Verkaufsprospekt nordIX European Consumer Credit Fonds - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das Sonstige Sondervermögen Ausgabe April 2021 ...

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Verkaufsprospekt
nordIX European Consumer Credit Fonds
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen
für das Sonstige Sondervermögen
Ausgabe April 2021
Verkaufsprospekt                                                                              nordIX European Consumer Credit Fonds

    Firmenspiegel

Kapitalverwaltungsgesellschaft                             Verwahrstelle
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH                       DZ BANK AG
Stolkgasse 25-45, 50667 Köln,                              Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Telefon (02 21) 390 95-0                                   Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main
Telefax (02 21) 390 95-400                                 gezeichnetes und eingezahltes Kapital: 4.926 Mio. Euro
E-Mail: info@monega.de                                     Eigenmittel nach CRR:                 19.611 Mio. Euro
Internet: www.monega.de                                    (Stand: 31. Dezember 2020)
gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio.
haftendes Eigenkapital:                EURO 5,2 Mio.
(Stand 31.12.2019)                                         Fondsmanager
gegründet: 11.12.1999                                      nordIX AG
                                                           Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg

                                                           Wirtschaftsprüfer
                                                           KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Aufsichtsrat                                               Tersteegenstr. 19-23, 40474 Düsseldorf
Bernd Zens, Vorsitzender
     Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen
Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender                      Sonstige Angaben
     Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG   Wertpapierkennnummer: A2P37M
Prof. Dr. Jochen Axer                                      ISIN: DE000A2P37M1
     Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Detlef Bierbaum
     Bankier i.R.                                          Zuständige Aufsichtsbehörde
Dr. Anton Buchhart (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied)   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
     Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der Barmenia     Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
     Versicherungen
Joachim Gallus
     Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK         Veröffentlichungen
     Versicherungen                                        Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise,
Ulrich Gericke                                             aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte
     Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG    sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet
Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied)     unter www.monega.de einsehbar.
     Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen
Dietmar Scheel
     Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen

Geschäftsführung
Bernhard Fünger
Christian Finke

Gesellschafter
DEVK Rückversicherungs- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln

MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln

Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf

                                                                                                                                  1
nordIX European Consumer Credit Fonds                                                                                                                                                                   Inhalt

     Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
  Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
  Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Primebroker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Fondsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
  Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes
     offenes Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
  Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Mit der Anlage in unverbriefte Darlehensforderungen verbundene Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
  Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang
  mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2
Inhalt                                                                                                                                                           nordIX European Consumer Credit Fonds

  Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
  Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Naturkatastrophen oder andere äußere Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Risiko aus der Nichteinhaltung der steuerlichen Regelungen für Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
  Besondere Risiken bei Investitionen in Verbriefungen von Konsumentenkrediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
     A. Risiken in Bezug auf das Geschäftsmodell der Verbriefungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
     B. Risiken in Bezug auf die Abhängigkeit der Verbriefungsgesellschaft von Kreditplattformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
     C. Risiken in Bezug auf das Kreditportfolio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
  Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Investmentprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
     Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
     Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
     Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
     Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 27
     Weitere Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
        Sonstige Anlageinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
        Unverbriefte Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
     Anlagegrenze für in Form von Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen und
     Sonstigen Anlageinstrumenten erworbenen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
        Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
     Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
        Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
        Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
        Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
        Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
        Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
        Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
        In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
        OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
     Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
     Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
  Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
     Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
     Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
     Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
     Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
     Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
     Gewährung von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
  Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
  Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
  Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
     Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder
        Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

                                                                                                                                                                                                               3
nordIX European Consumer Credit Fonds                                                                                                                                                                       Inhalt

     Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Verbriefte Konsumentenkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Unternehmensbeteiligungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Unverbriefte Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
        Verbriefte Konsumentenkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
        Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
   Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
     Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
     Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
     Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
     Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
   Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
   Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
   Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
   Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
     Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
     Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
     Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
   Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
   Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
   Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
   Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
   Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
   Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
   Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
   Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
   Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
   Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

4
Verkaufsprospekt                                                                                        nordIX European Consumer Credit Fonds

