Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

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Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
38. Jahrgang                 Mittwoch, den 19. Dezember 2018   Nr. 51/52/2018

                              Frohe
               Weihnachten

     Allen Mitbürgern und Freunden
     unserer Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
     wünsche ich ein frohes
     und besinnliches Weihnachtsfest
     sowie ein gesundes und gutes neues Jahr 2019!

     Ihr Hermann Bohrer, Bürgermeister
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                    - 2 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018

    Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
                        Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger              stand zusätzlicher Raum, der zur Verbesserung der Arbeitsabläufe
                        Lichterketten schmücken die Straßen in den      in der Schule beiträgt.
                        Dörfern und der Stadt unserer Verbands-         Die Sanierungs- und Verschönerungsarbeiten zur größeren Attrak-
                        gemeinde und auf den Gemeindeplätzen            tivität unseres Freibades in Bad Bergzabern wurden mit Hilfe der
                        leuchten die Christbäume. Zu unseren            Realschulklassen erfolgreich fortgesetzt.
                        schönsten Feiertagen im Jahr gehören            Für den wichtigen Brand- und Katastrophenschutz konnte die Ver-
                        das Weihnachtsfest und der Jahreswech-          bandsgemeinde den Fuhrpark ihrer Feuerwehren weiter moderni-
                        sel. An diesen festlichen Tagen fühlen wir      sieren. Je ein Mehrzwecktransportfahrzeug wurde für die Einheiten
                        mehr als sonst das vertraute Miteinander        in Oberotterbach und Steinfeld sowie je ein Kleinlöschfahrzeug
                        von Menschen, die hier in der Südpfalz in       für die Wehren in Kapsweyer und Schweighofen in Dienst gestellt.
                        unseren einladenden Gemeinden zu Hause          Die Feuerwehrkameraden in Schweigen-Rechtenbach freuten
                        sind. Wenn die Weihnachtslieder erklingen       sich über ein neues Mannschaftstransportfahrzeug, und in Her-
                        und der Christbaum geschmückt ist, freuen       gersweiler wurde das alte Tragkraftspritzenfahrzeug durch einen
  wir uns auf die nahen Festtage und wünschen allen „eine frohe,        Nachfolgewagen jüngeren Baujahrs ersetzt. Allen Feuerwehrleuten
  besinnliche Weihnacht“.                                               wünsche ich bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe für die Sicher-
                                                                                                             heit unserer Bürgerinnen und
                                                                                                             Bürger erfolgreiche Einsätze
                                                                                                             und stets gesunde Rückkehr in
                                                                                                             ihre Stützpunkte.
                                                                                                             Dank und Anerkennung spre-
                                                                                                             che ich den Damen und Herren
                                                                                                             des Seniorenbeirates unse-
                                                                                                             rer Verbandsgemeinde aus,
                                                                                                             die über das Jahr regelmä-
                                                                                                             ßig zusammenkommen, um
                                                                                                             über die Lebensverhältnisse
                                                                                                             der älteren Mitbürger/innen zu
                                                                                                             beraten und sich mit Verwal-
                                                                                                             tung und Rat gemeinsam für
                                                                                                             die Belange der Senioren ein-
                                                                                                             setzen. In Zusammenarbeit des
                                                                                                             Seniorenbeirates mit der Ver-
                                                                                                             waltung und der Polizeiinspek-
                                                                                                             tion Bad Bergzabern wurden
                                                                                                             im Juni die Informationstage
                                                                                                             „Sicher leben – mobil bleiben“
                                                                                                             erfolgreich durchgeführt.
                                                                                                             Gerne erinnere ich an die
                                                                                                             gemeinsame       Sitzung   des
                                                                                                             Verbandsgemeinderates      der
                                                                                                             Verbandsgemeinde Bad Bergz-
  „Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr“ wünschen Bürgermeister Hermann Bohrer, Erster VG- abern und des Rates der Com-
  Beigeordneter Martin Engelhard sowie die Beigeordneten Eva Wagner-Seifert und Nina Bernhart.               munauté de Communes du
                                                                                                             Pays de Wissembourg (Com-
  Der Jahresablauf bestimmt auch unsere Arbeit in der Verbandsge-       Com) im Mai diesen Jahres in Kapellen-Drusweiler. Die Zusam-
  meindeverwaltung. Die Advents- und Weihnachtszeit hat begonnen        menarbeit mit Stadt und Land Wissembourg in einer aufstrebenden
  und alle Mitarbeiter freuen sich mit Ihnen auf ein besinnliches Weih- PAMINA-Region liegt mir sehr am Herzen und zeigt regelmäßig
  nachtsfest. Auch als Bürgermeister unserer Verbandsgemeinde Bad       Fortschritte wie die Einweihung der erneuerten Lauterbrücke St.
  Bergzabern und im Gespräch mit Kollegen, Ratsmitgliedern und          Remy zwischen Schweighofen und Altenstadt im April.
  Mitbürgern ist es die Zeit, auf das zu Ende gehende Jahr zurückzu-    Zum neuen Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Bergz-
  schauen. Gemeinsam haben wir in der Verbandsgemeinde, Stadt           abern wurde im August diesen Jahres Herr Otto Hey aus Oberot-
  und Ortsgemeinden vieles geschaffen und für unsere Bürgerinnen        terbach bestellt. Mein herzlicher Dank und die Anerkennung gelten
  und Bürger nach vorne gebracht. Zu dem guten Erfolg haben viele       auch Herrn Willi Weiler, der fast 40 Jahre lang das Schiedsamt mit
  beigetragen - Bürgermeister und Beigeordnete der Verbandsge-          großer Verantwortung ausführte. Gleichzeitig danke ich Herrn Hey
  meinde, die Kolleginnen und
  Kollegen in den Gemeinden,
  Ratsgremien,      -ausschüssen
  und zahlreiche Mitmenschen,
  die sich im Ehrenamt für unsere
  Gemeinschaft einsetzen.
  Im Schulwesen wurden not-
  wendige Renovierungs- und
  Modernisierungsarbeiten
  durchgeführt. Nachdem die
  Verbandsgemeinde im letz-
  ten Jahr die Fenster der Hor-
  bach-Grundschule erneuerte,
  konnte nun die Außenfassade
  des Schulhauses mit hoch-
  isolierenden       Dämmplatten
  verkleidet werden. In der Böh-
  ämmer-Grundschule in Bad
  Bergzabern wurden der letzte
  Abschnitt der Trinkwasserlei-
  tungen erneuert und umfang-
  reiche Sanierungsarbeiten an
  Toiletten- und Nebenräumen Für den wichtigen Brand- und Katastrophenschutz konnte die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern den
  durchgeführt. Hierdurch ent- Fuhrpark ihrer Feuerwehren weiter modernisieren.
