Willkommen an unserer Schule - eduBS

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WG WMS IMS

             Willkommen an unserer Schule

 2020
 2021
Impressum
Redaktion: Patrick Langloh, Rektor
Gestaltung: Anna Waltz
Fotograf: Giuseppe Esposito, Pino Covino
Publikation: Juli 2020
Vorwort des Rektors

Liebe Schülerinnen und Schüler                    mationen, die Ihnen als Orientierung für eine
Liebe Lernende                                    erfolgreiche Schullaufbahn in unserem Haus
                                                  dienen sollen.
Als Rektor unserer Schule heisse ich Sie herz-
lich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie         Ich bin zuversichtlich, dass Sie sich bei uns
sich für eine Ausbildung an unserer Schule        rasch einleben und sich hier wohl fühlen wer-
entschieden haben. Wir sind überzeugt, dass       den. Ich wünsche Ihnen einen guten Start an
Sie mit dem Wirtschaftsgymnasium oder der         unserer Schule.
Wirtschaftsmittelschule für zukünftige Bil-
dungswege sehr gut vorbereitet werden oder        Patrick Langloh
Ihnen damit ein guter Einstieg ins Berufsleben    Rektor
ermöglicht wird.

Um erfolgreich zu sein, braucht es ein gegen-
seitiges Engagement: Wir erwarten von Ihnen
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit,
aber wir helfen Ihnen auch, die geforderten
Leistungen zu erbringen. Wichtig ist dabei,
dass Sie Neugier, Interesse und Offenheit an
Ihre neue Schule mitbringen.

Täglich besucht eine Vielzahl von jungen Men-
schen diese Schule. Es wird gelernt, geplaudert
und gelacht an verschiedensten Orten, die nur
darauf warten, von Ihnen ausgekundschaftet
zu werden: Neben verschiedenen Unterrichts-
zimmern und Spezialräumen haben wir eine
Mediothek, Arbeitsräume, eine Sportanlage
oder die Cafeteria, wo sich unsere Schülerin-
nen und Schüler aufhalten.

Damit das Zusammenleben an unserer Schule
gut funktioniert, braucht es auch verbindliche
Regeln. Mit dieser Broschüre erhalten Sie und
Ihre Erziehungsberechtigten wichtige Infor-
Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Rektors                                              1

Schulleitung                                                     4

Sekretariat                                                      6

Mediothek                                                        8

Mensa                                                           10

Schulhauswart                                                   12

Schulpsychologischer Dienst                                     13

Lern- und Förderzentrum                                         14

Das Zusammenleben an unserer Schule		                           16

Webseite, Fotos und persönliche Angaben                         18

Minimalstandards                                                19

Hausordnung                                                     20

Absenzen, Urlaub und Disziplin                                  22

Nutzungsbestimmungen der IT-Infrastruktur                       28

Schulische Anlässe ausserhalb des Schulhauses                   31

Leistungsbeurteilung an unserer Schule                          32

Nachteilsausgleich                                              36

Mildeparagraph                                                  37

Wichtige Rechtsgrundlagen                                       38

Lageplan in den Temporärbauten                                  39
4

    Schulleitung

    Der Rektor bildet zusammen mit der Konrekto-       Enzo Marelli
    rin und den zwei Konrektoren die Schulleitung.     • Zuständig für folgende Bereiche
    Das Rektorat hat die Gesamtverantwortung für           des Gymnasiums (WG):
    die Schule. Bei Bedarf kann über das Sekreta-          – Beratung für Eintrittswillige
    riat oder per E-Mail ein Termin mit dem Rektor         – Einteilung von Schülerinnen und Schü-
    vereinbart werden.                                        lern
                                                           – Immersion
    Im schulischen Alltag sind die Schülerinnen            – Absenzen- und Urlaubswesen
    und Schüler eher mit Themen beschäftigt, die           – Behandlung von Disziplinarfällen
    mit dem Konrektorat zu tun haben. Die Kon-         • Organisation der Abschlussprüfungen
    rektorin und die Konrektoren erfüllen neben        • Organisation der Studienberatung
    ihrer Unterrichtstätigkeit vielfältige Aufgaben,
    von denen nebenstehend einige genannt wer-         Stefan Binkert
    den.                                               • Zuständig für folgende Bereiche der
                                                            Informatikmittelschule (IMS):
    Die Schulleitung ist gerne bereit, auch Vor-            – Beratung für Eintrittswillige
    schläge und Anregungen entgegenzuneh-                   – Einteilung von Schülerinnen und Schü-
    men. Sie ist Anlaufstelle für Schülerinnen und            lern
    Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrperso-           – Absenzen- und Urlaubswesen
    nen, wenn es mal nicht so läuft, wie es sollte.         – Behandlung von Disziplinarfällen
    Wichtig ist dabei stets der Grundsatz, dass bei    • Austauschprogramme und Sprachaufent-
    Schwierigkeiten die Betroffenen zuerst infor-           halte
    miert oder angesprochen werden sollen.             • Belange der Cafeteria/Mensa
                                                       • Erhebung der Interessierten für Ergän-
    Eva Palaiologos                                         zungs-, Pflicht- und Freiwahlfächer
    • Zuständig für folgende Bereiche
        der Wirtschaftsmittelschule (WMS):
         – Beratung für Eintrittswillige
         – Einteilung von Schülerinnen und Schü-
            lern
         – Absenzen- und Urlaubswesen
         – Behandlung von Disziplinarfällen
    • Organisation der Herbst- und Winterson-
         derwoche
5

Kontakt

Patrick Langloh                  Eva Palaiologos   Enzo Marelli           Stefan Binkert
Rektor                           Konrektorin       Konrektor              Konrektor

Patrick Langloh, Rektor                            Eva Palaiologos, Konrektorin
C-Trakt, Anmeldung im Sekretariat                  C-Trakt, Erdgeschoss
patrick.langloh@bs.ch, Tel. 061 208 62 01          eva.palaiologos@bs.ch, Tel. 061 208 62 03
Sprechstunde nach Vereinbarung

Enzo Marelli, Konrektor                            Stefan Binkert, Konrektor
C-Trakt, Erdgeschoss                               C-Trakt, Erdgeschoss
enzo.marelli@bs.ch, Tel. 061 208 62 02             stefan.binkert@bs.ch, Tel. 061 208 62 04
6

    Sekretariat

                                            Das Sekretariat ist erste Anlaufstelle für viele
                                            Anliegen und befindet sich im Erdgeschoss des
                                            C-Trakts. Cathrin Loosli und Sandra Sprecher
                                            stehen Ihnen hier für Auskünfte und Anfragen
                                            gerne zur Verfügung.

