WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE ADVENTSZEIT - 12 www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de

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 12                  Informationen und amtliche              Mitgliedsgemeinden:
 1. Dezember 2020    Bekanntmachungen der                    Ebermannstadt
 Jahrgang 43         Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt   Unterleinleiter

  WIR WÜNSCHEN IHNEN
  EINE SCHÖNE
  ADVENTSZEIT
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2   Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
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REDAKTIONSINFORMATIONEN                          VORWORT

                                                 LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER,
Aus technischen und organisatorischen Grün-
den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar-
tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an:
mitteilungsblatt@ebermannstadt.de                endlich der Befreiungsschlag? Jetzt ist er offenbar da, der langersehnte Impf-
                                                 stoff gegen Corona! Soweit, so gut, aber manch einer könnte mit dieser Informa-
NEU: Alle Informationen für die Rubriken
Vereine und Kirche senden Sie ab sofort
                                                 tion im Rücken ganz schnell wieder unvorsichtig werden. Die Corona-Regeln
bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de   durchzuhalten, könnte sehr leicht noch schwerer werden.

Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben         Ein allzu strenges Reglement von oben wird immer weniger akzeptiert, ja
die Meinung der Verfasser wieder und müs-        teilweise sogar absichtlich übergangen. Warum eigentlich? Weil die Begrün-
sen nicht unbedingt mit der Auffassung der       dung einzelner Regeln nicht für Jedermann einsichtig und nachvollziehbar ist?
Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der
eingesandten Manuskripte bleiben der Redak-      Sollten wir zum hoffentlich wirksamen Impfstoff gegen Corona bereits jetzt ei-
tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand-      nen vorhandenen, sofort verfügbaren und sehr günstigen Impfstoff einsetzen?
te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird      Ich spreche vom „Impfstoff für mehr Eigenverantwortung“, Ich denke, ja.
keine Haftung übernommen. Nachdruck ein-
zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel-   Eigenverantwortung zu übernehmen heißt auch in „normalen Zeiten“ für mich
lenangabe und mit Genehmigung der Redak-
                                                 selbst zu entscheiden, wie ich mein Leben führe, was ich tue, was ich besser
tion gestattet.
                                                 lasse. Wichtig ist, dass jeder weiß, dass, wer Mund-Nasen-Schutz trägt, Abstand
                                                 hält und Kontakte reduziert ein weitaus geringeres Risiko trägt, als jemand, der
IMPRESSUM / MEDIADATEN                           auf Partys geht oder sich mit vielen Menschen trifft.
                                                 In der aktuellen Krise fehlt häufig der kühle Kopf: Fitness-Studios, die das Im-
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt
                                                 munsystem stärken, werden geschlossen. Obwohl die große Mehrheit der An-
Franz-Dörrzapf-Straße 10                         steckungen in den Haushalten geschehen, werden Gaststätten, Restaurants
91320 Ebermannstadt                              und Kulturstätten geschlossen. Einrichtungen, die viel Geld und viel Enthusias-
Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650              mus in die Ausarbeitung wirksamer und extrem hochwertiger Hygienekonzepte
                                                 gesteckt haben, werden dicht gemacht. Das Ergebnis: Die Menschen treffen
Redaktion
Andreas Kirchner
                                                 sich zu Haus, an Orten ohne Hygienekonzepte.
Tel.: 09194 50680
                                                 Der Staat hat gerade in der Zeit der Pandemie eine Schutzaufgabe, doch den-
Layout                                           ken wir vor allem angesichts der vor uns liegenden Advents- und Weihnachts-
Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH)         zeit an den wirksamsten Impfstoff: EIGENVERANTWORTUNG.
Tel.: 09191 9778713
www.lotz-design.de                               So wünsche ich Ihnen allen trotz Einschränkungen, dass Sie einen gangbaren
                                                 Weg für sich, für Ihren ADVENT finden werden.
Erscheinungsweise
monatlich in der 1. Woche des Monats             Bleiben Sie zuversichtlich!
Auflage 4.200
                                                 Herzlich grüßt Sie alle
Druck & Anzeigenverwaltung                       Alwin Gebhardt, Bürgermeister Unterleinleiter
Waltenberger-Hofmann
Bahnhofstraße 9
91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503
E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de

Anzeigenschluss
                                                 INHALT
Die aktuellen Abgabetermine können unter
www.ebermannstadt.de/buergerservice/             S. 2
aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html
eingesehen werden.                               S. 4
Anzeigenannahme ausschließlich bei der
                                                 S. 6
Druckerei Waltenberger-Hofmann
                                                 S. 17
Anzeigenpreise
1/1 Seite: 290,00 €                              S. 19
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                                                                                                   Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 3
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STELLENAUSSCHREIBUNG                                       STELLENAUSSCHREIBUNG
    Die Verwaltungsgemeinschaft                                Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in
    Ebermannstadt (8.200 Einwohner)                            Ebermannstadt sucht zum 01.01.2021
    als geografischer Mittelpunkt der Metropolregion
    Nürnberg und Herz der Fränkischen Schweiz                     EINE(N) ERZIEHER(IN) (M/W/D)
    sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
                                                               Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä-
                                                               tigkeiten und Berufserfahrungen, sowie den persönlichen
       EINE/N VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE(N)                    Voraussetzungen nach den Bestimmungen des TVöD in
       (M/W/D)                                                 Teilzeit und vorerst auf ein Jahr befristet. Arbeitsort ist
                                                               das Schülerzentrum in Ebermannstadt.
    Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä-
    tigkeit und Berufserfahrung sowie den persönlichen Vor-    Ihre Aufgaben
    aussetzungen nach den Bestimmungen des TVöD in Voll-       • Unterstützung der Schüler/innen bei der
    zeit.                                                        Hausaufgabenbetreuung
    Ihre Aufgabenschwerpunkte                                  • selbständige Gestaltung von spielerischen, sportlichen
                                                                 und kreativen Angeboten
    • Bürgerbüro (Melde-, Pass- und Ausweiswesen)
                                                               Wir bieten
    • Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen
                                                               • angenehmes Betriebsklima und eine tarifkonforme
    • Mithilfe bei der Erstellung des Mitteilungsblattes
                                                                 Vergütung nach dem TVöD-SuE (Jahressonder-
    • Rentenangelegenheiten                                      zahlungen, Zusatzversicherung, regelmäßige Gehalts-
                                                                 erhöhung, u. v. m.)
    • Mithilfe bei Wahlen
                                                               • krisensicherer Arbeitsplatz
    Ihr Profil
                                                               Ihr Profil
    • Verwaltungsfachangestellte/r (VFA-K) oder erfolgrei-
      che Teilnahme am Angestelltenlehrgang I (AL I) oder      • Berufserfahrung im pädagogischen Bereich, in einer
      vergleichbare Qualifikation                                Mittagsbetreuung oder Offenen Ganztagsschule wä-
                                                                 ren von Vorteil, sind aber keine Voraussetzungen.
    • fachbezogene Berufserfahrung sowie sicherer Um-
      gang mit den üblichen IT-Anwendungen                     • Wir erwarten Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, selbstän-
                                                                 diges Arbeiten im Team, Flexibilität und Verantwor-
    • Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Motivation,         tungsbewusstsein. Ebenso setzten wir eine aktive Mit-
      Flexibilität                                               hilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts
    • Teamfähigkeit                                              und Freude an der Arbeit mit Kindern voraus.

