Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen

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Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
Ökologisches
   Bauen und Wohnen in

Waiblingen
                                g e s u nden
             g w e i s er zum renden
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Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
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    Stadt Waiblingen, Abt. Vermessung
    Kartengrundlage: © Landeshauptstadt Stuttgart. Stadtmessungsamt 2008
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Grußwort
   des Oberbürgermeisters
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Waiblingen ist eine attraktive Stadt im Remstal, ein sehr aktiver Wirtschaftsstandort und ein
guter Ort zum Wohnen und Leben. Unsere Stadt bietet eine ausgesprochen gute Infrastruk-
tur. Qualifizierte Kindertageseinrichtungen und Schulen, erstklassige kulturelle Angebote –
zum Beispiel in der neu eröffneten Galerie Stihl Waiblingen – und ein aktives Vereinsleben
zeichnen sie aus. Die gute verkehrliche Anbindung sowohl im öffentlichen Personennah-
verkehr, dessen Förderung uns ein großes Anliegen ist, als auch im Individualverkehr sind
wichtige Standortfaktoren. Jungen Familien bieten wir durch die Bereitstellung attraktiver
Bauflächen und durch das Waiblinger Baukindergeld gute Startmöglichkeiten.
Im Stadtentwicklungsplan STEP sind die Handlungsschwerpunkte der kommenden Jahre
festgelegt. Wichtige Frei- und Erholungsflächen werden erhalten, der Landschaftsverbund
gestärkt, Klimaschutz wird groß geschrieben. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete gilt der
Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
Die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Energiefragen hat besondere Bedeutung. Im
März 2009 wurde im Beisein von Umweltministerin Tanja Gönner die Energieagentur
Rems-Murr gGmbH eröffnet, die als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen wird. Die
Stadt Waiblingen und der Landkreis sind die Gesellschafter der Energieagentur und tragen
somit das finanzielle Risiko, das aber durch die Beteiligung zahlreicher Kommunen und
weiteren Gruppen eine erfreuliche Unterstützung erfährt. In Zeiten, in denen die Energie-
kosten ständig steigen und zu befürchten ist, dass die Klimaprognosen vielleicht sogar noch
dramatischere Auswirkungen haben als angenommen, muss aktiv gehandelt werden. Die
Nutzung regenerativer Energien kann wirtschaftlich interessant sein, damit ist diese Technik
neben einer optimierten Dämmung eine echte Alternative. Die Stadt Waiblingen möchte
Anreize dafür liefern und stellt jedes Jahr gemeinsam mit dem lokalen Energiedienstleiter,
den Stadtwerken Waiblingen GmbH, für das Förderprogramm Klimaschutz umfangreiche
Mittel zur Verfügung. Die Stadt Waiblingen geht mit gutem Beispiel voran, im Altbaubestand
werden jedes Jahr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und für sämtliche
Liegenschaften wird von den Stadtwerken Ökostrom bezogen. Dies gilt auch für die Straßen-
beleuchtung, die generell auf energiesparende Beleuchtungssysteme umgestellt wird.
Für ihr ambitioniertes Handlungsprogramm mit rund 60 Maßnahmen zum Umwelt- und
Klimaschutz, für das der Gemeinderat umfangreiche Finanzmittel bereitstellte, erhielt die
Stadt Waiblingen im Jahr 2007 als eine der ersten vier Städte in Baden-Württemberg die
Auszeichnung „european energy award“ in Silber. Mit Unterstützung der Bürgerschaft kann
es Waiblingen gelingen, einen Teil zur Minderung der Folgen des Klimawandels beizutragen.
Diese Broschüre soll Ihnen eine Handreichung bei der Umsetzung ökologischer Maßnah-
men bieten. Bei Fragen zu einzelnen Themen stehen Ihnen die Abteilung Umwelt im Fach-
bereich Bauen und Umwelt oder die in den einzelnen Kapiteln genannten Ansprechpartner
gerne zur Verfügung.

Andreas Hesky
Oberbürgermeister
Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
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                                                 Inhaltsverzeichnis
                                                 Vorwort des Oberbürgermeisters........................................................................... Seite 3
                                                 Mich zieht´s nach Waiblingen ............................................................................... Seite 6
                                                 Baugebiet „Galgenberg II“..................................................................................... Seite 8
                                                 Baugebiet „Südlich der Korber Straße“................................................................... Seite 12
                                                 Wie lese ich einen Bebauungsplan........................................................................ Seite 16
                                                 Checkliste für mein Bauvorhaben.......................................................................... Seite 17
                                                 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz...................................................................... Seite 17
                                                 Wer ist zuständig für was?..................................................................................... Seite 18
                                                 Ansprechpartner Stadt Waiblingen......................................................................... Seite 20
                                                 Umweltschutzadressen.......................................................................................... Seite 20
                                                 Was ist zu beachten bei der Altbausanierung......................................................... Seite 21
                                                 Erneuerbare Energien – Wärmegesetz.................................................................... Seite 21
                                                 Baubegleitung durch Sachverständige.................................................................... Seite 22
                                                 Energieausweis für Wohngebäude......................................................................... Seite 23
                                                 Energieeinsparverordnung..................................................................................... Seite 23
                                                 Thermografie......................................................................................................... Seite 24
                                                 BlowerDoor – Qualitätskontrolle............................................................................ Seite 25
                                                 Niedrigenergiehaus – was ist das überhaupt?......................................................... Seite 26
                                                 Passivhaus............................................................................................................. Seite 27
                                                 Wärmedämmung................................................................................................... Seite 28
                                                 Ökologische Baustoffe........................................................................................... Seite 29
                                                 Lüftungstechnik zur Wärmerückgewinnung........................................................... Seite 30
                                                 Energiesparende Fenster........................................................................................ Seite 31
                                                 Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.......................................................... Seite 32
                                                 Brennwertheiztechnik............................................................................................ Seite 33
                                                 Heizungspumpen.................................................................................................. Seite 33
                                                 Heizen mit Holzpellets.......................................................................................... Seite 34
                                                 Solarkollektoren . .................................................................................................. Seite 35
                                                 Erdwärmesonden................................................................................................... Seite 36

Impressum                                        Wärmepumpen..................................................................................................... Seite 37
                                                 Heizen mit Holz.................................................................................................... Seite 38
                                                 Fotovoltaik............................................................................................................. Seite 40
                                                 Solardachbörse...................................................................................................... Seite 41
©
  tomtom – Werbeagentur & Verlag                 Blockheizkraftwerk . ............................................................................................. Seite 42
Mühlenstraße 21                                  Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)....................................................................... Seite 43
30938 Burgwedel                                  Förderprogramm KfW „Erneuerbare Energien“....................................................... Seite 43
                                                 Förderprogramm KfW „Wohneigentum“................................................................ Seite 44
Telefon: 05139-2333
                                                 Förderprogramm KfW „Energieeffizient Bauen“..................................................... Seite 45
Telefax: 05139-2366                              Förderprogramm Baden-Württemberg................................................................... Seite 46
E-Mail: info@tomtom-verlag.de                    Förderprogramm des BAFA (Marktanreizprogramm).............................................. Seite 47
Druckabwicklung: Werbeagentur Schiller,          Förderprogramm KfW „Energieeffizient Sanieren“................................................. Seite 48
www.schiller-werbeagentur.de                     Energiesparberatung vor Ort.................................................................................. Seite 50
Art und Anordnung des Inhalts sowie Titel und    Förderprogramm KfW „Wohnraum modernisieren“............................................... Seite 51
                                                 Förderprogramm Stadt Waiblingen Baugebiete...................................................... Seite 52
Umschlaggestaltung sind urheberrechtlich
                                                 Förderprogramm Stadt Waiblingen Grundstückserwerb......................................... Seite 53
geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise –       Förderprogramm Stadt Waiblingen Baukindergeld................................................. Seite 53
nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten.        Förderprogramm Stadtwerke Waiblingen............................................................... Seite 54
Für evtl. Schäden, die durch Druckfehler,        Förderprogramm Stadt Waiblingen Klimaschutz..................................................... Seite 55
Auslassung oder Irrtümer entstehen, wird keine   Umweltschutz in Waiblingen................................................................................. Seite 56
                                                 Naturschutz und Landschaftspflege....................................................................... Seite 57
Haftung übernommen.
                                                 Radfahren in Waiblingen....................................................................................... Seite 57
Die in der Broschüre enthaltenen                 Trinkwasser in Waiblingen..................................................................................... Seite 58
Informationen sind nicht rechtsverbindlich.      Dach- und Fassadenbegrünung . ........................................................................... Seite 59
Entstanden in enger redaktioneller Zusammen­-    Nisthilfen............................................................................................................... Seite 59
arbeit mit der Abteilung Umwelt der Stadt        Regenwassernutzung............................................................................................. Seite 60
Waiblingen, Klaus Läpple und mit weiterer        Bodenentsiegelung................................................................................................ Seite 61
                                                 Strom aus regenerativen Energien.......................................................................... Seite 62
Unterstützung der Fachbereiche sowie der
                                                 Aktion saubere Stadt.............................................................................................. Seite 63
Energieagentur Rems-Murr gGmbH.                  Öffentlicher Nahverkehr........................................................................................ Seite 63
                                                 Energiespartipps.................................................................................................... Seite 64
Stand September 2009                             Stichwortverzeichnis . ........................................................................................... Seite 67
Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
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    Mich zieht‘s nach Waiblingen

