Wie verbindlich sind Arzttermine? 9 2015 - Kassenärztliche ...
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9 • 2015 Wie verbindlich sind Arzttermine? Abrechnung von Ambulante Versorgung Elektronische Leistungen für im Ausland von Flüchtlingen und Dienstplanung in Krankenversicherte Asylbewerbern Sachsen gestartet Seite I und Beilage Seite 4 Seite 4
Inhalt Editorial Wie verbindlich sind Arzttermine? 3 Aktuelles Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern 4 Online-Initiative Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet 4 ARMIN ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb 5 In eigener Sache Wir suchen Sie 6 Leipziger Ärzteball am 5. Dezember 2015 7 Meinung Klarer Vertrauensbeweis von über 6.000 Patienten 8 Nachrichten Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Sachsen erhielt Zertifikat „Geprüfter Datenschutz“ 8 Buchvorstellung Antibiotika und Antimykotika Substanzen – Krankheitsbilder – Erregerspezifische Therapie 11 Zur Lektüre empfohlen Bourgery 12 Impressionismus – Expressionismus 12 Robert Koch und Louis Pasteur 12 Impressum 10 KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 1
Inhalt Informationen In der Heftmitte zum Herausnehmen Abrechnung Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Ausland krankenversichert sind I Sicherstellung Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen II Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015) III Schutzimpfungen Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen IV Verschiedenes Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen der Todesbescheinigung V Qualitätssicherung Fortbildungsstatut der KV Sachsen VII Verordnung von Arznei- Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach Heil- und Hilfsmitteln § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) VII Fortbildung Wenn das Herz stolpert: Neue Aspekte in der Prävention und Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall VIII Fortbildungsangebote der KV Sachsen Oktober und November 2015 IX Personalia In Trauer um unsere Kollegen XII Beilagen: Informationen im Umgang mit der Europäischen Krankenversichertenkarte SWK Chemnitz – Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung bei Kindern und Jugendlichen“ Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ Anzeigenbeilage: PVS Sachsen – Imagekampagne / Postkarte 2 KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Editorial Editorial Wie verbindlich sind Arzttermine? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wahrgenommen bzw. sehr kurzfristig ab- gesagt werden? unlängst veröffentlichte eine große regio- nale Tageszeitung einen Beitrag zum Man sollte es nicht glauben, aber dies Thema Arzttermine. Im Mittelpunkt kommt gar nicht so selten vor. Nach einer stand ein Vater, der seine 10-jährige Toch- von der KBV im September 2014 in Auf- ter in eine Kinderarztpraxis zum Impfen trag gegebenen Studie des Institutes für begleitete. Nach 40-minütiger Wartezeit angewandte Sozialwissenschaften (infas) musste er dann von der Ärztin erfahren, in rund 1.000 Arztpraxen, liegt die kurz- dass der für das Kind vorgesehene Impf- fristige Nichtinanspruchnahme verein- stoff kurz vor der Behandlung ausgegan- barter Termine in niedergelassenen Pra- gen sei. xen deutschlandweit bei durchschnittlich ca. sechs Prozent. Schon im Hinblick auf Natürlich sorgt eine solche Nachricht bei ihre Terminplanung schätzten 26 Prozent den Betroffenen für Frust. Aus der Situa- der befragten Ärzte diesen Fakt als pro- tion heraus sind jedoch leider derartige blematisch ein. Hiobsbotschaften durchaus mal möglich. Gerade beim Impfen bereiteten kurzfris- Und der finanzielle Aspekt? Wenn man tige Lieferausfälle den niedergelassenen die Arztminute moderat mit einem Ärzten in der Vergangenheit hin und wie- Durchschnittswert von 90 Cent berech- der schon mal Kopfzerbrechen. In der net, entsteht dem Arzt bei einer durch- Einzelnen konkretisiert wurde. Dies be- Kinderarztpraxis reagierte der Vater je- schnittlichen Konsultationszeit von 15 deutet, dass der Arzt den Termin nicht denfalls höchst ungehalten. Als Reaktion Minuten ein wirtschaftlicher Schaden anderweitig nutzen konnte, z. B. durch auf die aus seiner Sicht vertane Zeit be- von 13,50 Euro pro Patient. Diesen er- Erledigung schriftlicher Arbeiten oder zifferte er den dadurch für ihn entstande- folgreich geltend zu machen, ist derzeit praxisinterner Bürotätigkeit. nen materiellen Ausfall auf 182,84 Euro nur sehr schwer möglich. Ich kann mir und stellte diesen der Ärztin in Rechnung. vorstellen, was es für einen Aufschrei Aus meiner Sicht kann man alles disku- Man kann darüber natürlich durchaus ge- geben würde, wenn ein Arzt den ihm tieren, aber dann bitte nicht einseitig. teilter Meinung sein, zumal es sich, wie entstandenen Schaden, nach meiner Mei- Am besten wäre es freilich, wenn die geschildert, sicherlich um einen Einzel- nung eigentlich zu Recht, dem Verur- Beteiligten solche Probleme friedlich fall handelt. sacher in Rechnung stellt. Das Vorurteil untereinander klären. Denn es bleibt da- der Raffkes im weißen Kittel hätte wohl bei: Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist ein Bei allem Ärger für die Patienten muss es dann in der Öffentlichkeit wieder Hoch- hohes, aber auch sensibles Gut. jedoch gestattet sein, die Sache einmal konjunktur. umgekehrt zu betrachten. Denken wir beispielsweise an unser ServiceTelefon, Wenn bislang in Einzelfällen Streitigkei- Mit freundlichen kollegialen Grüßen mit dem die KV Sachsen seit November ten um Terminabsagen mal vor Gericht 2014 mit einigem Aufwand, aber durch- landeten, fielen die Urteile unterschied- aus guten Ergebnissen für Patienten, Ter- lich aus. Höchstrichterliche Entscheidun- mine vermittelt. Man könnte sich hier die gen hierzu gibt es noch nicht. Sofern ein Frage stellen, welche Möglichkeiten oder Anspruch auf Ausfallhonorar oder Scha- welches Recht haben eigentlich eine Ärz- densersatz des Arztes bejaht wurde, war Ihr tin oder ein Arzt, wenn im Umkehrschluss jeweils Voraussetzung, dass der Termin Stellvertretender Vorstandsvorsitzender vereinbarte Termine von Patienten nicht fest vereinbart war und der Schaden im Claus Vogel KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 3
