Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...

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Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
39. Jahrgang                     Mittwoch, den 4. Dezember 2019              Nr. 49/2019

  Weihnachtlicher Karolinenmarkt
               rund um das Schloß Bad Bergzabern

               06.–08. und 13.–15. Dezember 2019
   Öffnungszeiten: Freitag: 14.00 - 20.00 Uhr · Samstag & Sonntag: 11.00 - 20.00 Uhr

         Samstags tolle Aktionen in den Geschäften der Innenstadt bis 18.00 Uhr
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                                                          - 2 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019

                Auf einen Blick
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                                 Technische
Die nächste Ausgabe erscheint am                                                                                 Bereitschaftsdienste
❙❙ am Mittwoch, 11. Dezember 2019.                                                                          ❙❙ Verbandsgemeindewerke
Redaktionsschluss                                                                                           (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
                                                                                                            Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603
❙❙ spätestens 9. Dezember, 9.00 Uhr.                                                                        (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG
Redaktion: Hans-Peter Koob                                                                                  Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797
Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de
                                                                                                            ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
(Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an Fritz Wünschel,                                             (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und
Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de)                                                          beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)
                                                                                                            Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
                                                                                                            ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
„Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                                    Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
                                                                                                            bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
       Notfallrufnummern                                                                                    ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110   Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster,
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112                 Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222             Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240
                                                                                                            ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
                                                                                                            Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
                                                                                                            Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
       Ärztliche                                                                                            Tel. 0800 0837111
       Bereitschaftspraxen
                                                                                                                 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen                                           ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Stelle geleitet!)                                                                                              Verwaltungsgebäude Schloss
                                                                                                            Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                     Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                             E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
Telefon 116117                                                                                              Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00                                           - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00
Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um                                         Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
07.00 Uhr
                                                                                                            ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                     Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14,                                                         bis 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr
76870 Kandel, Telefon 116117                                                                                ❙❙ Rentenstelle und Archiv
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                nach telefonischer Vereinbarung
❙❙ Zahnarzt                                                                                                 ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
07.12./08.12.2019                                                                                           Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
Dr. Rohde, Bad Bergzabern,
Herzog-Wolfgang-Str. 7, Tel. 06343 931177
                                                                                                            ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
                                                                                                            Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                    IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Apothekenbereitschaft                                                                                       VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00,
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                            Kontonr. 27308
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
www.lak-rlp.de                                                                                              Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672
                                                                                                            IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545
Mittwoch, 04.12.2019
Kur Apotheke, Annweiler, Hauptstraße 62, Tel. 06346 8946                                                    ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
Donnerstag, 05.12.2019                                                                                      Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern,
Park Apotheke, Landau, Westbahnstraße 1, Tel. 06341 520090                                                  Tel. 06343 9896-60
Freitag, 06.12.2019                                                                                         Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr
Markt Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 22, Tel. 06343 93550                                            Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feier-
Samstag, 07.12.2019                                                                                         tage von 10.00 bis 13.00 Uhr.
Reben Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677                                                 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Sonntag, 08.12.2019                                                                                         Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxi-
Reben Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677                                                 unternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Montag, 09.12.2019                                                                                          Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495                                              Schichtplan erstellt:
Dienstag, 10.12.2019                                                                                        Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr��������������������� Taxi Drieß
Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594                                           Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr��������������������� Taxi Drieß
                                                                                                            Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr������������ Taxi Pfalzgraf
Mittwoch, 11.12.2019
                                                                                                            Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr���������Taxi Pfalzgraf
Trifels Apotheke, Annweiler, Wasgau Center, Tel. 06343 308830
                                                                                                            Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr���������� Taxi Leischner
❙❙ Krankenhäuser                                                                                            Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße                                                                         haben, weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig
                                                                                                            wird die Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens
Standort Bad Bergzabern                                                                                     dem Anrufer bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0                                                  jeder Fahrgast die Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunter-
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                                                                nehmen zu erreichen.
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: Tel.: 06349 900-0                                               Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht.
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019

                                    Dierbacher Weihnachtsmarkt
                                    am Sonntag, den 8. Dezember 2019, ab 16.00 Uhr !
                                                                            2. Advent auf dem
                                                                               weihnachtlich
                                                                              geschmückten
                                                                             Lindenplatz
- 3 -

                                                                          Veranstaltet von den
                                                                           örtlichen Vereinen
                                                                     Mitwirkende:
Bad Bergzabern, den 04.12.2019

                                                                     MGV Dierbach
                                                                     Musikantengruppe ‚Blechdax‘
                                           Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!!
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                        - 4 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019

