+41 71 545 15 15 - Immobilien - unsere Leidenschaft! - Gemeinde Horn
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Immobilien –
unsere
Leidenschaft!
Renato Menegola I menegroup.ch Mitteilungsblatt und Terminkalender der
+41 71 545 15 15 Gemeinde Horn
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info@menegroup.ch Herausgeber: Gemeinde und Gewerbe Horn 05/2019Das einmalige Nautik-Hotel
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Mit offenen Augen durch die Welt gehen. Es fällt vieles leichter
im Leben, wenn Sie auf Ihre Bank zählen können. Wir von der
Thurgauer Kantonalbank kennen und verstehen Ihre Bedürf-
nisse genau. Weil wir wie Sie im Thurgau verwurzelt sind. Des-
halb können Sie sich darauf verlassen, in jeder Lebensphase
ehrlich, engagiert und kompetent beraten zu werden. Das macht
uns zu der Bank für alle Thurgauerinnen und Thurgauer.
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Risikofaktoren für KMU
Liebe Gewerbetreibende
Liebe Hornerinnen und Horner
Liquiditätsprobleme sind die Ursache für neun von zehn
Konkursen, wie die Zahlen des Staatssekretariats für Wirt-
schaft SECO belegen.
Um im Ernstfall richtig reagieren zu können, müssen Unternehmer die Risiko-
faktoren kennen und entsprechende Massnahmen vorsehen. Laut einer Um-
frage bei Schweizer KMU mit 10 bis 250 Mitarbeitenden werden die generellen
Risiken von den CEO’s wie folgt beurteilt:
1. IT-Systemausfall
2. Elementarereignis (Wasser, Feuer, Erdbeben)
3. Klumpenrisiko (Verlust von Grosskunden)
4. Preisdruck
5. Verlust wichtiger Mitarbeiter
6. Verteuerung der Rohstoffe
7. Konkurrenz
8. Gesetzesänderungen
Auffallend ist die zunehmende Abhängigkeit von der IT. Der Ausfall oder Un-
terbruch des gesamten IT – Systems (PC, Server, Software, Internet, Telefon,
etc.) wird als grösster Risikofaktor eingestuft. Der Super-GAU wäre, wenn
Hochwasser nicht nur ihre Produktionshalle sondern auch noch den Server im
Untergeschoss lahmlegt. Ich darf die Gewerbetreibenden daran erinnern, dass
wir am See wohnen und die Klimaerwärmung mehr Wasser in der Luft hält,
was uns intensivere Regenschauer und damit mögliche Überschwemmungen
bescheren wird. Die Server oder deren Sicherungen gehören daher nicht ins
Untergeschoss.
Herzlichst, Ihr
Thomas Engeli
Präsident Gewerbe Horn
3www.josuran.ch
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Telefon 071 841 90 44
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4Aus dem Gemeinderat
Erteilte Baubewilligungen
Erteilte Baubewilligungen
Bauherr Bauvorhaben Lage
Bauherr Bauvorhaben Lage
Stefania Bordoni, Energetische Fassaden- Seestrasse 123
Stefania Bordoni, Energetische Fassaden- Seestrasse 123
Viganello sanierung Parz. Nr. 651
Viganello sanierung Parz. Nr. 651
