Die Stille der Heiligen Nacht ist gewichtiger als der Lärm der ganzen Weltgeschichte.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies mit den Ortsteilen Ablach, Bittelschieß, Ettisweiler, Göggingen und Hausen
60. Jahrgang                                       Freitag, den 13. Dezember 2019                                                    Nummer 50-52

                      Die Stille der Heiligen Nacht
                      ist gewichtiger als der Lärm
                      der ganzen Weltgeschichte.
                                                  (Josef Eger)

       Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
     besonders wichtig ist mir am Jahresende,
     allen unter Ihnen von Herzen zu danken,
      die am Wohl der Gemeinde mitwirken.
     Mein Dank gilt besonders unseren vielen
              ehrenamtlichen Kräften
             in der ganzen Gemeinde,
    die uneigennützig der Allgemeinheit dienen
       und deren Einsatz unersetzbar bleibt.
          Im Namen des Gemeinderates,
       der Ortsvorsteher, der Ortschaftsräte,
               unserer Mitarbeiter,
              wünsche ich Ihnen allen
          ein gesegnetes Weihnachtsfest
        und ein hoffnungsvolles Jahr 2020.

                    Jochen Spieß
                    Bürgermeister

                                                        Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Spieß
                 Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt: Druckerei Heinz Schönebeck GmbH, 88605 Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Str. 10,
                                               Tel. (0 75 75) 92 39-0, Fax 92 39-29, e-Mail: info@schoenebeck-druck.de
Seite 2                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                             Nummer 50-52

                                                                           Sprechzeiten in den Ortsverwaltungen:
  Inhaltsübersicht                                                         Ablach Ortsvorsteher Sander
  Bereitschaftsdienste                                                     Tel. (privat) 901144, Amt 1829
  Amtliche Bekanntmachungen                                                E-Mail: ortsverwaltung-ablach@gmx.de
  • Sitzung des Ortschaftsrates Bittelschieß                               Sprechzeiten Fr. 14:00 -16:00 Uhr
  • Sitzung des Ortschaftsrates Göggingen
                                                                           sowie nach Vereinbarung
  • Ablesen der Wasser- und Stromzähler 2019
  • Öffnungszeiten Rathaus an den Weihnachtstagen
                                                                           Bittelschieß, Ortsvorsteher Stumpp
  • Stellenausschreibung
  • Bebauungsplanverfahren "Gögginger Bühl West" in Ablach                 Tel. (privat) 1841, (Amt) 962647
  • Festsetzung von Elternbeiträgen für die Kleinkindbetreuung             E-Mail: info@gaertnerei-eissler.de oder
  • Änderungssatzung der Benutzergebühren                                  ortsverwaltung-bittelschiess@gmx.de
    für die Kindertageseinrichtung                                         Sprechzeiten: Mi. 19.00 - 20.00 Uhr
  • Änderungssatzung der Hundesteuer                                       sowie nach Vereinbarung
  • Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe der Gemeinde
  • Weihnachtsgruß der Gemeindewerke                                       Göggingen, Ortsvorsteher Fischer
  • Christbaumentsorgungsaktion                                            Tel. (privat) 7324 (Amt) 304, Fax 962812
  • Winterdienst                                                           E-Mail: ortsverwaltung@goeggingen.de, www.goeggingen.de
  • Winterdienst - Bequemlichkeitsweg                                      Sprechzeiten: Mo.18.30 - 19:30, Fr. 09.00 - 10.30 Uhr
  • Streu- und Reinigungspflicht                                           sowie nach Vereinbarung
  • Silvesterfeuerwerk
  • Regio Bus 500: Verlegung der Haltestelle                               Hausen a.A., Ortsvorsteher Seeger
  • Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes                               Tel. (privat) 7440 (Amt) 1817, Fax 901914
  • Militärische Übung                                                     E-Mail: ortsverwaltung.hausen@web.de
  • Landkreis stellt Wege zur getrennten Biomüllsammlung vor               Sprechzeiten: Mi. 10:00 - 11:00 Uhr und 20:00 - 21:30 Uhr
  • Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen
                                                                           sowie nach Vereinbarung
  • Öffnungszeiten Landratsamt und Jobcenter
  • Weihnachtsgruß Händler Wochenmarkt
  • Müllabfuhr
  Schulnachrichten                                                         Forstrevier Inzigkofen-Krauchenwies
  • Grundschule Göggingen "Nikolausfeier 2019"                             Johannes Lang
  • MiniÖkomobil "Komm mit zur Biberburg"                                  Tel: 0 75 76 / 21 57, Fax: 0 75 76 / 9 62 90 49
  • Kindergarten St. Elisabeth                                             e-mail: johannes.lang@lrasig.de
    - Advent
    - Macht die Türen auf, macht die Herzen weit
  Jubilare
                                                                                                  Bereitschaftsdienste
  Standesamtliche Nachrichten
  • Monat November 2019
  Kirchliche Mitteilungen                                                  Ärztlicher Bereitschaftsdienst
  Vereinsnachrichten / Sportnachrichten                                    Am Wochenende und an Feiertagen können Patienten ohne vorherige
  Seminare/Weiterbildung                                                   Anmeldung zu den Öffnungszeiten direkt in die Notfallpraxis Sigmarin-
  Wissenwertes/Aktuelles                                                   gen, Am Kreiskrankenhaus Sigmaringen, Hohenzollernstrasse 40, kom-
                                                                           men.
  Wichtige Rufnummern:                                                     Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag vom 8 bis 22 Uhr
  Notruf / Rettungsdienst, Feuerwehr                            112
                                                                           Am Wochenende und an Feiertagen erreichen Sie den Bereit-
  Polizei                                                       110
                                                                           schaftsdienst über die zentrale Rufnummer: 116 117
  Krankentransport                                           192 22
                                                                           Zusätzlich zum Arzt in der Notfallpraxis ist ein Arzt im Fahrdienst unter-
  Störungsstelle Gas                                  0800 0824 505
                                                                           wegs. Er besucht die Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in
  Störungsstelle Strom EnBW Bittelsch./
                                                                           die Notfallpraxis kommen können.
  Hausen/ Göggingen/ Ettisweiler                      0800 3629 477
                                                                           ln lebensbedrohlichen Situationen verständigen Sie bitte sofort den Ret-
  Störungsstelle Strom- Kr’wies/Ablach                        97216
                                                                           tungsdienst unter der europaweiten Rufnummer 112.
  Störungsstelle Wasser                                       97250
  Störungsstelle Abwasser/Kläranl.                            97251
  Winterdienst                                                97252        Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
  Polizeirevier Sigmaringen                           07571/104 220        Notfallpraxis Singen, Virchowstraße 10, 78224 Singen, Tel. 01806-
  Rathaus Krauchenwies                                    Tel. 972-0       077312
  info@krauchenwies.de                                  Fax: 972-70        Samstags, Sonn- und Feiertags: von 10.00 – 12.00 / 16:00 – 19:00 Uhr
  Sprechzeiten:
  Montag bis Donnerstag                            08.00 – 12.00 Uhr       Kinderärztliche Notdienstsprechstunde in Albstadt
  Donnerstag                                       14.00 – 18.00 Uhr       Seit April 2017 findet in Albstadt eine zusätzliche kinderärztliche Sonn-
  Freitag                                          08.00 – 12.30 Uhr       tagssprechstunde statt.
  Krauchenwieser Küste                                           7008      In der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr ist dort im-
                                                                           mer ein Kinderarzt/ärztin erreichbar.
                                                                           Die Sprechstunde ist im Emma-Beck Haus neben dem Kreisklinikum des
                                                                           Zollernalbkreises in Albstadt, Friedrichsstr. 37/1, Tel. 07431/6306353
              Mitteilungsblatt über                                        untergebracht.
                                                                           Sie können sich insbes. an Samstagen und Feiertagen weiterhin an die
              Weihnachten                                                  Notdienstpraxen in Singen, Ravensburg, Tübingen und Reutlingen wen-
                                                                           den. Die Sprechstunde ist ein zusätzliches Angebot.
              Das letzte Mitteilungsblatt im Jahr 2019 erscheint
              heute Freitag, 13.12.2019. Das erste Mitteilungsblatt        Informations- Beratungs- und Beschwerdestelle im Landkreis Sig-
              im neuen Jahr erscheint am Freitag, 10.01.2020.              maringen
                                                                           Anschrift: Fidelisstraße 1, 72488 Sigmaringen
                                        Wir bitten um Beachtung!           e-Mail: team@ibb-sigmaringen.de Tel. 07571/73 01 55
Nummer 50-52                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                                   Seite 3