    • Freude am Umgang mit Menschen                            Ihre Bewerbung

    Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns      Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre
    selbstverständlich. Schwerbehinderte Menschen werden       aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 18.12.2020
    bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.             an den Schulverband Ebermannstadt, Frau Bäumler-Kohl-
                                                               bauer, Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder
    Ihre Bewerbung                                             gerne auch per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de.
    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre      Eine Rücksendung eingereichter Unterlagen kann nicht
    aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 10. Januar        erfolgen.
    2021 an die VG Ebermannstadt, Franz-Dörrzapf-Str. 10,
    91320 Ebermannstadt oder gerne auch per E-Mail an
    bewerbung@ebermannstadt.de. Eine Rücksendung ein-
    gereichter Unterlagen kann nicht erfolgen.
                                                                AUS DEM FUNDBÜRO
    Für Auskünfte steht Ihnen Andreas Kirchner, 09194-50680
    gerne zur Verfügung.                                      Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben:
                                                                    Autoschlüssel, Jacke, Armbanduhr
                                                              Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund-
                                                              büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem
                                                              Bürgerbüro auf.
    SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG
Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata-           PROBEALARMIERUNG DER SIRENEN
strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Zimmer        Am Samstag, den 05.12. findet in der Zeit von ca. 11.00 bis
B 108:                                                        11.35 Uhr die nächste Probealarmierung der Sirenen im Land-
• Mi, 13.01.2021, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger        kreis statt.
  Terminabsprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194        Evtl. Störungen sind im Anschluss an die Alarmierung dem
  506 65 oder 506-67)                                         Landratsamt Forchheim telefonisch mitzuteilen.

4   Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
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HINWEISE FÜR DIE BIOTONNE IM WINTER
     STELLENAUSSCHREIBUNG                                       Im Winter kann der feuchte Biomüll in der Tonne festfrieren
  Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule                 und lässt sich trotz intensiver Bemühungen von den Müllwerk-
  Ebermannstadt                                                 ern nicht leeren. Mit folgenden Tipps können Sie dies vermei-
  Schulstr. 10                                                  den:
  91320 Ebermannstadt
                                                                • Lassen Sie flüssigkeitshaltige Abfälle (z.B. Kaffeefilter oder
  Leitung: M. Schmidt
                                                                  Teebeutel) abtropfen und antrocknen
  Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in
                                                                • Wickeln Sie feuchte Abfälle in Zeitungspapier
  Ebermannstadt (Mittagsbetreuung, verlängerte Mittags-
  betreuung und Offene Ganztagsschule) stellt für das           • Schützen Sie die Biotonne vor Kälte
  Schuljahr 2021/2022
                                                                • Zerkleinern Sie Äste und andere Bioabfälle, die sich in der
                                                                  Biotonne verkannten können.
     EINE BERUFSPRAKTIKANTIN/EINEN BERUFS-
     PRAKTIKANTEN                                               Allem voran friert nasses Laub schon bei leichten Minusgraden
                                                                an und kann selbst durch mehrmaliges Schütten nicht gelöst
     EINE PRAKTIKANTIN/EINEN PRAKTIKANTEN FÜR                   werden. Befüllen Sie die Biotonne zuerst mit etwas „Schwe-
                                                                rem“, wie z.B. trockene Küchenabfälle. Somit können diese
     DAS SOZIALPÄDAGOGISCHE SEMINAR II                          Abfälle das Laub mit herausschieben.
  für den Beruf des Erziehers (m/w/d) ein. Die wöchentli-       Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass keine Plastiktüten (auch
  che Arbeitszeit beträgt jeweils 35 Stunden.                   keine „Bio“-Plastiktüten) in die Biotonne dürfen.
  sowie                                                         Ab Dezember werden die Biotonnen im Landkreis Forchheim
                                                                wieder 2-wöchentlich geleert, das gilt bis Ende Februar.
     ZWEI BUNDESFREIWILLIGENDIENSTLEISTENDE
                                                                Die Abfallwirtschaft wünscht frohe Weihnachten, einen guten
     (BUFDI)                                                    Rutsch und viel Gesundheit!
  Ihre Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen
  senden Sie bitte an:                                            TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT
  Schulverband Ebermannstadt
  z. H. Frau Bäumler-Kohlbauer                                  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  Franz-Dörrzapf- Str. 10                                       Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und
  91320 Ebermannstadt                                           möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter-
  oder                                                          min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und
  carola.kohlbauer@ebermannstadt.de                             Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten.
  Bei Rückfragen ist Frau Schmidt im Schülerzentrum             Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per
  (Montag bis Donnerstag von 11- 16 Uhr) unter 09194/           E-Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de.
  795546 erreichbar.
                                                                Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da.
                                                                Standesamt Ebermannstadt
  WEIHNACHTSAUSGABE DES MITTEILUNGSBLATTES
                                                                  DAS BESONDERE BUCH- UND POSTKARTENSORTIMENT
Das letzte diesjährige Mitteilungsblatt erscheint zum 21. De-
zember 2020,                                                    Sie suchen ein Geschenk zum Geburtstag oder den Gaben-
Annahmeschluss für Texte und Anzeigen ist Montag, 7. De-        tisch und haben Interesse an Büchern über Ebermannstadt
zember 2020, 10.00 Uhr.                                         und der Fränkischen Schweiz. Dann können Sie in der Tourist-
                                                                information, Bahnhofstraße 5, Tel. 09194 50640, E-Mail:
                                                                touristinfo@ebermannstadt.de folgende Artikel erwerben:
  ZÄHLERABLESUNG 2020
                                                                Heimatbuch Ebermannstadt (1973)                               5,00 €
Aufgrund der derzeitigen Situation stellen wir die Jahresab-
lesung 2020 auf Kundenselbstablesung um. Dazu erhalten Sie      Die Burgen der Fränkischen Schweiz.
in den nächsten Tagen Post von uns. Ihren Zählerstand können    Ein Kulturführer                                            24,80 €
Sie dann im Internet (PC oder Smartphone per QR-Code), über     Ebermannstadt im Wiesenttal                                 12,50 €
WhatsApp oder per Postkarte melden.
                                                                „Der Erste Weltkrieg“, Manfred Franze                       19,80 €
Für die Übermittlung der Zählerstände nutzen Sie bitte aus-     Meine „Fränkische“, Gerhard C. Krischker &
schließlich die o.g. Möglichkeiten.                             Erich Weiß (1999)                                           15,00 €
Sollten Sie Fragen bezüglich der Ablesung haben, können Sie     Ebermannstadt „Erinnerungen an eine
sich gerne an unser Kundenzentrum unter Tel. 09194 7391-0       vergangene Zeit“                                            16,90 €
wenden.
                                                                „Doppeltes Spiel“. Eine Geschichte von Verrat,
Ihre                                                            Liebe und Mut                                               11,95 €
Stadtwerke Ebermannstadt
Versorgungsbetriebe GmbH                                        Merian „Die Burgenstraße“                                    9,90 €

