Profis kann man erkennen - ÖVM
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04/2020 Profis kann man erkennen Ein Profi zu sein, bedeutet nicht nur mit Fachkompetenz zu überzeugen, sondern auch die vom Gesetzgeber vorgegeben gesetzlichen Standards penibel einzuhalten. – In dieser Aus- gabe zeigen wir zuerst jene Bereiche auf, die die Aufsichtsbehörde im Zuge eines Audits prüft. Im Anschluss stellen wir unser ÖVM-Gütesiegel vor, ein Qualitätsmerkmal, das den ÖVM-Makler signifikant vom Mitbewerb abhebt.
MMERT T KÜ RO UM SIE SICH t n u r u a r b e, e nsere F aklerbetreuun s e r e H a s ist un gs-Teams küm n s m e r e b es t ens l t u ng. U e r n s i c h ni c h nM Rot ist eten regionale ie. ild S ausgeb motiviert um stet s h o ch T NE R UM SIE E NE R A L I. AT/ PA R GEHT’S S .G N W W U W
VORWORT Ing. Alexander PUNZL 2020 – EIN VERLORENES JAHR? Präsident ÖVM Noch nie ist es mir so schwergefallen, für das Makler Intern ein Vorwort zu schreiben wie bei diesem. Das Jahr haben wir mit Freude und Elan begonnen, dann im Frühjahr der Beginn der Pandemie und einem noch nie dagewesenen Lockdown, der unsere Gesellschaft und Wirtschaft lahmgelegt hat. Im Frühsommer die Rückkehr zu einem annähernd wieder normalen Leben, getragen von der Hoffnung, dass wir diese gefährliche Krankheit in den Griff bekommen und es ungeschoren durch die kalte Jahreszeit schaffen. Leider hat es sich nicht bewahrheitet und wir werden wohl damit leben müssen, mit immer wiederkehrenden lockeren oder harten Lockdowns konfrontiert zu sein. Auch wenn der Staat sich redlich bemüht, den Schaden so gering wie nur irgend möglich zu halten, werden wir Menschen und Unternehmen in Österreich schweren Schaden nehmen. War somit das Jahr 2020 ein verlorenes Jahr? Ich bin ein großer Optimist und so sehe ich das Glas nie halb leer, sondern immer halb voll. Die Versicherungsmaklerschaft wurde wie jeder andere Wirtschaftszweig in Österreich von der COVID- 19-Krise unvorbereitet und völlig überraschend getroffen. Trotzdem haben sich alle Kolleginnen und Kollegen rasch auf diese vollkommen neue, unerwartete Situation eingestellt. Ich bin der Meinung, dass wir durchaus von einem erzwungenen Durchbruch bei der dringend notwendigen Digitalisierung unserer Versicherungsmaklerbüros sprechen können. Homeoffice, Onlineberatungen, Videokonferenzen, papierloses Arbeiten, rein digitales Übermitteln von Anfragen, Anträgen usw., wir haben – jeder für sich – einen Weg gefunden, wie wir unserer Verantwortung unseren KundenInnen gegenüber gerecht werden. Was sich aber auch gezeigt hat ist, dass unabhängige Beratung und Unterstützung im Leistungsfall gerade in Krisenzeiten besonders wichtig ist und sehr geschätzt wird. Zweifelsohne haben sich die Versicherer sehr bemüht, in dieser Ausnahmesituation ihren VersicherungsnehmernInnen in vielerlei Hinsicht entgegen zu kommen. Aber sinkende Umsätze und Erträge werden mittelfristig ihren Aktionären nicht gefallen. Einsparungen müssen platzgreifen und ich befürchte, dass das über restriktivere Schadenabwicklungen und Reduktion von persönlichen Services bewerkstelligt wird. Ich bin davon überzeugt, dass wir VersicherungsmaklerInnen gegebenfalls die einzig richtige Antwort auf derartige Restriktionen sind. Um allen Herausforderungen auch zukünftig gewachsen zu sein, dürfen wir die Aus- und Weiterbildung unserer MitarbeiterInnen und von uns selbst trotz Krise nicht vernachlässigen. Der ÖVM und die ÖVA werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei wie gehabt tatkräftigst unterstützen. Im Frühjahr haben wir dem Anlass gemäß sofort auf Distance Learning umgestellt, nach dem ersten Lockdown sofort wieder zahlreiche Präsenzseminare angeboten, um Sie nun im zweiten Lockdown wieder mit vielen, interessanten Webinaren bei Ihrer Weiterbildungsverpflichtung IDD-konform zu unterstützen. Eine große Herausforderung für die ÖVA wird jedenfalls die Ausrichtung des Lehrplanes für 2021 sein. Werden wir Sie wieder persönlich bei Seminaren begrüßen dürfen oder/und müssen wir die Veranstaltungen ins Netz verlegen? Es wird eine spannende und herausfordernde Zeit, vor allem für unsere ReferentenInnen, aber auch für unsere 3 Damen im ÖVM-Sekretariat bleiben. ›› 04|2020 3
Service Kommunikation Service Leistung Service Kommunikation Leistung Ser vice Kommunikation ServiceKommunikation Kommunik VORWORT Service Leistung Leistung Kommunikation Service Ser vice Leistung Kommunikation Leistung Service Ser vice Leistung Service Kommunikation Leistung Service Leistung Service Kommunikation Kommunikation Kommunikation Leistung Leistung An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei allen herzlichst bedanken, die die ÖVA auch in Krisenzeiten am Laufen gehalten haben bzw. halten. Auch wenn wir diese besonders herausfordernden Zeiten, wie es aussieht, noch lange nicht überstanden haben, glaube ich felsenfest, dass unser Berufsstand sie meistern und auch ihren KundenInnen dabei hilfreich zur Seite stehen wird. Jedenfalls war 2020 ein schlechtes Jahr, weil wir eine der profiliertesten und engagiertesten Wegbegleiterinnen im Bereich der EDV-Dienstleistungen, Frau Dipl. Ing. Andrea Wellner, nach langer, schwerer Krankheit verloren haben. Ich kannte Andrea seit sehr vielen Jahren und sie hat die Digitalisierung in unseren Versicherungsmaklerbetrieben entscheidend mitgestaltet und vorangetrieben. Nach über 4 Jahren selbständiger Tätigkeit im Bereich IT wechselte Andrea 1994 zunächst als Leiterin der Softwareentwicklung und dann ab Ende 2001 als Geschäftsführerin zu CCA. Ende 2008 legte sie bei CCA das Mandat zurück und gründete Courtage Control Consulting GmbH. Bis zu ihrem viel zu frühen Tod hat Andrea unbeirrt dafür gekämpft, die Versicherungsmaklerschaft EDV-fit für die Herausforderungen unserer Zeit zu machen. Den Kampf gegen ihre Krankheit hat sie leider verloren! Liebe Andrea, wir werden Dich alle sehr vermissen. Abschließend wünsche ich in diesen schwierigen Zeiten Ihnen, Ihren Lieben und Ihren MitarbeiternInnen für 2021 vor allem Gesundheit, der Erfolg wird sich dann sicher auch einstellen. Mit kollegialem Gruß Ing. Alexander Punzl, ÖVM Präsident Impressum: Verlagsort: Gottfried Alber Gasse 5/5, 1140 Wien Redaktionsteam: Medieninhaber & Herausgeber: ÖVM Sekretariat ÖVM – Österreichischer Versicherungsmaklerring und Verband der Risk-Manager und Versicherungs-Treuhänder, Gottfried Alber Gasse Layout & grafische Produktion: 5/5, 1140 Wien Klepp & Partners Werbeagentur GmbH, Fotos: ÖVM, shutterstock, fotolia ZVR Zahl 936144042 Druck: Tel.: +43 (0)1 4169333, Fax: +43 (0)1 41693334 KurzDRUCK GmbH Mail: office@oevm.at, Web: www.oevm.at Blattlinie: Vereinszweck: Informationen für Vereinsmitglieder, Fachinformation Der ÖVM ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger Verein, der zu Versicherungsthemen, Rechtliche Informationen es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fachwissen in allen Zweigen der öffent- Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Be- lichen und privaten Versicherung sowie im Bereiche der Finanzdienstleis- arbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren, der Herausgeber tungen zu fördern, die Gelegenheit zur Vertiefung von Fachwissen zu bie- sowie des Verlags ist ausgeschlossen. Fremde Inhalte sowie Inhalte von ten und die Weiterentwicklung des Berufsstandes aufgrund vorhandener Werbungen und PR-Artikeln werden nicht auf deren Richtigkeit und und künftiger gesetzlicher Bestimmungen sowie der EU-Empfehlungen, Wahrheitsgehalt kontrolliert. Aufsätze und Artikel Dritter geben die Mei- EU-Richtlinien, der Standesregeln und der Berufsordnung zum „Risk nung des jeweiligen Verfassers wieder, welche sich nicht mit jener der -Manager“ und „Versicherungs-Treuhänder“ zu fördern. Redaktion decken muss. Deren Wiedergabe stellt keine Empfehlung dar. Der ÖVM ist bemüht, das Verständnis für die Grundlagen des Versiche- rungswesens und Finanzdienstleistungswesens im Allgemeinen, in der Mit der Übermittlung von Inhalten zur Veröffentlichung an den ÖVM Öffentlichkeit zu verbreiten, sowie zweckdienliche Einflussnahmen auf räumt der Autor das übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen, die das Versi- ausschließliche Werknutzungsrecht (§ 24 Urheber gesetz) der Ver- cherungswesen betreffen, auszuüben. Aktuelle Fragen, betreffend das öffentlichung in dieser Zeitschrift ein, einschließlich des Rechts der gesamte Sachgebiet des Versicherungswesens, werden laufend in Form Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren (z.B. Druck, Verviel- von Stellungnahmen beantwortet. fältigung auf Datenträgern jeder Art, Speicherung In- und Ausgabe durch Datenbanken) ein. Vorstand: Präsident: Ing. Alexander Punzl Der Nachdruck, wenn auch nur auszugsweise, ist nur mit Zustimmung Vizepräsident: Mag. Alexander Gimborn der Redaktion unter Angabe der Quelle gestattet. Dies gilt auch für die Vizepräsident: Mag. Alexander Meixner Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigungen auf Schriftführer: Mag. Erwin Weintraud Datenträgern jeder Art, beispielsweise CD-Rom, etc. 4 04|2020
ation n e INHALT INHALTSVERZEICHNIS ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG 6 24 22 13 Jeder wird bald Serie Versicherungs Serie Sozialversicherung: Neue Kennzeichnung jemanden kennen… 6 vertragsgesetz – § 33 Begünstigte Kranken- der ÖVA Aus- und VersVG (unverzügliche selbstversicherung Weiterbildung nach Das ÖVM Gütesiegel für Anzeige des Versiche- für Studentinnen und Zielgruppen 13 Maklerbetriebe – jetzt rungsfalls) 14 Studenten 16 zertifizieren lassen! 12 Neues ÖVM-Produkt – Serie juristische Begriffe Das Mysterium rund um Gaming für Versicherungs- Rezensionen – Bücher, – Gewährleistung und den Business Continuity experten – mit die in keinem Maklerbüro Konsumentenschutz Plan – BCP Zusatznutzen 30 fehlen sollten! 23 Ein allgemeiner Ein Maßnahmenkatalog, Überblick 20 den jeder braucht und keiner will? 18 Serie Kündigungsrecht Widerruf einer Spezialthemen in der Kündigung 21 Personenversicherung Abfertigungs- Serie: Was ist das? – vorsorge 22 COVID-19 – Rücklage und Verlustrücktrag – Kosten fressen über 50 % Liquiditätsspritze für vom Gewinn Unternehmer 24 Studie untersucht 50.000 Veranlagungen 26 Die Welt mit den Kinder- augen sehen … willkom- men in der großen Welt der kleinen Leute! 28 04|2020 5
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG Jeder wird bald jeman …der von der Gewerbebehörde geprüft wurde. Äußere Geschäftsbezeichnung Während in den Bundesländern die Überprü- Die Verpflichtung zur äußeren Kennzeichnung fung der Gewerbebetriebe durch die Aufsichts- der Betriebsstätte trifft jeden Gewerbetreibenden. behörde schon bisher nichts Unbekanntes war, Dies gilt auch für Betriebsstätten, in welchen nur blieb die Bundeshauptstadt bislang weitestge- eine vorübergehende Gewerbeausübung erfolgt. hend verschont. Damit dürfte jetzt Schluss sein. Es genügt nicht nur den Stammbetrieb mit einer Das Wiener Marktamt hat in den letzten Monaten äußeren Geschäftsbezeichnung zu versehen. Versicherungsvermittler überprüft und dabei eine sehr hohe Quote an Betrieben beanstandet. Ein Stellt die Wohnung des Gewerbetreibenden auch äußerst beunruhigendes Ergebnis, wenn man gleichzeitig seinen Gewerbestandort dar, muss sich die Folgen derartiger Verfehlungen vor dies ebenfalls durch eine äußere Geschäftsbe- Augen führt: zeichnung ersichtlich sein. Verstöße gegen die Gewerbeordnung haben Vor dem Betreten der Betriebsstätte muss die nicht nur nachteilige verwaltungsrechtli- äußere Geschäftsbezeichnung bereits erkennbar che Auswirkungen, wie beispielsweise sein. Verwarnungen, Gewerbescheinentzüge oder Strafen, sie ziehen in Schadener- In gut sichtbarer Schrift ist bei einer äußeren satzprozessen auch äußerst negative Geschäftsbezeichnung jedenfalls das Folgende zivilrechtliche Konsequenzen nach anzuführen: sich. ■ Namen des Gewerbetreibenden und ein un- missverständlicher Hinweis auf den Gegen- Ein Blick auf die einzelnen stand des Gewerbes. Prüffelder der Aufsichts- ■ Einzelunternehmer müssen ihren Vor- und Zu- behörde scheint namen oder ihren im Firmenbuch eingetrage- unter diesem nen Namen anführen. Blickwinkel ■ Juristische Personen, welche im Firmenbuch geboten. eingetragen sind, trifft die Pflicht ihren Firmen- wortlaut zu verwenden. ■ Sind Gewerbetreibende nicht im Firmenbuch eingetragen, müssen sie sich des gesetzlichen oder des in den Statuten festgelegten Namens bedienen. Die Voraussetzung des unmissverständlichen Hin- weises, erfordert nicht die genaue Wiedergabe des gesamten Gewerbewortlautes. Ein Hinweis reicht aus. Dieser darf allerdings weder über den Umfang des tatsächlich angemeldeten Gewerbes hinausgehen, noch irreführend sein. Enthält der Firmenwortlaut bereits den Gegenstand des Unternehmens, übersteigt dieser aber den Rahmen des tatsächlich angemeldeten Gewerbes, dann muss zusätzlich im Umfang des Gewerbes ein unmissverständlich einschränkender Hinweis angeführt werden. 6 04|2020
