Existenzgründung Leitfaden für Ihre - Nie wieder Bewerbungsfotos! - Stadt Köln

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Existenzgründung
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Die Oberbürgermeisterin

Amt für Wirtschaftsförderung
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gestaltung
rheinsatz, Köln
Druck
Barz & Beienburg, Köln

13-US/80/2.000/03.2017
Existenzgründung Leitfaden für Ihre - Nie wieder Bewerbungsfotos! - Stadt Köln
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                             Seite 3

Inhaltsverzeichnis �

Vorwort: Umfassend informiert in die Selbstständigkeit                               7

I          Schritte in die Selbstständigkeit                                         8

           Eigene Motive und Erwartungen                                             8�
           Individuelle Voraussetzungen                                              8�
           Persönliche Voraussetzungen                                               8�
           Fachliche Voraussetzungen                                                 9�

I.1        Form der Unternehmensgründung                                           10

           Franchising                                                             10 �

I.2        Organisatorisches                                                       11

           Welche Pflichten können bei der Existenzgründung auf Sie zukommen?      11 �

I.3        Freie Berufe                                                            11

           Berufskammern                                                           12 �

I.4        Zulassungen und Genehmigungen                                           12

           Benötigen Sie eine Zulassung für Ihr Unternehmen?                       12 �
           Wann benötigen Sie eine Zulassung nach der Gewerbeordnung?              13 �
           Wann benötigen Sie eine Zulassung aufgrund anderer Gesetze?             13 �
           Allgemeine Anmeldepflichten                                             13 �
           Gewerbebetriebe                                                         14 �
           Menschen mit Migrationshintergrund                                      14 �
           Werbung                                                                 15 �
           Zweckentfremdung einer Wohnung                                          15 �

I.5        Rechtsformen                                                            16

           Regelungen im Firmenrecht                                               16 �
           Einzelunternehmen                                                       16 �
           Personengesellschaften                                                  17 �
           Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)                                  17 �
           Offene Handelsgesellschaft (oHG)                                        17 �
           Kommanditgesellschaft (KG)                                              18 �
           Partnerschaftsgesellschaft (PartG)                                      18 �
           Kapitalgesellschaften, insbesondere die GmbH                            18 �
           GmbH & Co. KG als besondere Form                                        19 �
           Unternehmergesellschaft (UG oder auch Mini-GmbH)                        19 �

I.6        Eintragung ins Handelsregister                                          20

           Kleingewerbetreibende                                                   20 �
           Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR                              20 �
           Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG)                  20 �
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Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                              Seite 4

           Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG oder Genossenschaft)                               21
           Kaufleute                                                                                21 �
           Auskunft über Rechts-, Besitz- und Haftungsverhältnisse im Handelsregister               21
           Besonderheiten für Kleingewerbetreibende                                                 21
           Das Handelsregister und die Freien Berufe                                                22
           Formelle Anforderungen an die Eintragung ins Handelsregister                             22
           Vor- und Nachteile der Handelsregistereintragung                                         22
           Mit dem Handelsregistereintrag verbundene Nachteile bzw. Pflichten                       23 �
           Handelsrechtsreformgesetz – Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“                              23 �

I.7        Handwerk                                                                                 23

           Erleichterungen bei der Aufnahme eines Handwerks                                         23 �

I.8        Firma und Name eines Unternehmens bei verschiedenen Unternehmenstypen                    24

           Firmierung von Kaufleuten                                                                25 �
           Firmierung Kleingewerbetreibender                                                        25 �
           Firmierung der BGB-Gesellschaft                                                          25 �
           Firmierung in Freien Berufen                                                             25 �

II         Finanzierung und Fördermittel                                                            26

II.1       Förderkredite                                                                            26

           Kreditprogramme der öffentlichen Hand                                                    26 �
           Ablauf einer Antragstellung für ein Förderdarlehen bei der Hausbank                      26 �
           Verschiedene öffentliche Förderkredite                                                   27 �
           ERP-Gründerkredit – StartGeld                                                            27 �
           Anteilige Haftungsfreistellung der KfW Mittelstandsbank beim KfW-StartGeld               27 �
           ERP-Kapital für Gründung                                                                 27 �
           ERP-Gründerkredit – Universell                                                           27 �
           NRW.BANK.Gründungskredit                                                                 28 �
           NRW/EU.Mikrodarlehen                                                                     28 �
           Konditionen und Laufzeit                                                                 28 �
           Ausschluss der Bewilligung von Fördergeldern                                             28 �
           Die Kosten für einen Kredit                                                              29 �
           Der Unterschied zwischen dem nominalen und dem effektiven Zinssatz für ein Darlehen      29 �

II.2       Allgemeine Bankkredite der privaten Wirtschaft                                           29

           Kundenkredite bei Banken und Sparkassen                                                  29

II.3       Private Kredite                                                                          30

II.4       Sicherheiten                                                                             30

           Eigenkapital                                                                             30
           Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen                                31
           Bedingungen                                                                              31
           Die Antragstellung für eine Bürgschaft                                                   32
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II.5       Fördermittel                                                                                 32

           Nicht rückzahlbare Zuschüsse – Leistungen und Informationen der Agentur für Arbeit Köln      32
           Förderungen für Existenzgründungen im Handwerk                                               34
           Besondere Förderungen für Menschen mit Beeinträchtigung                                      35
           Darlehen und Zuschüsse vom Integrationsamt                                                   35

II.6       Zuschüsse zu Beratungskosten                                                                 36

           Beratungsprogramm Wirtschaft NRW                                                             36 �
           BPW – Zirkelberatung                                                                         36 �
           Förderung unternehmerischen Know-hows                                                        36 �
           Bildungsprämie                                                                               37 �
           Nutzen Sie Beratungsmöglichkeiten!                                                           38 �

III        Der Businessplan                                                                             39

III.1      Inhaltliche Struktur Ihres Konzeptes                                                         39

III.2      Inhalt des Businessplans                                                                     41

           Zusammenfassung (Executive Summary)                                                          41 �
           Angaben über die Gründerperson                                                               41 �
           Produkt / Dienstleistung                                                                     41 �
           Informationen über Markt und Branche                                                         41 �
           Marketing und Vertrieb                                                                       41 �
           Organisation und Personal                                                                    41 �
           Rechtsform                                                                                   41 �
           Chancen und Risiken                                                                          41 �
           Kapitalbedarf                                                                                41 �
           Finanzplan                                                                                   41 �
           Weitere Unterlagen                                                                           42 �
           Formalitäten zum Businessplan                                                                42 �

III.3      Finanzierungskonzept                                                                         42

           Notwendiges Startkapital                                                                     42 �
           Investitionen zur Gründung des Unternehmens                                                  43 �
           Kosten der Gründung                                                                          43 �
           Betriebsmittel in der Anlaufphase                                                            43 �

III.4      Finanzierungsmittel                                                                          43

           Leasing                                                                                      44 �

III.5      Wirtschaftsplan                                                                              44

           Überlegungen zur Umsatz- und Kostenplanung                                                   44
           Plausibilitätskontrolle                                                                      45 �
           Fixkosten                                                                                    45 �
           Rentabilität �                                                                               45
           Liquiditätsplanung                                                                           46
           Überarbeitung Ihres Unternehmenskonzeptes                                                    46
           Der NUK-Businessplan-Wettbewerb                                                              46
Existenzgründung Leitfaden für Ihre - Nie wieder Bewerbungsfotos! - Stadt Köln
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                    Seite 6

IV         Steuern                                                                        47

           Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Unternehmensgründung                      47

IV.1       Kleinunternehmerregelung                                                       47

           Umsatzsteuerpflicht                                                            48
           Gewerbesteuer                                                                  48

IV.2       Übersicht über Unternehmenssteuern                                             49

           Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bei Personengesellschaften      49

IV.3       Gewinnermittlung                                                               50

           Einzelheiten zur Buchführung                                                   50 �
           Gewinnermittlungsmethoden                                                      51 �

V          Versicherungen                                                                 52

V.1        Sozialversicherung                                                             52

           Krankenversicherung                                                            52
           Rentenversicherung                                                             52
           Rentenversicherungspflicht trotz Selbstständigkeit und Ausnahmen               53
           Scheinselbstständigkeit                                                        53
           Künstlersozialkasse                                                            53
           Arbeitslosenversicherung                                                       54

V.2        Sonstige Versicherungen                                                        55

           Krankenversicherung und Krankentagegeld                                        55
           Berufsunfähigkeitsversicherung                                                 56
           Weitere Versicherungen                                                         56

V.3        Personal                                                                       56

VI         Verträge, Bürgschaften und Verbraucherschutz                                   57

           Gewerbemietvertrag                                                             57
           Bürgschaft                                                                     57
           Eheverträge                                                                    57
           Allgemeine Geschäftsbedingungen / Impressum                                    57
           Verbraucherschutz                                                              57

VII        Information und Beratung                                                       58

VII.1      Beratungsangebote und Adressen                                                 58

           Weitere Kontaktadressen für Ihre Gründung                                      59

VII.2      Anhang                                                                         64

           Checkliste                                                                     64 �
           Wichtige Kontaktadressen                                                       65 �
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                          Seite 7

Umfassend informiert in die Selbstständigkeit

Liebe Kölnerinnen und Kölner,

fast jeder hat mal klein angefangen: So wurde aus den Elektronikbasteleien von Steve Jobs
und Steve Wozniak der Computergigant Apple und die Kölner Koffermanufaktur von Paul
Morszeck hat sich zum international erfolgreichen Markenhersteller Rimowa entwickelt –
der Experte für hochwertiges und leichtes Reisegepäck.

Ein erfolgreiches Unternehmen startet häufig mit einer zündenden Idee und reichlich Pi­
oniergeist. In Köln ist dieser Geist besonders ausgeprägt, denn unsere Stadt zeichnet sich
durch ihr positives Gründerklima aus. Köln überzeugt als Wirtschaftsstandort mit hoher
Internationalität, als ausgezeichneter Messe- und Tagungsort, als lebenswerte Metropole,
als Zentrum von Wissenschaft und Forschung sowie als Zentrum der Kreativwirtschaft.
Ein Standort, an dem sich Wirtschaftskraft und Lebensqualität ergänzen und Kreativität
sowie Querdenken gefördert werden. Aktuelle Prognosen bescheinigen Köln bis 2030
deutlich steigende Bevölkerungszahlen – ein zusätzliches Indiz für die Attraktivität unse­
rer Stadt und ökonomische Basis für zukünftige Investitionen.

Gründerinnen und Gründer stärken die Wirtschaftsleistung unserer Stadt. Existenzgrün­
dungen sind Voraussetzung für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf: Sie bringen
kreative und innovative Ideen mit und schaffen neue Arbeitsplätze.

Der Weg in die Selbstständigkeit erfordert viel Mut und kompetente Beratung. Die Grün­
dungsberatung der Stadt Köln mit ihrem Schwerpunkt „Freie Berufe“ führt als zertifizier­
tes „STARTERCENTER NRW“ Beratungsgespräche. Das kostenfreie Leistungsspektrum
deckt dabei alle Phasen der Unternehmensgründung ab: Von der Erstinformation bis zu
einer Überprüfung des Geschäftskonzeptes, von der Beratung in Finanzierungs- und För­
dermittelfragen bis hin zur Unterstützung bei der Erledigung von Gründungsformalitäten.

Diese Broschüre bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über alle Phasen Ihrer Grün­
dung, über Finanzierungsmöglichkeiten und organisatorische Rahmenbedingungen so­
wie über die wichtigsten Kontaktadressen. Begleitend zum Beratungsangebot unterstützt
sie Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit.

Ich bin mir sicher, Sie erhalten hiermit wertvolle Informationen für Ihren Unter­
nehmensstart. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Ihre

Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                                    Seite 8

I      Schritte in die Selbstständigkeit                         – Wollen Sie über Ihren Arbeitsstil und Ihre Zeiteintei­
                                                                   lung selbst bestimmen?
Von der Idee einer selbstständigen Existenz bis zum Start        – Verspüren Sie den Drang zum beruflichen Neuanfang
eines Unternehmens sind viele Schritte erforderlich. Die           nach einer Familienphase oder anderen familiären
in dieser Broschüre aufgeführten Informationen und                 Veränderungen?
Adressen helfen Ihnen, Ihr Ziel erfolgreich zu verwirkli­        – Suchen Sie den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit?
chen. Zu jedem Planungsschritt finden Sie grundlegende           – Planen Sie eine nebenberufliche neue Perspektive,
Hinweise und Informationen, aber auch Fragen, die Ih­              oder müssen Sie den Lebensunterhalt für sich und
nen aufzeigen, was im Einzelnen zu klären ist. Fassen Sie          andere zuverlässig erwirtschaften?
diese als Anregungen für Ihre persönliche Recherche auf.
Bei all Ihren Überlegungen sollten Sie stets empfänger­
bezogen denken.                                                  Individuelle Voraussetzungen

Das heißt, das von Ihnen angebotene Produkt                      Die Basis Ihrer beruflichen Selbstständigkeit werden Sie
                                                                 selbst sein. Eigenes fachliches und unternehmerisches
– muss anderen einen Nutzen bringen und sich an                  Know-how sind wesentliche Erfolgsfaktoren Ihres Unter­
    deren Bedarf orientieren                                     nehmens.
– die potentiellen Kundinnen und Kunden müssen be­
    reit sein, dafür so viel zu zahlen, dass Sie Ihre betrieb­   Vergegenwärtigen Sie sich aber auch die vielfältigen Be­
    lichen Kosten und Ihren Lebensunterhalt angemes­             lastungen und Risiken einer selbstständigen Existenz un­
    sen bestreiten können.                                       ter Ihren spezifischen Voraussetzungen. Sie werden sich
                                                                 auch die Frage stellen, ob eine Gründung gemeinsam
Für eine erfolgreiche Unternehmensgründung müssen                mit Gleichgesinnten in Frage kommt. Diskutieren Sie in
Sie bereits im Vorfeld Bedingungen, Ziele und Konse­             diesem Fall intensiv die gegenseitigen Er wartungen an
quenzen Ihrer Planung genau analysieren und hinter­              das gemeinsame Unternehmen und an die Partnerinnen
fragen. So können Sie Ihre Handlungsschritte sorgfältig          und/oder Partner. Besprechen Sie, wie Sie sich ergänzen
festlegen und konkret danach vorgehen.                           können und welche Zugeständnisse von allen Beteiligten
                                                                 gemacht werden können und müssen.
Eigene Motive und Erwartungen
                                                                 Beachten Sie dabei, dass Sie mit den gemachten Zuge­
Der Anstoß für den Wunsch, eine eigene berufliche Exis­          ständnissen sehr lange leben müssen.
tenz aufzubauen, kann sich aus ganz unterschiedlichen
Komponenten zusammensetzen. Das können berufliche                Persönliche Voraussetzungen
wie auch private Gründe sein. Ihr persönliches Motiv
spielt für die Gründung eine entscheidende Rolle:                Berücksichtigen Sie wichtige persönliche Bedingungen
Es ist Ihr Antrieb, der für den inneren Ansporn sorgt, das       für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Diese Überlegun­
selbst gesetzte Ziel zu verwirklichen. Deshalb gilt es, sich     gen müssen auch Ihr Umfeld einschließen. Familie, Part­
die eigenen Motive zu verdeutlichen und ihre Tragfähig­          nerin bzw. Partner und andere nahe stehende Personen
keit kritisch zu überprüfen:                                     werden in Ihren neuen Wirkungskreis mit einbezogen
                                                                 sein.
– Welche Chancen erwarten Sie von Ihrer Selbststän­
    digkeit?                                                     – Wo liegen Ihre Stärken? Wo liegen Ihre Schwächen?
– Geht es Ihnen darum, mehr Geld zu verdienen?                   – Besitzen Sie Durchsetzungsvermögen?
– Suchen Sie Unabhängigkeit oder Aufstieg in Ihrem               – Sind Sie kontaktfreudig?
    erlernten Beruf?                                             – Sind Sie körperlich, aber auch emotional belastbar?
– Wollen Sie Ihre Kreativität entfalten und brachliegen­         – Wie ist die Haltung Ihrer Familie und Ihres Bekann­
    de Talente neu nutzen?                                         tenkreises zu Ihrem Plan?
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                               Seite 9

