzen Weltgeschichte.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies mit den Ortsteilen Ablach, Bittelschieß, Ettisweiler, Göggingen und Hausen 60. Jahrgang Freitag, den 13. Dezember 2019 Nummer 50-52 Die Stille der Heiligen Nacht ist gewichtiger als der Lärm der ganzen Weltgeschichte. (Josef Eger) Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, besonders wichtig ist mir am Jahresende, allen unter Ihnen von Herzen zu danken, die am Wohl der Gemeinde mitwirken. Mein Dank gilt besonders unseren vielen ehrenamtlichen Kräften in der ganzen Gemeinde, die uneigennützig der Allgemeinheit dienen und deren Einsatz unersetzbar bleibt. Im Namen des Gemeinderates, der Ortsvorsteher, der Ortschaftsräte, unserer Mitarbeiter, wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein hoffnungsvolles Jahr 2020. Jochen Spieß Bürgermeister Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Spieß Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt: Druckerei Heinz Schönebeck GmbH, 88605 Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Str. 10, Tel. (0 75 75) 92 39-0, Fax 92 39-29, e-Mail: info@schoenebeck-druck.de
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Nummer 50-52 Sprechzeiten in den Ortsverwaltungen: Inhaltsübersicht Ablach Ortsvorsteher Sander Bereitschaftsdienste Tel. (privat) 901144, Amt 1829 Amtliche Bekanntmachungen E-Mail: ortsverwaltung-ablach@gmx.de • Sitzung des Ortschaftsrates Bittelschieß Sprechzeiten Fr. 14:00 -16:00 Uhr • Sitzung des Ortschaftsrates Göggingen sowie nach Vereinbarung • Ablesen der Wasser- und Stromzähler 2019 • Öffnungszeiten Rathaus an den Weihnachtstagen Bittelschieß, Ortsvorsteher Stumpp • Stellenausschreibung • Bebauungsplanverfahren "Gögginger Bühl West" in Ablach Tel. (privat) 1841, (Amt) 962647 • Festsetzung von Elternbeiträgen für die Kleinkindbetreuung E-Mail: info@gaertnerei-eissler.de oder • Änderungssatzung der Benutzergebühren ortsverwaltung-bittelschiess@gmx.de für die Kindertageseinrichtung Sprechzeiten: Mi. 19.00 - 20.00 Uhr • Änderungssatzung der Hundesteuer sowie nach Vereinbarung • Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe der Gemeinde • Weihnachtsgruß der Gemeindewerke Göggingen, Ortsvorsteher Fischer • Christbaumentsorgungsaktion Tel. (privat) 7324 (Amt) 304, Fax 962812 • Winterdienst E-Mail: ortsverwaltung@goeggingen.de, www.goeggingen.de • Winterdienst - Bequemlichkeitsweg Sprechzeiten: Mo.18.30 - 19:30, Fr. 09.00 - 10.30 Uhr • Streu- und Reinigungspflicht sowie nach Vereinbarung • Silvesterfeuerwerk • Regio Bus 500: Verlegung der Haltestelle Hausen a.A., Ortsvorsteher Seeger • Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tel. (privat) 7440 (Amt) 1817, Fax 901914 • Militärische Übung E-Mail: ortsverwaltung.hausen@web.de • Landkreis stellt Wege zur getrennten Biomüllsammlung vor Sprechzeiten: Mi. 10:00 - 11:00 Uhr und 20:00 - 21:30 Uhr • Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen sowie nach Vereinbarung • Öffnungszeiten Landratsamt und Jobcenter • Weihnachtsgruß Händler Wochenmarkt • Müllabfuhr Schulnachrichten Forstrevier Inzigkofen-Krauchenwies • Grundschule Göggingen "Nikolausfeier 2019" Johannes Lang • MiniÖkomobil "Komm mit zur Biberburg" Tel: 0 75 76 / 21 57, Fax: 0 75 76 / 9 62 90 49 • Kindergarten St. Elisabeth e-mail: johannes.lang@lrasig.de - Advent - Macht die Türen auf, macht die Herzen weit Jubilare Bereitschaftsdienste Standesamtliche Nachrichten • Monat November 2019 Kirchliche Mitteilungen Ärztlicher Bereitschaftsdienst Vereinsnachrichten / Sportnachrichten Am Wochenende und an Feiertagen können Patienten ohne vorherige Seminare/Weiterbildung Anmeldung zu den Öffnungszeiten direkt in die Notfallpraxis Sigmarin- Wissenwertes/Aktuelles gen, Am Kreiskrankenhaus Sigmaringen, Hohenzollernstrasse 40, kom- men. Wichtige Rufnummern: Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag vom 8 bis 22 Uhr Notruf / Rettungsdienst, Feuerwehr 112 Am Wochenende und an Feiertagen erreichen Sie den Bereit- Polizei 110 schaftsdienst über die zentrale Rufnummer: 116 117 Krankentransport 192 22 Zusätzlich zum Arzt in der Notfallpraxis ist ein Arzt im Fahrdienst unter- Störungsstelle Gas 0800 0824 505 wegs. Er besucht die Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in Störungsstelle Strom EnBW Bittelsch./ die Notfallpraxis kommen können. Hausen/ Göggingen/ Ettisweiler 0800 3629 477 ln lebensbedrohlichen Situationen verständigen Sie bitte sofort den Ret- Störungsstelle Strom- Kr’wies/Ablach 97216 tungsdienst unter der europaweiten Rufnummer 112. Störungsstelle Wasser 97250 Störungsstelle Abwasser/Kläranl. 97251 Winterdienst 97252 Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Polizeirevier Sigmaringen 07571/104 220 Notfallpraxis Singen, Virchowstraße 10, 78224 Singen, Tel. 01806- Rathaus Krauchenwies Tel. 972-0 077312 info@krauchenwies.de Fax: 972-70 Samstags, Sonn- und Feiertags: von 10.00 – 12.00 / 16:00 – 19:00 Uhr Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr Kinderärztliche Notdienstsprechstunde in Albstadt Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Seit April 2017 findet in Albstadt eine zusätzliche kinderärztliche Sonn- Freitag 08.00 – 12.30 Uhr tagssprechstunde statt. Krauchenwieser Küste 7008 In der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr ist dort im- mer ein Kinderarzt/ärztin erreichbar. Die Sprechstunde ist im Emma-Beck Haus neben dem Kreisklinikum des Zollernalbkreises in Albstadt, Friedrichsstr. 37/1, Tel. 07431/6306353 Mitteilungsblatt über untergebracht. Sie können sich insbes. an Samstagen und Feiertagen weiterhin an die Weihnachten Notdienstpraxen in Singen, Ravensburg, Tübingen und Reutlingen wen- den. Die Sprechstunde ist ein zusätzliches Angebot. Das letzte Mitteilungsblatt im Jahr 2019 erscheint heute Freitag, 13.12.2019. Das erste Mitteilungsblatt Informations- Beratungs- und Beschwerdestelle im Landkreis Sig- im neuen Jahr erscheint am Freitag, 10.01.2020. maringen Anschrift: Fidelisstraße 1, 72488 Sigmaringen Wir bitten um Beachtung! e-Mail: team@ibb-sigmaringen.de Tel. 07571/73 01 55
