Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019

 
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Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
47. Jahrgang                                Freitag, 24. Mai 2019                                  Nummer 21

                 Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen
                                am Sonntag, 26. Mai 2019
  Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
  am Sonntag wählen Sie die neuen Vertreter für den Gemeinderat Fronreute und den Kreistag des Land-
  kreises Ravensburg. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht für diese für die Gemeinde und den Land-
  kreis wichtigen Wahlen Gebrauch!
  Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
  Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde.
  Nirgends ist der Einfluss der Wähler so groß wie auf der örtlichen Ebene. Die Gemeinde und der Landkreis
  brauchen für die zukünftigen Aufgaben das Interesse und die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger.
  Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Seniorinnen, Sie alle vertrauen darauf, dass die vielfältigen
  Aufgaben in den der nächsten Jahren zukunftsorientiert bewältigt werden. Immer wichtiger wird dabei,
  Gemeinsinn und Kreativität der Bürger einzubringen.
  Es wird immer schwieriger, Kandidatinnen und Kandidaten für die Gremiumsarbeit zu finden. Deshalb
  verdienen diese für die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung, ein eindeutiges Votum und vor
  allem eine hohe Wahlbeteiligung. Damit bekunden die Bürgerinnen und Bürger auch Ihr Interesse am
  Geschehen in der Gemeinde und im Landkreis.
  Am Sonntag, 26. Mai 2019 wählen Sie ein neues Europäisches Parlament. Auf die Europäische Union
  wurden in den letzten Jahren weitere Zuständigkeiten und Entscheidungen verlagert. Nutzen Sie auch
  hier die Chance, durch eine hohe Wahlbeteiligung deutlich zu machen, wie wichtig und notwendig die
  Europäische Union ist.
                                 Bitte gehen Sie am Sonntag zur Wahl!
  Wir bitten Sie, die Ihnen zugestellten Stimmzettel – die Sie in aller Ruhe zu Hause ausfüllen kön-
  nen – zur Wahl mitzubringen. Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst im Wahllokal.
  Briefwahlunterlagen für die Wahl des Gemeinderates und des Kreistages und für die Europawahl erhal-
  ten Sie bis Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt in Blitzenreute. Falls beantragte
  Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können Sie bis Samstag, 25. Mai 2019, 12:00 Uhr, auf dem
  Bürgermeisteramt in Blitzenreute Ersatzunterlagen beantragen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens
  Sonntag, 26. Mai 2019 18:00 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt Fronreute, Schwommengasse 2 88273
  Fronreute eingegangen sein.

      Das Wahlergebnis für die Gemeinderatswahl wird am Montag, 27. Mai 2019 um 18:00 Uhr
      im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute bekannt gegeben. Die Bevölkerung und alle Wahl-
      bewerber sind recht herzlich eingeladen. Eine Bewirtung mit Getränken ist vorgesehen.
      Die Wahlergebnisse werden ab 27.5.2019 18:00 Uhr unter www.fronreute.de veröffentlicht.
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Seite 2                                                          Freitag, 24. Mai 2019                                          Fronreute

                              BEREITSCHAFTSDIENSTE                                    Vorgezogener
                             NOTRUFE                                                Redaktionsschluss
    Feuerwehr Notruf                                               112             Sehr geehrte Autoren,
    Gesamtkommandant                                         07505 230
    Kommandant Abt. Blitzenreute                            07502 3719             aufgrund der kommenden Feiertage werden
    Kommandant Abt. Fronhofen                            0157 74707905             folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen:
    Polizei Notruf                                                 110
    Polizei Altshausen                                     07584 92170             KW 22:
    Polizei Weingarten                                    0751 8036666             Veröffentlichung         31.05.2019
    Notarzt                                                        112             Redaktionsschluss        24.05.2019, 10:00 Uhr
    Deutsches Rotes Kreuz                                          112
    DRK Ravensburg                                        0751 56061-0             KW 25:
    DLRG Wasserrettung                                             112             Veröffentlichung         21.06.2019
    Notdienst TWS                                        0751 804-2000             Redaktionsschluss        17.06.2019, 09:00 Uhr
    für Wasserversorgung
    und Gasversorgung Fronreute                                                    Wir bitten um Beachtung
                                                                                   und wünschen schöne Feiertage,
    Nachbarschaftshilfe Fronreute
                                                                                   Der Verlag
    0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!),
    E-Mail nbh.fronreute@gmail.com
    sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute)

     NOTRUFE APOTHEKEN-NOTDIENST
    der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und
    Umgebung
    Samstag, 25.05.2019
    Kloster-Apotheke, Karlstr. 13, 88250 Weingarten
    Telefon 0751 560260
    Sonntag, 26.05.2019
                                                                                Ortsverwaltung Fronhofen
    Hodrus‘sche Apotheke, Hindenburgstr. 36, 88361 Altshausen                   geschlossen am
    Telefon 07584 3552                                                          Montag, 27.05.2019 wegen Auszählen der Kommunalwahl
    Donnerstag, 30.05.2019
                                                                                Mittwoch, 29.05.2019 - Verwaltung in Blitzenreute hat ge-
    Apotheke im real, Franz-Beer-Str. 10, 888250 Weingarten
                                                                                öffnet
    Telefon 0751 7645508
                                                                                Freitag, 31.05.2019 wegen Blutfreitag
    Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter www.aponet.de

          ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST                                             Die Gemeindeverwaltung Fronreute einschließlich Ortsver-
                                                                                waltung Fronhofen und Bauhof sind
    Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und                 am
    Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117                        27. Mai 2018
    ➢ Augenärzte         01801 929346                                           wegen des Auszählens der Kommunalwahl
    ➢ Kinderärzte        01801 929288                                           ganztags geschlossen.
    für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochenwangen, Wolperts-                  Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten geöffnet.
    wende und Staig:                                                            Für Notfälle sind wir unter der Handynummer 0171 7720374
    Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassenärztlichen                erreichbar.
    Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280                              Gemeindeverwaltung Fronreute
    ➢ Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon
      01805 911-630
    ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale                                         Die Gemeindeverwaltung Fronreute einschließlich Orts-
      24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240                                verwaltung Fronhofen und Bauhof sind
                                                                                am
    Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-
    linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur           31. Mai 2018 (Blutfreitag)
    für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de            ganztags geschlossen.

                            TIERÄRZTE                                           Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten geöffnet.
                                                                                Für Notfälle sind wir unter der Handynummer 0171 7720374
    Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich                                erreichbar.
    Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf                                         Gemeindeverwaltung Fronreute
    Samstag, 25.05.2019 und Sonntag, 26.05.2019
    Kleintierpraxis Baienfurt, Telefon 0751 56040808
    Wochenenddienst der Tierärzte für d. Bereich Mitt. Schussental
    Donnerstag, 30.05.2019
    Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Telefon 0751 66464
    Telefonische Anmeldung erforderlich!
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Fronreute                                             Freitag, 24. Mai 2019                                              Seite 3

                                                                    Die Gemeinde Fronreute vergibt im Baugebiet Dornacher Ried
 Herzlichen                                                         insgesamt 39 Bauplätzen, davon zehn Plätze zum Höchstge-
                                                                    bot. Konkret handelt es sich um die Bauplätze mit den Num-
 Glückwunsch                                                        mern 4, 10, 14, 16, 18, 21, 26, 29, 33a und 33b. Der Gemein-
                                                                    derat hat dies in der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2018
                                                                    beraten und beschlossen.
 Herr Hans Kleiner                                                  Das Bewerberverfahren lief bis zum 22.03.2019 um 12:00 Uhr.
                                                                    Bis zu diesem Zeitpunkt sind bei der Gemeindeverwaltung 18
 aus Staig                                                          Gebote für die Baugrundstücke eingegangen. Am 26.03.2019
 feierte am 10.05.2019 seinen                                       wurden die Gebote in öffentlicher Runde geöffnet. Laut der
                                                                    Vergaberichtlinie soll der Bieter den Platz erhalten, welcher
 85. Geburtstag.                                                    das höchste Gebot abgegeben hat. Anonymisiert wurde da-
 Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubilar ein             her eine Rangliste pro Bauplatz erstellt.
                                                                    Im Nachgang wurde die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft.
 Geschenk und die Glückwünsche der Gemeinde.                        Hat ein Bieter für mehrere Plätze das Höchstgebot abgegeben,
                                                                    wurde die von ihm angegebene Priorisierung berücksichtigt.
 Für die Zukunft wünschen wir Herrn Kleiner alles Gute, persön-     Die Rangliste wurde entsprechend angepasst.
 liches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit.                        Nach der geltenden Vergaberichtlinie fällt der Gemeinderat die
                                                                    Entscheidung, welcher Bauplatz an welchen Bieter vergeben
                                                                    wird. Gleiche Gebote lagen nicht vor, sodass kein Losent-
 Herzliche                                                          scheid notwendig war.