           Auf einen Blick
     Soziale Einrichtungen /                                              ❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau
                                                                          Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und
     Beratungsdienste                                                     psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel
                                                                          06341-7039935
❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,         ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor-
Tel. 06341 940-425                                                           bach und Klingenmünster
(Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in           Tel. 06349 9630966
die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von
Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)                  ❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld
                                                                          Tel. 06340 9258008 und 06340 8317
❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
                                                                          ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016
                                                                          Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
❙❙ Gesundheitsamt                                                         ❙❙ Telefonseelsorge
Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0               Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222
❙❙ AIDS-Beratung                                                          ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern
Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten:     Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach-
Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604             dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern
                                                                          Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine
❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst                                           nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070.
Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,
Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und           ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do            Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-
14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621                Essstoerung@pfalzklinikum.de
                                                                          Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.
❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung                         06349 900-2555
   Bad Bergzabern                                                         Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel.
jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626         06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr
                                                                          Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung
❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie
                                                                          Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, Tel.
Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680       06349 900-2120
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie                             Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im
                                                                          Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren
Mo-Fr- 9:00-12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682                                 ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
                                                                          Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern                                    Tel. 06341 9273-10 und -14
(für den Stadtbereich)
Tel. 06343 2266 und 9512615                                               ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
                                                                          Tel. 0173/665218 und 06345 7457
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Tel. 06343 7811                                                           ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
                                                                          Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in
❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin                                          der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
Tel. 06343 610696
                                                                          ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“                                               Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827
Königstraße 38                                                            ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr              Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,
Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä-           ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr           Tel. 06340 8697
entgegen genommen.
Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite      ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
                                                                          Tel. 06343 9516050
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250
                                                                          ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
                                                                          Tel. 06349 990215
❙❙ Pflegestützpunkt
                                                                          ❙❙ VdK Kreisverband Landau
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-      Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851
❙❙ Ökumenische Sozialstation                                                   Öffnungszeiten
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0
                                                                          ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad),
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,
   Landau/SÜW                                                             ❙❙ Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 / 7120
Tel. 06341 942946                                                         Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30 - 21.00 Uhr
                                                                          Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00 - 19.30 Uhr
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern                            Samstag / Samedi, 9.00 - 16.00 Uhr
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811            Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00 - 17.00 Uhr.
                                                                          Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss.
❙❙ Arbeiterwohlfahrt
Tel. 07275 5691                                                           ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
                                                                          Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med.
❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.                                     Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB),                 www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
info@drk-bza.de, www.drk-bza.de                                           Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 -
www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial-        23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier-
zentrum LD, Tel. 06341 92910.                                             tagen und in den Weihnachtsferien)
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                        - 5 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019
Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr                                       10.  Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das
Med. Heilanwendungen:                                                          Haushaltsjahr 2020
Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - 20.00 Uhr.                      11.  Auflösung der Vereinbarungen zur Durchführung eines Vorteils-
Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr                               ausgleichs für Standortvorteile
Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.
                                                                               a) mit der Stadt Bad Bergzabern für das Freibad Bad Bergzabern
Revisionsschließung vom 22. bis 30. Juni 2020
                                                                               b) mit der Ortsgemeinde Steinfeld für das Freibad Steinfeld
❙❙ Stadtmuseum                                                            12.  Verwendung der Einnahmen aus der sog. Integrationspau-
Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen               schale des Bundes
Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.                                          13.  Unterstützung der „Tafel Bad Bergzabern“ e.V.
❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21                     14.  Überörtliches Hochwasserschutzkonzept für den Bereich der
Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen          Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.                                   - Übernahme der Aufgabe nach § 67 Abs. 4 GemO durch die
Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!                    Verbandsgemeinde
Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15             15.  Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung
Personen möglich.                                                              - Ausschreibung der Unterhaltungsarbeiten
Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de.                                                        tungen der Verbandsgemeinde
❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms                       17.  Herstellung einer Wasserverbundleitung zwischen dem Hochbe-
   am Marktplatz                                                               hälter Oberhausen und dem westlichen Ortseingang Oberhausen
Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,                18.  Herstellung einer Wasserverbundleitung zwischen dem Versor-
samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.                                                gungsbereich 9 (Steinfeld) und den Versorgungsbereichen 3
Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172                              (Birkenhördt) und 4 (Böllenborn/Dörrenbach)
                                                                               - Teilabschnitt Deutschhof zum Tunneleingang ostseite
❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100                           19.  Auftragsvergaben
Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 -
16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas          19.1 Lieferung eines Dreiseitenkippers für den Bauhof der Ver-
Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de                 bandsgemeinde Bad Bergzabern
                                                                          19.2 Neubau Wasserwerk Steinfeld, Los 1
❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                           - Erd- und Rohbauarbeiten
Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691                   19.3 Neubau Wasserwerk Steinfeld, Los 2
Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
                                                                               - Hallenbau
Kapsweyer               Mi.     16.00 - 18.00 Uhr                         19.4 Neubau Wasserwerk Steinfeld, Los 3
Klingenmünster          Mi.     16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen                     - Kanalisation / Wasserversorgung (Außenbereich)
                                17.00 - 18.30 Uhr Ausleihe                19.5 Neubau Wasserwerk Steinfeld, Los 5
                        Fr.     16.30 - 18.30 Uhr Ausleihe                     - Verfahrenstechnik und EMSR
Oberotterbach           Fr.     15.30 - 17.30 Uhr                         20.  Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle
❙❙ Kath. öffentliche Bücherei                                                  - Ermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses zu Aus-
                                                                               schreibungen und Vergaben
im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772                               21.  Sanierung der Rohrleitungen im Rebmeerbad
Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr             22.  Informationen und Anfragen
                                                                          Hermann Bohrer, Bürgermeister
                      Amtlicher Teil                                      Fraktionssitzungen:
                                                                          CDU:      Freitag, 06.12.2019, 20.15 Uhr, Vinothek Weingut Martin, Steinfeld
                                                                          SPD:      Mittwoch, 11.12.2019, 19.00 Uhr, Ort: nach Vereinbarung
                 Verbandsgemeinde                                         FWG:      hat bereits stattgefunden
                                                                          GRÜNE: hat bereits stattgefunden
                                                                          AfD:      Dienstag, 10.12.2019, 19.00 Uhr, Hotel „Schweigener
   4. Sitzung des Verbandsgemeinderates                                             Hof“, Schweigen-Rechtenbach
   der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                    FDP:      hat bereits stattgefunden
                            Einladung                                                  Die Verbandsgemeindewerke
Am Dienstag, 17. Dezember 2019, um 18:00 Uhr findet in der Otter-
bachhalle in Oberotterbach eine Verbandsgemeinderatssitzung statt.                     Bad Bergzabern informieren
Tagesordnung                                                              Jahresablesung der Wasserzähler 2019 im Verbandsgemeindegebiet
Öffentlich:                                                               - mit Ausnahme der Stadt Bad Bergzabern -
                                                                          Die Ablesung der Wasserzähler für die Endabrechnung der Verbrauchs-
1.     Einwohnerfragestunde                                               gebühr wird erstmalig von den Haus- und Grundstückseigentümern
2.     Vorstellung des Klimaschutzmanagers, Herrn Alexander Kuhn          bzw. Drittempfänger (z. B. Hausverwalter, Erbengemeinschaften usw.)
3.     Untersuchung der Dächer von Liegenschaften der Verbands-           vorgenommen. Dies bedeutet, dass keine externen Wasserableser
       gemeinde und der Ortsgemeinden durch die Verwaltung auf die        zur Ablesung kommen werden. Hierzu erhalten alle Kunden Ende
       Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen / Solar-      November 2019 ein Anschreiben mit dem Hinweis, den Zähler selbst
       thermieanlagen                                                     abzulesen und den Zählerstand bis zum 08.01.2019 den Verbandsge-
       - Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“                      meindewerken mitzuteilen.
4.     Beschluss über die Feststellung der Jahresbilanz und Erfolgs-      Sie können uns den Zählerstand der Wasseruhr wie folgt übermitteln:
       rechnung zum 31.12.2018 der Abwasserbeseitigungseinrich-           1. per Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad
       tung und Verwendung des Jahresverlustes                                 Bergzabern unter https://www.vg-bad-bergzabern.de/vg_
5.     Beschluss über die Feststellung der Jahresbilanz und Erfolgs-           bad_bergzabern/
                                                                          2. per E-Mail entgelte-vgwerke@vgbza.de
       rechnung zum 31.12.2018 des Wasserwerkes und Verwendung
                                                                          3. per Fax unter der Faxnummer 06343-701505
       des Jahresgewinnes
                                                                          4. per Telefon unter der Rufnummer 06343-701 513 oder 514
6.     Beschlussfassung über die Festsetzung der Entgelte und Beitrags-   5. per Postkarte, welche im Anschreiben beinhaltet ist und vollstän-
       sätze für das Abwasser- und Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2020          dig ausgefüllt im Bürgerbüro/ Rathaus der Verbandsgemeinde
7.     Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen                 Bad Bergzabern abgegeben werden kann oder über die Deut-
       auf die einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte im Abrech-           sche Post (Briefkästen) an uns versandt wird
       nungszeitraum 2020                                                 Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass es bei telefonischer
8.     Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr         Übermittlung des Zählerstandes zu Wartezeiten kommen kann.
       2020 des Wasserwerkes und der Abwasserbeseitigungsein-             Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zur Abgabe des Zähler-
       richtung                                                           standes per Postkarte bzw. Internet aus dem nachfolgendem Muster.
9.     Dritte Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Bad               Für weitere Fragen zum Ausfüllen der Ablesekarte steht Ihnen Frau Oberle
       Bergzabern über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom             (06343-701-513) und Frau Mayer (06343-701-514) gerne zur Verfügung.
       13.07.2011                                                         VG-Werke
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                              - 6 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019