Hinweis zum Verkaufsprospekt                                          Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des
                                                                      Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen               Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder
nordIX European Consumer Credit Fonds erfolgt auf Basis               verkauft werden.
des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformati­
onen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung              Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der
mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils gel­              Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun-
tenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die             gen unterworfen sein.
Besonderen Anlage bedingungen sind im Anschluss an diesen
Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                                                      Anlagebeschränkungen für US­Personen
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an
dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit den                    Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der nordIX
wesentlichen Anlegerinformationen, dem letzten veröffent­             European Consumer Credit Fonds sind und werden nicht gemäß
lichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem               dem US-Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (Uni-
Jahres bericht veröffentlichtem Halbjahresbericht kostenlos           ted States Investment Company Act) in seiner gültigen Fassung
zur Verfügung zu stellen. Der am Erwerb eines Anteils Inte­           registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß
ressierte ist zudem über den jüngsten Nettoinventarwert des           dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities
Sondervermögens zu informieren.                                       Act) in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergeset-
                                                                      zen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika re-
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er­               gistriert. Anteile des nordIX European Consumer Credit Fonds
klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und               dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person
Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er­            oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. An
klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den           dem Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass
wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt             sie keine US-Personen sind und Anteile weder im Auftrag von US-
ausschließlich auf Risiko des Käufers.                                Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US-
                                                                      Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder
Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz­             dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-
ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres­             Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein,
bericht veröffentlichten Halbjahresbericht.                           die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
                                                                      Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.

Verkaufsbeschränkung                                                  In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass
                                                                      ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in         einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche
Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange-         Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell-
bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge-   ten Anteilwert verlangen.
sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis
zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden     Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung
erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht      No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD
um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen;        2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö-
der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen         gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
öffentlichen Angebots angewendet werden.

                                                                                                                                           5
nordIX European Consumer Credit Fonds                                                                                    Verkaufsprospekt

Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags­                       Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah-
beziehung                                                              me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
                                                                       tungsstelle verpflichtet.
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer
der vom nordIX European Consumer Credit Fonds gehaltenen               Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In-
Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Ver-           vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset
mögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine          Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
Stimmrechte verbunden.                                                 anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an
                                                                       Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut-
scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung          Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“
zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird             lauten:
ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut-
scher Sprache führen.                                                  Büro der Ombudsstelle des BVI
                                                                       Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Durchsetzung von Rechten                                               Unter den Linden 42
Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell-          10117 Berlin
schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie-           Telefon: (030) 6449046­0
hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega          Telefax: (030) 6449046­29
Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des         E­Mail: info@ombudsstelle­investmentfonds.de
Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus            www.ombudsstelle­investmentfonds.de
dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die
folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,            Verbraucher sind natürliche Personen, die in den nordIX Euro-
können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz            pean Consumer Credit Fonds zu einem Zweck investieren, der
Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen            überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über        beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Pri-
die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In-          vatzwecken handeln.
solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in-        Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile-
ländischer Urteile vor deren Vollstreckung.                            gungsverfahren unberührt.

Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet:
Stolkgasse 25-45, 50667 Köln

Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg
vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol-
ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit-
beilegung anstrengen.

6
Verkaufsprospekt                                                                                         nordIX European Consumer Credit Fonds

Grundlagen                                                            Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
                                                                      Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen,
Das Sondervermögen (der Fonds)                                        die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah-
Das Sondervermögen nordIX European Consumer Credit                    resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet
Fonds (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemein-            unter www.monega.de erhältlich.
same Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein-
sammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum           Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma-
Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Invest-            nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die
mentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investment-            jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich-
fonds (nachfolgend „AIF“) im Sinne des Kapitalanlage-                 tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch
gesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Monega              des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich.
Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) ver-
waltet. Der nordIX European Consumer Credit Fonds wurde am            Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie
15. April 2021 für unbestimmte Dauer aufgelegt.                       Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in-
                                                                      vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf-
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen       sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich
Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem             geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören
Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas-            beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder
senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen            MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen
in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds           die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen
ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie   dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal-
im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der           tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab.
bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit
und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen       Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet
Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens-         die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen
gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf      in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der
und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich        Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In-            Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und
vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe-         Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In-
dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und         formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung,
der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen         ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen
Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe-          besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger
dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin-           eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum
gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren          Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann.
Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In-      Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio-
solvenzmasse der Gesellschaft.                                        nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög-
                                                                      lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu
                                                                      erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel-
                                                                      chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind,
                                                                      so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur
                                                                      Verfügung gestellt werden können.

