Tax & Legal News AUSGABE 9 - Deloitte

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Tax & Legal News AUSGABE 9 - Deloitte
Tax & Legal News   AUSGABE 9
                        2022
Tax & Legal News AUSGABE 9 - Deloitte
Tax & Legal News | Breaking News

BMF-Erlass: Neuerliche Anpassung
der Zinssätze um 0,75%
Am 14.9.2022 hat das BMF einen                Anwendbare Zinssätze ab 14.9.2022
Erlass zur Anpassung der Stundungs-,
                                              • Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2
Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwer­
                                                BAO: 2,63% (bis 30.6.2024 gemäß § 323c
de- und Umsatzsteuerzinsen veröffen-
                                                Abs 13 BAO)
tlicht. Damit ersetzt das BMF den
Erlass vom 26.7.2022, mit welchem die         • Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs 2
Zinssätze erst kürzlich um 0,5% ange-           BAO: 2,63%
hoben wurden.
                                              • Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs 9
                                                BAO: 2,63%
Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-,
Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzs-        • Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs 4
teuerzinsen ist vom jeweils geltenden           BAO: 2,63%
Basiszinssatz abhängig
                                              • Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs
(§§ 12 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a
                                                5 BAO: 2,63% (Anwendung gemäß § 323
Abs 4, 205c Abs 5 BAO).
                                                Abs 75 BAO)

Der Basiszinssatz verändert sich gemäß §
                                              Madeleine Grünsteidl
1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung
                                              mgruensteidl@deloitte.at
entsprechend dem von der Europäischen
Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungs-
                                              Florian Fiala
operationen angewendeten Zinssatz.
                                              ffiala@deloitte.at

Nach jahrelangem konstant n ­ iedrigen Zin-
sniveau und somit nur pandemiebedingter
temporärer Zinssatzanpassungen (Stund-
ung) bzw. -aus­setzungen (Anspruchszin-
sen) ergeben sich durch den Beschluss
des EZB-Rates, der eine Erhöhung des
Basiszinssatzes um weitere 0,75% vorsieht,
folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit ab
14.9.2022:

                                                                                                                       2
Tax & Legal News | Breaking News

Teuerungsprämie – Steuerbegünstigte
Einmalzahlung zur Abfederung der Inflation
Die aktuellen Entwicklungen, die von             Teuerungsprämien erhöhen das                   Aus der Praxis empfehlen wir bei geplanten
hoher Inflation und Teuerung geprägt             Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG) nicht        Teuerungsprämien eine entsprechende
sind, führen in vielen Fällen dazu, dass         und werden auf das Jahressechstel auch         Dokumentation (etwa durch einen Brief
Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen               nicht angerechnet. Für die begünstigte         an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
durch einmalige Zahlungen unter-                 Besteuerung von Sonderzahlungen wie            sicherzustellen. Bei Fragen hierzu und auch
stützen wollen.                                  insb. der bevorstehenden Weihnachtsr­          generell weiterführenden Fragestellungen
                                                 emuneration spielt die Teuerungsprämie         zu Teuerungsprämein und Mitarbeiterge-
Der Gesetzgeber hat in diesem Zusam-             somit keine Rolle, sie ist in diesem Zusam-    winnbeteiligungsprämien steht Ihnen Ihre
menhang bereits vor dem Sommer reagiert          menhang gleichsam „neutral“.                   Ansprechperson bei Deloitte selbstver-
und in § 124b Z. 408 lit. a-c EStG die Mögli-                                                   ständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
chkeit einer lohnabgabenbegünstigten             Ein wichtiges Detail noch zum Schluss:
Teuerungsprämie vorgesehen. Im Vorfeld           Wenn in den Kalenderjahren 2022 und            Martin Freudhofmeier
von Gehaltserhöhungen zum Jahresbeginn           2023 sowohl eine Mitarbeitergewinn-            mfreudhofmeier@deloitte.at
aber insbesondere gerade jetzt im Herbst         beteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35) als auch eine
in Anbetracht der gerade aktuell spürbar         Teuerungsprämie ausbezahlt wird, ist der
steigenden Strom-, Energie- und Heizkos-         aus diesen beiden Zahlungen resultierende
ten bietet sich eine solche, schnell Wirkung     maximal steuerfreie Betrag insgesamt mit
zeigende und unkonventionell mögliche            EUR 3.000,00 gedeckelt.
Zahlung natürlich an.
                                                 Teuerungsprämie vorteilhafter als
Das Gesetz sieht konkret vor, dass Zulagen       Mitarbeitergewinnbeteiligung?
und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber          Teuerungsprämien sind im Gegensatz zu
in den Kalenderjahren 2022 und 2023              Mitarbeitergewinnbeteiligungen nicht nur
aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt         lohnsteuerfrei, sondern auch sozialver-
(Teuerungsprämie), bis EUR 2.000,00              sicherungsbeitragsfrei (vgl. § 49 Abs. 3 Z.
pro Jahr steuerfrei und darüber hinaus           30 ASVG) sowie lohnnebenkostenfrei (vgl.
in der Höhe von weiteren EUR 1.000,00            § 41 Abs. 4 lit. h FLAG bzw. § 16 Abs. 15
steuerfrei sind, wenn die Zahlung auf­           KommStG). Sollte ein Unternehmen im Jahr
grund einer lohngestaltenden Vorschrift          2022 bereits eine Mitarbeitergewinnbeteil­
erfolgt (§ 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 EStG). Letztere   igung ausbezahlt haben, so besteht ein­
Rechtsgrund­lage für die zusätzlichen            malig im Kalenderjahr 2022 die Möglichkeit,
EUR 1.000,00 könnte eine allgemeine inner-       diese steuerfrei gewährte Gewinnbeteil­
betriebliche Richtlinie, natürlich aber auch     igung im Kalenderjahr 2022 rückwirkend
ein Kollektivvertrag sein. Für den Basis­        als Teuerungsprämie zu behandeln und für
betrag von EUR 2.000,00 ist eine solche          die Mitarbeitergewinnbeteiligung (nur im
Rechts­grundlage hingegen nicht notwen-          Jahr 2022) auch eine Sozialversicherungs-
dig; dafür reichen faktisch Einzelzusagen        und Lohnnebenkostenbefreiung sicher-
oder -vereinbarungen.                            zustellen. Sollen daher nicht beide Prämien
                                                 nebeneinander ausbezahlt werden,
Wichtig ist: es muss sich bei einer              stellt die neue Teuerungsprämie idR das
Teuerungsprämie um eine zusätzliche              vorteilhaftere Instrument dar. Aus diesem
Zahlung handeln, die üblicherweise bisher        Grund kann es vorteilhaft sein, eine bereits
nicht gewährt wurden. Ein „Abtausch“ mit         ausbezahlte Mitarbeitergewinnbeteiligung
anderen Zahlungen wie etwa Provisionen           nachträglich in eine Teuerungsprämie
oä. ist steuerlich somit naturgemäß nicht        rückwirkend umzuwandeln. Diese Mög­
möglich.                                         lichkeit besteht allerdings nicht generell
                                                 und in jedem Fall, weswegen dieser Schritt
                                                 gut überlegt und vorab genau analysiert
                                                 werden sollte.

