Information rund um die 24 Stunden Betreuung zu Hause - Bildungshaus Batschuns
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Impressum: Redaktion Reingard Feßler, connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH Anita Kresser Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Herausgeber ist ausgeschlossen. Geschlechterspezifische Schreibweise: Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, umfassen die in diesem Leitfaden verwendeten personenbezogenen Ausdrücke Frauen und Männer gleichermaßen.
Vorwort 3 24 Stunden Betreuung – Unterstützung für pflegende Angehörige So viel wie möglich ambulant – so viel wie nötig stationär Die Herausforderungen in der ambulanten Betreuung und Pflege sind in den letzten Jahren größer geworden. Neben den Beeinträch- tigungen, die das Alter mit sich bringt, ist auch die Zahl der Men- schen mit Demenzerkrankungen gestiegen. Eine erhöhte Nachfrage nach der 24 Stunden Betreuung und eine geringere Inanspruch- nahme von Heimplätzen sind zu beobachten. So ist die 24 Stunden Landesrätin Betreuung von 2015 auf 2016 um zwölf Prozent angestiegen. Katharina Wiesflecker Nur durch eine intensive und vernetzte Zusammenarbeit aller Systempartner ist eine umfassende und qualitativ hochstehende Pflege und Betreuung auch in Zukunft gewährleistet. Wer sich für eine 24 Stunden Betreuung entscheidet, steht vor großen Herausforderungen. Das Öffnen der Wohnung für eine „fremde“ Betreuungsperson und die Tatsache, dass man die Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr allein und selbstbestimmt wahr- nehmen kann, müssen gut geplant und vorbereitet werden. Damit eine 24 Stunden Betreuung gut funktioniert, braucht es selbstverständlich faire Rahmenbedingungen. Das fängt bei der Bezahlung an und geht bis zu einem wertschätzenden Umgang mit den Betreuerinnen. Eine wichtige Grundlage für diese Fragen bilden die vom Wirtschaftsministerium ausgearbeitete neue Gewerbeord- nung und die Unterstützungsleistung durch den Betreuungspool des Landes Vorarlberg. In einer landesweiten Arbeitsgruppe werden Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung ausgearbeitet. Dabei werden Standards formuliert, die sowohl für die zu Betreuenden als auch für die Betreuungspersonen selbst positiv zum Tragen kommen. Die vorliegende Broschüre orientiert sich selbstverständlich an den neuesten gesetzlichen Erfordernissen und Bestimmungen. Sie bietet in kompakter Form Orientierung und gibt Antworten auf die wesentlichen Fragen der Pflege von Angehörigen. Gerne danke ich an dieser Stelle allen pflegenden Angehörigen, den zahlreichen unterstützenden Institutionen und vor allem allen in der Pflege engagierten Personen. Ohne sie alle wäre diese Art der professionellen Pflege, wie wir sie in Vorarlberg gewohnt sind, nicht denkbar.
Einleitung 5 Ein Leitfaden für die 24 Stunden Betreuung Mit der vorliegenden Broschüre steht Ihnen ein Der zweite Teil der Broschüre beschreibt die übersichtlicher und aktueller Leitfaden für die unterschiedlichen Modelle einer 24 Stunden 24 Stunden Betreuung zur Verfügung. Betreuung und soll auch jenen Menschen Unterstützung und Hilfe bieten, die als Personen- Gerade für Menschen, die eine Betreuung betreuerinnen und Personenbetreuer (selbständig benötigen, und für deren Angehörige stellen oder unselbständig) tätig sein wollen. sich im Rahmen der Organisation einer bedarfs- gerechten Betreuung viele Fragen. Die vorlie- Alle dafür erforderlichen Schritte sind genau gende Broschüre will Ihnen die dafür nötigen beschrieben. Im Anhang finden Sie neben Informationen bieten. Musterverträgen auch wichtige Links und Adressen. Sehr oft kann die Betreuung und Pflege zu- sammen mit den mobilen Diensten und mit Gleichzeitig dient der Leitfaden allen in der Unterstützung durch teilstationäre Angebote Beratung von betreuenden und pflegenden wie Tagesbetreuung und Urlaubspflege vor Ort Angehörigen tätigen Personen als Grundlage gut bewältigt werden. für ihre Beratungstätigkeit. Im ersten Teil der Broschüre finden Sie einen Wir hoffen, dass Ihnen die vorliegende Infor- Überblick über die Angebote des Betreuungs- mationsbroschüre hilft, eine gute und und Pflegenetzes in Vorarlberg und über die bedarfsgerechte Betreuungslösung zu finden. finanziellen Unterstützungsangebote im mobilen Bereich. Reingard Feßler und Wenn der Betreuungs- und Pflegebedarf Mag. Martin Hebenstreit über die Kapazitäten der mobilen Dienste vor connexia – Gesellschaft für Ort hinausgeht, besteht die Möglichkeit, die Gesundheit und Pflege Betreuung mittels Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer des Betreuungspools oder einer anderen gewerblichen Vermittlungsagentur für 24 Stunden Betreuung zu organisieren.
