Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pleidelsheim
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Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim Nummer 51/52 www.pleidelsheim.de Freitag, 20. Dezember 2019 Diese Ausgabe erscheint auch online Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung aber auch ganz persönlich wünsche ich Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und für das vor uns liegende Jahr 2020 persönliches Wohlergehen und Zufriedenheit. Ihr Ralf Trettner Bürgermeister
2 Nummer 51/52 pleidelsheimer nachrichten Freitag 20. Dezember 2019 Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter 15.00 Uhr So., 22.12.19 Waldweihnacht Waldfestplatz Rad und Kraftfahrverein bis 18.00 Uhr Di., 24.12.19 15.00 Uhr Familiengottesdienst Mauritiuskirche Evang. Kirche Gottesdienst mit Anspiel der Di., 24.12.19 17.00 Uhr Mauritiuskirche Evang. Kirche Jugend Di., 24.12.19 22.00 Uhr Gottesdienst mit Kirchenchor Mauritiuskirche Evang. Kirche Gottesdienst 1. Mi., 25.12.19 10.00 Uhr Mauritiuskirche Evang. Kirche Weihnachtsfeiertag Gottesdienst 2. Do., 26.12.19 10.00 Uhr Mauritiuskirche Evang. Kirche Weihnachtsfeiertag Märchenwanderung mit Treffpunkt Platz vor Fr., 27.10.19 15.00 Uhr Kulturring / S. Keller Stefanie Keller Schützenhaus So., 29.12.19 18.00 Uhr Gospelgottesdienst Mauritiuskirche Evang. Kirche Treffpunkt: Di., 31.12.19 10.00 Uhr Silvesterholzverkauf Gemeinde Schützenhaus Gottesdienst zum Di., 31.12.19 18.00 Uhr Mauritiuskirche Evang. Kirche Jahresabend 12.00 Uhr bis Fr. 03.01.20 Brückenessen Kath. Gemeindehaus St. Petrus und Paulus 13.00 Uhr Epiphanias, Evang. Mo. 06.01.20 9.30 Uhr Evang. Kirchengemeinde Frühstücksgottesdienst Gemeindehaus Mo. 06.01.20 11.00 Uhr DreiKönigsFliegen Fluggelände Flugsportvereinigung Di. 07.01.20 19.30 Uhr Kirchengemeinderatssitzung Turmstüble Evang. Kirchengemeinde Fr., 10.01.20 20.00 Uhr Monatstreffen Hirschkeller Offene Grüne Liste Veranstalter Veranstaltungsort Fr., 20.12.2019 - - Sa., 21.12.2019 Evang.-meth. Kirche Friedrichstraße 3 So., 22.12.2019 WIR und Flur und Verkehr Hauptstraße 75, Hof Wildermuth Mo., 23.12.2019 Familie Greschner Großbottwarer Weg 1 Di., 24.12.2019 - -
Freitag 20. Dezember 2019 pleidelsheimer nachrichten Nummer 51/52 3 Kein Amtsblatt in KW 52/2019 Öffnungszeiten der Gemeindever- und KW 1/2020 waltung zwischen den Feiertagen Liebe Bürger/-innen, In den Weihnachtsferien erscheint in der KW die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür. 52/2019 am Freitag, 27. Dezember 2019, und Die Gemeindeverwaltung bleibt am Dienstag, 24., am Frei- in KW 1/2020 am Freitag, 3. Januar 2020, kein tag, 27., und am Dienstag, 31. Dezember, geschlossen. Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim. Das Rathaus hat am Montag, 30. Dezember, am Don- nerstag, 2. Januar, und am Freitag, 3. Januar, zu den Die erste Ausgabe im Jahr 2020 erscheint am üblichen Sprechzeiten für Sie geöffnet. Freitag, 10. Januar 2020. Bitte haben Sie Verständnis, dass es an diesen Tagen unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann oder Wir bitten um Beachtung. der gewünschte Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht, da an diesen Tagen nur ein Teil des Rathau- steams im Einsatz ist. Foto: Thinkstock/iStock/AlexRaths Waldweihnacht Pleidelsheim am Sonntag, 22.12.2019 Geschenke können ab 14.30 uhr am RKV-Bus abgegeben werden. 14.30 uhr Bewirtung mit Roter Wurst und Fleischkäsweck vom Grill Dazu schenken wir Glühwein, Kinderpunsch und kalte Getränke aus. Um 15.30 uhr kommt der Nikolaus mit seinen Engeln. Wir freuen uns auf Euch! Wir wünschen allen Pleidelsheimern ein schönes Weihnachtsfest ohne Stress und Hektik. Einen guten Rutsch ins Jahr 2020! Euer Rad- und Kraftfahrerverein Pleidelsheim e.V Pleidelsheimer Silvester Holzverkauf 2019 Der diesjährige silvesterholzverkauf Impressum findet - wie gewohnt - am Dienstag, 31.12.2019, im Pleidelsheimer Wäldle statt. PLEIDELSHEIMER NACHRICHTEN Folgendes Holz wird voraussichtlich zur Verstei- Herausgeber: Gemeinde Pleidelsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der stadt GmbH & gerung kommen: Co. KG, merklinger str. 20, 71263 Weil der stadt - ca. 200 fm Brennholz lang (Buche, Eiche, Esche) Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen - ca. 5 Flächenlose und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter im Amt, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, Tel. 07144 264-0. Wie immer treffen wir uns am Schützenhaus um Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen- 10.00 Uhr. teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Wie jedes Jahr - so auch in diesem Jahr - sorgt bezugspreis: Der Abonnementpreis bei Trägerzustellung beträgt unsere Freiwillige Feuerwehr Pleidelsheim vor, € 17,05 (halbjährlich). während und nach dem Holzverkauf für das leib- anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH liche Wohl. & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, wds@nussbaum-medien.de und Gemeindeverwaltung Pleidelsheim. Auf Ihr zahlreiches Erscheinen und frohe Kauflaune Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrich- freuen wir uns schon heute sehr. tenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef- Ihr Bürgermeisteramt Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
4 Nummer 51/52 pleidelsheimer nachrichten Freitag 20. Dezember 2019 Christbaum- GOTTESDIENSTE Aktion Wir sammeln ihre alten 24.12. 15.00 UHR FAMILIEN- MITMACH-GOTTESDIENST Christbäume am Samstag ALLE KINDER SIND EINGELADEN ALS ENGEL, SCHAAF ODER HIRTE VERKLEIDET ZU KOMMEN den 11.01.2020, ab 9:00 gegen eine Spende ein! 17.00 UHR GOTTESDIENST MIT DER EV. JUGEND ANSCHL. BESUCH UND SINGEN IN DEN SENIORENHEIMEN Der Erlös wird zu gleichen 22.00 UHR CHRISTNACHT MIT DEM EV. Teilen der KIRCHENCHOR Kindertagesstätte„Cantinh o do Céu“ in Brasilien und 25.12. 10.00 UHR GOTTESDIENST MIT ABENDMAHL UND DEN BLECHBLÄSERN DER MUSIKSCHULE unserer Jugendarbeit zu Gute kommen. Daher 26.12. 10.00 UHR GOTTESDIENST MIT DEM GOSPELCHOR freuen wir uns über eine Spende. 29.12. 18.00 UHR GOSPELGOTTESDIENST Bitte befestigen Sie kein Geld am Baum! Verwenden 31.12. 18.00 UHR GOTTESDIENST AM ALTJAHRESABEND Sie unseren abgedruckten MIT ABENDMAHL Anhänger oder den Bon von der Postagentur. 05.01. 10.00 UHR GOTTESDIENST MUNDELSHEIM Info am Samstag: 015753581105 06.01. 10.00 UHR FRÜHSTÜCKSGOTTESDIENST Bankverbindung: IM GEMEINDEHAUS VR Bank Neckar Enz (IBAN) DE65 6049 1430 0024 1210 02 Unsere Kirche ist offen für Sie vom 24 .- 31.12. / 16.-18.00 Uhr Ihre evang. Jugend Pleidelsheim EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PLEIDELSHEIM Rauhnacht – Wanderung Pleid‘heim Samstag, 11. Januar 2020 19.30 Uhr Festhalle Pleidelsheim Mit Märchen-Hexe Stefanie Keller Fr. 27. Dez. 2019, 15:00 Uhr Bereits ab 18.45 Uhr ist die Ortsbücherei Schützenhaus Pleidelsheim für einen Neujahrsumtrunk geöffnet Erwachsene 10 €, Kinder 6 €, kein VVK, Kulturring Pleidelsheim Tel.0176-1897-2450
