Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim

 
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
Amtsblatt
                                                        der
                                                        Gemeinde
                                                        Pleidelsheim

                                                        Nummer 51/52
www.pleidelsheim.de                           Freitag, 20. Dezember 2019

                                     Diese Ausgabe erscheint auch online

      Liebe Mitbürgerinnen und
      Mitbürger,
      im Namen des Gemeinderates,
      der Gemeindeverwaltung
      aber auch ganz persönlich
      wünsche ich Ihnen ein
      frohes und besinnliches
      Weihnachtsfest
      und für das vor uns liegende
      Jahr 2020
      persönliches Wohlergehen und
      Zufriedenheit.

      Ihr
      Ralf Trettner
      Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
2     Nummer 51/52          pleidelsheimer                 nachrichten                    Freitag 20. Dezember 2019

Datum           Uhrzeit         Veranstaltung                  Veranstaltungsort       Veranstalter

                15.00 Uhr
So., 22.12.19                   Waldweihnacht                  Waldfestplatz           Rad­ und Kraftfahrverein
                bis 18.00 Uhr

Di., 24.12.19   15.00 Uhr       Familiengottesdienst           Mauritiuskirche         Evang. Kirche

                                Gottesdienst mit Anspiel der
Di., 24.12.19   17.00 Uhr                                      Mauritiuskirche         Evang. Kirche
                                Jugend

Di., 24.12.19   22.00 Uhr       Gottesdienst mit Kirchenchor Mauritiuskirche           Evang. Kirche

                                Gottesdienst 1.
Mi., 25.12.19   10.00 Uhr                                      Mauritiuskirche         Evang. Kirche
                                Weihnachtsfeiertag
                                Gottesdienst 2.
Do., 26.12.19   10.00 Uhr                                      Mauritiuskirche         Evang. Kirche
                                Weihnachtsfeiertag
                                Märchenwanderung mit           Treffpunkt Platz vor
Fr., 27.10.19   15.00 Uhr                                                              Kulturring / S. Keller
                                Stefanie Keller                Schützenhaus
So., 29.12.19 18.00 Uhr         Gospelgottesdienst             Mauritiuskirche         Evang. Kirche

                                                               Treffpunkt:
Di., 31.12.19   10.00 Uhr       Silvesterholzverkauf                                   Gemeinde
                                                               Schützenhaus
                                Gottesdienst zum
Di., 31.12.19   18.00 Uhr                                      Mauritiuskirche         Evang. Kirche
                                Jahresabend
                12.00 Uhr bis
Fr. 03.01.20                    Brückenessen                   Kath. Gemeindehaus      St. Petrus und Paulus
                13.00 Uhr
                                Epiphanias,                    Evang.
Mo. 06.01.20    9.30 Uhr                                                               Evang. Kirchengemeinde
                                Frühstücksgottesdienst         Gemeindehaus

Mo. 06.01.20    11.00 Uhr       Drei­Königs­Fliegen            Fluggelände             Flugsportvereinigung

Di. 07.01.20    19.30 Uhr       Kirchengemeinderatssitzung     Turmstüble              Evang. Kirchengemeinde

Fr., 10.01.20   20.00 Uhr       Monatstreffen                  Hirschkeller            Offene Grüne Liste

                            Veranstalter                           Veranstaltungsort
Fr., 20.12.2019             -                                      -

Sa., 21.12.2019             Evang.-meth. Kirche                    Friedrichstraße 3

So., 22.12.2019             WIR und Flur und Verkehr               Hauptstraße 75, Hof Wildermuth

Mo., 23.12.2019             Familie Greschner                      Großbottwarer Weg 1

Di., 24.12.2019             -                                      -
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
Freitag 20. Dezember 2019              pleidelsheimer                                                              nachrichten                   Nummer 51/52         3

  Kein Amtsblatt in KW 52/2019                                                                                 Öffnungszeiten der Gemeindever-
  und KW 1/2020                                                                                                waltung zwischen den Feiertagen
                                                                                                               Liebe Bürger/-innen,
  In den Weihnachtsferien erscheint in der KW                                                                  die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür.
  52/2019 am Freitag, 27. Dezember 2019, und                                                                   Die Gemeindeverwaltung bleibt am Dienstag, 24., am Frei-
  in KW 1/2020 am Freitag, 3. Januar 2020, kein                                                                tag, 27., und am Dienstag, 31. Dezember, geschlossen.
  Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim.                                                                         Das Rathaus hat am Montag, 30. Dezember, am Don-
                                                                                                               nerstag, 2. Januar, und am Freitag, 3. Januar, zu den
  Die erste Ausgabe im Jahr 2020 erscheint am                                                                  üblichen Sprechzeiten für Sie geöffnet.
  Freitag, 10. Januar 2020.
                                                                                                               Bitte haben Sie Verständnis, dass es an diesen Tagen
                                                                                                               unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann oder
  Wir bitten um Beachtung.                                                                                     der gewünschte Ansprechpartner nicht zur Verfügung
                                                                                                               steht, da an diesen Tagen nur ein Teil des Rathau-
                                                                                                               steams im Einsatz ist.

                                                                           Foto: Thinkstock/iStock/AlexRaths

   Waldweihnacht Pleidelsheim am
   Sonntag, 22.12.2019
   Geschenke können ab 14.30 uhr am RKV-Bus
   abgegeben werden.
   14.30 uhr Bewirtung mit Roter Wurst und
   Fleischkäsweck vom Grill
   Dazu schenken wir Glühwein, Kinderpunsch und
   kalte Getränke aus.
   Um 15.30 uhr kommt der Nikolaus mit seinen
   Engeln.
   Wir freuen uns auf Euch!
   Wir wünschen allen Pleidelsheimern ein schönes
   Weihnachtsfest ohne Stress und Hektik.
   Einen guten Rutsch ins Jahr 2020!
   Euer Rad- und Kraftfahrerverein Pleidelsheim e.V

                                                                                                                Pleidelsheimer Silvester
                                                                                                                Holzverkauf 2019
                                                                                                                Der diesjährige silvesterholzverkauf
  Impressum                                                                                                     findet - wie gewohnt - am Dienstag, 31.12.2019,
                                                                                                                im Pleidelsheimer Wäldle statt.
  PLEIDELSHEIMER NACHRICHTEN
                                                                                                                Folgendes Holz wird voraussichtlich zur Verstei-
  Herausgeber: Gemeinde Pleidelsheim
  Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der stadt GmbH &                                                       gerung kommen:
  Co. KG, merklinger str. 20, 71263 Weil der stadt                                                              - ca. 200 fm Brennholz lang (Buche, Eiche, Esche)
  Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen                                         - ca. 5 Flächenlose
  und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter
  im Amt, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, Tel. 07144 264-0.                                               Wie immer treffen wir uns am Schützenhaus um
  Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen-                                            10.00 Uhr.
  teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
  Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de.
                                                                                                                Wie jedes Jahr - so auch in diesem Jahr - sorgt
  bezugspreis: Der Abonnementpreis bei Trägerzustellung beträgt                                                 unsere Freiwillige Feuerwehr Pleidelsheim vor,
  € 17,05 (halbjährlich).                                                                                       während und nach dem Holzverkauf für das leib-
  anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH                                                   liche Wohl.
  & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
  wds@nussbaum-medien.de und Gemeindeverwaltung Pleidelsheim.                                                   Auf Ihr zahlreiches Erscheinen und frohe Kauflaune
  Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrich-                                             freuen wir uns schon heute sehr.
  tenden Abonnementgebühr.
  Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-                                             Ihr Bürgermeisteramt
  Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail:
  info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
4        Nummer 51/52                       pleidelsheimer                           nachrichten                     Freitag 20. Dezember 2019

