Amtsblatt der Gemeinde Ran gen din gen - mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Hö fen dorf - Gemeinde Rangendingen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der Gemeinde Rangendingen mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Höfendorf 62. Jahrgang Donnerstag, 17. Dezember 2020 Nr. 51
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 2 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Mi., 23. 12.: Killertal-Apotheke Jungingen Wichtiges auf einen Blick Killertalstr. 6, Tel. 0 74 77 / 6 33 Do., 24. 12.: Apotheke Spranger Hechingen Obertorplatz 1, Tel. 0 74 71 / 23 87 Stadt-Apotheke Rosenfeld Feuerwehr und Rettungsleitstelle Zollernalb Balinger Str. 15, Tel. 0 74 28 / 12 45 Die Dienstbereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. Feuerwehr, Notarzt, Notfall 112 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von allen Mobilnetzten erreichbaren Ruf- Krankentransport 19 222 nummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tierärztlicher Notdienst Einheitliche Rufnummer für den Die Telefonnummer des jeweiligen tierärztlichen Notdienstes erfahren Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 Sie über den Anrufbeantworter Ihres Tierarztes. Die 116 117 ist im ganzen Bundesgebiet für den Ärztlichen Bereitschafts- dienst gültig. Mit der Einführung der 116 117 entfallen alle anderen Gift-Notruf Freiburg 07 61 / 1 92 40 gebietsbezogenen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Internet www.giftberatung.de Dies gilt jedoch nicht für die Notfallnummer 112. Diese Nummer bleibt weiterhin bestehen und gilt rund um die Uhr im ganzen Bundesgebiet. Notfall-Telefon Wasserversorgung: Die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt unter Stadtwerke Hechingen 0800 0936 533 der Woche von 19.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr. Telefonseelsorge 08 00 / 1 11 01 11 Die Sprechzeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern Albstadt und Balingen sind an Wochenenden und Feiertagen von 8.00 bis Krebsinformationsdienst 0800 420 30 40 22.00 Uhr. Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin kostenfrei, täglich von 8 bis 20 Uhr kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheitsgründen www.krebsinformationsdienst.de und www.facebook.de/krebsinforma- nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-Praxen aufzusuchen, tionsdienst werden über die 116 117 an den Fahrdienst vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Mobile Dienste Unter der Woche ab 19.00 Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder in dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufgesucht. Ambulante Pflege an der Starzel 0 74 71 / 87 09 62 - 0 Kassenverträge mit allen Pflegekassen Fachärztlicher Bereitschaftsdienst Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, stundenweise Fachärztliche Notfalldienste sind reine "Bring-Dienste", das bedeutet, Betreuung dass seitens der diensthabenden Ärzte keine Hausbesuche durchgeführt Oberdorfstraße 4, 72414 Rangendingen, werden. Sie erreichen den diensthabenden Arzt unter den unten aufge- E-Mail: info@pflege-starzel.de führten Rufnummern: Sozialwerk Hechingen und Umgebung e. V. Augenarzt: 116 117 Ihr ambulanter Pflegedienst vor Ort! Rufbereitschaft – Rund um die Uhr Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe: Klinikum Balingen 07433/9092-0 Notfall-Telefon 01 71 / 3 10 40 02 Weitere Informationen erhalten Sie über das Sozialwerk Hechingen und Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis Tübingen, Umgebung e. V., Weilheimer Straße 31, Hechingen. Telefon 0 74 71 / Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen 116 117 9 84 86 - 0 samstags, sonn- und feiertags 10.00 – 19.00 Uhr s’Pflegewägle 0 74 78 / 93 10 20 Mobile Pflegedienst der Seniorenpension Hirrlingen HNO-ärztlicher Notfalldienst 116 117 Rufbereitschaft für pflegerische Notfälle – auch an Wochenenden und HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der Feiertagen – Vertragspartner aller Krankenkassen – Ansprechpartner HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen, HNO-Klinik, Frau Sabine Weith, Starzelstraße 18, 72145 Hirrlingen Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen, Tel. 116 117. Öffnungszeiten der Notfallpraxis Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis Gemeindeschwester Birgit Hensch 0 15 90 / 6 22 46 34 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. „Gegenseitig helfen“ – Seniorennetzwerk Rangendingen Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01805/911 690 Unterstützung imAlltag, Fahrdienste, u. v. m. E-Mail: wild@rangendingen.de Der Bereitschaftsdienst dauert von Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Ansprechpartner Rathaus: Tel. 07471/9979-0 oder Brigitte Wild, Tel. Uhr. An Feiertagen und Brückentagen dauert der Dienst von 8.00 0 74 71 / 99 79 - 29 Elisabeth Baur 0 15 90 / 1 87 51 43 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. „Guten-Tag-Anruf“: Ansprechpartnerin: Brigitte Wild, Tel. 0 74 71 / Der zahnärztliche Notfalldienst für den Zollernalbkreis an den Wochen- 99 79 - 29 oder Bürgerbüro, Tel. 07471/9979-0. enden und an den Feiertagen ist unter folgender einheitlicher Notdienst- Nummer erreichbar: 01805/911 690 (0,14 €/min) Gemeindeverwaltung Rangendingen, Schulstraße 8, 72414 Rangendingen Notdienst der Apotheken (Postfachanschrift: Postfach 26, 72412 Rangendingen) Der Notdienst der jeweiligen Apotheke beginnt am angegebenen Tag Telefon 0 74 71 / 99 79 - 0, Telefax 0 74 71 / 8 28 72 eMail: info@rangendingen.de um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am nächsten Tag! Fr., 18. 12.: Hohenzollern-Apotheke Bisingen Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 13.30 bis 17.30 Uhr Steinhofener Str. 14, Tel. 0 74 76 / 94 65 59 56 Donnerstag 13.30 bis 18.00 Uhr Sa., 19. 12.: Sonnen-Apotheke Bisingen und nach Vereinbarung Hauptstr. 2, Tel. 0 74 76 / 14 11 So., 20. 12.: Mozart-Apotheke Balingen Öffnungszeiten des Schwimmbads Mozartstr. 31, Tel. 0 74 33 / 1 55 53 Mo., 21. 12.: Sonnen-Apotheke Geislingen Das Schwimmbad ist bis auf weiteres geschlossen. Vorstadtstr. 31, Tel. 0 74 33 / 80 57 Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Stadt-Apotheke Hechingen Obertorplatz 8, Tel. 0 74 71 / 1 55 62 Di., 22. 12.: Eyach-Apotheke Balingen Karlstr. 21, Tel. 0 74 33 / 27 61 17 Anzeigen – Immer interessant!