Freitag 20. Dezember 2019 pleidelsheimer nachrichten Nummer 51/52 5 Dieses Verbot betrifft insbesondere den alten Ortskern, Bereich Pfarrstraße, Römerstraße, Kirchplatz, Kirchstraße, amtliche Deutscher Hof, Schillerplatz, Hafengasse, Altes Rathaus mit bekanntmachungen Hauptstraße und Bereich Torgasse, Lydia-Tochtermann-Weg. Einbezogen ist auch der Bereich Wiegehalle. Des Weiteren ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen (Mauritiuskirche und St.-Pe- trus-und-Paulus-Kirche) sowie im Bereich von senioren- und altenheimen (Johanniterhaus, Zacherhaus, Haus am Bach- garten) verboten. Bitte vermeiden Sie auch das Abschießen von Raketen in Richtung des Wiesentals. Das Wiesental ist ein Naturschutz- gebiet, in dem viele Wildtiere leben, die in der Silvesternacht ohnehin aufgeschreckt werden. Die Raketen absichtlich in die- Die Gemeinde Pleidelsheim (6.300 Einwohner) sucht für se Richtung abzufeuern, so dass die Raketenstäbe in dieser die Integration eines Kindes schnellstmöglich eine Richtung zu Boden fallen, scheucht die Tiere zusätzlich auf. Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren Fachkraft der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerks- (Ausbildung zum Kinderpfleger/Erzieher, m/w/d) körpern/Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Klas- se II) verboten ist. für folgende Aufgabengebiete: Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Pädagogische und begleitende Hilfemit einem Beschäfti- ist nach § 22 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung im Jahr gungsumfang von geringfügig bis max. 50 % 2019 nur vom 28.12. bis zum 31.12. erlaubt (ausgenommen Wir erwarten eine abgeschlossene Ausbildung. Die Be- Verkauf an Verbraucher mit entsprechender Erlaubnis oder schäftigung ist befristet und orientiert sich an den ein- Befähigungsschein). Kleinstfeuerwerk der Klasse I („Knallerb- zelnen Maßnahmen. Die Beschäftigung eignet sich auch sen“ etc.) darf dagegen das ganze Jahr über verkauft werden. für Fachkräfte, die sich im Erziehungsurlaub befinden, als Wer erstmals pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und Tätigkeit während der Elternzeit. II verkaufen will, muss dies gemäß § 14 Sprengstoffgesetz Einstellung und Vergütung erfolgen auf Grundlage des mindestens zwei Wochen vor dem Beginn des Verkaufs Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-S). dem Landratsamt Ludwigsburg schriftlich anzeigen. Dies gilt Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Beck unter Tel. auch für erstmals betriebene Zweigstellen. Ebenso müssen 07144 264-50 oder E-Mail: k.beck@rathaus-pleidelsheim. Änderungen in der Leitung des Betriebes und Wechsel der de gerne zur Verfügung. verantwortlichen Personen angezeigt werden. In der Anzeige müssen die mit der Leitung des Betriebes, Haben Sie Interesse? der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragten Perso- Dann bewerben Sie sich bitte mit aussagekräftigen Unter- nen angegeben werden. Eine Anzeige genügt für die gesam- lagen bis spätestens 10.1.2020 bei der Gemeindeverwal- te Dauer des Betriebs, muss also nicht jährlich wiederholt tung, Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim, per Mail werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der an bewerbung@rathaus-pleidelsheim.de. Betriebsstätte sowie die Beendigung des Betriebes unver- Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fach- züglich mitzuteilen. licher Leistung. Bei gleicher Eignung werden schwer- behinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX vorranging berücksichtigt. Im Rahmen des Bundesgleich- stellungsgesetzes ist die Gemeinde Pleidelsheim bestrebt, den Anteil der Männer zu erhöhen, und fordert deshalb Männer besonders zu Bewerbungen in diesem Bereich auf. Mehr über die Gemeinde Pleidelsheim finden Sie auf www.pleidelsheim.de. Bitte schicken Sie nur Kopien zu, da wir Ihre Bewer- bungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichten. Ihre Daten werden zum Zweck der Stellenbe- setzung bei uns gespeichert und ein Jahr nach Abschluss der Stellenbesetzung vollständig gelöscht bzw. vernichtet. Verkauf und Abbrennen von pyrotechni- schen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerks- körper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoff- Um Beachtung wird gebeten. verordnung nur am 31.12. und am 1.1. eines jeden Jahres Bürgermeisteramt Pleidelsheim gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber ent- sprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwider- handlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Achtung Familienpass-Inhaber! Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silves- Wer weiterhin die finanziellen Unterstützungen der Ge- tertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/ meinde (z.B. Mittagstisch, Ferienprogramm, Jugendmusik- Knallkörper zu zünden. schule usw.) nutzen möchte, sollte es nicht versäumen, Die Reste der Feuerwerkskörper sind spätestens am nächs- den Familienpass für 2020 verlängern zu lassen. ten Tag wegzuräumen bzw. einzusammeln. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Gabriele Rie- Aufgrund der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es kemann, Zi. 16, Marbacher Str. 5, gerne auch telefonisch verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern unter 264-22 zur Verfügung. Feuerwerkskörper zu zünden, da hier eine erhöhte Brand- gefahr vorliegt. Ihr Bürgermeisteramt
6 Nummer 51/52 pleidelsheimer nachrichten Freitag 20. Dezember 2019 Hierfür bitten wir um Vorlage von prüffähigen Unterlagen. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Erfassungsblattes benötigen, können Sie sich gerne an Frau Riekemann (Kämmerei) wenden. Sie erreichen sie tele- fonisch unter der Nummer 07144 264-22 oder per E-Mail: g.riekemann@rathaus-pleidelsheim.de. Bei der Gemeinde Pleidelsheim (6.300 Einwohner) ist baldmöglichst eine Neuaufstellung des Bebauungsplans der Stelle im Bürgerbüro Innenentwicklung "Riedbachstraße – in Vollzeit unbefristet zu besetzen. Ärztehaus" Zum Aufgabengebiet gehören schwerpunktmäßig: im beschleunigten Verfahren - Einwohnermelde- und Gewerbeamt nach § 13a abs. 3 satz 1 bauGb - Pass- und Ausweiswesen Öffentliche auslegung des bebauungsplanentwurfes - Entgegennahme, Unterstützung und Weiterleitung von nach § 3 abs. 2 bauGb Anträgen in den Bereichen Soziales und im Auslän- Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am derwesen 17.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Be- - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bauungsplan „Riedbachstraße – Ärztehaus“ zusammen mit - Mitarbeit bei Wahlen den örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung Sie arbeiten teamorientiert, engagiert und bürgernah, sind (LBO) aufzustellen. belastbar auch bei hohem Arbeitsaufkommen. Außerdem Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am haben Sie eine Ausbildung zur/-m Verwaltungsfachan- 12.