Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage

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Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Zonenplanänderung
Tüfwisen, Zürich Affoltern

   Planungsbericht nach Art. 47 RPV
   Fassung für die öffentliche Auflage
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Impressum

Stadt Zürich
Grün Stadt Zürich
Beatenplatz 2
CH-8001 Zürich

Grün Stadt Zürich ist eine Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements

Bearbeitung
Jürgen Faiss, Fachbereich Freiraumplanung

Grundlagen
Fotos und Illustrationen: Grün Stadt Zürich
Regelprofile Katzenbach: Betatech Hunziker AG
Entwicklungskonzept Tüfwisen: Januar 2013 / aktualisiert Januar 2015
Bau- und Zonenordnung © Stadt Zürich, Amt für Städtebau
Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, Antrag des Stadtrats vom
29.10.2014
Kantonaler Richtplan, rechtskräftige Fassung vom 18.09.2015
Kantonaler GIS-Browser
Katasterplan und Orthofoto 2013 © Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung
Zonenplanänderung Tüfwisen © Stadt Zürich, Amt für Städtebau

Datum
25.04.2016
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Inhalt
Planungshintergrund__5

1. Ausgangslage__6
      1.1 Rahmenbedingungen__6
      1.2 Planungsrechtliche Situation__8
      1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse, Dienstbarkeiten__12

2. Vorhaben__14
      2.1 Projektidee und Gestaltungsprämissen__14
      2.2 Gestaltungskonzept__16
      2.3 Verkehrserschliessung__20
      2.4 Etappierung der Umsetzung__22

3. Planungsrechtliche Umsetzung__24

4. Raumplanerische Beurteilung__26
      4.1 Planungsvorgaben, landschaftliche Einordnung , Erschliessung__26
      4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz, Störfallvorsorge__28

5. Verfahren__30
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
4   Zonenplanänderung Tüfwisen
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Planungshintergrund

Mit der Revitalisierung des Katzenbachs, der Entwicklung des Garten-             Landschaftsentwicklung
                                                                                 in Zürich Nord
areals Tüfwisen und dem Grünzug Fronwald Glaubten werden drei
Schlüsselprojekte des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) Höng-
gerberg-Affoltern umgesetzt, welche die Entwicklung der siedlungsnahen
Landschaften in Zürich Nord massgeblich prägen werden.
Die Projekte werden aufgrund ihres inhaltlichen und räumlichen Zusam-
menhangs parallel konzipiert, miteinander koordiniert und sind jeweils
auch das planerische Gefäss für weitere Fachziele des LEK. Gemeinsam
sind sie folgenden Zielen verpflichtet:
   • Die siedlungsnahe Landschaft soll gestalterisch aufgewertet wer-            Raumplanerische
                                                                                 Zielsetzungen
      den. Erholungsbedürfnisse, Lebensraumförderung und Bewirt-
      schaftungsaspekte sind hierbei ausgewogen zu berücksichtigen.
   • Die Anzahl der Kleingärten soll möglichst erhöht, Gartenareale in
      ein übergreifendes Landschaftskonzept eingebettet werden.
   • Zur Verbesserung der Freiraumversorgung sollen in Affoltern mehr
      multifunktional nutzbare Erholungsflächen angeboten werden.
   • Die Projekte werten wichtige Langsamverkehrsachsen und ökologi-
      sche Vernetzungsachsen in Zürich Nord auf.
Hierbei bildet der Grünzug Fronwald Glaubten das Herzstück eines wich-           3 Projekte im Verbund

tigen Siedlungstrenngürtels, welcher den Hönggerberg mit dem offenen
Landschaftsraum im Norden verbindet. Die Tüfwisen widmen sich hier der
Landschaftsgestaltung am Siedlungsabschluss und sind die Gelenkstelle
zur Entwicklung der Katzenbachlandschaft zwischen Unter-Affoltern und
Seebach.

                                                                         Lage Projekte

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                          5
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
1. Ausgangslage
1.1 Rahmenbedingungen

    LEK Hönggerberg-    Als prioritäre Massnahme des Landschaftsentwicklungskonzepts Höng-
            Affoltern
                        gerberg-Affoltern wurde im Frühjahr 2013 eine vertiefende Konzeptstudie
                        für das Gartenareal Tüfwisen erstellt. Dieses «Entwicklungskonzept Tüf-
                        wisen» definiert die Rahmenbedingungen für die künftige Nutzung und
                        Gestaltung der Fläche und bildet die Grundlage für den hier vorliegenden
                        Umzonierungsvorschlag. Folgende Entwickungsziele wurden mit dem
                        Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) vorgegeben:

                          •   Die Tüfwisen sollen als Fläche für verschiedene quartierbezogene
                              Erholungsnutzungen sowie als vielfältiger Lebensraum für einhei-
                              mische Tiere und Pflanzen dienen.
                          •   Das zusätzliche Erholungsangebot soll nicht zu Lasten der vorhan-
                              denen Naturwerte gehen.
                          •   Das Angebot für Erholungssuchende ist möglichst so auszurichten,
                              dass eine Entlastung des Naturraums Katzensee sowie der Land-
                              wirtschaftsflächen möglich ist.