Bea Wüthrich, Gol- Abbruch und Neubau Seestrasse 34
Bea Wüthrich, Gol- Abbruch und Neubau Seestrasse 34
dach Sommerpavillon Parz. Nr. 124
dach Sommerpavillon Parz. Nr. 124
Heinz Göldi, Horn Installation Photovoltaik- Bachrüti 9a
Heinz Göldi, Horn Installation Photovoltaik- Bachrüti 9a
anlage Parz. Nr. 521
anlage Parz. Nr. 521
Marco u. Daniela Überdachung u. Koch- Zelgstrasse 11
Marco u. Daniela Überdachung u. Koch- Zelgstrasse 11
Pizzicoli, Horn nische Pizzaofen Parz. Nr. 335 (D9)
Pizzicoli, Horn nische Pizzaofen Parz. Nr. 335 (D9)
Badtech AG, Ausbau Remise in Woh- Tübacherstrasse 32
Badtech AG, Ausbau Remise in Woh- Tübacherstrasse 32
Roggwil nung Parz. Nr. 259
Roggwil nung Parz. Nr. 259
Astrid Frommenwiler Sanierung Steildach Seestrasse 57
Astrid Frommenwiler Sanierung Steildach Seestrasse 57
Weishaupt, Horn Parz. Nr. 86
Weishaupt, Horn Parz. Nr. 86
Handänderungen
Handänderungen
Grundbuch- Veräusserer Erwerber Objekt
Grundbuch- Veräusserer Erwerber Objekt
eintrag
eintrag
14.08.2019 Fortimo Invest AG, Wirth Martin, 4 ½-Zi. Wohnung
14.08.2019 Fortimo Invest AG, Wirth Martin, 4 ½-Zi. Wohnung
St. Gallen Mörschwil Seestrasse 115b
St. Gallen Mörschwil Seestrasse 115b
Nr. S479
Nr. S479
14.08.2019 Maksimovic Risto Eberle Michael u. 5 ½-Zi. Wohnung
14.08.2019 Maksimovic Risto Eberle Michael u. 5 ½-Zi. Wohnung
und Zana, Horn Bettina, Zuzwil Seestrasse 113c
und Zana, Horn Bettina, Zuzwil Seestrasse 113c
Nr. S444
Nr. S444
Bewilligungen / Genehmigungen / Kenntnisnahmen Gemeinderat
Bewilligungen / Genehmigungen / Kenntnisnahmen Gemeinderat
Der Zwischenabschluss des Steueramtes für das Jahr 2019 (per
Der Zwischenabschluss des Steueramtes für das Jahr 2019 (per
31.08.2019) sieht einen Mehrertrag von rund CHF 513'920.-- für die
31.08.2019) sieht einen Mehrertrag von rund CHF 513'920.-- für die
Gemeinde vor. Das Budget wird bei den natürlichen und bei den Nach-
Gemeinde vor. Das Budget wird bei den natürlichen und bei den Nach-
trägen erreicht, jedoch nicht bei den juristischen Personen.
trägen erreicht, jedoch nicht bei den juristischen Personen.
Gemäss Mitteilung des Departements für Finanzen und Soziales be-
Gemäss Mitteilung des Departements für Finanzen und Soziales be-
trägt der Anteil 2019 der Gemeinde Horn an den Finanzausgleich CHF
trägt der Anteil 2019 der Gemeinde Horn an den Finanzausgleich CHF
336'441.-- und entspricht 4 Steuerprozent (2018: CHF 284'881.--). Bud-
336'441.-- und entspricht 4 Steuerprozent (2018: CHF 284'881.--). Bud-
getiert ist ein Betrag von CHF 280‘000.--. Horn liegt an 5. Stelle der Net-
getiert ist ein Betrag von CHF 280‘000.--. Horn liegt an 5. Stelle der Net-
toeinzahler in den kantonalen Finanzausgleich.
toeinzahler in den kantonalen Finanzausgleich.
