Blaatt - Gemeinde Schwendi
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blatt bla att dder er Gemeinde Gemeinde S Schwendi chwendi m mit it Teilorten Te i l o r t e n 63. Jahrgang Freitag, den 1. Februar 2019 Nummer 5 BIST DU… WILLST DU … • Spaß haben • schöne Preise gewinnen • mit einer Mannschaft zum Sieger werden • Freunde treffen • abschalten vom stressigen Alltag • eine Königin/ein König werden • Gemeinschaft erleben • Ziele treffen und Ziele erreichen • den verantwortungsvollen Umgang mit Sportwaffen lernen KOMMST DU … Sonntag, den 10. Februar 2019 von 14:00 bis 18:00 Uhr im Schützenheim Hörenhausen Dorfstraße 18 DORT KANNST DU … • mit einem Luftgewehr schießen • mit einer Luftpistole schießen • mit einem Lichtgewehr trainieren • mit einem Blasrohr schießen • Schießsport unverbindlich live erleben Infos: 1. Vorstand Harald Macht 07353/981960 Jugendleiter Andreas Frank 07347/9292155
Seite 2 - 1. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Nächste Müllabfuhr von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 14 bis 18 Uhr und Sams- tag von 9 bis 16 Uhr. Donnerstag, 07.02.2019 Während der Monate März bis November: Dienstag von Bitte die Mülleimer bis spätestens 06:30 Uhr zur 14 bis 17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 17 Uhr und Donners- Leerung bereitstellen. tag von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 16 Uhr. Mülltonne nicht geleert? - Was tun? Altholz In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfall- Angenommen werden: wirtschaftsbetrieb unter 07351 526471, an. Möbel, Regale, Küchenarbeitsplatten, Zimmertüren Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun? und Türrahmen (Innenbereich), Bretter (Innenbereich), In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Holzpaletten (nicht verunreinigt oder angefault), Span- Fa. ALBA in Burgrieden unter 0800 2232555. platten, Kisten, MDF-Platten, Weidenkörbe, Holzwolle Blaue Tonne nicht geleert? – Was tun? Nicht angenommen werden: In diesen Fällen rufen Sie bitte bei der Fa. Knittel in Fensterrahmen und Fensterläden, Haustüren, Jägerzäu- Vöhringen unter 07306 96160 an. ne, Sichtschutzzäune, Telefonmasten und Eisenbahn- schwellen, Schleifstäube und Sägemehl, verfaultes Holz, Weitere Termine Parkettböden mit Kleberanhaftungen, Holz mit Anhaftun- Februar gen wie Dachpappe, Steine, Ziegel, Folien, Drahtgeflecht, 07.02. Müllabfuhr Styropor, Gips, Bitumen oder Beton, Laminat, lackierte 14.02. Leerung Papiertonne und druckimprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich, 15.02. Gelber Sack Brandholz, Landwirtschaftliches Holz (Pfähle, Wagenbe- 21.02. Müllabfuhr schläge, Stallabtrennungen usw.), Bauholz (Dachlatten, 22.02. Problemstoffsammlung in Schönebürg Balken), Holzfaserdämmplatten, Schwimmholz 07:30 - 08:00 Uhr Parkplatz Schule Dieses Holz kann über das Entsorgungszentrum 23.02. Sportclub Schönebürg, in Laupheim kostenpflichtig entsorgt werden. Altpapiersammlung März Altglascontainerstandorte: 07.03. Müllabfuhr Schwendi: Beim Feuerwehrhaus 09.03. Problemstoffsammlung in Schwendi Großschafhausen: Bei d. Grüngutannahmestelle 08:45 - 09:45 bei der Festhalle Bußmannshausen: Parkplatz bei der Kirche 09.03. SF Schwendi, Abt. Tischtennis Orsenhausen: Beim Sportgelände Altpapiersammlung Schönebürg: Beim Tennisheim 11.03. Grüngutsammlung im Landkreis Hörenhausen: Beim Feuerwehrhaus 14.03. Leerung Papiertonne Weihungszell: Bei der Ölmühle 15.03. Gelber Sack Altkleidercontainerstandorte der Aktion Hoffnung: 16.03. Musikverein Schönebürg, Schwendi: Beim Feuerwehrhaus Alteisensammlung 21.03. Müllabfuhr Großschafhausen: Bei d. Grüngutannahmestelle 23.03. Freiwillige Feuerwehr Großschafhausen, Bußmannshausen: Parkplatz bei der Kirche Alteisensammlung Orsenhausen: Beim Sportgelände 30.03. Musikverein „Rota“ Schwendi, Alteisensammlung Schönebürg: Beim Tennisheim 30.03. Kolpingsfamilie Schwendi Weihungszell: Bei der Ölmühle Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“ und Schuh- Altkleidercontainer des ASB Baden-Württemberg: sammlung für das Kolpingwerk Orsenhausen: Beim Sportgelände 30.03. Kirchengemeinderat Großschafhausen, Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“ Mischpapier und Kartonagen: 30.03. Kath. Kirchengemeinde Schönebürg, Großschafhausen: ehemaliger Wertstoffhof Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“ Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten: Dezember - Februar Öffnungszeiten Recyclingzentren Samstag: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Biberach, Laupheim, Ochsenhausen Recyclingzentrum Biberach: Grüngutannahmestelle in Großschafhausen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Öffnungszeiten: von 9 bis 17 Uhr. Dezember - Februar Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Samstag von 9 bis 16 Uhr. Alteisencontainer Schwendi Recyclingzentrum Ochsenhausen: Freiwillige Feuerwehr Schwendi: Auf dem Gelände der Dienstag und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr. ehemaligen Kläranlage in der Nähe des Weges Schwendi Donnerstag von 9 bis 11 Uhr. – Kleinschafhausen. Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie Musikverein „Rota“: Am Musikerheim kann tagsüber Samstag von 10 bis 16 Uhr. an Werktagen Alteisen eingeworfen werden. Recyclingzentrum Laupheim: Alteisencontainer Schönebürg Während der Monate Dezember bis Februar: Musikverein Schönebürg: Am Musikerheim kann tags- Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über an Werktagen Alteisen eingeworfen werden.