    Über 53.000 Einwohner leben in der Großen Kreisstadt Waiblingen. Das ca. 12 km östlich der
    Landeshauptstadt Stuttgart gelegene Mittelzentrum beherbergt zahlreiche namhafte Firmen wie
    Bosch, Stihl oder die Fa. Kaiser-Candy und weist zudem wichtige zentralörtliche Funktionen
    auf. Die vielen Weltmarktführer und Hidden Champions prägen das Gesicht des Wirtschafts-
    standorts Waiblingen und sorgen mit ihren Produkten und Dienstleistungen dafür, dass der
    Name „Waiblingen“ in allen Kontinenten bekannt ist. Über 22.000 Menschen sind in den
    Betrieben der Waiblinger Wirtschaft beschäftigt. Knapp die Hälfte davon arbeitet in der Produktion,
    die andere Hälfte ist im Dienstleistungssektor tätig. Der Standort Waiblingen verfügt somit über
    eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur. Monostrukturen gibt es nicht. Kompetenzfelder jedoch
    schon.

    Seit Ende 2007 ist Waiblingen Sitz des
    Kompetenzzentrums für Verpackungs- und
    Automatisierungstechnik „Packaging Excel-
    lence Center“ (PEC). Das Zentrum bietet der
    Branche eine Kommunikations-Plattform. Im
    gleichen Gebäude in der Gewerbestraße 11
    im Eisental ist seit Oktober 2008 das Inter-
    national Institute for Integral Innovation
    untergebracht. Das Institut versteht sich
    als Ideenschmiede für Unternehmen und
    unterstützt diese im Innovationsprozess. Die
    Ausbildungsstätte ist mit dem Studiengang
    „Master of Design Integral Studies“ebenfalls
    vorhanden.

    Waiblingen zählt zu den schönsten Fach-
    werksstädten in Süddeutschland. In der
    Stadt an der Rems treffen sich Tradition und
    Moderne. Waiblingen ist dynamisch. Eine
Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
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leistungsfähige Wirtschaft, eine vielfältige
Gastronomie, ein attraktives Einkaufsangebot,
zahlreiche Feste und kulturelle Veranstaltun-
gen sind Ausdruck der Lebendigkeit und
Offenheit der Kreisstadt des Rems-Murr-
Kreises.

Das kulturelle Angebot wird geprägt durch
nationale und internationale Kunstausstellun-
gen im Kameralamt, dem Museum der Stadt
Waiblingen sowie dem neu geschaffenen
Kulturufer an der Rems. Seit Mai 2008 haben
dort die Galerie Stihl Waiblingen und die
Kunstschule Unteres Remstal ihre Pforten
geöffnet.

Auch abseits der Kultur bietet Waiblingen
einiges für die Ausgestaltung der Freizeitakti-
vitäten. Die landschaftliche Vielfalt lässt sich
am besten bei Rad- und Inlinertouren oder
bei ausgedehnten Spaziergängen entlang der
Rems, durch Rebhänge oder blühende Streu-
obstwiesen entdecken.

Stadtgeschichte und Staufermythos zum An-
fassen, schwäbisch bodenständig und doch
weltoffen, Remsauen und Rebhänge und viel
Platz für Gäste, Besucher und neue Bürger­
innen und Bürger – all das ist Waiblingen.

                                                   Ansprechpartner:

                                                   Wirtschaft, Tourismus, Marketing
                                                   GmbH Waiblingen (WTM-GmbH)
                                                   Dr. Marc Funk
                                                   Scheuerngasse 4
                                                   D-71332 Waiblingen
                                                   Tel. 07151-5001-654
                                                   marc.funk@waiblingen.de
                                                   www.waiblingen.de
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                                                                                              Städtebaulicher Entwurf
                                                                                                 „Galgenberg II“
                                                                                              Allgemeines
                                                                                              l    das Baugebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Waiblingen umgeben von Wiesen und
                                                                                                   Feldern in traumhafter Lage und bietet naturnahen Wohnraum für Familien, Paare, Singles,
                                                                                                   Kinder und Senioren
                                                                                              l    überwiegend Bebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern
                                                                                              l    hoher Wohnwert durch die unmittelbare Lage zur offenen Landschaft. Der in Sichtweite lie-
                                                                                                   gende Sörenberg und die unmittelbar angrenzenden Streuobstwiesen verbinden naturnahes
                                                                                                   Wohnen mit den Vorzügen und Vorteilen der stadtnahen Lage zu Waiblingen
                                                                                              l    großzügige öffentliche Grünflächen mit Naherholungscharakter
                                                                                              l    keine Durchgangsstraßen sondern ausschließlich Stichstraßen und Anliegerstraßen
                                                                                              l    zahlreiche Fußweganbindungen laden zu Sport- und Erholungsmöglichkeiten wie Walken,
                                                                                                   Joggen, Spazierengehen etc. ein
                                                                                              l    besonders kinderfreundlich durch Anliegerstraßen mit direkter Verbindung zu großflächigen
                                                                                                   öffentlichen Grünanlagen mit Spielplatzangeboten
Stadt Waiblingen, Abt. Vermessung
Kartengrundlage: © Landeshauptstadt Stuttgart.                                                l    in fußläufig erreichbarer Nähe befindet sich das Salier-Schulzentrum in welchem von der
                   Stadtmessungsamt 2008                                                           Grundschule bis zum Gymnasium alle Schularten angeboten werden
                                                                                              l    günstige Verkehrsanbindung per Auto an die B 14 in Richtung Backnang und an die B 29 in
                                                                                                   Richtung Aalen oder zur Landeshauptstadt Stuttgart. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt
                                                                                                   im Baugebiet
                                                                                              l    umfangreiches Sportangebot durch örtliche Vereine und vorhandene Sportanlagen, Hallen-/
                                                                                                   Freibad, Fußball, Reitsport und vielem mehr ...
                                                                                              l    umfangreiches Kulturangebot für Theater und Kunst durch die Nähe zum Bürgerzentrum
                                                                                                   Waiblingen und die neu errichtete Galerie Stihl Waiblingen
                                                                                              l    hoher Standart bei der medizinischen Versorgung, da nicht nur ausreichend Allgemeinme-
                                                                                                   diziner und Fachärzte niedergelassen sind sondern auch das Kreiskrankenhaus Waiblingen
                                                                                                   schnell erreichbar ist
                                                                                              l    Einkaufsmöglichkeiten bei Einzelhandel- und Fachmärkten im nahegelegenen Stadtzentrum
                                                                                              l    vielfältige Gastronomieangebote