Sprechstunde: Jeden 1. Donnerstag im Monat im Fidelishaus Sigmarin-           Beratung HIV/AIDS und andere sexuell übertragbare
gen, Fidelisstraße 1                                                          Krankheiten
von 14:00 bis 16:00 Uhr (nicht an Feiertagen)
                                                                              Donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr
Mitglieder der IBB-Stelle Sigmaringen stehen in den Sprechzeiten per-
                                                                              Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Gesundheit
sönlich zur Verfügung.
                                                                              Hohenzollernstraße 12, 72488 Sigmaringen
Außerhalb der Sprechzeiten ist der Anrufbeanworter geschaltet, der re-
                                                                              Tel. 07571/1026415
gelmäßig abgehört wird.

                                                                              Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen
Patientenfürsprecherin:
                                                                              Beratung für hilfe-und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
Frau Petra Schall ist alsPatientenfürsprecherin neben ihrer Mitgliedschaft
                                                                              Hofstraße 12, 88512 Mengen,Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368
im IBB-Team auch Ansprechpartnerin für die Patientinnen, Patienten und
                                                                              E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
ihre Angehörigen der Klinik für Psychatrie, Psychotherapie und Psycho-
                                                                              Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr
somatik der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH. Frau Schall
                                                                                              nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr
unterstützt bei der Wahrung der Rechte als Patient bzw. bei Fragen oder
                                                                              Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Problemen, die sich im Rahmen der stationären oder teilstationären Be-
handlung ergeben haben. Sie unterliegt der Schweigepflicht, arbeitet eh-
renamtlich und unabhängig. Die Beratung ist kostenlos. Ziel ist es, für al-   Wohngemeinschaft Adlerplatz Laiz
le Beteiligten eine gute Lösung zu finden.                                    Für ältere und demenzkranke Menschen
Anschrift: Patientenfürsprecherin, Fidelisstraße 1, 72488 Sigmaringen         Tel. 07571/7319760
e-mail: patientenfuersprecherin@ibb-sigmaringen.de                            E-Mail: info@haus-am-adlerplatz.de
Mobil: 01525 / 6558 32 7 (Anrufbeanworter – Rückruf wird zugesichert)
Sprechstunde: Jeden ersten Mittwoch im Monat im SRH Krankenhaus               Ambulanter Dienst Waldhäusle
Sigmaringen 5. OG Raumnr. 5.028                                               Grund- und Behandlungspflege, häuslicher Betreuungsdienst, hauswirt-
von 13:00 bis 15:00 Uhr oder nach Vereinbarung (nicht an Feiertagen)          schaftliche Dienste, Betreutes Wohnen, Beratung für Senioren
                                                                              Franz-Xaver-Heilig-Str.6, 88630 Pfullendorf, Tel. 07552/9337790
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Diensthabende Zahnärzte im Bereich Sigmaringen, Pfullendorf und Um-           Sekunda -betreuen und begleiten-
gebung unter Tel. 01805/911-660 (Festnetzpreis 14ct/Min., Mobilfunk-          fachliche Betreuung bei Demenzerkrankungen, hauswirtschaftliche Ver-
preise maximal 42 ct/Min., Bandansage)                                        sorgung, Grundpflege, Beratung und Anleitung für pflegende Angehörige
                                                                              Max-Eyth-Straße 3, Krauchenwies, Tel. 07576/7643
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Diensthabende Augenärzte im Kreis Sigmaringen sind unter Tel.                 Seniorenzentrum Krauchenwies
0180/1929349 zu erfragen.                                                     Dauer- und Kurzzeitpflege
                                                                              Sozialer Beratungsdienst für Hilfen im Alter
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst                                            Hausener Str. 5, Krauchenwies, Tel.: 07576/96180-0
am 14./15.12.2019 kein Notdienst
am 21./22.12.2019 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen,              Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V.
Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260                                             Familienpflege im ländlichen Raum
am 25./26.12.2019 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen,              Frau Heike Senger
Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260                                             Tel. 07771/8759177, Fax: 07771/63351
am 28./29.12.2019 kein Notdienst                                              heike.senger@dorfhelferinnenwerk.de
am 01.01.2020 kein Notdienst
am 04./05.01.2020 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen,              Hilfe von Haus zu Haus Krauchenwies-Rulfingen e.V.
Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260
                                                                              Büro: Jeden Mittwoch-Vormittag von 9:00 – 12:00 Uhr
am 06.01.2020 Frau Dr. med.vet. Andrea Metzger, Sigmaringen,
                                                                              im Pfarrheim Krauchenwies im Erdgeschoss (Unterer Eingang)
Im Schulhof 3, Tel. 07571/7492260
                                                                              In dieser Zeit sind wir unter der Telefonnummer 07576/961174
                                                                              zu erreichen.
Fachbereich Jugend des Landratsamtes Sigmaringen                              Außerdem erreichen Sie die Einsatzleitung unter den Nummern:
Für die Gesamtgemeinde Krauchenwies ist die Außenstelle Pfullendorf,          Anfragen für Helfer und Einsätze: 0176-81653831
erreichbar unter 07571- 1024284 Ansprechpartner im Allgemeinen Sozi-          Anfragen zu Abrechnungen: 0176-81680826
alen Dienst des Fachbereichs Jugend                                           oder über E-Mail: nachbarschaftshilfe@se-kr.de.
Adresse: Kirchplatz 13, 88630 Pfullendorf.
                                                                              Sozialstation Thomas Geiselhart e.V. Sigmaringen
Caritasverband Sigmaringen                                                    Grund,- Behandlungspflege, Hausnotruf, Essen auf Räder,
Beratungsstelle häusliche Gewalt (BhG)                                        Hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Beratung,
Tel. 07571/7301-0                                                             24 Std. Rufbereitschaft, Tel. 07571/729970

Psychosoziale Beratungsstelle
Sigmaringen, Laizerstraße1, Tel. 07571/72965-50 oder -52,                     Apothekenbereitschaftsdienst
Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr                        Apothekennotdienst 01805/002963 Ansage der dienstbereiten Apotheken
weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung                                        in Ihrer Umgebung (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz höchstens 42
                                                                              ct/min aus Mobilfunknetzen) oder übers Internet:
Ergänzende unabhängige Teilhabebetreuung (EUTB)                               www.lak-bw.notdienst-portal.de
Ravensburg-Sigmaringen                                                        am 14.12.2019
Beratungsstelle bei Teilhabeeinschränkung                                     Dr. Hausersche Apotheke a. Adlerplatz, Adlerplatz 4, 88605 Meßkirch,
Jeweils am ersten Freitag im Monat in Bad Saulgau von 9-12 Uhr, am            Tel. 07575/92280
zweiten Freitag im Monat im                                                   Alte Apotheke, Wilhelm-Schussen-Straße 23, 88427 Bad Schussenried,
Rathaus in Sigmaringen von 10-12 Uhr oder individuell nach Vereinba-          Tel. 07583/847
rung, Tel. 07571/7523910 oder info@eutb-rv-sig.de
Seite 4                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                           Nummer 50-52

