Weniger Ökonomie, mehr Medizin
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Politik „Weniger Ökonomie, mehr Medizin“ Regierungskommission legt Krankenhauskonzept vor Nicht weniger als eine Revolution der stationären Versorgung Sind Häuser „Level I i“ noch Krankenhäuser? verspricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Krankenhäuser des Levels I i soll eine Schlüsselrolle auf dem Rahmen seiner geplanten Krankenhausreform. Vorschläge hier- Weg zur Überwindung der zu häufig noch stationärer-ambulant für hat nun die 17-köpfige „Regierungskommission für eine getrennten Gesundheitsversorgung zukommen. Deshalb emp- moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, die fiehlt die Regierungskommission, sie sektorenübergreifend regi- der Gesundheitsminister im Mai dieses Jahres ins Leben geru- onal zu planen, sie vollständig aus dem DRG-System herauszu- fen hatte, am 6. Dezember 2022 vorgelegt. Den Empfehlungen nehmen und über Tagespauschalen zu vergüten. Zudem soll der Experten zufolge, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit – durch entsprechende gesetzliche Änderungen ermöglicht wer- und weitgehend ohne Beteiligung der Krankenhäuser – Eck- den, dass sie unter pflegerischer Leitung stehen können. punkte einer Reform entworfen haben, soll „die Behandlung Grundversorger mit Notfallversorgung (Level I n) haben dabei von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern künftig einen Sicherstellungsauftrag für die stationäre internistische mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen und chirurgische Basisversorgung, Basis-Notfallversorgung und Kriterien erfolgen.“ je nach Bedarf auch Geriatrie oder Palliativmedizin und ist für Hierfür empfiehlt die Kommission eine Neuordnung der Kran- Regionen vorgesehen, in denen das nächstgelegene Kranken- kenhausfinanzierung. Das neue System soll den Vorschlägen haus der Regel- und Schwerpunktversorgung bzw. der Maxi- nach aus zwei Säulen bestehen: einer leistungsunabhängigen malversorgung weiter als 30 Minuten Pkw-Fahrzeit entfernt ist Vorhaltefinanzierung, die an die Versorgungsstufe einer Klinik oder bei denen das Bundesland einen besonderen Versorgungs- und an die verschiedenen Leistungsgruppen gekoppelt ist, und auftrag sieht. einer mengenabhängigen Komponente (R-DRG). Damit soll der Level I i kommt auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden ökonomische Druck gemindert werden. 40 % der Betriebskos und integrierenden Gesundheitsversorgung eine Schlüsselrolle ten sollen künftig durch Vorhaltepauschalen, 60 % weiter über zu, heißt es in den Kommissionsempfehlungen. Sie sollen Fallpauschalen abgerechnet werden. In einigen Bereichen, wie „wohnortnah zumeist allgemeine und spezialisierte ambulante etwa der Kindermedizin, soll die Vorhaltefinanzierung sogar bis fachärztliche Leistungen mit Akutpflegebetten, in denen Patien zu 60 % betragen. tinnen und Patienten zum Beispiel zur Beobachtung und Basis- Ausgenommen sollen Grundversorgungskliniken mit ambu- therapie oder nach der Verlegung aus einem Haus der Regel-/ lant-stationärer Versorgung sein. Hier soll es sachgerecht kalku- Schwerpunkt- oder Maximalversorgung stationär überwacht lierte Tagespauschalen für die Akutpflege geben, einschließlich und gepflegt werden können. Die Leitung kann durch qualifi- aller anderen Personal- und Sachkosten. zierte Pflegefachpersonen mit Zusatzweiterbildung, zum Bei- spiel ANP, nach einer entsprechend zu schaffenden gesetz- Krankenhaus-Versorgungsstufen lichen Regelung erfolgen.“ Künftig sollen Krankenhäuser in drei Level eingeordnet und Zwar werden auch diese in den Empfehlungen und auch in entsprechend gefördert werden: Erläuterungen Karl Lauterbachs konsequent als Krankenhäuser I. Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisver- genannt. Wohlmöglich, weil eine ehrlichere Benennung in der sorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe Bevölkerung wohl eher für Unmut sorgen könnte: De facto wä- und Notfälle. ren Level I i-Einrichtungen keine Krankenhäuser mehr. Die II. Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die Hälfte von rund 1000 Krankenhäusern der Grundversorgung im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen wäre damit zu Gesundheitszentren umzuwandeln und im Prin- anbieten. zip als Kliniken „vom Tisch“. III. Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken. Für jede Ebene sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gel- Einführung von definierten Leistungsgruppen ten, also einheitliche Standards für die apparative, räumliche Die lediglich grobe Zuweisung von Fachabteilungen (wie „In- und personelle Ausstattung. nere Medizin“) zu Krankenhäusern soll durch genauer defi- Den Krankenhäusern des Levels I wird eine besondere Bedeu- nierte Leistungsgruppen abgelöst werden (zum Beispiel „Kardi- tung zugemessen. Sie müssen flächendeckend eine wohnortna- ologie“). Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet he Versorgung garantieren. Sie werden daher unterteilt in Kran- werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende kenhäuser, die Notfallversorgung sicherstellen (Level I n) und Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Voraussetzung für die Zutei- solche, die integrierte ambulant/stationäre Versorgung anbie- lung ist die Erfüllung genau definierter Strukturvoraussetzun ten (Level I i). gen für die jeweilige Leistungsgruppe, etwa bezüglich perso- | 1.2023 5
Politik Prof. Dr. Tom Bschor, Koordinator der Kommission (links) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung der Stellung- nahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung am 6. Dezember 2022. Foto: picture alliance/SZ Photo/Jürgen Heinrich neller und apparativer Ausstattung. Je nach Komplexität wird für jede Leistungsgruppe festgelegt, ob sie an Krankenhäusern Auftrag der Regierungskommission für aller drei Level erbracht werden darf oder nur an Krankenhäu- eine moderne und bedarfsgerechte sern höherer Level (II und III oder nur III). Das Konzept sieht Krankenhausversorgung 128 definierte Leistungsgruppen vor – eine äußerst feinglie Laut Koalitionsvertrag sollte die Regierungskommission drige Differenzierung. Für jede Leistungsgruppe wird ein Vor- Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Kranken- halteanteil festgelegt. Damit gehen die Vorschläge sogar weit hausfinanzierung vorlegen, die das bisherige System über die novellierte Krankenhausplanung des Landes um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Re- Nordrhein-West falen hinaus, das Nordrhein-Westfalens Ge- gel-, Maximalversorgung, Universitätsklinika) differen- sundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bereits im Som- ziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen mer 2021 vorstellte. Für die Krankenhausplanung in NRW sind ergänzt. Die Regierungskommission wurde im Mai 2022 67 Leistungsgruppen vorgesehen. eingesetzt und hat seitdem zu verschiedenen Themen Nun sind zunächst konkrete Mindestanforderungen für die je- (u. a. auskömmliche Finanzierung von Pädiatrie und weiligen Leistungsgruppen zu definieren. Der Medizinische Geburtshilfe, Krankenhaustagesbehandlung) Stellung- Dienst wird die Erfüllung der Strukturanforderungen prüfen. nahmen vorgelegt, die im Krankenhauspflegeentlas Ein enormer Bürokratie-Tzunami könnte den Kliniken bevor- tungsgesetz umgesetzt wurden. stehen, ehe die Reform der Krankenhausstrukturen nach den Die Stellungnahme der „Regierungskommission für eine Kommissionsvorschlägen umgesetzt wäre. moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ Die Regierungskommission empfiehlt, die Regelungen in einer steht unter folgendem Link zum Download bereit: Konvergenzphase von fünf Jahren schrittweise einzuführen. www.bundesgesundheitsministerium.de/ Damit bleibe Krankenhäusern, Ärzten, Krankenkassen und krankenhauskommission-stellungnahme- Ländern ausreichend Zeit, sich auf das veränderte Finanzie- krankenhausverguetung.pdf rungssystem einzustellen, heißt es. 6 1.2023 |
Politik DKG: Krankenhausreform darf nicht auf einem nicht einfachen Diskussionsprozess von Bund, Ländern struktureller Unterfinanzierung aufsetzen und den umsetzenden Verbänden und Akteuren geprägt sein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die bei der Ent- Wir Krankenhäuser stehen für diesen Prozess bereit. Aber uns wicklung der Reformvorschläge weitgehend außen vor geblie- läuft auch die Zeit davon. Krankenhäuser brauchen verlässliche ben war, reagierte zurückhaltend auf die Vorschläge der Exper- Perspektiven und Planungssicherheit. Die aktuelle Lage ist eher tenkommission Krankenhausreform. Zwar werde damit end- trostlos“, erklärt Gaß. lich die Reformdiskussion eingeleitet. Aber: „Die grundsätzlich