Nummer 50-52 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Seite 3 Sprechstunde: Jeden 1. Donnerstag im Monat im Fidelishaus Sigmarin- Beratung HIV/AIDS und andere sexuell übertragbare gen, Fidelisstraße 1 Krankheiten von 14:00 bis 16:00 Uhr (nicht an Feiertagen) Donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr Mitglieder der IBB-Stelle Sigmaringen stehen in den Sprechzeiten per- Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Gesundheit sönlich zur Verfügung. Hohenzollernstraße 12, 72488 Sigmaringen Außerhalb der Sprechzeiten ist der Anrufbeanworter geschaltet, der re- Tel. 07571/1026415 gelmäßig abgehört wird. Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen Patientenfürsprecherin: Beratung für hilfe-und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Frau Petra Schall ist alsPatientenfürsprecherin neben ihrer Mitgliedschaft Hofstraße 12, 88512 Mengen,Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368 im IBB-Team auch Ansprechpartnerin für die Patientinnen, Patienten und E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de ihre Angehörigen der Klinik für Psychatrie, Psychotherapie und Psycho- Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr somatik der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH. Frau Schall nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr unterstützt bei der Wahrung der Rechte als Patient bzw. bei Fragen oder Um Terminvereinbarung wird gebeten. Problemen, die sich im Rahmen der stationären oder teilstationären Be- handlung ergeben haben. Sie unterliegt der Schweigepflicht, arbeitet eh- renamtlich und unabhängig. Die Beratung ist kostenlos. Ziel ist es, für al- Wohngemeinschaft Adlerplatz Laiz le Beteiligten eine gute Lösung zu finden. Für ältere und demenzkranke Menschen Anschrift: Patientenfürsprecherin, Fidelisstraße 1, 72488 Sigmaringen Tel. 07571/7319760 e-mail: patientenfuersprecherin@ibb-sigmaringen.de E-Mail: info@haus-am-adlerplatz.de Mobil: 01525 / 6558 32 7 (Anrufbeanworter – Rückruf wird zugesichert) Sprechstunde: Jeden ersten Mittwoch im Monat im SRH Krankenhaus Ambulanter Dienst Waldhäusle Sigmaringen 5. OG Raumnr. 5.028 Grund- und Behandlungspflege, häuslicher Betreuungsdienst, hauswirt- von 13:00 bis 15:00 Uhr oder nach Vereinbarung (nicht an Feiertagen) schaftliche Dienste, Betreutes Wohnen, Beratung für Senioren Franz-Xaver-Heilig-Str.6, 88630 Pfullendorf, Tel. 07552/9337790 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Diensthabende Zahnärzte im Bereich Sigmaringen, Pfullendorf und Um- Sekunda -betreuen und begleiten- gebung unter Tel. 01805/911-660 (Festnetzpreis 14ct/Min., Mobilfunk- fachliche Betreuung bei Demenzerkrankungen, hauswirtschaftliche Ver- preise maximal 42 ct/Min., Bandansage) sorgung, Grundpflege, Beratung und Anleitung für pflegende Angehörige Max-Eyth-Straße 3, Krauchenwies, Tel. 07576/7643 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Diensthabende Augenärzte im Kreis Sigmaringen sind unter Tel. Seniorenzentrum Krauchenwies 0180/1929349 zu erfragen. Dauer- und Kurzzeitpflege Sozialer Beratungsdienst für Hilfen im Alter Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Hausener Str. 5, Krauchenwies, Tel.: 07576/96180-0 am 14./15.12.2019 kein Notdienst am 21./22.12.2019 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen, Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260 Familienpflege im ländlichen Raum am 25./26.12.2019 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen, Frau Heike Senger Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260 Tel. 07771/8759177, Fax: 07771/63351 am 28./29.12.2019 kein Notdienst heike.senger@dorfhelferinnenwerk.de am 01.01.2020 kein Notdienst am 04./05.01.2020 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen, Hilfe von Haus zu Haus Krauchenwies-Rulfingen e.V. Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260 Büro: Jeden Mittwoch-Vormittag von 9:00 – 12:00 Uhr am 06.01.2020 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen, im Pfarrheim Krauchenwies im Erdgeschoss (Unterer Eingang) Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260 In dieser Zeit sind wir unter der Telefonnummer 07576/961174 zu erreichen. Fachbereich Jugend des Landratsamtes Sigmaringen Außerdem erreichen Sie die Einsatzleitung unter den Nummern: Für die Gesamtgemeinde Krauchenwies ist die Außenstelle Pfullendorf, Anfragen für Helfer und Einsätze: 0176-81653831 erreichbar unter 07571- 1024284 Ansprechpartner im Allgemeinen Sozi- Anfragen zu Abrechnungen: 0176-81680826 alen Dienst des Fachbereichs Jugend oder über E-Mail: nachbarschaftshilfe@se-kr.de. Adresse: Kirchplatz 13, 88630 Pfullendorf. Sozialstation Thomas Geiselhart e.V. Sigmaringen Caritasverband Sigmaringen Grund,- Behandlungspflege, Hausnotruf, Essen auf Räder, Beratungsstelle häusliche Gewalt (BhG) Hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Beratung, Tel. 07571/7301-0 24 Std. Rufbereitschaft, Tel. 07571/729970 Psychosoziale Beratungsstelle Sigmaringen, Laizerstraße1, Tel. 07571/72965-50 oder -52, Apothekenbereitschaftsdienst Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Apothekennotdienst 01805/002963 Ansage der dienstbereiten Apotheken weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung in Ihrer Umgebung (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen) oder übers Internet: Ergänzende unabhängige Teilhabebetreuung (EUTB) www.lak-bw.notdienst-portal.de Ravensburg-Sigmaringen am 14.12.2019 Beratungsstelle bei Teilhabeeinschränkung Dr. Hausersche Apotheke a. Adlerplatz, Adlerplatz 4, 88605 Meßkirch, Jeweils am ersten Freitag im Monat in Bad Saulgau von 9-12 Uhr, am Tel. 07575/92280 zweiten Freitag im Monat im Alte Apotheke, Wilhelm-Schussen-Straße 23, 88427 Bad Schussenried, Rathaus in Sigmaringen von 10-12 Uhr oder individuell nach Vereinba- Tel. 07583/847 rung, Tel. 07571/7523910 oder info@eutb-rv-sig.de