                          Öffnungszeiten    Montag bis Freitag         07.30 bis 12.00 Uhr
                                            Montag, Dienstag           13.00 bis 16.00 Uhr
                                            und Donnerstag

                  Einige Dienstleistungen
                           Bestätigungen    Schulbestätigung, Schülerausweis, Nachdruck
                                            von Zeugnissen

                               Formulare    Umteilungsgesuch, Dispensationsgesuch,
                                            Austrittsformular, Antragsformulare

                         Schülerkästchen    Depotgebühr für Schlüssel: CHF 50.–

                                 Kontakt    Telefon       061 208 62 00
                                            E-Mail		      wginfo@edubs.ch
7
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    Mediothek

                                 Im ersten Stock des D-Trakts befindet sich die
                                 Mediothek, wo die Schülerinnen und Schüler
                                 ein tausendfaches Angebot an Büchern, Zeit-
                                 schriften, Tageszeitungen, DVD, Ton- und Bild-
                                 trägern erwarten. Ausserdem stehen mehrere
                                 Computer mit Zugang zum Internet für Recher-
                                 chen zur Verfügung. Eine Hilfe bietet auch der
                                 elektronische Katalog über unseren Mediothe-
                                 kenbestand, der laufend ergänzt wird.

                Öffnungszeiten   Montag bis Freitag        07.30 bis 16.30 Uhr

                                 Die ganze Ausleihe steht unseren Schülerinnen
                                 und Schülern zum Nulltarif zur Verfügung. Wer
                                 behauptet, was nichts kostet ist nichts wert,
                                 wird zumindest hier, in der Mediothek unse-
                                 rer Schule, eines Besseren belehrt. Nähere In-
                                 formationen rund um die Ausleihe finden Sie
                                 auch am Anschlagbrett in der Mediothek. Für
                                 Informationen, Fragen und Wünsche stehen Ih-
                                 nen Frau Katia Brin und Frau Rahel Fankhauser,
                                 Mediothekarinnen, gerne zur Verfügung.

                      Kontakt    Telefon      061 208 61 78
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     Mensa

                        Ort   Die Mensa befindet sich im Obergeschoss des
                              Atriums. Es wird an allen Schultagen für die
                              Pausen-Mittagsverpflegung sowie für Snacks
                              und Getränke gesorgt.

                              Grundsätzlich werden drei verschiedene Mahl-
                              zeiten, mit mindestens einer vegetarischen Va-
                              riante, angeboten. Der Menüplan wird jeweils
                              saisonal abgestimmt und die Speisen werden
                              ausgewogen nach den gängigen Richtlinien
                              über „Gesunde Ernährung“ zubereitet. Die
                              Produkte werden weitestgehend bei regiona-
                              len Produzenten bzw. Händlern eingekauft und
                              es wird auf eine gute Qualität der Rohstoffe
                              geachtet.

     			     Öffnungszeiten   Montag bis Freitag      08.30 bis 15.00 Uhr
                              Warmes Essen             11.30 bis 14.00 Uhr

                     Snack    Für den kleinen Hunger zwischendurch bieten
                              wir Ihnen nebst Kioskartikeln täglich frische
                              Sandwiches, Gebäck und verführerische Patis-
                              serie an – natürlich alles auch zum Mitnehmen.
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12

     Schulhauswart

                                     Herr Reto Bärfuss und sein Team kümmern
                                     sich mit viel Engagement um die Infrastruktur
                                     und die technischen Einrichtungen an unserer
                                     Schule.

                                     Verlorene Gegenstände können bei Herrn Bär-
                                     fuss im Erdgeschoss des B-Trakts abgegeben
                                     oder abgeholt werden.

                                     Versäumnisse, Verspätungen oder unentschul-
                                     digte Absenzen, welche einen Arrest zur Folge
                                     haben, werden nach Absprache bei Herrn Bär-
                                     fuss abgeleistet oder sind am Donnerstagnach-
                                     mittag von 16.10 bis 17.45 Uhr abzusitzen.

                     Präsenzzeiten   Montag, Dienstag,      08.00 bis 11.00 Uhr
                                     Donnerstag und Freitag 14.00 bis 16.00 Uhr

                                     Mittwoch                 08.00 bis 11.00 Uhr

                          Kontakt    Telefon      061 208 62 10
                                     E-Mail		     reto.baerfuss@bs.ch
                                     Mobil		      079 718 13 40
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                 Schulpsychologischer Dienst

          Zuständig für unsere Schülerinnen und Schüler
          sind Frau Anette Bünger und Herr Reto Meuli
          vom Schulpsychologischen Dienst Basel-Stadt
          (SPD).

          Frau Bünger und Herr Meuli nehmen gegen-
          über der Schule eine neutrale Stellung ein und
          sind der beruflichen Schweigepflicht unter-
          stellt. Die Beratungen sind freiwillig, vertrau-
          lich und kostenlos. Sie können sich an den SPD
          wenden bei
          • Lern- und Leistungsproblemen;
          • persönlichen Problemen,
                z. B. in der Familie;
          • Schwierigkeiten in der Klasse oder der
                Schule allgemein.

          Frau Bünger und Herr Meuli können Ihnen und
          Ihren Eltern Gespräche zur Klärung und allen-
          falls auch eine Untersuchung anbieten, Infor-
          mationen und Lernhilfen vermitteln, Kontakt
          zu anderen Institutionen herstellen und mit Ih-
          nen zusammen mögliche Problemlösungen er-
          arbeiten. Sie werden aber keine Massnahmen
          anordnen, denen Sie nicht zustimmen.

Adresse   Austrasse 67
          4051 Basel

Kontakt   Telefon        061 267 68 99
          E-Mail		       anette.buenger@bs.ch

          Telefon        061 267 68 47
          E-Mail		       reto.meuli@bs.ch

          Internet       www.edubs.ch/dienste/spd
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     Lern- und Förderzentrum

                                          In unserem Lern- und Förderzentrum bieten ei-
                                          nige Fachlehrpersonen gezielt und individuell
                                          Unterstützung in folgenden Fachbereichen an:

                                          •    Deutsch
                                          •    Englisch
                                          •    Französisch
                                          •    Mathematik
                                          •    Wirtschaftsfächer
                                          •    IKA/Informatik
                                          •    Kunstatelier

                                          Zudem erhalten Sie im Lern- und Förderzent-
                                          rum auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten (Lern-
                                          coaching), Informationen zu den vielfältigen
                                          Angeboten zur Begabtenförderung sowie Un-
                                          terstützung bei Bewerbungen.

                         Öffnungszeiten   Dienstag und Donnerstag 16.10 bis 17.45 Uhr

                                          Die Stundenpläne der einzelnen Klassen wer-
                                          den so gelegt, dass für mindestens einen Ter-
                                          min ein entsprechendes Zeitfenster vorhanden
                                          ist.

                                          Die Zimmer für das Lern- und Förderzentrum
                                          befinden sich im D-Trakt unserer Schule. Das
                                          Kunstatelier befindet sich im E-Trakt im ersten
                                          Obergeschoss.

