Amtsblatt der Gemeinde Ran gen din gen - mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Hö fen dorf - Gemeinde Rangendingen

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Amtsblatt der Gemeinde Ran gen din gen - mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Hö fen dorf - Gemeinde Rangendingen
Amtsblatt
der Gemeinde Rangendingen
mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Höfendorf

62. Jahrgang     Donnerstag, 17. Dezember 2020   Nr. 51
Amtsblatt der Gemeinde Ran gen din gen - mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Hö fen dorf - Gemeinde Rangendingen
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                                        2                                           Donnerstag, 17. Dezember 2020

                                                                               Mi., 23. 12.: Killertal-Apotheke Jungingen
   Wichtiges auf einen Blick                                                                 Killertalstr. 6, Tel. 0 74 77 / 6 33
                                                                               Do., 24. 12.: Apotheke Spranger Hechingen
                                                                                             Obertorplatz 1, Tel. 0 74 71 / 23 87
                                                                                             Stadt-Apotheke Rosenfeld
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Zollernalb                                                  Balinger Str. 15, Tel. 0 74 28 / 12 45
                                                                               Die Dienstbereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel.
Feuerwehr, Notarzt, Notfall                                      112           0800 00 22 8 33 ggf. auf der von allen Mobilnetzten erreichbaren Ruf-
Krankentransport                                              19 222           nummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der Homepage
                                                                               für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                               Tierärztlicher Notdienst
Einheitliche Rufnummer für den                                                 Die Telefonnummer des jeweiligen tierärztlichen Notdienstes erfahren
Ärztlichen Bereitschaftsdienst                               116 117           Sie über den Anrufbeantworter Ihres Tierarztes.
Die 116 117 ist im ganzen Bundesgebiet für den Ärztlichen Bereitschafts-
dienst gültig. Mit der Einführung der 116 117 entfallen alle anderen           Gift-Notruf Freiburg                                 07 61 / 1 92 40
gebietsbezogenen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst.            Internet                                          www.giftberatung.de
Dies gilt jedoch nicht für die Notfallnummer 112. Diese Nummer bleibt
weiterhin bestehen und gilt rund um die Uhr im ganzen Bundesgebiet.            Notfall-Telefon Wasserversorgung:
Die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt unter           Stadtwerke Hechingen                                 0800 0936 533
der Woche von 19.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie am
Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr.                            Telefonseelsorge                                  08 00 / 1 11 01 11
Die Sprechzeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern
Albstadt und Balingen sind an Wochenenden und Feiertagen von 8.00 bis          Krebsinformationsdienst                             0800 420 30 40
22.00 Uhr. Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin            kostenfrei, täglich von 8 bis 20 Uhr
kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheitsgründen               www.krebsinformationsdienst.de und www.facebook.de/krebsinforma-
nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-Praxen aufzusuchen,            tionsdienst
werden über die 116 117 an den Fahrdienst vermittelt, der sie dann zu
Hause aufsucht.                                                                Mobile Dienste
Unter der Woche ab 19.00 Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder
in dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufgesucht.                         Ambulante Pflege an der Starzel 0 74 71 / 87 09 62 - 0
                                                                               Kassenverträge mit allen Pflegekassen
Fachärztlicher Bereitschaftsdienst                                             Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, stundenweise
Fachärztliche Notfalldienste sind reine "Bring-Dienste", das bedeutet,         Betreuung
dass seitens der diensthabenden Ärzte keine Hausbesuche durchgeführt           Oberdorfstraße 4, 72414 Rangendingen,
werden. Sie erreichen den diensthabenden Arzt unter den unten aufge-           E-Mail: info@pflege-starzel.de
führten Rufnummern:                                                            Sozialwerk Hechingen und Umgebung e. V.
Augenarzt:                                  116 117                            Ihr ambulanter Pflegedienst vor Ort!
                                                                               Rufbereitschaft – Rund um die Uhr
Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe:
Klinikum Balingen                     07433/9092-0                             Notfall-Telefon                                   01 71 / 3 10 40 02
                                                                               Weitere Informationen erhalten Sie über das Sozialwerk Hechingen und
Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis Tübingen,                            Umgebung e. V., Weilheimer Straße 31, Hechingen. Telefon 0 74 71 /
Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen         116 117                            9 84 86 - 0
samstags, sonn- und feiertags 10.00 – 19.00 Uhr                                s’Pflegewägle                                     0 74 78 / 93 10 20
                                                                               Mobile Pflegedienst der Seniorenpension Hirrlingen
HNO-ärztlicher Notfalldienst                                  116 117          Rufbereitschaft für pflegerische Notfälle – auch an Wochenenden und
HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der              Feiertagen – Vertragspartner aller Krankenkassen – Ansprechpartner
HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen, HNO-Klinik,                Frau Sabine Weith, Starzelstraße 18, 72145 Hirrlingen
Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen, Tel. 116 117.
Öffnungszeiten der Notfallpraxis Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis        Gemeindeschwester Birgit Hensch 0 15 90 / 6 22 46 34
20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.
                                                                               „Gegenseitig helfen“ – Seniorennetzwerk Rangendingen
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                   01805/911 690             Unterstützung imAlltag, Fahrdienste, u. v. m. E-Mail: wild@rangendingen.de
Der Bereitschaftsdienst dauert von Samstag 8.00 bis Montag 8.00                Ansprechpartner Rathaus: Tel. 07471/9979-0 oder Brigitte Wild, Tel.
Uhr. An Feiertagen und Brückentagen dauert der Dienst von 8.00                 0 74 71 / 99 79 - 29 Elisabeth Baur 0 15 90 / 1 87 51 43
bis 8.00 Uhr des folgenden Tages.                                              „Guten-Tag-Anruf“: Ansprechpartnerin: Brigitte Wild, Tel. 0 74 71 /
Der zahnärztliche Notfalldienst für den Zollernalbkreis an den Wochen-         99 79 - 29 oder Bürgerbüro, Tel. 07471/9979-0.
enden und an den Feiertagen ist unter folgender einheitlicher Notdienst-
Nummer erreichbar: 01805/911 690 (0,14 €/min)                                  Gemeindeverwaltung
                                                                               Rangendingen, Schulstraße 8, 72414 Rangendingen
Notdienst der Apotheken                                                        (Postfachanschrift: Postfach 26, 72412 Rangendingen)
Der Notdienst der jeweiligen Apotheke beginnt am angegebenen Tag               Telefon 0 74 71 / 99 79 - 0, Telefax 0 74 71 / 8 28 72
                                                                               eMail: info@rangendingen.de
um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am nächsten Tag!
Fr., 18. 12.: Hohenzollern-Apotheke Bisingen                                   Sprechzeiten: Montag bis Freitag     8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                             Dienstag              13.30 bis 17.30 Uhr
              Steinhofener Str. 14, Tel. 0 74 76 / 94 65 59 56
                                                                                             Donnerstag            13.30 bis 18.00 Uhr
Sa., 19. 12.: Sonnen-Apotheke Bisingen                                                       und nach Vereinbarung
              Hauptstr. 2, Tel. 0 74 76 / 14 11
So., 20. 12.: Mozart-Apotheke Balingen                                         Öffnungszeiten des Schwimmbads
              Mozartstr. 31, Tel. 0 74 33 / 1 55 53
Mo., 21. 12.: Sonnen-Apotheke Geislingen                                       Das Schwimmbad ist bis auf weiteres geschlossen.
              Vorstadtstr. 31, Tel. 0 74 33 / 80 57                            Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
              Stadt-Apotheke Hechingen
              Obertorplatz 8, Tel. 0 74 71 / 1 55 62
Di., 22. 12.: Eyach-Apotheke Balingen
              Karlstr. 21, Tel. 0 74 33 / 27 61 17                                        Anzeigen – Immer interessant!
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AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                          3                                Donnerstag, 17. Dezember 2020