Aktuelles/Online-Initiative Aktuelles Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Einrichtung einer Praxis tung sowie die mögliche Schaffung ähn- Bitte um Unterstützung in Dresden licher Einrichtungen in Chemnitz und Leipzig wird zu gegebener Zeit entschie- Die KV Sachsen sucht für diese Praxis den. weitere ärztliche und nichtärztliche Mit- Die KV Sachsen betreibt seit dem 14. arbeiter. September 2015 in den Räumen der Kas- senärztlichen Bereitschaftspraxis Dres- Die Bereitstellung von Dolmetschern Ärzte können auch auf Honorarbasis den, Fiedlerstraße 25, eine Praxis zur wird über die Stadt Dresden gesichert. an der ärztlichen Versorgung mit- ambulanten Versorgung von Asylbe- Eine sozialpädagogische Grundbetreu- wirken. werbern. Grundlage dafür ist eine Ver- ung ist vorgesehen. Kostenträger sind einbarung mit der Landesdirektion Sach- ausschließlich die Landesdirektion Dres- Es werden zur Weiterbehandlung auch sen und der Stadt Dresden. den und die Stadt Dresden. ambulante fachärztliche Behandlungs- kapazitäten (insbesondere Gynäkologie, Die Einrichtung und der vorerst bis zum Sofern die Praxiskosten aus den Erträgen Augenheilkunde und Orthopädie-Unfall- 31. Dezember 2015 befristete Praxis- der Praxis nicht vollständig finanziert chirurgie) benötigt. betrieb erfolgen aufgrund der besonde- werden können, tritt der Freistaat Sachsen Bei Fragen und Interesse an einer Mitar- ren Situation der medizinischen Versor- für einen möglichen Fehlbetrag ein. beit wenden Sie sich bitte an Herrn Ro- gung von Asylbewerbern in der Dresdner bert Baierl unter Tel. 0351 8828-225 oder Erstaufnahmeeinrichtung einschließlich Der Praxisbetrieb erfolgt im Rahmen per E-Mail: robert.baierl@kvsachsen.de. der Außenstellen. einer medizinischen Basisversorgung (Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, ggf. Hier ist es auch möglich, der KV Sachsen Grundlage der Behandlung ist der ge- chirurgische Versorgung) von Montag zu signalisieren, wenn Kapazitäten gese- setzliche Versorgungsumfang gemäß bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr, hen werden, vereinzelt Flüchtlinge/Asyl- § 4 Asylbewerberleistungsgesetz. Über außer Feier- und Brückentagen sowie bewerber in der eigenen Praxis zu behan- die Fortführung der Dresdener Einrich- dem 24. und 31. Dezember. deln. Vielen Dank. – ÖA/BGStDD – Online-Initiative Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet Unterstützung durch die KV Sachsen der Gruppenstärke schwieriger wird. Westfalen-Lippe, KV Baden-Württem- bei der Organisation der Bereitschafts- Hinzu kommen gesonderte Regelungen berg und KV Niedersachsen, ist das dienste an Feier- und Brückentagen, Krankhei- Dienstplanungsprogramm bereits im Ein- ten, Diensttauschen und Ausfällen bis hin satz. Eine händische Dienstplanung bezie- zu Änderungen in der Kassenärztlichen hungsweise eine Planung mit einer Excel- Bereitschaftsdienstordnung, welche die Ein Bestandteil von BD-Online sind Liste kann für den ärztlichen Dienst- Erstellung der Dienstpläne zu einer Her- „Fairnesspunkte“. Diese Punkte werden planer im Kassenärztlichen Bereit- ausforderung machen können. für jeden geleisteten Dienst vergeben, um schaftsdienst sehr schnell aufwändig wer- unter Berücksichtigung der individuellen den. Dabei besteht, entsprechend den Um zukünftig die Dienstplangestalter bei Wünsche und der örtlichen Gegeben- regionalen Absprachen die Aufgabe, die ihrer Arbeit zu unterstützen, stellt die KV heiten einen mathematisch gerechten und Dienste möglichst gerecht an die dienst- Sachen das Programm „Bereitschafts- für alle Gruppenmitglieder transparenten verpflichteten Ärzte eines Bereiches zu dienst Online“, kurz „BD-Online“, der Plan zu erstellen. verteilen. Firma MEDLINQ, als Anwendung im KV-SafeNet* bereit. In zahlreichen Kas- Ein Beispiel für eine faire Dienstplanung Jeder kann sich leicht vorstellen, dass senärztlichen Vereinigungen, wie bei- ist die Zuteilung zu Feiertagsdiensten: eine faire Diensteinteilung mit wachsen- spielsweise in der KV Thüringen, KV Ein Arzt, welcher im Zeitraum zwischen 4 KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Online-Initiative/ARMIN Karfreitag und Ostermontag einen Dienst übermittelt und ggf. händisch weiterver- Dienstgruppen findet das Programm be- geleistet hat, wird erst dann wieder durch arbeitet werden. reits Anwendung. BD-Online für einen Dienst zu Ostern eingeplant, wenn alle anderen Ärzte Weitere Informationen zum Dienstpla- ebenfalls zwischen Karfreitag und Oster- BD-Online auch in Ihrem nungsprogramm „Bereitschaftsdienst- montag einen Dienst absolviert haben. Dienstbereich? Online“ erhalten Sie durch die Ansprech- partner in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle. Durch BD-Online erhalten die Dienst- Bereits heute sind mehr als 70 Prozent plangestalter ein Werkzeug, mit welchem der Dienstplaner der allgemeinärztlichen – Sicherstellung/fak – gerechte Dienstpläne in vergleichsweise Bereiche einführend in das Programm kurzer Zeit entstehen können. Darüber eingewiesen. Nach einer weiteren Schu- *Rechtlicher Hinweis: hinaus kann der elektronische Dienstplan lung werden die geschulten Dienstplaner Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der auch durch die Vermittlungsstellen ge- BD-Online für die kommenden Dienst- Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder nutzt werden und muss nicht separat pläne einsetzen. In über 20 sächsischen vertraglicher Verbindung steht. ARMIN ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb Dresden/Weimar, 14. August 2015 – deren eingeschriebenen Apotheken fal- management. Erste Basisschulungen pla- Ärzte und Apotheker, die sich an der len. Nach und nach können dann alle nen wir für Ende August.“ Arzneimittelinitiative ARMIN beteiligen, ARMIN-Apotheken auf die elektroni- können ab sofort mit höchster Datensi- schen Medikationspläne ihrer ARMIN- Auch die Kassenärztliche Bundesvereini- cherheit Informationen austauschen. Seit Patienten zugreifen. „Dazu muss der gung (KBV) freut sich über die Fort- heute ist der ARMIN-Medikationsplan- Zugang zum Medikationsplanserver via schritte des Modellvorhabens. „Das ist server erfolgreich für das sichere Netz der KV-SafeNet* in das bestehende Apo- ein großer Beitrag dafür, die Arzneimit- KVen zertifiziert und in Betrieb genom- thekenverwaltungssystem implementiert teltherapiesicherheit für die Patienten in men worden. Durch die Zertifizierung werden. Es wird bei der technischen Um- Sachsen und Thüringen zu erhöhen“, er- wird sichergestellt, dass die Anforderun- setzung sicher die eine oder andere Frage klärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina gen an Datenschutz und -sicherheit erfüllt auftreten. Bei der Klärung dieser Fragen Feldmann. werden. Der Server ist nur von den be- wird der Verband seine Mitglieder nach treuenden Ärzten und Apothekern mit Möglichkeit tatkräftig unterstützen“, er- Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist Hilfe eines speziellen Routers (KV-Safe- läutert Thomas Dittrich, Vorsitzender des ein gemeinsames Projekt der Ärzte und Net*) erreichbar. Über diesen Server Sächsischen Apothekerverbandes. Apotheker Sachsens und Thüringens können zukünftig ARMIN-Ärzte und sowie der AOK PLUS. Mit dem Mo- -Apotheker die Medikationspläne einge- „Mit dem Medikationsplanserver wurde dellvorhaben, bei dem Ärzte Wirkstoffe schriebener Patienten einsehen und stets ein wichtiger Teil der ARMIN-Infra- verordnen und die Apotheker die ent- aktuell halten. struktur aufgebaut. Erstmals im deut- sprechenden Medikamente ausgeben, schen Gesundheitssystem werden sich soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit Der Vorstandsvorsitzende der Kassen- Ärzte und Apotheker in einem sicheren der Arzneimittelversorgung erhöht ärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. IT-System zur medikamentösen Therapie werden. Der Medikationsplan ist Teil Klaus Heckemann zeigt sich zufrieden: zahlreicher AOK PLUS-Versicherter aus- des dritten und abschließenden Mo- „Das Herz von ARMIN schlägt. Die tauschen können. Für die Arzneimittel- duls von ARMIN, dem Medikationsma- Hersteller der Praxisverwaltungssysteme therapiesicherheit der Patienten ist das nagement. Es soll vor allem chronisch sind auf einem guten Weg, eine zügige ein Meilenstein“, ergänzt die Vorstands- kranken Patienten helfen, die mehrere Anbindung an den ARMIN-Medikations- vorsitzende der Kassenärztlichen Ver- Medikamente einnehmen. planserver zu ermöglichen. Wir werden einigung Thüringen, Frau Dr. Annette alle Prozesse umfangreich testen und mit Rommel. Weitere Informationen finden Sie auf Erhalt des Datenschutzsiegels das dritte der ARMIN-Internetpräsentation: Modul von ARMIN in den Routinebe- Der Vorsitzende des Thüringer Apothe- www.arzneimittelinitiative.de trieb überführen.“ kerverbandes, Stefan Fink, der bereits die Testphase aktiv begleitet hat, ist begeis- * Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Die ersten ARMIN-Pilotapotheken sind tert: „ARMIN wird bald für alle erfahr- Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder bereits an das sichere Netz der KVen an- bar. Gemeinsam mit den Apothekensoft- vertraglicher Verbindung steht. gebunden. Die Prozesse werden getestet, warehäusern arbeiten wir an praxis- danach kann der Startschuss für alle an- tauglichen Lösungen zum Medikations- – Pressemitteilung vom 14. August 2015 – KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 5
In eigener Sache Wir suchen Sie als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin für eine hausärztliche Tätigkeit in Reichenbach im Vogtland. Die Stadt Reichenbach ist eine Große Kreisstadt mit 18.879 Einwohnern, zentral in der Vier- länderregion Bayern, Tschechien, Sachsen und Thüringen gelegen, verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung: die A 72, die Bundesstraßen 173 und 94 sowie über einen Fernbahnhof an der Sachsen-Franken-Magistrale, einer Hauptstrecke der Bahn. Wir bieten Ihnen: ■ flexible Möglichkeiten der hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere: ✔ in Anstellung – auch Teilzeit ✔ Neuniederlassung in Einzelpraxis ✔ Neuniederlassung in Berufsausübungsgemeinschaft ■ Unterstützung beim Einstieg in die niedergelassene Tätigkeit ✔ Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, nach Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder und nach einem Arbeitsplatz für Angehörige ■ Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber: ■ Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin mit dem Wunsch hausärztlich tätig zu sein ■ Interesse an einer ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum ■ Durchführung von Hausbesuchen und Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst ■ Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und hohe soziale Kompetenz Ihre Ansprechpartnerin: Frau Tobisch – Telefon: 0371 2789-403 Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich bis zum 30. September 2015 mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Geschäftsführung Carl-Hamel-Straße 3 09116 Chemnitz 6 KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Abrechnung Informationen zum Herausnehmen Abrechnung Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Ausland krankenversichert sind Im Rahmen des Sozialversicherungsab- Daten vollständig auf das Muster 80 den, wenn keine Kopiermöglichkeit kommens stellen sich immer wieder Fra- zu übertragen. besteht. Sofern die Nutzung des Mus- gen zur Abrechnung von Leistungen von ters 80 unumgänglich ist, achten Sie Personen, die im Ausland krankenversi- 4. Abrechnung: bitte auf Vollständigkeit beim Ausfül- chert sind. ● Praxis rechnet die Kosten zu Lasten len. Alle Felder sind Pflichtfelder. → Das Muster 81 ist zwingend zusätz- und zu den Bedingungen der ge- Um Ihnen eine allgemeingültige Hand- wählten deutschen Krankenkasse lungsanweisung zu geben, liegt dieser über die KV Sachsen ab lich auszufüllen. Bitte achten Sie auch KVS-Mitteilung eine Vorlage für Ihre hier auf Vollständigkeit. Das Datum, Praxis bei. Auf dieser finden Sie den ● die Abrechnung erfolgt nach den bis zu dem sich der Patient in schematischen Ablauf im Umgang mit Regelungen des Ersatzverfahrens Deutschland aufhält, die Angaben der Europäischen Krankenversicherten- unter der Besonderen Personen- zum Versicherten und auch die Unter- karte (EHIC). gruppe „7“ schrift des Versicherten sind unent- behrlich. Alle Felder des Musters 81 Für die ärztliche Behandlung von Patien- 5. Praxis schickt eine Ausfertigung der sind Pflichtfelder. ten, die im Ausland gesetzlich kranken- Unterlagen = Kopien des Anspruchs- versichert sind und während ihres Auf- und Identitätsnachweises (ersatzweise → Sofern Sie Laborleistungen veranlas- enthaltes in Deutschland erkranken, Muster 80) und Muster 81 unverzüg- sen, müssen diese im Aufenthaltszeit- bestehen je nach Herkunftsland unter- lich an die gewählte deutsche Kran- raum des Patienten in Deutschland an- schiedliche Abrechnungsmodalitäten. kenkasse und bewahrt die zweite Aus- gefordert und seitens des Labors Ausführliche Informationen finden Sie fertigung zwei Jahre lang auf. abgerechnet werden. Oftmals erfolgt www.dvka.de → Urlaub in Deutschland im Internet unter www.kbv.de bzw. die Abrechnung der Laborleistungen → Informationen für Leistungserbrin- Muster EHIC: zu einem Zeitpunkt, welcher nicht ger → Vertragsärztliche Versorgung. vom Muster 81 abgedeckt wird. Diese Kosten können seitens der Kranken- kassen nicht gegenüber den ausländi- Aufgrund einer nach wie vor hohen An- schen