"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

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"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
38. Jahrgang                                                                                                                                         Mittwoch, den 8. August 2018                                    Nr. 32/2018

                                                                                                                                                     g
  Niederhorbacher Kerwe-Lexikon
  [ Folge 2018 ]

                                                                                                                           „ Kumm, eh fort !“
                                                                                                                                             Herzlich willkommen bei einem echten sprachlichen Universalgenie:
                                                                                                                                             Wie nur wenige verfügt diese Vokabel über eine immense Bandbreite
                                                                                                                                             fein abgestufter Bedeutungsebenen, je nach Vehemenz und Nachdruck
                                                                                                                                             in der Aussprache. Die Klimax liegt dabei in der Intonation. Beispiele:
                                                                                                               „Geh fort...“ (erstaunt, verwundert; moderate Form, die durchaus Diskussionsbereitschaft signali-
     Veranstalter: „Läbdach in Horbach e.V.“ Danke allen engagierten Helfern, die unser Fest möglich machen.

                                                                                                               siert): „sag bloß / echt jetzt? / ist nicht wahr... / was du nicht sagst“. Auch: “ Joo, geh fort!“ (mehr
                                                                                                               oder wenger stark ablehnend): „von wegen / mitnichten / keinesfalls / unmöglich / niemals.“ Gern
                                                                                                               auch als Paradoxon: „Kumm, geh (mer) fort!“ (gereizt, warnend): „das verbitte ich mir / jetzt mal
                                                                                                               Ball flach halten.“ Abwinken oder Kopfwegdrehen verleiht der Rede Nachdruck. Aber: „Geh mer
                                                                                                               fort“ bedeutet niemals: „lass uns gehen“. Deshalb steht „Kumm, geh fort“ 2018 als ganz herzliche
                                                                                                               Einladung zur 31. Weinkerwe am zweiten August-Wochenende. Vor Ort, beim kleinsten Weinfest
                                                                                                               weit und breit, können Sie rund ums FestSpielHaus in zwangloser Lerngruppe bei Horbacher
                                                                                                               Köstlichkeiten, Wein und Livemusik der Vokabel auf den Grund gehen. Alla, kumm hugg dich!

                                                                                                                                                                                           4 . A u g .
                                                                                                               > Freitag: Livemusik
                                                                                                               mit „Good Times“
                                                                                                               > Samstag: Offizielle Eröffnung
                                                                                                                                                                              1   0. bis 1
                                                                                                               um 19:30 h, Live Musik
                                                                                                               mit „Duo Take Two“
                                                                                                               > Sonntag: ab 14 h Offene Bühne
                                                                                                               > Montag: Feiern und Plaudern
                                                                                                               > Dienstag: Silzessen

                                                                                                                                                 Mei Läbdaach in Horbach!
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                                                          - 2 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018

                Auf einen Blick
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                            ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
                                                                                                            Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
Die nächste Ausgabe erscheint am                                                                            bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
Mittwoch, 15. August 2018.                                                                                  ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
Redaktionsschluss: spätestens Montag, 13. August, 09.00 Uhr.                                                Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster,
Redaktion: Hans-Peter Koob, Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de                                     Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
(Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an                                                             Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de)
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.                                                                       ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
„Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                                    Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
                                                                                                            Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
                                                                                                            Tel. 0800 0837111
       Notfallrufnummern
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112                      Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222             ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117                      Verwaltungsgebäude Schloss
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240             Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
                                                                                                            Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
       Medizinische                                                                                         E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
                                                                                                            Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
       Bereitschaftsdienste                                                                                 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen                                           ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
Stelle geleitet!)                                                                                           Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                     18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                             ❙❙ Rentenstelle und Archiv
Telefon 116117                                                                                              nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr;                                      ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr                                    Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                     ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,                                           Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
Telefon 116117
                                                                                                            IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                            VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.
❙❙ Augenarzt                                                                                                27308
11. / 12. August 2018                                                                                       IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
Dr. Hoffmann, Landau, Martuin-Luther-Straße 35, Tel. 06341 20969                                            Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672
❙❙ Zahnarzt                                                                                                 IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545
11. / 12. August 2018                                                                                       ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
ZÄ Beer, Schweigen-Rechtenbach, Hauptstraße 26, Tel. 06342 6135                                             Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern,
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                    Tel. 06343 9896-60
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                            Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage
www.lak-rlp.de                                                                                              von 10.00 bis 13.00 Uhr.
Mittwoch, 08.08.2018                                                                                        ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Landau, Adler-Apotheke, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654                                                    Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun-
Donnerstag, 09.08.2018                                                                                      ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Steinfeld, Viehstrich-Apotheke, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088                                         Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Freitag, 10.08.2018                                                                                         Schichtplan erstellt:
Bad Bergzabern, Löwen-Apotheke, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798                                                Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Samstag, 11.08.2018                                                                                         Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Landau, Markt-Apotheke, Marktstr. 35, Tel. 06341 88508                                                      Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf
Sonntag, 12.08.2018                                                                                         Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf
Landau, Park-Apotheke, Westbahnstr. 1, Tel. 06341 520090                                                    Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner
Montag, 13.08.2018                                                                                          Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
Bad Bergzabern, Adler-Apotheke, Marktstr. 35, Tel. 06343 2543                                               weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die
Dienstag, 14.08.2018                                                                                        Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer
Rohrbach, Klingbach-Apotheke, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370                                                 bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die
Mittwoch, 15.08.2018                                                                                        Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
Bad Bergzabern, Adler-Apotheke, Marktstr. 35, Tel. 06343 2543                                               Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs-
❙❙ Krankenhäuser                                                                                            pflicht.
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
Standort Bad Bergzabern
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0                                                       Soziale Einrichtungen /
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                                                                     Beratungsdienste
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0
                                                                                                            ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
                                                                                                            Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,
       Technische                                                                                           Tel. 06341 940-425
       Bereitschaftsdienste                                                                                 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in
                                                                                                            die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von
❙❙ Verbandsgemeindewerke                                                                                    Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603                                                                ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG                                             www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797                                                               ❙❙ Gesundheitsamt
❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern                                                                                Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und                                              ❙❙ AIDS-Beratung
beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)                                            Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten:
Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502                                                                         Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
E
                                                                                                                         NC
                                                                                                                        RMA

                                                         PU
                                                         PP
                                                          E
                                                                                                                    RFO

                                                              NT
                                                                                                                                Bad Bergzabern, den 08.08.2018

                                                                                                                   ZPE

                                                                 H
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                                                                                                                  TAN

                                                                  TE
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                                                                            BA
                            KU
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                                                                                ND
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                                                                                   R
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                                                                                  OY
                                                NE
                                                     N

                                                                                    AL
                             Kreatives
                                                                                                                                - 3 -

