VG-MITTEILUNGEN - Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VG-MITTEILUNGEN Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen Nr. 6/2021 (39. Jg.) 2. Juni 2021 Ansicht der Hofmark Ilmmünster von Johann Paul Stimmelmayr um 1800 (Quelle: Archiv des Erzbistums München und Freising)
Wichtige Rufnummern Aktuelles VG Ilmmünster Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster Das Rathaus ist am ..............................................Tel.: 08441/8073-0 04. Juni 2021 .......................................Telefax: 08441/8073-29 Beiträge für VG-Blatt: ganztägig geschlossen. ................E-Mail: VG-Mitteilungen@Ilmmuenster.de Parteiverkehr: Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr Ausstellung „Kraftwerk Sonne – E-Mail: Verwaltungsgemeinschaft@ilmmuenster.de Photovoltaik und Solarthermie“ vom 07.06. – 18.06.2021 Internetauftritt: www.ilmmuenster.de und www.hettenshausen.de im Rathaus Ilmmünster Solarenergie für Strom und Wärme nutzen Grundschule Ilmmünster (Bild und Text Solarenergieförderverein Bayern e. V. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster .................................................Tel.: 08441/2436 Bavarian Association for the Promotion of Solar Energy) .......................................Telefax: 08441/8710930 Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“ Leiterin: Frau Berthold.............Tel.: 08441/7970977 Gemeindekindergarten Ilmmünster Leiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169 Kinderkrippe „Pusteblume“ Leiterin: Frau Schwenk ............Tel.: 08441/4980802 Kinderhaus „Ilmzwergerl“ Leiterin: Frau Müllner .............Tel.: 08441/871676-0 Pfarrämter: Kath. Pfarramt Ilmmünster ............Tel.: 08441/2201 ..........................................Telefax: 08441/76459 Der Energiehunger der Weltbevölkerung ist immens. Eine funk- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen tionierende Gesellschaft ohne ausreichende Energieversorgung .............................................Tel.:08441/7973113 ist nicht möglich. Doch die Energieerzeugung birgt auch Gefah- ren für Mensch und Umwelt. Fossile Energieträger wie Kohle, Bücherei Ilmmünster Mineralöl und Gas bestimmen noch immer die Energieversorgung E-Mail: Buecherei-Ilmmuenster@t-online.de – weltweit. Sie erzeugen bei ihrer Verbrennung Schadstoffe. Internetauftritt: http://ilmmuenster.buchabfrage.de ..............................................Tel.: 08441/860232 Alternativen sind daher gefragt, zumal die fossilen Vorräte zur Neige gehen. Die Sorge um die Umwelt spielt neben der Versor- Notrufe gungssicherheit eine immer stärker werdende Rolle. Steigende Wasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083 Energiepreise und die Zunahme von extremen Naturereignissen Notruf: ..................................Tel.: 0172/8697304 verdeutlichen die Notwendigkeit, Alternativen zu entwickeln und auszubauen. Dies gebietet die Verantwortung für die Umwelt Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112 und die nachfolgenden Generationen. (Rettungsdienst, Feuerwehr) Erneuerbare Energien bilden einen wichtigen Baustein der zu- Polizei-Notruf ..............................................110 künftigen Energieversorgung. Die Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse, Wind, Wasser und der Kraft der Sonne Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm gewinnt immer mehr an Bedeutung. ...............................................Tel.: 08441/80950 Der Betrieb von Solaranlagen ist durch die Möglichkeit der Nut- Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm zung der selbst erzeugten Energie wirtschaftlich attraktiv. Die Bedingungen, sich für eine zukunftsfähige Energieerzeugung Öffnungszeiten Wertstoffhöfe mit Sonnenenergie zu engagieren, sind geschaffen. Hettenshausen Die kompakte Ausstellung im Rathaus Ilmmünster soll motivie- Sommerzeit: Winterzeit: ren, sich für eine Solaranlage und damit für die Umwelt zu ent- Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr scheiden. Denn eine Solaranlage erzeugt Strom und Wärme aus Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr Sonnenenergie, ohne die Umwelt zu belasten. Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten besucht werden. Ilmmünster Sommerzeit: Winterzeit: Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr Gemeinschaft in der Gemeinde Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr 2
Die Gemeindeverwaltung informiert: Wir gratulieren Es werden nun wieder die Swimmingpools bzw. Schwimm- bäder in Betrieb genommen. In diesem Zusammenhang Die Verlobten Christine Bogner und Christoph kommt es häufig zu Rückfragen, die die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren betreffen. Folgende allge- Gerblinger gaben sich das Ja-Wort. meine Hinweise werden bekanntgegeben: Für das Be- und Nachfüllen von Pools werden Wasser- und Abwassergebühren grundsätzlich in voller Höhe berechnet. Die Mengen sind, wie üblich, über den Hauswasserzähler zu messen. Bei größeren Mengen kann die Befüllung über den Hydranten erfolgen. Kontaktieren Sie bitte den Was- serzweckverband Paunzhausen zur Terminvereinbarung un- ter Tel: 08444/91799-0. Hinzu kommen hier Gebühren für Anfahrt und Arbeitszeit sowie Leihgebühr für das Standrohr. Eine Minderung der Abwassergebühren ist nicht möglich, da es sich bei Poolwasser um Wasser handelt, das durch häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird (z. Bsp. Durch Chlorzusatz, Algenschutzmittel, Seifenreste, Rückstände von Hautpartikeln usw.) und somit Schmutz- wasser ist (siehe § 3 gemeindliche Entwässerungssatzung). Schmutzwasser muss vollständig der öffentlichen Abwas- seranlage zugeführt werden. Eine Versickerung im Erdreich oder eine Verwendung des Wassers zur Gartenbewässerung ist unzulässig. Sofern für die Gartenbewässerung sogenannte Unterzähler Frau Christine Bogner und Herr Christoph Gerblinger aus Ilmried eingebaut worden sind, ist hierüber eine Poolbefüllung nicht gingen am 15. Mai 2021 im Trauungszimmer des Rathauses zulässig. Ilmmünster den Bund der Ehe ein. Erster Bürgermeister Georg Ott vermählte die beiden Verlobten und wünschte ihnen für den gemeinsamen Weg alles erdenklich Gute. Meldeamtliche Nachrichten GEMEINDE ILMMÜNSTER 02.06.2021 Frau Alwine Schmieder zum 79. Geburtstag 04.06.2021 Frau Marianne Rist zum 70. Geburtstag GEMEINDE ILMMÜNSTER 09.06.2021 Herrn Johann Regler zum 70. Geburtstag Geburten: 1 09.06.2021 Herrn Eduard Rist zum 71. Geburtstag Eheschließungen: 12.06.2021 Herrn Johann Dirschl zum 81. Geburtstag Sterbefälle: 1 21.06.2021 Herrn Horst Schmotz zum 74. Geburtstag Geburten: 22.06.2021 Frau Magdalena Kreitmeir zum 71. Geburtstag 22.06.2021 