VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster

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VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
VG-MITTEILUNGEN
               Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft
                          und die Mitgliedsgemeinden

                               Ilmmünster
                                   und
                              Hettenshausen
Nr. 6/2021 (39. Jg.)                                                          2. Juni 2021

  Ansicht der Hofmark Ilmmünster von Johann Paul Stimmelmayr um 1800
                       (Quelle: Archiv des Erzbistums München und Freising)
VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
Wichtige Rufnummern                                                                Aktuelles

VG Ilmmünster
Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster
                                                                              Das Rathaus ist am
..............................................Tel.: 08441/8073-0                04. Juni 2021
 .......................................Telefax: 08441/8073-29
Beiträge für VG-Blatt:                                                      ganztägig geschlossen.
................E-Mail: VG-Mitteilungen@Ilmmuenster.de
Parteiverkehr:
Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr         Ausstellung „Kraftwerk Sonne –
E-Mail: Verwaltungsgemeinschaft@ilmmuenster.de                      Photovoltaik und Solarthermie“
                                                                    vom 07.06. – 18.06.2021
Internetauftritt:
www.ilmmuenster.de und www.hettenshausen.de                         im Rathaus Ilmmünster
                                                                    Solarenergie für Strom und Wärme nutzen
Grundschule Ilmmünster
                                                                    (Bild und Text Solarenergieförderverein Bayern e. V.
Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster
.................................................Tel.: 08441/2436   Bavarian Association for the Promotion of Solar Energy)
.......................................Telefax: 08441/8710930
Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“
Leiterin: Frau Berthold.............Tel.: 08441/7970977
Gemeindekindergarten Ilmmünster
Leiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169
Kinderkrippe „Pusteblume“
Leiterin: Frau Schwenk ............Tel.: 08441/4980802
Kinderhaus „Ilmzwergerl“
Leiterin: Frau Müllner .............Tel.: 08441/871676-0
Pfarrämter:
Kath. Pfarramt Ilmmünster ............Tel.: 08441/2201
 ..........................................Telefax: 08441/76459
                                                                    Der Energiehunger der Weltbevölkerung ist immens. Eine funk-
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen                           tionierende Gesellschaft ohne ausreichende Energieversorgung
.............................................Tel.:08441/7973113     ist nicht möglich. Doch die Energieerzeugung birgt auch Gefah-
                                                                    ren für Mensch und Umwelt. Fossile Energieträger wie Kohle,
Bücherei Ilmmünster
                                                                    Mineralöl und Gas bestimmen noch immer die Energieversorgung
E-Mail: Buecherei-Ilmmuenster@t-online.de
                                                                    – weltweit. Sie erzeugen bei ihrer Verbrennung Schadstoffe.
Internetauftritt: http://ilmmuenster.buchabfrage.de
..............................................Tel.: 08441/860232    Alternativen sind daher gefragt, zumal die fossilen Vorräte zur
                                                                    Neige gehen. Die Sorge um die Umwelt spielt neben der Versor-
Notrufe                                                             gungssicherheit eine immer stärker werdende Rolle. Steigende
Wasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083                  Energiepreise und die Zunahme von extremen Naturereignissen
Notruf: ..................................Tel.: 0172/8697304        verdeutlichen die Notwendigkeit, Alternativen zu entwickeln und
                                                                    auszubauen. Dies gebietet die Verantwortung für die Umwelt
Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112             und die nachfolgenden Generationen.
(Rettungsdienst, Feuerwehr)                                         Erneuerbare Energien bilden einen wichtigen Baustein der zu-
Polizei-Notruf ..............................................110    künftigen Energieversorgung. Die Erzeugung von Strom und
                                                                    Wärme aus Biomasse, Wind, Wasser und der Kraft der Sonne
Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm                              gewinnt immer mehr an Bedeutung.
 ...............................................Tel.: 08441/80950
                                                                    Der Betrieb von Solaranlagen ist durch die Möglichkeit der Nut-
Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
                                                                    zung der selbst erzeugten Energie wirtschaftlich attraktiv. Die
                                                                    Bedingungen, sich für eine zukunftsfähige Energieerzeugung
Öffnungszeiten Wertstoffhöfe                                        mit Sonnenenergie zu engagieren, sind geschaffen.
Hettenshausen                                                       Die kompakte Ausstellung im Rathaus Ilmmünster soll motivie-
Sommerzeit:                       Winterzeit:                       ren, sich für eine Solaranlage und damit für die Umwelt zu ent-
Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr       Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr       scheiden. Denn eine Solaranlage erzeugt Strom und Wärme aus
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr            Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr            Sonnenenergie, ohne die Umwelt zu belasten.
Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr            Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr            Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten besucht werden.
Ilmmünster
Sommerzeit:                       Winterzeit:
Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr       Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr            Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr               Gemeinschaft in der Gemeinde
Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr            Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr

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VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
Die Gemeindeverwaltung informiert:                                                    Wir gratulieren
  Es werden nun wieder die Swimmingpools bzw. Schwimm-
  bäder in Betrieb genommen. In diesem Zusammenhang                      Die Verlobten Christine Bogner und Christoph
  kommt es häufig zu Rückfragen, die die Abrechnung der
  Wasser- und Abwassergebühren betreffen. Folgende allge-
                                                                         Gerblinger gaben sich das Ja-Wort.
  meine Hinweise werden bekanntgegeben:
  Für das Be- und Nachfüllen von Pools werden Wasser- und
  Abwassergebühren grundsätzlich in voller Höhe berechnet.
  Die Mengen sind, wie üblich, über den Hauswasserzähler
  zu messen. Bei größeren Mengen kann die Befüllung über
  den Hydranten erfolgen. Kontaktieren Sie bitte den Was-
  serzweckverband Paunzhausen zur Terminvereinbarung un-
  ter Tel: 08444/91799-0. Hinzu kommen hier Gebühren für
  Anfahrt und Arbeitszeit sowie Leihgebühr für das Standrohr.
  Eine Minderung der Abwassergebühren ist nicht möglich,
  da es sich bei Poolwasser um Wasser handelt, das durch
  häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird
  (z. Bsp. Durch Chlorzusatz, Algenschutzmittel, Seifenreste,
  Rückstände von Hautpartikeln usw.) und somit Schmutz-
  wasser ist (siehe § 3 gemeindliche Entwässerungssatzung).
  Schmutzwasser muss vollständig der öffentlichen Abwas-
  seranlage zugeführt werden. Eine Versickerung im Erdreich
  oder eine Verwendung des Wassers zur Gartenbewässerung
  ist unzulässig.
  Sofern für die Gartenbewässerung sogenannte Unterzähler                Frau Christine Bogner und Herr Christoph Gerblinger aus Ilmried
  eingebaut worden sind, ist hierüber eine Poolbefüllung nicht           gingen am 15. Mai 2021 im Trauungszimmer des Rathauses
  zulässig.                                                              Ilmmünster den Bund der Ehe ein.
                                                                         Erster Bürgermeister Georg Ott vermählte die beiden Verlobten
                                                                         und wünschte ihnen für den gemeinsamen Weg alles erdenklich
                                                                         Gute.

