VERMÖGENSNACHFOLGE - Auren International

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VERMÖGENSNACHFOLGE - Auren International
VERMÖGENSNACHFOLGE
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Vorsorge und Nachlassplanung

Es gibt Themen, über die wir nicht gerne nachdenken, es aber tun sollten. Hierzu gehört nicht nur der eigene Tod,
sondern auch die Zeit, in der man möglicherweise Hilfe benötigt und man nicht mehr selbstbestimmt handeln
kann. Nicht nur im Alter kann man auf Hilfe angewiesen sein; auch eine Krankheit oder ein Unfall können hilfs-
bedürftig machen. Hierfür können Sie vorsorgen mit:

• einer Vorsorgevollmacht und/oder
• einer Betreuungsverfügung und
• einer Patientenverfügung

Wer mit den gesetzlichen Regelungen des Erbrechts nicht zufrieden ist, kann durch Testament oder Erbvertrag
andere Regelungen zur Verteilung seines Nachlasses bestimmen. Neben dem Pflichtteilsrecht sind dabei for-
melle und inhaltliche Vorschriften zu beachten, damit die Verfügung rechtswirksam ist.
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INHALT

          4                        6                            11
  VORSORGE FÜR DEN       GRUNDZÜGE DES ERBRECHTS         NACHLASSPLANUNG:
PFLEGE- UND TODESFALL                                TESTAMENT UND ERBVERTRAG

           16                       19                           24
   PFLICHTTEILSRECHT          ERBSCHAFT- UND          ANZEIGENPFLICHTEN UND
                            SCHENKUNGSTEUER –        STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT
                                GRUNDZÜGE                   IM ERB- UND
                                                         SCHENKUNGSFALL

          27                       33                         37
BESTEUERUNG DER UNTER-       VERERBUNG VON                IMMOBILIEN IM
  NEHMENSNACHFOLGE        GESELLSCHAFTSANTEILEN      SCHENKUNGS- UND ERBFALL

                                     40
                         INTERNATIONALER ERBFALL –
                                ERBFÄLLE MIT
                              AUSLANDSBEZUG
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VORSORGE FÜR
    DEN PFLEGE-
    UND TODESFALL

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Vorsorgevollmacht                                          Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass für   In einer schriftlichen Patientenverfügung können
Sie Sorge getragen wird, wenn Sie selbst dazu nicht        Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie später
mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten           ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie ihren
zu regeln. Der dazu Bevollmächtigte sollte eine Per-       Willen nicht mehr selbst äußern können. Im Fall
son Ihres Vertrauens sein. Zu beachten ist hier, dass      Ihrer Entscheidungsunfähigkeit ist ein Bevollmäch-
der Ehegatte oder auch Kinder nicht allein aufgrund        tigter bzw. ein Betreuer an Ihre schriftliche Patien-
ihrer Stellung als Angehörige bevollmächtigt sind.         tenverfügung gebunden. Der Bevollmächtigte bzw.
                                                           der Betreuer muss prüfen, ob die Festlegungen in
Die Bevollmächtigung sollte aus Nachweisgründen            der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und
schriftlich erfolgen. Wenn der Bevollmächtigte auch        Behandlungssituation entsprechen und Ihren Willen
Grundstücke übertragen dürfen soll, muss die Voll-         zur Geltung bringen.
macht notariell beurkundet werden. Der Umfang
einer Vollmacht kann darüber hinaus sehr frei ge-          Sie sind nicht gezwungen, eine Patientenverfügung
staltet werden. Auch mehrere Personen können er-           zu verfassen. Patientenverfügungen können jeder-
satzweise oder für unterschiedliche Bereiche bevoll-       zeit formlos widerrufen werden.
mächtigt werden.
                                                           Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die
Der Bevollmächtigte kann Sie gegenüber Ihren Ver-          Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der
tragspartnern vertreten (z. B. Banken, Versicherun-        Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung
gen, Altersheim). Eine ordnungsgemäß erstellte Vor-        des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden,
sorgevollmacht kann in vielen Fällen die Einleitung        ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder
eines Betreuungsverfahrens verhindern. Insbesonde-         den ärztlichen Eingriff einwilligt.
re mit Banken und Versicherungen sollte vorab ge-
klärt werden, ob diese evtl. spezielle Formulare zur       Die Entscheidung über die Durchführung einer ärzt-
Bevollmächtigung verlangen; das vermeidet späte-           lichen Maßnahme wird im Dialog zwischen Arzt und
ren Ärger mit den Vertragspartnern.                        Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der
                                                           behandelnde Arzt prüft, was medizinisch indiziert ist,
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt und kön-        und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder
nen Sie ihre Angelegenheiten (teilweise) nicht mehr        Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung na-
selber erledigen, folgt grundsätzlich ein gerichtliches    her Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.
Betreuungsverfahren, und zwar auch dann, wenn
Sie Angehörige haben, weil diese erst durch das Ge-        Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter
richt zum Betreuer bestellt werden müssen.                 über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner
                                                           Einbindung des Betreuungsgerichts. Bestehen hin-
Der Bevollmächtigte ist unabhängig von einem               gegen Meinungsverschiedenheiten, müssen folgen-
Gericht und wird (in den meisten Fällen) nicht von         schwere Entscheidungen vom Betreuungsgericht
einem Gericht kontrolliert.                                genehmigt werden.

Betreuungsverfügung                                        Auch über das Thema Organspende darf man sich
                                                           Gedanken machen. Diese kann Teil der Patienten-
Für eine Person, die aufgrund von Krankheiten oder         verfügung sein oder gesondert über den bekannten
Behinderungen hilfsbedürftig und fürsorgebedürftig         Organspendeausweis geregelt werden. Für Ihre An-
ist, kann ein Betreuer bestellt werden. Die Betreu-        gehörigen ist es eine Hilfe, wenn Sie für eine solche
ung kann umfassend (Vermögens-, Renten- oder               Situation eine Bestimmung getroffen haben. Sie kön-
Wohnungsfragen, Gesundheitsfürsorge oder Aufent-           nen frei bestimmen, ob und gegebenenfalls welche
haltsbestimmung) oder auf bestimmte Bereiche be-           Organe Sie spenden wollen oder ob eine bestimmte
schränkt sein.                                             andere Person für Sie entscheiden soll. Informationen
                                                           zu einem Spenderausweis, den Sie immer bei sich tra-
Eine Vorsorgevollmacht (siehe oben) macht die Be-          gen können, finden Sie unter: https://www.bzga.de/
treuung in den meisten Fällen überflüssig. Wenn Sie        infomaterialien/organspende/
niemanden bevollmächtigen möchten, können Sie
durch eine Betreuungsverfügung regeln, wer als Be-         Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen so-
treuer gewünscht oder abgelehnt wird.                      wie Patientenverfügungen können beim zentralen
                                                           Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert
Der Betreuer wird vom Amtsgericht bestellt und un-         werden. Informationen finden Sie im Internet unter
terliegt dessen Kontrolle.                                 www.vorsorgeregister.de.

VORSORGE FÜR DEN PFLEGE- UND TODESFALL
                                                                                                                    5
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GRUNDZÜGE
    DES ERBRECHTS

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Grundlegende Begriffe des Erbrechts                       Gesetzliche Erbfolge

Erbe, Alleinerbe, Miterbe                                 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wer Erbe wird,
                                                          wenn kein Testament existiert. Jeder Mensch hat ei-
Erbe ist derjenige, der durch ein Testament oder Erb-     nen oder mehrere Erben. Wer gesetzlicher Erbe wird,
vertrag (also aufgrund einer gewillkürten Regelung)       richtet sich nach den Familienverhältnissen und dem
oder kraft Gesetzes (wenn keine besondere Rege-           Verwandtschaftsgrad.
lung getroffen ist) Gesamtrechtsnachfolger des Ver-
storbenen (Erblassers) wird.                              Einteilung in „Ordnungen“