                                                                  Verbandsgemeindewerke
                                                                       Bad Bergzabern
                                                                     Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde
                                                               für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
                                                          RATHAUS (SCHLOSS) - KÖNIGSTRASSE 61
              Verbandsgemeindewerke, Postfach 13 13, 76883 Bad Bergzabern
                                                                  1                           Auskunft erteilt:    Frau Oberle
              Herr                                                                            Telefon:             (06343) 701 – 513
              Max Mustermann                                                                  Auskunft erteilt:    Frau Mayer
              Musterstraße 1                                                                  Telefon:             (06343) 701 – 514
              12345 Musterhausen
                                                                                              Zimmer               122
                                                                                              Telefax:             (06343) 701 – 505
                                                                                              eMail                entgelte-vgwerke@vgbza.de

                                                MUSTER                                                               Bad Bergzabern, 25.11.2019

              Kundennummer: 70740-142828
              Verbrauchsstelle: Musterstr. 1 | Musterhausen                                   Eigentümer: Max Mustermann
              Zähler-Nr.:       12345                                                         Zugangs-Nr.: 67890
          Wasser | Ablesung der Endzählerstände für die Abrechnungsperiode 01.01.2019 – 31.12.2019
          Guten Tag,
          wir wenden uns heute mit der Bitte an Sie, die diesjährige Zählerstandsablesung mit einer Eigenablesung zu unterstützen.
          Hierfür stehen Ihnen die nachfolgend aufgezeigten Wege zur Verfügung:
                   Zählerstandsübermittlung mit anhängender Antwortpostkarte.
                   Zählerstandsübermittlung über das Internet mit www.vg-bad-bergzabern.de
          Für die Übermittlung per Internet ist neben der Eingabe Ihrer Zählernummer auch die Eingabe der Zugangsnummer
          erforderlich. Sollten Sie über die technische Möglichkeit verfügen den unten ausgedruckten QR-Code scannen zu können,
          gelangen Sie direkt zum Anmeldeportal.
          Falls Sie die Zählerablesung nicht eigenständig leisten können, bitten wir um telefonische Nachricht.
          Hinweis: Sollte uns bis zum 08.01.2020 keine Zählerstandsangabe vorliegen, werden wir aufgrund Ihres
          Vorjahresverbrauchs einen geschätzten Zählerstand per 31.12.2019 zur Abrechnung bringen.

          Schon jetzt vielen Dank für Ihre Kooperation.
          Mit freundlichen Grüßen
          Ihre Verbandsgemeindewerke                                                  Bitte beachten Sie die umseitigen Hinweise!

       Kundenabschnitt                       Verbrauchsstelle                                     Kundennummer / Objektnummer
       - für Ihre Unterlagen-                Musterstr. 1                                         70740-142828
70740-142828                                 Musterhausen                                         113-001015 0063 /0004
Herr
Max Mustermann                                                                                Zählerstand
                                                                 Zählernummer        Anfang                        Ablesestand
  Zählernummer         Ablesestand

              12345                                                         12345          349
                                                *60102*

                                                                                                    X X X X X
                                                                                                    X X X X X

          Ablesedatum                                      Unterschrift                                      Ablesedatum
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                       - 7 -                  Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019

  Hinweise zur Zählerablesung
  Zählernummer und Zählerstand : siehe Bild

  Vergleichen Sie bitte die am Zähler befindliche Nummer mit der
  umseitig ausgedruckten Zählernummer
                                                                                                           Ablesestand
  Anleitung zum Ausfüllen der Karte
  Bitte nur Schreibgeräte mit blauer oder schwarzer Farbe
  benutzen; kein Bleistift

  Den abgelesenen Zählerstand ohne Vornullen in die
  vorgesehenen Kästchen eintragen; keine Striche (-) in ungefüllte
  Kästchen machen                                                        Zählernummer
  Nicht vergessen, die Ablesekarte zu unterschreiben.

  Der Kundenabschnitt ist für Ihre Unterlagen

                                                                                  Entgelt
                                                                                   zahlt
                                                                                 Empfänger

          Bitte die Werte auf der
          Vorderseite eintragen!

      Diese Kartenseite bitte nicht                   Antwort
       beschriften, da der Beleg
       maschinell gelesen wird!

