Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
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Zonenplanänderung Tüfwisen, Zürich Affoltern Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Impressum Stadt Zürich Grün Stadt Zürich Beatenplatz 2 CH-8001 Zürich Grün Stadt Zürich ist eine Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements Bearbeitung Jürgen Faiss, Fachbereich Freiraumplanung Grundlagen Fotos und Illustrationen: Grün Stadt Zürich Regelprofile Katzenbach: Betatech Hunziker AG Entwicklungskonzept Tüfwisen: Januar 2013 / aktualisiert Januar 2015 Bau- und Zonenordnung © Stadt Zürich, Amt für Städtebau Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, Antrag des Stadtrats vom 29.10.2014 Kantonaler Richtplan, rechtskräftige Fassung vom 18.09.2015 Kantonaler GIS-Browser Katasterplan und Orthofoto 2013 © Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung Zonenplanänderung Tüfwisen © Stadt Zürich, Amt für Städtebau Datum 25.04.2016
Inhalt Planungshintergrund__5 1. Ausgangslage__6 1.1 Rahmenbedingungen__6 1.2 Planungsrechtliche Situation__8 1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse, Dienstbarkeiten__12 2. Vorhaben__14 2.1 Projektidee und Gestaltungsprämissen__14 2.2 Gestaltungskonzept__16 2.3 Verkehrserschliessung__20 2.4 Etappierung der Umsetzung__22 3. Planungsrechtliche Umsetzung__24 4. Raumplanerische Beurteilung__26 4.1 Planungsvorgaben, landschaftliche Einordnung , Erschliessung__26 4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz, Störfallvorsorge__28 5. Verfahren__30
Planungshintergrund Mit der Revitalisierung des Katzenbachs, der Entwicklung des Garten- Landschaftsentwicklung in Zürich Nord areals Tüfwisen und dem Grünzug Fronwald Glaubten werden drei Schlüsselprojekte des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) Höng- gerberg-Affoltern umgesetzt, welche die Entwicklung der siedlungsnahen Landschaften in Zürich Nord massgeblich prägen werden. Die Projekte werden aufgrund ihres inhaltlichen und räumlichen Zusam- menhangs parallel konzipiert, miteinander koordiniert und sind jeweils auch das planerische Gefäss für weitere Fachziele des LEK. Gemeinsam sind sie folgenden Zielen verpflichtet: • Die siedlungsnahe Landschaft soll gestalterisch aufgewertet wer- Raumplanerische Zielsetzungen den. Erholungsbedürfnisse, Lebensraumförderung und Bewirt- schaftungsaspekte sind hierbei ausgewogen zu berücksichtigen. • Die Anzahl der Kleingärten soll möglichst erhöht, Gartenareale in ein übergreifendes Landschaftskonzept eingebettet werden. • Zur Verbesserung der Freiraumversorgung sollen in Affoltern mehr multifunktional nutzbare Erholungsflächen angeboten werden. • Die Projekte werten wichtige Langsamverkehrsachsen und ökologi- sche Vernetzungsachsen in Zürich Nord auf. Hierbei bildet der Grünzug Fronwald Glaubten das Herzstück eines wich- 3 Projekte im Verbund tigen Siedlungstrenngürtels, welcher den Hönggerberg mit dem offenen Landschaftsraum im Norden verbindet. Die Tüfwisen widmen sich hier der Landschaftsgestaltung am Siedlungsabschluss und sind die Gelenkstelle zur Entwicklung der Katzenbachlandschaft zwischen Unter-Affoltern und Seebach. Lage Projekte Planungsbericht nach Art 47 RPV 5
1. Ausgangslage 1.1 Rahmenbedingungen LEK Hönggerberg- Als prioritäre Massnahme des Landschaftsentwicklungskonzepts Höng- Affoltern gerberg-Affoltern wurde im Frühjahr 2013 eine vertiefende Konzeptstudie für das Gartenareal Tüfwisen erstellt. Dieses «Entwicklungskonzept Tüf- wisen» definiert die Rahmenbedingungen für die künftige Nutzung und Gestaltung der Fläche und bildet die Grundlage für den hier vorliegenden Umzonierungsvorschlag. Folgende Entwickungsziele wurden mit dem Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) vorgegeben: • Die Tüfwisen sollen als Fläche für verschiedene quartierbezogene Erholungsnutzungen sowie als vielfältiger Lebensraum für einhei- mische Tiere und Pflanzen dienen. • Das zusätzliche Erholungsangebot soll nicht zu Lasten der vorhan- denen Naturwerte gehen. • Das Angebot