Der Erblasser kann von einem oder mehreren Perso-         Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) spricht von Ord-
nen beerbt werden. Wird er von mehreren Personen          nungen. Zur ersten Ordnung gehören die Abkömm-
(zu Bruchteilen) beerbt, bilden diese Personen eine       linge des Erblassers, also die Kinder und Enkel. Für
Erbengemeinschaft.                                        den Fall, dass ein Kind vorverstorben ist, erben des-
                                                          sen Kinder, also die Enkel des Erblassers.
Erbfall
                                                          Zur zweiten Ordnung gehören die Eltern des Erblas-
Der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers automa-      sers und deren Abkömmlinge, also die Eltern, Ge-
tisch ein. Es ist nicht erforderlich, dass der Erbe vom   schwister, Nichten und Neffen.
Tod erfährt.
                                                          Zur dritten Ordnung gehören die Großeltern des Erb-
Nachlass                                                  lassers und deren Abkömmlinge, also die Großeltern,
                                                          Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins.
Der Nachlass umfasst das Gesamtvermögen des Erb-
lassers, also Aktiva und Passiva. Man erbt also nicht     Zu den weiteren Ordnungen gehören entferntere
einen oder mehrere Gegenstände. Die bei mehre-            Verwandte.
ren Erben erforderliche Aufteilung des Nachlasses er-
folgt im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Der          Wenn ein oder mehrere Erben der ersten Ordnung
Erblasser hat die Möglichkeit, z. B. durch ein Testa-     vorhanden sind, erbt/en lediglich diese Person/en.
ment, Einfluss auf die Aufteilung des Nachlasses zu       Die weiteren Ordnungen sind vom Erbrecht ausge-
nehmen.                                                   schlossen. Das bedeutet z. B., dass ein kinderloser und
                                                          unverheirateter Erblasser von seinen Geschwistern
Vermächtnis                                               beerbt wird und seine Cousins und Cousinen keine
                                                          Erben werden.
Der Erblasser kann auch Vermächtnisse zugunsten
von Miterben oder anderen Personen anordnen.              Nicht zu den gesetzlichen Erben gehören Stief- oder
Die so bedachte Person erhält einen Anspruch auf          Pflegekinder. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls weder ein
Überlassung des bestimmten Gegenstandes oder              Verwandter noch ein Ehegatte vorhanden, ist der
Geldbetrages.                                             Fiskus gesetzlicher Erbe.

          Erben 1. Ordnung        Erben 2. Ordnung        Erben 3. Ordnung            Erben 4. Ordnung

            ERBLASSER

             Ehegatte                   Eltern               Großeltern                  Urgroßeltern

           Töchter/Söhne            Geschwister             Tanten/Onkel              Großtanten/Großonkel

               Enkel               Nichten/Neffen          Cousinen/Cousins

GRUNDZÜGE DES ERBRECHTS
                                                                                                                    7
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Ehegatten- und Lebenspartnererbrecht                     Güterstand der Gütertrennung

    Der Ehegatte ist ebenfalls gesetzlicher Erbe. Der Le-    Lebten die Ehegatten bei Tod des Erblassers im Gü-
    benspartner steht dem Ehegatten im Erbrecht voll-        terstand der Gütertrennung, gibt es weder einen
    ständig gleich; die nachfolgenden Ausführungen           Zugewinnausgleich noch eine pauschale Erhöhung
    gelten also auch für Lebenspartner. Neben Ver-           des Erbteils. Wenn neben dem überlebenden Ehe-
    wandten der ersten Ordnung erbt der Ehegatte ein         gatten ein oder zwei Kinder des Erblassers erbbe-
    Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung            rechtigt sind, erben alle zu gleichen Teilen. Neben
    und neben Großeltern die Hälfte des Nachlasses.          drei und mehr Kindern erbt der überlebende Ehe-
    Lebt ein Großelternteil nicht mehr, erhält der überle-   gatte immer ein Viertel, die Kinder teilen sich den
    bende Ehegatte zusätzlich dessen Anteil. Sind weder      Rest. Neben anderen Verwandten bleibt es bei der
    Verwandte der ersten noch der zweiten Ordnung            normalen gesetzlichen Erbfolge.
    noch Großeltern vorhanden, erbt der überlebende
    Ehegatte allein. Weiter entscheidend ist für das Er-     Güterstand der Gütergemeinschaft
    brecht der Ehegatten der famlienrechtliche Güter-
    stand.                                                   Im Falle der Gütergemeinschaft bleibt es beim nor-
                                                             malen gesetzlichen Erbrecht des überlebenden Ehe-
    Das Ehegattenerbrecht setzt eine rechtsgültige Ehe       gatten ohne Zugewinnausgleich, also auch ohne
    voraus; jedoch kann unter Umständen bereits in ei-       erhöhten gesetzlichen Erbteil.
    nem laufenden Scheidungsverfahren das Erbrecht
    des überlebenden Ehegatten gefährdet sein.               Häufig wird im Ehevertrag zusätzlich vereinbart, dass
                                                             die Gütergemeinschaft auch nach dem Tod eines
    Güterstand der Zugewinngemeinschaft                      Ehegatten zwischen dem Überlebenden und den
                                                             gemeinschaftlichen Kindern fortgesetzt werden soll
    Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermö-          (fortgesetzte Gütergemeinschaft). Dann wird das
    gen der Eheleute grundsätzlich getrennt. Lediglich       gesamte Vermögen, das die Eheleute gemeinsam
    bei Scheidung oder Tod wird der Vermögenszu-             besessen haben (Gesamtgut), nicht vererbt, sondern
    wachs, der innerhalb der Ehe gemeinsam erwirt-           bleibt gemeinschaftliches Eigentum des überleben-
    schaftet wurde, geteilt. Nach einer Scheidung er-        den Ehegatten und der gemeinsamen Kinder. Nur
    folgt eine genaue Berechnung; im Todesfall wird als      diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Ver-
    einfachere Lösung der Erbteil pauschal um ein Vier-      storbenen allein gehört haben (Vorbehalts- oder Son-
    tel erhöht.                                              dergut) fallen in den Nachlass und werden vererbt.

    Demnach erhält der Ehegatte neben Kindern                Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft erfolgt kei-
    bzw. Enkeln des Erblassers zusätzlich zum gesetz-        ne frühzeitige Teilung des Vermögens; die Kinder er-
    lichen Erbteil von einem Viertel ein weiteres Vier-      ben erst, wenn der überlebende Ehegatte stirbt.
    tel als pauschalen Zugewinnausgleich, also ins-
    gesamt die Hälfte des Nachlasses. War die Ehe            Nichteheliche Lebensgemeinschaft
    kinderlos, erbt der Ehegatte neben Verwandten
    der zweiten Ordnung und neben Großeltern drei            Da das Bürgerliche Gesetzbuch die nichteheliche
    Viertel der Erbschaft, neben entfernteren Verwand-       Lebensgemeinschaft bislang ignoriert hat, sind nicht-
    ten erbt er allein.                                      eheliche Lebenspartner weder erb- noch pflichtteils-
                                                             berechtigt. Die Rechtsprechung hat unverheiratete
    Will der überlebende Ehegatte einen genau berech-        Lebenspartner jedoch in zwei Regelungen mit ein-
    neten Zugewinnausgleich geltend machen, muss er          bezogen, sofern eine nichteheliche Lebensgemein-
    die Erbschaft innerhalb der Frist (meist sechs Wochen    schaft auch tatsächlich vorliegt.
    nach dem Todesfall) ausschlagen. Dann können so-
    wohl der Zugewinnausgleich als auch ein Pflichtteil      Nach dem Gesetz ist der Erbe verpflichtet, Famili-
    von den verbleibenden Erben verlangt werden.             enangehörigen des Erblassers, die bis zum Tod des
                                                             Erblassers im gemeinsamen Haushalt gelebt und von
    Beim ehelichen Güterstand ist zu berücksichtigen,        ihm Unterhalt bezogen haben, 30 Tage nach dem
    dass der Zugewinnausgleich neben den Freibeträ-          Erbfall Unterhalt zu zahlen und während dieser Zeit
    gen immer erbschaftsteuerfrei ist, während der Erb-      die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsge-
    teil des überlebenden Ehegatten bei Gütertrennung        genstände zu gestatten (sogenannter Dreißigster).
    (siehe nachfolgend) mangels Zugewinnausgleich            Diese Regelung wurde von der Rechtsprechung
    nach Abzug der Freibeträge erbschaftsteuerpflich-        auch auf einen nichtehelichen Lebenspartner an-
    tig ist.                                                 gewendet.