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                       - 3 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018

 für die große Bereitschaft, sich
 für das Amt einzusetzen und
 wünsche dem neuen Schieds-
 mann und seinem Stellvertre-
 ter, Herrn Heinz Holzheimer, ein
 gutes Gelingen.
 Das herzliche Willkommen gilt
 auch der neuen Ortsbürgermeis-
 terin von Schweighofen, Frau
 Sarah Agne, und dem neuen
 Chef der Bundespolizeiabteilung
 in Bad Bergzabern, Polizeidirek-
 tor Michael Sziele. Ich wünsche
 mir, dass das gute Miteinander
 in bewährter Weise fortgesetzt
 wird. Meine Glückwünsche gel-
 ten auch Melina Hey aus Oberot-
 terbach. Wir alle sind sehr stolz,
 dass wieder eine Pfälzische
 Weinprinzessin in unserem Bad
 Bergzaberner Land zuhause ist.       Sanierungsarbeiten in den Schulen der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern während der Ferien.
 Diese Auflistung von Maßnah-
 men nennt nur beispielhaft einige
 wichtige Projekte und Ereignisse
 für unsere Verbandsgemeinde
 Bad Bergzabern, die auch unter
 dem Blickpunkt der finanziellen
 Machbarkeit gesehen werden
 müssen. Eine hervorragende
 Schullandschaft mit bedarfsge-
 rechten Angeboten, beispielhaft
 ausgebaute      Kindertagesstät-
 ten, Freizeit- und Sportanlagen
 für Jung und Alt, eine gute Inf-
 rastruktur, Bürgerhäuser und
 liebevoll gestaltete Ortskerne,
 ansprechende Neubaugebiete,
 aktive Dorfgemeinschaften mit
 einem     großen    Bürgerenga-
 gement und ein einladendes
 Mittelzentrum - um nur einige
 Beispiele zu nennen - zeugen
 von einer hohen Lebensqualität
 in unserem Bad Bergzaberner
 Land.                                Historische Lauterbrücke St. Remy erstrahlt in deutsch-französischem Glanz.
 Der Dank gilt allen Gemein-                                        Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verbandsgemeinde-
 deverantwortlichen, die sich täglich und in vielen Arbeitsstunden  verwaltung, den -werken sowie im Schulbereich spreche ich meine
 ehrenamtlich für die zahlreichen Belange in unserer südpfälzischen Anerkennung aus und danke stellvertretend unseren Verbandsbei-
 Heimat einsetzen und engagiert zusammenarbeiten. Wenn wir am       geordneten Martin Engelhard, Eva Wagner-Seifert und Nina Bern-
 26. Mai 2019 zu den Kommunalwahlen und der Europawahl gehen,       hart für die gute Zusammenarbeit.
 rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, mehr Verantwortung und   Auch im neuen Jahr 2019 haben wir uns für unsere Verbandsge-
 Mitarbeit in unseren Parlamenten zu übernehmen. Auch werden in     meinde Bad Bergzabern wieder einiges vorgenommen und werden
 2019 viele Wahlvorstände, Bürger/innen und Mitarbeiter/innen der   an der positiven Entwicklung mit vereinten Kräften arbeiten. Auf-
 Verwaltung im Einsatz sein, um die Stimmabgabe als wesentliches    grund einer deutlich verbesserten Steuerkraft und einer wirtschaft-
 Prinzip unserer demokratischen Ordnung erfolgreich durchzufüh-     lichen Haushaltsführung kann die Verbandsgemeinde-Umlage
 ren.                                                               von 27 auf 26 Prozent und die Schulumlage von 7 auf 5,91 Pro-
                                                                                                      zent gesenkt werden. Unsere
                                                                                                      Ortsgemeinden können wir mit
                                                                                                      dieser Maßnahme deutlich ent-
                                                                                                      lasten und unterstützen.
                                                                                                      Die Sanierungsarbeiten für das
                                                                                                      Großprojekt       VG-Sporthalle
                                                                                                      beginnen im Frühjahr in vol-
                                                                                                      lem Umfang und beinhalten ein
                                                                                                      neues Dach und energetische
                                                                                                      Wärmedämmung, die Innenge-
                                                                                                      staltung der Sporthalle sowie
                                                                                                      Erneuerung des Sanitär- und
                                                                                                      Umkleidebereichs. Außerdem
                                                                                                      werden in die fast neue Sport-
                                                                                                      halle ein Behindertenaufzug für
                                                                                                      die Tribüne und eine zusätzliche
                                                                                                      -Toilette für den Zuschauer-
                                                                                                      bereich eingebaut. Im Außen-
                                                                                                      bereich werden die Zugänge
                                                                                                      behindertengerecht hergerich-
                                                                                                      tet, damit alle Mitmenschen
                                                                                                      unsere neue Sporthalle barri-
                                                                                                      erefrei besuchen können. Die
                                                                                                      Gesamtkosten für die General-
  Über zwei Tage nutzten Bürgerinnen und Bürger, Kurgäste und Urlauber die Gelegenheit, sich im Rah-
                                                                                                      sanierung werden auf 3,85 Milli-
  men der Sicherheitstage umfassend zu informieren.
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                    - 4 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018

  onen Euro geschätzt, vom Bund
  gibt es einen Zuschuss über
  1,165 Millionen Euro.
  Um Stromkosten einzusparen,
  wird die alte Beleuchtung des
  Rebmeerbades durch energie-
  sparende LED-Lampen erneu-
  ert. Die für das Schwimmbad
  erforderlichen Wärmetauscher,
  um das Badewasser zu erwär-
  men, sind nach 40 Jahren
  undicht geworden und sollen
  durch effektivere Geräte ersetzt
  werden.
  Beim Freibad Steinfeld werden
  Finanzmittel für die weitere Pla-
  nung und notwendige Unter-
  suchungen zur Sanierung des
  Schwimmbaddaches in den
  Verbandsgemeinde-Haushalt
  aufgenommen.
  Die Treppenanlage zum Ein- Bürgermeister Hermann Bohrer würdigt das beispielhafte Engagement des langjährigen Schiedsmanns
  gang des Schulgeländes der Willi Weiler.
  Grundschule Am Kastanienwald
  in Dörrenbach soll aufgrund des
  schlechten Zustandes im neuen
  Jahr saniert werden. Infolge der
  zunehmenden Schülerzahl der
  Ganztagsschule in Steinfeld ist
  es auch notwendig, die Essen-
  ausgabe in der Schule zu ver-
  größern.