                                                                 nachfolgend „abgebende Gemeinden“ genannt, über-
  Amtliche Bekanntmachungen                                      tragen die ihnen bisher jeweils obliegende Aufgabe der
                                                                 Führung des Gutachterausschusses und die Zuständigkeit
                                                                 der Geschäftsstellen zur Erfüllung nach § 25 Abs. 1 des
Gemeinde Rangendingen                                            Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) auf die
Zollernalbkreis                                                  Stadt Hechingen zur künftigen Sicherstellung der Aufgabe
                                                                 und Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses
        Öffentliche Bekanntmachung                               und einer gemeinsamen Geschäftsstelle gemäß §§ 192 bis
des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/                     197 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 der
     der Bürgermeisterin am 13.12.2020                           Gutachterausschussverordnung (GuAVO) vom 11.12.1989.
1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss fest-              Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass diese
    gestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters/der           Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert
    Bürgermeisterin bekanntgemacht:                              werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis
1.1 Zahl der Wahlberechtigten                        4230        liegen und benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO).
    Zahl der Wähler                                  2035                                    §1
    Zahl der ungültigen Stimmzettel                    14             Aufgabenübertragung zur Einrichtung eines
    Zahl der gültigen Stimmzettel                    2021            gemeinsamen Gutachterausschusses und einer
    Zahl der gültigen Stimmen                        2021            gemeinsamen Geschäftsstelle einschließlich der
1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf                                  Führung der Kaufpreissammlung
    Haug, Manfred Georg, Göhrenstraße 18,                        (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen die bisher ih-
    72414 Rangendingen:                   1793 Stimmen               nen obliegende Aufgabe der Einrichtung eines Gutach-
                                                                     terausschusses sowie einer Geschäftsstelle einschließ-
    Baron, Peter, Panoramastraße 28,                                 lich der Führung der Kaufpreissammlung nach §§ 192
    72414 Rangendingen:                     222 Stimmen              bis 197 BauGB auf die Stadt Hechingen als erfüllende
    andere (mit weniger als 5 gültigen                               Gemeinde gemäß § 25 Abs. 1 GKZ zur Errichtung
    Stimmen):                                 6 Stimmen              eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer
                                                                     gemeinsamen Geschäftsstelle. Die Stadt Hechingen
1.3 Der Bewerber Manfred Georg Haug hat mehr als die                 ist „erfüllende Gemeinde“ gemäß § 25 Abs. 1 GKZ
    Hälfte der gültigen Stimmen enthalten. Er ist somit              und „zuständige Stelle“ nach § 1 Abs. 1 GuAVO. Das
    zum Bürgermeister gewählt.                                       Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben nach
2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der                   §§ 192 bis 197 BauGB gehen auf die Stadt Hechingen
    öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses                  nach § 25 Abs. 2 Satz 1 GKZ als „über- nehmende
    von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber                Körperschaft“ über.
    Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Land-          (2) Die abgebenden Gemeinden bleiben jeweils „beteili-
    ratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstr. 29 in 72336              gte Körperschaften“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ.
    Balingen erhoben werden. Der Einspruch eines Wahl-
                                                                 (3) Die Stadt Hechingen hat zur Erfüllung der ihr über-
    berechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Ver-
                                                                     tragenen Aufgaben einen gemeinsamen Gutach-
    letzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig,
                                                                     terausschuss und eine gemeinsame Geschäftsstelle
    wenn ihm mindestens 42 Wahlberechtigte beitreten.
                                                                     einzurichten und dauerhaft zu unterhalten. Die Stadt
Rangendingen, 14.12.2020                                             Hechingen hat die für die Erfüllung der übertragenen
gez.                                                                 Aufgaben notwendigen Sachmittel sowie das geeig-
                                                                     nete Personal mit Ausnahme der ehrenamtlichen Gut-
Johann Widmaier                                                      achterinnen und Gutachter zu stellen.
Bürgermeister
                                                                                             §2
                                                                                       Satzungsrecht
          Öffentliche Bekanntmachung                             (1) Die Stadt Hechingen kann im Rahmen der ihr über-
  Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung                  tragenen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das
        des „gemeinsamen Gutachterausschusses                        gesamte Gebiet der Stadt Hechingen und für die ab-
                       Hohenzollern“                                 gebenden Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ).
Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Erlass vom                   Dies sind insbesondere
14.12.2020, Aktenzeichen 11 – PH –
625.20 gemäß § 25 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 des              ● die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die am                     Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus-
19.11.2020 unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinba-               schuss (Gutachterausschussgebührensatzung) und
rung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus-                ● die Satzung über die Erhebung von Gebühren für
schusses genehmigt.                                                     öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensat-
                                                                        zung),
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach
der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch           soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben
am 01.01.2021, rechtswirksam.                                        nach §§ 192 bis 197 BauBG erforderlich ist.
Diese hat folgenden Inhalt:                                      (2) Die Beteiligten sind sich einig, dass die Stadt Hechin-
                                                                     gen das Recht aus Abs. 1 durch Erlass einer Erstre-
                         Präambel:                                   ckungssatzung wahrnimmt. Die Erstreckungssatzung
Die Städte und Gemeinden Bisingen, Burladingen, Gros-                verweist auf die unter Abs. 1 genannten Satzungen der
selfingen, Haigerloch, Jungingen und Rangendingen,                   Stadt Hechingen.
Amtsblatt der Gemeinde Ran gen din gen - mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Hö fen dorf - Gemeinde Rangendingen
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                         4                                  Donnerstag, 17. Dezember 2020