Herrn Franz Prieschl zum 81. Geburtstag 27.06.2021 Herrn Roland Grubert zum 70. Geburtstag GEMEINDE HETTENSHAUSEN 27.06.2021 Frau Brigitte Mrozek zum 72. Geburtstag Geburten: 01.07.2021 Frau Magdalena Neubauer zum 72. Geburtstag Eheschließungen: 02.07.2021 Herrn Georg Kern zum 71. Geburtstag Sterbefälle: 1 04.07.2021 Herrn Franz Neubauer zum 78. Geburtstag Geburten: GEMEINDE HETTENSHAUSEN 03.06.2021 Herrn Eugen Vogt zum 71. Geburtstag 07.06.2021 Herrn Josef Kislinger zum 79. Geburtstag Hinweis zum Datenschutz: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung der 08.06.2021 Herrn Franz Eigner zum 75. Geburtstag Geburtstagsjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch mit ihrer Zu- 18.06.2021 Frau Ursula Philippen zum 84. Geburtstag stimmung möglich. Das Einwohnermeldeamt wird in diesem Zusammenhang alle be- 24.06.2021 Herrn Heinz Siekmann zum 78. Geburtstag troffenen Jubilare anschreiben. Ist eine Veröffentlichung erwünscht, senden Sie bitte das Anfrageschreiben zwei Monate vor Ihrem Jubi- 28.06.2021 Herrn Kurt Neumann zum 91. Geburtstag läum unterschrieben an uns zurück. Sofern keine Rücksendung er- 29.06.2021 Herrn Hans Alfred Strauß zum 83. Geburtstag folgt, kann eine Veröffentlichung leider nicht stattfinden. Wenn eine persönliche Gratulation Ihres Bürgermeisters und ein 02.07.2021 Herrn Stephan Hagl zum 83. Geburtstag Präsent (Geschenkkorb oder Gutschein) gewünscht sind, bitten wir 04.07.2021 Frau Ernestine Schröckenbauer zum 80. Geburtstag um Ihre Zustimmung mit Angabe Ihrer Telefonnummer. Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Stegner unter der Tel. Nr. 08441-807314. Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster Herzliche Glückwünsche 3
Informationen Wichtige Info für ortsansässige Gewerbetreibende Diese lautet: www.vg-ilmmuenster.de und unsere Gemeindehomepages: www.hettenshausen.de und www.ilmmuenster.de. Es besteht für Gewerbetreibende die Möglichkeit, sich unter Kinderhaus der Rubrik „Wirtschaft & Standort“ in das Firmenverzeichnis Ilmzwergerl unserer Gemeinden eintragen zu lassen. Wir benötigen dazu: den Namen, die Tätigkeit und die Kon- (Bild und Text vom taktdaten der Firma. Es können gerne auch Logos mitge- Kinderhaus Ilmzwergerl) schickt werden. Wichtiger Hinweis: Die Firmen, die bereits auf unseren alten Homepages ge- standen haben, werden schriftlich vom Einwohnermeldeamt angeschrieben und gebeten, die beiliegende Einverständniserklärung schriftlich abzuge- ben (gerne auch per Email), da wir ansonsten davon aus- gehen müssen, dass die Bekanntgabe des Gewerbes auf unseren Gemeindehomepages ausdrücklich nicht erwünscht ist und somit von uns gelöscht wird. Zusammenfasst bedeutet dies: Wer gerne im Firmenverzeichnis stehen möchte, muss eine schriftliche Erlaubnis (z.B. Einverständniserklärung oder Email mit den jeweiligen Firmendaten) an der Einwohner- meldeamt unter Bueregeramt@ilmmuenster.de schicken. Die Firma gibt somit das Einverständnis zur Veröffentlichung auf der Homepage. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation, finden bis auf weiteres keine Sprechtage für die Versicherten und Rent- ner der Deutschen Rentenversicherung im Seniorenbüro Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm statt. Die Beratung erfolgt zurzeit nur telefonisch, nach Ter- minvergabe. Termine können unter folgender Nummer vereinbart werden. 0800 1000 480 15. Eine besondere Überraschung erwartete die Kolleginnen des Kinderhauses zum Tag der Kinderbetreuung am 10. Mai. Alles begann mit der Idee der Leitung die wertvolle Arbeit des Teams mit einer kleinen Aufmerksamkeit wertzuschätzen. Dazu wurden zu Hause in geheimer Mission bunte Briefe und Bilder von den Familien für die Kolleginnen gemalt und gestaltet. Gemeinsam mit der Hilfe des Elternbeirats entstand daraus eine bunte Col- lage, die das Team schon am Morgen im Eingangsbereich er- wartete. Aber auch der Elternbeirat hatte für das Kinderhaus- personal noch eine zusätzliche Überraschung parat und wir durften uns über tolle Geschenke freuen! Vielen Dank an Kinder, Eltern und Elternbeirat für diese schöne Aktion! BGA 57 FSA 57 HSA 56 MSA 120 C-B mit AK 20 und AL 101 mit AK 10 und AL 101 mit AK 10 und AL 101 mit AK 20 und AL 101 € 269,- € 269,- € 269,- € 339,- Mit dem Gemeindeblatt Incl. gesetzl. MwSt. Incl. gesetzl. MwSt. Incl. gesetzl. MwSt. Incl. gesetzl. MwSt. Jakob Huber 85298 Scheyern Forst – und Gartentechnik Durchschlacht 4 85298 Scheyern Tel. 08445-360 Fax.85298 08445-1487 85298 Sch www.huber-gartentechnik.de sind Sie immer informiert! Sch 4
Gemeinde Hettenshausen Sie legen Dorfmitte Hettenshausen – Wert auf Infostand am Stroblanwesen Am 13.06.2021 wird am Stroblanwesen ein Infostand im Zeit- Qualität raum von 11 Uhr bis 16 Uhr aufgebaut. Hier können sich alle Bürger über den aktuellen Planungsstand und informieren sowie Anregungen und Wünsch zur Gestaltung der Dorfmitte einbringen. Das Architekturbüro sowie unser Bauamt wir anwesend sein und Fragen beantworten. Service? Sollte aufgrund von Witterungsverhältnisse eine Durchführung nicht möglich sein, wird die Infoveranstaltung auf ein anderes Dann sind Sie Wochenende verschoben. bei uns richtig Der genaue Termin wird über die Medien und Aushänge in der Gemeinde bekanntgegeben. Vorab sind zusätzliche Informationen und Flyer zum aktuellen Projektstand auf der Homepage der Gemeinde ab zirka Anfang Mühlweg 1 · 85276 Reisgang Juni unter dem Link https://www.hettenshausen.de/aktuelles Tel. (0 84 41) 20 16 · www.iq-elektro-rist.de abrufbar. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat bei der kommenden Anzeigenannahme: Gemeinderatssitzung Heidi Starck Erster Bürgermeister Wolfgang Hagl eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt Tel. 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37 die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Ge- meinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung wurden e-mail: heidi.starck@iz-regional.de nicht erhoben. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift vom 15.03.2021 Sachverhalt: Die Niederschrift liegt den Gemeinderatsmitgliedern in Ablichtung vor. Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung am 15.03.2021 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Monatsangebot Juni 2021 Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 Rinderbraten 1000 g 9,90 € 2. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan Nr. 22 „GE - Logenweg“ - 3. Änderung Preßsack rot + weiß 100 g 0,69 € 2.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahme aus der Öffentlichen Auslegung und Förmlichen Beteili- BIO Urchrüter gung sowie Satzungsbeschluss 53% F.i.Tr. 100 g 2,29 € Sachverhalt: In der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2019 wurde die 3. Ände- Weitere Angebote im Laden. rung des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung GE – Logenweg“ zum Tausch der Ausgleichsfläche beschlossen. Zur Änderung Unsere Wurstwaren werden nach traditionellen des Bebauungsplans ist eine Öffentliche Auslegung und förmliche handwerklichen Rezepten selbst hergestellt. Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderliche. Diese fand im Zeitraum Unser Schlachtvieh stammt aus vom 10.02.2021 bis 22.03.2021 statt. heimischen landwirtschaftlichen Betrieben. a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung und Förmlichen Beteiligung Unsere Öffnungszeiten für Sie: Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr I. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr 5
II. Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch gingen Stellungnahmen ohne Anregung ein: der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund ge- – Regierung von Oberbayern, Obere Landesplanungsbehörde führt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die üb- (Schreiben vom 04.02.2021) rigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund ge- – Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophen- führt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er schutz (Schreiben vom 19.02.2021) durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten – Planungsverband Region Ingolstadt befreit. (Schreiben vom 11.02.2021) – Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: (Schreiben vom 12.02.2020) Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum – Staatliches Bauamt Ingolstadt Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu be- (Schreiben vom 03.02.2021) lassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Ge- – Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung genstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten ge- (Schreiben vom 24.02.2021) stattet. – Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffen- hofen (Schreiben vom 15.02.2021) Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese un- – Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Immissionsschutzbe- verzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG zu melden und eine Ab- hörde (Schreiben vom 10.03.2021) stimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem – Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Denkmalschutzbehörde Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Ein (Schreiben vom 12.03.2021) Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege – Landratsamt Pfaffenhofen, Kreiseigener Tiefbau (Schreiben führt anschließend die Denkmalfeststellung durch. Die so iden- 18.02.2021) tifizierten Bodendenkmäler sind fachlich qualifiziert aufzuneh- – Landratsamt Pfaffenhofen, kommunale Angelegenheiten men, zu dokumentieren und auszugraben. Der so entstanden (Schreiben vom 02.03.2021) denkmalpflegerische Mehraufwand wird durch die Beauftragung – Landratsamt Pfaffenhofen, Verkehr, ÖPNV (Schreiben vom einer fachlich qualifizierten Grabungsfirma durch das Bayerische 15.03.2021) Landesamt für Denkmalpflege übernommen. – KUS Landkreis Pfaffenhofen (Schreiben vom 18.02.2021) – Bayerischer Bauernverband (Schreiben vom 17.02.2021) Abwägung und Beschluss: – IHK München Oberbayern (Schreiben vom 04.03.2021) Der Hinweis auf das mögliche Vorhandensein von Bodendenk- – Handwerkskammer München Oberbayern mälern und auf die Meldepflicht wird nachrichtlich und vorsorglich (Schreiben vom 19.03.2021) in die Begründung aufgenommen. Ein konkreter Verdachtsfall – Energienetze Bayern (Schreiben vom 03.02.2021) besteht nicht. – Wasserzweckverband Paunzhausen (Schreiben vom 03.02.2021) Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 – Gemeinde Scheyern (Schreiben vom 03.02.2021) Beschluss: 2. Landratsamt Pfaffenhofen - Bauleitplanung Der Gemeinderat Hettenshausen nimmt die vorgenannten Stel- (Schreiben vom 09.03.2021) lungnahmen zur Kenntnis. Stellungnahme: Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung: Die Gemeinde Hettenshausen möchte für den gegenständlichen III. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Bebauungsplan die Ausgleichsfläche tauschen und ändert daher haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben: den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22. Die Fachstelle regt Folgendes an: – Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 12.02.2021) 1. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich – Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbil- (Schreiben vom 09.03.2021) des sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des – Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Naturschutzbehörde Naturhaushaltes sind zu berücksichtigen (vgl. § 1a (Schreiben vom 05.03.2021) Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB). – Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (Schreiben vom 02.03.2021) Erläuterung: – Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutzverwaltung Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der (Schreiben vom 09.03.2021) Gemeinde Hettenshausen hat die Änderung der bisher dem Be- – Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 10.03.2021) bauungsplan zugeordneten Ausgleichsflächen zum Ziel. Diese Flächen werden in der Gemarkung Hettenshausen von Flurnum- 1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mer 1423 auf die Flurnummer 1432/3 verlagert. Dort bestünde (Schreiben vom 12.02.2021) gemäß der Begründung eine größere Nähe zu hochwertigeren Lebensräumen. Dieser nachvollziehbare Schritt geht jedoch der- Stellungnahme: zeit noch nicht mit eindeutigen Festsetzungen einher. Bodendenkmalpflegerische Belange: Gemäß § 1a Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB erfolgt der Ausgleich z. B. durch geeignete Festsetzungen nach § 9 als Maßnahmen Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Boden- zum Ausgleich, die ggf. auch an anderer Stelle als am Ort des denkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Eingriffs erfolgen können. Diese Maßnahmen sind der gegen- Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß wärtigen Planung nicht zu entnehmen. Es wird daher angeregt, Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen. diese Maßnahmen in der Satzung festzusetzen und auch die Flächen, z. B. als Teilgeltungsbereich 2, im Bebauungsplan fest- Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: zusetzen. Dadurch kann z. B. die Auffindbarkeit und die Nach- Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich vollziehbarkeit auch für den Laien besser deutlich werden. der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für 6