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Nummer 50-52 am 15.12.2019 Antonius Apotheke, Oberamteistraße 1, 88348 Bad Saulgau, Amtliche Bekanntmachungen Tel. 07581/7031 Herz-Apotheke, Georg-Zimmerer-Straße 15, 72488 Sigmaringen, Ortsverwaltung Bittelschieß Tel. 07571/747339 Einladung zu der am Montag, den 16.12.2019, um 20.00 Uhr stattfin- denden öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates im Bürgerhaus in am 21.12.2019 Bittelschieß. Kastanien Apotheke, Hauptstraße 11, 72511 Bingen, Tel. 07571/74600 Rathaus Apotheke, Wilhelm-Schussen-Straße 40, 88427 Bad Schussen- Tagesordnung: ried, Tel. 07583/505 Öffentliche Sitzung 1. Bekanntgaben am 22.12.2019 2. Baugesuche Marien Apotheke, Hauptstraße 78, 88512 Mengen, Tel. 07572/1020 3. Anträge, Wünsche, Verschiedenes Rats Apotheke, Grabenbachstraße 12, 88605 Meßkirch, Tel. 07575/92120 Die Einwohnerschaft ist zu der Sitzung herzlich eingeladen. am 25.12.2019 (1. Weihnachtstag) Ostrachtal Apotheke, Albert-Reis-Straße 3, 88356 Ostrach, gez. Robert Stumpp Tel. 07585/2600 Ortsvorsteher Heuberg Apotheke, Mauritiusplatz, 72510 Stetten a. k. Markt, Tel. 07573/95353 Ortsverwaltung Göggingen Hohenzollern Apotheke, Hauptstraße 7, 72505 Krauchenwies, Einladung zu der am Montag, den 16. Dezember 2019 um 19.30 Uhr Tel. 07576/96060 stattfindenden öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates im Sit- zungssaal des Rathauses Göggingen. am 26.12.2019 (2. Weihnachtstag) Adler Apotheke, Bahnhofstraße 7, 72517 Sigmaringendorf, Tagesordnung Tel. 07571/12864 Öffentliche Sitzung Vital Apotheke, Kaiserstraße 58, 88348 Bad Saulgau, Tel. 07581/484900 1. Bekanntgaben 2. Ergebnis Verkehrsschau am 28.12.2019 3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen Schwaben Apotheke, Hauptstraße 79, 88348 Bad Saulgau, 4. Anfragen, Anregungen, Verschiedenes Tel. 07581/6757 Die Einwohnerschaft ist zu der Sitzung herzlich eingeladen. am 29.12.2019 Goetzsche Apotheke, Hauptstraße 29, 88356 Ostrach, Tel. 07585/615 gez. Manfred Fischer Stadt-Apotheke, Karlsplatz 3, 72534 Hayingen, Tel. 07386/97110 Ortsvorsteher Apotheke im Hanfertal, Bittelschießer Straße 20, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571/5513 am 31.12.2019 (Silvester) Vital Apotheke, Kaiserstraße 58, 88348 Bad Saulgau, Tel. 07581/484900 am 01.01.2020 (Neujahr) Hodrus’sche Apotheke, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel. 07584/3552 Apotheke Leopold, Leopoldplatz 3, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571/13665 Kloster Apotheke, Hauptstraße 18, 88529 Zwiefalten, Tel. 07373/2879 Ablesen der Wasser- und Stromzähler 2019 Für die diesjährige Jahresabrechnung von Strom und Wasser werden ab am 04.01.2020 dem 13.12. die Kundenselbstablesekarten zur Ermittlung der Jahresver- Antonius Apotheke, Oberamteistraße 1, 88348 Bad Saulgau, bräuche 2019 für Strom und Wasser versendet. Tel. 07581/7031 Bilharz Apotheke, Antonstraße 1, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571/4331 Derzeit sind zusätzlich Mitarbeiter des Gemeindebauhofs im Gemeinde- am 05.01.2020 gebiet unterwegs, um einzelne Strom- und Wasserzählerstände abzule- Hohenzollern Apotheke, Hauptstraße 7, 72505 Krauchenwies, sen. Tel. 07576/96060 Marien Apotheke, Hauptstraße 78, 88512 Mengen, Tel. 07572/1020 Wir bitten höflichst, den Beauftragten der Gemeindewerke Krauchenwies Zugang zu den Messeinrichtungen zu gewähren. am 06.01.2020 (Hl. Drei König) Neue Apotheke am Schloss, Schwabstraße 5, 72488 Sigmaringen, Vielen Dank. Tel. 07571/684494 Ihre Gemeindewerke Krauchenwies Kur Apotheke St. Florian, Schussenriederstraße 17, 88422 Bad Buchau, Tel. 07582/3581 DerApothekennotdienst wird im täglichen Wechsel durchgeführt. Rathaus geschlossen Dienstwechsel jeweils um 08.30 Uhr morgens. Das Rathaus in Krauchenwies ist an folgenden Tagen geschlossen: Heiligabend Dienstag, 24.12.2019 Silvester Dienstag, 31.12.2019 Freitag, den 27.12.2019 und Montag, den 30.12.2019 sowie Donnerstag, den 02.01.2020 und Freitag, den 03.01.2020 ist das Rathaus geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung
Nummer 50-52 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Seite 5 Erfordernis und Ziele der Planung: – Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Bereitstellung von Wohnbauflächen incl. deren planungsrechtlichen Sicherung – Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum – Vermeidung von Nutzungskonflikten Nach § 13b BauGB gelten die Bestimmungen des § 13a BauGB entspre- chend. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung Die Gemeinde Krauchenwies sucht für Ihren Kindergarten St. Josef gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zu- sammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Erzieher / Erzieherin (m/w/d) unbefristet Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Ihre Aufgaben: • Umsetzung des Bildungs – und Erziehungsplanes Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die • Planung, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit in Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Gel- der Gruppe sowie im Team tungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. • Vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team und den Eltern Wir erwarten: Festsetzung von Elternbeiträgen • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannter Erzieher für die Kleinkindbetreuung • Erfahrung im Umgang mit U 3 Kindern In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat erneut eine Änderung der • Freude an Projektarbeit Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertages- einrichtungen beschlossen. Die Gebühren für die Krippengruppen wurden Wir bieten: geändert. • Einen ansprechenden Kindergarten mit Freigelände • Eine branchenübliche Vergütung nach TVöD SuE • 30 Urlaubstage / Jahr 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die • Jährliche Zahlung eines leistungsabhängigen Bonus Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Bewerben können Sie sich: • Online unter www.krauchenwies.de – Einwohner – Stellenaus- der Gemeinde Krauchenwies vom 23.07.2019 schreibungen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), • Per E-Mail im PDF-Format an heidi.fischer@krauchenwies.de § 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 6 des Kinder- oder schriftlich an: Gemeinde Krauchenwies, Hausener Str. 1, tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der 72505 Krauchenwies Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.12.2019 folgende Satzung erlas- sen: Für weitere Informationen steht Ihnen die Kindergartenleitung, Frau Bett, telefonisch unter der Tel. 07576-2742 gerne zur Verfügung. § 1 Änderung von Satzungsbestimmungen § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Bebauungsplanverfahren “Gögginger Bühl West” in „§ 4 Ablach nach § 13b BauGB, Aufstellungsbeschluss Gebührenhöhe Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Gögginger Bühl West” beschlossen (Aufstellungsbe- (1) Höhe der Gebührensätze im Einzelnen: schluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Die Kindergartengebühren betragen ab dem 01.12.2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020: 1- Kind- 2- Kind- 3- Kind- 4- u. Mehr- Familie Familie Familie Familie €/Mt. €/Mt. €/Mt. €/Mt. a. Regelgruppe (RG) 117,- 90,- 60,- 20,- b. Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) 117,- 90,- 60,- 20,- c. VÖ + 4 Nachmittage (VÖ + 4 N) 158,- 122,- 81,- 27,- d. VÖ + 3 Nachmittage (VÖ + 3 N) 151,- 116,- 77,- 26,- in Hausen a.A. e. Ganztagesgruppe (GT) 211,- 162,- 108,- 36,- ohne Mittagessen f. RG oder VÖ 2-3 Jahre 164,- 126.- 84.- 28.- g. VÖ + 4 N, 2-3 Jahre 221,- 170,- 113,- 38,- h. VÖ + 3 N, 2-3 Jahre in Hausen a.A. 211,- 163,- 108,- 36,- Gemäß § 13b BauGB wird der Bebauungsplan “Gögginger Bühl West” im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. i. GT 2-3 Jahre 295,- 227,- 151,- 50,- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem obi- ohne Mittagessen gen Lageplan ersichtlich. j. Kinderkrippe VÖ 345,- 256,- 174,- 69,-
Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Nummer 50-52 k. Kinderkrippe Ganztags 483- 358,- 244,- 97,- Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten die- se als „weitere Hunde“. l. Grundschulkinder 94.- 72.- 48.- 16.- Werden neben Kampfhunden mit erfolgreich absolvierter Verhaltensprü- im Kindergarten mit verl. fung noch Kampfhunde ohne erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung Öffnungszeiten während Schulzeit gehalten, gelten diese als „weitere Hunde“. m. Ferienbetreuung für Steuerfreie Hunde (§ 6) sowie Hunde in einem Zwinger (§ 7) bleiben hier- Grundschulkinder bei außer Betracht. Vormittags 6.- €, Nachmittags 4.- €, Ganztags 10.- €, Woche 25,- €“ (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die An- §2 nahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesund- Inkrafttreten heit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vor- schrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Stafford- Diese Satzung tritt am 01.12.2019 in Kraft. shire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux- Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff Heilungsvorschriften und Tosa Inu. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Ge- (4) unverändert mO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Ge- mO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der § 7 Zwingersteuer Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend ge- (1) unverändert macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Ka- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung lenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von verletzt worden sind. Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 3. Ausgefertigt § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen Krauchenwies, den 10.12.2019 (1) unverändert (2) unverändert (3) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steuervergünsti- gungen nicht gewährt. Spieß Bürgermeister § 10 Anzeigepflichten: (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat 4. Änderungssatzung vom 10.12.2019 dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde/Stadt schriftlich zur Satzung über die Hundesteuer vom 15.10.1996 anzuzeigen. Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 ist auch die Rasse (bei Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzuzeigen. jeweils gültigen Fassung sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 Kommunal- abgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) in der jeweils gültigen Fas- Abs. (2) - (4) unverändert sung hat der Gemeinderat Krauchenwies am 10.12.2019 folgende Sat- zung beschlossen: Art. 2 Übergangsbestimmungen Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung einen Kampfhund Art. 1: Änderung der Satzung über die Hundesteuer vom 15.10.1996 i. S. des § 5 Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Mo- §§ 5, 7, 8 und 10 der Satzung über die Hundesteuer werden wie folgt ge- nats nach In-Kraft-Treten dieser Satzung der Gemeinde/Stadt schriftlich ändert: anzuzeigen. § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 5 Steuersatz Art. 3 Inkrafttreten (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 60,00 €. Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 1.000 €. Heilungsvorschriften Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3, für den eine erfolgreich meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Ge- absolvierte Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des mO beim Zustandekommen dieser Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 Ge- Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Hal- mO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der ten gefährlicher Hunde nachgewiesen wird, beträgt der Steuersatz ab- Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend ge- weichend von den Sätzen 1 und 2, 800 €. macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung Jahressteuer. verletzt worden sind. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Ausgefertigt: nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund Krauchenwies, den 11.12.2019 auf 120,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.600 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund, für den eine erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des Spieß Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Hal- Bürgermeister ten gefährlicher Hunde nachgewiesen wird, auf 1.400 €.
Nummer 50-52 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Seite 7 Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe der Gemeinde Der Gemeinderat hat am 10.12.2019 die Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe Gemeindewerke Krauchenwies – Wasserversorgung, Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung und der Abwasserentsorgung Krauchenwies festgestellt. Diese Jahresabschlüsse liegen vom 16.12.2019 bis 23.12.2019 im Bürgermeisteramt Krauchenwies, Hausener Straße 1 Zimmer 21 während den Öffnungszeiten öffentlich aus. Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung - wurde vom Gemeinderat wie folgt festgestellt: 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 2.475.404,81 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.808.371,81 € - das Umlaufvermögen 667.033,00 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 1.720.448,46 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 5.661,00 € - die Rückstellungen 63.980,00 € - die Darlehen 26.442,20 € - die Verbindlichkeiten ohne Darlehen 677.354,88 € 1.2 Jahresverlust insgesamt -67.176,42 € 1.2.1 Summe der Erträge insgesamt 5.044.683,84 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen insgesamt 5.111.860,26 € 1.3 Jahresgewinn Sparte Service 287,47 € 1.3.1 Summe der Erträge Sparte Service inkl. interne 93.897,93 € 1.3.2 Summe der Aufwendungen Sparte Service inkl. interne 93.610,46 € 1.4 Jahresverlust Sparte Netz -125.513,49 € 1.4.1 Summe der Erträge Sparte Netz inkl. interne 3.921.313,00 € 1.4.2 Summe der Aufwendungen Sparte Netz inkl. interne 4.046.826,49 € 1.5 Jahresgewinn Sparte Vertrieb und Kraftwerke 58.049,60 € 1.5.1 Summe der Erträge Sparte Vertrieb und Kraftwerke inkl. interne ohne Stromsteuer 1.826.731,04 € 1.5.2 Summe der Aufwendungen Sparte Vertrieb und Kraftwerke inkl. interne ohne Stromsteuer 1.768.681,44 € 2 Behandlung des Jahresverlusts insgesamt 2.1 der Jahresverlust in Höhe von -67.176.,42 € ist - auf neue Rechnung vorzutragen. 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel 4 Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Gemeindewerke Krauchenwies - Wasserversorgung Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Krauchenwies - Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat wie folgt festgestellt: 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 2.195.125,95 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 2.003.837,06 € - das Umlaufvermögen 190.620,89 € - die aktive Rechnungsabgrenzung 668,00 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 691.436,22 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.093,00 € - die Rückstellungen 32.390,00 € - die Verbindlichkeiten 1.457.206,73 € 1.2 Jahresgewinn 10.770,33 € 1.2.1 Summe der Erträge 584.126,75 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 573.356,42 € 2 Verwendung des Jahresgewinns 2.1 bei einem Jahresgewinn von 10.770,33 € a) zur Tilgung des Verlustvortrags 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel 4 Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Nummer 50-52 Abwasserentsorgung Krauchenwies Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Krauchenwies wurde vom Gemeinderat wie folgt festgestellt: 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 10.921.639,34 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 10.638.530,27 € - das Umlaufvermögen 283.109,07 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 6.564.113,88 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 4.033.163,33 € - die Rückstellungen 153.921,67 € - die Verbindlichkeiten 170.438,46 € 1.2 kaufmännischer Gewinn 49.653,59 € 1.2.1 Summe der Erträge 1.135.926,75 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.086.273,13 € 2 Verwendung des Jahresgewinnes / Behandlung des Jahresverlustes 2.1.1 bei einem kaufmännischen Jahresverlust der Reinigung von 2.923,03 € a) bei gebührenrechtlicher Tilgung des Verlustvortrages von 2.267,24 € b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € c) auf neue Rechnung vorzutragen 5.190,27 € 2.1.2 bei einem gebührenrechtlichen Jahresverlust der Reinigung von Oberflächenwasser 5.190,27 € a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 € b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € c) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen 5.190,27 € 2.1.3 bei einem gebührenrechtlichen Jahresgewinn der Reinigung von Schmutzwasser 13.327,58 € a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 € b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € c) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen 13.327,58 € 2.2.1 bei einem kaufmännischen Jahresgewinn der Kanalisation von 52.576,62 € a) zur Tilgung des Verlustvortrages 52.576,62 € b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € d) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € 2.2.2 bei einem gebührenrechtlichen Jahresgewinn der Kanalisation für Oberflächenwasser von 39.413,69 € a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 € b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € d) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen 39.413,69 € 2.2.3 bei einem gebührenrechtlichen Jahresgewinn der Kanalisation für Schmutzwasser von 24.539,98 € a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 € b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € d) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen 24.539,98 € 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel 4 Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Nummer 50-52 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Seite 9 • gesamter Bereich der Schule/Turnhalle – Verb. Spanhalde • Verbindungsweg Spanhalde – Friedhof • Gehweg Linzgaustraße einschl. Treppe Richtung Lorenz-Vogel-Weg 4. In Hausen • der Treppenaufgang von der Rulfinger Straße zur Sonnenhalde • Der Treppenaufgang / Verbindungsweg Schulstrasse / Rulfinger Straße zur Sonnenhalde Frohe Festtage • Treppe Auf der Höll / Rottelweg und ein gutes neues Jahr Streu- und Reinigungspflicht Die Mitarbeiter der Gemeindewerke wünschen Ihnen und Ihren Familien Mit Beginn der Schnee- und Frostperiode weist die Gemeinde auch in die- ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches und sem Jahr auf die örtliche Polizeiverordnung über die Streu- und Reini- vor allem gesundes neues Jahr 2020. gungspflicht hin. Nach dieser Polizeiverordnung sind die Straßenanlieger verpflichtet, den Gehweg und wo ein solcher nicht vorhanden ist ein ent- Wir danken allen Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen und sprechender Teil der Straßenfläche, bei Schneefall und Glätte zu räumen freuen uns auf ein gemeinsames neues Jahr. und zu streuen. Ihre Gemeindewerke Krauchenwies Dies hat spätestens mit Beginn des Tageslebens zu erfolgen. An Werkta- gen müssen die zu räumenden und zu streuenden Flächen um 7.30 Uhr, Christbaumentsorgungsaktion an Sonn- und Feiertagen um 8.30 Uhr begehbar sein. Bei Mietgrund- stücken haben Hauseigentümer und Mieter Vereinbarungen darüber ab- Voranzeige zuschließen, wem die Streu- und Reinigungspflicht obliegt. In diesem Zu- Die Gemeinde führt auch im nächsten Jahr zusammen mit mehreren Ju- sammenhang wiesen wir darauf hin, dass die Gemeinde aufgrund von ver- gendgruppen im gesamten Gemeindegebiet wieder die Christbaument- traglichen Regelungen für die Gehwege entlang des Fürstlichen Parks sorgungsaktion durch. Die Bäume werden am Samstag, den 11. Januar und für den Zugang zur Grundschule über die Straße „Am Angel“ die 2020 in Krauchenwies und allen Ortsteilen abgeholt; sie sollten ab 8.00 Streu- und Reinigungspflicht selbst wahrnimmt. Die Anlieger werden da- Uhr am Straßenrand bereit