Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet - Stadt Geisingen

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Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet - Stadt Geisingen
Mittwoch, 11. September 2019
                   Nummer 37
                                    GEISINGER MITTEILUNGEN
                                    IM MITTELPUNKT
                                    VON TERMINEN UND EREIGNISSEN.

Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet
                                                         Am vergangen Freitag, 06. September 2019
                                                         wurde Ortsvorsteher Uwe Fröhlin nach 15 Jah-
                                                         ren im Amt des Ortsvorstehers des Stadtteils
                                                         Aulfingen sowie 20 Jahren als Gemeinde- und
                                                         Ortschaftsrat, im Rahmen eines Festabends,
                                                         verabschiedet.
                                                      Die neue Aulfinger Ortsvorsteherin Heike Theu-
                                                      erkauf sprach in der gut besuchten Festhalle
                                                      ihrem Vorgänger Dank und große Anerkennung
                                                      aus und wünschte ihm für die Zukunft alles
                                                      Gute. Bürgermeister Martin Numberger würdig-
                                                      te im Anschluss Fröhlin´s hervorragende Leis-
                                                      tungen während seiner Amtszeit und überreich-
                                                      te ein Bild von Aulfingen. Anschließend sprach
der stellvertretende Ortsvorsteher Michael Amma in seiner Laudatio Uwe Fröhlin großen Respekt und
Hochachtung aus und übergab als Dank im Namen der Stadt Geisingen, des Ortschaftsrates und der
ehemaligen Ortschaftsräte einen Reisegutschein. Der Ehefrau überreichte Herr Amma, als Dank für den
langjährigen Rückhalt, einen Blumenstrauß.
Im Anschluss waren alle anwesenden Gäste zu einem kleinen Stehempfang geladen. Die Feierstunde wur-
de durch den Musikverein Aulfingen musikalische umrahmt. Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen
dieser Verabschiedungsfeier beigetragen haben.

                  (v.l. stellv. Ortsvorsteher Michael Amma, Uwe und Christina Fröhlin,
                 Bürgermeister Martin Numberger und Ortvorsteherin Heike Theuerkauf)
Amtsblatt der Stadt Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen
Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet - Stadt Geisingen
2         Nummer 37
          Mittwoch, 11. September 2019                        GEISINGER MITTEILUNGEN

                                                                            Bereitschafts- und Sozialdienste
                                                                            Bereitschaftsdienste
                                                                              Ärztliche Bereitschaft
                                                                              Die Bereitschaftsdienste an den Wochenenden und Feier-
    Diese Ausgabe erscheint auch online                                       tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie
                                                                              Rufnummer 116117
    Stadtverwaltung Geisingen                                                 Montag bis Freitag 09.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kosten-
    Hauptstraße 36, 78187 Geisingen                                           freie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und
    Telefon-Zentrale 07704 807-0, Fax 07704 807-32                            Kinderärzten, unter 0711 96589700 oder docdirekt.de (nur
    E-Mail: info@geisingen.de, Homepage: www.geisingen.de                     für gesetzlich Versicherte)
    Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung                                    Apothekennotdienst
    Montag: 08.30 - 11.30 Uhr, Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr,                   Die Bereitschaftsdienste sind über die Rufnummern:
    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 08.30 - 12.15 Uhr                 Landkreis TUT.......................................01805 19292-370
    Die Mitarbeiter/-innen erreichen Sie auch außerhalb der                   Landkreis VS .......................................01805 19292-410
    Sprechzeiten über die Direktdurchwahl. Darüber hinaus                     zu erfahren.
    können Sie Termine mit der Verwaltung vereinbaren.                        Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreisklinikum Tuttlingen:
                                                                              Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr
                                                                              Samstag sowie Sonn- und Feiertag von 08.00 bis 22.00 Uhr
                                                                              Zahnärztlicher Notfalldienst.................01803 222 555-20
                                                                              Fachärzte..................................................07461 1787-0
                                                                              Die Bereitschaftsdienste der Fachärzte sind über die DRK-
                                                                              Leitstelle Tuttlingen zu erfahren.
                                                                            Sozialdienste
                                                                              Sozialstation "St. Beatrix" e.V.
                                                                              Ambulante Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaft, Betreuung,
                                                                              Tagespflege, Pflegeberatung, Betreutes Wohnen usw.