                                                                                         Christbaum-
              GOTTESDIENSTE                                                                Aktion
                                                                                      Wir sammeln ihre alten
    24.12.   15.00 UHR            FAMILIEN- MITMACH-GOTTESDIENST                     Christbäume am Samstag
                                  ALLE KINDER SIND EINGELADEN ALS ENGEL, SCHAAF
                                  ODER HIRTE VERKLEIDET ZU KOMMEN
                                                                                      den 11.01.2020, ab 9:00
                                                                                       gegen eine Spende ein!
             17.00 UHR            GOTTESDIENST MIT DER EV. JUGEND
                                   ANSCHL. BESUCH UND SINGEN IN DEN SENIORENHEIMEN
                                                                                     Der Erlös wird zu gleichen
             22.00 UHR            CHRISTNACHT MIT DEM EV.                            Teilen der
                                  KIRCHENCHOR                                        Kindertagesstätte„Cantinh
                                                                                     o do Céu“ in Brasilien und
    25.12.   10.00 UHR            GOTTESDIENST MIT ABENDMAHL
                                  UND DEN BLECHBLÄSERN DER MUSIKSCHULE               unserer Jugendarbeit zu
                                                                                     Gute kommen. Daher
    26.12.   10.00 UHR            GOTTESDIENST MIT DEM GOSPELCHOR                    freuen wir uns über eine
                                                                                     Spende.
    29.12.   18.00 UHR            GOSPELGOTTESDIENST                                 Bitte befestigen Sie kein
                                                                                     Geld am Baum! Verwenden
    31.12.   18.00 UHR            GOTTESDIENST AM ALTJAHRESABEND                     Sie unseren abgedruckten
                                  MIT ABENDMAHL                                      Anhänger oder den Bon
                                                                                     von der Postagentur.
    05.01.   10.00 UHR            GOTTESDIENST MUNDELSHEIM                           Info am Samstag:
                                                                                     015753581105
    06.01.   10.00 UHR            FRÜHSTÜCKSGOTTESDIENST                             Bankverbindung:
                                  IM GEMEINDEHAUS
                                                                                     VR Bank Neckar Enz (IBAN)
                                                                                     DE65 6049 1430 0024
                                                                                     1210 02
             Unsere Kirche ist offen für Sie
              vom 24 .- 31.12. / 16.-18.00 Uhr
                                                                                     Ihre evang. Jugend
                                                                                     Pleidelsheim
         EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PLEIDELSHEIM

       Rauhnacht –
    Wanderung Pleid‘heim

                                                                                            Samstag, 11. Januar 2020
                                                                                                   19.30 Uhr
                                                                                              Festhalle Pleidelsheim
    Mit Märchen-Hexe Stefanie Keller

        Fr. 27. Dez. 2019, 15:00 Uhr                                                          Bereits ab 18.45 Uhr ist die Ortsbücherei
        Schützenhaus Pleidelsheim                                                               für einen Neujahrsumtrunk geöffnet

                Erwachsene 10 €, Kinder 6 €, kein VVK,
               Kulturring Pleidelsheim Tel.0176-1897-2450
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
Freitag 20. Dezember 2019       pleidelsheimer                         nachrichten                     Nummer 51/52          5
                                                                 Dieses Verbot betrifft insbesondere den alten Ortskern,
                                                                 Bereich Pfarrstraße, Römerstraße, Kirchplatz, Kirchstraße,
          amtliche                                               Deutscher Hof, Schillerplatz, Hafengasse, Altes Rathaus mit
            bekanntmachungen                                     Hauptstraße und Bereich Torgasse, Lydia-Tochtermann-Weg.
                                                                 Einbezogen ist auch der Bereich Wiegehalle.
                                                                 Des Weiteren ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in
                                                                 unmittelbarer Nähe von Kirchen (Mauritiuskirche und St.-Pe-
                                                                 trus-und-Paulus-Kirche) sowie im Bereich von senioren- und
                                                                 altenheimen (Johanniterhaus, Zacherhaus, Haus am Bach-
                                                                 garten) verboten.
                                                                 Bitte vermeiden Sie auch das Abschießen von Raketen in
                                                                 Richtung des Wiesentals. Das Wiesental ist ein Naturschutz-
                                                                 gebiet, in dem viele Wildtiere leben, die in der Silvesternacht
                                                                 ohnehin aufgeschreckt werden. Die Raketen absichtlich in die-
 Die Gemeinde Pleidelsheim (6.300 Einwohner) sucht für           se Richtung abzufeuern, so dass die Raketenstäbe in dieser
 die Integration eines Kindes schnellstmöglich eine              Richtung zu Boden fallen, scheucht die Tiere zusätzlich auf.
                                                                 Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren
                        Fachkraft                                der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerks-
      (Ausbildung zum Kinderpfleger/Erzieher, m/w/d)             körpern/Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Klas-
                                                                 se II) verboten ist.
 für folgende Aufgabengebiete:                                   Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
 Pädagogische und begleitende Hilfemit einem Beschäfti-          ist nach § 22 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung im Jahr
 gungsumfang von geringfügig bis max. 50 %                       2019 nur vom 28.12. bis zum 31.12. erlaubt (ausgenommen
 Wir erwarten eine abgeschlossene Ausbildung. Die Be-            Verkauf an Verbraucher mit entsprechender Erlaubnis oder
 schäftigung ist befristet und orientiert sich an den ein-       Befähigungsschein). Kleinstfeuerwerk der Klasse I („Knallerb-
 zelnen Maßnahmen. Die Beschäftigung eignet sich auch            sen“ etc.) darf dagegen das ganze Jahr über verkauft werden.
 für Fachkräfte, die sich im Erziehungsurlaub befinden, als      Wer erstmals pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und
 Tätigkeit während der Elternzeit.
                                                                 II verkaufen will, muss dies gemäß § 14 Sprengstoffgesetz
 Einstellung und Vergütung erfolgen auf Grundlage des
                                                                 mindestens zwei Wochen vor dem Beginn des Verkaufs
 Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Sozial- und
 Erziehungsdienst (TVöD-S).                                      dem Landratsamt Ludwigsburg schriftlich anzeigen. Dies gilt
 Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Beck unter Tel.           auch für erstmals betriebene Zweigstellen. Ebenso müssen
 07144 264-50 oder E-Mail: k.beck@rathaus-pleidelsheim.          Änderungen in der Leitung des Betriebes und Wechsel der
 de gerne zur Verfügung.                                         verantwortlichen Personen angezeigt werden.
                                                                 In der Anzeige müssen die mit der Leitung des Betriebes,
 Haben Sie Interesse?                                            der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragten Perso-
 Dann bewerben Sie sich bitte mit aussagekräftigen Unter-        nen angegeben werden. Eine Anzeige genügt für die gesam-
 lagen bis spätestens 10.1.2020 bei der Gemeindeverwal-          te Dauer des Betriebs, muss also nicht jährlich wiederholt
 tung, Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim, per Mail          werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der
 an bewerbung@rathaus-pleidelsheim.de.                           Betriebsstätte sowie die Beendigung des Betriebes unver-
 Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fach-          züglich mitzuteilen.
 licher Leistung. Bei gleicher Eignung werden schwer-
 behinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX
 vorranging berücksichtigt. Im Rahmen des Bundesgleich-
 stellungsgesetzes ist die Gemeinde Pleidelsheim bestrebt,
 den Anteil der Männer zu erhöhen, und fordert deshalb
 Männer besonders zu Bewerbungen in diesem Bereich
 auf.
 Mehr über die Gemeinde Pleidelsheim finden Sie auf
 www.pleidelsheim.de.
 Bitte schicken Sie nur Kopien zu, da wir Ihre Bewer-
 bungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens
 vernichten. Ihre Daten werden zum Zweck der Stellenbe-
 setzung bei uns gespeichert und ein Jahr nach Abschluss
 der Stellenbesetzung vollständig gelöscht bzw. vernichtet.

Verkauf und Abbrennen von pyrotechni-
schen Gegenständen (Feuerwerkskörpern)
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von
pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerks-
körper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoff-         Um Beachtung wird gebeten.
verordnung nur am 31.12. und am 1.1. eines jeden Jahres          Bürgermeisteramt Pleidelsheim
gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber ent-
sprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwider-
handlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können
mit einem Bußgeld geahndet werden.                                Achtung Familienpass-Inhaber!
Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silves-        Wer weiterhin die finanziellen Unterstützungen der Ge-
tertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/         meinde (z.B. Mittagstisch, Ferienprogramm, Jugendmusik-
Knallkörper zu zünden.                                            schule usw.) nutzen möchte, sollte es nicht versäumen,
Die Reste der Feuerwerkskörper sind spätestens am nächs-          den Familienpass für 2020 verlängern zu lassen.
ten Tag wegzuräumen bzw. einzusammeln.                            Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Gabriele Rie-
Aufgrund der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es           kemann, Zi. 16, Marbacher Str. 5, gerne auch telefonisch
verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern               unter 264-22 zur Verfügung.
Feuerwerkskörper zu zünden, da hier eine erhöhte Brand-
gefahr vorliegt.                                                  Ihr Bürgermeisteramt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
6      Nummer 51/52        pleidelsheimer                       nachrichten                    Freitag 20. Dezember 2019

