30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen

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30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                             Amtliche Bekanntmachungen
52. Jahrgang - 6. Woche -                               der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
11. Februar 2023

                                 30.000 € für die Förderung von
                                    Vereinen und Initiativen
                                                                                     management (Rocio Fernandez Suarez, rocio.fernandez-suarez@entra.de) erhältlich.
                                                                                     Fünf der bisher geförderten Projekte wurden am vergangenen Dienstag bei der Mitglie-
                                                                                     derversammlung vorgestellt. Im Rahmen der Abschlussdokumentation zur auslaufen-
                                                                                     den Förderperiode hat die LEADER-Region gemeinsam mit der Hochschule Kaiserslau-
                                                                                     tern ein Video produziert, in dem die Projektträger ihre Erfahrungen und Projekte vorstel-
                                                                                     len. Das etwa 10-minütige Video ist auf der Webseite abrufbar und legt auch die klaren
                                                                                     Fakten auf den Tisch. Seit 2014 hat die LEADER-Region für Investitionen von über 4 Mio.
                                                                                     Euro gesorgt. Es wurden dabei an die bisher 92 Projekte etwa 2,3 Mio. Euro an Fördermit-
                                                                                     teln gezahlt.
                                                                                     Im Zuge der Mitgliederversammlung fand auch die Neuwahl des Vorstandes statt. Eine
                                                                                     Arbeitsgruppe betreut den Übergang von der bisherigen zur neuen Förderperiode, die
                                                                                     am 01. Juli startet. Alle bis dahin bewilligten Projekte werden auch nach dem 01. Juli
                                                                                     noch zum Abschluss gebracht. Mit der neuen Förderperiode erweitert sich das Gebiet
                                                                                     der LEADER-Region Westrich-Glantal um die Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan und
                                                                                     Weilerbach. Nach dem Start der neuen Förderperiode wird auch zeitnah ein neuer LEA-
                                                                                     DER-Projektaufruf gestartet, auf den sich dann Projektträger der neuen Gebietskulisse
                                                                                     bewerben können.

Noch bis zum 31. März 2023 können sich Vereine und Initiativen für eine Förderung bei
der LEADERRegion Westrich-Glantal bewerben. Mit insgesamt 30.000 € können Projekte
aus den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Oberes Glantal und
Ramstein-Miesenbach unterstützt werden.
Die mittlerweile umgesetzten Projekte aus den letzten Jahren zeigen die Bandbreite der
Förderung.
So konnte im Oberen Glantal eine Seniorenzeitung bezuschusst werden, in Bruchmühl-
bach-Miesau wurde ein Repair-Cafe eingerichtet, in Hütschenhausen ein Apothekergar-
ten angelegt und in Landstuhl die Theatergruppe des Burgtheaters unterstützt. 2023
sind Vereine und Initiativen erneut aufgerufen, sich um Fördermittel zu bewerben. Pro-
jekte können bis zu 3.000 € erhalten und müssen von ehrenamtlich Tätigen eingereicht
und umgesetzt werden. Ein Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht be-
gonnen worden sein und muss bis spätestens 02.10.2023 abgeschlossen werden. Wer
eine Förderung erhält, entscheidet der Vorstand der LEADER-Region anhand von Aus-
wahlkriterien. Die Entscheidungssitzung dazu findet am 27.04.2023 statt. Weitere Infor- Ausschnitte aus der Abschlussdokumentation der LAG Westrich-Glantal
mationen sind auf der Webseite unter www.westrich-glantal.de oder direkt beim Regional- (Foto: LAG Westrich-Glantal e.V.)
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                    11. Februar 2023