6 Inhalt I Begriffserklärung ………………………………………………………………………………………… 9 1) Was heißt 24 Stunden Betreuung? ………………………………………………………………………… 9 2) Legale Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der 24 Stunden Betreuung ………………………………………………………………………… 9 3) Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege? …………………………………………………………………………………………… 9 4) Tätigkeiten der Personenbetreuer …………………………………………………………………………… 10 II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg ………………………………………………………… 13 1) Case Management ………………………………………………………………………………………………… 14 2) Institutionen mit Angeboten im Bereich Betreuung und Pflege …………………………………………………………………………………………… 14 3) Finanzielle Unterstützungsangebote ………………………………………………………………………… 18 3.1 Pflegegeld und Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei mobiler Pflege ……………………………………………………………………… 18 3.2 Unterstützungsfonds Sozialministeriumservice …………………………………………………… 18 3.3 Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger …………………………………… 19 3.4 Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung …………………………………………… 19 3.5 Sonstige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Personen mit geringem Einkommen (Gebührenbefreiung) ……………………………… 19 3.6 Pensionsversicherung ………………………………………………………………………………………… 20 3.7 Mitversicherung in der Krankenversicherung ……………………………………………………… 20 3.8 Pflegekarenz / Pflegeteilzeit ……………………………………………………………………………… 20 3.9 Familienhospizkarenz / Familienhospizteilzeit……………………………………………………… 21 3.10 Pflegekarenzgeld ……………………………………………………………………………………………… 21 III Das Selbständigenmodell – der gewerbliche Personenbetreuer ……………………………………………………………… 23 1) Die wichtigsten Schritte im Überblick ……………………………………………………………………… 23 1.1 Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes …………………………………………………… 23 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden ……………………………………………………………………… 23 1.3 Anmeldung einer Gewerbeberechtigung ……………………………………………………………… 24 1.4 Abschluss eines Werkvertrages ………………………………………………………………………… 25 1.5 Anmeldung bei der Sozialversicherung ……………………………………………………………… 27 1.6 Meldung beim Finanzamt ………………………………………………………………………………… 28 1.7 Führen eines Haushaltsbuches …………………………………………………………………………… 29 1.8 Beendigung der Gewerbetätigkeit oder Ruhendmeldung …………………………………… 29
Inhaltsverzeichnis 7 2) Förderung der 24 Stunden Betreuung zu Hause im Zusammenhang mit dem Selbständigenmodell …………………………………………………… 30 3) Kosten …………………………………………………………………………………………………………………… 31 4) Anhang …………………………………………………………………………………………………………………… 32 IV Das Unselbständigenmodell – der unselbständige Personenbetreuer …………………………………………………………… 47 1) Die wichtigsten Schritte im Überblick ……………………………………………………………………… 47 1.1 Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes……………………………………………………… 47 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden ………………………………………………………………………… 47 1.3 Abschluss eines Dienstvertrages ………………………………………………………………………… 48 1.4 Lohnnebenkosten ……………………………………………………………………………………………… 48 1.5 Anmeldung bei der Sozialversicherung ………………………………………………………………… 48 1.6 Meldung beim Finanzamt …………………………………………………………………………………… 49 2) Förderungen der 24 Stunden Betreuung zu Hause im Zusammenhang mit dem Unselbständigenmodell ………………………………………………… 50 3) Kosten …………………………………………………………………………………………………………………… 51 4) Anhang …………………………………………………………………………………………………………………… 51 V Rechtliche Grundlagen, die die 24 Stunden Betreuung und deren Förderung regeln ………………………………………………………… 57 VI Wichtige Links und Adressen ……………………………………………………………………… 59 Quellennachweis ………………………………………………………………………………………………… 60 Stand: März 2017 | 11. überarbeitete Auflage
Begriffserklärung 9 I Begriffserklärung 1) Was heißt 24 Stunden Betreuung? 3) Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege? Alte und betreuungsbedürftige Menschen möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung Die Legaldefinition findet sich in § 1 Abs. 3 leben können. Auch den Angehörigen dieser Hausbetreuungsgesetz: Betreuung umfasst Menschen ist es ein Anliegen, dieses Stück Le- Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in bensqualität zu erhalten und zu ermöglichen. In der Hilfestellung insbesondere bei der Haushalts- manchen Situationen ist dies nur möglich, wenn führung und der Lebensführung bestehen, sowie ständig – sowohl tagsüber als auch nachts – eine sonstige auf Grund der Betreuungsbedürftigkeit Betreuungsperson bereit steht und hilft. Diese Art notwendige Anwesenheiten. der Betreuung ist gesetzlich geregelt. Betreuung bedeutet also Hilfestellung und Unterstützung. Sie umfasst im Wesentlichen haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Haus- 2) Legale Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen arbeiten, Betreuung von Tieren und Pflanzen), der 24 Stunden Betreuung Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung Mit 1. Juli 2007 traten das Hausbetreuungsgesetz des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen und Änderungen der Gewerbeordnung in Kraft. Verrichtungen) und Gesellschafterfunktion (Ge- Damit wurde eine Rechtsgrundlage für die legale sellschaft leisten und Führen von Konversation). 24 Stunden Betreuung geschaffen. Dazu zählt auch die erforderliche oder vorsorg- liche Anwesenheit. Für eine Betreuungstätigkeit ist im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes bzw. im Rahmen des freien Gewerbes der Personen- Es gibt folgende legale betreuung (lt. Gewerbeordnung 1994) keine Betreuungsmöglichkeiten: spezielle berufliche Qualifikation erforderlich. Selbständigen-Modell: Der Betreuungsbedürf- tige oder seine Familie schließt einen Werkver- trag mit einem Personenbetreuer ab, der einen entsprechenden Gewerbeschein besitzt. Unselbständigen-Modell: Der Betreuungsbe- dürftige oder seine Familie stellt eine Betreu- ungsperson an. Das Arbeitsverhältnis ist in einem Arbeitsvertrag geregelt. Träger-Modell: Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie organisiert die Betreuung über eine Trägerorganisation.
