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www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de 12 Informationen und amtliche Mitgliedsgemeinden: 1. Dezember 2020 Bekanntmachungen der Ebermannstadt Jahrgang 43 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterleinleiter WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE ADVENTSZEIT
REDAKTIONSINFORMATIONEN VORWORT LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER, Aus technischen und organisatorischen Grün- den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar- tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de endlich der Befreiungsschlag? Jetzt ist er offenbar da, der langersehnte Impf- stoff gegen Corona! Soweit, so gut, aber manch einer könnte mit dieser Informa- NEU: Alle Informationen für die Rubriken Vereine und Kirche senden Sie ab sofort tion im Rücken ganz schnell wieder unvorsichtig werden. Die Corona-Regeln bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de durchzuhalten, könnte sehr leicht noch schwerer werden. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben Ein allzu strenges Reglement von oben wird immer weniger akzeptiert, ja die Meinung der Verfasser wieder und müs- teilweise sogar absichtlich übergangen. Warum eigentlich? Weil die Begrün- sen nicht unbedingt mit der Auffassung der dung einzelner Regeln nicht für Jedermann einsichtig und nachvollziehbar ist? Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der eingesandten Manuskripte bleiben der Redak- Sollten wir zum hoffentlich wirksamen Impfstoff gegen Corona bereits jetzt ei- tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand- nen vorhandenen, sofort verfügbaren und sehr günstigen Impfstoff einsetzen? te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird Ich spreche vom „Impfstoff für mehr Eigenverantwortung“, Ich denke, ja. keine Haftung übernommen. Nachdruck ein- zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel- Eigenverantwortung zu übernehmen heißt auch in „normalen Zeiten“ für mich lenangabe und mit Genehmigung der Redak- selbst zu entscheiden, wie ich mein Leben führe, was ich tue, was ich besser tion gestattet. lasse. Wichtig ist, dass jeder weiß, dass, wer Mund-Nasen-Schutz trägt, Abstand hält und Kontakte reduziert ein weitaus geringeres Risiko trägt, als jemand, der IMPRESSUM / MEDIADATEN auf Partys geht oder sich mit vielen Menschen trifft. In der aktuellen Krise fehlt häufig der kühle Kopf: Fitness-Studios, die das Im- Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt munsystem stärken, werden geschlossen. Obwohl die große Mehrheit der An- Franz-Dörrzapf-Straße 10 steckungen in den Haushalten geschehen, werden Gaststätten, Restaurants 91320 Ebermannstadt und Kulturstätten geschlossen. Einrichtungen, die viel Geld und viel Enthusias- Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650 mus in die Ausarbeitung wirksamer und extrem hochwertiger Hygienekonzepte gesteckt haben, werden dicht gemacht. Das Ergebnis: Die Menschen treffen Redaktion Andreas Kirchner sich zu Haus, an Orten ohne Hygienekonzepte. Tel.: 09194 50680 Der Staat hat gerade in der Zeit der Pandemie eine Schutzaufgabe, doch den- Layout ken wir vor allem angesichts der vor uns liegenden Advents- und Weihnachts- Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) zeit an den wirksamsten Impfstoff: EIGENVERANTWORTUNG. Tel.: 09191 9778713 www.lotz-design.de So wünsche ich Ihnen allen trotz Einschränkungen, dass Sie einen gangbaren Weg für sich, für Ihren ADVENT finden werden. Erscheinungsweise monatlich in der 1. Woche des Monats Bleiben Sie zuversichtlich! Auflage 4.200 Herzlich grüßt Sie alle Druck & Anzeigenverwaltung Alwin Gebhardt, Bürgermeister Unterleinleiter Waltenberger-Hofmann Bahnhofstraße 9 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503 E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de Anzeigenschluss INHALT Die aktuellen Abgabetermine können unter www.ebermannstadt.de/buergerservice/ S. 2 aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html eingesehen werden. S. 4 Anzeigenannahme ausschließlich bei der S. 6 Druckerei Waltenberger-Hofmann S. 17 Anzeigenpreise 1/1 Seite: 290,00 € S. 19 1/2 Seite: 178,00 € 1/4 Seite: 109,00 € S. 20 1/8 Seite: 64,00 € 1/16 Seite: 43,00 € S. 21 100 mm: 88,00 € Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 € S. 23 Rabatte: 12 Anzeigen jährlich: 20 % S. 26 6 Anzeigen jährlich: 10 % Alle Preise inklusive 16 % MwSt. S. 27 Mitteilungsblatt l Dezember 2020 3
STELLENAUSSCHREIBUNG STELLENAUSSCHREIBUNG Die Verwaltungsgemeinschaft Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in Ebermannstadt (8.200 Einwohner) Ebermannstadt sucht zum 01.01.2021 als geografischer Mittelpunkt der Metropolregion Nürnberg und Herz der Fränkischen Schweiz EINE(N) ERZIEHER(IN) (M/W/D) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä- tigkeiten und Berufserfahrungen, sowie den persönlichen EINE/N VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE(N) Voraussetzungen nach den Bestimmungen des TVöD in (M/W/D) Teilzeit und vorerst auf ein Jahr befristet. Arbeitsort ist das Schülerzentrum in Ebermannstadt. Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä- tigkeit und Berufserfahrung sowie den persönlichen Vor- Ihre Aufgaben aussetzungen nach den Bestimmungen des TVöD in Voll- • Unterstützung der Schüler/innen bei der zeit. Hausaufgabenbetreuung Ihre Aufgabenschwerpunkte • selbständige Gestaltung von spielerischen, sportlichen und kreativen Angeboten • Bürgerbüro (Melde-, Pass- und Ausweiswesen) Wir bieten • Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen • angenehmes Betriebsklima und eine tarifkonforme • Mithilfe bei der Erstellung des Mitteilungsblattes Vergütung nach dem TVöD-SuE (Jahressonder- • Rentenangelegenheiten zahlungen, Zusatzversicherung, regelmäßige Gehalts- erhöhung, u. v. m.) • Mithilfe bei Wahlen • krisensicherer Arbeitsplatz Ihr Profil Ihr Profil • Verwaltungsfachangestellte/r (VFA-K) oder erfolgrei- che Teilnahme am Angestelltenlehrgang I (AL I) oder • Berufserfahrung im pädagogischen Bereich, in einer vergleichbare Qualifikation Mittagsbetreuung oder Offenen Ganztagsschule wä- ren von Vorteil, sind aber keine Voraussetzungen. • fachbezogene Berufserfahrung sowie sicherer Um- gang mit den üblichen IT-Anwendungen • Wir erwarten Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, selbstän- diges Arbeiten im Team, Flexibilität und Verantwor- • Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Motivation, tungsbewusstsein. Ebenso setzten wir eine aktive Mit- Flexibilität hilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts • Teamfähigkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern voraus. • Freude am Umgang mit Menschen Ihre Bewerbung Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre selbstverständlich. Schwerbehinderte Menschen werden aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 18.12.2020 bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. an den Schulverband Ebermannstadt, Frau Bäumler-Kohl- bauer, Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder Ihre Bewerbung gerne auch per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Eine Rücksendung eingereichter Unterlagen kann nicht aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 10. Januar erfolgen. 