Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
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Weißenberg Amtsblatt der Stadt Weißenberg Landkreis Bautzen aktuell mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen Nummer 8 Jahrgang 29 Freitag, 19. Juli 2019 Unser neuer Stadtrat obere Reihe von links: StR Sterzel, StR Kubasch, StR Wujanz, StR Jeremias, StR Rühland, StR Krack, StR Blank, StR Retzlaff, StR Tschipke untere Reihe von links: BM Arlt, StRin Richter, StRin Kemnitz, StRin Melchior, StR Schneider Nach der Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019 hat sich nunmehr am 01.07.2019 der von den Bürgern des Stadtge- bietes Weißenberg neu gewählte Stadtrat zu seiner ersten, konstituierenden Stadtratssitzung im Ratssaal des Rathauses zusammengefunden.
Weißenberg -2- Nr. 8/2019 Herzliche Glückwünsche zur „Diamantenen Hochzeit“ Am 15. Mai feierten Erna und Heinz Schletze Die Stadtverwaltung Weißenberg gratuliert aus Drehsa ihre „Diamantene Hochzeit“. in den Monaten Juli und August 2019 allen Herzlichen Glückwunsch! Jubilaren ganz herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute und viel Lebensfreude! Nora Fiebig am 25.07. zum 70. Geburtstag Nostitz Karin Tschöke am 29.07. zum 70. Geburtstag Drehsa Horst Ponert am 02.08. zum 70. Geburtstag Maltitz Ruth Kleinert am 11.08. zum 85. Geburtstag Weicha Gerda Sobe am 13.08. zum 75. Geburtstag Spittel Herzliche Glückwünsche zur „Diamantenen Hochzeit“ Wie froh stimmt es uns zu erfahren, Am 11. Juli feierten Elsbeth und Günter Bämsch dass man nach 60 Ehejahren, aus Gröditz ihre „Diamantene Hochzeit“ von allen Seiten weit und breit, durch Glückwünsche, Blumen und Geschenke wird erfreut. So danken wir als Jubelpaar, der großen Gratulatenschar, die Freude uns ins Herz gebracht und uns den Tag so schön gemacht. Erna & Heinz Schletze Dazu gratulieren wir ganz herzlich und Die nächste Ausgabe erscheint am wünschen den Jubilaren alles Gute, Freitag, dem 16.08.2019 viel Glück und Zufriedenheit, Redaktions- und Annahmeschluss ist vor allem aber Gesundheit Freitag, der 09.08.2019 und weiterhin noch viele gemeinsame Ehejahre. Die übernächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 20.09.2019 Redaktions- und Annahmeschluss ist Freitag, der 13.09.2019
Nr. 8/2019 -3- Weißenberg Beschluss Nr. 01-06-2019 Der Stadtrat beschließt: 1. Die Haushaltssatzung und –plan 2019/20 mit den Aus der Arbeit des Stadtrates dargestellten Änderungen in der vorliegenden Form. 2. Die Verwaltung mit der umgehenden Vorlage beim Landratsamt zu beauftragen. Stadtratssitung vom 17.06.2019 Diese Sitzung fand im Schloss Gröditz im festlich Information zum Sachstand der Wege in der Gröditzer Skala geschmückten Saal statt. Dabei wurden folgende Themen BM Arlt informierte den Stadtrat anhand einer Karte über behandelt: die aktuelle Situation hinsichtlich der Wege in der Gröditzer Skala. Haushaltssatzung und -plan 2019 Nach zwei Zwischenberatungen konnte nunmehr ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Doppelhaus- haltsplan für die Jahre 2019/20 vorgelegt werden. Im Ergebnishaushalt stehen den ordentlichen Erträgen 2019 in Höhe von 5.059.760 € ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.380.625 € gegenüber, so dass ein ordentliches Ergebnis von – 320.865 € entsteht. Im Jahr 2020 dann ein Ergebnis von – 313.230 €. Im Finanzhaushalt ergibt sich ein positiver Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 174.965 € im Jahr 2019 und von 167.835 € im Jahr 2020. Damit können die Eigenanteile für die Investitionen finanziert werden. Darin wurden 3 Hauptbereiche mit 3 verschiedenen Eigen- Gegenüber dem Auslegungsexemplar erhöhen sich die Erträge tümern der Wege dargestellt. Es handelt sich einmal um die 2019 um 12.355 € und die Aufwendungen um 30.925 €. Die Schlosswege um das Schloss Gröditz selbst, den nördlichen Aufwendungen ausschließlich im Bereich der Personalauf- Teil der Skala mit den Wegen, welche der Kirche gehören wendungen für die Kitas. und die Wege im südlichen Teil, welche dem Sachsenforst Für das Jahr 2020 erhöhen sich die Erträge um 30.955 € im unterstehen. Die entscheidende Verbindung zwischen dem Bereich der Kindertagesstätten und die Aufwendungen um nördlichen und südlichen Teil ist die Brücke. 