– Können Sie mit der nötigen praktischen, aber auch       Wichtig bei geschäftlichen Besprechungen sind außer­
  der emotionalen Unterstützung Ihres Vorhabens in        dem Verhandlungsgeschick und rhetorische Sicherheit.
  Ihrem Umfeld rechnen?                                   Gleiches gilt für die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und
– Wenn Sie kleine Kinder haben: Welche Möglichkeiten      Mitarbeiter zu führen und zu motivieren oder Personal
  der Kinderbetreuung können und wollen Sie gegebe­       einzustellen.
  nenfalls nutzen?
– Zu welchen persönlichen und zeitlichen Einschrän­       Informieren Sie sich in jedem Fall über geeignete Qua­
  kungen im Privatleben sind Sie bereit?                  lifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Ihr
– Welche finanziellen Mittel stehen Ihnen zur Verfü­      Fachwissen auffrischen oder ergänzen können.
  gung?
– Wie sichern Sie Ihren Lebensunterhalt in der kriti­     – Wie aktuell und umfassend sind Ihre Fachkenntnisse?
  schen Anlaufphase?                                      – Welche Berufs- und Branchenerfahrung besitzen Sie
– Wer kommt für eine geschäftliche Partnerschaft in         schon?
  Frage?                                                  – Erfüllen Sie gegebenenfalls bestehende Zulassungs­
                                                            bedingungen?
                                                          – Verfügen Sie über kaufmännisches Wissen?
Fachliche Voraussetzungen                                 – Haben Sie einen Überblick über geeignete Weiterbil­
                                                            dungsmaßnahmen sowie den damit verbundenen
Klären Sie Ihre fachlichen Voraussetzungen und die          Zeitaufwand und die voraussichtlichen Kosten?
genauen Anforderungen Ihrer neuen Existenz hinsicht­
lich des Unternehmensgegenstandes, besonders wenn         Seien Sie in der Einstiegsphase offen. Offen auch ge­
Sie nicht im erlernten Beruf gründen wollen. Nutzen Sie   genüber der Frage, ob Sie sich tatsächlich selbstständig
Auskünfte der relevanten Berufsverbände, Institutionen    machen wollen. Wägen Sie alle damit verbundenen
und Behörden und Messebesuche. In manchen Fällen          Vor- und Nachteile genau ab. Nur wenn das Ergebnis ein­
kann auch ein Praktikum helfen, die eigene Position zu    deutig in die Selbstständigkeit zeigt, sollten Sie diesen
bestimmen. Unterschätzen Sie darüber hinaus nicht         Schritt gehen. Auch wenn es verlockend ist, nicht immer
die Bedeutung des unternehmerischen Know-hows.            ist die Selbstständigkeit die beste aller Lösungen!
Insbesondere das kaufmännische Grundwissen ist für
den Unternehmenserfolg unentbehrlich. Sie benöti­         Zeigt sich etwa keine ausreichende Bereitschaft mög­
gen zumindest Grundkenntnisse im kaufmännischen           licher Kundinnen und Kunden, Ihr Produkt oder Ihre
Rechnungswesen, denn der Erfolg oder Misserfolg Ihres     Dienstleistung zu bezahlen, bzw. ist Ihr Produkt nicht
Unternehmens zeigt sich letztlich immer in Zahlen. Un­    marktreif oder die Finanzierung nicht ausreichend,
ter Rechnungswesen wird die systematische Erfassung,      bedarf es einer Überarbeitung des Konzeptes. Bleiben
Über wachung und informatorische Verdichtung der          Ihre Bedenken trotz Überarbeitung Ihres Konzeptes
durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden     bestehen, sollten Sie sich gegen die Selbstständig­
Geld- und Leistungsströme verstanden. Je nach eige­       keit entscheiden. Damit ersparen Sie sich eine Menge
ner Ausbildung kann es zweckmäßig sein, bestimmte         vorhersehbarer Probleme. Dies gilt umso mehr, wenn
Aufgaben, etwa die Buchhaltung oder Werbung auf           Sie für die Unternehmensgründung auf Fremdmittel,
externe Fachleute zu delegieren. So können Sie sich       insbesondere auf Kredite, angewiesen sind. Scheitern
intensiver auf Ihren eigentlichen Unternehmenszweck       Sie dann mit Ihrem Vorhaben, verlieren Sie nicht nur
konzentrieren. Aber auch dann brauchen Sie betriebs­      wichtige (Lebens-) Zeit und Energie; Sie sind dann auch
wirtschaftliche Grundkenntnisse, um zu verstehen, was     auf längere Zeit verschuldet.
in Ihrem Unternehmen passiert. Außerdem werden Sie
von beauftragenden Unternehmen sowie Consultingun­
ternehmen, Banken und Versicherungen eher akzeptiert,
wenn Sie auch in diesem Bereich kompetent sind.
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                                 Seite 10

I.1   Form der Unternehmensgründung                             Analysieren Sie, welche Veränderungen durch Ihren
                                                                Einstieg zu erwarten sind. Bei einer Betriebsübernahme
Beim Start in die Selbstständigkeit steht eine grund­           finden Sie unter Umständen schwer abzubauende veral­
legende Frage zur Entscheidung: Neugründung oder                tete Strukturen vor. Auch ein etabliertes Unternehmen
Übernahme?                                                      mit viel versprechenden Umsätzen und Renditen in der
                                                                Vergangenheit ist nicht zwangsläufig eine Garantie für
Verschiedene Zwischenformen ermöglichen Ihnen einen             zukünftige Erfolge. Zusätzlich können Überbewertungen
individuellen Zuschnitt auf Ihre Belange unter Berück­          von Forderungen, halbfertige Arbeiten, Kundenbezie­
sichtigung Ihrer persönlichen und fachlichen Vorausset­         hungen und ähnliche Positionen ein positiveres Bild
zungen.                                                         wiedergeben, als es der Realität entspricht. Viele Unter­
                                                                nehmen haben eine Stammkundschaft, die personen­
Lassen Sie sich in dieser Phase von Fachleuten beraten.         bezogen ist. Durch die Übergabe eines Unternehmens
In Nordrhein-Westfalen bieten über 76 STARTERCEN­               wechselt nicht ohne weiteres die Stammkundschaft zum
TER NRW kostenfreie Gründungsberatung an.                       neuen Eigentümer. In diesem Fall sinkt der Firmenwert
                                                                gravierend. Insbesondere für die Finanzierung des Vor­
Neugründung: Sie haben in diesem Fall die größtmögli­           habens brauchen Sie ein ebenso schlüssiges Konzept wie
che Freiheit bei der Umsetzung Ihrer Gründungsidee.             für eine Neugründung.