    Lage und Kontext    Mit über 1500 neuen Wohnungen, die allein im Zeitraum 2005-2008 ge-
                        baut wurden, gehört Affoltern zu den Quartieren mit dem stärksten Wachs-
                        tum in Zürich. Weitere Verdichtungsprozesse sind zu erwarten. Aktuelle
                        Prognosen weisen darauf hin, dass in Affoltern eine Unterversorgung mit
                        Freiräumen zu erwarten ist. Insbesondere fehlen bereits heute multifunk-
                        tionale Freiräume wie Parks.

                        Der rapiden städtebaulichen Entwicklung muss eine qualitative Aufwer-
                        tung der Freiräume und Landschaften im Wohnumfeld folgen. Die Räum-
                        liche Entwicklungsstrategie der Stadt Zürich weist darauf hin, dass die
                        peripheren Räume grössere Bedeutung für die Naherholung erhalten wer-
                        den (S. 67) und fordert: «Die Potentiale der Freiräume am Stadtrand sind
                        künftig besser zu nutzen» (S.73). «Die Landschaft Affoltern-Seebach-Kat-
                        zenseen ist als attraktive Kultur- und Naturlandschaft weiter zu entwickeln
                        und als Naherholungsraum zu stärken. Die landwirtschaftliche Nutzung,
                        Naturwerte und Erholungsansprüche werden aufeinander abgestimmt.»
                        (S.74)
                        Auch in den Nachbarquartieren Neu-Oerlikon, Leutschenbach und See-
                        bach bestehen Versorgungsmängel. Wichtige Wegebeziehungen die aus
                        diesen unterversorgten Gebieten in die beliebten Erholungsräume um die

6                                                                           Zonenplanänderung Tüfwisen
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Katzenseen führen, tangieren die Tüfwisen. Die Tüfwisen sind also nicht
nur Erholungsraum für das unmittelbar angrenzende Quartier, sondern
wichtiges Bindeglied in der gesamten, als siedlungsnaher Erholungsraum
weiter zu qualifizierenden Landschaft in Zürich Nord.

Als vielseitiges Patchwork unterschiedlicher Freizeitgartentypen, land-           Bestehende Situation

wirtschaftlicher Nutzflächen und Biotopstrukturen, aber auch nicht zo-
nenkonformer Lager- und Gewerbeflächen, liegt das Areal Tüfwisen am
unmittelbaren Stadtrand von Affoltern. Urbane, aus dem hochpreisigen
Stadtgebiet verdrängte Nutzungen mischen sich mit Restflächen traditi-
oneller Kulturlandschaft zu einem bunten, für städtische Randlagen typi-
schen Potpourri - durchaus mit dem Charme des Spontanen, aber auch
mit einem offensichtlichen Regelungsbedarf.

Im Norden grenzt das Areal unmittelbar an den Katzenbach und den Dorf-            Angrenzende Projekte

bach als den prägenden landschaftlichen Leitlinien. Das anstehende Re-
vitalisierungsprojekt und die begleitenden Erholungswege prädestinieren
diese Zone für eine Aufwertung als stadtnaher Erholungsraum.

                                                                           Projektperimeter
                                                                           Entwicklungskonzept
                                                                           Tüfwisen

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                          7
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
1.2 Planungsrechtliche Situation

    Kantonaler Richtplan            Der am 18.09.2015 vom Bundesrat genehmigte Kantonale Richtplan zeigt
                                    den Perimeter als Landwirtschaftsgebiet am unmittelbaren Rand des
                                    Siedlungsgebietes.

                                    Der südliche und höher gelegene Teil des Perimeters ist Fruchtfolgeflä-
                                    che. Der tiefer gelegene und bachnahe Teil ist als sonstiges Landwirt-
                                    schaftsgebiet dargestellt.

                                    Im Erläuterungsbericht wird mehrfach darauf hingewiesen, dass im dicht
                                    besiedelten Kanton Zürich der Gestaltung von Erholungsräumen in der
                                    Landschaft eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. S.3-6 / 3-15).

            Fruchtfolgefläche im
            Landwirtschaftsgebiet

            Sonstiges
            Landwirtschaftsgebiet

            Siedlungsgebiet

            Erdgas-
            Transportleitung
                                                                                          Kantonaler Richtplan

8                                                                                   Zonenplanänderung Tüfwisen
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Der Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, Antrag       Regionaler Richtplan

des Stadtrats vom 29.10.2014 (STRB Nr. 925/2014), welcher vom Ge-
meinderat am 06.04.2016 zuhanden des Regierungsrates verabschie-
det wurde (GR Nr. 2014/336), zeigt den Perimeter als Besonderes Erho-
lungsgebiet und Landschaftsförderungsgebiet.

Der Verlauf des Katzenbaches ist als Vernetzungskorridor und Bereich
für Gewässerrevitalisierung gekennzeichnet. Neben der naturnahen
Umgestaltung des Bachgerinnes soll eine ökologische Aufwertung des
Gewässerraumes sowie die Steigerung des Natur- und Landschaftser-
lebnisses für Erholungsuchende erreicht werden.
Der Katzenbachweg ist als Komfortroute eingestuft und mittelfristig zum   Erholungsgebiet
Ausbau vorgesehen.
                                                                          Landwirtschaftsgebiet

                                                                          Siedlungsgebiet

                                                                          Landschafts-
                                                                          förderungsgebiet

                                                                          Vernetzungskorridor

                                                                          Gewässerrevitalisierung
Regionaler Richtplan

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                   9
Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Bau- und Zonenord-              Die rechtsgültige Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich weist
nung 1999
                                den Umgriff der Gartenparzellen als Erholungszone E3 (Kleingärten) aus,
                                in der Garten- und Gerätehäuschen sowie für den Betrieb notwendige
                                gemeinschaftliche Gebäude und Anlagen zulässig sind.
                                Auch Wiesland (AF1162 / AF1163) und die Lagerfläche eines Gartenbau-
                                betriebes (AF1182) sind in der heutigen Zone E3 enthalten.
                                Fruchtfolgeflächen im Südwesten des Perimeters sind als Landwirt-
                                schaftszone dargestellt. Alle übrigen Flächen liegen in der Freihaltezone.