76.240 €, davon 47.855 € im Bereich der Personalaufwen- Durch den Staatsbetrieb Sachsenforst wird als Ziel für die Gröditzer Skala der sogenannte Prozessschutz favorisiert. dungen für die Kitas. Das bedeutet, dass zukünftig jegliche Eingriffe in dem Die Auszahlungen aus Investitionen erhöhen sich im Jahr Gebiet zu unterlassen sind. Die Skala hat sich jedoch über 2019 um 7.000 € und im Jahr 2020 um 32.000 €. einen langen Zeitraum aus einem Wald durch die konti- Durch die Pauschalzuwendung von 70.000 € je Gemeinde nuierliche Entwicklungspflege zu einer Parklandschaft in den Jahren 2018 – 2020 verbessert sich die Liquidität der entwickelt. Dieser Zustand wurde in der Vergangenheit Stadt deutlich, ebenso durch die Veräußerung von Grund- aufrechterhalten. Aus den unterschiedlichen Interessen stücken, die aber für die Umsetzung der Investitionen der von Naturschutz, der Sicherung der Wege, dem Tourismus Folgejahre nicht entscheidend sein werden. und dem Denkmalschutz ergeben sich nunmehr einander Es werden vorerst keine Haushaltsmittel gesperrt. widersprechende Forderungen. Zur Lösung dieser Konflikte Für die Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahmen wurde vor 3 Jahren ein runder Tisch einberufen, welcher sind weitere Eigenmittel in Höhe von 50.000 € im Jahr 2019 bisher aber zu keinen Lösungen führte. Die Stadt selbst ist eingeplant. an keiner Stelle Grundstückseigentümer. Aufgrund der fort- Bei planmäßigem Vollzug des Haushaltsplanes werden am schreitenden Verschlechterung der Situation – es wurde Jahresende ca. 64 T€ an freien liquiden Mitteln zur Verfü- bereits ein Weg gesperrt – stellt sich die Frage nach den gung stehen. Handlungsmöglichkeiten der Stadt Weißenberg. BM Arlt Im Vorbericht zum Haushaltsplan werden umfangreiche erläuterte dazu die rechtlichen Folgen einer möglichen Erläuterungen gegeben. Herr Eßlinger ging an dieser Stelle Widmung der Wege in der Skala. nochmals kurz auf einige Projekte für 2019/20 ein (die In der regen Diskussion durch die Stadträte wurden die Feuerwehr Wurschen, das Schützenhaus, die Straße „An der Konsequenzen der Widmung hinsichtlich der zu erbrin- Schäferei“ in Drehsa, die Gehwege an der „Ernst-Thälmann- genden Unterhaltungsleistungen diskutiert. Auch der recht- Straße“ hier in Weißenberg, die Außenanlage der Sport- liche Status der Baumbrücke über das Löbauer Wasser halle, neue Ideen für die Gestaltung bzw. Planung des „Orts- wurde angesprochen. Auch hier existieren keine Geneh- kern Ost“, d. h. der gesamte Bereich rund um die Schulen migungen, welche den Bestand des Überganges sichern und den Kindergarten – hier wurde bereits ein Fördermittel- könnten. antrag für 2020 gestellt; außerdem die Beschaffung eines HLF für die Feuerwehr). Unterstützung der Stiftung Umgebindehaus für das Pilger- Insgesamt handelt es sich laut Herrn Eßlinger um einen recht häusel anspruchsvollen und meist gut finanzierten Haushaltsplan. Das Umgebindehaus in der Mühlbergstraße 10 ist das Es gibt zwar nach wie vor noch einige Unsicherheiten wie älteste Umgebindehaus in Geschossbauweise im Land- die Kotitzer Straße, aber insgesamt ist der Haushalt recht kreis. Eigentümer ist die Stiftung Umgebindehaus. solide ausfinanziert und stellt eine gute Grundlage für die Umgangssprachlich wird es inzwischen bereits als Pilger- Arbeit des neuen Stadtrates dar. häusel bezeichnet. Doch noch ist es nur der Name und zur
Weißenberg -4- Nr. 8/2019 Wahrheit gehört, dass der gegenwärtige Zustand bereits nung aus dem Jahr 2016 eine Kostensteigerung. Ein Anteil im Mai 2016, also vor 3 Jahren, erreicht war. Christine Müller der Finanzierung des Straßenbaus in der Kotitzer Straße ist hatte das Grundstück der Stiftung überlassen, welche das Haus die Förderung durch das Land Sachsen. Der Fördersatz dieser für 100.000 € restaurierte. Gemeinsam mit Christine Müller Straßenbauförderung (RlKStB) beträgt normalerweise 70 wurde die Idee einer Pilgerherberge geboren und die Innen- %. Bisher konnten Mehrbedarfe durch Kostensteigerungen einrichtung dementsprechend vorgesehen. Auch unsere nachbeantragt werden, so dass auch Kostensteigerungen Partnergemeinde Deckenpfronn hat bereits mehrfach durch nur zu 30 % durch die Stadt zu tragen wären. Weil sich der großzügige Spenden an die Stiftung dieses Vorhaben unter- Fördermittelbedarf in Sachsen drastisch erhöht hat, wurde stützt. Die Stiftung Umgebindehaus kann gegenwärtig keine im April 2019 vom Land Sachsen kurzfristig eine Deckelung weiteren Mittel in das Projekt stecken. Die notwendigen auf die beantragte Fördersumme eingeführt. Somit müssen Restarbeiten erforderten noch etwa 5.000 €. Bisher hatte die Mehrkosten vom Antragsteller komplett übernommen die Stadt Weißenberg nicht die Kraft, größere Unterstüt- werden. Damit reichen die im Haushalt vorgesehenen zung für dieses Vorhaben zu leisten. Um einen Abschluss Reserven nicht aus und müssen kompensiert werden. Zur der Bauarbeiten zu ermöglichen, wurde durch BM Arlt ange- Finanzierung bleiben derzeit nur Mittel aus dem Programm regt, sich in dieser Situation als Stadt zu dem Denkmal im Brücken in die Zukunft in Höhe von 55.575 € und Eigenmittel Heimatort zu bekennen und die Stiftung Umgebindehaus in Höhe von 19.425 €. Dieses wäre ausreichend. Damit mit einer Spende zu unterstützen. In der breiten Diskussion entfiele der geplante Umbau der Heizung des Rathauses, wurden grundsätzliche Fragen der Beteiligung der Stadt an wofür die Mittel ursprünglich beantragt wurden. Allerdings freiwilligen Aufgaben aufgeworfen und eine Verbesserung dürfen die Mittel aus „Brücken in die Zukunft“ nicht mit den der Sportanlagen durch die Stadt angemahnt. Die generelle Straßenbaumitteln kombiniert werden. Es besteht aber die Verbesserung der Unterstützung von Vereinen, aber