Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019
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47. Jahrgang Freitag, 24. Mai 2019 Nummer 21 Wahlaufruf zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, am Sonntag wählen Sie die neuen Vertreter für den Gemeinderat Fronreute und den Kreistag des Land- kreises Ravensburg. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht für diese für die Gemeinde und den Land- kreis wichtigen Wahlen Gebrauch! Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde. Nirgends ist der Einfluss der Wähler so groß wie auf der örtlichen Ebene. Die Gemeinde und der Landkreis brauchen für die zukünftigen Aufgaben das Interesse und die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger. Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Seniorinnen, Sie alle vertrauen darauf, dass die vielfältigen Aufgaben in den der nächsten Jahren zukunftsorientiert bewältigt werden. Immer wichtiger wird dabei, Gemeinsinn und Kreativität der Bürger einzubringen. Es wird immer schwieriger, Kandidatinnen und Kandidaten für die Gremiumsarbeit zu finden. Deshalb verdienen diese für die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung, ein eindeutiges Votum und vor allem eine hohe Wahlbeteiligung. Damit bekunden die Bürgerinnen und Bürger auch Ihr Interesse am Geschehen in der Gemeinde und im Landkreis. Am Sonntag, 26. Mai 2019 wählen Sie ein neues Europäisches Parlament. Auf die Europäische Union wurden in den letzten Jahren weitere Zuständigkeiten und Entscheidungen verlagert. Nutzen Sie auch hier die Chance, durch eine hohe Wahlbeteiligung deutlich zu machen, wie wichtig und notwendig die Europäische Union ist. Bitte gehen Sie am Sonntag zur Wahl! Wir bitten Sie, die Ihnen zugestellten Stimmzettel – die Sie in aller Ruhe zu Hause ausfüllen kön- nen – zur Wahl mitzubringen. Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst im Wahllokal. Briefwahlunterlagen für die Wahl des Gemeinderates und des Kreistages und für die Europawahl erhal- ten Sie bis Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt in Blitzenreute. Falls beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können Sie bis Samstag, 25. Mai 2019, 12:00 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt in Blitzenreute Ersatzunterlagen beantragen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 26. Mai 2019 18:00 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt Fronreute, Schwommengasse 2 88273 Fronreute eingegangen sein. Das Wahlergebnis für die Gemeinderatswahl wird am Montag, 27. Mai 2019 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute bekannt gegeben. Die Bevölkerung und alle Wahl- bewerber sind recht herzlich eingeladen. Eine Bewirtung mit Getränken ist vorgesehen. Die Wahlergebnisse werden ab 27.5.2019 18:00 Uhr unter www.fronreute.de veröffentlicht.
Seite 2 Freitag, 24. Mai 2019 Fronreute BEREITSCHAFTSDIENSTE Vorgezogener NOTRUFE Redaktionsschluss Feuerwehr Notruf 112 Sehr geehrte Autoren, Gesamtkommandant 07505 230 Kommandant Abt. Blitzenreute 07502 3719 aufgrund der kommenden Feiertage werden Kommandant Abt. Fronhofen 0157 74707905 folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: Polizei Notruf 110 Polizei Altshausen 07584 92170 KW 22: Polizei Weingarten 0751 8036666 Veröffentlichung 31.05.2019 Notarzt 112 Redaktionsschluss 24.05.2019, 10:00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz 112 DRK Ravensburg 0751 56061-0 KW 25: DLRG Wasserrettung 112 Veröffentlichung 21.06.2019 Notdienst TWS 0751 804-2000 Redaktionsschluss 17.06.2019, 09:00 Uhr für Wasserversorgung und Gasversorgung Fronreute Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Nachbarschaftshilfe Fronreute Der Verlag 0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!), E-Mail nbh.fronreute@gmail.com sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute) NOTRUFE APOTHEKEN-NOTDIENST der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und Umgebung Samstag, 25.05.2019 Kloster-Apotheke, Karlstr. 13, 88250 Weingarten Telefon 0751 560260 Sonntag, 26.05.2019 Ortsverwaltung Fronhofen Hodrus‘sche Apotheke, Hindenburgstr. 36, 88361 Altshausen geschlossen am Telefon 07584 3552 Montag, 27.05.2019 wegen Auszählen der Kommunalwahl Donnerstag, 30.05.2019 Mittwoch, 29.05.2019 - Verwaltung in Blitzenreute hat ge- Apotheke im real, Franz-Beer-Str. 10, 888250 Weingarten öffnet Telefon 0751 7645508 Freitag, 31.05.2019 wegen Blutfreitag Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter www.aponet.de ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST Die Gemeindeverwaltung Fronreute einschließlich Ortsver- waltung Fronhofen und Bauhof sind Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und am Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 27. Mai 2018 ➢ Augenärzte 01801 929346 wegen des Auszählens der Kommunalwahl ➢ Kinderärzte 01801 929288 ganztags geschlossen. für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochenwangen, Wolperts- Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten geöffnet. wende und Staig: Für Notfälle sind wir unter der Handynummer 0171 7720374 Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassenärztlichen erreichbar. Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280 Gemeindeverwaltung Fronreute ➢ Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon 01805 911-630 ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale Die Gemeindeverwaltung Fronreute einschließlich Orts- 24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240 verwaltung Fronhofen und Bauhof sind am Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On- linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur 31. Mai 2018 (Blutfreitag) für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de ganztags geschlossen. TIERÄRZTE Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten geöffnet. Für Notfälle sind wir unter der Handynummer 0171 7720374 Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich erreichbar. Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf Gemeindeverwaltung Fronreute Samstag, 25.05.2019 und Sonntag, 26.05.2019 Kleintierpraxis Baienfurt, Telefon 0751 56040808 Wochenenddienst der Tierärzte für d. Bereich Mitt. Schussental Donnerstag, 30.05.2019 Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Telefon 0751 66464 Telefonische Anmeldung erforderlich!