                                                                                          Zonenplan BZO 1999

                                                   Perimeter
                                                   Umzonierungsvorlage

                 Perimeter
                 Entwicklungskonzept

                                                                    Lager-
                                                                    fläche

                                                                                   Gärtnerei

10                                                                                 Zonenplanänderung Tüfwisen
Die Kleintieranlage Schwandenholz wurde in der Vorlage zur BZO-Teilre-              Bau- und Zonen-
                                                                                    ordnung Teilrevision
vision 2014 von der Erholungszone E3 in eine Freihaltezone (F) umge-                2014

stuft. Ein Spielplatz östlich der Überbauung Wolfswinkel ist als Freihalte-
zone Parkanlagen und Plätze (FP) ausgewiesen.
Die Lagerflächen des Gartenbaubetriebes sind in der E3 nicht zonenkon-              Zonenkonformität
                                                                                    bestehender Nutzungen
form. In der Freihaltezone bestehen vereinzelt zonenwidrige Kleinbauten
und Einzäunungen. Die Gärtnerei kündigte ihren Pachtvertrag auf Ende
2015. GSZ wird die Parzelle interessierten Bürgern für urban gardening
zur Verfügung stellen. Die Zugehörigkeit zur Freihaltezone ist für eine
dauerhafte Umwidmung in Erholungsgartennutzung ein Hindernis.

Zonenplan BZO-Teilrevision 2014

                                                Perimeter
                                                Umzonierungsvorlage

                   Perimeter
                   Entwicklungskonzept

                                                               Lager-
                                                               fläche

                                                                              Gärtnerei

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                            11
1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse, Dienstbarkeiten

          Nutzervielfalt          Bei einem Areal mit solch kleinteiliger Nutzung und über 60 Betroffenen
                                  sollte die Konzeptbildung auf möglichst realistischen Optionen zur Ent-
                                  wicklung der Besitzverhältnisse und einer sozialverträglichen Anpassung
                                  der Pachtverhältnisse beruhen.
                                  Der grösste Flächenanteil ist im Eigentum der Stadt Zürich und wird ne-
                                  ben Hobbygärtnern auch an landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe
                                  verpachtet.

     Besitzverhältnisse           Bei privatem Grundstückseigentum handelt es sich um
                                   • die Parzellen der im Südwesten des Perimeters gelegenen Land-
                                        wirtschaftszone,
                                   • die in der Erholungszone E3 gelegenen Gartenparzellen AF1161
                                        und AF1165
                                   • sowie die in der Freihaltezone gelegene, als Garten- und Abstellflä-
                                        che genutzte Parzelle AF1202.

            Privatgrundstücke

        1 Bader, Monika / Adolf
              2 Schneider, Urs
          3 Schumacher, Albert                         1
             4 Wettstein, Hans
       5 Huber-Schwarz, Anna
      6 Regli-Gabathuler, Vreni
         7 Schumacher, Albert                 6
                                                           2
                                                       7
                                                                 3
                                                   5

                                                                                      4

12                                                                                 Zonenplanänderung Tüfwisen
Grundstückseigentümer wurden bereits im Zeitraum Januar bis April            Optionen Landerwerb

2013 über die Planungsabsichten der Stadt Zürich informiert; es wur-
den Gespräche zu deren Nutzungsinteressen und Bereitschaft zu einem
Landverkauf geführt. Bei diesen Sondierungsgesprächen zeigte sich Ver-
handlungsbereitschaft beim Eigentümer der Parzelle AF1165 (Nr. 3 der
nebenstehenden Abbildung). Die Eigentümer der Parzellen AF1262 (Nr.1)
und AF1165 (Nr. 2) schliessen einen Verkauf aus. Das Gestaltungskon-
zept wurde deshalb so zugeschnitten, dass es unabhängig von den in
Privatbesitz verbleibenden Gartengrundstücken funktioniert.
Bei den weiteren Privatparzellen (Nr. 4 bis 7 i.d. Abb.) handelt sich um
Ackerland, das konzeptuell integriert wird. Eine Veräusserung war nicht
im Interesse der Besitzer.

Von den im Besitz der Stadt Zürich befindlichen Grundstücken werden          Pachten und Mieten
insgesamt 9 an Landwirtschaftsbetriebe und 2 an Gartenbau- bzw. Gärt-
nereibetriebe verpachtet. Auch diese Betriebe wurden Anfang 2013 in
Gesprächen über bevorstehende Änderungen unterrichtet. Gartenpäch-
ter wurden im Juni 2013 schriftlich über die Planungsabsichten informiert.
Im Sommer 2014 wurde für alle von der Revitalisierung des Katzenbachs
betroffenen Grundstücke bereits eine Anpassung der Pachtverträge voll-
zogen.

