2020 Geschäftsbericht - BBBank
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Die BBBank-Hausratversicherung: Starke Gemeinschaft, kleiner Beitrag Leistungsfähige, flexible Absicherung Ihres Hausrats zum Selbstkostenpreis Durch Kundenbefragungen bestätigte schnelle Hilfe im Schadenfall und einfache Schadenregulierung Beitragsrabatt für den öffentlichen Dienst Beitragsrückerstattung bei gutem Schadenverlauf Bündelrabatt ab zwei Sachversicherungen Jetzt informieren und als BBBank-Mitglied von exklusiven Mehrwerten profitieren: www.bbbank.de › Produkte › Versicherung › Hausratversicherung
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 1 Inhalt Vorwort des Vorstands 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 4 Geschäft und Rahmenbedingungen 4 Geschäftsverlauf der Feuer- und Einbruchschadenkasse 6 Ertragslage 10 Finanz- und Vermögenslage 12 Chancen- und Risikobericht 14 Prognosebericht 22 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020 24 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 25 Anhang 26 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 32 Bericht des Aufsichtsrats 36
2 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Der Vorstand, von links nach rechts: Prof. Dr. Wolfgang Müller, Gabriele Kellermann (Vorsitzende) und Oliver Lüsch Vorwort des Vorstands Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG, wir blicken mit diesem Geschäftsbericht auf ein ereignisreiches und bewegendes Jahr 2020. Mit der Einführung unseres neuen Beitragstarifs haben wir die Attraktivität unseres Versicherungsvereins für unsere Mitglieder gesteigert und die Vergleichbarkeit mit ande- ren Anbietern erhöht. Die neue Tarifform stellt eine zukunftsweisende Weiterentwicklung unseres Geschäfts- modells dar. Sie wird von unseren Mitgliedern sehr gut angenommen. Bereits im ersten Jahr der Umstellung sind rund 20.000 Mitglieder und damit über 20 % unseres Versicher- tenbestands in den neuen Beitragstarif gewechselt bzw. über 1.700 neue Mitglieder zu unserer Versichertengemeinschaft hinzugekommen. Wir verfügen damit über ein stabiles Fundament und ein funktionierendes Versichertenkollektiv. Mit dem neuen Beitragstarif gehört unsere Hausratversicherung auch künftig zu den preiswertesten und gleichzeitig hochwertigen Angeboten in Deutschland. Der neue Tarif ist transparent und vergleichbar. Bei Stiftung Warentest belegen wir auf Anhieb obere Ränge in den verglichenen Regionen. Ein Ergebnis, auf das wir sehr stolz sind. Parallel zur neuen Produkteinführung haben wir den online-Auftritt unserer Hausratversi- cherung deutlich ausgebaut und verbessert. Einfach und unkompliziert ist ein Abschluss oder Tarifwechsel jetzt digital über die Homepage der BBBank möglich. Über 18.000 Berechnungen wurden bereits durchgeführt. Innerhalb des Produktkatalogs verzeichnen
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 3 die Versicherungen die meisten Online-Abschlüsse. Dies ist nicht nur in Zeiten von per- sönlichen Einschränkungen wegen der Coronakrise ein wichtiger Baustein der Zukunftsfä- higkeit. Mitglieder, die das Onlinebanking- und das elektronische Postfach der BBBank nutzen, erhalten die Vertragsunterlagen digital. Das ist unser gemeinsamer Beitrag zur Nachhal- tigkeit. Es ist unser Ziel, künftig noch mehr Bestandsmitglieder im Umlagetarif von unserem leistungsstarken Beitragstarif zu überzeugen. Denn Mehrjahresbeiträge aus der Umlage stellen bei anhaltenden Niedrig- und Negativzinsen eine Herausforderung für die Kapital- anlage dar. Eine Verlängerung der umlagefreien Zeit durch Kapitalerträge ist damit heute – anders als früher – nicht mehr möglich. Entsprechend attraktiver wird für die Mitglieder der Beitragstarif. Unsere Versichertengemeinschaft profitiert von einem dynamischen Mitgliederkollektiv. Für das Jahr 2021 fokussieren wir uns deshalb auf die Gewinnung neuer Mitglieder. Die BBBank-Hausratversicherung als exklusives Mehr-wert-Produkt für die Bankmitglieder stellt dabei ein Teil des Leistungsversprechens „BBBank – Better Banking“ dar. Die BBBank begeht im Jahr 2021 ihr 100jähriges Jubiläum. Wir sind stolz, seit 1925 Teil dieser gemeinsamen Erfolgsstory zu sein. Die BBBank-Hausratversicherung wird im Jubi- läumsjahr eine besondere Rolle spielen. Bleiben Sie auf den sozialen Kanälen bzw. der Homepage über die Jubiläumsaktivitäten der Bank informiert. Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BBBank für ihr hohes Engage- ment sowie unserem Kooperationspartner, der HDI Versicherung, für die partnerschaftli- che Zusammenarbeit. Wir danken Ihnen für Ihr in uns gesetztes Vertrauen – empfehlen Sie uns bitte weiter! Ihr Vorstandsteam der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG, März 2021 Gabriele Kellermann Prof. Dr. Wolfgang Müller Oliver Lüsch
4 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Geschäft und Rahmenbedingungen 1. Geschäftstätigkeit Die Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG (kurz: Feuer- und Ein- bruchschadenkasse) ist ein kleinerer Versicherungsverein sowie ein kleines Versicherungs- unternehmen im Sinne der §§ 210, 211 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Sie ist in der Versicherungssparte der verbundenen Hausratversicherung tätig und versichert den Haus- rat ihrer Mitglieder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gegen die Gefahren Feuer, Blitzschlag einschließlich Überspannung, Explosion und Implosion, Einbruchdiebstahl, Be- raubung und Vandalismus. 