Informations-broschüre - Schuljahr 2020/21 - Gemeinde Recherswil
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Znüni-Tipps für Ihre Kinder Die Schule fordert den Kindern viel ab. Sie spielen, sie lernen, sie müssen sich konzentrieren und verbrauchen dabei viel Energie. Ein gesunder Znüni trägt nebst dem Frühstück dazu bei, dass Ihr Kind den Vormittag hindurch fit und leistungsfähig bleibt. Um Ihnen die Vorberei- tung für den Znüni zu erleichtern, finden Sie hier ein paar Anregungen der Gesundheitsförde- rung Schweiz. 2
Liebe Leserin, lieber Leser Endlich halten Sie das ersehnte Büchlein in den Händen. Ich freue mich, Ihnen die aktuelle Informations- broschüre der Kreisschule Recherswil-Obergerlafingen REOG zu präsentieren. Sie finden in der Broschüre viele Informationen rund um unsere Schule. In alphabe- tischer Reihenfolge haben wir die wichtigsten Themen knapp erklärt. Die Informati- onsbroschüre enthält zudem weitere Angaben zu Partnern der REOG und zu Anläs- sen, die die ganze Schule betreffen. Die Informationsbroschüre erscheint jährlich und ist als Nachschlagewerk gedacht. Daneben erhalten Sie während des Schuljahres zusätzliche Informationen durch die Klassenlehrpersonen oder die Schulleitung. Wir informieren Sie so über aktuelle Themen und spezielle Anlässe, die einzelne Klassen betreffen. Schon ist das erste Quartal des neuen Schuljahres vorbei und ich hoffe, dass für alle der Start geglückt ist. Leider begleitet uns auch in diesem Schuljahr das Coronavirus und zwingt uns, den Schulalltag den besonderen Umständen anzupassen. Gewohn- te Anlässe können darum nicht durchgeführt werden und ein spontaner Schulbe- such ist für die Eltern bis auf Weiteres nicht möglich. Wir hoffen aber, dass wir Sie mit der vorliegenden Broschüre und unseren Informationen während des Schuljah- res doch auf dem Laufenden halten können. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Unklarheiten bestehen. Bei Fragen zum Unterricht wenden Sie sich an die Klassen- lehrperson Ihres Kindes. Für organisatorische Fragen stehen Ihnen das Schulsekre- tariat und/oder die Schulleitung zur Verfügung (Telefon: 032 531 97 00/01 oder Mail: schulleitung@reog.ch). Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eva Grosjean-Sommer Schulleiterin 3
Inhaltsverzeichnis a. Unsere Kreisschule Recherswil-Obergerlafingen b. Öffentlichkeitsleitbild der Kreisschule REOG c. Schulsystem Volksschule Kanton Solothurn 1. Absenzen und Dispensationen, Gründe für Absenzen 2. Adressen Kindergarten und Schule, Hauswarte 3. Agenda der Kreisschule Recherswil-Oberglafingen 4. Beratungsstellen (Adressen) 5. Beschwerdemanagement 6. Blockzeiten und Unterrichtszeiten 7. Deutsch als Zweitsprache 8. Elternabende 9. Elterngespräche/Standortgespräche im Kindergarten und der Primarschule 10. Erreichbarkeit Schule 11. Ferienplan, unterrichtsfreie Tage und Halbtage 12. Fundgegenstände 13. Gemeinsame Schulregeln Recherswil – Obergerlafingen 14. Gesundheit: Schularzt, Schulzahnpflege, Schulzahnarzt, Zahnprophylaxe, Lauskontrolle 15. Hausaufgaben 16. Homepage (u.a. Bilder auf der Homepage und anderen Medien) 17. Informatik im Unterricht (Informatische Bildung) 18. Internet: Spannende Internetseiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 19. Klassen mit Lehrpersonen im SJ 2020/2021 20. Kultur- und Sportwoche 21. Lehrmittel und Unterrichtsmaterial 22. Musikgrundschule 23. Musikschule 24. Papiersammlung und Regeln für die Kinder 25. Personelles: Ehrungen 26. Personelles: Neue Lehrpersonen 2020/2021 27. Personelles: Verabschiedete Lehrpersonen 28. Quartalsbriefe 29. Religionsunterricht 30. Schulbesuche 31. Schulpsychologischer Dienst (SPD) 4
32. Schulweg 33. Skilager 34. Spezielle Förderung (SF): Allgemein 35. Spezielle Förderung (SF): Logopädie 36. Stundenpläne 2020/2021 37. Übertrittsverfahren Primarschule in die Sekundarstufe 1 (Oberstufe) 38. Unterrichtsausfälle im Kindergarten und der Primarschule 39. Adressen- oder Wohnortswechsel 40. Rechte und Pflichten: Verantwortlichkeit Kinder, Schule und Eltern 41. Versicherung (Unfälle), Haftpflicht 42. Vorstand Schule 43. Zeugnis: Grundsätze Laufbahnreglement 44. Zeugnis: Beurteilungsinstrumente und Leistungsbelege 45. Zeugnis: Benotete Fächer und Zeugnistermine, Bestätigung Kindergartenbesuch 46. Zeugnis: Arbeits-, Lern und Sozialverhalten (nach Laufbahnreglement) 47. Zeugnis: Beförderung 48. Zeugnis: Unterschrift Erziehungsberechtigte a) Unsere Kreisschule Unsere Kreisschule besteht aus zwei Schulstandorten: Recherswil und Obergerlafin- gen. In Recherswil befindet sich der Doppelkindergarten (Igunäscht & Fuchsehöhli). Der Kindergarten in Obergerlafingen ist im Schulhaus integriert (Bärenband & neu Biberbau). Wir führen 4 Kindergärten und 10 Primarklassen. An unserer Schule besuchen aktuell 250 Kinder den Unterricht. Den Schülern und Schülerinnen wird ein umfassendes Bildungsangebot angeboten. Dafür setzen sich 35 Lehrpersonen mit viel Freude, klaren Vorstellungen von gutem Unterricht und Motivation ein. 5