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 3 - 1. Februar 2019 Nachruf Tief betroffen und voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Feuerwehrkameraden Josef Winter der völlig überraschend, am 22. Januar 2019, im Alter von 72 Jahren verstorben ist. Josef Winter war von 1972 bis 2007 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bußmannshausen. 1987 übernahm er das verantwor- tungsvolle Amt des Gerätewartes und führte diese 20 Jahre lang gewissenhaft und mit großem Einsatz aus. In Würdigung seiner Verdienste und seines 25-jährigen Engagements für die Freiwillige Feuerwehr Bußmanns- hausen, wurde ihm 1997 das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber des Landes Baden-Württemberg verliehen. 2007 wechselte Josef Winter in die Altersabteilung der Bußmannshauser Wehr. Mit Josef Winter verlässt uns ein sehr pflichtbewusster, treuer und liebenswerter Kamerad, der uns stets in lieber Erinnerung bleiben wird. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen. Für die Gemeinde Schwendi Für die Freiwillige Feuerwehr Bußmannshausen Günther Karremann Florian Kohn Bürgermeister Kommandant Für die Ortschaft Bußmannshausen Nikolaus Stork Ortsvorsteher c) Öffentliche Auslegung, Einholung von Stellungnah- Amtliche men zum Entwurf nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bekanntmachungen 5. Mobilfunkstandorte in Schönebürg und Sießen i. W. - Sachstandsbericht 6. Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung Sitzung des Gemeinderates - 2. Änderungssatzung Am Montag, 04. Februar 2019 findet um 18.00 Uhr im Sit- 7. Bürgermeisterwahlen am 24. März 2019 zungssaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssit- - Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates zur Durch- zung statt. führung der Verpflichtung und Vereidigung des/der Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. neu gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin Tagesordnung - Information über den Tag der Amtseinsetzung Öffentliche Sitzung 8. Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 1. Genehmigung von Niederschriften - Anwendung einer elektronischen Stimmzettelerfas- 2. Flächennutzungsplan 2010 der „Vereinbarten Verwal- sung tungsgemeinschaft Schwendi-Wain“ - Unterbrechung bei der Stimmenauszählung - Berichtigungen 9. Genehmigung von eingegangenen Spenden im 2. Halb- 3. Flächennutzungsplan 2010 der „Vereinbarten Verwal- jahr 2018 tungsgemeinschaft Schwendi-Wain“ 10. Teilnahme an der Bündelungsausschreibung Strom durch - Teiländerungen die „GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH“ ab Lie- 4. Bebauungsplan „Dorfäcker“, Orsenhausen fertermin 01.01.2020 a) Beratung u. Abwägung von während der frühzeitigen 11. Allgemeine Finanzprüfung 2011 - 2016 Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öf- - Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss fentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentl. der Prüfung Belange nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB 12. Baugesuche b) Billigung Lageplan, der planungsrechtlichen Festset- a) Neubau Reithalle, Flst. 2017, Teilfläche v. Flst. 2016 zungen, der örtlichen Bauvorschriften mit Begrün- (neuer Bestand) Schochengraben Schwendi dung und Umweltbericht b) Anbau eines Sommergartens, Gutenzeller Str. 11, Flst. 58 u. 58/1, Schwendi
Seite 4 - 1. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi WICHTIGE NUMMERN NOTRUF: Rettungsdienst 112 Notarzt 112 Krankentransporte 07351 19222 Giftnotruf Baden-Württemberg 0761 19240 Feuerwehr 112 Polizei 110 Polizeirevier Laupheim 07392 9630-0 STÖRUNGSDIENSTE: Gas 0800 0824505 Strom 0800 3629477 Wasserversorgung 0173 6554639 ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERMEISTERAMT SCHWENDI Biberacher Str. 1, 88477 Schwendi Montag-Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Telefon: 07353 9800-0 Telefax: 07353 9800-14 E-Mail: Rathaus.Info@Schwendi.de Amtsblatt: Amtsblatt@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG BUßMANNSHAUSEN Mittelstraße 34,88477 Schwendi Donnerstag 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Telefon: 07353 1398 Telefax: 07353 982292 E-Mail: Bussmannshausen@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG ORSENHAUSEN Dietenheimer Str. 42, 88477 Schwendi Dienstag 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Telefon: 07353 1358 Telefax: 07353 982280 E-Mail: Orsenhausen@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG SCHÖNEBÜRG Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi Donnerstag 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Telefon: 07353 981151 Telefax: 07353 981152 E-Mail: Schoenebuerg@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG SIESSEN IM WALD Sießen im Wald Nr. 5, 88477 Schwendi Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Telefon: 07347 920392 Telefax: 07347 920397 E-Mail: Siessen@Schwendi.de BESTATTUNGEN Christian Streidt, Schwendi 07353 910020
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 5 - 1. Februar 2019 BEREITSCHAFTSDIENSTE Dienstzeit: samstags-, sonn- und feiertags Allgemeiner Notfalldienst 116 117 Kinderärztlicher Notfalldienst 01801 929343 Augenärztlicher Notfalldienst 01801 929350 Zahnärztlicher Notfalldienst Landkreis Biberach 01805 911610 Alb-Donau-Kreis 01805 911601 Ulm/Neu-Ulm 01805 911680 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr Universitätsklinik Ulm, Eythstr. 24, 89075 Ulm, ohne Voranmeldung NOTDIENST DER APOTHEKEN Samstag, 02.02.2019 - Rats-Apotheke, Schwendi - Deutschorden-Apotheke, Illerrieden Sonntag, 03.02.2019 - Rats-Apotheke, Laupheim - Sonnen-Apotheke, Vöhringen - Kloster-Apotheke, Ochsenhausen ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BAYERN 08.00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages KLOSTER-APOTHEKE, OCHSENHAUSEN 08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages SOZIALE DIENSTE Krankentransport ASB Orsenhausen 07351 19222 Fahrdienst für behinderte und hilfsbedürftige Menschen ASB Orsenhausen 07353 9844-0 Manu’s Fahrservice mit Herz 07353 982597 Essen auf Rädern/Hausnotruf ASB Orsenhausen 07353 9844-0 Deutsches Rotes Kreuz 07351 1570-0 Mobiler Sozialer Hilfsdienst ASB Orsenhausen 07353 9844-0 Häusliche Krankenpflege/Ambulante Pflege Andrijana, Schwendi 07353 98396-8 ASB Schwendi GmbH 07353 98410 Pflegedienst Lerch 07353 9839639 Sozialstation Laupheim-Schwendi 07392 1691-10 Neumann, Wain/Auttagershofen 07353 1770 Pflegedienst Lichtblick, Dietenheim 07347 958660 Tagespflege ASB Orsenhausen 07353 9844-170 Danner, Schwendi 07353 3013 Kurzzeitpflege/Dauerpflege Seniorenzentrum „Sophie Weishaupt 07353 9844-400 Seniorenzentrum „An der Rottum“ 07392 9636-300 Seniorenheim St. Josef, Schwendi-Weihungszell 07347 6010 Familienpflege, Haushaltshilfe Andrijana, Schwendi 07353 98396-8 ASB Schwendi GmbH 07353 98410 Pflegedienst Lerch 07353 9839639 Neumann, Wain/Auttagershofen 07353 1770 Sozialstation Laupheim-Schwendi 07392 169110 Soziale Dienste Maschinenring BC 0800 4002005 Soziale Dienste Caritas BC 07351 5005-0 Weitere soziale Dienste Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain 01525 9575276 Organisierte Nachbarschaftshilfe, Schwendi 07353 981015
