Wie verbindlich sind Arzttermine? 9 2015 - Kassenärztliche ...

 
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Wie verbindlich sind Arzttermine? 9 2015 - Kassenärztliche ...
9 • 2015

Wie verbindlich sind
Arzttermine?

Abrechnung von              Ambulante Versorgung   Elektronische
Leistungen für im Ausland   von Flüchtlingen und   Dienstplanung in
Krankenversicherte          Asylbewerbern          Sachsen gestartet
Seite I und Beilage         Seite 4                Seite 4
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Inhalt

 Editorial                     Wie verbindlich sind Arzttermine?                                 3

 Aktuelles                     Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingen
                               und Asylbewerbern                                                4

 Online-Initiative             Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet                 4

 ARMIN                         ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb    5

 In eigener Sache              Wir suchen Sie                                                    6
                               Leipziger Ärzteball am 5. Dezember 2015                           7

 Meinung                       Klarer Vertrauensbeweis von über 6.000 Patienten                 8

 Nachrichten                   Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Sachsen erhielt
                               Zertifikat „Geprüfter Datenschutz“                                8

 Buchvorstellung               Antibiotika und Antimykotika
                               Substanzen – Krankheitsbilder – Erregerspezifische Therapie      11

 Zur Lektüre empfohlen         Bourgery                                                         12
                               Impressionismus – Expressionismus                                12
                               Robert Koch und Louis Pasteur                                    12

                               Impressum                                                        10

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                     1
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Inhalt

    Informationen            In der Heftmitte zum Herausnehmen

    Abrechnung               Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Ausland
                             krankenversichert sind                                                        I

    Sicherstellung           Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen                              II
                             Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015)              III

    Schutzimpfungen          Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen                                   IV

    Verschiedenes            Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen der
                             Todesbescheinigung                                                           V

    Qualitätssicherung       Fortbildungsstatut der KV Sachsen                                           VII

    Verordnung von Arznei-   Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach
    Heil- und Hilfsmitteln   § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)                                        VII

    Fortbildung              Wenn das Herz stolpert: Neue Aspekte in der Prävention
                             und Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall                              VIII
                             Fortbildungsangebote der KV Sachsen
                             Oktober und November 2015                                                   IX

    Personalia               In Trauer um unsere Kollegen                                                XII

Beilagen:                    Informationen im Umgang mit der Europäischen Krankenversichertenkarte
                             SWK Chemnitz – Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung
                             bei Kindern und Jugendlichen“
                             Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“
Anzeigenbeilage:             PVS Sachsen – Imagekampagne / Postkarte

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Editorial

 Editorial

 Wie verbindlich sind Arzttermine?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,               wahrgenommen bzw. sehr kurzfristig ab-
                                              gesagt werden?
unlängst veröffentlichte eine große regio-
nale Tageszeitung einen Beitrag zum           Man sollte es nicht glauben, aber dies
Thema Arzttermine. Im Mittelpunkt             kommt gar nicht so selten vor. Nach einer
stand ein Vater, der seine 10-jährige Toch-   von der KBV im September 2014 in Auf-
ter in eine Kinderarztpraxis zum Impfen       trag gegebenen Studie des Institutes für
begleitete. Nach 40-minütiger Wartezeit       angewandte Sozialwissenschaften (infas)
musste er dann von der Ärztin erfahren,       in rund 1.000 Arztpraxen, liegt die kurz-
dass der für das Kind vorgesehene Impf-       fristige Nichtinanspruchnahme verein-
stoff kurz vor der Behandlung ausgegan-       barter Termine in niedergelassenen Pra-
gen sei.                                      xen deutschlandweit bei durchschnittlich
                                              ca. sechs Prozent. Schon im Hinblick auf
Natürlich sorgt eine solche Nachricht bei     ihre Terminplanung schätzten 26 Prozent
den Betroffenen für Frust. Aus der Situa-     der befragten Ärzte diesen Fakt als pro-
tion heraus sind jedoch leider derartige      blematisch ein.
Hiobsbotschaften durchaus mal möglich.
Gerade beim Impfen bereiteten kurzfris-       Und der finanzielle Aspekt? Wenn man
tige Lieferausfälle den niedergelassenen      die Arztminute moderat mit einem
Ärzten in der Vergangenheit hin und wie-      Durchschnittswert von 90 Cent berech-
der schon mal Kopfzerbrechen. In der          net, entsteht dem Arzt bei einer durch-     Einzelnen konkretisiert wurde. Dies be-
Kinderarztpraxis reagierte der Vater je-      schnittlichen Konsultationszeit von 15      deutet, dass der Arzt den Termin nicht
denfalls höchst ungehalten. Als Reaktion      Minuten ein wirtschaftlicher Schaden        anderweitig nutzen konnte, z. B. durch
auf die aus seiner Sicht vertane Zeit be-     von 13,50 Euro pro Patient. Diesen er-      Erledigung schriftlicher Arbeiten oder
zifferte er den dadurch für ihn entstande-    folgreich geltend zu machen, ist derzeit    praxisinterner Bürotätigkeit.
nen materiellen Ausfall auf 182,84 Euro       nur sehr schwer möglich. Ich kann mir
und stellte diesen der Ärztin in Rechnung.    vorstellen, was es für einen Aufschrei      Aus meiner Sicht kann man alles disku-
Man kann darüber natürlich durchaus ge-       geben würde, wenn ein Arzt den ihm          tieren, aber dann bitte nicht einseitig.
teilter Meinung sein, zumal es sich, wie      entstandenen Schaden, nach meiner Mei-      Am besten wäre es freilich, wenn die
geschildert, sicherlich um einen Einzel-      nung eigentlich zu Recht, dem Verur-        Beteiligten solche Probleme friedlich
fall handelt.                                 sacher in Rechnung stellt. Das Vorurteil    untereinander klären. Denn es bleibt da-
                                              der Raffkes im weißen Kittel hätte wohl     bei: Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist ein
Bei allem Ärger für die Patienten muss es     dann in der Öffentlichkeit wieder Hoch-     hohes, aber auch sensibles Gut.
jedoch gestattet sein, die Sache einmal       konjunktur.
umgekehrt zu betrachten. Denken wir
beispielsweise an unser ServiceTelefon,       Wenn bislang in Einzelfällen Streitigkei-   Mit freundlichen kollegialen Grüßen
mit dem die KV Sachsen seit November          ten um Terminabsagen mal vor Gericht
2014 mit einigem Aufwand, aber durch-         landeten, fielen die Urteile unterschied-
aus guten Ergebnissen für Patienten, Ter-     lich aus. Höchstrichterliche Entscheidun-
mine vermittelt. Man könnte sich hier die     gen hierzu gibt es noch nicht. Sofern ein
Frage stellen, welche Möglichkeiten oder      Anspruch auf Ausfallhonorar oder Scha-
welches Recht haben eigentlich eine Ärz-      densersatz des Arztes bejaht wurde, war     Ihr
tin oder ein Arzt, wenn im Umkehrschluss      jeweils Voraussetzung, dass der Termin      Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
vereinbarte Termine von Patienten nicht       fest vereinbart war und der Schaden im      Claus Vogel

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                                                        3
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Aktuelles/Online-Initiative

    Aktuelles

    Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingen und
    Asylbewerbern
Einrichtung einer Praxis                    tung sowie die mögliche Schaffung ähn-        Bitte um Unterstützung
in Dresden                                  licher Einrichtungen in Chemnitz und
                                            Leipzig wird zu gegebener Zeit entschie-      Die KV Sachsen sucht für diese Praxis
                                            den.                                          weitere ärztliche und nichtärztliche Mit-
Die KV Sachsen betreibt seit dem 14.                                                      arbeiter.
September 2015 in den Räumen der Kas-
senärztlichen Bereitschaftspraxis Dres-     Die Bereitstellung von Dolmetschern           Ärzte können auch auf Honorarbasis
den, Fiedlerstraße 25, eine Praxis zur      wird über die Stadt Dresden gesichert.        an der ärztlichen Versorgung mit-
ambulanten Versorgung von Asylbe-           Eine sozialpädagogische Grundbetreu-          wirken.
werbern. Grundlage dafür ist eine Ver-      ung ist vorgesehen. Kostenträger sind
einbarung mit der Landesdirektion Sach-     ausschließlich die Landesdirektion Dres-      Es werden zur Weiterbehandlung auch
sen und der Stadt Dresden.                  den und die Stadt Dresden.                    ambulante fachärztliche Behandlungs-
                                                                                          kapazitäten (insbesondere Gynäkologie,
Die Einrichtung und der vorerst bis zum     Sofern die Praxiskosten aus den Erträgen      Augenheilkunde und Orthopädie-Unfall-
31. Dezember 2015 befristete Praxis-        der Praxis nicht vollständig finanziert       chirurgie) benötigt.
betrieb erfolgen aufgrund der besonde-      werden können, tritt der Freistaat Sachsen    Bei Fragen und Interesse an einer Mitar-
ren Situation der medizinischen Versor-     für einen möglichen Fehlbetrag ein.           beit wenden Sie sich bitte an Herrn Ro-
gung von Asylbewerbern in der Dresdner                                                    bert Baierl unter Tel. 0351 8828-225 oder
Erstaufnahmeeinrichtung einschließlich      Der Praxisbetrieb erfolgt im Rahmen           per E-Mail: robert.baierl@kvsachsen.de.
der Außenstellen.                           einer medizinischen Basisversorgung
                                            (Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, ggf.      Hier ist es auch möglich, der KV Sachsen
Grundlage der Behandlung ist der ge-        chirurgische Versorgung) von Montag           zu signalisieren, wenn Kapazitäten gese-
setzliche Versorgungsumfang gemäß           bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr,            hen werden, vereinzelt Flüchtlinge/Asyl-
§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz. Über       außer Feier- und Brückentagen sowie           bewerber in der eigenen Praxis zu behan-
die Fortführung der Dresdener Einrich-      dem 24. und 31. Dezember.                     deln. Vielen Dank.