 Glückwünsche                                                       Baugesuche
                                                                    a) Flst. 1891, Sonnentauweg 5 und 7, 88273 Fronreute-Blit-
                                                                    zenreute Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tief-
 Frau Katharina Winkler                                             garage
                                                                    Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
 und Herr Erwin Winkler                                             Der Bauherr plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
                                                                    mit Tiefgarage. In jedem Mehrfamilienhaus sollen 7 Wohnein-
 aus Staig                                                          heiten entstehen, insgesamt also 14 Wohneinheiten. Das Bau-
 feierten am 14. Mai 2019                                           vorhaben entspricht den Plänen, die dem Gemeinderat bei der
                                                                    Vergabe der Bauplätze vorgelegen haben. Das Flurstück liegt
 das Fest der Goldenen      Hochzeit.                               im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“.
 Herr Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubelpaar          Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Be-
                                                                    bauungsplanes. Die notwendigen 28 Stellplätze werden alle in
 die Glückwünsche der Gemeinde und ein Geschenk der Ge-             einer zentralen Tiefgarage nachgewiesen. Zusätzlich werden 3
 meinde sowie die Ehrenurkunde von Herrn Ministerpräsident          oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
 Kretschmann.
                                                                    b) Flst. 360, Bauhofstraße 41, 88273 Fronreute-Blitzenreute
                                                                    Teilabbruch, Erweiterung und Sanierung Grundschule
 Wir wünschen dem Ehepaar Winkler weiterhin alles Gute, vor         Blitzenreute Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau-
 allem Gesundheit und Gottes Segen.                                 vorhaben wurde erteilt.
                                                                    Die Gemeinde plant einen Teilabbruch des bestehenden Schul-
                                                                    gebäudes und der alten Sporthalle in Blitzenreute. Im Hang-
                                                                    geschoss soll dann im Wesentlichen ein Bewegungsraum mit
                                                                    195 Quadratmetern, ein Personalraum für das Kinderhaus mit
                                                                    48 Quadratmetern und Technik-/ sowie Lagerräume und zwei
                   Fundsachen                                       Umkleideräume entstehen. Im Erdgeschoss sollen die Räume
                                                                    für die Verwaltung und Lehrer, eine Mensa für die Schule und
Rathaus Blitzenreute                                                das Kinderhaus St.
Die Verlierer können sich mit dem Rathaus in Verbindung             Karl, Klassenräume, Räume für die Ganztagesbetreuung, das
setzen.                                                             Foyer und Sanitärräume entstehen. Ein Aufzug stellt die Barri-
• Kinderjacke                                                       erefreiheit sicher. Im verbleibenden Bestandsgebäude sollen
gefunden beim Dorfgemeinschaftshaus                                 Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Der Baubeschluss
                                                                    für diese Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am
                                                                    08.04.2019 gefasst.
                                                                    Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Schule
                                                                    und Kindergarten Blitzenreute-
                  Gremien                                           1. Änderung“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzun-
                                                                    gen dieses Bebauungsplanes. Auf dem Grundstück werden
Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute                         insgesamt 65 Stellplätze ausgewiesen. Erforderlich sind min-
                                                                    destens 54.
vom 20. Mai 2019 wird berichtet, und es werden
die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:                           c) Flst. 1057, Burgstraße 7, 88273 Fronreute-Fronhofen
                                                                    Umnutzung- Einbau von zwei Wohneinheiten; Neubau
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse                            eines Carports mit Lagerraum
In der Sitzung am 08.04.2019 wurden folgende Beschlüsse in          Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wur-
nichtöffentlicher Sitzung gefasst.                                  de erteilt.
                                                                    Der Bauherr plant das bestehende Gebäude um zu nutzen.
Baugebiet Dornacher Ried                                            Es sollen 2 Wohneinheiten eingebaut werden. Zusätzlich soll
- Vergabe der Bauplätze im Bieterverfahren                          im Erdgeschoss ein Wintergarten angebaut werden. Des Wei-
Der Gemeinderat hat die Vergabe von Bauplätzen im Bieter-           teren soll ein Carport mit Technikraum und Mehrzweckraum
verfahren an die Höchstbietenden beschlossen.                       errichtet werden.
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Seite 4                                               Freitag, 24. Mai 2019Fronreute