Seite 6 - 1. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi c) Einbau von Zimmern, Hauptstraße 35, Flst. 181/1, In der Ortschaft Orsenhausen sind dabei 8 Ortschafts- 185/6, 185/7, 187/3 u. 185/5, Schwendi räte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zu- d) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Änderungsge- lässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16. nehmigung, Tulpenstraße 46, Teilfl. v. Flst. 425, Groß- In der Ortschaft Schönebürg sind dabei 8 Ortschaftsräte schafhausen auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zuläs- e) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelga- sigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16. rage, Weiherstraße 25, Flst. 689/3, Orsenhausen In der Ortschaft Sießen i. W. sind dabei 8 Ortschaftsräte f) Geänderte Ausführung Wintergarten und Außenansich- auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zuläs- ten bei Nutzungsänderung Scheune, Talstraße 8, Flst. sigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16. 182, Orsenhausen g) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für Doppelgarage, Reheisweg 4, Flst. 263, Weihungszell diese Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekannt- 13. Abbruch Gebäude Biberacher Straße 10, Flst. 173/5, machung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Schwendi Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus- - Auftragsvergabe ses - Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str. 14. Bekanntgaben 1, 88477 Schwendi schriftlich einzureichen. 15. Verschiedenes 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitglied- 16. Bürgerfrageviertelstunde schaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigun- Für interessierte Bürger liegen die Unterlagen der öffentlichen gen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind Gemeinderatssitzung beim Bürgerbüro im Rathaus Schwendi je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. zur Einsichtnahme aus. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. Mobilfunkmasten in Sießen im Wald 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber Wie von der Gemeinde Schwendi und der Ortschaft Sießen 2.2.1 Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf für die im Wald bereits angekündigt, findet die Strahlungsmessung Wohnbezirke, für die ein, zwei oder drei Vertreter zu vor Inbetriebnahme des Mobilfunkmastens durch Herrn wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr und für die Professor Dr.-Ing. Wuschek am 05. Februar ab 14:30 Uhr Wohnbezirke, für die mehr als drei Vertreter zu wählen statt. Treffpunkt vor der Grundschule Sießen. sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Ver- Alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Messung teilneh- treter zu wählen sind. men möchten oder dazu Fragen haben, sind zu diesem 2.2.2 Die Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat Bußmanns- Termin herzlich eingeladen. hausen, Orsenhausen, Schönebürg und Sießen i. W. dürfen (höchstens) doppelt so viele Bewerber enthal- Gemeinde Landkreis ten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind. Schwendi Biberach Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in meh- rere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wäh- lervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Ver- Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. sammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahl- Mai 2019 berechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßi- diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. Au- ge Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats gust 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der statt. Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in glei- In der Gemeinde Schwendi sind dabei insgesamt 15 cher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Tei- festlegen. lortswahl stattfindet sind die Gemeinderäte als Vertreter Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereini- für die Wohnbezirke zu wählen und zwar gungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten für den Wohnbezirk Anzahl der Zahl der Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. zu wählenden höchstens August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehr- Gemeinderäte zulässigen heit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Bewerber Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag fest- eines Wahl- legen. vorschlags Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Ge- Schwendi 5 5 meinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Bußmannshausen 2 3 Ortschaft. Großschafhausen 2 3 Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wäh- Orsenhausen 2 3 lervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei Schönebürg 2 3 wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für Sießen i. W. 2 3 die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts In der Ortschaft Bußmannshausen sind dabei 8 Ort- wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Ge- schaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchs- meinde wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich organisier- tens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag be- ten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass die trägt 16. Zahl der wahlberechtigten Anhänger dieser Wählerver-
