Waiblingen Bauen und Sanieren! - Ökologisches Bauen und Wohnen in - Stadt Waiblingen
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Ökologisches Bauen und Wohnen in Waiblingen g e s u nden g w e i s er zum renden We e n e r giespa ren! und u n d Sanie Baue n
2 Stadt Waiblingen, Abt. Vermessung Kartengrundlage: © Landeshauptstadt Stuttgart. Stadtmessungsamt 2008
3 Grußwort des Oberbürgermeisters Liebe Bürgerinnen und Bürger, Waiblingen ist eine attraktive Stadt im Remstal, ein sehr aktiver Wirtschaftsstandort und ein guter Ort zum Wohnen und Leben. Unsere Stadt bietet eine ausgesprochen gute Infrastruk- tur. Qualifizierte Kindertageseinrichtungen und Schulen, erstklassige kulturelle Angebote – zum Beispiel in der neu eröffneten Galerie Stihl Waiblingen – und ein aktives Vereinsleben zeichnen sie aus. Die gute verkehrliche Anbindung sowohl im öffentlichen Personennah- verkehr, dessen Förderung uns ein großes Anliegen ist, als auch im Individualverkehr sind wichtige Standortfaktoren. Jungen Familien bieten wir durch die Bereitstellung attraktiver Bauflächen und durch das Waiblinger Baukindergeld gute Startmöglichkeiten. Im Stadtentwicklungsplan STEP sind die Handlungsschwerpunkte der kommenden Jahre festgelegt. Wichtige Frei- und Erholungsflächen werden erhalten, der Landschaftsverbund gestärkt, Klimaschutz wird groß geschrieben. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete gilt der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Energiefragen hat besondere Bedeutung. Im März 2009 wurde im Beisein von Umweltministerin Tanja Gönner die Energieagentur Rems-Murr gGmbH eröffnet, die als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen wird. Die Stadt Waiblingen und der Landkreis sind die Gesellschafter der Energieagentur und tragen somit das finanzielle Risiko, das aber durch die Beteiligung zahlreicher Kommunen und weiteren Gruppen eine erfreuliche Unterstützung erfährt. In Zeiten, in denen die Energie- kosten ständig steigen und zu befürchten ist, dass die Klimaprognosen vielleicht sogar noch dramatischere Auswirkungen haben als angenommen, muss aktiv gehandelt werden. Die Nutzung regenerativer Energien kann wirtschaftlich interessant sein, damit ist diese Technik neben einer optimierten Dämmung eine echte Alternative. Die Stadt Waiblingen möchte Anreize dafür liefern und stellt jedes Jahr gemeinsam mit dem lokalen Energiedienstleiter, den Stadtwerken Waiblingen GmbH, für das Förderprogramm Klimaschutz umfangreiche Mittel zur Verfügung. Die Stadt Waiblingen geht mit gutem Beispiel voran, im Altbaubestand werden jedes Jahr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und für sämtliche Liegenschaften wird von den Stadtwerken Ökostrom bezogen. Dies gilt auch für die Straßen- beleuchtung, die generell auf energiesparende Beleuchtungssysteme umgestellt wird. Für ihr ambitioniertes Handlungsprogramm mit rund 60 Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz, für das der Gemeinderat umfangreiche Finanzmittel bereitstellte, erhielt die Stadt Waiblingen im Jahr 2007 als eine der ersten vier Städte in Baden-Württemberg die Auszeichnung „european energy award“ in Silber. Mit Unterstützung der Bürgerschaft kann es Waiblingen gelingen, einen Teil zur Minderung der Folgen des Klimawandels beizutragen. Diese Broschüre soll Ihnen eine Handreichung bei der Umsetzung ökologischer Maßnah- men bieten. Bei Fragen zu einzelnen Themen stehen Ihnen die Abteilung Umwelt im Fach- bereich Bauen und Umwelt oder die in den einzelnen Kapiteln genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Andreas Hesky Oberbürgermeister
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5 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Oberbürgermeisters........................................................................... Seite 3 Mich zieht´s nach Waiblingen ............................................................................... Seite 6 Baugebiet „Galgenberg II“..................................................................................... Seite 8 Baugebiet „Südlich der Korber Straße“................................................................... Seite 12 Wie lese ich einen Bebauungsplan........................................................................ Seite 16 Checkliste für mein Bauvorhaben.......................................................................... Seite 17 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz...................................................................... Seite 17 Wer ist zuständig für was?..................................................................................... Seite 18 Ansprechpartner Stadt Waiblingen......................................................................... Seite 20 Umweltschutzadressen.......................................................................................... Seite 20 Was ist zu beachten bei der Altbausanierung......................................................... Seite 21 Erneuerbare Energien – Wärmegesetz.................................................................... Seite 21 Baubegleitung durch Sachverständige.................................................................... Seite 22 Energieausweis für Wohngebäude......................................................................... Seite 23 Energieeinsparverordnung..................................................................................... Seite 23 Thermografie......................................................................................................... Seite 24 BlowerDoor – Qualitätskontrolle............................................................................ Seite 25 Niedrigenergiehaus – was ist das überhaupt?......................................................... Seite 26 Passivhaus............................................................................................................. Seite 27 Wärmedämmung................................................................................................... Seite 28 Ökologische Baustoffe........................................................................................... Seite 29 Lüftungstechnik zur Wärmerückgewinnung........................................................... Seite 30 Energiesparende Fenster........................................................................................ Seite 31 Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.......................................................... Seite 32 Brennwertheiztechnik............................................................................................ Seite 33 Heizungspumpen.................................................................................................. Seite 33 Heizen mit Holzpellets.......................................................................................... Seite 34 Solarkollektoren . .................................................................................................. Seite 35 Erdwärmesonden................................................................................................... Seite 36 Impressum Wärmepumpen..................................................................................................... Seite 37 Heizen mit Holz.................................................................................................... Seite 38 Fotovoltaik............................................................................................................. Seite 40 Solardachbörse...................................................................................................... Seite 41 © tomtom – Werbeagentur & Verlag Blockheizkraftwerk . ............................................................................................. Seite 42 Mühlenstraße 21 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)....................................................................... Seite 43 30938 Burgwedel Förderprogramm KfW „Erneuerbare Energien“....................................................... Seite 43 Förderprogramm KfW „Wohneigentum“................................................................ Seite 44 Telefon: 05139-2333 Förderprogramm KfW „Energieeffizient Bauen“..................................................... Seite 45 Telefax: 05139-2366 Förderprogramm Baden-Württemberg................................................................... Seite 46 E-Mail: info@tomtom-verlag.de Förderprogramm des BAFA (Marktanreizprogramm).............................................. Seite 47 Druckabwicklung: Werbeagentur Schiller, Förderprogramm KfW „Energieeffizient Sanieren“................................................. Seite 48 www.schiller-werbeagentur.de Energiesparberatung vor Ort.................................................................................. Seite 50 Art und Anordnung des Inhalts sowie Titel und Förderprogramm KfW „Wohnraum modernisieren“............................................... Seite 51 Förderprogramm Stadt Waiblingen Baugebiete...................................................... Seite 52 Umschlaggestaltung sind urheberrechtlich Förderprogramm Stadt Waiblingen Grundstückserwerb......................................... Seite 53 geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – Förderprogramm Stadt Waiblingen Baukindergeld................................................. Seite 53 nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. Förderprogramm Stadtwerke Waiblingen............................................................... Seite 54 Für evtl. Schäden, die durch Druckfehler, Förderprogramm Stadt Waiblingen Klimaschutz..................................................... Seite 55 Auslassung oder Irrtümer entstehen, wird keine Umweltschutz in Waiblingen................................................................................. Seite 56 Naturschutz und Landschaftspflege....................................................................... Seite 57 Haftung übernommen. Radfahren in Waiblingen....................................................................................... Seite 57 Die in der Broschüre enthaltenen Trinkwasser in Waiblingen..................................................................................... Seite 58 Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Dach- und Fassadenbegrünung . ........................................................................... Seite 59 Entstanden in enger redaktioneller Zusammen- Nisthilfen............................................................................................................... Seite 59 arbeit mit der Abteilung Umwelt der Stadt Regenwassernutzung............................................................................................. Seite 60 Waiblingen, Klaus Läpple und mit weiterer Bodenentsiegelung................................................................................................ Seite 61 Strom aus regenerativen Energien.......................................................................... Seite 62 Unterstützung der Fachbereiche sowie der Aktion saubere Stadt.............................................................................................. Seite 63 Energieagentur Rems-Murr gGmbH. Öffentlicher Nahverkehr........................................................................................ Seite 63 Energiespartipps.................................................................................................... Seite 64 Stand September 2009 Stichwortverzeichnis . ........................................................................................... Seite 67
6 Mich zieht‘s nach Waiblingen Über 53.000 Einwohner leben in der Großen Kreisstadt Waiblingen. Das ca. 12 km östlich der Landeshauptstadt Stuttgart gelegene Mittelzentrum beherbergt zahlreiche namhafte Firmen wie Bosch, Stihl oder die Fa. Kaiser-Candy und weist zudem wichtige zentralörtliche Funktionen auf. Die vielen Weltmarktführer und Hidden Champions prägen das Gesicht des Wirtschafts- standorts Waiblingen und sorgen mit ihren Produkten und Dienstleistungen dafür, dass der Name „Waiblingen“ in allen Kontinenten bekannt ist. Über 22.000 Menschen sind in den Betrieben der Waiblinger Wirtschaft beschäftigt. Knapp die Hälfte davon arbeitet in der Produktion, die andere Hälfte ist im Dienstleistungssektor tätig. Der Standort Waiblingen verfügt somit über eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur. Monostrukturen gibt es nicht. Kompetenzfelder jedoch schon. Seit Ende 2007 ist Waiblingen Sitz des Kompetenzzentrums für Verpackungs- und Automatisierungstechnik „Packaging Excel- lence Center“ (PEC). Das Zentrum bietet der Branche eine Kommunikations-Plattform. Im gleichen Gebäude in der Gewerbestraße 11 im Eisental ist seit Oktober 2008 das Inter- national Institute for Integral Innovation untergebracht. Das Institut versteht sich als Ideenschmiede für Unternehmen und unterstützt diese im Innovationsprozess. Die Ausbildungsstätte ist mit dem Studiengang „Master of Design Integral Studies“ebenfalls vorhanden. Waiblingen zählt zu den schönsten Fach- werksstädten in Süddeutschland. In der Stadt an der Rems treffen sich Tradition und Moderne. Waiblingen ist dynamisch. Eine
7 leistungsfähige Wirtschaft, eine vielfältige Gastronomie, ein attraktives Einkaufsangebot, zahlreiche Feste und kulturelle Veranstaltun- gen sind Ausdruck der Lebendigkeit und Offenheit der Kreisstadt des Rems-Murr- Kreises. Das kulturelle Angebot wird geprägt durch nationale und internationale Kunstausstellun- gen im Kameralamt, dem Museum der Stadt Waiblingen sowie dem neu geschaffenen Kulturufer an der Rems. Seit Mai 2008 haben dort die Galerie Stihl Waiblingen und die Kunstschule Unteres Remstal ihre Pforten geöffnet. Auch abseits der Kultur bietet Waiblingen einiges für die Ausgestaltung der Freizeitakti- vitäten. Die landschaftliche Vielfalt lässt sich am besten bei Rad- und Inlinertouren oder bei ausgedehnten Spaziergängen entlang der Rems, durch Rebhänge oder blühende Streu- obstwiesen entdecken. Stadtgeschichte und Staufermythos zum An- fassen, schwäbisch bodenständig und doch weltoffen, Remsauen und Rebhänge und viel Platz für Gäste, Besucher und neue Bürger innen und Bürger – all das ist Waiblingen. Ansprechpartner: Wirtschaft, Tourismus, Marketing GmbH Waiblingen (WTM-GmbH) Dr. Marc Funk Scheuerngasse 4 D-71332 Waiblingen Tel. 07151-5001-654 marc.funk@waiblingen.de www.waiblingen.de