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbe-            eingebaut hat. Genehmigt sind hier Kellerräume. Zudem hat
reich von Fronhofen und beurteilt sich bauplanungsrechtlich        der Bauherr diese Wohnung durch einen Unterbau der Terras-
somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34        se um insgesamt 26 Quadratmeter erweitert. An der Ostseite
BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem       des Wohnhauses wurde ein verfahrensfreier Balkon angebaut.
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund-             Dieser hat einen Abstand von 1,4 Meter zur Nachbargrenze,
stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der        erforderlich ist aber nach § 5 Absatz 6 LBO ein Grenzabstand
näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.       von 2 Meter. Es ist deshalb eine Abstandsflächenbaulast auf
                                                                   dem Nachbargrundstück notwendig. Ob der betroffene Ei-
d) Flst. 1876, Seerosenstraße 29, 88273 Fronreute-Blitzen-         gentümer diese Baulast übernimmt, wird im Verfahren geklärt.
reute Errichtung eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus)              Zudem hat der Bauherr einen Carport / Fahrradgarage auf
in Holzbauweise                                                    der Grenze errichtet, welcher Baugenehmigungspflichtig ist.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wur-                 Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbe-
de erteilt                                                         reich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß §
Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses.           34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB ge-
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dor-           stellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß
nacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen         der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-
dieses Bebauungsplanes. Die notwendigen zwei Stellplätze           fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
sind auf dem Baugrundstück nachgewiesen.                           Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch
                                                                   sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse ge-
e) Flst. 1015/22, Oberer Kirchberg 19, 88273 Fronreu-              wahrt. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück
te-Fronhofen Nachtragsbaugesuch für vorhandene Klein-              nachgewiesen.
gerätegarage und Gartenhaus, Neuerrichtung eines Zauns
Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungs-                 Bedarfsplanung zur frühkindlichen
planes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der
Einfriedung mit einer Gesamthöhe von 1,5 Metern, der
                                                                   Bildung für das Jahr 2019/2020
Grundflächenüberschreitung und Dachneigung des Gar-                - Beschlussfassung
tenhauses und der Dachform und Dachneigung des Klein-              Die Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung für das
gerätehauses wurde zugestimmt.                                     nächste Kindergartenjahr 2019/2020 beinhaltet die Ermitt-
Der Bauherr hat auf seinem Grundstück eine Kleingartengerä-        lung der Kinderzahlen und der notwendigen Kindergarten-
tegarage und zwei aneinandergebaute Gartenhäuser errichtet,        plätze mit dem von den Eltern gewünschten Betreuungs-
ohne die erforderliche Baugenehmigung oder Befreiung von           bedarf. Der Gemeinderat und die Kirchengemeinden als
den Festsetzungen des Bebauungsplans hierfür einzuholen.           Träger der Kinderhäuser entscheiden entsprechend des
Das Kleingerätehaus hat eine Fläche von 17,47 Quadratme-           Bedarfs über den räumlichen und personellen Bedarf in
ter und eine Kubatur von 38,24 Kubikmeter. Die Grundfläche         den drei Kinderhäusern der Gemeinde.
des Gartenhauses beträgt insgesamt 23,47 Quadratmeter mit
einer Kubatur von 46,93 Kubikmeter.                                Und so sieht die Situation in den Kinderhäusern der Ge-
Ebenso hat der Bauherr einen Zaun auf der Grenze errichtet.        meinde aus: Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3
Dieser Zaun hat eine Gesamthöhe von 1,5 Metern. Mit die-           Jahren
sem Bauantrag möchte der Bauherr diese baulichen Anlagen           Kinderhaus St. Karl, Blitzenreute
legalisieren.                                                      Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018
Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg II   wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend ge-
2. Änderung“. Bei dem eingereichten Antrag für das Kleingeräte-    ändert, dass in zwei Mischgruppen die Altersmischung für
haus wird die vorgeschriebene Dachform (Satteldach) und Dachnei-   die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen
gung von mindestens 18 Grad nicht eingehalten. Bei dem Garten-     wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder auf-
haus wird die Grundfläche um 5,47 Quadratmeter überschritten und   genommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kin-
auch die Dachneigung von 10 Grad entspricht nicht der Festset-     dergartenplätze geschaffen. Mit 4 Mischgruppen stehen 94
zung im Bebauungsplan. Der errichtete Zaun entspricht ebenfalls    Kindergartenplätze zur Verfügung
nicht dem Bebauungsplan. Hiernach dürfen Einfriedungen nur aus     Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze: 94 Kinderzahlen
Spanndrähten mit bis zu 50 Zentimeter Höhe im Zusammenhang         jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:
mit einer lockeren Bepflanzung errichtet werden.                   September 2019:                       61
Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden,         Aufnahme während des Jahres:          20
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und            Notwendige Plätze:                    81
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch-        September 2020:                       63
führung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beab-          Aufnahme während des Jahres:          21
sichtigten Härte führen würde.                                     Notwendige Plätze:                    84
Die Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzung haben            September 2021:                       63
mehrheitlich Einfriedungen, die nicht dem Bebauungsplan
entsprechen. Das Gleiche gilt für die Nebenanlagen. Viele          Im Kindergarten Blitzenreute stehen noch Plätze zur Verfü-
Grundstückeigentümer haben Nebenanlagen errichtet, de-             gung. Kinder aus Staig oder Fronhofen können, da in den
ren Dachneigung und Fläche nicht mit den Vorgaben des              Kindergärten in Staig und Fronhofen Plätze fehlen, das Kin-
Bebauungsplanes übereinstimmen. Die Grundzüge des Be-              derhaus St. Karl besuchen. Die noch zur Verfügung stehen-
bauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt.           den Plätze werden durch Zuzug im geplanten Neubaugebiet
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.                       „Dornacher Ried“ im nächsten Jahr benötigt.

f) Flst. 516, Hauptstraße 4, 88273 Fronreute-Blitzenreute          Kinderhaus St. Magnus, Staig
Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau im Unterge-                Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018
schoss (Unterbau Terrasse), einen Balkon im Erdgeschoss            wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend ge-
und einem Carport/Fahrradgarage                                    ändert, dass bei den zwei Mischgruppen die Altersmischung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde                für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestri-
erteilt. Für den Balkon im Erdgeschoss sind die erforder-          chen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder
lichen (nachbarschützenden) Grenzabstände nicht einge-             aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kin-
halten. Hierfür ist eine Baulast notwendig.                        dergartenplätze geschaffen.
Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass der Bauherr        Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 50 Kinder-
eine Einliegerwohnung als 2. Wohneinheit im Untergeschoss          zahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Fronreute                                              Freitag, 24. Mai 2019                                                  Seite 5

September 2019:                      33                              in Blitzenreute ausgewichen, so dass der Engpass im Frühjahr
Aufnahme während des Jahres:         27                              2019 aufgefangen werden konnte.
Notwendige Plätze:                   60	Es stehen 10 Plätze         Der Jahrgang im letzten Jahr vom 01.10.2017 bis 30.09.2018
                                         zu wenig zur Ver-           ist mit insgesamt 57 Kindern wiederum stark, insgesamt sind
                                         fügung!                     damit in den letzten vier Jahren die Geburtenzahlen stark an-
September 2020:                      44                              gestiegen.
Aufnahme während des Jahres:         21                              Im Frühjahr 2021 fehlen 21 Kindergartenplätze. Im Kinderhaus
                                                                     St. Karl stehen keine freien Plätze mehr zur Verfügung, da diese
Notwendige Plätze:                    65	Es stehen 15 Plätze        durch den Zuzug in das Neubaugebiet Dornacher Ried belegt
                                               zu wenig zur Ver-     werden. Mit dem Umzug der jetzigen Mensa in den Neubau der
                                               fügung!               Grundschule stehen Räumlichkeiten für die Einrichtung einer
September 2020:                       47                             Kindergartengruppe im Frühjahr 2021 zur Verfügung.
Festzustellen sind starke Geburtenzahlen in den letzten Jahr-
                                                                     Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Jahren
gängen. Der letzte Jahrgang 01.10.2017 bis 30.09.2018 war mit
                                                                     Anzahl der Kinder in der Gemeinde Fronreute bis 3 Jahre:
16 Kindern etwas schwächer, so dass sich die Situation zumin-
dest nicht verschärft. Durch Änderung der Betriebserlaubnis zum      Stichtag 01.03.2019: 169 Kinder
01.01.2018 konnten 6 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die       Stichtag 01.03.2018: 169 Kinder
beiden Kindergartengruppen sind jetzt mit 25 statt früher mit 22     Stichtag 01.03.2017: 153 Kinder
Kindern belegt.                                                      Stichtag 01.03.2016: 137 Kinder
In der letztjährigen Bedarfsplanung wurde ein Engpass von fünf       Stichtag 01.03.2015: 121 Kinder
Plätzen im Frühjahr 2019 festgestellt. Diese Plätze konnten ge-
schaffen werden, indem Kinder aus Staig den Kindergarten in Blit-
zenreute besuchen und Kinder, welche das dritte Lebensjahr voll-
enden, noch in der Krippengruppe verbleiben. Dadurch ist aber
ein Engpass an Krippenplätzen entstanden. Es besteht derzeit
eine Warteliste für Krippenplätze. Mit der Aufstockung des Ober-
geschosses werden zwei neue Gruppenräume geschaffen. Die
zweite Krippengruppe wird bis Dezember 2019 voll belegt sein.
Im Frühjahr 2020 fehlen im Kindergarten 10 Plätze und im Frühjahr
2021 11 Plätze. Im Frühjahr 2020 muss deshalb eine zusätzliche
Kindergartengruppe (eventuell Kleingruppe) eingerichtet werden.
Als Räumlichkeit steht der Gruppenraum der bisherigen Krippen-
gruppe im Erdgeschoss zur Verfügung. Die bisherige Krippengrup-
pe zieht mit Fertigstellung der Aufstockung in das Obergeschoss.