am 15.12.2019
Antonius Apotheke, Oberamteistraße 1, 88348 Bad Saulgau,                                  Amtliche Bekanntmachungen
Tel. 07581/7031
Herz-Apotheke, Georg-Zimmerer-Straße 15, 72488 Sigmaringen,               Ortsverwaltung Bittelschieß
Tel. 07571/747339                                                         Einladung zu der am Montag, den 16.12.2019, um 20.00 Uhr stattfin-
                                                                          denden öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates im Bürgerhaus in
am 21.12.2019                                                             Bittelschieß.
Kastanien Apotheke, Hauptstraße 11, 72511 Bingen, Tel. 07571/74600
Rathaus Apotheke, Wilhelm-Schussen-Straße 40, 88427 Bad Schussen-         Tagesordnung:
ried, Tel. 07583/505                                                      Öffentliche Sitzung
                                                                          1. Bekanntgaben
am 22.12.2019                                                             2. Baugesuche
Marien Apotheke, Hauptstraße 78, 88512 Mengen, Tel. 07572/1020            3. Anträge, Wünsche, Verschiedenes
Rats Apotheke, Grabenbachstraße 12, 88605 Meßkirch, Tel. 07575/92120
                                                                          Die Einwohnerschaft ist zu der Sitzung herzlich eingeladen.
am 25.12.2019 (1. Weihnachtstag)
Ostrachtal Apotheke, Albert-Reis-Straße 3, 88356 Ostrach,                                                                     gez. Robert Stumpp
Tel. 07585/2600                                                                                                                     Ortsvorsteher
Heuberg Apotheke, Mauritiusplatz, 72510 Stetten a. k. Markt,
Tel. 07573/95353                                                          Ortsverwaltung Göggingen
Hohenzollern Apotheke, Hauptstraße 7, 72505 Krauchenwies,
                                                                          Einladung zu der am Montag, den 16. Dezember 2019 um 19.30 Uhr
Tel. 07576/96060
                                                                          stattfindenden öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates im Sit-
                                                                          zungssaal des Rathauses Göggingen.
am 26.12.2019 (2. Weihnachtstag)
Adler Apotheke, Bahnhofstraße 7, 72517 Sigmaringendorf,
                                                                          Tagesordnung
Tel. 07571/12864
                                                                          Öffentliche Sitzung
Vital Apotheke, Kaiserstraße 58, 88348 Bad Saulgau, Tel. 07581/484900
                                                                          1. Bekanntgaben
                                                                          2. Ergebnis Verkehrsschau
am 28.12.2019
                                                                          3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen
Schwaben Apotheke, Hauptstraße 79, 88348 Bad Saulgau,
                                                                          4. Anfragen, Anregungen, Verschiedenes
Tel. 07581/6757
                                                                          Die Einwohnerschaft ist zu der Sitzung herzlich eingeladen.
am 29.12.2019
Goetzsche Apotheke, Hauptstraße 29, 88356 Ostrach, Tel. 07585/615
                                                                                                                            gez. Manfred Fischer
Stadt-Apotheke, Karlsplatz 3, 72534 Hayingen, Tel. 07386/97110
                                                                                                                                   Ortsvorsteher
Apotheke im Hanfertal, Bittelschießer Straße 20, 72488 Sigmaringen,
Tel. 07571/5513

am 31.12.2019 (Silvester)
Vital Apotheke, Kaiserstraße 58, 88348 Bad Saulgau, Tel. 07581/484900

am 01.01.2020 (Neujahr)
Hodrus’sche Apotheke, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen,
Tel. 07584/3552
Apotheke Leopold, Leopoldplatz 3, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571/13665
Kloster Apotheke, Hauptstraße 18, 88529 Zwiefalten, Tel. 07373/2879       Ablesen der Wasser- und Stromzähler 2019
                                                                          Für die diesjährige Jahresabrechnung von Strom und Wasser werden ab
am 04.01.2020                                                             dem 13.12. die Kundenselbstablesekarten zur Ermittlung der Jahresver-
Antonius Apotheke, Oberamteistraße 1, 88348 Bad Saulgau,                  bräuche 2019 für Strom und Wasser versendet.
Tel. 07581/7031
Bilharz Apotheke, Antonstraße 1, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571/4331       Derzeit sind zusätzlich Mitarbeiter des Gemeindebauhofs im Gemeinde-
am 05.01.2020                                                             gebiet unterwegs, um einzelne Strom- und Wasserzählerstände abzule-
Hohenzollern Apotheke, Hauptstraße 7, 72505 Krauchenwies,                 sen.
Tel. 07576/96060
Marien Apotheke, Hauptstraße 78, 88512 Mengen, Tel. 07572/1020            Wir bitten höflichst, den Beauftragten der Gemeindewerke Krauchenwies
                                                                          Zugang zu den Messeinrichtungen zu gewähren.
am 06.01.2020 (Hl. Drei König)
Neue Apotheke am Schloss, Schwabstraße 5, 72488 Sigmaringen,              Vielen Dank.
Tel. 07571/684494                                                                                             Ihre Gemeindewerke Krauchenwies
Kur Apotheke St. Florian, Schussenriederstraße 17, 88422 Bad Buchau,
Tel. 07582/3581

DerApothekennotdienst wird im täglichen Wechsel durchgeführt.             Rathaus geschlossen
Dienstwechsel jeweils um 08.30 Uhr morgens.                               Das Rathaus in Krauchenwies ist an folgenden Tagen geschlossen:
                                                                          Heiligabend        Dienstag, 24.12.2019
                                                                          Silvester          Dienstag, 31.12.2019

                                                                          Freitag, den 27.12.2019 und Montag, den 30.12.2019 sowie Donnerstag,
                                                                          den 02.01.2020 und Freitag, den 03.01.2020 ist das Rathaus geöffnet.

                                                                                                                        Ihre Gemeindeverwaltung
Nummer 50-52                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                                                   Seite 5

                                                                          Erfordernis und Ziele der Planung:
                                                                          – Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Bereitstellung von
                                                                             Wohnbauflächen incl. deren planungsrechtlichen Sicherung
                                                                          – Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum
                                                                          – Vermeidung von Nutzungskonflikten

                                                                          Nach § 13b BauGB gelten die Bestimmungen des § 13a BauGB entspre-
                                                                          chend. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung
 Die Gemeinde Krauchenwies sucht für Ihren Kindergarten St. Josef         gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2
 zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine                                 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
                                                                          umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zu-
                                                                          sammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
         Erzieher / Erzieherin (m/w/d) unbefristet                        Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umwelt-
                                                                          verträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
 Ihre Aufgaben:
 • Umsetzung des Bildungs – und Erziehungsplanes                          Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die
 • Planung, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit in        Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Gel-
    der Gruppe sowie im Team                                              tungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
 • Vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team und den Eltern

 Wir erwarten:
                                                                          Festsetzung von Elternbeiträgen
 • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannter
   Erzieher                                                               für die Kleinkindbetreuung
 • Erfahrung im Umgang mit U 3 Kindern                                    In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat erneut eine Änderung der
 • Freude an Projektarbeit                                                Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertages-
                                                                          einrichtungen beschlossen. Die Gebühren für die Krippengruppen wurden
 Wir bieten:                                                              geändert.
 • Einen ansprechenden Kindergarten mit Freigelände
 • Eine branchenübliche Vergütung nach TVöD SuE
 • 30 Urlaubstage / Jahr                                                  2. Satzung zur Änderung der Satzung über die
 • Jährliche Zahlung eines leistungsabhängigen Bonus                      Erhebung von Benutzungsgebühren für die
                                                                          Kindertageseinrichtungen
 Bewerben können Sie sich:
 • Online unter www.krauchenwies.de – Einwohner – Stellenaus-             der Gemeinde Krauchenwies vom 23.07.2019
   schreibungen                                                           Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO),
 • Per E-Mail im PDF-Format an heidi.fischer@krauchenwies.de              § 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 6 des Kinder-
   oder schriftlich an: Gemeinde Krauchenwies, Hausener Str. 1,           tagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der
   72505 Krauchenwies                                                     Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.12.2019 folgende Satzung erlas-
                                                                          sen:
 Für weitere Informationen steht Ihnen die Kindergartenleitung, Frau
 Bett, telefonisch unter der Tel. 07576-2742 gerne zur Verfügung.                        § 1 Änderung von Satzungsbestimmungen

