Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg

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Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg
                               Amtsblatt
                               der Stadt Weißenberg
                               Landkreis Bautzen                       aktuell
                               mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske,
                               Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen

 Nummer 8                                            Jahrgang 29                                   Freitag, 19. Juli 2019

                                          Unser neuer Stadtrat

obere Reihe von links: StR Sterzel, StR Kubasch, StR Wujanz, StR Jeremias, StR Rühland, StR Krack, StR Blank, StR Retzlaff, StR
Tschipke untere Reihe von links: BM Arlt, StRin Richter, StRin Kemnitz, StRin Melchior, StR Schneider

Nach der Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019 hat sich nunmehr am 01.07.2019 der von den Bürgern des Stadtge-
bietes Weißenberg neu gewählte Stadtrat zu seiner ersten, konstituierenden Stadtratssitzung im Ratssaal des Rathauses
zusammengefunden.
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                               -2-                                         Nr. 8/2019

                                                                   Herzliche Glückwünsche zur
                                                                    „Diamantenen Hochzeit“
                                                               Am 15. Mai feierten Erna und Heinz Schletze
  Die Stadtverwaltung Weißenberg gratuliert                     aus Drehsa ihre „Diamantene Hochzeit“.
  in den Monaten Juli und August 2019 allen                            Herzlichen Glückwunsch!
  Jubilaren ganz herzlich zum Geburtstag und
  wünscht alles Gute und viel Lebensfreude!

  Nora Fiebig        am 25.07.      zum 70. Geburtstag
  Nostitz
  Karin Tschöke      am 29.07.      zum 70. Geburtstag
  Drehsa
  Horst Ponert       am 02.08.      zum 70. Geburtstag
  Maltitz
  Ruth Kleinert      am 11.08.      zum 85. Geburtstag
  Weicha
  Gerda Sobe         am 13.08.      zum 75. Geburtstag
  Spittel

                  Herzliche Glückwünsche zur
                   „Diamantenen Hochzeit“                          Wie froh stimmt es uns zu erfahren,
        Am 11. Juli feierten Elsbeth und Günter Bämsch                dass man nach 60 Ehejahren,
          aus Gröditz ihre „Diamantene Hochzeit“                     von allen Seiten weit und breit,
                                                                      durch Glückwünsche, Blumen
                                                                       und Geschenke wird erfreut.
                                                                       So danken wir als Jubelpaar,
                                                                       der großen Gratulatenschar,
                                                                    die Freude uns ins Herz gebracht
                                                                   und uns den Tag so schön gemacht.

                                                                          Erna & Heinz Schletze

             Dazu gratulieren wir ganz herzlich und             Die nächste Ausgabe erscheint am
              wünschen den Jubilaren alles Gute,                     Freitag, dem 16.08.2019
                 viel Glück und Zufriedenheit,                 Redaktions- und Annahmeschluss ist
                  vor allem aber Gesundheit                           Freitag, der 09.08.2019
                   und weiterhin noch viele
                    gemeinsame Ehejahre.
                                                               Die übernächste Ausgabe erscheint am
                                                                     Freitag, dem 20.09.2019
                                                                Redaktions- und Annahmeschluss ist
                                                                      Freitag, der 13.09.2019
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Nr. 8/2019                                                 -3-                                                 Weißenberg