liegen. für zum Kostenersatz herangezogen. Die Verletzung der Räum- und Voraussetzung für die kostenlose Entsorgung ist, dass an den zu entsor- Streupflicht ist eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgeld geahndet werden genden Bäumen kein Lametta mehr angebracht ist. Bäume mit Lametta- kann. Außerdem können Versäumnisse beim Räumen und Streuen zu er- resten gelten als Müll, für die ein hoher Entsorgungsaufwand entsteht. heblichen Schadensersatzansprüchen führen. Die Jugendgruppen, die die Entsorgungsaktion durchführen, erhalten von Die Krankenkassen klagen ihren Regressanspruch bei den säumigen der Gemeinde einen bescheidenen Zuschuss in ihre Vereinskasse. Grundstückseigentümern und Mietern regelmäßig ein. Bei Krankenhaustagessätzen von mehr als € 200,00 ergeben sich sehr schnell sehr große Summen. Aus diesem Grunde wird dringend empfoh- Winterdienst – Für ältere Personen oft ein Problem len für eine entsprechende Haftpflicht zu sorgen. Den einen freut die alljährliche weiße Pracht, dem anderen macht sie Die Gemeinde beginnt ihren Räum- und Streueinsatz bei Bedarf täglich Kopfzerbrechen. Für ältere, kranke oder gebrechliche Mitbürger wird die um 4.00 Uhr. Räum- und Streupflicht oft zu einer kaum zu bewältigenden Last. Die eigenen Fahrzeuge und die Vertragsunternehmen sind ab diesem An diejenigen, die eventuell noch gar nicht daran gedacht haben, dass der Zeitpunkt im Einsatz. Trotz einer optimalen Organisation ist es nicht mög- ältere Mann gegenüber, oder die Frau im oberen Stock sich sehr schwer lich, immer sofort alle Problemstellen gefahrenfrei geräumt und gestreut tun, die weiße Pracht zu beseitigen. zu haben. Ganz zwangsläufig müssen hin und wieder Einschränkungen Unterstützen Sie bei Eis und Schnee Ihre hilfsbedürftigen Nachbarn! in Kauf genommen werden. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb, weil im Interesse des Schutzes der Umwelt so weit als möglich auf den Einsatz von Streusalz verzichtet wird. Wie in den Vorjahren werden wir auch im Laufe dieses Winters einige Ur- Winterdienst teile veröffentlichen, aus denen zu entnehmen ist, dass der Verkehrssi- Bequemlichkeitswege cherungspflicht des Straßenbaulastträgers Grenzen gesetzt sind. Sogenannte Bequemlichkeitswege sind vom Winterdienst der Gemeinde vollständig ausgenommen. Die Bequemlichkeitswege werden weder ge- räumt noch gestreut. Silvesterfeuerwerk - Umgang mit Feuerwerkskörper Bequemlichkeitswege im vorgenannten Sinne sind: Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels hier die wichtigsten Be- stimmungen über den Umgang mit Feuerwerkskörper: 1. In Krauchenwies • mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren ist die Abgabe von Feuer- • gesamter Bereich der Sopie-Scholl-Schule werkskörper an Personen unter 18 Jahren untersagt. • die Verbindungstreppe zwischen Auacker und Augrund • Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Se- • die Verbindungstreppe vom neuen Parkplatz in der Ortsmitte zum Pfarr- niorenheimen und Fachwerkhäusern gezündet werden. weg • das Abbrennen von Feuerwerkskörper ist nur vom 31. Dezember • der Fußweg zwischen der Adolf-Guhl-Straße und der Straße am Angel bis 01. Januar erlaubt. • der Fußweg zwischen dem Ölmühlweg und der Straße Augrund Das Ordnungsamt bittet die Vorschriften zu beachten. • die Verbindungstreppe Schmiedegasse zur Arztpraxis • der gesamte Löwenplatz 2. In Ablach RegioBus-Linie 500: • der Treppenaufgang zwischen Haldenweg und Bergweg Verlegung der Haltestellen in • der Treppenaufgang Bergmauer – Ringstraße Krauchenwies • der Treppenaufgang Riedäcker – Südhang Mit dem regulären Fahrplanwechsel der Linie 500 zum 15. Dezember 3. In Göggingen 2019 werden in Krauchenwies die Haltestellen „Rathaus“ und „Waldhorn“ • Ortsmitte Göggingen - Adlerplatz durch die neu eingerichtete Haltestelle „Hofschenke“ ersetzt.
Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Nummer 50-52 Bei der Bedienung der bisherigen Haltestelle „Rathaus“ in Krauchenwies Übung: am 08.01.2020 von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr kommt es aufgrund verkehrsbedingten längeren Wartens an der Kreuzung Übungsraum: Thiergarten, Ablach K 8241/ B 311 oftmals zu Verspätungen und Nichteinhaltung des Fahr- Die Übungen finden im freien Gelände und in Kasernen statt. planes der Linie 500. Um dies künftig zu vermeiden, ist eine vorüberge- Diese Informationen ergehen, um eine Gefährdung für Übungstruppe und hende Verlegung dieser Haltestelle an die B 311, mit der neu eingerich- Jagdausübungsberechtigte auszuschließen. teten Haltestelle „Hofschenke“, erforderlich. Wegen des geänderten Streckenverlaufs entfällt auf der Linie 500 zudem die Bedienung der Hal- testelle „Waldhorn“ in der Fürst-Friedrich-Straße. Künftig ist ein zentraler Busbahnhof geplant, wodurch die vorübergehen- Landkreisverwaltung de Haltestelle „Waldhorn“ nach dessen Erstellung wieder entfallen wird. stellt Weg zur getrennten Biomüllsammlung vor Diese Verlegung gilt lediglich für die Linie 500, den RegioBus DonauBo- densee. Einführung bis Sommer 2023 geplant 7 Varianten von Hol- bis Bringsystem in der Diskussion Das Landratsamt sowie die Verkehrsunternehmen KVB und RAB bitten Kreistag soll am 16. Dezember Varianten eingrenzen um Beachtung und Verständnis. Bürger sollen frühzeitig beteiligt werden Der neue Fahrplan sowie weitere Informationen sind abrufbar unter Landrätin Stefanie Bürkle, Umweltdezernent Dr. Bernhard Obert und Hol- www.regiobus500.de ger Kumpf, Leiter der Kreisabfallwirtschaft, stellten am 9. Dezember der Presse die Grundlagenermittlung zur Einführung einer getrennten Bio- müllerfassung vor. Der Kreistag wird darüber am 16. Dezember beraten. Ob es eine Biotonne für jeden geben wird, oder ob man seinen Bioabfall zu den Wertstoffhöfen oder Depotcontainern bringen kann, wird der Kreistag im Herbst kommenden Jahres entscheiden. „Bis dahin möchten die Kreisräte und wir als Verwaltung mit den Bürgern ins Gespräch kom- men und herausfinden, welche Lösung für unseren Kreis die Beste ist“, so Landrätin Stefanie Bürkle. Möglich ist noch vieles. Die Verwaltung hat sieben mögliche Varianten untersuchen lassen, fünf sollen weiter verfolgt werden. Bürkle: „Nur bei wenigen Themen gehen die Meinungen der Bürger so weit auseinander. Jeder ist von dieser Frage unmittelbar betroffen. Daher ist mir eine früh- zeitige Information der Bürgerschaft und eine maximale Transparenz über unseren Weg hin zur Entscheidung wichtig.