                                                                              Geisingen................................................07704 92233-0

                                                                              AKA-Team Berling GmbH
                                                                              Ambulante Kranken-......................................07462 8035
Bürgerbüro...................................................807-21/-20       und Altenpflege..................................oder 0175 5543829
Hauptamt / Standesamt................................807-34/-39               Hospizgruppe & Besuchsdienst Seelsorgeeinheit
Hauptamt / Ordnungsamt...............................807-35/-28               Kirchtal-Donau
BM-Sekretariat /Öffentlichkeitsarbeit....................807-30               Begleitung für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Ange-
Tourismus / Marketing ……….….…....................807-33                       hörigen: 07704 6819, 0174 3043933, 0173 2403819,
Bauamt*….……..………...............................807-48/-42                     0176 47209732
Kämmerei.......................................807-44/-36/-37/-27             Caritasverband ........................................07704 922263
Kämmerei - Rechnungsamt...................................807-25
                                                                              Telefonseelsorge......................................0800 1110111
Kämmerei - Steuern und Abgaben.........................807-24
Kämmerei - Stadtkasse..................................807-26/-29
Forstverwaltung*...........................................807-40/-41       Notruf
Bauhof............................................................9220926    Polizei (Notruf)............................................................110
Jugendreferat...........................................01746945355
Landratsamt Tuttlingen...............................07461 926-0             - Polizei Immendingen..................................07462 94640
    (*Büro: Außenstelle Rathaus, Hauptstraße 15)                             - nach Dienstschluss sowie an Sonn-
Ortsverwaltung Gutmadingen                                                     und Feiertagen: Polizei Tuttlingen..................07461 9410
Telefon 07704 234, E-Mail: gutmadingen@t-online.de                           DRK Tuttlingen...................................................... 19222
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr,                                                   Rettungsdienst, Feuerwehr (Notruf) ........................... 112
Donnerstag: 18.00 - 21.00 Uhr (19.00 - 20.00 Uhr mit OV*)                    B R A N D F A L L ...................................................... 112
Ortsverwaltung Kirchen-Hausen                                                DRK-Krankentransport............................................19222
Telefon 07704 221, E-Mail: kirchen-hausen@t-online.de                        Giftnotrufzentrale.......................................... 0761 19240
Dienstag: 8.30 - 11.30 Uhr,                                                  Strom Energiedienst Netz GmbH
Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr, 19.00 - 20.00 Uhr*                             - Störungsnummer ...................................07623 92-1818
Ortsverwaltung Aulfingen                                                     - Servicenummer .....................................07623 92-1800
Telefon 07708 388, E-Mail: aulfingen@t-online.de                             Gasversorgung
Montag: 8.00 - 10.30 Uhr                                                      - badenova AG & Co. KG, Tuttlingen ...........07461 9444-0
Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr*                          - Bereitschaftsdienst / Störungsnummer .. 08002 767767
Ortsverwaltung Leipferdingen                                                  - Servicenummer (kostenlos) ................... 08002 838485
Telefon 07708 364, E-Mail: leipferdingen@t-online.de                         Wasser / Abwasser
Montag: 9.00 - 11.30 Uhr, Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr*,                        - Bereitschaft - städtischer Bauhof ...........07704 9220926
Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr                                                   - nach Dienstschluss
*mit Anwesenheit des Ortsvorstehers                                              sowie an Sonn- und Feiertagen .................0170 9373749
Hinweis: Änderungen der Öffnungszeiten von der Stadt-                          - Verbandskläranlage
verwaltung und den Ortsverwaltungen werden unter den                             Immendingen/Geisingen............................07462 6433
jeweiligen Rubriken bekannt gegeben.                                             Bereitschaft...........................................0170 8603740
Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet - Stadt Geisingen
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                            Nummer 37
                                                                                          Mittwoch, 11. September 2019       3
                                                                       -   nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl-
 Aus dem Rathaus                                                           recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahl-
 Amtliche Bekanntmachungen                                                 recht infolge Richterspruchs verloren haben.
                                                                  3.   Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm-
                                                                       lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben,
Bürgersprechstunde des Bürgermeisters                                  in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre
                                                                       Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh-
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Geisingen,                            nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie
die erste Bürgersprechstunde des Bürgermeisters findet am              sich gewöhnlich aufhalten.
Donnerstag, 19. September 2019 in der Zeit von 16.00 bis          4.   Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht
18.00 Uhr im Rathaus Geisingen, Zimmer 201 (1. OG) statt.              nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsun-
Sie haben hierbei die Möglichkeit, Ihre Anliegen, Sorgen oder          terschrift leisten.
Ideen ohne Voranmeldung mit mir zu besprechen. Darüber hi-        5.   Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungs-
naus steht Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen, einen indivi-        berechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen,
duellen Termin mit mir zu vereinbaren (E-Mail: m.numberger@            die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt-
geisingen.de, Telefon 07704 807-31).                                   wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben
Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Ideen.                          und dies persönlich und handschriftlich zu unterschrei-
Ihr                                                                    ben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor
Martin Numberger                                                       der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglich-
Bürgermeister                                                          keit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren
                                                                       Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich-
Bekanntmachung                                                         nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z.
                                                                       B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegeh-                   nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum
rens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz                der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.
zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt-                 Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein-
schafts- und Landeskulturgesetzes“                                     tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz                Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unterzeich-
- „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Na-            nenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23.
turschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskul-              März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die
turgesetzes“ durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstüt-            Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge-
zen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen              wöhnliche Aufenthalt besteht.
Sammlung tun.                                                     6.   Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Ein-
1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Sep-              tragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde auf-
    tember 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich inner-          grund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben
    halb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Mon-              feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein-
    tag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des            tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten
    Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene                 nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuwei-
    Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens            sen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren
    einzutragen.                                                       Personalausweis mitbringen.
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeinde-            7.   Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Ein-
    verwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten                tragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich ge-
    Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens             leistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das
    aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate                Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Ge-
    und startet am Freitag, 18. Oktober 2019 und endet am              meinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unter-
    Freitag, 17. Januar 2020.                                          schrift.
    Die Eintragungsliste für die Stadt Geisingen wird in der      8.   Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz-
    Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rat-              entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens-
    haus Geisingen, Bürgerbüro, Zimmer 008, Hauptstraße                leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der
    36, 78187 Geisingen zu folgenden Öffnungszeiten:                   Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit-
    Montag:       08:30 Uhr - 11:30 Uhr                                gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur
    Dienstag:     14:00 Uhr - 16:00 Uhr                                Einsicht ausgelegt:
    Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
                                                                  „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge-
    Freitag:      08:30 Uhr - 12:15 Uhr
                                                                  setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
    für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der
    Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich.                         A. Zielsetzung
    Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra-       Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz
    gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unter-    (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturge-
    zeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahl-         setz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorge-
    berechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der       nommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und
    Eintragung                                                    Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden
    - mindestens 18 Jahre alt sind,                               soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der
    - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,                  Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg zu schützen,
    - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg           in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird
        ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt-          der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide)
        wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,       auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich wer-
        und                                                       den Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz

                                Achtung Blutspendetermin:
                   Mittwoch, 18. September 2019 - 14.30 bis 19.30 Uhr
                     in Geisingen in der Stadthalle, Karl-Hall-Straße 5
Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet - Stadt Geisingen
4        Nummer 37
         Mittwoch, 11. September 2019                  GEISINGER MITTEILUNGEN

vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forst-          Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge-
wirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des           setzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konter-                                    Artikel 1
kariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologi-                   Änderungen des Naturschutzgesetzes
sche Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pesti-       Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zu-
zideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert.   letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017
Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren         (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt
und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte        geändert:
festgeschrieben.                                                   1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
B. Wesentlicher Inhalt                                                                            „§ 1a
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken,                                  Artenvielfalt
welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:               Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land
                                                                   im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora
• Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flo-
                                                                   und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzu-
   ra und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entge-            wirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräu-
   genzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren           me zu befördern.”
   Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Ar-           2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
   tikel 1 Nummer 1)                                               „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftli-
• Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt-               chen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und
   zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsange-                Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträg-
   boten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)                          lichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbeson-
• Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende-                    dere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der
   ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)                       landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische An-
• Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaum-                   bauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen
   weiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obst-                       ihrer Tätigkeit vermitteln.“
   bäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)                 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
• Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders         Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri-
   geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Arti-      chen.
   kel 1 Nummer 5)                                                 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
• Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der                                           „§ 33a
   ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich                           Erhalt von Streuobstbeständen
   genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schritt-         (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden
   weise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung lan-                oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen
   deseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische                  mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme
   Landwirtschaft (Artikel 2)                                          von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelege-
                                                                       nen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streu-
• Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar
                                                                       obstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung
   2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent              von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu
   bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)                                       deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beein-
C. Alternativen                                                        trächtigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnah-
Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.             men, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhi-
                                                                       nausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen
D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung               der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch
    und Nachhaltigkeitsprüfung                                         nicht berührt.
Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwen-          (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den
dige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze,                  Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des
um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und               § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes er-
die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22,          teilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicher-
§ 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfül-             heit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Inter-
lung der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielset-             esses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen
                                                                       aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich
zung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pes-
                                                                       sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise
tizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft              erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige
stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der                hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen
Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und            Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde
Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantrag-                 vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmun-
ten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten           gen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingrif-
Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und                 fe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen
Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um                eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher
alle Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzu-            Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
bereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen           (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa-
als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten.                cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung
Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen             eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen
Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die            aufzuerlegen.“
Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit ins-            5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
gesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als                                           „§ 34
nachhaltig einzuordnen.                                                                  Verbot von Pestiziden
                                                                   Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Bio-
Der Landtag wolle beschließen,                                     zide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu er-            EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Ok-
teilen:                                                            tober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                           Nummer 37
                                                                                         Mittwoch, 11. September 2019        5
die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom         (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Mi-
24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung            nisterium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten
ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Bio-         Landwirtschaftsflächen zu erstatten.
sphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Na-                                       § 2b
tura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschafts-                          Reduktion des Pestizideinsatzes
schutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder        (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10
Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des           der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla-
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nach-              ments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen
haltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des         Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Ver-
Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter                wendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November
wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die           2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der
untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung              Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs-
bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefähr-         und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50
dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge-               Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.
biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist.       (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022
Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser              eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung
Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefähr-         der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen
dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge-               Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gar-
biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist.           tenbau- und Kommunalverbände) begleitet.
Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag         (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz
über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften              von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und,
bleiben unberührt.”                                                   wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsin-
6. § 71 wird wie folgt geändert:                                      tensität und veröffentlicht diese Ergebnisse.
Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:                              (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jähr-
„(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes              lich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizid-
        vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018,          reduktion.“
        S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1.                                   Artikel 3
        Januar 2021 fortgeführt werden.“                                                      Inkrafttreten
7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.               Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                         Artikel 2                                                            Begründung
 Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes           A. Allgemeiner Teil
                           (LLG)                                  Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramati-
Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März          scher Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und
1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom        Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der
23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:      Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien,
Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:                  den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräu-
                                                                  tern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nach-
                             „§ 2a                                gewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse
                     Ökologischer Landbau                         Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissen-
(1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge-     schaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Dün-
    setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft     gemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013)
    vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden      und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die
    Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirt-        strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013).
    schaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach        Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht
    und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis           nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges,
    2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen          sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der
    des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG)           Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des
    Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der            Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landes-
    Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Eu-         kulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung
    ropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land-        des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des
    baus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden       baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskul-
    Fassung bewirtschaftet werden.                                turgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung
(2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befin-   unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-
    den (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 voll-         Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium
    ständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau           bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrate-
    gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-           gie beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in de-
    Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu         nen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz
    bewirtschaften.                                               aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern,
(3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigen-       um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.
    tum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen
    Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpach-       B. Einzelbegründung
    tet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeit-     Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
    punkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsät-        Zu 1.: Einfügung des § 1a
    zen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind.         Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2
    In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirt-   bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Ar-
    schaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden       tenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, ent-
    gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG          gegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Ok-         statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und
    tober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft          zu verbessern.
    für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309     Zu 2.: Änderung des § 7
    vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden        Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf
    Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig.          landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren
6       Nummer 37
        Mittwoch, 11. September 2019                  GEISINGER MITTEILUNGEN

und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt             Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die bio-
sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-       logische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren heraus-
Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten        zufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010
Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es gebo-        veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn
ten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete         untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivie-
Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin        rung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die
zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd   schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten-
zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt      vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Ver-
auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetz-       wendung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirt-
lich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende     schaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010:
Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft   "Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and
beschäftigten Menschen.                                           biological control potential on European farmland"). Zu den
Zu 3.: Änderung des § 22                                          gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große inter-
Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung          nationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle
der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und     der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IP-
Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehun-        BES 2016).
gen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des eu-            Zu 6.: Änderung des § 71
ropäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend           Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird
eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht            eine Übergangsfrist eingeführt.
zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Popula-           Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsüber-
tionen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klima-    sicht entsprechend anzupassen.
wandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes,
der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemit-          Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskul-
teln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kom-         turgesetzes
men überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärti-          Einfügung der §§ 2a und 2b
ge Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb                                   § 2a
hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquati-       Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt-
schen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Rege-          system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Le-
lungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen        bensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende
dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des        Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der
Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische        natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Ver-
Sicherung des Biotopverbundes.                                    ordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007).
Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen                        Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker                 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem auf-
sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für beson-           grund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestizi-
ders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der           den schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019):
Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu         „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und
anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung für          Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzu-
diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befin-        steuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen
den sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert     Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025
daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen           mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirt-
wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforde-          schaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologi-
rungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Mög-        schen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
lichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Bio-       und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Eu-
topschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu     ropäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf
§ 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten.           dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz
Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt          – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden
(LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbestän-        sollen.
den“ vorgeschlagen.                                                                            § 2b
Zu 5.: Neufassung des § 34                                        Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le-
Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Natur-         bensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind
schutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Arten-       tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber
vielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum        auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen.
Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Arten-         Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich
sterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie:            indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus
„More than 75 percent decline over 27 years in total flying       und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen
insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwi-        Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebens-
schen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Flugin-           räume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht
sekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 %          heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht.
zurückgegangen ist.                                               Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die bio-
Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume,     logische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren heraus-
Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir-      zufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010
kungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollate-         veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn
ralschäden" an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion         untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivie-
des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die       rung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die
Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen            schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten-
die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen       vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die
der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören:         Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft
Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früch-       auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz
te zerstören das eingespielte Gleichgewicht.                      von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010:
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                         Nummer 37
                                                                                       Mittwoch, 11. September 2019      7
"Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and
biological control potential on European farmland"). Zu den
gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große inter-        Wochenmarkt Geisingen
nationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle
                                                                  Der „Wochenmarkt“ findet immer freitags von
der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IP-
                                                                  8.30 Uhr bis 12.30 Uhr auf dem Postplatz in
BES 2016).
                                                                  Geisingen statt.
Zu Artikel 3: Inkrafttreten                                       Es werden verschiedene und natürliche Pro-
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“                         dukte, u. a. aus der Region angeboten.
Geisingen, den 11. September 2019                                 - Schauen Sie beim Geisinger Wochenmarkt vorbei -
gez.
Martin Numberger
Bürgermeister                                                    Personalangelegenheiten
Bürgerbüro                                                       Neue Erzieherin im Kindergarten "Alte Gerbe"
                                                                 Seit 26. August 2019 verstärkt Frau Hildegard Urban das
Bevölkerungszahlen für den Monat August 2019                     Team im städtischen Kindergarten "Am Stadtgraben". Die
                                                                 gebürtige Leipferdingerin tritt die Nachfolge von Beate Ka-
                               Gesamt              Vormonat
                                                                 minski, welche in die Kindertagestätte "Am Stadtgraben" ge-
Geisingen                         2.995     + 25       2.970     wechselt ist, an. Frau Urban ist gelernte Erzieherin und war
Gutmadingen                         810      +6          804     zuvor im Gemeindekindergarten "Im Donaupark" in Immen-
Kirchen-Hausen                    1.104       -2       1.106     dingen tätig.
Aulfingen                           565       -3         568
Leipferdingen                       807      + 1         806
Stand am 31. August 2019          6.281     + 27       6.254

Geburten:        3
Sterbefälle:     6
Personenstandsfälle im Monat August 2019
Mit der Veröffentlichung einverstanden:
Geburten
Nachtrag
28. Juli 2019        Ida Carlotta Heizmann
                     Eltern: Selina und Dieter Heizmann, Ob
                     den Häusern 10,
                     Geisingen, Stadtteil Leipferdingen
17. August 2019 Konstantin Knezevic                              Frau Urban beim Memoryspielen mit den Kindern
                     Eltern: Luzia und Petar Knezevic, Dekan-
                     Hornung-Straße 18, Geisingen                Neue Erzieherinnen in der Kindertagesstätte "Am Stadtgra-
Eheschließungen                                                  ben"
10. August 2019 Anna-Lena Körber und                             Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres haben vier neue
                     Markus Georg Stiefvater                     Mitarbeiterinnen ihre Tätigkeit in der Kindertagesstätte "Am
                     Karl-Hall-Straße 30, Geisingen              Stadtgraben" aufgenommen. Die Erzieherinnen Belinda
17. August 2019 Heike Schaulies, Schulstraße 27,                 Trendle aus Kirchen-Hausen und Patrizia Brunner aus Geisin-
                     Geisingen, Stadtteil Gutmadingen und        gen sind die ersten beiden Fachkräfte für die im Herbst neu
                     Bassem Mohamed Elhady Ahmed Aboel-          in der Einrichtung startenden Krippengruppe. Beate Kaminski
                     seoud, 9 Block 36, Str. 219/220, Kairo,     ist ebenfalls neu im Team. Seit vielen Jahren war sie im Kin-
                     El Maadi, Ägypten                           dergarten "Alte Gerbe" tätig und wechselte nun in die Kinder-
24. August 2019 Alexandra Müller und                             tagesstätte "Am Stadtgraben". Vierte im Bunde der Neuen ist
                     Patrick Dominik Dras,                       Frau Nathalie Dorn aus Gutmadingen. Frau Dorn absolviert im
                     Grabenstraße 8/1, Aichhalden                Rahmen der Erzieherinnenausbildung ihr Anerkennungsjahr in