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 3 Donnerstag, 17. Dezember 2020 nachfolgend „abgebende Gemeinden“ genannt, über- Amtliche Bekanntmachungen tragen die ihnen bisher jeweils obliegende Aufgabe der Führung des Gutachterausschusses und die Zuständigkeit der Geschäftsstellen zur Erfüllung nach § 25 Abs. 1 des Gemeinde Rangendingen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) auf die Zollernalbkreis Stadt Hechingen zur künftigen Sicherstellung der Aufgabe und Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Öffentliche Bekanntmachung und einer gemeinsamen Geschäftsstelle gemäß §§ 192 bis des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/ 197 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 der der Bürgermeisterin am 13.12.2020 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) vom 11.12.1989. 1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss fest- Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass diese gestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters/der Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert Bürgermeisterin bekanntgemacht: werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis 1.1 Zahl der Wahlberechtigten 4230 liegen und benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Zahl der Wähler 2035 §1 Zahl der ungültigen Stimmzettel 14 Aufgabenübertragung zur Einrichtung eines Zahl der gültigen Stimmzettel 2021 gemeinsamen Gutachterausschusses und einer Zahl der gültigen Stimmen 2021 gemeinsamen Geschäftsstelle einschließlich der 1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Führung der Kaufpreissammlung Haug, Manfred Georg, Göhrenstraße 18, (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen die bisher ih- 72414 Rangendingen: 1793 Stimmen nen obliegende Aufgabe der Einrichtung eines Gutach- terausschusses sowie einer Geschäftsstelle einschließ- Baron, Peter, Panoramastraße 28, lich der Führung der Kaufpreissammlung nach §§ 192 72414 Rangendingen: 222 Stimmen bis 197 BauGB auf die Stadt Hechingen als erfüllende andere (mit weniger als 5 gültigen Gemeinde gemäß § 25 Abs. 1 GKZ zur Errichtung Stimmen): 6 Stimmen eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle. Die Stadt Hechingen 1.3 Der Bewerber Manfred Georg Haug hat mehr als die ist „erfüllende Gemeinde“ gemäß § 25 Abs. 1 GKZ Hälfte der gültigen Stimmen enthalten. Er ist somit und „zuständige Stelle“ nach § 1 Abs. 1 GuAVO. Das zum Bürgermeister gewählt. Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben nach 2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der §§ 192 bis 197 BauGB gehen auf die Stadt Hechingen öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses nach § 25 Abs. 2 Satz 1 GKZ als „über- nehmende von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Körperschaft“ über. Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Land- (2) Die abgebenden Gemeinden bleiben jeweils „beteili- ratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstr. 29 in 72336 gte Körperschaften“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Balingen erhoben werden. Der Einspruch eines Wahl- (3) Die Stadt Hechingen hat zur Erfüllung der ihr über- berechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Ver- tragenen Aufgaben einen gemeinsamen Gutach- letzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, terausschuss und eine gemeinsame Geschäftsstelle wenn ihm mindestens 42 Wahlberechtigte beitreten. einzurichten und dauerhaft zu unterhalten. Die Stadt Rangendingen, 14.12.2020 Hechingen hat die für die Erfüllung der übertragenen gez. Aufgaben notwendigen Sachmittel sowie das geeig- nete Personal mit Ausnahme der ehrenamtlichen Gut- Johann Widmaier achterinnen und Gutachter zu stellen. Bürgermeister §2 Satzungsrecht Öffentliche Bekanntmachung (1) Die Stadt Hechingen kann im Rahmen der ihr über- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung tragenen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das des „gemeinsamen Gutachterausschusses gesamte Gebiet der Stadt Hechingen und für die ab- Hohenzollern“ gebenden Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Erlass vom Dies sind insbesondere 14.12.2020, Aktenzeichen 11 – PH – 625.20 gemäß § 25 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 des ● die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die am Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus- 19.11.2020 unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinba- schuss (Gutachterausschussgebührensatzung) und rung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus- ● die Satzung über die Erhebung von Gebühren für schusses genehmigt. öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensat- zung), Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben am 01.01.2021, rechtswirksam. nach §§ 192 bis 197 BauBG erforderlich ist. Diese hat folgenden Inhalt: (2) Die Beteiligten sind sich einig, dass die Stadt Hechin- gen das Recht aus Abs. 1 durch Erlass einer Erstre- Präambel: ckungssatzung wahrnimmt. Die Erstreckungssatzung Die Städte und Gemeinden Bisingen, Burladingen, Gros- verweist auf die unter Abs. 1 genannten Satzungen der selfingen, Haigerloch, Jungingen und Rangendingen, Stadt Hechingen.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 4 Donnerstag, 17. Dezember 2020 (3) Die Stadt Hechingen kann im Geltungsbereich der ben erforderlichen Daten. Hierzu gehören unter ande- Erstreckungsatzung alle zur Durchführung erforder- rem die lichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§ ● Bauakten, 26 Abs. 2 GKZ). ● Baulasten, (4) Die abgebenden Gemeinden verpflichten sich, ihre Gutachterausschussgebührensatzung sowie die Ge- ● Daten über den Erschließungszustand von Straßen, bührentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeich- ● Daten zum Denkmalschutz, nisse der Verwaltungsgebührensatzungen jeweils mit ● Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Wirkung zum 31.12.2020 aufzuheben. Bodenordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenz- §3 regelungen, Flurbereinigungen), Art und Weise der Erfüllung der übertragenen ● Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick- Aufgaben lungsmaßnahmen, (1) Die Stadt Hechingen erfüllt die übertragenen Aufga- ● Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, ben nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften. ● Einwohnermeldedaten. (2) Die Stadt Hechingen erfüllt die Aufgabe in ihren (4) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitar- Amtsräumen und stellt sicher, dass die Belange des beiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Datenschutzes ordnungsgemäß berücksichtigt und ein- gemeinsamen Gutachterausschusses, auf das elek- gehalten werden. tronische Grund- buch und die Grundakten für die Grundstücke in ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten (3) Die Stadt Hechingen gewährleistet einen ausrei- zuzugreifen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgabe chenden Versicherungsschutz für die Vorsitzende bzw. erforderlich oder sachdienlich ist. den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, die Gut- achterinnen und Gutachter sowie die Mitarbeiterinnen (5) Die bei den abgebenden Gemeinden eingehenden Ur- und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen kunden sowie die in Abs. 3 genannten Unterlagen und Gutachterausschusses. Daten, die für den gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt und für die Erfüllung der Aufgabe notwendig (4) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- sind, werden von diesen spätestens innerhalb zwei Wo- schusses übergibt den abgeben- den Gemeinden inner- chen in elektronischer Form oder hilfsweise in einem halb von acht Wochen nach der jeweiligen Beschluss- verschlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des fassung die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Hechin- für das jeweilige Gemarkungsgebiet in elektronischer gen weitergeleitet. Form und die sonstigen für die Wertermittlung erfor- derlichen Daten nach § 193 Abs. 5 BauGB im Grund- §5 stücksmarktbericht in elektronischer Form. Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden §4 (1) Den beteiligten Gemeinden obliegt die Verpflichtung Mitwirkungspflichten der beteiligten Städte zur gegenseitigen Information und sonstigen vertrags- und Gemeinden dienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereig- nissen haben sich die beteiligten Gemeinden jeweils (1) Die abgebenden Gemeinden stellen der Geschäftsstel- unaufgefordert zu unterrichten. le des gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Hechingen mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung ihren (2) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, diese digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem die den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. ● Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinfor- (3) Die Stadt Hechingen ist verpflichtet, den abgebenden mationssystems (ALKIS) im Geodatenformat mit Gemeinden jederzeit (soweit zu- lässig) Einsicht in die Hauskoordinaten, Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit ● Bodenrichtwertkarten, der Erfüllung der Aufgabe stehen. ● Flächennutzungspläne, (4) Die beteiligten Gemeinden werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, ● Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshand- Abwasser...), lungen vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe ● Höhenlinien, erforderlich oder sachdienlich sind. ● Orthofotos, (5) Die Stadt Hechingen benennt den abgebenden Ge- ● Schutzgebiete und meinden einen ständigen Ansprechpartner für die Er- ● sonstige Karten zu kommunalen Satzungen, insbe- füllung der Aufgabe. sondere Bebauungspläne, Baulinienpläne, Sanie- rungsgebiete. §6 Bestellung der Gutachter in den gemeinsamen (2) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäfts- Gutachterausschuss, Erstattung von Gutachten stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses die bis- herigen analogen und digitalen Akten der Geschäfts- (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt He- stelle und des Gutachterausschusses. chingen ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die Bezeichnung (3) Die abgebenden Gemeinden ermöglichen den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des „Gemeinsamer Gutachterausschuss Hohenzollern“ gemeinsamen Gutachterausschusses Zugriff auf alle nachstehend „Gemeinsamer Gutachterausschuss“ bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufga- genannt. Der gemeinsame Gutachterausschuss ist
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 5 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Rechtsnachfolger der Gutachterausschüsse bei den (5) Bei der Erstattung von Gutachten wird der Gutach- abgebenden Gemeinden und Rechtsnachfolger des terausschuss in der Besetzung mit der Vorsitzenden Gutachterausschusses bei der Stadt Hechingen. bzw. dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren (2) Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutach- Gutachterinnen und Gutachtern tätig (§ 5 Abs. 1 GuA- terausschusses wird von der Stadt Hechingen in Ab- VO). Bei der Erstattung von Gutachten im Gebiet des stimmung mit den beteiligten Städten und Gemeinden gemeinsamen Gutachterausschusses wird die Vorsit- festgelegt. Die maximale Anzahl der Gutachterinnen zende bzw. der Vor- sitzende, mindestens eine Gut- und Gutachter je Stadt bzw. Gemeinde ist an die jewei- achterin bzw. ein Gutachter aus der jeweiligen Stadt lige Einwohnerzahl1 gekoppelt. Folgende maximale bzw. Gemeinde, auf dessen Gemarkung das Gutachten Anzahl an Gutachterinnen und Gutachtern in Abhän- zu erstatten ist sowie eine weitere Gutachterin bzw. ein gigkeit der Einwohnerzahl ist maßgeblich: weiterer Gutachter aus einer anderen Stadt bzw. Ge- meinde des gemeinsamen Gutachterausschusses tätig. ● bis 5.000 Einwohner = 2 Gutachterinnen bzw. Gut- achter (6) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erfor- ● je angefangene 5.000 Einwohner über 5.000 Ein- derlichen Daten im Sinne des § 193 Absatz 5 BauGB wohner je eine weitere Gutachterin bzw. ein wei- wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit der terer Gutachter bzw. dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Abweichend davon kann ab einer Zahl über 5.000 Gutachterinnen oder Gutachtern tätig (§ 5 Abs. 2 Gu- Einwohner eine höhere oder niedrigere Anzahl an Gut- AVO). achterinnen oder Gutachter je Stadt bzw. Gemeinde (7) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gut- vereinbart wer- den. Die Abweichung soll jedoch nicht achterin bzw. den als ehrenamtlichen Gutachter zu mehr als eine Gutachterin bzw. ein Gutachter von der bestellenden Vertreter des Finanzamtes und deren oben genannten Spanne betragen. Stellvertreterin bzw. dessen Stellvertreter obliegt der Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verein- zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Abs. 2 GuAVO). barung beträgt die maximale Anzahl der Mitglieder (8) Da die abgebenden Gemeinden mit dem Inkrafttreten des gemeinsamen Gutachterausschusses je Stadt bzw. dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 Gemeinde: BauGB auf die Stadt Hechingen übertragen, entfällt die Stadt Hechingen: 5 Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bisingen: 4 abgebenden Gemeinden verpflichten sich daher, ihre der- zeit bestellten Gutachterinnen und Gutachter mit Wir- Stadt Burladingen: 4 kung zum 31.12.