In den Jahren 2007/2008 wurde die Verlängerung der Alleestrasse und
In den Jahren 2007/2008 wurde die Verlängerung der Alleestrasse und
somit die Verbindung zwischen der Aachstrasse und Alleestrasse ge-
somit die Verbindung zwischen der Aachstrasse und Alleestrasse ge-
plant und umgesetzt. Damals wurde jedoch die Weiterführung der Kas-
plant und umgesetzt. Damals wurde jedoch die Weiterführung der Kas-
tanienallee nicht angedacht. Der Gemeinderat hat diese Situation neu
tanienallee nicht angedacht. Der Gemeinderat hat diese Situation neu
beurteilt und in Erwägung gezogen, dass durch diese Weiterfühung der
beurteilt und in Erwägung gezogen, dass durch diese Weiterfühung der
Kastanienallee die Alleestrasse aufgewertet werden kann. Die Firma
Kastanienallee die Alleestrasse aufgewertet werden kann. Die Firma
5Aus dem Gemeinderat / Bürgersprechstunde
Ullmann Gartenbau AG wurde vom Gemeinderat beauftragt, in der öst-
lich vorhandenen Grünrabatte drei weitere Kastanienbäume zu pflan-
zen.
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 19.09.2019 Herr
Bruno Verardo als neues Mitglied/Mietervertreter in die Schlichtungsbe-
hörde von Horn gewählt. Der Gemeinderat dankt Herr Verardo für seine
Bereitschaft in dieser Behörde mitzuwirken und wünscht ihm einen gu-
ten Start, viel Kraft und Freude bei der Ausübung seiner neuen Aufga-
be.
Nach 52 Jahren als Hafenmeisterin vom Hafen Ost/Zentrum hat Burga
Hildenbrand beim Gemeinderat ihren Rücktritt auf Ende der Saison
2019 eingereicht. Burga Hildenbrand hat 1967 mit ihrem inzwischen
verstorbenen Ehemann die Aufgabe als Hafenmeisterin im Nebenamt
übernommen. Inzwischen führt Burga Hildenbrand ihre Aufgabe seit 52
Jahren mit grosser Gewissenhaftigkeit und viel Einsatz aus und darf zu-
recht als die gute Seele vom Hafen Ost/Zentrum bezeichnet werden.
Der Gemeinderat dankt Burga Hildenbrand aller herzlichst für ihren
langjährigen Einsatz und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute und bes-
te Gesundheit. Die Hafenmeisterstelle wird öffentlich ausgeschrieben.
Horn, im Oktober 2019 Der Gemeinderat
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Bürgersprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten
Der nächste Bürgersprechstunden-Termin ist am:
Dienstag, 22. Oktober 2019, 17.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 5. Dezember 2019 17:00 - 18.00 Uhr
im Gemeindehaus, 1. Stock
Gerne nehme ich Ihre Anregungen entgegen oder beantworte Ihre Fragen.
Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Thomas Fehr, Gemeindepräsident
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Personalausflug der Verwaltung
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Die
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Jungbürgerinnen und Jungbürger
und Jungbürger der der
Jahrgänge
Jahrgänge 20012001und 2002
und 2002
Die Horner
haben Jungbürgerinnengefeiert.
und Jungbürger der
16Jahrgänge 2001 und 2002
haben amamFreitag,
Freitag,27.09.2019
27.09.2019 gefeiert. DieDie
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dem 27.09.2019
Gemeinderat gefeiert.
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Altenrhein. besuchten
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dem Gemeinderat
Gemeinderat den Flughafen
Flughafen Altenrhein.
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der Emily"
„M.Y. eingeladen.
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Gemeindepräsident feinenFehr
Thomas Nachtessen aufinder
gratulierte „M.Y.Ansprache
seiner Emily" eingeladen.
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Gemeindepräsident
Gemeindepräsident Thomas
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gen Mitbürgerinnen
gengen
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me Mitbürgerinnen und Mitbürgern und motivierte siealle
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Geschehen.
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Geschehen. ZumAbschluss
Zum Abschluss
konnten
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ger-Urkunde
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in Empfang nehmen.
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nehmen.
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Personalausflug
Personalausflug der
derGemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung
Personalausflug der Gemeindeverwaltung
Am Freitag,
Am AmFreitag, 13.