                                                                                                                                  Wir beplanen und bebauen die
                                                                                                                                Grundstücke der Stadt Waiblingen!
                                                                                                            Glockenapfelweg

                                                                                                                              Ob am Galgenberg, südlich der Korber Straße oder auf anderer Waiblinger
                                                                                                                              Gemarkung, projektieren und realisieren wir architektonisch hochwertige
                                                                                                                              Wohnbauprojekte, wahlweise in Effizienzbauweise (nach KfW), in Passiv-
                                                                                                                              bauweise (nach Passivhausinstitut) und in Plusenergiebauweise mit voll-
                                                                                                                                               ständig regenerativer Haustechnik.
                                                                                      Ansicht Glockenapfelweg
                                                                                                                                                Interessiert? Gerne beraten wir Sie!
                                                                                                                                         Sie erreichen uns unter 07151-975663 oder unter
Wohnwert Projektbau GmbH - Alter Postplatz 2 - 71332 Waiblingen - Tel. 07151/975663
                                                                                                                                          kontakt@wohnwert.info · www.wohnwert.info

                                                                           Ein Beispiel für bereits geplante und
           Gel.vor
                  h.
                                                                       verkaufte Häuser. Baubeginn demnächst.                                   Alter Postplatz 2 · 71332 Waiblingen
                                                     Ansicht Osten
Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
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                                                                                                                    N

Wohnbaugrundstücke:                             Planungsrechtliche Ausweisung:
l die Gesamtgröße des Baugebiets umfasst        l das Baugebiet ist als „Allgemeines Wohn-

  9,1 ha                                          gebiet“ ausgewiesen
l die städtische Nettobaulandfläche beträgt     l überwiegend zweigeschossige Bauweise

  2,9 ha                                        l im Baugebiet soll eine Mischung von Einfa-

l der Käufer ist nicht an einen bestimmten        milienhäusern, Doppelhäusern, Reihen-
  Bauträger gebunden – die Grundstücke            häusern und einigen Mehrfamilienhäusern
  werden „bauträgerfrei“ verkauft                 entstehen
l Baugrundstücke stehen mit einer Fläche

  von 260 m2 bis 850 m2 zur Verfügung
l der Grundstückskaufpreis beträgt abhängig                                                    Ansprechpartner:
  von der jeweiligen Lage (einschl. Erschlie-
  ßungskosten) 550,- bis 750,- Euro/m2                                                         Stadtverwaltung Waiblingen
l die Erschließungsarbeiten sind vollständig                                                   Abt. Grundstücksverkehr
  abgeschlossen                                                                                Kurze Straße 25
l mit der Realisierung einzelner Bauvorha-                                                     71332 Waiblingen
  ben wurde bereits begonnen                                                                   Tel. 07151-5001-236
                                                                                               grundstuecksverkehr@waiblingen.de
                                                                                               www.waiblingen.de
Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
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     Auszug aus Bebauungsplan und
        Örtlichen Bauvorschriften
        „Wohngebiet Galgenberg II –
        2. Bauabschnitt“
          I. Planungsrechtliche Festsetzungen (BauGB, BauNVO)

          Art der baulichen Nutzung
          Allgemeines Wohngebiet

          Maß der baulichen Nutzung
          Grundflächenzahl (Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche)
          0,35-0,4

          Geschossflächenzahl (Verhältnis der Geschossflächen zur Grundstücksfläche)
          0,7-1,2

          Überbaubare Grundstücksfläche
          Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch
          Baugrenzen festgesetzt.
          Folgende Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
          zulässig:
          l Kinderspielgeräte

          l Erschließungswege aus wasserdurchlässigen Belägen

          l bewegliche Abfallbehälter mit Sichtschutz

          l Einfriedigungen, Stützmauern (siehe Örtl. Bauvorschriften )

          l Abstellplätze für Fahrräder

          l je Grundstück ein Abstellraum mit einer Grundfläche von 2,0 m x 2,0 m

          l Zisternen

          l Nebenanlagen die nicht genannt sind, sind unzulässig

          Höhe der baulichen Anlagen
          maximale Gebäudehöhen:
          l nördlicher Bereich maximale Traufhöhen von 6,00 m bis 11,00 m

          l mittlerer Bereich maximale Traufhöhen von 10,00 m bis 13,50 m

          l südlicher Bereich maximale Traufhöhen von 6,25 m

          Bauweise
          Einzelhäuser bis 10,0 m Länge, Doppelhäuser bis 18,0 m Länge, Hausgruppen
          und teilweise Geschosswohnungsbau bis 25,0 m Länge.

          Stellplätze, Carports und Garagen
          Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sind nur in den jeweils ausge-
          wiesenen Flächen und in den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

          Beschränkung der Zahl der Wohnungen
          Im nördlichen und südlichen Bereich sind maximal 2 Wohnungen je Gebäude
          zulässig.

          Pflanzgebote
          Diverse Pflanzgebote u. a. innerhalb der privaten Gärten ist pro 100 qm
          Grundstücksfläche 1 Baum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
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                                                                                                                   N

II. Satzung über die Örtlichen 		              III. Hinweise
    Bauvorschriften nach LBO
                                               Hinweise erfolgen zu den Themen: Denk-
Dachform, Dachneigung (DF, DN)                 malschutz, Bodenschutz, Umweltschutz und
l im nördlichen Bereich Pultdächer 		          Grundwasserschutz, Geotechnik, Wasser-
  von 8 bis 15 Grad Dachneigung                recht und Nachbarrecht und dienen deren
l im südlichen Bereich Satteldächer            Erläuterung.
  von 32 bis 38 Grad Dachneigung
l bei Doppelhäusern und Hausgruppen            Alternative Energiegewinnung
  sind Dachform und Dachneigung einheit-       Bauteile zur Gewinnung regenerativer Ener-
  lich auszuführen                             gie sind ausdrücklich erwünscht. Anlagen       Ansprechpartner:
                                               dieser Art sind zulässig, müssen sich jedoch
Dachbegrünung                                  gestalterisch dem Gebäude unterordnen.         Stadt Waiblingen
Alle Flachdächer und Pultdächer sind zu                                                       Fachbereich Bürgerdienste
begrünen.                                      Private Regenwassernutzung                     Bauen und Umwelt
                                               Die Nutzung und das Auffangen bzw. Sam-        Abt. Baurecht
Regenwasserbehandlung                          meln des Dachflächenwassers in Zisternen       Marktdreieck, Kurze Straße 24
In einem Teilbereich ist das Regenwasser auf   zur Bewässerung von Grünflächen, Gärten        Tel. 07151-5001-261
den Grundstücken getrennt vom Schmutz-         und die Brauchwassernutzung ist gestattet.     Fax 07151-5001-406
wasser zu sammeln und entsprechend abzu-       Die Vorschriften zur Nutzung des Nieder-       ic-bauen@waiblingen.de
leiten.                                        schlagwassers sind zu beachten.
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                                                 Städtebaulicher Entwurf
                                                    „Südlich der Korber Straße“