                                                                                                                  – ÖA/BGStDD –

    Online-Initiative

    Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet
Unterstützung durch die KV Sachsen          der Gruppenstärke schwieriger wird.           Westfalen-Lippe, KV Baden-Württem-
bei der Organisation der Bereitschafts-     Hinzu kommen gesonderte Regelungen            berg und KV Niedersachsen, ist das
dienste                                     an Feier- und Brückentagen, Krankhei-         Dienstplanungsprogramm bereits im Ein-
                                            ten, Diensttauschen und Ausfällen bis hin     satz.
Eine händische Dienstplanung bezie-         zu Änderungen in der Kassenärztlichen
hungsweise eine Planung mit einer Excel-    Bereitschaftsdienstordnung, welche die        Ein Bestandteil von BD-Online sind
Liste kann für den ärztlichen Dienst-       Erstellung der Dienstpläne zu einer Her-      „Fairnesspunkte“. Diese Punkte werden
planer im Kassenärztlichen Bereit-          ausforderung machen können.                   für jeden geleisteten Dienst vergeben, um
schaftsdienst sehr schnell aufwändig wer-                                                 unter Berücksichtigung der individuellen
den. Dabei besteht, entsprechend den        Um zukünftig die Dienstplangestalter bei      Wünsche und der örtlichen Gegeben-
regionalen Absprachen die Aufgabe, die      ihrer Arbeit zu unterstützen, stellt die KV   heiten einen mathematisch gerechten und
Dienste möglichst gerecht an die dienst-    Sachen das Programm „Bereitschafts-           für alle Gruppenmitglieder transparenten
verpflichteten Ärzte eines Bereiches zu     dienst Online“, kurz „BD-Online“, der         Plan zu erstellen.
verteilen.                                  Firma MEDLINQ, als Anwendung im
                                            KV-SafeNet* bereit. In zahlreichen Kas-       Ein Beispiel für eine faire Dienstplanung
Jeder kann sich leicht vorstellen, dass     senärztlichen Vereinigungen, wie bei-         ist die Zuteilung zu Feiertagsdiensten:
eine faire Diensteinteilung mit wachsen-    spielsweise in der KV Thüringen, KV           Ein Arzt, welcher im Zeitraum zwischen

4                                                                                                     KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
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Online-Initiative/ARMIN

Karfreitag und Ostermontag einen Dienst       übermittelt und ggf. händisch weiterver-     Dienstgruppen findet das Programm be-
geleistet hat, wird erst dann wieder durch    arbeitet werden.                             reits Anwendung.
BD-Online für einen Dienst zu Ostern
eingeplant, wenn alle anderen Ärzte                                                        Weitere Informationen zum Dienstpla-
ebenfalls zwischen Karfreitag und Oster-      BD-Online auch in Ihrem                      nungsprogramm „Bereitschaftsdienst-
montag einen Dienst absolviert haben.         Dienstbereich?                               Online“ erhalten Sie durch die Ansprech-
                                                                                           partner in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle.
Durch BD-Online erhalten die Dienst-          Bereits heute sind mehr als 70 Prozent
plangestalter ein Werkzeug, mit welchem       der Dienstplaner der allgemeinärztlichen                           – Sicherstellung/fak –
gerechte Dienstpläne in vergleichsweise       Bereiche einführend in das Programm
kurzer Zeit entstehen können. Darüber         eingewiesen. Nach einer weiteren Schu-       *Rechtlicher Hinweis:
hinaus kann der elektronische Dienstplan      lung werden die geschulten Dienstplaner      Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der
auch durch die Vermittlungsstellen ge-        BD-Online für die kommenden Dienst-          Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder
nutzt werden und muss nicht separat           pläne einsetzen. In über 20 sächsischen      vertraglicher Verbindung steht.

 ARMIN

 ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb

Dresden/Weimar, 14. August 2015 –             deren eingeschriebenen Apotheken fal-        management. Erste Basisschulungen pla-
Ärzte und Apotheker, die sich an der          len. Nach und nach können dann alle          nen wir für Ende August.“
Arzneimittelinitiative ARMIN beteiligen,      ARMIN-Apotheken auf die elektroni-
können ab sofort mit höchster Datensi-        schen Medikationspläne ihrer ARMIN-          Auch die Kassenärztliche Bundesvereini-
cherheit Informationen austauschen. Seit      Patienten zugreifen. „Dazu muss der          gung (KBV) freut sich über die Fort-
heute ist der ARMIN-Medikationsplan-          Zugang zum Medikationsplanserver via         schritte des Modellvorhabens. „Das ist
server erfolgreich für das sichere Netz der   KV-SafeNet* in das bestehende Apo-           ein großer Beitrag dafür, die Arzneimit-
KVen zertifiziert und in Betrieb genom-       thekenverwaltungssystem implementiert        teltherapiesicherheit für die Patienten in
men worden. Durch die Zertifizierung          werden. Es wird bei der technischen Um-      Sachsen und Thüringen zu erhöhen“, er-
wird sichergestellt, dass die Anforderun-     setzung sicher die eine oder andere Frage    klärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina
gen an Datenschutz und -sicherheit erfüllt    auftreten. Bei der Klärung dieser Fragen     Feldmann.
werden. Der Server ist nur von den be-        wird der Verband seine Mitglieder nach
treuenden Ärzten und Apothekern mit           Möglichkeit tatkräftig unterstützen“, er-     Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist
Hilfe eines speziellen Routers (KV-Safe-      läutert Thomas Dittrich, Vorsitzender des     ein gemeinsames Projekt der Ärzte und
Net*) erreichbar. Über diesen Server          Sächsischen Apothekerverbandes.               Apotheker Sachsens und Thüringens
können zukünftig ARMIN-Ärzte und                                                            sowie der AOK PLUS. Mit dem Mo-
-Apotheker die Medikationspläne einge-        „Mit dem Medikationsplanserver wurde          dellvorhaben, bei dem Ärzte Wirkstoffe
schriebener Patienten einsehen und stets      ein wichtiger Teil der ARMIN-Infra-           verordnen und die Apotheker die ent-
aktuell halten.                               struktur aufgebaut. Erstmals im deut-         sprechenden Medikamente ausgeben,
                                              schen Gesundheitssystem werden sich           soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit
Der Vorstandsvorsitzende der Kassen-          Ärzte und Apotheker in einem sicheren         der Arzneimittelversorgung erhöht
ärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr.           IT-System zur medikamentösen Therapie         werden. Der Medikationsplan ist Teil
Klaus Heckemann zeigt sich zufrieden:         zahlreicher AOK PLUS-Versicherter aus-        des dritten und abschließenden Mo-
„Das Herz von ARMIN schlägt. Die              tauschen können. Für die Arzneimittel-        duls von ARMIN, dem Medikationsma-
Hersteller der Praxisverwaltungssysteme       therapiesicherheit der Patienten ist das      nagement. Es soll vor allem chronisch
sind auf einem guten Weg, eine zügige         ein Meilenstein“, ergänzt die Vorstands-      kranken Patienten helfen, die mehrere
Anbindung an den ARMIN-Medikations-           vorsitzende der Kassenärztlichen Ver-         Medikamente einnehmen.
planserver zu ermöglichen. Wir werden         einigung Thüringen, Frau Dr. Annette
alle Prozesse umfangreich testen und mit      Rommel.                                       Weitere Informationen finden Sie auf
Erhalt des Datenschutzsiegels das dritte                                                    der ARMIN-Internetpräsentation:
Modul von ARMIN in den Routinebe-             Der Vorsitzende des Thüringer Apothe-         www.arzneimittelinitiative.de
trieb überführen.“                            kerverbandes, Stefan Fink, der bereits die
                                              Testphase aktiv begleitet hat, ist begeis-   * Rechtlicher Hinweis:
                                                                                           Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der
Die ersten ARMIN-Pilotapotheken sind          tert: „ARMIN wird bald für alle erfahr-      Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder
bereits an das sichere Netz der KVen an-      bar. Gemeinsam mit den Apothekensoft-        vertraglicher Verbindung steht.
gebunden. Die Prozesse werden getestet,       warehäusern arbeiten wir an praxis-
danach kann der Startschuss für alle an-      tauglichen Lösungen zum Medikations-         – Pressemitteilung vom 14. August 2015 –

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                                                              5
Wie verbindlich sind Arzttermine? 9 2015 - Kassenärztliche ...
In eigener Sache

                                       Wir suchen Sie
                   als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin
                     oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin
                        für eine hausärztliche Tätigkeit in Reichenbach im Vogtland.