                                                                          § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

Bebauungsplanverfahren “Gögginger Bühl West” in                                                                  „§ 4
Ablach nach § 13b BauGB, Aufstellungsbeschluss                                                               Gebührenhöhe
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.12.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes “Gögginger Bühl West” beschlossen (Aufstellungsbe-        (1) Höhe der Gebührensätze im Einzelnen:
schluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
                                                                          Die Kindergartengebühren betragen ab dem 01.12.2019
                                                                          für das Kindergartenjahr 2019/2020:

                                                                                                                  1- Kind-   2- Kind-   3- Kind-   4- u. Mehr-
                                                                                                                  Familie    Familie    Familie    Familie
                                                                                                                  €/Mt.      €/Mt.      €/Mt.      €/Mt.
                                                                          a. Regelgruppe (RG)                     117,-      90,-       60,-       20,-
                                                                          b. Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)      117,-      90,-       60,-       20,-
                                                                          c. VÖ + 4 Nachmittage (VÖ + 4 N)        158,-      122,-      81,-       27,-
                                                                          d. VÖ + 3 Nachmittage (VÖ + 3 N)        151,-      116,-      77,-       26,-
                                                                          in Hausen a.A.
                                                                          e. Ganztagesgruppe (GT)                 211,-      162,-      108,-      36,-
                                                                          ohne Mittagessen
                                                                          f. RG oder VÖ 2-3 Jahre                 164,-      126.-      84.-       28.-
                                                                          g. VÖ + 4 N, 2-3 Jahre                  221,-      170,-      113,-      38,-
                                                                          h. VÖ + 3 N, 2-3 Jahre in Hausen a.A.   211,-      163,-      108,-      36,-
Gemäß § 13b BauGB wird der Bebauungsplan “Gögginger Bühl West” im
sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.                                i. GT 2-3 Jahre                         295,-      227,-      151,-      50,-
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem obi-       ohne Mittagessen
gen Lageplan ersichtlich.                                                 j. Kinderkrippe VÖ                      345,-      256,-      174,-      69,-
Seite 6                                            Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                              Nummer 50-52

k. Kinderkrippe Ganztags                 483-        358,-      244,-   97,-          Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten die-
                                                                                      se als „weitere Hunde“.
l. Grundschulkinder                      94.-        72.-       48.-    16.-
                                                                                      Werden neben Kampfhunden mit erfolgreich absolvierter Verhaltensprü-
im Kindergarten mit verl.
                                                                                      fung noch Kampfhunde ohne erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
Öffnungszeiten während Schulzeit
                                                                                      gehalten, gelten diese als „weitere Hunde“.
m. Ferienbetreuung für                                                                Steuerfreie Hunde (§ 6) sowie Hunde in einem Zwinger (§ 7) bleiben hier-
Grundschulkinder                                                                      bei außer Betracht.
Vormittags 6.- €, Nachmittags 4.- €, Ganztags 10.- €, Woche 25,- €“
                                                                                      (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die An-
                                         §2                                           nahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesund-
                                    Inkrafttreten                                     heit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vor-
                                                                                      schrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Stafford-
Diese Satzung tritt am 01.12.2019 in Kraft.                                           shire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
                                                                                      Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-
                                                                                      Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff
Heilungsvorschriften                                                                  und Tosa Inu.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-
meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Ge-                      (4) unverändert
mO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Ge-
mO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der           § 7 Zwingersteuer
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend ge-
                                                                                      (1) unverändert
macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich-            (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Ka-
keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung                 lenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von
verletzt worden sind.                                                                 Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 3.

Ausgefertigt                                                                          § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen
Krauchenwies, den 10.12.2019
                                                                                      (1) unverändert
                                                                                      (2) unverändert
                                                                                      (3) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steuervergünsti-
                                                                                      gungen nicht gewährt.
Spieß
Bürgermeister
                                                                                      § 10 Anzeigepflichten:
                                                                                      (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat
4. Änderungssatzung vom 10.12.2019                                                    dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem
                                                                                      der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde/Stadt schriftlich
zur Satzung über die Hundesteuer vom 15.10.1996
                                                                                      anzuzeigen. Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 ist auch die Rasse (bei
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der
                                                                                      Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzuzeigen.
jeweils gültigen Fassung sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 Kommunal-
abgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) in der jeweils gültigen Fas-                    Abs. (2) - (4) unverändert
sung hat der Gemeinderat Krauchenwies am 10.12.2019 folgende Sat-
zung beschlossen:                                                                     Art. 2 Übergangsbestimmungen
                                                                                      Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung einen Kampfhund
Art. 1: Änderung der Satzung über die Hundesteuer vom 15.10.1996
                                                                                      i. S. des § 5 Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Mo-
§§ 5, 7, 8 und 10 der Satzung über die Hundesteuer werden wie folgt ge-
                                                                                      nats nach In-Kraft-Treten dieser Satzung der Gemeinde/Stadt schriftlich
ändert:
                                                                                      anzuzeigen. § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 5 Steuersatz
                                                                                      Art. 3 Inkrafttreten
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 60,00 €.
                                                                                      Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz
abweichend von Satz 1 1.000 €.                                                        Heilungsvorschriften
                                                                                      Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-
Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3, für den eine erfolgreich
                                                                                      meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Ge-
absolvierte Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des
                                                                                      mO beim Zustandekommen dieser Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 Ge-
Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Hal-
                                                                                      mO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
ten gefährlicher Hunde nachgewiesen wird, beträgt der Steuersatz ab-
                                                                                      Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend ge-
weichend von den Sätzen 1 und 2, 800 €.
                                                                                      macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt             zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich-
die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der               keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Jahressteuer.                                                                         verletzt worden sind.
(2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der
                                                                                      Ausgefertigt:
nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund
                                                                                      Krauchenwies, den 11.12.2019
auf 120,00 €,
für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.600 €,
für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund, für den eine erfolgreich
absolvierte Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des
                                                                                      Spieß
Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Hal-
                                                                                      Bürgermeister
ten gefährlicher Hunde nachgewiesen wird, auf 1.400 €.
Nummer 50-52                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                               Seite 7

Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe der Gemeinde

Der Gemeinderat hat am 10.12.2019 die Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe Gemeindewerke Krauchenwies – Wasserversorgung,
Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung und der Abwasserentsorgung Krauchenwies festgestellt.
Diese Jahresabschlüsse liegen vom 16.12.2019 bis 23.12.2019 im Bürgermeisteramt Krauchenwies, Hausener Straße 1 Zimmer 21 während den
Öffnungszeiten öffentlich aus.

Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung

Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung - wurde vom Gemeinderat wie folgt festgestellt:

1         Feststellung des Jahresabschlusses
1.1       Bilanzsumme                                                                                                     2.475.404,81 €
1.1.1     davon entfallen auf der Aktivseite auf
          - das Anlagevermögen                                                                                            1.808.371,81 €
          - das Umlaufvermögen                                                                                              667.033,00 €
1.1.2     davon entfallen auf der Passivseite auf
          - das Eigenkapital                                                                                              1.720.448,46 €
          - die empfangenen Ertragszuschüsse                                                                                  5.661,00 €
          - die Rückstellungen                                                                                               63.980,00 €
          - die Darlehen                                                                                                     26.442,20 €
          - die Verbindlichkeiten ohne Darlehen                                                                             677.354,88 €

1.2       Jahresverlust insgesamt                                                                                           -67.176,42 €
1.2.1     Summe der Erträge insgesamt                                                                                     5.044.683,84 €
1.2.2     Summe der Aufwendungen insgesamt                                                                                5.111.860,26 €

1.3       Jahresgewinn Sparte Service                                                                                           287,47 €
1.3.1     Summe der Erträge Sparte Service inkl. interne                                                                     93.897,93 €
1.3.2     Summe der Aufwendungen Sparte Service inkl. interne                                                                93.610,46 €

1.4       Jahresverlust Sparte Netz                                                                                        -125.513,49 €
1.4.1     Summe der Erträge Sparte Netz inkl. interne                                                                     3.921.313,00 €
1.4.2     Summe der Aufwendungen Sparte Netz inkl. interne                                                                4.046.826,49 €

1.5       Jahresgewinn Sparte Vertrieb und Kraftwerke                                                                        58.049,60 €
1.5.1     Summe der Erträge Sparte Vertrieb und Kraftwerke inkl. interne ohne Stromsteuer                                 1.826.731,04 €
1.5.2     Summe der Aufwendungen Sparte Vertrieb und Kraftwerke inkl. interne ohne Stromsteuer                            1.768.681,44 €

2         Behandlung des Jahresverlusts insgesamt

2.1       der Jahresverlust in Höhe von                                                                                     -67.176.,42 €
          ist
           - auf neue Rechnung vorzutragen.