Freitag, September
13.13.September
September 2019
2019fand
2019 derder
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der Personalausflug
alljährliche
alljährliche Personalausflug
Personalausflug unse- unse-
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Teams statt. Nach unserer Anreise auf den Zugerberg genossen
Teams statt. Nach unserer Anreise auf den Zugerberg genossen wir wir
statt. Nach unserer Anreise auf den Zugerberg wir
genossen
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ein Frühstück.
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Frühstück.Anschliessend begaben
Anschliessend
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begaben
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uns mit
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Talfahrt Zug.
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Zug. halbem
Auf Weg
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Trottinetts auf Talfahrt nach Zug. Auf halbem Weg legten legten
Weg wirwir wir
legten
eine Pause
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Pause
Pause zur Besichtigung
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Besichtigung derder
Höllgrotten
der Höllgrottenim im
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Lorzentobel In Zug
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angekommen,
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angekommen, traten
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10Aus der Bauverwaltung
Teilrevision kantonaler Richtplan Thurgau 2018/2019
Der kantonale Richtplan KRP ist das behördenverbindliche raumord-
nungspolitische Steuerungsinstrument des Kantons. Mit dem KRP kann
die räumliche Entwicklung langfristig gelenkt und die Abstimmung der
raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg
gewährleistet werden. Gemäss Art. 9 Abs. 2 des Bundesgesetzes über
die Raumplanung muss der KRP überprüft und nötigenfalls angepasst
werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufga-
ben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist.
Ausgelöst durch das auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzte revidierte
Raumplanungsgesetz wurde der KRP im Zeitraum von 2014 bis 2017
einer umfassenden Teilrevision unterzogen. An seiner Sitzung vom
4. Juli 2018 hat der Bundesrat den teilrevidierten KRP genehmigt und
damit gleichzeitig das Einzonungsmoratorium gemäss Art. 38a Abs. 2
RPG aufgehoben. Angesichts der wachsenden und sich schnell wan-
delnden Ansprüche an den Raum wird der KRP im Kanton Thurgau
inskünftig in einem Zweijahresrhythmus überprüft und bei Bedarf ange-
passt.
Mit Beschluss vom 3. September 2019 hat der Regierungsrat des Kan-
tons Thurgau den Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Richt-
plans (Stand August 2019) zusammen mit dem begleitenden Bericht für
die öffentliche Bekanntmachung freigegeben. Damit soll eine breite Dis-
kussion über diese kantonal wichtige Richtplananpassung ermöglicht
werden.
Die öffentliche Bekanntmachung des Richtplanentwurfs erfolgt vom
30. September 2019 bis 28. November 2019. Die Unterlagen können
während dieser Zeit auf der Gemeindeverwaltung Horn, Bauverwaltung,
Tübacherstrasse 11, während den ordentlichen Öffnungszeiten einge-
sehen werden. Während der Auflagefrist können sich alle zum vorlie-
genden Entwurf äussern, Eingaben sind zu richten an:
Kanton Thurgau
Amt für Raumentwicklung
Verwaltungsgebäude Promenade
8510 Frauenfeld
Ab dem 30. September 2019 kann der Richtplanentwurf zusammen mit
dem begleitenden Bericht auch im Internet eingesehen werden:
www.raumentwicklung.tg.ch; Öffentliche Bekanntmachung Richtplan-
entwurf.
11gardenart
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Von der Planung, über den Aufbau, bis zur Pflege.
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12Ausweisdokumente
Ferienzeit – Reisezeit
Denken Sie daran, Ihre Ausweisdokumente
frühzeitig zu verlängern!
Ausstellungsverfahren für Pass
Der Pass kann nicht mehr bei der Wohngemeinde
beantragt werden. Für die Einwohner des Kantons
Thurgau ist einzig das Passbüro Biometrie in
Frauenfeld zuständig.
1. Sie können den Antrag über das Internet einreichen unter
www.schweizerpass.ch. Dort erfassen Sie alle nötigen Angaben und
vereinbaren einen Termin für die persönliche Vorsprache im Passzentrum
Frauenfeld.