  Investiert wird außerdem im
  Feuerwehrwesen:       Nachdem
  zum Jahresende ein Mann-
  schaftstransportfahrzeug      für
  die Stützpunkt-Feuerwehr Bad
  Bergzabern und das Hilfeleis-
  tungslöschgruppenfahrzeug
  für die Wehr Oberotterbach
  beschlossen wurden, ist im
  neuen Jahr die Anschaffung
  eines Tanklöschfahrzeuges für
  die Einheit in Klingenmünster
  vorgesehen.
  Infolge der immer häufiger auf-
  tretenden Starkregenereignisse Otto Hey zum neuen Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt.
  haben die Ortsgemeinden Klin-
  genmünster und Dierbach bereits die Grundlage für ein Hochwas-     gen-Rechtenbach zum Jubiläum 50 Jahre Doppelgemeinde und
  serschutzkonzept oder treffender ein „Starkregenvorsorgekonzept“   wünsche den Jubiläumsveranstaltungen 2019 einen frohen und
  geschaffen. Zur Ausdehnung auf die gesamte Verbandsgemeinde        erfolgreichen Verlauf.
  wurden Gespräche mit dem Landesministerium für Umwelt, Ener-       Auf all‘ diese Aktivitäten in unserer Verbandsgemeinde Bad Bergz-
  gie, Ernährung und Forsten und dem Informations- und Beratungs-    abern können wir, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gemeinsam
  zentrum Hochwasserschutz geführt. Das Konzept für die gesamte      stolz sein. Sie geben Zuversicht, dass Aufgaben erfolgreich durch-
  Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wird aktuell auf 150.000 Euro      geführt werden können, wenn Rat, Verwaltung und Mitbürger für
  geschätzt; davon werden 90 Prozent vom Ministerium erstattet. Für  das Wohl ihrer Gemeinden zusammenarbeiten.
  2019 sind die Dokumentation der Problemstellen, die Beantragung    Daher darf ich allen, die sich im Ehrenamt für unsere Gemeinschaft
  der Zuschüsse sowie die Ausschreibung des Konzeptes geplant.       sowie für kranke und hilfsbedürftige Menschen einsetzen, ganz
  Auch wurde der nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und auf-        besonders danken und meine Anerkennung aussprechen. Ohne
  grund der durch das Land erfolgten Lärmkartierung aufzustellende   ihre engagierte und unentgeltliche Hilfe könnten die Gemeinden die
  Lärmaktionsplan beschlossen. Zukünftig soll noch für weitere Orts- Notlagen und Bedürfnisse unserer Mitmenschen nicht bewältigen.
  durchfahrtsbereiche klassifizierter Straßen eine Lärmkartierung    Wir alle arbeiten zum Wohle unserer Gemeinschaft und zur Fortent-
  erfolgen, um gemeinsam mit den betroffenen Ortsgemeinden eine      wicklung unseres Gemeinwesens.
  Grundlage zur Reduzierung der Lärmbelastung zu erhalten. Der       Freuen wir uns auf ein hoffentlich gutes neues Jahr 2019, indem wir
  Umfang dieser zusätzlichen Lärmkartierung wird zurzeit in Zusam-   unsere Arbeit zum Wohle unserer Region und ihrer Mitmenschen
  menarbeit mit dem beauftragten Büro geprüft.                       gemeinsam und kollegial weiterführen. Meine guten Wünsche zum
  Im Wasserwerk unserer Verbandsgemeinde sind im Wesentlichen        Weihnachtsfest und Jahreswechsel gelten unserer südpfälzischen
  die Erneuerung von Speichereinrichtungen, Ortsnetzen und Trans-    Heimat und den einladenden Gemeinden.
  portleitungen vorgesehen. Für 2019 ist auch die Finanzierung des
  Neubaus des Wasserwerkes in Steinfeld eingeplant.                           Allen Mitbürgern und Freunden unserer
  Im Abwasserwerk liegt der Schwerpunkt der Investitionen in der                Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
  Sanierung des Kanalsystems, insbesondere der Ortskanäle. Der             wünsche ich eine besinnliche Weihnacht und viel
  Wirtschaftsplan für das Abwasserwerk sieht eine Gebührener-                     Glück und Segen im neuen Jahr!
  höhung für Schmutzwasser um 0,16 Euro / cbm vor. Wo immer
  möglich, werden Kanalleitungen in den Straßen erneuert, in denen                                   Ihr
  auch die Ortsgemeinden aktiv sind. Ziel dieser Maßnahmen ist es,
  unseren Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft Trinkwasser in
  bester Qualität und eine sichere Abwasserentsorgung zu günstigen
  Preisen anbieten zu können. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen
  und Mitarbeitern der Werke, die auch in diesem Jahr wieder eine
  sehr gute Arbeit geleistet haben.
  Die herzlichen Glückwünsche richte ich an die Bürgerinnen und                               Hermann Bohrer
  Bürger von Oberhausen zu ihrer 800-Jahrfeier und von Schwei-              Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                                                          - 5 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018

                Auf einen Blick
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                            Samstag, 29.12.2018
                                                                                                            Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495
Die nächste Ausgabe erscheint am                                                                            Sonntag, 30.12.2018
Mittwoch, 2. Januar 2019.                                                                                   Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594
Redaktionsschluss                                                                                           Montag, 31.12.2018
                                                                                                            Trifels Apotheke, Annweiler, Landauer Straße 37, Tel. 06346 308830
spätestens Donnerstag, 20. Dezember 9.00 Uhr.