2. Die Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Beschluss: Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen Das Maßnahmenkonzept nach ÖFK wird klarstellend in den Be- (vgl. U. a. § 9 Abs. 1 BauGB, etc.). Die Rechtssicher- bauungsplan aufgenommen. Die bisherigen Hinweise auf die heit des Bebauungsplanes setzt klare Festsetzungen notwendige Abstimmung und Klärung der Maßnahme können voraus, die z.T. noch nicht gegeben sind. nunmehr entfallen. Die Umstrukturierung des bestehenden Be- bauungsplans mit einem 1. und 2. Teilräumlichen Geltungsbe- Erläuterung reich wird im Sinne eines schlichten (einfachen) Änderungsver- Es wird angeregt zu prüfen, ob die derzeit vorgesehenen Fest- fahrens nicht vorgenommen, da die Regelungen in der setzungen von Satz 2 („Die Ausgleichsfläche ist … dinglich zu si- getroffenen Form eindeutig auszulegen sind. chern.“) und 3 („Sämtliche Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen sind … durchzuführen.“) unter Punkt 5.10 Zuordnung der natur- Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 schutzrechtlichen Ausgleichsfläche gemäß § 9 BauGB tatsächlich festsetzbar sind. Bezüglich einer rechtskonformen Umsetzung siehe unter Punkt 3. Landratsamt Pfaffenhofen – Untere Naturschutzbe- 1. Die oben genannten Passagen könnten dann ersatzlos entfallen. hörde (Schreiben vom 05.03.2021) Ggf. wären sie als Hinweise zu kennzeichnen bzw. in die Hinweise zu verschieben. Stellungnahme: Die Gemeinde Hettenshausen plant die 3. Änderung des Bebau- Abwägung: ungsplans Nr. 22 „Erweiterung GE - Logenweg“. Für den ge- Zu 1. samten Geltungsbereich wird dabei nur die Zuordnung der na- Die Gemeinde möchte den Austausch einer Ausgleichsfläche mit turschutzrechtlichen Ausgleichsfläche geändert. Die übrigen einem sehr geringen formalen Aufwand bewältigen und so wenig Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung GE - wie möglich in den bestehenden Bebauungsplan eingreifen, der Logenweg“ und seiner bisherigen Änderungen bleiben von der bislang auch keinen 2. teilräumlichen Geltungsbereich enthält. 3. Änderung unberührt und gelten weiterhin. Mit der eindeutigen Bezugnahme auf Flurstück und Gemarkung Der Ausgleichsbedarf in einer Größenordnung von 3.200 m² ist der räumliche Umgriff ausreichend definiert. Auf der Basis bleibt unverändert und wird künftig der FI. Nr. 1432/3, Gemar- von Abstimmungen zwischen Gemeinde und Landratsamt wurde kung Hettenshausen zugeordnet. auch diesem Grund auch eine Teilung des Flurstücks im Vorfeld der Bebauungsplanänderung veranlasst. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Die Maßnahmen wurden ebenfalls mit der Unteren Naturschutz- Bedenken gegen die geplante Änderung. behörde abstimmt und sind im Ökoflächenkataster (ÖFK) hin- terlegt. Sie können klarstellend in die Bebauungsplanänderung Folgendes wird gefordert bzw. angeregt: aufgenommen werden. 1. Unter „Festsetzungen durch den Text Nr. 1.10“ sollen die ab- Zu 2. gestimmten und im Bayerischen Okoflächenkataster (ÖFK) do- Die Anregung wird aufgegriffen und Satz 2 und 3 der Festsetzung kumentierten Herstellungs- und Entwicklungspflege-Maßnahmen entfallt. ergänzt werden. SWItch! OM STR ÖKO 100% C O 2- NEU T RAL Jetzt zu SWI RegioVolt wechseln! Günstig und gut für die Umwelt. SWI RegioVolt ist unser Strom für die Region. Jetzt online abschließen und 50 € Wechselprämie sichern. Mehr Infos unter 0800 / 8000 230 www.sw-i.de/swi-regiovolt Besser ganz nah. 7
Abwägung: 6. Bayernwerk (Schreiben vom 10.03.2021) Das Maßnahmenkonzept ist im ÖFK wie folgt hinterlegt: Stellungnahme: Ausgangszustand: In der von Ihnen ausgewiesenen Ausgleichsfläche befinden sich Mäßig artenreiches extensives Grünland auf sandigem Boden, die Hochspannungsfreileitungen Reisgang - Kothau, Ltg. Nr. größtenteils mager, nur nördliche Teilfläche in Richtung Hang- J169 und Zolling - Reisgang, Ltg. Nr. 1170 der Bayernwerk Netz kuppe nährstoffreicher (Disteln, Brennnesseln) GmbH. Zielzustand: Magerrasen Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Herstellungspflege: Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und Extensivierung und Aushagerung der Fläche durch 3 schürze der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden und Mahd innerhalb der ersten 3 Jahre, Mahdzeitpunkte: Ende Mai, insbesondere die gem. einschlägiger Vorschriften erforderlichen Ende Juli, Ende September, Aufnahme und Abfuhr des Mahdguts, Mindestabstände zwischen Bauwerksteilen, Verkehrswegen usw. keine Düngung und keine Pflanzenschutzmittel und unseren Anlagen eingehalten werden. Entwicklungspflege: Nach drei Jahren Ortseinsicht Unit UNB, evtl. Artenanreicherung Im Einzelnen nehmen wir wie folgt dazu Stellung: durch Heudrusch von geeigneter Spenderfläche, anschließend nur noch einschürige Herbstmahd mit Aufnahme und Abfuhr 110-kV-Freileitungen des Mahdguts, keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel Änderungen vorbehalten. Die Leitungsschutzzonen der beiden Leitungen betragen jeweils Auf der gesamten Ausgleichsfläche ist jährlich der Aufwuchs 27,50 m beiderseits der Leitungsachse (siehe beil. Lageplan). von Neophyten (hier insb. Goldrute) zu kontrollieren. Bei Befall Innerhalb der Leitungsschutzzone sind uns alle Bau, Bepflan- sind die Einzelpflanzen vor der Blüte per Hand zu entfernen. zungs- und sonstigen Maßnahmen zur Stellungnahme vorzule- gen. Es wird klarstellend in der vorliegenden Bebauungsplanänderung ergänzt. Die Richtigkeit des Leitungsverlaufes auf dem beiliegenden La- geplan ist ohne Gewähr. Maßgeblich ist der tatsächliche Lei- Beschluss: tungsverlauf in der Natur. Das Maßnahmenkonzept nach ÖFK wird klarstellend in den Be- bauungsplan aufgenommen und die bisher enthaltenden Hin- Gemäß DIN EN 50341-1, sind bei 110 kV folgende Mindestab- weise entsprechend angepasst. stände zu den Leiterseilen einzuhalten: Verkehrsflächen: 7,00 m, Gelände: 6,00 m, Bauwerke: 5,00 m, feuergefährdete Be- Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 triebsstätten (Tankstellen usw.) und Gebäude ohne feuerhem- mende Dächer: 11,00 m, Sportflächen: 8,00 m, Zäune usw.: 3,00 m, Bepflanzung: 2,50 m. Bei der Ermittlung der Abstände 4. Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen ist unter der Leitung der größtmögliche Durchhang und seitlich (Schreiben vom 02.03.2021) der Leitung das größtmögliche Ausschwingen der Leiterseile bei Wind anzunehmen. Stellungnahme: Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege Wir bitten Sie in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass inner- mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Ab- halb der Leitungsschutzzone, die Pläne für Bau- und Bepflan- fallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der zungsvorhaben jeglicher Art der Bayernwerk Netz GmbH zur vorliegenden Form zugestimmt. Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere auch für Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtungen, Werbetafeln, Fahnen- Abwägung und Beschluss: maste usw. Da es sich um eine Ausgleichsfläche handelt, sind die o. g. An- forderungen nicht relevant und bleiben daher ungeprüft. Bezüglich der im Bebauungsplan ausgewiesenen Ausgleichsflä- che ist der Bestand, der Betrieb und die Unterhaltung der be- Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 stehenden Anlagen zu gewährleisten. Zu Unterhaltungsmaß- nahmen zählen u.a. Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs sowie 5. Landratsamt Pfaffenhofen – die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Immissionsschutzverwaltung-Bodenschutzbehörde Umbau der Leitungen auf gleicher Trasse unter Beibehaltung (Schreiben vom 09.03.2021) der Schutzzonen. Des Weiteren ist, um nicht vorhersehbare Störungen beheben zu können, eine Ausnahmeerlaubnis für ein Stellungnahme: ggf. beabsichtigtes zeitlich begrenztes Betretungsverbot erfor- Im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. derlich. 22 Gewerbegebiet Logenweg“ der Gemeinde Hettenshausen sind nach derzeitiger-Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen oder Einer Bepflanzung mit hochwachsenden Bäumen und Sträuchern Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entspre- innerhalb der Leitungsschutzzone können wir nicht zustimmen. chende Verdachtsflächen bekannt. Die maximale Aufwuchshöhe ist in jedem Fall mit der Bayern- Sollten im weiteren Verfahren, etwa im Rahmen der Baugrund- werk Netz GmbH abzustimmen. Außerhalb der Schutzzonen sind untersuchung oder bei Baumaßnahmen, Bodenverunreinigungen Bäume so zu pflanzen, dass diese bei Umbruch nicht in die Lei- bekannt werden, sind das Landratsamt Pfaffenhofen und das terseile fallen können. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren. In diesem Zusammenhang machen wir bereits jetzt darauf auf- Abwägung und Beschluss: merksam, dass diejenigen Bäume oder Sträucher, die in den Die o.g. Hinweise werden nachrichtlich und vorsorglich in die Mindestabstandsbereich der Hochspannungsleitung wachsen Begründung aufgenommen. Ein konkreter Verdachtsfall besteht oder bei Umbruch geraten können, durch den Grundstücksei- nicht. gentümer entschädigungslos zurückgeschnitten oder entfernt werden müssen bzw. auf Kosten des Grundstückseigentümers Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 vom Leitungsbetreiber entfernt werden. 8
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witte- Abwägung: rungsverhältnissen Eisbrocken und Schneematschklumpen von Die Ausgleichsmaßnahme ist nicht mit Gehölzaufwuchs verbun- den Leiterseilen abfallen können. Unter den Leiterseilen muss den, sondern dient der Anlage und Pflege von Magerrasen, so unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten dass eine Beeinträchtigung der o. g. Belange der Bayernwerke hier um Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen ausgeschlossen werden kann. und Gebäuden. Für solche witterungs- und naturbedingten Schä- den kann keine Haftung übernommen werden. Beschluss: Hinweise auf die bestehenden Freileitungen und das benachbarte Die beigefügten Sicherheitshinweise bitten wir zu beachten Umspannwerk werden in gekürzter Form in die Begründung auf- genommen. Umspannwerk Reisgang Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 Nördlich, an die neue Ausgleichsfläche angrenzend, beendet sich unser Umspannwerk Reisgang. Die Funktionalität und Wirk- b) Satzungsbeschluss samkeit der vorhandenen UW-Umzäunung muss durch die hier Der Bebauungsplan Nr. 22 „GE Logenweg“ – 3. Änderung wird geplante Ausgleichsfläche jederzeit sicher gestellt bleiben. Jeg- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Be- liche Veränderungen, Beschädigungen usw. sind uns umgehend gründung wird zugestimmt. zur Kenntnis zu bringen (Tel. 0800 4192083109). Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich Wir weisen vorsorglich ausdrücklich darauf hin, dass: bekannt zu machen. • keine Übersteighilfen im Bereich des Anlagenzaunes errichtet werden dürfen, Beschluss: • das Geländeniveau entlang des UW-Zaunes - insbesondere Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt unter Würdigung durch das hier geplante Geh -und Fahrtrecht entlang unserer der vorgenannten Abwägung die 3. Änderung des Bebaungsplans östlichen Umspannwerksgrenze - nicht verändert insbeson- Nr. 22 „GE Logenweg“ samt Begründung in der Fassung vom dere nicht erhöht werden darf, 19.04.2021 der Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH aus • das Umspannwerk durch Unbefugte zu keiner Zeit betreten Pfaffenhofen als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich werden darf. bekanntzumachen. Fahrzeuge usw. sind stets so zu positionieren, dass ein Über- schwenken der Zaunanlagen und damit eine Annäherung an die Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 in Betrieb befindlichen elektrischen 110/20-kV-Anlagen ausge- schlossen ist. 3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauanträge Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Zusendung der rechtsgültigen Fassung des Bebauungsplanes. 3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehen- den Wohnhauses im Außenbereich und Errichtung ei- nes Ersatzbaus mit Garage auf dem Grundstrück Fl.Nr. 619/1 Gmgk. Entrischenbrunn (Winden 24) Sachverhalt: Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.-Nr. 619/1 Gmgk. Entrischenbrunn liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Bau- gesetzbuch (BauGB). Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vor- haben handelt. Nach den eingereichten Unterlagen des Bauherrn handelt es sich bei dem beabsichtigten Neubau um einen Ersatzbau eines bestehenden Wohngebäudes. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB ist bestimmt, das die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohn- 2 gebäudes an gleicher Stelle unter den Voraussetzungen möglich ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! BAUMASCHINEN VERMIETUNGEN ! ! ! ! ! !!! ! ! Moderner Maschinenpark! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! I ! !! ! ! Hettenshausen 85276 Hettenshausen ! Logenweg ! 18 ! ! ! 85276 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Tel. 0170 714 0121 Tel. 08441/789889 www.Florim.eu ! ! ! ! ! ! ! !!! Fax 08441/787843 ! info@florim.eu ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Am Milchwerk ! 1 . 85304 Ilmmünster . 08441 82850 . alles-tuscher.de ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 9 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
