Zonenplanänderung Klinik Zugersee, Plan Nr. 7288, Festsetzung; Teilrichtplan Siedlung und Landschaft Klinik Zugersee, Plan Nr. 7289 ...
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S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 2267 Zonenplanänderung Klinik Zugersee, Plan Nr. 7288, Festsetzung; Teilrichtplan Siedlung und Landschaft Klinik Zugersee, Plan Nr. 7289, Kenntnisnahme: 1. Lesung Bericht und Antrag des Stadtrats vom 25. Juni 2013 Das Wichtigste im Überblick Der Verein Barmherzige Brüder Zug ist Eigentümer des Grundstücks 1639 in Oberwil und der Gebäude der Psychiatrischen Klinik Zugersee. Im Auftrag des Psychiatrie- konkordats der Kantone Uri, Schwyz und Zug wird seit nunmehr 30 Jahren in der Klinik Zugersee die psychiatrische Versorgung der Bevölkerung im Konkordatsgebiet sichergestellt. Seit längerer Zeit ist bekannt, dass sich die Barmherzigen Brüder aus der Trägerschaft zurückziehen werden. Die Regierungen des Psychiatriekonkordats beabsichtigen deshalb die Übernahme der Klinik Zugersee. Da die Klinik an Kapazi- tätsgrenzen stösst, sollen zusätzliche Flächen für eine künftige Erweiterung erwor- ben werden. Ein entsprechender Bedarfsnachweis liegt vor. Mit dem Versorgungsbe- richt 2011 und der Entwicklungsstudie vom 17. Dezember 2012 konnte der entspre- chende Bedarf nachgewiesen werden. Die fraglichen Flächen befinden sich heute in der Landwirtschaftszone. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) erlauben den Erwerb von Landwirtschaftsland nur Selbstbewirt- schaftern, die das Land landwirtschaftlich nutzen. Um der Klinik die Grundlage für die weitere Entwicklung zu schaffen, sollen zusätzliche Flächen nördlich und west- lich der bestehenden Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen um- gezont werden. Der Stadtrat unterstützt die Bestrebungen des Psychiatriekonkorda- tes zur langfristigen Sicherung des Klinikbetriebs in Oberwil. Der Kanton hat sich im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls zustimmend zur Zonenplanänderung geäussert. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen hiermit den Bericht und Antrag zur Anpassung der Nut- zungsplanung im Gebiet der Psychiatrischen Klinik Zugersee in Oberwil. Unseren Be- richt gliedern wir wie folgt. 1. Ausgangslage 2. Versorgungsstruktur 3. Entwicklungsstudie 4. Zonenplanänderung 5. Verfahren 6. Fazit und weiteres Vorgehen 7. Antrag 1. Ausgangslage Seit 30 Jahren sichern die Barmherzigen Brüder Zug als Träger und Eigentümer der Psychiatrischen Klinik Zugersee (PK Zugersee) zusammen mit dem Psychiatriekonkor- dat der Kantone Uri, Schwyz und Zug ein hochstehendes Behandlungsangebot für psychisch kranke Menschen aus dem Konkordatsgebiet. Die Barmherzigen Brüder beabsichtigen, sich aus der Trägerschaft zurückzuziehen, da der Orden in der Schweiz kaum mehr Nachwuchs hat. In Verhandlungen haben sich die Barmherzigen Brüder mit dem Konkordat darauf geeinigt, dass ein Teil des GS 1639 in Zug Oberwil abgetreten werden soll. Da die Klinik regelmässig an Kapazitätsgrenzen stösst, bein- haltet das Verhandlungsergebnis zusätzliche Flächen nördlich und westlich der be- stehenden Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen. Diese Flächen befinden sich heute in der Landwirtschaftszone. Die Bestimmungen des Bundesge- setzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) schliessen den Erwerb von Landwirt- schaftsland aus, wenn der Käufer nicht Selbstbewirtschafter und die praktizierte Nutzung nicht eine landwirtschaftliche ist. Das Psychiatriekonkordat kann somit nur in einer Bauzone eingezontes Land erwerben. Mit Schreiben vom 7. März 2013 hat das Psychiatriekonkordat deshalb den Verein Barmherzige Brüder Zug ersucht, ein Umzonungsgesuch beim Stadtrat zu stellen. Das entsprechende Gesuch wurde mit Schreiben vom 14. März 2013 beim Stadtrat eingereicht. 2. Versorgungsstruktur Die Kantone Uri, Schwyz und Zug haben sich 1982 zu einem Konkordat zusammen- geschlossen, um gemeinsam mit der PK Zugersee die psychiatrische Versorgung in den drei Kantonen sicherzustellen. Mit gegen 300‘000 Einwohnern hat das Konkor- datsgebiet eine optimale Grösse, um die Psychiatrieversorgung zu planen und zu organisieren, zumal jeder der drei Kantone für sich zu klein wäre, um ein vollständi- ges Leistungsangebot bereitzustellen. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 2 von 11
Neunzig Prozent der Leistungen im stationären Bereich werden durch die PK Zuger- see, die psychiatrische Klinik Littenheid in Sirnach und die Klinik Meissenberg in Zug erbracht. Die Bedarfsplanung des Psychiatriekonkordats zeigt einen starken Anstieg der Nachfrage nach stationären Behandlungsplätzen bis 2020. Dieser Trend sei be- reits heute deutlich spürbar, indem die PK Zugersee regelmässig an ihre Kapazitäts- grenzen stösst. Dies führt dazu, dass in letzter Zeit öfters Patientinnen und Patienten an andere Kliniken verwiesen werden mussten und für Nicht-Notfallbehandlungen Wartelisten bestehen. Versorgungsbericht 2011 Es besteht die Befürchtung, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. Aus diesem Grund wurden auf betrieblicher und strategischer Ebe- ne verschiedene Massnahmen ergriffen. 2010 erteilten die Regierungen der Konkor- datskantone einen Auftrag für eine umfassende Versorgungsplanung. Die Verfasser des „Versorgungsberichts 2011 Gemeinsame Psychiatrieplanung“, welcher am 20. Juni 2011 durch den Konkordatsrat genehmigt wurde, kommen zum Schluss, dass vermehrt mit einer grösseren Inanspruchnahme ambulanter und stationärer psychi- atrischer Leistungen zu rechnen sein wird. Gründe hierfür sind der Bevölkerungs- wachstum mit zunehmender Alterung, gesellschaftliche Veränderungen mit der Tendenz zur Urbanisierung und den vermehrt fehlenden sozialen Netzen sowie den Entwicklungen der modernen Psychiatrie. Ein realistisches Szenario für den stationä- ren Bereich sieht eine Steigerung des Bettenbedarfs um 60 Betten bis ins Jahr 2020 voraus. Erweiterung der Klinik Um die bestehenden Ressourcen der PK Zugersee optimal nutzen zu können und die Versorgungsautonomie des Psychiatriekonkordates zu stärken, sollen die rund 60 zusätzlichen stationären Psychiatriebetten in Oberwil bereitgestellt werden. Die PK Zugersee verfügt heute über ein Angebot von 133 Betten. 60 Betten entsprechen drei Stationen mit 20 Einzelzimmern, ausgestattet mit Dusche/WC und je einem In- tensivzimmer pro Station. Neben den drei Stationen bedarf es weiterer zusätzlicher Räume ausserhalb der Station. So wächst mit zusätzlichen 60 Betten auch der Per- sonalbestand, weshalb entsprechende Büroarbeitsplätze für Ärzte, Psychologen und administratives Personal eingeplant werden müssen. 3. Entwicklungsstudie Im Sommer 2012 gelangte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug an das Baude- partement der Stadt Zug mit der Bitte, ein mögliches Vorgehen für eine Einzonung zusätzlicher Flächen vorzuschlagen. In Absprache mit dem Amt für Raumplanung einigten sich die Gesundheitsdirektion und das Baudepartement darauf, anhand ei- ner Entwicklungsstudie die Machbarkeit einer Klinikerweiterung umfassend abzuklä- ren, um daraus den erforderlichen Flächenbedarf abzuleiten. Die Gesundheitsdirek- tion beauftragte in der Folge die Metron Architektur AG mit der Erarbeitung einer Entwicklungsplanung. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 3 von 11