für Erholungssuchende ist möglichst so auszurichten, dass eine Entlastung des Naturraums Katzensee sowie der Land- wirtschaftsflächen möglich ist. Lage und Kontext Mit über 1500 neuen Wohnungen, die allein im Zeitraum 2005-2008 ge- baut wurden, gehört Affoltern zu den Quartieren mit dem stärksten Wachs- tum in Zürich. Weitere Verdichtungsprozesse sind zu erwarten. Aktuelle Prognosen weisen darauf hin, dass in Affoltern eine Unterversorgung mit Freiräumen zu erwarten ist. Insbesondere fehlen bereits heute multifunk- tionale Freiräume wie Parks. Der rapiden städtebaulichen Entwicklung muss eine qualitative Aufwer- tung der Freiräume und Landschaften im Wohnumfeld folgen. Die Räum- liche Entwicklungsstrategie der Stadt Zürich weist darauf hin, dass die peripheren Räume grössere Bedeutung für die Naherholung erhalten wer- den (S. 67) und fordert: «Die Potentiale der Freiräume am Stadtrand sind künftig besser zu nutzen» (S.73). «Die Landschaft Affoltern-Seebach-Kat- zenseen ist als attraktive Kultur- und Naturlandschaft weiter zu entwickeln und als Naherholungsraum zu stärken. Die landwirtschaftliche Nutzung, Naturwerte und Erholungsansprüche werden aufeinander abgestimmt.» (S.74) Auch in den Nachbarquartieren Neu-Oerlikon, Leutschenbach und See- bach bestehen Versorgungsmängel. Wichtige Wegebeziehungen die aus diesen unterversorgten Gebieten in die beliebten Erholungsräume um die 6 Zonenplanänderung Tüfwisen
Katzenseen führen, tangieren die Tüfwisen. Die Tüfwisen sind also nicht nur Erholungsraum für das unmittelbar angrenzende Quartier, sondern wichtiges Bindeglied in der gesamten, als siedlungsnaher Erholungsraum weiter zu qualifizierenden Landschaft in Zürich Nord. Als vielseitiges Patchwork unterschiedlicher Freizeitgartentypen, land- Bestehende Situation wirtschaftlicher Nutzflächen und Biotopstrukturen, aber auch nicht zo- nenkonformer Lager- und Gewerbeflächen, liegt das Areal Tüfwisen am unmittelbaren Stadtrand von Affoltern. Urbane, aus dem hochpreisigen Stadtgebiet verdrängte Nutzungen mischen sich mit Restflächen traditi- oneller Kulturlandschaft zu einem bunten, für städtische Randlagen typi- schen Potpourri - durchaus mit dem Charme des Spontanen, aber auch mit einem offensichtlichen Regelungsbedarf. Im Norden grenzt das Areal unmittelbar an den Katzenbach und den Dorf- Angrenzende Projekte bach als den prägenden landschaftlichen Leitlinien. Das anstehende Re- vitalisierungsprojekt und die begleitenden Erholungswege prädestinieren diese Zone für eine Aufwertung als stadtnaher Erholungsraum. Projektperimeter Entwicklungskonzept Tüfwisen Planungsbericht nach Art 47 RPV 7
1.2 Planungsrechtliche Situation Kantonaler Richtplan Der am 18.09.2015 vom Bundesrat genehmigte Kantonale Richtplan zeigt den Perimeter als Landwirtschaftsgebiet am unmittelbaren Rand des Siedlungsgebietes. Der südliche und höher gelegene Teil des Perimeters ist Fruchtfolgeflä- che. Der tiefer gelegene und bachnahe Teil ist als sonstiges Landwirt- schaftsgebiet dargestellt. Im Erläuterungsbericht wird mehrfach darauf hingewiesen, dass im dicht besiedelten Kanton Zürich der Gestaltung von Erholungsräumen in der Landschaft eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. S.3-6 / 3-15). Fruchtfolgefläche im Landwirtschaftsgebiet Sonstiges Landwirtschaftsgebiet Siedlungsgebiet Erdgas- Transportleitung Kantonaler Richtplan 8 Zonenplanänderung Tüfwisen
Der Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, Antrag Regionaler Richtplan des Stadtrats vom 29.10.2014 (STRB Nr. 925/2014), welcher vom Ge- meinderat am 06.04.2016 zuhanden des Regierungsrates verabschie- det wurde (GR Nr. 2014/336), zeigt den Perimeter als Besonderes Erho- lungsgebiet und Landschaftsförderungsgebiet. Der Verlauf des Katzenbaches ist als Vernetzungskorridor und Bereich für Gewässerrevitalisierung gekennzeichnet. Neben der naturnahen Umgestaltung des Bachgerinnes soll eine ökologische Aufwertung des Gewässerraumes sowie die Steigerung des Natur- und Landschaftser- lebnisses für Erholungsuchende erreicht werden. Der Katzenbachweg ist als Komfortroute eingestuft und mittelfristig zum Erholungsgebiet Ausbau vorgesehen. Landwirtschaftsgebiet Siedlungsgebiet Landschafts- förderungsgebiet Vernetzungskorridor Gewässerrevitalisierung Regionaler Richtplan Planungsbericht nach Art 47 RPV 9