“ Geschichte der Biomüllsammlung im Kreis Bioabfälle müssen gesetzlich seit 2015 getrennt gesammelt werden. Im Landkreis Sigmaringen wurden 2013 und 2017 Studien durchgeführt, wor- in nachgewiesen wurde, dass aus dem Restmüll unter optimalen Bedin- gungen maximal 20 kg pro Einwohner und Jahr (2.600 Tonnen insgesamt) erfasst werden könnten. Der Landkreis hat sich aufgrund dieser sehr ge- ringen Bioabfallmenge im Restmüll auf Ausnahmentatbestände berufen und die Einführung einer getrennten Erfassung abgelehnt. In Landkreisen mit flächendeckend eingeführter Biotonne finden sich erfahrungsgemäß immer noch 10-30 kg Bioabfälle pro Einwohner und Jahr im Restmüll. Das Umweltministerium hat diese Haltung jedoch nicht akzeptiert. Gemäß Studie des Landes Baden-Württemberg fallen pro Einwohner und Jahr 33,6 kg nicht vermeidbare Küchenabfälle an. Für diese Küchenabfälle gibt es im Landkreis Sigmaringen derzeit noch keine getrennte Erfassung. Sie werden entweder über den Restmüll erfasst oder die Bürger kompostie- ren ihn selbst. Sitzung des Gemeindeverwaltungverbandes BEKANNTMACHUNG Um die verbleibenden Spielräume zu nutzen, einer Anordnung seitens des zur Sitzung des Gemeindeverwaltungverbandes am Donnerstag, Umweltministeriums zuvorzukommen und ein aufwändiges, kostspieliges 19.12.2019, 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses und im Ausgang offenes Rechtsverfahren zu vermeiden, hat der Kreistag im Oktober 2018 den Grundsatzbeschluss zur Erfassung und Verwertung Tagesordnung von Bioabfällen im Landkreis Sigmaringen gefasst. Öffentliche Sitzung 1. FNP-Änderung 002 im Bereich der Graf-Stauffenberg-Kaserne, Mögliche Varianten: Sigmaringen Die Kreisverwaltung lies ein umfangreiches Gutachten erstellen, in dem - Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen verschiedenste Systeme unter verschiedensten Kriterien untersucht wur- - Feststellungsbeschluss den. „Wir haben dabei keine Variante der Sammlung von vornherein aus- 2. Sonstiges geschlossen und umfangreiche Daten aus dem Kreis erhoben“ erläutert Dr. Marcus Ehm Holger Kumpf. „Ziel war es, eine möglichst realistische Einschätzung für Vorsitzender unseren stark ländlich geprägten Landkreis zu erhalten“, so der Leiter der Kreisabfallwirtschaft. Es wurden folgende Systemvarianten untersucht: Militärische Übungen H1: Ein Holsystem (Biotonne) ohne Anschluss- und Benutzerzwang, bei Bekanntgabe über die beabsichtigte Durchführung von Truppen- dem die Bürger über Gebührenanreize zu einer Nutzung des Systems an- übungen imiert werden sollen. bis zur Stärke einer Kompanie/Batterie/Staffel bzw. bis zu 250 Soldaten H2: Ein Holsystem (Biotonne) mit Anschluss- und Benutzerzwang, bei dem aber Ausnahmen für Eigenkompostierer großzügig anerkannt wer- Übungsart: Überleben den sollen.
Nummer 50-52 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Seite 11 H3: Ein Holsystem (Biotonne) mit Anschluss- und Benutzerzwang, bei vor, auch das Bringsystem B1 mit den Sammelstellen alle 100 bis 200 Me- dem dieser strikt umgesetzt wird und Ausnahmen nur in nachweislich be- ter auszuschließen. „Diese zwei Varianten erscheinen jetzt schon als we- gründeten Einzelfällen erlaubt werden. nig sinnvoll. Wir möchten unsere Kräfte bündeln und nur das weiter ver- B1: Ein verdichtetes Bringsystem, bei dem im Umkreis von 100 bis 200 tieft betrachten, was auch eine realistische Chance auf Umsetzung hat“, Meter zu jedem Haus eine Abgabemöglichkeit geschaffen wird. Dies wä- so Bürkle. ren rund 3.500 Stück im Landkreis. Fast jeder Bürger hat so die Möglich- keit seinen Bioabfall zu Fuß zu entsorgen. Weiteres Vorgehen: B2: Ein Bringsystem, bei dem die Bürger an den 24 Wertstoffhöfen im Nach den Bürgergesprächen bis zum Sommer wird der Kreistag im Herbst Landkreis und den 180 Depotcontainerstandorten im Landkreis ihren Bio- nächsten Jahres entscheiden, welche Variante verwirklicht wird. „Im er- abfall abgeben können. sten Halbjahr 2021 werden dann die Details des Systems beschlossen, B3: Ein Bringsystem, bei dem die Bürger nur an den 24 Wertstoffhöfen ih- im zweiten Halbjahr wird nach einer Firma gesucht, die die Abfuhr durch- ren Bioabfall abgeben können. führen kann und bis Sommer 2022 sollen die Leistungen dann vergeben K1: Eine Kombination aus Holsystem (H3) in städtisch geprägter Bebau- werden. „Bis Sommer 2023 wollen wir die getrennte Biomüllsammlung ung und einem Bringsystem (B2) in ländlich geprägter Bebauung. starten“, so Kreisabfallleiter Holger Kumpf. Ökologische Wirkung: Für jede Variante wurden die Auswirkungen auf das Klima (CO²-Bilanzie- Öffnungszeiten der rung) und die Fehlwurfquote (Anteil Plastik / Fremdköper im gesammel- Entsorgungsanlage ten Bioabfall) betrachtet. Ringgenbach, In der CO² Bilanzierung wurden die Mengen, die Fahrwege und die Ver- der Abfallumladestation wertung berücksichtigt. „Bei den Holsystemen könnten gegenüber der bis- herigen Situation bis zu 1.676 Tonnen CO² jährlich eingespart werden“, Bad Saulgau sowie der Recyclinghöfe über stellt Dr. Bernhard Obert dar. „Die Bringsysteme variieren je nach Ausge- Weihnachten und zum Jahreswechsel staltung des Systems zwischen einer minimalen Einsparung bis hin zu Die Kreisabfallwirtschaft teilt mit, dass die Entsorgungsanlage in Ring- einem zusätzlichen CO²-Ausstoß von 388 Tonnen jährlich bei der Sy- genbach mit Abfallumladestation, Recyclingstation und Grünkompostan- stemvariante B3“, so der Umweltdezernent. Eine möglichst niedrige Fehl- lage am 24. (Heilig Abend), sowie am Freitag und Samstag den 27. + wurfquote dient der Sicherung der Reinheit der Böden. 