2. Organisatorische Struktur und Funktionsweise Die Feuer- und Einbruchschadenkasse ist historisch aus der BBBank eG heraus gegründet worden. Das Ziel war und ist die Mitglieder der Bank mit einem preiswerten und umfangrei- chen Versicherungsschutz zu versorgen. Dementsprechend ist ein Erwerb von Versiche- rungsschutz satzungsgemäß nur Genossenschaftsmitgliedern der BBBank eG vorbehalten. Die enge Verbundenheit zur BBBank eG zeigt sich nicht zuletzt in der organisatorischen Struktur der Feuer- und Einbruchschadenkasse. Die BBBank eG übernimmt als Dienstleis- tungserbringer organisatorische und vertriebliche Aufgaben. Die gesetzlichen Vertreter und das Aufsichtsorgan des Versicherungsvereins agieren dabei in Personalunion und sichern im Sinne der Solidargemeinschaft die Interessen der Vereinsmitglieder. Aufgrund dieser or- ganisatorischen Aufstellung liegen keine bedeutenden nichtfinanziellen Leistungsindika- toren vor und machen Angaben hierzu entbehrlich. Unter dem Markendach der BBBank tritt sie mit der BBBank-Hausratversicherung in Er- scheinung. Über die „Hausrat Basis“ versichert die Feuer- und Einbruchschadenkasse ein Mitglied in den vorgenannten Bereichen bis zu einer Höchstversicherungssumme von TEUR 300. Über die HDI Versicherung AG, mit der ein Rahmenvertrag geschlossen wurde, kann das Mitglied eine Absicherung über die Höchstversicherungssumme hinaus vornehmen. Über die „Hausrat Premium“ ist auch der Einschluss nicht in Deckung genommener Gefah- ren wie Leitungswasser, Sturm einschließlich Hagel sowie weitere Paketbausteine (Technik & Sicherheit, Fahrrad, Glas, Elementar, Handwerkerservice) möglich. Die über die gültigen Versicherungsbedingungen der Feuer- und Einbruchschadenkasse geregelten Entschädi- gungsobergrenzen können ebenfalls über die HDI Versicherung AG Erweiterung finden. Eine Erhöhung mittels Prämienzuschlag innerhalb der Feuer- und Einbruchschadenkasse ist vor dem Hintergrund der gebildeten Solidargemeinschaft ausgeschlossen. Die zur Deckung übernommen Risiken werden von der Gemeinschaft im Selbstkostenprinzip aufgefangen. Für seit dem 01.01.2020 beigetretene Mitglieder erfolgt hierbei eine jährliche Beitragserhebung (Beitragstarif). Der Tarif ist risikoadäquat kalkuliert und berücksichtigt regionale sowie zielgruppenspezifische Aspekte. Dadurch findet die Verbundenheit zum öf- fentlichen Dienst durch einen Rabatt für Mitglieder mit Beschäftigung in diesem Sektor Be- rücksichtigung. Gegenüber dem Wettbewerb wird über den Beitragstarif eine direkte Ver- gleichbarkeit und Transparenz hergestellt. Mitglieder, die bis zum 31.12.2019 dem Versicherungsverein beigetreten sind, wurden im Tarif mit Deckung durch Eintrittsgelder und Umlagen (Umlagetarif) versichert. Sind die Ein- trittsgelder bzw. Umlagen durch die entstandenen Aufwendungen verbraucht, fallen regel- mäßige Beiträge in Form von Umlagen an. Diese können satzungsgemäß auch für größere Zeiträume erhoben werden. Neumitglieder werden ausschließlich im Beitragstarif versi- chert. Ein Wechsel in den Beitragstarif erfolgt für Mitglieder im Umlagetarif auf deren Wunsch hin oder bei nicht bedingungsgemäßen Vertragsänderungen.
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 5 3. Verbandszugehörigkeit Die Feuer- und Einbruchschadenkasse ist Mitglied in folgenden Verbänden: › Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) › Verband der Schadenversicherer e.V. › Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V. › Verband der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V. › Versicherungsombudsmann e.V. 4. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland stand 2020 im Zeichen ei- ner Krise, ausgelöst durch das Coronavirus. Die globale Ausbreitung des Virus sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen ließen, die bereits in den Vorjahren eingetretene konjunk- turelle Abschwächung in eine schwere Rezession münden. Das preisbereinigte Bruttoin- landsprodukt brach gegenüber dem Vorjahr um 4,9 % ein, nachdem es 2019 noch um 0,6 % expandiert war. Allein 3,2 %-Punkte können einem historisch einmaligen Konsum- rückgang zugeordnet werden. Das ist auf Infektions-Schutzmaßnahmen wie weitreichende Kontaktbeschränkungen und Grenzschließungen zurückzuführen. Mit dem Ziel, die wirt- schaftlichen Härten der Krise abzufedern, wurden weltweit staatliche Hilfsprogramme auf- gelegt. Der Anstieg, der zuletzt auf 5,0 % gesunkene Arbeitslosenquote, konnte so auf 5,9 % eingedämmt werden. Die Einschränkungen sowie verdunkelnde Konjunktur- und Ein- kommenserwartungen belasten die Ausgabebereitschaft der Konsumenten. Dagegen blieb die Baukonjunktur vergleichsweise robust und sicherte gute Grundvoraussetzungen im Marktumfeld der Hausratversicherung. Die Verbraucherpreise stiegen um 0,5 % und damit deutlich schwächer als im Vorjahr (1,4 %). 5. Lage der Versicherungswirtschaft im Schadensegment Die deutsche Versicherungswirtschaft ist im Jahr 2020 weitergewachsen. Der Jahrespres- sekonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach konnte die Branche ihre Prämieneinnahmen um 1,2 % (Vorjahr 7,1 %) auf voraussichtlich 220,1 Mrd. Euro steigern. Mit einem hochgerechneten Plus von 2,1 % auf 74,8 Mrd. Euro verzeichneten auch die Scha- den- und Unfallversicherer erneut einen Zuwachs ihrer Prämieneinnahmen. Alle Sparten konnten zum Wachstum beitragen, im Bereich der privaten Sachversicherung fallen hierun- ter die von Pandemien unabhängige Wohngebäude- und Hausratversicherung. Demgegen- über fielen die Ausgaben für Leistungen um 2,5 % auf voraussichtlich 52,0 Mrd. EUR. Hierzu trägt im Bereich der privaten Sachversicherungen der Teil der Hausratversicherung mit ei- nem Rückgang seiner Leistungen um 5,0 % bei. Im Bereich der privaten Sachversicherun- gen erreichten die Versicherer eine Schaden-Kosten-Quote von 87 %. Prägende Themen waren erneut Anforderungen der Regulatorik, das weiterhin anhaltende Niedrigzinsumfeld sowie die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Versicherungs- branche. Hinzu kamen die Herausforderungen infolge der Coronavirus-Pandemie. 6. Entwicklung in Deutschland und in den Regionen Die in Deutschland 2020 aus Naturgefahren resultierenden Schäden waren geprägt durch Stürme (insbesondere „Sabine“), Hagel und Starkregen. Das Schadenausmaß bewegte sich unter dem langjährigen Mittel. Die Schadenverteilung von Einbruch- und Feuerschäden in den Regionen Deutschlands ist regional differenziert. Diesen unterschiedlichen Schadenhäufigkeiten sowie daraus resul- tierenden Schadenbelastungen tragen die Versicherer i. d. R. durch Verwendung von Ta- rifzonen Rechnung. Dies trifft für die Feuer- und Einbruchschadenkasse im Beitragstarif so- wie über die verbundene Hausrat-Zusatzversicherung ebenfalls zu.