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-    Haus der Diakonie Landstuhl              Rufbereitschaft der                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde
 Oberes Glantal
                                          transporte(TagundNachteinsatzbereit):    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke                     und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
                                          DRK-Rettungswache Schönenberg-Kü-        Tel.: 06371/2846                          Eigenbetrieb                             serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      belberg, Rathausstraße 8, Telefon 112.                                                                                      Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de     Wasser | Abwasser
 06373/504-0                              Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Unsere Beratungsangebote                  Bereich Wasser
                                                                                                                                                                      19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-   Sozial- und Lebensberatung                                                         06356/1224
                                                                                                                             (VG Oberes Glantal)
 Verbandsgemeinde Oberes Glantal          lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Schwangerschafts- und Schwager-           Treten außerhalb der allgemeinen Büro-
                                          Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220                                                                                          Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
                                                                                   schaftskonfliktberatung                   zeiten Probleme bei der Wasserversor-    Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
 - Notruf 112 -                           Rufbereitschaft                          (staatl. anerkannt)                       gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten,       fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
                                          Entstörungsdienst:                       Kurberatung                               Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie
                                          Telefon-Nr. für Störungen                                                                                                   tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli-    woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe-     Hotline 0180/3319411
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      Strom: Telefon 0800/7977777              gen, Familienerholungen)                  leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun-
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   APOTHEKEN-NOTDIENST                      Termine nach Vereinbarung                 genusw.)sorufenSiefürdasGebietder        Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      Deutsches Festnetz:                      Vertraulich-kostenfrei - auf              Verbandsgemeinde Oberes Glantal die      Gruppe Kusel. Weitere Information:
893770                                    0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Wunsch anonym                             Telefon-Nr.0171/5065303an.               Beate Fauss, Lehnstr.5, 66869 Kusel
                                          Mobilfunknetz:                           Haus der Diakonie Kaiserslautern          Bereich Abwasser                         Tel.: 06381-427707
Augenärztlicher Notfalldienst:            0180-5-258825-PLZ                        Interventionsstelle gegen Gewalt          (Gebiet Süd und Nord):                   E-Mail: beate.fauss@web.de sowie im
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   (max. 0,42 Euro/Min.)                    in engen sozialen Beziehungen             Treten außerhalb der allgemeinen Bü-     Internet unter www.ilco.de
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         Internet: www.lak-rlp.de                 und Stalking                              rozeiten Probleme bei der Entwässe-
                                          Der Notdienst wechselt jeweils mor-      Tel.: 0631/37108425                       rung (Verstopfungen, Rückstau usw.)      Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
Ärztlicher Notfalldienst:                 gens um 8.30 Uhr                         Email: interventionsstelle.kaiserslau-    auf oder erkennen Sie sonstige Unre-     Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
Telefon: 116117                                                                    tern@diakonie-pfalz.de                    gelmäßigkeiten in Zusammenhang           Betreuung und Beratung für Behinder-
                                           Schönenberg-Kübelberger Tafel                                                     mit der Abwasserbeseitigung oder an      te sowie therapeutische Versorgung
Wenn ohne unmittelbare Behandlung                                                  Vertraulich-kostenfrei -
                                           für bedürftige Menschen in der Ver-                                               Gewässern (z.B. Gewässerverschmut-       nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
Lebensgefahr besteht oder bleibende                                                auf Wunsch anonym                         zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden         66849 Landstuhl, Am Rothenborn,
gesundheitliche Schäden zu befürch-        bandsgemeinde Oberes Glantal.
                                                                                                                             Bereich der Ortsgemeinden:               Tel. 06371/934275-276,
ten sind, ist der Rettungsdienst unter                                                                                       * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-         Fax 06371- 934424.
112 zu alarmieren.                         Ausgabestelle:                          Sozialverband VdK Rheinland-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                         mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,        Störungen Erdgasversorgung
                                                                                   Pfalz Kreisverband Kusel                    Dittweiler und Schönenberg-Kü-         Stadtwerke Homburg GmbH
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall        (neben ev. Kirche)                      Geschäftsstelle Lehnstraße 34,                                                     Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
                                                                                                                               belberg die Telefon-Nr. 06373 /
um telefonische Vorankündigung                                                     66869 Kusel                                 8290320 an (Gebiet Süd).               Fragen zur Erdgasversorgung:
Dienstzeiten:                              Öffnungszeiten:                         Telefonische Erreichbarkeit:                                                       Energieberatung-Stadtwerke
                                                                                                                             * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-
Montag                       19.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und        Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr                                                   Homburg: 06841/694-220
                                                                                                                               born, Glan-Münchweil., Hensch-
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Freitags geschlossen                        tal, Herschweiler-Pettersheim,         Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Dienstag                     19.00 Uhr                                             1. Mittwoch im Monat Servicenach-           Hüffler, Krottelbach, Langenbach,      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Mittwoch                 07.00 Uhr     Bedürftigkeit:                          mittag für Arbeitnehmer von 14.00                                                  Telefonnummern:
Mittwoch                     14.00 Uhr                                                                                         Matzenbach, Nanzdietschweiler,
                                           Anträge gibt es in den Bürgerbü-        - 17.30 Uhr                                 Quirbach/Pfalz, Steinbach am           1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Donnerstag               07.00 Uhr
Donnerstag                   19.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde               Telefon: 06381/425 044 - 0                  Glan, Rehweiler und Wahnwegen          Tel.: 0175/4117712
bis Freitag                  07.00 Uhr                                             Telefax: 06381/425 044 - 29                 die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Schatzmeister Jutta Keller
Freitag                      16.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:             E-Mail: kv-kusel@vdk.de                     (Gebiet Nord).                         Tel.: 0160/94838930
bis Montag                   07.00 Uhr     VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,                                                 Sie wollen eine Störung melden?          www.tierschutz-kusel.de
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Termin nur nach telefonischer
                                           Tel.: 06373-504-201,                    Vereinbarung                              Dann wählen Sie die entsprechen-
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             t.weber@vgog.de                                                                   de Telefonnummer. Der Telefonan-          Beratungsstellen im Haus
Samstag und Sonntag                                                                                                          ruf wird von einer Sprachbox ange-        der Diakonie
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Mobilitas                                 nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                Deutsches Rotes Kreuz                   ambulanter Pflege- und Betreu-            men sowie Ihre Telefonnummer, un-         Tel.-Nr.: 06381/422900
                                                                                                                             ter der Sie erreichbar sind, mit.         Fax-Nr.: 06381/4229099
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Kreisverband Kusel e.V.                 ungsdienst         Schönenberg-Kü-
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Haushaltsassistenz:                     belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt         Nennen Sie uns den festgestellten
den Ärzte u. Zahnärzte können beim                                                 Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,       Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem        Erziehungs-
                                           Hauswirtschaftliche Dienstleistun-                                                                                          und Familienberatung
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-                                              Tel. 06373/829992                         Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-
                                           gen, Fahrdienst und Betreuungsan-                                                                                           Email: erziehungsberatung.kusel@
arztes in Erfahrung gebracht werden.                                               Beratung kostenlos und neutral!           ße, Hausnummer sowie Gemein-
                                           gebotefürSenioren,Pflegebedürftige                                                de). Sie werden umgehend (in der          diakonie-pfalz.de
                                           und Familien, Unterstützung für Kran-   Pflegerufbereitschaft rund um d.
                                                                                                                             Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-       Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Deutsche Rheuma-Liga                       ke, Genesende, Behinderte.              Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause                                                 genberatung, Angehörigenbera-
Arbeitsgemeinschaft Kusel                                                                                                    nuten) vom Rufbereitschaftsperso-
                                           Hausnotrufsystem:                                                                 nal zurückgerufen.                        tung, Prävention
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-                                                                                        Email: fachstellesucht.kus@diako-
Tel.: 06383/1386                           hinderte, Alleinstehende.               ANONYM-VERTRAULICH                       Bürgerbusse im Oberen Glantal              nie-pfalz.de
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Essen auf Rädern:                       Evangelische - Katholische               Die beiden Bürgerbusse fahren wie-         Fachdienst Glückspielsucht
                                           Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr         der Dienstag und Donnerstag von            Email: fachstellesucht.kus@diako-
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Sozialkaufhaus:                         gebührenfrei - vertraulich               8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver-      nie-pfalz.de
sel, Gruppenabend im Stadtteilzent-        Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel.: 0800/111 0 111                     bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te-           Schwangeren- und Schwanger-
rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don-     Geschäftsstelle:                        und 0800/111 0 222                       lefon Montag und Mittwoch von              schaftskonfliktberatung
nerstags von 19:30-21:00 Uhr               Trierer Str. 39, Kusel,                                                          14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108,          (staatlich anerkannt)
                                           Tel. 06381/9246-20                                                               eMail an: buchung@buergerbus-og.de         Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Kleiderkammer:                          Schuldner- und Insolvenzberatung         oder direkt: www.buergerbus-og.de          Sozial- und Lebensberatung
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       Deutsches Rotes Kreuz                    Die Fahrten sind für Sie kostenlos         Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
und deren Kinder: 0631/17000               Kusel, Tel. 06381/ 425861               Kreisverband Kusel e.V.                  Für die Fahrten gilt neben der Masken-     Kindererholung, Müttergenesungs-
                                                                                   Trierer Str. 39, 66869 Kusel             pflicht auch die sogenannte 3G-Regel       und Mutter-Kind-Kuren
Ehrenamtsbörse                             Pflegestützpunkt                        Tel: 06381/924615                        (Geimpft, Genesen oder Getestet!)          Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Öffentliche Beratungsstelle rund
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige     um das Thema Pflege                                                               Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Personen                                   Hauptstraße 52                          AWO Betreuungsverein                      Beratungsdienst Kusel-Altenglan,          Ökumenische Sozialstation
Kontakte                                   66904 Brücken                           Trierer Str. 60, 66869 Kusel              Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-         Brücken e.V.
in den Verbandsgemeinden:                  Tel.: 06386/40 40 364                   Tel.: 06381/993277/78                     stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-         Ambulante-Hilfe-Zentrum
Glan-Münchweiler            06384/323      und 06386/40 40 073                     Email:betreuungsverein-kusel@             stein-Miesenbach und Landstuhl            Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    Die Beratung erfolgt kostenlos,         t-online.de                               Beratung und Unterstützung                Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                           neutral und vertraulich                 Fax: 06381/993279                         schwerkranker und sterbender              ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                                                             Menschen bei Schmerzen und psy-           tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                                                             chosozialen Problemen, Remigius-          der Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                                                             bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:         Telefon: 06386/9219-0
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                                                             06381/9961147. Email: hospiz.ku-          Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                                                                 Telefon 112         sel@caritas-speyer.de                     www.sozialstation-bruecken.de
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
11. Februar 2023                                                           AMTSBLATT                                                                                Seite 3

