Blaatt - Gemeinde Schwendi

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Blaatt - Gemeinde Schwendi
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                          it Teilorten
                             Te i l o r t e n

63. Jahrgang                           Freitag, den 1. Februar 2019	                      Nummer 5

                                   BIST DU…

                            WILLST DU …
                          • Spaß haben          • schöne Preise gewinnen
                         • mit einer Mannschaft zum Sieger werden
                        • Freunde treffen
                                              • abschalten vom stressigen Alltag
                        • eine Königin/ein König werden
                                             • Gemeinschaft erleben
                       • Ziele treffen und Ziele erreichen
                      • den verantwortungsvollen Umgang mit Sportwaffen lernen
                         KOMMST DU …

                          Sonntag, den 10. Februar 2019
                          von 14:00 bis 18:00 Uhr
                          im Schützenheim Hörenhausen
                          Dorfstraße 18
                                DORT KANNST DU …
                               • mit einem Luftgewehr schießen
                                 • mit einer Luftpistole schießen
                                   • mit einem Lichtgewehr trainieren
                                     • mit einem Blasrohr schießen
                                       • Schießsport unverbindlich live erleben
                                         Infos: 1. Vorstand Harald Macht 07353/981960
                                                Jugendleiter Andreas Frank 07347/9292155
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 2 - 1. Februar 2019                                                        Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

 Nächste Müllabfuhr                                        von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 14 bis 18 Uhr und Sams-
                                                           tag von 9 bis 16 Uhr.
 Donnerstag, 07.02.2019                                    Während der Monate März bis November: Dienstag von
 Bitte die Mülleimer bis spätestens 06:30 Uhr zur          14 bis 17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 17 Uhr und Donners-
 Leerung bereitstellen.                                    tag von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie
                                                           Samstag von 9 bis 16 Uhr.
 Mülltonne nicht geleert? - Was tun?                       Altholz
 In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfall-             Angenommen werden:
 wirtschaftsbetrieb unter  07351 526471, an.              Möbel, Regale, Küchenarbeitsplatten, Zimmertüren
 Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun?                    und Türrahmen (Innenbereich), Bretter (Innenbereich),
 In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die             Holzpaletten (nicht verunreinigt oder angefault), Span-
 Fa. ALBA in Burgrieden unter  0800 2232555.              platten, Kisten, MDF-Platten, Weidenkörbe, Holzwolle
 Blaue Tonne nicht geleert? – Was tun?                     Nicht angenommen werden:
 In diesen Fällen rufen Sie bitte bei der Fa. Knittel in   Fensterrahmen und Fensterläden, Haustüren, Jägerzäu-
 Vöhringen unter  07306 96160 an.                         ne, Sichtschutzzäune, Telefonmasten und Eisenbahn-
                                                           schwellen, Schleifstäube und Sägemehl, verfaultes Holz,
Weitere Termine                                            Parkettböden mit Kleberanhaftungen, Holz mit Anhaftun-
Februar                                                    gen wie Dachpappe, Steine, Ziegel, Folien, Drahtgeflecht,
07.02. Müllabfuhr                                          Styropor, Gips, Bitumen oder Beton, Laminat, lackierte
14.02. Leerung Papiertonne                                 und druckimprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich,
15.02. Gelber Sack                                         Brandholz, Landwirtschaftliches Holz (Pfähle, Wagenbe-
21.02. Müllabfuhr                                          schläge, Stallabtrennungen usw.), Bauholz (Dachlatten,
22.02. Problemstoffsammlung in Schönebürg                  Balken), Holzfaserdämmplatten, Schwimmholz
        07:30 - 08:00 Uhr Parkplatz Schule                 Dieses Holz kann über das Entsorgungszentrum
23.02. Sportclub Schönebürg,                               in Laupheim kostenpflichtig entsorgt werden.
        Altpapiersammlung
März                                                       Altglascontainerstandorte:
07.03. Müllabfuhr                                          Schwendi: 		         Beim Feuerwehrhaus
09.03. Problemstoffsammlung in Schwendi                    Großschafhausen:     Bei d. Grüngutannahmestelle
        08:45 - 09:45 bei der Festhalle                    Bußmannshausen:      Parkplatz bei der Kirche
09.03. SF Schwendi, Abt. Tischtennis                       Orsenhausen: 		      Beim Sportgelände
        Altpapiersammlung                                  Schönebürg: 		       Beim Tennisheim
11.03. Grüngutsammlung im Landkreis                        Hörenhausen: 		      Beim Feuerwehrhaus
14.03. Leerung Papiertonne                                 Weihungszell:		      Bei der Ölmühle
15.03. Gelber Sack
                                                           Altkleidercontainerstandorte der Aktion Hoffnung:
16.03. Musikverein Schönebürg,
                                                           Schwendi: 		         Beim Feuerwehrhaus
        Alteisensammlung
21.03. Müllabfuhr
                                                           Großschafhausen:     Bei d. Grüngutannahmestelle
23.03. Freiwillige Feuerwehr Großschafhausen,
                                                           Bußmannshausen:      Parkplatz bei der Kirche
        Alteisensammlung                                   Orsenhausen: 		      Beim Sportgelände
30.03. Musikverein „Rota“ Schwendi, Alteisensammlung       Schönebürg: 		       Beim Tennisheim
30.03. Kolpingsfamilie Schwendi                            Weihungszell:		      Bei der Ölmühle
	Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“ und Schuh-          Altkleidercontainer des ASB Baden-Württemberg:
        sammlung für das Kolpingwerk                       Orsenhausen:		          Beim Sportgelände
30.03. Kirchengemeinderat Großschafhausen,
        Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“               Mischpapier und Kartonagen:
30.03. Kath. Kirchengemeinde Schönebürg,                   Großschafhausen: ehemaliger Wertstoffhof
        Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“               Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten:
                                                           Dezember - Februar
Öffnungszeiten Recyclingzentren                            Samstag: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Biberach, Laupheim, Ochsenhausen
Recyclingzentrum Biberach:                                 Grüngutannahmestelle in Großschafhausen
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag                          Öffnungszeiten:
von 9 bis 17 Uhr.                                          Dezember - Februar
Freitag von 9 bis 18 Uhr und                               Samstag: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Samstag von 9 bis 16 Uhr.                                  Alteisencontainer Schwendi
Recyclingzentrum Ochsenhausen:                             Freiwillige Feuerwehr Schwendi: Auf dem Gelände der
Dienstag und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.                   ehemaligen Kläranlage in der Nähe des Weges Schwendi
Donnerstag von 9 bis 11 Uhr.                               – Kleinschafhausen.
Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie                            Musikverein „Rota“: Am Musikerheim kann tagsüber
Samstag von 10 bis 16 Uhr.                                 an Werktagen Alteisen eingeworfen werden.
Recyclingzentrum Laupheim:                                 Alteisencontainer Schönebürg
Während der Monate Dezember bis Februar:                   Musikverein Schönebürg: Am Musikerheim kann tags-
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag                          über an Werktagen Alteisen eingeworfen werden.
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                        Seite 3 - 1. Februar 2019

