Abfallkalender 2020 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...

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                Anmeldu
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Abfallkalender 2020
              Altena
Abfallkalender 2020 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Abfallkalender 2020 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Inhalt (alphabetisch sortiert)
Abfall ABC................................................................................................. 42-50
Abfallgebühren............................................................................................... 13
Abfuhrtermine Graue / Gelbe / Blaue Tonne.................................................. 58
Altglas ............................................................................................................ 16
Altkleider......................................................................................................... 21
Altpapier......................................................................................................... 15
Anforderung Graue Restmülltonne............................................................ 59-60
Bioabfall.......................................................................................................... 12
Blaue Altpapiertonne................................................................................. 10-11
Bringhof..................................................................................................... 35-37
Bringhöfe in Iserlohn...................................................................................... 38
Bringhof Menden............................................................................................ 40
Bringhof Werdohl............................................................................................ 39
CDs/DVDs...................................................................................................... 23
Containerstandorte Altkleider......................................................................... 57
Containerstandorte Glas / Papier.............................................................. 55-56
Elektroaltgeräte......................................................................................... 26-29
Elektrogroßgeräte und Sperrmüll................................................................... 53
Gelbe Wertstofftonne..................................................................................... 8-9
Graue Restmülltonne.................................................................................... 6-7
Grünabfall.................................................................................................. 17-18
Grünabfallabfuhr/-container............................................................................ 54

                                                                                                                          Welche Information finde ich wo?
Illegale Abfallablagerung................................................................................ 14
Internet........................................................................................................... 41
Kompostierung............................................................................................... 19
Kontakte........................................................................................................ 3-4
Kork................................................................................................................ 22
Leerungstermine Blaue Altpapiertonne.......................................................... 69
Leerungstermine Gelbe Wertstofftonne.......................................................... 68
Leerungstermine Graue Restmülltonne......................................................... 67
Meine Leerungstermine............................................................................. 70-71
Regeln für einen guten Kompost.................................................................... 20
Schadstoffe................................................................................................ 32-34
Schadstoffmobil und Elektrokleingeräte.................................................... 51-52
Sperrmüll................................................................................................... 24-25
Straßenliste............................................................................................... 61-66
Tausch- und Verschenkmarkt......................................................................... 30
Tipps rund um den Abfall.................................................................................. 5
Vorwort............................................................................................................. 2
Was tun, wenn................................................................................................ 31

                                                                                                                    1
Abfallkalender 2020 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Vorwort
                                          Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

                                          Die Stadt Altena und der Zweckverband für Ab-
                                          fallbeseitigung (ZfA) überreichen Ihnen heute den
                                          neuen Abfall- und Wertstoffkalender.

                                       Wie jedes Jahr beantwortet er zahlreiche Fragen
                                       rund um die richtige Abfallbeseitigung. Aber
                                       wohin geht der Müll, wenn er bei Ihnen von zu
                                       Hause abgeholt wurde? Diese Frage wird immer
                                       wieder gestellt – vor allem seit die Vermüllung
                                       der Meere wieder stärker in den öffentlichen
                                       Fokus gerückt ist. Während der Inhalt der gelben
                                       Wertstofftonne sortiert und wiederverwertet wird,
                                       wird der Inhalt der grauen Restmülltonne im Iser-
          lohner Müllheizkraftwerk verbrannt. Dort landen auch die Inhalte der gelben
          Wertstofftonne, die zum Beispiel nicht korrekt sortiert werden konnten oder
          schlicht dort nichts zu suchen hatten.

          Zusammen mit den Altglas-, Altpapier- und Grünabfall-
          containern sorgt der ZfA für eine Abfalltrennung, die im
          Sinne einer möglichst guten Wiederverwertung ist.

          Für die tägliche Entsorgung steht Ihnen unser umfang-
Vorwort

          reiches Sammelsystem zur Verfügung. Der Service
          für Restmüll (Grau), Leichtverpackungen (Gelb) und
          Altpapier (Blau) bleibt wie gewohnt. Auch Sperrmüll,
          Elektrogroßgeräte und Grünabfälle werden auf Wunsch
          weiterhin ohne zusätzliche Gebühren direkt am Grund-
          stück abgeholt. Des Weiteren können Abfälle auch an
          den Bringhöfen ordnungsgemäß entsorgt werden. Für alle noch brauchbaren
          Dinge gibt es den Tausch- und Verschenkmarkt im Internet, den Sie gern
          noch häufiger als bisher schon nutzen können.

          Die sehr komfortable und moderne Abfallentsorgung in unserer Stadt funk-
          tioniert gut, wenn Sie die Sammelsysteme richtig nutzen. Alle Online-Servi-
          ceangebote finden Sie unter www.zfa-iserlohn.de. Auch mit mobilen Geräten
          können Sie die wichtigsten Dienste nutzen.

          Altena, Dezember 2019

          Dr. Andreas Hollstein                      Ulrich Schulte
          Bürgermeister der Stadt Altena (Westf.)    stellv. Verbandsvorsteher des ZfA

          2
Kontakte
Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA)
Corunnastraße 50, 58636 Iserlohn
Internet                                www.zfa-iserlohn.de
Telefon:                                02371 / 9669-0
Fax:                                    02371 / 9669-66
Abfallberatung:                         02371 / 9669-40
Bringhöfe:                              0800 / BRINGHOF
                                        0800 / 27464463
Bringhof Letmathe                       Mo + Di 10.00 - 18.00 Uhr
Untergrüner Straße 18                   Mi geschlossen
58644 Iserlohn                          Do + Fr 10.00 - 18.00 Uhr
                                        Sa 10.00 - 16.00 Uhr
Bringhof Werdohl                        Mo 10.00 - 13.00 Uhr
Gildestraße 34                          Di 15.00 - 18.00 Uhr
58791 Werdohl                           Mi geschlossen
                                        Do 10.00 - 13.00 Uhr

                                                                        Kontakte
                                        Fr 15.00 - 18.00 Uhr
                                        Sa 10.00 - 16.30 Uhr
Bringhof Iserlohn                       Mo geschlossen
Corunnastraße 50                        Di - Fr 10.00 - 18.00 Uhr
58636 Iserlohn                          Sa 10.00 - 16.00
Stadt Altena (Westf.)                   Am Markaner 1
Bürgerservice                           58762 Altena

Team Bürgerservice                      02352 / 209320
Internet:    www.altena.de
E-Mail:      buergerservice@altena.de

                                                                    3
Kontakte
            Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW
            Theodor-Heuss-Ring 5, 58636 Iserlohn
            Herr Oberle                               02371 / 2194107

            Märkischer Kreis, Abfallberatung für Gewerbebetriebe
            Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
            Herr Bartsch                     02351 / 966-6371

            Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG
            Hegestück 20, 58640 Iserlohn
            Zentrale                         02371 / 434-0
            Anlieferung Grünabfall:          Mo - Fr 6.00 - 18.00 Uhr
                                             Sa 7.00 - 13.00 Uhr

            Müllheizkraftwerk Iserlohn (AMK mbH)
Kontakte

            Giesestraße 10, 58636 Iserlohn
            Telefon:                         02371 / 4301-0
            Öffnungszeiten:                  Mo - Fr 7.00 - 16.30 Uhr
                                             Samstagstermine nach Anfrage
                                             www.amk-entsorgung.de

            Deponie Lüdenscheid-Lösenbach
            AEL - Abfallentsorgungsanlage Lösenbach GmbH
            Lösenbacher Landstraße 141, 58509 Lüdenscheid
            (Steinbruch Lösenbach)
            Telefon:                         02351 / 79166
            Öffnungszeiten:                  Mo - Fr 7.00 - 16.00 Uhr

           Empfehlung: Erkundigen Sie sich über die Öffnungszeiten vor
           einer Anlieferung nochmals telefonisch bei o.g. Einrichtungen, da
           nach dem Druck Veränderungen erfolgen können.