auch Möglichkeit, die Mittel für Investitionen der AWG an diese die Pilgerbewegung wurden angesprochen. Im Laufe der weiterzuleiten. Damit könnte die AWG Teile des Darlehens Diskussion festigte sich die Meinung der Räte, dass für eine welches ihr die Stadt zur Finanzierung der Baumaßnahme in Fertigstellung des Vorhabens Pilgerhäusel eine Unterstüt- Nechern gewährt, vorzeitig zurückzahlen. zung der Stiftung Umgebindehaus gerechtfertigt wäre. Beschluss Nr. 04-06.2019 Beschluss Nr. 02-06-2019 Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung zur Beantragung Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt, eine einma- der Umwidmung der Landesmittel in Höhe von 46.000 € lige Zuwendung in Höhe von 5.000 € zugunsten der Stif- aus dem Programm Brücken in die Zukunft. tung Umgebindehaus zu gewähren. Widmung und Aufnahme der Straße „Am Anger“ in der Beteiligung der Stadt Weißenberg an der Pflege der Gemarkung Nechern in das Bestandsverzeichnis der Orts- Gröditzer Schanze straßen der Stadt Weißenberg Im Stadtgebiet Weißenberg gibt es um die 5 große Vereine Bis zum Inkrafttreten des Sächs. Straßengesetzes am mit Immobilienbetreuung. Teilweise befinden sich diese in 21.01.1993 galten alle Straßen, Wege und Plätze, die einer Privateigentum oder Vereinseigentum oder sind städtisches öffentlichen Nutzung dienten, ohne einen ausdrücklichen Eigentum. Dabei sind die Bedingungen der Vereine ganz Rechtsakt als öffentliche Straße. Die Gemeinden mussten unterschiedlich. Besonderheit von Pro Gröditz ist die Größe dazu für die in ihrem Territorium liegenden öffentlichen der öffentlich zugänglich gehaltenen Flächen. Herr Beat von Verkehrsflächen, ausgenommen davon Kreis-, Staats- und Zenker hat BM Arlt um Hilfe der Stadt bei der Bearbeitung Bundesstraßen, ein Straßenbestandsverzeichnis, unter- dieser Flächen gebeten. Frau Dr. Hetzel und anschließend gliedert nach Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen per Skype Herr Beat von Zenker erläuterten diesen Sach- und sonstige Straßen, anlegen. Die Straße „Am Anger verhalt und eine kurze Erklärung, warum der Verein für das (Nechern)“ wurden zum Stichtag am 16.02.1993 vergessen Schanzenstück um Pflegeunterstützung bittet. Das Gelände in das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen aufzunehmen. der Schanze ist insgesamt 1,5 Hektar groß, aber nur mittels Auch bei Nichteintragung gilt eine Straße, Weg bzw. Platz Handarbeit zu pflegen. Geräte können hier leider nicht als öffentlich, wenn sie am Stichtag durch die Allgemeinheit eingesetzt werden. Herr von Zenker hebt die Bedeutung der genutzt wurde. Gröditzer Skala als Erholungsgebiet und für den Tourismus hervor und verweist auf das Geleistete in den vergangenen Beschluss Nr. 06-06-2019 Jahren. Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die Straße In der anschließenden Beratung wurden die Differenzen der “Am Anger (Nechern)“ südlich angrenzend an der Orts- personellen und finanziellen Möglichkeiten im Verhältnis straße „Eichgraben (Nechern)“ am Knotenpunkt NE173 und zu den bisher geleisteten Aufgaben mancher Vereine deut- endend westlich angrenzend an der S110 am Knotenpunkt lich und eine stärkere Unterstützung der Stadt Weißenberg NE197 in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen gefordert. BM Arlt stellte dar, dass es nicht mehr wie in der Stadt Weißenberg aufzunehmen. der Vergangenheit üblich die Möglichkeit von geförderten Die Verwaltung wird mit der sofortigen Einleitung des Arbeitskräften gibt. Diese zahlreichen Helfer hatten einen Verfahrens beauftragt. großen Anteil an der geleisteten Arbeit und stehen nicht mehr zur verfügung. Eine gerechte Verteilung der finanzi- Auftragsvergabe für den Einbau eines Treppenliftes im ellen Mittel zur Vereinsförderung obliegt dann dem neuen Schützenhaus Stadtrat. Die Stadtverwaltung hatte sich beim Förderprogramm Inves- titionen Teilhabe - Förderung aus dem Investitionsprogramm Umwidmung von Fördermitteln „Brücken in die Zukunft“ barrierefreies Bauen 2019 „Lieblingsplätze für alle“ beteiligt Die Ausschreibung der kombinierten Baumaßnahme Abwas- und einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Zuwen- serbeseitigung Nechern ergab gegenüber der Kostenberech- dungsbescheid über 12.500 € ist als Zuschuss zum Projekt