10 Zum Begriff Pflege gehören alle Tätigkeiten, die Solange keine medizinischen Gründe dagegen- dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sprechen, dürfen auch folgende Tätigkeiten (im (GuKG) unterliegen. Diese Tätigkeiten dürfen nur Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“) durchgeführt von diplomierten Gesundheits- und Kranken- werden: pflegepersonen oder Pflegehelfern unter deren _ Unterstützung bei oraler Nahrungs- und Anleitung durchgeführt werden. Für Familien- Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme angehörige gilt die Unterscheidung zwischen _ Unterstützung bei der Körperpflege sowie bei Betreuung und Pflege nicht. Sie dürfen sowohl der Benützung von Toilette oder Leibstuhl Betreuungs- als auch Pflegetätigkeiten in der einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Familie verrichten. Inkontinenzprodukten _ Hilfestellung beim An- und Auskleiden _ Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Hinweis Niedersetzen, Niederlegen Aufgrund der Änderung des Bundes- Pflegegeldgesetzes wird eine Förderung nur dann Die Durchführung dieser Tätigkeiten durch Laien gewährt, wenn der Personenbetreuer eine der ist nur dann zulässig, wenn sie kein Fachwissen folgenden Voraussetzungen erfüllt: erfordern und keine gesundheitliche Gefahr bzw. _ theoretische Ausbildung, die der Heim- allfällige Folgeschäden sowohl für die betreuten helferausbildung laut Sozialbetreuungs- Menschen wie auch die Betreuer darstellen. berufegesetz entspricht, _ der Personenbetreuer betreut seit Sobald Umstände vorliegen, die aus ärztlicher mindestens sechs Monaten den oder pflegerischer Sicht die Durchführung dieser Förderwerber „sachgerecht“ oder Tätigkeiten durch Laien nicht zulassen, sind die _ dem Personenbetreuer wurden genannten Tätigkeiten den Gesundheits- und pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten Krankenpflegeberufen vorbehalten. entsprechend den Bestimmungen des Die Beurteilung, ob im Einzelfall diese Umstände GuKG bzw. des Ärztegesetzes übertragen. vorliegen, obliegt bei Fragestellungen aus pfle- gerischer Sicht (§ 14 GuKG) einer diplomierten Pflegeperson, im Rahmen ärztlicher Fragestel- 4) Tätigkeiten der Personenbetreuer lungen einem Arzt. Betreuungskräfte dürfen unter anderem folgende Sobald medizinische Probleme vorliegen, dürfen Tätigkeiten durchführen: folgende Tätigkeiten von Betreuungskräften nur _ Hilfeleistung im Haushalt nach schriftlicher Anordnung durch diplomiertes (Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen Pflegepersonal im Einzelfall und befristet durch- erledigen, Reinigungstätigkeiten, Wäsche- geführt werden: versorgung, etc.) _ Unterstützung bei oraler Nahrungs- und _ Hilfe bei der Lebensführung Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme _ Gesellschaft leisten _ Unterstützung bei der Körperpflege sowie bei _ Begleitung bei diversen Aktivitäten der Benützung von Toilette oder Leibstuhl (Einkaufen, Unternehmungen, etc.) einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten _ Hilfestellung beim An- und Auskleiden _ Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen Dies gilt ebenso für sonstige pflegerische Maßnahmen.
Begriffserklärung 11 Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die der Betreu- Der Personenbetreuer hat die Möglichkeit, die ungskraft im Einzelfall, befristet und nach Übernahme der anordnungspflichtigen Tätig- schriftlicher Anordnung von einem Arzt über- keiten abzulehnen. tragen werden können: _ Verabreichung von Medikamenten Diese Tätigkeiten gelten dann als Betreuung, (z.B. Unterstützung bei der Einnahme wenn sie von der Betreuungskraft nicht überwie- von Tabletten) gend erbracht werden. Der Personenbetreuer darf _ Anlegen und Wechseln von Bandagen in einem Privathaushalt maximal zwei Menschen und Verbänden (laut Vorarlberger Pflegeheimgesetz) betreuen, _ Verabreichung von subkutanen Insulinin- die zueinander in einem Angehörigenverhältnis jektionen und subkutanen Injektionen von stehen. blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln _ Blutabnahme zur Messung des Hinweis Blutzuckerspiegels Die Personenbetreuer sind verpflichtet, alle _ Einfache Licht- und Wärmeanwendungen erbrachten Leistungen ausreichend und regelmäßig zu dokumentieren. Die Dokumentation ist den Unterzeichnern des Betreuungsvertrages sowie Hinweis den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die Die erwähnten ärztlichen Tätigkeiten können auch betreute Person pflegen und behandeln, zugänglich (nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem zu machen. Weiters haben Personenbetreuer Pflegepersonal durchgeführt werden, welche diese der anordnenden Person unverzüglich alle wieder an die Betreuungskraft übertragen können. Informationen zu erteilen, die für die Anordnung von Bedeutung sein könnten, insbesondere Veränderungen des Zustandsbildes der Wesentlich für die anordnungspflichtigen betreuten Person oder eine Unterbrechung der Tätigkeiten ist: Betreuungstätigkeit. _ Schriftliche Anordnung – befristet bis auf Widerruf (z.B. wegen Änderung des Zustands der betreuten Person) bzw. bis zum Betreu- ungsende. Hinweis _ Sowohl der Arzt als auch die diplomierte Mit Inkrafttreten der Novelle zur Gewerbeordnung Pflegeperson haben eine ausreichende Anlei- vom 10.07.2015 gibt es zwei selbstständige tung und Unterweisung zu erteilen, sowie eine Gewerbe: die Personenbetreuung und die begleitende Kontrolle durchzuführen und dies Organisation der Personenbetreuung (Vermittler). zu dokumentieren. Weitere Informationen finden Sie auf der _ Schriftlicher Widerruf der Anordnung ist Homepage der Wirtschaftskammer unter jederzeit möglich. www.wko.at _ Einwilligung der betreuten Person bzw. ihres gesetzlichen Vertreters. _ Die Durchführung beschränkt sich auf den Privathaushalt der betreuten Person. _ Der Personenbetreuer muss dauernd oder zumindest regelmäßig täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich über längere Zeiträume im Privathaushalt der betreuten Person anwesend sein.