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 1GuAVO). Gemeinde Grosselfingen: 2 Die Stadt Hechingen verpflichtet sich, die von den Stadt Haigerloch: 4 abgebenden Gemeinden vorgeschlagenen Gutachte- rinnen und Gutachter (Abs. 3) für den Zeitraum vom Gemeinde Jungingen: 2 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 (Ende der regulären Gemeinde Rangendingen: 3 Amtszeit des gemeinsamen Gutachterau schusses) zu Die maximale Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen bestellen (§ 2 Abs. 1 GuAVO). Gutachterausschusses je Stadt bzw. Gemeinde wird bei Ab dem 01.01.2021 setzt sich der gemeinsame Gut- sich ändernden Einwohnerzahlen entsprechend ange- achterausschuss damit aus den vom Gemeinderat passt werden, erstmalig jedoch zum 01.01.2025. der Stadt Hechingen regulär bestellten Vorsitzenden, (3) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende, seine stellvertretenden Vorsitzenden sowie Gutachterinnen Stellvertreterin(nen) bzw. Stellvertreter und die ehren- und Gutachtern der Städte bzw. Gemeinden Bisingen, amtlichen weiteren Gutachterinnen bzw. Gutachter des Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hechingen, gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Ge- Jungingen und Rangendingen zusammen. Das Vor- meinderat der Stadt Hechingen nach den Vorschriften schlagsrecht für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Gutachterausschussverordnung und des BauGB des Gutachterausschusses obliegt der Stadt Hechingen. bestellt. Sie werden von den abgebenden Gemeinden Ihre bzw. seine Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter bis zum 31.12.2020 vorgeschlagen. sind untereinander und unabhängig vom Bestellungs- zeitpunkt jeweils gleich berechtigt. Die Städte und Gemeinden wählen die Gutachterinnen bzw. Gutachter vorrangig nach deren Sachkunde aus. Die Amtszeit dieses gemeinsamen Gutachterausschusses Es sind keine Personen auszuwählen, welche haupt- endet am 31.12.2024. amtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Ge- §7 bietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachter- Geschäftsstelle des gemeinsamen ausschuss gebildet ist, befasst sind (§ 192 Abs. 3 S. 1 Gutachterausschusses BauGB) und nach § 21 der Verwaltungsgerichtsord- Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses nung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausge- wird bei der Stadt Hechingen eingerichtet (§ 8 Abs. 1 schlossen sind (§ 2 Abs. 3 GuAVO). GuAVO). Sie trägt die Bezeichnung (4) Für jede Stadt bzw. Gemeinde im gemeinsamen Gut- „Geschäftsstelle des gemeinsamen achterausschuss ist ein stellvertretender ehrenamt- Gutachterausschusses Hohenzollern“. licher Vorsitz des Gutachterausschusses zu bestellen, welche die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden im Ver- §8 hinderungsfall vertreten. Übergang der Aufträge (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachteraus- 1 Grundlage sind die Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg schüsse der Stadt Hechingen und den abgebenden Ge-
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 6 Donnerstag, 17. Dezember 2020 meinden beantragten und noch nicht fertiggestellten ● die zu zahlenden Entschädigungen für die ehren- Verkehrswertgutachten gehen ab dem 01.01.2021 zur amtlichen Gutachterinnen und Gutachter gemäß § Weiterbearbeitung auf die Geschäftsstelle des gemein- 14 GuAVO, samen Gutachterausschusses und den gemeinsamen ● die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbil- Gutachterausschuss über. dungen §9 ● die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haus- Personal- und Sachmittelausstattung haltsführung aus dem notwendigen Personaleinsa- (1) Die Stadt Hechingen verpflichtet sich, die für eine tz ergebenden Sachkosten aller Arbeitsplätze des sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche Perso- gemein- samen Gutachterausschusses sowie der nal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten (§ 1 gemeinsamen Geschäftsstelle, ermittelt auf Grund- Abs. 1a GuAVO). lage der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Gutachterausschusswesen des abzurechnenden (2) Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen Ver- obliegen der Stadt Hechingen. waltungsgemeinkosten, § 10 ● die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle Kostenbeteiligung EDV-Programme im Gutachterausschuss (Kauf- (1) Die beteiligten Gemeinden beteiligen sich an dem preissammlung, Wertermittlungsprogramm). tatsächlich entstehenden Defizit der Stadt Hechingen (3) Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Gemeinden entsprechend dem Kostenverteilungsschlüssel nach können von der Stadt Hechingen als Abschlagszahlung Einwohnern2. Dieser wird zum Zeitpunkt der Entste- zum Stichtag 30.06. und als Jahresabrechnung zum hung der Rechtswirksamkeit wie folgt festgestellt: Stichtag 31.12. angefordert werden. Die Kostenbe- Stadt Hechingen: 19.259 Einwohner (31,84 %) teiligung ist nach Aufforderung der Stadt Hechingen in Textform jeweils innerhalb von vier Wochen nach Gemeinde Bisingen: 9.467 Einwohner (15,65 %) Erhalt durch die abgebenden Gemeinden zur Zahlung Stadt Burladingen: 12.206 Einwohner (20,18 %) fällig. Gemeinde Grosselfingen: 2.230 Einwohner (3,69 %) (4) Die Kosten zur Gründung des gemeinsamen Gut- Stadt Haigerloch: 10.735 Einwohner (17,75 %) achterausschusses, wie unter anderem Miete, EDV- Gemeinde Jungingen: 1.350 Einwohner ( 2,23 %) Ausstattung, Personalkosten, Beratungs- und Anwalts- kosten, werden nach dem Kostenverteilungsschlüssel Gemeinde Rangendingen: 5.242 Einwohner (8,67 %) nach Einwohnern auf die Städte und Gemeinden Bisin- Die Veränderungen der Einwohnerzahlen werden jähr- gen, Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hechin- lich, jeweils zum 30.06. des abzurechnenden Jahres, gen, Jungingen und Rangendingen verteilt und zum berücksichtigt. 01.01.2021 abgerechnet. (2) Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des „ge- (5) Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Gemeinden meinsame Gutachterausschusses“ und seiner Geschäfts- am Betrieb gewerblicher Art sind umsatzsteuerpflich- stelle werden von der Stadt Hechingen wie folgt gebucht: tig. Zum Abrechnungsbetrag der Kostenbeteiligung a) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“): kommt daher die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu. Hierzu gehören alle mit ● der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 BauGB), § 11 ● der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) Laufzeit, Kündigung und (1) Die vorliegende Vereinbarung beginnt am 01.01.2021 ● der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen und endet am 31.12.2028. Danach verlängert sich die Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) sowie Vereinbarung fortwährend um weitere 4 Jahre, falls sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist gem. Abs. 3 von ● der Erteilung von Auskünften jeglicher Art einher- einem der