Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
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38. Jahrgang Mittwoch, den 19. Dezember 2018 Nr. 51/52/2018 Frohe Weihnachten Allen Mitbürgern und Freunden unserer Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes und gutes neues Jahr 2019! Ihr Hermann Bohrer, Bürgermeister
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger stand zusätzlicher Raum, der zur Verbesserung der Arbeitsabläufe Lichterketten schmücken die Straßen in den in der Schule beiträgt. Dörfern und der Stadt unserer Verbands- Die Sanierungs- und Verschönerungsarbeiten zur größeren Attrak- gemeinde und auf den Gemeindeplätzen tivität unseres Freibades in Bad Bergzabern wurden mit Hilfe der leuchten die Christbäume. Zu unseren Realschulklassen erfolgreich fortgesetzt. schönsten Feiertagen im Jahr gehören Für den wichtigen Brand- und Katastrophenschutz konnte die Ver- das Weihnachtsfest und der Jahreswech- bandsgemeinde den Fuhrpark ihrer Feuerwehren weiter moderni- sel. An diesen festlichen Tagen fühlen wir sieren. Je ein Mehrzwecktransportfahrzeug wurde für die Einheiten mehr als sonst das vertraute Miteinander in Oberotterbach und Steinfeld sowie je ein Kleinlöschfahrzeug von Menschen, die hier in der Südpfalz in für die Wehren in Kapsweyer und Schweighofen in Dienst gestellt. unseren einladenden Gemeinden zu Hause Die Feuerwehrkameraden in Schweigen-Rechtenbach freuten sind. Wenn die Weihnachtslieder erklingen sich über ein neues Mannschaftstransportfahrzeug, und in Her- und der Christbaum geschmückt ist, freuen gersweiler wurde das alte Tragkraftspritzenfahrzeug durch einen wir uns auf die nahen Festtage und wünschen allen „eine frohe, Nachfolgewagen jüngeren Baujahrs ersetzt. Allen Feuerwehrleuten besinnliche Weihnacht“. wünsche ich bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe für die Sicher- heit unserer Bürgerinnen und Bürger erfolgreiche Einsätze und stets gesunde Rückkehr in ihre Stützpunkte. Dank und Anerkennung spre- che ich den Damen und Herren des Seniorenbeirates unse- rer Verbandsgemeinde aus, die über das Jahr regelmä- ßig zusammenkommen, um über die Lebensverhältnisse der älteren Mitbürger/innen zu beraten und sich mit Verwal- tung und Rat gemeinsam für die Belange der Senioren ein- setzen. In Zusammenarbeit des Seniorenbeirates mit der Ver- waltung und der Polizeiinspek- tion Bad Bergzabern wurden im Juni die Informationstage „Sicher leben – mobil bleiben“ erfolgreich durchgeführt. Gerne erinnere ich an die gemeinsame Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bad Bergz- „Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr“ wünschen Bürgermeister Hermann Bohrer, Erster VG- abern und des Rates der Com- Beigeordneter Martin Engelhard sowie die Beigeordneten Eva Wagner-Seifert und Nina Bernhart. munauté de Communes du Pays de Wissembourg (Com- Der Jahresablauf bestimmt auch unsere Arbeit in der Verbandsge- Com) im Mai diesen Jahres in Kapellen-Drusweiler. Die Zusam- meindeverwaltung. Die Advents- und Weihnachtszeit hat begonnen menarbeit mit Stadt und Land Wissembourg in einer aufstrebenden und alle Mitarbeiter freuen sich mit Ihnen auf ein besinnliches Weih- PAMINA-Region liegt mir sehr am Herzen und zeigt regelmäßig nachtsfest. Auch als Bürgermeister unserer Verbandsgemeinde Bad Fortschritte wie die Einweihung der erneuerten Lauterbrücke St. Bergzabern und im Gespräch mit Kollegen, Ratsmitgliedern und Remy zwischen Schweighofen und Altenstadt im April. Mitbürgern ist es die Zeit, auf das zu Ende gehende Jahr zurückzu- Zum neuen Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Bergz- schauen. Gemeinsam haben wir in der Verbandsgemeinde, Stadt abern wurde im August diesen Jahres Herr Otto Hey aus Oberot- und Ortsgemeinden vieles geschaffen und für unsere Bürgerinnen terbach bestellt. Mein herzlicher Dank und die Anerkennung gelten und Bürger nach vorne gebracht. Zu dem guten Erfolg haben viele auch Herrn Willi Weiler, der fast 40 Jahre lang das Schiedsamt mit beigetragen - Bürgermeister und Beigeordnete der Verbandsge- großer Verantwortung ausführte. Gleichzeitig danke ich Herrn Hey meinde, die Kolleginnen und Kollegen in den Gemeinden, Ratsgremien, -ausschüssen und zahlreiche Mitmenschen, die sich im Ehrenamt für unsere Gemeinschaft einsetzen. Im Schulwesen wurden not- wendige Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt. Nachdem die Verbandsgemeinde im letz- ten Jahr die Fenster der Hor- bach-Grundschule erneuerte, konnte nun die Außenfassade des Schulhauses mit hoch- isolierenden Dämmplatten verkleidet werden. In der Böh- ämmer-Grundschule in Bad Bergzabern wurden der letzte Abschnitt der Trinkwasserlei- tungen erneuert und umfang- reiche Sanierungsarbeiten an Toiletten- und Nebenräumen Für den wichtigen Brand- und Katastrophenschutz konnte die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern den durchgeführt. Hierdurch ent- Fuhrpark ihrer Feuerwehren weiter modernisieren.