Betriebsübernahme, Beteiligung oder Kooperation:                Grundsätzlich stehen die gleichen öffentlichen Finan­
Wenn Sie nicht bei Null anfangen wollen, bietet sich            zierungsprogramme wie für eine Neugründung zur
der Einstieg in ein bestehendes Unternehmen an. Die             Verfügung. Bei der Vertragsgestaltung unter juristischen
Entscheidung für eine Übernahme, die Beteiligung als            und steuerlichen Aspekten sowie bei der Einschätzung
Gesellschafterin bzw. Gesellschafter oder eine Koopera­         des geforderten Kaufpreises hilft die qualifizierte und
tion sollten Sie abhängig machen von Ihren finanziellen         neutrale Beratung.
Voraussetzungen, persönlichen Wünschen und den
tatsächlichen Möglichkeiten unternehmerischer Einfluss­         Passende Angebote zur gesuchten Branche finden Sie im
nahme und Selbstständigkeit.                                    Internet:
                                                                www.mwme.nrw.de
Vor der Übernahme eines Unternehmens müssen Sie                 www.nexxt-change.org
sich jedoch ein objektives Bild über seine Marktchancen
unter Ihrer möglichen Mitwirkung machen. Hinterfra­             Franchising
gen Sie die Gründe, warum Ihnen eine Übernahme oder
Beteiligung angeboten wird. Prüfen Sie die Bilanzen und         Durch Franchise-Systeme werden Partnerschaften im
Ergebnisrechnungen mindestens der letzten 3 Jahre.              Handel, Handwerk, in der Dienstleistung und Gastro­
Verschaffen Sie sich Einblick in die bestehenden Verträ­        nomie angeboten. In einem Franchise-System sind Sie
ge, z. B. Mietverträge und Anstellungsverträge und die          rechtlich eine selbstständige Unternehmerin bzw. ein
damit verbundenen Verpflichtungen, die Sie eingehen.            rechtlich selbstständiger Unternehmer, treten jedoch
                                                                mit einem einheitlichen Konzept in den Bereichen Mar­
Auch im Fall einer Betriebsübernahme sollten Sie sich           keting, Beschaffung, Absatz und Organisation am Markt
unbedingt beraten lassen. Die durch eine Übernah­               auf. Sie können damit vom Fachwissen, den Kostenvor­
me auf Sie eventuell übergehenden Pflichten können              teilen und dem Bekanntheitsgrad des Franchise-Gebers
erheblich sein. So sind Sie z. B. in vielen Fällen verpflich­   profitieren.
tet, die vom Vorgänger geschlossenen Arbeitsverträge
fortzuführen. Je nach Fallgestaltung laufen Sie Gefahr,         Andererseits geben Sie je nach System einen mehr oder
dass Sie auch für Altschulden, das heißt Verbindlichkei­        weniger großen Teil Ihrer unternehmerischen Freiheit
ten, die vor der Übernahme entstanden sind, herange­            auf und begeben sich oft in eine hohe Abhängigkeit.
zogen werden können.                                            Insbesondere hängen Sie vom Erfolg des Gesamtsys­
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                               Seite 11

tems ab. Sie zahlen einen festgelegten Eintrittspreis und    I.3   Freie Berufe
in der Regel umsatzabhängige monatliche Gebühren.
Eine umfassende Information über die Konditionen,            Freiberuflerinnen und Freiberufler sind nach § 18 Ein­
Plandaten, Rechte und Pflichten, die üblicher weise in ei­   kommensteuergesetz (EStG) Personen, die selbstständig
nem Franchise-Handbuch dokumentiert sind, ist vor Ver­       wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, un­
tragsabschluss unerlässlich. Zusätzlich sind Gespräche       terrichtende oder erziehende Tätigkeiten durchführen,
mit anderen Franchiseunternehmen im Vorfeld eine inte­       für die eine höhere Bildung erforderlich ist. Nehmen Sie
ressante Informationsquelle zu den Vor- und Nachteilen,      eine freiberufliche Tätigkeit auf, muss dies dem zustän­
die Sie kritisch abwägen müssen. Auskünfte können Sie        digen Finanzamt innerhalb eines Monats, gerechnet ab
auch einholen beim Deutschen Franchise-Verband e.V.,         Beginn der Tätigkeit, mitgeteilt werden.
einem Zusammenschluss namhafter Franchise-Geber,
und dem Deutschen Franchise-Nehmer Verband e.V., die         Auch wenn in der Praxis darüber oft andere Aussagen
Adressen finden Sie im Anhang.                               getroffen werden: Eine Gewerbeanmeldung ist in den
                                                             Freien Berufen nicht erforderlich! Mit Ihrer Anmeldung
                                                             erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem
I.2   Organisatorisches                                      Sie unter anderem nach Ihrem Unternehmensgegen­
                                                             stand, der voraussichtlichen Höhe Ihrer Umsätze und
Welche Pflichten können bei der Gründung auf Sie             dem Gewinn gefragt werden. Außerdem vergibt das
zukommen?                                                    Finanzamt eine Steuernummer. Betreiben Sie Ihre freibe­
                                                             rufliche Tätigkeit in der Rechtsform einer Kapitalgesell­
Im Zusammenhang mit Ihrer Gründung sind, je nach der         schaft, handelt es sich bei Ihrem Unternehmen stets um
Art des Unternehmens, mehr oder weniger umfangrei­           einen Gewerbebetrieb.
che Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Gewerbean­
meldung für jeden Gewerbebetrieb oder die Meldung            Für jedes eingetragene Unternehmen sind die aktuelle
beim Finanzamt für freiberufliche Unternehmen.               Geschäftsanschrift und die persönlichen Daten für den
                                                             Eintrag in das Handelsregister einzureichen. Änderungen
Benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine besondere             sind unverzüglich mitzuteilen.
Zulassung oder Genehmigung, sollten Sie schnell klären,
ob Sie die Voraussetzungen dafür – insbesondere in           Der Name beziehungsweise die Firma einer Unterneh­
fachlicher oder persönlicher Hinsicht – erfüllen. Von die­   merin oder eines Unternehmers spielt eine entscheiden­
sen „Zulassungsvoraussetzungen“ zu unterscheiden sind        de Rolle im Wirtschaftsleben.
die rein formalen Pflichten, die bei Gründung zu erfüllen
sind, wie z. B. die Gewerbeanmeldung.                        Juristisch gesehen können nur Kaufleute eine Firma wäh­
                                                             len, vergleichen Sie § 17 HGB. Mit Firma im juristischen
Gewerbebetriebe sind, wenn keine besonderen Zulas­           Sinne ist nicht – wie der Sprachgebrauch suggeriert –
sungserfordernisse bestehen, anzumelden. Das schreibt        das Unternehmen selbst, sondern der Name des Unter­
die Gewerbeordnung für jeden Gewerbebetrieb vor. Sind        nehmens gemeint. Die Firma ist der Name, unter dem
die Voraussetzungen eines Handelsgewerbes erfüllt, ist       Kaufleute ihre Geschäfte betreiben und ihre Unterschrift
außerdem eine Eintragung ins Handelsregister not­            abgeben.
wendig. Wollen Sie eine Kapitalgesellschaft, etwa eine
GmbH oder kleine Aktiengesellschaft gründen, entsteht        Auch Nichtkaufleute, etwa nicht ins Handelsregister
diese sogar erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister.   eingetragene Kleingewerbetreibende oder BGB-Gesell­
                                                             schaften, können sich einen Namen geben. Dieser wird
Gründerinnen und Gründer, die eine freiberufliche Tätig­     nicht als Firma bezeichnet. Für den Namen gelten engere
keit anstreben, müssen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit         Voraussetzungen als für die Firma von Kaufleuten.
diese innerhalb eines Monats beim Finanzamt anmelden.
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                                  Seite 12