Nr. 8/2019 -5- Weißenberg mit einer Förderquote bis zu 100% zu verwenden. Es wurden im Kirschberg sind weitestgehend verkauft, mit der Erweite- Angebote eingeholt und von 3 Anbietern liegen diese Ange- rung entstanden 4 neue Baugrundstücke bote vor. Alle Angebote sind technisch sehr ähnlich. Alle drei Zahlreiche private Bauvorhaben starteten verstärkt seit Anbieter haben bei einem Ortstermin die örtlichen Verhält- 2017: nisse geprüft. In allen Fällen handelt es sich um einen Schräg- 12 Eigenheime im Bau ab 2017, weitere genehmigte Bauan- aufzug, wo der Aufzug in Form einer Plattform mit zusätzli- träge liegen vor cher Sitzgelegenheit an 2 Rohren betrieben wird, welche Sächsische Haustechnik Beginn des Tiefbau 06/2019, Plan gleichzeitig auch als Handlauf an der Treppe fungieren. Da Fertigstellung Mai 2020 der Betrieb des Bürgerhauses als Betrieb Gewerblicher Art Lebensmittelmarkt Baubeginn 2020 erfolgt, werden die Angebotspreise Netto aufgeführt. Neubau der Freien Oberschule ab 04/2019 Angebot 1: HIRO-Lift, Hillenkötter + Rosieeck GmbH, 14.535,00 € Im Bereich Feuerwehr wurden ebenfalls große Anstren- 33541 Bielefeld, gungen unternommen, um den Rückstand bei der Ausstat- Angebot 2: tung durch Anschaffung von 3 Fahrzeugen, davon 2 Neuan- Berndt Mobilitätsprodukte, 02625 Bautzen 13.255,00 € schaffungen, abzubauen. Damit ist seit Frühjahr 2019 Angebot 3: erstmals die notwendige Ausrüstung zur Erfüllung des SOBRAtec GmbH, 02689 Sohland 12.083,43 € Grundschutzes vorhanden. Der Brandschutzbedarfsplan 2005 / 2008 wurde fortgeschrieben. Weitere Anstrengungen Beschluss Nr. 07-06-2019 sind bei den Gerätehäusern nötig. Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt, die Firma SOBRAtec GmbH aus Sohland mit dem Einbau eines Trep- Investiert wurde auch in die Sportstätten. So erfolgte die Sanierung Sporthalle (Abschnitt 3/Innen und Abschnitt 4/ penliftes im Schützenhaus zum Angebotspreis netto von Außen für rd. 700T€) sowie die Sanierung des Hartplatzes. 12.083,43 Euro zu beauftragen. Weitere Investitionen: Rückblick auf die vergangene Wahlperiode des Stadtrates Straßenbeleuchtung Gröditz (50T€) Die zurückliegende Legislaturperiode von 2014 - 2019 war Bau Poolanlage Hort geprägt von der Vorbereitung und Umsetzung der Schadens- Schützenhaus: Einbau barrierefreie Toilette und Lift für beseitigung des Hochwassers von 2013. BM Arlt zählte im Gehbehinderte (Einbau 08/2019) Bericht zahlreiche umgesetzte Investitionen auf, welche aus dem Wiederaufbauprogramm resultierten. Darüber hinaus Die Breitbanderschließung Glasfaser wurde begonnen und gab es weitere Maßnahmen von Landkreis, Freistaat und der voraussichtlich 2019 abgeschlossen Stadt selbst, welche in dieser Zeit erfolgten. Bereits durch Zusagen gesichert sind die Mittel für weitere Straßenerneuerung Stadt: Vorhaben Zuwendung von EU für freies WLAN (Projekt 15T€ Cortnitz, Wuischke, Lauske, Oberdrehsa, Spittel, Drehsa am 100 % Förderung) Straßenbau an der Schäferei, Zuwen- Spritzenhaus, Drehsa Dorfstraße Gehweg dungsbescheid für 270T€ liegt vor, Bau 2020 Straßenerneuerung Hochwasser: Durch Vereine gab es zahlreiche Aktivitäten. Mit der Sanie- Lauske gesamte Ortslage, Ortsverbindung Särka Lauske, rung des Vereinshauses in Drehsa für über 250 T€ wurde auch Särka gesamte Ortslage, Särka obere Dorfstraße, Maltitz ein großes Vorhaben im investiven Bereich angegangen. gesamte Ortslage, Maltitz am Teich Im Bereich Abwasser war für 2016 und 2017 die Errichtung der Straßenerneuerung sonstige: Anlagen in Nechern und Drehsa geplant. Hier gab es große Verbindung Maltitz-Nostitz, Drehsa Dorfstraße, Niederkotitz Schwierigkeiten mit der Umsetzung, da die finanzielle Basis bis Markt Weißenberg, Thälmannstraße Weißenberg 2015/16 sowohl der AWG als auch der Stadt fehlte. Drehsa 8 Brücken und Durchlässe: wurde mit 1 Jahr Verzug fertiggestellt (2018), in Nechern 2018 Oberkotitz einschl. Straße, Schafbrücke Lauske, Särka, begonnen. Erst 2019 kann mit der Umsetzung Kanalbau Wuischke, Maltitz, Wuischker Mühle, Lindenallee Brücke begonnen werden, die Fertigstellung wird 2020 erfolgen. und Straße/Weg, Straße der Einheit Die Finanzierung ist weiter ohne Reserven und nur durch Umschichtung von Fördermitteln möglich. Gewässerwiederherstellung: Särkaer Wasser, Kotitzer Wasser, Wuischke Der städtische Haushalt stellte sich 2015 mit einem großem Defizit dar, durch ein herausragendes Jahr 2016 konnte Regenwasser-Leitungen (zus. mit Straßenbau): 2017 erstmals ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erreicht Regenwasserableitungen in Weißenberg, Maltitz, Niederko- werden. Die Stadt Weißenberg unterstützt aktuell die AWG titz, Särka, Lauske, Drehsa, Nostitz beim Bau der beiden Abwasseranlagen 2019 mit einem Feldwege Instandsetzung: Darlehen von 180 T€, diese Mittel stehen damit nicht ca. 15 km instandgesetzt (Hochwasser und Stadt) für andere Investitionen zur Verfügung. Zum Abschluss bedankte sich BM Arlt bei den Stadträten für die geleistete Gewässerunterhaltung: Arbeit und die stets konstruktive Zusammenarbeit in den 5 Teiche instand gesetzt vergangenen 5 Jahren. Es wurde enorm viel vorangebracht Für die zukünftige Entwicklung erfolgten ab 2016 mehrere durch diesen Stadtrat. Sein ausdrücklicher Dank gilt auch Planverfahren: gerade der Koordinierungsstelle beim Landratsamt für alle Stadtentwicklungskonzept, 4 Bebauungspläne, 1 Ergän- Anliegen rund um das Hochwasser 2013. In diesem Zusam- zungssatzung, Revision des Bestandsverzeichnisses der menhang erging auch der Dank an Herrn Sterzel, der als Wege und Straßen mit Ziel Radwegkonzept als Grundlage für zuständiger Projektsteuerer hier der Stadt auch viele Prob- jährliche Zuwendungen zur Straßensanierung, Grundstücke leme bereits im Vorfeld abnahm.