8 Städtebaulicher Entwurf „Galgenberg II“ Allgemeines l das Baugebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Waiblingen umgeben von Wiesen und Feldern in traumhafter Lage und bietet naturnahen Wohnraum für Familien, Paare, Singles, Kinder und Senioren l überwiegend Bebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern l hoher Wohnwert durch die unmittelbare Lage zur offenen Landschaft. Der in Sichtweite lie- gende Sörenberg und die unmittelbar angrenzenden Streuobstwiesen verbinden naturnahes Wohnen mit den Vorzügen und Vorteilen der stadtnahen Lage zu Waiblingen l großzügige öffentliche Grünflächen mit Naherholungscharakter l keine Durchgangsstraßen sondern ausschließlich Stichstraßen und Anliegerstraßen l zahlreiche Fußweganbindungen laden zu Sport- und Erholungsmöglichkeiten wie Walken, Joggen, Spazierengehen etc. ein l besonders kinderfreundlich durch Anliegerstraßen mit direkter Verbindung zu großflächigen öffentlichen Grünanlagen mit Spielplatzangeboten Stadt Waiblingen, Abt. Vermessung Kartengrundlage: © Landeshauptstadt Stuttgart. l in fußläufig erreichbarer Nähe befindet sich das Salier-Schulzentrum in welchem von der Stadtmessungsamt 2008 Grundschule bis zum Gymnasium alle Schularten angeboten werden l günstige Verkehrsanbindung per Auto an die B 14 in Richtung Backnang und an die B 29 in Richtung Aalen oder zur Landeshauptstadt Stuttgart. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt im Baugebiet l umfangreiches Sportangebot durch örtliche Vereine und vorhandene Sportanlagen, Hallen-/ Freibad, Fußball, Reitsport und vielem mehr ... l umfangreiches Kulturangebot für Theater und Kunst durch die Nähe zum Bürgerzentrum Waiblingen und die neu errichtete Galerie Stihl Waiblingen l hoher Standart bei der medizinischen Versorgung, da nicht nur ausreichend Allgemeinme- diziner und Fachärzte niedergelassen sind sondern auch das Kreiskrankenhaus Waiblingen schnell erreichbar ist l Einkaufsmöglichkeiten bei Einzelhandel- und Fachmärkten im nahegelegenen Stadtzentrum l vielfältige Gastronomieangebote Wir beplanen und bebauen die Grundstücke der Stadt Waiblingen! Glockenapfelweg Ob am Galgenberg, südlich der Korber Straße oder auf anderer Waiblinger Gemarkung, projektieren und realisieren wir architektonisch hochwertige Wohnbauprojekte, wahlweise in Effizienzbauweise (nach KfW), in Passiv- bauweise (nach Passivhausinstitut) und in Plusenergiebauweise mit voll- ständig regenerativer Haustechnik. Ansicht Glockenapfelweg Interessiert? Gerne beraten wir Sie! Sie erreichen uns unter 07151-975663 oder unter Wohnwert Projektbau GmbH - Alter Postplatz 2 - 71332 Waiblingen - Tel. 07151/975663 kontakt@wohnwert.info · www.wohnwert.info Ein Beispiel für bereits geplante und Gel.vor h. verkaufte Häuser. Baubeginn demnächst. Alter Postplatz 2 · 71332 Waiblingen Ansicht Osten
9 N Wohnbaugrundstücke: Planungsrechtliche Ausweisung: l die Gesamtgröße des Baugebiets umfasst l das Baugebiet ist als „Allgemeines Wohn- 9,1 ha gebiet“ ausgewiesen l die städtische Nettobaulandfläche beträgt l überwiegend zweigeschossige Bauweise 2,9 ha l im Baugebiet soll eine Mischung von Einfa- l der Käufer ist nicht an einen bestimmten milienhäusern, Doppelhäusern, Reihen- Bauträger gebunden – die Grundstücke häusern und einigen Mehrfamilienhäusern werden „bauträgerfrei“ verkauft entstehen l Baugrundstücke stehen mit einer Fläche von 260 m2 bis 850 m2 zur Verfügung l der Grundstückskaufpreis beträgt abhängig Ansprechpartner: von der jeweiligen Lage (einschl. Erschlie- ßungskosten) 550,- bis 750,- Euro/m2 Stadtverwaltung Waiblingen l die Erschließungsarbeiten sind vollständig Abt. Grundstücksverkehr abgeschlossen Kurze Straße 25 l mit der Realisierung einzelner Bauvorha- 71332 Waiblingen ben wurde bereits begonnen Tel. 07151-5001-236 grundstuecksverkehr@waiblingen.de www.waiblingen.de
10 Auszug aus Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet Galgenberg II – 2. Bauabschnitt“ I. Planungsrechtliche Festsetzungen (BauGB, BauNVO) Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl (Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche) 0,35-0,4 Geschossflächenzahl (Verhältnis der Geschossflächen zur Grundstücksfläche) 0,7-1,2 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen festgesetzt. Folgende Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig: l Kinderspielgeräte l Erschließungswege aus wasserdurchlässigen Belägen l bewegliche Abfallbehälter mit Sichtschutz l Einfriedigungen, Stützmauern (siehe Örtl. Bauvorschriften ) l Abstellplätze für Fahrräder l je Grundstück ein Abstellraum mit einer Grundfläche von 2,0 m x 2,0 m l Zisternen l Nebenanlagen die nicht genannt sind, sind unzulässig Höhe der baulichen Anlagen maximale Gebäudehöhen: l nördlicher Bereich maximale Traufhöhen von 6,00 m bis 11,00 m l mittlerer Bereich maximale Traufhöhen von 10,00 m bis 13,50 m l südlicher Bereich maximale Traufhöhen von 6,25 m Bauweise Einzelhäuser bis 10,0 m Länge, Doppelhäuser bis 18,0 m Länge, Hausgruppen und teilweise Geschosswohnungsbau bis 25,0 m Länge. Stellplätze, Carports und Garagen Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sind nur in den jeweils ausge- wiesenen Flächen und in den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Beschränkung der Zahl der Wohnungen Im nördlichen und südlichen Bereich sind maximal 2 Wohnungen je Gebäude zulässig. Pflanzgebote Diverse Pflanzgebote u. a. innerhalb der privaten Gärten ist pro 100 qm Grundstücksfläche 1 Baum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
11 N II. Satzung über die Örtlichen III. Hinweise Bauvorschriften nach LBO Hinweise erfolgen zu den Themen: Denk- Dachform, Dachneigung (DF, DN) malschutz, Bodenschutz, Umweltschutz und l im nördlichen Bereich Pultdächer Grundwasserschutz, Geotechnik, Wasser- von 8 bis 15 Grad Dachneigung recht und Nachbarrecht und dienen deren l im südlichen Bereich Satteldächer Erläuterung. von 32 bis 38 Grad Dachneigung l bei Doppelhäusern und Hausgruppen Alternative Energiegewinnung sind Dachform und Dachneigung einheit- Bauteile zur Gewinnung regenerativer Ener- lich auszuführen gie sind ausdrücklich erwünscht. Anlagen Ansprechpartner: dieser Art sind zulässig, müssen sich jedoch Dachbegrünung gestalterisch dem Gebäude unterordnen. Stadt Waiblingen Alle Flachdächer und Pultdächer sind zu Fachbereich Bürgerdienste begrünen. Private Regenwassernutzung Bauen und Umwelt Die Nutzung und das Auffangen bzw. Sam- Abt. Baurecht Regenwasserbehandlung meln des Dachflächenwassers in Zisternen Marktdreieck, Kurze Straße 24 In einem Teilbereich ist das Regenwasser auf zur Bewässerung von Grünflächen, Gärten Tel. 07151-5001-261 den Grundstücken getrennt vom Schmutz- und die Brauchwassernutzung ist gestattet. Fax 07151-5001-406 wasser zu sammeln und entsprechend abzu- Die Vorschriften zur Nutzung des Nieder- ic-bauen@waiblingen.de leiten. schlagwassers sind zu beachten.
