30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 52. Jahrgang - 6. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 11. Februar 2023 30.000 € für die Förderung von Vereinen und Initiativen management (Rocio Fernandez Suarez, rocio.fernandez-suarez@entra.de) erhältlich. Fünf der bisher geförderten Projekte wurden am vergangenen Dienstag bei der Mitglie- derversammlung vorgestellt. Im Rahmen der Abschlussdokumentation zur auslaufen- den Förderperiode hat die LEADER-Region gemeinsam mit der Hochschule Kaiserslau- tern ein Video produziert, in dem die Projektträger ihre Erfahrungen und Projekte vorstel- len. Das etwa 10-minütige Video ist auf der Webseite abrufbar und legt auch die klaren Fakten auf den Tisch. Seit 2014 hat die LEADER-Region für Investitionen von über 4 Mio. Euro gesorgt. Es wurden dabei an die bisher 92 Projekte etwa 2,3 Mio. Euro an Fördermit- teln gezahlt. Im Zuge der Mitgliederversammlung fand auch die Neuwahl des Vorstandes statt. Eine Arbeitsgruppe betreut den Übergang von der bisherigen zur neuen Förderperiode, die am 01. Juli startet. Alle bis dahin bewilligten Projekte werden auch nach dem 01. Juli noch zum Abschluss gebracht. Mit der neuen Förderperiode erweitert sich das Gebiet der LEADER-Region Westrich-Glantal um die Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan und Weilerbach. Nach dem Start der neuen Förderperiode wird auch zeitnah ein neuer LEA- DER-Projektaufruf gestartet, auf den sich dann Projektträger der neuen Gebietskulisse bewerben können. Noch bis zum 31. März 2023 können sich Vereine und Initiativen für eine Förderung bei der LEADERRegion Westrich-Glantal bewerben. Mit insgesamt 30.000 € können Projekte aus den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Oberes Glantal und Ramstein-Miesenbach unterstützt werden. Die mittlerweile umgesetzten Projekte aus den letzten Jahren zeigen die Bandbreite der Förderung. So konnte im Oberen Glantal eine Seniorenzeitung bezuschusst werden, in Bruchmühl- bach-Miesau wurde ein Repair-Cafe eingerichtet, in Hütschenhausen ein Apothekergar- ten angelegt und in Landstuhl die Theatergruppe des Burgtheaters unterstützt. 2023 sind Vereine und Initiativen erneut aufgerufen, sich um Fördermittel zu bewerben. Pro- jekte können bis zu 3.000 € erhalten und müssen von ehrenamtlich Tätigen eingereicht und umgesetzt werden. Ein Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht be- gonnen worden sein und muss bis spätestens 02.10.2023 abgeschlossen werden. Wer eine Förderung erhält, entscheidet der Vorstand der LEADER-Region anhand von Aus- wahlkriterien. Die Entscheidungssitzung dazu findet am 27.04.2023 statt. Weitere Infor- Ausschnitte aus der Abschlussdokumentation der LAG Westrich-Glantal mationen sind auf der Webseite unter www.westrich-glantal.de oder direkt beim Regional- (Foto: LAG Westrich-Glantal e.V.)
Seite 2 AMTSBLATT 11. Februar 2023 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde Oberes Glantal transporte(TagundNachteinsatzbereit): Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke und Freunde von Alkoholkranken, Kai- DRK-Rettungswache Schönenberg-Kü- Tel.: 06371/2846 Eigenbetrieb serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: belberg, Rathausstraße 8, Telefon 112. Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser 06373/504-0 Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Sozial- und Lebensberatung 06356/1224 (VG Oberes Glantal) Verbandsgemeinde Oberes Glantal lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Büro- Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser schaftskonfliktberatung zeiten Probleme bei der Wasserversor- Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- - Notruf 112 - Rufbereitschaft (staatl. anerkannt) gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten, fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Entstörungsdienst: Kurberatung Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie Telefon-Nr. für Störungen tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Zahnärztlicher Notfalldienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kuren, Kinder- und Jugenderholun- chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe- Hotline 0180/3319411 Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 Strom: Telefon 0800/7977777 gen, Familienerholungen) leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun- Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- APOTHEKEN-NOTDIENST Termine nach Vereinbarung genusw.)sorufenSiefürdasGebietder Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Deutsches Festnetz: Vertraulich-kostenfrei - auf Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Gruppe Kusel. Weitere Information: 893770 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Wunsch anonym Telefon-Nr.0171/5065303an. Beate Fauss, Lehnstr.5, 66869 Kusel Mobilfunknetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern Bereich Abwasser Tel.: 06381-427707 Augenärztlicher Notfalldienst: 0180-5-258825-PLZ Interventionsstelle gegen Gewalt (Gebiet Süd und Nord): E-Mail: beate.fauss@web.de sowie im zu erfragen ist der jeweilige Notdienst (max. 0,42 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen Treten außerhalb der allgemeinen Bü- Internet unter www.ilco.de unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 Internet: www.lak-rlp.de und Stalking rozeiten Probleme bei der Entwässe- Der Notdienst wechselt jeweils mor- Tel.: 0631/37108425 rung (Verstopfungen, Rückstau usw.) Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Ärztlicher Notfalldienst: gens um 8.30 Uhr Email: interventionsstelle.kaiserslau- auf oder erkennen Sie sonstige Unre- Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Telefon: 116117 tern@diakonie-pfalz.de gelmäßigkeiten in Zusammenhang Betreuung und Beratung für Behinder- Schönenberg-Kübelberger Tafel mit der Abwasserbeseitigung oder an te sowie therapeutische Versorgung Wenn ohne unmittelbare Behandlung Vertraulich-kostenfrei - für bedürftige Menschen in der Ver- Gewässern (z.B. Gewässerverschmut- nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Lebensgefahr besteht oder bleibende auf Wunsch anonym zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, gesundheitliche Schäden zu befürch- bandsgemeinde Oberes Glantal. Bereich der Ortsgemeinden: Tel. 06371/934275-276, ten sind, ist der Rettungsdienst unter * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Fax 06371- 934424. 