Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet - Stadt Geisingen
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Mittwoch, 11. September 2019 Nummer 37 GEISINGER MITTEILUNGEN IM MITTELPUNKT VON TERMINEN UND EREIGNISSEN. Uwe Fröhlin als Ortsvorsteher verabschiedet Am vergangen Freitag, 06. September 2019 wurde Ortsvorsteher Uwe Fröhlin nach 15 Jah- ren im Amt des Ortsvorstehers des Stadtteils Aulfingen sowie 20 Jahren als Gemeinde- und Ortschaftsrat, im Rahmen eines Festabends, verabschiedet. Die neue Aulfinger Ortsvorsteherin Heike Theu- erkauf sprach in der gut besuchten Festhalle ihrem Vorgänger Dank und große Anerkennung aus und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute. Bürgermeister Martin Numberger würdig- te im Anschluss Fröhlin´s hervorragende Leis- tungen während seiner Amtszeit und überreich- te ein Bild von Aulfingen. Anschließend sprach der stellvertretende Ortsvorsteher Michael Amma in seiner Laudatio Uwe Fröhlin großen Respekt und Hochachtung aus und übergab als Dank im Namen der Stadt Geisingen, des Ortschaftsrates und der ehemaligen Ortschaftsräte einen Reisegutschein. Der Ehefrau überreichte Herr Amma, als Dank für den langjährigen Rückhalt, einen Blumenstrauß. Im Anschluss waren alle anwesenden Gäste zu einem kleinen Stehempfang geladen. Die Feierstunde wur- de durch den Musikverein Aulfingen musikalische umrahmt. Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen dieser Verabschiedungsfeier beigetragen haben. (v.l. stellv. Ortsvorsteher Michael Amma, Uwe und Christina Fröhlin, Bürgermeister Martin Numberger und Ortvorsteherin Heike Theuerkauf) Amtsblatt der Stadt Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen
2 Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 GEISINGER MITTEILUNGEN Bereitschafts- und Sozialdienste Bereitschaftsdienste Ärztliche Bereitschaft Die Bereitschaftsdienste an den Wochenenden und Feier- Diese Ausgabe erscheint auch online tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117 Stadtverwaltung Geisingen Montag bis Freitag 09.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kosten- Hauptstraße 36, 78187 Geisingen freie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Telefon-Zentrale 07704 807-0, Fax 07704 807-32 Kinderärzten, unter 0711 96589700 oder docdirekt.de (nur E-Mail: info@geisingen.de, Homepage: www.geisingen.de für gesetzlich Versicherte) Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Apothekennotdienst Montag: 08.30 - 11.30 Uhr, Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr, Die Bereitschaftsdienste sind über die Rufnummern: Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 08.30 - 12.15 Uhr Landkreis TUT.......................................01805 19292-370 Die Mitarbeiter/-innen erreichen Sie auch außerhalb der Landkreis VS .......................................01805 19292-410 Sprechzeiten über die Direktdurchwahl. Darüber hinaus zu erfahren. können Sie Termine mit der Verwaltung vereinbaren. Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreisklinikum Tuttlingen: Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr Samstag sowie Sonn- und Feiertag von 08.00 bis 22.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst.................01803 222 555-20 Fachärzte..................................................07461 1787-0 Die Bereitschaftsdienste der Fachärzte sind über die DRK- Leitstelle Tuttlingen zu erfahren. Sozialdienste Sozialstation "St. Beatrix" e.V. Ambulante Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Tagespflege, Pflegeberatung, Betreutes Wohnen usw. Geisingen................................................07704 92233-0 AKA-Team Berling GmbH Ambulante Kranken-......................................07462 8035 Bürgerbüro...................................................807-21/-20 und Altenpflege..................................oder 0175 5543829 Hauptamt / Standesamt................................807-34/-39 Hospizgruppe & Besuchsdienst Seelsorgeeinheit Hauptamt / Ordnungsamt...............................807-35/-28 Kirchtal-Donau BM-Sekretariat /Öffentlichkeitsarbeit....................807-30 Begleitung für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Ange- Tourismus / Marketing ……….….…....................807-33 hörigen: 07704 6819, 0174 3043933, 0173 2403819, Bauamt*….……..………...............................807-48/-42 0176 47209732 Kämmerei.......................................807-44/-36/-37/-27 Caritasverband ........................................07704 922263 Kämmerei - Rechnungsamt...................................807-25 Telefonseelsorge......................................0800 1110111 Kämmerei - Steuern und Abgaben.........................807-24 Kämmerei - Stadtkasse..................................807-26/-29 Forstverwaltung*...........................................807-40/-41 Notruf Bauhof............................................................9220926 Polizei (Notruf)............................................................110 Jugendreferat...........................................01746945355 Landratsamt Tuttlingen...............................07461 926-0 - Polizei Immendingen..................................07462 94640 (*Büro: Außenstelle Rathaus, Hauptstraße 15) - nach Dienstschluss sowie an Sonn- Ortsverwaltung Gutmadingen und Feiertagen: Polizei Tuttlingen..................07461 9410 Telefon 07704 234, E-Mail: gutmadingen@t-online.de DRK Tuttlingen...................................................... 19222 Montag: 09.00 - 12.00 Uhr, Rettungsdienst, Feuerwehr (Notruf) ........................... 112 Donnerstag: 18.00 - 21.00 Uhr (19.00 - 20.00 Uhr mit OV*) B R A N D F A L L ...................................................... 112 Ortsverwaltung Kirchen-Hausen DRK-Krankentransport............................................19222 Telefon 07704 221, E-Mail: kirchen-hausen@t-online.de Giftnotrufzentrale.......................................... 0761 19240 Dienstag: 8.30 - 11.30 Uhr, Strom Energiedienst Netz GmbH Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr, 19.00 - 20.00 Uhr* - Störungsnummer ...................................07623 92-1818 Ortsverwaltung Aulfingen - Servicenummer .....................................07623 92-1800 Telefon 07708 388, E-Mail: aulfingen@t-online.de Gasversorgung Montag: 8.00 - 10.30 Uhr - badenova AG & Co. KG, Tuttlingen ...........07461 9444-0 Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr* - Bereitschaftsdienst / Störungsnummer .. 08002 767767 Ortsverwaltung Leipferdingen - Servicenummer (kostenlos) ................... 08002 838485 Telefon 07708 364, E-Mail: leipferdingen@t-online.de Wasser / Abwasser Montag: 9.00 - 11.30 Uhr, Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr*, - Bereitschaft - städtischer Bauhof ...........07704 9220926 Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr - nach Dienstschluss *mit Anwesenheit des Ortsvorstehers sowie an Sonn- und Feiertagen .................0170 9373749 Hinweis: Änderungen der Öffnungszeiten von der Stadt- - Verbandskläranlage verwaltung und den Ortsverwaltungen werden unter den Immendingen/Geisingen............................07462 6433 jeweiligen Rubriken bekannt gegeben. Bereitschaft...........................................0170 8603740