Bau- und Zonenord- Die rechtsgültige Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich weist nung 1999 den Umgriff der Gartenparzellen als Erholungszone E3 (Kleingärten) aus, in der Garten- und Gerätehäuschen sowie für den Betrieb notwendige gemeinschaftliche Gebäude und Anlagen zulässig sind. Auch Wiesland (AF1162 / AF1163) und die Lagerfläche eines Gartenbau- betriebes (AF1182) sind in der heutigen Zone E3 enthalten. Fruchtfolgeflächen im Südwesten des Perimeters sind als Landwirt- schaftszone dargestellt. Alle übrigen Flächen liegen in der Freihaltezone. Zonenplan BZO 1999 Perimeter Umzonierungsvorlage Perimeter Entwicklungskonzept Lager- fläche Gärtnerei 10 Zonenplanänderung Tüfwisen
Die Kleintieranlage Schwandenholz wurde in der Vorlage zur BZO-Teilre- Bau- und Zonen- ordnung Teilrevision vision 2014 von der Erholungszone E3 in eine Freihaltezone (F) umge- 2014 stuft. Ein Spielplatz östlich der Überbauung Wolfswinkel ist als Freihalte- zone Parkanlagen und Plätze (FP) ausgewiesen. Die Lagerflächen des Gartenbaubetriebes sind in der E3 nicht zonenkon- Zonenkonformität bestehender Nutzungen form. In der Freihaltezone bestehen vereinzelt zonenwidrige Kleinbauten und Einzäunungen. Die Gärtnerei kündigte ihren Pachtvertrag auf Ende 2015. GSZ wird die Parzelle interessierten Bürgern für urban gardening zur Verfügung stellen. Die Zugehörigkeit zur Freihaltezone ist für eine dauerhafte Umwidmung in Erholungsgartennutzung ein Hindernis. Zonenplan BZO-Teilrevision 2014 Perimeter Umzonierungsvorlage Perimeter Entwicklungskonzept Lager- fläche Gärtnerei Planungsbericht nach Art 47 RPV 11
1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse, Dienstbarkeiten Nutzervielfalt Bei einem Areal mit solch kleinteiliger Nutzung und über 60 Betroffenen sollte die Konzeptbildung auf möglichst realistischen Optionen zur Ent- wicklung der Besitzverhältnisse und einer sozialverträglichen Anpassung der Pachtverhältnisse beruhen. Der grösste Flächenanteil ist im Eigentum der Stadt Zürich und wird ne- ben Hobbygärtnern auch an landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe verpachtet. Besitzverhältnisse Bei privatem Grundstückseigentum handelt es sich um • die Parzellen der im Südwesten des Perimeters gelegenen Land- wirtschaftszone, • die in der Erholungszone E3 gelegenen Gartenparzellen AF1161 und AF1165 • sowie die in der Freihaltezone gelegene, als Garten- und Abstellflä- che genutzte Parzelle AF1202. Privatgrundstücke 1 Bader, Monika / Adolf 2 Schneider, Urs 3 Schumacher, Albert 1 4 Wettstein, Hans 5 Huber-Schwarz, Anna 6 Regli-Gabathuler, Vreni 7 Schumacher, Albert 6 2 7 3 5 4 12 Zonenplanänderung Tüfwisen
Grundstückseigentümer wurden bereits im Zeitraum Januar bis April Optionen Landerwerb 2013 über die Planungsabsichten der Stadt Zürich informiert; es wur- den Gespräche zu deren Nutzungsinteressen und Bereitschaft zu einem Landverkauf geführt. Bei diesen Sondierungsgesprächen zeigte sich Ver- handlungsbereitschaft beim Eigentümer der Parzelle AF1165 (Nr. 3 der nebenstehenden Abbildung). Die Eigentümer der Parzellen AF1262 (Nr.1) und AF1165 (Nr. 2) schliessen einen Verkauf aus. Das Gestaltungskon- zept wurde deshalb so zugeschnitten, dass es unabhängig von den in Privatbesitz verbleibenden Gartengrundstücken funktioniert. Bei den weiteren Privatparzellen (Nr. 4 bis 7 i.d. Abb.) handelt sich um Ackerland, das konzeptuell integriert wird. Eine Veräusserung war nicht im Interesse der Besitzer. Von den im Besitz der Stadt Zürich befindlichen Grundstücken werden Pachten und Mieten insgesamt 9 an Landwirtschaftsbetriebe und 2 an Gartenbau- bzw. Gärt- nereibetriebe verpachtet. Auch diese Betriebe wurden Anfang 2013 in Gesprächen über bevorstehende Änderungen unterrichtet. Gartenpäch- ter wurden