richtigen Gedanken der Kommission basieren aber auf einer DKG-Vorschlag mit drei Säulen falschen Grundprämisse. Die Reform soll nach Vorstellung der Die DKG hat selbst drei wesentliche Säulen der Finanzierung Kommission die aktuellen Mittel nur umverteilen. Basis sind vorgeschlagen: Demnach soll zum einen das leistungsbezogene die Zahlen aus dem Jahr 2021. Damit basiert die Finanzreform Entgeltsystem umgehend mit einer Komponente flankiert wer- aber bereits auf einer strukturellen Unterfinanzierung und ist den, die die Vorhaltefinanzierung berücksichtigt. Die DKG damit im Prinzip schon zu Beginn zum Scheitern verurteilt. schlägt dafür Vorhaltepauschalen vor, die den Krankenhäusern Das Erlösvolumen der Krankenhäuser muss zum Start der Fi- Sicherheit geben, und sieht hier durchaus Schnittmengen zum nanzierungsreform sachgerecht und vollständig ausfinanziert Reformvorschlag der Kommission. werden. Das heißt konkret, dass die aktuelle Basis inflationsbe- Die zweite Säule ist die adäquate Vergütung von klinisch-am- dingt um mindestens 15 Mrd. € bei den Betriebskosten und bulanten Leistungen. „Das bedeutet aber, dass die gerade in jährlich 4 Mrd. € bei den Investitionskosten aufgestockt wer- einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Krankenhauspflegeentlas den muss“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald tungsgesetz beschriebenen Hybrid-DRGs noch einmal über- Gaß. prüft werden müssen. Zu diesem Komplex kommt kein Vor- Bei allen Einzelvorschlägen brauche es nun ein tragfähiges Ge- schlag der Kommission, was angesichts der Chancen einer kli- samtkonzept für eine Reform, die insgesamt auch mit den Län- nisch-ambulanten Versorgung am Krankenhaus eher enttäu- dern konsentiert werden muss. „Es dürfen jetzt keinesfalls ein- schend ist. Ein zukunftsfähiges Vergütungssystem muss also zelne Regelungen vorgezogen und mit der Brechstange umge- die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Versorgungsangeboten setzt werden, bevor die Reform insgesamt vereinbart ist. Denn stärker als bisher berücksichtigen, die Notfallversorgung der ständig einzelne Veränderungen herauszulösen, führt zu mehr Bevölkerung zu jeder Zeit sicherstellen, die ambulanten Be- Verwerfungen als zu Fortschritt im System. Deshalb wird es handlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser stärker nutzen Zeit, Finanzierung, Planung, Entbürokratisierung und Perso- und die notwendige Flexibilität bieten, in den Regionen gleich- nalfragen zusammen zu denken und zusammen zu reformie- wertige Lebensverhältnisse zu erreichen“, so Gaß. ren. Nur so kann eine nachhaltige konsistente Reform gelin- Die dritte Säule ist eine Investitionskostenfinanzierung, die die gen“, so Gaß. tatsächlichen Bedarfe deckt. Auch die Regierungskommission Gerade in der Finanzierungsfrage werden sich die Reformvor- beklagt den eklatanten Mangel bei der Investitionsförderung schläge aus Sicht der Krankenhäuser daran messen lassen müs- der Länder. Hier springt, so die DKG, die Kommission aber zu sen, ob sie tatsächlich nachhaltig eine Verbesserung für die kurz. Es reiche nicht, das Problem zu benennen und auf eine Versorgung der Patienten, die Krankenhäuser und die dort Be- notwendige Lösung in der Zukunft zu verweisen. Nachhaltige schäftigten bringen. Die Reform solle dazu beitragen, dass die und auskömmliche Investitionsfinanzierung sei der Ausgangs- Krankenhausversorgung und -vergütung nachhaltig stabilisiert punkt für eine patientenorientierte, moderne und effiziente wird. Die von der Regierungskommission vorgestellten Verän- Krankenhausversorgung. Die unzureichende Investitionsförde- derungen in der Finanzierung bedeuten, anders als von Minis rung sei eine der Hauptursachen für die angespannte wirt- ter Lauterbach wiederholt angekündigt, nicht die Abschaffung schaftliche Lage vieler Krankenhäuser und die knappe Perso- noch Überwindung des Fallpauschalensystems, sondern die naldecke. Die DKG schlägt ein Anreizsystem vor, das jene Län- auch von der DKG geforderte Ergänzung der DRGs um eine der durch Kofinanzierungen des Bundes belohnt, die Investi leistungsunabhängige Vorhaltefinanzierung. Komplett soll der tionsmittel in einer Höhe zur Verfügung stellen, die dem Leistungsanreiz aus dem reformierten Vergütungssystem je- tatsächlichen Investitionsbedarf nahekommt. doch nicht gestrichen werden. Das Fazit der