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 3 - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl- Aus dem Rathaus recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahl- Amtliche Bekanntmachungen recht infolge Richterspruchs verloren haben. 3. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm- lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, Bürgersprechstunde des Bürgermeisters in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh- Liebe Bürgerinnen und Bürger von Geisingen, nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie die erste Bürgersprechstunde des Bürgermeisters findet am sich gewöhnlich aufhalten. Donnerstag, 19. September 2019 in der Zeit von 16.00 bis 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht 18.00 Uhr im Rathaus Geisingen, Zimmer 201 (1. OG) statt. nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsun- Sie haben hierbei die Möglichkeit, Ihre Anliegen, Sorgen oder terschrift leisten. Ideen ohne Voranmeldung mit mir zu besprechen. Darüber hi- 5. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungs- naus steht Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen, einen indivi- berechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, duellen Termin mit mir zu vereinbaren (E-Mail: m.numberger@ die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt- geisingen.de, Telefon 07704 807-31). wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Ideen. und dies persönlich und handschriftlich zu unterschrei- Ihr ben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor Martin Numberger der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglich- Bürgermeister keit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich- Bekanntmachung nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegeh- nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum rens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt- Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein- schafts- und Landeskulturgesetzes“ tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unterzeich- - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Na- nenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. turschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskul- März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die turgesetzes“ durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstüt- Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge- zen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen wöhnliche Aufenthalt besteht. Sammlung tun. 6. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Ein- 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Sep- tragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde auf- tember 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich inner- grund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben halb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Mon- feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein- tag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuwei- Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens sen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren einzutragen. Personalausweis mitbringen. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeinde- 7. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Ein- verwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten tragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich ge- Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens leistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Ge- und startet am Freitag, 18. Oktober 2019 und endet am meinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unter- Freitag, 17. Januar 2020. schrift. Die Eintragungsliste für die Stadt Geisingen wird in der 8. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz- Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rat- entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens- haus Geisingen, Bürgerbüro, Zimmer 008, Hauptstraße leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der 36, 78187 Geisingen zu folgenden Öffnungszeiten: Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit- Montag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Dienstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Einsicht ausgelegt: Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge- Freitag: 08:30 Uhr - 12:15 Uhr setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. A. Zielsetzung Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra- Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unter- (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturge- zeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahl- setz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorge- berechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der nommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Eintragung Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden - mindestens 18 Jahre alt sind, soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg zu schützen, - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt- der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich wer- und den Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz Achtung Blutspendetermin: Mittwoch, 18. September 2019 - 14.30 bis 19.30 Uhr in Geisingen in der Stadthalle, Karl-Hall-Straße 5
4 Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 GEISINGER MITTEILUNGEN vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forst- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge- wirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des setzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konter- Artikel 1 kariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologi- Änderungen des Naturschutzgesetzes sche Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pesti- Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zu- zideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte geändert: festgeschrieben. 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: B. Wesentlicher Inhalt „§ 1a Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, Artenvielfalt welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flo- und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzu- ra und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entge- wirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräu- genzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren me zu befördern.” Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Ar- 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: tikel 1 Nummer 1) „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftli- • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt- chen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsange- Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträg- boten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) lichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbeson- • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende- dere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische An- • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaum- bauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen weiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obst- ihrer Tätigkeit vermitteln.“ bäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri- geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Arti- chen. kel 1 Nummer 5) 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der „§ 33a ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich Erhalt von Streuobstbeständen genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schritt- (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden weise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung lan- oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen deseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme Landwirtschaft (Artikel 2) von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelege- nen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streu- • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar obstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beein- C. Alternativen trächtigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnah- Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. men, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhi- nausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch und Nachhaltigkeitsprüfung nicht berührt. Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwen- (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den dige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes er- die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, teilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicher- § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfül- heit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Inter- lung der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielset- esses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich zung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pes- sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise tizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantrag- vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmun- ten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten gen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingrif- Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und fe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher alle Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzu- Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. bereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa- als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die aufzuerlegen.“ Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit ins- 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: gesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als „§ 34 nachhaltig einzuordnen. Verbot von Pestiziden Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Bio- Der Landtag wolle beschließen, zide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/ dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu er- EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Ok- teilen: tober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 5 die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Mi- 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung nisterium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Bio- Landwirtschaftsflächen zu erstatten. sphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Na- § 2b tura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschafts- Reduktion des Pestizideinsatzes schutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla- Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nach- ments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen haltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Ver- Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefähr- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge- Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden. biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefähr- der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge- Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gar- biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. tenbau- und Kommunalverbände) begleitet. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, bleiben unberührt.” wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsin- 6. § 71 wird wie folgt geändert: tensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jähr- „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes lich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizid- vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, reduktion.“ S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Artikel 3 Januar 2021 fortgeführt werden.“ Inkrafttreten 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 Begründung Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes A. Allgemeiner Teil (LLG) Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramati- Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März scher Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert: Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräu- tern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nach- „§ 2a gewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Ökologischer Landbau Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissen- (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge- schaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Dün- setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft gemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirt- strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). schaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landes- Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Eu- kulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung ropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land- des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des baus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskul- Fassung bewirtschaftet werden. turgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befin- unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden- den (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 voll- Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium ständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrate- gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko- gie beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in de- Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu nen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz bewirtschaften. aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern, (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigen- um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen. tum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpach- B. Einzelbegründung tet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeit- Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes punkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsät- Zu 1.: Einfügung des § 1a zen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirt- bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Ar- schaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden tenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, ent- gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG gegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Ok- statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und tober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft zu verbessern. für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 Zu 2.: Änderung des § 7 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig. landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren
6 Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 GEISINGER MITTEILUNGEN und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die bio- sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen- logische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren heraus- Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten zufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es gebo- veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn ten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivie- Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin rung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten- zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Ver- auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetz- wendung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirt- lich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende schaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft "Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and beschäftigten Menschen. biological control potential on European farmland"). Zu den Zu 3.: Änderung des § 22 gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große inter- Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung nationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IP- Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehun- BES 2016). gen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des eu- Zu 6.: Änderung des § 71 ropäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht eine Übergangsfrist eingeführt. zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Popula- Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsüber- tionen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klima- sicht entsprechend anzupassen. wandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemit- Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskul- teln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kom- turgesetzes men überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärti- Einfügung der §§ 2a und 2b ge Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb § 2a hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquati- Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt- schen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Rege- system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Le- lungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen bensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Ver- Sicherung des Biotopverbundes. ordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem auf- sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für beson- grund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestizi- ders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der den schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung für Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzu- diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befin- steuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen den sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirt- wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforde- schaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologi- rungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Mög- schen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 lichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Bio- und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Eu- topschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu ropäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf § 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbestän- sollen. den“ vorgeschlagen. § 2b Zu 5.: Neufassung des § 34 Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le- Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Natur- bensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind schutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Arten- tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber vielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Arten- Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich sterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus „More than 75 percent decline over 27 years in total flying und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwi- Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebens- schen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Flugin- räume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht sekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. zurückgegangen ist. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die bio- Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, logische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren heraus- Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir- zufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 kungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollate- veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn ralschäden" an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivie- des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die rung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten- die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früch- auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz te zerstören das eingespielte Gleichgewicht. von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010:
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 7 "Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland"). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große inter- Wochenmarkt Geisingen nationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle Der „Wochenmarkt“ findet immer freitags von der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IP- 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr auf dem Postplatz in BES 2016). Geisingen statt. Zu Artikel 3: Inkrafttreten Es werden verschiedene und natürliche Pro- Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ dukte, u. a. aus der Region angeboten. Geisingen, den 11. September 2019 - Schauen Sie beim Geisinger Wochenmarkt vorbei - gez. Martin Numberger Bürgermeister Personalangelegenheiten Bürgerbüro Neue Erzieherin im Kindergarten "Alte Gerbe" Seit 26. August 2019 verstärkt Frau Hildegard Urban das Bevölkerungszahlen für den Monat August 2019 Team im städtischen Kindergarten "Am Stadtgraben". Die gebürtige Leipferdingerin tritt die Nachfolge von Beate Ka- Gesamt Vormonat minski, welche in die Kindertagestätte "Am Stadtgraben" ge- Geisingen 2.995 + 25 2.970 wechselt ist, an. Frau Urban ist gelernte Erzieherin und war Gutmadingen 810 +6 804 zuvor im Gemeindekindergarten "Im