WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN AUSGABE NR. 06 / 2021 VOM 31. MAI 2021 SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch zusätzlich von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich. Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 30 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0170 / 2122115 Kirchenpingarten nach telefonischer Vereinbarung unter 0175 / 8850355 Seybothenreuth derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0171 / 4379244 Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. Juni für Juli 2021 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nahmen finden weiterhin Berücksichtigung. am Roten Main Es wird darauf hingewiesen, (Gewässer II. Ordnung) im Gebiet der Gemeinde - dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, Emtmannsberg und des Marktes Weidenberg Fluss-km 42,100 bis 59,000 - dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindes- tens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden; Nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind als Überschwem- mungsgebiete mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserer- - dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn eignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser). verhandelt werden kann; Das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet am Ro- ten Main wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth - dass Nr. 28 vom 23.11.2015 vorläufig gesichert und soll nun neu festgesetzt werden. - die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes, die im Gebiet der Gemeinde Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffent- Emtmannsberg und des Marktes Weidenberg liegen, sind in einem Lageplan liche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, M = 1: 50.000 (Anlage zu dieser Bekanntmachung) schraffiert und blau eingefasst dargestellt. - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, Der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen liegen während der allgemeinen Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Weiden- wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. berg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und dem Verord- Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 07.06.2021 und endet am nungsentwurf auch auf folgender Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft 06.07.2021. Weidenberg eingestellt: „http://www.weidenberg.de/index.php/aktuelles/bekannt- machungen“. Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Verwaltungsge- bäude der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Weidenberg, 18.05.2021 Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 225 erhoben werden. Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Bereits im bisherigen Verfahrensablauf vorgebrachte Einwendungen und Stellung- Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 EMTMANNSBERG Bekanntmachung zur Festsetzung §3 des Überschwemmungsgebietes Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 320.000 Euro festgesetzt. am Roten Main (Gewässer Il. Ordnung) in den Gebieten der Gemeinde Emt- mannsberg und des Marktes Weidenberg Fluss-km 42,100 bis 59,000 §4 Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Roten Main (Gewässer II. Ord- Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest- nung) im Gebiet der Gemeinde Emtmannsberg. gesetzt: Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge- 1. Grundsteuer meinschaft“ wird verwiesen. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v.H. b) für die Grundstücke (B) 450 v.H. Weidenberg, 18. Mai 2021 Gerhard Herrmannsdörfer 2. Gewerbesteuer 400 v.H. Erster Bürgermeister §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg für das nach dem Haushaltsplan wird auf 820.000 Euro festgesetzt. Haushaltsjahr 2021 §6 Die Gemeinde Emtmannsberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt- machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in Emtmannsberg, 10.05.2021 der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Gerhard Herrmannsdörfer Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Erster Bürgermeister Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh- migungen mit Schreiben vom 03.05.2021 Nr. 20-941/09 erteilt. Weidenberg, 12. Mai 2021 Gerhard Herrmannsdörfer Erster Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmanns- berg folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 2.017.210 Euro in den Ausgaben mit 2.017.210 Euro im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 1.856.700 Euro in den Ausgaben mit 1.856.700 Euro ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen wird auf 110.000 Euro festgesetzt. 5