Versicherungsträgern geltend zahl von Regressanträgen seitens der 3 Name gemacht werden. Bitte achten Sie da- ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHIJKLMN Krankenkassen bitten wir im Fall der 4 Given names rauf, nur Laborleistungen zu veran- ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHI Leistungserbringung für Patienten aus 'DWHRIELUWK 3HUVRQDOLGHQWLÀFDWLRQQXPEHU lassen, die notwendig sind. DD/MM/YYYY 12345678901234567890 den Staaten des europäischen Wirt- → Bitte beachten Sie, dass diese Ver- ,GHQWLÀFDWLRQQXPEHURIWKH,QVWLWXWLRQ 1234567890 – ABCDEFGHIJKLMNO schaftsraumes (EWR) und der Schweiz, ,GHQWLÀFDWLRQQXPHURIWKHFDUG ([SLU\GDWH 12345678901234567890 DD/MM/YYYY die eine Europäische Krankenversicher- fahrensweise auch gilt, wenn Sie tenkarte (EHIC) oder eine Provisorische auf Grundlage einer Überweisung Ersatzbescheinigung (PEB) vorlegen, in Anspruch genommen wird. zwingend um Einhaltung folgender Ab- → Ein Schutz vor Regressanträgen der rechnungsmodalitäten: Krankenkassen ist nur dann gewähr- 1. Patient legt zur Behandlung gültigen leistet, wenn alle geforderten Unter- Anspruchsnachweise (EHIC oder 3 Name lagen vollständig und zeitnah der PEB) und Identitätsnachweis vor Name 4 Given names 5 Date of birth gewählten deutschen Krankenkasse First name, other names DD/MM/YYYY 3HUVRQDOLGHQWLÀFDWLRQQXPEHU ,GHQWLÀFDWLRQQXPEHURIWKH,QVWLWXWLRQ vorliegen. 2. Praxis prüft, ob der Anspruchsnach- RSSMRO62B25E205Y ²,QVWLWXWLRQ ,GHQWLÀFDWLRQQXPEHURIWKHFDUG ([SLU\GDWH weis gültig ist und den Behandlungs- DD/MM/YYYY zeitraum abdeckt und achtet darauf, Patienten, die keinen bzw. nicht den dass das Muster 81 vollständig vom richtigen Anspruchsnachweis vorle- Patienten ausgefüllt wird gen: Die Praxis informiert den Patienten, Ergänzende Hinweise: dass das Arzthonorar auf Basis der GOÄ privat zu bezahlen ist und auch Arznei-, → Das Muster 80 wird häufig anstelle 3. Praxis kopiert den Anspruchs- und Identifikationsnachweis jeweils zwei- Heil- und Hilfsmittel nur auf Privatrezept fach – besteht keine Möglichkeit den von Kopien des Anspruchs- und Iden- verordnet werden können. Anspruchs- und Identifikationsnach- titätsnachweises genutzt. Es darf aus- weis zu kopieren, sind ersatzweise die schließlich nur dann verwendet wer- – BGST Dresden/fn – KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 I
Informationen zum Herausnehmen Sicherstellung Sicherstellung Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungs- bereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben: Bitte beachten Sie folgende Hinweise: *) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben. Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den ein- zelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind auf der Internetpräsenz der KV Sachsen abrufbar: www.kvsachsen.de → Mitglieder → Arbeiten als Arzt → Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan. • dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen, Wir weisen außerdem darauf hin, • dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind, • dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist. Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist Allgemeine fachärztliche Versorgung Psychiatrie 15/C042 Zwickau 24.09.2015 (hälftiger Vertragsarztsitz) Spezialisierte fachärztliche Versorgung Innere Medizin/SP Kardiologie/SP Angiologie 15/C043 Chemnitz, Stadt 12.10.2015 (hälftiger Vertragsarztsitz) Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks- geschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten. Bezirksgeschäftsstelle Dresden Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist Allgemeine fachärztliche Versorgung 15/D043 Kinder- und Jugendmedizin Riesa-Großenhain 12.10.2015 Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks- geschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310 zu richten. II KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Sicherstellung Informationen zum Herausnehmen Abgabe von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme veröffentlicht: Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung Hausärztliche Versorgung Allgemeinmedizin*) Plauen geplante Abgabe: 01.10.2016 Allgemeinmedizin*) Stollberg geplante Abgabe: spätestens 2017 Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403. Bezirksgeschäftsstelle Dresden Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung Hausärztliche Versorgung Allgemeinmedizin*) Görlitz Abgabe: ab sofort Allgemeinmedizin*) Görlitz Abgabe: 02.01.2017 Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310. – Sicherstellung/rö – Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015) Neu bestellt: MVZ Pirna ab 28.07.2014: zum 31.05.2015: Schillerstraße 28b 04860 Torgau 01307 Dresden ab 01.08.2015: Dipl.-Med. Jörg Höde Prof. Dr. Hans Zwipp 01589 Riesa ab 01.01.2015: Chirurgische Praxis Universitätsklinikum Dr. Thomas Heduschke 01139 Dresden August-Bebel-Straße 1a Carl Gustav Carus Elblandklinikum Riesa Dr. Katy Mederacke Fetscherstraße 74 Weinbergstraße 8 Chirurgische Praxis Datenänderung: Overbeckstraße 33 zum 31.05.2015: ab 01.06.2015: ab 01.06.2015: 01099 Dresden 01307 Dresden ab 01.01.2015: 09120 Chemnitz Dr. Gunter Heinig Prof. Dr. Klaus-Dieter 09111 Chemnitz Dr. Viktor Reitenbach Diakonissenkrankenhaus Schaser Dr. Gerfried Grohs MVZ edia.med.gGmbH Dresden Universitätsklinikum DIAKOMED – Paul-Bertz-Straße 20 Holzhofgasse 29 Carl Gustav Carus MVZ Chemnitz gGmbH Fetscherstraße 74 Carolastraße 7a Ausgeschieden: zum 31.12.2014: 09111 Chemnitz ab 31.07.2015: ab 13.05.2015: ab 01.01.2015: Dr. Hans Ost 01589 Riesa 01099 Dresden 01705 Freital DIAKOMED – Dipl.-Med. Peter Roszeitis Dr. Thomas Lein Dr. Thomas Bether MVZ Chemnitz gGmbH Elblandklinikum Riesa Diakonissenkrankenhaus Chirurgische Praxis Carolastraße 7a Weinbergstraße 8 Dresden Fuhrmannstraße 5 zum 31.07.2014: Holzhofgasse 29 zum 31.07.2015: 01705 Freital ab 29.07.2014: 08261 Adorf ab 22.04.2015: Dr. Mirko Kothe 04643 Geithain Dr. Christian Fuchs 01796 Pirna Chirurgische Praxis Dr. Chris Rabe Paracelsus-Klinik Dipl.-Med. Mathias Wenke Fuhrmannstraße 5 Chirurgische Praxis Schöneck/Adorf HELIOS-Kliniken Robert-Koch-Straße 8 Albertplatz 1 – Sicherstellung/rö – KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 III