12 Städtebaulicher Entwurf „Südlich der Korber Straße“ Allgemeines l das Neubaugebiet „Südlich der Korber Straße“ liegt am östlichen Ortsrand der Stadt Waib- lingen direkt am renaturierten Kätzenbach l überwiegend Bebauung mit Doppelhaushälften und Reihenhäusern l hoher Wohnwert durch unverbaubare Südhanglage in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum mit seinen vielfältigen sich daraus ergebenden Möglichkeiten l keine Durchgangsstraßen sondern lediglich ruhige Stichstraßen für Anlieger l zahlreiche Fußweganbindungen laden zu Sport- und Erholungsmöglichkeiten wie Walken, Joggen, Spazierengehen etc. ein l besonders kinderfreundlich durch Anliegerstraßen mit direkter Verbindung zum renaturierten Kätzenbach mit Grünbereich und Spielplatzangeboten l in fußläufig erreichbarer Nähe befindet sich das Salier-Schulzentrum, in welchem von der Stadt Waiblingen, Abt. Vermessung Kartengrundlage: © Landeshauptstadt Stuttgart. Grundschule bis zum Gymnasium alle Schularten angeboten werden Stadtmessungsamt 2008 l günstige Verkehrsanbindung per Auto an die B 14 in Richtung Backnang und an die B 29 in Richtung Aalen oder zur Landeshauptstadt Stuttgart. Eine Bushaltestelle befindet sich unmit- telbar am Baugebiet l umfangreiches Sportangebot durch örtliche Vereine und vorhandene Sportanlagen, Hallen-/ Freibad, Fußball, Reitsport und vielem mehr ... l umfangreiches Kulturangebot für Theater und Kunst durch die Nähe zum Bürgerzentrum Waiblingen und die neu errichtete Galerie Stihl Waiblingen l hoher Standart bei der medizinischen Versorgung, da nicht nur ausreichend Allgemein mediziner und Fachärzte niedergelassen sind sondern auch das Kreiskrankenhaus Waiblingenschnell erreichbar ist l Einkaufsmöglichkeiten bei Einzelhandel- und Fachmärkten im nahegelegenen Stadtzentrum l vielfältige Gastronomieangebote Wohnbaugrundstücke: l die Gesamtgröße des Baugebiets umfasst 2,3 ha l die städtische Nettobaulandfläche beträgt 0,75 ha l der Käufer ist nicht an einen bestimmten Bauträger gebunden – die Grundstücke werden „bauträgerfrei“ verkauft l Baugrundstücke stehen mit einer Fläche von 196 m2 bis 799 m2 zur Verfügung l der Grundstückskaufpreis beträgt abhängig von der jeweiligen Lage (einschl. Erschließungs- kosten) 380,- bis 450,- Euro/m2 l die Erschließungsarbeiten sind vollständig abgeschlossen l mit der Realisierung einzelner Bauvorhaben wurde bereits begonnen Planungsrechtliche Ausweisung: l das Baugebiet ist als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen l überwiegend zweigeschossige Bauweise l im Baugebiet soll eine Mischung von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und einigen Mehrfamilienhäusern entstehen
13 N Ansprechpartner: Stadtverwaltung Waiblingen Abt. Grundstücksverkehr Kurze Straße 25 71332 Waiblingen Tel. 07151-5001-236 grundstuecksverkehr@waiblingen.de www.waiblingen.de
14 Auszug aus Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften „Südlich der Korber Straße“ I. Planungsrechtliche Festsetzungen (BauGB, BauNVO) Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl (Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche) 0,4 Geschossflächenzahl (Verhältnis der Geschossflächen zur Grundstücksfläche) 0,8 -1,2 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen festgesetzt. Folgende Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig: l Kinderspielgeräte l Erschließungswege aus wasserdurchlässigen Belägen l bewegliche Abfallbehälter mit Sichtschutz l Einfriedigungen, Stützmauern (siehe Örtl. Bauvorschriften) l Abstellplätze für Fahrräder l je Grundstück ein Abstellraum mit einer Grundfläche von 2,0 m x 2,0 m l Zisternen l Nebenanlagen, die nicht genannt sind, sind unzulässig. Höhe der baulichen Anlagen maximale Gebäudehöhen – je nach Baugebietsteil von 7,00 m bis 12,00 m Bauweise Einzelhäuser bis 10,0 m Länge, Doppelhäuser bis 18,0 m Länge, Hausgruppen und teilweise Geschosswohnungsbau bis 25,0 m Länge Stellplätze, Carports und Garagen Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sind nur in den jeweils ausgewiesenen Flächen und in den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig Beschränkung der Zahl der Wohnungen In den Baugebietsteilen „B1“ und „B2“: maximal 1 Wohnung je Gebäude „C1“ und „C2“: maximal 2 Wohnungen je Gebäude Pflanzgebote Diverse Pflanzgebote u. a. innerhalb der privaten Gärten sind mindestens 20 % der nicht über- baubaren Fläche mit standortgerechten Sträuchern, Hecken oder Kletterpflanzen zu bepflanzen und dauerhaft zu unterhalten
15 N II. Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften nach LBO Dachform, Dachneigung (DF, DN) Flachdächer von 0 bis 8 Grad Dachneigung Bei Doppelhäusern und Hausgruppen sind Dachform und Dachneigung einheitlich auszuführen. Garagen und Carports sind nur mit flach geneigten Dächern von 0°- 8° zulässig. Aneinander gebaute Garagen und Carports, auch auf verschiedenen Grundstücken, sind in Bezug auf die Dachneigung anzugleichen. Dachbegrünung Alle flach geneigten Dächer von 0° bis zu 8° Dachneigung sind zu begrünen. Regenwasserbehandlung Alternative Energiegewinnung Grundsätzlich ist das Regenwasser auf den Bauteile zur Gewinnung regenerativer Ener- Grundstücken getrennt vom Schmutzwasser gie sind ausdrücklich erwünscht. Anlagen zu sammeln und entsprechend abzuleiten. dieser Art sind zulässig, müssen sich jedoch gestalterisch dem Gebäude unterordnen. III. Hinweise Ansprechpartner: Hinweise erfolgen zu den Themen: Denkmal- Private Regenwassernutzung schutz, Bodenschutz, Umweltschutz und Die Nutzung und das Auffangen bzw. Sam- Stadt Waiblingen Grundwasserschutz, Geotechnik, Wasser- meln des Dachflächenwassers in Zisternen Fachbereich Bürgerdienste recht und Nachbarrecht und dienen deren zur Bewässerung von Grünflächen, Gärten Bauen und Umwelt Erläuterung. und die Brauchwassernutzung ist gestattet. Abt. Baurecht Die Vorschriften zur Nutzung des Nieder- Marktdreieck, Kurze Straße 24 schlagwassers sind zu beachten. Tel. 07151-5001-261 Fax 07151-5001-406 ic-bauen@waiblingen.de