                                                              Hierfür bitten wir um Vorlage von prüffähigen Unterlagen.
                                                              Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen
                                                              des Erfassungsblattes benötigen, können Sie sich gerne an
                                                              Frau Riekemann (Kämmerei) wenden. Sie erreichen sie tele-
                                                              fonisch unter der Nummer 07144 264-22 oder per E-Mail:
                                                              g.riekemann@rathaus-pleidelsheim.de.
 Bei der Gemeinde Pleidelsheim (6.300 Einwohner) ist
 baldmöglichst eine                                           Neuaufstellung des Bebauungsplans der
                Stelle im Bürgerbüro                          Innenentwicklung "Riedbachstraße –
 in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
                                                              Ärztehaus"
 Zum Aufgabengebiet gehören schwerpunktmäßig:                 im beschleunigten Verfahren
 - Einwohnermelde- und Gewerbeamt                             nach § 13a abs. 3 satz 1 bauGb
 - Pass- und Ausweiswesen                                     Öffentliche auslegung des bebauungsplanentwurfes
 - Entgegennahme, Unterstützung und Weiterleitung von         nach § 3 abs. 2 bauGb
    Anträgen in den Bereichen Soziales und im Auslän-         Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am
    derwesen                                                  17.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Be-
 - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten               bauungsplan „Riedbachstraße – Ärztehaus“ zusammen mit
 - Mitarbeit bei Wahlen                                       den örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung
 Sie arbeiten teamorientiert, engagiert und bürgernah, sind   (LBO) aufzustellen.
 belastbar auch bei hohem Arbeitsaufkommen. Außerdem          Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am
 haben Sie eine Ausbildung zur/-m Verwaltungsfachan-          12.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebau-
 gestellten und sichere EDV-Kenntnisse. Kenntnisse der        ungsplan „Beihinger Straße“ zusammen mit den örtlichen
 Programme KM-Ewo, RegiSafe, owi21 und migewa sind            Bauvorschriften gem. § 74 LBO im beschleunigten Verfahren
 wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.             nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den
 Wir bieten Ihnen einen interessanten und vielseitigen Ar-    Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2
 beitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung nach TVöD.       BauGB öffentlich auszulegen.
 Ihre Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen        Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
 gerne Frau Kristin Beck (Leitung Personalamt), Tel. 07144    im Norden durch die Südgrenze des Flurstücks 170
 264-50, E-Mail: k.beck@rathaus-pleidelsheim.de.              (Gartenstraße),
 Für Fragen zum Tätigkeitsfeld wenden Sie sich bitte an       im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks 162
 Herrn Andreas Müller (Leitung Hauptamt), Tel. 07144 264-     (Friedrichstraße 25),
 21, E-Mail: a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de.               im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 165
 Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte mit        (Riedbachstraße),
 aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 10.1.2020 bei     im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 169
 der Gemeindeverwaltung, Marbacher Straße 5, 74385 Plei-      (Mundelsheimer Straße).
 delsheim, per Mail an bewerbung@rathaus-pleidelsheim.de.     Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
 Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fach-       ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 licher Leistung. Bei gleicher Eignung werden schwer-
 behinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX
 vorranging berücksichtigt. Im Rahmen des Bundesgleich-
 stellungsgesetzes ist die Gemeinde Pleidelsheim bestrebt,
 den Anteil der Männer zu erhöhen, und fordert deshalb
 Männer besonders zu Bewerbungen in diesem Bereich
 auf.
 Mehr über die Gemeinde Pleidelsheim finden Sie auf
 www.pleidelsheim.de.
 Bitte schicken Sie nur Kopien zu, da wir Ihre Bewer-
 bungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens
 vernichten. Ihre Daten werden zum Zweck der Stellenbe-
 setzung bei uns gespeichert und ein Jahr nach Abschluss
 der Stellenbesetzung vollständig gelöscht bzw. vernichtet.

Wasser- und Abwassergebühren                                  Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fas-
                                                              sung vom 2.12.2019.
4. abschlagszahlung 2019                                      Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die ehemals
Zum 31.12.2019 wird die 4. Abschlagszahlung der Wasser-       privaten Grundstücke aufgrund der hohen Nachfrage nach
und Abwassergebühren 2019 fällig. Die Gebührenbescheide       Wohnungen einer Bebauung zugeführt werden. Des Weiteren
wurden Ihnen bereits im Februar 2019 zugestellt. Wir bitten   sind zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Gemein-
alle Barzahler, sich diesen Termin vorzumerken.               de auf der Fläche entsprechende Arztpraxen geplant.
Bei allen Abbuchern werden die Beträge entsprechend ein-      Der Bebauungsplan muss geändert werden, da der seitheri-
gezogen. Die Abbuchung erfolgt am 7.1.2020.                   ge Bebauungsplan auf der Fläche eine innerörtliche Grünflä-
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau         che vorsieht. Es wird stattdessen ein Urbanes Gebiet (MU)
Riekemann, Tel. 264-22.                                       ausgewiesen.
Ihr Bürgermeisteramt                                          Um die medizinische Versorgung der Gemeinde Pleidelsheim
                                                              zu erhalten und zu stärken sowie die Entwicklungsmöglich-
Anzeigepflicht der Änderung von Größe und                     keiten der Gemeinde in Bezug auf infrastrukturelle Einrich-
                                                              tungen zu sichern, beabsichtigt die Gemeinde, in zentraler
Versiegelungsgrad des Grundstücks                             Lage nördlich der Riedbachstraße ein Ärztehaus mit Apo-
Gemäß § 46 abs. 5 der satzung über die öffentliche abwas-     theke und Wohnungen im Dachgeschoss zu errichten so-
serbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim sind Änderun-        wie angrenzende Flächen als Fläche für den Gemeinbedarf
gen der versiegelten Fläche (Größe oder Versiegelungsgrad)    auszuweisen.
oder Änderungen von Entlastungssonderbauwerken inner-         Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in innerörtli-
halb eines monats der Gemeinde Pleidelsheim anzuzeigen.       cher Lage ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Ried-
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
Freitag 20. Dezember 2019       pleidelsheimer                        nachrichten                  Nummer 51/52    7
bachstraße – Ärztehaus“ notwendig. Es sollen somit die
planungsrechtlichen Grundlagen für das Bebauungs- und
Nutzungskonzept mit modernen und barrierefreien Praxisräu-
men geschaffen werden.
Die Fläche für den Gemeinbedarf dient zu einer längerfris-
tigen Sicherstellung und Schaffung neuer Entwicklungsmög-
lichkeit an dem Bedarf orientierten öffentlichen Einrichtungen
in zentraler Ortslage.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umwelt-
prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlich-
keit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme ge-
geben.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit dem Entwurf
der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie
Artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung und Schall-
technischer Untersuchung vom 30.12.2019 bis einschließlich
30.1.2020 beim bürgermeisteramt Pleidelsheim, marbacher
straße 5, Zimmer 9, während der üblichen Öffnungszeiten
öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während
der Auslegungsfrist zur Planung schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der
Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift
des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be-
schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die aus-
zulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der
Homepage der Gemeinde Pleidelsheim unter www.pleidels-
heim.de eingestellt.
Pleidelsheim, 20.12.2019
Ralf Trettner
Bürgermeister

Die AVL informiert
Verzögerungen bei der müllabfuhr
Leider kann es in den kommenden Tagen zu Verzögerun-
gen bei der Müllabfuhr im Landkreis Ludwigsburg kom-
men. Grund dafür sind durch Fremdeinwirkung beschädigte
Müllfahrzeuge. Die AVL bittet alle Bürgerinnen und Bürger,
deren Tonnen am Leerungstag nicht geleert wurden, diese
am Straßenrand stehen zu lassen. Die Müllfahrzeuge werden                      aus der arbeit
umgehend repariert. Allerdings kann sich - aufgrund der ho-                      des gemeinderats
hen Anzahl der beschädigten Fahrzeuge - die Leerung der
Tonnen im schlimmsten Fall um einige wenige Tage verzö-
gern. Die AVL bittet um Verständnis für die Verzögerungen.
Termine der aVL im Januar 2020                                   Auszug aus dem Protokoll der
 3.1.2020                   Biogut                               Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019
 7.1.2020                   Restmüll 1.100 l                     TOP 1 - Öffentliche sitzung
10.1.2020                   Restmüll                             Einwohneranfragen
13.1.2020                   Restmüll 1.100 l
16.1.2020                   Biogut, Flach, Flach 1.100 l         sachverhalt
17.1.2020                   Rund                                 Verhandlungsverlauf
18.1.2020                   Restmüll 1.100 l                     Es gab keine zu behandelnden Einwohneranfragen.
22.1.2020                   Restmüll                             beschluss
24.1.2020                   Restmüll 1.100 l                     TOP 2 - Öffentliche sitzung
28.1.2020                   Biogut                               Digitalpakt schule
30.1.2020                   Restmüll 1.100 l                     umsetzung an der Friedensschule Pleidelsheim -
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
8      Nummer 51/52        pleidelsheimer                      nachrichten                     Freitag 20. Dezember 2019