                                                                                                  Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 5
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE ADVENTSZEIT - 12 www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de
Postkarten:                                                           AUSTRÄGER FÜRS MITTEILUNGSBLATT GESUCHT
Postkartenset Ebermannstadt                                         Für das Austragen des Mitteilungsblattes in Niedermirsberg
von Michael Underwood                                   24,00 €     wird ab Januar 2021 ein/e Austräger/in gesucht, der/die
Einzelkarten Ebermannstadt                                          regelmäßig und zuverlässig das Amtsblatt verteilt.
von Michael Underwood                                     4,00 €    Das Mitteilungsblatt erscheint 13 Mal im Jahr.
                                                                    Interessenten/innen wenden sich bitte an Frau Braungardt,
    VERKEHRSSICHERHEIT AUF WINTERLICHEN                             Tel. 09194 506-65.
    STRASSEN UND WEGEN –
    WINTERZEIT IST STREUZEIT –
                                                                         NACHRUF
Der bevorstehende Winter gibt Veranlassung, wieder an die
Räum- und Streupflicht zu erinnern.                                   Am 21. Oktober 2020 verstarb im Alter von 94 Jahren
                                                                      unser langjähriger
Anlieger an öffentlichen Straßen und Gehwegen haben die
Gehbahnen (das ist ein etwa 1 m breiter Streifen auf der Fahr-                           STADTRAT
bahn, wenn ein Gehweg fehlt) bei Schnee, Schneeglätte oder
Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten. Zu diesem Zweck
                                                                                    HERR ANDREAS NEUNER
haben sie während der üblichen Verkehrszeiten von 6.45 Uhr            Der Verstorbene war vom 01.05.1972 bis 30.04.1996 Mit-
bis 20.00 Uhr täglich die Gehbahnen so weit wie möglich von           glied des Stadtrats der Stadt Ebermannstadt, davon be-
Schnee oder Eis freizumachen, bei Schnee oder Glatteis die            kleidete er vom 01.05.1972 bis 30.04.1984 das Amt des 3.
Gehbahnen mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch            Bürgermeisters. Er hat sich in diesen 24 Jahren stets für
nicht mit ätzenden Stoffen, ausreichend zu bestreuen, sobald          das Wohl der Bürgerschaft eingesetzt. Besonders lag ihm
dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Ei-            seine „Volksschule“ am Herzen. Unermüdlich trat er für
gentum oder Besitz erforderlich ist. Nur bei besonderer Glätte-       seine Mitmenschen ein. Sein selbstloser Einsatz und sein
gefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streu-      freundliches Wesen wurden von allen geschätzt.
en von Salz zulässig. Kommen Sie deshalb Ihrer Verpflichtung
schon alleine im Interesse Ihrer Mitbürger gewissenhaft nach.         Für seine langjährige Stadtratstätigkeit und seinen Ein-
                                                                      satz für die Stadt Ebermannstadt wurde ihm am
In diesem Zusammenhang werden die Autohalter gebeten, ih-             01.05.1982 das Ehrenwappen der Stadt Ebermannstadt
ren „fahrbaren Untersatz“ nach Möglichkeit außerhalb der öf-          verliehen.
fentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Die meist engen Stra-
ßen und Gassen erfordern für unsere Fahrer über Stunden               Die Stadt Ebermannstadt und die Bürgerschaft danken
hinweg bei winterlicher Kälte ganz besondere Aufmerksam-              ihm für diesen ehrenamtlichen Dienst. Sie werden ihm
keit und auch Geschicklichkeit. Die Straßen sind umso eher            stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
schnee- und eisfrei, je weniger PKW’s geparkt werden. Garagen-                       STADT EBERMANNSTADT
ein- und ausfahrten, die durch den Schneepflug zugeschoben                     Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin
werden, können aus begreiflichen Gründen nicht vom Winter-
dienst freigeschaufelt werden, so ärgerlich dies für Sie auch
sein mag.
Die Schneeräum- und Streukommandos haben schon allein
aus haftungsrechtlichen Gründen genaue Anweisungen wann,                 NACHRUF
wo und womit zu räumen und zu streuen ist. Legen Sie deshalb
selbst mit Hand an, wenn Sie nicht mehr weiterkommen. Rüs-            Die Stadt Ebermannstadt trauert um ihren langjährigen
ten Sie rechtzeitig Ihr Auto winterlich aus (Schneeketten, Sand
und Schaufel im Kofferraum) und stellen Sie sich vor allem auf               STADTRAT UND 2. BÜRGERMEISTER
winterliche Fahrweise ein. Mit viel „Gas“ erreicht man gar nichts                 HERRN HANS SATZINGER
oder nur wenig, gleiches gilt auch für die Bremse. Gefühlvolles
Fahren ist gefragt! Passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen        Der Verstorbene war vom 01.05.1972 bis 30.04.1990 Mit-
Verhältnissen an.                                                     glied des Stadtrats der Stadt Ebermannstadt, davon übte
                                                                      er vom 01.05.1984 bis 30.04.1990 das Amt des 2. Bürger-
                                                                      meisters aus. Während dieser Zeit hat er die Geschicke
    BEHINDERUNG DES WINTERDIENSTES DURCH                              der Stadt durch eine sachliche und engagierte Mitarbeit
    MÜLLTONNEN                                                        entscheidend mitgeprägt und mitgestaltet.
                                                                      Für seine langjährige Stadtratstätigkeit und seinen Ein-
Da diverse Mülltonnen den Winterdienst immer wieder behin-            satz für die Stadt Ebermannstadt wurde ihm am
dern, bittet der Winterdienst darum, die Mülltonnen nach der          01.05.1982 das Ehrenwappen der Stadt Ebermannstadt
Entleerung soweit möglich wieder zügig zu verräumen. Vielen           verliehen.
Dank!
                                                                      Die Stadt Ebermannstadt und die Bürgerschaft danken
                                                                      ihm für diesen ehrenamtlichen Dienst. Sie werden seiner
    RÄUM- UND STREUPFLICHT FÜR GESPERRTE WEGE                         stets ehrend gedenken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die im                            STADT EBERMANNSTADT
Winter durch Schilder gesperrten Gehwege der Räum- und                         Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin
Streupflicht der Anlieger unterliegen.

6   Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE ADVENTSZEIT - 12 www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de
Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 7
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE ADVENTSZEIT - 12 www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de
8   Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE ADVENTSZEIT - 12 www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de
SITZUNGSDIENST
• 07.12.2020, 17 Uhr, Bau- u. Umweltausschuss, Sitzungssaal
  Rathaus
• 14.12.2020, 17 Uhr, Stadtrat, Stadthalle
• 16.12.2017, 17 Uhr, Gemeinschaftsversammlung der VG,
  Sitzungssaal Rathaus
Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau-
und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da
nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden
kann.
Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie
auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-
service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem

  SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN
Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig
– Bürgernähe soll keine Floskel bleiben.
Daher lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Sprech-
stunde am 18.12.2020 von 9-11 Uhr ins Rathaus ein.
Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen.
Sofern Sie jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurz-
fristig ein Gespräch mit mir wünschen, können Sie selbstver-
ständlich auch einen Termin unter der Tel. 09194 50611 ver-
einbaren.
Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese
richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de -
ich werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen.
Ich freue mich auf Ihr Kommen!
Christiane Meyer
1. Bürgermeisterin

  STRASSENSPERRUNGEN
Die Stadt Ebermannstadt möchte über folgende Straßen-
sperrungen informieren:
Für eine Baustelle wird die Straße Zum Breitenbach zwischen
dem 23.11.20 bis 18.12.20 für maximal 2 Tage auf Höhe der
Hausnummer 3 vollständig gesperrt. Die Zufahrt über die
Hauptstraße ist bis einschließlich der Basteibräugasse mög-
lich. Von der B470 kommend, kann die Breitenbacher Straße,
Abbiegung über die Brücke Richtung Hausnummer 5 ff ange-
fahren werden.
An der Wiesent wird für eine Baustelle auf Höhe der Haus-
nummer 1 zwischen 23.11. bis 21.12.20 für max. 2 Tage eine
halbseitige Sperrung erfolgen. Der Verkehr von der Bahnhof-
straße kommend wird aufgrund des Busverkehrs Vorrang
haben.
Für die Baustelle an der Oberen Röth wird die Vollsperrung
tagsüber verlängert bis 11.12.20. Die Zufahrt für Anlieger ist in
der Zeit zw. 16.30 Uhr bis 7 Uhr möglich.
Die Ortsverbindung Niedermirsberg/ Eschlipp (außerhalb
der Orte) ist wegen Bauarbeiten für die Trinkwasserversorgung
bis voraussichtlich 18.12.2020 gesperrt. Eine Umleitung ist
ausgeschildert.