                                          Das Angebot ist freiwillig und kostenlos. Eine
                                          Anmeldung ist nicht notwendig.
15
Das Zusammenleben an unserer Schule
18

     Webseite, Fotos und persönliche Angaben

     Unsere Schule führt unter verschiedenen Ad-      Wir werden uns ebenso darum bemühen, in
     ressen eine Webseite, auf der wir Informatio-    den veröffentlichten Berichten auf jegliche
     nen zu unserem Ausbildungsangebot liefern,       individuelle Namensnennung zu verzichten.
     über wichtige Ereignisse berichten und uns       Ausnahmen kann es bei öffentlichen Anlässen
     gegenüber der Öffentlichkeit präsentieren. Sie   oder bei der Berichterstattung über die Ab-
     finden unsere Homepage unter den folgenden       schlussfeiern und -ergebnisse geben. In jedem
     Adressen:                                        Fall gehen wir mit personenbezogenen Daten
     • wg.edubs.ch                                    verantwortungsvoll und zurückhaltend um.
     • www.wgbasel.ch
     • www.wmsbasel.ch                                Sollten Sie oder Ihre Erziehungsberechtigten
     • www.imsbasel.ch                                mit dieser Handhabung nicht einverstanden
                                                      sein, so setzen Sie sich bitte mit dem Rektorat
     Sie finden uns auch auf Instagram und Face-      in Verbindung.
     book. Zudem berichten wir auf unserem Blog
     über Aktuelles an unserer Schule.
     •     www.45plus.blog
     • www.instagram.com/ww_basel
     • https://www.facebook.com/WGWMSBasel/

     Um über aktuelle Anlässe angemessen berich-
     ten zu können, sind wir darauf angewiesen,
     Bilder von schulischen Veranstaltungen und
     Ausflügen in angemesserner Weise im Inter-
     net oder in den Medien publizieren zu dürfen.
     Bei der Veröffentlichung von Fotos von Schü-
     lerinnen und Schülern werden wir aber stets
     darauf achten, dass dies ohne identifizierende
     Namensnennung geschieht. Sollten wir die
     Namensnennung für wünschenswert halten,
     so wird dies nur mit Ihrer expliziten Genehmi-
     gung bzw. im Fall von minderjährigen Schü-
     lerinnen und Schülern mit Genehmigung der
     Erziehungsberechtigten erfolgen.
19

                                                                        Minimalstandards

Der Umgang an unserer Schule ist von gegenseitigem Respekt gekennzeichnet. Das zeigt sich
unter anderem im Verhalten, in der Sprache und im Auftreten.

1.   Beginn des Unterrichts
     Die Lernenden haben das Material ausgepackt, die Gespräche sind beendet. Elektronische
     Geräte, die nicht zum Unterricht gehören, und allfällige Kopfhörer sind weggelegt und nicht
     mehr sichtbar. Alle Taschen sind auf dem Boden oder am dafür vorgesehenen Ort versorgt.

2.   Während des Unterrichts
     Es ist nicht gestattet, während des Unterrichts zu essen oder zu trinken (ausser Wasser) oder
     Kaugummi zu kauen. Die Benutzung der Mobiltelefone ist ebenfalls untersagt.

3.   Nach dem Unterricht
     Wer vor dem Läuten das Zimmer verlassen darf, ist in den Gängen ruhig. Vor dem Verlassen
     der Räume wird das Zimmer aufgeräumt (Wandtafel, Tische, Stühle, Boden). Die für den
     Wochnerdienst zuständigen Personen sind auch für die korrekte Entsorgung des Abfalls ver-
     antwortlich.

4. Sprache
   Die Sprache ist in keiner Weise diskriminierend oder verletzend, weder gegenüber Schülerin-
   nen und Schülern noch gegenüber Lehrpersonen.

5. Kleidung
   Die Kleidung ist der Ausbildungssituation einer weiterführenden Schule angepasst. Ausser-
   halb des Sportunterrichts wird daher keine Sportkleidung getragen (Ausnahme: Sportlehr-
   personen). In den Unterrichtsräumen ist das Mützentragen nicht erlaubt. Mäntel und Jacken
   sind ausgezogen.

6.   Gemeinschaftsräume
     Die Gemeinschaftsräume (Mensa, Gruppenräume, Mediothek, Gänge) sind in einwandfrei-
     em Zustand zu hinterlassen.

Über diese Minimalstandards soll an unserer Schule ein aktiver Dialog geführt werden. Fehlbare
Personen werden angesprochen und müssen im Wiederholungsfall mit entsprechenden Massnah-
men rechnen.
20

     Hausordnung

     1.   Die Schülerinnen und Schüler können die Pausen in der Mensa oder im Gang verbringen.

     2.   Für das Mittagessen steht die Mensa zur Verfügung. Das Essen mitgebrachter Waren in der
          Mensa ist nur bei genügendem Platz erlaubt. In den Gängen darf kein Mittagessen einge-
          nommen werden. Zudem darf kein Geschirr aus dem Schulhaus ins Freie mitgenommen
          werden.

     3.   Die Wochnerinnen und Wochner öffnen in jeder Pause die Fenster, reinigen die Wandtafeln
          und sind nach der letzten Vormittags- und Nachmittagslektion dafür besorgt, dass sämtliche
          Fenster geschlossen und die Lichter gelöscht sind. Nach der letzten Lektion am Montag,
          Mittwoch und Freitag muss aufgestuhlt werden.

     4.   An Türen, Fenstern und in den Gängen darf nichts befestigt werden.

     5.   Das Betreiben von Radios, Tonbandgeräten etc. ist nur für Unterrichtszwecke gestattet.

     6.   Bild-, Film- oder Tonaufnahmen ohne Einwilligung aller Beteiligten sind an unserer Schule
          nicht gestattet. Dies gilt insbesondere in den Klassenzimmern und den Gängen, aber auch
          bei schulischen Anlässen ausserhalb des Gebäudes und auf allen Kommunikationskanälen.

     7.   Fahrräder sind im vorgesehenen Bereich bei der Schule, Motorräder und Roller sind an der
          Engelgasse auf den bezeichneten Plätzen zu parkieren. Aus Sicherheitsgründen ist das Fah-
          ren im Hof und auf dem Trottoir nicht erlaubt. Auch aus Rücksicht auf die Nachbarschaft
          wird kein unnötiger Motorenlärm verursacht.

     8.   Das Rauchen ist im Schulhaus verboten. Auf dem Schulareal ist das Rauchen ausschliesslich
          in der bezeichneten Raucherzone erlaubt. Diese Regelung gilt auch für elektronische Ziga-
          retten („E-Zigaretten“).

     9.   Der Konsum von Alkohol, jeglicher Cannabis-Produkte (inkl. legal erhältlichem CBD-Tabak)
          sowie aller illegaler Drogen ist während der gesamten Unterrichtszeit innerhalb und aus-
          serhalb des Schulareals sowie auf externen Schulanlässen verboten. Massvolle Ausnahmen
          vom Alkoholverbot auf Abschluss- und Bildungsreisen können durch die begleitenden Lehr-
          personen festgelegt werden.
21

10.   Politische oder kommerzielle Werbung ist auf dem Schulareal nicht gestattet. Wer beab-
      sichtigt, an den Anschlagbrettern unserer Schule Plakate aufzuhängen, lässt diese vorher
      im Sekretariat abstempeln.

Die Hausordnung ist ergänzend zu den Minimalstandards für das Zusammenleben an unserer
Schule eine wichtige Orientierungshilfe für das eigene Verhalten und wird daher auch in den Un-
terrichtszimmern ausgehängt. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrperson oder
an ein Mitglied der Schulleitung.
22

     Absenzen, Urlaub und Disziplin

     Ein eigenverantwortlicher Umgang mit den Absenzen ist nicht nur aus disziplinarischen Gründen
     wichtig, sondern kann auch einen entscheidenden Einfluss bei der späteren Stellensuche haben.
     Insbesondere bei unbegründeten Absenzen kann kein Verständnis mehr erwartet werden. Suchen
     Sie rechtzeitig mit uns das Gespräch, wenn Sie in Zusammenhang mit Absenzen Probleme haben.