Kinderhaus St. Josef, Fronhofen                                      Bei 169 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35% ei-
Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018           nen Bedarf an 59 Plätzen ergeben, bei 117 Kindern im Alter
wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend ge-            von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von
ändert, dass in den beiden Kindergartengruppen die Altersmi-         35 % ein Bedarf von 41 Plätzen.
schung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr             Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus
gestrichen wurde. Damit können in beiden Gruppen je 25 Kin-          Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen, im Kinder-
der aufgenommen werden. Es wurden dadurch 3 zusätzliche              garten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und im Kin-
Kindergartenplätze geschaffen.                                       dergarten Staig eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet.
In der letztjährigen Bedarfsplanung wurde festgestellt, dass         Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden drei Platzangebote
im Frühjahr 2019 sechs Plätze fehlen. Diese Anzahl hat sich          in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 43 Plätze zur
verstärkt, so dass zum 01.04.2019 eine Kleingruppe mit zwölf         Verfügung.
Plätzen im Betrieb genommen wurde. Im Kindergarten stehen            Möglich sind in jeder Krippengruppe bis zu zwei Sharing-Plätze
somit ab September 2019 62 Plätze zur Verfügung.                     (2 Kinder teilen sich einen Platz mit 2 und 3 Anwesenheitstagen).
Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 62 Kinder-            Damit stehen bis zu 8 zusätzliche Plätze zur Verfügung.
zahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:                      Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus
                                                                     Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen, im Kinder-
September 2019:                       47                             garten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und im Kin-
Aufnahme während des Jahres:          15                             dergarten Staig eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet.
maximale Gruppenstärke:               62                             Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden drei Platzangebote
September 2020:                       48                             in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 43 Plätze zur
Aufnahme während des Jahres:          20                             Verfügung.
maximale Gruppenstärke:               68	Es stehen 6 Plätze         Möglich sind in jeder Krippengruppe bis zu zwei Sharing-Plätze
                                          zu wenig zur Ver-          (2 Kinder teilen sich einen Platz mit 2 und 3 Anwesenheitstagen).
                                          fügung.                    Damit stehen bis zu 8 zusätzliche Plätze zur Verfügung.
September 2021:                       47                             Insgesamt stehen damit 51 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Festzustellen sind starke Geburtenzahlen in den letzten Jahr-        Nicht berücksichtigt sind vier Plätze für Kinder ab dem zweiten
gängen. Durch Änderung der Betriebserlaubnis und Einrich-            Lebensjahr in den altersgemischten Kindergartengruppen im Kin-
tung eine Kleingruppe konnten 15 zusätzliche Plätze ge-              dergarten St. Karl in Blitzenreute. Diese Plätze können nur belegt
schaffen werden. Trotzdem fehlen im Frühjahr 2021 6 Plätze.          werden, wenn sie nicht mit den Kindergartenkindern belegt sind.
Eventuell können diese bis September 2021 warten oder es             In den Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Josef in Fronho-
müssen Kindergartenplätze im Kinderhaus St. Karl in Blit-            fen & Magnus in Staig stehen keine Plätze für unter 3-Jährige
zenreute, sofern verfügbar, in Anspruch genommen werden.             zur Verfügung, da durch die Änderung der Betriebserlaubnis die
Die in der letztjährigen Bedarfsplanung fehlenden Kinder-            Altersmischung in den Kindergartengruppen aufgehoben wurde.
gartenplätze konnten durch die Änderung der Betriebsfor-             Die vorgehaltene Betreuungsquote der Gemeinde Fronreute für
men mit 15 zusätzlichen Kindergartenplätzen aufgefangen              Kinder unter 3 Jahren zum 01.03.2019 beträgt mit 48 Plätzen
und Einrichtung einer Kleingruppe im Kinderhaus St. Josef            in den Krippengruppen und 3 Plätzen in der Kindertagespflege
in Fronhofen mit zwölf Plätzen geschaffen werden. Im letzten         30,18 % für 169 Kinder im Alter bis 3 Jahren 45,14 % für 113
Kindergartenjahr sind Kinder aus Staig auf den Kindergarten          Kinder im Alter von 1 3 Jahren.
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Seite 6                                               Freitag, 24. Mai 2019Fronreute

Bei Eltern mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum 3. Lebens-         von 10 % und eine Erhöhung des Elternbeitrages anhand
jahr beträgt die Nachfrage nach einem Betreuungsangebot weit           der Mehrstunden an Betreuung.
über 35 %.                                                         	In der Krippengruppe wird bei Gruppen mit verlängerten
Es sind alle Krippenplätze belegt. Es zeichnet sich seit diesem        Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) und für die Ganz-
Kindergartenjahr ein Engpass ab, insbesondere in den Teilorten         tagesbetreuung noch kein Zuschlag erhoben.
Staig und Fronhofen.                                               5.	Die Betreuungsmodule in der Kinderkrippe sind buchbar
                                                                       für drei oder fünf Tage. Bei tageweiser Buchung errechnet
Mit der Kindergartenbedarfsplanung für das nächste Kin-
                                                                       sich der Elternbeitrag geteilt durch fünf Tage mal gebuchte
dergartenjahr hat der Gemeinderat folgenden Änderungen
                                                                       Tage.
zum Kindergartenjahr 2029/2020 beschlossen:
                                                                   6.	Die Kosten für das Mittagessen von derzeit 3,95 EUR wer-
Kindergarten St. Magnus, Staig                                         den gesondert erhoben.
✔	ab 01.09.2019 Einrichtung einer Krippengruppe. Es entsteht
                                                                   Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung
   ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,66 stellen.
                                                                   Im gegenseitigen Einvernehmen haben die Vertreter des Gemein-
✔	Ab 01.04.2020 Einrichtung einer Kleingruppe im Kindergar-
                                                                   detags, Städtetags (KLV) und der Kirchenleitungen sowie der kirch-