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg KIRCHENPINGARTEN Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Haushaltsjahr 2021 §2 Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- jahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. rungsmaßnahmen wird auf 120.000 Euro festgesetzt. Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt- machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in §3 der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh- migungen mit Schreiben vom 04.05.2021 Nr. 20-941/19 erteilt. §4 Weidenberg, 12. Mai 2021 Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest- Markus Brauner gesetzt: Erster Bürgermeister 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H. b) für die Grundstücke (B) 370 v.H. Haushaltssatzung 2. Gewerbesteuer 380 v.H. der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) §5 für das Haushaltsjahr 2021 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpin- nach dem Haushaltsplan wird auf 407.500 Euro festgesetzt. garten folgende Haushaltssatzung: §6 §1 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt. Er schließt Kirchenpingarten, 10.05.2021 Markus Brauner im Verwaltungshaushalt Erster Bürgermeister in den Einnahmen mit 2.445.825 Euro in den Ausgaben mit 2.445.825 Euro im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 2.218.900 Euro in den Ausgaben mit 2.218.900 Euro ab. SEYBOTHENREUTH Haushaltssatzung der Gemeinde Seybothenreuth Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) Der Gemeinderat Seybothenreuth hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs- für das Haushaltsjahr 2021 jahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt- Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybo- machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in thenreuth der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 folgende Haushaltssatzung: Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh- §1 migungen mit Schreiben vom 05.05.2021 Nr. 20-941/29 erteilt. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit Weidenberg, 12. Mai 2021 festgesetzt. Er schließt Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 2.342.550 Euro in den Ausgaben mit 2.342.550 Euro 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 im Vermögenshaushalt 1. Grundsteuer in den Einnahmen mit 3.032.500 Euro a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 420 v.H. in den Ausgaben mit 3.032.500 Euro b) für die Grundstücke (B) 450 v.H. ab. 2. Gewerbesteuer 350 v.H. §2 §5 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- rungs-maßnahmen wird auf 300.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.140.425 Euro festgesetzt. §3 §6 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. §4 Seybothenreuth, 10.05.2021 Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest- Reinhard Preißinger gesetzt: Erster Bürgermeister MARKT WEIDENBERG Bekanntmachung zur Festsetzung §1 des Überschwemmungsgebietes Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt. Er schließt am Roten Main (Gewässer Il. Ordnung) in den Gebieten der Gemeinde Emt- im Verwaltungshaushalt mannsberg und des Marktes Weidenberg Fluss-km 42,100 bis 59,000 in den Einnahmen mit 11.943.730 Euro in den Ausgaben mit 11.943.730 Euro Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Roten Main (Gewässer II. Ord- im Vermögenshaushalt nung) im Gebiet des Marktes Weidenberg. in den Einnahmen mit 11.447.000 Euro in den Ausgaben mit 11.447.000 Euro Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge- ab. meinschaft“ wird verwiesen. §2 Weidenberg, 18. Mai 2021 Hans Wittauer Der Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- Erster Bürgermeister rungsmaßnahmen wird auf 1.700.000 Euro festgesetzt. §3 Haushaltssatzung des Marktes Weidenberg Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht benötigt. für das Haushaltsjahr 2021 §4 Der Marktgemeinderat Weidenberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs- jahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt- folgt festgesetzt: machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 1. Grundsteuer Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H. Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh- b) für Grundstücke (B) 370 v.H. migungen mit Schreiben vom 29.04.2021 Nr. 20-941/33 erteilt. 2. Gewerbesteuer 370 v.H. Weidenberg, 05. Mai 2021 §5 Hans Wittauer Erster Bürgermeister Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.990.000 Euro festgesetzt. §6 Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2021 Weidenberg, 05.05.2021 Hans Wittauer Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Wei- Erster Bürgermeister denberg folgende Haushaltssatzung: 7
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Mehrbeträge werden nicht erstattet. (Hundesteuersatzung – HStS) § 5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt Vom 18. Mai 2021 für den ersten Hund 60,-- Euro, Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der für den zweiten Hund 80,-- Euro, Markt Weidenberg folgende Satzung: für jeden weiteren Hund 120,-- Euro, für jeden Kampfhund 500,-- Euro. § 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berech- einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maß- nung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach gebend ist das Kalenderjahr. § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. (2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkma- § 2 Steuerfreiheit le, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefähr- Steuerfrei ist das Halten von lichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im 1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit a) Hunden in Tierhandlungen, gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Grup- b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen pen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Herden notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden, Hunden. 