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 7 - 1. Februar 2019 einigung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung sonst Vertretungsberechtigten persönlich und hand- auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, schriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand wenn die einberufene Versammlung der wahlberech- oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei tigten Anhänger auf Ortschaftsebene abgebrochen Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitglie- werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte dern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stell- Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewer- vertreters. beraufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingelei- 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organi- tet werden. sierten Wählervereinigungen sind von den drei Unter- 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahl- zeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstel- vorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. ge- lung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. meinsame Wahlvorschläge), können in getrennten 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeich- Versammlungen der beteiligten Parteien und Wähler- nen. vereinigungen oder in einer gemeinsamen Versamm- 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wäh- lung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. lervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Ver- Wählervereinigungen gelten entsprechend. tretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppie- 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bür- rungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu ger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -). zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sein sie sich aufstellen lassen. Wählbar in den Ortschafts- für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen rat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist, das für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Personenzahl Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der Bußmannshausen von 10 Ortschaft wohnt (Hauptwohnung). Orsenhausen von 10 Nicht wählbar sind Bürger, Schönebürg von 10 • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Sießen i.W. von 10 Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahl- besitzen; berechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). • für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung be- Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahl- stellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des vorschläge Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürger- • von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in lichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten dem zu wählenden Organ vertreten sind; nicht erfasst; • von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen; Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wäh- • Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mit- lervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem gliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvor- nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen schlags noch angehören. Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Ent- 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtli- scheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsange- chen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Form- hörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. blätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeinde- • den Namen der einreichenden Partei oder Wähler- wahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeis- vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ter - Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str. 1, verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wäh- 88477 Schwendi kostenfrei geliefert. Als Formblätter für lervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahl- die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den vorschlag ein Kennwort enthalten; genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wähler- der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde vereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhänger- den der Bewerber aufgestellt wurde; versammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. • bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörig- 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unter- keit angegeben werden. stützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt per- Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei sönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Ge- aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufge- burt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners führt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unions- vorgeschlagen werden. bürger als Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmel- 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaft- degesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das lich organisierten Wählervereinigungen müssen von Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Form- dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder blatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine
Seite 8 - 1. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach • bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewerber § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglie- Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung der-/Vertreter- oder Anhängerversammlung in der nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine von wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete schrift- Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort liche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die- ihre Hauptwohnung hatten. ses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen. dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahl- Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt vorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zustän- ungültig. dig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhän- gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und gerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleis- seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat tete Unterschriften sind ungültig. angibt. 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit auch für gemeinsame Wahlvorschläge. Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Un- • eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, terzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zuge- Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommu- stimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwider- nalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur ruflich; die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbind- • von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstatt- liche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und liche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Beschei- 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die nigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich • Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in beim Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str.1, § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Be- 88477 Schwendi. stimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeich- Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister nis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Ge- sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Haupt- meinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren wohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzie- hatten; hen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstel- wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder lung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung be- Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift gründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeich- muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, nis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglie- dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am der oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstim- Wahltag in der Ortschaft ihre Hauptwohnung haben. mungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Land- Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer kreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeich- werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate nen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wäh- versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Fest- lerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein legung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitglied- wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der schaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem An- die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wäh- trag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs lervereinigung eingehalten worden sind; oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Land- • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschrif- kreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt bei- ten (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlbe- zufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, rechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist einschließlich der in Nummer 2.9.2 genannten ei- oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. desstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundes- Unionsbürger als Unterzeichner; meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 9 - 1. Februar 2019 ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- getragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Ver- sicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Schwen- di, Biberacher Str.1, 88477 Schwendi. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Str.1, 88477 Schwendi bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person be- dienen. Kindergarten St. Franziskus ist fertiggestellt Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene Einen großen Tag hatten am vergangenen Wochenende die eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig Kindergartenkinder und die Erzieherinnen der neu errichte- einen Wahlschein beantragt hat. ten Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus am Höhenweg in Schwendi. Schwendi, 01.02.2019 Nach gut 1 ½ Jahren Bauzeit konnte, die vom Architekturbüro Bürgermeisteramt Tress aus Baltringen, konzipierte Planung der 5-gruppigen gez.: Günther Karremann, Bürgermeister Einrichtung, fertiggestellt werden. Die Einweihung am Freitag wurde von den Kindergartenkin- dern mit fröhlichen Liedern begleitet. Besuch von Herrn Minister Peter Hauk, MdL und Herrn Thomas Dörflinger, CDU-Landtags- abgeordneter Am vergangenen Donnerstag erhielt Bürgermeister Günther Karremann Besuch von Herrn Minister Peter Hauk MdL so- wie Herrn, Landtagsabgeordneten Thomas Dörflinger , die sich über die mit ELR-Mitteln geförderten Bauprojekte in der Gemeinde Schwendi vor Ort informieren wollten. (Fotos: Gemeinde Schwendi) Pfarrer Martin Ziellenbach bei der Segnung des heiligen Franziskus Nach der Segnung des künftigen Schutzpatrons der Kinder- tagesstätte, dem heiligen Franziskus durch Pfarrer Martin Minister Peter Hauk und CDU-Abgeordneter Thomas Dörflin- Ziellenbach, wurde in einem feierlichen Akt das Eröffnungs- ger nahmen den Besuch zum Anlass, um auf die besonderen band durchschnitten und die am Bau beteiligten hatten die Förderschwerpunkte des ELR-Programms und deren Wich- Möglichkeit die Einrichtung zu besichtigen. tigkeit für den ländlichen Raum hinzuweisen. Bürgermeister Karremann nutze die Gelegenheit und dankte Herrn Minister Peter Hauk sowie Herrn Thomas Dörflinger MdL für die rund 903.000 Euro Fördergelder, welche in den letzten drei Jahren für die Projekte in den Ortschaften der Gemeinde Schwendi bewilligt worden sind. Gleichzeitig wurde der Besuch zum Anlass genommen, um auf die noch nicht bewilligten Förderanträge für das Jahr 2019 hinzuweisen. Minister Peter Hauk signalisierte, dass das Land das Fördervolumen für das ELR-Programm nochmals aufge- stockt habe und dass sich die Gemeinde durchaus Hoffnun- gen auf eine Förderung machen könne. Im Anschluss an das Gespräch besichtigte Minister Peter Hauk und der Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger eine mit Die neue Kindertagesstätte wird offiziell ihrer Bestimmung ELR-Mitteln geförderte Baustelle in Orsenhausen. übergeben
Seite 10 - 1. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi In seiner Ansprache blickte Bürgermeister Karremann ein gutes Jahrzehnt zurück und verdeutlichte eindrucksvoll wie sich die Kindergartenlandschaft, insbesondere im Hinblick auf die enorm erweiterten Betreuungsangebote, verändert habe. Er erinnerte nochmals an die Entstehungsgeschichte des Neu- baus, die bis ins Jahr 2013, als der Gemeinderat erstmals die Einrichtung besichtigte, zurückreichte. War ursprünglich eine Teilsanierung mit einem Kostenumfang von gut 500.000 € anvisiert, hat sich das gesamte Projekt weiter von einer Komplettsanierung bis hin zum Abbruch des Kindergartens mit Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung zu letztendlich einem 5-gruppigen Neubau entwickelt. Unter Betrachtung der heutigen Kinderzahlen sei rückblickend Erfreut und erleichtert waren auch die Kindergartenbeauftragte festzuhalten, dass dies eine gute und zukunftsweisende Ent- Petra Hänn und die Leiterin des Kindergartens Brigitte Angele. scheidung des Gemeinderats und des Kirchengemeinderats „Wir sind der Gemeinde Schwendi sehr dankbar und freuen war. Dank einer guten Zusammenarbeit zwischen Architekten, uns über diesen neu geschaffenen Ort, über unsere neue KiTa Gemeinderat, dem Kindergarten und leistungsfähiger Firmen, St. Franziskus“. konnte das Gebäude in knapp eineinhalb Jahren fertiggestellt Mit diesen Worten brachten sie ihre Wertschätzung