                                                 Allgemeines
                                                 l   das Neubaugebiet „Südlich der Korber Straße“ liegt am östlichen Ortsrand der Stadt Waib-
                                                     lingen direkt am renaturierten Kätzenbach
                                                 l   überwiegend Bebauung mit Doppelhaushälften und Reihenhäusern
                                                 l   hoher Wohnwert durch unverbaubare Südhanglage in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum
                                                     mit seinen vielfältigen sich daraus ergebenden Möglichkeiten
                                                 l   keine Durchgangsstraßen sondern lediglich ruhige Stichstraßen für Anlieger
                                                 l   zahlreiche Fußweganbindungen laden zu Sport- und Erholungsmöglichkeiten wie Walken,
                                                     Joggen, Spazierengehen etc. ein
                                                 l   besonders kinderfreundlich durch Anliegerstraßen mit direkter Verbindung zum renaturierten
                                                     Kätzenbach mit Grünbereich und Spielplatzangeboten
                                                 l   in fußläufig erreichbarer Nähe befindet sich das Salier-Schulzentrum, in welchem von der
Stadt Waiblingen, Abt. Vermessung
Kartengrundlage: © Landeshauptstadt Stuttgart.       Grundschule bis zum Gymnasium alle Schularten angeboten werden
                   Stadtmessungsamt 2008         l   günstige Verkehrsanbindung per Auto an die B 14 in Richtung Backnang und an die B 29 in
                                                     Richtung Aalen oder zur Landeshauptstadt Stuttgart. Eine Bushaltestelle befindet sich unmit-
                                                     telbar am Baugebiet
                                                 l   umfangreiches Sportangebot durch örtliche Vereine und vorhandene Sportanlagen, Hallen-/
                                                     Freibad, Fußball, Reitsport und vielem mehr ...
                                                 l   umfangreiches Kulturangebot für Theater und Kunst durch die Nähe zum Bürgerzentrum
                                                     Waiblingen und die neu errichtete Galerie Stihl Waiblingen
                                                 l   hoher Standart bei der medizinischen Versorgung, da nicht nur ausreichend Allgemein­
                                                     mediziner und Fachärzte niedergelassen sind sondern auch das Kreiskrankenhaus
                                                     Waiblingen­schnell erreichbar ist
                                                 l   Einkaufsmöglichkeiten bei Einzelhandel- und Fachmärkten im nahegelegenen Stadtzentrum
                                                 l   vielfältige Gastronomieangebote

                                                 Wohnbaugrundstücke:
                                                 l   die Gesamtgröße des Baugebiets umfasst 2,3 ha
                                                 l   die städtische Nettobaulandfläche beträgt 0,75 ha
                                                 l   der Käufer ist nicht an einen bestimmten Bauträger gebunden – die Grundstücke werden
                                                     „bauträgerfrei“ verkauft
                                                 l   Baugrundstücke stehen mit einer Fläche von 196 m2 bis 799 m2 zur Verfügung
                                                 l   der Grundstückskaufpreis beträgt abhängig von der jeweiligen Lage (einschl. Erschließungs-
                                                     kosten) 380,- bis 450,- Euro/m2
                                                 l   die Erschließungsarbeiten sind vollständig abgeschlossen
                                                 l   mit der Realisierung einzelner Bauvorhaben wurde bereits begonnen

                                                 Planungsrechtliche Ausweisung:
                                                 l   das Baugebiet ist als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen
                                                 l   überwiegend zweigeschossige Bauweise
                                                 l   im Baugebiet soll eine Mischung von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern
                                                     und einigen Mehrfamilienhäusern entstehen
13

N

    Ansprechpartner:

    Stadtverwaltung Waiblingen
    Abt. Grundstücksverkehr
    Kurze Straße 25
    71332 Waiblingen
    Tel. 07151-5001-236
    grundstuecksverkehr@waiblingen.de
    www.waiblingen.de
14

     Auszug aus Bebauungsplan und
        Örtlichen Bauvorschriften
        „Südlich der Korber Straße“
     I. Planungsrechtliche Festsetzungen (BauGB, BauNVO)

     Art der baulichen Nutzung
     Allgemeines Wohngebiet

     Maß der baulichen Nutzung
     Grundflächenzahl (Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche) 0,4

     Geschossflächenzahl (Verhältnis der Geschossflächen zur Grundstücksfläche) 0,8 -1,2

     Überbaubare Grundstücksfläche
     Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen
     festgesetzt.
     Folgende Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig:
     l Kinderspielgeräte

     l Erschließungswege aus wasserdurchlässigen Belägen

     l bewegliche Abfallbehälter mit Sichtschutz

     l Einfriedigungen, Stützmauern (siehe Örtl. Bauvorschriften)

     l Abstellplätze für Fahrräder

     l je Grundstück ein Abstellraum mit einer Grundfläche von 2,0 m x 2,0 m

     l Zisternen

     l Nebenanlagen, die nicht genannt sind, sind unzulässig.

     Höhe der baulichen Anlagen
     maximale Gebäudehöhen – je nach Baugebietsteil von 7,00 m bis 12,00 m

     Bauweise
     Einzelhäuser bis 10,0 m Länge, Doppelhäuser bis 18,0 m Länge, Hausgruppen und teilweise
     Geschosswohnungsbau bis 25,0 m Länge

     Stellplätze, Carports und Garagen
     Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sind nur in den jeweils ausgewiesenen Flächen
     und in den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig

     Beschränkung der Zahl der Wohnungen
     In den Baugebietsteilen „B1“ und „B2“: maximal 1 Wohnung je Gebäude „C1“ und „C2“:
     maximal 2 Wohnungen je Gebäude

     Pflanzgebote
     Diverse Pflanzgebote u. a. innerhalb der privaten Gärten sind mindestens 20 % der nicht über-
     baubaren Fläche mit standortgerechten Sträuchern, Hecken oder Kletterpflanzen zu bepflanzen
     und dauerhaft zu unterhalten
15

                                                                                     N

II. Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften nach LBO

Dachform, Dachneigung (DF, DN)
Flachdächer von 0 bis 8 Grad Dachneigung
Bei Doppelhäusern und Hausgruppen sind Dachform und Dachneigung einheitlich
auszuführen. Garagen und Carports sind nur mit flach geneigten Dächern von
0°- 8° zulässig.
Aneinander gebaute Garagen und Carports, auch auf verschiedenen
Grundstücken, sind in Bezug auf die Dachneigung anzugleichen.

Dachbegrünung
Alle flach geneigten Dächer von 0° bis zu
8° Dachneigung sind zu begrünen.

Regenwasserbehandlung                       Alternative Energiegewinnung
Grundsätzlich ist das Regenwasser auf den   Bauteile zur Gewinnung regenerativer Ener-
Grundstücken getrennt vom Schmutzwasser     gie sind ausdrücklich erwünscht. Anlagen
zu sammeln und entsprechend abzuleiten.     dieser Art sind zulässig, müssen sich jedoch
                                            gestalterisch dem Gebäude unterordnen.
III. Hinweise
                                                                                           Ansprechpartner:
Hinweise erfolgen zu den Themen: Denkmal-   Private Regenwassernutzung
schutz, Bodenschutz, Umweltschutz und       Die Nutzung und das Auffangen bzw. Sam-        Stadt Waiblingen
Grundwasserschutz, Geotechnik, Wasser-      meln des Dachflächenwassers in Zisternen       Fachbereich Bürgerdienste
recht und Nachbarrecht und dienen deren     zur Bewässerung von Grünflächen, Gärten        Bauen und Umwelt
Erläuterung.                                und die Brauchwassernutzung ist gestattet.     Abt. Baurecht
                                            Die Vorschriften zur Nutzung des Nieder-       Marktdreieck, Kurze Straße 24
                                            schlagwassers sind zu beachten.                Tel. 07151-5001-261
                                                                                           Fax 07151-5001-406
                                                                                           ic-bauen@waiblingen.de
16

                   Wie lese ich einen Bebauungsplan?