Im Perimeter existiert eine Hochdruckgasleitung, ein Mischwasserkanal        Dienstbarkeiten

und ein Regenklärbecken, die jeweils nicht von Nutzungsänderungen
oder Umgestaltungen betroffen sind. Südlich des Katzenbachweges ver-
läuft eine von der Autobahnraststätte Büsisee kommende Abwasserlei-
tung DN250, die ggf. im Zuge der Revitalsierungsmassnahme Katzen-
bach angepasst werden muss.
Der wichtige Zugang von der Teufwiesenstrasse über den privaten Flur-
weg AF1170 ist über die Anteilsberechtigungen benachbarter Grundstü-
cke der Stadt Zürich gesichert (AF 1174, AF1175).

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                    13
2. Vorhaben
2.1 Projektidee und Gestaltungsprämissen

           Projektidee   Das Gartenareal Tüfwisen soll als vielseitiger Erholungsraum für das
                         Quartier Affoltern entwickelt werden, der Kleingartenkultur, öffentliche Er-
                         holungsräume und landwirtschaftliche Produktionsflächen in einer land-
                         schaftlichen Gesamtgestaltung zusammenführt.

 Gestaltungsprämissen    Um eine möglichst sozial- und naturverträgliche Entwickung zu ermög-
                         lichen, wird angestrebt, die Gesamtgestaltung im Wesentlichen auf der
                         bestehenden Parzellierung und Vegetationsstruktur aufzubauen.

                           •   Es wird damit möglich, das Gebiet stufenweise aus dem Bestand
                                heraus zu entwickeln.
                           •   Die räumliche Gliederung wird wesentlich von einigen kommunalen
                                Schutzobjekten und interessanten Vegetationsstrukturen geprägt,
                                die tragende Konzeptbestandteile sein sollen.
                           •   Das Konzept soll unabhängig von den Chancen zum Erwerb einzel-
                                ner, im Parzellenverband eingestreuter Privatgrundstücke funktio-
                                nieren.
                           •   Im bestehenden Nutzungsmix aus Äckern, Wiesland, unterschied-
                                lichen Kleingartentypen, Kleintieranlagen, wildnishaften Biotopen
                                und ihrer kleinräumigen Abfolge wird eine Qualität gesehen, die
                                auch für Besucher aus dem Quartier bereichernd sein kann.
                           •   Das Projekt soll zur Gestaltung des Übergangs Siedlung-Land-
                                schaft beitragen. Ein interessanter Ansatzpunkt ist, dass die Zei-
                                lenbebauung Wolfswinkel im Parzellierungsmuster der Tüfwisen
                                eine Resonanz findet. Die Landwirtschaftszone, die sich wie eine
                                Abstandsfuge zwischen Bebauung und Gartenzone schiebt, kann
                                mit ihrer lichten Weite eine Qualität für die Bewohner sein und
                                bietet die Möglichkeit, Sichtbeziehungen über grössere Distanzen
                                zu organisieren.

 Synergien Katzenbach    Für die allgemeine Erholungsnutzung bildet das Katzenbachufer die at-
                         traktivste Zone. Um die Gestaltung des uferbegeitenden Erholungsrau-
                         mes bestmöglich mit den Anforderungen an den Gewässerraum abstim-
                         men zu können, wird das Revitalsierungsprojekt mit der Entwicklung des
                         Gartenareals eng abgestimmt.

14                                                                           Zonenplanänderung Tüfwisen
Nutzungsvielfalt im
                                  Perimeter

                                  1    Acker
                                  1a   Schnittblumen
                                  2    Weide
                                  3    Pferdeweiden und -koppeln
                                       mit Baumgruppen / -hecken
                                  4    Schrebergärten
                                  5    Schafweide
                                  6    Feuchtgehölze
                                  7    Wechselfeuchte Wiese
                                  7b   Baumgruppen
                                  8    Lagerflächen
                                       Gartenbaubetrieb Brenner
                                  9    Volieren
                                  10   Regenklärbecken /Wiese
                                  11   Acker
                                  12   Spielanlage Kinder hort
                                  13   Aussichtshügel
                                  14   Kleintieranlage
                                  15    Gärtnerei
                                  16    Wiese

                                  Die Abfolge verschiedener Gär-
                                  ten, Naturbereiche und offener
                                  Flächen bietet ein vielseitiges
                                  Landschaftserlebnis und ist eine
                                  interessante Grundlage für das
                                  Konzept.

                                  Synergien Katzenbach

                                  Entlang des Katzenbachufers
                                  soll ein abwechslungsreicher
                                  Erlebnisraum entstehen.
                                  Mit einem „Landbeitrag“ aus
                                  den Tüfwisen wird es möglich
                                  sein, sowohl einen ausreichend
                                  breiten, ökologisch wertvollen
                                  Gewässerraum zu gestalten,
                                  als auch Erholungsinfrastruktur
                                  anzubieten.