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen § 6 Steuerermäßigung Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für obliegenden Aufgaben dienen, 3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, 1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, 4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbün- dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen deter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden, Wohngebäude entfernt sind. 5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskon- sularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten wer- 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines den, Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd 6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn 7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausübung des Bayerischen oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen, Jagdgesetzes mit Erfolgt abgelegt haben. 8. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehr- lich sind. Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund des Steu- erpflichtigen beansprucht werden. Sind sowohl die Voraussetzungen des Satzes § 3 Steuerschuldner, Haftung 1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt. (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsan- (2) Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als gehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inlän- Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen dischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gel- genommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. ein Zwölftel des Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, sind sie gewährt. Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer. § 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1) Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum § 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung begehrt (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei auf- wird. In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung einander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden. darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde glaubhaft zu machen. Maßge- bend für die Steuerermäßigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalen- (2) Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die derjahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Kalenderjahres, ist Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht nach Abs. 1 ent- dieser Zeitpunkt entscheidend. fallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalen- derjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. Tritt in den Fällen des (2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 und 8 und keine Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Steuerermäßigung gewährt. Kampfhund, entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich des Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus § 8 Entstehen der Steuerpflicht dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder – wenn verstorbenen oder veräußerten Hund gegolten hat. der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird – mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. (3) Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat. 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 § 9 Fälligkeit der Steuer dehalter mit dem Hund angetroffen, sind auch diese Personen hierzu ver- Die Steuerschuld ist mit der auf das Kalenderjahr entfallenden Steuer fällig am 01. pflichtet. April eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Bekannt- gabe des Steuerbescheides. (4) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter § 10 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten aus der Gemeinde weggezogen ist. Mit der Abmeldung des Hundes ist die (1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines noch vorhandene Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben. Monats nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des (5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßi- § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der gung weg, ist das der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Wegfall anzu- Gemeinde melden. zeigen. (2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines § 11 Inkrafttreten Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter An- (1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. gabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehal- tung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Hundesteuersatzung vom Vorlage geeigneter Nachweise der Gemeinde melden. 07. November 2017 außer Kraft. (3) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Weidenberg, 18. Mai 2021 eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hans Wittauer Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss. Erster Bürgermeister Der Hundehalter ist verpflichtet, einem Beauftragten der Gemeinde die Steu- Markt Weidenberg ermarkt auf Verlangen vorzuzeigen; werden andere Personen als der Hun- AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg Herrmannsdörfer wird ermächtigt, die Ingenieurleistungen, nach Prüfung durch die am 21.04.2021 Verwaltung, zu beauftragen. Im Zuge der vorzunehmenden Planung sind die zu erwartenden Baukosten dieser Straßensanierung noch zu ermitteln. Vortrag durch Herrn Wagner (Ib. Schultes), aktueller Planungsstand Kanal- und Wasserleitungssanierung Emtmannsberg Ersatzbeschaffung Mehrzweckfahrzeug FF Emtmannsberg Beschluss: Vorstellung durch Herrn Wagner (Ib. Schultes), Bekanntmachung der Das gebrauchte Mehrzweckfahrzeug der Gemeinde Plankenfels wird zum Ange- gewonnenen Vorkenntnisse der