Information rund um die 24 Stunden Betreuung zu Hause - Bildungshaus Batschuns

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Information rund um die 24 Stunden Betreuung zu Hause - Bildungshaus Batschuns
Information rund um
die 24 Stunden
Betreuung zu Hause
Information rund um die 24 Stunden Betreuung zu Hause - Bildungshaus Batschuns
Impressum:

Redaktion
Reingard Feßler,
connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH

Anita Kresser
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
Eine Haftung der Herausgeber ist ausgeschlossen.

Geschlechterspezifische Schreibweise:
Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, umfassen die in diesem Leitfaden verwendeten
personenbezogenen Ausdrücke Frauen und Männer gleichermaßen.
Vorwort   3

                       24 Stunden Betreuung – Unterstützung
                       für pflegende Angehörige

                       So viel wie möglich ambulant – so viel wie nötig stationär

                       Die Herausforderungen in der ambulanten Betreuung und Pflege
                       sind in den letzten Jahren größer geworden. Neben den Beeinträch-
                       tigungen, die das Alter mit sich bringt, ist auch die Zahl der Men-
                       schen mit Demenzerkrankungen gestiegen. Eine erhöhte Nachfrage
                       nach der 24 Stunden Betreuung und eine geringere Inanspruch-
                       nahme von Heimplätzen sind zu beobachten. So ist die 24 Stunden
Landesrätin            Betreuung von 2015 auf 2016 um zwölf Prozent angestiegen.
Katharina Wiesflecker
                       Nur durch eine intensive und vernetzte Zusammenarbeit aller
                       Systempartner ist eine umfassende und qualitativ hochstehende
                       Pflege und Betreuung auch in Zukunft gewährleistet. Wer sich
                       für eine 24 Stunden Betreuung entscheidet, steht vor großen
                       Herausforderungen. Das Öffnen der Wohnung für eine „fremde“
                       Betreuungsperson und die Tatsache, dass man die Aufgaben des
                       täglichen Lebens nicht mehr allein und selbstbestimmt wahr-
                       nehmen kann, müssen gut geplant und vorbereitet werden.

                       Damit eine 24 Stunden Betreuung gut funktioniert, braucht es
                       selbstverständlich faire Rahmenbedingungen. Das fängt bei der
                       Bezahlung an und geht bis zu einem wertschätzenden Umgang mit
                       den Betreuerinnen. Eine wichtige Grundlage für diese Fragen bilden
                       die vom Wirtschaftsministerium ausgearbeitete neue Gewerbeord-
                       nung und die Unterstützungsleistung durch den Betreuungspool
                       des Landes Vorarlberg. In einer landesweiten Arbeitsgruppe werden
                       Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung ausgearbeitet. Dabei werden
                       Standards formuliert, die sowohl für die zu Betreuenden als auch
                       für die Betreuungspersonen selbst positiv zum Tragen kommen.

                       Die vorliegende Broschüre orientiert sich selbstverständlich an
                       den neuesten gesetzlichen Erfordernissen und Bestimmungen. Sie
                       bietet in kompakter Form Orientierung und gibt Antworten auf die
                       wesentlichen Fragen der Pflege von Angehörigen.

                       Gerne danke ich an dieser Stelle allen pflegenden Angehörigen,
                       den zahlreichen unterstützenden Institutionen und vor allem allen
                       in der Pflege engagierten Personen. Ohne sie alle wäre diese Art
                       der professionellen Pflege, wie wir sie in Vorarlberg gewohnt sind,
                       nicht denkbar.
Einleitung   5

Ein Leitfaden für die
24 Stunden Betreuung

Mit der vorliegenden Broschüre steht Ihnen ein    Der zweite Teil der Broschüre beschreibt die
übersichtlicher und aktueller Leitfaden für die   unterschiedlichen Modelle einer 24 Stunden
24 Stunden Betreuung zur Verfügung.               Betreuung und soll auch jenen Menschen
                                                  Unterstützung und Hilfe bieten, die als Personen-
Gerade für Menschen, die eine Betreuung           betreuerinnen und Personenbetreuer (selbständig
benötigen, und für deren Angehörige stellen       oder unselbständig) tätig sein wollen.
sich im Rahmen der Organisation einer bedarfs-
gerechten Betreuung viele Fragen. Die vorlie-     Alle dafür erforderlichen Schritte sind genau
gende Broschüre will Ihnen die dafür nötigen      beschrieben. Im Anhang finden Sie neben
Informationen bieten.                             Musterverträgen auch wichtige Links und
                                                  Adressen.
Sehr oft kann die Betreuung und Pflege zu-
sammen mit den mobilen Diensten und mit           Gleichzeitig dient der Leitfaden allen in der
Unterstützung durch teilstationäre Angebote       Beratung von betreuenden und pflegenden
wie Tagesbetreuung und Urlaubspflege vor Ort       Angehörigen tätigen Personen als Grundlage
gut bewältigt werden.                             für ihre Beratungstätigkeit.

Im ersten Teil der Broschüre finden Sie einen      Wir hoffen, dass Ihnen die vorliegende Infor-
Überblick über die Angebote des Betreuungs-       mationsbroschüre hilft, eine gute und
und Pflegenetzes in Vorarlberg und über die        bedarfsgerechte Betreuungslösung zu finden.
finanziellen Unterstützungsangebote im mobilen
Bereich.
                                                  Reingard Feßler und
Wenn der Betreuungs- und Pflegebedarf              Mag. Martin Hebenstreit
über die Kapazitäten der mobilen Dienste vor      connexia – Gesellschaft für
Ort hinausgeht, besteht die Möglichkeit, die      Gesundheit und Pflege
Betreuung mittels Personenbetreuerinnen und
Personenbetreuer des Betreuungspools oder einer
anderen gewerblichen Vermittlungsagentur für
24 Stunden Betreuung zu organisieren.
6

Inhalt

I     Begriffserklärung …………………………………………………………………………………………                         9

1)    Was heißt 24 Stunden Betreuung? …………………………………………………………………………                  9
2)    Legale Betreuungsmöglichkeiten im
      Rahmen der 24 Stunden Betreuung …………………………………………………………………………                  9
3)    Was ist der Unterschied zwischen
      Betreuung und Pflege? ……………………………………………………………………………………………                      9
4)    Tätigkeiten der Personenbetreuer ……………………………………………………………………………               10

II    Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg ………………………………………………………… 13