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                 15
2.2 Gestaltungskonzept

  Freiräume für Affoltern   Ein neuer «Siedlungsrandpark» für das Quartier soll die Vielfalt der beste-
                            henden Nutzungen in eine zusammenhängende landschaftliche Grundge-
                            staltung integrieren. Das eher zufällig entstandene Gemenge aus Gärten,
                            Kleintierhaltung, öffentliche Erholung, Landnutzung und Naturentwicklung
                            wird in eine Ordnung gebracht und mit den Aufgaben der Siedlungsrand-
                            gestaltung abgestimmt.
     Landschaftserlebnis    Der Katzenbach ist prägendes Naturelement und Leitthema. Der Uferweg
            am Wasser
                            bietet nicht nur Natur- und Landschaftserlebnis, er ist für die Tüfwisen
                            auch das Rückgrat der öffentlichen Erschliessung, von dem aus die in-
                            teressante Abfolge unterschiedlicher Freiräume sehr gut erlebt werden
                            kann. Der Katzenbachweg soll deshalb mit einem begleitenden Grünraum
                            versehen sein, welcher der allgemeinen Erholung dient. An zwei Orten
                            verschmilzt diese Aufenthaltzszone mit einem grosszügig erweiterten Ge-
                            wässerraum (siehe Abb. S. 15). Bei diesen Stellen handelt es sich um
                            wichtige Knotenpunkte im Erschliessungsnetz.
  Nutzung bestehender       Das Konzept baut im Wesentlichen den bestehenden Strukturen auf
Qualitäten und Potentiale
                            und entwickelt die lokalen Qualitäten weiter. Raumbildende Vegetations-
                            strukturen dienen gleichzeitig der Vernetzung mit dem Katzenbach. Die
                            Gartenzone wird durch allgemein zugängliche Grünflächen gegliedert,
                            die sich kammartig mit dem Erholungsraum am Wasser verzahnen. Die
                            in der Zeilenbebauung Wolfswinkel geschaffenen Sichtfenster werden in
                            der räumlichen Struktur der Tüfwisen fortgeführt. Der landwirtschaftlich
                            genutzte Raum an der Teufwiesenstrasse wird zu einem durchgehenden
                            Sichtkorridor auf den Moränenzug Hinteregg erweitert. Flankierende Ein-
                            zelbaumpflanzungen sind einfache Mittel, diese Sichtbezüge zu verdeut-
                            lichen.
           Mehr Gärten      Ein neues Gartenfeld komplettiert die Reihe im Westen des Perimeters.
                            Weitere Erholungsgärten sollen im Bereich der heutigen Gärtnerei Re-
                            ckenholzstrasse entstehen. Diese neuen Flächen sind in quantitativer
                            Hinsicht vor allem ein Ersatz für zukünftigen Wegfall der Kleintieranlage
                            Schwandenholz. Das Gebiet soll gem. BZO-Teilrevision 2014 zur Freihal-
                            tezone werden, um wichtige Zielsetzungen des LEK Hönggerberg-Affol-
                            tern umsetzen zu können. Insgesamt wird das Mass an Gartenfläche im
                            Gebiet Tüfwisen um etwa 10% erhöht. Mit einer effizienteren Aufteilung
                            des neu geordneten Gartenlandes wird es möglich sein, für eine deut-
                            lich grösseren Nutzerkreis Angebote zu schaffen. Offene Räume kommen
                            vorwiegend dort zu liegen, wo sie für das Landschaftsbild wesentlich sind.

16                                                                             Zonenplanänderung Tüfwisen
Aspekte der räumlichen
                                    Integration

                                   Sichtkorridore Moränenzug

                                  Blickfenster Landschaft

                                  Bachbegleitender Freiraum
                                  als Rückgrat der öffentlichen
                                  Erschliessung

                                   Die offenen Flächen bilden
                                   Sichtfenster, die Ausblicke auf
                                   die Landschaft und Rückblicke
                                   auf die Stadt ermöglichen. Bäu-
                                   me flankierenden den Raum und
                                   lenken den Blick.

                                   Die landwirtschaftlichen Nutz-
                                   flächen entlang der Teufwiesen-
                                   strasse sollen als offener Raum
                                   erhalten bleiben und den Blick
                                   auf den Moränenzug Hinteregg
                                   führen.

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                        17
Grundstruktur öffentliches Grün   Einbettung Gärten

     Sichtfelder in offenen Räumen     Raumbildung der Gehölze

     Ökologische Vernetzung            Knotenpunkte

18                                                    Zonenplanänderung Tüfwisen
Gestaltungskonzept

Planungsbericht nach Art 47 RPV                  19
2.3 Verkehrserschliessung

     Stellplatzbedarf   Im Projektperimeter werden zukünftig ca. 40‘000 m2 Gartenland angebo-
                        ten.
                        Wird als überschlägiger Berechnungsansatz davon ausgegangen, dass
                        dieses Land in genau 200 m2 grosse Parzellen aufgeteilt wird, entstehen
                        also maximal 200 Parzellen. Nach Art. 4 PPV 2010 soll pro 8 Parzellen,
                        die mindestens 200 m2 erreichen, ein Stellplatz angeboten werden. Es
                        werden nach dieser überschlägigen Berechnung maximal 25 Stellplätze
                        benötigt.

             Lösung     Diese Stellplätze werden auf 2 zentrale Parkierungsbereiche verteilt, um
                        kürzere Gehstrecken von maximal 250m zum Zielort zu ermöglichen.
                        Parkplatz 1 liegt im Westen des Perimeters an der Bärenbohlstrasse,
                        nahe der Fusswegwegeinmündung am Dorfbach. Parkplatz 2 liegt südlich
                        der Gärtnerei im Osten des Perimeters, nahe der Kreuzung Wolfswinkel- /
                        Schwandenholz- / Reckenholzstrasse.