Baugrundverhältnisse zur botspreis von 16.000 Euro erworben. Die Umrüstung der Funkausstattung sowie Straßenwiederherstellung die Änderung der Beklebung ist durch den Bürgermeister zu vergeben. Beschluss: Das vorhandene Mehrzweckfahrzeug ist zum Verkauf anzubieten. Aufgrund der Ausführungen soll die Variante 2 zur Ausführung kommen. Das Ingenieurbüro Schultes ist für die Planungsleistung neben der Wasser- und Ka- nalsanierung auch für die Straßensanierung zu beauftragen. Erster Bürgermeister SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth zung erneuerbarer Energien. Sie ist sich aber auch der Verpflichtung gegenüber am 12.05.2021 der Landwirtschaft bewusst, die Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche auf ein Minimum zu begrenzen. An einer Ausweisung einer Fläche als „Sondergebiet Bauantrag; Anbau an ein Einfamilienhaus, Fl. Nr. 260/10, PV“ zur Errichtung eines Freiflächen-Solarparks besteht daher auf den genannten Gemarkung Seybothenreuth Flächen kein Interesse. Nach Rücksprache der Gemeinde mit dem Grundstücksei- gentümer besteht auch seinerseits kein Interesse, dort PV-Anlagen anzulegen. Die Anfrage für die Ausweisung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ Errichtung von PV-Anlagen auf privaten und öffentlichen Gebäuden wird hingegen für die Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage (Nähe B22) weiterhin befürwortet. Beschluss: Die Gemeinde Seybothenreuth befürwortet grundsätzlich die Entwicklung und Nut- 9
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“, am 19.04.2021 Sachstandsbericht und Festlegung der städtebaulichen Festsetzungen Beschluss 1: Ortstermin; Antrag auf Vorbescheid Fl. Nr. 326, 327 und 328, Gemarkung Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan Weidenberg; Bauliche Änderungen und Nutzungsänderung von aufzunehmen bzw. einzuarbeiten: Fahrschule und Lagerflächen in Restaurant WA 1 Antrag auf Vorbescheid Fl. Nr. 650, Gemarkung Weidenberg; Geschossigkeit II + Staffelgeschoss Neubau einer Bergehalle für den landwirtschaftlichen Betrieb Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 1,2 Zulässige Dachformen Flachdach und Pultdach 5°-20° Bauweise Reihenhäuser Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg WA 2 + 3 am 19.04.2021 Geschossigkeit I + D oder II Grundflächenzahl 0,4 Anfrage für die Ausweisung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ Geschossflächenzahl 1,0 für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Nähe Ützdorf) Bauweise Offen, Einzelhäuser Beschluss: und Reihenhäuser (nur WA3) Der Markt Weidenberg befürwortet grundsätzlich die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien. Er ist sich aber auch der Verpflichtung gegenüber der Gesamtes Gebiet Landwirtschaft bewusst, die Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche auf ein Kniestock 1,20 m, gemessen von OK Rohfußboden des DG Minimum zu begrenzen. bis zur Unterkante der Pfette Da der vorbeiführende Weg eine sehr hohe Bedeutung für die Naherholung hat, hat der Erhalt der naturbelassenen Landschaft einen hohen Stellenwert. Dacheindeckung Rot, Braun, Anthrazit, Grau oder Schwarz, sowie An einer Ausweisung einer Fläche als „Sondergebiet PV“ zur Errichtung eines Frei- begrünte Dächer flächen-Solarparks besteht daher auf den genannten Grundstücken kein Interesse. Fassadengestaltung Geputzt in Pastelltönen und/oder Holzverschalung. (Fassadenelemente zur Nutzung von Sonnenener- gie, Glasfassaden und Wärmedämmungen sind Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg zulässig. am 17.05.2021 Höhenfestsetzungen Oberkante Fertigfußboden max. 0,50 m über der Bauantrag Fl. Nr. 62, Gemarkung Mengersreuth; Höhe des Fahrbahnrandes Anbau an eine bestehende Halle Einfriedungen Zaunanlagen bis zu einer Höhe von 1,60 m – Antrag auf Vorbescheid Fl. Nr. 167, Gemarkung Neunkirchen am Main; Mauern sind nicht zulässig. Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Die im Entwurf vorgesehenen Parzellengrößen sollen beibehalten werden. Beschluss 2: Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden: Satteldach 22° - 45 ° Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.05.2021 Beschluss 3: Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden: Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus Walmdach 22 ° - 45 nichtöffentlichen Sitzungen Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.04.2021 wurden die folgenden Tagesord- Beschluss 4: nungspunkte freigegeben: Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden: Zeltdach 5° - 20 ° Sanierung Hochbehälter Lankendorf, Vergaben a) Vergabe Baumeisterarbeiten und Trinkwasserleitung Beschluss 5: Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden: Bieter, die Fa. Wilhelm Bauer GmbH & Co. KG aus Erbendorf, zum Angebotspreis Versetztes Pultdach 20° - 45° besteht Einverständnis. b) Vergabe Hydraulische Anlagen Beschluss 6: Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden: Bieter, die Fa. Lippolt GmbH aus Weidenberg, zum Angebotspreis besteht Einver- Pultdach 5° - 20° ständnis. Beschluss 7: Neufestsetzung der monatlichen Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform nicht zugelassen werden: des Marktes Weidenberg Flachdach Beschluss: Die monatliche Entschädigung des Zweiten Bürgermeisters wird ab 1. April 2021 auf 600 Euro festgesetzt. 