   ten. Es entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf von 1,80
                                                                   lichen Fachverbände in Baden-Württemberg (4KK) bereits im April
   Stellen.
                                                                   2019 eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr
✔ Änderung der Betriebserlaubnis zum 01.09.2019.
                                                                   2019/2020 beschlossen. Dabei halten alle Verbände an der Ei-
✔	Neuverhandlung des Kindergartenvertrages zum 01.01.2020.
                                                                   nigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad
Kindergarten St. Josef, Fronhofen                                  von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser Kostende-
Neuverhandlung des Kindergartenvertrages zum 01.01.2019.           ckungsgrad ist in Fronreute in keinem Kindergarten erreicht.
Personalbedarfsberechnungen                                        Vor diesem Hintergrund sprechen sich die kommunalen Lan-
Die Personalbedarfsberechnungen ergeben 14,14 Stellen im           desverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge
Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute, 11,05 Stellen im Kinder-      mit einer Steigerung von 3 % in Anlehnung an die üblichen
haus St. Magnus in Staig und 10,12 Stellen im Kinderhaus St.       Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen.
Josef in Fronhofen.                                                Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung für
Anmeldung eines Krippenplatzes                                     den Kindergarten Elternbeiträge für die Regelgruppe bei
Nach erfolgter Zusage von Seiten des Kinderhauses wird             11 Monatsbeiträgen
von den Eltern für eine verbindliche Anmeldung eine Kaution        Bei Erhebung in elf Monatsraten wird der Jahresbeitrag
in Höhe eines Monatsbeitrages des Elternbeitrages verlangt.        entsprechend umgerechnet.
Wird der Krippenplatz nicht in Anspruch genommen, verbleibt        Der Beitrag beinhaltet eine Betreuungszeit 30 Stunden/Woche
die Kaution beim Kindergartenträger.                                                                  2018/2019       2019/2020
                                                                    Für das Kind aus einer Familie 124,00 EUR         128,00 EUR
 Für alle interessierten Eltern liegt ein Exemplar der Bedarfs-     mit 1 Kind
 planung über die frühkindliche Bildung in den Kindergärten
 nach Beschlussfassung durch die Kirchengemeinden ab                Für ein Kind aus einer Familie
 Mitte Juli 2019 in den Kinderhäusern zur Einsichtnahme auf.        mit 2 Kindern unter 18 Jahren     95,00 EUR       98,00 EUR
                                                                    Für ein Kind aus einer Familie mit 63,00 EUR      65,00 EUR
Elternbeiträge und Buchbarkeit der Betreuungs-                      3 Kindern unter 18 Jahren
module für das Kindergartenjahr 2019/2020                           Für ein Kind aus einer Familie
- Festlegung und Beschlussfassung
                                                                    mit 4 und mehr Kindern unter 18 21,00 EUR         22,00 EUR
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.11.2010 wurde fol-           Jahren
gender Grundsatzbeschluss für die Festsetzung der Elternbei-
träge gefasst:                                                     Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung für die
1.	Die Elternbeiträge orientieren sich im Kindergarten sowie in   Kinderkrippe für die Kinder zur Betreuung ab dem 1. Lebens-
    der Krippe an der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen           jahr bei 11 Monatsbeiträgen (Betreuungszeit 6 Stunden/Tag)
    und der Kommunalen Landesverbände.
2.	Die Elternbeiträge in Höhe der gemeinsamen Empfehlung
    gelten für die Betreuung in einer Regelgruppe mit einer wö-                                      2018/2019      2019/2020
    chentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden. Wird ein hö-         Für das Kind aus einer Familie
    herer Betreuungsumfang angeboten, wird der Elternbeitrag        mit 1 Kind                       365,00 EUR     376,00 EUR
    entsprechend dieser Mehrstunden erhöht.
3.	Nach den gemeinsamen Empfehlungen kann für die Ange-            Für ein Kind aus einer Familie 272,00 EUR       279,00 EUR
    botsformen „verlängerte Öffnungszeit“ (durchgehend sechs        mit 2 Kindern unter 18 Jahren
    Stunden) ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die empfohlenen       Für ein Kind aus einer Familie
    Beträge gerechtfertigt sein.
	Basis für die Zuschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein        mit 3 Kindern unter 18 Jahren 184,00 EUR        190,00 EUR
    erhöhter Personalaufwand notwendig ist. Für Gruppen mit         Für ein Kind aus einer Familie
    verlängerter Öffnungszeit ist der Mindestpersonalschlüs-        mit 4 und mehr Kindern unter 73,00 EUR          75,00 EUR
    sel höher als in einer Regelgruppe. Zudem ist die Anzahl        18 Jahren
    der Belegung mit 25 Kindern für die Regelgruppe und auf
    22 Kinder für eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
                                                                   Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt
    und auf 20 Kinder für eine Ganztagesgruppe begrenzt. Da-
                                                                   wohnen.
    mit stehen weniger Kindergartenplätze zur Verfügung. Dies
    rechtfertigt den Zuschlag zum Elternbeitrag von bis zu 25
                                                                   Elternbeitrag für die Betreuung von unter drei-jährigen
    % für die Betreuungsmodule mit verlängerter Öffnungszeit
                                                                   Kindern in altersgemischten Kindergartengruppen
    und Ganztagesbetreuung. Beschlossen wurde für die Kin-
                                                                   Bei Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemisch-
    dergartengruppen ein Zuschlag von 10% ab 01.05.2011.
                                                                   ten Kindergartengruppen muss nach der Betriebserlaubnis
4.	Für sonstige Angebotsformen, insbesondere Ganztagesbe-
                                                                   je Kind ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem
    treuung, erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung
                                                                   Hintergrund wird in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % ge-
    zur Höhe der Elternbeiträge. Beschlossen wurden für die
                                                                   genüber dem Beitrag im Kindergarten erhoben.
    Ganztagesbetreuung im Kindergarten auch ein Zuschlag
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Fronreute                                             Freitag, 24. Mai 2019                                                Seite 7

Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahren                         war. Ausgeschrieben wurde in drei Losen: Los 1: Fahrzeug,
In Abweichung zur gemeinsamen Empfehlung wurde bereits              Los 2: Ausbauten und Einbauten, Los 3: Beschriftung.
vorberaten, Kinder über 18 Jahre bis zur Vollendung des 25.         Die Ausschreibung wurde insgesamt an elf Firmen versandt.
Lebensjahres bei der Ermäßigung des Elternbeitrages zu be-          Von vier Firmen kamen Absagen. Gründe für die Absagen wa-
rücksichtigen, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen und             ren, dass Fahrgestelle bei der gewünschten Beförderung von
kindergeldberechtigt sind. Dies wird in vielen Kommunen im          neun Personen und einer Gewichtsbegrenzung auf maximal
Landkreis Ravensburg seit dem letzten Kindergartenjahr so           3,5 t nicht lieferbar sind. Manche Firmen bauen keine Mann-
gehandhabt. Da es sich um vergleichbar wenige Fälle handelt,        schaftstransportwagen mehr aus oder haben den angefragten
ist der Einnahmeausfall für die Elternbeiträge gering. Für die      Fahrzeugtyp nicht im Lieferprogramm. Bei der Ausschreibung
betroffenen Familien ist es aber eine finanzielle Erleichterung.    hat sich gezeigt, dass im Moment das größte Problem ist, ein
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Kinder bis zur Vollendung       passendes Fahrzeug zu finden. Einige Hersteller bekommen
des 25. Lebensjahres zu berücksichtigen, solange sie kinder-        derzeit auch keinen passenden Motor.
geldberechtigt sind.                                                Es liegt lediglich ein Angebot der Firma Martin Schäfer GmbH
                                                                    aus Oberderdingen vor. Die Firma Schäfer baut viele Einsatz-
Angebotsmodule bei der Kinderbetreuung                              fahrzeuge für Feuerwehr und Rettungsdienstwesen aus. Das
Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kinderbetreuung            Angebot wurde von der Feuerwehr geprüft und entspricht den
wurde in der Kindergartenausschusssitzung am 09.04.2019             gewünschten Anforderungen. Die notwendigen Haushaltsmit-
darüber beraten, die Angebotsmodule in Bezug auf die Kom-           tel sind im Haushaltsplan 2019 mit 55.000,00 EUR eingeplant.
bination der Ganztagesbetreuung mit der Betreuung in Form           Eine Zuwendung in Höhe von 13.000,00 EUR (VwV-Z-Feu) für
der verlängerten Öffnungszeit oder der Regelbetreuung zu            die Neubeschaffung eines MTW wurde beantragt.
verändern.
Diese Überlegungen hat folgenden Hintergrund: Die Kom-              Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhö-
mune erhält für die Kinderbetreuung FAG Zuweisungen. Die
Kommune erhält für die Betreuung eines Kindes einen festen
                                                                    hung der KFZ- Stellplatzverpflichtung für Woh-
Betrag. Dabei wird die Zahl der betreuten Kinder entsprechend       nungen in den Ortsteilen Fronhofen - Blitzenreute
der Betreuungszeit gewichtet.                                       - Staig (Stellplatzsatzung)
Bei der Statistik zum Stichtag 01.03.2019, bei welcher auch
                                                                    - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen
die Anzahl der betreuten Kinder und die wöchentliche Betreu-
                                                                    Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher
ungszeit für den Finanzausgleich erhoben werden, wurde fest-        Belange anlässlich der öffentlichen Auslegung
gestellt, dass im Kindergarten ein Großteil der Kinder mit einer
                                                                    Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Bedenken und
Betreuungszeit von 29 bis 34 Stunden betreut werden. In der
                                                                    Anregungen beraten, abgewogen und entsprechende
Krippe wird ein Großteil der Kinder mit einer Betreuungszeit
                                                                    Beschlüsse dazu gefasst.
von 15 bis 29 Stunden betreut. Ein Großteil der Kinder in der
                                                                    Der Gemeinderat hat am 18.03.2019 beschlossen, für die
Krippe wird nicht an fünf Tagen in der Woche betreut. Die Min-
                                                                    innerörtlichen Bereiche der Ortsteile Fronhofen, Blitzenreute
destanzahl an Betreuungstagen sind drei Tage, mit Ausnahme
                                                                    und Staig örtliche Bauvorschriften zur Erhöhung der KFZ-
von Sharing Plätzen, welche dann mit zwei Tagen belegt sind.
                                                                    Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) auf-
Die personelle Ausstattung in den Kinderhäusern ist in allen
                                                                    zustellen. Der Entwurf der Stellplatzsatzung vom 18.02.2019
Gruppen auf eine wöchentliche Betreuungszeit 44,5 Stun-             mit Satzungstext, Abgrenzung der Geltungsbereiche in den
den berechnet. Ab 01.09 2019 sind im Kindergarten Ganz-             Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und Staig, sowie Begrün-
tagesplätze für mindestens drei Tage zu buchen und können           dung hierzu wurde dem Gemeinderat vom beauftragten Pla-
an zwei Tagen mit den anderen Modulen gemischt werden.              nungsbüro am 18.03.2019 vorgestellt. Der Gemeinderat hat
In einer Krippengruppe gibt es 12 Plätze, es dürfen aber            in der Sitzung am 18.03.2019 den Entwurf vom 18.02.2019
höchstens zehn Kinder anwesend sein. Dies bedeutet, dass            gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen und
es 4 Sharing Plätze mit 2 x 2 Tagen und 2 x 3 Tagen geben
                                                                    die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öf-
kann. 8 Plätze sollen ab dem neuen Kindergartenjahr nur für
                                                                    fentliche Auslegung wurde ortsüblich am 22.03.2019 bekannt-
5 Tage buchbar sein. Dadurch erhöht sich die jährliche FAG
                                                                    gemacht. Die öffentliche Auslegung fand statt vom 01.04.2019
Zuweisung um etwa 47.000,00 EUR. Für die Eltern bedeutet
                                                                    bis 06.05.2019. Ebenfalls im Zeitraum vom 01.04.2019 bis
dies höhere Elternbeiträge, da Krippenplätze (mit Ausnahme
                                                                    06.05.2019 wurden die Stellungnahmen der berührten Trä-
der Sharing Plätze) immer für fünf Tage gebucht und bezahlt
                                                                    ger öffentlicher Belange eingeholt. Zu beteiligen war hier das
werden müssen. Auf der anderen Seite belegt das Kind einen
                                                                    Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde.
„vollen“ Krippenplatz und für diese Betreuung wird auch das
                                                                    Die eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend be-
Personal bereitgestellt.
                                                                    raten, abgewogen und nach Beschlussfassung gegebenenfalls
                                                                    in die Planfassung der örtlichen Bauvorschriften (Stellplatz-
Neubeschaffung eines Mannschaftstransport-                          satzung) vom 08.05.2019 mit Satzungstext Abgrenzung der
wagens MTW für die Freiwillige Feuerwehr Fron-                      Geltungsbereiche in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und
reute, Abteilung Blitzenreute                                       Staig, sowie der Begründung hierzu eingearbeitet.
- Vergabe
Der Vergabe der Neubeschaffung eines Mannschaft-                    Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhö-
stransportwagen wird an die Firma Martin Schäfer Schä-              hung der KFZ- Stellplatzverpflichtung für Woh-
fer GmbH zum Angebotspreis von brutto 52.630,38 EUR                 nungen in den Ortsteilen Fronhofen - Blitzenreute
abzüglich eines gewährten Rabatts und zuzüglich der                 - Staig (Stellplatzsatzung)
gewünschten Optionen vergeben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.02.2019 der            - Satzungsbeschluss
Anschaffung eines neuen MTW für die Freiwillige Feuerwehr           Der Gemeinderat beschließt die örtlichen Bauvorschriften
Fronreute, Abteilung Blitzenreute zugestimmt.                       zur Erhöhung der KFZ- Stellplatzverpflichtung für Woh-
Die Feuerwehr Fronreute hat einen Ausschuss gebildet, wel-          nungen in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und
cher sich mit der Beschaffung des MTW befasst. Beschafft            Staig (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom 08.05.2019
werden soll ein Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen, Motorleistung           als Satzung.
Turbo Diesel 120 KW, mittellanger Radstand, Aufbau mit Son-         Nach erfolgter Beratung und Beschlussfassung über die ein-
dersignalanlage, Rundumkennleuchten, Ladestationen für              gegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger öf-
Handscheinwerfer, Einbau von Funkgeräten, Lakierung in Feu-         fentlicher Belange wurde vom Gemeinderat der Satzungsbe-
errot RAL 3000, Anhängerkupplung. Es wurde ein Leistungs-           schluss gefasst. Bestandteile der Satzung sind die örtlichen
verzeichnis erstellt, welches Grundlage der Ausschreibung           Bauvorschriften zur Erhöhung der KFZ-Stellplatzverpflichtung
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Seite 8                                               Freitag, 24. Mai 2019Fronreute