16 Wie lese ich einen Bebauungsplan? Im Bebauungsplan wird der Bauherr über der GRZ. Die GFZ hat nur bei zwei oder die baurechtlichen Vorschriften, die in dem mehreren vorgeschriebenen Vollgeschossen jeweiligen Baugebiet gelten, informiert. Der Bedeutung.) Bei einer GFZ von 0,5 darf die Bebauungsplan beinhaltet die Planzeichnung Fläche aller Vollgeschosse z. B. maximal und die textlichen Festsetzungen. 50 % der Grundstücksfläche betragen. Die baurechtlichen Vorschriften werden durch 5. Bauweise die Stadt unter Berücksichtigung des Bauord- Man unterscheidet zwischenoffener Bau- nungsrechtes der einzelnen Bundesländer weise (o) und geschlossener Bauweise (g). festgesetzt und sind absolut rechtsverbindlich. Bei offener Bauweise dürfen Einfamilien- häuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser 1. Art der baulichen Nutzung eine Gesamtlänge von 50 m nicht über- Hier wird vorgeschrieben, ob in diesem schreiten. Bei geschlossener Bauweise Baugebiet ausschließlich Bauflächen für müssen sich die seitlichen Außenwände den Wohnungsbau (W) erstellt werden der Gebäude auf der Grundstücksgrenze dürfen, ob die ausgewiesenen Flächen berühren. gewerbliche Bauflächen darstellen (GE) 6. Dachneigung oder ob dort ein Mischgebiet mit Wohn- Die vorgeschriebene Dachneigung kann und Gewerbeflächen entstehen soll (MI). aus der Planzeichnung oder den textlichen 2. Anzahl der Vollgeschosse Festsetzungen ersehen werden. Die Anzahl der Vollgeschosse bzw. die 7. Grenze des Bebauungsplans Gebäudehöhe wird festgelegt. Bis zu diesen Linien bzw. innerhalb dieser 3. Grundflächenzahl (GRZ) Linie gelten die Vorschriften des jewei- Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis ligen Bebauungsplans. zwischen Grundstücksgröße und der maxi- 8. Grundstücksgrenze malen Bebauung fest. Eine Grundflächen- Diese Linie zeigt die Aufteilung der Grund- zahl von 0,3 bedeutet z. B., dass max. 30 % stücke und ggf. die Lage der Grenzsteine. der Grundstücksfläche überbaut werden darf. 9. Baugrenze 4. Geschossflächenzahl (GFZ) Das zu erstellende Gebäude darf die Bau- Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis grenze nicht überschreiten. Die Baugrenze zwischen Grundstücksgröße und der maxi- muss aber nicht berührt werden. Neben- malen Quadratmeterfläche der Vollgeschosse anlagen (z. B. Garagen) dürfen außerhalb fest. (Ist im Bebauungsplan ein Vollgeschoss der überbaubaren Flächenplatziert werden. vorgeschrieben, so ist die GFZ identisch mit 10. Baulinien Eine Seite des Gebäudes muss auf der Baulinie errichtet werden. 11. Flurstücksnummer 9 8 Sie ist die katasteramtliche Bezeichnung 11 des Grundstücks. 10 Die textlichen Festsetzungen enthalten weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier 1 können z. B. die Bepflanzungsvorschriften, 2 die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung, Ein- 3 4 friedungen usw. festgesetzt werden. Der Bebauungsplan kann bei der Stadt eingesehen oder gegen Gebühr angefordert 6 werden. 5 7
17 Checkliste für mein Bauvorhaben Neubau/Modernisierung – Was muss ich beachten? Was gibt es noch zu beachten? Wer hilft mir bei der Planung meines Welche regenerative Energien stehen Wie sieht eine fortschrittliche Vorhabens? mir zur Verfügung? (Solarthermie, energiesparende Beleuchtung Geothermie, Nahwärmenetz, Holz- aus? Stimmt mein Finanzierungsplan? pellets,...)? Verwende ich energiesparende Stehen meinem Vorhaben baurechtliche Wer erarbeitet mir ein Energiekonzept? Haushaltsgeräte? oder denkmalschützerische Vorschriften entgegen? Wer erstellt den Energieausweis? Kann eine Dachbegrünung, Fassadenbegrünung erfolgen? Muss ich einen Bauantrag stellen? Welche Handwerksbetriebe können mit ihrer fachlichen Kompetenz unser Werden heimische Gehölze für Ist mein Vorhaben förderfähig (Baukinder- Vorhaben unterstützen? die Eingrünung verwendet? geld, Förderprogramme Klimaschutz,...)? Sollte mein Gebäude luftdicht sein? Kann ich Regenwasser nutzen? Befinden sich Altlasten auf dem Bau- grundstück? Wer kennt sich mit ökologischen, Befinden sich Nistmöglichkeiten gesundheitsverträglichen Baumaterialien für Vögel, Fledermäuse auf dem Hält mein (Bau-)Vorhaben die Festsetzun aus? Grundstück, bzw. können welche gen des Bebauungsplanes und der Satzung angebracht werden? über Örtliche Bauvorschriften ein? Ist der Schornsteinfeger vor der Ent- scheidung für eine neue Heizanlage Passt der Versicherungsschutz? Sind Baulasten auf meinem Baugrundstück eingebunden worden? eingetragen? Was muss ich im Hinblick auf die Habe ich Anschluss an den öffentlichen aktuellen „erneuerbaren Wärme- Nahverkehr, wo befindet sich die gesetze“ beachten? nächste Bushaltestelle? Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Die Nutzung erneuerbaren Energien ist Pflicht. Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für Neu- ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen NEUBAU bauten bundesweit das Gesetz zur Förderung beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen. Erneuerbarer Energien im Wärmebereich Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmeenergiebedarf – abhängig (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – von der konkret genutzten Energiequelle – zu EEWärmeG). einem bestimmten Anteil mit regenerativen Energiequellen decken: Ansprechpartner: Erneuerbares Wärmegesetz des • bei solarer Strahlungsenergie zu mindestens Bundes (EEWärmeG) 15 Prozent, • Stadt Waiblingen Seit dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer • bei Biogas zu mindestens 30 Prozent und – Abteilung Umwelt, von Gebäuden, die neu gebaut werden, • bei fester Biomasse (Holz), Bioöl oder Herr Klaus Läpple ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Umweltwärme zu mindestens 50 Prozent. Tel. 07151-5001-445 Energien decken. Diese Nutzungspflicht trifft Bei thermischen Solaranlagen gilt die Pflicht klaus.laepple@waiblingen.de alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder als erfüllt, wenn der Kollektor bei Wohnge- – Abteilung Baurecht, Wirtschaft. Das gilt auch, wenn die Immobi- bäuden mit höchstens zwei Wohnungen Frau Kerstin Horst-Rössle lie vermietet wird. Genutzt werden können 0,04 m² Fläche pro m² Nutzfläche aufweist. Tel. 07151–5001-377 alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer Für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen kerstin.horst-roessle@waiblingen.de keine erneuerbaren Energien einsetzen will, ist eine Kollektorgröße von 0,03 m² Fläche • www.bmu.de kann andere klimaschonende Maßnahmen pro m² Nutzfläche vorgesehen.