6 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Geschäftsverlauf der Feuer- und Einbruchschadenkasse 1. Geschäftsverlauf im Überblick Im Folgenden wird die Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen mindestens einjährigen Schadenversicherungen und die Entwicklung der Beitragseinnahmen im Ge- schäftsjahr 2020 dargestellt. Entwicklung des Versicherungsbestandes Die Anzahl der Versicherungsverträge sowie die zugrundeliegenden Versicherungssummen haben sich rückläufig entwickelt: Versicherungsverträge Gesamtversicherungssumme Anzahl TEUR Stand am 01.01.2020 91.984 8.419.277 Zugänge Neuverträge / 20.279 1.938.014 Vertragsänderungen Erhöhungen durch Dynamik [78.601] 70.620 Zwischenstand 112.263 10.427.911 Abgänge / Vertragsänderungen -21.691 -2.087.551 Stand am 31.12.2020 90.572 8.340.360 -1.412 -78.917 Veränderung 2020 -1,5% -0,9% -1.629 -16.732 Veränderung 2019 -1,7% -0,2% Klammerangaben werden nicht eingerechnet Die Entwicklung ist geprägt durch die Einführung des Beitragstarifs. Im Geschäftsjahr ha- ben 17.965 Mitglieder einen Tarifwechsel vom Umlagetarif in den Betragstarif durchge- führt. Insgesamt betrachtet sind die beitragsrelevanten Versicherungssummen um 78,9 Mio. EUR bzw. 0,9 % zurück gegangen. Abbildung 1: Entwicklung des Versicherungsbestands 8.500 94.574 93.613 91.984 90.572 95.00 90.00 8.250 85.00 8.401 8.436 8.419 8.340 80.00 75.00 8.000 70.00 2017 2018 2019 2020 Versicherungssumme (Mio. €) Anzahl der Versicherungsverträge
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 7 Der Rückgang der Versicherungssummen resultiert aus Abgängen durch Tarifwechsler und Vertragsänderungen in Höhe von 2.088 Mio. €. Demgegenüber stehen Zugänge von 1.938 Mio. EUR aus Neuabschlüssen/Vertragsänderungen inklusive Tarifwechslern und 71 Mio. EUR aus der jährlichen Summenanpassung. Abbildung 2: Bestandsveränderung der Versicherungssummen (Mio. €) 276,2 325,4 324,6 2.008,6 30 00 28 00 26 00 24 00 22 00 20 00 18 00 16 00 500 14 00 12 00 10 00 80 0 60 0 40 0 20 0 0 -200 -400 -600 -800 -100 0 -120 0 -140 0 -160 0 -180 0 -275,9 -290,0 -200 0 -341,3 -2.087,6 -220 0 -240 0 -260 0 -280 0 -1 . 00 -300 0 2017 2018 2019 2020 * Abgänge Summenanpassungen Erhöhungen Neuabschlüsse Reduktionen * In den Neuabschlüssen und Abgängen sind Vertragsänderungen enthalten. Von den 3.726 Abgängen entfallen 1.293 bzw. rund 35 % auf Todesfälle, gefolgt von 887 bzw. rund 24 % Eigenkündigungen durch Versicherungsnehmer. Abbildung 3: Vertragsaufhebungsgründe (Anzahl) Entwicklung der Bruttobeitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen aus dem neuen Beitragstarif beliefen sich auf TEUR 385. Demgegenüber stehen TEUR -1.901 negative Bruttobeiträge im Umlagetarif. Neben Abgän- gen im Versicherungsbestand durch Austritte oder Todesfälle ist dies auf Tarifwechsler in den Beitragstarif zurückzuführen. In diesen Fällen werden unverbrauchte Umlagebeiträge zeitanteilig zurückgezahlt. 2020 2019 Veränderung TEUR TEUR TEUR % Umlagetarif -1.901 196 -2.097 > -100% Beitragstarif 385 0 385 > 100% Summe -1.516 196 -1.712 > -100% Umlageerhebung 0 11.484 -11.484
8 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 2. Schadenentwicklung Überblick Die Zahl der Schadenfälle lag im Geschäftsjahr bei 585. Zum Vorjahr (880) ist dies ein deut- licher Rückgang um 295. Von der Gesamtzahl entfallen 236 auf Feuerschäden und 349 auf Einbruch/Diebstahlschäden. Die Schadenzahlungen für Geschäftsjahresschäden vermin- derten sich um TEUR 118 auf TEUR 1.465. Die bei TEUR 32 liegenden Regulierungskosten fielen um TEUR 14. Eingänge aus Regress- nahmen und von Mitversicherern waren nicht zu verzeichnen. Der Gemeinkostenzuschlag fiel mit TEUR 277 um TEUR 38 höher aus als im Vorjahr. Beitrags- Umlage- 2020 2019 2018 2017 Geschäftsjahr tarif tarif gesamt Schadenfälle Anzahl 68 517 585 880 982 931 darunter Spätschäden Anzahl 2 6 8 34 28 36 (gemeldet vom 01.01. bis 31.01. des Folgejahres) Schadenzahlungen TEUR 190 1.275 1.465 1.583 1.345 1.264 Regulierungskosten TEUR 4 28 32 46 24 26 Eingänge aus Regressnahmen TEUR 0 0 0 31 0 1 und von Mitversicherern Gemeinkostenzuschlag TEUR 33 244 277 239 228 202 zu Regulierungskosten Gemessen an der Schadensumme bildet der Bereich Feuerschutz den höchsten Schadenan- teil ab. Abbildung 4: Schadenaufwand nach Kategorien (TEUR) 1.629 1.497 1.289 1.369 38% 20% 42% 36% 62% 80% 58% 64% 2017 2018 2019 2020 Einbruch Feuer
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 9 Schadenursachen für den Zweig der Feuerschäden Die Aufwendungen für Feuerschäden sind mit rund 67 % auf technische Einrichtungen und Geräte zurückzuführen. Rund 31 % der Schadenaufwendungen beruhen auf Fahrlässigkeit. Abbildung 5: Aufteilung der Feuerschäden im Geschäftsjahr 2% 31% 67% Technische Einrichtungen und Geräte Fahrlässigkeit Blitz / Überspannung Schadenursachen für den Zweig der Einbruch-/Diebstahlschäden Im Bereich der Einbruch- und Diebstahlschäden fallen rund 69 % der Schadenaufwendun- gen durch Aufhebeln an. Abbildung 6: Aufteilung der Einbruch- / Diebstahlschäden im Geschäftsjahr 5% 12% 5% 9% 69% Aufhebeln Flächendurchbruch Einbruch-/Diebstahlversuch Einfacher Diebstahl Sonstiges
10 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Ertragslage 1. Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung verminderte sich auf TEUR -448 (Vorjahr: TEUR -230). Es setzt sich aus den verdienten Beiträgen und den Auf- wendungen für Versicherungsfälle, den Versicherungsbetrieb sowie sonstigen versiche- rungstechnischen Aufwendungen für eigene Rechnung zusammen. Verdiente Beiträge Die verdienten Beiträge verminderten sich um TEUR 896 auf TEUR 2.774. Sie setzen sich zusammen aus den Bruttobeitragseinnahmen von TEUR -1.516, den abge- gebenen Rückversicherungsbeiträgen von TEUR –29 sowie der Veränderung der Beitrags- überträge von TEUR 4.319 (Vorjahr: TEUR -7.998). In den Bruttobeitragseinnahmen resul- tieren TEUR 385 aus dem Beitragstarif, denen TEUR 1.901 Beitragsrückerstattungen aus dem Umlagetarif gegenüberstehen. Letztere sind im Wesentlichen auf Wechsel der Versi- cherungsnehmer vom Umlage- in das Beitragsverfahren und der damit verbundenen zeit- anteiligen Rückzahlung der Umlagebeiträge aus 2019 zurückzuführen. Die Erhöhung der abgegebenen Rückversicherungsbeiträge resultiert aus der im Zuge der Einführung des Beitragstarifs angepassten Rückversicherungsstrategie. Satzungsgemäß wird im Umlagetarif die jährliche Entnahme aus den Beitragsüberträgen zur Einstellung in die verdienten Beiträge auf die notwendige Deckung der Gesamtaufwen- dungen begrenzt. Dabei werden alle Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung berück- sichtigt, um innerhalb des Umlagetarifs nach Entnahme von Beitragsüberträgen ein ausge- glichenes Ergebnis zu generieren. Zum Ende des Berichtsjahres belaufen sich die Beitrags- überträge auf TEUR 6.707 (Vorjahr: TEUR 11.026). Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung Die Gesamtaufwendungen für Versicherungsfälle beliefen sich auf TEUR 2.696. Sie nahmen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 288 bzw. 10 % ab. Sie setzen sich aus den Schadenzah- lungen für Versicherungsfälle von TEUR 2.568 (Vorjahr: TEUR 2.352) sowie einer Verände- rung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 632) zusammen. Hierbei wurden Anteile des Rückversicherers in Höhe von TEUR 108 berücksichtigt, die aus Großschäden in beiden Tarifen sowie der Überdeckung der Schadenaufwendungen im Beitragstarif resultieren. Die innerhalb des Geschäftsjahres angefallenen Schadenzahlungen einschließlich Regulie- rungskosten belaufen sich auf TEUR 1.774. Für noch nicht abgewickelte Schadenfälle wur- den Rückstellungen einschließlich Regulierungskosten in Höhe von TEUR 1.181 gebildet. Aus der vorjährigen Rückstellung wurden nach der Inanspruchnahme für Vorjahresschäden sowie Verrechnung von Regressforderungen 259 TEUR aufgelöst. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung verminderten sich um TEUR 13 auf TEUR 569. Bei den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen für eigene Rechnung (Feuer- schutzsteuer) war aufgrund der hohen Erstattungen der Umlagebeiträge für Tarifwechsler insgesamt ein Ertrag von TEUR 43 zu verzeichnen.
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 11 Im Geschäftsjahr 2020 war erstmals die Bildung einer Schwankungsrückstellung zu prüfen. Die Berechnungen ergaben keinen Zuführungsbedarf. 2. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis Das nichtversicherungstechnische Ergebnis ist um TEUR 34 auf TEUR 278 (Vorjahr: TEUR 244) gestiegen. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus Kapitalanlagen in Höhe von TEUR -50 (Vorjahr: TEUR -52) sowie dem sonstigen Ergebnis in Höhe von TEUR 328 (Vorjahr: TEUR 297) zusammen. Das Ergebnis der Kapitalanlagen ist geprägt von Negativzinsen für kurz- und mittelfristige Anlagen mit guter Bonität. Investitionen sind stets mit über-pari-Kursen verbunden. Der laufende Zinsertrag aufgrund der Investitionen aus der Umlage 2019 stieg um TEUR 42 auf TEUR 174. Dem gegenüber stehen die aus über-pari-Kursen resultierenden Abschreibungen auf Kapitalanlagen (TEUR 213), die um TEUR 39 höher ausfielen als im Vorjahr. Aus den fällig gewordenen Kapitalanlagen wurden Kursverluste von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 10) re- alisiert. Die Erträge aus Zuschreibungen stiegen auf TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 0). Kursgewinne aus dem Abgang von bzw. fällig gewordener Kapitalanlagen waren nicht zu verzeichnen. Die sonstigen Erträge lagen mit TEUR 401 auf Vorjahresniveau (TEUR 402). Die sonstigen Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 73 und lagen deutlich unter dem Vorjahr (TEUR 105). Die Hauptursache hierfür waren geringere Beratungsaufwendungen und Servicegebühren externer Dienstleister. 3. Gesamtergebnis Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit lag bei TEUR -169 (Vorjahr TEUR 15). Nach Steuern ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 161 (Vorjahr TEUR 0), der aus dem Bei- tragstarif resultiert und durch eine Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen ausgegli- chen wurde. Der Umlagetarif ist satzungsgemäß über die Entnahme aus den Beitragsüber- trägen im Gesamtergebnis ausgeglichen.
12 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Finanz- und Vermögenslage 1. Kapitalstruktur und Finanzlage Der Verein verfügt über Eigenmittel von insgesamt TEUR 3.314 (Vorjahr: TEUR 3.433) und erfüllt die Solvabilitätsanforderungen gemäß den Bestimmungen des § 213 VAG. Der Rück- gang resultiert hauptsächlich aus der Auflösung der Gewinnrücklagen. Der Anteil der Kapitalanlagen an der Bilanzsumme liegt bei 94,1 % (Vorjahr: 96,1 %). Die nominale Durchschnittsverzinsung beträgt 1,28 % (Vorjahr: 0,97 %). Die Durchschnittsren- dite des Kapitalanlagenbestands zum Bilanzstichtag liegt bei -0,37 %. Auf das gesamte Geschäftsjahr bezogen errechnet sich ein Mittelzufluss von TEUR 4.137 aus der Investitionstätigkeit. Der Finanzmittelbestand verminderte sich um TEUR 25. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Mittelabfluss von TEUR 4.162 zu verzeichnen. Die Finanzlage hat sich im Detail wie folgt entwickelt: Kapitalflussrechnung (+ = Mittelzufluss, - = Mittelabfluss) 2020 2019 TEUR TEUR I. Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Periodenergebnis (Jahresfehlbetrag) -161 0 Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen -4.191 8.629 Verminderung/Erhöhung der Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft -128 -98 Verminderung/Erhöhung der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft 31 -122 Verminderung/Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände -59 16 Verminderung/Erhöhung der Verbindlichkeiten/sonst.Rückstellungen 10 -19 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge sowie Berichtigungen 64 59 des Periodenergebnisses (AfA auf immat. VG) Zuschreibungen/Abschreibungen auf Kapitalanlagen 211 174 Gewinne aus Abgang von Kapitalanlagen 0 0 Verluste aus Abgang von Kapitalanlagen 12 10 Veränderungen sonstiger Bilanzposten 49 -138 Zahlungswirksame Veränderung aus laufender Geschäftstätigkeit -4.162 8.511 II. Investitionsbereich Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -22 -223 Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0 0 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 0 Einzahlungen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen 5.167 3.500 Auszahlungen für den Erwerb von Kapitalanlagen -1.008 -11.772 Zahlungswirksame Veränderung aus der Investitionstätigkeit 4.137 -8.495 III. Finanzierungsbereich Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 0 Ein- und Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 0 Zahlungswirksame Veränderung aus Finanzierungstätigkeit 0 0 IV. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -25 16 Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 53 37 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 28 53