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG nden kennen… Weiterbildung terbildungsverpflichtung zu konkretisieren. Diese Die GewO sieht eine verpflichtende laufende Lehrpläne bedürfen in letzter Konsequenz der Fortbildung für Versicherungsmakler und deren Bestätigung des Wirtschaftsministeriums. an der Versicherungsvermittlung mitwirkenden Beschäftigten im Ausmaß von mindestens 15 Der Inhalt der Weiterbildung ist aufgeteilt in fol- Stunden pro Jahr vor. Berücksichtigt werden nur gende Module Nettozeiten exklusive Pausen. Die Zertifikate sind (1) Rechtskompetenz und Berufsrecht und 5 Jahre aufzubewahren. (2) Fach- und Spartenkompetenz Nur der Gewerbeinhaber und Personen in Lei- Gewerbeinhaber bzw. Leitungsorgane müssen tungsorganen von Gesellschaften müssen diese eine gewisse Stundenanzahl aus beiden Modulen Weiterbildungsverpflichtung zum Teil bei „be- absolvieren, im Gegensatz zu Mitarbeitern, die aus stimmten unabhängigen Bildungsinstitutionen“ den Modulen frei wählen können. absolvieren. Insbesondere für die Weiterbildung Schulungen in Form von Webinaren, Online der mitwirkenden Beschäftigten sind auch interne Kursen sowie E-Learning sind in einem ausge- Schulungen, die jedoch umfassend zu dokumen- wogenen Verhältnis zu Präsenzveranstaltungen tieren sind, vorgesehen. möglich. Bei diesen vereinfachten Lernformen Die zuständigen Fachorganisationen der WKÖ, hat zudem eine Lernerfolgskontrolle durch die sohin auch der Fachverband der Versicherungsma- Bildungseinrichtung zu erfolgen. kler, erarbeiten, dem gesetzlichen Auftrag folgend, Veranstaltungen zur absatzorientierten Produktin- Lehrpläne für den Schulungsinhalt, um die Wei- formation gelten nicht als geeignete Schulungen. Versicherungsvermittlung als Versicherungsvermittlung als Haupttätigkeit Nebentätigkeit Einzelunterneh- Mitarbeiter Einzelunterneh- Mitarbeiter mer und Personen mer und Personen in Leitungsorga- in Leitungsorga- nen nen Stunden pro Jahr 15 15 5 5 davon mindestens 10 0 2,5 0 unabhängig Mindeststunden jeweils mindes- keine Mindeststunden pro Modul; Berücksichtigung der aus den Modulen tens 5 Stunden Art der wahrgenommenen Aufgaben (1) und (2) aus (1) und (2) vereinfachtes Ler- ausgewogenes ausgewogenes nen mit Lerner- kein Limit kein Limit Verhältnis Verhältnis folgskontrolle Auskunftserteilung Die Normen hinsichtlich der Art der Auskunfts- Der Makler muss im wirtschaftlichen Verkehr als erteilung finden sich im § 5 Standesregeln für solcher eindeutig auftreten und ist zur Offenlegung Versicherungsvermittlung und beziehen sich auf: im Sinne des § 1 Abs. 9 der Standesregeln für ■ Offenlegung Versicherungsvermittlung verpflichtet. Geschäfts- ■ Beratung papiere sind ebenfalls entsprechend zu gestalten. ■ Kundeninformationen im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten ›› 04|2020 7
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG ■ Produktinformationsblätter (IPID, KID, LIPID) Behörden überprüft werden. Ab einer gewissen Auskünfte sind folgendermaßen zu erteilen: Unternehmensgröße ist die Einrichtung einer Com- ■ in klarer und verständlicher Form und pliance-Stelle bzw. die Benennung eines verant- ■ auf Papier oder wortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs 2 ■ auf dauerhaften Datenträgern oder Verwaltungsstrafrecht (VStG) im Unternehmen ■ auf der Webseite, sofern gewisse – gesetzlich unabdingbar. normierte – Voraussetzungen vorliegen Produktvertriebsvorkehrungen (Product Over- Mündliche Auskünfte sind jedenfalls nicht aus- sight and Governance – POG) reichend. Bei den Produktvertriebsvorkehrungen erfolgt die Prüfung in zweierlei Richtungen: Beratungsprozess (1) Herstellung Schon vor der IDD-Umsetzung hatte der Ver- (2) Vertrieb sicherungsmakler im Sinne des § 28 MaklerG zahlreiche Pflichten im Beratungsprozess. Der (1) Herstellung Prozess wurde im Zuge der IDD-Umsetzung um Versicherungsvermittler gelten dann als Hersteller, einige Pflichten erweitert und gliedert sich in fünf wenn sie bei der Konzeption oder Entwicklung Phasen. Eine Dokumentation hat in allen Teilab- eines Versicherungsproduktes über eine Entschei- schnitten lückenlos zu erfolgen: dungsbefugnis verfügen. Eine solche liegt vor, ■ Vorbereitung wenn sie selbstständig die wesentlichen Merkmale • Aus- und Weiterbildung und Hauptelemente eines Versicherungsproduktes • Produktvertriebsvorkehrungen festlegen - einschließlich Deckung, Preis, Kosten, ■ Vorstellung Risiko, Zielmarkt, Entschädigung und Garantier- • Legitimation echte. Die Personalisierung und Anpassung eines • Transparenz bestehenden Versicherungsproduktes werden da- • Offenlegung her nicht als Herstellung verstanden. ■ Kundengespräch Jedes Versicherungsprodukt muss vom Ersteller • Wünsche-und-Bedürfnisse Test (nicht bloßem Vertreiber) in einem eigens dafür • Geeignetheitstest (Versicherungsanlagepro- vorgesehen Verfahren genehmigt werden. Dabei dukte) soll gewährleistet werden, dass das Versicherungs- • Risikoanalyse und Deckungskonzept produkt einem bestimmten Zielmarkt entspricht, ■ Beratung bevor es an den Kunden vermarktet bzw. vertrie- • Produktinformationsblätter ben wird. • Erklärung zur Geeignetheit (Versicherungs- anlageprodukte) Falls der Versicherungsmakler Einfluss auf De- • Empfehlung ckung, Preis, Kosten, Risiko, Zielmarkt, Entschä- ■ Nachberatung digung und Garantierecht nimmt, liegt co-manu- • § 28 MaklerG – Wahrung der Interessen des facturing vor. Versicherungskunden • regelmäßige Berichte und Umschichtungen Folgende Regelungen zur Produktherstellung sind (Versicherungsanlageprodukte) insbesondere einzuhalten: ■ Erstellung eines Produktgenehmigungsverfah- Beschwerdemanagement rens EIOPA, die europäische Aufsichtsbehörde für das ■ Zielmarktfeststellung Versicherungswesen, hat eigene Leitlinien für die ■ Zurverfügungstellung sämtlicher sachgerechter Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsver- Informationen zum Versicherungsprodukt und mittler erlassen. zum Produktgenehmigungsverfahren an die Vertreiber Jeder Versicherungsvermittler muss eine interne ■ gegebenenfalls Erstellung einer schriftlichen Beschwerdestelle einrichten, die im Interesse der Vereinbarung zwischen den Co-Hersteller Kunden sehr rasch und kompetent auf etwai- ge Beschwerden reagieren muss. Maßnahmen (2) Vermittlung zum Beschwerdemanagement sollen schriftlich Jeder Versicherungsvermittler hat schriftliche Vor- festgehalten werden und von den zuständigen kehrungen für seinen individuellen Produktvertrieb 8 04|2020
