"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
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38. Jahrgang Mittwoch, den 8. August 2018 Nr. 32/2018 g Niederhorbacher Kerwe-Lexikon [ Folge 2018 ] „ Kumm, eh fort !“ Herzlich willkommen bei einem echten sprachlichen Universalgenie: Wie nur wenige verfügt diese Vokabel über eine immense Bandbreite fein abgestufter Bedeutungsebenen, je nach Vehemenz und Nachdruck in der Aussprache. Die Klimax liegt dabei in der Intonation. Beispiele: „Geh fort...“ (erstaunt, verwundert; moderate Form, die durchaus Diskussionsbereitschaft signali- Veranstalter: „Läbdach in Horbach e.V.“ Danke allen engagierten Helfern, die unser Fest möglich machen. siert): „sag bloß / echt jetzt? / ist nicht wahr... / was du nicht sagst“. Auch: “ Joo, geh fort!“ (mehr oder wenger stark ablehnend): „von wegen / mitnichten / keinesfalls / unmöglich / niemals.“ Gern auch als Paradoxon: „Kumm, geh (mer) fort!“ (gereizt, warnend): „das verbitte ich mir / jetzt mal Ball flach halten.“ Abwinken oder Kopfwegdrehen verleiht der Rede Nachdruck. Aber: „Geh mer fort“ bedeutet niemals: „lass uns gehen“. Deshalb steht „Kumm, geh fort“ 2018 als ganz herzliche Einladung zur 31. Weinkerwe am zweiten August-Wochenende. Vor Ort, beim kleinsten Weinfest weit und breit, können Sie rund ums FestSpielHaus in zwangloser Lerngruppe bei Horbacher Köstlichkeiten, Wein und Livemusik der Vokabel auf den Grund gehen. Alla, kumm hugg dich! 4 . A u g . > Freitag: Livemusik mit „Good Times“ > Samstag: Offizielle Eröffnung 1 0. bis 1 um 19:30 h, Live Musik mit „Duo Take Two“ > Sonntag: ab 14 h Offene Bühne > Montag: Feiern und Plaudern > Dienstag: Silzessen Mei Läbdaach in Horbach!
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 Die nächste Ausgabe erscheint am bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 Mittwoch, 15. August 2018. ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas Redaktionsschluss: spätestens Montag, 13. August, 09.00 Uhr. Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster, Redaktion: Hans-Peter Koob, Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld Tel. 0800 0837111 Notfallrufnummern Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 Verwaltungsgebäude Schloss Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 Medizinische E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 Bereitschaftsdienste - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 Do 14.00 bis 18.00 Uhr (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro Stelle geleitet!) Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, ❙❙ Rentenstelle und Archiv Telefon 116117 nach telefonischer Vereinbarung Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 Telefon 116117 IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. ❙❙ Augenarzt 27308 11. / 12. August 2018 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA Dr. Hoffmann, Landau, Martuin-Luther-Straße 35, Tel. 06341 20969 Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672 ❙❙ Zahnarzt IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545 11. / 12. August 2018 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land ZÄ Beer, Schweigen-Rechtenbach, Hauptstraße 26, Tel. 06342 6135 Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, ❙❙ Apothekenbereitschaft Tel. 06343 9896-60 01805 258825 + PLZ des Standorts Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage www.lak-rlp.de von 10.00 bis 13.00 Uhr. Mittwoch, 08.08.2018 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Landau, Adler-Apotheke, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- Donnerstag, 09.08.2018 ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Steinfeld, Viehstrich-Apotheke, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Freitag, 10.08.2018 Schichtplan erstellt: Bad Bergzabern, Löwen-Apotheke, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Samstag, 11.08.2018 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Landau, Markt-Apotheke, Marktstr. 35, Tel. 06341 88508 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf Sonntag, 12.08.2018 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf Landau, Park-Apotheke, Westbahnstr. 1, Tel. 06341 520090 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner Montag, 13.08.2018 Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Bad Bergzabern, Adler-Apotheke, Marktstr. 35, Tel. 06343 2543 weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Dienstag, 14.08.2018 Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer Rohrbach, Klingbach-Apotheke, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370 bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Mittwoch, 15.08.2018 Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Bad Bergzabern, Adler-Apotheke, Marktstr. 35, Tel. 06343 2543 Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- ❙❙ Krankenhäuser pflicht. Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Standort Bad Bergzabern Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Soziale Einrichtungen / Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Beratungsdienste Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0 ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Technische Tel. 06341 940-425 Bereitschaftsdienste (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von ❙❙ Verbandsgemeindewerke Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 ❙❙ Gesundheitsamt ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und ❙❙ AIDS-Beratung beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten: Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