                                                                                                            Dienstag, 01.01.2019
Redaktion: Hans-Peter Koob                                                                                  Adler Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 35, Tel. 06343 2543
Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de                                                                 Mittwoch, 02.01.2019
                                                                                                            Bahnhof Apotheke, Annweiler, Bahnhofstraße 15, Tel. 06346 1516
(Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an
Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de)                                          ❙❙ Krankenhäuser
                                                                                                            Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.                                                                       Standort Bad Bergzabern
„Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                                    Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0
                                                                                                            Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
                                                                                                            Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0
       Notfallrufnummern
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112                      Technische
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222                  Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240             ❙❙ Verbandsgemeindewerke
                                                                                                            (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
                                                                                                            Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603
       Medizinische                                                                                         (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG
       Bereitschaftsdienste                                                                                 Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen                                           (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und
Stelle geleitet!)                                                                                           beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)
                                                                                                            Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                             ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
Telefon 116117                                                                                              Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr;                                      bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr                                    ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                     Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmün-
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,                                           ster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
Telefon 116117                                                                                              Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
❙❙ Augenarzt                                                                                                Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
                                                                                                            Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
22. / 23. , 25. / 26., 29. / 30.12. 2018 und 01. / 02.01. 2019
                                                                                                            Tel. 0800 0837111
Dr. Spies, Landau, Industriestraße 7b, Tel. 06341 86633
❙❙ Zahnarzt
22. / 23. 12. 2018                                                                                               Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Dr. Werner, Bad Bergzabern, Zeppelinstraße 24, Tel. 06343 3689                                              ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
24. 12. 2018
                                                                                                            ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss
Dr. Rohde, Bad Bergzabern, Herzog-Wolfgang-Straße 7, Tel. 06343
                                                                                                            Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
931177
                                                                                                            Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
25. / 26. 12. 2018
                                                                                                            E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
ZA Wessel, Rohrbach, Hauptstraße 50, Tel. 06349 7787
                                                                                                            Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
29. / 30. 12. 2018
                                                                                                            - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,
ZA Hagen, Bad Bergzabern, Woodbachweh 15, Tel. 06343 938360
                                                                                                            Do 14.00 bis 18.00 Uhr
31. / 01. 12. 2018
Dr. Lindner, Bad Bergzabern, Rötzweg 5, Tel. 06343 2305                                                     ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
                                                                                                            Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                    18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr
01805 258825 + PLZ des Standorts
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        ❙❙ Rentenstelle und Archiv
www.lak-rlp.de                                                                                              nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch, 19.12.2018                                                                                        ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Steinbühl Apotheke, St. Urban-Platz 2, Tel. 06342 7040                                                      Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
Donnerstag, 20.12.2018                                                                                      ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
Pelikan Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstraße 20, Tel. 06349                                          Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
8166                                                                                                        IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Freitag, 21.12.2018                                                                                         VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.
Adler Apotheke, Landau, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654                                                    27308
Samstag, 22.12.2018                                                                                         IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
Viehsrtrich Apotheke, Steinfeld, Obere Hauptstraße 79, Tel. 06340                                           Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672
1088                                                                                                        IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545
Sonntag, 23.12.2018
Löwen Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 4, Tel. 06343 4798                                              ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
Montag, 24.12.2018                                                                                          Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern,
Kur Apotheke, Annweiler, Hauptstraße 62, Tel. 06346 8946                                                    Tel. 06343 9896-60
Dienstag, 25.12.2018                                                                                        Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr
Patk Apotheke, Landau, Westbahnstraße 1, Tel. 06341 520090                                                  Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage
Mittwoch, 26.12.2018                                                                                        von 10.00 bis 13.00 Uhr.
Markt Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 22, Tel. 06343 93550                                            ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Donnerstag, 27.12.2018                                                                                      Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxi-
Klingbach Apotheke, Rohrbach, Hauptstraße 50, Tel. 06349 7370                                               unternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Freitag, 28.12.2018                                                                                         Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Reben Apotheke, Klingenmünster, Weinstraße 40, Tel. 06349 1677                                              Schichtplan erstellt:
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                                - 6 -                          Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018

            Auf einen Blick
Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß    ❙❙ Christliche Nachbarschaftshilfe
Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß   Dörrenbach, Tel. 06343 8197
Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf       Oberotterbach, Tel. 0160 93207548
Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf        Schweigen-Rechtenbach und Schweighofen, Tel. 0175/1670513
Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner       (oder 06342/7788)
Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefon-
                                                                                  ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-
nummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt-                      Gleishorbach und Klingenmünster
gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit           Tel. 06349 9630966
hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.                              ❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld
Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht.        Tel. 06340 9258008 und 06340 8317
                                                                                  ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
     Soziale Einrichtungen /                                                      Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
     Beratungsdienste                                                             ❙❙ Telefonseelsorge
                                                                                  Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222
❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,                 ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern
Tel. 06341 940-425                                                                Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach-
(Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in                   dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern
die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von                   Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine
Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)                          nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070.
❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“                                             ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016                                            Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020
                                                                                  Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00-
❙❙ Gesundheitsamt
                                                                                  16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333
Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
                                                                                  Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.
❙❙ AIDS-Beratung                                                                  06349 900-2555
Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech-                   Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel.
zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-                06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr
604                                                                               Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung
❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst                                                   jeden 1. Mo im Monat, 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120
Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,                     Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im
Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und                   Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do                    ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621                        Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung                                 Tel. 06341 9273-10 und -14
   Bad Bergzabern                                                                 ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626                 Tel. 0173/665218 und 06345 7457
❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie                                               ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
                                                                                  Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss                                      der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr,
9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888                                                ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
                                                                                  Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern
(für den Stadtbereich)                                                            ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
Tel. 06343 2266 und 938431                                                        Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst                                ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
Tel. 06343 7811                                                                   Tel. 06340 8697
❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin                                                  ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
Tel. 06343 610696                                                                 Tel. 06343 9516050
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“                                                       ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
Königstraße 38                                                                    Tel. 06349 990215
Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr                      ❙❙ VdK Kreisverband Landau
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,                 Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä-
sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr
entgegen genommen.                                                                     Öffnungszeiten
Per E-Mail an klamottebza@gmail.com kann auch ein individueller
Abgabetermin vereinbart werden. Mehr Info unter https://sites.google.             ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
com/view/klamottebza/startseite                                                   Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 7120
                                                                                  Am 2. Weihnachtsfeiertag (9 - 13 Uhr) und Silvester (9 - 13 Uhr) ist das
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern                            Hallenbad in Bad Bergzabern geöffnet. Dagegen bleibt das Bad an
Bianca Schard, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250                          Heilig Abend, 1. Weihnachtsfeiertag und Neujahr geschlossen.
❙❙ Pflegestützpunkt                                                               Danach folgen die normalen Öffnungszeiten:
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-              Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30 - 21.00
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                              Uhr
❙❙ Sozialstation / Ambulantes Hilfezentrum, Bad Bergzabern                        Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00 - 19.30 Uhr
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                                     Samstag / Samedi, 9.00 - 16.00 Uhr
                                                                                  Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00 - 17.00 Uhr.
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,
                                                                                  Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss.
   Landau/SÜW
Tel. 06341 942946                                                                 ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern                                    Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med.
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811                    Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
                                                                                  www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
❙❙ Arbeiterwohlfahrt                                                              Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 -
Tel. 07275 5691                                                                   23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier-
❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau                                                       tagen und in den Weihnachtsferien)
Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0                           Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                      - 7 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018

           Auf einen Blick
Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 -         ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
20.00 Uhr.                                                                 Marktplatz
Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr                        Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.                                         samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019                          Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
❙❙ Stadtmuseum                                                          ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen        Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 -
Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.                                        16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas
Öffnungszeiten: Montag ist Ruhetag; Di - Fr, 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa    Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de
/ So, 14.00 bis 18.00 Uhr. Sonderöffnungszeiten nach Anmeldung im       ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Rathaus möglich.                                                        Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21                   Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen   Kapsweyer                  Mi.                16.00 - 18.00 Uhr
Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.                            Klingenmünster             Mi.                16.30 - 18.30 Uhr
Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!             Oberotterbach              Fr.                15.30 - 17.30 Uhr
Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15
Personen möglich.                                                       ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de.                                                 Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr

                                                          Amtlicher Teil

                 Verbandsgemeinde                                                           Bad Bergzabern

                 Amtliche Mitteilungen                                                47. Sitzung des Stadtrates
aus der 6. Sitzung des Schulträger- und Schulsportausschusses                         der Stadt Bad Bergzabern
der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                     Einladung
Nach der Verlesung der Verpflichtungsformel und Belehrung über die      Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, um 18:30 Uhr findet im Kon-
Obliegenheit seines Amtes verpflichtete Bürgermeister Bohrer per        ferenzraum des Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Stadtrats-
Handschlag das neue Ausschussmitglied Jens Jäger.                       sitzung statt.