                                                         Nachruf
    Tief betroffen und voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Feuerwehrkameraden

                                                     Josef Winter
    der völlig überraschend, am 22. Januar 2019, im Alter von 72 Jahren verstorben ist. Josef Winter war von 1972
    bis 2007 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bußmannshausen. 1987 übernahm er das verantwor-
    tungsvolle Amt des Gerätewartes und führte diese 20 Jahre lang gewissenhaft und mit großem Einsatz aus.
    In Würdigung seiner Verdienste und seines 25-jährigen Engagements für die Freiwillige Feuerwehr Bußmanns-
    hausen, wurde ihm 1997 das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber des Landes Baden-Württemberg verliehen.
    2007 wechselte Josef Winter in die Altersabteilung der Bußmannshauser Wehr.
    Mit Josef Winter verlässt uns ein sehr pflichtbewusster, treuer und liebenswerter Kamerad, der uns stets in
    lieber Erinnerung bleiben wird.
    Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

    Für die Gemeinde Schwendi                                      Für die Freiwillige Feuerwehr Bußmannshausen
    Günther Karremann                                              Florian Kohn
    Bürgermeister                                                  Kommandant

    Für die Ortschaft Bußmannshausen
    Nikolaus Stork
    Ortsvorsteher

                                                                        c)	Öffentliche Auslegung, Einholung von Stellungnah-
Amtliche                                                                      men zum Entwurf nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bekanntmachungen                                                    5. Mobilfunkstandorte in Schönebürg und Sießen i. W.
                                                                        - Sachstandsbericht
                                                                    6. Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung
„„ Sitzung des Gemeinderates                                            - 2. Änderungssatzung
Am Montag, 04. Februar 2019 findet um 18.00 Uhr im Sit-             7. Bürgermeisterwahlen am 24. März 2019
zungssaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssit-               -	Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates zur Durch-
zung statt.                                                                   führung der Verpflichtung und Vereidigung des/der
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.                                      neu gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin
Tagesordnung                                                            - Information über den Tag der Amtseinsetzung
Öffentliche Sitzung                                                 8. Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
 1. Genehmigung von Niederschriften                                     -	Anwendung einer elektronischen Stimmzettelerfas-
 2.	Flächennutzungsplan 2010 der „Vereinbarten Verwal-                       sung
     tungsgemeinschaft Schwendi-Wain“                                   - Unterbrechung bei der Stimmenauszählung
     - Berichtigungen                                               9.	Genehmigung von eingegangenen Spenden im 2. Halb-
 3.	Flächennutzungsplan 2010 der „Vereinbarten Verwal-                 jahr 2018
     tungsgemeinschaft Schwendi-Wain“                              10.	Teilnahme an der Bündelungsausschreibung Strom durch
     - Teiländerungen                                                   die „GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH“ ab Lie-
 4. Bebauungsplan „Dorfäcker“, Orsenhausen                              fertermin 01.01.2020
     a)	Beratung u. Abwägung von während der frühzeitigen         11. Allgemeine Finanzprüfung 2011 - 2016
         Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öf-               -	Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss
         fentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentl.           der Prüfung
         Belange nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB                      12. Baugesuche
     b)	Billigung Lageplan, der planungsrechtlichen Festset-           a) Neubau Reithalle, Flst. 2017, Teilfläche v. Flst. 2016
         zungen, der örtlichen Bauvorschriften mit Begrün-                  (neuer Bestand) Schochengraben Schwendi
         dung und Umweltbericht                                         b)	Anbau eines Sommergartens, Gutenzeller Str. 11, Flst.
                                                                           58 u. 58/1, Schwendi
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 4 - 1. Februar 2019                   Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

 WICHTIGE NUMMERN

 NOTRUF:
 Rettungsdienst                          112
 Notarzt                                 112
 Krankentransporte                       07351 19222
 Giftnotruf Baden-Württemberg            0761 19240
 Feuerwehr                               112
 Polizei                                 110
 Polizeirevier Laupheim                  07392 9630-0
 STÖRUNGSDIENSTE:
 Gas                                     0800 0824505
 Strom                                   0800 3629477
 Wasserversorgung                        0173 6554639

 ÖFFNUNGSZEITEN

 BÜRGERMEISTERAMT SCHWENDI
 Biberacher Str. 1, 88477 Schwendi
 Montag-Freitag                         08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 Dienstag                               14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
 Donnerstag                             14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 Telefon:                               07353 9800-0
 Telefax:                               07353 9800-14
 E-Mail:                                Rathaus.Info@Schwendi.de
 Amtsblatt:                             Amtsblatt@Schwendi.de

 ORTSVERWALTUNG BUßMANNSHAUSEN
 Mittelstraße 34,88477 Schwendi
 Donnerstag                             16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 Sprechzeiten OV                        18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
 Telefon:                               07353 1398
 Telefax:                               07353 982292
 E-Mail:                                Bussmannshausen@Schwendi.de

 ORTSVERWALTUNG ORSENHAUSEN
 Dietenheimer Str. 42, 88477 Schwendi
 Dienstag                               16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 Sprechzeiten OV                        17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 Telefon:                               07353 1358
 Telefax:                               07353 982280
 E-Mail:                                Orsenhausen@Schwendi.de

 ORTSVERWALTUNG SCHÖNEBÜRG
 Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi
 Donnerstag                             16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 Sprechzeiten OV                        17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 Telefon:                               07353 981151
 Telefax:                               07353 981152
 E-Mail:                                Schoenebuerg@Schwendi.de

 ORTSVERWALTUNG SIESSEN IM WALD
 Sießen im Wald Nr. 5, 88477 Schwendi
 Mittwoch                               16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 Sprechzeiten OV                        17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 Telefon:                               07347 920392
 Telefax:                               07347 920397
 E-Mail:                                Siessen@Schwendi.de

 BESTATTUNGEN
 Christian Streidt, Schwendi             07353 910020
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                           Seite 5 - 1. Februar 2019

 BEREITSCHAFTSDIENSTE

 Dienstzeit: samstags-, sonn- und feiertags
 Allgemeiner Notfalldienst                                            116 117
 Kinderärztlicher Notfalldienst                                       01801 929343
 Augenärztlicher Notfalldienst                                        01801 929350
 Zahnärztlicher Notfalldienst
 Landkreis Biberach                                                   01805 911610
 Alb-Donau-Kreis                                                      01805 911601
 Ulm/Neu-Ulm                                                          01805 911680
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche
 Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr
 Universitätsklinik Ulm, Eythstr. 24, 89075 Ulm, ohne Voranmeldung

 NOTDIENST DER APOTHEKEN
 Samstag, 02.02.2019                                                 - Rats-Apotheke, Schwendi
                                                                     - Deutschorden-Apotheke, Illerrieden

 Sonntag, 03.02.2019                                                 - Rats-Apotheke, Laupheim
                                                                     - Sonnen-Apotheke, Vöhringen
                                                                     - Kloster-Apotheke, Ochsenhausen

 ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
 08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages
 ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BAYERN
 08.00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
 KLOSTER-APOTHEKE, OCHSENHAUSEN
 08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages

 SOZIALE DIENSTE

 Krankentransport
 ASB Orsenhausen                                                      07351 19222
 Fahrdienst für behinderte und hilfsbedürftige Menschen
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-0
 Manu’s Fahrservice mit Herz                                          07353 982597
 Essen auf Rädern/Hausnotruf
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-0
 Deutsches Rotes Kreuz                                                07351 1570-0
 Mobiler Sozialer Hilfsdienst
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-0
 Häusliche Krankenpflege/Ambulante Pflege
 Andrijana, Schwendi                                                  07353 98396-8
 ASB Schwendi GmbH                                                    07353 98410
 Pflegedienst Lerch                                                   07353 9839639
 Sozialstation Laupheim-Schwendi                                      07392 1691-10
 Neumann, Wain/Auttagershofen                                         07353 1770
 Pflegedienst Lichtblick, Dietenheim                                  07347 958660
 Tagespflege
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-170
 Danner, Schwendi                                                     07353 3013
 Kurzzeitpflege/Dauerpflege
 Seniorenzentrum „Sophie Weishaupt                                    07353 9844-400
 Seniorenzentrum „An der Rottum“                                      07392 9636-300
 Seniorenheim St. Josef, Schwendi-Weihungszell                        07347 6010

 Familienpflege, Haushaltshilfe
 Andrijana, Schwendi                                                  07353 98396-8
 ASB Schwendi GmbH                                                    07353 98410
 Pflegedienst Lerch                                                   07353 9839639
 Neumann, Wain/Auttagershofen                                         07353 1770
 Sozialstation Laupheim-Schwendi                                      07392 169110
 Soziale Dienste Maschinenring BC                                     0800 4002005
 Soziale Dienste Caritas BC                                           07351 5005-0
 Weitere soziale Dienste
 Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain                              01525 9575276
 Organisierte Nachbarschaftshilfe, Schwendi                           07353 981015
Seite 6 - 1. Februar 2019                                                                   Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

     c)	Einbau von Zimmern, Hauptstraße 35, Flst. 181/1,          	In der Ortschaft Orsenhausen sind dabei 8 Ortschafts-
         185/6, 185/7, 187/3 u. 185/5, Schwendi                      räte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zu-
     d)	Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Änderungsge-            lässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.
         nehmigung, Tulpenstraße 46, Teilfl. v. Flst. 425, Groß-   	In der Ortschaft Schönebürg sind dabei 8 Ortschaftsräte
         schafhausen                                                 auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zuläs-
     e)	Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelga-            sigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.
         rage, Weiherstraße 25, Flst. 689/3, Orsenhausen           	In der Ortschaft Sießen i. W. sind dabei 8 Ortschaftsräte
     f)	Geänderte Ausführung Wintergarten und Außenansich-          auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zuläs-
         ten bei Nutzungsänderung Scheune, Talstraße 8, Flst.        sigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.
         182, Orsenhausen
     g)	Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit             2.	Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für
         Doppelgarage, Reheisweg 4, Flst. 263, Weihungszell               diese Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekannt-
13.	Abbruch Gebäude Biberacher Straße 10, Flst. 173/5,                   machung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00
     Schwendi                                                             Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus-
     - Auftragsvergabe                                                    ses - Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str.
14. Bekanntgaben                                                          1, 88477 Schwendi schriftlich einzureichen.
15. Verschiedenes                                                  2.1	  Wahlvorschläge können von Parteien, von mitglied-
16. Bürgerfrageviertelstunde                                              schaftlich organisierten Wählervereinigungen und von
                                                                          nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigun-
Für interessierte Bürger liegen die Unterlagen der öffentlichen           gen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind
Gemeinderatssitzung beim Bürgerbüro im Rathaus Schwendi                   je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen.
zur Einsichtnahme aus.                                             	Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl
                                                                          nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung
                                                                          von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
 „„ Mobilfunkmasten in Sießen im Wald                              2.2    Zulässige Zahl der Bewerber
 Wie von der Gemeinde Schwendi und der Ortschaft Sießen            2.2.1	Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf für die
 im Wald bereits angekündigt, findet die Strahlungsmessung                Wohnbezirke, für die ein, zwei oder drei Vertreter zu
 vor Inbetriebnahme des Mobilfunkmastens durch Herrn                      wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr und für die
 Professor Dr.-Ing. Wuschek am 05. Februar ab 14:30 Uhr                   Wohnbezirke, für die mehr als drei Vertreter zu wählen
 statt. Treffpunkt vor der Grundschule Sießen.                            sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Ver-
 Alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Messung teilneh-                 treter zu wählen sind.
 men möchten oder dazu Fragen haben, sind zu diesem                2.2.2	Die Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat Bußmanns-
 Termin herzlich eingeladen.                                              hausen, Orsenhausen, Schönebürg und Sießen i. W.
                                                                          dürfen (höchstens) doppelt so viele Bewerber enthal-
Gemeinde          Landkreis                                               ten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind.
Schwendi          Biberach                                         	Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in meh-
                                                                          rere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
„„ Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des                         2.3	  Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wäh-
                                                                          lervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Ver-
Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26.
                                                                          sammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahl-
Mai 2019                                                                  berechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von
1.	Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßi-                    diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. Au-
    ge Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats                       gust 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der
    statt.                                                                Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in glei-
	In der Gemeinde Schwendi sind dabei insgesamt 15                        cher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag
    Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Tei-                 festlegen.
    lortswahl stattfindet sind die Gemeinderäte als Vertreter      	     Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereini-
    für die Wohnbezirke zu wählen und zwar                                gungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung
                                                                          der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten
  für den Wohnbezirk Anzahl der                   Zahl der                Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20.
		                   zu wählenden                 höchstens               August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehr-
		                   Gemeinderäte                 zulässigen              heit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher
			                                               Bewerber                Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag fest-
			                                               eines Wahl-             legen.
			                                               vorschlags       	Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Ge-
  Schwendi           5                            5                       meinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige
  Bußmannshausen     2                            3                       Ortschaft.
  Großschafhausen    2                            3                	Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wäh-
  Orsenhausen        2                            3                       lervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei
  Schönebürg         2                            3                       wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für
  Sießen i. W.       2                            3                       die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer
                                                                          Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts
	In der Ortschaft Bußmannshausen sind dabei 8 Ort-                       wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Ge-
  schaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchs-                  meinde wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich organisier-
  tens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag be-                    ten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass die
  trägt 16.                                                               Zahl der wahlberechtigten Anhänger dieser Wählerver-
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                         Seite 7 - 1. Februar 2019