E NC RMA PU PP E RFO NT Bad Bergzabern, den 08.08.2018 ZPE H EA TAN TE R BIG BA KU N ND ST R AK TIO OY NE N AL Kreatives - 3 - EIN NEN MIT W STATIO GENUSS G Schweigen UN LL TE SS AU ST N KU 12. August 2018 M Kunst und Kultur mitten aus M-TEA Schweigen- Rechtenbach KUNSTRAU Altes Schulhaus Schweigen Hauptstraße 20 76889 Schweigen-Rechtenbach Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Auf einen Blick ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und Tel. 06341 9273-10 und -14 deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 Tel. 0173/665218 und 06345 7457 ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern Bad Bergzabern Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr, Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888 ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern Tel. 06340 8697 (für den Stadtbereich) ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Tel. 06343 2266 und 938431 Tel. 06343 9516050 ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Tel. 06343 7811 Tel. 06349 990215 ❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin ❙❙ VdK Kreisverband Landau Tel. 06343 610696 Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 ❙❙ Kleiderkammer Königstraße 38 Gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe, Taschen Öffnungszeiten und Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher etc.) ❙❙ Freischwimmbäder Bad Bergzabern und Steinfeld können hier weitergegeben werden. Bad Bergzabern (Tel. 06343 7120): Kleiderspenden nimmt die „Klamotte“ am Mittwoch Nachmittag von Montag - Freitag 08.00 - 20.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr entgegen. Die Ausgabe findet nur Dienstag und Samstag / Sonntag / Feiertag 09.00 - 20.00 Uhr Donnerstag von 13.00 - 16.00 Uhr statt. Steinfeld (Tel. 06340 1250): Montag - Sonntag und Feiertag 10.00 - 20.00 Uhr. ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. Bianca Schard, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH ❙❙ Pflegestützpunkt Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de ❙❙ Sozialstation / Ambulantes Hilfezentrum, Bad Bergzabern Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier- ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, tagen und in den Weihnachtsferien) Landau/SÜW Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr Tel. 06341 942946 Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - 20.00 Uhr. ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019 Tel. 07275 5691 ❙❙ Stadtmuseum ❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0 Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. ❙❙ Christliche Nachbarschaftshilfe Öffnungszeiten: Montag ist Ruhetag; Di - Fr, 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa Dörrenbach, Tel. 06343 8197 / So, 14.00 bis 18.00 Uhr. Sonderöffnungszeiten nach Anmeldung im Oberotterbach, Tel. 0160 93207548 Rathaus möglich. Schweigen-Rechtenbach und Schweighofen, Tel. 0175/1670513 Betriebsferien: 26.07.-11.08.2018 (oder 06342/7788) ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster Feiertagen, jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr Tel. 06349 9630966 Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 ❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld Personen möglich. Tel. 06340 9258008 und 06340 8317 Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de. Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am ❙❙ Telefonseelsorge Marktplatz Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach- Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Mo. - Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 14.15 - 17.00 Uhr. Termine nur nach Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - Vereinbarung. Tel. 06343 7060070. 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020 ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00- Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333 Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr 06349 900-2555 Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. Klingenmünster Mi. 16.30 - 18.30 Uhr 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei jeden 1. Mo im Monat, 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120 Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Buntes Spielfest für Familien, Kinder und Jugendliche Sonntag, 12. August 2018 Jugendtreff Bad Bergzabern Marktstraße 19 11.00 bis 18.00 Uhr Beim Jugendtreff findet ihr Spiel- und Bastelstationen für Groß und Klein! Kletterturm Torwand i nen kostenfre stelaktio p i e l - und Ba S Bungeerun- Hüpfburg Basketball Essen und Trinken wird angeboten! Infos bei: Jugendpfleger Michael Gerbes, Tel.:06343/701-217 Mail: m.gerbes@vgbza.de
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 4. Bestehende Nutzungen und die ökologische Empfindlichkeit Amtlicher Teil des Gebietes werden durch Auswirkungen des Vorhabens nicht beeinträchtigt. Die Maßnahmen zur Erschließung, zur Biotopver- netzung und Aufwertung des Landschaftsbildes verbessern die Nutzungsfähigkeit des Gebietes und die Eignung für landschafts- Verbandsgemeinde gebundene Erholung (2.1 Anlage 3 UVPG). 5. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen des Gebietes werden durch das Vorhaben Öffentliche Bekanntmachung qualitativ bewahrt. Durch die Neuanlage von unbefestigten Wirt- über die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Ge- schaftswegen (ca. 1800 lfdm), Geländeangleichungen / Planierungen, schäftsjahre 2019 - 2023 der Ortsgemeinde Hergersweiler z.T. mit Gehölzbeseitigung (ca. 1,3 ha), den Bau einer Gabionenmauer Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Hergersweiler am 6. August (ca. 15 lfdm), sowie der Rekultivierung von Graswegen und Gewan- 2018 aufgestellte und beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen für nestößen (ca. 0,8 ha) ergeben sich Auswirkungen auf die Schutzgüter die Geschäftsjahre 2019 - 2023 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsver- Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser und fassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Landschaft. Aufgrund des geringen Ausmaßes der Auswirkungen 9. August 2018 bis 16. August 2018 sowie von Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnah- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Schloss, Zim- men (Entsiegelung durch Rekultivierung einer Straßenzufahrt (ca. mer Nr. 208, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns 30 lfdm.), Anlage von Baum- und Strauchpflanzungen, Habitatauf- Einsicht öffentlich aus. wertung zum Artenschutz (rd. 0,46 ha) sowie Pflanzung von Solitär- Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche bäumen) sind diese nicht als erheblich einzustufen. Eine besondere nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schwere oder Komplexität der Auswirkungen sowie ein grenzüber- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Schloss, Zimmer Nr. schreitender Charakter können ausgeschlossen werden. (Nr. 2.2, 3.1 208, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vor- bis 3.5, 3.7 Anlage 3 UVPG) schlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht 6. Durch das Vorhaben sind keine Schutzgebiete, geschützte Bio- aufgenommen werden durften oder nach § 33 und 34 GVG nicht auf- tope oder sonstige Schutzgüter betroffen (Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 genommen werden sollten. Anlage 3 UVPG). Negative Auswirkungen auf benachbarte Schutzgüter können ausgeschlossen werden. Bad Bergzabern, 7. August 2018 7. Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete können ausgeschlossen Verbandsgemeindeverwaltung werden. Hermann Bohrer, Bürgermeister Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstän- dig anfechtbar. Bad Bergzabern, Blankenborn, Trier, den 01.08.2018 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen- - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier münster und Pleisweiler-Oberhofen Bad Bergzabern Öffentliche Bekanntmachung Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, 01.08.2018 (ADD) Trier, Referat 44 Haus- und Benutzungsordnung für die Az.: 41156-HA99.5 / 2018 Flurbereinigungsverfahren Gleiszellen-Gleishorbach III (Prod. Nr. Schlosshalle in Bad Bergzabern 41156) Allgemeine Bestimmungen - Feststellung der UVP-Pflicht - 1. Hausherr, Allgemeine Bestimmungen gemäß UVPG Hausherr und weisungsbefugt ist der Eigentümer, die Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Stadt Bad Bergzabern, vertreten durch den Stadtbürger- Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG meister und die Beigeordneten bzw. einen Beauftragten In dem Flurbereinigungsverfahren Gleiszellen-Gleishorbach III ist der der Stadt. Die Schlosshalle dient vorrangig für Veran- Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des Flurbe- staltungen der Stadt. Darüber hinaus darf sie von Vereinen und den reinigungsgesetzes vorgesehen. politischen Gruppierungen der Stadt, der Verbandsgemeinde Bad Für das Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umwelt- Bergzabern und des Landkreises Südliche Weinstraße nach Abstim- verträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung mung der Termine mit dem Belegungsplan benutzt werden. Auf Antrag vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des kann die Schlosshalle auch für kommerzielle und private Veranstaltun- Gesetzes vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370), Berichtigung gen angemietet werden. vom 12. April 2018 (BGBI. I S. 472), zu prüfen, ob die möglichen 2. Nutzungserlaubnis, Benutzungsgebühren Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umwelt- Das Nutzungsrecht beginnt mit Aushändigung der Schlüssel und verträglichkeitsprüfung erfordern. endet mit Rückgabe der Schlüssel. Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist am 03.07.2018 erfolgt, die Unter- Die Benutzungserlaubnis und die Terminvergabe regeln der Stadtbür- lagen sind am 30.05.2018 eingegangen. germeister bzw. die beauftragten Personen der Stadt. Die Stadt behält Das Vorhaben wird nach Einschätzung der Aufsichts- und Dienst- sich die Nutzung der Räumlichkeiten jederzeit vor. Die Benutzungser- leistungsdirektion aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berück- laubnis gilt grundsätzlich nur für die Räumlichkeiten der Schlosshalle, sichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine Ausstellungsflächen sowie technische und nichttechnische Anlagen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 und Einrichtungen des Gesamtobjektes. Ein Rechtsanspruch auf UVPG zu berücksichtigen wären. Nutzung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Untervermietung Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelt- oder sonstige Überlassung an Dritte ist – ausgenommen Ausstellun- verträglichkeitsprüfung. gen, Messen und/oder bei vertraglich abgestimmten Vereinbarungen Diese Feststellung wird wie folgt begründet: – nicht zulässig. Den Anordnungen der Beauftragten der Stadt ist Folge zu leisten und jederzeit der Zutritt zu allen Räumen der Schloss- 1. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst 20 ha. Der Flächenumfang halle zu gewähren. Nutzungsgebühren und Nebenkosten sowie Rei- der baulichen Maßnahmen (Wegebau, Rekultivierung von land- nigungskosten werden entsprechend der vom Stadtrat erlassenen wirtschaftlichen Wegen, Mauerbau) beträgt rd. 0,9 ha, die lan- Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Jedem despflegerischen Maßnahmen umfassen rd. 0,46 ha (Baum- und städtischen Verein und Verband steht die Schlosshalle für eine Veran- Strauchpflanzungen, Anlage von Lesesteinanlagen/Gabionen, staltung im Jahr kostenfrei zur Verfügung. Es sind lediglich die Neben- Habitataufwertung zum Artenschutz), sonstige Maßnahmen kosten und Reinigungsgebühren zu entrichten. (Wegeangleichungen und Planierungen, z.T. mit Gehölzbeseiti- 3. Schlüssel gung) umfassen rd. 1,3 ha (1.1, 1.3 Anlage 3 UVPG). Die ausgehändigten Schlüssel sind grundsätzlich nicht übertragbar, 2. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelas- Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt. Die Schlüs- senen Vorhaben und Tätigkeiten ist nicht zu erwarten (1.2, 3.6 sel dürfen nicht kopiert werden, ein Verlust muss der Stadt umgehend Anlage 3 UVPG). angezeigt werden. 3. Risiken für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch Die Schlüsselübergabe erfolgt durch einen Beauftragten der Stadt. die Erzeugung von Abfällen, Umweltverschmutzung und Belästi- Der Empfang der ausgehändigten Schlüssel wird schriftlich bestätigt. gungen, verwendete Stoffe und Technologien sowie aufgrund von 4. Ordnungsregeln Störfällen, Katastrophen oder Unfällen sind nicht gegeben (1.4 bis Die bauliche Substanz und die Einrichtungsgegenstände sind pfleg- 1.7 Anlage 3 UVPG). lich zu behandeln, die Räumlichkeiten sauber zu halten.