im Juni 2013 schriftlich über die Planungsabsichten informiert. Im Sommer 2014 wurde für alle von der Revitalisierung des Katzenbachs betroffenen Grundstücke bereits eine Anpassung der Pachtverträge voll- zogen. Im Perimeter existiert eine Hochdruckgasleitung, ein Mischwasserkanal Dienstbarkeiten und ein Regenklärbecken, die jeweils nicht von Nutzungsänderungen oder Umgestaltungen betroffen sind. Südlich des Katzenbachweges ver- läuft eine von der Autobahnraststätte Büsisee kommende Abwasserlei- tung DN250, die ggf. im Zuge der Revitalsierungsmassnahme Katzen- bach angepasst werden muss. Der wichtige Zugang von der Teufwiesenstrasse über den privaten Flur- weg AF1170 ist über die Anteilsberechtigungen benachbarter Grundstü- cke der Stadt Zürich gesichert (AF 1174, AF1175). Planungsbericht nach Art 47 RPV 13
2. Vorhaben 2.1 Projektidee und Gestaltungsprämissen Projektidee Das Gartenareal Tüfwisen soll als vielseitiger Erholungsraum für das Quartier Affoltern entwickelt werden, der Kleingartenkultur, öffentliche Er- holungsräume und landwirtschaftliche Produktionsflächen in einer land- schaftlichen Gesamtgestaltung zusammenführt. Gestaltungsprämissen Um eine möglichst sozial- und naturverträgliche Entwickung zu ermög- lichen, wird angestrebt, die Gesamtgestaltung im Wesentlichen auf der bestehenden Parzellierung und Vegetationsstruktur aufzubauen. • Es wird damit möglich, das Gebiet stufenweise aus dem Bestand heraus zu entwickeln. • Die räumliche Gliederung wird wesentlich von einigen kommunalen Schutzobjekten und interessanten Vegetationsstrukturen geprägt, die tragende Konzeptbestandteile sein sollen. • Das Konzept soll unabhängig von den Chancen zum Erwerb einzel- ner, im Parzellenverband eingestreuter Privatgrundstücke funktio- nieren. • Im bestehenden Nutzungsmix aus Äckern, Wiesland, unterschied- lichen Kleingartentypen, Kleintieranlagen, wildnishaften Biotopen und ihrer kleinräumigen Abfolge wird eine Qualität gesehen, die auch für Besucher aus dem Quartier bereichernd sein kann. • Das Projekt soll zur Gestaltung des Übergangs Siedlung-Land- schaft beitragen. Ein interessanter Ansatzpunkt ist, dass die Zei- lenbebauung Wolfswinkel im Parzellierungsmuster der Tüfwisen eine Resonanz findet. Die Landwirtschaftszone, die sich wie eine Abstandsfuge zwischen Bebauung und Gartenzone schiebt, kann mit ihrer lichten Weite eine Qualität für die Bewohner sein und bietet die Möglichkeit, Sichtbeziehungen über grössere Distanzen zu organisieren. Synergien Katzenbach Für die allgemeine Erholungsnutzung bildet das Katzenbachufer die at- traktivste Zone. Um die Gestaltung des uferbegeitenden Erholungsrau- mes bestmöglich mit den Anforderungen an den Gewässerraum abstim- men zu können, wird das Revitalsierungsprojekt mit der Entwicklung des Gartenareals eng abgestimmt. 14 Zonenplanänderung Tüfwisen
Nutzungsvielfalt im Perimeter 1 Acker 1a Schnittblumen 2 Weide 3 Pferdeweiden und -koppeln mit Baumgruppen / -hecken 4 Schrebergärten 5 Schafweide 6 Feuchtgehölze 7 Wechselfeuchte Wiese 7b Baumgruppen 8 Lagerflächen Gartenbaubetrieb Brenner 9 Volieren 10 Regenklärbecken /Wiese 11 Acker 12 Spielanlage Kinder hort 13 Aussichtshügel 14 Kleintieranlage 15 Gärtnerei 16 Wiese Die Abfolge verschiedener Gär- ten, Naturbereiche und offener Flächen bietet ein vielseitiges Landschaftserlebnis und ist eine interessante Grundlage für das Konzept. Synergien Katzenbach Entlang des Katzenbachufers soll ein abwechslungsreicher Erlebnisraum entstehen. Mit einem „Landbeitrag“ aus den Tüfwisen wird es möglich sein, sowohl einen ausreichend breiten, ökologisch wertvollen Gewässerraum zu gestalten, als auch Erholungsinfrastruktur anzubieten. Planungsbericht nach Art 47 RPV 15