                                     Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                        Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

    Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
            Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                       www.vgog.de abrufbar

 Rathäuser geschlossen                                                                 Stellenausschreibung
 Wegen einer betrieblichen Veranstaltung bleiben die Rathäuser der Verbandsge-         Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht für das Ausbildungsjahr 2023 eine/ei-
 meinde Oberes Glantal am                                                              nen
 Donnerstag, den 16. Februar 2023, ab 16:00 Uhr und am Montag, den 20. Februar
 2023 ab 12:00 Uhr,geschlossen.                                                                                 Auszubildende/Auszubildenden
                                                                                                    für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)

                                                                                       Die Ausbildung beginnt am 01.09.2023 und dauert drei Jahre. Die Ausbildung findet
 Deutsche Glasfaser stellt Glasfaserhauptverteiler in                                  im dualen System statt, d.h. Sie arbeiten im Werktrupp unserer Verbandsgemeinde-
                                                                                       werke und besuchen mindestens 1x pro Woche den theoretischen Berufsschulunter-
 der Verbandsgemeinde Oberes Glantal auf                                               richt in Ludwigshafen.
 Der Glasfaserausbau in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal nimmt Fahrt auf            Als Fachkraft für Abwassertechnik werden Sie im Bereich des Entwässerungsnetzes
 Die Deutsche Glasfaser hat in der Zeit vom 24.01. – 26.01.2023 mit den Hauptvertei-   und der Ab-wasser- und Klärschlammbehandlung in unseren Kläranlagen eingesetzt
 lern die ersten sichtbaren Zeichen des Glasfaserausbaus in den Ortsgemeinden          und sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfrei gereinigtes Wasser in die Natur
 Börsborn, Dunzweiler, Frohnhofen, Henschtal, Hüffler, Matzenbach, Ohmbach,            entlassen wird. Sie bedienen und überwachen die Kläranlagen, steuern und doku-
 Quirnbach, Rehweiler, Schmittweiler, Schönenberg-Kübelberg und Wahnwegen auf-         mentieren die Prozessabläufe, warten und reparieren die technischen Anlagen und
 gestellt. Hier laufen alle Glasfaseranschlüsse der jeweiligen Orte zusammen. Mit      führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Abwasserbeschaffenheit
 dem jetzt angelaufenen Ausbau stellt Deutsche Glasfaser gemeinsam mit der Ver-        durch. Als sogenannte elektrotechnisch befähigte Person können Sie auch elektri-
 bandsgemeindeverwaltung die Weichen für eine zukunftssichere digitale Versorgung      sche Installationen ausführen und reparieren. Der zunehmende Einsatz digitaler
 der Verbandsgemeinde Oberes Glantal.                                                  Technologien erfordert außerdem gute IT-Anwenderkenntnisse
 „Wir freuen uns, dass mit den Glasfaserhauptverteilern nun sichtbar wird, dass der    Wir suchen:
 Glasfaserausbau kontinuierlich vorangeht“, so Agija Bulina, Projektmanagerin Bau      Um eine Ausbildung bei uns zu starten, müssen Sie mindestens über einen Haupt-
 von Deutsche Glasfaser. „Die Verteiler sind die Herzstücke des Glasfasernetzes in     schulabschluss verfügen mit guten Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern
 den jeweiligen Ortsgemeinden und eine wichtige Voraussetzung, dass die Bürgerin-      und Mathematik. Außerdem benötigen Sie IT-Verständnis sowie handwerkliches und
 nen und Bürger bald von einer zukunftssicheren Breitbandversorgung profitieren        technisches Geschick. Sie sollten Spaß haben an der Arbeit im Freien, Teamfähigkeit
 können.“                                                                              und Verantwortungsbewusstsein und Interesse am Umweltschutz mitbringen.
 Auch während der Bauphase können interessierte Bürgerinnen und Bürger noch Ver-       Wir bieten:
 träge zu Sonderkonditionen abschließen. Informationen erhalten sie persönlich im      ­ Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit an einem modernen Arbeits-
 Servicepunkt von Deutsche Glasfaser (Glanstraße 28, 66901 Schönenberg-Kübel-            platz mit Zukunftsperspektiven
 berg, Montag und Dienstag: 11:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr), telefonisch      ­ Tarifgerechtes Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im
 unter 02861 - 890 600 oder online unter www.deutsche-glasfaser.de. Fragen zum           öffentlichen Dienst (TVAöD) inklusive einer Prämie von 400€ bei erfolgreichem Ab-
 Bau beantwortet zudem die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861         schluss
 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.                         ­ Umfangreiche Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, wie Jahressonderzah-
                                                                                         lung, Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Leistungsentgelt, Mög-
                                                                                         lichkeit des JobRad-Leasings.
                                                                                       Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berück-
                                                                                       sichtigt.
                                                                                       Für Fragen steht Ihnen die Werkleitung gerne zur Verfügung (Herr Müller Tel.
                                                                                       06373/504-251 oder Herr Linsmaier Tel. 06373/504-260).
                                                                                       Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unter-
                                                                                       lagen bis spätestens 03.03.2023 an:
                                                                                       Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
                                                                                       Fachbereich 1A 1.2 – Personal
                                                                                       Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
                                                                                       oder per Email an bewerbung@vgog.de
                                                                                       (bevorzugt als PDF)

                                                                                       Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
                                                                                       grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungs-
                                                                                       mappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewer-
                                                                                       bungsdaten richtet sich nach den Bestimmungen der EU-DSGVO und dem Landesda-
                                                                                       tenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht über-
                                                                                       nommen.

                                                                                       VG Oberes Glantal, im Januar 2023
                                                                                       gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister

                                                                                       Das Fundamt Schönenberg-Kübelberg meldet:
                                                                                       Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Ohrring (Fundort OT Schönenberg)
 Beispielfoto des PoP in Schönenberg-Kübelberg                                         und ein Hundehalsband (Fundort Gries) gemeldet.
                                                                                       Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro
 Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online     Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-
 unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.                                            210
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
Seite 4                                                                         AMTSBLATT                                                                        11. Februar 2023

                                                            Bürgerbusse im Oberen Glantal
                    Die beiden Bürgerbusse fahren Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde.
                                 Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108
                                       eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                                           Die Fahrten sind für Sie kostenlos

 Das Friedhofsamt informiert:                                                                Stellenausschreibung
 Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grabstätte                 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht
 An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte,
 aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssat-              Reinigungspersonal als Vertretungs- bzw. Springerkräfte
 zungen der einzelnen Ortsgemeinden und Stadt, jede bauliche Veränderung einer                                                  (m/w/d)
 Grabstätte (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der
 Friedhofsverwaltung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dür-           für die Reinigung von Schul- oder Verwaltungsgebäuden in Vertretung der regulären
 fen von fachlich qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden.                        Reinigungskräfte bei Erkrankung, Urlaub oder sonstigen Verhinderungsgründen.
 Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Ein-
 friedungen u. ä. können auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des          Es handelt sich um auf (vorerst) ein Jahr befristete Teilzeitstellen mit einer regelmä-
 Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht geneh-              ßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 13 Stunden. Die Arbeitszeit
 migte bauliche Änderungen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße           liegt in der Regel am Nachmittag außerhalb des Schulbetriebes bzw. außerhalb der
 geahndet werden.                                                                            allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser.
 Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der VG Oberes Glantal kön-
 nen Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage                Die Einsatzorte im Verbandsgemeindegebiet können bei Bedarf wohnortnah zuge-
 (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen.                                 teilt werden. Aufgrund der wechselnden Einsatzorte sollten Sie dennoch flexibel sein
 Ihre Friedhofsverwaltung                                                                    und möglichst den Führerschein der Klasse B und einen Pkw besitzen.