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG zu verfassen, um sachgerechte Information bei Kraft getreten und hat ein völlig neues rechtliches Herstellern einzuholen und um die Produkte zu Regime zur Versicherungsvermittlung und zum verstehen. Versicherungsvertrieb geschaffen. Im Vergleich zur Ein entsprechendes schriftliches Dokument muss Vorgängerregelung, der Versicherungsvermittler- allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. richtlinien (Insurance Mediation Directive – IMD) Die Vertriebsstrategie hat der vom Hersteller auf- wurde nicht nur der Anwendungsbereich erweitert, gestellten Strategie und dem von ihm ermittelten sondern auch diverse neue Regelungsbereiche Zielmarkt zu entsprechen. Wesentlich ist auch die geschaffen, wie etwas die verpflichtende Weiterbil- regelmäßige Überprüfung, ob die Versicherungs- dung, Statusklarheit, die Vergütungstransparenz, produkte an den ermittelten Zielmarkt vertrieben Sonderregelungen für den Vertrieb von Versiche- werden. rungsanlageprodukten oder Interessenskonflikten. Eine Unterrichtung des Herstellers hat zu erfolgen, Die IDD gilt nicht nur für die Versicherungsvermitt- wenn der Versicherungsvermittler erkennt, dass ler – Makler und Agenten –, sondern auch für die ein Versicherungsprodukt nicht im Einklang mit Versicherungen und deren Außendienst. den Interessen, Zielen und Merkmalen des jeweils ermittelten Zielmarkts steht. Ähnlich wie den Her- Die Frist zur Umsetzung war zunächst auf 2 Jahre steller trifft auch den Versicherungsvermittler eine angesetzt. EU-seitig wurde die Frist zur Anwen- Dokumentationspflicht hinsichtlich der von ihm dung der IDD-Regelungen dann final noch bis zum ergriffenen Maßnahmen 1.10.2018 erstreckt. Während die Umsetzung für die Versicherungsunternehmen im Versiche- Sanktionen rungsaufsichtsgesetz (VAG) fristgerecht erfolgt Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Bestimmun- ist, war der Gesetzgeber bei der Umsetzung der gen der GewO werden neben Verwarnungen und Regelungen für die Versicherungsvermittler lange Gewerbescheinentzügen mit Verwaltungsstrafen Zeit säumig. Die erforderliche Novellierung der geahndet: Gewerbeordnung (GewO) und des Maklergesetzes ■ Verwaltungsstrafe bis zu € 2.180,00 bei Ver- (MaklerG) erfolgte erst Ende 2019, die Standesre- stößen gegen die §§ 137 und 138 GewO geln für die Versicherungsvermittlung, in denen di- ■ Verwaltungsstrafe bis zu € 1.090,00 bei ande- verse Informations- und Dokumentationspflichten ren Verstößen mit den Wohlverhaltensregeln der IDD als Verord- ■ Verstöße gegen die Standesregeln der Versiche- nung des Bundesministeriums zusammengefasst rungsvermittlung beim Verrieb von Versiche- werden, traten erst am 17.6.2019 in Kraft. rungsanlageprodukten • bei juristischen Personen bis zum Zwei- Der Weiterbildungslehrplan des Fachverbandes fachen der infolge des Verstoßes erzielten der Versicherungsmakler, der auf § 137b Abs. Gewinne oder der verhinderten Verluste oder 3a GewO basiert, wurde am 12.7.2019 kund- bis zu € 5 Mio. oder 5% des Jahresumsatzes gemacht. • bei natürlichen Personen zum Zweifachen der infolge des Verstoßes erzielten Gewinne Beratungsgespräch oder der verhinderten Verluste oder bis zu Die laut IDD mit dem Beratungsgespräch im Zu- € 700.000,00 sammenhang stehenden Pflichten betreffen die Kerntätigkeit des Versicherungsmaklers. Nach Darüber hinaus können in einem zivilrechtlichen § 28 Zi. 3 MaklerG hat der Versicherungsmakler Schadenersatzprozess letztendlich Verstöße gegen den Umständen des Einzelfalles entsprechend den gewerberechtliche Bestimmungen ausschlagge- bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. bend dafür sein, dass das Verfahren verloren geht. Es gilt also weiterhin das Best-Advice-Prinzip. Bei besonders schweren verwaltungsrechtlichen Verstößen wäre es sogar denkbar, dass die Vermö- Ergänzt und konkretisiert wird dieses Prinzip durch gensschadenshaftpflichtversicherung die Deckung den Wünsche-und-Bedürfnisse-Test, bei dem – verweigert. wie der Name schon erwarten lässt – die Wünsche und die Bedürfnisse des Kunden erfasst werden. IDD Auch bisher war der Versicherungsmakler nach Die Versicherungsvertriebslinie (Insurance Dis- § 28 Zi. 1 MaklerG zur Erstellung einer angemes- tribution Directive – IDD) ist am 23.2.2016 in senen Risikoanalyse und eines geeigneten ›› 04|2020 9
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG Deckungskonzepts verpflichtet. Im Rahmen des der Kunden und übermittelt am Ende des Falles Wünsche-und-Bedürfnisse-Test ist nun auf sub- einen Bericht inklusive allfälliger Verbesserungs- jektive Faktoren einzugehen und diese schriftlich vorschläge. festzuhalten. Ungeachtet der internen Beschwerdestelle nor- In diesem Zusammenhang sind dem Kunden auch miert § 365z1 GewO, dass das Bundesministe- die objektiven Informationen über das Produkt ver- rium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ständlich zu erteilen, damit dieser wohlinformiert Beschwerden über Versicherungsvermittler von seine Entscheidung treffen kann. Die Beschrei- Kunden und anderen Betroffenen, insbesondere bungen müssen der Komplexität des angebotenen Verbraucherschutzeinrichtungen, unentgeltlich Produktes und der Art des Kunden entsprechen. entgegenzunehmen hat. Solche Beschwerden sind Jedes angebotene Produkt muss den individuellen in jedem Fall zu behandeln und zu beantworten. Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspre- Nach Möglichkeit ist auf eine Vermittlung hinzu- chen. Im Sinne einer persönlichen Empfehlung wirken. Beschwerden über Kreditinstitute und hat der Versicherungsmakler zu erläutern und zu Versicherungsunternehmen als Versicherungsver- beraten, warum er das Produkt für den Kunden mittler sind auch der FMA zur Kenntnis zu bringen. als geeignet erachtet. Die Empfehlung ist jedenfalls umfassend zu dokumentieren. Das Ministerium hat bei der Beilegung grenzüber- schreitender Streitigkeiten mit vergleichbaren Stel- Informations- und Offenlegungspflichten len anderer Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten Im Gegensatz zu der Zeit vor der IDD-Umsetzung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss sich der Versicherungsvermittler jetzt bereits anderer Beschwerde- und Schlichtungsstellen bei der Eintragung des Gewerbes entscheiden, ob zu fördern. er sein Gewerbe in der Form Versicherungsmakler Parallel zur Beschwerdestelle über Versicherungs- und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder vermittler wurde im Bundesministerium für Arbeit, als Versicherungsagent ausüben möchte. Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Sinne des § 33 VAG eine Stelle geschaffen, bei der Beschwerdemanagement sich Konsumenten und auch Konsumentenschut- Die IDD sieht ein verpflichtendes Beschwerdema- zorganisationen über Versicherungsunternehmen nagement für Versicherungsvermittler vor. In die- beschweren können. sem Zusammenhang hat EIOPA, die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen, Conclusio eigene Leitlinien für die Beschwerdebearbeitung Aufgrund der angeführten Konsequenzen wird durch Versicherungsvermittler erlassen. dringendst empfohlen, die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeordnung für die Versicherungsver- Qualitätsmaßstab mittlung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Bislang sind noch keine Fälle bekannt, in denen Weitreichenden Support in Form von persönlicher das Vorliegen eines Beschwerdemanagements Beratung, Seminaren, Checklisten und Musterfor- bei einem Versicherungsvermittler geprüft wurde. mularen erhalten unsere Mitglieder nicht nur vom Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Fachverband der Wirtschaftskammer Österreich, abgeschätzt werden, welche Maßstäbe für das sondern selbstverständlich auch vom ÖVM. Nut- Beschwerdemanagement gelten. zen Sie diese Unterstützung und machen Sie sich und Ihr Unternehmen „prüfungsfit“, denn: Einerseits ist das Einrichten einer internen Be- schwerdestelle für viele Unternehmen – nicht nur finanziell – eine große Herausforderung, an- Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer dererseits bietet sie aber auch eine Chance zur haben, bevor das Heute zu Ende geht. Verbesserung der eigenen Beratungsprozesse und (Konfuzius) der Kundenzufriedenheit. Eine kostengünstige Möglichkeit ohne zusätzli- chen Personalaufwand wäre das Auslagern des Quellen: Aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Produktentwicklung; Korinek; Beschwerdemanagements an einen externen in: Versicherungs-rundschau Ausgabe 1-2/19 Dienstleister. Dieser bearbeitet die Beschwerden www.wko.at 10 04|2020
Auch in schwierigen Zeiten immer für Sie da. KR Gerhard Heine Leiter Partnervertrieb Österreich wienerstaedtische.at/vertriebspartner IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG Das ÖVM Gütesi jetzt zertifizieren Hier ÜBERBLICK ÜBER DIE erfahren WICHTIGSTEN KRITERIEN Sie im Überblick, Weiterbildung für MaklerInnen welche und MitarbeiterInnen wesentlichen Wesentlich für die Zertifizierung ist die Bereit- Kriterien Ihr schaft, mehr in Weiterbildung zu investieren als Unternehmen erfüllen über die IDD vorgeschrieben. Für Gewerbeinhaber muss, um das neue ÖVM- Innen bedeuten das mindestens 13 zusätzliche Qualitätssiegel zu erhalten. Stunden, für ihre MitarbeiterInnen mindestens fünf Stunden mehr pro Mann/Frau und Nase. Wie bereits angekündigt, vergibt der ÖVM ab kom- Weitere Credits für Aus- und Weiterbildung kann menden Jahres ein ÖVM Qualitäts-Gütesiegel an man sich über fachspezifische akademische oder Maklerbetriebe. Ab Jänner 2021 haben Mitglied- Lehr-Ausbildungen holen. sunternehmen nun die Möglichkeit sich dafür zu qualifizieren. Initiator und ÖVM-Vorstand Gerhard Gesetzeskonform laut IDD Veits: „Wir freuen uns, unseren Mitgliedsbetrieben Weitere Punkte holen sich zertifizierungswillige diese Möglichkeit anbieten zu können, sich offiziell Unternehmen über den Nachweis gesetzeskonfor- zertifiziert vom Mitbewerb abzuheben.“ mer Einhaltung der IDD-Bestimmungen. So etwa über die Verwendung einer Risikoanalyse oder Um das Zertifikat zu erhalten, müssen unter- interner Produktvertriebsvorkehrungen. In dieser schiedliche Kriterien erfüllt sein: Zwingend sind Kategorie gibt es insgesamt neun Inhalts-Punkte, die ÖVM-Mitgliedschaft und eine aktive Gewer- für die man jeweils fünf Credits erzielen kann. beberechtigung, die seit mindestens fünf Jahren besteht. Sind alle Voraussetzungen inklusive zu DSGVO-Einhaltung erzielender Credits gegeben, bekommt man das Weitere 30 Credits erzielen Maklerbetriebe über Gütezeichen für drei Jahre verliehen und kann es acht mögliche mit jeweils fünf Punkten bewertete im Rahmen des Webauftrittes oder gerahmt in den Nachweise einzelner Inhalte zu gesetzeskonfor- Büroräumlichkeiten öffentlich machen. mem DSGVO-Verhalten. Dafür muss etwa ein Datenschutzhandbuch vorhanden sein, ein Da- Die Re-Zertifizierung für weitere drei Jahre kann tenverarbeitungsverzeichnis oder ein Verschlüs- nach Ablauf wieder beantragt werden. selungssystem für die Datenübertragung. Um ÖVM-qualifiziert zu werden, muss man inner- Organisationsqualität halb eines Kalenderjahres 300 Credits erreichen, Wer Qualität in Punkto Organisation nachweisen die man aus einem Kriterienkatalog, den man bei kann, kann weitere 50 Credits erhalten. Dafür ist den Bewerbungsunterlagen übermittelt bekommt, etwa das Verwenden von AGBs und Maklerver- ablesen kann. Die Basis für eine Weitergewährung trägen, das Bestehen einer schriftlichen Ablaufor- des Zertifikats sind dann insgesamt 600 Credits ganisation oder ein Notfallsplan bei Krankheit innerhalb der drei vergangenen Jahre. oder Tod einer Schlüsselperson im Unternehmen, erforderlich. Die Kosten: Bei erstmaligem Antrag bezahlt man für Prüfung, Erteilung und Schutzgebühr 250 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Euro netto, ebenso viel dann bei Re-Zertifizierung. Für die Verwendung eines Makler-Verwaltungs- 12 04|2020
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG iegel für Maklerbetriebe – n lassen! programms, von Qualitäts-/Ablaufs-Handbüchern oder auch von Musterformularen im Sinne der Wer das Qualitätssiegel beantragen möch- Qualitätssicherung sind ebenfalls Punkte zu er- te, findet alle dementsprechenden Unterla- zielen. Auch das Austria-Qualitätsgütezeichen gen auf der Website des ÖVM. bringt 20 Credits. Bei weiteren Fragen steht auch das ÖVM-Team unter der Telefonnummer +43 1 416 93 33 zur Verfügung. Neue Kennzeichnung der ÖVA Aus- und Weiterbildung nach Zielgruppen Um Ihnen die Anmeldung zu den verschiedenen Kursen der ÖVA zu erleichtern, werden die Ausbildungen in Zukunft in drei verschiedene Kategorien unterteilt: Basic: Zielgruppe sind Berufseinsteiger und MitarbeiterInnen die noch kein oder nur ge- ringes Grundlagenwissen bzw. Praxiserfahrung haben, es werden die Grundlagen des jeweiligen Lehrstoffs/Seminarinhalts vermittelt. Advanced: Zielgruppe sind Versicherungsmakler und Mitarbeiter die bereits ein gutes Grund- lagenwissen bzw. Praxiserfahrung im jeweiligen Lehrstoff/Seminarinhalt haben. Profesionell: Zielgruppe sind Versicherungsmakler und Mitarbeiter die schon über ein sehr gutes Wissen bzw. Praxiserfahrung bezüglich des jeweiligen Lehrstoffs/Seminarinhalts verfügen. 04|2020 13