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebau- gestellten und sichere EDV-Kenntnisse. Kenntnisse der ungsplan „Beihinger Straße“ zusammen mit den örtlichen Programme KM-Ewo, RegiSafe, owi21 und migewa sind Bauvorschriften gem. § 74 LBO im beschleunigten Verfahren wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den Wir bieten Ihnen einen interessanten und vielseitigen Ar- Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 beitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung nach TVöD. BauGB öffentlich auszulegen. Ihre Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: gerne Frau Kristin Beck (Leitung Personalamt), Tel. 07144 im Norden durch die Südgrenze des Flurstücks 170 264-50, E-Mail: k.beck@rathaus-pleidelsheim.de. (Gartenstraße), Für Fragen zum Tätigkeitsfeld wenden Sie sich bitte an im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks 162 Herrn Andreas Müller (Leitung Hauptamt), Tel. 07144 264- (Friedrichstraße 25), 21, E-Mail: a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de. im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 165 Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte mit (Riedbachstraße), aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 10.1.2020 bei im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 169 der Gemeindeverwaltung, Marbacher Straße 5, 74385 Plei- (Mundelsheimer Straße). delsheim, per Mail an bewerbung@rathaus-pleidelsheim.de. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fach- ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: licher Leistung. Bei gleicher Eignung werden schwer- behinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX vorranging berücksichtigt. Im Rahmen des Bundesgleich- stellungsgesetzes ist die Gemeinde Pleidelsheim bestrebt, den Anteil der Männer zu erhöhen, und fordert deshalb Männer besonders zu Bewerbungen in diesem Bereich auf. Mehr über die Gemeinde Pleidelsheim finden Sie auf www.pleidelsheim.de. Bitte schicken Sie nur Kopien zu, da wir Ihre Bewer- bungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichten. Ihre Daten werden zum Zweck der Stellenbe- setzung bei uns gespeichert und ein Jahr nach Abschluss der Stellenbesetzung vollständig gelöscht bzw. vernichtet. Wasser- und Abwassergebühren Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fas- sung vom 2.12.2019. 4. abschlagszahlung 2019 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die ehemals Zum 31.12.2019 wird die 4. Abschlagszahlung der Wasser- privaten Grundstücke aufgrund der hohen Nachfrage nach und Abwassergebühren 2019 fällig. Die Gebührenbescheide Wohnungen einer Bebauung zugeführt werden. Des Weiteren wurden Ihnen bereits im Februar 2019 zugestellt. Wir bitten sind zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Gemein- alle Barzahler, sich diesen Termin vorzumerken. de auf der Fläche entsprechende Arztpraxen geplant. Bei allen Abbuchern werden die Beträge entsprechend ein- Der Bebauungsplan muss geändert werden, da der seitheri- gezogen. Die Abbuchung erfolgt am 7.1.2020. ge Bebauungsplan auf der Fläche eine innerörtliche Grünflä- Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau che vorsieht. Es wird stattdessen ein Urbanes Gebiet (MU) Riekemann, Tel. 264-22. ausgewiesen. Ihr Bürgermeisteramt Um die medizinische Versorgung der Gemeinde Pleidelsheim zu erhalten und zu stärken sowie die Entwicklungsmöglich- Anzeigepflicht der Änderung von Größe und keiten der Gemeinde in Bezug auf infrastrukturelle Einrich- tungen zu sichern, beabsichtigt die Gemeinde, in zentraler Versiegelungsgrad des Grundstücks Lage nördlich der Riedbachstraße ein Ärztehaus mit Apo- Gemäß § 46 abs. 5 der satzung über die öffentliche abwas- theke und Wohnungen im Dachgeschoss zu errichten so- serbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim sind Änderun- wie angrenzende Flächen als Fläche für den Gemeinbedarf gen der versiegelten Fläche (Größe oder Versiegelungsgrad) auszuweisen. oder Änderungen von Entlastungssonderbauwerken inner- Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in innerörtli- halb eines monats der Gemeinde Pleidelsheim anzuzeigen. cher Lage ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Ried-
Freitag 20. Dezember 2019 pleidelsheimer nachrichten Nummer 51/52 7 bachstraße – Ärztehaus“ notwendig. Es sollen somit die planungsrechtlichen Grundlagen für das Bebauungs- und Nutzungskonzept mit modernen und barrierefreien Praxisräu- men geschaffen werden. Die Fläche für den Gemeinbedarf dient zu einer längerfris- tigen Sicherstellung und Schaffung neuer Entwicklungsmög- lichkeit an dem Bedarf orientierten öffentlichen Einrichtungen in zentraler Ortslage. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlich- keit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme ge- geben. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie Artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung und Schall- technischer Untersuchung vom 30.12.2019 bis einschließlich 30.1.2020 beim bürgermeisteramt Pleidelsheim, marbacher straße 5, Zimmer 9, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die aus- zulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim unter www.pleidels- heim.de eingestellt. Pleidelsheim, 20.12.2019 Ralf Trettner Bürgermeister Die AVL informiert Verzögerungen bei der müllabfuhr Leider kann es in den kommenden Tagen zu Verzögerun- gen bei der Müllabfuhr im Landkreis Ludwigsburg kom- men. Grund dafür sind durch Fremdeinwirkung beschädigte Müllfahrzeuge. Die AVL bittet alle Bürgerinnen und Bürger, deren Tonnen am Leerungstag nicht geleert wurden, diese am Straßenrand stehen zu lassen. Die Müllfahrzeuge werden aus der arbeit umgehend repariert. Allerdings kann sich - aufgrund der ho- des gemeinderats hen Anzahl der beschädigten Fahrzeuge - die Leerung der Tonnen im schlimmsten Fall um einige wenige Tage verzö- gern. Die AVL bittet um Verständnis für die Verzögerungen. Termine der aVL im Januar 2020 Auszug aus dem Protokoll der 3.1.2020 Biogut Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019 7.1.2020 Restmüll 1.100 l TOP 1 - Öffentliche sitzung 10.1.2020 Restmüll Einwohneranfragen 13.1.2020 Restmüll 1.100 l 16.1.2020 Biogut, Flach, Flach 1.100 l sachverhalt 17.1.2020 Rund Verhandlungsverlauf 18.1.2020 Restmüll 1.100 l Es gab keine zu behandelnden Einwohneranfragen. 22.1.2020 Restmüll beschluss 24.1.2020 Restmüll 1.100 l TOP 2 - Öffentliche sitzung 28.1.2020 Biogut Digitalpakt schule 30.1.2020 Restmüll 1.100 l umsetzung an der Friedensschule Pleidelsheim -
8 Nummer 51/52 pleidelsheimer nachrichten Freitag 20. Dezember 2019 Dienstag, 31.12.2019 Notfalldienste Stifts-Apotheke, 71720 Oberstenfeld, Grossbottwarer Str. 45 Tel. 07062 8577 Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V.: mittwoch, 1.1.2020 Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen Schiller-Apotheke, 71672 Marbach, Güntterstr. 14 Zentraler ärztlicher Notdienst Tel. 07144 85010 Öffnungszeiten: Donnerstag, 2.1.2020 Mo - Do 18.00 Uhr - 07.00 Uhr Rosen-Apotheke, 74385 Pleidelsheim, Riedbachstr. 9 Fr - Mo 16.00 Uhr - 07.00 Uhr durchgehend Tel. 07144 21060 Feiertage durchgehend Telefonische anmeldung erbeten unter: 116 117 Freitag, 3.1.2020 Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen. Brunnen-Apotheke, 71729 Erdmannhausen, Kirchstr. 