                   Im Bebauungsplan wird der Bauherr über                der GRZ. Die GFZ hat nur bei zwei oder
                   die baurechtlichen Vorschriften, die in dem           mehreren vorgeschriebenen Vollgeschossen
                   jeweiligen Baugebiet gelten, informiert. Der          Bedeutung.) Bei einer GFZ von 0,5 darf die
                   Bebauungsplan beinhaltet die Planzeichnung            Fläche aller Vollgeschosse z. B. maximal
                   und die textlichen Festsetzungen.                     50 % der Grundstücksfläche betragen.
                   Die baurechtlichen Vorschriften werden durch         5. Bauweise
                   die Stadt unter Berücksichtigung des Bauord-        		 Man unterscheidet zwischen­offener Bau-
                   nungsrechtes der einzelnen Bundesländer             		 weise (o) und geschlossener Bauweise (g).
                   festgesetzt und sind absolut rechtsverbindlich.         Bei offener Bauweise dürfen Einfamilien-
                                                                           häuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser
                   1. Art der baulichen Nutzung                            eine Gesamtlänge von 50 m nicht über-
                      Hier wird vorgeschrieben, ob in diesem               schreiten. Bei geschlossener Bauweise
                      Baugebiet ausschließlich Bauflächen für              müssen sich die seitlichen Außenwände
                      den Wohnungsbau (W) erstellt werden                  der Gebäude auf der Grundstücksgrenze
                      dürfen, ob die ausgewiesenen Flächen                 berühren.
                      gewerbliche Bauflächen darstellen (GE)            6. Dachneigung
                      oder ob dort ein Mischgebiet mit Wohn-               Die vorgeschriebene Dachneigung kann
                      und Gewerbeflächen entstehen soll (MI).              aus der Planzeichnung oder den text­lichen
                   2. Anzahl der Vollgeschosse                             Festsetzungen ersehen werden.
                      Die Anzahl der Vollgeschosse bzw. die             7. Grenze des Bebauungsplans
                      Gebäudehöhe wird festgelegt.                         Bis zu diesen Linien bzw. innerhalb dieser
                   3. Grundflächenzahl (GRZ)                               Linie gelten die Vorschriften des jewei-
                      Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis           ligen Bebauungsplans.
                      zwischen Grundstücksgröße und der maxi-           8. Grundstücksgrenze
                      malen Bebauung fest. Eine Grundflächen-              Diese Linie zeigt die Aufteilung der Grund-
                      zahl von 0,3 bedeutet z. B., dass max. 30 %          stücke und ggf. die Lage der Grenzsteine.
                      der Grundstücksfläche überbaut werden darf.       9. Baugrenze
                   4. Geschossflächenzahl (GFZ)                            Das zu erstellende Gebäude darf die Bau-
                      Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis       	­grenze nicht überschreiten. Die Baugrenze
                      zwischen Grundstücksgröße und der maxi-              muss aber nicht berührt werden. Neben-
                      malen Quadratmeterfläche der Vollgeschosse           anlagen (z. B. Garagen) dürfen außerhalb
                      fest. (Ist im Bebauungsplan ein Vollgeschoss         der überbaubaren Flächen­platziert werden.
                      vorgeschrieben, so ist die GFZ identisch mit     10. Baulinien
                                                                           Eine Seite des Gebäudes muss auf der
                                                                           Baulinie errichtet werden.
                                                                       11. Flurstücksnummer
                                     9                     8               Sie ist die katasteramtliche Bezeichnung
          11
                                                                           des Grundstücks.
     10
                                                                       Die textlichen Festsetzungen enthalten
                                                                       weitere, aus der Planzeichnung nicht
                                                                       ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier
     1                                                                 können z. B. die Bepflanzungsvorschriften,
                                                                   2
                                                                       die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch
                                                                       farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung, Ein-
     3                                                         4       friedungen usw. festgesetzt werden.
                                                                       Der Bebauungsplan kann bei der Stadt
                                                                       eingesehen oder gegen Gebühr angefordert
                                                               6       werden.
               5                 7
17

         Checkliste für mein Bauvorhaben

          Neubau/Modernisierung – Was muss ich beachten?                                                  Was gibt es noch zu beachten?

             Wer hilft mir bei der Planung meines           Welche regenerative Energien stehen              Wie sieht eine fortschrittliche
             Vorhabens?                                     mir zur Verfügung? (Solarthermie,                energiesparende Beleuchtung
                                                            Geothermie, Nahwärmenetz, Holz-                  aus?
             Stimmt mein Finanzierungsplan?                 pellets,...)?
                                                                                                             Verwende ich energiesparende
             Stehen meinem Vorhaben baurechtliche           Wer erarbeitet mir ein Energiekonzept?           Haushaltsgeräte?
             oder denkmalschützerische Vorschriften
             entgegen?                                      Wer erstellt den Energieausweis?                 Kann eine Dachbegrünung,
                                                                                                             Fassadenbegrünung erfolgen?
             Muss ich einen Bauantrag stellen?              Welche Handwerksbetriebe können
                                                            mit ihrer fachlichen Kompetenz unser             Werden heimische Gehölze für
             Ist mein Vorhaben förderfähig (Baukinder-      Vorhaben unterstützen?                           die Eingrünung verwendet?
             geld, Förderprogramme Klimaschutz,...)?
                                                            Sollte mein Gebäude luftdicht sein?              Kann ich Regenwasser nutzen?
             Befinden sich Altlasten auf dem Bau-
             grundstück?                                    Wer kennt sich mit ökologischen,                 Befinden sich Nistmöglichkeiten
                                                            gesundheitsverträglichen Baumaterialien          für Vögel, Fledermäuse auf dem
             Hält mein (Bau-)Vorhaben die Festsetzun­       aus?                                             Grundstück, bzw. können welche
             gen des Bebauungsplanes und der Satzung                                                         angebracht werden?
             über Örtliche Bauvorschriften ein?             Ist der Schornsteinfeger vor der Ent-
                                                            scheidung für eine neue Heizanlage               Passt der Versicherungsschutz?
             Sind Baulasten auf meinem Baugrundstück        eingebunden worden?
             eingetragen?
                                                            Was muss ich im Hinblick auf die
             Habe ich Anschluss an den öffentlichen         aktuellen „erneuerbaren Wärme-
             Nahverkehr, wo befindet sich die               gesetze“ beachten?
             nächste Bushaltestelle?

         Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
                  Die Nutzung erneuerbaren Energien ist Pflicht.

         Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für Neu-   ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen
NEUBAU