1)    Case Management …………………………………………………………………………………………………                        14
2)    Institutionen mit Angeboten im Bereich
      Betreuung und Pflege ……………………………………………………………………………………………                      14
3)    Finanzielle Unterstützungsangebote …………………………………………………………………………              18
      3.1 Pflegegeld und Zuschuss des Landes
            zum Pflegegeld bei mobiler Pflege ………………………………………………………………………            18
      3.2 Unterstützungsfonds Sozialministeriumservice ……………………………………………………        18
      3.3 Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ……………………………………       19
      3.4 Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung ……………………………………………        19
      3.5 Sonstige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
            für Personen mit geringem Einkommen (Gebührenbefreiung) ………………………………   19
      3.6 Pensionsversicherung …………………………………………………………………………………………                  20
      3.7 Mitversicherung in der Krankenversicherung ………………………………………………………         20
      3.8 Pflegekarenz / Pflegeteilzeit ………………………………………………………………………………               20
      3.9 Familienhospizkarenz / Familienhospizteilzeit………………………………………………………       21
      3.10 Pflegekarenzgeld ………………………………………………………………………………………………                    21

III   Das Selbständigenmodell –
      der gewerbliche Personenbetreuer ………………………………………………………………                    23

1)    Die wichtigsten Schritte im Überblick ………………………………………………………………………            23
      1.1 Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ……………………………………………………         23
      1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden ………………………………………………………………………              23
      1.3 Anmeldung einer Gewerbeberechtigung ………………………………………………………………             24
      1.4 Abschluss eines Werkvertrages …………………………………………………………………………               25
      1.5 Anmeldung bei der Sozialversicherung ………………………………………………………………            27
      1.6 Meldung beim Finanzamt …………………………………………………………………………………                   28
      1.7 Führen eines Haushaltsbuches ……………………………………………………………………………               29
      1.8 Beendigung der Gewerbetätigkeit oder Ruhendmeldung ……………………………………        29
Inhaltsverzeichnis    7

2)    Förderung der 24 Stunden Betreuung zu Hause
      im Zusammenhang mit dem Selbständigenmodell ……………………………………………………              30
3)    Kosten ……………………………………………………………………………………………………………………                           31
4)    Anhang ……………………………………………………………………………………………………………………                           32

IV    Das Unselbständigenmodell –
      der unselbständige Personenbetreuer ……………………………………………………………                   47

1)    Die wichtigsten Schritte im Überblick ………………………………………………………………………             47
      1.1 Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes………………………………………………………          47
      1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden …………………………………………………………………………              47
      1.3 Abschluss eines Dienstvertrages …………………………………………………………………………              48
      1.4 Lohnnebenkosten ………………………………………………………………………………………………                      48
      1.5 Anmeldung bei der Sozialversicherung …………………………………………………………………            48
      1.6 Meldung beim Finanzamt ……………………………………………………………………………………                   49
2)    Förderungen der 24 Stunden Betreuung zu Hause
      im Zusammenhang mit dem Unselbständigenmodell …………………………………………………             50
3)    Kosten ……………………………………………………………………………………………………………………                           51
4)    Anhang ……………………………………………………………………………………………………………………                           51

V     Rechtliche Grundlagen, die die 24 Stunden
      Betreuung und deren Förderung regeln …………………………………………………………                   57

VI    Wichtige Links und Adressen ………………………………………………………………………                       59

Quellennachweis …………………………………………………………………………………………………                               60

Stand: März 2017 | 11. überarbeitete Auflage
Begriffserklärung   9

I Begriffserklärung

1) Was heißt 24 Stunden Betreuung?                   3) Was ist der Unterschied zwischen Betreuung
                                                        und Pflege?
Alte und betreuungsbedürftige Menschen möchten
möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung          Die Legaldefinition findet sich in § 1 Abs. 3
leben können. Auch den Angehörigen dieser            Hausbetreuungsgesetz: Betreuung umfasst
Menschen ist es ein Anliegen, dieses Stück Le-       Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in
bensqualität zu erhalten und zu ermöglichen. In      der Hilfestellung insbesondere bei der Haushalts-
manchen Situationen ist dies nur möglich, wenn       führung und der Lebensführung bestehen, sowie
ständig – sowohl tagsüber als auch nachts – eine     sonstige auf Grund der Betreuungsbedürftigkeit
Betreuungsperson bereit steht und hilft. Diese Art   notwendige Anwesenheiten.
der Betreuung ist gesetzlich geregelt.
                                                     Betreuung bedeutet also Hilfestellung und
                                                     Unterstützung. Sie umfasst im Wesentlichen
                                                     haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung
                                                     von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Haus-
2) Legale Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen
                                                     arbeiten, Betreuung von Tieren und Pflanzen),
   der 24 Stunden Betreuung
                                                     Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung
Mit 1. Juli 2007 traten das Hausbetreuungsgesetz     des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen
und Änderungen der Gewerbeordnung in Kraft.          Verrichtungen) und Gesellschafterfunktion (Ge-
Damit wurde eine Rechtsgrundlage für die legale      sellschaft leisten und Führen von Konversation).
24 Stunden Betreuung geschaffen.                     Dazu zählt auch die erforderliche oder vorsorg-
                                                     liche Anwesenheit. Für eine Betreuungstätigkeit
                                                     ist im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes bzw.
                                                     im Rahmen des freien Gewerbes der Personen-
Es gibt folgende legale
                                                     betreuung (lt. Gewerbeordnung 1994) keine
Betreuungsmöglichkeiten:
                                                     spezielle berufliche Qualifikation erforderlich.
Selbständigen-Modell: Der Betreuungsbedürf-
tige oder seine Familie schließt einen Werkver-
trag mit einem Personenbetreuer ab, der einen
entsprechenden Gewerbeschein besitzt.

Unselbständigen-Modell: Der Betreuungsbe-
dürftige oder seine Familie stellt eine Betreu-
ungsperson an. Das Arbeitsverhältnis ist in einem
Arbeitsvertrag geregelt.