2.2 Gestaltungskonzept Freiräume für Affoltern Ein neuer «Siedlungsrandpark» für das Quartier soll die Vielfalt der beste- henden Nutzungen in eine zusammenhängende landschaftliche Grundge- staltung integrieren. Das eher zufällig entstandene Gemenge aus Gärten, Kleintierhaltung, öffentliche Erholung, Landnutzung und Naturentwicklung wird in eine Ordnung gebracht und mit den Aufgaben der Siedlungsrand- gestaltung abgestimmt. Landschaftserlebnis Der Katzenbach ist prägendes Naturelement und Leitthema. Der Uferweg am Wasser bietet nicht nur Natur- und Landschaftserlebnis, er ist für die Tüfwisen auch das Rückgrat der öffentlichen Erschliessung, von dem aus die in- teressante Abfolge unterschiedlicher Freiräume sehr gut erlebt werden kann. Der Katzenbachweg soll deshalb mit einem begleitenden Grünraum versehen sein, welcher der allgemeinen Erholung dient. An zwei Orten verschmilzt diese Aufenthaltzszone mit einem grosszügig erweiterten Ge- wässerraum (siehe Abb. S. 15). Bei diesen Stellen handelt es sich um wichtige Knotenpunkte im Erschliessungsnetz. Nutzung bestehender Das Konzept baut im Wesentlichen den bestehenden Strukturen auf Qualitäten und Potentiale und entwickelt die lokalen Qualitäten weiter. Raumbildende Vegetations- strukturen dienen gleichzeitig der Vernetzung mit dem Katzenbach. Die Gartenzone wird durch allgemein zugängliche Grünflächen gegliedert, die sich kammartig mit dem Erholungsraum am Wasser verzahnen. Die in der Zeilenbebauung Wolfswinkel geschaffenen Sichtfenster werden in der räumlichen Struktur der Tüfwisen fortgeführt. Der landwirtschaftlich genutzte Raum an der Teufwiesenstrasse wird zu einem durchgehenden Sichtkorridor auf den Moränenzug Hinteregg erweitert. Flankierende Ein- zelbaumpflanzungen sind einfache Mittel, diese Sichtbezüge zu verdeut- lichen. Mehr Gärten Ein neues Gartenfeld komplettiert die Reihe im Westen des Perimeters. Weitere Erholungsgärten sollen im Bereich der heutigen Gärtnerei Re- ckenholzstrasse entstehen. Diese neuen Flächen sind in quantitativer Hinsicht vor allem ein Ersatz für zukünftigen Wegfall der Kleintieranlage Schwandenholz. Das Gebiet soll gem. BZO-Teilrevision 2014 zur Freihal- tezone werden, um wichtige Zielsetzungen des LEK Hönggerberg-Affol- tern umsetzen zu können. Insgesamt wird das Mass an Gartenfläche im Gebiet Tüfwisen um etwa 10% erhöht. Mit einer effizienteren Aufteilung des neu geordneten Gartenlandes wird es möglich sein, für eine deut- lich grösseren Nutzerkreis Angebote zu schaffen. Offene Räume kommen vorwiegend dort zu liegen, wo sie für das Landschaftsbild wesentlich sind. 16 Zonenplanänderung Tüfwisen
Aspekte der räumlichen Integration Sichtkorridore Moränenzug Blickfenster Landschaft Bachbegleitender Freiraum als Rückgrat der öffentlichen Erschliessung Die offenen Flächen bilden Sichtfenster, die Ausblicke auf die Landschaft und Rückblicke auf die Stadt ermöglichen. Bäu- me flankierenden den Raum und lenken den Blick. Die landwirtschaftlichen Nutz- flächen entlang der Teufwiesen- strasse sollen als offener Raum erhalten bleiben und den Blick auf den Moränenzug Hinteregg führen. Planungsbericht nach Art 47 RPV 17
Grundstruktur öffentliches Grün Einbettung Gärten Sichtfelder in offenen Räumen Raumbildung der Gehölze Ökologische Vernetzung Knotenpunkte 18 Zonenplanänderung Tüfwisen
Gestaltungskonzept Planungsbericht nach Art 47 RPV 19
2.3 Verkehrserschliessung Stellplatzbedarf Im Projektperimeter werden zukünftig ca. 40‘000 m2 Gartenland angebo- ten. Wird als überschlägiger Berechnungsansatz davon ausgegangen, dass dieses Land in genau 200 m2 grosse Parzellen aufgeteilt wird, entstehen also maximal 200 Parzellen. Nach Art. 4 PPV 2010 soll pro 8 Parzellen, die mindestens 200 m2 erreichen, ein Stellplatz angeboten werden. Es werden nach dieser überschlägigen Berechnung maximal 25 Stellplätze benötigt. Lösung Diese Stellplätze werden auf 2 zentrale Parkierungsbereiche verteilt, um kürzere Gehstrecken von maximal 250m zum Zielort zu ermöglichen. Parkplatz 1 liegt im Westen des Perimeters an der Bärenbohlstrasse, nahe der Fusswegwegeinmündung am Dorfbach. Parkplatz 2 liegt südlich der Gärtnerei im Osten des Perimeters, nahe der Kreuzung Wolfswinkel- / Schwandenholz- / Reckenholzstrasse. Umschlagplätze Gleichfalls wird nach Art. 4 PPV pro 50 Pachtparzellen 1 Umschlagplatz gefordert. Diese Umschlagplätze werden auf die 4 Gartenfelder verteilt. Sie sind von den zentralen Parkierungsbereichen in vgl. kurzer Distanz über den Katzenbachweg zu erreichen, der mit einer 3.00 bis 3.50 breiten Asphaltspur versehen ist. Parkplatz Zufahrt über Quartierstrasse Umschlagplatz des Gartenfeldes Zufahrt über Flurweg 20 Zonenplanänderung Tüfwisen