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 für die große Bereitschaft, sich für das Amt einzusetzen und wünsche dem neuen Schieds- mann und seinem Stellvertre- ter, Herrn Heinz Holzheimer, ein gutes Gelingen. Das herzliche Willkommen gilt auch der neuen Ortsbürgermeis- terin von Schweighofen, Frau Sarah Agne, und dem neuen Chef der Bundespolizeiabteilung in Bad Bergzabern, Polizeidirek- tor Michael Sziele. Ich wünsche mir, dass das gute Miteinander in bewährter Weise fortgesetzt wird. Meine Glückwünsche gel- ten auch Melina Hey aus Oberot- terbach. Wir alle sind sehr stolz, dass wieder eine Pfälzische Weinprinzessin in unserem Bad Bergzaberner Land zuhause ist. Sanierungsarbeiten in den Schulen der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern während der Ferien. Diese Auflistung von Maßnah- men nennt nur beispielhaft einige wichtige Projekte und Ereignisse für unsere Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, die auch unter dem Blickpunkt der finanziellen Machbarkeit gesehen werden müssen. Eine hervorragende Schullandschaft mit bedarfsge- rechten Angeboten, beispielhaft ausgebaute Kindertagesstät- ten, Freizeit- und Sportanlagen für Jung und Alt, eine gute Inf- rastruktur, Bürgerhäuser und liebevoll gestaltete Ortskerne, ansprechende Neubaugebiete, aktive Dorfgemeinschaften mit einem großen Bürgerenga- gement und ein einladendes Mittelzentrum - um nur einige Beispiele zu nennen - zeugen von einer hohen Lebensqualität in unserem Bad Bergzaberner Land. Historische Lauterbrücke St. Remy erstrahlt in deutsch-französischem Glanz. Der Dank gilt allen Gemein- Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verbandsgemeinde- deverantwortlichen, die sich täglich und in vielen Arbeitsstunden verwaltung, den -werken sowie im Schulbereich spreche ich meine ehrenamtlich für die zahlreichen Belange in unserer südpfälzischen Anerkennung aus und danke stellvertretend unseren Verbandsbei- Heimat einsetzen und engagiert zusammenarbeiten. Wenn wir am geordneten Martin Engelhard, Eva Wagner-Seifert und Nina Bern- 26. Mai 2019 zu den Kommunalwahlen und der Europawahl gehen, hart für die gute Zusammenarbeit. rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, mehr Verantwortung und Auch im neuen Jahr 2019 haben wir uns für unsere Verbandsge- Mitarbeit in unseren Parlamenten zu übernehmen. Auch werden in meinde Bad Bergzabern wieder einiges vorgenommen und werden 2019 viele Wahlvorstände, Bürger/innen und Mitarbeiter/innen der an der positiven Entwicklung mit vereinten Kräften arbeiten. Auf- Verwaltung im Einsatz sein, um die Stimmabgabe als wesentliches grund einer deutlich verbesserten Steuerkraft und einer wirtschaft- Prinzip unserer demokratischen Ordnung erfolgreich durchzufüh- lichen Haushaltsführung kann die Verbandsgemeinde-Umlage ren. von 27 auf 26 Prozent und die Schulumlage von 7 auf 5,91 Pro- zent gesenkt werden. Unsere Ortsgemeinden können wir mit dieser Maßnahme deutlich ent- lasten und unterstützen. Die Sanierungsarbeiten für das Großprojekt VG-Sporthalle beginnen im Frühjahr in vol- lem Umfang und beinhalten ein neues Dach und energetische Wärmedämmung, die Innenge- staltung der Sporthalle sowie Erneuerung des Sanitär- und Umkleidebereichs. Außerdem werden in die fast neue Sport- halle ein Behindertenaufzug für die Tribüne und eine zusätzliche -Toilette für den Zuschauer- bereich eingebaut. Im Außen- bereich werden die Zugänge behindertengerecht hergerich- tet, damit alle Mitmenschen unsere neue Sporthalle barri- erefrei besuchen können. Die Gesamtkosten für die General- Über zwei Tage nutzten Bürgerinnen und Bürger, Kurgäste und Urlauber die Gelegenheit, sich im Rah- sanierung werden auf 3,85 Milli- men der Sicherheitstage umfassend zu informieren.