3 Tel. 07144 38408 Kinderärzte Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfall- samstag, 4.1.2020 praxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigs- Apotheke Murr, 71711 Murr, Mühlgasse 2 burg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Tel. 07144 8889836 Montag - Freitag, 18.00 Uhr, bis am nächsten Morgen um sonntag, 5.1.2020 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags Lemberg-Apotheke, 71563 Affalterbach, Marbacher Str. 8 von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Tel. 07144 36499 Eine telefonische anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis montag, 6.1.2020 ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ge- Stadt-Apotheke, 71711 Steinheim, Friedrichstr. 2 schlossen. Tel. 07144 81230 Dienstag, 7.1.2020 Zahnärzte Apotheke Palm, 71672 Marbach, Marktstr. 22 zu erfragen über Telefon 0711 7877733 Tel. 07144 5360 Tierärzte mittwoch, 8.1.2020 Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des Römer-Apotheke, 71726 Benningen, Studionstr. 7 Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen. Tel. 07144 14693 Donnerstag, 9.1.2020 Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Apotheke Murr, 71711 Murr, Mühlgasse 2 Marbach und Umgebung Tel. 07144 8889836 Freitag, 20.12.2019 Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr. Lemberg-Apotheke, 71563 Affalterbach, Marbacher Str. 8 Tel. 07144 36499 Wasserversorgung Notdienst samstag, 21.12.2019 abends und am Wochenende 0151 26449324 Stadt-Apotheke, 71711 Steinheim, Friedrichstr. 2 Tel. 07144 81230 sonntag, 22.12.2019 Apotheke Palm, 71672 Marbach, Marktstr. 22 Sozialstation Pleidelsheim Tel. 07144 5360 Träger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: montag, 23.12.2019 sozialstation - Telefon 07144 264-59 Römer-Apotheke, 71726 Benningen, Studionstr. 7 (im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7) Tel. 07144 14693 Dienstag, 24.12.2019 sprechzeiten im büro der sozialstation Apotheke Kirchberg, 71737 Kirchberg, Kirchplatz 1 Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr. Tel. 07144 36726 Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbe- reitschaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur mittwoch, 25.12.2019 Verfügung. Neckar-Apotheke, 74379 Ingersheim, Tiefengasse 19 Tel. 07142 20280 mittwochstreff Demenzgruppe - 07144 264-59 Hospizgruppe Pleidelsheim - 07144 264-59 Donnerstag, 26.12.2019 Gerne geben wir Ihnen weitere auskünfte. Apotheke am Bahnhof, 71672 Marbach, Rielingshäuser Str. 1 Tel. 07144 4073 Freitag, 27.12.2019 Palm´sche Apotheke, 71691 Freiberg, Marktplatz 10 Tel. 07141 707677 samstag, 28.12.2019 Stadt-Apotheke, 71723 Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1 Tel. 07148 922273 Achten Sie auf eine gute sonntag, 29.12.2019 Sophien-Apotheke, 71691 Freiberg, Stuttgarter Str. 42 Sichtbarkeit Ihrer Hausnummer Tel. 07141 271210 montag, 30.12.2019 Apotheke im Center, 71711 Steinheim, Steinbeisstr. 15 Tel. 07144 80040 bei Tag & Nacht
Freitag 20. Dezember 2019 pleidelsheimer nachrichten Nummer 51/52 9 sachverhalt GR Hämmel meint, dass der Bildungsplan grundsätzlich ein Verhandlungsverlauf gutes, aber auch höheres Ziel sei. Allerdings gebe es schon BM Trettner begrüßt Frau Claudia Werner, Direktorin der jetzt in der analogen Zeit Leistungsdifferenzen. Manche kön- Friedensschule, und erteilt ihr das Wort. nen sich die technischen Geräte zuhause nicht leisten. Er Frau Werner berichtet, dass die Friedensschule bereits seit befürchtet durch die Modernisierung eine Verschlimmerung anderthalb Jahren an einem Medienentwicklungsplan arbeite. des Problems. Der Bildungsplan von 2016 schreibe einen fächerintegrativen Frau Werner erwidert, dass genau dieses Problem abgefan- Unterricht bereits ab Klasse 1 vor. Aus ihrer Sicht könne gen werden soll. Sie stimmt GR Hämmel zu, dass es sich man die Entwicklung nicht aufhalten. Gerade deshalb sei es nicht jeder leisten könne oder möchte, erklärt aber, dass wichtig, den Kindern einen sinnvollen und reflektierten Um- genau diese Kinder dann in der Schule den Umgang lernen gang mit den Medien nahezubringen. Die Schüler sollen so werden. Wenn man jetzt nichts unternehme, sei das Defizit gestärkt werden, dass sie selbstbewusst, selbstständig und später viel größer. Dann werde sich aber keiner mehr um kritisch mit Medien umzugehen wissen. An diesem Leitfaden den richtigen Umgang kümmern, sondern setze die Fähig- müsse man sich orientieren. Selbstverständlich müsse man keiten voraus. Man müsse jetzt anfangen, Grundlagen zu eine reflektierte Auswahl der Medienvielfalt treffen, nicht je- legen. des Gerät sei eine sinnvolle Anschaffung. GR Keller fragt, wie es sich mit den Folgekosten verhalte. Sicheren Umgang mit diesen Medien werden sie beispiels- Es sei schließlich nicht davon auszugehen, dass das Projekt weise durch das Recherchieren auf Kindersuchmaschinen mit den vorher genannten 150.000 € beendet sei. lernen. Frau Werner merkt an, dass auch ein intermedialer BM Trettner antwortet, dass die laufenden Kosten von der Austausch der Schüler über ein Schülernetz sinnvoll sei. Die Kommune als Schulträger getragen werden müssen. Klar Kinder können sich untereinander jederzeit austauschen und sei auch, dass Tablets und andere Geräte nicht ewig halten lernen, bei der Nutzung damit umzugehen. werden. Reiner Frontalunterricht habe heutzutage bei den meisten Frau Werner ergänzt, dass regelmäßige Updates von Lan- Schülern keinen wirklichen Erfolg mehr. Wenn man allerdings desseite durchgeführt werden. Diese seien für Schulen in- den Unterricht mit Medien und technischen Geräten gestalte, begriffen. bekomme man viel mehr Aufmerksamkeit der Schüler. Durch beschluss neue Herausforderungen seien die Kinder interessierter, Neu- TOP 3 - Öffentliche sitzung es zu lernen und mitzuarbeiten. Vorstellung der "WohnenPlus-Residenz" Ingersheim Außerdem bieten Medien in der Schule bessere Möglichkei- ten zum individuellen Fördern und Fordern der Schüler. Auf sachverhalt einzelne Bedürfnisse könne dann viel besser eingegangen Verhandlungsverlauf werden. Da die momentan vorhandene Technik jedoch nicht BM Trettner stellt fest, dass die Referentin nicht anwesend mehr dem aktuellen Stand entspreche, sei es schwierig, sei. Der Tagesordnungspunkt werde auf eine andere Sitzung damit zu arbeiten. vertagt. Außerdem werden immer mehr Schulbuchverlage digital Ma- terialen bereitstellen. Diese könnten zum Beispiel über Tab- beschluss lets oder Whiteboards im Unterricht abgerufen werden. TOP 4 - Öffentliche sitzung Das Lehrerkollegium habe bereits an Fortbildungen des barrierefreie bushaltestellen, Vorstellung der Planungen Kreismedienzentrums (KMZ) teilgenommen. Für die Zukunft und ausschreibungsbeschluss seien weitere Schulungen sinnvoll, da der Umgang mit Me- sachverhalt dien nicht nur für Schüler gelehrt werden soll, sondern eben Die Zielsetzung der Barrierefreiheit im Busverkehr ist im auch die Lehrer betreffe. Das Kollegium müsse geschult und PBefG § 3 Abs. 3 Satz 3 gelegt: „Der Nahverkehrsplan mit technischen Geräten ausgestattet werden. hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch ein- Am Ende ihres Vortrags merkt Frau Werner an, dass von geschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, der Bundesrepublik Deutschland ein großer Zuschuss bereit- für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis gestellt werde. Dennoch reiche das Geld für die geplanten zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu Umstellungen nicht aus. Ein Kostenplan sei allerdings schon erreichen.