(3) Die Stadt Hechingen kann im Geltungsbereich der                   ben erforderlichen Daten. Hierzu gehören unter ande-
    Erstreckungsatzung alle zur Durchführung erforder-                rem die
    lichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§                 ● Bauakten,
    26 Abs. 2 GKZ).
                                                                      ● Baulasten,
(4) Die abgebenden Gemeinden verpflichten sich, ihre
    Gutachterausschussgebührensatzung sowie die Ge-                   ● Daten über den Erschließungszustand von Straßen,
    bührentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeich-              ● Daten zum Denkmalschutz,
    nisse der Verwaltungsgebührensatzungen jeweils mit                ● Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige
    Wirkung zum 31.12.2020 aufzuheben.                                   Bodenordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenz-
                           §3                                            regelungen, Flurbereinigungen),
    Art und Weise der Erfüllung der übertragenen                      ● Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick-
                       Aufgaben                                          lungsmaßnahmen,
(1) Die Stadt Hechingen erfüllt die übertragenen Aufga-               ● Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren,
    ben nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften.                  ● Einwohnermeldedaten.
(2) Die Stadt Hechingen erfüllt die Aufgabe in ihren            (4)   Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitar-
    Amtsräumen und stellt sicher, dass die Belange des                beiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des
    Datenschutzes ordnungsgemäß berücksichtigt und ein-               gemeinsamen Gutachterausschusses, auf das elek-
    gehalten werden.                                                  tronische Grund- buch und die Grundakten für die
                                                                      Grundstücke in ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten
(3) Die Stadt Hechingen gewährleistet einen ausrei-                   zuzugreifen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgabe
    chenden Versicherungsschutz für die Vorsitzende bzw.              erforderlich oder sachdienlich ist.
    den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, die Gut-
    achterinnen und Gutachter sowie die Mitarbeiterinnen        (5)   Die bei den abgebenden Gemeinden eingehenden Ur-
    und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen               kunden sowie die in Abs. 3 genannten Unterlagen und
    Gutachterausschusses.                                             Daten, die für den gemeinsamen Gutachterausschuss
                                                                      bestimmt und für die Erfüllung der Aufgabe notwendig
(4) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-                 sind, werden von diesen spätestens innerhalb zwei Wo-
    schusses übergibt den abgeben- den Gemeinden inner-               chen in elektronischer Form oder hilfsweise in einem
    halb von acht Wochen nach der jeweiligen Beschluss-               verschlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des
    fassung die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB                     gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Hechin-
    für das jeweilige Gemarkungsgebiet in elektronischer              gen weitergeleitet.
    Form und die sonstigen für die Wertermittlung erfor-
    derlichen Daten nach § 193 Abs. 5 BauGB im Grund-                                        §5
    stücksmarktbericht in elektronischer Form.                          Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden
                           §4                                   (1)   Den beteiligten Gemeinden obliegt die Verpflichtung
      Mitwirkungspflichten der beteiligten Städte                     zur gegenseitigen Information und sonstigen vertrags-
                     und Gemeinden                                    dienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereig-
                                                                      nissen haben sich die beteiligten Gemeinden jeweils
(1) Die abgebenden Gemeinden stellen der Geschäftsstel-               unaufgefordert zu unterrichten.
    le des gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt
    Hechingen mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung ihren       (2)   Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, diese
    digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe               Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach
    zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem die                   den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.
    ● Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinfor-           (3)   Die Stadt Hechingen ist verpflichtet, den abgebenden
       mationssystems (ALKIS) im Geodatenformat mit                   Gemeinden jederzeit (soweit zu- lässig) Einsicht in die
       Hauskoordinaten,                                               Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit
    ● Bodenrichtwertkarten,                                           der Erfüllung der Aufgabe stehen.
    ● Flächennutzungspläne,                                     (4)   Die beteiligten Gemeinden werden, soweit rechtlich
                                                                      zulässig, alle notwendigen Entscheidungen treffen,
    ● Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser,
                                                                      Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshand-
       Abwasser...),
                                                                      lungen vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe
    ● Höhenlinien,                                                    erforderlich oder sachdienlich sind.
    ● Orthofotos,                                               (5)   Die Stadt Hechingen benennt den abgebenden Ge-
    ● Schutzgebiete und                                               meinden einen ständigen Ansprechpartner für die Er-
    ● sonstige Karten zu kommunalen Satzungen, insbe-                 füllung der Aufgabe.
       sondere Bebauungspläne, Baulinienpläne, Sanie-
       rungsgebiete.                                                                      §6
                                                                    Bestellung der Gutachter in den gemeinsamen
(2) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäfts-              Gutachterausschuss, Erstattung von Gutachten
    stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses die bis-
    herigen analogen und digitalen Akten der Geschäfts-         (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt He-
    stelle und des Gutachterausschusses.                            chingen ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die
                                                                    Bezeichnung
(3) Die abgebenden Gemeinden ermöglichen den Mitar-
    beiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des          „Gemeinsamer Gutachterausschuss Hohenzollern“
    gemeinsamen Gutachterausschusses Zugriff auf alle               nachstehend „Gemeinsamer Gutachterausschuss“
    bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufga-              genannt. Der gemeinsame Gutachterausschuss ist
Amtsblatt der Gemeinde Ran gen din gen - mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Hö fen dorf - Gemeinde Rangendingen
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                                                        5                                Donnerstag, 17. Dezember 2020

    Rechtsnachfolger der Gutachterausschüsse bei den                                           (5) Bei der Erstattung von Gutachten wird der Gutach-
    abgebenden Gemeinden und Rechtsnachfolger des                                                  terausschuss in der Besetzung mit der Vorsitzenden
    Gutachterausschusses bei der Stadt Hechingen.                                                  bzw. dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren
(2) Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutach-                                              Gutachterinnen und Gutachtern tätig (§ 5 Abs. 1 GuA-
    terausschusses wird von der Stadt Hechingen in Ab-                                             VO). Bei der Erstattung von Gutachten im Gebiet des
    stimmung mit den beteiligten Städten und Gemeinden                                             gemeinsamen Gutachterausschusses wird die Vorsit-
    festgelegt. Die maximale Anzahl der Gutachterinnen                                             zende bzw. der Vor- sitzende, mindestens eine Gut-
    und Gutachter je Stadt bzw. Gemeinde ist an die jewei-                                         achterin bzw. ein Gutachter aus der jeweiligen Stadt
    lige Einwohnerzahl1 gekoppelt. Folgende maximale                                               bzw. Gemeinde, auf dessen Gemarkung das Gutachten
    Anzahl an Gutachterinnen und Gutachtern in Abhän-                                              zu erstatten ist sowie eine weitere Gutachterin bzw. ein
    gigkeit der Einwohnerzahl ist maßgeblich:                                                      weiterer Gutachter aus einer anderen Stadt bzw. Ge-
                                                                                                   meinde des gemeinsamen Gutachterausschusses tätig.
    ● bis 5.000 Einwohner = 2 Gutachterinnen bzw. Gut-
       achter                                                                                  (6) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten und bei der
                                                                                                   Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erfor-
    ● je angefangene 5.000 Einwohner über 5.000 Ein-                                               derlichen Daten im Sinne des § 193 Absatz 5 BauGB
       wohner je eine weitere Gutachterin bzw. ein wei-                                            wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit der
       terer Gutachter                                                                             bzw. dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren
    Abweichend davon kann ab einer Zahl über 5.000                                                 Gutachterinnen oder Gutachtern tätig (§ 5 Abs. 2 Gu-
    Einwohner eine höhere oder niedrigere Anzahl an Gut-                                           AVO).
    achterinnen oder Gutachter je Stadt bzw. Gemeinde
                                                                                               (7) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gut-
    vereinbart wer- den. Die Abweichung soll jedoch nicht
                                                                                                   achterin bzw. den als ehrenamtlichen Gutachter zu
    mehr als eine Gutachterin bzw. ein Gutachter von der
                                                                                                   bestellenden Vertreter des Finanzamtes und deren
    oben genannten Spanne betragen.
                                                                                                   Stellvertreterin bzw. dessen Stellvertreter obliegt der
    Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verein-                                             zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Abs. 2 GuAVO).
    barung beträgt die maximale Anzahl der Mitglieder
                                                                                               (8) Da die abgebenden Gemeinden mit dem Inkrafttreten
    des gemeinsamen Gutachterausschusses je Stadt bzw.
                                                                                                   dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197
    Gemeinde:
                                                                                                   BauGB auf die Stadt Hechingen übertragen, entfällt die
    Stadt Hechingen:               5                                                               Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die
    Gemeinde Bisingen:             4                                                               abgebenden Gemeinden verpflichten sich daher, ihre der-
                                                                                                   zeit bestellten Gutachterinnen und Gutachter mit Wir-
    Stadt Burladingen:             4                                                               kung zum 31.12.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 1GuAVO).
    Gemeinde Grosselfingen:        2                                                               Die Stadt Hechingen verpflichtet sich, die von den
    Stadt Haigerloch:              4                                                               abgebenden Gemeinden vorgeschlagenen Gutachte-
                                                                                                   rinnen und Gutachter (Abs. 3) für den Zeitraum vom
    Gemeinde Jungingen:            2                                                               01.01.2021 bis zum 31.12.2024 (Ende der regulären
    Gemeinde Rangendingen: 3                                                                       Amtszeit des gemeinsamen Gutachterau schusses) zu
    Die maximale Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen                                             bestellen (§ 2 Abs. 1 GuAVO).
    Gutachterausschusses je Stadt bzw. Gemeinde wird bei                                           Ab dem 01.01.2021 setzt sich der gemeinsame Gut-
    sich ändernden Einwohnerzahlen entsprechend ange-                                              achterausschuss damit aus den vom Gemeinderat
    passt werden, erstmalig jedoch zum 01.01.2025.                                                 der Stadt Hechingen regulär bestellten Vorsitzenden,
(3) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende, seine                                                    stellvertretenden Vorsitzenden sowie Gutachterinnen
    Stellvertreterin(nen) bzw. Stellvertreter und die ehren-                                       und Gutachtern der Städte bzw. Gemeinden Bisingen,
    amtlichen weiteren Gutachterinnen bzw. Gutachter des                                           Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hechingen,
    gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Ge-                                                Jungingen und Rangendingen zusammen. Das Vor-
    meinderat der Stadt Hechingen nach den Vorschriften                                            schlagsrecht für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden
    der Gutachterausschussverordnung und des BauGB                                                 des Gutachterausschusses obliegt der Stadt Hechingen.
    bestellt. Sie werden von den abgebenden Gemeinden                                              Ihre bzw. seine Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
    bis zum 31.12.2020 vorgeschlagen.                                                              sind untereinander und unabhängig vom Bestellungs-
                                                                                                   zeitpunkt jeweils gleich berechtigt.
    Die Städte und Gemeinden wählen die Gutachterinnen
    bzw. Gutachter vorrangig nach deren Sachkunde aus.                                         Die Amtszeit dieses gemeinsamen Gutachterausschusses
    Es sind keine Personen auszuwählen, welche haupt-                                                              endet am 31.12.2024.
    amtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Ge-                                                                      §7
    bietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachter-                                                  Geschäftsstelle des gemeinsamen
    ausschuss gebildet ist, befasst sind (§ 192 Abs. 3 S. 1                                                       Gutachterausschusses
    BauGB) und nach § 21 der Verwaltungsgerichtsord-                                           Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
    nung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausge-                                            wird bei der Stadt Hechingen eingerichtet (§ 8 Abs. 1
    schlossen sind (§ 2 Abs. 3 GuAVO).                                                         GuAVO). Sie trägt die Bezeichnung
(4) Für jede Stadt bzw. Gemeinde im gemeinsamen Gut-                                                      „Geschäftsstelle des gemeinsamen
    achterausschuss ist ein stellvertretender ehrenamt-                                                 Gutachterausschusses Hohenzollern“.
    licher Vorsitz des Gutachterausschusses zu bestellen,
    welche die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden im Ver-                                                                    §8
    hinderungsfall vertreten.                                                                                    Übergang der Aufträge
                                                                                               (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachteraus-
1
    Grundlage sind die Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg           schüsse der Stadt Hechingen und den abgebenden Ge-
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                                 6                                 Donnerstag, 17. Dezember 2020