ist, dass a.) das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet Diskussion: worden ist, b.) das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel Geschwindigkeitsmessgeräte sind derzeit in Webling, in Winden, aufweist, c.) das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom in der Dorfmitte, Hauptstraße in der Hittostraße und in Entri- Eigentümer selbst genutzt wird und d.) Tatsachen die Annahme schenbrunn aufgestellt. Um den Geschwindigkeit des Verkehrs rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigen- zu reduzieren und die Sicherheit für die Schulkinder zu erhöhen bedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird vorgeschlagen, einen Zebrastreifen auf Höhe des Bushäus- wird. chens anzuordnen, wobei die Beschilderung beleuchtet sein soll. Kritisch wird auch gesehen, dass die Tempo 50-Beschränkung Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß auf Höhe des Sportheims nur in eine Richtung gilt und nicht geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrund- auch für die Gegenrichtung von Hettenshausen zum Ortsteil stück nachzuweisen. Jahnhöhe. In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen Ein Gemeinderat schlägt eine „Erinnerung“ in Form eines weite- keine Bedenken. ren Tempo 50-Schildes auf Höhe der Einfahrt in die Carl-Orff- Straße vor. Ein weiterer Gemeinderat stellt fest, dass die Anzeige Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die eines Geschwindigkeitsmessgeräts durchaus diszipliniert und die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen bzw. die Erfüllung Ausfahrt aus der Carl-Orff-Straße unübersichtlich ist. der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu prüfen so- Eine Tempo 30-Beschränkung sollte von der Carl-Orff-Straße wie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen. bis einschließlich des Posthofbauern angeordnet werden, zumal sich an dieser Stelle bereits ein Verkehrsunfall mit Personen- Beschluss: schaden ereignet hat. Übereinstimmend soll das Messgerät in Der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden der Dorfmitte abgebaut und an der GVS „Jahnhöhe“ wieder Wohngebäudes im Außenbereich und Errichtung eines Ersatzbaus montiert werden. Künftig sollen die Messgeräte in regelmäßigen mit Garagen auf dem Grundstück Fl-.Nr. 619/1 der Gemarkung Abständen ausgelesen und die Ergebnisse festgehalten werden, Entrischenbrunn, Winden 24, wird befürwortet. damit die Verwaltung belastbares Zahlenmaterial über Verkehrs- Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Ein- bewegungen vorhalten kann. vernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorge- nannten Antrag unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Beschluss: Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB vollumfänglich Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Fußgänger- erfüllt sind. überweg auf Höhe der Bushaltestelle möglich ist. Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 Beschluss: 4. Verkehrssituation Jahnhöhe Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Geschwindigkeits- messgerät zu beschaffen. 4.1 Jahnhöhe Ausweisung Tempo 30 und Geschwindig- keitsmessung Mehrheitlich abgelehnt: Ja 1 / Nein 13 Sachverhalt: Beschluss: Anwohner der Carl-Orff-Straße und der Jahnhöhe haben einen Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Tempo 30- Antrag über die aktuelle Verkehrssituation für die Gemeinde- Beschränkung zwischen der Einmündung Carl-Orff-Straße bis ratssitzung am 19.04.2021 gestellt. Der Antrag samt Unterlagen zum Postbauern (einschließlich) möglich ist. wurde in die Cloud eingestellt. Die Antragsteller schilderten die Verkehrssituation aus den letz- Mehrheitlich abgelehnt: Ja 4 / Nein 10 ten Jahren und beantragen erneut eine Ausweisung von Tempo 30 und die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessung (Smiley). Beschluss: Bereits im Jahr 2013 wurde eine Tempo 30-Beschränkung an Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Tempo 50- der Jahnhöhe ausgewiesen. Die Gemeinde wurde aufgefordert, Schild ortsauswärts von Hettenshausen in Richtung Jahnhöhe die Beschränkung zurückzunehmen. Aus der damaligen Stel- möglich ist. lungnahme der Polizei ging hervor, dass für eine Geschwindig- keitsbegrenzung an dieser Stelle aufgrund des Ausbaus und der Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 Übersichtlichkeit der Bushaltestelle sowie aufgrund des vorhan- denen Gehweges keine Notwendigkeit und auch keine rechtliche Grundlage bestünden. Die vorhandene Situation hat sich bis 4.2 Jahnhöhe Halteverbot heute nicht geändert. Die Verkehrsüberwachung aus dem Jahr 2020 hat bei 4 Mess- Sachverhalt: terminen folgendes mitgeteilt: Die Ausweisung eines Halteverbots ist nach § 345 Abs. 3 StVO zulässig. Jedoch nur dem Umfang, in dem die Verkehrssicherheit, Monat Uhrzeit Verstöße Durchläufe Überschreitung der Verkehrsfluss oder der öffentliche Personennahverkehr es Februar 05:45bis 08:45 4 414 Bis 10 km/h erfordert. Deshalb ist zu prüfen ob eine tags- oder wochenzeit- Mai 06:50 bis 08:30 0 133 liche Beschränkung angeordnet werden kann. Juni 06:48 bis 09:48 1 193 Bis 10 km(h Da es sich nur um ein oder zwei Fahrzeuge im Bereich Hs.-Nr. 7 Oktober 08:40 bis 11:40 3 376 2x bis 10 km/h handelt, ist weder die Verkehrssicherheit noch der Verkehrsfluss 1x bis 15 km/h beachtlich beeinträchtigt. Eine zeitliche Begrenzung hätte nicht den gewünschten Erfolg, da diese Fahrzeuge zu den beschrän- Das vorhandene Geschwindigkeitsmessgerät an der Gemeinde- kungsfreien Zeiten auf der Fahrbahn stehen würden. verbindungsstraße „Jahnhöhe“ wurde in die Ortsmitte versetzt. Das Aufstellen eines Halteverbotsschildes ist aus rechtlicher Sie dienen allgemein zur Geschwindigkeitsmessung im gesamten Sicht fraglich und hätte bei einer Klage keine Bestandskraft. Gemeindegebiet. Die Anwohner der „Jahnhöhe“ haben keinen Eine weitere Option wäre ein eingeschränktes Haltverbot (Park- Rechtsanspruch auf die Montage eines Geschwindigkeitsmess- verbot). Dieses ist dort zulässig, wo das Halten die Sicherheit geräts vor Ort. Die Beschaffung eines Geräts ist mit Kosten in und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht wesentliche beeinträch- Höhe von ca. 3.000 € anzusetzen. tigt, das Parken jedoch nicht zugelassen werden kann. Davon 10