“ erstellt. Bezogen auf den Landkreis Ludwigsburg ist allen Beteiligten Kämmerer Herr Linge erklärt, dass der „Digitalpakt Schule“ klar, dass diese Zielsetzung sehr ambitioniert ist. Es wurden insgesamt 5 Milliarden Euro umfasse. Die Verteilung der deshalb Kriterien für eine Priorisierung aufgestellt. Diese er- Zuschüsse geschehe Schulen-scharf. Man gehe allerdings gab für Pleidelsheim, dass die Haltestellen an der Wiegehalle davon aus, dass sich die Kommune mit 20 % Eigenmitteln vorrangig ausgebaut werden sollten. beteiligen müsse. Ist eine Haltestelle zum 1.1.2022 nicht barrierefrei umgebaut Man habe bereits ein Angebot über 150.000 € für Server, und gibt es auch keine Planungen für den Ausbau, ist eine Infrastruktur, Lehrer und technische Geräte vorliegen. Eine konkrete Benennung und Begründung für den fehlenden Umsetzung solle bis 2024 erfolgen. Ausbau erforderlich. GR Breuer sagt, dass er das Programm gut finde. Er fragt, Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Monaten zusam- ob alle Grundschulen im Landkreis Ludwigsburg einen ein- men mit dem Büro Rauschmeier, Bietigheim-Bissingen, alle heitlichen Lehrplan haben und ob dieser an die weiterführen- Haltepunkte der Gemeinde untersucht, den Bestand erfasst, den Schulen angepasst sei. Man wolle verhindern, dass die den Bedarf ermittelt und Möglichkeiten des Umbaus erörtert. Kinder später auf den weiterführenden Schulen ein Defizit Übersicht der Haltestellen inkl. Kostenberechnung: aufweisen. Umgestaltung Bushaltestelle Süwag 38.000 € Frau Werner erklärt, dass Bildung Ländersache sei. Das Umgestaltung Bushaltestelle Wiegehalle 91.000 € Land Baden-Württemberg werde allerdings einen Bildungs- Umgestaltung Bushaltestelle Friedhof 42.000 € plan mit Zielen vorgeben. Umgestaltung Bushaltestelle Hauptstraße 51.000 € GR Breuer meint, dass man dann doch die digitalen Medien Umgestaltung Bushaltestelle Hohenzollernstraße 4.000 € an allen Schulen vereinheitlichen solle. Umgestaltung Bushaltestelle Beihinger Straße 40.000 € Frau Werner erwidert, dass dies nicht möglich sei. Jede Schule arbeite für sich. Ein Konzept könne nicht für alle Umgestaltung Bushaltestelle Robert-Bosch-Straße 50.000 € angewendet werden. Man müsse es passgenau für Lehrer Gesamtsumme brutto 316.000 € und Schüler erarbeiten. In der Kostenberechnung nicht enthalten sind die Ausstat- GRin Wildermuth fragt, ob das Ziel sei, dass jeder Schüler tungen wie z.B. Wartehäuschen, Informationstafeln. ein eigenes Tablet bekomme. Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen ist ein Förder- Frau Werner verneint dies. Solch eine Anschaffung sei zu tatbestand nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). teuer. Es sei denkbar, dass ein Klassensatz (ca. 25 Stück) Die hierzu notwendige Programmanmeldung beim Regie- angeschafft werde. rungspräsidium Stuttgart wurde bereits eingereicht. Der Be-
10 Nummer 51/52 pleidelsheimer nachrichten Freitag 20. Dezember 2019 scheid, ob eine Förderung möglich ist, wird nach Aussagen BM Trettner antwortet, dass beide Vorhaben im Jahr 2021 des zuständigen Regierungspräsidiums im Laufe des Jahres erfolgen werden. Man werde mit den anderen Bushaltestel- 2020 erteilt. Die Aufträge zur Durchführung der Maßnahme len schon im Jahr 2020 beginnen. dürfen erst nach Erlass des Bescheides erteilt werden. GRin Staudenmaier merkt noch an, dass der Umbau auch Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 197.500 € ange- für ältere Menschen sinnvoll sei. Für ein solches Projekt meldet. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird in die müsse man eben Geld ausgeben. Haushaltspläne der kommenden zwei Jahre aufgenommen. GR Hämmel sagt, dass es nicht möglich sei, alle Bushal- testellen bis 2021 umzubauen. Er möchte wissen, ob eine Verhandlungsverlauf Rampe dann an der Haltestelle installiert werde oder ob sie Der Vorsitzende begrüßt Herrn Andreas Hanebeck vom Inge- in den Bussen mitgenommen werde. nieurbüro Rauschmaier und erteilt ihm das Wort. BM Trettner sagt, dass die benötigten Rampen in den Bus- Herr Hanebeck berichtet, dass der Zustand der Bushaltestel- sen zur Verfügung stehen. len in Pleidelsheim untersucht wurde. Man habe im Januar beschluss im Auftrag des VVS ein Formblatt mit Kriterien ausgefüllt. In Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den barrierefreien Pleidelsheim gebe es 15 Bushaltestellen, die man anpassen Ausbau der Bushaltestellen öffentlich auszuschreiben und müsste. die Arbeiten nach Abschluss der Ausschreibung und Prüfung Er erklärt, dass sich die rechtlichen Grundlagen geändert der Angebote entsprechend den Vorschriften der VOB zu haben. Bisher habe es gereicht, die Bushaltestellen „mög- vergeben. Die Finanzierung wird in den Haushaltsplan 2020 lichst weitreichend“ (nach § 9 Abs. 1 Straßengesetz und § und 2021 aufgenommen. 11 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz) auszubauen. Nun müsse man die abstimmungsergebnis Haltestellen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 8 Für den Beschluss 14 Abs. 3 „vollständig“ umbauen. Diese Vorgabe sei auch an eine gewisse Frist geknüpft. Gegen den Beschluss 0 In Pleidelsheim habe aufgrund der Frequenz der fahrenden Enthaltungen 0 Busse und der Anzahl der eingeschränkten Menschen, die Befangen 0 dort einsteigen, die Haltestelle Wiegehalle die höchste Pri- Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. orität. Er erklärt, dass man generell eine 2,50 m breite Haltestelle TOP 5.1. - Öffentliche sitzung benötige. Dieser Platz werde zum Rangieren von Rollstühlen Neubau eines Einzelhauses mit zwei Hauptbaukörpern und und Kinderwägen benötigt und sei daher nicht verhandel- einem verbindenden baukörper mit insgesamt acht Woh- nungen, 11 Tiefgaragenstellplätzen und einem oberirdi- bar. Außerdem dringend notwendig seien die so genannten schen stellplatz Sonderborde. Diese Bordsteine müssen auf mindestens 18 Flst. 3908 u. 3908/1, beihinger straße cm angehoben werden. Könnte man diese höher ausführen, Verhandlungsverlauf müsste man keine Rampe zum Einsteigen in die Busse ver- GR Hämmel merkt an, dass es erfreulich sei, dass auf wenden. Neben Leitstreifen oder Bodenmarkierungen müsse die Anregungen eingegangen wurde. Das Ortsbild sei nun zudem ein barrierefreier Zugang vom Wegenetz gegeben schöner. sein. Eine Kostenschätzung liege bereits vor. Die geplanten Kosten beschluss belaufen sich auf ca. 316.000 €, wovon ungefähr die Hälfte 1. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird unter Berücksichtigung der Punkte 3 bis 6 das Einvernehmen gefördert werde. Eine Umsetzung soll bis 2022 erfolgen. erteilt. BM Trettner merkt an, dass dies nur die maximal möglichen 2. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen Fördergelder seien. Mit einer solchen Auszahlung sei nicht unter Berücksichtigung der Punkte 3 bis 6 erteilt. zu rechnen. Dennoch sei das Projekt durchaus sinnvoll und 3. Das Farbkonzept der Fassade ist im Rahmen der Kennt- man sollte es ernsthaft angehen. Man werde die Planungen nisgabe mit der Gemeinde abzustimmen. in den Haushaltsplan 2020 aufnehmen. 