Fronreute Freitag, 24. Mai 2019 Seite 3 Die Gemeinde Fronreute vergibt im Baugebiet Dornacher Ried Herzlichen insgesamt 39 Bauplätzen, davon zehn Plätze zum Höchstge- bot. Konkret handelt es sich um die Bauplätze mit den Num- Glückwunsch mern 4, 10, 14, 16, 18, 21, 26, 29, 33a und 33b. Der Gemein- derat hat dies in der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2018 beraten und beschlossen. Herr Hans Kleiner Das Bewerberverfahren lief bis zum 22.03.2019 um 12:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bei der Gemeindeverwaltung 18 aus Staig Gebote für die Baugrundstücke eingegangen. Am 26.03.2019 feierte am 10.05.2019 seinen wurden die Gebote in öffentlicher Runde geöffnet. Laut der Vergaberichtlinie soll der Bieter den Platz erhalten, welcher 85. Geburtstag. das höchste Gebot abgegeben hat. Anonymisiert wurde da- Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubilar ein her eine Rangliste pro Bauplatz erstellt. Im Nachgang wurde die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Geschenk und die Glückwünsche der Gemeinde. Hat ein Bieter für mehrere Plätze das Höchstgebot abgegeben, wurde die von ihm angegebene Priorisierung berücksichtigt. Für die Zukunft wünschen wir Herrn Kleiner alles Gute, persön- Die Rangliste wurde entsprechend angepasst. liches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Nach der geltenden Vergaberichtlinie fällt der Gemeinderat die Entscheidung, welcher Bauplatz an welchen Bieter vergeben wird. Gleiche Gebote lagen nicht vor, sodass kein Losent- Herzliche scheid notwendig war. Glückwünsche Baugesuche a) Flst. 1891, Sonnentauweg 5 und 7, 88273 Fronreute-Blit- zenreute Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tief- Frau Katharina Winkler garage Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. und Herr Erwin Winkler Der Bauherr plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. In jedem Mehrfamilienhaus sollen 7 Wohnein- aus Staig heiten entstehen, insgesamt also 14 Wohneinheiten. Das Bau- feierten am 14. Mai 2019 vorhaben entspricht den Plänen, die dem Gemeinderat bei der Vergabe der Bauplätze vorgelegen haben. Das Flurstück liegt das Fest der Goldenen Hochzeit. im Bereich des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“. Herr Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubelpaar Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Be- bauungsplanes. Die notwendigen 28 Stellplätze werden alle in die Glückwünsche der Gemeinde und ein Geschenk der Ge- einer zentralen Tiefgarage nachgewiesen. Zusätzlich werden 3 meinde sowie die Ehrenurkunde von Herrn Ministerpräsident oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Kretschmann. b) Flst. 360, Bauhofstraße 41, 88273 Fronreute-Blitzenreute Teilabbruch, Erweiterung und Sanierung Grundschule Wir wünschen dem Ehepaar Winkler weiterhin alles Gute, vor Blitzenreute Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau- allem Gesundheit und Gottes Segen. vorhaben wurde erteilt. Die Gemeinde plant einen Teilabbruch des bestehenden Schul- gebäudes und der alten Sporthalle in Blitzenreute. Im Hang- geschoss soll dann im Wesentlichen ein Bewegungsraum mit 195 Quadratmetern, ein Personalraum für das Kinderhaus mit 48 Quadratmetern und Technik-/ sowie Lagerräume und zwei Fundsachen Umkleideräume entstehen. Im Erdgeschoss sollen die Räume für die Verwaltung und Lehrer, eine Mensa für die Schule und Rathaus Blitzenreute das Kinderhaus St. Die Verlierer können sich mit dem Rathaus in Verbindung Karl, Klassenräume, Räume für die Ganztagesbetreuung, das setzen. Foyer und Sanitärräume entstehen. Ein Aufzug stellt die Barri- • Kinderjacke erefreiheit sicher. Im verbleibenden Bestandsgebäude sollen gefunden beim Dorfgemeinschaftshaus Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Der Baubeschluss für diese Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.04.2019 gefasst. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Schule und Kindergarten Blitzenreute- Gremien 1. Änderung“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzun- gen dieses Bebauungsplanes. Auf dem Grundstück werden Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute insgesamt 65 Stellplätze ausgewiesen. Erforderlich sind min- destens 54. vom 20. Mai 2019 wird berichtet, und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: c) Flst. 1057, Burgstraße 7, 88273 Fronreute-Fronhofen Umnutzung- Einbau von zwei Wohneinheiten; Neubau Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse eines Carports mit Lagerraum In der Sitzung am 08.04.2019 wurden folgende Beschlüsse in Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wur- nichtöffentlicher Sitzung gefasst. de erteilt. Der Bauherr plant das bestehende Gebäude um zu nutzen. Baugebiet Dornacher Ried Es sollen 2 Wohneinheiten eingebaut werden. Zusätzlich soll - Vergabe der Bauplätze im Bieterverfahren im Erdgeschoss ein Wintergarten angebaut werden. Des Wei- Der Gemeinderat hat die Vergabe von Bauplätzen im Bieter- teren soll ein Carport mit Technikraum und Mehrzweckraum verfahren an die Höchstbietenden beschlossen. errichtet werden.
Seite 4 Freitag, 24. Mai 2019Fronreute Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbe- eingebaut hat. Genehmigt sind hier Kellerräume. Zudem hat reich von Fronhofen und beurteilt sich bauplanungsrechtlich der Bauherr diese Wohnung durch einen Unterbau der Terras- somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 se um insgesamt 26 Quadratmeter erweitert. An der Ostseite BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem des Wohnhauses wurde ein verfahrensfreier Balkon angebaut. Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- Dieser hat einen Abstand von 1,4 Meter zur Nachbargrenze, stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der erforderlich ist aber nach § 5 Absatz 6 LBO ein Grenzabstand näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. von 2 Meter. Es ist deshalb eine Abstandsflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück notwendig. Ob der betroffene Ei- d) Flst. 1876, Seerosenstraße 29, 88273 Fronreute-Blitzen- gentümer diese Baulast übernimmt, wird im Verfahren geklärt. reute Errichtung eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus) Zudem hat der Bauherr einen Carport / Fahrradgarage auf in Holzbauweise der Grenze errichtet, welcher Baugenehmigungspflichtig ist. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wur- Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbe- de erteilt reich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses. 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB ge- Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dor- stellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß nacher Ried“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks- dieses Bebauungsplanes. Die notwendigen zwei Stellplätze fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren sind auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse ge- e) Flst. 1015/22, Oberer Kirchberg 19, 88273 Fronreu- wahrt. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück te-Fronhofen Nachtragsbaugesuch für vorhandene Klein- nachgewiesen. gerätegarage und Gartenhaus, Neuerrichtung eines Zauns Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungs- Bedarfsplanung zur frühkindlichen planes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch bezüglich der Einfriedung mit einer Gesamthöhe von 1,5 Metern, der Bildung für das Jahr 2019/2020 Grundflächenüberschreitung und Dachneigung des Gar- - Beschlussfassung tenhauses und der Dachform und Dachneigung des Klein- Die Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung für das gerätehauses wurde zugestimmt. nächste Kindergartenjahr 2019/2020 beinhaltet die Ermitt- Der Bauherr hat auf seinem Grundstück eine Kleingartengerä- lung der Kinderzahlen und der notwendigen Kindergarten- tegarage und zwei aneinandergebaute Gartenhäuser errichtet, plätze mit dem von den Eltern gewünschten Betreuungs- ohne die erforderliche Baugenehmigung oder Befreiung von bedarf. Der Gemeinderat und die Kirchengemeinden als den Festsetzungen des Bebauungsplans hierfür einzuholen. Träger der Kinderhäuser entscheiden entsprechend des Das Kleingerätehaus hat eine Fläche von 17,47 Quadratme- Bedarfs über den räumlichen und personellen Bedarf in ter und eine Kubatur von 38,24 Kubikmeter. Die Grundfläche den drei Kinderhäusern der Gemeinde. des Gartenhauses beträgt insgesamt 23,47 Quadratmeter mit einer Kubatur von 46,93 Kubikmeter. Und so sieht die Situation in den Kinderhäusern der Ge- Ebenso hat der Bauherr einen Zaun auf der Grenze errichtet. meinde aus: Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Dieser Zaun hat eine Gesamthöhe von 1,5 Metern. Mit die- Jahren sem Bauantrag möchte der Bauherr diese baulichen Anlagen Kinderhaus St. Karl, Blitzenreute legalisieren. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg II wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend ge- 2. Änderung“. Bei dem eingereichten Antrag für das Kleingeräte- ändert, dass in zwei Mischgruppen die Altersmischung für haus wird die vorgeschriebene Dachform (Satteldach) und Dachnei- die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestrichen gung von mindestens 18 Grad nicht eingehalten. Bei dem Garten- wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder auf- haus wird die Grundfläche um 5,47 Quadratmeter überschritten und genommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kin- auch die Dachneigung von 10 Grad entspricht nicht der Festset- dergartenplätze geschaffen. Mit 4 Mischgruppen stehen 94 zung im Bebauungsplan. Der errichtete Zaun entspricht ebenfalls Kindergartenplätze zur Verfügung nicht dem Bebauungsplan. Hiernach dürfen Einfriedungen nur aus Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze: 94 Kinderzahlen Spanndrähten mit bis zu 50 Zentimeter Höhe im Zusammenhang jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre: mit einer lockeren Bepflanzung errichtet werden. September 2019: 61 Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, Aufnahme während des Jahres: 20 wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Notwendige Plätze: 81 die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch- September 2020: 63 führung des Bebauungsplans zur einer offenbar nicht beab- Aufnahme während des Jahres: 21 sichtigten Härte führen würde. Notwendige Plätze: 84 Die Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzung haben September 2021: 63 mehrheitlich Einfriedungen, die nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Das Gleiche gilt für die Nebenanlagen. Viele Im Kindergarten Blitzenreute stehen noch Plätze zur Verfü- Grundstückeigentümer haben Nebenanlagen errichtet, de- gung. Kinder aus Staig oder Fronhofen können, da in den ren Dachneigung und Fläche nicht mit den Vorgaben des Kindergärten in Staig und Fronhofen Plätze fehlen, das Kin- Bebauungsplanes übereinstimmen. Die Grundzüge des Be- derhaus St. Karl besuchen. Die noch zur Verfügung stehen- bauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. den Plätze werden durch Zuzug im geplanten Neubaugebiet Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. „Dornacher Ried“ im nächsten Jahr benötigt. f) Flst. 516, Hauptstraße 4, 88273 Fronreute-Blitzenreute Kinderhaus St. Magnus, Staig Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau im Unterge- Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 schoss (Unterbau Terrasse), einen Balkon im Erdgeschoss wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend ge- und einem Carport/Fahrradgarage ändert, dass bei den zwei Mischgruppen die Altersmischung Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr gestri- erteilt. Für den Balkon im Erdgeschoss sind die erforder- chen wurde. Damit können in der Gruppe 25 statt 22 Kinder lichen (nachbarschützenden) Grenzabstände nicht einge- aufgenommen werden. Es wurden dadurch 6 zusätzliche Kin- halten. Hierfür ist eine Baulast notwendig. dergartenplätze geschaffen. Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass der Bauherr Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 50 Kinder- eine Einliegerwohnung als 2. Wohneinheit im Untergeschoss zahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre:
Fronreute Freitag, 24. Mai 2019 Seite 5 September 2019: 33 in Blitzenreute ausgewichen, so dass der Engpass im Frühjahr Aufnahme während des Jahres: 27 2019 aufgefangen werden konnte. Notwendige Plätze: 60 Es stehen 10 Plätze Der Jahrgang im letzten Jahr vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 zu wenig zur Ver- ist mit insgesamt 57 Kindern wiederum stark, insgesamt sind fügung! damit in den letzten vier Jahren die Geburtenzahlen stark an- September 2020: 44 gestiegen. Aufnahme während des Jahres: 21 Im Frühjahr 2021 fehlen 21 Kindergartenplätze. Im Kinderhaus St. Karl stehen keine freien Plätze mehr zur Verfügung, da diese Notwendige Plätze: 65 Es stehen 15 Plätze durch den Zuzug in das Neubaugebiet Dornacher Ried belegt zu wenig zur Ver- werden. Mit dem Umzug der jetzigen Mensa in den Neubau der fügung! Grundschule stehen Räumlichkeiten für die Einrichtung einer September 2020: 47 Kindergartengruppe im Frühjahr 2021 zur Verfügung. Festzustellen sind starke Geburtenzahlen in den letzten Jahr- Betreuungsangebote für Kleinkinder bis 3 Jahren gängen. Der letzte Jahrgang 01.10.2017 bis 30.09.2018 war mit Anzahl der Kinder in der Gemeinde Fronreute bis 3 Jahre: 16 Kindern etwas schwächer, so dass sich die Situation zumin- dest nicht verschärft. Durch Änderung der Betriebserlaubnis zum Stichtag 01.03.2019: 169 Kinder 01.01.2018 konnten 6 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Stichtag 01.03.2018: 