2021 an die VG Ebermannstadt, Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder gerne auch per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de. Eine Rücksendung ein- gereichter Unterlagen kann nicht erfolgen. AUS DEM FUNDBÜRO Für Auskünfte steht Ihnen Andreas Kirchner, 09194-50680 gerne zur Verfügung. Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben: Autoschlüssel, Jacke, Armbanduhr Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund- büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem Bürgerbüro auf. SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata- PROBEALARMIERUNG DER SIRENEN strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Zimmer Am Samstag, den 05.12. findet in der Zeit von ca. 11.00 bis B 108: 11.35 Uhr die nächste Probealarmierung der Sirenen im Land- • Mi, 13.01.2021, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger kreis statt. Terminabsprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 Evtl. Störungen sind im Anschluss an die Alarmierung dem 506 65 oder 506-67) Landratsamt Forchheim telefonisch mitzuteilen. 4 Mitteilungsblatt I Dezember 2020
HINWEISE FÜR DIE BIOTONNE IM WINTER STELLENAUSSCHREIBUNG Im Winter kann der feuchte Biomüll in der Tonne festfrieren Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule und lässt sich trotz intensiver Bemühungen von den Müllwerk- Ebermannstadt ern nicht leeren. Mit folgenden Tipps können Sie dies vermei- Schulstr. 10 den: 91320 Ebermannstadt • Lassen Sie flüssigkeitshaltige Abfälle (z.B. Kaffeefilter oder Leitung: M. Schmidt Teebeutel) abtropfen und antrocknen Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in • Wickeln Sie feuchte Abfälle in Zeitungspapier Ebermannstadt (Mittagsbetreuung, verlängerte Mittags- betreuung und Offene Ganztagsschule) stellt für das • Schützen Sie die Biotonne vor Kälte Schuljahr 2021/2022 • Zerkleinern Sie Äste und andere Bioabfälle, die sich in der Biotonne verkannten können. EINE BERUFSPRAKTIKANTIN/EINEN BERUFS- PRAKTIKANTEN Allem voran friert nasses Laub schon bei leichten Minusgraden an und kann selbst durch mehrmaliges Schütten nicht gelöst EINE PRAKTIKANTIN/EINEN PRAKTIKANTEN FÜR werden. Befüllen Sie die Biotonne zuerst mit etwas „Schwe- rem“, wie z.B. trockene Küchenabfälle. Somit können diese DAS SOZIALPÄDAGOGISCHE SEMINAR II Abfälle das Laub mit herausschieben. für den Beruf des Erziehers (m/w/d) ein. Die wöchentli- Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass keine Plastiktüten (auch che Arbeitszeit beträgt jeweils 35 Stunden. keine „Bio“-Plastiktüten) in die Biotonne dürfen. sowie Ab Dezember werden die Biotonnen im Landkreis Forchheim wieder 2-wöchentlich geleert, das gilt bis Ende Februar. ZWEI BUNDESFREIWILLIGENDIENSTLEISTENDE Die Abfallwirtschaft wünscht frohe Weihnachten, einen guten (BUFDI) Rutsch und viel Gesundheit! Ihre Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen senden Sie bitte an: TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT Schulverband Ebermannstadt z. H. Frau Bäumler-Kohlbauer Liebe Bürgerinnen und Bürger, Franz-Dörrzapf- Str. 10 Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und 91320 Ebermannstadt möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter- oder min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und carola.kohlbauer@ebermannstadt.de Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten. Bei Rückfragen ist Frau Schmidt im Schülerzentrum Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per (Montag bis Donnerstag von 11- 16 Uhr) unter 09194/ E-Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de. 795546 erreichbar. Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da. Standesamt Ebermannstadt WEIHNACHTSAUSGABE DES MITTEILUNGSBLATTES DAS BESONDERE BUCH- UND POSTKARTENSORTIMENT Das letzte diesjährige Mitteilungsblatt erscheint zum 21. De- zember 2020, Sie suchen ein Geschenk zum Geburtstag oder den Gaben- Annahmeschluss für Texte und Anzeigen ist Montag, 7. De- tisch und haben Interesse an Büchern über Ebermannstadt zember 2020, 10.00 Uhr. und der Fränkischen Schweiz. Dann können Sie in der Tourist- information, Bahnhofstraße 5, Tel. 09194 50640, E-Mail: touristinfo@ebermannstadt.de folgende Artikel erwerben: ZÄHLERABLESUNG 2020 Heimatbuch Ebermannstadt (1973) 5,00 € Aufgrund der derzeitigen Situation stellen wir die Jahresab- lesung 2020 auf Kundenselbstablesung um. Dazu erhalten Sie Die Burgen der Fränkischen Schweiz. in den nächsten Tagen Post von uns. Ihren Zählerstand können Ein Kulturführer 24,80 € Sie dann im Internet (PC oder Smartphone per QR-Code), über Ebermannstadt im Wiesenttal 12,50 € WhatsApp oder per Postkarte melden. „Der Erste Weltkrieg“, Manfred Franze 19,80 € Für die Übermittlung der Zählerstände nutzen Sie bitte aus- Meine „Fränkische“, Gerhard C. Krischker & schließlich die o.g. Möglichkeiten. Erich Weiß (1999) 15,00 € Sollten Sie Fragen bezüglich der Ablesung haben, können Sie Ebermannstadt „Erinnerungen an eine sich gerne an unser Kundenzentrum unter Tel. 09194 7391-0 vergangene Zeit“ 16,90 € wenden. „Doppeltes Spiel“. Eine Geschichte von Verrat, Ihre Liebe und Mut 11,95 € Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH Merian „Die Burgenstraße“ 9,90 € Mitteilungsblatt l Dezember 2020 5