    Die Stadt Reichenbach ist eine Große Kreisstadt mit 18.879 Einwohnern, zentral in der Vier-
    länderregion Bayern, Tschechien, Sachsen und Thüringen gelegen, verfügt über eine sehr gute
    Verkehrsanbindung: die A 72, die Bundesstraßen 173 und 94 sowie über einen Fernbahnhof
    an der Sachsen-Franken-Magistrale, einer Hauptstrecke der Bahn.

    Wir bieten Ihnen:
    ■   flexible Möglichkeiten der hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere:
            ✔ in Anstellung – auch Teilzeit
            ✔ Neuniederlassung in Einzelpraxis
            ✔ Neuniederlassung in Berufsausübungsgemeinschaft
    ■   Unterstützung beim Einstieg in die niedergelassene Tätigkeit
            ✔ Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, nach Betreuungsmöglichkeiten
               für Ihre Kinder und nach einem Arbeitsplatz für Angehörige
    ■   Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

    Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber:
    ■   Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin mit dem Wunsch
        hausärztlich tätig zu sein
    ■   Interesse an einer ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum
    ■   Durchführung von Hausbesuchen und Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst
    ■   Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und hohe soziale Kompetenz

    Ihre Ansprechpartnerin:
    Frau Tobisch – Telefon: 0371 2789-403

    Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich
    bis zum 30. September 2015 mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ an die

    Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
    Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
    Geschäftsführung
    Carl-Hamel-Straße 3
    09116 Chemnitz

6                                                                                  KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Wie verbindlich sind Arzttermine? 9 2015 - Kassenärztliche ...
Abrechnung                                                                                              Informationen zum Herausnehmen

 Abrechnung

 Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Ausland
 krankenversichert sind
Im Rahmen des Sozialversicherungsab-            Daten vollständig auf das Muster 80                                                                    den, wenn keine Kopiermöglichkeit
kommens stellen sich immer wieder Fra-          zu übertragen.                                                                                         besteht. Sofern die Nutzung des Mus-
gen zur Abrechnung von Leistungen von                                                                                                                  ters 80 unumgänglich ist, achten Sie
Personen, die im Ausland krankenversi-      4. Abrechnung:                                                                                             bitte auf Vollständigkeit beim Ausfül-
chert sind.                                     ●      Praxis rechnet die Kosten zu Lasten                                                             len. Alle Felder sind Pflichtfelder.

                                                                                                                                                    → Das Muster 81 ist zwingend zusätz-
                                                       und zu den Bedingungen der ge-
Um Ihnen eine allgemeingültige Hand-                   wählten deutschen Krankenkasse
lungsanweisung zu geben, liegt dieser                  über die KV Sachsen ab                                                                         lich auszufüllen. Bitte achten Sie auch
KVS-Mitteilung eine Vorlage für Ihre                                                                                                                  hier auf Vollständigkeit. Das Datum,
Praxis bei. Auf dieser finden Sie den           ●      die Abrechnung erfolgt nach den                                                                bis zu dem sich der Patient in
schematischen Ablauf im Umgang mit                     Regelungen des Ersatzverfahrens                                                                Deutschland aufhält, die Angaben
der Europäischen Krankenversicherten-                  unter der Besonderen Personen-                                                                 zum Versicherten und auch die Unter-
karte (EHIC).                                          gruppe „7“                                                                                     schrift des Versicherten sind unent-
                                                                                                                                                      behrlich. Alle Felder des Musters 81
Für die ärztliche Behandlung von Patien-    5. Praxis schickt eine Ausfertigung der                                                                   sind Pflichtfelder.
ten, die im Ausland gesetzlich kranken-        Unterlagen = Kopien des Anspruchs-
versichert sind und während ihres Auf-         und Identitätsnachweises (ersatzweise                                                                → Sofern Sie Laborleistungen veranlas-
enthaltes in Deutschland erkranken,            Muster 80) und Muster 81 unverzüg-                                                                     sen, müssen diese im Aufenthaltszeit-
bestehen je nach Herkunftsland unter-          lich an die gewählte deutsche Kran-                                                                    raum des Patienten in Deutschland an-
schiedliche     Abrechnungsmodalitäten.        kenkasse und bewahrt die zweite Aus-                                                                   gefordert und seitens des Labors
Ausführliche Informationen finden Sie          fertigung zwei Jahre lang auf.                                                                         abgerechnet werden. Oftmals erfolgt

www.dvka.de → Urlaub in Deutschland
im Internet unter www.kbv.de bzw.                                                                                                                     die Abrechnung der Laborleistungen

→ Informationen für Leistungserbrin-
                                            Muster EHIC:                                                                                              zu einem Zeitpunkt, welcher nicht

ger → Vertragsärztliche Versorgung.
                                                                                                                                                      vom Muster 81 abgedeckt wird. Diese
                                                                                                                                                      Kosten können seitens der Kranken-
                                                                                                                                                      kassen nicht gegenüber den ausländi-
Aufgrund einer nach wie vor hohen An-                                                                                                                 schen Versicherungsträgern geltend
zahl von Regressanträgen seitens der                               3 Name
                                                                                                                                                      gemacht werden. Bitte achten Sie da-
                                                                    ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHIJKLMN
Krankenkassen bitten wir im Fall der                               4 Given names
                                                                                                                                                      rauf, nur Laborleistungen zu veran-
                                                                    ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHI
Leistungserbringung für Patienten aus                              'DWHRIELUWK                            3HUVRQDOLGHQWLÀFDWLRQQXPEHU
                                                                                                                                                      lassen, die notwendig sind.
                                                                    DD/MM/YYYY                               12345678901234567890
den Staaten des europäischen Wirt-
                                                                                                                                                    → Bitte beachten Sie, dass diese Ver-
                                                                                                        ,GHQWLÀFDWLRQQXPEHURIWKH,QVWLWXWLRQ
                                                                                             1234567890 – ABCDEFGHIJKLMNO
schaftsraumes (EWR) und der Schweiz,                               ,GHQWLÀFDWLRQQXPHURIWKHFDUG                              ([SLU\GDWH
                                                                    12345678901234567890                                     DD/MM/YYYY
die eine Europäische Krankenversicher-                                                                                                                fahrensweise auch gilt, wenn Sie
tenkarte (EHIC) oder eine Provisorische                                                                                                               auf Grundlage einer Überweisung
Ersatzbescheinigung (PEB) vorlegen,                                                                                                                   in Anspruch genommen wird.
zwingend um Einhaltung folgender Ab-
                                                                                                                                                    → Ein Schutz vor Regressanträgen der
rechnungsmodalitäten:
                                                                                                                                                      Krankenkassen ist nur dann gewähr-
1. Patient legt zur Behandlung gültigen
                                                                                                                                                      leistet, wenn alle geforderten Unter-
   Anspruchsnachweise (EHIC oder             3 Name                                                                                                   lagen vollständig und zeitnah der
   PEB) und Identitätsnachweis vor           Name
                                             4 Given names                                                                     5 Date of birth        gewählten deutschen Krankenkasse
                                             First name, other names                                                      DD/MM/YYYY
                                             3HUVRQDOLGHQWLÀFDWLRQQXPEHU                     ,GHQWLÀFDWLRQQXPEHURIWKH,QVWLWXWLRQ           vorliegen.
2. Praxis prüft, ob der Anspruchsnach-       RSSMRO62B25E205Y                                                         ²,QVWLWXWLRQ
                                             ,GHQWLÀFDWLRQQXPEHURIWKHFDUG                                                 ([SLU\GDWH
   weis gültig ist und den Behandlungs-                                                               DD/MM/YYYY
   zeitraum abdeckt und achtet darauf,                                                                                                              Patienten, die keinen bzw. nicht den
   dass das Muster 81 vollständig vom                                                                                                               richtigen Anspruchsnachweis vorle-
   Patienten ausgefüllt wird                                                                                                                        gen: Die Praxis informiert den Patienten,
                                            Ergänzende Hinweise:                                                                                    dass das Arzthonorar auf Basis der GOÄ
                                                                                                                                                    privat zu bezahlen ist und auch Arznei-,
                                            → Das Muster 80 wird häufig anstelle
3. Praxis kopiert den Anspruchs- und
   Identifikationsnachweis jeweils zwei-                                                                                                            Heil- und Hilfsmittel nur auf Privatrezept
   fach – besteht keine Möglichkeit den       von Kopien des Anspruchs- und Iden-                                                                   verordnet werden können.
   Anspruchs- und Identifikationsnach-        titätsnachweises genutzt. Es darf aus-
   weis zu kopieren, sind ersatzweise die     schließlich nur dann verwendet wer-                                                                                       – BGST Dresden/fn –