       einigung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung                sonst Vertretungsberechtigten persönlich und hand-
       auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich,            schriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand
       wenn die einberufene Versammlung der wahlberech-                  oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei
       tigten Anhänger auf Ortschaftsebene abgebrochen                   Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitglie-
       werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte                dern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stell-
       Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewer-               vertreters.
       beraufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingelei-         2.7	Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organi-
       tet werden.                                                       sierten Wählervereinigungen sind von den drei Unter-
2.3.1	Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahl-               zeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstel-
       vorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. ge-            lung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl.
       meinsame Wahlvorschläge), können in getrennten                    2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeich-
       Versammlungen der beteiligten Parteien und Wähler-                nen.
       vereinigungen oder in einer gemeinsamen Versamm-             2.8	Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wäh-
       lung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw.               lervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Ver-
       Wählervereinigungen gelten entsprechend.                          tretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppie-
2.4	  Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bür-               rungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu
       ger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet             unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und
       hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen                5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).
       zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und           2.9	Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet
       am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den                 sein
       sie sich aufstellen lassen. Wählbar in den Ortschafts-            für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen
       rat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist, das              für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften
       18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der            			                            Personenzahl
       Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der                Bußmannshausen von 10
       Ortschaft wohnt (Hauptwohnung).                                   Orsenhausen          von 10
       Nicht wählbar sind Bürger,                                        Schönebürg           von 10
       •	die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik               Sießen i.W.          von 10
          Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht
                                                                    	Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahl-
          besitzen;
                                                                      berechtigt sind (Unterstützungsunterschriften).
       •	für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein
          Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung be-       	     Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahl-
          stellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des           vorschläge
          Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürger-            •	von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in
          lichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten                   dem zu wählenden Organ vertreten sind;
          nicht erfasst;                                                   •	von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich
       •	die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik                   organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon
          Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur                 in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der
          Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen;                      Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wäh-
       •	Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mit-                  lervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem
          gliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem                 Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvor-
          nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen             schlags noch angehören.
          Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Ent-   2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtli-
          scheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsange-                chen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Form-
          hörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.                 blätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des
2.5    Ein Wahlvorschlag muss enthalten                                    Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeinde-
       •	den Namen der einreichenden Partei oder Wähler-                  wahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeis-
          vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung                 ter - Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str. 1,
          verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wäh-                88477 Schwendi kostenfrei geliefert. Als Formblätter für
          lervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahl-                die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den
          vorschlag ein Kennwort enthalten;                                genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke
       •	Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der               verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name
          Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber;                und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei
          bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen            oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wähler-
          der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde                   vereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der
          hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für              Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhänger-
          den der Bewerber aufgestellt wurde;                              versammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.
       •	bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörig-        2.9.2	Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unter-
          keit angegeben werden.                                           stützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt per-
	Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei                     sönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der
       unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt -                  Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Ge-
       aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufge-              burt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners
       führt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen                sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unions-
       vorgeschlagen werden.                                               bürger als Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmel-
2.6	  Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaft-                 degesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das
       lich organisierten Wählervereinigungen müssen von                   Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Form-
       dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder                    blatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine
Seite 8 - 1. Februar 2019                                                                   Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

       Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach              •	bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewerber
       § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen.                   einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglie-
       Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung                  der-/Vertreter- oder Anhängerversammlung in der
       nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO)                       Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine von
       wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären,                  dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder
       in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor                    sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete schrift-
       Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort                     liche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die-
       ihre Hauptwohnung hatten.                                            ses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch
2.9.3	Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für                auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen.
       dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahl-           	Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt
       vorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine              als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist
       Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl             zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zustän-
       ungültig.                                                         dig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
2.9.4	Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der               kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen
       Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhän-            gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und
       gerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleis-               seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat
       tete Unterschriften sind ungültig.                                angibt.
2.9.5	Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend           2.11	Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit
       auch für gemeinsame Wahlvorschläge.                               Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine
2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen                                   Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Un-
       •	eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers,                terzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute.
          dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zuge-                Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommu-
          stimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwider-              nalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur
          ruflich;                                                       die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbind-
       •	von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstatt-           liche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und
          liche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit              Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.
          und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Beschei-        2.12	Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die
          nigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines               Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und
          Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit;                 Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich
       •	Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in             beim Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str.1,
          § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Be-               88477 Schwendi.
          stimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der            3.	Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeich-
          Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister            nis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
          eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen   3.1	Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch
          Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum              Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Ge-
          sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Haupt-             meinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren
          wohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung                seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzie-
          hatten;                                                        hen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden,
       •	eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstel-          wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder
          lung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder         in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung be-
          Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift              gründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeich-
          muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung,                nis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt
          Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglie-             dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am
          der oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstim-               Wahltag in der Ortschaft ihre Hauptwohnung haben.
          mungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus          3.2   Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags
          der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen                durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus
          das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der                  dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei
          Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der               Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Land-
          Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer                 kreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen,
          haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeich-          werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate
          nen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden                 wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung
          des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu                   begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wäh-
          versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Fest-            lerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein
          legung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung                 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt
          durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitglied-            wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der
          schaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen             Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat
          sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei              oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem An-
          die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wäh-               trag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs
          lervereinigung eingehalten worden sind;                         oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Land-
       •	die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschrif-           kreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt bei-
          ten (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlbe-            zufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde,
          rechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf.               aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist
          einschließlich der in Nummer 2.9.2 genannten ei-                oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
          desstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger     3.3	Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundes-
          Unionsbürger als Unterzeichner;                                 meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und
                                                                          nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                   Seite 9 - 1. Februar 2019

  ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-
  getragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in
  das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Ver-
  sicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3
  Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.
	Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
  müssen schriftlich gestellt werden und spätestens
  bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung
  möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Schwen-
  di, Biberacher Str.1, 88477 Schwendi.
	Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das
  Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str.1,
  88477 Schwendi bereit.
	Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei
  der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person be-
  dienen.                                                        „„ Kindergarten St. Franziskus ist fertiggestellt
	Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene             Einen großen Tag hatten am vergangenen Wochenende die
  eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig        Kindergartenkinder und die Erzieherinnen der neu errichte-
  einen Wahlschein beantragt hat.                                ten Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus am Höhenweg in
                                                                 Schwendi.
Schwendi, 01.02.2019                                             Nach gut 1 ½ Jahren Bauzeit konnte, die vom Architekturbüro
Bürgermeisteramt                                                 Tress aus Baltringen, konzipierte Planung der 5-gruppigen
gez.: Günther Karremann, Bürgermeister                           Einrichtung, fertiggestellt werden.
                                                                 Die Einweihung am Freitag wurde von den Kindergartenkin-
                                                                 dern mit fröhlichen Liedern begleitet.
„„ Besuch von Herrn Minister Peter Hauk, MdL
und Herrn Thomas Dörflinger, CDU-Landtags-
abgeordneter
Am vergangenen Donnerstag erhielt Bürgermeister Günther
Karremann Besuch von Herrn Minister Peter Hauk MdL so-
wie Herrn, Landtagsabgeordneten Thomas Dörflinger , die
sich über die mit ELR-Mitteln geförderten Bauprojekte in der
Gemeinde Schwendi vor Ort informieren wollten.