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 13 Die Finanzlage der Versicherung wird durch die Einhaltung der Anlagegrundsätze nach § 215 VAG sichergestellt. Der Verein investiert seine Mittel in Tagesgelder und Terminein- lagen bei Banken und in Wertpapieren mit entsprechender Bonität. Dadurch war und ist eine ausreichende Liquiditätslage jederzeit gegeben. 2. Bestand an Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen weisen am Ende des Berichtsjahres einen Gesamtbestand von TEUR 11.153 (Vorjahr: TEUR 15.536) aus. Der Bestand verminderte sich somit um TEUR 4.383. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagenbestands ergeben sich aus der im An- hang unter Punkt III. aufgeführten Darstellung. 3. Versicherungstechnische Rückstellungen Die Schadenrückstellungen beliefen sich auf TEUR 1.562 (Vorjahr TEUR 1.434) und erhöh- ten sich um TEUR 128. Der Anteil des Rückversicherers beträgt TEUR 108. Vortrag zum Inanspruch- Stand am Auflösung Zuführung 01.01.2020 nahme 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR Schadenaufwendungen 2020 0,00 0,00 0,00 1.007.583,26 1.007.583,26 Regulierungskosten für 2020 0,00 0,00 0,00 228.800,00 228.800,00 Anteil Rückversicherer 2020 0,00 0,00 0,00 -55.726,43 -55.726,43 Schadenaufwendungen Vorjahre 1.297.966,08 943.055,02 0,00 0,00 354.911,06 Regulierungskosten Vorjahre 238.700,00 156.200,00 0,00 0,00 82.500,00 Anteil Rückversicherer Vorjahre -103.000,00 0,00 -50.500,00 0,00 -52.500,00 Regressforderungen Vorjahre 0,00 0,00 0,00 -3.958,00 -3.958,00 Gesamt 1.433.666,08 1.099.255,02 -50.500,00 1.176.698,83 1.561.609,89 davon Beitragstarif 0,00 0,00 0,00 226.195,77 226.195,77 davon Umlagetarif 1.433.666,08 1.099.255,02 -50.500,00 950.503,06 1.335.414,12 Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (entspricht der GuV-Position: Versicherungstechnische Rng.I. Nr. 2b = Veränderung Rückstellung) AB 01.01.20 1.433.666,08 SB 31.12.20 1.561.609,89 Veränderung 2020 zu 2019 127.943,81 Die Berechnungen des Versicherungsmathematikers ergaben, dass der Schwankungsrück- stellung kein Betrag zugeführt werden mussten.
14 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Chancen- und Risikobericht 1. Risikomanagementsystem und Governance-Struktur Das Risikomanagement hat zum Ziel, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Er- füllbarkeit der Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft zu gewährleisten. Sicher- zustellen sind hierbei die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermö- genswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze sowie der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs. Das Risikomanagement umfasst dabei alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu er- kennen, zu bewerten und zu beherrschen. Dabei werden Risiken und andere negative Ent- wicklungen, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen, soweit erforderlich, eingeleitet. Die jährlich durchgeführte Risikoinventur dokumentiert dabei das Risikoprofil der Feuer- und Einbruchschadenkasse und macht Einzelrisiken und ihre Wechselwirkungen zueinander transparent. Die betrachteten Risikoarten werden den unter Punkt 4 aufgeführten Risiko- kategorien zugeordnet. Zur laufenden Beurteilung der Risikosituation ist ein auf Kennzahlen basierendes Limit- und Schwellenwertsystem implementiert, das die Risikotragfähigkeit wesentlicher Risiken unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher sowie auch unternehmensinterner Anforderun- gen an die Unternehmenssolvabilität gewährleistet. Gleichzeitig dient es als Frühwarnsys- tem, u. a. mit Bezug zu eingesetzten Risikosteuerungstechniken, und gibt Aufschluss über die Risikotreiber und -faktoren. Die Risikoberichterstattung erfolgt vierteljährlich und richtet sich an den Vorstand der Feuer- und Einbruchschadenkasse. Sie berücksichtigt darüber hinaus die laufende Ge- schäfts- und Kapitalanlageentwicklungen und hieraus resultierende Risiken. Maßnahmen zur Risikosteuerung werden vom Vorstand beschlossen und deren Umsetzung durch den operativen Dienstleister sichergestellt. Das Aufsichtsgremium wird in regelmäßigen Ab- ständen sowie bedarfsweise ad hoc über risikorelevante Sachverhalte informiert. Das Risikomanagement gemäß § 26 VAG ist integraler Bestandteil einer angemessenen Geschäftsorganisation nach § 23 VAG. Als kleines Versicherungsunternehmen gemäß § 211 VAG nutzt die Feuer- und Einbruchschadenskasse die hierzu geregelten Erleichterungen und unterliegt gleichzeitig nicht der Solvency II-Richtlinie 2009/138/EG. Unter Berück- sichtigung des Proportionalitätsprinzips sowie der Funktionstrennung werden unter Ein- bindung eines Ausgliederungsunternehmens ein funktionsfähiges Risikomanagementsys- tem sowie ein internes Kontrollsystem sichergestellt. Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, im Markt und Wettbewerb unterliegen ei- ner ständigen Beobachtung, damit rechtzeitig auf hieraus resultierende Chancen und Risi- ken reagiert werden kann. 2. Risikostrategie und -tragfähigkeit Unter Risiko versteht die Feuer- und Einbruchschadenkasse die Möglichkeit von Verlusten oder negative Abweichungen von der erwarteten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und -entwicklung. Aufgrund des einfachen Geschäftsmodells und der definierten Geschäftsstrategie resultiert für die Feuer- und Einbruchschadenkasse ein Gesamtrisikoniveau, das als überschaubar und gering eingestuft werden kann.