                                                               Dienstag, 31.12.2019
Notfalldienste                                                 Stifts-Apotheke, 71720 Oberstenfeld, Grossbottwarer Str. 45
                                                               Tel. 07062 8577
Notfallpraxis
nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V.:                         mittwoch, 1.1.2020
Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen                        Schiller-Apotheke, 71672 Marbach, Güntterstr. 14
Zentraler ärztlicher Notdienst                                 Tel. 07144 85010
Öffnungszeiten:                                                Donnerstag, 2.1.2020
Mo - Do 18.00 Uhr - 07.00 Uhr                                  Rosen-Apotheke, 74385 Pleidelsheim, Riedbachstr. 9
Fr - Mo 16.00 Uhr - 07.00 Uhr durchgehend                      Tel. 07144 21060
Feiertage durchgehend
Telefonische anmeldung erbeten unter: 116 117                  Freitag, 3.1.2020
Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen.   Brunnen-Apotheke, 71729 Erdmannhausen, Kirchstr. 3
                                                               Tel. 07144 38408
Kinderärzte
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfall-        samstag, 4.1.2020
praxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigs-         Apotheke Murr, 71711 Murr, Mühlgasse 2
burg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten:       Tel. 07144 8889836
Montag - Freitag, 18.00 Uhr, bis am nächsten Morgen um         sonntag, 5.1.2020
8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags          Lemberg-Apotheke, 71563 Affalterbach, Marbacher Str. 8
von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr.               Tel. 07144 36499
Eine telefonische anmeldung ist nicht erforderlich, bitte
bringen sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis       montag, 6.1.2020
ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ge-          Stadt-Apotheke, 71711 Steinheim, Friedrichstr. 2
schlossen.                                                     Tel. 07144 81230
                                                               Dienstag, 7.1.2020
Zahnärzte                                                      Apotheke Palm, 71672 Marbach, Marktstr. 22
zu erfragen über Telefon 0711 7877733                          Tel. 07144 5360
Tierärzte                                                      mittwoch, 8.1.2020
Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des     Römer-Apotheke, 71726 Benningen, Studionstr. 7
Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen.                 Tel. 07144 14693
                                                               Donnerstag, 9.1.2020
Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken                        Apotheke Murr, 71711 Murr, Mühlgasse 2
Marbach und Umgebung                                           Tel. 07144 8889836
Freitag, 20.12.2019                                            Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr.
Lemberg-Apotheke, 71563 Affalterbach, Marbacher Str. 8
Tel. 07144 36499                                               Wasserversorgung Notdienst
samstag, 21.12.2019                                            abends und am Wochenende 0151 26449324
Stadt-Apotheke, 71711 Steinheim, Friedrichstr. 2
Tel. 07144 81230
sonntag, 22.12.2019
Apotheke Palm, 71672 Marbach, Marktstr. 22                     Sozialstation Pleidelsheim
Tel. 07144 5360                                                Träger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim.
                                                               Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
montag, 23.12.2019
                                                               sozialstation - Telefon 07144 264-59
Römer-Apotheke, 71726 Benningen, Studionstr. 7
                                                               (im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7)
Tel. 07144 14693
Dienstag, 24.12.2019                                           sprechzeiten im büro der sozialstation
Apotheke Kirchberg, 71737 Kirchberg, Kirchplatz 1              Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.
Tel. 07144 36726                                               Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbe-
                                                               reitschaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur
mittwoch, 25.12.2019                                           Verfügung.
Neckar-Apotheke, 74379 Ingersheim, Tiefengasse 19
Tel. 07142 20280                                               mittwochstreff Demenzgruppe - 07144 264-59
                                                               Hospizgruppe Pleidelsheim - 07144 264-59
Donnerstag, 26.12.2019
                                                               Gerne geben wir Ihnen weitere auskünfte.
Apotheke am Bahnhof, 71672 Marbach, Rielingshäuser Str. 1
Tel. 07144 4073
Freitag, 27.12.2019
Palm´sche Apotheke, 71691 Freiberg, Marktplatz 10
Tel. 07141 707677
samstag, 28.12.2019
Stadt-Apotheke, 71723 Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1
Tel. 07148 922273                                               Achten Sie auf eine gute
sonntag, 29.12.2019
Sophien-Apotheke, 71691 Freiberg, Stuttgarter Str. 42           Sichtbarkeit Ihrer