                                                                 (Fotos: Gemeinde Schwendi) Pfarrer Martin Ziellenbach bei
                                                                 der Segnung des heiligen Franziskus

                                                                 Nach der Segnung des künftigen Schutzpatrons der Kinder-
                                                                 tagesstätte, dem heiligen Franziskus durch Pfarrer Martin
Minister Peter Hauk und CDU-Abgeordneter Thomas Dörflin-         Ziellenbach, wurde in einem feierlichen Akt das Eröffnungs-
ger nahmen den Besuch zum Anlass, um auf die besonderen          band durchschnitten und die am Bau beteiligten hatten die
Förderschwerpunkte des ELR-Programms und deren Wich-             Möglichkeit die Einrichtung zu besichtigen.
tigkeit für den ländlichen Raum hinzuweisen.
Bürgermeister Karremann nutze die Gelegenheit und dankte
Herrn Minister Peter Hauk sowie Herrn Thomas Dörflinger MdL
für die rund 903.000 Euro Fördergelder, welche in den letzten
drei Jahren für die Projekte in den Ortschaften der Gemeinde
Schwendi bewilligt worden sind.
Gleichzeitig wurde der Besuch zum Anlass genommen, um
auf die noch nicht bewilligten Förderanträge für das Jahr 2019
hinzuweisen. Minister Peter Hauk signalisierte, dass das Land
das Fördervolumen für das ELR-Programm nochmals aufge-
stockt habe und dass sich die Gemeinde durchaus Hoffnun-
gen auf eine Förderung machen könne.
Im Anschluss an das Gespräch besichtigte Minister Peter Hauk
und der Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger eine mit          Die neue Kindertagesstätte wird offiziell ihrer Bestimmung
ELR-Mitteln geförderte Baustelle in Orsenhausen.                 übergeben
Seite 10 - 1. Februar 2019                                                                   Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

In seiner Ansprache blickte Bürgermeister Karremann ein
gutes Jahrzehnt zurück und verdeutlichte eindrucksvoll wie
sich die Kindergartenlandschaft, insbesondere im Hinblick auf
die enorm erweiterten Betreuungsangebote, verändert habe.
Er erinnerte nochmals an die Entstehungsgeschichte des Neu-
baus, die bis ins Jahr 2013, als der Gemeinderat erstmals die
Einrichtung besichtigte, zurückreichte.
War ursprünglich eine Teilsanierung mit einem Kostenumfang
von gut 500.000 € anvisiert, hat sich das gesamte Projekt
weiter von einer Komplettsanierung bis hin zum Abbruch des
Kindergartens mit Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung zu
letztendlich einem 5-gruppigen Neubau entwickelt.
Unter Betrachtung der heutigen Kinderzahlen sei rückblickend      Erfreut und erleichtert waren auch die Kindergartenbeauftragte
festzuhalten, dass dies eine gute und zukunftsweisende Ent-       Petra Hänn und die Leiterin des Kindergartens Brigitte Angele.
scheidung des Gemeinderats und des Kirchengemeinderats            „Wir sind der Gemeinde Schwendi sehr dankbar und freuen
war. Dank einer guten Zusammenarbeit zwischen Architekten,        uns über diesen neu geschaffenen Ort, über unsere neue KiTa
Gemeinderat, dem Kindergarten und leistungsfähiger Firmen,        St. Franziskus“.
konnte das Gebäude in knapp eineinhalb Jahren fertiggestellt      Mit diesen Worten brachten sie ihre Wertschätzung für die
werden.                                                           neue Einrichtung zum Ausdruck.

                                                                  Klare Formen und Linien prägen die neue Einrichtung

                                                                  Durch die geradlinige Planung und die geschickte Anordnung
                                                                  der einzelnen Räumlichkeiten, wurde ein Haus geschaffen mit
Lichtdurchflutete Gruppenräume                                    einer übersichtlichen Struktur, in dem sich die Kinder in den
                                                                  letzten drei Wochen sehr schnell zurechtgefunden hätten. Die
In den Baukosten mit ca. 4,5 Millionen Euro sind, neben den       neue Kindertagesstätte solle ein Ort sein, an dem weiterhin
Abbruchkosten auch die Außenanlagen und die Kosten für            Kinder in religiöser, menschlicher, in sozialer und gesellschaftli-
die Interimslösung in Containern enthalten.                       cher Hinsicht geprägt und gebildet werden. Geborgenheit und
Bürgermeister Karremann bedankte sich auch bei allen Eltern       Wohlbefinden seien das Fundament ihrer Arbeit. Nur wenn sich
und dem pädagogischen Personal, insbesondere bei der Kin-         ein Kind wohl, geschützt, geliebt und geborgen fühle, sei es
dergartenleiterin Frau Angele, für das kooperative Miteinander.   bereit sich neuen Herausforderungen zu stellen.
Dank und Anerkennung zollte er auch den Architekten Tress
und Gerner für die tolle Planung und hervorragende Baulei-
tung, sowie den Firmen und Handwerkern, die eine ausge-
zeichnete handwerkliche Leistung erbracht hätten.
Die Entwicklung der Kinderzahlen machte es zudem erforder-
lich, dass in der vor einigen Jahren errichteten Kinderkrippe
der zweite Bewegungsraum in einen weiteren Gruppenraum
umgewandelt wurde. Damit könnten aktuell in der gesamten
Kindertagesstätte, in 6 Kindergartengruppen und einer Krip-
pengruppe, 142 Kinder betreut werden.
Getreu nach dem Motto: „Stein und Mörtel bauen ein Haus,
Geist und Liebe schmücken es aus“ sei es nun Aufgabe der
Erzieherinnen dieses Haus mit Geist und Liebe auszufüllen.
Architekt Manuel Tress ließ in seinem Grußwort und bei der        Raum für musikalische Erziehung
Schlüsselübergabe nochmals die bauliche Entstehung der
neuen Kindertagesstätte Revue passieren. Der gesamte Bau-         Dank gelte daher den Architekten, Handwerkern, Fachplanern,
verlauf sei erfreulicher Weise ohne Unfälle von Statten ge-       den Mitarbeitern der Gemeinde sowie dem Gemeinderat und
gangen. Froh zeigte er sich auch darüber, dass der Kosten-        dem Kirchengemeinderat Schwendi, die das Projekt ermög-
voranschlag eingehalten werden könne. Er bedankte sich bei        licht hätten. Nicht zu vergessen seien aber auch die Eltern
allen Beteiligten, insbesondere bei der Gemeinde und Kath.        und vielen freiwilligen Helfer, die beim Umzug Anfang Januar
Kirchengemeinde, für die beeindruckend gute Zusammenar-           tatkräftig angepackt hätten.
beit. Auch die Handwerker hätten eine qualitativ hochwertige      Dankesworte überbrachten auch die Elternbeiräte Cornelia
Leistung abgeliefert.                                             Mayr und Sandra Beck, insbesondere an die, in der Einrich-
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                        Seite 11 - 1. Februar 2019