           4
Tipps rund um den Abfall
Abfallvermeidung ist ökologisch sinnvoll und Sie sparen
Gebühren. Was können Sie tun?

      Inserieren Sie gut erhaltene Dinge kostenlos im Tausch- und
      Verschenkmarkt unter www.zfa-iserlohn.de anstatt sie beim
      Sperrmüll zu entsorgen.

      Verzichten Sie auf überflüssige Verpackungen.

      Nutzen Sie Mehrweg- und Pfandsysteme.

      Machen Sie von Nachfüllpacks Gebrauch.

      Verwenden Sie Einkaufstaschen für den Heimtransport.

      Benutzen Sie Frischhalteboxen und Trinkflaschen.

      Kaufen Sie langlebige u. reparaturfreundliche Produkte.

      Nutzen Sie Akkus statt Batterien. Akkus sind bis zu 1000

                                                                     Tipps rund um den Abfall
      mal wieder aufladbar.

      Verzichten Sie bei Feiern und Festen auf Einweggeschirr
      z. B. Geschirr u. Besteck beim Partyservice leihen.

      Geben Sie Umverpackungen, Altöl, Altbatterien und Akkus
      beim Handel zurück.

      Unerwünschte Werbung im Briefkasten? Aufkleber „Bitte
      keine Werbung einwerfen!“ anbringen. Gegen Werbe- u.
      Reklamesendungen durch die Post kann man sich durch
      eine Eintragung in die „Robinson-Liste“ schützen:

      DDV Robinsonliste		 Tel.: 07156 / 951010
      Postfach 1401			www.ddv-robinsonliste.de
      71243 Ditzingen

                                                                 5
Graue Restmülltonne
                      Für alle nicht verwertbaren Abfälle stellt Ihnen der ZfA Graue Rest-
                      müllbehälter zur Verfügung.

                      Nach Vorgabe des Märkischen Kreises werden die im ZfA-Gebiet
                      gesammelten Restabfälle beim Müllheizkraftwerk Iserlohn angelie-
                      fert.

                      Dort erfolgt die Verbrennung der Abfälle, verbunden mit einer Nut-
                      zung der freiwerdenden Energie als Fernwärme und Strom.

                      In die Graue Restmülltonne gehören z. B.:

                       Asche (kalt)               Glühlampen, Spiegel
                       Zigarettenkippen           ausgehärtete Dispersionsfarben
                       Hygieneartikel             Staubsaugerbeutel
                       noch volle Verpackungen    alte Bekleidung
                       Porzellan, Steingut        verschmutzte Papiere, Tapeten
Graue Restmülltonne

                       Töpfe, Spielzeug, etc.

                              Nicht in die Graue Restmülltonne gehören:

                              • Wertstoffe

                              • Schadstoffe

                              • Bauschutt

                      6
Graue Restmülltonne
Hinweise

Befüllen Sie die Behälter nur so weit, dass sich der Deckel schlie-
ßen lässt. Neben den Behältern stehende Abfälle werden nicht mit-
genommen. Die Behälter bis 240 Liter werden von den Müllwerkern
zur Leerung an die Straße gestellt, wenn der Standort nicht weiter
als 15 m von der Straße entfernt ist, der Zugang befestigt, einen
Meter breit, eben und stufenlos ist.

Am Leerungstag müssen die Behälter den Müllwerkern ab 7.00
Uhr zugänglich sein. Für das unverzügliche Zurückstellen der
geleerten Tonnen hat jeder Grundstückseigentümer selbst Sor-
ge zu tragen.

Die Behälter ab 360 l Volumen sollten so aufgestellt werden, dass
sie vom Sammelfahrzeug direkt aufgenommen werden können.
Ist der Ort der Leerung nicht der normale Standort des Behälters,
muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Behälter
zur Leerung an geeigneter Stelle bereit stehen.

                                                                        Graue Restmülltonne
Leerung

Die Leerung der Behälter erfolgt in der Regel immer am gleichen
Wochentag. Die Grauen Restmüllbehälter (60 l - 360 l) werden
14-täglich geleert, ab 770 l wöchentlich. Verschiebungen bei Feier-
tagen sind in den Termintabellen bereits berücksichtigt!

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 31 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

     Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf
                         Seite 67.

                                                                    7
Gelbe Wertstofftonne
                                                    In die Gelbe Wertstofftonne gehören
                                                    grundsätzlich nur restentleerte Verpa-
                                                   ckungsmaterialien aus Kunststoffen,
                                                   Verbundstoffen und Metallen.

                                                   Hier einige Beispiele:

                                                  Verpackungen aus Kunststoffen…
                                                  wie z. B. Spül-, Wasch– u. Pflegemit-
                                                 telflaschen, Joghurt-, Margarine– u.
                                                Quarkbecher, Tragetaschen, Beutel, Ein-
                                                wickelfolien, geschäumte Verpackungen
                                               (z. B. Styropor)

                                              Verpackungen aus Verbundstoffen…
                                          wie z. B. Saft- u. Milchkartons, Vakuumverpa-
                                 ckungen, beschichtete Kartons von Tiefkühlkost
Gelbe Wertstofftonne

                       Verpackung aus Metallen…
                       wie z. B. Aluminiumfolien u. - schalen, Konserven- und Getränke-
                       dosen, Schraubverschlüsse und Kronkorken

                       Nicht in die Gelbe Wertstofftonne gehören z. B.:

                                              * Restmüll       * Papier
                                              * Windeln        * Elektrogeräte
                                              * Tapeten        * Bodenbeläge
                                              * Glas		         * Spielzeug

                       8
Gelbe Wertstofftonne
Bitte beachten Sie:

       Stapeln Sie unterschiedliche
       Verpackungen nicht ineinander.

       Lösen Sie Aluminiumdeckel vom
       Rest der Verpackung und werfen
       Sie beides ein.

       Füllen Sie nur restentleerte Verpackungen (löffelrein) ein.

       Bitte denken Sie daran: Einwegglas und Papierverpack-
       ungen gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die
       Altglas- bzw. Altpapierbehälter.

       Leider befindet sich in den Gelben Tonnen bis zu 50%
       Restmüll. Dieser stört bei der Sortierung ganz erheblich.

                                                                         Gelbe Wertstofftonne
       Deshalb gilt: Falsch befüllte Gelbe Tonnen werden vom
       Entsorger nicht geleert und müssen nachsortiert werden.
       Mehrfach falsch befüllte Tonnen können abgezogen wer-
       den. Der ZfA wird ggf. veranlassen, dass weitere Restmüll-
       behälter kostenpflichtig aufgestellt werden müssen.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 31 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

     Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf
                         Seite 68.

                                                                     9
Blaue Altpapiertonne
                       Die Blaue Tonne ist besonders für Mitbürgerinnen und Mitbürger inter-
                       essant, die aus gesundheitlichen Gründen die Wege zum Papiercontai-
                       ner nicht mehr gehen können oder wollen. Sie soll eine flächendecken-
                       de Erfassung von Altpapier auch bei sinkenden Verwertungspreisen
                       sicherstellen. Da die Bestellung und Nutzung der Blauen Papiertonne
                       freiwillig ist und aus der Bereitstellung keine zusätzlichen Kosten ent-
                       stehen, werden Sie auch nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet.