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG Serie Versicherungsvertragsgesetz VersVG-Bestimmungen in der Praxis § 33 VersVG (unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls) Gerhard VEITS ÖVM – Ombudsmann § 33 VersVG (unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls) (1) Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unver- züglich dem Versicherer anzuzeigen. (2) Auf eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, wenn der Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalles nicht genügt wird, kann sich der Versicherer nicht berufen, sofern er in anderer Weise von dem Eintritt des Versicherungsfalles rechtzeitig Kenntnis erlangt hat. Vorbemerkungen fall begründen. Ein „Kennenmüssen“ ist nicht Diese Bestimmung soll es dem Versicherer er- ausreichend und sogar eine „grob fahrlässige“ möglichen, möglichst rasch von einem Versiche- Unkenntnis der Umstände schadet dem VN nicht. rungsfall Kenntnis zu erlangen, um gegebenen- Andererseits führt das Bewusstsein des VN, dass falls auch selbst Maßnahmen zur Abwehr und/ die einen Versicherungsfall begründenden Tat- oder Minderung des Schadens treffen zu kön- sachen möglicherweise als Versicherungsfall zu nen. Abgesehen davon soll der Versicherer in die qualifizieren sind, zur Meldepflicht. Die Beweis- Lage versetzt werden, sein Auskunftsrecht gemäß last zum Wissen des VN vom (auch nur mögli- § 34 VersVG auszuüben um unverzüglich seine chen) Eintritt des Versicherungsfalls als Voraus- Leistungspflicht beurteilen zu können. setzung der Anzeigepflicht trifft den Versicherer. Anzeigepflicht ist eine gesetzliche Obliegenheit Form und Inhalt der Anzeige Obwohl diese Norm keine ausdrücklichen Eine Schadensmeldung ist zwar formfrei und Rechtsfolgen bei deren Nichtbeachtung vor- könnte daher auch mündlich oder telefonisch sieht, bedeutet das nicht, dass deren Verletzung erstattet werden, selbstverständlich ist die nach- ohnehin keine Konsequenzen für den VN hat. weisbare Schriftform allein schon aus Beweis- Tatsächlich sind hier die Folgen gemäß des § 6 gründen zu empfehlen. Auch im Hinblick auf (3) VersVG (Obliegenheiten nach Eintritt des Ver- die Bestimmungen des § 62 VersVG, wonach sicherungsfalls) zu berücksichtigen, aus welchen der VN - sofern es die Umstände erlauben - die sich unter den dort vorgesehenen Voraussetzun- Weisungen des VR zur Einhaltung der Scha- gen auch eine Leistungsfreiheit des VR ergeben denminderungspflicht einholen muss, spricht kann. Wird diese Anzeigepflicht verletzt, so steht gegen eine (nur) telefonische oder mündliche dem VN noch der Beweis offen, wonach seinem Meldung. Unabhängig davon sehen auch die AVB Versäumnis kein oder nur ein leicht fahrlässiges oft eine Anzeige in geschriebener Form vor. Die Verschulden zugrunde liegt. Schadenanzeige selbst soll den VR in die Lage versetzen, den Sachverhalt einem bestimmten Kenntnis des VN als Voraussetzung Versicherungsvertrag zuzuordnen. Der eindeutige Gesetzestext lässt keinen Zweifel daran, dass der VN positive Kenntnis vom Ein- Aus dem Inhalt der Mitteilung muss sich aber tritt des Versicherungsfalls haben muss, um die lediglich ergeben, dass ein Versicherungsfall ein- Meldepflicht auszulösen. getreten ist, durch den der VR nach Meinung D.h., dass der VN Kenntnis von den Umständen des VN leistungspflichtig wird. Die Anzeige des haben muss, die einen Versicherungs- Versicherungsfalls kann auch konkludent erfolgen 14 04|2020
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG und es ist auch nicht erforderlich, dass der VN seine Ansprüche Schadensmeldung (auch ohne Bereicherungsabsicht), etwa nur bereits der Höhe nach beziffern kann. um Schwierigkeiten in der Schadenbearbeitung zu vermeiden, vernichten die Möglichkeit eines Kausalitätsgegenbeweises. Unverzügliche Anzeige Eine Schadensmeldung erfolgt dann unverzüglich, wenn sie Gemäß § 33 Abs 2 VersVG tritt eine vereinbarte Leistungsfrei- „ohne schuldhafte Verzögerung“ abgegeben wurde. Demnach heit des VR ebenfalls nicht ein, wenn der VR in anderer Weise bedeutet „unverzüglich“ nicht unbedingt „sofort“! Die Anforde- rechtzeitig vom Eintritt des Versicherungsfalls rung an den VN, eine Anzeige möglichst rasch vorzunehmen, ist Kenntnis erlangt hat. Die Behauptungs- und Beweispflicht natürlich auch von Umfang des Schadens oder der Besonderheit dafür, dass der VR zuverlässige des Einzelfalls abhängig. Nachricht vom Versiche- Bei überaus hohen Schäden kann schon ein Zeitraum von einer rungsfall erhalten hat, Woche zu lang sein. Jedenfalls zu spät ist (bei Vorliegen der obliegt dem VN. entsprechenden sonstigen Voraussetzungen) die Anzeige vier Eine bloße An- Monate nach Schadenseintritt. nahme, dass Umstände Versäumnis durch den Makler wirkt zulasten des VN vorliegen, Meldet der VN seinem Makler einen Versicherungsfall unver- die eine züglich, der Makler aber leitet diese Anzeige nicht ebenso un- Vermutung verzüglich an den Versicherer weiter, so hat daraus entstehende vom Eintritt Nachteile der VN zu tragen. Der bevollmächtigte Makler über- des Versi- nimmt die Pflichten des VN und ist als Erfüllungsgehilfe des VN cherungs- anzusehen. Dass sich aus einem derartigen Versäumnis eines falls nahe- Maklers Schadenersatzansprüche des VN gegen seinen Makler legen, reicht ergeben können, versteht sich von selbst. demnach nicht aus. Grenzen der Leistungsfreiheit des VR In den Vertragsbedingungen wird regelmäßig die strengere Sanktion der Leistungsfreiheit des VR angedroht, sollte der VN die unverzügliche Anzeigepflicht verletzen. Diese Sanktion hat aber gesetzlich normierte Grenzen! So bleibt der VR zur Leis- tung verpflichtet, wenn dem VN der Entschuldigungsbeweis (unverschuldete Obliegenheitsverletzung) gelingt oder der VN den Nachweis erbringen kann, dass er diese Obliegenheit bloß leicht fahrlässig verletzt hat (§ 6 Abs 3 VersVG). Ist der VN etwa wegen eines Unfalls oder einer Krankheit an der (rechtzeitigen) Schadenanzeige gehindert und auch nicht in der Lage, Dritte mit der Schadenmeldung zu betrauen, ist er jedenfalls entschuldigt. Kein tauglicher Entschuldigungsgrund wäre aber die Feststellung des VN, dass er den Schadensfall rechtzeitig seinem Versiche- rungsmakler mitgeteilt habe. Auch ein Hinweis darauf, dass der VN von seinem Makler falsch informiert worden sei (z.B.: „der Schaden muss erst gemeldet werden, wenn eine Reparaturrech- nung vorliegt“), reicht nicht aus. Letztlich steht dem VN noch das Instrument des Kausalitätsge- Sondervorschriften zur Anzeigepflicht genbeweises zur Verfügung, wenn der VN also beweisen kann, Das VersVG beinhaltet weitere Sondervor- dass die Verletzung der Anzeigepflicht weder einen Einfluss auf schriften, die den § 33 VersVG ergänzen die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung bzw. konkretisieren: oder den Umfang der dem VR obliegenden Leistung hatte (§ 6 § 92 zur Feuerversicherung Abs 3 VersVG). § 110 zur Hagelversicherung § 121 zur Tierversicherung Dieser Kausalitätsgegenbeweis ist jedoch ausgeschlossen, wenn § 146 zur Binnenschifffahrtsversicherung dem VN etwa ein Täuschungs- oder Verschleierungsvorsatz vor- § 153 zur Haftpflichtversicherung geworfen werden kann. Absichtlich unrichtige Angaben in einer § 171 zur Lebensversicherung 04|2020 15