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Zusätzliche Befestigungshalterungen in Form von Nägeln, Schrau- Die Benutzungserlaubnis gilt grundsätzlich nur für den Versamm- ben, Dübeln, Reißzwecken etc. dürfen nicht angebracht werden. Das lungsraum im Erdgeschoss inkl. Küche sowie die Einrichtungen des Bekleben der Decken und Wände ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen Versammlungsraumes. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung kann nicht Bestimmungen des Jugendschutzes, des Brandschutzes, des Lärm- geltend gemacht werden. Eine Untervermietung oder sonstige Über- schutzes, der Versammlungssättenverordnung (VStättVO) etc. sind lassung an Dritte ist – ausgenommen bei vertraglichen Vereinbarun- zu beachten. Sämtliche Notausgänge und Fluchtwege sind frei zu gen – nicht zulässig. Den Anordnungen der Beauftragten der Stadt halten. Die maximale Bestuhlung (siehe Bestuhlungspläne) darf nicht ist Folge zu leisten und jederzeit der Zutritt zu den Räumlichkeiten überschritten werden. Schäden an Gebäude, Einrichtung und Inventar der Schlossgasse 3 zu gewähren. Nutzungsgebühren und Nebenkos- sind unverzüglich zu melden und werden dem Benutzer in Rechnung ten sowie Reinigungskosten werden entsprechend der vom Stadtrat gestellt. Eventuell notwendige weitere öffentliche bzw. privatrechtliche erlassenen Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung erho- Genehmigungen sind durch den Benutzer einzuholen. Vor der Benut- ben. Jedem städtischen Verein und Verband stehen die Räumlichkei- zung der Schlosshalle ist der Stadt ein verantwortlicher Ansprechpart- ten der Schlossgasse 3 für eine Veranstaltung im Jahr kostenfrei zur ner zu benennen. Verfügung. Es sind lediglich die Nebenkosten und Reinigungsgebüh- Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle ren zu errichten. Stromquellen ausgeschaltet, die Wasserhähne zugedreht, in der Heiz- 3. Schlüssel periode die jeweilige Regelung der Heizkörper auf Stellung II gebracht Die ausgehändigten Schlüssel sind grundsätzlich nicht übertragbar, sowie alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt. Die Schlüs- Das Deponieren von Vereinsgegenständen bzw. persönlichen Gegen- sel dürfen nicht kopiert werden, ein Verlust muss der Stadt umgehend ständen ist außerhalb der vereinbarten Nutzung nicht gestattet. angezeigt werden. 5. Veranstaltungen Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Haustechniker des Schloss- Die Durchführung von Veranstaltungen liegt in der Verantwortung des gebäudes. Der Empfang der ausgehändigten Schlüssel wird schrift- Benutzers. Ggf. erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen (GEMA, lich bestätigt. Schankerlaubnis, Versicherungsschutz, etc.) sind vom Benutzer ein- 4. Ordnungsregeln zuholen. Wird der Stadt keine andere Person genannt, so ist der Inha- Die bauliche Substanz und die Einrichtungsgegenstände sind pfleg- ber des Schlüssels der Verantwortliche und Ansprechpartner für die lich zu behandeln, die Räumlichkeiten sauber zu halten. Veranstaltung. Für diese Person besteht während der Veranstaltung Zusätzliche Befestigungshalterungen in Form von Nägeln, Schrau- Anwesenheitspflicht. Das Aufstellen und Abräumen der Bestuhlung ben, Dübeln, Reißzwecken etc. dürfen nicht angebracht werden. Das erfolgt durch den Benutzer. Dies gilt ebenso für die sich in der Schloss- halle befindlichen Tische. Die technischen Anlagen und Geräte sind Bekleben der Decken und Wände ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen sorgfältig zu bedienen, ggf. die Bedienungs- und Gebrauchsanwei- Bestimmungen des Jugendschutzes, des Lärmschutzes und des sungen zu beachten. Striktes (absolutes) Rauchverbot ist einzuhalten. Umweltschutzes sind zu beachten. Im gesamten Gebäude ist das 6. Reinigung Rauchen verboten. Schäden und Verluste sind der Stadt unverzüglich Mitgebrachte Materialien und Gegenstände sind nach der Veranstal- zu melden und werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. tung oder nach Gebrauch auszuräumen. Die Räumlichkeiten sind Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle besenrein zu verlassen. Bei starker und/oder offensichtlicher Ver- Stromquellen ausgeschaltet, die Wasserhähne zugedreht, in der Heiz- schmutzung der Räumlichkeiten/Inventar ist feucht aufzuwischen. periode die jeweilige Regelung der Heizkörper auf Stellung II gebracht Angefallener Müll muss durch den Benutzer fachgerecht entsorgt wer- sowie alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen sind. den. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen werden zusätzlich anfal- Das Deponieren von Vereinsgegenständen bzw. persönlichen Gegen- lende Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt. ständen ist außerhalb der vereinbarten Nutzung nicht gestattet. 7. Haftung und Versicherung 5. Veranstaltungen Die Benutzung der Schlosshalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für höhere Es sind nur Veranstaltungen im privaten und gewerblichen Rahmen Gewalt und Zufall sowie Mängel, die trotz Einhalt der üblichen Sorg- zulässig. Öffentliche Veranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen falt nicht erkannt werden, haftet die Stadt nicht. Auch für die Zerstö- Genehmigung durch die Stadt. rung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von eingebrachten Die Durchführung der Veranstaltung (GEMA, Aufsicht, Versicherungs- Gegenständen übernimmt die Stadt keine Haftung. Benutzer haben schutz, etc.) liegt in der Verantwortung des Benutzers. Wird der Stadt für einen entsprechenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) Sorge zu keine andere Person genannt, so ist der Inhaber des Schlüssels der tragen. Verantwortliche und Ansprechpartner für die Veranstaltung. Für diese 8. Verstoß gegen Haus- und Nutzungsordnung Person besteht während der Veranstaltung Anwesenheitspflicht. Bei einem Verstoß gegen diese Haus- und Benutzungsordnung kann 6. Reinigung der Benutzer zur sofortigen Räumung verpflichtet werden. Kommt Mitgebrachte Materialien und Gegenstände sind nach der Veranstal- er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Stadt die Räumung und tung oder nach Gebrauch auszuräumen. Die Räumlichkeiten sind Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Benutzers durchführen besenrein zu verlassen. Bei starker und/oder offensichtlicher Ver- lassen. schmutzung der Räumlichkeiten/Inventar ist feucht aufzuwischen. Die Zahlung der anfallenden Nutzungsgebühren bleibt in solchen Fäl- Angefallener Müll muss durch den Benutzer fachgerecht entsorgt wer- len unberührt. den. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen werden zusätzlich anfal- 9. Schlussbestimmungen lende Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt. Soweit nicht besonders geregelt, gelten die Bestimmungen des Bür- 7. Haftung und Versicherung gerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Mietrecht. Die Benutzung der Räumlichkeiten der Schlossgasse 3 erfolgt auf Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdaten- eigene Gefahr. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die trotz schutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet und gespeichert. Einhalt der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden haftet die Stadt Diese Haus- und Benutzungsordnung wurde vom Stadtrat der Stadt nicht. Auch für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhanden- Bad Bergzabern in seiner Sitzung am 21.06.2018 beschlossen und kommen von eingebrachten Gegenständen übernimmt die Stadt tritt zum 01.08.2018 in Kraft. keine Haftung. Benutzer haben für einen entsprechenden Versiche- Bad Bergzabern, den 19.07.2018 rungsschutz (Haftpflicht) Sorge zu tragen. Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister 8. Verstoß gegen Haus- und Nutzungsordnung Bei einem Verstoß gegen diese Haus- und Benutzungsordnung kann der Benutzer zur sofortigen Räumung verpflichtet werden. Kommt Haus- und Benutzungsordnung für er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Stadt die Räumung und die Räumlichkeiten in der Schloss- Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Benutzers durchführen lassen. gasse 3 in Bad Bergzabern Die Zahlung der anfallenden Nutzungsgebühren bleibt in solchen Fäl- Allgemeine Bestimmungen len unberührt. 1. Hausherr 9. Schlussbestimmungen Hausherr und weisungsbefugt ist der Eigentümer, die Stadt Bad Soweit nicht besonders geregelt, gelten die Bestimmungen des Bür- Bergzabern, vertreten durch den Stadtbürgermeister und die Beige- gerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Mietrecht. ordneten bzw. einen Beauftragten der Stadt. Ihnen ist der Zutritt jeder- Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdaten- zeit zu gewähren. schutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet und gespeichert. 2. Nutzungserlaubnis, Kosten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung wurde vom Stadtrat der Das Nutzungsrecht beginnt mit Aushändigung der Schlüssel und Stadt Bad Bergzabern in seiner Sitzung am 21.06.2018 beschlossen endet mit Rückgabe der Schlüssel. und tritt zum 01.08.2018 in Kraft. Die Benutzungserlaubnis und die Terminvergabe regeln der Stadtbür- germeister bzw. die beauftragten Personen der Stadt. Die Stadt behält Bad Bergzabern, den 19.07.2018 sich die Nutzung der Räumlichkeiten jederzeit vor. Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Bezüglich der vorhandenen großen Eiche wurde festgelegt, dass Herr Dörrenbach Sprenger Angebote von Fachbetrieben zum Zurückschneiden einho- len soll. Der Gemeinderat wird über eine Auftragsvergabe dazu ent- scheiden. Von Seiten des Kindergartens wurde festgehalten, dass der Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des Baum auf keinen Fall vollständig gefällt werden soll. Er dient den spie- lenden Kindern als Schattenspender und ist unbedingt erforderlich. Bau-, Planungs- und Umweltausschusses Weiteres Thema war der Brandweg „Am Spöhren“. Es wurde der Ortsgemeinde Dörrenbach beschlossen, dass alle Wasserauffangbecken von der Fa. Jürgen Der Ausschuss befasste sich mit den Bäumen im Bereich des Kinder- Trapp gesäubert und wieder hergestellt werden. Als Sofortmaßnahme gartens und legte einen Terminablauf für anstehende Arbeiten fest. soll der Brandweg mit Splitt aufgefüllt werden. Weiter soll geprüft wer- Alle vier Bäume werden von Herrn Guido Sprenger in das Baumka- den, ob der Einsatz von Recycling-Material möglich ist. Stehen die taster aufgenommen und jeweils ein Gutachten erstellt. Der Auftrag Kosten fest, soll im Rat über die Maßnahme entschieden werden. wurde seitens des Ortsbürgermeisters und des Bauausschusses Bezüglich diverser Aussagen zur Betriebserlaubnis des Kindergartens bereits erteilt. Die erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung von Totholz wird der Erste Beigeordnete zur Klärung mit der zuständigen Behörde sollen bis zum Start des Kindergartens am 06. August 2018 erledigt Kontakt aufnehmen und die Ratsmitglieder schriftlich über den Sach- werden. Die Gutachten werden der Gemeinde und dem Kindergarten verhalt informieren. übergeben und sollen künftig im jährlichen Rhythmus erstellt werden. (VG-Verwaltung) Hergersweiler Ausbau der Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Ortsgemeinde Hergersweiler
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Die Breitbandinfrastruktur ist die Grundlage einer wissensbasierten der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Europäische Informationsgesellschaft. Die hohe Bedeutung eines Breitbandzu- Union beteiligte sich aus Mitteln des Europäischen Landwirtschafts- gangs als Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen, Haus- fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu halte und öffentliche Institutionen ist heute unumstritten. Breitband ist 65% an den zuwendungsfähigen Ausgaben. entscheidend für die Attraktivität des ländlichen Raumes, für die Ver- Die Maßnahme unterlag dem rheinland-pfälzischen Entwicklungs- mittlung wichtiger Wachstumsimpulse sowie für die Entstehung neuer programm „Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“ Arbeitsplätze. (PAUL, Schwerpunkt 3). Die Förderung erfolgte unter Beteiligung der Europäischen Union und Zur Versorgung von Hergersweiler mit schnellem Internet wurde an des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung einer vorhandenen Backbone-Leitung eine neue Muffe gesetzt und