                            EIN
                NEN   MIT W
         STATIO
GENUSS

                                                                                       G
                             Schweigen

                                                                                    UN
                                                                                  LL
                                                                                  TE
                                                                                SS
                                                                             AU
                                                                           ST
                                                                            N
                                                                         KU
                                                                                                            12. August 2018

                                                                                                 M
                                                                                                            Kunst und Kultur
                                                                                                                  mitten aus

                                                                                                    M-TEA
                                                                                                                 Schweigen-
                                                                                                                Rechtenbach

                                                                                           KUNSTRAU
  Altes Schulhaus Schweigen
  Hauptstraße 20
  76889 Schweigen-Rechtenbach
                                                                                                                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                        - 4 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018

          Auf einen Blick
❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst                                           ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,             Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und           Tel. 06341 9273-10 und -14
deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do            ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621                Tel. 0173/665218 und 06345 7457
❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung                         ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
   Bad Bergzabern                                                         Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in
jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626         der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie                                       ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680       Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss                              ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr,         Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888                                        ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern                                    Tel. 06340 8697
(für den Stadtbereich)                                                    ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
Tel. 06343 2266 und 938431                                                Tel. 06343 9516050
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst                        ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
Tel. 06343 7811                                                           Tel. 06349 990215
❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin                                          ❙❙ VdK Kreisverband Landau
Tel. 06343 610696                                                         Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
❙❙ Kleiderkammer
Königstraße 38
Gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe, Taschen
                                                                               Öffnungszeiten
und Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher etc.)         ❙❙ Freischwimmbäder Bad Bergzabern und Steinfeld
können hier weitergegeben werden.                                         Bad Bergzabern (Tel. 06343 7120):
Kleiderspenden nimmt die „Klamotte“ am Mittwoch Nachmittag von            Montag - Freitag 08.00 - 20.00 Uhr,
13.00 - 18.00 Uhr entgegen. Die Ausgabe findet nur Dienstag und           Samstag / Sonntag / Feiertag 09.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 - 16.00 Uhr statt.                                   Steinfeld (Tel. 06340 1250):
                                                                          Montag - Sonntag und Feiertag 10.00 - 20.00 Uhr.
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern
                                                                          Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss.
Bianca Schard, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250
                                                                          ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
❙❙ Pflegestützpunkt
                                                                          Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med.
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-
                                                                          Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851
                                                                          www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
❙❙ Sozialstation / Ambulantes Hilfezentrum, Bad Bergzabern                Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 -
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                             23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier-
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,                      tagen und in den Weihnachtsferien)
   Landau/SÜW                                                             Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr
Tel. 06341 942946                                                         Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 -
                                                                          20.00 Uhr.
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern
                                                                          Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811
                                                                          Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.
❙❙ Arbeiterwohlfahrt                                                      Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019
Tel. 07275 5691
                                                                          ❙❙ Stadtmuseum
❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau                                               Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0                   Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
❙❙ Christliche Nachbarschaftshilfe                                        Öffnungszeiten: Montag ist Ruhetag; Di - Fr, 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa
Dörrenbach, Tel. 06343 8197                                               / So, 14.00 bis 18.00 Uhr. Sonderöffnungszeiten nach Anmeldung im
Oberotterbach, Tel. 0160 93207548                                         Rathaus möglich.
Schweigen-Rechtenbach und Schweighofen, Tel. 0175/1670513                 Betriebsferien: 26.07.-11.08.2018
(oder 06342/7788)                                                         ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe                                        Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
   Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster                            Feiertagen, jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr
Tel. 06349 9630966                                                        Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
                                                                          Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15
❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld                                          Personen möglich.
Tel. 06340 9258008 und 06340 8317
                                                                          Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de.
Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323                      ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
❙❙ Telefonseelsorge                                                          Marktplatz
Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222                    Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern                                       samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach-         Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern         ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
Mo. - Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 14.15 - 17.00 Uhr. Termine nur nach        Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 -
Vereinbarung. Tel. 06343 7060070.                                         16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                           Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de
Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020                            ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00-         Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333                                            Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.        Kapsweyer                  Mi.                16.00 - 18.00 Uhr
06349 900-2555
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel.        Klingenmünster             Mi.                16.30 - 18.30 Uhr
06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr                         Oberotterbach              Fr.                15.30 - 17.30 Uhr
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung              ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
jeden 1. Mo im Monat, 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120
Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im            im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180                                  Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                        - 5 -              Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018

 Buntes Spielfest
           für Familien, Kinder und Jugendliche

               Sonntag, 12. August 2018
                 Jugendtreff Bad Bergzabern
                       Marktstraße 19
                     11.00 bis 18.00 Uhr

   Beim Jugendtreff findet ihr Spiel- und
     Bastelstationen für Groß und Klein!

                                 Kletterturm                                             Torwand

                                                                i
                                                  nen kostenfre
                                        stelaktio
                       p i e l - und Ba
                     S

  Bungeerun-                                                        Hüpfburg
  Basketball