für Wohnungen in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und        aufgeführten Notwendigkeit für den Beschluss über die über-
Staig (Stellplatzsatzung), bestehend aus dem Satzungstext vom      planmäßige Auszahlung aus.
08.05.2019 sowie dem Planteil mit Abgrenzung der Geltungsbe-
reiche in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und Staig vom     Einziehung einer öffentlichen Straße, Teilstück
08.05.2019. Den örtlichen Bauvorschriften wird die Begründung      Flst. 334, Eggweg in Blitzenreute gemäß § 7
vom 08.05.2019 zugeordnet, ohne Bestandteil zu sein.               Straßengesetz
                                                                   - Beschlussfassung
Neubau Obergeschoss Kinderhaus St. Magnus Staig
- Vergabe Möblierung                                               Der Gemeinderat stimmt der Einziehung des Teilstückes
Der Vergabe der Möblierung an die Fa. Resch mit ei-                der öffentlichen Straße von Flurstück 334 Eggweg in Blit-
nem Auftragsvolumen mit einer Obergrenze von brutto                zenreute zu. Die Absicht der Einziehung dieses öffent-
60.000,00 EUR wurde zugestimmt.                                    lichen Weges wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich
Der Neubau des Obergeschosses im Kinderhaus St. Magnus             bekannt gemacht.
in Staig wird im September 2019 bezogen. Belegt werden die         Mit der Erschließung des Gewerbegebiets Brühl soll ein Teil
zwei Gruppenräume mit zwei Krippengruppen. Die Räumlich-           des Eggweges abzweigend von der Kreisstraße entlang des
keiten im neuen Obergeschoss des Kinderhauses müssen               Gewerbegrundstückes der Müller Gruppe Richtung Gemein-
möbliert werden.                                                   deverbindungsstraße von Blitzenreute nach Eyb zurück gebaut
Die Bestandsmöbel von der Krippengruppe im Untergeschoss           werden und dem angrenzendem neuen Gewerbegrundstück
werden mitgenommen. Die dann leere Gruppe im Unterge-              zugeschlagen werden. Das einzuziehende Teilstück der Straße
schoss wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 mit einer Kin-        ist im Bebauungsplan straffiert dargestellt.
dergartengruppe neu belegt.                                        Im Gegenzug wird die Gemeindeverbindungsstraße abzwei-
Folgende Räumlichkeiten müsset neu möbliert werden:                gend von der Kreisstraße Richtung Eyb zwischen zwei neuen
- 24 Garderobenplätze                                              Gewerbegrundstücken neu hergestellt. Die neue Straße wird
- Materialschränke im Flur                                         nach Fertigstellung dem öffentlich Verkehr gewidmet und er-
- Sanitärraum für 24 Kinder                                        hält die Straßenbezeichnung „Eyber Straße“.
- ein Gruppenraum mit Schlafraum
- Personalzimmer und Aufenthaltsraum
- Elternsprechzimmer
- Bewegungsraum
-	Tische und Sitzmöbel für die Ausgabe des Mittagessens
    in der Küche
Es wurden mit zwei Firmen Konzepte für die Möblierung be-
sprochen und Angebote eingeholt.
• Resch Möbelwerkstätten aus Aigen-Schägl, Österreich
• Wehrfritz, Bad Rodach
Der Kostenrahmen für die Möblierung liegt in der Kosten-
schätzung von Holzbau kreativ bei brutto 57.700,00 EUR. Die
Verwaltung schlägt nach Abstimmung mit Herrn Schwegler,
Holzbau kreativ und den Erzieherinnen die Möblierung durch
die Firma Resch vor. Hier wurden gute Erfahrungen gemacht
und die Möbel der Firma Resch haben eine sehr gute Optik.
Zudem kann die Firma Resch die Möblierung passgenau her-
stellen und einpassen. Vor einer Auftragserteilung, wird noch-
mals genau überprüft, wo Einsparpotenziale möglich sind. Der
Gemeinderat hat eine Obergrenze von 60.000,00 EUR für die
Möblierung beschlossen.                                            Auszug  aus
                                                                   Auszug aus   dem
                                                                              dem    Bebauungsplan
                                                                                  Bebauungsplan       „Gewerbegebiet
                                                                                                „Gewerbegebiet Brühl“ Brühl“
                                                                   Rechtsgrundlage für die
                                                                   Rechtsgrundlage       fürEinziehung   einer öffentlichen
                                                                                              die Einziehung                 Straße ist § Straße
                                                                                                                  einer öffentlichen      7 Straßengesetz
Anschaffung eines Spielhauses für den Kinder-                      Württemberg. Die Einziehung beziehungsweise Entwidmung einer Straße ist ein
                                                                   ist § 7 Straßengesetz      Baden-    Württemberg.       Die Einziehung     be-
garten St. Karl in Blitzenreute                                    Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Mit der Einziehung verliert eine gewidmete S
                                                                   ziehungsweise      Entwidmung      einer  Straße    ist ein Verwaltungsakt
                                                                   Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur N
- Beschlussfassung über eine überplanmäßige                        (Allgemeinverfügung).
                                                                   nicht mehr zur Verfügung.MitDesder Einziehung
                                                                                                    Weiteren          verliert
                                                                                                              entfallen        eine
                                                                                                                         mit der     gewidmete
                                                                                                                                 Entwidmung    alle
Auszahlung                                                         Straße  die Eigenschaft
                                                                   straßenrechtlichen  Rechteeiner   öffentlichen
                                                                                               und Pflichten         Straße. Die Straße für
                                                                                                              des Straßenbaulastträgers     steht
                                                                                                                                               die Straße. F
Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Auszahlung           Straßengrundstück
                                                                   dann                 gelten dann
                                                                          der Allgemeinheit     zur nur noch die
                                                                                                     Nutzung       Rechtsvorschriften,
                                                                                                                 nicht                  die für private Grun
                                                                                                                         mehr zur Verfügung.
                                                                   gelten.
                                                                   Des     Durch dieentfallen
                                                                         Weiteren     Entwidmungmitentfallen zudem die mitalle
                                                                                                     der Entwidmung           der straßenrecht-
                                                                                                                                  Widmung kraft Gesetzes
in Höhe von 5.300,00 EUR.                                          entstandenen Anbauverbote und Anbaubeschränkungen.
Für den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute soll ein neues       lichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers für die
Spielhaus angeschafft werden. Die Mitarbeiter des Bauhofes         Straße.  Fürkann
                                                                   Eine Straße    daseingezogen
                                                                                       Straßengrundstück
                                                                                                   werden, wenngelten
                                                                                                                   sie für dann   nur noch
                                                                                                                           den Verkehr        die ist oder
                                                                                                                                        entbehrlich
stellten fest, dass das jetzige Spielhaus so defekt ist, dass es   Rechtsvorschriften,
                                                                   überwiegende Gründe des  dieWohls
                                                                                                 für private   Grundstücke
                                                                                                       der Allgemeinheit         gelten. Durch
                                                                                                                           die Einziehung  erfordern. Da di
abgebaut werden muss. Der Kindergarten möchte natürlich ein        die Entwidmung
                                                                   an anderer          entfallen
                                                                               Stelle wieder       zudem die
                                                                                             neu hergestellt    mitistder
                                                                                                              wird,     dasWidmung     kraft
                                                                                                                            Teilstück der    Ge- welches
                                                                                                                                          Straße,
Ersatzspielhaus, da das bisherige viel bespielt wird. Die Grup-    eingezogen
                                                                   setzes       werden soll,Anbauverbote
                                                                           entstandenen      entbehrlich.      und Anbaubeschränkungen.
pen sind alle gut belegt, so dass die Notwendigkeit gegeben        Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr
ist. Der Gemeindeverwaltung liegt ein Angebot in Höhe von          entbehrlich ist oder überwiegende Gründe des Wohls der All-
brutto 4.879,00 EUR zuzüglich 350,00 EUR Frachtkosten vor.         Spenden, Schenkungen
                                                                   gemeinheit                         und ähnliche
                                                                                 die Einziehung erfordern.        Da dieZuweisungen
                                                                                                                            Straße an anderer  an die
Im Haushaltsplan 2019 sind hierfür keine Mittel eingestellt.       Gemeinde
                                                                   Stelle  wiederFronreute
                                                                                    neu hergestellt wird, ist das Teilstück der Straße,
Die Mittelanmeldung von Seiten des Kindergartens unterblieb,       - Bestätigung
                                                                   welches             der Annahme
                                                                              eingezogen      werden soll, gem.     § 78 Abs. 4 GemO
                                                                                                               entbehrlich.
weil der Kindergarten im Herbst 2019 keine Kindergartenlei-
                                                                   Bei der Gemeindeverwaltung sind Spenden in Höhe von 2.125,00 EUR für den Bau
tung hatte.                                                        Spenden,      Schenkungen und ähnliche Zuweisun-
                                                                   neuen Brücke im Schenkenwald eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme d
Anschaffungen über netto 800,00 EUR stellen eine Investition       gen   an  die  Gemeinde Fronreute
                                                                   Spenden bestätigt.
dar, die im Investitionsplan und damit auch im Finanzhaushalt
der Gemeinde veranschlagt werden müssen. Laut unserer
                                                                   - Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
                                                                   Bei der Gemeindeverwaltung sind Spenden in Höhe von
Hauptsatzung sind außer- und überplanmäßige Aufwendun-
                                                                   2.125,00 EUR für den Bau der neuen Brücke im Schenken-
gen/Auszahlungen ab 3.000,00 EUR im Gemeinderat bzw.
                                                                   wald eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme dieser
Technischen Ausschuss zu beschließen. Die Gemeindever-
                                                                   Spenden bestätigt.
waltung spricht sich vor allem aufgrund der im Sachverhalt
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
Fronreute                                                Freitag, 24. Mai 2019                                                      Seite 9