3         Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG
          für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel

4         Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 Gemeindewerke Krauchenwies - Wasserversorgung

 Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Krauchenwies - Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat wie folgt festgestellt:

 1        Feststellung des Jahresabschlusses
 1.1      Bilanzsumme                                                                                                     2.195.125,95 €
 1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf
          - das Anlagevermögen                                                                                            2.003.837,06 €
          - das Umlaufvermögen                                                                                              190.620,89 €
          - die aktive Rechnungsabgrenzung                                                                                      668,00 €
 1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf
          - das Eigenkapital                                                                                                691.436,22 €
          - die empfangenen Ertragszuschüsse                                                                                 14.093,00 €
          - die Rückstellungen                                                                                               32.390,00 €
          - die Verbindlichkeiten                                                                                         1.457.206,73 €

 1.2      Jahresgewinn                                                                                                       10.770,33 €
 1.2.1    Summe der Erträge                                                                                                 584.126,75 €
 1.2.2    Summe der Aufwendungen                                                                                            573.356,42 €

 2        Verwendung des Jahresgewinns

 2.1      bei einem Jahresgewinn von                                                                                         10.770,33 €
          a) zur Tilgung des Verlustvortrags

 3        Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG
          für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel

 4        Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Seite 8                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                           Nummer 50-52

 Abwasserentsorgung Krauchenwies

 Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Krauchenwies wurde vom Gemeinderat wie folgt festgestellt:

 1        Feststellung des Jahresabschlusses
 1.1      Bilanzsumme                                                                                                        10.921.639,34 €
 1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf
          - das Anlagevermögen                                                                                               10.638.530,27 €
          - das Umlaufvermögen                                                                                                  283.109,07 €

 1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf
          - das Eigenkapital                                                                                                  6.564.113,88 €
          - die empfangenen Ertragszuschüsse                                                                                  4.033.163,33 €
          - die Rückstellungen                                                                                                  153.921,67 €
          - die Verbindlichkeiten                                                                                               170.438,46 €

 1.2      kaufmännischer Gewinn                                                                                                  49.653,59 €
 1.2.1    Summe der Erträge                                                                                                   1.135.926,75 €
 1.2.2    Summe der Aufwendungen                                                                                              1.086.273,13 €

 2        Verwendung des Jahresgewinnes / Behandlung des Jahresverlustes
 2.1.1    bei einem kaufmännischen Jahresverlust der Reinigung von                                                                2.923,03 €
          a) bei gebührenrechtlicher Tilgung des Verlustvortrages von                                                             2.267,24 €
          b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen                                                                              0,00 €
          c) auf neue Rechnung vorzutragen                                                                                        5.190,27 €

 2.1.2    bei einem gebührenrechtlichen Jahresverlust der Reinigung von Oberflächenwasser                                         5.190,27 €
          a) zur Tilgung des Verlustvortrages                                                                                         0,00 €
          b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen                                                                              0,00 €
          c) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen                                            5.190,27 €

 2.1.3    bei einem gebührenrechtlichen Jahresgewinn der Reinigung von Schmutzwasser                                             13.327,58 €
          a) zur Tilgung des Verlustvortrages                                                                                         0,00 €
          b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen                                                                              0,00 €
          c) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen                                           13.327,58 €

 2.2.1    bei einem kaufmännischen Jahresgewinn der Kanalisation von                                                             52.576,62 €
          a) zur Tilgung des Verlustvortrages                                                                                    52.576,62 €
          b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen                                                                              0,00 €
          c) auf neue Rechnung vorzutragen                                                                                            0,00 €
          d) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen                                                0,00 €

 2.2.2    bei einem gebührenrechtlichen Jahresgewinn der Kanalisation für Oberflächenwasser von                                  39.413,69 €
          a) zur Tilgung des Verlustvortrages                                                                                         0,00 €
          b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen                                                                              0,00 €
          c) auf neue Rechnung vorzutragen                                                                                            0,00 €
          d) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen                                           39.413,69 €

 2.2.3    bei einem gebührenrechtlichen Jahresgewinn der Kanalisation für Schmutzwasser von                                      24.539,98 €
          a) zur Tilgung des Verlustvortrages                                                                                         0,00 €
          b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen                                                                              0,00 €
          c) auf neue Rechnung vorzutragen                                                                                            0,00 €
          d) als Rückstellung „Verpflichtung Folgejahre„ auf neue Rechnung vorzutragen                                           24.539,98 €

 3        Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG
          für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel

 4        Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Nummer 50-52                             Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                                     Seite 9

                                                                            • gesamter Bereich der Schule/Turnhalle – Verb. Spanhalde
                                                                            • Verbindungsweg Spanhalde – Friedhof
                                                                            • Gehweg Linzgaustraße einschl. Treppe Richtung Lorenz-Vogel-Weg