    Bitte beachten Sie den spätesten                  Verbandsgemeindewerke
             Abgabetermin                             Bad Bergzabern
                                                      Postfach 1313
                 08.01.2020                           76883 Bad Bergzabern
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                     - 8 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019

        Amtliche Mitteilungen über die                                 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfahl der Haupt- und Finanz-
                                                                       ausschuss dem Stadtrat drei Sanierungsmaßnahmen in der histori-
       1. Sitzung des Seniorenbeirates                                 schen Innenstadt zuzustimmen und die entsprechenden Zuschüsse
   der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                 zu gewähren.
      in der aktuellen Legislaturperiode                               Weiterhin wurde der Ausschuss über verschiedene Grundstücks- und
                                                                       Mietangelegenheiten informiert.
Zu Beginn der Sitzung verpflichtete der Erste Beigeordnete Martin
Engelhard die vom Verbandsgemeinderat neu gewählten Mitglieder         VG-Verwaltung
des Seniorenbeirates über die Obliegenheiten ihres Amtes. In der
geheimen Wahl wurden Helmut Ehrhart zum Vorsitzenden und Hans                       5. Sitzung des Haupt- und
Füß zum Stellvertreter des Seniorenbeirates der Verbandsgemeinde
gewählt.                                                                           Finanzausschussesder Stadt
                                                                                          Bad Bergzabern
                                                                                                   Einladung
                                                                       Am Mittwoch, 11. Dezember 2019, um 19:00 Uhr findet im Sit-
                                                                       zungssaal des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine
                                                                       Haupt- und Finanzausschusssitzung statt.
                                                                       (Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!)
                                                                       Tagesordnung
                                                                       Öffentlich:
                                                                       1.   Erste Beratung des Haushaltes für das Jahr 2020
                                                                       2.   Auftragsvergaben
                                                                       3.   Erlenbachoffenlegung
                                                                            - Beschluss über die Durchführung der Ausschreibung
                                                                       4.   Informationen und Anfragen
                                                                       Nichtöffentlich:
                                                                       1.   Sanierungsmaßnahmen
                                                                       2.   Grundstücksangelegenheiten
                                                                       3.   Mietangelegenheiten
Bürgermeister Hermann Bohrer und Erster Beigeordneter Martin En-       4.   Vertragsangelegenheiten
gelhard beglückwünschen den neuen Vorsitzenden des Seniorenbei-        5.   Personalangelegenheiten
rates Helmut Ehrhart und seinen Stellvertreter Hans Füß                6.   Informationen und Anfragen
                                                                       Hermann Augspurger,
Der neue Vorsitzende, Herr Erhart, überreichte den ausgeschiedenen
Beiratsmitgliedern - Frau Schneider, Herrn Bicking und Herrn Job -     Stadtbürgermeister
Präsente und bedankte sich für die gute Arbeit in der vergangenen
Legislaturperiode.                                                                    5. Sitzung des Bau- und
Für das Jahr 2020 wurden folgende Sitzungstermine des Senioren-                      Planungsausschussesder
beirates der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern festgelegt: 05.02,
06.05., 05.08. und 04.11.2020, jeweils 14 Uhr.                                         Stadt Bad Bergzabern
VG-Verwaltung                                                                                      Einladung
                                                                       Am Dienstag, 10. Dezember 2019, um 19:00 Uhr findet im Sitzungs-
             Öffentliche Ausschreibung                                 saal des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine Bau- und
                                                                       Planungsausschusssitzung statt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern schreibt auf der
                                                                       (Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!)
Grundlage der VOB/A nachstehende Bauleistung öffentlich aus:
Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle Bad              Tagesordnung
Bergzabern - Malerarbeiten                                             Öffentlich:
Die Angebotsunterlagen können ab sofort bei der elektronischen Ver-    1.       Bauvorhaben
gabeplattform Auftragsbörse (http://www.auftragsboerse.de) kosten-     2.       Informationen und Anfragen
los heruntergeladen werden.                                            Nichtöffentlich:
Es werden nur fachkundige und leistungsfähige Bieter beauftragt, die   1.       Sanierungsmaßnahmen
gewerbemäßig die zu erbringenden Leistungen ausführen und nach-
                                                                       2.       Grundstücksangelegenheiten
weislich gleichartige Maßnahmen zufriedenstellend ausgeführt haben.
                                                                       3.       Informationen und Anfragen
Bad Bergzabern, 27. November 2019                                      Rolf-Dieter Enke,
Im Auftrag                                                             Beigeordneter
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
-Zentrale Vergabestelle-                                                           1. Sitzung desAusschusses
                                                                            für Soziales, Jugend, Sport und Kulturder
                   Bad Bergzabern                                                     Stadt Bad Bergzabern
                                                                                                   Einladung
                                                                       Am Mittwoch, 18. Dezember 2019, um 19:00 Uhr findet im Sit-
   Amtliche Mitteilungen aus der 3. Sitzung                            zungssaal des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine
    des Haupt- und Finanzausschusses                                   Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Kultur
          der Stadt Bad Bergzabern                                     statt.
                                                                       (Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!)
Der Ausschuss beriet die Satzung über die Festsetzung der Höhe des
Tourismus- und Gästebeitrages in der Stadt Bad Bergzabern - Ände-      Tagesordnung
rung Jahresgästebeitrages.                                             Öffentlich:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Stadtrat, zur Beset-        1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
zung des Vorstandes des Tourismusvereins „Südliche Weinstrasse              (sofern noch nicht als Rats- bzw. Ausschussmitglied verpflichtet)
Bad Bergzabern “ e. V., folgende Beisitzer der Stadt Bad Bergzabern    2. Bericht aus der Jugendpflege
für den Gesamtvorstand vor:                                            3. Kulturelle Veranstaltungen im Jahr 2020
Ratsmitglieder Stefan Hitziger, Sabine Schmitt-Gilke und Christiane    4. Sachstandsbericht Museum
Sprenger. Als Nicht-Ratsmitglieder wurden vorgeschlagen: Andreas
                                                                       5. Sachstandsbericht Spielplätze
Becker, Gerda Schäfer und Sebastian Kirchner.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Verbandsgemeindeumlage für das    6. Informationen und Anfragen
Jahr 2019 bei einem Hebesatz von 26 % 1.937.332 Euro beträgt. Die      Gerda Schäfer,
Landkreisumlage beläuft sich auf 3.390.331 Euro.                       Erste Beigeordnete
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                             - 9 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019