DKG zu den Vorschlägen der Kommission lautet: „Der Geist kleinteiliger Regulierung“ Grundsätzlich richtige Gedanken zur Novellierung der Finan- Zur Krankenhausplanung finden sich in den Vorschlägen der zierung, aber deutlich zu kurz gesprungen, weil die Hybrid- Regierungskommission Ansätze, die auch in den Vorschlägen DRGs zur Ambulantisierung am Krankenhaus, die strukturelle der DKG zu finden sind. „Für uns war klar, dass regionale Ver- Unterfinanzierung und die Defizite bei der Investitionsförde- sorgungsnetzwerke, die strukturiert miteinander arbeiten und rung schlicht ausgeblendet werden. In der Krankenhauspla- dabei verschiedene Versorgungsebenen und Niveaus miteinan- nung verliert sich die Kommission in kleinteiligen Planungsvor- der verbinden, zentrale Basis einer zukünftigen Versorgungs- gaben und Regelungen und erschwert damit die Einigung zwi- struktur sein müssen. Krankenhäuser sind dabei die zentralen schen Bund und Ländern. Die nächsten Monate werden von Knotenpunkte der regionalen Netzwerkstrukturen“, so Gaß. u | 1.2023 7
Politik NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der eine Reform der Krankenhausplanung in NRW längst in Angriff genommen hat, forderte mit Nachdruck: „Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben“. Eine Krankenhausplanung vom „Grünen Tisch in Berlin“ aus könne den Be- dürfnissen der unterschiedlichen Regionen mit gewachsenen Strukturen und nicht gerecht werden. Foto: Land NRW/Ralph Sondermann Die Kommission verbinde die Finanzierungsreform mit einer Karl Lauterbach, der sich gern als Bollwerk gegen Partikularin- neuen Krankenhausplanung und will über die bundeseinheit- teressen von Lobbyisten geriert, sagte bei der Pressekonferenz liche Definition der Versorgungsstufen (Level) hinaus auch fest- zur Vorstellung der Kommissionsvorschläge: „Hätten wir die legen, welche Leistungsgruppen in den verschiedenen Versor- Lobbygruppen mitgenommen, wäre nichts herausgekommen.“ gungsstufen zulässigerweise behandelt werden. Dieser sehr Zudem betonte er, selbst die ehrgeizigste Krankenhausplanung weitgehende Eingriff in das Krankenhausplanungsrecht der der Länder sei nicht ehrgeizig genug. Bundesländer dürfte mit den dort Verantwortlichen kaum zu NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der eine Re- konsentieren sein. Die DKG plädiert für einen bundeseinheit- form der Krankenhausplanung in NRW längst in Angriff ge- lichen Orientierungsrahmen und vergleichbare Maßstäbe, wo- nommen hat, forderte mit Nachdruck: „Krankenhausplanung bei für die landesspezifischen Besonderheiten und die regio- muss Ländersache bleiben“. Eine Krankenhausplanung vom nalen Versorgungsnotwendigkeiten aber ein ausreichender „Grünen Tisch in Berlin“ aus könne den Bedürfnissen der un- Handlungsspielraum bestehen bleiben soll. „Die Vorschläge der terschiedlichen Regionen mit gewachsenen Strukturen und Kommission zur Krankenhausplanung atmen den Geist der nicht gerecht werden. Die Einbindung der beteiligten Kranken- kleinteiligen Regulierung und erschweren damit ohne Not die häuser und ihrer Expertise hätte in NRW am Anfang des Pro- Umsetzung der angestrebten Finanzierungsreform“, so Gaß. zesses gestanden. „Mit meinem Demokratieverständnis ist es An dem Verfahren der Einsetzung der Expertenkommission am nicht vereinbar, wenn Planungen, die die wichtigsten öffent Beginn des Reformprozesses, ohne die für die Krankenhauspla- lichen Einrichtungen betreffen, von Gremien ohne demokra- nung verantwortlichen Bundesländer und die Vertreter der tische Legitimation vorgenommen werden“, so der NRW-Ge- Krankenhäuser einzubeziehen, gab es heftige Kritik vonseiten sundheitsminister. Die Politik und ihre gewählten Vertreter der Länder und Krankenhausverbände. „Einen Konsens zu fin- müssten ihre Entscheidungen den Menschen in den Regionen den, mit den Ländern und denen, die die Reform am Ende um- gegenüber nachvollziehbar begründen und rechtfertigen. setzen müssen, hätte am Anfang des Prozesses stehen müs- Seine Amtskollegin aus Niedersachsen, Gesundheitsministerin sen“, kritisierte Gaß einmal mehr am Tag der Verkündung im Daniela Behrens (SPD), begrüßt die vorgestellten Pläne für Rahmen des KGNW-Forums in Düsseldorf. Er sprach von der eine Krankenhausreform von Gesundheitsminister Lauterbach Regierungskommission als „Blackbox“. und der Regierungskommission „in weiten Teilen“, und erklärt: 8 1.2023 |