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Ebenfalls aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung          Richtigkeit des Erbscheins wird also vermutet. Auch
tritt nach dem Tod des Mieters der Ehegatte in das        genießt der Erbschein öffentlichen Glauben, so dass
Mietverhältnis ein. Nach der Rechtsprechung kann          ein gutgläubiger Erwerb vom Nichterben möglich ist,
auch der überlebende Partner einer eheähnlichen           wenn sich später herausstellt, dass der vorgelegte
Gemeinschaft in den Mietvertrag des Verstorbenen in       Erbschein unrichtig war. Zu Unrecht erteilte Erbschei-
entsprechender Anwendung des Gesetzes eintreten.          ne sind vom Nachlassgericht einzuziehen oder für
                                                          kraftlos zu erklären. Dies kann beispielsweise vorkom-

„  Wer seinen nichtehelichen Lebenspartner nach
seinem Tod absichern möchte, muss dies mit einem
                                                          men, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein jüngeres
                                                          Testament gefunden wird.

Testament oder Erbvertrag tun. Bei Patchwork-Kons-        Ergänzend zum Erbschein gibt es das europäische
tellationen empfiehlt es sich besonders, rechtliche       Nachlasszeugnis. Dieses Zeugnis ist in grenzüber-
Beratung für die Gestaltung eines Testaments oder         schreitenden Fällen hilfreich.
Erbvertrags einzuholen. Die Rechtsanwälte von Au-
ren stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.
                                                “         Erbengemeinschaft

Annahme / Ausschlagung der Erbschaft                      Sind mehrere Erben vorhanden, erwerben diese die
                                                          gesamte Erbschaft gemeinschaftlich, also ungeteilt
                                                          (Gesamthandsgemeinschaft). Alle Erben bilden eine
Eine Erbschaft muss nicht angenommen werden; mit
                                                          Erbengemeinschaft, die das Vermögen gemein-
dem Tode des Erblassers und ohne weitere Erklärung
                                                          schaftlich verwaltet und auch nur gemeinschaftlich
wird jemand Erbe. Diese automatisch eintretende
                                                          darüber verfügen kann. Daran ändert auch eine tes-
Erbenstellung kann ungewollt sein. In einem solchen
                                                          tamentarisch verfügte Teilungsanordnung nichts, da
Fall kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen. Eine
                                                          diese nur für die Auseinandersetzung relevant ist.
Ausschlagung kommt in Betracht, wenn der Nach-
lass überschuldet ist.
                                                          Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemein-
                                                          schaft. Vorrangiges Ziel der Erbengemeinschaft ist
Eine Ausschlagung der Erbschaft muss jedoch form-
                                                          die Auseinandersetzung.
und fristgerecht erfolgen. Die Ausschlagungsfrist be-
trägt sechs Wochen (in sehr wenigen Fällen sechs
                                                          Der einzelne Erbe kann allein nur über seinen Erb-
Monate). Die Frist beginnt nach Eintritt des Erbfalls,
                                                          anteil insgesamt verfügen: er kann ihn verschenken
und zwar nachdem der Erbe von seiner Erbschaft
                                                          oder verkaufen, auch an einen Dritten. Bei einem
Kenntnis erlangt hat. Die Ausschlagung ist vor dem zu-
                                                          Verkauf des Erbanteils haben die Miterben jedoch
ständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) zu erklären.
                                                          ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Erbschein
                                                          Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Da für Außenstehende nicht sicher festzustellen ist,
wer nach dem Tod des Erblassers Erbe geworden ist,        Zu unterscheiden sind Erblasserschulden, Erbfall-
können die Erben beim Nachlassgericht die Ausstel-        schulden und Nachlasserbenschulden. Erblasser-
lung eines Erbscheins verlangen. Dies ist ein amtliches   schulden sind vom Erblasser herrührende Schulden,
Zeugnis, das den Erben die Verfügungsmacht über           z. B. Steuerschulden, Unterhaltspflichten, Haftung
das ererbte Vermögen gibt. In einfach gelagerten          aus Bürgschaften. Erbfallschulden sind die den Erben
Fällen genügt oft auch eine beglaubigte Kopie des         als solchen treffenden Schulden, die aus Anlass
Testaments oder des gerichtlichen Eröffnungsproto-        des Erbfalls entstehen, z. B. Erbersatzansprüche,
kolls. Des Weiteren ist der Erbschein regelmäßig nicht    Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse, Beerdigungskos-
erforderlich, wenn ein notarielles Testament vorliegt.    ten, Erbschaftsteuer, Kosten des Testamentsvoll-
                                                          streckers. Nachlasserbenschulden entstehen durch
Ein gemeinschaftlicher Erbschein weist alle Erben         Rechtshandlungen des Erben anlässlich des Erb-
mit den jeweiligen Anteilen aus. Es kann aber auch        falls, z. B. Kosten der Betriebsschließung bei einem
jeder Einzelne einen Teilerbschein beantragen, der        geerbten Betrieb oder notwendige Reparaturen
nur seinen Erbanteil ausweist.                            bei einem zum Nachlass gehörenden Haus.

Wer einen Erbschein vorlegen kann, gilt bis zum           Grundsätzlich haften die Erben gemeinschaftlich für
Beweis des Gegenteils als rechtmäßiger Erbe; die          alle Nachlassverbindlichkeiten. Allerdings kann der

GRUNDZÜGE DES ERBRECHTS
                                                                                                                   9
VERMÖGENSNACHFOLGE - Auren International
Erblasser bestimmen, dass einer seiner Erben eine         Gehört zum Nachlass ein Handelsgeschäft, sind die
     Nachlassverbindlichkeit allein zu erfüllen hat.           Haftungsvorschriften des Handelsgesetzbuches zu
                                                               beachten. Diese sind unterschiedlich ausgestaltet,
     Die Erben sind verpflichtet, aus dem Nachlass zu-         je nach Rechtsform des Unternehmens und je nach-
     nächst die Nachlassgläubiger zu befriedigen, bevor        dem, ob das Geschäft fortgeführt wird oder nicht.
     der Nachlass verteilt wird. Reicht das hinterlassene
     Vermögen nicht aus, die Nachlassverbindlichkeiten
     zu tilgen, haften die Erben vorläufig unbeschränkt,       Ausgleichspflicht
     also auch mit ihrem Privatvermögen. Die Haftung
     ist jedoch auf den Nachlass beschränkbar, wenn            Machen Eltern ihren Kindern, Großeltern oder ihren
     durch das Nachlassgericht Nachlassverwaltung an-          Enkeln bereits zu Lebzeiten Zuwendungen, kann
     geordnet ist oder bei Überschuldung das Nachlass-         dies zu einer Ungleichbehandlung im Erbfall führen.
     insolvenzverfahren eröffnet wird. Bei Dürftigkeit des     Das Gesetz sieht daher unter bestimmten Voraus-
     Nachlasses, wenn also nicht einmal genug für die          setzungen eine Ausgleichspflicht vor. Ausgleichs-
     genannten Verfahren vorhanden ist, kann der Erbe          pflichtig ist die Ausstattung des Abkömmlings, z. B.
     auch die sogenannte Dürftigkeitseinrede erheben           Finanzierung der Wohnung, Aussteuer, aber auch
     und so seine Haftung auf den Nachlass beschränken.        der Unterhalt und Aufwendungen für die Berufs-
                                                               ausbildung, wenn sie über das übliche Maß hinaus-
     Die genannten Haftungsbeschränkungen sind aller-          gehen.
     dings nicht mehr möglich, wenn der Erbe die Aufstel-
     lung der bei Eintritt des Erbfalls vorhandenen Vermö-     Bei der Zuwendung können die Eltern bzw. Groß-
     gensgegenstände und Verbindlichkeiten (Inventar)          eltern bestimmen, dass die Ausgleichspflicht ausge-
     trotz Fristsetzung nicht oder absichtlich unrichtig er-   schlossen wird. Die übrigen Geschwister werden in
     stellt hat.                                               diesem Fall benachteiligt.