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 nach Einbau eines ca. 270,00 m langen Glasfaserkabel im Bereich des §4 Billigheimer Weges das neue Multifunktionsgehäuse am Bürgerhaus, Steuern, Beiträge und Gebühren Hauptstr. 44, erschlossen. Diese Maßnahme ermöglicht folgende Versorgung: 50 bis 99 Mbit/s I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festge- an 100% der erschlossenen Haushalte. setzt: (Haier) 2018 2019 1. Grundsteuer Kapsweyer a) für land- und forstwirtschaftliche 300 v.H. 300 v.H. Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v.H. 365 v.H. Amtliche Mitteilungen aus der 32. Sitzung 2. Gewerbesteuer nach Ertrag 365 v.H. 365 v.H. 3. Hundesteuer des Gemeinderates von Kapsweyer a) für den ersten Hund 35,00 Euro 35,00 Euro Bei dem Bauvorhaben ist die Errichtung eines Wohnhauses mit einer b) für den zweiten Hund 50,00 Euro 50,00 Euro Doppelgarage geplant. Von Seiten der Verwaltung und des Ratsgremi- c) für jeden weiteren Hund 70,00 Euro 70,00 Euro ums bestehen keine Bedenken zu dem vorliegenden Baugesuch. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investiti- Der Erste Beigeordnete Klaus Krämer berichtete von einem sehr gut onsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und besuchten Kerwe-Wochenende. Auch das neue Fahrgerät mit Flieger 11 KAG) werden je Hektar wie folgt festgesetzt: wurde gerne angenommen. 40,00 Euro 40,00 Euro Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Gemeinderat über den Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche Sachstand in einer Pachtangelegenheit informiert. §5 (VG-Verwaltung) Eigenkapital Niederhorbach Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Niederhorbach verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2018 um voraussichtlich 53.680,00 Euro auf 2.607.053,96 Euro und verringert sich zum Ende des Haus- haltsjahres 2019 um voraussichtlich 29.790,00 Euro auf 2.577.263,96 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Euro. Niederhorbach für die Jahre 2018 und 2019 §6 vom 20. Juli 2018 Wertgrenze für Investitionen Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind im derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. §1 §7 Ergebnis- und Finanzhaushalt In-Kraft-Treten Festgesetzt werden 2018 2019 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag 679.880,00 Euro 643.570,00 Euro Niederhorbach, 20. Juli 2018 der Erträge auf Ortsgemeinde Niederhorbach der Gesamtbetrag 733.560,00 Euro 673.360,00 Euro Ralf Lorenz, Ortsbürgermeister der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / -53.680,00 Euro -29.790,00 Euro Bekanntmachung -fehlbetrag auf der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans für die 2. im Finanzhaushalt Haushaltsjahre 2018/2019 der Saldo der ordentlichen -23.400,00 Euro 420,00 Euro 1. Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates Ein- und Auszahlungen auf vom 13. Juni 2018 beschlossen. die Einzahlungen aus 3.000,00 Euro 2.000,00 Euro 2. Die Haushaltssatzung wurde am 20. Juni 2018 der Kreisverwal- Investitionstätigkeit auf tung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 die Auszahlungen aus 36.500,00 Euro 2.000,00 Euro Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Investitionstätigkeit auf hat gemäß Schreiben vom 29. Juni 2018 (Az. 10/901-11) keine der Saldo der Ein- und -33.500,00 Euro 0,00 Euro Auszahlungen aus Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben; genehmigungs- Investitionstätigkeit auf pflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht. der Saldo der Ein- und 56.900,00 Euro -420,00 Euro 3. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag, Auszahlungen aus 09.08.2018 bis Freitag, 17.08.2018 im Dienstgebäude der Ver- Finanzierungstätigkeit auf bandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, Zim- mer 215 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung für §2 jedermann Einsicht öffentlich aus. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Geset- men erforderlich ist, wird festgesetzt für zes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma- 2018 2019 chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies zinslose Kredite auf 0,00 Euro 0,00 Euro gilt nicht, wenn verzinste Kredite auf 0,00 Euro 0,00 Euro 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- zusammen auf 0,00 Euro 0,00 Euro migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung §3 verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Verpflichtungsermächtigungen Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfah- Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver- rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün- Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- den soll, schriftlich geltend gemacht hat. ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so auf 0,00 Euro 0,00 Euro kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf- Verletzung geltend machen. tigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen Bad Bergzabern, 01.08.2018 werden müssen beläuft sich Verbandsgemeindeverwaltung auf 0,00 Euro 0,00 Euro Im Auftrag S. Bodenseh
Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 11 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Aufgrund der durchgeführten Prüfung empfahl der Rechnungsprü- Oberhausen fungsausschuss dem Gemeinderat, den vorliegenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen und der Ortsbürgermeisterin und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beige- ordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Entlastung für das Amtliche Mitteilungen aus der 29. Sitzung Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. des Gemeinderates von Oberhausen (VG-Verwaltung) Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Jahresab- Öffentliche Bekanntmachung schluss für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen und der Ortsbürger- der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses meisterin und dem Ersten Beigeordneten sowie dem Bürgermeister 2015 und Entlastung des Haushaltsjahres 2015 der Ortsgemein- und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Ent- de Oberhausen lastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhausen hat in seiner öffent- Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Beratung und Erläute- lichen Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss 2015 festgestellt rung durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung die Haushaltssatzung mit und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2018/2019. Neben den laufen- Oberhausen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der den Unterhaltungsarbeiten sind im Ergebnishaushalt auch einmalige Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2015 die Unterhaltungsaufwendungen eingeplant. Im Mittelpunkt steht das Entlastung erteilt. 