         meinden beantragten und noch nicht fertiggestellten                ● die zu zahlenden Entschädigungen für die ehren-
         Verkehrswertgutachten gehen ab dem 01.01.2021 zur                     amtlichen Gutachterinnen und Gutachter gemäß §
         Weiterbearbeitung auf die Geschäftsstelle des gemein-                 14 GuAVO,
         samen Gutachterausschusses und den gemeinsamen                     ● die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbil-
         Gutachterausschuss über.                                              dungen
                                  §9                                        ● die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haus-
               Personal- und Sachmittelausstattung                             haltsführung aus dem notwendigen Personaleinsa-
(1)      Die Stadt Hechingen verpflichtet sich, die für eine                   tz ergebenden Sachkosten aller Arbeitsplätze des
         sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche Perso-                   gemein- samen Gutachterausschusses sowie der
         nal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten (§ 1                  gemeinsamen Geschäftsstelle, ermittelt auf Grund-
         Abs. 1a GuAVO).                                                       lage der Personal- und Versorgungsaufwendungen
                                                                               im Gutachterausschusswesen des abzurechnenden
(2)      Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen                     Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen Ver-
         obliegen der Stadt Hechingen.                                         waltungsgemeinkosten,
                                 § 10                                       ● die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle
                          Kostenbeteiligung                                    EDV-Programme im Gutachterausschuss (Kauf-
(1)      Die beteiligten Gemeinden beteiligen sich an dem                      preissammlung, Wertermittlungsprogramm).
         tatsächlich entstehenden Defizit der Stadt Hechingen           (3) Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Gemeinden
         entsprechend dem Kostenverteilungsschlüssel nach                   können von der Stadt Hechingen als Abschlagszahlung
         Einwohnern2. Dieser wird zum Zeitpunkt der Entste-                 zum Stichtag 30.06. und als Jahresabrechnung zum
         hung der Rechtswirksamkeit wie folgt festgestellt:                 Stichtag 31.12. angefordert werden. Die Kostenbe-
         Stadt Hechingen:          19.259 Einwohner (31,84 %)               teiligung ist nach Aufforderung der Stadt Hechingen
                                                                            in Textform jeweils innerhalb von vier Wochen nach
         Gemeinde Bisingen:          9.467 Einwohner (15,65 %)              Erhalt durch die abgebenden Gemeinden zur Zahlung
         Stadt Burladingen:        12.206 Einwohner (20,18 %)               fällig.
         Gemeinde Grosselfingen: 2.230 Einwohner (3,69 %)               (4) Die Kosten zur Gründung des gemeinsamen Gut-
         Stadt Haigerloch:         10.735 Einwohner (17,75 %)               achterausschusses, wie unter anderem Miete, EDV-
         Gemeinde Jungingen: 1.350 Einwohner ( 2,23 %)                      Ausstattung, Personalkosten, Beratungs- und Anwalts-
                                                                            kosten, werden nach dem Kostenverteilungsschlüssel
         Gemeinde Rangendingen: 5.242 Einwohner (8,67 %)
                                                                            nach Einwohnern auf die Städte und Gemeinden Bisin-
         Die Veränderungen der Einwohnerzahlen werden jähr-                 gen, Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hechin-
         lich, jeweils zum 30.06. des abzurechnenden Jahres,                gen, Jungingen und Rangendingen verteilt und zum
         berücksichtigt.                                                    01.01.2021 abgerechnet.
(2)      Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des „ge-             (5) Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Gemeinden
         meinsame Gutachterausschusses“ und seiner Geschäfts-               am Betrieb gewerblicher Art sind umsatzsteuerpflich-
         stelle werden von der Stadt Hechingen wie folgt gebucht:           tig. Zum Abrechnungsbetrag der Kostenbeteiligung
         a) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“):                        kommt daher die jeweils geltende Mehrwertsteuer
                                                                            hinzu.
         Hierzu gehören alle mit
         ● der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5
            BauGB),                                                                                  § 11
         ● der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)                                  Laufzeit, Kündigung
            und                                                         (1)   Die vorliegende Vereinbarung beginnt am 01.01.2021
         ● der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen                und endet am 31.12.2028. Danach verlängert sich die
            Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) sowie                                  Vereinbarung fortwährend um weitere 4 Jahre, falls sie
                                                                              nicht innerhalb der Kündigungsfrist gem. Abs. 3 von
         ● der Erteilung von Auskünften jeglicher Art einher-                 einem der Beteiligten gekündigt wird.
            gehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten)
            und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebüh-                 (2)   Die Vereinbarung kann von jedem Beteiligten außer-
            rensatzung (Erträge).                                             ordentlich gekündigt werden. Die außerordentliche
                                                                              Kündigung bedarf der Schriftform.
         b) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerb-
            licher Art“):                                               (3)   Alle Beteiligten haben das Recht diese Vereinbarung
         Hierzu gehören alle mit                                              schriftlich gegenüber den jeweils anderen Beteili-
                                                                              gten zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 18
         ● der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert                 Monate zum Ende der Laufzeit gem. Abs. 1 (31.12.)
            von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie                    vereinbart (§ 25 Abs. 4 GKZ). Die Kündigung er-
            von Rechten an Grundstücken einhergehenden Tä-                    folgt durch eingeschriebenen Brief (Schriftform) an
            tigkeiten (Personal- und Sachkosten) und Gebüh-                   die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachteraus-
            reneinnahmen der Gut- achterausschussgebühren-                    schusses. Maßgebend für das Einhalten der Kündi-
            und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge).                         gungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens
         Personal- und Sachaufwendungen sind unter anderem:                   beim Empfänger.
         ● die Personalaufwendungen für die zur Aufgabener-             (4)   Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt
            füllung notwendigen Beschäftigten,                                Hechingen Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis
                                                                              zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung gem. Abs. 1
2
    Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand 31.12.2019               erbrachten Leistungen.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                             7                                               Donnerstag, 17. Dezember 2020