Träger-Modell: Der Betreuungsbedürftige oder
seine Familie organisiert die Betreuung über eine
Trägerorganisation.
10

Zum Begriff Pflege gehören alle Tätigkeiten, die    Solange keine medizinischen Gründe dagegen-
dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz            sprechen, dürfen auch folgende Tätigkeiten (im
(GuKG) unterliegen. Diese Tätigkeiten dürfen nur   Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“) durchgeführt
von diplomierten Gesundheits- und Kranken-         werden:
pflegepersonen oder Pflegehelfern unter deren        _ Unterstützung bei oraler Nahrungs- und
Anleitung durchgeführt werden. Für Familien-          Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme
angehörige gilt die Unterscheidung zwischen        _ Unterstützung bei der Körperpflege sowie bei
Betreuung und Pflege nicht. Sie dürfen sowohl          der Benützung von Toilette oder Leibstuhl
Betreuungs- als auch Pflegetätigkeiten in der          einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von
Familie verrichten.                                   Inkontinenzprodukten
                                                   _ Hilfestellung beim An- und Auskleiden
                                                   _ Unterstützung beim Aufstehen, Gehen,
Hinweis                                               Niedersetzen, Niederlegen
Aufgrund der Änderung des Bundes-
Pflegegeldgesetzes wird eine Förderung nur dann    Die Durchführung dieser Tätigkeiten durch Laien
gewährt, wenn der Personenbetreuer eine der        ist nur dann zulässig, wenn sie kein Fachwissen
folgenden Voraussetzungen erfüllt:                 erfordern und keine gesundheitliche Gefahr bzw.
_ theoretische Ausbildung, die der Heim-           allfällige Folgeschäden sowohl für die betreuten
   helferausbildung laut Sozialbetreuungs-         Menschen wie auch die Betreuer darstellen.
   berufegesetz entspricht,
_ der Personenbetreuer betreut seit                Sobald Umstände vorliegen, die aus ärztlicher
   mindestens sechs Monaten den                    oder pflegerischer Sicht die Durchführung dieser
   Förderwerber „sachgerecht“ oder                 Tätigkeiten durch Laien nicht zulassen, sind die
_ dem Personenbetreuer wurden                      genannten Tätigkeiten den Gesundheits- und
   pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten         Krankenpflegeberufen vorbehalten.
   entsprechend den Bestimmungen des               Die Beurteilung, ob im Einzelfall diese Umstände
   GuKG bzw. des Ärztegesetzes übertragen.         vorliegen, obliegt bei Fragestellungen aus pfle-
                                                   gerischer Sicht (§ 14 GuKG) einer diplomierten
                                                   Pflegeperson, im Rahmen ärztlicher Fragestel-
4) Tätigkeiten der Personenbetreuer                lungen einem Arzt.
Betreuungskräfte dürfen unter anderem folgende
                                                   Sobald medizinische Probleme vorliegen, dürfen
Tätigkeiten durchführen:
                                                   folgende Tätigkeiten von Betreuungskräften nur
_ Hilfeleistung im Haushalt
                                                   nach schriftlicher Anordnung durch diplomiertes
   (Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen
                                                   Pflegepersonal im Einzelfall und befristet durch-
   erledigen, Reinigungstätigkeiten, Wäsche-
                                                   geführt werden:
   versorgung, etc.)
                                                   _ Unterstützung bei oraler Nahrungs- und
_ Hilfe bei der Lebensführung
                                                      Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme
_ Gesellschaft leisten
                                                   _ Unterstützung bei der Körperpflege sowie bei
_ Begleitung bei diversen Aktivitäten
                                                      der Benützung von Toilette oder Leibstuhl
   (Einkaufen, Unternehmungen, etc.)
                                                      einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von
                                                      Inkontinenzprodukten
                                                   _ Hilfestellung beim An- und Auskleiden
                                                   _ Unterstützung beim Aufstehen, Gehen,
                                                      Niedersetzen, Niederlegen

                                                   Dies gilt ebenso für sonstige pflegerische
                                                   Maßnahmen.
Begriffserklärung   11

Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die der Betreu-    Der Personenbetreuer hat die Möglichkeit, die
ungskraft im Einzelfall, befristet und nach        Übernahme der anordnungspflichtigen Tätig-
schriftlicher Anordnung von einem Arzt über-       keiten abzulehnen.
tragen werden können:
_ Verabreichung von Medikamenten                   Diese Tätigkeiten gelten dann als Betreuung,
   (z.B. Unterstützung bei der Einnahme            wenn sie von der Betreuungskraft nicht überwie-
   von Tabletten)                                  gend erbracht werden. Der Personenbetreuer darf
_ Anlegen und Wechseln von Bandagen                in einem Privathaushalt maximal zwei Menschen
   und Verbänden                                   (laut Vorarlberger Pflegeheimgesetz) betreuen,
_ Verabreichung von subkutanen Insulinin-          die zueinander in einem Angehörigenverhältnis
   jektionen und subkutanen Injektionen von        stehen.
   blutgerinnungshemmenden
   Arzneimitteln
_ Blutabnahme zur Messung des                      Hinweis
   Blutzuckerspiegels                              Die Personenbetreuer sind verpflichtet, alle
_ Einfache Licht- und Wärmeanwendungen             erbrachten Leistungen ausreichend und regelmäßig
                                                   zu dokumentieren. Die Dokumentation ist den
                                                   Unterzeichnern des Betreuungsvertrages sowie
Hinweis                                            den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die
Die erwähnten ärztlichen Tätigkeiten können auch   betreute Person pflegen und behandeln, zugänglich
(nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem       zu machen. Weiters haben Personenbetreuer
Pflegepersonal durchgeführt werden, welche diese   der anordnenden Person unverzüglich alle
wieder an die Betreuungskraft übertragen können.   Informationen zu erteilen, die für die Anordnung
                                                   von Bedeutung sein könnten, insbesondere
                                                   Veränderungen des Zustandsbildes der
Wesentlich für die anordnungspflichtigen            betreuten Person oder eine Unterbrechung der
Tätigkeiten ist:                                   Betreuungstätigkeit.
_ Schriftliche Anordnung – befristet bis auf
   Widerruf (z.B. wegen Änderung des Zustands
   der betreuten Person) bzw. bis zum Betreu-
   ungsende.                                       Hinweis
_ Sowohl der Arzt als auch die diplomierte         Mit Inkrafttreten der Novelle zur Gewerbeordnung
   Pflegeperson haben eine ausreichende Anlei-      vom 10.07.2015 gibt es zwei selbstständige
   tung und Unterweisung zu erteilen, sowie eine   Gewerbe: die Personenbetreuung und die
   begleitende Kontrolle durchzuführen und dies    Organisation der Personenbetreuung (Vermittler).
   zu dokumentieren.                               Weitere Informationen finden Sie auf der
_ Schriftlicher Widerruf der Anordnung ist         Homepage der Wirtschaftskammer unter
   jederzeit möglich.                              www.wko.at
_ Einwilligung der betreuten Person bzw. ihres
   gesetzlichen Vertreters.
_ Die Durchführung beschränkt sich auf den
   Privathaushalt der betreuten Person.
_ Der Personenbetreuer muss dauernd oder
   zumindest regelmäßig täglich oder zumindest
   mehrmals wöchentlich über längere Zeiträume
   im Privathaushalt der betreuten Person
   anwesend sein.
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg   13