Weißenberg -6- Nr. 8/2019 Fortsetzung Titelseite Nord“ nach §13b BauGB gefasst, welcher im Amtsblatt vom 21.06.2019 öffentlich bekannt gemacht wurde. BM Arlt gratulierte zunächst den Stadträten zu ihrer Wahl Vorgestellt wurde der Entwurf von Frau Sowa als Planerin. und wünschte allen eine gute Zusammenarbeit während Nach Beratung zu einigen Sachfragen erging der Beschluss. der nächsten 5 Jahre. Er hoffe mit dem neuen Stadtrat viel Neues auf den Weg bringen zu können. Nach dem Fest- Beschluss Nr. 04-07-2019 stellen der Mandatsannahme erfolgte die Verpflichtung der Der Stadtrat der Stadt Weißenberg billigt den Entwurf Stadträte durch das Nachsprechen der Verpflichtungsformel des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ in der Fassung vom durch die Stadträte. 21.06.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textli- In der darauf folgenden Wahl der Stellvertreter des Bürger- chen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C). meisters wurde Herr Mike Rühland als 1. Stellvertreter und Herr Norman Retzlaff als 2. Stellvertreter des Bürgermeis- Auftragsvergabe Straßenbau Kotitzer Straße ters in jeweils offener Wahl gewählt. Im weiteren Verlauf der Der Straßenbau Kotitzer Straße in Nechern wurde im Jahr Sitzung wurden weitere Themen behandelt. 2015 beauftragt, insbesondere um den Schmutzwasser- kanalbau zu entlasten und um die Straßenentwässerung Einziehung von beschränkt-öffentlichen Wegen und sicherzustellen. Im Jahr 2016 wurde ein Fördermittelantrag für Plätzen: BÖW Nr. 41 „Dorfplatz“ in Spittel den Straßenbau gestellt, der dann mehrmals zwischen den Die Wege werden eingezogen, da sie keine Verkehrsbedeu- Behörden – Behindertenbeauftragten und Naturschutz – hin tung mehr haben und die Funktion nicht mehr gegeben ist. und her ging. Der Antrag wurde dann letztendlich im Oktober Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher öffentlich 2018 beim LASuV eingereicht und mit Bescheid vom 2. Mai bekannt zu geben. Die Einziehung erfolgt durch Verwal- 2019 positiv beschieden. Leider mit dem Wermutstropfen, tungsakt. dass es eine Höchstförderung von 207.263 € wurde. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Mehrkosten selbst tragen muss. Da Beschluss Nr. 01-07-2019 die Kostenberechnung aus dem Jahr 2016 stammt, war zu Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt den Platz befürchten, dass die Maßnahme gegenüber der ursprüngli- „Dorfplatz“ in Spittel beginnend am Knotenpunkt SP 249 chen Berechnung von 296.090 € teurer werden würde. Diese und endend am Knotenpunkt SP 252 aus dem Straßenbe- 296 T€ sind voll über die Fördermittel und nicht verwendete standsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege und investive Schlüsselzuweisungen finanziert. Mit dem Haus- Plätze der Stadt Weißenberg herauszunehmen. Die Verwal- halt 2018 wurden bereits weitere 19.415 € nachfinanziert tung wird mit der sofortigen Einleitung des Verfahrens Nachdem die Finanzierung des Straßenbaus in der Kotitzer beauftragt. Straße möglich wurde, wurde die Ausschreibung für den Schmutz- und Regenwasserkanal und den Straßenbau Einziehung von beschränkt-öffentlichen Wegen und veröffentlicht. Die Unterlagen wurden von 11 Bewerbern Plätzen: BÖW Nr. 34 „bei der FFw“ in Maltitz angefordert, zehn haben ein Angebot abgegeben. Submis- Die Wege werden eingezogen, da sie keine Verkehrsbedeu- sion war am 13.06.2019, um 10:00 Uhr. tung mehr haben und die Funktion nicht mehr gegeben ist. Die Angebotspreise (netto) reichen von 498.514,95 € bis Der Weg ist nicht vorhanden. 726.696,23 € - ohne Nachlässe, bei einem verpreisten Leis- tungsverzeichnis (LV) von 536.728,70 €. Beschluss Nr. 02-07-2019 Die Bau GmbH Franke aus Hainewalde hat das wirtschaftlichste Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt den Weg Angebot abgegeben und das Ing.büro empfiehlt deshalb „bei der FFw“ in Maltitz am Flurstück 52/10 der Gemarkung den Zuschlag zum Nettopreis von 491.037,23 €, brutto damit Maltitz mit einer Länge von 0,050 km aus dem Straßenbe- 584.334,30 € an die Bau GmbH Franke zu erteilen. standsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege und Die Stadt beauftragt dabei die Bereiche Straßenbau und Plätze der Stadt Weißenberg herauszunehmen. Die Verwal- Kabelverlegung und den darauf prozentual anfallenden Teil tung wird mit der sofortigen Einleitung des Verfahrens aus der Baustelleneinrichtung. beauftragt. Das vom Ing.büro verpreiste LV endete für die Stadt mit netto 322.077,34 €. Das wirtschaftlichste Angebot der Bau B-Plan „Drehsa-Nord“, Billigungsbeschluss und Offenlage GmbH Franke schließt mit netto 245.309,89 €, brutto damit Am nördlichen Ortsrand von Drehsa befindet sich eine im 291.918,77 €. Flächennutzungsplan ausgewiesene allgemeine Wohnbau- Zusammen mit den Planungskosten und den Kosten für fläche mit 6815 m². die Straßenentwässerung, die vom Abzweig Riegelstraße Es umfasst die Flurstücke 19/18, 867 und 876. 40 % der bis zur Südstraße durch die AWG gebaut wird und zu 50 % Fläche dürfen mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut von der Stadt zu finanzieren ist, belaufen sich die Brutto- werden, die einen Abstand zum Nachbargrundstück von kosten für die Stadt auf 369.630,66 €, gerundet 370.000 € mindestens 3 m haben müssen. Die Verkehrssicherung Hinzu kommen die Kosten für die Breitbandverkabelung in und Medienanschlüsse sind gesichert. Nicht bebaute Höhe von ca. 17.000 €, die jedoch zu 100 Prozent finanziert Flächen sind als Grünflächen zu gestalten. Es ist erwünscht, werden. möglichst wenig dieser Flächen zu versiegeln. Eine Teil- Durch die Stadt sind bisher finanziert: fläche wurde bereits mit der Ergänzungssatzung „Drehsa An der Schäferei“ geplant. Innerhalb kürzester Zeit wurden dort - Planungskosten Phasen 2/3 HOAI 9.817 € 3 Eigenheime errichtet. Mit dem Bebauungsplan „Drehsa - Fachförderung 70 % - Festbetrag 207.293 € Nord“ ist die Umsetzung der im Flächennutzungsplan vorge- - investive Schlüsselzuweisung 2016 62.010 € sehen baulichen Ziele der Stadt Weißenberg vollzogen. In - investive Schlüsselzuweisung 2017/2018 55.055 € der öffentlichen Stadtratssitzung am 13.05.2019 wurde - Investitionspauschale 2019 9.575 € der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Drehsa- Restbetrag noch nachzufinanzieren 26.250 €
Nr. 8/2019 -7- Weißenberg Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus den freien liquiden Mitteln des Jahres 2020. Sollte die Finanzierung über die Teilrückzahlung eines Darlehens an die AWG möglich sein, hat dies Vorrang. Der Baubeginn ist für den Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen 12.08.2019 geplant. über das Betreten von Grundstücken durch Beschluss Nr. 06-07-2019 Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde zur 1. Der Stadtrat stimmt der Finanzierung der Mehrkosten Erarbeitung eines Schutzwürdigkeitsgutachtens in Höhe von 73.865 € aus investiven Schlüsselzuwei- sungen in Höhe von 38.040 €, der Investitionspau- für das Naturschutzgebiet „Gröditzer Skala„ auf schale 2019 in Höhe von 9.575 € und den freien liqui- dem Territorium der Stadt Weißenberg den Mittel des Jahres 2020 mit 26.250 € zu. Das Landratsamt Bautzen als untere Naturschutzbehörde 2. Der Stadtrat stimmt der Auftragsvergabe an die Bau wird im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 GmbH Franke in Hainewalde zum Bruttoangebotspreis Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermes- von 291.918,77 € zu. sungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienst- geschäfte für das Naturschutzgebiet D 11 „Gröditzer Skala“ Beauftragung zur Jahresabschlussprüfung der AWG für das durchführen lassen. Wirtschaftsjahr 2018 Dazu ist während der Tages- und Nachtzeit das Betreten der Beschluss Nr. 07-07-2019 betroffenen und teilweise auch angrenzenden