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 onen Euro geschätzt, vom Bund gibt es einen Zuschuss über 1,165 Millionen Euro. Um Stromkosten einzusparen, wird die alte Beleuchtung des Rebmeerbades durch energie- sparende LED-Lampen erneu- ert. Die für das Schwimmbad erforderlichen Wärmetauscher, um das Badewasser zu erwär- men, sind nach 40 Jahren undicht geworden und sollen durch effektivere Geräte ersetzt werden. Beim Freibad Steinfeld werden Finanzmittel für die weitere Pla- nung und notwendige Unter- suchungen zur Sanierung des Schwimmbaddaches in den Verbandsgemeinde-Haushalt aufgenommen. Die Treppenanlage zum Ein- Bürgermeister Hermann Bohrer würdigt das beispielhafte Engagement des langjährigen Schiedsmanns gang des Schulgeländes der Willi Weiler. Grundschule Am Kastanienwald in Dörrenbach soll aufgrund des schlechten Zustandes im neuen Jahr saniert werden. Infolge der zunehmenden Schülerzahl der Ganztagsschule in Steinfeld ist es auch notwendig, die Essen- ausgabe in der Schule zu ver- größern. Investiert wird außerdem im Feuerwehrwesen: Nachdem zum Jahresende ein Mann- schaftstransportfahrzeug für die Stützpunkt-Feuerwehr Bad Bergzabern und das Hilfeleis- tungslöschgruppenfahrzeug für die Wehr Oberotterbach beschlossen wurden, ist im neuen Jahr die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Einheit in Klingenmünster vorgesehen. Infolge der immer häufiger auf- tretenden Starkregenereignisse Otto Hey zum neuen Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt. haben die Ortsgemeinden Klin- genmünster und Dierbach bereits die Grundlage für ein Hochwas- gen-Rechtenbach zum Jubiläum 50 Jahre Doppelgemeinde und serschutzkonzept oder treffender ein „Starkregenvorsorgekonzept“ wünsche den Jubiläumsveranstaltungen 2019 einen frohen und geschaffen. Zur Ausdehnung auf die gesamte Verbandsgemeinde erfolgreichen Verlauf. wurden Gespräche mit dem Landesministerium für Umwelt, Ener- Auf all‘ diese Aktivitäten in unserer Verbandsgemeinde Bad Bergz- gie, Ernährung und Forsten und dem Informations- und Beratungs- abern können wir, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gemeinsam zentrum Hochwasserschutz geführt. Das Konzept für die gesamte stolz sein. Sie geben Zuversicht, dass Aufgaben erfolgreich durch- Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wird aktuell auf 150.000 Euro geführt werden können, wenn Rat, Verwaltung und Mitbürger für geschätzt; davon werden 90 Prozent vom Ministerium erstattet. Für das Wohl ihrer Gemeinden zusammenarbeiten. 2019 sind die Dokumentation der Problemstellen, die Beantragung Daher darf ich allen, die sich im Ehrenamt für unsere Gemeinschaft der Zuschüsse sowie die Ausschreibung des Konzeptes geplant. sowie für kranke und hilfsbedürftige Menschen einsetzen, ganz Auch wurde der nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und auf- besonders danken und meine Anerkennung aussprechen. Ohne grund der durch das Land erfolgten Lärmkartierung aufzustellende ihre engagierte und unentgeltliche Hilfe könnten die Gemeinden die Lärmaktionsplan beschlossen. Zukünftig soll noch für weitere Orts- Notlagen und Bedürfnisse unserer Mitmenschen nicht bewältigen. durchfahrtsbereiche klassifizierter Straßen eine Lärmkartierung Wir alle arbeiten zum Wohle unserer Gemeinschaft und zur Fortent- erfolgen, um gemeinsam mit den betroffenen Ortsgemeinden eine wicklung unseres Gemeinwesens. Grundlage zur Reduzierung der Lärmbelastung zu erhalten. Der Freuen wir uns auf ein hoffentlich gutes neues Jahr 2019, indem wir Umfang dieser zusätzlichen Lärmkartierung wird zurzeit in Zusam- unsere Arbeit zum Wohle unserer Region und ihrer Mitmenschen menarbeit mit dem beauftragten Büro geprüft. gemeinsam und kollegial weiterführen. Meine guten Wünsche zum Im Wasserwerk unserer Verbandsgemeinde sind im Wesentlichen Weihnachtsfest und Jahreswechsel gelten unserer südpfälzischen die Erneuerung von Speichereinrichtungen, Ortsnetzen und Trans- Heimat und den einladenden Gemeinden. portleitungen vorgesehen. Für 2019 ist auch die Finanzierung des Neubaus des Wasserwerkes in Steinfeld eingeplant. Allen Mitbürgern und Freunden unserer Im Abwasserwerk liegt der Schwerpunkt der Investitionen in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Sanierung des Kanalsystems, insbesondere der Ortskanäle. Der wünsche ich eine besinnliche Weihnacht und viel Wirtschaftsplan für das Abwasserwerk sieht eine Gebührener- Glück und Segen im neuen Jahr! höhung für Schmutzwasser um 0,16 Euro / cbm vor. Wo immer möglich, werden Kanalleitungen in den Straßen erneuert, in denen Ihr auch die Ortsgemeinden aktiv sind. Ziel dieser Maßnahmen ist es, unseren Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft Trinkwasser in bester Qualität und eine sichere Abwasserentsorgung zu günstigen Preisen anbieten zu können. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werke, die auch in diesem Jahr wieder eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Die herzlichen Glückwünsche richte ich an die Bürgerinnen und Hermann Bohrer Bürger von Oberhausen zu ihrer 800-Jahrfeier und von Schwei- Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier Samstag, 29.12.2018 Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495 Die nächste Ausgabe erscheint am Sonntag, 30.12.2018 Mittwoch, 2. Januar 2019. Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594 Redaktionsschluss Montag, 31.12.2018 Trifels Apotheke, Annweiler, Landauer Straße 37, Tel. 06346 308830 spätestens Donnerstag, 20. Dezember 9.00 Uhr. Dienstag, 01.01.2019 Redaktion: Hans-Peter Koob Adler Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 35, Tel. 06343 2543 Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de Mittwoch, 02.01.2019 Bahnhof Apotheke, Annweiler, Bahnhofstraße 15, Tel. 06346 1516 (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) ❙❙ Krankenhäuser Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Standort Bad Bergzabern „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0 Notfallrufnummern Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 Technische Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 ❙❙ Verbandsgemeindewerke (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 Medizinische (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Bereitschaftsdienste Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und Stelle geleitet!) beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke Telefon 116117 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmün- Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, ster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach Telefon 116117 Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH ❙❙ Augenarzt Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld 22. / 23. , 25. / 26., 29. / 30.12. 