                                                                Hausnummer
Tel. 07141 271210
montag, 30.12.2019
Apotheke im Center, 71711 Steinheim, Steinbeisstr. 15
Tel. 07144 80040                                                bei Tag & Nacht
Freitag 20. Dezember 2019        pleidelsheimer                         nachrichten                     Nummer 51/52          9
sachverhalt                                                       GR Hämmel meint, dass der Bildungsplan grundsätzlich ein
Verhandlungsverlauf                                               gutes, aber auch höheres Ziel sei. Allerdings gebe es schon
BM Trettner begrüßt Frau Claudia Werner, Direktorin der           jetzt in der analogen Zeit Leistungsdifferenzen. Manche kön-
Friedensschule, und erteilt ihr das Wort.                         nen sich die technischen Geräte zuhause nicht leisten. Er
Frau Werner berichtet, dass die Friedensschule bereits seit       befürchtet durch die Modernisierung eine Verschlimmerung
anderthalb Jahren an einem Medienentwicklungsplan arbeite.        des Problems.
Der Bildungsplan von 2016 schreibe einen fächerintegrativen       Frau Werner erwidert, dass genau dieses Problem abgefan-
Unterricht bereits ab Klasse 1 vor. Aus ihrer Sicht könne         gen werden soll. Sie stimmt GR Hämmel zu, dass es sich
man die Entwicklung nicht aufhalten. Gerade deshalb sei es        nicht jeder leisten könne oder möchte, erklärt aber, dass
wichtig, den Kindern einen sinnvollen und reflektierten Um-       genau diese Kinder dann in der Schule den Umgang lernen
gang mit den Medien nahezubringen. Die Schüler sollen so          werden. Wenn man jetzt nichts unternehme, sei das Defizit
gestärkt werden, dass sie selbstbewusst, selbstständig und        später viel größer. Dann werde sich aber keiner mehr um
kritisch mit Medien umzugehen wissen. An diesem Leitfaden         den richtigen Umgang kümmern, sondern setze die Fähig-
müsse man sich orientieren. Selbstverständlich müsse man          keiten voraus. Man müsse jetzt anfangen, Grundlagen zu
eine reflektierte Auswahl der Medienvielfalt treffen, nicht je-   legen.
des Gerät sei eine sinnvolle Anschaffung.                         GR Keller fragt, wie es sich mit den Folgekosten verhalte.
Sicheren Umgang mit diesen Medien werden sie beispiels-           Es sei schließlich nicht davon auszugehen, dass das Projekt
weise durch das Recherchieren auf Kindersuchmaschinen             mit den vorher genannten 150.000 € beendet sei.
lernen. Frau Werner merkt an, dass auch ein intermedialer         BM Trettner antwortet, dass die laufenden Kosten von der
Austausch der Schüler über ein Schülernetz sinnvoll sei. Die      Kommune als Schulträger getragen werden müssen. Klar
Kinder können sich untereinander jederzeit austauschen und        sei auch, dass Tablets und andere Geräte nicht ewig halten
lernen, bei der Nutzung damit umzugehen.                          werden.
Reiner Frontalunterricht habe heutzutage bei den meisten          Frau Werner ergänzt, dass regelmäßige Updates von Lan-
Schülern keinen wirklichen Erfolg mehr. Wenn man allerdings       desseite durchgeführt werden. Diese seien für Schulen in-
den Unterricht mit Medien und technischen Geräten gestalte,       begriffen.
bekomme man viel mehr Aufmerksamkeit der Schüler. Durch
                                                                  beschluss
neue Herausforderungen seien die Kinder interessierter, Neu-
                                                                  TOP 3 - Öffentliche sitzung
es zu lernen und mitzuarbeiten.
                                                                  Vorstellung der "WohnenPlus-Residenz" Ingersheim
Außerdem bieten Medien in der Schule bessere Möglichkei-
ten zum individuellen Fördern und Fordern der Schüler. Auf        sachverhalt
einzelne Bedürfnisse könne dann viel besser eingegangen           Verhandlungsverlauf
werden. Da die momentan vorhandene Technik jedoch nicht           BM Trettner stellt fest, dass die Referentin nicht anwesend
mehr dem aktuellen Stand entspreche, sei es schwierig,            sei. Der Tagesordnungspunkt werde auf eine andere Sitzung
damit zu arbeiten.                                                vertagt.
Außerdem werden immer mehr Schulbuchverlage digital Ma-
terialen bereitstellen. Diese könnten zum Beispiel über Tab-      beschluss
lets oder Whiteboards im Unterricht abgerufen werden.             TOP 4 - Öffentliche sitzung
Das Lehrerkollegium habe bereits an Fortbildungen des             barrierefreie bushaltestellen, Vorstellung der Planungen
Kreismedienzentrums (KMZ) teilgenommen. Für die Zukunft           und ausschreibungsbeschluss
seien weitere Schulungen sinnvoll, da der Umgang mit Me-          sachverhalt
dien nicht nur für Schüler gelehrt werden soll, sondern eben      Die Zielsetzung der Barrierefreiheit im Busverkehr ist im
auch die Lehrer betreffe. Das Kollegium müsse geschult und        PBefG § 3 Abs. 3 Satz 3 gelegt: „Der Nahverkehrsplan
mit technischen Geräten ausgestattet werden.                      hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch ein-
Am Ende ihres Vortrags merkt Frau Werner an, dass von             geschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
der Bundesrepublik Deutschland ein großer Zuschuss bereit-        für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis
gestellt werde. Dennoch reiche das Geld für die geplanten         zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
Umstellungen nicht aus. Ein Kostenplan sei allerdings schon       erreichen.“
erstellt.                                                         Bezogen auf den Landkreis Ludwigsburg ist allen Beteiligten
Kämmerer Herr Linge erklärt, dass der „Digitalpakt Schule“        klar, dass diese Zielsetzung sehr ambitioniert ist. Es wurden
insgesamt 5 Milliarden Euro umfasse. Die Verteilung der           deshalb Kriterien für eine Priorisierung aufgestellt. Diese er-
Zuschüsse geschehe Schulen-scharf. Man gehe allerdings            gab für Pleidelsheim, dass die Haltestellen an der Wiegehalle
davon aus, dass sich die Kommune mit 20 % Eigenmitteln            vorrangig ausgebaut werden sollten.
beteiligen müsse.                                                 Ist eine Haltestelle zum 1.1.2022 nicht barrierefrei umgebaut
Man habe bereits ein Angebot über 150.000 € für Server,           und gibt es auch keine Planungen für den Ausbau, ist eine
Infrastruktur, Lehrer und technische Geräte vorliegen. Eine       konkrete Benennung und Begründung für den fehlenden
Umsetzung solle bis 2024 erfolgen.                                Ausbau erforderlich.
GR Breuer sagt, dass er das Programm gut finde. Er fragt,         Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Monaten zusam-
ob alle Grundschulen im Landkreis Ludwigsburg einen ein-          men mit dem Büro Rauschmeier, Bietigheim-Bissingen, alle
heitlichen Lehrplan haben und ob dieser an die weiterführen-      Haltepunkte der Gemeinde untersucht, den Bestand erfasst,
den Schulen angepasst sei. Man wolle verhindern, dass die         den Bedarf ermittelt und Möglichkeiten des Umbaus erörtert.
Kinder später auf den weiterführenden Schulen ein Defizit         Übersicht der Haltestellen inkl. Kostenberechnung:
aufweisen.                                                        Umgestaltung Bushaltestelle Süwag                     38.000 €
Frau Werner erklärt, dass Bildung Ländersache sei. Das            Umgestaltung Bushaltestelle Wiegehalle                91.000 €
Land Baden-Württemberg werde allerdings einen Bildungs-           Umgestaltung Bushaltestelle Friedhof                  42.000 €
plan mit Zielen vorgeben.                                         Umgestaltung Bushaltestelle Hauptstraße               51.000 €
GR Breuer meint, dass man dann doch die digitalen Medien
                                                                  Umgestaltung Bushaltestelle Hohenzollernstraße         4.000 €
an allen Schulen vereinheitlichen solle.
                                                                  Umgestaltung Bushaltestelle Beihinger Straße          40.000 €
Frau Werner erwidert, dass dies nicht möglich sei. Jede
Schule arbeite für sich. Ein Konzept könne nicht für alle         Umgestaltung Bushaltestelle Robert-Bosch-Straße 50.000 €
angewendet werden. Man müsse es passgenau für Lehrer              Gesamtsumme brutto                                   316.000 €
und Schüler erarbeiten.                                           In der Kostenberechnung nicht enthalten sind die Ausstat-
GRin Wildermuth fragt, ob das Ziel sei, dass jeder Schüler        tungen wie z.B. Wartehäuschen, Informationstafeln.
ein eigenes Tablet bekomme.                                       Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen ist ein Förder-
Frau Werner verneint dies. Solch eine Anschaffung sei zu          tatbestand nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
teuer. Es sei denkbar, dass ein Klassensatz (ca. 25 Stück)        Die hierzu notwendige Programmanmeldung beim Regie-
angeschafft werde.                                                rungspräsidium Stuttgart wurde bereits eingereicht. Der Be-
10        Nummer 51/52      pleidelsheimer                        nachrichten                     Freitag 20. Dezember 2019