Die Ausschussvorsitzende Eva-Maria Wagner-Seifert gab einen Rück-       Tagesordnung
blick auf das Jahr 2018.                                                Öffentlich:
An der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern wurden die Toilet-           1. Einwohnerfragestunde
ten im A-Bau saniert. Ebenso erfolgte im A-Bau der Austausch der
                                                                        2. Informationen des Stadtbürgermeisters und der Beigeordneten
Rohrleitungen. Somit ist die Sanierung der Hausinstallationsleitungen
in der Böhämmer-Grundschule abgeschlossen. Des Weiteren wurde           3. Revitalisierung Renaissancehaus „Engel“, Königstraße 45
die Böhämmer-Grundschule zum Schuljahr 2018/2019 zur Schwer-                - Erstellung der Planunterlagen zum Antrag auf Baugenehmigung
punktschule ernannt.                                                    4. Freifläche am Storchenturm
An der Grundschule Dörrenbach wurden zusätzliche Abstellräum-               a) Anerkennung der Planung
lichkeiten hergestellt. Diese werde benötigt, da die Schule ab diesem       b) Vergabe der Leistungsphasen 5 - 9
Schuljahr wieder in allen Klassenstufen 2-zügig ist.                    5. Verkehrsführung in der Neubergstraße
An der Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach wurde eine Wärme-           6. Auftragsvergaben
dämmung aufgebracht. Diese Arbeiten sind jedoch noch nicht kom-         7. Bauvorhaben
plett abgeschlossen, da massive Risse in der Hauswand entdeckt          8. Informationen und Anfragen
worden sind.
                                                                        Nichtöffentlich:
Bei der Grundschule Steinfeld wurde eine nasse Kellerwand aufwen-
                                                                        1. Sanierungsmaßnahmen
dig saniert. Ebenso startete an der Grundschule das Projekt „Medien-
kompetenz macht Schule“.                                                2. Personalangelegenheiten
Im Freibad Bad Bergzabern ist die Neugestaltung der Fläche A laut       3. Informationen und Anfragen
Konzept abgeschlossen und die Arbeiten an der Fläche E laut Kon-        In Vertretung
zept laufen zurzeit. Dies ist der letzte Abschnitt und mit Beendigung   (Martin Wichmann, Erster Beigeordneter)
dieser Arbeiten ist die Neugestaltung des Beckenumfeldes komplett
abgeschlossen.                                                                           Amtliche Mitteilungen
Die Sanierungsarbeiten an der Verbandsgemeindesporthalle beginnen
voraussichtlich nach Weihnachten.                                       aus der 45. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der
                                                                        Stadt Bad Bergzabern
Die Vorsitzende ging auf die Schulumlage für das Jahr 2019 ein: Im
Vergleich zum Jahr 2018 hat sich die Schulumlage um 1,09 v. H.          Da die Stützmauer auf der Nordseite des Parkplatzes Richtung Stor-
gesenkt. Das heißt, dass die Schulumlage 2019 auf 5,91 v. H. festge-    chenturm sich nicht mehr im besten Zustand präsentiert, tendiert die
legt ist. Die Gesamtkosten der Schulumlage 2019 belaufen sich auf       Planung dazu, die Wohnmobile Richtung Weinstraße abzustellen. Es
1.151.546,87 Euro.                                                      sollen sechs Wohnmobilstellplätze in den Hang gegraben werden.
                                                                        So können auch die Pkw-Stellplätze auf der Gegenseite erhalten
Bei den Investitionen sind für die Generalsanierung der Sporthalle
                                                                        bleiben. Insgesamt werden für die Verbreiterung der Einfahrt und die
1.373.000,00 Euro eingeplant.
                                                                        Wohnmobilstellplätze ca. 15 Pkw-Plätze wegfallen. Es ist geplant, die
Im Unterhalt für das Freibad Steinfeld sind Planungskosten für die      Errichtung und den Betrieb der Ver- und Entsorgungsstation durch die
Sanierung des Daches eingeplant. Hierzu gab Bürgermeister Bohrer        Stadtwerke übernehmen zu lassen. Der Vorsitzende regte auch an zu
eine kurze Erläuterung. Beim Freibad Bad Bergzabern ist die Sanie-      prüfen, ob im Kurpark wegfallende Bänke hier neu aufgestellt werden
rung der Rohrleitungen vorgesehen. Ebenso ist beim Rebmeerbad           können.
der Austausch von 3 Wärmetauschern der Badewasserheizung ein-           Der Bauausschuss empfahl die Weiterplanung und Zuschussabklä-
geplant.                                                                rung der Variante 6 unter Wegfall der Fahrbahnpflasterung und mit
Der Ausschuss beschloss, dem Verbandsgemeinderat die Empfeh-            Ausführung einer Spielfläche mit wassergebundener Decke und
lung auszusprechen, den Schulhaushalt 2019 zu beschließen.              Zierband.
(VG-Verwaltung)                                                         Der Ausschuss beriet mehrere private Bauvorhaben im Stadtbereich.
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                       - 8 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018
Der Vorsitzende informierte, dass für einen Teil des städtischen Park-   lungen und Informationen für die Ortsgemeinde zusammengetragen.
platzes zwischen Augspurger Mühle und Jugendzentrum eine Park-           Der Gemeinderat beschloss die Einführung einer Zweitwohnungs-
scheibenregelung eingeführt werden wird.                                 steuer zum 1. Januar 2019. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen
(VG-Verwaltung)                                                          Satzungsentwurf zu erarbeiten.
                                                                         Der Neujahrsempfang wurde auf den 6. Januar 2019 festgelegt.