     Grundlage für dieses Absenzenreglement ist die Verordnung über den Schulbesuch, die Absen-
     zen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (Absenzen- und Disziplinarverordnung) des
     Kantons Basel-Stadt (SG 410.130). Dieses wurde mit den Massnahmen bei Verstössen gegen das
     Absenzenreglement ergänzt.

     1.   Grundsätzliches
     a.   Als Absenz gilt das Nichterfüllen der Schulbesuchspflicht ohne Dispensation. Dabei wird
          Folgendes unterschieden:
          1. Das Zuspätkommen zu einer Unterrichtslektion oder einem obligatorischen Schulanlass
               (Verspätung).
          2. Das Fernbleiben von einer oder mehreren Unterrichtslektionen am Vormittag oder am
               Nachmittag oder von einem obligatorischen Schulanlass (Versäumnis).
     b.   Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, alle Wahl-
     		   fächer, für die sie angemeldet sind, sowie alle obligatorischen Schulanlässe zu besuchen.
     c.   Volljährige Schülerinnen und Schüler, die das 18. Altersjahr vollendet haben, nehmen die
          Rechte und Pflichten, die den Erziehungsberechtigten zukommen, alleine wahr. Zu Gesprä-
          chen können sie ihre Eltern oder eine andere Person ihres Vertrauens beiziehen.
     d.   Die Klassenlehrperson kontrolliert den Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler. Sie wird
          dabei von den anderen Lehrerinnen und Lehrern, die in der Klasse unterrichten, unterstützt.
          In jeder Klasse wird nach den Weisungen der Schulleitung eine Absenzenliste geführt. Un-
          begründete oder unberechtigte Verspätungen/Versäumnisse werden von der Klassenlehr-
          person unterstrichen.
     e.   Versäumnisse und Verspätungen sind von den Erziehungsberichtigten bzw. den volljährigen
          Schülerinnen und Schülern mit genauen Angaben der Ursache und der Dauer schriftlich zu
          begründen, und zwar unmittelbar nach Wiedereintritt der Schülerinnen und Schüler, spätes-
          tens aber 8 Tage (nicht Schultage) danach. Die Begründung ist der Klassenlehrperson abzu-
          geben. Diese entscheidet, ob die Begründung hinreichend ist oder nicht.
          Dabei gilt an unserer Schule:
     ––   Pro Semester werden 3 Verspätungen als begründet anerkannt.
     		   Begründen Schülerinnen und Schüler ihr Versäumnis (Abwesenheit während mindestens
23

		   einer Lektion) mit der Begründung „verschlafen“, wird die Absenz als Versäumnis eingetra-
		   gen, aber zu der Anzahl Verspätungen gezählt.
––   Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler über längere Zeit immer wieder tage- oder halbta-
     geweise, so kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Bleibt diese Massnahme erfolglos,
     so meldet die Klassenlehrperson die Schülerin oder den Schüler dem Kinder- und Jugendge-
     sundheitsdienst.
     Wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht mehr als 5 Tage ohne Abmeldung nicht
     besuchen, nimmt die Klassenlehrperson mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf.
f.   Von Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen eine Aufnahme- oder
     Abschlussprüfung versäumt haben, einem mehrtägigen obligatorischen Schulanlass oder
     länger als eine Woche dem Unterricht fernbleiben, kann ein ärztliches Zeugnis verlangt
     werden. Die Schulleitungen können in Fällen von Krankheit und Unfall oder bei wiederholt
     dringenden Arztkonsultationen die Schulbesuchsfähigkeit vom Kinder- und Jugendgesund-
     heitsdienst abklären lassen.
g.   Die unbegründeten Versäumnisse und Verspätungen werden im Zeugnis vermerkt.

2.   Urlaub
a.   Für voraussehbare Absenzen reichen die Schüler und Schülerinnen in der Regel mindestens
     14 Tage zuvor der Klassenlehrperson ein vollständig ausgefülltes Urlaubsgesuch ein (vorge-
     drucktes Formular im Sekretariat). Die Lehrperson leitet das Gesuch mit ihrer Stellungnahme
     an das zuständige Schulleitungsmitglied weiter. Dieses entscheidet über die Bewilligung.
b.   Es ist erwünscht, Schnupperlehren möglichst in die Ferien zu legen.

3.   Anerkannte Gründe für Absenzen
     Als begründet werden nach hinreichender Begründung ins Absenzenheft eingetragen:
––   Krankheit oder Unfall, sofern der Schulbesuch nicht möglich ist.
––   Konsultationen bei Ärzten, Zahnärzten wenn ausnahmsweise die Konsultationen nicht aus-
     serhalb der Unterrichtszeit stattfinden können.
––   Aussergewöhnliche Familienereignisse
––   Religiöse Feiertage (gemäss kantonaler Handreichung)
––   Wohnungswechsel
––   Amtstermine, Militär-, Hilfs-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst
––   Schülerinnen- und Schüleraustausche
––   Weitere Gründe können von der Schulleitung anerkannt werden.
24

          Bei Schnupperlehren und militärischem Orientierungstag bzw. Aushebung werden keine
          Absenzen eingetragen.

     4.   Sportunterricht
          In allen Sportstunden müssen die nicht turnenden Schülerinnen und Schüler bei Beginn der
          Lektion anwesend sein. Wer ohne Dispensation nur dem Sportunterricht fernbleibt und den
          vorangehenden oder nachfolgenden Unterricht besucht, kann nachträglich – auch mit einer
          schriftlichen Begründung – das Versäumnis nicht mehr begründen.

     5.   Dispensationen
          Eine Dispensation liegt vor, wenn es Schülerinnen und Schülern erlaubt ist, den Unterricht
          sowie obligatorische Schulanlässe während einer bestimmten Zeit ganz oder in einzelnen
          Fachbereichen oder Fächern nicht zu besuchen.
          Die Dispensationsgründe sind in der kantonalen Absenzen- und Disziplinarverordnung ab-
          schliessend genannt. (siehe §§ 20-23 der Absenzen- und Disziplinarverordnung).
     a.   Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von einem einzelnen Fach-
          bereich oder Fach, vom ganzen Unterricht oder von einem obligatorischen Schulanlass
          dispensiert werden. Sie können von der zuständigen Lehr- oder Fachperson für Arbeiten
          beigezogen werden.
     b.   Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Leistungen oder Begabungen können von
          der Schulleitung in einzelnen Fachbereichen oder Fächern dispensiert werden, sofern sie die
          Lernziele erfüllen und an den Leistungserhebungen teilnehmen.
     c.   Schülerinnen und Schüler können von einzelnen Unterrichtsstunden dispensiert werden,
          damit sie ein Förderangebot für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler be-
          suchen können. Die Erreichung der Lernziele und die Teilnahme an den Leistungserhebun-
          gen müssen gewährleistet sein.
     d.   Dispensationen aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund von ausserordentlichen Leis-
          tungen oder Begabungen werden auf Gesuch der Erziehungsberechtigten erteilt. Die
          Dispensationsgesuche sind, soweit möglich, drei Wochen vor dem betreffenden Termin
          schriftlich und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet der Schule zu unterbreiten.
          Sollen Schülerinnen und Schüler länger als drei Wochen aus gesundheitlichen Gründen
          dispensiert werden, haben die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf dem vom Kinder-
          und Jugendgesundheitsdienst vorgegebenen Formular das Dispensationsgesuch bei diesem
          einzureichen. Das Gesuch hat eine genaue Begründung für die Dispensation und Angaben
          über deren Umfang und Dauer zu enthalten. Die Schulärztinnen und -ärzte überprüfen das
          Gesuch und leiten ihren Bericht an die zuständige Schulleitung weiter. Bei Bedarf können
25