Beteiligten gekündigt wird. gehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebüh- (2) Die Vereinbarung kann von jedem Beteiligten außer- rensatzung (Erträge). ordentlich gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. b) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerb- licher Art“): (3) Alle Beteiligten haben das Recht diese Vereinbarung Hierzu gehören alle mit schriftlich gegenüber den jeweils anderen Beteili- gten zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 18 ● der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert Monate zum Ende der Laufzeit gem. Abs. 1 (31.12.) von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie vereinbart (§ 25 Abs. 4 GKZ). Die Kündigung er- von Rechten an Grundstücken einhergehenden Tä- folgt durch eingeschriebenen Brief (Schriftform) an tigkeiten (Personal- und Sachkosten) und Gebüh- die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachteraus- reneinnahmen der Gut- achterausschussgebühren- schusses. Maßgebend für das Einhalten der Kündi- und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge). gungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens Personal- und Sachaufwendungen sind unter anderem: beim Empfänger. ● die Personalaufwendungen für die zur Aufgabener- (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt füllung notwendigen Beschäftigten, Hechingen Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung gem. Abs. 1 2 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand 31.12.2019 erbrachten Leistungen.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 7 Donnerstag, 17. Dezember 2020 § 12 öffentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach Schriftform, Ausfertigungen der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung jedoch am 01.01.2021, rechtswirksam. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies (5) Die Stadt Hechingen teilt der Zentralen Geschäftsstelle gilt auch für die Änderung des Schriftformerforder- beim Landesamt für Geoinformation und Landent- nisses. wicklung Baden-Württemberg die Bildung des ge- (2) Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausferti- meinsamen Gutachterausschusses nach § 1 Abs. 1 Satz gungen erstellt: 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Abs. 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung ● zwei für die Stadt Hechingen mit. ● jeweils zwei für die Städte bzw. Gemeinden Bisin- § 15 gen, Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Jun- Salvatorische Klausel gingen und Rangendingen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ● eine für das Landrastamt Zollernalbkreis (Rechts- unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam- aufsichtsbehörde) (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ). keit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten § 13 Städte und Gemeinden werden in einem solchen Fall die Schlussbestimmungen unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen (1) Die Beteiligten werden, soweit rechtlich zulässig, alle Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse her- gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung beiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder ergänzt werden muss. sachdienlich sind. gez. Philipp Hahn, Bürgermeister für die Stadt Hechingen (2) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind aus- schließlich in dieser Vereinbarung festgelegt. Münd- gez. Roman Waizenegger, Bürgermeister für die Gemeinde liche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Verein- Bisingen barung zwischen den Vertragsparteien bestehen zum gez. Berthold Wiesner, Erster Beigeordneter für die Stadt Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht. Burladingen (3) Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung be- gez. Friedbert Dieringer, Bürgermeister für die Gemeinde dürfen der Schriftform, sind von allen Beteiligten zu Grosselfingen unterzeichnen und ist bei Erfordernis von der Rechts- gez. Dr. Heinrich Götz, Bürgermeister für die Stadt Haiger- aufsichtsbehörde zu genehmigen. loch (4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung un- gez. Oliver Simmendinger, Bürgermeister für die Gemeinde wirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Jungingen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die gez. Johann Widmaier, Bürgermeister für die Gemeinde Beteiligten werden die unwirksame Bestimmung un- Rangendingen verzüglich durch eine solche Wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestim- mung am nächsten kommt. Weihnachtsglückwunschanzeigen § 14 im Amtsblatt – jetzt aufgeben! Wirksamkeit der Vereinbarung (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Bisingen hat dieser Vereinbarung am 17.11.2020 zugestimmt. Der Gemeinderat der Stadt Burladingen hat dieser Vereinbarung am 23.07.2020 zugestimmt. Der Gemeinderat der Gemeinde Grosselfingen hat dieser Vereinbarung am 18.11.2020 zugestimmt. Amtsblatt Der Gemeinderat der Stadt Haigerloch hat dieser Ver- einbarung am 28.07.2020 zugestimmt. der Gemeinde Rangendingen mit Ortsteilen Rangendingen, Bietenhausen, Höfendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen hat dieser erscheint einmal wöchentlich, in der Regel am Freitag, Anzeigen- und Redaktions- Vereinbarung am 30.07.2020 zugestimmt. schluss dienstags um 12.00 Uhr. Herausgeber: Gemeinde Rangendingen. Verlag: FMT-Regionalverlag GbR Rangen- Der Gemeinderat der Gemeinde Rangendingen hat dingen. Anzeigenannahme und Redaktion: Telefon (07473) 94 45 46, Fax (07473) dieser Vereinbarung am 13.07.2020 zugestimmt. 94 45 45, Zeppelinstraße 19, 72116 Mössingen-Bästenhardt. eMail: satz@amtsblatt- rangendingen.de Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Berichte (2) Der Gemeinderat der Stadt Hechingen hat dieser Ver- über Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Johann Widmaier oder sein Vertreter im Amt. einbarung am 23.07.2020 zugestimmt. Für den übrigen Teil und die Anzeigen: Gertrud Fritz im FMT-Regionalverlag. Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2020. Erfüllungsort ist Rangendin- (3) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der gen, Gerichtsstand Hechingen. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Rechts- Das AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN wird allen Haushal- tungen in Rangendingen, Bietenhausen und Höfendorf durch die Gemeinde aufsichtsbehörde ist in diesem Fall das Landrastamt unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zollernalbkreis (§ 25 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 GKZ). Abonnements nach auswärts (gegen Portoersatz) können beim Verlag bestellt werden.Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder (auch wenn Rückporto beiliegt) kann (4) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen keine Haftung übernommen werden. Satz: FRITZ-DRUCK MÖSSINGEN, Druck: MAUSER & TRÖSTER, MÖSSINGEN. Genehmigung von allen beteiligten Körperschaften Der Umwelt zuliebe gedruckt auf Naturpapier mit hohem Altpapieranteil, PEFC-zertifiziert.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 8 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Neue Abfuhrtermine der Papiertonne Geburt Nachtrag in Rangendingen ab 2021 ● Monat Oktober Verena und Reiner Stauß, Auweg 4, Geburt ihres Sohnes Toni am 25.10. Wir gratulieren herzlichst. Selbstablesung der Wasserzähler für die Abrechnung 2020 Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihren Wasserzähler zum 31. Dezember 2020 ablesen und den ausgefüllten Abschnitt bis Dienstag, 5. Januar 2021 an die Gemeinde Rangendingen zurücksenden, da wir den Zählerstand sonst leider einschätzen müssen. Sie können Ihre Zählerstände auch unter Angabe des Buchungszeichens und der Abnahmestelle telefonisch, per Fax oder E-Mail übermitteln. Die jeweiligen Nummern und Ab Januar 2021 gilt in Rangendingen eine neue Regelung Adressen sind auf dem Anschreiben vermerkt. für die Abfuhr der blauen Papiertonne. Vielen Dank! Das Gemeindegebiet wird hierfür in zwei Gebiete, Ra1 und Ra2, unterteilt (siehe Karte). Das Gebiet Ra1 bezieht sich auf die Durchgangsstraße L 410 und schließt außerdem alle Straßen Mehrgenerationenhaus südlich davon mit ein. Das Gebiet Ra2 bezieht sich auf alle Nachmittagstreff für Senioren Straßen nördlich der Durchgangsstraße. Die Gebiete werden zukünftig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgefahren. Leider mussten die Seniorennachmittage die letzten Wochen bzw. Monate Corona-bedingt ausfallen. Nun neigt sich Im neuenAbfallkalender sind dieAbfuhrtermine mit den entspre- dieses außergewöhnliche Jahr dem Ende zu. chenden Kürzeln Ra1 und Ra2 aufgeführt. Bei der Nutzung des elektr. Abfallkalenders auf www.zollernalbkreis.de/abfallwirt- Wir wünschen allen von Herzen besinnliche Weihnachten, schaftsamt können die Termine außerdem bequem über die einen guten Jahreswechsel und ein friedliches und gesundes Auswahl der einzelnen Straßen abgerufen werden. Wer bisher Jahr 2021. bereits den Benachrichtigungsservice per Mail abonniert hat, Euer Team des Seniorennachmittags wird gebeten, sich neu zu registrieren, da die Straße für die korrekte Terminmitteilung einmalig ausgewählt werden muss. Bestehende Photovoltaikanlagen bis 31.1.2021 Die Neuerung bei der Abfuhr der Papiertonne bezieht sich im Marktstammdatenregister anmelden lediglich auf das Gemeindegebiet von Rangendingen, in Höfendorf und Bietenhausen gibt es keine Änderung. Die Energieagentur Zollernalb weist alle Eigentümern von Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf die Pflicht hin, Fragen zu den neuen Abfuhrterminen beantwortet das sich beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Zollernalbkreis Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den unter der Rufnummer 07433/92-1382 bzw. -1371 oder per Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer Mail an abfall@zollernalbkreis.de älterer PV-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdaten- register angemeldet werden. Seit der Freischaltung des Marktstammdatenregisters Die Gemeindeverwaltung informiert (MaStR) im Januar 2019 sind alle Anlagenbetreiber, auch Betreiber von Bestandsanlagen, von der Bundesnetzagentur aufgerufen, sich innerhalb von 24 Monaten im MaStR zu Gemeindeverwaltung Rangendingen registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anla- genbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenre- bis auf Weiteres geschlossen gister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur Das Rathaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Sollte angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch ein persönlicher Besuch unbedingt erforderlich sein, kann die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgt leider nicht. dieser nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit Bitte klären Sie Ihr Anliegen, wenn möglich, per E-Mail bisher weniger als eine Million Solaranlagen im Markt- (info@rangendingen.de) oder Telefon (07471/99797-0). stammdatenregister gemeldet. Es fehlen immer noch mehr Vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 als 40 % der Anlagenanmeldungen. In den nächsten Wochen, ist das Rathaus nicht besetzt. spätestens bis zum 31.1.2021, müssen alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen Den standesamtlichen Notdienst für das Beurkunden von und Speicher gemeldet werden. Sterbefällen bei innerhalb der Gemeinde Rangendingen verstorbenen Personen, zur Vereinbarung eines Termins, Die Registrierung erfolgt online unter www.marktstamm- erreichen Sie unter der Telefonnummer: 07471/9979-21. datenregister.de Bitte bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit, da sonst Weitere Informationen und Hilfestellungen gibt es unter eine Beurkundung nicht möglich ist. www.photovoltaik-bw.de, Rubrik „PV-Themen“.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 9 Donnerstag, 17. Dezember 2020
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 10 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Wir, das Jugendraum-Team, haben uns dazu entschlossen, Aus den Ortsteilen auch etwas dazuzugeben und diesen Betrag auf 550,00 € aufzurunden. Außerdem waren wir von der Resonanz begeistert und freuen uns, dass euch diese spontane Aktion gefallen hat. Ortschaft Bietenhausen Wir wünschen allen eine gesunde und besinnliche Weih- Sprechstunde des Ortsvorstehers nachtszeit! Die nächste Sprechstunde des Ortsvorstehers findet Euer Jugendraum-Team aus Bietenhausen am Mittwoch, 23.12 2020 von 18.00 bis 20.00 Uhr in der Ortschaftsverwaltung statt. Bitte beachten Sie, dass beim Besuch ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und die gültigen Abstands- und Hygiene-Regeln einzuhalten sind. Behelfsmasken sind für Besucherinnen/Besucher vorrätig. Josef Pfister Ortsvorsteher Nikolaus in Bietenhausen Aufgrund der aktuellen Situation konnte auch bei uns das traditionelle Nikolausfeuer in Bietenhausen nicht stattfinden. Nikolaus und Knecht Ruprecht fanden jedoch trotzdem eine Möglichkeit, ihre Geschenke an die Kinder zu verteilen. Wir begleiteten sie in einer kleinen Gruppe und schenkten an sieben verschiedenen Punkten im Ort Punsch und Glühwein aus. Die daraus entstandenen Einnahmen, die auf den Spenden der Einwohner/-innen basieren, haben wir „Unser Lädle“ an den Förderverein für krebskranke Kinder in Tübingen Einkaufen, wo wir zu Hause sind gespendet. Betriebsferien: Aus den Spenden im Dorf sind insgesamt 339,50 € zusam- Das Lädle ist über die Feiertage und in den Ferien vom mengekommen. 28.12.2020 bis 08.01.2021 geschlossen. Gefördert von Für diese Unterstützung möchten wir euch ein riesiges Dankeschön aussprechen!