                        Birkenhördt                                      (VG-Verwaltung)

                 Amtliche Mitteilungen                                                             Dierbach
aus der 18. Sitzung des Gemeinderates von Birkenhördt
Ortsbürgermeister Ackermann berichtete über die von ihm organi-
sierte und durchgeführte Fahrt nach Buchenwald, Gedenkstätte des
                                                                                          Amtliche Mitteilungen
ehemaligen Konzentrationslagers und Berlin mit 14 Jugendlichen im        aus der 31. Sitzung des Gemeinderates von Dierbach
Alter von 14 bis 19 Jahren und 15 Erwachsenen (darunter auch der
Ortsbürgermeister und Beigeordnete von Pleisweiler-Oberhofen).           Der Eröffnungstermin für die Maßnahme „Ausbau der Kirchgasse“
Der Vorsitzende gab den Bescheid über die endgültige Festsetzung         fand am 20. März 2018 statt. Aufgrund der Submissionsergebnisse
und Erhebung der Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr            lag die Angebotssumme 36,71 % über der Kostenberechnung. Dies
2018 dem Rat zur Kenntnis. Die Ortsgemeinde Birkenhördt muss bei         hatte zur Folge, dass die Ausschreibung aufgehoben wurde. Diese
einem Hebesatz von 27 v.H. 138.303 Euro an die Verbandsgemeinde          Arbeiten sollen jetzt erneut ausgeschrieben werden. Der Gemeinde-
bezahlen.                                                                rat beschloss, den Ausbau der Kirchgasse im Altortbereich und den
Wie bereits für die Vorjahre hat die „Duales System Deutschland          Endausbau im Neubaugebiet Kirchgasse neu auszuschreiben.
GmbH“ auch für das Jahr 2018 Zahlungen für die Reinigung von Glas-       Es liegt ein Bürger-Antrag vor mit ca. 50 Unterschriften. Viele Bür-
container-Stellplätzen gewährt. Die Gemeinde Birkenhördt erhält dazu     ger der Ortsgemeinde Dierbach würden sich für eine oder mehrere
einen Betrag von 940 Euro.                                               Geschwindigkeitsmessanlagen aussprechen und aktuell wurden
Wie in den vergangenen 20 Jahren hat der Kunstverein Birkenhördt         bereits 1.600 Euro Spendengelder gesammelt. Nur bei der Anschaf-
wiederum für das Jahr 2018 den „Birkenhördter Adventskalender“           fung von drei Anlagen würden die Bürger über Spenden die Kosten
organisiert. Ortsbürgermeister Ackermann hob diese Aktion als            für die dritte Anlage übernehmen. Folgende Standorte kommen zum
besonders außergewöhnlich hervor, ist sie doch auch ideal für die        Vorschlag: Ortseingang von Schaidt kommend, Tennisplatz und Mühl-
Integration neuer Mitbürger in die Dorfgemeinde.                         weg. Ortsbürgermeister Huckle kümmert sich um die Anschaffung von
Der Vorsitzende informierte den Rat, dass das Dorfgemeinschaftshaus      drei Messanlagen zum Preis von 5.994 Euro. Für die Anschaffung kön-
für die örtlichen Vereine kostenlos genutzt werden kann und dass die     nen mind. 1.600 Euro Spendengelder verbucht werden.
Ortsgemeinde die anfallenden jährlichen Nebenkosten in Höhe von          Ortsbürgermeister Huckle informierte, dass in der Dierbachhalle ca.
ca. 6.000 bis 8.000 Euro übernimmt. Es wird auch künftig daran fest-     160 lfdm. Silikonfugen erneuert wurden. Der Preis hierfür beträgt kom-
gehalten, keine Nutzungsgebühren zu verlangen, um das dörfliche          plett ca. 1.700 Euro. Die Verbandsgemeindeumlage beträgt für 2018
Gemeinschaftsleben zu fördern.                                           114.933 Euro, das sind ca. 8.000 Euro mehr als 2017.
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat die Hebe-
                                                                         Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurde der Gemeinderat über
sätze für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wie folgt festzusetzen:
                                                                         Grundstücksangelegenheiten informiert und beschloss die Verpach-
Grundsteuer A auf 318 v.H., Grundsteuer B auf 375 v.H. Der Gemein-
                                                                         tung von zwei Grundstücken.
derat stimmte einer Erhöhung der Gewerbesteuer für das Jahr 2019
mit einem Hebesatz von nun 376 v.H. zu.                                  (VG-Verwaltung)
Nach kurzer Beratung legte der Gemeinderat die Hundesteuerhebe-
sätze wie folgt fest: Für den ersten Hund auf 35 Euro, für den zweiten
auf 50 Euro und für jeden weiteren Hund auf 60 Euro. Für den ers-                        Kapellen-Drusweiler
ten Kampfhund wird vom Rat beschlossen 600 Euro, für den zweiten
Kampfhund 800 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 900 Euro.
Der Rat beschloss, den Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von
Wirtschaftswegen für das Jahr 2019 auf nun 25 v.H. zu erhöhen.                            Amtliche Mitteilungen
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für den Winterdienst/Räum-        aus der 43. Sitzung des Gemeinderates von Kapellen-Drusweiler
und Streudienst 2018/2019 an die Firma a.u.t, Freckenfeld, zunächst
für ein Jahr zu vergeben.                                                Ortsbürgermeister Hoffmann informierte über eine Besprechung von
Ortsbürgermeister Ackermann berichtete von Schwierigkeiten beim          Mitgliedern des Gemeinderates und des Bauausschusses mit Ver-
Breitbandausbau in der Gemeinde, ebenso von den „weißen Flecken“.        tretern der Verwaltung am 22.11.2018 betreffend den Sachstand des
Die Ortsgemeinde hält an dem Kooperationsvertrag mit der Firma GG        Breitbandausbaus in der Ortsgemeinde. Demnach wurde die Firma
Infra Investment AG unter der Voraussetzung fest, dass sich die Firma    RMT bzw. GG Infra Investment AG bereits mehrfach zur fachgerechten
schriftlich verpflichtet, den Breitbandausbau innerhalb der Kalen-       Ausführung, Fertigstellung und Abnahme der Leitungsverlegearbeiten
derwochen 21/2020 bis 32/2021 auszuführen. Die Ortsgemeinde              aufgefordert. Seitens des Gemeinderates wurde nunmehr bestimmt,
verpflichtet sich im Gegenzug, keine andere Ausbauvariante durch         dass für den Fall der Nichteinhaltung dieser Zusage die RMT bzw. GG
andere Firmen aktiv zu bewerben. Die Ortsgemeinde beschloss, der         Infra Investment AG am 07.12.2018 eine schriftliche Aufforderung mit
Firma INEXIO verbindlich mitzuteilen, dass der Ausbau der B-Adres-       Fristsetzung bis zum 21.12.2018 sowie der Androhung einer Ersatz-
sen nicht gewünscht wird.                                                vornahme auf deren Kosten erhalten soll.