                       Die Blaue Altpapiertonne ist in 2 Größen erhältlich: 240 l, für ca. 6
                       Personen, und 1.100 l für größere Wohnanlagen ab ca. 30 Personen.
                       Die Standardgröße von 240 l ist die Mindestausstattung, da kleinere
                       Behälter bei einer 4-wöchentlichen Abfuhr nicht sinnvoll sind. Die
                       genauen Leerungstermine für Ihre Straße entnehmen Sie bitte der
                       Tabelle auf Seite 69.

                       Bestellung der Blauen Altpapiertonne
                       Bestellen kann nur der Grundstückseigentümer bzw. ein von ihm
                       Bevollmächtigter (z. B. Hausverwalter). Wenden Sie sich also ggf.
                       an Ihren Vermieter, wenn Sie eine Blaue Tonne erhalten möchten.
                       Neubestellungen und Änderungen sind ganzjährig möglich, werden
Blaue Altpapiertonne

                       jedoch immer erst zum Quartalswechsel ausgeführt. Das ist aufgrund
                       der erforderlichen Abfuhrplanung nicht anders möglich. Die Bestellun-
                       terlagen können Sie beim ZfA unter der Rufnummer 02371/9669-31
                       anfordern.

                       Alternative Entsorgungsmöglichkeiten?
                       Nach wie vor haben Sie die Möglichkeit, das Altpapier bei unseren
                       Bringhöfen abzugeben. Sie können Ihr Altpapier auch weiterhin karitati-
                       ven Sammlungen überlassen oder wie bisher zu den Papiercontainern
                       bringen.

                       Besondere Anforderungen
                       Der Aufstellungsort für den 240-l-Behälter muss folgende Kriterien erfül-
                       len: Entfernung zur Straße max. 15 Meter, ebenerdig, keine Stufen und
                       Steigungen. Zugang und Standplatz müssen befestigt sein, kein loser
                       Kies. Die 1.100-l-Behälter müssen mit dem Entsorgungsfahrzeug direkt
                       anfahrbar sein. Ausnahmen sind aufgrund des hohen Gewichts von
                       vollen Papiertonnen nicht möglich.

                       10
Blaue Altpapiertonne
Papierbündel oder Kartons dürfen zur Abholung nicht neben die Papier-
tonne gestellt werden. Sie werden grundsätzlich nicht mitgenommen! Für
größere Mengen oder sperrige Kartonagen stehen
Ihnen wie gewohnt unsere Bringhöfe sowie die öffentli-
chen Papiercontainer zur Verfügung.

Am Tag der Leerung müssen die Abfallbehälter den
Müllwerkern ab 7:00 Uhr zugänglich sein. Für das Zu-
rückstellen der geleerten Tonne auf das Grundstück hat
jeder Eigentümer selbst Sorge zu tragen. Dies wird nicht von den Müllwer-
kern übernommen.

In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne
gehören:
                  Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                  Schreibpapier, Briefumschläge
                  Kartonagen und Wellpappe
                  Verpackungen aus Papier oder Pappe

                                                                              Blaue Altpapiertonne
Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören:

                   * Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs)
                   * gebrauchtes Hygienepapier
                   * Aktenordner
                   * Dachpappe, Tapeten
                   * Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
                   * Pergament– oder Butterbrotpapier

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 31 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

    Lerrungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 69.

                                                                         11
Bioabfall
            Bei den Bringhöfen im Verbandsgebiet findet eine getrennte Samm-
            lung von Bioabfällen statt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Bio-
            abfälle dort kostenfrei abgeben.

            Zu Bioabfällen gehören z. B.:

                              Salat-, Gemüse- und Obstreste
                              Überlagerte Nahrungsmittel
                              Feste Speisereste
                              Kaffee- und Teesatz (mit Filter)
                              Eierschalen

            Nicht in den Bioabfall gehören z. B.:

                              * Windeln und Hygieneartikel
                              * Staubsaugerbeutel
                              * Asche
                              * Zigarettenkippen
Bioabfall

                              * Plastiktüten
                              * Kleintierstreu

            12
Abfallgebühren
Zum Redaktionsschluss lagen die Abfallgebühren noch nicht vor.
Notieren Sie sich die Gebührensätze bei Bedarf auf dieser Seite:

Gebühr je Abfallbehälter bei 14-täglicher Leerung

  60 l Behälter

  80 l Behälter

 120 l Behälter

 240 l Behälter

 360 l Behälter

Gebühr je Abfallbehälter bei wöchentlicher Leerung

                                                                   Abfallgebühren
  770 l Behälter

 1.100 l Behälter

 2.500 l Behälter

 5.000 l Behälter

Zu Gebührenfragen berät die Stadt Altena unter der Rufnummer
02352 / 209320. Nach Verfügbarkeit finden Sie die Gebührensätze
auch unter
                                           www.zfa-iserlohn.de.

                                                             13
Illegale Abfallablagerung
                            Müll ablagern ist verboten!
                            Das Ablagern von Abfällen und Wertstoffen außerhalb der zu-
                            gelassenen Abfallbehälter, z. B. neben den Depotcontainern, auf der
                            Straße, in Grünanlagen oder der freien Landschaft, ist nach der Ab-
                            fallsatzung des ZfA eine Ordnungswidrigkeit! Der ZfA verfolgt Ord-
                            nungswidrigkeiten konsequent und verhängt Bußgelder, denn nur
                            wenn die Spielregeln eingehalten werden, funktioniert das System.

                            Müll ablagern kann teuer werden!
                            Die Bandbreite reicht von einer Verwarnung mit einem „Umwelt-
                            Knöllchen“ von 20,- € für die Ablagerung eines Sackes Grünabfall
                            neben dem Container bis hin zu Bußgeldern von bis zu 1.000 €, z.
                            B. wenn größere Mengen an Müll abgelagert werden oder wenn
                            Container beschädigt werden. Grundsätzlich kann ein Bußgeld bis
                            50.000 € verhängt werden.
                            Illegale Entsorgung wird auf keinen Fall akzeptiert!

                            Ihre Hilfe ist erwünscht!
                            Wenn Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen beobachten, egal
Illegale Abfallablagerung

                            wo, scheuen Sie sich nicht, dies zu melden. Notieren Sie sich so
                            viele Fakten wie möglich, dann ist die Chance groß, einen Übeltäter
                            auch zu überführen. Melden Sie solche Fälle bei der Stadtver-
                            waltung oder direkt beim ZfA (02371/9669-31). Müllablagerungen
                            jeglicher Form sind kein Kavaliersdelikt. Sie kosten uns alle viel
                            Geld für die Beseitigung und in manchen Fällen sind es echte Ge-
                            fahrenquellen.

                            So machen Sie alles richtig:
                              Befüllen Sie die Container nur werktags von 7.00 - 20.00 Uhr.
                              Schalten Sie den Motor aus (Lärmvermeidung).
                              Füllen Sie nur die vorgesehenen Wertstoffe ein.
                              Nehmen Sie Tragehilfen wieder mit nach Hause.
                              Bei vollem Container anderen Standort oder Bringhof nutzen.
                              Informieren Sie uns über illegale Müllablagerungen.