ausgenommen wäre das Be- und Entladen sowie das Ein- und ter Nachfolger gewählt ist, ein geeignetes Feuerwehrdienst leis- Aussteigen. Das Verbot wäre auf bestimmte Zeiten zu beschrän- tendes Mitglied dieser freiwilligen Feuerwehr zum Kommandan- ken. ten zu bestellen (Notkommandant). Die Gemeinde hat hier kei- Die Gemeinde kann ein Verkehrszeichen anordnen, wenn die nen Ermessensspielraum. Sicherheit des Verkehrs in Frage gestellt wird, wenn Leben, Ge- Aufgrund der Corona-Beschränkungen ist gem. § 5 der Bayeri- sundheit oder Eigentum von Personen, die am Verkehr teilneh- schen Infektions-schutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind men, gefährdet sind. Die Anordnung muss notwendig und zweck- Präsenzveranstalten, wie auch die Wahl des Feuerwehrkomman- mäßig und auch verhältnismäßig sein. danten untersagt. Die Verhältnismäßigkeit ist im vorliegenden Fall an der Jahnhöhe Der Gemeinderat Hettenshausen bestellt weiterhin Stefan Krois nicht gegeben, da nur eine Verschiebung der parkenden Autos zum Notkommandanten sowie auch Fabian Zimmermann zum stattfindet und es sich lediglich um zwei Fahrzeuge handelt. stellvertretenden Notkommandanten. Die Bestellung endet mit Des Weiteren ist zu bedenken, dass es sich bei der Anordnung der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten. um eine Allgemeinverfügung handelt und diese im Rahmen einer Klage angefochten werden kann. Beschluss: Diskussion: Der Gemeinderat bestellt Herrn Krois zum Notkommandanten Die Parksituation ist von Tag zu Tag unterschiedlich. Die Ge- der freiwilligen Feuerwehr Hettenshausen. Die Bestellung endet meinde ist gehalten, sich rechtskonform zu verhalten. mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten. Beschluss: Der Gemeinderat bestellt Herrn Fabian Zimmermann zum stell- Die Ausweisung des Haltverbots wird abgelehnt. vertretenden Notkommandanten der freiwilligen Feuerwehr Het- tenshausen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines ge- Mehrheitlich beschlossen: Ja 12 / Nein 2 wählten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Einstimmig beschlossen: Ja 13 / Nein 0 5. Antrag der SPD-Fraktion; Ruhebänke auf den Persönlich beteiligt 1 Spazierwegen in Hettenhausen Sachverhalt: 7. Bekanntgaben Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag auf die Errichtung von Ruhebänken auf den Wanderwegen im Gemeindegebiet. Der Dorfmitte: Ende Mai 2021 erfolgt die 2. Runde der Bürgerbetei- Antrag war in der Cloud einsehbar. ligung. Geplant ist ein Infostand vor dem Strobl-Anwesen mit ersten Entwürfen. Der genaue Termin wird auf der Homepage Gemeinderat Riehm stellt mögliche Plätze für die Ruhebänke der Gemeinde Hettenshausen bekannt gegeben. vor. Die vorgeschlagenen Stellen liegen an Wanderwege / Feld- Auf Wunsch der UWG wird in die Planungen das Umfeld des wege im Gemeindegebiet an und haben durchwegs gute Fern- Friedhofs mit Kriegerdenkmal einbezogen. sicht. Teilweise sind an diesen Stellen bereits Ruhebänke vor- handen, die jedoch verrottet sind. Viele Bürgerinnen und Bürger Bürgeraktionen gehen gerne spazieren und möchten dort dann auch verweilen. Der Umwelt-, Energie- und Naturausschuss hat sich an der ge- meindlichen Streuobstwiese getroffen. Die dort geplante Bür- Der Gemeinderat befürwortet den Antrag als gute Idee. Einige geraktion wie auch die geplante Anlage von Tümpeln wird coro- Stellen sind für Ruhebänke geeignet. Bei anderen Grundstücken nabedingt in den Herbst 2021 verschoben. muss die Verwaltung vorab mit den jeweiligen Grundstücken Kontakt aufzunehmen und deren Einverständnis einholen. Auch Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung müssen die Belange der diese Felder bewirtschaftenden Land- Der Auftrag für die Verkehrsplanung zur Umgestaltung der Dorf- wirte berücksichtigt werden. mitte Hettenshausen wurde an die Fa. WipflerPLAN zum Preis Bei positiver Rückmeldung der Eigentümer könnte im Rahmen von 14.750,54 € brutto vergeben. einer Spendenaktion an die Betriebe im Gemeindegebiet heran- Für die Außenanlage des Kindergartens Hettenshausen wurde getreten werden, ob Interesse an einer finanziellen Beteiligung der Kauf eines Spielhauses „Beatus“ zum Preis von netto bestehen würde. Alternativ könnten auch Baumstämme gefällter 8.634,60 € (brutto 10.275,17 €) befürwortet. Bäume zu Ruhebänken verarbeitet werden. Ein Gemeinderat schlägt vor, dass bei Errichtung einer solchen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Ruhebank auch ein „Bellomat“ in der Nähe aufgestellt werden sollte, da die Spaziergänger oftmals mit Hunden unterwegs sind. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentü- mern Kontakt aufzunehmen und anschließend ggfs. an die orts- ansässigen Betriebe heranzutreten. Einstimmig beschlossen: Ja 14 / Nein 0 6. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestellung eines Notkommandanten Sachverhalt: Der bisherige Kommandant, Herr Stefan Krois scheidet mit Ab- lauf des 30.04.2021 aus seinem Amt als Feuerwehrkommandant aus. Gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hat die Gemeinde, sofern innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigne- 11
1.275-jähriges Dorfjubiläum in Ilmmünster Anlässlich unseres 1.275-jährigen Dorfjubiläums haben wir uns in den letzten Monaten im Rahmen des Arbeitskreis Kultur (fünf en- gagierte Bürgerinnen, Zweite Bürgermeisterin Wallner und Erster Bürgermeister Ott) viele Gedanken gemacht, wie wir ein solch be- sonderes Jahr in dieser außergewöhnlichen Zeit gemeinsam angemessen feiern können. Wir haben versucht, ein vielfältiges Rah- menprogramm auf die Beine zu stellen, das den Herausforderungen der Pandemie gewachsen und flexibel genug ist, um auf spontane Änderungen reagieren zu können. Das geplante Veranstaltungsprogramm sowie die zum Verkauf angebo- tenen Jubiläums-Artikel stellen wir Ihnen nachfolgend vor. Das Dorfjubiläum soll ganz im Zeichen der beeindruckenden Geschichte unseres Ortes stehen. Symbolisch wurden hierfür die frühmittelalterlichen Chorschranken herausgegriffen. Aus diesen historischen Symbolen, die aus der Anfangszeit des Ilmmünster Klosters im 8. Jahrhundert stammen, wurde das Ilmmünsterer Kreuz entwickelt. Hierbei handelt es sich um die älteste Kreuzdarstellung im süddeutschen Raum. Die Platten und Pfeiler der Chorschranken sind flächendeckend mit geometrischen Ornamenten wie Band- und Flechtwerk sowie eingestreuten symbolhaften Zeichen ge- schmückt. Unser Jubiläumslogo enthält das Ilmmünsterer Kreuz sowie den ursprünglichen Ortsnamen „Ilmina“, der sich im Laufe der Jahrhun- derte zu dem heutigen Ilmmünster entwickelte. Die erste Erwähnung des Ortes findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 765 n.Chr. Das Jubiläum bezieht sich allerdings auf die Gründung des Kollegiatsstifts (Kloster) im Jahr 746 n.Chr., als die Gebeine des Hl. Arsatius aus Italien nach Ilmmünster verlegt wurden. Einzelheiten zur bewegten Geschichte des Ortes sind in der Chronik „Von Ilmina zu Ilmmünster“ (s.u.) zu entdecken. Das Jubiläumslogo werden wir im Laufe des Jahres mit unterschiedlichen Methoden an verschiedenen Stellen im Dorf sichtbar