Die Feststellung, ob jemand freiberuflich oder ge­           einhalten. Aber die Kammern stehen Gründerinnen und
werblich tätig wird, trifft ausschließlich das zuständige    Gründern auch helfend zur Seite, so dass Sie sich bei Pro­
Finanzamt.                                                   blemen, etwa der Frage, ob eine geplante Maßnahme
                                                             gegen ein Werbeverbot verstößt, an die für Sie zuständi­
Eine detaillierte Auflistung der Freien Berufe finden Sie    ge Berufskammer wenden können.
im Einkommensteuergesetz. Auskünfte erteilt das bisher
zuständige Finanzamt oder bei Neuveranlagung der             Um Mitglied in einer solchen Berufskammer zu werden,
Veranlagungsbezirk das für den Betriebsort zuständige        werden bestimmte fachliche Anforderungen an Sie
Finanzamt.                                                   gestellt. So muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechts­
                                                             anwalt erfolgreich das zweite Staatsexamen bestanden
Als Freiberuflerin oder Freiberufler melden Sie die          haben, eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater das
Aufnahme Ihrer Tätigkeit lediglich dem Finanzamt, eine       Bestehen der Steuerberaterprüfung nachweisen. Zu den
Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Beachten Sie        Berufskammern zählen auch die Industrie- und Handels­
jedoch im Einzelfall die für Sie gegebenenfalls zutreffen­   kammer und die Handwerkskammer, bei denen automa­
den standesrechtlichen Vorschriften. Partnerschaftsge­       tisch alle Gewerbetreibenden Mitglieder sind.
sellschaften als Rechtsform in den Freien Berufen sind im
Partnerschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht          Weitere Informationen zum Thema „Freie Berufe“
einzutragen.                                                 erhalten Sie auf der Internetseite des Institutes für Freie
                                                             Berufe unter www.freie-berufe.de und in der Broschüre
Besondere Beachtung findet die Regelung zur Schein­          des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
selbstständigkeit bzw. arbeitnehmerähnliche Selbststän­      (BMWI) „Gründerzeiten Nr. 17 – Existenzgründungen
digkeit.                                                     durch Freie Berufe“.

In der Regel gilt für die meisten Freien Berufe eine
Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer. Diese werden als      I.4   Zulassungen und Genehmigungen
„kammerfähige Berufe“ (siehe § 18 Einkommensteuer­
gesetz) bezeichnet.                                          Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über
                                                             verschiedene Zulassungsvoraussetzungen und über die
Es besteht jedoch auch teilweise die Möglichkeit einer       wichtigsten Anmeldeerfordernisse. Bitte beachten Sie,
freiwilligen Kammermitgliedschaft. Die Kammern ver­          dass es sich dabei um einen Überblick handelt, bei dem
treten die Interessen ihrer Mitglieder und haben darüber     nicht jede Besonderheit berücksichtigt werden kann. In
hinaus die Aufgabe, eine ordnungsgemäße Berufsaus­           Zweifelsfällen sollten Sie sich fachlichen Rat holen.
übung sicherzustellen.
                                                             Benötigen Sie eine Zulassung für Ihr Unternehmen?
Berufskammern
                                                             Klären Sie zunächst, ob die von Ihnen geplante Grün­
Bestimmte Berufe, z. B. im Rechtswesen und Gesund­           dung einer Zulassung bedarf. In vielen Fällen wird die
heitswesen, dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie Mitglied        Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit von der
der entsprechenden Berufskammer, z. B. Rechtsan­             Erfüllung verschiedener Voraussetzungen abhängig
waltskammer oder Ärztekammer, sind bzw. von dieser           gemacht. Unterschieden wird dabei zwischen Erlaubnis,
bestellt werden.                                             Genehmigung, Konzession und Bewilligung. All diese Be­
                                                             griffe werden zusammenfassend als Zulassung bezeich­
Berufskammern gibt es für eine Fülle von freiberuflichen     net. Wenn Ihr geplantes Unternehmen einer Zulassung
Tätigkeiten. Sie stellen einen Zusammenschluss gleichar­     bedarf, sollten Sie frühzeitig klären, ob Sie diese erfüllen
tiger Berufe dar. Sie überwachen nicht nur die Qualifika­    und gegebenenfalls klären, was Sie noch tun müssen,
tion der Mitglieder, sondern auch, dass die Mitglieder die   um diese Voraussetzungen zu erfüllen.
für die jeweilige Berufsgruppe geltende Standesordnung
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                                Seite 13

Zulassungsvorschriften ergeben sich aus verschiedens­         Erlaubnisse für Transport und Beförderung:
ten Gesetzen. Allgemeine Vorrausetzungen sind in der          Stadt Köln
Gewerbeordnung geregelt, während die Zulassungsbe­            Amt für öffentliche Ordnung
dingungen für bestimmte Unternehmensgegenstände               Straßen- und Ordnungsangelegenheiten
oder Berufe in speziellen Gesetzen, wie der Handwerks­        Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
ordnung oder dem Gaststättengesetz, geregelt sind.            Tel.: 0221/221-26335
                                                              ordnungsamt@stadt-koeln.de, www.stadt-koeln.de
Wann benötigen Sie eine Zulassung nach der Gewer­
beordnung?                                                    Erlaubnisse für gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung:
                                                              Agentur für Arbeit Köln
In der Regel benötigen Sie nach der Gewerbeordnung            Luxemburger Str. 121, 50939 Köln
keine besondere Zulassung, sondern müssen, wenn Sie           Tel.: 0221/9429-0, Fax: 0221/9429-4123
ein Gewerbe gründen wollen, dieses lediglich anmelden         koeln@arbeitsagentur.de, www.arbeitsagentur.de
(sogenannter Grundsatz der Gewerbefreiheit). Aber
davon macht die Gewerbeordnung (neben anderen Ge­             Im Handwerk ist eine Gewerbeanmeldung nur möglich,
setzen – etwa zum Schutz der Allgemeinheit) zahlreiche        wenn Sie in die Handwerksrolle oder Verzeichnisse der
Ausnahmen.                                                    Handwerkskammer eingetragen sind. Dies erfolgt durch
                                                              die Handwerkskammer.
Wollen Sie feststellen, ob Ihr geplantes Unternehmen
einer Zulassung bedarf, hilft Ihnen ein Blick in die Gewer­   Wann benötigen Sie eine Zulassung aufgrund anderer
beordnung (GewO). Insbesondere in den §§ 29 ff. GewO          Gesetze?
sind die genehmigungspflichtigen Unternehmensge­
genstände aufgelistet. Wollen Sie beispielsweise im           Neben der Gewerbeordnung gibt es noch zahlreiche wei­
Maklergewerbe tätig werden, benötigen Sie dafür eine          tere Gesetze, in denen besondere Zulassungsvorausset­
kostenpflichtige Erlaubnis nach § 34c GewO.                   zungen festgelegt wurden. So bedarf etwa der Betrieb
                                                              einer Gaststätte einer Erlaubnis nach dem Gaststätten­
Die Erlaubnis für allgemeine Gewerbeanmeldungen               gesetz (vgl. § 2 Gaststättengesetz). Neben bestimmten
und für Hotel- und Gaststättengewerbe, Spielhallen und        fachlichen Voraussetzungen müssen Sie auch in persön­
Reisegewerbe sowie für Spezial- und Jahrmärkte erteilt        licher sowie in wirtschaftlicher Hinsicht zuverlässig sein.
das Amt für öffentliche Ordnung.
                                                              Auch das Objekt, in dem die Gaststätte betrieben wer­
Gerade weil bei diesen Unternehmen eine Fülle von Vo­         den soll, wird überprüft. Im Folgenden werden die in der
raussetzungen in fachlicher, persönlicher und sachlicher      Praxis bedeutsamen „Zulassungsgesetze“ im Überblick
Hinsicht zu prüfen sind, sollten Sie sich vorher, etwa über   vorgestellt.
das Internet informieren, welche Unterlagen im Einzel­
nen benötigt werden. Dort können Sie auch nachlesen,          Allgemeine Anmeldepflichten
welche Gebühren im Einzelnen entstehen. Erlaubnisse
sind zum Beispiel: das Maklergewerbe, Bauträger und           Auch wenn Sie mit dem von Ihnen geplanten Unterneh­
Baubetreuer, das Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Eig­         men keiner Zulassung bedürfen oder als Freiberuflerin
nung zum Aufstellen von Spielgeräten, Gaststätten.            oder Freiberufler längst in eine Berufskammer aufge­
                                                              nommen wurden, bleiben einige Anmeldepflichten. Un­
Stadt Köln                                                    terschieden wird hier vor allem zwischen Freien Berufen
Amt für öffentliche Ordnung                                   und Gewerbetreibenden.
Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
Tel.: 0221/221-27751                                          Wollen Sie einen Gewerbebetrieb gründen, müssen Sie
gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de                         noch klären, ob Sie mit Ihrem Unternehmen Kaufmann
www.stadt-koeln.de                                            im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind oder nicht. Sind
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                                 Seite 14