                   Essen und Trinken wird angeboten!
    Infos bei:
    Jugendpfleger Michael Gerbes, Tel.:06343/701-217
    Mail: m.gerbes@vgbza.de
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                        - 6 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
                                                                          4.   Bestehende Nutzungen und die ökologische Empfindlichkeit
                       Amtlicher Teil                                          des Gebietes werden durch Auswirkungen des Vorhabens nicht
                                                                               beeinträchtigt. Die Maßnahmen zur Erschließung, zur Biotopver-
                                                                               netzung und Aufwertung des Landschaftsbildes verbessern die
                                                                               Nutzungsfähigkeit des Gebietes und die Eignung für landschafts-
                  Verbandsgemeinde                                             gebundene Erholung (2.1 Anlage 3 UVPG).
                                                                          5. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der
                                                                               natürlichen Ressourcen des Gebietes werden durch das Vorhaben
            Öffentliche Bekanntmachung                                         qualitativ bewahrt. Durch die Neuanlage von unbefestigten Wirt-
über die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Ge-              schaftswegen (ca. 1800 lfdm), Geländeangleichungen / Planierungen,
schäftsjahre 2019 - 2023 der Ortsgemeinde Hergersweiler                        z.T. mit Gehölzbeseitigung (ca. 1,3 ha), den Bau einer Gabionenmauer
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Hergersweiler am 6. August                (ca. 15 lfdm), sowie der Rekultivierung von Graswegen und Gewan-
2018 aufgestellte und beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen für            nestößen (ca. 0,8 ha) ergeben sich Auswirkungen auf die Schutzgüter
die Geschäftsjahre 2019 - 2023 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsver-            Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser und
fassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom                                           Landschaft. Aufgrund des geringen Ausmaßes der Auswirkungen
                  9. August 2018 bis 16. August 2018                           sowie von Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnah-
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Schloss, Zim-               men (Entsiegelung durch Rekultivierung einer Straßenzufahrt (ca.
mer Nr. 208, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns               30 lfdm.), Anlage von Baum- und Strauchpflanzungen, Habitatauf-
Einsicht öffentlich aus.                                                       wertung zum Artenschutz (rd. 0,46 ha) sowie Pflanzung von Solitär-
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche               bäumen) sind diese nicht als erheblich einzustufen. Eine besondere
nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der          Schwere oder Komplexität der Auswirkungen sowie ein grenzüber-
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Schloss, Zimmer Nr.                 schreitender Charakter können ausgeschlossen werden. (Nr. 2.2, 3.1
208, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vor-             bis 3.5, 3.7 Anlage 3 UVPG)
schlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht           6. Durch das Vorhaben sind keine Schutzgebiete, geschützte Bio-
aufgenommen werden durften oder nach § 33 und 34 GVG nicht auf-                tope oder sonstige Schutzgüter betroffen (Nr. 2.3.1 bis 2.3.11
genommen werden sollten.                                                       Anlage 3 UVPG). Negative Auswirkungen auf benachbarte
                                                                               Schutzgüter können ausgeschlossen werden.
Bad Bergzabern, 7. August 2018
                                                                          7. Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete können ausgeschlossen
Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                               werden.
Hermann Bohrer, Bürgermeister
                                                                          Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstän-
                                                                          dig anfechtbar.
       Bad Bergzabern, Blankenborn,                                       Trier, den 01.08.2018
                                                                          Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
     Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen-                                   - Obere Flurbereinigungsbehörde -
                                                                          Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
     münster und Pleisweiler-Oberhofen
                                                                                               Bad Bergzabern
            Öffentliche Bekanntmachung
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion            Trier, 01.08.2018
(ADD) Trier, Referat 44                                                        Haus- und Benutzungsordnung für die
Az.: 41156-HA99.5 / 2018
 Flurbereinigungsverfahren Gleiszellen-Gleishorbach III (Prod. Nr.
                                                                                 Schlosshalle in Bad Bergzabern
                                41156)                                                  Allgemeine Bestimmungen
                   - Feststellung der UVP-Pflicht -                                     1. Hausherr, Allgemeine Bestimmungen
                            gemäß UVPG                                                  Hausherr und weisungsbefugt ist der Eigentümer, die
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der                          Stadt Bad Bergzabern, vertreten durch den Stadtbürger-
Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG                                                meister und die Beigeordneten bzw. einen Beauftragten
In dem Flurbereinigungsverfahren Gleiszellen-Gleishorbach III ist der                   der Stadt. Die Schlosshalle dient vorrangig für Veran-
Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des Flurbe-      staltungen der Stadt. Darüber hinaus darf sie von Vereinen und den
reinigungsgesetzes vorgesehen.                                            politischen Gruppierungen der Stadt, der Verbandsgemeinde Bad
Für das Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umwelt-        Bergzabern und des Landkreises Südliche Weinstraße nach Abstim-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung          mung der Termine mit dem Belegungsplan benutzt werden. Auf Antrag
vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des      kann die Schlosshalle auch für kommerzielle und private Veranstaltun-
Gesetzes vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370), Berichtigung           gen angemietet werden.
vom 12. April 2018 (BGBI. I S. 472), zu prüfen, ob die möglichen          2. Nutzungserlaubnis, Benutzungsgebühren
Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umwelt-           Das Nutzungsrecht beginnt mit Aushändigung der Schlüssel und
verträglichkeitsprüfung erfordern.                                        endet mit Rückgabe der Schlüssel.
Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist am 03.07.2018 erfolgt, die Unter-    Die Benutzungserlaubnis und die Terminvergabe regeln der Stadtbür-
lagen sind am 30.05.2018 eingegangen.                                     germeister bzw. die beauftragten Personen der Stadt. Die Stadt behält
Das Vorhaben wird nach Einschätzung der Aufsichts- und Dienst-            sich die Nutzung der Räumlichkeiten jederzeit vor. Die Benutzungser-
leistungsdirektion aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berück-          laubnis gilt grundsätzlich nur für die Räumlichkeiten der Schlosshalle,
sichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine          Ausstellungsflächen sowie technische und nichttechnische Anlagen
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25          und Einrichtungen des Gesamtobjektes. Ein Rechtsanspruch auf
UVPG zu berücksichtigen wären.                                            Nutzung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Untervermietung
Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelt-       oder sonstige Überlassung an Dritte ist – ausgenommen Ausstellun-
verträglichkeitsprüfung.                                                  gen, Messen und/oder bei vertraglich abgestimmten Vereinbarungen
Diese Feststellung wird wie folgt begründet:                              – nicht zulässig. Den Anordnungen der Beauftragten der Stadt ist
                                                                          Folge zu leisten und jederzeit der Zutritt zu allen Räumen der Schloss-
1.   Das Flurbereinigungsgebiet umfasst 20 ha. Der Flächenumfang
                                                                          halle zu gewähren. Nutzungsgebühren und Nebenkosten sowie Rei-
     der baulichen Maßnahmen (Wegebau, Rekultivierung von land-
                                                                          nigungskosten werden entsprechend der vom Stadtrat erlassenen
     wirtschaftlichen Wegen, Mauerbau) beträgt rd. 0,9 ha, die lan-
                                                                          Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Jedem
     despflegerischen Maßnahmen umfassen rd. 0,46 ha (Baum- und
                                                                          städtischen Verein und Verband steht die Schlosshalle für eine Veran-
     Strauchpflanzungen, Anlage von Lesesteinanlagen/Gabionen,
                                                                          staltung im Jahr kostenfrei zur Verfügung. Es sind lediglich die Neben-
     Habitataufwertung zum Artenschutz), sonstige Maßnahmen
                                                                          kosten und Reinigungsgebühren zu entrichten.
     (Wegeangleichungen und Planierungen, z.T. mit Gehölzbeseiti-
                                                                          3. Schlüssel
     gung) umfassen rd. 1,3 ha (1.1, 1.3 Anlage 3 UVPG).
                                                                          Die ausgehändigten Schlüssel sind grundsätzlich nicht übertragbar,
2.   Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelas-             Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt. Die Schlüs-
     senen Vorhaben und Tätigkeiten ist nicht zu erwarten (1.2, 3.6       sel dürfen nicht kopiert werden, ein Verlust muss der Stadt umgehend
     Anlage 3 UVPG).                                                      angezeigt werden.
3.   Risiken für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch         Die Schlüsselübergabe erfolgt durch einen Beauftragten der Stadt.
     die Erzeugung von Abfällen, Umweltverschmutzung und Belästi-         Der Empfang der ausgehändigten Schlüssel wird schriftlich bestätigt.
     gungen, verwendete Stoffe und Technologien sowie aufgrund von        4. Ordnungsregeln
     Störfällen, Katastrophen oder Unfällen sind nicht gegeben (1.4 bis   Die bauliche Substanz und die Einrichtungsgegenstände sind pfleg-
     1.7 Anlage 3 UVPG).                                                  lich zu behandeln, die Räumlichkeiten sauber zu halten.
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                          - 7 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
Zusätzliche Befestigungshalterungen in Form von Nägeln, Schrau-             Die Benutzungserlaubnis gilt grundsätzlich nur für den Versamm-
ben, Dübeln, Reißzwecken etc. dürfen nicht angebracht werden. Das           lungsraum im Erdgeschoss inkl. Küche sowie die Einrichtungen des
Bekleben der Decken und Wände ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen           Versammlungsraumes. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung kann nicht
Bestimmungen des Jugendschutzes, des Brandschutzes, des Lärm-               geltend gemacht werden. Eine Untervermietung oder sonstige Über-
schutzes, der Versammlungssättenverordnung (VStättVO) etc. sind             lassung an Dritte ist – ausgenommen bei vertraglichen Vereinbarun-
zu beachten. Sämtliche Notausgänge und Fluchtwege sind frei zu              gen – nicht zulässig. Den Anordnungen der Beauftragten der Stadt
halten. Die maximale Bestuhlung (siehe Bestuhlungspläne) darf nicht         ist Folge zu leisten und jederzeit der Zutritt zu den Räumlichkeiten
überschritten werden. Schäden an Gebäude, Einrichtung und Inventar          der Schlossgasse 3 zu gewähren. Nutzungsgebühren und Nebenkos-
sind unverzüglich zu melden und werden dem Benutzer in Rechnung             ten sowie Reinigungskosten werden entsprechend der vom Stadtrat
gestellt. Eventuell notwendige weitere öffentliche bzw. privatrechtliche    erlassenen Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung erho-
Genehmigungen sind durch den Benutzer einzuholen. Vor der Benut-            ben. Jedem städtischen Verein und Verband stehen die Räumlichkei-
zung der Schlosshalle ist der Stadt ein verantwortlicher Ansprechpart-      ten der Schlossgasse 3 für eine Veranstaltung im Jahr kostenfrei zur
ner zu benennen.                                                            Verfügung. Es sind lediglich die Nebenkosten und Reinigungsgebüh-
Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle           ren zu errichten.
Stromquellen ausgeschaltet, die Wasserhähne zugedreht, in der Heiz-         3. Schlüssel
periode die jeweilige Regelung der Heizkörper auf Stellung II gebracht      Die ausgehändigten Schlüssel sind grundsätzlich nicht übertragbar,
sowie alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen sind.           Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt. Die Schlüs-
Das Deponieren von Vereinsgegenständen bzw. persönlichen Gegen-             sel dürfen nicht kopiert werden, ein Verlust muss der Stadt umgehend
ständen ist außerhalb der vereinbarten Nutzung nicht gestattet.             angezeigt werden.
5. Veranstaltungen                                                          Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Haustechniker des Schloss-
Die Durchführung von Veranstaltungen liegt in der Verantwortung des         gebäudes. Der Empfang der ausgehändigten Schlüssel wird schrift-
Benutzers. Ggf. erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen (GEMA,
                                                                            lich bestätigt.
Schankerlaubnis, Versicherungsschutz, etc.) sind vom Benutzer ein-
                                                                            4. Ordnungsregeln
zuholen. Wird der Stadt keine andere Person genannt, so ist der Inha-
                                                                            Die bauliche Substanz und die Einrichtungsgegenstände sind pfleg-
ber des Schlüssels der Verantwortliche und Ansprechpartner für die
                                                                            lich zu behandeln, die Räumlichkeiten sauber zu halten.
Veranstaltung. Für diese Person besteht während der Veranstaltung
                                                                            Zusätzliche Befestigungshalterungen in Form von Nägeln, Schrau-
Anwesenheitspflicht. Das Aufstellen und Abräumen der Bestuhlung
                                                                            ben, Dübeln, Reißzwecken etc. dürfen nicht angebracht werden. Das
erfolgt durch den Benutzer. Dies gilt ebenso für die sich in der Schloss-
halle befindlichen Tische. Die technischen Anlagen und Geräte sind          Bekleben der Decken und Wände ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen
sorgfältig zu bedienen, ggf. die Bedienungs- und Gebrauchsanwei-            Bestimmungen des Jugendschutzes, des Lärmschutzes und des
sungen zu beachten. Striktes (absolutes) Rauchverbot ist einzuhalten.       Umweltschutzes sind zu beachten. Im gesamten Gebäude ist das
6. Reinigung                                                                Rauchen verboten. Schäden und Verluste sind der Stadt unverzüglich
Mitgebrachte Materialien und Gegenstände sind nach der Veranstal-           zu melden und werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.
tung oder nach Gebrauch auszuräumen. Die Räumlichkeiten sind                Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle
besenrein zu verlassen. Bei starker und/oder offensichtlicher Ver-          Stromquellen ausgeschaltet, die Wasserhähne zugedreht, in der Heiz-
schmutzung der Räumlichkeiten/Inventar ist feucht aufzuwischen.             periode die jeweilige Regelung der Heizkörper auf Stellung II gebracht
Angefallener Müll muss durch den Benutzer fachgerecht entsorgt wer-         sowie alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen sind.
den. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen werden zusätzlich anfal-          Das Deponieren von Vereinsgegenständen bzw. persönlichen Gegen-