112 zu alarmieren. Ausgabestelle: Sozialverband VdK Rheinland- Zum Krämel 7, 66904 Brücken mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Störungen Erdgasversorgung Pfalz Kreisverband Kusel Dittweiler und Schönenberg-Kü- Stadtwerke Homburg GmbH Wir bitten in jedem Erkrankungsfall (neben ev. Kirche) Geschäftsstelle Lehnstraße 34, Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 belberg die Telefon-Nr. 06373 / um telefonische Vorankündigung 66869 Kusel 8290320 an (Gebiet Süd). Fragen zur Erdgasversorgung: Dienstzeiten: Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Energieberatung-Stadtwerke * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Montag 19.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Homburg: 06841/694-220 born, Glan-Münchweil., Hensch- bis Dienstag 07.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Freitags geschlossen tal, Herschweiler-Pettersheim, Tierschutzverein im Landkreis Kusel Dienstag 19.00 Uhr 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Hüffler, Krottelbach, Langenbach, e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Mittwoch 07.00 Uhr Bedürftigkeit: mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Telefonnummern: Mittwoch 14.00 Uhr Matzenbach, Nanzdietschweiler, Anträge gibt es in den Bürgerbü- - 17.30 Uhr Quirbach/Pfalz, Steinbach am 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Donnerstag 07.00 Uhr Donnerstag 19.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde Telefon: 06381/425 044 - 0 Glan, Rehweiler und Wahnwegen Tel.: 0175/4117712 bis Freitag 07.00 Uhr Telefax: 06381/425 044 - 29 die Telefon-Nr. 06383/927681 an Schatzmeister Jutta Keller Freitag 16.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: E-Mail: kv-kusel@vdk.de (Gebiet Nord). Tel.: 0160/94838930 bis Montag 07.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Sie wollen eine Störung melden? www.tierschutz-kusel.de Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Termin nur nach telefonischer Tel.: 06373-504-201, Vereinbarung Dann wählen Sie die entsprechen- bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: t.weber@vgog.de de Telefonnummer. Der Telefonan- Beratungsstellen im Haus Samstag und Sonntag ruf wird von einer Sprachbox ange- der Diakonie von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mobilitas nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- Marktstr. 31 in 66869 Kusel von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz ambulanter Pflege- und Betreu- men sowie Ihre Telefonnummer, un- Tel.-Nr.: 06381/422900 ter der Sie erreichbar sind, mit. Fax-Nr.: 06381/4229099 Die Bereitschaftsdienste der im Raum Kreisverband Kusel e.V. ungsdienst Schönenberg-Kü- Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Haushaltsassistenz: belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt Nennen Sie uns den festgestellten den Ärzte u. Zahnärzte können beim Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Erziehungs- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- und Familienberatung Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Tel. 06373/829992 Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Email: erziehungsberatung.kusel@ arztes in Erfahrung gebracht werden. Beratung kostenlos und neutral! ße, Hausnummer sowie Gemein- gebotefürSenioren,Pflegebedürftige de). Sie werden umgehend (in der diakonie-pfalz.de und Familien, Unterstützung für Kran- Pflegerufbereitschaft rund um d. Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- Suchtberatung, Jugend- und Dro- Deutsche Rheuma-Liga ke, Genesende, Behinderte. Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause genberatung, Angehörigenbera- Arbeitsgemeinschaft Kusel nuten) vom Rufbereitschaftsperso- Hausnotrufsystem: nal zurückgerufen. tung, Prävention Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Email: fachstellesucht.kus@diako- Tel.: 06383/1386 hinderte, Alleinstehende. ANONYM-VERTRAULICH Bürgerbusse im Oberen Glantal nie-pfalz.de Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Essen auf Rädern: Evangelische - Katholische Die beiden Bürgerbusse fahren wie- Fachdienst Glückspielsucht Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr der Dienstag und Donnerstag von Email: fachstellesucht.kus@diako- Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Sozialkaufhaus: gebührenfrei - vertraulich 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver- nie-pfalz.de sel, Gruppenabend im Stadtteilzent- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel.: 0800/111 0 111 bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te- Schwangeren- und Schwanger- rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don- Geschäftsstelle: und 0800/111 0 222 lefon Montag und Mittwoch von schaftskonfliktberatung nerstags von 19:30-21:00 Uhr Trierer Str. 39, Kusel, 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108, (staatlich anerkannt) Tel. 06381/9246-20 eMail an: buchung@buergerbus-og.de Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Kleiderkammer: Schuldner- und Insolvenzberatung oder direkt: www.buergerbus-og.de Sozial- und Lebensberatung für bedrohte und mißhandelte Frauen Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Deutsches Rotes Kreuz Die Fahrten sind für Sie kostenlos Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de und deren Kinder: 0631/17000 Kusel, Tel. 06381/ 425861 Kreisverband Kusel e.V. Für die Fahrten gilt neben der Masken- Kindererholung, Müttergenesungs- Trierer Str. 39, 66869 Kusel pflicht auch die sogenannte 3G-Regel und Mutter-Kind-Kuren Ehrenamtsbörse Pflegestützpunkt Tel: 06381/924615 (Geimpft, Genesen oder Getestet!) Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Öffentliche Beratungsstelle rund Vielseitige Dienste für hilfebedürtige um das Thema Pflege Ambulanter Hospiz- und Palliativer Personen Hauptstraße 52 AWO Betreuungsverein Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Ökumenische Sozialstation Kontakte 66904 Brücken Trierer Str. 60, 66869 Kusel Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Brücken e.V. in den Verbandsgemeinden: Tel.: 06386/40 40 364 Tel.: 06381/993277/78 stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Ambulante-Hilfe-Zentrum Glan-Münchweiler 06384/323 und 06386/40 40 073 Email:betreuungsverein-kusel@ stein-Miesenbach und Landstuhl Pflegedienst, hauswirtschaftliche Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Die Beratung erfolgt kostenlos, t-online.de Beratung und Unterstützung Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- neutral und vertraulich Fax: 06381/993279 schwerkranker und sterbender ratung, Service warmer Mittags- Menschen bei Schmerzen und psy- tisch, Familienpflege. Paulengrun- chosozialen Problemen, Remigius- der Str. 7a, 66904 Brücken bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Telefon: 06386/9219-0 Rettungsdienst/Krankentransport 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