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                                                                                                                 I
Wie verbindlich sind Arzttermine? 9 2015 - Kassenärztliche ...
Informationen zum Herausnehmen                                                                         Sicherstellung

 Sicherstellung

 Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungs-
bereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie
   als Hausarzt tätig sein wollen.
   Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für
   Allgemeinmedizin bewerben.

Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den ein-
zelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind auf der Internetpräsenz der KV Sachsen abrufbar:
www.kvsachsen.de → Mitglieder → Arbeiten als Arzt → Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan.

• dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
Wir weisen außerdem darauf hin,

• dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
• dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

 Reg.-Nr.                               Fachrichtung                                 Planungsbereich       Bewerbungsfrist

                                             Allgemeine fachärztliche Versorgung

                                          Psychiatrie
 15/C042                                                                                 Zwickau              24.09.2015
                                  (hälftiger Vertragsarztsitz)

                                           Spezialisierte fachärztliche Versorgung

                        Innere Medizin/SP Kardiologie/SP Angiologie
 15/C043                                                                              Chemnitz, Stadt         12.10.2015
                                 (hälftiger Vertragsarztsitz)

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-
geschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten.

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

 Reg.-Nr.                               Fachrichtung                                 Planungsbereich       Bewerbungsfrist

                                            Allgemeine fachärztliche Versorgung

 15/D043                         Kinder- und Jugendmedizin                           Riesa-Großenhain         12.10.2015

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-
geschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310 zu richten.

II                                                                                                 KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Sicherstellung                                                      Informationen zum Herausnehmen

Abgabe von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme veröffentlicht:

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

           Fachrichtung                          Planungsbereich                                  Bemerkung

                                                 Hausärztliche Versorgung

        Allgemeinmedizin*)                             Plauen                             geplante Abgabe: 01.10.2016

        Allgemeinmedizin*)                            Stollberg                         geplante Abgabe: spätestens 2017

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64,
09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403.

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

           Fachrichtung                          Planungsbereich                                  Bemerkung

                                                 Hausärztliche Versorgung

        Allgemeinmedizin*)                             Görlitz                                  Abgabe: ab sofort

        Allgemeinmedizin*)                             Görlitz                                 Abgabe: 02.01.2017

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12,
01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310.
                                                                                                         – Sicherstellung/rö –

 Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015)
Neu bestellt:                   MVZ Pirna                         ab 28.07.2014:                   zum 31.05.2015:
                                Schillerstraße 28b                04860 Torgau                     01307 Dresden
ab 01.08.2015:                                                    Dipl.-Med. Jörg Höde             Prof. Dr. Hans Zwipp
01589 Riesa                     ab 01.01.2015:                    Chirurgische Praxis              Universitätsklinikum
Dr. Thomas Heduschke            01139 Dresden                     August-Bebel-Straße 1a           Carl Gustav Carus
Elblandklinikum Riesa           Dr. Katy Mederacke                                                 Fetscherstraße 74
Weinbergstraße 8                Chirurgische Praxis               Datenänderung:
                                Overbeckstraße 33                                                  zum 31.05.2015:
ab 01.06.2015:                                                    ab 01.06.2015:                   01099 Dresden
01307 Dresden                   ab 01.01.2015:                    09120 Chemnitz                   Dr. Gunter Heinig
Prof. Dr. Klaus-Dieter          09111 Chemnitz                    Dr. Viktor Reitenbach            Diakonissenkrankenhaus
Schaser                         Dr. Gerfried Grohs                MVZ edia.med.gGmbH               Dresden
Universitätsklinikum            DIAKOMED –                        Paul-Bertz-Straße 20             Holzhofgasse 29
Carl Gustav Carus               MVZ Chemnitz gGmbH
Fetscherstraße 74               Carolastraße 7a                   Ausgeschieden:                   zum 31.12.2014:
                                                                                                   09111 Chemnitz
                                                                  ab 31.07.2015:
ab 13.05.2015:                  ab 01.01.2015:                                                     Dr. Hans Ost
                                                                  01589 Riesa
01099 Dresden                   01705 Freital                                                      DIAKOMED –
                                                                  Dipl.-Med. Peter Roszeitis
Dr. Thomas Lein                 Dr. Thomas Bether                                                  MVZ Chemnitz gGmbH
                                                                  Elblandklinikum Riesa
Diakonissenkrankenhaus          Chirurgische Praxis                                                Carolastraße 7a
                                                                  Weinbergstraße 8
Dresden                         Fuhrmannstraße 5                                                   zum 31.07.2014:
Holzhofgasse 29                                                   zum 31.07.2015:
                                                                                                   01705 Freital
                                ab 29.07.2014:                    08261 Adorf
ab 22.04.2015:                                                                                     Dr. Mirko Kothe
                                04643 Geithain                    Dr. Christian Fuchs
01796 Pirna                                                                                        Chirurgische Praxis
                                Dr. Chris Rabe                    Paracelsus-Klinik
Dipl.-Med. Mathias Wenke                                                                           Fuhrmannstraße 5
                                Chirurgische Praxis               Schöneck/Adorf
HELIOS-Kliniken                 Robert-Koch-Straße 8              Albertplatz 1                             – Sicherstellung/rö –

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                                                  III
Informationen zum Herausnehmen                                                                                                                                                                                                                 Schutzimpfungen

  Schutzimpfungen

  Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen
Im Rahmen der gemeinsamen Arbeits-                                                                   ✔ ohne Namensnennung von Versicher-                                                                         entstehen der Versichertengemeinschaft
gruppe Arzneimittel der KV Sachsen und                                                                 ten,                                                                                                      in Sachsen jährlich beträchtliche finan-
der Landesverbände der Krankenkassen                                                                 ✔ stattdessen im Namensfeld der Begriff                                                                     zielle Verluste. Im Rahmen eines verant-
sowie des Verbandes der Ersatzkassen in                                                                „Impfstoffe“ (keine Praxisanschrift                                                                       wortungsbewussten, ressourcenschonen-
Sachsen möchten wir Sie auf die korrekte                                                               im Namensfeld),                                                                                           den Umgangs mit den zur Verfügung
                                                                                                     ✔ durch Kennzeichnung der Markie-
und wirtschaftliche Verordnungsweise                                                                                                                                                                             stehenden Impfstoffen bitten wir Sie, vor
von Impfstoffen hinweisen. Impfstoffe                                                                                                                                                                            allem für eine angemessene Bevorratung
sind in der Regel als Sprechstundenbe-                                                                 rungsfelder „8“ und „9“ durch Kreuz                                                                       mit Grippeimpfstoffen Sorge zu tragen.
                                                                                                       oder Zifferneintrag,
                                                                                                     ✔ mit vollständigen Arztangaben, Aus-
darf zu verordnen. Dabei wird unterschie-
den zwischen:                                                                                                                                                                                                    Ein Anhaltspunkt für ihre Bestellpraxis
✔ der Verordnung von Impfstoffen für
                                                                                                       stellungsdatum und Arztunterschrift.                                                                      könnte die Anzahl monatlich verimpfter
   Impfungen nach Impfvereinbarung                                                                                                                                                                               Dosen des Vorjahres sein. Durch die Ver-
                                                                                                     Impfstoffe, die verordnet werden sollen,                                                                    träge der Krankenkassen mit der Industrie
   Sachsen – Pflichtleistungen Impfun-                                                               aber nicht als Großpackung sondern nur
   gen nach der Schutzimpfungs-Richt-                                                                                                                                                                            zur Belieferung von Grippeimpfstoffen
                                                                                                     als Einzeldosis im Handel verfügbar sind                                                                    ist sichergestellt, dass eine ausreichende
   linie (SI-RL) zu Lasten der AOK                                                                   (z. B. „Zostavax®“), sind ebenfalls in
   PLUS (VKNR 95101, IK-Nummer                                                                                                                                                                                   Anzahl von Impfdosen bereit steht, die
                                                                                                     vorgenannter Weise und ohne Versicher-                                                                      auch jederzeit nachgeordert werden kön-
   107299005) – siehe Abb. 1                                                                         tenbezug zu verordnen.                                                                                      nen. Eine Bevorratung für die gesamte
und                                                                                                                                                                                                              Saison ist deshalb nicht notwendig.
✔ die Verordnung von Impfstoffen für
                                                                                                     In wenigen Ausnahmefällen ist die pa-
                                                                                                     tientenkonkrete Verordnung von Impf-
   Satzungsleistungen, sofern eine ver-                                                              stoffen zu Lasten der jeweiligen Kranken-                                                                   Bitte beachten Sie, dass Sie die Impf-
   tragliche Vereinbarung mit der KV                                                                 kasse korrekt. Dies betrifft die von ein-                                                                   leistung in Analogie zur Impfstoffverord-
   Sachsen besteht, zu Lasten der                                                                    zelnen Krankenkassen erstatteten Reise-                                                                     nung mit den entsprechenden Leistungs-
   KV Sachsen (VKNR 98999, IK-Nr.                                                                    schutzimpfungen und bei einzelnen                                                                           ziffern aus der jeweiligen Impfvereinba-
   331460748) – siehe Abb. 2.                                                                        Krankenkassen die HPV-Impfung für                                                                           rung abrechnen.
Hinweis: Da es für viele Impfungen                                                                   Frauen ab dem vollendeten 18. bis zum
Pflicht- und Satzungsleistungen gibt, be-                                                            vollendeten 26. Lebensjahr.                                                                                 Detaillierte kassenspezifische Informa-
ziehen sich die Beispiele auf den Einsatz im                                                                                                                                                                     tionen dazu erhalten Sie in der „Gesamt-