   Meldeamtliche Nachrichten                                             GEMEINDE ILMMÜNSTER
                                                                         02.06.2021    Frau Alwine Schmieder        zum 79. Geburtstag
                                                                         04.06.2021    Frau Marianne Rist           zum 70. Geburtstag
GEMEINDE ILMMÜNSTER                                                      09.06.2021    Herrn Johann Regler          zum 70. Geburtstag
Geburten:                   1                                            09.06.2021    Herrn Eduard Rist            zum 71. Geburtstag
Eheschließungen:                                                         12.06.2021    Herrn Johann Dirschl         zum 81. Geburtstag
Sterbefälle:                1                                            21.06.2021    Herrn Horst Schmotz          zum 74. Geburtstag
Geburten:                                                                22.06.2021    Frau Magdalena Kreitmeir     zum 71. Geburtstag
                                                                         22.06.2021    Herrn Franz Prieschl         zum 81. Geburtstag
                                                                         27.06.2021    Herrn Roland Grubert         zum 70. Geburtstag
GEMEINDE HETTENSHAUSEN                                                   27.06.2021    Frau Brigitte Mrozek         zum 72. Geburtstag
Geburten:                                                                01.07.2021    Frau Magdalena Neubauer      zum 72. Geburtstag
Eheschließungen:                                                         02.07.2021   Herrn Georg Kern              zum 71. Geburtstag
Sterbefälle:                1                                            04.07.2021   Herrn Franz Neubauer          zum 78. Geburtstag
Geburten:
                                                                         GEMEINDE HETTENSHAUSEN
                                                                         03.06.2021    Herrn Eugen Vogt             zum 71. Geburtstag
                                                                         07.06.2021    Herrn Josef Kislinger        zum 79. Geburtstag
  Hinweis zum Datenschutz:
  Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung der        08.06.2021    Herrn Franz Eigner           zum 75. Geburtstag
  Geburtstagsjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch mit ihrer Zu-       18.06.2021    Frau Ursula Philippen        zum 84. Geburtstag
  stimmung möglich.
  Das Einwohnermeldeamt wird in diesem Zusammenhang alle be-             24.06.2021    Herrn Heinz Siekmann         zum 78. Geburtstag
  troffenen Jubilare anschreiben. Ist eine Veröffentlichung erwünscht,
  senden Sie bitte das Anfrageschreiben zwei Monate vor Ihrem Jubi-
                                                                         28.06.2021    Herrn Kurt Neumann           zum 91. Geburtstag
  läum unterschrieben an uns zurück. Sofern keine Rücksendung er-        29.06.2021    Herrn Hans Alfred Strauß     zum 83. Geburtstag
  folgt, kann eine Veröffentlichung leider nicht stattfinden.
  Wenn eine persönliche Gratulation Ihres Bürgermeisters und ein         02.07.2021    Herrn Stephan Hagl           zum 83. Geburtstag
  Präsent (Geschenkkorb oder Gutschein) gewünscht sind, bitten wir       04.07.2021    Frau Ernestine Schröckenbauer zum 80. Geburtstag
  um Ihre Zustimmung mit Angabe Ihrer Telefonnummer.
  Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Stegner unter der
  Tel. Nr. 08441-807314.
  Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisinger Str. 3,
  85304 Ilmmünster
                                                                            Herzliche Glückwünsche
                                                                                                                                     3
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Informationen

Wichtige Info für ortsansässige
Gewerbetreibende
Diese lautet:
www.vg-ilmmuenster.de und unsere Gemeindehomepages:
www.hettenshausen.de und www.ilmmuenster.de.
Es besteht für Gewerbetreibende die Möglichkeit, sich unter                                                                      Kinderhaus
der Rubrik „Wirtschaft & Standort“ in das Firmenverzeichnis                                                                      Ilmzwergerl
unserer Gemeinden eintragen zu lassen.
Wir benötigen dazu: den Namen, die Tätigkeit und die Kon-                                                                        (Bild und Text vom
taktdaten der Firma. Es können gerne auch Logos mitge-                                                                           Kinderhaus Ilmzwergerl)
schickt werden.

Wichtiger Hinweis:
Die Firmen, die bereits auf unseren alten Homepages ge-
standen haben, werden schriftlich vom Einwohnermeldeamt
angeschrieben und gebeten,
die beiliegende Einverständniserklärung schriftlich abzuge-
ben (gerne auch per Email), da wir ansonsten davon aus-
gehen müssen, dass die Bekanntgabe des Gewerbes auf
unseren Gemeindehomepages ausdrücklich nicht erwünscht
ist und somit von uns gelöscht wird.
Zusammenfasst bedeutet dies:
Wer gerne im Firmenverzeichnis stehen möchte, muss eine
schriftliche Erlaubnis (z.B. Einverständniserklärung oder
Email mit den jeweiligen Firmendaten) an der Einwohner-
meldeamt unter Bueregeramt@ilmmuenster.de schicken.

Die Firma gibt somit das Einverständnis zur Veröffentlichung
auf der Homepage.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation, finden bis
auf weiteres keine Sprechtage für die Versicherten und Rent-
ner der Deutschen Rentenversicherung im Seniorenbüro
Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm statt.
Die Beratung erfolgt zurzeit nur telefonisch, nach Ter-
minvergabe.
Termine können unter folgender Nummer vereinbart
werden. 0800 1000 480 15.

                                                                                                                                 Eine besondere Überraschung erwartete die Kolleginnen des
                                                                                                                                 Kinderhauses zum Tag der Kinderbetreuung am 10. Mai. Alles
                                                                                                                                 begann mit der Idee der Leitung die wertvolle Arbeit des Teams
                                                                                                                                 mit einer kleinen Aufmerksamkeit wertzuschätzen. Dazu wurden
                                                                                                                                 zu Hause in geheimer Mission bunte Briefe und Bilder von den
                                                                                                                                 Familien für die Kolleginnen gemalt und gestaltet. Gemeinsam
                                                                                                                                 mit der Hilfe des Elternbeirats entstand daraus eine bunte Col-
                                                                                                                                 lage, die das Team schon am Morgen im Eingangsbereich er-
                                                                                                                                 wartete. Aber auch der Elternbeirat hatte für das Kinderhaus-
                                                                                                                                 personal noch eine zusätzliche Überraschung parat und wir
                                                                                                                                 durften uns über tolle Geschenke freuen! Vielen Dank an Kinder,
                                                                                                                                 Eltern und Elternbeirat für diese schöne Aktion!

    BGA 57                         FSA 57                          HSA 56                         MSA 120 C-B
    mit AK 20 und AL 101           mit AK 10 und AL 101            mit AK 10 und AL 101           mit AK 20 und AL 101

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Jakob Huber
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Forst – und Gartentechnik
Durchschlacht 4 85298 Scheyern
Tel. 08445-360 Fax.85298
                    08445-1487
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                          Sch

4
VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
Gemeinde Hettenshausen
                                                                    Sie legen
Dorfmitte Hettenshausen –                                           Wert auf
Infostand am Stroblanwesen
Am 13.06.2021 wird am Stroblanwesen ein Infostand im Zeit-
                                                                    Qualität
raum von 11 Uhr bis 16 Uhr aufgebaut.
Hier können sich alle Bürger über den aktuellen Planungsstand       und
informieren sowie Anregungen und Wünsch zur Gestaltung der
Dorfmitte einbringen. Das Architekturbüro sowie unser Bauamt
wir anwesend sein und Fragen beantworten.
                                                                    Service?
Sollte aufgrund von Witterungsverhältnisse eine Durchführung
nicht möglich sein, wird die Infoveranstaltung auf ein anderes      Dann sind Sie
Wochenende verschoben.                                              bei uns richtig
Der genaue Termin wird über die Medien und Aushänge in der
Gemeinde bekanntgegeben.

Vorab sind zusätzliche Informationen und Flyer zum aktuellen
Projektstand auf der Homepage der Gemeinde ab zirka Anfang
                                                                                Mühlweg 1 · 85276 Reisgang
Juni unter dem Link https://www.hettenshausen.de/aktuelles
                                                                        Tel. (0 84 41) 20 16 · www.iq-elektro-rist.de
abrufbar.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch
den Gemeinderat bei der kommenden
                                                                                  Anzeigenannahme:
Gemeinderatssitzung                                                                  Heidi Starck
Erster Bürgermeister Wolfgang Hagl eröffnet um 20:00 Uhr die
Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt       Tel. 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37
die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Ge-
meinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung wurden
                                                                      e-mail: heidi.starck@iz-regional.de
nicht erhoben.

Öffentliche Sitzung

1.   Genehmigung der Niederschrift vom 15.03.2021

Sachverhalt:
Die Niederschrift liegt den Gemeinderatsmitgliedern in Ablichtung
vor.

Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung am 15.03.2021 wird in der
vorliegenden Fassung genehmigt.
                                                                          Monatsangebot Juni 2021
Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0
                                                                    Rinderbraten                                   1000 g       9,90 €
2.   Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan Nr. 22
     „GE - Logenweg“ - 3. Änderung                                  Preßsack           rot + weiß                    100 g      0,69 €
2.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahme aus
    der Öffentlichen Auslegung und Förmlichen Beteili-
                                                                    BIO Urchrüter
    gung sowie Satzungsbeschluss                                    53% F.i.Tr.                                      100 g      2,29 €
Sachverhalt:
In der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2019 wurde die 3. Ände-                         Weitere Angebote im Laden.
rung des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung GE – Logenweg“
zum Tausch der Ausgleichsfläche beschlossen. Zur Änderung                Unsere Wurstwaren werden nach traditionellen
des Bebauungsplans ist eine Öffentliche Auslegung und förmliche           handwerklichen Rezepten selbst hergestellt.
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderliche. Diese fand im Zeitraum                  Unser Schlachtvieh stammt aus
vom 10.02.2021 bis 22.03.2021 statt.
                                                                            heimischen landwirtschaftlichen Betrieben.
a)   Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der
     Öffentlichen Auslegung und Förmlichen Beteiligung                                    Unsere Öffnungszeiten für Sie:
                                                                         Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr
I.   Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen
     abgegeben.
                                                                                        Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                                                                             5
VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
II. Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange        Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch
    gingen Stellungnahmen ohne Anregung ein:                       der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der
                                                                   Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund ge-
     – Regierung von Oberbayern, Obere Landesplanungsbehörde       führt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die üb-
       (Schreiben vom 04.02.2021)                                  rigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund ge-
     – Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophen-          führt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er
       schutz (Schreiben vom 19.02.2021)                           durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten
     – Planungsverband Region Ingolstadt                           befreit.
       (Schreiben vom 11.02.2021)
     – Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt                             Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:
       (Schreiben vom 12.02.2020)                                  Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum
     – Staatliches Bauamt Ingolstadt                               Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu be-
       (Schreiben vom 03.02.2021)                                  lassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Ge-
     – Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung           genstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten ge-
       (Schreiben vom 24.02.2021)                                  stattet.
     – Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffen-
       hofen (Schreiben vom 15.02.2021)                            Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese un-
     – Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Immissionsschutzbe-        verzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG zu melden und eine Ab-
       hörde (Schreiben vom 10.03.2021)                            stimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem
     – Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Denkmalschutzbehörde       Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Ein
       (Schreiben vom 12.03.2021)                                  Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
     – Landratsamt Pfaffenhofen, Kreiseigener Tiefbau (Schreiben   führt anschließend die Denkmalfeststellung durch. Die so iden-
       18.02.2021)                                                 tifizierten Bodendenkmäler sind fachlich qualifiziert aufzuneh-
     – Landratsamt Pfaffenhofen, kommunale Angelegenheiten         men, zu dokumentieren und auszugraben. Der so entstanden
       (Schreiben vom 02.03.2021)                                  denkmalpflegerische Mehraufwand wird durch die Beauftragung
     – Landratsamt Pfaffenhofen, Verkehr, ÖPNV (Schreiben vom      einer fachlich qualifizierten Grabungsfirma durch das Bayerische
       15.03.2021)                                                 Landesamt für Denkmalpflege übernommen.
     – KUS Landkreis Pfaffenhofen (Schreiben vom 18.02.2021)
     – Bayerischer Bauernverband (Schreiben vom 17.02.2021)        Abwägung und Beschluss:
     – IHK München Oberbayern (Schreiben vom 04.03.2021)           Der Hinweis auf das mögliche Vorhandensein von Bodendenk-
     – Handwerkskammer München Oberbayern                          mälern und auf die Meldepflicht wird nachrichtlich und vorsorglich
       (Schreiben vom 19.03.2021)                                  in die Begründung aufgenommen. Ein konkreter Verdachtsfall
     – Energienetze Bayern (Schreiben vom 03.02.2021)              besteht nicht.
     – Wasserzweckverband Paunzhausen
       (Schreiben vom 03.02.2021)                                  Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0
     – Gemeinde Scheyern (Schreiben vom 03.02.2021)

Beschluss:                                                         2.    Landratsamt Pfaffenhofen - Bauleitplanung
Der Gemeinderat Hettenshausen nimmt die vorgenannten Stel-               (Schreiben vom 09.03.2021)
lungnahmen zur Kenntnis.
                                                                   Stellungnahme:
Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0                             Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung:
                                                                   Die Gemeinde Hettenshausen möchte für den gegenständlichen
III. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange    Bebauungsplan die Ausgleichsfläche tauschen und ändert daher
     haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:            den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22. Die Fachstelle regt
                                                                   Folgendes an:
     – Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
       (Schreiben vom 12.02.2021)                                       1. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
     – Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung                            erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
       (Schreiben vom 09.03.2021)                                          des sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
     – Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Naturschutzbehörde                 Naturhaushaltes sind zu berücksichtigen (vgl. § 1a
       (Schreiben vom 05.03.2021)                                          Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).
     – Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen
       (Schreiben vom 02.03.2021)                                  Erläuterung:
     – Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutzverwaltung        Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der
       (Schreiben vom 09.03.2021)                                  Gemeinde Hettenshausen hat die Änderung der bisher dem Be-
     – Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 10.03.2021)             bauungsplan zugeordneten Ausgleichsflächen zum Ziel. Diese
                                                                   Flächen werden in der Gemarkung Hettenshausen von Flurnum-
1.   Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege                       mer 1423 auf die Flurnummer 1432/3 verlagert. Dort bestünde
     (Schreiben vom 12.02.2021)                                    gemäß der Begründung eine größere Nähe zu hochwertigeren
                                                                   Lebensräumen. Dieser nachvollziehbare Schritt geht jedoch der-
Stellungnahme:                                                     zeit noch nicht mit eindeutigen Festsetzungen einher.
Bodendenkmalpflegerische Belange:                                  Gemäß § 1a Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB erfolgt der Ausgleich z.
                                                                   B. durch geeignete Festsetzungen nach § 9 als Maßnahmen
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Boden-      zum Ausgleich, die ggf. auch an anderer Stelle als am Ort des
denkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für         Eingriffs erfolgen können. Diese Maßnahmen sind der gegen-
Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß           wärtigen Planung nicht zu entnehmen. Es wird daher angeregt,
Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.                              diese Maßnahmen in der Satzung festzusetzen und auch die
                                                                   Flächen, z. B. als Teilgeltungsbereich 2, im Bebauungsplan fest-
Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:                                            zusetzen. Dadurch kann z. B. die Auffindbarkeit und die Nach-
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich   vollziehbarkeit auch für den Laien besser deutlich werden.
der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für