31. August 2019 Sabrina Kreusel, Donautalstraße 3, Gei-          der Kindertagesstätte.
                     singen, Stadtteil Kirchen-Hausen und
                     Jan Michael Mayer, Gemeindegarten 2,
                     Donaueschingen, Stadtteil Neudingen
Sterbefälle
01. August 2019 Lena Pinnekamp geb. Mattes
                     Tuttlinger Straße 3, Geisingen
14. August 2019 Lilija Emanuilovna Gill
                     Tuttlinger Straße 3, Geisingen
15. August 2019 Maria Halbherr geb. Kirchner
                     Tuttlinger Straße 3, Geisingen
15. August 2019 Rudolf Buschli
                     Hauptstraße 9, Geisingen
16. August 2019 Jürgen Oswald
                     Banatstraße 7, Geisingen

                                                                 von links: Patrizia Brunner, Belinda Trendle, Beate Kaminski
                                                                 und Nathalie Dorn
8       Nummer 37
        Mittwoch, 11. September 2019               GEISINGER MITTEILUNGEN

Ausbildungsbeginn bei der Stadtverwaltung Geisingen
Zum 01. September 2019 hat Roman Jauch aus Geisingen             Suchen & Finden
seine Ausbildung im Rathaus als Verwaltungspraktikant be-
gonnen. Dabei wird er vertiefte Einblicke in das Finanzwesen   Haben Sie auch etwas zu verschenken oder suchen Sie etwas?
sowie das Haupt- und das Bauamt erhalten. Zwischendurch        Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redakti-
wird Herr Jauch einen vierwöchigen Einführungslehrgang in      onsschluss, montags, 10.00 Uhr (Änderungen bitte beach-
Friedrichshafen besuchen, ehe er Anfang März 2020 sein         ten) der Stadtverwaltung, Telefon 07704 807-0 oder unter
Studium zum Bachelor of Arts – Public Management an der        info@geisingen.de mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl aufnehmen        des Gegenstands, Name, Adresse, Telefonnummer) mittei-
wird.                                                          len. In der kommenden Ausgabe der „Geisinger Mitteilungen“
                                                               werden die Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht. Tiere
                                                               werden aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht veröffent-
                                                               licht.

                                                                 Kurz notiert
                                                               Deutscher Engagementpreis
                                                               Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bür-
                                                               gerschaftliches Engagement in Deutschland. Er würdigt das
                                                               freiwillige Engagement von Menschen in unserem Land und
                                                               all jene, die dieses Engagement durch die Verleihung von
                                                               Preisen unterstützen. Mehr als 700 Wettbewerbe und Preise
                                                               gibt es in Deutschland für freiwilliges Engagement. Sie kön-
                                                               nen ihre Preisträgerinnen und Preisträger für den Deutschen
                                                               Engagementpreis nominieren und abstimmen. Stimmen Sie
                                                               jetzt online ab für den Deutschen Engagementpreis 2019 un-
                                                               ter: www.deutscher-engagementpreis.de.
Verwaltungspraktikant Roman Jauch absolviert seinen ersten
Ausbildungsabschnitt in der Stadtkämmerei.
Schadstoffmobil                                                 Landkreis Tuttlingen
Im Gemeindegebiet ist das Schadstoffmobil wieder einmal        Landratsamt
unterwegs. An folgenden Sammelstellen können alle giftigen
Abfälle sowie wassergefährdende Stoffe aus privaten Haus-      Erntedankfest: Wir sagen Danke
halten zu folgenden Zeiten kostenlos abgegeben werden:         Jedes Jahr im Herbst erinnert das Erntedankfest daran, wie
Samstag, 14. September 2019                                    wertvoll Lebensmittel sind und wie viel Arbeit und Ressourcen
11.30 bis 12.30 Uhr         Aulfingen, Festhalle               in ihnen stecken. Ein stets verfügbares, vielseitiges Angebot
Samstag, 21. September 2019                                    an Lebensmitteln ist nicht selbstverständlich – sich dies be-
10.30 bis 12.30 Uhr         Geisingen, Wertstoffhof            wusst zu machen und entsprechend wertschätzend mit den
Folgende Schadstoffe können Haushalte kostenlos am             Produkten umzugehen sind wichtige Botschaften in der Ernte-
Schadstoffmobil abgeben:                                       dankzeit. Anlässlich des traditionellen Erntedanks möchte das
* Batterien, Knopfzellen                                       FORUM Ernährung des Landkreises Tuttlingen das Bewusst-
* Farben, Lacke, Lösemittel                                    sein für Lebensmittel sowie für deren Anbau und Zubereitung
* Haushaltschemikalien                                         stärken. Um die Erntedankidee gemeinschaftlich zu erleben,
* quecksilberhaltige Stoffe                                    wird das Forum mit einem Stand auf den Bauernmärkten in
* Neonröhren, Energiesparlampen                                Spaichingen und Geisingen am 24. und 27. September 2019
* Spraydosen                                                   über nachhaltige Ernährung und Mindesthaltbarkeitsdatum
* Säuren und Laugen                                            informieren. Damit sich die Besucher von dem Geschmack
* Feuerlöscher                                                 frischer, regionaler Lebensmittel überzeugen können, werden
* Holzschutzmittel                                             die Stände der Bauernmärkte regionale Kostproben vorberei-
* Frittieröle u. a.                                            ten, wie zum Beispiel selbstgepressten Apfelsaft, Rettichbrot
Bitte keine Schadstoffe unbeaufsichtigt abstellen.             und vieles mehr. Das Team des Fairtrade-Landkreises Tutt-
Für Gewerbebetriebe organisiert die Handwerkskammer Kon-       lingen klärt über fair gehandelte Lebensmittel auf. Außerdem
stanz spezielle Gewerbeschadstoffsammlungen. Fragen zum        kann man am Glücksrad sein Wissen testen und kleine Preise
Schadstoffmobil beantwortet Ihnen die Abfallberatung beim      gewinnen. Auch für eine Verkostung über Mittag ist gesorgt.