                                                               Beschluss Nr. 01-06-2019
                                                               Der Stadtrat beschließt:
                                                               1. Die Haushaltssatzung und –plan 2019/20 mit den
Aus der Arbeit des Stadtrates                                     dargestellten Änderungen in der vorliegenden Form.
                                                               2. Die Verwaltung mit der umgehenden Vorlage beim
                                                                  Landratsamt zu beauftragen.
Stadtratssitung vom 17.06.2019
Diese Sitzung fand im Schloss Gröditz im festlich              Information zum Sachstand der Wege in der Gröditzer Skala
geschmückten Saal statt. Dabei wurden folgende Themen          BM Arlt informierte den Stadtrat anhand einer Karte über
behandelt:                                                     die aktuelle Situation hinsichtlich der Wege in der Gröditzer
                                                               Skala.
Haushaltssatzung und -plan 2019
Nach zwei Zwischenberatungen konnte nunmehr ein den
gesetzlichen Anforderungen entsprechender Doppelhaus-
haltsplan für die Jahre 2019/20 vorgelegt werden.
Im Ergebnishaushalt stehen den ordentlichen Erträgen 2019
in Höhe von 5.059.760 € ordentliche Aufwendungen in
Höhe von 5.380.625 € gegenüber, so dass ein ordentliches
Ergebnis von – 320.865 € entsteht. Im Jahr 2020 dann ein
Ergebnis von – 313.230 €.
Im Finanzhaushalt ergibt sich ein positiver Saldo aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 174.965 € im
Jahr 2019 und von 167.835 € im Jahr 2020. Damit können
die Eigenanteile für die Investitionen finanziert werden.      Darin wurden 3 Hauptbereiche mit 3 verschiedenen Eigen-
Gegenüber dem Auslegungsexemplar erhöhen sich die Erträge      tümern der Wege dargestellt. Es handelt sich einmal um die
2019 um 12.355 € und die Aufwendungen um 30.925 €. Die         Schlosswege um das Schloss Gröditz selbst, den nördlichen
Aufwendungen ausschließlich im Bereich der Personalauf-        Teil der Skala mit den Wegen, welche der Kirche gehören
wendungen für die Kitas.                                       und die Wege im südlichen Teil, welche dem Sachsenforst
Für das Jahr 2020 erhöhen sich die Erträge um 30.955 € im      unterstehen. Die entscheidende Verbindung zwischen dem
Bereich der Kindertagesstätten und die Aufwendungen um         nördlichen und südlichen Teil ist die Brücke.
76.240 €, davon 47.855 € im Bereich der Personalaufwen-        Durch den Staatsbetrieb Sachsenforst wird als Ziel für die
                                                               Gröditzer Skala der sogenannte Prozessschutz favorisiert.
dungen für die Kitas.
                                                               Das bedeutet, dass zukünftig jegliche Eingriffe in dem
Die Auszahlungen aus Investitionen erhöhen sich im Jahr
                                                               Gebiet zu unterlassen sind. Die Skala hat sich jedoch über
2019 um 7.000 € und im Jahr 2020 um 32.000 €.
                                                               einen langen Zeitraum aus einem Wald durch die konti-
Durch die Pauschalzuwendung von 70.000 € je Gemeinde
                                                               nuierliche Entwicklungspflege zu einer Parklandschaft
in den Jahren 2018 – 2020 verbessert sich die Liquidität der
                                                               entwickelt. Dieser Zustand wurde in der Vergangenheit
Stadt deutlich, ebenso durch die Veräußerung von Grund-
                                                               aufrechterhalten. Aus den unterschiedlichen Interessen
stücken, die aber für die Umsetzung der Investitionen der
                                                               von Naturschutz, der Sicherung der Wege, dem Tourismus
Folgejahre nicht entscheidend sein werden.
                                                               und dem Denkmalschutz ergeben sich nunmehr einander
Es werden vorerst keine Haushaltsmittel gesperrt.
                                                               widersprechende Forderungen. Zur Lösung dieser Konflikte
Für die Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahmen
                                                               wurde vor 3 Jahren ein runder Tisch einberufen, welcher
sind weitere Eigenmittel in Höhe von 50.000 € im Jahr 2019
                                                               bisher aber zu keinen Lösungen führte. Die Stadt selbst ist
eingeplant.
                                                               an keiner Stelle Grundstückseigentümer. Aufgrund der fort-
Bei planmäßigem Vollzug des Haushaltsplanes werden am
                                                               schreitenden Verschlechterung der Situation – es wurde
Jahresende ca. 64 T€ an freien liquiden Mitteln zur Verfü-
                                                               bereits ein Weg gesperrt – stellt sich die Frage nach den
gung stehen.                                                   Handlungsmöglichkeiten der Stadt Weißenberg. BM Arlt
Im Vorbericht zum Haushaltsplan werden umfangreiche            erläuterte dazu die rechtlichen Folgen einer möglichen
Erläuterungen gegeben. Herr Eßlinger ging an dieser Stelle     Widmung der Wege in der Skala.
nochmals kurz auf einige Projekte für 2019/20 ein (die         In der regen Diskussion durch die Stadträte wurden die
Feuerwehr Wurschen, das Schützenhaus, die Straße „An der       Konsequenzen der Widmung hinsichtlich der zu erbrin-
Schäferei“ in Drehsa, die Gehwege an der „Ernst-Thälmann-      genden Unterhaltungsleistungen diskutiert. Auch der recht-
Straße“ hier in Weißenberg, die Außenanlage der Sport-         liche Status der Baumbrücke über das Löbauer Wasser
halle, neue Ideen für die Gestaltung bzw. Planung des „Orts-   wurde angesprochen. Auch hier existieren keine Geneh-
kern Ost“, d. h. der gesamte Bereich rund um die Schulen       migungen, welche den Bestand des Überganges sichern
und den Kindergarten – hier wurde bereits ein Fördermittel-    könnten.
antrag für 2020 gestellt; außerdem die Beschaffung eines
HLF für die Feuerwehr).                                        Unterstützung der Stiftung Umgebindehaus für das Pilger-
Insgesamt handelt es sich laut Herrn Eßlinger um einen recht   häusel
anspruchsvollen und meist gut finanzierten Haushaltsplan.      Das Umgebindehaus in der Mühlbergstraße 10 ist das
Es gibt zwar nach wie vor noch einige Unsicherheiten wie       älteste Umgebindehaus in Geschossbauweise im Land-
die Kotitzer Straße, aber insgesamt ist der Haushalt recht     kreis. Eigentümer ist die Stiftung Umgebindehaus.
solide ausfinanziert und stellt eine gute Grundlage für die    Umgangssprachlich wird es inzwischen bereits als Pilger-
Arbeit des neuen Stadtrates dar.                               häusel bezeichnet. Doch noch ist es nur der Name und zur
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
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Wahrheit gehört, dass der gegenwärtige Zustand bereits           nung aus dem Jahr 2016 eine Kostensteigerung. Ein Anteil
im Mai 2016, also vor 3 Jahren, erreicht war. Christine Müller   der Finanzierung des Straßenbaus in der Kotitzer Straße ist
hatte das Grundstück der Stiftung überlassen, welche das Haus    die Förderung durch das Land Sachsen. Der Fördersatz dieser
für 100.000 € restaurierte. Gemeinsam mit Christine Müller       Straßenbauförderung (RlKStB) beträgt normalerweise 70
wurde die Idee einer Pilgerherberge geboren und die Innen-       %. Bisher konnten Mehrbedarfe durch Kostensteigerungen
einrichtung dementsprechend vorgesehen. Auch unsere              nachbeantragt werden, so dass auch Kostensteigerungen
Partnergemeinde Deckenpfronn hat bereits mehrfach durch          nur zu 30 % durch die Stadt zu tragen wären. Weil sich der
großzügige Spenden an die Stiftung dieses Vorhaben unter-        Fördermittelbedarf in Sachsen drastisch erhöht hat, wurde
stützt. Die Stiftung Umgebindehaus kann gegenwärtig keine        im April 2019 vom Land Sachsen kurzfristig eine Deckelung
weiteren Mittel in das Projekt stecken. Die notwendigen          auf die beantragte Fördersumme eingeführt. Somit müssen
Restarbeiten erforderten noch etwa 5.000 €. Bisher hatte         die Mehrkosten vom Antragsteller komplett übernommen
die Stadt Weißenberg nicht die Kraft, größere Unterstüt-         werden. Damit reichen die im Haushalt vorgesehenen
zung für dieses Vorhaben zu leisten. Um einen Abschluss          Reserven nicht aus und müssen kompensiert werden. Zur
der Bauarbeiten zu ermöglichen, wurde durch BM Arlt ange-        Finanzierung bleiben derzeit nur Mittel aus dem Programm
regt, sich in dieser Situation als Stadt zu dem Denkmal im       Brücken in die Zukunft in Höhe von 55.575 € und Eigenmittel
Heimatort zu bekennen und die Stiftung Umgebindehaus             in Höhe von 19.425 €. Dieses wäre ausreichend. Damit
mit einer Spende zu unterstützen. In der breiten Diskussion      entfiele der geplante Umbau der Heizung des Rathauses,
wurden grundsätzliche Fragen der Beteiligung der Stadt an        wofür die Mittel ursprünglich beantragt wurden. Allerdings
freiwilligen Aufgaben aufgeworfen und eine Verbesserung          dürfen die Mittel aus „Brücken in die Zukunft“ nicht mit den
der Sportanlagen durch die Stadt angemahnt. Die generelle        Straßenbaumitteln kombiniert werden. Es besteht aber die
Verbesserung der Unterstützung von Vereinen, aber auch           Möglichkeit, die Mittel für Investitionen der AWG an diese
die Pilgerbewegung wurden angesprochen. Im Laufe der             weiterzuleiten. Damit könnte die AWG Teile des Darlehens
Diskussion festigte sich die Meinung der Räte, dass für eine     welches ihr die Stadt zur Finanzierung der Baumaßnahme in
Fertigstellung des Vorhabens Pilgerhäusel eine Unterstüt-        Nechern gewährt, vorzeitig zurückzahlen.
zung der Stiftung Umgebindehaus gerechtfertigt wäre.
                                                                 Beschluss Nr. 04-06.2019
Beschluss Nr. 02-06-2019                                         Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung zur Beantragung
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt, eine einma-        der Umwidmung der Landesmittel in Höhe von 46.000 €
lige Zuwendung in Höhe von 5.000 € zugunsten der Stif-           aus dem Programm Brücken in die Zukunft.
tung Umgebindehaus zu gewähren.
                                                                 Widmung und Aufnahme der Straße „Am Anger“ in der
Beteiligung der Stadt Weißenberg an der Pflege der               Gemarkung Nechern in das Bestandsverzeichnis der Orts-
Gröditzer Schanze                                                straßen der Stadt Weißenberg
Im Stadtgebiet Weißenberg gibt es um die 5 große Vereine         Bis zum Inkrafttreten des Sächs. Straßengesetzes am
mit Immobilienbetreuung. Teilweise befinden sich diese in        21.01.1993 galten alle Straßen, Wege und Plätze, die einer
Privateigentum oder Vereinseigentum oder sind städtisches        öffentlichen Nutzung dienten, ohne einen ausdrücklichen
Eigentum. Dabei sind die Bedingungen der Vereine ganz            Rechtsakt als öffentliche Straße. Die Gemeinden mussten
unterschiedlich. Besonderheit von Pro Gröditz ist die Größe      dazu für die in ihrem Territorium liegenden öffentlichen
der öffentlich zugänglich gehaltenen Flächen. Herr Beat von      Verkehrsflächen, ausgenommen davon Kreis-, Staats- und
Zenker hat BM Arlt um Hilfe der Stadt bei der Bearbeitung        Bundesstraßen, ein Straßenbestandsverzeichnis, unter-
dieser Flächen gebeten. Frau Dr. Hetzel und anschließend         gliedert nach Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen
per Skype Herr Beat von Zenker erläuterten diesen Sach-          und sonstige Straßen, anlegen. Die Straße „Am Anger
verhalt und eine kurze Erklärung, warum der Verein für das       (Nechern)“ wurden zum Stichtag am 16.02.1993 vergessen
Schanzenstück um Pflegeunterstützung bittet. Das Gelände         in das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen aufzunehmen.
der Schanze ist insgesamt 1,5 Hektar groß, aber nur mittels      Auch bei Nichteintragung gilt eine Straße, Weg bzw. Platz
Handarbeit zu pflegen. Geräte können hier leider nicht           als öffentlich, wenn sie am Stichtag durch die Allgemeinheit
eingesetzt werden. Herr von Zenker hebt die Bedeutung der        genutzt wurde.
Gröditzer Skala als Erholungsgebiet und für den Tourismus
hervor und verweist auf das Geleistete in den vergangenen        Beschluss Nr. 06-06-2019
Jahren.                                                          Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die Straße
In der anschließenden Beratung wurden die Differenzen der        “Am Anger (Nechern)“ südlich angrenzend an der Orts-
personellen und finanziellen Möglichkeiten im Verhältnis         straße „Eichgraben (Nechern)“ am Knotenpunkt NE173 und
zu den bisher geleisteten Aufgaben mancher Vereine deut-         endend westlich angrenzend an der S110 am Knotenpunkt
lich und eine stärkere Unterstützung der Stadt Weißenberg        NE197 in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen
gefordert. BM Arlt stellte dar, dass es nicht mehr wie in        der Stadt Weißenberg aufzunehmen.
der Vergangenheit üblich die Möglichkeit von geförderten         Die Verwaltung wird mit der sofortigen Einleitung des
Arbeitskräften gibt. Diese zahlreichen Helfer hatten einen       Verfahrens beauftragt.
großen Anteil an der geleisteten Arbeit und stehen nicht
mehr zur verfügung. Eine gerechte Verteilung der finanzi-        Auftragsvergabe für den Einbau eines Treppenliftes im
ellen Mittel zur Vereinsförderung obliegt dann dem neuen         Schützenhaus
Stadtrat.                                                        Die Stadtverwaltung hatte sich beim Förderprogramm Inves-
                                                                 titionen Teilhabe - Förderung aus dem Investitionsprogramm
Umwidmung von Fördermitteln „Brücken in die Zukunft“             barrierefreies Bauen 2019 „Lieblingsplätze für alle“ beteiligt
Die Ausschreibung der kombinierten Baumaßnahme Abwas-            und einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Zuwen-
serbeseitigung Nechern ergab gegenüber der Kostenberech-         dungsbescheid über 12.500 € ist als Zuschuss zum Projekt
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 8/2019                                                    -5-                                                  Weißenberg