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Satzungsbeschluss Antrag auf Erstellung Richtlinien Freiflächen-PV-Anlagen Beschluss: Beschluss 1: Die Hundesteuer wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: Der Erstellung von Leitlinien im Umgang mit Anträgen für Freiflächen-PV-Anlagen Für den ersten Hund 60,-- Euro wird zugestimmt. Für den zweiten Hund 80,-- Euro Beschluss 2: Für jeden weiteren Hund 120,-- Euro Der Bildung eines Arbeitskreises in der vorgeschlagenen Form wird nicht zuge- Für jeden Kampfhund 500,-- Euro stimmt. Vielmehr werden die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppie- Vorliegender Entwurf der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteu- rungen gebeten, intern erarbeitete Vorschläge über Fraktionsführer oder bei nicht ersatzung- HStS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. vorhandener Fraktionsstärke über das Gemeinderatsmitglied dem Bauamtsleiter Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschluss- zur Erstellung von Leitlinien zu übermitteln. Anschließend entscheidet der Gemein- buch beigeheftet. derat. Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie; Hybridsitzungen Beschluss: Die Abhaltung von Hybridsitzungen für den Marktgemeinderat und dessen Aus- schüsse wird abgelehnt. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten. 11
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Glückwünsche zur bevorstehenden Konfirmation oder Kommunion Die in vergangenen Jahren durch ein persönliches Anschreiben ausgesprochenen Glückwünsche der Bürgermeister an die Konfirmandinnen, Konfirmanden und Kom- munionskinder aus den Mitgliedsgemeinden der VG Weidenberg fallen seit 2019 dem Datenschutz zum Opfer. So dürfen laut einschlägiger Mitteilungen der Kirchenver- waltungen aufgrund der Maßgaben nach der Datenschutzgrundverordnung ohne vorliegende Einverständniserklärung der Beteiligten die persönlichen Daten nicht mehr herausgegeben werden. Erschwert wird die Lage in diesem wie auch schon im letzten Jahr durch die anhaltende Corona-Pandemie, jede Kirchengemeinde legt hier individuelle Termine fest, in der Hoffnung, mit möglichst wenigen Einschränkungen den Festtag begehen zu können. Wir sprechen daher auf diesem Weg allen Konfirmandinnen, Konfirmanden und Kommunionskinder aus den Bereichen der Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingar- ten, Seybothenreuth und des Marktes Weidenberg die herzlichsten Glückwünsche zum bevorstehenden Fest in den kommenden Monaten aus, wünschen allen Familien einen schönen und feierlichen Tag im Rahmen der Möglichkeiten und den Kindern und Jugendlichen Gottes Segen für den weiteren Lebensweg. Weidenberg, im Mai 2021 Hans Wittauer Gerhard Herrmannsdörfer Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Markt Weidenberg Gemeinde Emtmannsberg Markus Brauner Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Gemeinde Kirchenpingarten Gemeinde Seybothenreuth Neue Mitarbeiter für die Wasserversorgung Bereits seit 1. April 2020 verstärkt Michael Krockauer (links) das Team der Was- serversorgung des Marktes Weidenberg, am 1. Mai 2021 trat Christian Neuner (rechts) beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe sein Beschäftigungsverhältnis an. 13
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Das Ende des Dauer-Themas „platzschaffenmitherz“ endet im Juli 2021 Schweren Herzens hat sich das Team von SiSoNetz e. V. Weidenberg entschlos- sen, seine Aktivitäten in Sachen „platzschaffenmitherz“ mit Ablauf des Monats Juli 2021 einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt können dann keine Kleidungs-, Schuh- werk- und Wäschespenden mehr angenommen werden. Nach Veränderung der SiSoNetz informiert Bedingungen durch die Verantwortlichen der Aktion „platzschaffenmitherz“ stand die dazu erbringende Arbeit mit dieser Spendensammelaktion in keiner Relation „Dienstleitungen vor Ort“ mehr zu dem zu erzielenden Ertrag. Wir bedanken uns bei allen Sammlerinnen u. Dienstleistungen vor Ort sind ein Teil der Philosophie des Versicherungs- und Sammlern, den fleißigen Zulieferinnen und Zulieferern sowie allen Spenderinnen Finanzmaklerunternehmens Fischer & Wolfrath GmbH in Weidenberg. Dienst- und Spendern für die tatkräftige Unterstützung in den letzten vier Jahren. leistungen vor Ort, in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, ist auch Teil des Aufgabengebietes von SiSoNetz. Gemeinsamkeiten die verbinden. Das Unterneh- Der Tablet-Computer-Kurs für alle Seniorinnen und Senioren der VG men unterstützt bereits seit 3 Jahren unseren Verein. Wurde damals unser Pro- Weidenberg nimmt an Fahrt auf! motionstand von der Firma mitfinanziert, hat der Inhaber der Firma, Herr Thomas Die Corona-Inzidenzwerte sinken landesweit und ebenso im Landkreis Bayreuth. Wolfrath, 2021 mit einer neuen Spende dazu beigetragen, dass wir weiterhin un- Dies ist eine gute Nachricht für all diejenigen, die sich mit der Absicht beschäftigen, sere Aufgaben erfüllen können. einen Tablet-Computer-Kurs bei SiSoNetz zu besuchen. Dieser Kurs ist kostenlos. 