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschloss der Gemeinderat      Nachdem der Gemeinderat eine Grundreinigung und Versiegelung
den Erwerb von drei Grundstücken.                                        des Hallenbodens in der Wasgauhalle in Erwägung gezogen hatte,
(VG-Verwaltung)                                                          wurde durch den Vorsitzenden ein Angebot für diese Leistungen ein-
                                                                         geholt. Demnach würden sich die Kosten auf ca. 2.200 Euro belaufen.
                                                                         Der Gemeinderat kam nach kurzer Beratung zu dem Ergebnis, dass
                        Böllenborn                                       die Maßnahme aufgrund des derzeitigen Zustands des Bodens nicht
                                                                         unbedingt erforderlich ist und auf die Durchführung einer Grundreini-
                                                                         gung und Versiegelung des Hallenbodens verzichtet wird.
                 Amtliche Mitteilungen                                   Wie bereits bekannt, muss die Pflege der Rosen in den Weinbergen
aus der 24. Sitzung des Gemeinderates von Böllenborn                     der Gemarkung neu organisiert werden, da Friedrich Job für diese
                                                                         Aufgabe nicht mehr zur Verfügung steht. Er hat sich allerdings bereit
Der Gemeinderat beschloss, die Grundsteuer A und B nicht zu erhö-        erklärt, ein Team von vier Personen unter der Federführung von Ulrike
hen, jedoch die Hundesteuer. Die Hebesätze für das Jahr 2019 werden      Job, welches sich künftig um die Rosenpflege kümmern wird, wei-
wie folgt festgelegt: Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 365 v.H.     terhin anzuleiten. Hierzu ist auch ein Rosenschnittkurs geplant, zu
und Gewerbesteuer 378 v.H.. Die Hundesteuer für den ersten Hund          dem neben den Weinbergsbesitzern auch weitere interessierte Per-
beträgt 35 Euro, für den zweiten Hund 47 Euro und für jeden weiteren     sonen eingeladen sind. Daneben sollen die Weinbergsbesitzer auch
Hund 60 Euro. Die Kampfhundesteuer für den ersten Hund lautet auf        angehalten werden, abgängige Rosensträuche zu ersetzen bzw. noch
300 Euro und für jeden weiteren Hund auf 500 Euro.                       vorhandene Lücken zu schließen und auch über das Jahr hinweg
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2018 auf Grund         erforderliche Pflegearbeiten durchzuführen.
von Beanstandungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für
den Haushalt 2018/2019 beschlossen, sich mit der Einführung einer        Laut Mitteilung des Vorsitzenden beträgt für das Jahr 2018 die Ver-
Zweitwohnungssteuer zu befassen. Die Gemeinde ist gehalten, ihre         bandsgemeindeumlage 756.943 Euro. Die nächste Sitzung des
Aufwendungen auf den Prüfstand zu stellen sowie ihre Einnahmemög-        Gemeinderates ist für den 24.01.2019, 19:30 Uhr, geplant.
lichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung hat die notwendigen Ermitt-     (VG-Verwaltung)
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                       - 9 -                          Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018
                                                                         2.   Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
                   Vorderweidenthal                                           erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
                                                                              Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
                                                                              Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:
              Satzung der Ortsgemeinde                                        a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die
                                                                              Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m.
                  Vorderweidenthal                                            b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angren-
zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau                     zen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen
von Verkehrsanlagen vom 14.12.2018                                            Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von
(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)                               der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu
Der Gemeinderat von Vorderweidenthal hat auf Grund des § 24 der               einer Tiefe von 40 m.
Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des                c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbin-
Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen,                   dung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstück-
die hiermit bekannt gemacht wird:                                             stiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
§1                                                                            d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbe-
                                                                              grenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umge-
Erhebung von Ausbaubeiträgen                                                  bungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig
(1) Die Gemeinde Vorderweidenthal erhebt wiederkehrende Beiträge              nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis
für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den               zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt.
Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.                                      Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selb-
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen,              ständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche,
die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesse-             industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbe-
rung dienen, erhoben.                                                         grenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige
1.   „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz           Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefen-
     oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften               begrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
     Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen-              Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten
     den Zustand,                                                             Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertigge-          oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungsli-
     stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,                nie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver-       (3) Für die Berechnung der Geschossfläche nach Abs. 1 gilt:
     kehrsanlage,                                                        1. In beplanten Gebieten ist die zulässige Geschossfläche aus den
4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,                Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuleiten.
     der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des        2. Ist statt einer Geschossflächenzahl nur eine Baumassenzahl fest-
     Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit        gesetzt, ist diese zur Ermittlung der Geschossflächenzahl durch 3,5
     einer Anlage.                                                            zu teilen. Ist keine Geschossflächenzahl und keine Baumassenzahl,
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung           aber eine Grundflächenzahl und die Gebäudehöhe festgesetzt, gilt
von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB)                 das Vielfache aus der Grundflächenzahl und dem Quotienten aus
beitragsfähig ist.                                                            der Gebäudehöhe und der Zahl 2,6. Bruchzahlen werden auf eine
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostener-            Stelle hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
stattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind.                  3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn             erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend.
die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwar-        4. Soweit kein Bebauungsplan besteht oder die nach Nr. 2 erforder-
tenden Beitragsaufkommen stehen.                                              lichen Festsetzungen nicht enthält, gelten für die Berechnung der
§2                                                                            Geschossfläche folgende Geschossflächenzahlen:
                                                                              a) Wohn-, Misch-, Dorf- und Ferienhausgebiete be
Beitragsfähige Verkehrsanlagen                                                ieinem zulässigen Vollgeschoss                                 0,5
(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege          zwei zulässigen Vollgeschossen                                 0,8
und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie             drei zulässigen Vollgeschossen                                 1,0
für selbstständige Fuß- und Radwege.                                          vier und fünf zulässigen Vollgeschossen                        1,1
(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels          sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen                       1,2
und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme                 b) Kern- und Gewerbegebiete bei
des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.                              einem zulässigen Vollgeschoss                                  1,0
§3                                                                            zwei zulässigen Vollgeschossen                                 1,6
Ermittlungsgebiet                                                             drei zulässigen Vollgeschossen                                 2,0
                                                                              vier und fünf zulässigen Vollgeschossen                        2,2
(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemein-                 sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen                       2,4
degebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermitt-
lungsgebiet (Abrechnungseinheit).                                             Als zulässig im Sinne von a) und b) gilt die auf den Grundstücken
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit           in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Voll-
bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwen-             geschosse oder, soweit Bebauungsplanfestsetzungen für diese
dungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.                       Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten Vollgeschosse.