6
VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
2. Die Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen             Beschluss:
     Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen                  Das Maßnahmenkonzept nach ÖFK wird klarstellend in den Be-
     (vgl. U. a. § 9 Abs. 1 BauGB, etc.). Die Rechtssicher-         bauungsplan aufgenommen. Die bisherigen Hinweise auf die
     heit des Bebauungsplanes setzt klare Festsetzungen             notwendige Abstimmung und Klärung der Maßnahme können
     voraus, die z.T. noch nicht gegeben sind.                      nunmehr entfallen. Die Umstrukturierung des bestehenden Be-
                                                                    bauungsplans mit einem 1. und 2. Teilräumlichen Geltungsbe-
Erläuterung                                                         reich wird im Sinne eines schlichten (einfachen) Änderungsver-
Es wird angeregt zu prüfen, ob die derzeit vorgesehenen Fest-       fahrens nicht vorgenommen, da die Regelungen in der
setzungen von Satz 2 („Die Ausgleichsfläche ist … dinglich zu si-   getroffenen Form eindeutig auszulegen sind.
chern.“) und 3 („Sämtliche Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen
sind … durchzuführen.“) unter Punkt 5.10 Zuordnung der natur-       Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0
schutzrechtlichen Ausgleichsfläche gemäß § 9 BauGB tatsächlich
festsetzbar sind.
Bezüglich einer rechtskonformen Umsetzung siehe unter Punkt         3.   Landratsamt Pfaffenhofen – Untere Naturschutzbe-
1. Die oben genannten Passagen könnten dann ersatzlos entfallen.         hörde (Schreiben vom 05.03.2021)
Ggf. wären sie als Hinweise zu kennzeichnen bzw. in die Hinweise
zu verschieben.                                                     Stellungnahme:
                                                                    Die Gemeinde Hettenshausen plant die 3. Änderung des Bebau-
Abwägung:                                                           ungsplans Nr. 22 „Erweiterung GE - Logenweg“. Für den ge-
Zu 1.                                                               samten Geltungsbereich wird dabei nur die Zuordnung der na-
Die Gemeinde möchte den Austausch einer Ausgleichsfläche mit        turschutzrechtlichen Ausgleichsfläche geändert. Die übrigen
einem sehr geringen formalen Aufwand bewältigen und so wenig        Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung GE -
wie möglich in den bestehenden Bebauungsplan eingreifen, der        Logenweg“ und seiner bisherigen Änderungen bleiben von der
bislang auch keinen 2. teilräumlichen Geltungsbereich enthält.      3. Änderung unberührt und gelten weiterhin.
Mit der eindeutigen Bezugnahme auf Flurstück und Gemarkung
                                                                    Der Ausgleichsbedarf in einer Größenordnung von 3.200 m²
ist der räumliche Umgriff ausreichend definiert. Auf der Basis
                                                                    bleibt unverändert und wird künftig der FI. Nr. 1432/3, Gemar-
von Abstimmungen zwischen Gemeinde und Landratsamt wurde
                                                                    kung Hettenshausen zugeordnet.
auch diesem Grund auch eine Teilung des Flurstücks im Vorfeld
der Bebauungsplanänderung veranlasst.                               Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden
Die Maßnahmen wurden ebenfalls mit der Unteren Naturschutz-         Bedenken gegen die geplante Änderung.
behörde abstimmt und sind im Ökoflächenkataster (ÖFK) hin-
terlegt. Sie können klarstellend in die Bebauungsplanänderung       Folgendes wird gefordert bzw. angeregt:
aufgenommen werden.                                                 1. Unter „Festsetzungen durch den Text Nr. 1.10“ sollen die ab-
Zu 2.                                                               gestimmten und im Bayerischen Okoflächenkataster (ÖFK) do-
Die Anregung wird aufgegriffen und Satz 2 und 3 der Festsetzung     kumentierten Herstellungs- und Entwicklungspflege-Maßnahmen
entfallt.                                                           ergänzt werden.

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VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
Abwägung:                                                          6.   Bayernwerk (Schreiben vom 10.03.2021)
Das Maßnahmenkonzept ist im ÖFK wie folgt hinterlegt:
                                                                   Stellungnahme:
Ausgangszustand:                                                   In der von Ihnen ausgewiesenen Ausgleichsfläche befinden sich
Mäßig artenreiches extensives Grünland auf sandigem Boden,         die Hochspannungsfreileitungen Reisgang - Kothau, Ltg. Nr.
größtenteils mager, nur nördliche Teilfläche in Richtung Hang-     J169 und Zolling - Reisgang, Ltg. Nr. 1170 der Bayernwerk Netz
kuppe nährstoffreicher (Disteln, Brennnesseln)                     GmbH.
Zielzustand:
Magerrasen                                                         Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen
Herstellungspflege:                                                Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und
Extensivierung und Aushagerung der Fläche durch 3 schürze          der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden und
Mahd innerhalb der ersten 3 Jahre, Mahdzeitpunkte: Ende Mai,       insbesondere die gem. einschlägiger Vorschriften erforderlichen
Ende Juli, Ende September, Aufnahme und Abfuhr des Mahdguts,       Mindestabstände zwischen Bauwerksteilen, Verkehrswegen usw.
keine Düngung und keine Pflanzenschutzmittel                       und unseren Anlagen eingehalten werden.
Entwicklungspflege:
Nach drei Jahren Ortseinsicht Unit UNB, evtl. Artenanreicherung    Im Einzelnen nehmen wir wie folgt dazu Stellung:
durch Heudrusch von geeigneter Spenderfläche, anschließend
nur noch einschürige Herbstmahd mit Aufnahme und Abfuhr            110-kV-Freileitungen
des Mahdguts, keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel
Änderungen vorbehalten.                                            Die Leitungsschutzzonen der beiden Leitungen betragen jeweils
Auf der gesamten Ausgleichsfläche ist jährlich der Aufwuchs        27,50 m beiderseits der Leitungsachse (siehe beil. Lageplan).
von Neophyten (hier insb. Goldrute) zu kontrollieren. Bei Befall   Innerhalb der Leitungsschutzzone sind uns alle Bau, Bepflan-
sind die Einzelpflanzen vor der Blüte per Hand zu entfernen.       zungs- und sonstigen Maßnahmen zur Stellungnahme vorzule-
                                                                   gen.
Es wird klarstellend in der vorliegenden Bebauungsplanänderung
ergänzt.                                                           Die Richtigkeit des Leitungsverlaufes auf dem beiliegenden La-
                                                                   geplan ist ohne Gewähr. Maßgeblich ist der tatsächliche Lei-
Beschluss:                                                         tungsverlauf in der Natur.
Das Maßnahmenkonzept nach ÖFK wird klarstellend in den Be-
bauungsplan aufgenommen und die bisher enthaltenden Hin-           Gemäß DIN EN 50341-1, sind bei 110 kV folgende Mindestab-
weise entsprechend angepasst.                                      stände zu den Leiterseilen einzuhalten: Verkehrsflächen: 7,00
                                                                   m, Gelände: 6,00 m, Bauwerke: 5,00 m, feuergefährdete Be-
Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0                             triebsstätten (Tankstellen usw.) und Gebäude ohne feuerhem-
                                                                   mende Dächer: 11,00 m, Sportflächen: 8,00 m, Zäune usw.:
                                                                   3,00 m, Bepflanzung: 2,50 m. Bei der Ermittlung der Abstände
4.   Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen                         ist unter der Leitung der größtmögliche Durchhang und seitlich
     (Schreiben vom 02.03.2021)                                    der Leitung das größtmögliche Ausschwingen der Leiterseile bei
                                                                   Wind anzunehmen.
Stellungnahme:
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege       Wir bitten Sie in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass inner-
mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Ab-      halb der Leitungsschutzzone, die Pläne für Bau- und Bepflan-
fallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der       zungsvorhaben jeglicher Art der Bayernwerk Netz GmbH zur
vorliegenden Form zugestimmt.                                      Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere auch für
                                                                   Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtungen, Werbetafeln, Fahnen-
Abwägung und Beschluss:                                            maste usw.
Da es sich um eine Ausgleichsfläche handelt, sind die o. g. An-
forderungen nicht relevant und bleiben daher ungeprüft.            Bezüglich der im Bebauungsplan ausgewiesenen Ausgleichsflä-
                                                                   che ist der Bestand, der Betrieb und die Unterhaltung der be-
Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0                             stehenden Anlagen zu gewährleisten. Zu Unterhaltungsmaß-
                                                                   nahmen zählen u.a. Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur
                                                                   Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs sowie
5.   Landratsamt Pfaffenhofen –                                    die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster
     Immissionsschutzverwaltung-Bodenschutzbehörde                 Umbau der Leitungen auf gleicher Trasse unter Beibehaltung
     (Schreiben vom 09.03.2021)                                    der Schutzzonen. Des Weiteren ist, um nicht vorhersehbare
                                                                   Störungen beheben zu können, eine Ausnahmeerlaubnis für ein
Stellungnahme:                                                     ggf. beabsichtigtes zeitlich begrenztes Betretungsverbot erfor-
Im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.         derlich.
22 Gewerbegebiet Logenweg“ der Gemeinde Hettenshausen sind
nach derzeitiger-Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen oder   Einer Bepflanzung mit hochwachsenden Bäumen und Sträuchern
Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entspre-        innerhalb der Leitungsschutzzone können wir nicht zustimmen.
chende Verdachtsflächen bekannt.                                   Die maximale Aufwuchshöhe ist in jedem Fall mit der Bayern-
Sollten im weiteren Verfahren, etwa im Rahmen der Baugrund-        werk Netz GmbH abzustimmen. Außerhalb der Schutzzonen sind
untersuchung oder bei Baumaßnahmen, Bodenverunreinigungen          Bäume so zu pflanzen, dass diese bei Umbruch nicht in die Lei-
bekannt werden, sind das Landratsamt Pfaffenhofen und das          terseile fallen können.
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren.
                                                                   In diesem Zusammenhang machen wir bereits jetzt darauf auf-
Abwägung und Beschluss:                                            merksam, dass diejenigen Bäume oder Sträucher, die in den
Die o.g. Hinweise werden nachrichtlich und vorsorglich in die      Mindestabstandsbereich der Hochspannungsleitung wachsen
Begründung aufgenommen. Ein konkreter Verdachtsfall besteht        oder bei Umbruch geraten können, durch den Grundstücksei-
nicht.                                                             gentümer entschädigungslos zurückgeschnitten oder entfernt
                                                                   werden müssen bzw. auf Kosten des Grundstückseigentümers
Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0                             vom Leitungsbetreiber entfernt werden.