2. Statt im Internet können Sie den Antrag und den Termin für die persönliche
Vorsprache aber auch telefonisch (058 345 13 80) stellen.
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise und
die Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt durch die Wohngemeinde) mitgebracht
werden.
Identitätskarte
Die Identitätskarte bestellen Sie weiterhin bei der Gemeindeverwaltung Horn
zum Preis von Fr. 70.00 für Erwachsene und Fr. 35.00 für Kinder bis zum
18. Altersjahr.
Kosten und Gültigkeitsdauer Pass 10:
Erwachsene Fr.145.00 10 Jahre gültig
Kinder bis 18. Altersjahr Fr. 65.00 5 Jahre gültig
Kombi-Preise für Pass 10 und Identitätskarte:
Erwachsene Fr.158.00 (für Pass und ID)
Kinder bis 18. Altersjahr Fr. 78.00 (für Pass und ID)
Das Kombiangebot muss im Passbüro Biometrie Weinfelden beantragt
werden.
Antworten auf Fragen zum Pass erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline-
Nummer 0800 820 008 oder bei der Einwohnerkontrolle Horn,
Tel. 071 844 11 77.
Einwohnerkontrolle Horn
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14Zivilstandsnachrichten
Geburten
Auswärts Geborene
Juni 27. Bodenmann, Sara, Tochter des Bodenmann, Dominic und der
Bodenmann geb. Rüthemann, Eliane, von Urnäsch AR
Juli 05. Ziemann, Filippa, Tochter des Ziemann, Christian und der Zie-
mann geb. Györe, Noemi, von Ungarn und Deutschland
24. Stoll, Lian Noah, Sohn des Stoll, Philipp Josef und der Stoll geb.
Gaveau, Nicole Stephanie, von Deutschland
Aug. 03. Sieber, Mael, Sohn des Sieber, Martin und der Sieber geb. Brei-
tenmoser, Christine, von Berneck SG und Widnau SG
05. Guntersweiler, Elina, Tochter des Guntersweiler, Nico und der
Guntersweiler geb. Jurt, Raffaela, von Wäldi TG
07. Fiorina, Tim Beda, Sohn des Fiorina, Marc Ciril und der Fiorina
geb. Kühnis, Sarah Anna, von St. Gallen SG
11. Bosch Chiara, Tocher des Bosch, Sebastian Simon und der
Bosch geb. Mayer, Melanie Dorothee, von Deutschland
Sep 15. Arpagaus, Dalia Ada, Tochter des Sacco, Antonio und der Arpa-
gaus, Tanja, von Lumnezia GR
Eheschliessungen
Auswärts Getraute
Juli 12. Sieber, Martin, von Berneck SG und Widnau SG und
Breitenmoser, Christine von Appenzell AI, in Arbon TG
Todesfälle
In Horn Verstorbene
Sept. 11. Schnetzer geb. Fuhr, Liselotte Maria, Witwe des Schnetzer,
Josef Eduard, von Degersheim SG, geb. 4. August 1927
25. Ackermann geb. Auer, Lilly Rosa, Witwe des Ackermann,
Hans, von Hefenhofen TG, geb. 24. Juni 1928
30. Pfiffner Alfred Walter, Ehemann der Pfiffner geb. Spari, Gerda,
von Quarten SG, geb. 7. Dezember 1940
Auf ausdrücklichen Wunsch wurden einige Zivilstandsnachrichten nicht
publiziert.
Einwohnerkontrolle Horn
15GEBHARD MÜLLER AG
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oder senden Sie uns ein Mail an info@corlitum.ch.
Gerne infomieren wir Sie auch an einer Demo im Gemeindehaus an der Tübacherstrasse 11.
16Hafen / Flexi-GA
GEMEINDE HORN
Horn liegt an bester Lage am Ufer des Bodensees. Unser Dorf hat
mit seinen rund 2800 Einwohnern eine überschaubare Grösse und
bietet hohe Lebens- und Wohnqualität.