10
NACHLASSPLANUNG:
TESTAMENT
UND ERBVERTRAG

                   11
Testament                                                erfolgen. Ein öffentliches, nicht eigenhändiges Testa-
                                                              ment verliert seine Gültigkeit, wenn es dem Testieren-
     Das Gesetz unterscheidet zwischen dem eigenhän-          den persönlich vom Amtsgericht ausgehändigt wird.
     digen Testament und dem öffentlichen Testament.
                                                              Wenn mehrere Testamente nebeneinander existie-
     Das eigenhändige Testament ist vollständig in der        ren, gilt grundsätzlich das zuletzt errichtete. Um im
     eigenen Handschrift zu verfassen und mit vollstän-       Erbfall sicherzugehen, dass nicht mehrere, sich viel-
     digem Namen (Vor- und Familienname) zu unter-            leicht noch widersprechende Testamente vorliegen,
     schreiben. Die Orts- und Datumsangabe ist zwar           über deren Wirksamkeit zudem noch Zweifel beste-
     keine Wirksamkeitsvoraussetzung, erleichtert aber        hen, sollte bei Widerruf, Änderungen und Ergänzun-
     bei Vorliegen von mehreren Testamenten die Ent-          gen stets ein neues Testament verfasst werden, das
     scheidung, welches das letzte und somit gültige Tes-     alle testamentarischen Verfügungen enthält. Außer-
     tament ist.                                              dem sollten vorsorglich alle früher errichteten Testa-
                                                              mente ausdrücklich aufgehoben werden.
     Das öffentliche oder notarielle Testament wird vor ei-
     nem Notar errichtet, der darüber eine Niederschrift      Das gemeinschaftliche Testament
     anfertigt, die vom Notar und vom Testierenden un-
     terschrieben wird. Ein notarielles Testament liegt       Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehe-
     auch vor, wenn der Erblasser dem Notar eine offene       leuten errichtet werden. Es enthält den letzten Willen
     oder verschlossene Schrift übergibt mit dem Hinweis,     beider Ehegatten. In privatschriftlicher Form wird es
     dass dies sein letzter Wille sei.                        eigenhändig von einem Ehegatten geschrieben und
                                                              von beiden Ehegatten jeweils persönlich unterschrie-
     Um sicherzugehen, dass das eigenhändige Testa-           ben. Der Klarheit halber sollte der zweite Ehegatte
     ment im Todesfall auch gefunden und beim Nach-           vor seine Unterschrift folgenden Satz ergänzen: „Dies
     lassgericht abgegeben wird, sollte es bei den per-       ist auch mein Testament.“
     sönlichen Papieren aufbewahrt werden.
                                                              Wenn die Ehepartner sich gegenseitig als Erben
     Sicherer ist allerdings die amtliche Verwahrung bei      einsetzen (Berliner Testament), liegt eine wechsel-
     einem Amtsgericht. Die Hinterlegung des Testaments       bezügliche Verfügung vor. Solche Verfügungen
     kann am Wohnort des Erblassers erfolgen. Hierzu          sind gegenseitig bindend und können daher nicht
     muss der Erblasser sein Testament, den Personalaus-      einseitig geändert werden. Ein gemeinschaftliches
     weis und die Geburtsurkunde vorlegen. Es fallen Ge-      Testament darf also nur gemeinschaftlich geändert
     bühren von derzeit 75,00 EUR an.                         werden.

     Das Amtsgericht informiert das Standesamt des Ge-        Der Widerruf durch einen Ehepartner ist nur in nota-
     burtsorts des Erblassers, das wiederum im Sterbefall     rieller Form möglich. Ist ein Ehepartner gestorben,
     das Amtsgericht benachrichtigt.                          kann der andere nicht mehr widerrufen. Wechsel-
                                                              bezügliche Verfügungen (z. B. Erbeinsetzung der
                                                              gemeinsamen Kinder nach dem Tod des Länger-
     Widerruf, Änderungen und Ergänzungen
                                                              lebenden) können nach dem Tod des ersten Ehe-
                                                              gatten von dem anderen nicht mehr geändert
     Ein einmal wirksam errichtetes Testament behält
                                                              werden, es sei denn, dies wird ihm im gemeinschaft-
     grundsätzlich seine Gültigkeit, auch wenn die Le-
                                                              lichen Testament ausdrücklich gestattet.
     bensumstände sich ändern. Daher sollte ein Testa-
     ment regelmäßig und insbesondere bei besonderen
                                                              Auch Lebenspartner können ein gemeinschaftliches
     Anlässen daraufhin überprüft werden, ob die Ver-
                                                              Testament errichten. Die vorstehende Darstellung
     fügungen noch dem tatsächlichen Willen entspre-
                                                              gilt auch für sie.
     chen. Besondere Anlässe können sein: Vorversterben
     einer begünstigten Person, wesentliche Änderung
     der Vermögensverhältnisse des Erblassers, so dass        Erbvertrag
     der Personenkreis oder die Aufteilung des Nachlasses
     geändert werden muss, erhöhte Bedürftigkeit einer        Testamente sind einseitige letztwillige Verfügungen
     bedachten Person.                                        von einzelnen Personen und von diesen jederzeit frei
                                                              widerrufbar. Ein Erbvertrag dagegen ist ein Vertrag
     Wie die Testamentserrichtung kann der Widerruf           zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem zu-
     des Testaments nur höchstpersönlich erfolgen. Dies       mindest eine Person letztwillige Verfügungen trifft.
     kann entweder durch Vernichtung des Testaments           Wie alle Verträge kann auch ein Erbvertrag nicht
     oder durch die Errichtung eines Widerruftestaments       einseitig geändert werden. Der Erbvertrag ist vor

12
einem Notar abzuschließen. Im Erbvertrag können          des Erblassers (Erbengemeinschaft) und zwar zu den
bindende und einseitige Verfügungen getroffen            vom Erblasser bestimmten Bruchteilen. Die Erbenge-
werden. In jedem Fall sollte die Art der Verfügung       meinschaft muss sich anhand der Quoten auseinan-
ausdrücklich klargestellt werden, weil nur einseitige    dersetzen.
Verfügungen frei widerrufbar sind. Bindende Verfü-
gungen in einem Erbvertrag können dagegen nur            Mit einer Teilungsanordnung gibt der Erblasser An-
durch eine einvernehmliche Vertragsaufhebung             weisungen für die Auseinandersetzung unter den
rückgängig gemacht werden.                               Miterben in der Form, dass er hinsichtlich der we-
                                                         sentlichen Vermögensgegenstände verfügt, wer
Erbeinsetzung                                            diese erhalten soll. Die Teilungsanordnung bewirkt
                                                         jedoch keine Veränderung der Erbquoten, so dass
Die Erbeinsetzung im Testament kann sich entweder        es unter den Erben zu Ausgleichsansprüchen kom-
auf den gesamten Nachlass beziehen (Alleinerbe)          men kann, wenn die zugeteilten Gegenstände im
oder auf einen Bruchteil. Eine Erbeinsetzung hinsicht-   Wert voneinander abweichen. Der Erblasser kann al-
lich einzelner Vermögensgegenstände gibt es nicht;       lerdings im Testament anordnen, dass kein Ausgleich
dies kann nur durch die Anordnung eines Vermächt-        erfolgen soll. Auch kann er vorgeben, wie einzelne
nisses erfolgen.                                         Vermögensgegenstände zu bewerten sind.

Der oder die Erben treten die Gesamtrechtsnach-          Jeder Miterbe hat Anspruch auf Einhaltung des an-
folge des Erblassers an, übernehmen also auch die        geordneten Teilungsmodus. Gemeinsam können die
Verbindlichkeiten. Enthält das Testament nur Ver-        Erben jedoch mit Einverständnis aller eine davon ab-
mächtnisse, aber keinen Erben, gilt für den Rest des     weichende Aufteilung vornehmen und dabei auch
Vermögens die gesetzliche Erbfolge. Für den Fall,        Abfindungszahlungen vereinbaren. Möchte der Er-
dass ein testamentarisch eingesetzter Erbe wegfällt,     blasser dies verhindern, ist die Einsetzung eines Testa-
kann im Testament ein Ersatzerbe benannt werden.         mentsvollstreckers sinnvoll.