                                                                            4. In Hausen
                                                                            • der Treppenaufgang von der Rulfinger Straße zur Sonnenhalde
                                                                            • Der Treppenaufgang / Verbindungsweg Schulstrasse / Rulfinger Straße
                                                                              zur Sonnenhalde
Frohe Festtage                                                              • Treppe Auf der Höll / Rottelweg
und ein
gutes neues Jahr
                                                                            Streu- und Reinigungspflicht
Die Mitarbeiter der Gemeindewerke wünschen Ihnen und Ihren Familien         Mit Beginn der Schnee- und Frostperiode weist die Gemeinde auch in die-
ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches und      sem Jahr auf die örtliche Polizeiverordnung über die Streu- und Reini-
vor allem gesundes neues Jahr 2020.                                         gungspflicht hin. Nach dieser Polizeiverordnung sind die Straßenanlieger
                                                                            verpflichtet, den Gehweg und wo ein solcher nicht vorhanden ist ein ent-
Wir danken allen Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen und
                                                                            sprechender Teil der Straßenfläche, bei Schneefall und Glätte zu räumen
freuen uns auf ein gemeinsames neues Jahr.
                                                                            und zu streuen.
                                     Ihre Gemeindewerke Krauchenwies
                                                                            Dies hat spätestens mit Beginn des Tageslebens zu erfolgen. An Werkta-
                                                                            gen müssen die zu räumenden und zu streuenden Flächen um 7.30 Uhr,
Christbaumentsorgungsaktion                                                 an Sonn- und Feiertagen um 8.30 Uhr begehbar sein. Bei Mietgrund-
                                                                            stücken haben Hauseigentümer und Mieter Vereinbarungen darüber ab-
Voranzeige
                                                                            zuschließen, wem die Streu- und Reinigungspflicht obliegt. In diesem Zu-
Die Gemeinde führt auch im nächsten Jahr zusammen mit mehreren Ju-
                                                                            sammenhang wiesen wir darauf hin, dass die Gemeinde aufgrund von ver-
gendgruppen im gesamten Gemeindegebiet wieder die Christbaument-
                                                                            traglichen Regelungen für die Gehwege entlang des Fürstlichen Parks
sorgungsaktion durch. Die Bäume werden am Samstag, den 11. Januar
                                                                            und für den Zugang zur Grundschule über die Straße „Am Angel“ die
2020 in Krauchenwies und allen Ortsteilen abgeholt; sie sollten ab 8.00
                                                                            Streu- und Reinigungspflicht selbst wahrnimmt. Die Anlieger werden da-
Uhr am Straßenrand bereit liegen.
                                                                            für zum Kostenersatz herangezogen. Die Verletzung der Räum- und
Voraussetzung für die kostenlose Entsorgung ist, dass an den zu entsor-     Streupflicht ist eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgeld geahndet werden
genden Bäumen kein Lametta mehr angebracht ist. Bäume mit Lametta-          kann. Außerdem können Versäumnisse beim Räumen und Streuen zu er-
resten gelten als Müll, für die ein hoher Entsorgungsaufwand entsteht.      heblichen Schadensersatzansprüchen führen.
Die Jugendgruppen, die die Entsorgungsaktion durchführen, erhalten von
                                                                            Die Krankenkassen klagen ihren Regressanspruch bei den säumigen
der Gemeinde einen bescheidenen Zuschuss in ihre Vereinskasse.
                                                                            Grundstückseigentümern und Mietern regelmäßig ein.
                                                                            Bei Krankenhaustagessätzen von mehr als € 200,00 ergeben sich sehr
                                                                            schnell sehr große Summen. Aus diesem Grunde wird dringend empfoh-
Winterdienst – Für ältere Personen oft ein Problem                          len für eine entsprechende Haftpflicht zu sorgen.
Den einen freut die alljährliche weiße Pracht, dem anderen macht sie        Die Gemeinde beginnt ihren Räum- und Streueinsatz bei Bedarf täglich
Kopfzerbrechen. Für ältere, kranke oder gebrechliche Mitbürger wird die     um 4.00 Uhr.
Räum- und Streupflicht oft zu einer kaum zu bewältigenden Last.             Die eigenen Fahrzeuge und die Vertragsunternehmen sind ab diesem
An diejenigen, die eventuell noch gar nicht daran gedacht haben, dass der   Zeitpunkt im Einsatz. Trotz einer optimalen Organisation ist es nicht mög-
ältere Mann gegenüber, oder die Frau im oberen Stock sich sehr schwer       lich, immer sofort alle Problemstellen gefahrenfrei geräumt und gestreut
tun, die weiße Pracht zu beseitigen.                                        zu haben. Ganz zwangsläufig müssen hin und wieder Einschränkungen
Unterstützen Sie bei Eis und Schnee Ihre hilfsbedürftigen Nachbarn!         in Kauf genommen werden.
                                                                            Dies ist nicht zuletzt auch deshalb, weil im Interesse des Schutzes der
                                                                            Umwelt so weit als möglich auf den Einsatz von Streusalz verzichtet wird.
                                                                            Wie in den Vorjahren werden wir auch im Laufe dieses Winters einige Ur-
Winterdienst
                                                                            teile veröffentlichen, aus denen zu entnehmen ist, dass der Verkehrssi-
Bequemlichkeitswege                                                         cherungspflicht des Straßenbaulastträgers Grenzen gesetzt sind.
Sogenannte Bequemlichkeitswege sind vom Winterdienst der Gemeinde
vollständig ausgenommen. Die Bequemlichkeitswege werden weder ge-
räumt noch gestreut.                                                        Silvesterfeuerwerk - Umgang mit Feuerwerkskörper
Bequemlichkeitswege im vorgenannten Sinne sind:                             Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels hier die wichtigsten Be-
                                                                            stimmungen über den Umgang mit Feuerwerkskörper:
1. In Krauchenwies                                                          • mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren ist die Abgabe von Feuer-
• gesamter Bereich der Sopie-Scholl-Schule                                    werkskörper an Personen unter 18 Jahren untersagt.
• die Verbindungstreppe zwischen Auacker und Augrund                        • Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Se-
• die Verbindungstreppe vom neuen Parkplatz in der Ortsmitte zum Pfarr-       niorenheimen und Fachwerkhäusern gezündet werden.
  weg                                                                       • das Abbrennen von Feuerwerkskörper ist nur vom 31. Dezember
• der Fußweg zwischen der Adolf-Guhl-Straße und der Straße am Angel           bis 01. Januar erlaubt.
• der Fußweg zwischen dem Ölmühlweg und der Straße Augrund
                                                                            Das Ordnungsamt bittet die Vorschriften zu beachten.
• die Verbindungstreppe Schmiedegasse zur Arztpraxis
• der gesamte Löwenplatz

2. In Ablach                                                                                             RegioBus-Linie 500:
• der Treppenaufgang zwischen Haldenweg und Bergweg                                                      Verlegung der Haltestellen in
• der Treppenaufgang Bergmauer – Ringstraße                                                              Krauchenwies
• der Treppenaufgang Riedäcker – Südhang
                                                                            Mit dem regulären Fahrplanwechsel der Linie 500 zum 15. Dezember
3. In Göggingen                                                             2019 werden in Krauchenwies die Haltestellen „Rathaus“ und „Waldhorn“
• Ortsmitte Göggingen - Adlerplatz                                          durch die neu eingerichtete Haltestelle „Hofschenke“ ersetzt.
Seite 10                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                             Nummer 50-52

Bei der Bedienung der bisherigen Haltestelle „Rathaus“ in Krauchenwies      Übung: am 08.01.2020 von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
kommt es aufgrund verkehrsbedingten längeren Wartens an der Kreuzung        Übungsraum: Thiergarten, Ablach
K 8241/ B 311 oftmals zu Verspätungen und Nichteinhaltung des Fahr-         Die Übungen finden im freien Gelände und in Kasernen statt.
planes der Linie 500. Um dies künftig zu vermeiden, ist eine vorüberge-
                                                                            Diese Informationen ergehen, um eine Gefährdung für Übungstruppe und
hende Verlegung dieser Haltestelle an die B 311, mit der neu eingerich-
                                                                            Jagdausübungsberechtigte auszuschließen.
teten Haltestelle „Hofschenke“, erforderlich. Wegen des geänderten
Streckenverlaufs entfällt auf der Linie 500 zudem die Bedienung der Hal-
testelle „Waldhorn“ in der Fürst-Friedrich-Straße.
Künftig ist ein zentraler Busbahnhof geplant, wodurch die vorübergehen-                                  Landkreisverwaltung
de Haltestelle „Waldhorn“ nach dessen Erstellung wieder entfallen wird.                                  stellt Weg zur getrennten
                                                                                                         Biomüllsammlung vor
Diese Verlegung gilt lediglich für die Linie 500, den RegioBus DonauBo-
densee.                                                                     Einführung bis Sommer 2023 geplant
                                                                            7 Varianten von Hol- bis Bringsystem in der Diskussion
Das Landratsamt sowie die Verkehrsunternehmen KVB und RAB bitten            Kreistag soll am 16. Dezember Varianten eingrenzen
um Beachtung und Verständnis.                                               Bürger sollen frühzeitig beteiligt werden

Der neue Fahrplan sowie weitere Informationen sind abrufbar unter           Landrätin Stefanie Bürkle, Umweltdezernent Dr. Bernhard Obert und Hol-
www.regiobus500.de                                                          ger Kumpf, Leiter der Kreisabfallwirtschaft, stellten am 9. Dezember der
                                                                            Presse die Grundlagenermittlung zur Einführung einer getrennten Bio-
                                                                            müllerfassung vor. Der Kreistag wird darüber am 16. Dezember beraten.
                                                                            Ob es eine Biotonne für jeden geben wird, oder ob man seinen Bioabfall
                                                                            zu den Wertstoffhöfen oder Depotcontainern bringen kann, wird der
                                                                            Kreistag im Herbst kommenden Jahres entscheiden. „Bis dahin möchten
                                                                            die Kreisräte und wir als Verwaltung mit den Bürgern ins Gespräch kom-
                                                                            men und herausfinden, welche Lösung für unseren Kreis die Beste ist“,
                                                                            so Landrätin Stefanie Bürkle.
                                                                            Möglich ist noch vieles. Die Verwaltung hat sieben mögliche Varianten
                                                                            untersuchen lassen, fünf sollen weiter verfolgt werden. Bürkle: „Nur bei
                                                                            wenigen Themen gehen die Meinungen der Bürger so weit auseinander.
                                                                            Jeder ist von dieser Frage unmittelbar betroffen. Daher ist mir eine früh-
                                                                            zeitige Information der Bürgerschaft und eine maximale Transparenz über
                                                                            unseren Weg hin zur Entscheidung wichtig.“