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 11 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Bitte klären Sie Ihre Anliegen per E-Mail oder Telefon. Sie Ortschaft Höfendorf können sich per E-Mail unter OV-Hoefendorf@Rangen- Aus der Ortschaftsratssitzung vom 8.12.2020 dingen.de oder telefonisch unter 07471/9979-0 (Rathaus Rangendingen) melden. Bekanntgaben von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung Nikolausfeuer – Kein weiteres Holz abladen In der nichtöffentlichen Sitzung am 1.10.2020 hat der Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, Ortschaftsrat drei Kaufanträgen für einen Bauplatz zuge- die einen Aufbau des Feuers nicht erlaubten, haben sich die stimmt. Jugendlichen dazu entschlossen, das Feuer am Nikolaustag nicht anzubrennen. Es ist äußerst schade, dass selbst uralte TOP 1 Einwohnerfragen Traditionen durch das Virus ausfallen müssen. Das bereits Es wurden keine Fragen gestellt. abgelagerte Holz soll zu einem späteren Zeitpunkt ange- brannt werden. TOP 2 Verkleidung der Schiene des Bühnenvorhangs Es wird darauf hingewiesen, dass weiteres Abladen von im Bürgerhaus Holz ab sofort nicht mehr erlaubt ist. In der Ortschaftsratssitzung am 18.6.2020 hat der Ortschaftsrat beschlossen, die Vorhangschiene des neuen Veranstaltungen und Termine in Höfendorf Bühnenvorhangs mit einer Blende zu verkleiden. Zum dama- Dezember ligen Zeitpunkt war die Verkleidung des alten Vorhangs noch 19.12.2020 10 und 12 Uhr Backtermin in der Backküche nicht abmontiert. Nach der Demontage stellte sich heraus, dass die neue Vorhangschiene optisch nicht stört und daher Gerd Beiter auf eine Verkleidung eventuell auch ganz verzichtet werden Ortsvorsteher könnte. Die Ortschaftsräte waren einstimmig der Meinung, dass eine Verkleidung nicht notwendig ist. Daniela Wannen- E-Mail: OV-Hoefendorf@Rangendingen.de macher regte an, zu überlegen, ob man das Bühnenbild nicht neu gestalten könnte. Dies soll in einer der nächsten Sitzungen diskutiert werden. TOP 3 Anfragen und Bekanntgaben GEMEINDE – Bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 13.12.2020 sind die Ortschaftsräte als Wahlhelfer eingeteilt. Es RANGENDINGEN muss bei der Wahl verstärkt auf besondere Hygiene- Aufgrund der Wahl des bisherigen Stelleninhabers zum vorschriften (regelmäßiges Lüften, Desinfektion von Bürgermeister sucht die Gemeinde Rangendingen (5.300 Oberflächen, Kugelschreibern…) geachtet werden. Einwohner) zum nächst-möglichen Zeitpunkt einen – Das Bushaltestellehäuschen ist in einem optisch schlech- ten Zustand. Es sollte einen neuen Anstrich bekommen. Leiter der Finanzverwaltung/ – Um das Rat- und Bürgerhaus wurde Taubenschutzgit- Fachbediensteten für das ter angebracht. – Ein Bürger aus der Gemeinde hat angefragt, dass Finanzwesen (m/w/d) Schlachthaus temporär zur Zerlegung von Rinderhälf- Ihre Aufgabenschwerpunkte ten zu nutzen. Nach der Benutzungsordnung kann das – Leitung der Finanzverwaltung mit den Sachgebieten Schlachthaus gegen Gebühr dafür genutzt werden. Kämmerei und Gemeindekasse – Das Nikolausfeuer musste aufgrund der Corona-Vor- – Haushalts- und Finanzplanung für den Haushalt der schriften leider abgesagt werden. Die Jugendlichen Gemeinde und den Eigenbetrieb Wasserversorgung des JuRa haben sich im Vorfeld viele Gedanken ge- – Erstellung der Jahresabschlüsse macht, wie eine den Corona-Vorschriften konforme – Weiterentwicklung des neuen Kommunalen Durchführung möglich wäre und sogar ein Hygiene- Haushaltsrechts konzept aufgestellt. Leider machten die verschärften – Kalkulation von Gebühren, Pflege und Aktualisierung Vorschriften eine Veranstaltung dann doch unmöglich. der Abgabensatzungen OV Beiter bedankte sich bei den Jugendlichen für ihr Wir erwarten insbesondere Engagement und brachte seine Hoffnung zum Aus- – Ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Verwaltungs- druck, dass zu einem späteren Zeitpunkt als kleiner wirt/-in (FH) bzw. Bachelor of Arts (Public Management) Ersatz evt. ein Sonnwend- oder Osterfeuer angebrannt oder eine vergleichbare Qualifikation werden kann. – Sehr gute Kenntnisse im NKHR – Der Feldweg von der Kreisstraße nach Wachendorf Wir bieten zum Heiligenwald ist in einem sehr schlechten Zu- – Eine selbständige, abwechslungsreiche und verantwor- stand und kann kaum noch befahren werden. Förs- tungsvolle Führungsposition in einem kollegialen Team ter Gabriel Werner hat in Kürze eine Firma vor Ort, – Eine Vollzeitstelle im Beamtenverhältnis bis die Waldwege richtet. Diese Firma soll den Feldweg Besoldungsgruppe A 13 gleich mitrichten. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unter- Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. lagen bis zum 17.01.2021 an das Bürgermeisteramt Ran- gendingen Annika Wannenmacher, Schulstraße 8, 72414 Sprechstunde des Ortsvorstehers Rangendingen, Tel. 07471/9979-21 oder per Mail an: Aufgrund der neuen Corona-Einschränkungen findet vorerst a.wannenmacher@rangendingen.de bis 10.1.2021 keine Sprechstunde des Ortsvorstehers statt.
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 12 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Die freiwilligen Helfer Aus den Kindergärten DRK-Ortsverein Rangendingen Gemeindekindergarten Rangendingen www.drk-rangendingen.de Igelgruppe Helfer vor Ort-Gruppe Rangendingen Sollte die Corona-Lage so anhalten, benötigen wir für die Ein Weihnachtswünsche-Stern Einsatzbereitschaft in der Nacht ein eigenes Fahrzeug. Weitere Informationen im Bereich Sponsoring. Dienstabende und Jugendrotkreuz Aufgrund der aktuellen Corona-Lage können derzeit leider keine Dienstabende oder Jugendrotkreuz stattfinden. Sobald sich diese geändert hat, erfahrt ihr das hier und auf unserer Facebookseite. Christa Link & Kanwal Minhas Jugendrotkreuzleiterinnen Daniela Widmaier & Christoph Schoder Bereitschaftslei- tung Erste Hilfe-Kurse Anmeldung unter: https://www.drk-zollernalb.de/nc/kurse/erste-hilfe/ rotkreuzkurs-erste-hilfe.html In diesem Jahr haben wir uns eine kleine Mitmachaktion Altkleider für alle Mini-Familien ausgedacht. Jede Familie hat von Sie können Ihre Altkleider rund um die Uhr in Rangendingen uns einen Stern bekommen. Auf diesen Stern konnten die kontaktlos entsorgen. Die Container befinden sich: in der Familien ihre Wünsche für das Weihnachtsfest und das Königsberger Straße bei der Leitzbrücke, am Parkplatz an neue Jahr schreiben. Diese haben wir am Eingang der Minis der Schulstraße, an der Kreuzung Lehmgrubenstraße und an einen Ast gehängt und hoffen, dass