                                                                                             Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen
Das Friedhofsamt informiert                                                                  Dienst (TVÖD) nach Entgeltgruppe 1 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst übli-
über ordnungsgemäß zu entsorgenden Müll:                                                     chen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender
Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den Friedhöfen innerhalb der Verbands-          Eignung bevorzugt berücksichtigt.
gemeinde Oberes Glantal werden dringend gebeten, den bei der Grabpflege entstehen-           Bei Interesse oder Rückfragen rufen Sie uns einfach an – unsere Personalverwaltung
den Müll ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Der nicht pflanzliche/organi-            steht Ihnen unter den Telefon-Durchwahlen 06373 / 504- 140 bis 145 gerne zur Ver-
sche Müll soll bitte in den ebenfalls bereitgestellten Restmüllbehälter entsorgt werden.     fügung.
Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Nutzungsberechtigten keine Trennung             Sie können sich auch schriftlich oder per Email bewerben (tabellarischer Lebenslauf
vornehmen und die Ortsgemeinden deswegen Mehrarbeit bei der Entsorgung leisten               genügt):
müssen. Wir bitten Sie, Ihrer Ortsgemeinde und der Umwelt zuliebe, eine Trennung bei         Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
der Müllentsorgung vorzunehmen.                                                              Fachbereich 1A 1.2 – Personal
Vielen Dank!                                                                                 Rathausstr. 8
Ihre Friedhofsverwaltung                                                                     66901 Schönenberg-Kübelberg
                                                                                             oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF)
 Stellenausschreibung                                                                        Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht spätestens zum                                    grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer-
 01.04.2023                                                                                  bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
                                                                                             Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer-
                             eine Reinigungskraft (m/w/d)
                                                                                             bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
                                 -Teilzeit, unbefristet-
 für die Reinigungsarbeiten in der Grundschule Schönenberg-Kübelberg.                        Schönenberg-Kübelberg
                                                                                             gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister
 Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeits-
 zeit von 13,37 Stunden.
                                                                                             Anstehende Notfallwartung
 Wir suchen eine/n engagierte/n Mitarbeiter/in mit strukturierter Arbeitsweise, idea-        Die Wartung ist geplant für
 lerweise verfügen Sie bereits über Kenntnisse in der Unterhaltsreinigung mit dem 4-         Mittwoch, 15.02.2023 von 12:00 bis 15:00 Uhr
 Farb-System.                                                                                In dieser Zeit werden die Standorte Waldmohr und Glan-Münchweiler für deren Dauer
 Die Reinigung erfolgt grundsätzlich nach dem Schulbetrieb am Nachmittag und ver-            komplett ohne IT und Telefonie sein.
 teilt sich auf 5 Arbeitstage. Sie sollten die Bereitschaft mitbringen im Vertretungsfall    Wir bitte um Verständnis.
 Mehrarbeitsstunden zu leisten.

 Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffent-        Hinweise auf die Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der
 lichen Dienst (TVÖD) nach Entgeltgruppe 1 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst       Verbandsgemeinde Oberes Glantal sowie das Benutzen von
 üblichen Sozialleistungen, wie z. B. Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Leis-          Feldwirtschaftswegen und privaten Flächen
 tungsentgelt und JobRad-Leasing. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent-                 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.                                              aufgrund zunehmender Beschwerden über das Halten und Führen von Hunden, Verun-
 Bitte richten Sie Ihre Kurzbewerbung mit tabellarischem Lebenslauf bis 28.02.2023 an:      reinigungen durch Hunde und Benutzung von Feldwegen mit Fahrzeugen, wird auf die
                                                                                            Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zur
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                                                  Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen, in
 Fachbereich 1A.2 - Personal                                                                öffentlichen Anlagen und an öffentlichen Einrichtungen vom 13.04.2021 hingewiesen.
 Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
                                                                                            Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb der bebau-
 oder per Email anbewerbung@vgog.de(bevorzugt als PDF)
                                                                                            ten Ortslage nur angeleint und durch geeignete Personen geführt werden. Im Übrigen
 Für Fragen steht Ihnen unsere Personalverwaltung gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns        sind Hunde außerhalb der bebauten Ortslage umgehend und ohne Aufforderung anzu-
 an: Tel. 06373 / 504-140 bis 145.                                                          leinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern
                                                                                            sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
 Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen                  In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen
 grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer-            oder freiumherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in
 bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen               Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
 Bewerbungsdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzge-                Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen so-
 setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.                   wie Geh- und Radwege nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseiti-
                                                                                            gung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher
 Schönenberg-Kübelberg, im Januar 2023                                                      Weise unverzüglich verpflichtet.
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                                                  Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das ordnungsgemäße
 gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister                                                   Halten und Führen von Hunden, Verunreinigungen durch Hunde verstößt. Die Ordnungs-
                                                                                            widrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
11. Februar 2023                                                                               AMTSBLATT                                                                                    Seite 5

Ferner weißen wir ausdrücklich darauf hin, dass es auch ohne ausdrückliche Zustim-                           Langjährige Mitarbeiterinnen in den Ruhestand verabschiedet
mung des Grundstückseigentümers nicht gestattet ist, private Grundstücke bzw. land-                          In einer kleinen Feierstunde wurden gleich zwei Reinigerinnen der Grundschule Her-
wirtschaftlich genutzt Flächen zu betreten bzw. diese zum Spielen mit Hunden zu nut-                         schweiler- Pettersheim in den Ruhestand verabschiedet. Frau Annette Tynek, war seit
zen. Das gleiche gilt für das Befahren mit Fahrrädern, Motorrädern (insbesondere Moto-                       1993 und Frau Karin Miedzinski war seit 2011 dort als Reinigerin beschäftigt. Bürger-
cross-Bikes), Quads oder das Reiten mit Pferden. Verstöße hiergegen werden zivilrecht-                       meister Christoph Lothschütz bedankte sich bei der Verabschiedung für viele Jahre En-
lich geahndet. Entsprechende Schäden sind zu ersetzen.                                                       gagement und Einsatz und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass das private Befahren von Feldwirtschaftswe-
gen mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art, nicht ohne besonderen Anlass (entwe-
der land-/forstwirtschaftliche Nutzung, Unterhaltung von privaten Grundstücken etc.)
zulässig ist. Die entsprechende Feldwegebeschilderung ist zu beachten. Verstöße hier-
gegen werden als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet. Ferner kann es bei Nutzung
der Feldwege ohne entsprechende Erlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes
führen.
Wir bitten Sie im eigenen Interesse, ihr Verhalten so anzupassen, dass Ihre Mitmen-
schen davon nicht gestört werden und die allgemein gültigen rechtlichen Vorgaben ein-
gehalten werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