Politik „Insbesondere der Umstieg auf Vorhaltepauschalen, die in vie- heiten in den Bundesländern darin abgebildet werden. Zudem len Bereichen an die Stelle der Einzelfallabrechnungen des wird es einen Systemwandel nicht zum Nulltarif geben. Daher DRG-Systems treten sollen, hat das Potenzial, wirtschaftlichen ist wichtig, dass die erforderlichen Investitionen über einem Druck von den Kliniken zu nehmen. Dies käme unmittelbar Strukturfonds finanziert werden. Doch auch kurzfristige Finan- den Patientinnen und Patienten zugute. Mit der Eingruppierung zierungsmaßnahmen sind erforderlich, zumal die Vorhaltepau- aller Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen der Grund-, schalen erst ab 2024 gezahlt werden sollen. Die zugesagten Schwerpunkt- und Maximalversorgung folgt der Bund mit sei- Hilfen zum Energiekosten- und Inflationsausgleich werden nem Vorschlag einem Modell, das wir bei der Novelle unseres nicht ausreichen, um alle bedarfsnotwendigen Kliniken sicher Krankenhausgesetzes für Niedersachsen in diesem Jahr bereits durch das Jahr 2023 zu bringen. Es muss sichergestellt werden, beschlossen haben.“ Behrens sieht Niedersachsen mit seinem dass die für 2023 prognostizierten Personalkostensteigerungen Krankenhausgesetz in einer Vorreiterrolle, insbesondere bei der über den Veränderungswert hinaus refinanziert werden, damit Überwindung der starren Grenzen von ambulanter und statio- die Kliniken nicht weiter in finanzielle Schieflage geraten und närer Versorgung auf der Ebene der Grundversorger. „Die Vor- damit der kalte Strukturwandel keine schlimmen Lücken reißt. schläge der Regierungskommission müssen nun möglichst Schließlich dürfen die neuen Krankenhausstrukturen nicht zu schnell in einen konkreten Gesetzentwurf münden, damit sie einem starren System werden. Sie müssen über die notwendige zwischen Bund und Ländern gemeinsam im Detail beraten und Flexibilität verfügen, um sich an die Demografie, an Krisen und offene Fragen geklärt werden können. Niedersachsen wird sich Innovationen anpassen zu können.“ an diesem Prozess sehr konstruktiv beteiligen“, so Behrens. Die vorgelegten Empfehlungen zur übergreifenden Kranken- hausreform seien eine gute Grundlage für die Evolution des Weitere Stimmen Gesundheitssystems, sagt Christoph Radbruch, Vorsitzender Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd), erklärt zu den „Bei der Umsetzung der Vorschläge ist aber ein Praxischeck der Vorschlägen der Regierungskommission: „Das wäre ein wich- Auswirkungen auf die Versorgung vor Ort zwingend nötig. Fer- tiger Fortschritt, mit dem die Daseinsvorsorge und gleichwer- ner braucht es ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung der tige Lebensverhältnisse in der Gesundheitsversorgung gut abge- Versorgungs- und Finanzauswirkungen dieser neuen Finanzie- sichert werden können. Wichtig ist, dass die Patientinnen und rungsmaßnahmen. Auch müssen wir uns die Zeit für eine ein- Patienten sowie ihre bestmögliche Versorgung wieder ins Zen- gehende gesellschaftspolitische Debatte mit unterschiedlichen trum rücken. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die Wirtschaftlichkeit gesellschaftlichen Gruppen nehmen. Ihre heterogenen Perspek- nicht völlig außer Acht zu lassen. Diesem Prinzip folgen die tiven auf die stationäre Versorgung sind regelhaft zu hören. Der freigemeinnützigen Einrichtungen von jeher, vor allem da Bundesgesundheitsminister muss dafür Raum geben. Denn bei kirchliche Krankenhäuser gerade auch in strukturschwachen den krankenhausregulatorischen Maßnahmen liegt meist die Regionen die Gesundheitsversorgung sicherstellen. Daher füh- Tücke im Detail. Mögliche Fehlanreize zeigen sich häufig erst len wir uns mit den Vorschlägen der Regierungskommission zeitversetzt und Lücken in der Regelung treten erst bei der Pra- bestärkt und unterstützt. xisanwendung hervor.“ Eine endgültige Bewertung des neuen Konzepts hängt davon Die bestmögliche und verlässliche Versorgung der Patienten ab, wie es umgesetzt wird und wie die regionalen Besonder- muss im Zentrum jeder Krankenhausreform stehen. „Ein klares kkvd-Geschäfts führerin Bernadette DEKV-Vorsitzender Rümmelin. Christoph Rad- Foto: kkvd bruch. Foto: DEKV | 1.2023 9