Postkarten: AUSTRÄGER FÜRS MITTEILUNGSBLATT GESUCHT Postkartenset Ebermannstadt Für das Austragen des Mitteilungsblattes in Niedermirsberg von Michael Underwood 24,00 € wird ab Januar 2021 ein/e Austräger/in gesucht, der/die Einzelkarten Ebermannstadt regelmäßig und zuverlässig das Amtsblatt verteilt. von Michael Underwood 4,00 € Das Mitteilungsblatt erscheint 13 Mal im Jahr. Interessenten/innen wenden sich bitte an Frau Braungardt, VERKEHRSSICHERHEIT AUF WINTERLICHEN Tel. 09194 506-65. STRASSEN UND WEGEN – WINTERZEIT IST STREUZEIT – NACHRUF Der bevorstehende Winter gibt Veranlassung, wieder an die Räum- und Streupflicht zu erinnern. Am 21. Oktober 2020 verstarb im Alter von 94 Jahren unser langjähriger Anlieger an öffentlichen Straßen und Gehwegen haben die Gehbahnen (das ist ein etwa 1 m breiter Streifen auf der Fahr- STADTRAT bahn, wenn ein Gehweg fehlt) bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten. Zu diesem Zweck HERR ANDREAS NEUNER haben sie während der üblichen Verkehrszeiten von 6.45 Uhr Der Verstorbene war vom 01.05.1972 bis 30.04.1996 Mit- bis 20.00 Uhr täglich die Gehbahnen so weit wie möglich von glied des Stadtrats der Stadt Ebermannstadt, davon be- Schnee oder Eis freizumachen, bei Schnee oder Glatteis die kleidete er vom 01.05.1972 bis 30.04.1984 das Amt des 3. Gehbahnen mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch Bürgermeisters. Er hat sich in diesen 24 Jahren stets für nicht mit ätzenden Stoffen, ausreichend zu bestreuen, sobald das Wohl der Bürgerschaft eingesetzt. Besonders lag ihm dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Ei- seine „Volksschule“ am Herzen. Unermüdlich trat er für gentum oder Besitz erforderlich ist. Nur bei besonderer Glätte- seine Mitmenschen ein. Sein selbstloser Einsatz und sein gefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streu- freundliches Wesen wurden von allen geschätzt. en von Salz zulässig. Kommen Sie deshalb Ihrer Verpflichtung schon alleine im Interesse Ihrer Mitbürger gewissenhaft nach. Für seine langjährige Stadtratstätigkeit und seinen Ein- satz für die Stadt Ebermannstadt wurde ihm am In diesem Zusammenhang werden die Autohalter gebeten, ih- 01.05.1982 das Ehrenwappen der Stadt Ebermannstadt ren „fahrbaren Untersatz“ nach Möglichkeit außerhalb der öf- verliehen. fentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Die meist engen Stra- ßen und Gassen erfordern für unsere Fahrer über Stunden Die Stadt Ebermannstadt und die Bürgerschaft danken hinweg bei winterlicher Kälte ganz besondere Aufmerksam- ihm für diesen ehrenamtlichen Dienst. Sie werden ihm keit und auch Geschicklichkeit. Die Straßen sind umso eher stets ein ehrendes Gedenken bewahren. schnee- und eisfrei, je weniger PKW’s geparkt werden. Garagen- STADT EBERMANNSTADT ein- und ausfahrten, die durch den Schneepflug zugeschoben Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin werden, können aus begreiflichen Gründen nicht vom Winter- dienst freigeschaufelt werden, so ärgerlich dies für Sie auch sein mag. Die Schneeräum- und Streukommandos haben schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen genaue Anweisungen wann, NACHRUF wo und womit zu räumen und zu streuen ist. Legen Sie deshalb selbst mit Hand an, wenn Sie nicht mehr weiterkommen. Rüs- Die Stadt Ebermannstadt trauert um ihren langjährigen ten Sie rechtzeitig Ihr Auto winterlich aus (Schneeketten, Sand und Schaufel im Kofferraum) und stellen Sie sich vor allem auf STADTRAT UND 2. BÜRGERMEISTER winterliche Fahrweise ein. Mit viel „Gas“ erreicht man gar nichts HERRN HANS SATZINGER oder nur wenig, gleiches gilt auch für die Bremse. Gefühlvolles Fahren ist gefragt! Passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen Der Verstorbene war vom 01.05.1972 bis 30.04.1990 Mit- Verhältnissen an. glied des Stadtrats der Stadt Ebermannstadt, davon übte er vom 01.05.1984 bis 30.04.1990 das Amt des 2. Bürger- meisters aus. Während dieser Zeit hat er die Geschicke BEHINDERUNG DES WINTERDIENSTES DURCH der Stadt durch eine sachliche und engagierte Mitarbeit MÜLLTONNEN entscheidend mitgeprägt und mitgestaltet. Für seine langjährige Stadtratstätigkeit und seinen Ein- Da diverse Mülltonnen den Winterdienst immer wieder behin- satz für die Stadt Ebermannstadt wurde ihm am dern, bittet der Winterdienst darum, die Mülltonnen nach der 01.05.1982 das Ehrenwappen der Stadt Ebermannstadt Entleerung soweit möglich wieder zügig zu verräumen. Vielen verliehen. Dank! Die Stadt Ebermannstadt und die Bürgerschaft danken ihm für diesen ehrenamtlichen Dienst. Sie werden seiner RÄUM- UND STREUPFLICHT FÜR GESPERRTE WEGE stets ehrend gedenken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die im STADT EBERMANNSTADT Winter durch Schilder gesperrten Gehwege der Räum- und Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin Streupflicht der Anlieger unterliegen. 6 Mitteilungsblatt I Dezember 2020
SITZUNGSDIENST • 07.12.2020, 17 Uhr, Bau- u. Umweltausschuss, Sitzungssaal Rathaus • 14.12.2020, 17 Uhr, Stadtrat, Stadthalle • 16.12.2017, 17 Uhr, Gemeinschaftsversammlung der VG, Sitzungssaal Rathaus Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau- und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden kann. Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Sprech- stunde am 18.12.2020 von 9-11 Uhr ins Rathaus ein. Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. Sofern Sie jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurz- fristig ein Gespräch mit mir wünschen, können Sie selbstver- ständlich auch einen Termin unter der Tel. 09194 50611 ver- einbaren. Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen. Ich freue mich auf Ihr Kommen! Christiane Meyer 1. Bürgermeisterin STRASSENSPERRUNGEN Die Stadt Ebermannstadt möchte über folgende Straßen- sperrungen informieren: Für eine Baustelle wird die Straße Zum Breitenbach zwischen dem 23.11.20 bis 18.12.20 für maximal 2 Tage auf Höhe der Hausnummer 3 vollständig gesperrt. Die Zufahrt über die Hauptstraße ist bis einschließlich der Basteibräugasse mög- lich. Von der B470 kommend, kann die Breitenbacher Straße, Abbiegung über die Brücke Richtung Hausnummer 5 ff ange- fahren werden. An der Wiesent wird für eine Baustelle auf Höhe der Haus- nummer 1 zwischen 23.11. bis 21.12.20 für max. 2 Tage eine halbseitige Sperrung erfolgen. Der Verkehr von der Bahnhof- straße kommend wird aufgrund des Busverkehrs Vorrang haben. Für die Baustelle an der Oberen Röth wird die Vollsperrung tagsüber verlängert bis 11.12.20. Die Zufahrt für Anlieger ist in der Zeit zw. 16.30 Uhr bis 7 Uhr möglich. Die Ortsverbindung Niedermirsberg/ Eschlipp (außerhalb der Orte) ist wegen Bauarbeiten für die Trinkwasserversorgung bis voraussichtlich 18.12.2020 gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Mitteilungsblatt l Dezember 2020 9