169 Kinder beiden Kindergartengruppen sind jetzt mit 25 statt früher mit 22 Stichtag 01.03.2017: 153 Kinder Kindern belegt. Stichtag 01.03.2016: 137 Kinder In der letztjährigen Bedarfsplanung wurde ein Engpass von fünf Stichtag 01.03.2015: 121 Kinder Plätzen im Frühjahr 2019 festgestellt. Diese Plätze konnten ge- schaffen werden, indem Kinder aus Staig den Kindergarten in Blit- zenreute besuchen und Kinder, welche das dritte Lebensjahr voll- enden, noch in der Krippengruppe verbleiben. Dadurch ist aber ein Engpass an Krippenplätzen entstanden. Es besteht derzeit eine Warteliste für Krippenplätze. Mit der Aufstockung des Ober- geschosses werden zwei neue Gruppenräume geschaffen. Die zweite Krippengruppe wird bis Dezember 2019 voll belegt sein. Im Frühjahr 2020 fehlen im Kindergarten 10 Plätze und im Frühjahr 2021 11 Plätze. Im Frühjahr 2020 muss deshalb eine zusätzliche Kindergartengruppe (eventuell Kleingruppe) eingerichtet werden. Als Räumlichkeit steht der Gruppenraum der bisherigen Krippen- gruppe im Erdgeschoss zur Verfügung. Die bisherige Krippengrup- pe zieht mit Fertigstellung der Aufstockung in das Obergeschoss. Kinderhaus St. Josef, Fronhofen Bei 169 Kindern würde eine Versorgungsquote von 35% ei- Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze im Frühjahr 2018 nen Bedarf an 59 Plätzen ergeben, bei 117 Kindern im Alter wurde ab 01.01.2018 die Betriebserlaubnis dahingehend ge- von 1 – 3 Jahren ergibt sich bei einer Versorgungsquote von ändert, dass in den beiden Kindergartengruppen die Altersmi- 35 % ein Bedarf von 41 Plätzen. schung für die Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus gestrichen wurde. Damit können in beiden Gruppen je 25 Kin- Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen, im Kinder- der aufgenommen werden. Es wurden dadurch 3 zusätzliche garten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und im Kin- Kindergartenplätze geschaffen. dergarten Staig eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet. In der letztjährigen Bedarfsplanung wurde festgestellt, dass Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden drei Platzangebote im Frühjahr 2019 sechs Plätze fehlen. Diese Anzahl hat sich in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 43 Plätze zur verstärkt, so dass zum 01.04.2019 eine Kleingruppe mit zwölf Verfügung. Plätzen im Betrieb genommen wurde. Im Kindergarten stehen Möglich sind in jeder Krippengruppe bis zu zwei Sharing-Plätze somit ab September 2019 62 Plätze zur Verfügung. (2 Kinder teilen sich einen Platz mit 2 und 3 Anwesenheitstagen). Anzahl der der zur Verfügung stehenden Plätze: 62 Kinder- Damit stehen bis zu 8 zusätzliche Plätze zur Verfügung. zahlen jeweils zu Beginn der Kindergartenjahre: Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind im Kinderhaus Blitzenreute zwei Krippengruppen mit je 10 Plätzen, im Kinder- September 2019: 47 garten Fronhofen eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und im Kin- Aufnahme während des Jahres: 15 dergarten Staig eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eingerichtet. maximale Gruppenstärke: 62 Zur Versorgungsquote hinzugerechnet werden drei Platzangebote September 2020: 48 in der Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit 43 Plätze zur Aufnahme während des Jahres: 20 Verfügung. maximale Gruppenstärke: 68 Es stehen 6 Plätze Möglich sind in jeder Krippengruppe bis zu zwei Sharing-Plätze zu wenig zur Ver- (2 Kinder teilen sich einen Platz mit 2 und 3 Anwesenheitstagen). fügung. Damit stehen bis zu 8 zusätzliche Plätze zur Verfügung. September 2021: 47 Insgesamt stehen damit 51 Betreuungsplätze zur Verfügung. Festzustellen sind starke Geburtenzahlen in den letzten Jahr- Nicht berücksichtigt sind vier Plätze für Kinder ab dem zweiten gängen. Durch Änderung der Betriebserlaubnis und Einrich- Lebensjahr in den altersgemischten Kindergartengruppen im Kin- tung eine Kleingruppe konnten 15 zusätzliche Plätze ge- dergarten St. Karl in Blitzenreute. Diese Plätze können nur belegt schaffen werden. Trotzdem fehlen im Frühjahr 2021 6 Plätze. werden, wenn sie nicht mit den Kindergartenkindern belegt sind. Eventuell können diese bis September 2021 warten oder es In den Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Josef in Fronho- müssen Kindergartenplätze im Kinderhaus St. Karl in Blit- fen & Magnus in Staig stehen keine Plätze für unter 3-Jährige zenreute, sofern verfügbar, in Anspruch genommen werden. zur Verfügung, da durch die Änderung der Betriebserlaubnis die Die in der letztjährigen Bedarfsplanung fehlenden Kinder- Altersmischung in den Kindergartengruppen aufgehoben wurde. gartenplätze konnten durch die Änderung der Betriebsfor- Die vorgehaltene Betreuungsquote der Gemeinde Fronreute für men mit 15 zusätzlichen Kindergartenplätzen aufgefangen Kinder unter 3 Jahren zum 01.03.2019 beträgt mit 48 Plätzen und Einrichtung einer Kleingruppe im Kinderhaus St. Josef in den Krippengruppen und 3 Plätzen in der Kindertagespflege in Fronhofen mit zwölf Plätzen geschaffen werden. Im letzten 30,18 % für 169 Kinder im Alter bis 3 Jahren 45,14 % für 113 Kindergartenjahr sind Kinder aus Staig auf den Kindergarten Kinder im Alter von 1 3 Jahren.
Seite 6 Freitag, 24. Mai 2019Fronreute Bei Eltern mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum 3. Lebens- von 10 % und eine Erhöhung des Elternbeitrages anhand jahr beträgt die Nachfrage nach einem Betreuungsangebot weit der Mehrstunden an Betreuung. über 35 %. In der Krippengruppe wird bei Gruppen mit verlängerten Es sind alle Krippenplätze belegt. Es zeichnet sich seit diesem Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) und für die Ganz- Kindergartenjahr ein Engpass ab, insbesondere in den Teilorten tagesbetreuung noch kein Zuschlag erhoben. Staig und Fronhofen. 5. Die Betreuungsmodule in der Kinderkrippe sind buchbar für drei oder fünf Tage. Bei tageweiser Buchung errechnet Mit der Kindergartenbedarfsplanung für das nächste Kin- sich der Elternbeitrag geteilt durch fünf Tage mal gebuchte dergartenjahr hat der Gemeinderat folgenden Änderungen Tage. zum Kindergartenjahr 2029/2020 beschlossen: 6. Die Kosten für das Mittagessen von derzeit 3,95 EUR wer- Kindergarten St. Magnus, Staig den gesondert erhoben. ✔ ab 01.09.2019 Einrichtung einer Krippengruppe. Es entsteht Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,66 stellen. Im gegenseitigen Einvernehmen haben die Vertreter des Gemein- ✔ Ab 01.04.2020 Einrichtung einer Kleingruppe im Kindergar- detags, Städtetags (KLV) und der Kirchenleitungen sowie der kirch- ten. Es entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf von 1,80 lichen Fachverbände in Baden-Württemberg (4KK) bereits im April Stellen. 2019 eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr ✔ Änderung der Betriebserlaubnis zum 01.09.2019. 