II Betreuungs- und
   Pflegenetz Vorarlberg

Damit eine möglichst optimale Lösung für die        Darüber hinaus gibt es in Vorarlberg zahlreiche
Betreuung und Pflege gefunden werden kann, ist       Institutionen, die zu betreuende Menschen und
es wichtig, den tatsächlichen Betreuungs- und       deren Angehörige unterstützen und so eine
Pflegebedarf zu erheben. Es ist zunächst zu          bedarfsgerechte Betreuung und Pflege zu Hause
klären, was der Betroffene noch selbständig         ermöglichen. Die Kontaktadressen dieser Einrich-
erledigen kann und in welchem Ausmaß ihn die        tungen sind auf den folgenden Seiten angeführt.
Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags
unterstützen können. Diese Ersterhebung wird        Wenn eine 24 Stunden Betreuung notwendig
vom Case Management oder von der Hauskran-          ist, besteht die Möglichkeit, diese Betreuung
kenpflege durchgeführt.                              mit einem gewerblichen Personenbetreuer
                                                    (Selbständigenmodell) oder einer unselbständigen
Die zu betreuende Person oder deren Angehörige      Betreuungskraft abzudecken.
nehmen Kontakt mit den zuständigen Einrich-
tungen (Case Management oder Hauskranken-           Die weitere Vorgangsweise beim Selbständigen-
pflege) auf. Diese unterstützen die Betroffenen      wie auch beim Unselbständigenmodell ist in
gerne und helfen, den erforderlichen Betreu-        diesem Leitfaden genau beschrieben.
ungs- und Pflegebedarf bestmöglich zu organi-
sieren und abzudecken.

Nach dieser Erhebung stellt sich vielfach heraus,
dass der Betreuungs- und Pflegebedarf mit
den verschiedenen mobilen Diensten im Land
gut abgedeckt werden kann und dass keine 24
Stunden Betreuung erforderlich ist.

Wenn der Betreuungsbedarf aber über die Kapa-
zitäten der Hauskrankenpflege und des Mobilen
Hilfsdienstes hinausgeht, wird die Heimhilfe, der
Betreuungspool oder eine andere gewerbliche
Vermittlungsagentur für 24 Stunden Betreuung
als Unterstützung hinzugezogen.
14

1) Case Management                                  Förderansuchen für die 24 Stunden Betreuung
                                                    ans Sozialministeriumservice.
Das Case Management im Rahmen der Betreuung
und Pflege wird bereits in fast allen Gemeinden     Betreuungspool Vorarlberg gGmbH
in Vorarlberg angeboten. Es kommt zum Einsatz,      Servicestelle Dornbirn
wenn mehrere verschiedene Dienstleister             Am Rathausplatz 4/5. Stock, 6850 Dornbirn
benötigt werden, eine komplexe Situation            T 05572 386568, E office@betreuungspool.at
von den Betroffenen alleine nicht bewältigt         www.betreuungspool.at
werden kann oder die Gefahr besteht, dass
die Angehörigen mit der Situation überfordert       Servicestelle Feldkirch, Saalbaugasse 2
sind. Die Zielgruppe sind Menschen, die einen       6800 Feldkirch, T 05522 78101
Bedarf an Betreuung und Pflege aufgrund
ihrer somatischen und/oder psychiatrischen
Erkrankung haben sowie deren Angehörige.            Hinweis
Die Kontaktdaten der Case Managerinnen und          In Vorarlberg gibt es weitere gewerbliche
Manager sind unter www.betreuungundpflege.at        Vermittlungsagenturen für 24 Stunden Betreuung.
unter dem Punkt Case Management zu finden.

                                                    Hauskrankenpflege
                                                    In Vorarlberg bieten 66 eigenständige Vereine
2) Institutionen mit Angeboten im                   Hauskrankenpflege an. Das Land ist flächen-
   Bereich Betreuung und Pflege                      deckend versorgt. Derzeit sind in den Kranken-
                                                    pflegevereinen insgesamt 307 qualifizierte
Mobile Hilfsdienste                                 Pflegefachkräfte angestellt. Der örtliche Kranken-
                                                    pflegeverein ist Ansprechpartner für alle
In 51 Mobilen Hilfsdiensten arbeiten landes-
                                                    Betreuungs- und Pflegefragen und ermöglicht
weit 1.800 Helferinnen und Helfer. Die
                                                    eine medizinische Pflege und ganzheitliche
Mobilen Hilfsdienste ermöglichen eine
                                                    Betreuung zu Hause.
qualifizierte Betreuung alter, kranker und/oder
beeinträchtigter Menschen.                          Landesverband Hauskrankenpflege
                                                    Office am Rathausplatz
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den
                                                    Am Rathausplatz 4/5. Stock, 6850 Dornbirn
örtlichen Mobilen Hilfsdienst.
                                                    T 05572 34935
ARGE Mobile Hilfsdienste                            E office@hauskrankenpflege-vlbg.at
Saalbaugasse 2, 6800 Feldkirch                      www.hauskrankenpflege-vlbg.at
T 05522 78101-10
E arge@mohi.at, www.mohi.at
                                                    Bildungshaus Batschuns
                                                    Das Bildungshaus Batschuns bietet im Rahmen
Betreuungspool Vorarlberg gGmbH
                                                    des Schwerpunktes „Rund um die Pflege daheim“
Im persönlichen Gespräch findet die                 Angebote zur Unterstützung für pflegende
Betreuungspool Vorarlberg gGmbH gemeinsam           Angehörige.
mit den Betroffenen die beste Möglichkeit für die
                                                    Bildungshaus Batschuns
jeweilige Betreuungssituation. Der Betreuungspool
                                                    Kapf 1, 6835 Zwischenwasser
vermittelt die Betreuerinnen und Betreuer,
                                                    T 05522 44290, E bildungshaus@bhba.at, www.
informiert über Finanzierungsmöglichkeiten und
                                                    bildungshaus-batschuns.at
erledigt alle notwendigen Formalitäten sowie das
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg   15