                                                                                                                                           3
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Bundesregierung einigt sich auf
Details zu Förderrichtlinien für den
Energiekostenzuschuss
Mit dem Energiekostenzuschuss für             werden, wobei in Förderstufe 1 alternativ        • Voraussetzung: Strom- und
energieintensive Unternehmen wird             auch der Zeitraum Jänner bis September             Energie­beschaffungskosten gemäß
von der österreichischen Bundesre-            2022 herangezogen werden kann. Um                  letztverfügbarem Jahresabschluss
gierung eine wesentliche Maßnahme             kleinere Unternehmen zu unterstützen,              von max EUR 8 Mio.
gegen die aktuelle Energiekrise ins           entfällt zudem bei Jahresumsätzen von
                                                                                               • Förderquote: die Energiemehrkosten
Leben gerufen. Die Förderung ist Teil         weniger als EUR 700.000 das 3%-Energie­
                                                                                                 für die im Förderzeitraum verbrauch­
des Anti-Teuerungs­pakets und hat zum         intensitätskriterium.
                                                                                                 te Energiemenge werden mit 30% der
Ziel, die erhöhten Preise bei Strom,
                                                                                                 Preis­differenz/Energieeinheit zum
Erdgas und Treibstoffen für energie-          Ausgenommen vom Energiekosten­
                                                                                                 Vorjahresdurchschnitt gefördert.
intensive Unternehmen abzufedern.             zuschuss sind Unternehmen, die als
Das gesetzlich verankerte Budget von          staat­liche Einheit geführt werden,
                                                                                            2. In Stufe 2 soll ein Energiekostenzu­
EUR 450 Mio soll aufgrund der stark           ­Gebietskörperschaften, Unternehmens­
                                                                                               schuss für Strom und Erdgas
gestiegenen Energiepreise auf EUR 1,3          neugründungen ab 1. Jänner 2022,
                                                                                               (Aus­schluss für Treibstoffe) iHv max
Mrd erhöht werden.                             energieproduzierende oder mineralölver-
                                                                                               EUR 2 Mio zustehen. Etwaige Ener-
                                               arbeitende Unternehmen, Immobilienun-
                                                                                               giekostenzuschüsse der Stufe 1 von
Nachdem das Unternehmens-Ener-                 ternehmen, land- und forstwirtschaftliche
                                                                                               anderen verbundenen Unternehmen
giezuschussgesetz (UEZG; BGBl. I Nr.           Urproduktion, Unternehmen aus dem
                                                                                               sollen für die max mögliche Obergrenze
117/2022) bereits im Juni beschlossen          Banken- und Versicherungswesen, freie
                                                                                               ebenfalls mitzuberücksichtigen sein.
und hiermit die gesetzliche Grundlage          Berufe sowie politische Parteien.
geschaffen wurde, konnte sich die                                                              • Voraussetzung: Die Preise für Strom
Bundesregierung unter Verantwor-              Gegenstand der Förderung                           und Erdgas müssen sich im Förder-
tung des Ministeriums für Arbeit und          Gefördert werden die Mehraufwendungen              zeitraum verglichen zum Vorjahres-
Wirtschaft nunmehr auch auf die               für Energie für den betriebseigenen                durchschnitt zumindest verdoppelt
lange erwarteten Förderrichtlinien            Verbrauch im Förderungszeitraum vom                haben.
verständigen, welche die Details dieser       1. ­Februar 2022 bis zum 30. September
                                                                                               • Förderquote: max 30% der für
Förderung festlegen. Anträge für den          2022. Nicht förderungsfähig ist die La-
                                                                                                 die im Förderzeitraum verbrauchte
Zuschuss sollen für Energie-Mehrkos-          gerung von Energie. Ebenfalls sollen die
                                                                                                 Energiemenge angefallenen Ener­
ten, die zwischen 1. Februar 2022 und         Förderrichtlinien einen Ausschluss von der
                                                                                                 giemehrkosten, die über der Ver­
30. September 2022 angefallen sind,           Förderung für durch Spekulationsgeschäfte
                                                                                                 dopplung des Durchschnittspreises
gestellt werden können.                       verursachte Preisanstiege vorsehen.
                                                                                                 des Vorjahres liegen (monatliche
                                              Die Förderung orientiert sich am befris­t­
                                                                                                 Berechnung).
Wer wird gefördert?                           eten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen
Förderungsfähige Unternehmen sind en-         der EU-Kommission aufgrund der Russ-             • Zusätzliche Begrenzungen: Die
ergieintensive Unternehmen sowie unter­       land-Ukraine Krise und sieht insgesamt vier        max begünstigte Energiemenge soll
nehmerische Bereiche von gemeinnützigen       Förderstufen vor, wobei eine Kombination           zudem mit 70% des Vorjahresver-
Vereinen mit Sitz oder Betriebsstätte in      aus mehreren Stufen grundsätzlich aus-             brauchs im gleichen Monat begrenzt
Österreich. Als energieintensive Unterneh-    geschlossen ist. Sollten die Voraussetzun-         sein.
men gelten Unternehmen, bei denen sich        gen für mehrere Stufen erfüllt sein, so hat
die Energiekosten auf mindestens 3% des       sich das förderwerbende Unternehmen           3. In Stufe 3 soll ein Energiekostenzu­
Produktionswertes (abgeleitet von Umsatz,     bei Antragsstellung für eine Stufe zu ent­       schuss für Strom und Erdgas
Bestandsveränderungen und Warenein-           scheiden. Für die Stufen 2, 3 und 4 soll         (Aus­­schluss für Treibstoffe) iHv min
satz) belaufen oder ab Förderstufe 2 (siehe   zudem eine monatliche Berechnungsweise           EUR 2 Mio und max EUR 25 Mio
hierzu sogleich) wenn die zu entrichtende     vorgesehen werden:                               zu­stehen. Etwaige Energiekostenzu­
nationale Energiesteuer mindestens 0,5%                                                        schüsse der Stufe 1 von verbundenen
des Mehrwertes (abgeleitet vom um-            1. In Stufe 1 soll ein Energiekosten­zu­         Unternehmen sollen für die max
satzsteuerlichen Gesamtumsatz und von            schuss für Strom, Erdgas und Treib­           mögliche Obergrenze ebenfalls mitzu-
umsatzsteuerlichen Eingangsleistungen)           stoffe iHv min EUR 2.000 und max              berücksichtigen sein.
beträgt. Der Jahresabschluss 2021 bzw. der       EUR 400.000 zustehen. Für Treibstoffe
                                                                                               • Voraussetzung: Unternehmen
letzte verfügbare Jahresabschluss soll als       allein soll der max Energiekostenzu­
                                                                                                 müssen zusätzlich zu den Vorausset­
Richtwert für die 3%-Grenze herangezogen         schuss EUR 50.000 betragen.
                                                                                                 zungen der Stufe 2 in den jeweiligen