Informationen zum Herausnehmen Schutzimpfungen Schutzimpfungen Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen Im Rahmen der gemeinsamen Arbeits- ✔ ohne Namensnennung von Versicher- entstehen der Versichertengemeinschaft gruppe Arzneimittel der KV Sachsen und ten, in Sachsen jährlich beträchtliche finan- der Landesverbände der Krankenkassen ✔ stattdessen im Namensfeld der Begriff zielle Verluste. Im Rahmen eines verant- sowie des Verbandes der Ersatzkassen in „Impfstoffe“ (keine Praxisanschrift wortungsbewussten, ressourcenschonen- Sachsen möchten wir Sie auf die korrekte im Namensfeld), den Umgangs mit den zur Verfügung ✔ durch Kennzeichnung der Markie- und wirtschaftliche Verordnungsweise stehenden Impfstoffen bitten wir Sie, vor von Impfstoffen hinweisen. Impfstoffe allem für eine angemessene Bevorratung sind in der Regel als Sprechstundenbe- rungsfelder „8“ und „9“ durch Kreuz mit Grippeimpfstoffen Sorge zu tragen. oder Zifferneintrag, ✔ mit vollständigen Arztangaben, Aus- darf zu verordnen. Dabei wird unterschie- den zwischen: Ein Anhaltspunkt für ihre Bestellpraxis ✔ der Verordnung von Impfstoffen für stellungsdatum und Arztunterschrift. könnte die Anzahl monatlich verimpfter Impfungen nach Impfvereinbarung Dosen des Vorjahres sein. Durch die Ver- Impfstoffe, die verordnet werden sollen, träge der Krankenkassen mit der Industrie Sachsen – Pflichtleistungen Impfun- aber nicht als Großpackung sondern nur gen nach der Schutzimpfungs-Richt- zur Belieferung von Grippeimpfstoffen als Einzeldosis im Handel verfügbar sind ist sichergestellt, dass eine ausreichende linie (SI-RL) zu Lasten der AOK (z. B. „Zostavax®“), sind ebenfalls in PLUS (VKNR 95101, IK-Nummer Anzahl von Impfdosen bereit steht, die vorgenannter Weise und ohne Versicher- auch jederzeit nachgeordert werden kön- 107299005) – siehe Abb. 1 tenbezug zu verordnen. nen. Eine Bevorratung für die gesamte und Saison ist deshalb nicht notwendig. ✔ die Verordnung von Impfstoffen für In wenigen Ausnahmefällen ist die pa- tientenkonkrete Verordnung von Impf- Satzungsleistungen, sofern eine ver- stoffen zu Lasten der jeweiligen Kranken- Bitte beachten Sie, dass Sie die Impf- tragliche Vereinbarung mit der KV kasse korrekt. Dies betrifft die von ein- leistung in Analogie zur Impfstoffverord- Sachsen besteht, zu Lasten der zelnen Krankenkassen erstatteten Reise- nung mit den entsprechenden Leistungs- KV Sachsen (VKNR 98999, IK-Nr. schutzimpfungen und bei einzelnen ziffern aus der jeweiligen Impfvereinba- 331460748) – siehe Abb. 2. Krankenkassen die HPV-Impfung für rung abrechnen. Hinweis: Da es für viele Impfungen Frauen ab dem vollendeten 18. bis zum Pflicht- und Satzungsleistungen gibt, be- vollendeten 26. Lebensjahr. Detaillierte kassenspezifische Informa- ziehen sich die Beispiele auf den Einsatz im tionen dazu erhalten Sie in der „Gesamt- den diese unter www.kvsachsen.de → jeweiligen Indikations- bzw. Altersbereich. übersicht Schutzimpfungen“. Sie fin- Hinweise zur Vermeidung von Impfstoffverwurf „Mitglieder“ → „Impfen und Prävention“ → „Dokumente“. Grundsätzlich erfolgt die Verordnung von Impfstoffen: (z. B. bei Grippeimpfstoffen) ✔ auf einem gesonderten Rezeptblatt Durch die Vernichtung von nicht ver- (Vordruck Muster 16), brauchten und abgelaufenen Impfstoffen – AG Arzneimittel/st – Abbildung 1 Abbildung 2 Impfstoff-Rezept AOK PLUS (Pflichtleistungen nach SI-RL) Impfstoff-Rezept KV Sachsen Freigabe 01.09.2014 Freigabe 01.09.2014 AOK PLUS KV Sachsen Krankenkasse bzw. Kostenträger Hilfs- Impf- Spr.-St. Begr.- Krankenkasse bzw. Kostenträger Hilfs- Impf- Spr.-St. Begr.- 8 9 8 9 BVG mittel stoff Bedarf Pflicht Apotheken-Nummer / IK BVG mittel stoff Bedarf Pflicht Apotheken-Nummer / IK 6 7 6 7 Gebühr Gebühr frei frei Impfstoffe Impfstoffe Geb.- Name, Vorname des Versicherten Zuzahlung Gesamt-Brutto Geb.- Name, Vorname des Versicherten Zuzahlung Gesamt-Brutto pfl. ste r pfl. r s Mu geb. am uste geb. am noctu liche noctu lich es M in d Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr. Faktor Taxe ind Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr. Faktor Taxe Sonstige Verb 1. Verordnung Sonstige Verb 1. Verordnung 107299005 331460748 Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status 2. Verordnung 2. Verordnung Unfall Unfall jeweilige Nr. jeweilige Nr. 18.09.2015 jeweilige Nr. jeweilige Nr. 18.09.2015 Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum 3. Verordnung Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum 3. Verordnung Arbeits- Arbeits- unfall unfall Vertragsarztstempel Vertragsarztstempel Revaxis FER N2: 10 x 1 St. Vertragsarztstempel & MMR Vaxpro FER 10 x 0,5 ml Vertragsarztstempel & Unterschrift Unterschrift aut aut idem idem aut Td RIX ISU N2: 10 St. aut Boostrix Polio ISU N2: 10 x 1 St. ROTATEQ LQE 10 x 2 ml Twinrix Erwachsene ISU N2: 10 x 1 St. idem idem aut aut idem idem Abgabedatum Unterschrift des Arztes Abgabedatum Unterschrift des Arztes in der Apotheke Muster 16 (10.2014) in der Apotheke Muster 16 (10.2014) Bei Arbeitsunfall Bei Arbeitsunfall auszufüllen! auszufüllen! Unfalltag Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer Unfalltag Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer rechts oben: Kennzeichnung „8“ für Impfstoff, Kennzeichnung „9“ für Sprechstundenbedarf IV KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Verschiedenes Informationen zum Herausnehmen Verschiedenes Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen der Todesbescheinigung Aufgaben und Bedeutung der nach vollständigem Verlassen des Mutter- raum darf nur angegeben werden, wenn Leichenschau (beispielhaft) leibes, unabhängig vom Durchtrennen der minutengenaue Todeszeitpunkt der Nabelschnur oder von der Aussto- nicht bekannt ist 1. (sichere) Todesfeststellung (+ Feststel- ßung der Plazenta, – Angaben über übertragbare Krankhei- lung der Identität) ten oder radioaktive Verstrahlung – dient der Vermeidung von Schein- 1. entweder das Herz geschlagen oder – Art des Todes (natürlich, nicht natür- todesfällen die Nabelschnur pulsiert oder die na- lich oder ungeklärt) – ist Voraussetzung für Organexplan- türliche Lungenatmung eingesetzt hat tation (Lebendgeborenes) und das danach – Angaben zur Krankheitsanamnese verstorben ist – unmittelbare oder mittelbare Todesur- 2. Feststellung der Todesursache oder sachen sowie weitere wesentliche – Grundlage der Todesursachen- Krankheiten oder Veränderungen zur statistik 2. keines der unter Nummer 1 genannten Zeit des Todes mit der vollständigen – wichtig für die Ressourcenvertei- Lebenszeichen festzustellen war, das Textangabe und der Verschlüsselung lung im Gesundheitswesen Geburtsgewicht jedoch mindestens nach der Internationalen Klassifikation 500 g betrug (Totgeborenes) der Krankheiten ICD-10-WHO in der 3. Feststellung des Sterbezeitpunktes/- jeweils aktuellen Version raumes – ist Voraussetzung für eine korrekte Vornahme der Leichenschau