Die Fachplaner wurden von einem Projektteam unterstützt, das sich aus Vertretern der Barmherzigen Brüder, der Klinikleitung und des Baudepartements (Städtebau und Stadtplanung) zusammensetzte. Im Schlussbericht „Entwicklungsstudie Psychiat- rische Klinik Zugersee“ vom 17. Dezember 2012 ist die längerfristige bauliche Ent- wicklungsstrategie aufgezeigt. Die Planer orientierten sich an einem Planungsperi- meter, der in Abstimmung mit dem Amt für Raumplanung zustande kam und die vorliegende Zonenplanänderung bestätigt. Der zukünftige Erneuerungs- und Aus- baubedarf der Klinik wurde in Szenarien und in unterschiedlichen volumetrischen, städtebaulichen und betrieblichen Varianten überprüft. Im Vordergrund stand die Erreichung einer betrieblich optimalen Grösse. Zusätzliche hohe Anforderungen an die Setzung und Volumetrie zukünftiger Erweiterungs- und Neubauten ergeben sich aus der prominenten Lage und aufgrund des Landschafts- und Denkmalschutzes. Zusammen mit der räumlichen Entwicklung wurde ausserdem die Arealerschliessung geprüft. Acht Bebauungsvarianten wurden in Situation und Modell skizziert, wobei sich bald zeigte, dass eine Erweiterung nur im nördlichen Bereich zu einer identitäts- stiftenden und dennoch verträglichen Gesamtlösung führt. Im Weiteren kommen die Verfasser zum Schluss, dass der geforderte Raumbedarf auf der heutigen Bauzonen- fläche nicht realisiert werden kann. Sie stellen abschliessend fest, dass die geplante neue Parzelle von Grösse und Parzellenform her richtig scheint; sie sich einerseits als Basis für einen Erweiterungsbau Richtung Nord/Nordost und andererseits als Freihal- tebereich für Aussenraumanlagen zwischen Klinik und Wohnzone gegen Nord- west/West eigne. Die Studie zeige, dass sowohl betrieblich wie auch städtebaulich gute Lösungen möglich sind und genügend Spielraum und Flexibilität für zukünftige Entwicklungen vorhanden sei. 4. Zonenplanänderung Das GS 1639, im Eigentum der Barmherzigen Brüder, weist eine Gesamtfläche von 127‘936 m 2 auf. Die heutige Zone des Öffentlichen Interesses für Bauten und Anla- gen „Franziskusheim“ nimmt eine Fläche von 17‘067 m 2 ein. Mit der vorliegenden Umzonung wird die bestehende Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und An- lagen „Franziskusheim“ nördlich und westlich um 11‘374 m 2 vergrössert. Die ent- sprechenden Flächen sind heute der Landwirtschaftszone zugewiesen. Der nördliche Bereich kann für eine bauliche Entwicklung im Sinne der Entwicklungsstudie genutzt werden. Im Westen wird die Zonengrenze rund 40 m gegen den See verschoben, so dass die heutige Gärtnerei und die Sport- und Freizeitanlagen innerhalb des Bauge- biets zu liegen kommen. Zugleich dient dieser Bereich als „Puffer“ zum unterhalb anschliessenden Siedlungsgebiet, welches nach wie vor von einer Landwirtschaftszo- ne getrennt wird. Zwischen der Oberbodenstrasse und der Klinik befindet sich eine Parkanlage mit einem Friedhof. Diese Fläche im Umfang von knapp 5‘682 m 2 soll von einer Landwirtschaftszone in eine Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung überführt werden. Damit wird der Erwerb dieser Flächen durch das Psy- chiatriekonkordat ermöglicht. Die heutige bergseitige Zufahrt von der Widenstrasse her führt über Landwirtschaftsland. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 4 von 11
Gemäss Art. 16a des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind in der Landwirtschaftszone nur Bauten und Anlagen zonenkonform, die für die landwirtschaftliche Bewirtschaf- tung oder den produktiven Gartenbau notwendig sind. Für bestehende Anlagen gilt die Bestandesgarantie. Der Stadtrat ist jedoch der Auffassung, dass mit der vorlie- genden Zonenplanänderung ebenfalls die bestehende Strasse und die Buswende- schlaufe (die sich auf dem GS 1869 im Eigentum der Korporation Zug befindet) als Verkehrsfläche auszuscheiden sind, da eine Erschliessung von der Widenstrase her beizubehalten ist. Zurzeit wird für den Mülibach eine Gerinnesanierung zwischen Franziskusheim und Widenstrasse im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt Mülibach er- stellt. Nach Abschluss der Arbeiten soll ein Streifen von rund 20 m Breite und einer Fläche von 3‘782 m2 an die Stadt Zug abgetreten werden. Diese Flächen werden ana- log den Flächen bachabwärts ebenfalls der Zone des öffentlichen Interesses für Erho- lung und Freihaltung zugeführt. So kann ein adäquater Puffer zum Gewässer frei- gehalten und die rechtliche Grundlage für eine zonenkonforme Fusswegverbindung geschaffen werden. Flächenzusammenstellung Umzonung von Umzonung zu Fläche Zone des öffentlichen Interesses für 11‘374 m2 Landwirtschaftszone (L) Bauten und Anlagen (OeIB) Zone des öffentlichen Interesses für 9‘464 m2 Landwirtschaftszone (L) Erholung und Freihaltung (OeIF) Landwirtschaftszone (L) Verkehrsfläche (VF) 1‘439 m2 Total Umzonungen 22‘277 m2 Da im Richtplan Siedlung und Landschaft das Siedlungsgebiet und das Gebiet des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung separat ausgeschieden sind, muss der Richtplan analog dem Zonenplan um die gleiche Fläche angepasst werden. Aufgrund der prägenden Lage und des öffentlichen Interesses der Klinik gelten für das Gebiet zusätzlich erhöhte gestalterische Anforderungen. Erschliessung Mit der Entwicklungsstudie wurde gleichzeitig die bestehende Erschliessung unter- sucht und Möglichkeiten im Falle einer Weiterentwicklung aufgezeigt: Analyse Verkehr / Parkierung Die Klinik ist gut ins Fuss- und Radwegnetz eingebunden; direkte Verbindungen zum Bahnhof Oberwil, zur Bushaltestelle Klinik Zugersee und zum Dorfzentrum sind vor- handen. Die Zufahrt zur Klinik über die Widenstrasse wird vor allem von Besuchern genutzt, da sich diese beim Empfang anmelden müssen. Die Zufahrt über den Müli- mattweg wird vom Personal benutzt und dient als Zufahrtsweg für die Anlieferung. Der Mülimattweg ist mit 3 m Fahrbahnbreite und 1 m Gehwegbreite minimal ausge- baut. Das Kreuzen zweier Personenwagen ist nur unter Mitbenützung des Trottoirs möglich. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 5 von 11