                                                                               c) Teilbereich Jahnstraße (Flurstücksnummer 9/16), von ihrer Ein-
           Stadtentwicklung, „Historische                                      mündung in die Hauptstraße im Osten bis zu der Abzweigung der
               Innenstadt“, „Kurpark“                                          Lehmhohl im Westen.
                                                                               d) Kirchgasse (Teilbereich Flurstücksnummer 893/6) von ihrer Ein-
        Beratungstermine des Sanierungsplaners und des                         mündung in die Hauptstraße im Westen bis zum Ausbauende am
                        Sanierungsberaters                                     Beginn des Neubaugebiets „Im Viehtrieb“ östlich des Anwesen Kirch-
 Der Sanierungsplaner und der Sanierungsberater der Stadt Bad                  gasse 20.
 Bergzabern sind regelmäßig zur Beratung von privaten Eigentü-                 e) Lehmhohl (Flurstücksnummer 1237/3) von ihrer Einmündung in die
 mern und Gewerbetreibenden in der Stadt.                                      Hauptstraße im Norden bis zur Kreuzung mit dem Wirtschaftsweg am
 Die Beratungen finden in der Regel mittwochs jeweils von 15.00                Ende der Bebauung (Anwesen Lehmhohl 7) im Süden.
 - 18.00 Uhr im Beratungsbüro in der Königstraße 43 in Bad                     f) Leichthohl (Teilstück Flurstücksnummer 1853) von ihrem Beginn an
 Bergzabern statt. Der letzte Termin 2019 ist für Mittwoch, den                der Hauptstraße im Süden bis zu ihrem Ausbauende am Ende der
 11.12.2019, vorgesehen.                                                       Bebauung (Anwesen Leichthohl 1) im Norden.
 Es wird empfohlen, sich zu Beratungsgesprächen, auch zu den                   Die Voraussetzung des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde
 festen Terminen, beim Sanierungsplaner bzw. Sanierungsberater                 Dierbach Eigentümerin der den Straßen dienenden Grundstücken sein
 vorher anzumelden. Bei Bedarf können auch individuelle Termine                muss, ist gegeben.
 telefonisch vereinbart werden.                                                Für die Straßen bzw. Wege die schon seit dem 31.03.1948 dem öffent-
 Förder- und Vertragsfragen                                                    lichen Verkehr dienen, wird nach bisherigem Recht die Eigenschaft
 Büro Deubert, Frau Henß           Prof. Dr.-Ing. Hans Dennhardt               einer öffentlichen Straße im Sinne des LStrG vermutet. Für diese
                                                                               Straßen bzw. Wege hat die Widmung insoweit nur deklaratorischen
 Kleine Wust 16                    C.F.-Benz-Str. 14
                                                                               (rechtsfeststellenden) Charakter.
 67250 Quirnheim                   67657 Kaiserslautern                        Die Verfügung und ihre Begründung kann von jedermann zu den
 Tel.: 06359/801680                Tel.: 0160/1544194                          üblichen Dienststunden bei der Bauabteilung der Verbandsgemein-
 Stadt Bad Bergzabern                                                          deverwaltung in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss,
                                                                               eingesehen werden. Sie gilt mit dem auf diese Bekanntmachung fol-
                                                                               genden Tag als bekanntgegeben.
                                                                               Rechtsbehelfsbelehrung:
                             Dierbach                                          Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der
                                                                               Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei
                                                                               der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung in 76887 Bad
   Amtliche Mitteilungen aus der 5. Sitzung                                    Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss, schriftlich oder zur Nieder-
                                                                               schrift zu erheben. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Wider-
     des Gemeinderates von Dierbach                                            spruch beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Südliche
Der Gemeinderat beschloss die vorliegende Erste Änderungssatzung               Weinstraße in 76829 Landau/Pfalz eingelegt wird.
über die Erhebung der Hundesteuer der Ortsgemeinde Dierbach vom
                                                                               Für die Ortsgemeinde Dierbach
26.11.2012.
                                                                               Bad Bergzabern, 27.11.2019
Die Ortsgemeinde Dierbach verfügt als Trägerin der Straßenbaulast              Verbandsgemeindeverwaltung
die Widmung der folgenden Straßen für den öffentlichen Verkehr:                Im Auftrag
Haingasse (Fl.St.Nr. 9/21 sowie ein Teilbereich von 361), Hollergasse          Forstner
(Fl.St.Nr. 9/23), Teilbereich Jahnstraße (Fl.St.Nr. 9/16), Kirchgasse (Teil-
bereich Fl.St.Nr 893/6), Langehohl (Fl.St.Nr. 9/14), Lehmhohl (Fl.St.Nr
1237/3) und Leichthohl (Teilstück Fl.St.Nr 1853). Mit dieser Widmung                                 Hergersweiler
werden die vorgenannten Straßen als Gemeindestraßen eingestuft.
Ortsbürgermeister Huckle informierte über den Ausbau der Kirch-
gasse. Trotz zweimonatiger Verspätung des Baubeginns, konnte die
Straße noch vor dem Weinfest komplett fertiggestellt werden.                           Öffentliche Bekanntmachung
Darüber hinaus berichtete der Ortsbürgermeister von weiteren abge-                 der Beschlüsse über die Feststellung
schlossenen Straßenbaumaßnahmen: Die Instandsetzungsarbeiten
in der Wasgaustraße, mit Instandsetzung eines Teils der Rinne und
                                                                                des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung
Austausch bzw. Erneuerung der Asphaltdeckschicht, sind ebenfalls                         des Haushaltsjahres 2016
abgeschlossen.                                                                       der Ortsgemeinde Hergersweiler
Die Kosten hierfür betragen rund 35.000 Euro. Außerdem wurde der               Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hergersweiler hat in seiner öffent-
Fußweg von der Kirchgasse aus in Richtung Bach (neben dem Anwe-                lichen Sitzung am 28.10.2019 den Jahresabschluss 2016 festgestellt
sen Bissinger), auf einer Länge von etwa 30 m, von der Firma Eurovia           und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde
mit einer neuen Asphalt-Deckschicht versehen. Der Fußweg von der               Hergersweiler sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Hauptstraße bis zur Bachbrücke (neben dem Anwesen Wüst) wurde                  Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2016 die
ebenfalls, mit Unterstützung zahlreicher freiwilliger Helfer, von der          Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß §
Firma Eurovia mit einer neuen Asphalt-Deckschicht versehen.                    114 Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom
Die Verbandsgemeindeumlage beträgt für das laufend Jahr 119.051                05.12.2019 bis 13.12.2019, bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Euro, 5.000 Euro mehr als 2018.                                                Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zim-
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung legte der Gemeinderat die            mer 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsicht-
Tiefenbegrenzung und die inhaltliche Gestaltung des notariellen Kauf-          nahme aus. Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten
vertrages für den Ankauf der Grundstücke im zukünftigen Neubauge-              im Sinne des § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.
biet „Hauptstraße Ost“ fest.                                                   Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unter-
Ferner wurde der Gemeinderat noch über weitere Grundstücksange-                liegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder
legenheiten durch den Vorsitzenden informiert.                                 vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.
VG-Verwaltung                                                                  Bad Bergzabern, 26.11.2019
                                                                               Verbandsgemeindeverwaltung
          Amtliche Bekanntmachung                                              Im Auftrag
            über die Widmung von                                               Kummler