         bauten bundesweit das Gesetz zur Förderung      beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen.
         Erneuerbarer Energien im Wärmebereich           Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmeenergiebedarf – abhängig
         (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz –             von der konkret genutzten Energiequelle – zu
         EEWärmeG).                                      einem bestimmten Anteil mit regenerativen
                                                         Energiequellen decken:                           Ansprechpartner:
         Erneuerbares Wärmegesetz des                    • bei solarer Strahlungsenergie zu mindestens
         Bundes (EEWärmeG)                                  15 Prozent,                                   • Stadt Waiblingen
         Seit dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer       • bei Biogas zu mindestens 30 Prozent und          – Abteilung Umwelt,
         von Gebäuden, die neu gebaut werden,            • bei fester Biomasse (Holz), Bioöl oder         		 Herr Klaus Läpple
         ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren        Umweltwärme zu mindestens 50 Prozent.         		 Tel. 07151-5001-445
         Energien decken. Diese Nutzungspflicht trifft   Bei thermischen Solaranlagen gilt die Pflicht    		 klaus.laepple@waiblingen.de
         alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder    als erfüllt, wenn der Kollektor bei Wohnge-        – Abteilung Baurecht,
         Wirtschaft. Das gilt auch, wenn die Immobi-     bäuden mit höchstens zwei Wohnungen              		 Frau Kerstin Horst-Rössle
         lie vermietet wird. Genutzt werden können       0,04 m² Fläche pro m² Nutzfläche aufweist.       		 Tel. 07151–5001-377
         alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer      Für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen          		 kerstin.horst-roessle@waiblingen.de
         keine erneuerbaren Energien einsetzen will,     ist eine Kollektorgröße von 0,03 m² Fläche       • www.bmu.de
         kann andere klimaschonende Maßnahmen            pro m² Nutzfläche vorgesehen.
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      Wer ist zuständig für was?
     Abfallberatung                                      Baugrundstücke
     AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft des            Fachbereich Büro Oberbürgermeister
     Rems-Murr-Kreises mbH)                              Abt. Grundstücksverkehr, Altes Dekanat
     Stuttgarter Straße 110                              Kurze Straße 25
     Tel. 501-9535, -9538, Fax 501-9550                  Tel. 5001-236, Fax 5001-484
     E-Mail: info@awg-rems-murr.de                       E-Mail: grundstuecksverkehr@waiblingen.de
     Abwasserbeseitigung                                 Bauleitplanung
     Fachbereich Städtische Infrastruktur                Fachbereich Stadtplanung
     Abt. Straßen und Stadtentwässerung                  Abt. Planung und Sanierung
     Marktdreieck, Kurze Straße 24                       Marktdreieck, 4. Stock, Kurze Straße 24
     Tel. 5001-361, -362, Fax 5001-387                   Tel. 5001-351, Fax 5001-406
     E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de   E-Mail: stadtplanung@waiblingen.de
     Abwassergebühren                                    Baustellenabsicherung
     Fachbereich Finanzen, Abt. Steuern und Abgaben      Fachbereich Bürgerdienste
     Rathaus, Ebene 2, Kurze Straße 33                   Abt. Ordnungswesen
     Tel. 5001-370, Fax 5001-404                         Nebengebäude, 1. Stock, Marktplatz 6
     E-Mail: steuern-abgaben@waiblingen.de               Tel. 5001-247, Fax 5001-403
     Agenda 21 Waiblingen                                E-Mail: ordnungswesen@waiblingen.de
     Fachbereich Bürgerengagement                        Betriebshof (Technischer)
     Geschäftsstelle Waiblingen ENGAGIERT                Fachbereich Städtische Infrastruktur
     Lokale Agenda, Rathaus, Kurze Str. 33, Ebene 1      Abt. Betriebshof
     Tel. 5001-260, Fax 5001-589                         Henri-Dunant-Straße 2
     E-Mail: engagiert@waiblingen.de                     Tel. 5001-9012, Fax 5001-9015
     Amtsblatt der Stadt Waiblingen „Staufer-Kurier“     E-Mail: betriebshof@waiblingen.de
     Fachbereich Büro Oberbürgermeister                  Bodenrichtwerte
     Abt. Öffentlichkeitsarbeit                          Fachbereich Büro Oberbürgermeister
     Rathaus, Ebene 4, Zimmer 407, Kurze Straße 33       Abt. Gremiendienste
     Tel. 5001-443, -320, Fax 5001-446                   Rathaus, Ebene 5, Zimmer 502
     E-Mail: birgit.david@waiblingen.de                  Kurze Straße 33
     Altlasten                                           Tel. 5001-284, Fax 5001-414
     Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt          E-Mail: guenther.glock@waiblingen.de
     Abt. Umwelt                                         Brandschutz
     Marktdreieck, Kurze Straße 24                       Fachbereich Bürgerdienste
     Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406                   Abt. Brand- und Katastrophenschutz
     E-Mail: umwelt@waiblingen.de                        Feuerwehr-Gerätehaus
     Architektenkammer Stuttgart                         Winnender Straße 11
     Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart                 Tel. 5001-569, -201, Fax 5001-440
     Tel. 0711-2196114, www.akbw.de                      E-Mail: feuerwehr@waiblingen.de
     Bauabnahme                                          Denkmalschutz, Verfahren
     Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt          Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt
     Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24        Marktdreieck, Kurze Straße 24
     Tel. 5001-335, Fax 5001-406                         Tel. 5001-261, Fax 5001-406
     E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de                      E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de
     Bauantrag                                           Denkmalschutz, Beratung
     Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt          Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
     Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24        Marktdreieck, Lange Straße 45
     Tel. 5001-274, -261, -148, Fax 5001-406             Tel. 5001-355
     E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de                      E-Mail: hochbau@waiblingen.de
     Bauberatung                                         Ehrenamtliche Energiesparberatung
     Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt          Termine Mi nachmittag, nach Vereinbarung
     Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24        Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt
     Tel. 5001-261, -274, -148, Fax 5001-406             Abt. Umwelt, Marktdreieck, 2. Stock
     E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de                      Kurze Straße 24
     Baugenehmigungen, Bauüberwachung, Baulast,          Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406
     Bebauungsplan                                       E-Mail: umwelt@waiblingen.de
     Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt          Eigentumsförderung (L-Bank)
     Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24        Landratsamt Rems-Murr-Kreis
     Tel. 5001-261, -274, -148, Fax 5001-406             Stuttgarter Straße 110
     E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de                      Tel. 501- 2725, -2726, Fax 501-2482
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Energieberatung                                     Hausnummerierung                                  Schornsteinfeger, Aufsicht
Energieagentur Rems-Murr gGmbH                      Fachbereich Stadtplanung, Abt. Vermessung         Landratsamt Rems-Murr
Gewerbestraße 11, 71332 Waiblingen                  Marktdreieck, Kurze Straße 24                     Hauptgebäude, Alter Postplatz 10
Tel. 975173-0, E-Mail: info@ea-rm.de                Tel. 5001-345, Fax 5001-518                       Tel. 501-0, Fax 501-1525
Energie/Klimaschutz                                 E-Mail: vermessungsamt@waiblingen.de              E-Mail: info@rems-murr-kreis.de
Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt          Holzverkauf                                       Stadtplanung
Abt. Umwelt, Marktdreieck, 2. Stock                 Fachbereich Städtische Infrastruktur              Fachbereich Stadtplanung
Kurze Straße 24                                     Abt. Forst, Marktdreieck, Kurze Straße 24         Abt. Planung und Sanierung
Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406                   Forstbetriebshof Tel. 07151-360784                Marktdreieck, 4. Stock
E-Mail: umwelt@waiblingen.de                        E-Mail: andreas.muenz@waiblingen.de               Kurze Straße 24
Entstörungen                                        Immissionsschutz                                  Tel. 5001-351, Fax 5001-264
Stadtwerke Waiblingen GmbH                          Landratsamt Rems-Murr                             E-Mail: stadtplanung@waiblingen.de
Betriebs- und Verwaltungs-Gebäude                   Hauptgebäude, Alter Postplatz 10                  Stadtpläne
Schorndorfer Straße 67                              Tel. 501-0, Fax 501-1525                          Fachbereich Stadtplanung
Tel. 131-0, Fax 131-202                             E-Mail: info@rems-murr-kreis.de                   Abt. Vermessung, Marktdreieck
E-Mail: info@stwwn.de                               Kabelanschluss                                    Kurze Straße 24
Entwässerung (Kanalisation)                         Kabel BW GmbH                                     Tel. 5001-345, Fax 5001-518
Fachbereich Städtische Infrastruktur                Hedelfinger Straße 60, 70327 Stuttgart            E-Mail: vermessung@waiblingen.de
Abt. Straßen und Stadtentwässerung                  Tel. 0711-35851-2888, Fax 0711-35851-2889         Straßenbeleuchtung
Marktdreieck, Kurze Straße 24                       Lärmschutz                                        Stadtwerke Waiblingen GmbH
Tel. 5001-366, -362, Fax 5001-387                   (ortspolizeiliche Vorschriften)                   Betriebs- und Verwaltungs-Gebäude
E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de   Fachbereich Bürgerdienste, Abt. Ordnungswesen     Schorndorfer Straße 67
Gas/Strom/Wasser/Fernwärme                          Nebengebäude, 1. Stock, Marktplatz 6              Tel. 131-0, Fax 131-202
Stadtwerke Waiblingen GmbH                          (blaues Haus), Tel. 5001-462, Fax 5001-403        E-Mail: info@stwwn.de
Betriebs- und Verwaltungs-Gebäude                   E-Mail: ordnungswesen@waiblingen.de               Straßenreinigung/Kehrtelefon
Schorndorfer Straße 67                              Mietspiegel                                       Fachbereich Städtische Infrastruktur
Tel. 131-0, Fax 131-202                             Fachbereich Büro Oberbürgermeister                Abt. Straßen und Stadtentwässerung
E-Mail: info@stwwn.de                               Abt. Gremiendienste                               Marktdreieck
Gelbe Tonne                                         Rathaus, Ebene 5, Kurze Straße 33                 Kurze Straße 24
AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft                Tel. 5001-284                                     Tel. 5001-313, -364, Fax 5001-387
 des Rems-Murr-Kreises mbH)                         E-Mail: guenther.glock@waiblingen.de              Kehrtelefon 5001-177
Stuttgarter Straße 110                              Müllabfuhr, Mülldeponien, Recyclinghof,           E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de
Tel. 501-9535, -9538                                Sperrmüll                                         Straßenunterhaltung
E-Mail: info@awg-rems-murr.de                       AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft              Fachbereich Städtische Infrastruktur
Gewerbe (Bauplätze, Förderung)                      des Rems-Murr-Kreises mbH)                        Abt. Straßen und Straßenentwässerung
Wirtschaft, Tourismus, Marketing GmbH               Stuttgarter Straße 110                            Marktdreieck, Kurze Straße 24
Waiblingen (WTM-GmbH)                               Tel. 501-9535, -9538, Fax 501-9550                Tel. 5001-313, -364, Fax 5001-387
Scheuerngasse 4                                     E-Mail: info@awg-rems-murr.de                     E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de
D-71332 Waiblingen                                  Müllgebühren                                      Umweltschutz
Tel. 07151-5001-654                                 Landratsamt Rems-Murr                             Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt
Gewässerschutz                                      Geschäftsbereich Abfallwirtschaft                 Abt. Umwelt
Landratsamt Rems-Murr                               Hauptgebäude, Alter Postplatz 10                  Marktdreieck, 2. Stock
Hauptgebäude, Alter Postplatz 10                    Tel. 501-2780, Fax 501-1525                       Kurze Straße 24
Tel. 501-0, Fax 501-1525                            E-Mail: info@rems-murr-kreis.de                   Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de                     Naturschutz                                       E-Mail: umwelt@waiblingen.de
Grundbuchauszug                                     Landratsamt Rems-Murr                             Vermessungswesen
Notariate, Gebäude Fronackerstraße 33               Hauptgebäude, Alter Postplatz 10                  Fachbereich Stadtplanung
Tel. 9597-360, -350, -330, -320, -340               Tel. 501-0, Fax 501-1525                          Abt. Vermessung
Grundsteuer                                         E-Mail: info@rems-murr-kreis.de                   Marktdreieck, 3. Stock
Fachbereich Finanzen, Abt. Steuern und Abgaben      Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)                    Kurze Straße 24
Rathaus, Ebene 2, Kurze Straße 33                   Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)   Tel. 5001-351, Fax 5001-406
Tel. 5001-211, Fax 5001-404                         Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart               E-Mail: vermessung@waiblingen.de
E-Mail: steuern-abgaben@waiblingen.de               Tel. 0711-6606-0, Fax 6606-2400                   Wohnbauförderung
Grüngutsammelstelle                                 Sanierungen                                       Fachbereich Büro Oberbürgermeister
AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft des            Fachbereich Stadtplanung                          Abt. Grundstücksverkehr
Rems-Murr-Kreises mbH)                              Abt. Planung und Sanierung                        Altes Dekanat
Stuttgarter Straße 110                              Marktdreieck, 4. Stock, Kurze Straße 24           Kurze Straße 25
Tel. 501-9531, Fax 501-9551                         Tel. 5001-351, Fax 5001-406                       Tel. 5001-236, Fax 5001-484
E-Mail: info@awg-rems-murr.de                       E-Mail: stadtplanung@waiblingen.de                E-Mail: grundstuecksverkehr@waiblingen.de
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     Ansprechpartner
        Stadt Waiblingen
     • Fachbereich Bürgerdienste, Bauen u. Umwelt   • Fachbereich Büro Oberbürgermeister
       IC Bauen (Info-Centrum)                        Abt. Grundstücksverkehr
       Tel. 07151-5001-261                            Tel. 07151-5001-236
       ic-bauen@waiblingen.de                         grundstuecksverkehr@waiblingen.de
     • Fachbereich Stadtplanung 		                  • Wirtschaft, Tourismus, Marketing GmbH
       Abt. Planung u. Sanierung                      Waiblingen (WTM-GmbH)
       Tel. 07151-5001-351                            Tel. 07151-5001-656
       stadtplanung@waiblingen.de                     innenstadtmarketing@waiblingen.de
     • Fachbereich Hochbau und 		                   • Fachbereich Bauen u. Umwelt
       Gebäude­management – Abt. Hochbau              Abt. Umwelt
       Tel. 07151-5001-355                            Tel. 07151-5001-445
       hochbau@waiblingen.de                          umwelt@waiblingen.de
     • Fachbereich Städtische Infrastruktur         • Fachbereich Bürgerdienste
       Abt. Straßen u. Stadtentwässerung              Abt. Bürgerbüro
       Tel. 07151-5001-362                            Tel. 07151-5001-500
       strassen-stadtentwicklung@waiblingen.de        buergeramt@waiblingen.de
     • Fachbereich Städtische Infrastruktur         • Fachbereich Bildung und Erziehung
       Abt. Grünflächen u. Friedhöfe                  Abt. Kindertageseinrichtungen
       Tel. 07151-5001-352                            Tel. 07151-5001-534
       gruenflächen@waiblingen.de                     kindertageseinrichtungen@waiblingen.de