11. Februar 2023 AMTSBLATT Seite 3 Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar Rathäuser geschlossen Stellenausschreibung Wegen einer betrieblichen Veranstaltung bleiben die Rathäuser der Verbandsge- Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht für das Ausbildungsjahr 2023 eine/ei- meinde Oberes Glantal am nen Donnerstag, den 16. Februar 2023, ab 16:00 Uhr und am Montag, den 20. Februar 2023 ab 12:00 Uhr,geschlossen. Auszubildende/Auszubildenden für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d) Die Ausbildung beginnt am 01.09.2023 und dauert drei Jahre. Die Ausbildung findet Deutsche Glasfaser stellt Glasfaserhauptverteiler in im dualen System statt, d.h. Sie arbeiten im Werktrupp unserer Verbandsgemeinde- werke und besuchen mindestens 1x pro Woche den theoretischen Berufsschulunter- der Verbandsgemeinde Oberes Glantal auf richt in Ludwigshafen. Der Glasfaserausbau in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal nimmt Fahrt auf Als Fachkraft für Abwassertechnik werden Sie im Bereich des Entwässerungsnetzes Die Deutsche Glasfaser hat in der Zeit vom 24.01. – 26.01.2023 mit den Hauptvertei- und der Ab-wasser- und Klärschlammbehandlung in unseren Kläranlagen eingesetzt lern die ersten sichtbaren Zeichen des Glasfaserausbaus in den Ortsgemeinden und sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfrei gereinigtes Wasser in die Natur Börsborn, Dunzweiler, Frohnhofen, Henschtal, Hüffler, Matzenbach, Ohmbach, entlassen wird. Sie bedienen und überwachen die Kläranlagen, steuern und doku- Quirnbach, Rehweiler, Schmittweiler, Schönenberg-Kübelberg und Wahnwegen auf- mentieren die Prozessabläufe, warten und reparieren die technischen Anlagen und gestellt. Hier laufen alle Glasfaseranschlüsse der jeweiligen Orte zusammen. Mit führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Abwasserbeschaffenheit dem jetzt angelaufenen Ausbau stellt Deutsche Glasfaser gemeinsam mit der Ver- durch. Als sogenannte elektrotechnisch befähigte Person können Sie auch elektri- bandsgemeindeverwaltung die Weichen für eine zukunftssichere digitale Versorgung sche Installationen ausführen und reparieren. Der zunehmende Einsatz digitaler der Verbandsgemeinde Oberes Glantal. Technologien erfordert außerdem gute IT-Anwenderkenntnisse „Wir freuen uns, dass mit den Glasfaserhauptverteilern nun sichtbar wird, dass der Wir suchen: Glasfaserausbau kontinuierlich vorangeht“, so Agija Bulina, Projektmanagerin Bau Um eine Ausbildung bei uns zu starten, müssen Sie mindestens über einen Haupt- von Deutsche Glasfaser. „Die Verteiler sind die Herzstücke des Glasfasernetzes in schulabschluss verfügen mit guten Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern den jeweiligen Ortsgemeinden und eine wichtige Voraussetzung, dass die Bürgerin- und Mathematik. Außerdem benötigen Sie IT-Verständnis sowie handwerkliches und nen und Bürger bald von einer zukunftssicheren Breitbandversorgung profitieren technisches Geschick. Sie sollten Spaß haben an der Arbeit im Freien, Teamfähigkeit können.“ und Verantwortungsbewusstsein und Interesse am Umweltschutz mitbringen. Auch während der Bauphase können interessierte Bürgerinnen und Bürger noch Ver- Wir bieten: träge zu Sonderkonditionen abschließen. Informationen erhalten sie persönlich im Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit an einem modernen Arbeits- Servicepunkt von Deutsche Glasfaser (Glanstraße 28, 66901 Schönenberg-Kübel- platz mit Zukunftsperspektiven berg, Montag und Dienstag: 11:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr), telefonisch Tarifgerechtes Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im unter 02861 - 890 600 oder online unter www.deutsche-glasfaser.de. Fragen zum öffentlichen Dienst (TVAöD) inklusive einer Prämie von 400€ bei erfolgreichem Ab- Bau beantwortet zudem die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 schluss 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr. Umfangreiche Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, wie Jahressonderzah- lung, Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Leistungsentgelt, Mög- lichkeit des JobRad-Leasings. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berück- sichtigt. Für Fragen steht Ihnen die Werkleitung gerne zur Verfügung (Herr Müller Tel. 06373/504-251 oder Herr Linsmaier Tel. 06373/504-260). Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unter- lagen bis spätestens 03.03.2023 an: Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fachbereich 1A 1.2 – Personal Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF) Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungs- mappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewer- bungsdaten richtet sich nach den Bestimmungen der EU-DSGVO und dem Landesda- tenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht über- nommen. VG Oberes Glantal, im Januar 2023 gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister Das Fundamt Schönenberg-Kübelberg meldet: Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Ohrring (Fundort OT Schönenberg) Beispielfoto des PoP in Schönenberg-Kübelberg und ein Hundehalsband (Fundort Gries) gemeldet. Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504- unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar. 210
Seite 4 AMTSBLATT 11. Februar 2023 Bürgerbusse im Oberen Glantal Die beiden Bürgerbusse fahren Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde. Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Die Fahrten sind für Sie kostenlos Das Friedhofsamt informiert: Stellenausschreibung Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grabstätte Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssat- Reinigungspersonal als Vertretungs- bzw. Springerkräfte zungen der einzelnen Ortsgemeinden und Stadt, jede bauliche Veränderung einer (m/w/d) Grabstätte (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dür- für die Reinigung von Schul- oder Verwaltungsgebäuden in Vertretung der regulären fen von fachlich qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden. Reinigungskräfte bei Erkrankung, Urlaub oder sonstigen Verhinderungsgründen. Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Ein- friedungen u. ä. können auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des Es handelt sich um auf (vorerst) ein Jahr befristete Teilzeitstellen mit einer regelmä- Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht geneh- ßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 13 Stunden. Die Arbeitszeit migte bauliche Änderungen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße liegt in der Regel am Nachmittag außerhalb des Schulbetriebes bzw. außerhalb der geahndet werden. allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser. Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der VG Oberes Glantal kön- nen Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage Die Einsatzorte im Verbandsgemeindegebiet können bei Bedarf wohnortnah zuge- (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen. teilt werden. Aufgrund der wechselnden Einsatzorte sollten Sie dennoch flexibel sein Ihre Friedhofsverwaltung und möglichst den Führerschein der Klasse B und einen Pkw besitzen. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Das Friedhofsamt informiert Dienst (TVÖD) nach Entgeltgruppe 1 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst übli- über ordnungsgemäß zu entsorgenden Müll: chen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den Friedhöfen innerhalb der Verbands- Eignung bevorzugt berücksichtigt. gemeinde Oberes Glantal werden dringend gebeten, den bei der Grabpflege entstehen- Bei Interesse oder Rückfragen rufen Sie uns einfach an – unsere Personalverwaltung den Müll ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Der nicht pflanzliche/organi- steht Ihnen unter den Telefon-Durchwahlen 06373 / 504- 140 bis 145 gerne zur Ver- sche Müll soll bitte in den ebenfalls bereitgestellten Restmüllbehälter entsorgt werden. fügung. Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Nutzungsberechtigten keine Trennung Sie können sich auch schriftlich oder per Email bewerben (tabellarischer Lebenslauf vornehmen und die Ortsgemeinden deswegen Mehrarbeit bei der Entsorgung leisten genügt): müssen. Wir bitten Sie, Ihrer Ortsgemeinde und der Umwelt zuliebe, eine Trennung bei Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal der Müllentsorgung vorzunehmen. Fachbereich 1A 1.2 – Personal Vielen Dank! Rathausstr. 8 Ihre Friedhofsverwaltung 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF) Stellenausschreibung Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht spätestens zum grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- 01.04.2023 bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer- eine Reinigungskraft (m/w/d) bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. -Teilzeit, unbefristet- für die Reinigungsarbeiten in der Grundschule Schönenberg-Kübelberg. Schönenberg-Kübelberg gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeits- zeit von 13,37 Stunden. Anstehende Notfallwartung Wir suchen eine/n engagierte/n Mitarbeiter/in mit strukturierter Arbeitsweise, idea- Die Wartung ist geplant für lerweise verfügen Sie bereits über Kenntnisse in der Unterhaltsreinigung mit dem 4- Mittwoch, 15.02.2023 von 12:00 bis 15:00 Uhr Farb-System. In dieser Zeit werden die Standorte Waldmohr und Glan-Münchweiler für deren Dauer Die Reinigung erfolgt grundsätzlich nach dem Schulbetrieb am Nachmittag und ver- komplett ohne IT und Telefonie sein. teilt sich auf 5 Arbeitstage. Sie sollten die Bereitschaft mitbringen im Vertretungsfall Wir bitte um Verständnis. Mehrarbeitsstunden zu leisten. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffent- Hinweise auf die Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der lichen Dienst (TVÖD) nach Entgeltgruppe 1 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst Verbandsgemeinde Oberes Glantal sowie das Benutzen von üblichen Sozialleistungen, wie z. B. Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Leis- Feldwirtschaftswegen und privaten Flächen tungsentgelt und JobRad-Leasing. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. aufgrund zunehmender Beschwerden über das Halten und Führen von Hunden, Verun- Bitte richten Sie Ihre Kurzbewerbung mit tabellarischem Lebenslauf bis 28.02.2023 an: reinigungen durch Hunde und Benutzung von Feldwegen mit Fahrzeugen, wird auf die Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zur Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen, in Fachbereich 1A.2 - Personal öffentlichen Anlagen und an öffentlichen Einrichtungen vom 13.04.2021 hingewiesen. Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb der bebau- oder per Email anbewerbung@vgog.de(bevorzugt als PDF) ten Ortslage nur angeleint und durch geeignete Personen geführt werden. Im Übrigen Für Fragen steht Ihnen unsere Personalverwaltung gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns sind Hunde außerhalb der bebauten Ortslage umgehend und ohne Aufforderung anzu- an: Tel. 06373 / 504-140 bis 145. leinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- oder freiumherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Bewerbungsdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzge- Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen so- setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. wie Geh- und Radwege nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseiti- gung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Schönenberg-Kübelberg, im Januar 2023 Weise unverzüglich verpflichtet. Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das ordnungsgemäße gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister Halten und Führen von Hunden, Verunreinigungen durch Hunde verstößt. Die Ordnungs- widrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
11. Februar 2023 AMTSBLATT Seite 5 Ferner weißen wir ausdrücklich darauf hin, dass es auch ohne ausdrückliche Zustim- Langjährige Mitarbeiterinnen in den Ruhestand verabschiedet mung des Grundstückseigentümers nicht gestattet ist, private Grundstücke bzw. land- In einer kleinen Feierstunde wurden gleich zwei Reinigerinnen der Grundschule Her- wirtschaftlich genutzt Flächen zu betreten bzw. diese zum Spielen mit Hunden zu nut- schweiler- Pettersheim in den Ruhestand verabschiedet. Frau Annette Tynek, war seit zen. Das gleiche gilt für das Befahren mit Fahrrädern, Motorrädern (insbesondere Moto- 1993 und Frau Karin Miedzinski war seit 2011 dort als Reinigerin beschäftigt. Bürger- cross-Bikes), Quads oder das Reiten mit Pferden. Verstöße hiergegen werden zivilrecht- meister Christoph Lothschütz bedankte sich bei der Verabschiedung für viele Jahre En- lich geahndet. Entsprechende Schäden sind zu ersetzen. gagement und Einsatz und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass das private Befahren von Feldwirtschaftswe- gen mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art, nicht ohne besonderen Anlass (entwe- der land-/forstwirtschaftliche Nutzung, Unterhaltung von privaten Grundstücken etc.) zulässig ist. Die entsprechende Feldwegebeschilderung ist zu beachten. Verstöße hier- gegen werden als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet. Ferner kann es bei Nutzung der Feldwege ohne entsprechende Erlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wir bitten Sie im eigenen Interesse, ihr Verhalten so anzupassen, dass Ihre Mitmen- schen