Landratsamt Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461           Auf dem Markt in Spaichingen wird es zusätzlich vegetarische
926-3400 – www.abfall-tuttlingen.de.                           Mittagsgerichte wie Gemüsekroketten und Zaziki geben und
                                                               in Geisingen wird das FORUM Ernährung für eine regionale
                                                               und saisonale Verköstigung sorgen.

          Spruch der Woche
                                                               Hier können Sie sich vom guten Geschmack regionaler Le-
                                                               bensmittel überzeugen:
                                                               • Dienstag, 24. September 2019, von 08.30 bis 13.00 Uhr
                                                                   auf dem Bauernmarkt in Spaichingen, Marktplatz
                                                               • Freitag, 27. September 2019, von 08.30 bis 13.00 Uhr
        „Es ist weniger schwierig Probleme                         auf dem Bauernmarkt in Geisingen, Postplatz
        zu lösen, als mit ihnen zu leben.“
        (Pierre Teilhard de Chardin)                           ÖPNV für jeden: Freizeit- und Mitnahmeregelung
                                                               Haben Sie’s gewusst? Als kostenloses Extra bietet die
                                                               TUTicket-AboCard verschiedene Freizeit- und Mitnahmere-
                                                               gelungen für ihre Inhaber.
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                           Nummer 37
                                                                                         Mittwoch, 11. September 2019      9
AboCards Erwachsener und Senior gelten unabhängig vom             login (WPO) und Psychotherapeutin am Brustzentrum Tuttlin-
eingetragenen Gültigkeitsbereich an Samstagen, Sonntagen          gen freut sich nach dem Vortrag auf einen regen Gedanken-
sowie gesetzlichen Feiertagen als Netzkarten für den gesam-       austausch und ist offen für die Fragen der Zuhörerinnen. Eine
ten Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar.        Anmeldung ist nicht nötig.
Zusätzlich dürfen an diesen Tagen ein weiterer Erwachsener
(ab 15 Jahren) sowie bis zu vier Kinder (bis 14 Jahre) unent-     Donaubergland Marketing und Tourismus
geltlich mitgenommen werden. Anstelle eines Kindes darf ein
Hund mitgenommen werden. Darüber hinaus gilt die AboCard          Ausflugstipp:
Senior von Montag bis Freitag ab 9 Uhr unabhängig vom ein-        Unterwegs im Donaubergland mit Bus und Bahn
getragenen Gültigkeitsbereich im gesamten Landkreis Tuttlin-      Der Tipp für die Sonntagswanderung
gen als Netzkarte.                                                Herbstzeit ist Wanderzeit. An den Wochenenden im Herbst
Erweiterte Gültigkeit auch für Schüler, Azubis und Studen-        fahren noch der Donaubergland-Wanderbus (sonntags), der
ten                                                               Naturpark-Express (samstags und sonntags) und der Natur-
AboCards Azubi, KidCards sowie StudentenCards gelten un-          park-Bus (sonntags). Das könnte der ideale Zeitpunkt sein,
abhängig vom eingetragenen Gültigkeitsbereich an Schulta-         mal entspannt und gelassen, aber am besten gut vorbereitet,
gen ab 14 Uhr sowie an Wochenenden und landeseinheitli-           den Ausflug, die Radtour oder die Wanderung mal mit einer
chen Ferientagen in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und      Bus- oder Zugfahrt zu verbinden. Einfach mal das Auto stehen
Schwarzwald-Baar. Darüber hinaus darf ausschließlich mit          lassen oder wenigstens nur zu einer der Haltestellen fahren,
der MonatsCard Schüler (KidCard) und der AboCard Azubi der        kann eine ganz neue Ausflugserfahrung sein. Anfangs braucht
Nahverkehr im Landkreis Konstanz (VHB) in den genannten           es meist ein bisschen, um alles zu planen, aber am Ende ist
Zeiten ebenfalls genutzt werden.                                  die Freude umso größer.
Wir beraten Sie gerne: KundenCenter, Verkehrsverbund TUTi-
cket, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen, Telefon 07461          Beispiel Donaubergland-Wanderbus
926-3500, E-Mail: info@tuticket.de, Information online: www.      Jeden Sonntag fährt im Landkreis Tuttlingen der "Donauberg-
tuticket.de                                                       land-Wanderbus", ein Freizeitbus, den man natürlich nicht nur
                                                                  für Wandertouren nutzen kann. Noch bis Ende Oktober kann
                                                                  man von Tuttlingen/Spaichingen/Aldingen aus dreimal am
Kreisarchiv- und Kulturamt                                        Tag mit dem Bus, ob Ausflügler oder Wanderer an ausgewähl-
                                                                  te Plätze im Donaubergland fahren, die sonst nicht direkt mit
Spaichinger Kunstspaziergang – „Vom Gewerbemuseum                 den regulären Buslinien erreichbar sind. Landkreis Tuttlingen,
über den Marktplatz zum Mahnmal für die Opfer des natio-          der Nahverkehrsverbund TUTicket und die Donaubergland
nalsozialistischen Konzentrationslagers“                          GmbH wollen damit gemeinsam einen neuen Service in der
Landkreis Tuttlingen. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des          Wanderregion Donaubergland bieten und Ausflügler und Wan-
Spaichinger Stadtkünstlervereins Dr. Karl-Ludwig Oehrle ver-      derer dazu animieren, an Sonn- und Feiertagen mal das Auto
anstaltet das Kreisarchiv- und Kulturamt am Samstag, 21.          stehen zu lassen und dafür Bus und Bahn für ihre Wanderun-
September 2019, um 14.00 Uhr, den Spaichinger Kunstspa-           gen, Spaziergänge und Ausflüge zu nutzen. Die Fahrt führt
ziergang „Vom Gewerbemuseum über den Marktplatz zum               dreimal am Tag vom Bahnhof Tuttlingen aus über Wurmlingen
Mahnmal für die Opfer des nationalsozialistischen Konzent-        auf den Rußberg und den Risiberg, dann über Dürbheim nach
rationslagers“. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr vor dem Gewer-        Spaichingen (bis Wanderweg Heubergdamm) und weiter über
bemuseum in Spaichingen. Der Kunstspaziergang findet im           Aldingen nach Denkingen aufs Klippeneck und dieselbe Stre-
Rahmen des Projekts „Kunstweg Oberer Neckar“ statt. Die           cke wieder zurück. Von Aldingen aus besteht auch Anschluss
Teilnahme ist kostenfrei.                                         an die Linie 43 nach Gosheim (von dort zu Fuß zum Lemberg).