     Umschlagplätze     Gleichfalls wird nach Art. 4 PPV pro 50 Pachtparzellen 1 Umschlagplatz
                        gefordert. Diese Umschlagplätze werden auf die 4 Gartenfelder verteilt.
                        Sie sind von den zentralen Parkierungsbereichen in vgl. kurzer Distanz
                        über den Katzenbachweg zu erreichen, der mit einer 3.00 bis 3.50 breiten
                        Asphaltspur versehen ist.

                                                                     Parkplatz

                                                                     Zufahrt über Quartierstrasse

                                                                     Umschlagplatz des Gartenfeldes

                                                                     Zufahrt über Flurweg

20                                                                         Zonenplanänderung Tüfwisen
Park- und Umschlagplätze

Planungsbericht nach Art 47 RPV                              21
2.4 Etappierung der Umsetzung

      Etappe 1:    Das Gärtnereigelände kann ab 2016/2017 schon an interessierte Hobby-
                   gärtner verpachtet werden. Da hier das Ziel verfolgt wird, Gartentypen zu
                   entwickeln, die ohne Häuschen und Einzäunungen auskommen («Stadt-
                   äcker») und mit einer Parzellengrösse von weniger als 200 m2 keinen
                   Stellplatzbedarf generieren, muss eine Umzonierung für diese ersten
                   Nachfolgenutzungen nicht abgewartet werden. Mit dem Baubeginn am
                   Katzenbach ist im Herbst 2018 bzw. Frühjahr 2019 zu rechnen. Hierbei
                   werden erste Eingriffe in die Landparzellen der Tüfwisen erfolgen. Es sind
                   hier temporäre Stellplatzlösungen zu definieren.

      Etappe 2:    Nach der Umzonierung wird es möglich sein, das neue Gartenfeld im
                   Westen des Perimeters zu entwickeln. In diesem Bereich sind vergleichs-
                   weise wenige Nutzer betroffen. Es werden die Stellplatzangebote für das
                   Gesamtareal realisiert. Nach derzeitiger Einschätzung kann dieser Schritt
                   im Zeitraum 2019 /2020 erfolgen.

      Etappe 3:    Stärkere Eingriffe erfordert die Umstrukturierung des Gartenfeldes öst-
                   lich der Reckenholzstrasse. Die Umsetzung soll deshalb erst angegangen
                   werden, wenn mit den vorangegangenen Etappen Möglichkeiten für eine
                   Umsiedlung interessierter Gartenpächter geschaffen worden sind. Prog-
                   nostizierter Zeitraum: 2021/ 2022

       Etappe 4:   Im zentralen Gartenfeld entspricht die Parzellierungsstruktur bereits weit-
                   gehend den Grundsätzen von GSZ. Weitere Optimierungsmassnahmen
                   sollen sukzessive im Zuge von Pächterwechseln erfolgen. Die Auflösung
                   der Kleintieranlage Schwandenholz ist erst in diesem letzten Entwick-
                   lungsschritt vorgesehen. Prognostizierter Zeitraum: 2023/ 2024.

                                                                    Etappe 1

                                                                    Etappe 2

                                                                    Etappe 3

                                                                    Etappe 4

22                                                                     Zonenplanänderung Tüfwisen
Etappierungsvorschlag

Planungsbericht nach Art 47 RPV                      23
3. Planungsrechtliche Umsetzung

     Anpassungsbedarf    Das Vorhaben entspricht vollumfänglich den Zielsetzungen und Vorgaben
             Bau- und
        Zonenordnung     der Richtplanung. Es ist jedoch eine Teilrevision des Zonenplanes erfor-
                         derlich.
                         Hierbei wird keine Veränderung des Gebietscharakters erfolgen. Es wird
                         im Wesentlichen ein kleinflächiger Abtausch von Erholungszone E3 und
                         Freihaltezone F angestrebt, die es ermöglichen soll, die räumlichen und
                         ökologischen Ziele der Landschaftsgestaltung umzusetzen. Die Raumty-
                         pologien des Gestaltungskonzeptes werden flächengenau in Nutzungs-
                         zonen übersetzt. Dies ermöglicht eine gute Steuerung der zukünftigen
                         Entwicklung über die BZO. Bereiche für Gärten sind exakt unterschieden
                         von solchen, die eher offenen Charakter haben sollen und für das weit-
                         räumige Landschaftserlebnis wichtig sind. Die mit der BZO-Teilrevision
                         2014 eingeführte Freihaltezone Park ermöglicht, Flächen mit dezidierten
                         Entwicklungsaufgaben für die allgemeine Erholungsnutzung besonders
                         herauszustellen.

        Anpassungen      Die Flächenanteile südlich der Wolfswinkel- bzw. Schwandenholzstrasse
 BZO-Teilrevision 2014
                         wurden bereits in die BZO-Teilrevision 2014 einbezogen.
                         Der Perimeter für den hier vorgelegten Umzonierungsantrag weicht des-
                         halb vom Gestaltungsperimeter ab und ist besonders gekennzeichnet.