800-jährige Ortsjubiläum im nächsten Jahr, für das 5.000 Euro in 2018 Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der und 36.000 Euro in 2019 eingeplant sind. Weiter können Infotafeln zu Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 09.08.2018 öffentlichen Plätzen und Ortseingangstafeln (6.000 Euro), der Innenan- bis 17.08.2018, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- strich der Friedhofshalle (3.000 Euro) und Sanierungsarbeiten an der abern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer Bachbrücke (1.000 Euro) finanziert werden. Die größte Investition ist 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Ein- die eingeplante Restzahlung für die Sanierung des Gemeindehauses sichtnahme aus. (Türmel) in 2018 mit 33.000 Euro. In 2019 werden für Möbel voraus- Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des sichtlich noch 3.000 Euro notwendig. In 2018 kann zur Finanzierung § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. noch die letzte Rate des Landeszuschusses in Höhe von 21.000 Euro Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unter- abgerufen werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt zum 31.12.2018 liegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder voraussichtlich auf 31 Euro, inkl. des geplanten Liquiditätskredits vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. steigt die Pro-Kopf-Verschuldung entsprechend auf 39,00 (Landes- Bad Bergzabern, 06.08.2018 durchschnitt 360 Euro). Verbandsgemeindeverwaltung Ortsbürgermeisterin Schreiber informierte über den Sachstand zur Im Auftrag Kummler Breitbandversorgung der Ortsgemeinde Oberhausen. Nach einge- hender Diskussion ist das Gremium darüber einig, dass das Internet mittelfristig so ausgebaut werden soll, dass jedem Haushalt einen Schweighofen Internetzugang von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung steht. Lang- fristig ist Glasfaserausbau, FTTB, anzustreben. Die Verwaltung soll die Bekanntmachung kurz-, mittel- und langfristigen Möglichkeiten zur Verbesserung aller des Ergebnisses der Wahl zur Ortsbürgermeisterin/ zum Ortsbür- Haushalte in Oberhausen zur Versorgung mit Breitband ausloten und germeister der Ortsgemeinde Schweighofen am 5. August 2018 zuerst mit der Telekom die Optionen abklären. Zum Festwochenende 16. bis 20. August 2019 muss eine Straßen- Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Schweighofen hat in seiner Sit- sperrung erfolgen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auf- zung am 5. August 2018 das Ergebnis der Wahl zur Ortsbürgermeiste- trag an die günstigste Bieterin, Firma Baumaschinen Grünenwald rin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schweighofen wie folgt GmbH aus Edenkoben, zum Angebotspreis von 3.307,95 Euro inkl. festgestellt: MwSt. zu vergeben. I. Ortsbürgermeisterin Irmgard Schreiber teilte mit, dass die Feuchtig- Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsge- keit im „Türmel“ sich durch das Luftentfeuchtungsgerät verbessert meinde Schweighofen waren 489 Personen wahlberechtigt. hat. Bei der Kriegsgräbersammlung 2017 belegte Oberhausen, wie Davon haben 357 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug auch im Jahr 2016, mit der Sammlung von 1,30 Euro/Einwohner den 73,01 %. dritten Platz. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 354 gültig und Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurde der Gemeinderat über 3 ungültig. die anstehende Sanierung der B 427 informiert und hat hierüber ent- II. sprechend beraten. Es entfielen auf: (VG-Verwaltung) Frau Sarah Katharina Agne (Agne) 198 Stimmen (55,93 %) Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des Frau Jeannette Claudia Disque (Disque) 89 Stimmen (25,14 %) Rechnungsprüfungsausschusses der Orts- Frau Mona Marion Schubert (AfD) 19 Stimmen (5,37 %) Herrn Karl Eugen Straßer (Straßer) 48 Stimmen (13,56 %) gemeinde Oberhausen III. Hermann Brauner wurde einstimmig zum Vorsitzenden des Rech- nungsprüfungsausschusses für den Rest der Legislaturperiode Frau Sarah Katharina Agne hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gewählt. gültigen Stimmen erhalten und ist somit als Ortsbürgermeisterin der Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sit- Ortsgemeinde Schweighofen gewählt. zung die vorgelegten Unterlagen und Belege für das Haushaltsjahr Schweighofen, 5. August 2018 2015 geprüft. Es wurde eine Prüfungsfeststellung getroffen. Thomas Kieffer, Erster Beigeordneter und Wahlleiter Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Redaktionelle amtlicher Teil: Hermann Bohrer, Bürgermeister Bearbeitung: Hans-Peter Koob Verbandsgemeindeverwaltung (Presseamt, VG Bad Bergzabern) Bad Bergzabern Tel. 06343 701119, h.koob@vgbza.de 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61 redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter halte, Einzelbezug über den Verlag Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, Erscheinung: wöchentlich E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei- genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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Bad Bergzabern, den 08.08.2018 - 12 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018 Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Bekanntmachungen anderer Behörden Adresse: https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung- bekanntmachungen/ Öffentliche Bekanntmachungen Neustadt, den 23.07.2018 über die Wahl des Zugführers des Landkreises Südliche Wein- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd straße im gemeinsamen Gefahrstoffzug Landau / Südliche Wein- gez. Manfred Schanzenbächer straße am 23. August 2018 - Bekanntmachung vom 02.08.2018 – Studie „Pfälzerwald plus Genuss“ Am Donnerstag, den 23. August 2018, 19.00 Uhr, findet im Feuer- Die LEADER Aktionsgruppe (LAG) „Pfälzerwald plus“ hat sich zum wehrhaus Bad Bergzabern, Kapeller Straße 30, 76887 Bad Bergz- Ziel gesetzt, die Vermarktung regional erzeugter Lebensmittel voran- abern, die