2019/2020 beschlossen. Dabei halten alle Verbände an der Ei- ✔ Neuverhandlung des Kindergartenvertrages zum 01.01.2020. nigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Josef, Fronhofen von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser Kostende- Neuverhandlung des Kindergartenvertrages zum 01.01.2019. ckungsgrad ist in Fronreute in keinem Kindergarten erreicht. Personalbedarfsberechnungen Vor diesem Hintergrund sprechen sich die kommunalen Lan- Die Personalbedarfsberechnungen ergeben 14,14 Stellen im desverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge Kinderhaus St. Karl in Blitzenreute, 11,05 Stellen im Kinder- mit einer Steigerung von 3 % in Anlehnung an die üblichen haus St. Magnus in Staig und 10,12 Stellen im Kinderhaus St. Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen. Josef in Fronhofen. Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung für Anmeldung eines Krippenplatzes den Kindergarten Elternbeiträge für die Regelgruppe bei Nach erfolgter Zusage von Seiten des Kinderhauses wird 11 Monatsbeiträgen von den Eltern für eine verbindliche Anmeldung eine Kaution Bei Erhebung in elf Monatsraten wird der Jahresbeitrag in Höhe eines Monatsbeitrages des Elternbeitrages verlangt. entsprechend umgerechnet. Wird der Krippenplatz nicht in Anspruch genommen, verbleibt Der Beitrag beinhaltet eine Betreuungszeit 30 Stunden/Woche die Kaution beim Kindergartenträger. 2018/2019 2019/2020 Für das Kind aus einer Familie 124,00 EUR 128,00 EUR Für alle interessierten Eltern liegt ein Exemplar der Bedarfs- mit 1 Kind planung über die frühkindliche Bildung in den Kindergärten nach Beschlussfassung durch die Kirchengemeinden ab Für ein Kind aus einer Familie Mitte Juli 2019 in den Kinderhäusern zur Einsichtnahme auf. mit 2 Kindern unter 18 Jahren 95,00 EUR 98,00 EUR Für ein Kind aus einer Familie mit 63,00 EUR 65,00 EUR Elternbeiträge und Buchbarkeit der Betreuungs- 3 Kindern unter 18 Jahren module für das Kindergartenjahr 2019/2020 Für ein Kind aus einer Familie - Festlegung und Beschlussfassung mit 4 und mehr Kindern unter 18 21,00 EUR 22,00 EUR Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.11.2010 wurde fol- Jahren gender Grundsatzbeschluss für die Festsetzung der Elternbei- träge gefasst: Elternbeiträge nach der gemeinsamen Empfehlung für die 1. Die Elternbeiträge orientieren sich im Kindergarten sowie in Kinderkrippe für die Kinder zur Betreuung ab dem 1. Lebens- der Krippe an der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen jahr bei 11 Monatsbeiträgen (Betreuungszeit 6 Stunden/Tag) und der Kommunalen Landesverbände. 2. Die Elternbeiträge in Höhe der gemeinsamen Empfehlung gelten für die Betreuung in einer Regelgruppe mit einer wö- 2018/2019 2019/2020 chentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden. Wird ein hö- Für das Kind aus einer Familie herer Betreuungsumfang angeboten, wird der Elternbeitrag mit 1 Kind 365,00 EUR 376,00 EUR entsprechend dieser Mehrstunden erhöht. 3. Nach den gemeinsamen Empfehlungen kann für die Ange- Für ein Kind aus einer Familie 272,00 EUR 279,00 EUR botsformen „verlängerte Öffnungszeit“ (durchgehend sechs mit 2 Kindern unter 18 Jahren Stunden) ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die empfohlenen Für ein Kind aus einer Familie Beträge gerechtfertigt sein. Basis für die Zuschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein mit 3 Kindern unter 18 Jahren 184,00 EUR 190,00 EUR erhöhter Personalaufwand notwendig ist. Für Gruppen mit Für ein Kind aus einer Familie verlängerter Öffnungszeit ist der Mindestpersonalschlüs- mit 4 und mehr Kindern unter 73,00 EUR 75,00 EUR sel höher als in einer Regelgruppe. Zudem ist die Anzahl 18 Jahren der Belegung mit 25 Kindern für die Regelgruppe und auf 22 Kinder für eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt und auf 20 Kinder für eine Ganztagesgruppe begrenzt. Da- wohnen. mit stehen weniger Kindergartenplätze zur Verfügung. Dies rechtfertigt den Zuschlag zum Elternbeitrag von bis zu 25 Elternbeitrag für die Betreuung von unter drei-jährigen % für die Betreuungsmodule mit verlängerter Öffnungszeit Kindern in altersgemischten Kindergartengruppen und Ganztagesbetreuung. Beschlossen wurde für die Kin- Bei Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemisch- dergartengruppen ein Zuschlag von 10% ab 01.05.2011. ten Kindergartengruppen muss nach der Betriebserlaubnis 4. Für sonstige Angebotsformen, insbesondere Ganztagesbe- je Kind ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem treuung, erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung Hintergrund wird in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % ge- zur Höhe der Elternbeiträge. Beschlossen wurden für die genüber dem Beitrag im Kindergarten erhoben. Ganztagesbetreuung im Kindergarten auch ein Zuschlag
Fronreute Freitag, 24. Mai 2019 Seite 7 Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahren war. Ausgeschrieben wurde in drei Losen: Los 1: Fahrzeug, In Abweichung zur gemeinsamen Empfehlung wurde bereits Los 2: Ausbauten und Einbauten, Los 3: Beschriftung. vorberaten, Kinder über 18 Jahre bis zur Vollendung des 25. Die Ausschreibung wurde insgesamt an elf Firmen versandt. Lebensjahres bei der Ermäßigung des Elternbeitrages zu be- Von vier Firmen kamen Absagen. Gründe für die Absagen wa- rücksichtigen, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen und ren, dass Fahrgestelle bei der gewünschten Beförderung von kindergeldberechtigt sind. Dies wird in vielen Kommunen im neun Personen und einer Gewichtsbegrenzung auf maximal Landkreis Ravensburg seit dem letzten Kindergartenjahr so 3,5 t nicht lieferbar sind. Manche Firmen bauen keine Mann- gehandhabt. Da es sich um vergleichbar wenige Fälle handelt, schaftstransportwagen mehr aus oder haben den angefragten ist der Einnahmeausfall für die Elternbeiträge gering. Für die Fahrzeugtyp nicht im Lieferprogramm. Bei der Ausschreibung betroffenen Familien ist es aber eine finanzielle Erleichterung. hat sich gezeigt, dass im Moment das größte Problem ist, ein Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Kinder bis zur Vollendung passendes Fahrzeug zu finden. Einige Hersteller bekommen des 25. Lebensjahres zu berücksichtigen, solange sie kinder- derzeit auch keinen passenden Motor. geldberechtigt sind. Es liegt lediglich ein Angebot der Firma Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen vor. Die Firma Schäfer baut viele Einsatz- Angebotsmodule bei der Kinderbetreuung fahrzeuge für Feuerwehr und Rettungsdienstwesen aus. Das Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kinderbetreuung Angebot wurde von der Feuerwehr geprüft und entspricht den wurde in der Kindergartenausschusssitzung am 09.04.2019 gewünschten Anforderungen. Die notwendigen Haushaltsmit- darüber beraten, die Angebotsmodule in Bezug auf die Kom- tel sind im