Park- und Umschlagplätze Planungsbericht nach Art 47 RPV 21
2.4 Etappierung der Umsetzung Etappe 1: Das Gärtnereigelände kann ab 2016/2017 schon an interessierte Hobby- gärtner verpachtet werden. Da hier das Ziel verfolgt wird, Gartentypen zu entwickeln, die ohne Häuschen und Einzäunungen auskommen («Stadt- äcker») und mit einer Parzellengrösse von weniger als 200 m2 keinen Stellplatzbedarf generieren, muss eine Umzonierung für diese ersten Nachfolgenutzungen nicht abgewartet werden. Mit dem Baubeginn am Katzenbach ist im Herbst 2018 bzw. Frühjahr 2019 zu rechnen. Hierbei werden erste Eingriffe in die Landparzellen der Tüfwisen erfolgen. Es sind hier temporäre Stellplatzlösungen zu definieren. Etappe 2: Nach der Umzonierung wird es möglich sein, das neue Gartenfeld im Westen des Perimeters zu entwickeln. In diesem Bereich sind vergleichs- weise wenige Nutzer betroffen. Es werden die Stellplatzangebote für das Gesamtareal realisiert. Nach derzeitiger Einschätzung kann dieser Schritt im Zeitraum 2019 /2020 erfolgen. Etappe 3: Stärkere Eingriffe erfordert die Umstrukturierung des Gartenfeldes öst- lich der Reckenholzstrasse. Die Umsetzung soll deshalb erst angegangen werden, wenn mit den vorangegangenen Etappen Möglichkeiten für eine Umsiedlung interessierter Gartenpächter geschaffen worden sind. Prog- nostizierter Zeitraum: 2021/ 2022 Etappe 4: Im zentralen Gartenfeld entspricht die Parzellierungsstruktur bereits weit- gehend den Grundsätzen von GSZ. Weitere Optimierungsmassnahmen sollen sukzessive im Zuge von Pächterwechseln erfolgen. Die Auflösung der Kleintieranlage Schwandenholz ist erst in diesem letzten Entwick- lungsschritt vorgesehen. Prognostizierter Zeitraum: 2023/ 2024. Etappe 1 Etappe 2 Etappe 3 Etappe 4 22 Zonenplanänderung Tüfwisen
Etappierungsvorschlag Planungsbericht nach Art 47 RPV 23
3. Planungsrechtliche Umsetzung Anpassungsbedarf Das Vorhaben entspricht vollumfänglich den Zielsetzungen und Vorgaben Bau- und Zonenordnung der Richtplanung. Es ist jedoch eine Teilrevision des Zonenplanes erfor- derlich. Hierbei wird keine Veränderung des Gebietscharakters erfolgen. Es wird im Wesentlichen ein kleinflächiger Abtausch von Erholungszone E3 und Freihaltezone F angestrebt, die es ermöglichen soll, die räumlichen und ökologischen Ziele der Landschaftsgestaltung umzusetzen. Die Raumty- pologien des Gestaltungskonzeptes werden flächengenau in Nutzungs- zonen übersetzt. Dies ermöglicht eine gute Steuerung der zukünftigen Entwicklung über die BZO. Bereiche für Gärten sind exakt unterschieden von solchen, die eher offenen Charakter haben sollen und für das weit- räumige Landschaftserlebnis wichtig sind. Die mit der BZO-Teilrevision 2014 eingeführte Freihaltezone Park ermöglicht, Flächen mit dezidierten Entwicklungsaufgaben für die allgemeine Erholungsnutzung besonders herauszustellen. Anpassungen Die Flächenanteile südlich der Wolfswinkel- bzw. Schwandenholzstrasse BZO-Teilrevision 2014 wurden bereits in die BZO-Teilrevision 2014 einbezogen. Der Perimeter für den hier vorgelegten Umzonierungsantrag weicht des- halb vom Gestaltungsperimeter ab und ist besonders gekennzeichnet. Änderung Erholungszone E3 Freihaltezone Parkanlagen und In Revisions- oder Rekursverfahren Plätze FP Perimeter Umzonierungsvorlage Freihaltezone F Landwirtschaftszone Auszug Legende Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplan, Zonenplanänderung Tüfwi- sen, Affoltern, Kreis 11 (vollständige Legende siehe Beilage) 24 Zonenplanänderung Tüfwisen
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplanänderung Tüfwisen, Affoltern Planungsbericht nach Art 47 RPV 25