Wahl des Gefahrstoffzugführers des Landkreises Südliche zubringen. In einem ersten Projekt wurde eine Potenzialstudie erstellt, Weinstraße statt. die Handlungsempfehlungen zu Vermarktungsstrategien von regio- Die Wahl erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in nalen Produkten aufzeigt und erste, mögliche Starterprojekte nennt. geheimer Abstimmung. Der Ergebnisbericht zur Studie „Potenziale regionaler Produkte in der Landau, den 30. Juli 2018 LEADER-Region Pfälzerwald plus und den Städten Pirmasens und Jens Thiele, Kreisfeuerwehrinspekteur Zweibrücken“ steht auf der Internetseite der LAG www.pfaelzerwald- der Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Um- plus.de zum Download bereit. weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (U. Weisbrod-Mohr/LAG Pfälzerwald plus e.V.) - Bekanntmachung vom 02.08.2018 – Verfahren zur Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederher- stellung der Durchgängigkeit der Queich im Bereich der ehemaligen Stuhl- und Tischfabrik, Gemarkung Rinnthal Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Was- serwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederherstellung der Durch- gängigkeit der Queich im Bereich der ehemaligen Stuhl- und Tischfa- Sprechzeiten des Bürgermeisters brik in Rinnthal eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt der Verbandsgemeinde wird. Bürgermeister Hermann Bohrer steht den Bürgerinnen und Bürgern Antragsteller für das Vorhaben ist die Kreisverwaltung Südliche Wein- im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern während der straße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau. üblichen Dienstzeiten zur Besprechung ihrer Anliegen zur Verfügung. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Geset- Darüber hinaus bietet Bürgermeister Bohrer für alle Interessenten, die zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass nicht nach Bad Bergzabern kommen können, zusätzliche Sprechstun- das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungs- den in den Ortsgemeinden an. Bitte rufen Sie an und vereinbaren Sie direktion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und einen Gesprächstermin (Tel. 06343 701-111). Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kri- terien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die Sprechzeiten nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. der Gleichstellungsbeauftragten Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Gleichstellungsbeauftragte Marita Rothmann steht zur Bespre- Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, chung Ihrer Anliegen während der Dienstzeiten der Verbandsgemein- Bauwerksschnitte usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestim- deverwaltung Bad Bergzabern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umwel- tinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, einen Termin unter Tel. 06343 701-221. Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Karl-Helfferich-Straße 22 in 67433 Neustadt zugänglich. Sprechzeiten des Behindertenbeauftragten Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der der Verbandsgemeinde Adresse: Der Behindertenbeauftragte der Verbandsgemeinde Bad Bergz- https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung- abern, Dietmar Gutting, hält an jedem zweiten Dienstag im Monat bekanntmachungen/ eine Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße Neustadt, den 23.07.2018 61, im Bürgerbüro ab. Neben der regulären Sprechstunde von 16.00 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - 17.00 Uhr kann auch ein weiterer Besprechungstermin oder eine gez. Manfred Schanzenbächer Beratung vor Ort - nach vorheriger Absprache mit Herrn Gutting unter der Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Um- Tel. 06349 7343 - vereinbart werden. weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bekanntmachung vom 02.08.2018 – Kleinbetriebe melden bis 5. des Verfahren zur Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederher- stellung der Durchgängigkeit der Queich im Bereich der Obermühle, Folgemonats zur Fremdenverkehrsstatistik Gemarkung Rinnthal Die „Privatvermieter“ im Kurwesen und Tourismus (unter neun Frem- Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Was- denbetten) werden daran erinnert, dass die monatlichen Berichtskar- serwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als ten bis 05. des Folgemonats bei der Verbandsgemeindeverwaltung zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Bad Bergzabern abgegeben werden müssen, um kurzfristig Daten Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederherstellung der Durch- über Gäste und Übernachtungen ermitteln zu können. Vermieter aus gängigkeit der Queich im Bereich der Obermühle in Rinnthal eine der Stadt Bad Bergzabern melden ihre Angaben beim Büro für Touris- Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. mus. Beim Ausfüllen des Vordrucks bitte unbedingt auch die Anschrift Antragsteller für das Vorhaben ist die Kreisverwaltung Südliche Wein- vermerken. straße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau. (Verbandsgemeindeverwaltung) Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Geset- zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungs- direktion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Schiedsamt der Verbandsgemeinde Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kri- Bad Bergzabern terien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Otto Hey aus Oberotterbach ist am 3. August 2018 zum neuen Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt Bauwerksschnitte usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestim- worden. Die Direktorin des Amtsgerichts Landau in der Pfalz, Micha- mungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umwel- ela Winstel, überreichte im Beisein von Verbandsbürgermeister Her- tinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, mann Bohrer im Rahmen einer kleinen Feierstunde die Urkunde an Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz den neuen Schiedsmann. Dabei würdigte Frau Winstel die Bedeutung Neustadt, Karl-Helfferich-Straße 22 in 67433 Neustadt zugänglich. der Schiedspersonen bei der außergerichtlichen Streitschlichtung.
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