4. Zur Rückhaltung des Niederschlagswassers ist eine Zis- GR Keller fragt, ob die 2,50 m vorgegeben seien oder ob terne mit Überlaufanschluss im Trennsystem herzustellen. man davon abweichen könne. 5. Der Müllbehälter-Standplatz ist entsprechend dem Bebau- Der Hauptamstleiter Herr Müller erklärt, dass man vorher ungsplan auszuführen. anmelden musste, an welchen Haltestellen man das Vor- 6. Die Pflanzgebote des in Aufstellung befindlichen Bebau- haben nicht ermöglichen könne. Sonst gelte der Plan als ungsplanes sind einzuhalten. Pflicht, man könne den Umbau allerdings zeitlich ein wenig abstimmungsergebnis verschieben. Für den Beschluss 14 GR Breuer sagt, dass es sinnvoll sei, wenn man die Hal- Gegen den Beschluss 0 testelle an der Wiegehalle etwas später umbaue. Vor allem Enthaltungen 0 im Hinblick auf die Baustelle, die durch den Bau des Ärz- Befangen 0 tehauses entstehe. Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. BM Trettner antwortet, dass man die beiden Vorhaben selbstverständlich miteinander verbinden werde. TOP 5.2. - Öffentliche sitzung GR Günther merkt an, dass man doch verschieden gebaute Nachtragsbaugesuch: betriebshalle mit büroräumen, Busse habe. Er möchte wissen, ob diese alle mit den Bord- 2 Wohnungen, Recyclinggrube, 29 Pkw-stellplätzen, steinen vereinbar seien. 9 Pkw-Garagenplätzen, Lkw-Waage Herr Hanebeck erklärt, dass man sich noch mit den Busun- Flst. 4240/12, 4240/11, 4236/1, 4236/2, Zeppelinstraße ternehmen absprechen müsse. Allerdings werden Niederflur- busse in der Planung beachtet. Verhandlungsverlauf BM Trettner ergänzt, dass dies eine EU-Vorgabe sei. Wenn GR Reuther ist befangen und nimmt im Zuschauerraum man sich nicht daran halte, werde man ein Verletzungsver- Platz. BM Trettner stellt den Sachverhalt kurz dar. fahren gegen Deutschland riskieren. GRin Staudenmaier sagt, dass laut Bebauungsplan eine GR Günther fragt, ob dann alle Randsteine gleich ausgestal- Wohnung genehmigt werde und nicht die geforderten zwei. tet werden müssen. BM Trettner merkt an, dass man im gleichen Bebauungsplan Her Hanebeck antwortet, dass sie zumindest ähnlich, vor schon einmal zwei Wohnungen genehmigt habe. Von seiner allem aber mindestens 18 cm hoch sein müssen. Seite aus stehe dem nichts entgegen. BM Trettner erinnert daran, dass nicht nur Rollstuhlfahrer GR Breuer stimmt dem zu und ergänzt, dass die Wohnun- von barrierefreien Bushaltestellen profitieren würden. gen relativ klein seien. Er fragt, ob die Lüftungsanlage auf GRin Staudenmaier fragt, ob die Priorität „Wiegehalle“ auch dem Dach eingesetzt werde. zeitlich als Erstes umgesetzt werden müsse und ob die Der Hauptamtsleiter Herr Müller bejaht dies und sagt, dass Planungen mit dem anstehenden Bau des Ärztehauses zu- die Lüftung die angegebene Dachhöhe des Treppenhauses sammenpassen. nicht überschreite.
Freitag 20. Dezember 2019 pleidelsheimer nachrichten Nummer 51/52 11 beschluss zulässig ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes inkl. 1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen Grünordnungsplan sind einzuhalten. Es sind 6 Stellplätze erteilt. nachzuweisen. 2. Dem Antrag auf Befreiung betreffend der zweiten Be- triebswohnung wird zugestimmt. abstimmungsergebnis Für den Beschluss 14 abstimmungsergebnis Gegen den Beschluss 0 Für den Beschluss 13 Enthaltungen 0 Gegen den Beschluss 0 Befangen 0 Enthaltungen 0 Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Befangen 1 Herr Albrecht Reuther TOP 6 - Öffentliche sitzung Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Wirtschaftsplan 2020 und Finanzplanung 2021 - 2023 der TOP 5.3. - Öffentliche sitzung Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH bauvoranfrage: Wohnhausneubau mit Garage - beratung und beschlussfassung Flst. 3923/1, staufenstraße sachverhalt Verhandlungsverlauf Auf Grund der Regelungen des § 10 des Gesellschaftsver- Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt GR Reuther trags der GWP ist für die Erstellung des Wirtschaftsplans wieder an der Sitzung teil. der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) die Ge- GR Hämmel schlägt vor, dass man aufgrund noch vieler schäftsführung zuständig. Gemäß § 8 Abs. 14 Nr. c benötigt offener Fragen die Stellungnahme der Baurechtsbehörde ab- die Geschäftsführung zum Vollzug jedoch die Zustimmung warten solle. des Aufsichtsrats. Seit der Änderung des Gesellschaftsver- BM Trettner erklärt, dass das nicht im Gesetz vorgesehen trags im Jahr 2003 sind zusätzlich der Wirtschaftsplan so- sei. Man müsse sich zuerst dazu äußern. wie die Finanzplanung der Gesellschafterversammlung zur GR Breuer stimmt der Erklärung des Vorsitzenden zu. Beschlussfassung vorzulegen. beschluss Durch die Übertragung der Zuständigkeit an die Gesellschaf- Zu Frage 1) terversammlung ist vor allem auch gewährleistet, dass der Die Gemeinde stimmt der Gesamtzahl von maximal 3 Wohn- Gemeinderat dem Bürgermeister die Stimmrechtsausübung einheiten zu, sofern die erforderlichen 5 Pkw-Stellplätze, der Gesellschafterversammlung entsprechend durch Weisung davon höchstens ein gefangener Stellplatz, nachgewiesen erteilen muss. Somit ist auch der Gemeinderat eingebunden werden. und informiert. Zu Frage 2) Der Aufsichtsrat der GWP hat in seiner Sitzung vom Der Vollunterkellerung des Gebäudes wird zugestimmt. 12.12.2019 den Wirtschaftsplan 2020 mit Finanzplan in der Zu Frage 3) vorliegenden Form beschlossen. Der Befreiung von der festgesetzten Baulinie wird nicht zu- Verhandlungsverlauf gestimmt. Der Vorsitzende verweist auf den Sachverhalt und lässt da- Zu Frage 4) nach über den Beschlussantrag abstimmen. Die zulässige Wandfläche der Grenzgarage ist allein von der Baurechtsbehörde zu beurteilen. Einer Befreiung von den beschluss Abstandsflächen wird nicht zugestimmt. Herr Bürgermeister Trettner wird als Vertreter der Gemeinde Zu Frage 6) Pleidelsheim beauftragt, in der Gesellschafterversammlung Einer Gebäudetiefe von 16 m und einer Gebäudebreite von der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) dem in 7,75 m wird zugestimmt, sofern die Abstandsflächen einge- der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 und der Fi- halten werden und die Grundflächenzahl (GRZ) nicht über- nanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 der GWP zuzu- schritten wird. stimmen. Zu Frage 7) Einer Firsthöhe von max. 9 m wird zugestimmt. abstimmungsergebnis Zu Frage 8) Für den Beschluss 14 Dachform und Dachneigung wird nicht zugestimmt, da in der Gegen den Beschluss 0 Bauvoranfrage widersprüchliche Fragestellungen existieren. Enthaltungen 0 Zu Frage 9) Befangen 0 Der Ausführung der Garage als Flachdachgarage wird zuge- Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. stimmt, sofern diese zu 100 % extensiv begrünt wird. Zu Frage 10) TOP 7 - Öffentliche sitzung Der Unterschreitung der Abstandsflächen wird nicht zuge- Eigenbetrieb Wasserversorgung stimmt. Kreditaufnahme 2019 sachverhalt abstimmungsergebnis Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung besteht für das Jahr Für den Beschluss 14 2019 eine Kreditermächtigung in Höhe von 900.000 €. Die- Gegen den Beschluss 0 se Gesamtsumme ist im Wirtschaftsplan des Jahres 2019 Enthaltungen 0 veranschlagt. Darin enthalten ist allerdings auch ein Betrag Befangen 0 in Höhe