lende Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt.                            ständen ist außerhalb der vereinbarten Nutzung nicht gestattet.
7. Haftung und Versicherung                                                 5. Veranstaltungen
Die Benutzung der Schlosshalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für höhere        Es sind nur Veranstaltungen im privaten und gewerblichen Rahmen
Gewalt und Zufall sowie Mängel, die trotz Einhalt der üblichen Sorg-        zulässig. Öffentliche Veranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen
falt nicht erkannt werden, haftet die Stadt nicht. Auch für die Zerstö-     Genehmigung durch die Stadt.
rung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von eingebrachten                Die Durchführung der Veranstaltung (GEMA, Aufsicht, Versicherungs-
Gegenständen übernimmt die Stadt keine Haftung. Benutzer haben              schutz, etc.) liegt in der Verantwortung des Benutzers. Wird der Stadt
für einen entsprechenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) Sorge zu         keine andere Person genannt, so ist der Inhaber des Schlüssels der
tragen.                                                                     Verantwortliche und Ansprechpartner für die Veranstaltung. Für diese
8. Verstoß gegen Haus- und Nutzungsordnung                                  Person besteht während der Veranstaltung Anwesenheitspflicht.
Bei einem Verstoß gegen diese Haus- und Benutzungsordnung kann              6. Reinigung
der Benutzer zur sofortigen Räumung verpflichtet werden. Kommt              Mitgebrachte Materialien und Gegenstände sind nach der Veranstal-
er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Stadt die Räumung und           tung oder nach Gebrauch auszuräumen. Die Räumlichkeiten sind
Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Benutzers durchführen              besenrein zu verlassen. Bei starker und/oder offensichtlicher Ver-
lassen.                                                                     schmutzung der Räumlichkeiten/Inventar ist feucht aufzuwischen.
Die Zahlung der anfallenden Nutzungsgebühren bleibt in solchen Fäl-         Angefallener Müll muss durch den Benutzer fachgerecht entsorgt wer-
len unberührt.                                                              den. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen werden zusätzlich anfal-
9. Schlussbestimmungen                                                      lende Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt.
Soweit nicht besonders geregelt, gelten die Bestimmungen des Bür-           7. Haftung und Versicherung
gerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Mietrecht.                                 Die Benutzung der Räumlichkeiten der Schlossgasse 3 erfolgt auf
Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdaten-                 eigene Gefahr. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die trotz
schutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet und gespeichert.             Einhalt der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden haftet die Stadt
Diese Haus- und Benutzungsordnung wurde vom Stadtrat der Stadt              nicht. Auch für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhanden-
Bad Bergzabern in seiner Sitzung am 21.06.2018 beschlossen und              kommen von eingebrachten Gegenständen übernimmt die Stadt
tritt zum 01.08.2018 in Kraft.                                              keine Haftung. Benutzer haben für einen entsprechenden Versiche-
Bad Bergzabern, den 19.07.2018                                              rungsschutz (Haftpflicht) Sorge zu tragen.
Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister                                  8. Verstoß gegen Haus- und Nutzungsordnung
                                                                            Bei einem Verstoß gegen diese Haus- und Benutzungsordnung kann
                                                                            der Benutzer zur sofortigen Räumung verpflichtet werden. Kommt
              Haus- und Benutzungsordnung für                               er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Stadt die Räumung und
              die Räumlichkeiten in der Schloss-                            Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Benutzers durchführen
                                                                            lassen.
                  gasse 3 in Bad Bergzabern                                 Die Zahlung der anfallenden Nutzungsgebühren bleibt in solchen Fäl-
             Allgemeine Bestimmungen                                        len unberührt.
1. Hausherr                                                                 9. Schlussbestimmungen
Hausherr und weisungsbefugt ist der Eigentümer, die Stadt Bad               Soweit nicht besonders geregelt, gelten die Bestimmungen des Bür-
Bergzabern, vertreten durch den Stadtbürgermeister und die Beige-           gerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Mietrecht.
ordneten bzw. einen Beauftragten der Stadt. Ihnen ist der Zutritt jeder-    Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdaten-
zeit zu gewähren.
                                                                            schutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet und gespeichert.
2. Nutzungserlaubnis, Kosten
                                                                            Diese Benutzungs- und Gebührenordnung wurde vom Stadtrat der
Das Nutzungsrecht beginnt mit Aushändigung der Schlüssel und
                                                                            Stadt Bad Bergzabern in seiner Sitzung am 21.06.2018 beschlossen
endet mit Rückgabe der Schlüssel.
                                                                            und tritt zum 01.08.2018 in Kraft.
Die Benutzungserlaubnis und die Terminvergabe regeln der Stadtbür-
germeister bzw. die beauftragten Personen der Stadt. Die Stadt behält       Bad Bergzabern, den 19.07.2018
sich die Nutzung der Räumlichkeiten jederzeit vor.                          Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                         - 8 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
                                                                           Bezüglich der vorhandenen großen Eiche wurde festgelegt, dass Herr
                        Dörrenbach                                         Sprenger Angebote von Fachbetrieben zum Zurückschneiden einho-
                                                                           len soll. Der Gemeinderat wird über eine Auftragsvergabe dazu ent-
                                                                           scheiden. Von Seiten des Kindergartens wurde festgehalten, dass der
 Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des                                 Baum auf keinen Fall vollständig gefällt werden soll. Er dient den spie-
                                                                           lenden Kindern als Schattenspender und ist unbedingt erforderlich.
 Bau-, Planungs- und Umweltausschusses                                     Weiteres Thema war der Brandweg „Am Spöhren“. Es wurde
       der Ortsgemeinde Dörrenbach                                         beschlossen, dass alle Wasserauffangbecken von der Fa. Jürgen
Der Ausschuss befasste sich mit den Bäumen im Bereich des Kinder-          Trapp gesäubert und wieder hergestellt werden. Als Sofortmaßnahme
gartens und legte einen Terminablauf für anstehende Arbeiten fest.         soll der Brandweg mit Splitt aufgefüllt werden. Weiter soll geprüft wer-
Alle vier Bäume werden von Herrn Guido Sprenger in das Baumka-             den, ob der Einsatz von Recycling-Material möglich ist. Stehen die
taster aufgenommen und jeweils ein Gutachten erstellt. Der Auftrag         Kosten fest, soll im Rat über die Maßnahme entschieden werden.
wurde seitens des Ortsbürgermeisters und des Bauausschusses                Bezüglich diverser Aussagen zur Betriebserlaubnis des Kindergartens
bereits erteilt. Die erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung von Totholz   wird der Erste Beigeordnete zur Klärung mit der zuständigen Behörde
sollen bis zum Start des Kindergartens am 06. August 2018 erledigt         Kontakt aufnehmen und die Ratsmitglieder schriftlich über den Sach-
werden. Die Gutachten werden der Gemeinde und dem Kindergarten             verhalt informieren.
übergeben und sollen künftig im jährlichen Rhythmus erstellt werden.       (VG-Verwaltung)