Donaupark" in Immen- Kirchen-Hausen 1.104 -2 1.106 dingen tätig. Aulfingen 565 -3 568 Leipferdingen 807 + 1 806 Stand am 31. August 2019 6.281 + 27 6.254 Geburten: 3 Sterbefälle: 6 Personenstandsfälle im Monat August 2019 Mit der Veröffentlichung einverstanden: Geburten Nachtrag 28. Juli 2019 Ida Carlotta Heizmann Eltern: Selina und Dieter Heizmann, Ob den Häusern 10, Geisingen, Stadtteil Leipferdingen 17. August 2019 Konstantin Knezevic Frau Urban beim Memoryspielen mit den Kindern Eltern: Luzia und Petar Knezevic, Dekan- Hornung-Straße 18, Geisingen Neue Erzieherinnen in der Kindertagesstätte "Am Stadtgra- Eheschließungen ben" 10. August 2019 Anna-Lena Körber und Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres haben vier neue Markus Georg Stiefvater Mitarbeiterinnen ihre Tätigkeit in der Kindertagesstätte "Am Karl-Hall-Straße 30, Geisingen Stadtgraben" aufgenommen. Die Erzieherinnen Belinda 17. August 2019 Heike Schaulies, Schulstraße 27, Trendle aus Kirchen-Hausen und Patrizia Brunner aus Geisin- Geisingen, Stadtteil Gutmadingen und gen sind die ersten beiden Fachkräfte für die im Herbst neu Bassem Mohamed Elhady Ahmed Aboel- in der Einrichtung startenden Krippengruppe. Beate Kaminski seoud, 9 Block 36, Str. 219/220, Kairo, ist ebenfalls neu im Team. Seit vielen Jahren war sie im Kin- El Maadi, Ägypten dergarten "Alte Gerbe" tätig und wechselte nun in die Kinder- 24. August 2019 Alexandra Müller und tagesstätte "Am Stadtgraben". Vierte im Bunde der Neuen ist Patrick Dominik Dras, Frau Nathalie Dorn aus Gutmadingen. Frau Dorn absolviert im Grabenstraße 8/1, Aichhalden Rahmen der Erzieherinnenausbildung ihr Anerkennungsjahr in 31. August 2019 Sabrina Kreusel, Donautalstraße 3, Gei- der Kindertagesstätte. singen, Stadtteil Kirchen-Hausen und Jan Michael Mayer, Gemeindegarten 2, Donaueschingen, Stadtteil Neudingen Sterbefälle 01. August 2019 Lena Pinnekamp geb. Mattes Tuttlinger Straße 3, Geisingen 14. August 2019 Lilija Emanuilovna Gill Tuttlinger Straße 3, Geisingen 15. August 2019 Maria Halbherr geb. Kirchner Tuttlinger Straße 3, Geisingen 15. August 2019 Rudolf Buschli Hauptstraße 9, Geisingen 16. August 2019 Jürgen Oswald Banatstraße 7, Geisingen von links: Patrizia Brunner, Belinda Trendle, Beate Kaminski und Nathalie Dorn
8 Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 GEISINGER MITTEILUNGEN Ausbildungsbeginn bei der Stadtverwaltung Geisingen Zum 01. September 2019 hat Roman Jauch aus Geisingen Suchen & Finden seine Ausbildung im Rathaus als Verwaltungspraktikant be- gonnen. Dabei wird er vertiefte Einblicke in das Finanzwesen Haben Sie auch etwas zu verschenken oder suchen Sie etwas? sowie das Haupt- und das Bauamt erhalten. Zwischendurch Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redakti- wird Herr Jauch einen vierwöchigen Einführungslehrgang in onsschluss, montags, 10.00 Uhr (Änderungen bitte beach- Friedrichshafen besuchen, ehe er Anfang März 2020 sein ten) der Stadtverwaltung, Telefon 07704 807-0 oder unter Studium zum Bachelor of Arts – Public Management an der info@geisingen.de mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl aufnehmen des Gegenstands, Name, Adresse, Telefonnummer) mittei- wird. len. In der kommenden Ausgabe der „Geisinger Mitteilungen“ werden die Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht. Tiere werden aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht veröffent- licht. Kurz notiert Deutscher Engagementpreis Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bür- gerschaftliches Engagement in Deutschland. Er würdigt das freiwillige Engagement von Menschen in unserem Land und all jene, die dieses Engagement durch die Verleihung von Preisen unterstützen. Mehr als 700 Wettbewerbe und Preise gibt es in Deutschland für freiwilliges Engagement. Sie kön- nen ihre Preisträgerinnen und Preisträger für den Deutschen Engagementpreis nominieren und abstimmen. Stimmen Sie jetzt online ab für den Deutschen Engagementpreis 2019 un- ter: www.deutscher-engagementpreis.de. Verwaltungspraktikant Roman Jauch absolviert seinen ersten Ausbildungsabschnitt in der Stadtkämmerei. Schadstoffmobil Landkreis Tuttlingen Im Gemeindegebiet ist das Schadstoffmobil wieder einmal Landratsamt unterwegs. An folgenden Sammelstellen können alle giftigen Abfälle sowie wassergefährdende Stoffe aus privaten Haus- Erntedankfest: Wir sagen Danke halten zu folgenden Zeiten kostenlos abgegeben werden: Jedes Jahr im Herbst erinnert das Erntedankfest daran, wie Samstag, 14. September 2019 wertvoll Lebensmittel sind und wie viel Arbeit und Ressourcen 11.30 bis 12.30 Uhr Aulfingen, Festhalle in ihnen stecken. Ein stets verfügbares, vielseitiges Angebot Samstag, 21. September 2019 an Lebensmitteln ist nicht selbstverständlich – sich dies be- 10.30 bis 12.30 Uhr Geisingen, Wertstoffhof wusst zu machen und entsprechend wertschätzend mit den Folgende Schadstoffe können Haushalte kostenlos am Produkten umzugehen sind wichtige Botschaften in der Ernte- Schadstoffmobil abgeben: dankzeit. Anlässlich des traditionellen Erntedanks möchte das * Batterien, Knopfzellen FORUM Ernährung des Landkreises Tuttlingen das Bewusst- * Farben, Lacke, Lösemittel sein für Lebensmittel sowie für deren Anbau und Zubereitung * Haushaltschemikalien stärken. Um die Erntedankidee gemeinschaftlich zu erleben, * quecksilberhaltige Stoffe wird das Forum mit einem Stand auf den Bauernmärkten in * Neonröhren, Energiesparlampen Spaichingen und Geisingen am 24. und 27. September 2019 * Spraydosen über nachhaltige Ernährung und Mindesthaltbarkeitsdatum * Säuren und Laugen informieren. Damit sich die Besucher von dem Geschmack * Feuerlöscher frischer, regionaler Lebensmittel überzeugen können, werden * Holzschutzmittel die Stände der Bauernmärkte regionale Kostproben vorberei- * Frittieröle u. a. ten, wie zum Beispiel selbstgepressten Apfelsaft, Rettichbrot Bitte keine Schadstoffe unbeaufsichtigt abstellen. und vieles mehr. Das Team des Fairtrade-Landkreises Tutt- Für Gewerbebetriebe organisiert die Handwerkskammer Kon- lingen klärt über fair gehandelte Lebensmittel auf. Außerdem stanz spezielle Gewerbeschadstoffsammlungen. Fragen zum kann man am Glücksrad sein Wissen testen und kleine Preise Schadstoffmobil beantwortet Ihnen die Abfallberatung beim gewinnen. Auch für eine Verkostung über Mittag ist gesorgt. Landratsamt Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461 Auf dem Markt in Spaichingen wird es zusätzlich vegetarische 926-3400 – www.abfall-tuttlingen.de. Mittagsgerichte wie Gemüsekroketten und Zaziki geben und in Geisingen wird das FORUM Ernährung für eine regionale und saisonale Verköstigung sorgen. Spruch der Woche Hier können Sie sich vom guten Geschmack regionaler Le- bensmittel überzeugen: • Dienstag, 24. September 2019, von 08.30 bis 13.00 Uhr auf dem Bauernmarkt in Spaichingen, Marktplatz • Freitag, 27. September 2019, von 08.30 bis 13.00 Uhr „Es ist weniger schwierig Probleme auf dem Bauernmarkt in Geisingen, Postplatz zu lösen, als mit ihnen zu leben.“ (Pierre Teilhard de Chardin) ÖPNV für jeden: Freizeit- und Mitnahmeregelung Haben Sie’s gewusst? Als kostenloses Extra bietet die TUTicket-AboCard verschiedene Freizeit- und Mitnahmere- gelungen für ihre Inhaber.