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 13 II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg Damit eine möglichst optimale Lösung für die Darüber hinaus gibt es in Vorarlberg zahlreiche Betreuung und Pflege gefunden werden kann, ist Institutionen, die zu betreuende Menschen und es wichtig, den tatsächlichen Betreuungs- und deren Angehörige unterstützen und so eine Pflegebedarf zu erheben. Es ist zunächst zu bedarfsgerechte Betreuung und Pflege zu Hause klären, was der Betroffene noch selbständig ermöglichen. Die Kontaktadressen dieser Einrich- erledigen kann und in welchem Ausmaß ihn die tungen sind auf den folgenden Seiten angeführt. Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen können. Diese Ersterhebung wird Wenn eine 24 Stunden Betreuung notwendig vom Case Management oder von der Hauskran- ist, besteht die Möglichkeit, diese Betreuung kenpflege durchgeführt. mit einem gewerblichen Personenbetreuer (Selbständigenmodell) oder einer unselbständigen Die zu betreuende Person oder deren Angehörige Betreuungskraft abzudecken. nehmen Kontakt mit den zuständigen Einrich- tungen (Case Management oder Hauskranken- Die weitere Vorgangsweise beim Selbständigen- pflege) auf. Diese unterstützen die Betroffenen wie auch beim Unselbständigenmodell ist in gerne und helfen, den erforderlichen Betreu- diesem Leitfaden genau beschrieben. ungs- und Pflegebedarf bestmöglich zu organi- sieren und abzudecken. Nach dieser Erhebung stellt sich vielfach heraus, dass der Betreuungs- und Pflegebedarf mit den verschiedenen mobilen Diensten im Land gut abgedeckt werden kann und dass keine 24 Stunden Betreuung erforderlich ist. Wenn der Betreuungsbedarf aber über die Kapa- zitäten der Hauskrankenpflege und des Mobilen Hilfsdienstes hinausgeht, wird die Heimhilfe, der Betreuungspool oder eine andere gewerbliche Vermittlungsagentur für 24 Stunden Betreuung als Unterstützung hinzugezogen.
14 1) Case Management Förderansuchen für die 24 Stunden Betreuung ans Sozialministeriumservice. Das Case Management im Rahmen der Betreuung und Pflege wird bereits in fast allen Gemeinden Betreuungspool Vorarlberg gGmbH in Vorarlberg angeboten. Es kommt zum Einsatz, Servicestelle Dornbirn wenn mehrere verschiedene Dienstleister Am Rathausplatz 4/5. Stock, 6850 Dornbirn benötigt werden, eine komplexe Situation T 05572 386568, E office@betreuungspool.at von den Betroffenen alleine nicht bewältigt www.betreuungspool.at werden kann oder die Gefahr besteht, dass die Angehörigen mit der Situation überfordert Servicestelle Feldkirch, Saalbaugasse 2 sind. Die Zielgruppe sind Menschen, die einen 6800 Feldkirch, T 05522 78101 Bedarf an Betreuung und Pflege aufgrund ihrer somatischen und/oder psychiatrischen Erkrankung haben sowie deren Angehörige. Hinweis Die Kontaktdaten der Case Managerinnen und In Vorarlberg gibt es weitere gewerbliche Manager sind unter www.betreuungundpflege.at Vermittlungsagenturen für 24 Stunden Betreuung. unter dem Punkt Case Management zu finden. Hauskrankenpflege In Vorarlberg bieten 66 eigenständige Vereine 2) Institutionen mit Angeboten im Hauskrankenpflege an. Das Land ist flächen- Bereich Betreuung und Pflege deckend versorgt. Derzeit sind in den Kranken- pflegevereinen insgesamt 307 qualifizierte Mobile Hilfsdienste Pflegefachkräfte angestellt. Der örtliche Kranken- pflegeverein ist Ansprechpartner für alle In 51 Mobilen Hilfsdiensten arbeiten landes- Betreuungs- und Pflegefragen und ermöglicht weit 1.800 Helferinnen und Helfer. Die eine medizinische Pflege und ganzheitliche Mobilen Hilfsdienste ermöglichen eine Betreuung zu Hause. qualifizierte Betreuung alter, kranker und/oder beeinträchtigter Menschen. Landesverband Hauskrankenpflege Office am Rathausplatz Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Am Rathausplatz 4/5. Stock, 6850 Dornbirn örtlichen Mobilen Hilfsdienst. T 05572 34935 ARGE Mobile Hilfsdienste E office@hauskrankenpflege-vlbg.at Saalbaugasse 2, 6800 Feldkirch www.hauskrankenpflege-vlbg.at T 05522 78101-10 E arge@mohi.at, www.mohi.at Bildungshaus Batschuns Das Bildungshaus Batschuns bietet im Rahmen Betreuungspool Vorarlberg gGmbH des Schwerpunktes „Rund um die Pflege daheim“ Im persönlichen Gespräch findet die Angebote zur Unterstützung für pflegende Betreuungspool Vorarlberg gGmbH gemeinsam Angehörige. mit den Betroffenen die beste Möglichkeit für die Bildungshaus Batschuns jeweilige Betreuungssituation. Der Betreuungspool Kapf 1, 6835 Zwischenwasser vermittelt die Betreuerinnen und Betreuer, T 05522 44290, E bildungshaus@bhba.at, www. informiert über Finanzierungsmöglichkeiten und bildungshaus-batschuns.at erledigt alle notwendigen Formalitäten sowie das