BEWOHNERPARKAUSWEISE 2021 Die Ausnahmegenehmigungen für die Bewohnerparkausweise 2020 verlieren die nächsten Monate ihre Gültigkeit. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig und selbstständig um die erneu- te Beantragung eines Bewohnerparkausweises zu kümmern! Den schriftlichen Antrag können Sie uns gerne per Post, Fax (09194/506-69) oder Email (ordnungsamt@ebermannstadt.de) zukommen lassen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. SUPERSCHNELLES INTERNET IN EBERMANNSTADT In Ebermannstadt hat die Deutsche Telekom bis Oktober 2020 rund 750 Haushalte mit schnellen Bandbreiten nachgerüstet. Dadurch stehen den Bürgerinnen und Bürgern bis zu 250 Mbit/s zur Verfügung. Eine Bestellung der schnelleren Bandbreiten ist bereits mög- lich. Welche Adresse im Ausbaugebiet liegt und versorgt wird, erfahren Sie in den Telekom Shops und dem Fachhandel vor Ort oder unter www.telekom.de/schneller und www.telekom.de/verfügbarkeit. Vectoring: Die höheren Geschwindigkeiten im VDSL-Netz werden durch den Einsatz der Vectoring-Technik möglich. Die neue Technik beseitigt die elektromagnetischen Störungen, die auf der Kupferleitung auftreten. Beim Herunterladen erhöht sich die Geschwindigkeit auf bis zu 250 MBit/s. Interessant für Kunden Wichtig! Für bereits bestehende Anschlüsse erfolgt keine automatische Anpassung der Geschwindigkeit. Auch wer bereits einen DSL-Anschluss von der Telekom hat, kann die höheren Internetgeschwindigkeit nutzen. Das regio- nale Vertriebsteam des Telekom Shops und Handelspartners in Ebermannstadt und Forchheim steht allen Kunden mit Rat und Tat beiseite, um einen individuellen Anschluss bedarfsge- recht zu gestalten. Neben dem telefonischen Kundenservice unter 0800 330 1000 werden nach der erfolgten Inbetriebnah- me zusätzlich Mitarbeiter im Auftrag der Telekom von Tür zu Tür unterwegs sein, sie tragen eine Telekom Jacke und einen Ausweis. Wer unsicher ist kann sich unter der kostenlosen Ruf- nummer 0800 8266347 Auskunft geben lassen über die ge- planten Besuche. IHRE ANSPRECHPARTNER VOR ORT • TBT Communication GmbH, Hauptstr. 22, 91320 Eber- mannstadt • Expert Forchheim GmbH, Hafenstr. 2, 91301 Forchheim • Handy Shop Toplar, Marktplatz 5, 91301 Forchheim WALDGENOSSENSCHAFT BREITENBACH Genossenschaftsversammlung am 03.12.2020 wird ver- schoben! Die für Donnerstag, 03.12.2020 um 19.00 Uhr im Vereins- heim des Bürgervereins Breitenbach geplante Versamm- lung muss wegen der Coronapandemie auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Wir bitten um Verständnis. gez. Willi Gebhardt, Genossenschaftsvorsteher Mitteilungsblatt l Dezember 2020 11
STADT EBERMANNSTADT - SPERRUNG DES Die LGA Nürnberg führte eine Prüfung des Stegs vom 11. bis zum 12.11.2020 durch. Bei der Prüfung handelte es sich um SÄGMÜHLSTEGS MIT SOFORTIGER WIRKUNG eine „Eingehende Untersuchung im Rahmen einer Objekt- Die Brücke liegt im nordöstlichen Stadtgebiet und im erweiter- bezogenen Schadensanalyse (OSA)“. ten Sanierungsgebiet „Altstadt“. Sie verbindet unser histori- In der Zusammenfassung des Untersuchungsberichts ist Fol- sches Scheunenviertel („Oberes Scheunenviertel“) mit der In- gendes zu lesen: „Seit der letzten Überprüfung im Jahr 2014 nenstadt und dem Einkaufszentrum „Oberes Tor“. hat fortschreitende Fäulnis zu erheblichen Entfestigungen des Bei dem Sägmühlsteg handelt es sich um eine Geh- und Rad- Holzes an allen Teilen des Tragwerks geführt. brücke über drei Felder aus dem Jahr 1991. Der Unterbau be- Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit sind steht aus einem Widerlager aus Stampfbeton am Ufer links, nicht mehr im erforderlichen Umfang gegeben. einem Pfeiler aus Stahlbeton im Flussbett, einem Pfeiler aus Stahlbeton am rechten Ufer und einem Widerlager aus Stahl- Das Bauwerk ist für eine Nutzung als Geh- und Radweg nicht beton im Damm des rechten Ufers. Der Holzüberbau besteht mehr geeignet.“ aus einem Dreifeld- Durchlaufträger, Breite 3,0 m, Länge ca. Nach Abschluss der Prüfung musste die Brücke zum Schutz 55,5 m. Die Feldlängen belaufen sich auf ca. 18,5 m. vor Unfällen mit Personenschäden von der Stadt Eber- mannstadt versperrt werden. Mit der Errichtung eines neuen Brückenbauwerks ist vorbe- haltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und zahlrei- cher Ratsentscheidungen vor Ende 2022 nicht zu rechnen. Es sind u.a. folgende Schritte abzuarbeiten: Durchführung weitergehender Untersuchungen, z.B. Baugrunduntersuchungen, Begutachtung der Widerlager und Pfeiler, Vergabe der Planungsleistungen, frühzeitige Ein- beziehung der Fachbehörden, Planung mit Variantenprüfungen, Abwicklung von Förderanträgen (Städtebauförderung mit Aus- weisung des erweiterten Sanierungsgebietes „Altstadt“ 2018), Wasserrechtsverfahren, weitergehende Planungen, statische Berechnungen mit Prüfstatik, Ausschreibung, Erstellung des Bauwerkes. Derzeit wird die kurzfristige Herrichtung eines alternativen Fußweges geprüft. Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit privaten Grundstückseigentümern und dem Staatlichen Bauamt Bamberg bezüglich einer Begehbarkeit der Brücke des Frei- staates Bayern aufgenommen. Auch werden Informationen zur Errichtung einer Behelfsbrücke eingeholt, um sie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für unsere Bürger- innen und Bürger, die mit der Sperrung des Sägmühlstegs verbunden sind und bitten um Verständnis. Ebermannstadt, 19.11.2020 12 Mitteilungsblatt I Dezember 2020
FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V. Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de www.facebook.com/FlorianEbermannstadt Aus gegebenem Anlass finden keine Übungen und Veranstal- tungen statt. HEIMATMUSEUM Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055 E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de Kontakt und Info: Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de Corinna Drummer (Jugendpflege Ebermannstadt, Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) Seit dem 1. November ist das Heimatmuseum in der Winter- E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de pause. Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat) Rückblick E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de Wegen der Corona-Krise hatten wir im abgelaufenen Jahr deut- Schon gewusst?! lich weniger Besucher. Insgesamt kamen 381 Gäste. Viele der in den Supermärkten angebotenen Weihnachts-Süß- • Die Sonderausstellung „Chantonnay-Partnerschaft“ hatte waren sind fair gehandelt oder enthalten fair gehandelten Ka- 155 Besucher, davon 81 bei der Eröffnung. kao. Achten Sie doch mal bei Ihrem nächsten Einkauf bei ALDI, • Die Sonderausstellung „Wendelin Kusche“ war mit 154 Be- REWE oder Netto auf folgende Siegel auf den Lebkuchen, suchern gut besucht. 