scheid, ob eine Förderung möglich ist, wird nach Aussagen       BM Trettner antwortet, dass beide Vorhaben im Jahr 2021
des zuständigen Regierungspräsidiums im Laufe des Jahres        erfolgen werden. Man werde mit den anderen Bushaltestel-
2020 erteilt. Die Aufträge zur Durchführung der Maßnahme        len schon im Jahr 2020 beginnen.
dürfen erst nach Erlass des Bescheides erteilt werden.          GRin Staudenmaier merkt noch an, dass der Umbau auch
Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 197.500 € ange-       für ältere Menschen sinnvoll sei. Für ein solches Projekt
meldet. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird in die         müsse man eben Geld ausgeben.
Haushaltspläne der kommenden zwei Jahre aufgenommen.            GR Hämmel sagt, dass es nicht möglich sei, alle Bushal-
                                                                testellen bis 2021 umzubauen. Er möchte wissen, ob eine
Verhandlungsverlauf                                             Rampe dann an der Haltestelle installiert werde oder ob sie
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Andreas Hanebeck vom Inge-        in den Bussen mitgenommen werde.
nieurbüro Rauschmaier und erteilt ihm das Wort.                 BM Trettner sagt, dass die benötigten Rampen in den Bus-
Herr Hanebeck berichtet, dass der Zustand der Bushaltestel-     sen zur Verfügung stehen.
len in Pleidelsheim untersucht wurde. Man habe im Januar        beschluss
im Auftrag des VVS ein Formblatt mit Kriterien ausgefüllt. In   Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den barrierefreien
Pleidelsheim gebe es 15 Bushaltestellen, die man anpassen       Ausbau der Bushaltestellen öffentlich auszuschreiben und
müsste.                                                         die Arbeiten nach Abschluss der Ausschreibung und Prüfung
Er erklärt, dass sich die rechtlichen Grundlagen geändert       der Angebote entsprechend den Vorschriften der VOB zu
haben. Bisher habe es gereicht, die Bushaltestellen „mög-       vergeben. Die Finanzierung wird in den Haushaltsplan 2020
lichst weitreichend“ (nach § 9 Abs. 1 Straßengesetz und §       und 2021 aufgenommen.
11 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz) auszubauen. Nun müsse man die            abstimmungsergebnis
Haltestellen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 8
                                                                Für den Beschluss            14
Abs. 3 „vollständig“ umbauen. Diese Vorgabe sei auch an
eine gewisse Frist geknüpft.                                    Gegen den Beschluss           0
In Pleidelsheim habe aufgrund der Frequenz der fahrenden        Enthaltungen                  0
Busse und der Anzahl der eingeschränkten Menschen, die          Befangen                      0
dort einsteigen, die Haltestelle Wiegehalle die höchste Pri-    Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
orität.
Er erklärt, dass man generell eine 2,50 m breite Haltestelle    TOP 5.1. - Öffentliche sitzung
benötige. Dieser Platz werde zum Rangieren von Rollstühlen      Neubau eines Einzelhauses mit zwei Hauptbaukörpern und
und Kinderwägen benötigt und sei daher nicht verhandel-         einem verbindenden baukörper mit insgesamt acht Woh-
                                                                nungen, 11 Tiefgaragenstellplätzen und einem oberirdi-
bar. Außerdem dringend notwendig seien die so genannten         schen stellplatz
Sonderborde. Diese Bordsteine müssen auf mindestens 18          Flst. 3908 u. 3908/1, beihinger straße
cm angehoben werden. Könnte man diese höher ausführen,          Verhandlungsverlauf
müsste man keine Rampe zum Einsteigen in die Busse ver-         GR Hämmel merkt an, dass es erfreulich sei, dass auf
wenden. Neben Leitstreifen oder Bodenmarkierungen müsse         die Anregungen eingegangen wurde. Das Ortsbild sei nun
zudem ein barrierefreier Zugang vom Wegenetz gegeben            schöner.
sein.
Eine Kostenschätzung liege bereits vor. Die geplanten Kosten    beschluss
belaufen sich auf ca. 316.000 €, wovon ungefähr die Hälfte      1. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird unter
                                                                   Berücksichtigung der Punkte 3 bis 6 das Einvernehmen
gefördert werde. Eine Umsetzung soll bis 2022 erfolgen.            erteilt.
BM Trettner merkt an, dass dies nur die maximal möglichen       2. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
Fördergelder seien. Mit einer solchen Auszahlung sei nicht         unter Berücksichtigung der Punkte 3 bis 6 erteilt.
zu rechnen. Dennoch sei das Projekt durchaus sinnvoll und       3. Das Farbkonzept der Fassade ist im Rahmen der Kennt-
man sollte es ernsthaft angehen. Man werde die Planungen           nisgabe mit der Gemeinde abzustimmen.
in den Haushaltsplan 2020 aufnehmen.                            4. Zur Rückhaltung des Niederschlagswassers ist eine Zis-
GR Keller fragt, ob die 2,50 m vorgegeben seien oder ob            terne mit Überlaufanschluss im Trennsystem herzustellen.
man davon abweichen könne.                                      5. Der Müllbehälter-Standplatz ist entsprechend dem Bebau-
Der Hauptamstleiter Herr Müller erklärt, dass man vorher           ungsplan auszuführen.
anmelden musste, an welchen Haltestellen man das Vor-           6. Die Pflanzgebote des in Aufstellung befindlichen Bebau-
haben nicht ermöglichen könne. Sonst gelte der Plan als            ungsplanes sind einzuhalten.
Pflicht, man könne den Umbau allerdings zeitlich ein wenig
                                                                abstimmungsergebnis
verschieben.
                                                                Für den Beschluss   14
GR Breuer sagt, dass es sinnvoll sei, wenn man die Hal-
                                                                Gegen den Beschluss 0
testelle an der Wiegehalle etwas später umbaue. Vor allem
                                                                Enthaltungen          0
im Hinblick auf die Baustelle, die durch den Bau des Ärz-
                                                                Befangen              0
tehauses entstehe.
                                                                Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
BM Trettner antwortet, dass man die beiden Vorhaben
selbstverständlich miteinander verbinden werde.                 TOP 5.2. - Öffentliche sitzung
GR Günther merkt an, dass man doch verschieden gebaute          Nachtragsbaugesuch: betriebshalle mit büroräumen,
Busse habe. Er möchte wissen, ob diese alle mit den Bord-       2 Wohnungen, Recyclinggrube, 29 Pkw-stellplätzen,
steinen vereinbar seien.                                        9 Pkw-Garagenplätzen, Lkw-Waage
Herr Hanebeck erklärt, dass man sich noch mit den Busun-        Flst. 4240/12, 4240/11, 4236/1, 4236/2, Zeppelinstraße
ternehmen absprechen müsse. Allerdings werden Niederflur-
busse in der Planung beachtet.                                  Verhandlungsverlauf
BM Trettner ergänzt, dass dies eine EU-Vorgabe sei. Wenn        GR Reuther ist befangen und nimmt im Zuschauerraum
man sich nicht daran halte, werde man ein Verletzungsver-       Platz.
                                                                BM Trettner stellt den Sachverhalt kurz dar.
fahren gegen Deutschland riskieren.                             GRin Staudenmaier sagt, dass laut Bebauungsplan eine
GR Günther fragt, ob dann alle Randsteine gleich ausgestal-     Wohnung genehmigt werde und nicht die geforderten zwei.
tet werden müssen.                                              BM Trettner merkt an, dass man im gleichen Bebauungsplan
Her Hanebeck antwortet, dass sie zumindest ähnlich, vor         schon einmal zwei Wohnungen genehmigt habe. Von seiner
allem aber mindestens 18 cm hoch sein müssen.                   Seite aus stehe dem nichts entgegen.
BM Trettner erinnert daran, dass nicht nur Rollstuhlfahrer      GR Breuer stimmt dem zu und ergänzt, dass die Wohnun-
von barrierefreien Bushaltestellen profitieren würden.          gen relativ klein seien. Er fragt, ob die Lüftungsanlage auf
GRin Staudenmaier fragt, ob die Priorität „Wiegehalle“ auch     dem Dach eingesetzt werde.
zeitlich als Erstes umgesetzt werden müsse und ob die           Der Hauptamtsleiter Herr Müller bejaht dies und sagt, dass