Beachte: Führung des Personenstandsregis- ters – Umfeld untersuchen (Zustand der Das Ergebnis der sorgfältig und an der – kann eine wichtige Rolle beim Erb- Wohnung, Medikamente, alkoholische unbekleideten Leiche durchgeführten recht spielen Getränke, Drogenutensilien, ...) Untersuchung (Ausnahmen – § 13 Abs. 3 SächsBestG) ist unverzüglich („ohne – Bekleidung prüfen (Zustand, Beschä- schuldhaftes Zögern“) nach Beendigung 4. Festlegung der Todesart digung, …) – dient der Rechtssicherheit der Leichenschau (§ 14 Abs. 1 Sächs- – Leiche auskleiden, umwenden – be- BestG) in die Todesbescheinigung, auch – häufig entscheidend im Zivil-/Ver- achte Ausnahmen § 13 Abs. 3 Sächs- sicherungs-/Versorgungsrecht für andere lesbar, einzutragen. Keine Spe- BestG (bei Anhaltspunkten für nicht kulationen! natürlichen Tod/Leiche eines Unbe- 5. Melde-/Informationspflichten kannten) – bei nicht natürlichem Tod, Todesart Identifizierung ungeklärt und unbekannter Identität – gründliche Untersuchung aller Körper- regionen einschließlich aller Körper- aufgrund eigener Kenntnisse, nach Bild – gemäß IfSG (Sachsen zusätzlich (Personalausweis, Reisepass), nach An- IfSGMeldeVO) öffnungen (u. a. „Mundgeruch“ – Prü- fung durch Druck auf den Thorax: gaben von Angehörigen oder Dritten, auf- – gemäß ChemG grund besonderer Körpermerkmale (z. B. – gemäß § 202 SGB VII – Berufs- Alkohol, Azeton, Urämie, Blausäure – Bittermandelgeruch) Tätowierung, Zahnstatus) krankheiten Ist eine Identifizierung nicht möglich, – Verletzungen, Narben – z. B. Handge- ist die Polizei zu benachrichtigen! lenk (alter Suizidversuch) Definition Leiche § 9 Sächsisches – Schwangerschaftszeichen (z. B. dunkle Angabe Geburtsdatum Bestattungsgesetz (SächsBestG) Warzenhöfe, gelbliche Flüssigkeit aus Mamillen auspressbar) Die Eintragung richtet sich nach § 31 Eine menschliche Leiche im Sinne des Abs. 1 Pkt. 1 des Personenstandsreform- Gesetzes ist der Körper eines Menschen, gesetzes vom 01.01.2009. der sichere Zeichen des Todes (gemäß Ausfüllen der Todesbescheini- Zum Beispiel: Todesbescheinigung: Totenstarre, Toten- gung – § 14 SächsBestG flecke, Fäulnis, Verletzungen, die nicht – 24.01.1970 mit dem Leben vereinbar sind, Hirntod) Die Todesbescheinigung muss über die – im Jahr 1970, d. h. ??.??.1970 aufweist. verstorbene Person die folgenden Anga- – kein Geburtsdatum bekannt, Als menschliche Leiche gilt auch ein ben enthalten (Auszug): d. h. ??.??.???? Sterbeort/Auffindungsort Körperteil, ohne den ein Lebender nicht – minutengenauer Zeitpunkt des Todes, weiterleben könnte. Ort des Todes (Straße, Hausnummer, Als menschliche Leiche gilt ferner der PLZ, Ort – anhand des Personalauswei- Besteht bei einer tot aufgefundenen Per- Körper eines Neugeborenen, bei dem ses) oder Auffindens; ein Sterbezeit- son Grund zu der Annahme, dass sie an KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 V
Informationen zum Herausnehmen Verschiedenes einem anderen Ort als dem Auffindungs- punkt der Leichenauffindung einzutra- wichtigste Aufgabe des totenschauhal- ort verstorben ist und ist der Sterbeort gen. Die erste Zeitangabe ist nach Rück- tenden Arztes. nicht ermittelt oder nicht ohne weiteres frage bei der Polizei zu vervollständigen. ermittelbar, ist der Auffindungsort anzu- (ggf. über eine gesonderte Mitteilung Die Todesart ist weniger ein medizini- geben. nachzureichen!) scher, sondern vielmehr ein rechtlicher Beispiele: Begriff. Bei Ende der mitteleuropäischen Som- – in der Gemarkung X, im Steinwäld- merzeit ist bei der Angabe der doppelt Ein natürlicher Tod ist anzunehmen, chen tot aufgefunden erscheinenden Stunde der Großbuch- wenn konkrete Befunde für eine lebens- – in X bei Stromkilometer 105 tot aus der stabe A für die erste und der Großbuch- bedrohliche Krankheit bekannt sind, die Elbe geborgen stabe B für die zweite zusätzlich einzu- einen Tod aus krankhafter Ursache und – auf der Fahrt zwischen A-dorf und B- tragen. völlig unabhängig von rechtlich bedeut- dorf samen Ereignissen (z. B. Unfall) plausi- Todesursache/klinischer Befund bel erklären. Sterbezeitpunkt/Sterbezeitraum In die Todesbescheinigung sind Endzu- Beispiele: Kann der Arzt den Sterbezeitpunkt nicht stände wie beispielsweise Herzstillstand – akuter Myokardinfarkt (I21.9) bei ko- genau feststellen, ist entweder der unge- (I46.9), Herz-Kreislauf-Stillstand (I46.9) ronarer Herzkrankheit (I25.1) fähre Zeitpunkt des Todes oder der Zeit- und Atemstillstand (R09.2) nicht einzu- – COPD (J44.9) raum anzugeben, in dem der Tod eingetre- tragen. – metastasiertes Mammakarzinom ten ist. (C50.9) Soweit bekannt, sind die Zeitdauer zwi- Beachte: schen Beginn der Krankheit (nicht Krankheitsfeststellung) bzw. Verletzung Anhaltspunkte für einen nicht natürli- Die Feststellung des Sterbezeitpunktes/- und dem Tod einzutragen. chen Tod sind der Tod infolge einer äuße- raumes obliegt gemäß Verwaltungsvor- ren Einwirkung (Unfall, Selbsttötung, schrift des Sächsischen Staatsministeri- Bei den Eintragungen in der Rubrik To- Tod durch fremde Hand, Komplikation ums für Soziales und Verbraucherschutz desursache, klinischer Befund sollte es medizinischer Behandlung) bzw. der be- zur Durchführung bestimmter Regelun- sich möglichst um eigenständige Krank- gründete Verdacht darauf. Gemäß Sächs- gen des Sächsischen Bestattungsgesetzes heiten (Verletzungen) handeln. BestG auch unerwarteter Tod während grundsätzlich dem Leichenschauarzt. oder nach ärztlichen Eingriffen. Unerheb- Die Eintragungen sollen von Ic (Grund- lich ist der Zeitraum zwischen der äuße- Die Eintragung kann zum Beispiel lauten: leiden) über Ib (Folgeerkrankung) nach Ia ren Einwirkung und dem Tod, so lange ein – am 24.06.2012 05:58 Uhr (unmittelbare Todesursache) eine klare Kausalzusammenhang besteht. – am 24.06.2012 gegen 06:00 Uhr kausale Abfolge dokumentieren. Beispiel: – am 24.06.2012 zwischen 05:50 Uhr Unter II sind andere wesentliche Krank- – Hypostatische Pneumonie (J18.2) bei und dem 24.06.2012 um 06:10 Uhr heiten (Verletzungen), die zum Tod beige- apallischem Syndrom (G93.80) nach – am 24.06.2012 zu unbekannter Uhrzeit tragen haben, ohne mit der unmittelbaren Polytrauma (T07) – zwischen dem 23.06.2012 um 18:00 Todesursache oder dem Grundleiden im Uhr und dem 24.06.2012 um 10:15 Uhr Zusammenhang zu stehen, anzuführen. Unter Todesart ungeklärt versteht man, – zwischen dem 23.06.2012 zu unbe- dass keine Anhaltspunkte für einen nicht Abkürzungen sollten, wenn möglich, natürlichen Tod erkennbar sind, die To- kannter Uhrzeit und dem 24.06.2012 nicht verwendet werden. Verwendung nur desursache nicht bekannt ist sowie trotz um 