Haushaltsplan 2019 mit 55.000,00 EUR eingeplant. bination der Ganztagesbetreuung mit der Betreuung in Form Eine Zuwendung in Höhe von 13.000,00 EUR (VwV-Z-Feu) für der verlängerten Öffnungszeit oder der Regelbetreuung zu die Neubeschaffung eines MTW wurde beantragt. verändern. Diese Überlegungen hat folgenden Hintergrund: Die Kom- Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhö- mune erhält für die Kinderbetreuung FAG Zuweisungen. Die Kommune erhält für die Betreuung eines Kindes einen festen hung der KFZ- Stellplatzverpflichtung für Woh- Betrag. Dabei wird die Zahl der betreuten Kinder entsprechend nungen in den Ortsteilen Fronhofen - Blitzenreute der Betreuungszeit gewichtet. - Staig (Stellplatzsatzung) Bei der Statistik zum Stichtag 01.03.2019, bei welcher auch - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen die Anzahl der betreuten Kinder und die wöchentliche Betreu- Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher ungszeit für den Finanzausgleich erhoben werden, wurde fest- Belange anlässlich der öffentlichen Auslegung gestellt, dass im Kindergarten ein Großteil der Kinder mit einer Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Bedenken und Betreuungszeit von 29 bis 34 Stunden betreut werden. In der Anregungen beraten, abgewogen und entsprechende Krippe wird ein Großteil der Kinder mit einer Betreuungszeit Beschlüsse dazu gefasst. von 15 bis 29 Stunden betreut. Ein Großteil der Kinder in der Der Gemeinderat hat am 18.03.2019 beschlossen, für die Krippe wird nicht an fünf Tagen in der Woche betreut. Die Min- innerörtlichen Bereiche der Ortsteile Fronhofen, Blitzenreute destanzahl an Betreuungstagen sind drei Tage, mit Ausnahme und Staig örtliche Bauvorschriften zur Erhöhung der KFZ- von Sharing Plätzen, welche dann mit zwei Tagen belegt sind. Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) auf- Die personelle Ausstattung in den Kinderhäusern ist in allen zustellen. Der Entwurf der Stellplatzsatzung vom 18.02.2019 Gruppen auf eine wöchentliche Betreuungszeit 44,5 Stun- mit Satzungstext, Abgrenzung der Geltungsbereiche in den den berechnet. Ab 01.09 2019 sind im Kindergarten Ganz- Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und Staig, sowie Begrün- tagesplätze für mindestens drei Tage zu buchen und können dung hierzu wurde dem Gemeinderat vom beauftragten Pla- an zwei Tagen mit den anderen Modulen gemischt werden. nungsbüro am 18.03.2019 vorgestellt. Der Gemeinderat hat In einer Krippengruppe gibt es 12 Plätze, es dürfen aber in der Sitzung am 18.03.2019 den Entwurf vom 18.02.2019 höchstens zehn Kinder anwesend sein. Dies bedeutet, dass gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen und es 4 Sharing Plätze mit 2 x 2 Tagen und 2 x 3 Tagen geben die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öf- kann. 8 Plätze sollen ab dem neuen Kindergartenjahr nur für fentliche Auslegung wurde ortsüblich am 22.03.2019 bekannt- 5 Tage buchbar sein. Dadurch erhöht sich die jährliche FAG gemacht. Die öffentliche Auslegung fand statt vom 01.04.2019 Zuweisung um etwa 47.000,00 EUR. Für die Eltern bedeutet bis 06.05.2019. Ebenfalls im Zeitraum vom 01.04.2019 bis dies höhere Elternbeiträge, da Krippenplätze (mit Ausnahme 06.05.2019 wurden die Stellungnahmen der berührten Trä- der Sharing Plätze) immer für fünf Tage gebucht und bezahlt ger öffentlicher Belange eingeholt. Zu beteiligen war hier das werden müssen. Auf der anderen Seite belegt das Kind einen Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde. „vollen“ Krippenplatz und für diese Betreuung wird auch das Die eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend be- Personal bereitgestellt. raten, abgewogen und nach Beschlussfassung gegebenenfalls in die Planfassung der örtlichen Bauvorschriften (Stellplatz- Neubeschaffung eines Mannschaftstransport- satzung) vom 08.05.2019 mit Satzungstext Abgrenzung der wagens MTW für die Freiwillige Feuerwehr Fron- Geltungsbereiche in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und reute, Abteilung Blitzenreute Staig, sowie der Begründung hierzu eingearbeitet. - Vergabe Der Vergabe der Neubeschaffung eines Mannschaft- Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhö- stransportwagen wird an die Firma Martin Schäfer Schä- hung der KFZ- Stellplatzverpflichtung für Woh- fer GmbH zum Angebotspreis von brutto 52.630,38 EUR nungen in den Ortsteilen Fronhofen - Blitzenreute abzüglich eines gewährten Rabatts und zuzüglich der - Staig (Stellplatzsatzung) gewünschten Optionen vergeben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.02.2019 der - Satzungsbeschluss Anschaffung eines neuen MTW für die Freiwillige Feuerwehr Der Gemeinderat beschließt die örtlichen Bauvorschriften Fronreute, Abteilung Blitzenreute zugestimmt. zur Erhöhung der KFZ- Stellplatzverpflichtung für Woh- Die Feuerwehr Fronreute hat einen Ausschuss gebildet, wel- nungen in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und cher sich mit der Beschaffung des MTW befasst. Beschafft Staig (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom 08.05.2019 werden soll ein Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen, Motorleistung als Satzung. Turbo Diesel 120 KW, mittellanger Radstand, Aufbau mit Son- Nach erfolgter Beratung und Beschlussfassung über die ein- dersignalanlage, Rundumkennleuchten, Ladestationen für gegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger öf- Handscheinwerfer, Einbau von Funkgeräten, Lakierung in Feu- fentlicher Belange wurde vom Gemeinderat der Satzungsbe- errot RAL 3000, Anhängerkupplung. Es wurde ein Leistungs- schluss gefasst. Bestandteile der Satzung sind die örtlichen verzeichnis erstellt, welches Grundlage der Ausschreibung Bauvorschriften zur Erhöhung der KFZ-Stellplatzverpflichtung
Seite 8 Freitag, 24. Mai 2019Fronreute für Wohnungen in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und aufgeführten Notwendigkeit für den Beschluss über die über- Staig (Stellplatzsatzung), bestehend aus dem Satzungstext vom planmäßige Auszahlung aus. 08.05.2019 sowie dem Planteil mit Abgrenzung der Geltungsbe- reiche in den Ortsteilen Fronhofen, Blitzenreute und Staig vom Einziehung einer öffentlichen Straße, Teilstück 08.05.2019. Den örtlichen Bauvorschriften wird die Begründung Flst. 334, Eggweg in Blitzenreute gemäß § 7 vom 08.05.2019 zugeordnet, ohne Bestandteil zu sein. Straßengesetz - Beschlussfassung Neubau Obergeschoss Kinderhaus St. Magnus Staig - Vergabe Möblierung Der Gemeinderat stimmt der Einziehung des Teilstückes Der Vergabe der Möblierung an die Fa. Resch mit ei- der öffentlichen Straße von Flurstück 334 Eggweg in Blit- nem Auftragsvolumen mit einer Obergrenze von brutto zenreute zu. Die Absicht der Einziehung dieses öffent- 60.000,00 EUR wurde zugestimmt. lichen Weges wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich Der