     Umweltschutzadressen
     Architektenkammer Stuttgart                    Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
     Kammer Gruppe Rems-Murr                        Informationszentrum Energie
     Tel. 07151-64565                               www.wm.baden-wuerttemberg.de

     dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH)           NABU Waiblingen
     Kostenlose Hotline 0800-0736734                Bruno Lorinser
     www.dena.de                                    Bruno.Lorinser@wm.bwl.de

     BINE (Informationen und Ideen 		               Umweltministerium Baden-Württemberg
     zu Energie & Umwelt)                           Referat 22 - Klimaschutz, Energie, Geothermie
     Tel. 0228-92379-0, www.bine.info               Tel. 0711-126-0
     binde@fiz-karlsruhe.de                         www.umweltministerium-bw.de

     KEA (Klimaschutz- und Energieagentur           Kreishandwerkerschaft Rems-Murr
     Baden-Württemberg GmbH)                        Oppenländer Str. 40, 71332 Waiblingen
     Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe            Tel. 07151-956510
     Tel. 0721-98471-0                              info@kh-rems-murr.de
                                                    www.kh-rems-murr.de
     Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
     und Reaktorsicherheit (BMU)                    Schornsteinfeger-Innung
     Postfach 30 03 61, 53183 Bonn                  für den Regierungsbezirk Stuttgart
     Tel. 0288-99305-0, www.bmu.de                  www.schornsteinfegerinnung-stuttgart.de
                                                    Obermeister: Walter Baum
     BUND Waiblingen		                              Steinbeisstraße 9, 71332 Waiblingen
     Friedrich Bayer, holderbayer@t-online.de       Tel. 07151-55050
21