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 15 Besuchsdienste – Sozialkreis – Pfarrcaritas aks – Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin In vielen Gemeinden und Pfarren Vorarlbergs bieten ehrenamtlich tätige Menschen Besuchs- Aus der breiten Angebotspalette des aks können dienste an. Sie unterstützen pflegende Angehörige für pflegende Angehörige Ernährungsberatung, und betreuungs- und pflegebedürftige Menschen Ambulante neurologische Rehabilitation, durch Gespräche, Besuche oder Ausflüge. Diese Inkontinenzberatung und die Gesundheitsvorsorge Dienste sind meist kostenlos. hilfreich sein. Die aks-Rehabilitation bietet neurologisch erkrankten Menschen und deren Informationen erhalten Sie bei Angehörigen Unterstützung in Form von Ihrer Gemeinde, Pfarre oder bei der Informationen, Gesprächen, Beratung und Pfarrcaritas Vorarlberg Vernetzung. Lustenauerstraße 3, 6850 Dornbirn T 05522 200-4010 aks – Arbeitskreis für Vorsorge und E ingrid.boehler@caritas.at Sozialmedizin www.caritas-vorarlberg.at Rheinstraße 61, 6900 Bregenz T 05574 202-0 E gesundheit@aks.or.at, www.aks.or.at SMO – Neurologische Rehabilitation Das SMO bietet Menschen mit neurologischen Rufhilfe – Rotes Kreuz Erkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutung, Schädelhirnverletzungen, Morbus Parkinson, Die Rufhilfe ist ein Notrufsystem auf Multiple Sklerose und andere) Dienstleistungen Knopfdruck, um die Eigenständigkeit an, die die Erlangung der größtmöglichen betreuungsbedürftiger Menschen zu sichern. Selbständigkeit zum Ziel haben. Das Rotes Kreuz Vorarlberg, Rufhilfe Therapiekonzept beinhaltet die Betreuung und Beim Gräble 10, 6800 Feldkirch Behandlung in den Praxen der SMO sowie T 05522 201-2020 Hausbesuche und Tagesambulatorien. E rufhilfe@v.roteskreuz.at SMO-Gesundheitsmanagement GmbH www.roteskreuz.at Bahnhofstraße 29, 6900 Bregenz T 05574 46913, E smo@smo.at, www.smo.at Telefonseelsorge Die Telefonseelsorge bietet eine anonyme Gesprächsmöglichkeit und Beratung an. Telefonseelsorge Postfach 51, 6850 Dornbirn T 142 (ohne Vorwahl, zum Nulltarif aus ganz Vorarlberg) E office@ts-vorarlberg.at www.142online.at (Beratung im Internet)
16 Hospiz Vorarlberg _ Ethische Entscheidungsfindung _ Psychosoziale Probleme und Die Hospiz bietet Beratung und Begleitung von sozialrechtliche Fragen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, Begleitung und Entlastung von Angehörigen, Mobiles Palliativteam Trauerbegleitung und Gruppen für Trauernde an. Franz-Michael-Felder-Straße 6 Es werden keine Kosten in Rechnung gestellt. 6845 Hohenems Hospiz Vorarlberg T 05522 200-4700, E mpt@caritas.at Maria-Mutter-Weg 2, 6800 Feldkirch www.hospiz-vorarlberg.at T 05522 200-1100, E hospiz@caritas.at www.caritas-vorarlberg.at Österreichische Krebshilfe Vorarlberg Die Krebshilfe Vorarlberg bietet neben Hospizbegleitung für Kinder Beratung, Information und Unterstützung Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter auch psychotherapeutische Begleitung von beraten und begleiten zu Hause, im Krankenhaus Krebskranken und Angehörigen. Die Hilfe oder in Betreuungseinrichtungen. ist grundsätzlich kostenlos. Hospizbegleitung für Kinder Krebshilfe Vorarlberg Kolumbanstraße 9, 6900 Bregenz Rathausplatz 4, 6850 Dornbirn M 0676 884203525 T 05572 202388 E hospiz.kinder@caritas.at E office@krebshilfe-vbg.at www.caritas-vorarlberg.at www.krebshilfe-vbg.at Mobile Kinderkrankenpflege ifs Institut für Sozialdienste Die Mobile Kinderkrankenpflege ist landesweit Aus der breiten Angebotspalette des ifs können tätig und stellt eine häusliche Fachkrankenpflege für pflegende Angehörige unter anderem die für Kinder und Jugendliche sicher. Ehe- und Familienberatung, die ifs-Sachwalter- schaft oder die Servicestelle „Menschengerechtes connexia – Gesellschaft für Gesundheit Bauen“ hilfreich sein. und Pflege gem. GmbH Broßwaldengasse 8, 6900 Bregenz ifs Institut für Sozialdienste T 05574 48787-0 Interpark Focus 1, 6832 Röthis E info@connexia.at, www.connexia.at T 05 1755 500, www.ifs.at Beratungsstelle Menschengerechtes Bauen Franz-Michael-Felder-Str. 6, 6845 Hohenems Mobiles Palliativteam T 05 1755 537 E menschengerechtes.bauen@ifs.at Das Mobile Palliativteam arbeitet interdisziplinär und unterstützt niedergelassene Ärzte, die ifs Sachwalterschaft – Unterland Hauskrankenpflege und Pflegeheime vor allem Poststraße 2/4, 6850 Dornbirn bei folgenden Fragestellungen: T 05 1755 590 _ Schmerztherapie und Symptomkontrolle E ifs.sachwalterschaft@ifs.at _ Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ifs Sachwalterschaft – Oberland _ Aufwendige medizinische und Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch pflegerische Betreuungen T 05 1755 591, E ifs.sachwalterschaft@ifs.at