     die Schulärztinnen und -ärzte eine Untersuchung der Schülerinnen und Schüler durch den
     Kinder- und Jugendgesundheitsdienst anordnen.
     Dispensationen aufgrund des Besuchs von Förderangeboten für besonders leistungsfähige
     Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag des zuständigen pädagogischen Teams oder
     auf Gesuch der Erziehungsberechtigten erteilt.
e.   Über Dispensationen entscheiden die Mitglieder der Schulleitung. Die Mitglieder der Schul-
     leitung können bei Dispensationen aus gesundheitlichen Gründen die Schulbesuchsfähig-
     keit vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst abklären lassen.

6.   Massnahmen bei Verstössen gegen das Absenzenreglement
     Bei Verstössen gegen das Absenzenreglement werden gemäss der kantonalen Absenzen-
     und Disziplinarverordnung (§§ 28-32) disziplinarische Massnahmen ergriffen.
     1. Absenzen
     a. Werden einzelne Versäumnisse oder Verspätungen innerhalb des gleichen Semesters
         nicht hinreichend begründet oder waren sie nicht berechtigt, so geht die Klassenlehr-
         person den Ursachen nach und ergreift folgende Massnahmen:
     –– erste unentschuldigte Absenz (Versäumnis oder Verspätung): eine Stunde Arrest.
     –– zweite unentschuldigte Absenz (Versäumnis oder Verspätung): zwei Stunden Arrest
         und bei Minderjährigen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
     –– dritte unentschuldigte Absenz (Versäumnis oder Verspätung):Schriftliche Verwarnung
         der Klassenlehrperson an die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerin-
         nen und Schüler mit Kopie an die Erziehungsberechtigten (per Post) und an E. Marelli
         (WG), E. Palaiologos (WMS) oder S. Binkert (IMS).
     –– nach einem weiteren unentschuldigten Versäumnis oder zwei weiteren unentschuldig-
         ten Verspätungen: Gespräch mit der Schulleitung und schriftliche Verwarnung der
         Schulleitung an die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und
         Schüler mit Kopie an die Erziehungsberechtigten.
     –– nach einem weiteren unentschuldigten Versäumnis oder zwei weiteren unentschul-
         digten Verspätungen: Befristeter Schulausschluss (3 Tage) mit Kopie an die Schulkom-
         mission und die Erziehungsberechtigten wird von der Schulleitung geprüft und nach
         Ermessen verfügt.
     –– nach einem weiteren unentschuldigten Versäumnis oder zwei weiteren unentschul-
         digten Verspätungen: Befristeter Schulausschluss (5 Tage) mit Kopie an die Schulkom-
         mission und die Erziehungsberechtigten wird von der Schulleitung geprüft und nach
         Ermessen verfügt.
26

     Bleiben diese Massnahmen erfolglos, so wird ein definitiver Schulausschlusses durch die
     Schulkommission geprüft und nach Ermessen eingeleitet.
     2.     Disziplin
     Bei Verstössen gegen die Regeln der Schule oder die Hausordnung können durch die
     Lehrperson gegen fehlbare Schülerinnen und Schüler folgende Massnahmen ergriffen
     werden:
      –– zusätzliche Hausaufgaben;
      –– zusätzliche Schularbeiten in der unterrichtsfreien Zeit;
      –– vorübergehendes Einziehen von Gegenständen,die den Schulbetrieb stören,gegen die
            Hausordnung verstossen oder als gefährlich eingestuft werden;
      –– Ausschluss von laufenden Schulanlässen, die Erziehungsberechtigten sind zu
            benachrichtigen;
      –– mündliche Verwarnung der Fachlehrperson oder Strafarbeit;
      –– beaufsichtigter Arrest ausserhalb der gewöhnlichen Schulzeit; für Schülerinnen und
            Schüler, die dem terminlich festgelegten Arrest unbegründet fernbleiben, wird die An-
            zahl der Stunden verdoppelt. Fehlen die Schülerinnen und Schüler auch beim zweiten
            Termin unbegründet, werden sie von der Schulleitung verwarnt.
      –– schriftliche Verwarnung der Fachlehrperson an die Erziehungsberechtigten bzw. die
            volljährigen Schülerinnen und Schüler mit Kopie an die Erziehungsberechtigten (per
            Post), die Klassenlehrperson und an das zuständige Schulleitungsmitglied.
     Durch die Schulleitung können zusätzlich folgende Massnahme ergriffen werden:
     Bei 3 Verwarnungen von Fachlehrpersonen:
     Gespräch mit der Schulleitung und schriftliche Verwarnung der Schulleitung an die Er-
     ziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit Kopie an die
     Erziehungsberechtigten.
     Bei 1 weiteren Verwarnung von Fachlehrpersonen:
     Befristeter Schulausschluss mit Kopie an die Schulkommission (3 Tage) wird von der
     Schulleitung geprüft und nach Ermessen verfügt.
     Bei 1 weiteren Verwarnung von Fachlehrpersonen:
     Befristeter Schulausschluss mit Kopie an die Schulkommission (5 Tage) wird von der
     Schulleitung geprüft und nach Ermessen verfügt.

     Die genannten Massnahmen laufen nach einer schriftlichen Verwarnung im neuen Se-
     mester bzw. bei einer Remotion in der neuen Klasse weiter.
27

Bleiben diese Massnahmen erfolglos, so wird ein definitiver Schulausschluss durch die
Schulkommission geprüft und nach Ermessen eingeleitet.

Bei schwerwiegenden Fällen werden die Schülerinnen oder die Schüler direkt von der
Schulleitung verwarnt oder es erfolgt direkt ein befristeter Schulausschluss.
                                                                 Version vom 28.06.2018
28

     Nutzungsbestimmungen der IT-Infrastruktur

     Die IT-Infrastruktur (Netzwerk, Hard- und Software) unserer Schule steht zur gemeinsamen Nut-
     zung unseren Schülerinnen und Schülern und den Lehrpersonen zur Verfügung. Wir bieten unseren
     Nutzerinnen und Nutzern damit viele Einsatzmöglichkeiten an. Zur Sicherstellung der Funktions-
     fähigkeit und der Datensicherheit, aber auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Bedingungen
     gelten daher für alle Nutzerinnen und Nutzer zwingend die folgenden Bestimmungen:

     A    Allgemeines
     1.   Das Weitergeben des persönlichen Kennwortes bzw. das Anmelden mit fremden Zugangs-
          kennwörtern ist nicht erlaubt. Zugangspasswörter dürfen nicht elektronisch auf den Rech-
          nern gespeichert werden.

     2.   Jegliche Installation von Software auf Geräten der Schule ist verboten. Dies gilt auch für den
          persönlichen Speicherbereich (Heimverzeichnis).