                              § 12                                       öffentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach
                Schriftform, Ausfertigungen                              der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens
(1)   Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung                    jedoch am 01.01.2021, rechtswirksam.
      bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies           (5) Die Stadt Hechingen teilt der Zentralen Geschäftsstelle
      gilt auch für die Änderung des Schriftformerforder-                beim Landesamt für Geoinformation und Landent-
      nisses.                                                            wicklung Baden-Württemberg die Bildung des ge-
(2)   Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausferti-                  meinsamen Gutachterausschusses nach § 1 Abs. 1 Satz
      gungen erstellt:                                                   2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Abs. 3 GuAVO
                                                                         unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung
      ● zwei für die Stadt Hechingen                                     mit.
      ● jeweils zwei für die Städte bzw. Gemeinden Bisin-                                       § 15
         gen, Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Jun-                             Salvatorische Klausel
         gingen und Rangendingen
                                                                    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung
      ● eine für das Landrastamt Zollernalbkreis (Rechts-           unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam-
         aufsichtsbehörde) (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ).                 keit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten
                              § 13                                  Städte und Gemeinden werden in einem solchen Fall die
                   Schlussbestimmungen                              unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem
                                                                    sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen
(1)   Die Beteiligten werden, soweit rechtlich zulässig, alle       Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe
      notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse her-           gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung
      beiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen,              ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen
      die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder            ergänzt werden muss.
      sachdienlich sind.
                                                                    gez. Philipp Hahn, Bürgermeister für die Stadt Hechingen
(2)   Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind aus-
      schließlich in dieser Vereinbarung festgelegt. Münd-          gez. Roman Waizenegger, Bürgermeister für die Gemeinde
      liche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Verein-        Bisingen
      barung zwischen den Vertragsparteien bestehen zum             gez. Berthold Wiesner, Erster Beigeordneter für die Stadt
      Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht.          Burladingen
(3)   Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung be-              gez. Friedbert Dieringer, Bürgermeister für die Gemeinde
      dürfen der Schriftform, sind von allen Beteiligten zu         Grosselfingen
      unterzeichnen und ist bei Erfordernis von der Rechts-         gez. Dr. Heinrich Götz, Bürgermeister für die Stadt Haiger-
      aufsichtsbehörde zu genehmigen.                               loch
(4)   Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung un-                gez. Oliver Simmendinger, Bürgermeister für die Gemeinde
      wirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der            Jungingen
      übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die               gez. Johann Widmaier, Bürgermeister für die Gemeinde
      Beteiligten werden die unwirksame Bestimmung un-              Rangendingen
      verzüglich durch eine solche Wirksame ersetzen, die
      dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestim-
      mung am nächsten kommt.                                                     Weihnachtsglückwunschanzeigen
                              § 14                                                 im Amtsblatt – jetzt aufgeben!
              Wirksamkeit der Vereinbarung
(1)   Der Gemeinderat der Gemeinde Bisingen hat dieser
      Vereinbarung am 17.11.2020 zugestimmt.
      Der Gemeinderat der Stadt Burladingen hat dieser
      Vereinbarung am 23.07.2020 zugestimmt.
      Der Gemeinderat der Gemeinde Grosselfingen hat
      dieser Vereinbarung am 18.11.2020 zugestimmt.                             Amtsblatt
      Der Gemeinderat der Stadt Haigerloch hat dieser Ver-
      einbarung am 28.07.2020 zugestimmt.                           der Gemeinde Rangendingen
                                                                    mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Höfendorf
      Der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen hat dieser
                                                                    erscheint einmal wöchentlich, in der Regel am Freitag, Anzeigen- und Redaktions-
      Vereinbarung am 30.07.2020 zugestimmt.                        schluss dienstags um 12.00 Uhr.
                                                                    Herausgeber: Gemeinde Rangendingen. Verlag: FMT-Regionalverlag GbR Rangen-
      Der Gemeinderat der Gemeinde Rangendingen hat                 dingen. Anzeigenannahme und Redaktion: Telefon (07473) 94 45 46, Fax (07473)
      dieser Vereinbarung am 13.07.2020 zugestimmt.                 94 45 45, Zeppelinstraße 19, 72116 Mössingen-Bästenhardt. eMail: satz@amtsblatt-
                                                                    rangendingen.de Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Berichte
(2)   Der Gemeinderat der Stadt Hechingen hat dieser Ver-           über Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und anderen Veröffentlichungen
                                                                    der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Johann Widmaier oder sein Vertreter im Amt.
      einbarung am 23.07.2020 zugestimmt.                           Für den übrigen Teil und die Anzeigen: Gertrud Fritz im FMT-Regionalverlag.
                                                                    Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2020. Erfüllungsort ist Rangendin-
(3)   Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der            gen, Gerichtsstand Hechingen.
      Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Rechts-               Das AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN wird allen Haushal-
                                                                    tungen in Rangendingen, Bietenhausen und Höfendorf durch die Gemeinde
      aufsichtsbehörde ist in diesem Fall das Landrastamt           unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
      Zollernalbkreis (§ 25 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 GKZ).       Abonnements nach auswärts (gegen Portoersatz) können beim Verlag bestellt werden.Für
                                                                    unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder (auch wenn Rückporto beiliegt) kann
(4)   Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen             keine Haftung übernommen werden.
                                                                    Satz: FRITZ-DRUCK MÖSSINGEN, Druck: MAUSER & TRÖSTER, MÖSSINGEN.
      Genehmigung von allen beteiligten Körperschaften              Der Umwelt zuliebe gedruckt auf Naturpapier mit hohem Altpapieranteil, PEFC-zertifiziert.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                              8                                  Donnerstag, 17. Dezember 2020

Neue Abfuhrtermine der Papiertonne                                   Geburt Nachtrag
in Rangendingen ab 2021                                              ● Monat Oktober
                                                                     Verena und Reiner Stauß, Auweg 4, Geburt ihres Sohnes
                                                                     Toni am 25.10.
                                                                     Wir gratulieren herzlichst.