                                                                                                                                        4
Tax & Legal News | Breaking News

     Monaten einen Betriebsverlust              • Zusätzliche Begrenzungen: Die             Um eine zielsichere Unterstützung sicher-
     (negatives EBITDA) ausweisen.                max begünstige Energiemenge soll          zustellen und Doppel- oder Überförderung
     Außerdem müssen sich die                     mit 70% des Vorjahresverbrauchs           zu vermeiden, soll ähnlich der bekannten
     förderungsfähigen Kosten (Energie-           und der max Zuschuss mit 80% des          Covid-19 Förderprogramme und der Inves-
     mehrkosten über der Verdopplung              Betriebsverlustes im jeweiligen Monat     titionsprämie wiederum eine Bestätigung
     der Energiepreise) auf min 50% des           des förderungsfähigen Zeitraums           definierte Angaben durch einen Steuerber-
     Betriebsverlustes im jeweiligen Mon-         begrenzt sein.                            ater oder Wirtschaftsprüfer vorgesehen
     at des förderungsfähigen Zeitraums                                                     werden.
     belaufen.                               Auflagen und Bedingungen
                                             Es sind nur jene Kosten förderwürdig, die      Fazit
   • Förderquote: max 50% der für die
                                             den Auflagen des Energiekostenzuschuss-        Energieintensive Unternehmen mit
     im Förderzeitraum verbrauchte En-
                                             es gerecht werden. Einerseits müssen           Betriebsstätte in Österreich dürfen sich be-
     ergiemenge angefallenen Energie­
                                             größere Betriebe ein Energiespar-Konzept       reits in der ersten Stufe des Energiekosten-
     mehrkosten, die über der Verdop­
                                             in Form eines Energieaudits vorlegen (ab       zuschusses über einen Zuschuss von bis zu
     plung des Durchschnittspreises
                                             Stufe 3), andererseits sollen konkrete         EUR 400.000 freuen wobei für besonders
     des Vorjahres liegen (monatliche
                                             Auflagen zum Energiesparen bestehen            betroffene Branchen und Fälle Zuschüsse
     Berechnung).
                                             – darunter ua keine nächtliche Geschäfts-      bis zu EUR 50.000.000 pro Unternehmen
   • Zusätzliche Begrenzungen: Die max       beleuchtung und keine Beheizung von            möglich sind. Vorregistrierungen sollen ab
     begünstige Energiemenge soll mit        betrieblichen Außenbereichen. Die Aufla-       Mitte/Ende Oktober möglich sein, die for-
     70% des Vorjahresverbrauchs und         gen sollen bis zum 31. März 2023 gelten.       malen Anträge sodann ab Mitte November.
     der max Zuschuss mit 80% des Be-        Darüber hinaus sollen für Zuschüsse ab         Trotz der nunmehrigen Ankündigung der
     triebsverlustes im jeweiligen Monat     EUR 100.000 ähnliche Auflagen und Bedin-       Details bleibt die finale Veröffentlichung der
     des förderungsfähigen Zeitraums         gungen vorgesehen werden, wie sie bereits      Förderrichtlinien noch abzuwarten.
     begrenzt sein.                          von vielen Covid-19 Förderprogrammen
                                             der COFAG bekannt sind (Beschränkung            Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss
4. In Stufe 4 soll ein Energiekosten­        von Bonuszahlungen, kein Unterliegen           soll für Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis
   zuschuss für Strom und Erdgas (Aus-       bestimmter steuerlicher Missbrauchsbes-        der UEZG ein gesondertes Pauschalför-
   schluss für Treibstoffe) iHv min EUR 25   timmungen, etc.).                              dermodell geschaffen werden, unter dem
   Mio und max EUR 50 Mio zustehen,                                                         Zuschüsse bis max. EUR 1.800 möglich sein
   wobei ausschließlich ausgewählte          Die Zuschüsse sollen bereits ab vergleichs-    sollen.
   Branchen gemäß Beilage 2 zum              weise geringen Schwellenbeträgen einer
   befristeten EU Krisen-Beihilfenrahmen     Veröffentlichung in der Transparenzdaten-      Florian Laure
   für diese Stufe berechtigt sein sollen.   bank unterliegen.                              flaure@deloitte.at
   Etwaige Energiekostenzuschüsse der
   Stufe 1 von verbundenen Unternehmen       Antragsprozess                                 Verena Ruedl
   sollen wiederum für die max mögliche      Abgewickelt wird der Energiekosten­            vruedl@deloitte.at
   Obergrenze mitzuberücksichtigen sein.     zuschuss im Auftrag des Bundesministeri-
                                             ums für Arbeit und Wirtschaft von der aws      Denise Rosenitsch
   • Voraussetzung: In der letzten Stufe
                                             (Austria Wirtschaftsservice, die bereits die   drosenitsch@deloitte.at
     sollen ausschließlich ausgewählte
                                             Covid-19 Investitionsprämie abwickelte).
     Branchen, wie bspw Stahlerzeugung
                                             Die Antragstellung soll im Rahmen eines
     gefördert werden, die einen sehr
                                             zweistufigen Prozesses mittels Voranme-
     hohen Energieverbrauch aufweisen.
                                             ldung und Antragstellung erfolgen. Die
     Darüber hinaus sollen alle Kriterien
                                             Voranmeldung bzw. Registrierung, die
     aus Stufe 3 zu erfüllen sein (Be-
                                             voraussichtlich von Mitte/Ende Oktober bis
     triebsverlust, Energiemehrkosten
                                             Mitte November möglich sein soll, erfolgt
     über Verdopplung der Energiepreise
                                             zunächst im aws Fördermanager. Eine
     min 50% des Betriebsverlustes).
                                             solche Registrierung auf Basis von wenigen
   • Förderquote: Die Gesamtförderung        Stammdaten ist verpflichtend vorgesehen,
     beläuft sich auf max 70% der für        anderenfalls keine formelle Antragstellung
     die im Förderzeitraum verbrauchte       mehr möglich ist. Pro Unternehmen soll
     Energiemenge angefallenen Ener­         nur ein Antrag möglich sein. Die formale
     giemehrkosten, die über der Ver­        Antragstellung soll sodann ab ca Mitte
     dopplung des Durchschnittspreises       November 2022 möglich sein, wobei für
     des Vorjahres liegen (monatliche        die Stufe 1 prinzipiell Förderzusagen bis
     Berechnung).                            spätestens 31. Dezember 2022 in Aussicht
                                             gestellt wurden.

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Tax & Legal News | Legal News

Private Photovoltaikanlage beeinträchtigt
schutzwürdige Interessen der
Wohnungseigentümer:innen
Die Errichtung einer Photovoltaikan-            Die Erst- und Zweitantragsgegner:innen,         Der OGH bestätigte die Vorinstanzen
lage einer Wohnungseigentümerin auf             ebenfalls Wohnungseigentümer:innen,             und musste daher nicht korrigierend
dem Dach des Hauses beeinträchtigt              beantragten die Abweisung. Die Antrag­          eingreifen. Dass durch die Errichtung
die schutzwürdigen Interessen der               stellerin beanspruche die exklusive Nutzung     einer Photovoltaikanlage in der von der
übrigen Wohnungseigentümer:innen,               eines erheblichen Teils der Allgemeinfläche     Antragstellerin geplanten Dimensionierung
wenn diese durch die übermäßige In-             Dach zur Errichtung der Photovoltaikanlage      allgemeine Teile in einem Ausmaß zum
anspruchnahme der Dachfläche keine              für sich und schließe für die Zukunft übrige    Nachteil der anderen Wohnungseigentümer
eigenen Anlagen oder eine Gemein-               Wohnungseigentümer:innen davon aus.             in Anspruch genommen werden, wodurch
schaftsanlage installieren können               Die Antragsgegner:innen planen eventuell        schutzwürdige Interessen beeinträchtigt
(OGH 5 Ob 137/21i).                             selbst eine Photovoltaikanlage auf dem          wären, hält sich im Rahmen des gericht-
                                                Dach zu errichten, was in der Folge nicht       lichen Ermessensspielraums. Zudem ist
Rechtliche Ausgangslage                         mehr möglich wäre.                              bei der Entscheidung zu berücksichtigen,
Die Bestimmung des § 16 Abs 2 WEG                                                               dass Photovoltaiksysteme normalerweise
regelt, unter welchen Voraussetzungen die       Rechtliche Beurteilung                          von der Eigentümergemeinschaft als
anderen Wohnungseigentümer:innen ihre           Das Erstgericht wies den Antrag der An-         Gemeinschaftsanlagen errichtet werden.
Zustimmung zu einer Änderung an einem           tragstellerin auf Zustimmung zur geplanten      Diese Möglichkeit der Verbesserung der
WE-Objekt nicht verweigern dürfen und           Änderung ab. Die Antragstellerin würde          Liegenschaft im Interesse der übrigen
eine nicht erteilte Zustimmung gerichtlich      rund 80 Prozent der für die Photovoltaikan-     Eigentümer:innen wäre durch die begehrte
ersetzt werden kann:                            lage geeigneten Dachfläche in Anspruch          Änderung ebenfalls ausgeschlossen. Diese
                                                nehmen und die anderen Wohnungsei-              Beeinträchtigung schutzwürdiger Inter-
Die geplante Änderung darf weder eine           gentümer:innen von der Nutzung auss-            essen anderer Wohnungseigentümer:innen
Schädigung des Hauses noch eine Bee-            chließen. Die Errichtung einer weiteren,        steht dem Antragsbegehren der Antragstel­
inträchtigung schutzwürdiger Interessen         auch kleineren Anlage, wäre dann ohne           lerin entgegen. Zur Frage der Privilegierung
anderer Wohnungseigentümer:innen zur            Adaptierung der anderen Dachbereiche            von Photovoltaikanlagen musste sich der
Folge haben. Werden auch Allgemeinteile         nicht mehr möglich und würde folglich die       OGH nicht äußern.
des Hauses in Anspruch genommen, muss           Antragsgegner:innen an der Installation
die Änderung zusätzlich verkehrsüblich          ihrer eigenen Photovoltaikanlage hindern.       Fazit
sein oder einem wichtigen Interesse des         Dadurch ergebe sich eine gravierende            Es wird klargestellt, dass die übermäßige
änderungswilligen Wohnungseigentümers           Ungleichbehandlung der Wohnungsei-              Inanspruchnahme von allgemeinen Teilen
dienen, es sei denn, es handelt sich um         gentümer:innen und eine wesentliche Be­         zum Nachteil der anderen Wohnungseigen­
eine sogenannte „privilegierte Maßnahme“        einträchtigung schutzwürdiger Interessen        tümer:innen als ein empfindlicher Eingriff
iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG. Für privilegierte       der Antragsgegner:innen. Die Zustimmung         in deren Rechtssphäre anzusehen ist.
Maßnahmen, wie etwa die Errichtung von          der Wohnungseigentümer:innen zur Errich-        Es kommt zu einer Ungleichbehandlung,
Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder Behei-       tung der Anlage kann nicht ersetzt werden.      die als Beeinträchtigung schutzwürdiger
zungsanlagen, müssen diese zusätzlichen         Ob die Maßnahme als privilegiert anzu­          Interessen iSd § 16 Abs 2 WEG verstanden
Voraussetzungen nicht erfüllt sein.             sehen ist, sei nicht mehr zu prüfen.            werden kann. Allein die fehlende Not-
                                                                                                wendigkeit der Nutzung der betroffenen
Sachverhalt                                     Das Rekursgericht bestätigte die Entschei-      Allgemeinteile durch andere Wohnungsei-
Die Antragstellerin ist zu rund einem Drittel   dung des Erstgerichts. Zusätzlich führte        gentümer:innen rechtfertigt die übermäßige
Miteigentümerin des Hauses und plant die        es aus, dass zur Privilegierung von Photovol-   Nutzung nicht. Die Frage der Privilegierung
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf         taikanlagen zwar noch keine höchstgeri-         von Photovoltaikanlagen hat der OGH
dem Dach. Die Anlage soll circa 80 Prozent      chtliche Rechtsprechung existiere, jedoch       mangels Relevanz im Anlassfall leider nicht
der Dachfläche in Anspruch nehmen,              die Erwägungen des OGH zu 5 Ob 173/19f          aufgegriffen.
wodurch lediglich eine kleine Restfläche für    (Errichtung einer Wallbox als privilegierte
die Errichtung weiterer Anlagen verbleiben      Maßnahme – siehe Legal News Beitrag vom         Kevin Nager
würde. Die Änderung habe weder eine             8.5.2021) auch auf die Errichtung einer         k.nager@jankweiler.at
Schädigung des Hauses noch eine Be­             Photovoltaikanlage zu übertragen seien.
einträchtigung schutzwürdiger Interessen        Eine derartige Änderung sei allerdings nur      Martin Barrett
der anderen Wohnungseigentümer:innen            dann privilegiert, wenn es sich um eine         m.barrett@jankweiler.at
zur Folge. Die Errichtung einer Photovol-       technisch einfache Lösung handle, die den
taikanlage sei eine privilegierte Änderung,     Erfordernissen üblicher Haushaltsführung
weshalb außerdem die Verkehrsüblichkeit         diene. Angesichts des Ausmaßes, der
und das wichtige Interesse der Antragstell-     durch die geplante Anlage beanspruchten
erin zu vermuten seien.                         Dachfläche, sei dies zu verneinen.
                                                                                                                                          6
Tax & Legal News | Legal News