750,00 Euro wurden an uns übergeben. Zweckgebunden um die laufenden Kosten Leihcomputer werden gestellt, lediglich 10 Euro werden für die SIM-Karte notwen- unseres vereinseigenen Kleinbusses, der im Besonderen Fahrten für Personen, dig, die für die häusliche Nacharbeit der Übungsstunden gebraucht wird, es sei die an den Rollstuhl gebunden sind, möglich macht, mitzufinanzieren. Auch wei- denn, man hat zuhause eine WLAN-Verbindung zur Verfügung, dann kann diese terhin wird er, so seine Aussage bei der Scheckübergabe, den Verein wohlwollend Gebühr wegfallen. Das SiSoTeam erarbeitet z. Z. ein Durchführungskonzept und unterstützen. wird dann hoffentlich bald starten können. Alle Interessenten bitten wir deshalb, SiSoNetz bedankt sich recht herzlich für die großzügige Spende und über die sich bereits jetzt unverbindlich anzumelden, denn die zur Verfügung stehenden spontan abgeschlossene Mitgliedschaft der Firma in unserem Verein. Wir freuen Plätze sind schnell belegt. Hierfür steht eine E-Mail-Adresse zur Verfügung: info@ uns, mit der Fa. Fischer und Wolfrath GmbH einen weiteren Förderer gefunden zu sisonetz.de oder eine Telefonnummer: 09278 – 31 33 025. Geben Sie dort Ihren haben. Namen, Adresse und Telefonnummer an, damit wir Sie kontaktieren können, wenn es dann endlich losgehen kann. Wie gesagt, alles noch unverbindlich. Ihr SiSoTeam! [wm] SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern Tel.: 09278 313 30 25 Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de Fundsachen Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Fundsachen Weidenberg: 1 Autoschlüssel „Daimler“, Fundort Staatsstraße-Auffahrt, Weidenberg 1 Autoschlüssel mit Mäppchen, Fundort Straße zwischen Tressau und Fischbach 1 Hausschlüssel mit Schlüsselband „HSH Nordbank Arena“, Fundort Spielplatz [wz] Königsheidering 750,00 Euro Scheck von Thomas Wolfrath und ein strahlendes Team bei der Über- 1 Lesebrille, rötlich-orange, Fundort Friedhof St. Stephan, Weidenberg gabe. Erste Reihe: Thomas Wolfrath und die zweite Vorsitzende Elisabeth Tamler. 2 Schlüssel mit Ring, Fundort Eichenstraße-Bushaltestelle Zweite Reihe von links: Elisabeth Dietzel, Wolfgang Zwing, Angelika Gläsemann. Letzte Reihe: Heidi Lehmal und Uli Kuhlmann. (Foto Wolfgang Minier) 14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 Sprechtag der Versichertenberaterin Besonders anfällig sind besonnte Waldflächen und Waldränder, Käfernester des Vorjahres und durch Sturm- und Schneebruch geschädigte Bestände. (Versichertenältesten) Die Symptome sind gut zu erkennen: Bei bereits länger befallenen Bäumen färben sich die Kronen braun und die Rinde blättert ab. Frischer Befall ist am braunen Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet Bohrmehl zu erkennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in Spinnwe- ben sowie auf der Bodenvegetation ansammelt. Befallene Bäume sind umgehend am Mittwoch, 2. Juni zu ernten und zu entrinden oder mindestens 500 m aus dem Wald zu transpor- von 14:00 bis 17:00 Uhr tieren. im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses Zudem ist es notwendig, die in Weidenberg, Baumkronen zu beseitigen, statt. denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern Durch- Nächste Termine: messer als Brutstätte. Aber Mittwoch, 7. Juli, Mittwoch, 4. August auch bisher nicht aufgearbeite- tes Bruch- oder Windwurfholz Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- ist für die Käfer ideales Brut- gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei material und sollte daher zügig der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der entfernt werden. Die „saubere Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- Waldwirtschaft“ ist und bleibt die wirksamste und bewährteste Methode, um eine rung der Rentner durch. weitere Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern. Beratung und Unterstützung bei der Bekämpfung bieten neben den Förstern des AELF Bayreuth auch die forst- Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ- wirtschaftlichen Zusammenschlüsse des Landkreises. lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 / Die Bekämpfung des Borkenkäfers und der Erhalt der Wälder liegen im Interesse 608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht der gesamten Gesellschaft. Daher stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel für durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit- die Borkenkäferbekämpfung bereit. ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen Noch ein Tipp für Liebhaber von Video-Plattformen. Das Bayerische Staatsminis- Abstand einzuhalten. terium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet ein Borkenkäfersuche- Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder Tutorial und ein Borkenkäferbekämpfungs-Tutorial unter anderem auf YouTubeDE erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. an. Klicken Sie doch mal rein. https://youtu.be/Gwwau898I28 | https://youtu.be/7iopG88UIu8 Foto des Borkenkäfers (Robert Geiser honorarfrei.) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth Borkenkäfer schwärmen wieder aus Bayreuth – Der Borkenkäfer erwacht im Frühling aus seinem „Winterschlaf“. Die Altkäfer, die unter der Rinde von befallenen Bäumen oder in der Bodenstreu über- wintert haben, fliegen nun wieder auf der Suche nach neuen Brutbäumen aus. Die Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth (AELF Bayreuth) fordern deshalb die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in den kom- menden Wochen und Monaten wieder auf: Gründlich kontrollieren, ob Fichtenwäl- der befallen sind – und das am besten im Zwei-Wochen-Turnus! 15