10:15 Uhr amtlicher Abkürzungen! Falls sich hin- sorgfältiger Untersuchung und Einbezie- ter einer Abkürzung mehrere Krankhei- hung der Vorgeschichte keine konkre- Sterbezeitraum – bei zweiter Zeitangabe ten etc. verbergen können, bitte aus- immer Datum und Uhrzeit: ten Befunde einer lebensbedrohlichen schreiben (z. B. ABS 1. acute brain syn- Krankheit vorliegen, die einen Tod aus drome – Delirium und 2. Aorten- krankhafter natürlicher Ursache und völ- Als Zeitangabe ist die Zeit von 00.00 Uhr bogensyndrom)! (Zeit bis zur Vollendung der ersten Mi- lig unabhängig von rechtlich bedeutsa- nute eines Tages) bis 23.59 Uhr (Zeit bis men Faktoren (z. B. Unfall) plausibel er- Vorgenommene Änderungen auf der To- klären. zur Vollendung der letzten Minute eines desbescheinigung stets absignieren! Tages) zu nutzen. Bei Anhaltspunkten für einen nicht na- Angabe einer Telefonnummer für eventu- Ist der Sterbezeitraum vor Ort beim Auf- türlichen Tod bzw. bei Todesart unge- elle Rückfragen durch Standesamt, Ge- finden eines Leichnams mit deutlichen klärt ist die zuständige Polizeidienst- sundheitsamt, Polizei, … späten Leichenveränderungen (z. B. teils stelle/Staatsanwaltschaft zu informieren skelettierte verfaulte Leiche) nicht fest- Ort der Leichenschau – gemeint ist hier und in der Todesbescheinigung das ent- stellbar, so ist beim Sterbezeitraum die die Ortschaft sprechende Kästchen anzukreuzen. erste Zeitangabe zunächst offen zulassen (Ermittlung der Polizei, wann die/der Be- Feststellung der Todesart Bei Anhaltspunkten für einen nicht na- treffende zuletzt lebend gesehen wurde) türlichen Tod ist zusätzlich die E(Ergän- und bei der zweiten Zeitangabe der Zeit- Ist neben sicherer Todesfeststellung zende)-Klassifikation auszufüllen. VI KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Verschiedenes/Qualitätssicherung/Verordnung von AHH Informationen zum Herausnehmen Melde- und Informationspflichten Bezirksgeschäftsstelle Dresden: Verfasser: Herr Baierl, Tel.: 0351 8828-225 oder per Hatte der Verstorbene an einer melde- E-Mail: robert.baierl@kvsachsen.de pflichtigen Krankheit im Sinne des § 6 Dr. med. Uwe Möbus, Landeshaupt- stadt Dresden, Gesundheitsamt, Hy- Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz: Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 gienischer Dienst, Vortrag im Rahmen Herr Hübschmann, gelitten oder besteht ein solcher Ver- der ärztlichen Weiterbildung „Ärztli- Tel.: 0371 2789-402 oder per E-Mail: dacht und ist zu befürchten, dass die Er- che Leichenschau“ am 15. April 2015 markus.huebschmann@kvsachsen.de reger dieser Krankheit durch den Um- gang mit der Leiche verbreitet werden in der KV Sachsen, Bezirksgeschäfts- Bezirksgeschäftsstelle Leipzig: (Ansteckungsgefahr), hat der Arzt unver- stelle Dresden – gering überarbeitet. Herr Beder, züglich das Gesundheitsamt zu benach- Tel.: 0341 2789-402 oder per E-Mail: richtigen und dafür zu sorgen, dass die dietmar.beder@kvsachsen.de Leiche, der Sarg und der Umschlag der Fragen zum Thema beantworten Ihnen Abteilung Service und Dienstleistungen: Todesbescheinigung entsprechend ge- die Mitarbeiter Ihrer Bezirksgeschäfts- Frau Bake-Kellner, kennzeichnet werden (§13 Absatz 5 stelle sowie der Abteilung Service und Tel.: 0341 23493-722 bzw. 755 oder SächsBestG). Dienstleistungen gern: per E-Mail: service@kvsachsen.de Qualitätssicherung Fortbildungsstatut der KV Sachsen Die KV Sachsen möchte für Ihre Mitglie- GBA-Richtlinien wird neben der allge- veranstaltungen durch klar geregelte der auch ein kompetenter Partner auf dem meinen Fortbildungsverpflichtung auch Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufe Gebiet der Fortbildung sein und durch die immer mehr ein spezifischer Fortbil- innerhalb der KV Sachsen bis hin zu Optimierung der Rahmenbedingungen dungsnachweis gefordert. Ein entspre- einheitlichen Teilnahmebescheinigungen zum Erfolg der ärztlichen und psychothe- chendes Angebot an spezifischen Fort- und Feedbackbögen. rapeutischen Fortbildung beitragen. In bildungsveranstaltungen zu initiieren, dem Zusammenhang beschloss der Vor- ist Ziel des Statuts. Weiterführende Informationen zum stand die Erarbeitung eines Fortbildungs- Thema sowie Angaben zu den konkre- statuts. Weiterhin möchte die KV Sachsen mit- ten Ansprechpartnern finden Sie auf www.kvsachsen.de → Mitglieder → hilfe des Fortbildungsstatuts die Service- der Internetpräsenz der KV Sachsen Fortbildung → Fortbildungsstatut. Die Der Fokus liegt dabei auf der Initiierung qualität von Fortbildungsveranstaltun- von Veranstaltungen, die auf Grund von gen durch gezielte Maßnahmen steigern, diversen Rechtsgrundlagen von den Mit- bspw. durch einheitliche Absprachen mit entsprechenden Antragsformulare stehen gliedern der KV Sachsen zwingend be- den Kammern hinsichtlich der Punktebe- Ihnen dort zum Download zur Verfügung. sucht werden müssen. Durch Verträge mit wertung, Hilfestellung und Unterstützung Krankenkassen, QS-Vereinbarungen oder bei der Etablierung neuer Fortbildungs- – Qualitätssicherung/hel – Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfanträge der AOK PLUS möglichst Verordnung von in Deutschland nicht zu- Sachsen und Thüringen und die AOK von vornherein vermieden werden. Die gelassenen Arzneimitteln zu beachten PLUS haben vereinbart, die Vertragsärzte Regelungen zu Richtgrößen- oder Zufäl- sind. Es ist wichtig, die gesetzlichen Re- frühzeitig auf unzulässige Verordnungen ligkeitsprüfungen werden hierdurch nicht gelungen zu kennen, um sich vor einem und sich daraus ergebende mögliche Re- beeinflusst. Arzneikostenregress zu schützen. gressgefährdungen hinzuweisen. In diesem Rahmen werden die sozial- Diese Ausführungen beziehen sich nicht Dadurch sollen entsprechende Einzelfall- rechtlichen Vorgaben erläutert, die bei der auf sogenannte Reimporte* oder Parallel- KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 VII