Im Zusammenhang mit der Wohnüberbauung Mülimatt, dem geplanten Wohnheim Rufin und einer allfälligen Streethockeyhalle wird der Mülimattweg im Sinne einer Zufahrtsstrasse auf 4.40 m mit einem einseitigen Trottoir von 1.50 m ausgebaut. Zwischen der künftigen Wohnüberbauung Mülimatt und der Klinik führt der Müli- mattweg über die Landwirtschaftszone zur Klinik. Für Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone gilt die Bestandesgarantie. Das heisst, dass grundsätzlich keine Erweiterungen oder Ausbauten der bestehenden Bauten und Anlagen erlaubt sind. Die Anlieferung für die Klinik erfolgt ebenfalls über den Mülimattweg direkt zur Anlieferrampe. Derzeit wird wöchentlich rund 45 Mal angeliefert. Für die Besucher sind südlich der Klinik insgesamt 20 Parkplätze reserviert. Teilweise sind sie gebührenpflichtig. Nach Auskunft der Verwaltung sind die Besucherpark- plätze nicht ausgelastet (durchschnittlich rund 4 Fahrzeuge). Somit ist bei einer Er- weiterung der Klinik um 60 Betten keine Erweiterung der Besucherparkplätze not- wendig. Für das Personal bestehen zum heutigen Zeitpunkt an drei verschiedenen Orten Parkmöglichkeiten: Auf dem oberirdischen Parkplatz vor der Klinik (39 Parkplätze), in der Einstellhalle (22 Parkplätze) und im Fuchsloch, wo insgesamt 12 Parkplätze der ganzen Parkanlage dem Personal der Klinik zur Verfügung stehen. Insgesamt kom- men so 73 Personal-Parkplätze zusammen. Gemäss Verwaltung sind die Parkplätze regelmässig voll besetzt. Dies führt dazu, dass einzelne Angestellte einen Parkplatz im Dorfzentrum suchen. Erkenntnisse Verkehr und Parkierung für nachgelagerte Planungen Bei einer Erweiterung der Klinik kann davon ausgegangen werden, dass sich die An- zahl Anlieferfahrten nur geringfügig erhöht (von rund 45 Fahrten auf künftig 50 Fahrten wöchentlich). Die Zufahrt für die Anlieferung muss je nach Bebauungsvari- ante differenziert betrachtet werden. Die Lage der Anlieferung am heutigen Stand- ort wird wegen des Zugangs zu Küche, Entsorgung u.a. wohl belassen werden. Die Zufahrt erfolgt vorzugsweise wie bestehend über den Mülimattweg. Je nach künfti- ger Bebauungsvariante besteht allenfalls auch die Möglichkeit einer rückwärtigen Zufahrt, hinter den bestehenden Gebäuden vorbei. Mit dem Anstieg der Pflegeplätze wird sich der Personalbestand erhöhen. Gemäss einschlägigen Normen wären künftig rund 30 neue Parkplätze nötig. Mögliche Standorte bestünden entweder im Fuchsloch - allenfalls im Rahmen einer Neubepla- nung der Liegenschaften Widenstrasse 38 sowie 40 und 42 (im Eigentum der Barm- herzigen Brüder) - oder in einer neuen Einstellhalle des künftigen Erweiterungsbaus. Die zweite Variante führt zu Mehrverkehr auf dem Mülimattweg, was weder recht- lich zulässig wäre noch seitens des Stadtrats erwünscht ist. Die Verfasser der Entwick- lungsstudie kommen deshalb zum Schluss, dass - an Stelle von zusätzlichen Parkplät- zen - mit einem Mobilitätsmanagement das bestehende Parkplatzangebot besser genutzt werden kann, so dass gar keine zusätzlichen Parkplätze erforderlich sind. Die PK Zugersee hat ein grosses Potenzial für ein erfolgreiches Mobilitätsmanage- ment, da die meisten der Angestellten aus der näheren Umgebung anreisen und von einem guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr profitieren können. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 6 von 11
Für den Stadtrat steht ausser Frage, dass eine zusätzliche Belastung des Mülimatt- wegs nicht, oder dann nur in geringfügigem Mass und einzig für Anlieferungen denkbar ist. Ein Mobilitätsmanagement steht hingegen klar im Vordergrund sowie auch eine allfällige Erweiterung der Parkierung im Fuchsloch. Eine weitere Betrach- tung der Verkehrssituation hat im Rahmen der nachgelagerten Planungsverfahren (Studienverfahren, Bebauungsplan) zu erfolgen. 5. Verfahren Auswirkungen der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) Am 3. März 2013 hat das Schweizer Stimmvolk die Revision des Raumplanungsgeset- zes (RPG) angenommen. Nach Angaben der Baudirektion ist geplant, dass der Bun- desrat das neue RPG 2014 in Kraft setzen wird. Zurzeit stehen der 1. März oder der 1. Juli 2014 zur Diskussion. Auf Bundesebene wird gegenwärtig unter Mitwirkung der Kantone die Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) erarbeitet. Im Sommer 2013 soll bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Nach der Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes und bis zur Genehmigung eines neuen kan- tonalen Richtplans erfordern neue Einzonungen einen 1:1 Abtausch. Das heisst, dass die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden darf. Noch ungeklärt ist heute, ob Zonen des öffentlichen Interesses für Bau- ten und Anlagen auch davon betroffen sind. Da die Zonenplanänderung im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) durchgeführt wird, ist aufgrund der damit zusammenhän- genden Fristen und Verfahren für die Behandlung im Parlament sowie der öffentli- chen Planauflagen eine Genehmigung erst im Zeitraum Mai/Juni 2014 realistisch und somit noch vor dem geplanten Inkrafttreten des RPG am 1. Juli 2013. Falls das RPG per 1. März 2013 in Kraft treten sollte, wäre ein Erwerb der Grundstücke durch das Psychiatriekonkordat erst möglich, wenn gleichzeitig eine Auszonung erfolgt. Die vorliegende Zonenplanänderung wäre somit anzupassen und das gesamte Zonen- planverfahren müsste von Neuem begonnen werden. Der Stadtrat geht davon aus, dass spätestens bis zur 1. Lesung im Grossen Gemeinderat bekannt ist, wann das re- vidierte RPG in Kraft tritt. Vorprüfung und weiteres Vorgehen Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 244.13 vom 9. April 2013 die Zonenplanänderung und den Teilrichtplan Siedlung und Landschaft zur Vorprüfung verabschiedet. Die kantonale Baudirektion hat mit Schreiben vom 3. Juni 2013 zu den vorliegenden Un- terlagen Stellung genommen. Sie hält darin fest, dass die Zonenplanänderung grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die beiden Vorbehalte bezüglich lärmrechtli- che Rahmenbedingungen und deren Zuweisung im Zonenplan wurde berücksichtigt. Der Vorbehalt der Denkmalpflege, dass die Zone westlich der Klinik als Freihaltebe- reich für Aussenraumanlagen zu sichern sei, kann nur im Zusammenhang mit einem neuen Bebauungsplan berücksichtigt werden. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 7 von 11