                                                                                                                                                                                                                 den diese unter www.kvsachsen.de →
jeweiligen Indikations- bzw. Altersbereich.                                                                                                                                                                      übersicht Schutzimpfungen“. Sie fin-
                                                                                                     Hinweise zur Vermeidung von
                                                                                                     Impfstoffverwurf                                                                                            „Mitglieder“ → „Impfen und Prävention“
                                                                                                                                                                                                                 → „Dokumente“.
Grundsätzlich erfolgt die Verordnung von
Impfstoffen:                                                                                         (z. B. bei Grippeimpfstoffen)
✔ auf einem gesonderten Rezeptblatt                                                                  Durch die Vernichtung von nicht ver-
  (Vordruck Muster 16),                                                                              brauchten und abgelaufenen Impfstoffen                                                                                                                  – AG Arzneimittel/st –
Abbildung 1                                                                                                                                                Abbildung 2
Impfstoff-Rezept AOK PLUS (Pflichtleistungen nach SI-RL)                                                                                                   Impfstoff-Rezept KV Sachsen
                                                   Freigabe 01.09.2014                                                                                                                                        Freigabe 01.09.2014
             AOK PLUS                                                                                                                                                   KV Sachsen
           Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                    Hilfs- Impf- Spr.-St.     Begr.-                                         Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                        Hilfs- Impf- Spr.-St.     Begr.-

                                                                                                       8 9                                                                                                                                                            8 9
                                                                                       BVG   mittel stoff Bedarf       Pflicht   Apotheken-Nummer / IK                                                                                               BVG    mittel stoff Bedarf       Pflicht   Apotheken-Nummer / IK

                                                                                        6      7                                                                                                                                                       6      7
Gebühr                                                                                                                                                     Gebühr
 frei                                                                                                                                                       frei

             Impfstoffe                                                                                                                                                 Impfstoffe
Geb.-      Name, Vorname des Versicherten                                              Zuzahlung                 Gesamt-Brutto                             Geb.-      Name, Vorname des Versicherten                                                  Zuzahlung                 Gesamt-Brutto
 pfl.
                                          ste                       r                                                                                       pfl.
                                                                                                                                                                                                        r
                                     s Mu
                                                                             geb. am
                                                                                                                                                                                                   uste                                 geb. am
noctu
                                liche
                                                                                                                                                           noctu
                                                                                                                                                                                          lich es M
                            in d                                                       Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.              Faktor      Taxe
                                                                                                                                                                                       ind                                                            Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.              Faktor      Taxe

Sonstige                Verb                                                           1. Verordnung
                                                                                                                                                           Sonstige                Verb                                                               1. Verordnung

             107299005                                                                                                                                                  331460748
           Kostenträgerkennung          Versicherten-Nr.                 Status                                                                                       Kostenträgerkennung          Versicherten-Nr.                 Status
                                                                                       2. Verordnung                                                                                                                                                  2. Verordnung
Unfall                                                                                                                                                     Unfall

             jeweilige Nr.               jeweilige Nr.              18.09.2015                                                                                          jeweilige Nr.               jeweilige Nr.              18.09.2015
           Betriebsstätten-Nr.          Arzt-Nr.                    Datum              3. Verordnung
                                                                                                                                                                      Betriebsstätten-Nr.          Arzt-Nr.                    Datum                  3. Verordnung
Arbeits-                                                                                                                                                   Arbeits-
 unfall                                                                                                                                                     unfall

                                                                                                                                   Vertragsarztstempel                                                                                                                                            Vertragsarztstempel

             Revaxis FER N2: 10 x 1 St.                                                         Vertragsarztstempel &                                                   MMR Vaxpro FER 10 x 0,5 ml                                                             Vertragsarztstempel &
                                                                                                Unterschrift                                                                                                                                                   Unterschrift
 aut                                                                                                                                                        aut
idem                                                                                                                                                       idem

 aut         Td RIX ISU N2: 10 St.                                                                                                                          aut         Boostrix Polio ISU N2: 10 x 1 St.
             ROTATEQ LQE 10 x 2 ml                                                                                                                                      Twinrix Erwachsene ISU N2: 10 x 1 St.
idem                                                                                                                                                       idem

 aut                                                                                                                                                        aut
idem                                                                                                                                                       idem

                                                           Abgabedatum                                                           Unterschrift des Arztes                                                              Abgabedatum                                                               Unterschrift des Arztes
                                                           in der Apotheke                                                          Muster 16 (10.2014)                                                               in der Apotheke                                                              Muster 16 (10.2014)
Bei Arbeitsunfall                                                                                                                                          Bei Arbeitsunfall
auszufüllen!                                                                                                                                               auszufüllen!
Unfalltag                Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer                                                                                              Unfalltag                Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer

rechts oben: Kennzeichnung „8“ für Impfstoff, Kennzeichnung „9“ für Sprechstundenbedarf

IV                                                                                                                                                                                                                                                KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Verschiedenes                                                        Informationen zum Herausnehmen