für die werden. neue Einrichtung zum Ausdruck. Klare Formen und Linien prägen die neue Einrichtung Durch die geradlinige Planung und die geschickte Anordnung der einzelnen Räumlichkeiten, wurde ein Haus geschaffen mit Lichtdurchflutete Gruppenräume einer übersichtlichen Struktur, in dem sich die Kinder in den letzten drei Wochen sehr schnell zurechtgefunden hätten. Die In den Baukosten mit ca. 4,5 Millionen Euro sind, neben den neue Kindertagesstätte solle ein Ort sein, an dem weiterhin Abbruchkosten auch die Außenanlagen und die Kosten für Kinder in religiöser, menschlicher, in sozialer und gesellschaftli- die Interimslösung in Containern enthalten. cher Hinsicht geprägt und gebildet werden. Geborgenheit und Bürgermeister Karremann bedankte sich auch bei allen Eltern Wohlbefinden seien das Fundament ihrer Arbeit. Nur wenn sich und dem pädagogischen Personal, insbesondere bei der Kin- ein Kind wohl, geschützt, geliebt und geborgen fühle, sei es dergartenleiterin Frau Angele, für das kooperative Miteinander. bereit sich neuen Herausforderungen zu stellen. Dank und Anerkennung zollte er auch den Architekten Tress und Gerner für die tolle Planung und hervorragende Baulei- tung, sowie den Firmen und Handwerkern, die eine ausge- zeichnete handwerkliche Leistung erbracht hätten. Die Entwicklung der Kinderzahlen machte es zudem erforder- lich, dass in der vor einigen Jahren errichteten Kinderkrippe der zweite Bewegungsraum in einen weiteren Gruppenraum umgewandelt wurde. Damit könnten aktuell in der gesamten Kindertagesstätte, in 6 Kindergartengruppen und einer Krip- pengruppe, 142 Kinder betreut werden. Getreu nach dem Motto: „Stein und Mörtel bauen ein Haus, Geist und Liebe schmücken es aus“ sei es nun Aufgabe der Erzieherinnen dieses Haus mit Geist und Liebe auszufüllen. Architekt Manuel Tress ließ in seinem Grußwort und bei der Raum für musikalische Erziehung Schlüsselübergabe nochmals die bauliche Entstehung der neuen Kindertagesstätte Revue passieren. Der gesamte Bau- Dank gelte daher den Architekten, Handwerkern, Fachplanern, verlauf sei erfreulicher Weise ohne Unfälle von Statten ge- den Mitarbeitern der Gemeinde sowie dem Gemeinderat und gangen. Froh zeigte er sich auch darüber, dass der Kosten- dem Kirchengemeinderat Schwendi, die das Projekt ermög- voranschlag eingehalten werden könne. Er bedankte sich bei licht hätten. Nicht zu vergessen seien aber auch die Eltern allen Beteiligten, insbesondere bei der Gemeinde und Kath. und vielen freiwilligen Helfer, die beim Umzug Anfang Januar Kirchengemeinde, für die beeindruckend gute Zusammenar- tatkräftig angepackt hätten. beit. Auch die Handwerker hätten eine qualitativ hochwertige Dankesworte überbrachten auch die Elternbeiräte Cornelia Leistung abgeliefert. Mayr und Sandra Beck, insbesondere an die, in der Einrich-
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 11 - 1. Februar 2019 tung arbeitenden, pädagogischen Fachkräfte, die mit ihrem Hintergrund Wirken eine heimelige Atmosphäre schaffen, in der sich Kin- Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich der wohlfühlen können. bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung, Am vergangenen Sonntag hatten dann die Bürgerinnen und die sich seit einigen Jahren in Osteuropa ausbreitet und in Bürger die Möglichkeit die neue Kindertagesstätte bei einem Richtung Deutschland auf dem Vormarsch ist. Ein Impfstoff Tag der offenen Tür zu besichtigen. steht derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Eine Übertragung des Virus auf den Menschen findet nicht Vorbereitung Afrikanische Schweinepest statt. Für das Schwein endet die Erkrankung meist tödlich. - Sechs Verwahrstellen für Wildschweine im Landkreis Gebiete, in denen die ASP auftritt, werden unter anderem eingerichtet behördlich gesperrt. Das Kreisveterinäramt bereitet sich intensiv auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest vor. Nachdem im vergangenen Herbst in einer landesweiten Übung mit Schwer- punkt in Biberach und bei der Tierkörperbeseitigungsanlage Kreissparkasse Biberach hat die neu gestal- ZTN Süd Warthausen der Ernstfall geübt wurde, wurden in den tete und erweiterte Filiale in Schwendi eröffnet vergangenen Wochen sechs Verwahrstellen für tote Wildtiere Als Filiale der Zukunft bezeichnet die Kreissparkasse Biberach im gesamten Kreisgebiet eingerichtet. Sie stehen in Berkheim ihre umgestaltete und neu konzipierte Filiale. beim Bauhof, in Schwendi bei der Feuerwehr, in Laupheim beim Mit der Neugestaltung der Kreissparkassenfiliale in Schwendi Klärwerk, in Bad Buchau bei der Feuerwehr, in Eberhardzell auf bekennt sich die Kreissparkasse Biberach zu ihren Filialen im dem Bauhof und bei der Tierkörperbeseitigungsanlage ZTN ländlichen Raum. Süd in Warthausen. Eine weitere soll im Mai in Langenenslin- Wir freuen uns mit den Mitarbeitern und den Kunden und gra- gen aufgestellt werden. Die Verwahrstellen sollen künftig von tulieren ganz herzlich zur gelungenen Baumaßnahme. der Kreisjägerschaft betreut werden, die dazu noch Freiwillige suche, wie Dieter Mielke, stellvertretender Kreisjägermeister gegenüber Landrat Dr. Heiko Schmid, Dr. Peter Egle und Dr. Hans-Peter Sporleder vom Kreisveterinäramt bei der Vorstellung der Verwahrstelle in Schwendi sagte. „Das wollen wir leisten, denn das ist unser aktiver Beitrag als Jägerschaft, einen Aus- bruch der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden.“ Die Jäger sind angehalten und aufgefordert, verendetes Wild, insbesondere Wildschweine und Aufbrüche von erlegtem Wild, in den Verwahrstellen fachgerecht zu entsorgen. Dort gibt es auch Beprobungsmaterialien, Desinfektionsmittel, und eine Lis- te, in die sich jeder Jäger, der etwas abgegeben hat, eintragen muss. Bei der Verwahrstelle handelt es sich je nach Standort um einen oder zwei rund 800 Liter fassenden Edelstahlbehäl- ter, die gekühlt werden können. Sie ist so eingerichtet, dass es einer einzelnen Person auch mittels Aufzug möglich ist, ein größeres Tier in die Behälter zu werfen. Die Behälter werden in regelmäßigen Abständen dann geleert und die toten Tiere beziehungsweise die Tierabfälle fachgerecht in der Tierköper- beseitigungsanlage entsorgt. Die Kosten für die Verwahrstellen und die Entsorgung übernimmt das Land Baden-Württemberg. Moritz Bayer, Andreas Amann (Leiter Geschäftsstelle) und Ro- Jeder Jäger kann demnach die Verwahrstelle kostenlos nutzen. bin Ertle v. l.: Dieter Mielke, stellvertretender Kreisjägermeister, Dr. Pe- ter Egle, Leiter des Kreisveterinäramtes, Schwendis Bürger- meister Günther Karremann und Landrat Dr. Heiko Schmid lassen sich die Verwahrstelle von Dr. Hans-Peter Sporleder vom Kreisveterinäramt erklären Bild: Landratsamt Der neue Eingangsbereich mit 24-Stunden-Servicezone.