von 600.000 €, der im Rahmen einer Umschuldung Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. hätte aufgenommen werden sollen. Mit dieser Kreditaufnah- TOP 5.4. - Öffentliche sitzung me war vorgesehen, ein Inneres Darlehen an die Gemeinde bauvoranfrage: Neubau eines Doppelhauses mit jeweils Pleidelsheim zurückzuzahlen. zwei Wohneinheiten Aufgrund der Entwicklung im Jahr 2019 benötigt die Ge- Flst. 4128, Elfenstraße meinde diesen Betrag nicht zurück. Er wird weiter als In- neres Darlehen aufrechterhalten. Der Eigenbetrieb Wasser- Verhandlungsverlauf versorgung benötigt deshalb keine Darlehensaufnahme bei GR Reuther fragt, ob die Erker näher als 2,50 m an der einem Kreditinstitut, um die Tilgung zu finanzieren. Grenze stehen würden. Allerdings ist eine Kreditaufnahme für die verbleibenden Der Hauptamtsleiter Müller bejaht dies und ergänzt, dass 300.000 € aus der Kreditermächtigung notwendig, um die Fi- eine Abstandsbaulast zu den Nachbarn nötig sein könnte. nanzierung der Vorhaben im Jahr 2019 umsetzen zu können. beschluss Dies soll wieder mit einem von der Gemeinde gewährten Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage zu Inneren Darlehen erfolgen. Die Entwicklung im Jahr 2019 bei den Fragen 1 und 2 wird erteilt, sofern dies baurechtlich der Gemeinde macht dies möglich.
12 Nummer 51/52 pleidelsheimer nachrichten Freitag 20. Dezember 2019 Verhandlungsverlauf 2. Vorbereitende bauleitplanung Der Vorsitzende verweist auf den Sachverhalt und lässt da- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nach über den Beschlussantrag abstimmen. Regionalplan des Verband Region Stuttgart als Siedlungsflä- che ausgewiesen. beschluss Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im 1. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung nimmt im Rahmen Flächennutzungsplan als Gemischte Bauflächen (M) darge- seiner Kreditermächtigung des Wirtschaftsjahres 2019 ein stellt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung). Der Bebau- Darlehen in Höhe von 300.000 €, ohne Festschreibung ungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwi- der Laufzeit und einer Zinsfestschreibung auf 10 Jahre, ckelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). zu einem Zinssatz von 2 % p. a. bei der Gemeinde Plei- delsheim (Inneres Darlehen) auf. 3. Verfahren 2. Die Gemeinde Pleidelsheim gewährt dem Eigenbetrieb Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Be- Wasserversorgung ein Inneres Darlehen in Höhe von bauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die 300.000 €, ohne Festschreibung der Laufzeit und einer Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwick- Zinsfestschreibung auf 10 Jahre, zu einem Zinssatz von lung - Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. 2 % p. a. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Ver- fahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungs- TOP 8 - Öffentliche sitzung plan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nach- Eigenbetrieb abwasserbeseitigung verdichtung und weiterer Maßnahmen der Innenentwicklung Kreditaufnahme 2019 dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche sachverhalt festgesetzt werden. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung besteht für das Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Jahr 2019 einen Kreditermächtigung von 415.000 €. Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. Die Entwicklung des Jahres 2019 beim Eigenbetrieb Ab- 1 BauGB kann verzichtet werden, da ein Bebauungsplan wasserbeseitigung macht zur Finanzierung der umgesetzten für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachver- Maßnahmen eine Kreditaufnahme in voller Höhe der Kredi- dichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung termächtigung notwendig. (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Im Dies soll wieder mit einem von der Gemeinde gewährten beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des verein- Inneren Darlehen erfolgen. Die Entwicklung im Jahr 2019 bei fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 der Gemeinde macht dies möglich. BauGB entsprechend. Daher wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprü- Verhandlungsverlauf fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach Der Vorsitzende verweist auf den Sachverhalt und lässt da- § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezoge- nach über den Beschlussantrag abstimmen. ner Informationen verfügbar sind, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 beschluss BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 3. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nimmt im Rahmen § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. seiner Kreditermächtigung des Wirtschaftsjahres 2019 ein Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden Darlehen in Höhe von 415.000 €, ohne Festschreibung und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen der Laufzeit und einer Zinsfestschreibung auf 10 Jahre, der herkömmlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Ge- zu einem Zinssatz von 2 % p. a. bei der Gemeinde Plei- legenheit zur Stellungnahme gegeben. Die nach § 4a Abs. delsheim (Inneres Darlehen) auf. 4 geforderte Einstellung in das Internet erfolgt nur auf der 4. Die Gemeinde Pleidelsheim gewährt dem Eigenbetrieb Homepage der Gemeinde Pleidelsheim, da in Baden-Württem- Abwasserbeseitigung ein Inneres Darlehen in Höhe von berg noch kein zentrales Internetportal des Landes existiert. 415.000 €, ohne Festschreibung der Laufzeit und einer Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in Zinsfestschreibung auf zehn Jahre, zu einem Zinssatz von öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2019 unter Tagesordnungspunkt 2 (Drucksache 92/2019) gefasst. 2 % p. a. Der Aufstellungsbeschluss wird, zusammen mit der Ausle- gung, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Pleidelsheim („Plei- abstimmungsergebnis delsheimer Nachrichten“) ortsüblich öffentlich bekannt ge- Für den Gegen den Enthaltungen 0 macht werden. Beschluss 14 Beschluss 0 Befangen 0 Verhandlungsverlauf GR Günther ist befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende verweist auf den Sachvortrag und lässt da- TOP 9 - Öffentliche sitzung nach über den Beschlussantrag abstimmen. bebauungsplan "Riedbachstraße - Ärztehaus" beschluss - beschluss über die Durchführung im beschleunigten 1. Der Bebauungsplan „Riedbachstraße - Ärztehaus“ wird Verfahren nach § 13a bauGb im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufge- - billigung der Entwurfsfassung stellt. - beschluss über die beteiligung der 2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Riedbachstraße - Ärz- Öffentlichkeit gem. § 3 abs. 1 bauGb tehaus“ in der Fassung vom 2.12.2019 wird gebilligt und - beschluss über die beteiligung der Träger öffentlicher nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die belange gem. § 4 abs. 1 bauGb Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB). 3. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan auf- sachverhalt gestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 2.12.