Besuchsdienste – Sozialkreis – Pfarrcaritas         aks – Arbeitskreis für Vorsorge
                                                    und Sozialmedizin
In vielen Gemeinden und Pfarren Vorarlbergs
bieten ehrenamtlich tätige Menschen Besuchs-        Aus der breiten Angebotspalette des aks können
dienste an. Sie unterstützen pflegende Angehörige   für pflegende Angehörige Ernährungsberatung,
und betreuungs- und pflegebedürftige Menschen       Ambulante neurologische Rehabilitation,
durch Gespräche, Besuche oder Ausflüge. Diese       Inkontinenzberatung und die Gesundheitsvorsorge
Dienste sind meist kostenlos.                       hilfreich sein. Die aks-Rehabilitation bietet
                                                    neurologisch erkrankten Menschen und deren
Informationen erhalten Sie bei
                                                    Angehörigen Unterstützung in Form von
Ihrer Gemeinde, Pfarre oder bei der
                                                    Informationen, Gesprächen, Beratung und
Pfarrcaritas Vorarlberg
                                                    Vernetzung.
Lustenauerstraße 3, 6850 Dornbirn
T 05522 200-4010                                    aks – Arbeitskreis für Vorsorge und
E ingrid.boehler@caritas.at                         Sozialmedizin
www.caritas-vorarlberg.at                           Rheinstraße 61, 6900 Bregenz
                                                    T 05574 202-0
                                                    E gesundheit@aks.or.at, www.aks.or.at
SMO – Neurologische Rehabilitation
Das SMO bietet Menschen mit neurologischen
                                                    Rufhilfe – Rotes Kreuz
Erkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutung,
Schädelhirnverletzungen, Morbus Parkinson,          Die Rufhilfe ist ein Notrufsystem auf
Multiple Sklerose und andere) Dienstleistungen      Knopfdruck, um die Eigenständigkeit
an, die die Erlangung der größtmöglichen            betreuungsbedürftiger Menschen zu sichern.
Selbständigkeit zum Ziel haben. Das
                                                    Rotes Kreuz Vorarlberg, Rufhilfe
Therapiekonzept beinhaltet die Betreuung und
                                                    Beim Gräble 10, 6800 Feldkirch
Behandlung in den Praxen der SMO sowie
                                                    T 05522 201-2020
Hausbesuche und Tagesambulatorien.
                                                    E rufhilfe@v.roteskreuz.at
SMO-Gesundheitsmanagement GmbH                      www.roteskreuz.at
Bahnhofstraße 29, 6900 Bregenz
T 05574 46913, E smo@smo.at, www.smo.at
                                                    Telefonseelsorge
                                                    Die Telefonseelsorge bietet eine anonyme
                                                    Gesprächsmöglichkeit und Beratung an.
                                                    Telefonseelsorge
                                                    Postfach 51, 6850 Dornbirn
                                                    T 142 (ohne Vorwahl, zum Nulltarif
                                                    aus ganz Vorarlberg)
                                                    E office@ts-vorarlberg.at
                                                    www.142online.at (Beratung im Internet)
16

Hospiz Vorarlberg                                    _ Ethische Entscheidungsfindung
                                                     _ Psychosoziale Probleme und
Die Hospiz bietet Beratung und Begleitung von
                                                       sozialrechtliche Fragen
Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen,
Begleitung und Entlastung von Angehörigen,
                                                     Mobiles Palliativteam
Trauerbegleitung und Gruppen für Trauernde an.
                                                     Franz-Michael-Felder-Straße 6
Es werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
                                                     6845 Hohenems
Hospiz Vorarlberg                                    T 05522 200-4700, E mpt@caritas.at
Maria-Mutter-Weg 2, 6800 Feldkirch                   www.hospiz-vorarlberg.at
T 05522 200-1100, E hospiz@caritas.at
www.caritas-vorarlberg.at
                                                     Österreichische Krebshilfe Vorarlberg
                                                     Die Krebshilfe Vorarlberg bietet neben
Hospizbegleitung für Kinder
                                                     Beratung, Information und Unterstützung
Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter         auch psychotherapeutische Begleitung von
beraten und begleiten zu Hause, im Krankenhaus       Krebskranken und Angehörigen. Die Hilfe
oder in Betreuungseinrichtungen.                     ist grundsätzlich kostenlos.
Hospizbegleitung für Kinder                          Krebshilfe Vorarlberg
Kolumbanstraße 9, 6900 Bregenz                       Rathausplatz 4, 6850 Dornbirn
M 0676 884203525                                     T 05572 202388
E hospiz.kinder@caritas.at                           E office@krebshilfe-vbg.at
www.caritas-vorarlberg.at                            www.krebshilfe-vbg.at

Mobile Kinderkrankenpflege                           ifs Institut für Sozialdienste
Die Mobile Kinderkrankenpflege ist landesweit        Aus der breiten Angebotspalette des ifs können
tätig und stellt eine häusliche Fachkrankenpflege    für pflegende Angehörige unter anderem die
für Kinder und Jugendliche sicher.                   Ehe- und Familienberatung, die ifs-Sachwalter-
                                                     schaft oder die Servicestelle „Menschengerechtes
connexia – Gesellschaft für Gesundheit
                                                     Bauen“ hilfreich sein.
und Pflege gem. GmbH
Broßwaldengasse 8, 6900 Bregenz                      ifs Institut für Sozialdienste
T 05574 48787-0                                      Interpark Focus 1, 6832 Röthis
E info@connexia.at, www.connexia.at                  T 05 1755 500, www.ifs.at
                                                     Beratungsstelle Menschengerechtes Bauen
                                                     Franz-Michael-Felder-Str. 6, 6845 Hohenems
Mobiles Palliativteam
                                                     T 05 1755 537
                                                     E menschengerechtes.bauen@ifs.at
Das Mobile Palliativteam arbeitet interdisziplinär
und unterstützt niedergelassene Ärzte, die           ifs Sachwalterschaft – Unterland
Hauskrankenpflege und Pflegeheime vor allem          Poststraße 2/4, 6850 Dornbirn
bei folgenden Fragestellungen:                       T 05 1755 590
_ Schmerztherapie und Symptomkontrolle               E ifs.sachwalterschaft@ifs.at
_ Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
                                                     ifs Sachwalterschaft – Oberland
_ Aufwendige medizinische und
                                                     Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch
   pflegerische Betreuungen
                                                     T 05 1755 591, E ifs.sachwalterschaft@ifs.at
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg   17