                                  Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 9
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE ADVENTSZEIT - 12 www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de
10   Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
BEWOHNERPARKAUSWEISE 2021
Die Ausnahmegenehmigungen für die Bewohnerparkausweise
2020 verlieren die nächsten Monate ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie, sich rechtzeitig und selbstständig um die erneu-
te Beantragung eines Bewohnerparkausweises zu kümmern!
Den schriftlichen Antrag können Sie uns gerne per Post, Fax
(09194/506-69) oder Email (ordnungsamt@ebermannstadt.de)
zukommen lassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  SUPERSCHNELLES INTERNET IN EBERMANNSTADT
In Ebermannstadt hat die Deutsche Telekom bis Oktober 2020
rund 750 Haushalte mit schnellen Bandbreiten nachgerüstet.
Dadurch stehen den Bürgerinnen und Bürgern bis zu 250
Mbit/s zur Verfügung.
Eine Bestellung der schnelleren Bandbreiten ist bereits mög-
lich. Welche Adresse im Ausbaugebiet liegt und versorgt wird,
erfahren Sie in den Telekom Shops und dem Fachhandel vor
Ort oder unter
www.telekom.de/schneller und www.telekom.de/verfügbarkeit.
Vectoring:
Die höheren Geschwindigkeiten im VDSL-Netz werden durch
den Einsatz der Vectoring-Technik möglich. Die neue Technik
beseitigt die elektromagnetischen Störungen, die auf der
Kupferleitung auftreten. Beim Herunterladen erhöht sich die
Geschwindigkeit auf bis zu 250 MBit/s.
Interessant für Kunden
Wichtig! Für bereits bestehende Anschlüsse erfolgt keine
automatische Anpassung der Geschwindigkeit.
Auch wer bereits einen DSL-Anschluss von der Telekom hat,
kann die höheren Internetgeschwindigkeit nutzen. Das regio-
nale Vertriebsteam des Telekom Shops und Handelspartners
in Ebermannstadt und Forchheim steht allen Kunden mit Rat
und Tat beiseite, um einen individuellen Anschluss bedarfsge-
recht zu gestalten. Neben dem telefonischen Kundenservice
unter 0800 330 1000 werden nach der erfolgten Inbetriebnah-
me zusätzlich Mitarbeiter im Auftrag der Telekom von Tür zu
Tür unterwegs sein, sie tragen eine Telekom Jacke und einen
Ausweis. Wer unsicher ist kann sich unter der kostenlosen Ruf-
nummer 0800 8266347 Auskunft geben lassen über die ge-
planten Besuche.
IHRE ANSPRECHPARTNER VOR ORT
• TBT Communication GmbH, Hauptstr. 22, 91320 Eber-
  mannstadt
• Expert Forchheim GmbH, Hafenstr. 2, 91301 Forchheim
• Handy Shop Toplar, Marktplatz 5, 91301 Forchheim

  WALDGENOSSENSCHAFT BREITENBACH
Genossenschaftsversammlung am 03.12.2020 wird ver-
schoben!
Die für Donnerstag, 03.12.2020 um 19.00 Uhr im Vereins-
heim des Bürgervereins Breitenbach geplante Versamm-
lung muss wegen der Coronapandemie auf unbestimmte Zeit
verschoben werden. Wir bitten um Verständnis.
gez. Willi Gebhardt, Genossenschaftsvorsteher

                                Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 11
STADT EBERMANNSTADT - SPERRUNG DES                          Die LGA Nürnberg führte eine Prüfung des Stegs vom 11. bis
                                                                 zum 12.11.2020 durch. Bei der Prüfung handelte es sich um
     SÄGMÜHLSTEGS MIT SOFORTIGER WIRKUNG                         eine „Eingehende Untersuchung im Rahmen einer Objekt-
Die Brücke liegt im nordöstlichen Stadtgebiet und im erweiter-   bezogenen Schadensanalyse (OSA)“.
ten Sanierungsgebiet „Altstadt“. Sie verbindet unser histori-    In der Zusammenfassung des Untersuchungsberichts ist Fol-
sches Scheunenviertel („Oberes Scheunenviertel“) mit der In-     gendes zu lesen: „Seit der letzten Überprüfung im Jahr 2014
nenstadt und dem Einkaufszentrum „Oberes Tor“.                   hat fortschreitende Fäulnis zu erheblichen Entfestigungen des
Bei dem Sägmühlsteg handelt es sich um eine Geh- und Rad-        Holzes an allen Teilen des Tragwerks geführt.
brücke über drei Felder aus dem Jahr 1991. Der Unterbau be-      Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit sind
steht aus einem Widerlager aus Stampfbeton am Ufer links,        nicht mehr im erforderlichen Umfang gegeben.
einem Pfeiler aus Stahlbeton im Flussbett, einem Pfeiler aus
Stahlbeton am rechten Ufer und einem Widerlager aus Stahl-       Das Bauwerk ist für eine Nutzung als Geh- und Radweg nicht
beton im Damm des rechten Ufers. Der Holzüberbau besteht         mehr geeignet.“
aus einem Dreifeld- Durchlaufträger, Breite 3,0 m, Länge ca.
                                                                 Nach Abschluss der Prüfung musste die Brücke zum Schutz
55,5 m. Die Feldlängen belaufen sich auf ca. 18,5 m.
                                                                 vor Unfällen mit Personenschäden von der Stadt Eber-
                                                                 mannstadt versperrt werden.

                                                                 Mit der Errichtung eines neuen Brückenbauwerks ist vorbe-
                                                                 haltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und zahlrei-
                                                                 cher Ratsentscheidungen vor Ende 2022 nicht zu rechnen.

                                                                 Es sind u.a. folgende Schritte abzuarbeiten:
                                                                 Durchführung weitergehender Untersuchungen, z.B.
                                                                 Baugrunduntersuchungen, Begutachtung der Widerlager und
                                                                 Pfeiler, Vergabe der Planungsleistungen, frühzeitige Ein-
                                                                 beziehung der Fachbehörden, Planung mit Variantenprüfungen,
                                                                 Abwicklung von Förderanträgen (Städtebauförderung mit Aus-
                                                                 weisung des erweiterten Sanierungsgebietes „Altstadt“ 2018),
                                                                 Wasserrechtsverfahren, weitergehende Planungen, statische
                                                                 Berechnungen mit Prüfstatik, Ausschreibung, Erstellung des
                                                                 Bauwerkes.
                                                                 Derzeit wird die kurzfristige Herrichtung eines alternativen
                                                                 Fußweges geprüft.
                                                                 Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit privaten
                                                                 Grundstückseigentümern und dem Staatlichen Bauamt
                                                                 Bamberg bezüglich einer Begehbarkeit der Brücke des Frei-
                                                                 staates Bayern aufgenommen.
                                                                 Auch werden Informationen zur Errichtung einer Behelfsbrücke
                                                                 eingeholt, um sie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
                                                                 Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für unsere Bürger-
                                                                 innen und Bürger, die mit der Sperrung des Sägmühlstegs
                                                                 verbunden sind und bitten um Verständnis.