                                                                                                                                            7
nordIX European Consumer Credit Fonds                                                                                                  Verkaufsprospekt

Anlagebedingungen und deren Änderungen                                               zialfonds einschließlich Hedgefonds verwalten (Erlaubnis
Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs-                          vom 03.09.2020). Zudem verfügt sie über eine Erlaubnis zur
prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen                       Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermitt-
können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der                          lung sowie zur grenzüberschreitenden Verwaltung von EU-AIF
Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin.                          und EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016). Die Gesellschaft
Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich                        wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ände-                        (BaFin) beaufsichtigt und unterliegt den Bestimmungen des
rungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be-                         KAGB.
dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet,
ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten                      Geschäftsführung und Aufsichtsrat
der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile                        Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset-
an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen                           zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie
kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen                          zu Beginn des Verkaufsprospekts.
von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem
Konzern verwaltet werden.                                                            Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
                                                                                     Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl-
Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und                             ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts.
darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen
die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus                         Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch
dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze                         die Verwaltung von AIF ergeben und auf berufliche Fahrlässig-
des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger                         keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge-
außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium                           deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent
informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken                           des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag
der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar                           jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von
und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder                        dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst.
elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese
Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände-
rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen-                       Verwahrstelle
hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
weitere Informationen erlangt werden können.                                         Identität der Verwahrstelle
                                                                                     Für den Fonds hat die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt-                         Bank AG) mit Sitz in 60265 Frankfurt am Main, Platz der Repu-
machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü-                            blik die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Verwahr-
tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei                            stelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttä-
Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit                            tigkeit ist das Einlagen- und Wertpapiergeschäft.
Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten                          Aufgaben der Verwahrstelle
ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.                       Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah-
                                                                                     rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die
                                                                                     Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
Verwaltungsgesellschaft                                                              Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft
                                                                                     die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an
Firma, Rechtsform und Sitz                                                           diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob
Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi-                      die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände
talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform                       den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre-
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma                        chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel
der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH.                        stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld-
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln.                                             konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit-
                                                                                     institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem
Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW-                       anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut-
Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und                        haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014)                        Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage
im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf                              bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschrif-
I nve s t m e n t ve r m ö g e n n a c h d e r O G AW- R i c h t l i n i e , G e -   ten des KAGB vereinbar ist. Bei Geschäften, die die Gesellschaft
mischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermö-                                für den Fonds tätigt, überwacht die Verwahrstelle, ob diese den
gen und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlage-                            Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen.
bedingungen (Spezial fonds) verwalten. Weiterhin darf sie
geschlossene inländische Publikums-AIF, geschlossene inlän-                          Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
dische Spezial-AIF und allgemeine offene inländische Spe-                            • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,

8
Verkaufsprospekt                                                                                       nordIX European Consumer Credit Fonds

•   Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile      Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin-
    sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB         gungen sowie den Ausführungen im Verkaufs prospekt entnommen
    und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,                 werden.
•   Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung
    der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb        Hinsichtlich der Auswahl weiterer Unterverwahrer hat sich die
    der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,                 Verwahrstelle geeignete Kontroll-, Zustimmungs- und Wider-
•   Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor-        spruchsrechte gegenüber ihrem unmittelbaren Unterverwahrer
    schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-           vorbehalten.
    wendet werden,
•   Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft           Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah-
    für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung           rung ergeben:
    zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige
    Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif-    Die Interessen der Gesellschaft, des Fonds oder Anlegers können
    ten von Zahlungseingängen zustande kommen.                       mit folgenden Interessen kollidieren:

Interessenkonflikte                                                  •   Interessen der Verwahrstelle und der mit dieser verbundenen
Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der          Unternehmen
Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben:                        •   Interessen der Mitarbeiter der Verwahrstelle
                                                                     •   Interessen anderer Anleger in diesem oder anderen Fonds
Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben,       •   Interessen eines anderen Kunden der Verwahrstelle
wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder        •   Interessen von dritten, eventuell gruppenangehörigen Unter-
der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus         nehmen, auf die Verwahraufgaben ausgelagert wurden
der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle.             •   Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begrün-
                                                                         den können, umfassen insbesondere
Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab-          o die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwahrstellenfunk-
schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt.                                  tion oder als Unterverwahrer für weitere Investmentvermö-
                                                                            gen und / oder weitere Verwaltungsgesellschaften
Unterverwahrung                                                          o die Auswahl und Überwachung der national und / oder in-
Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben nach auf ein anderes                 ternational tätigen Unternehmen, welchen sie in den jewei-
Unternehmen („Unterverwahrer“) auslagern. Die folgenden Infor-              ligen Ländern Verwahraufgaben für das Sondervermögen
mationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt be-          überträgt
kommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität         o die Erbringung von Bankgeschäft oder Wertpapierdienst-
geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die           leistungen für Privatkunden sowie andere professionelle
Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollstän-             Kunden und geeignete Gegenparteien, insbesondere andere
digkeit im Einzelnen nicht überprüfen.                                      Kreditinstitute, unter anderem
                                                                            • das Einlagengeschäft,
Die Verwahrstelle hat folgende Verwahraufgaben übertragen:                  • das Kreditgeschäft,
                                                                            • das Garantiegeschäft,
Von den gesetzlichen Aufgaben der Verwahrstelle darf nur die                • das Finanzkommissionsgeschäft,
Verwahrung der Vermögenswerte des Sondervermögens selbst                    • das Depotgeschäft,
auf Unterverwahrer ausgelagert werden. Diese dürfen mit Zu-                 • der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten,
stimmung der Verwahrstelle ihrerseits weitere Unterverwah-                  • die Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstru-
rer einsetzen. Die Verwahrstelle hat insbesondere die Deutsche                menten, insbesondere Wertpapieren,
WertpapierService Bank AG, Frankfurt am Main, (dwpbank) mit                 • die Anlageberatung,
Aufgaben der Unterverwahrung beauftragt. Zur dwpbank besteht                • die Emission und Platzierung von Wertpapieren und sons-
eine enge Verbindung der Verwahrstelle in Form von 50 Prozent                 tigen Finanzinstrumenten
der Stimmrechte und des Kapitals. Eine eventuell aktuellere Liste    •   die Wahrnehmung von Rechten aus der bestehenden qualifi-
beauftragter Unterverwahrer kann auf Wunsch des Anlegers jeder-          zierten Beteiligung an der Gesellschaft,
zeit kostenfrei bei der Gesellschaft bezogen werden.                 •   die Ausübung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Möglich-
                                                                         keiten aus Beteiligungen an Tochterunternehmen oder son-
Die in der „Anlage Unterverwahrung“ beigefügte Länderliste               stigen Beteiligungen, an denen die Verwahrstelle mindestens
stellt sämtliche möglichen Unterverwahrer dar, die von der Ver-          20 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals hält.
wahrstelle mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände be-
auftragt werden können. Die „Anlage Unterverwahrung“ ist dem         Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt die Verwahrstelle fol-
Verkaufsprospekt beigefügt.                                          gende organisatorische Maßnahmen ein, um Interessenkonflikte
                                                                     zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, zu beobachten
Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus        und sie offen zu legen:
der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen

                                                                                                                                          9
nordIX European Consumer Credit Fonds                                                                                   Verkaufsprospekt