                                                                            Geschichte der Biomüllsammlung im Kreis
                                                                            Bioabfälle müssen gesetzlich seit 2015 getrennt gesammelt werden. Im
                                                                            Landkreis Sigmaringen wurden 2013 und 2017 Studien durchgeführt, wor-
                                                                            in nachgewiesen wurde, dass aus dem Restmüll unter optimalen Bedin-
                                                                            gungen maximal 20 kg pro Einwohner und Jahr (2.600 Tonnen insgesamt)
                                                                            erfasst werden könnten. Der Landkreis hat sich aufgrund dieser sehr ge-
                                                                            ringen Bioabfallmenge im Restmüll auf Ausnahmentatbestände berufen
                                                                            und die Einführung einer getrennten Erfassung abgelehnt. In Landkreisen
                                                                            mit flächendeckend eingeführter Biotonne finden sich erfahrungsgemäß
                                                                            immer noch 10-30 kg Bioabfälle pro Einwohner und Jahr im Restmüll. Das
                                                                            Umweltministerium hat diese Haltung jedoch nicht akzeptiert. Gemäß
                                                                            Studie des Landes Baden-Württemberg fallen pro Einwohner und Jahr
                                                                            33,6 kg nicht vermeidbare Küchenabfälle an. Für diese Küchenabfälle gibt
                                                                            es im Landkreis Sigmaringen derzeit noch keine getrennte Erfassung. Sie
                                                                            werden entweder über den Restmüll erfasst oder die Bürger kompostie-
                                                                            ren ihn selbst.
Sitzung des Gemeindeverwaltungverbandes
BEKANNTMACHUNG                                                              Um die verbleibenden Spielräume zu nutzen, einer Anordnung seitens des
zur Sitzung des Gemeindeverwaltungverbandes am Donnerstag,                  Umweltministeriums zuvorzukommen und ein aufwändiges, kostspieliges
19.12.2019, 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses                  und im Ausgang offenes Rechtsverfahren zu vermeiden, hat der Kreistag
                                                                            im Oktober 2018 den Grundsatzbeschluss zur Erfassung und Verwertung
Tagesordnung                                                                von Bioabfällen im Landkreis Sigmaringen gefasst.
Öffentliche Sitzung
1. FNP-Änderung 002 im Bereich der Graf-Stauffenberg-Kaserne,               Mögliche Varianten:
   Sigmaringen                                                              Die Kreisverwaltung lies ein umfangreiches Gutachten erstellen, in dem
   - Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen                       verschiedenste Systeme unter verschiedensten Kriterien untersucht wur-
   - Feststellungsbeschluss                                                 den. „Wir haben dabei keine Variante der Sammlung von vornherein aus-
2. Sonstiges                                                                geschlossen und umfangreiche Daten aus dem Kreis erhoben“ erläutert
                                                     Dr. Marcus Ehm         Holger Kumpf. „Ziel war es, eine möglichst realistische Einschätzung für
                                                         Vorsitzender       unseren stark ländlich geprägten Landkreis zu erhalten“, so der Leiter der
                                                                            Kreisabfallwirtschaft.
                                                                            Es wurden folgende Systemvarianten untersucht:
Militärische Übungen                                                        H1: Ein Holsystem (Biotonne) ohne Anschluss- und Benutzerzwang, bei
Bekanntgabe über die beabsichtigte Durchführung von Truppen-                dem die Bürger über Gebührenanreize zu einer Nutzung des Systems an-
übungen                                                                     imiert werden sollen.
bis zur Stärke einer Kompanie/Batterie/Staffel bzw. bis zu 250 Soldaten     H2: Ein Holsystem (Biotonne) mit Anschluss- und Benutzerzwang, bei
                                                                            dem aber Ausnahmen für Eigenkompostierer großzügig anerkannt wer-
Übungsart: Überleben
                                                                            den sollen.
Nummer 50-52                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                                    Seite 11

H3: Ein Holsystem (Biotonne) mit Anschluss- und Benutzerzwang, bei            vor, auch das Bringsystem B1 mit den Sammelstellen alle 100 bis 200 Me-
dem dieser strikt umgesetzt wird und Ausnahmen nur in nachweislich be-        ter auszuschließen. „Diese zwei Varianten erscheinen jetzt schon als we-
gründeten Einzelfällen erlaubt werden.                                        nig sinnvoll. Wir möchten unsere Kräfte bündeln und nur das weiter ver-
B1: Ein verdichtetes Bringsystem, bei dem im Umkreis von 100 bis 200          tieft betrachten, was auch eine realistische Chance auf Umsetzung hat“,
Meter zu jedem Haus eine Abgabemöglichkeit geschaffen wird. Dies wä-          so Bürkle.
ren rund 3.500 Stück im Landkreis. Fast jeder Bürger hat so die Möglich-
keit seinen Bioabfall zu Fuß zu entsorgen.                                    Weiteres Vorgehen:
B2: Ein Bringsystem, bei dem die Bürger an den 24 Wertstoffhöfen im           Nach den Bürgergesprächen bis zum Sommer wird der Kreistag im Herbst
Landkreis und den 180 Depotcontainerstandorten im Landkreis ihren Bio-        nächsten Jahres entscheiden, welche Variante verwirklicht wird. „Im er-
abfall abgeben können.                                                        sten Halbjahr 2021 werden dann die Details des Systems beschlossen,
B3: Ein Bringsystem, bei dem die Bürger nur an den 24 Wertstoffhöfen ih-      im zweiten Halbjahr wird nach einer Firma gesucht, die die Abfuhr durch-
ren Bioabfall abgeben können.                                                 führen kann und bis Sommer 2022 sollen die Leistungen dann vergeben
K1: Eine Kombination aus Holsystem (H3) in städtisch geprägter Bebau-         werden. „Bis Sommer 2023 wollen wir die getrennte Biomüllsammlung
ung und einem Bringsystem (B2) in ländlich geprägter Bebauung.                starten“, so Kreisabfallleiter Holger Kumpf.