Bekanntmachung über die Absicht der                                             Zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen sind die
                                                                                vom Wähler unterschriebene Wahlbenachrichtigung und der
Einziehung öffentlicher Straßenflächen                                          Personalausweis mitzubringen. Soweit andere Personen mit
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in seiner Sitzung                    der Abholung der Wahlunterlagen beauftragt werden, ist de-
vom 20.05.2019 die Einleitung des Einziehungsverfahrens ge-                     ren Name auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein-
mäß § 7 Straßengesetzes für Baden-Württemberg
                                         Bekanntmachung in der Fas-             zutragen.
sung der Bekanntmachung           vom   11.05.1992    für nachfolgende
                 über die Absicht der Einziehung öffentlicher Straßenflächen    Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 26. Mai 2019 bis
öffentliche Straßenfläche beschlossen:                                          zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeis-
Mit Gemeinderat
Der   der Erschließung     des Gewerbegebiets
                     der Gemeinde    Fronreute hat in Brühl
                                                      seiner soll  ein vom
                                                              Sitzung  Teil 20.05.2019
                                                                                teramtdie
                                                                                        Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute,
des Eggweges
Einleitung          abzweigend von der
             des Einziehungsverfahrens       Kreisstraße
                                          gemäß              entlang desfür Baden-Württemberg
                                                   § 7 Straßengesetzes          sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht
Gewerbegrundstückes
in                           der Müllervom
   der Fassung der Bekanntmachung         Gruppe     Richtung
                                               11.05.1992        Gemein- öffentliche
                                                            für nachfolgende    berücksichtigt werden!
Straßenfläche     beschlossen:
deverbindungsstraße        von Blitzenreute nach Eyb zurück gebaut              Ansprechpartnerinnen:
werden und dem angrenzendem neuen Gewerbegrundstück                             in der Gemeindeverwaltung Fronreute: Frau Monja Veeser,
Mit  der Erschließung
zugeschlagen            des Das
                   werden.   Gewerbegebiets
                                  einzuziehendeBrühl soll ein Teil
                                                   Teilstück   derdes  Eggweges
                                                                   Straße         abzweigend
                                                                                Telefon 07502von954-11
der  Kreisstraße
ist im             entlang des
        Bebauungsplan          Gewerbegrundstückes
                            straffiert                  der Müller Gruppe
                                       dargestellt. Im Gegenzug       wird Richtung
                                                                                in der Ortsverwaltung Fronhofen: Frau Wilma Kempter, Tele-
Gemeindeverbindungsstraße von Blitzenreute nach Eyb zurück gebaut werden und dem
die Gemeindeverbindungsstraße abzweigend von der Kreis-                         fon 07502 954-51
angrenzendem neuen Gewerbegrundstück zugeschlagen werden. Das einzuziehende
straße   Richtung    Eyb  zwischen    zwei neuen    Gewerbegrundstü-            E-Mail: einwohnermeldeamt@fronreute.de
Teilstück der Straße ist im Bebauungsplan straffiert dargestellt. Im Gegenzug wird die
cken   neu   hergestellt. Die  neue   Straße wird   nach  Fertigstellung
Gemeindeverbindungsstraße abzweigend von der Kreisstraße Richtung Eyb zwischen zwei
dem öffentlich
neuen               Verkehr gewidmet
        Gewerbegrundstücken               und erhält
                                  neu hergestellt.      die Straßenbe-
                                                   Die neue   Straße wird nach Fertigstellung dem
zeichnung
öffentlich    „Eyber
           Verkehr      Straße“.
                     gewidmet  und erhält die Straßenbezeichnung „Eyber Straße“.Kommunalwahlen -
Teil der öffentlichen Straße, Teilstück Flst. 334, Eggweg in
      der öffentlichen Straße, Teilstück Flst. 334, Eggweg in Blitzenreute Hinweise für die Stimmabgabe
Blitzenreute
Teil
                                                                                Bei der Wahl des Gemeinderats Fronreute und des Kreistags
                                                                                des Landkreises Ravensburg findet Verhältniswahl statt. Hier-
                                                                                bei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in
                                                                                den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wahlberechtigte kann
                                                                                Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (pana-
                                                                                schieren) und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben
                                                                                (kumulieren).
                                                                         Wie viele Stimmen haben Sie?
                                                                         Zu wählen sind 6 Kreisräte. Für diese Wahl haben Sie des-
                                                                         halb 6 Stimmen.
                                                                         Zu wählen sind 14 Gemeinderäte. Für diese Wahl haben Sie
                                                                         deshalb 14 Stimmen
                                                                         Wem können Sie Ihre Stimmen geben?
                                                                         Sie können nur Bewerbern/Bewerberinnen, die in einem der
                                                                         Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.
                                                                         Sie können Bewerbern/Bewerberinnen aus verschiedenen
                                                                         Stimmzetteln Stimmen geben.
                                                                         Sie können Bewerbern/Bewerberinnen eine, zwei oder höchs-
                                                                         tens drei Stimmen geben.
Auszug aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brühl“
Das einzuziehende Teilstück der Straße ist im Bebauungsplan
                                                                         Wie geben Sie Ihre Stimmen ab?
                                                            straffiert dargestellt.
Auszug  aus dem Bebauungsplan        „Gewerbegebiet   Brühl“                 Sie können entweder
Das einzuziehende Teilstück der Straße ist im Bebauungsplan                  auf einen  oder mehreren Stimmzetteln die Bewerber/Bewer-
Die Lage der
straffiert     Straße kann auf den entsprechenden Kartenausschnitt im Rathaus
            dargestellt.                                                             Fronreute,
Schwommengasse 2, 88273 Fronreute, Zimmer 4, montags bis freitags von        berinnen,
                                                                               8:00 Uhr denen
                                                                                         bis     Sie Stimmen geben wollen, ausdrücklich als
Die Lage der Straße kann auf den entsprechenden Kartenaus-
12:00 Uhr, dienstags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingesehen werden. gewählt kennzeichnen.
schnitt im Rathaus Fronreute, Schwommengasse 2, 88273                        Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Fronreute,
Gegen         Zimmer 4, Einziehung
        die beabsichtigte montags bis    freitags von
                                      (Entwidmung)    des8:00
                                                          WegesUhrkönnen
                                                                    bis innerhalb        drei Bewerbern/Bewerberinnen aus dem Stimmzet-
                                                                                     von Sie
                                                                             -	Wollen
12:00 Uhr,
Monaten    vomdienstags
                27.05.2019von
                           bis 16:00  Uhr schriftlich
                               26.08.2019  bis 19:00oderUhrzur
                                                             eingese-
                                                               Niederschrift Einwendungen
                                                                                 tel, den Siebei
                                                                                               für Ihre Stimmabgabe verwenden, Stimmen
henGemeinde
der  werden. Fronreute,
                 Gegen die   beabsichtigte Einziehung
                           Schwommengasse                    (Entwid-
                                               2, 88273 Fronreute,   erhoben werden.
                                                                                 geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem vorge-
mung) des Weges können innerhalb von drei Monaten vom                            druckten Namen jeweils
27.05.2019
Fronreute,     bis
             den   26.08.2019 schriftlich oder zur Niederschrift
                 21.05.2019                                                  -	ein Kreuz oder die Zahl 1, wenn Sie dem Bewerber/der
Einwendungen bei der Gemeinde Fronreute, Schwommen-                              Bewerberin eine Stimme geben wollen oder
gez.
gasse 2, 88273 Fronreute, erhoben werden.
Oliver Spieß
                                                                             -	die Zahl 2 oder 3, wenn Sie ihm/ihr zwei oder drei Stim-
Fronreute, den 21.05.2019                                                        men geben wollen.
Bürgermeister
gez.                                                                         	Einem/r Bewerber/in dürfen nicht mehr als 3 Stimmen ge-
Oliver Spieß                                                                     geben werden!
Bürgermeister                                                                	Möglich ist auch eine Kennzeichnung auf sonst eindeuti-
                                                                            ge Weise. Bewerber/Bewerberinnen, deren vorgedruckter
Europawahl und Kommunalwahlen am                                            Name nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, erhalten keine
26. Mai 2019 Hinweise zur Briefwahl                                         Stimme; es genügt deshalb nicht, etwa nur die Bewerber/
                                                                            Bewerberinnen zu streichen, die keine Stimme erhalten
Wahlberechtigte, welche per Briefwahl wählen wollen, wird                   sollen.
empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig an-
zufordern. Diese können online auf der Homepage der Ge-                    Wollen Sie Bewerbern/Bewerberinnen aus anderen
                                                                         -	
meinde Fronreute www.fronreute.de auf der Startseite unter                 Stimmzetteln Stimmen geben, so tragen Sie deren Na-
TOP Aktuell beantragt werden. Weiter können die Briefwah-                  men in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für
lunterlagen auch persönlich oder schriftlich beantragt wer-                Ihre Stimmabgabe verwenden.
den. Hierzu muss der Antrag auf der Rückseite des Wahlbe-                	Durch die Eintragung erhält der/die Bewerber/Bewerbe-
nachrichtigungsbriefes ausgefüllt werden. Briefwahlunterlagen              rin eine Stimme; wollen Sie ihm zwei oder drei Stimmen
können bis Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr beantragt werden.                geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem einge-
Beantragte Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt.                 tragenen Namen die Zahl 2 oder 3.
Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
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