mit einer Förderquote bis zu 100% zu verwenden. Es wurden         im Kirschberg sind weitestgehend verkauft, mit der Erweite-
Angebote eingeholt und von 3 Anbietern liegen diese Ange-         rung entstanden 4 neue Baugrundstücke
bote vor. Alle Angebote sind technisch sehr ähnlich. Alle drei
                                                                  Zahlreiche private Bauvorhaben starteten verstärkt seit
Anbieter haben bei einem Ortstermin die örtlichen Verhält-        2017:
nisse geprüft. In allen Fällen handelt es sich um einen Schräg-   12 Eigenheime im Bau ab 2017, weitere genehmigte Bauan-
aufzug, wo der Aufzug in Form einer Plattform mit zusätzli-       träge liegen vor
cher Sitzgelegenheit an 2 Rohren betrieben wird, welche           Sächsische Haustechnik Beginn des Tiefbau 06/2019, Plan
gleichzeitig auch als Handlauf an der Treppe fungieren. Da        Fertigstellung Mai 2020
der Betrieb des Bürgerhauses als Betrieb Gewerblicher Art         Lebensmittelmarkt Baubeginn 2020
erfolgt, werden die Angebotspreise Netto aufgeführt.              Neubau der Freien Oberschule ab 04/2019
Angebot 1:
HIRO-Lift, Hillenkötter + Rosieeck GmbH,           14.535,00 €    Im Bereich Feuerwehr wurden ebenfalls große Anstren-
33541 Bielefeld,                                                  gungen unternommen, um den Rückstand bei der Ausstat-
Angebot 2:                                                        tung durch Anschaffung von 3 Fahrzeugen, davon 2 Neuan-
Berndt Mobilitätsprodukte, 02625 Bautzen           13.255,00 €    schaffungen, abzubauen. Damit ist seit Frühjahr 2019
Angebot 3:                                                        erstmals die notwendige Ausrüstung zur Erfüllung des
SOBRAtec GmbH, 02689 Sohland                       12.083,43 €    Grundschutzes vorhanden. Der Brandschutzbedarfsplan
                                                                  2005 / 2008 wurde fortgeschrieben. Weitere Anstrengungen
Beschluss Nr. 07-06-2019                                          sind bei den Gerätehäusern nötig.
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt, die Firma
SOBRAtec GmbH aus Sohland mit dem Einbau eines Trep-              Investiert wurde auch in die Sportstätten. So erfolgte die
                                                                  Sanierung Sporthalle (Abschnitt 3/Innen und Abschnitt 4/
penliftes im Schützenhaus zum Angebotspreis netto von
                                                                  Außen für rd. 700T€) sowie die Sanierung des Hartplatzes.
12.083,43 Euro zu beauftragen.
                                                                  Weitere Investitionen:
Rückblick auf die vergangene Wahlperiode des Stadtrates           Straßenbeleuchtung Gröditz (50T€)
Die zurückliegende Legislaturperiode von 2014 - 2019 war          Bau Poolanlage Hort
geprägt von der Vorbereitung und Umsetzung der Schadens-          Schützenhaus: Einbau barrierefreie Toilette und Lift für
beseitigung des Hochwassers von 2013. BM Arlt zählte im           Gehbehinderte (Einbau 08/2019)
Bericht zahlreiche umgesetzte Investitionen auf, welche aus
dem Wiederaufbauprogramm resultierten. Darüber hinaus             Die Breitbanderschließung Glasfaser wurde begonnen und
gab es weitere Maßnahmen von Landkreis, Freistaat und der         voraussichtlich 2019 abgeschlossen
Stadt selbst, welche in dieser Zeit erfolgten.                    Bereits durch Zusagen gesichert sind die Mittel für weitere
Straßenerneuerung Stadt:                                          Vorhaben Zuwendung von EU für freies WLAN (Projekt 15T€
Cortnitz, Wuischke, Lauske, Oberdrehsa, Spittel, Drehsa am        100 % Förderung) Straßenbau an der Schäferei, Zuwen-
Spritzenhaus, Drehsa Dorfstraße Gehweg                            dungsbescheid für 270T€ liegt vor, Bau 2020