                            Die Standorte der Container entnehmen Sie bitte der Tabelle ab
                            Seite 54.
                            14
Altpapier
Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Illustrierte, aber auch Verpa-
ckungen aus Papier, wie z. B. Kartons, werden über die Altpapier-
container oder die Blaue Altpapiertonne eingesammelt.

In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne
gehören:

                  Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                  Schreibpapier, Briefumschläge
                  Kartonagen und Wellpappe
                  Verpackungen aus Papier oder Pappe

Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne ge-
hören:

                  * Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs)
                  * gebrauchtes Hygienepapier
                  * Aktenordner

                                                                     Altpapier
                  * Dachpappe, Tapeten
                  * Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
                  * Pergament– oder Butterbrotpapier

WICHTIG: Verpackungen aus Papier, Pappe oder Kartonagen ge-
        hören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in den Papier-
        container oder die Blaue Altpapiertonne. Bitte geben Sie
        nur die Pappe (z. B.
        Pralinenschachteln)
        in den Papiercontai-
        ner oder die Blaue
        Altpapiertonne.
        Kunststoffteile der
        Verpackung gehören
        in die Gelbe Tonne.
        Nutzen Sie auch die
        vielerorts angebote-
        nen Bündelsamm-
        lungen für Papier.
                                                                15
Altglas
          Auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes wird Altglas flächen-
          deckend getrennt erfasst. Verpackungen aus Glas müssen in die
          entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Glas wird nach
          Farben getrennt gesammelt (weiß, grün, braun).
          Tipp: Geben Sie blaues Glas mit ins Grünglas.

          Der Abtransport erfolgt selbstverständlich auch nach Farben ge-
          trennt. Vor der eigentlichen Verwertung wird das Glas zunächst
          in einer Sortieranlage von Störstoffen befreit. Vor allem Keramik,
          Steingut und Porzellan sind äußerst problematisch, deshalb nichts
          davon in die Container. Anschließend werden die Scherben zu
          neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet.

          In die Altglascontainer gehören ausschließlich Glasverpa-
          ckungen, also:

                    Flaschen
                    Konserven- und Marmeladengläser
                    sonstige im Einzelhandel gebräuchliche Verpackungen
Altglas

                    aus Glas

          Nicht in den Altglascontainer gehören:

                           * ! ! ! Keramik, Steingut, Porzellan ! ! !
                           * Flachglas (Spiegel-, Fenster-, Autoglas)
                           * Neonröhren, Glühlampen, Energiesparlampen
                           * optische, feuerfeste oder bleihaltige Gläser

          WICHTIG: Schraubverschlüsse und Kronkorken aus Metall oder
                  Kunststoff gehören nicht auf die Container, sondern mit
                  in die Glascontainer oder in die Gelbe Wertstofftonne.
                  Glas auf keinen Fall in die Gelbe Wertstofftonne geben!
                  Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten: werktags von
                  7.00 bis 20.00 Uhr!

          16
Grünabfall
Grünabfälle sind Baum-, Strauch- und Grasschnitt sowie Laub und
andere verrottbare Grünteile aus dem Gartenbereich. Im gesamten
Stadtgebiet stehen Ihnen Grünabfallcontainer zur Verfügung. Die-
se werden mindestens zweimal pro Woche und zusätzlich nach Be-
darf geleert. Falls ein Container dennoch voll sein sollte, benutzen
Sie bitte einen anderen Standort. Sind die Container stark überfüllt,
so können Sie dies bei Ihrer Stadtverwaltung melden. Das Ablagern
von Grünabfällen jeglicher Art und sonstigem Müll neben dem Con-
tainer wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße
geahndet. Grundsätzlich ist die öffentliche Entsorgung nur für
private Haushalte vorgesehen.

Vom Frühjahr bis in den Herbst gibt es an festgelegten
Terminen eine zusätzliche Grünabfallabfuhr am Grundstück.
Die Anmeldung nehmen Sie am besten per Internet vor:
www.zfa-iserlohn.de. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, können
Sie die grünen Anmeldepostkarten nutzen. Diese finden Sie hier im
Abfallkalender und im Rathaus. Um die Abfuhr zum gewünschten
Termin zu ermöglichen, müssen alle Anmeldungen spätestens acht

                                                                                Grünabfall
Tage vor dem Abfuhrtermin vorliegen.

Die Grünabfälle müssen ab 7.00 Uhr gebündelt bzw. in Papiersä-
cken am Straßenrand stehen. Die Säcke erhalten Sie im Rathaus
und an den Bringhöfen. Die Säcke (max. 10 Stück) werden nur
bei Abgabe bzw. Vorlage der Anmeldung ausgegeben. Für die
Container und für die lose Sammlung gilt: Die Baum- und Strauch-
teile sollten eine Länge von 1 m und einen maximalen Durchmes-
ser von 20 cm nicht überschreiten. Die Standorte der Grünabfall-
container und die Termine der Abfuhr entnehmen Sie bitte der
Tabelle auf Seite 54.

Zum Grünabfall gehören:              Nicht in den Grünabfall gehören:

    Baum- und Strauchschnitt         * Kunststoff- und Papiersäcke
    Rasenschnitt und Laub            * Speisereste, Obst und Gemüse
    sonstige verrottbare Grünteile   * Textilien, Altpapier
                                     * Holzabfälle (z. B. Bretter, Sägemehl)
                                     * Kleintierstreu und sonstiger Stallmist

                                                                          17
Grünabfall
             Bitte beachten Sie:
             Die Grünabfallsäcke sind ausschließlich für die lose Abfuhr am
             Grundstück gedacht und nicht zum Einfüllen von Grünabfällen in die
             Depotcontainer! Bitte befüllen Sie die Container nur werktags
             von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das Ablagern von Abfällen neben den
             Containern ist verboten!

             Abfuhr der Weihnachtsbäume
             Ihre Weihnachtsbäume (ohne jeglichen Baumschmuck) werden
             wie gewohnt kostenlos abgeholt. Die Bäume müssen am Abholtag
             bis 7.00 Uhr gut sichtbar an der Straße bereitgestellt sein. Eine
             Anforderungskarte, wie bei der Grünabfuhr, ist nicht erforderlich.
             Die Abfuhrtermine finden Sie auf Seite 54. Zusätzlich zu diesen
             Abfuhrterminen besteht die Möglichkeit, die Weihnachtsbäume über
             die öffentlichen Grünabfallcontainer und an den Bringhöfen zu ent-
             sorgen. Bitte geben Sie Weihnachtsbäume nur zerkleinert in die
             Grünabfallcontainer.

             Annahme in Iserlohn-Sümmern
Grünabfall

             Zusätzlich zu den Grüncontainern und den Sammlungen besteht
             die Möglichkeit, Grünabfälle in Iserlohn-Sümmern auf dem Gelände
             der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Hegestück 20 (Ge-
             werbegebiet Rombrock) selbst anzuliefern.

             Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 6.00 - 18.00 Uhr und Sa.: 7.00 - 13.00 Uhr

             Privatanlieferer: bis 500 kg kostenlos,
             darüber hinaus 7,75 € pro 100 kg inkl. MwSt.

             Landschaftsgärtner und gewerbliche Anlieferer: keine
             Freimenge; 65,00 € pro Tonne zzgl. MwSt.

             Für Fragen steht Herr Markus Hallmann (Telefon 02331 7888378)
             von der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG zur Verfügung.