Informationsveranstaltung vom 13. Juni 2013 In der Ausgabe vom Donnerstag, 6. Juni 2013 erschien in der Neuen Zuger Zeitung ein Artikel zur Zusammenfassung aller Institutionen der Psychiatrie der Kantone Uri, Schwyz und Zug in eine Betriebsgesellschaft und den geplanten Kauf des Klinikare- als sowie der Zonenplanänderung (Beilage 6). Im Weiteren erfolgte der Hinweis zu einer Informationsveranstaltung des Psychiatriekonkordats am Donnerstagabend, 13. Juni 2013 im Mehrzwecksaal der PK Zugersee. Der Anlass wurde im Amtsblatt ausgeschrieben und mittels Versand der Nachbarschaft Oberwil-Gimenen sowie den Mitgliedern des Grossen Gemeinderates angekündigt. In der Präsentation (Beilage 7) zeigte der Vorsteher der Gesundheitsdirektion und Präsident des Konkordatsrates, Regierungsrat Urs Hürlimann, die Entwicklung der Klinik auf und erläuterte die Gründe und Massnahmen, wie der steigende Bedarf an die psychiatrische Versor- gung gedeckt werden kann. Die Vertreter des Baudepartements, Stadtrat André Wi- cki und Stadtplaner Harald Klein, präsentierten die Zonenplanänderung sowie das Vorgehen und die weiteren Verfahrensschritte. 6. Fazit und weiteres Vorgehen Es ist nachgewiesen, dass die künftige Entwicklung der PK Zugersee zusätzliche Flä- chen erfordert. Mit den geplanten Ein- und Umzonungen werden den Bedürfnissen an einen zukunftsträchtigen Klinikbetrieb Rechnung getragen. Bestehende Nutzun- gen wie beispielsweise das Gewächshaus, die Erschliessungsflächen oder der Park mit Friedhof werden den jeweiligen Zonen zugewiesen. Umzonungen entlang des Müli- bachs ermöglichen den Erwerb durch die Stadt und sichern diesen Raum langfristig. Die vorliegende Zonierung bietet den Spielraum für eine zukunftsgerichtete Weiter- entwicklung der Klinik Zugersee. Bebauungsplanänderung und Konkurrenzverfahren Für die heutige Klinik besteht der Bebauungsplan Psychiatrische Klinik Oberwil, Plan Nr. 4496, der vom Regierungsrat am 24. Juli 1990 genehmigt worden ist. Dieser Plan muss im Falle eines Neubaus innerhalb der neu eingezonten Flächen angepasst wer- den. Aufgrund der städtebaulich prägenden Lage ist es aus Sicht des Stadtrats zwin- gen, dass eine Bebauungsplanänderung nur auf Basis eines Konkurrenzverfahrens gemäss § 34 der Bauordnung (BO) erfolgen kann. Mit den vorliegenden Unterlagen der Entwicklungsstudie wurden bereits die wichtigsten Grundlagen für den städte- baulichen Architekturwettbewerb erarbeitet. Für das Studienverfahren ist mit unge- fähr 10 Monaten zu rechnen. Das anschliessende Bebauungsplanverfahren dürfte aus Erfahrung rund anderthalb Jahre in Anspruch nehmen. Den heutigen Eigentü- mern und dem Psychiatriekonkordat ist dieser Sachverhalt bekannt und sie haben Kenntnis der Planungsabläufe und der damit einhergehenden Termine. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 8 von 11
Provisorisches Terminprogramm Wann Was 25. Juni 2013 Bericht und Antrag Stadtrat 1. Lesung 27. August / 9. September / 1. Oktober 2013 1. Lesung BPK / GPK / GGR Oktober / November 2013 1. öffentliche Auflage 30 Tage November 2013 Einwendungen behandeln 17. Dezember 2013 Bericht und Antrag Stadtrat 2. Lesung 14. Januar / 27. Januar / 25. Februar 2014 2. Lesung BPK / GPK / GGR März 2014 Referendumsfrist 30 Tage April 2014 2. öffentliche Auflage 20 Tage Mai / Juni 2014 Genehmigung 7. Antrag Wir beantragen Ihnen, – auf die Vorlage einzutreten, – den Antrag des Stadtrats zur Festsetzung der Zonenplanänderung Klinik Zuger- see, Plan Nr. 7288 in 1. Lesung gutzuheissen – den Teilrichtplan Siedlung und Landschaft Klinik Zugersee, Plan Nr. 7289, zur Kenntnis zu nehmen Das Baudepartement wird beauftragt, gemäss § 39 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) die Zonenplanänderung und die Anpassung des Teilrichtplans Siedlung und Landschaft während 30 Tagen öffentlich aufzulegen und die Betroffenen direkt zu benachrichtigen. Zug, 25. Juni 2013 Dolfi Müller, Stadtpräsident Arthur Cantieni, Stadtschreiber GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 9 von 11
Beilagen: 1. Beschlussentwurf 2. Empfehlungsschreiben des Psychiatriekonkordats vom 7. März 2013 3. Umzonungsgesuch des Vereins Barmherzige Brüder Zug vom 14. März 2013 4. Auszug Versorgungsbericht des Psychiatriekonkordats vom 20. Juni 2011 5. Auszug Entwicklungsstudie Psychiatrische Klinik Zugersee vom 17. Dezember 2012, Metron Architektur AG 6. Artikel in der Neuen Zuger Zeitung vom 6. Juni 2013 7. Präsentation der Informationsveranstaltung vom 13. Juni 2013 8. Zonenplanänderung Klinik Zugersee, Plan Nr. 7288 9. Teilrichtplan Siedlung und Landschaft Klinik Zugersee, Plan Nr. 7289 Beilagen für BPK: – Beilagen 4 und 5 in vollständiger Fassung Die Vorlage wurde vom Baudepartement verfasst. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Stadtrat André Wicki, Vorsteher Baudepartement, Tel. 041 728 21 51. GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 10 von 11
G r o s s e r G e m e i n d e r a t Beschlussentwurf für 2. Lesung Beschluss des Grossen Gemeinderats von Zug Nr. betreffend Zonenplanänderung Klinik Zugersee, Plan Nr. 7288, Festsetzung; Teilrichtplan Siedlung und Landschaft Klinik Zugersee, Plan Nr. 7289; Kenntnisnahme Der Grosse Gemeinderat von Zug beschliesst in Kenntnis von Bericht und Antrag des Stadtrats Nr. 2267 vom 25. Juni 2013 (1. Lesung) und Nr. Vorlage-Nr. vom Datum (2. Lesung): 1. Die Zonenplanänderung Klinik Zugersee, Plan Nr. 7288, wird festgesetzt. 2. Die Änderung des Teilrichtplans Siedlung und Landschaft, Plan Nr. 7289, wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 4. Das Baudepartement wird gestützt auf § 41 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) be- auftragt, diesen Beschluss nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist oder nach einer allfälligen Urnenabstimmung zweimal im Amtsblatt zu publizieren und während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. 5. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss § 8 der Gemeindeordnung der Stadt Zug mit Eintritt der Rechtskraft der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Er wird in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüs- se aufgenommen. 6. Gegen diesen Beschluss kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit §§ 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes wegen Verletzung des Stimmrechts beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Stimmrechtsbe- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beträgt drei Tage und der Fristenlauf beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Zug, Stefan Moos, Präsident Arthur Cantieni, Stadtschreiber Referendumsfrist: GGR-Vorlage Nr. 2267 www.stadtzug.ch Seite 11 von 11