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 9 AboCards Erwachsener und Senior gelten unabhängig vom login (WPO) und Psychotherapeutin am Brustzentrum Tuttlin- eingetragenen Gültigkeitsbereich an Samstagen, Sonntagen gen freut sich nach dem Vortrag auf einen regen Gedanken- sowie gesetzlichen Feiertagen als Netzkarten für den gesam- austausch und ist offen für die Fragen der Zuhörerinnen. Eine ten Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar. Anmeldung ist nicht nötig. Zusätzlich dürfen an diesen Tagen ein weiterer Erwachsener (ab 15 Jahren) sowie bis zu vier Kinder (bis 14 Jahre) unent- Donaubergland Marketing und Tourismus geltlich mitgenommen werden. Anstelle eines Kindes darf ein Hund mitgenommen werden. Darüber hinaus gilt die AboCard Ausflugstipp: Senior von Montag bis Freitag ab 9 Uhr unabhängig vom ein- Unterwegs im Donaubergland mit Bus und Bahn getragenen Gültigkeitsbereich im gesamten Landkreis Tuttlin- Der Tipp für die Sonntagswanderung gen als Netzkarte. Herbstzeit ist Wanderzeit. An den Wochenenden im Herbst Erweiterte Gültigkeit auch für Schüler, Azubis und Studen- fahren noch der Donaubergland-Wanderbus (sonntags), der ten Naturpark-Express (samstags und sonntags) und der Natur- AboCards Azubi, KidCards sowie StudentenCards gelten un- park-Bus (sonntags). Das könnte der ideale Zeitpunkt sein, abhängig vom eingetragenen Gültigkeitsbereich an Schulta- mal entspannt und gelassen, aber am besten gut vorbereitet, gen ab 14 Uhr sowie an Wochenenden und landeseinheitli- den Ausflug, die Radtour oder die Wanderung mal mit einer chen Ferientagen in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Bus- oder Zugfahrt zu verbinden. Einfach mal das Auto stehen Schwarzwald-Baar. Darüber hinaus darf ausschließlich mit lassen oder wenigstens nur zu einer der Haltestellen fahren, der MonatsCard Schüler (KidCard) und der AboCard Azubi der kann eine ganz neue Ausflugserfahrung sein. Anfangs braucht Nahverkehr im Landkreis Konstanz (VHB) in den genannten es meist ein bisschen, um alles zu planen, aber am Ende ist Zeiten ebenfalls genutzt werden. die Freude umso größer. Wir beraten Sie gerne: KundenCenter, Verkehrsverbund TUTi- cket, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen, Telefon 07461 Beispiel Donaubergland-Wanderbus 926-3500, E-Mail: info@tuticket.de, Information online: www. Jeden Sonntag fährt im Landkreis Tuttlingen der "Donauberg- tuticket.de land-Wanderbus", ein Freizeitbus, den man natürlich nicht nur für Wandertouren nutzen kann. Noch bis Ende Oktober kann man von Tuttlingen/Spaichingen/Aldingen aus dreimal am Kreisarchiv- und Kulturamt Tag mit dem Bus, ob Ausflügler oder Wanderer an ausgewähl- te Plätze im Donaubergland fahren, die sonst nicht direkt mit Spaichinger Kunstspaziergang – „Vom Gewerbemuseum den regulären Buslinien erreichbar sind. Landkreis Tuttlingen, über den Marktplatz zum Mahnmal für die Opfer des natio- der Nahverkehrsverbund TUTicket und die Donaubergland nalsozialistischen Konzentrationslagers“ GmbH wollen damit gemeinsam einen neuen Service in der Landkreis Tuttlingen. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Wanderregion Donaubergland bieten und Ausflügler und Wan- Spaichinger Stadtkünstlervereins Dr. Karl-Ludwig Oehrle ver- derer dazu animieren, an Sonn- und Feiertagen mal das Auto anstaltet das Kreisarchiv- und Kulturamt am Samstag, 21. stehen zu lassen und dafür Bus und Bahn für ihre Wanderun- September 2019, um 14.00 Uhr, den Spaichinger Kunstspa- gen, Spaziergänge und Ausflüge zu nutzen. Die Fahrt führt ziergang „Vom Gewerbemuseum über den Marktplatz zum dreimal am Tag vom Bahnhof Tuttlingen aus über Wurmlingen Mahnmal für die Opfer des nationalsozialistischen Konzent- auf den Rußberg und den Risiberg, dann über Dürbheim nach rationslagers“. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr vor dem Gewer- Spaichingen (bis Wanderweg Heubergdamm) und weiter über bemuseum in Spaichingen. Der Kunstspaziergang findet im Aldingen nach Denkingen aufs Klippeneck und dieselbe Stre- Rahmen des Projekts „Kunstweg Oberer Neckar“ statt. Die cke wieder zurück. Von Aldingen aus besteht auch Anschluss Teilnahme ist kostenfrei. an die Linie 43 nach Gosheim (von dort zu Fuß zum Lemberg). Die Donaubergland GmbH hat dazu verschiedene Wandervor- Klinikum schläge ausgearbeitet, die es Wanderfreunden erleichtern sollen, ihre Touren passend zum Fahrplan absolvieren zu Einladung zum Vortrag: Wenn die Hüfte schmerzt können. Nutzen und ausprobieren kann man an den Wochen- Einer der häufigsten Gründe für Schmerzen in der Hüfte ist enden natürlich auch den "Naturpark-Express" auf der Donau- die Arthrose. Verursacht werden kann diese Erkrankung talstrecke und den neuen "Naturpark-Bus" zwischen Beuron durch Fehlstellungen der Beinachse, Rheuma oder Knorpel- und Leibertingen/Meßkirch. Steigen Sie sonntags einfach verletzungen, z.B. nach einem Sturz auf die Hüfte. Gleich wel- mal um. Alle wichtigen Infos (Fahrplan, Haltestellen und Wan- che Ursache, eine Verbesserung der Lebensqualität, durch dertipps): www.donaubergland.de/wandern Schmerzfreiheit und Verbesserung der Beweglichkeit, ist das oberste Ziel jeder Behandlung. Im Fokus der Informationsver- anstaltung am Mittwoch, 25. September 2019 um 19.00 Abfallkalender Uhr bei der BKK SBH Trossingen stehen die Möglichkeiten einer modernen operativen Therapie. Chefarzt Dr. Matthias Restmülltonne in Geisingen Hauger wird in seinem Vortrag die Herausforderungen für Pa- 60+120+240+360- mit Stadtteilen tient und Operateur im Hinblick auf Operationsverfahren und Liter-Behälter am Donnerstag, Auswahl geeigneter Implantate beleuchten. Eine Anmeldung Leerung alle 4 Wochen 19. September 2019 ist nicht nötig. Restmülltonne in Geisingen Einladung zum Vortrag: Brust - Symbol der Weiblichkeit - (grüner Deckel) mit Stadtteilen Frausein trotz Krebs Leerung alle 8 Wochen am Donnerstag, Veränderungen an der Brust durch die Operation bei einer 19. September 2019 Brustkrebserkrankung werden von Frauen völlig unterschied- Biomülltonne in Geisingen lich erlebt. Nicht wenige berührt dies sehr tief in ihrem Frau- 60+120+240+360- mit Stadtteilen sein, ohne dass dies aber für die Betroffenen richtig greifbar Liter-Behälter am Donnerstag, ist. In dem Vortrag am Mittwoch, 25. September 2019 um Leerung alle 2 Wochen 12. September 2019 19.00 Uhr im Klinikum Landkreis Tuttlingen, Konferenzraum wird dies auf achtsame Weise thematisiert und Wege zum Papiertonne in Geisingen Umgang mit einem veränderten Körperbild eröffnet. Auch an- 240+1100-Liter- mit Stadtteilen dere Fragen zum Thema Frausein trotz Krebs werden erörtert. Behälter am Freitag!!, Frau Dr. Skorzinski, Fachärztin für Gynäkologie, Psychoonko- Leerung alle 4 Wochen 04. Oktober 2019
10 Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 GEISINGER MITTEILUNGEN Werttonne in Geisingen Für den Inhalt der nachfolgenden Mitteilungen ist der/die jeweilige 240+1100-Liter-Behälter mit Stadtteilen Verein/Organisation verantwortlich. Eine Überprüfung durch die Leerung alle 4 Wochen am Mittwoch, Gemeinde erfolgt nicht. Die Gemeinde kann deshalb auch keine 25. September 2019 Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Windeltonne in Geisingen 120+240-Liter-Behälter mit Stadtteilen Leerung alle 2 Wochen am Donnerstag, Kirchen 19. September 2019 Wertstoffhof Geisingen Dienstag, 15.00 bis 19.00 Uhr Katholische Kirchengemeinde Kirchtal-Donau - Donnerstag, 15.00 bis 19.00 Uhr Kirchliche Nachrichten Samstag, 09.00 bis 13.00 Uhr Grünschnitt Wertstoffhof Geisingen Liebe Mitchristen, Annahmestellen auf den Stadttei- wir sind im Herbst dieses Jahres angekommen und mit dem len: Schulbeginn läuft wieder alles (hoffentlich) im Normalmodus. (samstags geöffnet) Auch die traditionellen Kirchenfeste von Maria Trost, Sichel- Aulfingen: Parkplatz Festhalle, henke und Kreuzfest zeigen dies an. Dabei ist gerade das 10.00 bis 10.30 Uhr Kreuzfest etwas sonderbar, gleichsam ein doppelter Kar- Gutmadingen: Waldstr. 