Horn verfügt über zwei sehr schöne Hafenanlagen, im Zentrum von
Horn mit rund 180 und im Westen mit rund 120 Liegeplätzen. Wir su-
chen auf den 1. April 2020 zur Betreuung der beiden Anlagen, vorwie-
gend während der Saison (1. April bis 31. Oktober), eine(n)
Hafenmeister(in) im Nebenamt
Die Schwerpunkte dieser Aufgabe liegen hauptsächlich im Bereich
Reinigung (WC/Duschen/Stege), Administration (Abwesenheits- und
Gästekontrollen inkl. Abrechnungen) sowie kleine Unterhaltsarbeiten.
Trotzdem sollten eine gewisse Beziehung zum See und Wassersport
sowie einige seemännische Grundkenntnisse vorhanden sein.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindeschreiber Andreas
Hirzel (Tel. 058 346 21 21). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unter-
lagen erwarten wir bis am 31. Oktober 2019 per Post an den Ge-
meinderat Horn, Tübacherstrasse 11, 9326 Horn oder per Email an
a.hirzel@horn.ch.
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Auf der Gemeindeverwaltung Horn sind
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Es stehen Ihnen pro Tag zwei Tageskarten zur Verfügung.
Eine gute Reise wünscht Ihnen die
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18Informationen des Steueramtes
Steuerbezug 3. Rate 2019
Per Ende Oktober 2019 wird die 3. Steuerrate zur Zahlung fällig. Wir
sind Ihnen für die fristgerechte Einzahlung dankbar.
Gemäss Steuergesetz sind verfallene Raten durch die Gemeindebe-
zugsstelle zu mahnen. Wenn die Zahlungsfristen der ersten und
zweiten Rate abgelaufen sind (31.08.2019), wird der ganze Steuerbe-
trag zur Überweisung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfristen kann die
Betreibung eingeleitet werden, auch wenn es sich um die provisorische
Steuerrechnung handelt.
Bitte begleichen Sie die Steuern mit den vorgedruckten Einzahlungs-
scheinen.
Provisorische Steuerrechnungen
Melden Sie uns grössere steuerrelevante Abweichungen (z.B. höhere
oder tiefere Einkünfte; Eintritt ins Erwerbsleben nach Lehrende;
Pensionierung etc.). So ist es uns möglich, die provisorische Steuer-
rechnung entsprechend anzupassen, damit Sie im Folgejahr nicht mit
einer erheblichen Nachzahlung überrascht werden, resp. im aktuellen
Jahr steuerlich zu hoch eingeschätzt sind.
Wir behalten uns vor, die Faktoren nach den uns zur Verfügung
stehenden Unterlagen anzupassen.
Diverses
Bitte melden Sie uns Auszahlungen von Kapitalabfindungen (z.B.
Auszahlungen Säule 3a, Bezug Pensionskassengelder u.Ä.), damit die
Rechnung möglichst zeitnah erstellt werden kann.
Benutzen Sie das Online-Steuerkonto über unsere Homepage
(Anmeldung). Damit haben Sie die Möglichkeit, provisorische Steuer-
faktoren anzupassen, Zahlungsvereinbarungen zu bestellen, Einzah-
lungsscheine zu generieren, Abonnemente (12 oder 6 Raten) zu
bestellen, den Kontoauszug auszudrucken oder einzusehen sowie Ihr
Auszahlungskonto zu kontrollieren und zu ändern.
Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.