           Gemeindestraßengemäß                                                            Schweigen-Rechtenbach
   § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG)
Mit Ratsbeschluss vom 24.10.2019 hat die Ortsgemeinde Dierbach
als Trägerin der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) die Widmung folgender                         Hauptsatzung der Gemeinde
Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Abs. 1
LStrG verfügt:
                                                                                            Schweigen-Rechtenbach
a) Haingasse (Flurstücksnummern 9/21 sowie ein Teilbereich von 361)                          vom 04. November 2019
von ihrem Beginn an der Einmündung in die Hauptstraße im Westen                Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung
bis zu ihrem Ausbauende am Ende der Wohnbebauung zwischen                      (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der
Hausnummer 12 und 15 im Osten.                                                 Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über
b) Hollergasse (Flurstücks 9/23) von ihrem Beginn an der Einmün-               die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die
dung in die Hauptstraße im Norden bis zu ihrer Einmündung in den               folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht
Mühlweg im Westen.                                                             wird:
Weihnachtlicher Karolinenmarkt - rund um das Schloß Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                       - 10 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019
          § 1Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben                   3.    Aufnahme von Krediten bei Bedarf nach Maßgabe der genehmig-
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen in der                   ten Haushaltssatzung nach vorausgegangener Ausschreibung
Zeitung. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher          4. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte
Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich       5. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und
bekannt zu machen.                                                              Rechtsmitteln zur Fristwahrung
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder        6. Abgabe der Erklärung, dass ein Vorkaufsrecht nach § 24 ff BauGB
Erläuterungen können abweichend von Abs. 1 durch Auslegung im                   nicht besteht
Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Ein-           7. Abgabe der Erklärung nach § 67 Abs. 1 Satz 2 LBauO i. V. m. § 67
sicht während der Sprechzeiten bekannt gemacht werden. In diesem                Abs. 3 LBauO darüber, dass ein Genehmigungsverfahren durch-
Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der             geführt werden soll (im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO)
Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch                                       § 5Beigeordnete
öffentliche Bekanntmachung in der Form des Abs. 1 hinzuweisen. Die
                                                                          (1) Die Gemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete.
Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht
                                                                          (2) Für die Verwaltung der Gemeinde können zwei Geschäftsbereiche
an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so
                                                                          gebildet werden, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.
ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben
Tagen Einsicht genommen werden kann.                                        § 6Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-       (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt      persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für
Abs. 2 entsprechend.                                                      die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates eine Entschädigung
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und        nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6.
öffentliche Sitzungen der Ausschüsse werden durch Aushang an der          (2) Eine Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in
Bekanntmachungstafeln wie folgt bekannt gemacht:                          Höhe von 10,00 Euro.
Standorte der Bekanntmachungstafeln:                                      (3) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 werden keine Fahrtkosten
St. Urbanplatz 1 (Bürgerhaus) und Talstraße 9 (öffentlicher Parkplatz).   für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson-           (4) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 wird nachgewiesener Lohn-
derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht              ausfall in voller Höhe ersetzt. Er umfasst bei Arbeitnehmern auch die
angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffent-       entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie
liche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungsta-              den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträ-
feln. Der Standort der Bekanntmachungstafeln ergibt sich aus Abs. 4.      gen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssat-
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hinder-          zes ersetzt. Der Durchschnittssatz beträgt pro Sitzungsstunde 15,00
nisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der         Euro und pro Sitzungstag höchstens 30,00 Euro.
Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos gewor-          Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen
den ist.                                                                  können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der
                   § 2Ausschüsse des Gemeinderates                        in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:                           Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten
1. Haupt- und Finanzausschuss                                             einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 3.
2. Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss                             (5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein
3. Fremdenverkehrs- und Dorfverschönerungsausschuss                       Sitzungsgeld gewährt.
4. Umwelt-, Agrar- und Forstwirtschaftsausschuss                          (6) Die Vorsitzenden der im Gemeinderat gebildeten Fraktionen und
5. Rechnungsprüfungsausschuss.                                            die ehrenamtlichen Beigeordneten erhalten zusätzlich eine beson-
(2) Die Ausschüsse gemäß Abs. 1 haben fünf Mitglieder und für             dere Entschädigung in Höhe der nach Abs. 2 festgesetzten Entschä-
jedes Mitglied einen Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 hat der        digung.
Rechungsprüfungsausschuss vier Mitglieder.                                    § 7Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen
(3) Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Rech-         (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates erhalten eine
nungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates           Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 Euro.
gewählt.
                                                                          (2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Gemeinde-
Die übrigen Ausschüsse des Abs. 1 können aus Mitgliedern des
                                                                          rates oder der Gemeinde erhalten eine Entschädigung nach Abs. 1,
Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern
                                                                          soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
der Gemeinde gebildet werden.
                                                                          (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entspre-
Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des
                                                                          chend.
Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der
Ausschussmitglieder.                                                              § 8Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
                      § 3Übertragung von Aufgaben                         (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß
                  des Gemeinderates auf Ausschüsse                        § 12 Abs. 1 Satz 1 der kommunalen Aufwandsentschädigungsverord-
(1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angele-              nung (KomAEVO).
genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines        (2) § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.
Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Gemeinderates vor zu                      § 9Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
beraten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich meh-        (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung
rere Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die            des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der
Federführung.                                                             Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1
(2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Ange-        der kommunalen Aufwandsentschädigungsverordnung (KomAEVO).
legenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Gemein-         Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines
derates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Gemeinderates, soweit     vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigs-
ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird.                             tel des Monatsbetrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Auf-
(3) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über         wandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines
die folgenden Angelegenheiten übertragen:                                 kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsent-
1. Zustimmung zur Leistung überplanmälßiger und außerplanmä-              schädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2.
      ßiger Ausgaben im Einzelfall, die nach Umfang oder Bedeutung        Eine nach Abs. 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
      erheblich sind, bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro.              (2) Ehrenamtlichen Beigeordneten, denen ein bestimmter Geschäfts-
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen des         bereich übertragen ist, erhalten keine monatliche Aufwandsentschä-