23, freitag. Die Schwere dieses Tages könnte uns runterziehen. 09.30 bis 10.30 Uhr Dabei will es deutlich machen, dass Gottes Liebe am Kreuz Kirchen-Hausen: Festhalle, siegt. Gottes Liebe überwindet Hass, Unglauben und Friedlo- 09.30 bis 10.30 Uhr sigkeit. Diese Hoffnung möge uns stärken in den Widrigkeiten Leipferdingen: Farrenstall, die uns belasten und so können wir lernen auf die Kraft Got- 09.00 bis 09.45 Uhr tes zu vertrauen. Bitten wir um die Kraft, die heute nötig ist. Schadstoffmobil siehe Rubrik "Amtliches" Täglich neu auf Gott zu blicken und uns von ihm beschenken zu lassen. vermeiden - sortieren - verwerten Das wünscht ihnen Abfallberatung beim Landratsamt Tuttlingen, Benno Nestel Telefon 07461 926-3400 || www.abfall-tuttlingen.de Gemeindereferent Freitag, 13. September 2019 - Johannes Chrysostomus; Bischof von Konstantinopel, Kirchenlehrer Wir gratulieren 09.30 Uhr Im Heim: Hl. Messe für Lena Pinnekamp 14.00 Uhr Geisingen: (Stadtkirche) Gottesdienst zur Einschulung Samstag, 14. September 2019 - Kreuzerhöhung 18.00 Uhr Aulfingen: Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Aulfingen: Vorabendmesse Hl. Messe für die Gemeinde, Johanna Heizmann (3. Opfer); Herbert u. Marion Amma u. Angeh.; Theresia Straub u. Maria Heizmann u. Angeh.; Nikolaus u. Hermine Gihr u. Resi Kroewerath; Katharina Huber u. Annette Erhart; Katharina, Mit der Veröffentlichung einverstanden: Johann u. Roland Burgert; Heinz Schilling u. An- geh.; Angeh. d. Fam. Benz-Frank Geisingen Sonntag, 15. September 2019 - 24. Sonntag im Jahreskreis 11. September 2019 Frau Hermine Becker / Hl. Kreuzfest in Geisingen Schloßstraße 12 70. Geburtstag 08.30 Uhr Gutmadingen: Hl. Messe für die Gemeinde und Ernst u. Irmgard Huber, Giovanni Ranzino, Kirchen-Hausen Rosa u. Anna Imperato, 17. September 2019 Frau Hedwig Helena Zodrow 10.00 Uhr Geisingen: (Stadtkirche) Nelkenstraße 1 80. Geburtstag Festgottesdienst zum Hl. Kreuzfest Leipferdingen Hl. Messe für die Gemeinde und Helmut u. Ma- 16. September 2019 Frau Anna Elisabetha Eckstein ria Tritschler u. Angeh. der Fam. Tritschler, Ma- Schmiedgasse 3 85. Geburtstag ria Schelling, Theresia, Berthold u. Walter May- er, Elisabeth u. Kurt Bühler, Ernst Grieshaber, Ewald Kurz, Anna, Helmut u. Matthias Uhrig, mitgestaltet vom Kirchenchor Geisingen und Impressum Gutmadingen Herausgeber: Stadt Geisingen. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt anschl. Prozession zur Hl. Kreuzkirche beglei- und alle sonstigen Verlautbarungen der Stadtverwaltung Geisingen ist tete von der Stadtmusik Bürgermeister Martin Numberger oder sein Vertreter im Amt. Verant- 10.00 Uhr Kirchen-Hausen: Wort-Gottes-Feier wortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 10.00 Unr Leipferdingen: Festgottesdienst 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928. Home- Hl. Messe für die Gemeinde, Verst. Mitglieder page: www.nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung d. Männergesangvereins; Luise Maus u. An- der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis geh.; Paula Fluck u. Angeh,; Ernst Hall u. An- € 15,80 halbj. Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am geh.; Wilhelm Schilling, Matthäus Weh, Sieg- Mittwoch (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens fried Speck und Maria Gruber; Karl Dullenkopf 46 Ausgaben pro Jahr. u. Angeh.; Karl-Ernst Binninger, Maria u. Erwin Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef- Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: Weh; für einen lieben Verstorbenen; zu Ehren info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de der Gottesmutter von der immerwährende Hilfe Im Heim: keine Wort-Gottes-Feier
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