tung arbeitenden, pädagogischen Fachkräfte, die mit ihrem            Hintergrund
Wirken eine heimelige Atmosphäre schaffen, in der sich Kin-          Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich
der wohlfühlen können.                                               bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung,
Am vergangenen Sonntag hatten dann die Bürgerinnen und               die sich seit einigen Jahren in Osteuropa ausbreitet und in
Bürger die Möglichkeit die neue Kindertagesstätte bei einem          Richtung Deutschland auf dem Vormarsch ist. Ein Impfstoff
Tag der offenen Tür zu besichtigen.                                  steht derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.
                                                                     Eine Übertragung des Virus auf den Menschen findet nicht
„„ Vorbereitung Afrikanische Schweinepest                            statt. Für das Schwein endet die Erkrankung meist tödlich.
- Sechs Verwahrstellen für Wildschweine im Landkreis                 Gebiete, in denen die ASP auftritt, werden unter anderem
eingerichtet                                                         behördlich gesperrt.
Das Kreisveterinäramt bereitet sich intensiv auf einen möglichen
Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest vor. Nachdem im
vergangenen Herbst in einer landesweiten Übung mit Schwer-
punkt in Biberach und bei der Tierkörperbeseitigungsanlage           „„ Kreissparkasse Biberach hat die neu gestal-
ZTN Süd Warthausen der Ernstfall geübt wurde, wurden in den          tete und erweiterte Filiale in Schwendi eröffnet
vergangenen Wochen sechs Verwahrstellen für tote Wildtiere           Als Filiale der Zukunft bezeichnet die Kreissparkasse Biberach
im gesamten Kreisgebiet eingerichtet. Sie stehen in Berkheim         ihre umgestaltete und neu konzipierte Filiale.
beim Bauhof, in Schwendi bei der Feuerwehr, in Laupheim beim         Mit der Neugestaltung der Kreissparkassenfiliale in Schwendi
Klärwerk, in Bad Buchau bei der Feuerwehr, in Eberhardzell auf       bekennt sich die Kreissparkasse Biberach zu ihren Filialen im
dem Bauhof und bei der Tierkörperbeseitigungsanlage ZTN              ländlichen Raum.
Süd in Warthausen. Eine weitere soll im Mai in Langenenslin-         Wir freuen uns mit den Mitarbeitern und den Kunden und gra-
gen aufgestellt werden. Die Verwahrstellen sollen künftig von        tulieren ganz herzlich zur gelungenen Baumaßnahme.
der Kreisjägerschaft betreut werden, die dazu noch Freiwillige
suche, wie Dieter Mielke, stellvertretender Kreisjägermeister
gegenüber Landrat Dr. Heiko Schmid, Dr. Peter Egle und Dr.
Hans-Peter Sporleder vom Kreisveterinäramt bei der Vorstellung
der Verwahrstelle in Schwendi sagte. „Das wollen wir leisten,
denn das ist unser aktiver Beitrag als Jägerschaft, einen Aus-
bruch der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden.“
Die Jäger sind angehalten und aufgefordert, verendetes Wild,
insbesondere Wildschweine und Aufbrüche von erlegtem Wild,
in den Verwahrstellen fachgerecht zu entsorgen. Dort gibt es
auch Beprobungsmaterialien, Desinfektionsmittel, und eine Lis-
te, in die sich jeder Jäger, der etwas abgegeben hat, eintragen
muss. Bei der Verwahrstelle handelt es sich je nach Standort
um einen oder zwei rund 800 Liter fassenden Edelstahlbehäl-
ter, die gekühlt werden können. Sie ist so eingerichtet, dass
es einer einzelnen Person auch mittels Aufzug möglich ist, ein
größeres Tier in die Behälter zu werfen. Die Behälter werden
in regelmäßigen Abständen dann geleert und die toten Tiere
beziehungsweise die Tierabfälle fachgerecht in der Tierköper-
beseitigungsanlage entsorgt. Die Kosten für die Verwahrstellen
und die Entsorgung übernimmt das Land Baden-Württemberg.             Moritz Bayer, Andreas Amann (Leiter Geschäftsstelle) und Ro-
Jeder Jäger kann demnach die Verwahrstelle kostenlos nutzen.         bin Ertle

v. l.: Dieter Mielke, stellvertretender Kreisjägermeister, Dr. Pe-
ter Egle, Leiter des Kreisveterinäramtes, Schwendis Bürger-
meister Günther Karremann und Landrat Dr. Heiko Schmid
lassen sich die Verwahrstelle von Dr. Hans-Peter Sporleder
vom Kreisveterinäramt erklären                 Bild: Landratsamt    Der neue Eingangsbereich mit 24-Stunden-Servicezone.
Seite 12 - 1. Februar 2019                                                              Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

                                                               Schlussabrechnung bei Hausverkäufen
                                                               Bei einem Hausverkauf ist es notwendig, dass uns der Verkäu-
                                                               fer den Zählerstand der Wasseruhr bei Auszug oder Überga-
                                                               be des Hauses und die Anschrift des neuen Besitzers sofort
                                                               mitteilt. Nur so kann eine klare Abgrenzung des Wasserver-
                                                               brauchs erfolgen und eine korrekte Schlussabrechnung für
                                                               den alten Hauseigentümer erstellt werden.

                                                               Einzug in Neubauten
                                                               Bei Einzug in Neubauten muss die Gemeinde sofort verstän-
                                                               digt werden, damit der Wasserzähler vom Bauhof eingebaut
                                                               werden kann.