Steueramt
Infos Steuern und Telefonnummer Kanton: www.steuerverwaltung.tg.ch
Steuerwissen für Jugendliche: www.steuern-easy.ch
19Goldschmiedeatelier
Ursula Farner-Witschi
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20Information A-Region
Von der Gebührenmarke zur Sperrgutmarke; Umstellung per 1.1.2020
Die A-Region (Abfallregion St. Gallen-Rorschach-Appenzell) teilt mit, dass die
bisherige Gebührenmarke für die Bereitstellung von schwarzen Kehrichsä-
cken, Futtermittelsäcken sowie auch für Sperrgüter abgeschafft und durch
eine neue Gebührenmarke, welche ausschliesslich für Sperrgüter zu verwen-
den ist, abgelöst wird. Die Zunahme an Unterflurbehältern im A-Regionsgebiet
erschwert je länger je mehr die Kontrolle des bereitgestellten Kehrichts bezüg-
lich ausreichender Frankierung. Die Umstellung erfolgt per 1.1.2020.
Ab diesem Datum ist der Kehricht über die weiss-orangen, offiziellen Gebüh-
rensäcke bereitzustellen, welche in den Grössen 17, 35, 60 und 110 l in den
Verkaufsstellen erhältlich sind. Der Verkauf der bisherigen Gebührenmarke
endet 2019; vorhandene Marken dürfen noch bis 30. Juni 2020 verwendet
werden und sind bis dann aufzubrauchen. Nach Ablauf dieser gewährten
Übergangsfrist werden die bisherigen Gebührenmarken nicht mehr akzeptiert.
Die neuen Sperrgutmarken werden ab Ende Jahr in den Verkaufsstellen an-
geboten und kosten Fr. 4.-- je Marke.
Die A-Region empfiehlt den Einwohnern, keine Gebührenmarken auf Vorrat
anzuschaffen und frühzeitig auf die offiziellen Kehrichtgebührensäcke zu
wechseln. Nichtgebrauchte Gebührenmarken werden grundsätzlich weder bei
den Verkaufsstellen noch bei der A-Region rückerstattet. Bei Fragen gibt die
Geschäftsstelle der A-Region Auskunft (071 841 22 22 / info@a-region.ch).
Ab 1. Januar 2020 gilt nachfolgender Sperrguttarif. Dabei handelt es sich
aber nicht um eine versteckte Tariferhöhung, war bisher einfach eine doppelte
Anzahl Marken à Fr. 2.-- erforderlich.
Preis: 1 Sperrgutmarke kostet Fr. 4.-- (inkl. MWSt.)
Tarif für brennbares Sperrgut und Siloballenfolien
Sperrgut gebündelt (max. 150 cm lang / bis 30 kg) 1 Marke / 10 kg
Siloballenfolien gebündelt (max. 150 cm Ø / bis 30 kg) 1 Marke / 10 kg
Tarif für Sperrgutmöbel
Bettgestell oder Lättlirost (bis Rahmengrösse 100 x 200 cm) 2 Marken
(zerlegt bzw. halbiert) (bis Rahmengrösse 160 x 200 cm) 3 Marken
(bis Rahmengrösse 220 x 200 cm) 4 Marken
Matratze (bis Breite 100 cm) 2 Marken
(gerollt bzw. geschnürt) (bis Breite 160 cm) 3 Marken
(bis Breite 220 cm) 4 Marken
Sofa, Polstergruppe (je Sitzplatz) 2 Marken
Lehnsessel, Fauteuil 2 Marken
Schrank (zerlegt) (je Tür) 2 Marken
Tisch (bis 100 x 120 cm) 2 Marken
Stuhl, Gartenplastikstuhl 1 Marke
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22Gartenarbeiten im Herbst
ENDE DER WÖCHENTLICHEN SONDERABFUHR DER
GARTENABFÄLLE
Am Donnerstag, 28. November 2019
wird die letzte wöchentliche
Sonderabfuhr für Gartenabfälle
in diesem Jahr durchgeführt!
Wie auch bereits letzten Winter, werden
wir dieses Jahr einmal im Monat eine
Abfuhr für Grünabfälle durchführen und
zwar an folgenden Daten:
12. Dezember 2019
09. Januar 2020
06. Februar 2020
Im nächsten Jahr werden wir Sie frühzeitig über
den Beginn der wöchentlichen Grünabfuhr 2020 informieren!