b) Öffentlichkeitsleitbild Kreisschule Recherswil/Obergerlafingen Wir sind eine Volksschule, die aus Kindergarten und Primarschule besteht und seit 2008/09 Kinder aus den Gemeinden Recherswil und Obergerlafingen unterrichtet. Wir verstehen uns als lebendigen Organismus, der sich ständig weiterentwickelt und sich den aktuellen gesell- schaftlichen Gegebenheiten anpasst. Wir zeigen mit unserem Leitbild Grundwerte auf, an denen sich unser Denken und Handeln orientieren. Wir begleiten, unterstützen und fördern die Kinder auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden. Wir vertreten eine respektvolle Haltung gegenüber Mensch und Umwelt. Als Basis dient uns ein positives Menschenbild. Qualität: Wir streben gemeinsam nach einer qualitativ hochstehenden Schule. Wir legen grossen Wert auf eine langfristig orientierte pädagogische Weiterentwick- lung unserer Schule. Wir bilden uns regelmässig weiter. Wir reflektieren fortlaufend unsere Praxis; unter anderem führen wir gegenseitige Un- terrichtsbesuche durch. Wir alle engagieren uns für die Entwicklung unserer Schule. Unterricht: Wir konzentrieren uns auf guten Unterricht und orientieren uns an den Vorgaben des Kantons. Wir unterrichten mit transparenten Lernzielen nach den Richtlinien des Lehrplans. Wir setzen verschiedene Lehr- und Lernformen ein. Wir fördern die Kinder möglichst nach ihren individuellen Fähigkeiten. Wir legen Wert auf eine ganzheitliche Förderung der Kinder. Klima: Der Umgang an unserer Schule ist geprägt durch Offenheit, Achtsamkeit und Respekt gegenüber den Mitmenschen. Wir legen grossen Wert auf ein gutes zwischenmenschliches Klima. Wir pflegen ein offenes Verhältnis zwischen Lehrpersonen und Schülern und Schülerin- nen. Wir pflegen eine offene und wertschätzende Gesprächskultur. Wir tragen die Konflikte an unserer Schule offen aus. Wir unterstützen die Kinder dabei, ihre Konflikte gewaltfrei auszutragen. Leitung: Wir sind eine Geleitete Schule im Normalbetrieb. Unsere Leitung: schafft klare und transparente Strukturen. unterstützt Ideen und Initiativen. ist besorgt um die Erreichung der gemeinsamen Ziele. fördert effizientes und effektives Arbeiten im Team der Lehrpersonen. koordiniert die Zusammenarbeit aller Stufen. sorgt für regelmässige Evaluationen im Schulbetrieb. Öffentlichkeitsarbeit: Wir kommunizieren klar und transparent. Wir pflegen die Beziehung zu allen an der Schule Beteiligten und informieren regelmäs- sig. Wir sind offen für Schulbesuche. Wir informieren frühzeitig über Anlässe und Ausfälle. 6
c) Schulsystem Volksschule Kanton Solothurn Die solothurnische Volksschule dauert elf Schuljahre. Die Primarstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und sechs Jahre Primarschule. Die Sekundarstufe I ist in drei Anforderungsniveaus gegliedert: Die Sek B (Basisanforderungen) und die Sek E (erweiterte Anforderungen) dauern 3 Jahre. Sie bereiten die Schüler und Schülerinnen auf die Berufsbildung (mit oder ohne Berufsmaturität) vor. Die Sek P dauert 2 Jahre. Sie bereitet Schüler und Schülerinnen auf das Gymnasium vor. Einschulung Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Altersjahr in den Kindergarten als erste Stufe der Volksschule ein. Der Stichtag des Eintritts in den Kindergarten ist den 31. Juli des jeweiligen Schuljahres. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll. Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen. Kindergarten Im Kindergarten lernt das Kind durch spielerisches Lernen, seinen Erfahrungs- und Lebensbereich zu erweitern, selbständig zu werden, sich in einer Gruppe Gleichalt- riger zu bewegen, selbst etwas zur Gemeinschaft beizutragen Der Kindergarten unterstützt die Familie bei der Erziehung des Kindes und fördert das erfolgreiche Lernen. 7
Übertritt in die 1. Primarklasse Der Übergang in die 1. Klasse der Primarschule (3. Schuljahr) wird durch den Kin- dergarten, die Schule und die Eltern gemeinsam gestaltet. Primarschule Die Primarschule schafft Grundla- gen für zielgerichtetes und gesteu- ertes Lernen. Sie fördert die indivi- duellen geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten und die Gemeinschaftsbildung. Die Kinder sollen zu selbständigem und eigen- verantwortlichem Handeln geführt werden. Die Schule und ihre Lehrpersonen sorgen für einen geordneten Schul- betrieb, ein förderliches Lernklima, die Zusammenarbeit Schule und Elternhaus und den Diens- ten/Fachstellen des Kantons. Die Schulleitung ist für Erarbeitung, Einführung, Umsetzung und Evalua- tion der Schulvereinbarung verant- wortlich. Schulfächer Primarschule 1. bis 3. Klasse Deutsche Sprache und Mathematik, NMG (Natur, Mensch und Gesellschaft), Musik, Gestalten/Zeichnen, Bewegung & Sport; ab der 3. Klasse Französisch, Informatische Bildung 4. Klasse Deutsche Sprache, NMG (Natur, Mensch und Gesellschaft), Musik, Zeichnen, Werken, Französisch, Mathematik, Be- wegung & Sport, Informatische Bildung 5. und 6. Klasse Deutsche Sprache, NMG (Natur, Mensch und Gesellschaft), Musik, Zeichnen, Werken, Französisch, Englisch, Mathema- tik, Bewegung & Sport, Informatische Bildung Übertrittsverfahren/Zuweisungsentscheid Das Übertrittsverfahren in die Oberstufe (Sekundarstufe I) ist kantonal geregelt. Für den Übertritt massgebend sind die Langzeitbeurteilung und die kantonale Ver- gleichsarbeit. Detaillierte Angaben unter: www.vsa.so.ch 8
1. Absenzen und Dispensationen, Gründe für Absenzen 1.1 Dispensationen Kindergarten und Primarschule Grundsätzlich werden alle Dispensationen streng nach den Vorschriften des Schul- gesetzes behandelt (§22 und 23 VSG): Kein schulpflichtiges Kind (Kindergarten und Primarschule) darf während der obligatorischen Schulzeit ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben. 1.2 Absenzen melden Bei Krankheit oder Unfall des Kindes informieren die Eltern die Lehrperson telefo- nisch vor Unterrichtsbeginn. Fehlt ein Kind unentschuldigt, nimmt die Lehrperson umgehend mit den Eltern Kontakt auf. Bei Primarschulkindern ist die Mitteilung auch durch ein anderes Kind möglich. Im Falle einer Erkrankung behalten Sie bitte ihr Kind im Interesse der baldigen Genesung und zur Verhinderung von Ansteckun- gen bei anderen Personen zu Hause, bis es wieder ganz gesund ist. 1.3 Zureichende Gründe für eine Absenz Krankheit oder Unfall, sofern der Schulbesuch dadurch nicht möglich ist ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schüler aussergewöhnliche Anlässe oder Ereignisse im persönlichen Umfeld Hohe Feiertage, besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art Vorbereitung/Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen Aussergewöhnlicher Förderbedarf von künstlerischen und sportlichen Bega- bungen, Teilnahme an Trainingslagern von regionalen oder nationalen Kadern Schnupperlehren oder ähnliche Anlässe für die Berufswahlvorbereitung 9