                                                               Wasserverlust innerhalb der Haushalte
                                                               Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haushalten
                                                               Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckven-
                                                               tile defekt sind. Die Folge kann sein, dass ein stetiger, wenn
Moritz Bayer empfängt die Kunden am neuen Servicerondell.      auch geringer Wasserverbrauch über den Tag entsteht. Oft
Fotos: Kreissparkasse Biberach                                 bleibt dieser schleichende Wasserverbrauch vom Hausbesit-
                                                               zer unbemerkt, weil die Sicherheitsarmaturen einen verdeck-
                                                               ten Abwasseranschluss haben. Somit gelangt ungenutztes
„„ Altersjubilare                                             Trinkwasser direkt ins Abwasser und wird von der Wasseruhr
Herr Christian Karl Jürgens in Schwendi feiert                 gezählt. Deshalb sollte man in regelmäßigen Abständen den
am 01. Februar seinen 75. Geburtstag.                          Stand der Wasseruhr überprüfen.
Frau Franziska Feilhauer in Schwendi feiert am Foto: Pixabay
02. Februar ihren 85. Geburtstag.                              Meldung von Wasserrohrbrüchen
                                                               Trotz laufender Überwachung der Fördermengen und Überprü-
Herr Kadir Demirer in Schwendi feiert am 04. Februar seinen
                                                               fung des Wasserleitungsnetzes kann ein Großteil der Schad-
75. Geburtstag.
                                                               stellen erst sehr spät entdeckt werden, da das Wasser oft
Herr Franz Bernhard Ruchti in Orsenhausen feiert am 05. Fe-    relativ lange im kiesigen Untergrund versickert. Dies fordert
bruar seinen 75. Geburtstag.                                   einen hohen Zeitaufwand, verbunden mit nicht unerheblichen
Frau Agatha Fischer in Weihungszell feiert am 06. Februar      Kosten. Aus diesem Grund sind wir bei der Suche nach Was-
ihren 80. Geburtstag.                                          serverlusten sehr stark auf die Mithilfe und Aufmerksamkeit
                                                               der Wasserabnehmer angewiesen. Es sollte daher selbstver-
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilarinnen      ständlich sein, dass solche Wahrnehmungen der Gemein-
und Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden       de Schwendi unter der Telefonnummer 07353/9800-60, per
möchten, alles Gute, viel Glück, weiterhin Gesundheit und      E-Mail: Rathaus.Info@Schwendi.de oder dem Bauhof der Ge-
noch viele gute Jahre in unserer Gemeinde.                     meinde unter der Nummer 07353/3580, per E-Mail: Bauhof@
                                                               Schwendi.de, oder in äußerst dringenden Fällen unter der
                                                               Mobilfunknummer 0173/6554639 mitgeteilt werden.
„„ Fälligkeit Wasser- und Entwässerungsge-
bührenabrechnung 2018 und 1. Wasserab-                         „„ Kommunaler Präventionspakt (KOMM)
schlag 2019                                                    „KOMM mach Party“ fördert alkoholfreie Partys für Ju-
In den nächsten Tagen werden die Bescheide über die Abrech-    gendliche
nung der Wasser- und Entwässerungsgebühren für das Jahr        „Kinder und Jugendliche feiern gerne. Wir unterstützen dies
2018 und die Wasserabschläge für das Jahr 2019 zugesandt.      und möchten vermitteln, dass man Spaß bei Partys auch ohne
Bitte beachten Sie die Fälligkeitstermine auf dem Bescheid.    Alkohol haben kann“, sagt Landrat Dr. Heiko Schmid. Mit dem
Entsprechend den Satzungen werden die Bescheide den            Programm „KOMM mach Party“ werden Veranstaltungen in
Grundstückseigentümern zugestellt. Die Abrechnung des          Vereinen, in der offenen Jugendarbeit und so weiter gefördert.
Verbrauchs ist vom Vermieter mit dem Mieter entsprechend       Möglich ist dies durch eine finanzielle Unterstützung der Kul-
vorzunehmen.                                                   tur- und Sozialstiftung - gemeinsam für eine bessere Zukunft
Bei allen Wasserkunden, die eine Einzugsermächtigung und       der Kreissparkasse Biberach.
ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag      Mit je 250 Euro gefördert werden im Jahr 2019 zehn Veran-
bei Fälligkeit abgebucht. Bei allen anderen Wasserkunden       staltungen für Kinder und Jugendliche, bei denen keine alko-
bitten wir um fristgerechte Überweisung, damit Mahngebüh-      holischen Getränke angeboten und verkauft werden. Anträge
ren vermieden werden. Bitte geben Sie bei Überweisung das      müssen bis zum 15. März 2019 beim Kreisgesundheitsamt
Buchungszeichen unbedingt an, damit eine korrekte Verbu-       abgegeben werden.
chung erfolgen kann.                                           Informationen zum Programm und die Antragsunterlagen gibt
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre      es bei der Kommunalen Suchtbeauftragten Heike Küfer im
Ansprechpartner für Steuern und Gebühren sind                  Landratsamt oder im Jugendportal www.ju-bib.de.
Frau Karolina Guter, Tel. 07353 9800-35,                       Hintergrund:
E-Mail: karolina.guter@schwendi.de und                         Seit 2010 unterstützt der Kommunale Präventionspakt des
Frau Claudia Hilbrenner, Tel. 07353 9800-36                    Landkreises Biberach (KOMM) Projekte und Programme aus
E-Mail: claudia.hilbrenner@schwendi.de.                        den Bereichen Jugendschutz, Gewaltprävention und Sucht-
                                                               prävention. Ziel von KOMM ist es, Gefahren für Kinder und
                                                               Jugendliche einzudämmen.
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                   Seite 13 - 1. Februar 2019

„„ Meldung über die beabsichtigte Durch-                       „„ Das Kreisforstamt Biberach informiert:
führung einer Truppenübung bis zur Stärke                      An alle Waldbesitzenden im Landkreis Biberach
einer/s Kompanie/Batterie/Staffel bzw. bis zu                  Aufgrund des hohen Ausgangsbestandes an Borkenkäfern aus
250 Soldaten                                                   dem Vorjahr besteht eine hohe Gefährdung von Borkenkäfer-
Übungsraum: Lkrs. BIBERACH / LAUPHEIM / 32U NU                 befall an Fichte in diesem Jahr. Die Käfer überwintern unter
6768 4218                                                      anderem in und an den stehenden, absterbenden Bäumen. Je
Voraussichtliche sonstige Ballungsräume (Raum/ Ort mit Ko-     nach weiterem Witterungsverlauf ist mit einer raschen Borken-
ordinaten):                                                    käferentwicklung und einhergehendem Stehendbefall durch
BURGRIEDEN 32U NU 6905 4301                                    die ausfliegenden Käfer zu rechnen. Dieses Vermehrungspo-
DIETENHEIM 32U NU 7933 4034                                    tenzial ist rechtzeitig zu verringern und möglichst komplett zu
UMMENDORF 32U NU 6224 2489                                     entziehen, wobei biologische und biotechnische Maßnahmen
ERLENMOOS 32U NU 7259 2460                                     Vorrang haben.
BERKHEIM 32U NU 8068 2218                                      Aus diesem Grund ergeht erneut der folgende Hinweis an
HEIMERTINGEN 32U NU 8832 2104                                  alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Biberach:
TANNWEILER 32T NU 6176 0574                                    Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz
HAIDGAU 32T NU 6176 0574                                       Das Kreisforstamt Biberach weist darauf hin, dass nach den
BAD WURZACH 32T NU 6966 0456                                   Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und des Pflanzen-
Anmarsch von 17.03.2019, ca. 16:00 Uhr bis 17.03.2019, ca.     schutzgesetzes die Waldbesitzenden verpflichtet sind, zur
21:00 Uhr                                                      Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von
Übung: von17.03.2019, ca. 21:00 Uhr bis 21.03.2019, ca.        Borkenkäfern, folgende Maßnahmen durchzuführen:
16:30 Uhr                                                      Alles Käferholz ist unverzüglich einzuschlagen, aufzuar-
Abmarsch von 21.03.2019, 16:30 Uhr bis 22.03.2019, 06:00 Uhr   beiten und abfuhrbereit zu lagern. Verkauf und Abfuhr sind
                                                               unmittelbar anschließend zu veranlassen bzw. sollte eine
                                                               zeitnahe Abfuhr nicht möglich sein, ist eine Entseuchung
                                                               aller befallener Stämme (Behandlung mit zugelassenem
                                                               Insektizid) zu veranlassen. Besondere Schadensfälle sind
                                                               umgehend der zuständigen Forstbehörde (Kreisforstamt) mit-
                                                               zuteilen.
                                                               Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt ihnen das Kreisfor-
                                                               stamt gem. § 68, Abs. 1, LWaldG eine
                                                               Frist bis spätestens 01.03.2019
                                                               Bei Nichtbeachtung und nach Ablauf der Frist kann die untere
                                                               Forstbehörde (Kreisforstamt) forstaufsichtliche Anordnungen,
                                                               bei akuter Gefahr mit sofortigem Vollzug mittels Ersatzvor-
                                                               nahme, verfügen.
                                                               Als Waldbesitzende sind Sie zur Überwachung ihres Wald-
                                                               stückes verpflichtet.
                                                               Sollte sich der Borkenkäferbefall auf Nachbargrundstücke aus-
                                                               breiten, kann dies eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen.
                                                               Zur forstlichen Beratung können Sie sich an die örtlich zu-
                                                               ständigen Forstrevierleitungen wenden. Sofern Sie zur frist-
                                                               gerechten Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage
Übungsraum (Plan: Bundeswehr)                                  sind, können die Forstrevierleitenden die Aufarbeitung gegen
                                                               Kostenersatz organisieren.
                                                               Biberach, den 24.01.2019
                                                               gez. Jehle
                                                               Kreisforstamtsleiter