Straßenerneuerung Hochwasser:                                     Durch Vereine gab es zahlreiche Aktivitäten. Mit der Sanie-
Lauske gesamte Ortslage, Ortsverbindung Särka Lauske,             rung des Vereinshauses in Drehsa für über 250 T€ wurde auch
Särka gesamte Ortslage, Särka obere Dorfstraße, Maltitz           ein großes Vorhaben im investiven Bereich angegangen.
gesamte Ortslage, Maltitz am Teich
                                                                  Im Bereich Abwasser war für 2016 und 2017 die Errichtung der
Straßenerneuerung sonstige:                                       Anlagen in Nechern und Drehsa geplant. Hier gab es große
Verbindung Maltitz-Nostitz, Drehsa Dorfstraße, Niederkotitz       Schwierigkeiten mit der Umsetzung, da die finanzielle Basis
bis Markt Weißenberg, Thälmannstraße Weißenberg                   2015/16 sowohl der AWG als auch der Stadt fehlte. Drehsa
8 Brücken und Durchlässe:                                         wurde mit 1 Jahr Verzug fertiggestellt (2018), in Nechern 2018
Oberkotitz einschl. Straße, Schafbrücke Lauske, Särka,            begonnen. Erst 2019 kann mit der Umsetzung Kanalbau
Wuischke, Maltitz, Wuischker Mühle, Lindenallee Brücke            begonnen werden, die Fertigstellung wird 2020 erfolgen.
und Straße/Weg, Straße der Einheit                                Die Finanzierung ist weiter ohne Reserven und nur durch
                                                                  Umschichtung von Fördermitteln möglich.
Gewässerwiederherstellung:
Särkaer Wasser, Kotitzer Wasser, Wuischke                         Der städtische Haushalt stellte sich 2015 mit einem großem
                                                                  Defizit dar, durch ein herausragendes Jahr 2016 konnte
Regenwasser-Leitungen (zus. mit Straßenbau):                      2017 erstmals ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erreicht
Regenwasserableitungen in Weißenberg, Maltitz, Niederko-          werden. Die Stadt Weißenberg unterstützt aktuell die AWG
titz, Särka, Lauske, Drehsa, Nostitz                              beim Bau der beiden Abwasseranlagen 2019 mit einem
Feldwege Instandsetzung:                                          Darlehen von 180 T€, diese Mittel stehen damit nicht
ca. 15 km instandgesetzt (Hochwasser und Stadt)                   für andere Investitionen zur Verfügung. Zum Abschluss
                                                                  bedankte sich BM Arlt bei den Stadträten für die geleistete
Gewässerunterhaltung:
                                                                  Arbeit und die stets konstruktive Zusammenarbeit in den
5 Teiche instand gesetzt
                                                                  vergangenen 5 Jahren. Es wurde enorm viel vorangebracht
Für die zukünftige Entwicklung erfolgten ab 2016 mehrere          durch diesen Stadtrat. Sein ausdrücklicher Dank gilt auch
Planverfahren:                                                    gerade der Koordinierungsstelle beim Landratsamt für alle
Stadtentwicklungskonzept, 4 Bebauungspläne, 1 Ergän-              Anliegen rund um das Hochwasser 2013. In diesem Zusam-
zungssatzung, Revision des Bestandsverzeichnisses der             menhang erging auch der Dank an Herrn Sterzel, der als
Wege und Straßen mit Ziel Radwegkonzept als Grundlage für         zuständiger Projektsteuerer hier der Stadt auch viele Prob-
jährliche Zuwendungen zur Straßensanierung, Grundstücke           leme bereits im Vorfeld abnahm.
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                  -6-                                                   Nr. 8/2019