Politik werden. Dass der Bundesminister die Akteure und die Beteili- gten als Lobbyisten abstempelt und sie außen vor halten will, ist in keiner Weise nachvollziehbar und wirkt nicht vertrauens- erweckend. Ohne die Erfahrung der Praktiker wird es nicht ge- lingen, ein funktionierendes Konzept umzusetzen.“ Das gelte umso mehr, als die Regierungskommission einen sehr tiefgrei- fenden Umbau der Krankenhauslandschaft anstrebe. Diese Re- form dürfe aber nicht die Trägervielfalt bei den Krankenhäu- sern gefährden. Auch die privaten Krankenhausträger sehen in den Kommissi- onsempfehlungen positive Elemente und „durchaus kluge neue Impulse“. Dies gelte vor allem für den Fokus auf mehr ambu- KGNW-Präsident lante Versorgung, die geplanten Vorhaltepauschalen und auch Ingo Morell. für die stärkere Gewichtung auf Behandlungs- und Ergebnis- Foto: DKG qualität. Entscheidend seien letztlich aber nicht die Ankündi- gungen, sondern die gesetzgeberische Umsetzung. Ob eine zen- trale Regulierung der Versorgungsstufen aus Berlin am Ende zum Versorgungsauftrag des einzelnen Krankenhauses aus der Leitbild, für welchen Bedarf die Krankenhäuser eine umfas- Krankenhausplanung passe, müsse sich erst zeigen. Entlas sende Gesundheitsversorgung sicherstellen sollen, ist Voraus- tungen für die angespannte wirtschaftliche Lage der Kranken- setzung für eine in die Regionen passende Krankenhauspla- häuser ergeben sich auch nicht aus einer Umverteilung der bis- nung. Mit der in Nordrhein-Westfalen gewählten Planungs her unterfinanzierten Betriebs- und Investitionskosten. Insofern systematik, die jetzt in regionalen Verhandlungen mit Leben wird zusätzliches Geld nötig sein. gefüllt wird, kann genau dies gelingen: Wir wollen ein zu- Die Krankenhäuser in privater Trägerschaft betreiben mittler- kunftsfähiges Angebot sicherstellen, das den Menschen echte weile jedes dritte Krankenhaus in Deutschland – in allen Ver- Daseinsvorsorge bietet und zugleich den Zugang zu Spitzenme- sorgungsstufen vor allem auch in ländlichen Regionen. Inhalt- dizin ermöglicht“, erklärte Ingo Morell, Präsident der Kranken- lich liegen die Vorstellungen der privaten Krankenhäuser mit hausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, anlässlich der am Diens- den Vorstellungen der Bundesregierung zur Reform der Kran- tag vorgestellten Reformvorschläge der Regierungskommission kenhauslandschaft nicht weit auseinander, so BDPK-Hauptge- zur Krankenhausversorgung. Die Konzepte der Wissenschaftle- schäftsführer Thomas Bublitz in einer Kolumne auf der BDPK- rinnen und Wissenschaftler erforderten eine kritische Prüfung. Website. Viele der heute geltenden Regelungen für die statio- Gerade aus nordrhein-westfälischer Sicht werde es entschei- näre Behandlung seien nicht mehr zeitgemäß und müssten dend sein, den hier mit allen Beteiligten erzielten Konsens über modernisiert oder abgeschafft werden. „Dazu gehören vor die neue Krankenhausplanung nicht zu gefährden. „Mit dem an allem die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versor- medizinischen Überlegungen orientierten Konzept von Leis gung und die Abschaffung der Mindestverweildauer. Das Be- tungsgruppen und Leistungsbereichen als Grundlage der Kran- sondere an der Krankenhausbehandlung ist sicher nicht die kenhausplanung haben die Beteiligten hier in NRW den rich- tigen Weg für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung be- schritten“, betonte KGNW-Präsident Morell. Das beinhalte auch den umfassenden Blick auf die jeweilige Situation in den Regionen, die beispielsweise mit teils sinkender Praxisdichte nicht nur aus Klinikperspektive betrachtet werden dürften: „Diese Perspektive kann keine vom grünen Tisch in Berlin kommende Planung einnehmen. Ein drastisches Beispiel sind die akuten Probleme in der Kinder- und Jugendmedizin. Des- halb müssen die Bundesländer hier weiter die Entscheidungs- gewalt behalten. Nordrhein-Westfalen ist bereits entscheidende Schritte gegangen.“ Die Regierungskommission begründet ihre Reformvorschläge BDPK-Hauptge- schäftsführer Tho- nach eigener Darstellung auf wissenschaftlicher Basis. Welche mas Bublitz. Foto: evidenzbasierten Quellen genutzt wurden, ist bisher unklar. Ines Lindenau/BDPK KGNW-Präsident Morell betonte: „Eine Krankenhausreform kann nur mit den Ländern, mit den Beteiligten der Selbstver- waltung und insbesondere mit den Krankenhäusern zum Erfolg 10 1.2023 |