Erholungsurlaub für pflegende Angehörige            mit dem Bildungshaus Batschuns und
                                                    dem Land Vorarlberg herausgibt. Sie kann
Pflegende Angehörige können einmal jährlich
                                                    kostenlos bezogen werden.
an einem kostenlosen Erholungsaufenthalt im
Rossbad Krumbach teilnehmen.
                                                    connexia – Gesellschaft für Gesundheit
Dies ist ein Angebot des Landes Vorarlberg,
                                                    und Pflege gem. GmbH
der Arbeiterkammer Vorarlberg, der
                                                    Broßwaldengasse 8, 6900 Bregenz
Vorarlberger Gebietskrankenkasse und der
                                                    T 05574 48787-0
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
                                                    E info@connexia.at, www.connexia.at
Wirtschaft, Landesstelle Vorarlberg.
Arbeiterkammer Vorarlberg
Helga Barta, T 050 258-4216                         Urlaubsbetten und Tagesbetreuungsplätze
E helga.barta@ak-vorarlberg.at
                                                    Verschiedene Alters- und Pflegeheime in Vor-
www.vbg.arbeiterkammer.at
                                                    arlberg bieten folgende Dienstleistungen zur
                                                    Entlastung von pflegenden Angehörigen an:
                                                    _ Urlaubs-, Tages- und Nachtbetreuung
Pflegeurlaub für Versicherte der Sozial-
                                                    _ Übergangspflege (z.B. nach einem
versicherungsanstalt der Bauern (SVB)
                                                      Krankenhausaufenthalt, um den zu Betreu-
Personen, die die Hauptlast der Pflege                enden zu reaktivieren und die Angehörigen
tragen, erreichen oft die körperlichen und            auf die häusliche Pflege vorzubereiten)
psychischen Grenzen, da die Pflegeaufgaben          Weiters werden Essen auf Rädern, Mittagstisch
zumeist neben der Familie und neben den             und Pflegebad angeboten.
landwirtschaftlichen Arbeiten zu bewältigen
                                                    Einen Informationsfolder über die vorhandenen
sind. Diesen pflegenden Angehörigen bietet
                                                    Urlaubsbetten sowie Tages- und Nacht-
die SVB folgende Erholungsangebot an: einen
                                                    betreuungsplätze erhalten Sie bei:
zweiwöchigen Erholungsaufenthalt in Vorarlberg
bzw. an verschiedenen Standorten in Österreich      connexia – Gesellschaft für Gesundheit
an; Gesundheitsaktion „Nach der Pflege“ und         und Pflege gem. GmbH
„Pflegende und ihr Kind mit Beeinträchtigung“       Broßwaldengasse 8, 6900 Bregenz
                                                    T 05574 48787-0
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
                                                    E info@connexia.at, www.connexia.at
Mag. Georg Huber, T 05574 4924-7442
E georg.huber@svb.at; www.svb.at
                                                    Hinweis
                                                    Weitere Informationen über Institutionen, die Sie
connexia – Gesellschaft für
                                                    in der Betreuung und Pflege daheim unterstützen,
Gesundheit und Pflege
                                                    entnehmen Sie der Broschüre „Wegbegleiter zur
                                                    Pflege daheim“.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Pflege
im Gespräch“ werden – in Kooperation mit            Informationen und Bezugsmöglichkeit:
den sozialen Einrichtungen der Gemeinden –          Amt der Vorarlberger Landesregierung
landesweit Vorträge und Informationsabende für      Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge
pflegende Angehörige angeboten.                     Landhaus, 6901 Bregenz
                                                    T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser
Die Zeitschrift „daSein“ ist eine informative und   www.vorarlberg.at
hilfreiche Fachzeitschrift für Betreuung und
Pflege daheim, die connexia gemeinsam
18

3) Finanzielle Unterstützungsangebote
                                                  Hinweis
                                                  Der erweiterte Pflegebedarf von Personen mit
3.1 Pflegegeld und Zuschuss des Landes zum
                                                  einer schweren geistigen oder psychischen
Pflegegeld bei mobiler Pflege
                                                  Beeinträchtigung, insbesondere einer demenziellen
Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftig-      Erkrankung, wird mit einem zusätzlichen
keit vorliegt und der ständige Betreuungs- und    Stundenwert berücksichtigt (Erschwerniszuschlag).
Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens sechs
Monate andauern wird. Es wird ohne Berücksich-
tigung des Einkommens in sieben Stufen (je nach
Pflegeaufwand) bewilligt und gebührt zwölfmal      Zuschuss des Landes zum Pflegegeld
jährlich. Grundlage der Einstufung ist ein        bei mobiler Pflege
ärztliches Gutachten, worin ein Pflegebedarf
                                                  Seit 1. Jänner 2010 können Bezieher eines
von mindestens 65 Stunden monatlich fest-
                                                  Pflegegeldes der Stufen 5, 6 oder 7, die überwie-
gestellt wird.
                                                  gend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn
                                                  gepflegt werden, einen Zuschuss zum Pflegegeld
Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die zu
                                                  beantragen. Der Zuschuss beträgt 200 € monat-
pflegende Person ausbezahlt. Es ist zweckge-
                                                  lich und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.
widmet und dient dazu, die erforderliche
Betreuung selbstbestimmt zu organisieren
                                                  Der Anspruch erlischt, wenn die pflegebedürftige
und zu finanzieren.
                                                  Person im Pflegeheim betreut wird oder eine
                                                  Unterstützung der 24 Stunden Betreuung in
Die Anträge und weitere Informationen
                                                  Anspruch nimmt.
erhalten Sie bei:
Pensionsversicherungsanstalt
                                                  Anträge und weitere Informationen erhalten Sie
Landesstelle Vorarlberg
                                                  bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Zollgasse 6, 6850 Dornbirn
                                                  oder beim Amt der Vorarlberger Landesregierung,
T 05 0303
                                                  Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge,
www.pensionsversicherung.at
                                                  Landhaus, 6901 Bregenz
                                                  T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser
Höhe des Pflegegeldes
                                                  www.vorarlberg.at
(monatlich) seit 1.1.2016
Stufe 1      157,30 €
Stufe 2      290,00 €
Stufe 3      451,80 €                             3.2 Unterstützungsfonds
Stufe 4      677,60 €                             Sozialministeriumservice
Stufe 5      920,30 €
                                                  Jene Menschen, die aufgrund einer Beeinträchti-
Stufe 6    1.285,20 €
                                                  gung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben
Stufe 7    1.688,90 €
                                                  (Badewannenlift, behindertengerechte Woh-
                                                  nungsumbauten) haben, können eine finanzielle
                                                  Unterstützung beantragen. Es werden vor allem
                                                  jene Menschen unterstützt, die aufgrund des
                                                  Alters (Kinder) oder wegen einer schweren
                                                  Beeinträchtigung noch nie berufstätig waren
                                                  oder Personen, die nicht mehr im Erwerbsleben
                                                  stehen (Pensionisten).
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg   19

Anträge und weitere Informationen                    3.4 Betreuungskosten als
erhalten Sie beim:                                   außergewöhnliche Belastung
Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg
                                                     Die mit der Betreuung zu Hause verbundenen
Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz
                                                     Aufwendungen (z.B. Ausgaben für Betreuungs-
T 05574 6838 DW 7232 Mirjam Stanzel
                                                     personen) sind ab Bezug von Pflegegeld der
www.sozialministeriumservice.at
                                                     Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung
                                                     absetzbar.