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Bäume und Sträucher zurückschneiden
Die Bauverwaltung macht die Grundbesitzer auf die Bestimmungen über das
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und
Wegen aufmerksam!
Lebhecken, Zierbäume und Sträucher müssen einen Stockabstand von
mindestens 60 Zentimeter von der Strassengrenze aufweisen. Sie müssen
so unter Schnitt gehalten werden, dass die maximale Höhe von 1.50 Meter
längs gerade verlaufender Strassen und an der Aussenseite von Kurven nicht
überschritten wird. Für die Innenseite von Kurven und bei Ausfahrten ist eine
maximale Höhe von 0.80 Meter einzuhalten.
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte
Höhe von 4.50 Meter, bei Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.50 Meter zu
stutzen.
Die Bauverwaltung fordert die Grundeigentümer auf, diesen Bestimmungen
des Strassengesetzes nachzukommen.
23Schnell und einfach mit dem
Smartphone bezahlen:
Unter Freunden, in Online-Shops
und an der Kasse.
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24Sammelstelle Sonderabfälle
Sammelstelle Sonderabfälle
Samstag, 09. November 2019
zwischen 08.00 – 11.30 Uhr
Weitere Termine für die Entsorgung von Sonderabfällen im Jahr 2020:
Dienstag, 17. März 2020 Dienstag, 11. August 2020
zwischen 08.00 - 16.30 Uhr zwischen 08.00 - 16.30 Uhr
Samstag, 23. Mai 2020 Samstag, 07. November 2020
zwischen 08.00 - 11.30 Uhr zwischen 08.00 - 11.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass sich die Sammelstelle
auf dem Welser Areal
hinter dem Restaurant Eintracht befindet!
Es stehen spezielle Mulden bereit!
Es können folgende Produkte aus den privaten Haushalten abgegeben werden:
- Haushalts- und Elektrogeräte
- Alteisen und Buntmetalle
- Leuchtstoffröhren und Sparlampen
- Holz (für den Aussenbereich behandeltes Holz sowie ganze Möbelstücke werden nicht angenommen)
- PKW- und Motorradbatterien
- Styropor
- Farben und Lacke, Klebestoffe, Säuren, Laugen, Chemikalien,
- Lösungsmittel, Verdünner etc. in Kleinmengen
- Medikamente
- Keramik und Baustoffe in Kleinmengen
Mit der korrekten Sammlung und Entsorgung der verschiedenen
Materialien und den damit verbundenen Recyclingmöglichkeiten
wird ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Für Entsorgungen ausserhalb dieser Termine stehen Ihnen in
der Region verschiedene private Firmen zur Verfügung. Diese
nehmen das ganze Jahr mehrheitlich die gleichen Materialien
entgegen.
Die zwei nächsten Adressen lauten:
Zingg Industrieabfälle AG Kurt Eberle AG
Meggenhus Kupferwiesenstrasse
St. Gallerstrasse 60 9320 Arbon
9327 Tübach Tel. 071 454 70 10
Tel. 071 844 10 20
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Horn gerne zur Verfügung!
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Energiezukunft
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zu tun?
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Gas ist fortschrittliche Energie. Denn Gas ist vielseitig
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einsetzbar und ............................................................
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in Form von Biogas erneuerbar. Aus
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organischen Abfällen der Grünabfuhr wird zum Beispiel
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in über 35 Anlagen in der ganzen Schweiz Biogas
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gewonnen und ............................................................
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direkt ins Gasnetz eingespeist. Damit
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heizen, kochen oder tanken Sie klimaschonend und pro-
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duzieren nur geringe CO2-Emissionen. Und so wird
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selbst ein angebissener Apfel Teil der Energiezukunft.
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Wie einfach auch Sie Teil der Energiezukunft werden,
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Je mehr man darüber weiss, desto mehr macht es Sinn.
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