Sie in diesem Sinne Kaufmann, müssen Sie sich ins Han­        Menschen mit Migrationshintergrund
delsregister eintragen lassen.
                                                              Gründungen durch Menschen mit Migrationshinter­
Dies ist bei Kapitalgesellschaften immer der Fall. Das gilt   grund gewinnen aufgrund ihres stetigen Wachstums
auch dann, wenn sie mit der GmbH freiberufliche Tätig­        immer mehr an Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass
keiten ausüben, etwa, wenn Sie eine Rechtsanwalts-            Sie die Hürden, die bei einer Gründung zu nehmen sind,
GmbH gründen. Lassen Sie sich im Einzelfall über die          kennen und sich darauf vorbereiten.
rechtlichen Bedingungen aufklären.
                                                              Grundsätzlich gelten für Menschen mit Migrationshin­
Gewerbebetriebe                                               tergrund die gleichen Vorschriften für die Ausübung
                                                              einer selbstständigen Tätigkeit.
Die Ausübung eines Gewerbes ist anmeldepflichtig.
Gewerbe ist jede selbstständige, auf Gewinn gerichtete,       Gründerinnen und Gründer im Handwerk, die über kei­
sich im Allgemeinen wiederholende Tätigkeit (z. B. Han­       nen Meistertitel verfügen, können unter Mitwirkung der
del, Handwerk, Gaststätten usw.). Davon ausgenommen           Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung von
sind die „Freien Berufe“ (siehe § 18 Einkommensteuerge­       der Bezirksregierung erhalten. Entsprechende Branchen­
setz) sowie die Land- und Forstwirtschaft.                    kenntnisse sowie Berufserfahrung müssen nachgewie­
                                                              sen werden.
Die Gewerbeanmeldung kostet, wenn keine Besonder­
heiten vorliegen, derzeit etwa 20 Euro. Zuständig ist die     Ob Ihr geplantes Vorhaben genehmigungspflichtig ist,
Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung.              ob es sich um einen zulassungspflichtigen Handwerks-
                                                              beruf, um ein zulassungsfreies Handwerksgewerbe oder
Über Ihre Gewerbeanmeldung werden unter anderem               um ein handwerksähnliches Gewerbe handelt, erfahren
das Finanzamt, das Kassen- und Steueramt der Stadt            Sie bei der Handwerkskammer Köln.
Köln, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Han­
delskammer und gegebenenfalls die Handwerkskammer             Für unvorhergesehene Schwierigkeiten sorgt oft die
informiert.                                                   Arbeitserlaubnis. Hierbei ist es wichtig, dass die selbst­
                                                              ständige Erwerbstätigkeit durch die Ausländerbehörde
Diese Stellen werden dann auf Sie zukommen. Es ist            ausdrücklich erlaubt wurde. Sollten diesbezüglich Zwei­
trotzdem zu empfehlen, selbst Kontakt zu diesen Stellen       fel bestehen, ist diese Frage zunächst mit der zuständi­
aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu be­                gen Ausländerbehörde zu klären und die Erlaubnis zur
schleunigen und Fragen direkt zu klären. Zudem wer­           selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bedarfsfall zu bean­
den Informationen über die jeweilige Gewerbeanzeige           tragen. Dies muss jedoch in jedem Fall vor der Gründung
auch an die Stadtkasse, das Amt für Umweltschutz und          geschehen.
Lebensmittelüberwachung, die Agentur für Arbeit Köln,
das Eichamt sowie das Staatliche Amt für Arbeitsschutz        Nicht-EU-Ausländer benötigen eine Aufenthaltsge­
zur Kenntnisnahme übersandt.                                  nehmigung, die zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
                                                              berechtigt. Besitzen Sie diese nicht, müssen Sie einen
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnah­           Antrag auf Auflagenänderung beim für Sie zuständigen
me Ihrer Tätigkeit anmelden. Liegt der Beginn bzw. die        Bezirksausländeramt stellen. Es werden dann Stellung­
Aufnahme Ihrer Tätigkeit länger als drei Monate zurück,       nahmen von der Industrie- und Handelskammer oder
muss ein Verwarngeld erhoben werden.                          der Handwerkskammer sowie beim Amt für Wirtschafts­
                                                              förderung der Stadt Köln eingeholt. Diese Stellen prüfen,
Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate        ob gegen das von Ihnen geplante Vorhaben keine
zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.                Bedenken bestehen. Bei erlaubnis- oder genehmigungs­
                                                              pflichtigen Vorhaben ist außerdem das Gewerbeamt
                                                              einzuschalten.
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                             Seite 15

Soweit Sie von einer der vorgenannten Stellen eine Einla­   mieren, was zulässig oder genehmigungspflichtig ist.
dung zu einem persönlichen Gespräch erhalten, sollten       Auskünfte können Sie insbesondere bei den jeweiligen
Sie sich auf diesen Termin sorgfältig vorbereiten, um Ihr   Branchenverbänden einholen.
Unternehmenskonzept hinreichend erläutern zu können.
                                                            Der Name Ihres Unternehmens, die Firma, ist ein
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind das wich­        wichtiger Werbeträger, da Sie damit im Geschäftsleben
tigste Betriebsmittel ausländischer Existenzgründer. Wie    öffentlich auftreten. Halten Sie sich bei der Namensge­
können Sie sonst alle Informationen nutzen, die für Ihre    bung unbedingt an die Bestimmungen des Handelsge­
Gründungsvorbereitung wichtig sind? Wie sollen Sie          setzbuches (HGB), das entsprechende Vorschriften je
Ihren Markt kennen lernen, wenn Sie keine deutsche Zei­     nach Rechtsform enthält.
tung lesen können? Wie wollen Sie Ihr Konzept gegen­
über der Bank erklären? Prüfen Sie, ob Ihre deutschen       Zweckentfremdung einer Wohnung
Sprachkenntnisse ausreichen.
                                                            Für einige Selbstständige bietet sich die Ausübung ihrer
Für Sprachkurse empfiehlt sich die Volkshochschule          beruflichen Tätigkeit in der eigenen Wohnung an. Beach­
Köln (VHS). Auch für das Training kaufmännischer und        ten Sie, dass es in Köln für öffentlich geförderten Wohn­
betriebswirtschaftlicher Kenntnisse ist die VHS Köln eine   raum eine Zweckentfremdungsverordnung gibt. Danach
hervorragende Adresse.                                      ist unter anderem eine Umwandlung von öffentlich
                                                            gefördertem Wohnraum in Büro- oder Gewerberäume
Weitere Informationen: www.stadt-koeln.de                   grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen auf
                                                            Antrag zulässig.
Werbung
                                                            Dies kann teilweise nicht unerhebliche Kosten verur­
Über das geeignete Marketing und angemessene                sachen. Versäumen Sie nicht, auch eine schriftliche
Werbemaßnahmen haben Sie sich bereits während               Genehmigung des Wohnungseigentümers einzuholen
der Konzepterstellung Gedanken gemacht. Je nach             und dem Antrag beizufügen.
Art des Unternehmens ist eine Außenwerbung an den
Geschäftsräumen effektiv. Der Vermieter der Räum­           Anfragen und Anträge richten Sie bitte an das Amt für
lichkeiten ist um schriftliche Zustimmung zu bitten. Bei    Wohnungswesen der Stadt Köln:
Außenwerbeanlagen bedarf es einer baurechtlichen und
gegebenenfalls auch einer denkmalschutzrechtlichen           Amt für Wohnungswesen
Genehmigung. Dies gilt auch bei Änderung einer beste­        Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
henden Werbeanlage. Informationen und Genehmigun­            Tel.: 0221/221-24987
gen erhalten Sie beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln.        www.stadt-koeln.de