Planungen mit dem anstehenden Bau des Ärztehauses zu-           die Lüftung die angegebene Dachhöhe des Treppenhauses
sammenpassen.                                                   nicht überschreite.
Freitag 20. Dezember 2019      pleidelsheimer                      nachrichten                  Nummer 51/52         11
beschluss                                                     zulässig ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes inkl.
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen         Grünordnungsplan sind einzuhalten. Es sind 6 Stellplätze
   erteilt.                                                   nachzuweisen.
2. Dem Antrag auf Befreiung betreffend der zweiten Be-
   triebswohnung wird zugestimmt.                             abstimmungsergebnis
                                                              Für den Beschluss     14
abstimmungsergebnis                                           Gegen den Beschluss    0
Für den Beschluss     13                                      Enthaltungen           0
Gegen den Beschluss    0                                      Befangen               0
Enthaltungen           0                                      Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Befangen               1
Herr Albrecht Reuther                                         TOP 6 - Öffentliche sitzung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.                    Wirtschaftsplan 2020 und Finanzplanung 2021 - 2023 der
TOP 5.3. - Öffentliche sitzung                                Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH
bauvoranfrage: Wohnhausneubau mit Garage                      - beratung und beschlussfassung
Flst. 3923/1, staufenstraße                                   sachverhalt
Verhandlungsverlauf                                           Auf Grund der Regelungen des § 10 des Gesellschaftsver-
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt GR Reuther           trags der GWP ist für die Erstellung des Wirtschaftsplans
wieder an der Sitzung teil.                                   der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) die Ge-
GR Hämmel schlägt vor, dass man aufgrund noch vieler          schäftsführung zuständig. Gemäß § 8 Abs. 14 Nr. c benötigt
offener Fragen die Stellungnahme der Baurechtsbehörde ab-     die Geschäftsführung zum Vollzug jedoch die Zustimmung
warten solle.                                                 des Aufsichtsrats. Seit der Änderung des Gesellschaftsver-
BM Trettner erklärt, dass das nicht im Gesetz vorgesehen      trags im Jahr 2003 sind zusätzlich der Wirtschaftsplan so-
sei. Man müsse sich zuerst dazu äußern.                       wie die Finanzplanung der Gesellschafterversammlung zur
GR Breuer stimmt der Erklärung des Vorsitzenden zu.           Beschlussfassung vorzulegen.
beschluss                                                     Durch die Übertragung der Zuständigkeit an die Gesellschaf-
Zu Frage 1)                                                   terversammlung ist vor allem auch gewährleistet, dass der
Die Gemeinde stimmt der Gesamtzahl von maximal 3 Wohn-        Gemeinderat dem Bürgermeister die Stimmrechtsausübung
einheiten zu, sofern die erforderlichen 5 Pkw-Stellplätze,    der Gesellschafterversammlung entsprechend durch Weisung
davon höchstens ein gefangener Stellplatz, nachgewiesen       erteilen muss. Somit ist auch der Gemeinderat eingebunden
werden.                                                       und informiert.
Zu Frage 2)                                                   Der Aufsichtsrat der GWP hat in seiner Sitzung vom
Der Vollunterkellerung des Gebäudes wird zugestimmt.          12.12.2019 den Wirtschaftsplan 2020 mit Finanzplan in der
Zu Frage 3)                                                   vorliegenden Form beschlossen.
Der Befreiung von der festgesetzten Baulinie wird nicht zu-   Verhandlungsverlauf
gestimmt.                                                     Der Vorsitzende verweist auf den Sachverhalt und lässt da-
Zu Frage 4)                                                   nach über den Beschlussantrag abstimmen.
Die zulässige Wandfläche der Grenzgarage ist allein von der
Baurechtsbehörde zu beurteilen. Einer Befreiung von den       beschluss
Abstandsflächen wird nicht zugestimmt.                        Herr Bürgermeister Trettner wird als Vertreter der Gemeinde
Zu Frage 6)                                                   Pleidelsheim beauftragt, in der Gesellschafterversammlung
Einer Gebäudetiefe von 16 m und einer Gebäudebreite von       der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) dem in
7,75 m wird zugestimmt, sofern die Abstandsflächen einge-     der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 und der Fi-
halten werden und die Grundflächenzahl (GRZ) nicht über-      nanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 der GWP zuzu-
schritten wird.                                               stimmen.
Zu Frage 7)
Einer Firsthöhe von max. 9 m wird zugestimmt.                 abstimmungsergebnis
Zu Frage 8)                                                   Für den Beschluss      14
Dachform und Dachneigung wird nicht zugestimmt, da in der     Gegen den Beschluss     0
Bauvoranfrage widersprüchliche Fragestellungen existieren.    Enthaltungen            0
Zu Frage 9)                                                   Befangen                0
Der Ausführung der Garage als Flachdachgarage wird zuge-      Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
stimmt, sofern diese zu 100 % extensiv begrünt wird.
Zu Frage 10)                                                  TOP 7 - Öffentliche sitzung
Der Unterschreitung der Abstandsflächen wird nicht zuge-      Eigenbetrieb Wasserversorgung
stimmt.                                                       Kreditaufnahme 2019
                                                              sachverhalt
abstimmungsergebnis                                           Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung besteht für das Jahr
Für den Beschluss    14                                       2019 eine Kreditermächtigung in Höhe von 900.000 €. Die-
Gegen den Beschluss    0                                      se Gesamtsumme ist im Wirtschaftsplan des Jahres 2019
Enthaltungen           0                                      veranschlagt. Darin enthalten ist allerdings auch ein Betrag
Befangen               0                                      in Höhe von 600.000 €, der im Rahmen einer Umschuldung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.                    hätte aufgenommen werden sollen. Mit dieser Kreditaufnah-
TOP 5.4. - Öffentliche sitzung                                me war vorgesehen, ein Inneres Darlehen an die Gemeinde
bauvoranfrage: Neubau eines Doppelhauses mit jeweils          Pleidelsheim zurückzuzahlen.
zwei Wohneinheiten                                            Aufgrund der Entwicklung im Jahr 2019 benötigt die Ge-
Flst. 4128, Elfenstraße                                       meinde diesen Betrag nicht zurück. Er wird weiter als In-
                                                              neres Darlehen aufrechterhalten. Der Eigenbetrieb Wasser-
Verhandlungsverlauf                                           versorgung benötigt deshalb keine Darlehensaufnahme bei
GR Reuther fragt, ob die Erker näher als 2,50 m an der        einem Kreditinstitut, um die Tilgung zu finanzieren.
Grenze stehen würden.                                         Allerdings ist eine Kreditaufnahme für die verbleibenden
Der Hauptamtsleiter Müller bejaht dies und ergänzt, dass
                                                              300.000 € aus der Kreditermächtigung notwendig, um die Fi-
eine Abstandsbaulast zu den Nachbarn nötig sein könnte.
                                                              nanzierung der Vorhaben im Jahr 2019 umsetzen zu können.
beschluss                                                     Dies soll wieder mit einem von der Gemeinde gewährten
Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage zu        Inneren Darlehen erfolgen. Die Entwicklung im Jahr 2019 bei
den Fragen 1 und 2 wird erteilt, sofern dies baurechtlich     der Gemeinde macht dies möglich.
12       Nummer 51/52      pleidelsheimer                       nachrichten                     Freitag 20. Dezember 2019