 Verschiedenes

 Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen der Todesbescheinigung
Aufgaben und Bedeutung der                    nach vollständigem Verlassen des Mutter-       raum darf nur angegeben werden, wenn
Leichenschau (beispielhaft)                   leibes, unabhängig vom Durchtrennen            der minutengenaue Todeszeitpunkt
                                              der Nabelschnur oder von der Aussto-           nicht bekannt ist
1. (sichere) Todesfeststellung (+ Feststel-   ßung der Plazenta,                         –   Angaben über übertragbare Krankhei-
   lung der Identität)                                                                       ten oder radioaktive Verstrahlung
   – dient der Vermeidung von Schein-         1. entweder das Herz geschlagen oder
                                                                                         –   Art des Todes (natürlich, nicht natür-
      todesfällen                                die Nabelschnur pulsiert oder die na-
                                                                                             lich oder ungeklärt)
   – ist Voraussetzung für Organexplan-          türliche Lungenatmung eingesetzt hat
      tation                                     (Lebendgeborenes) und das danach        –   Angaben zur Krankheitsanamnese
                                                 verstorben ist                          –   unmittelbare oder mittelbare Todesur-
2. Feststellung der Todesursache              oder                                           sachen sowie weitere wesentliche
   – Grundlage der Todesursachen-                                                            Krankheiten oder Veränderungen zur
     statistik                                2. keines der unter Nummer 1 genannten         Zeit des Todes mit der vollständigen
   – wichtig für die Ressourcenvertei-           Lebenszeichen festzustellen war, das        Textangabe und der Verschlüsselung
     lung im Gesundheitswesen                    Geburtsgewicht jedoch mindestens            nach der Internationalen Klassifikation
                                                 500 g betrug (Totgeborenes)                 der Krankheiten ICD-10-WHO in der
3. Feststellung des Sterbezeitpunktes/-                                                      jeweils aktuellen Version
   raumes
   – ist Voraussetzung für eine korrekte      Vornahme der Leichenschau                  Beachte:
     Führung des Personenstandsregis-
     ters                                     – Umfeld untersuchen (Zustand der          Das Ergebnis der sorgfältig und an der
   – kann eine wichtige Rolle beim Erb-         Wohnung, Medikamente, alkoholische       unbekleideten Leiche durchgeführten
     recht spielen                              Getränke, Drogenutensilien, ...)         Untersuchung (Ausnahmen – § 13 Abs. 3
                                                                                         SächsBestG) ist unverzüglich („ohne
                                              – Bekleidung prüfen (Zustand, Beschä-      schuldhaftes Zögern“) nach Beendigung
4. Festlegung der Todesart                      digung, …)
   – dient der Rechtssicherheit                                                          der Leichenschau (§ 14 Abs. 1 Sächs-
                                              – Leiche auskleiden, umwenden – be-        BestG) in die Todesbescheinigung, auch
   – häufig entscheidend im Zivil-/Ver-         achte Ausnahmen § 13 Abs. 3 Sächs-
     sicherungs-/Versorgungsrecht                                                        für andere lesbar, einzutragen. Keine Spe-
                                                BestG (bei Anhaltspunkten für nicht      kulationen!
                                                natürlichen Tod/Leiche eines Unbe-
5. Melde-/Informationspflichten                 kannten)
   – bei nicht natürlichem Tod, Todesart                                                 Identifizierung
     ungeklärt und unbekannter Identität      – gründliche Untersuchung aller Körper-
                                                regionen einschließlich aller Körper-    aufgrund eigener Kenntnisse, nach Bild
   – gemäß IfSG (Sachsen zusätzlich                                                      (Personalausweis, Reisepass), nach An-
     IfSGMeldeVO)                               öffnungen (u. a. „Mundgeruch“ – Prü-
                                                fung durch Druck auf den Thorax:         gaben von Angehörigen oder Dritten, auf-
   – gemäß ChemG                                                                         grund besonderer Körpermerkmale (z. B.
   – gemäß § 202 SGB VII – Berufs-              Alkohol, Azeton, Urämie, Blausäure –
                                                Bittermandelgeruch)                      Tätowierung, Zahnstatus)
     krankheiten                                                                         Ist eine Identifizierung nicht möglich,
                                              – Verletzungen, Narben – z. B. Handge-     ist die Polizei zu benachrichtigen!
                                                lenk (alter Suizidversuch)
Definition Leiche § 9 Sächsisches             – Schwangerschaftszeichen (z. B. dunkle    Angabe Geburtsdatum
Bestattungsgesetz (SächsBestG)                  Warzenhöfe, gelbliche Flüssigkeit aus
                                                Mamillen auspressbar)                    Die Eintragung richtet sich nach § 31
Eine menschliche Leiche im Sinne des                                                     Abs. 1 Pkt. 1 des Personenstandsreform-
Gesetzes ist der Körper eines Menschen,                                                  gesetzes vom 01.01.2009.
der sichere Zeichen des Todes (gemäß          Ausfüllen der Todesbescheini-              Zum Beispiel:
Todesbescheinigung: Totenstarre, Toten-       gung – § 14 SächsBestG
flecke, Fäulnis, Verletzungen, die nicht                                                 – 24.01.1970
mit dem Leben vereinbar sind, Hirntod)        Die Todesbescheinigung muss über die       – im Jahr 1970, d. h. ??.??.1970
aufweist.                                     verstorbene Person die folgenden Anga-     – kein Geburtsdatum bekannt,
Als menschliche Leiche gilt auch ein          ben enthalten (Auszug):                      d. h. ??.??.????

                                                                                         Sterbeort/Auffindungsort
Körperteil, ohne den ein Lebender nicht
                                              – minutengenauer Zeitpunkt des Todes,
weiterleben könnte.
                                                Ort des Todes (Straße, Hausnummer,
Als menschliche Leiche gilt ferner der          PLZ, Ort – anhand des Personalauswei-    Besteht bei einer tot aufgefundenen Per-
Körper eines Neugeborenen, bei dem              ses) oder Auffindens; ein Sterbezeit-    son Grund zu der Annahme, dass sie an

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                                                      V
Informationen zum Herausnehmen                                                                            Verschiedenes

einem anderen Ort als dem Auffindungs-       punkt der Leichenauffindung einzutra-        wichtigste Aufgabe des totenschauhal-
ort verstorben ist und ist der Sterbeort     gen. Die erste Zeitangabe ist nach Rück-     tenden Arztes.
nicht ermittelt oder nicht ohne weiteres     frage bei der Polizei zu vervollständigen.
ermittelbar, ist der Auffindungsort anzu-    (ggf. über eine gesonderte Mitteilung        Die Todesart ist weniger ein medizini-
geben.                                       nachzureichen!)                              scher, sondern vielmehr ein rechtlicher
Beispiele:                                                                                Begriff.
                                             Bei Ende der mitteleuropäischen Som-
– in der Gemarkung X, im Steinwäld-          merzeit ist bei der Angabe der doppelt       Ein natürlicher Tod ist anzunehmen,
  chen tot aufgefunden                       erscheinenden Stunde der Großbuch-           wenn konkrete Befunde für eine lebens-
– in X bei Stromkilometer 105 tot aus der    stabe A für die erste und der Großbuch-      bedrohliche Krankheit bekannt sind, die
  Elbe geborgen                              stabe B für die zweite zusätzlich einzu-     einen Tod aus krankhafter Ursache und
– auf der Fahrt zwischen A-dorf und B-       tragen.                                      völlig unabhängig von rechtlich bedeut-
  dorf                                                                                    samen Ereignissen (z. B. Unfall) plausi-
                                             Todesursache/klinischer Befund               bel erklären.
Sterbezeitpunkt/Sterbezeitraum               In die Todesbescheinigung sind Endzu-        Beispiele:
Kann der Arzt den Sterbezeitpunkt nicht      stände wie beispielsweise Herzstillstand     – akuter Myokardinfarkt (I21.9) bei ko-
genau feststellen, ist entweder der unge-    (I46.9), Herz-Kreislauf-Stillstand (I46.9)     ronarer Herzkrankheit (I25.1)
fähre Zeitpunkt des Todes oder der Zeit-     und Atemstillstand (R09.2) nicht einzu-      – COPD (J44.9)
raum anzugeben, in dem der Tod eingetre-     tragen.
                                                                                          – metastasiertes Mammakarzinom
ten ist.                                                                                    (C50.9)
                                             Soweit bekannt, sind die Zeitdauer zwi-
Beachte:                                     schen Beginn der Krankheit (nicht
                                             Krankheitsfeststellung) bzw. Verletzung      Anhaltspunkte für einen nicht natürli-
Die Feststellung des Sterbezeitpunktes/-     und dem Tod einzutragen.                     chen Tod sind der Tod infolge einer äuße-
raumes obliegt gemäß Verwaltungsvor-                                                      ren Einwirkung (Unfall, Selbsttötung,
schrift des Sächsischen Staatsministeri-     Bei den Eintragungen in der Rubrik To-       Tod durch fremde Hand, Komplikation
ums für Soziales und Verbraucherschutz       desursache, klinischer Befund sollte es      medizinischer Behandlung) bzw. der be-
zur Durchführung bestimmter Regelun-         sich möglichst um eigenständige Krank-       gründete Verdacht darauf. Gemäß Sächs-
gen des Sächsischen Bestattungsgesetzes      heiten (Verletzungen) handeln.               BestG auch unerwarteter Tod während
grundsätzlich dem Leichenschauarzt.                                                       oder nach ärztlichen Eingriffen. Unerheb-
                                             Die Eintragungen sollen von Ic (Grund-       lich ist der Zeitraum zwischen der äuße-
Die Eintragung kann zum Beispiel lauten:     leiden) über Ib (Folgeerkrankung) nach Ia    ren Einwirkung und dem Tod, so lange ein
– am 24.06.2012 05:58 Uhr                    (unmittelbare Todesursache) eine klare       Kausalzusammenhang besteht.
– am 24.06.2012 gegen 06:00 Uhr              kausale Abfolge dokumentieren.
                                                                                          Beispiel:
– am 24.06.2012 zwischen 05:50 Uhr           Unter II sind andere wesentliche Krank-      – Hypostatische Pneumonie (J18.2) bei
  und dem 24.06.2012 um 06:10 Uhr            heiten (Verletzungen), die zum Tod beige-      apallischem Syndrom (G93.80) nach
– am 24.06.2012 zu unbekannter Uhrzeit       tragen haben, ohne mit der unmittelbaren       Polytrauma (T07)
– zwischen dem 23.06.2012 um 18:00           Todesursache oder dem Grundleiden im
  Uhr und dem 24.06.2012 um 10:15 Uhr        Zusammenhang zu stehen, anzuführen.          Unter Todesart ungeklärt versteht man,
– zwischen dem 23.06.2012 zu unbe-                                                        dass keine Anhaltspunkte für einen nicht
                                             Abkürzungen sollten, wenn möglich,           natürlichen Tod erkennbar sind, die To-
  kannter Uhrzeit und dem 24.06.2012
                                             nicht verwendet werden. Verwendung nur       desursache nicht bekannt ist sowie trotz
  um 10:15 Uhr
                                             amtlicher Abkürzungen! Falls sich hin-       sorgfältiger Untersuchung und Einbezie-
                                             ter einer Abkürzung mehrere Krankhei-        hung der Vorgeschichte keine konkre-
Sterbezeitraum – bei zweiter Zeitangabe      ten etc. verbergen können, bitte aus-
immer Datum und Uhrzeit:                                                                  ten Befunde einer lebensbedrohlichen
                                             schreiben (z. B. ABS 1. acute brain syn-     Krankheit vorliegen, die einen Tod aus
                                             drome – Delirium und 2. Aorten-              krankhafter natürlicher Ursache und völ-
Als Zeitangabe ist die Zeit von 00.00 Uhr    bogensyndrom)!
(Zeit bis zur Vollendung der ersten Mi-                                                   lig unabhängig von rechtlich bedeutsa-
nute eines Tages) bis 23.59 Uhr (Zeit bis                                                 men Faktoren (z. B. Unfall) plausibel er-
                                             Vorgenommene Änderungen auf der To-          klären.
zur Vollendung der letzten Minute eines      desbescheinigung stets absignieren!
Tages) zu nutzen.
                                                                                          Bei Anhaltspunkten für einen nicht na-
                                             Angabe einer Telefonnummer für eventu-
Ist der Sterbezeitraum vor Ort beim Auf-                                                  türlichen Tod bzw. bei Todesart unge-
                                             elle Rückfragen durch Standesamt, Ge-
finden eines Leichnams mit deutlichen                                                     klärt ist die zuständige Polizeidienst-
                                             sundheitsamt, Polizei, …
späten Leichenveränderungen (z. B. teils                                                  stelle/Staatsanwaltschaft zu informieren
skelettierte verfaulte Leiche) nicht fest-   Ort der Leichenschau – gemeint ist hier      und in der Todesbescheinigung das ent-
stellbar, so ist beim Sterbezeitraum die     die Ortschaft                                sprechende Kästchen anzukreuzen.
erste Zeitangabe zunächst offen zulassen
(Ermittlung der Polizei, wann die/der Be-    Feststellung der Todesart                    Bei Anhaltspunkten für einen nicht na-
treffende zuletzt lebend gesehen wurde)                                                   türlichen Tod ist zusätzlich die E(Ergän-
und bei der zweiten Zeitangabe der Zeit-     Ist neben sicherer Todesfeststellung         zende)-Klassifikation auszufüllen.