Bei handgeschriebenen und ohne professionelle Hilfe      Ergänzend zu einer Teilungsanordnung oder statt ei-
erstellten Testamenten ist manchmal unklar, was der      ner solchen kann der Erblasser Vorausvermächtnisse
Erblasser wollte. Wer sollte zu welchem Anteil Erbe      anordnen. Bei einem Vorausvermächtnis erhält ein
werden? Diese Frage nach dem Tod klären zu müs-          Erbe vorab einen bestimmten Gegenstand aus dem
sen, ist naturgemäß schwierig und führt oft zu ver-      Nachlass. Der Wert dieses Gegenstands muss dabei
meidbarem Streit.                                        grundsätzlich nicht ausgeglichen werden.

Vermächtnis
                                                         Vor- und Nacherbschaft
Durch ein Vermächtnis wird einem Dritten ein Ver-
                                                         Will der Erblasser den Verbleib seines Vermögens
mögensgegenstand ohne weitere Verpflichtung zu-
                                                         über mehrere Generationen oder verschiede-
gewandt. Der Bedachte (Vermächtnisnehmer) wird
                                                         ne Erben nacheinander steuern, kann er Vor- und
nicht automatisch Eigentümer des Vermächtnisses,
                                                         Nacherbschaft anordnen. Der eingesetzte Vorerbe
sondern muss seinen Anspruch geltend machen.
                                                         wird zunächst Erbe des Erblassers, aber nur für eine
                                                         bestimmte Zeit. Danach erhält der Nacherbe das
Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis an einen
                                                         Vermögen des Erblassers. Der Erblasser wird also
Erben, das nicht auf seinen Erbteil angerechnet wird.
                                                         zweimal beerbt.
Dadurch wird dieser Erbe gegenüber den anderen
bevorzugt.
                                                         Die Vor- und Nacherbschaft wird oft in Patch-Work-
Auflage                                                  Konstellationen gewählt. Dadurch kann der zweite
                                                         Ehegatte des Erblassers bis zu seinem Tod Erbe sein
Mit einer Auflage werden Erben und/oder Ver-             und so abgesichert werden. Im Anschluss erben
mächtnisnehmer zu einer Leistung an Dritte oder zu       dann regelmäßig die Kinder des Erblassers, die so-
einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflich-         wohl aus der ersten Ehe als auch aus der zweiten Ehe
tet. Nicht selten werden damit Anordnungen für die       stammen können.
Grabpflege getroffen.
                                                         Es kann einen oder mehrere Nacherben geben. Die
Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis                 Nacherbschaft kann für den gesamten Nachlass
                                                         oder nur für eine bestimmte Quote angeordnet wer-
Sind bei einem Erbfall mehrere Erben vorhanden,          den. Nicht möglich ist allerdings die Einsetzung eines
werden alle gemeinsam Gesamtrechtsnachfolger             Nacherben für einen bestimmten Gegenstand.

NACHLASSPLANUNG: TESTAMENT UND ERBVERTRAG
                                                                                                                    13
Der Erblasser kann den Eintritt des Nacherbfalls zeit-   auch Anordnungen für die Vermögensverwaltung
     lich festlegen oder von einem bestimmten Ereignis        getroffen werden. Unter Umständen ist jedoch auch
     abhängig machen (z. B. Tod des Vorerben). Ein nicht      die Einsetzung eines Pflegers oder Testamentsvoll-
     befreiter Vorerbe muss die Erbschaft ungeschmälert       streckers sinnvoll.
     in ihrem Bestand für die Nacherben erhalten, so dass
     erhebliche Verfügungsbeschränkungen bestehen.            Ratschläge für die Errichtung eines Testaments
     Nur die Nutzung und der Verbrauch der Erträge, z. B.
     Miet- oder Zinseinnahmen, sind ihm gestattet. Der        Das Testament sollte frei von Emotionen und Motiven
     Erblasser kann jedoch in seinem Testament verfü-         formuliert werden. Zu schreiben, wen und warum
     gen, dass der Vorerbe über den Nachlass weitge-          man jemanden leiden oder nicht leiden kann, bringt
     hend frei verfügen kann.                                 nur unnötige Verärgerung unter den Erben hervor.
                                                              Die Entscheidung, warum man jemanden zum Erben
     Aufgrund der schwierigen Abwicklung der Vor- und         einsetzt, ist nicht zu begründen.
     Nacherbschaft sollte von diesem Instrument nur Ge-
     brauch gemacht werden, wenn die Konsequenzen             Das Testament ist der falsche Platz für Sterbefall-
     für alle Beteiligten klar sind.                          anordnungen. Viele Testamente, besonders die in
                                                              Verwahrung des Gerichtes gegebenen, werden erst
     Testamentsvollstreckung                                  Wochen oder Monate nach dem Erbfall eröffnet.
                                                              Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung der Toten-
     Um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des            messe oder Anordnungen zur Organspende können
     Testaments oder des Erbvertrages auch eingehal-          so nicht mehr berücksichtigt werden. Sterbefall-
     ten werden, ist die Einsetzung eines Testamentsvoll-     anordnungen sind deshalb mit den nahen Ange-
     streckers sinnvoll. Dieser hat den Nachlass nach         hörigen zu besprechen und diesen möglichst schrift-
     dem Tod des Erblassers zu verteilen und muss ihn         lich zu übergeben.
     unter Umständen zumindest für einige Zeit auch ver-
     walten.                                                  Das Testament sollte nicht dazu benutzt werden,
                                                              Überraschungseffekte erzielen zu wollen. Besser ist
                                                              es, dies innerhalb der Familie zu besprechen und
     Die Berufung des Testamentsvollstreckers muss im-
                                                              wenn möglich die Wünsche der Angehörigen zu be-
     mer in einem Testament oder Erbvertrag erfolgen.
                                                              rücksichtigen. Das Testament darf nicht allein unter
     Eine sonstige mündliche oder auch schriftliche Ein-
                                                              dem Gesichtspunkt, Erbschaftsteuer zu sparen, ab-
     setzung ist unwirksam. Es kann ein Testamentsvoll-
                                                              gefasst werden. Ebenso wichtig ist die Sicherheit der
     strecker berufen werden; es können aber auch
                                                              zivilrechtlichen Gestaltung. Außerdem sind die ein-
     mehrere Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.
                                                              kommen- und umsatzsteuerlichen Folgen der Nach-
     Sinnvoll ist unter Umständen die Benennung eines
                                                              folgeregelungen zu berücksichtigen.
     Ersatz-Testamentsvollstreckers, insbesondere wenn
     der erstgenannte bereits älter ist und er den Todes-
                                                              Mehrere Erben, insbesondere mehrere Kinder, sollten
     fall des Erblassers eventuell nicht mehr erlebt.
                                                              wirtschaftlich nicht auf lange Zeit zusammengebun-
                                                              den werden. Besser ist es, jedem Erben möglichst
     Die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers     einen selbstständigen Vermögensteil zur Alleinbe-
     sollten schriftlich festgelegt und mit ihm besprochen    rechtigung zuzuweisen. Dadurch kann meist von
     werden. Der Testamentsvollstrecker muss sich in den      vornherein ein Streit unter den Erben vermieden
     Vermögensverhältnissen des Erblassers auskennen          werden.
     und darf mit dessen Verwaltung fachlich nicht über-
     fordert sein.                                            In regelmäßigen Zeitabständen (3–5 Jahre) ist zu
                                                              prüfen, ob die getroffenen Regelungen noch den
     Die Vergütung der Testamentsvollstreckung muss an-       gegenwärtigen familiären und wirtschaftlichen Ver-
     gemessen sein. Die Gebühren sollten im Testament         hältnissen entsprechen. Sowohl Veränderungen in
     oder Erbvertrag festgelegt und mit dem Testaments-       der Familie als auch in der Vermögenssubstanz
     vollstrecker abgesprochen sein.                          machen möglicherweise eine Anpassung des Tes-
                                                              taments notwendig. Sicherheitshalber sollte man in
     Weitere Anordnungen                                      dem neuen Testament alle früher errichteten Testa-
                                                              mente widerrufen.
     Für minderjährige Kinder kann im Testament ein Vor-
     mund benannt werden. Das Vormundschaftsgericht           Es ist zu vermeiden, dass Nachlassgegenstände von
     ist grundsätzlich daran gebunden. Wenn ein minder-       den Erben bewertet werden müssen, weil dies fast
     jähriges Kind Vermögen erbt, können im Testament         immer zu Meinungsverschiedenheiten führt. Sinnvoll