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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 EMTMANNSBERG Pfingstferien Kindertageseinrichtung Emtmannsberg Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt von Samstag, 29. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen. KITA Emtmannsberg Der Mai brachte uns die ersten richtigen Sonnenstrahlen, was uns natürlich gleich nach draußen zog. Wir machten einen Ausflug in den Wald, bei dem die Kinder auch gleich das Farbenthema der letzten Wochen umsetzen konnten und die er- lernten Farben in der Natur suchen durften. Auch veranstalteten wir bei schönem Wetter eine Brotzeit im Freien. Aufgrund der Bauarbeiten an der Kita mussten wir uns einen anderen Platz für unser Frühstück suchen, aber alle genossen das Es- sen aus ihren Brotdosen und die Sonne am Vormittag. Für die Kinder war es ein großer Spaß. 17
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg KIRCHENPINGARTEN Freilaufende Hunde und Verunreinigung von Flächen Vandalismus in der Walpurgisnacht Beschwerden über einzelne freilaufende und streunende Hunde in jüngster Zeit Leider kam es in diesem Jahr zu Vandalismus in der Walpurgisnacht. Eine Haus- nehmen zu. türe wurde mit einer fettigen Substanz verunreinigt. Dabei wurden auch Teile vom Außenputz bespritzt und beschädigt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Freilaufenlassen von Hunden außerhalb der Dies war ein gezielter Anschlag auf ein einzelnes Haus unter dem Deckmantel des Ortschaft, besonders in der Nähe von Waldgebieten, verboten ist. Innerhalb der Brauchtums. Mit Brauchtum hat das aber nichts mehr zu tun, im Gegenteil, durch Ortschaften und in Baugebieten kommt es wiederkehrend vor, dass sich Fußgän- so ein unmögliches Verhalten wird die Tradition geschädigt. ger und vor allem Kinder von freilaufenden Hunden belästigt und bedroht fühlen. Dies stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, der wir entge- genwirken müssen, sie ggf. auch unterbinden. Bei derartigen Beschwerden gibt es die Möglichkeit der sicherheitsrechtlichen An- ordnung, die in Form eines Anlein-, Maulkorb- oder Zwingerzwang erfolgen kann. In schwerwiegenden Fällen kann es zur Untersagung der Hundehaltung kommen. Wir bitten deshalb die Hundehalter mit Nachdruck, im Rahmen ihrer Verantwortung den Hund innerhalb der Ortschaften, insbesondere in der Nähe von Kinderspiel- plätzen, anzuleinen, um Belästigung der Mitmenschen vorzubeugen. Ein großes Anliegen ist auch die Beseitigung des Hundekots. Diese Verunreini- gung in Wiesen, landwirtschaftlichen Flächen und Grünbereichen sind nicht nur unschön, sondern auch gefährlich. Kommt der Hundekot in das Tierfutter, können Krankheiten auftreten, die bis zu vereinzelten Todesfällen führen können. Hundekot im Bereich der Grünflächen, insbesondere im Kinderspielbereich, ist seuchenhygienisch äußerst bedenklich. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend beseitigt werden, um möglichen Bußgeldern oder haftungsrechtlichen Folgen vor- zubeugen. Weidenberg, Mai 2021 Markus Brauner Erster Bürgermeister Kirchenpingarten, im Mai 2021 Markus Brauner Erster Bürgermeister 18
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 Pfingstferien Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt von Samstag, 29. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen. KiTa Kirchenpingarten Hurra – es ist wieder Leben in unserer KiTa Endlich! Seit 11.05. ist in der KiTa Kirchenpingarten wieder eingeschränkter Regel- betrieb. Alle Kinder durften zurück in die KiTa kommen. Die Freude war riesengroß. Alle Kinder und natürlich die Erzieherinnen waren überglücklich. Hoffentlich geht es jetzt weiter aufwärts und wir können bald wieder einen normalen KiTa Betrieb anbieten. Pünktlich zum 1. Mai erhielten die Kinder einen besonderen Gruß aus der KiTa. Jeder bekam seinen eigenen Maibaum. Ein Ahorn aus dem Garten der KiTa. Die Überraschung war gelungen. Danke an das KiTa Team für die großartige Idee. In diesem Jahr bekamen die Eltern als „Elterngeschenk“ eine großartige selbst gestaltete Einkaufstasche. Das Elterngeschenk ersetzt die Geschenke zum Mut- ter- und Vatertag. Seit einigen Jahren gibt’s ein Geschenk für alle. Wir hoffen, die Pfingstferien lassen die Inzidenzwerte nicht wieder steigen. Und wir sehen uns alle gesund und munter wieder. 19
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Pfingstferien und Schließtag die Geschenke am besten verstecken können, damit sie nicht zu früh gefunden Kindertageseinrichtung Seybothenreuth werden. Andere dagegen können es gar nicht abwarten, bis Mama und Papa ihr Geschenk ausgepackt haben. Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt von Samstag, 22. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021 geschlossen. Leider ist das Wetter in diesem Frühjahr ziemlich trüb, trotzdem nutzen wir jede Zusätzlich bleibt die Einrichtung am Freitag, 4. Juni 2021 ganztägig geschlossen. Gelegenheit, um in den Garten zu gehen. Schon nach einigen Sonnenstunden ist die Natur quasi explodiert und alles grünt und blüht. Wir haben beobachtet, wie der Löwenzahn aufgeblüht ist und wie daraus Pusteblumen werden. Gerade für die Krippenkinder war es ein Riesenspaß, die Schirmchen in die Welt zu schicken. Kita Wichtelstübchen In der ersten Pfingstferienwoche ist unsere Einrichtung geschlossen. In der Zeit werden auch noch einige Baumaßnahmen stattfinden. Wir wünschen allen schöne In der Kita Wichtelstübchen haben wir es uns in unserem Neubau inzwischen sehr Ferien mit viel Sonne. gemütlich eingerichtet. Die Kinder sind vertraut mit den neuen Räumlichkeiten und fühlen sich wohl. Einige der Krippenkinder sind in die Kindergartengruppe gezogen und wir dürfen wieder neue Kinder bei uns begrüßen. Seit kurzem herrscht der eingeschränkte Regelbetrieb, das heißt, dass jetzt end- lich wieder alle Kinder in die Kita kommen dürfen, worüber wir uns natürlich sehr, sehr freuen. Einige der Kinder haben wir seit vielen, vielen Wochen nicht gesehen. Es ist so schön, wieder etwas mehr Normalität zu haben und dass die Kinder endlich wieder ihre Freunde bei uns treffen dürfen. In den letzten Tagen haben die Kinder mit Feuereifer und viel Liebe zum Detail Mutter- und Vatertagsgeschenke gebastelt. Dazu haben wir ein Fingerspiel gelernt. Die Kinder, die zuhause waren, durften sich das Material für die Geschenke aus unserer Ideenkiste holen. Natürlich sind die Kinder immer sehr stolz, wenn sie ihre selbstgefertigten Werke präsentieren dürfen und sie für Mama und Papa eine Überraschung haben. Im Vorfeld schon machen sich die Kinder Gedanken, wo sie 20