1.4 Dispensation bei voraussehbarer Absenz Die Eltern ersuchen für eine voraussehbare Absenz rechtzeitig um Dispensation. Das Dispensationsformular kann unter www.recherswil.ch (Online-Schalter) herun- tergeladen oder bei der Lehrperson bezogen werden. Krankheit oder Unfall, sofern der Schulbesuch dadurch nicht möglich ist ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schüler aussergewöhnliche Anlässe oder Ereignisse im persönlichen Umfeld Hohe Feiertage, besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art Vorbereitung/Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen Aussergewöhnlicher Förderbedarf von künstlerischen und sportlichen Bega- bungen; Teilnahme an Trainingslagern von regionalen oder nationalen Kadern Formular „Dispensation vom Schulunterricht“ Anträge zur Dispensation vom Schulunterricht ab einem halben Tag bis 12 Schulwochen sind an die Schulleitung zu richten. Gesuche für weniger als einen halben Tag (z.B. Zahnarztbesuch) werden von der Klassenlehrperson mündlich (ohne Formular) bewilligt. 1.5 Jokertage (Reglement) Jokertage müssen im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet werden (Formular: Online-Schalter von www.recherswil.ch). Diese Dispensati- on ist ohne Angabe von Grund während maximal 2 Tagen (einzeln oder aufei- nanderfolgend) pro Schuljahr möglich. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer bezogener Jokertag, auch wenn an diesem Tag nur halbtags unterrichtet wird. Die Aufarbeitung des verpassten Unterrichtsstoffs liegt in der Verantwortung der Schüler und Schülerinnen und deren Eltern. Es gilt das Holprinzip. Bezogene Jokertage werden im Zeugnis als entschuldigte Absenzen ausgewiesen. Nicht bezogene Jokertage verfallen. An folgenden Sperrdaten können keine Jokertage bezogen werden: Check P3, Check P5 und am Besuchsmorgen. 2. Adressen 2.1 Schulleitung und Schulsekretariat Die Schulleitung ist für die operative und personelle Führung der gesamten Kreis- schule verantwortlich. Für Fragen und Anliegen im Bereich Gesamtschule oder Schuladministration stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung: Schulleitung (Pensum: 80%) Schulsekretariat (Pensum: 40%) Eva Grosjean-Sommer Daniela Späti Hauptstrasse 122, 4565 Recherswil Hauptstrasse 122, 4565 Recherswil schulleitung@reog.ch schulsekretariat@reog.ch Telefon: 032 531 97 00 Telefon: 032 531 97 01 (direkt) 10
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten: Schulleitung: Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 – 10:00 Uhr und in der Regel am Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr Schulsekretariat: Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 – 17:00 Uhr Zu allen übrigen Zeiten erreichen Sie uns am besten per Mail. 2.2 Telefonie und E-Mailadressen Alle Schulzimmer verfügen über eine eigene Telefonnummer. Sie erreichen die einzelnen Lehrpersonen direkt (siehe Telefonliste Startseite Homepage „bilden“). Sie erreichen alle Lehrpersonen der Kreisschule REOG mit einer einheitlichen E-Mailadresse: vorname.nachname@reog.ch 2.3 Adressen Kindergarten und Primarschule Recherswil Kindergarten Fuchsehöhli & Igunäscht, Dorfacker 15, 4565 Recherswil Primarschule, Hauptstrasse 122, 4565 Recherswil 2.4 Adressen Kindergarten und Primarschule Obergerlafingen Kindergarten und Primarschule, Schulhausstrasse 15, 4564 Obergerlafingen 2.5 Hauswarte Schulstandort Recherswil, Uwe Schöll 079 435 83 85 Schulstandort Obergerlafingen, Thomas Hirsbrunner 076 376 21 51 3. Agenda der Kreisschule REOG im Schuljahr 2020/2021 * = Unterrichtsausfall; Anpassungen und Ergänzungen möglich Was? Wann? Schulstartwanderung (früher Herbstwanderung) Dienstag, 25. August 2020 Spaghetti-Festival Wurde abgesagt Kantonaler LehrerInnentag Wurde abgesagt Nationaler Zukunftstag Donnerstag, 12. November 2020 Lichterfest Kindergarten Freitag, 13. November 2020 Lesemorgen Freitag, 13. November 2020 * Weiterbildungstag Mittwoch, 18. November 2020 1. Elterninfoabend: Neue Kindergartenkinder Dienstag, 19. Januar 2021 Skilager: Klasse 5a OG SO, 24. – FR, 29. Januar 2021 Kultur- und Sportwoche 2020 (K&S-Woche) MO, 1. – FR, 5. Februar 2021 Skilager: Klassen 6a und 5b/6b RE SO, 28. Februar – FR, 05. März 2021 * Weiterbildungstag Mittwoch, 10. März 2021 Klassenzuteilung 2020/21: Elterninformation Mittwoch, 2. Juni 2021 2. Elterninfoabend: Neue Kindergartenkinder Dienstag, 8. Juni 2021 Besuchsmorgen SEK I in Gerlafingen Donnerstag, 10. Juni 2021 Besuchsmorgen der neuen Klassen 2020/21 Montag, 14. Juni 2021 11
4. Beratungsstellen (Adressen) Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD Wengistrasse 17, 4500 Solothurn, 032 627 17 00, www.so-h.ch Soziale Dienste Wasseramt Süd, Kriegstettenstrasse 45, 4563 Gerlafingen, Tel. 032 674 46 60, www.gerlafingen.ch ZKSK – Zentrum für körper- und sinnesbehinderte Kinder Werkhofstrasse 17, 4501 Solothurn, 032 622 86 03, www.zksk.ch Schulpsychologischer Dienst SPD, Bielstrasse 9, 4502 Solothurn, 032 627 29 61, www.so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und- kultur/volksschulamt/schuldienste/schulpsychologischer-dienst/kontakt Familienberatung Bucheggberg-Wasseramt Rötistrasse 6, 4501 Solothurn, 032 628 20 60, www.familienberatung-bw.ch 5. Beschwerdemanagement Viele erwachsene Personen begleiten die Schüler und Schülerinnen durch den Schulalltag. Alle bemühen sich um das Wohl der Lernenden. Die Absichten aller decken sich dabei in einem zentralen Grundsatz: Alle wollen das Beste für die Kin- der. Auch wenn sich die Absichten aller im Grunde decken, treten doch bei der alltäglichen Umsetzung im Schulalltag unterschiedliche Perspektiven, Meinungen und Ansprüche zu Tage. Dort wo sich unterschiedliche Ansprüche begegnen, treffen unterschiedliche Sichtweisen und Erwartungen aufeinander. Dies kann auf allen Ebenen und auch zwischen den verschiedenen Ebenen zu Konflikten führen. Wir bitten Sie um folgendes Vorgehen 1. Sprechen Sie die betroffene Person direkt und persönlich an. 2. Versuchen Sie im Konfliktfall im direk- ten Gespräch die Situation zu klären. 