                                                                  Die Donaubergland GmbH hat dazu verschiedene Wandervor-
Klinikum                                                          schläge ausgearbeitet, die es Wanderfreunden erleichtern
                                                                  sollen, ihre Touren passend zum Fahrplan absolvieren zu
Einladung zum Vortrag: Wenn die Hüfte schmerzt                    können. Nutzen und ausprobieren kann man an den Wochen-
Einer der häufigsten Gründe für Schmerzen in der Hüfte ist        enden natürlich auch den "Naturpark-Express" auf der Donau-
die Arthrose. Verursacht werden kann diese Erkrankung             talstrecke und den neuen "Naturpark-Bus" zwischen Beuron
durch Fehlstellungen der Beinachse, Rheuma oder Knorpel-          und Leibertingen/Meßkirch. Steigen Sie sonntags einfach
verletzungen, z.B. nach einem Sturz auf die Hüfte. Gleich wel-    mal um. Alle wichtigen Infos (Fahrplan, Haltestellen und Wan-
che Ursache, eine Verbesserung der Lebensqualität, durch          dertipps): www.donaubergland.de/wandern
Schmerzfreiheit und Verbesserung der Beweglichkeit, ist das
oberste Ziel jeder Behandlung. Im Fokus der Informationsver-
anstaltung am Mittwoch, 25. September 2019 um 19.00                 Abfallkalender
Uhr bei der BKK SBH Trossingen stehen die Möglichkeiten
einer modernen operativen Therapie. Chefarzt Dr. Matthias         Restmülltonne                 in Geisingen
Hauger wird in seinem Vortrag die Herausforderungen für Pa-       60+120+240+360-               mit Stadtteilen
tient und Operateur im Hinblick auf Operationsverfahren und       Liter-Behälter                am Donnerstag,
Auswahl geeigneter Implantate beleuchten. Eine Anmeldung          Leerung alle 4 Wochen         19. September 2019
ist nicht nötig.
                                                                  Restmülltonne                 in Geisingen
Einladung zum Vortrag: Brust - Symbol der Weiblichkeit -          (grüner Deckel)               mit Stadtteilen
Frausein trotz Krebs                                              Leerung alle 8 Wochen         am Donnerstag,
Veränderungen an der Brust durch die Operation bei einer                                        19. September 2019
Brustkrebserkrankung werden von Frauen völlig unterschied-        Biomülltonne                  in Geisingen
lich erlebt. Nicht wenige berührt dies sehr tief in ihrem Frau-   60+120+240+360-               mit Stadtteilen
sein, ohne dass dies aber für die Betroffenen richtig greifbar    Liter-Behälter                am Donnerstag,
ist. In dem Vortrag am Mittwoch, 25. September 2019 um            Leerung alle 2 Wochen         12. September 2019
19.00 Uhr im Klinikum Landkreis Tuttlingen, Konferenzraum
wird dies auf achtsame Weise thematisiert und Wege zum            Papiertonne                   in Geisingen
Umgang mit einem veränderten Körperbild eröffnet. Auch an-        240+1100-Liter-               mit Stadtteilen
dere Fragen zum Thema Frausein trotz Krebs werden erörtert.       Behälter                      am Freitag!!,
Frau Dr. Skorzinski, Fachärztin für Gynäkologie, Psychoonko-      Leerung alle 4 Wochen         04. Oktober 2019
10       Nummer 37
         Mittwoch, 11. September 2019                         GEISINGER MITTEILUNGEN

Werttonne                   in Geisingen                                   Für den Inhalt der nachfolgenden Mitteilungen ist der/die jeweilige
240+1100-Liter-Behälter     mit Stadtteilen                                Verein/Organisation verantwortlich. Eine Überprüfung durch die
Leerung alle 4 Wochen       am Mittwoch,                                   Gemeinde erfolgt nicht. Die Gemeinde kann deshalb auch keine
                            25. September 2019                             Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.
Windeltonne                 in Geisingen
120+240-Liter-Behälter      mit Stadtteilen
Leerung alle 2 Wochen       am Donnerstag,                                  Kirchen
                            19. September 2019
Wertstoffhof Geisingen Dienstag, 15.00 bis 19.00 Uhr                      Katholische Kirchengemeinde Kirchtal-Donau -
                       Donnerstag, 15.00 bis 19.00 Uhr                    Kirchliche Nachrichten
                       Samstag, 09.00 bis 13.00 Uhr
Grünschnitt            Wertstoffhof Geisingen                             Liebe Mitchristen,
                       Annahmestellen auf den Stadttei-                   wir sind im Herbst dieses Jahres angekommen und mit dem
                       len:                                               Schulbeginn läuft wieder alles (hoffentlich) im Normalmodus.