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 15 Das Risikoprofil der Feuer- und Einbruchschadenkasse wird geprägt durch operationelle Ri- siken infolge der organisatorischen Struktur und Funktionsweise, den versicherungstechni- schen Risiken im Beitragstarif, den Liquiditätsrisiken und den strategischen Risiken. Dar- über hinaus wurden Marktrisiken, Kreditrisiken, Reputationsrisiken sowie Vertrieb- und Planungsrisiken als relevante Risikoarten identifiziert. Grundsätzlich wird die weitestgehende Vermeidung von Risiken und deren Konzentrationen angestrebt. Ist die Risikovermeidung nicht möglich, nur mit einem zur Risikohöhe unver- hältnismäßigen Ressourcenaufwand realisierbar oder der Optimierung des Chancen-/Risi- koprofils im Sinne der Geschäftsstrategie und Risikobereitschaft nicht dienlich, so erfolgt deren Steuerung mit dem Ziel der Minderung und / oder Übertragung. Eine mögliche Risi- koakzeptanz erfolgt mit Blick auf die Risikotragfähigkeit und Steuerbarkeit. Für die Steuerung der Risiken ist ein Risikomanagementsystem etabliert, das ausgehend von der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung (Risikoinventur), eine Risikobegren- zung über Limite, Schwellenwerte sowie definierte Kapitalanlageanforderungen unter Ein- haltung aufsichts- und solvabilitätsrechtlicher Vorgaben vorsieht. Unter der Risikotragfähigkeit versteht die Feuer- und Einbruchschadenkasse die Eigen- schaft wesentliche Risiken zu „beherrschen“ und mögliche Verluste aus erwarteten bzw. unerwarteten Risiken durch Deckungspotenzial tragen zu können. Sofern sich ein Risiko als nicht beherrschbar oder tragfähig erweist, werden entsprechend der Risikostrategie Maß- nahmen zu deren Eliminierung respektive Minderung getroffen. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung und das Sicherungsvermögen werden dabei durchgängig eingehalten. 3. Chancenmanagement Die Feuer- und Einbruchschadenkasse zeichnet sich durch einen zuverlässigen, attraktiven und wettbewerbsgerechten Versicherungsschutz aus. Aus den Ergebnissen des Qualitäts- managements wird zudem deutlich, dass insbesondere ein schneller Prozessablauf und Schadenservice von den Kunden sehr geschätzt wird. Weitere Chancen lassen sich durch Optimierung bestehender Prozesse unter Nutzung digi- taler Lösungen und der zielgruppengerechten und übergreifenden Kundenansprache gene- rieren. An den Kundenbedürfnissen orientiert, lässt sich durch die stärkere Integration in- nerhalb der Mitglieder der BBBank eG weiteres Wachstumspotenzial für die Feuer- und Ein- bruchschadenkasse schöpfen. Hierbei können die Produktplatzierung im Rahmen der Mehr- wert-Politik sowie die Beratungsphilosophie „Better Banking“ Erfolgsfaktoren darstellen. Aus der unternehmensbezogenen sowie umweltbezogenen Analyse werden potenzielle Chancen durch Veränderung des Geschäftsmodells oder Leistungsangebots bewertet. Not- wendige Anpassungen werden über eine gemeinsam mit dem Aufsichtsorgan abgestimmte Vorgehensweise umgesetzt. 4. Management identifizierter Risiken Nachstehende Risikokategorien wurden gemäß Risikoinventur betrachtet und prägen das Risikoprofil der Feuer- und Einbruchschadenkasse. Im Rahmen ihrer Diskussion werden po- tenziell inhärente Konzentrationsrisiken berücksichtigt, welchen mit geeigneten Risikom- inderungstechniken begegnet wird. Konzentrationsrisiken entstehen durch einzelne oder stark korrelierte Risiken, die zu einem bedeutenden Schaden- oder Ausfallpotential führen können.
16 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Nachhaltigkeitsrisiken sind für die Feuer- und Einbruchschadenkasse begrenzt auf den Be- reich „Umwelt“, welche infolge klimatischer Veränderungen negativ auf den Versicherungs- bereich „Feuer“ wirken können. Risiken hieraus sind aufgrund bestehender Minderungs- techniken und des regional begrenzten Geschäftsgebiets beherrschbar bzw. unwesentlich. Durch die Auswahl der für nachhaltiges Banking zertifizierten BBBank eG als Ausgliede- rungsunternehmen bestehen für die Feuer- und Einbruchschadenkasse als Unternehmen keine Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen „Unternehmensführung“ und „Soziales“. a) Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko eines Verlusts oder einer nach- teiligen Veränderung des Wertes der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus einer un- angemessenen Preisfestlegung und nicht angemessenen Rückstellungsannahmen ergibt. Risiken aus unangemessener Kalkulations- und Reservebildung mit inhärenten Zufalls- und / oder Irrtumsrisiken werden durch die Deckung im Umlageverfahren infolge kürzerer oder längerer Perioden ausgeschlossen. Im Beitragstarif sieht sich die Feuer- und Einbruchschadenkasse insbesondere dem Irr- tumsrisiko ausgesetzt, dass sich in einer unzureichenden Prämienkalkulation zur Schaden- deckung ausdrückt. Diesem begegnet sie mit umfangreichen Steuerungsmethoden der Ri- sikominderung und der -übertragung. Diese Methoden behandeln zugleich das Zufallsrisiko welchem Kumul-, Ansteckungsrisiken sowie auch Großschaden- bzw. Katastrophenrisiken zuzuordnen sind. Ergänzende Begrenzung besteht über ein gutes Mitgliederkollektiv in sta- tistisch risikoärmeren Wohnsitzregionen. Erhöhte Risiken aus zu nicht adäquat gebildeten Rückstellungen werden nicht gesehen. Rückstellungen dienen der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Schadenfällen, die dem Grunde nach bereits bestehen, deren Höhe oder Fälligkeit jedoch noch unbestimmt sind. Deren adäquate Bildung wird prozessseitig sichergestellt, erfolgt nach dem Grundsatz der Vorsicht und wird fortlaufend geprüft. In der Vergangenheit war die Rückstellungsbildung stets angemessen. Zum Jahresabschluss 2020 besteht eine erstmalige Prüfung zur Berechnung von Schwan- kungsrückstellungen. Sie dient dem Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künf- tiger Jahre. In guten Jahren werden Mittel in die Schwankungsrückstellung zugeführt und in schlechten Jahren Mittel aus der Schwankungsrückstellung entnommen. b) Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten oder nachteiliger Veränderungen der Finanzlage und ergibt sich aus Schwankungen der Marktpreise (Kurse, Zinsen, Währungen) für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente. Die Feuer- und Einbruchschadenkasse differenziert zwischen Kursrisiken inklusive zins- bzw. spreadinduziertem Risiko und dem Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf das Ertragsri- siko. Fremdwährungs-, Aktien- und Immobilienrisiken bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht. Investitionsentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Aspekte Sicherheit, Fun- gibilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit – stets unter Beachtung interner und aufsichts- rechtlicher Anforderungen. Die Feuer- und Einbruchschadenkasse verfolgt eine Anlagestrategie, in der Investitionen in Risikokapital nicht gestattet sind. Dies begrenzt das Spektrum an möglichen Kursrisiken. Kursrisiken aus dem Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren vor Fälligkeit werden