Seite 12 - 1. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Schlussabrechnung bei Hausverkäufen Bei einem Hausverkauf ist es notwendig, dass uns der Verkäu- fer den Zählerstand der Wasseruhr bei Auszug oder Überga- be des Hauses und die Anschrift des neuen Besitzers sofort mitteilt. Nur so kann eine klare Abgrenzung des Wasserver- brauchs erfolgen und eine korrekte Schlussabrechnung für den alten Hauseigentümer erstellt werden. Einzug in Neubauten Bei Einzug in Neubauten muss die Gemeinde sofort verstän- digt werden, damit der Wasserzähler vom Bauhof eingebaut werden kann. Wasserverlust innerhalb der Haushalte Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haushalten Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckven- tile defekt sind. Die Folge kann sein, dass ein stetiger, wenn Moritz Bayer empfängt die Kunden am neuen Servicerondell. auch geringer Wasserverbrauch über den Tag entsteht. Oft Fotos: Kreissparkasse Biberach bleibt dieser schleichende Wasserverbrauch vom Hausbesit- zer unbemerkt, weil die Sicherheitsarmaturen einen verdeck- ten Abwasseranschluss haben. Somit gelangt ungenutztes Altersjubilare Trinkwasser direkt ins Abwasser und wird von der Wasseruhr Herr Christian Karl Jürgens in Schwendi feiert gezählt. Deshalb sollte man in regelmäßigen Abständen den am 01. Februar seinen 75. Geburtstag. Stand der Wasseruhr überprüfen. Frau Franziska Feilhauer in Schwendi feiert am Foto: Pixabay 02. Februar ihren 85. Geburtstag. Meldung von Wasserrohrbrüchen Trotz laufender Überwachung der Fördermengen und Überprü- Herr Kadir Demirer in Schwendi feiert am 04. Februar seinen fung des Wasserleitungsnetzes kann ein Großteil der Schad- 75. Geburtstag. stellen erst sehr spät entdeckt werden, da das Wasser oft Herr Franz Bernhard Ruchti in Orsenhausen feiert am 05. Fe- relativ lange im kiesigen Untergrund versickert. Dies fordert bruar seinen 75. Geburtstag. einen hohen Zeitaufwand, verbunden mit nicht unerheblichen Frau Agatha Fischer in Weihungszell feiert am 06. Februar Kosten. Aus diesem Grund sind wir bei der Suche nach Was- ihren 80. Geburtstag. serverlusten sehr stark auf die Mithilfe und Aufmerksamkeit der Wasserabnehmer angewiesen. Es sollte daher selbstver- Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilarinnen ständlich sein, dass solche Wahrnehmungen der Gemein- und Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden de Schwendi unter der Telefonnummer 07353/9800-60, per möchten, alles Gute, viel Glück, weiterhin Gesundheit und E-Mail: Rathaus.Info@Schwendi.de oder dem Bauhof der Ge- noch viele gute Jahre in unserer Gemeinde. meinde unter der Nummer 07353/3580, per E-Mail: Bauhof@ Schwendi.de, oder in äußerst dringenden Fällen unter der Mobilfunknummer 0173/6554639 mitgeteilt werden. Fälligkeit Wasser- und Entwässerungsge- bührenabrechnung 2018 und 1. Wasserab- Kommunaler Präventionspakt (KOMM) schlag 2019 „KOMM mach Party“ fördert alkoholfreie Partys für Ju- In den nächsten Tagen werden die Bescheide über die Abrech- gendliche nung der Wasser- und Entwässerungsgebühren für das Jahr „Kinder und Jugendliche feiern gerne. Wir unterstützen dies 2018 und die Wasserabschläge für das Jahr 2019 zugesandt. und möchten vermitteln, dass man Spaß bei Partys auch ohne Bitte beachten Sie die Fälligkeitstermine auf dem Bescheid. Alkohol haben kann“, sagt Landrat Dr. Heiko Schmid. Mit dem Entsprechend den Satzungen werden die Bescheide den Programm „KOMM mach Party“ werden Veranstaltungen in Grundstückseigentümern zugestellt. Die Abrechnung des Vereinen, in der offenen Jugendarbeit und so weiter gefördert. Verbrauchs ist vom Vermieter mit dem Mieter entsprechend Möglich ist dies durch eine finanzielle Unterstützung der Kul- vorzunehmen. tur- und Sozialstiftung - gemeinsam für eine bessere Zukunft Bei allen Wasserkunden, die eine Einzugsermächtigung und der Kreissparkasse Biberach. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag Mit je 250 Euro gefördert werden im Jahr 2019 zehn Veran- bei Fälligkeit abgebucht. Bei allen anderen Wasserkunden staltungen für Kinder und Jugendliche, bei denen keine alko- bitten wir um fristgerechte Überweisung, damit Mahngebüh- holischen Getränke angeboten und verkauft werden. Anträge ren vermieden werden. Bitte geben Sie bei Überweisung das müssen bis zum 15. März 2019 beim Kreisgesundheitsamt Buchungszeichen unbedingt an, damit eine korrekte Verbu- abgegeben werden. chung erfolgen kann. Informationen zum Programm und die Antragsunterlagen gibt Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre es bei der Kommunalen Suchtbeauftragten Heike Küfer im Ansprechpartner für Steuern und Gebühren sind Landratsamt oder im Jugendportal www.ju-bib.de. Frau Karolina Guter, Tel. 07353 9800-35, Hintergrund: E-Mail: karolina.guter@schwendi.de und Seit 2010 unterstützt der Kommunale Präventionspakt des Frau Claudia Hilbrenner, Tel. 07353 9800-36 Landkreises Biberach (KOMM) Projekte und Programme aus E-Mail: claudia.hilbrenner@schwendi.de. den Bereichen Jugendschutz, Gewaltprävention und Sucht- prävention. Ziel von KOMM ist es, Gefahren für Kinder und Jugendliche einzudämmen.
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 13 - 1. Februar 2019 Meldung über die beabsichtigte Durch- Das Kreisforstamt Biberach informiert: führung einer Truppenübung bis zur Stärke An alle Waldbesitzenden im Landkreis Biberach einer/s Kompanie/Batterie/Staffel bzw. bis zu Aufgrund des hohen Ausgangsbestandes an Borkenkäfern aus 250 Soldaten dem Vorjahr besteht eine hohe Gefährdung von Borkenkäfer- Übungsraum: Lkrs. BIBERACH / LAUPHEIM / 32U NU befall an Fichte in diesem Jahr. Die Käfer überwintern unter 6768 4218 anderem in und an den stehenden, absterbenden Bäumen. Je Voraussichtliche sonstige Ballungsräume (Raum/ Ort mit Ko- nach weiterem Witterungsverlauf ist mit einer raschen Borken- ordinaten): käferentwicklung und einhergehendem Stehendbefall durch BURGRIEDEN 32U NU 6905 4301 die ausfliegenden Käfer zu rechnen. Dieses Vermehrungspo- DIETENHEIM 32U NU 7933 4034 tenzial ist rechtzeitig zu verringern und möglichst komplett zu UMMENDORF 32U NU 6224 2489 entziehen, wobei biologische und biotechnische Maßnahmen ERLENMOOS 32U NU 7259 2460 Vorrang haben. BERKHEIM 32U NU 8068 2218 Aus diesem Grund ergeht erneut der folgende Hinweis an HEIMERTINGEN 32U NU 8832 2104 alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Biberach: TANNWEILER 32T NU 6176 0574 Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz HAIDGAU 32T NU 6176 0574 Das Kreisforstamt Biberach weist darauf hin, dass nach den BAD WURZACH 32T NU 6966 0456 Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und des Pflanzen- Anmarsch von 17.03.2019, ca. 16:00 Uhr bis 17.03.2019, ca. schutzgesetzes die Waldbesitzenden verpflichtet sind, zur 21:00 Uhr Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Übung: von17.03.2019, ca. 21:00 Uhr bis 21.03.2019, ca. Borkenkäfern, folgende Maßnahmen durchzuführen: 16:30 Uhr Alles Käferholz ist unverzüglich einzuschlagen, aufzuar- Abmarsch von 21.03.2019, 16:30 Uhr bis 22.03.2019, 06:00 Uhr beiten und abfuhrbereit zu lagern. Verkauf und Abfuhr sind unmittelbar anschließend zu veranlassen bzw. sollte eine zeitnahe Abfuhr nicht möglich sein, ist eine Entseuchung aller befallener Stämme (Behandlung mit zugelassenem Insektizid) zu veranlassen. Besondere Schadensfälle sind umgehend der zuständigen Forstbehörde (Kreisforstamt) mit- zuteilen. Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt ihnen das Kreisfor- stamt gem. § 68, Abs. 1, LWaldG eine Frist bis spätestens 01.03.2019 Bei Nichtbeachtung und nach Ablauf der Frist kann die untere Forstbehörde (Kreisforstamt) forstaufsichtliche Anordnungen, bei akuter Gefahr mit sofortigem Vollzug mittels Ersatzvor- nahme, verfügen. Als Waldbesitzende sind Sie zur Überwachung ihres Wald- stückes verpflichtet. Sollte sich der Borkenkäferbefall auf Nachbargrundstücke aus- breiten, kann dies eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. Zur forstlichen Beratung können Sie sich an die örtlich zu- ständigen Forstrevierleitungen wenden. Sofern Sie zur frist- gerechten Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage Übungsraum (Plan: Bundeswehr) sind, können die Forstrevierleitenden die Aufarbeitung gegen Kostenersatz organisieren. Biberach, den 24.01.2019 gez. Jehle Kreisforstamtsleiter Beantragung von Renten beim Bürgermeisteramt und in den Ortsverwaltungen OHNE Beratung Liebe zukünftige Rentnerinnen und Rentner, die Beantragung einer Rente ist in den meisten Fällen eine Angelegenheit, die oft bis zu einer Stunde in Anspruch nimmt. Für diese Antragstellung möchten wir uns gerne Zeit für Sie nehmen. Es ist deshalb sinnvoll und notwendig, dass Sie zur Rentenbeantragung mit uns vorher einen Termin vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner aus Schwendi und Großschafhau- sen bitten wir, sich mit dem Bürgerbüro unter Tel. 98 00-21 oder Tel. 98 00-22 wegen eines Termins in Verbindung zu setzen. Rentnerinnen und Rentner aus der Ortschaft Schönebürg Vmtl. Ballungsräume (Plan: Bundeswehr) bitten wir, sich während der Sprechzeiten (Donnerstag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr) mit Frau Schuler, unter Tel. 981151, in Verbindung zu setzen.
Seite 14 - 1. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Rentnerinnen und Rentner aus Sießen im Wald, setzen sich bitte Geselliges Vereinsleben während der Sprechzeiten (Mittwoch von 16:00 Uhr bis 19:00 • Feste / Kaffeenachmittage Uhr) mit Frau Guter, unter Tel. 07347 920392, in Verbindung. • VdK-Infoveranstaltungen / örtliche Aktionen Rentnerinnen und Rentner aus den Ortschaften Orsenhausen • Ausflüge und (Kurz-)Reisen und Bussmannshausen sollen sich, ebenfalls während der Öff- • Kranken- und Geburtstagsbesuche nungszeiten, mit Frau Knopf in Verbindung setzen. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständ- Diese Ortsverwaltungen sind, während der jeweiligen Öff- lich gerne zur Verfügung: Tel. 07353 984261. nungszeiten; wie folgt zu erreichen: lbstverständlich gerne zur Verfügung: Tel. 07353 984261. Ortsverwaltung Orsenhausen Tel. 13 58 (Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr) Proberuf der funkgesteuerten Sirene Ortsverwaltung Bussmannshausen in Schwendi Tel. 13 98 (Sprechzeiten: Donnerstag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr) Von unseren Mitarbeiterinnen erhalten Sie gerne die notwen- Die nächsten Sirenenproben in Schwendi finden am Samstag, digen Hinweise, insbesondere welche Antragsunterlagen für 02. Februar 2019 um 12:00 Uhr, statt. die Antragstellung mitzubringen sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Schul- und Persönliche Beratung beim unabhängigen Kindergartennachrichten Energieberater In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schwendi Max-Weishaupt-Realschule haben Bürger aus der Gemeinde die Möglichkeit, sich rund um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen Schwendi Junge Experten der Max-Weishaupt-Realschule stellen und Neubauten sowie Förderungen und Finanzierungsmög- ihre Projektarbeiten vor lichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015, die Ener- Erfahren Sie wie jahrmillionenalte Lebewesen modernste Pro- gie-Einspar-Verordnung 2013, u.v.m. zu informieren. bleme lösen. Finden Sie heraus, warum das T-Shirt in Zukunft Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energiebera- aus Kuhmilch hergestellt wird, wie man Wasser in der Luft ter sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech- fangen kann oder wie moderne Prothesen funktionieren. Die nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll Schülerinnen und Schüler stellen ihre Projektarbeiten zum mitgebracht werden. Thema Bionik, Steuern und Regeln sowie Fitness und Er- nährung vor. Seit Anfang Oktober arbeiten die Abschlussklassen mit gro- ßem Einsatz an verschiedenen Projekten und präsentieren ihre Themen anschaulich und mit spannenden Versuchen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und interessante Gespräche. Beratungstermine: monatlich Aula der Max-Weishaupt-Realschule Schwendi Donnerstag, den 07. Februar 2019 Nächster Termin: Donnerstag, 07. Feb. 2019, 14.00 - 18.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Ort: Rathaus, Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi Anmeldung: Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten bei Frau Miller, Tel. (07353) 9800-61. Folgetermin: Donnerstag, 11. April 2019 Sozialverband VdK S O Z I A LV E R B A N D Baden-Württemberg BADEN-WÜRTTEMBERG Ortsverband Schwendi Sprechtag im Rathaus Schwendi Ortsverband Schwendi Sprechtag im Rathaus Schwendi Dienstag, 26. Februar 2019, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, 3. Stock mit Aufzug Sozialpolitische Interessenvertretung für • behinderte, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen Feuerwehren • Patienten und Sozialversicherte • Rentner und Senioren Freiwillige Feuerwehr • Kriegs- und Wehrdienstopfer /Hinterbliebene Großschafhausen • andere sozial Benachteiligte (Sozialhilfe / Hartz IV) Unsere nächste Übung findet am Donnerstag, den 07. Feb- Sozialrechtschutz ruar um 19 Uhr statt. • für Mitglieder / auch NEUMITGLIEDER! Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten. • ohne Wartezeit / auch LAUFENDE Fälle! Schriftführer • alle Bereiche des Sozialrechts Markus Baur
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