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 17 Erholungsurlaub für pflegende Angehörige mit dem Bildungshaus Batschuns und dem Land Vorarlberg herausgibt. Sie kann Pflegende Angehörige können einmal jährlich kostenlos bezogen werden. an einem kostenlosen Erholungsaufenthalt im Rossbad Krumbach teilnehmen. connexia – Gesellschaft für Gesundheit Dies ist ein Angebot des Landes Vorarlberg, und Pflege gem. GmbH der Arbeiterkammer Vorarlberg, der Broßwaldengasse 8, 6900 Bregenz Vorarlberger Gebietskrankenkasse und der T 05574 48787-0 Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen E info@connexia.at, www.connexia.at Wirtschaft, Landesstelle Vorarlberg. Arbeiterkammer Vorarlberg Helga Barta, T 050 258-4216 Urlaubsbetten und Tagesbetreuungsplätze E helga.barta@ak-vorarlberg.at Verschiedene Alters- und Pflegeheime in Vor- www.vbg.arbeiterkammer.at arlberg bieten folgende Dienstleistungen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen an: _ Urlaubs-, Tages- und Nachtbetreuung Pflegeurlaub für Versicherte der Sozial- _ Übergangspflege (z.B. nach einem versicherungsanstalt der Bauern (SVB) Krankenhausaufenthalt, um den zu Betreu- Personen, die die Hauptlast der Pflege enden zu reaktivieren und die Angehörigen tragen, erreichen oft die körperlichen und auf die häusliche Pflege vorzubereiten) psychischen Grenzen, da die Pflegeaufgaben Weiters werden Essen auf Rädern, Mittagstisch zumeist neben der Familie und neben den und Pflegebad angeboten. landwirtschaftlichen Arbeiten zu bewältigen Einen Informationsfolder über die vorhandenen sind. Diesen pflegenden Angehörigen bietet Urlaubsbetten sowie Tages- und Nacht- die SVB folgende Erholungsangebot an: einen betreuungsplätze erhalten Sie bei: zweiwöchigen Erholungsaufenthalt in Vorarlberg bzw. an verschiedenen Standorten in Österreich connexia – Gesellschaft für Gesundheit an; Gesundheitsaktion „Nach der Pflege“ und und Pflege gem. GmbH „Pflegende und ihr Kind mit Beeinträchtigung“ Broßwaldengasse 8, 6900 Bregenz T 05574 48787-0 Sozialversicherungsanstalt der Bauern E info@connexia.at, www.connexia.at Mag. Georg Huber, T 05574 4924-7442 E georg.huber@svb.at; www.svb.at Hinweis Weitere Informationen über Institutionen, die Sie connexia – Gesellschaft für in der Betreuung und Pflege daheim unterstützen, Gesundheit und Pflege entnehmen Sie der Broschüre „Wegbegleiter zur Pflege daheim“. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Pflege im Gespräch“ werden – in Kooperation mit Informationen und Bezugsmöglichkeit: den sozialen Einrichtungen der Gemeinden – Amt der Vorarlberger Landesregierung landesweit Vorträge und Informationsabende für Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge pflegende Angehörige angeboten. Landhaus, 6901 Bregenz T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser Die Zeitschrift „daSein“ ist eine informative und www.vorarlberg.at hilfreiche Fachzeitschrift für Betreuung und Pflege daheim, die connexia gemeinsam
18 3) Finanzielle Unterstützungsangebote Hinweis Der erweiterte Pflegebedarf von Personen mit 3.1 Pflegegeld und Zuschuss des Landes zum einer schweren geistigen oder psychischen Pflegegeld bei mobiler Pflege Beeinträchtigung, insbesondere einer demenziellen Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftig- Erkrankung, wird mit einem zusätzlichen keit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Stundenwert berücksichtigt (Erschwerniszuschlag). Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Es wird ohne Berücksich- tigung des Einkommens in sieben Stufen (je nach Pflegeaufwand) bewilligt und gebührt zwölfmal Zuschuss des Landes zum Pflegegeld jährlich. Grundlage der Einstufung ist ein bei mobiler Pflege ärztliches Gutachten, worin ein Pflegebedarf Seit 1. Jänner 2010 können Bezieher eines von mindestens 65 Stunden monatlich fest- Pflegegeldes der Stufen 5, 6 oder 7, die überwie- gestellt wird. gend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden, einen Zuschuss zum Pflegegeld Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die zu beantragen. Der Zuschuss beträgt 200 € monat- pflegende Person ausbezahlt. Es ist zweckge- lich und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. widmet und dient dazu, die erforderliche Betreuung selbstbestimmt zu organisieren Der Anspruch erlischt, wenn die pflegebedürftige und zu finanzieren. Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24 Stunden Betreuung in Die Anträge und weitere Informationen Anspruch nimmt. erhalten Sie bei: Pensionsversicherungsanstalt Anträge und weitere Informationen erhalten Sie Landesstelle Vorarlberg bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Zollgasse 6, 6850 Dornbirn oder beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, T 05 0303 Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge, www.pensionsversicherung.at Landhaus, 6901 Bregenz T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser Höhe des Pflegegeldes www.vorarlberg.at (monatlich) seit 1.1.2016 Stufe 1 157,30 € Stufe 2 290,00 € Stufe 3 451,80 € 3.2 Unterstützungsfonds Stufe 4 677,60 € Sozialministeriumservice Stufe 5 920,30 € Jene Menschen, die aufgrund einer Beeinträchti- Stufe 6 1.285,20 € gung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben Stufe 7 1.688,90 € (Badewannenlift, behindertengerechte Woh- nungsumbauten) haben, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. Es werden vor allem jene Menschen unterstützt, die aufgrund des Alters (Kinder) oder wegen einer schweren Beeinträchtigung noch nie berufstätig waren oder Personen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen (Pensionisten).