         Was ist zu beachten		  				                                                                            Die Stadt Waiblingen fördert die Altbau-
           bei der Altbausanierung                                                                              sanierung mit direkten Zuschüssen
                                                                                                                (s. Seite 55).
         Wer heute sein Haus saniert, sollte nicht nur an     senen Marktwert und bietet hohen Wohn-            Die KfW fördert die Altbausanierung
         frische Farbe und Tapete denken. Die zentrale        komfort. Viele Modernisierungsmaßnahmen           mit zinsgünstigen Krediten und direkten
         Herausforderung ist, die Energiebilanz des           machen sich bei steigenden Energiepreisen in      Zuschüssen (s. Seite 48, 51).
         Gebäudes zu verbessern, sprich den Energie-          vernünftigen Zeiträumen bezahlt.                  Der Bund fördert über die „Förderung
         verbrauch deutlich zu senken. Denn nur ein           Beispiel: Dämmung der Kellerdecke, des            erneuerbarer Energien“ (bafa) die Er-
         energieeffizientes Haus kann zu vernünftigen         Daches, der Außenwände und natürlich der          richtung regenerativer Energiegewin-
         Kosten beheizt werden, erzielt einen angemes-        Einbau einer modernen Heizung möglichst           nungstechniken mit direkten Zuschüssen
                                                              mit Nutzung erneuerbarer Energien.                und mit dem Förderprogramm „Energie-
                                                                                                                sparberatung vor Ort“ die umfassende
                                                              Gehen Sie Schritt für Schritt vor:                Analyse mir direkten Zuschüssen
                                                              1. Umfassende Analyse: Dazu gehört die            (s. Seite 47, 50).
                                                              energetische Bestandsaufnahme. Holen Sie
                                                              sich Rat, was an Ihrem Haus gemacht werden
                                                              sollte/kann, was es an Einsparung bringt und welche Kosten entstehen. Die Energieagentur
                                                              Rems-Murr, die Abteilung Umwelt der Stadt Waiblingen oder die sogenannten Bafa Berater,
                                                              aber auch Architekten und Bauingenieure geben Auskunft.
                                                              2. Finanziellen Spielraum prüfen: Informieren Sie sich dabei auch über Förderprogramme
                                                              Ihrer Kommune sowie von Land und Bund – wichtig! vor der Maßnahme Informationen
                                                              einholen.
                                                              3. Gute Planung spart Kosten: Nachdem Sie wissen, welchen Energieverbrauch Ihr Gebäude
                                                              hat und was zu machen ist, holen Sie sich vergleichbare Angebote für die Maßnahmen ein.
                                                              4. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren: Denken Sie daran, dass in Zukunft deutliche
                                                              Energiepreissteigerungen zu erwarten sind. Maßnahmen sollten den Energieverbrauch deut-
                                                              lich senken und die restliche Energie sollte möglichst umweltfreundlich erzeugt werden.
                                                              Dabei spielt heute das Erdgas als „Arbeitspferd“ eine wichtige Rolle. Immer häufiger wird
                                                              aber auf Solarenergie, Biomasse oder Erdwärme gesetzt.
                                                              5. Qualitätskontrolle: Die Qualität der
                                                              Leistungen lässt sich mit Hilfe eines Fach-
                                                              mannes überprüfen. Ein Beispiel: Bei der            Ansprechpartner:
                                                              Dämmung spielt die Luftdichtigkeit eine
                                                              wichtige Rolle, der sogenannte Blower Door          • Energieagentur Rems-Murr gGmbH
                                                              Test bringt dabei Mängel an den Tag, unter-           Tel. 07151-975173-0
                                                              stützend wird dabei auch die Wärmebild-               www.energieagentur-RemsMurr.de
                                                              kamera eingesetzt.                                    info@ea-rm.de

                                                                                                                • Stadt Waiblingen
                                                                                                                  – Abteilung Umwelt,
         Erneuerbares Wärmegesetz                                                                               		 Herr Klaus Läpple
                                                                                                                		 Tel. 07151-5001-445
            Baden-Württemberg (EWärmeG)                                                                         		 klaus.laepple@waiblingen.de
                                                                                                                  – Abteilung Baurecht,
         Der jährliche Wärmebedarf muss im Gebäude-           Die Verpflichtung entfällt, wenn eine handels-    		 Frau Kerstin Horst-Rössle
ALTBAU

         bestand zu 10 % aus Erneuerbaren Energien            übliche solarthermische Anlage aus öffent-        		 Tel. 07151–5001-377
         erzeugt werden, wenn die zentrale Heizungs-          lich-rechtlichen, baulichen oder technischen      		 kerstin.horst-roessle@waiblingen.de
         anlage ausgetauscht wird. Die Pflicht greift erst,   Gründen nicht installiert werden kann.
         wenn die Heizungsanlage erneuert wird.               Bereits durchgeführte Wärmeschutzmaßnah-            • www.umweltministerium-bw.de
         Gebäude mit Etagenwohnungen sind von dem             men können angerechnet werden. Darüber
         Gesetz nicht betroffen.                              hinaus sieht das Gesetz ausdrücklich Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor:
         Zulässige Energieformen sind Sonnenenergie           • Anschluss an ein Wärmenetz (Kraft-Wärme-Kopplung)
         (Solarthermie), Erdwärme (Geothermie), Bio-          • Einsatz einer Heizanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (Motor-BHKW)
         masse (z. B. Holzpellets, Scheitholz), die Nut-      • Photovoltaik, soweit kein Platz mehr für Solarthermie vorhanden ist
         zung von Umweltwärme durch Wärmepumpen.              • Wärmeschutzmaßnahmen mit erhöhten Standards gegenüber der Energieeinsparverordnung
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                                    Baubegleitung durch Sachverständige
                                       – Qualitätssicherung
                                    Wer den Bau eines eigenen Hauses plant, ist       Auch die Heizungsanlage gehört auf den Prüf-
                                    gut beraten, bereits frühzeitig einen neutralen   stand: Alle Bauteile werden auf ihre Funktion
                                    Sach­verständigen für eine regelmäßige Quali-     hin kontrolliert, die Leistung vor Ort gemessen
                                    tätskontrolle hinzuzuziehen.                      und die Thermostate entsprechend eingestellt.

                                    Die Ingenieure der Qualitätssicherungsbüros       Nach Beendigung der Bautätigkeit fertigt der
                                    achten darauf, dass die energetischen Vorga-      Sachverständige ein Testat mit einer ab­­
                                    ben eingehalten werden und die Konzepte           schließenden Beurteilung der realisierten
                                    zur Wärmebrückenoptimierung und Luft-             Ausführungsqualität an. Die Kosten für die
                                    dichtigkeit stimmig sind. Dadurch können          Qualitäts­sicherung betragen im Schnitt nur
                                    die zukünftigen Besitzer sicher sein, dass der    ein bis eineinhalb Prozent der Bausumme.
                                    Neubau ihrem Anspruch an niedrigen Ener-          Eine Mehrausgabe, die sich rechnet. Ein gut
                                    gieverbrauch, Wärmedämmung und hohem              gedämmtes Haus und der Einsatz rationeller
                                    Wohnkomfort entsprechen wird. Eine umfas-         Energietechniken sparen Energie und damit
Ansprechpartner:                    sende Qualitätssicherung betrachtet neben         viel Geld. Im Ergebnis entsteht ein quali-
                                    der Gebäudehülle auch die Heizungs- und           tativ hochwertiges Haus mit angenehmem
• Energieagentur Rems-Murr gGmbH    Lüftungsanlage sowie die Regelungstechnik.        Wohnklima, an dem keine Folgekosten durch
  Tel. 07151-975173-0               Die beste Bauplanung nützt jedoch wenig,          falsch dimensionierte Anlagentechnik oder
  www.energieagentur-RemsMurr.de    wenn auf der Baustelle nicht korrekt und          schlechte Bauausführung zu befürchten sind.
  info@ea-rm.de                     exakt gearbeitet wird. Deshalb kontrollieren      Nicht zuletzt wird durch die hohe Qualität
                                    die Qualitätssicherer während der Bauphase        der Wert der Immobilie langfristig gesichert.
• www.umweltministerium-bw.de       mehrmals direkt vor Ort, ob die Arbeiten          Kein nachträglicher Ärger mit Architekten
                                    fachgerecht ausgeführt und die vorgesehenen       oder Handwerkern raubt den Schlaf und trübt
                                    Baumaterialien verwendet werden.                  die Freude am neuen Heim.

                                    Fehler in Planung und Bauausführung können
Die KfW fördert die Baubegleitung   so rechtzeitig erkannt und kostengünstig
bei der Altbausanierung mit einem   nach­gebessert werden. Steht der Rohbau,
direkten Zuschuss (s. Seite 49).    kann mittels BlowerDoor-Test überprüft
                                    werden, ob das Haus wirklich luft- und wind-
                                    dicht gebaut wurde.
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