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG Serie Sozialversicherung Begünstigte Krankenselbstversiche- rung für Studentinnen und Studenten Zweck der Leistung Wird der Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Studierende, die die beitragsfreie Krankenmitversi- dem Ende einer Pflichtversicherung oder eines cherung für Angehörige nicht in Anspruch nehmen Leistungsanspruchs nach dem ASVG oder B-KUVG können, haben die Möglichkeit einer günstigen gestellt, schließt die Selbstversicherung unmittelbar Mag. Alexander MEIXNER freiwilligen Selbstversicherung. an das Ende dieser an. Vorstand ÖVM Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen In allen übrigen Fällen beginnt die Selbstversiche- Die Zielgruppe für diese Leistung sind Studierende rung mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag, mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die bei aus einer Pflichtversicherung nach dem GSVG ■ nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder BSVG ausgeschiedenen Personen frühestens pflichtversichert sind – demnach auch Bezieher mit dem Ablauf von 60 Kalendermonaten nach dem von geringfügigem Einkommen – und Ausscheiden aus der Pflichtversicherung. ■ keine Möglichkeit der Mitversicherung haben und Ein Beitragsrückstand für die Dauer von zwei Ka- ■ die ein ordentliches Studium betreiben bzw. lendermonaten führt zu einer Beendigung der Kran- sich auf ein Studium beispielsweise durch eine kenselbstversicherung mit dem Ende des zweiten Studienberechtigungsprüfung vorbereiten. Kalendermonats. Die Selbstversicherung endet au- tomatisch spätestens drei Monate nach Ende des Grundsätzlich darf noch kein Studium abgeschlos- Studiums. sen sein. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Dissertationsstudium. Einkommensanrechnung Es wird das Einkommen des/der krankenversicher- Studienerfolg ten Studierenden berücksichtigt. Es ist ein günstiger Studienerfolg nachzuweisen: ■ Studienwechsel Eine Einkommensgrenze besteht nur für eine ganz- Das Studium darf nicht öfter als zweimal ge- jährige Erwerbstätigkeit. Es dürfen während der wechselt werden, wobei der Wechsel spätestens Studien- und Ferienzeiten bis zu € 10.000,00 pro nach jeweils zwei inskribierten Semestern und Kalenderjahr beim gleichen Arbeitgeber verdient vor Absolvierung des ersten Abschnitts erfolgen werden. muss. ■ Studiendauer Wird ausschließlich in den Hauptferien gearbeitet, Die Gesamtanspruchsdauer für den Bezug der gibt es keine Einkommensgrenze. Studienbeihilfe (= vorgesehene Studiendauer plus ein Semester pro Abschnitt) darf um nicht Steuerliche Behandlung mehr als vier Semester überschritten werden. Die begünstigte Krankenversicherung hat keine Wichtige Gründe können – analog zum Studi- steuerliche Relevanz. enbeihilfenbezug – zu einer Verlängerung des Anspruches führen. Antragstellung Der Antrag auf Selbstversicherung ist bei der Ös- Beitragshöhe terreichischen Gesundheitskasse einzubringen – Der reduzierte monatliche Krankenversicherungs- abhängig vom Wohnsitz bei der jeweiligen Lan- beitrag beträgt für 2020 € 61,43. desstelle. Bezugsdauer Für die begünstigte Selbstversicherung in der Kran- kenversicherung gibt es keine Altersgrenze, sie kann für eine bestimmte Studiendauer in Anspruch Quellen: Sozialleistungen im Überblick 2019; Arbeiterkammer; Verlag des ÖGB genommen werden. www.arbeiterkammer.at 16 04|2020
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG Neue Rahmenvereinbarung für PR Artikel Betriebs-Haftpflichtversicherung der Mechatroniker NÖ Die richtige Betriebs-Haftpflichtversicherung ist zwar für eine existenzielle Absi- mit sehr weitreichendem Deckungsstandard sicher, der für einzelne, kleine cherung des Unternehmensrisikos unabdingbar, aber gerade Neugründer oder Unternehmen am Versicherungsmarkt in diesem Umfang nicht zu bekommen kleine und mittlere Mechatronik-Unternehmen haben es nicht leicht, die inhaltlich wäre – und das mit einer sehr günstigen Prämie: und prämienmäßig bestmögliche Versicherungslösung am Markt zu bekommen. Generell stehen unterschiedliche Pauschalversicherungssummen zur Verfügung Im Auftrag der Landesinnung der Mechatroniker NÖ hat Wokatsch-Felber Ver- (von EUR 1,5 bis EUR 5 Mio. je Schadensfall); die Prämie richtet sich dabei nach sicherungsmakler GmbH im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung am dem Umsatz und der Wahl der Pauschalversicherungssumme, ist mit einem Versicherungsmarkt eine Rahmenvereinbarung mit der Wiener Städtischen Versi- einfachen Antragssystem berechenbar. cherung AG Vienna Insurance Group verhandelt. Der Selbstbehalt beträgt fixe nur EUR 250,00 in jedem Schadenfall. Damit ist der Landesinnung der Mechatroniker NÖ ist ein wichtiger Meilenstein in Daher beträgt die Jahresbruttoprämie für einen Neugründer oder ein Unternehmen der Unterstützung ihrer Mitglieder gelungen. bis EUR 100.000,00 Umsatz nur EUR 540,00 bei einer Pauschalversicherungs- Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sind nun niederösterreichweit alle Mit- summe von EUR 1,5 Mio! glieder der Innung berechtigt, den Vertrag über ihren Versicherungsvermittler abzuschließen sowie die darin enthaltenen Versicherungsleistungen in Anspruch Abschluss des Versicherungsvertrags zu nehmen. Es ist geplant die Rahmenvereinbarung in den nächsten Monaten auf Wichtig ist dem ausschreibenden Makler, dass diese Rahmenvereinbarung Bundesebene auszudehnen. allen Versicherungsvermittlern mit einer fairen kollegialen Provisionsteilung zur Verfügung steht. Ziel & Highlights Der Rahmenvertrag kann einfach unter folgendem link zur WKO Seite abgeschlos- Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Berufsgruppen der Mechatroniker sowie der sen werden: Hier finden die Vermittler auch alle Unterlagen im Detail: Fahrradmechatroniker und der Handwerksbetriebe der Kälte- und Klimatechnik und https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/mechatroniker/ stellt die umfangreiche Versicherbarkeit des Haftungsrisikos der Innungsmitglieder Rahmenvereinbarung-Betriebs-Haftpflichtversicherung.html 04|2020 17