3. Sollte nach diesem direkten Kontakt der Konflikt weiter bestehen und nicht zeitnah gelöst werden können, wenden Sie sich an die nächsthöhere Instanz. 4. Kann der Konflikt nach einem mode- rierten Gespräch durch die nächsthö- here Instanz noch immer nicht zufrie- denstellend gelöst werden, kann eine schriftliche Beschwerde eingereicht werden. 12
An unserer Kreisschule sind Rückmeldungen willkommen. Sie werden ernst ge- nommen und als Chance verstanden, blinde Flecken und Qualitätsdefizite zu erken- nen, zu optimieren und Stärken auszubauen. Wir bitten Sie, für Beschwerden das Beschwerdeformular zu verwenden. Sie finden dieses auf www.recherswil.ch, unter der Rubrik „Online-Schalter Bildung“. Das Beschwerdeformular muss vollständig ausgefüllt sein, sonst wird auf die Be- schwerde nicht eingegangen und an den Adressaten zurückgeschickt. 6. Blockzeiten und Unterrichtszeiten Alle Kinder im ersten Kindergartenjahr stehen an drei Vormittagen unter der Obhut der Schule, im zweiten KG-Jahr sowie in der Primarschule an fünf Vormittagen. Unterrichtszeiten Kindergarten Unterrichtszeiten Primarschule Morgen: 08:30 – 12:00 Uhr Morgen: 08:00 – 12:00 Uhr Nachmittag: 13:45 – 15:20 Uhr (Grosse Pause: 10:00 – 10:30 Uhr) Minis am DI-Nachmittag, Nachmittag: 13:45 - 15:20/16:15 Uhr Maxis am MO-Nachmittag je nach Alter unterschiedlich 7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Fremdsprachige Kinder werden speziell gefördert. Die Zuteilung der Lektionen für den DaZ-Unterricht richtet sich nach der kantonalen Verordnung über die Integrati- on fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher. Die Zuteilung der Lektionen für Früh- fremdsprachen für Zugezogene wird analog gehandhabt. 8. Elternabende In allen Klassen findet im 1. Quartal des jeweiligen Schuljahres ein Elternabend statt. Die Lehrpersonen informieren Sie zum Schulbetrieb, zum Unterrichtsalltag in der Klasse und die Lernziele. Je nach Bedarf finden weitere Elternabende statt. 9. Elterngespräche/Standortgespräche Im Standortgespräch bespricht die Klassenlehrperson mit den Erziehungsberechtig- ten und dem Schüler/der Schülerin die fachlichen Leistungen sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Die Klassenlehrperson führt in jedem Schuljahr mindes- tens ein Standortgespräch durch. Dieses findet statt: a) im ersten Kindergartenjahr im zweiten Semester; b) im zweiten Kindergartenjahr zwischen Dezember und März. c) in der 1. – 4. Klasse jeweils zwischen Dezember und Februar; d) in der 5. Klasse zwischen Januar und März; e) in der 6. Klasse zwischen Oktober und Dezember; zusätzlich erfolgt im Februar/ März das Übertrittsgespräch für die Oberstufe (Sekundarstufe 1) Die Klassenlehrperson führt bei Bedarf weitere Standortgespräche durch. Sie als Eltern dürfen auch ein zusätzliches Standortgespräch wünschen, indem Sie dies bei der Klassenlehrperson anmelden (Holprinzip). 13
10. Erreichbarkeit Schule Für Fragen und Anliegen stehen die Lehrpersonen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen die gewünschte Lehrperson telefonisch nach dem Unterricht (während den gewohnten Bürozeiten). Während dem Unterricht sind die Lehrpersonen für die Schulkinder da und grundsätzlich nicht verfügbar. Weiter bitten wir Sie die Pri- vatsphäre der Lehrpersonen zu respektieren und Telefonate am Abend sowie Wo- chenende auf ein Minimum zu reduzieren. Besten Dank für Ihr Verständnis. 11. Ferienplan Den aktuellen Ferienplan mit den Angaben zu den Unterrichtsfreitagen fin- den Sie am Ende der In- fobroschüre oder auf der Homepage (Rubrik „Onli- ne-Schalter“). 12. Fundgegenstände Liegengebliebene Kleider werden in einer Kiste beim Schulhauseingang depo- niert. Andere Gegenstände können beim Hauswart abgeholt werden. 13. Gemeinsame Schulregeln REOG Unsere Schulregeln sollen allen Personen einen angenehmen Aufenthalt auf dem Schulareal ermöglichen (siehe Homepage, Rubrik „Online-Schalter“). 14. Gesundheitsförderung 14.1 Schularzt Im 2. Kindergartenjahr und in der 4. Primarklasse wird die gelbe Kontrollkarte der Vorsorgeuntersuchungen eingesehen und kontrolliert. Dr. Marianne Jordi und Dr. Markus Schiltknecht 032 675 45 45 14.2 Schulzahnpflege Jedes Jahr findet für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse die obligatori- sche zahnärztliche Untersuchung durch einen Schulzahnarzt statt. Im September erhalten Sie dazu ein Informationsschreiben (inkl. Auswahl des Schulzahnarztes). Eltern, welche die Zähne ihrer Kinder durch den Privatzahnarzt kontrollieren lassen, teilen dies mit dem entsprechenden Formular rechtzeitig mit. 14