                                                            Hergersweiler

                                 Ausbau der Breitbandversorgung
               in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Ortsgemeinde Hergersweiler
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                          - 9 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018

Die Breitbandinfrastruktur ist die Grundlage einer wissensbasierten         der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Europäische
Informationsgesellschaft. Die hohe Bedeutung eines Breitbandzu-             Union beteiligte sich aus Mitteln des Europäischen Landwirtschafts-
gangs als Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen, Haus-            fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu
halte und öffentliche Institutionen ist heute unumstritten. Breitband ist   65% an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
entscheidend für die Attraktivität des ländlichen Raumes, für die Ver-      Die Maßnahme unterlag dem rheinland-pfälzischen Entwicklungs-
mittlung wichtiger Wachstumsimpulse sowie für die Entstehung neuer          programm „Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“
Arbeitsplätze.                                                              (PAUL, Schwerpunkt 3).
Die Förderung erfolgte unter Beteiligung der Europäischen Union und         Zur Versorgung von Hergersweiler mit schnellem Internet wurde an
des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung                 einer vorhandenen Backbone-Leitung eine neue Muffe gesetzt und
"Kumm,geh fort!" - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                    - 10 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
nach Einbau eines ca. 270,00 m langen Glasfaserkabel im Bereich des    §4
Billigheimer Weges das neue Multifunktionsgehäuse am Bürgerhaus,
                                                                       Steuern, Beiträge und Gebühren
Hauptstr. 44, erschlossen.
Diese Maßnahme ermöglicht folgende Versorgung: 50 bis 99 Mbit/s        I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festge-
an 100% der erschlossenen Haushalte.                                   setzt:
(Haier)                                                                                                                  2018         2019
                                                                       1. Grundsteuer
                         Kapsweyer                                     a) für land- und forstwirtschaftliche          300 v.H.     300 v.H.
                                                                       Betriebe (Grundsteuer A)
                                                                       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)         365 v.H.     365 v.H.
  Amtliche Mitteilungen aus der 32. Sitzung                            2. Gewerbesteuer nach Ertrag                   365 v.H.     365 v.H.
                                                                       3. Hundesteuer
    des Gemeinderates von Kapsweyer                                    a) für den ersten Hund                       35,00 Euro 35,00 Euro
Bei dem Bauvorhaben ist die Errichtung eines Wohnhauses mit einer      b) für den zweiten Hund                      50,00 Euro 50,00 Euro
Doppelgarage geplant. Von Seiten der Verwaltung und des Ratsgremi-
                                                                       c) für jeden weiteren Hund                   70,00 Euro 70,00 Euro
ums bestehen keine Bedenken zu dem vorliegenden Baugesuch. Das
Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.                                 II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investiti-
Der Erste Beigeordnete Klaus Krämer berichtete von einem sehr gut      onsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und
besuchten Kerwe-Wochenende. Auch das neue Fahrgerät mit Flieger        11 KAG) werden je Hektar wie folgt festgesetzt:
wurde gerne angenommen.                                                                                         40,00 Euro 40,00 Euro
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Gemeinderat über den   Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
Sachstand in einer Pachtangelegenheit informiert.                      §5
(VG-Verwaltung)
                                                                       Eigenkapital