 Bürgerberatung Bauaufsichtsamt                             Darüber hinaus ist regelmäßig die gebührenpflichtige
 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln                           Genehmigung einer baurechtlichen Nutzungsänderung
 Tel.: 0221/221-33363                                       einzuholen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie in Ihrer
 bauaufsichtsamt@stadt-koeln.de                             privaten Wohnung Geschäfte abwickeln. Informieren Sie
 www.stadt-koeln.de                                         sich rechtzeitig über die Auflagen und Möglichkeiten,
                                                            damit Sie sichergehen können, Ihr Unternehmen am ge­
Beim Entwurf einer Werbestrategie ist auch das Gesetz       planten Standort überhaupt betreiben zu dürfen. Planen
gegen unlauteren Wettbewerb und gegen Wettbe­               Sie die Änderung des bisherigen Geschäftsgegenstandes
werbsbeschränkung zu beachten. Für Freiberuflerinnen        einer Betriebsstätte, so ist für die Nutzungsänderung
und Freiberufler gelten gegebenenfalls auch standes­        gemäß der Bauordnung des Landes NRW eine Genehmi­
rechtliche Vorschriften. Sie sollten sich darüber infor­    gung erforderlich.
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                             Seite 16

Auskunft über Voraussetzungen und Auflagen:                 einer dem Unternehmensgegenstand entnommenen
Bauaufsichtsamt der Stadt Köln                              Sachfirma und einer „Fantasiefirma“ wählen.
Bürgerberatung Bauaufsichtsamt
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln                            Dem Informationsinteresse des Rechtsverkehrs und dem
Tel.: 0221/221-33363                                        Transparenzgebot wird dadurch Rechnung getragen,
bauaufsichtsamt@stadt-koeln.de                              dass ein Rechtsformzusatz sowohl für Kapitalgesell­
www.stadt-koeln.de                                          schaften als auch für Personengesellschaften zwingend
                                                            vorgeschrieben ist. Auf die konkrete Rechtsform ist
                                                            hinzuweisen.
I.5   Rechtsformen
                                                            Einzelkaufleute müssen zwingend den Firmenzusatz
Die Rechtsform Ihres Unternehmens hat insbesondere          „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauf­
vertretungs-, haftungs- und steuerrechtliche Konse­         frau“ bzw. die allgemein verständliche Abkürzung „e. K.“
quenzen. Klären Sie die konkreten Auswirkungen der          oder „e. Kff.“ ver wenden. Einer Eintragung dieser Zusät­
jeweiligen Rechtsform auf Ihr Vorhaben.                     ze für Personengesellschaften und Einzelkaufleute in das
                                                            Handelsregister bedarf es nicht, wenn die Firmierung im
Sind Sie unschlüssig, welche Rechtsform für Sie die Beste   Übrigen unverändert bleibt.
ist oder fühlen Sie sich mit der Entscheidung überfor­
dert, lassen Sie sich beraten! Die Rechtsform wirkt sich    Einzelunternehmen
entscheidend auf Ihr Unternehmen, Ihre Haftung, die zu
zahlenden Steuern und weitere Pflichten aus.                Wer alleine mit seinem Unternehmen tätig wird, wird
                                                            Einzelunternehmer, sofern sich nicht für eine andere
Neben Fachleuten der Rechts- und Steuerberatung             Rechtsform entschieden wird. Da wundert es nicht, dass
bieten verschiedene Organisationen Beratungen,              in der Praxis diese Rechtsform sehr häufig anzutreffen
Workshops und Fortbildungen zu diesem Thema an.             ist. Die einzelne Gründerperson führt und vertritt das
Es ist ratsam, die Fachberatungsstelle (Recht, Steuern)     Unternehmen alleine und haftet für die Verbindlichkei­
rechtzeitig zu kontaktieren, die Sie während der Grün­      ten persönlich und unbeschränkt auch mit dem Privat­
dungsphase entsprechend begleiten können.                   vermögen.

Im Folgenden werden die einzelnen Rechtsformen mit          Das Einzelunternehmen wird mit der Aufnahme der Ge­
ihren jeweiligen Besonderheiten vorgestellt. Für Ihr Un­    schäftstätigkeit gegründet. Das heißt, für die Gründung
ternehmen in Frage kommen insbesondere die Rechts­          eines Einzelunternehmens brauchen Sie nichts anderes
formen Einzelunternehmen, Personengesellschaften,           zu tun, als mit Ihrer Arbeit zu beginnen. Ob Sie allerdings
insbesondere die GbR, oHG und KG sowie exklusiv für         mit dieser Tätigkeit so ohne weiteres beginnen dürfen,
die Freien Berufe die Partnerschaftsgesellschaft und die    hängt davon ab, ob und wenn ja, welche Voraussetzung
der Kapitalgesellschaften, insbesondere die GmbH und        an die Gründung Ihres Unternehmens geknüpft werden.
(kleine) AG.
                                                            So dürfen Sie bei bestimmten Unternehmensgegenstän­
Regelungen im Firmenrecht                                   den – wie oben schon beschrieben – nur nach einer Zu­
                                                            lassung tätig werden. Ist eine solche nicht erforderlich,
Das Handelsrechtsreformgesetz räumt allen Unterneh­         müssen Gewerbetreibende ihr Gewerbe bei der Gemein­
men, unabhängig von ihrer Rechtsform, größere Gestal­       de anmelden und sich gegebenenfalls ins Handelsregis­
tungsfreiheiten bei der Firmenbildung (Namensgebung)        ter eintragen lassen. Angehörige der Freien Berufe sind
ein. Die Grenze bilden das Erfordernis der Kennzeich­       verpflichtet, ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt
nungseignung, der Unterscheidungskraft der Firma und        anzuzeigen.
das Irreführungsverbot. Bei Beachtung dieser Vorgaben
können alle Kaufleute zwischen einer Personenfirma,
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                                Seite 17

Beteiligt sind nur Sie, das heißt, Sie allein treten nach    Personengesellschaften
außen als Inhaberin oder Inhaber Ihres Unternehmens in
Erscheinung, brauchen sich mit niemandem zu einigen          An einer Personengesellschaft sind mindestens zwei
und tragen aber auch allein die Verantwortung für Ihr        Personen beteiligt. Zu den Personengesellschaften
Unternehmen.                                                 zählen unter anderen die Gesellschaft bürgerlichen
                                                             Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die
Einzelunternehmerinnen bzw. Einzelunternehmer haften         Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsge­
umfassend für Verbindlichkeiten, die sie mit ihrem Un­       sellschaft (PartG).
ternehmen eingehen. Das heißt, das gesamte Privatver­
mögen, die mühsam bezahlte Eigentumswohnung, aber            Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
auch die private Lebensversicherung können für Schul­
den in Anspruch genommen werden.                             Ebenso wie die Rechtsform der Einzelunternehmerin
                                                             oder des Einzelunternehmers ist die GbR eine schnell
Einzelunternehmen unterliegen insbesondere folgenden         zu gründende Personengesellschaft, an der mindestens
Steuerar ten:                                                zwei Personen beteiligt sein müssen.