14.3 Schulzahnärzte Gilles Ducaud St. Urbangasse 23 Solothurn 032 625 79 79 Sibylle Peter Thomann Bielstrasse 15 Solothurn 032 622 14 93 Hugo Thomann Bielstrasse 15 Solothurn 032 622 14 93 Sven Witmer Niklaus-Konradstr. 19 Solothurn 032 622 29 78 Dieter Probst Hauptstrasse 18 Derendingen 032 682 20 37 Renzo Wolf Haltenstrasse 23 Kriegstetten 032 675 14 14 14.4 Zahnprophylaxe Jede Klasse wird sechs Mal jährlich von einer Zahnpflegeinstruktorin besucht. Die Kinder werden stufengerecht in der theoretischen und praktischen Zahnpflege unterrichtet. Bei den Besuchen wird jeweils Fluorid eingebürstet. Zahnpflegeinstruktorin Caroline Jaeggi 032 621 46 44 14.5 Lauskontrolle Die Lauskontrolle findet quartalsweise statt. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Eltern die Haare der Kinder regelmässig auf einen Laus- bzw. Nissenbefall untersuchen und einen Befund der Lehrperson melden. Diese leitet danach die notwendigen Schritte gegen eine Ausbreitung ein. Lausfachfrau Sibylle Rüegg 032 675 91 19 15. Hausaufgaben Die Kinder erhalten Hausaufgaben, welche sie selbständig lösen sollen. Hausaufga- ben sollen den Unterricht ergänzen und dazu beitragen, dass Kinder selbständig und rationell arbeiten lernen. Es ist sinnvoll, wenn die Eltern sich für die Hausauf- gaben interessieren und den Kindern dafür genügend Zeit einräumen. Gemäss Wei- sungen des kantonalen Volksschulamtes sollen sich die Hausaufgaben ungefähr in folgendem zeitlichen Rahmen bewegen: 1./2. Schuljahr ca. 15 Minuten pro Tag 3./4. Schuljahr ca. 30 Minuten pro Tag 5./6. Schuljahr ca. 30 bis 45 Minuten pro Tag 16. Homepage www.recherswil.ch (Bereich «bilden») Ganz viele nützliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.recherswil.ch, Bereich „bilden“. 15
16.1 Bilder auf der Homepage Unsere Schule ist immer wieder mal in den Medien vertreten. Grundsätzlich gilt bei der Abbildung der Schutz der Persönlichkeit. Wir bitten Eltern, die keine Fotos von ihren Kindern veröffentlicht haben wollen, dies der Schulleitung mitzuteilen. 17. Informatik im Unterricht (Informatische Bildung) An unserer Kreisschule im Unterricht werden u.a. Notebooks und auch Tablets/iPads eingesetzt. Sie finden als Arbeitsinstrument für Übungssequen- zen Verwendung, aber auch als Lexikon und als Hilfsmittel bei der Beschaffungen von Informatio- nen im Internet. Um Missbrauch vorzubeugen, sind die Geräte mit Schutzprogrammen versehen. Die Lehrpersonen werden im Umgang mit den Geräten geschult. In Unterrichtssequenzen wer- den zusammen mit den Schülern und Schülerin- nen die Chancen des Internets besprochen aber auch auf Gefahren hingewiesen. Wir bitten Sie als Eltern uns dabei zu unterstützen. 18. Internet (Spannende Internetseiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene) Kinder Web-Magazin: http://www.zzzebra.de/ Ein umfangreiches, pädagogisch wertvolles Web-Magazin für Kinder Internet abc: http://www.internet-abc.de/ Werbefreie Plattform für den Einstieg ins Internet. Hier finden Kinder, Eltern und Pädagogen Tipps für den sicheren Umgang mit dem Internet. Kinder-Suchmaschine Blinde Kuh: http://www.blinde-kuh.de Die Blinde Kuh ist die älteste deutschsprachige Kindersuchmaschine im Netz. Kinder-Suchmaschine Helles-Koepfchen: http://www.helles-koepfchen.de Das "Helle Köpfchen" ist eine Suchmaschine für Kinder die "nebenbei" mit ei- genen Beiträgen informiert und unterhält. Hier kommt die Maus: http://www.wdrmaus.de Die Sachgeschichten lassen sich hier fast alle nachlesen. Was ist Was?: http://www.wasistwas.de Die Internetseite der bekannten Sachbuchreihe. Kinder-WEB: http://www.kidsweb.de: Auf den Sites von Kidsweb finden sich Links wie Basteln, Bücher, Experimente, Spiele, Tiere, Lieder, Umwelt, Schule Notruf- und Beratungsnummer: http://www.147.ch von Pro Juventute für Kinder und Jugendliche 16
19. Klassen im Schuljahr 2020/21 Klasse Klassenlehrpersonen Standort KG Igunäscht Julia Odermatt, Eliane Cslovjecsek, Andrea Bader RE KG Fuchsehöhli Ladina Mollet, Nicole Schnyder, Laura Moreni RE KG Bärenbande Fabienne Heri, Nadja Meister, Maja Bläsi OG KG Biberbau Denise Kälin, Beatrice Witjes OG Unterstufe A Cilja Galeazzi, Carole Schluep, Katharina Würmli OG Unterstufe B Brigitte Studer, Rebekka Boner RE Unterstufe C Tiziana Sortino, Stefanie Waldmeier RE 3a Michelle Gugelmann, Katharina Würmli RE 4a Julie Killisch, Lilian Beer, Petra Berger OG 4b Petra Berger, Lilian Beer, Julie Killisch OG 5a Martin Gugelmann, Barbara Rust OG 5b/6b Carmen Johannsmeier RE 6a Michelle Obrist, Delia Prantl RE Fach- und Förderlehrpersonen Fachbereich Gestalten: Franziska Jordi und Andrea Zbinden Spezielle Förderung: Die für Ihr Kind zuständige Förderlehrperson finden Sie auf dem Stundenplan Ihres Kindes. 17
20. Kultur- und Sportwoche (K&S-Woche) Vom 1. bis 5. Februar 2021 führen wir für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 4. Primarklasse die K&S-Woche durch. In dieser Woche findet ein spezielles Programm mit sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Anlässen statt. Der Plan mit den genauen Anfangs- und Schlusszeiten sowie weiteren Informationen wird im Januar 2021 abgegeben. 21. Lehrmittel und Unterrichtsmaterial Der Schulbesuch ist grundsätzlich unentgeltlich. Die Schule stellt die notwendigen Lehrmittel und einen Teil des Schreibmaterials zur Verfügung. 22. Musikgrundschule Die Kinder des 2. Kindergartenjahres («MAXIS») und der 1. Primarklasse können unentgeltlich während einer Lektion pro Woche die Musikgrundschule besuchen. Den Unterricht der Musikgrundschule erteilt Frau Danièle Ducommun. 23. Musikschule Die Kreismusikschule Gerlafingen, Obergerlafingen und Recherswil bietet allen Kindern die Möglichkeit, sich musikalisch aus- und weiterzubilden. Die Angebote der Musikschule (Gruppen-, Einzelunterricht und Ensemble) und weitere Informati- onen finden Sie unter: www.schulegerlafingen.ch/index.php/musikschule Musikschulleiter: Thomas Zürcher, thomas.zuercher@gerlafingen.ch, 032 623 05 60 24. Papiersammlung Die Kinder der Primarschule sammeln mehrmals pro Jahr das Altpapier ein. Die Daten erfahren Sie mittels Quartalsbrief. 24.1 Regeln für die Kinder Alle sind besorgt, dass möglichst viele Anhänger oder Leiterwagen zur Verfügung stehen. Alle Kinder sind zu Fuss unter- wegs. Gruppen werden nur nach Abspra- che mit den beteiligten Lehrpersonen gewechselt. Bei jedem Container sind ein bis zwei Kinder zugeteilt. Diese bleiben die ganze Zeit dort. Papier, welches auf dem Boden liegt, wird eingesammelt. Alle un- terstützen einander und sind verantwort- lich für ein gutes Gelingen der Papier- sammlung. Wir sind allen dankbar, welche kleine, gut verschnürte Bünde bereitstel- len. Karton wird nicht mitgenommen (spezielle Kartonsammlung). 18