8
VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witte-                                                                                                                        Abwägung:
rungsverhältnissen Eisbrocken und Schneematschklumpen von                                                                                                                             Die Ausgleichsmaßnahme ist nicht mit Gehölzaufwuchs verbun-
den Leiterseilen abfallen können. Unter den Leiterseilen muss                                                                                                                         den, sondern dient der Anlage und Pflege von Magerrasen, so
unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten                                                                                                                             dass eine Beeinträchtigung der o. g. Belange der Bayernwerke
hier um Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen                                                                                                                        ausgeschlossen werden kann.
und Gebäuden. Für solche witterungs- und naturbedingten Schä-
den kann keine Haftung übernommen werden.                                                                                                                                             Beschluss:
                                                                                                                                                                                      Hinweise auf die bestehenden Freileitungen und das benachbarte
Die beigefügten Sicherheitshinweise bitten wir zu beachten                                                                                                                            Umspannwerk werden in gekürzter Form in die Begründung auf-
                                                                                                                                                                                      genommen.
Umspannwerk Reisgang
                                                                                                                                                                                      Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0
Nördlich, an die neue Ausgleichsfläche angrenzend, beendet
sich unser Umspannwerk Reisgang. Die Funktionalität und Wirk-                                                                                                                         b)          Satzungsbeschluss
samkeit der vorhandenen UW-Umzäunung muss durch die hier
                                                                                                                                                                                      Der Bebauungsplan Nr. 22 „GE Logenweg“ – 3. Änderung wird
geplante Ausgleichsfläche jederzeit sicher gestellt bleiben. Jeg-
                                                                                                                                                                                      gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Be-
liche Veränderungen, Beschädigungen usw. sind uns umgehend
                                                                                                                                                                                      gründung wird zugestimmt.
zur Kenntnis zu bringen (Tel. 0800 4192083109).
                                                                                                                                                                                      Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
Wir weisen vorsorglich ausdrücklich darauf hin, dass:                                                                                                                                 bekannt zu machen.
  • keine Übersteighilfen im Bereich des Anlagenzaunes errichtet
    werden dürfen,                                                                                                                                                                    Beschluss:
  • das Geländeniveau entlang des UW-Zaunes - insbesondere                                                                                                                            Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt unter Würdigung
    durch das hier geplante Geh -und Fahrtrecht entlang unserer                                                                                                                       der vorgenannten Abwägung die 3. Änderung des Bebaungsplans
    östlichen Umspannwerksgrenze - nicht verändert insbeson-                                                                                                                          Nr. 22 „GE Logenweg“ samt Begründung in der Fassung vom
    dere nicht erhöht werden darf,                                                                                                                                                    19.04.2021 der Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH aus
  • das Umspannwerk durch Unbefugte zu keiner Zeit betreten                                                                                                                           Pfaffenhofen als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
    werden darf.                                                                                                                                                                      bekanntzumachen.
Fahrzeuge usw. sind stets so zu positionieren, dass ein Über-
schwenken der Zaunanlagen und damit eine Annäherung an die                                                                                                                            Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0
in Betrieb befindlichen elektrischen 110/20-kV-Anlagen ausge-
schlossen ist.
                                                                                                                                                                                      3.          Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauanträge
Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Zusendung der
rechtsgültigen Fassung des Bebauungsplanes.                                                                                                                                           3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehen-
                                                                                                                                                                                          den Wohnhauses im Außenbereich und Errichtung ei-
                                                                                                                                                                                          nes Ersatzbaus mit Garage auf dem Grundstrück Fl.Nr.
                                                                                                                                                                                          619/1 Gmgk. Entrischenbrunn (Winden 24)

                                                                                                                                                                                      Sachverhalt:
                                                                                                                                                                                      Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.-Nr. 619/1 Gmgk.
                                                                                                                                                                                      Entrischenbrunn liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Bau-
                                                                                                                                                                                      gesetzbuch (BauGB).

                                                                                                                                                                                      Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche
                                                                                                                                                                                      Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung
                                                                                                                                                                                      gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vor-
                                                                                                                                                                                      haben handelt.
                                                                                                                                                                                      Nach den eingereichten Unterlagen des Bauherrn handelt es
                                                                                                                                                                                      sich bei dem beabsichtigten Neubau um einen Ersatzbau eines
                                                                                                                                                                                      bestehenden Wohngebäudes. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB
                                                                                                                                                                                      ist bestimmt, das die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohn-
                                                                                                                                                                      2               gebäudes an gleicher Stelle unter den Voraussetzungen möglich
                         !
     !                                                    ! !                     !   !                                                        !                                  !                  !   !
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                             BAUMASCHINEN VERMIETUNGEN
                 !           !                           !                                    !                            !                       !!!
!
                         !                                                        Moderner Maschinenpark!
                     !           !       !                        !                               !            !                   !                                      !                                     !
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                                                                                                                                                                                                                       85276 Hettenshausen
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                                                                                                                                                                                                                       Logenweg
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                                                                                                                                                                                                                                     18
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         !                                               !                                                                                                                                                            85276
     !                                       !       !    !           !                         ! ! !                                               !             !                         ! !     !           ! !   Tel. 0170 714 0121
                                                                                                                                                                                                Tel. 08441/789889        www.Florim.eu
             !           !                   !                                !       !                                    !                   !                                      !!!
                                                                                                                                                   