                                                                                                             v. l. n. r. Bürgermeister Christoph Lothschütz, Herr Udo Klemm, Frau Annette Tynek, Mar-
                                                                                                             kus Bauer (Fachbereichsleiter), Frau Karin Miedzinski, Heiko Kopp (Personalrat)

                                                                                                                                              Altenkirchen

                                                                                                             Altenkirchen Pensionärverein
                                                                                                             Neu-Mitglieder-Werbung
                                                                                                             Da die Mitgliederzahl unseres Vereins in den letzten Jahren stark rückläufig ist (meist
                                                                                                             durch Sterbefälle), versuchen wir den Verein auf diesem Weg zu stärken und evtl. auch
                                                                                                             etwas zu verjüngen. Angesprochen sind alle Einwohner, etwa ab Rentenalter, die die Ge-
                                                                                                             selligkeit lieben. Wir treffen uns 1 x mtl. am 3. Mittwoch um 14.30 Uhr im Jugendheim
                                                                                                             bei Kaffee und Kuchen und kurzweiliger Unterhaltung.
                                                                                                             Unser nächstes Treffen ist am 15.Febr.2023, da es kurz vor Fasching ist, kommen wir alle
                                                                                                             mit Hut oder Huetchen.
                                                                                                             Kontakt: Rudi Hettrich, Tel. 1429 oder Werner u. Renate Trumm, Tel. 40382
                                                                                                             Wir freuen uns auf euch! Gerne könnt ihr einfach mal zum Schnuppern kommen!? Bis bald !

                                                                                                                                               Breitenbach

                                                                                                             Die Vorschulgruppe vom Kindergarten Breitenbach zu Besuch bei
                                                                                                             der Feuerwehr

                                 IMPRESSUM
               Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
 Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glan-
 tal, 66901 Schönenberg- Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel. 06373 504-0.
 Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
 Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH,67071 Ludwigshafen
 Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de oder Tel. 0621 572498-40 oder -41.
 Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ samstags außer an Feiertagen. Das Amts-
 blatt Oberes Glantal wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
 verteilt. Aufage 16.030 Exemplare. Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorhersehba-
 ren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle Amtsblatt in der Verbandsgemeindever-
 waltung Oberes Glantal sowie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG in
 Ludwigshafen bezogen werden.

                                                                                                             Ein Morgen bei der Feuerwehr. Am 17.Januar 2023 besuchte die Schmetterlingsgruppe
                                                                                                             die Breitenbacher Feuerwehr. Bei etwas Theorie lernten die Kinder altersgerecht das
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
Seite 6                                                                      AMTSBLATT                                                                       11. Februar 2023

„Feuer“, den Umgang mit Streichhölzern und das Verhalten im Gefahrenfall kennen. So-
gar der Notruf mit den Übungstelefonen machte den Kids viel Spaß. Das Wichtigste war
natürlich die Besichtigung der Fahrzeuge und die Einsatzkleidung der Feuerwehrmän-
ner und Frauen. Hier konnte alles bestaunt und angefasst werden. Viele Fragen der inter-
essierten Kleinen zu den Fahrzeugen und den Einsatzgeräten musste Alterskamerad
Horst Ulrich, der die Brandschutzerziehung in Breitenbach durchführt, beantworten.
Das Einsteigen in die Fahrzeuge und auch einmal auf dem Fahrersitz am Lenkrad drehen
war natürlich ein highlight für die Kinder. Zum Abschluss gab es für jedes Kind eine Ur-
kunde, ein Feuerwehr- Lineal und eine Brezel zur Stärkung auf dem Rückweg zum Kinder-
garten.

 Stellenausschreibung
 Die kommunale Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Breitenbach/Pfalz sucht im
 Ausbildungsjahr 2023/2024

             einen Berufspraktikanten / eine Berufspraktikantin (m/w/d)

 zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in.

 Wir wünschen uns von Ihnen:
 - einen Abschluss im schulischen Teil der Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin
 - Freude und Einfühlungsvermögen bei der Arbeit mit Kindern
 - dass Sie Begeisterung und persönliches Engagement mitbringen
 - Teamfähigkeit und zugleich die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
 - Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität
 Wir bieten:
 - professionelle Anleitung durch erfahrene pädagogische Fachkräfte
 - viel Lern- und Entwicklungspotential für Sie während des Anerkennungsjahres
 - eine herzliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
 - eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für
 Prak-
   tikantinnen/Praktikanten im öffentlichen Dienst sowie alle im öffentlichen Dienst
   üblichen Sozialleistungen
 Ihre Bewerbung
 senden Sie bitte bis spätestens 03.03.2023 unter Beifügung der üblichen Unterla-
 gen an die
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 Fachbereich 1A.2 – Personal
 Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
 oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF).
 Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt be-
 rücksichtigt.

 Für Rückfragen stehen Ihnen die Leiterin der Kita, Frau Andrea Köhler (Tel.                                              Brücken/Pfalz
 06386/4040179) gerne zur Verfügung.

 Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen                Einladung zur Außerordentlichen Mitqliederversammlung
 grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer-           und Wiederbelebung des Förderkreis der Freiwilligen Feuerwehr
 bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen              Brücken e.V.
 Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer-              Einladung zur Mitgliederversammlung
 bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.                             Sehr geehrtes Mitglied,
                                                                                           unsere diesjährige außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt am
 66916 Breitenbach, 02.02.2023                                                             24.02.2023, 17:00 Uhr im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Brücken (Wiesenstra-
 gez. Johannes Roth, Ortsbürgermeister                                                     ße 25, 66904 Brücken (Pfalz) statt.
                                                                                           Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
                                                                                           1. Begrüßung durch die Rechnungsführerin
                                                                                           2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der
 BEKANNTMACHUNG                                                                               Mitgliederversammlung 3. Entgegennahme des Jahresberichts für das abgelaufene
 Am Donnerstag, den 16.02.2023, um 17:00 Uhr, findet eine Sitzung des Bau- und                Geschäftsjahr und Entlastung des Vorstandes
 Liegenschaftsausschusses der Ortsgemeinde Breitenbach statt.                              4. Neuwahlen
 Treffpunkt ist am Dorfgemeinschaftshaus.                                                  5. Verschiedenes zu Top 3.
 Die Sitzung ist öffentlich.                                                               Klaus Schmid verstorben am: 20.08.2010
                                                                                           Lothar Huber verstorben am: 24.09.2003
 Tagesordnung:                                                                             Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versamm-
 öffentlich                                                                                lung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die
 1. Anbau Kindergarten                                                                     Tagesordnung setzen kann (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Um zahlreiches und pünktliches
 2. Gruppensituation ab Sommer                                                             Erscheinen wird gebeten.