                       (samstags geöffnet)                                Auch die traditionellen Kirchenfeste von Maria Trost, Sichel-
                       Aulfingen: Parkplatz Festhalle,                    henke und Kreuzfest zeigen dies an. Dabei ist gerade das
                       10.00 bis 10.30 Uhr                                Kreuzfest etwas sonderbar, gleichsam ein doppelter Kar-
                       Gutmadingen: Waldstr. 23,                          freitag. Die Schwere dieses Tages könnte uns runterziehen.
                       09.30 bis 10.30 Uhr                                Dabei will es deutlich machen, dass Gottes Liebe am Kreuz
                       Kirchen-Hausen: Festhalle,                         siegt. Gottes Liebe überwindet Hass, Unglauben und Friedlo-
                       09.30 bis 10.30 Uhr                                sigkeit. Diese Hoffnung möge uns stärken in den Widrigkeiten
                       Leipferdingen: Farrenstall,                        die uns belasten und so können wir lernen auf die Kraft Got-
                       09.00 bis 09.45 Uhr                                tes zu vertrauen. Bitten wir um die Kraft, die heute nötig ist.
Schadstoffmobil        siehe Rubrik "Amtliches"                           Täglich neu auf Gott zu blicken und uns von ihm beschenken
                                                                          zu lassen.
             vermeiden - sortieren - verwerten                            Das wünscht ihnen
       Abfallberatung beim Landratsamt Tuttlingen,                        Benno Nestel
   Telefon 07461 926-3400 || www.abfall-tuttlingen.de                     Gemeindereferent
                                                                          Freitag, 13. September 2019 - Johannes Chrysostomus;
                                                                          Bischof von Konstantinopel, Kirchenlehrer
 Wir gratulieren                                                          09.30 Uhr Im Heim:               Hl. Messe für Lena Pinnekamp
                                                                          14.00 Uhr Geisingen:             (Stadtkirche)    Gottesdienst
                                                                                        zur Einschulung
                                                                          Samstag, 14. September 2019 - Kreuzerhöhung
                                                                          18.00 Uhr Aulfingen:             Beichtgelegenheit
                                                                          18.30 Uhr Aulfingen:             Vorabendmesse
                                                                                        Hl. Messe für die Gemeinde, Johanna Heizmann
                                                                                        (3. Opfer); Herbert u. Marion Amma u. Angeh.;
                                                                                        Theresia Straub u. Maria Heizmann u. Angeh.;
                                                                                        Nikolaus u. Hermine Gihr u. Resi Kroewerath;
                                                                                        Katharina Huber u. Annette Erhart; Katharina,
  Mit der Veröffentlichung einverstanden:                                               Johann u. Roland Burgert; Heinz Schilling u. An-
                                                                                        geh.; Angeh. d. Fam. Benz-Frank
Geisingen                                                                 Sonntag, 15. September 2019 - 24. Sonntag im Jahreskreis
11. September 2019         Frau Hermine Becker                            / Hl. Kreuzfest in Geisingen
                           Schloßstraße 12     70. Geburtstag             08.30 Uhr Gutmadingen: Hl. Messe für die Gemeinde
                                                                                        und Ernst u. Irmgard Huber, Giovanni Ranzino,
Kirchen-Hausen                                                                          Rosa u. Anna Imperato,
17. September 2019         Frau Hedwig Helena Zodrow                      10.00 Uhr Geisingen:             (Stadtkirche)
                           Nelkenstraße 1      80. Geburtstag                           Festgottesdienst zum Hl. Kreuzfest
Leipferdingen                                                                           Hl. Messe für die Gemeinde und Helmut u. Ma-
16. September 2019         Frau Anna Elisabetha Eckstein                                ria Tritschler u. Angeh. der Fam. Tritschler, Ma-
                           Schmiedgasse 3       85. Geburtstag                          ria Schelling, Theresia, Berthold u. Walter May-
                                                                                        er, Elisabeth u. Kurt Bühler, Ernst Grieshaber,
                                                                                        Ewald Kurz, Anna, Helmut u. Matthias Uhrig,
                                                                                        mitgestaltet vom Kirchenchor Geisingen und
 Impressum                                                                              Gutmadingen
 Herausgeber: Stadt Geisingen. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt                  anschl. Prozession zur Hl. Kreuzkirche beglei-
 und alle sonstigen Verlautbarungen der Stadtverwaltung Geisingen ist                   tete von der Stadtmusik
 Bürgermeister Martin Numberger oder sein Vertreter im Amt. Verant-       10.00 Uhr Kirchen-Hausen: Wort-Gottes-Feier
 wortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus
 Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr.
                                                                          10.00 Unr Leipferdingen: Festgottesdienst
 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928. Home-                         Hl. Messe für die Gemeinde, Verst. Mitglieder
 page: www.nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung                        d. Männergesangvereins; Luise Maus u. An-
 der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis                     geh.; Paula Fluck u. Angeh,; Ernst Hall u. An-
 € 15,80 halbj. Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am                  geh.; Wilhelm Schilling, Matthäus Weh, Sieg-
 Mittwoch (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens                         fried Speck und Maria Gruber; Karl Dullenkopf
 46 Ausgaben pro Jahr.                                                                  u. Angeh.; Karl-Ernst Binninger, Maria u. Erwin
 Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-
 Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail:
                                                                                        Weh; für einen lieben Verstorbenen; zu Ehren
 info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de                                        der Gottesmutter von der immerwährende Hilfe
                                                                          Im Heim:      keine Wort-Gottes-Feier
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