                                                                                                                                                                                                Fax 08441/787843
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                                                                                                                                                                                                                         info@florim.eu
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    Am Milchwerk
          !      1 . 85304 Ilmmünster . 08441 82850 . alles-tuscher.de
!
                             !
     !                            !                                       !                       !                    !                                      !           !                                 !                                      9
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VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
ist, dass a.) das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet       Diskussion:
worden ist, b.) das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel        Geschwindigkeitsmessgeräte sind derzeit in Webling, in Winden,
aufweist, c.) das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom          in der Dorfmitte, Hauptstraße in der Hittostraße und in Entri-
Eigentümer selbst genutzt wird und d.) Tatsachen die Annahme         schenbrunn aufgestellt. Um den Geschwindigkeit des Verkehrs
rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigen-        zu reduzieren und die Sicherheit für die Schulkinder zu erhöhen
bedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt        wird vorgeschlagen, einen Zebrastreifen auf Höhe des Bushäus-
wird.                                                                chens anzuordnen, wobei die Beschilderung beleuchtet sein soll.
                                                                     Kritisch wird auch gesehen, dass die Tempo 50-Beschränkung
Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß        auf Höhe des Sportheims nur in eine Richtung gilt und nicht
geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrund-          auch für die Gegenrichtung von Hettenshausen zum Ortsteil
stück nachzuweisen.                                                  Jahnhöhe.
In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen          Ein Gemeinderat schlägt eine „Erinnerung“ in Form eines weite-
keine Bedenken.                                                      ren Tempo 50-Schildes auf Höhe der Einfahrt in die Carl-Orff-
                                                                     Straße vor. Ein weiterer Gemeinderat stellt fest, dass die Anzeige
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die          eines Geschwindigkeitsmessgeräts durchaus diszipliniert und die
Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen bzw. die Erfüllung    Ausfahrt aus der Carl-Orff-Straße unübersichtlich ist.
der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu prüfen so-        Eine Tempo 30-Beschränkung sollte von der Carl-Orff-Straße
wie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.                       bis einschließlich des Posthofbauern angeordnet werden, zumal
                                                                     sich an dieser Stelle bereits ein Verkehrsunfall mit Personen-
Beschluss:                                                           schaden ereignet hat. Übereinstimmend soll das Messgerät in
Der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden             der Dorfmitte abgebaut und an der GVS „Jahnhöhe“ wieder
Wohngebäudes im Außenbereich und Errichtung eines Ersatzbaus         montiert werden. Künftig sollen die Messgeräte in regelmäßigen
mit Garagen auf dem Grundstück Fl-.Nr. 619/1 der Gemarkung           Abständen ausgelesen und die Ergebnisse festgehalten werden,
Entrischenbrunn, Winden 24, wird befürwortet.                        damit die Verwaltung belastbares Zahlenmaterial über Verkehrs-
Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Ein-          bewegungen vorhalten kann.
vernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorge-
nannten Antrag unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen        Beschluss:
Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB vollumfänglich           Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Fußgänger-
erfüllt sind.                                                        überweg auf Höhe der Bushaltestelle möglich ist.

Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0                               Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0

                                                                     Beschluss:
4.   Verkehrssituation Jahnhöhe                                      Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Geschwindigkeits-
                                                                     messgerät zu beschaffen.
4.1 Jahnhöhe Ausweisung Tempo 30 und Geschwindig-
    keitsmessung                                                     Mehrheitlich abgelehnt: Ja 1 / Nein 13

Sachverhalt:                                                         Beschluss:
Anwohner der Carl-Orff-Straße und der Jahnhöhe haben einen           Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Tempo 30-
Antrag über die aktuelle Verkehrssituation für die Gemeinde-         Beschränkung zwischen der Einmündung Carl-Orff-Straße bis
ratssitzung am 19.04.2021 gestellt. Der Antrag samt Unterlagen       zum Postbauern (einschließlich) möglich ist.
wurde in die Cloud eingestellt.
Die Antragsteller schilderten die Verkehrssituation aus den letz-    Mehrheitlich abgelehnt: Ja 4 / Nein 10
ten Jahren und beantragen erneut eine Ausweisung von Tempo
30 und die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessung (Smiley).       Beschluss:
Bereits im Jahr 2013 wurde eine Tempo 30-Beschränkung an             Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Tempo 50-
der Jahnhöhe ausgewiesen. Die Gemeinde wurde aufgefordert,           Schild ortsauswärts von Hettenshausen in Richtung Jahnhöhe
die Beschränkung zurückzunehmen. Aus der damaligen Stel-             möglich ist.
lungnahme der Polizei ging hervor, dass für eine Geschwindig-
keitsbegrenzung an dieser Stelle aufgrund des Ausbaus und der        Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0
Übersichtlichkeit der Bushaltestelle sowie aufgrund des vorhan-
denen Gehweges keine Notwendigkeit und auch keine rechtliche
Grundlage bestünden. Die vorhandene Situation hat sich bis           4.2 Jahnhöhe Halteverbot
heute nicht geändert.
Die Verkehrsüberwachung aus dem Jahr 2020 hat bei 4 Mess-            Sachverhalt:
terminen folgendes mitgeteilt:                                       Die Ausweisung eines Halteverbots ist nach § 345 Abs. 3 StVO
                                                                     zulässig. Jedoch nur dem Umfang, in dem die Verkehrssicherheit,
Monat     Uhrzeit           Verstöße   Durchläufe   Überschreitung   der Verkehrsfluss oder der öffentliche Personennahverkehr es
Februar   05:45bis 08:45    4          414          Bis 10 km/h      erfordert. Deshalb ist zu prüfen ob eine tags- oder wochenzeit-
Mai       06:50 bis 08:30   0          133                           liche Beschränkung angeordnet werden kann.
Juni      06:48 bis 09:48   1          193          Bis 10 km(h      Da es sich nur um ein oder zwei Fahrzeuge im Bereich Hs.-Nr. 7
Oktober   08:40 bis 11:40   3          376          2x bis 10 km/h   handelt, ist weder die Verkehrssicherheit noch der Verkehrsfluss
                                                    1x bis 15 km/h   beachtlich beeinträchtigt. Eine zeitliche Begrenzung hätte nicht
                                                                     den gewünschten Erfolg, da diese Fahrzeuge zu den beschrän-
Das vorhandene Geschwindigkeitsmessgerät an der Gemeinde-            kungsfreien Zeiten auf der Fahrbahn stehen würden.
verbindungsstraße „Jahnhöhe“ wurde in die Ortsmitte versetzt.        Das Aufstellen eines Halteverbotsschildes ist aus rechtlicher
Sie dienen allgemein zur Geschwindigkeitsmessung im gesamten         Sicht fraglich und hätte bei einer Klage keine Bestandskraft.
Gemeindegebiet. Die Anwohner der „Jahnhöhe“ haben keinen             Eine weitere Option wäre ein eingeschränktes Haltverbot (Park-
Rechtsanspruch auf die Montage eines Geschwindigkeitsmess-           verbot). Dieses ist dort zulässig, wo das Halten die Sicherheit
geräts vor Ort. Die Beschaffung eines Geräts ist mit Kosten in       und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht wesentliche beeinträch-
Höhe von ca. 3.000 € anzusetzen.                                     tigt, das Parken jedoch nicht zugelassen werden kann. Davon

10
ausgenommen wäre das Be- und Entladen sowie das Ein- und           ter Nachfolger gewählt ist, ein geeignetes Feuerwehrdienst leis-
Aussteigen. Das Verbot wäre auf bestimmte Zeiten zu beschrän-      tendes Mitglied dieser freiwilligen Feuerwehr zum Kommandan-
ken.                                                               ten zu bestellen (Notkommandant). Die Gemeinde hat hier kei-
Die Gemeinde kann ein Verkehrszeichen anordnen, wenn die           nen Ermessensspielraum.
Sicherheit des Verkehrs in Frage gestellt wird, wenn Leben, Ge-    Aufgrund der Corona-Beschränkungen ist gem. § 5 der Bayeri-
sundheit oder Eigentum von Personen, die am Verkehr teilneh-       schen Infektions-schutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind
men, gefährdet sind. Die Anordnung muss notwendig und zweck-       Präsenzveranstalten, wie auch die Wahl des Feuerwehrkomman-
mäßig und auch verhältnismäßig sein.                               danten untersagt.
Die Verhältnismäßigkeit ist im vorliegenden Fall an der Jahnhöhe   Der Gemeinderat Hettenshausen bestellt weiterhin Stefan Krois
nicht gegeben, da nur eine Verschiebung der parkenden Autos        zum Notkommandanten sowie auch Fabian Zimmermann zum
stattfindet und es sich lediglich um zwei Fahrzeuge handelt.       stellvertretenden Notkommandanten. Die Bestellung endet mit
Des Weiteren ist zu bedenken, dass es sich bei der Anordnung       der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.
um eine Allgemeinverfügung handelt und diese im Rahmen einer
Klage angefochten werden kann.                                     Beschluss:
Diskussion:                                                        Der Gemeinderat bestellt Herrn Krois zum Notkommandanten
Die Parksituation ist von Tag zu Tag unterschiedlich. Die Ge-      der freiwilligen Feuerwehr Hettenshausen. Die Bestellung endet
meinde ist gehalten, sich rechtskonform zu verhalten.              mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.