14
ist daher z. B. eine Teilungsanordnung verbunden mit      Digitaler Nachlass
der Anordnung, dass ein Wertausgleich unter den Er-
ben nicht stattfinden soll, oder die Anordnung von        Durch im Internet gespeicherte e-mails oder die
Vorausvermächtnissen.                                     Mitgliedschaft in sozialen Netzwerken (facebook,
                                                          twitter, xing, etc.) dürfte mittlerweile jeder über digi-
Bei der Testamentserrichtung sind nicht nur die ge-       talen Nachlass verfügen. Ein digitaler Nachlass lässt
genwärtigen Gegebenheiten, sondern auch zu-               sich nicht vermeiden.
künftige Änderungen und Entwicklungen möglichst
vorausschauend und umfassend zu berücksichti-
                                                          Ein digitaler Nachlass kann aus einem vermögensre-
gen. Die Möglichkeit, dass auch nahe Angehörige
                                                          levanten Bereich (z. B. werthaltige websites, virtuelle
durch Tod, Unfall oder Krankheit als Erben wegfallen,
                                                          Währungen) und aus Daten bestehen, die das Per-
wird in vielen Fällen nicht beachtet. Auch den Fall
                                                          sönlichkeitsrecht betreffen (insbesondere E-Mail-
des gleichzeitigen Versterbens oder des kurzfristigen
                                                          Anbieter und soziale Netzwerke). Der vermögens-
Nacheinanderversterbens von Eheleuten gilt es zu
                                                          relevante Bereich betrifft die Erben. Über den Be-
berücksichtigen.
                                                          reich, der das Persönlichkeitsrecht betrifft, dürfen in
                                                          aller Regel die Angehörigen entscheiden. Oft sind
In manchen Fällen empfehlen sich besondere For-
                                                          die Erben auch die Angehörigen.
men von Testamenten. Soll z. B. ein Mensch mit
Behinderung etwas erhalten, empfiehlt sich ein so-
                                                          Die E-Mail-Anbieter und die sozialen Netzwerke ha-
genanntes Behindertentestament. Dies schützt alle
                                                          ben allgemeine Geschäftsbedingungen, die auch
beteiligten Personen und auch das Vermögen selbst;
                                                          Regelungen für den Tod eines Nutzes enthalten.
es können Regelungen getroffen werden, so dass
                                                          Diese Geschäftsbedingungen weichen von Anbieter
der Mensch mit Behinderung auch weiterhin staat-
                                                          zu Anbieter häufig stark ab. Außerdem sind sie dem
lich unterstützt wird. Weiterhin sind bei bedürftigen
                                                          Nutzer unbekannt und können sich ändern. Auch
Erben Regelungen gestattet, die es ermöglichen,
                                                          die gesetzlichen Regelungen hierzu sind nicht im-
dass der Staat nicht vom Vermögen des Erblassers
                                                          mer eindeutig und aktuell passend für den digitalen
profitiert.
                                                          Nachlass.
Schließlich sollte auch ausdrücklich bestimmt wer-
den, welches staatliche Recht für den Erbfall gelten      Manche Anbieter löschen (soweit dies im Internet
soll. Sollte keine ausdrückliche Bestimmung getroffen     möglich ist) die Daten bei Tod des Nutzers. Bei an-
sein, gilt das Recht des Staates des gewöhnlichen         deren Anbietern wird das Nutzerprofil in einen soge-
Aufenthaltes des Erblassers im Todeszeitpunkt. Wenn       nannten Gedenkzustand versetzt.
der Erblasser wünscht, dass das Recht des Staates,
dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, gelten soll, ist   Die Erben und/oder Angehörigen sollten wissen,
eine testamentarische Anordnung hierzu erforderlich.      welchen Umgang der Erblasser mit seinem digita-
                                                          len Nachlass wünscht. Ist er eher daran interessiert,
Oftmals empfiehlt es sich, zeitgleich mit dem Testa-      dass seine Spuren im Internet verschwinden oder
ment über die Errichtung einer Patientenverfügung         möchte er „auf ewig“ im Internet weiterleben?
oder einer Vollmacht für den Fall nachzudenken,           Wegen der unklaren Rechtslage und der unter-
dass eine Situation eintritt, in der man selbst seine     schiedlichen Geschäftsbedingungen der Anbieter
diesbezüglichen Anweisungen und Wünsche auf-              empfiehlt es sich, dass der Erblasser hierzu zu Leb-
grund seiner aktuellen gesundheitlichen Situation         zeiten klare Vorstellungen äußert und den Ange-
nicht mehr artikulieren kann. Eine solch komplette        hörigen und Erben seine Zugangsdaten zu allen
Regelung seiner Belange für „den Fall der Fälle“ hat      Anbietern oder den Ort der Aufbewahrung der
oftmals eine befreiende Wirkung sowohl für diejeni-       Zugangsdaten mitteilt. Nur dann können die Ange-
ge Person, welche die Anordnungen trifft, als auch        hörigen/Erben schnell die Wünsche des Erblassers
für deren Angehörige, da für diese der Wille der ver-     soweit möglich umsetzen. Ansonsten kann der Fall
sterbenden oder schon verstorbenen Person eindeu-         eintreten, dass der Anbieter (des sozialen Netzwerks)
tig ist und so etwaige Zweifel schon weit im Vorfeld      eine vom Erblasser eigentlich nicht gewollte Ent-
ausgeräumt werden können.                                 scheidung nach seinen Bedingungen trifft.

NACHLASSPLANUNG: TESTAMENT UND ERBVERTRAG
                                                                                                                      15
PFLICHTTEILSRECHT

16
Das Pflichtteilsrecht garantiert den nächsten Ange-           teilsberechtigte den Angaben nicht vertraut, hat er
hörigen ein „Mindesterbrecht“ für den Fall, dass der          Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis.
Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag nicht
bedacht hat. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des           Sobald der Bestand des Nachlasses feststeht, haben
gesetzlichen Erbteils und ist lediglich ein sofort fälliger   die Erben den Nachlass zu bewerten. Bei Geldbe-
Geldanspruch gegen den oder die Erben. Pflicht-               trägen stellt dies keine Schwierigkeit dar. Bei Gegen-
teilsberechtigte sind – anders als der oder die Erben         ständen wie Immobilien, Fahrzeugen oder sonstigen
– nicht am Nachlass beteiligt. Der Pflichtteilsberech-        wertvollen Gegenständen kann sich der Erbe mit
tigte hat damit keinen Anspruch darauf, einen be-             dem Pflichtteilsberechtigten über die anzusetzenden
stimmten (wertvollen oder mit Erinnerungen verbun-            Werte einigen. Ansonsten erfolgt die Wertermittlung
denen) Gegenstand aus dem Nachlass zu erhalten.               im Regelfall durch Sachverständige. Die meist nicht
                                                              unerheblichen Kosten hierfür sind aus dem Nachlass
Der Erbe hat gegen den Pflichtteilsberechtigten ei-           zu tragen und belasten somit die Erben als auch den
nen Anspruch auf Stundung, wenn er ein Haus oder              Pflichtteilsberechtigten.
ein Unternehmen geerbt hat und die Pflichtteilserfül-
lung für den Erben eine „unbillige Härte“ darstellen          Wenn auch der Wert des Gesamtnachlasses (gege-
würde. Es widerspricht häufig dem Willen des Erblas-          benenfalls erweitert um Werte für lebzeitige Schen-
sers, wenn der Erbe das ihm verschaffte Heim oder             kungen, siehe unten) feststeht, ist im Anschluss der
das Unternehmen sofort veräußern müsste, damit er             Pflichtteil auszuzahlen.
den Pflichtteilsanspruch auszahlen kann. Ansonsten
ist der Pflichtteil auf Verlangen des Berechtigten so-
fort zu erfüllen.                                             Zusatzpflichtteil