3.3 Zuwendungen zur Unterstützung                    Die Aufwendungen sind abzüglich der erhaltenen
pflegender Angehöriger                                steuerfreien Zuschüsse (Pflegegeld, Fördergelder
                                                     für die 24 Stunden Betreuung) geltend zu
Personen, die seit mindestens einem Jahr über-
                                                     machen.
wiegend einen nahen Angehörigen mit einem
Pflegegeld der Stufe 3 bis 7 nach dem Bundes-
Pflegegeldgesetz oder einen nahen Angehörigen
mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung       3.5 Sonstige finanzielle Unterstützungs-
und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1        möglichkeiten für Personen mit geringem
nach dem Bundes-Pflegegeldgesetz oder einen           Einkommen (Gebührenbefreiung)
minderjährigen nahen Angehörigen mit einem
                                                     Bei sehr geringem Einkommen können folgende
Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem
                                                     finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bean-
Bundes-Pflegegeldgesetz pflegen und wegen
                                                     tragt werden:
Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen
                                                     _ Befreiung der Fernseh- und Radiogebühr
Gründen verhindert sind, diese Pflege selbst zu
                                                     _ Zuschuss zum Fernsprechentgelt
erbringen.
                                                     _ Befreiung von Rezeptgebühr und
                                                        e-card-Gebühr
In diesem Fall gewährt das Sozialministeri-
                                                     _ Personen mit Rezeptgebührenbefreiung zahlen
umservice eine finanzielle Unterstützung, um
                                                        keinen Selbstbehalt für Hilfsmittel und
sich durch eine professionelle oder private
                                                        Heilbehelfe
Ersatzpflege vertreten zu lassen. Die Höhe der
                                                     _ Befreiung von Spitals- und
Unterstützung richtet sich nach der Pflegegeld-
                                                        Ambulanzkostenbeiträgen
stufe und der Dauer der Verhinderung. Förderbar
                                                     _ Wohnbeihilfen und Heizkostenzuschuss
ist nur eine Ersatzpflege, die mindestens eine
Woche dauert. Bei demenziell erkrankten Personen
und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die
Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 4 Tagen
möglich. Maximal sind vier Wochen (28 Tage)
jährlich förderbar.

Anträge und weitere Informationen
erhalten Sie beim:
Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg,
Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz
T 05574 6838 DW 7223 Maria Böhler oder DW
7235 Alfred Widtmann
www.sozialministeriumservice.at
20

3.6 Pensionsversicherung                              Informationen erhalten Sie bei der:
                                                      Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Der Bund übernimmt für pflegende Angehörige
                                                      Jahngasse 4, 6850 Dornbirn
unbefristet die gesamten Pensionsversiche-
                                                      T 050 8455, E vgkk@vgkk.at, www.vgkk.at
rungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass die Person
nicht versichert ist und sich der Pflege eines
nahen Angehörigen (Vater, Mutter, Gatte, Gattin,
etc.) widmet. Der nahe Angehörige befindet sich        3.8 Pflegekarenz / Pflegeteilzeit
zumindest in der Pflegestufe 3.
                                                      Mit dem Arbeitgeber kann eine Pflegekarenz
                                                      oder eine Pflegeteilzeit für die Dauer von 1 bis
Informationen erhalten Sie bei der:
                                                      3 Monaten vereinbart werden. Voraussetzung
Pensionsversicherungsanstalt
                                                      ist die Pflege eines nahen Angehörigen mit
Landesstelle Vorarlberg
                                                      Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3. Bei der
Zollgasse 6, 6850 Dornbirn
                                                      Pflegeteilzeit handelt es sich um die vereinbarte
T 05 0303, E pva-lsv@pva.sozvers.at
                                                      Herabsetzung der wöchentlichen Normalar-
www.pensionsversicherung.at
                                                      beitszeit zum Zwecke der Pflege oder Betreuung
                                                      eines nahen Angehörigen gegen Aliquotierung
                                                      des Entgeltes. Auch arbeitslose Personen können
3.7 Mitversicherung in der Krankenversicherung        Pflegekarenz beantragen. Zuständige Stelle ist
                                                      dann das Arbeitsmarktservice.
Seit 1. August 2009 wird eine beitragsfreie
Mitversicherung in der Krankenversicherung
gewährt. Für diese beitragsfreie Mitversicherung
kommen Personen in Betracht, die nicht er-            3.9 Familienhospizkarenz /
werbstätig sind und sich der Pflege eines nahen        Familienhospizteilzeit
Angehörigen widmen. Der Angehörige muss
                                                      Es besteht die Möglichkeit, zur Begleitung
Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der
                                                      sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter
Stufe 3 haben und die Pflege muss vorwiegend im
                                                      Kinder die Arbeitszeit zu ändern oder sich bei
häuslichen Bereich erfolgen. Zeitweilige stationäre
                                                      aufrechtem Arbeitsverhältnis karenzieren zu
Krankenhausaufenthalte oder eine Kurzzeitpflege
                                                      lassen. Die Familienhospizkarenz ist dem Arbeit-
beeinflussen den Anspruch in keiner Weise.
                                                      geber mitzuteilen. Auch arbeitslose Personen
                                                      können dieses Angebot nutzen. Zuständige Stelle
Als Angehörige gelten Ehepartner und Personen,
                                                      ist dann das Arbeitsmarktservice.
die mit der pflegebedürftigen Person verwandt
oder verschwägert sind. Anspruchsberechtigt
sind auch nicht verwandte Personen, die mit dem
Versicherten seit mindestens zehn Monaten in          3.10 Pflegekarenzgeld
einer Hausgemeinschaft leben und seit dieser
                                                      Bei Familienhospizkarenz, Familienhospizteilzeit,
Zeit unentgeltlich den Haushalt führen. Die
                                                      Pflegekarenz und Pflegeteilzeit besteht unter
beitragsfreie Selbstversicherung ist unter be-
                                                      bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch
stimmten Voraussetzungen auch für pflegende
                                                      auf Pflegekarenzgeld. Zuständige Stelle ist
Angehörige von Personen möglich, die selber bei
                                                      das Sozialministeriumservice – Landesstelle
einem Angehörigen mitversichert sind.
                                                      Steiermark.
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg   21

Hinweis
Weitere Informationen über finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten entnehmen Sie
der Broschüre „Finanzielle Entlastungs- und
Unterstützungsangebote zur Pflege daheim“.