G2267 Beilage 2
G2267 Beilage 3
G2267 Beilage 4 Gemeinsame Psychiatrieplanung Versorgungsbericht Auszug für GGR: Kapitel in Kürze Vollständige Fassung im Internet und als Beilage für BPK Genehmigt am 20. Juni 2011 durch den Konkordatsrat
Impressum Impressum Versorgungsbericht 2011 erstellt im Auftrag des Psychiatriekonkordats Uri, Schwyz und Zug Verfasserin Carmen Rusch, wissenschaftliche Sachbearbeiterin, Kantonsärztlicher Dienst, Kanton Schwyz Steuergruppe Evelyne Reich, Amtsvorsteherin, Amt für Gesundheit und Soziales, Kanton Schwyz, Leitung Christof Gügler, Beauftragter gesundheitspolitische Fragen, Gesundheitsdirektion Kanton Zug Roland Hartmann, Direktionssekretär, Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion, Kanton Uri Dr. med. Svend Capol, Kantonsarzt Kanton Schwyz Projektgruppe Dr. iur. Beatrice Gross Hawk, Gesundheitsdirektion, Stv. Generalsekretärin, Kanton Zug Beat Planzer, Amtsvorsteher-Stellvertreter, Amt für Gesundheit Kanton Uri Carmen Rusch, wissenschaftliche Sacharbeiterin, Kantonsärztlicher Dienst, Kanton Schwyz Beratung: Expertengruppe Dr. med. Svend Capol, Kantonsarzt Kanton Schwyz, Leitung Dr. med. Magdalena Berkhoff, Chefärztin Psychiatrische Klinik Zugersee Dr. med. Benedikt Dettling, Facharzt FMH Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Geriatrie, Schwyz Dr. med. Frank Fischer, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Zug Dr. med. Peter Gabriel, Leitender Arzt SPD Uri lic. phil. Gerhard Pitscheider, Psychologe, Altdorf Dr. med. Margrit von Moos, Chefärztin KJPD Schwyz Dr. med. Hanspeter Walti, Amtsleiter und Chefarzt APD Zug Dr. med. Roland Weber, Chefarzt SPD Schwyz Dr. med. Marc Zortea, Oberarzt APD-KJ Baar Externer Fachberater Dr. Alfred J. Gebert, selbstständiger Berater im Gesundheitswesen, Fachexperte der GDK Arbeitsgruppe Forensik Dr. med. Svend Capol, Kantonsarzt Kanton Schwyz, Leitung Dr. med. Rudolf Hauri, Kantonsarzt Kanton Zug Dr. med. Patrik Hochstrasser, Leitender Arzt APD-E, Baar lic. iur. Bruno Suter, Vorsteher Amt für Justizvollzug, Schwyz Dr. med. Margrit von Moos, Chefärztin KJPD Kanton Schwyz Aufgrund einer besseren Leseführung wird auf die konsequente Erwähnung der weiblichen Ge- schlechtsform verzichtet. Psychiatriekonkordat Uri, Schwyz und Zug: Versorgungsbericht 2011 II
In Kürze In Kürze Im Rahmen der Vorgaben der neuen Spitalfinanzierung und der Verhandlungen über einen Wechsel der Trägerschaft der Psychiatrischen Klinik Zugersee gaben die Regierungen der Kanto- ne Uri, Schwyz und Zug dem Konkordatsrat den Auftrag zur gemeinsamen Planung der Psychiat- rieversorgung. Dabei galt es die Prinzipien der integrierten Versorgung in Übereinstimmung mit den KVG-Bestimmungen für die Spitalplanung zu berücksichtigen. Das Ziel für die Psychiatrie- planung ist es, prozessorientiert innerhalb von einheitlichen Strukturen, eine vernetzte, patien- tenzentrierte psychiatrische Versorgung gemeinsam für die drei Kantone aufzubauen. Gemäss Auftrag werden ein Versorgungsbericht und ein Strukturbericht erstellt, wobei Letzterer durch eine externe Projektleitung erarbeitet wird. Analysiert wurde die Situation der stationären Versorgungsstrukturen anhand der Daten des Bundesamtes für Statistik der letzten drei vorliegenden Jahre 2006 bis 2008. Der grösste Anteil der Patienten aus dem Konkordatsgebiet (85%) wird in den psychiatrischen Kliniken Zugersee und Littenheid behandelt. Mangels Angebot an stationären Einrichtungen für Kinder und Ju- gendliche innerhalb des Konkordatsgebietes wird deren Versorgung ausschliesslich ausserkan- tonal erbracht. Über dem Beobachtungszeitraum von 2006 bis 2008 ist eine stetige Zunahme der gesamthaft erbrachten stationären Dienstleistungen zusammengefasst um rund 6% festzustel- len. Dabei liegen jedoch alle drei Konkordatskantone bezüglich Hospitalisationen deutlich unter dem Durchschnitt der Schweiz. Der Kanton Uri liegt an zweitletzter, der Kanton Schwyz an dritt- letzter und der Kanton Zug an achtletzter Stelle. Im ambulanten Bereich sind im Konkordatsgebiet weniger Fachärzte für Psychiatrie tätig als in anderen Regionen der Schweiz. Betrachtet man die kantonalen Dichten der Fachärzte für Psychi- atrie, so liegen wiederum die Kantone Uri an letzter, der Kanton Schwyz an drittletzter Stelle und der Kanton Zug mit 3 Fachärzten auf 10‘000 Einwohner ebenfalls unterhalb des Schweizer Durchschnitts von 3.8 Fachärzten auf 10‘000 Einwohner (2008). Ambulante Dienstleistungen müssen dadurch häufig ausserkantonal beansprucht werden. Es resultiert ein „Nettoexport“ von Patienten in Gebiete mit grösserer Fachärztedichte. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist im stationären Bereich eine der klarsten Versorgungslücken vorhanden, in den Kantonen Uri und Schwyz auch im ambulanten Bereich. Mit dem Gebiet der Forensik hat sich eine separate Arbeitsgruppe befasst. Der Bedarf an psychi- atrisch-forensischen Leistungen wird im ambulanten Bereich abgesehen von einzelnen Spezial- gebieten genügend abgedeckt. Hingegen verfügt das Konkordatsgebiet im stationären Lang- zeitbereich über keine eigene Institution. Das knappe Angebot an forensischen Betten in der Schweiz bei relativ kleinen Fallzahlen entspricht der Situation in der hochspezialisierten Medizin. Es würde sich lohnen, diese Spezialversorgung überregional zusammenzufassen. Aufgrund des Bevölkerungswachstums mit zunehmender Alterung, der gesellschaftlichen Ver- änderungen mit der Tendenz zur Urbanisierung und den vermehrt fehlenden sozialen Netzen, sowie den Entwicklungen der modernen Psychiatrie wird eine grössere Inanspruchnahme ambu- lanter und stationärer psychiatrischer Leistungen prognostiziert. Ein realistisches Szenario für den stationären Bereich sagt eine Steigerung des Bettenbedarfs um 60 Betten von 203 im Jahre 2008 auf rund 260 Betten im Jahre 2020 vorher. Im gleichen Zeitraum nimmt demnach die Hospi- talisationsrate von 47 pro 10‘000 Einwohner auf 63 oder gar 79 (CH-Durchschnitt) zu. Als Folge der neuen Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen werden alle Kliniken aus wirtschaftlichen Grün- den bestrebt sein, die mittlere Aufenthaltsdauer der Patienten auf den heutigen Schweizer Durchschnitt von 35 Tagen zu senken. Zusammengefasst ist für die Psychiatrieversorgung des Konkordatsgebietes ein Nachholbedarf mit einer Angleichung an den Durchschnitt der Ge- samtschweiz absehbar. Psychiatriekonkordat Uri, Schwyz und Zug: Versorgungsbericht 2011 III