davon nicht gestört werden und die allgemein gültigen rechtlichen Vorgaben ein- gehalten werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal v. l. n. r. Bürgermeister Christoph Lothschütz, Herr Udo Klemm, Frau Annette Tynek, Mar- kus Bauer (Fachbereichsleiter), Frau Karin Miedzinski, Heiko Kopp (Personalrat) Altenkirchen Altenkirchen Pensionärverein Neu-Mitglieder-Werbung Da die Mitgliederzahl unseres Vereins in den letzten Jahren stark rückläufig ist (meist durch Sterbefälle), versuchen wir den Verein auf diesem Weg zu stärken und evtl. auch etwas zu verjüngen. Angesprochen sind alle Einwohner, etwa ab Rentenalter, die die Ge- selligkeit lieben. Wir treffen uns 1 x mtl. am 3. Mittwoch um 14.30 Uhr im Jugendheim bei Kaffee und Kuchen und kurzweiliger Unterhaltung. Unser nächstes Treffen ist am 15.Febr.2023, da es kurz vor Fasching ist, kommen wir alle mit Hut oder Huetchen. Kontakt: Rudi Hettrich, Tel. 1429 oder Werner u. Renate Trumm, Tel. 40382 Wir freuen uns auf euch! Gerne könnt ihr einfach mal zum Schnuppern kommen!? Bis bald ! Breitenbach Die Vorschulgruppe vom Kindergarten Breitenbach zu Besuch bei der Feuerwehr IMPRESSUM Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glan- tal, 66901 Schönenberg- Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel. 06373 504-0. Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH,67071 Ludwigshafen Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de oder Tel. 0621 572498-40 oder -41. Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ samstags außer an Feiertagen. Das Amts- blatt Oberes Glantal wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 Exemplare. Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorhersehba- ren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle Amtsblatt in der Verbandsgemeindever- waltung Oberes Glantal sowie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden. Ein Morgen bei der Feuerwehr. Am 17.Januar 2023 besuchte die Schmetterlingsgruppe die Breitenbacher Feuerwehr. Bei etwas Theorie lernten die Kinder altersgerecht das
Seite 6 AMTSBLATT 11. Februar 2023 „Feuer“, den Umgang mit Streichhölzern und das Verhalten im Gefahrenfall kennen. So- gar der Notruf mit den Übungstelefonen machte den Kids viel Spaß. Das Wichtigste war natürlich die Besichtigung der Fahrzeuge und die Einsatzkleidung der Feuerwehrmän- ner und Frauen. Hier konnte alles bestaunt und angefasst werden. Viele Fragen der inter- essierten Kleinen zu den Fahrzeugen und den Einsatzgeräten musste Alterskamerad Horst Ulrich, der die Brandschutzerziehung in Breitenbach durchführt, beantworten. Das Einsteigen in die Fahrzeuge und auch einmal auf dem Fahrersitz am Lenkrad drehen war natürlich ein highlight für die Kinder. Zum Abschluss gab es für jedes Kind eine Ur- kunde, ein Feuerwehr- Lineal und eine Brezel zur Stärkung auf dem Rückweg zum Kinder- garten. Stellenausschreibung Die kommunale Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Breitenbach/Pfalz sucht im Ausbildungsjahr 2023/2024 einen Berufspraktikanten / eine Berufspraktikantin (m/w/d) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in. Wir wünschen uns von Ihnen: - einen Abschluss im schulischen Teil der Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin - Freude und Einfühlungsvermögen bei der Arbeit mit Kindern - dass Sie Begeisterung und persönliches Engagement mitbringen - Teamfähigkeit und zugleich die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten - Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität Wir bieten: - professionelle Anleitung durch erfahrene pädagogische Fachkräfte - viel Lern- und Entwicklungspotential für Sie während des Anerkennungsjahres - eine herzliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre - eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Prak- tikantinnen/Praktikanten im öffentlichen Dienst sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 03.03.2023 unter Beifügung der üblichen Unterla- gen an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fachbereich 1A.2 – Personal Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt be- rücksichtigt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Leiterin der Kita, Frau Andrea Köhler (Tel. Brücken/Pfalz 06386/4040179) gerne zur Verfügung. Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen Einladung zur Außerordentlichen Mitqliederversammlung grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- und Wiederbelebung des Förderkreis der Freiwilligen Feuerwehr bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Brücken e.V. Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer- Einladung zur Mitgliederversammlung bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. Sehr geehrtes Mitglied, unsere diesjährige außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt am 66916 Breitenbach, 02.02.2023 24.02.2023, 17:00 Uhr im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Brücken (Wiesenstra- gez. Johannes Roth, Ortsbürgermeister ße 25, 66904 Brücken (Pfalz) statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: 1. Begrüßung durch die Rechnungsführerin 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der BEKANNTMACHUNG Mitgliederversammlung 3. Entgegennahme des Jahresberichts für das abgelaufene Am Donnerstag, den 16.02.2023, um 17:00 Uhr, findet eine Sitzung des Bau- und Geschäftsjahr und Entlastung des Vorstandes Liegenschaftsausschusses der Ortsgemeinde Breitenbach statt. 4. Neuwahlen Treffpunkt ist am Dorfgemeinschaftshaus. 5. Verschiedenes zu Top 3. Die Sitzung ist öffentlich. Klaus Schmid verstorben am: 20.08.2010 Lothar Huber verstorben am: 24.09.2003 Tagesordnung: Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versamm- öffentlich lung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die 1. Anbau Kindergarten Tagesordnung setzen kann (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Um zahlreiches und pünktliches 2. Gruppensituation ab Sommer Erscheinen wird gebeten. Breitenbach, den 2. Februar 2023 Neues aus dem Ortsgemeinderat gez. Johannes Roth, Ortsbürgermeister Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb- nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be- schlüsse. Der Ortsgemeinderat Brücken hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 folgende Beschlüs- Große Fasnachtsparty in Breitenbach am 19.02.2023 se gefasst: Für die schon legendäre Fasnachtsparty nach dem Umzug des Närrischen Lindwurms in Breitenbach am 19.02.2023 gibt es noch Karten, das heißt, der Vorverkauf geht weiter! öffentlich Ihr erhaltet weiterhin Karten bei: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Seniorenresidenz Brücken; - Klaus Stoll, 06386 6618 (nach tel. Terminabsprache) Aufstellungsbeschluss - Rudolf Scherer, 06386 5669 (nach tel. Terminabsprache) Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a - Silvia´s Getränkeshop, Auf dem Wilcher 21 in Breitenbach BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), oder an der Abendkasse. unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens
11. Februar 2023 AMTSBLATT Seite 7 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan „Seniorenresidenz Paulengrunder Straße“ im beschleunigten Verfahren. Der Frohnhofen Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende des Fördervereins Kita Brücken e.V. in Höhe von 6.000,00€ für den Wasserspielplatz der Kita an und bedankt sich herzlich bei dem Spender. nicht öffentlich Grundstücksangelegenheiten Der Ortsgemeinderat stimmt einer Grundstücksangelegenheit zu. BEKANNTMACHUNG Am Dienstag, den 14.02.2023, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Jugend- und Vereinshauses, Hauptstraße 26, 66904 Brücken eine Sitzung des Ortsgemein- derates der Ortsgemeinde Brücken statt. Die Sitzung ist – mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 4 und 5 – öffentlich. Tagesordnung: öffentlich 1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Seniorenresidenz Brücken a) Zustimmung zum Planentwurf b) Einleitung des Verfahrens gem. §§ 13 a, 13, 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 2. Entscheidung über ein gemeindliches Einvernehmen gem. 36 BauGB und über eine Ausnahme einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB 3. Informationen nicht öffentlich 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Informationen Brücken, den 2. Februar 2023 gez. Pius Klein, Ortsbürgermeister Obst und Gartenbauverein Brücken Stammtisch Unser nächster Stammtisch ist am 13.02.2023. Wir treffen uns ab 19.00 Uhr im Gast- haus Saini. Dittweiler Sanierungsmaßnahmen an der Friedhofshalle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Fried- hofshalle auf dem Friedhof in Dittweiler haben begonnen. Die Arbeiten werden wohl bis Ende Februar 2023 andauern, in dieser Zeit kann die Friedhofshalle leider nicht genutzt werden. Alternativ kann auf die Nachbargemeinden ausgewichen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Glan-Münchweiler Mit freundlichen Grüßen W. Cloß, Ortsbürgermeister BEKANNTMACHUNG Am Dienstag, den 14.02.2023, um 18:30 Uhr, findet im Schulungsraum der Feuerwa- Dunzweiler che, Bahnhofstraße 9, 66907 Glan-Münchweiler eine Sitzung des Rechnungsprü- fungsausschusses der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler statt. Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 2 – öffentlich. Tagesordnung: öffentlich 1. Vorstellung und Erläuterung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler nicht öffentlich 2. Belegprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 öffentlich 3. Beratung und Beschlussempfehlung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 Vollzug der §§ 110 ff. GemO; Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler sowie Entlastung des Ortsbürger- meisters und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler und der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, den 31. Januar 2023 gez. Daniela Herrmann, Vorsitzende Neues aus dem Ortsgemeinderat Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb- nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be- schlüsse. Der Ortsgemeinderat Glan-Münchweiler hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 folgende Beschlüsse gefasst: öffentlich Vorstellung Planungsstand Straße „Dorfmitte“ und voraussichtlicher zeitlicher Ablauf Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschreibung zur Erschließung des Neubauge- biets „Ortsmitte“ vorerst nicht auf den Weg zu bringen. Es soll zunächst intern und mit
Seite 8 AMTSBLATT 11. Februar 2023 dem Planungsbüro eine kostengünstigere Alternative gefunden werden. Die Lösungs- vorschläge sollen in der Dezembersitzung vorgestellt werden. Henschtal Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, überschlägig die Erschließungsbeiträge auf- grund der aktuell vorliegenden Kostenschätzung zu ermitteln. Auftragsvergabe zur Voruntersuchung zur Versorgung mit Wasser, die Entsorgung des Schmutzwassers und die Ableitung des Oberflächenwassers im Baugebiet „Gal- genberg III“ Der Auftrag zur Voruntersuchung zur Versorgung mit Wasser, Entsorgung des Schmutz- wassers und Ableitung des Oberflächenwassers im Baugebiet „Galgenberg III“ wird ge- mäß der Honorarofferte i.H.v. 8.621,55 EUR an das Ingenieurbüro Dilger aus Dahn ver- geben. Kündigung der PEFC-Zertifizierung Der Ortsgemeinderat stimmt der Kündigung der PEFC-Zertifizierung zu. Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB Die Ortsgemeinde Glan-Münchweiler erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage über die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes auf den Flurstücken 2984/1, 2984/2 und 2985 in der Gemarkung Glan-Münchweiler. Neues aus dem Ortsgemeinderat Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb- nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be- schlüsse. Der Ortsgemeinderat Glan-Münchweiler hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 folgende Beschlüsse gefasst: öffentlich Bebauungsplan „Galgenberg Teil III“ a) Aufstellungsbeschluss b) Veränderungssperre c) Vorkaufsrechtssatzung Zu a) Der Ortsgemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Galgenberg Teil III“. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 05.05.2021 hinsichtlich des Auf- Herschweiler-Pettersheim stellungsbeschlusses aufgehoben. Zu b) DAZWISCHEN. Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Veränderungssperre 300 Jahre Herzog Christian IV. von Pfalz-Zweibrücken für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Galgenberg Teil III“. Gleichzei- tig wird der Beschluss vom 05.05.2021 hinsichtlich der Satzung über die Veränderungs- sperre aufgehoben. Zu c) Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der vorliegenden Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB um die städtebauliche Planung zu sichern. Der Geltungs- bereich umfasst den des aufzustellenden Bebauungsplanes. Baugebiet Galgenberg Teil III Glan-Münchweiler Voruntersuchung Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die erweiterte Beauftragung vorzunehmen; wo- bei zunächst ein für Januar vorgesehenes Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung, Vortrag von Dr. Charlotte Glück, Leiterin Stadtmuseum Zweibrücken dem Planungsbüro BBP und dem Wasserzweckverband abzuwarten ist, in dem eine Rea- Donnerstag, 23. Februar 2023, 19 Uhr Gemeindehaus, Am Schäfergarten 12, Herschweiler-Pettersheim lisierung auf der Basis der bisherigen Planskizzen nochmals zu prüfen ist. 2022 feierten die Stadt Zweibrücken und die Region des ehemaligen Herzogtums Pfalz- Förderprogramm „Klima angepasstes Waldmanagement“ des Bundes Zweibrücken den 300. Geburtstag ihres glanzvollsten Herzogs. Im Zentrum der Jubilä- Der Gemeinderat spricht sich für die Teilnahme am Antragsverfahren aus. umsveranstaltungen steht eine Ausstellung im Stadtmuseum Zweibrücken, die noch bis Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung Kostenbeitrag KITA-Essen 5. März zu sehen ist. Die Kuratorin der Ausstellung, Museumsleiterin Charlotte Glück, Der Ortsgemeinderat beschließt die Erhöhung des Essensgeldes zum nächstmöglichen wird in einem bebilderten Vortrag in die faszinierende Geschichte Christians IV. und sei- Zeitpunkt von 2,50 Euro auf 3 Euro pro Essen. ne Verbindung zu Herschweiler-Pettersheim einführen. Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Förderanträgen bzgl. Jugend- und DAZWISCHEN: Sportförderung Christian IV. sorgte durch sein Leben zwischen den Räumen und Zeiten dafür, dass Pfalz- Der Ortsgemeinderat beschließt die Gewährung von Förderungen im Rahmen der Ju- Zweibrücken von Interesse und europäischer Bedeutung war. Er regierte ein Land mit gend- und Sportförderung an den Förderverein der freiwilligen Feuerwehr bis zu einer deutschen und französischen Besitzungen. Obwohl einer der ranghöchsten deutschen Höhe von 2.000 Euro, an den Förderverein Fußball des TuS Glan-Münchweiler bis zu Fürsten, weilte er gerne am französischen Hof. Zunächst Protestant, konvertierte er aus einer Höhe von 1.200 Euro und an die Leichtathletikabteilung des TuS Glan-Münchwei- politischen Gründen zum katholischen Glauben. Obwohl absoluter Herrscher sorgte er ler bis zu einer Höhe von 800 Euro. Die Auszahlung soll nach Vorlage der Rechnungs- sich im Geiste der Aufklärung um das Wohl seines Volkes, disziplinierte es aber auch nachweise an die Fördermittelempfänger erfolgen. nach seinen Vorstellungen. Aus Liebe hielt er, wie ein Privatmann, zeit seines Lebens an Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO seiner bürgerlichen Ehefrau „zur linken Hand“ fest, obwohl er damit den dynastischen Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spenden zur Umgestaltung und Erhal- Interessen des Hauses Wittelsbach zuwiderhandelte. tung des Brunnens in der Marktstraße im Bereich der Hausnummer 21. Christian IV., ein leidenschaftlicher Jäger, hielt sich sehr gerne in seinem Jagdschloss nicht öffentlich Petersheim auf, das mitten in seinem bevorzugten Jagdgebiet lag. Hier starb er auch am Grundstücksangelegenheiten 5. November 1775, mit erst 53 Jahren. Seinen Tod umranken viele Legenden. Der Ortsgemeinderat beschließt zustimmend in einer Grundstücksangelegenheit. Hüffler Gries Traditionelles Heringsessen Wir suchen für unser DGH (Dorfgemeinschaftshaus)-Team Die Landfrauen laden dieses Jahr wieder recht herzlich zum traditio- Unterstützung! nellen Heringsessen ein. Los geht´s am Aschermittwoch, den Wir benötigen ab sofort eine zuverlässige Reinigungsaushilfekraft bis zu 8 Std. pro 22.02.23 um 18:00 Uhr im Vereinshaus „Alte Schule“. Woche. Als Alternative zu den Heringen wird Lyoner und Kartoffelsalat ange- Bei Interesse bitte Mail an: bgm(at)ortsgemeinde-hueffler.de oder telefonisch unter boten. Wir freuen uns auf Euch! 0172-1360660
11. Februar 2023 AMTSBLATT Seite 9 Krottelbach Pfalzwerke Netz AG Sehr geehrte Anschlussnutzerin, sehr geehrter Anschlussnutzer, hiermit informieren wir Sie, dass die Pfalzwerke Netz AG dringende Erweiterungsmaß- nahmen im Stromversorgungsnetz durchführt. Diese Wartungsarbeiten werden am Freitag, den 17.02.23, in der Gemeinde Krottelbach in der Zeit zwischen 09:00Uhr und 12:00 Uhr erfolgen. DIE STROMVERSORGUNG WIRD MITTELS ERSATZSTROMAGGREGAT GEWÄHRLEISTET. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist während der Durchführung der Arbei- ten nicht möglich. Sie haben Fragen? Für Rückfragen steht Ihnen die Hotline des Kundenservice unter der Telefon-Nummer 0621 585 2010 zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen Internet: www.pfalzwerke-netz.de E-Mail: kundencenter@pfalzwerke-netz.de Langenbach Senden Sie Ihre Beiträge für das Amtsblatt an: wochenblatt@vgog.de
Seite 10 AMTSBLATT 11. Februar 2023 Matzenbach Bekanntmachung Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Matzenbach für das Haushaltsjahr 2023 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübel- berg, Zimmer-Nr. S1-5.06 bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Ein- sichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Matzenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Ent- wurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschlä- ge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen Gimsbacher Fasenacht Am Samstag den 18.Februar 2023 findet im Dorfgemeinschaftshaus die Gimsbacher Prunksitzung statt. Beginn: 20:11 Uhr Der Kartenvorverkauf ist am 12. Februar um 10:00 Uhr im DGH Gimsbach. Nanzdietschweiler Dorferneuerung – Aktiv für die Zukunft Einladung zur Ergebnispräsentation der Dorfmoderation Am Mittwoch, den 22. Februar 2023 findet die Ergebnispräsentation zur Dorfmoderation in Nanzdietschweiler statt. Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen! In den vergangenen Monaten haben wir im Rahmen unserer Dorfmoderation gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Ideen für die Weiterentwicklung von Nanzdietschweiler entwickelt! Bald soll mit der Planung und Umsetzung der ersten Pro- jekte aus der umfangreichen Maßnahmenliste begonnen werden.Die Bürgerbeteiligung in Nanzdietschweiler war ein voller Erfolg! Durch die hohe Mitwirkungsbereitschaft un- serer Einwohner bei den Bürgerworkshops konnten eine Vielzahl von Ideen für eine nachhaltige Ortsentwicklung gesammelt werden. Die Ergebnisse des Beteiligungsproz- esses wurden zusammengefasst und werden bei der Ergebnispräsentation zur Dorfmo- deration präsentiert. Wir laden Sie daher ganz herzlich am Mittwoch, dem 22. Februar 2023 um 18:00 Uhr In die Kurpfalzhalle Nanzdietschweiler ein! Bei der Veranstaltung wird Frau Julia Kaiser vom beauftragten Planungsbüro „stadtge- spräch“ aus Kaiserslautern die Ergebnisse der Dorfmoderation präsentieren und die weitere Vorgehensweise bei der Dorferneuerung vorstellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Projektpriorisierung. Gemeinsam mit den Anwesenden wollen wir die Projekte ermitteln, die aus Bürgersicht am wichtigsten für die Weiterent- wicklung von Nanzdietschweiler sind. Eingeladen sind nicht nur Arbeitsgruppenmitglie- der, sondern alle interessierten Bürgerinnen und Bürger! Dorferneuerung lebt vom Mitmachen! Kommen Sie und nutzen Sie die Chance sich AK- TIV an der Weiterentwicklung unserer Gemeinde zu beteiligen!