 Breitenbach, den 2. Februar 2023                                                          Neues aus dem Ortsgemeinderat
 gez. Johannes Roth, Ortsbürgermeister                                                     Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb-
                                                                                           nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be-
                                                                                           schlüsse.
                                                                                           Der Ortsgemeinderat Brücken hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 folgende Beschlüs-
Große Fasnachtsparty in Breitenbach am 19.02.2023                                          se gefasst:
Für die schon legendäre Fasnachtsparty nach dem Umzug des Närrischen Lindwurms in
Breitenbach am 19.02.2023 gibt es noch Karten, das heißt, der Vorverkauf geht weiter!      öffentlich
Ihr erhaltet weiterhin Karten bei:                                                           Vorhabenbezogener Bebauungsplan Seniorenresidenz Brücken;
- Klaus Stoll, 06386 6618 (nach tel. Terminabsprache)                                       Aufstellungsbeschluss
- Rudolf Scherer, 06386 5669 (nach tel. Terminabsprache)                                   Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a
- Silvia´s Getränkeshop, Auf dem Wilcher 21 in Breitenbach                                 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634),
oder an der Abendkasse.                                                                    unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
11. Februar 2023                                                            AMTSBLATT                                                                                    Seite 7

zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan „Seniorenresidenz Paulengrunder Straße“ im beschleunigten Verfahren. Der                                          Frohnhofen
Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
 Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO
Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende des Fördervereins Kita Brücken e.V. in Höhe von
6.000,00€ für den Wasserspielplatz der Kita an und bedankt sich herzlich bei dem
Spender.
nicht öffentlich
 Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat stimmt einer Grundstücksangelegenheit zu.

 BEKANNTMACHUNG
 Am Dienstag, den 14.02.2023, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Jugend-
 und Vereinshauses, Hauptstraße 26, 66904 Brücken eine Sitzung des Ortsgemein-
 derates der Ortsgemeinde Brücken statt.
 Die Sitzung ist – mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 4 und 5 – öffentlich.

 Tagesordnung:
 öffentlich
 1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Seniorenresidenz Brücken
    a) Zustimmung zum Planentwurf
    b) Einleitung des Verfahrens gem. §§ 13 a, 13, 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
       BauGB
 2. Entscheidung über ein gemeindliches Einvernehmen gem. 36 BauGB und über
    eine Ausnahme einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB
 3. Informationen
 nicht öffentlich
 4. Grundstücksangelegenheiten
 5. Informationen

 Brücken, den 2. Februar 2023
 gez. Pius Klein, Ortsbürgermeister

Obst und Gartenbauverein Brücken
Stammtisch
Unser nächster Stammtisch ist am 13.02.2023. Wir treffen uns ab 19.00 Uhr im Gast-
haus Saini.

                                   Dittweiler
Sanierungsmaßnahmen an der Friedhofshalle
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Fried-
hofshalle auf dem Friedhof in Dittweiler haben begonnen. Die Arbeiten werden wohl bis
Ende Februar 2023 andauern, in dieser Zeit kann die Friedhofshalle leider nicht genutzt
werden. Alternativ kann auf die Nachbargemeinden ausgewichen werden. Wir bitten um
Ihr Verständnis.
                                                                                                                      Glan-Münchweiler
Mit freundlichen Grüßen
W. Cloß, Ortsbürgermeister
                                                                                           BEKANNTMACHUNG
                                                                                           Am Dienstag, den 14.02.2023, um 18:30 Uhr, findet im Schulungsraum der Feuerwa-
                                  Dunzweiler                                               che, Bahnhofstraße 9, 66907 Glan-Münchweiler eine Sitzung des Rechnungsprü-
                                                                                           fungsausschusses der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler statt.
                                                                                           Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 2 – öffentlich.

                                                                                           Tagesordnung:
                                                                                           öffentlich
                                                                                           1. Vorstellung und Erläuterung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde
                                                                                              Glan-Münchweiler
                                                                                           nicht öffentlich
                                                                                           2. Belegprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020
                                                                                           öffentlich
                                                                                           3. Beratung und Beschlussempfehlung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020
                                                                                              Vollzug der §§ 110 ff. GemO; Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
                                                                                              2020 der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler sowie Entlastung des Ortsbürger-
                                                                                              meisters und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler und der
                                                                                              Verbandsgemeinde

                                                                                           Glan-Münchweiler, den 31. Januar 2023
                                                                                           gez. Daniela Herrmann, Vorsitzende

                                                                                          Neues aus dem Ortsgemeinderat
                                                                                          Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb-
                                                                                          nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be-
                                                                                          schlüsse.
                                                                                          Der Ortsgemeinderat Glan-Münchweiler hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 folgende
                                                                                          Beschlüsse gefasst:

                                                                                          öffentlich
                                                                                            Vorstellung Planungsstand Straße „Dorfmitte“ und voraussichtlicher zeitlicher Ablauf
                                                                                          Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschreibung zur Erschließung des Neubauge-
                                                                                          biets „Ortsmitte“ vorerst nicht auf den Weg zu bringen. Es soll zunächst intern und mit
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
Seite 8                                                                     AMTSBLATT                                                                        11. Februar 2023

dem Planungsbüro eine kostengünstigere Alternative gefunden werden. Die Lösungs-
vorschläge sollen in der Dezembersitzung vorgestellt werden.                                                                 Henschtal
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, überschlägig die Erschließungsbeiträge auf-
grund der aktuell vorliegenden Kostenschätzung zu ermitteln.
  Auftragsvergabe zur Voruntersuchung zur Versorgung mit Wasser, die Entsorgung
 des Schmutzwassers und die Ableitung des Oberflächenwassers im Baugebiet „Gal-
 genberg III“
Der Auftrag zur Voruntersuchung zur Versorgung mit Wasser, Entsorgung des Schmutz-
wassers und Ableitung des Oberflächenwassers im Baugebiet „Galgenberg III“ wird ge-
mäß der Honorarofferte i.H.v. 8.621,55 EUR an das Ingenieurbüro Dilger aus Dahn ver-
geben.
 Kündigung der PEFC-Zertifizierung
Der Ortsgemeinderat stimmt der Kündigung der PEFC-Zertifizierung zu.
 Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB
Die Ortsgemeinde Glan-Münchweiler erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur
Bauvoranfrage über die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes auf
den Flurstücken 2984/1, 2984/2 und 2985 in der Gemarkung Glan-Münchweiler.

Neues aus dem Ortsgemeinderat
Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb-
nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be-
schlüsse.
Der Ortsgemeinderat Glan-Münchweiler hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 folgende
Beschlüsse gefasst:

öffentlich
  Bebauungsplan „Galgenberg Teil III“
  a) Aufstellungsbeschluss
  b) Veränderungssperre
  c) Vorkaufsrechtssatzung
Zu a)
Der Ortsgemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Galgenberg Teil III“. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan
zu entnehmen. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 05.05.2021 hinsichtlich des Auf-
                                                                                                                Herschweiler-Pettersheim
stellungsbeschlusses aufgehoben.
Zu b)                                                                                    DAZWISCHEN.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Veränderungssperre        300 Jahre Herzog Christian IV. von Pfalz-Zweibrücken
für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Galgenberg Teil III“. Gleichzei-
tig wird der Beschluss vom 05.05.2021 hinsichtlich der Satzung über die Veränderungs-
sperre aufgehoben.
Zu c)
Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der vorliegenden Vorkaufsrechtssatzung
gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB um die städtebauliche Planung zu sichern. Der Geltungs-
bereich umfasst den des aufzustellenden Bebauungsplanes.
  Baugebiet Galgenberg Teil III Glan-Münchweiler
  Voruntersuchung
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die erweiterte Beauftragung vorzunehmen; wo-
bei zunächst ein für Januar vorgesehenes Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung,         Vortrag von Dr. Charlotte Glück, Leiterin Stadtmuseum Zweibrücken
dem Planungsbüro BBP und dem Wasserzweckverband abzuwarten ist, in dem eine Rea-         Donnerstag, 23. Februar 2023, 19 Uhr
                                                                                         Gemeindehaus, Am Schäfergarten 12, Herschweiler-Pettersheim
lisierung auf der Basis der bisherigen Planskizzen nochmals zu prüfen ist.
                                                                                         2022 feierten die Stadt Zweibrücken und die Region des ehemaligen Herzogtums Pfalz-
  Förderprogramm „Klima angepasstes Waldmanagement“ des Bundes                           Zweibrücken den 300. Geburtstag ihres glanzvollsten Herzogs. Im Zentrum der Jubilä-
Der Gemeinderat spricht sich für die Teilnahme am Antragsverfahren aus.                  umsveranstaltungen steht eine Ausstellung im Stadtmuseum Zweibrücken, die noch bis
  Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung Kostenbeitrag KITA-Essen                    5. März zu sehen ist. Die Kuratorin der Ausstellung, Museumsleiterin Charlotte Glück,
Der Ortsgemeinderat beschließt die Erhöhung des Essensgeldes zum nächstmöglichen         wird in einem bebilderten Vortrag in die faszinierende Geschichte Christians IV. und sei-
Zeitpunkt von 2,50 Euro auf 3 Euro pro Essen.                                            ne Verbindung zu Herschweiler-Pettersheim einführen.
  Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Förderanträgen bzgl. Jugend- und         DAZWISCHEN:
  Sportförderung                                                                         Christian IV. sorgte durch sein Leben zwischen den Räumen und Zeiten dafür, dass Pfalz-
Der Ortsgemeinderat beschließt die Gewährung von Förderungen im Rahmen der Ju-           Zweibrücken von Interesse und europäischer Bedeutung war. Er regierte ein Land mit
gend- und Sportförderung an den Förderverein der freiwilligen Feuerwehr bis zu einer     deutschen und französischen Besitzungen. Obwohl einer der ranghöchsten deutschen
Höhe von 2.000 Euro, an den Förderverein Fußball des TuS Glan-Münchweiler bis zu         Fürsten, weilte er gerne am französischen Hof. Zunächst Protestant, konvertierte er aus
einer Höhe von 1.200 Euro und an die Leichtathletikabteilung des TuS Glan-Münchwei-      politischen Gründen zum katholischen Glauben. Obwohl absoluter Herrscher sorgte er
ler bis zu einer Höhe von 800 Euro. Die Auszahlung soll nach Vorlage der Rechnungs-      sich im Geiste der Aufklärung um das Wohl seines Volkes, disziplinierte es aber auch
nachweise an die Fördermittelempfänger erfolgen.                                         nach seinen Vorstellungen. Aus Liebe hielt er, wie ein Privatmann, zeit seines Lebens an
  Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO                               seiner bürgerlichen Ehefrau „zur linken Hand“ fest, obwohl er damit den dynastischen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spenden zur Umgestaltung und Erhal-       Interessen des Hauses Wittelsbach zuwiderhandelte.
tung des Brunnens in der Marktstraße im Bereich der Hausnummer 21.                       Christian IV., ein leidenschaftlicher Jäger, hielt sich sehr gerne in seinem Jagdschloss
nicht öffentlich                                                                         Petersheim auf, das mitten in seinem bevorzugten Jagdgebiet lag. Hier starb er auch am
  Grundstücksangelegenheiten                                                             5. November 1775, mit erst 53 Jahren. Seinen Tod umranken viele Legenden.
Der Ortsgemeinderat beschließt zustimmend in einer Grundstücksangelegenheit.

                                                                                                                               Hüffler
                                      Gries

Traditionelles Heringsessen                                                               Wir suchen für unser DGH (Dorfgemeinschaftshaus)-Team
                 Die Landfrauen laden dieses Jahr wieder recht herzlich zum traditio-     Unterstützung!
                 nellen Heringsessen ein. Los geht´s am Aschermittwoch, den               Wir benötigen ab sofort eine zuverlässige Reinigungsaushilfekraft bis zu 8 Std. pro
                 22.02.23 um 18:00 Uhr im Vereinshaus „Alte Schule“.                      Woche.
                 Als Alternative zu den Heringen wird Lyoner und Kartoffelsalat ange-     Bei Interesse bitte Mail an: bgm(at)ortsgemeinde-hueffler.de oder telefonisch unter
                 boten. Wir freuen uns auf Euch!                                          0172-1360660
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
11. Februar 2023                                                         AMTSBLATT    Seite 9

                                Krottelbach

Pfalzwerke Netz AG
Sehr geehrte Anschlussnutzerin, sehr geehrter Anschlussnutzer,
hiermit informieren wir Sie, dass die Pfalzwerke Netz AG dringende Erweiterungsmaß-
nahmen im Stromversorgungsnetz durchführt.
Diese Wartungsarbeiten werden am Freitag, den 17.02.23, in der Gemeinde Krottelbach
in der Zeit zwischen 09:00Uhr und 12:00 Uhr erfolgen.
DIE STROMVERSORGUNG WIRD MITTELS ERSATZSTROMAGGREGAT GEWÄHRLEISTET.
Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist während der Durchführung der Arbei-
ten nicht möglich.
Sie haben Fragen?
Für Rückfragen steht Ihnen die Hotline des Kundenservice unter der Telefon-Nummer
0621 585 2010 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihre Pfalzwerke Netz AG
Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen
Internet: www.pfalzwerke-netz.de
E-Mail: kundencenter@pfalzwerke-netz.de

                                Langenbach

    Senden Sie Ihre Beiträge für das Amtsblatt an:
               wochenblatt@vgog.de
30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
Seite 10                                                                     AMTSBLATT     11. Februar 2023

                                  Matzenbach

 Bekanntmachung
 Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Matzenbach für
 das Haushaltsjahr 2023 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Ver-
 bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübel-
 berg, Zimmer-Nr. S1-5.06 bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Ein-
 sichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Matzenbach haben die
 Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Ent-
 wurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschlä-
 ge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen

Gimsbacher Fasenacht
Am Samstag den 18.Februar 2023 findet im Dorfgemeinschaftshaus die Gimsbacher
Prunksitzung statt.
Beginn: 20:11 Uhr
Der Kartenvorverkauf ist am 12. Februar um 10:00 Uhr im DGH Gimsbach.