VI                                                                                                    KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Verschiedenes/Qualitätssicherung/Verordnung von AHH                  Informationen zum Herausnehmen

Melde- und Informationspflichten                                                          Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
                                             Verfasser:                                   Herr Baierl, Tel.: 0351 8828-225 oder per
Hatte der Verstorbene an einer melde-                                                     E-Mail: robert.baierl@kvsachsen.de
pflichtigen Krankheit im Sinne des § 6       Dr. med. Uwe Möbus, Landeshaupt-
                                             stadt Dresden, Gesundheitsamt, Hy-           Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000
                                             gienischer Dienst, Vortrag im Rahmen         Herr Hübschmann,
gelitten oder besteht ein solcher Ver-
                                             der ärztlichen Weiterbildung „Ärztli-        Tel.: 0371 2789-402 oder per E-Mail:
dacht und ist zu befürchten, dass die Er-
                                             che Leichenschau“ am 15. April 2015          markus.huebschmann@kvsachsen.de
reger dieser Krankheit durch den Um-
gang mit der Leiche verbreitet werden        in der KV Sachsen, Bezirksgeschäfts-         Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
(Ansteckungsgefahr), hat der Arzt unver-     stelle Dresden – gering überarbeitet.        Herr Beder,
züglich das Gesundheitsamt zu benach-                                                     Tel.: 0341 2789-402 oder per E-Mail:
richtigen und dafür zu sorgen, dass die                                                   dietmar.beder@kvsachsen.de
Leiche, der Sarg und der Umschlag der       Fragen zum Thema beantworten Ihnen            Abteilung Service und Dienstleistungen:
Todesbescheinigung entsprechend ge-         die Mitarbeiter Ihrer Bezirksgeschäfts-       Frau Bake-Kellner,
kennzeichnet werden (§13 Absatz 5           stelle sowie der Abteilung Service und        Tel.: 0341 23493-722 bzw. 755 oder
SächsBestG).                                Dienstleistungen gern:                        per E-Mail: service@kvsachsen.de

 Qualitätssicherung

 Fortbildungsstatut der KV Sachsen
Die KV Sachsen möchte für Ihre Mitglie-     GBA-Richtlinien wird neben der allge-         veranstaltungen durch klar geregelte
der auch ein kompetenter Partner auf dem    meinen Fortbildungsverpflichtung auch         Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufe
Gebiet der Fortbildung sein und durch die   immer mehr ein spezifischer Fortbil-          innerhalb der KV Sachsen bis hin zu
Optimierung der Rahmenbedingungen           dungsnachweis gefordert. Ein entspre-         einheitlichen Teilnahmebescheinigungen
zum Erfolg der ärztlichen und psychothe-    chendes Angebot an spezifischen Fort-         und Feedbackbögen.
rapeutischen Fortbildung beitragen. In      bildungsveranstaltungen zu initiieren,
dem Zusammenhang beschloss der Vor-         ist Ziel des Statuts.                         Weiterführende Informationen zum
stand die Erarbeitung eines Fortbildungs-                                                 Thema sowie Angaben zu den konkre-
statuts.                                    Weiterhin möchte die KV Sachsen mit-          ten Ansprechpartnern finden Sie auf

                                                                                          www.kvsachsen.de → Mitglieder →
                                            hilfe des Fortbildungsstatuts die Service-    der Internetpräsenz der KV Sachsen

                                                                                          Fortbildung → Fortbildungsstatut. Die
Der Fokus liegt dabei auf der Initiierung   qualität von Fortbildungsveranstaltun-
von Veranstaltungen, die auf Grund von      gen durch gezielte Maßnahmen steigern,
diversen Rechtsgrundlagen von den Mit-      bspw. durch einheitliche Absprachen mit       entsprechenden Antragsformulare stehen
gliedern der KV Sachsen zwingend be-        den Kammern hinsichtlich der Punktebe-        Ihnen dort zum Download zur Verfügung.
sucht werden müssen. Durch Verträge mit     wertung, Hilfestellung und Unterstützung
Krankenkassen, QS-Vereinbarungen oder       bei der Etablierung neuer Fortbildungs-                     – Qualitätssicherung/hel –

 Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

 Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach
 § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)
Die Kassenärztlichen Vereinigungen          prüfanträge der AOK PLUS möglichst            Verordnung von in Deutschland nicht zu-
Sachsen und Thüringen und die AOK           von vornherein vermieden werden. Die          gelassenen Arzneimitteln zu beachten
PLUS haben vereinbart, die Vertragsärzte    Regelungen zu Richtgrößen- oder Zufäl-        sind. Es ist wichtig, die gesetzlichen Re-
frühzeitig auf unzulässige Verordnungen     ligkeitsprüfungen werden hierdurch nicht      gelungen zu kennen, um sich vor einem
und sich daraus ergebende mögliche Re-      beeinflusst.                                  Arzneikostenregress zu schützen.
gressgefährdungen hinzuweisen.
                                            In diesem Rahmen werden die sozial-           Diese Ausführungen beziehen sich nicht
Dadurch sollen entsprechende Einzelfall-    rechtlichen Vorgaben erläutert, die bei der   auf sogenannte Reimporte* oder Parallel-