                                                                     Selbstablesung der Wasserzähler für die
                                                                     Abrechnung 2020
                                                                     Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihren Wasserzähler
                                                                     zum 31. Dezember 2020 ablesen und den ausgefüllten
                                                                     Abschnitt bis Dienstag, 5. Januar 2021 an die Gemeinde
                                                                     Rangendingen zurücksenden, da wir den Zählerstand
                                                                     sonst leider einschätzen müssen.
                                                                     Sie können Ihre Zählerstände auch unter Angabe des
                                                                     Buchungszeichens und der Abnahmestelle telefonisch, per
                                                                     Fax oder E-Mail übermitteln. Die jeweiligen Nummern und
Ab Januar 2021 gilt in Rangendingen eine neue Regelung
                                                                     Adressen sind auf dem Anschreiben vermerkt.
für die Abfuhr der blauen Papiertonne.
                                                                     Vielen Dank!
Das Gemeindegebiet wird hierfür in zwei Gebiete, Ra1 und
Ra2, unterteilt (siehe Karte). Das Gebiet Ra1 bezieht sich auf
die Durchgangsstraße L 410 und schließt außerdem alle Straßen        Mehrgenerationenhaus
südlich davon mit ein. Das Gebiet Ra2 bezieht sich auf alle          Nachmittagstreff für Senioren
Straßen nördlich der Durchgangsstraße. Die Gebiete werden
zukünftig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgefahren.             Leider mussten die Seniorennachmittage die letzten Wochen
                                                                     bzw. Monate Corona-bedingt ausfallen. Nun neigt sich
Im neuenAbfallkalender sind dieAbfuhrtermine mit den entspre-        dieses außergewöhnliche Jahr dem Ende zu.
chenden Kürzeln Ra1 und Ra2 aufgeführt. Bei der Nutzung des
elektr. Abfallkalenders auf www.zollernalbkreis.de/abfallwirt-       Wir wünschen allen von Herzen besinnliche Weihnachten,
schaftsamt können die Termine außerdem bequem über die               einen guten Jahreswechsel und ein friedliches und gesundes
Auswahl der einzelnen Straßen abgerufen werden. Wer bisher           Jahr 2021.
bereits den Benachrichtigungsservice per Mail abonniert hat,         Euer Team des Seniorennachmittags
wird gebeten, sich neu zu registrieren, da die Straße für die
korrekte Terminmitteilung einmalig ausgewählt werden muss.
                                                                     Bestehende Photovoltaikanlagen bis 31.1.2021
Die Neuerung bei der Abfuhr der Papiertonne bezieht sich             im Marktstammdatenregister anmelden
lediglich auf das Gemeindegebiet von Rangendingen, in
Höfendorf und Bietenhausen gibt es keine Änderung.                   Die Energieagentur Zollernalb weist alle Eigentümern von
                                                                     Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf die Pflicht hin,
Fragen zu den neuen Abfuhrterminen beantwortet das                   sich beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden.
Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Zollernalbkreis               Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den
unter der Rufnummer 07433/92-1382 bzw. -1371 oder per                Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer
Mail an abfall@zollernalbkreis.de                                    älterer PV-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt
                                                                     noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung
                                                                     zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdaten-
                                                                     register angemeldet werden.
                                                                     Seit der Freischaltung des Marktstammdatenregisters
  Die Gemeindeverwaltung informiert                                  (MaStR) im Januar 2019 sind alle Anlagenbetreiber, auch
                                                                     Betreiber von Bestandsanlagen, von der Bundesnetzagentur
                                                                     aufgerufen, sich innerhalb von 24 Monaten im MaStR zu
Gemeindeverwaltung Rangendingen                                      registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anla-
                                                                     genbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenre-
bis auf Weiteres geschlossen                                         gister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur
Das Rathaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Sollte              angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch
ein persönlicher Besuch unbedingt erforderlich sein, kann            die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgt leider nicht.
dieser nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.           Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit
Bitte klären Sie Ihr Anliegen, wenn möglich, per E-Mail              bisher weniger als eine Million Solaranlagen im Markt-
(info@rangendingen.de) oder Telefon (07471/99797-0).                 stammdatenregister gemeldet. Es fehlen immer noch mehr
Vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021              als 40 % der Anlagenanmeldungen. In den nächsten Wochen,
ist das Rathaus nicht besetzt.                                       spätestens bis zum 31.1.2021, müssen alle bisher noch nicht
                                                                     im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen
Den standesamtlichen Notdienst für das Beurkunden von                und Speicher gemeldet werden.
Sterbefällen bei innerhalb der Gemeinde Rangendingen
verstorbenen Personen, zur Vereinbarung eines Termins,               Die Registrierung erfolgt online unter www.marktstamm-
erreichen Sie unter der Telefonnummer: 07471/9979-21.                datenregister.de
Bitte bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit, da sonst          Weitere Informationen und Hilfestellungen gibt es unter
eine Beurkundung nicht möglich ist.                                  www.photovoltaik-bw.de, Rubrik „PV-Themen“.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN   9   Donnerstag, 17. Dezember 2020
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                             10                                        Donnerstag, 17. Dezember 2020

                                                                     Wir, das Jugendraum-Team, haben uns dazu entschlossen,
  Aus den Ortsteilen                                                 auch etwas dazuzugeben und diesen Betrag auf 550,00 €
                                                                     aufzurunden.
                                                                     Außerdem waren wir von der Resonanz begeistert und
                                                                     freuen uns, dass euch diese spontane Aktion gefallen hat.
Ortschaft Bietenhausen                                               Wir wünschen allen eine gesunde und besinnliche Weih-
Sprechstunde des Ortsvorstehers                                      nachtszeit!
Die nächste Sprechstunde des Ortsvorstehers findet                   Euer Jugendraum-Team aus Bietenhausen
am Mittwoch, 23.12 2020 von 18.00 bis 20.00 Uhr in
der Ortschaftsverwaltung statt. Bitte beachten Sie, dass
beim Besuch ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und die
gültigen Abstands- und Hygiene-Regeln einzuhalten sind.
Behelfsmasken sind für Besucherinnen/Besucher vorrätig.

Josef Pfister
Ortsvorsteher

Nikolaus in Bietenhausen
Aufgrund der aktuellen Situation konnte auch bei uns
das traditionelle Nikolausfeuer in Bietenhausen nicht
stattfinden. Nikolaus und Knecht Ruprecht fanden jedoch
trotzdem eine Möglichkeit, ihre Geschenke an die Kinder
zu verteilen. Wir begleiteten sie in einer kleinen Gruppe und
schenkten an sieben verschiedenen Punkten im Ort Punsch
und Glühwein aus. Die daraus entstandenen Einnahmen, die
auf den Spenden der Einwohner/-innen basieren, haben wir                                   „Unser Lädle“
an den Förderverein für krebskranke Kinder in Tübingen                                     Einkaufen, wo wir zu Hause sind
gespendet.
                                                                                          Betriebsferien:
Aus den Spenden im Dorf sind insgesamt 339,50 € zusam-                                    Das Lädle ist über die Feiertage und in den Ferien vom
mengekommen.                                                                              28.12.2020 bis 08.01.2021 geschlossen.

                                                                                          Gefördert von
Für diese Unterstützung möchten wir euch ein riesiges
Dankeschön aussprechen!
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                           11                                 Donnerstag, 17. Dezember 2020