Neues Pfandbriefgesetz
Mit in Kraft treten des neuen                    im Ausmaß der maximalen Netto-Liqui­             Anpassungen und Änderungen werden
Pfandbriefgesetzes (PfandBG)                     ditätsabflüsse für die nächsten 180 Tage,        vor allem die Emissionsbedingungen sowie
erfolgt die Umsetzung der EU Cov-                bereitzuhalten.                                  die allgemeinen Abschnitte des Prospekts
ered-Bonds-Richtlinie (EU 2019/2162)                                                              betreffen. Weiters ist zu prüfen, ob sich aus
und eine Vereinheitlichung der                   Weiters kann das Kreditinstitut in seinen        dem PfandBG neue wesentliche und spezi-
Rechtsgrundlagen für gedeckte                    Emissionsbedingungen von gedeckten               fische Risiken ergeben, die in der Risikobe-
Schuldverschreibungen in Österreich.             Schuldverschreibungen eine Laufzeitver-          wertung als Risikofaktoren ergänzt werden
Bisher haben sich die Regelungen über            längerung von bis zu 12 Monaten vorsehen.        müssen. Zusätzlich wird eine Änderung
gedeckte Schuldverschreibungen in                Damit sollen kurzfristige Notverwertungen        der die gedeckten Schuldverschreibungen
mehreren Gesetzen befunden: in dem               der Deckungsmaße aufgrund einer                  verbriefenden Sammelurkunde aufgrund
Hypothekarbankgesetzt (HypBG), in                vorübergehenden Illiquidität bei einer           des:der neu zu bestellenden Treu-
dem Pfandbriefgesetz und in dem                  erheblichen Marktstörung vermieden               händers:Treuhänderin notwendig sein.
Gesetz über fundierte Bankschuldver-             werden. Die Verschiebung der Fälligkeit ist
schreibungen (FBSchVG). Mit in Kraft             an objektive und klar definierte auslösende      Die Zustimmung des:der Kreditneh-
treten des neuen PfandBG am 8.7.2022             Ereignisse geknüpft. Darüber hinaus              mers:Kreditnehmerin zur Eintragung der
wurden die bisher geltenden Vorschif-            haben die Anleger:innen ausreichend              Kreditforderung im Deckungsregister
ten ersetzt und eine einheitliche und            Informationen über den Fälligkeitstermin,        (entweder im Kreditvertrag oder aus
moderne Rechtsgrundlage für gedeckte             Zinssatzvereinbarungen und die Folgen der        Anlass der Eintragung) wird zur Pflicht und
Schuldverschreibungen geschaffen.                Laufzeitverlängerungen zu erhalten.              muss ins Deckungsregister eingetragen
                                                                                                  werden. Das heißt, die Zulässigkeit der Ver-
Neuerungen durch das PfandBG                     Zur Überwachung der mit der Ausgabe              wendung der Kreditforderung ist von der
Der Anwendungsbereich des PfandBG er­            von gedeckten Schuldverschreibungen              Kundenerklärung abhängig. Offen bleiben
streckt sich auf Schuldverschreibungen, die      verbundenen Risken, hat das Kreditin-            allerdings die Form und der Inhalt für die
durch Deckungswerte besichert sind und           stitut eine:n Treuhänder:in zu bestellen.        Wirksamkeit dieser Zustimmung. Unabhän-
von sämtlichen Kreditinstituten mit Sitz in      Dabei kann entweder ein:e interne:r oder         gig von dieser Zustimmung muss der:die
der Europäischen Union begeben werden.           externe:r Treuhänder:in bestellt werden.         Kreditnehmer:in über die Eintragung ins
Die Emission von gedeckten Schuldver-            Wesentlich ist, dass diese Funktion nach         Deckungsregister und über dem damit
schreibungen erfordert allerdings eine           dem neuen PfandBG nur noch von eine-             verbundenen Aufrechnungsausschluss
schriftliche Bewilligung der österreichischen    m:einer Rechts­anwalt:Rechtsanwältin, einer      informiert werden.
Finanzmarktaufsicht (FMA).                       Rechtsanwaltsgesellschaft, einem:einer
                                                 beeideten Wirtschaftsprüfer:in sowie             Fazit
Das PfandBG sieht einen doppelten Rück-          einer Wirtschafts­prüfungsgesellschaft           Im Ergebnis wird mit dem PfandBG die
griff und eine Insolvenzferne vor. In Bezug      wahrgenommen werden darf.                        ­Attraktivität des österreichischen Marktes
auf den doppelten Rückgriff bedeutet dies,                                                         für gedeckte Schuldverschreibungen
dass Anleger:innen und Gegenparteien von         Was hat der:die Emittent:in zu                    erhöht, der Anlegerschutz verbessert und
Deckungsderivaten ihre Forderungen sow-          beach­ten?                                        durch die Vereinheitlichung Rechtssicher-
ohl gegenüber dem:der Emittenten:Emitten-        In vielen Satzungen von Kreditinstituten          heit geschaffen. Zudem wird der Kreis an
tin von gedeckten Schuldverschreibungen          ist noch geregelt, dass die Emittenten zur        möglichen Emittenten:Emittentinnen er-
als auch – im Falle der Insolvenz des:der        Ausgabe von zum Beispiel Pfandbriefen,            höht, da sämtliche Kreditinstitute ab sofort
Emittenten:Emittentin – gegenüber den            Kommunalschuldverschreibungen oder                solche gedeckten Schuldverschreibungen
Deckungswerten geltend machen können.            fundierten Bankschuldverschreibungen              begeben dürfen. Durch das Wahlrecht
Allerdings sind Zahlungsverpflichtungen          unter Verweis auf die alte Rechtslage             hinsichtlich des:der Treuhänders:Treu-
aus gedeckten Schuldverschreibungen in           berechtigt sind. Daher sind diese Satzungen       händerin und der Laufzeitverlängerung
der Insolvenz des:der Emittenten:Emittentin      anzupassen, sofern weiter Schuldverschrei-        haben Kreditinstitute daher zukünftig neue
nicht automatisch vorzeitig fällig (Insolvenz­   bungen begeben werden sollen. Zudem               Möglichkeiten bei der Emission solcher
ferne).                                          können sich in Satzungen Regelungen über          gedeckten Schuldverschreibungen, müssen
                                                 den Deckungsstock befinden, die im Lichte         aber auch die verschiedenen Regulierungen
Gesetzlich vorgesehen ist auch ein               des PfandBG überprüft und gegebenenfalls          bei der Emission berücksichtigen.
verpflichtender Liquiditätspuffer für den        angepasst werden müssten. Das Gesetz
Deckungsstock bei gedeckten Schuld-              sieht sogar die Möglichkeit vor, eine freiwil-   Maurizia Anderle-Hauke
verschreibungen, um das produktspezi-            lige Barwertdeckung zuzüglich 2 %-Über-          m.anderle-hauke@jankweiler.at
fische Liquiditätsrisiko, wie etwa durch         sicherung in der Satzung zu verankern.
Laufzeit- und Zinssatzinkongruenzen, zu                                                           Sophie Pryanka Seliansky
reduzieren. Um die laufende Bedienung der        Ebenso müssen die Prospekte der Emit-            s.seliansky@jankweiler.at
Schuldverschreibungen sicherzustellen, hat       tenten:Emittentinnen im Zuge des jähr­
der:die Emittent:in einen Liquiditätspuffer,     lichen Updates angepasst werden. Diese
                                                                                                                                             7
Tax & Legal News | Einkommensteuer