G2267 Beilage 5 Auszug für GGR: Kapitel Zusammenfassung inkl. Anhänge 6 bis 8 Vollständige Fassung im Internet und als Beilage für BPK Ps y c h i at r i s c h e K l i n i k Zu g er s ee Entwicklungsstudie Sc h l u s s b er i c h t 17. Dezem b er 2012
A u f t r ag g eb er Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug (gemäss Zirkularbeschluss des Konkordatsrates vom 7. September 2012) Psychiatriekonkordat c/o Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Postfach 455 6301 Zug B ear b ei t u n g s t eam Met r o n Met r o n A r c h i t ek t u r A G Postfach 480 T 056 460 91 11 Stahlrain 2 F 056 460 91 00 CH 5201 Brugg info@metron.ch www.metron.ch Christoph Gysin Dipl. Architekt FH, Projektleitung Stephan Jack Dipl. Ing. Architekt TU Dominik Killer Praktikant Jan Hlavica Dipl. Architekt ETH/SIA Met r o n Ver k eh r s p l an u n g A G Moritz Hiltebrand BSc FHO in Raumplanung Rupert Wimmer Dipl.-Ing. TU/SVI/SIA Titelbild: Frontansicht Psychiatrische Klinik Zugersee 2012 F:\DATEN\M2\12-027-00\21_STUDIEN\PKZ_SCHLUSSBER_121217.DOC 1
Inhaltsverzeichnis 1 Zu s am m en f as s u n g 3 1.1 Zukunftsfähig und bedürfnisorientiert: die Psychiatrische Klinik Zugersee 3 1.2 Mit hoher Aufenthaltsqualität, betrieblich optimiert und städtebaulich attraktiv: Planen für die Zukunft der Psychiatrischen Klinik Zugersee 3 1.3 Raumplanungs- und Baurecht: Handlungsspielräume nutzen 4 1.4 Planen mit vielen Abhängigkeiten und hoher Flexibilität ࣣ die Projektresultate 5 1.5 Stärken bewahren und neue Qualitäten schaffen ࣣ Fazit 6 1.6 Empfehlung 7 2 Pr o j ek t v er l au f 8 2.1 Projektorganisation 8 2.2 Projektchronologie 8 3 Gr u n d l ag en 8 3.1 Plangrundlagen 8 3.2 Psychiatrische Klinik Zugersee bisher und heute 8 3.3 Psychiatrische Klinik Zugersee in Zukunft 10 3.4 Raumprogramm 10 3.5 Weitere Projekte und Nutzungen 11 3.6 Baurechtliche Rahmenbedingungen 12 4 A n al y s e 17 4.1 Städtebauliche Analyse 17 4.2 Analyse Verkehr / Parkierung 19 5 Var i an t en s t u d i e 21 5.1 8 Varianten 21 5.2 Beurteilung und Auswahl für Bebauungsstudie 22 5.3 Varianten Verkehr / Parkierung 23 6 B eb au u n g s s t u d i e/ Det ai l p r ü f u n g 27 6.1 Entwicklung 1 / Anbau Haus A 27 6.2 Entwicklung 2 / Erweiterung um 3 Stationen (60 Betten) 28 Variante 1 / "Klammer" 28 Variante 2 / "Parallel" 29 Variante 3 / "Solitär" 30 6.3 Etappierung 31 6.4 Beurteilung 31 6.5 Fazit 32 7 A n h än g e 33 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen / Grundlagen 34 2 Raumprogramm 35 3 Analyse / Synthese 36 4 Variantenplan in Situation und Modell (8Varianten) 37 5 Varianten Verkehr / Parkierung 38 6 Entwicklung 1 / Anbau Haus A 39 7 Entwicklung 2 / Erweiterung um 3 Stationen (60 Betten) 40 8 Entwicklungsplan (Baufelder, Freihaltezonen, Erschliessung) 41 2
1 Zusammenfassung 1.1 Zuk unfts fähi g und bedür fni s or i enti er t: di e Ps y c hi atr i s c he Kli ni k Zuger s ee Die Psychiatrische Klinik Zugersee (PK Zugersee) mit dem denkmalgeschützten Gründerbau (Haus F) liegt topographisch an schöner, exponierter Lage oberhalb des Zugersees in Oberwil- Zug. Sie befindet sich auf einem Grundstück von ca. 128'000 m2 Fläche (Parzellen-Nr. 1639/Zug), wobei ein grosser Teil davon der Landwirtschaftszone zugeordnet ist. Das Gebiet um die heutige Klinik liegt in der OeIB-Zone (Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen) und hat eine Grösse von 17'067 m2. Die heutige Trägerschaft (Gemeinschaft Barmherzige Brüder Zug) will die Klinikbauten zusam- men mit dem Grundstück an das Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug ver- kaufen. Um die Kapazitäten und den Standard der Klinik den künftigen Erfordernissen anzupassen, besteht ein Erneuerungs- und Ausbaubedarf. Für die entsprechenden Entwicklungsschritte ist der Einbezug von Grundstücksteilen aus der Landwirtschaftszone erforderlich. Grundeigentü- mer und Käufer haben sich diesbezüglich auf eine zweckmässige Parzellierung verständigt. Aufgrund des bäuerlichen Bodenrechts ist für den Verkauf jedoch die Einzonung der betreffen- den Grundstücksteile in die OeIB-Zone erforderlich (ca. 11'500 m2). Luftaufnahme 2011 / Oberwil-Zug Luftaufnahme Psychiatrische Klinik Zugersee 1.2 Mi t hoher Aufenthal ts qual i tät , betr i ebl ich optimier t und st ädtebaulich at- t r ak t i v: Pl an en f ü r d i e Zu k u n f t d er Psy c hi atr i s c hen Kli n i k Zu g er s ee Mit der vorliegenden Studie ist die längerfristige bauliche Entwicklungsstrategie der PK Zuger- see aufzuzeigen respektive der zukünftige Erneuerungs- und Ausbaubedarf in Szenarien und in unterschiedlichen volumetrischen, städtebaulichen und betrieblichen Varianten zu prüfen. Dabei gilt es insbesondere auch, die Erreichung einer betrieblich optimalen Grösse zu berücksichti- gen. Hohe Anforderungen an die Setzung und Volumetrie zukünftiger Erweiterungs- und Neu- bauten stellen die prominente Lage sowie der Landschafts- und Denkmalschutz. Zusammen mit der räumlichen Entwicklung ist ausserdem die Arealerschliessung zu klären, was Varianten bezüglich Anlieferung und Parkierung erfordert. Mit dem Entwicklungsplan sollen folgende Fragen geklärt werden: • Aufzeigen der erforderlichen Raum- und Landflächen für zukünftige Erweiterungen 3
• Aufzeigen von Lösungsvarianten auf der Grundlage des Entwicklungsbedarfs (Richtraumprogramm), die sowohl betrieblich wie auch städtebaulich gute Lösungen ermöglichen und für spätere Wettbewerbsverfahren genügend Spielräume zulassen. • Überprüfung der vorgeschlagenen Parzellierung in Form und Grösse • Aufzeigen von Lösungsansätzen bezüglich zukünftiger Arealerschliessung und Parkie- rung (Personal, Besucher, Waren). Der Entwicklungsplan soll einerseits als Grundlage für den Antrag zur Zonenmutation dienen und andererseits die Basis für einen späteren städtebaulichen Architekturwettbewerb mit Be- bauungsplan bilden. Ansicht Psychiatrische Klinik Zugersee Situation Planungsperimeter / Parzellierung OeIB 1.3 Raum pl anungs - und Baur ec ht: Han d l u n g s spi el r äum e n u t zen Vo r g ab en K an t o n al er Ri c h t p l an (Si ed l u n g , L an d s c h af t ) Im Kantonalen Richtplan sind für den Bereich PK Zugersee folgende Vorgaben relevant: • Siedlungsbegrenzungslinie (ohne Handlungsspielraum) rote Linie • Gebiet für Siedlungserweiterung rote Schraffur • Renaturierung Gewässer blau punktierte Linie Ausschnitt Kantonaler Richtplan B äu er l i c h es B o d en r ec h t Das Psychiatriekonkordat kann gemäss Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerli- che Bodenrecht (BGBB) kein Landwirtschaftsland erwerben. Somit müssen, sofern aufgrund des Bedarfsnachweises (prognostizierte Klinikentwicklung) zusätzlich Flächen erforderlich sind, diese vor dem Erwerb des Grundstücks umgezont werden. 4