      Haushaltsplanes ab einer Wertgrenze von 750,00 bis zu einer         digung. Entsprechend § 8 Abs. 2 KomAEVO sind den Beigeordneten
      Wertgrenze von 2.500,00 Euro. Jede Investitionsmaßnahme ist in      die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbundenen notwendigen
      ihrer Gesamtheit als Einzelfall zu betrachten.                      baren Auslagen zu ersetzen.
                      § 4Übertragung von Aufgaben                         (3) Ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht
               des Gemeinderates auf den Bürgermeister                    Gemeinderatsmitglied sind und denen keine Aufwandsentschädi-
(1) Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angele-      gung nach Abs. 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme
genheiten übertragen:                                                     an den Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und an den
1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Dar-             Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für
      lehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 500,00 Euro im       Mitglieder dieser Gremien festgesetzte Aufwandsentschädigung. Für
      Einzelfall                                                          die Besprechungen mit dem Bürgermeister wird die für Sitzungen des
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen der         Gemeinderates festgesetzte Aufwandsentschädigung gezahlt.
      verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 750,00      Ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die zugleich
      Euro. Jede Investitionsmaßnahme ist in ihrer Gesamtheit als Ein-    Gemeinderatsmitglied sind, erhalten ein erhöhtes Sitzungsgeld ent-
      zelfall zu betrachten                                               sprechend § 6 (6) dieser Hauptsatzung.
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                     - 11 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019
4) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsge-              der Gesamtbetrag                     1.847.280,00       1.727.790,00
meinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an               der Aufwendungen auf                         Euro               Euro
Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine                 der Jahresüberschuss/                 -170.995,00          15.515,00
Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 gewährt wird, wird für die Teil-             -fehlbetrag auf                              Euro               Euro
nahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsent-
                                                                        2.     im Finanzhaushalt                            2019               2020
schädigung gewährt. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes
gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 13,20 Euro.                           der Saldo der ordentlichen             -76.047,00         110.435,00
Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürger-             Ein- und Auszahlungen auf                    Euro               Euro
meisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß                 die Einzahlungen aus                    10.200,00         825.500,00
§ 69 Abs. 4 GemO.                                                              Investitionstätigkeit auf                    Euro               Euro
(5) § 6 Absatz 4 gilt entsprechend.                                            die Auszahlungen aus                    35.500,00       1.002.500,00
(6) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung             Investitionstätigkeit auf                    Euro               Euro
der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die               der Saldo der Ein- und
pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale                   Auszahlungen aus                         -25.300,00    -177.000,00
Lohnsteuer und pauschalen Kranken- und Rentenversicherungsbei-                 Investitionstätigkeit auf                       Euro           Euro
träge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.                  der Saldo der Ein- und
                                   § 10                                        Auszahlungen aus                         101.347,00       66.565,00
                 Entschädigung für Feldgeschworene                             Finanzierungstätigkeit auf                     Euro            Euro
(1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkun-                                       §2
gen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stun-                   Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
den bemessen wird. Die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz          Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädi-      Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
gung beträgt 10,00 Euro je Stunde. Angefangene halbe Stunden sind       men erforderlich ist, wird festgesetzt für
mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen.
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrich-         zinslose Kredite auf                        0,00 Euro            0,00 Euro
tung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz erfolgt, werden         verzinste Kredite auf                       0,00 Euro            0,00 Euro
die pauschalierte Lohnsteuer und die bei der Besteuerung neben          zusammen auf                                0,00 Euro            0,00 Euro
der Lohnsteuer zu erhebenden Abgaben (z. B. die Kirchensteuer und
                                                                                                          §3
der Solidaritätszuschlag) von der Gemeinde getragen. Die pauschale
                                                                                 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Lohnsteuer und die weiteren zu erhebenden Abgaben werden auf die
Feldgeschworenenentschädigung nicht angerechnet.                        Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-
(3) Die in Abs. 2 genannte Lohnsteuer und die sonstigen Abgaben sind    pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für
Kosten im Sinne des § 22 der Landesverordnung zur Durchführung          Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-
des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm-          ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
DVO).                                                                   auf                         0,00 Euro                    0,00 Euro
                             § 11Inkrafttreten                          Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf-
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-   tigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
machung in Kraft.                                                       werden müssen beläuft sich
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20. September 2005 in der   auf                                 0,00 Euro                     0,00 Euro
Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 20. Oktober 2010 außer
Kraft.                                                                                                     §4
                                                                                            Steuern, Beiträge und Gebühren
Schweigen-Rechtenbach, 04. November 2019
Dieter Geißer, Ortsbürgermeister                                        I.     Die Steuersätze für die Gemein-
Hinweis                                                                        desteuern werden wie folgt
Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird                 festgesetzt:                                   2019            2020
nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz         1.     Grundsteuer
auf Folgendes hingewiesen:                                              a)     für land- und forstwirtschaftliche
(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-             Betriebe (Grundsteuer A)                    320 v. H.      320 v. H.
schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen,            b)     für die Grundstücke (Grund-
so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig          steuer B)                                   380 v. H.      380 v. H.
zustande gekommen.                                                      2.     Gewerbesteuer nach Ertrag                   390 v. H.      390 v. H.
Dies gilt nicht, wenn
                                                                        3.     Hundesteuer
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
      migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung      a)     für den ersten Hund                       50,00 Euro     50,00 Euro
      verletzt worden sind, oder                                        b)     für den zweiten Hund                      70,00 Euro     70,00 Euro
2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts-       c)     für jeden weiteren Hund                   90,00 Euro     90,00 Euro
      behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung      d)     für den ersten Kampfhund                 600,00 Euro    600,00 Euro
      der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-     e)     für jeden weiteren Kampfhund             800,00 Euro    800,00 Euro
      gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern          II.    Die Sätze der Beiträge für die
      unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-          Unterhaltungskosten und Inves-
      den soll, schriftlich geltend gemacht hat.                               titionsaufwendungen der Feld-,
(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend                Weinbergs- und Waldwege (§§
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten               7, 8 und 11 KAG) werden pro
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.                               Hektar wie folgt festgesetzt:             25,00 Euro      25,00 Euro
Bad Bergzabern, den 2. Dezember 2019                                           Beitragsmaßstab ist die Grund-
Verbandsgemeindeverwaltung                                                     stücksfläche
Im Auftrag                                                              III.   Beitrag zur Deckung der Kosten
Kummler                                                                        für die Herstellung und Unter-
                                                                               haltung von Einrichtungen des
      Haushaltssatzung der Ortsgemeinde                                        Fremdenverkehrs und der Frem-
                                                                               denverkehrswerbung: Fremden-