                                                                    Bitte klären Sie Ihre Anliegen per E-Mail oder Telefon. Sie
Ortschaft Höfendorf                                                 können sich per E-Mail unter OV-Hoefendorf@Rangen-
Aus der Ortschaftsratssitzung vom 8.12.2020                         dingen.de oder telefonisch unter 07471/9979-0 (Rathaus
                                                                    Rangendingen) melden.
Bekanntgaben von Beschlüssen aus der letzten
nichtöffentlichen Sitzung                                           Nikolausfeuer – Kein weiteres Holz abladen
In der nichtöffentlichen Sitzung am 1.10.2020 hat der               Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie,
Ortschaftsrat drei Kaufanträgen für einen Bauplatz zuge-            die einen Aufbau des Feuers nicht erlaubten, haben sich die
stimmt.                                                             Jugendlichen dazu entschlossen, das Feuer am Nikolaustag
                                                                    nicht anzubrennen. Es ist äußerst schade, dass selbst uralte
TOP 1 Einwohnerfragen                                               Traditionen durch das Virus ausfallen müssen. Das bereits
Es wurden keine Fragen gestellt.                                    abgelagerte Holz soll zu einem späteren Zeitpunkt ange-
                                                                    brannt werden.
TOP 2 Verkleidung der Schiene des Bühnenvorhangs                    Es wird darauf hingewiesen, dass weiteres Abladen von
im Bürgerhaus                                                       Holz ab sofort nicht mehr erlaubt ist.
In der Ortschaftsratssitzung am 18.6.2020 hat der
Ortschaftsrat beschlossen, die Vorhangschiene des neuen             Veranstaltungen und Termine in Höfendorf
Bühnenvorhangs mit einer Blende zu verkleiden. Zum dama-
                                                                    Dezember
ligen Zeitpunkt war die Verkleidung des alten Vorhangs noch
                                                                    19.12.2020 10 und 12 Uhr Backtermin in der Backküche
nicht abmontiert. Nach der Demontage stellte sich heraus,
dass die neue Vorhangschiene optisch nicht stört und daher
                                                                    Gerd Beiter
auf eine Verkleidung eventuell auch ganz verzichtet werden
                                                                    Ortsvorsteher
könnte. Die Ortschaftsräte waren einstimmig der Meinung,
dass eine Verkleidung nicht notwendig ist. Daniela Wannen-          E-Mail: OV-Hoefendorf@Rangendingen.de
macher regte an, zu überlegen, ob man das Bühnenbild
nicht neu gestalten könnte. Dies soll in einer der nächsten
Sitzungen diskutiert werden.

TOP 3 Anfragen und Bekanntgaben                                                 GEMEINDE
– Bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 13.12.2020
    sind die Ortschaftsräte als Wahlhelfer eingeteilt. Es                       RANGENDINGEN
    muss bei der Wahl verstärkt auf besondere Hygiene-             Aufgrund der Wahl des bisherigen Stelleninhabers zum
    vorschriften (regelmäßiges Lüften, Desinfektion von            Bürgermeister sucht die Gemeinde Rangendingen (5.300
    Oberflächen, Kugelschreibern…) geachtet werden.                Einwohner) zum nächst-möglichen Zeitpunkt einen
– Das Bushaltestellehäuschen ist in einem optisch schlech-
    ten Zustand. Es sollte einen neuen Anstrich bekommen.               Leiter der Finanzverwaltung/
– Um das Rat- und Bürgerhaus wurde Taubenschutzgit-                      Fachbediensteten für das
    ter angebracht.
– Ein Bürger aus der Gemeinde hat angefragt, dass
                                                                            Finanzwesen (m/w/d)
    Schlachthaus temporär zur Zerlegung von Rinderhälf-            Ihre Aufgabenschwerpunkte
    ten zu nutzen. Nach der Benutzungsordnung kann das             – Leitung der Finanzverwaltung mit den Sachgebieten
    Schlachthaus gegen Gebühr dafür genutzt werden.                   Kämmerei und Gemeindekasse
– Das Nikolausfeuer musste aufgrund der Corona-Vor-                – Haushalts- und Finanzplanung für den Haushalt der
    schriften leider abgesagt werden. Die Jugendlichen                Gemeinde und den Eigenbetrieb Wasserversorgung
    des JuRa haben sich im Vorfeld viele Gedanken ge-              – Erstellung der Jahresabschlüsse
    macht, wie eine den Corona-Vorschriften konforme               – Weiterentwicklung des neuen Kommunalen
    Durchführung möglich wäre und sogar ein Hygiene-                  Haushaltsrechts
    konzept aufgestellt. Leider machten die verschärften           – Kalkulation von Gebühren, Pflege und Aktualisierung
    Vorschriften eine Veranstaltung dann doch unmöglich.              der Abgabensatzungen
    OV Beiter bedankte sich bei den Jugendlichen für ihr           Wir erwarten insbesondere
    Engagement und brachte seine Hoffnung zum Aus-                 – Ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Verwaltungs-
    druck, dass zu einem späteren Zeitpunkt als kleiner              wirt/-in (FH) bzw. Bachelor of Arts (Public Management)
    Ersatz evt. ein Sonnwend- oder Osterfeuer angebrannt             oder eine vergleichbare Qualifikation
    werden kann.                                                   – Sehr gute Kenntnisse im NKHR
– Der Feldweg von der Kreisstraße nach Wachendorf                  Wir bieten
    zum Heiligenwald ist in einem sehr schlechten Zu-              – Eine selbständige, abwechslungsreiche und verantwor-
    stand und kann kaum noch befahren werden. Förs-                  tungsvolle Führungsposition in einem kollegialen Team
    ter Gabriel Werner hat in Kürze eine Firma vor Ort,            – Eine Vollzeitstelle im Beamtenverhältnis bis
    die Waldwege richtet. Diese Firma soll den Feldweg               Besoldungsgruppe A 13
    gleich mitrichten.
                                                                   Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unter-
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.                     lagen bis zum 17.01.2021 an das Bürgermeisteramt Ran-
                                                                   gendingen Annika Wannenmacher, Schulstraße 8, 72414
Sprechstunde des Ortsvorstehers                                    Rangendingen, Tel. 07471/9979-21 oder per Mail an:
Aufgrund der neuen Corona-Einschränkungen findet vorerst           a.wannenmacher@rangendingen.de
bis 10.1.2021 keine Sprechstunde des Ortsvorstehers statt.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                                 12                               Donnerstag, 17. Dezember 2020

   Die freiwilligen Helfer                                                 Aus den Kindergärten

DRK-Ortsverein Rangendingen                                              Gemeindekindergarten
                                                                         Rangendingen
www.drk-rangendingen.de
                                                                         Igelgruppe
Helfer vor Ort-Gruppe Rangendingen
Sollte die Corona-Lage so anhalten, benötigen wir für die                Ein Weihnachtswünsche-Stern
Einsatzbereitschaft in der Nacht ein eigenes Fahrzeug.
Weitere Informationen im Bereich Sponsoring.
Dienstabende und Jugendrotkreuz
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage können derzeit leider keine
Dienstabende oder Jugendrotkreuz stattfinden. Sobald sich diese
geändert hat, erfahrt ihr das hier und auf unserer Facebookseite.
Christa Link & Kanwal Minhas Jugendrotkreuzleiterinnen
Daniela Widmaier & Christoph Schoder Bereitschaftslei-
tung
Erste Hilfe-Kurse
Anmeldung unter:
https://www.drk-zollernalb.de/nc/kurse/erste-hilfe/
rotkreuzkurs-erste-hilfe.html
                                                                         In diesem Jahr haben wir uns eine kleine Mitmachaktion
Altkleider                                                               für alle Mini-Familien ausgedacht. Jede Familie hat von
Sie können Ihre Altkleider rund um die Uhr in Rangendingen               uns einen Stern bekommen. Auf diesen Stern konnten die
kontaktlos entsorgen. Die Container befinden sich: in der                Familien ihre Wünsche für das Weihnachtsfest und das
Königsberger Straße bei der Leitzbrücke, am Parkplatz an                 neue Jahr schreiben. Diese haben wir am Eingang der Minis
der Schulstraße, an der Kreuzung Lehmgrubenstraße und                    an einen Ast gehängt und hoffen, dass diese Wünsche in
Rosenrain, am kleinen Damm, an den Schmehläckern sowie                   Erfüllung gehen.
in der Haigerlocher Straße in der Ortsmitte. In Höfendorf
befindet sich der Container in der Finkenstraße beim Feuer-              Unser Wunsch für das Weihnachtsfest und das kommende
wehrgerätehaus. Mit dem Erlös des Altkleiderverkaufs in                  Jahr:
dem Geschäft des DRK in Balingen beschafft der Ortsverein                Bleiben Sie alle gesund!
dringend benötigtes Material für seine Hilfeleistungen.
Sammeltüten liegen im Rathaus aus.                                       Löwengruppe
Spenden und Sponsoring
Der DRK-Ortsverein finanziert sich selbst. Die Mittel
für Verbandsmaterial, Uniformen, Ausrüstung und Ausbil-
dungen erwirtschaften die Mitglieder selbst. Dazu führen sie
traditionell Altkleidersammlungen und Blutspenden durch.
Deshalb sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen,
damit wir im Notfall auch helfen können. Dabei helfen
uns Ihre Spenden oder Ihre Fördermitgliedschaft im Roten
Kreuz beim Ortsverein Rangendingen.
Für größere Projekte suchen wir stets auch Sponsoren.
Aktuell gehört dazu die Beschaffung mehrerer Defibrilla-
toren und Gaswarngeräte für die Helfer vor Ort oder aber
auch die Beschaffung eines eigenen Einsatzfahrzeuges für
diese Gruppe.
Volksbank Hohenzollern
DE81 6416 3225 0398 2490 08
Sparkasse Zollernalb
DE71 6535 1260 0134 0353 12
Aktuelle Informationen auch auf unserer Homepage: http://
www.drk-rangendingen.de