                                                               „„ Beantragung von Renten beim
                                                               Bürgermeisteramt und in den Ortsverwaltungen
                                                               OHNE Beratung
                                                               Liebe zukünftige Rentnerinnen und Rentner,
                                                               die Beantragung einer Rente ist in den meisten Fällen eine
                                                               Angelegenheit, die oft bis zu einer Stunde in Anspruch nimmt.
                                                               Für diese Antragstellung möchten wir uns gerne Zeit für Sie
                                                               nehmen. Es ist deshalb sinnvoll und notwendig, dass Sie zur
                                                               Rentenbeantragung mit uns vorher einen Termin vereinbaren.
                                                               Rentnerinnen und Rentner aus Schwendi und Großschafhau-
                                                               sen bitten wir, sich mit dem Bürgerbüro unter Tel. 98 00-21
                                                               oder Tel. 98 00-22 wegen eines Termins in Verbindung zu
                                                               setzen.
                                                               Rentnerinnen und Rentner aus der Ortschaft Schönebürg
Vmtl. Ballungsräume (Plan: Bundeswehr)                         bitten wir, sich während der Sprechzeiten (Donnerstag von
                                                               16:00 Uhr bis 19:00 Uhr) mit Frau Schuler, unter Tel. 981151,
                                                               in Verbindung zu setzen.
Seite 14 - 1. Februar 2019                                                                               Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

Rentnerinnen und Rentner aus Sießen im Wald, setzen sich bitte                   Geselliges Vereinsleben
während der Sprechzeiten (Mittwoch von 16:00 Uhr bis 19:00                       • Feste / Kaffeenachmittage
Uhr) mit Frau Guter, unter Tel. 07347 920392, in Verbindung.                     • VdK-Infoveranstaltungen / örtliche Aktionen
Rentnerinnen und Rentner aus den Ortschaften Orsenhausen                         • Ausflüge und (Kurz-)Reisen
und Bussmannshausen sollen sich, ebenfalls während der Öff-                      • Kranken- und Geburtstagsbesuche
nungszeiten, mit Frau Knopf in Verbindung setzen.                                Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständ-
Diese Ortsverwaltungen sind, während der jeweiligen Öff-                         lich gerne zur Verfügung: Tel. 07353 984261.
nungszeiten; wie folgt zu erreichen:                                             lbstverständlich gerne zur Verfügung: Tel. 07353 984261.
Ortsverwaltung Orsenhausen
Tel. 13 58 (Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr)                  „„ Proberuf der funkgesteuerten Sirene
Ortsverwaltung Bussmannshausen                                                   in Schwendi
Tel. 13 98 (Sprechzeiten: Donnerstag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr)
Von unseren Mitarbeiterinnen erhalten Sie gerne die notwen-                      Die nächsten Sirenenproben in Schwendi finden am Samstag,
digen Hinweise, insbesondere welche Antragsunterlagen für                        02. Februar 2019 um 12:00 Uhr, statt.
die Antragstellung mitzubringen sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!                                                 Schul- und
„„ Persönliche Beratung beim unabhängigen                                        Kindergartennachrichten
Energieberater
In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schwendi                       „„ Max-Weishaupt-Realschule
haben Bürger aus der Gemeinde die Möglichkeit, sich rund
um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen
                                                                                 Schwendi
                                                                                 Junge Experten der Max-Weishaupt-Realschule stellen
und Neubauten sowie Förderungen und Finanzierungsmög-
                                                                                 ihre Projektarbeiten vor
lichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015, die Ener-
                                                                                 Erfahren Sie wie jahrmillionenalte Lebewesen modernste Pro-
gie-Einspar-Verordnung 2013, u.v.m. zu informieren.
                                                                                 bleme lösen. Finden Sie heraus, warum das T-Shirt in Zukunft
Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energiebera-
                                                                                 aus Kuhmilch hergestellt wird, wie man Wasser in der Luft
ter sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech-
                                                                                 fangen kann oder wie moderne Prothesen funktionieren. Die
nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll
                                                                                 Schülerinnen und Schüler stellen ihre Projektarbeiten zum
mitgebracht werden.
                                                                                 Thema Bionik, Steuern und Regeln sowie Fitness und Er-
                                                                                 nährung vor.
                                                                                 Seit Anfang Oktober arbeiten die Abschlussklassen mit gro-
                                                                                 ßem Einsatz an verschiedenen Projekten und präsentieren ihre
                                                                                 Themen anschaulich und mit spannenden Versuchen.
                                                                                 Wir freuen uns auf Ihren Besuch und interessante Gespräche.
  Beratungstermine: monatlich                                                          Aula der Max-Weishaupt-Realschule Schwendi
                                                                                             Donnerstag, den 07. Februar 2019
    Nächster Termin: Donnerstag, 07. Feb. 2019, 14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                     14.00 Uhr - 16.00 Uhr
               Ort: Rathaus, Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi
         Anmeldung: Um vorherige telefonische Anmeldung wird
                        gebeten bei Frau Miller, Tel. (07353) 9800-61.

Folgetermin:
Donnerstag, 11. April 2019

„„ Sozialverband VdK
                                                      S O Z I A LV E R B A N D

Baden-Württemberg                                     BADEN-WÜRTTEMBERG

Ortsverband Schwendi
Sprechtag im Rathaus Schwendi
Ortsverband Schwendi
Sprechtag im Rathaus Schwendi
Dienstag, 26. Februar 2019, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
3. Stock mit Aufzug
Sozialpolitische Interessenvertretung für
• behinderte, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen
                                                                                 Feuerwehren
• Patienten und Sozialversicherte
• Rentner und Senioren                                                           „„ Freiwillige Feuerwehr 
• Kriegs- und Wehrdienstopfer /Hinterbliebene                                    Großschafhausen
• andere sozial Benachteiligte (Sozialhilfe / Hartz IV)
                                                                                                                                            

                                                                                 Unsere nächste Übung findet am Donnerstag, den 07. Feb-
Sozialrechtschutz
                                                                                 ruar um 19 Uhr statt.
• für Mitglieder / auch NEUMITGLIEDER!
                                                                                 Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.
• ohne Wartezeit / auch LAUFENDE Fälle!
                                                                                 Schriftführer
• alle Bereiche des Sozialrechts
                                                                                 Markus Baur
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