machen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Programm und unseren Angeboten zum Jubiläumsjahr 2021 Ihr Interesse an der Dorfgeschichte geweckt haben und freuen uns auf Ihre aktive Beteiligung! Herzlichst, Ihr Arbeitskreis Kultur Jubiläumsartikel: Folgende Jubiläums-Artikel können Sie ab sofort bestellen oder beim Bäcker und Metzger vor Ort erwerben. - Jubiläumsbrot der Bäckerei Wörmann - Jubiläumswurst der Metzgerei Summerer - Jubiläumsbrotzeitbrettl à 15,50 €, Baumwollbeutel mit Logo à 2 €: Verkauf im Rathaus oder bei der Metzgerei Summerer und bei der Bäckerei Wörmann Verkauf nur im Rathaus: - Schmuckanhänger lmmünsterer Kreuz ab 45 € (für Kette, Charivari, oder Anstecknadel) - Gemeindebücher („Von Ilmina zu Ilmmünster“ à 10 €, „Häuserbuch Ilmmünster“ à 10 € und „Das Kollegiatsstift Ilmmünster“ à 5 €) - Diverse Münzen aus dem Jubiläumsjahr 1996 Veranstaltungsprogramm (sollte es pandemiebedingt möglich sein): - 27.06.2021, 19:30 Uhr Festgottesdienst zur Jubiläumseröffnung (Der Gottesdienst findet im Freien auf der Festwiese hinter unserem Rathaus statt. Bitte eine Sitzgelegenheit mitbringen.) - 16.07., ab 20:30 Uhr: Open-Air-Filmvorführung (Treffpunkt: Festwiese am Maibaumweg) - 17.07., ab 20:00 Uhr: Auftritt Ilmmünsterer Gospel-Chor Voices of Joy, anschließend Open-Air-Filmvorführung (Treff- punkt: Festwiese am Maibaumweg) - 23./24.07., ab 20:30 Uhr: Open-Air-Filmvorführung (Treffpunkt: Festwiese am Maibaumweg) - 30./31.07., ab 20:30 Uhr: Dorfführung auf der Leinwand und Open-Air-Filmvorführung (Ersatz-/Alternativwochenende) Die Veranstaltungs-Wochenenden beginnen jeweils freitags und samstags um 20:30 Uhr nach Möglichkeit mit einer Verköstigung durch die Vereine. Am 17.07. wird ab 20:00 Uhr der Gospel-Chor Voices of Joy auftreten. Bei ausreichender Dämmerung wird das Theaterstück „Das sterbende Kloster“ aus dem Jahr 1996 als Open-Air-Filmvorführung gezeigt. Dieses wurde damals von Ilmmüns- terer Bürgern im Rahmen des Festjahres als Freiluftaufführung im Pfarrgarten dargeboten. Je nach aktuellem Infektionsgeschehen werden wir versuchen, auch eine entsprechende Bewirtung für die Filmnächte anzubieten. Von der Pandemielage wird auch abhängen, ob es Zugangsbeschränkungen wie maximale Personenzahl, vorheriger Test oder Impf- nachweis geben wird. Nach Möglichkeit soll im Spätsommer oder frühen Herbst ein Dorffest stattfinden. Abschließend planen Altbürgermeister Anton Stein- berger und unser amtierender Bürgermeister Georg Ott zu einer historischen Dorfführung einzuladen. Näheres zu den geplanten Veranstaltungen in den kommenden Ausgaben des Mitteilungsblattes und auf unserer Internetseite. 12
Reich an Geschichte und Geschichte(n) – 1275 Jahre Ilmmünster (Text Andreas Sauer) Ein seltenes Jubiläum kann Ilmmünster in diesem Jahr bege- hen. Auf 1275 Jahre zurückblicken zu können, ist eine außer- gewöhnliche Zeitspanne, die mit interessanten Entwicklungen und spektakulären Ereignissen gespickt ist. Als Sitz eines Klos- ters, eines Chorherrenstifts, als Pfründe hoher herzoglicher Kanzleibeamter und als Gerichtsbezirk kann Ilmmünster einige historische Besonderheiten aufweisen. Vor allem drei Gebäude prägten und beeinflussten über Jahrhunderte die Historie des Ortes. Die Stiftskirche St. Arsatius Auch wenn das Jahr der ersten Erwähnung „746“ historisch nicht haltbar ist und die ersten Nachweise zu Ilmmünster auf die Zeit um 765 zu datieren sind, ist unbestritten, dass der prä- gendste Bau die Stiftskirche St. Arsatius ist, die Spuren der Romanik aufweist. In ihrer heutigen äußeren Ausgestaltung stammt sie aus der Zeit um 1200, Veränderungen im Inneren erfolgten 1676 und 1875. Das ursprünglich hier bis zum 10. Jahrhundert bestehende Kloster, möglicherweise ein Filialkloster von Tegernsee, und das spätere Chorherrenstift waren geistliche Zentren im Ilmtal und auch wegen der dortigen Bildungsanstalt von Bedeutung. An der Ilmmüns- terer Stiftsschule ist möglicherweise auch der letzte Hohenstaufer Konradin (1252–1268) erzogen worden. Mit der Requirierung der Reliquien des heiligen Arsatius, dem am Ort besonders verehrten Heiligen, im Jahr 1494 für die Ausstattung des gerade fertig gestellten Münchener Doms verlor Ilmmünster seine Bedeutung. Ilmmünster als Gerichtssitz – die Propstei als Zentrum der Rechtsprechung Neben seiner Bedeutung als geistli- ches Zentrum entwickelte sich Ilm- münster im 14. Jahrhundert auch zum eigenständigen Gerichtsbezirk. Mit der Verleihung der „Niederge- richtsbarkeit“, der Rechtsprechung über alle nicht mit der Todesstrafe geahndeten Verbrechen, war seit 1315 in Ilmmünster ein vom Lieb- frauenstift München als Eigentümer der Hofmark bestellter Richter an- sässig. Bis 1803 ahndete er die kleinen Ver- gehen der Bevölkerung, sein Ge- richtssitz war die damalige „Props- tei“, die heutige Gastwirtschaft Eckert. Mit der Aufhebung der Hof- mark im Jahr 1803 endete die Zeit der Gerichtsherrschaft. Ilmmünster wurde 1818 Sitz einer politischen Gemeinde ohne eigene Rechtspre- chung. Die Brauerei als wirtschaftliches Machtzentrum Die Anfänge der Brauerei Ilmmünster reichen ins 16. Jahrhundert zurück. Zunächst mit nur kleinem Einzugsgebiet versorgte sie bald auch die umliegenden Orte mit Bier, sehr zum Verdruss etwa der Pfaffenhofener Brauer. Nach dem 30-jährigen Krieg gelang es dem damaligen Brauereibesitzer Petrus Mitlhamer, den sogenannten „Propsteibau“, dies waren umfangreiche Gründe an Äckern, Wiesen und Waldungen, zu erwerben und die Brauerei zu einem Wirtschaftszentrum auszubauen. Bald tauchten auch Angehörige von Pfaffenhofener und Friedberger Brauerfamilien als Besitzer auf und verschafften, wie Ferdinand Scherer Vater und Sohn, im 19. Jahrhundert der Brauerei einen guten Ruf, der weit über München hinaus reichte. Auch Politik wurde hier gemacht, so um 1900, als der damalige Brauereibesitzer Ignaz Mittermeier die seitens der katholischen Kirche höchst kritisch beäugten „Bauernbündler“ nach Ilmmünster holte und es zu turbulenten Veranstaltungen kam. Feier früherer Jubiläen Schon die 1000-Jahr-Feier 1746 begingen die Ilmmünsterer mit einem fünftägigen Fest. Geistliche und weltliche Würdenträger reisten von Augsburg und München vierspännig an, feierliche Gottesdienste und eine unglaubliche Zahl von mehreren Tausend Kom- munikanten gaben ein prächtiges Bild im damals rund 500 Einwohner zählenden Ort. Ein Jahrhundert später erfüllte sich für die Bevölkerung ein großer Wunsch. Nach mehr als 300 Jahren kehrten die Reliquien des hei- ligen Arsatius zur 1100-Jahr-Feier 1846 wieder nach Ilmmünster zurück. Die sterblichen Überreste besaßen für die Menschen eine große Bedeutung, ihr Ortsheiliger war wieder „heimgekehrt“. 13
Sie können auch lesen