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2021 MARKT WEIDENBERG 25-jähriges Dienstjubiläum Schließtag in den Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg in Weidenberg und Im Rahmen einer Ehrung gratulierte Erster Bürgermeister Hans Wittauer Was- Neunkirchen am Main serwart Fritz Böhner zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Bürgermeister Wittauer bedankte sich für die gute und langjährige Zusammenarbeit. Für die geleisteten Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg, Kita Auenzwerge in Wei- treuen Dienste überreichte er die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministeri- denberg, In der Au 21, Montessori-Kinderhaus in Weidenberg, In der Au 5, und die ums für Familie, Arbeit und Soziales. Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main bleiben am Freitag, 4. Juni 2021 ganztägig geschlossen. Weiterer Schließtag Montessori-Kinderhaus in Weidenberg Die Kindertageseinrichtung des Marktes Weidenberg, Montessori-Kinderhaus in Weidenberg, In der Au 5, bleibt am Montag, 14. Juni 2021 ganztägig geschlossen. Kita Auenzwerge Im Mai stand Mutter- und Vatertag vor der Tür und die großen und kleinen Au- enzwerge gestalteten Geschenke für ihre Familien. In der Kinderkrippe machten die Kinder Blumensamenbomben, je eine für Mama und eine für Papa. Nach anfänglicher Skepsis, die Hände in die feuchte Erde zu stecken, machte es allen Krippenkindern viel Spaß. Die Erde wurde ausgiebig be- fühlt, an ihr gerochen und versucht Kugeln daraus zu formen. Gar nicht so einfach! Damit die Samenbomben besser zusammenhalten, wurde Zeitungspapier in klei- ne Schnipsel gerissen und unter die Erde (welche die Kinder zuvor schon mit dem Blumensamen vermengt haben) geknetet. Dann wurden die Kugeln zum Aushär- ten in Eierkartons gelegt. Fasziniert stellten die Kleinsten der Auenzwerge einen Tag später fest, dass diese ganz hart geworden sind. Jetzt ging es ans Verpacken: Liebevoll gestalten die Kinder kleine Papiertütchen, in welche sie die Geschenke bis zum Mutter- bzw. Vatertag verstecken konnten. 21
Ausg. 06/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Auch die Kindergartenkinder bereiteten mit viel Freude ein Geschenk für Mama hof Weidenberg. Mittags gegen 11:00 Uhr mussten wir wieder aufbrechen zum und Papa vor. Dieses Jahr gab es ein Familiengeschenk. Hierzu durften sie sich Bahnhof Görschnitz, um rechtzeitig zurück zu sein. Das Wetter war auf unserer einen bunten Bilderrahmen aussuchen und ihn mit ihrem Handabdruck gestalten. Seite und es fing erst zu regnen an, als wir wieder im Kindergarten waren. Die Auch die Umschläge in die die Bilderrahmen verpackt werden sollten, wurden von Kinder waren einer Meinung: „Dies müssen wir wiederholen“. den Kindern liebevoll für die Eltern gestaltet. Mit viel Freude und Begeisterung lern- ten die großen Auenzwerge auch ein Mutter – und Vatertagsgedicht. Voller Stolz konnte jeder das Gedicht ganz alleine aufsagen und seine Eltern damit überra- schen. Die Kinder, die daheim und durch die Notbetreuung nicht im Kindergarten konnten, durften natürlich auch etwas für ihre Eltern anfertigen. Für sie gab es eine Mutter – Vatertagstüte zum Abholen am Kindergarten. Somit konnte zu Hause mit einer beigelegten Fotoanleitung, den dazu gehörigen Materialien und vielleicht ein wenig Hilfe auch ein toller Bilderrahmen gestaltet werden. Hengstenberg Seit September letzten Jahres haben wir Bewegungsmaterialien von Hengsten- berg. Hier wird ca. 3 Monate am „Boden“ geturnt. Danach geht es Stück für Stück in die „Höhe“. Ganz wichtig ist, dies barfuß zu erleben. Unsere Kindergartenkinder genießen es, dies auch auszuprobieren. Anfangs waren sie sehr scheu, wussten nicht, was sie damit machen sollen und trauten sich nicht, barfuß darüber zu lau- fen. Mitterlweile freuen sich die Kinder darauf. Sie kommen immer wieder auf neue Ideen, die Bewegungselemente zu verschieben, auszuprobieren und den Ehrgeiz zu haben, es zu schaffen. Man merkt im Gesichtsausdruck, sie sind mit Freude und Begeisterung dabei. Wir arbeiten im Moment auf „halber Höhe“ und werden uns bis zum Ende des Kindergartenjahres nach ganz oben gearbeitet haben. Montessori-Kinderhaus Zugfahrt zum Spielplatz Wir haben uns im Mai mit dem Zug auf den Weg nach Görschnitz gemacht. Die Kinder waren alle total aufgeregt. Wir sind zwar nur eine Haltestelle gefahren, aber das hat die Kinder nicht gestört. Jeder hatte seine Brotzeit dabei, eine Mama hat uns direkt an den Spielplatz Getränke gebracht, Picknickdecken waren dabei und die Sonne schien. Vormittags um 9:00 Uhr ging es los am Kindergarten zum Bahn- 22
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