                        Niederhorbach                                  Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Niederhorbach verringert sich
                                                                       zum Ende des Haushaltsjahres 2018 um voraussichtlich 53.680,00
                                                                       Euro auf 2.607.053,96 Euro und verringert sich zum Ende des Haus-
                                                                       haltsjahres 2019 um voraussichtlich 29.790,00 Euro auf 2.577.263,96
    Haushaltssatzung der Ortsgemeinde                                  Euro.
 Niederhorbach für die Jahre 2018 und 2019                             §6
             vom 20. Juli 2018                                         Wertgrenze für Investitionen
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der
                                                                       Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind im
derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
                                                                       jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§1
                                                                       §7
Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                       In-Kraft-Treten
Festgesetzt werden                         2018                2019    Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag                679.880,00 Euro    643.570,00 Euro     Niederhorbach, 20. Juli 2018
der Erträge auf                                                        Ortsgemeinde Niederhorbach
der Gesamtbetrag                733.560,00 Euro    673.360,00 Euro     Ralf Lorenz, Ortsbürgermeister
der Aufwendungen auf
der Jahresüberschuss /          -53.680,00 Euro    -29.790,00 Euro                          Bekanntmachung
-fehlbetrag auf                                                        der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans für die
2. im Finanzhaushalt                                                   Haushaltsjahre 2018/2019
der Saldo der ordentlichen      -23.400,00 Euro         420,00 Euro    1. Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates
Ein- und Auszahlungen auf
                                                                           vom 13. Juni 2018 beschlossen.
die Einzahlungen aus              3.000,00 Euro       2.000,00 Euro    2. Die Haushaltssatzung wurde am 20. Juni 2018 der Kreisverwal-
Investitionstätigkeit auf
                                                                           tung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2
die Auszahlungen aus             36.500,00 Euro       2.000,00 Euro
                                                                           Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Investitionstätigkeit auf
                                                                           hat gemäß Schreiben vom 29. Juni 2018 (Az. 10/901-11) keine
der Saldo der Ein- und          -33.500,00 Euro           0,00 Euro
Auszahlungen aus                                                           Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben; genehmigungs-
Investitionstätigkeit auf                                                  pflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
der Saldo der Ein- und           56.900,00 Euro       -420,00 Euro     3. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag,
Auszahlungen aus                                                           09.08.2018 bis Freitag, 17.08.2018 im Dienstgebäude der Ver-
Finanzierungstätigkeit auf                                                 bandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, Zim-
                                                                           mer 215 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung für
§2
                                                                           jedermann Einsicht öffentlich aus.
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                                  4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur              GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-           Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Geset-
men erforderlich ist, wird festgesetzt für                                 zes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma-
                                          2018                 2019        chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies
zinslose Kredite auf                 0,00 Euro            0,00 Euro        gilt nicht, wenn
verzinste Kredite auf                0,00 Euro            0,00 Euro    1.  die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
zusammen auf                         0,00 Euro            0,00 Euro        migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
§3                                                                         verletzt worden sind, oder
                                                                       2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Verpflichtungsermächtigungen                                               Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfah-
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-                  rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für         unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-         den soll, schriftlich geltend gemacht hat.
ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt                        Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
auf                                0,00 Euro             0,00 Euro     kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf-       Verletzung geltend machen.
tigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen       Bad Bergzabern, 01.08.2018
werden müssen beläuft sich
                                                                       Verbandsgemeindeverwaltung
auf                                 0,00 Euro             0,00 Euro    Im Auftrag S. Bodenseh
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                       - 11 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
                                                                          Aufgrund der durchgeführten Prüfung empfahl der Rechnungsprü-
                        Oberhausen                                        fungsausschuss dem Gemeinderat, den vorliegenden Jahresabschluss
                                                                          für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen und der Ortsbürgermeisterin
                                                                          und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beige-
                                                                          ordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Entlastung für das
  Amtliche Mitteilungen aus der 29. Sitzung                               Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.
    des Gemeinderates von Oberhausen                                      (VG-Verwaltung)
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
beschloss der Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Jahresab-
                                                                                      Öffentliche Bekanntmachung
schluss für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen und der Ortsbürger-      der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses
meisterin und dem Ersten Beigeordneten sowie dem Bürgermeister            2015 und Entlastung des Haushaltsjahres 2015 der Ortsgemein-
und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Ent-            de Oberhausen
lastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.                           Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhausen hat in seiner öffent-
Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Beratung und Erläute-           lichen Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss 2015 festgestellt
rung durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung die Haushaltssatzung mit     und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde
Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2018/2019. Neben den laufen-         Oberhausen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
den Unterhaltungsarbeiten sind im Ergebnishaushalt auch einmalige         Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2015 die
Unterhaltungsaufwendungen eingeplant. Im Mittelpunkt steht das            Entlastung erteilt.
800-jährige Ortsjubiläum im nächsten Jahr, für das 5.000 Euro in 2018     Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der
und 36.000 Euro in 2019 eingeplant sind. Weiter können Infotafeln zu      Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 09.08.2018
öffentlichen Plätzen und Ortseingangstafeln (6.000 Euro), der Innenan-    bis 17.08.2018, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz-
strich der Friedhofshalle (3.000 Euro) und Sanierungsarbeiten an der      abern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer
Bachbrücke (1.000 Euro) finanziert werden. Die größte Investition ist     204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Ein-
die eingeplante Restzahlung für die Sanierung des Gemeindehauses          sichtnahme aus.
(Türmel) in 2018 mit 33.000 Euro. In 2019 werden für Möbel voraus-        Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des
sichtlich noch 3.000 Euro notwendig. In 2018 kann zur Finanzierung        § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.
noch die letzte Rate des Landeszuschusses in Höhe von 21.000 Euro         Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unter-
abgerufen werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt zum 31.12.2018         liegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder
voraussichtlich auf 31 Euro, inkl. des geplanten Liquiditätskredits       vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.
steigt die Pro-Kopf-Verschuldung entsprechend auf 39,00 (Landes-          Bad Bergzabern, 06.08.2018
durchschnitt 360 Euro).                                                   Verbandsgemeindeverwaltung
Ortsbürgermeisterin Schreiber informierte über den Sachstand zur          Im Auftrag Kummler
Breitbandversorgung der Ortsgemeinde Oberhausen. Nach einge-
hender Diskussion ist das Gremium darüber einig, dass das Internet
mittelfristig so ausgebaut werden soll, dass jedem Haushalt einen                               Schweighofen
Internetzugang von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung steht. Lang-
fristig ist Glasfaserausbau, FTTB, anzustreben. Die Verwaltung soll die                        Bekanntmachung
kurz-, mittel- und langfristigen Möglichkeiten zur Verbesserung aller
                                                                          des Ergebnisses der Wahl zur Ortsbürgermeisterin/ zum Ortsbür-
Haushalte in Oberhausen zur Versorgung mit Breitband ausloten und
                                                                          germeister der Ortsgemeinde Schweighofen am 5. August 2018
zuerst mit der Telekom die Optionen abklären.
Zum Festwochenende 16. bis 20. August 2019 muss eine Straßen-             Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Schweighofen hat in seiner Sit-
sperrung erfolgen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auf-         zung am 5. August 2018 das Ergebnis der Wahl zur Ortsbürgermeiste-
trag an die günstigste Bieterin, Firma Baumaschinen Grünenwald            rin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schweighofen wie folgt
GmbH aus Edenkoben, zum Angebotspreis von 3.307,95 Euro inkl.             festgestellt:
MwSt. zu vergeben.                                                        I.
Ortsbürgermeisterin Irmgard Schreiber teilte mit, dass die Feuchtig-      Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsge-
keit im „Türmel“ sich durch das Luftentfeuchtungsgerät verbessert         meinde Schweighofen waren 489 Personen wahlberechtigt.
hat. Bei der Kriegsgräbersammlung 2017 belegte Oberhausen, wie            Davon haben 357 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug
auch im Jahr 2016, mit der Sammlung von 1,30 Euro/Einwohner den           73,01 %.
dritten Platz.                                                            Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 354 gültig und
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurde der Gemeinderat über      3 ungültig.
die anstehende Sanierung der B 427 informiert und hat hierüber ent-       II.
sprechend beraten.                                                        Es entfielen auf:
(VG-Verwaltung)
                                                                          Frau Sarah Katharina Agne (Agne)          198 Stimmen     (55,93 %)
 Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des                                Frau Jeannette Claudia Disque (Disque)    89 Stimmen      (25,14 %)
 Rechnungsprüfungsausschusses der Orts-                                   Frau Mona Marion Schubert (AfD)           19 Stimmen      (5,37 %)
                                                                          Herrn Karl Eugen Straßer (Straßer)        48 Stimmen      (13,56 %)
          gemeinde Oberhausen
                                                                          III.
Hermann Brauner wurde einstimmig zum Vorsitzenden des Rech-
nungsprüfungsausschusses für den Rest der Legislaturperiode               Frau Sarah Katharina Agne hat mehr als die Hälfte der abgegebenen
gewählt.                                                                  gültigen Stimmen erhalten und ist somit als Ortsbürgermeisterin der
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sit-       Ortsgemeinde Schweighofen gewählt.
zung die vorgelegten Unterlagen und Belege für das Haushaltsjahr          Schweighofen, 5. August 2018
2015 geprüft. Es wurde eine Prüfungsfeststellung getroffen.               Thomas Kieffer, Erster Beigeordneter und Wahlleiter