Beschluss:                                                         Der Gemeinderat bestellt Herrn Fabian Zimmermann zum stell-
Die Ausweisung des Haltverbots wird abgelehnt.                     vertretenden Notkommandanten der freiwilligen Feuerwehr Het-
                                                                   tenshausen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines ge-
Mehrheitlich beschlossen: Ja 12 / Nein 2                           wählten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten.

                                                                   Einstimmig beschlossen: Ja 13 / Nein 0
5.   Antrag der SPD-Fraktion; Ruhebänke auf den                                            Persönlich beteiligt 1
     Spazierwegen in Hettenhausen

Sachverhalt:                                                       7.   Bekanntgaben
Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag auf die Errichtung von
Ruhebänken auf den Wanderwegen im Gemeindegebiet. Der              Dorfmitte: Ende Mai 2021 erfolgt die 2. Runde der Bürgerbetei-
Antrag war in der Cloud einsehbar.                                 ligung. Geplant ist ein Infostand vor dem Strobl-Anwesen mit
                                                                   ersten Entwürfen. Der genaue Termin wird auf der Homepage
Gemeinderat Riehm stellt mögliche Plätze für die Ruhebänke         der Gemeinde Hettenshausen bekannt gegeben.
vor. Die vorgeschlagenen Stellen liegen an Wanderwege / Feld-      Auf Wunsch der UWG wird in die Planungen das Umfeld des
wege im Gemeindegebiet an und haben durchwegs gute Fern-           Friedhofs mit Kriegerdenkmal einbezogen.
sicht. Teilweise sind an diesen Stellen bereits Ruhebänke vor-
handen, die jedoch verrottet sind. Viele Bürgerinnen und Bürger    Bürgeraktionen
gehen gerne spazieren und möchten dort dann auch verweilen.        Der Umwelt-, Energie- und Naturausschuss hat sich an der ge-
                                                                   meindlichen Streuobstwiese getroffen. Die dort geplante Bür-
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag als gute Idee. Einige       geraktion wie auch die geplante Anlage von Tümpeln wird coro-
Stellen sind für Ruhebänke geeignet. Bei anderen Grundstücken      nabedingt in den Herbst 2021 verschoben.
muss die Verwaltung vorab mit den jeweiligen Grundstücken
Kontakt aufzunehmen und deren Einverständnis einholen. Auch        Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
müssen die Belange der diese Felder bewirtschaftenden Land-        Der Auftrag für die Verkehrsplanung zur Umgestaltung der Dorf-
wirte berücksichtigt werden.                                       mitte Hettenshausen wurde an die Fa. WipflerPLAN zum Preis
Bei positiver Rückmeldung der Eigentümer könnte im Rahmen          von 14.750,54 € brutto vergeben.
einer Spendenaktion an die Betriebe im Gemeindegebiet heran-       Für die Außenanlage des Kindergartens Hettenshausen wurde
getreten werden, ob Interesse an einer finanziellen Beteiligung    der Kauf eines Spielhauses „Beatus“ zum Preis von netto
bestehen würde. Alternativ könnten auch Baumstämme gefällter       8.634,60 € (brutto 10.275,17 €) befürwortet.
Bäume zu Ruhebänken verarbeitet werden.
Ein Gemeinderat schlägt vor, dass bei Errichtung einer solchen     Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Ruhebank auch ein „Bellomat“ in der Nähe aufgestellt werden
sollte, da die Spaziergänger oftmals mit Hunden unterwegs sind.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentü-
mern Kontakt aufzunehmen und anschließend ggfs. an die orts-
ansässigen Betriebe heranzutreten.

Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0

6.   Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes;
     Bestellung eines Notkommandanten

Sachverhalt:
Der bisherige Kommandant, Herr Stefan Krois scheidet mit Ab-
lauf des 30.04.2021 aus seinem Amt als Feuerwehrkommandant
aus.
Gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(BayFwG) hat die Gemeinde, sofern innerhalb von drei Monaten
nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigne-

                                                                                                                              11
1.275-jähriges Dorfjubiläum in Ilmmünster
Anlässlich unseres 1.275-jährigen Dorfjubiläums haben wir uns in den letzten Monaten im Rahmen des Arbeitskreis Kultur (fünf en-
gagierte Bürgerinnen, Zweite Bürgermeisterin Wallner und Erster Bürgermeister Ott) viele Gedanken gemacht, wie wir ein solch be-
sonderes Jahr in dieser außergewöhnlichen Zeit gemeinsam angemessen feiern können. Wir haben versucht, ein vielfältiges Rah-
menprogramm auf die Beine zu stellen, das den Herausforderungen der Pandemie gewachsen und flexibel genug ist, um auf spontane
Änderungen reagieren zu können.

                                                          Das geplante Veranstaltungsprogramm sowie die zum Verkauf angebo-
                                                          tenen Jubiläums-Artikel stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

                                                          Das Dorfjubiläum soll ganz im Zeichen der beeindruckenden Geschichte
                                                          unseres Ortes stehen. Symbolisch wurden hierfür die frühmittelalterlichen
                                                          Chorschranken herausgegriffen. Aus diesen historischen Symbolen, die
                                                          aus der Anfangszeit des Ilmmünster Klosters im 8. Jahrhundert stammen,
                                                          wurde das Ilmmünsterer Kreuz entwickelt. Hierbei handelt es sich um die
                                                          älteste Kreuzdarstellung im süddeutschen Raum. Die Platten und Pfeiler
                                                          der Chorschranken sind flächendeckend mit geometrischen Ornamenten
                                                          wie Band- und Flechtwerk sowie eingestreuten symbolhaften Zeichen ge-
                                                          schmückt.

Unser Jubiläumslogo enthält das Ilmmünsterer Kreuz sowie den ursprünglichen Ortsnamen „Ilmina“, der sich im Laufe der Jahrhun-
derte zu dem heutigen Ilmmünster entwickelte. Die erste Erwähnung des Ortes findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 765 n.Chr.
Das Jubiläum bezieht sich allerdings auf die Gründung des Kollegiatsstifts (Kloster) im Jahr 746 n.Chr., als die Gebeine des Hl.
Arsatius aus Italien nach Ilmmünster verlegt wurden. Einzelheiten zur bewegten Geschichte des Ortes sind in der Chronik „Von
Ilmina zu Ilmmünster“ (s.u.) zu entdecken.