             18
Kompostierung
Innerhalb eines Jahres kann aus unterschiedlichen organischen
Abfällen aus Haus und Garten mit Hilfe eines Komposters oder
Komposthaufens eine nährstoffreiche Erde (Humus) entstehen. Mit
der Herstellung von Kompost leisten Sie einen praktischen Beitrag
zum Umweltschutz. Wertvolle Rohstoffe bleiben im Garten. Der
eigene Kompost erfüllt dabei im Zier- und Nutzgarten bei normalen
Bodenverhältnissen alle Ansprüche der Pflanzen und des Bodens
in nahezu idealer Weise.

Hinweis:
Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompost min-
destens einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt
angelegt werden.

Auf den Kompost gehören:

             Gartenabfälle
               - Laub, Rinde, Fallobst
               - Erde aus Blumentöpfen und Garten

                                                                    Kompostierung
               - Rasen-, Baum- und Heckenschnitt

             Küchenabfälle
               - Gemüseabfälle aller Art
               - Obstabfälle
               - Eierschalen
               - Kaffeefilter und Teebeutel

Nicht auf den Kompost gehören:

              * Asche aus Holz und Kohle
              * Chemikalien
              * Zigarettenkippen und -asche
              * Inhalt von Staubsaugerbeuteln
              * Tierkadaver, Fäkalien
              * Stoffe, Textilien
              * gekochte Speisereste

                                                               19
Regeln für einen guten Kompost
                                      Das Material für den Kompost nicht in eine Mulde legen.
                                      Wichtig ist eine gute Luftversorgung, damit keine Ge-
                                      ruchsbelästigung entsteht.

                                      Um vielfältige Kleinstlebewesen im Komposter zu haben,
                                      muss ein Bodenschluss gewährleistet sein. Kaffee- und
                                      Teesatz und Zwiebelschalen sind ideal zum Anlocken.

                                      Als unterste Schicht grobes Material aufstocken. Danach
                                      mit feineren Stoffen schichtweise oder vermischt aufset-
                                      zen. Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen, sonst Fäulnis-
                                      gefahr!

                                      Abfälle, die Ungeziefer anlocken (z. B. Speisereste) ge-
                                      ben Sie besser in die Restmülltonne.
Regeln für einen guten Kompost

                                      Kleinstlebewesen brauchen Feuchtigkeit. Den Kompost-
                                      haufen im Schatten anlegen und stets feucht halten.

                                      Der fertige Haufen sollte abgedeckt werden, um die Wär-
                                      meentwicklung zu fördern sowie die Feuchtigkeitsverluste
                                      zu vermeiden.

                                      Den Komposthaufen mindestens einmal „umsetzen“.

                                      Fertiger Kompost sollte nicht länger als ein Jahr gelagert
                                      werden. Je älter der Kompost, desto geringer ist sein
                                      biologischer Wert.

                                 20
Altkleider
                          Altkleider sind Textilien, vornehmlich
                          Bekleidung, die zwar schon benutzt sind,
                          sich aber noch in einem guten Zustand
                          befinden. Diese Art Textilien ist weltweit
                          begehrt und wird daher nicht nur von
                          karitativen Organisationen gern gesam-
                          melt. Da die Erlöse für Altkleider in den
                          letzten Jahren deutlich gestiegen sind,
                          haben sich immer mehr rein gewerbliche
                          Sammler in diesen Markt bewegt. Das
                          schadet natürlich den karitativen Samm-
lern und ihren gemeinnützigen Zwecken. Wir haben daher im Mär-
kischen Kreis ein Modell entwickelt, mit dem wir gemeinnützigen
Sammlern unter dem Dach des Kreises Schutz bieten können.

Diese Kooperation zwischen Kreis und Wohlfahrtsverbänden er-
kennen Sie an einem auf jedem Sammelcontainer aufgebrachten
Aufkleber mit dem Logo des Märkischen Kreises und der Aufschrift
„Diese Sammlung ist garantiert für einen guten Zweck!“ Bitte achten

                                                                        Altkleider
Sie auf diesen Aufkleber und geben Sie Ihre brauchbaren Altkleider
möglichst nur in entsprechend gekennzeichnete Container. An
allen offiziellen Containerstandorten in Ihrer Gemeinde, sowie an
                                        den Bringhöfen des ZfA
                                        finden Sie ausschließlich
                                        diese Container. Bitte teilen
                                        Sie uns über die Hotline
                                        0800BRINGHOF mit, wenn
                                        Sie an unseren Container-
                                        standorten Altkleidercon-
                                        tainer entdecken, die den
                                        Aufkleber nicht tragen und
                                        verwenden Sie diese nicht.

Die Containerstandorte für die Altkleidersammlung finden Sie auf
Seite 57.

                                                                   21
Kork
       Was ist Kork?
       Kork wird aus der mehrere Zentimeter dicken Borke der immer-
       grünen Korkeiche gewonnen. Die Haupterzeugerländer sind Por-
       tugal und Spanien. Der Baum kann das erste Mal nach 25 Jahren
       geschält werden. Danach in Abständen von 7 bis 10 Jahren.

       Märkischer Kork ist eine Initiative der Abfall– und Umweltberatung
       der Verbraucherzentrale NRW und der Abfallberatung des Mär-
       kischen Kreises, um im Kreisgebiet eine flächendeckende Kork-
       sammlung aufzubauen.

       Warum Kork sammeln?
       Kork ist ein wertvoller Rohstoff und zu schade für den Müll! Er lässt
       sich gut granulieren und als Dämmstoff weiterverwenden.

       In die Korksammlung gehören Flaschenkorken, Pinnwände und
       Untersetzer aus Kork, Korkplatten (ohne Kleber oder Beschich-
       tung), Korktapeten (ohne Kleber oder Beschichtung).
Kork

       Nicht mit in die Korksammlung gehören verschmutzter Kork,
       Kork mit Anhaftungen von Holz, Kunststoffen, Kleber sowie Weinfla-
       schenverschlüsse aus Kunststoff.

       Was passiert mit dem gesammelten Kork?
       Der Kork wird gesäubert, verarbeitet und zumeist als Dämmstoff
       weiterverwendet.

       Wo kann der Kork abgegeben werden?

                in der Stadtbücherei, Marktstraße 14/16
                in allen Bringhöfen des ZfA

       22
CDs/DVDs
Millionenfach werden CDs und DVDs auf den Markt geworfen und
landen früher oder später im Hausmüll. CDs bestehen aus einem
Verbundwerkstoff aus Kunststoff, aus Aluminium und Lack. Beim
Recycling wird nicht nur die Polycarbonatschicht der CDs wieder
gewonnen, sondern auch die abgetragene Aluminiumschicht. Die
Automobilindustrie setzt diese Werkstofffraktion für Metalliclacke
ein. Das Kunststoffrecyklat wird in der Medizintechnik, in der Haus-
haltswarenindustrie und in der Automobilindustrie eingesetzt.

Tipp: CDs mit persönlichem Inhalt können Sie gegen unbefugtes
Lesen durch Dritte schützen, indem Sie mit tiefen und breiten
Kratzern die Oberseite (also die bedruckte Seite!) beschädigen und
damit die Daten unlesbar machen.

Annahmestellen für CDs in Altena:

A.        Bringhof Werdohl
          Gildestraße 34

                                                                       CDs/DVDs
B.        Bringhof Letmathe
          Untergrüner Straße 18

                                                                 23
Sperrmüll
            Wir holen Ihren Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren, nach vorhe-
            riger Anmeldung, direkt vor Ihrem Grundstück ab.