Abschaffung der kalten Progression:
Regierungsvorlage eingebracht
Der Gesetzgebungsprozess zur Ab-             Mechanismus zur Inflationsanpassung             Überdies wurde am 14.9.2022 auch
schaffung der kalten Progression nim-        ab 2024                                         bereits die Regierungsvorlage für ein
mt den nächsten bedeutenden Schritt:         Ab dem Jahr 2024 soll eine Inflationsan-        „Teuerungs-Entlastungspaket III“ einge-
Am 14.9.2022 wurde die Regierungsvor-        passung wie folgt vorgesehen werden:            bracht. Dieses sieht im Wesentlichen
lage zum „Teuerungs-Entlastungspakt          Im Ausmaß von zwei Drittel der positiven        Inflationsanpassungen im Bereich des
Teil II“ eingebracht. Herzstück des          Inflationsrate soll eine automatische Anpas-    Sozialversicherungs- und Familienrechts
Gesetzes­vorhabens ist die infla-            sung erfolgen. Angepasst werden insbe-          vor, betrifft aber steuerrechtliche Vorschrif-
tionsbedingte Anpassung der Einkom-          sondere die Grenzbeträge der Tarifstufen        ten insoweit, als im Zuge der Valorisierung
mensteuer-Tarifstufen für 2023 sowie         für Einkommensteile unter EUR 1 Mio (im         diverser Familienleistungen auch der an die
die Einführung eines Mecha­nismus            Gegensatz zur „manuellen“ Anpassung             Familienbeihilfe anknüpfende Kinderabsetz-
zur Inflationsanpassung ab 2024. Die         für 2023 nicht zwischen den ersten zwei         betrag ab 2023 inflationsangepasst wird.
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.             Grenzbeträgen und den übrigen Grenzbe-
                                             trägen differenzierend; der Grenzbetrag         Florian Fiala
Anpassung der Einkommensteuer-               von EUR 1 Mio für die Anwendbarkeit des         ffiala@deloitte.at
Tarif­stufen und weiterer Beträge für        Spitzensteuersatzes von 55% wird auch
2023                                         künftig nicht angepasst), Absetzbeträge,        Madeleine Grünsteidl
Für das Jahr 2023 soll die Inflationsan-     und Erklärungsgrenzen (vgl die vollständige     mgruensteidl@deloitte.at
passung durch „manuelle“ Anpassung           Auflistung der anzupassenden Beträge
der Beträge im Einkommensteuergesetz         in § 33 Abs 1a EStG in der Fassung der
erfolgen. Die Regierungsvorlage sieht        Regierungsvorlage). Die Höhe der derart
dementsprechend eine Anpassung der           angepassten Beträge hat das BMF jeweils
Einkommensteuer-Tarifstufen wie folgt        bis zum 31. August des laufenden Jahres
vor: Die Grenzbeträge der ersten beiden      per Verordnung kundzumachen.
Tarifstufen werden um 6,3% angepasst
(der Nullsteuersatz gelangt damit 2023       Die Abgeltung des übrigen Drittels der Infla-
bis zu einem Einkommen von EUR 11.693        tionswirkung soll durch einen gesonderten
zur Anwendung; der Steuersatz iHv 20%        Gesetzgebungsakt erfolgen, wobei die Bun-
für Einkommensteile zwischen EUR 11.694      desregierung bis zum 15. September jeden
und EUR 19.134), die Grenzbeträge der        Jahres einen Ministerratsbeschluss über die
restlichen Tarifstufen für Einkommensteile   zu treffenden Entlastungsmaßnahmen zu
unter EUR 1 Mio werden um 3,47% ange-        fassen hat.
hoben. Der Spitzensteuersatz von 55%
soll unverändert für Einkommensteile ab      Weitere steuerrechtliche Neuerungen
EUR 1 Mio Anwendung finden. Die Grenz­       Die Regierungsvorlage zum „Teuerungs-­
steuersätze selbst bleiben unverändert.      Entlastungspaket Teil II“ sieht für Zeiträume
Die geänderten Tarifstufen sind erstmalig    ab 2023 weiters vor:
bei der Veranlagung für das Kalenderjahr
                                             • Die Anhebung der einkommen­steuer­
2023, bzw bei Lohnsteuerabzug für
                                               recht­lichen Pauschalierungsgrenze für
Lohnzahlungs­zeiträume, die nach dem
                                               Land- und Forstwirte von EUR 130.000
31.12.2022 enden, anzuwenden.
                                               auf EUR 165.000 (Einheitswert);

Zudem werden auch diverse Absetzbeträge      • Die Anhebung der umsatzsteuer­
(Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unter­     rechtlichen Pauschalierungsgrenze für
halts-, Verkehrs-, und Pensionistenabsetz-     nicht buchführungspflichtige Land-
betrag), die maximale erstattungsfähige        und Forstwirte von EUR 400.000 auf
„Negativsteuer“ (SV-Rückerstattung) sowie      EUR 600.000 (Umsatz);
Beträge, die mit den Tarif-Grenzbeträgen
                                             • Die Senkung des Dienstgeberbeitrags von
in systematischem Zusammenhang stehen
                                               3,9% auf 3,7%;
(etwa die für die Steuererklärungspflicht
maßgeblichen Einkommensgrenzen) ent-         • Die Steuerfreiheit von Carsharing-
sprechend angepasst.                           Zuschüssen des Arbeitgebers für
                                               nicht beruflich veranlasste Fahrten
                                               des Arbeitnehmers bis zu EUR 200
                                               pro Kalenderjahr bei Nutzung CO2-
                                               emissionsfreier Fahrzeuge.
                                                                                                                                        8
Tax & Legal News | Einkommensteuer