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 17 durch eine am Liquiditätsbedarf orientierte Fristigkeitspolitik vermieden. Der Fokus auf Wertpapieranlagen in kurzen (Rest-)Laufzeiten reduziert mögliche buchmäßige Abschrei- bungsbedarfe wie auch eingepreiste Zinsänderungsrisiken. Das anhaltende Niedrig- bzw./ Negativzinsniveau setzt die Anlagerenditen branchenweit weiter unter Druck und stellt für die Feuer- und Einbruchschadenkasse eine Herausforde- rung dar. Der Versicherungsverein ist überwiegend in festverzinsliche, kurzfristige Kapital- anlagen investiert und damit dem Ertragsrisiko aus Zinsänderung ausgesetzt. Variabel ver- zinsliche Anlagen bestehen ausschließlich in Form von Tagesgeldern. Zur Minimierung ne- gativer Zinseffekte bzw. Reduktion des Ertragsrisikos steigen die Anforderungen an das An- lagemanagement. Zusammenfassend ist das Marktrisiko bei bestehender, sehr guter Solvabilität tragbar. c) Kreditrisiko Das Kreditrisiko resultiert aus der Bonitätsverschlechterung und eventueller Zahlungsun- fähigkeit von Geschäftspartnern aus Versicherungs-, Kapitalanlage- und Rückversiche- rungsvereinbarungen. Bei Kapitalanlagen treten Abwicklungs-, Wiedereindeckungs- und Länderrisiken ergänzend hinzu. Versicherungsbeiträge werden zur Deckung des künftigen Liquiditätsbedarfs erhoben. Da- her besteht generell kein Schuldner-Kreditrisiko. Dessen Entstehung durch unterlassene Zahlung der Folgebeiträge kann durch bestehende beidseitige Kündigungsrechte vermie- den werden. Die Kapitalanlagen erfolgen ausschließlich bei Emittenten mit guter Bonität (Investment- grade-Rating) bzw. bei geeigneten Kreditinstituten, welche die Voraussetzungen der Anla- geverordnung der BaFin erfüllen. Hierdurch wird das Emittenten-Kreditrisiko minimiert. Bo- nitätsverschlechterungen sind infolge steigender Verschuldung der Handelspartner im ak- tuell angespannten Marktumfeld (Margendruck, Kreditausfälle, forciert durch die Coronavi- rus-Pandemie) möglich, über die konservative, sicherheitsorientierte Anlagepolitik den- noch begrenzt. Dem Konzentrationsrisiko wird durch die Einhaltung gesetzlich geregelter Anlagegrundsätze der Mischung und Streuung begegnet, ergänzt um die unternehmensin- dividuelle Anlagepolitik, welche zudem das Abwicklungs-, Wiedereindeckungs- wie auch Länderrisiko begrenzt. Das Kontrahenten-Risiko aus dem bestehenden Rückversicherungs- und Kooperationsver- trag wird unter Einbezug externer Bonitätseinstufungen sowie interner Risikoanalysen als unbedenklich eingestuft. d) Liquiditätsrisiko inklusive Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Unter Liquiditätsrisiko versteht man das Risiko der Verpflichtung einer jederzeitigen Erfüll- barkeit von Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeit). Dies kann auf Unternehmensebene aus aktivischen und passivischen Zahlungs- stromschwankungen resultieren. Aktivische Liquiditätsrisiken aus Vermögenswerten können aus nicht durchführbaren Ver- fügungen (Zugriffsrisiko), unterschiedlicher Fristen hinsichtlich Fälligkeit oder vereinbarter Zahlungen (Terminrisiko) sowie mangelnde Liquidierungsmöglichkeit (Fungibilität / Liqui- dierbarkeit) resultieren. Passivische Liquiditätsrisiken können aus mangelnden Refinanzie- rungsmöglichkeiten (Refinanzierungsrisiko) sowie aus unerwarteten sonstigen Zahlungs- verpflichtungen resultieren.
18 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Die jederzeitige Liquidität wird durch eine optimale Fristenstruktur sichergestellt. Die Li- quiditätsentwicklung wird dabei täglich überwacht und durch rollierende Monats- und Jah- resplanungen analysiert. Generell erfolgen Anlagen ausschließlich in jederzeit veräußer- bare und transferierbare Vermögenswerte, welche über die Anlagepolitik gesteuert werden. Zahlungsstromschwankungen, resultierend aus der Schadenentwicklung, werden in den Planungen berücksichtigt. Außerplanmäßige Schadenentwicklungen, bspw. durch Groß- schäden, werden durch geeignete Prozesse und Maßnahmen minimiert. Durch die Schließung des Umlagetarifs im Neugeschäft sind in diesem unterjährige Zah- lungsstromschwankungen aus Beitragseinnahmen ausgeschlossen. Eintrittsgelder werden keine mehr vereinnahmt und die Umlageerhebung erfolgt in Abhängigkeit der Schadenent- wicklung planmäßig in einem mehrjährigen Turnus. Bei einem Wechsel in den Beitragstarif werden unverbrauchte Umlagebeiträge an den Versicherungsnehmer zurückerstattet. Der erhöhte Liquiditätsbedarf aus diesen Beitragsrückerstattungen findet in angemessener Weise Berücksichtigung in der Liquiditäts- und Kapitalanlageplanung und begrenzt das Zahlungsstromrisiko hieraus. Infolge der konservativen Anlagepolitik, der umfangreichen Risikominderungstechniken für Groß- und Kumulschäden und für Jahresüberschäden im Beitragstarif sowie der Sicher- stellung jederzeitiger Refinanzierungsmöglichkeit ergeben sich nahezu keine aktivischen oder passivischen Liquiditätsrisiken. e) Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Schäden infolge unzulänglicher oder fehlerhafter interner Prozesse, menschlicher Fehler, Technologieversagen oder externer Er- eignisse. Diese Definition schließt Rechtsrisiken, wie auch die Risiken aus Ausgliederungs- Aktivitäten und das Compliancerisiko (Regelkonformität), mit ein. Der Geschäftsbetrieb der Feuer- und Einbruchschadenkasse ist an die BBBank eG ausge- gliedert. Die Feuer- und Einbruchschadenkasse ist sich der Geschäftsstrategie immanenten wesentlichen Ausgliederung und damit verbundener Abhängigkeit bewusst. Sie sieht ihre Chancen in den umfänglichen Synergieeffekten. Zur Risikominderung und -früherkennung bedient sie sich vertraglicher Regelungen, regelmäßiger Risikoanalysen und Leistungs- überwachungen. Im Rahmen eines Ausgliederungsvertrags verpflichtet sich die BBBank eG zur Wahrnehmung der Geschäftsbetriebsaufgaben und Sicherstellung der Einhaltung auf- sichtsrechtlicher Anforderungen und Vorschriften. Darüber hinaus besteht eine gemäß Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) identifizierte IT-Ausgliederung auf die Firma b+m Informatik AG, welche für die Feuer- und Einbruchschadenkasse Programmierungs- und Supportleistungen an der Ver- trags- und Schadenverwaltungssoftware durchführt. Nach umfangreichen Softwareanpas- sungen zur Integration des Beitragstarifs und erfolgreich umgesetzten Nachjustierungen im Geschäftsjahr 2020, befindet sich die Verwaltungssoftware auf dem aktuellen Stand. Über die aufsichtsrechtlich geforderte Risiko- und Leistungsüberwachung von (IT-)Dienst- leistern ist eine laufende, systematisierte Ausgliederungsbeurteilung sichergestellt. Branchenspezifische sowie gesetzliche Veränderungen, Risiken aus Vertragsverletzung, Katastrophe und Pandemie stellen externe Risiken dar und können insbesondere auf den Geschäftsbetrieb wie auch risikoartenübergreifend wirken. Diese werden aufgrund imple- mentierter aufbau- und ablauforganisatorischer Prozesse und Funktionen innerhalb der BBBank eG mit entsprechendem Bericht- / Informationswesen als unwesentlich bewertet. Unter Berücksichtigung der weltweiten Coronavirus-Pandemie konnte der Geschäftsbetrieb
Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 19 der Feuer- und Einbruchschadenkasse im Normalbetrieb weitergeführt werden. Die Leis- tungsfähigkeit des Dienstleisters, das Notfallmanagement sowie das ad hoc-Kommunika- tionssystem erwies sich als angemessen. f) Sonstige Risiken i. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen bzw. der Nichtanpassung des Unternehmens aufgrund interner Handlungserfordernisse oder exter- ner Rahmenbedingungen der Versicherungsbranche bzw. Bedürfnisstruktur von Versicher- ten. Für die Feuer- und Einbruchschadenkasse ergeben sich sowohl durch demographisch bedingte Faktoren als auch durch nachfrageorientierte Anforderungen Risiken, denen durch strategische, an Chancen orientierten, Weichenstellungen begegnet wird. Änderungen in den strategischen Rahmenbedingungen bedürfen dabei einer Änderung der Satzung, welche mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedervertreter von mind. 75 % zu beschließen sind. Satzungsänderungen sind ferner von der Aufsichtsbehörde zu geneh- migen. Weitere Auswirkungen hieraus, die auf das Risikoprofil des Versicherungsbestands bzw. An- lageportfolios einwirken, werden unter Berücksichtigung von Organisation, Abläufen, IT- Systemen, Personal, Bewertungs- und Risikomodellen, Rechnungslegung, Steuern und Auf- sichtsrecht beurteilt und bewertet. Geschäftsstrategische Entscheidungen mit Änderungen am Geschäftsmodell oder Leis- tungsänderungen, können Auswirkung auf den Status der Feuer- und Einbruchschaden- kasse als „kleines Versicherungsunternehmen“ haben. Diese Bedingungen werden fortlau- fend überwacht. ii. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko entsteht durch die mögliche Beschädigung des Rufes des Versiche- rungsvereins und / oder dessen Kooperationspartnern. Eine negative Berichterstattung in der Öffentlichkeit oder auch rufschädigende Aktivitäten in sozialen Netzwerken könnten hierfür ursächlich sein. Aufgrund der operativen Dienstleistungsausführung durch die BBBank eG sowie die Pro- duktplatzierung unter deren Markendach und deren enge Verbindung zur Feuer- und Ein- bruchschadenkasse besteht ein gleichlaufendes Reputationsrisiko. Diesem wird durch die mitgliederorientierte Unternehmensausrichtung sowohl der BBBank eG als auch der Feuer- und Einbruchschadenkasse begegnet. Weitere Reputationsrisiken können sich aus der Zusammenarbeit mit der HDI Versicherung AG als ein Tochterunternehmen der Talanx-Gruppe ergeben. Durch den Austausch und Kon- takt einerseits und die Beobachtung der Entwicklungen der Versicherungsbranche anderer- seits waren Risiken hieraus nicht festzustellen. iii. Vertriebs- und Planungsrisiko Das Vertriebs- und Planungsrisiko bezeichnet die Gefahr, die selbst gesteckten Geschäfts- ziele aufgrund von veränderten Wirtschafts- / Marktbedingungen, mangelnder Verlässlich- keit der zum Planungszeitpunkt verwendeten Daten oder der Verwendung inadäquater Prognose- / Planungsmethoden nicht zu erreichen. Platzierungsrisiken werden als Teil des Vertriebsrisikos betrachtet.
20 Feuer- und Einbruchschadenkasse | Geschäftsbericht 2020 Der Vertrieb, die Planung sowie die Produktplatzierung erfolgt über den Dienstleister BBBank. Der Versicherungsverein bietet ein einfaches, transparentes Produkt unter dem Markendach der BBBank an und koppelt ihr Wachstum des Mitgliederbestandes an die stra- tegischen Ausrichtungen der BBBank zur Mitgliederneugewinnung. Gegenteilige Interes- sensverfolgungen sind damit ausgeschlossen. Es erfolgt eine laufende Erfolgsmessung. Zur Analyse und Ableitung weiterer Steuerungs- und Vertriebsimpulse finden regelmäßige Ab- stimmungen mit der BBBank statt. Die im Zusammenhang der COVID-19-Pandemie mögliche gesamtwirtschaftliche Rezes- sion kann sich auf das Neugeschäft auswirken. Dies hängt maßgeblich von der Dauer dieser Ausnahmesituation und dessen Auswirkung auf die für das Segment der Hausratversiche- rung maßgeblichen Nachfragefaktoren ab. Aufgrund der an der Mitgliederentwicklung der BBBank orientierten Wachstumspolitik sieht die Feuer- und Einbruchschadenkasse derzeit kein wesentliches Risiko. 5. Risikominderungstechniken Unter Risikominderungstechniken versteht die Feuer- und Einbruchschadenkasse sämtli- che Techniken, Risiken zu mindern / zu begrenzen bzw. einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Risiken auf eine andere Partei zu übertragen. Versicherungstechnische Risiken, aus Leistungszusagen, finden durch die vertraglich fest- gelegten Höchstversicherungssummen sowie der Eingrenzung des Versicherungsumfangs auf die Schadenbereiche Feuer und Einbruch ihre Begrenzung. Versicherungstechnische Risiken, welche aus Irrtum oder Zufall resultieren, werden durch die Einbindung von Sachverständigen, eine angemessene Tarifkalkulation, durch prozess- seitige Kontrollsysteme und Rückversicherungsvereinbarungen reduziert. Die Rückversicherungsvereinbarungen mit der Kieler Rück VVaG begrenzen Konzentrati- ons-, Ansteckungs- und Großschadenrisiken auf TEUR 150 je Schadenereignis. Im Beitrags- tarif sind potenzielle Jahresüberschäden auf die Rückversicherung übertragen. Als weitere risikomindernde Elemente sind Schwankungsrückstellungen sowie die oberhalb der Solvabilitätsanforderung liegende Rücklagen zu nennen. Als Ultima Ratio greift die in der Satzung verankerte Nachschusspflicht für Mitglieder des Beitragstarifs. Im Umlage- tarif zeigt sich dies in verkürzten Umlageperioden. Konzentrationsrisiken aus Massenschäden sind satzungsgemäß nicht versichert und damit ausgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2020 sind drei Großschäden über TEUR 150 an den Rückversicherer ge- meldet worden. Zwei davon betreffen den Umlagetarif. Außerdem wurde dem Rückversi- cherer ein Jahresüberschaden aus dem Beitragstarif angezeigt. Kapitalanlageabhängige Risken werden durch aufsichtsrechtliche Regularien zum Schutz des Sicherungsvermögens hinsichtlich Konzentration und Angemessenheit begrenzt. Zu- sätzlich bestehen durch die unternehmensinterne Kapitalanlagerichtlinie Vorgaben hin- sichtlich des Investitionsrahmens, Emittenten- und Bonitätsvorgaben. Kreditrisiken und Operationelle Risiken aus Ausgliederungen werden über regelmäßige Bo- nitäts-, Risikoanalysen und Leistungsüberwachungen zur Früherkennung von Ausfallrisi- ken und Leistungsdefiziten überwacht. Ergänzend ermöglichen operationelle Schadenfall- analysen Prozess- und Leistungsoptimierungen. Liquiditätsrisiken werden durch eine vorausschauende, rollierende Liquiditäts- und Kapi- talanlageplanung gesteuert. Ergänzend wirken die Steuerungstechniken des versiche- rungstechnischen Risikos risikomindernd auf das Liquiditätsrisiko.
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