                                    Änderung                                      Erholungszone E3

                                                                                  Freihaltezone Parkanlagen und
                                    In Revisions- oder Rekursverfahren            Plätze FP

                                    Perimeter Umzonierungsvorlage                 Freihaltezone F

                                                                                  Landwirtschaftszone

                         Auszug Legende Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplan, Zonenplanänderung Tüfwi-
                         sen, Affoltern, Kreis 11 (vollständige Legende siehe Beilage)

24                                                                             Zonenplanänderung Tüfwisen
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplanänderung Tüfwisen, Affoltern

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                               25
4. Raumplanerische Beurteilung
4.1 Planungsvorgaben, landschaftliche Einordnung, Erschliessung

     Planungsvorgaben    Der vom Stadtrat 2008 verabschiedete Masterplan Katzenbach sieht vor,
                         im Abschnitt Tüfwisen landschaftsbezogene Erholungsnutzungen entlang
                         des rechten Bachufers zu entwickeln. Sowohl für die Erholungsqualitäten
                         am Bach als auch zur Optimierung des gewässerökologischen Zustands
                         leistet das Projekt einen wesentlichen Beitrag. Sehr intensiv widmet sich
                         das Vorhaben auch der Zielsetzung der Räumlichen Entwicklungsstrate-
                         gie der Stadt Zürich, die Freiraumpotentiale von Stadtrandlandschaften
                         gezielt für eine Verbesserung der Naherholungsqualitäten zu nutzen und
                         dies mit den vorhandenen Naturwerten und Landwirtschaftsinteressen
                         abzustimmen (Kap.1.1). Dies deckt sich mit wesentlichen Zielaussagen
                         des Landschaftsentwicklungskonzeptes Hönggerberg-Affoltern (Kap.1.1)
                         und des Kantonalen Richtplanes (Kap.1.2). Mit der vorgeschlagenen Zo-
                         nierung wird sowohl die Bedeutung für die Erholungsnutzung unterstri-
                         chen als auch den Zielen der Landwirtschaft, der Naturentwicklung und
                         der räumlichen Gestaltung Rechnung getragen. Die differenzierte, auf
                         konkreten Standortpotentialen beruhende Zonenaufteilung ist hierbei ziel-
                         führend und nutzt die Möglichkeiten der BZO als Steurungsinstrument für
                         eine Gestaltung des Interessenausgleichs.

             Nutzung     Die Weiterentwicklung der Kleingartennutzung und die Förderung der all-
                         gemeinen Erholungsnutzung entspricht im Besonderen den Zielvorgaben
                         der Richtplanung. Hochwertige landwirtschaftliche Produktionsflächen
                         werden in die Gestaltung integriert und mit den gewählten Zonen berück-
                         sichtigt (siehe Fruchtfolgeflächen Abschnitt Bodenschutz) .

       Landschaftliche   Die konzeptuelle Bezugnahme auf den Katzenbach und die enge Koordi-
          Einordnung
                         nation mit dem Revitalisierungsprojekt schaffen sehr gute Voraussetzun-
                         gen für eine Eingliederung in den Landschaftsraum.
                         Kommunale Schutzobjekte werden in die Konzeption einbezogen und
                         kleinräumig vernetzt.

          Entwicklung    Das Projekt widmet sich insbesondere auch der Gestaltung des Sied-
        Siedlungsrand
                         lungsrandes. Es zielt nicht auf eine Eingrünung des Randes, sondern ver-
                         sucht, mit einer Aufwertung und Verflechtung von Sichträumen Stadt- und
                         Landschaftsraum in Beziehung zu bringen.
                         Die Umnutzung der Gärtnerei als Treffpunkt für Natur-, Garten- und
                         Kleintierfreunde ist eine interessante Möglichkeit, die Landschaft am

26                                                                         Zonenplanänderung Tüfwisen
Siedlungsrand mit den Aktivitäten engagierter Bürger zu beleben und die
Identifikation mit dem Landschaftsraum zu verbessern. Mit einer übergrei-
fenden Gestaltung und der Verbindung von Stadt- und Landkultur erhält
die Landschaft am Siedlungsrand ihre eigene Identität.

Aufgrund seiner Siedlungsnähe und dem vorhandenen Fusswegenetz ist                 Langsamverkehr

der Raum gut mit dem Quartier verbunden.
Seine Lage an wichtigen Erholungswegen macht die Tüfwisen auch über
das Quartier hinaus für die allgemeine Erholungsnutzung interessant.
Dem wird mit der Gestaltung von ufernahen Erholungsplätzen an wichti-
gen Knotenpunkten des Erschliessungsnetzes und mehreren taschenför-
mig in die Gartenlandschaft eingeschobenen Grünflächen entsprochen.
Mit diesen Massnahmen können sowohl die Erholungsfunktionen an den
tangentialen Hauptwegerouten gestärkt als auch eine bessere Durchläs-
sigkeit in Nord-Südrichtung erreicht werden. Der Katzenbachweg ist als
Komfortroute eingestuft und mittelfristig zum Ausbau vorgesehen.

Der heutigen ungeordneten Parkierung wird mit der Anlage zweier Par-               Motorisierter Verkehr

kierungsbereiche an den peripheren Quartierstrassen sowie mehreren,
auf die einzelnen Gartenfelder verteilten Umschlagplätzen begegnet. Da
die Nutzung des Gebietes nicht intensiviert wird, ist eine nennenswerte
Zunahme des PKW-Verkehrs nicht zu erwarten. Zudem ist Grün Stadt
Zürich bemüht, mit einem engeren Quartierbezug der Verpachtungen so-
wohl den motorisierten Verkehr als auch den Infrastrukturbedarf in Klein-
gartengebieten abzubauen. Die Erschliessung wurde mit der Abteilung
Mobilität und Verkehr des Tiefbauamtes Zürich abgeklärt. Ein besonderes
Verkehrsgutachten ist in diesem Fall nicht erforderlich.