VwGH: Aufteilung eines Entgelts nach der
Differenzmethode
In seiner Entscheidung vom 24.1.2022,         Veräußerungs- und Belastungsverbot             in Höhe von EUR 500.000 und dem nach
Ra 2021/13/0117, beschäftigte sich            lediglich der Absicherung des Frucht­          dem Ertragswertverfahren ermittelten Wert
der VwGH mit der Frage, wie die               genussrechts gedient habe und der Ansatz       des Fruchtgenussrechts in Höhe von rund
Einkommensteuer zu ermitteln ist,             von EUR 250.000 willkürlich sei.               EUR 100.000. Daher mit etwa EUR 400.000.
wenn zeitgleich auf ein Veräußerungs-                                                        Die Revisionswerberin ist durch die Zurech-
und Belastungsverbot und ein                  Entscheidung des BFG                           nung des Betrages von rund EUR 96.400
Fruchtgenussrecht verzichtet wird             Für die Ermittlung des Entgelts für das        zum Verzicht auf das Veräußerung- und
und dafür einen Pauschalbetrag                Veräußerungs- und Belastungsverbot             Belastungsverbot somit nicht beschwert
bezahlt wird. Der Verzicht gegen              stellte das BFG fest, dass die Beschwerde­     und die Revision war zurückzuweisen.
Entgelt auf ein Fruchtgenussrecht             führerin in den Jahren 2015 bis 2019 aus
im Privatvermögen unterliegt laut             der Liegenschaft Einnahmen von insgesamt       Fazit
bisheriger Rechtsprechung des                 ca EUR 170.000 und weitere Einkünfte           Im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht
VwGH in den meisten Fällen nicht              von rund EUR 87.150 erzielt habe und sich      auf ein Veräußerungs- und Belastungsver-
der Einkommensteuer. Jedoch wird              damals in ihren 84. bis 88. Lebensjahren       bot führt der entgeltliche Verzicht auf ein
ein entgeltlicher Verzicht auf ein            befand. Aus diesen Daten errechnete das        Fruchtgenussrecht grundsätzlich nicht zu
Veräußerungs- und Belastungsverbot            BFG den Wert des Fruchtgenussrechts und        sonstigen Einkünften aus Leistungen. Wird
als einkommensteuerpflichtig gesehen.         des Veräußerungs- und Belastungsverbots        ein einheitliches Entgelt für verschiedene
                                              und ordnete dem Veräußerungs- und              Rechtsgüter vereinbart, erfolgt eine Auf­
Sachverhalt                                   Belastungsverbot einen Wert in Höhe            teilung nach objektiven Maßstäben. In der
Die Beschwerdeführerin und ihr Sohn           von rund EUR 96.400 zu. Die Einkünfte          gegenständlichen Konstellation entschied
haben im Jahr 2015 ein Pflicht­teils­         aus dem Verzicht auf das Veräußerungs-         sich der VwGH für die Differenzmethode,
übereinkommen über einen Hälfte­anteil        und Belastungsverbot seien daher mit           bei welcher der Verkehrswert eines Rechts­
einer Liegenschaft geschlossen, mit           rund EUR 96.400 festzusetzen. Die              gutes ermittelt wird und dem anderen
welchem der Sohn der Beschwerdeführerin       Beschwerdeführerin erhob gegen das             Rechtsgut ein Entgelt in Höhe der Differenz
an dem Hälfteanteil das lebenslange und       Erkenntnis Revision.                           zwischen dem Gesamtpreis und dem ermit-
unentgeltliche Fruchtgenussrecht und                                                         telten Verkehrswert des einen Rechtsgutes
ein Veräußerungs- und Belastungsverbot        Entscheidung des VwGH                          zugeordnet wird.
eingeräumt hat. Die Beschwerdeführerin        Einleitend führt der VwGH aus, dass die
schenkte ihrem Enkel unter Vorbehalt          Aufteilung eines einheitlichen Entgelts        Johanna Kloner
eines lebenslangen unentgeltlichen            für verschiedene Wirtschaftsgüter              jkloner@deloitte.at
Fruchtgenussrechts und Veräußerungs-          (Fruchtgenussrecht, Veräußerungs- und
und Belastungsverbots den anderen             Belastungsverbot) nach streng objektiven       Gergana Winkler
Hälfteanteil dieser Liegenschaft. Im Jahr     Maßstäben zu erfolgen hat. Hierzu ist          gwinkler@deloitte.at
2019 verkauften der Sohn und der Enkel        der Verkehrswert beider Wirtschafts-
diese Liegenschaft an einen Dritten. Im       güter zu ermitteln und das Entgelt im
Rahmen des Verkaufes verzichtete die          Verhältnis dieser Werte aufzuteilen. Zu
Beschwerdeführerin auf das zu ihren           den ermittelten Werten stellte der VwGH
Gunsten eingeräumte Fruchtgenussrecht         fest, dass entgegen der Ansicht des BFG
und Veräußerungs- und Belastungsverbot        nur der Wert des Fruchtgenussrechts
gegen eine pauschale Abschlagszahlung in      durch die Er­mittlung des Ertragswertes
Höhe von EUR 500.000. Eine Aufgliederung      ermittelt wurde. Eine allgemeine abstrakte
des Entgelts auf die beiden Rechte erfolgte   Bewertung des Veräußerungs- und
nicht. Das Finanzamt rechnete die Hälfte      Belastungsverbotes scheide mangels
der Zahlung in Höhe von EUR 250.000           Vergleichbarkeit aus, weshalb der ver-
dem Verzicht auf das Veräußerungs- und        mögenswerte Vorteil bzw Nachteil des
Belastungsverbot zu und schrieb darauf        Berechtigten des Veräußerungs- und
Einkommensteuer vor. Der Verzicht auf das     Belastungsverbots heranzuziehen ist.
Veräußerungs- und Belastungsverbot stelle     Ausgehend vom ver­mögenswerten Vorteil
einen nach § 29 Z 3 EStG steuerpflichtigen    des Berechtigten ergibt sich das Entgelt der
Vorgang dar (Einkünfte aus Leistungen).       Revisionswerberin für den Verzicht auf das
Die Beschwerdeführerin erhob dagegen          Veräußerungs- und Belastungsverbot mit
Beschwerde und wandte ein, dass das           der Differenz aus dem gesamten Entgelt

                                                                                                                                      9
Tax & Legal News | Unternehmenssteuer

BFG zur Zulässigkeit einer horizontalen
Unternehmensgruppe
Das BFG hat in seinem kürzlich er-             Der Behörde zufolge sei die bisherige            Fazit
gangenen Erkenntnis vom 31.3.2022              EuGH-Rsp zur Schwesterngruppe mit dem            Das BFG stellt mit dem ergangenen Erkennt-
(RV/7104573/2020) ausgesprochen,               vorliegenden Fall nicht vergleichbar und         nis fest, dass die Bildung einer Unterne-
dass eine Unternehmensgruppe iSd §             weiters sei eine horizontale Ergebniszurech-     hmensgruppe gemäߧ 9 KStG auch mit
9 KStG entgegen bisheriger Rechtslage          nung gesetzlich nicht vorgesehen, sodass         einer ausländischen Muttergesellschaft und
auch zwischen inländischen Tochterg-           hier keine Ungleichbehandlung vorliege und       inländischen Tochtergesellschaften zulässig
esellschaften mit einer ausländischen          ein rein inländischer Sachverhalt dement-        ist, wenn die Mutter keine Zweigniederlas-
Muttergesellschaft (ohne inländische           sprechend nicht anders behandelt werden          sung im Inland hat. Auch in einer solchen
Zweigniederlassung) zulässig ist.              würde.                                           Konstellation ist daher ein horizontaler
Ein horizontaler Ergebnisausgleich                                                              Ergebnisausgleich der inländischen Tochter­
zwischen den (inländischen) Schwest-           Entscheidung des BFG                             gesellschaften möglich. Wie der VwGH
ergesellschaften wird innerhalb der            Das BFG beschäftigte sich mit der Frage,         in dieser Sache final entscheidet, bleibt
Unternehmensgruppe damit auch                  ob das vorgesehene Erfordernis einer             abzuwarten.
ermöglicht.                                    inländischen Zweigniederlassung gegen die
                                               unionsrechtlich gewährte Niederlassungs-         Christoph Tikale
Relevante Rechtsnorm                           freiheit verstößt. Mit Verweis auf vom EuGH      ctikale@deloitte.at
Gemäß § 9 Abs 3 KStG können Gruppen-           zu ähnlichen Fällen ergangenen Entschei-
träger auch beschränkt steuerpflichtige        dungen (bspw EuGH 14.5.2020, C-749/18)           Claudia Milisits
(ausländische) Gesellschaften sein, wenn sie   hat das BFG erkannt, dass das in § 9 Abs 3       cmilisits@deloitte.at
mit inländischen Rechtsformen vergleichbar     KStG statuierte Kriterium der inländischen
sind und wenn sie mit einer Zweigniederlas-    Zweigniederlassung eine ungerechtfertigte
sung im Firmenbuch eingetragen sind und        Unterscheidung zwischen gebietsansäs-
die Beteiligung an den Gruppenmitgliedern      sigen und -fremden Muttergesellschaften
der Zweigniederlassung zuzurechnen ist.        bewirkt. Die gesetzliche Einschränkung stellt
                                               damit eine Verletzung der Niederlassungs-
Sachverhalt                                    freiheit dar und hat in weiterer Folge für die
Im vorliegenden Fall beantragte die            Herstellung eines unionrechtskonformen
deutsche Muttergesellschaft („M-GmbH“)         Zustandes unangewendet zu bleiben.
die Bildung einer Unternehmensgruppe
gemäß § 9 KStG als Gruppenträgerin mit         Das BFG hat den unionsrechtlichen Ent­
den beiden österreichischen Tochterge-         scheidungen des EuGH folgend im vorlie­
sellschaften („T1-GmbH“ (100%) und „T2-        genden Fall damit erstmals auch bestätigt,
GmbH“ (99,8%)), als Gruppenmitglieder.         dass ein horizontaler Ergebnisausgleich
                                               zwischen Tochtergesellschaften zuzue-
Das zuständige Finanzamt wies den Antrag       rkennen ist. Somit wird ein horizontaler
auf Gruppenbildung jedoch mangels inlän-       Ergeb­nisausgleich zwischen Schwester­
discher eingetragener Zweigniederlassung       gesellschaften in Österreich ermöglicht,
der M-GmbH ab. Die M-GmbH sah darin            ­obwohl die inländische Rechtsordnung
einen Verstoß gegen die Niederlassungs-         einen solchen (noch) nicht kennt. Aus prak-
freiheit und brachte eine Beschwerde ein.       tischen Gründen und um DBA-rechtliche
Darin wurde ausgeführt, dass nicht eine         Probleme zu vermeiden, ist allerdings eine
Ergebniszurechnung in Deutschland erfol-        inländische Gesellschaft zu bestimmen,
gen sollte. Vielmehr sollte die T2-GmbH die     die die steuerliche Funktion des Gruppen-
Funktion als Gruppenträger übernehmen           trägers übernimmt. Mangels entsprech-
und so einen Ausgleich der steuerlichen         ender höchstgerichtlicher Judikatur wurde
Ergebnisse der beiden inländischen              die ordentliche Revision an den VwGH
Tochtergesellschaften ermöglichen. Das          zugelassen. Zwischenzeitig wurde auch
Finanzamt wies die Beschwerde jedoch als        bereits Amtsbeschwerde erhoben.
unbegründet ab.