               Herausgeber:             LINUS WITTICH Medien KG
               Druck:                   Druckhaus WITTICH KG                                                         Impressum
               Verlag:                  LINUS WITTICH Medien KG
               Anschrift:               54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
               Verantwortlich:                                               Redaktionelle
               amtlicher Teil:          Hermann Bohrer, Bürgermeister        Bearbeitung:          Hans-Peter Koob
                                        Verbandsgemeindeverwaltung                                 (Presseamt, VG Bad Bergzabern)
                                        Bad Bergzabern		                                           Tel. 06343 701119, h.koob@vgbza.de
                                        76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61
               redaktioneller Teil:     Dietmar Kaupp, Verlagsleiter         Zustellung:           Kostenlose   Zustellung an alle Haus-
               Anzeigen:                Thomas Blees, Produktionsleiter                            halte, Einzelbezug  über den Verlag
                                                                             Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713,
               Erscheinung:             wöchentlich                                                E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei-
               genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel
               geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer
               Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Bad Bergzabern, den 08.08.2018                                      - 12 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2018
                                                                         Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der
 Bekanntmachungen anderer Behörden                                       Adresse:
                                                                         https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-
                                                                         bekanntmachungen/
          Öffentliche Bekanntmachungen                                   Neustadt, den 23.07.2018
über die Wahl des Zugführers des Landkreises Südliche Wein-              Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
straße im gemeinsamen Gefahrstoffzug Landau / Südliche Wein-             gez. Manfred Schanzenbächer
straße am 23. August 2018
              - Bekanntmachung vom 02.08.2018 –                                  Studie „Pfälzerwald plus Genuss“
Am Donnerstag, den 23. August 2018, 19.00 Uhr, findet im Feuer-          Die LEADER Aktionsgruppe (LAG) „Pfälzerwald plus“ hat sich zum
wehrhaus Bad Bergzabern, Kapeller Straße 30, 76887 Bad Bergz-            Ziel gesetzt, die Vermarktung regional erzeugter Lebensmittel voran-
abern, die Wahl des Gefahrstoffzugführers des Landkreises Südliche       zubringen. In einem ersten Projekt wurde eine Potenzialstudie erstellt,
Weinstraße statt.                                                        die Handlungsempfehlungen zu Vermarktungsstrategien von regio-
Die Wahl erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in      nalen Produkten aufzeigt und erste, mögliche Starterprojekte nennt.
geheimer Abstimmung.                                                     Der Ergebnisbericht zur Studie „Potenziale regionaler Produkte in der
Landau, den 30. Juli 2018                                                LEADER-Region Pfälzerwald plus und den Städten Pirmasens und
Jens Thiele, Kreisfeuerwehrinspekteur                                    Zweibrücken“ steht auf der Internetseite der LAG www.pfaelzerwald-
der Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Um-               plus.de zum Download bereit.
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG)                                       (U. Weisbrod-Mohr/LAG Pfälzerwald plus e.V.)
                 - Bekanntmachung vom 02.08.2018 –
Verfahren zur Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederher-
stellung der Durchgängigkeit der Queich im Bereich der ehemaligen
Stuhl- und Tischfabrik, Gemarkung Rinnthal
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Was-
serwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als
zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur
Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederherstellung der Durch-
gängigkeit der Queich im Bereich der ehemaligen Stuhl- und Tischfa-
                                                                                 Sprechzeiten des Bürgermeisters
brik in Rinnthal eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt               der Verbandsgemeinde
wird.                                                                    Bürgermeister Hermann Bohrer steht den Bürgerinnen und Bürgern
Antragsteller für das Vorhaben ist die Kreisverwaltung Südliche Wein-    im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern während der
straße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau.                               üblichen Dienstzeiten zur Besprechung ihrer Anliegen zur Verfügung.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Geset-    Darüber hinaus bietet Bürgermeister Bohrer für alle Interessenten, die
zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass      nicht nach Bad Bergzabern kommen können, zusätzliche Sprechstun-
das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungs-
                                                                         den in den Ortsgemeinden an. Bitte rufen Sie an und vereinbaren Sie
direktion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und
                                                                         einen Gesprächstermin (Tel. 06343 701-111).
Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter
Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kri-
terien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die                          Sprechzeiten
nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.                                          der Gleichstellungsbeauftragten
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.                     Die Gleichstellungsbeauftragte Marita Rothmann steht zur Bespre-
Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne,
                                                                         chung Ihrer Anliegen während der Dienstzeiten der Verbandsgemein-
Bauwerksschnitte usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestim-
                                                                         deverwaltung Bad Bergzabern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie
mungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umwel-
tinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,          einen Termin unter Tel. 06343 701-221.
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Neustadt, Karl-Helfferich-Straße 22 in 67433 Neustadt zugänglich.         Sprechzeiten des Behindertenbeauftragten
Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der                      der Verbandsgemeinde
Adresse:
                                                                         Der Behindertenbeauftragte der Verbandsgemeinde Bad Bergz-
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-
                                                                         abern, Dietmar Gutting, hält an jedem zweiten Dienstag im Monat
bekanntmachungen/
                                                                         eine Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße
Neustadt, den 23.07.2018                                                 61, im Bürgerbüro ab. Neben der regulären Sprechstunde von 16.00
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd                                  - 17.00 Uhr kann auch ein weiterer Besprechungstermin oder eine
gez. Manfred Schanzenbächer                                              Beratung vor Ort - nach vorheriger Absprache mit Herrn Gutting unter
der Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Um-               Tel. 06349 7343 - vereinbart werden.
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
                - Bekanntmachung vom 02.08.2018 –                              Kleinbetriebe melden bis 5. des
Verfahren zur Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederher-
stellung der Durchgängigkeit der Queich im Bereich der Obermühle,         Folgemonats zur Fremdenverkehrsstatistik
Gemarkung Rinnthal                                                       Die „Privatvermieter“ im Kurwesen und Tourismus (unter neun Frem-
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Was-         denbetten) werden daran erinnert, dass die monatlichen Berichtskar-
serwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als        ten bis 05. des Folgemonats bei der Verbandsgemeindeverwaltung
zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur            Bad Bergzabern abgegeben werden müssen, um kurzfristig Daten
Erteilung einer Plangenehmigung für die Wiederherstellung der Durch-     über Gäste und Übernachtungen ermitteln zu können. Vermieter aus
gängigkeit der Queich im Bereich der Obermühle in Rinnthal eine          der Stadt Bad Bergzabern melden ihre Angaben beim Büro für Touris-
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.                   mus. Beim Ausfüllen des Vordrucks bitte unbedingt auch die Anschrift
Antragsteller für das Vorhaben ist die Kreisverwaltung Südliche Wein-    vermerken.
straße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau.                               (Verbandsgemeindeverwaltung)
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Geset-
zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass
das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungs-
direktion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und          Schiedsamt der Verbandsgemeinde
Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter
Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kri-                              Bad Bergzabern
terien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die
nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.                     Otto Hey aus Oberotterbach ist am 3. August 2018 zum neuen
Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne,         Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt
Bauwerksschnitte usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestim-          worden. Die Direktorin des Amtsgerichts Landau in der Pfalz, Micha-
mungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umwel-               ela Winstel, überreichte im Beisein von Verbandsbürgermeister Her-
tinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,          mann Bohrer im Rahmen einer kleinen Feierstunde die Urkunde an
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz        den neuen Schiedsmann. Dabei würdigte Frau Winstel die Bedeutung
Neustadt, Karl-Helfferich-Straße 22 in 67433 Neustadt zugänglich.        der Schiedspersonen bei der außergerichtlichen Streitschlichtung.
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