Verhandlungsverlauf                                           2. Vorbereitende bauleitplanung
Der Vorsitzende verweist auf den Sachverhalt und lässt da-    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im
nach über den Beschlussantrag abstimmen.                      Regionalplan des Verband Region Stuttgart als Siedlungsflä-
                                                              che ausgewiesen.
beschluss                                                     Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im
1. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung nimmt im Rahmen          Flächennutzungsplan als Gemischte Bauflächen (M) darge-
   seiner Kreditermächtigung des Wirtschaftsjahres 2019 ein   stellt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung). Der Bebau-
   Darlehen in Höhe von 300.000 €, ohne Festschreibung        ungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwi-
   der Laufzeit und einer Zinsfestschreibung auf 10 Jahre,    ckelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).
   zu einem Zinssatz von 2 % p. a. bei der Gemeinde Plei-
   delsheim (Inneres Darlehen) auf.                           3. Verfahren
2. Die Gemeinde Pleidelsheim gewährt dem Eigenbetrieb         Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Be-
   Wasserversorgung ein Inneres Darlehen in Höhe von          bauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die
   300.000 €, ohne Festschreibung der Laufzeit und einer      Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwick-
   Zinsfestschreibung auf 10 Jahre, zu einem Zinssatz von     lung - Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.
   2 % p. a.                                                  Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Ver-
                                                              fahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungs-
TOP 8 - Öffentliche sitzung                                   plan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nach-
Eigenbetrieb abwasserbeseitigung                              verdichtung und weiterer Maßnahmen der Innenentwicklung
Kreditaufnahme 2019                                           dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche
sachverhalt                                                   festgesetzt werden.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung besteht für das      Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Jahr 2019 einen Kreditermächtigung von 415.000 €.             Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.
Die Entwicklung des Jahres 2019 beim Eigenbetrieb Ab-         1 BauGB kann verzichtet werden, da ein Bebauungsplan
wasserbeseitigung macht zur Finanzierung der umgesetzten      für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachver-
Maßnahmen eine Kreditaufnahme in voller Höhe der Kredi-       dichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung
termächtigung notwendig.                                      (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a BauGB
                                                              im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Im
Dies soll wieder mit einem von der Gemeinde gewährten         beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des verein-
Inneren Darlehen erfolgen. Die Entwicklung im Jahr 2019 bei   fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1
der Gemeinde macht dies möglich.                              BauGB entsprechend.
                                                              Daher wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprü-
Verhandlungsverlauf                                           fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
Der Vorsitzende verweist auf den Sachverhalt und lässt da-    § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezoge-
nach über den Beschlussantrag abstimmen.                      ner Informationen verfügbar sind, nach § 3 Abs. 2 Satz 2
beschluss                                                     BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
3. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nimmt im Rahmen       § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
   seiner Kreditermächtigung des Wirtschaftsjahres 2019 ein   Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden
   Darlehen in Höhe von 415.000 €, ohne Festschreibung        und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen
   der Laufzeit und einer Zinsfestschreibung auf 10 Jahre,    der herkömmlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Ge-
   zu einem Zinssatz von 2 % p. a. bei der Gemeinde Plei-     legenheit zur Stellungnahme gegeben. Die nach § 4a Abs.
   delsheim (Inneres Darlehen) auf.                           4 geforderte Einstellung in das Internet erfolgt nur auf der
4. Die Gemeinde Pleidelsheim gewährt dem Eigenbetrieb         Homepage der Gemeinde Pleidelsheim, da in Baden-Württem-
   Abwasserbeseitigung ein Inneres Darlehen in Höhe von       berg noch kein zentrales Internetportal des Landes existiert.
   415.000 €, ohne Festschreibung der Laufzeit und einer      Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in
   Zinsfestschreibung auf zehn Jahre, zu einem Zinssatz von   öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2019 unter
                                                              Tagesordnungspunkt 2 (Drucksache 92/2019) gefasst.
   2 % p. a.                                                  Der Aufstellungsbeschluss wird, zusammen mit der Ausle-
                                                              gung, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Pleidelsheim („Plei-
abstimmungsergebnis                                           delsheimer Nachrichten“) ortsüblich öffentlich bekannt ge-
Für den         Gegen den              Enthaltungen 0         macht werden.
Beschluss 14    Beschluss 0
Befangen 0                                                    Verhandlungsverlauf
                                                              GR Günther ist befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.                    Der Vorsitzende verweist auf den Sachvortrag und lässt da-
TOP 9 - Öffentliche sitzung                                   nach über den Beschlussantrag abstimmen.
bebauungsplan "Riedbachstraße - Ärztehaus"                    beschluss
- beschluss über die Durchführung im beschleunigten           1. Der Bebauungsplan „Riedbachstraße - Ärztehaus“ wird
  Verfahren nach § 13a bauGb                                     im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufge-
- billigung der Entwurfsfassung                                  stellt.
- beschluss über die beteiligung der                          2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Riedbachstraße - Ärz-
  Öffentlichkeit gem. § 3 abs. 1 bauGb                           tehaus“ in der Fassung vom 2.12.2019 wird gebilligt und
- beschluss über die beteiligung der Träger öffentlicher         nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die
  belange gem. § 4 abs. 1 bauGb                                  Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).
                                                              3. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan auf-
sachverhalt                                                      gestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 2.12.2019
                                                                 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
1. anlass, Ziele und Zwecke der Planung                          ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a
Die ehemals privaten Grundstücke sollen aufgrund der ho-         Abs. 4 BauGB).
hen Nachfrage nach Wohnungen einer Bebauung zugeführt         4. Die Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2
werden. Des Weiteren sind zur Sicherung der ärztlichen           BauGB beteiligt.
Versorgung in der Gemeinde auf der Fläche entsprechende       abstimmungsergebnis
Arztpraxen geplant.                                           Für den           Gegen den              Enthaltungen 0
Der Bebauungsplan muss geändert werden, da der seitheri-      Beschluss 13      Beschluss 0
ge Bebauungsplan auf der Fläche eine innerörtliche Grünflä-
                                                              Befangen 1
che vorsieht. Es wird stattdessen ein Urbanes Gebiet (MU)
ausgewiesen.                                                  Herr Timo Günther
Einbezogen wurden die Flurstücke 163, 166, 167 und 168.       Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Freitag 20. Dezember 2019       pleidelsheimer                        nachrichten                  Nummer 51/52          13
TOP 10 - Öffentliche sitzung                                     BM Trettner antwortet, dass dies ein längerer Prozess sei.
bebauungsplan "Gewerbegebiet XII"                                Man könne sich auch überlegen Synergien zwischen Betrie-
- aufstellungsbeschluss gem. § 2 abs. 1 bauGb                    ben einzugehen. Noch seien aber keine Gespräche in eine
                                                                 solche Richtung geführt worden.
sachverhalt                                                      GR Günther sagt, dass man die ortsansässigen Firmen un-
1. anlass, Ziele und Zwecke der Planung                          terstützen müsse. Man habe sowieso schon sehr hohe öko-
Drei bereits in der Gemeinde Pleidelsheim ansässige Firmen       logische Anforderungen.
möchten die Gewerbebetriebe am Standort Pleidelsheim er-         GR Breuer merkt an, dass wirtschaftlich momentan eine
weitern.                                                         gute Zeit sei. Die Fläche verschwinde nicht einfach. Nach-
Im Bereich der Zeppelinstraße soll daher eine punktuelle         folgende Generationen hätten dann ein fertiges Gebiet, das
Erweiterung des Gewerbegebietes durchgeführt werden.             genutzt werden könne.
2. Vorbereitende bauleitplanung                                  beschluss
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in          1. Für den im Abgrenzungsplan vom 28.11.2019 dargestell-
der Raumnutzungskarte des Regionalplans des Verband Re-             ten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebau-
gion Stuttgart als „Gebiet für Landwirtschaft“ ausgewiesen.         ungsplan „Gewerbegebiet XII“ aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im
Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“
dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan
wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs-
plans geändert.
3. Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 2 BauGB durch-
geführt.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange wird entsprechend §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
                                                                 abstimmungsergebnis
Verhandlungsverlauf
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt GR Günther              Für den            Gegen den           Enthaltungen 0
wieder an der Sitzung teil.                                      Beschluss 8        Beschluss 5
GR Reuther ist Befangen und nimmt im Zuschauerraum               Befangen 1
Platz.                                                           Herr Albrecht Reuther
BM Trettner stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass an-     Dem Beschluss wurde zugestimmt.
sässige Firmen expandieren wollen. Um die Betriebe in Plei-
delsheim zu behalten müsse man das Gebiet erweitern. Es          TOP 11 - Öffentliche sitzung
sollen zudem keine auswärtigen Firmen angelockt werden.          satzung zur aufhebung der satzung über die Erhebung von
Das Vorhaben soll lediglich den schon bestehenden Firmen         Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gut-
im Gewerbegebiet dienen.                                         achterausschuss
GR Breuer stimmt der Aussage des Vorsitzenden zu, man            (Gutachtergebührensatzung)
lebe gut von der Gewerbesteuer. Er sei deshalb mit dem           sachverhalt
Vorhaben einverstanden.                                          Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am
GR Keller schließt sich dem an, betont aber nochmals, dass       9.12.1999 die Satzung über die Erhebung von Gebühren
nur Pleidelsheimer Firmen zum Zuge kommen dürfen.                für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus-
GRin Staudenmaier äußert Bedenken zum Vorschlag. Sie             schuss beschlossen. Die Satzung trat mit ihrer ortsüblichen
sagt, dass nach einer Vergrößerung die Firmen aus ihren          Bekanntmachung in Kraft.
alten Gebäuden ausziehen werden. Die leerstehenden Ge-           Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
bäude werden verkauft und von externen Firmen erworben.          14.3.2019 der Gründung und dem Beitritt der Gemeinde
Später stellen diese dann wieder einen Antrag auf Erwei-         Pleidelsheim durch Vereinbarung einer Verbandssatzung des
terung. Man werde in einen endlosen Kreis kommen. Au-            Zweckverbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwar-
ßerdem könne man mit der Gewerbesteuer nicht dauerhaft           tal und Umgebung zugestimmt. Die zwischen den Städten
rechnen. Man müsse weitsichtiger für die nachfolgenden           Großbottwar, Marbach am Neckar, Steinheim an der Murr
Generationen handeln. In den letzten Jahren habe man eine        und den Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar,
Fläche von ca. 30 Fußballfedern zugebaut. Sie sagt, dass         Erdmannhausen, Murr, Oberstenfeld und Pleidelsheim verein-
unsere Region bereits zugebaut sei. Momentan sei das keine       barte Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbands Ge-
gesunde Entwicklung.                                             meinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung
BM Trettner stimmt GRin Staudenmaier zu, dass die Re-            wurde mit Erlass vom 16.9.2019 durch das Landratsamt
gion vor allem im Bereich Verkehr überlastet sei. Dies lie-      Ludwigsburg genehmigt. Die Genehmigung wurde durch das
ge allerdings an anderen Problempunkten. So werde zum            Landratsamt Ludwigsburg in der Ludwigsburger Kreiszeitung
Beispiel die achtspurige Autobahn (Standstreifen) nicht als      am 20.9.2019 bekanntgemacht. Die Zweckverbandssatzung
solche genutzt. Ihm sei die Ökologie ebenso wichtig. Man         ist am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung
müsse aber auch das Gesamte im Blick haben. So bieten            der Genehmigung und der Zwecksverbandssatzung in Kraft
die neuen Freiflächen im Gewerbegebiet viel Platz für Dach-      getreten.
begrünungen und Photovoltaikanlagen. Ebenso seien Fassa-         Die Verbandsversammlung tagte am 25.9.2019 und hat in
denbegrünungen denkbar. Die Nutzung soll eine Aufwertung         dieser Sitzung eine Satzung über die Erhebung von Ge-
der bisherigen Fläche darstellen.                                bühren für die Erstattung von Gutachten durch den Ge-
GR Rohr stimmt der Aussage von GRin Staudenmaier zu.             meinsamen Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung
So wie es jetzt laufe, könne es nicht weitergehen. Er sehe       beschlossen. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren
die Finanzierung einer Kommune durch die Gewerbesteuer           für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus-
                                                                 schuss der Gemeinde Pleidelsheim vom 9.12.1999 wird so-
als Fehler an. Von ihm sei keine Zustimmung zu erwarten.         mit gegenstandslos.
GRin Wildermuth schließt sich ihren Vorrednern an. Der Bo-
den sei endlich.                                                 Verhandlungsverlauf
GRin Staudenmaier wiederholt noch einmal, dass ihr das           Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt GR Reuther
Tempo der Entwicklung zu schnell sei.                            wieder an der Sitzung teil.
GR Günther fragt, ob sicher sei, dass die Firmen nach der        Der Vorsitzende verweist auf den Sachvortrag und lässt da-
Erweiterung aus den bisherigen Gebäuden ausziehen werden.        nach über den Beschlussantrag abstimmen.
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