Politik Übernachtung, sondern die umfassende medizinische Versor- Letztlich bedeuteten die Reformvorschläge massive Eingriffe in gung mit allem, was die moderne Medizin zu bieten hat“, so die Länderhoheit mit Blick auf die Krankenhausplanung. Die Bublitz. Auf lange Sicht könnten solche Reformansätze Kran- Reform sehe bundesweite Vorgaben vor, an denen die Länder kenhäuser sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten. sich zu orientieren und die Einhaltung von entsprechenden Thomas Lemke, Vizepräsident des BDPK, betonte, dass private Maßnahmen zu überprüfen hätten. Hier werde sich der Bund Krankenhausträger weiterhin ihren Beitrag zur Sicherstellung kompromissbereit zeigen müssen, um schnellstmöglich länder- zu einer hochwertigen Patientenversorgung in Deutschland gerechte Konzepte für die regionale Versorgung entwickeln und leisten werden: „Eine hohe medizinische und pflegerische Ver- langfristig garantieren zu können, so der HKG-Chef. sorgungsqualität der Patienten an unseren Standorten, die ge- Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universi- messen und für die Patienten nachvollziehbar sein muss sowie tätsklinika Deutschlands (VUD): „Mit der Einteilung in ver- die Sicherstellung der Versorgung an unseren Standorten blei- schiedene Level schärft die Regierungskommission die künftige ben unsere Handlungsmaxime. Wir private Krankenhausträger Rolle der einzelnen Krankenhäuser. Mit der Abkehr vom werden unseren Beitrag zu einer Reform des Krankenhauswe- sens leisten und konstruktiv daran mitarbeiten.“ Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hes- sischen Krankenhausgesellschaft (HKG), sagt: „Der Reformvor- schlag des Bundesministeriums verfolgt durchaus richtige An- sätze, denn die Krankenhäuser in Hessen und bundesweit be- nötigen jetzt wirtschaftliche Entlastung. Nun steht die prak- tische Umsetzung dieser theoretischen Vorschläge an: Ihre Qualität wird vor allem auch von der Einbeziehung der Länder sowie des Wissens und der Erfahrung aus der Praxis abhängen. Beides ist bislang zu kurz gekommen. Auf die Umsetzbarkeit und Praktikabilität wird es jedoch maßgeblich ankommen.“ Bisher mangele es jedenfalls an Vorschlägen für die Übergangs- Der 1. Vorsitzende zeit. Gramminger warnt vor einem kalten Strukturwandel, der des VUD, Prof. Jens längst in Gang gesetzt ist: „Keinesfalls zu vernachlässigen ist Scholz. Foto: VUD die Übergangsphase bis zur Umsetzung der Vorschläge. Erfor- derlich wäre primär eine unmittelbare Stabilisierung der Fi- nanzlage gewesen, um ein unstrukturiertes Krankenhausster- ben zu vermeiden. Ein Wandel ist nur möglich, solange eine 100%-Ansatz bei der DRG-Finanzierung und Einführung einer Basis vorhanden ist, auf der aufgebaut werden kann.“ Vorhaltevergütung, die an Leistungsgruppen und zugehörigen Darüber hinaus fehlten bislang jegliche Details über die Finan- Qualitätsanforderungen gekoppelt wird, wählt sie einen viel- zierung des Vorhabens. „Zu sehen ist lediglich eine Umvertei- versprechenden Ansatz für die Neuausrichtung der Kranken- lung der Gelder – und eine solche wird keineswegs zu der ge- hausversorgung.“ Mit der Festlegung der Versorgungsstufen wünschten ‚Revolution‘ führen“, ergänzt Gramminger. ordne die Kommission den jeweiligen Stufen unterschiedliche Mindeststrukturvoraussetzungen zu. Für die Universitätsmedi- zin halte sie fest, dass diese neben ihrem vollumfänglichen Ver- sorgungsangebot die dringend erforderliche übergeordnete Steuerung und Koordination in der regionalen Versorgung und auch weitergehende System- und Zukunftsaufgaben überneh- men muss. „Die Regierungskommission erkennt zutreffend die herausragende Rolle der Universitätsklinika für unser Gesund- heitssystem an. Es ist folgerichtig, die Universitätsklinika an die Spitze des Versorgungsstufenmodells zu stellen und eine zu- sätzliche Finanzierung dabei vorzusehen. Mit diesen Vorschlä- gen hat Minister Lauterbach eine sehr gute Grundlage, um eine echte Krankenhausreform in die Wege zu leiten“, so Prof. Scholz. Dr. Steffen Gram- Die von Prof. Lauterbach geplante Umsetzung des Reformkon- minger, Geschäfts- führender Direktor zeptes werde heftige Diskussionen in den Kliniken auslösen, der HKG. Foto: HKG prophezeit der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirek- toren Deutschlands, Dr. Josef Düllings: „Vieles bleibt wage, einige vorgesehene Regelungen greifen tief in die Krankenhaus- planung der Länder ein, das Problem der gesetzlich unge | 1.2023 11