18 Wer ist zuständig für was? Abfallberatung Baugrundstücke AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft des Fachbereich Büro Oberbürgermeister Rems-Murr-Kreises mbH) Abt. Grundstücksverkehr, Altes Dekanat Stuttgarter Straße 110 Kurze Straße 25 Tel. 501-9535, -9538, Fax 501-9550 Tel. 5001-236, Fax 5001-484 E-Mail: info@awg-rems-murr.de E-Mail: grundstuecksverkehr@waiblingen.de Abwasserbeseitigung Bauleitplanung Fachbereich Städtische Infrastruktur Fachbereich Stadtplanung Abt. Straßen und Stadtentwässerung Abt. Planung und Sanierung Marktdreieck, Kurze Straße 24 Marktdreieck, 4. Stock, Kurze Straße 24 Tel. 5001-361, -362, Fax 5001-387 Tel. 5001-351, Fax 5001-406 E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de E-Mail: stadtplanung@waiblingen.de Abwassergebühren Baustellenabsicherung Fachbereich Finanzen, Abt. Steuern und Abgaben Fachbereich Bürgerdienste Rathaus, Ebene 2, Kurze Straße 33 Abt. Ordnungswesen Tel. 5001-370, Fax 5001-404 Nebengebäude, 1. Stock, Marktplatz 6 E-Mail: steuern-abgaben@waiblingen.de Tel. 5001-247, Fax 5001-403 Agenda 21 Waiblingen E-Mail: ordnungswesen@waiblingen.de Fachbereich Bürgerengagement Betriebshof (Technischer) Geschäftsstelle Waiblingen ENGAGIERT Fachbereich Städtische Infrastruktur Lokale Agenda, Rathaus, Kurze Str. 33, Ebene 1 Abt. Betriebshof Tel. 5001-260, Fax 5001-589 Henri-Dunant-Straße 2 E-Mail: engagiert@waiblingen.de Tel. 5001-9012, Fax 5001-9015 Amtsblatt der Stadt Waiblingen „Staufer-Kurier“ E-Mail: betriebshof@waiblingen.de Fachbereich Büro Oberbürgermeister Bodenrichtwerte Abt. Öffentlichkeitsarbeit Fachbereich Büro Oberbürgermeister Rathaus, Ebene 4, Zimmer 407, Kurze Straße 33 Abt. Gremiendienste Tel. 5001-443, -320, Fax 5001-446 Rathaus, Ebene 5, Zimmer 502 E-Mail: birgit.david@waiblingen.de Kurze Straße 33 Altlasten Tel. 5001-284, Fax 5001-414 Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt E-Mail: guenther.glock@waiblingen.de Abt. Umwelt Brandschutz Marktdreieck, Kurze Straße 24 Fachbereich Bürgerdienste Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406 Abt. Brand- und Katastrophenschutz E-Mail: umwelt@waiblingen.de Feuerwehr-Gerätehaus Architektenkammer Stuttgart Winnender Straße 11 Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart Tel. 5001-569, -201, Fax 5001-440 Tel. 0711-2196114, www.akbw.de E-Mail: feuerwehr@waiblingen.de Bauabnahme Denkmalschutz, Verfahren Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24 Marktdreieck, Kurze Straße 24 Tel. 5001-335, Fax 5001-406 Tel. 5001-261, Fax 5001-406 E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de Bauantrag Denkmalschutz, Beratung Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24 Marktdreieck, Lange Straße 45 Tel. 5001-274, -261, -148, Fax 5001-406 Tel. 5001-355 E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de E-Mail: hochbau@waiblingen.de Bauberatung Ehrenamtliche Energiesparberatung Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Termine Mi nachmittag, nach Vereinbarung Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24 Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Tel. 5001-261, -274, -148, Fax 5001-406 Abt. Umwelt, Marktdreieck, 2. Stock E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de Kurze Straße 24 Baugenehmigungen, Bauüberwachung, Baulast, Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406 Bebauungsplan E-Mail: umwelt@waiblingen.de Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Eigentumsförderung (L-Bank) Abt. Baurecht, Marktdreieck, Kurze Straße 24 Landratsamt Rems-Murr-Kreis Tel. 5001-261, -274, -148, Fax 5001-406 Stuttgarter Straße 110 E-Mail: ic-bauen@waiblingen.de Tel. 501- 2725, -2726, Fax 501-2482
19 Energieberatung Hausnummerierung Schornsteinfeger, Aufsicht Energieagentur Rems-Murr gGmbH Fachbereich Stadtplanung, Abt. Vermessung Landratsamt Rems-Murr Gewerbestraße 11, 71332 Waiblingen Marktdreieck, Kurze Straße 24 Hauptgebäude, Alter Postplatz 10 Tel. 975173-0, E-Mail: info@ea-rm.de Tel. 5001-345, Fax 5001-518 Tel. 501-0, Fax 501-1525 Energie/Klimaschutz E-Mail: vermessungsamt@waiblingen.de E-Mail: info@rems-murr-kreis.de Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Holzverkauf Stadtplanung Abt. Umwelt, Marktdreieck, 2. Stock Fachbereich Städtische Infrastruktur Fachbereich Stadtplanung Kurze Straße 24 Abt. Forst, Marktdreieck, Kurze Straße 24 Abt. Planung und Sanierung Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406 Forstbetriebshof Tel. 07151-360784 Marktdreieck, 4. Stock E-Mail: umwelt@waiblingen.de E-Mail: andreas.muenz@waiblingen.de Kurze Straße 24 Entstörungen Immissionsschutz Tel. 5001-351, Fax 5001-264 Stadtwerke Waiblingen GmbH Landratsamt Rems-Murr E-Mail: stadtplanung@waiblingen.de Betriebs- und Verwaltungs-Gebäude Hauptgebäude, Alter Postplatz 10 Stadtpläne Schorndorfer Straße 67 Tel. 501-0, Fax 501-1525 Fachbereich Stadtplanung Tel. 131-0, Fax 131-202 E-Mail: info@rems-murr-kreis.de Abt. Vermessung, Marktdreieck E-Mail: info@stwwn.de Kabelanschluss Kurze Straße 24 Entwässerung (Kanalisation) Kabel BW GmbH Tel. 5001-345, Fax 5001-518 Fachbereich Städtische Infrastruktur Hedelfinger Straße 60, 70327 Stuttgart E-Mail: vermessung@waiblingen.de Abt. Straßen und Stadtentwässerung Tel. 0711-35851-2888, Fax 0711-35851-2889 Straßenbeleuchtung Marktdreieck, Kurze Straße 24 Lärmschutz Stadtwerke Waiblingen GmbH Tel. 5001-366, -362, Fax 5001-387 (ortspolizeiliche Vorschriften) Betriebs- und Verwaltungs-Gebäude E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de Fachbereich Bürgerdienste, Abt. Ordnungswesen Schorndorfer Straße 67 Gas/Strom/Wasser/Fernwärme Nebengebäude, 1. Stock, Marktplatz 6 Tel. 131-0, Fax 131-202 Stadtwerke Waiblingen GmbH (blaues Haus), Tel. 5001-462, Fax 5001-403 E-Mail: info@stwwn.de Betriebs- und Verwaltungs-Gebäude E-Mail: ordnungswesen@waiblingen.de Straßenreinigung/Kehrtelefon Schorndorfer Straße 67 Mietspiegel Fachbereich Städtische Infrastruktur