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG Das Mysterium rund um den Busine Ein Maßnahmenkatalog, den jeder braucht und keiner will? Die Fälle häufen sich. Versicherungen verlangen se und sorgt für eine kurze Wiederherstellungszeit immer öfter von Ihren Versicherungsnehmern nach einem Schadenereignis (siehe Grafik). Ein einen Business Continuity Plan. Aber was ist ein BCP, wie er von RISK EXPERTS angeboten wird, BCP eigentlich? Wozu dient dieser Plan? Welche entspricht den Kriterien der internationalen Norm Vorteile bringt ein funktionierender BCP? ISO 22301 und verhilft bei entsprechender Um- Auch wir werden immer häufiger angefragt, einen setzung allen Beteiligten zu zahlreichen Vorteilen: Javi LATORRE MOLINA BCP für ein Unternehmen zu erstellen. Was uns Sachverständiger, Senior dabei auffällt ist, dass so gut wie jeder Betrieb Für Unternehmen Expert etwas anderes unter einem BCP versteht. Oftmals 1_ Sicherstellung der Liefer- und Produktionskapa- entscheiden sich Unternehmen für einen Krisen- zität, Verhinderung von Kundenverlust plan oder einen Notfallplan. Diese sind lediglich 2_ Schneller „Back to Business“ nach einem Scha- Bestandteile des eigentlichen BCPs. denereignis Was steckt also hinter einem BCP? Welchem 3_ Aufzeigen von möglichen Synergien innerhalb Zweck dient er? Was erwartet der Versicherer der Organisation tatsächlich von einem Versicherungsnehmer? 4_ Identifizierung potenzieller Einsparungsmaß- Mit diesen Fragen haben wir uns intensiv ausei- nahmen nandergesetzt und möchten Ihnen die Antworten 5_ Verminderung von Umsatzeinbußen in diesem Beitrag geben. 6_ Verbesserung der zivilen Verantwortung, sowie des Images eines Unternehmens Gängige Vorurteile können 7_ Vorsprung gegenüber Marktbegleitern: Zertifi- schnell widerlegt werden zierung als krisensicherer und Michael SCHLECHTER ■ „Ein BCP ist extrem teuer“ verlässlicher Geschäftspartner Product & Market ■ „Die Implementierung des BCP stört meinen 8_ Ein BCP kann zu verbesserten Versicherungs- Development operativen Ablauf“ konditionen führen oder überhaupt als ■ „Ein BCP ist viel zu aufwendig – ich habe keine Grundlage für eine Versicherbarkeit dienen Zeit für diese Dinge“ ■ „Ich kenne niemanden, der einen BCP verwen- Für MaklerInnen und BeraterInnen det“ 1_ Erweiterte Beratungsmöglichkeiten hinsichtlich ■ „Ein BCP ist ein unnötiger Katalog, der in der der Betriebsunterbrechung Schublade verstaubt“ 2_ Stärkung des Sicherheitsgefühls bei Ihren Kun- den Jeder dieser Aussagen könnte man sofort zustim- 3_ Erweiterung des Kundennetzwerks mit Hilfe men. Es steckt jedoch sehr viel mehr dahinter und neuer Produkte die Vorteile eines BCP lassen diese Argumente 4_ Steigerung der Attraktivität am Versicherungs- schnell verblassen. markt Damit ein BCP in einem Betrieb funktioniert und 5_ Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Versi- wirksam werden kann, bedarf es einiger Vorar- cherungsmaklern beit und vor allem auch Aufklärungsarbeit inner- 6_ Reduktion der Beraterhaftung halb des Unternehmens. Ein BCP ist nur dann sinnvoll, wenn er von der gesamten Mannschaft Für Versicherungen gelebt wird. Mit den notwendigen Maßnahmen 1_ Verkürzung der Betriebsunterbrechungsdauer und präzise definierten Prozessabläufen können 2_ Verringerung der monetären Aufwendungen Bewusstsein geschaffen, die Sicherheit erhöht, nach Eintritt eines Versicherungsfalls die Effizienz gesteigert und vor allem richtig viel 3_ Minimierung der Wahrscheinlichkeit einer Be- Geld gespart werden. triebsunterbrechung 4_ Der BCP schafft Vertrauen zwischen Versiche- Der BCP schafft zahlreiche Vorteile rung und Versicherungsnehmer Ein Business Continuity Plan ist Teil der Unterneh- 5_ Verbesserung des Portfolios und somit Stärkung mensstrategie, der zur Aufrechterhaltung des Ge- der Position gegenüber dem schäftsbetriebs beiträgt. Er schützt die Kernprozes- Rückversicherer 18 04|2020
ÖVM/INTERN RECHT WIRTSCHAFT & STEUER ÖVA/AUSBILDUNG ss Continuity Plan – BCP Wie erkenne ich einen fundierten BCP? ■ Lösungen zur Sicherung der Betriebskontinui- Es gibt bereits zahlreiche Beratungsfirmen, die tät: Business Continuity Strategie, Notfallplan einen Business Continuity Plan anbieten. Wie und Wiederherstellungsplan aber können Sie überprüfen, ob die angebotenen Dienstleistungen tatsächlich den Vorstellungen der Die Erstellung eines Business Continuity Plans Versicherung bzw. Ihrer Kunden entsprechen? In kann je nach Umfang einige Wochen in Anspruch Anlehnung an die Norm ISO 22301 muss ein BCP nehmen, abhängig vom jeweiligen Kundenbedarf, folgende Bestandteile enthalten: und dessen Implementierung ist ein fortwährender ■ Vorbereitung, Strategie und Grundlagendefini- Prozess für jedes Unternehmen. Doch der damit tion verbundene Aufwand lässt sich mit folgender ■ Analysen: Prozessanalyse, Risikobewertung Grafik leicht rechtfertigen: und Business Impact Analyse © RISK EXPERTS Ein Schadenereignis, das zu einer Betriebsunter- gewinnen. Es geht also darum, die Mannschaft mit brechung führt, kann mit einem BCP rasch und einer Technik auszustatten, die zum Unternehmen professionell abgewickelt werden. Sofern kein BCP passt, in dem Wissen, dass jeder Gegner anders vorhanden ist bzw. weder entsprechende Präventi- ist und jederzeit angreifen kann. Und es ist besser vmaßnahmen getroffen wurden noch zu setzende im Ballbesitz zu sein, als auf einen Gegenangriff Sofortmaßnahmen definiert sind, kann dies zu zu warten. einer massiven Verlängerung der Betriebsunter- Und natürlich reicht es nicht aus, ein Dokument brechung führen, welche weitreichende Folgen mit guten Ideen zu haben, es bedarf regelmäßiger und vor allem auch Umsatzeinbußen haben kann. Trainingseinheiten. Und da Übung der einzige Weg ist, um ein Meister zu werden, unterstützen wir Wie kann ein BCP in einem Unternehmen funk- Ihre Kunden dabei, mögliche Szenarien für einen tionieren? schnellen Wiederherstellungsprozess nach einem Die Antwort ist einfach: Man könnte dies mit einer Zwischenfall zu proben. Fußballmannschaft vergleichen, die jeden Tag Um die Meisterschaftsliga zu gewinnen, muss trainiert und ihre Gegner vor jedem Spiel studiert. man der Beste sein, und wir sind Ihr Partner, Wird die Organisation Ihres Kunden so vorbereitet, wenn es darum geht, Ihren Kunden zu helfen, dass jener in der Lage sein wird, jedes Spiel zu die Besten zu sein. 04|2020 19
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