     3.   Das Herunterladen, Speichern oder Verbreiten von Dateien, deren Inhalte gegen die Men-
          schenwürde verstossen, pornografische oder gewaltverherrlichende Darstellungen zeigen
          oder beschreiben, sexistisch oder rassistisch in ihren Aussagen sind, von Hackerprogrammen
          und Programmen zur Schaffung und Verbreitung von Malware sowie von Spielen aller Art ist
          verboten.

     4.   Das Besuchen von Servern und Homepages mit unsittlichem Inhalt und/oder Spielangeboten
          ist nicht erlaubt.

     5.   Die an der Schule verwendeten Geräte (inkl. der privaten Geräte) dürfen während des Un-
          terrichts und an schulischen Veranstaltungen nur für Unterrichtszwecke verwendet werden.
          Bei Missbrauchsverdacht behält sich die Schulleitung ausdrücklich das Recht vor, die Inhalte
          der Geräte oder der persönlichen Verzeichnisse durch die IT-Administratoren kontrollieren zu
          lassen.

     6.   Das Ein- und Ausbauen von Hardware bei Geräten der Schule ist ausschliesslich im Rahmen
          von geführten Übungen im Fachunterricht erlaubt.

     B    WLAN- und VPN-Zugang
     1.   Der Anschluss eines privaten Gerätes seitens der Nutzerin oder des Nutzers an das WLAN-
          oder VPN-Netz der Schule erfolgt auf eigene Gefahr. Voraussetzungen sind zudem ein voll-
          ständig gepatchtes Betriebssystem und ein aktueller Virenscanner.
29

2.   Die Zahl der gleichzeitig verfügbaren Verbindungen ist limitiert. Eine Verbindungsgarantie
     besteht demzufolge nicht.

3.   Der WLAN und VPN-Zugang zum Schulnetz verlangt eine angemessene und massvolle Nut-
     zung durch alle Beteiligten. Davon abweichende missbräuchliche Nutzungen sind insbeson-
     dere:
     a. jede Art des Mithörens oder Protokollierens von fremden Datenübertragungen, des
           unberechtigten Zugriffs auf fremde Datenbestände oder der unberechtigte Zugang zu
           fremden Rechnern.
     b. die Verwendung fremder bzw. falscher Namen oder die Manipulation von Informatio-
           nen im Netz.
     c. die unangemessene Beeinträchtigung des Datenverkehrs anderer Nutzer.
     d. die Belastung des Netzes durch gezielte sowie ungezielte und übermässige Verbrei-
           tung von Daten.
     e. die Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebes durch unsachgemässen Einsatz
           von Hard- und Software.

4.   Es ist ausdrücklich untersagt, über den angeschlossenen Rechner Internetdienste anzubie-
     ten bzw. weiterzuleiten.

5.   Jegliche kommerzielle Nutzung ist untersagt.

C    Software
1.   Die für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellte, von der Schule oder vom Kanton lizenzierte
     Software darf nur im Rahmen der Ausbildung sowie den damit verbundenen administrativen
     Aufgaben verwendet werden.

2.   Die Verwendung der Software oder von Teilen davon für kommerzielle Zwecke oder Gra-
     tis-Internet-Dienste ist ausgeschlossen.

3.   Das Disassemblieren der Software oder Teilen davon ist ausschliesslich im Rahmen von ge-
     führten Übungen im Informatikunterricht erlaubt, insofern es die Rechte des Softwareher-
     stellers nicht verletzt.

4.   Das Kopieren lizenzierter Softwareprodukte ist ausschliesslich zur persönlichen Datensiche-
     rung erlaubt.
30

     5.   Das Zugänglichmachen dieser Produkte oder die Offenlegung der betreffenden Aktivie-
          rungscodes gegenüber Nichtberechtigten ist untersagt.

     6.   Im Falle zivilrechtlicher Forderungen seitens der Softwarehersteller haften die Fehlbaren und
          gegebenenfalls ihre gesetzlichen Vertreter.

     7.   Mit dem Verlassen der Schule erlischt das Nutzungsrecht.

     8.   Das Installieren von Software auf Geräten der Schule ist ausschliesslich im Rahmen von
          geführten Übungen im Fachunterricht erlaubt.

     D    Zuwiderhandlung
          Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbestimmungen haben den temporären Entzug
          der Zutrittsberechtigung zur Folge und werden der Schulleitung zur Kenntnis gebracht. Bei
          wiederholten Verstössen entscheidet die Schulleitung über weitere Massnahmen, die bis
          zum definitiven Ausschluss von der Schule führen können.
31

                               Schulische Anlässe ausserhalb des Schulhauses

An unserer Schule werden verschiedene schulische Anlässe ausserhalb des Schulhauses durch-
geführt. Zu diesen Anlässen gehören beispielsweise Exkursionen, Besuche von Ausstellungen,
Sport- und Kulturtage, aber auch die Kolonien und Bildungsreisen.
Die Anlässe können im Rahmen des Fachunterrichts stattfinden, ein gemeinsames Projekt der
Klasse darstellen oder auch klassenübergreifend durchgeführt werden.

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

1.   Die Teilnahme am gesamten schulischen Anlass ist gemäss geltender Schulordnung obliga-
     torisch, ausser es wird ausdrücklich eine freiwillige Teilnahme angeboten.

2.   Bei allen schulischen Anlässen gelten grundsätzlich die gleichen Weisungen, wie sie auch an
     unserer Schule gelten. Darin eingeschlossen sind unsere Hausordnung und die Minimalstan-
     dards für das Zusammenleben an unserer Schule, die jeweils dem Anlass entsprechend von
     den begleitenden Lehrpersonen angepasst werden können.

3.   Den Weisungen der begleitenden Lehrpersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Lehrper-
     sonen sind befugt, Ausnahmen zu bewilligen oder beispielsweise Regeln über die Nachtruhe
     und Zeitvorgaben zu erlassen.

4.   Der Konsum von Drogen ist verboten und führt im Inland bei Zuwiderhandlung nach Vor-
     information der Erziehungsberechtigten zu einer vorzeitigen Heimreise der betroffenen
     Person auf eigene Kosten. Bei Verstössen im Ausland entscheidet die Schulleitung über die
     Massnahmen.

5.   Verstösse gegen diese Rahmenbedingungen werden disziplinarisch geahndet und können
     zu einem Abbruch der Teilnahme am schulischen Anlass führen. Eine allfällige vorzeitige
     Heimreise erfolgt auf eigene Kosten.

Zusätzliche Bestimmungen für Kolonien, Wintersportlager und Bildungsreisen:

6.   Unbegleitete Schülerinnen und Schüler sind mindestens zu dritt unterwegs.

7.   Bei Bedarf sind gültige Ausweispapiere mitzuführen.
32

     Leistungsbeurteilung an unserer Schule

     Für die Gymnasien, die Fachmaturitätsschule und die Wirtschaftsmittelschule gibt es zur Leis-
     tungsbeurteilung Ausführungsbestimmungen zur geltenden Schullaufbahnverordnung im soge-
     nannten Leitfaden zur Notengebung. Dieses Dokument kann auf unserer Webseite unter http://
     wg.edubs.ch/schulleben heruntergeladen werden.