28. sowie am 31. (Silvester) Dezember 2019 ganztägig geschlossen bleibt. Kosten: Je nach Ausgestaltung der einzelnen Systemvarianten variieren die Ko- Ansonsten sind Anlieferungen zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. sten bei den Holsystemen zwischen rund 1,1 Mio. Euro (H1) und 3,4 Mio. Montag 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr Euro (H3) pro Jahr. Dienstag – Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr Bei den Bringsystemen wurden die Kosten für die Maximalvariante mit Freitag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr Sammelstellen alle 100m bis 200m (B1) auf rund 5,1 Mio. Euro geschätzt. Samstag 9:00 – 12: 00 Uhr Die Minimalvariante mit Sammelstelle nur auf den Wertstoffhöfen (B3) würde nur rund 75.000 Euro kosten. Für das Kombisystem K1 wurden Ko- Anlieferungen zur Abfallumladestation Bad Saulgau bei der Firma AL- sten von rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr ermittelt. BA Oberschwaben sind am 24. Dezember 2019 von 8:00 bis 12:00 Uhr möglich, nachmittags bleibt die Anlage geschlossen. Am 31. Dezember Qualitative Wertung: 2019 hat die Anlage ganztägig geschlossen. „Die Entscheidung kann nicht nur anhand der Kosten, des eingesparten CO² oder der gesammelten Mengen getroffen werden“, gibt Stefanie Bür- Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe über die Feiertage und den Jah- kle zu bedenken. Der Landrätin sind noch viele weitere Dinge wichtig: „Der reswechsel sind bei den Gemeindeverwaltungen zu erfragen bzw. aus den Service für die Bürger, die Reinheit des Komposts, die Auswirkung auf die jeweiligen Mitteilungsblättern zu entnehmen. Gebühren der Nutzer des Systems und aller Bürger, die Entwicklungs- möglichkeiten des neuen Systems, die Auswirkungen auf das bestehen- Für Fragen steht Ihnen Herr Volker Riester, Tel. 07571/102-6608 oder de System der Grünguterfassung, wie auch die notwendige Information Frau Nadine Steinhart, Tel. 07571/102-6607 zur Verfügung. der Bürger – all dies berücksichtigen wir bei der Bewertung der Varianten.“ Nach Auffassung der Verwaltung sind die Holsysteme vor allem beim Service für die Bürger durch ein ortsnahes Erfassungssystem und die bes- Öffnungszeiten sere Ökobilanz im Vorteil. Die Bringsysteme punkten insbesondere durch die geringeren Kosten und eine geringere Fehlwurfquote. „Welche Fak- Landratsamt und Jobcenter toren wie gewichtet werden, muss der Kreistag entscheiden. Je nachdem, über Weihnachten wie wichtig einem beispielsweise Klimabilanz, Kosten oder Service sind, kann man zu einem anderen Modell kommen“ stellt Dr. Bernhard Obert An Heiligabend und Silvester sind das Landratsamt inkl. aller Kfz-Zulas- fest. sungen und das Jobcenter vollständig geschlossen. Öffentlichkeitsbeteiligung: Am Freitag, 27. Dezember 2019 bleiben das Landratsamt und die Kfz-Zu- Um genauer zu erfahren, was den Menschen wichtig ist, möchten die lassung in Bad Saulgau vollständig geschlossen. Kreisräte und die Verwaltung bis Sommer nächsten Jahres mit den Bür- gern ins Gespräch kommen. „Wir planen verschiedene Veranstaltungen Die Zulassungsstelle in Pfullendorf hat an diesem Tag regulär von 08:00 im Landkreis, bei denen wir über die verschiedenen Systeme informieren Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. und mit den Menschen diskutieren“, erläutert Holger Kumpf. „Die Meinung der Bürger werden die Kreisräte in ihre Entscheidung mit einbeziehen, die Das Jobcenter ist ebenfalls geschlossen, aber telefonisch erreichbar. letztendliche Entscheidung hat jedoch der Kreistag zu treffen“, so Land- rätin Bürkle. Die Kfz-Zulassungsstelle in Pfullendorf ist am Samstag, 28. Dezember 2019, und am Montag, 30. Dezember 2019 geschlossen. Der Kreistag entscheidet, welche Varianten weiterverfolgt werden: „Wir schlagen dem Kreistag nächste Woche nun vor, das Kombisystem Die Zulassungsstellen in Bad Saulgau und Sigmaringen haben samstags K1 nicht weiter zu verfolgen. Ein Holsystem in der Stadt, ein Bringsystem geschlossen und am Montag, 30. Dezember 2019 regulär von 07:30 Uhr auf dem Land – diese Ungleichbehandlung möchten wir nicht“ sagt Ste- bis 11:30 Uhr bzw. bis 12:30 Uhr geöffnet. fanie Bürkle. Auf Grund der sehr hohen Kosten und der zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung schlägt sie dem Kreistag außerdem
Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019 Nummer 50-52 • Die Drittklässler lasen eine Geschichte vor, was so alles bei der An- schaffung eines Tannenbaums passieren kann. Dazu zeigten sie selbst- gemalte Bilder. • Die Kinder der Klasse 4 sagten das Gedicht: „Knecht Ruprecht“ von Theodor Storm auf und präsentierten die Erzählgeschichte: Die Korn- legende Zwischen den Klassenbeiträgen wurden immer wieder gemeinsam Ad- ventslieder gesungen und von den Schülern und Schülerinnen mit Orff- Instrumenten begleitet, die zuvor von den Musiklehrerinnen Frau Faigle und Frau Bezikofer einstudiert wurden. Dass unsere Kinder darüber hin- WOCHENMARKT auf dem Löwenplatz aus großes Interesse an der Musik haben, zeigte sich dadurch, dass ei- jeden Mittwoch von 8.00 - 11.30 Uhr nige der Dritt- und Viertklässler weihnachtliche Solostücke auf ihren ei- genen Instrumenten bravourös vorspielten. Die Händler des Wochenmarktes in Krauchenwies Auch Nikolaus kam immer wieder zur Sprache und las aus seinem gol- wünschen allen Einwohnern unserer denen Buch das Lob und den Tadel der einzelnen Klassen vor. Im Gro- Gesamtgemeinde ßen und Ganzen war er mit den Kindern sehr zufrieden und schenkte ih- ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein nen zum Dank einen Brotmann, den die Pfarrgemeinde gestiftet hat. Ein glückliches und gesundes 2020 herzliches Dankeschön hierfür. Nach einer wunderschönen Stunde ver- abschiedeten sich der Heilige Nikolaus und Knecht Ruprecht von den Kin- dern und sie zogen weiter zum nächsten Haus. Bitte nicht vergessen: Müllabfuhr Bitte die Behälter zur Leerung am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitstellen. Samstag, 21.12.2019 Gelber Sack in Krauchenwies und allen Ortsteilen Montag, 23.12.2019 Restmüll in Krauchenwies und Ablach Dienstag, 24.12.2019 Restmüll in Hausen, Göggingen, Bittelschieß und Ettisweiler Montag, 30.12.2019 Papiertonne in Hausen, Göggingen, Bittelschieß und Ettisweiler Dienstag, 31.12.2019 Papiertonne in Krauchenwies und Ablach Schulnachrichten Nikolausfeier 2019 Im Kerzenschein unseres festlich geschmückten Adventskranzes, der Dank Familie Bitterwolf-Strobel wieder im Eingangsbereich der Schule steht, erwarteten die Kinder der Grundschule Göggingen voller Vorfreude und Spannung den Besuch des Heiligen Nikolauses und seines lieben Ge- sellen Knecht Ruprechts. Als die beiden das Schulhaus betraten, empfin- gen die Schüler und Schülerinnen sie mit einem fröhlichen Begrüßungs- lied, das sie instrumental untermalten. Nach einer kurzen Begrüßung von Frau Keller führten Elena Fritz und Mi- chel Hauhut gekonnt durch den Programmablauf. Alle Klassen haben für diesen Anlass etwas Besonderes vorbereitet, das sie nun voller Begei- sterung vortrugen. • Die Klasse 1 führte das Sprechspiel: Vorschlag an den Nikolaus auf. • Die Zweitklässler führten einen Sternentanz vor.
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