Grundstücke Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die LiSka notwendig. Treuhand GmbH als Abschlussprüfer der AWG für das Jahr Diese Handlungen sind gem. § 65 Abs. 1 Bundesnatur- 2018 zum Angebotspreis von 3.600 € zu beauftragen. schutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 37 Abs. 2 Sächsisches Einladung zur nächsten Stadtratssitzung Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) zulässig und werden auf Grund der Vielzahl der betroffenen Flurstücke gem. § 65 Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am 12.08.2019 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 37 Abs. 2 Satz 6 SächsNatSchG um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. öffentlich bekannt gegeben. Die förmliche Tagesordnung entnehmen Sie bitte der orts- üblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Land- Bautzen, den 18. Juni 2019 kreises, Ausgabe Bautzen. Die Bürgerschaft ist herzlich dazu eingeladen. Birgit Weber Beigeordnete Informationen aus dem Bürgerbüro Öffentliche Bekanntmachung Helfer für die Wahlvorstände zur Landtagswahl Bekanntmachung der Stadtverwaltung Weißenberg über am 1. September 2019 gesucht! die Einziehung folgender beschränkt-öffentlicher Wege und Plätze: Für die Landtagswahl am 1. September 2019 werden noch ehrenamtliche Helfer gesucht. Es sind die Wahllokale BÖW Nr. 41 „Dorfplatz“ in Spittel in der Kindertagesstätte Wurschen und im Kulturraum BÖW Nr. 34 „bei der FFw“ in Maltitz Särka mit Wahlhelfern zu besetzen. Interessenten für das ehrenamtliche Amt eines Wahlhelfers melden sich bitte Die beabsichtigten Einziehungen oben genannter schriftlich oder telefonisch im Rathaus Weißenberg bei beschränkt-öffentlicher Wege und Plätze liegen drei Monate Herrn Knäbel (Telefon 035876 44013 oder per E-Mail ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe, am 19.07.2019 buergerbuero@stadt-weissenberg.de) mit Angabe der in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, Adresse und Telefonnummer. Hier erhalten Sie auch alle 02627 Weißenberg, Zimmer 21 während der Dienststunden Informationen zum Ablauf und den Anforderungen an die zur Einsicht aus. Wahlhelfer. Für Ihr Engagement möchten wir uns bereits jetzt bedanken. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Einziehungsverfügungen kann innerhalb der drei gez. Knäbel, Wahlleiter Monate nach Ablauf der Niederlegungsfrist Widerspruch Abbrennen von Feuerwerkskörpern erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufgrund der trockenen Wetterlage der letzten Wochen und Stadtverwaltung Weißenberg, 02627 Weißenberg, August- der jeweils geltenden Waldbrandwarnstufe können Ausnah- Bebel-Platz 1, einzulegen. meanträge zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegen- ständen (Silvesterartikel) derzeit durch die Stadtverwaltung Jürgen Arlt leider nicht genehmigt werden. Sollte sich jedoch das Wetter Bürgermeister dauerhaft etwas nasser und nicht mehr ganz so trocken zeigen, können neue Anträge zukünftig durchaus wieder genehmigt werden. Sollten Sie eine solche Ausnahmegeneh- migung beantragen wollen, bitten wir Sie, sich über die aktu- elle Situation im Rathaus zu erkundigen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Nr. 8/2019 -9- Weißenberg Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst Wählerverzeichnis und die Erteilung von nach Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Wahlscheinen für die Wahl zum Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung entstanden Sächsischen Landtag am 1. September 2019 ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren fest- Wahlkreis 56 Bautzen 5 gestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis 1. Am 01. September 2019 findet die Wahl zum 7. Säch- der Stadt gelangt ist. sischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahl- eingetragenen Wahlberechtigten bis 30. August 2019, schein hat. 16.00 Uhr, bei der Stadt mündlich, schriftlich oder per 2. Das Wählerverzeichnis für die Stadt Weißenberg wird E-Mail beantragt werden. In dem Antrag sind Famili- in der Zeit vom 2. August bis 16. August 2019 während enname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlbe- der üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt rechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Weißenberg, Zimmer 3, August-Bebel-Platz 1, 02627 Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahl- Weißenberg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme benachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung. bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtig- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- keit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler- rechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein 13.00 Uhr, stellen. Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wähler- Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher verzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der zeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberech- bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl- tigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre schein erteilt werden. gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes einge- Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automati- Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behin- ein Datensichtgerät möglich. derung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer 3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- anderen Person bedienen. ständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, 7. Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberech- spätestens am 16. August 2019 bis 12:00 Uhr bei der tigte Stadt Weißenberg, Bürgerbüro, Zimmer 3, August- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg Einspruch einlegen. - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Niederschrift eingelegt werden. Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- - ein Merkblatt für die Briefwahl. tragen sind, erhalten bis spätestens 11. August 2019 Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenach- für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- richtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi- werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlun- chern. terlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach- Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person richtigung. auszuweisen. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit kreis 56 Bautzen 5 durch Stimmabgabe in einem belie- dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig bigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Brief- an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief wahl teilnehmen. dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen · ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- Stelle abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich berechtigter, der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungs- · ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener form unentgeltlich befördert. Wahlberechtigter, Datenschutzrechtliche Hinweise a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden 1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerver- gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder zeichnis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, (bis zum 11. August 2019) oder die Einspruchsfrist so werden die in diesem Zusammenhang angege- gegen das Wählerverzeichnis gegen das Wähler- benen, personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des verzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlord- Antrages bzw. des Einspruchs verarbeitet, § 16 und § 19 nung (bis zum 16. August 2019) versäumt hat, der Landeswahlordnung.