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich 1. anlass, Ziele und Zwecke der Planung ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Die ehemals privaten Grundstücke sollen aufgrund der ho- Abs. 4 BauGB). hen Nachfrage nach Wohnungen einer Bebauung zugeführt 4. Die Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 werden. Des Weiteren sind zur Sicherung der ärztlichen BauGB beteiligt. Versorgung in der Gemeinde auf der Fläche entsprechende abstimmungsergebnis Arztpraxen geplant. Für den Gegen den Enthaltungen 0 Der Bebauungsplan muss geändert werden, da der seitheri- Beschluss 13 Beschluss 0 ge Bebauungsplan auf der Fläche eine innerörtliche Grünflä- Befangen 1 che vorsieht. Es wird stattdessen ein Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen. Herr Timo Günther Einbezogen wurden die Flurstücke 163, 166, 167 und 168. Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Freitag 20. Dezember 2019 pleidelsheimer nachrichten Nummer 51/52 13 TOP 10 - Öffentliche sitzung BM Trettner antwortet, dass dies ein längerer Prozess sei. bebauungsplan "Gewerbegebiet XII" Man könne sich auch überlegen Synergien zwischen Betrie- - aufstellungsbeschluss gem. § 2 abs. 1 bauGb ben einzugehen. Noch seien aber keine Gespräche in eine solche Richtung geführt worden. sachverhalt GR Günther sagt, dass man die ortsansässigen Firmen un- 1. anlass, Ziele und Zwecke der Planung terstützen müsse. Man habe sowieso schon sehr hohe öko- Drei bereits in der Gemeinde Pleidelsheim ansässige Firmen logische Anforderungen. möchten die Gewerbebetriebe am Standort Pleidelsheim er- GR Breuer merkt an, dass wirtschaftlich momentan eine weitern. gute Zeit sei. Die Fläche verschwinde nicht einfach. Nach- Im Bereich der Zeppelinstraße soll daher eine punktuelle folgende Generationen hätten dann ein fertiges Gebiet, das Erweiterung des Gewerbegebietes durchgeführt werden. genutzt werden könne. 2. Vorbereitende bauleitplanung beschluss Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in 1. Für den im Abgrenzungsplan vom 28.11.2019 dargestell- der Raumnutzungskarte des Regionalplans des Verband Re- ten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebau- gion Stuttgart als „Gebiet für Landwirtschaft“ ausgewiesen. ungsplan „Gewerbegebiet XII“ aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- plans geändert. 3. Verfahren Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 2 BauGB durch- geführt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird entsprechend §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. abstimmungsergebnis Verhandlungsverlauf Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt GR Günther Für den Gegen den Enthaltungen 0 wieder an der Sitzung teil. Beschluss 8 Beschluss 5 GR Reuther ist Befangen und nimmt im Zuschauerraum Befangen 1 Platz. Herr Albrecht Reuther BM Trettner stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass an- Dem Beschluss wurde zugestimmt. sässige Firmen expandieren wollen. Um die Betriebe in Plei- delsheim zu behalten müsse man das Gebiet erweitern. Es TOP 11 - Öffentliche sitzung sollen zudem keine auswärtigen Firmen angelockt werden. satzung zur aufhebung der satzung über die Erhebung von Das Vorhaben soll lediglich den schon bestehenden Firmen Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gut- im Gewerbegebiet dienen. achterausschuss GR Breuer stimmt der Aussage des Vorsitzenden zu, man (Gutachtergebührensatzung) lebe gut von der Gewerbesteuer. Er sei deshalb mit dem sachverhalt Vorhaben einverstanden. Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am GR Keller schließt sich dem an, betont aber nochmals, dass 9.12.1999 die Satzung über die Erhebung von Gebühren nur Pleidelsheimer Firmen zum Zuge kommen dürfen. für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus- GRin Staudenmaier äußert Bedenken zum Vorschlag. Sie schuss beschlossen. Die Satzung trat mit ihrer ortsüblichen sagt, dass nach einer Vergrößerung die Firmen aus ihren Bekanntmachung in Kraft. alten Gebäuden ausziehen werden. Die leerstehenden Ge- Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am bäude werden verkauft und von externen Firmen erworben. 14.3.2019 der Gründung und dem Beitritt der Gemeinde Später stellen diese dann wieder einen Antrag auf Erwei- Pleidelsheim durch Vereinbarung einer Verbandssatzung des terung. Man werde in einen endlosen Kreis kommen. Au- Zweckverbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwar- ßerdem könne man mit der Gewerbesteuer nicht dauerhaft tal und Umgebung zugestimmt. Die zwischen den Städten rechnen. Man müsse weitsichtiger für die nachfolgenden Großbottwar, Marbach am Neckar, Steinheim an der Murr Generationen handeln. In den letzten Jahren habe man eine und den Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Fläche von ca. 30 Fußballfedern zugebaut. Sie sagt, dass Erdmannhausen, Murr, Oberstenfeld und Pleidelsheim verein- unsere Region bereits zugebaut sei. Momentan sei das keine barte Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbands Ge- gesunde Entwicklung. meinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung BM Trettner stimmt GRin Staudenmaier zu, dass die Re- wurde mit Erlass vom 16.9.2019 durch das Landratsamt gion vor allem im Bereich Verkehr überlastet sei. Dies lie- Ludwigsburg genehmigt. Die Genehmigung wurde durch das ge allerdings an anderen Problempunkten. So werde zum Landratsamt Ludwigsburg in der Ludwigsburger Kreiszeitung Beispiel die achtspurige Autobahn (Standstreifen) nicht als am 20.9.2019 bekanntgemacht. Die Zweckverbandssatzung solche genutzt. Ihm sei die Ökologie ebenso wichtig. Man ist am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung müsse aber auch das Gesamte im Blick haben. So bieten der Genehmigung und der Zwecksverbandssatzung in Kraft die neuen Freiflächen im Gewerbegebiet viel Platz für Dach- getreten. begrünungen und Photovoltaikanlagen. Ebenso seien Fassa- Die Verbandsversammlung tagte am 25.9.2019 und hat in denbegrünungen denkbar. Die Nutzung soll eine Aufwertung dieser Sitzung eine Satzung über die Erhebung von Ge- der bisherigen Fläche darstellen. bühren für die Erstattung von Gutachten durch den Ge- GR Rohr stimmt der Aussage von GRin Staudenmaier zu. meinsamen Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung So wie es jetzt laufe, könne es nicht weitergehen. Er sehe beschlossen. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren die Finanzierung einer Kommune durch die Gewerbesteuer für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus- schuss der Gemeinde Pleidelsheim vom 9.12.1999 wird so- als Fehler an. Von ihm sei keine Zustimmung zu erwarten. mit gegenstandslos. GRin Wildermuth schließt sich ihren Vorrednern an. Der Bo- den sei endlich. Verhandlungsverlauf GRin Staudenmaier wiederholt noch einmal, dass ihr das Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt GR Reuther Tempo der Entwicklung zu schnell sei. wieder an der Sitzung teil. GR Günther fragt, ob sicher sei, dass die Firmen nach der Der Vorsitzende verweist auf den Sachvortrag und lässt da- Erweiterung aus den bisherigen Gebäuden ausziehen werden. nach über den Beschlussantrag abstimmen.
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