Neubau des Obergeschosses im Kinderhaus St. Magnus bekannt gemacht. in Staig wird im September 2019 bezogen. Belegt werden die Mit der Erschließung des Gewerbegebiets Brühl soll ein Teil zwei Gruppenräume mit zwei Krippengruppen. Die Räumlich- des Eggweges abzweigend von der Kreisstraße entlang des keiten im neuen Obergeschoss des Kinderhauses müssen Gewerbegrundstückes der Müller Gruppe Richtung Gemein- möbliert werden. deverbindungsstraße von Blitzenreute nach Eyb zurück gebaut Die Bestandsmöbel von der Krippengruppe im Untergeschoss werden und dem angrenzendem neuen Gewerbegrundstück werden mitgenommen. Die dann leere Gruppe im Unterge- zugeschlagen werden. Das einzuziehende Teilstück der Straße schoss wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 mit einer Kin- ist im Bebauungsplan straffiert dargestellt. dergartengruppe neu belegt. Im Gegenzug wird die Gemeindeverbindungsstraße abzwei- Folgende Räumlichkeiten müsset neu möbliert werden: gend von der Kreisstraße Richtung Eyb zwischen zwei neuen - 24 Garderobenplätze Gewerbegrundstücken neu hergestellt. Die neue Straße wird - Materialschränke im Flur nach Fertigstellung dem öffentlich Verkehr gewidmet und er- - Sanitärraum für 24 Kinder hält die Straßenbezeichnung „Eyber Straße“. - ein Gruppenraum mit Schlafraum - Personalzimmer und Aufenthaltsraum - Elternsprechzimmer - Bewegungsraum - Tische und Sitzmöbel für die Ausgabe des Mittagessens in der Küche Es wurden mit zwei Firmen Konzepte für die Möblierung be- sprochen und Angebote eingeholt. • Resch Möbelwerkstätten aus Aigen-Schägl, Österreich • Wehrfritz, Bad Rodach Der Kostenrahmen für die Möblierung liegt in der Kosten- schätzung von Holzbau kreativ bei brutto 57.700,00 EUR. Die Verwaltung schlägt nach Abstimmung mit Herrn Schwegler, Holzbau kreativ und den Erzieherinnen die Möblierung durch die Firma Resch vor. Hier wurden gute Erfahrungen gemacht und die Möbel der Firma Resch haben eine sehr gute Optik. Zudem kann die Firma Resch die Möblierung passgenau her- stellen und einpassen. Vor einer Auftragserteilung, wird noch- mals genau überprüft, wo Einsparpotenziale möglich sind. Der Gemeinderat hat eine Obergrenze von 60.000,00 EUR für die Möblierung beschlossen. Auszug aus Auszug aus dem dem Bebauungsplan Bebauungsplan „Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Brühl“ Brühl“ Rechtsgrundlage für die Rechtsgrundlage fürEinziehung einer öffentlichen die Einziehung Straße ist § Straße einer öffentlichen 7 Straßengesetz Anschaffung eines Spielhauses für den Kinder- Württemberg. Die Einziehung beziehungsweise Entwidmung einer Straße ist ein ist § 7 Straßengesetz Baden- Württemberg. Die Einziehung be- garten St. Karl in Blitzenreute Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Mit der Einziehung verliert eine gewidmete S ziehungsweise Entwidmung einer Straße ist ein Verwaltungsakt Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur N - Beschlussfassung über eine überplanmäßige (Allgemeinverfügung). nicht mehr zur Verfügung.MitDesder Einziehung Weiteren verliert entfallen eine mit der gewidmete Entwidmung alle Auszahlung Straße die Eigenschaft straßenrechtlichen Rechteeiner öffentlichen und Pflichten Straße. Die Straße für des Straßenbaulastträgers steht die Straße. F Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Auszahlung Straßengrundstück dann gelten dann der Allgemeinheit zur nur noch die Nutzung Rechtsvorschriften, nicht die für private Grun mehr zur Verfügung. gelten. Des Durch dieentfallen Weiteren Entwidmungmitentfallen zudem die mitalle der Entwidmung der straßenrecht- Widmung kraft Gesetzes in Höhe von 5.300,00 EUR. entstandenen Anbauverbote und Anbaubeschränkungen. Für den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute soll ein neues lichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers für die Spielhaus angeschafft werden. Die Mitarbeiter des Bauhofes Straße. Fürkann Eine Straße daseingezogen Straßengrundstück werden, wenngelten sie für dann nur noch den Verkehr die ist oder entbehrlich stellten fest, dass das jetzige Spielhaus so defekt ist, dass es Rechtsvorschriften, überwiegende Gründe des dieWohls für private Grundstücke der Allgemeinheit gelten. Durch die Einziehung erfordern. Da di abgebaut werden muss. Der Kindergarten möchte natürlich ein die Entwidmung an anderer entfallen Stelle wieder zudem die neu hergestellt mitistder wird, dasWidmung kraft Teilstück der Ge- welches Straße, Ersatzspielhaus, da das bisherige viel bespielt wird. Die Grup- eingezogen setzes werden soll,Anbauverbote entstandenen entbehrlich. und Anbaubeschränkungen. pen sind alle gut belegt, so dass die Notwendigkeit gegeben Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr ist. Der Gemeindeverwaltung liegt ein Angebot in Höhe von entbehrlich ist oder überwiegende Gründe des Wohls der All- brutto 4.879,00 EUR zuzüglich 350,00 EUR Frachtkosten vor. Spenden, Schenkungen gemeinheit und ähnliche die Einziehung erfordern. Da dieZuweisungen Straße an anderer an die Im Haushaltsplan 2019 sind hierfür keine Mittel eingestellt. Gemeinde Stelle wiederFronreute neu hergestellt wird, ist das Teilstück der Straße, Die Mittelanmeldung von Seiten des Kindergartens unterblieb, - Bestätigung welches der Annahme eingezogen werden soll, gem. § 78 Abs. 4 GemO entbehrlich. weil der Kindergarten im Herbst 2019 keine Kindergartenlei- Bei der Gemeindeverwaltung sind Spenden in Höhe von 2.125,00 EUR für den Bau tung hatte. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisun- neuen Brücke im Schenkenwald eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme d Anschaffungen über netto 800,00 EUR stellen eine Investition gen an die Gemeinde Fronreute Spenden bestätigt. dar, die im Investitionsplan und damit auch im Finanzhaushalt der Gemeinde veranschlagt werden müssen. Laut unserer - Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO Bei der Gemeindeverwaltung sind Spenden in Höhe von Hauptsatzung sind außer- und überplanmäßige Aufwendun- 2.125,00 EUR für den Bau der neuen Brücke im Schenken- gen/Auszahlungen ab 3.000,00 EUR im Gemeinderat bzw. wald eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme dieser Technischen Ausschuss zu beschließen. Die Gemeindever- Spenden bestätigt. waltung spricht sich vor allem aufgrund der im Sachverhalt