Fortsetzung Titelseite                                          Nord“ nach §13b BauGB gefasst, welcher im Amtsblatt vom
                                                                21.06.2019 öffentlich bekannt gemacht wurde.
BM Arlt gratulierte zunächst den Stadträten zu ihrer Wahl       Vorgestellt wurde der Entwurf von Frau Sowa als Planerin.
und wünschte allen eine gute Zusammenarbeit während             Nach Beratung zu einigen Sachfragen erging der Beschluss.
der nächsten 5 Jahre. Er hoffe mit dem neuen Stadtrat viel
Neues auf den Weg bringen zu können. Nach dem Fest-             Beschluss Nr. 04-07-2019
stellen der Mandatsannahme erfolgte die Verpflichtung der       Der Stadtrat der Stadt Weißenberg billigt den Entwurf
Stadträte durch das Nachsprechen der Verpflichtungsformel       des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ in der Fassung vom
durch die Stadträte.                                            21.06.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textli-
In der darauf folgenden Wahl der Stellvertreter des Bürger-     chen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C).
meisters wurde Herr Mike Rühland als 1. Stellvertreter und
Herr Norman Retzlaff als 2. Stellvertreter des Bürgermeis-      Auftragsvergabe Straßenbau Kotitzer Straße
ters in jeweils offener Wahl gewählt. Im weiteren Verlauf der   Der Straßenbau Kotitzer Straße in Nechern wurde im Jahr
Sitzung wurden weitere Themen behandelt.                        2015 beauftragt, insbesondere um den Schmutzwasser-
                                                                kanalbau zu entlasten und um die Straßenentwässerung
Einziehung von beschränkt-öffentlichen Wegen und                sicherzustellen. Im Jahr 2016 wurde ein Fördermittelantrag für
Plätzen: BÖW Nr. 41 „Dorfplatz“ in Spittel                      den Straßenbau gestellt, der dann mehrmals zwischen den
Die Wege werden eingezogen, da sie keine Verkehrsbedeu-         Behörden – Behindertenbeauftragten und Naturschutz – hin
tung mehr haben und die Funktion nicht mehr gegeben ist.        und her ging. Der Antrag wurde dann letztendlich im Oktober
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher öffentlich    2018 beim LASuV eingereicht und mit Bescheid vom 2. Mai
bekannt zu geben. Die Einziehung erfolgt durch Verwal-          2019 positiv beschieden. Leider mit dem Wermutstropfen,
tungsakt.                                                       dass es eine Höchstförderung von 207.263 € wurde. Dies hat
                                                                zur Folge, dass die Stadt Mehrkosten selbst tragen muss. Da
Beschluss Nr. 01-07-2019                                        die Kostenberechnung aus dem Jahr 2016 stammt, war zu
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt den Platz          befürchten, dass die Maßnahme gegenüber der ursprüngli-
„Dorfplatz“ in Spittel beginnend am Knotenpunkt SP 249          chen Berechnung von 296.090 € teurer werden würde. Diese
und endend am Knotenpunkt SP 252 aus dem Straßenbe-             296 T€ sind voll über die Fördermittel und nicht verwendete
standsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege und          investive Schlüsselzuweisungen finanziert. Mit dem Haus-
Plätze der Stadt Weißenberg herauszunehmen. Die Verwal-         halt 2018 wurden bereits weitere 19.415 € nachfinanziert
tung wird mit der sofortigen Einleitung des Verfahrens          Nachdem die Finanzierung des Straßenbaus in der Kotitzer
beauftragt.                                                     Straße möglich wurde, wurde die Ausschreibung für den
                                                                Schmutz- und Regenwasserkanal und den Straßenbau
Einziehung von beschränkt-öffentlichen Wegen und                veröffentlicht. Die Unterlagen wurden von 11 Bewerbern
Plätzen: BÖW Nr. 34 „bei der FFw“ in Maltitz                    angefordert, zehn haben ein Angebot abgegeben. Submis-
Die Wege werden eingezogen, da sie keine Verkehrsbedeu-         sion war am 13.06.2019, um 10:00 Uhr.
tung mehr haben und die Funktion nicht mehr gegeben ist.        Die Angebotspreise (netto) reichen von 498.514,95 € bis
Der Weg ist nicht vorhanden.                                    726.696,23 € - ohne Nachlässe, bei einem verpreisten Leis-
                                                                tungsverzeichnis (LV) von 536.728,70 €.
Beschluss Nr. 02-07-2019                                        Die Bau GmbH Franke aus Hainewalde hat das wirtschaftlichste
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt den Weg            Angebot abgegeben und das Ing.büro empfiehlt deshalb
„bei der FFw“ in Maltitz am Flurstück 52/10 der Gemarkung       den Zuschlag zum Nettopreis von 491.037,23 €, brutto damit
Maltitz mit einer Länge von 0,050 km aus dem Straßenbe-         584.334,30 € an die Bau GmbH Franke zu erteilen.
standsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege und          Die Stadt beauftragt dabei die Bereiche Straßenbau und
Plätze der Stadt Weißenberg herauszunehmen. Die Verwal-         Kabelverlegung und den darauf prozentual anfallenden Teil
tung wird mit der sofortigen Einleitung des Verfahrens          aus der Baustelleneinrichtung.
beauftragt.                                                     Das vom Ing.büro verpreiste LV endete für die Stadt mit
                                                                netto 322.077,34 €. Das wirtschaftlichste Angebot der Bau
B-Plan „Drehsa-Nord“, Billigungsbeschluss und Offenlage
                                                                GmbH Franke schließt mit netto 245.309,89 €, brutto damit
Am nördlichen Ortsrand von Drehsa befindet sich eine im
                                                                291.918,77 €.
Flächennutzungsplan ausgewiesene allgemeine Wohnbau-
                                                                Zusammen mit den Planungskosten und den Kosten für
fläche mit 6815 m².
                                                                die Straßenentwässerung, die vom Abzweig Riegelstraße
Es umfasst die Flurstücke 19/18, 867 und 876. 40 % der
                                                                bis zur Südstraße durch die AWG gebaut wird und zu 50 %
Fläche dürfen mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut
                                                                von der Stadt zu finanzieren ist, belaufen sich die Brutto-
werden, die einen Abstand zum Nachbargrundstück von
                                                                kosten für die Stadt auf 369.630,66 €, gerundet 370.000 €
mindestens 3 m haben müssen. Die Verkehrssicherung
                                                                Hinzu kommen die Kosten für die Breitbandverkabelung in
und Medienanschlüsse sind gesichert. Nicht bebaute
                                                                Höhe von ca. 17.000 €, die jedoch zu 100 Prozent finanziert
Flächen sind als Grünflächen zu gestalten. Es ist erwünscht,
                                                                werden.
möglichst wenig dieser Flächen zu versiegeln. Eine Teil-
                                                                Durch die Stadt sind bisher finanziert:
fläche wurde bereits mit der Ergänzungssatzung „Drehsa An
der Schäferei“ geplant. Innerhalb kürzester Zeit wurden dort    -   Planungskosten Phasen 2/3 HOAI                   9.817 €
3 Eigenheime errichtet. Mit dem Bebauungsplan „Drehsa           -   Fachförderung 70 % - Festbetrag                207.293 €
Nord“ ist die Umsetzung der im Flächennutzungsplan vorge-       -   investive Schlüsselzuweisung 2016               62.010 €
sehen baulichen Ziele der Stadt Weißenberg vollzogen. In        -   investive Schlüsselzuweisung 2017/2018          55.055 €
der öffentlichen Stadtratssitzung am 13.05.2019 wurde           -   Investitionspauschale 2019                       9.575 €
der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Drehsa-                Restbetrag noch nachzufinanzieren               26.250 €
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 8/2019                                                       -7-                                                Weißenberg

Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus den freien
liquiden Mitteln des Jahres 2020. Sollte die Finanzierung
über die Teilrückzahlung eines Darlehens an die AWG
möglich sein, hat dies Vorrang. Der Baubeginn ist für den          Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen
12.08.2019 geplant.                                                über das Betreten von Grundstücken durch
Beschluss Nr. 06-07-2019                                           Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde zur
1. Der Stadtrat stimmt der Finanzierung der Mehrkosten             Erarbeitung eines Schutzwürdigkeitsgutachtens
   in Höhe von 73.865 € aus investiven Schlüsselzuwei-
   sungen in Höhe von 38.040 €, der Investitionspau-               für das Naturschutzgebiet „Gröditzer Skala„ auf
   schale 2019 in Höhe von 9.575 € und den freien liqui-           dem Territorium der Stadt Weißenberg
   den Mittel des Jahres 2020 mit 26.250 € zu.                     Das Landratsamt Bautzen als untere Naturschutzbehörde
2. Der Stadtrat stimmt der Auftragsvergabe an die Bau              wird im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020
   GmbH Franke in Hainewalde zum Bruttoangebotspreis               Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermes-
   von 291.918,77 € zu.                                            sungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienst-
                                                                   geschäfte für das Naturschutzgebiet D 11 „Gröditzer Skala“
Beauftragung zur Jahresabschlussprüfung der AWG für das
                                                                   durchführen lassen.
Wirtschaftsjahr 2018
                                                                   Dazu ist während der Tages- und Nachtzeit das Betreten der
Beschluss Nr. 07-07-2019
                                                                   betroffenen und teilweise auch angrenzenden Grundstücke
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die LiSka
                                                                   notwendig.
Treuhand GmbH als Abschlussprüfer der AWG für das Jahr
                                                                   Diese Handlungen sind gem. § 65 Abs. 1 Bundesnatur-
2018 zum Angebotspreis von 3.600 € zu beauftragen.
                                                                   schutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 37 Abs. 2 Sächsisches
Einladung zur nächsten Stadtratssitzung                            Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) zulässig und werden
                                                                   auf Grund der Vielzahl der betroffenen Flurstücke gem. § 65
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am 12.08.2019            Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 37 Abs. 2 Satz 6 SächsNatSchG
um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.                  öffentlich bekannt gegeben.
Die förmliche Tagesordnung entnehmen Sie bitte der orts-
üblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Land-              Bautzen, den 18. Juni 2019
kreises, Ausgabe Bautzen.
Die Bürgerschaft ist herzlich dazu eingeladen.                     Birgit Weber
                                                                   Beigeordnete