            Anmeldeverfahren

            per Internet
            Nutzen Sie für die Anmeldung von Sperrmüll (auch Elektrogroßge-
            räte und Grünabfall) vorrangig die Möglichkeit auf unserer Internet-
            seite www.zfa-iserlohn.de.

            per Postkarte
            Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die Anmeldepostkarten
            nutzen. Diese finden Sie hier im Abfallkalender und bei der Stadt-
            verwaltung.

            Rechtzeitig anmelden
            Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen, müssen
            alle Anmeldungen spätestens acht Tage vor dem Abfuhrtermin im
Sperrmüll

            Rathaus vorliegen.

            Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll ab 7.00 Uhr zur Abholung
            bereit stehen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von
            einer öffentlichen Fläche, z. B. vom Bürgersteig oder vom Stra-
            ßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müll-
            werkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten bzw. befahren werden!

            Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum
            Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern
            nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen
            werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass
            der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

            Die Termine der Abfuhr entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite
            53. Bei Rückfragen zu Ihrer Sperrmüllanmeldung wenden Sie
            sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.

            24
Sperrmüll
Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner
Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt. Dies bedeutet
im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke passen, sind niemals
Sperrmüll!

Hier einige Beispiele für Sperrmüll:
            Möbel, Polstermöbel
            Betten, Matratzen
            Wäscheständer, Koffer etc.
            Fahrräder
            Teppiche (außer Verlegeware)

Nicht mit abgefahren werden:
          * in Säcken verpackte Abfälle
          * lose, aber nicht sperrige Abfälle in Kartons, Kisten etc.
          * Abbruchmaterial und Gebäudeteile z. B.: Paneele, Bret-
            ter, Balken, Fenster, Türen, Zargen, Badewannen, Bad-
            keramik, Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen, Tape-

                                                                        Sperrmüll
            tenreste
          * Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC)
          * Wertstoffe, Fahrzeugteile, Reifen
          * Restabfälle (in jeglichen Behältnissen)
          * Kartonagen

Bitte beachten Sie, dass Sie für alles verantwortlich sind, was mit
Ihrem Sperrmüll bis zur Verladung geschieht. Das heißt: Durchwühl-
te und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen zusammen gesucht
werden!

Von Anderen dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Ko-
sten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt!
Stellen Sie deshalb den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die
Straße! Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt,
handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wo Sie die Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllsamm-
lung gehören, erfahren Sie im Abfall-ABC.                      25
Elektroaltgeräte
                   Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von
                   anderen Abfällen entsorgt werden. Auf neueren Geräte finden Sie
                   daher das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Gleichzeitig
                   sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, für die Verwer-
                   tung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen. Damit soll zum
                   einen sichergestellt werden, dass Schadstoffe aus den Geräten
                   gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können.

                   Der Zweckverband für Abfallbeseitigung stellt Ihnen mehrere Mög-
                   lichkeiten zur Verfügung, um alte Elektrogeräte zurückzugeben.
                   Unterschieden wird hier zwischen Elektroklein- und Elektrogroßge-
                   räten. Keines dieser Geräte darf über den normalen Hausmüll – we-
                   der in der Gelben noch in der Grauen Tonne – entsorgt werden.

                   Das illegale Entsorgen von Elektrogeräten – vor allem die illegale
                   Ausfuhr ins Ausland – kann die Umwelt schädigen. Denn Elektro-
                   geräte enthalten oft Schadstoffe, die gesondert entsorgt werden
                   müssen. Achten Sie daher auch darauf, dass Geräte beim Entsor-
                   gen nicht zu Bruch gehen. Personenbezogene Daten auf Geräten
Elektroaltgeräte

                   wie Smartphones und Computern sollten Sie vor der Entsorgung
                   löschen.

                   Zu den Elektrokleingeräten zählen unter anderem:
                            Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
                            Haartrockner, Rasierer
                            Toaster, Kaffeemaschine
                            Mobilfunkgeräte wie Smartphones
                            IT-Geräte wie Computer
                            Staubsauger, Bügeleisen
                            Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
                            Bohrmaschine

                   Batterien und Akkus, die problemlos aus Elektrogeräten entnom-
                   men werden können, müssen vor dem Entsorgen entnommen
                   werden. Alle fest verbauten Batterien und Akkus verbleiben in den
                   Geräten und werden später fachkundig entfernt.

                   26
Elektroaltgeräte
Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Akkus geboten. Diese be-
finden sich häufig in Kommunikations- und Unterhaltungselektronik
und können bei nicht ordnungsgemäßem Umgang Kurzschlüsse im
Gerät verursachen. Bei nicht defekten Geräten kann davon ausge-
gangen werden, dass keine Gefahr droht. Im Zweifel – bei Beschä-
digungen des Gerätes – sollten die Pole von Lithium-Ionen-Akkus
vor der Entsorgung abgeklebt werden.

Elektrokleingeräte werden in allen vier Bringhöfen im Verbands-
gebiet kostenfrei entgegengenommen. Diese befinden sich in
Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl. Die Anschriften und
Öffnungszeiten können Sie dem Abfallkalender sowie der Website
des Zweckverbandes entnehmen.

Außerdem können Elektrokleingeräte über das Schadstoffmobil des
Märkischen Kreises entsorgt werden. Das Schadstoffmobil fährt re-
gelmäßig durch das Verbandsgebiet und hält an festen Haltepunk-
ten, an denen es über ein weiteres Sammelfahrzeug die genannten
Elektrokleingeräte entgegennimmt. Die Haltepunkte und Zeiten sind

                                                                     Elektroaltgeräte
im Abfallkalender und auf der Website des Zweckverbandes zu
erfahren.

Elektrogroßgeräte werden ebenfalls von den Bringhöfen entgegen-
genommen. Dazu zählen:
          Kühl- und Gefrierschränke
          Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
          Elektroherde und Mikrowellen
          elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
          elektrische Rasenmäher/Bügelmaschinen
          Fernseher und Monitore
          Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
          Dunstabzugshauben/Sonnenbänke (ohne Röhren)

Alternativ zu den Bringhöfen steht den Bürgerinnen und Bürgern die
Elektrogroßgeräteabfuhr zur Verfügung. Zu festen Terminen werden
solche Geräte direkt am Wohnort abgeholt.

                                                               27
Elektroaltgeräte
                   Dazu ist eine Anmeldung per weißer Anforderungskarte aus dem
                   Abfallkalender oder über die Website des Zweckverbandes notwen-
                   dig. Beachten Sie, dass die Geräte am Abholtag ab 07:00 Uhr an
                   der Straße zur Abholung bereitgestellt werden müssen, damit diese
                   mitgenommen werden.

                   Lassen Sie vor allem Kühlgeräte nie von Schrotthändlern oder
                   anderen Personen mitnehmen! Diese trennen oft nur die werthal-
                   tigen Metallteile heraus. Dabei treten stark klimaschädliche Stoffe
                   aus, was unbedingt vermieden werden muss.