diese Wünsche in Rosenrain, am kleinen Damm, an den Schmehläckern sowie Erfüllung gehen. in der Haigerlocher Straße in der Ortsmitte. In Höfendorf befindet sich der Container in der Finkenstraße beim Feuer- Unser Wunsch für das Weihnachtsfest und das kommende wehrgerätehaus. Mit dem Erlös des Altkleiderverkaufs in Jahr: dem Geschäft des DRK in Balingen beschafft der Ortsverein Bleiben Sie alle gesund! dringend benötigtes Material für seine Hilfeleistungen. Sammeltüten liegen im Rathaus aus. Löwengruppe Spenden und Sponsoring Der DRK-Ortsverein finanziert sich selbst. Die Mittel für Verbandsmaterial, Uniformen, Ausrüstung und Ausbil- dungen erwirtschaften die Mitglieder selbst. Dazu führen sie traditionell Altkleidersammlungen und Blutspenden durch. Deshalb sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen, damit wir im Notfall auch helfen können. Dabei helfen uns Ihre Spenden oder Ihre Fördermitgliedschaft im Roten Kreuz beim Ortsverein Rangendingen. Für größere Projekte suchen wir stets auch Sponsoren. Aktuell gehört dazu die Beschaffung mehrerer Defibrilla- toren und Gaswarngeräte für die Helfer vor Ort oder aber auch die Beschaffung eines eigenen Einsatzfahrzeuges für diese Gruppe. Volksbank Hohenzollern DE81 6416 3225 0398 2490 08 Sparkasse Zollernalb DE71 6535 1260 0134 0353 12 Aktuelle Informationen auch auf unserer Homepage: http:// www.drk-rangendingen.de Redaktionsschluss Montag, 21. Dez. 2020 12.00 Uhr AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN
AMTSBLATT DER GEMEINDE RANGENDINGEN 13 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Gemeinsam begleiten wir das Hirtenpaar nach Betlehem DRK-Kreisverband In der Löwengruppe ist einiges los. Gemeinsam begleiten Zollernalb e. V. wir während der Adventszeit das Hirtenpaar in unserer Geschichte „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weih- Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Ebingen. nachtsstern“. Der Hirte und seine Frau folgen gemeinsam Am Samstag, 16.01.2021 von 8.30 bis 16.30 Uhr im DRK- mit ihren 10 Schafen dem Weihnachtsstern. Forum Albstadt, Sonnenstr. 54. Jeden Tag stößt ein weiteres Tier dazu, egal ob Hund, Maus, Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang Eichhörnchen oder Maulwurf, alle begleiten die beiden und an zwei Abenden in Balingen folgen dem Stern. Wohin der Stern die Tiere führen wird, Am Dienstag, 19.01.2021 und Donnerstag, 21.01.2021 werden wir an unserem Weihnachtsfest erfahren. jeweils von 18.00 bis 21.45 Uhr im DRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5. Bis dahin stimmen wir uns durch Geschichten, Lieder, Spiele und Musizieren auf Weihnachten ein. Jeden Tag ziehen wir Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Balingen aus unserem Goldkästchen ein neues Adventskind. Dieses Am Samstag, 23.01.2021 von 8.30 bis 16.30 Uhr im DRK- Kind erhält ein Geschenk vom Adventskalender und darf Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5. Maria und Josef auf dem Krippenweg ein Stück näher zum Rotkreuzkurs – Stall führen. Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Hechingen Die Weihnachtszeit genießen wir in der Löwengruppe bei Am Samstag, 30.01.2021 von 8.30 bis 16.30 Uhr im DRK- Kerzenschein und Plätzchenduft. Forum Hechingen, Fred-West-Str. 29. Kursanmeldungen unter Tel. 07433/909999 oder www. drk-zollernalb.de DRK-Gymnastik fällt bis auf weiteres aus Aufgrund der aktuellen Situation der Covid-19-Pandemie und der weiter steigenden Infektionszahlen hat sich der DRK-Kreisverband Zollernalb e.V. entschlossen alle DRK- Interessantes Gymnastik-Gruppen bis auf weiteres abzusagen. Wir bitten für diese präventive Maßnahme betr. der Risikogruppen um Verständnis. Gerne können Sie mit Ihrem Anliegen mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Tel. 07433/9099-843 oder elvira.bruenle@drk-zollernalb.de Katholische Erwachsenenbildung Der DRK-Kleiderladen ist vom 21.12.2020 bis 01.01.2021 Zollernalbkreis e. V. geschlossen. keb-Online-Programm „Verbundenheit – trotzAbstand“ Ab 04.01.2021 sind wir gerne wieder für Sie da. Mit spirituellen Impulsen durch den Advent Telefonnummer 07433 / 19222 für den Krankentransport Mut machende E-Mails zu den Adventswochenende, die Wir bringen Patienten sicher ans Ziel: zum Arzt, ins Pfle- wir Ihnen auf Wunsch kostenlos zusenden. geheim oder ins Krankenhaus. Krankentransporte sind Stille – Lauschen – Präsenz „Durch Achtsamkeit zum Beispiel notwendig, wenn jemand krank, verletzt oder zur Freude Deines Herzens“ eine anderweitige Hilfsbedürftigkeit besteht, aber kein Online-Meditation jeden Dienstag, 19.00 Uhr. Leitung: Notfallpatient ist. Unsere Patienten können sich stets darauf Frau Ingrid Münnich, Dipl.-Pädagogin, Heilpraktikerin, verlassen, dass sie von Fachkräften medizinisch betreut Magister der Philosophie und in speziellen Krankentransport-Fahrzeugen gefahren Frauen-f-l-u-g: Wege aus der Falle Perfektion werden. Um einen Krankentransport zu bestellen, wählen Online - interaktiver Vortrag am Montag, 18. Januar 2021, Sie unsere Rufnummer 07433 / 19222. Wir freuen uns auf 19.00-21.00 Uhr. Leitung: Frau Friedgard Blob, Dipl.- Ihren Anruf. Die Notrufnummer 112 ist für medizinische Psychologin, Dipl.-Pädagogin, Leiterin des Tübinger Focu- Notfälle oder den Ruf der Feuerwehr vorbehalten. sing Zentrums Reden ist Silber – Schweigen sagt auch was! 2-teiliger Online-Kurs ab Mittwoch, 20. Januar 2021, jeweils 18.30 – 20.30 Uhr. Leitung: Frau Susanne Deiters, Resilienz- Trainerin, Systemische Beraterin, NLP-Master Patientenverfügung – vorsorglich selbst bestimmen AMTSBLATT Online-Vortrag mit der Möglichkeit Fragen zu stellen. zwischen Weihnachten Donnerstag, 28. Januar 2021, 19.00 Uhr. Leitung: Herr Wilfried Neusch, Geschäftsführer SKM-Zollern und Neujahr. Anmeldung unter: Tel. 07433/90110-30, E-Mail: info@ keb-zak.de In diesem Jahr gibt es noch eine Ausgabe des Bitte beachten Sie unsere ONLINE-Angebote: AMTSBLATTES, am 24. Dezember. www.keb-zak.de In KW 53 und KW 1 erscheint kein AMTSBLATT. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Zeit: Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie bisher noch keine Erfahrung bei der Das erste AMTSBLATT im neuen Jahr Teilnahme an Online-Kursen haben. Teilnahme ist mit allen internetfähigen Geräten (PC, Laptop, Smartphone) möglich. erscheint am 15. Januar 2021. Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten – Ihre keb Redaktionsschluss Dienstag, 12. Januar um 12 Uhr. Zollernalbkreis e.V.
Sie können auch lesen