 Informationen aus dem Bürgerbüro
                                                                   Öffentliche Bekanntmachung
 Helfer für die Wahlvorstände zur Landtagswahl                     Bekanntmachung der Stadtverwaltung Weißenberg über
 am 1. September 2019 gesucht!                                     die Einziehung folgender beschränkt-öffentlicher Wege und
                                                                   Plätze:
 Für die Landtagswahl am 1. September 2019 werden noch
 ehrenamtliche Helfer gesucht. Es sind die Wahllokale              BÖW Nr. 41 „Dorfplatz“ in Spittel
 in der Kindertagesstätte Wurschen und im Kulturraum               BÖW Nr. 34 „bei der FFw“ in Maltitz
 Särka mit Wahlhelfern zu besetzen. Interessenten für das
 ehrenamtliche Amt eines Wahlhelfers melden sich bitte             Die beabsichtigten Einziehungen oben genannter
 schriftlich oder telefonisch im Rathaus Weißenberg bei            beschränkt-öffentlicher Wege und Plätze liegen drei Monate
 Herrn Knäbel (Telefon 035876 44013 oder per E-Mail                ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe, am 19.07.2019
 buergerbuero@stadt-weissenberg.de) mit Angabe der                 in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1,
 Adresse und Telefonnummer. Hier erhalten Sie auch alle
                                                                   02627 Weißenberg, Zimmer 21 während der Dienststunden
 Informationen zum Ablauf und den Anforderungen an die
                                                                   zur Einsicht aus.
 Wahlhelfer.
 Für Ihr Engagement möchten wir uns bereits jetzt bedanken.        Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                   Gegen die Einziehungsverfügungen kann innerhalb der drei
 gez. Knäbel, Wahlleiter
                                                                   Monate nach Ablauf der Niederlegungsfrist Widerspruch
 Abbrennen von Feuerwerkskörpern                                   erhoben werden.
                                                                   Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
 Aufgrund der trockenen Wetterlage der letzten Wochen und          Stadtverwaltung Weißenberg, 02627 Weißenberg, August-
 der jeweils geltenden Waldbrandwarnstufe können Ausnah-           Bebel-Platz 1, einzulegen.
 meanträge zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegen-
 ständen (Silvesterartikel) derzeit durch die Stadtverwaltung      Jürgen Arlt
 leider nicht genehmigt werden. Sollte sich jedoch das Wetter      Bürgermeister
 dauerhaft etwas nasser und nicht mehr ganz so trocken
 zeigen, können neue Anträge zukünftig durchaus wieder
 genehmigt werden. Sollten Sie eine solche Ausnahmegeneh-
 migung beantragen wollen, bitten wir Sie, sich über die aktu-
 elle Situation im Rathaus zu erkundigen.
 Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg   -8-   Nr. 8/2019
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 8/2019                                                  -9-                                                Weißenberg

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das                        b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst
Wählerverzeichnis und die Erteilung von                                  nach Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der
Wahlscheinen für die Wahl zum                                            Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach
                                                                         § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung entstanden
Sächsischen Landtag am 1. September 2019                                 ist,
                                                                    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren fest-
Wahlkreis 56 Bautzen 5                                                   gestellt worden und die Feststellung erst nach
                                                                         Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis
1.   Am 01. September 2019 findet die Wahl zum 7. Säch-                  der Stadt gelangt ist.
     sischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das             Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis
     Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahl-             eingetragenen Wahlberechtigten bis 30. August 2019,
     schein hat.                                                    16.00 Uhr, bei der Stadt mündlich, schriftlich oder per
2.   Das Wählerverzeichnis für die Stadt Weißenberg wird            E-Mail beantragt werden. In dem Antrag sind Famili-
     in der Zeit vom 2. August bis 16. August 2019 während          enname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlbe-
     der üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt            rechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die
     Weißenberg, Zimmer 3, August-Bebel-Platz 1, 02627              Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahl-
     Weißenberg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme               benachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung.
     bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtig-       Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe-
     keit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler-       rechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag,
     verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein           13.00 Uhr, stellen.
     Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wähler-              Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher
     verzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss            Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht
     er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die              zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
     Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver-            Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
     zeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung            beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
     besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberech-           bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl-
     tigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre          schein erteilt werden.
     gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes einge-             Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
     tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automati-            Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
     sierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch         er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behin-
     ein Datensichtgerät möglich.                                   derung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer
3.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-           anderen Person bedienen.
     ständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme,     7. Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberech-
     spätestens am 16. August 2019 bis 12:00 Uhr bei der            tigte
     Stadt Weißenberg, Bürgerbüro, Zimmer 3, August-                - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
     Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg Einspruch einlegen.            - einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
     Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur        - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der
     Niederschrift eingelegt werden.                                     Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
4.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-           - ein Merkblatt für die Briefwahl.
     tragen sind, erhalten bis spätestens 11. August 2019           Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
     eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenach-               für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti-
     richtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt           gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage
     zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis            einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
     einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein       die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-
     Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die             berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde
     nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen            vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-
     werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlun-           chern.
     terlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-           Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
     richtigung.                                                    auszuweisen.
5.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl-            Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit
     kreis 56 Bautzen 5 durch Stimmabgabe in einem belie-           dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig
     bigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Brief-            an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief
     wahl teilnehmen.                                               dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er
6.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag                             kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
     · ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl-             Stelle abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich
          berechtigter,                                             der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungs-
     · ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener             form unentgeltlich befördert.
          Wahlberechtigter,                                     Datenschutzrechtliche Hinweise
     a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden        1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
          die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerver-       gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder
          zeichnis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung         Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt,
          (bis zum 11. August 2019) oder die Einspruchsfrist        so werden die in diesem Zusammenhang angege-
          gegen das Wählerverzeichnis gegen das Wähler-             benen, personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des
          verzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlord-         Antrages bzw. des Einspruchs verarbeitet, § 16 und § 19
          nung (bis zum 16. August 2019) versäumt hat,              der Landeswahlordnung.
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                     - 10 -                                               Nr. 8/2019

     Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt         b. Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrich-
     oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines                tigen personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4
     Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins                  Sächsisches       Datenschutzdurchführungsgesetz,
     mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in                  Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
     diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo-                    c. Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2
     genen Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungs-                   Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungs-
     weise zur Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17               gesetz, Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung),
     Absatz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der           d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung perso-
     Landeswahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklä-                    nenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches
     rung des Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier                 Datenschutzdurchführungsgesetz,      Artikel   18
     Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen                  Datenschutz-Grundverordnung)
     dazu, die Berechtigung des Bevollmächtigten für die               Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
     Beantragung eines Wahlscheins bzw. die Berechtigung               Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über
     für den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlun-              das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
     terlagen zu prüfen, § 23 Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der       und den Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsi-
     Landeswahlordnung.                                                schen Wahlgesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2
     Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahl-              und 3 der Landeswahlordnung, durch die Vorschriften
     scheine, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein                 über den Einspruch und Beschwerde gegen das Wähler-
     Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine,               verzeichnis, § 19 der Landeswahlordnung.
     § 24 Absatz 8 Satz 1 der Landeswahlordnung, sowie ein          7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie
     Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie              betreffenden personenbezogenen Daten nicht recht-
     ausgehändigten Wahlscheine, § 24 Absatz 6 Satz 4 der              mäßig erfolgt, können Sie Beschwerden an den Säch-
     Landeswahlordnung.                                                sischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Säch-
2.   Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten          sischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16,
     bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-        01001 Dresden, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de)
     gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das           richten.
     Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines         Weißenberg, 25.06.2019
     Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung
     des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen           Arlt, Bürgermeister
     Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
3.   Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen            Bekanntmachung des Landesamtes
     personenbezogenen Daten ist die oben genannte                  für Straßenbau und Verkehr / Dresden
     Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Daten-
     schutzbeauftragten sind:                                       Vorbereitung der Planung für das Vorhaben B178 –
     Postanschrift: Gunnar Heinke, Görlitzer Str. 1b, 02763         Verlegung
     Zittau.
4.   Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintra-      A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ
     gung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des            Bauabschnitt 1, Teil 1 – Anschluss A 4 bis S 112 (Nostitz)
     Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die            Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
     Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbe-        Die DEGES plant im Auftrag der Straßenbauverwaltung in
     zogenen Daten der Kreiswahlleiter (Postanschrift: Landrats-    der Stadt Weißenberg, in den Gemarkungen Weißenberg
     amt Bautzen, Frau Peter, Bahnhofstr. 9, 02625 Bautzen).        und Maltitz zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadt
5.   Die Frist für die Speicherung der im Zusammen-                 Weißenberg und der ostsächsischen Region das o. a.
     hang mit der Führung des Wählerverzeichnisses, der             Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten
     Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, des Verzeich-         zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der
     nisses über für ungültig erklärte Wahlscheine und des          Zeit vom 19. August 2019 bis voraussichtlich 30. September
     Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und die an            2019 Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich
     sie ausgehändigten Wahlscheine verarbeiteten perso-            dabei um Baugrunderkundungen in Form von Bohrungen
     nenbezogenen Daten richtet sich nach § 78 Absatz 3             und Sondierungen sowie Vermessungs- und Vermarkungs-
     der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnisse, Wahl-              arbeiten.
     scheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungültig          Zur Durchführung der genannten Arbeiten müssen die
     erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevoll-             Grundstücke durch Mitarbeiter der DEGES oder deren Beauf-
     mächtigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit             tragte betreten und befahren werden.
     der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahl-             Der Aufnahmebereich der Baugrund- und Vermessungsar-
     leiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprü-              beiten erstreckt sich auf angrenzende Flurstücke der beste-
     fungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für             henden Verkehrsanlagen der S 112 und S 55 und Entwässe-
     die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahl-         rungsanlagen. Die Aufschlusspunkte liegen ausschließlich
     straftat von Bedeutung sein können.                            auf Acker- oder Grünflächen. Folgende Flurstücke sind
6.   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen          betroffen:
     Ihnen folgende Rechte zu:                                      Nr. Stadt Weißenberg             Gemarkung      Flurstücke
     a. Recht auf Auskunft über Sie betreffende perso-               1 RKS (BP 1001, 1002, 1003,     Weißenberg     505
          nenbezogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches                   1005 und 1006)
          Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 15 Daten-          2 RKS (BP 1008 und 1009)        Weißenberg     509/1
          schutz-Grundverordnung)                                    3 RKS (BP 1000 und 1004)        Weißenberg     512/2
Nr. 8/2019                                               - 11 -                                                 Weißenberg