11. Februar 2023 AMTSBLATT Seite 11 rufen zurück) oder per Mail Ohmbach Tel: 06373/892915 Mail: juz@schoenenberg-kuebelberg.de Träger: OG Schönenberg-Kübelberg Vertr. durch Ortsbürgermeister Thomas Wolf Stellenausschreibung und Beigeordneter Harald Schöfer In der kommunalen Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“ der Ortsgemeinde Ohm- bach ist ab sofort eine Teilzeitstelle als Erzieher / Erzieherin (m/w/d) zu besetzen. Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle zur Vertretung einer er- krankten Mitarbeiterin. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durch- schnittlich 21 Stunden. Der Einsatz erfolgt im Bereich der ein- bis dreijährigen Kinder. Wir wünschen uns: eine motivierte und zuverlässige Fachkraft mit erfolgreich abgeschlossener Ausbil- dung zum/zur Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung soziale Kompetenz, Freude und Engagement bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern Teamfähigkeit und zugleich die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, Verantwor- tungsbewusstsein, Einsatzfreude und Belastbarkeit die Bereitschaft auf dienstliche Anforderungen zeitlich flexibel zu regieren und ggfs. Vertretungs- bzw. Mehrarbeitsstunden zu leisten Wir bieten Ihnen: Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) in Entgeltgruppe S 8a TVÖD-SuE und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, wie z. B. Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 03.03.2023 unter Beifügung der üblichen Unterlagen an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fachbereich 1A.2 – Personal Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Wieder (Tel. 06386 / 3049970) gerne zur Verfügung. Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzge- setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht übernommen. 66903 Ohmbach, 02.02.2023 gez. Gerhard Kauf, Ortsbürgermeister Schönenberg-Kübelberg Gesangverein 1921 Liederkranz Kübelberg Unseren treuen Mitgliedern zur Information „Sänner Faasenacht„: Kartenverkauf-Endspurt im Autohaus Sorg Nach einem Jahr Ruhe und 3 Jahren Corona, musste der Verein abgemeldet werden. Endspurt beim Kartenverkauf für die Sänner Prunksitzungen: Jetzt noch schnell Karten Grund: Überalterung….leider! sichern! Am Freitag, 17. Februar sowie am Samstag, 18. Februar begrüßen wir alle Nar- Die Vorstandschaft hofft auf Euer Verständnis. ren ab 20:11 Uhr im Sportheim des TuS Schönenberg. Karten für beide Sitzungen sind Die 100 Jahrfeier wurde noch im kleinen Kreis, mit denen die sich angemeldet hatten, noch beim Autohaus Sorg in Sand (Miesauer Str. 75) zu erwerben. nachgeholt. Für die Treue zum Verein in all den Jahren. Danke! Mit Grüßen von Inge Balzer BEKANNTMACHUNG Am Mittwoch, den 15.02.2023, um 19:00 Uhr, findet im Saal des Bürgerhauses Schmittweiler, Höcherbergstraße 2, 66901 Schönenberg-Kübelberg eine Sitzung des Agrarausschuss der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg statt. Die Sitzung ist öffentlich. Projekte für Kinder zwischen 6 und 10 Jahre Tagesordnung: Dienstag, 28, Februar: 15.00 – 18.30 öffentlich Kochen alla “Mama Mia“, 3,00 Euro 1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern die nicht Ratsmitglied sind Dienstag, 07.März: 15.00 -18.30 2. Satzung über die Benutzung von Feld- und Waldwegen Spieletag im Juz 3. Verschiedenes Projekte für Kinder zwischen 10 und 14 Jahre Schönenberg-Kübelberg, den 2. Februar 2023 Montag, 27, Februar: 15.00 – 18.30 gez. Thomas Wolf, Ortsbürgermeister Kochen alla “Mama Mia“, 3,00 Euro Montag, 06.März: 15.00 -18.30 Fahrt zum Laser Tag nach Kaiserslautern, 7,50 Euro Feuerwehrförderverein Schönenberg-Kübelberg e.V. Jugendzentrum der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg Feuerwehrförderverein - Zwerchstr. 42 - 66901 Schönenberg-Kübelberg Ansprechpartner im JUZ: Frau Schmidt Am Sonntag, den 26. Februar 2023 findet um 10 Uhr im Feuerwehrhaus die Mitglieder- Saarbrückerstr. 121 versammlung des Feuerwehrförderverein SchönenbergKübelberg e.V. statt. Achtung: für alle Projekte gilt eine Anmeldepflicht Hierzu sind alle Mitglieder und diejenigen, die es werden wollen herzlich eingeladen. Anmeldung: per Telefon (evtl. Anrufbeantworter, bitte sprechen Sie auf das Band, wir
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