           Schweigen-Rechtenbach                                               verkehrsbeitrag                          7 v. H. der Messbeträge
       für die Jahre und vom 29.11.2019                                                                   §5
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung                                           Eigenkapital
Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalts-
satzung beschlossen:                                                    Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach sich
                                                                        zum Ende des Haushaltsjahres um voraussichtlich 170.995,00 Euro
                                   §1                                   auf 5.413.399,91 Euro und sich zum Ende des Haushaltsjahres um
                   Ergebnis- und Finanzhaushalt                         voraussichtlich 15.515,00 Euro auf 5.428.914,91 Euro.
Festgesetzt werden
                                                                                                          §6
1.   im Ergebnishaushalt                       2019           2020                          Wertgrenze für Investitionen
     der Gesamtbetrag                   1.676.285,00   1.743.305,00     Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind im
     der Erträge auf                            Euro           Euro     jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Bad Bergzabern, den 04.12.2019                                      - 12 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2019
                                 §7
                           In-Kraft-Treten                               Bekanntmachungen anderer Behörden
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Schweigen-Rechtenbach, 29.11.2019
Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach                                                 Öffentliche Bekanntmachung
Dieter Geißer, Ortsbürgermeister                                              über die Möglichkeit zur Einsichtnahme
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haus-
haltsplans für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
                                                                                           in den Entwurf
1) Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates               der Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße
vom 29.10.2019 beschlossen.                                                 für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2) Die Haushaltssatzung wurde am 30.10.2019 der Kreisverwaltung          - Bekanntmachung vom 29.11.2019 -
Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO        Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung
vorgelegt.                                                               ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Wein-
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat die der Genehmigungs-        straße für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
pflicht unterliegenden Teile der Haushaltsatzung am 25.11.2019 unter     bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner ver-
Az. 12/901-11 kommunalaufsichtlich genehmigt.                            fügbar zu halten.
3) Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag,         Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und sei-
05.12.2019 bis Freitag, 13.12.2019 im Dienstgebäude der Verbands-        nen Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur
gemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, Zimmer 215 zu           Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.12.2019 in der Kreisver-
den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung für jedermann Ein-         waltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau,
sicht öffentlich aus.                                                    Zimmer 232 (1. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten der
4) Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6           Kreisverwaltung zur Einsichtnahme aus.
der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder           Die o.g. Unterlagen sowie ein Link zu einem interaktiven Haushalt
Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes          können auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.sued-
zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von         liche-weinstrasse.de (Kategorie „Verwaltung & Politik“ - „Kreisrecht“)
Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn         abgerufen werden.
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-      Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haus-
     migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung        haltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer
     verletzt worden sind, oder                                          Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzu-
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde         reichen sind. Vorschläge sind bei der Kreisverwaltung Südliche Wein-
     den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-       straße - Referat Z2 (Finanzen und Beteiligungen) -, An der Kreuzmühle
     fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwal-        2, 76829 Landau, schriftlich einzureichen.
     tung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
     begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                    Landau in der Pfalz, den 29.11.2019
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so         Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese      gez. Dietmar Seefeldt, Landrat
Verletzung geltend machen.
Bad Bergzabern, 29.11.2019
                                                                          Öffentliche Bekanntmachung der 1. Sitzung
Verbandsgemeindeverwaltung                                                   des Rechnungsprüfungsausschusses
Im Auftrag
Steffen Kuhn
                                                                             des Landkreises Südliche Weinstraße
                                                                                  in der Wahlperiode 2019/2024
                     Schweighofen                                        - Bekanntmachung vom 27.11.2019 -
                                                                         Am Mittwoch, den 04.12.2019, 14:00 Uhr, findet die 1. Sitzung des
                                                                         Rechnungsprüfungsausschusses des Landkreises Südliche Wein-
                                                                         straße in der Wahlperiode 2019/2024 im Sitzungssaal der Kreisver-
            Amtliche Mitteilungen                                        waltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau
      des Rechnungsprüfungsausschuses                                    i. d. Pfalz, statt.
       der Ortsgemeinde Schweighofen                                     Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor:
Der Ausschuss wählte einstimmig Herrn Michael Kauff zum Vorsitzen-       Öffentliche Sitzung
den des Rechnungsprüfungsausschusses.                                    1. Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
VG-Verwaltung                                                            2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprü-
                                                                              fungsausschusses
                          Steinfeld                                      3. Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsausschusses
                                                                         4. Fortbildungsangebote für Mitglieder des Rechnungsprüfungs-
                                                                              ausschusses
                                                                         5. Zustimmung zu Billigkeitsmaßnahmen von Forderungen des
        Öffentliche Bekanntmachung                                            Landkreises
    der Beschlüsse über die Feststellung                                 6. Örtliche Prüfung der Kreiskasse Südliche Weinstraße im Jahr
        des Jahresabschlusses 2015                                            2018
                                                                         7. Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Südliche Wein-
  und Entlastung des Haushaltsjahres 2015                                     straße für das Jahr 2018
         der Ortsgemeinde Steinfeld                                      8. Abstimmungen hinsichtlich der zweiten Sitzung des Rechnungs-
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat in seiner öffentlichen         prüfungsausschusses
Sitzung am 17.10.2019 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und          9. Informationen und Verschiedenes
dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten der Ortsgemeinde Stein-         Nicht-öffentliche Sitzung
feld sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands-         1. Belegprüfung
gemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung
erteilt. Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der    2. Informationen und Verschiedenes
Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 05.12.2019 bis
13.12.2019, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,               Öffentliche Bekanntmachung gemäß
76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, wäh-         § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
rend der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme
aus. Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne         (BImSchG) und § 5 des Gesetzes
des § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.                    über die Umweltverträglichkeit (UVPG)
Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unter-       - Bekanntmachung vom 27.11.2019 -
liegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder       Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige
vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.             Genehmigungsbehörde gibt gemäß § 10 Abs. 3 des Bun-
Bad Bergzabern, 26.11.2019                                               desimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 8 der 9. Bundes-
Verbandsgemeindeverwaltung                                               Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Folgendes bekannt:
Im Auftrag                                                               Die Firma CEE Windpark Gollenberg GmbH & Co. KG, Eichenweg 35,
Kummler                                                                  27356 Rotenburg (Wümme) hat mit Antrag vom 27.08.2019, einge-
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