                                                                 Ebermannstadt, 19.11.2020

12    Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT                                     FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V.
                                                                  Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de
                                                                  www.facebook.com/FlorianEbermannstadt
                                                                  Aus gegebenem Anlass finden keine Übungen und Veranstal-
                                                                  tungen statt.

                                                                    HEIMATMUSEUM
                                                                  Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055
                                                                  E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de
Kontakt und Info:                                                 Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de
Corinna Drummer (Jugendpflege Ebermannstadt,
Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt)                  Seit dem 1. November ist das Heimatmuseum in der Winter-
E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de                          pause.
Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat)
                                                                  Rückblick
E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de
                                                                  Wegen der Corona-Krise hatten wir im abgelaufenen Jahr deut-
Schon gewusst?!                                                   lich weniger Besucher. Insgesamt kamen 381 Gäste.
Viele der in den Supermärkten angebotenen Weihnachts-Süß-         • Die Sonderausstellung „Chantonnay-Partnerschaft“ hatte
waren sind fair gehandelt oder enthalten fair gehandelten Ka-       155 Besucher, davon 81 bei der Eröffnung.
kao. Achten Sie doch mal bei Ihrem nächsten Einkauf bei ALDI,
                                                                  • Die Sonderausstellung „Wendelin Kusche“ war mit 154 Be-
REWE oder Netto auf folgende Siegel auf den Lebkuchen,
                                                                    suchern gut besucht. 20 geladene Gäste nahmen an der Er-
Schoko-Nikoläusen und Co.
                                                                    öffnung teil.
                                                                  • Einnahmen 543 EUR und 1.100 EUR Spenden.
                                                                  Herzlichen Dank allen Gästen für Ihren Besuch und ebenso
                                                                  herzlichen Dank den beiden Spendern!
                                                                  Nach der Eröffnung im März musste das Heimatmuseum
Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit!                                 aufgrund der Corona-Pandemie nach drei Wochen wieder
                                                                  schließen. Insgesamt hatte das Museum danach an 59 Tagen
Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter
                                                                  geöffnet (26 x am Mittwoch und 29 x an Sonn- und Feiertagen,
oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das
                                                                  d.h. insgesamt haben die Mitglieder des ehrenamtliche
Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter-
stützen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drummer                  Museumsbeirats an 139 Stunden Aufsicht geführt. Dafür herz-
(Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder            lichen Dank für die dem Museum gewidmeten Stunden!
Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter).                Die für das Museum gelten Hygienemaßnahmen bezüglich
Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter:         Corona-Pandemie wurden im Mitteilungsblatt und aktuell auf
www.ebermannstadt.de                                              der Homepage veröffentlicht. Es gelten die üblichen hygieni-
                                                                  schen Sicherheitsbestimmungen, die der Staat wegen des
                                                                  Corona-Virus vorgegeben hat: Also mindestens
  AUSFALL DER DIENSTVERSAMMLUNGEN                                 • 1,50 m Abstand der Besucher zu einander,
  DER FEUERWEHREN                                                 • Gesichtsmaske und
Liebe Feuerwehrmitglieder,                                        • maximal zwei Besucher gleichzeitig pro Raum.

aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie werden die Dienst-         Alle Besucher haben im Museum diese Bestimmungen einge-
versammlungen der Feuerwehren für das Jahr 2020 leider er-        halten. Es gab keine Probleme. Die Adressen-Erfassungsbögen
satzlos abgesagt. Auch bei einer Verbesserung des                 wurden ausgefüllt und die Räumlichkeiten nur mit Maske be-
Inzidenzwertes werden die Dienstversammlungen leider nicht        treten. Zur Handdesinfektion stand ein Spender bereit. Hygiene-
stattfinden, da die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der    tücher wurden gerne in Anspruch genommen und sollten auch
Feuerwehren von enormer Bedeutung ist und wir Ihre Gesund-        2021 für Besucher bereitstehen. Gruppenführungen waren
heit nicht gefährden möchten!                                     nicht möglich. Auch die Projektarbeit mit Schülern des Gymna-
                                                                  siums Fränkische Schweiz durch Frau Nickolai konnte nicht
Da für die Feuerwehr Gasseldorf aufgrund der ablaufenden          durchgeführt werden, ebenso nicht die schon fast traditionell
Amtszeit des stellvertretenden Kommandanten eine Neuwahl          geworden Klassenführungen unserer Mittelschule.
ansteht, wird vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen ein Ter-
min für die Dienstversammlung festgesetzt. Die Versammlung        Gesonderte Führungen für Schulen und Gruppen sind auch in
wird sich nur auf die nötigsten Inhalte beschränken. Diesbe-      der Winterpause nur begrenzt und nach Vereinbarung über
züglich werden wir jedoch in der Weihnachtsausgabe des            das städtische Verkehrsamt Tel.: 09194 50640 und unter Be-
Mitteilungsblattes erneut informieren!                            achtung der geltenden Hygienebestimmungen möglich. Falls
                                                                  sich diese Bestimmungen nicht aktuell ändern, können nur
Die Bürgermeisterin Frau Meyer und das gesamte Team vom
                                                                  Gruppen bis maximal acht Personen gemeinsam durch das
Rathaus, welches mit der Betreuung der Feuerwehran-
gelegenheiten betraut ist, möchten sich recht herzlich für die    Museum geführt werden.
gute Zusammenarbeit bedanken und wünscht Ihnen und Ihren          Adresse: Heimatmuseum Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5,
Familien ein schönes Weihnachtsfest, alles Gute im neuen Jahr     91320 Ebermannstadt, Tel. 09194 50640,
und bleiben Sie gesund!                                           www.ebermannstadt.de/buergerservice/heimatmuseum.html