                                                              Wer in einem Testament wertmäßig unterhalb seiner
Wem steht der Pflichtteil zu?                                 Pflichtteilsquote bedacht ist, kann gegenüber den
                                                              übrigen Erben einen Ausgleichsbetrag bis zur Höhe
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erb-          seines Pflichtteils (Zusatzpflichtteil) verlangen. Auch
lassers, also Kinder und Kindeskinder, seine Eltern           dies ist nur ein Anspruch in Geld.
und der überlebende Ehegatte. Voraussetzung für
den Pflichtteilsanspruch ist allerdings, dass derjenige
auch erbberechtigt wäre. Wenn ein Erblasser eige-             Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
ne Kinder hat, sind die Eltern des Erblassers von der
gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen; sie sind damit          Hat der Erblasser schon zu Lebzeiten Schenkungen
dann auch nicht pflichtteilsberechtigt.                       an einen Dritten vorgenommen, steht dem Pflicht-
                                                              teilsberechtigten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch
Ein im Testament oder Erbvertrag bedachter Erbe               zu. Dieser Anspruch richtet sich zunächst gegen den
kann den Pflichtteilsanspruch auch dadurch herstel-           oder die Erben, in besonderen Fällen auch gegen
len, dass er die Erbschaft ausschlägt und den Pflicht-        den Beschenkten.
teil geltend macht. Dies kann sinnvoll sein, wenn er
bestimmten testamentarischen Anordnungen nicht                Zur Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
folgen will oder wenn er sofort Geld benötigt, dies           werden grundsätzlich alle Geschenke, die der Er-
nach dem Testament aber erst später vorgesehen                blasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod
ist.                                                          gemacht hat, dem Nachlass hinzugerechnet. Die
                                                              Höhe der Hinzurechnung hängt vom Zeitpunkt der
                                                              Zuwendung ab. Bei einer Schenkung im ersten Jahr
Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?                     vor dem Erbfall erfolgt eine Hinzurechnung in voller
                                                              Höhe des übertragenen Gegenstands. Jährlich ver-
Der Pflichtteil muss gegenüber den Erben ausdrück-            ringert sich die Hinzurechnung um jeweils 10 %, so dass
lich geltend gemacht werden. Der Pflichtteilsbe-              z. B. mehr als sieben aber weniger als acht Jahre
rechtigte hat Anspruch auf Auskunft, Wertermittlung           nach der Schenkung noch eine Hinzurechnung mit
und Zahlung.                                                  30 % erfolgt. Nach dieser (fiktiven) Hinzurechnung
                                                              wird der erhöhte Pflichtteil berechnet. Die Differenz
Die Auskunft verpflichtet die Erben, ein vollständiges        zur Hälfte des gesetzlichen Erbteils (= Pflichtteil) ist
Nachlassverzeichnis zu erstellen. Hierin sind insbeson-       der Pflichtteilsergänzungsanspruch.
dere die Vermögensgegenstände, die Schulden des
Erblassers, die Erbfallkosten (beispielsweise Beerdi-         Wenn die Schenkung an einen Ehegatten erfolgt,
gungskosten) sowie lebzeitige Schenkungen und Le-             beginnt die vorgenannte Zehnjahresfrist nicht vor
bensversicherungen anzugeben. Wenn der Pflicht-               der Auflösung der Ehe. Dies wird häufig übersehen

PFLICHTTEILSRECHT
                                                                                                                         17
mit der Folge, dass im Erbfall – meist entgegen dem       blassers auf seinen Erb- bzw. Pflichtteil verzichten.
     Willen des Erblassers – der (manchmal mehr als zehn       Dies ist nur durch einen notariell beurkundeten Ver-
     Jahre) zuvor geschenkte Gegenstand dennoch voll           trag zwischen Erblasser und Verzichtendem möglich.
     auf die Pflichtteilsergänzung angerechnet wird.           Normalerweise wird aber nur auf solch einen An-
                                                               spruch verzichtet, wenn als Gegenleistung entwe-
     Schenkungen zwischen Eheleuten bleiben bei der            der eine Abfindung oder Vorteile im Testament oder
     Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs un-        Erbvertrag dafür angeboten werden.
     berücksichtigt, wenn sie den Unterhalt oder die Al-
     tersversorgung des Ehepartners sichern sollen. Es ist
     daher ratsam, dies im Fall einer solchen Überlassung      Wie kann man sich bzw. seine gewünsch-
     auch schriftlich festzuhalten.                            ten Erben sonst schützen?
     Zuwendungen sind auf den Pflichtteil anzurechnen,         Der Pflichtteil kann reduziert werden, indem der Erb-
     wenn der Erblasser dies bei der Zuwendung be-             lasser bereits zu Lebzeiten Vermögen auf andere
     stimmt hat. Um darüber im Erbfall Streit zu vermei-       Personen überträgt. Hierbei ist darauf zu achten,
     den, empfiehlt sich eine schriftliche Erklärung zum       dass der Beschenkte nicht nur zivilrechtlich, sondern
     Zeitpunkt der Schenkung. Der Pflichtteilsanspruch des     auch wirtschaftlicher Eigentümer wird. Ein Nieß-
     Beschenkten wird dadurch geringer.                        brauchsvorbehalt (der oft aus steuerlichen Gründen
                                                               empfohlen und auch ratsam sein kann) oder ein vor-
     Kann der Pflichtteil ausgeschlossen                       behaltenes Wohnrecht sind in diesem Fall schädlich.
                                                               Dies kann dazu führen, dass die Zehnjahresfrist nicht
     werden?
                                                               zu laufen beginnt (siehe auch Pflichtteilsergänzungs-
     Als Erblasser ist es kaum möglich, den Pflichtteil aus-   anspruch).
     zuschließen. Dies geht nur unter sehr engen Voraus-
     setzungen, z. B. dann, wenn der Pflichtteilsberech-       In Ehegattentestamenten werden oft sogenannte
     tigte dem Erblasser oder einer dem Erblasser sehr         „Pflichtteilsstrafklauseln“ verwendet. Dies soll verhin-
     nahestehenden Person gegenüber eine schwere               dern, dass Kinder der Ehegatten beim Tod des erst-
     Verfehlung begeht. Außerdem müsste der Erblasser          versterbenden Elternteils den Pflichtteil vom überle-
     hierzu eine testamentarische Regelung treffen.            benden Elternteil fordern. Die Pflichtteilsstrafklausel
                                                               bietet einen gewissen wirtschaftlichen Anreiz, den
     Möglich ist jedoch der Verzicht. Ein Erb- bzw. Pflicht-   Pflichtteil beim Tod des erstversterbenden Elternteils
     teilsberechtigter kann bereits zu Lebzeiten des Er-       nicht zu fordern.

18
ERBSCHAFT- UND
SCHENKUNGSTEUER –
GRUNDZÜGE

                    19
In steuerlicher Hinsicht wird nicht zwischen einer        kann z. B. eine Ausgleichzahlung an Geschwister
     Schenkung unter Lebenden (Schenkung) und dem              oder die Übernahme von Restverbindlichkeiten bei
     Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) unterschie-            Schenkung eines Grundstücks sein. Auch die Bestel-
     den. Beide Vorgänge sind im Erbschaftsteuergesetz         lung eines Nießbrauchs zugunsten des Schenkers
     (ErbStG) geregelt und bis auf kleinere Besonderhei-       oder eines Dritten ist eine solche Gegenleistung.
     ten meist auch gleich behandelt.                          Eine Schenkung unter Auflage liegt vor, wenn der
                                                               Beschenkte eine Verpflichtung erfüllen soll.

     Was ist ein Erwerb von Todes wegen?                       Sowohl bei einer gemischten Schenkung als auch
                                                               bei einer Schenkung unter Leistungsauflage wird nur
     Hierunter fällt primär eine Erbschaft eines Erben oder    die tatsächliche Bereicherung des Schenkers be-
     Erbteil eines Miterben. Erbe ist, wer entweder als        steuert. Die Gegenleistung wird bei Ermittlung der
     Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung des           Bereicherung in Abzug gebracht.
     Erblassers (Testament, Erbvertrag) als Erbe eingesetzt
     wurde oder wer mangels Existenz einer letztwilligen
                                                               Der Nießbrauch oder ein Wohnrecht zugunsten des
     Verfügung als gesetzlicher Erbe berufen ist. Hat der
                                                               Schenkers wird vom Wert der Schenkung in Abzug
     Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einer
                                                               gebracht. Insofern kann die Übertragung von Privat-
     anderen Person einen Vermögensvorteil zugewen-
                                                               vermögen (z. B. bei Grundstücken) zu Lebzeiten
     det, ohne diese als Erben einzusetzen, liegt ein Ver-
                                                               unter Nießbrauchsvorbehalt mit Hinblick auf die
     mächtnis vor, das ebenfalls der Erbschaftsteuer
                                                               Schenkungsteuer attraktiv sein.
     unterliegt.