Informationen und Bezugsmöglichkeit:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge
Landhaus, 6901 Bregenz
T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser
www.vorarlberg.at

Informationen und Vorlagen für Muster-
vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber erhalten Sie beim:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
www.bmask.gv.at

Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg,
Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz
T 05574 6836 DW 7235 Alfred Widtmann
www.sozialministeriumservice.at
III Das Selbständigenmodell   23

III Das Selbständigenmodell –
    der gewerbliche Personen-
    betreuerinnen und
    Personenbetreuer

1) Die wichtigsten Schritte                         1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden
   im Überblick
                                                    Der Personenbetreuer muss seinen
1.1   Prüfung des Ausländer-                        Wohnsitz in Österreich binnen drei Tagen beim
      beschäftigungsgesetzes                        Gemeindeamt anmelden.
1.2   Wohnsitz in Österreich anmelden               Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen
1.3   Einholung einer                               vorgelegt werden:
      Gewerbeberechtigung                           _ Meldezettel vom Unterkunftgeber
1.4   Abschluss eines Werkvertrages                   (Wohnungseigentümer oder Mieter)
1.5   Anmeldung bei der                               unterfertigt
      Sozialversicherung                            _ Reisepass
1.6   Meldung beim Finanzamt                        _ Geburtsurkunde
1.7   Führen eines Haushaltsbuches                  _ Nachweis eines akademischen Grades (falls
                                                      kein Reisepass mit aktuellen Daten vorliegt)

                                                    Die Anmeldung muss persönlich oder postalisch
1.1 Prüfung des
                                                    erfolgen. Sie kann aber auch durch einen Boten
Ausländerbeschäftigungsgesetzes
                                                    überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder
Betreuer aus EU- und EWR-Staaten sowie              E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.
Schweizer Staatsbürger brauchen keine Bewilli-
gung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz         Das Meldezettel-Formular kann auch vom
für die Anmeldung des freien Gewerbes der           Internet heruntergeladen werden:
Personenbetreuung in Österreich.                    www.help.gv.at

Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen         » Für EWR-Bürger
eine Aufenthaltsbewilligung und einen Aufent-       Spätestens nach drei Monaten ab Niederlassung
haltstitel, der zur selbstständigen Tätigkeit als   haben EWR-Bürger eine Anmeldebescheinigung
Personenbetreuer berechtigt. In der Praxis kommt    von der Bezirkshauptmannschaft einzuholen.
als Aufenthaltstitel nur eine Aufenthaltsbewilli-
gung für Studierende in Betracht.
24

1.3 Anmeldung einer                                » Folgende Unterlagen sind für die
Gewerbeberechtigung                                  Gewerbeanmeldung erforderlich:
                                                   _ gültiger Reisepass
Die Personenbetreuer benötigen eine Gewerbe-
                                                   _ Geburtsurkunde (falls kein Reisepass vorliegt)
berechtigung für das freie Gewerbe der Perso-
                                                   _ Staatsbürgerschaftsnachweis (falls kein
nenbetreuung. Zuständig hiefür ist die jeweilige
                                                     Reisepass vorliegt)
Bezirkshauptmannschaft. Die Gewerbeanmeldung
                                                   _ Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaats-
kann auch über die Wirtschaftskammer erfolgen.
                                                     angehörigen (ausgenommen Schweizer)
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
                                                   _ Heirats- oder Scheidungsurkunde (falls kein
befreit Unternehmensgründer bei Vorliegen
                                                     Reisepass mit den aktuellen Daten vorliegt)
bestimmter Voraussetzungen von den Kosten der
                                                   _ Meldebestätigung (nicht notwendig bei
Gewerbeanmeldung.
                                                     Wohnsitz in Österreich)
» Voraussetzungen für eine Gewerbe-                _ Strafregisterbescheinigung aus dem Her-
  anmeldung bei natürlichen Personen:                kunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaat (nicht
_ Vollendung des 18. Lebensjahres                    älter als drei Monate): gilt für Personen, die
_ keine Gewerbeausschlussgründe                      nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich
  (z.B. Finanzstrafdelikt, gerichtliche              wohnhaft sind.
  Verurteilung)                                    _ Nachweis eines akademischen Grades (falls
_ Wohnsitz in Österreich                             kein Reisepass mit den aktuellen Daten
_ Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-               vorliegt)
  Mitgliedsstaat bzw. der Schweiz oder Vorliegen   _ Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung zusätzlich
  eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels         eine Erklärung der Neugründung, die von der
  (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des         zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt
  Gewerbes                                           wurde. Die Bestätigung der Wirtschaftskammer
                                                     ist bei persönlicher Gewerbeanmeldung bei der
» Die Anmeldung kann – formlos oder mittels          Bezirkshauptmannschaft nicht notwendig.
  Formular – persönlich, schriftlich oder
  teilweise auch elektronisch erfolgen. Sie        Eine Standortverlegung von einem Bundesland in
  muss folgende Angaben enthalten:                 ein anderes Bundesland muss bei der zuständigen
_ Bezeichnung des Gewerbes: „Personen-             Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden, da
  betreuung“                                       eine Standortverlegung außerhalb des Bundes-
_ genauer Standort der Gewerbeausübung             landes auch ein Wechsel der zuständigen Lan-
_ Daten des Gewerbeanmelders (Vor- und             desstelle zur Folge hat. Auch ein Standortwechsel
  Familienname, Adresse, Geburtsdatum und          innerhalb des Bundeslandes kann einen Wechsel
  Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversi-    der Bezirkshauptmannschaft zur Folge haben.
  cherungsnummer – sofern bereits vorhanden)

                                                   Hinweis
                                                   Alle Dokumente können in Kopie vorgelegt werden.
                                                   Im Bedarfsfall kann die Bezirkshauptmannschaft
                                                   ein Original einfordern.
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