25. Personelles: Ehrungen Ende des Schuljahres 2019/2020 konnten vier Lehrpersonen langjährige Dienstjubi- läen feiern: Maja Bläsi, 25 Dienstjahre im Kanton Solothurn Martin Gugelmann, 40 Dienstjahre im Kanton Solothurn Barbara Rust, 35 Dienstjahre im Kanton Solothurn Katharina Würmli, 40 Dienstjahre im Kanton Solothurn Wir gratulieren herzlich! Zusammen bringt ihr 140 Jahre Erfahrung als Lehrpersonen mit – eine stattliche Leistung. Wir wünschen euch weiterhin viel Freude und Erfolg bei eurer Tätigkeit. (Katharina Würmli, Martin Gugelmann Barbara Rust, Maja Bläsi) 26. Personelles: Neue Lehrpersonen Wir freuen uns, vier neue Lehrpersonen an unserer Kreisschule begrüssen zu dürfen und wünschen ihnen viel Freude beim Ausüben ihrer Tätigkeit. Andrea Bader Lilian Beer Kindergarten 4. Klassen Igunäscht Obergerlafingen Recherswil NMG und SF Assistenzlektionen Danièle Ducommun Michelle Obrist Musikgrundschule Klassenlehrerin Recherswil und 6. Klasse Obergerlafingen Recherswil 19
27. Personelles: Verabschiedete Lehrpersonen Auf Ende des Schuljahres 2019/2020 verlassen uns folgende Lehrpersonen: David Egger Klassenlehrer 5. Klasse RE Nina Pfrunder Klassenlehrerin Unterstufe David Roth 3. Klasse OG und Spezielle Förderung Doris Schaeren Musikgrundschule Herzlichen Dank für eure geleistete Arbeit und euren grossen und wertvollen Ein- satz für unsere Schülerinnen und Schüler und für die ganze Kreisschule. Für eure berufliche und private Zukunft wünschen wir euch von Herzen alles Gute und viele glückliche Momente. 28. Quartalsbriefe Sie erhalten jeweils zu Beginn des neuen Quartals einen Brief von der Klassenlehr- person mit nach Hause. Mit diesem Brief informieren wir Sie zu aktuellen Themen (u.a. Daten/Agenda, Schulstoff, Aktivitäten in der Schule, Anlässe, …). Sie erhalten weiter einen Ausblick auf die kommende Zeit. 29. Religionsunterricht Der konfessionelle Religionsunterricht unterliegt nicht der allgemeinen Schulpflicht. (Angebot der Landeskirchen). Für Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Personen: Reformierte in RE: Sonja Graber sdm.kriegstetten@ref-wasseramt.ch Reformierte in OG: Simone Hug simone.hug@ref-biberist-gerlafingen.ch Katholische in RE & OG: Paul Füglistaler paul.fueglistaler@pastoralraum-wwb.ch Die für Ihr Kind verantwortliche Religionslehrperson und die Kontaktangaben finden Sie auf dem Stundenplan Ihres Kindes. 30. Schulbesuche Schulbesuche sind im Moment nur auf Einladung der Lehrpersonen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Lehrperson während des Unterrichts für die Kinder da ist und darum mit Ihnen kein Gespräch führen kann. Sie können jedoch gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. 31. Schulpsychologischer Dienst (SPD): www.spd.so.ch Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Fachstelle für schulische und erzieherische Fragen. Das Angebot steht Eltern, Kindern, Lehr- und Fachpersonen, Schulleitungen und Behörden kostenlos zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten eine Vielzahl von Unterstützungshilfen an: bei der Klärung von Schulfragen, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten bei Entwicklungsproblemen und persönlichen Krisensituationen bei auffälligem Verhalten, bei erzieherischen Fragen, bei familiären Konflikten 20
32. Schulweg Wir empfehlen Ihnen, die Kinder zu Fuss zur Schule zu schicken. Der Schulweg ermöglicht den Kindern will- kommene Bewegung und zusätzliche soziale Kontakte. Bitte denken Sie daran, dass alle Kinder auf dem Schulweg vollumfänglich dem Verantwortungsbereich der Eltern unterstellt sind. Dies ist zu beachten, wenn den Kindern erlaubt wird, mit dem Velo, den Roller- blades, dem Scooter, usw. in die Schule zu fahren. Unsere Empfehlung: www.schulweg-bildet.ch 32.1 Situationen auf dem Schulweg Wir bitten Sie als Erziehungsberechtigte, den Schulweg mit Ihrem Kind zusammen anzuschauen, das Kind auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen und ihm zu erklären, wie es sich im Verkehr verhalten muss. Besten Dank für Ihre Unterstüt- zung. Die Kinder üben u.a. auch das Verhalten auf der Strasse im Verkehrserzie- hungsunterricht durch die Polizei. 33. Skilager In der 5. und 6. Primarklasse führen wir jährlich ein Skilager durch. Klasse 5a OG Bettmeralp 24.01. – 29.01.2021 Klasse 6a, 5b/6b RE Bettmeralp 28.02. – 05.03.2021 34. Spezielle Förderung (§ 36 VSG) 34.1 Allgemein Förderstufe A Förderstufe A beinhaltet die Massnahmen mit einer Förderplanung im einzel- nen Fach oder im Arbeits-, Lern- oder Sozialverhalten. Die Förderung und die Beurteilung basieren auf den Klassenlernzielen. Die Gesamtbeurteilung in den Fächern wird mit Noten im Zeugnis ausgewiesen. Die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens erfolgt auf einer vier- stufigen Skala gemäss Laufbahnreglement. Die Förderstufe bedingt die Zusammenarbeit der Lehrperson mit Klassenlei- tungsfunktion, der Fachlehrpersonen und der Förderlehrpersonen. Die Durchführung des Schulischen Standortgesprächs, die Förderplanung und der vereinbarte Teil des Unterrichts sind Aufgaben der Förderlehrperson. Die Förderung gemäss Förderstufe A wird im Schulischen Standortgespräch besprochen und schriftlich festgehalten. In der schuleigenen Umsetzungshilfe zur Speziellen Förderung wird geregelt, wie die Eltern über den Entscheid für die Förderstufe A informiert werden. 21