Tel. 131-0, Fax 131-202 Fachbereich Büro Oberbürgermeister Abt. Straßen und Stadtentwässerung E-Mail: info@stwwn.de Abt. Gremiendienste Marktdreieck Gelbe Tonne Rathaus, Ebene 5, Kurze Straße 33 Kurze Straße 24 AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft Tel. 5001-284 Tel. 5001-313, -364, Fax 5001-387 des Rems-Murr-Kreises mbH) E-Mail: guenther.glock@waiblingen.de Kehrtelefon 5001-177 Stuttgarter Straße 110 Müllabfuhr, Mülldeponien, Recyclinghof, E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de Tel. 501-9535, -9538 Sperrmüll Straßenunterhaltung E-Mail: info@awg-rems-murr.de AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft Fachbereich Städtische Infrastruktur Gewerbe (Bauplätze, Förderung) des Rems-Murr-Kreises mbH) Abt. Straßen und Straßenentwässerung Wirtschaft, Tourismus, Marketing GmbH Stuttgarter Straße 110 Marktdreieck, Kurze Straße 24 Waiblingen (WTM-GmbH) Tel. 501-9535, -9538, Fax 501-9550 Tel. 5001-313, -364, Fax 5001-387 Scheuerngasse 4 E-Mail: info@awg-rems-murr.de E-Mail: strassen-stadtentwaesserung@waiblingen.de D-71332 Waiblingen Müllgebühren Umweltschutz Tel. 07151-5001-654 Landratsamt Rems-Murr Fachbereich Bürgerdienste Bauen und Umwelt Gewässerschutz Geschäftsbereich Abfallwirtschaft Abt. Umwelt Landratsamt Rems-Murr Hauptgebäude, Alter Postplatz 10 Marktdreieck, 2. Stock Hauptgebäude, Alter Postplatz 10 Tel. 501-2780, Fax 501-1525 Kurze Straße 24 Tel. 501-0, Fax 501-1525 E-Mail: info@rems-murr-kreis.de Tel. 5001-244, -445, Fax 5001-406 E-Mail: info@rems-murr-kreis.de Naturschutz E-Mail: umwelt@waiblingen.de Grundbuchauszug Landratsamt Rems-Murr Vermessungswesen Notariate, Gebäude Fronackerstraße 33 Hauptgebäude, Alter Postplatz 10 Fachbereich Stadtplanung Tel. 9597-360, -350, -330, -320, -340 Tel. 501-0, Fax 501-1525 Abt. Vermessung Grundsteuer E-Mail: info@rems-murr-kreis.de Marktdreieck, 3. Stock Fachbereich Finanzen, Abt. Steuern und Abgaben Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) Kurze Straße 24 Rathaus, Ebene 2, Kurze Straße 33 Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) Tel. 5001-351, Fax 5001-406 Tel. 5001-211, Fax 5001-404 Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart E-Mail: vermessung@waiblingen.de E-Mail: steuern-abgaben@waiblingen.de Tel. 0711-6606-0, Fax 6606-2400 Wohnbauförderung Grüngutsammelstelle Sanierungen Fachbereich Büro Oberbürgermeister AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft des Fachbereich Stadtplanung Abt. Grundstücksverkehr Rems-Murr-Kreises mbH) Abt. Planung und Sanierung Altes Dekanat Stuttgarter Straße 110 Marktdreieck, 4. Stock, Kurze Straße 24 Kurze Straße 25 Tel. 501-9531, Fax 501-9551 Tel. 5001-351, Fax 5001-406 Tel. 5001-236, Fax 5001-484 E-Mail: info@awg-rems-murr.de E-Mail: stadtplanung@waiblingen.de E-Mail: grundstuecksverkehr@waiblingen.de
20 Ansprechpartner Stadt Waiblingen • Fachbereich Bürgerdienste, Bauen u. Umwelt • Fachbereich Büro Oberbürgermeister IC Bauen (Info-Centrum) Abt. Grundstücksverkehr Tel. 07151-5001-261 Tel. 07151-5001-236 ic-bauen@waiblingen.de grundstuecksverkehr@waiblingen.de • Fachbereich Stadtplanung • Wirtschaft, Tourismus, Marketing GmbH Abt. Planung u. Sanierung Waiblingen (WTM-GmbH) Tel. 07151-5001-351 Tel. 07151-5001-656 stadtplanung@waiblingen.de innenstadtmarketing@waiblingen.de • Fachbereich Hochbau und • Fachbereich Bauen u. Umwelt Gebäudemanagement – Abt. Hochbau Abt. Umwelt Tel. 07151-5001-355 Tel. 07151-5001-445 hochbau@waiblingen.de umwelt@waiblingen.de • Fachbereich Städtische Infrastruktur • Fachbereich Bürgerdienste Abt. Straßen u. Stadtentwässerung Abt. Bürgerbüro Tel. 07151-5001-362 Tel. 07151-5001-500 strassen-stadtentwicklung@waiblingen.de buergeramt@waiblingen.de • Fachbereich Städtische Infrastruktur • Fachbereich Bildung und Erziehung Abt. Grünflächen u. Friedhöfe Abt. Kindertageseinrichtungen Tel. 07151-5001-352 Tel. 07151-5001-534 gruenflächen@waiblingen.de kindertageseinrichtungen@waiblingen.de Umweltschutzadressen Architektenkammer Stuttgart Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Kammer Gruppe Rems-Murr Informationszentrum Energie Tel. 07151-64565 www.wm.baden-wuerttemberg.de dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) NABU Waiblingen Kostenlose Hotline 0800-0736734 Bruno Lorinser www.dena.de Bruno.Lorinser@wm.bwl.de BINE (Informationen und Ideen Umweltministerium Baden-Württemberg zu Energie & Umwelt) Referat 22 - Klimaschutz, Energie, Geothermie Tel. 0228-92379-0, www.bine.info Tel. 0711-126-0 binde@fiz-karlsruhe.de www.umweltministerium-bw.de KEA (Klimaschutz- und Energieagentur Kreishandwerkerschaft Rems-Murr Baden-Württemberg GmbH) Oppenländer Str. 40, 71332 Waiblingen Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe Tel. 07151-956510 Tel. 0721-98471-0 info@kh-rems-murr.de www.kh-rems-murr.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Schornsteinfeger-Innung Postfach 30 03 61, 53183 Bonn für den Regierungsbezirk Stuttgart Tel. 0288-99305-0, www.bmu.de www.schornsteinfegerinnung-stuttgart.de Obermeister: Walter Baum BUND Waiblingen Steinbeisstraße 9, 71332 Waiblingen Friedrich Bayer, holderbayer@t-online.de Tel. 07151-55050