4. Raumplanerische Beurteilung 4.1 Planungsvorgaben, landschaftliche Einordnung, Erschliessung Planungsvorgaben Der vom Stadtrat 2008 verabschiedete Masterplan Katzenbach sieht vor, im Abschnitt Tüfwisen landschaftsbezogene Erholungsnutzungen entlang des rechten Bachufers zu entwickeln. Sowohl für die Erholungsqualitäten am Bach als auch zur Optimierung des gewässerökologischen Zustands leistet das Projekt einen wesentlichen Beitrag. Sehr intensiv widmet sich das Vorhaben auch der Zielsetzung der Räumlichen Entwicklungsstrate- gie der Stadt Zürich, die Freiraumpotentiale von Stadtrandlandschaften gezielt für eine Verbesserung der Naherholungsqualitäten zu nutzen und dies mit den vorhandenen Naturwerten und Landwirtschaftsinteressen abzustimmen (Kap.1.1). Dies deckt sich mit wesentlichen Zielaussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes Hönggerberg-Affoltern (Kap.1.1) und des Kantonalen Richtplanes (Kap.1.2). Mit der vorgeschlagenen Zo- nierung wird sowohl die Bedeutung für die Erholungsnutzung unterstri- chen als auch den Zielen der Landwirtschaft, der Naturentwicklung und der räumlichen Gestaltung Rechnung getragen. Die differenzierte, auf konkreten Standortpotentialen beruhende Zonenaufteilung ist hierbei ziel- führend und nutzt die Möglichkeiten der BZO als Steurungsinstrument für eine Gestaltung des Interessenausgleichs. Nutzung Die Weiterentwicklung der Kleingartennutzung und die Förderung der all- gemeinen Erholungsnutzung entspricht im Besonderen den Zielvorgaben der Richtplanung. Hochwertige landwirtschaftliche Produktionsflächen werden in die Gestaltung integriert und mit den gewählten Zonen berück- sichtigt (siehe Fruchtfolgeflächen Abschnitt Bodenschutz) . Landschaftliche Die konzeptuelle Bezugnahme auf den Katzenbach und die enge Koordi- Einordnung nation mit dem Revitalisierungsprojekt schaffen sehr gute Voraussetzun- gen für eine Eingliederung in den Landschaftsraum. Kommunale Schutzobjekte werden in die Konzeption einbezogen und kleinräumig vernetzt. Entwicklung Das Projekt widmet sich insbesondere auch der Gestaltung des Sied- Siedlungsrand lungsrandes. Es zielt nicht auf eine Eingrünung des Randes, sondern ver- sucht, mit einer Aufwertung und Verflechtung von Sichträumen Stadt- und Landschaftsraum in Beziehung zu bringen. Die Umnutzung der Gärtnerei als Treffpunkt für Natur-, Garten- und Kleintierfreunde ist eine interessante Möglichkeit, die Landschaft am 26 Zonenplanänderung Tüfwisen
Siedlungsrand mit den Aktivitäten engagierter Bürger zu beleben und die Identifikation mit dem Landschaftsraum zu verbessern. Mit einer übergrei- fenden Gestaltung und der Verbindung von Stadt- und Landkultur erhält die Landschaft am Siedlungsrand ihre eigene Identität. Aufgrund seiner Siedlungsnähe und dem vorhandenen Fusswegenetz ist Langsamverkehr der Raum gut mit dem Quartier verbunden. Seine Lage an wichtigen Erholungswegen macht die Tüfwisen auch über das Quartier hinaus für die allgemeine Erholungsnutzung interessant. Dem wird mit der Gestaltung von ufernahen Erholungsplätzen an wichti- gen Knotenpunkten des Erschliessungsnetzes und mehreren taschenför- mig in die Gartenlandschaft eingeschobenen Grünflächen entsprochen. Mit diesen Massnahmen können sowohl die Erholungsfunktionen an den tangentialen Hauptwegerouten gestärkt als auch eine bessere Durchläs- sigkeit in Nord-Südrichtung erreicht werden. Der Katzenbachweg ist als Komfortroute eingestuft und mittelfristig zum Ausbau vorgesehen. Der heutigen ungeordneten Parkierung wird mit der Anlage zweier Par- Motorisierter Verkehr kierungsbereiche an den peripheren Quartierstrassen sowie mehreren, auf die einzelnen Gartenfelder verteilten Umschlagplätzen begegnet. Da die Nutzung des Gebietes nicht intensiviert wird, ist eine nennenswerte Zunahme des PKW-Verkehrs nicht zu erwarten. Zudem ist Grün Stadt Zürich bemüht, mit einem engeren Quartierbezug der Verpachtungen so- wohl den motorisierten Verkehr als auch den Infrastrukturbedarf in Klein- gartengebieten abzubauen. Die Erschliessung wurde mit der Abteilung Mobilität und Verkehr des Tiefbauamtes Zürich abgeklärt. Ein besonderes Verkehrsgutachten ist in diesem Fall nicht erforderlich. Masterplan Katzenbach Erholungsnutzung am Katzenbach Planungsbericht nach Art 47 RPV 27