                                                                                                  Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 13
STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT                         und Klein. Beachten Sie außerdem unsere Sonderaus-
                                                                      stellungen zum Thema „Weihnachten“. Mit unseren Back-
Kirchenplatz 1, Ebermannstadt                                         Bastel- und Dekobüchern sowie Romanen und Erzählun-
                                                                      gen kommt ganz schnell Adventsstimmung auf.
Öffnungszeiten:                Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr,
                               Do. 15.00-18.00 Uhr                    Beachten Sie auch unser Medienangebot bei der Onleihe LEO-
                                                                      Nord: www.leo-nord.de
Liebe Leserinnen und Leser,
                                                                      Hier auch unser Hinweis bezüglich der Weihnachtsferien:
wir freuen uns sehr, dass wir Euch / Sie trotz der aktuellen
Situation in der Stadtbücherei St. Nikolaus begrüßen dürfen.          Während der Weihnachtsferien bleibt die Bücherei wegen
Natürlich bedauern wir, dass der Büchereibesuch momentan              Jahresabschlussarbeiten und Urlaub geschlossen. Der letzte
etwas anders abläuft als sonst, aber wir freuen uns, dass wir         Ausleihtag ist Stand heute Dienstag, der 22. Dezember 2020.
unserer Leserschaft wenigstens die Ausleihe interessanter             Ab Dienstag, den 12. Januar 2021, sind wir wieder für Sie da.
Medien ermöglichen können.                                            Decken Sie sich gerne großzügig mit Lesestoff ein - Medien,
                                                                      die Sie über die Weihnachtsferien ausleihen, werden automa-
Um die Ausleihe für unsere Leserinnen und Leser, aber                 tisch verlängert. Die Onleihe LEO-Nord steht Ihnen natürlich
auch für das Büchereiteam möglichst sicher zu gestalten,              auch während der Weihnachtsferien rund um die Uhr zur Ver-
müssen wir einige vorübergehende Änderungen vorneh-                   fügung.
men bzw. bitten um Folgendes:
                                                                      Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, trotz der ak-
• Die Bücherei ist wegen der aktuellen Situation momen-               tuellen Umstände ein schönes und gesegnetes Weihnachts-
  tan nur dienstags geöffnet. Die Zeiten sind wie gewohnt             fest. Kommen sie gut ins neue Jahr, das hoffentlich einfacher
  von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr. So-            wird das 2020. Wir wünschen Ihnen und uns allen Geduld und
  bald sich die Situation im positiven Sinne stabilisiert,            Gelassenheit in dieser nicht einfachen Zeit. Und das Wichtigs-
  öffnen wir auch wieder donnerstags.                                 te: Bleiben Sie gesund!
• Bitte beschränken Sie Ihren Besuch in der Bücherei auf              Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit Euch / Ihnen nach den
  ca. 15 Minuten.                                                     Weihnachtsferien!
• Bitte kommen Sie – wenn möglich – nicht mit der gesam-              Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf Ih-
  ten Familie.                                                        ren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen!
• Nehmen sie sich gerne ein paar Bücher mehr mit und
  kommen dann erst wieder in zwei bis drei Wochen in die                WANDGEMÄLDE VON WENDELIN KUSCHE
  Bücherei.
                                                                        IN GRUND- UND MITTELSCHULE
• Bitte haben sie Verständnis, wenn es zu einer kurzen
  Wartezeit kommt, bis Sie die Bücherei betreten können.
                                                                        EBERMANNSTADT RESTAURIERT
                                                                      In der Grund- und Mittelschule in Ebermannstadt befindet sich
Ein entspannter Büchereibesuch sieht anders aus und sollte
                                                                      ein Wandgemälde von dem Künstler Wendelin Kusche. Darge-
von Ruhe und Muße geprägt sein. Und wir freuen uns, wenn
                                                                      stellt ist die Einweihungsfeier des Erweiterungsbaus aus dem
uns die Leserinnen und Leser oft in der Bücherei besuchen und
                                                                      Jahr 1974. In den 46 Jahren sind einige Schäden an dem Wand-
ausgiebig in den Regalen stöbern. Wir bedauern es deshalb –
                                                                      bild, welches in Enkaustik- und Spachteltechnik angebracht
gerade für Familien - sehr, dass der Büchereibesuch aktuell
                                                                      wurde, entstanden. Speziell die Schmierspuren, die von Schuh-
diesen Regeln und Einschränkungen unterliegt. Aber wir befin-
                                                                      sohlen der Schülerinnen und Schüler stammen, mussten mit
den uns momentan in einer besonderen Situation mit hohen
                                                                      einer speziellen Technik gereinigt werden. Es wurden Putz-
Anforderungen an uns alle. Besucher dürfen sich nur in be-
                                                                      schäden behoben, fehlende Teile erneuert und einige Ausbrü-
grenzter Anzahl gleichzeitig in der Bücherei aufhalten und
                                                                      che im oberen Bildwerkteil geschlossen und retuschiert.
Menschenansammlungen und Warteschlangen müssen
besonders während der kalten Jahreszeit vermieden werden.             Restaurator Gerd F. Tippl aus Bamberg erweckte dieses Kunst-
                                                                      werk in den Herbstferien wieder zum Strahlen. Er hat sehr
Im Moment ist vieles ungewiss, und Gegebenheiten können
                                                                      zurückhaltend agiert, damit die eigentliche Handschrift und
sich täglich ändern, auch in der Bücherei. Schauen Sie deshalb
                                                                      der Pinselstrich nicht verloren gehen. Dazu informierte er
gerne ab und an auf die Internetseite der Stadtbücherei (https:/
                                                                      sich intensiv über die künstlerische Arbeitsweise von Wendelin
/www.ebermannstadt.de/buergerservice/stadtbuecherei/
                                                                      Kusche.
buecherei.html) oder auf die Facebook-Seite der Stadt Eber-
mannstadt. Hier werden wir Neuigkeiten und eventuell erfor-
derliche Änderungen bekanntgeben, außerdem würden wir an
der Eingangstür der Bücherei eine entsprechende Information
anbringen.
Natürlich hoffen wir, dass sich die Situation bald wieder etwas
einfacher gestaltet und die Auflagen aufgehoben werden kön-
nen. Bis dahin können Sie mit Ihrem Verständnis und Ihrer Mit-
hilfe einen reibungslosen Ausleihbetrieb unterstützen. Lassen
Sie uns gemeinsam das Beste aus der Situation machen, es
kommen auch wieder andere Zeiten. Vielen Dank!
Aber Lesen geht immer – auch und gerade in dieser besonde-
ren Zeit. So finden Sie auch im November in unserer Bücherei
schöne neue Romane und interessante Sachbücher für Groß

14    Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER STADT EBERMANNSTADT