 4 RKS (BP 1007)                Weißenberg     511/8          Untere Wasserbehörde untersagt Wasserentnahme
 5 RKS (BP 1028, 1029, 1030,    Maltitz        306/3          mittels Pumpvorrichtung aus
   1031 und 1032)                                             Oberflächengewässern
 6 RKS (BP 1020)                Maltitz        310/3
 7 RKS (BP 1018 und 1019)       Maltitz        310/6          Das Landratsamt Bautzen, untere Wasserbehörde, hat
 8 RKS (BP 1010, 1011, 1012,    Maltitz        321            mit Allgemeinverfügung vom 27.06.2019 die Entnahme
   1013, 1014, 1015, 1016)                                    von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpe im
 9 RKS (BP 1017)                Maltitz        343/1          Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches unter-
                                                              sagt. Diese Maßnahme wurde notwendig, weil nach der
BK = Kernbohrung, RKS = Rammkernsondierung, DPH =             extremen Trockenheit des Jahres 2018 eine erneute Niedrig-
Schwere Rammsondierungen, CPTU = Drucksondierung, SB          wasserlage eingetreten ist. Der natürliche Wasserhaushalt
= Substanz- bzw. Straßenbohrung , GWM = Grundwasser-          leidet immer noch unter den Folgen der Trockenheit des
messstelle // VM = Vermarkung                                 Vorjahres. Deshalb muss er vor jeder vermeidbaren Beein-
                                                              trächtigung geschützt werden.
Für die betroffenen Grundstücke erfolgt eine Bestandsfest-    Das bedeutet im Einzelnen:
stellung. Sie werden nur zur Baugrunderkundung sowie          Jede Wasserentnahme mit einer Pumpe bedarf einer wasserrecht-
Vermessung und Vermarkung betreten und befahren.              lichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. In dieser Erlaubnis
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit      ist regelmäßig die Einstellung der Entnahme bei Niedrigwasser
liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und        geregelt. Dies erfolgt entweder durch Bezugnahme auf einen
                                                              Pegel oder einen konkreten Wasserstand im Gewässer. Diese
sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Fernstraßenge-
                                                              Regelung ist strikt einzuhalten, da die Entnahme bei Niedrig-
setz - FStrG verpflichtet, sie zu dulden.
                                                              wasser letztlich eine unerlaubte Gewässernutzung darstellt.
Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES GmbH
                                                              Eine solche kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 EUR
durchgeführt werden.
                                                              Bußgeld geahndet Aktuelle Durchflüsse können für die mit
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittel-
                                                              Pegeln ausgestatteten Fließgewässer im Internet unter dem nach-
bare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
                                                              folgendem Link abgefragt werden: http://www.umwelt.sachsen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht
                                                              de/umwelt/wasser/7806.htm
erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen     Je nach Durchfluss wird der Pegel in einer entsprechenden
auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.      Farbe dargestellt, bei Niedrigwasser als brauner Kreis bzw.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung         Rechteck (        ).
und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens              Die Wasserentnahme durch Schöpfen mit Handgefäßen fällt
entschieden.                                                  unter den Gemeingebrauch nach § 16 Abs. 1 SächsWG i. V.
Die Bekanntmachung wird im Internet unter www.LASuV.          mit § 25 Satz 1 WHG und ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis
Sachsen.de/ Bekanntmachungen, veröffentlicht.                 zulässig. Es sollte allerdings mit höchster Zurückhaltung
                                                              erfolgen. Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die
Rechtsbehelfsbelehrung:                                       Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats             Die Einhaltung der Mindestwasserführung wird bei sämt-
nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur      lichen Wasserentnahmen durch die zuständige Wasser-
Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr       behörde in Niedrigwasserperioden verstärkt überwacht.
(LASuV), Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden eingelegt        Auffälligkeiten können bei der Unteren Wasserbehörde mit
werden.                                                       Sitz in Kamenz, per E-Mail an wasser@lra-bautzen.de oder
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Nieder-        bei Gemeinde-/Stadtverwaltung vor Ort angezeigt werden.
schrift bei dem:                                              Insgesamt muss mit Wasserentnahmen aus fließenden
LASuV, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 19,       oberirdischen Gewässern, aber auch aus dem Grundwasser
02625 Bautzen,                                                und dem Trinkwassernetz im Landkreis Bautzen sparsam
LASuV, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-      und verantwortungsvoll umgegangen werden. So sehen wir
Straße 4, 09131 Chemnitz,                                     beispielsweise die Praxis als kritisch an, einen „englischen
LASuV, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c,        Rasen“ unter reichlicher Bewässerung und häufigem Mähen
01662 Meißen,                                                 zu pflegen. Auch erlaubte Wasserentnahmen sind auf das
LASuV, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129        wirklich nur erforderliche Mindestmaß zu begrenzen, um
Leipzig,                                                      negative Auswirkungen für den Lebensraum Fließgewässer
LASuV, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen      und die angrenzenden Ökosysteme zu vermeiden.“
eingelegt werden.
                                                              Harald Geyer, Sachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
gez. und gesiegelt
Schön                                                         Öffentliche Bekanntmachung
Abteilungsleiterin
Planung und Straßenbau                                        Bebauungsplan „Drehsa-Nord“
                                                              Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i. V.
Anlagen (diese sind für die Abbildung hier zu groß, können    m. § 13 a BauGB
auf Wunsch aber gerne im Rathaus eingesehen werden)
1) Übersichtskarte                                            Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
2) Lageplan mit Aufschlusspunkten, Bl. 1                      1. Aufstellungsbeschluss
3) Lageplan mit Aufschlusspunkten, Bl. 2                      Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am
Weißenberg                                                   - 12 -                                                   Nr. 8/2019

13.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs-
plans „Drehsa-Nord“ gefasst. Planungsziel ist die Einord-             Ortschaftsrat Wurschen-Drehsa
nung von Wohnbebauung.                                                Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Wurschen-
                                                                      Drehsa findet am 03.09.2019 um 19:30 Uhr statt. Treff-
2. Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b
                                                                      punkt ist der Dorfplatz Nechern. Interessierte Bürger sind
i. V. m. § 13a BauGB
                                                                      dazu herzlich eingeladen.
Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Drehsa an. Das Plangebiet umfasst Teile             Ronald Mittasch
der Flurstücke 19/18, 867, und 876 der Gemarkung Drehsa.              Ortsvorsteher
Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO
beträgt insgesamt unter 10.000 m², so dass die Vorausset-
zungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB erfüllt sind.
Der Bebauungsplan „Drehsa-Nord“ wird daher im Verfahren
nach § 13b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbe-
reichsflächen). Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der früh-       Kindertagesstätte „Strombergwichtel“
zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden          Weißenberg
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13
Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprü-
fung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
                                                                      Zuckertütenfest bei den ABC-Wichteln
§ 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,             Vor vielen Tagen trieb in der tiefen Bernau eine
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar                  Moorhexe ihr Unwesen. Sie belauschte uns ABC-
sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach                  Wichtel, als wir uns über den Zuckertütenbaum
§ 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.                    unterhielten. Ein paar kleine und größere Zucker-
                                                                      tüten hatten wir schon an unserer Linde entdeckt.
3. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs                             Aber, oh Schreck, am Morgen des 21.06.2019 waren
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am            alle Zuckertüten verschwunden! Nur ein paar einzelne
01.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“               Bonbons konnten wir unter dem Baum noch finden. Was
i. d. F. vom 21.06.2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
                                                                      sollte das denn für ein Zuckertütenfest werden ohne
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf
                                                                      Zuckertüten?
des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ in der Fassung vom
                                                                      Für den Vormittag hatten wir alle Kinder und Mitarbeiter
21.06.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textli-
                                                                      der Kita eingeladen, um mit uns Abschied zu feiern. Bei
chen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die
                                                                      einem kleinen Programm zeigten wir, was wir im Kinder-
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
         vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019                 garten alles so gelernt hatten. Auch die anderen Kinder-
zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Weißenberg,                gartengruppen überraschten uns mit Liedern, Tänzen,
August-Bebel-Platz 1 in 02627 Weißenberg.                             Gedichten und kleinen Geschenken, dafür möchten wir
Parallel sind die Planunterlagen zur Information in der Inter-        nochmal Danke sagen.
netpräsentation der Stadt Weißenberg unter                            Mit einer Eisbar ging es weiter. Jeder konnte sich von den
www.stadt-weissenberg.de und im zentralen Landesportal                ABC-Wichteln ein Eis zusammenstellen lassen. Vanille,
Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.              Schoko, Erdbeere, Stracciatella, Schlagsahne und die
de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1016346                   verschiedensten Streusel – ganz nach Wunsch konnte
einsehbar.                                                            ausgewählt werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann                   Für andere da zu sein und sie zu bedienen hat unseren
Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur           Großen viel Spaß bereitet.
Niederschrift bei der Stadt Weißenberg vorgebracht werden.            Ganz besonders haben sich auch alle über die wunder-
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können                   schöne rote Hüpfburg von der Baufirma Vogel gefreut.
entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfas-            Dankeschön, dass uns diese kostenlos zur Verfügung
sung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.                      gestellt wurde. Ganz aufmerksam hörten wir zu, als Frau
                                                                      Martin uns ihr Gedicht vorlas, welches sie extra für uns
Jürgen Arlt                                                           geschrieben hatte. Denn bei ihr haben wir als Miniwichtel
Bürgermeister                                                         in der Kita begonnen.

 Ortschaftsrat Kotitz-Nostitz
 Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Kotitz-
 Nostitz findet am 15.08.2019 um 19:00 Uhr im Kultur-
 raum Särka statt. Interessierte Bürger sind dazu herzlich
 eingeladen.

 Jens Sterzel
 Ortsvorsteher
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