Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das Sonstige Sondervermögen Ausgabe April 2021 ...
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Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das Sonstige Sondervermögen Ausgabe April 2021
Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds Firmenspiegel Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwahrstelle Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH DZ BANK AG Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Telefon (02 21) 390 95-0 Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main Telefax (02 21) 390 95-400 gezeichnetes und eingezahltes Kapital: 4.926 Mio. Euro E-Mail: info@monega.de Eigenmittel nach CRR: 19.611 Mio. Euro Internet: www.monega.de (Stand: 31. Dezember 2020) gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio. haftendes Eigenkapital: EURO 5,2 Mio. (Stand 31.12.2019) Fondsmanager gegründet: 11.12.1999 nordIX AG Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aufsichtsrat Tersteegenstr. 19-23, 40474 Düsseldorf Bernd Zens, Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender Sonstige Angaben Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG Wertpapierkennnummer: A2P37M Prof. Dr. Jochen Axer ISIN: DE000A2P37M1 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Detlef Bierbaum Bankier i.R. Zuständige Aufsichtsbehörde Dr. Anton Buchhart (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der Barmenia Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main Versicherungen Joachim Gallus Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK Veröffentlichungen Versicherungen Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, Ulrich Gericke aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) unter www.monega.de einsehbar. Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen Dietmar Scheel Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Geschäftsführung Bernhard Fünger Christian Finke Gesellschafter DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf 1
nordIX European Consumer Credit Fonds Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Primebroker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Fondsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Mit der Anlage in unverbriefte Darlehensforderungen verbundene Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2
Inhalt nordIX European Consumer Credit Fonds Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Naturkatastrophen oder andere äußere Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Risiko aus der Nichteinhaltung der steuerlichen Regelungen für Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Besondere Risiken bei Investitionen in Verbriefungen von Konsumentenkrediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 A. Risiken in Bezug auf das Geschäftsmodell der Verbriefungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 B. Risiken in Bezug auf die Abhängigkeit der Verbriefungsgesellschaft von Kreditplattformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 C. Risiken in Bezug auf das Kreditportfolio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Investmentprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 27 Weitere Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Sonstige Anlageinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Unverbriefte Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Anlagegrenze für in Form von Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen und Sonstigen Anlageinstrumenten erworbenen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Gewährung von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 3
nordIX European Consumer Credit Fonds Inhalt Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Verbriefte Konsumentenkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Unternehmensbeteiligungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Unverbriefte Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Verbriefte Konsumentenkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 4
Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds Hinweis zum Verkaufsprospekt Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder nordIX European Consumer Credit Fonds erfolgt auf Basis verkauft werden. des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformati onen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils gel Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun- tenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die gen unterworfen sein. Besonderen Anlage bedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Anlagebeschränkungen für USPersonen Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit den Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der nordIX wesentlichen Anlegerinformationen, dem letzten veröffent European Consumer Credit Fonds sind und werden nicht gemäß lichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem dem US-Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (Uni- Jahres bericht veröffentlichtem Halbjahresbericht kostenlos ted States Investment Company Act) in seiner gültigen Fassung zur Verfügung zu stellen. Der am Erwerb eines Anteils Inte registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß ressierte ist zudem über den jüngsten Nettoinventarwert des dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities Sondervermögens zu informieren. Act) in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergeset- zen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika re- Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er gistriert. Anteile des nordIX European Consumer Credit Fonds klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. An klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den dem Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt sie keine US-Personen sind und Anteile weder im Auftrag von US- ausschließlich auf Risiko des Käufers. Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US- Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US- ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, bericht veröffentlichten Halbjahresbericht. die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. Verkaufsbeschränkung In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange- Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell- bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge- ten Anteilwert verlangen. sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen; 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö- der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. öffentlichen Angebots angewendet werden. 5
nordIX European Consumer Credit Fonds Verkaufsprospekt Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah- beziehung me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle verpflichtet. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom nordIX European Consumer Credit Fonds gehaltenen Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In- Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Ver- vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset mögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Stimmrechte verbunden. anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut- scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird lauten: ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut- scher Sprache führen. Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Durchsetzung von Rechten Unter den Linden 42 Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell- 10117 Berlin schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie- Telefon: (030) 64490460 hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega Telefax: (030) 644904629 Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des EMail: info@ombudsstelleinvestmentfonds.de Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus www.ombudsstelleinvestmentfonds.de dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, Verbraucher sind natürliche Personen, die in den nordIX Euro- können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz pean Consumer Credit Fonds zu einem Zweck investieren, der Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Pri- die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In- vatzwecken handeln. solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile- ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. gungsverfahren unberührt. Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet: Stolkgasse 25-45, 50667 Köln Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol- ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit- beilegung anstrengen. 6
Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds Grundlagen Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, Das Sondervermögen (der Fonds) die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah- Das Sondervermögen nordIX European Consumer Credit resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet Fonds (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemein- unter www.monega.de erhältlich. same Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein- sammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Invest- nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die mentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investment- jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- fonds (nachfolgend „AIF“) im Sinne des Kapitalanlage- tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch gesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Monega des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) ver- waltet. Der nordIX European Consumer Credit Fonds wurde am Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie 15. April 2021 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in- vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas- beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal- im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab. bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens- die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In- Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe- Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In- dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung, der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe- besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin- eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann. Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In- Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio- solvenzmasse der Gesellschaft. nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög- lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel- chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind, so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur Verfügung gestellt werden können. 7
nordIX European Consumer Credit Fonds Verkaufsprospekt Anlagebedingungen und deren Änderungen zialfonds einschließlich Hedgefonds verwalten (Erlaubnis Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs- vom 03.09.2020). Zudem verfügt sie über eine Erlaubnis zur prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermitt- können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der lung sowie zur grenzüberschreitenden Verwaltung von EU-AIF Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. und EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016). Die Gesellschaft Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ände- (BaFin) beaufsichtigt und unterliegt den Bestimmungen des rungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be- KAGB. dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset- an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen zu Beginn des Verkaufsprospekts. von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze die Verwaltung von AIF ergeben und auf berufliche Fahrlässig- des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst. elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände- rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen- Verwahrstelle hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden können. Identität der Verwahrstelle Für den Fonds hat die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt- Bank AG) mit Sitz in 60265 Frankfurt am Main, Platz der Repu- machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü- blik die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Verwahr- tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei stelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttä- Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit tigkeit ist das Einlagen- und Wertpapiergeschäft. Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten Aufgaben der Verwahrstelle ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah- rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Verwaltungsgesellschaft Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an Firma, Rechtsform und Sitz diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi- die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre- einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH. stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld- Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln. konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit- institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW- anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut- Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014) Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschrif- I nve s t m e n t ve r m ö g e n n a c h d e r O G AW- R i c h t l i n i e , G e - ten des KAGB vereinbar ist. Bei Geschäften, die die Gesellschaft mischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermö- für den Fonds tätigt, überwacht die Verwahrstelle, ob diese den gen und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlage- Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. bedingungen (Spezial fonds) verwalten. Weiterhin darf sie geschlossene inländische Publikums-AIF, geschlossene inlän- Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: dische Spezial-AIF und allgemeine offene inländische Spe- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, 8
Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin- sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB gungen sowie den Ausführungen im Verkaufs prospekt entnommen und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, werden. • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb Hinsichtlich der Auswahl weiterer Unterverwahrer hat sich die der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Verwahrstelle geeignete Kontroll-, Zustimmungs- und Wider- • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- spruchsrechte gegenüber ihrem unmittelbaren Unterverwahrer schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- vorbehalten. wendet werden, • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah- für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung rung ergeben: zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif- Die Interessen der Gesellschaft, des Fonds oder Anlegers können ten von Zahlungseingängen zustande kommen. mit folgenden Interessen kollidieren: Interessenkonflikte • Interessen der Verwahrstelle und der mit dieser verbundenen Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der Unternehmen Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben: • Interessen der Mitarbeiter der Verwahrstelle • Interessen anderer Anleger in diesem oder anderen Fonds Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben, • Interessen eines anderen Kunden der Verwahrstelle wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder • Interessen von dritten, eventuell gruppenangehörigen Unter- der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus nehmen, auf die Verwahraufgaben ausgelagert wurden der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle. • Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begrün- den können, umfassen insbesondere Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab- o die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwahrstellenfunk- schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt. tion oder als Unterverwahrer für weitere Investmentvermö- gen und / oder weitere Verwaltungsgesellschaften Unterverwahrung o die Auswahl und Überwachung der national und / oder in- Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben nach auf ein anderes ternational tätigen Unternehmen, welchen sie in den jewei- Unternehmen („Unterverwahrer“) auslagern. Die folgenden Infor- ligen Ländern Verwahraufgaben für das Sondervermögen mationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt be- überträgt kommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität o die Erbringung von Bankgeschäft oder Wertpapierdienst- geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die leistungen für Privatkunden sowie andere professionelle Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollstän- Kunden und geeignete Gegenparteien, insbesondere andere digkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Kreditinstitute, unter anderem • das Einlagengeschäft, Die Verwahrstelle hat folgende Verwahraufgaben übertragen: • das Kreditgeschäft, • das Garantiegeschäft, Von den gesetzlichen Aufgaben der Verwahrstelle darf nur die • das Finanzkommissionsgeschäft, Verwahrung der Vermögenswerte des Sondervermögens selbst • das Depotgeschäft, auf Unterverwahrer ausgelagert werden. Diese dürfen mit Zu- • der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten, stimmung der Verwahrstelle ihrerseits weitere Unterverwah- • die Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstru- rer einsetzen. Die Verwahrstelle hat insbesondere die Deutsche menten, insbesondere Wertpapieren, WertpapierService Bank AG, Frankfurt am Main, (dwpbank) mit • die Anlageberatung, Aufgaben der Unterverwahrung beauftragt. Zur dwpbank besteht • die Emission und Platzierung von Wertpapieren und sons- eine enge Verbindung der Verwahrstelle in Form von 50 Prozent tigen Finanzinstrumenten der Stimmrechte und des Kapitals. Eine eventuell aktuellere Liste • die Wahrnehmung von Rechten aus der bestehenden qualifi- beauftragter Unterverwahrer kann auf Wunsch des Anlegers jeder- zierten Beteiligung an der Gesellschaft, zeit kostenfrei bei der Gesellschaft bezogen werden. • die Ausübung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Möglich- keiten aus Beteiligungen an Tochterunternehmen oder son- Die in der „Anlage Unterverwahrung“ beigefügte Länderliste stigen Beteiligungen, an denen die Verwahrstelle mindestens stellt sämtliche möglichen Unterverwahrer dar, die von der Ver- 20 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals hält. wahrstelle mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände be- auftragt werden können. Die „Anlage Unterverwahrung“ ist dem Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt die Verwahrstelle fol- Verkaufsprospekt beigefügt. gende organisatorische Maßnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, zu beobachten Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus und sie offen zu legen: der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen 9
nordIX European Consumer Credit Fonds Verkaufsprospekt • Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen; Haftung der Verwahrstelle • Vorschriften zu Organisation und Verfahren zur Vermeidung Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän- von Interessenkonflikten; de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von • Verpflichtung der Mitarbeiter der DZ BANK AG durch Organi- einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines sations- und Arbeitsanweisungen auf die Einhaltung der recht- solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- lichen Vorgaben (insbesondere zur Einhaltung des Insider- über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist und Marktmissbrauchsrechts) sowie entsprechende Überwa- auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle chungsmaßnahmen; zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- • sorgfältige Auswahl, Schulung, Qualifikation und Weiterbil- gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- dung der Mitarbeiter der DZ BANK AG; lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des • Bestehen einer Compliance-Funktion, die die Einhaltung von KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Gesetzen und Regeln überwacht und an die Interessenkon- flikte gemeldet werden müssen; Zusätzliche Informationen • Einhaltung der Verbote personeller Verflechtungen zwischen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor- Verwahrstelle und der Gesellschaft bei der Besetzung von mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Aufsichtsfunktionen und Leitungsorganen; Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen- • Auswahl und Überwachung von Unterverwahrern nach gel- konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle tenden Vorschriften; oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die • Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Regeln und Verfahren Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus für Vergütungen von Mitarbeitern und Mitgliedern der Ge- denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat. schäftsleitungs- und Aufsichtsorgane; • Verzicht auf die Erbringung von konkret konfliktbehafteten Dienstleistungen; Primebroker • die regelmäßige Information der Gesellschaft über die ergrif- fenen Vorkehrungen und Veränderungen. Die Gesellschaft verwendet aktuell im Rahmen der Verwaltung des Fonds keinen Primebroker. Bei der Überwachung des Auslagerungsunternehmens berücksich- tigt die Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte des Unter- verwahrers im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten: Fondsmanager • Wahrnehmung von Aufgaben als Unterverwahrer oder Ver- Das Portfoliomanagement des Fonds wurde an die nordIX AG, wahrstelle für weitere Investmentvermögen und / oder weitere Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, ausgelagert. Verwaltungsgesellschaften, • Auswahl und Überwachung weiterer Unterverwahrer, Der Fondsmanager beobachtet die Wertpapiermärkte, analysiert • angemessene Organisation und Überwachung der ausgelager- die Zusammensetzung der Wertpapierbestände und sonstige An- ten Aufgaben, lagen des Fondsvermögens unter Beachtung der Grundsätze der • Erbringung des Depotgeschäftes für sonstige Kunden, beschriebenen Anlagepolitik und Anlagegrenzen und trifft allein- • Wahrnehmung seiner Rechte und Einflussmöglichkeiten aus verantwortlich die Entscheidung über die Anlage des Fondsver- direkten oder indirekten Beteiligungen von mindestens 10 mögens. Für seine Tätigkeit erhält der Manager aus der Verwal- Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte, insbesondere bei tungsvergütung der Gesellschaft eine Vergütung. Beteiligungen an anderen Verwahrstellen, • Auswahl und Überwachung seiner Dienstleiter, insbesondere im IT-Bereich. 10
Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds Risikohinweise Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be- sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell- berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände- den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Risiko verändern. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit Aussetzung der Anteilrücknahme punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus- Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän- angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge- sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun- nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An- Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile Risiken einer Fondsanlage direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer An- die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds lage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte der Fondsanlage auswirken. Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Schwankung des Fondsanteilwerts Auflösung des Fonds Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds- die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus anteilwert. dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an- Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den deres offenes Investmentvermögen (Verschmelzung) individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe- auf ein anderes Publikums-Investmentvermögen übertragen. Der sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer- oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden berater wenden. Investmentvermögens wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offe- 11
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