     Aber auch sonstige Zuwendungen des Erblassers im          Wie wird der Wert der Schenkung oder
     Zusammenhang mit seinem Ableben wie beispiels-            Erbschaft ermittelt?
     weise Schenkungen auf den Todesfall, Stiftungs-
     anordnungen des Erblassers oder eine Abfindung
                                                               Besteuert wird nur die objektive Bereicherung (Net-
     wegen Ausschlagung einer Erbschaft oder eines
                                                               tovermögen), welche stichtagsbezogen auf den
     Vermächtnisses sind als Erwerb von Todes wegen
                                                               Todestag oder stichtagsbezogen auf den Tag der
     steuerpflichtig. Auch Pflichtteilsansprüche und der
                                                               Schenkung zu ermitteln ist.
     Erwerb aufgrund eines Vertrags zugunsten eines Drit-
     ten (z. B. Bezugsberechtigung aus einer Lebensver-
                                                               Übergehende Verbindlichkeiten des Erblasser (z. B.
     sicherung des Erblassers) unterliegen der Erbschaft-
                                                               Darlehensverbindlichkeiten) und auch Kosten im Zu-
     steuer. Auch im gesellschaftsrechtlichen Bereich
                                                               sammenhang mit dem Erbfall selbst (Beerdigungs-
     kann bei Ausscheiden des Erblassers aus der Ge-
                                                               kosten, Grabsteinkosten, Erbscheinkosten etc.) wer-
     sellschaft ohne wertentsprechende Abfindung eine
                                                               den im Ergebnis abgezogen und mindern die Berei-
     steuerpflichtiger Erwerb von Todes des Erblassers an
                                                               cherung. Ist der Erbe mit dem Vermächtnis belastet,
     die Mitgesellschafter vorliegen (z. B. bei „Abfindung
                                                               wird dessen Wert ebenfalls als Nachlassverbindlich-
     zum Buchwert“).
                                                               keit abgezogen. Auch ein geltend gemachter Pflicht-
                                                               teil mindert den Nachlasswert des Erben.
     Was ist eine Schenkung unter Lebenden?
                                                               Bei der Wertermittlung der Bereicherung ist grund-
     Als Schenkung unter Lebenden gilt jede freigiebige        sätzlich vom tatsächlichen Wert der übergehenden
     Zuwendung unter Lebenden, soweit der Beschenk-            Vermögensgegenstände auszugehen. Während bei
     te hierdurch auf Kosten des Schenkers bereichert          Geldbeträgen oder Gegenständen mit den durch-
     wird. Der klassische Fall ist z. B. eine Geldschenkung,   schnittlichen Marktpreisen (z. B. gebrauchte Kfz) der
     Grundstücksschenkung, Schenkung eines Gegen-              objektive Wert einfach festzustellen ist, ist dies bei an-
     standes oder Schenkung von Gesellschaftsanteilen.         deren Erwerbsgegenständen, die keinen Marktpreis
                                                               haben, schwieriger.
     Eine Schenkung liegt vor, wenn der Beschenkte
     ohne wertentsprechende Gegenleistung unentgelt-           Für Grundstücke und den Wert von Unternehmen
     lich einen Vermögensvorteil zugewendet bekommt.           und Betrieben (Betriebsvermögen) gibt es schema-
     Ein spezieller Fall der Schenkung ist eine „gemischte     tisierte Bewertungsverfahren im Bewertungsgesetz,
     Schenkung“. Diese liegt vor, wenn der Erblasser zwar      mit denen näherungsweise der tatsächliche Wert
     einen Vermögensvorteil zugewendet bekommt, er             ermittelt wird. Soweit sich der Wert aus zeitnahen
     dadurch auch eine Gegenleistung erbringen muss,           Verkäufen unter Nichtverwandten (fremden Dritten)
     die jedoch unter dem Wert des übertragenen Ge-            vor dem Besteuerungstag ableiten lässt, ist dieser
     genstands zurückbleibt. Eine solche Gegenleistung         maßgeblich.

20
Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus                 schaft. Sonstige Lebenspartnerschaften („wilde
dem Bewertungsgesetz (BewG). Hier wird auch                 Ehe“) unterliegen auch bei jahrelangem Zusammen-
die Art und Weise der Ermittlung des Wertes von             leben der ungünstigen Steuerklasse III.
Renten, Kapitalforderungen, Nießbrauchsrechten
oder Wohnrechte für steuerliche Zwecke geregelt.
                                                            Was ist der zusätzliche Versorgungs-
Der Erwerber hat auch die Möglichkeit, über Gut-            freibetrag im Todesfall?
achten von anerkannten Sachverständigen den
Wert des Schenkungsgegenstandes nachzuweisen                Bei Erbfällen erhalten Ehegatten und eingetragene
(z. B. Grundstücksgutachten, Unternehmenswert-              Lebenspartnerschaften zusätzlich zum persönlichen
gutachten). Diese sind jedoch oft teuer, so dass die        Freibetrag einen besonderen Versorgungsfreibetrag
Kosten mit der möglichen Steuerersparnis abgewo-            von 256.000 EUR. Der Versorgungsfreibetrag verringert
gen werden müssen.                                          sich allerdings um die Höhe des dem Ehegatten/Le-
                                                            benspartner aus Anlass des Todes seines Ehegattens/
Von der Bereicherung sind dann zunächst eventuell           Lebenspartners zustehenden, nicht der Erbschaft-
anwendbare sachliche Befreiungsvorschriften und             steuer unterliegenden Versorgungsbezügen (wie z. B.
anschließend die persönlichen Befreiungsvorschrif-          Witwen/Witwerrenten bei der gesetzlichen Renten-
ten abzuziehen. Der danach verbleibende steuer-             versicherung, berufsständischen Versorgungswerken
pflichtige Erwerb wird mit dem von der Steuerklasse         oder Beamtenpensionen). Kinder bis maximal dem
abhängigen Steuersatz versteuert. Der steuerpflichti-       27. Lebensjahr erhalten ebenfalls einen nach Alter
ge Erwerb wird auf volle 100,00 EUR abgerundet.             gestaffelten Versorgungsfreibetrag von 10.300 EUR
                                                            bis maximal 52.000 EUR.

Was sind Steuerklassen und persönliche
Freibeträge?                                                Wie werden mehrere Erwerbe im Laufe der
                                                            Jahre behandelt?
Die Steuerklassen sind maßgebend für die Höhe
des persönlichen Freibetrags und die Höhe des               Alle innerhalb von zehn Jahren von einem Erwerber
anzuwendenden Steuersatzes. Die Einstufung in               erfolgenden Vermögenserwerbe (Schenkungen und
eine Steuerklasse ist hierbei abhängig vom Ver-             Erbschaften) werden für die Berechnung der Erb-
wandtschaftsgrad. Das Erbschaftsteuergesetz unter-          schaft- und Schenkungsteuer zusammengerechnet
scheidet grundsätzlich drei Steuerklassen (Steuer-          und die Steuer aus der Summe des Gesamterwerbes
klasse I, II und III).                                      ermittelt.

Den Ehegatten gleichgestellt sind gleichgeschlecht-         Für spätere Erwerbe steht ein neuer persönlicher
liche Partner einer eingetragenen Lebenspartner-            Freibetrag zur Verfügung. Insofern kann alle zehn

        Übersicht über die Steuerklassen und persönliche Freibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht

Steuerklasse I              Ehegatte, Lebenspartner (bei eingetragener Lebenspartnerschaft)        500.000 €

                            Kinder und Stiefkinder
                                                                                                   400.000 €
                            Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder

                            Kinder lebender Kinder und Stiefkinder		                               200.000 €

Steuerklasse I              Weitere Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder (Urenkel u.a.)
                                                                                                   100.000 €
                            Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen

Steuerklasse II             Eltern und Voreltern bei Schenkungen, Geschwister, Abkömmlinge
                            ersten Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder,
                                                                                                   20.000 €
                            Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte, ehemalige Lebenspartner
                            (bei aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaft)

Steuerklasse III            Alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen                         20.000 €

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER – GRUNDZÜGE
                                                                                                                    21
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