                            Nanzdietschweiler

           Dorferneuerung – Aktiv für die Zukunft
           Einladung zur Ergebnispräsentation der Dorfmoderation
           Am Mittwoch, den 22. Februar 2023 findet die Ergebnispräsentation zur
           Dorfmoderation in Nanzdietschweiler statt. Hierzu möchten wir Sie herzlich
           einladen!
In den vergangenen Monaten haben wir im Rahmen unserer Dorfmoderation gemeinsam
mit den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Ideen für die Weiterentwicklung von
Nanzdietschweiler entwickelt! Bald soll mit der Planung und Umsetzung der ersten Pro-
jekte aus der umfangreichen Maßnahmenliste begonnen werden.Die Bürgerbeteiligung
in Nanzdietschweiler war ein voller Erfolg! Durch die hohe Mitwirkungsbereitschaft un-
serer Einwohner bei den Bürgerworkshops konnten eine Vielzahl von Ideen für eine
nachhaltige Ortsentwicklung gesammelt werden. Die Ergebnisse des Beteiligungsproz-
esses wurden zusammengefasst und werden bei der Ergebnispräsentation zur Dorfmo-
deration präsentiert.
Wir laden Sie daher ganz herzlich am Mittwoch, dem 22. Februar 2023 um 18:00 Uhr
In die Kurpfalzhalle Nanzdietschweiler ein!
Bei der Veranstaltung wird Frau Julia Kaiser vom beauftragten Planungsbüro „stadtge-
spräch“ aus Kaiserslautern die Ergebnisse der Dorfmoderation präsentieren und die
weitere Vorgehensweise bei der Dorferneuerung vorstellen. Ein weiterer Schwerpunkt
der Veranstaltung liegt auf der Projektpriorisierung. Gemeinsam mit den Anwesenden
wollen wir die Projekte ermitteln, die aus Bürgersicht am wichtigsten für die Weiterent-
wicklung von Nanzdietschweiler sind. Eingeladen sind nicht nur Arbeitsgruppenmitglie-
der, sondern alle interessierten Bürgerinnen und Bürger!
Dorferneuerung lebt vom Mitmachen! Kommen Sie und nutzen Sie die Chance sich AK-
TIV an der Weiterentwicklung unserer Gemeinde zu beteiligen!
11. Februar 2023                                                                AMTSBLATT                                                                               Seite 11

                                                                                            rufen zurück) oder per Mail
                                     Ohmbach                                                Tel: 06373/892915 Mail: juz@schoenenberg-kuebelberg.de
                                                                                            Träger: OG Schönenberg-Kübelberg
                                                                                            Vertr. durch Ortsbürgermeister Thomas Wolf
 Stellenausschreibung                                                                       und Beigeordneter Harald Schöfer

 In der kommunalen Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“ der Ortsgemeinde Ohm-
 bach ist ab sofort eine Teilzeitstelle als

                             Erzieher / Erzieherin (m/w/d)

 zu besetzen. Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle zur Vertretung einer er-
 krankten Mitarbeiterin. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durch-
 schnittlich 21 Stunden. Der Einsatz erfolgt im Bereich der ein- bis dreijährigen Kinder.

 Wir wünschen uns:
 ­ eine motivierte und zuverlässige Fachkraft mit erfolgreich abgeschlossener Ausbil-
   dung zum/zur Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung
 ­ soziale Kompetenz, Freude und Engagement bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern
 ­ Teamfähigkeit und zugleich die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, Verantwor-
   tungsbewusstsein, Einsatzfreude und Belastbarkeit
 ­ die Bereitschaft auf dienstliche Anforderungen zeitlich flexibel zu regieren und
   ggfs. Vertretungs- bzw. Mehrarbeitsstunden zu leisten
 Wir bieten Ihnen:
 Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen
 Dienst (TVÖD) in Entgeltgruppe S 8a TVÖD-SuE und beinhaltet alle im öffentlichen
 Dienst üblichen Sozialleistungen, wie z. B. Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung,
 Leistungsentgelt. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung
 bevorzugt berücksichtigt.

 Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 03.03.2023 unter Beifügung der
 üblichen Unterlagen an die
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 Fachbereich 1A.2 – Personal
 Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
 oder per Email an bewerbung@vgog.de
 Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Wieder (Tel.
 06386 / 3049970) gerne zur Verfügung.

 Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
 grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer-
 bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
 Daten der Bewerber richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzge-
 setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht übernommen.

 66903 Ohmbach, 02.02.2023
 gez. Gerhard Kauf, Ortsbürgermeister

                        Schönenberg-Kübelberg

Gesangverein 1921 Liederkranz Kübelberg
Unseren treuen Mitgliedern zur Information                                                  „Sänner Faasenacht„: Kartenverkauf-Endspurt im Autohaus Sorg
Nach einem Jahr Ruhe und 3 Jahren Corona, musste der Verein abgemeldet werden.              Endspurt beim Kartenverkauf für die Sänner Prunksitzungen: Jetzt noch schnell Karten
Grund: Überalterung….leider!                                                                sichern! Am Freitag, 17. Februar sowie am Samstag, 18. Februar begrüßen wir alle Nar-
Die Vorstandschaft hofft auf Euer Verständnis.                                              ren ab 20:11 Uhr im Sportheim des TuS Schönenberg. Karten für beide Sitzungen sind
Die 100 Jahrfeier wurde noch im kleinen Kreis, mit denen die sich angemeldet hatten,        noch beim Autohaus Sorg in Sand (Miesauer Str. 75) zu erwerben.
nachgeholt.
Für die Treue zum Verein in all den Jahren. Danke!
Mit Grüßen von Inge Balzer
                                                                                             BEKANNTMACHUNG
                                                                                             Am Mittwoch, den 15.02.2023, um 19:00 Uhr, findet im Saal des Bürgerhauses
                                                                                             Schmittweiler, Höcherbergstraße 2, 66901 Schönenberg-Kübelberg eine Sitzung
                                                                                             des Agrarausschuss der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg statt.
                                                                                             Die Sitzung ist öffentlich.

Projekte für Kinder zwischen 6 und 10 Jahre                                                  Tagesordnung:
Dienstag, 28, Februar: 15.00 – 18.30                                                         öffentlich
Kochen alla “Mama Mia“, 3,00 Euro                                                            1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern die nicht Ratsmitglied sind
Dienstag, 07.März: 15.00 -18.30                                                              2. Satzung über die Benutzung von Feld- und Waldwegen
Spieletag im Juz                                                                             3. Verschiedenes

Projekte für Kinder zwischen 10 und 14 Jahre                                                 Schönenberg-Kübelberg, den 2. Februar 2023
Montag, 27, Februar: 15.00 – 18.30                                                           gez. Thomas Wolf, Ortsbürgermeister
Kochen alla “Mama Mia“, 3,00 Euro
Montag, 06.März: 15.00 -18.30
Fahrt zum Laser Tag nach Kaiserslautern, 7,50 Euro
                                                                                            Feuerwehrförderverein Schönenberg-Kübelberg e.V.
Jugendzentrum der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg                                        Feuerwehrförderverein - Zwerchstr. 42 - 66901 Schönenberg-Kübelberg
Ansprechpartner im JUZ: Frau Schmidt                                                        Am Sonntag, den 26. Februar 2023 findet um 10 Uhr im Feuerwehrhaus die Mitglieder-
Saarbrückerstr. 121                                                                         versammlung des Feuerwehrförderverein SchönenbergKübelberg e.V. statt.
Achtung: für alle Projekte gilt eine Anmeldepflicht                                         Hierzu sind alle Mitglieder und diejenigen, die es werden wollen herzlich eingeladen.
Anmeldung: per Telefon (evtl. Anrufbeantworter, bitte sprechen Sie auf das Band, wir
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