Politik Helmut Dedy, Hauptgeschäftsfüh- VKD-Präsident Dr. rer des Deutschen Josef Düllings. Städtetags. Foto: Foto: VKD/Lopata Laurence Chaperon nügenden Investitionsmittel der Länder für die Krankenhäuser nert, Stationen verlegt oder aufgelöst werden“ sagte Dedy. Die wird nur am Rande erwähnt. Hier liegt aber ein Schlüssel zur Vorschläge der Kommission wirkten erst in einigen Jahren. Da- Lösung vieler Probleme. Die investive Mangelernährung der her müssten Bund und Länder rasch Geld in die Hand zu neh- Kliniken muss beendet werden.“ Düllings. men, um aktuell zu unterstützen. Erschreckend für den VKD ist zudem, dass die Basis für die Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt die Kom- künftigen Budgets das Jahr 2021 sein soll – „Ein Jahr, in dem missionsvorschläge, die Versorgung zukünftig über Versor- bereits mehr als 60 % der Krankenhäuser in roten Zahlen steck- gungsstufen und Leistungsgruppen zu organisieren: „Nur be- ten. Man will also eine Reform aus einer extremen Krise heraus darfsgerechte und qualitativ hochwertige Krankenhäuser starten und gleichzeitig den Startpunkt bereits mit hohen Defi- sollten künftig für die Versorgung der Bevölkerung in Frage ziten belasten.“ Auf die Praktikabilität der Vorschläge komme kommen. In der Praxis wird es darauf ankommen, eine solche es aber maßgeblich an. Es werde dazu noch viele Diskussionen qualitätsorientierte Versorgung konsequent in der Landeskran- geben müssen – bevor ein Gesetz aus dem Reformpapier der kenhausplanung umzusetzen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvor- Regierungskommission wird. „Denn das benötigt angesichts sitzende des vdek. der komplexen Veränderungen innerhalb und außerhalb der Das Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung (DNVF) be- Krankenhäuser sowie der Auswirkungen auf die Gesundheits- grüßt die Reformvorschläge der Regierungskommission mit den versorgung insgesamt, die hier vorgesehen sind, die Erfah- Kernpunkten klar definierter Krankenhaus-Level und Leis rungen, Kenntnisse und Innenansichten der Praktiker“, so Dül- tungsgruppen sowie des Zwei-Säulen-Modells „Vorhaltung und lings weiter. DRG“. Der Deutsche Städtetag hat Vorschläge für grundlegende Re- Der zentrale Reformschritt der Aufsplittung der Krankenhaus- formen bei der Finanzierung der Kliniken begrüßt, fordert aber Level in Level Ii und Level In erfordert aus Sicht des DNVF die auch schon eine raschere Stabilisierung. Gegenüber der Deut- weitestgehenden Veränderungen etablierter Planungs- und Ver- schen Presse-Agentur (dpa) sagte Städtetags-Hauptgeschäfts- gütungsstrukturen. Diese Reform berge die Chance für ein stär- führer Helmut Dedy: „Wir brauchen ein Rettungspaket, das keres Zusammenwachsen der ambulanten und stationären Ver- schnell wirkt. Sonst wird es in fünf Jahren viele wichtige Kran- sorgungsbereiche, indem sektorenübergreifende Strukturen für kenhäuser nicht mehr geben. Die finanzielle Notlage der Kran- eine wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung kenhäuser war noch nie so groß wie heute.“ Dedy sagte, die geschaffen werden. Kommission liege völlig richtig, dass der allerletzte Zeitpunkt Der Erfolg der von der Kommission genannten Reformschritte gekommen sei, das Ruder herumzureißen. Es sei gut, dass nun hänge zum einen davon ab, dass sie tatsächlich umgesetzt wer- konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen: den, wofür Bundes- und Landespolitik zusammenwirken und „Die Krankenhäuser sind für die Menschen vor Ort unverzicht- entsprechende Gesetzesvorhaben zügig umsetzen müssen, bar, sie gehören zur Daseinsvorsorge.“ Dies in den Vordergrund mahnt das Netzwerk. Zum anderen sollten die einzelnen Re- zu stellen, sei der richtige Ansatz. Dabei nähmen kommunale formschritte von Beginn an als komplexe mehrteilige Interven- Kliniken ihre Verantwortung seit Jahrzehnten wahr und böten tionen in Richtung auf eine integrierte Versorgung angesehen Leistungen etwa in der Geburtshilfe und Kinderheilkunde an, werden, die detailliert geplant und kontinuierlich evaluiert wer- mit denen sich keine großen Gewinne erwirtschaften lassen. den müssen. Die Folge sei eine dramatisch verschlechterte wirtschaftliche Lage. „Die Zahlen sind tiefrot. Klinken mussten bereits verklei- Katrin Rüter n 12 1.2023 |
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