                                                                                                                                         10
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Vorsteuererstattung 2021 in
EU-Mitgliedstaaten
Frist endet am 30.9.2022
Bis 30.9.2022 können österreichische          Systemtechnische Erfordernisse
Unternehmer, die im vorangegangenen           Wie eingangs erwähnt, erfolgt die Ein­
Jahr 2021 umsatzsteuerpflichtige              reichung der Erstattungsanträge für
Lieferungen bzw sonstige Leistungen in        Vorsteuern aus anderen Mitgliedstaaten
anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen            über FinanzOnline. Pro Erstattungsantrag
haben und denen dafür ausländische            können manuell maximal 40 Rechnungen
Umsatzsteuer in Rechnung gestellt             ohne Zusatz-Software eingegeben
wurde, einen Vorsteuererstattungs­            werden. Sofern Vorsteuer aus mehr als
antrag stellen. In Österreich sind die        40 Rechnungen in einem Antrag erstattet
Erstattungsanträge für Vorsteuern             werden soll, hat die Übermittlung des
aus anderen Mitgliedstaaten über              Erstat­tungsantrags via FinanzOnline mittels
FinanzOnline einzureichen. Obwohl im          einer eigens dafür vorgesehenen Software
Allgemeinen keine originalen Belege           zu erfolgen.
vorzulegen sind, fordern die meisten
Mitgliedstaaten dennoch Rechnungs­            Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren
kopien bei Rechnungen, deren Bemes-           Erstattungsanträgen. Deloitte verfügt
sungsgrundlage EUR 1.000 bzw bei              ebenfalls über eine Zusatz-Software, um Sie
Tankrechnungen EUR 250 übersteigt.            bei der Einbringung der Erstattungsanträge
Daher empfehlen wir, diese Rechnun-           unterstützen zu können.
gen jedenfalls an die Finanzverwaltung
im PDF-Format (max 5 MB zulässig) zu          Verena Gabler
übermitteln, da einige EU-Mitglied-           vgabler@deloitte.at
staaten diese Rechnungen anderenfalls
nicht berücksichtigen und die Erstat-
tung der Vorsteuer dementsprechend
ablehnen.

Zeitraum der Vorsteuererstattung
Ein Erstattungsantrag hat einen Zeitraum
von mindestens drei aufeinander
folgenden Monaten bis zu höchstens
einem Kalenderjahr zu umfassen, außer
der Antrag betrifft den restlichen Zeitraum
des Kalenderjahres. In diesem Fall kann der
Antragszeitraum ebenso weniger als drei
Monate umfassen. Ein Erstattungsantrag
kann somit bspw für die Monate Oktober bis
Dezember, November bis Dezember oder
nur Dezember gestellt werden. Jedoch nicht
für die Monate September bis Oktober.

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Dreiecksgeschäftsregelung: Registrierung
im Bestimmungsland unschädlich
Der VwGH stellt nun klar, dass die            VwGH-Erkenntnis                                Fazit
Vereinfachungsregelung für Dreiecks-          Nach Meinung des Finanzamtes                   Die Dreiecksgeschäftsregelung ist auch
geschäfte auch anwendbar ist, wenn            verhindere alleinig die Tatsache, dass         anwendbar, sofern der Zwischenhändler
der mittlere Unternehmer über                 der mittlere Unternehmer über eine UID         im Bestimmungsland umsatzsteuerlich
eine UID aus dem Bestimmungsland              des Bestimmungslandes verfüge, die             registriert (jedoch nicht ansässig) ist, und –
verfügt, jedoch nicht unter dieser            Anwendung der Vereinfachungsregelung           wie im gegenständlichen Fall – die UID eines
auftritt.                                     für Dreiecksgeschäfte. Faktisch ist nach       anderen Mitgliedstaats verwendet.
                                              Ansicht des VwGH jedoch lediglich jene
Sachverhalt und Verfahrensgang                UID entscheidend, die der mittlere             Falls der mittlere Unternehmer in mehreren
Ein in der Schweiz ansässiger Unternehmer     Unternehmer für das Dreiecksgeschäft           Mitgliedstaaten für umsatzsteuerliche
(Bf, mittlerer Unternehmer) hat unter         verwendet, selbst wenn dieser in mehreren      Zwecke erfasst ist, ist für das Bestehen
Angabe seiner österreichischen UID            Mitgliedstaaten für umsatzsteuerliche          eines Dreiecksgeschäfts lediglich jene
Gegenstände von seinem italienischen          Zwecke erfasst ist. Im gegenständlichen Fall   UID relevant, die seitens des mittleren
Lieferer erworben und an seinen in            demnach die österreichische und nicht die      Unternehmers für den Erwerb verwendet
Slowenien ansässigen Abnehmer geliefert.      slowenische.                                   wird.
Die Gegenstände wurden direkt vom ersten
Lieferer an den Abnehmer transportiert.       Diese Argumentationslinie leitet der           Im konkreten Fall ist die
Die Bf war außerdem für umsatzsteuerliche     VwGH aus vorangehender EuGH                    Vereinfachungsregelung für
Zwecke in Slowenien registriert, ohne über    Rechtsprechung ab, die sich auf Zweck          Dreiecksgeschäfte somit anwendbar,
eine feste Niederlassung in Slowenien zu      und Ziel der Vereinfachungsregelung für        da der mittlere Schweizer Unternehmer
verfügen.                                     Dreiecksgeschäfte bezieht. So ist bereits      zwar über eine slowenische UID verfügt,
                                              den Schlussanträgen der Rs C-580/16,           jedoch gegenüber dem Lieferanten nicht
Im Zuge einer Betriebsprüfung in              Hans Bühler KG, zu entnehmen, dass             mit dieser, sondern seiner ebenfalls
Österreich wurde der Bf die Anwendung         durch die Vereinfachungsmaßnahme               bestehenden österreichischen UID auftritt.
der Vereinfachungsregelung für                vermieden werden soll, dass sich der           Dies steht zwar im Widerspruch zu der
Dreiecksgeschäfte versagt, weil diese         mittlere Unternehmer im Bestimmungsland        Ansicht der Finanzverwaltung (UStR Rz
ebenso in Slowenien (Bestimmungsland)         umsatzsteuerlich registrieren lassen und       4294), wobei anzunehmen ist, dass die
für umsatzsteuerliche Zwecke registriert      eine Steuererklärung abgeben soll.             Ansicht des VwGH im Rahmen eines
war. Folglich setzte das Finanzamt                                                           künftigen Wartungserlasses von der
die Erwerbsteuer für die aus dem              Hiervon ausgehend ist dem                      Finanzverwaltung übernommen wird.
Dreiecksgeschäft resultierenden               Zwischenhändler nicht auch noch ein
innergemeinschaftlichen Erwerbe in            weiterer Zwang aufzuerlegen, sprich dass       Verena Gabler
Österreich fest und versagte bis zum          dieser keine UID des Bestimmungslands          vgabler@deloitte.at
Nachweis der Erwerbsbesteuerung im            haben dürfe. Nach Meinung des VwGH
Bestimmungsland den Vorsteuerabzug.           kommt es lediglich darauf an, dass der
Daraufhin erhob die Bf gegen die              mittlere Unternehmer eine andere UID als
Festsetzung der Erwerbsbesteuerung            jene des Bestimmungslandes, verwendet.
Beschwerde, welche von der
Finanzverwaltung abgewiesen wurde.
In weiterer Folge beantragte die Bf die
Vorlage der Beschwerde an das BFG, das
der Beschwerde Folge gab und ausführte,
dass im Inland kein innergemeinschaftlicher
Erwerb stattgefunden habe. Gegen das
BFG-Erkenntnis richtete sich sodann die
ordentliche Revision des Finanzamts.