2018 und 01. / 02.01. 2019 Tel. 0800 0837111 Dr. Spies, Landau, Industriestraße 7b, Tel. 06341 86633 ❙❙ Zahnarzt 22. / 23. 12. 2018 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Dr. Werner, Bad Bergzabern, Zeppelinstraße 24, Tel. 06343 3689 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern 24. 12. 2018 ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss Dr. Rohde, Bad Bergzabern, Herzog-Wolfgang-Straße 7, Tel. 06343 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern 931177 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 25. / 26. 12. 2018 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de ZA Wessel, Rohrbach, Hauptstraße 50, Tel. 06349 7787 Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 29. / 30. 12. 2018 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, ZA Hagen, Bad Bergzabern, Woodbachweh 15, Tel. 06343 938360 Do 14.00 bis 18.00 Uhr 31. / 01. 12. 2018 Dr. Lindner, Bad Bergzabern, Rötzweg 5, Tel. 06343 2305 ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis ❙❙ Apothekenbereitschaft 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr 01805 258825 + PLZ des Standorts (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) ❙❙ Rentenstelle und Archiv www.lak-rlp.de nach telefonischer Vereinbarung Mittwoch, 19.12.2018 ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Steinbühl Apotheke, St. Urban-Platz 2, Tel. 06342 7040 Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 Donnerstag, 20.12.2018 ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse Pelikan Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstraße 20, Tel. 06349 Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 8166 IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Freitag, 21.12.2018 VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. Adler Apotheke, Landau, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654 27308 Samstag, 22.12.2018 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA Viehsrtrich Apotheke, Steinfeld, Obere Hauptstraße 79, Tel. 06340 Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672 1088 IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545 Sonntag, 23.12.2018 Löwen Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 4, Tel. 06343 4798 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land Montag, 24.12.2018 Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Kur Apotheke, Annweiler, Hauptstraße 62, Tel. 06346 8946 Tel. 06343 9896-60 Dienstag, 25.12.2018 Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr Patk Apotheke, Landau, Westbahnstraße 1, Tel. 06341 520090 Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage Mittwoch, 26.12.2018 von 10.00 bis 13.00 Uhr. Markt Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 22, Tel. 06343 93550 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Donnerstag, 27.12.2018 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxi- Klingbach Apotheke, Rohrbach, Hauptstraße 50, Tel. 06349 7370 unternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Freitag, 28.12.2018 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Reben Apotheke, Klingenmünster, Weinstraße 40, Tel. 06349 1677 Schichtplan erstellt:
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 Auf einen Blick Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß ❙❙ Christliche Nachbarschaftshilfe Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Dörrenbach, Tel. 06343 8197 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf Oberotterbach, Tel. 0160 93207548 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf Schweigen-Rechtenbach und Schweighofen, Tel. 0175/1670513 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner (oder 06342/7788) Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefon- ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen- nummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt- Gleishorbach und Klingenmünster gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit Tel. 06349 9630966 hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. ❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht. Tel. 06340 9258008 und 06340 8317 ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Soziale Einrichtungen / Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 Beratungsdienste ❙❙ Telefonseelsorge Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern Tel. 06341 940-425 Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach- (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070. ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020 Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00- ❙❙ Gesundheitsamt 16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333 Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. ❙❙ AIDS-Beratung 06349 900-2555 Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940- 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr 604 Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst jeden 1. Mo im Monat, 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120 Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06341 9273-10 und -14 Bad Bergzabern ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 Tel. 0173/665218 und 06345 7457 ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr, 9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888 ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern (für den Stadtbereich) ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Tel. 06343 2266 und 938431 Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz Tel. 06343 7811 Tel. 06340 8697 ❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Tel. 06343 610696 Tel. 06343 9516050 ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Königstraße 38 Tel. 06349 990215 Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr ❙❙ VdK Kreisverband Landau Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä- sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen. Öffnungszeiten Per E-Mail an klamottebza@gmail.com kann auch ein individueller Abgabetermin vereinbart werden. Mehr Info unter https://sites.google. ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) com/view/klamottebza/startseite Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 7120 Am 2. Weihnachtsfeiertag (9 - 13 Uhr) und Silvester (9 - 13 Uhr) ist das ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Hallenbad in Bad Bergzabern geöffnet. Dagegen bleibt das Bad an Bianca Schard, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 Heilig Abend, 1. Weihnachtsfeiertag und Neujahr geschlossen. ❙❙ Pflegestützpunkt Danach folgen die normalen Öffnungszeiten: Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30 - 21.00 schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Uhr ❙❙ Sozialstation / Ambulantes Hilfezentrum, Bad Bergzabern Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00 - 19.30 Uhr Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Samstag / Samedi, 9.00 - 16.00 Uhr Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00 - 17.00 Uhr. ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. Landau/SÜW Tel. 06341 942946 ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - Tel. 07275 5691 23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier- ❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau tagen und in den Weihnachtsferien) Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0 Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 Auf einen Blick Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am 20.00 Uhr. Marktplatz Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019 Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 ❙❙ Stadtmuseum ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas Öffnungszeiten: Montag ist Ruhetag; Di - Fr, 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de / So, 14.00 bis 18.00 Uhr. Sonderöffnungszeiten nach Anmeldung im ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Rathaus möglich. Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Klingenmünster Mi. 16.30 - 18.30 Uhr Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Personen möglich. ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de. Montag 16.00 - 18.00 Uhr Amtlicher Teil Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Amtliche Mitteilungen 47. Sitzung des Stadtrates aus der 6. Sitzung des Schulträger- und Schulsportausschusses der Stadt Bad Bergzabern der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Einladung Nach der Verlesung der Verpflichtungsformel und Belehrung über die Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, um 18:30 Uhr findet im Kon- Obliegenheit seines Amtes verpflichtete Bürgermeister Bohrer per ferenzraum des Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Stadtrats- Handschlag das neue Ausschussmitglied Jens Jäger. sitzung statt. Die Ausschussvorsitzende Eva-Maria Wagner-Seifert gab einen Rück- Tagesordnung blick auf das Jahr 2018. Öffentlich: An der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern wurden die Toilet- 1. Einwohnerfragestunde ten im A-Bau saniert. Ebenso erfolgte im A-Bau der Austausch der 2. Informationen des Stadtbürgermeisters und der Beigeordneten Rohrleitungen. Somit ist die Sanierung der Hausinstallationsleitungen in der Böhämmer-Grundschule abgeschlossen. Des Weiteren wurde 3. Revitalisierung Renaissancehaus „Engel“, Königstraße 45 die Böhämmer-Grundschule zum Schuljahr 2018/2019 zur Schwer- - Erstellung der Planunterlagen zum Antrag auf Baugenehmigung punktschule ernannt. 4. Freifläche am Storchenturm An der Grundschule Dörrenbach wurden zusätzliche Abstellräum- a) Anerkennung der Planung lichkeiten hergestellt. Diese werde benötigt, da die Schule ab diesem b) Vergabe der Leistungsphasen 5 - 9 Schuljahr wieder in allen Klassenstufen 2-zügig ist. 5. Verkehrsführung in der Neubergstraße An der Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach wurde eine Wärme- 6. Auftragsvergaben dämmung aufgebracht. Diese Arbeiten sind jedoch noch nicht kom- 7. Bauvorhaben plett abgeschlossen, da massive Risse in der Hauswand entdeckt 8. Informationen und Anfragen worden sind. Nichtöffentlich: Bei der Grundschule Steinfeld wurde eine nasse Kellerwand aufwen- 1. Sanierungsmaßnahmen dig saniert. Ebenso startete an der Grundschule das Projekt „Medien- kompetenz macht Schule“. 2. Personalangelegenheiten Im Freibad Bad Bergzabern ist die Neugestaltung der Fläche A laut 3. Informationen und Anfragen Konzept abgeschlossen und die Arbeiten an der Fläche E laut Kon- In Vertretung zept laufen zurzeit. Dies ist der letzte Abschnitt und mit Beendigung (Martin Wichmann, Erster Beigeordneter) dieser Arbeiten ist die Neugestaltung des Beckenumfeldes komplett abgeschlossen. Amtliche Mitteilungen Die Sanierungsarbeiten an der Verbandsgemeindesporthalle beginnen voraussichtlich nach Weihnachten. aus der 45. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Bad Bergzabern Die Vorsitzende ging auf die Schulumlage für das Jahr 2019 ein: Im Vergleich zum Jahr 2018 hat sich die Schulumlage um 1,09 v. H. Da die Stützmauer auf der Nordseite des Parkplatzes Richtung Stor- gesenkt. Das heißt, dass die Schulumlage 2019 auf 5,91 v. H. festge- chenturm sich nicht mehr im besten Zustand präsentiert, tendiert die legt ist. Die Gesamtkosten der Schulumlage 2019 belaufen sich auf Planung dazu, die Wohnmobile Richtung Weinstraße abzustellen. Es 1.151.546,87 Euro. sollen sechs Wohnmobilstellplätze in den Hang gegraben werden. So können auch die Pkw-Stellplätze auf der Gegenseite erhalten Bei den Investitionen sind für die Generalsanierung der Sporthalle bleiben. Insgesamt werden für die Verbreiterung der Einfahrt und die 1.373.000,00 Euro eingeplant. Wohnmobilstellplätze ca. 15 Pkw-Plätze wegfallen. Es ist geplant, die Im Unterhalt für das Freibad Steinfeld sind Planungskosten für die Errichtung und den Betrieb der Ver- und Entsorgungsstation durch die Sanierung des Daches eingeplant. Hierzu gab Bürgermeister Bohrer Stadtwerke übernehmen zu lassen. Der Vorsitzende regte auch an zu eine kurze Erläuterung. Beim Freibad Bad Bergzabern ist die Sanie- prüfen, ob im Kurpark wegfallende Bänke hier neu aufgestellt werden rung der Rohrleitungen vorgesehen. Ebenso ist beim Rebmeerbad können. der Austausch von 3 Wärmetauschern der Badewasserheizung ein- Der Bauausschuss empfahl die Weiterplanung und Zuschussabklä- geplant. rung der Variante 6 unter Wegfall der Fahrbahnpflasterung und mit Der Ausschuss beschloss, dem Verbandsgemeinderat die Empfeh- Ausführung einer Spielfläche mit wassergebundener Decke und lung auszusprechen, den Schulhaushalt 2019 zu beschließen. Zierband. (VG-Verwaltung) Der Ausschuss beriet mehrere private Bauvorhaben im Stadtbereich.