     1.   Allgemeines zur Beurteilung
          Die Beurteilung muss sich an sachlichen Kriterien ausrichten sowie nachvollziehbar sein
          (§ 20 SLV).
          Bewertet werden messbare Leistungen, insbesondere Wissen, Erkenntnisse, Fähigkeiten
          und Fertigkeiten sowie überprüfbare Kompetenzen.
          Die Lehrpersonen verständigen sich in ihren Fachkonferenzen und in Bezug auf die Lehrplä-
          ne über Lernziele, Leistungsanforderungen und die damit verbundenen Aspekte der Noten-
          gebung.
          Zu Beginn des Schuljahres informieren die Lehrpersonen über die Anzahl der Leistungserhe-
          bungen und deren Gewichtung.

     2.   Leistungserhebungen
          Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Sachkompetenz werden ins-
          besondere durch schriftliche und mündliche Prüfungen, durch schriftliche, gestalterische
          und praktische Arbeiten und durch mündliche Beiträge erhoben (§ 21 Abs. 1 SLV). Weitere
          Formen von Leistungserhebungen sind Semester- oder Jahresarbeiten sowie Portfolioarbei-
          ten. Die Leistungserhebung kann einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden (§ 21 Abs.
          1 SLV).
          Die Bewertung von mündlichen Leistungen ist in den modernen Sprachen obligatorisch, für
          die anderen Fächer freiwillig.
          Die Lehrperson hat eine repräsentative Auswahl der behandelten Inhalte und aufgebauten
          Kompetenzen zu berücksichtigen und deren Schwierigkeitsgrad den vorbereitenden Übun-
          gen in der Klasse oder im Kurs entsprechend zu gestalten.

     3.   Ankündigung der Leistungserhebung
          Die Information der Schülerinnen und Schüler über die Leistungserhebung erfolgt rechtzei-
          tig (§ 1 Abs. 3 SLV), in der Regel spätestens eine Woche vor dem Termin.
          Die Lehrperson informiert die Schülerinnen und Schüler über die Lernziele, die Form der
          Leistungserhebung, die Kriterien der Beurteilung sowie die Gewichtung der Note.
33

4.   Bewertung und Abgabe der Leistungserhebungen
     Die Leistungserhebungen werden mit ganzen, halben, Viertels- oder Zehntelsnoten beur-
     teilt.
     Die datierten und beurteilten Leistungserhebungen werden mit Ausnahme der Modulprü-
     fungen im Fach Informatik in der IMS den Schülerinnen und Schülern abgegeben. Die Rück-
     gabe von schriftlichen Arbeiten erfolgt in der Regel nach spätestens zwei Schulwochen, bei
     grösseren Textarbeiten nach spätestens drei Schulwochen nach der erfolgten Leistungsbe-
     urteilung. Eine spätere Rückgabe ist rechtzeitig bekannt zu geben und zu begründen.
     Die nächste schriftliche Arbeit findet in der Regel erst dann statt, wenn die vorherige im üb-
     lichen Verfahren korrigiert und die Note eröffnet worden ist. Ausnahmen sind zu begründen.
     Die Lehrpersonen haben ihre Noten zu verantworten und müssen sie begründen können.

5.   Verteilung der Leistungserhebungen
     Die Lehrpersonen achten auf eine gleichmässige Verteilung der Leistungserhebungen über
     das Schuljahr.
     Die Lehrpersonen achten innerhalb einer Klasse auf eine angemessene Verteilung der Leis-
     tungserhebungen pro Woche. Am Gymnasium dürfen pro Woche in schwerpunktreinen
     Klassen nicht mehr als fünf, bei schwerpunktgemischten Klassen nicht mehr als vier Prüfun-
     gen im Klassenverband durchgeführt werden.
     Pro Tag dürfen im Klassenverband nicht mehr als zwei Leistungserhebungen durchgeführt
     werden.

6.   Gewichtung und Anzahl von Leistungserhebungen
     Die Gewichtung eines einzelnen Beurteilungsbelegs darf bei der Semesterpromotion nicht
     mehr als ein Drittel der Semesterzeugnisnote, bei der Jahrespromotion nicht mehr als ein
     Viertel der Jahreszeugnisnote ausmachen. Ausnahmen gelten für Fächer, die nur mit einer
     Lektion pro Woche unterrichtet werden, sowie bei durch die Schulleitung angeordneten
     Semester- oder Jahresprüfungen.
     An der FMS, IMS und WMS müssen pro Semester und Fach mindestens 3 ganz zählende
     Noten erteilt werden. Im letzten Semester der schulischen Ausbildung sowie an der IMS im
     Fach Informatik aufgrund der Modulprüfungen sind Abweichungen davon möglich. Diese
     sind gegenüber der Schulleitung zu begründen.
     Am Gymnasium gilt als Mindestanzahl von ganz zählenden Noten pro Schuljahr und Fach
     folgende Berechnung: Anzahl Wochenstunden + 2. Im letzten Schuljahr vor den Maturitäts-
     prüfungen sowie an Schulen mit besonderen Zeitstrukturen (z.B. GB plus oder LeO2) sind
     Abweichungen davon möglich. Diese sind gegenüber der Schulleitung zu begründen.
34

     7.   Streichung von Noten und zusätzliche Leistungserhebungen
          Die Streichung von Noten ist zulässig, wenn sie auf die ganze Klasse oder den ganzen Kurs
          angewandt wird.
          Angebote für zusätzliche Leistungserhebungen müssen der ganzen Klasse unterbreitet wer-
          den.

     8.   Beurteilung der Sachkompetenz im Zeugnis
          Die zuständige Lehrperson beurteilt die Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern
          auf der Grundlage der während der massgeblichen Beurteilungsperiode erstellten Beurtei-
          lungsbelege (§ 30 Abs. 1 SLV).
          Wenn nicht genügend Beurteilungsbelege vorhanden sind, kann die Schulleitung auf An-
          trag der zuständigen Lehrperson eine Semester- oder Jahresprüfung anordnen (§ 30 Abs. 4
          Satz 1 SLV). Deren Bewertung ersetzt alle bisher während des Semesters bzw. Schuljahres
          erzielten Noten.
          Für die Beurteilung der Sachkompetenz im Zeugnis werden ganze Noten von 6 bis 1 und
          die dazwischenliegenden halben Noten verwendet. Den Noten kommen die folgenden Be-
          deutungen zu:
          6 = sehr gut;
          5 = gut;
          4 = genügend;
          3 = ungenügend;
          2 = schwach;
          1 = sehr schwach oder nicht erbrachte Leistung.
          Noten unter 4 stehen für nicht genügende Leistungen (§ 33 SLV).
          Der Durchschnitt aller Noten eines Fachs wird für die Zeugnisnote auf die nächste halbe
          Note gerundet; ergibt sich eine Viertelnote, so ist die Zeugnisnote aufzurunden.

     9.   Leistungserhebungen nach Notenschluss
          Bei Semesterpromotion können nach Notenschluss Leistungsbewertungen vorgenommen
          werden, die für das Zeugnis des folgenden Semesters des gleichen Schuljahres zählen.
          Nachholprüfungen können auch nach Notenschluss angesetzt werden.