Förderstufe B Förderstufe B beinhaltet die verfügten Massnahmen mit individuellen Lern- zielen im einzelnen Fach, individuellen erweiterten Lernzielen im einzelnen Fach, Verlangsamung, Beschleunigung oder Schulung im Spezialangebot Ver- halten. Die Förderstufe bedingt die Zusam- menarbeit der Lehrperson mit Klassen- leitungsfunktion, der Fachlehrperso- nen und der Förderlehrpersonen. Die Durchführung des Schulischen Standortgesprächs, die Förderplanung, das Erstellen des Lernberichts und der vereinbarte Teil des Unterrichts sind Aufgaben der Förderlehrperson. Die Massnahmen der Förderstufe B, deren Ziele und die Umsetzung, werden im schulischen Standortgespräch be- sprochen und schriftlich festgehalten. Für Massnahmen der Förderstufe B wird der Schulpsychologische Dienst (SPD) mittels Triage Spezielle Förderung (SF-Triage) beigezogen. Die Schulleitung legt die Massnahme fest und stellt eine Verfügung aus. Bitte beachten Sie: Spezielle Förderung ist kein Nachhilfeunterricht. Grundlagen: www.vsa.so.ch (Bereich „Spezielle Förderung“) 35. Spezielle Förderung: Logopädie Kinder mit Sprachstörungen werden von einer speziell ausgebildeten Logopädin be- treut. In Reihenuntersuchungen im Kindergarten werden mögliche Sprachfehler diag- nosziert. Verantwortlich für die Logopädie: Barbara Novakovic, Schulhausstr. 16, 4566 Kriegstetten, Telefon 032 675 60 60, E-Mail: barbara.novakovic@reog.ch 36. Stundenpläne Schuljahr 2020/21 Die Stundenpläne finden Sie auf unserer Homepage: www.recherswil.ch (Bereich „bilden“ und Rubrik Kindergarten und/oder Primarschule). 37. Übertrittsverfahren Sekundarstufe I (Oberstufe) Die Erziehungsberechtigten werden am Elternabend der 5. Klassen über das Über- trittsverfahren dazu informiert. Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.vsa.so.ch (Bereich: Schulbetrieb und Unterricht – Übertritt in die SEK I) 22
38. Unterrichtsausfälle von Lehrpersonen An unserer Schule gelten entsprechend den Blockzeitenvorgaben folgende Rege- lungen bei einem Unterrichtsausfall: 38.1 Voraussehbarer Schulausfall Voraussehbarer Schulausfall (z.B. Weiterbildung) wird frühzeitig mitgeteilt ( Quartalsbrief). Der Unterricht fällt aus. Es besteht kein Betreuungsangebot. 38.2 Kurzfristiger Ausfall (z.B. krank am Vorabend oder am Morgen) Die Kinder kommen wie gewohnt in die Schule. Wir organisieren vor Ort den Unterricht für den ganzen Tag. Sie werden am Mittag oder am Nachmittag in- formiert, wie es am kommenden Tag weitergeht. Wenn wir keine Lösung für den Nachfolgetag finden, fällt der Unterricht aus. Wir sind bestrebt, so rasch als möglich, eine Stellvertretung zu organisieren, damit möglichst wenig Unterricht ausfällt. In Ausnahmefällen organisieren wir in den Klassen ein Betreuungsangebot. Wir bitten Sie in diesem Fall, dass Sie ihr Kind in der Schule anmelden. 38.3 Nicht voraussehbare Ausfälle (z.B. Verspätung, krank während Unterricht) Die Kinder werden durch andere Lehrpersonen betreut. Am Nachmittag findet der Unterricht grundsätzlich statt. 38.4 Ausfall Religion, Gestalten, Fachlehrpersonen, … Bei Ausfall der Fachlehrkräfte wegen Krankheit oder Weiterbildung übernimmt die Klassenlehrkraft am Morgen die Klasse. Bei längerer Abwesenheit wird, wenn möglich, eine Stellvertretung organisiert. 23
39. Adressen- oder Wohnortswechsel Falls Sie umziehen, melden Sie dies bitte rechtzeitig der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder dem Schulsekretariat. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Klassen- lehrperson oder an das Schulsekretariat (schulsekretariat@reog.ch oder 032 531 97 01). 40. Rechte und Pflichten (Verantwortlichkeiten) Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Faktor für den Schulerfolg der Schüler und Schülerinnen. Das gemeinsame Ziel von Eltern und Schule ist die optimale Förderung jedes einzelnen Kindes. Es soll seine Fähigkeiten entfalten, im Berufsleben bestehen sowie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Gemeinsam können wirkungsvolle Massnahmen zur Förderung des Schulerfolgs, einer positiven persönlichen Entwicklung und zum Aufbau einer guten Schulkultur (auch hinsichtlich Gesundheit und Prävention) ergriffen werden. Als Eltern haben Sie das Recht auf… … Bildung und Beurteilung Ihres Kindes … eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen … fachlich kompetente Informationen über Ihr Kind … Standort- und Übertrittsgespräche … Gespräche nach gegenseitiger Terminvereinbarung … Schulbesuche … einen Einblick in die Lernziele der entsprechenden Schulstufe … einen Elternabend pro Schuljahr … Förderunterricht Ihres Kindes nach kantonaler Regelung 40.1 Verantwortlichkeit der Schüler und Schülerinnen Die Kinder halten die Regeln der Schule für das Zusammenleben ein. Sie befolgen die Anordnungen der Lehrpersonen, des Hauswartes und der Schulleitung. Sie be- suchen den Unterricht lückenlos. 40.2 Verantwortlichkeit der Schule/Lehrpersonen Die Schule und ihre Lehrpersonen sorgen für einen geordneten Schulbetrieb, ein förderliches Lernklima, die Zusammenarbeit Schule und Elternhaus und den Diens- ten/Fachstellen des Kantons. Die Schulleitung ist für Erarbeitung, Einführung, Um- setzung und Evaluation der Schulvereinbarung verantwortlich. 40.3 Verantwortlichkeit der Eltern Die Eltern sind für die Erziehung ihrer Kin- der verantwortlich. Sie unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder. Sie arbeiten mit den Lehrpersonen und der Schule ihrer Kinder zusammen. Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen 24