20 geladene Gäste nahmen an der Er- Schoko-Nikoläusen und Co. öffnung teil. • Einnahmen 543 EUR und 1.100 EUR Spenden. Herzlichen Dank allen Gästen für Ihren Besuch und ebenso herzlichen Dank den beiden Spendern! Nach der Eröffnung im März musste das Heimatmuseum Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit! aufgrund der Corona-Pandemie nach drei Wochen wieder schließen. Insgesamt hatte das Museum danach an 59 Tagen Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter geöffnet (26 x am Mittwoch und 29 x an Sonn- und Feiertagen, oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das d.h. insgesamt haben die Mitglieder des ehrenamtliche Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter- stützen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drummer Museumsbeirats an 139 Stunden Aufsicht geführt. Dafür herz- (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder lichen Dank für die dem Museum gewidmeten Stunden! Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter). Die für das Museum gelten Hygienemaßnahmen bezüglich Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter: Corona-Pandemie wurden im Mitteilungsblatt und aktuell auf www.ebermannstadt.de der Homepage veröffentlicht. Es gelten die üblichen hygieni- schen Sicherheitsbestimmungen, die der Staat wegen des Corona-Virus vorgegeben hat: Also mindestens AUSFALL DER DIENSTVERSAMMLUNGEN • 1,50 m Abstand der Besucher zu einander, DER FEUERWEHREN • Gesichtsmaske und Liebe Feuerwehrmitglieder, • maximal zwei Besucher gleichzeitig pro Raum. aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie werden die Dienst- Alle Besucher haben im Museum diese Bestimmungen einge- versammlungen der Feuerwehren für das Jahr 2020 leider er- halten. Es gab keine Probleme. Die Adressen-Erfassungsbögen satzlos abgesagt. Auch bei einer Verbesserung des wurden ausgefüllt und die Räumlichkeiten nur mit Maske be- Inzidenzwertes werden die Dienstversammlungen leider nicht treten. Zur Handdesinfektion stand ein Spender bereit. Hygiene- stattfinden, da die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der tücher wurden gerne in Anspruch genommen und sollten auch Feuerwehren von enormer Bedeutung ist und wir Ihre Gesund- 2021 für Besucher bereitstehen. Gruppenführungen waren heit nicht gefährden möchten! nicht möglich. Auch die Projektarbeit mit Schülern des Gymna- siums Fränkische Schweiz durch Frau Nickolai konnte nicht Da für die Feuerwehr Gasseldorf aufgrund der ablaufenden durchgeführt werden, ebenso nicht die schon fast traditionell Amtszeit des stellvertretenden Kommandanten eine Neuwahl geworden Klassenführungen unserer Mittelschule. ansteht, wird vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen ein Ter- min für die Dienstversammlung festgesetzt. Die Versammlung Gesonderte Führungen für Schulen und Gruppen sind auch in wird sich nur auf die nötigsten Inhalte beschränken. Diesbe- der Winterpause nur begrenzt und nach Vereinbarung über züglich werden wir jedoch in der Weihnachtsausgabe des das städtische Verkehrsamt Tel.: 09194 50640 und unter Be- Mitteilungsblattes erneut informieren! achtung der geltenden Hygienebestimmungen möglich. Falls sich diese Bestimmungen nicht aktuell ändern, können nur Die Bürgermeisterin Frau Meyer und das gesamte Team vom Gruppen bis maximal acht Personen gemeinsam durch das Rathaus, welches mit der Betreuung der Feuerwehran- gelegenheiten betraut ist, möchten sich recht herzlich für die Museum geführt werden. gute Zusammenarbeit bedanken und wünscht Ihnen und Ihren Adresse: Heimatmuseum Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5, Familien ein schönes Weihnachtsfest, alles Gute im neuen Jahr 91320 Ebermannstadt, Tel. 09194 50640, und bleiben Sie gesund! www.ebermannstadt.de/buergerservice/heimatmuseum.html Mitteilungsblatt l Dezember 2020 13
STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT und Klein. Beachten Sie außerdem unsere Sonderaus- stellungen zum Thema „Weihnachten“. Mit unseren Back- Kirchenplatz 1, Ebermannstadt Bastel- und Dekobüchern sowie Romanen und Erzählun- gen kommt ganz schnell Adventsstimmung auf. Öffnungszeiten: Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr, Do. 15.00-18.00 Uhr Beachten Sie auch unser Medienangebot bei der Onleihe LEO- Nord: www.leo-nord.de Liebe Leserinnen und Leser, Hier auch unser Hinweis bezüglich der Weihnachtsferien: wir freuen uns sehr, dass wir Euch / Sie trotz der aktuellen Situation in der Stadtbücherei St. Nikolaus begrüßen dürfen. Während der Weihnachtsferien bleibt die Bücherei wegen Natürlich bedauern wir, dass der Büchereibesuch momentan Jahresabschlussarbeiten und Urlaub geschlossen. Der letzte etwas anders abläuft als sonst, aber wir freuen uns, dass wir Ausleihtag ist Stand heute Dienstag, der 22. Dezember 2020. unserer Leserschaft wenigstens die Ausleihe interessanter Ab Dienstag, den 12. Januar 2021, sind wir wieder für Sie da. Medien ermöglichen können. Decken Sie sich gerne großzügig mit Lesestoff ein - Medien, die Sie über die Weihnachtsferien ausleihen, werden automa- Um die Ausleihe für unsere Leserinnen und Leser, aber tisch verlängert. Die Onleihe LEO-Nord steht Ihnen natürlich auch für das Büchereiteam möglichst sicher zu gestalten, auch während der Weihnachtsferien rund um die Uhr zur Ver- müssen wir einige vorübergehende Änderungen vorneh- fügung. men bzw. bitten um Folgendes: Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, trotz der ak- • Die Bücherei ist wegen der aktuellen Situation momen- tuellen Umstände ein schönes und gesegnetes Weihnachts- tan nur dienstags geöffnet. Die Zeiten sind wie gewohnt fest. Kommen sie gut ins neue Jahr, das hoffentlich einfacher von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr. So- wird das 2020. Wir wünschen Ihnen und uns allen Geduld und bald sich die Situation im positiven Sinne stabilisiert, Gelassenheit in dieser nicht einfachen Zeit. Und das Wichtigs- öffnen wir auch wieder donnerstags. te: Bleiben Sie gesund! • Bitte beschränken Sie Ihren Besuch in der Bücherei auf Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit Euch / Ihnen nach den ca. 15 Minuten. Weihnachtsferien! • Bitte kommen Sie – wenn möglich – nicht mit der gesam- Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf Ih- ten Familie. ren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen! • Nehmen sie sich gerne ein paar Bücher mehr mit und kommen dann erst wieder in zwei bis drei Wochen in die WANDGEMÄLDE VON WENDELIN KUSCHE Bücherei. IN GRUND- UND MITTELSCHULE • Bitte haben sie Verständnis, wenn es zu einer kurzen Wartezeit kommt, bis Sie die Bücherei betreten können. EBERMANNSTADT RESTAURIERT In der Grund- und Mittelschule in Ebermannstadt befindet sich Ein entspannter Büchereibesuch sieht anders aus und sollte ein Wandgemälde von dem Künstler Wendelin Kusche. Darge- von Ruhe und Muße geprägt sein. Und wir freuen uns, wenn stellt ist die Einweihungsfeier des Erweiterungsbaus aus dem uns die Leserinnen und Leser oft in der Bücherei besuchen und Jahr 1974. In den 46 Jahren sind einige Schäden an dem Wand- ausgiebig in den Regalen stöbern. Wir bedauern es deshalb – bild, welches in Enkaustik- und Spachteltechnik angebracht gerade für Familien - sehr, dass der Büchereibesuch aktuell wurde, entstanden. Speziell die Schmierspuren, die von Schuh- diesen Regeln und Einschränkungen unterliegt. Aber wir befin- sohlen der Schülerinnen und Schüler stammen, mussten mit den uns momentan in einer besonderen Situation mit hohen einer speziellen Technik gereinigt werden. Es wurden Putz- Anforderungen an uns alle. Besucher dürfen sich nur in be- schäden behoben, fehlende Teile erneuert und einige Ausbrü- grenzter Anzahl gleichzeitig in der Bücherei aufhalten und che im oberen Bildwerkteil geschlossen und retuschiert. Menschenansammlungen und Warteschlangen müssen besonders während der kalten Jahreszeit vermieden werden. Restaurator Gerd F. Tippl aus Bamberg erweckte dieses Kunst- werk in den Herbstferien wieder zum Strahlen. Er hat sehr Im Moment ist vieles ungewiss, und Gegebenheiten können zurückhaltend agiert, damit die eigentliche Handschrift und sich täglich ändern, auch in der Bücherei. Schauen Sie deshalb der Pinselstrich nicht verloren gehen. Dazu informierte er gerne ab und an auf die Internetseite der Stadtbücherei (https:/ sich intensiv über die künstlerische Arbeitsweise von Wendelin /www.ebermannstadt.de/buergerservice/stadtbuecherei/ Kusche. buecherei.html) oder auf die Facebook-Seite der Stadt Eber- mannstadt. Hier werden wir Neuigkeiten und eventuell erfor- derliche Änderungen bekanntgeben, außerdem würden wir an der Eingangstür der Bücherei eine entsprechende Information anbringen. Natürlich hoffen wir, dass sich die Situation bald wieder etwas einfacher gestaltet und die Auflagen aufgehoben werden kön- nen. Bis dahin können Sie mit Ihrem Verständnis und Ihrer Mit- hilfe einen reibungslosen Ausleihbetrieb unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam das Beste aus der Situation machen, es kommen auch wieder andere Zeiten. Vielen Dank! Aber Lesen geht immer – auch und gerade in dieser besonde- ren Zeit. So finden Sie auch im November in unserer Bücherei schöne neue Romane und interessante Sachbücher für Groß 14 Mitteilungsblatt I Dezember 2020
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT EBERMANNSTADT 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS „HASENBERG“ BEKANNTGABE DES SATZUNGSBESCHLUSSES Gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist und auf Grund- lage des Art. 23 Bayerischer Gemeindeordnung in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist wird folgendes bekannt gemacht. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat in der Sitzung vom 16.11.2020 folgendes beschlossen: Beschluss 1. Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellung- nahmen im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffent- lichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Ausschnitt 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasenberg“: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von den Stel- Der vorstehende Planausschnitt erhebt keinen Anspruch auf Rechts- lungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen verbindlichkeit, er dient dem besseren Verständnis der Bekannt- Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Verfahren machung. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasenberg“ tritt ge- sind und beschließt die, nach Prüfung und Beratung gefassten mäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Bekannt- Abwägungen, entsprechend der Anlage 1 und 2 des Planungs- machung in Kraft. büros TB|MARKERT vom 06.11.2020. Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann ab Über redaktionelle Anpassungen hinaus, die sich aus den Ab- sofort im Rathaus der Stadt Ebermannstadt, Zimmer Nr. 008, wägungsbeschlüssen ergeben, sind keine Änderungen der Pla- im Erdgeschoss, Franz-Dörrzapft-Straße 10 in 91320 Ebermann- nung veranlasst. stadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten 2. Satzungsbeschluss Montag 08:00 – 12:00 Uhr Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt bil- Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr ligt den Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans 14:00 – 16:00 Uhr „Hasenberg“ in der Fassung vom 16.11.2020 und beschließt Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr auf Grundlage des Art. 23 Bayerischer Gemeindeordnung so- Donnerstag 12:30 – 18:00 Uhr wie gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die 3. Änderung des Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Bebauungsplans „Hasenberg“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 16.11.2020 als Satzung. eingesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung und öffentli- Über den Inhalt des Bebauungsplans, die mit der Planung ver- che Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplans folgten Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun- „Hasenberg“ durchzuführen. gen kann Auskunft verlangt werden. Für Auskünfte steht Ihnen Herr Ebert (Zimmer 008, Tel. Nr.: 09194/50632) zur Verfügung. Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie Auf dem Flurstück Nr. 1748 der Gemarkung Breitenbach ist die und der Erreichbarkeit der Verwaltung, besteht grundsätz- Errichtung eines freistehenden Gebäudes für eine gewerbli- lich die Möglichkeit der Planeinsicht. Hierfür bitten wir che Nutzung im KFZ-Bereich geplant. Das Plangebiet befindet Sie telefonisch einen Termin mit Herrn Ebert (09194/506 sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 32) zu vereinbaren. Der Plan kann dann eingesehen wer- „Hasenberg“. den. Sie erhalten Auskunft über die Ziele und Inhalte der Zwar entspricht das geplante Vorhaben den im Bebauungs- Planung. Der nötige Sicherheitsabstand kann hierbei ge- plan festgesetzten Arten der baulichen Nutzung innerhalb ei- währleistet werden. nes Mischgebietes, jedoch steht es auch mehreren Festset- Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen (§ zungen des Bebauungsplans entgegen. Zur Genehmigung des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB): Bauvorhabens bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans für einen Teilbereich. „Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Folgende Grundstücke der Gemarkung Breitenbach liegen in- Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit nerhalb des Geltungsbereiches: des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der • Flurnummer (komplett): 1748 Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen Mitteilungsblatt l Dezember 2020 15
beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht für Wolkenstein innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in Dietsch Helmut Wolkenstein 17, dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile 91320 Ebermannstadt 8 eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.“ als Stellvertreter Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen für Moggast (§ 215 Abs. 1 BauGB): Name Vorname Anschrift Stimmen „Unbeachtlich werden Knoll Georg Lohberg 5, 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verlet- 91320 Ebermannstadt 5* zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- Sponsel Hermine Stephanusstr. 7, schriften, 91320 Ebermannstadt 5* 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Distler-Hofmann Martin Stephanusstr. 15, Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 91320 Ebermannstadt 3* Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und Kohler Waltraud Zum Steig 1, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- 91320 Ebermannstadt 3* vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift- für Wolkenstein lich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Löhr Markus Schlesierstr. 23 a, Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a 91301 Forchheim 5 beachtlich sind.“ *Losentscheid Stadt Ebermannstadt, den 19.11.2020 gez. Christiane Meyer, AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN Erste Bürgermeisterin DORFERNEUERUNG MORSCHREUTH II AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN MARKT GÖSSWEINSTEIN, LANDKREIS FORCHHEIM Gz. L-A 7566-1343 DORFERNEUERUNG MOGGAST III Schlussfeststellung STADT EBERMANNSTADT, LANDKREIS FORCHHEIM Das Verfahren Morschreuth II wird abgeschlossen (§ 149 Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Flurbereinigungsgesetz). Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes – Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im AGFlurbG) Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Bekanntmachung Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Morschreuth II sind Liebe Bürgerinnen und Bürger von Moggast und Wolkenstein, abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der zu dem durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung. – ALE Oberfranken – auf Donnerstag, den 22.10.2020 um 18 Rechtsbehelfsbelehrung bis 20 Uhr einberufenem Wahltermin waren die Teilnehmer des oben genannten Verfahrens durch öffentliche Bekannt- Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach machung geladen worden. dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Wider- spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder Mit der Mehrheit der Stimmen wurden gewählt: zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken als Vorstandsmitglieder Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg für Moggast (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer Name Vorname Anschrift Stimmen qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Doku- Sponsel Christian Zum Brand 15, ments unter der Adresse 91320 Ebermannstadt 8 poststelle@ale-ofr.bayern.de Kormann Thomas Zum Steig 2, eingelegt werden. 91320 Ebermannstadt 7 Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Wölfel Friedrich Stephanusstr. 17, Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage 91320 Ebermannstadt 6 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Post- Wiegärtner Richard Moggaster Hauptstr. 22, anschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München, Hausanschrift: 91320 Ebermannstadt 5* Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage 16 Mitteilungsblatt I Dezember 2020
kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit dem bis 06.01.2021 während der Dienststunden zur Einsichtnahme Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt aus. werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeich- kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schrift- nen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Be- lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Forchheim, Fach- gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen ange- bereich Wasserrecht, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft geben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Ab- Ebermannstadt Einwendungen gegen den Plan erheben. schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach ande- Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung ren Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist Verwaltungsgerichtsordnung gegen die beantragte Erlaubnis nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkun- einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellung- gen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung nahmen zu dem Plan abgeben. von Rechtsbehelfen können dem Internetauftritt des Bayer- ischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen aus- und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf ent- geschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln nommen werden. beruhen (Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen - Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungs- Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). gerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet ein entnehmenden Bedingungen erhoben werden. Erörterungstermin statt. Hinweis: Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, Bekanntmachung auch auf der Internetseite des können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benach- auf der Seite Projekte in Oberfranken unter richtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der „Öffentliche Bekanntmachungen in Flur- Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be- neuordnungen und Dorferneuerungen“ eingese- kanntmachung ersetzt werden. hen werden. Hinweis: (http://www.landentwicklung.bayern.de/ober- franken/137278) Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die An- Bamberg, 20.10.2020 trags- und Planunterlagen sind gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter fol- gez. Winkler gendem Link abrufbar: Ltd. Baudirektor http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/ Wasserrecht/fb_wasserrecht.php WASSERRECHT; GRUNDWASSERENTNAHME AUS DER QUELLE ESCHLIPP, FLUR-NR. 769, GEMARKUNG ESCHLIPP, STADT EBERMANNSTADT FÜR DIE ÖFFENTLICHE WASSERVERSORGUNG DER STADTWERKE SITZUNGSDIENST EBERMANNSTADT VERSORGUNGSBETRIEBE GMBH Die nächste Gemeinderatssitzung in Unterleinleiter findet statt Bekanntmachung am: gemäß Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG • 10.12.2020, 19.30 Uhr, Sportheim Unterleinleiter Mit Schreiben vom 13.03.2020 beantragte die Stadtwerke Eber- Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Gemeinde- mannstadt Versorgungsbetriebe GmbH beim Landratsamt ratssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Ebermannstadt Forchheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfah- einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung durch den Gemeinderat gewährleistet ist. rens für die Grundwasserentnahmen aus der Quelle Eschlipp. Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie Das Entnehmen von Grundwasser stellt eine Benutzung nach auf www.unterleinleiter.de § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung bedarf. WASSERABLESUNG 2020 - DÜRRBRUNN Das Landratsamt Forchheim beabsichtigt eine Gestattung Anfang Dezember erhält die Ortschaft Dürrbrunn von der bis 31.12.2040 zu erteilen. Marktgemeinde Heiligenstadt i. OFr. die Ablesebriefe für die Die beim Landratsamt Forchheim eingereichten Planunterlagen Wasserzähler. sowie die Stellungnahme des amtlichen Sachverständigen Die Ablesung der Zähler für die Jahresendabrechnung muss in (Wasserwirtschaftsamt Kronach) liegen in der Zeit vom 07.12.2020 diesem Jahr erfolgen, damit der reduzierte Mehrwertsteuer- Mitteilungsblatt l Dezember 2020 17
satz in Höhe von 5 % bei der Abrechnung zugrunde gelegt DIENSTVERSAMMLUNGEN DER FEUERWEHREN werden kann. Liebe Feuerwehrmitglieder, leider können wir Ihnen aufgrund Das Ablesedatum Dezember 2020 muss auch auf dem Ab- der Corona-Pandemie derzeit noch nicht mitteilen, ob die lesebrief stehen, da bei einem Datum im Jahr 2021, der nächs- Dienstversammlungen der Feuerwehren in gewohnter Weise tes Jahr wieder geltende Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 % stattfinden können. verrechnet werden muss. Wir werden die weitere Entwicklung abwarten und Sie in der Sie haben die Möglichkeit, den Zählerstand per Post oder im Weihnachtsausgabe des Mitteilungsblattes erneut informieren. Rathaus (Briefkasten) abzugeben. Außerdem können Sie den Vielen Dank für Ihr Verständnis! Stand Ihres Wasserzählers auch per Fax oder E-Mail sowie über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/heiligenstadtofr VOLKSTRAUERTAG 2020 Wegen der Corona-Pandemie war das Gedenken an die Opfer melden. Bitte geben Sie Ihren Wasserzählerstand bis von Krieg, Vertreibung und Gewaltherrschaft heuer nicht in spätestens 21.12.2020 ab, da wir sonst den Verbrauch für die gewohnter Weise möglich. Jahresendabrechnung schätzen müssen. Auf den gemeinsamen Zug zum Friedhof sowie die musikali- Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an sche Umrahmung musste verzichtet werden. die Marktgemeinde Heiligenstadt, Frau Leicht, Tel. 09198 9299- 42, Montag, Mittwoch, Freitag vormittags und Dienstag und Bürgermeister Alwin Gebhardt sowie Amtsvorgänger und Vor- Donnerstag nachmittags oder per E-Mail an doris.leicht@markt- stand der Freiwilligen Feuerwehr Unterleinleiter Gerhard heiligenstadt.de. Riediger legten deshalb in kleinstem Kreise Kränze am Krie- gerdenkmal nieder. TRINKWASSERUNTERSUCHUNG FÜR Dies wurde durch drei Kanonenschläge der Freiwilligen Feuer- DÜRRBRUNN wehr begleitet. Die letzte Probe wurde am 08.07.2020 in Dürrbrunn entnom- men. Es wurden sämtliche Grenzwerte der Trinkwasser- verordnung eingehalten. Nähere Infos und die ausführlichen Prüfberichte finden Sie unter: www.unterleinleiter.de in der Rubrik Leben & Wohnen -> Rathaus & Bürgerservice ->Trinkwasser Aufgrund der großen Nachfrage nach Bauland und um Bau- lücken im Gemeindegebiet schließen zu können, hat die Ge- meinde Unterleinleiter Interesse an sämtlichen zum Verkauf stehenden Grundstücken (auch Wälder, Wiesen, etc.) inner- halb der Gemeinde Unterleinleiter. Bei Interesse oder für weitere Informationen melden Sie sich bitte im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Tel. 09194 50632 oder bei 1. Bürgermeister Alwin Gebhardt, Tel. 0161 91656596. Foto Marquard Och 6. GENERALVERSAMMLUNG DER LADARER DORFLADEN EG NEUSETZEN DER - Terminverschiebung - „BÜRGERMEISTER-WUNDER-LINDE“ IN GEDENKEN AN ALTBÜRGERMEISTER Die für den 23. November 2020 angesetzte Generalversamm- lung konnte aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen/ FRITZ WUNDER Corona-Regeln nicht stattfinden. Für den ehemaligen und inzwischen verstorbenen Bürgermeis- ter Fritz Wunder wurde schon einmal eine Linde gepflanzt, doch Hiermit geben wir einen neuen Termin, den Montag, 07. De- damals versehentlich nicht auf Gemeindegrund. zember 2020 um 19.30 Uhr im Sportheim Unterleinleiter bekannt. Nun wurde im „Ladarer Forst“, genauer im Wald mit der Be- zeichnung „Fichtholz“ oberhalb des Schnepfensteins eine neue Bezüglich der Tagesordnung verweisen wir auf unsere voran- „Bürgermeister-Wunder-Linde“ mit einer massiven Eichenbank gegangene Einladung und auf unsere Internetseite davor, gepflanzt. www.ladarer-dorfladen.de (Aktionen). Bürgermeister Alwin Gebhardt betonte, dass sich Fritz Wun- Analog des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID- der sehr für die Gemeinde Unterleinleiter und das Vereins- 19-Pandemie entnehmen Sie ggf. eine weitere Termin- leben einsetzte. verschiebung der Internetseite unseres Dorfladens. Von 1983 bis 1990 war Fritz Wunder Zweiter Bürgermeister, gez. Sylvia Baumann, Carola Dorn, Jochen Hiemisch von 1990 bis 2002 Erster Bürgermeister der Gemeinde Unter- Vorstand der Ladarer Dorfladen eG leinleiter. 18 Mitteilungsblatt I Dezember 2020
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