Weißenberg - 10 - Nr. 8/2019 Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt b. Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrich- oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines tigen personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung) diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo- c. Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 genen Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungs- Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungs- weise zur Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 gesetz, Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung), Absatz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung perso- Landeswahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklä- nenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches rung des Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen Datenschutz-Grundverordnung) dazu, die Berechtigung des Bevollmächtigten für die Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Beantragung eines Wahlscheins bzw. die Berechtigung Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über für den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlun- das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis terlagen zu prüfen, § 23 Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der und den Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsi- Landeswahlordnung. schen Wahlgesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahl- und 3 der Landeswahlordnung, durch die Vorschriften scheine, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein über den Einspruch und Beschwerde gegen das Wähler- Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, verzeichnis, § 19 der Landeswahlordnung. § 24 Absatz 8 Satz 1 der Landeswahlordnung, sowie ein 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht recht- ausgehändigten Wahlscheine, § 24 Absatz 6 Satz 4 der mäßig erfolgt, können Sie Beschwerden an den Säch- Landeswahlordnung. sischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Säch- 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten sischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra- 01001 Dresden, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das richten. Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Weißenberg, 25.06.2019 Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Arlt, Bürgermeister Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen Bekanntmachung des Landesamtes personenbezogenen Daten ist die oben genannte für Straßenbau und Verkehr / Dresden Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Daten- schutzbeauftragten sind: Vorbereitung der Planung für das Vorhaben B178 – Postanschrift: Gunnar Heinke, Görlitzer Str. 1b, 02763 Verlegung Zittau. 4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintra- A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ gung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Bauabschnitt 1, Teil 1 – Anschluss A 4 bis S 112 (Nostitz) Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbe- Die DEGES plant im Auftrag der Straßenbauverwaltung in zogenen Daten der Kreiswahlleiter (Postanschrift: Landrats- der Stadt Weißenberg, in den Gemarkungen Weißenberg amt Bautzen, Frau Peter, Bahnhofstr. 9, 02625 Bautzen). und Maltitz zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadt 5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammen- Weißenberg und der ostsächsischen Region das o. a. hang mit der Führung des Wählerverzeichnisses, der Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, des Verzeich- zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der nisses über für ungültig erklärte Wahlscheine und des Zeit vom 19. August 2019 bis voraussichtlich 30. September Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und die an 2019 Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich sie ausgehändigten Wahlscheine verarbeiteten perso- dabei um Baugrunderkundungen in Form von Bohrungen nenbezogenen Daten richtet sich nach § 78 Absatz 3 und Sondierungen sowie Vermessungs- und Vermarkungs- der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnisse, Wahl- arbeiten. scheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungültig Zur Durchführung der genannten Arbeiten müssen die erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevoll- Grundstücke durch Mitarbeiter der DEGES oder deren Beauf- mächtigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit tragte betreten und befahren werden. der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahl- Der Aufnahmebereich der Baugrund- und Vermessungsar- leiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprü- beiten erstreckt sich auf angrenzende Flurstücke der beste- fungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für henden Verkehrsanlagen der S 112 und S 55 und Entwässe- die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahl- rungsanlagen. Die Aufschlusspunkte liegen ausschließlich straftat von Bedeutung sein können. auf Acker- oder Grünflächen. Folgende Flurstücke sind 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen betroffen: Ihnen folgende Rechte zu: Nr. Stadt Weißenberg Gemarkung Flurstücke a. Recht auf Auskunft über Sie betreffende perso- 1 RKS (BP 1001, 1002, 1003, Weißenberg 505 nenbezogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches 1005 und 1006) Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 15 Daten- 2 RKS (BP 1008 und 1009) Weißenberg 509/1 schutz-Grundverordnung) 3 RKS (BP 1000 und 1004) Weißenberg 512/2
Nr. 8/2019 - 11 - Weißenberg 4 RKS (BP 1007) Weißenberg 511/8 Untere Wasserbehörde untersagt Wasserentnahme 5 RKS (BP 1028, 1029, 1030, Maltitz 306/3 mittels Pumpvorrichtung aus 1031 und 1032) Oberflächengewässern 6 RKS (BP 1020) Maltitz 310/3 7 RKS (BP 1018 und 1019) Maltitz 310/6 Das Landratsamt Bautzen, untere Wasserbehörde, hat 8 RKS (BP 1010, 1011, 1012, Maltitz 321 mit Allgemeinverfügung vom 27.06.2019 die Entnahme 1013, 1014, 1015, 1016) von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpe im 9 RKS (BP 1017) Maltitz 343/1 Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches unter- sagt. Diese Maßnahme wurde notwendig, weil nach der BK = Kernbohrung, RKS = Rammkernsondierung, DPH = extremen Trockenheit des Jahres 2018 eine erneute Niedrig- Schwere Rammsondierungen, CPTU = Drucksondierung, SB wasserlage eingetreten ist. Der natürliche Wasserhaushalt = Substanz- bzw. Straßenbohrung , GWM = Grundwasser- leidet immer noch unter den Folgen der Trockenheit des messstelle // VM = Vermarkung Vorjahres. Deshalb muss er vor jeder vermeidbaren Beein- trächtigung geschützt werden. Für die betroffenen Grundstücke erfolgt eine Bestandsfest- Das bedeutet im Einzelnen: stellung. Sie werden nur zur Baugrunderkundung sowie Jede Wasserentnahme mit einer Pumpe bedarf einer wasserrecht- Vermessung und Vermarkung betreten und befahren. lichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. In dieser Erlaubnis Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit ist regelmäßig die Einstellung der Entnahme bei Niedrigwasser liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und geregelt. Dies erfolgt entweder durch Bezugnahme auf einen Pegel oder einen konkreten Wasserstand im Gewässer. Diese sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Fernstraßenge- Regelung ist strikt einzuhalten, da die Entnahme bei Niedrig- setz - FStrG verpflichtet, sie zu dulden. wasser letztlich eine unerlaubte Gewässernutzung darstellt. Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES GmbH Eine solche kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 EUR durchgeführt werden. Bußgeld geahndet Aktuelle Durchflüsse können für die mit Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittel- Pegeln ausgestatteten Fließgewässer im Internet unter dem nach- bare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. folgendem Link abgefragt werden: http://www.umwelt.sachsen. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht de/umwelt/wasser/7806.htm erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen Je nach Durchfluss wird der Pegel in einer entsprechenden auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Farbe dargestellt, bei Niedrigwasser als brauner Kreis bzw. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung Rechteck ( ). und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens Die Wasserentnahme durch Schöpfen mit Handgefäßen fällt entschieden. unter den Gemeingebrauch nach § 16 Abs. 1 SächsWG i. V. Die Bekanntmachung wird im Internet unter www.LASuV. mit § 25 Satz 1 WHG und ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis Sachsen.de/ Bekanntmachungen, veröffentlicht. zulässig. Es sollte allerdings mit höchster Zurückhaltung erfolgen. Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die Rechtsbehelfsbelehrung: Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Die Einhaltung der Mindestwasserführung wird bei sämt- nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur lichen Wasserentnahmen durch die zuständige Wasser- Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr behörde in Niedrigwasserperioden verstärkt überwacht. (LASuV), Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden eingelegt Auffälligkeiten können bei der Unteren Wasserbehörde mit werden. Sitz in Kamenz, per E-Mail an wasser@lra-bautzen.de oder Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Nieder- bei Gemeinde-/Stadtverwaltung vor Ort angezeigt werden. schrift bei dem: Insgesamt muss mit Wasserentnahmen aus fließenden LASuV, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 19, oberirdischen Gewässern, aber auch aus dem Grundwasser 02625 Bautzen, und dem Trinkwassernetz im Landkreis Bautzen sparsam LASuV, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link- und verantwortungsvoll umgegangen werden. So sehen wir Straße 4, 09131 Chemnitz, beispielsweise die Praxis als kritisch an, einen „englischen LASuV, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, Rasen“ unter reichlicher Bewässerung und häufigem Mähen 01662 Meißen, zu pflegen. Auch erlaubte Wasserentnahmen sind auf das LASuV, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 wirklich nur erforderliche Mindestmaß zu begrenzen, um Leipzig, negative Auswirkungen für den Lebensraum Fließgewässer LASuV, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen und die angrenzenden Ökosysteme zu vermeiden.“ eingelegt werden. Harald Geyer, Sachgebietsleiter Untere Wasserbehörde gez. und gesiegelt Schön Öffentliche Bekanntmachung Abteilungsleiterin Planung und Straßenbau Bebauungsplan „Drehsa-Nord“ Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i. V. Anlagen (diese sind für die Abbildung hier zu groß, können m. § 13 a BauGB auf Wunsch aber gerne im Rathaus eingesehen werden) 1) Übersichtskarte Öffentliche Auslegung des Planentwurfs 2) Lageplan mit Aufschlusspunkten, Bl. 1 1. Aufstellungsbeschluss 3) Lageplan mit Aufschlusspunkten, Bl. 2 Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am
Weißenberg - 12 - Nr. 8/2019 13.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- plans „Drehsa-Nord“ gefasst. Planungsziel ist die Einord- Ortschaftsrat Wurschen-Drehsa nung von Wohnbebauung. Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Wurschen- Drehsa findet am 03.09.2019 um 19:30 Uhr statt. Treff- 2. Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b punkt ist der Dorfplatz Nechern. Interessierte Bürger sind i. V. m. § 13a BauGB dazu herzlich eingeladen. Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Drehsa an. Das Plangebiet umfasst Teile Ronald Mittasch der Flurstücke 19/18, 867, und 876 der Gemarkung Drehsa. Ortsvorsteher Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt insgesamt unter 10.000 m², so dass die Vorausset- zungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB erfüllt sind. Der Bebauungsplan „Drehsa-Nord“ wird daher im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbe- reichsflächen). Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der früh- Kindertagesstätte „Strombergwichtel“ zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Weißenberg gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprü- fung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach Zuckertütenfest bei den ABC-Wichteln § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, Vor vielen Tagen trieb in der tiefen Bernau eine welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar Moorhexe ihr Unwesen. Sie belauschte uns ABC- sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach Wichtel, als wir uns über den Zuckertütenbaum § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. unterhielten. Ein paar kleine und größere Zucker- tüten hatten wir schon an unserer Linde entdeckt. 3. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs Aber, oh Schreck, am Morgen des 21.06.2019 waren Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am alle Zuckertüten verschwunden! Nur ein paar einzelne 01.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ Bonbons konnten wir unter dem Baum noch finden. Was i. d. F. vom 21.06.2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. sollte das denn für ein Zuckertütenfest werden ohne Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf Zuckertüten? des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ in der Fassung vom Für den Vormittag hatten wir alle Kinder und Mitarbeiter 21.06.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textli- der Kita eingeladen, um mit uns Abschied zu feiern. Bei chen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die einem kleinen Programm zeigten wir, was wir im Kinder- Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 garten alles so gelernt hatten. Auch die anderen Kinder- zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Weißenberg, gartengruppen überraschten uns mit Liedern, Tänzen, August-Bebel-Platz 1 in 02627 Weißenberg. Gedichten und kleinen Geschenken, dafür möchten wir Parallel sind die Planunterlagen zur Information in der Inter- nochmal Danke sagen. netpräsentation der Stadt Weißenberg unter Mit einer Eisbar ging es weiter. Jeder konnte sich von den www.stadt-weissenberg.de und im zentralen Landesportal ABC-Wichteln ein Eis zusammenstellen lassen. Vanille, Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen. Schoko, Erdbeere, Stracciatella, Schlagsahne und die de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1016346 verschiedensten Streusel – ganz nach Wunsch konnte einsehbar. ausgewählt werden. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Für andere da zu sein und sie zu bedienen hat unseren Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Großen viel Spaß bereitet. Niederschrift bei der Stadt Weißenberg vorgebracht werden. Ganz besonders haben sich auch alle über die wunder- Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können schöne rote Hüpfburg von der Baufirma Vogel gefreut. entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfas- Dankeschön, dass uns diese kostenlos zur Verfügung sung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. gestellt wurde. Ganz aufmerksam hörten wir zu, als Frau Martin uns ihr Gedicht vorlas, welches sie extra für uns Jürgen Arlt geschrieben hatte. Denn bei ihr haben wir als Miniwichtel Bürgermeister in der Kita begonnen. Ortschaftsrat Kotitz-Nostitz Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Kotitz- Nostitz findet am 15.08.2019 um 19:00 Uhr im Kultur- raum Särka statt. Interessierte Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Jens Sterzel Ortsvorsteher
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