ihrer Schule einzuhalten, die Hausaufgaben zu erledigen und den Unterricht lücken- los zu besuchen. Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern. 41. Versicherung Unfälle, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen, werden vollumfäng- lich durch die privaten Krankenkassen gedeckt. Schulunfälle sind deshalb der priva- ten Krankenkasse zu melden. Haftpflicht: Bei mutwilligen und fahrlässigen Sachbe- schädigungen haften die Eltern für die verursachten Schäden ihrer Kinder. 42. Vorstand Schule Die Schule ist in strategischen Bereichen dem Gemeinderat von Recherswil (Leitge- meinde) unterstellt. Die Kreisschule legt aber über die geleistete Arbeit beiden Gemeinden Rechenschaft ab. Die aktuellen Geschäfte im Bereich Schule werden für den Gemeinderat durch die Vorstandsmitglieder (Ressortleiterin/Ressortleiter aus den beiden Gemeinderäten) zusammen mit der Schulleitung vorbereitet. GR Recherswil Jan Flückiger jan.flueckiger@recherswil.ch GR Obergerlafingen Stefan Zumbrunn-Würsch 032 675 25 94 43. Zeugnis: Grundsätze Laufbahnreglement 43.1 Grundsätze und Funktionen der Beurteilung Die Beurteilung der Schüler*innen erfolgt ganzheitlich und beinhaltet die Fachleis- tungen (Sachkompetenz), das Arbeits- und Lernverhalten (Selbstkompetenz) und das Sozialverhalten (Sozialkompetenz). Jeder Leistungsbeurteilung gehen nachvoll- ziehbare Leistungsmessungen voraus. Mündliche, schriftliche und praktische Leis- tungen sind Bestandteil der Beurteilung. Die Beurteilung hat folgende Funktionen: a. Die formative Beurteilung steuert den Unterricht und den individuellen Lernprozess. b. Die summative Beurteilung ermittelt den Lernstand am Ende einer Lernsequenz ab- schliessend. c. Die prognostische Beurteilung ermöglicht Voraussagen zur weiteren Laufbahn. 44. Zeugnis: Beurteilungsinstrumente und Leistungsbelege 44.1 Beurteilungsinstrument NEU: Wir haben mit der Schule Gerlafingen gemeinsame Beurteilungsgrundsätze definiert. Diese gelten ab dem Schuljahr 2020/21. Am 1. Elternabend nach den Sommerferien 2020 erhalten Sie von der Schulleiterin Informationen dazu. Grundsätzlich: Die Noten geben Auskunft darüber, in welcher Qualität ein Schü- ler/eine Schülerin in einem bestimmten Fach die Lernziele erreicht hat. In diesem Sinn sind Noten als Code (Ziffern) für unterschiedliche Zielerreichung zu verstehen. Das Setzen einer Zeugnisnote liegt im professionellen Ermessen der Lehrperson, 25
welche gegenüber den Eltern und den Schülern und Schülerinnen erklärt werden muss. Das Zeugnis gibt auch Auskunft über die Leistungen der Kinder in den Fä- chern, über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten und über Absenzen. Die Beurteilung der Fachleistungen bezieht sich auf den Grad der Lernzielerrei- chung. Sie wird mit den Noten 6 bis 1 ausgedrückt, welche bedeuten: a) 6 = sehr gut b) 5 = gut c) 4 = genügend d) 3 = ungenügend e) 2 = schwach f) 1 = sehr schwach. Als Zwischenstufen gelten die Noten 5-6, 4-5, 3-4, 2-3, 1-2. 44.2 Leistungsbelege Zur Bestimmung einer Zeugnisnote müssen mindestens so viele schriftliche, münd- liche oder praktische Leistungsbelege vorliegen, wie für das beurteilte Fach bzw. die Fächergruppe Wochenlektionen gemäss Lektionentafel festgelegt sind. In Fächern mit nur einer Wochenlektion müssen mindestens zwei Leistungsbelege vorliegen. Die Lehrperson sammelt die Leistungsbelege in einem Dossier. 45. Zeugnis: Benotete Fächer und Zeugnistermine In der 1. bis 3. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in den Fächern Deutsch, Natur/Mensch/Gesellschaft und Mathematik am Ende des Schuljahres im Zeugnis ausgewiesen. In der 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in allen Fächern am Ende jedes Schuljahres im Zeugnis ausgewiesen. In der 5. und 6. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in allen Fächern am Ende jedes Schuljahres im Zeugnis ausgewiesen. Benotete Fächer 4. Klasse 5. und 6. Klasse Deutsche Sprache inkl. Schreiben X X NMG (Natur, Mensch und Gesellschaft) X X Musik X X Gestalten (Werken und Zeichen) X X Französische Sprache X X Englische Sprache X Mathematik X X Bewegung und Sport X X 45.1 Zeugnis Kindergarten: Bestätigung des Kindergartenbesuchs Der Besuch des Kindergartens wird am Ende jedes Kindergartenjahres bestätigt (Beilage in der Zeugnismappe, inkl. Absenzen). 46. Zeugnis: Arbeits-, Lern und Sozialverhalten Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird lernzielorientiert beurteilt. Die Beur- 26
teilung erfolgt auf einer vierstufigen Skala mit den Werten: a) trifft in hohem Mass zu b) trifft zu (entspricht der Grundnorm) c) trifft teilweise zu d) trifft nicht zu. Lernziele zum Arbeits- und Lernverhalten Lernziele zum Sozialverhalten Erscheint pünktlich und ordnungsgemäss Hält die Regeln des schulischen Zusam- zum Unterricht menlebens ein Beteiligt sich aktiv am Unterricht Begegnet den Lehrpersonen respektvoll Arbeitet konzentriert und ausdauernd Begegnet den Mitschülerinnen und Mitschülern respektvoll Gestaltet Arbeiten sorgfältig und zuverlässig Kann mit anderen zusammenarbeiten Schätzt die eigene Leistungsfähigkeit realistisch ein 47. Zeugnis: Beförderung Am Ende des Schuljahres treten die Schüler und Schülerinnen in die nächsthöhere Klasse über. In speziellen Fällen (Wohnortwechsel, Krankheit, schwierige familiäre Verhältnisse oder Fremdsprachigkeit) kann die Schulleitung, auf Gesuch der Erzie- hungsberechtigten und nach Anhörung der verantwortlichen Lehrperson, die frei- willige Wiederholung einer Klasse bewilligen. Für Schüler und Schülerinnen mit einem besonderen Bildungsbedarf ist einmal eine Verlangsamung der Schullauf- bahn bzw. die Wiederholung einer Klasse möglich. 48. Zeugnis: Unterschrift der Erziehungsberechtigten Das Zeugnis ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Unter- schrift bestätigen diese, dass sie vom Inhalt Kenntnis genommen haben. Gültigkeit: Es gelten die Inhalte der im Internet aufgeschalteten Version der Informationsbroschüre. Eva Grosjean-Sommer, Schulleiterin 27
Ferienplan für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 28
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