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 19 Anträge und weitere Informationen 3.4 Betreuungskosten als erhalten Sie beim: außergewöhnliche Belastung Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg Die mit der Betreuung zu Hause verbundenen Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz Aufwendungen (z.B. Ausgaben für Betreuungs- T 05574 6838 DW 7232 Mirjam Stanzel personen) sind ab Bezug von Pflegegeld der www.sozialministeriumservice.at Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung absetzbar. 3.3 Zuwendungen zur Unterstützung Die Aufwendungen sind abzüglich der erhaltenen pflegender Angehöriger steuerfreien Zuschüsse (Pflegegeld, Fördergelder für die 24 Stunden Betreuung) geltend zu Personen, die seit mindestens einem Jahr über- machen. wiegend einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3 bis 7 nach dem Bundes- Pflegegeldgesetz oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung 3.5 Sonstige finanzielle Unterstützungs- und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 möglichkeiten für Personen mit geringem nach dem Bundes-Pflegegeldgesetz oder einen Einkommen (Gebührenbefreiung) minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Bei sehr geringem Einkommen können folgende Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bean- Bundes-Pflegegeldgesetz pflegen und wegen tragt werden: Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen _ Befreiung der Fernseh- und Radiogebühr Gründen verhindert sind, diese Pflege selbst zu _ Zuschuss zum Fernsprechentgelt erbringen. _ Befreiung von Rezeptgebühr und e-card-Gebühr In diesem Fall gewährt das Sozialministeri- _ Personen mit Rezeptgebührenbefreiung zahlen umservice eine finanzielle Unterstützung, um keinen Selbstbehalt für Hilfsmittel und sich durch eine professionelle oder private Heilbehelfe Ersatzpflege vertreten zu lassen. Die Höhe der _ Befreiung von Spitals- und Unterstützung richtet sich nach der Pflegegeld- Ambulanzkostenbeiträgen stufe und der Dauer der Verhinderung. Förderbar _ Wohnbeihilfen und Heizkostenzuschuss ist nur eine Ersatzpflege, die mindestens eine Woche dauert. Bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 4 Tagen möglich. Maximal sind vier Wochen (28 Tage) jährlich förderbar. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie beim: Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg, Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz T 05574 6838 DW 7223 Maria Böhler oder DW 7235 Alfred Widtmann www.sozialministeriumservice.at
20 3.6 Pensionsversicherung Informationen erhalten Sie bei der: Vorarlberger Gebietskrankenkasse Der Bund übernimmt für pflegende Angehörige Jahngasse 4, 6850 Dornbirn unbefristet die gesamten Pensionsversiche- T 050 8455, E vgkk@vgkk.at, www.vgkk.at rungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass die Person nicht versichert ist und sich der Pflege eines nahen Angehörigen (Vater, Mutter, Gatte, Gattin, etc.) widmet. Der nahe Angehörige befindet sich 3.8 Pflegekarenz / Pflegeteilzeit zumindest in der Pflegestufe 3. Mit dem Arbeitgeber kann eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für die Dauer von 1 bis Informationen erhalten Sie bei der: 3 Monaten vereinbart werden. Voraussetzung Pensionsversicherungsanstalt ist die Pflege eines nahen Angehörigen mit Landesstelle Vorarlberg Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3. Bei der Zollgasse 6, 6850 Dornbirn Pflegeteilzeit handelt es sich um die vereinbarte T 05 0303, E pva-lsv@pva.sozvers.at Herabsetzung der wöchentlichen Normalar- www.pensionsversicherung.at beitszeit zum Zwecke der Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen gegen Aliquotierung des Entgeltes. Auch arbeitslose Personen können 3.7 Mitversicherung in der Krankenversicherung Pflegekarenz beantragen. Zuständige Stelle ist dann das Arbeitsmarktservice. Seit 1. August 2009 wird eine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung gewährt. Für diese beitragsfreie Mitversicherung kommen Personen in Betracht, die nicht er- 3.9 Familienhospizkarenz / werbstätig sind und sich der Pflege eines nahen Familienhospizteilzeit Angehörigen widmen. Der Angehörige muss Es besteht die Möglichkeit, zur Begleitung Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Stufe 3 haben und die Pflege muss vorwiegend im Kinder die Arbeitszeit zu ändern oder sich bei häuslichen Bereich erfolgen. Zeitweilige stationäre aufrechtem Arbeitsverhältnis karenzieren zu Krankenhausaufenthalte oder eine Kurzzeitpflege lassen. Die Familienhospizkarenz ist dem Arbeit- beeinflussen den Anspruch in keiner Weise. geber mitzuteilen. Auch arbeitslose Personen können dieses Angebot nutzen. Zuständige Stelle Als Angehörige gelten Ehepartner und Personen, ist dann das Arbeitsmarktservice. die mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind. Anspruchsberechtigt sind auch nicht verwandte Personen, die mit dem Versicherten seit mindestens zehn Monaten in 3.10 Pflegekarenzgeld einer Hausgemeinschaft leben und seit dieser Bei Familienhospizkarenz, Familienhospizteilzeit, Zeit unentgeltlich den Haushalt führen. Die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit besteht unter beitragsfreie Selbstversicherung ist unter be- bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch stimmten Voraussetzungen auch für pflegende auf Pflegekarenzgeld. Zuständige Stelle ist Angehörige von Personen möglich, die selber bei das Sozialministeriumservice – Landesstelle einem Angehörigen mitversichert sind. Steiermark.