  3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS „HASENBERG“
  BEKANNTGABE DES SATZUNGSBESCHLUSSES
Gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in
Verbindung mit der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S.
588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom
24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist und auf Grund-
lage des Art. 23 Bayerischer Gemeindeordnung in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796,
BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes
vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist
wird folgendes bekannt gemacht.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat
in der Sitzung vom 16.11.2020 folgendes beschlossen:
                          Beschluss
1. Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellung-
nahmen im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffent-
lichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB
                                                                  Ausschnitt 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasenberg“:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von den Stel-         Der vorstehende Planausschnitt erhebt keinen Anspruch auf Rechts-
lungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen         verbindlichkeit, er dient dem besseren Verständnis der Bekannt-
Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Verfahren         machung.
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen
                                                                  Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasenberg“ tritt ge-
sind und beschließt die, nach Prüfung und Beratung gefassten
                                                                  mäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Bekannt-
Abwägungen, entsprechend der Anlage 1 und 2 des Planungs-
                                                                  machung in Kraft.
büros TB|MARKERT vom 06.11.2020.
                                                                  Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann ab
Über redaktionelle Anpassungen hinaus, die sich aus den Ab-
                                                                  sofort im Rathaus der Stadt Ebermannstadt, Zimmer Nr. 008,
wägungsbeschlüssen ergeben, sind keine Änderungen der Pla-
                                                                  im Erdgeschoss, Franz-Dörrzapft-Straße 10 in 91320 Ebermann-
nung veranlasst.
                                                                  stadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten
2. Satzungsbeschluss
                                                                  Montag               08:00 – 12:00 Uhr
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt bil-
                                                                  Dienstag             08:00 – 12:00 Uhr
ligt den Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans
                                                                                       14:00 – 16:00 Uhr
„Hasenberg“ in der Fassung vom 16.11.2020 und beschließt
                                                                  Mittwoch             08:00 – 12:00 Uhr
auf Grundlage des Art. 23 Bayerischer Gemeindeordnung so-
                                                                  Donnerstag           12:30 – 18:00 Uhr
wie gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die 3. Änderung des
                                                                  Freitag              08:00 – 12:00 Uhr
Bebauungsplans „Hasenberg“ einschließlich der Begründung
in der Fassung vom 16.11.2020 als Satzung.                        eingesehen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung und öffentli-    Über den Inhalt des Bebauungsplans, die mit der Planung ver-
che Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplans             folgten Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun-
„Hasenberg“ durchzuführen.                                        gen kann Auskunft verlangt werden. Für Auskünfte steht Ihnen
                                                                  Herr Ebert (Zimmer 008, Tel. Nr.: 09194/50632) zur Verfügung.
Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung
                                                                  Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Auf dem Flurstück Nr. 1748 der Gemarkung Breitenbach ist die      und der Erreichbarkeit der Verwaltung, besteht grundsätz-
Errichtung eines freistehenden Gebäudes für eine gewerbli-        lich die Möglichkeit der Planeinsicht. Hierfür bitten wir
che Nutzung im KFZ-Bereich geplant. Das Plangebiet befindet       Sie telefonisch einen Termin mit Herrn Ebert (09194/506
sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans        32) zu vereinbaren. Der Plan kann dann eingesehen wer-
„Hasenberg“.                                                      den. Sie erhalten Auskunft über die Ziele und Inhalte der
Zwar entspricht das geplante Vorhaben den im Bebauungs-           Planung. Der nötige Sicherheitsabstand kann hierbei ge-
plan festgesetzten Arten der baulichen Nutzung innerhalb ei-      währleistet werden.
nes Mischgebietes, jedoch steht es auch mehreren Festset-         Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen (§
zungen des Bebauungsplans entgegen. Zur Genehmigung des           44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB):
Bauvorhabens bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans
für einen Teilbereich.                                            „Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan-
                                                                  gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten
Folgende Grundstücke der Gemarkung Breitenbach liegen in-         Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit
nerhalb des Geltungsbereiches:                                    des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der
• Flurnummer (komplett): 1748                                     Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen

                                                                                                   Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 15
beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht           für Wolkenstein
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in
                                                                     Dietsch         Helmut       Wolkenstein 17,
dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile
                                                                                                  91320 Ebermannstadt          8
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt
wird.“                                                               als Stellvertreter
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen              für Moggast
(§ 215 Abs. 1 BauGB):
                                                                     Name            Vorname      Anschrift              Stimmen
„Unbeachtlich werden
                                                                     Knoll           Georg        Lohberg 5,
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verlet-                                  91320 Ebermannstadt          5*
zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
                                                                     Sponsel         Hermine      Stephanusstr. 7,
schriften,
                                                                                                  91320 Ebermannstadt          5*
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
                                                                     Distler-Hofmann Martin       Stephanusstr. 15,
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
                                                                                                  91320 Ebermannstadt          3*
Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
                                                                     Kohler          Waltraud     Zum Steig 1,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs-
                                                                                                  91320 Ebermannstadt          3*
vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-
machung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift-          für Wolkenstein
lich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.          Löhr            Markus       Schlesierstr. 23 a,
Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a                                          91301 Forchheim              5
beachtlich sind.“                                                                                                       *Losentscheid
Stadt Ebermannstadt, den 19.11.2020
gez. Christiane Meyer,                                               AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN
Erste Bürgermeisterin
                                                                       DORFERNEUERUNG MORSCHREUTH II
AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN                              MARKT GÖSSWEINSTEIN, LANDKREIS FORCHHEIM
                                                                     Gz. L-A 7566-1343
     DORFERNEUERUNG MOGGAST III                                      Schlussfeststellung
     STADT EBERMANNSTADT, LANDKREIS FORCHHEIM
                                                                     Das Verfahren Morschreuth II wird abgeschlossen (§ 149
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer                Flurbereinigungsgesetz).
Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes –
FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des             Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes –               Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im
AGFlurbG)                                                            Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden
                                                                     müssen.
Bekanntmachung
                                                                     Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Morschreuth II sind
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Moggast und Wolkenstein,            abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der
zu dem durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken           Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
– ALE Oberfranken – auf Donnerstag, den 22.10.2020 um 18             Rechtsbehelfsbelehrung
bis 20 Uhr einberufenem Wahltermin waren die Teilnehmer
des oben genannten Verfahrens durch öffentliche Bekannt-             Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach
machung geladen worden.                                              dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Wider-
                                                                     spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
Mit der Mehrheit der Stimmen wurden gewählt:                         zur Niederschrift beim
                                                                                Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
als Vorstandsmitglieder                                                             Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
für Moggast                                                                  (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)
                                                                     einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer
Name              Vorname             Anschrift          Stimmen
                                                                     qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Doku-
Sponsel           Christian           Zum Brand 15,                  ments unter der Adresse
                                      91320 Ebermannstadt       8
                                                                                       poststelle@ale-ofr.bayern.de
Kormann           Thomas              Zum Steig 2,
                                                                     eingelegt werden.
                                      91320 Ebermannstadt       7
                                                                     Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs
Wölfel            Friedrich           Stephanusstr. 17,
                                                                     Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage
                                      91320 Ebermannstadt       6
                                                                     beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Post-
Wiegärtner        Richard             Moggaster Hauptstr. 22,        anschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München, Hausanschrift:
                                      91320 Ebermannstadt       5*   Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage

16    Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit dem         bis 06.01.2021 während der Dienststunden zur Einsichtnahme
Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben             bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt aus.
werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
                                                                   Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeich-
                                                                   kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schrift-
nen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Be-
                                                                   lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Forchheim, Fach-
gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen ange-
                                                                   bereich Wasserrecht, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft
geben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Ab-
                                                                   Ebermannstadt Einwendungen gegen den Plan erheben.
schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
                                                                   Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach ande-
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                   ren Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist       Verwaltungsgerichtsordnung gegen die beantragte Erlaubnis
  nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkun-         einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellung-
  gen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung           nahmen zu dem Plan abgeben.
  von Rechtsbehelfen können dem Internetauftritt des Bayer-
  ischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft          Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen aus-
  und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf ent-         geschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
  nommen werden.                                                   beruhen (Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes -
                                                                   BayWG - i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen
- Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungs-                  Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG).
  gerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz
  der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu            Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet ein
  entnehmenden Bedingungen erhoben werden.                         Erörterungstermin statt.