                                                                            Masterplan Katzenbach
                                  Erholungsnutzung
                                  am Katzenbach

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                            27
4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz, Störfallvorsorge

           Bodenschutz         Es werden keine Fruchtfolgeflächen (FFF) der landwirtschaftlichen Nut-
                               zung entzogen. Die Karte des kantonalen Gis-Browsers zeigt im Detail
                               Unschärfen. Das Grundstück AF4706 liegt - mit einem Freizeitgarten
                               bzw. einer Geländekante vom produktiven Ackerland geschieden - in den
                               grundnässebeeinflussten Tüfwisen und wird heute extensiv als Pferde-
                               koppel genutzt. Es soll zukünftig in den Verband der Gartenparzellen ein-
                               bezogen werden. Im Gegenzug wird entlang der Teufwiesenstrasse ein
                               durchgehendes Band landwirtschaftlicher Produktionsflächen entstehen.
                               Mit der Umwidmung der Kleintieranlage Schwandenholz in Ackerland (s.
                               BZO-Teilrevision 2014) werden weitere Fruchtfolgeflächen generiert, de-
                               ren Bodenqualität sehr wahrscheinlich den östlich benachbarten Äckern
                               entspricht.

     Bodenuntersuchung         Eine im Frühjahr 2015 durchgeführte Bodenuntersuchung resümiert, dass
                               alle Flächen mit intaktem Oberboden eine gute Eignung für die gartenbau-
                               liche Nutzung aufweisen. Auf den Lagerflächen der Gartenbau Brenner
                               AG (AF1182), die sich heute bereits in der Erholungszone E3 befinden,
                               setzt die vorgesehene Kleingartennutzung eine Rekultivierung des Stand-
                               orts voraus. Eine Altlastabklärung ergab, dass die künstliche Auffüllung
                               im Untergrund mit Bauschutt belastet ist und für die zukünftige Gartennut-
                               zung eine Teilsanierung erforderlich wird.
         Kantonale Karte der
         Fruchtfolgeflächen

                                                    Pferdeweide AF4706
                                                    im tieferen,grundwasser-
                                                    beeinflussten Bereich

                                                                         Gärten auf
                                                                         potentiellen FFF im
                                                                         hanghöheren Bereich

28                                                                                      Zonenplanänderung Tüfwisen
Mit dem Flächenbeitrag des Projekts Tüfwisen an die Revitalisierung des                                    Gewässerschutz

Katzenbachs kann ein ökologischer wertvoller Gewässerraum von min-
destens 20 bis 25 m Breite hergestellt und zusätzlich durch ufernahe Er-
lebnisbereiche ergänzt werden.

Im Zuge der Revitalisierung des Katzenbaches kann ein hundertjährlicher                                    Hochwasserschutz
Hochwasserschutz gewährleistet und eine beschädigte Meliorationsanla-
ge im Gartenareal Tüfwisen instandgesetzt werden.

Die am östlichen Rand des Perimeters verlaufende Hochdruckgasleitung                                       Hochdruck-Gasleitung

ist weder von einer Nutzungsänderung noch von Erdbau- oder Pflanz-
massnahmen im Projektperimeter betroffen.

Flächenbeiträge aus dem Projekt Tüfwisen zur Entwicklung des Gewässerraums am Katzenbach
dargestellt an 2 Regelprofilen (roter Pfeil)

oben: bei grösserer Aufweitung auf Uferseite Tüfwisen
unten: der minimale Landbeitrag aus den Tüfwisen im Falle von Engstellen.

Der Hochwasserrschutz wird mit dem Projekt deutlich verbessert. Heute ist der erforderliche
Freibord von 50 cm nicht überall gewährleistet (bestehende Situation s. grüne Linie)

Die Hochdruckgasleitung am Nordufer wird vom Projekt - auch dank des Flächenbeitrages
aus dem Projekt Tüfwisen - nicht berührt (orange).

                                          Agroscope                                           Tüfwisen

                                           Agroscope                                            Tüfwisen

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                                               29
5. Verfahren

     Information und Mit-   Zum Planungsvorhaben werden folgende Informations- und Mitwirkungs-
     wirkung im Quartier
                            schritte gemäss Art 4 RPG durchgeführt:

                                  - Für den Quartierverein Zürich Affoltern sowie die Grundeigentü-
                                  mer und Pächter wird im Mai 2016 eine Informationsveranstaltung
                                  stattfinden.
                                  - Die vom Revitalsierungsprojekt Katzenbach betroffenen Grund-
                                  eigentümer und Pächter wurden bereits im Zuge von Landver-
                                  handlungen bzw. Anpassungen der Pachtverträge über das
                                  Projektes informiert (s. Kap. 1.2).

     öffentliche Auflage    Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Tüfwisen wird gemäss §7
                            Planungs- und Baugesetz (PBG) während 60 Tagen öffentlich aufgelegt.

     Kantonale Vorprü-      Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf der genannten Teilre-
     fung
                            vision der Bau- und Zonenordnung dem Kanton Zürich zur Vorprüfung
                            eingereicht.

30                                                                             Zonenplanänderung Tüfwisen
Planungsbericht nach Art 47 RPV   31
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