Informationen zum Herausnehmen Verordnung von AHH/Fortbildung importe* von in Deutschland zugelasse- einem notstandsähnlichen Charak- Bitte denken Sie unter haftungsrecht- nen Arzneimitteln. ter vor. lichen Aspekten an die hinreichende Do- ✔ Es steht keine allgemein anerkannte, kumentation Ihrer Entscheidung (und der Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gründe, welche dazu führten) sowie der Zulässigkeit und vertragsrechtlicher dem medizinischen Stand entspre- Aufklärung des Patienten und dessen Erstattungsfähigkeit durch die GKV: chende Behandlung (mehr) zur Verfü- Zustimmung (am besten schriftlich) zu gung. der Therapie. ✔ Es besteht eine auf Indizien gestützte, Die Einzelimportregelung nach § 73 Abs. 3 im Arzneimittelgesetz (AMG) ermög- – Gemeinsame Arbeitsgruppe der licht in Ausnahmefällen den Zugang zu in nicht ganz fern liegende Aussicht auf KV Sachsen, der KV Thüringen Deutschland nicht zugelassenen Arznei- Heilung oder wenigstens auf eine und der AOK PLUS zur Vermeidung mitteln (d. h. ohne deutsche bzw. europa- spürbare positive Einwirkung auf den von Arzneikostenregressen/st – weite Zulassung), wenn es in Deutschland Krankheitsverlauf. ✔ Der voraussichtliche Nutzen über- hinsichtlich Wirkstoff und Wirkstärke kein vergleichbares Arzneimittel für das * Definitionen: wiegt in einer Abwägung zwischen betreffende Anwendungsgebiet gibt. Chancen und Risiken. Einzelimport: Import von Arzneimit- Die Zulässigkeit eines Einzelimportes ✔ Es darf keine Zulassungsversagung teln, welche im Ausland hergestellt nach dem AMG ist aber nicht gleichzuset- des Bundesinstituts für Arzneimittel und für den dortigen Markt zugelassen zen mit dem Leistungsrecht der gesetzli- und Medizinprodukte (BfArM) oder wurden. Eine Zulassung durch das chen Krankenversicherung (GKV). Für der Europäischen Arzneimittel-Agen- BrArM (für Deutschland) oder die Arzneimittel ohne deutsche oder europa- tur (EMA) vorliegen. EMA (für die EU) existiert nicht. weite Zulassung besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht der GKV. ✔ Die Anwendung darf nicht im Rah- Reimport: Wiedereinfuhr von Arz- men einer klinischen Studie erfol- nei-mitteln, welche in Deutschland für Unter welchen Voraussetzungen über- gen. den ausländischen Markt hergestellt nimmt die GKV die Kosten für einen wurden. Diese Arzneimittel verfügen rechtlich zulässigen Einzelimport? in Deutschland über eine Zulassung Durch Prüfen der Kriterien können Sie durch das BfArM. In einem Urteil des BSG vom 4. April abwägen, ob eine von Ihnen beabsichtigte Durch Ausnutzung von Differenzen 2006 (Az: B 1 KR 7/05 R) hat sich Verordnung auch zum Leistungsumfang bei der Preisfestsetzung im Ausland das Gericht zu den Voraussetzungen ge- der GKV gehört. Wir empfehlen Ihnen, soll eine Kosteneinsparung erreicht äußert, unter denen Verordnung und so- vorab einen begründeten Antrag bei werden. zialversicherungsrechtliche Erstattungs- der AOK PLUS zu stellen. Nach Aus- fähigkeit für in Deutschland nicht zu- sage der AOK PLUS liegt die Bearbei- Parallelimport: Einfuhr von Arznei- gelassene Arzneimittel ausnahmsweise tungszeit je nach Fragestellung bei ca. mitteln, welche im Ausland hergestellt möglich sind. drei Wochen. Wird der Medizinische und durch das BfArM für den deut- Dienst der Krankenversicherung (MDK) schen Markt zugelassen wurden. Folgende Kriterien müssen kumulativ mit einbezogen, kann die Bearbeitung bis Durch Ausnutzung von Preisdifferen- erfüllt sein: zu fünf Wochen dauern. Dieses Vorgehen zen durch niedrigere Herstellungs- ist grundsätzlich auch bei Versicherten ✔ Es liegt eine lebensbedrohliche oder kosten soll eine Kosteneinsparung er- der anderen gesetzlichen Krankenkassen reicht werden. regelmäßig tödliche Erkrankung mit möglich. Fortbildung Wenn das Herz stolpert: Neue Aspekte in der Prävention und Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall! Termin: Samstag, 31. Oktober 2015, 10:00 – 13:00 Uhr Ort: Deutsches Hygiene-Museum Lingnerplatz 1, 01069 Dresden, Martha-Frenkel-Saal Zielgruppe: Informationsveranstaltung für Betroffene, Familienangehörige und Interessierte Eintritt frei Unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbrauchschutz VIII KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Fortbildung Informationen zum Herausnehmen Fortbildungsangebote der KV Sachsen Oktober und November 2015 Die nachfolgenden Veranstaltungen entsprechen dem Stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der KVS-Mitteilungen. der KV Sachsen: www.kvsachsen.de → Veranstaltungen. Detaillierte Beschreibungen, Aktualisierungen sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie tagesaktuell auf der Internetpräsenz Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppe tungsnr. C31 02.10.2015 Vorsorgevollmacht – Patienten- KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte, 14:00–18:00 Uhr verfügung – Testament für Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten Praxisinhaber 09116 Chemnitz C23 07.10.2015 Workshop – Verordnung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte 15:00–18:00 Uhr von Arzneimitteln Carl-Hamel-Straße 3 09116 Chemnitz C15-2 09.10.2015 Curriculum „Psychosomatische KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte 14:00–20:30 Uhr Grundversorgung Erwachsener“ Carl-Hamel-Straße 3 Modul C-Ps1 – Theoretische 09116 Chemnitz NEU Folgetermin Grundlagen 10.10.2015 14:00–20:30 Uhr C24 28.10.2015 Verantwortliche für Hygiene KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte, Psycho- 15:00–19:00 Uhr in der Arztpraxis – Was nun? Carl-Hamel-Straße 3 therapeuten, nicht- 09116 Chemnitz ärztliches Personal C25 GT 28.10.2015 Workshop RLV Fachärzte KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte ESA 15:00–17:00 Uhr Carl-Hamel-Straße 3 ABG 09116 Chemnitz C03 30.10.2015 QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX – KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte 15:00–18:00 Uhr 4. Teil der Seminarreihe Carl-Hamel-Straße 3 (Beginn 30.01.2015) 09116 Chemnitz S15-13 30.10.2015 Workshop: QZ-Neugründung, KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte, 15:00–18:00 Uhr QZ-Übernahme, QZ-Wieder- Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten NEU belebung 09116 Chemnitz C26 04.11.2015 Berufspolitische Stadthalle Limbach-Oberfrohna Ärzte, 16:00–19:00 Uhr Informationsveranstaltung BGST Chemnitz Psychotherapeuten Jägerstraße 2 09212 Limbach-Oberfrohna C03 06.11.2015 QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX – KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte 14:00–17:00 Uhr 5. Teil der Seminarreihe Carl-Hamel-Straße 3 (Beginn 30.01.2015) C27 14.11.2015 Notfallmedizinische Fortbildung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte GT GESA 15:00–17:00 Uhr für Vertragsärzte Carl-Hamel-Straße 3 AB 09116 Chemnitz C28 27.11.2015 Informationsveranstaltung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte und 09:30–15:30 Uhr „Praxiseinsteiger“ Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten, 09116 Chemnitz die ihre Praxis- tätigkeit aufnehmen Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.de unter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse veranstaltung.chemnitz@kvsachsen.de erfolgen. KVS-Mitteilungen Heft 9/2015 IX
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