Ökologische Wirkung:
Für jede Variante wurden die Auswirkungen auf das Klima (CO²-Bilanzie-                           Öffnungszeiten der
rung) und die Fehlwurfquote (Anteil Plastik / Fremdköper im gesammel-                            Entsorgungsanlage
ten Bioabfall) betrachtet.                                                                       Ringgenbach,
In der CO² Bilanzierung wurden die Mengen, die Fahrwege und die Ver-
                                                                                                 der Abfallumladestation
wertung berücksichtigt. „Bei den Holsystemen könnten gegenüber der bis-
herigen Situation bis zu 1.676 Tonnen CO² jährlich eingespart werden“,
                                                                              Bad Saulgau sowie der Recyclinghöfe über
stellt Dr. Bernhard Obert dar. „Die Bringsysteme variieren je nach Ausge-     Weihnachten und zum Jahreswechsel
staltung des Systems zwischen einer minimalen Einsparung bis hin zu           Die Kreisabfallwirtschaft teilt mit, dass die Entsorgungsanlage in Ring-
einem zusätzlichen CO²-Ausstoß von 388 Tonnen jährlich bei der Sy-            genbach mit Abfallumladestation, Recyclingstation und Grünkompostan-
stemvariante B3“, so der Umweltdezernent. Eine möglichst niedrige Fehl-       lage am 24. (Heilig Abend), sowie am Freitag und Samstag den 27. +
wurfquote dient der Sicherung der Reinheit der Böden.                         28. sowie am 31. (Silvester) Dezember 2019 ganztägig geschlossen
                                                                              bleibt.
Kosten:
Je nach Ausgestaltung der einzelnen Systemvarianten variieren die Ko-         Ansonsten sind Anlieferungen zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
sten bei den Holsystemen zwischen rund 1,1 Mio. Euro (H1) und 3,4 Mio.        Montag                 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr
Euro (H3) pro Jahr.                                                           Dienstag – Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr
Bei den Bringsystemen wurden die Kosten für die Maximalvariante mit           Freitag                8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Sammelstellen alle 100m bis 200m (B1) auf rund 5,1 Mio. Euro geschätzt.       Samstag                9:00 – 12: 00 Uhr
Die Minimalvariante mit Sammelstelle nur auf den Wertstoffhöfen (B3)
würde nur rund 75.000 Euro kosten. Für das Kombisystem K1 wurden Ko-          Anlieferungen zur Abfallumladestation Bad Saulgau bei der Firma AL-
sten von rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr ermittelt.                          BA Oberschwaben sind am 24. Dezember 2019 von 8:00 bis 12:00 Uhr
                                                                              möglich, nachmittags bleibt die Anlage geschlossen. Am 31. Dezember
Qualitative Wertung:                                                          2019 hat die Anlage ganztägig geschlossen.
„Die Entscheidung kann nicht nur anhand der Kosten, des eingesparten
CO² oder der gesammelten Mengen getroffen werden“, gibt Stefanie Bür-         Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe über die Feiertage und den Jah-
kle zu bedenken. Der Landrätin sind noch viele weitere Dinge wichtig: „Der    reswechsel sind bei den Gemeindeverwaltungen zu erfragen bzw. aus den
Service für die Bürger, die Reinheit des Komposts, die Auswirkung auf die     jeweiligen Mitteilungsblättern zu entnehmen.
Gebühren der Nutzer des Systems und aller Bürger, die Entwicklungs-
möglichkeiten des neuen Systems, die Auswirkungen auf das bestehen-           Für Fragen steht Ihnen Herr Volker Riester, Tel. 07571/102-6608 oder
de System der Grünguterfassung, wie auch die notwendige Information           Frau Nadine Steinhart, Tel. 07571/102-6607 zur Verfügung.
der Bürger – all dies berücksichtigen wir bei der Bewertung der Varianten.“
Nach Auffassung der Verwaltung sind die Holsysteme vor allem beim
Service für die Bürger durch ein ortsnahes Erfassungssystem und die bes-
                                                                                                           Öffnungszeiten
sere Ökobilanz im Vorteil. Die Bringsysteme punkten insbesondere durch
die geringeren Kosten und eine geringere Fehlwurfquote. „Welche Fak-                                       Landratsamt und Jobcenter
toren wie gewichtet werden, muss der Kreistag entscheiden. Je nachdem,                                     über Weihnachten
wie wichtig einem beispielsweise Klimabilanz, Kosten oder Service sind,
kann man zu einem anderen Modell kommen“ stellt Dr. Bernhard Obert            An Heiligabend und Silvester sind das Landratsamt inkl. aller Kfz-Zulas-
fest.                                                                         sungen und das Jobcenter vollständig geschlossen.

Öffentlichkeitsbeteiligung:                                                   Am Freitag, 27. Dezember 2019 bleiben das Landratsamt und die Kfz-Zu-
Um genauer zu erfahren, was den Menschen wichtig ist, möchten die             lassung in Bad Saulgau vollständig geschlossen.
Kreisräte und die Verwaltung bis Sommer nächsten Jahres mit den Bür-
gern ins Gespräch kommen. „Wir planen verschiedene Veranstaltungen            Die Zulassungsstelle in Pfullendorf hat an diesem Tag regulär von 08:00
im Landkreis, bei denen wir über die verschiedenen Systeme informieren        Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.
und mit den Menschen diskutieren“, erläutert Holger Kumpf. „Die Meinung
der Bürger werden die Kreisräte in ihre Entscheidung mit einbeziehen, die     Das Jobcenter ist ebenfalls geschlossen, aber telefonisch erreichbar.
letztendliche Entscheidung hat jedoch der Kreistag zu treffen“, so Land-
rätin Bürkle.                                                                 Die Kfz-Zulassungsstelle in Pfullendorf ist am Samstag, 28. Dezember
                                                                              2019, und am Montag, 30. Dezember 2019 geschlossen.
Der Kreistag entscheidet, welche Varianten weiterverfolgt werden:
„Wir schlagen dem Kreistag nächste Woche nun vor, das Kombisystem             Die Zulassungsstellen in Bad Saulgau und Sigmaringen haben samstags
K1 nicht weiter zu verfolgen. Ein Holsystem in der Stadt, ein Bringsystem     geschlossen und am Montag, 30. Dezember 2019 regulär von 07:30 Uhr
auf dem Land – diese Ungleichbehandlung möchten wir nicht“ sagt Ste-          bis 11:30 Uhr bzw. bis 12:30 Uhr geöffnet.
fanie Bürkle. Auf Grund der sehr hohen Kosten und der zu erwartenden
Schwierigkeiten bei der Umsetzung schlägt sie dem Kreistag außerdem
Seite 12                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 13. Dezember 2019                            Nummer 50-52

                                                                             • Die Drittklässler lasen eine Geschichte vor, was so alles bei der An-
                                                                               schaffung eines Tannenbaums passieren kann. Dazu zeigten sie selbst-
                                                                               gemalte Bilder.
                                                                             • Die Kinder der Klasse 4 sagten das Gedicht: „Knecht Ruprecht“ von
                                                                               Theodor Storm auf und präsentierten die Erzählgeschichte: Die Korn-
                                                                               legende

                                                                             Zwischen den Klassenbeiträgen wurden immer wieder gemeinsam Ad-
                                                                             ventslieder gesungen und von den Schülern und Schülerinnen mit Orff-
                                                                             Instrumenten begleitet, die zuvor von den Musiklehrerinnen Frau Faigle
                                                                             und Frau Bezikofer einstudiert wurden. Dass unsere Kinder darüber hin-
           WOCHENMARKT auf dem Löwenplatz                                    aus großes Interesse an der Musik haben, zeigte sich dadurch, dass ei-
            jeden Mittwoch von 8.00 - 11.30 Uhr                              nige der Dritt- und Viertklässler weihnachtliche Solostücke auf ihren ei-
                                                                             genen Instrumenten bravourös vorspielten.
              Die Händler des Wochenmarktes
                       in Krauchenwies                                       Auch Nikolaus kam immer wieder zur Sprache und las aus seinem gol-
            wünschen allen Einwohnern unserer                                denen Buch das Lob und den Tadel der einzelnen Klassen vor. Im Gro-
                      Gesamtgemeinde                                         ßen und Ganzen war er mit den Kindern sehr zufrieden und schenkte ih-
           ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein                             nen zum Dank einen Brotmann, den die Pfarrgemeinde gestiftet hat. Ein
               glückliches und gesundes 2020                                 herzliches Dankeschön hierfür. Nach einer wunderschönen Stunde ver-
                                                                             abschiedeten sich der Heilige Nikolaus und Knecht Ruprecht von den Kin-
                                                                             dern und sie zogen weiter zum nächsten Haus.

 Bitte nicht vergessen:
                    Müllabfuhr
Bitte die Behälter zur Leerung am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitstellen.

Samstag, 21.12.2019
Gelber Sack in Krauchenwies und allen Ortsteilen

Montag, 23.12.2019
Restmüll in Krauchenwies und Ablach

Dienstag, 24.12.2019
Restmüll in Hausen, Göggingen, Bittelschieß und Ettisweiler

Montag, 30.12.2019
Papiertonne in Hausen, Göggingen, Bittelschieß und Ettisweiler

Dienstag, 31.12.2019
Papiertonne in Krauchenwies und Ablach

                         Schulnachrichten

Nikolausfeier 2019
Im Kerzenschein unseres festlich geschmückten Adventskranzes, der
Dank Familie Bitterwolf-Strobel wieder im Eingangsbereich der Schule
steht, erwarteten die Kinder der Grundschule Göggingen voller Vorfreude
und Spannung den Besuch des Heiligen Nikolauses und seines lieben Ge-
sellen Knecht Ruprechts. Als die beiden das Schulhaus betraten, empfin-
gen die Schüler und Schülerinnen sie mit einem fröhlichen Begrüßungs-
lied, das sie instrumental untermalten.
Nach einer kurzen Begrüßung von Frau Keller führten Elena Fritz und Mi-
chel Hauhut gekonnt durch den Programmablauf. Alle Klassen haben für
diesen Anlass etwas Besonderes vorbereitet, das sie nun voller Begei-
sterung vortrugen.

• Die Klasse 1 führte das Sprechspiel: Vorschlag an den Nikolaus auf.
• Die Zweitklässler führten einen Sternentanz vor.
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