     10. Fernbleiben von Leistungserhebungen oder nicht termingerecht erbrachte Leistungen
         Bleiben Schülerinnen und Schüler einer Leistungserhebung fern oder erbringen eine Leis-
         tung nicht termingerecht, so haben die Erziehungsberechtigten innerhalb von acht Kalen-
35

     dertagen nach der Leistungserhebung den Lehrpersonen das Fernbleiben oder die Nichtein-
     haltung des Termins schriftlich zu begründen (§ 22 Abs. 1 SLV). Bei Leistungserhebungen in
     den letzten zwei Wochen vor Notenabschluss ist das Fernbleiben oder die Nichteinhaltung
     des Termins innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu begründen.
     Die Schülerinnen und Schüler haben die Leistungserhebung an einem neu angesetzten Ter-
     min zu wiederholen. Ausnahmen hiervon sind nur möglich beim Fernbleiben infolge Krank-
     heit, Unfall oder sonstiger wichtiger Gründe. Bleiben Schülerinnen und Schüler ohne wichti-
     gen Grund dem Wiederholungstermin fern oder erbringen die Leistung nicht termingerecht,
     so wird die Note 1 gesetzt (§ 22 Abs. 2 und 3 SLV).
     Bleiben Schülerinnen und Schüler einer von der Schulleitung angeordneten Semester- oder
     Jahresprüfung ohne wichtigen Grund fern, so wird die Note 1 gesetzt (§ 30 Abs. 4 SLV).

11. Unredlichkeiten bei Leistungserhebungen
    Bei Unredlichkeiten, insbesondere bei der Benutzung oder der versuchten Benutzung von
    unerlaubten Hilfsmitteln, kann die Lehrperson die erreichte Note für die Leistungserhebung
    bis zur niedrigsten möglichen Bewertung reduzieren (§ 23 SLV).

Die zuständige Fachlehrperson entscheidet im Einzelfall über die Höhe des Abzugs unter Berück-
sichtigung der Schwere des unredlichen Verhaltens.
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     Nachteilsausgleich

     Für Schülerinnen und Schüler mit einer attestierten Entwicklungsstörung oder Behinderung be-
     steht ein rechtlicher Anspruch auf Massnahmen zum Nachteilsausgleich bei Leistungserhebun-
     gen. Für das Attest ist ein entsprechender Antrag bei der kantonalen «Fachstelle Förderung und
     Integration» einzureichen.

     Die von der Schulleitung aufgrund eines vorgelegten Attests festgelegten Massnahmen zum
     Nachteilsausgleich sollen die äusseren Bedingungen, die Form oder auch die Aufgabenstellung
     der Leistungserhebung so anpassen, dass die Benachteiligung, die durch die Entwicklungsstö-
     rung oder Behinderung bei der Leistungserhebung entsteht, so gut wie möglich ausgeglichen
     wird. Die Massnahmen müssen angemessen sein und berücksichtigen die Art und den Grad der
     Entwicklungsstörung oder Behinderung. Sie dürfen aber den Regelunterricht nicht übermässig
     beeinträchtigen und müssen mit verhältnismässigen Mitteln umgesetzt werden können. Zudem
     bleiben die inhaltlichen Anforderungen der Leistungserhebung für alle Schülerinnen und Schüler
     gleich.

     Nähere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf unserer Webseite unter Schulleben/
     Nachteilsausgleich.
37

                                                                           Mildeparagraph

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund einer ausserordentlichen Situation in seiner Leis-
tungsentfaltung so eingeschränkt sein, dass die Beförderung ins nächste Semester oder Schuljahr
gefährdet ist, können die Erziehungsberechtigten bzw. die mündige Schülerin oder der mündige
Schüler einen schriftlichen Antrag auf die Anwendung des sogenannten Mildeparagraphen bei
der Klassenlehrperson einreichen. Als ausserordentliche Situation gelten beispielsweise eine län-
gere Krankheit oder sehr belastende häusliche Verhältnisse.

Die Erziehungsberechtigten bzw. die mündige Schülerin oder der mündige Schüler müssen die
Klassenlehrperson über die oben genannten Beeinträchtigungen bis spätestens acht Tage vor der
Zeugnisklassenkonferenz schriftlich in Kenntnis setzen. Spätestens bis zur Zeugnisklassenkonfe-
renz sind entsprechende Dokumente beizubringen, die diese Beeinträchtigung darlegen.

Die Zeugnisklassenkonferenz kann dann aufgrund des sogenannten Mildeparagraphen eine
Schülerin oder einen Schüler auch bei ungenügender Leistung befördern. Wichtig ist dabei, dass
die Zeugnisklassenkonferenz nicht automatisch eine solche Beförderung verfügt, sondern die
individuelle Situation abwägt und nach Mehrheitsbeschluss der Anwesenden entscheidet. Sie
kann demnach einen Antrag ablehnen, ihn bewilligen und eine allfällige Bewilligung auch mit
einer ausserordentlichen Probezeit verknüpfen. Nach der Zeugnisklassenkonferenz können keine
Anträge zur Anwendung des Mildeparagraphen mehr gestellt werden.
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     Wichtige Rechtsgrundlagen

     Die Rechtsgrundlagen unserer schulischen Angebote finden Sie im Internet unter
     http://www.gesetzessammlung.bs.ch/. Folgende Gesetze und Verordnungen sind dabei beson-
     ders hervorzuheben (die Ziffern bezeichnen die Nummern der systematischen Gesetzessamm-
     lung):

     •   410.100 Schulgesetz
     •   410.120 Schülerinnen- und Schülerverordnung
     •   410.130 Absenzen- und Disziplinarverordnung
     •   410.140 Verordnung Kooperation Erziehungsberechtigte
     •   410.700 Schullaufbahnverordnung
     •   424.100 Berufsmaturitätsverordnung
39

                 Lageplan in den Temporärbauten an der Engelgasse 122

                                                                            Atrium
                              Trakt A                    Trakt B
                                                                            Mensa

Bezeichnung der Räume

                                                                                Trakt C
B02             B = Trakt
                0 = Etage (0 = EG / 1 bzw. 2 = 1. OG bzw. 2. OG)
                2 = Zimmer (im Uhrzeigersinn von links / 1 – 4)

Spezialzimmern pro Trakt

Trakt A		      EG: Chemie, Chemie-Fachgruppe
            1. OG: Biologie
            2. OG: Physik, Informatik/IKA (2x)

                                                                                Trakt D
Trakt B        EG: Schulhauswart, Chemieassistent, Informatikassistent
            1. OG: Biologie, Biologie-Fachgruppe
            2. OG: Physik, Physik-Fachgruppe

Trakt C        EG: Schulleitung, Sekretariat
            1. OG: Lehrpersonenzimmer
            2. OG: -
                                                                                Trakt E

Trakt D        EG: IMS-Informatikzimmer
            1. OG: Mediothek, Kopierapparat für SchülerInnen
            2. OG: Informatik/IKA (2x), SuS-Corner, Kopierapparat für SuS

Trakt E        EG: Technischer Assistent
            1. OG: Bildnerisches Gestalten, Musik
            2. OG: Bildnerisches Gestalten
Wirtschaftsgymnasium und
Wirtschaftsmittelschule Basel

       Engelgasse 122
         4052 Basel
   Telefon 061 208 62 00
 Internet: www.wgbasel.ch
  E-mail: wginfo@edubs.ch
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