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 Der Vorsitzende informierte, dass für einen Teil des städtischen Park- lungen und Informationen für die Ortsgemeinde zusammengetragen. platzes zwischen Augspurger Mühle und Jugendzentrum eine Park- Der Gemeinderat beschloss die Einführung einer Zweitwohnungs- scheibenregelung eingeführt werden wird. steuer zum 1. Januar 2019. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen (VG-Verwaltung) Satzungsentwurf zu erarbeiten. Der Neujahrsempfang wurde auf den 6. Januar 2019 festgelegt. Birkenhördt (VG-Verwaltung) Amtliche Mitteilungen Dierbach aus der 18. Sitzung des Gemeinderates von Birkenhördt Ortsbürgermeister Ackermann berichtete über die von ihm organi- sierte und durchgeführte Fahrt nach Buchenwald, Gedenkstätte des Amtliche Mitteilungen ehemaligen Konzentrationslagers und Berlin mit 14 Jugendlichen im aus der 31. Sitzung des Gemeinderates von Dierbach Alter von 14 bis 19 Jahren und 15 Erwachsenen (darunter auch der Ortsbürgermeister und Beigeordnete von Pleisweiler-Oberhofen). Der Eröffnungstermin für die Maßnahme „Ausbau der Kirchgasse“ Der Vorsitzende gab den Bescheid über die endgültige Festsetzung fand am 20. März 2018 statt. Aufgrund der Submissionsergebnisse und Erhebung der Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr lag die Angebotssumme 36,71 % über der Kostenberechnung. Dies 2018 dem Rat zur Kenntnis. Die Ortsgemeinde Birkenhördt muss bei hatte zur Folge, dass die Ausschreibung aufgehoben wurde. Diese einem Hebesatz von 27 v.H. 138.303 Euro an die Verbandsgemeinde Arbeiten sollen jetzt erneut ausgeschrieben werden. Der Gemeinde- bezahlen. rat beschloss, den Ausbau der Kirchgasse im Altortbereich und den Wie bereits für die Vorjahre hat die „Duales System Deutschland Endausbau im Neubaugebiet Kirchgasse neu auszuschreiben. GmbH“ auch für das Jahr 2018 Zahlungen für die Reinigung von Glas- Es liegt ein Bürger-Antrag vor mit ca. 50 Unterschriften. Viele Bür- container-Stellplätzen gewährt. Die Gemeinde Birkenhördt erhält dazu ger der Ortsgemeinde Dierbach würden sich für eine oder mehrere einen Betrag von 940 Euro. Geschwindigkeitsmessanlagen aussprechen und aktuell wurden Wie in den vergangenen 20 Jahren hat der Kunstverein Birkenhördt bereits 1.600 Euro Spendengelder gesammelt. Nur bei der Anschaf- wiederum für das Jahr 2018 den „Birkenhördter Adventskalender“ fung von drei Anlagen würden die Bürger über Spenden die Kosten organisiert. Ortsbürgermeister Ackermann hob diese Aktion als für die dritte Anlage übernehmen. Folgende Standorte kommen zum besonders außergewöhnlich hervor, ist sie doch auch ideal für die Vorschlag: Ortseingang von Schaidt kommend, Tennisplatz und Mühl- Integration neuer Mitbürger in die Dorfgemeinde. weg. Ortsbürgermeister Huckle kümmert sich um die Anschaffung von Der Vorsitzende informierte den Rat, dass das Dorfgemeinschaftshaus drei Messanlagen zum Preis von 5.994 Euro. Für die Anschaffung kön- für die örtlichen Vereine kostenlos genutzt werden kann und dass die nen mind. 1.600 Euro Spendengelder verbucht werden. Ortsgemeinde die anfallenden jährlichen Nebenkosten in Höhe von Ortsbürgermeister Huckle informierte, dass in der Dierbachhalle ca. ca. 6.000 bis 8.000 Euro übernimmt. Es wird auch künftig daran fest- 160 lfdm. Silikonfugen erneuert wurden. Der Preis hierfür beträgt kom- gehalten, keine Nutzungsgebühren zu verlangen, um das dörfliche plett ca. 1.700 Euro. Die Verbandsgemeindeumlage beträgt für 2018 Gemeinschaftsleben zu fördern. 114.933 Euro, das sind ca. 8.000 Euro mehr als 2017. Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat die Hebe- Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurde der Gemeinderat über sätze für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wie folgt festzusetzen: Grundstücksangelegenheiten informiert und beschloss die Verpach- Grundsteuer A auf 318 v.H., Grundsteuer B auf 375 v.H. Der Gemein- tung von zwei Grundstücken. derat stimmte einer Erhöhung der Gewerbesteuer für das Jahr 2019 mit einem Hebesatz von nun 376 v.H. zu. (VG-Verwaltung) Nach kurzer Beratung legte der Gemeinderat die Hundesteuerhebe- sätze wie folgt fest: Für den ersten Hund auf 35 Euro, für den zweiten auf 50 Euro und für jeden weiteren Hund auf 60 Euro. Für den ers- Kapellen-Drusweiler ten Kampfhund wird vom Rat beschlossen 600 Euro, für den zweiten Kampfhund 800 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 900 Euro. Der Rat beschloss, den Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen für das Jahr 2019 auf nun 25 v.H. zu erhöhen. Amtliche Mitteilungen Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für den Winterdienst/Räum- aus der 43. Sitzung des Gemeinderates von Kapellen-Drusweiler und Streudienst 2018/2019 an die Firma a.u.t, Freckenfeld, zunächst für ein Jahr zu vergeben. Ortsbürgermeister Hoffmann informierte über eine Besprechung von Ortsbürgermeister Ackermann berichtete von Schwierigkeiten beim Mitgliedern des Gemeinderates und des Bauausschusses mit Ver- Breitbandausbau in der Gemeinde, ebenso von den „weißen Flecken“. tretern der Verwaltung am 22.11.2018 betreffend den Sachstand des Die Ortsgemeinde hält an dem Kooperationsvertrag mit der Firma GG Breitbandausbaus in der Ortsgemeinde. Demnach wurde die Firma Infra Investment AG unter der Voraussetzung fest, dass sich die Firma RMT bzw. GG Infra Investment AG bereits mehrfach zur fachgerechten schriftlich verpflichtet, den Breitbandausbau innerhalb der Kalen- Ausführung, Fertigstellung und Abnahme der Leitungsverlegearbeiten derwochen 21/2020 bis 32/2021 auszuführen. Die Ortsgemeinde aufgefordert. Seitens des Gemeinderates wurde nunmehr bestimmt, verpflichtet sich im Gegenzug, keine andere Ausbauvariante durch dass für den Fall der Nichteinhaltung dieser Zusage die RMT bzw. GG andere Firmen aktiv zu bewerben. Die Ortsgemeinde beschloss, der Infra Investment AG am 07.12.2018 eine schriftliche Aufforderung mit Firma INEXIO verbindlich mitzuteilen, dass der Ausbau der B-Adres- Fristsetzung bis zum 21.12.2018 sowie der Androhung einer Ersatz- sen nicht gewünscht wird. vornahme auf deren Kosten erhalten soll. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschloss der Gemeinderat Nachdem der Gemeinderat eine Grundreinigung und Versiegelung den Erwerb von drei Grundstücken. des Hallenbodens in der Wasgauhalle in Erwägung gezogen hatte, (VG-Verwaltung) wurde durch den Vorsitzenden ein Angebot für diese Leistungen ein- geholt. Demnach würden sich die Kosten auf ca. 2.200 Euro belaufen. Der Gemeinderat kam nach kurzer Beratung zu dem Ergebnis, dass Böllenborn die Maßnahme aufgrund des derzeitigen Zustands des Bodens nicht unbedingt erforderlich ist und auf die Durchführung einer Grundreini- gung und Versiegelung des Hallenbodens verzichtet wird. Amtliche Mitteilungen Wie bereits bekannt, muss die Pflege der Rosen in den Weinbergen aus der 24. Sitzung des Gemeinderates von Böllenborn der Gemarkung neu organisiert werden, da Friedrich Job für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung steht. Er hat sich allerdings bereit Der Gemeinderat beschloss, die Grundsteuer A und B nicht zu erhö- erklärt, ein Team von vier Personen unter der Federführung von Ulrike hen, jedoch die Hundesteuer. Die Hebesätze für das Jahr 2019 werden Job, welches sich künftig um die Rosenpflege kümmern wird, wei- wie folgt festgelegt: Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 365 v.H. terhin anzuleiten. Hierzu ist auch ein Rosenschnittkurs geplant, zu und Gewerbesteuer 378 v.H.. Die Hundesteuer für den ersten Hund dem neben den Weinbergsbesitzern auch weitere interessierte Per- beträgt 35 Euro, für den zweiten Hund 47 Euro und für jeden weiteren sonen eingeladen sind. Daneben sollen die Weinbergsbesitzer auch Hund 60 Euro. Die Kampfhundesteuer für den ersten Hund lautet auf angehalten werden, abgängige Rosensträuche zu ersetzen bzw. noch 300 Euro und für jeden weiteren Hund auf 500 Euro. vorhandene Lücken zu schließen und auch über das Jahr hinweg Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2018 auf Grund erforderliche Pflegearbeiten durchzuführen. von Beanstandungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2018/2019 beschlossen, sich mit der Einführung einer Laut Mitteilung des Vorsitzenden beträgt für das Jahr 2018 die Ver- Zweitwohnungssteuer zu befassen. Die Gemeinde ist gehalten, ihre bandsgemeindeumlage 756.943 Euro. Die nächste Sitzung des Aufwendungen auf den Prüfstand zu stellen sowie ihre Einnahmemög- Gemeinderates ist für den 24.01.2019, 19:30 Uhr, geplant. lichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung hat die notwendigen Ermitt- (VG-Verwaltung)
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB Vorderweidenthal erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: Satzung der Ortsgemeinde a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. Vorderweidenthal b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angren- zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau zen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen von Verkehrsanlagen vom 14.12.2018 Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu Der Gemeinderat von Vorderweidenthal hat auf Grund des § 24 der einer Tiefe von 40 m. Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbin- Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, dung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstück- die hiermit bekannt gemacht wird: stiefe nach a) und b) unberücksichtigt. §1 d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbe- grenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umge- Erhebung von Ausbaubeiträgen bungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig (1) Die Gemeinde Vorderweidenthal erhebt wiederkehrende Beiträge nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selb- (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, ständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesse- industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbe- rung dienen, erhoben. grenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefen- oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften begrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen- Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten den Zustand, Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertigge- oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungsli- stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, nie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver- (3) Für die Berechnung der Geschossfläche nach Abs. 1 gilt: kehrsanlage, 1. In beplanten Gebieten ist die zulässige Geschossfläche aus den 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuleiten. der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des 2. Ist statt einer Geschossflächenzahl nur eine Baumassenzahl fest- Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit gesetzt, ist diese zur Ermittlung der Geschossflächenzahl durch 3,5 einer Anlage. zu teilen. Ist keine Geschossflächenzahl und keine Baumassenzahl, (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung aber eine Grundflächenzahl und die Gebäudehöhe festgesetzt, gilt von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) das Vielfache aus der Grundflächenzahl und dem Quotienten aus beitragsfähig ist. der Gebäudehöhe und der Zahl 2,6. Bruchzahlen werden auf eine (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostener- Stelle hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet. stattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwar- 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht oder die nach Nr. 2 erforder- tenden Beitragsaufkommen stehen. lichen Festsetzungen nicht enthält, gelten für die Berechnung der §2 Geschossfläche folgende Geschossflächenzahlen: a) Wohn-, Misch-, Dorf- und Ferienhausgebiete be Beitragsfähige Verkehrsanlagen ieinem zulässigen Vollgeschoss 0,5 (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege zwei zulässigen Vollgeschossen 0,8 und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie drei zulässigen Vollgeschossen 1,0 für selbstständige Fuß- und Radwege. vier und fünf zulässigen Vollgeschossen 1,1 (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen 1,2 und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme b) Kern- und Gewerbegebiete bei des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. einem zulässigen Vollgeschoss 1,0 §3 zwei zulässigen Vollgeschossen 1,6 Ermittlungsgebiet drei zulässigen Vollgeschossen 2,0 vier und fünf zulässigen Vollgeschossen 2,2 (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemein- sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen 2,4 degebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermitt- lungsgebiet (Abrechnungseinheit). Als zulässig im Sinne von a) und b) gilt die auf den Grundstücken (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Voll- bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwen- geschosse oder, soweit Bebauungsplanfestsetzungen für diese dungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt. Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten Vollgeschosse. c) Industrie- und sonstige Sondergebiete 2,4 §4 d) Wochenendhaus- und Kleingartengebiete 0,2 Gegenstand der Beitragspflicht e) Kleinsiedlungsgebiete 0,4 Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell f) Campingplatzgebiete 0,4 oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und g) Kann eine Zuordnung zu einem der in Buchstaben a) bis f) tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in genannten Baugebietstypen nicht vorgenommen werden (diffuse der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. Nutzung), wird bei bebauten Grundstücken auf die vorhandene §5 Geschossfläche, bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken Gemeindeanteil auf das in der näheren Umgebung des Grundstücks überwiegend vorhandene Nutzungsmaß abgestellt. Der Gemeindeanteil beträgt 35 v. H. 5. Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan §6 a) Gemeinbedarfsflächen ohne Festsetzung einer Geschossflä- Beitragsmaßstab chenzahl oder anderer Werte, anhand derer die Geschossfläche (1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Geschoss- nach den vorstehenden Regelungen festgestellt werden könnte, fläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit der vorsieht, Geschossflächenzahl. b) nur gewerbliche Nutzung ohne Bebauung oder eine im Verhält- (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: nis zur gewerblichen Nutzung untergeordnete Bebauung zulässt, 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das gilt 0,5 als Geschossflächenzahl Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grund- 6. Bei Grundstücken mit Friedhöfen, Freibädern, Sport-, Fest- und stücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt Campingplätzen sowie sonstigen Anlagen, die nach ihrer Zweck- als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist bestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden ggf. entsprechend anzuwenden. können, gilt 0,4 als Geschossflächenzahl.
Bad Bergzabern, den 19.12.2018 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errich- § 13 tet werden dürfen, gilt die aus den Regelungen des Bebauungs- Übergangsregelung planes abgeleitete Garagen- oder Stellplatzfläche. Soweit keine Festsetzungen erfolgt sind, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl. (1) Gemäß § 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufge- 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach zählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbe- § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflä- haltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals in den ebenfalls chen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags für berücksichtigt und beitragspflichtig werden: a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, 1. Kirchstraße 2021 b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestim- (Flurstücke 137, 138, 202, 202/2, 140, 195, 141, 193,143, mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 190, 144, 182, 180, 154, 153, 167, 159/1, 169,166/1, 9. Ist die tatsächliche Geschossfläche größer als die nach den vor- 165/2, 165, 165/3, 160/1, 170) stehenden Regelungen berechnete, so ist diese zugrunde zu 2. Verlängerung Rödelsteinstraße 2024 legen. Bebauungsplangebiet „In den Pitzenäckern“(Flurstücke (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird 667/1, 669/3, 670/3, 671/3, 672/3, 673/3,674/3, 675/3, die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete 676/3, 678/4, 680/3, 681/3 sowie 682/3) Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für aus- 3. In den Pitzenäckern 2024 schließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Bebauungsplangebiet „In den Pitzenäckern“(Flurstücke Grundstücke in sonstigen Baugebieten. 450/1, 451/1, 452/1, 453/1, 454/1, 455/1,647/1, 648/1, Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten 649/1, 650/1, 651/1, 652/1, 657/2, 658/1,660/1, 661/1, Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Bauge- 662/1, 663/3, 664/3, 665/3 sowie 666/5) bieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. § 14 §7 Öffentliche Last Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer § 15 oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit In-Kraft-Treten erschlossen sind, werden nur mit 50 v. H. ihrer gewichteten Grund- stücksfläche angesetzt. Diese Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aus- (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die baubeitragssatzung Einzelabrechnung der Ortsgemeinde Vorderwei- Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt denthal vom 22.07.2003 außer Kraft. Soweit Beiträge aufgrund dieser die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grund- Satzung entstanden sind, bleibt sie weiterhin in Kraft. stücksteile. Vorderweidenthal, 14.12.2018 §8 gez. Volker Christmann, Ortsbürgermeister Entstehung des Beitragsanspruches Hinweis Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird abgelaufene Jahr. nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen: §9 (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Vorausleistungen schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. zustande gekommen. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitrags- Dies gilt nicht, wenn höhe für das laufende Jahr bemessen. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- § 10 migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Ablösung des Ausbaubeitrages 2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts- Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeit- behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung raum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands- Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abge- gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern zinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün- § 11 den soll, schriftlich geltend gemacht hat. (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend Beitragsschuldner gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. tragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. Bad Bergzabern, den 17.12.2018 (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. Verbandsgemeindeverwaltung § 12 Im Auftrag Kummler Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf Bekanntmachungen anderer Behörden werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: Öffentliche Bekanntmachung 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, der Sitzung des Kreisrechtsausschusses am 17.01.2019 3. die Bezeichnung des Grundstückes, - Bekanntmachung vom 14.12.2018 - 4. den zu zahlenden Betrag, Am Donnerstag, dem 17.01.2019 ab 08:30 Uhr findet in Zimmer 266 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berech- 2 in Landau unter Vorsitz von Herrn Ltd. Reg. Dir. Manfred Lutz eine nungsgrundlagen nach dieser Satzung, Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt. Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöf- 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, fentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 17 Punkte; überwie- 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem gend geht es diesmal um Baurecht. Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. Landau i. d. Pf., den 14.12.2018 (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge kön- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße nen durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt Recht und Kommunalaufsicht werden. Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss Klein
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