                                                          Alle großen Elektronikge-
                                                          schäfte sind im Übrigen
                                                          verpflichtet, Elektroaltge-
                                                          räte kostenlos zurückzu-
                                                          nehmen. Kleine Elektroge-
                                                          räte mit einer Kantenlänge
                                                          von höchstens 25 Zentime-
                                                          tern müssen grundsätzlich
Elektroaltgeräte

                                                          vom Großhandel und den
                                                          Fachgeschäften mit einer
                   Verkaufsfläche von über 400 m² entgegengenommen werden – un-
                   abhängig davon, ob die Geräte dort gekauft wurden. Bei Elektroge-
                   räten mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern ist eine
                   kostenlose Entgegennahme nur dann verpflichtend, wenn auch ein
                   neues Elektrogroßgerät gekauft wird. Kleine Händler sind von der
                   Regelung ausgenommen. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass
                   Ihr Gerät angenommen wird, bringen Sie es am besten zu einem
                   Bringhof in Ihrer Nähe.

                   Seit August 2018 zählt im Übrigen alles zu den Elektrogeräten,
                   was fest verbaute elektronische Teile besitzt. Das kann ein
                   Schuh mit Beleuchtung sein, aber auch ein elektronisch verstell-
                   barer Fernsehsessel. Auch diese neuen „Elektrogeräte“ können
                   über den Handel oder an den Bringhöfen entsorgt werden.

                   28
Elektroaltgeräte
Nachtspeicherheizgeräte

Nachtspeicherheizgeräte zählen zu den Elektrogeräten. Sie können
diese also wie andere Elektrogeräte kostenfrei an den Bringhöfen
abgeben. Da viele Nachtspeicherheizungen jedoch Schadstoffe
wie Asbest, PCB, Chrom(VI)-haltige Speichersteine oder künstliche
Mineralfasern enthalten, können wir diese nur unter bestimmten
Voraussetzungen annehmen.

Mit Schadstoffen belastete Geräte können wir nur dann annehmen,
wenn sie von einem Fachbetrieb ausgebaut, verpackt und ange-
liefert werden. Aufgrund der erheblichen Umwelt- und Gesund-
heitsgefahren raten wir dringend davon ab, Nachtspeicherhei-
zungen selbst auszubauen und anzuliefern. An den Bringhöfen
nehmen wir diese dann nicht an! Durch das Einatmen von
Asbestfasern steigt das Lungenkrebsrisiko; auch Chrom(VI)-
Verbindungen gelten als krebserregend. PCB kann unter anderem
zu Schädigungen der Leber und des Immunsystems führen. Beim
Ausbau können sich Asbestfasern in Ihrer Wohnung verteilen.

                                                                     Elektroaltgeräte
Nur Nachtspeicherheizungen, die zweifelsfrei schadstofffrei sind,
können Sie gefahrlos selbst ausbauen und unverpackt anliefern.
Hierzu ist jedoch ein Nachweis notwendig, dass das Gerät tatsäch-
lich frei von Asbest und anderen Schadstoffen ist. Diesen Nachweis
können Sie vom Hersteller anfordern. Ohne Nachweis müssen wir
davon ausgehen, dass eine Schadstoffbelastung vorliegt.

Wir nehmen an den Bringhöfen Nachtspeicherheizgeräte aus pri-
vaten Haushalten an. Solche aus anderer Herkunft werden an den
Bringhöfen nicht angenommen; diese müssen Sie über einen pri-
vaten Entsorger wie zum Beispiel der Firma Lobbe beseitigen. Eine
Abholung von Nachtspeicherheizungen über die Elektrogroßgerä-
teabfuhr ist grundsätzlich nicht möglich.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicherheizungen
finden Sie auf unserer Internetseite: www.zfa-iserlohn.de/g3k9

                                                               29
Tausch- und Verschenkmarkt
                             „Das ist doch viel zu schade für den Müll“ hat wohl jeder schon
                             einmal gedacht, wenn Spielgeräte, Möbel oder sonstige Dinge im
                             Wege standen. Was für den einen ein Platzverschwender ist, ist für
                             den anderen vielleicht das lang gesuchte Liebhaberstück. Schade
                             nur, dass oft der eine vom anderen nichts weiß. Mit dem Tausch- und
                             Verschenkmarkt bringen wir Sie zusammen.

                             Handeln Sie nachhaltig, fördern Sie die möglichst lange Nutzung
                             brauchbarer Dinge. Dazu haben wir in unserem Internetangebot für
                             Sie den kostenlosen Tausch- und Verschenkmarkt eingerichtet.

                             Unter www.zfa-iserlohn.de können Sie Angebote und Gesuche
                             eintragen, ohne dass Ihre persönlichen Daten sichtbar sind. Zu Ihrem
                             Beitrag können Sie bis zu drei Fotos hinterlegen.

                             Zugelassen sind nur
                             Angebote von Objekten, die
                             verschenkt oder getauscht
                             werden sollen. Sobald Sie
Tausch- und Verschenkmarkt

                             den entsprechenden Artikel
                             verschenkt oder gefunden
                             haben, löschen Sie als
                             Inserent einfach den Eintrag.
                             Die „vergessenen“ Einträge
                             werden nach einer Laufzeit
                             von 30 Tagen automatisch
                             deaktiviert.

                             Der Tausch- und
                             Verschenkmarkt hat für Sie
                             viele Vorteile: Er schafft schnell Platz, spart den Gang zum Bringhof
                             oder die Anmeldung zur Abholung, somit Zeit und Geld. Außerdem
                             leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen.
                             Je länger ein Artikel verwendet wird, umso mehr hat sich der zur
                             Produktion erforderliche Energie- und Rohstoffeinsatz gelohnt.

                             30
Was tun, wenn...
...ich einen Abfallbehälter beantragen, abbestellen oder die
   Behältergröße ändern möchte?
  Als Grundstückseigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung
  sprechen Sie für die Graue Restmüll- und die Gelbe
  Wertstofftonne die Stadtverwaltung an: 02352 / 209320. Die
  Blaue Altpapiertonne kann direkt über den ZfA bestellt werden:
  02371 / 9669 - 31. Sind Sie Mieter, wenden Sie sich in jedem Fall
  an den Grundstückseigentümer bzw. Ihren Vermieter oder die
  Hausverwaltung.

...mein Abfallbehälter nicht geleert wurde?
  Melden Sie sich bei der Abfallberatung des ZfA. Kostenlose
  Service-Rufnummer: 0800 / 27464463 oder bei Ihrer
  Stadtverwaltung: 02352 / 209320

...mein Abfallbehälter beschädigt oder verschwunden ist?
  Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung:
  02352 / 209320

                                                                      Was tun, wenn...
...meine angemeldete Sperrmüll-, Elektrogroßgeräte- oder
   Grünabfallabfuhr nicht erfolgt ist?
  Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung:
  02352 / 209320

...der öffentliche Container überfüllt ist?
  Nutzen Sie alternativ den nächst gelegenen
  Container oder einen der Bringhöfe im
  Verbandsgebiet.
  Wo sich der nächste
  Standort befindet,
  sehen Sie ab Seite
  54 und in unserem
  Internetangebot:
  www.zfa-iserlohn.de

                                                                31
Schadstoffe
              Wir alle verwenden in unseren Haushalten Produkte, die umweltge-
              fährdende Stoffe enthalten. Nicht verbrauchte Reste werden häufig
              gedankenlos in den Mülleimer oder in die Toilette gegeben. Durch
              dieses Verhalten wird unsere Umwelt gefährdet.

              Jeder kann einen persönlichen Beitrag leisten, indem problema-
              tische Stoffe möglichst gemieden werden. Gibt es keine umwelt-
              freundlichen Alternativen, müssen die schädlichen Stoffe gesondert
              gesammelt werden. Einige Stoffe nimmt der Handel zurück. Zusätz-
              lich steht für vieles das Schadstoffmobil zur Verfügung.