A u s g an g s l ag e Zo n en p l an u n d Vo r s c h l ag f ü r d i e zu s ät zl i c h ei n zu zo n en d e Fl äc h e Die Bauten der PK Zugersee liegen in der Zone OeIB (Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen). Auf der heutigen Fläche gibt es für die erforderlichen Erweiterungen kaum Spielräume. Um Zukunft und Entwicklung der Klinik zu sichern, ist eine Anpassung der OeIB- Zone erforder- lich. Ausschnitt Zonenplan best. Zone OeIB PK Zugersee (grau) Geplante neue erweiterte Zone OeIB (grau) Han d l u n g s s p i el r au m f ü r Er w ei t er u n g Zo n e OeIB / B au r ec h t Durch die Siedlungsbegrenzungslinie gegen Norden und den anzustrebenden Freihaltebereich zwischen Klinik und Wohnzone ist der Handlungsspielraum bezüglich Bearbeitungsperimeter für Erweiterungs- und Neubauten eingeschränkt. Gemäss Zweckbestimmung (Anhang 4 der Bauordnung) sind Nutzungen in der OeIB-Zone nur für Bauten und Anlagen der PK Zugersee zulässig. Mit Ausnahme des denkmalgeschützten Hauses F gibt es keine baurechtlichen Einschränkun- gen. Der Grenzabstand (Baulinie) zur Landwirtschaftszone beträgt min. 6m (siehe Kapitel 3.6). Er s c h l i es s u n g ü b er L an d w i r t s c h af t s zo n e Gemäss Art. 16a des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind in der Landwirtschaftszone nur Bau- ten und Anlagen zonenkonform, die für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produ- zierenden Gartenbau notwendig sind. Für bestehende Anlagen gilt die Bestandsgarantie. 1.4 Pl anen m i t v i el en Abhängi gkei ten und hoher Fl exi bi l i tät ࣣ di e Pr oj ektr esultate Die in zwei Phasen erarbeiteten Variantenstudien zeigen auf, dass innerhalb des Planungspe- rimeters mit der vorgeschlagenen Parzellierung genügend Spielräume vorhanden sind, um den heute absehbaren räumlichen Entwicklungsbedarf der PK Zugersee abzubilden. Innerhalb der bestehenden Parzellenfläche wäre die in Zukunft zusätzlich erforderliche Ge- schossfläche (GF) von rund 9'300 m2 nicht zu realisieren und somit der Versorgungsauftrag der Klinik im Hinblick auf den ausgewiesenen Bedarf an zusätzlichen Behandlungsplätzen gefähr- det. Mit den aufgezeigten Bebauungsvarianten und -typen wurde der Nachweis erbracht, dass so- wohl betrieblich wie auch städtebaulich gute Lösungen möglich sind und innerhalb der geplan- 5
ten neuen Parzelle genügend Spielraum und Flexibilität für zukünftige Erweiterungsbauten vor- handen sind (Anhänge 6 und 7). Modellabbildungen Variante "Parallel" und "Klammer" mit Anbau und Aufstockung Haus A En t w i c k l u n g s p l an Der Entwicklungsplan formuliert die mit der Studie gewonnenen Erkenntnisse, definiert die Spielregeln und dient als Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Entwicklungsplan / Spielregeln Anhang 8 1.5 Stär k en bew ahr en und neue Qual i täten s c haffen ࣣ Fazi t Um den zukünftigen Bedarf abzudecken, werden drei zusätzlichen Stationen (60 Betten) mit Therapien, Arztdiensten und weiteren Infrastrukturräumen benötigt. Die vorliegende Entwick- lungsstudie zeigt auf, dass diese auf der bestehenden Parzellenfläche nicht realisierbar sind. Lediglich die drei bestehenden Akutstationen A5, A6 und A7 könnten nach Nordosten erweitert werden (Standardanpassung). Um die zukünftige Entwicklung der Klinik zu sichern, sind also zusätzliche Flächen erforderlich. Aufgrund der Bestimmungen des Bundesgesetztes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ist der Kauf von zusätzlichem Land nur möglich, wenn die ent- sprechende Fläche umgezont wird. Die geplante neue Parzelle scheint von Grösse und Parzel- lenform her richtig; sie eignet sich einerseits als Basis für einen Erweiterungsbau Richtung Nord/Nordost und anderseits als Freihaltebereich für Aussenraumanlagen zwischen Klinik und Wohnzone gegen Nordwest/West. Die Studie zeigt, dass sowohl betrieblich wie auch städte- 6
baulich gute Lösungen möglich sind und genügend Spielraum und Flexibilität für zukünftige Entwicklungen vorhanden ist. Die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes (RPG) lassen bezüglich zusätzlichen Parkplät- zen, die über die Landwirtschaftszone erschlossen werden, jedoch wenig Spielraum zu. Die Berechnungen zeigen, dass mit einem Mobilitätsmanagement bei einer Erweiterung der Klinik kaum zusätzlichen Parkplätze erforderlich wären. Da der Warenverkehr auch bei einem Ausbau der Klinik keine oder nur marginal mehr Fahrten generieren würde, kann die Anlieferung weiter- hin über den Mülimattweg erfolgen. Modellabbildungen Variante "Klammer" und Erweiterung "Parallel" (Entwicklung 3) 1.6 Em pfehl ung Par zel l i er u n g Damit eine nachhaltige Entwicklung der PK Zugersee gewährleistet ist, soll die bestehende OeIB-Fläche im Bereich der Klinik von 17'067 m2 um die geplante Parzellenfläche im Nordosten und Nordwesten erweitert resp. die Fläche von rund 11'370 m2 von der Landwirtschaftszone (L) in die Zone des Öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB) eingezont werden. Die für die zukünftige Entwicklung erforderliche Flexibilität legt nahe, die ganze Fläche in die Zone OeIB zu überführen. Dabei soll der nordwestliche Streifen unterhalb der bestehenden Sockelbauten als Freihaltebereich gesichert werden. Zonenplan bestehende Parzelle PKZ (grau) PKZ - geplante neue Parzelle OeIB (grau) Ver k eh r u n d Par k i er u n g Mit der künftigen Erweiterung der Klinik werden ohne Mobilitätsmanagement rund 30 neue Parkplätze benötigt. Die bestehenden Zufahrten führen über Landwirtschaftszonen zur Klinik und erlauben keinen Ausbau (siehe 1.3 / Art. 16a RPG). Deshalb wird empfohlen, mit einem 7