21 Was ist zu beachten Die Stadt Waiblingen fördert die Altbau- bei der Altbausanierung sanierung mit direkten Zuschüssen (s. Seite 55). Wer heute sein Haus saniert, sollte nicht nur an senen Marktwert und bietet hohen Wohn- Die KfW fördert die Altbausanierung frische Farbe und Tapete denken. Die zentrale komfort. Viele Modernisierungsmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten und direkten Herausforderung ist, die Energiebilanz des machen sich bei steigenden Energiepreisen in Zuschüssen (s. Seite 48, 51). Gebäudes zu verbessern, sprich den Energie- vernünftigen Zeiträumen bezahlt. Der Bund fördert über die „Förderung verbrauch deutlich zu senken. Denn nur ein Beispiel: Dämmung der Kellerdecke, des erneuerbarer Energien“ (bafa) die Er- energieeffizientes Haus kann zu vernünftigen Daches, der Außenwände und natürlich der richtung regenerativer Energiegewin- Kosten beheizt werden, erzielt einen angemes- Einbau einer modernen Heizung möglichst nungstechniken mit direkten Zuschüssen mit Nutzung erneuerbarer Energien. und mit dem Förderprogramm „Energie- sparberatung vor Ort“ die umfassende Gehen Sie Schritt für Schritt vor: Analyse mir direkten Zuschüssen 1. Umfassende Analyse: Dazu gehört die (s. Seite 47, 50). energetische Bestandsaufnahme. Holen Sie sich Rat, was an Ihrem Haus gemacht werden sollte/kann, was es an Einsparung bringt und welche Kosten entstehen. Die Energieagentur Rems-Murr, die Abteilung Umwelt der Stadt Waiblingen oder die sogenannten Bafa Berater, aber auch Architekten und Bauingenieure geben Auskunft. 2. Finanziellen Spielraum prüfen: Informieren Sie sich dabei auch über Förderprogramme Ihrer Kommune sowie von Land und Bund – wichtig! vor der Maßnahme Informationen einholen. 3. Gute Planung spart Kosten: Nachdem Sie wissen, welchen Energieverbrauch Ihr Gebäude hat und was zu machen ist, holen Sie sich vergleichbare Angebote für die Maßnahmen ein. 4. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren: Denken Sie daran, dass in Zukunft deutliche Energiepreissteigerungen zu erwarten sind. Maßnahmen sollten den Energieverbrauch deut- lich senken und die restliche Energie sollte möglichst umweltfreundlich erzeugt werden. Dabei spielt heute das Erdgas als „Arbeitspferd“ eine wichtige Rolle. Immer häufiger wird aber auf Solarenergie, Biomasse oder Erdwärme gesetzt. 5. Qualitätskontrolle: Die Qualität der Leistungen lässt sich mit Hilfe eines Fach- mannes überprüfen. Ein Beispiel: Bei der Ansprechpartner: Dämmung spielt die Luftdichtigkeit eine wichtige Rolle, der sogenannte Blower Door • Energieagentur Rems-Murr gGmbH Test bringt dabei Mängel an den Tag, unter- Tel. 07151-975173-0 stützend wird dabei auch die Wärmebild- www.energieagentur-RemsMurr.de kamera eingesetzt. info@ea-rm.de • Stadt Waiblingen – Abteilung Umwelt, Erneuerbares Wärmegesetz Herr Klaus Läpple Tel. 07151-5001-445 Baden-Württemberg (EWärmeG) klaus.laepple@waiblingen.de – Abteilung Baurecht, Der jährliche Wärmebedarf muss im Gebäude- Die Verpflichtung entfällt, wenn eine handels- Frau Kerstin Horst-Rössle ALTBAU bestand zu 10 % aus Erneuerbaren Energien übliche solarthermische Anlage aus öffent- Tel. 07151–5001-377 erzeugt werden, wenn die zentrale Heizungs- lich-rechtlichen, baulichen oder technischen kerstin.horst-roessle@waiblingen.de anlage ausgetauscht wird. Die Pflicht greift erst, Gründen nicht installiert werden kann. wenn die Heizungsanlage erneuert wird. Bereits durchgeführte Wärmeschutzmaßnah- • www.umweltministerium-bw.de Gebäude mit Etagenwohnungen sind von dem men können angerechnet werden. Darüber Gesetz nicht betroffen. hinaus sieht das Gesetz ausdrücklich Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor: Zulässige Energieformen sind Sonnenenergie • Anschluss an ein Wärmenetz (Kraft-Wärme-Kopplung) (Solarthermie), Erdwärme (Geothermie), Bio- • Einsatz einer Heizanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (Motor-BHKW) masse (z. B. Holzpellets, Scheitholz), die Nut- • Photovoltaik, soweit kein Platz mehr für Solarthermie vorhanden ist zung von Umweltwärme durch Wärmepumpen. • Wärmeschutzmaßnahmen mit erhöhten Standards gegenüber der Energieeinsparverordnung
22 Baubegleitung durch Sachverständige – Qualitätssicherung Wer den Bau eines eigenen Hauses plant, ist Auch die Heizungsanlage gehört auf den Prüf- gut beraten, bereits frühzeitig einen neutralen stand: Alle Bauteile werden auf ihre Funktion Sachverständigen für eine regelmäßige Quali- hin kontrolliert, die Leistung vor Ort gemessen tätskontrolle hinzuzuziehen. und die Thermostate entsprechend eingestellt. Die Ingenieure der Qualitätssicherungsbüros Nach Beendigung der Bautätigkeit fertigt der achten darauf, dass die energetischen Vorga- Sachverständige ein Testat mit einer ab ben eingehalten werden und die Konzepte schließenden Beurteilung der realisierten zur Wärmebrückenoptimierung und Luft- Ausführungsqualität an. Die Kosten für die dichtigkeit stimmig sind. Dadurch können Qualitätssicherung betragen im Schnitt nur die zukünftigen Besitzer sicher sein, dass der ein bis eineinhalb Prozent der Bausumme. Neubau ihrem Anspruch an niedrigen Ener- Eine Mehrausgabe, die sich rechnet. Ein gut gieverbrauch, Wärmedämmung und hohem gedämmtes Haus und der Einsatz rationeller Wohnkomfort entsprechen wird. Eine umfas- Energietechniken sparen Energie und damit Ansprechpartner: sende Qualitätssicherung betrachtet neben viel Geld. Im Ergebnis entsteht ein quali- der Gebäudehülle auch die Heizungs- und tativ hochwertiges Haus mit angenehmem • Energieagentur Rems-Murr gGmbH Lüftungsanlage sowie die Regelungstechnik. Wohnklima, an dem keine Folgekosten durch Tel. 07151-975173-0 Die beste Bauplanung nützt jedoch wenig, falsch dimensionierte Anlagentechnik oder www.energieagentur-RemsMurr.de wenn auf der Baustelle nicht korrekt und schlechte Bauausführung zu befürchten sind. info@ea-rm.de exakt gearbeitet wird. Deshalb kontrollieren Nicht zuletzt wird durch die hohe Qualität die Qualitätssicherer während der Bauphase der Wert der Immobilie langfristig gesichert. • www.umweltministerium-bw.de mehrmals direkt vor Ort, ob die Arbeiten Kein nachträglicher Ärger mit Architekten fachgerecht ausgeführt und die vorgesehenen oder Handwerkern raubt den Schlaf und trübt Baumaterialien verwendet werden. die Freude am neuen Heim. Fehler in Planung und Bauausführung können Die KfW fördert die Baubegleitung so rechtzeitig erkannt und kostengünstig bei der Altbausanierung mit einem nachgebessert werden. Steht der Rohbau, direkten Zuschuss (s. Seite 49). kann mittels BlowerDoor-Test überprüft werden, ob das Haus wirklich luft- und wind- dicht gebaut wurde.
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