Einkommensteuer: So erzielen Gewerbetreibende Ein­           Sobald zwei Personen damit beginnen, zusammen ein
künfte aus ihrem Gewerbebetrieb, Freiberuflerinnen und       Unternehmen zu betreiben, ist die GbR gegründet, allein
Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätig­   dadurch, dass sie einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
keit. Beide Einkunftsarten sind bei der Einkommensteu­       Ähnlich wie beim Einzelunternehmen hängt die Frage,
ererklärung in der entsprechenden Anlage anzugeben.          ob Sie tätig werden dürfen, von den formalen Anforde­
                                                             rungen ab, die an Ihr Unternehmen geknüpft werden.
Gewerbesteuer: Gewerbetreibende unterliegen der              Ansonsten sind auch bei der GbR Gewerbeanmeldung
Gewerbesteuer, die von den Gemeinden, z. B. der Stadt        für Gewerbetreibende und Anzeige beim Finanzamt für
Köln, erhoben wird. Dabei richtet sich die Höhe der Ge­      die Freien Berufe not wendig.
werbesteuer unter anderem nach dem von den Gemein­
den festgelegten Hebesatz. Dieser beträgt in Köln 475 %      Es müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein. Ob
(Stand 2017). Die Gewerbesteuererklärung ist beim            es sich dabei um natürliche Personen (Menschen) oder
Finanzamt einzureichen. Unternehmen der Freien Berufe        juristische Personen (z. B. eine GmbH) handelt, ist egal.
sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Deshalb ist es wichtig,
dass das Finanzamt Sie tatsächlich als Freiberuflerin bzw.   Für die Gründung ist kein Kapital gesetzlich vorge­
Freiberufler anerkennt.                                      schrieben. Alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter
                                                             haften im Zweifel mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Umsatzsteuer: Grundsätzlich ist jede Unternehmerin           Insofern unterscheiden sich das Einzelunternehmen und
und jeder Unternehmer auch umsatzsteuerpflichtig.            die GbR nur darin, dass Gläubigern mehrere Personen
Allerdings gibt es dabei Ausnahmen. So sind bestimmte        zur Inanspruchnahme zur Verfügung stehen.
Unternehmensgegenstände, wie etwa die heilberufliche
Tätigkeit einer Ärztin bzw. eines Arztes, von der Umsatz­    Für die Ertragsteuern wird der Gewinn einheitlich und
steuer befreit.                                              gesondert festgestellt. Bei der Gewerbe- und Umsatz­
                                                             steuer und der Methode der Gewinnermittlung (Bilan­
Lohnsteuer: Werden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter         zierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) gelten
beschäftigt, müssen für diese Lohnsteuer und Sozialab­       dieselben Grundsätze wie bei Einzelunternehmen.
gaben abgeführt werden.
                                                             Offene Handelsgesellschaft (oHG)

                                                             Die oHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf
                                                             den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaft­
Leitfaden für Ihre Existenzgründung                                                                              Seite 18

licher Firma von mindestens zwei Gesellschafterinnen       Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
bzw. Gesellschaftern gerichtet ist. Dabei haftet jede
Gesellschafterin bzw. jeder Gesellschafter gegenüber den   Eine Partnerschaftsgesellschaft kann ausschließlich von
Gläubigerinnen und Gläubigern unmittelbar und unbe­        Angehörigen Freier Berufe gegründet werden.
schränkt mit ihrem bzw. seinem vollen Vermögen (Privat-
und Gesellschaftsvermögen) gesamtschuldnerisch.            Eine Partnerschaftsgesellschaft kann nur durch schriftli­
                                                           chen Vertrag gegründet werden. Die Beteiligten melden
Zur Gründung einer oHG wird ein formfreier Gesell­         die Gesellschaft zur Eintragung ins Partnerschaftsregis­
schaftsvertrag sowie die Eintragung der gemeinschaftli­    ter an. Dazu müssen – wie bei der oHG oder KG – die Un­
chen Firma im Handelsregister benötigt. Ein Mindestka­     terschriften der Beteiligten durch ein Notariat öffentlich
pital ist nicht erforderlich.                              beglaubigt werden.

Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Bilanzierung. Eine    Zusammenschließen können sich nur Angehörige der
oHG ist stets gewerbesteuerpflichtig.                      Freien Berufe.

Wegen der Bereitschaft zur persönlichen Haftung steht      Ein bestimmtes Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
eine oHG bei Kreditinstituten und anderen Unterneh­
men in höherem Ansehen als z. B. eine GmbH.                Grundsätzlich haften alle Beteiligten auch mit ihrem per­
                                                           sönlichen Vermögen. Hier können Ausnahmen gelten,
Kommanditgesellschaft (KG)                                 weshalb diese Rechtsform für Angehörige der Freien
                                                           Berufe besonders attraktiv ist. Ist nur eine Partnerin bzw.
Eine KG ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei    ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst,
oder mehrere natürliche oder juristische Personen          haftet unter bestimmten Voraussetzungen nur diese
zusammengeschlossen haben, um unter einer gemein­          Person – neben der Partnerschaft selbst – mit ihrem per­
samen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Für Ver­      sönlichen Vermögen, während die anderen Partnerinnen
bindlichkeiten der Gesellschaft haftet mindestens eine     und Partner nicht persönlich haften.
Gesellschafterin bzw. ein Gesellschafter unbeschränkt
(Komplementär) und mindestens eine weitere Gesell­         Steuerlich gelten die bei der GbR dargestellten Grund­
schafterin bzw. mindestens ein weiterer Gesellschafter     sätze. Da die Partnerschaft ein Zusammenschluss von
auf die jeweilige Einlage beschränkt (Kommanditist).       Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern darstellt, besteht
                                                           keine Gewerbesteuerpflicht. Auch die Partnerschaftsge­
Die KG unterscheidet sich von der oHG dadurch, dass        sellschaft hat – wie eine freiberufliche GbR oder ein frei­
bestimmte Gesellschafterinnen und Gesellschafter           berufliches Einzelunternehmen – bei der Gewinnermitt­
grundsätzlich nicht persönlich haften.                     lung die Wahl zwischen der Gewinnermittlung durch
                                                           Einnahmen- Überschuss-Rechnung und Bilanzierung.
Ein Mindestkapital wird zur Gründung nicht benötigt.
Es genügen ein formfreier Gesellschaftsvertrag sowie       Kapitalgesellschaften, insbesondere die GmbH
der Eintrag ins Handelsregister und mindestens zwei
Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter (Komplementär      Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristi­
und Kommanditist).                                         sche Personen, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen.
                                                           Kapitalgesellschaften handeln durch ihre Organe, etwa
Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Bilanzierung. Eine    durch die Geschäftsführung der GmbH oder durch die
KG ist stets gewerbesteuerpflichtig.                       Gesellschafterversammlung.

                                                           Auch wenn es sich bei Kapitalgesellschaften um eine Ge­
                                                           sellschaft handelt, ist es bei Gesellschaft mit beschränk­
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