Das Jubiläumslogo werden wir im Laufe des Jahres mit unterschiedlichen Methoden an verschiedenen Stellen im Dorf sichtbar machen.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Programm und unseren Angeboten zum Jubiläumsjahr 2021 Ihr Interesse an der Dorfgeschichte
geweckt haben und freuen uns auf Ihre aktive Beteiligung!
                                                                                                                 Herzlichst,
                                                                                                     Ihr Arbeitskreis Kultur
Jubiläumsartikel:

                                                                    Folgende Jubiläums-Artikel können Sie ab sofort bestellen oder
                                                                    beim Bäcker und Metzger vor Ort erwerben.
                                                                    - Jubiläumsbrot der Bäckerei Wörmann
                                                                    - Jubiläumswurst der Metzgerei Summerer
                                                                    - Jubiläumsbrotzeitbrettl à 15,50 €, Baumwollbeutel mit Logo
                                                                      à 2 €: Verkauf im Rathaus oder bei der Metzgerei Summerer
                                                                      und bei der Bäckerei Wörmann

                                                                    Verkauf nur im Rathaus:
                                                                    - Schmuckanhänger lmmünsterer Kreuz ab 45 €
                                                                      (für Kette, Charivari, oder Anstecknadel)
                                                                    - Gemeindebücher („Von Ilmina zu Ilmmünster“ à 10 €,
                                                                      „Häuserbuch Ilmmünster“ à 10 € und
                                                                      „Das Kollegiatsstift Ilmmünster“ à 5 €)
                                                                    - Diverse Münzen aus dem Jubiläumsjahr 1996
Veranstaltungsprogramm (sollte es pandemiebedingt möglich sein):
- 27.06.2021, 19:30 Uhr Festgottesdienst zur Jubiläumseröffnung (Der Gottesdienst findet im Freien auf der Festwiese hinter
  unserem Rathaus statt. Bitte eine Sitzgelegenheit mitbringen.)
- 16.07., ab 20:30 Uhr: Open-Air-Filmvorführung (Treffpunkt: Festwiese am Maibaumweg)
- 17.07., ab 20:00 Uhr: Auftritt Ilmmünsterer Gospel-Chor Voices of Joy, anschließend Open-Air-Filmvorführung (Treff-
  punkt: Festwiese am Maibaumweg)
- 23./24.07., ab 20:30 Uhr: Open-Air-Filmvorführung (Treffpunkt: Festwiese am Maibaumweg)
- 30./31.07., ab 20:30 Uhr: Dorfführung auf der Leinwand und Open-Air-Filmvorführung (Ersatz-/Alternativwochenende)

Die Veranstaltungs-Wochenenden beginnen jeweils freitags und samstags um 20:30 Uhr nach Möglichkeit mit einer Verköstigung
durch die Vereine. Am 17.07. wird ab 20:00 Uhr der Gospel-Chor Voices of Joy auftreten. Bei ausreichender Dämmerung wird das
Theaterstück „Das sterbende Kloster“ aus dem Jahr 1996 als Open-Air-Filmvorführung gezeigt. Dieses wurde damals von Ilmmüns-
terer Bürgern im Rahmen des Festjahres als Freiluftaufführung im Pfarrgarten dargeboten.

Je nach aktuellem Infektionsgeschehen werden wir versuchen, auch eine entsprechende Bewirtung für die Filmnächte anzubieten.
Von der Pandemielage wird auch abhängen, ob es Zugangsbeschränkungen wie maximale Personenzahl, vorheriger Test oder Impf-
nachweis geben wird.

Nach Möglichkeit soll im Spätsommer oder frühen Herbst ein Dorffest stattfinden. Abschließend planen Altbürgermeister Anton Stein-
berger und unser amtierender Bürgermeister Georg Ott zu einer historischen Dorfführung einzuladen.

Näheres zu den geplanten Veranstaltungen in den kommenden Ausgaben des Mitteilungsblattes und auf unserer Internetseite.

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Reich an Geschichte und Geschichte(n) – 1275 Jahre Ilmmünster                                                (Text Andreas Sauer)

Ein seltenes Jubiläum kann Ilmmünster in diesem Jahr bege-
hen. Auf 1275 Jahre zurückblicken zu können, ist eine außer-
gewöhnliche Zeitspanne, die mit interessanten Entwicklungen
und spektakulären Ereignissen gespickt ist. Als Sitz eines Klos-
ters, eines Chorherrenstifts, als Pfründe hoher herzoglicher
Kanzleibeamter und als Gerichtsbezirk kann Ilmmünster einige
historische Besonderheiten aufweisen. Vor allem drei Gebäude
prägten und beeinflussten über Jahrhunderte die Historie des
Ortes.

Die Stiftskirche St. Arsatius
Auch wenn das Jahr der ersten Erwähnung „746“ historisch
nicht haltbar ist und die ersten Nachweise zu Ilmmünster auf
die Zeit um 765 zu datieren sind, ist unbestritten, dass der prä-
gendste Bau die Stiftskirche St. Arsatius ist, die Spuren der
Romanik aufweist. In ihrer heutigen äußeren Ausgestaltung
stammt sie aus der Zeit um 1200, Veränderungen im Inneren
erfolgten 1676 und 1875.
Das ursprünglich hier bis zum 10. Jahrhundert bestehende Kloster, möglicherweise ein Filialkloster von Tegernsee, und das spätere
Chorherrenstift waren geistliche Zentren im Ilmtal und auch wegen der dortigen Bildungsanstalt von Bedeutung. An der Ilmmüns-
terer Stiftsschule ist möglicherweise auch der letzte Hohenstaufer Konradin (1252–1268) erzogen worden. Mit der Requirierung
der Reliquien des heiligen Arsatius, dem am Ort besonders verehrten Heiligen, im Jahr 1494 für die Ausstattung des gerade fertig
gestellten Münchener Doms verlor Ilmmünster seine Bedeutung.

Ilmmünster als Gerichtssitz –
die Propstei als Zentrum der
Rechtsprechung
Neben seiner Bedeutung als geistli-
ches Zentrum entwickelte sich Ilm-
münster im 14. Jahrhundert auch
zum eigenständigen Gerichtsbezirk.
Mit der Verleihung der „Niederge-
richtsbarkeit“, der Rechtsprechung
über alle nicht mit der Todesstrafe
geahndeten Verbrechen, war seit
1315 in Ilmmünster ein vom Lieb-
frauenstift München als Eigentümer
der Hofmark bestellter Richter an-
sässig.
Bis 1803 ahndete er die kleinen Ver-
gehen der Bevölkerung, sein Ge-
richtssitz war die damalige „Props-
tei“, die heutige Gastwirtschaft
Eckert. Mit der Aufhebung der Hof-
mark im Jahr 1803 endete die Zeit
der Gerichtsherrschaft. Ilmmünster
wurde 1818 Sitz einer politischen
Gemeinde ohne eigene Rechtspre-
chung.

Die Brauerei als wirtschaftliches Machtzentrum
Die Anfänge der Brauerei Ilmmünster reichen ins 16. Jahrhundert zurück. Zunächst mit nur kleinem Einzugsgebiet versorgte sie
bald auch die umliegenden Orte mit Bier, sehr zum Verdruss etwa der Pfaffenhofener Brauer. Nach dem 30-jährigen Krieg gelang es
dem damaligen Brauereibesitzer Petrus Mitlhamer, den sogenannten „Propsteibau“, dies waren umfangreiche Gründe an Äckern,
Wiesen und Waldungen, zu erwerben und die Brauerei zu einem Wirtschaftszentrum auszubauen.
Bald tauchten auch Angehörige von Pfaffenhofener und Friedberger Brauerfamilien als Besitzer auf und verschafften, wie Ferdinand
Scherer Vater und Sohn, im 19. Jahrhundert der Brauerei einen guten Ruf, der weit über München hinaus reichte. Auch Politik wurde
hier gemacht, so um 1900, als der damalige Brauereibesitzer Ignaz Mittermeier die seitens der katholischen Kirche höchst kritisch
beäugten „Bauernbündler“ nach Ilmmünster holte und es zu turbulenten Veranstaltungen kam.

Feier früherer Jubiläen
Schon die 1000-Jahr-Feier 1746 begingen die Ilmmünsterer mit einem fünftägigen Fest. Geistliche und weltliche Würdenträger
reisten von Augsburg und München vierspännig an, feierliche Gottesdienste und eine unglaubliche Zahl von mehreren Tausend Kom-
munikanten gaben ein prächtiges Bild im damals rund 500 Einwohner zählenden Ort.
Ein Jahrhundert später erfüllte sich für die Bevölkerung ein großer Wunsch. Nach mehr als 300 Jahren kehrten die Reliquien des hei-
ligen Arsatius zur 1100-Jahr-Feier 1846 wieder nach Ilmmünster zurück. Die sterblichen Überreste besaßen für die Menschen eine
große Bedeutung, ihr Ortsheiliger war wieder „heimgekehrt“.

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