Fronreute Freitag, 24. Mai 2019 Seite 9 Bekanntmachung über die Absicht der Zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen sind die vom Wähler unterschriebene Wahlbenachrichtigung und der Einziehung öffentlicher Straßenflächen Personalausweis mitzubringen. Soweit andere Personen mit Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in seiner Sitzung der Abholung der Wahlunterlagen beauftragt werden, ist de- vom 20.05.2019 die Einleitung des Einziehungsverfahrens ge- ren Name auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein- mäß § 7 Straßengesetzes für Baden-Württemberg Bekanntmachung in der Fas- zutragen. sung der Bekanntmachung vom 11.05.1992 für nachfolgende über die Absicht der Einziehung öffentlicher Straßenflächen Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 26. Mai 2019 bis öffentliche Straßenfläche beschlossen: zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeis- Mit Gemeinderat Der der Erschließung des Gewerbegebiets der Gemeinde Fronreute hat in Brühl seiner soll ein vom Sitzung Teil 20.05.2019 teramtdie Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute, des Eggweges Einleitung abzweigend von der des Einziehungsverfahrens Kreisstraße gemäß entlang desfür Baden-Württemberg § 7 Straßengesetzes sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht Gewerbegrundstückes in der Müllervom der Fassung der Bekanntmachung Gruppe Richtung 11.05.1992 Gemein- öffentliche für nachfolgende berücksichtigt werden! Straßenfläche beschlossen: deverbindungsstraße von Blitzenreute nach Eyb zurück gebaut Ansprechpartnerinnen: werden und dem angrenzendem neuen Gewerbegrundstück in der Gemeindeverwaltung Fronreute: Frau Monja Veeser, Mit der Erschließung zugeschlagen des Das werden. Gewerbegebiets einzuziehendeBrühl soll ein Teil Teilstück derdes Eggweges Straße abzweigend Telefon 07502von954-11 der Kreisstraße ist im entlang des Bebauungsplan Gewerbegrundstückes straffiert der Müller Gruppe dargestellt. Im Gegenzug wird Richtung in der Ortsverwaltung Fronhofen: Frau Wilma Kempter, Tele- Gemeindeverbindungsstraße von Blitzenreute nach Eyb zurück gebaut werden und dem die Gemeindeverbindungsstraße abzweigend von der Kreis- fon 07502 954-51 angrenzendem neuen Gewerbegrundstück zugeschlagen werden. Das einzuziehende straße Richtung Eyb zwischen zwei neuen Gewerbegrundstü- E-Mail: einwohnermeldeamt@fronreute.de Teilstück der Straße ist im Bebauungsplan straffiert dargestellt. Im Gegenzug wird die cken neu hergestellt. Die neue Straße wird nach Fertigstellung Gemeindeverbindungsstraße abzweigend von der Kreisstraße Richtung Eyb zwischen zwei dem öffentlich neuen Verkehr gewidmet Gewerbegrundstücken und erhält neu hergestellt. die Straßenbe- Die neue Straße wird nach Fertigstellung dem zeichnung öffentlich „Eyber Verkehr Straße“. gewidmet und erhält die Straßenbezeichnung „Eyber Straße“.Kommunalwahlen - Teil der öffentlichen Straße, Teilstück Flst. 334, Eggweg in der öffentlichen Straße, Teilstück Flst. 334, Eggweg in Blitzenreute Hinweise für die Stimmabgabe Blitzenreute Teil Bei der Wahl des Gemeinderats Fronreute und des Kreistags des Landkreises Ravensburg findet Verhältniswahl statt. Hier- bei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wahlberechtigte kann Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (pana- schieren) und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Wie viele Stimmen haben Sie? Zu wählen sind 6 Kreisräte. Für diese Wahl haben Sie des- halb 6 Stimmen. Zu wählen sind 14 Gemeinderäte. Für diese Wahl haben Sie deshalb 14 Stimmen Wem können Sie Ihre Stimmen geben? Sie können nur Bewerbern/Bewerberinnen, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben. Sie können Bewerbern/Bewerberinnen aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben. Sie können Bewerbern/Bewerberinnen eine, zwei oder höchs- tens drei Stimmen geben. Auszug aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brühl“ Das einzuziehende Teilstück der Straße ist im Bebauungsplan Wie geben Sie Ihre Stimmen ab? straffiert dargestellt. Auszug aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brühl“ Sie können entweder Das einzuziehende Teilstück der Straße ist im Bebauungsplan auf einen oder mehreren Stimmzetteln die Bewerber/Bewer- Die Lage der straffiert Straße kann auf den entsprechenden Kartenausschnitt im Rathaus dargestellt. Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute, Zimmer 4, montags bis freitags von berinnen, 8:00 Uhr denen bis Sie Stimmen geben wollen, ausdrücklich als Die Lage der Straße kann auf den entsprechenden Kartenaus- 12:00 Uhr, dienstags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingesehen werden. gewählt kennzeichnen. schnitt im Rathaus Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Fronreute, Gegen Zimmer 4, Einziehung die beabsichtigte montags bis freitags von (Entwidmung) des8:00 WegesUhrkönnen bis innerhalb drei Bewerbern/Bewerberinnen aus dem Stimmzet- von Sie - Wollen 12:00 Uhr, Monaten vomdienstags 27.05.2019von bis 16:00 Uhr schriftlich 26.08.2019 bis 19:00oderUhrzur eingese- Niederschrift Einwendungen tel, den Siebei für Ihre Stimmabgabe verwenden, Stimmen henGemeinde der werden. Fronreute, Gegen die beabsichtigte Einziehung Schwommengasse (Entwid- 2, 88273 Fronreute, erhoben werden. geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem vorge- mung) des Weges können innerhalb von drei Monaten vom druckten Namen jeweils 27.05.2019 Fronreute, bis den 26.08.2019 schriftlich oder zur Niederschrift 21.05.2019 - ein Kreuz oder die Zahl 1, wenn Sie dem Bewerber/der Einwendungen bei der Gemeinde Fronreute, Schwommen- Bewerberin eine Stimme geben wollen oder gez. gasse 2, 88273 Fronreute, erhoben werden. Oliver Spieß - die Zahl 2 oder 3, wenn Sie ihm/ihr zwei oder drei Stim- Fronreute, den 21.05.2019 men geben wollen. Bürgermeister gez. Einem/r Bewerber/in dürfen nicht mehr als 3 Stimmen ge- Oliver Spieß geben werden! Bürgermeister Möglich ist auch eine Kennzeichnung auf sonst eindeuti- ge Weise. Bewerber/Bewerberinnen, deren vorgedruckter Europawahl und Kommunalwahlen am Name nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, erhalten keine 26. Mai 2019 Hinweise zur Briefwahl Stimme; es genügt deshalb nicht, etwa nur die Bewerber/ Bewerberinnen zu streichen, die keine Stimme erhalten Wahlberechtigte, welche per Briefwahl wählen wollen, wird sollen. empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig an- zufordern. Diese können online auf der Homepage der Ge- Wollen Sie Bewerbern/Bewerberinnen aus anderen - meinde Fronreute www.fronreute.de auf der Startseite unter Stimmzetteln Stimmen geben, so tragen Sie deren Na- TOP Aktuell beantragt werden. Weiter können die Briefwah- men in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für lunterlagen auch persönlich oder schriftlich beantragt wer- Ihre Stimmabgabe verwenden. den. Hierzu muss der Antrag auf der Rückseite des Wahlbe- Durch die Eintragung erhält der/die Bewerber/Bewerbe- nachrichtigungsbriefes ausgefüllt werden. Briefwahlunterlagen rin eine Stimme; wollen Sie ihm zwei oder drei Stimmen können bis Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr beantragt werden. geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem einge- Beantragte Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. tragenen Namen die Zahl 2 oder 3.
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