                         Redaktionsschluss
                         Montag, 21. Dez. 2020
                         12.00 Uhr
                         AMTSBLATT DER
                         GEMEINDE RANGENDINGEN
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN                            13                                 Donnerstag, 17. Dezember 2020

Gemeinsam begleiten wir das Hirtenpaar nach Betlehem                DRK-Kreisverband
In der Löwengruppe ist einiges los. Gemeinsam begleiten             Zollernalb e. V.
wir während der Adventszeit das Hirtenpaar in unserer
Geschichte „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weih-           Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Ebingen.
nachtsstern“. Der Hirte und seine Frau folgen gemeinsam             Am Samstag, 16.01.2021 von 8.30 bis 16.30 Uhr im DRK-
mit ihren 10 Schafen dem Weihnachtsstern.                           Forum Albstadt, Sonnenstr. 54.
Jeden Tag stößt ein weiteres Tier dazu, egal ob Hund, Maus,         Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang
Eichhörnchen oder Maulwurf, alle begleiten die beiden und           an zwei Abenden in Balingen
folgen dem Stern. Wohin der Stern die Tiere führen wird,            Am Dienstag, 19.01.2021 und Donnerstag, 21.01.2021
werden wir an unserem Weihnachtsfest erfahren.                      jeweils von 18.00 bis 21.45 Uhr im DRK-Forum Balingen,
                                                                    Henry-Dunant-Str. 1-5.
Bis dahin stimmen wir uns durch Geschichten, Lieder, Spiele
und Musizieren auf Weihnachten ein. Jeden Tag ziehen wir            Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Balingen
aus unserem Goldkästchen ein neues Adventskind. Dieses              Am Samstag, 23.01.2021 von 8.30 bis 16.30 Uhr im DRK-
Kind erhält ein Geschenk vom Adventskalender und darf               Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5.
Maria und Josef auf dem Krippenweg ein Stück näher zum              Rotkreuzkurs –
Stall führen.                                                       Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Hechingen
Die Weihnachtszeit genießen wir in der Löwengruppe bei              Am Samstag, 30.01.2021 von 8.30 bis 16.30 Uhr im DRK-
Kerzenschein und Plätzchenduft.                                     Forum Hechingen, Fred-West-Str. 29.
                                                                    Kursanmeldungen unter Tel. 07433/909999 oder www.
                                                                    drk-zollernalb.de
                                                                    DRK-Gymnastik fällt bis auf weiteres aus
                                                                    Aufgrund der aktuellen Situation der Covid-19-Pandemie
                                                                    und der weiter steigenden Infektionszahlen hat sich der
                                                                    DRK-Kreisverband Zollernalb e.V. entschlossen alle DRK-
  Interessantes                                                     Gymnastik-Gruppen bis auf weiteres abzusagen. Wir bitten
                                                                    für diese präventive Maßnahme betr. der Risikogruppen
                                                                    um Verständnis. Gerne können Sie mit Ihrem Anliegen mit
                                                                    uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Tel.
                                                                    07433/9099-843 oder elvira.bruenle@drk-zollernalb.de
Katholische Erwachsenenbildung                                      Der DRK-Kleiderladen ist vom 21.12.2020 bis 01.01.2021
Zollernalbkreis e. V.                                               geschlossen.
keb-Online-Programm „Verbundenheit – trotzAbstand“                  Ab 04.01.2021 sind wir gerne wieder für Sie da.
Mit spirituellen Impulsen durch den Advent                          Telefonnummer 07433 / 19222 für den Krankentransport
Mut machende E-Mails zu den Adventswochenende, die                  Wir bringen Patienten sicher ans Ziel: zum Arzt, ins Pfle-
wir Ihnen auf Wunsch kostenlos zusenden.                            geheim oder ins Krankenhaus. Krankentransporte sind
Stille – Lauschen – Präsenz „Durch Achtsamkeit                      zum Beispiel notwendig, wenn jemand krank, verletzt oder
zur Freude Deines Herzens“                                          eine anderweitige Hilfsbedürftigkeit besteht, aber kein
Online-Meditation jeden Dienstag, 19.00 Uhr. Leitung:               Notfallpatient ist. Unsere Patienten können sich stets darauf
Frau Ingrid Münnich, Dipl.-Pädagogin, Heilpraktikerin,              verlassen, dass sie von Fachkräften medizinisch betreut
Magister der Philosophie                                            und in speziellen Krankentransport-Fahrzeugen gefahren
Frauen-f-l-u-g: Wege aus der Falle Perfektion                       werden. Um einen Krankentransport zu bestellen, wählen
Online - interaktiver Vortrag am Montag, 18. Januar 2021,           Sie unsere Rufnummer 07433 / 19222. Wir freuen uns auf
19.00-21.00 Uhr. Leitung: Frau Friedgard Blob, Dipl.-               Ihren Anruf. Die Notrufnummer 112 ist für medizinische
Psychologin, Dipl.-Pädagogin, Leiterin des Tübinger Focu-           Notfälle oder den Ruf der Feuerwehr vorbehalten.
sing Zentrums
Reden ist Silber – Schweigen sagt auch was!
2-teiliger Online-Kurs ab Mittwoch, 20. Januar 2021, jeweils
18.30 – 20.30 Uhr. Leitung: Frau Susanne Deiters, Resilienz-
Trainerin, Systemische Beraterin, NLP-Master
Patientenverfügung – vorsorglich selbst bestimmen                                                AMTSBLATT
Online-Vortrag mit der Möglichkeit Fragen zu stellen.                                   zwischen Weihnachten
Donnerstag, 28. Januar 2021, 19.00 Uhr. Leitung: Herr
Wilfried Neusch, Geschäftsführer SKM-Zollern                                                     und Neujahr.
Anmeldung unter: Tel. 07433/90110-30, E-Mail: info@
keb-zak.de                                                                  In diesem Jahr gibt es noch eine Ausgabe des
Bitte beachten Sie unsere ONLINE-Angebote:                                            AMTSBLATTES, am 24. Dezember.
www.keb-zak.de                                                           In KW 53 und KW 1 erscheint kein AMTSBLATT.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser Zeit: Kommen Sie
auf uns zu, wenn Sie bisher noch keine Erfahrung bei der                Das erste AMTSBLATT im neuen Jahr
Teilnahme an Online-Kursen haben. Teilnahme ist mit allen
internetfähigen Geräten (PC, Laptop, Smartphone) möglich.                      erscheint am 15. Januar 2021.
Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten – Ihre keb                  Redaktionsschluss Dienstag, 12. Januar um 12 Uhr.
Zollernalbkreis e.V.
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