•    Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen;                      Haftung der Verwahrstelle
•    Vorschriften zu Organisation und Verfahren zur Vermeidung       Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän-
     von Interessenkonflikten;                                       de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von
•    Verpflichtung der Mitarbeiter der DZ BANK AG durch Organi-      einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines
     sations- und Arbeitsanweisungen auf die Einhaltung der recht-   solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen-
     lichen Vorgaben (insbesondere zur Einhaltung des Insider-       über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist
     und Marktmissbrauchsrechts) sowie entsprechende Überwa-         auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle
     chungsmaßnahmen;                                                zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
•    sorgfältige Auswahl, Schulung, Qualifikation und Weiterbil-     gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz-
     dung der Mitarbeiter der DZ BANK AG;                            lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des
•    Bestehen einer Compliance-Funktion, die die Einhaltung von      KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
     Gesetzen und Regeln überwacht und an die Interessenkon-
     flikte gemeldet werden müssen;                                  Zusätzliche Informationen
•    Einhaltung der Verbote personeller Verflechtungen zwischen      Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor-
     Verwahrstelle und der Gesellschaft bei der Besetzung von        mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren
     Aufsichtsfunktionen und Leitungsorganen;                        Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen-
•    Auswahl und Überwachung von Unterverwahrern nach gel-           konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle
     tenden Vorschriften;                                            oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die
•    Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Regeln und Verfahren      Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus
     für Vergütungen von Mitarbeitern und Mitgliedern der Ge-        denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat.
     schäftsleitungs- und Aufsichtsorgane;
•    Verzicht auf die Erbringung von konkret konfliktbehafteten
     Dienstleistungen;                                               Primebroker
•    die regelmäßige Information der Gesellschaft über die ergrif-
     fenen Vorkehrungen und Veränderungen.                           Die Gesellschaft verwendet aktuell im Rahmen der Verwaltung
                                                                     des Fonds keinen Primebroker.
Bei der Überwachung des Auslagerungsunternehmens berücksich-
tigt die Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte des Unter-
verwahrers im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten:                Fondsmanager

•    Wahrnehmung von Aufgaben als Unterverwahrer oder Ver-           Das Portfoliomanagement des Fonds wurde an die nordIX AG,
     wahrstelle für weitere Investmentvermögen und / oder weitere    Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, ausgelagert.
     Verwaltungsgesellschaften,
•    Auswahl und Überwachung weiterer Unterverwahrer,                Der Fondsmanager beobachtet die Wertpapiermärkte, analysiert
•    angemessene Organisation und Überwachung der ausgelager-        die Zusammensetzung der Wertpapierbestände und sonstige An-
     ten Aufgaben,                                                   lagen des Fondsvermögens unter Beachtung der Grundsätze der
•    Erbringung des Depotgeschäftes für sonstige Kunden,             beschriebenen Anlagepolitik und Anlagegrenzen und trifft allein-
•    Wahrnehmung seiner Rechte und Einflussmöglichkeiten aus         verantwortlich die Entscheidung über die Anlage des Fondsver-
     direkten oder indirekten Beteiligungen von mindestens 10        mögens. Für seine Tätigkeit erhält der Manager aus der Verwal-
     Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte, insbesondere bei     tungsvergütung der Gesellschaft eine Vergütung.
     Beteiligungen an anderen Verwahrstellen,
•    Auswahl und Überwachung seiner Dienstleiter, insbesondere
     im IT-Bereich.

10
Verkaufsprospekt                                                                                        nordIX European Consumer Credit Fonds

Risikohinweise                                                       Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
                                                                     Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds         der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be-
sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit        troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der
den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa­          Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie
tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung       kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell-
berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken     schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und
kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän­             vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände-
den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal­           rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die
tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich          BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene
damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.                  Risiko verändern.

Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit­            Aussetzung der Anteilrücknahme
punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen                Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus-
Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei­           setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine
lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds        Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger
investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der         erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in
Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise      diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische
oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön­         Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang
nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die     sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän-
angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das          kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts
vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.                beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge-
                                                                     sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs­           im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist.
prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die          Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht
Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri­             zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme
siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit          kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun-
nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden        gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An-
Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über           teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert
die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß          nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen,
oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.                   als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung
                                                                     kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile
Risiken einer Fondsanlage                                            direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer An-       die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds
lage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken       dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger       er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass
investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer    ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte
der Fondsanlage auswirken.                                           Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.

Schwankung des Fondsanteilwerts                                      Auflösung des Fonds
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds,           Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu
geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile.       kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der
Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte         Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds
aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der            geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der          wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass
Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen       er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei
Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des          dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds
Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände           andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn
oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds-      die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus
anteilwert.                                                          dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
                                                                     Ertragssteuern belastet werden.
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche
Aspekte                                                              Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an-
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den         deres offenes Investmentvermögen (Verschmelzung)
individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann      Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds
künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe-       auf ein anderes Publikums-Investmentvermögen übertragen. Der
sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen        Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii)
Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer-   oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden
berater wenden.                                                      Investmentvermögens wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offe-

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