4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz, Störfallvorsorge Bodenschutz Es werden keine Fruchtfolgeflächen (FFF) der landwirtschaftlichen Nut- zung entzogen. Die Karte des kantonalen Gis-Browsers zeigt im Detail Unschärfen. Das Grundstück AF4706 liegt - mit einem Freizeitgarten bzw. einer Geländekante vom produktiven Ackerland geschieden - in den grundnässebeeinflussten Tüfwisen und wird heute extensiv als Pferde- koppel genutzt. Es soll zukünftig in den Verband der Gartenparzellen ein- bezogen werden. Im Gegenzug wird entlang der Teufwiesenstrasse ein durchgehendes Band landwirtschaftlicher Produktionsflächen entstehen. Mit der Umwidmung der Kleintieranlage Schwandenholz in Ackerland (s. BZO-Teilrevision 2014) werden weitere Fruchtfolgeflächen generiert, de- ren Bodenqualität sehr wahrscheinlich den östlich benachbarten Äckern entspricht. Bodenuntersuchung Eine im Frühjahr 2015 durchgeführte Bodenuntersuchung resümiert, dass alle Flächen mit intaktem Oberboden eine gute Eignung für die gartenbau- liche Nutzung aufweisen. Auf den Lagerflächen der Gartenbau Brenner AG (AF1182), die sich heute bereits in der Erholungszone E3 befinden, setzt die vorgesehene Kleingartennutzung eine Rekultivierung des Stand- orts voraus. Eine Altlastabklärung ergab, dass die künstliche Auffüllung im Untergrund mit Bauschutt belastet ist und für die zukünftige Gartennut- zung eine Teilsanierung erforderlich wird. Kantonale Karte der Fruchtfolgeflächen Pferdeweide AF4706 im tieferen,grundwasser- beeinflussten Bereich Gärten auf potentiellen FFF im hanghöheren Bereich 28 Zonenplanänderung Tüfwisen
Mit dem Flächenbeitrag des Projekts Tüfwisen an die Revitalisierung des Gewässerschutz Katzenbachs kann ein ökologischer wertvoller Gewässerraum von min- destens 20 bis 25 m Breite hergestellt und zusätzlich durch ufernahe Er- lebnisbereiche ergänzt werden. Im Zuge der Revitalisierung des Katzenbaches kann ein hundertjährlicher Hochwasserschutz Hochwasserschutz gewährleistet und eine beschädigte Meliorationsanla- ge im Gartenareal Tüfwisen instandgesetzt werden. Die am östlichen Rand des Perimeters verlaufende Hochdruckgasleitung Hochdruck-Gasleitung ist weder von einer Nutzungsänderung noch von Erdbau- oder Pflanz- massnahmen im Projektperimeter betroffen. Flächenbeiträge aus dem Projekt Tüfwisen zur Entwicklung des Gewässerraums am Katzenbach dargestellt an 2 Regelprofilen (roter Pfeil) oben: bei grösserer Aufweitung auf Uferseite Tüfwisen unten: der minimale Landbeitrag aus den Tüfwisen im Falle von Engstellen. Der Hochwasserrschutz wird mit dem Projekt deutlich verbessert. Heute ist der erforderliche Freibord von 50 cm nicht überall gewährleistet (bestehende Situation s. grüne Linie) Die Hochdruckgasleitung am Nordufer wird vom Projekt - auch dank des Flächenbeitrages aus dem Projekt Tüfwisen - nicht berührt (orange). Agroscope Tüfwisen Agroscope Tüfwisen Planungsbericht nach Art 47 RPV 29
5. Verfahren Information und Mit- Zum Planungsvorhaben werden folgende Informations- und Mitwirkungs- wirkung im Quartier schritte gemäss Art 4 RPG durchgeführt: - Für den Quartierverein Zürich Affoltern sowie die Grundeigentü- mer und Pächter wird im Mai 2016 eine Informationsveranstaltung stattfinden. - Die vom Revitalsierungsprojekt Katzenbach betroffenen Grund- eigentümer und Pächter wurden bereits im Zuge von Landver- handlungen bzw. Anpassungen der Pachtverträge über das Projektes informiert (s. Kap. 1.2). öffentliche Auflage Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Tüfwisen wird gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Kantonale Vorprü- Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf der genannten Teilre- fung vision der Bau- und Zonenordnung dem Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht. 30 Zonenplanänderung Tüfwisen
Planungsbericht nach Art 47 RPV 31
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