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                                                    VII
Informationen zum Herausnehmen                                                     Verordnung von AHH/Fortbildung

importe* von in Deutschland zugelasse-         einem notstandsähnlichen Charak-         Bitte denken Sie unter haftungsrecht-
nen Arzneimitteln.                             ter vor.                                 lichen Aspekten an die hinreichende Do-
                                            ✔ Es steht keine allgemein anerkannte,
                                                                                        kumentation Ihrer Entscheidung (und der
Unterscheidung zwischen gesetzlicher                                                    Gründe, welche dazu führten) sowie der
Zulässigkeit und vertragsrechtlicher          dem medizinischen Stand entspre-          Aufklärung des Patienten und dessen
Erstattungsfähigkeit durch die GKV:           chende Behandlung (mehr) zur Verfü-       Zustimmung (am besten schriftlich) zu
                                              gung.                                     der Therapie.
                                            ✔ Es besteht eine auf Indizien gestützte,
Die Einzelimportregelung nach § 73 Abs.
3 im Arzneimittelgesetz (AMG) ermög-                                                           – Gemeinsame Arbeitsgruppe der
licht in Ausnahmefällen den Zugang zu in      nicht ganz fern liegende Aussicht auf              KV Sachsen, der KV Thüringen
Deutschland nicht zugelassenen Arznei-        Heilung oder wenigstens auf eine               und der AOK PLUS zur Vermeidung
mitteln (d. h. ohne deutsche bzw. europa-     spürbare positive Einwirkung auf den                von Arzneikostenregressen/st –
weite Zulassung), wenn es in Deutschland      Krankheitsverlauf.
                                            ✔ Der voraussichtliche Nutzen über-
hinsichtlich Wirkstoff und Wirkstärke
kein vergleichbares Arzneimittel für das                                                 * Definitionen:
                                              wiegt in einer Abwägung zwischen
betreffende Anwendungsgebiet gibt.
                                              Chancen und Risiken.
                                                                                         Einzelimport: Import von Arzneimit-
Die Zulässigkeit eines Einzelimportes       ✔ Es darf keine Zulassungsversagung          teln, welche im Ausland hergestellt
nach dem AMG ist aber nicht gleichzuset-      des Bundesinstituts für Arzneimittel       und für den dortigen Markt zugelassen
zen mit dem Leistungsrecht der gesetzli-      und Medizinprodukte (BfArM) oder           wurden. Eine Zulassung durch das
chen Krankenversicherung (GKV). Für           der Europäischen Arzneimittel-Agen-        BrArM (für Deutschland) oder die
Arzneimittel ohne deutsche oder europa-       tur (EMA) vorliegen.                       EMA (für die EU) existiert nicht.
weite Zulassung besteht grundsätzlich
keine Leistungspflicht der GKV.             ✔ Die Anwendung darf nicht im Rah-           Reimport: Wiedereinfuhr von Arz-
                                              men einer klinischen Studie erfol-         nei-mitteln, welche in Deutschland für
Unter welchen Voraussetzungen über-           gen.                                       den ausländischen Markt hergestellt
nimmt die GKV die Kosten für einen                                                       wurden. Diese Arzneimittel verfügen
rechtlich zulässigen Einzelimport?                                                       in Deutschland über eine Zulassung
                                            Durch Prüfen der Kriterien können Sie
                                                                                         durch das BfArM.
In einem Urteil des BSG vom 4. April        abwägen, ob eine von Ihnen beabsichtigte
                                                                                         Durch Ausnutzung von Differenzen
2006 (Az: B 1 KR 7/05 R) hat sich           Verordnung auch zum Leistungsumfang
                                                                                         bei der Preisfestsetzung im Ausland
das Gericht zu den Voraussetzungen ge-      der GKV gehört. Wir empfehlen Ihnen,
                                                                                         soll eine Kosteneinsparung erreicht
äußert, unter denen Verordnung und so-      vorab einen begründeten Antrag bei
                                                                                         werden.
zialversicherungsrechtliche Erstattungs-    der AOK PLUS zu stellen. Nach Aus-
fähigkeit für in Deutschland nicht zu-      sage der AOK PLUS liegt die Bearbei-         Parallelimport: Einfuhr von Arznei-
gelassene Arzneimittel ausnahmsweise        tungszeit je nach Fragestellung bei ca.      mitteln, welche im Ausland hergestellt
möglich sind.                               drei Wochen. Wird der Medizinische           und durch das BfArM für den deut-
                                            Dienst der Krankenversicherung (MDK)         schen Markt zugelassen wurden.
Folgende Kriterien müssen kumulativ         mit einbezogen, kann die Bearbeitung bis     Durch Ausnutzung von Preisdifferen-
erfüllt sein:                               zu fünf Wochen dauern. Dieses Vorgehen       zen durch niedrigere Herstellungs-
                                            ist grundsätzlich auch bei Versicherten
✔ Es liegt eine lebensbedrohliche oder
                                                                                         kosten soll eine Kosteneinsparung er-
                                            der anderen gesetzlichen Krankenkassen       reicht werden.
  regelmäßig tödliche Erkrankung mit        möglich.

 Fortbildung

 Wenn das Herz stolpert:
 Neue Aspekte in der Prävention und Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall!
 Termin:             Samstag, 31. Oktober 2015, 10:00 – 13:00 Uhr
 Ort:                Deutsches Hygiene-Museum
                     Lingnerplatz 1, 01069 Dresden, Martha-Frenkel-Saal
 Zielgruppe:         Informationsveranstaltung für Betroffene, Familienangehörige und Interessierte
                     Eintritt frei

 Unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbrauchschutz

VIII                                                                                                  KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Fortbildung                                                          Informationen zum Herausnehmen

 Fortbildungsangebote der KV Sachsen Oktober und November 2015
Die nachfolgenden Veranstaltungen entsprechen dem Stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der KVS-Mitteilungen.

der KV Sachsen: www.kvsachsen.de → Veranstaltungen.
Detaillierte Beschreibungen, Aktualisierungen sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie tagesaktuell auf der Internetpräsenz

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

 Veranstal-   Termin               Veranstaltung                       Ort                              Zielgruppe
 tungsnr.

 C31          02.10.2015           Vorsorgevollmacht – Patienten-      KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte,
              14:00–18:00 Uhr      verfügung – Testament für           Carl-Hamel-Straße 3              Psychotherapeuten
                                   Praxisinhaber                       09116 Chemnitz

 C23          07.10.2015           Workshop – Verordnung               KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte
              15:00–18:00 Uhr      von Arzneimitteln                   Carl-Hamel-Straße 3
                                                                       09116 Chemnitz

 C15-2        09.10.2015           Curriculum „Psychosomatische        KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte
              14:00–20:30 Uhr      Grundversorgung Erwachsener“        Carl-Hamel-Straße 3
                                   Modul C-Ps1 – Theoretische          09116 Chemnitz
   NEU        Folgetermin          Grundlagen
              10.10.2015
              14:00–20:30 Uhr

 C24          28.10.2015           Verantwortliche für Hygiene         KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte, Psycho-
              15:00–19:00 Uhr      in der Arztpraxis – Was nun?        Carl-Hamel-Straße 3              therapeuten, nicht-
                                                                       09116 Chemnitz                   ärztliches Personal

 C25 GT       28.10.2015           Workshop RLV Fachärzte              KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte
     ESA      15:00–17:00 Uhr                                          Carl-Hamel-Straße 3
  ABG                                                                  09116 Chemnitz

 C03          30.10.2015           QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX –       KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte
              15:00–18:00 Uhr      4. Teil der Seminarreihe            Carl-Hamel-Straße 3
                                   (Beginn 30.01.2015)                 09116 Chemnitz

 S15-13       30.10.2015           Workshop: QZ-Neugründung,           KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte,
              15:00–18:00 Uhr      QZ-Übernahme, QZ-Wieder-            Carl-Hamel-Straße 3              Psychotherapeuten
   NEU                             belebung                            09116 Chemnitz

 C26          04.11.2015           Berufspolitische                    Stadthalle Limbach-Oberfrohna    Ärzte,
              16:00–19:00 Uhr      Informationsveranstaltung           BGST Chemnitz                    Psychotherapeuten
                                                                       Jägerstraße 2
                                                                       09212 Limbach-Oberfrohna

 C03          06.11.2015           QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX –       KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte
              14:00–17:00 Uhr      5. Teil der Seminarreihe            Carl-Hamel-Straße 3
                                   (Beginn 30.01.2015)

 C27          14.11.2015           Notfallmedizinische Fortbildung     KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte
        GT
    GESA      15:00–17:00 Uhr      für Vertragsärzte                   Carl-Hamel-Straße 3
  AB                                                                   09116 Chemnitz

 C28          27.11.2015          Informationsveranstaltung            KV Sachsen, BGST Chemnitz        Ärzte und
              09:30–15:30 Uhr     „Praxiseinsteiger“                   Carl-Hamel-Straße 3              Psychotherapeuten,
                                                                       09116 Chemnitz                   die ihre Praxis-
                                                                                                        tätigkeit aufnehmen

Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.de
unter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse veranstaltung.chemnitz@kvsachsen.de erfolgen.

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015                                                                                                  IX
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