Hinweis:                                                           Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin
              Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier    kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50
              Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen       Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
              Bekanntmachung auch auf der Internetseite des        können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem
              Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken          Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benach-
              auf der Seite Projekte in Oberfranken unter          richtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der
              „Öffentliche Bekanntmachungen in Flur-               Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be-
              neuordnungen und Dorferneuerungen“ eingese-          kanntmachung ersetzt werden.
              hen werden.
                                                                   Hinweis:
              (http://www.landentwicklung.bayern.de/ober-
              franken/137278)                                      Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die An-
Bamberg, 20.10.2020                                                trags- und Planunterlagen sind gemäß Art. 27a BayVwVfG auch
                                                                   auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter fol-
gez. Winkler                                                       gendem Link abrufbar:
Ltd. Baudirektor                                                   http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/
                                                                   Wasserrecht/fb_wasserrecht.php
  WASSERRECHT;
  GRUNDWASSERENTNAHME AUS DER QUELLE
  ESCHLIPP, FLUR-NR. 769, GEMARKUNG ESCHLIPP,
  STADT EBERMANNSTADT FÜR DIE ÖFFENTLICHE
  WASSERVERSORGUNG DER STADTWERKE                                    SITZUNGSDIENST
  EBERMANNSTADT VERSORGUNGSBETRIEBE GMBH
                                                                   Die nächste Gemeinderatssitzung in Unterleinleiter findet statt
Bekanntmachung                                                     am:
gemäß Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG                                      • 10.12.2020, 19.30 Uhr, Sportheim Unterleinleiter

Mit Schreiben vom 13.03.2020 beantragte die Stadtwerke Eber-       Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Gemeinde-
mannstadt Versorgungsbetriebe GmbH beim Landratsamt                ratssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Ebermannstadt
Forchheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfah-           einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung durch
                                                                   den Gemeinderat gewährleistet ist.
rens für die Grundwasserentnahmen aus der Quelle Eschlipp.
                                                                   Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie
Das Entnehmen von Grundwasser stellt eine Benutzung nach
                                                                   auf www.unterleinleiter.de
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die
nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung
bedarf.                                                              WASSERABLESUNG 2020 - DÜRRBRUNN
Das Landratsamt Forchheim beabsichtigt eine Gestattung             Anfang Dezember erhält die Ortschaft Dürrbrunn von der
bis 31.12.2040 zu erteilen.                                        Marktgemeinde Heiligenstadt i. OFr. die Ablesebriefe für die
Die beim Landratsamt Forchheim eingereichten Planunterlagen        Wasserzähler.
sowie die Stellungnahme des amtlichen Sachverständigen             Die Ablesung der Zähler für die Jahresendabrechnung muss in
(Wasserwirtschaftsamt Kronach) liegen in der Zeit vom 07.12.2020   diesem Jahr erfolgen, damit der reduzierte Mehrwertsteuer-

                                                                                                   Mitteilungsblatt   l Dezember 2020 17
satz in Höhe von 5 % bei der Abrechnung zugrunde gelegt            DIENSTVERSAMMLUNGEN DER FEUERWEHREN
werden kann.
                                                                 Liebe Feuerwehrmitglieder, leider können wir Ihnen aufgrund
Das Ablesedatum Dezember 2020 muss auch auf dem Ab-              der Corona-Pandemie derzeit noch nicht mitteilen, ob die
lesebrief stehen, da bei einem Datum im Jahr 2021, der nächs-    Dienstversammlungen der Feuerwehren in gewohnter Weise
tes Jahr wieder geltende Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %      stattfinden können.
verrechnet werden muss.
                                                                 Wir werden die weitere Entwicklung abwarten und Sie in der
Sie haben die Möglichkeit, den Zählerstand per Post oder im      Weihnachtsausgabe des Mitteilungsblattes erneut informieren.
Rathaus (Briefkasten) abzugeben. Außerdem können Sie den
                                                                 Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stand Ihres Wasserzählers auch per Fax oder E-Mail sowie
über das Bürgerserviceportal unter
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/heiligenstadtofr
                                                                   VOLKSTRAUERTAG 2020
                                                                 Wegen der Corona-Pandemie war das Gedenken an die Opfer
melden. Bitte geben Sie Ihren Wasserzählerstand bis
                                                                 von Krieg, Vertreibung und Gewaltherrschaft heuer nicht in
spätestens 21.12.2020 ab, da wir sonst den Verbrauch für die
                                                                 gewohnter Weise möglich.
Jahresendabrechnung schätzen müssen.
                                                                 Auf den gemeinsamen Zug zum Friedhof sowie die musikali-
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
                                                                 sche Umrahmung musste verzichtet werden.
die Marktgemeinde Heiligenstadt, Frau Leicht, Tel. 09198 9299-
42, Montag, Mittwoch, Freitag vormittags und Dienstag und        Bürgermeister Alwin Gebhardt sowie Amtsvorgänger und Vor-
Donnerstag nachmittags oder per E-Mail an doris.leicht@markt-    stand der Freiwilligen Feuerwehr Unterleinleiter Gerhard
heiligenstadt.de.                                                Riediger legten deshalb in kleinstem Kreise Kränze am Krie-
                                                                 gerdenkmal nieder.
     TRINKWASSERUNTERSUCHUNG FÜR                                 Dies wurde durch drei Kanonenschläge der Freiwilligen Feuer-
     DÜRRBRUNN                                                   wehr begleitet.

Die letzte Probe wurde am 08.07.2020 in Dürrbrunn entnom-
men. Es wurden sämtliche Grenzwerte der Trinkwasser-
verordnung eingehalten.
Nähere Infos und die ausführlichen Prüfberichte finden Sie
unter: www.unterleinleiter.de in der Rubrik Leben & Wohnen
-> Rathaus & Bürgerservice ->Trinkwasser
Aufgrund der großen Nachfrage nach Bauland und um Bau-
lücken im Gemeindegebiet schließen zu können, hat die Ge-
meinde Unterleinleiter Interesse an sämtlichen zum Verkauf
stehenden Grundstücken (auch Wälder, Wiesen, etc.) inner-
halb der Gemeinde Unterleinleiter.
Bei Interesse oder für weitere Informationen melden Sie sich
bitte im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt,
Tel. 09194 50632 oder bei 1. Bürgermeister Alwin Gebhardt,
Tel. 0161 91656596.
                                                                 Foto Marquard Och
     6. GENERALVERSAMMLUNG DER LADARER
     DORFLADEN EG                                                  NEUSETZEN DER
- Terminverschiebung -
                                                                   „BÜRGERMEISTER-WUNDER-LINDE“
                                                                   IN GEDENKEN AN ALTBÜRGERMEISTER
Die für den 23. November 2020 angesetzte Generalversamm-
lung konnte aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen/
                                                                   FRITZ WUNDER
Corona-Regeln nicht stattfinden.                                 Für den ehemaligen und inzwischen verstorbenen Bürgermeis-
                                                                 ter Fritz Wunder wurde schon einmal eine Linde gepflanzt, doch
Hiermit geben wir einen neuen Termin, den Montag, 07. De-
                                                                 damals versehentlich nicht auf Gemeindegrund.
zember 2020 um 19.30 Uhr im Sportheim Unterleinleiter
bekannt.                                                         Nun wurde im „Ladarer Forst“, genauer im Wald mit der Be-
                                                                 zeichnung „Fichtholz“ oberhalb des Schnepfensteins eine neue
Bezüglich der Tagesordnung verweisen wir auf unsere voran-       „Bürgermeister-Wunder-Linde“ mit einer massiven Eichenbank
gegangene Einladung und auf unsere Internetseite                 davor, gepflanzt.
www.ladarer-dorfladen.de (Aktionen).
                                                                 Bürgermeister Alwin Gebhardt betonte, dass sich Fritz Wun-
Analog des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-        der sehr für die Gemeinde Unterleinleiter und das Vereins-
19-Pandemie entnehmen Sie ggf. eine weitere Termin-              leben einsetzte.
verschiebung der Internetseite unseres Dorfladens.
                                                                 Von 1983 bis 1990 war Fritz Wunder Zweiter Bürgermeister,
gez. Sylvia Baumann, Carola Dorn, Jochen Hiemisch                von 1990 bis 2002 Erster Bürgermeister der Gemeinde Unter-
Vorstand der Ladarer Dorfladen eG                                leinleiter.

18    Mitteilungsblatt   I   Dezember 2020
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