                                                                              c) Industrie- und sonstige Sondergebiete                       2,4
§4
                                                                              d) Wochenendhaus- und Kleingartengebiete                       0,2
Gegenstand der Beitragspflicht                                                e) Kleinsiedlungsgebiete                                       0,4
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell         f) Campingplatzgebiete                                         0,4
oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und         g) Kann eine Zuordnung zu einem der in Buchstaben a) bis f)
tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in         genannten Baugebietstypen nicht vorgenommen werden (diffuse
der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.                        Nutzung), wird bei bebauten Grundstücken auf die vorhandene
§5                                                                            Geschossfläche, bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken
Gemeindeanteil                                                                auf das in der näheren Umgebung des Grundstücks überwiegend
                                                                              vorhandene Nutzungsmaß abgestellt.
Der Gemeindeanteil beträgt 35 v. H.
                                                                         5. Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan
§6                                                                            a) Gemeinbedarfsflächen ohne Festsetzung einer Geschossflä-
Beitragsmaßstab                                                               chenzahl oder anderer Werte, anhand derer die Geschossfläche
(1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Geschoss-              nach den vorstehenden Regelungen festgestellt werden könnte,
fläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit der             vorsieht,
Geschossflächenzahl.                                                          b) nur gewerbliche Nutzung ohne Bebauung oder eine im Verhält-
(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:                                   nis zur gewerblichen Nutzung untergeordnete Bebauung zulässt,
1.   In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das          gilt 0,5 als Geschossflächenzahl
     Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grund-    6. Bei Grundstücken mit Friedhöfen, Freibädern, Sport-, Fest- und
     stücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt             Campingplätzen sowie sonstigen Anlagen, die nach ihrer Zweck-
     als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist          bestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden
     ggf. entsprechend anzuwenden.                                            können, gilt 0,4 als Geschossflächenzahl.
Weihnachten Frohe - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 19.12.2018                                       - 10 -                           Südpfalz Kurier - Ausgabe 51/52/2018
7.   Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errich-     § 13
     tet werden dürfen, gilt die aus den Regelungen des Bebauungs-        Übergangsregelung
     planes abgeleitete Garagen- oder Stellplatzfläche. Soweit keine
     Festsetzungen erfolgt sind, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl.        (1) Gemäß § 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10a Abs. 1 Satz
                                                                          2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufge-
8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach            zählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbe-
     § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflä-     haltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals in den ebenfalls
     chen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen       genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags
     für                                                                  berücksichtigt und beitragspflichtig werden:
     a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen
     über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,                       1.     Kirchstraße                                              2021
     b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestim-              (Flurstücke 137, 138, 202, 202/2, 140, 195, 141, 193,143,
     mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.                              190, 144, 182, 180, 154, 153, 167, 159/1, 169,166/1,
9. Ist die tatsächliche Geschossfläche größer als die nach den vor-              165/2, 165, 165/3, 160/1, 170)
     stehenden Regelungen berechnete, so ist diese zugrunde zu            2.     Verlängerung Rödelsteinstraße                            2024
     legen.                                                                      Bebauungsplangebiet „In den Pitzenäckern“(Flurstücke
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird                667/1, 669/3, 670/3, 671/3, 672/3, 673/3,674/3, 675/3,
die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete                   676/3, 678/4, 680/3, 681/3 sowie 682/3)
Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für aus-      3.     In den Pitzenäckern                                      2024
schließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte             Bebauungsplangebiet „In den Pitzenäckern“(Flurstücke
Grundstücke in sonstigen Baugebieten.                                            450/1, 451/1, 452/1, 453/1, 454/1, 455/1,647/1, 648/1,
Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten          649/1, 650/1, 651/1, 652/1, 657/2, 658/1,660/1, 661/1,
Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Bauge-                 662/1, 663/3, 664/3, 665/3 sowie 666/5)
bieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H.
(5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen.     § 14
§7                                                                        Öffentliche Last
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke                              Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last
                                                                          auf dem Grundstück.
(1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung
verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer            § 15
oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit           In-Kraft-Treten
erschlossen sind, werden nur mit 50 v. H. ihrer gewichteten Grund-
stücksfläche angesetzt.                                                   Diese Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aus-
(2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die       baubeitragssatzung Einzelabrechnung der Ortsgemeinde Vorderwei-
Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt       denthal vom 22.07.2003 außer Kraft. Soweit Beiträge aufgrund dieser
die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grund-          Satzung entstanden sind, bleibt sie weiterhin in Kraft.
stücksteile.                                                              Vorderweidenthal, 14.12.2018
§8                                                                        gez. Volker Christmann, Ortsbürgermeister
Entstehung des Beitragsanspruches                                         Hinweis
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das         Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird
abgelaufene Jahr.                                                         nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz
                                                                          auf Folgendes hingewiesen:
§9                                                                        (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
Vorausleistungen                                                          schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen,
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde             so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.              zustande gekommen.
(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitrags-      Dies gilt nicht, wenn
höhe für das laufende Jahr bemessen.                                      1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
§ 10                                                                            migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                                                                                verletzt worden sind, oder
Ablösung des Ausbaubeitrages                                              2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts-
Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeit-            behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung
raum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter            der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-
Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abge-                 gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
zinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.                         unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-
§ 11                                                                            den soll, schriftlich geltend gemacht hat.
                                                                          (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend
Beitragsschuldner                                                         gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei-      Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
tragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des
Grundstückes ist.                                                         Bad Bergzabern, den 17.12.2018
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.                       Verbandsgemeindeverwaltung
§ 12                                                                      Im Auftrag Kummler
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf          Bekanntmachungen anderer Behörden
werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate
nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
                                                                                        Öffentliche Bekanntmachung
1.   die Bezeichnung des Beitrages,
2.   den Namen des Beitragsschuldners,                                          der Sitzung des Kreisrechtsausschusses am 17.01.2019
3.   die Bezeichnung des Grundstückes,                                                     - Bekanntmachung vom 14.12.2018 -
4.   den zu zahlenden Betrag,                                             Am Donnerstag, dem 17.01.2019 ab 08:30 Uhr findet in Zimmer 266
5.   die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der        bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle
     beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berech-          2 in Landau unter Vorsitz von Herrn Ltd. Reg. Dir. Manfred Lutz eine
     nungsgrundlagen nach dieser Satzung,                                 Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt.
                                                                          Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöf-
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
                                                                          fentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 17 Punkte; überwie-
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem           gend geht es diesmal um Baurecht.
     Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.                                           Landau i. d. Pf., den 14.12.2018
(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge kön-      Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
nen durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt        Recht und Kommunalaufsicht
werden.                                                                   Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss
                                                                          Klein
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