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 21 Hinweis Weitere Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten entnehmen Sie der Broschüre „Finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsangebote zur Pflege daheim“. Informationen und Bezugsmöglichkeit: Amt der Vorarlberger Landesregierung Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge Landhaus, 6901 Bregenz T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser www.vorarlberg.at Informationen und Vorlagen für Muster- vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten Sie beim: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz www.bmask.gv.at Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg, Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz T 05574 6836 DW 7235 Alfred Widtmann www.sozialministeriumservice.at
III Das Selbständigenmodell 23 III Das Selbständigenmodell – der gewerbliche Personen- betreuerinnen und Personenbetreuer 1) Die wichtigsten Schritte 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden im Überblick Der Personenbetreuer muss seinen 1.1 Prüfung des Ausländer- Wohnsitz in Österreich binnen drei Tagen beim beschäftigungsgesetzes Gemeindeamt anmelden. 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen 1.3 Einholung einer vorgelegt werden: Gewerbeberechtigung _ Meldezettel vom Unterkunftgeber 1.4 Abschluss eines Werkvertrages (Wohnungseigentümer oder Mieter) 1.5 Anmeldung bei der unterfertigt Sozialversicherung _ Reisepass 1.6 Meldung beim Finanzamt _ Geburtsurkunde 1.7 Führen eines Haushaltsbuches _ Nachweis eines akademischen Grades (falls kein Reisepass mit aktuellen Daten vorliegt) Die Anmeldung muss persönlich oder postalisch 1.1 Prüfung des erfolgen. Sie kann aber auch durch einen Boten Ausländerbeschäftigungsgesetzes überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder Betreuer aus EU- und EWR-Staaten sowie E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Schweizer Staatsbürger brauchen keine Bewilli- gung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Das Meldezettel-Formular kann auch vom für die Anmeldung des freien Gewerbes der Internet heruntergeladen werden: Personenbetreuung in Österreich. www.help.gv.at Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen » Für EWR-Bürger eine Aufenthaltsbewilligung und einen Aufent- Spätestens nach drei Monaten ab Niederlassung haltstitel, der zur selbstständigen Tätigkeit als haben EWR-Bürger eine Anmeldebescheinigung Personenbetreuer berechtigt. In der Praxis kommt von der Bezirkshauptmannschaft einzuholen. als Aufenthaltstitel nur eine Aufenthaltsbewilli- gung für Studierende in Betracht.
24 1.3 Anmeldung einer » Folgende Unterlagen sind für die Gewerbeberechtigung Gewerbeanmeldung erforderlich: _ gültiger Reisepass Die Personenbetreuer benötigen eine Gewerbe- _ Geburtsurkunde (falls kein Reisepass vorliegt) berechtigung für das freie Gewerbe der Perso- _ Staatsbürgerschaftsnachweis (falls kein nenbetreuung. Zuständig hiefür ist die jeweilige Reisepass vorliegt) Bezirkshauptmannschaft. Die Gewerbeanmeldung _ Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaats- kann auch über die Wirtschaftskammer erfolgen. angehörigen (ausgenommen Schweizer) Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) _ Heirats- oder Scheidungsurkunde (falls kein befreit Unternehmensgründer bei Vorliegen Reisepass mit den aktuellen Daten vorliegt) bestimmter Voraussetzungen von den Kosten der _ Meldebestätigung (nicht notwendig bei Gewerbeanmeldung. Wohnsitz in Österreich) » Voraussetzungen für eine Gewerbe- _ Strafregisterbescheinigung aus dem Her- anmeldung bei natürlichen Personen: kunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaat (nicht _ Vollendung des 18. Lebensjahres älter als drei Monate): gilt für Personen, die _ keine Gewerbeausschlussgründe nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich (z.B. Finanzstrafdelikt, gerichtliche wohnhaft sind. Verurteilung) _ Nachweis eines akademischen Grades (falls _ Wohnsitz in Österreich kein Reisepass mit den aktuellen Daten _ Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR- vorliegt) Mitgliedsstaat bzw. der Schweiz oder Vorliegen _ Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung zusätzlich eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels eine Erklärung der Neugründung, die von der (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt Gewerbes wurde. Die Bestätigung der Wirtschaftskammer ist bei persönlicher Gewerbeanmeldung bei der » Die Anmeldung kann – formlos oder mittels Bezirkshauptmannschaft nicht notwendig. Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen. Sie Eine Standortverlegung von einem Bundesland in muss folgende Angaben enthalten: ein anderes Bundesland muss bei der zuständigen _ Bezeichnung des Gewerbes: „Personen- Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden, da betreuung“ eine Standortverlegung außerhalb des Bundes- _ genauer Standort der Gewerbeausübung landes auch ein Wechsel der zuständigen Lan- _ Daten des Gewerbeanmelders (Vor- und desstelle zur Folge hat. Auch ein Standortwechsel Familienname, Adresse, Geburtsdatum und innerhalb des Bundeslandes kann einen Wechsel Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversi- der Bezirkshauptmannschaft zur Folge haben. cherungsnummer – sofern bereits vorhanden) Hinweis Alle Dokumente können in Kopie vorgelegt werden. Im Bedarfsfall kann die Bezirkshauptmannschaft ein Original einfordern.
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