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Zoll- und Finanzstrafrecht:
Erweiterung der Barmittel-VO
Seit 3.6.2021 gelten neue Bestim­                der zuständigen Zollstelle in Papierform       Neufassung der finanzstrafrechtlichen
mungen der EU zur Kontrolle von                  vorgelegt werden. Es besteht aber auch die     Sanktionsnorm
Barmittelbewegungen, mit denen                   Möglichkeit, die Barmittelerklärung vorab      Obwohl die neue Barmittel-VO bereits
der Begriff der „Barmittel“ erweitert            auszufüllen und an das Zollamt Österreich      seit 3.6.2021 gültig ist, ist die Neufassung
und auch eine Offenlegungspflicht                elektronisch über die Homepage des BMF         der Sanktionsnorm erst seit 31.12.2021
für Barmittelsendungen eingeführt                zu übermitteln. Auf Verlangen der Zollor-      in Kraft. § 48b FinStrG sanktioniert die
wurde. Die Bestimmungen haben die                gane müssen Reisende Auskunft geben, ob        Verletzung der genannten Verpflichtungen
Verhinderung von Geldwäsche und                  Barmittel im Sinne der EU-Bestimmungen         im Barmittelverkehr bei vorsätzlichem oder
Terrorismusfinanzierung zum Ziel. Die            im Wert von EUR 10.000 oder mehr in das,       fahrlässigem Verhalten: Es macht sich straf-
korrespondierende Sanktionsnorm im               durch das oder aus dem Anwendungsgebiet        bar, wer Barmittel iSd Barmittel-VO nicht,
FinStrG wurde ebenfalls neu gefasst.             der EU befördert werden. Die Zollbehörden      nicht richtig oder nicht vollständig anmeldet
                                                 sind befugt natürliche Personen, ihr Gepäck    oder nicht für eine Kontrolle zur Verfügung
Definition von "Barmittel"                       und ihre Beförderungsmittel zu kontrollier-    stellt. Weiters ist die nicht, nicht richtig, nicht
Der Begriff „Barmittel“ wird in vier Kateg-      en und die Barmittel sind für die Kontrolle    vollständig und nicht rechtzeitig erfolgte
orien unterteilt: Bargeld (Banknoten und         zur Verfügung zu stellen.                      Einreichung einer Offenlegungserklärung
Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf                                                        mit Strafe bedroht. Die Strafdrohung bleibt
sind oder als Zahlungsmittel im Umlauf           Offenlegungspflicht von unbegleiteten          unverändert: Bei vorsätzlicher Begehung
waren und über Finanzinstitute oder Zen-         Barmittel                                      droht eine Geldstrafe bis zu EUR 100.000,
tralbanken noch in Geldscheine/Banknoten         Im Fall von unbegleiteten Barmitteln im Wert   bei fahrlässiger Begehung bis zu EUR 10.000
und Münzen eingetauscht werden können),          von EUR 10.000 oder mehr, die Teil einer       pro Täter.
übertragbare Inhaberpapiere (Reiseschecks,       Sendung sind, und die nicht von Reisenden
Schecks, Solawechsel und Zahlungsanwei-          mitgeführt werden, die zB in Postpaketen,      Fazit
sungen), Rohstoffe als hochliquide Wert­         in Sendungen mit Kurierdiensten, in unbe­      Die neue Barmittel-VO umfasst weiterhin
aufbewahrungsmittel (Münzen mit einem            gleitetem Reisegepäck oder als Container­      die Anmeldeverpflichtung von natürlichen
Goldgehalt von mindestens 90 % und Gold          fracht in die EU, durch die EU oder aus        Personen bei Ein- und Ausreise in bzw aus
in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen         der EU verbracht werden, ist der:die Ver­      der EU, sofern Barmittel iHv EUR 10.000
mit einem Goldgehalt von mindestens              sender:in, der:die Empfänger:in oder der:die   und mehr mitgeführt werden. Darüber
99,5 %) und bestimmte Arten von Gut­             Vertreter:in dieser Person verpflichtet, auf   hinaus wurde die Definition von Barmittel
habenkarten.                                     Verlangen der Zollorgane innerhalb einer       erweitert. Neu ist die Verpflichtung zur
                                                 Frist von 30 Tagen eine „Offenlegungs­         Offenlegung für unbegleitete Barmittel bei
Anmeldepflicht von begleiteten Bar-              erklärung“ abzugeben. Das Formular zur         Ein- und Ausreise in bzw aus der EU, sofern
mittel                                           Offenlegungserklärung liegt in Österreich      die Zollbehörde dazu auffordert. Zur Sank-
Reisende, die in die EU ein- oder aus der EU     bei den Zollstellen auf und das BMF stellt     tionierung der neuen Verpflichtungen wurde
ausreisen und Barmittel im Wert von min­         es in seiner Formulardatenbank auf seiner      der Tatbestand des § 48b FinStrG erweitert,
destens EUR 10.000 oder den Gegenwert            Homepage zur Verfügung. Es besteht auch        wobei die Strafdrohung unverändert ge-
in anderen Währungen am Körper, in ihrem         die Möglichkeit, die Offenlegungserklärung     blieben ist.
Gepäck oder in ihrem Beförderungsmittel          auszufüllen und an das Zollamt Österreich
mit sich führen („begleitete Barmittel“),        elektronisch direkt über die Homepage des      Madeleine Grünsteidl
müssen diesen Barmittelbetrag, bei der           BMF zu übermitteln.                            mgruensteidl@deloitte.at
Zollstelle des EU-Mitgliedsstaats, über den
sie in die EU ein- oder aus der EU ausreisen,    Das Zollamt Österreich kann mit Bescheid       Astrid Isopp
schriftlich anmelden.                            die vorübergehende Einbehaltung von            aisopp@deloitte.at
                                                 Barmitteln anordnen, wenn die Anmelde­
Für die Anmeldung der Barmittel ist ein          pflicht oder Auskunftspflicht für begleitete
Formular zur Barmittelanmeldung (die             Barmittel oder die Offenlegungspflicht für
„Barmittelerklärung“) auszufüllen, welches       unbegleitete Barmittel nicht erfüllt wurde
in Österreich in den Zollstellen aufliegt oder   oder wenn es Hinweise gibt, dass die
in der Formulardatenbank des BMF erhält-         Barmittel – unabhängig vom Betrag – in
lich ist. Die ausgefüllte Barmittelerklärung     Zusammenhang mit einer kriminellen Tätig-
kann direkt im Zuge der Reisebewegung            keit stehen.

                                                                                                                                               13
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