Mobilitätsmanagement die Verlagerung der motorisierten Fahrten auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr zu forcieren. Falls dennoch eine kleine Anzahl zusätzlicher Parkplät- ze erstellt werden muss, ist zu prüfen, ob die heutige Trägerschaft bereit ist, im Fuchsloch Park- flächen zur Verfügung zu stellen. Die bestehende Anlieferung über den Mülimattweg ist wenn möglich beizubehalten. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl Anliefer- fahrten nur geringfügig erhöht, da je nachdem nur die Ladung vergrössert wird. 2 Projektverlauf 2.1 Pr oj ek tor gani s ati on Projektteam extern • Bruder Timotheus Vertreter Barmherzige Brüder (Grundeigentümer) • Christof Gügler Vertreter Psychiatriekonkordat (Auftraggeber) • Paul Lalli Klinikdirektor Psychiatrische Klinik Zugersee • Beat Aeberhard Stadtarchitekt Zug • Harald Klein Stadtplaner Zug • Remy Frommenwiler Stadtplanung Zug 2.2 Pr oj ek tc hr onol ogi e • Projektstart September 2012 • 1. Zwischenbesprechung 22.10.2012 / Analyse, Variantenstudie (8 Varianten) • 2. Zwischenbesprechung 12.11.2012 / Bebauungsstudie (3 Varianten) • Schlussbesprechung 10.12.2012 / Schlussbericht, Präsentation Entwicklungsstudie • Abgabe definitiver Schlussbericht 17.12.12 3 Grundlagen 3.1 Plangrundlagen • Höhenlinienplan und Situationsplan • Grundrisspläne bestehende Gebäude • Projektstudie Anbau Haus A • Wettbewerbsprojekt Mülimatt • Studie Arealerschliessung • Machbarkeitsstudie Haus F 3.2 Ps y c hi atr i s c he Kli ni k Zuger s ee bi s her und heute K en n zah l en 2011 Die PK Zugersee verfügt über einen Bettenbestand von 133 Betten, davon sind 124 belegbare Klinikbetten (Belegung ca. 96 %). Sie hat insgesamt ca. 240 Angestellte bzw. 191 Stellen, wo- von 162 Stellen zum engeren Betriebspersonal gerechnet werden. Die Aufenthaltsdauer der PatientInnen betrug im 2011 im Durchschnitt ca. 37 Tage. 8
23.0 470 4 465 GF 588 m2 abst and 490 Aussenraum Intensivbereich Raucher Büro renz 6m G 47 0 465 47 5 48 0 Raucher Intensiv 480 Intensivzimmer- 460 46 vorbereich 5 Lichthof Lift 475 Treppe A1 Zone OeIF 47 0 3x Intensivzimmer 47 480 5 Stationen A5/A6/A7 480 25.7 460 46 5 P3 Entwicklung 1 (Pflege) 5 46 Haupteingang 475 45 V1 V2 V3 5 475 3x 1-Bettzimmer 6m Peri Gre 0 nza P1 47 Ebene GF GF GF me ter bsta erw nd eite Zone OeIB Aussenraum rte 470 Zon 46 0 3 0 0 0 eO eIB P2 470 46 5 4 664 0 664 4x 1-Bettzimmer 460 455 470 460 5 588 588 588 45 0 5 46 465 Dach Ebene 5 Terrasse 470 470 6 588 588 588 465 46 0 45 7 588 588 588 5 Mülimattweg 8 0 588 *588 0 46 45 5 0 45 Ebene 5/6/7 Haus A 9 0 0 *588 6m Grenza bstand 460 Perimeter 2985 45 erweiterte 0 5 14.6 8.4 Zone 45OeIB Total 2'428 2'352 3'604 0m 10m 30m 4889 GF 664 m2 * Entwicklung 2 (Therapie) Therapie Fitnessraum Musik inkl. WC / Dusche Situation 1:2000 Haustechnik P1 Parkierung Personal (IST) P3 Parkierung Besucher (IST) A1 Anlieferung Ebene 3 (IST) Therapie Kunst P2 Tiefgarage Personal (IST) Lichthof Lift Treppe Therapie Arbeit GF 588 m2 Seminarraum Raum für Ruheraum Büro Supervision Therapie Ausdruck 34.9 Neben- räume (Lager, WC) Büro Fitnessraum Lichthof Lift inkl. WC / Dusche Treppe Entwicklung 1 (V1 Therapie unten) Seminarraum 25.7 Werkstätten,Therapien Küche Ruheraum Entwicklung 1 (V2 Therapie oben) Therapie Therapie Therapie Therapie Kunst Arbeit Musik Ausdruck Haus A Ebene 8 Modellfoto Haus A mit Aufstockung Infrastrukturräume Entwicklung 2 23.0 23.0 Ebene 4 GF 588 m2 GF 588 m2 Geschoss für Erweiterung Therapie Fitnessraum Auditorium Nebenräume (z. B. Lager) Ausdruck inkl. WC / Dusche inkl. WC-Anlage Therapie Ausdruck Lichthof Lift Lichthof Lift Lift Cafe Treppe Treppe Treppe Personal- Haustechnik restaurant Therapie Gruppe 25.7 25.7 Entwicklung 2 (V3 Therapie oben) Entwicklung 2 (V3 Therapie oben) Therapie Therapie Therapie Therapie Therapie Aussenraum/Dispo Gruppe Arbeit Arbeit Kunst Kunst Werkstätten,Therapien Werkstätten Ebene 8 Ebene 9 Anlieferung Psychiatrische Klinik Zugersee Entwicklungsstudie Pl.Nr. Plan Ebene 3 Haus A Anhang 6 Erweiterung Haus A 1:500 Mst. Metron Architektur AG T: 056 460 91 11 www.metron.ch Gez./Gepr. DKI/GYS Proj.Nr 12 12 027 00 Bauträgerschaft Psychiatriekonkordat Uri, Schwyz, Zug 0 5 10 20 Stahlrain 2 / 5200 Brugg F: 056 460 91 00 info@metron.ch Format A3 Datum 06.12.12 Objekt Psychiatrische Klinik Zugersee
470 465 B 14.3 8.7 and abst 490 renz 6m G 47 0 465 GF 663 m2 47 5 48 0 A1 480 460 46 5 Haustechnik 475 47 Zone OeIF 0 47 480 5 Lichthof Lift Treppe 480 460 P4 46 5 P3 25.8 5 46 A2 Haupteingang 475 45 5 475 6m Peri Gre 0 nza P1 47 me ter bsta erw nd eite Zone OeIB rte 470 Zon 46 0 eO eIB P2 Hof 470 46 5 460 GF 1'695 m2 455 470 460 45 0 5 Aufenthalt Essbereich 46 Aussenraum Dispo Putzraum WM / WC 465 470 Tumb Küche Werkstätten,Therapien 470 465 46 0 9.1 45 5 Mülimattweg 0 46 45 5 0 45 Treppe Freizeitraum 460 6m Grenza Lift bstand HT Perimeter 2985 45 erweiterte 0 5 Zone 45OeIB Atelier Gruppenraum Haus A 0m 10m 30m 4889 Ausguss Ruheraum Innenhof Situation 1:2000 Ebene 2 18.9 Stationsküche Raucher P1 Parkierung Personal (IST) P3 Parkierung Besucher (IST) A1 Anlieferung Ebene 3 (IST) Sie Gre Aussenraum 10x 1-Bettzimmer Stationszimmer 46.2 P2 Tiefgarage Personal (IST) P4 Parkierung Tiefgarage Ebene 1 A2 Anlieferung Tiefgarage Ebene 1 5x Arztbüro / 5x Besprechungszimmer Stationsbüro nza dlun Sitzungszimmer gs bst beg and Internet Dispo WC Treppe Bad Lift ren 6m HT zng Intensivzimmer slin Vorraum ie V1 Intensivbereich Ebene GF 18.1 2 1'695 3 1'695 Ebene 4 Aussenraum Aufenthalt Essbereich mögliche Entwicklung 3 4 1'695 (3/2) 10x 1-Bettzimmer 5 899 25.0 10.1 14.6 6 899 49.7 Total 6'883 B Modellfoto mit Infrastrukturräume auf Ebenen 5 und 6 Modellfoto mit möglicher Entwicklung 3 Arztbüros/Administration Direktion GF 899 m2 +478.0 WC Treppe Lift Therapie 3.6 HT Cafeteria Ebene 6 +474.4 Büro Auditorium 3.6 +470.8 +470.8 Fitness Ebene 5 Büro 3.8 18.2 3.8 Therapie Therapie Therapie Therapie Fitnessraum Aussenraum/Dispo Arbeit Kunst Ausdruck Ebene 4 +467.0 Ebene 4 +467.0 Station Gruppe inkl. WC / Dusche 3.2 3.2 Ebene 3 +463.8 Ebene 3 +463.8 Station 3.2 3.2 +460.6 +460.6 Ebene 5 Hof Ebene 2 Innenhof Ebene 2 Station 49.5 Ebene 1 Parking Arztbüros/Administration GF 899 m2 25.8 9.1 18.9 18.1 Auditorium WC Treppe inkl. WC-Anlage Lift inkl. Foyer HT Gebäude A VARIANTE KLAMMER Schnitt B-B 18.2 Cafe Aussenraum/Dispo Personal- restaurant Psychiatrische Klinik Zugersee Entwicklungsstudie Pl.Nr. Plan Ebene 6 Anhang 7.1 Variante Klammer Mst. 1:500 Metron Architektur AG T: 056 460 91 11 www.metron.ch Gez./Gepr. DKI/GYS Proj.Nr 12 12 027 00 Bauträgerschaft Psychiatriekonkordat Uri, Schwyz, Zug 49.5 0 5 10 20 Stahlrain 2 / 5200 Brugg F: 056 460 91 00 info@metron.ch Format A3 Datum 06.12.12 Objekt Psychiatrische Klinik Zugersee
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