              Helfen Sie mit:

                   Kaufen Sie Produkte, die Schadstoffe enthalten, immer nur in
                   den Mengen, die Sie wirklich brauchen. Zudem gibt es viel-
                   fach alternative Produkte, die vergleichsweise umweltfreund-
                   licher sind.
Schadstoffe

                   Entgiften Sie Ihren Hausmüll, sammeln Sie Giftmüll separat.

                   Niemals Abfälle an den Haltestellen des Schadstoffmobils
                   ablagern! Sie schaffen so, fahrlässig oder vorsätzlich,
                   eine Gefährdung, für die Sie haftbar gemacht werden
                   können. Denken Sie vor allem an spielende Kinder.

              Schadstoffe aus privaten Haushalten können kostenlos am Schad-
              stoffmobil abgegeben werden. Standorte und Termine finden Sie ab
              Seite 51.

              32
Schadstoffe
Was sind Schadstoffe und wo fallen sie an?

Haushalt:
Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Haushaltsreiniger, Kosmetikartikel,
Batterien (vorrangig zurück zum Handel)

Auto:
Bremsflüssigkeit, Lacke, Kaltreiniger, Ölfilter, Pflegemittel,
Rostschutzmittel, verunreinigte Putzlappen
Starterbatterien und Altöl (vorrangig zurück zum Handel)

Garten:
Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmittel,
Holzschutzfarben, Unkrautvernichter, Kunstdünger

Hobbybereich:
Farben, Beizmittel, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe

                                                                      Schadstoffe
Von der Annahme ausgeschlossen sind:

                    * Reifen
                    * Munition und Kampfstoffe
                    * radioaktive Abfälle
                    * Dispersionsfarben

TIPP: Lösungsmittelfreie Wand- und Deckenfarben gehören in
      ausgehärtetem Zustand in die Restmülltonne! Leere Farbei-
      mer können in die Gelbe Tonne gegeben werden. Eimer mit
      flüssiger Farbe können kostenpflichtig am Bringhof abgege-
      ben werden, jedoch nicht am Schadstoffmobil.

                                                                 33
Schadstoffe
              Wenn möglich - zurück zum Handel:
              Geräte- und Autobatterien werden aufgrund des Batteriegesetzes
              durch den Handel kostenlos zurückgenommen.
              Auch Altöle werden vom Handel kostenlos zurückgenommen.
              Nutzen Sie diese Möglichkeiten immer vorrangig!

              Hier einige Tipps für die richtige Entsorgung:
              Bitte geben Sie Ihre Schadstoffe möglichst in der Originalverpa-
              ckung und in geschlossenen Behältern ab. Eine Vermischung
              verschiedener Substanzen muss unbedingt vermieden werden, da
              hierdurch chemische Reaktionen ausgelöst werden können und
              eine Wiederverwertung unmöglich wird. Eine gute Hilfe, problema-
              tische Stoffe zu erkennen, sind die Gefahrenhinweise oder die Ge-
              fahrensymbole, die Sie auf vielen Verpackungen finden:
Schadstoffe

              C = ätzend		                 Xi = reizend

              F = leicht entzündlich       N = umweltgefährdend

              T = giftig			                Xn = gesundheitsschädlich

              34
Bringhof
Der Bringhof, das Plus an Service
Für die Nutzung durch Privathaushalte betreibt der ZfA im Ver-
bandsgebiet vier Bringhöfe: Iserlohn, Letmathe, Menden und Wer-
dohl.

Abfälle können Sie nur abgeben, wenn diese aus dem Verbands-
gebiet stammen. Als Bürger aus diesem Bereich finanzieren Sie die
Bringhöfe über Ihre Abfallgebühren. Wir nehmen daher keine Abfäl-
le aus anderen Städten an.

Diese Abfälle sind kostenlos
Die Annahme am Bringhof ist kostenlos, wenn Sie Abfälle zu uns
bringen, die bei unseren anderen Sammelsystemen ebenfalls nichts
kosten, z. B. an den Containerstandorten oder im Rahmen der
Sperrmüllsammlung. Hier einige Beispiele für Abfälle und
Wertstoffe, die Sie kostenlos abgeben können:

 Altkleider, Altschuhe               Leichtverpackungen (Gelbe Tonne)

                                                                         Bringhof
 CDs & DVDs (ohne Hüllen)            PUR-Schaumdosen
 Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren,   Papier, Pappe und Kartonagen
 Energiesparlampen
 Grünabfälle, Bioabfälle             Sperrmüll, wie Polstermöbel,
                                     Schränke usw.
 Verpackungsglas (Flaschen, Mar-     Tinten- und Tonerpatronen
 meladengläser, etc.)

Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner
Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt, z. B. Möbel-
stücke (zerlegt), Betten, Matratzen, Fahrräder, Wäscheständer,
Koffer, etc. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke
passen, sind niemals Sperrmüll!

                                                                    35
Bringhof
           Einige Abfälle sind kostenpflichtig
           Dabei handelt es sich um Restabfälle und solche Abfallarten, die
           nicht mit in der Abfallgebühr kalkuliert sind, weil sie nicht bei jedem
           anfallen. Für diese Abfälle ist ein pauschales Entgelt von 7,50 € zu
           zahlen. Das Entgelt bezahlt also nur derjenige, der diese Abfälle
           auch tatsächlich anliefert. Da die Gebühr für die Restmüllbehälter
           volumenabhängig ist, ist der Restmüll am Bringhof ebenfalls kosten-
           pflichtig. Wenn Sie uns kostenpflichtige Abfälle bringen, kommt es
           nur darauf an, dass die Mengenbegrenzung nicht überschritten
           wird. Wenn Sie gleichzeitig mehrere unterschiedliche kostenpflich-
           tige Abfälle abgeben, wird es dadurch nicht teurer, solange die
           Obergrenze nicht überschritten wird.

           Beispiel:    1 Waschbecken			                        = 7,50 €
           		           1 Waschbecken + 1 Fenster               = 7,50 €

           Einige Abfälle können Sie kostenpflichtig anliefern:
            Bauschutt, Flachglas         Fußböden, Vertäfelungen
Bringhof

            Renovierungsabfälle          Bretter, Bau- und Gartenhölzer
            Geschäumte Baustoffe         Restmüll
            Fenster, Türen, Zargen       Kleinteile von Entrümpelungen
            Rohre, Zäune                 PKW-Einzelreifen ohne Felgen

           So viel dürfen Sie uns bringen
           Es ergibt keinen Sinn, auf dem Bringhof größere Mengen anzu-
           nehmen. Diese Mengen gehören direkt zum Müllheizkraftwerk oder
           zum Bauschuttentsorger. Für sämtliche Abfälle gilt daher eine Men-
           genbegrenzung. Bei schweren Abfällen wie Bauschutt, erfolgt die
           Mengenabschätzung nach Gewicht (max. 75 kg). Bei leichten Ab-
           fällen, z. B. Styropor, wird das Volumen als Bezugsgröße herange-
           zogen (max.1 cbm). An Restmüll (dazu zählen auch Kleinteile von
           Entrümpelungen wie Töpfe, Pfannen, Geschirr etc.) dürfen maximal
           70 Liter, an Reifen maximal 3 Stück angeliefert werden. Die Mitar-
           beiter vor Ort schätzen die Menge und legen die Gebühr fest.

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